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Entwurf Haushaltsgesetz 2012 - Landtag Brandenburg ...

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<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1<br />

5. Wahlperiode<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />

Protokoll Teil 1<br />

31. Sitzung (öffentlich)<br />

25. November 2011<br />

Potsdam - Haus des <strong>Landtag</strong>es<br />

10.00 Uhr bis 15.05 Uhr<br />

(Unterbrechungen: von 12.25 Uhr bis 12.50 Uhr und von 13.30 Uhr bis 14.10 Uhr)<br />

Vorsitz: Abgeordneter Ludwig Burkardt (CDU)<br />

Protokoll: Annegret Markowski<br />

anwesende Ausschussmitglieder: Steeven Bretz (CDU)<br />

Ludwig Burkardt (CDU)<br />

Klara Geywitz (SPD)<br />

Christian Görke (DIE LINKE)<br />

Torsten Krause (DIE LINKE)<br />

stellvertr. Dr. Andreas Bernig (DIE LINKE)<br />

Ina Muhß (SPD)<br />

Manfred Richter (SPD)<br />

Marion Vogdt (FDP)<br />

Axel Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)<br />

Datum der Ausgabe: 09.02.<strong>2012</strong>


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 2<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Tagesordnung:<br />

Öffentlicher Teil:<br />

1. Ergebnisse der 139. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“<br />

vom 2. bis 4. November 2011 und regionalisierte Steuerschätzung für<br />

das Land <strong>Brandenburg</strong> – Bericht des Ministers der Finanzen (s. a. MdF-<br />

Vorlage Nr. 37/11)<br />

2. Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />

für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> (<strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong> - HG <strong>2012</strong>) –<br />

Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 5/3650, einschließlich<br />

Korrekturblatt)<br />

zur Vorbereitung der 2. Lesung<br />

i. V. damit:<br />

Finanzplan des Landes <strong>Brandenburg</strong> 2011 bis 2015 – Unterrichtung<br />

durch die Landesregierung (Drucksache 5/3651, einschließlich Korrekturblatt)<br />

Einzelplan 03 Ministerium des Innern<br />

einschließlich Beilage Einzelplan 12<br />

sowie<br />

Stellungnahme des Ausschusses für Inneres<br />

Einzelplan 04 Ministerium der Justiz<br />

einschließlich Beilage Einzelplan 12<br />

sowie<br />

Stellungnahme des Rechtsausschusses<br />

Einzelplan 05 Ministerium für Bildung, Jugend und Sport<br />

einschließlich Beilage Einzelplan 12<br />

sowie<br />

Stellungnahme des Ausschusses für Bildung, Jugend und<br />

Sport<br />

in Verbindung damit:


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 3<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Artikel 1 des Haushaltsbegleitgesetzes zum Gesetz über die<br />

Feststellung des Haushaltsplanes des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />

für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> (Haushaltsbegleitgesetz <strong>2012</strong> -<br />

HBeglG <strong>2012</strong>) – Gesetzentwurf der Landesregierung<br />

(Drucksache 5/3814)<br />

Einzelplan 06 Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur<br />

einschließlich Beilage Einzelplan 06 und Beilage Einzelplan<br />

12<br />

sowie<br />

Stellungnahme des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung<br />

und Kultur<br />

Einzelplan 08 Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten<br />

einschließlich Beilage Einzelplan 12<br />

sowie<br />

Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft<br />

und<br />

Stellungnahme des Ausschusses für Europaangelegenheiten<br />

und Entwicklungspolitik<br />

Nicht öffentlicher Teil:<br />

3. Unterrichtung über die Übertragung von Bodenreformflächen für das Projekt<br />

EU-Life+ (2010 - 2015) „Kalkmoore <strong>Brandenburg</strong>s“ (MdF-Vorlage 27/11) –<br />

Fortsetzung der Besprechung vom 06.09.2011 und vom 27.10.2011<br />

Festlegungen:<br />

1. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen nahm die MdF-Vorlage Nr. 37/11 –<br />

Ergebnis der 139. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 2. bis<br />

4. November 2011 und regionalisierte Steuerschätzung für das Land <strong>Brandenburg</strong><br />

– zur Kenntnis (vgl. TOP 1 und Anlage 1).<br />

2. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen beschloss, dem <strong>Landtag</strong> den Einzelplan<br />

03 in der vom federführenden Ausschuss beschlossenen Fassung zur<br />

Annahme in 2. Lesung zu empfehlen (vgl. TOP 2 und Anlage 2).


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 4<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

3. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen beschloss, dem <strong>Landtag</strong> den Einzelplan<br />

04 in der vom federführenden Ausschuss beschlossenen Fassung zur<br />

Annahme in 2. Lesung zu empfehlen (vgl. TOP 2 und Anlage 5).<br />

4. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen beschloss, dem <strong>Landtag</strong> den Einzelplan<br />

05 in der vom federführenden Ausschuss beschlossenen Fassung zur<br />

Annahme in 2. Lesung zu empfehlen (vgl. TOP 2 und Anlage 6).<br />

5. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen beschloss, dem <strong>Landtag</strong> den Einzelplan<br />

06 in der vom federführenden Ausschuss beschlossenen Fassung zur<br />

Annahme in 2. Lesung zu empfehlen (vgl. TOP 2 und Anlage 7).<br />

6. Der Minister für Wirtschaft und Europaangelegenheiten wird gebeten, dem<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen im Nachgang zu dieser Sitzung detaillierte<br />

Auskunft über die Berechnungsweise hinsichtlich vom Land an Kommunen<br />

zu leistende Erstattungen für Kostensteigerungen aufgrund des Vergabegesetzes<br />

zu geben (vgl. TOP 2, hier: Diskussion zum Änderungsantrag der<br />

Koalitionsfraktionen zu Kapitel 08 020 Titel 633 10).<br />

7. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen beschloss, dem <strong>Landtag</strong> den Einzelplan<br />

08 in der vom federführenden Ausschuss beschlossenen Fassung zur<br />

Annahme in 2. Lesung zu empfehlen (vgl. TOP 2 und Anlage 8).<br />

Aus der Beratung:<br />

Vorsitzender Burkardt (CDU):<br />

Ich darf Sie ganz herzlich zur Sitzung begrüßen. Dass wir die Haushaltsberatungen<br />

unter diesen räumlichen Bedingungen austragen müssen, ist angesichts des Umstandes,<br />

dass wir ja nun mehrere Ressortchefs mit ihrer Mannschaft hier haben, eher<br />

etwas misslich. Ich will nicht verhehlen, ich hätte mir gewünscht, dass seitens der<br />

<strong>Landtag</strong>sverwaltung unserer Arbeit, jedenfalls insoweit ein bisschen mehr Respekt<br />

entgegen gebracht würde. Nun ist das so, nun müssen wir damit leben. Ich denke,<br />

wir werden es versuchen, das auch hinzubekommen. Ich bitte um Nachsicht, aber jeder<br />

bekommt das Wort zur rechten Zeit. Und ich bitte um Nachsicht, dass ich jetzt<br />

nicht alle, die hier anwesend sind und die es vom Rang her verdient hätten, einzeln<br />

begrüße; da ich das Zeitbudget kenne, das dem einen oder anderen aufgegeben ist,<br />

will ich gleich in die Behandlung der Vorgänge einsteigen.<br />

a)<br />

Abwesenheitsmitteilungen<br />

Wir beginnen mit der Mitteilung, dass keine Abwesenheitsmitteilungen vorliegen. Wir<br />

haben ja ohnehin die Situation, dass Vertretungen greifen, weil eben zur Stunde<br />

auch noch andere Gremien hier im Hause tagen.


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 5<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

b)<br />

Tagesordnung<br />

Als nächsten Punkt rufe ich Einladung und Tagesordnung auf. Sie haben hochaktuell<br />

mit dem 23.11. noch einmal einen Neudruck der Tagesordnung erhalten. Der Punkt<br />

ist, glaube ich, der Punkt 3 im nicht öffentlichen Teil gewesen, der da nochmals dazukam.<br />

Ich darf Sie fragen: Gibt es noch Wünsche zur Tagesordnung? Sie ist übersichtlich,<br />

aber inhaltsreich. Wenn es keine Wünsche gibt, dann darf ich fragen, wer<br />

für die Tagesordnung, die Ihnen zugegangen ist, ist und bitte um das Handzeichen.<br />

Gegenprobe. Enthaltungen? Einstimmig (10 : 0 : 0) so beschlossen.<br />

Dann rufe ich auf<br />

c)<br />

Protokollbestätigungen<br />

Wir haben das jetzt da eingeordnet, weil ich glaube, dass gehört einfach zu unseren<br />

Angelegenheiten, und deswegen muss es auf die Tagesordnung. Es liegen dem Ausschusssekretariat<br />

keine Hinweise auf Veränderungswünsche zum Protokoll vor. Gibt<br />

es hier aus der Runde noch Hinweise? Wünsche? Das ist nicht der Fall. Dann darf<br />

ich Sie um das Handzeichen bitten, um die Fürstimme, wenn Sie den Protokollen der<br />

29. (Anhörung) und 30. (zwei Teile) Sitzung so zustimmen wollen. Gegenprobe. Enthaltungen.<br />

Herr Krause, das war etwas lange oben?<br />

(Abgeordneter Krause: War noch von der Zustimmung.)<br />

Wir wollen da genau sein. Danke - damit auch einstimmig (10 : 0 : 0) so beschlossen.<br />

Und dann rufe ich den TOP 1 auf.<br />

Zu TOP 1: Ergebnisse der 139. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“<br />

vom 2. bis 4. November 2011 und regionalisierte Steuerschätzung<br />

für das Land <strong>Brandenburg</strong> – Bericht des Ministers der<br />

Finanzen (s. a. MdF-Vorlage Nr. 37/11)<br />

Ich frage den Minister, ob noch ergänzende Aussagen gemacht werden.<br />

Minister der Finanzen Dr. Markov:<br />

Nein, ich glaube, der Bericht liegt allen vor. Es ist ja schon viel debattiert worden, und<br />

deswegen werde ich, wenn noch Nachfragen bestehen, selbstverständlich darauf<br />

antworten.<br />

Vorsitzender:<br />

Danke schön, Herr Dr. Markov. Gibt es den Wunsch, sich dazu an diesem Tagesordnungspunkt<br />

zu äußern? Das ist nicht erkennbar. Ich habe so das dumpfe Gefühl,<br />

dass wir uns bei anderer Gelegenheit mit diesem Thema noch etwas ausführlicher


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 6<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

befassen werden.<br />

Minister Dr. Markov:<br />

Das ist kein dumpfes Gefühl, dass wird die Realität, denke ich.<br />

Vorsitzender:<br />

So eine Art Bauchgefühl. Mal schauen, ob das zutrifft.<br />

Da das nicht der Fall ist, können wir diesen Punkt als erledigt betrachten.<br />

Zu TOP 2: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes<br />

<strong>Brandenburg</strong> für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> (<strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong> -<br />

HG <strong>2012</strong>) – Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache<br />

5/3650, einschließlich Korrekturblatt)<br />

zur Vorbereitung der 2. Lesung<br />

i. V. damit:<br />

Finanzplan des Landes <strong>Brandenburg</strong> 2011 bis 2015 – Unterrichtung<br />

durch die Landesregierung (Drucksache 5/3651, einschließlich<br />

Korrekturblatt)<br />

Wir müssten uns noch ein wenig über die Verfahrensweisen verständigen. Nichts<br />

Neues, das machen wir jedes Jahr - „The same procedure as every year!“. Aber wir<br />

müssen uns darüber verständigen. In der Regel sieht unsere Geschäftsordnung vor,<br />

dass über die Änderungsanträge in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs abgestimmt<br />

wird. Dies würde zu einer sehr unübersichtlichen Verfahrensweise führen,<br />

mindestens den Vorsitzenden würde es wahrscheinlich überfordern, den Einzelnen,<br />

der sich auf seinen Änderungsantrag konzentriert, eher weniger. Die Stellungnahmen<br />

haben wir Ihnen alle zugeleitet.<br />

Deshalb schlage ich Ihnen vor, dass wir wie folgt vorgehen. In den Ausschüssen wurden<br />

einzelne Änderungsanträge gestellt zu den jeweiligen Einzelplänen, und wir haben<br />

diese Änderungsanträge der besseren Übersicht und Handhabbarkeit wegen in<br />

der Reihenfolge nach Kapitel und Titel zusammengestellt. Ich bitte um Einverständnis<br />

damit: So es denselben Titel trifft, haben wir natürlich a) danach zusammengestellt,<br />

was ist der weitreichendere Änderungsantrag ist, und b) danach, welcher Änderungsantrag<br />

zuerst eingegangen ist. Ich bitte damit um Einverständnis.<br />

Wir haben natürlich alle bisherigen im Ausschussverfahren eingebrachten Änderungsanträge<br />

hier erneut aufgenommen, und sie werden zur Abstimmung gestellt. Im<br />

Einzelfall mag das einer zügigen Abhandlung nicht im Wege stehen. Im anderen Fall


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 7<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

wird es dem einen oder anderen Gelegenheit zu einer besonderen Ausführung geben.<br />

Darf ich Sie fragen, ob Sie mit dieser Verfahrensweise grundsätzlich einverstanden<br />

sind? - Ich sehe keinen Widerspruch und deswegen rufe ich dann auch die Änderungsanträge<br />

auf, wenn der jeweilige Einzelplan zur Abstimmung steht.<br />

Einzelplan 03 (Ministerium des Innern)<br />

einschließlich Beilage Einzelplan 12<br />

sowie Stellungnahme des Ausschusses für Inneres<br />

Neben dem Einzelplan 03 liegen dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen vor:<br />

– ein Schreiben der Vorsitzenden des Ausschusses für Inneres und<br />

– ein Schreiben des Städte- und Gemeindebundes <strong>Brandenburg</strong> vom<br />

23.11.2011.<br />

Dazu begrüße ich den Minister, Herrn Dr. Woidke. Ich darf Ihnen sagen, dass der<br />

stellvertretende Ausschussvorsitzende im Anflug auf den Brauhausberg ist und jeden<br />

Moment hier eintreffen wird. Also es hängt von der Länge Ihrer Ausführungen ab.<br />

Und nunmehr, Herr Dr. Woidke, haben Sie das Wort zum Einzelplan 03.<br />

Minister des Innern Dr. Woidke:<br />

Ja, Herr Burkhardt, Sie entscheiden jetzt, ob ich auf Zeit spiele - das kann ich - oder<br />

ob ich, wie es eher mein Stil ist, versuche, mich kurz zu fassen. Ich will mal ein paar<br />

kurze Daten und Fakten zusammenfassen und hoffe, dass der stellvertretende Ausschussvorsitzende<br />

demnächst hier eintrifft.<br />

Der Haushalt des Innenministeriums, der Einzelplan 03, hat laut Plan für <strong>2012</strong> Ausgaben<br />

in Höhe von 656,3 Millionen Euro. Davon, und das ist nicht verwunderlich,<br />

wenn man sich die Charakteristik des Hauses anguckt, sind ca. 440 Millionen Euro<br />

für Personalausgaben eingeplant, 212 Millionen Euro für Sach- und Investitionsausgaben<br />

und 4,5 Millionen Euro für Zuführungen an den Versorgungsfonds. Den angeführten<br />

Personalausgaben <strong>2012</strong> liegt ein Stellenplan von insgesamt 10.050 Planstellen<br />

zugrunde, davon 8.589 Stellen bei der Polizei. Also hier schon eine Abnahme<br />

zu 2011. Mit der Aufnahme von 150 Anwärtern in die Polizeiausbildung - 2011 waren<br />

es, ich darf daran erinnern, 125; 2010 waren es 100 - wird sowohl dem notwendigen<br />

Ersatz für die zu erwartenden Personalabgänge als auch der Zielerreichung der zu<br />

erbringenden Stelleneinsparungen gemäß Personalbedarfsplanung 2015 Rechnung<br />

getragen.<br />

Bei den Sach- und Investitionsausgaben sind im Kapitel 03 150 ebenfalls ca. 50 %<br />

für den Bereich der Polizei veranschlagt - das ist der Zentraldienst der Polizei -, sind<br />

ca. 24,2 Millionen Euro für Investitionen in neue Dienst-Kfz und andere Ausrüstungsgegenstände<br />

veranschlagt. Hierzu zählt unter anderem auch die Ausstattung mit<br />

neuer Funktechnik, für die 3,55 Millionen Euro vorgesehen sind, und die Anschaffung


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Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

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einer Wärmesichtbildanlage für die Polizeihubschrauberstaffel. Diese kostet 1,5 Millionen<br />

Euro. Ein ebenfalls wesentlicher Ausgabeposten sind die Mietzahlungen an<br />

den BLB im Rahmen des Vermieter-Mieter-Modells. Insgesamt sind im Einzelplan<br />

hierfür 39,3 Millionen Euro veranschlagt, davon allein für den Polizeibereich 31,4 Millionen.<br />

Beim Kampfmittelbeseitigungsdienst, und darüber bin ich sehr froh, konnte das Ausgabeniveau<br />

der Vorjahre gehalten werden. Schwerpunkte der Arbeit bilden neben<br />

der Gefahrenabwehr weiterhin aufgrund der besonderen Belastung bekanntermaßen<br />

- es war ja auch verschiedenen Presseberichten zu entnehmen - Oranienburg, Potsdam,<br />

aber auch die Hauptbelastungsgebiete, die nicht so oft im Fokus der Öffentlichkeit<br />

stehen: Und das ist die Oder-Neiße-Linie und der Raum südlich von Berlin. Stichwort<br />

ist hier Halbe. Dem Brand- und Katastrophenschutz widmen wir auch weiterhin<br />

ein besonderes Augenmerk. Die Ausgaben konnten erhöht werden, neben der Anhebung<br />

der Zuschüsse an den Landesfeuerwehrverband sind erstmals Zuweisungen<br />

für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände enthalten. Der Regierungsentwurf<br />

sieht hier 200.000 Euro vor, und das Ziel ist hier natürlich, die riesengroßen<br />

Probleme, die wir im Brand- und Katastrophenschutz im Gesamtsystem haben, vor<br />

allen Dingen aufgrund der demografischen Entwicklung des Wegfalls von Einsatzkräften,<br />

möglichst gut zu kompensieren und hier von Landesseite gemeinsam mit<br />

den ehrenamtlichen Kräften gegenzusteuern, hier in dem Falle besonders eng auch<br />

mit dem Landesfeuerwehrverband.<br />

Die Ausgaben der Landesfeuerwehrschule und technischen Einrichtung konnten auf<br />

dem Niveau der Vorjahre gehalten werden. Die Einführung des bundeseinheitlichen<br />

Digitalfunks für Behörden und Einrichtungen mit Sicherheitsaufgaben geht auch <strong>2012</strong><br />

weiter. Schwerpunkte sind auch <strong>2012</strong> weiterhin der weitere Auf- und Ausbau der Infrastruktur<br />

und auch die Beschaffung der Funkgeräte. Diese ist vorgesehen für das<br />

IV. Quartal des kommenden Jahres.<br />

Am 9. Mai 2011 wurde bundesweit die von der EU verordnete Volks- und Wohnraumzählung<br />

durchgeführt. Somit entstand der Großteil der Ausgaben in 2011. Insgesamt<br />

ist hier mit Ausgaben in Höhe von rund 35 Millionen Euro zu rechnen. Wir werden<br />

7,25 Millionen allerdings auch in <strong>2012</strong> für die Nachbereitung und Auswertung der Daten<br />

benötigen.<br />

Bei der zentralen Ausländerbehörde steigen die Ausgaben um ca. 1,1 Millionen auf<br />

8,16 Millionen Euro. Ursache sind seit 2008 stetig gestiegene Asylbewerberzahlen,<br />

wobei die aktuellen Entwicklungen im Nahen Osten und Nordafrika noch nicht in die<br />

Berechnung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge einfließen konnten.<br />

Verehrter Herr Vorsitzender, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte es<br />

zunächst bei dieser Aufzählung belassen, obwohl auch die Bereiche Verfassungsschutz<br />

- in den letzten Tagen ja in aller Munde -, Landesbetriebe LGB und ZIT-BB,<br />

Amt für Statistik und E-Government noch weiterhin erläuternswert wären. Ich danke<br />

Ihnen für die Aufmerksamkeit.


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Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

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Vorsitzender:<br />

Schönen Dank, Herr Dr. Woidke, ich begrüße den stellvertretenden Ausschussvorsitzenden<br />

des Innenausschusses, Herrn Wichmann. Herr Wichmann, gibt es Ihrerseits<br />

ergänzende Anmerkungen aus der Arbeit des Ausschusses?<br />

Abgeordneter Wichmann (CDU), stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für<br />

Inneres:<br />

Ja, vielen Dank, Herr Vorsitzender. Ich darf Ihnen heute in Vertretung für Frau Stark<br />

mitteilen, wie die Beratungen zum Einzelplan 03 im Innenausschusses verlaufen<br />

sind. Es gab insgesamt drei Beratungen, die wir im Innenausschuss zum Haushalt<br />

hatten. Es gab auch drei Änderungsanträge zum Einzelplan 03. Zwei von der FDP-<br />

Fraktion und einen von der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN sowie einen Änderungsantrag<br />

zum Einzelplan 01 von der FDP-Fraktion.<br />

Ich will Ihnen kurz schildern, mit welchen Themen sich die einzelnen Änderungsanträge<br />

beschäftigt haben. Es war zum einen die Anhebung der Zahl von Beförderungen<br />

bei der Polizei mit einem Änderungsantrag der FDP-Fraktion. Die Begründung<br />

für den Änderungsantrag war, dass durch die Anhebung der Zahl der Beförderungen<br />

von 600 auf 800 sichergestellt werden soll, dass jeder Polizeibeamte alle 10 Jahre<br />

auch befördert werden kann.<br />

Es gab dann einen Änderungsantrag auf Aufstockung von 150 auf 200 Neueinstellungen<br />

bei der Polizei, bei den Polizeianwärtern, auch von der FDP-Fraktion. Durch<br />

die höhere Zahl an Neueinstellungen sollte der angestrebte Personalbestand von<br />

7.000 Polizeibeamten für das Jahr 2019 erreicht werden. Es gab dann den Änderungsantrag<br />

zur Umstrukturierung der Stellen im Landespolizeiorchester zur Ergänzung<br />

des Haushaltsvermerks von den Grünen, im Zuge der Polizeireform sei es nicht<br />

mehr vertretbar, dass 44 Planstellen ausschließlich zu Repräsentationszwecken eingesetzt<br />

werden.<br />

Es gab dann den Änderungsantrag der FDP-Fraktion zum Einzelplan 01 zur Schaffung<br />

von drei weiteren Stellen im höheren Dienst bei der Landesbeauftragten für den<br />

Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht. Hier wurde die Begründung gegeben,<br />

dass der Zuwachs an Aufgaben bei der Landesdatenschutzbeauftragten auch<br />

eine höhere Stellenzuweisung rechtfertige. Alle Änderungsanträge wurden im Innenausschuss<br />

mehrheitlich abgelehnt, und ich darf Ihnen das abschließende Votum des<br />

Ausschusses für Inneres zum Haushalt und zum Einzelplan jetzt vortragen. Der Ausschuss<br />

für Haushalt und Finanzen möge dem <strong>Landtag</strong> die Annahme des Gesetzes<br />

über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes <strong>Brandenburg</strong> für das Haushaltsjahr<br />

<strong>2012</strong>, die Drucksache 5/3650, Einzelplan 03 in unveränderter Fassung<br />

empfehlen. Eine Änderung des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplanes<br />

des Landes <strong>Brandenburg</strong> für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> wird nicht empfohlen, und der<br />

Ausschuss für Inneres schlägt dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen vor, dem


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 10<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

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<strong>Landtag</strong> zu empfehlen, den Finanzplan des Landes <strong>Brandenburg</strong> 2011 bis 2015 zur<br />

Kenntnis zu nehmen. Herzlichen Dank. Das waren die Anmerkungen aus dem Innenausschuss.<br />

Vorsitzender:<br />

Schönen Dank, Herr Wichmann. Meine Damen und Herren, wir können jetzt in die<br />

Beratungen einsteigen. Ich rufe einfach mal die Änderungsanträge auf, die im Ausschuss<br />

beraten worden sind, und dann ist ja nicht unbekannt geblieben, dass zwei<br />

weitere Änderungsanträge eingereicht worden sind, die sicher dann auch begründet<br />

werden. Ich gehe jetzt hier wie eben verabredet vor. Zunächst Kapitel 03 110, Hauptgruppe<br />

4: Änderungsantrag betreffend das Polizeiorchester.<br />

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Kapitel 03 110<br />

Hauptgruppe 4 (Personalausgaben) – Ausbringen eines Haushaltsvermerks<br />

und Einfügen von Erläuterungen<br />

Wird vom Antragsteller das Wort gewünscht? Bitte Herr Vogel.<br />

Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />

Ja, Herr Vorsitzender, vielen Dank. Es klang ja eben beim Bericht des Ausschussvorsitzenden<br />

an, dass es sehr fraglich ist, ob es in einer Zeit, in der im Polizeibereich<br />

massiv umstrukturiert werden soll, gekürzt werden soll, tatsächlich noch zeitgemäß<br />

ist, 44 Stellen für die reinen Repräsentationsaufgaben zu erhalten. Es ist ja so, dass<br />

nach § 1 des <strong>Brandenburg</strong>ischen Polizeigesetzes die Aufgaben der Polizei eindeutig<br />

formuliert sind. Die Polizei hat die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit<br />

und Ordnung abzuwehren. Sie hat im Rahmen dieser Aufgabe auch Straftaten zu<br />

verhüten und die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistungen und das Handeln<br />

in Gefahrenfällen zu treffen. Und im Absatz 4 heißt es dann: „Die Polizei hat ferner<br />

die Aufgaben zu erfüllen, die ihr durch andere Rechtsvorschriften übertragen<br />

sind.“ Die Rechtsvorschrift, dass die Polizei ein Orchester zu führen hat, habe ich<br />

nicht gefunden. Vielleicht täusche ich mich da ja, vielleicht gibt es irgendwo eine solche<br />

Rechtsvorschrift. Jedenfalls das Betreiben von Orchestern ist nicht die Aufgabe<br />

der Polizei. Und wenn es historisch mal so gewachsen ist, dass - was ja sehr positiv<br />

ist - sich Polizisten mal zusammengeschlossen haben, in ihren Abendstunden, in ihrer<br />

Freizeit, am Wochenende - da haben wir keine Freizeit, wir wissen es -, aber jedenfalls<br />

mal, wenn sich zufällig der Zeitpunkt ergeben hat, sich zu treffen und miteinander<br />

Musik zu machen, ist dagegen gar nichts einzuwenden. Aber es ist sehr wohl<br />

was dagegen einzuwenden, wenn das dann institutionalisiert wird und dafür auch<br />

Leute eingestellt werden, die definitiv mit Polizeivollzugsdienst überhaupt nichts zu<br />

tun haben. Und wir fordern ja überhaupt nicht, sie alle auf die Straße zu setzen, sondern<br />

wir sagen: Auf den etatisierten Stellen sind nur solche Beamte zu führen, die im<br />

Sinne des § 1 Polizeigesetz eingesetzt werden, tätig sind. Das heißt, dass diejenigen,<br />

die nicht in diesen Bereichen tätig sind, auf den kw-Stellen zu führen sind; und


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 11<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

da gelten die allgemeinen Regeln. Und wenn das Land meint, es braucht ein Landesorchester<br />

oder ein Repräsentationsorchester, dann kann man ja gerne darüber diskutieren,<br />

dieses Repräsentationsorchester im Stellenplan der Staatskanzlei zu veranschlagen.<br />

Aber es ist meines Erachtens nicht Aufgabe bei der Polizei, dies zu veranschlagen.<br />

Abgeordnete Geywitz (SPD):<br />

Ja, Polizeiorchester sind immer ein beliebtes Thema. Es ist so etwas wie Jäger 90,<br />

also die Zauberdeckungsquelle zusammen mit den Wassergebühreneinnahmen. Ich<br />

habe eine Nachfrage, weil ich fachlich Ihren Änderungsantrag gern verstehen will.<br />

Sie sagen, dass die Polizisten ihre Freistellung beenden sollen und in den regulären<br />

Polizeidienst möchten, überführt werden sollen und dass der Stelleninhaber seine<br />

Aufgabenänderungen entsprechend dem Tarifvertrag sozial verträglich machen soll.<br />

Das stelle ich mir jetzt mal lebenspraktisch vor. Wir haben so einen Waldhornbläser,<br />

und der soll jetzt im Rahmen des Sozialvertrages Polizist werden. Das ist ja nicht so,<br />

wie Sie es beschrieben haben, dass es sozusagen Polizisten waren, die sich dann<br />

mit Musik beschäftigt haben und dann eine freundliche Form des Streifendienstes für<br />

sich ausgelegt haben, sondern wir haben da ja keine Polizisten, sondern Musiker im<br />

Orchester. Das heißt, ich kann ihnen also keine andere Verfügung geben, es sei<br />

denn, ich sage ihnen, sie sollen noch mal eine grundständige Polizeiausbildung machen.<br />

Möchten Sie dann sozusagen dieses 44 Mann-Orchester so lange kw stellen,<br />

bis irgendwann im Jahr 2020 nur noch zwei Flöten da sind und dann langsam ausschleichen,<br />

oder sollen die Kollegen umschulen?<br />

Vorsitzender:<br />

Schönen Dank, Frau Geywitz, bevor ich jetzt Herrn Dr. Bernig erst einmal das Wort<br />

gebe, mache ich mal darauf aufmerksam, dass der Minister mir signalisiert hat, dass<br />

er bis 10.30 Uhr zur Verfügung steht, vielleicht gibt es auch noch 5 Minuten mehr.<br />

Aber wir haben noch zwei, drei andere Änderungsanträge mehr. Herr Dr. Bernig bitte<br />

schön.<br />

Abgeordneter Dr. Bernig (DIE LINKE):<br />

Vielleicht will Herr Vogel erst darauf antworten?<br />

Vorsitzender:<br />

Sie machen dann die Gegenrede.<br />

Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />

Ja, also ich halte jetzt Erläuterungen. Es gibt ja einen Tarifvertrag-Umbau, und er regelt<br />

ja, wie sozialverträglich in diesem Land genau in diesen Situationen gehandelt<br />

wird. Das heißt, es gibt natürlich Umschulungsangebote. Es gibt Angebote auf Stel-


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 12<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

len, die dem Tätigkeitsfeld des bisherigen Stelleninhabers entsprechen. Das kann<br />

auch bedeuten, dass man ihm Stellen in einem anderen Orchester, das vom Land finanziert<br />

wird, anbietet. Es kann aber eben auch den geschilderten Fall bedeuten,<br />

dass der Waldhornbläser tatsächlich eine grundständige Ausbildung bekommt und<br />

umgeschult wird, und Minister Dr. Woidke weiß es ja auch aus seiner früheren Tätigkeit,<br />

dass Waldarbeiter, deren Stellen wegfallen, auch umgeschult werden sollten<br />

oder umgeschult werden zu Polizisten mit zweifelhaften Erfolg. Aber es besteht die<br />

Möglichkeit, es gibt eine tarifvertragliche Vereinbarung, und allein die Tatsache, dass<br />

jemand bisher schon immer etwas gemacht hat und nichts anderes scheinbar machen<br />

kann, ist jedenfalls in diesem Land aufgrund der bisherigen Regelung für alle<br />

anderen Bereiche überhaupt kein Grund, diese Stelle wegfallen zu lassen.<br />

Abgeordnete Geywitz (SPD):<br />

Ja, also die Berliner haben es ja auch gemacht, und wenn man das brandenburgische<br />

Polizeiorchester besucht, sieht man immer noch die Berliner Combo, weil ältere<br />

Waldhornbläser sich einfach auch im Rahmen des Tarifvertrages nicht auf eine andere<br />

Stelle umsetzen lassen müssen. Und wie Sie richtig bemerkt haben, ist das Polizeiorchester<br />

das einzige Orchester im Land in direkter Landesträgerschaft. Alle anderen<br />

sind kommunal oder frei.<br />

Abgeordneter Dr. Bernig (DIE LINKE):<br />

Alles eine Frage der Interpretation und Sichtweise. Herr Vogel, Sie führen ja an, Aufgabe<br />

der Polizei ist Gefahrenabwehr und Verfolgung von Straftaten. In dem Zusammenhang<br />

gibt es auch Stützleistungen, zum Beispiel die Prävention. Und wenn die<br />

Landesregierung in der Antwort sagt: Das Polizeiorchester sei für die Präsentation<br />

der Polizei zuständig, dann greift es viel zu kurz, denn die Aufgabe ist viel weiter gefasst,<br />

weil die Polizei eben auch einen wichtigen Anteil in der Präventionsarbeit leistet.<br />

Kultur ist Wertevermittlung, das hat etwas mit Prävention zu tun. Und in dem Sinne<br />

haben wir uns auch entschieden, das Polizeiorchester beizubehalten, und deswegen<br />

gehören die auch zum Bereich der Polizei in den Einzelplan und auf ordentlichen<br />

Planstellen geführt, und deshalb lehnen wir den Änderungsantrag ab.<br />

Vorsitzender:<br />

Danke schön, gibt es weitere Wortmeldungen dazu? Meine Damen und Herren, das<br />

ist nicht der Fall, dann können wir über den Änderungsantrag abstimmen. Wer dem<br />

Änderungsantrag der Grünen betreffend das Polizeiorchester zustimmen möchte,<br />

den bitte ich um das Handzeichen. Das ist eine Ja-Stimme. Bitte um die Gegenstimmen,<br />

das ist der Rest der Anwesenden. Entschuldigung, wenn ich es so salopp sage.


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Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Abstimmung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 1 9 -<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />

des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-<br />

NEN.<br />

Meine Damen und Herren, ich rufe den nächsten Änderungsantrag auf. Da geht es<br />

um Beförderungen, ein Änderungsantrag der FDP.<br />

Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Kapitel 03 110 Titel 422 10 (Bezüge und<br />

Nebenleistungen der Beamten und Richter) – plus 200 Beförderungen bei der<br />

Polizei<br />

Wird dazu das Wort gewünscht? Er ist selbsterklärend. Wird von anderen Teilnehmern<br />

das Wort gewünscht? Bitte Herr Görke.<br />

Abgeordneter Görke (DIE LINKE):<br />

Der Einbringer dieses Änderungsantrages hat geschrieben: „Minister Dr. Woidke hat<br />

angekündigt, auch im Jahr <strong>2012</strong> lediglich 600 Beamte, wie schon 2011, befördern zu<br />

wollen.“ Ich will im Namen der Koalitionsfraktionen sagen, dass das, was in dieser<br />

Koalitionszeit an Beförderungen überhaupt auf den Weg gebracht worden ist, sich<br />

deutlich unterscheidet von der Zeit vor dem Jahr 2009. Hier werden Akzente gesetzt,<br />

die jahrelang nicht gesetzt werden konnten für den mittleren und gehobenen Dienst,<br />

und insofern glauben wir, dass diese Anzahl schon beachtenswert ist und würden<br />

dann einen Aufwuchs, wie Sie ihn hier fordern, ablehnen.<br />

Vorsitzender:<br />

Danke schön, gibt es weitere Wortmeldungen? Bitte Frau Vogdt.<br />

Abgeordnete Vogdt (FDP):<br />

Nur eine kurze Erwiderung. Wir reden hier über die Zukunft und nicht über die Vergangenheit.<br />

Also das kann jetzt kein Argument sein, und ich habe nichts anderes erwartet,<br />

als das es abgelehnt wird.<br />

Vorsitzender:<br />

Danke schön, der Herr Minister meldet sich. Bitte, Herr Dr. Woidke.


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Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Minister Dr. Woidke:<br />

Ja, es ist in der Tat so, wir reden über die Zukunft, aber gleichzeitig muss man schon<br />

über die Vergangenheit reden, Frau Vogdt, wenn Sie gestatten. Wir haben einen<br />

riesigen Beförderungsstau in der <strong>Brandenburg</strong>er Polizei. Wir haben punktuell jetzt in<br />

zwei Jahren, fast in drei Jahren versucht, einige Punkte zu setzen, diesen Stau<br />

abzubauen. Wir schieben aber immer noch eine Bugwelle vor uns her, und es sind<br />

dann einzelne Kolleginnen und Kollegen, die mehr als 10 Jahre, es wird immer<br />

gesagt 20 Jahre - es gibt vielleicht auch Einzelfälle, die nach 20 Jahren noch im Eingangsamt<br />

sind -, aber teilweise mehr als 10 Jahre im Eingangsamt sitzen und nicht<br />

befördert werden konnten. Und das ist auch eine Frage der Motivation in der Polizei.<br />

Und wenn Minister Woidke ankündigt, auch im nächsten Jahr befördern zu wollen, tut<br />

er das immer mit dem Zusatz, sofern das Parlament mir dazu die Möglichkeiten gibt.<br />

Und deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, freue ich mich sehr, dass<br />

da ja offensichtlich Einigkeit zu bestehen scheint. Danke.<br />

Vorsitzender:<br />

Jetzt habe ich natürlich Schwierigkeiten, das zum Änderungsantrag einzuordnen, den<br />

Beitrag, den Sie da gerade gegeben haben, aber muss ich vielleicht auch nicht. Herr<br />

Vogel hat sich gemeldet.<br />

Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />

Ja, ich habe eine Frage an die FDP, aber das kann vielleicht auch jemand aus der<br />

Regierung beantworten. Hier steht ja nur „Ansatz im <strong>Entwurf</strong>: Beförderungen bei der<br />

Polizei - 600“, „Änderung: Beförderungen bei der Polizei plus - + 200“, „Ansatz neu:<br />

Beförderungen - 800“. Nun kann ich doch immer dann befördern, wenn ich einen<br />

ausfinanzierten Haushalt habe, also ein ausfinanziertes Budget, und ich muss mich<br />

doch lediglich daran ausrichten, was ich an Stellen im Stellenplan habe. Ich habe das<br />

jetzt nicht so verstanden, Frau Vogdt, das Sie fordern, dass jetzt 200 A 11-Stellen in<br />

A 12-Stellen umgewandelt werden, sondern Sie fordern doch lediglich, dass praktisch<br />

unterhalb des Haushaltes der Stellenplan so genutzt wird, dass die Beförderungen,<br />

die möglich sind, auch durchgeführt werden. Und deswegen ist die Frage: Wieso<br />

erfolgt das dann nicht? Ist denn der Stellenplan nicht ausfinanziert, und in welchem<br />

Umfang ist er denn nicht ausfinanziert, weil normalerweise davon auszugehen<br />

ist: Ich habe eine A 12-Stelle, da sitzt einer, der bisher auf der A 11 ist, und dann wird<br />

er befördert.<br />

Vorsitzender:<br />

Darf ich die Frage an den Minister weitergeben?<br />

Herr Fischer (MI):<br />

Das Thema Beförderung ist insofern nicht im Haushalt zu veranschlagen, weil es sich


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 15<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

einmal nach dem vorhandenen Stellenplan richtet. Das heißt, es müssen Stellen vorhanden<br />

sein, die auch zur Beförderung hinreichend dotiert sind. Das ist das eine.<br />

Das zweite ist, dass das Personalbudget der Ressorts insgesamt für alle Personalmaßnahmen,<br />

ich sage, ausreichen muss, insofern trifft das Innenministerium aufgrund<br />

beider Bedingungen zu Anfang des Jahres die Entscheidungen, in welchem<br />

Umfang im Geschäftsbereich Beförderungen anstehen und vorgenommen werden<br />

können. Das heißt auch, dass wir natürlich bei Abbau von Stellen berücksichtigen<br />

müssen, dass natürlich auch der Rahmen für Beförderungen damit letztendlich auch<br />

eingeschränkt wird. Insofern hat der Innenminister in diesem Jahr entschieden,<br />

600 Beförderungen in der Polizei vorzunehmen. Wenn das Budget für das nächste<br />

Jahr durch den Gesetzgeber so beschlossen wird, wird man das sicherlich prolongieren<br />

können auch in der Größenordnung, ohne dort finanziell das Personalbudget in<br />

Schwierigkeiten zu bringen. Bei einer höheren Beförderungssumme stellt sich dann<br />

die Frage, ob wir dann natürlich noch ausreichend hinkömmlich sind, um alle personalwirtschaftlichen<br />

Maßnahmen zu bedienen.<br />

Vorsitzender:<br />

Danke schön. Weitere Fragen, Beiträge? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur<br />

Abstimmung über diesen Änderungsantrag. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte<br />

ich um das Handzeichen.<br />

Abstimmung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 1 9 -<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />

des Änderungsantrages der FDP-Fraktion.<br />

Beim nächsten Punkt sind wir beim Kapitel 03 130 Titel 422 20 - 100 Einstellungen,<br />

FDP-Antrag.<br />

Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Kapitel 03 130 Titel 422 20 (Unterhaltszuschüsse<br />

der Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst [und Unterhaltsbeihilfen<br />

an Verwaltungspraktikanten und -lehrlinge]) – plus 100 Einstellungen sowie<br />

Änderung des Haushaltsvermerks und der Erläuterungen<br />

Wird das Wort gewünscht vom Antragseinreicher? Das ist nicht der Fall. Wird sonst<br />

das Wort gewünscht von Mitgliedern des Ausschusses, der Regierung? Das ist auch<br />

nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag zustimmen<br />

möchte, den bitte ich um das Handzeichen.


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Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Abstimmung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 1 9 -<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />

des Änderungsantrages der FDP-Fraktion.<br />

Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt.<br />

So, dann kommen wir zu zwei neuen Änderungsanträgen, die die Antragseinreicher<br />

sicher werden erläutern wollen.<br />

Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zu Kapitel<br />

03 130 Titel 422 20 (Unterhaltszuschüsse der Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst<br />

[und Unterhaltsbeihilfen an Verwaltungspraktikanten und -lehrlinge])<br />

– plus 41.100 Euro sowie Ausbringen von zehn neuen Planstellen und<br />

Änderung der Erläuterungen<br />

Frau Geywitz hat sich gemeldet. Bitte, Frau Geywitz.<br />

Abgeordnete Geywitz (SPD):<br />

Ja, ich denke, wir machen das hintereinander und nicht zusammen. Sie sind doch inhaltlich<br />

sehr getrennt. Wir möchten gern den Einstieg schaffen in eine Polizeisportgruppe<br />

und möchten dazu im Jahr <strong>2012</strong> erstmalig 10 Stellen ausbringen: 5 Planstellen<br />

A7 und 5 Planstellen A9. Der Ansatz ist relativ gering – 41.100 Euro - weil das<br />

Ausbildungsjahr natürlich erst im September anfängt. Also das ist nicht die überjährige<br />

Ausfinanzierung. Hintergrund dieser Sache ist, dass die gesamte Landesregierung<br />

vorhat, im Bereich des Spitzensportes die Berufsbilder, die möglich sind für unsere<br />

Kader, die wir ja finanzieren, zu verbreitern. Wir finden den Ansatz der Landesregierung<br />

gut und sagen, im Polizeibereich ist die konzeptionelle Vorbereitung aus<br />

unserer Sicht schon so weit, dass man hier einsteigen kann. Sie wissen, die Bundespolizei<br />

macht dies bereits und auch andere, Landesinnenministerien machen das,<br />

Hessen zum Beispiel, Bayern hat sich da sehr hervorgetan. Und wir denken, das ist<br />

eine Möglichkeit, auch Sportlern das Land <strong>Brandenburg</strong> attraktiver zu machen und<br />

unseren Leistungssportlern nicht nur die Möglichkeit zu geben, in den Lehrdienst zu<br />

gehen oder in den Bundespolizeidienst oder in die Feuerwehr, was wir jetzt schon<br />

haben, sondern auch in den ordentlichen Polizeidienst. Und sie sind dann anschließend,<br />

im Gegensatz zu unserem Polizeiorchester, Waldhornspielern, nach Beendigung<br />

ihrer leistungssportlichen Karriere auch anständige Polizisten, die anständig<br />

nach dem Paragrafen sowieso des Polizeigesetzes ihre Tätigkeit verrichten, es sei<br />

denn, sie schulen um zum Musiker.


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 17<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Vorsitzender:<br />

Ich würde mal unterstellen wollen, Frau Geywitz, dass alle, die da eine Uniform tragen,<br />

anständige Polizisten sind, aber was gemeint war, ist klar. Herr Vogel bitte. Ach<br />

so, Steven Bretz erst, bitte.<br />

Abgeordneter Bretz (CDU):<br />

Das ist mal ein beredtes Beispiel dafür, dass Politik Freude machen kann. Die CDU-<br />

Fraktion hat da ja entsprechende Anträge ins Plenum eingebracht. Wir freuen uns<br />

außerordentlich, dass die Koalition auch aufgegriffen hat. Wir werden, ich darf Ihnen<br />

die freudige Mitteilung machen, wir werden Ihrem Änderungsantrag folgen. Wir werden<br />

das aktiv unterstützen, und wir wünschen dem Minister, Herrn Dr. Woidke, auch<br />

sehr viel Erfolg bei der Umsetzung dieses Änderungsantrages. Und wenn das dazu<br />

führen könnte, dass man im Plenum gleich zustimmt, dann kann man diesen Fortgang<br />

solcher Entwicklung auch mit Sicherheit beschleunigen. Aber vielen Dank, dass<br />

Sie unseren Vorschlag da aufgegriffen haben.<br />

Vorsitzender:<br />

Danke schön. Herr Vogel, bitte.<br />

Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />

Danke, Herr Vorsitzender. Also Frau Geywitz, hier steht auf Seite 122 worauf sich Ihr<br />

Änderungsantrag bezieht, dass das Land oder das Ministerium beabsichtigt oder ermächtigt<br />

wird, 50 Einstellungen der Besoldungsgruppe A 7 und 100 Einstellungen<br />

der Besoldungsgruppe A 9 <strong>2012</strong> vorzunehmen. Das sind schon insgesamt 25 Mehreinstellungen,<br />

als es im Jahr 2011 der Fall war. Und nun kann man darüber diskutieren,<br />

ob diese Polizeisportgruppe erforderlich ist oder nicht. Also ich finde sie nicht erforderlich,<br />

aber das ist meine Privatmeinung, mit der ich hier 1 : 9 untergehe. Aber es<br />

stellt sich doch, wenn es so ist, wie Sie es gerade dargestellt haben, dass diese Leute<br />

im Polizeivollzugsdienst eingesetzt werden sollen, die Frage, warum Sie dann<br />

noch fünf zusätzliche Stellen brauchen, warum Sie nicht aus dem Kontingent der<br />

150 Stellen, das Ihnen zur Verfügung steht, diese fünf Leute auswählen, die dann<br />

eben diese Polizeisportgruppe bilden? Die haben alle die Möglichkeit, sich zu bewerben.<br />

Sie können alle auf fünf von diesen 150 Stellen gesetzt werden. Also diese Notwendigkeit<br />

sehe ich nicht, und ich meine, ich hatte es vorhin auch angedeutet, die<br />

Polizei wird auf der einen Seite geschrumpft, die Einsparzahlen weiß Herr Dr. Bernig<br />

vermutlich besser als ich, und auf der anderen Seite werden immer mehr polizeifremde<br />

Leistungen übergeholfen, die der Repräsentation - das ist auch Repräsentation:<br />

internationale Sportvertretung - dienen, die nichts, aber gar nichts zu tun haben mit<br />

dem, was die eigentlichen Aufgaben der Polizei sind. Deswegen werde ich im Gegensatz<br />

zu Herrn Bretz diesen Änderungsantrag ablehnen.


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 18<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Vorsitzender:<br />

Schönen Dank. Herr Dr. Woidke, bitte.<br />

Minister Dr. Woidke:<br />

Also ich denke, es ist unbestritten, dass <strong>Brandenburg</strong>er Sportler dem Ansehen des<br />

Landes <strong>Brandenburg</strong> auch in den vergangenen Jahren sehr geholfen haben, und ich<br />

gehe davon aus, es wird spätestens im nächsten Sommer, nämlich zu den Olympischen<br />

Spielen, die bekanntermaßen in London stattfinden, wieder so sein. Und ich<br />

denke auch, dass es eine Aufgabe ist für eine Landesverwaltung, darüber nachzudenken,<br />

gemeinsam mit dem Gesetzgeber natürlich, wie man Möglichkeiten schafft,<br />

hier eine soziale Absicherung für Spitzensportler hinzubekommen. Und es ist auch<br />

die Bitte aus den Kreisen der Sportverbände, die an uns herangetragen worden ist,<br />

hier zusätzliche Möglichkeiten zu schaffen, und wir werden dem gerecht aber nicht<br />

zu Lasten, Herr Vogel, da gebe ich Ihnen ja Recht, eines ohnehin schon doch auf<br />

Kante genähten Personalbudgets bei der Polizei, sondern durch zusätzliche Stellen,<br />

die dafür bereitgestellt werden. Aber es ist schon so, dass die Fachhochschule der<br />

Polizei in Oranienburg dafür ausgerichtet ist, aber Sie können diese Ausbildung, die<br />

dort absolviert wird von den Sportlern, nicht vergleichen mit einer regulären Ausbildung<br />

eines Polizeivollzugsbediensteten.<br />

Sie wird ad 1 länger dauern müssen aufgrund von Abwesenheiten, Trainingslagern,<br />

Trainingszeiten, Wettkämpfen, Weltmeisterschaften, Olympischen Spielen oder ähnlichem.<br />

Und ad 2 ist die Frage, wann und wie ein Spitzensportler dann danach in den<br />

regulären Polizeivollzugsdienst eingeordnet werden kann, in eine Einsatzhundertschaft<br />

oder in eine Streifenwagenbesatzung; das ist eine Frage, die ist zeitlich erst<br />

dann zu beantworten, wenn der Sportler die Karriere beendet hat und sich dann dafür<br />

entscheidet, auch in diesen Beruf regulär einzusteigen. Es ist hier eine Absicherung<br />

und für Sportler - wenn Sie mit jungen Sportlern reden, die hochtalentiert sind,<br />

dann ist es natürlich so, dass sie zur gleichen Zeit sehen, dass andere beruflich Karriere<br />

machen und sie selber teilweise aufgrund der begrenzten Zeit keine Möglichkeit<br />

haben, adäquat eine Ausbildung zu genießen - ist es hier, denke ich, richtig, dass<br />

das Land diese Möglichkeit schafft, um jungen Sportlern auch hier im Land <strong>Brandenburg</strong><br />

eine Perspektive zu geben. Die Alternative wäre - und meine Damen und Herren,<br />

das ist leider in den vergangenen Jahren schon öfter passiert -, dass junge<br />

Sportler das Land verlassen, dann entsprechend als Bundespolizisten oder als Polizisten<br />

anderer Länder sportliche Erfolge erringen. Ich denke, das stünde dem Land<br />

<strong>Brandenburg</strong> gut zu Gesicht, wenn wir dafür sorgen würden, dass unsere Sportler<br />

auch hier Perspektiven haben.<br />

Vorsitzender:<br />

Schönen Dank. Herr Görke, bitte.


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 19<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Abgeordneter Görke (DIE LINKE):<br />

Vielleicht ist noch mal zurückzukommen auf den Änderungsantrag, der vorher aufgerufen<br />

war, in dem die FDP über 200 Anwärter bzw. auch Angestellen-Stellen in der<br />

Ausbildung für den Polizeidienst gefordert hat. Ich will nur sagen, dass wir im Gegensatz<br />

auch zu den Jahren noch einmal aufgestockt haben. Wir haben also 150 Stellen<br />

im Bereich der Beamten geschaffen oder werden sie schaffen. In dem Zusammenhang<br />

- auch die zehn Stellen sind ja Anwärterstellen, die müssen hier mit angerechnet<br />

werden. Wir haben 25 Stellen im Verwaltungsbereich oder Spezialistenbereich<br />

für die Ausbildung vorgesehen. Wir kommen schon bald in diese Zahl, die Sie auch<br />

hier plakativ mit Ihrem Änderungsantrag gefordert haben. Nichtsdestotrotz will ich<br />

deutlich sagen, dass nicht nur im Polizeidienst eine solche Verbindung zwischen<br />

Sport und Beruf und damit auch beruflicher Perspektiven entstehen soll. Wir als Koalition<br />

überlegen auch, für die Bereiche Justiz und Finanzverwaltung entsprechende<br />

Ausbildungskapazitäten auch für den Rest der Legislatur zu schaffen, um Menschen<br />

und nicht nur Leistungssportlern - es gibt ja auch Menschen, die im Bereich des Behindertensports<br />

Leistungen bringen - eine Möglichkeit zu eröffnen, in der Landesverwaltung<br />

dann eine Perspektive haben, ohne das wir den Rahmen, den wir uns in der<br />

Personalbedarfsplanung gesteckt haben, hier verletzen werden. Aber das sind Möglichkeiten,<br />

die in den Bereichen der Landesverwaltung durchaus bestehen. Wir haben<br />

bei der Feuerwehr angefangen, wir sind jetzt im Bereich der Polizei aktiv und,<br />

wie gesagt, wir prüfen auch in anderen Bereichen, dort im Doppelhaushalt 2013/2014<br />

Akzente zu setzen.<br />

Vorsitzender:<br />

Danke schön, Herr Görke. Über die haushalterischen Perspektiven werden wir sicher<br />

zu einem anderen Tagesordnungspunkt noch reden. Ich erlaube mir, noch einen<br />

Satz oder zwei hinterher zu schicken. Ich glaube, das, was Herr Dr. Woidke gesagt<br />

hat, kann man nur nachdrücklich unterstreichen. Wenn dieser Staat und diese Gesellschaft<br />

Spitzenleistungssport will, dann muss sie sich darüber Gedanken machen,<br />

wie die sozialen Perspektiven für die ,die sich fünf, acht, zehn, 15 Jahre dieser Aufgabe<br />

widmen, ausschauen. Wenn man das nicht will, klar, dann braucht man auch<br />

an dieser Stelle den Aufwand nicht; aber den Konflikt zwischen dem, was der eine für<br />

notwendig und sinnvoll erachtet, und dem, was der andere für notwendig erachtet,<br />

werden wir durch den ganzen Haushalt hinweg miteinander austragen. Gibt es weitere<br />

Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Wer hier zustimmen möchte, den bitte ich<br />

um das Handzeichen.<br />

Abstimmung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 9 1 -


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 20<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Annahme<br />

des Änderungsantrages der SPD-Fraktion und der Fraktion<br />

DIE LINKE.<br />

Dann rufe ich den nächsten Änderungsantrag auf. Diesmal beim Kapitel 03 710 Titel<br />

883 10.<br />

Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zu Kapitel<br />

03 710 Titel 883 10 (Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände)<br />

– plus 300.000 Euro<br />

Frau Geywitz hat wieder das Wort. Bitte.<br />

Abgeordnete Geywitz (SPD):<br />

Der Innenminister hatte ja schon in seinen Eingangsbemerkungen gesagt, dass der<br />

Katastrophenschutz in <strong>Brandenburg</strong> ein Thema ist, was uns in Zukunft, glaube ich,<br />

konzeptionell sehr stark wird beschäftigen müssen, weil wir immer wieder zum einen<br />

von der Natur vor große Herausforderungen gestellt werden, aber natürlich, wenn<br />

man sich die Altersentwicklung anguckt und auch den demografischen Wandel, die<br />

jetzige Struktur der freiwilligen Feuerwehr auch gestützt werden muss. Wir haben<br />

uns im <strong>Landtag</strong> mehrfach, die Drucksachen sind in unserem Änderungsantrag benannt,<br />

damit beschäftigt, und wir möchten die Stelle hier verstärken – 300.000 Euro<br />

haben hier eine Deckungsquelle im Innenministerium selber. Ich denke, da kann im<br />

Zweifelsfall der Innenminister auch etwas dazu ausführen zu dem Titel, und ich würde<br />

mich freuen, wenn der Kollege vom Innenausschuss in der Beratung für den<br />

nächsten Doppelhaushalt und die mittelfristige Finanzplanung einfach auch in diesem<br />

Sinne den Titel mit im Auge hat und schaut, wie wir sozusagen alle das, was wir da<br />

in dem Entschließungsantrag und auch in der Diskussion zum Katastrophenschutz<br />

fraktionsübergreifend gesagt haben, nämlich, dass es eine wichtige Aufgabe ist, die<br />

in Zukunft abgesichert werden muss, wie wir das auch finanziell darlegen können.<br />

Vorsitzender:<br />

Schönen Dank, Frau Geywitz. Wird dazu das Wort gewünscht? Herr Bretz.<br />

Abgeordneter Bretz (CDU):<br />

Wir haben das Werben der Koalition um Zustimmung zu diesem Änderungsantrag erhört,<br />

und weil das auch eine Forderung der Union in dieser Frage aufgreift, werden<br />

wir auch diesem Änderungsantrag beistehen und werden ihm durch Zustimmung<br />

auch zu einer großen Mehrheit verhelfen. Wir finden, dass das der richtige Weg ist,<br />

und freuen uns, dass Sie auch in diese Richtung einen Akzent gesetzt haben.


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 21<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Vorsitzender:<br />

Das wird ein richtiges Harmonie-Festival. Meine Damen und Herren, damit kommen<br />

wir erst einmal zur Abstimmung über diesen Änderungsantrag. Wer diesem Änderungsantrag<br />

zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.<br />

Abstimmung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 10 - -<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen einstimmig<br />

die Annahme des Änderungsantrages der SPD-Fraktion und der<br />

Fraktion DIE LINKE.<br />

Damit ist das einstimmig, damit ist der Änderungsantrag so genehmigt, und damit<br />

kommen wir zur Schlussabstimmung mit den Änderungen, wie wir sie eben beschlossen<br />

haben. Wer dem Einzelplan 03, wie vorgelegt, mit den hier beschlossenen Änderungen<br />

zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.<br />

Gesamtabstimmung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 6 4 -<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen, dem<br />

<strong>Landtag</strong> die Annahme des Einzelplanes 03 in der vom federführenden<br />

Ausschuss beschlossenen Fassung zur 2. Lesung zu empfehlen.<br />

Damit ist der Einzelplan 03 dem Plenum mit Mehrheit zur Zustimmung empfohlen<br />

worden. Damit darf ich mich bedanken, Herr Dr. Woidke; das ist so, wenn man den<br />

Aufschlag macht, gibt es ein Thema, zu dem man sich etwas ausführlicher austauscht.<br />

Schönen Dank.<br />

Einzelplan 04 (Ministerium der Justiz)<br />

einschließlich Beilage Einzelplan 12<br />

sowie Stellungnahme des Rechtsausschusses<br />

Die Schilder sind ausgetauscht, damit können wir fortfahren. Ich begrüße den Minister,<br />

Herrn Dr. Schöneburg, zum Einzelplan 04 (Ministerium der Justiz). Herr Richter


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 22<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

ist - von Berufs wegen, hätte ich fast gesagt - hier anwesend; er vertritt in diesem Fall<br />

den Rechtsausschuss.<br />

Meine Damen und Herren, wir steigen ein in die Beratung der einzelnen Änderungsanträge.<br />

Ihre Zahl ist wie eben überschaubar und wenn ich das so richtig ansehe,<br />

dasselbe Thema betreffend. Aber bevor wir da einsteigen hat der Minister das Wort,<br />

und er kann dabei den Blick vielleicht auch auf die Änderungsanträge werfen.<br />

Minister der Justiz Dr. Schöneburg:<br />

Vielen Dank, Herr Vorsitzender. Ich will nur kurz in unseren Haushalt einführen. Auch<br />

das Justizministerium beschreitet den Weg der Haushaltskonsolidierung. Obwohl wir<br />

natürlich auch gerade bei Sachausgaben und im Personalbudget in den vorhergehenden<br />

Jahren schon große Einsparleistungen getroffen haben, beschreitet das Justizministerium<br />

diesen Weg weiter. Wir haben in den Hauptgruppen 1 und 2 Einnahmen<br />

geplant, Ansätze von 133,6 Millionen Euro. Also, das Justizministerium bringt ja<br />

ein Viertel bis ein Drittel des Haushaltes aus Mitteln, die wir selber einbringen. Wir<br />

haben in der Hauptgruppe 5 gegenüber dem Haushalt des Jahres 2011 einen Anstieg<br />

um geringfügige 190.000 Euro, bleiben aber gegenüber der eigentlichen Finanzplanung<br />

- da geht es um Betreuungsleistungen, gesetzliche Leistungen, die wir<br />

zu erbringen haben - klar drunter mit dem Ansatz, weil wir der Meinung sind, dass<br />

sich dieses Niveau in der nächsten Zeit absenken wird. Wenn unsere Schätzungen<br />

fehlgehen, werden wir das aus unseren eigenen Rücklagen versuchen zu kompensieren.<br />

Das ist sozusagen mit dem Finanzministerium ausgehandelt.<br />

Bei der Hauptgruppe 6 bleiben wir auf dem Vorjahresniveau von 31,3 Millionen Euro.<br />

Das sind die Rehabilitierungsleistungen, die wir zu erbringen haben, insbesondere im<br />

Zusammenhang mit den Opfern des DDR-Regimes. Wir haben bei den Investitionen<br />

eine Einsparung von 770.000 Euro vorgesehen.<br />

Die problematischste Hauptgruppe, wo wir, glaube ich, das größte Einsparpotenzial<br />

haben, ist natürlich das Personalbudget - Hauptgruppe 4. Da liegen wir zwar mit<br />

8,15 Millionen Euro über dem, was wir im vorigen Jahr ausgegeben haben, aber das<br />

hängt mit den Tariferhöhungen zusammen. Relativ sparen wir dort ein aufgrund des<br />

uns vorgegebenen Personalabbaus, der zwischen den Jahren 2010 und 2014 im<br />

Justizressort 523 Stellen betragen wird.<br />

Was für uns die vielleicht schmerzhaftesten und härtesten Verhandlungen betraf, waren<br />

die um den Bauhaushalt, um den Einzelplan 12. Da haben wir unter anderem auf<br />

das Justizzentrum 2, das das Potsdamer Sozialgericht und das Arbeitsgericht aufnehmen<br />

sollte, verzichtet. Wir suchen da nach anderen billigeren Alternativen - die<br />

sind da an verschiedenen anderen Projekten, das ging ja auch durch die Presse, zurückgegangen<br />

-, haben aber andererseits einen Korridor, der es uns ermöglicht, die<br />

Justizbauten, die wirklich wie in Königs Wusterhausen beispielsweise sehr marode<br />

sind und wo seit 20 Jahren nichts gemacht worden ist, auf einen neueren Stand zu<br />

bringen. Das sind in groben Zügen die Eckpunkte unseres Haushaltes. Was die Än-


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derungsanträge betrifft, geht es um die Bildungsplattform elis, die wir im Strafvollzug<br />

betreiben; das ist ein EU gefördertes Projekt. Die Förderung läuft aber Ende dieses<br />

Monats aus; im Länderverbund und mit Österreich zusammen, aber federführend<br />

<strong>Brandenburg</strong>, betreiben wir das Projekt weiter, müssen aber quasi in gewisser Weise<br />

in Vorleistung treten. Die anderen Länder gleichen das dann wieder aus, insofern<br />

brauchen wir da auch keine Deckung von außen, sondern würden es über unsern<br />

Plan realisieren. Danke.<br />

Vorsitzender:<br />

Schönen Dank, Herr Dr. Schöneburg. Herr Richter für den Ausschuss bitte.<br />

Abgeordneter Richter (SPD), stellvertretend für den Vorsitzenden des Rechtsausschusses:<br />

Herr Vorsitzender, Sie erlauben, dass ich das von hier aus mache. Der Herr Vorsitzende<br />

Eichelbaum hat mich gebeten, das vorzutragen. Inhaltlich ist schon viel gesagt.<br />

Wir haben in unserem Ausschuss in unserer 24. Sitzung die allgemeine Erörterung<br />

gemacht und in der 25. Sitzung am 3. November die abschließende Beratung.<br />

Fünf gemeinsame Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen, alle zu demselben<br />

Thema; der Minister hat schon dazu ausgeführt. Und es gab einen gemeinsamen Änderungsantrag<br />

von CDU-Fraktion und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die fünf Änderungsanträge<br />

der Koalitionsfraktionen sind angenommen worden, einstimmig angenommen<br />

worden, sie haben keine Haushaltsauswirkungen. Die Begründung war<br />

schon da. Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜND-<br />

NIS 90/DIE GRÜNEN zum Einzelplan 12 ist mit 5 : 4 Stimmen abgelehnt worden. Der<br />

Inhalt war die Verwendung von Mitteln für die Justizvollzugsanstalt <strong>Brandenburg</strong>, die<br />

sozusagen die nicht benötigen Mittel zur Sanierung von anderen sanierungsbedürftigen<br />

Gerichten einzusetzen. Die Einreicher haben das damit begründet, dass die<br />

Baumaßnahmen in der JVA <strong>Brandenburg</strong> voraussichtlich nicht im vollen Umfang benötigt<br />

werden und noch nicht abschließend geklärt ist, ob die Sicherungsverwahrung<br />

im Nordverbund erfolgt oder nicht erfolgt, und wollten deshalb die dort ausgewiesenen<br />

Mittel einsetzen. Die Ablehnung ist damit begründet worden, dass zwar das Anliegen<br />

der Sanierung der Gerichte von den Koalitionsfraktionen mitgetragen wird, jedoch<br />

der Weg der Ausbringung eines Sperrvermerks nicht beschritten werden soll,<br />

da das Problem anders gelöst werden kann. Nach Bewilligung eines bereits gestellten<br />

Antrages durch das Ministerium der Finanzen können Mittel in Höhe von 2,4 Millionen<br />

Euro aus den Vorjahren verwendet werden, und damit kann die Sanierung sichergestellt<br />

werden, sodass das hier zwar erreicht wird, aber auf andere Weise. Es<br />

gab dann eine Beschlussempfehlung des Ausschusses: Der Ausschuss für Haushalt<br />

und Finanzen möge dem <strong>Landtag</strong> die Annahme des <strong>Entwurf</strong>s empfehlen. Zweitens:<br />

Eine Änderung des <strong>Haushaltsgesetz</strong>es <strong>2012</strong> wird nicht empfohlen, und drittens: Der<br />

Rechtsausschuss schlägt dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen vor, dem <strong>Landtag</strong><br />

zu empfehlen, dem <strong>Landtag</strong> den Finanzplan des Landes <strong>Brandenburg</strong> 2011 bis<br />

2015 zur Kenntnis zu nehmen.


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Vorsitzender:<br />

Schönen Dank, Herr Richter. Meine Damen und Herren. Ich eröffne die Aussprache,<br />

ich bitte aber vorab den Minister, mir vielleicht noch eine Frage zu beantworten,<br />

wenn man sich diesen Komplex elis anschaut, stellt sich natürlich sofort die Frage:<br />

War das bei der Haushaltsaufstellung für Sie noch nicht erkennbar?<br />

Herr Hellmann (MdJ):<br />

Ja, ich glaube, es ist schon ausgeführt worden. Es war ursprünglich eine Förderung<br />

aus den ESF-Mitteln, sie lief bis Ende des Jahres aus. Man hat Anfang des Jahres,<br />

als das Ausstellungsverfahren begann, noch nicht absehen können, dass diese ESF-<br />

Förderung nicht fortgesetzt werden kann, und hat dann gegen Ende des Jahres gesehen,<br />

dass man eine Alternativförderung in einer Art und Weise, diese Maßnahme<br />

fortzusetzen, unbedingt braucht und dann mit dem Länderverbund Maßnahmen gefunden,<br />

gemeinsam einen Einsatz zu verfolgen. Also man sieht, glaube ich daran,<br />

dass die anderen Länder dieses Projekt ähnlich gewichtig sehen. Auch dass Österreich<br />

sich beteiligt, ist eine Besonderheit. Ich glaube, es ist ein großer Vorbereitungsaufwand,<br />

der auch drinsteckt, über mehrere Länder gemeinsam auf die Beine zu stellen,<br />

und das war eben beim Aufstellungsverfahren, beim Einbringen des Haushaltes<br />

noch nicht klar. Das hat sich erst später ergeben.<br />

Vorsitzender:<br />

Schönen Dank. Herr Görke, bitte, Sie haben das Wort.<br />

Abgeordneter Görke (DIE LINKE):<br />

Die Darstellung erschließt sich für mich natürlich sogar als haushaltsentlastend,<br />

wenn andere Länder in die Mitfinanzierung hier einsteigen. Ich hätte trotzdem einen<br />

Vorschlag zum Verfahren. Wir haben jetzt hier fünf Änderungsanträge, Einzeländerungsanträge,<br />

die auch schon im Ausschuss beraten worden sind. Ich hätte damit<br />

den Vorschlag hier unterbreitet, die Beschlussempfehlung des Ausschusses hier in<br />

Gänze zur Abstimmung zu stellen, wenn Sie nicht widersprechen, um keine Einzeldiskussion<br />

zu den Änderungsanträgen dann durchführen zu müssen.<br />

Vorsitzender:<br />

Danke, das ist eine die Effizienz der Ausschussberatung steigernde Maßnahme. Gibt<br />

es Widerspruch gegen diesen Vorschlag? Ich frage vorsichtshalber. Nein, das ist<br />

nicht der Fall. Gibt es noch den Wunsch nach Wortmeldungen? Ich will dazu gleich<br />

noch eins sagen. Wir haben ja hier in der Tat eingeschränkte räumliche Bedingungen.<br />

Das hat zwei Konsequenzen, und das ist einmal, dass man laut genug spricht,<br />

und das andere ist, dass die Zwischengespräche nach Möglichkeit unterbleiben, weil<br />

sie dann natürlich auch stören und die Aufnahme dessen, was gesagt wird, erschweren.<br />

Beides gilt gleichermaßen.


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Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zu Kapitel<br />

04 010 Titel 526 10 (Sachverständige, Gerichts- und ähnliche Kosten) – plus<br />

8.200 Euro und Änderung Erläuterungen<br />

Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zu Kapitel<br />

04 050 Titel 232 10 neu (Erstattungen anderer Bundesländer im Rahmen des<br />

Verbundes zum Betrieb der elis-Lernplattform für Bildungsarbeit im Justizvollzug)<br />

– plus 279.000 Euro sowie Ausbringen eines Haushaltsvermerks und Einfügen<br />

von Erläuterungen<br />

Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zu Kapitel<br />

04 050 Titel 286 10 neu (Erstattungen der Republik Österreich im Rahmen des<br />

Verbundes zum Betrieb der elis-Lernplattform für Bildungsarbeit im Justizvollzug)<br />

– plus 33.400 Euro sowie Ausbringen eines Haushaltsvermerks und Einfügen<br />

von Erläuterungen<br />

Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zu Kapitel<br />

04 050 Titel 547 10 (Leistungen an Träger von Bildungsmaßnahmen) – minus<br />

43.400 Euro und Einfügen von Erläuterungen<br />

Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zu Kapitel<br />

04 050 Titel 686 10 neu (Zuwendungen zum Projektfeld „Betreibung der elis-<br />

Lernplattform“) – plus 347.600 Euro sowie Ausbringen eines Haushaltsvermerks<br />

und Einfügen von Erläuterungen<br />

So, jetzt frage ich noch einmal: Wird noch das Wort zu diesen Änderungs- oder Ausschussempfehlungen<br />

gewünscht? Das ist nicht der Fall, dann kommen wir zur Abstimmung.<br />

Dann darf ich fragen: Wer den Änderungsvorschlägen des Ausschusses<br />

zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.<br />

Abstimmung der fünf o. a. Änderungsanträge der SPD-Fraktion und der Fraktion<br />

DIE LINKE im Block:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 7 - 3<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Annahme<br />

der Änderungsanträge der SPD-Fraktion und der Fraktion<br />

DIE LINKE.<br />

Dann darf ich Sie jetzt fragen: Wer dem Einzelplan 04 in der vorgelegten und nunmehr<br />

beschlossenen Fassung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.


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Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Gesamtabstimmung::<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 6 4 -<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen, dem<br />

<strong>Landtag</strong> die Annahme des Einzelplanes 04 in der vom federführenden<br />

Ausschuss beschlossenen Fassung zur 2. Lesung zu empfehlen.<br />

Damit wird dem Plenum empfohlen, den Einzelplan 04 - Ministerium der Justiz - so<br />

zu beschließen. Herr Minister, wir bedanken uns für Ihren Besuch.<br />

So, meine Damen und Herren, ich rufe auf<br />

Einzelplan 05 (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport)<br />

einschließlich Beilage Einzelplan 12<br />

sowie Stellungnahme des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport<br />

in Verbindung damit:<br />

Artikel 1 des Haushaltsbegleitgesetzes zum Gesetz über die<br />

Feststellung des Haushaltsplanes des Landes <strong>Brandenburg</strong> für<br />

das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> (Haushaltsbegleitgesetz <strong>2012</strong> - HBeglG<br />

<strong>2012</strong>) – Gesetzentwurf der Landesregierung<br />

(Drucksache 5/3814)<br />

Meine Damen und Herren, wir fahren fort in der Beratung des Haushaltes. Wenn ich<br />

mir die Unterlagen anschaue und die Änderungsanträge von Stückzahl und Thematik,<br />

dürfte das jedenfalls für den heutigen Tag die gewichtigste Beratung werden. Ich<br />

darf ganz herzlich Frau Dr. Münch, die Ministerin, begrüßen. Für den Ausschuss ist<br />

Herr Krause, auch hier darf ich sagen, von Amts wegen ohnehin anwesend. Meine<br />

Damen und Herren, damit steigen wir ein. Ihnen liegen der Einzelplan 05, die Stellungnahme<br />

des Ausschusses und die Änderungsanträge der Fraktionen vor. Zunächst<br />

aber hat Frau Dr. Münch das Wort, ihren Haushalt vorzustellen.<br />

Ministerin für Bildung, Jugend und Sport Dr. Münch:<br />

Vielen Dank, Herr Vorsitzender. Meine sehr geehrten Damen und Herren. Auf die finanzielle<br />

Lage des Landes, denke ich, muss ich hier in diesem Ausschuss nicht eingehen<br />

und damit tatsächlich auf die Schwierigkeiten insgesamt, den Haushalt auch<br />

aufzustellen. Im Einzelplan 05 ist es ja so, dass wir eben tatsächlich so wie im letzten<br />

Jahr auch eine besondere Priorität auf den Bereich Bildung gelegt haben, und trotz-


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 27<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

dem mussten wir auch Kürzungen hinnehmen. Das ist ja im öffentlichen Raum auch<br />

hinreichend diskutiert worden. Aber die Priorität, die der Bildung nach wie vor eingeräumt<br />

wird, trotz einer Einbeziehung von ungefähr 20 % in die Kürzungsvorgaben bei<br />

der Eckwerteerstellung, zeigen sich ja besonders darin, dass der Einzelplan 05 mit<br />

1,47 Milliarden Volumen nach wie der größte Einzelhaushalt vor ist. Letzten Endes ist<br />

ja vor allen Dingen auch die durch die Koalition beschlossene Ausstattung der Schulen<br />

mit der Schüler-Lehrer-Relation von 15,4 stellenseitig wie ausgabeseitig abgesichert.<br />

Und das bedeutet auch, dass das in diesem ganz wesentlichen Punkt - und<br />

den größte Anteil dieses Haushaltes, also meines Etats, machen tatsächlich die Gehälter<br />

für die Lehrer auch aus -, gehalten worden ist. Was auch überhaupt nicht<br />

selbstverständlich ist, ist, dass wir im Bereich Jugend, also im Landesjugendplan, auf<br />

dem Niveau des Vorjahres geblieben sind und dass es auch im Bereich Sport keine<br />

Kürzungen gibt und dass es dabei geblieben ist auch im Bereich Kita, die Erhöhungen<br />

des Jahres 2010 also für die Verbesserung des Zuschusses eben auch konstant<br />

zu halten. Der Konsolidierungszwang ist natürlich letzten Endes auch für den Bereich<br />

Bildung vorhanden gewesen, und deshalb mussten wir Rücklagen bei den Personalausgaben<br />

mit einbringen. Und zwar sind es insgesamt 17 Millionen Euro, und es wurden<br />

selbstverständlich alle Titel intensiv überprüft auf die Möglichkeit, was man dort<br />

kürzen kann, ohne eben diese Bereiche zu berühren, die ich gerade erwähnt hatte.<br />

Also es wurden alle Titel eben noch mal überprüft, und es wurden Kürzungen vorgenommen<br />

in einzelnen Titeln: Und überprüft wurde insbesondere - und das ist ein Diskussionspunkt,<br />

der uns sicherlich noch weiterhin, die nächsten Wochen, begleiten<br />

wird - die Regelungen zur Bezuschussung der Schulen in freier Trägerschaft. Denn<br />

das hat ja viele Beratungen auch beherrscht. Sie haben ja selbst die ausführliche Anhörung<br />

in Ihrer letzten Sitzung dazu gehabt.<br />

Wichtig aus der Beratung auch im Bildungsausschuss - und wir haben uns sehr intensiv<br />

auch mit den Änderungsanträgen beschäftigt - ist, dass eines der wichtigsten<br />

bildungspolitischen Vorhaben der nächsten Jahre der Umbau unseres Schulsystems<br />

hin zu einem inklusiven Schulsystem sein wird. Und das hat sich auch in den Beratungen<br />

im Ausschuss widergespiegelt, und es wurden notwendige Mittel auch für die<br />

Entwicklung der Pilotschulen zur Verfügung gestellt. Und letzten Endes wurden auch<br />

die Regelungen zur Bezuschussung der Schulen in freier Trägerschaft ein Stück weit<br />

abgefedert, so dass diese Kürzungen weniger deutlich ausfallen, als es ursprünglich<br />

veranschlagt war.<br />

Letzten Endes gehe ich davon aus, dass es trotz dieser Veränderung der Zuschüsse<br />

letztlich doch zu deutlichen Verminderungen kommt. Es geht aber darum, dass der<br />

Bezuschussung der Schulen in freier Trägerschaft, die ja im Haushaltsbegleitgesetz<br />

neu gefasst wird, eine Prüfung der Angemessenheit der Zuschüsse zugrunde lag.<br />

Das heißt, unabhängig von den Sparvorgaben ging es auch darum, die Art der Bezuschussung<br />

auf den Prüfstand zu stellen und letzten Endes auf eine nachvollziehbare<br />

Grundlage der Berechnung zu stellen. Deswegen sind diese Änderungen auch gut<br />

begründbar, und die Neuregelungen, die wir jetzt im Haushaltsbegleitgesetz fassen,<br />

sind deutlich transparenter als die bisherigen Regelungen. Wir haben auch versucht,<br />

uns, soweit das im Einzelfall auch schwierig sein kann, an anderen Ländern einen


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Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

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Maßstab zu nehmen: Mit wie viel bezuschussen andere Bundesländer die freien<br />

Schulen, und haben da in meinen Augen auch eine moderate Lösung gefunden. In<br />

einzelnen Bereichen liegen wir immer noch an der Spitze der Bezuschussung. Dass<br />

das trotzdem nicht auf Gegenliebe stößt, wenn man jemandem Geld wegnimmt,<br />

leuchtet mir vollkommen ein. Aber ich denke, das, was wir getan haben, ist transparent,<br />

es ist nachvollziehbar, es ist in der Summe letzten Endes auch darstellbar und<br />

vertretbar, und insofern ist mir vollkommen klar, dass es dazu auch zu Diskussionen<br />

kommt. Das haben wir ja auch intensiv gesehen, was es da auch an Anhörungen,<br />

Stellungnahmen gegeben hat, aber ich halte das Haushaltsbegleitgesetz in der Form<br />

und mit dem Änderungsantrag, der ja auch von den Fraktionen eingebracht worden<br />

ist, für eine vertretbare Lösung, und ich gehe auch davon aus, dass die freien Schulen<br />

damit auch umgehen können und es dadurch auch nicht zu Schulschließungen<br />

kommen wird.<br />

Vielleicht erst mal kurz so viel. Wir werden sicherlich auch noch im Detail dazu sprechen.<br />

Danke schön.<br />

Vorsitzender:<br />

Schönen Dank, Frau Dr. Münch, für Ihre Ausführungen. Bevor ich Herrn Krause das<br />

Wort gebe, noch den Hinweis: Sie haben ja auf den Artikel 1 des Haushaltsbegleitgesetzes<br />

hingewiesen, er wird hier mitdiskutiert, weil er haushaltsmäßige Auswirkungen<br />

hat. Aber die Beschlussfassung über das Haushaltsbegleitgesetz als Ausschuss treffen<br />

wir am Dienstag dann bei der Endabstimmung. Bitte das mit zu berücksichtigen.<br />

Jetzt hat Herr Krause das Wort.<br />

Abgeordneter Krause (DIE LINKE), Vorsitzender des Ausschusses für Bildung, Jugend<br />

und Sport:<br />

Vielen Dank, Herr Vorsitzender. Der <strong>Landtag</strong> hat in seiner 40. Sitzung am 31. August<br />

den Haushaltsentwurf ja überwiesen, das wissen wir ja alle hier, an diesen Ausschuss<br />

federführend und eben auch an alle Fachausschüsse. Wir im Ausschuss für<br />

Bildung, Jugend und Sport haben uns gemeinsam dazu entschieden in einem zweistufigen<br />

Verfahren die Beratung zu führen. Das heißt, wir hatten in unserer Sitzung<br />

am 27. Oktober zunächst eine Verständigungsrunde, zu den großen Leitlinien zur<br />

Ausrichtung des Haushaltes zu fragen, auch schon mit grundsätzlichen Diskussionen.<br />

Es wurden im Prinzip alle Fragen seitens des Ministeriums in diesem Bereich<br />

beantwortet. Sofern es dann im Einzelfall nicht möglich war, wurden diese dann<br />

schriftlich zugearbeitet. Es ist dann auch rechtzeitig erfolgt, bevor wir in unserer<br />

24. Sitzung am 17. November über die Vielzahl von Änderungsanträgen diskutiert,<br />

beraten und beschlossen haben.<br />

Drei dieser Änderungsanträge, eingebracht von SPD und DIE LINKE, haben ein einstimmiges<br />

Ergebnis in diesem Ausschuss erzielen können, und es betraf die Bereiche<br />

Ausstattung mit Lehrkräften im Bereich Inklusion, Sprachförderung und auch Anleitung<br />

von Praktikanten und auch Quereinsteigern in der Kindertagesbetreuung.


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Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

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Darüber hinaus haben vier weitere Änderungsanträge von SPD und LINKE eine<br />

Mehrheit in diesem Ausschuss gefunden. Dort ging es um die Förderung der Sprachentwicklung,<br />

um Beteiligungen von Jugendlichen in Demokratieprojekten, ebenfalls<br />

um Inklusion an Pilotschulen und um die eben schon angesprochenen Veränderungen,<br />

Abmilderungen bei den privaten Grundschulen und privaten Oberschulen.<br />

Daneben gab es dann 29 weitere Änderungsanträge, die sich wie folgt auf die Fraktionen<br />

verteilen: die CDU hat zwei Änderungsanträge, die FDP 18, BÜNDNIS 90/DIE<br />

GRÜNEN haben sechs eingebracht. Drei Änderungsanträge wurde gemeinsam von<br />

FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebracht. Leider haben diese Änderungsanträge<br />

in der Beratung dann keine Mehrheit finden können. Ja, ich stelle das ja als<br />

Ausschussvorsitzender dar, und ich habe da natürlich ein Interesse, dass wir möglichst<br />

gemeinsam in diesem Ausschuss auch die Bildungslandschaft voranbringen<br />

können. Es klappt in dem Ausschuss oft auch ganz gut, weil wir auf der kollegialen<br />

Ebene, aber auch inhaltlich oft gemeinsam in eine Richtung gehen. Im Detail unterscheidet<br />

es sich dann eben doch, Herr Vogel.<br />

Der Ausschuss hat dann mehrheitlich den veränderten Einzelplan so angenommen<br />

und auch den Finanzplan des Landes <strong>Brandenburg</strong>s zur Kenntnis genommen. Ich<br />

hätte jetzt noch mal eine Frage, Herr Burkardt. Sie hatten das Haushaltsbegleitgesetz<br />

angesprochen, soll die Stellungnahme jetzt mit vorgestellt werden, oder machen<br />

wir es dann am Dienstag?<br />

Vorsitzender:<br />

Das machen wir am Dienstag. Mir geht es im Moment nur um die haushaltsmäßige<br />

Darstellung.<br />

Abgeordneter Krause (DIE LINKE):<br />

Alles klar, dann wäre ich somit fertig, und der Ausschuss bittet Sie, den veränderten<br />

<strong>Entwurf</strong> dann so anzunehmen.<br />

Vorsitzender:<br />

Schönen Dank, Herr Krause. Meine Damen und Herren, wir kommen dann jetzt in die<br />

Beratung der einzelnen Änderungsanträge.<br />

Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zu Kapitel<br />

05 020 Titel 525 90 (Aus- und Fortbildung) – plus 1.000.000 Euro und Änderung<br />

der Erläuterungen<br />

Wir beginnen mit dem Titel 525 90, das ist auf der Seite 35 - Aus- und Fortbildung –<br />

Änderungsantrag SPD und DIE LINKE. Wird dazu noch mal das Wort gewünscht?<br />

Herr Krause.


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Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

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Abgeordneter Krause (DIE LINKE):<br />

Ich glaube, wir haben das alle miteinander mitbekommen, auch diejenigen, die nicht<br />

in dem Fachausschuss arbeiten, dass Inklusion einer der zentralen Themenbereiche<br />

ist, die wir nicht nur im Bildungsbereich, sondern generell in den nächsten Jahren zu<br />

bearbeiten haben. Wir haben 70 Pilotschulen, die damit beginnen werden, Inklusion<br />

voranzutreiben und zu probieren, wie wir dann einen Weg finden können, der für das<br />

ganze Schulsystem gegangen werden kann. Und ich glaube, es ist nachvollziehbar,<br />

dass die Lehrkräfte, die in diesem Bereich arbeiten, Fortbildungen bedürfen. Dafür<br />

schlagen wir vor, den Ansatz um 1 Million zu erhöhen.<br />

Vorsitzender:<br />

Danke schön, dann hat sich Herr Vogel gemeldet. Bitte, Herr Vogel.<br />

Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />

Danke, Herr Vorsitzender. Ich habe eine Frage, und zwar: Warum steigern Sie diesen<br />

Titel um 1 Million Euro? Ich finde das völlig richtig, ich finde den Ansatz völlig<br />

richtig, für die Inklusion Aus- und Fortbildungsmittel zur Verfügung zu stellen und das<br />

auch deutlich aufzustocken. Und insofern habe ich grundsätzlich überhaupt kein Problem<br />

mit dem Änderungsantrag. Ich frage mich aber, warum Sie es hier veranschlagt<br />

haben und nicht bei Kapitel 05 140 Titel 525 10, also beim Fortbildungstitel fürs LI-<br />

SUM, weil das jetzt so aussieht, als ob diese Fortbildungsmaßnahmen nicht am LI-<br />

SUM stattfinden sollen, sondern bei Dritten. Und dazu hätte ich gerne Auskunft.<br />

Ministerin Dr. Münch:<br />

Vielleicht könnte Herr Pörksen (MBJS) kurz etwas zur Veranschlagung was sagen.<br />

Herr Pörksen (MBJS):<br />

Beim LISUM im Kapitel 05 140 sind nur die Maßnahmen veranschlagt, die für zentrale<br />

Zwecke für Schulleitungsfortbildungen u. Ä. vorgesehen sind. Das Grundkonzept<br />

der Fortbildung heißt ja: Möglichst ortsnahe Durchführung an Schulen und Verbünden<br />

von Schulen. Insofern sind in der Titelgruppe 90 übergreifend für den gesamten<br />

Einzelplan - Lehrkräfte und auch andere - alle Mittel für die Fortbildung veranschlagt,<br />

die in den Schulverbünden usw. stattfinden. Deswegen ist der Titel, der beim LISUM<br />

veranschlagt ist, nicht der geeignete. Ob das LISUM sie durchführt oder ein Dritter,<br />

das ist davon ganz unbenommen. Teilweise sind es Dritte, teilweise ist es das LI-<br />

SUM, teilweise findet es unter Unterstützung des LISUM statt usw. Das LISUM ist ja<br />

nicht in erster Linie ein Fortbildungsinstitut. Es macht auch Fortbildung, und in den<br />

90iger Jahren noch fand ein sehr großer Anteil der Fortbildungsmaßnahmen in diesem<br />

statt. Aber gerade im Blick auf die Gewährleistung des Unterrichtes, also darauf,<br />

Unterrichtsausfall, Vertretungsanfall zu vermeiden, wurden die Maßnahmen mehr<br />

und mehr regionalisiert, dezentralisiert. Und deswegen sind die Mittel hier auch in der


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Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

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Vergangenheit für entsprechende Maßnahmen immer an dieser Stelle veranschlagt.<br />

Das LISUM kann aber, soweit angemessen und notwendig, auch über diese Mittel in<br />

Form der Bewirtschaftung verfügen.<br />

Ministerin Dr. Münch:<br />

Herr Vogel, und es ist selbstverständlich geplant, das LISUM wird diese Fortbildung<br />

federführend organisieren. Also wir wollen das nicht auslagern.<br />

Vorsitzender:<br />

Schönen Dank für diese Erläuterungen. Meine Damen und Herren, gibt es weitere<br />

Beiträge? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann stelle ich diesen Änderungsantrag zur<br />

Abstimmung. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.<br />

Gegenprobe? Enthaltungen?<br />

Abstimmung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 10 - -<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen einstimmig<br />

die Annahme des Änderungsantrages der SPD-Fraktion und der<br />

Fraktion DIE LINKE.<br />

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Kapitel 05 020 Titel<br />

525 90 (Aus- und Fortbildung) – plus 500.000 Euro<br />

Ich rufe den Änderungsantrag auf - er ist ja eigentlich übertroffen, oder Herr Vogel?<br />

Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />

Ja, er ist der Höhe nach übertroffen, das gebe ich zu. Der Ansatz war nur ein Änderungsantrag.<br />

Diese Mittel sollten für schulinterne Fortbildungsetats zur Verfügung gestellt<br />

werden, und das ist jetzt durch den vorherigen Änderungsantrag nicht aufgefangen.<br />

Und das heißt, es geht um weitere 500.000 Euro, nicht für Inklusion, sondern für<br />

schulinterne Fortbildungsetats.<br />

Vorsitzender:<br />

Danke schön, meine Damen und Herren. Gibt es Wortmeldungen dazu? Bitte, Herr<br />

Krause.


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Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

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Abgeordneter Krause (DIE LINKE):<br />

Wir lehnen diesen Änderungsantrag zum einen ab, weil er uns nicht konkret genug<br />

untersetzt ist. Also, wir hätten schon gern gewusst, was für konkrete Fortbildungsmaßnahmen<br />

da stattfinden sollen. Und zum anderen, was für mich noch mal entscheidender<br />

ist, wird als Deckungsquelle ein Leistungsgesetz der Schüler-Ausbildungsförderung<br />

herangezogen. Das Gesetz müsste ja entsprechend verändert werden,<br />

wenn man hier die Gelder herausnimmt. Für uns ist es aber ein so zentrales Gesetz,<br />

was wir auch für richtig erachten, dass wir hier Schülerinnen und Schüler mit einer<br />

finanziellen Unterstützung erfolgreich zum Abitur führen können. Und damit<br />

kommt es für uns an dieser Stelle nicht infrage.<br />

Vorsitzender:<br />

Danke schön, ich nehme an, dass uns die Deckungsquelle im Zuge der Haushaltsberatungen<br />

noch öfter beschäftigen wird. Herr Vogel hat aber jetzt das Wort.<br />

Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />

Nur kurz zur Deckungsquelle. Also das ist ja nicht eine völlige Herabsenkung dieses<br />

Titelansatzes auf Null, sondern unsere Deckungsvorschläge orientieren sich am Mittelabfluss<br />

des letzten Jahres.<br />

Vorsitzender:<br />

Danke schön, gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann darf ich<br />

fragen, wer dem Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen<br />

möchte, den bitte ich um das Handzeichen.<br />

Abstimmung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 2 6 2<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />

des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-<br />

NEN.


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 33<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Kapitel 05 050 Titel 633 10 (Zuweisungen<br />

an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Förderung von Kindertagesbetreuung)<br />

– plus 2.000.000 Euro sowie Änderung der Erläuterungen<br />

Ich rufe auf der Seite 45 im Kapitel 05 050 Titel 633 10 - Förderung Kindertagesbetreuung<br />

- auf. Ein Änderungsantrag der FDP. Wird dazu das Wort gewünscht?<br />

Abgeordnete Vogdt (FDP):<br />

Ja, die Sprachförderung ist in den Kindertagesstätten chronisch unterfinanziert. Das<br />

sieht man regelmäßig am schlechten Abschneiden von Schülerinnen und Schülern<br />

aus <strong>Brandenburg</strong>, wenn man sich die Ländervergleiche in sprachlichen Kompetenzen<br />

ansieht; und damit wird die Chancengerechtigkeit schon ganz zu Beginn der<br />

Schullaufbahn ad absurdum geführt. Wir beantragen daher eine Erhöhung der Zuweisungen<br />

an Gemeinden und Gemeindeverbände. Die Deckungsquelle, Sie haben<br />

es ja schon angedeutet, ist das Schüler-BAföG, das wird sicherlich noch häufiger angesprochen<br />

werden. Wir sind der Meinung, dass das Geld in der frühkindlichen Bildung<br />

deutlich besser aufgehoben ist als irgendwann in der Oberstufe.<br />

Vorsitzender:<br />

Schönen Dank, Frau Vogdt, wird dazu das Wort gewünscht? Bitte schön, Herr Krause.<br />

Abgeordneter Krause (DIE LINKE):<br />

Vielen Dank, also auch wir sehen natürlich Bedarf, in der Sprachförderung zusätzliche<br />

Gelder einzubringen. Deswegen gibt es dazu auch einen eigenen Änderungsantrag<br />

von den Regierungsfraktionen. Das führt natürlich dazu, dass wir Ihren Änderungsantrag<br />

nicht mittragen können. Und im Unterschied zum vorangegangenen Änderungsantrag<br />

ist der Eingriff mit 2 Millionen Euro in das Schüler-BAföG natürlich<br />

auch viel wesentlicher und auch deswegen abzulehnen.<br />

Vorsitzender:<br />

Wer dem Änderungsantrag, den wir jetzt erörtert haben, von der FDP zustimmen<br />

möchte, den bitte ich um das Handzeichen.<br />

Abstimmung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 4 6 -


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 34<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />

des Änderungsantrages der FDP-Fraktion.<br />

Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zu Kapitel<br />

05 050 Titel 633 10 (Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur<br />

Förderung von Kindertagesbetreuung) – plus 750.000 Euro sowie Änderung Erläuterungen<br />

Wir bleiben im Thema, wenn ich es so formulieren darf, mit der gleichen Haushaltsstelle.<br />

Ein Änderungsantrag von SPD und DIE LINKE - neben der Aufstockung auch<br />

eine Änderung der Erläuterung. Ich sage jetzt einfach, wird nochmals das Wort gewünscht.<br />

Herr Krause, bitte.<br />

Abgeordneter Krause (DIE LINKE):<br />

Sie haben es sicherlich alle mitbekommen, wir haben im vergangenen Jahr die Personalverordnung<br />

für die Kindertagesstätten verändert. Das führt dazu, dass wir jetzt<br />

zusätzliches Personal in den Kindertagesstätten haben, die auch berufsbegleitend<br />

weiter fortgebildet werden, und deswegen sehen wir einen erhöhten Bedarf an Anleitung<br />

der Quereinsteiger durch das bereits vorhandene Personal in der Kita. Um das<br />

finanziell abstützen und gewährleisten zu können, wollen wir den Ansatz für die Förderung<br />

der Kindertagesbetreuung um 750 000 Euro erhöhen.<br />

Vorsitzender:<br />

Schönen Dank, Herr Krause. Bitte schön, Herr Vogel.<br />

Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />

Wir finden das ja hervorragend, ganz generell gesagt. Ich habe aber eine Frage zur<br />

Deckung. Das ist jetzt das zweite Mal, dass der Titel 20 630 721 10 – Altanschließer<br />

- herangezogen wird. Wir hatten das auch schon bei anderen Einzelplänen, und ich<br />

würde doch ganz gern wissen, in welcher Höhe dieser Titel insgesamt beansprucht<br />

werden soll für die Abdeckung von Vorschlägen der Koalition. Es summiert sich so<br />

langsam auf, und ich habe den Überblick hier als Haushaltspolitiker bislang nicht, in<br />

welchem Umfang sich das aufsummiert und würde ganz gern vom Finanzminister<br />

wissen, um wie viel er sich bei seinem Haushaltsanschlag da in etwa verkalkuliert<br />

hat, sodass also die Möglichkeit besteht für die Regierungsfraktionen, diesen Titel<br />

zur Deckung heranzuziehen.<br />

Vorsitzender:<br />

Der Minister lässt Herrn Görke erst mal den Vortritt und wird dann aus seinem Hause<br />

berichten.


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 35<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Abgeordneter Görke (DIE LINKE):<br />

Herr Vogel, obwohl wir versucht haben, rechtzeitig alle Änderungsanträge - ich glaube,<br />

alle Fraktionen waren da in der Hinsicht sehr vorbildlich, und Frau Markowski sei<br />

hier auch noch mal gedankt - einzureichen insgesamt, werden die Koalitionsfraktionen<br />

einen Deckungsvorschlag aus dem Titel Altanschließergebühren für Liegenschaften<br />

des Landes in Höhe von insgesamt 4,5 Millionen Euro beantragen. Was ist<br />

der Hintergrund? Der Finanzminister hat hier in diesem Ausschuss mit einer Vorlage<br />

das finanzielle Risiko bei Umsetzung des Gesetzentwurfes aus der letzten Legislaturperiode<br />

für die nächsten Jahre auf 85 Millionen Euro für die Liegenschaften des Landes<br />

beziffert. Wenn ich richtig gelesen habe, sind für das Jahr <strong>2012</strong> mögliche Forderungen<br />

der Verbände gegenüber Landesliegenschaften in Größenordnungen in Höhe<br />

von 35 Millionen Euro geplant. Wie Sie sicherlich mitbekommen haben, gibt es im<br />

Zusammenhang mit rechtlichen Würdigungen dieses Gesetzes jetzt die Information,<br />

dass für Ansprüche der Verbände gegenüber den Betroffenen – hier: das Land - das<br />

Zeitfenster erweitert worden ist. Also die Ansprüche der Abwasserverbände können<br />

noch bis zu vier Jahre gestellt werden. Somit verlängert sich natürlich insgesamt das<br />

zeitliche Risiko für die Zahlung für die Liegenschaften des Landes. Wir glauben, dass<br />

es damit - Verringerung um 4,5 Millionen auf jetzt 31,5 Millionen, die Haushaltsscheibe<br />

für das Jahr <strong>2012</strong> - möglich sein kann, das Risiko auf die nächsten Jahre bis 2016<br />

zu staffeln. Es ist uns nicht leicht gefallen diesen Schritt zu gehen, weil ein Risiko immer<br />

besteht, aber wir glauben, es ist durchaus kalkulierbar und beherrschbar. Und<br />

deshalb sind die Deckungsanträge mit diesem Haushaltstitel versehen worden.<br />

Vorsitzender:<br />

Schönen Dank, Herr Görke. Herr Minister, Ihrerseits noch das Wort?<br />

Minister Dr. Markov:<br />

Die Abgeordneten sind frei in ihrer Entscheidung, Deckungsvorschläge zu unterbreiten.<br />

Vorsitzender:<br />

Wir entnehmen den Worten des Ministers keinen Protest, dass er möglicherweise<br />

rechtlich verpflichtende Forderungen nicht erfüllen kann.<br />

Minister Dr. Markov:<br />

Wenn es denn nicht langen würde, käme ich mit einem Antrag auf überplanmäßige<br />

Ausgaben.<br />

Vorsitzender:<br />

Das glaube ich nicht, denn Sie würden mir dann erklären, dass Sie dazu keine Ge-


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 36<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

nehmigung des Ausschusses brauchen, weil: rechtliche Verpflichtungen, und deswegen<br />

könnten Sie unmittelbar. Das werden wir bei anderer Gelegenheit noch austragen,<br />

dieses Thema. Schönen Dank.<br />

Es wäre natürlich, Herr Görke, im Sinne der parlamentarischen Zusammenarbeit hilfreich<br />

gewesen, wenn mindestens bei einem dieser Änderungsanträge mal diese Gesamtsumme<br />

gestanden hätte. Auch wir haben den Taschenrechner und die Einzelpläne<br />

genommen und den Deckungsvorschlag angeguckt und dann aufaddiert, damit<br />

wir dann herausbekamen, was denn da so alles. Dann haben wir gesagt: Wenn da<br />

so viel drin ist, sind auch noch 500.000 Euro für einen Änderungsantrag von uns drin.<br />

Aber, Herr Görke, das war jetzt wohl mehr so eine rhetorische ...<br />

Abgeordneter Görke (DIE LINKE):<br />

Das war jetzt einfach noch mal so eine Reaktion auf Ihre Darstellung. Also ich glaube,<br />

dass Haushaltsreferenten oder Abgeordnete in der Lage sein müssen und können,<br />

48 Stunden 4,5 Millionen Euro mal zusammen zu addieren. Und der Ansatz für<br />

35 Millionen Euro (Altanschließer) ist im Haushalt des Finanzministeriums vermerkt.<br />

Wir hatten hier eine Vorlage, die auch von der Opposition gefordert worden ist, um<br />

noch mal die Risiken für die nächste Zeitepoche darzustellen. Und ich glaube, dass<br />

damit alle Informationen auf dem Tisch lagen, um diese Frage auch ein bisschen differenzierter,<br />

auch für sich, bewerten zu können.<br />

Vorsitzender:<br />

Herr Görke, wir haben es ja auch geschafft. Wir haben den Taschenrechner richtig<br />

bedient, und die Summe ist auch die gleiche, die bei Ihnen herausgekommen ist.<br />

Gibt es noch Wortmeldungen? Keine weitere Wortmeldungen mehr. Dann kommen<br />

wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag von SPD und DIE LINKE - Aufstockung<br />

um 750.000 Euro und Änderung der Erläuterungen mit dem entsprechenden<br />

Deckungsvorschlag. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.<br />

Abstimmung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 10 - -<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen einstimmig<br />

die Annahme des Änderungsantrages der SPD-Fraktion und der<br />

Fraktion DIE LINKE.


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 37<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zu Kapitel<br />

05 050 Titel 633 11 neu (Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände<br />

zur Förderung der Sprachentwicklung von Kindern) – plus 1.000.000 Euro sowie<br />

Einfügen von Erläuterungen<br />

Dann kommen wir zum nächsten Änderungsantrag, der einen neuen Titel vorsieht.<br />

Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Förderung der Sprachentwicklung<br />

von Kindern - auch von SPD und DIE LINKE. Bitte, Frau Muhß.<br />

Abgeordnete Muhß (SPD):<br />

Ganz kurz. Auch wir sehen natürlich den Bedarf, nicht nur die FDP, wir sehen ihn,<br />

auch bei der Sprachentwicklung der Kinder mehr zu tun. Wir würden gerne auch<br />

noch mehr tun, aber wir haben ja schon festgestellt, mit den Deckungsquellen ist es<br />

nicht ganz so einfach. Wir glauben, wir haben eine elegantere Lösung gefunden,<br />

nämlich bei der Schülerbeförderung, 1 Million entnehmen zu können. Sie wissen ja,<br />

wir haben das Bildungspaket, und die Landkreise haben die Möglichkeit, dort entsprechende<br />

Summen zu beantragen. Und darum plädieren wir hier für 1 Million mehr<br />

für die Sprachentwicklung von Kindern.<br />

Vorsitzender:<br />

Herr Vogel, Frau Vogdt. Bitte, Herr Vogel.<br />

Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />

Also ich möchte mich ganz entschieden gegen diese Deckungsquelle aussprechen,<br />

weil, soweit ich es in Erinnerung habe, dieses Bildungs- und Teilhabepaket ja von der<br />

Bundesregierung dafür bestimmt war, dass sozial schwache Familien bevorteilt werden<br />

und dass es nicht dafür konzipiert war, dass jetzt die Kreise oder das Land Kosten<br />

auf den Bund abwälzen, die sie bisher aus eigenen Mitteln erbracht haben. Und<br />

ich finde, vom Grundsatz, nicht vom Ansatz her, ist diese Deckungsquelle ein Skandal,<br />

wirklich. Deswegen werde ich, obwohl ich inhaltlich dieser Aufstockung natürlich<br />

zustimmen würde, wegen der Deckungsquelle dem Änderungsantrag nicht zustimmen<br />

können.<br />

Vorsitzender:<br />

Schönen Dank. Frau Vogdt.<br />

Abgeordnete Vogdt (FDP):<br />

Also, inhaltlich sind wir auch, wie es unser eigener Änderungsantrag gezeigt hat, mit<br />

der Sprachförderung sehr einverstanden, aber auch wir stimmen dem Änderungsantrag<br />

nicht zu, weil die Deckungsquelle nicht machbar ist.


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 38<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Vorsitzender:<br />

Herr Görke, bitte.<br />

Abgeordneter Görke (DIE LINKE):<br />

Zunächst möchte ich mal feststellen, dass nicht nur die beiden Koalitionsfraktionen<br />

die Deckungsquelle hier genannt haben bzw. in anderen Änderungsanträgen vermerken.<br />

Fakt ist, dass es einen Titel gibt im Finanzministerium, der eine Größenordnungen<br />

von 4 Millionen Euro umfasst. Er geht zurück auf ein politisches Bekenntnis der<br />

Koalition im Zusammenhang mit der Frage Schülerbeförderung, vor allen Dingen Kindern,<br />

die entweder Sozialgeld bekommen oder deren Eltern Anspruch auf Arbeitslosengeld<br />

haben bzw. Wohngeldempfänger sind, eine entgeltfreie Beförderung zur<br />

Schule zu ermöglichen. Das ist der Fakt. Entsprechende Satzungen sind dahingehend<br />

in den Landkreisen und kreisfreien Städten geändert worden. Der Bund hat<br />

jetzt über das Teilhabepaket im Zusammenhang mit der Frage der Unterstützung,<br />

gerade dieser von mir genannten Kinder Maßnahmen ergriffen, um für die Schülerbeförderung<br />

als auch für das Schulessen und andere flankierende Maßnahmen eine<br />

Kostenerstattung zu ermöglichen. Und deshalb sieht es die Koalition als gerechtfertigt<br />

an, dass diese von uns immer erhobene Forderung, die nun umgesetzt wird<br />

durch den Bund, dass damit natürlich diese Mittel politisch vor dem Hintergrund der<br />

anderen Zwänge, die wir haben für andere hier, in diesem konkreten Fall für Bildungsanträge<br />

genutzt werden. Das heißt, dass wir uns natürlich bewusst sind, dass<br />

es damit für die Landkreise und kreisfreien Städte schwierig sein wird mit Beginn des<br />

nächsten Jahres, entsprechende satzungsrechtliche Änderungen durchzuführen.<br />

Und deshalb haben wir diesen Haushaltstitel - 4 Millionen Euro - auch nicht in Gänze<br />

zur Deckung von Bildungsanträgen genutzt, sondern nur die Hälfte, um auch den<br />

Landkreisen die Möglichkeit zu geben, rechtzeitig auf das Bildungspaket des Bundes<br />

zu reagieren, und damit die Möglichkeit zu eröffnen, dass jedes Kind auch die Gewähr<br />

hat, dass die Kosten für die Beförderung von der Wohnung zur Schule auch erstattet<br />

werden, und zwar vollständig erstattet werden. Und das war auch das Ziel,<br />

das politische Ziel der Koalition, das jetzt erreicht ist; und deshalb finden Sie diesen<br />

Deckungsvorschlag.<br />

Vorsitzender:<br />

Danke schön. Herr Bretz.<br />

Abgeordneter Bretz (CDU):<br />

Ich habe mal eine ganz nett gemeinte Bitte. Wir haben im Wege der Sitzungsökonomie<br />

noch etliches vor der Brust, und deshalb würde ich mich freuen, wenn alle Redner,<br />

wirklich alle, sich darauf beschränken, in kurzen Sätzen die wesentlichsten Fakten<br />

hier zu sagen. Und im Übrigen hat dieser Änderungsantrag im Fachausschuss<br />

ein Votum erfahren mit 9 : 0 : 1. Ich bitte, hier nicht Grundsatzdebatten zu wiederholen.<br />

Kurze Fragen, kurze Antworten, das würde im Wege der Sitzungsökonomie bes-


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 39<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

ser sein.<br />

Vorsitzender:<br />

Schönen Dank, Herr Bretz, Sie dürfen auf meine Sitzungsleitung vertrauen, dass ich<br />

wohlausgewogen zwischen Sitzungsökonomie und Bedarf an Fachberatung versuche<br />

zu steuern, aber schönen Dank für den Hinweis. Aber ich glaube, Herr Vogel hatte<br />

sich jetzt gemeldet.<br />

Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />

Erstens, Herr Bretz, ich finde, das ist die Aufgabe des Vorsitzenden, darüber zu wachen.<br />

Zum Zweiten, die Fachausschüsse beschäftigen sich mit Sicherheit an der<br />

Stelle nicht mit solchen grundsätzlichen Angelegenheiten, die tatsächlich den Haushaltsausschuss<br />

betreffen. Und ich bin auch Herrn Görke für die Erläuterung sehr<br />

dankbar, auch wenn ich sie in der Konsequenz nicht teile. Aber die Diskussionsmöglichkeit<br />

muss hier doch nun wirklich gegeben sein.<br />

Vorsitzender:<br />

Danke schön, Herr Vogel. Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen … doch, Herr<br />

Krause und dann noch einmal Herr Görke.<br />

Abgeordneter Krause (DIE LINKE):<br />

Also, es ist, glaube ich, noch mal ganz wichtig festzuhalten, dass sich für den Begünstigten<br />

am Ende nichts ändert. Das Geld kommt von woanders; das wird den Personen<br />

wahrscheinlich relativ egal sein, von wo das Geld kommt. Wichtig erscheint<br />

mir nur noch, dass die Gelder des Bundes nicht in Anspruch genommen werden können,<br />

sofern von Dritten geleistet wird. Und das wären wir, und deswegen ziehen wir<br />

uns an dieser Stellen zurück, in dem Wissen, dass die Absicherung für die Schülerbeförderung<br />

trotzdem da ist. Ansonsten, da hätten Sie Recht, wäre das wirklich eklatant,<br />

wenn wir uns auf so einen Bereich zurückziehen. Aber da wir wissen, dass der<br />

Bund dann für die Gelder aufkommt, ist es absolut in Ordnung an dieser Stelle.<br />

Abgeordneter Görke (DIE LINKE):<br />

Sehr geehrter Kollege Bretz, es gibt manchmal Sachen, die müssen hier einfach im<br />

Finanzausschuss diskutiert werden, wie zum Beispiel die Frage der Refinanzierung.<br />

Wenn Kommunen, das heißt die kreisfreien Städte oder Landkreise, diese Mittel nicht<br />

in Anspruch nehmen, werden sie über die Refinanzierung der Kosten der Unterkunft<br />

in den nächsten Jahren weniger Zuweisungen vom Bund bekommen. Und deshalb<br />

ist es richtig, dass wir mit diesem Änderungsantrag auf diese Entwicklung reagieren.<br />

Und da bitte ich einfach noch einmal die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ihren<br />

Standpunkt vielleicht bis zur zweiten und dritten Lesung im Parlament zu überdenken,<br />

weil ich glaube, hier sind wir auch politisch gezwungen, so zu handeln, wie wir


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 40<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

es vorschlagen.<br />

Vorsitzender:<br />

Schönen Dank, Herr Görke. Bitte Herr Vogel.<br />

Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />

Dann möchte ich hier erklären, Herr Görke hat mich überzeugt.<br />

Vorsitzender:<br />

Sind ja kaum noch Steigerungsmöglichkeiten denkbar heute. Aber warten wir ab. Der<br />

Mont Blanc liegt noch vor uns, aber wir haben zumindest schon mal die Ponderosa<br />

hinter uns. Gut, meine Damen und Herren, gibt es noch den Wunsch nach weiteren<br />

Ausführungen. Ich sehe, das ist nicht der Fall. Wir sind immer noch in den Zuweisungen<br />

und haben eigentlich nur über die Sinnhaftigkeit des Deckungsvorschlages diskutiert,<br />

soweit ich das verstanden habe. Dann darf ich fragen, wer diesem Änderungsantrag<br />

so zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe.<br />

Abstimmung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 9 - 1<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen einstimmig<br />

die Annahme des Änderungsantrages der SPD-Fraktion und der<br />

Fraktion DIE LINKE.<br />

Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Kapitel 05 050 Titel 634 10 neu (Einführung<br />

eines Fonds zur personellen Absicherung flexibler Öffnungszeiten in Kindertagesstätten)<br />

– plus 1.000.000 Euro sowie Einfügen von Erläuterungen<br />

Wir kommen zu einem Änderungsantrag, der sich mit der personellen Absicherung<br />

flexibler Öffnungszeiten in Kindertagesstätten befasst, dazu einen neuen Titel 634 10<br />

vorschlägt. Wird dazu von der Antragstellerin oder dem Antragsteller das Wort gewünscht?<br />

Das ist nicht der Fall. Gibt es Wortmeldungen aus dem Kreis des Ausschusses?<br />

Bitte, Herr Krause.<br />

Abgeordneter Krause (DIE LINKE):<br />

Ganz kurz, mal abgesehen von der Deckungsquelle, über die wir schon gesprochen<br />

haben, glaube ich, dass 1 Million Euro für die Vielzahl von Kindertagesstätten, die wir


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 41<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

im Land haben, nicht ausreichend wäre, um das hinzubekommen. Und drittens ist es,<br />

so glaube ich, die Situation im Land sehr vielfältig, was diesen Bedarf an flexiblen<br />

Öffnungszeiten betrifft. Und wir müssen erst einmal schauen, wie das funktionieren<br />

kann. In der Uckermark, das müsste Herr Büttner, denke ich, vielleicht auch wissen,<br />

haben wir vier Standorte eingeführt, die 24-Stunden-Betreuung an sieben Tagen in<br />

der Woche realisieren. Das stammt in einem Landkreis wie die Uckermark, der wirklich<br />

nicht finanzstark ist, aus eigener Tasche - kommunale Selbstverwaltung an dieser<br />

Stelle, und da wollen wir einmal gucken, wie das funktioniert. Und wenn wir da<br />

diese Ergebnisse vorliegen haben, kann man über diese Sache möglicherweise noch<br />

mal diskutieren. Aber ich glaube, 1 Million Euro sind für das Land zu wenig, und die<br />

Deckungsquelle funktioniert für uns nicht.<br />

Vorsitzender:<br />

Schönen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann fragen<br />

wir, wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte um das Handzeichen.<br />

Abstimmung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 1 8 1<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />

des Änderungsantrages der FDP-Fraktion.<br />

Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Kapitel 05 050 TGr. 60 (Landesjugendplan)<br />

– plus 1.000.000 Euro<br />

Dann rufe ich den Änderungsantrag zum Landesjugendplan auf; das ist Seite 47/50<br />

ein Änderungsantrag der FDP zur Aufstockung. Wird dazu das Wort gewünscht? -<br />

Selbsterklärend. - Wird das Wort aus dem Kreis der Ausschussmitglieder noch gewünscht?<br />

Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich zur Abstimmung auf. Wer dem Änderungsantrag<br />

zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.<br />

Abstimmung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 2 6 2<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />

des Änderungsantrages der FDP-Fraktion.


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 42<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Kapitel 05 050 Titel<br />

684 60 (Zuschüsse für laufende Zwecke an Träger der freien Jugendhilfe) –<br />

plus 1.000.000 Euro sowie Änderung der Erläuterungen<br />

Dann haben wir einen Änderungsantrag für Zuschüsse für laufende Zwecke an Träger<br />

der freien Jugendhilfe, das ist auf der Seite 48 beim Titel 684 60. Wird vom Antragseinreicher<br />

das Wort gewünscht? Der Antragseinreicher sind bei mir die Grünen.<br />

Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />

Ihrem Änderungsantrag hatte ich doch schon zugestimmt, Frau Vogdt. Also es ist<br />

umfassend erklärt, es widerspricht sich nicht. Ich muss das nicht weiter erläutern. -<br />

Selbsterläuternd.<br />

Vorsitzender:<br />

Gibt es weitere Wortmeldungen zu diesem Änderungsantrag? Das scheint mir nicht<br />

der Fall zu sein, das ist auch nicht der Fall. Dann darf ich zur Abstimmung aufrufen.<br />

Wer dem Änderungsantrag der Grünen zustimmen möchte, den bitte ich um das<br />

Handzeichen.<br />

Abstimmung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 2 6 2<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />

des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-<br />

NEN.<br />

Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zu Kapitel<br />

05 070 Titel 684 20 neu (Förderung der Beteiligung von Jugendlichen an Demokratie<br />

und Wahlen) – plus 250.000 Euro sowie Einfügen von Erläuterungen<br />

Jetzt kommen wir zur Förderung der Beteiligung von Jugendlichen an der Demokratie.<br />

Dazu ein neuer Haushaltstitel. Wird dazu das Wort gewünscht, bitte Frau Muhß.<br />

Abgeordnete Muhß (SPD):<br />

Wir sehen auch einen Bedarf vor allen Dingen im Zusammenhang beim Landesjugendplan,<br />

meine ich, vor allem im Zusammenhang mit der zu erwartenden Absenkung<br />

des Wahlalters. Und wir möchten, dass da vorbereitende oder wünschenswert<br />

dauerhaft Arbeit stattfindet. Darum haben wir eine kleinere Summe leider nur gefun-


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 43<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

den, 250.000 Euro mit der bekannten Deckungsquelle - Altanschließer - möchten wir<br />

hier einstellen für die Förderung der Beteiligung von Jugendlichen an Demokratie<br />

und Wahlen.<br />

Vorsitzender:<br />

Na ja, über den Inhalt des Wortes „kleiner“ kann man kräftig streiten. Gibt es dazu<br />

weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich auf zur Abstimmung.<br />

Wer dem Änderungsantrag von SPD und DIE LINKE zustimmen möchte, den bitte<br />

ich um das Handzeichen.<br />

Abstimmung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 8 2 -<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Annahme<br />

des Änderungsantrages der SPD-Fraktion und der Fraktion<br />

DIE LINKE.<br />

Änderungsantrag der FDP-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br />

zu Kapitel 05 140 Titel 525 10 (Aus- und Fortbildung) – plus 1.000.000 Euro<br />

Ich rufe den nächsten Änderungsantrag auf: Aus- und Fortbildung - ein Änderungsantrag<br />

von FDP und den Grünen (Seite 83 im Titel 525 10). Dazu meldet sich zunächst<br />

einmal Herr Vogel. Gut, wir lassen Frau Dr. Münch erst den Antrag stellen.<br />

Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />

Wir hatten uns gerade darauf verständigt, dass wir den Änderungsantrag zurückziehen,<br />

weil wir ja vorhin diese 1 Million Euro Aufstockung in dem anderen Titel hatten.<br />

Und es geht ja nicht darum, sich jetzt hier über Gebühr in die Höhe zu steigern, sondern<br />

die Erläuterung vorhin war ja, das diese 1 Million auch dazu verwandt werden<br />

kann, am LISUM Ausbildung durchzuführen. Und damit ist eigentlich dem Anliegen<br />

Rechnung getragen.<br />

Ministerin Dr. Münch:<br />

Herr Vorsitzender, wir hatten zwar eine Pressekonferenz vom stellvertretenden Ministerpräsidenten<br />

zur Änderung von Verwaltungsstrukturen im Land. Ich möchte aber<br />

auch im Hinblick auf meine Nachbarin darauf hinweisen, dass es das Ministerium für<br />

Bildung, Jugend, Sport und Kultur bis jetzt nicht gibt und ich das auch nicht beabsichtige.<br />

Es steht auf mehreren Änderungsanträgen oben drauf, dass der Einzelplan 05


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 44<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

die Kultur mit umfasst.<br />

Vorsitzender:<br />

Es ist gut, wenn man zur rechten Zeit darauf hinweist, sonst verfestigt sich eine Begrifflichkeit,<br />

die über das Denken irgendwann das Handeln bestimmt.<br />

Minister Dr. Markov:<br />

Ein potenzielles Interesse hätten Sie doch trotzdem?<br />

Vorsitzender:<br />

Gut, dann spreche ich jetzt künftig nur noch vom Einzelplan 05. Gut, gibt es weitere<br />

Wortmeldungen? Der Änderungsantrag ist zurückgezogen. Dann müssen wir darüber<br />

auch nicht befinden.<br />

Änderungsantrag der FDP-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br />

zu Kapitel 05 220 Titel 428 10 (Entgelte für Arbeitnehmer; hier: Erhöhung der<br />

Anzahl der Schulpsychologen) – plus 772.200 Euro<br />

Dann rufe ich den nächsten Änderungsantrag auf, betreffend Schulpsychologenentgelte<br />

der Arbeitnehmer, auch von FDP und Grünen. Wird seitens der Antragsteller<br />

das Wort gewünscht oder ist er selbsterklärend? Dagegen hätte auch niemand etwas<br />

einzuwenden. Da es keine Wortmeldungen gibt - nein, in der Tat keine - kommen wir<br />

zur Abstimmung. Wer für den Änderungsantrag ist, den bitte ich um das Handzeichen.<br />

Abstimmung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 2 6 2<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />

des Änderungsantrages der FDP-Fraktion und der Fraktion<br />

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.<br />

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Kapitel 05 300 Titel<br />

428 10 neu (Entgelte für Arbeitnehmer; hier: Erhöhung der Vertretungsreserve)<br />

– plus 5.100.000 Euro sowie Ausbringen eines Haushaltsvermerks


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 45<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Ich rufe auf den nächsten Änderungsantrag auf der Seite 125 (im Kapitel 05 300 ein<br />

neuer Titel 428 10) - Entgelte der Arbeitnehmer. Gemeint ist hier die Erhöhung für die<br />

Vertretungsreserve oder die Erhöhung der Vertretungsreserve mit einem entsprechenden<br />

Haushaltsvermerk. Wird dazu seitens der Antragsteller das Wort gewünscht.<br />

Das ist nicht der Fall. Wird sonst aus dem Gremium das Wort gewünscht?<br />

Bitte, Herr Krause.<br />

Abgeordneter Krause (DIE LINKE):<br />

Ganz kurz vielleicht. Wir werden uns mit der Thematik Stundenausfall und Vertretungsreserve<br />

- nein das ist ja der andere, das ist ja der Haushaltskontrollausschuss,<br />

er wird sich damit noch explizit befassen. Ansonsten ist vielleicht festzustellen, dass<br />

wir uns im Fachausschuss regelmäßig miteinander austauschen und da eigentlich einer<br />

Meinung sind, dass es so einfach wie mit Aufstockung der Vertretungsreserve<br />

eben nicht getan ist, weil die Ursachen sehr vielfältig sind und auch sehr kurzfristig<br />

auftreten können.<br />

Vorsitzender:<br />

Schönen Dank Herr Krause, meine Damen und Herren, gibt es weitere Wortmeldungen.<br />

Das ist nicht der Fall, dann rufe ich auf zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag<br />

zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.<br />

Abstimmung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 2 6 2<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />

des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-<br />

NEN.<br />

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Kapitel 05 300 Titel<br />

428 10 neu (Entgelte für Arbeitnehmer; hier: Verbesserung des Schulpools)<br />

– plus 4.900.000 Euro sowie Ausbringen eines Haushaltsvermerks<br />

Wird dazu das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall, dann können wir auch über<br />

diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen.


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 46<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Abstimmung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 2 6 2<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />

des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-<br />

NEN.<br />

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Kapitel 05 300 Titel<br />

633 50 (Zuweisungen an die Schulträger für einen Schulsozialfonds) – plus<br />

1.000.000 Euro<br />

Ich rufe auf den nächsten Änderungsantrag auf der Seite 128, ebenfalls in Kapitel<br />

05 300 beim Titel 633 50 - ein Änderungsantrag auf Erhöhung der Zuweisungen der<br />

Schulträger für einen Schulsozialfonds. Wird von den Antragstellern das Wort gewünscht?<br />

Das ist nicht der Fall. Wird sonst aus dem Auditorium das Wort<br />

gewünscht? Herr Krause.<br />

Abgeordneter Krause (DIE LINKE):<br />

Ganz kurz vielleicht. Wir lehnen es ab, weil wir zum einen den Vorteil im Schüler-<br />

BAföG sehen, dass man nicht für jede Einzelleistung einen neuen Antrag stellen und<br />

begründen muss, sozusagen mit seiner Bedürftigkeit neu gegenüber der Schule argumentiert,<br />

wie es im Schulsozialfonds der Fall wäre. Zum anderen möchte ich nur<br />

kurz darauf hinweisen, dass man natürlich das Schüler-BAföG als Deckungsquelle<br />

angeben kann, wenn man es möchte. Wenn man aber damit rechnet, dass seine Änderungsanträge<br />

eine Mehrheit finden würden, müsste man darauf achten, dass man<br />

so eine Deckungsquelle auch nicht überreizt. Es ist hier bereits geschehen. Und soviel<br />

Geld, wie Sie da rausnehmen, ist in dem Titel überhaupt gar nicht vorhanden.<br />

Vorsitzender:<br />

Schönen Dank. Herr Vogel, Sie haben das Wort.<br />

Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />

Das stellt ja ernsthaft kein Problem dar, weil Sie alle anderen Änderungsanträge von<br />

uns, die das als Deckungsquelle beinhaltet haben, abgelehnt haben. Insofern haben<br />

wir da Ihr Abstimmungsverhalten schon antizipierend in diesen Änderungsantrag eingegeben.


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 47<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Vorsitzender:<br />

Aber Herr Krause, vielleicht können Sie die Antragsteller mal verblüffen, indem Sie<br />

einfach mal einem solchen Änderungsantrag zustimmen.<br />

Abgeordneter Krause (DIE LINKE):<br />

Ich möchte die Situation gar nicht ausschließen, wenn es einen geeigneten Änderungsantrag<br />

gibt.<br />

Vorsitzender:<br />

Na, da sind wir mal gespannt. Meine Damen und Herren, gibt es weitere Wortmeldungen?<br />

Das ist nicht Fall. Dann sind wir mit der Aussprache durch und ich rufe auf<br />

zu Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das<br />

Handzeichen.<br />

Abstimmung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 2 6 2<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />

des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-<br />

NEN.<br />

Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Kapitel 05 300 TGr. 70 (Deutsch-Polnische<br />

Schulprojekte) – plus 28.500 Euro<br />

Dann kommen wir bei dem gleichen Kapitel zum Thema deutsch-polnische Schulprojekte.<br />

Hier gibt es ein Änderungsantrag von der FDP. Wird von den Antragstellern<br />

das Wort gewünscht? Ja bitte, Frau Vogdt.<br />

Abgeordnete Vogdt (FDP):<br />

Also, die Förderung deutsch-polnischer Projekte im Schulbereich ist aus unserer<br />

Sicht eine elementare Voraussetzung für das Zusammenwachsen dieser beiden Länder<br />

im Bereich Bildung und Kultur. Gegenwärtig läuft ja gerade ein Modellprojekt<br />

„Polnisch in Grundschulen“. Das ist als vielversprechender Schulversuch anzusehen,<br />

und die Voraussetzung einer stärkeren Vernetzung der Schule auf deutscher und<br />

polnischer Seite wird damit bestärkt oder sogar erst geschaffen. Für das Gelingen<br />

des Integrationsprozesses sind deutliche Anstrengungen in Form verschiedener bilateraler<br />

Projekte im Schulbereich notwendig - so etwa das Projekt „Deutsch-Polski-Ex-


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 48<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

press“ oder auch die Einrichtung von Polnisch-AG's. Wir sehen das als dringend notwendig<br />

an, und Deckungsquelle, zur Freude von Herrn Krause, ist das Schüler-<br />

BAföG, weil wir eben der Meinung sind, dass hier andere Prioritäten gesetzt werden<br />

müssen. Ich danke.<br />

Vorsitzender:<br />

Danke schön. Herr Krause, war das eine Wortmeldung? Bitte schön.<br />

Abgeordneter Krause (DIE LINKE):<br />

Also ich glaube, dass wir uns relativ einig sind, dass deutsch-polnische Schulprojekte<br />

grundsätzlich zu fördern sind, deswegen gibt es den Titel ja, und er wird auch nicht<br />

reduziert. Das Problem, das wir bei diesem bilateralen Projekt haben, ist, dass eine<br />

Seite von beiden nicht so richtig mitzieht und dass es, solange wir keine weiteren<br />

Verständigungsmöglichkeiten mit der polnischen Seite heranziehen, auch keinen<br />

Sinn macht, diesen Titel aufzustocken, weil die Gelder dann nicht umgesetzt werden<br />

können. Daran müssen wir möglicherweise gemeinsam auch noch mal arbeiten,<br />

auch die polnische Seite überzeugen, dass es hier einen Mehrbedarf gibt; und dann<br />

können wir auch darüber reden, dass wir dafür Geld einstellen. Aber so lange absehbar<br />

ist, dass das Geld nicht ausgegeben wird, macht es keinen Sinn, den Titel zu erhöhen.<br />

Ministerin Dr. Münch:<br />

Ich möchte das unterstützen, was Herr Krause sagt. Wir haben uns da auch noch<br />

mal mit dem Wirtschaftsministerium, das ja auch für die Beziehungen zu Polen zuständig<br />

ist, entsprechend beraten. Und es ist tatsächlich so, es gibt ein analoges Projekt<br />

von einem deutschen Bus-Projekt, was vom deutschen Auswärtigen Amt mitgetragen<br />

wird, und wir denken, dass es wenig Sinn macht, dass man im Grunde in<br />

Deutschland für polnische Sprache wirbt ohne Beteiligung der polnischen Seite. Das<br />

ist der Grund. Ansonsten gibt es eine Reihe von Schulprojekten, Sprachunterstützung;<br />

es ist ein ganz wichtiges Thema, das im Ministerium auch tatsächlich stattfindet.<br />

Vorsitzender:<br />

Schönen Dank, Frau Ministerin. Bitte, Frau Vogdt.<br />

Abgeordnete Vogdt (FDP):<br />

Ich habe noch mal eine Nachfrage an Herrn Krause. Haben Sie jetzt eben gerade gesagt,<br />

dass in dem Bereich nicht eingespart wird? In dem Titel? Denn wenn das so ist,<br />

dann stimmt es nicht. Wenn Sie mal reinschauen auf Seite 132 - der Ansatz 2011war<br />

80.000 Euro, und jetzt haben wir noch 51.500 Euro.


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 49<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Abgeordneter Krause (DIE LINKE):<br />

Richtig Frau Vogdt, das war dann unsauber formuliert. Aber es bezieht sich sozusagen<br />

trotzdem auf die Argumentation, dass es, wenn die Gelder nicht abfließen, weil<br />

die polnische Seite nicht mitzieht, keinen Sinn macht, diese dann auch einzustellen.<br />

Vorsitzender:<br />

Diesen semantischen Teil werden wir nachher diskutieren. Gibt es weitere Wortmeldungen?<br />

Der Änderungsantrag wird aufrecht erhalten, Frau Vogdt? Okay. Dann kommen<br />

wir zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte<br />

ich ums Handzeichen.<br />

Abstimmung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 2 8 -<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />

des Änderungsantrages der FDP-Fraktion.<br />

Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Kapitel 05 300 Titel 685 75 neu (Förderung<br />

von begabten Schülerinnen und Schülern) – plus 200.000 Euro sowie Einfügen<br />

von Erläuterungen<br />

Im gleichen Kapitel noch ein neuer Titel 685 75: Förderung von begabten Schülerinnen<br />

und Schülern, ein Änderungsantrag der FDP. Wird dazu das Wort gewünscht?<br />

Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich auf zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag<br />

zustimmen möchte, den bitte ich ums Handzeichen.<br />

Abstimmung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 4 6 -<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />

des Änderungsantrages der FDP-Fraktion.


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 50<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Kapitel 05 300 TGr. 80 (Durchführung<br />

von Schul- und Modellversuchen) – plus 100.000 Euro<br />

Seite 133 bis 135 - Durchführung von Schul- und Modellversuchen - ein Änderungsantrag<br />

der FDP. Wird dazu das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich<br />

auf zur Abstimmung. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich<br />

um das Handzeichen?<br />

Abstimmung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 4 6 -<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />

des Änderungsantrages der FDP-Fraktion.<br />

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Kapitel 05 300 Titel<br />

429 80 (Nicht aufteilbare Personalausgaben; hier: Ermöglichung von Schul-<br />

und Modellversuchen) – plus 1.000.000 Euro<br />

Auf der Seite 134, bei den nicht aufteilbaren Personalausgaben, ein Änderungsantrag<br />

von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wird dazu das Wort gewünscht? Bitte, Herr<br />

Vogel.<br />

Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />

Es ist im Prinzip das Gleiche wie der FDP-Änderungsantrag. Er dient der Ermöglichung<br />

von Schul- und Modellversuchen und ist nur ein bisschen höher angesetzt.<br />

Vorsitzender:<br />

Wird dazu das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung.<br />

Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.<br />

Abstimmung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 2 6 2


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 51<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />

des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-<br />

NEN.<br />

Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zu Kapitel<br />

05 321 Titel 422 10 (Bezüge und Nebenleistungen der Beamten und Richter;<br />

hier: Finanzierung der Rahmenbedingungen für die Pilotschulen „Inklusion“) –<br />

plus 2.000.000 Euro sowie Änderung der Erläuterungen<br />

Dann kommen wir jetzt zu einem Änderungsantrag von SPD/DIE LINKE, betrifft die<br />

Seite 145 in dem Einzelplan. Das ist ein Neudruck des im Fachausschuss beschlossenen<br />

Änderungsantrages, betrifft Bezüge und Nebenleistungen, in diesem Fall die<br />

Grundschullehrer, eine entsprechende Aufstockung. Wird dazu seitens der Antragsteller<br />

das Wort gewünscht? Bitte, Herr Görke.<br />

Abgeordneter Görke (DIE LINKE):<br />

Nur ganz kurz, warum der Neudruck. Ich hatte es vorhin erwähnt. Die Koalitionsfraktionen<br />

haben sich noch einmal verständigt, den Ansatz Deckung aus dem Titel<br />

„Schülerbeförderung“ anders zu gewichten. Es war geplant, 3 Millionen Euro zur Deckung<br />

des sogenannten Bildungspaketes der Koalitionsfraktionen zur Verfügung zu<br />

stellen. In Anbetracht der Probleme bei der möglichen Umstellung des Satzungsrechts<br />

in den Landkreisen und kreisfreien Städten haben wir uns entschlossen, nur<br />

2 Millionen herauszunehmen, um den Landkreisen damit bis zum Ende des Schuljahres<br />

auch eine Finanzierung sicher zu stellen. Deshalb die Änderung, noch mal der<br />

Neudruck.<br />

Vorsitzender:<br />

Schönen Dank, Herr Görke. Wir haben Wortmeldungen, Herr Vogel, Frau Muhß.<br />

Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />

Ich habe eine inhaltliche Frage, und zwar bezieht sich das auf einen Titel, der heißt,<br />

Bezüge und Nebenleistungen der Beamten und Richter. Und er ist normalerweise,<br />

auch in diesem Fall, untersetzt durch konkrete Stellenangaben. 3.835 Lehrer der Besoldungsgruppe<br />

A 12 beispielsweise. Nun ist hier ausgeführt, dass diese 2 Millionen<br />

mehr zur Verfügung gestellt werden sollen für die personelle und sächliche Ausstattung<br />

der Pilotschuleninklusion. Das mit dem sächlich ist schon mal ein bisschen problematisch,<br />

weil: Das müssten wir in einem anderen Titel veranschlagen. Aber gehen<br />

wir mal davon aus, dass Sie das ohne Probleme im Haushaltsvollzug umschichten<br />

können. Aber ich frage mich doch, wie vielen Stellen entspricht das denn? Wofür soll<br />

das denn aufgewendet werden? Dient es nur dazu, den Titel auszufinanzieren, weil,<br />

wenn Sie keine zusätzlichen Stellen reinschreiben, es ja dann nichts für die Schulen<br />

bringt. Sie können ja nicht über den Stellenplan hinausgehen. Deutet es darauf hin,


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 52<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

dass der Stellenplan momentan nicht ausfinanziert ist und Sie dadurch Stellen, die<br />

eigentlich zur Verfügung stehen, aber nicht besetzt werden können, damit finanzieren<br />

wollen oder wurde schlichtweg übersehen, hier auch noch zusätzliche Stellen einzustellen?<br />

Vorsitzender:<br />

Danke schön. Wer will die Frage beantworten? Frau Ministerin, bitte.<br />

Ministerin Dr. Münch:<br />

Es geht zunächst mal nicht um die sächliche Ausstattung, sondern es geht natürlich<br />

darum, dass die Pilotschulen eine andere personelle Ausstattung bekommen und vor<br />

allem auch andere Vorgaben, was die Größe der Klassen, die Frequenz der Klassen<br />

betrifft. Und das wird unter Umständen Mehrkosten zur Folge haben, die wir auch<br />

erst dann beschreiben können, wenn wir exakt wissen, wie viele Pilotschulen es sein<br />

werden. Die Pilotschulen fangen jetzt erst an, sich darum zu bewerben. Das heißt,<br />

ich kann jetzt nicht exakt hineinschreiben, wie viele Stellen es genau sein werden.<br />

Wir werden das für die Folgejahre klar beschreiben müssen.<br />

Vorsitzender:<br />

Danke schön. Frau Muhß, dann Herr Vogel noch mal. Zu der Frage noch mal? Gut.<br />

Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />

Es ist doch eine ernsthafte Frage. Es müsste doch hier hineinformuliert sein, dass die<br />

Ministerin ermächtigt wird, zusätzliche Stellen auszubringen. Und das steht da ja<br />

nicht drin, sondern dieser Titel führt ja erst einmal nur dazu, dass mehr Geld für die<br />

ausgewiesenen Stellen zur Verfügung gestellt wird. Und damit können Sie eigentlich<br />

nicht begründen, wie jetzt der Prozess eigentlich stattfinden soll, dass in diese Pilotschulen<br />

Personal gegeben oder warum für diese Pilotschulen mehr Geld zu Verfügung<br />

gestellt werden muss, wenn es nur darum geht, das vorhandene Stellen eingesetzt<br />

werden. Da muss ich ehrlich sagen, das Ansinnen verstehe ich wohl, aber die<br />

Ausführung bleibt hinter dem, was haushaltsrechtlich möglich, geboten ist, weit zurück.<br />

Vorsitzender:<br />

Weitere Wortmeldungen dazu? Frau Dr. Münch noch mal?<br />

Ministerin Dr. Münch:<br />

Ich würde Herrn Pörksen noch mal bitten.


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 53<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Herr Pörksen (MBJS):<br />

Vielleicht ein Versuch, das zu erläutern. Frau Ministerin Münch hat ja schon dargestellt,<br />

dass das Vorhaben als landeseinheitlich durchgeführtes Vorhaben mit dem<br />

Schuljahr 12/13 beginnt. Es gibt ja bereits Pilotschulen, die sich jetzt im Netz befinden.<br />

Ob diese weiterhin Pilotschulen sein werden oder nicht, wird sich im Laufe des<br />

nächsten Vierteljahres herausstellen. Die Schulen sind angeschrieben, dass sie sich<br />

bewerben können. Wir haben im Haushaltsplan knapp 16.400 Stellen veranschlagt,<br />

in der Größenordnung. Wir haben tatsächlich im Schulbereich Stellen für Dauerbeschäftigte<br />

in der Regel weniger genutzt. Es gibt immer einen gewissen Spielraum an<br />

befristeten Beschäftigten. Sie führen wir im Normalfall auf Stellen. Es gibt aber eine<br />

haushaltsrechtliche Regelung, nach der dies nicht notwendig ist. Wir wollen daran<br />

grundsätzlich festhalten und den Bedarf, der sich hier auf Dauer ergeben wird, der<br />

noch im Einzelnen abzustimmen sein wird für die nächsten Jahre, dann auch durch<br />

feste Stellen untersetzen. Nur jetzt für das nächste Jahr, dieses mit Stellen zu untersetzen,<br />

ist noch nicht angezeigt, weil der Spielraum gewissermaßen haushaltsrechtlicher<br />

Art besteht.<br />

Abgeordneter Bretz (CDU):<br />

Also die Ausführungen von Herrn Vogel sind korrekt. Ihre Antwort, die Sie da gegeben<br />

haben, ist der Versuch, um den heißen Brei herumzureden, fachlich. Deshalb<br />

können wir dem Änderungsantrag inhaltlich nicht zustimmen.<br />

Vorsitzender:<br />

Danke schön, weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall, dann kommen wir zur<br />

Abstimmung. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das<br />

Handzeichen.<br />

Abstimmung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 6 2 2<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Annahme<br />

des Änderungsantrages der SPD-Fraktion und der Fraktion<br />

DIE LINKE.<br />

Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Kapitel 05 321 Titel 428 10 (Entgelte der<br />

Arbeitnehmer; hier: Erhöhung der Vertretungsreserve für Grundschulen) – plus<br />

2.000.000 Euro


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 54<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

So, jetzt kommen wir zu einer Reihe von Änderungsanträgen, die sich mit der Vertretungsreserve<br />

und Schulpools in den einzelnen Schulformen beschäftigen. Ich rufe<br />

den ersten Änderungsantrag auf, da geht es um die Grundschulen. Wird von den Antragstellern<br />

das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wird sonst das Wort gewünscht?<br />

Auch nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag<br />

zustimmen möchte, den bitte ich ums Handzeichen.<br />

Abstimmung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 2 6 2<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />

des Änderungsantrages der FDP-Fraktion.<br />

Abgeordnete Vogdt (FDP):<br />

Da wir ja mehrere Änderungsanträge haben, die in dieselbe Richtung gehen, nur für<br />

unterschiedliche Schulformen, können wir das nicht insgesamt abstimmen? Das<br />

schlage ich vor.<br />

Änderungsanträge der FDP-Fraktion zu:<br />

- Kapitel 05 321 Titel 428 10 (Entgelte der Arbeitnehmer; hier: Erhöhung des<br />

sog. Schulpools für Grundschulen) – plus 1.225.000 Euro<br />

- Kapitel 05 324 Titel 428 10 (Entgelte der Arbeitnehmer; hier: Erhöhung des<br />

sog. Schulpools für Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe) – plus<br />

35.000 Euro<br />

- Kapitel 05 324 Titel 428 10 (Entgelte der Arbeitnehmer; hier: Erhöhung der<br />

Vertretungsreserve für Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe) – plus<br />

300.000 Euro<br />

- Kapitel 05 326 Titel 428 10 (Entgelte der Arbeitnehmer; hier: Erhöhung der<br />

Vertretungsreserve für Oberschulen) – plus 800.000 Euro<br />

- Kapitel 05 326 Titel 428 10 (Entgelte der Arbeitnehmer; hier: Erhöhung des<br />

sog. Schulpools für Oberschulen) – plus 400.000 Euro


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 55<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Abstimmung der fünf o. a. Änderungsanträge der FDP-Fraktion im Block:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 2 6 2<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die<br />

Ablehnung dieser fünf Änderungsanträge der FDP-Fraktion.<br />

Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Kapitel 05 327 HGr. 4 (Personalausgaben;<br />

hier: Bedarfsgerechte Ausgestaltung der Leistungs- und Begabungsklassen)<br />

– plus 355.000 Euro<br />

Abgeordneter Bretz (CDU):<br />

Ja, den Änderungsantrag haben Sie vorliegen. Das ist ein wichtiges Thema für die<br />

CDU. Die Nachfrage zu diesem Thema kann ja derzeit nicht gedeckt werden. Aus<br />

diesem Grund haben wir den Änderungsantrag gestellt und bitten um Zustimmung.<br />

Vielen Dank.<br />

Abgeordnete Muhß (SPD):<br />

Wir haben ja jetzt hier mehrere Änderungsanträge verschiedener Art gehabt, zum<br />

Beispiel Schul- und Modellversuche - das taucht jedes Jahr wieder auf, stelle ich fest.<br />

Wenn wir in den Schulen Diskussionen hatten, hatte ich immer ganz deutlich das<br />

Empfinden, von Modellversuchen möchte in den Schulen keiner mehr etwas hören.<br />

Und dieses hier ist der jedes Jahr erfolgende Antrag auf Erhöhung, Aufstockung bei<br />

Leistungs- und Begabungsklassen. Das ist ja nun eine Maßnahme, die eindeutig der<br />

Selektion von Kindern dient. Wir haben ja ein ganz anderes Projekt, wir wollen ja die<br />

Inklusion. Wir möchten ja, das Kinder zusammen unterrichtet werden. Sie wissen das<br />

alle, ich muss das nicht noch einmal aufführen, und dass natürlich in dieser gemeinsamen<br />

Unterrichtung jeder auch nach seinen Begabungen, Fähigkeiten unterrichtet<br />

wird. Das ist doch unser Ziel: Inklusion. Herr Bretz guckt so, als ob ich mich versprochen<br />

habe, kann sein.<br />

(Herr Bretz: Das sind ja völlig neue Sphären der Argumentation!)<br />

Nein, ich versuche das alles in einen Zusammenhang zu bringen, und wir haben ein<br />

ganz großes Projekt vor. Das wird uns sehr viel Kraft kosten in den nächsten Jahren<br />

und wahrscheinlich auch viel Geld. Und ich finde, wir sollten uns darauf konzentrieren,<br />

und darum führe ich im weiten Bogen wieder zurück zu Ihrem Antrag auf Aufstockung<br />

der Gelder für Leistungs- und Begabungsklassen. Das, glauben wir, passt<br />

nicht zusammen. Danke.


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 56<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Vorsitzender:<br />

Herr Vogel hat jetzt das Wort.<br />

Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />

Direkt im Anschluss an Frau Muhß. Ich denke, Frau Muhß hat völlig Recht. Inklusion<br />

bedeutet ja nicht nur inklusive Unterrichtung von Schülern, die schwach sind, sondern<br />

auch inklusive Unterrichtung von Schülern, die begabt und leistungsstark sind.<br />

Und ich hatte vorhin dem FDP-Änderungsantrag ausdrücklich zugestimmt. Dass die<br />

Begabtenförderung, die Förderung von begabten Schülerinnen und Schülern aufgestockt<br />

wird und ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde, dass hier Differenzierungsmaßnahmen<br />

in gemeinsamem Klassenunterricht vorgenommen und für den<br />

Ausbau klassenübergreifender Fördermaßnahmen Mittel eingesetzt werden sollen,<br />

ist aber etwas anderes als eben die begabten Schüler völlig rauszuziehen, in diese<br />

Leistungs- und Begabtenklassen zu stecken. Und von daher können wir dem CDU-<br />

Änderungsantrag, weil er der ganzen Politik, die erklärt wird, diametral entgegen<br />

steht, nicht zustimmen. Allerdings wäre eben die Landesregierung dann auch aufgefordert,<br />

darüber nachzudenken, wie lange sie noch die Leistungs- und Begabtenklassen<br />

aufrecht erhalten will.<br />

Vorsitzender:<br />

Herr Bretz, bitte.<br />

Abgeordneter Bretz (CDU):<br />

Ja, warum ich so verwundert geguckt habe, Frau Muhß, ist die Tatsache, dass Sie<br />

gerade dafür geworben haben, die Leistungs- und Begabtenklassen abzuschaffen;<br />

und sie gibt es ja noch. Das ist die logische Konsequenz aus Ihrer Ausführung. Deshalb<br />

habe ich eine Frage: Ist damit zu rechnen, dass die SPD und in der Folge dann<br />

die Koalition die Leistungs- und Begabtenklassen abschaffen wird? Das ist meine<br />

Frage an Sie.<br />

Abgeordnete Muhß (SPD):<br />

Dazu kann ich Ihnen keine Auskunft erteilen. Das ist bei uns nicht Thema der Diskussion.<br />

Vorsitzender:<br />

Schönen Dank. Meine Damen und Herren, gibt es weitere Wortmeldungen. Frau<br />

Dr. Münch, bitte sehr.


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 57<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Ministerin Dr. Münch:<br />

Herr Vogel, nur zu Ihrer Auskunft. Wir werden die Leistungs- und Begabtenklassen<br />

evaluieren. Ich gehe davon aus, dass wir noch in dieser Legislatur dann auch intensiv<br />

darüber, wie wir damit umgehen, miteinander sprechen können.<br />

Vorsitzender:<br />

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall, dann kommen wir zur Abstimmung.<br />

Wer dem Änderungsantrag der CDU zustimmen möchte, den bitte ich um das<br />

Handzeichen.<br />

Abstimmung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 3 7 -<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />

des Änderungsantrages der CDU-Fraktion.<br />

Jetzt habe ich wieder eine Frage an Frau Vogdt. Wir haben wieder einen Reihe von<br />

Änderungsanträgen, die sich mit der Erhöhung bei Vertretungsreserven, Schulpool<br />

und ähnlichem beschäftigen. Sollen wir sie gemeinsam behandeln? Dann rufe ich sie<br />

gemeinsam auf.<br />

Änderungsanträge der FDP-Fraktion zu:<br />

- Kapitel 05 327 Titel 428 10 (Entgelte der Arbeitnehmer; hier: Erhöhung der<br />

Vertretungsreserve für Gymnasien) – plus 1.000.000 Euro<br />

- Kapitel 05 327 Titel 428 10 (Entgelte der Arbeitnehmer; hier: Erhöhung des<br />

sog. Schulpools für Gymnasien) – plus 120.000 Euro<br />

- Kapitel 05 330 Titel 428 10 (Entgelte der Arbeitnehmer; hier: Erhöhung der<br />

Vertretungsreserve für Förderschulen) – plus 500.000 Euro<br />

- Kapitel 05 330 Titel 428 10 (Entgelte der Arbeitnehmer; hier: Erhöhung des<br />

sog. Schulpools für Förderschulen) – plus 150.000 Euro<br />

- Kapitel 05 332 Titel 428 10 (Entgelte der Arbeitnehmer; hier: Erhöhung der<br />

Vertretungsreserve für Oberstufenzentren / Berufliche Schulen) – plus<br />

600.000 Euro


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 58<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

- Kapitel 05 332 Titel 428 10 (Entgelte der Arbeitnehmer; hier: Erhöhung des<br />

sog. Schulpools für Oberstufenzentren / Berufliche Schulen) – plus<br />

45.000 Euro<br />

Wird dazu das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung.<br />

Wer den Änderungsanträgen der FDP zustimmen möchte, den bitte ich um<br />

das Handzeichen. Frau Vogdt sicher auch.<br />

Abstimmung der sechs o. a. Änderungsanträge der FDP-Fraktion im Block:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 2 6 2<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die<br />

Ablehnung dieser sechs Änderungsanträge der FDP-Fraktion.<br />

Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Kapitel 05 410 HGr. 6 (Ausgaben für Zuweisungen<br />

und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen; hier: Beibehaltung<br />

des Berechnungsverfahrens der Zuschüsse für die freien Schulen) – plus<br />

4.800.000 Euro sowie Einfügen von Erläuterungen<br />

Der nächste Änderungsantrag - Seite 176/177. Hier geht es um Ausgaben für Zuweisungen<br />

und Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft. Ein Änderungsantrag der<br />

CDU. Wird dazu das Wort gewünscht? Ja, bitte, Herr Bretz.<br />

Abgeordneter Bretz (CDU):<br />

Ja, ich möchte die Diskussion hier nicht neu aufmachen. Aus unserer Sicht ist es<br />

wichtig, dass wir die Ausstattung der freien Schulen in dieser Form beibehalten. Deshalb<br />

haben wir auch dazu einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht. Ihn<br />

finden Sie vor, und wir bitten um Zustimmung zu diesem Änderungsantrag. Danke.<br />

Vorsitzender:<br />

Schönen Dank, Herr Bretz, wird dazu das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall,<br />

dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag der CDU um Aufstockung<br />

des Ansatzes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 59<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Abstimmung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 4 6 -<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />

des Änderungsantrages der CDU-Fraktion.<br />

Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zu Kapitel<br />

05 410 Titel 684 12 (Zuschüsse an private Grundschulen) – plus 400.000 Euro<br />

Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zu Kapitel<br />

05 410 Titel 684 15 (Zuschüsse an private Oberschulen) – plus 100.000 Euro<br />

Wir kommen nunmehr zum Änderungsantrag der SPD: Zuschüsse an private Grundschulen,<br />

bei Titel 684 12. Wird dazu das Wort gewünscht. Bitte Frau Geywitz.<br />

Abgeordnete Geywitz (SPD):<br />

Ich möchte darauf hinweisen, dass der Änderungsantrag nicht nur von der SPD ist,<br />

sondern auch die Unterstützung der Linkspartei beinhaltet. Es sind jetzt drei Änderungsanträge<br />

in Folge, die sich alle zu dem Thema Berechnung des Zuschusses für<br />

freie Schulen beziehen. Soll ich sie zusammen vorstellen? Bei den beiden handelt es<br />

sich im Bereich der Grundschulen und im Bereich der Oberschulen um eine Verbesserung,<br />

die sich dadurch ergibt, dass die durchschnittliche Klassenfrequenz angepasst<br />

wurde und demzufolge eine Haushaltswirksamkeit in Höhe von 400.000 Euro<br />

entsteht im Bereich der Grundschulen und dadurch, dass es relativ wenig Oberschulen<br />

gibt, im Bereich der Oberschulen von 100.000 Euro.<br />

Abgeordneter Bretz (CDU):<br />

Auch wenn die SPD darin die Unterstützung der Linksfraktion hat, macht es sozusagen<br />

das Ergebnis dieses Änderungsantrages nicht besser. Wir lehnen diesen Änderungsantrag<br />

ab, weil es sich hierbei lediglich um marginale Nachbesserungen handelt,<br />

die aber den Kern der falschen Richtung nicht wirklich korrigieren. Deshalb lehnen<br />

wir den Änderungsantrag ab.<br />

Vorsitzender:<br />

Bitte Frau Geywitz.


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 60<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Abgeordnete Geywitz (SPD):<br />

Herr Bretz hat richtig Recht. Die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen stellen<br />

die grundsätzliche Umstellung der Systematik der Finanzierung der freien Schulen<br />

zum einen nicht infrage. Es bleibt nach wie vor, dass die freien Schulen einen Beitrag<br />

zur Haushaltskonsolidierung leisten. Wir haben uns nach langer Anhörung auch im<br />

Finanzausschuss zu diesen drei hier vorliegenden Änderungsanträgen verständigt,<br />

weil wir wollen, dass die Ausfinanzierung in <strong>Brandenburg</strong> dem Grundgesetz entspricht,<br />

also auskömmlich ist, dass sie gerecht ist, auch mit Blick auf die Konkurrenzfähigkeit<br />

zum staatlichen Schulsystem, und dass sie strukturell nicht dazu führt, dass<br />

Schulformen in freier Trägerschaft in ihrem Bestand gefährdet sind, unbenommen<br />

dessen, dass natürlich aufgrund der Schülerzahlentwicklung nicht für jede Schule<br />

eine Garantie gegeben werden kann. Und demzufolge haben wir uns zu diesen drei<br />

einzelnen Änderungsanträgen in der Systematik entschieden. Es bleibt natürlich bei<br />

dem, was Herr Bretz festgestellt hat.<br />

Vorsitzender:<br />

Danke schön, jetzt Herr Vogel, dann Frau Vogdt.<br />

Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />

Ja, danke schön. Jetzt haben wir zunächst mal festgestellt, es geht also nicht um<br />

eine Verbesserung, sondern es geht um eine geringere Verschlechterung als ursprünglich<br />

geplant. Und zu dieser geringeren Verschlechterung habe ich eine Frage,<br />

die kann …<br />

(Abgeordneter Krause: Nein, es gibt einen Aufwuchs!)<br />

Nein, es gibt eine geringere Verschlechterung.<br />

(Minister Markov: Es gibt mehr; aber weniger mehr, als erhofft und erwartet.<br />

Das ist klar formuliert.)<br />

Genau, und ich habe jetzt eine Frage, die kann vermutlich die Ministerin beantworten,<br />

weil: In den Zeitungen kursierten Aussagen, durch diese Veränderungen, die<br />

jetzt vorgenommen würden, würden die beruflichen Oberschulen statt 27 % nur 23 %<br />

Miese machen, die Grundschulen wiesen statt 20 % nur 17 % Miese auf - wie auch<br />

immer. Kann man denn beziffern, um wie viel Kürzungen die einzelnen Schularten im<br />

Bereich der freien Schulen aufgrund oder nach Durchführung der von Ihnen vorgenommenen<br />

Verbesserungen gegenüber den ursprünglichen Verschlechterungen prozentual<br />

hinnehmen werden? Ist das im Promillebereich, ist das im einstelligen Prozentbereich<br />

oder ist das im zweistelligen Prozentbereich?


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 61<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Ministerin Dr. Münch:<br />

Also Herr Vogel, ich habe jetzt nicht jede einzelne Zahl im Detail hier. Das kann ich<br />

Ihnen gerne nachliefern. Es ist im Prozentbereich, und das führt eben unter anderem<br />

zu den Auswirkungen, die wir dann im Änderungsantrag zum Haushaltsbegleitgesetz<br />

einbringen müssen, weil diese Verbesserungen so stark sind, dass wir nicht mehr so<br />

stark abfedern müssen. Das werden Sie an diesen Zahlen dann auch sehen. Vielleicht<br />

noch einmal anders formuliert, die Zuschuss-Kürzung fällt weniger stark aus als<br />

ursprünglich geplant. Dadurch fallen, das liegt im deutlichen Prozentbereich, einige<br />

Zuschuss-Kürzungen unter 10 % und müssen dadurch auch nicht mehr so stark abgefedert<br />

werden, wie wir das ursprünglich geplant hatten. Es war ja geplant, diese<br />

Kürzungen über drei Jahre hinweg abzufedern. Diese Abfederung ist in dieser Höhe<br />

nicht mehr notwendig, weil die Zuschuss-Kürzungen geringer werden als veranschlagt.<br />

Aber die exakten Zahlen liefern wir Ihnen gleich nach.<br />

Vorsitzender:<br />

Danke schön, jetzt hat sich Frau Vogdt gemeldet. Haben Sie die Zahlen schon? Na<br />

dann bitte.<br />

Herr Pörksen (MBJS):<br />

Wir weisen immer darauf hin, dass es sich um vorläufige Zahlen handeln muss, weil:<br />

Es bedarf noch der Abstimmung der Ersatzschulzuschussverordnung, und es bedarf<br />

noch der einen oder anderen Konkretisierung. Jetzt wird also, ich nehme einmal die<br />

Grundschulen, das ist ja der eine große Bereich, ein Zuschuss gezahlt von etwas unter<br />

3.700 Euro pro Schüler. Es geht um pro Schüler-Zahlen. Nach dem <strong>Entwurf</strong> des<br />

Haushaltsbegleitgesetzes hätte sich ein Satz 2.950 Euro ergeben. Jetzt ergibt sich<br />

einer von 3.200 Euro. Das ist eine Differenz von 250 Euro. Dadurch sinkt die Differenz<br />

zwischen altem und neuem Zuschuss dementsprechend; ich überlasse jetzt Ihnen,<br />

das auszurechnen. Der Grundsatz, nach dem Ausgleichszahlungen gewährt<br />

werden, steht im Haushaltsbegleitgesetz in der Begründung auf der vorletzten Seite.<br />

Er heißt, von der Differenz zwischen dem bisherigen Zuschuss und dem neuen Zuschuss<br />

werden zwei Drittel im ersten Schuljahr – <strong>2012</strong>/13 - und ein Drittel im zweiten<br />

Schuljahr ausgeglichen. Jetzt sinkt die Differenz, teilweise sinkt sie auch unter 10 %,<br />

dann gibt es gar keine Ausgleichszahlungen mehr; soweit sie nicht unter 10 % sinkt,<br />

sinkt damit auch die Ausgleichszahlung dementsprechend. Aber das ist gewissermaßen<br />

der zweite Punkt. In erster Linie interessant ist ja die Frage, was passiert auf<br />

Dauer, verkürzt sich die Differenz zwischen jetzigem Zuschuss und dem künftigen<br />

Zuschuss in diesen Bereichen? - in der Grundschule zum Beispiel um 250 Euro.<br />

Vorsitzender:<br />

Schönen Dank, dann war die nächste Frau Vogdt, bitte.


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 62<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Abgeordnete Vogdt (FDP):<br />

Also, dass die freien Schulen die Vielfalt im brandenburgischen Bildungssystem bereichern,<br />

dem kann man ja wohl nicht widersprechen. Durch diese Kürzung steht die<br />

Existenz vieler dieser Schulen auf dem Spiel, und der Zweck des Gesetzes, nämlich<br />

die Haushaltskonsolidierung kann nicht erreicht werden. Das haben wir ja deutlich in<br />

der Anhörung auch gehört. Deswegen sollte man diese Kürzung in dem geplanten<br />

Maße auch in keinem Fall durchführen, auch unter Berücksichtigung der Tatsache,<br />

dass ja die Schulvielfalt ein weiterer Standortfaktor ist. Und wir wollen doch junge Eltern<br />

oder junge Familien mit Kindern nicht aus dem Land vertreiben, nur weil hier die<br />

Vielfalt eingeschränkt wird. Nichtsdestotrotz werden wir diesem Änderungsantrag von<br />

SPD und LINKE zustimmen. Es ist wenigstens ein bisschen, aber bei Weitem nicht<br />

ausreichend. Danke.<br />

Vorsitzender:<br />

Herr Bretz bitte.<br />

Abgeordneter Bretz (CDU):<br />

Ich habe eine Frage an die Ministerin Frau Dr. Münch. Nach den Ausführungen von<br />

Frau Muhß ist ja folgende Deckrichtung absehbar, wenn Sie sozusagen die Unterstützung<br />

der freien Schulen soweit reduzieren, werden Sie mir ja Recht geben, dass<br />

freie Schulen gezwungen sein werden, andere Refinanzierungsmöglichkeiten aufzugreifen.<br />

Dies würde ja bedeuten, dass die Beiträge, die die Eltern zahlen, steigen<br />

werden. Frage: Ist vor diesem Hintergrund nicht gerade per se eine weitere Spaltung<br />

unseres Bildungssystem prognostizierbar, weil sich dann im Kern nur noch die, die<br />

es sich wirklich leisten können, ihre Kinder auf private Schulen geben? Und ist das<br />

nicht ein Widerspruch zu Ihrer ursprünglich nach Inklusion benannten<br />

Bildungspolitik? Wie stehen Sie dazu?<br />

Vorsitzender:<br />

Frau Dr. Münch hat sich vorhin auf die Rednerliste setzen lassen. Sie können sofort,<br />

wenn Sie wollen, das Wort ergreifen. Dann nehmen wir Herrn Krause, dann Sie.<br />

Abgeordneter Krause (DIE LINKE):<br />

Ich würde vielleicht noch mal gern festhalten wollen, gar nicht im Widerspruch zu<br />

Frau Vogdt, dass ich in der Anhörung und darüber hinaus noch gar keinen Kollegen<br />

getroffen habe, der die Vielfalt als etwas Positives in der Schullandschaft infrage<br />

stellt. Also das kann man vielleicht einmal festhalten. Und auch unter den Vorzeichen,<br />

dass es hier eine Veränderung in der Finanzierungsstruktur gibt, gehen weiterhin<br />

neue Anträge auf Errichtung freier Schulen ein, was ja zeigt, dass es Träger gibt,<br />

die sich vorstellen können und dieses finanziell auch stemmen können unter diesen<br />

Vorzeichen, neue Schulen einzurichten; und das, was da vor sich geht, ist offensicht-


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 63<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

lich auch monetär zu schultern. Und im Übrigen ist, glaube ich, ein ganz wesentliches<br />

Merkmal neben den alternativen pädagogischen Konzepten von freien Schulen auch<br />

die eigene Verantwortung im finanziellen Bereich. Und Herr Bretz , ich finde es da,<br />

wie soll ich sagen, in der Kreativität der Vorstellung ein bisschen mangelhaft ausgeprägt,<br />

dass es da nur die eine Möglichkeit gäbe, die Beiträge für die Schülerinnen<br />

und Schüler zu erhöhen. Vielleicht gibt es da ja auch andere Möglichkeiten, andere<br />

Gelder zu akquirieren, wie es andere Schulen ja auch ganz hervorragend praktizieren.<br />

Ansonsten kann ich nur festhalten, wenn man mal in andere Bundesländer<br />

schaut, wo auch Ihre Fraktionen regieren, dass man sieht, das <strong>Brandenburg</strong> auch<br />

nach Veränderung der Finanzierungsstruktur nicht schlechter dastehen wird als andere<br />

Bundesländer, und insofern sehe ich da gar kein Problem.<br />

Vorsitzender:<br />

Schönen Dank. Frau Dr. Münch, bitte.<br />

Ministerin Dr. Münch:<br />

Ja, vielen Dank. Herr Krause hat ja eigentlich schon viele von Ihren Fragen beantwortet,<br />

Herr Bretz. Selbstverständlich empfinde auch ich die Vielfalt der Schulträgerschaft<br />

als eine Bereicherung der Bildungslandschaft, und selbstverständlich gilt das<br />

Grundgesetz auch im Land <strong>Brandenburg</strong>. Wir werden auch künftig freie Schulen haben,<br />

und wir haben trotz der bekannten Kürzungen eine Reihe von Interessensbekundungen,<br />

Anmeldungen für tatsächliche Neueröffnungen. Wir haben erst vor wenigen<br />

Tagen der Presse entnommen, dass in Cottbus ein neues evangelisches Gymnasium<br />

im Wissen um diese Kürzungen gegründet wird. Also ich gehe nicht davon<br />

aus, dass diese Kürzungen zu einem Schulsterben in diesem Bereich führen werden.<br />

Wir wissen auch, dass wir in der Endstufe, die wir im Jahr 2014/15 erreichen, immer<br />

noch im Durchschnitt der Länder liegen, in einigen Bereichen nach wie vor deutlich<br />

über den Zahlungen, die andere Länder leisten. Und was das Thema Inklusion betrifft,<br />

Herr Bretz, sind Sie herzlich eingeladen, sich im Rahmen der Maßnahmenplan-<br />

Vorstellung, die demnächst im Kabinett sein wird, noch mal intensiv damit zu befassen,<br />

denn das hat mit diesem Thema wirklich nichts zu tun.<br />

Vorsitzender:<br />

Schönen Dank, Frau Dr. Münch. Meine Damen und Herren. Es liegen mir keine weiteren<br />

Wortmeldungen mehr vor. Frau Geywitz, Herr Görke können wir die beiden Änderungsanträge<br />

zusammen abstimmen lassen? Gut, dann darf ich fragen, wer den<br />

beiden Änderungsanträgen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 64<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Abstimmung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 8 2 -<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Annahme<br />

der beiden Änderungsanträge der SPD-Fraktion und der Fraktion<br />

DIE LINKE.<br />

Änderungsantrag der FDP-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br />

zu Kapitel 05 410 Titel 684 18 neu (Zur Verstärkung der Zuschüsse im Kapitel<br />

„Schulen in freier Trägerschaft“; hier: Rücknahme der Kürzungen durch die<br />

neue Berechnungsformel) – plus 4.800.000 Euro sowie Ausbringen eines Haushaltsvermerks<br />

Dann haben wir jetzt noch einmal einen Änderungsantrag, der die Gesamtsumme,<br />

die wegfallen soll, zum Ausgleich bringen will - von FDP und GRÜNEN. Wird dieser<br />

Änderungsantrag noch aufrecht erhalten, darf ich fragen?<br />

Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />

Na, er war ja vorhin schon bei dem Änderungsantrag von der CDU sinngemäß auch<br />

mit enthalten. Wir haben nur einen anderen Deckungsvorschlag. Wir können es ja<br />

mal versuchen.<br />

Vorsitzender:<br />

Gut, die Hoffnung stirbt zuletzt, oder wie das heißt. Darf ich fragen: Gibt es dazu<br />

Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich auf zur Abstimmung. Wer dem<br />

Änderungsantrag von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen möchte, den<br />

bitte um das Handzeichen. Gegenprobe?<br />

Abstimmung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 2 6 2<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />

des Änderungsantrages der FDP-Fraktion und der Fraktion<br />

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 65<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Meine Damen und Herren, wir sind damit trotz der Fülle der einzelnen Änderungsanträge<br />

mit erstaunlicher Geschwindigkeit zur Endabstimmung des Einzelplanes 05 gekommen.<br />

Ich darf jetzt fragen, wer dem <strong>Landtag</strong> diesen Einzelplan zur Beschlussfassung<br />

empfehlen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.<br />

Gesamtabstimmung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 6 4 -<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen, dem<br />

<strong>Landtag</strong> die Annahme des Einzelplanes 05 in der vom federführenden<br />

Ausschuss beschlossenen Fassung zur 2. Lesung zu empfehlen.<br />

Meine Damen und Herren, ich habe mich mit dem Herrn Finanzminister darauf verständigt,<br />

dass wir an dieser Stelle eine 20-minütige Pause machen. Es ist Mittagspause.<br />

Ich werde unter dem Gesichtspunkt der Humanisierung der Arbeitswelt einzelnen<br />

Gegenstimmen nicht Rechnung tragen wollen. Wir machen die Pause.<br />

Vorsitzender:<br />

Einzelplan 06 (Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur)<br />

einschließlich Beilage Einzelplan 06 und Beilage Einzelplan 12<br />

sowie Stellungnahme des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung<br />

und Kultur<br />

Meine Damen und Herren, wir beginnen jetzt mit dem Einzelplan des Wissenschaftsministeriums,<br />

das ist der Einzelplan 06. Ich begrüße dazu Frau Ministerin Prof. Dr.<br />

Kunst. Für den Ausschuss darf ich Ihnen mitteilen, dass Herr Lipsdorf mich hat wissen<br />

lassen, dass er aus Krankheitsgründen den Termin heute nicht wahrnehmen<br />

kann, dass Frau Melior und weitere Abgeordnete des Ausschusses zeitgleich in der<br />

Kunstkommission für den neuen <strong>Landtag</strong> aktiv sind, was sicher hinsichtlich der Langfristigkeit<br />

des Vorhabens auch nicht ohne Bedeutung ist, sodass wir jetzt keine, sagen<br />

wir mal, verbale Bewertung der Ausschussberatung durch einen Vertreter dieses<br />

Ausschusses hier erfahren. Dies zu Ihrer Mitteilung. Ich hoffe, wir werden trotzdem<br />

sachgerechte Entscheidungen treffen können. Und damit haben Sie, Frau Prof. Dr.<br />

Kunst, das Wort.<br />

Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur Prof. Dr. Kunst:<br />

Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Ausschussmitglieder! Meine Damen


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 66<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

und Herren! Wenn man auf den Einzelplan 06 schaut, so ist festzustellen, dass das<br />

Ausgabevolumen in relativer Hinsicht in <strong>2012</strong> um 6,5 % ansteigt, wobei im Vergleich<br />

dazu der Gesamthaushalt des Landes <strong>Brandenburg</strong> sich um 0,1 % erhöht. Um das<br />

aber aufzuklären und auch Wasser in den Wein zu gießen, was die Interpretation angeht,<br />

so ist die Erklärung dafür, dass der Etatanstieg aus den zusätzlich veranschlagten<br />

Haushaltsmitteln durch die Umsetzung der drei MIL-Institute begründet ist. Die Finanzierung,<br />

die für die Stiftung „Stift Neuzelle“ und Versorgungsbezüge sowie Zuführungen<br />

an das Sondervermögen „Versorgungsfonds des Landes <strong>Brandenburg</strong>“ und<br />

zusätzliche Personalverstärkungsmittel zum Ausgleich der Mehraufwendung im Rahmen<br />

des Tarifabschlusses notwendig ist. Wenn man weitere Besonderheiten herausarbeitet<br />

im Ministeriumskapitel, ist ein Aufwuchs der Sachmittel von 0,4 Millionen<br />

Euro auffallend. Dabei ist es mir wichtig, noch mal hervorzuheben, dass das nicht dadurch<br />

verursacht ist, dass nicht sparsam gewirtschaftet wird, sondern diese Entwicklung<br />

ausschließlich durch erhöhte Zahlungen an den BLB sowie an den ZIT-BB infolge<br />

des Betreuungsmodells für die Arbeitsplatzcomputer begründet ist. Auch beim<br />

Personal möchte ich jedem Zweifel vorbeugen. Die Stelleneinsparungen im Rahmen<br />

der Personalbedarfsplanung setzen sich unvermindert fort und lassen somit folgerichtig<br />

auch das Personalbudget über die nächsten Jahre sinken. Der Ansatz von<br />

10,1 Millionen Euro in 2009 und 2,5 Millionen Euro jetzt im Jahr 2011 illustrieren das.<br />

<strong>2012</strong> gibt es den Sondereffekt, da PVM-Mittel zum Ausgleich der Tariferhöhung mitenthalten<br />

sind in der Kalkulation. Das Hochschulkapitel entwickelt sich im Betrachtungszeitraum<br />

wie folgt: Im Vergleich zu 2009 (241 Millionen Euro) wird er <strong>2012</strong><br />

271 Millionen betragen. Im Vergleich der Jahre 2011 zu <strong>2012</strong> steigt er von 269 Millionen<br />

auf 271 Millionen. Trotz der globalen Minderausgabe in Höhe von 12 Millionen<br />

Euro steigt der Eckwert des Hochschulkapitels um 1,8 Millionen Euro. Das liegt daran,<br />

dass wir zum Ausgleich der Tariferhöhungen 8,6 Millionen Euro zusätzlich an die<br />

Hochschulen geben. Ein weiterer Sondereffekt tritt durch die Integration des Filmmuseums<br />

in die Hochschule für Film und Fernsehen ein, sodass 2,1 Millionen Euro, die<br />

bisher im Kulturkapitel veranschlagt waren, jetzt mit zur Erhöhung des Hochschulkapitels<br />

beitragen. Hinzutreten in <strong>2012</strong> Bundesmittel aus dem Hochschulpakt 2020 in<br />

der Veranschlagungshöhe ausgabenseitig von 10 Millionen Euro, die nach Antragslage<br />

im Parlament auf 15 Millionen angehoben werden sollen. Ich weise aus vielfach<br />

gegebenem Anlass auch an dieser Stelle noch einmal darauf hin: Sollten wir mehr<br />

Mittel aus dem Hochschulpakt einnehmen, werden wir diese Mittel selbstverständlich<br />

auch zweckgemäß für die Hochschulen verwenden. Das habe ich vielfältig in den<br />

letzten Wochen und Monaten erläutert - im Ausschuss und Anfang des Monats auch<br />

im <strong>Landtag</strong>. Die im Kapitel 06 030 veranschlagten Mittel werden um 5 % anwachsen.<br />

Also die Mittel beziehen sich auf die Finanzierung der außeruniversitären Forschung.<br />

Dieses Anwachsen ist einmal durch die Bund-Länder-Vereinbarung entsprechend<br />

begründet, und das Land <strong>Brandenburg</strong> hat sich verpflichtet, GWK-konform zu finanzieren.<br />

Überdies ist auch dort die Übernahme der drei landwirtschaftlichen WGL-Institute<br />

aus dem Einzelplan 12 mitenthalten.<br />

Vielleicht werden Sie erstaunt sein, dass wir im Bereich des BAföG den Ansatz abgesenkt<br />

haben; das heißt natürlich nicht, dass dort gekürzt wird. Es ist nur einfach so,<br />

dass die 23. Novelle des BAföG Ende des letzten Jahres viel weniger für die Leis-


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 67<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

tungsempfänger gebracht hat, als sich der Bund davon versprochen hat, sodass sich<br />

im Haushaltsplanentwurf <strong>2012</strong> im Kapitel 06 050 - Durchführung des BAföG und des<br />

AFBG -, dass ist das Meister-BAföG, gegenüber der Veranschlagung für 2011 Korrekturen<br />

ergeben.<br />

Das Budget für den Bereich „Kultur und Kirchen“ in dem entsprechenden Kapitel ist<br />

von relativer Stabilität gekennzeichnet. Das ist etwas, was ich sehr positiv finde und<br />

auch besonders hervorheben möchte. Die Verpflichtungsermächtigungen der Projektfördertitelgruppe<br />

70 zur Absicherung der Theater und Orchester sowie der wichtigsten<br />

Geschäftsstellen im Kulturbereich sind einvernehmlich von 5,1 auf 12,01 Millionen<br />

Euro in <strong>2012</strong> erhöht worden. Damit wird es gelingen, eine mehrjährige Absicherung<br />

für diese Bereiche vor allem im Bereich der Theaterverträge, aber auch der<br />

Absicherung von Arbeit und Personal in den Geschäftsbereichen der Landesverbände<br />

zu erlangen. Das wäre der kurze Überblick. Wie möchten Sie jetzt verfahren, dass<br />

ich zu den einzelnen Änderungsanträgen zusammenfassend etwas sage oder wollen<br />

wir das einstreuen in die Diskussion der Änderungsanträge?<br />

Vorsitzender:<br />

Vielen Dank, Frau Prof. Dr. Kunst. Wir rufen die einzelnen Änderungsanträge auf,<br />

und wenn Sie dazu einen Hinweis zu geben haben, dann … Danke schön für die<br />

Ausführungen. Zur Vertretung des Ausschusses habe ich ja eben ausgeführt. Wir<br />

kommen damit in die Beratung der Einzelanträge. Die ersten beiden Änderungsanträge<br />

beschäftigen sich mit der globalen Minderausgabe. Sie unterscheiden sich, wenn<br />

ich das richtig verstanden habe, in der Verwendung dieser Mittel, wenn die globale<br />

Minderausgabe verschoben werden soll.<br />

Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Kapitel 06 100 Titel 972 10 (Globale Minderausgabe)<br />

– plus 12.000 Euro<br />

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Kapitel 06 100 Titel<br />

972 10 (Globale Minderausgabe) – plus 12.000 Euro<br />

Gibt es dazu Wortmeldungen? Bitte, Frau Vogdt.<br />

Abgeordnete Vogdt (FDP):<br />

Ja, nur ganz kurz. Wir sollten uns erinnern, dass wir bereits in diesem Jahr die Hochschulen<br />

gebeutelt haben, in dem wir die Rücklagen angegriffen haben. Und wenn der<br />

Haushalt konsolidiert werden muss, was ja unbestritten ist, dann sollte man das nicht<br />

auf Kosten der Hochschulen durchführen, und deshalb bitte ich um Zustimmung zu<br />

diesem Änderungsantrag.


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 68<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Vorsitzender:<br />

Schönen Dank, gibt es weitere Wortmeldungen. Herr Vogel.<br />

Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />

Ja, ich denke, was die globale Minderausgabe betrifft, unabhängig von der Deckungsquelle,<br />

haben wir ja beide das gleiche Anliegen, und deswegen würde ich an<br />

der Stelle schon einmal etwas dazu fragen wollen, und zwar: Sie haben ja ausgeführt,<br />

Frau Ministerin, dass die Hochschulen in ihrem Globalzuschuss 8,6 Millionen<br />

Euro Mehrausgaben aufgrund der Tariferhöhungen haben. Und wenn man sich das<br />

dann im Haushalt ansieht, dann sieht man ja, dass von den 249 Millionen Euro, die<br />

als Globalzuschuss an die Wirtschaftspläne der Hochschulen geleistet werden,<br />

230 Millionen Euro, also fast alles, in Personalausgaben geht. Und wenn jetzt die<br />

Forderung erhoben wird, eine globale Minderausgabe von 12 Millionen Euro zu erwirtschaften,<br />

dann kann sie nach Lage der Dinge ja wohl kaum aus den wenigen Verwaltungsausgaben<br />

erfolgen und aus den noch geringeren Investitionen in diesen Zuweisungen,<br />

sondern sie muss ja eigentlich aus den Personalmitteln erfolgen. Können<br />

Sie vor diesem Hintergrund kurz schildern, wie das aus Ihrer Sicht möglich sein soll?<br />

Ich denke, die Hochschulen sind ja nicht in der Situation wie andere, dass sie fast alles<br />

in unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen haben, sondern sehr viele befristete<br />

Mitarbeiter haben. Stellen Sie sich vor, dass in den Bereich massiv hineingegangen<br />

wird, oder durch Kürzungen, durch Streichungen von befristeten Beschäftigungsverhältnissen,<br />

welche Überlegungen gibt es noch, wie die Hochschulen diese Minderausgaben<br />

im Personalbereich erwirtschaften können?<br />

Vorsitzender:<br />

Danke schön. Bitte, Frau Ministerin.<br />

Ministerin Prof. Dr. Kunst:<br />

Es ist zweifelsfrei so, dass eine sehr missliche Situation für die Hochschulen für das<br />

nächste Jahr gegeben sein wird durch die globale Minderausgabe in dieser Größenordnung,<br />

und es fällt mir auch sehr schwer, und nur schweren Herzens mute ich es<br />

auch den Hochschulen zu. Für <strong>2012</strong> ist es faktisch so, dass durch die erwartbaren<br />

hohen Zuwendungen aus dem Hochschulpakt 2020 ein Ausgleich für das Jahr <strong>2012</strong><br />

möglich sein wird, sodass die Hochschulen in der Summenbildung zwischen den Zuwendungen<br />

im Globalhaushalt, den Zuwendungen aus den Hochschulpaktmitteln<br />

2020 plus Personalverstärkungsmittel kein Realverlust im Verhältnis zu 2011 zu verkraften<br />

haben. In welcher Art und Weise die Umsetzung dann bei den Hochschulen<br />

selbst erfolgt, das obliegt der Kreativität der einzelnen Hochschulleitungen. Sie haben<br />

sehr richtig gesagt, dass natürlich der Bindungsgrad im Personal extrem hoch<br />

ist. Der Anteil an befristetem Personal ist auch bereits extrem hoch, sodass es letztendlich<br />

durch kreative Nutzung auch der Personalbewirtschaftungsmaßnahmen dort<br />

einen Weg geben wird, damit umzugehen.


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 69<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Vorsitzender:<br />

Schönen Dank, Frau Ministerin, noch mal Herr Vogel.<br />

Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />

Noch mal eine Nachfrage. Und zwar es ist ja so, dass es wohl früher so war, dass die<br />

Zuweisungen an die einzelnen Hochschulen hier auch aufgegliedert im Haushaltsplan<br />

veranschlagt waren, und das ist ja zumindest seit 2011, für die Vorjahre kann<br />

ich es nicht sagen, nicht mehr der Fall, sondern es gibt einen globalen Titel und Sie<br />

entscheiden, gemeinsam oder allein, mit den Hochschulen, wie die Mittel auf die einzelnen<br />

Wirtschaftspläne verteilt werden. Ist das Ganze denn - weil Sie sagen, es ist<br />

der Kreativität der einzelnen Hochschulen überlassen, wo sie diese Einsparungen<br />

bringen wollen, jetzt so konzipiert, dass die Hochschulen von sich aus einen Aufschlag<br />

machen und sagen, wir sparen so und soviel ein, und ist es den Hochschulen<br />

überlassen zu entscheiden, auf welche Hochschulen diese Einsparungen wie verteilt<br />

werden oder ist das letztendlich eine Entscheidung, die Sie treffen?<br />

Ministerin Prof. Dr. Kunst:<br />

Die Zuweisung des Globalbudgets erfolgt auf der Basis eines konsensual vereinbarten<br />

Mittelverteilungsmodells, sodass es natürlich nicht den einzelnen Hochschulen<br />

obliegt, wie viel weniger unter der Rubrik Globalbudget sie bekommen werden, sondern<br />

dass so, wie sie auch an der Verteilung der Gesamtmittel beteiligt sind, die Beteiligung<br />

an der Erbringung der globalen Minderausgabe erfolgt. Ich weiß es jetzt für<br />

die Hochschule, für die ich selber verantwortlich war, dass 40 % des Globalbudgets<br />

an die Universität Potsdam gehen und auch 40 % der Erwirtschaftung der globalen<br />

Minderausgabe durch diese Hochschule zu erbringen ist, um nur ein Beispiel zu nennen<br />

- und in Analogie die Prozentanteile auch der für die Fachhochschulen und die<br />

anderen Universitäten.<br />

Vorsitzender:<br />

Schönen Dank, Frau Ministerin. Gibt es weitere Wortmeldungen zu diesen beiden<br />

Änderungsanträgen? Bitte, ja, Herr Görke und Herr Vogel noch einmal.<br />

Abgeordneter Görke (DIE LINKE):<br />

Auf den ersten Blick könnte man natürlich sagen: Ja, ein toller Vorschlag. Endlich<br />

gibt es Fraktionen, die die Wichtigkeit dieser Priorität Wissenschaft erkennen und<br />

dann auf die Idee kommen, die globalen Minderausgaben einfach woanders hinzuschieben.<br />

Das ist nicht unsere Art, sie weder beim MIL noch beim Finanzministerium<br />

abzuladen. Alle wissen, wie der Haushalt in den Eckpunkten aussieht. Wir sind alle<br />

aufgerufen, entsprechend auch den Bedingungen der Konsolidierungsaufgabe Wege<br />

zu finden. Wir persönlich als Koalitionsfraktionen halten den Weg über globale Min-


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 70<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

derausgaben grundsätzlich nicht für den Königsweg und werden uns auch entsprechend<br />

der Haushaltsaufstellung 2013/14 dazu auch noch mal mit einem Antrag möglicherweise<br />

im Parlament zu diesem Thema äußern. Insofern sind diese Änderungsanträge<br />

nicht hilfreich, und wir werden sie deshalb politisch auch ablehnen.<br />

Vorsitzender:<br />

Danke schön. Herr Vogel hatte sich ohnehin gemeldet.<br />

Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />

Ich war ja bisher nicht auf die Deckungsquelle eingegangen, Herr Görke hat ja dazu<br />

übergeleitet. Unsere Vorstellung ist, dass entsprechend der Erklärung unseres Ministerpräsidenten:<br />

Investitionen in die Köpfe und nicht in Beton, die globale Minderausgabe<br />

umgelenkt werden soll in den Landesbetrieb für Straßenwesen, allerdings mit<br />

einer Ergänzung, die an dieser Stelle erforderlich ist. Wir wollen die globale Minderausgabe<br />

in den Verwaltungsbereich überleiten. Der Landesbetrieb für Straßenwesen<br />

ist nach allen Benchmarks, die ich kenne - und da würde ich empfehlen, dass der Finanzminister<br />

sich diese mal auf den Tisch zieht -, ein Bereich in der Landesverwaltung,<br />

der verglichen mit anderen Bundesländern einen absoluten Überbesatz hat.<br />

Und soweit ich das sehe, war ja ursprünglich auch mit der Bildung des Landesbetriebes<br />

beabsichtigt, hier einen größeren Rationalisierungsschritt zu erreichen. Und Rationalisierung<br />

würde letztendlich bedeuten, dass man auch irgendwann mal im Verwaltungsbereich<br />

zu deutlich spürbaren Einsparungen kommt, und von daher denke<br />

ich, ist es sehr angemessen, diesen Rationalisierungsdruck aufzubauen. Und wenn<br />

eben das MIL nicht in der Lage ist, zu benennen, wo die Einsparungen im Landesbetrieb<br />

möglich sind, dann eben eine globale Minderausgabe. In dem Fall ist es wirklich<br />

das richtige Instrument, eine globale Minderausgabe dort einzuführen und auf die<br />

Weise den notwendigen Rationalisierungsdruck zu erzwingen. Vor dem Hintergrund<br />

ist es meines Erachtens auch politisch geboten, wenn man in einer Situation <strong>2012</strong> –<br />

darauf möchte ich nur hinweisen, dass kann die Ministerin vermutlich noch stärker<br />

akzentuieren -, wo es in einer Vielzahl von Bundesländern, aber auch in <strong>Brandenburg</strong><br />

zu einer Doppelung von Abiturjahrgängen kommt, wo wir durch die Abschaffung<br />

der Wehrpflicht auch sehr viel frühzeitiger Studienaufnahmen haben von jungen<br />

Männern, die ansonsten erst mal für ein paar Monate aus dem studierwilligen Bereich<br />

herausgezogen worden wären, dass es in diesem Zusammenhang ausgesprochen<br />

misslich ist, dass hier diese globale Minderausgabe ausgerechnet in dem Jahr<br />

<strong>2012</strong> verfügt wird, und das es wesentlich erträglicher wäre, sie dann in einen Bereich<br />

überzuleiten, wo wir durchaus die Luft sehen.<br />

Vorsitzender:<br />

Schönen Dank, Herr Vogel. Bitte, Herr Dr. Markov.


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 71<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Minister Dr. Markov:<br />

Herr Vogel, Rot-Rot hat sich dazu bekannt, dass wir keine betriebsbedingten Kündigungen<br />

machen werden, und dazu stehen wir. Wir haben eine Personalbedarfsplanung,<br />

die besagt, wie sich in welchen Bereichen sozusagen eine Personalrückentwicklung,<br />

nämlich von 50.000 auf 40.000 in den nächsten 10 Jahren, vollziehen wird.<br />

Wenn Sie, was Sie hier gesagt haben, das Personal aus dem Landesbetrieb für Straßenbau<br />

nehmen - selbst wenn Sie es umsetzen würden, müssten wir es bezahlen -<br />

so kann man Ihre Forderung nur verstehen: Entlasst diese Leute. Ja, was wollen Sie<br />

denn sonst machen, sonst müssen Sie sie bezahlen; da haben Sie kein Geld aus<br />

diesem Personalbereich, ist mal einfach nicht da. Und deswegen, sage ich, so ein<br />

Vorschlag ist nicht akzeptabel. Wir werden keine betriebsbedingten Kündigungen<br />

machen, und deswegen geht das rein aus unserem politischen Grundverständnis<br />

heraus nicht.<br />

Vorsitzender:<br />

Danke schön. Gibt es weitere Wortmeldungen zu diesen beiden Änderungsanträgen?<br />

Das sieht nicht so aus. Dann kommen wir zur Abstimmung. Zunächst rufe ich<br />

auf den Änderungsantrag der FDP-Fraktion mit der Verschiebung in den Einzelplan<br />

20. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich ums Handzeichen.<br />

Abstimmung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 4 5 -<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />

des Änderungsantrages der FDP-Fraktion.<br />

Dann haben wir noch den Vorschlag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf die Verschiebung<br />

in den Einzelplan 11. Wer für den Änderungsantrag ist, den bitte ich um<br />

das Handzeichen.<br />

Abstimmung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 1 5 3


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 72<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />

des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-<br />

NEN.<br />

Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zu Kapitel<br />

06 100 Titel 685 80 (Ausgaben aus Mitteln des Bundes) – plus 5.000.000 Euro<br />

sowie Änderung des Haushaltsvermerks<br />

Ich rufe auf den Änderungsantrag von SPD/LINKE - Zuweisung von Bundesmitteln<br />

aus dem Hochschulpakt 2020, das ist auf der Seite 86, Titel 685 80. Wird dazu seitens<br />

der Antragsteller das Wort gewünscht? Wird sonst das Wort gewünscht? Bitte,<br />

Herr Bretz.<br />

Abgeordneter Bretz (CDU):<br />

Ich habe drei Fragen an die Frau Ministerin. Erste Frage: Wie beurteilen Sie, Frau<br />

Ministerin, dass 5 Millionen Euro aus der Hochschulbaurücklage genommen werden<br />

sollen? Wie beurteilen Sie das? Und in Anbetracht Ihrer Antwort würde ich mir gerne<br />

noch vorbehalten, zwei Nachfragen stellen zu dürfen.<br />

Vorsitzender:<br />

Bitte schön. Wenn Sie möchten. Frau Prof. Dr. Kunst. Sie möchten? Ja, bitte.<br />

Ministerin Prof. Dr. Kunst:<br />

Bei der Deckungsquelle handelt es sich ja um Landesrücklagen aus dem Einzelplan<br />

12, und zwar um solche, die tatsächlich aus nicht abgeflossenen Landesmitteln<br />

aus dem 45 Millionen Euro-Korridor für Hochschulbaumaßnahmen entstanden sind.<br />

Die Fortführung des geplanten Investitionskorridors, im Einzelplan 12 veranschlagt,<br />

wird dadurch nicht infrage gestellt, und insofern unterstütze ich diese Deckungsquelle.<br />

Vorsitzender:<br />

Danke schön, bitte, Herr Bretz.<br />

Abgeordneter Bretz (CDU):<br />

Frau Ministerin, insofern, danke für Ihre Ausführungen, aber insofern kommt sofort<br />

die Nachfrage: Wieso sind Sie bei der Haushaltsaufstellung nicht schon selbst darauf<br />

gekommen, wenn Sie es jetzt schon so darstellen. Und die zweite, wesentlich<br />

schwerwiegendere Frage ist, ob Sie in Ansehung des Artikel 143c Grundgesetz - aus<br />

der Föderalismuskommission ja erwachsen insbesondere - eine Gefahr sehen aus<br />

dem Absatz 3, dem zufolge ja erneut geguckt werden soll, ob und inwieweit die Höhe


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 73<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

dieser Mittel sichergestellt sein wird. Vor diesem Hintergrund die Frage: Laden Sie<br />

nicht geradezu mit Ihrem Vorgehen dann, wenn Sie es so gut finden, dazu ein, dass<br />

hier eine entsprechende Kürzung dieser Mittel argumentativ gestärkt wird?<br />

Ministerin Prof. Dr. Kunst:<br />

Ich habe nicht von gut gesprochen, sondern ich habe davon gesprochen, dass ich<br />

diese Deckungsquelle, so wie sie jetzt hier auch angesetzt ist, unter den gegebenen<br />

Möglichkeiten mittrage. Die Diskussion zum Entflechtungsgesetz ist aus meiner Sicht<br />

eine andere Geschichte der Zukunft, in der wir auch im Einvernehmen die weitere<br />

Notwendigkeit von Mitfinanzierung des Bundes für den Hochschulbau dezidiert belegt<br />

haben und dort auch in eine geordnete Argumentation und Diskussion eintreten<br />

werden. Insofern sehe ich da jetzt keinen Zusammenhang.<br />

Vorsitzender:<br />

Herr Bretz noch mal und dann Herr Görke.<br />

Abgeordneter Bretz (CDU):<br />

Frau Ministerin, verzeihen Sie mir, ich konnte der Logik Ihrer Argumentation nicht in<br />

Gänze folgen. Sie sagen einerseits, Sie haben das nicht als gut gefunden, sondern<br />

tragen das mit. Ich gehe davon aus, dass Sie, wenn Sie etwas mittragen, dann auch<br />

voll dahinter stehen. Deshalb meine Frage noch mal klarer, präziser formuliert. Wenn<br />

Sie sozusagen das in dieser Form mittragen ist noch mal meine Frage, liefern Sie<br />

nicht mit diesem Vorgehen Argumentation dafür, die Bewertung und Höhe dieser Position<br />

in eine, sagen wir mal anders, rückläufige Degressionsform zu führen? Mit diesem<br />

Vorgehen manifestieren Sie doch eine solche Argumentation. Sehen Sie das<br />

nicht?<br />

Ministerin Prof. Dr. Kunst:<br />

Nein, das sehe ich nicht.<br />

Abgeordneter Görke (DIE LINKE):<br />

Herr Kollege, wir sehen sie auch nicht, weil Sie eine Diskussion vorwegnehmen, die<br />

erst kommen wird. Und in dem Zusammenhang will ich Sie noch mal darauf hinweisen,<br />

was wir hier entsprechend der Formulierung aus der Rücklage nehmen, sind die<br />

Landesmittel, die wir zur Mitfinanzierung anderer Dritter planen. Und wenn Sie sich<br />

die Entwicklung Hochschulbau anschauen, waren die Ansätze das eine, der Realisierungsgrad<br />

das andere. Und da gilt es anzusetzen, und da sind wir gemeinsam gefordert,<br />

als Parlament genau das auch zu ermöglichen, dass der Haushaltsansatz dann<br />

auch das Ist am Ende eines Jahres ist. Und insofern gab es hier eine Entwicklung,<br />

und dieser haben wir mit unserem Änderungsantrag Rechnung getragen und diese<br />

5 Millionen Euro aus der Rücklage entsprechend auch der Verpflichtung, und da ha-


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 74<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

ben Sie recht, im Zusammenhang mit der Finanzierung aus dem Hochschulpakt<br />

2000 mitzufinanzieren. Und ich glaube, dass Sie natürlich die Ministerin nach ihrer<br />

Meinung fragen, das ist legitim, aber wir sind die Antragsteller, und insofern glaube<br />

ich, dass wir diesen Weg genommen haben, über Landesmittel diese Einnahmeposition<br />

dann auch sicherzustellen, dass das auch durchaus nachvollziehbar sein<br />

kann.<br />

Vorsitzender:<br />

Danke schön Herr Görke. Meine Damen und Herren, gibt es weitere Wortmeldungen<br />

dazu? Dann rufe ich auf zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag von SPD/LIN-<br />

KE zustimmen möchte, bitte ich um das Handzeichen.<br />

Abstimmung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 5 4 -<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Annahme<br />

des Änderungsantrages der SPD-Fraktion und der Fraktion<br />

DIE LINKE.<br />

Das Erste war die Mehrheit, damit ist so beschlossen worden.<br />

Damit haben sich die Änderungsanträge<br />

Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Kapitel 06 100 Titel 685 80 (Ausgaben<br />

aus Mitteln des Bundes) – plus 5.000.000 Euro und<br />

Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Kapitel 06 100 Titel 685 80 (Ausgaben<br />

aus Mitteln des Bundes) – plus 5.000.000 Euro sowie Ausbringen eines Haushaltsvermerks<br />

von CDU und FDP erledigt.<br />

Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Kapitel 06 810 TGr. 65 (Stiftung Stift<br />

Neuzelle) – Änderung des Haushaltsvermerks<br />

Ich rufe dann auf den Antrag der CDU zu einem Haushaltsvermerk bei der Stiftung<br />

Neuzelle. Wird dazu das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir<br />

zur Abstimmung. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, bitte ich um das Handzeichen.


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 75<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Abstimmung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 3 6 -<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />

des Änderungsantrages der CDU-Fraktion.<br />

Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zu Kapitel<br />

06 810 Titel 633 70 (Zuweisungen an Kommunen) – plus 300.000 Euro<br />

Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zu Kapitel<br />

06 810 Titel 883 70 (Zuweisungen an Kommunen) – plus 200.000 Euro und Einfügen<br />

von Erläuterungen<br />

Dann haben wir noch zwei Änderungsanträge von SPD/LINKE, die eine Aufstockung<br />

bei den hier genannten Maßnahmen Außenlager Klinkerwerk und Gedenkstätte Lindenstraße<br />

betreffen; beide könnten sinnvollerweise zusammen besprochen werden,<br />

denke ich. Wird dazu das Wort gewünscht? Ja bitte, Herr Vogel.<br />

Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />

Nur eine Frage. Warum ist die Gedenkstätte Lindenstraße in der Begründung, aber<br />

nicht in der Erläuterung enthalten?<br />

Vorsitzender:<br />

Kann da jemand von den Antragstellern eine Antwort geben? Ja, Herr Görke.<br />

Abgeordneter Görke (DIE LINKE):<br />

Wir mussten das noch mal klarstellen. Diese Gedenkstätte ist ja Bestandteil des<br />

Stadtmuseums, und hier ist ein Projektzuschuss gezeichnet, und er ist mit der Richtlinie<br />

über die Zuweisung von Investitionen durchaus gedeckt. Im Zusammenhang mit<br />

dem KZ Außenlager Klinkerwerk haben wir deshalb noch mal ausdrücklich auch den<br />

Vermerk Investitionszuschuss vorgeben müssen, weil in der Hinsicht eine Untersetzung<br />

aus unserer Sicht erforderlich war. Wir überlegen jetzt noch mal, wenn es dort<br />

zu Unklarheiten kommt, das dann noch einmal mit einem Neudruck zur 2. Lesung<br />

des Parlamentes deutlicher zu formulieren. Also das eine ist ein Investitionszuschuss,<br />

das andere ist ein Projektzuschuss, der für die Gedenkstätte Lindenstraße<br />

hier möglich ist. Das würde ich dann noch mal als Anmerkung aufnehmen.


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 76<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Vorsitzender:<br />

Danke schön. Das könnte hilfreich sein, Herr Görke. Bitte, Herr Bretz.<br />

Abgeordneter Bretz (CDU):<br />

Wir werden dem Änderungsantrag zustimmen, Herr Görke, und deshalb ist mir aber<br />

wichtig, wenn wir dem jetzt zustimmen, dass Sie auch wirklich zusichern an der Stelle,<br />

dass wir die Klarstellung, die Herr Vogel eingefordert hat, uns ist die auch wichtig<br />

an der Stelle, und wenn wir dem jetzt zustimmen, wäre mir das wichtig, dass Sie da<br />

eine Zusicherung auch noch mal so dezidiert erklären.<br />

Abgeordneter Görke (DIE LINKE):<br />

Wir versuchen das einzuarbeiten zur 2. Lesung.<br />

Vorsitzender:<br />

Wir nehmen erst mal die Absicht für die Tat. Meine Damen und Herren, gibt es weitere<br />

Wortmeldungen dazu? Das ist nicht der Fall, dann rufe ich hier diesen Änderungsantrag<br />

mit den beiden Summen geschlossen zur Abstimmung auf. Wer dafür ist, den<br />

bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe? Enthaltungen?<br />

Abstimmung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 9 - -<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Annahme<br />

der beiden Änderungsanträge der SPD-Fraktion und der Fraktion<br />

DIE LINKE.<br />

Dann kommen wir zur Endabstimmung über den Einzelplan 06. Darf ich fragen, wer<br />

für den Einzelplan 06 ist, den bitte das Handzeichen.<br />

Gesamtabstimmung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 5 4 -


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 77<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen, dem<br />

<strong>Landtag</strong> die Annahme des Einzelplanes 06 in der vom federführenden<br />

Ausschuss beschlossenen Fassung zur 2. Lesung zu empfehlen.<br />

Damit ist der Einzelplan 06 dem <strong>Landtag</strong>splenum zur Beschlussfassung empfohlen.<br />

Einzelplan 08 (Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten)<br />

einschließlich Beilage Einzelplan 12<br />

sowie Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft<br />

und Stellungnahme des Ausschusses für<br />

Europaangelegenheiten und Entwicklungspolitik<br />

Meine Damen und Herren, wir haben den Haushalt zu beraten, und in diesem Fall<br />

steht uns noch der Einzelplan 08 des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten<br />

zur Beratung offen. Ich begrüße Herrn Minister Christoffers. Zu den Ausschussvorsitzenden<br />

darf ich sagen, die Vorsitzende des Europaausschusses musste<br />

uns leider wieder verlassen, der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses ist aus im<br />

Moment nicht ganz zu klärenden Gründen nicht anwesend. Ob mir da etwas zugegangen<br />

ist, haben wir bisher noch nicht abschließend verneinen können. Aber bisher<br />

haben wir nichts gefunden, was mir entgangen wäre. Es ist halt so, wie es ist. Ich begrüße<br />

somit Herrn Christoffers, und damit hat der Minister das Spielfeld. Aber Sie<br />

können vielleicht erst einmal berichten.<br />

Minister für Wirtschaft und Europaangelegenheiten Christoffers:<br />

Vielen Dank Herr Vorsitzender. Und ich bitte um Entschuldigung, dass ich nicht<br />

rechtzeitig da gewesen bin. Die Bundesratssitzung hat leider etwas länger gedauert,<br />

und da das Regelwerk vorsieht, dass ein Minister anwesend sein muss, ansonsten<br />

kann das Land seine Stimme nicht abgeben, konnte ich leider die Bundesratssitzung<br />

vorher nicht verlassen. Bitte also um Entschuldigung.<br />

Vorsitzender:<br />

Herr Dr. Markov hat schon versucht, das mit einer Runde zu kompensieren. Die Runde<br />

haben wir dankend entgegengenommen aber nicht die Exkulpation für den Wirtschaftsminister.<br />

Dem bleibt es überlassen, eigene Schritte zu unternehmen.<br />

Minister Christoffers:<br />

Vielen Dank, ich habe Ihren Hinweis verstanden. Ich werde mich dem anschließen.<br />

Meine Damen und Herren, der Finanzminister hat ja schon ausführlich sicherlich zur<br />

Situation des Gesamthaushaltes Stellung genommen, deswegen möchte ich dazu<br />

auch keine weiteren Bemerkungen machen, sondern unmittelbar in den Haushalt des<br />

Einzelplanes 08 einsteigen. Die Fragen der Haushaltskonsolidierung sind natürlich


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 78<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

auch bei unserem Einzelplan nicht spurlos vorbeigegangen. Der Haushalt es MWE<br />

weist ein Ausgabenvolumen von 473,7 Millionen Euro - ohne den Antrag, der heute<br />

jetzt noch zusätzlich beraten werden muss - auf. Er liegt damit 32,9 Millionen Euro<br />

unter dem Vorjahresniveau. Das entspricht einer Absenkung gegenüber 2011 um<br />

6,5 %. Die unterschiedliche Entwicklung des Gesamthaushaltes einerseits - der Gesamthaushalt<br />

stieg minimal um 0,08 % - des Gesamthaushaltes und des Einzelplanes<br />

08 andererseits sind sachlicher Natur. Werden steigende Tarif- und Besoldungsausgaben<br />

im Gesamthaushalt bei klassischen Verwaltungsressorts zu Mehrausgaben<br />

führen, sind solche Entwicklungen bei den Förderressorts nicht zu berücksichtigen.<br />

Wie sieht es nun aus? Das Fördermittelvolumen - hierzu zählen neben den ILA-<br />

Ausgaben im Kapitel 08 020 vor allem die eigentlichen Förderkapitel 08 030 bis<br />

08 050 - liegt 2011 noch bei 470 Millionen Euro. Der Ihnen vorliegende Regierungsentwurf<br />

für <strong>2012</strong> sieht in diesem Bereich 442,7 Millionen Euro vor. Das entspricht einer<br />

Reduzierung von 27,3 Millionen Euro. Die Gemeinschaftsaufgabe Wirtschaftsförderung<br />

- also GAW - nimmt mit ihren 172 Millionen Euro einen erheblichen Anteil am<br />

gesamten Fördervolumen ein. Damit war allen Beteiligten klar, dass angesichts des<br />

Eckwertebeschlusses eine anteilige Absenkung auch bei den Ausgaben der GAW<br />

unausweichlich ist. Infolgedessen sinken die GAW-Ausgaben auf 139 Millionen Euro<br />

in <strong>2012</strong>. Nach gemeinsamer Einschätzung des Ministeriums und der ILB kann es gelingen,<br />

in <strong>2012</strong> die bestehenden Finanzierungsbedarfe auch mit diesem reduzierten<br />

Ansatz zu bedienen.<br />

Meine Damen und Herren. Wir sind gegenwärtig als Wirtschafts- und Europaministerium<br />

unterwegs - fünf Regionalkonferenzen -, die neue Förderarchitektur vorzustellen,<br />

die einen steigenden Wert auf Qualitätskriterien in der zukünftigen Förderung<br />

setzt und damit selbstverständlich auch eine Veränderung in der Fördermittelvergabe<br />

des Landes <strong>Brandenburg</strong> ab <strong>2012</strong> deutlich macht.<br />

Meine Damen und Herren, wir gehen also gegenwärtig davon aus, dass mit dem voraussichtlich<br />

verfügbaren Ansatz <strong>2012</strong> auszukommen ist. Es ist uns bewusst, dass<br />

dieser Ansatz sehr knapp kalkuliert werden muss, und wir werden uns sicherlich in<br />

2013 und 2014 darüber verständigen müssen, ob und inwieweit die bereits reduzierten<br />

Ansätze des Bundes hier kofinanziert werden müssen. Meine Damen und Herren.<br />

Neben der GAW mussten wir zur Umsetzung des Eckwertebeschlusses auch in<br />

weiteren Förderbereichen Kürzungen vornehmen, wenn nicht gleich in dem Maße<br />

wie bei der GAW. So wurden zum Beispiel die REN-Mittel im <strong>Entwurf</strong> um 1 Million<br />

Euro abgesenkt. Hier liegt ein Änderungsantrag vor, der im Ausschuss ja schon beraten<br />

worden ist und hier zur endgültigen Beschlussfassung ansteht. Auch die Titelgruppe<br />

für die Markterschließung und die Förderung der Außenwirtschaft wurde mit<br />

knapp 1 Million Euro hier zur Konsolidierung herangezogen.<br />

Dem Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm konnten Dank der aktuellen<br />

guten wirtschaftlichen Entwicklung 2 Millionen Euro entnommen werden. Der Bedarf<br />

der Unternehmen ging hier in der letzten Zeit kontinuierlich zurück. Ich bin dankbar<br />

dafür, dass wir mit dem Vermerk im Haushalt aber sichergestellt haben, wenn eine<br />

veränderte Situation eintreten kann, die heutzutage niemand ausschließen will und


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kann aufgrund der Situation im Euroraum, dass wir hier dann auf Mittel zurückgreifen<br />

können, um flexibel reagieren zu können.<br />

Die Förderung der Technologien und die enge Verzahnung von Wissenschaft und<br />

Wirtschaft ist nach meiner Überzeugung ein wesentliches Element für die wirtschaftliche<br />

Entwicklung unseres Landes. Ich bin daher froh, dass es gelungen ist, die hierfür<br />

im Einzelplan vorgesehenen Mittel von den Kürzungen vollständig auszunehmen. Erfreulich<br />

ist auch, dass die voraussichtlich verfügbaren EFRE-Mittel mit 256 Millionen<br />

Euro gegenüber 2011 sogar noch gestiegen sind um 17,4 Millionen Euro.<br />

Der Bereich der Europaangelegenheiten, das ist Kapitel 08 070, ist ebenso konstant<br />

gehalten worden, wie im Kern auch die beiden Landesämter LME und LGBR. Damit<br />

sind diese Einheiten voll einsatzfähig. Das Gleiche gilt auch für unsere institutionell<br />

geförderten Einrichtungen, die ZAB und die TMB. Die ZAB hat neben ihren eigentlichen<br />

Kernaufgaben weitere für das Land wichtige Aufgaben mit der BBI Umfeldentwicklung<br />

sowie dem Aufbau eines Energieteams übernommen. Diese beiden Aufgaben<br />

werden auch in den nächsten Jahren weiterhin wahrzunehmen sein. Gerade das<br />

Energiethema hat aufgrund der bekannten Ereignisse an Bedeutung gewonnen, die<br />

die Betreuung und Bearbeitung dieses Politikfeldes zu einer Daueraufgabe werden<br />

lässt.<br />

Zum Abschluss noch einige Bemerkungen zu Verwaltungsausgaben. Diese sind im<br />

wesentlichen in Kapitel 08 010 sowie in den beiden Landesämtern veranschlagt. Sie<br />

sinken gegenüber 2011 leicht ab. Hier machen sich die Auswirkungen der Personalbedarfsplanung<br />

und des damit verbundenen Stellenabbaus bemerkbar. Meine Damen<br />

und Herren, der Einzelplan 08 wird aller Voraussicht nach in der Lage sein, die<br />

ihm zugeordneten Stelleneinsparungen in den nächsten Jahren auch zu erbringen.<br />

Altersbedingte Abgänge sowie die normale Fluktuation machen ein sozialverträgliches<br />

Erreichen der Stellenabbauvorgaben möglich. Die Folge ist aber auch, dass<br />

freiwerdende Stellen in den meisten Fällen nicht wieder neu besetzt werden können.<br />

Dabei darf nicht außer Acht bleiben, dass damit natürlich eine permanente Arbeitsverdichtung<br />

verbunden ist, und ich möchte mich an dieser Stelle noch mal beim Parlament<br />

bedanken, dass hier per Staatsvertrag dem Bund die Aufgaben zur Netzregulierung<br />

übertragen werden konnten, weil wir damit Personal frei machen konnten für<br />

Aufgaben, die wir im Kernbereich des MWE lösen mussten, um hier die Aufgabendichte<br />

dann auch qualitativ gut zu erfüllen. Das wären aus meiner Sicht, zur Einleitung,<br />

Herr Vorsitzender, meine Bemerkungen. Vielen Dank.<br />

Vorsitzender:<br />

Schönen Dank, Herr Christoffers. Bevor ich die Diskussion freigebe, erlaube ich mir,<br />

meine Damen und Herren, eine Nachfrage zu stellen als Jurist. Und mit dem – wie<br />

soll ich sagen – berufsbedingten Misstrauen des Politikers schaut man bei der einen<br />

oder anderen Formulierung etwas genauer hin. Sie haben bei der Absenkung der<br />

Fördermittel den Satz geprägt, ich hoffe, ich habe ihn mir sehr genau aufgeschrieben,<br />

aber Sie haben ja ein Manuskript, da steht es sicher drin: „[...] kann es gelingen,


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mit dem reduzierten Ansatz die Förderungsbedarfe zu bedienen.“<br />

Das Erste beschreibt eine Möglichkeit, um eine ausreichende Gewissheit zu haben -<br />

würde man so jedenfalls interpretieren können. Das Zweite aber ist, die Förderbedarfe<br />

zu bedienen. Dies impliziert von der Formulierung her nicht, dass alle Förderungsbedarfe<br />

damit bedient werden können, sondern impliziert nur: Man kann die Förderungsbedarfe<br />

bedienen, ob vollständig oder nicht, ist damit nicht ausgesagt. Liege ich<br />

da falsch mit meiner Interpretation oder sollte genau dies so gesagt werden?<br />

Minister Christoffers:<br />

Herr Vorsitzender, Sie haben mich völlig richtig verstanden, das sollte auch genau so<br />

gesagt werden. Das hat zwei Gründe. Sie wissen, dass <strong>Brandenburg</strong> in zwei Fördergebiete<br />

aufgeteilt ist, in <strong>Brandenburg</strong> Südwest und <strong>Brandenburg</strong> Nordost. Wir können<br />

freie Mittel aus Nordwest nicht in Südost umschichten, und das hat zur Folge, dass<br />

eine Reihe von Programminhalten in <strong>Brandenburg</strong> Südwest de facto ausgeschöpft<br />

sind. Und wir haben gegenwärtig kein Mittel, dagegen zu steuern, und das ist eine Situation,<br />

mit der wir umgehen müssen. Das war ja auch der Hintergrund, dass wir seit<br />

Januar 2010 versuchen sicherzustellen, dass wir ab 2014 wieder zu einem einheitlichen<br />

Fördergebiet zurückkehren können.<br />

Und das Zweite ist, es gab noch nie eine Situation, dass alle Förderanträge bedient<br />

werden konnten. Ich bin sehr froh darüber, dass die Stärke der <strong>Brandenburg</strong>er Wirtschaft<br />

mit sich bringt, dass vielmehr Bedarf angemeldet wird, als wir abdecken können.<br />

Also insofern wird es dann eine Frage der qualitativen Auswahlkriterien sein,<br />

und ich glaube, wir waren uns im Parlament einig, dass das Einziehen qualitativer<br />

Merkmale in der Förderung, unter anderem in Energieeffizienz, Ressourcenschonung,<br />

um nur zwei zu sagen, ein Merkmal sein sollte, was die zukünftige Förderarchitektur<br />

im Land <strong>Brandenburg</strong> auszeichnen sollte. Die Situation ist angespannt, Herr<br />

Vorsitzender, da sollte man auch gar nicht drum herum reden.<br />

Vorsitzender:<br />

Mir ging es nur darum, ob ich Sie richtig verstanden habe. Meine Damen und Herren,<br />

bevor ich die Diskussion freigebe, noch einen Hinweis zur Geschäftsordnung. Wir haben<br />

ja eben schon über die Akustik in diesem Raum gesprochen, und ich wiederhole<br />

die Bitte von heute Vormittag, auf der einen Seite an die Redner, drauf zu achten,<br />

dass sie sich laut und vernehmlich artikulieren, und an die Zuhörer, darauf zu achten,<br />

dass sie nicht durch eigene Geräuschentwicklung den Redner in seiner Wahrnehmbarkeit<br />

beeinträchtigen. Wenn wir das so befleißigen könnten, kommen wir auch ergebnisorientiert<br />

durch die Diskussion.<br />

Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Kapitel 08 010 Titel 518 25 (Mietzahlungen<br />

an den BLB) – minus 8.200 Euro


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Damit eröffne ich jetzt die Aussprache, rufe zunächst den Änderungsantrag der FDP-<br />

Fraktion im Kapitel 08 010 auf, Titel 518 25, zu lesen auf der Seite 24; da geht es um<br />

die Mietzahlungen an den BLB. Wird dazu das Wort gewünscht? Ja, bitte, Frau<br />

Vogdt.<br />

Abgeordnete Vogdt (FDP):<br />

Der wird zurückgezogen.<br />

Vorsitzender:<br />

Danke, dann ist dieser Änderungsantrag erledigt.<br />

Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zu Kapitel<br />

08 020 Titel 633 10 - Neudruck (Erstattungen an die Kommunen [Vergabegesetz])<br />

– plus 9.695.900 Euro sowie Änderung des Haushaltsvermerks<br />

Jetzt rufe ich Kapitel 08 020 Titel 633 10, einen Änderungsantrag von SPD/DIE LIN-<br />

KE - Erstattung an Kommunen im Zusammenhang mit dem Vergabegesetz - auf.<br />

Ach, das ist der Neudruck. Wird dazu das Wort gewünscht von den Antragstellern?<br />

Herr Görke, vielleicht können Sie noch gleich sagen, wie sich der Neudruck vom alten<br />

unterscheidet.<br />

Abgeordneter Görke (DIE LINKE):<br />

Dieser Änderungsantrag bezieht sich, wie Sie sehen, auf das Vergabegesetz, hier<br />

konkret auf die Erstattung an die Kommunen. Wir gehen – siehe auch 2. Lesung zu<br />

diesem Gesetz, das ab dem 01.01.<strong>2012</strong> gilt - davon aus, dass es zu Kostensteigerungen<br />

im Zusammenhang mit Verwaltungsaufwendungen bei den Kommunen<br />

kommt und diese entsprechend dem Konnexitätsprinzip auch zu erstatten sind. Insofern<br />

gibt es einen gesetzlichen Anspruch. Die Koalitionsfraktionen halten es für nötig,<br />

die Rechtspflicht jetzt auch mit einem Betrag zu untersetzen, welches wir hier und mit<br />

diesem Änderungsantrag nun nachzeichnen. Warum dieser Neudruck? Die Begründung<br />

wird nicht unbedingt mitbeschlossen. Der Beschluss ist klar und deutlich oben<br />

zu sehen, aber es könnte missverständlich sein, und deshalb haben wir den Satz<br />

verändert, alt hieß er ja: „Aufgrund der Änderung des Vergabegesetzes kommt es<br />

möglicherweise bei den Kommunen zu Kostensteigerungen insbesondere im Verwaltungsverfahren<br />

[...]“ Und „insbesondere“ würden wir jetzt streichen wollen, weil: Es<br />

wird, wenn es zu Kostensteigerungen kommt, konkret im Verwaltungsverfahren hier<br />

einen Niederschlag finden, und deshalb würden wir, um missverständliche Interpretationen<br />

auch durch Dritte auszuschließen, dieses kleine Wörtchen gern streichen wollen.<br />

Ansonsten ist der Änderungsantrag der gleiche - wie gesagt, nur redaktionell<br />

eine klarere Formulierung zu diesem Änderungsantrag. Und insofern würde ich um<br />

Zustimmung werben bei Ihnen; Deckung aus den Steuermehreinnahmen des Landes.


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Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

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Vorsitzender:<br />

Danke schön. Herr Vogel hat das Wort. Bitte.<br />

Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />

Danke sehr. Also, das mit dem „insbesondere“-Streichen habe ich verstanden, das<br />

ist ja auch richtig, weil sonst eben der Eindruck entstanden wäre, dass das Land beabsichtigt<br />

auch die Differenz zwischen einem möglicherweise vorhandenen Tariflohn<br />

und dem Mindestlohn oder, so heißt er ja nicht offiziell, den Mindesterstattungssatz<br />

zu erstatten. Aber trotzdem wirft dieser Änderungsantrag für mich einige Fragen auf.<br />

Einmal wird hier eine Genauigkeit vorgetäuscht mit 9.695.900 Euro, die jenseits meiner<br />

Vorstellungswelt liegt, vor allem vor dem Hintergrund, dass diese Ausgaben erst<br />

nach Überprüfung, Prüfung der Erstattungsansprüche geleistet werden. Ich weiß,<br />

dass im Gesetz - begrüße ich ja auch - eine Regelung enthalten ist, dass nur die<br />

Kosten erstattet werden, die tatsächlich anfallen. Ich hatte das aber so in Erinnerung<br />

- wir haben es ja nicht im Fachausschuss vorliegend gehabt und konnten es nicht<br />

diskutieren -, dass nach einem Jahr quasi eine Evaluation stattfindet und festgestellt<br />

wird, wie viele Kosten sind überhaupt angefallen; und das ist aber etwas anderes als<br />

nach Prüfung der Erstattungsansprüche. Gleichwohl begrüße ich, dass nach Prüfung<br />

der Erstattungsansprüche gezahlt werden soll. Was ich nicht verstehe ist die Aussage,<br />

die Ausgaben sind gesperrt, weil, dann stellt sich unmittelbar die Frage: Wer gibt<br />

sie dann frei? Sind wir das? Ist es der Fachausschuss? Ist es der Finanzminister? Irgendjemand<br />

muss ja eine gesperrte Ausgabe auch freigeben. Und was ich noch viel<br />

weniger verstehe, ist die Aussage, der Haushaltsvermerk: „Die Ausgaben sind übertragbar.“<br />

Ja, um Gottes Willen, warum denn? Also das kann ich ja überhaupt nicht<br />

verstehen, weil: Entweder fallen die Ausgaben dieses Jahr an - und sie fallen nicht<br />

nächstes Jahr an - oder sie fallen übernächstes Jahr an, und dann müssen sie auch<br />

entsprechend im Haushalt veranschlagt werden. Aber das nicht verausgabte Ausgaben<br />

des Jahres <strong>2012</strong> dann in das Jahr 2013 schon durch <strong>Haushaltsgesetz</strong>e übertragen<br />

werden können, dass erschließt sich mir nicht.<br />

Vorsitzender:<br />

Herr Bretz, bitte.<br />

Abgeordneter Bretz (CDU):<br />

Ja, Herr Minister, meine Nachfrage ist ähnlich gelagert, ebenfalls zur Frage. Ich will<br />

das noch mal verstärken. Wie kommen Sie auf diese Zahl? Also, das ist ja mit<br />

900 Euro genau. Die Koalition, also zumindest wäre meine Frage an den Minister, ich<br />

gehe davon aus, dass Sie untereinander darüber gesprochen haben, also insofern ist<br />

ja die Sichtweise des Ministers in der Frage ja auch relevant. Das Zweite ist, wir hatten<br />

mehrfach eine Diskussion zum Thema Konnexität auch im Parlament. Unser wirtschaftspolitischer<br />

Sprecher hat sich ja dazu auch geäußert. Sie hatten dezidiert


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mehrfach eine andere Auffassung vertreten. Könnten Sie bitte noch mal den sich aus<br />

meiner Sicht ergebenden Widerspruch für uns auflösen?<br />

Vorsitzender:<br />

Danke schön. Herr Minister, Sie möchten? Und dann Herr Görke.<br />

Minister Christoffers:<br />

Ja, vielen Dank. Zu den Fragen von Herrn Vogel. Erstens es ist keine qualifizierte<br />

Sperre, es ist eine einfache Sperre, das heißt, kein Ausschuss muss darüber befinden.<br />

Gesperrt heißt in diesem Fall, dass diese Mittel nur für diesen Zweck eingesetzt<br />

werden können und nicht für andere Zwecke des Einzelplanes 08.<br />

Das Zweite ist: Zur Übertragbarkeit. Wir wissen gegenwärtig nicht, wann die Kommunen<br />

ihre Anträge stellen werden. Es kann durchaus sein, dass Situationen eintreten,<br />

dass im Oktober, November plötzlich die ganzen Anträge da sind. Und wir wollen mit<br />

der Übertragbarkeit sicherstellen, dass dann auch zügig ausgezahlt werden kann unabhängig<br />

von Haushaltsberatungen bzw. von dann zu treffenden Entscheidungen.<br />

Das verbirgt sich dahinter, dass die Ausgaben übertragbar sind - Sicherstellen eines<br />

kontinuierlichen Zahlungsflusses, weil wir gegenseitig noch nicht einschätzen können,<br />

in welchem Tempo und in welchem Umfang und in welchen Größenordnungen<br />

die Anträge der Kommunen sich dann einstellen können. Der Hinweis, dass es keine<br />

qualifizierte Sperre ist, bezieht sich logischerweise auch auf die Übertragbarkeit. Wir<br />

können also auch im Jahre <strong>2012</strong> diese Mittel dann nur für das einsetzen, wie es hier<br />

definiert worden ist. Ob das 10 Millionen Euro sein werden, das weiß ich nicht, das<br />

kann im Moment niemand genau vorhersagen, das muss ich auch so offen sagen.<br />

Das spielte ja auch im Parlament eine Rolle. Die Koalition hat für sich definiert, dass<br />

sie diese Summe für diesen Bereich erst einmal einstellen will. Dem kommt sie hier<br />

mit dem Änderungsantrag nach. Ich möchte mir noch eine Bemerkung gestatten.<br />

Den Haushaltsvermerk verstehe ich so, dass der Einzelplan 08 auf keinen Fall außerhalb<br />

dieser 10 Millionen Euro in irgendeiner Form, was ich im Zusammenhang mit<br />

Regelungen aus dem Vergabegesetz hier denn tatsächlich vollziehen wird, belastet<br />

wird.<br />

Herr Bretz, Sie sprachen die Frage Konnexität an. Dazu gab es ja eine <strong>Landtag</strong>sdebatte.<br />

Es gibt dazu unterschiedliche Auffassungen, das ist ja auch per Gutachten dokumentiert,<br />

ob und inwieweit Kommunen oder andere Akteure von dieser anderen<br />

Auffassung Gebrauch machen und möglicherweise dann auch klagen werden, kann<br />

ich im Moment nicht sagen.<br />

Die Koalition hat für sich definiert, dass wir in Auslegung des Konnexitätsprinzips vor<br />

allen Dingen Verwaltungsaufgaben, Mehraufwendungen hier abdecken wollen. Und<br />

wir werden sehen, ob und inwieweit die kommunale Familie oder andere Akteure diese<br />

Sichtweise teilen werden. Für den Bereich, von dem wir meinen, dass Konnexität<br />

vorliegt, reichen die vorhandenen Mittel aus unserer Sicht aus.


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Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

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Abgeordneter Görke (DIE LINKE):<br />

Wir hatten im Zusammenhang mit der Beratung des Landesvergabegesetzes eher<br />

unterschiedliche Schätzungen, welche Verwaltungsaufwände entstehen bei den<br />

Kommunen. Da gab es mal die Zahl 20 Millionen. Wir hatten in den internen Beratungen<br />

zum Beispiel bei uns im Arbeitskreis der Koalition den Städte- und Gemeindebund<br />

und den Landkreistag, die davon ausgingen so um die 7 oder 8 Millionen. Es<br />

sind Schätzungen, die in dem Zusammenhang von der Koalition eben dahingehend<br />

bewertet wurden, das eine Größenordnung von 10 Millionen Euro durchaus als realistische<br />

Größe angesetzt werden kann. Und jetzt sagen Sie natürlich: Wie kommen<br />

Sie denn auf 9 Komma und Millionen. Das hat natürlich einen Grund. Wir haben die<br />

68.000 Euro im Zusammenhang mit der Behandlung des Einzelplanes 01 abgezogen.<br />

Dort sind natürlich die Aufwendungen zum Lohnzuschuss für Reinigungs- und<br />

Bewachungsleistungen des <strong>Landtag</strong>es zu finden. Und insofern gehen wir davon aus,<br />

dass wir, wenn wir den Einzelplan 01 aufrufen, dann auch die Restsumme sehen, sodass<br />

wir mit der Steuermehreinnahme und der Verwendung von 10 Millionen Euro<br />

sowohl die Absicherung in diesem Haushaltstitel hier untersetzen als auch beim Einzelplan<br />

<strong>Landtag</strong>. Ich glaube, dass ist die politische Auffassung aller, denn ich hatte<br />

sie im Hauptausschuss von allen Fraktionen aufgenommen, dass wir das umsetzen,<br />

dass hier Menschen nicht unter einem Lohn von 6,86 Euro bestimmte Leistungen für<br />

uns erbringen. Insofern ist diese Zahl so zu verstehen.<br />

Vorsitzender:<br />

Danke schön. Herr Bretz.<br />

Abgeordneter Bretz (CDU):<br />

Ja, Herr Kollege Görke, wie Sie ja wissen, war ich an Ihren internen Sitzungen der<br />

Arbeitskreise der Koalition nicht anwesend, und von daher kann ich ja zu den besprochenen<br />

Schätzungsgrundlagen recht wenig sagen. Würden Sie denn den werten<br />

Vertretern der Oppositionsfraktionen zusichern, dass Sie denen mal zukommen lassen,<br />

wie Sie den Wert ermittelt haben, dass wir zur sachlichen Bewertung ein Kriterium<br />

haben, was Sie möglicherweise dazu bewegt hat, diese Zahl zu finden?<br />

Abgeordneter Görke (DIE LINKE):<br />

Das würde ich gerne tun, aber ich glaube, allein die Auswertung der Anhörung im<br />

Wirtschaftsausschuss zeigt Ihnen, dass die Größenordnung 10 Millionen ein Wert ist,<br />

der es möglich macht, alle Aufwendungen, die damit im Zusammenhang stehen, und<br />

zwar Mehraufwendungen, bei der kommunalen Familie abzusichern. Und gestatten<br />

Sie mir, ich glaube, dass die Oberbürgermeisterin von <strong>Brandenburg</strong> die erste wäre,<br />

die genau dies einfordern würde, und insofern glaube ich, dass das, was hier drinstehen<br />

wird, eine Zahl ist, mit der man möglicherweise - und deshalb die Übertragbarkeit<br />

- einen gewissen Spielraum hat, der aber aus unserer Sicht jetzt, wie er hier drin-


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steht, realistisch ist für das Jahr <strong>2012</strong>.<br />

Vorsitzender:<br />

Danke schön. Herr Vogel.<br />

Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />

Ja, Herr Görke, ich bin davon überzeugt, dass Sie den Bedarf, der bei den Kommunen<br />

anfällt, mehrfach abdecken können mit dem Betrag, der hier reingeschrieben<br />

wurde, weil er einfach so horrend ist, dass mir …. Nein wir werden ihn auch nicht<br />

übertragen müssen, weil Sie dann auch im Folgejahr ja nur immer noch mehr, noch<br />

höhere Veranschlagungssätze hätten, die Sie nicht in Anspruch nehmen müssen.<br />

Meine Kritik, das hatte ich aber auch schon in den Fachberatungen im Wirtschaftsausschuss<br />

und im <strong>Landtag</strong> geäußert, hat sich tatsächlich auch an der Höhe entzündet,<br />

weil so ein bisschen der Eindruck entsteht, als ob den Kommunen hier die Zustimmung<br />

zum Vergabegesetz abgekauft werden sollte.<br />

Die Aussagen zur Haushaltssperre haben sich für mich nicht erschlossen, normalerweise<br />

ist, wenn Ausgaben gesperrt sind, für die Aufhebung erforderlich, dass der Finanzminister<br />

seine Zustimmung dann zur Aufhebung der Sperre erteilt – richtig? -,<br />

und darauf kann verzichtet werden, wenn eine eintretende Bedingung im <strong>Haushaltsgesetz</strong><br />

formuliert ist. Die eintretende Bedingung ist vermutlich, so glaube ich, jetzt<br />

Herrn Christoffers verstanden zu haben, dass ein Erstattungsantrag gestellt wird.<br />

Dann kann man sich aber gleich, muss ich sagen, diese Haushaltssperre auch schon<br />

wieder schenken, weil: Indem Sie reinschreiben, nach Prüfung der Erstattungsansprüche<br />

darf geleistet werden, ist auch klar, wenn sie geprüft wurden, dann dürfen<br />

sie diese Mittel auch ausgeben; ob der Finanzminister da jetzt ja oder nein sagt,<br />

spielt überhaupt keine Rolle mehr. Die Ausgaben sind übertragbar, verstehe ich trotzdem<br />

nicht, weil Sie immer die Möglichkeit haben, dass Sie, wenn Sie Ausgaben im<br />

Folgejahr leisten müssten, die sächlich auf das laufende Haushaltsjahr bezogen sind,<br />

dann Ausgabereste bilden können, dass Sie diese Ausgabenreste vortragen in das<br />

nächste Jahr und dass Sie dann im Verbund mit dem Finanzminister, er muss ja<br />

dann dieser Bildung des Ausgaberestes zustimmen, dann die Möglichkeit erhalten,<br />

im Folgejahr Leistungsansprüche aus dem Vorjahr abzudecken und von daher bei<br />

diesem Titel jetzt diese Formulierung reinzuschreiben. Ich weiß nicht, wo sich sonst<br />

noch im Haushalt irgendwo diese Formulierung findet. Es ist ja extrem selten, dass<br />

es überhaupt irgendwo reingeschrieben wird. Es erschließt sich für mich nicht.<br />

Vorsitzender:<br />

Schönen Dank, Herr Vogel. Meine Damen und Herren, ich würde dazu gern noch etwas<br />

ergänzend vortragen wollen. Vielleicht, wenn Sie, Herr Minister, dann darauf antworten,<br />

können Sie das in Ihre Überlegungen mit einbeziehen. Mich würde schon interessieren<br />

mit Blick in die Landeshaushaltsordnung, wo diese Verfahrensweise geregelt<br />

ist, zum Thema Sperrvermerk kann ich das im § 22, so wie da verfahren wer-


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den soll, nicht lesen. Das zweite, was bei der Gelegenheit gleich mit beantwortet werden<br />

kann, ist die Frage der Voraussetzungen für die Übertragbarkeit. Die Absicht,<br />

schnell zu leisten, ist nach § 19 kein Kriterium für die Anordnung der Übertragbarkeit<br />

für Ausgaben, sondern da heißt es: „[...] können [...] für übertragbar erklärt werden,<br />

wenn dies ihre wirtschaftliche und sparsame Verwendung fördert.“ Dass Sie schnell<br />

leisten wollen, hat weder etwas mit wirtschaftlich noch mit sparsam zu tun. Das würde<br />

bedeuten, wenn Sie erreichen wollen, dass möglichst wenig davon in Anspruch<br />

genommen wird. Also der § 19 trägt dies jedenfalls nicht, und der § 22 - kann man<br />

mir vielleicht per Auslegung helfen, ihn besser zu verstehen. Bitte schön.<br />

Minister Christoffers:<br />

Ja, vielen Dank. Herr Vogel, zu den einzelnen Initiativen, den einzelnen Mitteln, da<br />

geht es leider nicht, dass ich Ausgabereste bilde und sie übertrage. Deswegen ist es<br />

notwendig, dass die Übertragbarkeit hier definiert wird. Das ist die Situation, deswegen<br />

haben wir das so reingeschrieben und aufgenommen. Das ist im Prinzip der Hintergrund.<br />

Man kann nicht aus jedem Bereich Ausgabereste bilden und übertragen.<br />

Das ist der Hintergrund, warum wir darum gebeten haben, diese Formulierung hier<br />

so zu wählen. Zweitens, wenn ich hier auf Herrn Bretz noch ganz kurz etwas sagen<br />

darf. Berechnet worden ist das nach den Stundensätzen und der benötigten Anzahl<br />

von Arbeitskräften, die derartige Verwaltungsvorgänge bedürfen. Wir haben uns eng<br />

an die Vorgaben bzw. an die Vorstellungen des Städte- und Gemeindebundes gehalten,<br />

um hier die Debatten dann auch sachgerecht führen zu können. Drittens, zu § 22<br />

würde ich bitten, dass der Finanzminister …<br />

- wenn ich das richtig gesehen habe, hat er sich gemeldet. Zu § 19 würde ich nur sagen,<br />

ich halte die Übertragbarkeit durchaus für gedeckt durch den Grundsatz der<br />

sparsamen Verwendung. Je länger wir das Harren hinauszögern, um so teurer wird<br />

uns das, auch vom Verwaltungsaufwand. Und insofern finde ich, dass ein sparsamer<br />

Umgang mit diesem Mittel es auch rechtfertigt, schnell zu handeln, sofern ein Erstattungsanspruch<br />

vorliegt, und dann die Mittel zu übertragen.<br />

Vorsitzender:<br />

Herr Dr. Markov, bitte.<br />

Minister Dr. Markov:<br />

Zu § 22, den Sie angesprochen haben - Sperrvermerk. Es gibt den einfachen Sperrvermerk<br />

und den qualifizierten Sperrvermerk. Wenn man einen qualifizierten Sperrvermerk<br />

anbringen will, muss man es extra so artikulieren, das sagt der Satz: „In<br />

Ausnahmefällen kann durch Sperrvermerk bestimmt werden, dass die Leistung von<br />

Ausgaben, die Besetzung von Planstellen oder Stellen oder die Inanspruchnahme<br />

von Verpflichtungsermächtigungen der Einwilligung des für den Haushalt zuständigen<br />

Ausschusses des <strong>Landtag</strong>es bedarf.“ Da wir das nicht reingeschrieben haben,<br />

gilt der erste Satz. Das ist der einfache Sperrvermerk, und der ist durch den Finanz-


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Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

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minister sozusagen aufhebbar.<br />

Vorsitzender:<br />

Danke. Herr Bretz.<br />

Abgeordneter Bretz (CDU):<br />

Ja, Herr Minister, als ich vorhin die Frage einführte, wie Sie auf die Zahl gekommen<br />

seien, hatten Sie sich noch in einer sehr passiven Rolle bewegt, indem Sie sagten,<br />

das hat ja die Koalition gemacht. Sie haben im Fortlauf Ihrer Redewendung doch<br />

eine aktive Rolle übernommen, so dass ich davon ausgehe, dass Sie bei der Erstellung<br />

des Änderungsantrag doch einen stärker aktiveren Part hatten, als Sie eingangs<br />

durch Ihre Gestik versucht haben, herüber zu bringen. Deshalb meine Nachfrage<br />

noch einmal: Sie sagten, es würden zur Bewertung dieser Dinge bestimmte Verrechnungssätze<br />

angenommen; wenn die Koalition da schon ausweichend geantwortet<br />

hat, würden Sie uns diese Berechnung noch mal zukommen lassen? Mich würde das<br />

mal interessieren, weil ich mit der Höhe keine innere Vorstellung habe, ob das so hinkommt<br />

oder nicht.<br />

Minister Christoffers:<br />

Herr Bretz, bei der Erstellung oder bei der Erarbeitung des Vergabegesetzes gab es<br />

auch Runden mit den Oppositionsfraktionen, dort ist die Berechnungsweise auch vorgestellt<br />

worden. Aber wir stellen Ihnen das gerne noch mal zusammen und übermitteln<br />

Ihnen das.<br />

Vorsitzender:<br />

Schönen Dank. Meine Damen und Herren, vielleicht von mir abschließend noch ein<br />

kleiner Hinweis, Herr Görke. Was die Begründung des Änderungsantrages anbelangt,<br />

stellt er darauf ab, den Gemeinden 10 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen.<br />

Können Sie einen zweiten Neudruck machen, damit wir das dann unseren Fraktionskollegen<br />

auch richtig erklären können? Gibt es noch Wortmeldungen. Bitte, Herr Vogel.<br />

Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />

Eine Frage noch an den Finanzminister - VV-LHO zu § 36 -, die Einwilligung des Ministeriums<br />

der Finanzen nach § 36 Satz 1, das ist die Aufhebung der Sperre, gilt als<br />

allgemein erteilt, wenn die Aufhebung der Sperre an den Eintritt einer objektiven Bedingung<br />

geknüpft ist, diese eingetreten ist und das Ministerium der Finanzen vom<br />

Eintritt der Bedingung unterrichtet worden ist. Ist das hier der zutreffende Paragraf,<br />

also bedeutet das, wie ich vorhin interpretiert habe, dass Ihnen das in dem Moment,<br />

wo die Erstattungsansprüche der Kommunen vorliegen und geprüft sind vom Wirtschaftsminister,<br />

nur mitgeteilt werden muss, und damit ist die Sperre aufgehoben,


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 88<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

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oder haben Sie tatsächlich noch irgendeine Art aktive Rolle bei der Aufhebung der<br />

Sperre?<br />

Herr Hartmann (MdF):<br />

Herr Abgeordneter Vogel, ich erkenne in der Festlegung im Haushaltsvermerk „Ausgaben<br />

können nach Prüfung der Erstattungsansprüche geleistet werden“, was eine<br />

Selbstverständlichkeit ist, keine aufhebende Bedingung. Insofern verbleibt es …<br />

(Zwischenruf: Eine eintretende Bedingung?)<br />

- ja, eine eintretende Bedingung. Insofern verbleibt es, dass der Sperrvermerk so gilt<br />

und durch den Finanzminister aufzuheben ist.<br />

Vorsitzender:<br />

Ja, darf ich mal nachfragen, wann wird der aufgehoben? Wenn die ersten 10 Anträge<br />

oder die nächsten 25 Anträge eingegangen und freigegeben worden sind vom Wirtschaftsminister?<br />

Wird das bei jedem Einzelantrag gemacht oder wird das pauschal<br />

gemacht für den ganzen Ansatz?<br />

Herr Hartmann (MdF):<br />

Also wenn beim Wirtschaftsminister entsprechende Anträge vorliegen, wird dieser sie<br />

sicherlich prüfen und uns um entsprechende Aufhebung der Sperre bitten, wie gesagt<br />

in der Höhe, die er denn braucht. Es kann ja auch in mehreren Tranchen passieren.<br />

Vorsitzender:<br />

Herr Christoffers, bitte noch mal.<br />

Minister Christoffers:<br />

Herr Vorsitzender, der Vermerk hat, wie er ausgearbeitet worden ist, Sinn und Zweck<br />

sicherzustellen, dass die eingestellten Mittel genau für diesen Sachverhalt eingesetzt<br />

werden. Und da gibt es eine enge Abstimmung zwischen dem MWE und dem MdF,<br />

die sicherstellt, dass wir dann die Anträge auch zügig abarbeiten können.<br />

Vorsitzender:<br />

Jetzt wollen wir nicht auf die innerministerielle Gewaltenteilung noch näher eingehen,<br />

sondern würden, wenn keine Wortmeldungen erfolgen, zur Abstimmung kommen.<br />

Darf ich fragen, wer dem Änderungsantrag auf entsprechend bereitgestellte Haushaltsmittel<br />

zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 89<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Abstimmung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 5 2 2<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Annahme<br />

des Änderungsantrages der SPD-Fraktion und der Fraktion<br />

DIE LINKE.<br />

Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Kapitel 08 030 Titel 526 10 – Neufassung<br />

(Sachverständige, Gerichts- und ähnliche Kosten) – minus 40.000 Euro<br />

Ich rufe auf den Änderungsantrag der FDP - Minderung bei den Sachverständigen-<br />

und Gerichtskosten und ähnlichen Kosten. Wird dazu das Wort gewünscht? Ein Neudruck;<br />

ich fürchte, er wird das Schicksal des Altdrucks erfahren. Meine Damen und<br />

Herren, gibt es dazu weitere Wortmeldungen? Bitte, Herr Görke.<br />

Abgeordneter Görke (DIE LINKE):<br />

Also der Änderungsantrag der FDP ist ja hier so ein Sammler. Man versucht einzusammeln<br />

bei Sachverständigen, Gerichts- und ähnlichen Kosten und damit im nachfolgenden<br />

Änderungsantrag, den wir dann gleich diskutieren werden, die Frage der<br />

Mikrofinanzierung aufzumachen und damit einen Haushaltsansatz zu begründen. Ich<br />

will in dem Zusammenhang, falls er dann aufgerufen wird, nur sagen, wir lehnen beide<br />

ab, weil die Koalitionsfraktionen und die Regierung sich verabredet haben, dieses<br />

Instrument nicht mehr zu verfolgen, um damit ab dem Jahr 2011 das ähnliche Bundesprogramm<br />

zu nutzen vor dem Hintergrund auch der Mittelverwendung und der<br />

Möglichkeiten, die wir haben, und damit natürlich dann auch eine entsprechende Finanzierung<br />

dieses Instrumentes über die KfW-Programme sicherzustellen. Also sowohl<br />

den Änderungsantrag zum Titel 526 10 und dann nachher den eigentlichen zur<br />

Begründung der Mikrofinanzierung - Titel 862 030 - lehnen die Koalitionsfraktionen<br />

ab.<br />

Vorsitzender:<br />

Danke schön. Gibt es weitere Beiträge?<br />

Abgeordneter Görke (DIE LINKE):<br />

Oder ist der Neudruck jetzt substanziell anders?


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 90<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Vorsitzender:<br />

Herr Minister Christoffers.<br />

Minister Christoffers:<br />

Vielen Dank, Herr Vorsitzender. Ich wollte noch mal darauf verweisen, dass wir im<br />

Bereich Mikrofinanzierung das KfW-Programm anwenden, das die gleichen Konditionen<br />

beinhaltet, wie die, die wir als Land hätten geben können. Ich bin sehr froh darüber,<br />

dass wir mit den Kammern eine Vereinbarung abgeschlossen haben, dass sie<br />

uns behilflich sind, dieses Programm in die Breite der Regionen und in die Wirtschaft<br />

hineinzutragen, um hier sicherzustellen, dass die Mikrofinanzierung dann auch gewährleistet<br />

ist. Also es ist keine Abkehr von dem notwendigen Instrument. Es ist das<br />

Nutzen eines Bundesprogramms und damit eine Einsparung, die auf Landesebene<br />

vorgenommen wird.<br />

Vorsitzender:<br />

Danke schön, wir haben jetzt schon den nächsten Änderungsantrag mit in die Beratung<br />

einbezogen. Das dient vielleicht der Effizienz. Bitte, Frau Vogdt.<br />

Abgeordnete Vogdt (FDP):<br />

Vielen Dank noch mal für die Erklärung, Herr Minister Christoffers. Aus dem Grunde,<br />

das hatten Sie auch schon im Wirtschaftsausschuss vorgetragen, wird dieser Änderungsantrag<br />

auch zurückgezogen. Aber deswegen haben wir auch die Begründung<br />

für den jetzt diskutierten Änderungsantrag, dass wir das zur Verringerung der Nettoneuverschuldung<br />

verwenden wollen.<br />

Vorsitzender:<br />

Bleiben wir immer noch bei dem ersten Änderungsantrag. Gibt es weitere Beiträge<br />

dazu? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag<br />

auf Reduzierung dieser Kosten zustimmen möchte, den bitte ich um das<br />

Handzeichen.<br />

Abstimmung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 3 5 1<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />

des Änderungsantrages der FDP-Fraktion.


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 91<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Kapitel 08 030 Titel 862 30 (Ausgaben für<br />

Mikrofinanzierung) – plus 173.000 Euro sowie Änderung Erläuterungen<br />

Dieser Änderungsantrag wird von der Antragstellerin zurückgezogen.<br />

Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zu Kapitel<br />

08 040 Titel 633 63 (Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände)<br />

– plus 500.000 Euro sowie Einfügen von Erläuterungen<br />

Dann kommen wir zum RENplus-Programm – Aufstockung um 500.000 Euro. Wer<br />

möchte dazu das Wort haben? Bitte, Herr Görke.<br />

Abgeordneter Görke (DIE LINKE):<br />

Der erklärt sich von selbst: Fortsetzung der Strategie der Koalitionsfraktionen in dem<br />

Zusammenhang im letzten Jahr, um zur Unterstützung kommunaler Energiekonzepte<br />

die Mittel hier bereitzustellen, und insofern Bitte um Zustimmung.<br />

Vorsitzender:<br />

Gut, Danke schön. Gibt es weitere Wortmeldungen dazu? Das ist nicht der Fall.<br />

Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um<br />

das Handzeichen.<br />

Abstimmung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 5 1 3<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Annahme<br />

des Änderungsantrages der SPD-Fraktion und der Fraktion<br />

DIE LINKE.<br />

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Kapitel 08 050<br />

TGr. 61 (Zuschüsse und Zuweisungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe<br />

„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ [GRW]) – Neufassung des<br />

Haushaltsvermerks<br />

Dann kommen wir zum Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei der<br />

Zweckbestimmung GRW, hier soll - na gut, die Absichten wird vielleicht der Antragsteller<br />

erklären. Er hat das Wort.


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 92<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />

Danke, es geht bei diesem wie bei einem Folgeänderungsantrag, den ich dann nicht<br />

weiter erläutern will, darum, dass hier die Deckungsfähigkeit zwischen Investitionen<br />

und konsumtiven Ausgaben eingeschränkt wird. Also momentan können die Ausgaben,<br />

egal wo sie veranschlagt sind, sowohl in den 6-er als auch in den 8-er Titeln<br />

ausgegeben werden. Wir haben ja die Diskussion im Land, dass die Investitionsquote<br />

massiv absinkt. Wir haben damit im Prinzip wenig Probleme, weil wir natürlich sehen,<br />

dass es mit sinkenden Zuweisungen des Bundes und der EU zwangsläufig auch<br />

zur Absenkung bei den Investitionen kommen muss. Aber wir möchten dennoch diese<br />

Diskussion soweit aufgreifen - es muss eine Sperre nach unten eingerichtet werden,<br />

so wie im allgemeinen Haushalt auch, dass auch EFRE-Mittel usw.,also Mittel,<br />

die vom <strong>Haushaltsgesetz</strong>geber für Investitionen veranschlagt und vom Land verausgabt<br />

werden, nicht einfach umgerubelt werden können für 6-er Mittel, also für konsumtive<br />

Ausgaben; und das ist Ziel und Zweck dieser Änderungsanträge.<br />

Vorsitzender:<br />

Herr Minister Christoffers.<br />

Minister Christoffers:<br />

Herr Abgeordneter Vogel, wir hatten die Diskussion ja auch schon im Wirtschaftsausschuss.<br />

Ich möchte auf zwei Punkte hinweisen. Erstens: Ich glaube, nicht jede konsumtive<br />

Ausgabe ist schlecht. Wir haben in beiden Titelgruppen die Möglichkeit, sogenannte<br />

konsumtive Ausgaben zu leisten durch die Investition in Köpfe. Und gerade<br />

im Bereich der Technologie- und Forschungsförderung wird eine nichtinvestive Unterstützung<br />

zur Umsetzung von Forschungsvorhaben beispielsweise zur Vernetzung<br />

von Wirtschaft und Wissenschaft immer wichtiger. Und insofern ist es nicht zutreffend<br />

- wie in der Antragsbegründung steht -, dass hier ein Nachgeschmack bleibt, dass investive<br />

Mittel zugunsten konsumtiver Förderung umgesetzt werden sollen, sondern<br />

im Gegenteil. Wir wenden die Mittel im Bereich der Technologieförderung an, um<br />

zum Beispiel durch Unterstützung von GRW-Netzwerken, durch Innovationsgutscheine<br />

und und und Möglichkeiten zu finden, Investitionen in Köpfe vorzunehmen, die für<br />

uns zunehmend wichtiger werden, wenn wir ein Technologie- und Technikstandort<br />

bleiben. Das ist kein Verschieben von Investitionsaufgaben in Verwaltungsaufgaben<br />

und ähnliches innerhalb des Ministeriums, sondern es ordnet sich der Zielsetzung<br />

unter, dass wir im Bereich Technologie und Forschung hier ein Stück weit umsteuern<br />

müssen. Ich glaube, es ist auch Bestandteil der Diskussion, was man unter Investitionen<br />

versteht. Alle Fraktionen haben im <strong>Landtag</strong> erklärt, dass sie beispielsweise Investitionen<br />

oder Ausgaben für Bildung nicht einfach nur als konsumtive Ausgaben<br />

verstehen. Wir haben hier einen ähnlichen Sachverhalt, und insofern ist die Möglichkeit,<br />

hier zwischen den beiden genannten Hauptgruppen Geld dann auch umzuschichten,<br />

für uns zwingende Voraussetzung, um technologiepolitisch handlungsfähig<br />

zu bleiben. Also wir nehmen hier keine Reduzierung der Investitionen zulasten<br />

oder zugunsten von Verwaltungsausgaben vor.


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 93<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Vorsitzender:<br />

Schönen Dank, Herr Vogel, bitte.<br />

Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />

Herr Minister, Sie sagen, Sie tun das nicht, aber der Haushaltsvermerk, so wie er gegenwärtig<br />

drin steht, ermöglicht es Ihnen. Ich nehme mal die Titelgruppe 94, da haben<br />

Sie zum Beispiel sächliche Verwaltungsausgaben mit 2 Millionen Euro veranschlagt,<br />

und nach dem Verstärkungsvermerk könnten Sie es aufstocken. Oder Öffentlichkeitsarbeit<br />

haben Sie zu 200.000 Euro drin stehen, könnten Sie aufstocken.<br />

Sie haben Entgelte für Aushilfen, könnten Sie aufstocken. Und von daher gibt es diese<br />

Sperre nach unten nicht, sondern Sie könnten, wenn Sie wollen, aufgrund des<br />

derzeitigen Haushaltsvermerks genauso vorgehen, investive Mittel in Verwaltungsausgaben<br />

stecken. Sie haben hier erklärt, dass Sie es nicht tun. Das finde ich ja löblich,<br />

aber aus dem <strong>Haushaltsgesetz</strong> ergibt sich das nicht.<br />

Vorsitzender:<br />

Herr Christoffers, bitte.<br />

Minister Christoffers:<br />

Herr Vogel, ich gebe Ihnen gern ein Beispiel für das, was unter Öffentlichkeitsarbeit<br />

zu verstehen ist. Wir hätten die gesamte Innovationsstrategie mit Berlin und auch die<br />

Cluster-Strategie nicht so konzipieren und nicht so umsetzen können, wenn wir nicht<br />

die Möglichkeiten gehabt hätten, auf solche finanziellen Fonds zurückzugreifen.<br />

Wenn Sie ins Ausland fahren, um einen zweiten Bereich anzusprechen, den Sie erwähnt<br />

haben, dann werden Sie den unmittelbaren Nutzen möglicherweise infrage<br />

stellen wollen, aber wenn Sie dann mitbekommen, in welchem Umfang Kontakte angebahnt<br />

und abgeschlossen werden, dann ist diese nichtinvestive Förderung durchaus<br />

ein Punkt von existenzieller Bedeutung. Insofern möchte ich Ihnen nur die Sorge<br />

nehmen, dass wir hier verantwortungslos damit umgehen. Ich glaube, das würde uns<br />

das Parlament auch nicht durchgehen lassen, und nebenbei haben wir noch den<br />

Landesrechnungshof, der uns in dankbarer Art und Weise darin aufmerksam begleitet,<br />

der spätestens dann darauf aufmerksam machen würde, dass wir hier möglicherweise<br />

gegen Grundsätze verstoßen. Insofern würde ich den Ausschuss darum bitten,<br />

uns die Handlungsfähigkeit in diesem Bereich zu erhalten und die gegenseitige Deckungsfähigkeit<br />

aufrecht zu erhalten.<br />

Vorsitzender:<br />

Herr Vogel, überzeugt? Nein, nicht überzeugt. Dann stimmen wir ab. Wer für den Änderungsantrag<br />

von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmt, den bitte ich um das Handzeichen.


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 94<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Abstimmung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 1 7 1<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />

des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-<br />

NEN.<br />

Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Kapitel 08 050 Titel 683 62 (Zuschüsse<br />

für laufende Zwecke an private Unternehmen) – plus 3.000.000 Euro sowie Ausbringen<br />

eines Haushaltsvermerks<br />

Dann rufe ich auf den Änderungsantrag der CDU-Fraktion auf zu Kapitel 08 050 Titel<br />

683 62, auf der Seite 85 zu finden. Das Wort hat Herr Bretz. Bitte!<br />

Abgeordneter Bretz (CDU):<br />

Ja, Herr Vorsitzender, meine Damen, meine Herren. Die CDU-Fraktion findet, dass<br />

das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten vom zuständigen Finanzminister<br />

sehr stark, wenn ich es etwas unfachlich sagen darf, gerupft wurde. Von daher<br />

möchten wir gern einen Beitrag leisten, dem Wirtschaftsminister bei der Verwirklichung<br />

seiner Aufgaben etwas stärker unter die Arme zu greifen, und schlagen vor,<br />

einen Änderungsantrag zur Innovationsoffensive und Technologieförderung zu machen,<br />

der auch entsprechend ausgestattet ist. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte<br />

der Begründung. Wir werben sehr um die Zustimmung, und Sie würden damit auch<br />

einen aktiven Beitrag leisten, dem Wirtschaftsminister bei der Erfüllung seiner Aufgaben<br />

behilflich zu sein.<br />

Vorsitzender:<br />

So sind wir, ja. Dafür Wortmeldungen? Herr Görke.<br />

Abgeordneter Görke (DIE LINKE):<br />

Ja, nur zu dem Rupfen, weil: Man könnte das vor dem Hintergrund der nicht ganz<br />

einfachen und angespannten Haushaltssituation in diesem Land natürlich auf alle beziehen,<br />

egal, wer hier regiert, Herr Kollege Bretz. Aber jetzt mal zu Ihrem Ansatz, zu<br />

Ihrem tatsächlichen Ansatz im Zusammenhang mit der Kofinanzierung ...<br />

(Abgeordneter Bretz [CDU]:Wir würden manches nicht so machen wie Sie!)<br />

- der GRW-Mittel …


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 95<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

(Minister Dr. Markov: Das ist nicht gesagt.)<br />

(Zuruf: Das ist von vorgestern!)<br />

(Zuruf: Das ist Ihre Meinung!)<br />

- weil er darauf abhebt, der Kollege. Sie würden 8,50 Euro möglicherweise beim Vergabegesetz<br />

so wie in Berlin beantragen, das wäre sehr löblich. Nein, kommen wir zurück<br />

auf die GRW-Problematik. Also auch wir in der Fraktion haben auch noch mal<br />

sehr intensiv diesen Punkt diskutiert, sind auch der Auffassung, dass wir hier vor<br />

dem Hintergrund auch der Möglichkeiten der Kofinanzierung des Bundes, das wir es<br />

tun müssten. Wir haben aber im Gegensatz zu Ihnen keine Deckungsquelle gefunden.<br />

Und das, was Sie hier anbieten - Landesprogramm „Arbeit für <strong>Brandenburg</strong>“ - ist<br />

natürlich eine Fortsetzung von kleinen Provokationen, die Sie hier schon den ganzen<br />

Tag versuchen: Schüler-BAföG oder jetzt das Landesprogramm „Arbeit für <strong>Brandenburg</strong>“<br />

als Deckungsquelle hier näher zu bringen. Deshalb müssen wir Ihren Änderungsantrag<br />

auch diesbezüglich ablehnen. Das kurz zur Begründung für unsere Position.<br />

Abgeordneter Burkardt (CDU):<br />

Darf ich jetzt mal als Mitglied dieses Ausschusses nachfragen, Herr Görke: Würden<br />

Sie denn dem Änderungsantrag zustimmen, wenn wir die Deckung bei den Altanschließern<br />

suchen würden?<br />

Abgeordneter Görke (DIE LINKE):<br />

Ich glaube, wir sind da an die Grenze des Machbaren gegangen …<br />

(Gelächter)<br />

- und könnten denn Ihre Intention nicht weiter verstärken.<br />

Vorsitzender:<br />

Gut, gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur<br />

Abstimmung. Wer dem CDU-Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um<br />

das Handzeichen.<br />

Abstimmung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 4 5 -


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 96<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />

des Änderungsantrages der CDU-Fraktion.<br />

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Kapitel 08 050<br />

TGr. 94 (Zuschüsse und Zuweisungen aus Mitteln des Europäischen Fonds für<br />

regionale Entwicklung [EFRE] 2007 - 2013) – Neufassung des Haushaltsvermerks<br />

Wir kommen zu einem Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der<br />

Zweckbestimmung EFRE einen entsprechenden Haushaltsvermerk anzubringen.<br />

Herr Vogel, wird dazu noch mal das Wort gewünscht? Die Diskussion haben wir dazu<br />

geführt. Der Herr Minister hat uns von seinen guten Absichten überzeugt oder nicht<br />

überzeugt. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir<br />

zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen<br />

möchte, den bitte ich um das Handzeichen.<br />

Abstimmung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 1 7 1<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />

des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-<br />

NEN.<br />

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Kapitel 08 050 Titel<br />

862 94 (Darlehen an private Unternehmen) – plus 23.000.000 Euro und Änderung<br />

des Haushaltsvermerks<br />

Nächster Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Darlehen an private<br />

Unternehmen. Hier eine Aufstockung um 23 Millionen Euro. Wird dazu noch das<br />

Wort gewünscht? Bitte, Herr Vogel.<br />

Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />

Ja, wir hatten es im Ausschuss ausführlich erörtert, und der Grundansatz ist ja einfach,<br />

dass mehr Mittel für Darlehen zur Verfügung gestellt werden zulasten der Mittel,<br />

die für direkte Zuwendungen und Zuschüsse aufgewendet werden. Und das ist Inhalt<br />

dieses Änderungsantrages.


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 97<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Vorsitzender:<br />

Danke schön. Minister Christoffers.<br />

Minister Christoffers:<br />

Herr Vogel wies ja schon darauf hin, dass wir das im Ausschuss erörtert haben. Ich<br />

glaube, dass der Übergang zur Darlehensfinanzierung politisch völlig unstrittig ist in<br />

diesem Parlament. Dazu haben sich alle Fraktionen mehrfach geäußert. Der Änderungsantrag<br />

ist aber leider nicht so umzusetzen - das hatten wir im Wirtschaftsausschuss<br />

auch darzustellen versucht. Aufgrund eines Vorgangs in Sachsen-Anhalt sind<br />

gegenwärtig die Möglichkeiten, weitere Darlehensfonds mit EU-Mitteln einzurichten,<br />

gesperrt. Es geht um unterschiedliche Auslegungsfragen der EU-Kommission und<br />

der Bundesregierung zu revolvierenden Fonds. Bevor dieser Sachverhalt nicht geklärt<br />

ist, können keine weiteren Fonds aufgelegt werden. Es ist nicht absehbar, wann<br />

dieser Sachverhalt geklärt ist. Es ist nicht auszuschließen, dass es zu einer Klage<br />

der Bundesregierung gegen die Kommission wegen dieses Vorgangs kommen wird.<br />

Das bleibt abzuwarten. Wir orientieren uns gegenwärtig darauf, und dazu haben wir<br />

auch eine Arbeitsgruppe mit dem Finanzministerium eingerichtet, alle Vorbereitungen<br />

zu treffen, 2014 in der neuen Strukturfondsperiode sofort mit neuen Fonds agieren zu<br />

können. Sollte eine Situation eintreten, dass sich die Situation noch in dieser Legislaturperiode<br />

entspannt, was wirklich nicht absehbar ist, würden wir selbstverständlich<br />

versuchen, unsere Ansätze dann auch weiter umzusetzen. Gegenwärtig ist dieser<br />

Änderungsantrag nicht umsetzbar, so gern ich, wir weitere Darlehensfinanzierungsmöglichkeiten<br />

aus EU-Mitteln hier auch umsetzen würden.<br />

Vorsitzender:<br />

Schönen Dank. Gibt es weitere Beiträge? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir<br />

zur Abstimmung des Änderungsantrags von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer dem<br />

Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.<br />

Abstimmung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 1 5 3<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />

des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-<br />

NEN.


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 98<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />

31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />

Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Kapitel 08 050 Titel 526 95 (Kosten für<br />

Sachverständige, Gerichts- und ähnliche Kosten) – minus 100.000 Euro<br />

Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Kapitel 08 050 Titel 526 96 (Kosten für<br />

Sachverständige, Gerichts- und ähnliche Kosten) – minus 33.000 Euro<br />

Meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion, Frau Vogdt, hat mir signalisiert, dass<br />

die beiden nächsten Änderungsanträge, die sich wiederum mit den Kosten für Sachverständige<br />

usw. befassen, zurückgezogen werden.<br />

Daher haben wir darüber nicht mehr zu befinden, sondern kommen zur Endabstimmung<br />

über den Einzelplan 08 des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten.<br />

Ich darf fragen, wer diesem Einzelplan 08 seine Zustimmung geben möchte,<br />

den bitte ich um das Handzeichen.<br />

Gesamtabstimmung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

JA NEIN ENTH.<br />

AHF 5 4 -<br />

Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen, dem<br />

<strong>Landtag</strong> die Annahme des Einzelplanes 08 in der vom federführenden<br />

Ausschuss beschlossenen Fassung zur 2. Lesung zu empfehlen.<br />

Ich schließe den öffentlichen Teil der Sitzung.<br />

(Dieses Protokoll wurde durch Beschluss des Ausschusses gemäß § 83 Satz 3 GOLT in der<br />

35. Sitzung am 09.02.<strong>2012</strong> bestätigt.)<br />

Anlagen<br />

Anlage 1: MdF-Vorlage Nr. 37/11 (zu TOP 1)<br />

Anlage 2: Änderungsanträge zum Einzelplan 03 (zu TOP 2)<br />

Anlage 3: Schreiben der PKK vom 20.10.2011 (zu TOP 2)<br />

Anlage 4: Schreiben des StGB <strong>Brandenburg</strong> vom 23.11.2011 (zu TOP 2)<br />

Anlage 5: Änderungsanträge zum Einzelplan 04 (zu TOP 2)<br />

Anlage 6: Änderungsanträge zum Einzelplan 05 (zu TOP 2)<br />

Anlage 7: Änderungsanträge zum Einzelplan 06 (zu TOP 2)<br />

Anlage 8: Änderungsanträge zum Einzelplan 08 (zu TOP 2)


Anlage 4<br />

LAND BRANDENBU GEINGEGANGEN Ministerium der Finanzen<br />

Ministerium der Finanzen des Landes <strong>Brandenburg</strong> 1 Heinrich-Mann-Allee 107 1 14473 Potsdam<br />

Vorsitzender des Ausschusses<br />

für Haushalt und Finanzen<br />

des <strong>Landtag</strong>es <strong>Brandenburg</strong><br />

Herr Ludwig Burkardt<br />

OB. NOV, 2011/6e<br />

Erledigt zer<br />

Potsdam, den e. November 2011<br />

MdF-Vorlage Nr. 37/11<br />

Ergebnis der 139. Sitzung des AK Steuerschätzung vom 2. bis 4. November<br />

2011 in Halle (Saale) für <strong>Brandenburg</strong><br />

Bericht des Ministeriums der Finanzen an den Ausschuss für Haushalt und<br />

Finanzen<br />

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,<br />

zur Unterrichtung der Mitglieder des Ausschusses für Haushalt und Finanzen über<br />

das Ergebnis der 139, Sitzung des Arbeitskreises ,,Steuerschätzung" vom 2. bis 4.<br />

November 2011 in Halle (Saale) und die sich daraus ergebenen Schlussfolgerun-<br />

gen für <strong>Brandenburg</strong> lege ich hiermit folgenden Bericht vor.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Dr. Helmuth Markov<br />

Anlage<br />

Der Minister<br />

Heinrich-Mann-Allee 107, Haus 10<br />

14473 Potsdam<br />

Hausruf: 0331 866-6001<br />

Fax: 0331 866-6666<br />

Internet: www.mdf.branderiburq.de<br />

vorzimmer-m@mdf.brandenburg.de


1. Vorbemerkung<br />

Steuerschätzung November 2011<br />

Steuerschätzung November 2011 - 02.bis 04. November 2011 in Halle (Saale)<br />

Ergebnisbericht<br />

In der November-Steuerschätzung 2011 wird nunmehr zum zweiten Mal die Prognose für die Einnahmen<br />

aus Steuern, Länderfinanzausgleich (LFA) und Fehlbetrags-Bundesergänzungszuweisungen<br />

(Fehl-BEZ) für das laufende und den gesamten Finanzplanungszeitraum erstellt. Zusätzlich wird im<br />

Rahmen der Mittefristprognose auch das nächstfolgende Jahr (2016) prognostiziert, um für die anstehenden<br />

Haushaltsaufstellungsvertahren bei Bund und Ländern erste Einschätzungen zur Einnahmenentwicklung<br />

zu erhalten. Damit umfasst die diesjährige November-Schätzung die Jahre 2011 bis 2016.<br />

Die hier vorgestellten Ergebnisse basieren auf den offiziellen Ergebnissen des Arbeitskreises Steuerschätzung<br />

vom 4. November 2011 sowie dessen Regionalisierung für die Länder durch das Finanzministerium<br />

Baden-Württemberg.<br />

Aufgrund der Vereinbarung im Arbeitskreis, nur geltendes Recht als Schätzgrundlage anzuwenden,<br />

finden in dieser Schätzung folgende Gesetze und aufkommenswirksame Änderungen mit steuerrechtsändernden<br />

Tatbeständen erstmals Berücksichtigung:<br />

• Steuervereinfachungsgesetz 2011,<br />

• 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vorn 31. Juli 2011 (BGBl. I S. 1704),<br />

• Urteile des BFH zur steuerlichen Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahr-<br />

zeugs für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (§ 8 Abs.2 S.3 EStG).<br />

Die geschätzten Steuermehreinnahmen aller genannte Rechtsänderungen belaufen sich bundesweit im<br />

Jahr 2011 auf rd. 1,2 Mrd. €; hauptsächlich aus der Änderung bei der Kernbrennstoffsteuer. Bis zum<br />

Jahr 2015 steigen die Aufkommensminderungen auf rd. 1,9 Mrd. E. Dabei betreffen die Mindereinnahmen<br />

zunächst hauptsächlich den Bund durch geschätzte geringere Einnahmen bei der Kernbrennstoffsteuer.<br />

Für die Länder betragen aufgrund der Rechtsänderungen die Mindereinnahmen nach derzeitigen<br />

Angaben jährlich rd. 80 Mio. E.<br />

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung<br />

Grundlage der Schätzung bilden die in der Herbstprojektion von der Bundesregierung erstellten Eckwerte,<br />

die folgende Entwicklungen unterstellen:<br />

Weltkonjunktur und internationales Umfeld<br />

Die weltwirtschaftliche Dynamik ist zwar weiter aufwärts gerichtet, aber schwächer als noch im Mai angenommen.<br />

Für das Welt-BIP wird in Anlehnung an Einschätzungen internationaler Organisationen in<br />

den Jahren 2011 und <strong>2012</strong> preisbereinigt eine Zunahme um jeweils rd. 3 3/4 % erwartet. Der Welthandel<br />

wird nach einem kräftigen Anstieg im vergangenen Jahr mit etwa 7 1/2 % in diesem und mit 5 1/2 % im<br />

kommenden Jahr zunehmen. Im Projektionszeitraum dürfte sich somit das kräftige weltwirtschaftliche<br />

Expansionstempo etwas verlangsamen.<br />

1/12


Weitere Annahmen der Projektion sind:<br />

Für Europa wird eine schwächere Entwicklung erwartet.<br />

Steuerschätzung November 2011<br />

Es werden für den Projektionszeitraum keine Änderungen des Zins- und Wechselkursgefüges<br />

sowie der Weltmarktpreise unterstellt.<br />

• jahresdurchschnittlicher Ölpreis der Sorte Brent im Jahr 2011 rd. 112 US-Dollar je Barrel und<br />

im Jahr <strong>2012</strong> rd. 114 US-Dollar je Barrel,<br />

• Wechselkurs: 1,40 US-Dollar je Euro für das Jahr 2011 und 1,37 US-Dollar je Euro<br />

• für das Jahr <strong>2012</strong>,<br />

• Refinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank: 2011 1,3 %, <strong>2012</strong> 1,5 %<br />

Binnenwirtschaftliche Rahmenbedingungen<br />

Es wird davon ausgegangen, dass im Projektionszeitraum die Inlandsnachfrage zunehmend an Kraft<br />

gewinnt, da insbesondere die privaten Konsumausgaben deutlich aufwärts gerichtet sind. Auch die Bruttoanlageinvestitionen<br />

tragen im gesamten Projektionszeitraum zum Wachstum bei.<br />

Bereits im vergangenen Jahr überschritt die Kapazitätsauslastung nach dem starken Einbruch während<br />

der Krise ihre langfristigen Durchschnittswerte. Es gab Nachholbedarf bei den Ersatz- und Modernisierungsinvestitionen.<br />

Zunehmend gewinnt damit die Kapazitätserweiterung an Bedeutung. Die Ausrüstungsinvestitionen<br />

werden in diesem Jahr abermals kräftig zunehmen. Der gewerbliche Bau wirkt angesichts<br />

anhaltender Ausrüstungsinvestitionen expansiv auf die gesamtwirtschaftliche Aktivität. Die Wohnungsbauinvestitionen<br />

profitieren von den günstigen Rahmenbedingungen durch steigende Einkommen<br />

und positive Beschäftigungsentwicklung sowie niedrige Hypothekenzinsen. Die staatlichen Bauinvestitionen<br />

wurden durch die staatlichen Stützungsmaßnahmen stimuliert. Insgesamt dürften die Bauinvestitionen<br />

im laufenden Jahr so kräftig zunehmen wie seit dem Wiedervereinigungsboom im Jahr 1994 nicht<br />

mehr.<br />

Im kommenden Jahr wird sich die Expansion der Investitionsaktivität verlangsamen. Der private Konsum<br />

wird sich im Jahresverlauf weiter erholen. Die privaten Konsumausgaben tragen angesichts günstiger<br />

Einkommensperspektiven und einer positiven Arbeitsmarktentwicklung merklich zum Wachstum<br />

bei (Wachstumsbeitrag: +0,7 Prozentpunkte).<br />

Der staatliche Konsum wird im Projektionszeitraum die gesamtwirtschaftliche Aktivität stützen.<br />

Der Beitrag des Außenhandels zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung liegt dieses Jahr voraussichtlich<br />

bei +0,4 Prozentpunkten. Er trägt damit zu knapp 14 % zum Anstieg der gesamtwirtschaftlichen Aktivität<br />

bei. Im kommenden Jahr verringert sich der Wachstumsimpuls des Außenhandels auf Null.<br />

Die Verbraucherpreise werden im Jahre 2011 mit 2,3 % aufgrund höherer Rohstoffpreise merklich stärker<br />

als im vergangenen Jahr zunehmen. Im Jahre <strong>2012</strong> dürfte der Zuwachs des Preisniveaus bei 1,8 %<br />

liegen.<br />

Ergebnisse der Projektion<br />

Für das Jahr 2011 erwartet die Bundesregierung einen Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um<br />

real +2,9 %. Die Projektion liegt damit 0,3 Prozentpunkte höher als in der Frühjahresprojektion 2011<br />

vom April dieses Jahres. Für das Jahr <strong>2012</strong> wird von einem Wachstum von +1,0 % ausgegangen. Sie<br />

2/12


Steuerschätzung November 2011<br />

liegt damit um 0,2 Prozentpunkte über der Gemeinschaftsdiagnose der Wirtschaftsforschungsinstitute<br />

vom Oktober 2011.<br />

Prognose<br />

BIP<br />

Bruttolohnsumme<br />

UvE*<br />

Für Nominal Real Gesamt je Arbeitnehmer<br />

Mai 11 3,5 2,6 3,0 2,1 4,9<br />

Nov 11 2011 3,8 2,9 4,7 3,4 3,1<br />

Differenz +0,3 +0,3 +1,7 +1,3 -1,8<br />

Mai 11 3,5 1,8 3,3 2,7 4,1<br />

Nov 11 <strong>2012</strong> 2,4 1,0 2,8 2,4 2,5<br />

Differenz -1,1 -0,8 -0,5 -0,3 -1,6<br />

Mai 11 3,0 1,6 2,5 2,4 4,7<br />

Nov 11 <strong>2012</strong>115 2,9 1,6 2,5 2,5 4,5<br />

Differenz -0,1 0,0 0,0 +0,1 -0,2<br />

* UvE: Unternehmens- und Vermögenseinkommen<br />

Auf dem Arbeitsmarkt dürfte die Zahl der registrierten Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2011 um<br />

268.000 Personen abnehmen. Im Jahresdurchschnitt <strong>2012</strong> geht die Arbeitslosigkeit voraussichtlich um<br />

weitere 120 000 Personen zurück. In beiden Jahren wird die Drei-Millionen-Marke unterschritten.<br />

Die Erwerbstätigkeit wird im Jahresdurchschnitt 2011 voraussichtlich um rund 525,000 Personen zunehmen<br />

(+1,3 %) und im Durchschnitt des Jahres <strong>2012</strong> ebenfalls um rund 200 000 Personen steigen<br />

(+0,5 %). Die Zahl der Arbeitnehmer dürfte sich im Projektionszeitraum um etwa 460 000 Personen<br />

(+1,3 %) bzw. um 150 000 Personen (+0,4 %) erhöhen (jeweils Inlandskonzept). Der Anstieg der Erwerbstätigkeit<br />

fällt kräftiger aus als der Rückgang der Arbeitslosigkeit. Grund hierfür ist unter anderem<br />

der weitere Rückgang der stillen Reserve.<br />

Die Lohnentwicklung ist weiter aufwärtsgerichtet. Die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer nehmen<br />

im Projektionszeitraum im Jahre 2011 um 3,4 `)/0 und im Jahre <strong>2012</strong> um 2,4 % zu (Lohnsumme<br />

2011: +4,7 % und <strong>2012</strong>: +2,8 %). Die Nettolöhne je Arbeitnehmer steigen aufgrund der Beitragssatzanpassungen<br />

in den Gesetzlichen Krankenversicherungen, der Arbeitslosenversicherung sowie der kalten<br />

Progressen bei der Lohnsteuer in diesem Jahr weniger stark (+2,8 %). Im Jahr <strong>2012</strong> expandieren sie<br />

aufgrund der Beitragssatzsenkung bei der Gesetzlichen Rentenversicherung um 2,3 %. Die Lohnstückkosten<br />

nehmen moderat zu (2010: -0,9 %; 2011: +1,6 %; <strong>2012</strong>: +1,7 %).<br />

Mittelfristige Entwicklung<br />

Es wird auf mittlere Sicht davon ausgegangen, dass für die weltweite wirtschaftliche Aktivität nach guten<br />

Wachstumsjahren 2010 und 2011 auch für die Folgejahre gute Grundbedingungen für eine moderatere<br />

Fortsetzung dieser Entwicklung trotz gestiegener Risiken vorhanden sind. Es wird von einem anhaltend<br />

moderaten Wachstum des Welthandels ausgegangen. Die mittelfristigen Exportchancen der deutschen<br />

Wirtschaft werden als gut eingeschätzt. Gerade in überdurchschnittlich wachsenden Schwellenländern<br />

wie Brasilien, China, Indien und Russland ist der Bedarf an deutschen Investitionsgütern hoch.<br />

Für Rohöl und Rohstoffe werden im Prognosezeitraum keine angebotsseitigen Versorgungsengpässe<br />

unterstellt.<br />

3/12


Wirtschafts- und Finanzpolitik:<br />

Steuerschätzung November 2011<br />

Im Euro-Raum wird der Ausstieg aus den konjunkturellen Stützungsmaßnahmen fortgesetzt. Die Schuldenkrise<br />

einiger Staaten weitet sich nicht aus. Die Wirtschaftsentwicklung verläuft sehr heterogen.<br />

In Deutschland wird die Fortsetzung einer wachstumsorientierte Wirtschafts- und Finanzpolitik in<br />

Deutschland unterstellt.<br />

Unter den genannten Voraussetzungen sind die Rahmenbedingungen für mehr Wachstum und Beschäftigung<br />

bei Preisstabilität auf mittlere Sicht günstig:<br />

Durch den kräftigen Aufschwung wird für das Produktionspotenzial im Projektionszeitraum nach<br />

Überwindung der Krise ein Wachstum um jahresdurchschnittlich 1,4 Prozent pro Jahr prognostiziert.<br />

Der jährliche Anstieg liegt rund 0,2 Prozentpunkte über der Potenzialwachstumsrate der<br />

zurückliegenden Dekade.<br />

• Das Potenzialwachstum eröffnet den Spielraum für ein kräftiges Wirtschaftswachstum in der<br />

mittleren Frist. Von 2011 bis 2016 beträgt die Zunahme des realen Bruttoinlandsprodukt pro<br />

Jahr rund 1,7 Prozent.<br />

• Stellt man die dynamischen Jahre der kurzfristigen Projektion für 2011 und <strong>2012</strong> in Rechnung,<br />

ergibt sich für die verbleibenden Jahre 2013 bis 2016 ein Wachstum von durchschnittlich 1,6<br />

Prozent pro Jahr.<br />

• Auf dem Arbeitsmarkt setzt sich auch in der mittleren Frist die günstige Entwicklung fort. Die<br />

Zahl der Arbeitslosen wird bis zum Jahr 2016 voraussichtlich auf rund 2,6 Mio. sinken.<br />

Risikobewertung<br />

Von den Vertretern des BMWI wird die Herbstprojektion 2011 als ausgewogen eingeschätzt. Es wird<br />

eine Reihe von Chancen und Risiken genannt, die Einfluss auf die tatsächliche Entwicklung haben können.<br />

Risiken bestehen:<br />

hauptsächlich im weltwirtschaftlichen Gefüge. Das Hauptrisiko liegt im Fortgang der Bewältigung<br />

der Schuldenkrise und Vertrauenskrise in vielen Staaten. Dadurch bedingt bleibt die Unsicherheit<br />

hoch. Mit der Vertrauenskrise verbunden ist die Stabilität des Banken- und Finanzsektors<br />

sowie des Euro. Weiter zunehmende Unsicherheit an den Finanzmärkten kann zu Konsumund<br />

Investitionszurückhaltung führen.<br />

• Zudem besteht im Preisniveau — nicht zuletzt infolge unsicherer Rohstoffpreisentwicklung und<br />

der expansiv ausgerichteten weltweiten Liquiditätsversorgung — ein Risikopotential. Steigende<br />

Inflationserwartungen könnten bremsend auf die wirtschaftlichen Aktivitäten wirken.<br />

Als Chancen werden dagegen aufgeführt:<br />

• Mögliche noch stärkere aufschwungbedingte binnenwirtschaftliche Selbstverstärkungseffekte,<br />

4/12


• Eine Unterschätzung der Grunddynamik im privaten Sektor würde bedeuten, dass<br />

Steuerschätzung November 2011<br />

• Produktivitätsreserven bestehen und bessere strukturelle Wachstumsbedingungen<br />

vorherrschen,<br />

• Investitionen durch das noch sehr niedrige (Real-)Zinsniveau stärker beflügelt werden<br />

als unterstellt,<br />

• eine rasche und überzeugende Lösung der europäischen Schuldenkrise sowie die<br />

Rückkehr der Vereinigten Staaten auf einen nachhaltigen Wachstumspfad die Nachfrage<br />

nach deutschen Produkten zusätzlich erhöhen könnte.<br />

Darüber hinaus könnte auch die weltwirtschaftliche Dynamik kräftiger als erwartet ausfallen,<br />

wovon Deutschlands Exporteure profitieren würden.<br />

5/12


2. Entwicklung der Steuereinnahmen auf gesamtstaatlicher Ebene<br />

700.000<br />

650.000 —<br />

600.000 —<br />

w 550.000 —<br />

ä<br />

.E 500.000<br />

Steuerschätzung November 2011<br />

Nach den krisenbedingten Einbrüchen der Steuereinnahmen im Jahr 2009 und dem auch trotzt frühzeitig<br />

wieder einsetzender Konjunkturbelebung im Jahr 2010 niedrigen Einnahmeniveau wird sich für das<br />

Jahr 2011 die deutlich verbesserte Konjunkturentwicklung auch in einem stark verbesserten Einnahmeniveau<br />

niederschlagen.<br />

Bereits in der Mai-Steuerschätzung 2011 war davon ausgegangen worden, dass die Einnahmen ab<br />

dem Jahr 2011 wieder deutlich ansteigen werden.<br />

Vor dem Hintergrund der aktuellen Einschätzung zur wirtschaftlichen Entwicklung wird die Prognose<br />

vom Frühjahr 2011 vom Grundansatz bestätigt. Für das Jahr 2011 ergeben sich mit 571,2 Mrd. sogar<br />

nochmals Zuwächse um +16,2 Mrd. € bzw. +2,9 % gegenüber Mai 2011. Bezogen auf das Jahr 2010<br />

bedeutet dies ein Zuwachs von +7,7 % bzw. von 40,6 Mrd. E.<br />

Aufgrund der Erwartung einer konjunkturellen Delle im Jahr <strong>2012</strong> in Verbindung mit einem erhöhten<br />

Einnahmejahr 2011 steigen die Einnahmen aus Steuern für alle Ebenen zusammen in den kommenden<br />

Jahren nochmals — aber deutlich geringer — an und liegen damit nur wenig über dem Ergebnis des Mai<br />

2011 wie die unten stehende Grafik zeigt (Beträge in Mio. €).<br />

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 <strong>2012</strong> 2013 2014 2015<br />

Steuereinnahmen aller Ebenen, 2001 - 2010 Ist; 2011 — 2015 Ergebe Steuerschätzung Mai 2011; rote Linie Steuerschätzzung<br />

Nov. 2011,<br />

Der Zuwachs der Einnahmen beträgt dabei in <strong>2012</strong> +3,6 %. In den Folgejahren 2013 bis 2015 wachsen<br />

die prognostizierten Einnahmen mit +3,6 % in 2013, 3,7 % in 2014 und 3,6 % in 2015 noch deutlich<br />

überdurchschnittlich an. Dies zeigt auch die eingefügte Linie, die zum Vergleich den Zuwachs abbildet,<br />

6/12


Steuerschätzung November 2011<br />

der sich bei einer Fortschreibung der Entwicklung der letzten 10 Jahre mit einer Rate von knapp 2 % p.<br />

a, ergeben würde.<br />

Für die Einzeljahre der Projektion ergeben sich nach dem offiziellen Ergebnis des AK Steuerschätzung<br />

vom 4. November 2011 folgende Ergebnisse für die Gesamteinnahmen von Bund, Ländern, Gemeinden<br />

und der EU:<br />

Die Einnahmen steigen gegenüber der vorhergehenden Schätzung vom Mai 2011 in 2011 um insgesamt<br />

+16,2 Mrd. an. Die Zuwächse verteilen sich nahezu gleichmäßig auf die Ebenen Bund / Länder /<br />

Gemeinden, da sich der Großteil der geschätzten Mehreinnahmen auf Zuwächse bei den Gemeinschaftssteuern<br />

Lohnsteuer und Umsatzsteuer zurückführen lässt.<br />

Bei den Steuereinnahmen der Länder betragen die geschätzten Mehreinnahmen in 2011 +2,9 %, die<br />

sich ausschließlich aus einer verbesserten Schätzung ergeben. Steuerrechtsänderungen spielen für das<br />

Ergebnis dieser Schätzung eine untergeordnete Rolle. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies ein Plus<br />

von +13,6 Mrd. bzw. +6,5 %.<br />

2011 Ist 2009 Ist 2010 Nov. 2010 Mai 2011 Nov. 201 Differenz<br />

(in Mrd. €)<br />

Nov.11 - Mai 11<br />

Bund 228,0 225,8 225,4 237,3 247,7 +9,3<br />

Länder 207,1 210,1 211,3 217,3 223,6 +6,3<br />

Gemeinden 68,4 70,3 72,3 73,7 76,3 +2,6<br />

EU 20,5 24,4 28,4 26,6 24,6 -2,0<br />

Steuern gesamt 524,0 530,6 537,3 555,0 571,2 +16,2<br />

Insgesamt wird mit den geschätzten Einnahmen von 571,2 Mrd. bereits in 2011 und damit ein Jahr<br />

früher als noch im Mai 2011 geschätzt das Niveau des Jahres 2008 (561,2 Mrd. €) wieder erreicht und<br />

überschritten.<br />

Für das Jahr <strong>2012</strong> werden Einnahmen von insgesamt 592,0 Mrd. erwartet. Der Zuwachs von +7,4<br />

Mrd. bzw. + 1,3 % verteilt sich entsprechend dem Anteil an den Gemeinschaftssteuern und deren<br />

Zuwachs im Prognosezeitraum annähernd gleichmäßig über die Ebenen. Die Mehreinnahmen des<br />

Bundes fallen aufgrund der geschätzten Mindereinnahmen bei der Kernbrennstoffsteuer gemäß dem<br />

13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 31. Juli 2011 etwas niedriger aus.<br />

<strong>2012</strong><br />

Mai 2011 Nov 2011 Differenz<br />

(in Mrd. €)<br />

Nov. 11 -Mai 11<br />

Bund 247,2 249,9 +2,7<br />

Länder 228,7 232,7 +4,0<br />

Gemeinden 79,1 80,1 +1,0<br />

EU 29,6 29,3 -0,3<br />

Steuern gesamt 584,6 592,0 +7,4<br />

Bei den Ländersteuern setzen sich die Mehreinnahmen ebenfalls fort. Sie liegen um +4,0 Mrd. € bzw.<br />

+1,7 % höher als für <strong>2012</strong> im Mai 2011 prognostiziert wurde. Mit 232,7 Mrd. steigen die Einnahmen<br />

der Länder in <strong>2012</strong> gegenüber 2011 um +4,1 % an. Die Zuwächse liegen dabei neben den direkten<br />

Effekten aus erhöhten Umsätzen bei der Umsatzsteuer und der Einfuhrumsatzsteuer bei den gewinn-<br />

7/12


Steuerschätzung November 2011<br />

abhängigen Steuern. Die Lohnsteuer steigt auf der Basis zur Einschätzung der Entwicklung des Arbeitsmarktes<br />

um +4,4 % an.<br />

In den Mittelfristjahren 2013 bis 2015 setzt sich die Entwicklung der Steuereinnahmen auf dem bereits<br />

im Mai 2011 unterstellten Wachstumspfad weiter fort. Da das unterstellte Wachstum in den Mittelfristjahren<br />

dem der Mai-Steuerschätzung entspricht, sind geschätzte Mehreinnahmen hauptsächlich auf den<br />

Niveaueffekt aus dem Jahr 2011 zurückzuführen.<br />

2013<br />

Mai 2011 Nov. 2011 Differenz<br />

(in Mrd. €)<br />

Nov. 11- Mai 11<br />

Bund 255,3 257,2 +1,8<br />

Länder 238,3 241,2 +2,9<br />

Gemeinden 83,7 83,6 -0,1<br />

EU 31,3 31,1 -0,2<br />

Steuern gesamt 608,6 613,2 +4,4<br />

Für das Jahr 2013 wird mit 613,2 Mrd. ein Anstieg der Steuereinnahmen gegenüber <strong>2012</strong> von +3,6 %<br />

geschätzt. Der Zuwachs auf 635,8 Mrd. € in 2014 entspricht nochmals einer Steigerung um 3,7 % gegenüber<br />

dem Vorjahr.<br />

2014<br />

Mai 2011 Nov. 2011 Differenz<br />

(in Mrd. €)<br />

Nov. 11- Mai 11<br />

Bund 265,0 268,3 +3,4<br />

Länder 246,4 249,8 +3,4<br />

Gemeinden 87,4 87,2 -0,2<br />

EU 31,8 30,4 -1,4<br />

Steuern gesamt 630,6 635,8 +5,2<br />

Im Jahr 2015 setzt sich diese Entwicklung aufgrund der getätigten Annahmen fort. Die Einnahmen belaufen<br />

sich demnach auf 658,5 Mrd. E. Dies ist ein Zuwachs von +3,6 % gegenüber dem geschätzten<br />

Jahr 2014.<br />

2015<br />

Mai 2011 Nov. 2011 Differenz<br />

(in Mrd, €)<br />

Nov. 11 - Mai 11<br />

Bund 274,3 276,7 +2,4<br />

Länder 254,7 258,5 +3,8<br />

Gemeinden 91,0 90,8 -0,2<br />

EU 32,3 32,5 +0,2<br />

Steuern gesamt 652,3 658,5 +6,2<br />

8/12


3. Entwicklung der Steuereinnahmen im Land <strong>Brandenburg</strong><br />

Steuerschätzung November 2011<br />

Für die Prognose der Einnahmen für das Land <strong>Brandenburg</strong> wird wie in den vorausgegangenen Schätzungen<br />

vom Ergebnis der Regionalisierung des Schätzergebnisses durch Baden-Württemberg ausgegangen.<br />

Daran schließen sich für <strong>Brandenburg</strong> spezifische Abschläge an, die aufgrund der Methodik<br />

der Regionalisierung nicht berücksichtigt werden können.<br />

3.1 Quantifizierungen der Bereinigungen und Abschläge gegenüber dem Ergebnis von Baden-<br />

Württemberg<br />

Die Regionalisierung des Schätzergebnisses durch Baden-Württemberg stellt ein rein technisches Verfahren<br />

auf der Basis der Ist-Entwicklung des Vorjahreszeitraumes dar. Daher können sich Ergebnisse<br />

für <strong>Brandenburg</strong> ergeben, die die aktuellen Gegebenheiten nicht ausreichend berücksichtigen. In diesem<br />

Fall sind manuelle Korrekturen vorzunehmen. Dies betrifft in dieser Schätzung:<br />

• Abschlag für demografiebedingte Mindereinnahmen von 26 Mio. € jährlich kumulierend auf der<br />

Basis einer geschätzten Bevölkerungsentwicklung von -10.000 EW pro Jahr. Der Abschlag wird<br />

erstmals für das Jahr <strong>2012</strong> einberechnet, da die Regionalisierung bereits auf den Einwohnerzahlen<br />

zum Stichtag 30.06.2011 beruhen. Diese Daten sind Grundlage für die Abrechnung des<br />

Länderfinanzausgleichs 2011. Ein Abschlag für das aktuelle Jahr ist damit nicht mehr erforderlich.<br />

Anmerkung:<br />

abrechnungsbedingte Abschläge aus der Zerlegung bei der Lohnsteuer sowie der Körperschaftsteuer:<br />

Aufgrund von Verschiebungen in den Quartalsabrechnungen der Zerlegungsbeträge<br />

ist die Basis der Regionalisierung zu bereinigen. Daher wird für die Lohnsteuer im Jahr<br />

2011 ein Abschlag von 7 Mio. € einberechnet sowie bei der Körperschaftsteuer ein Abschlag<br />

von 13 Mio. € ab 2011 entsprechend dem Aufkommenszuwachs ansteigend bis 2015 auf 19<br />

Mio. € unterstellt.<br />

In die Mai-Steuerschätzung 2011 wurde für die Mittelfristjahre 2013 bis 2015 ein Risikoabschlag<br />

von 50 Mio. € jährlich kumulierend eingerechnet. Dies ergab sich vordringlich aus der Beurteilung<br />

der Risikolage zur mittelfristigen Wirtschaftsentwicklung. Die Einschätzung zur Unsicherheitslage<br />

hat sich seit dem nicht verändert. Sie wird weiterhin als hoch eingeschätzt. Dieses Risikoszenario<br />

ist aber wie auch schon im Mai 2011 nicht quantifizierbar im Sinne der Methoden<br />

des Arbeitskreises Steuerschätzung. Ohne eine genaue Einschätzung zu möglichen Auswirkungen<br />

verschiedenster wirtschaftlicher Entwicklungen geben zu können wird der allgemeine<br />

Risikoabschlag für die Steuereinnahmen des Landes <strong>Brandenburg</strong> zunächst beibehalten.<br />

Die November-Schätzung 2011 umfasst insgesamt die Jahre bis 2016 aufgrund des Antrages des BMF.<br />

Die Auswertungen für das Land <strong>Brandenburg</strong> beinhalten zunächst nur die Finanzplanungsjahre einschließlich<br />

2015. Hochrechnungen für das Jahr 2016 sind derzeit mit starken Unsicherheiten verbunden,<br />

so dass diese erst mit den Anmeldungen im Zusammenhang mit der Finanzplanung <strong>2012</strong>-2016 auf<br />

Basis der dann aktuellen Wirtschafts- und Finanzsituation ermittelt werden.<br />

9/12


3.2 Ergebnisse für <strong>Brandenburg</strong> (Landesebene) 2011<br />

Steuerschätzung November 2011<br />

Im Ergebnis dieser Einschätzung ergeben sich für das Land <strong>Brandenburg</strong> folgende Einnahmen aus<br />

Steuern und Finanzausgleich:<br />

2009 2010 2011 <strong>2012</strong> 2013 2014 2015<br />

(Ist) (Ist)<br />

Einnahmen aus Steuern 4.999,0 5.123,5 5.453,0 5.682,6 5.872,2 6.070,8 6.269,5<br />

Einnahmen Finanzausgleich<br />

inkl. Fehl-BEZ<br />

Einnahmen aus Steuer und<br />

Finanzausgleich gesamt in<br />

Mio. €<br />

Veränderungen gegenüber<br />

dem Vorjahr in Mio. €<br />

Veränderungen gegenüber<br />

dem Vorjahr in v. H.<br />

726,2 617,7 622,1 646,4 653,9 661,9 673,8<br />

5.725,2 5341,2 6.075,1 6.329,0 6.526,1 6.732,7 6.943,3<br />

-731,8 +16,9 +333,9 +253,9 +197,1 +206,6 +253,9<br />

-11,3 +0,3 +5,8 +4,2 +3,1 +3,1 +3,1<br />

Nach dieser Prognose wird mit den Einnahmen des Jahres 2013 das Ergebnis des Jahres 2008<br />

(6.456,9 Mio. €) wieder erreicht (im Mai 2011 war dies erst für das Jahr 2014 vorausgeschätzt worden).<br />

Gegenüber den bisherigen Ansätzen im Haushaltsplan 2011 und den Ansätzen für die Jahre <strong>2012</strong> bis<br />

2015 ergeben sich folgende Mehreinnahmen. Die Darstellungen beinhalten die Einnahmen aus Steuern,<br />

Länderfinanzausgleich und Fehl-BEZ:<br />

2011 <strong>2012</strong> 2013 2014 2015<br />

HP 2011, HPE <strong>2012</strong> bzw. Finanzplanung 2011-2015<br />

(Basis: Steuerschätzung Nov. 2010 bzw. Mai 2011)<br />

5.719,6 6.024,3 6.253,6 6.446,2 6.641,9<br />

Ergebnis Steuerschätzung Nov. 2011 6.075,1 6.329,0 6.526,1 6.732,7 6.943,3<br />

Mehreinnahmen in Mio. € (vor KFA) +355,5 +137,1 +130,4 +152,4 +168,4<br />

Mehreinnahmen in Mio. € nach Abzug KFA (rd. -20%) +284,4 +109,6 +104,3 +121,9 +134,7<br />

Für das Jahr 2011 ergeben sich gegenüber dem Haushaltsplanansatz von 5.719,6 Mio. € Mehreinnahmen<br />

von nunmehr 355,5 Mio. E, nachdem im Mai 2011 bereits Mehreinnahmen von 164,0 Mio. geschätzt<br />

wurden. Nach Abzug des kommunalen Anteils durch das BbgFAG von rd. 20 % verbleiben geschätzte<br />

Mehreinnahmen von 284,4 Mio. € im Landeshaushalt (nachrichtlich: ggü. dem Ergebnis der<br />

Mai-Steuerschätzung bedeutet dies in 2011 zusätzlich zu erwartende Mehreinnahmen von 191,5 Mio. E.<br />

Davon müssen rd. 20 % (= 38,3 Mio. €) als zusätzlicher Abrechnungsbetrag bis spätestens 2013 an die<br />

Kommunen weitergeleitet werden).<br />

Die Zuwächse ab dem Jahr <strong>2012</strong> gegenüber den bisherigen Ansätzen, die auf der Basis der Mai-<br />

Steuerschätzung 2011 ermittelt wurden, liegen aufgrund des Niveaueffektes aus 2011 nochmals im<br />

dreistelligen Bereich. Die Steuern und steuerinduzierten Einnahmen <strong>2012</strong> werden demnach rd. 137,1<br />

Mio. € über dem bisherigen Ansatz liegen; nach KFA noch um 109,6 Mio. E.<br />

10/12


Steuerschätzung November 2011<br />

in den Finanzplanungsjahren 2013 bis 2015 werden die Einnahmen auf diesem erhöhten Niveau ebenfalls<br />

nochmals ansteigen und zu Mehreinnahmen von über 100 Mio. € (nach Abzug des kommunalen<br />

Anteils von rd. 20 %) jährlich gegenüber den bisherigen Annahmen für die Finanzplanung 2011 — 2015<br />

führen.<br />

11/12


4. Einnahmesituation der <strong>Brandenburg</strong>er Kommunen<br />

Steuerschätzung November 2011<br />

Die Steuereinnahmen der Gemeinden setzen sich zusammen aus den Anteilen an den Gemeinschaftssteuern<br />

(Lohnsteuer, veranlagte Einkommensteuer, Zinsabschlagsteuer und Umsatzsteuer) sowie den<br />

Gemeindesteuern (Grundsteuer NB, Gewerbesteuer abzgl. Umlage, sonstige Gemeindesteuern).<br />

Mit dem Anstieg der Steuereinnahmen in Bund und Ländern durch Aufkommenszuwächse bei der<br />

Lohnsteuer und der Umsatzsteuer sind auch anteilig Mehreinnahmen für die Gemeinden verbunden.<br />

Dies zeigt sich u. a. daran, dass nach den einnahmeschwachen Jahren 2009 und 2010 die geschätzten<br />

Einnahmen im Jahr 2011 um 6,2 % bzw. 85 Mio. € gegenüber dem Vorjahr ansteigen. Auch für die Folgejahre<br />

ab <strong>2012</strong> setzt sich der Zuwachs der Einnahmen für die Gemeinden fort.<br />

Verglichen mit dem Ergebnis aus der Steuerschätzung Mai 2011 liegen die aktuell prognostizierten<br />

Einnahmen ab <strong>2012</strong> aber unter den Mai-Zahlen. Während im Mai 2011 für das Jahr <strong>2012</strong> noch Einnahmen<br />

von 1.565 Mio, geschätzt wurden, liegt das Ergebnis nach der aktuellen Schätzung derzeit bei<br />

1.530 Mio. E. Die Verringerung der Schätzergebnisse setzt sich bis 2015 fort, so dass für dieses Jahr<br />

die Einnahmeerwartung mit 1.725 Mio. um 85,6 Mio. unter der letzten Mai-Prognose liegt. Der<br />

Grund für die nunmehr langsamer steigenden Steuereinnahmen der Kommunen liegt in der Schätzkorrektur<br />

der Gewerbesteuer. Für die neuen Länder wurde die Schätzung für alle Jahre nach unten angepasst.<br />

Zusätzlich wird — bedingt durch die sich fortschreibende Regionalisierungsbasis — prognostisch<br />

auf <strong>Brandenburg</strong> nach neuester Schätzung weniger Gewerbesteuer verteilt als es noch im Mai 2011 der<br />

Fall gewesen ist. Beide Gewerbesteuereffekte werden durch die Mehreinnahmen bei den sonstigen<br />

Steuereinnahmen nur zum Teil ausgeglichen und führen zu den insgesamt verringerten Schätzergebnissen.<br />

Die Aufteilung der einzelnen Steuereinnahmen der <strong>Brandenburg</strong>er Gemeinden ist der Anlage zu entnehmen.<br />

Steuereinnahmen<br />

absolut:<br />

abs. (Mio. €)<br />

Veränderung ggü.<br />

Vj.:<br />

abs. (Mb. €)<br />

in vH<br />

2006 2007 2008 2009<br />

gern. Kassenstatistik<br />

I 2010 2011 <strong>2012</strong> 2013<br />

Prognose Nov. 2011<br />

2014 2015<br />

1.042 1.249 1.467 1.371 1.380 1.465 1.530 1.590 1.658 1.725<br />

+46 +207 +218 -96 +9 +85 +65 +60 +68 +67<br />

+4,6% +19,9% +17,5% -6,5% +0,6% +6,2% +4,4% +3,9% +4,3% +4,0%<br />

Neben den Steuereinnahmen profitieren die Kommunen von den geschätzten Mehreinnahmen des<br />

Landes <strong>Brandenburg</strong> im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs. 20% der Mehreinnahmen fließen<br />

in die Verbundmasse des KFA. Abgeleitet aus den oben dargestellten Ergebnissen für die Landesebene<br />

<strong>Brandenburg</strong> ergeben sich für die <strong>Brandenburg</strong>er Kommunen damit zusätzliche Mehreinnahmen von<br />

+71,1 Mio. in 2011. Die Mehreinnahmen in den Jahren <strong>2012</strong> bis 2015 steigen von rd. 27 Mio. auf rd.<br />

34 Mio. E.<br />

2011 <strong>2012</strong> 2013 2014 2015<br />

Mehreinnahmen in Mio. € Landesebene vor KFA +355,5 +137,1 +130,4 +152,4 +168,4<br />

davon 20 % kommunaler Anteil in Mio. E +71,1 +27,4 +26,1 +30,5 +33,7<br />

12/12


Ergebnis der 139. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom 2.-4. Nov. 2011<br />

HP<br />

2011<br />

Schätzergebnis<br />

IMF<br />

Diff. IMF-Erg.<br />

ggü. Haushalt<br />

Lohnsteuer 1.245,4 1.335,1 +89,7<br />

Veranlagte Einkommensteuer 86,1 127,4 +41,3<br />

N.v.St.v. Ertrag 61,7 50,7 - 11,0<br />

Körperschaftsteuer 126,0 230,1 +104,1<br />

Gewerbesteuerumlage 47,7 44,5 - 3,1<br />

Abgeltungsteuer 44,4 42,2 -2,2<br />

Steuern vom Umsatz 3.310,0 3.417,0 +107,0<br />

Gemeinschaftsteuern 4.921,2 5.247,0 +325,8<br />

Erbschaftsteuer 15,7 14,2 - 1,5<br />

Grunderwerbsteuer 130,3 132,2 +2,0<br />

Totalisatorsteuer 0,3 0,3 +0,0<br />

Lotteriesteuer 29,9 30,4 +0,5<br />

Feuerschutzsteuer 10,1 11,0 +0,9<br />

Biersteuer 19,1 17,8 -1 ,3<br />

Ländersteuern 205,3 206,0 +0,7<br />

Steuern insgesamt 5.126,5 5.453,0 +326,5<br />

Horizontaler LFA 413,4 432,6 +19,2<br />

Fehlbetrags -BEZ 179,7 189,5 +9,8<br />

LFA, Fehi-BEZ 593,1 622,2 +29,1<br />

Steuern, LFA, Fehl -BEZ 5.719,6 6.075,1 +355,5


Ergebnis der 139. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom 2.-4. Nov. 2011<br />

HPE <strong>2012</strong><br />

<strong>2012</strong><br />

Schätzergebnis<br />

MdF<br />

Diff. MdF-Erg.<br />

ggü. Haushalt<br />

Lohnsteuer 1.376,3 1.388,9 +12,6<br />

Veranlagte Einkommensteuer 145,9 156,1 +10,2<br />

N.v.St.v. Ertrag 58,8 52,1 -6,7<br />

Körperschaftsteuer 251,0 286,1 +35,1<br />

Gewerbesteuerumlage 52,0 47,5 -4,5<br />

Abgeltungsteuer 49,5 44,0 -5,5<br />

Steuern vom Umsatz 3.423,4 3.502,2 +78,8<br />

Gemeinschaftsteuern 5.356,9 8.476,9 +120,0<br />

Erbschaftsteuer 14,5 15,0 +0,5<br />

Grunderwerbsteuer 131,2 131,0 - 0,2<br />

Totalisatorsteuer 0,3 0,3 +0,0<br />

Lotteriesteuer 32,1 30,6 - 1,5<br />

Feuerschutzsteuer 10,1 11,0 +0,9<br />

Biersteuer 19,6 17,7 -1,9<br />

Ländersteuern 207,8 205,6 -2,2<br />

Steuern insgesamt 5.564,7 5.682,6 +117,9<br />

Horizontaler LFA 436,5 449,8 +13,3<br />

Fehlbetrags -BEZ 190,7 196,6 +5,9<br />

LFA, Fehl-BEZ 627,2 646,5 +19,3<br />

Steuern, LFA, Fehl-BEZ 6.191,9 6.329,0 +137,1


Ergebnis der 139. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom 2.4. Nov. 2011<br />

Mipla<br />

2011-2015<br />

2013<br />

Schätzergebnis<br />

MdF<br />

Diff. Schätzergebnis<br />

ggü. <strong>Entwurf</strong> Mipla<br />

Lohnsteuer 1.449,2 1.463,4 +14,2<br />

Veranlagte Einkommensteuer 181,4 184,9 +3,5<br />

N.v.St.v. Ertrag 61,6 53,4 - 8,1<br />

Körperschaftsteuer 289,7 319,0 +29,3<br />

Gewerbesteuerumlage 55,8 48,9 -7,0<br />

Abgeltungsteuer 53,6 46,8 -6,8<br />

Steuern vom Umsatz 3.448,2 3.547,8 +99,7<br />

Gemeinschaftsteuern 5.539,5 5.664,2 +124,8<br />

Erbschaftsteuer 14,9 15,4 +0,5<br />

Grunderwerbsteuer 134,6 133,0 - 1,5<br />

Totalisatorsteuer 0,3 0,3 +0,0<br />

Lotteriesteuer 32,1 30,6 - 1,4<br />

Feuerschutzsteuer 10,1 11,0 +0,9<br />

Biersteuer 19,6 17,6 -2,1<br />

Ländersteuern 211,5 208,0 -3,5<br />

Steuern insgesamt 5.751,0 5.872,2 +121,2<br />

Horizontaler LFA 449,9 455,9 +6,0<br />

Fehlbetrags-BEZ 194,8 198,0 +3,2<br />

LFA, Fehl- BEZ 644,7 653,8 +9,1<br />

Steuern, LFA, Fehl -BEZ 6.395,7 6.526,0 +130,4


Ergebnis der 139. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom 2.-4. Nov. 2011<br />

vorl. Mipla<br />

2011-2015<br />

2014<br />

Schätzergebnis<br />

MdF<br />

Diff. Schätzergebnis<br />

ggü. <strong>Entwurf</strong> Mipla<br />

Lohnsteuer 1.520,6 1.537,6 +17,0<br />

Veranlagte Einkommensteuer 201,1 209,6 +8,5<br />

N.v.St.v. Ertrag 64,8 56,2 - 8,7<br />

Körperschaftsteuer 333,3 356,8 +23,5<br />

Gewerbesteuerumlage 58,5 50,5 -8,0<br />

Abgeltungsteuer 57,8 49,9 - 7,9<br />

Steuern vom Umsatz 3.474,3 3.599,7 +125,4<br />

Gemeinschaftsteuern 5.710,3 5.860,2 +149,8<br />

Erbschaftsteuer 15,4 16,0 +0,6<br />

Grunderwerbsteuer 137,0 135,2 - 1,8<br />

Totalisatorsteuer 0,3 0,3 +0,0<br />

Lotteriesteuer 32,1 30,6 - 1,4<br />

Feuerschutzsteuer 10,1 11,0 +0,9<br />

Biersteuer 19,6 17,5 -2,2<br />

Ländersteuern 214,6 210,6 -3,9<br />

Steuern insgesamt 5.924,9 6.070,8 +145,9<br />

Horizontaler LFA 458,5 462,4 +3,9<br />

Fehlbetrags -BEZ 196,9 199,5 +2,6<br />

LFA, Fehl -BEZ 655,4 661,9 +6,5<br />

Steuern, LFA, Fehl -BEZ 6.580,3 6.732,7 +152,4


Ergebnis der 139. Sitzung des Arbeitskreises ''Steuerschätzungen" vom 2.-4. Nov. 2011<br />

vorl. Mipla<br />

2011-2015<br />

2015<br />

Schätzergebnis<br />

MdF<br />

Diff. Schätzergebnis<br />

ggü. <strong>Entwurf</strong> Mipla<br />

Lohnsteuer 1.590,9 1.613,9 +23,0<br />

Veranlagte Einkommensteuer 216,9 230,1 +13,2<br />

N.v.St.v. Ertrag 68,1 58,4 -9,6<br />

Körperschaftsteuer 375,6 388,5 +12,9<br />

Gewerbesteuerumlage 61,8 52,7 -9,1<br />

Abgeltungsteuer 62,5 53,6 -8,9<br />

Steuern vom Umsatz 3.512,6 3.659,0 +146,3<br />

Gemeinschaftsteuern 5.888,4 6.056,2 +167,8<br />

Erbschaftsteuer 16,0 16,6 +0,6<br />

Grunderwerbsteuer 139,5 137,4 -2,0<br />

Totalisatorsteuer 0,3 0,3 +0,0<br />

Lotteriesteuer 32,1 30,6 - 1,4<br />

Feuerschutzsteuer 10,1 11,0 +0,9<br />

Biersteuer 19,6 17,3 -2,3<br />

Ländersteuern 217,6 213,3 -4,3<br />

Steuern insgesamt 6.106,0 6.269,5 +163,5<br />

Horizontaler LFA 472,2 474,8 +2,6<br />

Fehlbetrags-BEZ 196,7 199,0 +2,2<br />

LFA, Fehl - BEZ 668,9 673,7 +4,8<br />

Steuern, LFA, Feh' - BEZ 6.774,9 6.943,2 +168,3


Steuereinnahmen der Gemeinden in <strong>Brandenburg</strong> 2011-2015<br />

Ergebnis der 139. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom 2.-4. Nov. 2011<br />

Steuereinnahmen 2011 <strong>2012</strong> 2013 2014 2015<br />

- Mio. € -<br />

Lohnsteuer 471,2 490,2 516,5 542,7 569,6<br />

Veranl. Einkommensteuer 45,0 55,1 65,3 74,0 81,2<br />

Zinsabschlagsteuer 11,5 12,0 12,8 13,6 14,6<br />

Umsatzsteuer 88,3 86,1 88,6 91,2 94,0<br />

Zwischensumme Anteil Gemeinschaftsteuern 616,0 643,5 683,1 721,5 759,5<br />

Veränderung ggü. letzter Schätzung (Mai 2011) in Mio. € 23,6 3,5 1,4 4,1 7,9<br />

Grundsteuer A 13,3 13,3 13,3 13,3 13,3<br />

Grundsteuer B 234,5 237,4 240,3 243,2 246,0<br />

Gewerbesteuer 676,8 716,6 736,5 766,3 796,2<br />

Gewerbesteuerumlage (100 vH) -75,9 -80,9 -83,2 -86,1 -89,8<br />

Zwischensumme eigene Steuern 848,7 886,4 906,9 936,7 965,8<br />

Veränderung ggü. letzter Schätzung (Mai 2011) in Mio. € - 19,1 -38,4 -65,4 - 74,4 -93,5<br />

Steuern insgesamt 1.464,7 1.529,9 1.590,0 1.658,2 1.725,2<br />

Veränderung ggü. letzter Schätzung (Mai 2011) in Mio. € 4,5 -34,9 -64,0 -70,3 -85,6<br />

Abweichung durch Rundung<br />

Quelle: Regionalisierungsergebnisse FM Baden-Württemberg und eigene Berechnungen


Anlage 2<br />

Änderungsanträge<br />

zum<br />

Einzelplan 03


Entwuff <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong> EINGEGANGEN'<br />

Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, 5. NOV. 2011 133.5 -<br />

Einzelplan (Text): 03 Ministerium des Innern Erledigt: la .1/94 , •<br />

Seite: 91 Kapite1:03 110 Titel: Hauptgruppe 4—<br />

Zweckbestimmung: Personalausgaben<br />

HaushaltSverrnerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Die Erläuterungen sind verbindlich.<br />

Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Die im Kapitel 03 110 veranschlagten Planstellen und Stellen werden ausschließlich von<br />

Beamten und Angestellten besetzt, die im Sinne des § 1 Bba PolG tätig sind.<br />

Begründung:<br />

:Der Auftrag des Polizeiorchesters ist laut Antwort der Landesregierung (5/1397) die<br />

Präsentation der Polizei und die Unterstützung von kulturellen Aktivitäten. Dieser Auftrag<br />

bindet 44 Planstellen der <strong>Brandenburg</strong>er Polizei. Eine Planstelle im Polizeiorchester ist<br />

laut § 1 Bbg PolG eine aufgabenfremde Besetzung und zieht Ressourcen vom regulären<br />

Polizeidienst ab..Spätestens mit der Umsetzung der. Polizeireform ist eine Freistellung in<br />

dieser Größenordnung nicht mehr vertretbar. Die Stellen für das Landespolizeiorchester,<br />

können deshalb in den Stellenplänen der Titel 422 10 und 428, 10 nicht ausgewiesen<br />

werden. Die bisher dort geführten Beschäftigten sind auf den ausgewiesenen kW-Stellen<br />

zu führen.<br />

Die Aufgabenänderung der Stelleninhaber muss entsprechend der tarifvertraglichen<br />

Regelungen sozialVerträglich erfolgen.<br />

Abstimmungsergebnis JA NEIN . • Enthaltung ,<br />

Fachausschuss<br />

Ausschussfür Haushalt und Finanzen .<br />

.-3<br />

(..<br />

,i


<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />

Änderungsantrag der Fraktion der FDP im <strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />

Einzelplan (Text): EP 03- Ministerium des Innern<br />

Seite: 91 Kapitel: 03 110 Titel: 422 10<br />

Zweckbestimmung: Aufstockung der Personalmittel, um Beförderungen zu<br />

ermöglichen.<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> Beförderungen bei der Polizei 600<br />

Änderung (+1-): Beförderungen bei der Polizei +200<br />

Ansatz neu: Beförderungen 800<br />

Deckung bei:<br />

Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />

insgesamt:<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Die Personalmittel sind so zu ändern, dass im Jahr <strong>2012</strong> 800 statt wie vorgesehen und<br />

bereits in 2011 praktiziert, 600 Polizeibeamte befördert werden können.<br />

Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Minister Woidke hat angekündigt, auch im Jahr <strong>2012</strong> lediglich 600 Beamte, wie schon<br />

2011, befördern zu wollen.<br />

Begründung: Die Beförderung von 800 Beamten stellt sicher, dass jeder Polizeibeamte<br />

alle zehn Jahre befördert werden könnte. Dies wäre ein erster und wichtiger Schritt hin zu<br />

einer. Regelbeförderung und schafft mehr Gerechtigkeit für leistungsbereite Beamte.<br />

Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />

Fachausschuss • 0<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 4 3<br />

Potsdam, den 16.11. 2011<br />

€<br />

EINGEGANGEN<br />

1 6. NOV. 2011133r<br />

Erledigt . kP(1.eri-Isece4


HaushältSvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

+100<br />

Erläuterung: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Anzahl der beabsichtigten Einstellungen<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />

Änderungsantrag der FDP-Fraktion<br />

Einzelplan (Text): 03 - Ministerium des Inneren '<br />

Seite: 122 Kapitel: 031 30 Titel: 422 20<br />

Zweckbestimmung:<br />

Unterhaltszuschüsse der Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (FHPoI)<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> Beabsichtigte Einstellungen 150<br />

Änderung (+1-): +100<br />

Ansatz neu: Beabsichtigte Einstellungen 250<br />

Deckung bei:<br />

Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />

37 20 030 633 13 €<br />

insgesamt: €<br />

B-Gr. Amtsbezeichnung 2011 <strong>2012</strong><br />

A 7 Polizeimeisteranwärter 50 _ 84<br />

A B Polizeikommissaranwärter 100 166<br />

Summe 150 250<br />

Begründung: Die Landesregierung strebt für 2019 einen Personalbestand von 7000<br />

Beamten an, daher müssen bis dahin 1200 neue Polizisten ausgebildet werden. Um 2019<br />

in den Dienst treten zu können, müssen sie spätestens 2016 an die FHPoI gehen. 200<br />

Polizeianwärter müssen also jährlich ausgebildet werden; da in 2011 schon um 50 unter<br />

diesem Soll ausgebildet wurde, müssen <strong>2012</strong> 250 Polizeianwärter eingestellt werden.<br />

Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />

FaChausschuss 5)<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />

Potsdam, den 10. 11. 2011<br />

3<br />

EINGEGANGEN<br />

1 6, NOV. 2011 I339<br />

Erledigt: /kat^


Haushaltsentwurf/Haushalt <strong>2012</strong> EINGEGANGEN<br />

Änderungsantrag der Fraktion der SPC<br />

23. NOV. 2011/S3z<br />

und der Fraktion DIE LINKE<br />

/-1 r7<br />

-Erledigt -r f • V-tz geetiz , r<br />

Einzelplan: 03 — Ministerium des Innern<br />

Seite: 122<br />

Zweckbestimmung:<br />

Kapitel: 03 130 Titel: 422 20<br />

Unterhaltszuschüsse der Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (und Unterhaltsbeihilfen<br />

an Verwaltungspraktikanten und -lehrlinge)<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> <strong>2012</strong>: 5.058.900 €<br />

Änderung (+1-): 41.100 €<br />

Ansatz neu: 5.100.000 €<br />

Ausbringen neuer Planstellen<br />

BesGr. Lfb. <strong>2012</strong><br />

1) A7 mD +5<br />

1) A9 gD +5<br />

Deckung bei:<br />

Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />

Epl. 20 / S. 21 20 020 461 20 41.100 €<br />

insgesamt 41.100 €<br />

Stellenplanvermerk: (Änderungen bitte<br />

1) davon 5 Stellen für Spitzensportler<br />

unterstreichen)<br />

Begründung:<br />

Nach dem bewährten Vorbild bei der LSTE soll auch im Polizeidienst die Möglichkeit<br />

geschaffen werden, <strong>Brandenburg</strong>er Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern<br />

als Anwärterinnen und Anwärter zu beschäftigen und ihnen dadurch eine berufliche<br />

Perspektive zu bieten. Gleichzeitig soll damit auch die Außenwirkung <strong>Brandenburg</strong>s<br />

und des öffentlichen Dienstes gestärkt werden. Die Verstärkung des Haushaltsansatzes<br />

für <strong>2012</strong> ist für die Besetzung der Anwärterstellen ab September<br />

<strong>2012</strong> berechnet.<br />

Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />

Klara Geywitz<br />

3<br />

P<br />

4 1


HaushaltsentwurflHaushalt <strong>2012</strong><br />

Änderungsantrag der Fraktion der SPD<br />

und der Fraktion DIE LINKE<br />

Einzelplan (Text): 03 Inneres<br />

Seite: 166 Kapitel: 03 710 Titel: 883 10<br />

Zweckbestimmung:<br />

Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände<br />

EINGEGANGEN<br />

2 3. NOV. 2011/373<br />

Erledigt. .<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> <strong>2012</strong>: 200.000,00 €<br />

Änderung (+1-): + 300.000,00 €<br />

Ansatz neu: 500.000,00 €<br />

Deckung bei: Einzelplan 03<br />

Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />

68 03 030 538 73 250.000,00 €<br />

68 03 030 546 73 50.000,00 €<br />

insgesamt 300.000,00 €<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Begründung:<br />

Der <strong>Landtag</strong> ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres (Drs.<br />

5/4042) gefolgt und hat das Konzept der Landesregierung „Zukunft des Brand- und<br />

Katastrophenschutzes im Land <strong>Brandenburg</strong> absichern!" (Drs. 5/2616) zur Kenntnis<br />

genommen. Der <strong>Landtag</strong> hat ferner den Entschließungsantrag (5/4087) beschlossen,<br />

der auf eine strukturelle Stärkung des Katastrophenschutzes im Land <strong>Brandenburg</strong><br />

abstellt.<br />

Das Land <strong>Brandenburg</strong> war in den vergangenen Jahren regelmäßig Katastrophen<br />

und Großschadensereignissen, insbesondere Hochwasserlagen, ausgesetzt. Diese<br />

Schadenslagen konnten bisher bewältigt werden, weil die Bürgerinnen und Bürger<br />

des Landes <strong>Brandenburg</strong> zusammen standen und die Einheiten und Einrichtungen<br />

des Katastrophenschutzes sowie die mitwirkenden öffentlichen Feuerwehren in hinreichendem<br />

Maße verfügbar waren. Diesen Standard im Bevölkerungsschutz gilt es<br />

zu erhalten und den künftigen demografischen Rahmenbedingungen anzupassen.<br />

Vor dem Hintergrund ist es geboten, die kommunalen Aufgabenträger bei der Erhaltung<br />

und beim Ausbau der Strukturen zu unterstützen.<br />

Mit dem Entschließungsantrag (5/4087) wird die Landesregierung aufgefordert, eine<br />

Rechtsverordnung zur Organisation, zur Mindeststärke, zur Technik, zur Ausbildung<br />

und zum Einsatz der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes zu erlassen<br />

und die Aufgabenträger mit Zuwendungen beim Aufbau der notwendigen


Strukturen zu unterstützen. Die Landesregierung hat im Haushaltsentwurf <strong>2012</strong> Mittel<br />

in Höhe von 200.000 Euro vorgesehen.<br />

Eine Aufstockung des Ansatzes auf 500.000 Euro im Jahr <strong>2012</strong> ist für die gemeinsame<br />

Bewältigung der anstehenden Probleme erforderlich.<br />

Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />

40 — —<br />

Klara Geywitz Christian Görkj142


<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong>; Postfach 60 10 64, 14410 Potsdam<br />

Vorsitzenden des Ausschusses<br />

für Haushalt und Finanzen<br />

Herrn Ludwig Burkardt<br />

Im Hause<br />

Sehr geehrter Herr Kollege,<br />

Anlage 3<br />

EINGEGANGEN<br />

2 t OKT. zoilAzigg<br />

Lneciigt.& Afejti—<br />

L ANDTAG<br />

••• • •<br />

• •.<br />

•••••.<br />

• • • •<br />

BRANDENBURG<br />

Parlamentarische Kontrollkommission<br />

Die Vorsitzende<br />

20 . Oktober 2011<br />

die Parlamentarische Kontrollkommission hat sich in ihrer 13. Sitzung am 18. Oktober 2011 gemäß<br />

§ 17 Absatz 1 <strong>Entwurf</strong> des <strong>Haushaltsgesetz</strong>es <strong>2012</strong> mit dem <strong>Entwurf</strong> des Wirtschaftsplans für das<br />

Haushaltsjahr <strong>2012</strong> und der Finanzplanung 2013 bis 2015 für die Verfassungsschutzbehörde des<br />

Landes <strong>Brandenburg</strong>, Kapitel 03 020, Titel 536 10 befasst.<br />

Die Kommission billigt den <strong>Entwurf</strong> des o. g. Wirtschaftsplans in der von der Landesregierung vorgelegten<br />

Fassung.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />

Am Havelblick 8 Telefon: 0331 966-1149 Internet: wwwlandtag.brandenburg.de<br />

14473 Potsdam Telefax: 0331 966-1174 E-Mail: Ingo.borkowskieelandtag.brandenburg:de


Anlage 7/--<br />

STÄDTE- UND GEMEINDEBUND<br />

BRANDENBURG<br />

T Städte- und Gemeindebund <strong>Brandenburg</strong>, Stephensonstr. 4, 14482 Potsdam<br />

SPD-<strong>Landtag</strong>sfraktion <strong>Brandenburg</strong><br />

zu Hd. Herrn Richter<br />

DIE LINKE Fraktion <strong>Brandenburg</strong><br />

zu Händen Herrn Görke<br />

jeweils per eMail und<br />

Cc: Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />

L<br />

EMGEGANGEN<br />

2 4, NOV. 2U11/<br />

tephensonstraße 4<br />

Erledigt ." /4/..57f 4482 Potsdam<br />

Änderungen des FAG zum 01.01.<strong>2012</strong><br />

Haushaltsplanung des Landes für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong><br />

Ihr gemeinsames Schreiben vom 3. November 2011<br />

Sehr geehrter Herr Richter,<br />

sehr geehrter Herr Görke,<br />

Telefon: 03 31 / 7 43 51-0<br />

Telefax: 03 31 / 7 43 51-33<br />

E-Mail: mail@stgb-brandenburg.de<br />

Internet: http://www.stgb-brandenburg.de<br />

Datum: 2011-11-23<br />

Aktenzeichen: III 916-02<br />

Auskunft erteilt: Joachim Grugel<br />

vielen Dank für Ihre Hinweise zu Ihrer intensiven Befassung mit dem <strong>Entwurf</strong> eines Haushaltsbegleitgesetzes<br />

der Landesregierung. In diesem Zusammenhang werden Sie auch unsere<br />

Stellungnahmen zum Gesetzentwurf ausgewertet und dabei gesehen haben, dass wir es derzeit<br />

nicht für geboten und auch nicht für sachgerecht halten, das BbgFAG mit dem Ziel der Abschaffung<br />

der Finanzmittel für Aufgaben, die die Stadt Potsdam im Landesinteresse als Landeshauptstadt<br />

erfüllt, zu ändern. Diese Auffassung, die von unserem Präsidium einstimmig<br />

getragen wird, gilt fort. Die Frage der Verwendung dieser Mittel stellt sich mithin für uns gar<br />

nicht.<br />

Dennoch weisen wir darauf hin, dass alle Kommunen in <strong>Brandenburg</strong> unverändert vor der<br />

Herausforderung stehen, Finanzmittel unter anderem auch für kulturelle Infrastruktur zur Verfügung<br />

zu stellen. Betroffen von Kostensteigerungen sind also nicht nur diejenigen Kommunen,<br />

die Theater- und Orchesterförderung nach § 5 Abs. 1 BbgFAG erhalten, sondern alle<br />

Kommunen, und insoweit haben auch alle Kommunen zur Absicherung des kulturellen Angebotes<br />

beizutragen und nicht nur diejenigen, die Sie mit Ihrem Vorschlag vor Augen haben.<br />

Wenn sich also die Frage nach einer Verteilung zusätzlicher Mittel stellen sollte, dann kommen<br />

für diese Verteilung derzeit ausschließlich die allgemeinen Schlüsselzuweisungen nach § 6<br />

BbgFAG in Betracht. Jedwede andere Verwendung berührt die Grundsätze der Finanzverteilung<br />

und gebietet nach § 21 BbgFAG eine Befassung im Beirat, der alle Belange der Kommunalfinanzierung<br />

und nicht nur diejenigen der Theater- und Orchesterförderung in den Blick zu<br />

nehmen hat. Bekanntermaßen ist die Theater- und Orchesterförderung derzeit im Beirat nicht<br />

eigenständig thematisiert, wenngleich es hierfür eine Rechtfertigung geben könnte. Diese<br />

Rechtfertigung würde dann aber auch für alle anderen Belange gelten, beispielsweise für die<br />

Bankverbindung: Mittelbrandenburgische Sparkasse, Potsdam (BLZ 160 500 00) Konto-Nr. 350 222 1501; S 7 (Haltestelle Babelsberg); Tram 94, 95 (Haltestelle Wattstraße)


-2-<br />

Schulfinanzierung, die ebenfalls im BbgFAG gesondert geregelt ist. Insoweit sei darauf hingewiesen,<br />

dass diese Finanzierung aufgrund des Rückgangs der Schülerzahlen in den letzten Jahren<br />

erheblich reduziert wurde und diese Reduzierung die Remanenzkosten unberücksichtigt<br />

lässt. Einzelheiten zu dieser Entwicklung sind Ihnen sicher aus der Drucksache zum Schullastenausgleich<br />

5/4187 bekannt. Mithin gibt es in vielen Bereichen gute Gründe für einen Anstieg<br />

von Förderungen. Thematisiert im Beirat sind derzeit deshalb alle Verteilungsgrundsätze und<br />

dafür stehen zwei Gutachten in Aussicht, die zu Fragen der vertikalen und horizontalen Finanzverteilung<br />

demnächst Auskunft geben werden. Anschließend werden, beginnend Anfang<br />

<strong>2012</strong>, die gebotenen Änderungen des BbgFAG im Beirat erörtert und die Ergebnisse hoffentlich<br />

zeitnah in einen Gesetzentwurf der Landesregierung überführt. Eine vorherige Veränderung<br />

einzelner Regelungen halten wir nach diesem, auch gesetzlich vorgesehen, Verfahren also<br />

auch für verfahrensrechtlich bedenklich, wenngleich wir anerkennen, dass von Einzelförderungen<br />

Betroffene stets berechtigte Gründe aufbringen, die eine Erhöhung der Förderung rechtfertigen.<br />

Für geboten und sachgerecht und für verfahrensrechtlich zulässig halten wir jedoch Entscheidungen<br />

zur allgemeinen Erhöhung der Verbundmittel nach dem BbgFAG. Insoweit regen wir<br />

auch an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich an, den systemwidrigen und durchgängig streitbefangenen<br />

§ 3 Abs. 2 BbgFAG (so genannter Vorwegabzug) aufzuheben und damit den nun<br />

schon über Jahre hinweg einseitig zugunsten des Landes wirkenden Liquiditätsvorteil zu beseitigen.<br />

Mit einer dem gemäßen Änderung des BbgFAG würde gleichzeitig die gebotene Symmetrie<br />

auf der Basis der Untersuchungen nach § 3 Abs. 5 BbgFAG wieder hergestellt, wofür<br />

wir den Gesetzgeber seit Jahren in der Pflicht sehen. Dieser Änderung stimmen wir ausdrücklich<br />

zu und verweisen insoweit auf die bereits erfolgten Erörterungen im Beirat und unsere<br />

bisherigen Stellungnahmen zu früheren Gesetzesänderungen, die wir Ihnen bei Bedarf gerne<br />

erneut übermitteln können.<br />

Des Weiteren halten wir es für geboten und sachgerecht, die Ergebnisse der Steuerschätzung<br />

November 2011, die Gegenstand der Haushaltsplanung des Landes für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong><br />

werden, bereits in <strong>2012</strong> für den kommunalen Finanzausgleich zu verwenden und zwar unter<br />

Einbeziehung der Ergebnisse der so genannten Spitzabrechnung nach § 3 Abs. 4 BbgFAG.<br />

Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihre Anträge im Ausschuss für Haushalt und Finanzen am<br />

28.11.2011 in diesem Sinne stellen. Wird diesen Anträgen gefolgt, werden davon alle Kommunen<br />

profitieren. Dabei bliebe es dann den Kommunen vorbehalten, die zusätzlichen Mittel<br />

der Theater- und Orchesterförderung oder anderen Zwecken zur Verfügung zu stellen, so dass<br />

das von Ihnen gewünschte Ziel der Förderung durch örtliche Entscheidungen tatsächlich auch<br />

über den von uns vorgeschlagenen Weg erreicht werden kann.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Böttcher


Anlage 5<br />

Änderungsanträge<br />

zum<br />

Einzelplan 04


<strong>Landtag</strong>fraktioc<br />

Etrandenburg<br />

SPD<br />

Sitzung des Rechtsausschusses<br />

am 03.11.2011<br />

Änderungsantrag<br />

der Fraktion der SPD<br />

der Fraktion DIE LINKE.<br />

zum <strong>Entwurf</strong> Haushaltsplan <strong>2012</strong><br />

Einzelplan (Text): Einzelplan 04 — Ministerium der Justiz<br />

DIE LiNKE.<br />

Fraktion im <strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />

Seite: 16 Kapitel: 04 010 Titel: 526 10<br />

Zweckbestimmung:<br />

Sachverständige, Gerichts- und ähnliche Kosten<br />

EINGEGANGEN<br />

01, NOV. 2011<br />

Eried;gt ri--2-r)0 92<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 47.000,-<br />

Änderung (+1-): + 8.200,- €<br />

Ansatz neu: 55.200,-<br />

Deckung bei:<br />

Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />

73 04 050 232 10 6.700,- €<br />

73 04 050 286 10 700,- E<br />

85 04 050 547 10 800.- €<br />

Insgesamt: 8.200,-E


Haushaltsvermerk: (Änderungen unterstrichen)<br />

Erläuterung: (Änderungen unterstrichen)<br />

Kosten für Gutachten und Tagungen von Sachverständigen,<br />

Gesetzesvorhaben anfallen sowie anteilige<br />

Landesjustizverwaltungen zur Neuordnung<br />

Personalbedarfsberechnung (PEBB§Y).<br />

die im Rahmen von<br />

Ausgaben für ein Gutachten der<br />

der bundeseinheitlichen Systeme zur<br />

Mehr wegen Kosten der Evaluation der Erziehungs- und Übergangseinrichtungen in<br />

Liepe und Guben (Jugendstrafvollzug in freien Formen) sowie der Geschäftsbesorgung<br />

für das Projekt Betreibung der e-lis Lernplattform für die Bildungsarbeit im Justizvollzug.<br />

Begründung:<br />

Die e-lis Lernplattform für die Bildungsarbeit im Justizvollzug wird durch einen<br />

Projektträger betrieben. Das Projekt wird bis zum 30.11.2011 durch die EU gefördert. Mit<br />

Beginn des Jahres <strong>2012</strong> soll eine Verstetigung des Betriebs der Lernplattform durch<br />

Zuwendungen aus Haushaltsmitteln mehrerer Bundesländer und der Republik Österreich<br />

erfolgen. Die Abwicklung gegenüber dem Projektträger soll unter Beteiligung eines<br />

Geschäftsbesorgers auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung der beteiligten<br />

Länder zentral durch <strong>Brandenburg</strong> erfolgen. Um den rechtzeitigen Beginn der Maßnahme<br />

zu sichern, ist die Änderung des Titels nötig.<br />

Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />

Fachausschuss -7- 0 2-<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />

:72<br />

— 3<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

),<br />

Andreas Kuhnert Margi a Mang<br />

Fraktion der SPD Fraktion DIE LINKE.


Deckung bei:<br />

Seite<br />

insgesamt:<br />

<strong>Landtag</strong>sfraktion<br />

Arändenburg<br />

SPD<br />

Sitzung des Rechtsausschusses<br />

am 03.11.2011<br />

Änderungsantrag<br />

der Fraktion der SPD<br />

der Fraktion DIE LINKE.<br />

zum <strong>Entwurf</strong> Haushaltsplan <strong>2012</strong><br />

Einzelplan (Text): Einzelplan 04 — Ministerium der Justiz<br />

EINGEGANGEN<br />

5/7M 01. NOV. 2011<br />

Kapitel Titel<br />

in Höhe von<br />

2 ...timur<br />

DIE Llang.<br />

Fraktion im <strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />

Erledigt /11/A .2:2_22M91 .<br />

Seite: 73 Kapitel: 04 050 Titel: 232 10 (neu)<br />

Zweckbestimmung: Erstattungen anderer Bundesländer im Rahmen des Verbundes<br />

zum Betrieb der elis-Lernplattform für Bildungsarbeit im Justizvollzug<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> Kein Ansatz<br />

Änderung (+1-): + 279.000,- €<br />

Ansatz neu: 279.000.- €


Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Einnahmen dürfen nur zur Leistung von Ausgaben bei Titel 686 10 und bei Kapitel 04 010<br />

Titel 526 10 verwendet werden.<br />

Siehe Vermerk bei Titel 686 10<br />

Erläuterung: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Erstattungen anderer Bundesländer aufgrund der Verwaltungsvereinbarung über den<br />

Betrieb der e-lis Lernplattform<br />

Begründung:<br />

Die e-lis Lernplattform für die Bildungsarbeit im Justizvollzug wird durch einen<br />

Projektträger betrieben. Das Projekt wird bis zum 30.11.2011 durch die EU gefördert. Mit<br />

Beginn des Jahres <strong>2012</strong> soll eine Verstetigung des Betriebs der Lernplattform durch<br />

Zuwendungen aus Haushaltsmitteln mehrerer Bundesländer und der Republik Österreich<br />

erfolgen. Die Abwicklung gegenüber dem Projektträger soll unter Beteiligung eines<br />

Geschäftsbesorgers auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung der beteiligten<br />

Länder zentral durch das Land <strong>Brandenburg</strong> erfolgen. Um den rechtzeitigen Beginn der<br />

Maßnahme zu sichern, ist die Schaffung des Titels nötig.<br />

Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />

Fachausschuss -7 C2<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 17<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Qd-<br />

Andreas Kuhnert Ma itta M tig<br />

Fraktion der SPD F ktion i E LINKE.<br />

— 3<br />

)<br />

e.—


Lundtags:Fraktion<br />

<strong>Brandenburg</strong><br />

SPD<br />

Sitzung des Rechtsausschusses<br />

am 03.11.2011<br />

Änderungsantrag<br />

der Fraktion der SPD<br />

der Fraktion DIE LINKE.<br />

zum <strong>Entwurf</strong> Haushaltsplan <strong>2012</strong><br />

Einzelplan (Text): Einzelplan 04 — Ministerium der Justiz<br />

DIE UNKE.<br />

Fraktion im <strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />

EiNGEGANGEN<br />

jrno 0 1 . NN. 2011<br />

Erledigt >ei/24/, . »x_1)<br />

Seite: 73 Kapitel: 04 050 Titel: 286 10 (neu)<br />

Zweckbestimmung: Erstattungen der Republik Österreich im Rahmen des Verbundes<br />

zum Betrieb der e-lis Lernplattform für Bildungsarbeit im Justizvollzug<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> Kein Ansatz<br />

Änderung (+1-): 33.400,- € +<br />

Ansatz neu: 33.400,- €<br />

Deckung bei:<br />

Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />

insgesamt:


Haushaltsvermerk: (Änderungen unterstrichen)<br />

Einnahmen dürfen nur zur Leistung von Ausgaben bei Titel 686 10 und bei Kapitel 04 010<br />

Titel 526 10 verwendet werden.<br />

Siehe Vermerk bei Titel 686 10<br />

Erläuterung: (Änderungen unterstrichen)<br />

Erstattungen der Republik Österreich aufgrund der Verwaltungsvereinbarung über den<br />

Betrieb der e-lis Lernplattform für Bildungsarbeit im Justizvollzuq<br />

Begründung:<br />

Die e-lis Lernplattform für die Bildungsarbeit im Justizvollzug wird durch einen<br />

Projektträger betrieben. Das Projekt wird bis zum 30.11.2011 durch die EU gefördert. Mit<br />

Beginn des Jahres <strong>2012</strong> soll eine Verstetigung des Betriebs der Lernplattform durch<br />

Zuwendungen aus Haushaltsmitteln mehrerer Bundesländer und der Republik Österreich<br />

erfolgen. Die Abwicklung gegenüber dem Projektträger soll unter Beteiligung eines<br />

Geschäftsbesorgers auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung der beteiligten<br />

Länder zentral durch das Land <strong>Brandenburg</strong> erfolgen. Um den rechtzeitigen Beginn der<br />

Maßnahme zu sichern, ist die Schaffung des Titels nötig.<br />

Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />

Fachausschuss S) 0 - -7<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen --- 2<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Andreas Kuhnert<br />

Fraktion der SPD<br />

A -7-41.22) C<br />

M gitta ächtig<br />

Fraktion DIE LINKE.


<strong>Landtag</strong>sfraktion<br />

Brandtnburg<br />

SPD<br />

Sitzung des Rechtsausschusses<br />

am 03.11.2011<br />

Änderungsantrag<br />

der Fraktion der SPD<br />

der Fraktion DIE LINKE.<br />

zum <strong>Entwurf</strong> Haushaltsplan <strong>2012</strong><br />

Einzelplan (Text): Einzelplan 04 — Ministerium der Justiz<br />

Seite: 85 Kapitel: 04 050 Titel: 547 10<br />

Zweckbestimmung: Leistungen an Träger von Bildungsmaßnahmen<br />

Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />

insgesamt:<br />

DIE LINKE. L Mac.<br />

Fraktion im <strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 150.000,-<br />

Änderung (+1-): - 43.400,- €<br />

Ansatz neu: 106.600,- €<br />

Deckung bei:<br />

EINGEGANGEN<br />

A° 01. ,UV. 2011<br />

Erledig Joie


Haushaltsvermerk: (Änderungen unterstrichen)<br />

Aus diesem Titel dürfen auch Honorare für Bildungsmaßnahmen gezahlt werden.<br />

Erläuterung: (Änderungen unterstrichen)<br />

Weniger durch Umsetzung von Haushaltsmitteln zu Titel 686 10 und Kapitel 04 010 Titel<br />

526 10.<br />

Begründung:<br />

Die e-lis Lernplattform für die Bildungsarbeit im Justizvollzug wird durch einen<br />

Projektträger betrieben. Das Projekt wird bis zum 30.11.2011 durch die EU gefördert. Mit<br />

Beginn des Jahres <strong>2012</strong> soll eine Verstetigung des Betriebs der Lernplattform durch<br />

Zuwendungen aus Haushaltsmitteln mehrerer Bundesländer und der Republik Österreich<br />

erfolgen. Die Abwicklung gegenüber dem Projektträger soll unter Beteiligung eines<br />

Geschäftsbesorgers auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung der beteiligten<br />

Länder zentral durch das Land <strong>Brandenburg</strong> erfolgen. Um den rechtzeitigen Beginn der<br />

Maßnahme zu sichern, ist die Änderung des Titels nötig.<br />

Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />

Fachausschuss g' C-, 3<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 9 _ 3<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Andreas Kuhnert<br />

Fraktion der SPD<br />

Cce_f'<br />

Mar ta Mä tig<br />

Fraktion DIE LINKE.


tandtaefraktiam<br />

Brändenbute<br />

SPD<br />

Sitzung des Rechtsausschusses<br />

am 03.11.2011<br />

Änderungsantrag<br />

der Fraktion der SPD<br />

der Fraktion DIE LINKE.<br />

zum <strong>Entwurf</strong> Haushaltsplan <strong>2012</strong><br />

Einzelplan (Text): Einzelplan 04 — Ministerium der Justiz<br />

DIE UNKE.<br />

Fraktion im <strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />

EINGEGANGEN<br />

,ve 0 t NOV. 2011<br />

Erled igt rf,)e_.22.d<br />

Seite: 86 Kapitel: 04 050 Titel: 686 10 (neu)<br />

Zweckbestimmung: Zuwendungen zum Projektfeld „Betreibung der e-lis Lernplattform"<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong><br />

Änderung (+4):<br />

Ansatz neu:<br />

Deckung bei:<br />

Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />

Kein Ansatz<br />

+ 347.600,- €<br />

347.600,- €<br />

73 04 050 232 10 272.300,- E<br />

73 04 050 286 10 32.700.- E<br />

85 04 050 547 10 42.600.- E<br />

insgesamt: 347.600,- €


Haushaltsvermerk: (Änderungen unterstrichen)<br />

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 232 10 und 286 10<br />

geleistet werden.<br />

Erläuterung: (Änderungen unterstrichen)<br />

Ausgaben für den Betrieb e-lis Lernplattform für die Bildungsarbeit im Justizvollzug im<br />

Rahmen eines Verbundes mehrerer Bundesländer und der Republik Österreich.<br />

Begründung:<br />

Die e-lis Lernplattform für die Bildungsarbeit im Justizvollzug wird durch einen<br />

Projektträger betrieben. Das Projekt wird bis zum 30.11.2011 durch die EU gefördert. Mit<br />

Beginn des Jahres <strong>2012</strong> soll eine Verstetigung des Betriebs der Lernplattform durch<br />

Zuwendungen aus Haushaltsmitteln mehrerer Bundesländer und der Republik Österreich<br />

erfolgen. Die Abwicklung gegenüber dem Projektträger soll unter Beteiligung eines<br />

Geschäftsbesorgers auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung der beteiligten<br />

Länder zentral durch <strong>Brandenburg</strong> erfolgen. Um den rechtzeitigen Beginn der Maßnahme<br />

zu sichern, ist die Schaffung des Titels nötig.<br />

Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />

Fachausschuss 6- 0<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen -7<br />

---<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

7 r<br />

Andreas Kuhnert Mar ta M tig<br />

Fraktion der SPD Fraktion DIE LINKE.


Anlage 6<br />

Änderungsanträge<br />

zum<br />

Einzelplan 05


Einzelplan (Text): 05<br />

insgesamt:<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Die Erläuterungen (letzter Absatz) werden wie folgt geändert:<br />

'Wenige-Mehr wegen des zusätzlichen Fortbildungsbedarfs der Lehrkräfte an den<br />

Pilotschulen Inklusion.<br />

Begründung:<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />

Änderungsantrag der Fraktionen SPD und DIE LIN<br />

Seite: 35 Kapitel: 05 020 Titel:525 90<br />

Zweckbestimmung: Aus- und Fortbildung<br />

Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />

Fachausschuss 4 0<br />

,er<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />

EINGEGANGEN<br />

DJ • 51 2A<br />

E 1 1 N -1<br />

'<br />

2011<br />

Erl hall;<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 382.600 €<br />

Änderung (+/-): 1.000.000 €<br />

Ansatz neu: 1.382.600 €<br />

Deckung bei:<br />

Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />

59 20 630 721 10 neu (Altanschl.) 1.000.000 €<br />

1.000.000€<br />

Auf dem Weg zur inklusiven Schule ist eine Fortbildungsoffensive für Lehrkräfte dringend<br />

notwendig. Die Lehrkräfte müssen noch stärker befähigt werden, mit heterogenen<br />

Gruppen umzugehen und Kinder individuell zu fördern. Dazu sind<br />

Fortbildungsmaßnahmen, die von ausgewiesenen Experten geleitet werden,<br />

durchzuführen. Diese sind zunächst vorrangig für die Lehrkräfte der Schulen anzubieten,<br />

die in die Pilotphase gehen.<br />

Thomas G" er<br />

Für die Fr ktion der SPD<br />

/22‚<br />

für die Fraktion DIE LINKE<br />

Ge i roße


EINGEGANGE„<br />

PE' 51 aa<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />

1 1, Nov. 2011<br />

Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />

Erl.<br />

Einzelplan (Text): 05 Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und Kultur<br />

Seite: 35 Kapitel: 05 020 Titel: 525 90<br />

Zweckbestimmung: Aus- und Fortbildung der Bediensteten<br />

(Hier: Schaffung von schulinternen Fortbildungsetats)<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 382.600€<br />

Änderung (+1-): +500.000€<br />

Ansatz neu: +882.600€<br />

Deckung bei:<br />

Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />

136 05 300 681 85<br />

(Hier: Schüler-BaföG)<br />

21<br />

,<br />

20 020 461 20<br />

(Hier Personalverstärkungsmittel)<br />

300.000€<br />

200.000€<br />

Insgesamt: 500.000€<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)


Begründung:<br />

Angesichts der Qualitätsprobleme in der Unterrichts- und Schulentwicklung in den Schulen <strong>Brandenburg</strong>s<br />

ist eine Aufstockung der Mittel für Fortbildungszwecke dringend erforderlich.<br />

Zur Stärkung der Verantwortungsübernahme von Schulen bezüglich der Bearbeitung ihrer Probleme<br />

sollen Schulen künftig einen Anspruch auf einen schuleigenen Fortbildungsetat erhalten.<br />

In Verbindung mit der bereits bestehenden rechtlichen Verpflichtung, ein schulinternes Fortbildungskonzept<br />

zu beschließen, sollen sie die Möglichkeit erhalten, die erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen<br />

auch durch die Inanspruchnahme professioneller Schulberater umzusetzen<br />

und diese auch bezahlen zu können. Gegenüber der zuständigen Schulaufsicht ist bezüglich der<br />

Verwendung der Mittel Rechenschaft abzulegen, die Entscheidungsbefugnisse zum Mitteleinsatz<br />

liegen jedoch bei der Schule.<br />

Mit der Verstärkung des Teilansatzes innerhalb der Titelgruppe 90, der den staatlichen<br />

Schulämtern zur Verfügung gestellt wird, sollen zum Einstieg ca. 200 Schulen ab dem 2. Halbjahr<br />

2011/ <strong>2012</strong> die Möglichkeit erhalten auf Antrag ca. 1000 € — 4000 € als schulinternen<br />

Fortbildungsetat zu bewirtschaften.<br />

Insbesondere Schulen mit schwachen Leistungsergebnissen, hohen Quoten von Schülern ohne<br />

Abschluss und erheblichen Schwächen im Rahmen der Schulvisitation sollen von dieser<br />

Möglichkeit Gebrauch machen.<br />

Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />

Fachausschuss Z. (2 2_<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />

Marie Luise von Halem<br />

für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />

2<br />

1


<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />

Änderungsantrag der FDP-Fraktion<br />

Einzelplan (Text): 05 (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport)<br />

Seite: 45<br />

EINGEGANGEN<br />

Erl.<br />

Kapitel: 05 050 Titel: 633 10<br />

Zweckbestimmung: Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur<br />

Förderung von Kindertagesbetreuung, hier: zusätzliche Mittel für die<br />

Sprachförderung<br />

1 1. Nov. 211<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 205.165.000 €<br />

Änderung (+1-): + 2.000.000 €<br />

Ansatz neu: 207.165.000 €<br />

Deckung bei:<br />

Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />

136 05 300 681 85 2.000.000 €<br />

insgesamt: 2.000.000 €<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Erläuterung: Veranschlagt werden die Zuschüsse gemäß § 16 Abs. 6 des Kindertages-<br />

stättengesetzes. Die Landeszuschüsse werden im Zweijahresrhythmus der Entwicklung<br />

der Kinderzahl, der Personalkosten und des Umfangs des Tagesbetreuungsangebotes<br />

angepasst. Die im 5. Gesetz zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes vom 15. Juli<br />

2010 festgesetzten Zuschüsse für die Jahre 2011 und <strong>2012</strong> ergeben sich nach Anpas-<br />

sung der Zuschüsse für das Jahr 2009 (148.909.000 €) an die Entwicklung der Jahre<br />

2008 und 2009 zuzüglich des gesetzlich festgesetzten Betrages in Höhe von 36.132.600<br />

€ für den Kostenausgleich für die Personalschlüsselverbesserungen. Die Entwicklung we-<br />

sentlicher Parameter für die Zuschussbemessung kann der folgenden Übersicht entnom-<br />

men werden, (..)Der Aufwuchs ergibt sich durch Anpassung an die gestiegenen Kinder-<br />

zahlen, an die Personalkostenentwicklung und an die Erhöhung des Umfangs des Tages-<br />

betreuungsangebotes. Zudem sind in dem Betrag zusätzlich 2.000.000 Euro für die<br />

Sprachförderung in den Kindertagesstätten enthalten.<br />

Begründung: Das schlechte Abschneiden der brandenburgischen Schüler in den<br />

Ländervergleichen zu sprachlichen Kompetenzen hat gezeigt, dass es adäquate<br />

Sprachförderung bereits im vorschulischen Alter von hoher Wichtigkeit ist.<br />

Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />

Fachausschuss 4 ...9-•<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />

;/-


Einzelplan (Text):05<br />

Seite:<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Die Erläuterungen werden wie folgt gefasst:<br />

„Veranschlagt werden die Zuschüsse gemäß § 16 Abs. 6 des Kindertagesstättengesetzes. Die<br />

Landeszuschüsse werden im Zweijahresrhythmus der Entwicklung der Kinderzahl, der Personalkosten und<br />

des Umfangs des Tagesbetreuungsangebotes angepasst. Die im 5. Gesetz zur Änderung des<br />

Kindertagesstättengesetzes vom 15. Juli 2010 festgesetzten Zuschüsse für die Jahre 2011 und <strong>2012</strong> ergeben<br />

sich nach Anpassung der Zuschüsse für das Jahr 2009 (148.909.000 €) an die Entwicklung der Jahre 2008<br />

und 2009 zuzüglich des gesetzlich festgesetzten Betrages in Höhe von 36.132.600 € für den<br />

Kostenausgleich für die Personalschlüsselverbesserungen. In Höhe von 750.000 € werden in <strong>2012</strong><br />

zusätzliche Mittel für die Anleitung von Praktikanten und Quereinsteigern zur Verfügung gestellt. Die<br />

Entwicklung wesentlicher Parameter für die Zuschussbemessung kann der folgenden Übersicht entnommen<br />

werden. ..."<br />

Begründung:<br />

EINGEGANGEN<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />

PE<br />

Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und DIE LINKE 1 1 Nov. 2011<br />

45 Kapite1:05 050 Titel:633 10<br />

Zweckbestimmung: Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur<br />

Förderung von Kindertagesbetreuung<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 205.165.000 €<br />

Änderung (+/-): +750.000 €<br />

Ansatz neu: 205.915.000 €<br />

Deckung bei:<br />

Seite Kapitel<br />

59 20 630<br />

insgesamt:<br />

Titel<br />

721 10 neu (Altanschl.)<br />

in Höhe von<br />

Die jüngste Änderung der Kita-Personalverordnung hat das Ziel, Praktikanten und<br />

Quereinsteigern die Aufnahme einer Tätigkeit deutlich zu erleichtern. Dieses Vorhaben<br />

kann nur dauerhaften Erfolg haben, wenn dieses neue Personal eine gezielte<br />

Unterstützung durch die Leitung der entsprechenden Kitas erfährt. Da die Leitungsanteile<br />

für die Kitas bereits jetzt sehr knapp bemessen sind, erscheint es angemessen, für die<br />

für die Ausbildung zuständigen Kitas eine zusätzliche Entlastung vorzusehen.<br />

Erl.<br />

750.000 €<br />

750.000 €


Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />

Fachausschuss 9 -9 .9<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen Ar) .--<br />

j4_<br />

TI omas C anther<br />

Für die Fraktion der SPD<br />

Gerrit Große<br />

für die Fraktion DIE LINKE<br />

...-


<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />

Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und DIE<br />

Einzelplan (Text): 05 (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport)<br />

Seite: 45 Kapitel: 05 050 Titel: 633 11 (NEU)<br />

Zweckbestimmung: Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur<br />

Förderung der Sprachentwicklung von Kindern<br />

EINGEGANGEN<br />

12.12)<br />

INKA I Nov. 2011<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 0€<br />

Änderung (+1-): +1.000000<br />

Ansatz neu: 1.000.000<br />

Deckung bei: 20 (Allgemeine Finanzverwaltung) — Schülerbeförderung<br />

Seite 'Kapitel Titel in Höhe von<br />

37 20 030 633 12 (Schülerbef.) 1.000.000 €<br />

insgesamt: 1.000.000<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Veranschlagt werden die Zuschüsse für den Einsatz von Beraterinnen/Beratern zur Verbesserung der<br />

Sprachförderung in den Kindertagesstätten sowie zur teilweisen Veränderung und Ausweitung der Aufaaben<br />

der Sprachfördererzieherinnen/Sprachfördererzieher in den Kindertagesstätten.<br />

Begründung:<br />

Im Rahmen des Programms der Koalition „Gute Bildung für alle von Anfang an" ist<br />

vorgesehen, dass jedes Kind mit Aufnahme in die Kita eine verbesserte Unterstützung bei<br />

der Sprachentwicklung erhalten soll. Dabei soll insbesondere die alltagsintegrierte<br />

Sprachförderung gestärkt werden. Die Erzieherinnen und Erzieher sollen für diese Arbeit<br />

gezielt durch Beratungskräfte unterstützt und angeleitet werden.<br />

Daneben sollen sich die bisher finanzierten Sprachfördererzieherinnen stärker auf die<br />

Verbesserung der allgemeinen, alltagsintegrierten Sprachförderung von Anfang richten.<br />

Diesen Zwecken sollen die zusätzlich eingestellten 1 Mio. Euro dienen.<br />

Zur Deckung werden die Zuschüsse für die Schülerbeförderung herangezogen. Die<br />

Deckung ist möglich, da die Kreise aufgrund des Bildungs- und Teilhabepakets eine<br />

Bezuschussung vom Bund einfordern können. Die derzeitigen Zuschüsse von<br />

Landesseite sind keinesfalls kostendeckend sondern waren als Anreiz gedacht, eine<br />

Sozialstaffelung in den Schülerbeförderungssatzungen der Kreise einzuführen.<br />

r<br />

E


Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />

Fachausschuss 9 er- 4<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen .9 4 _ 4<br />

Thonias Gü ther G rit Groß' /<br />

Für die Fraktion der SPD für die Fraktion DIE LINKE


<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />

Änderungsantrag der FDP-Fraktion<br />

Einzelplan (Text): 05 (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport) Erl. A<br />

Seite: 45 Kapitel: 05 050 Titel: 634 10 (neu)<br />

EINGEGANGEN<br />

?E.. 51,282<br />

1 1, Nov. 2011<br />

Zweckbestimmung: Einführung eines Fonds zur personellen Absicherung flexibler<br />

Öffnungszeiten in Kindertagesstäten<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 0 €<br />

Änderung (+1-): + 1.000.000 €<br />

Ansatz neu: 1.000.000 €<br />

Deckung bei:<br />

Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />

136 05 300 681 85 1.000.000 €<br />

insgesamt: 1.000.000 €<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Erläuterung: Der Fonds dient der finanziellen Deckung von benötigten Personalmitteln<br />

von Bedarfen für längere Öffnungszeiten.<br />

Begründung: Die Anforderungen an das moderne Arbeitsleben erfordern von Eltern bzw.<br />

Erziehungsberechtigten eine hohe Flexibilität, um Karriere und Familie zu vereinbaren.<br />

Dementsprechend ist es wichtig, das Angebot von vielfältigen<br />

Kinderbetreuungsmöglichkeiten an den Bedarf anzupassen, indem beispielsweise<br />

Öffnungszeiten von Kindergärten mit Arbeitszeiten von berufstätigen Eltern harmonieren.<br />

Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />

Fachausschuss 4 de 7<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen /41—<br />

o<br />

3 4


Einzelplan (Text): 05 (Ministerium für Bildung, Jugend und Spe<br />

Deckung bei:<br />

Seite<br />

Kapitel Titel<br />

in Höhe von<br />

1. Iß.<br />

21 20 020<br />

461 20<br />

1.000.000 €<br />

insgesamt: 1.000.000 €<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />

Änderungsantrag der FDP-Fraktion<br />

Seite: 47 - 50 Kapitel: 05 050 Titel: TGr.<br />

Zweckbestimmung: Landesjugendplan<br />

EINGEGANGEN<br />

?E 512-2‘e<br />

1 1. Nov. 2011<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 10.385.500€<br />

Änderung (+1-): + 1.000.000 €<br />

Ansatz neu: 11.385.500 €<br />

Begründung: Die Erhöhung des Ansatzes trägt der Forderung des Landesjugendrings<br />

Rechnung, den Landesjugendplan um 1 Million Euro aufzustocken. Diese zusätzlichen<br />

finanziellen Mittel sind für die außerschulische Bildung und die Jugendverbandsarbeit<br />

bestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />

Fachausschuss 2 S- 2<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen c2.., 6<br />

i z,


<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />

Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />

Einzelplan (Text): 05 Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und Kultur'<br />

Seite: 48 Kapitel: 05 050 Titel: 684 60<br />

Zweckbestimmung: Zuschüsse für laufende Zwecke an Träger der freien<br />

Jugendhilfe<br />

(Hier: Erhöhung der Mittel für au ßerschulische Bildung und Jugendverbandsarbeit)<br />

EINGEGANGE<br />

s(-2-2■4<br />

1 1, Nov. 2011<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 9.685.500€<br />

Änderung (+/-): +1.000.000€<br />

Ansatz neu: +10.685.500€<br />

Deckung bei:<br />

Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />

21 20 020 461 20<br />

(Hier: Personalverstärkungsmittel)<br />

1.000.000 €<br />

Insgesamt: 1.000.000€<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

,


Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

(Hinweis: Es handelt sich um die Erläuterungen der gesamten Titelgruppe 60 im Kapitel<br />

05 050, Seite 47)<br />

Gemäß § 82 Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) - gehört es zu<br />

den Aufgaben der obersten Landesjugendbehörden, die Tätigkeit der Träger der<br />

öffentlichen und freien Jugendhilfe und die Weiterentwicklung der Jugendhilfe<br />

anzuregen, zu fördern sowie darauf hinzuwirken, dass ein gleichmäßiger Ausbau der<br />

Angebote gewährleistet ist. Mit der Unterstützung der Weiterentwicklung und<br />

Qualifizierung von Jugendhilfeangeboten und der Stabilisierung von<br />

Jugendhilfestrukturen wird dem gesetzlichen Auftrag zur Entwicklung der Kinder- und<br />

Jugendhilfebereiche entsprochen. Im Landesjugendplan sind die Mittel zur Erfüllung<br />

dieses gesetzlichen Auftrags zusammengefasst.<br />

Strukturell hat der Landesjugendplan drei Schwerpunktbereiche:<br />

- Förderung von Innovationen sowie der Weiterentwicklung und Qualifizierung der<br />

Jugendhilfe - Netzwerk Qualität,<br />

Förderung regionaler Aktivitäten freier und öffentlicher Träger unter dem<br />

Gesichtspunkt eines gleichmäßigen Ausbaus der Jugendhilfe,<br />

- Wahrnehmung von überregionalen Aufgaben und Förderung von landesweiten<br />

Strukturen der Jugendhilfe.<br />

Für die Fördermaßnahmen aus dem Landesjugendplan, die im Bereich örtlicher<br />

Strukturen wirksam werden, fördert das Land nur Anteile der Gesamtkosten. Die<br />

Förderung laufender Kosten regionaler Aktivitäten erfolgt über die Jugendämter, die die<br />

Mittel zur Weitergabe an kommunale oder freie Träger erhalten.<br />

Die Ausgaben für das Personalkostenförderprogramm werden gemäß Beschluss des<br />

<strong>Landtag</strong>es 2005 auf dem Förderniveau des Jahres 2008 fortgeschrieben.<br />

Die Investitionszuschüsse sind für die Verbesserung der Jugendhilfeinfrastruktur bei<br />

Einrichtungen mit überregionalen Angeboten veranschlagt.<br />

Übersicht über den geplanten Einsatz der Mittel nach Maßnahmebereichen:<br />

<strong>2012</strong><br />

EUR<br />

A -Weiterentwicklung und Qualifizierung der Jugendhilfe<br />

Innovationen, Modellvorhaben 350.000<br />

-Netzwerk Qualität 1.425.000<br />

B -Förderung des gleichmäßigen Ausbaus der Jugendhilfe<br />

Personalkostenförderprogramm 4.970.000<br />

-Maßnahme Täter-Opfer-Ausgleich 330.000<br />

C -Wahrnehmung von überregionalen Aufgaben der Jugendhilfe<br />

Jugendverbandsarbeit 1.623.500<br />

-Geschäftsstelle Landesjugendring <strong>Brandenburg</strong> e.V. 337.000<br />

-Außerschulische Bildung 1.600.000<br />

-Internationale Begegnungen 150.000<br />

-Weitere überregionale Aufgaben, Investitionen 600.000<br />

Summe 11.385.500


Begründung:<br />

Die Jugendverbände und der Landesjugendring in <strong>Brandenburg</strong> nehmen eine wichtige Aufgabe in<br />

der außerschulischen Bildung war. Hier können Kinder- und Jugendliche erste Erfahrungen in<br />

Politik, im Ehrenamt, mit der Demokratie und in der Bildungsarbeit machen.<br />

Die Ausgaben für den Landesjugendplan haben sich in den letzten 10 Jahren kaum verändert —<br />

sie sind in der Gegenüberstellung der Jahre 2001 und 2011 sogar um 2,65 Mio Euro gesunken.<br />

Um das breite Angebot an außerschulischer Bildung und der Jugendverbandsarbeit aufrecht<br />

erhalten zu können und die Kostensteigerungen der letzten Jahre abzufangen, soll der Titel um 1<br />

Millionen Euro aufgestockt werden. Hieraus können auch Maßnahmen finanziert werden, die die<br />

bevorstehende Einführung des Wahlalters 16 flankieren sollen.<br />

Abstimmungsergebnis JA<br />

NEIN Enthaltung<br />

Fachausschuss<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />

Marie Luise von Halem<br />

für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


EINGEGANGEN<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />

(PF 512,2Q,<br />

Änderungsantrag der Fraktion von SPD und LIN KE<br />

1 1. Nov. 2011<br />

Einzelplan (Text): 05 Ministerium für Bildung, Jugend und Sport L4L-<br />

Seite: 62 Kapitel: 05 070 Titel: 684 20 (NEU)<br />

Zweckbestimmung: Förderung der Beteiligung von Jugendlichen an Demokratie<br />

und Wahlen<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 0€<br />

Änderung (+/-): +250.000 €<br />

Ansatz neu: 250.000<br />

Deckung bei: EP 20 (Allgemeine Finanzverwaltung)<br />

Seite Kapitel Titel<br />

..<br />

in Höhe von<br />

59 20 630 721 10 neu (Altanschl.) 250.000<br />

insgesamt:<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Die Mittel sind für dezentral organisierte Veranstaltungen der Demokratiebildung einzusetzen um die<br />

Möglichkeiten zur Kommunikation und zur Reflektion politischer Prozesse für lunge Menschen zu<br />

verbessern. Die anzuwendenden Methoden sollen in hohem Maße aktivieren und inhaltlich auf die Themen<br />

ausgerichtet sein, die für junge Menschen von besonderem Interesse sind (z.B. Jugend- und Bildungspolitik,<br />

Ausbildung und Hochschule, Mobilität, Freizeit etc.). Die Zusammenarbeit mit dem Portal „www.machs-ab-<br />

16.de" ist anzustreben.<br />

Die Mittel können für kleinteilige, beteiligungsorientierte Maßnahmen der außerschulischen politischen<br />

Bildung (gemäß Richtlinie LJA) sowie für Kooperationsveranstaltungen mit Schulen eingesetzt werden.<br />

Begründung:<br />

Die Umsetzung der Absenkung des aktiven Wahlalters von 18 auf 16 Jahre bedarf in den<br />

nächsten Jahren im schulischen und außerschulischen Kontext einer qualifizierten<br />

Begleitung. Junge Menschen sollten früher als bisher nicht nur mit dem politischen<br />

System vertraut werden, sondern früh Erfahrungen sammeln können, ihre Interessen<br />

einzubringen und somit an Entscheidungsprozessen aktiv teilzuhaben.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Fachausschuss<br />

Ausschuss für Haushalt u d Finanzen<br />

T omas Gü er<br />

für die Fra tion der SPD<br />

JA NEIN<br />

2<br />

Ger i Große<br />

für die Fraktion DIE LINKE.<br />

Enthaltung<br />

49-


<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />

Änderungsantrag der FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis<br />

LIINIULLIAINLibk<br />

51,9.3A<br />

1 1, Nov, 2011<br />

@Pie<br />

Einzelplan (Text): 05 Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und Kultur<br />

Seite: 107 Kapitel: 05 220 Titel: 428 10<br />

Zweckbestimmung: Entgelte für Arbeitnehmer<br />

(Hier: Erhöhung der Anzahl der Schulpsychologen)<br />

ul en<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 10.796.400€<br />

Änderung (+1-): +772.200€<br />

Ansatz neu: +11.568.600€<br />

Deckung bei:<br />

Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />

21 20 020 461 20<br />

(H ier: Personalverstärkungsmittel)<br />

772.200€<br />

Insgesamt: 772.200€<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Begründung:<br />

In <strong>Brandenburg</strong> verlassen jährlich ca. 10 % der Schülerinnen und Schüler die Schule ohne einen<br />

Abschluss erreicht zu haben. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die in Familien aufwachsen,<br />

die von Sozialtransferleistungen leben ist deutlich höher als in den alten Bundesländern,<br />

psychische Auffälligkeiten haben zugenommen. Obwohl viele Lehrkräfte bereits zunehmend die<br />

Aufgabe übernehmen., familienergänzende Erziehung und moralische Orientierung zu geben,<br />

reicht dies nicht aus um das Ziel zu erreichen, dass jeder Jugendliche die Schule mit einem<br />

Abschluss verlässt. Umfassendere schulpsychologische Unterstützungssysteme sind erforderlich,<br />

um Schüler, Eltern und Lehrkräfte zu unterstützen. Dies ist bei einem Schlüssel von 1:10.000, wie<br />

er derzeit in <strong>Brandenburg</strong> gilt, nicht Ieistbar.<br />

Aktivitäten wie Gewaltprävention, Krisenintervention und Notfallpsychologie können mit der<br />

jetzigen Ausstattung nicht hinreichend abgesichert werden.<br />

Die Schulpsychologiestellen sollen umgehend auf 40 Stellen aufgestockt werden. Kalkuliert sind<br />

die Personalkosten für 11 zusätzliche Stellen.


Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />

Fachausschuss . Z (t 3<br />

2,<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 2<br />

d a Büttner Marie Luise von Hälem<br />

für d e FDP-Fraktion für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />

Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne<br />

Einzelplan (Text): 05 Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und Kultur<br />

Seite: 125 Kapitel: 05 300 Titel: 428 10 neu<br />

Zweckbestimmung: Entgelte für Arbeitnehmer<br />

(Hier: Erhöhung der Vertretungsreserve)<br />

EINGEGANG<br />

PE_ s1 aa S-<br />

1 t Nov. 2011<br />

Erl. e<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 0€<br />

Änderung (+/-): +5.100.000C<br />

Ansatz neu: +5.100.000C<br />

Deckung bei:<br />

Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />

21 20 020 461 20<br />

(Hier: Personalverstärkungsmittel)<br />

5.100.000€<br />

Insgesamt: 5.100.000€<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Personalausgaben für den . Schulpool und die Vertretungsreserve in den Kapiteln 05300<br />

bis 05 332 können aus diesem Ansatz verstärkt werden.<br />

Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

-71


Begründung:<br />

Die den Schulen zugewiesene Vertretungsreserve soll entsprechend den Verwaltungsvorschriften<br />

zur Unterrichtsorganisation mindeStens 3 % der Bemessungsgrundlage betragen. Im<br />

Bedarfsfall werden die Schulen jedoch angehalten, auch Stunden für Teilungs- und<br />

Förderunterricht als Vertretungsreserve zu nutzen. Tatsächlich ist der durchschnittliche<br />

Unterrichtsausfall im Land deutlich höher, so dass es unverhältnismäßig oft zur Nutzung der für<br />

andere unterrichtliche Zwecke zugewiesenen Stunden zur Absicherung von Vertretungsunterricht<br />

kommt.<br />

So kann der in <strong>Brandenburg</strong> bestehende Unterrichtsausfall durch die Aufstockung der<br />

zugewiesenen Reserve zum Teil weiter verringert werden, zugleich wird dadurch aber vor allem<br />

vermieden, dass die eigentlich für andere Zwecke (Förderunterricht, Teilung usw.) den Schulen<br />

zugewiesenen Lehrerwochenstunden ständig für Vertretungszwecke herangezogen werden<br />

müssen. Die Aufstockung der Vertretungsreserve führt auch dazu, dass die vom MBJS geplante<br />

Kapitalisierung von Vertretungsmitteln nicht aus den vorhandenen Vertretungsmitteln genommen<br />

werden muss, sondern zusätzlich zur Verfügung gestellt wird. Schulen, die dies wünschen, sollen<br />

2% der Vertretungsreserve künftig auch kapitalisieren können.<br />

Die zusätzlichen beantragten Mittel entsprechen den erforderlichen Ausgaben für die ersten fünf<br />

Monate des Schuljahres <strong>2012</strong>113. Die Mittel sind in der gesamten Höhe für 2013 und fortlaufend<br />

zu veranschlagen und anzupassen.<br />

Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />

.<br />

Fachausschuss '<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 2<br />

Marie Luise von Halem<br />

für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />

‘ 2.


<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />

Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die G ü<br />

Einzelplan (Text): 05 Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und Kultur<br />

Seite: 125 Kapitel: 05 300 Titel: 428 10 neu<br />

Zweckbestimmung:Entgelte für Arbeitnehmer<br />

(Hier: Verbesserung des Schulpools)<br />

EINGEGANGEN<br />

si<br />

1 I Nov. 2011<br />

Ansatz. im <strong>Entwurf</strong> 0€<br />

Änderung (+1-): +4.900.000€<br />

Ansatz neu: +4.900.000€ .<br />

Deckung bei:<br />

Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />

21 20 020 461 20<br />

(Hier: Personalverstärkungsmittel)<br />

4.900.000€<br />

Insgesamt: 4.900.000€<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Personalausgaben für den Schulpool und die Vertretungsreserve in den Kapiteln 05 300<br />

bis 05 332 können aus diesem Ansatz verstärkt werden.<br />

Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

E. .L


Begründung:<br />

In den Verwaltungsvorschriften für Lehrkräfte-Anrechnungsstunden vom 30, Mai 2008 sind in<br />

Nummer 3 Abs. 1 Regelungen zur Ausstattung der sogenannten Schulpools getroffen. Für die<br />

Wahrnehmung besonderer fachlicher, pädagogischer und organisatorischer Aufgaben in der<br />

Schule und zum Ausgleich besonderer unterrichtlicher Belastungen werden den Schulen danach<br />

Anrechnungsstunden zugewiesen. Die festgelegten Zuweisungsvorgaben decken allerdings in<br />

keiner Weise den durch zahlreiche neue pädagogische Anforderungen gestiegenen tatsächlichen<br />

Bedarf. Es ist daher erforderlich den Schulpool aufzustocken. Nach Entscheidung der Schule<br />

können dadurch mehr Stunden zur zeitlichen Entlastung an Lehrkräfte geben werden, die sich in<br />

besonderer Weise darum kümmern, den neuen pädagogischen Anforderungen gerecht zu<br />

werden. Dazu gehören beispielsweise Aufgaben wie z.B. systematische Diagnose- und<br />

Förderkonzepte zu entwickeln und umzusetzen, Freistellungen für Fortbildungsmaßnahmen, die<br />

Leseförderung als Aufgabe aller Fächer zu verankern, drohendem Schulversagen durch<br />

frühzeitige Interventionen zu begegnen, interne Evaluationsverfahren zu implementieren, die<br />

Ergebnisse der ILeA-Diagnosen und von Vergleichsarbeiten sorgfältig auszuwerten und das<br />

Schulprögramm fortzuschreiben.<br />

Die erforderlichen Maßnahmen bei der Umsetzung der beabsichtigten Reformziele wie zum<br />

Beispiel der Inklusion erfordern eine intensivere Teamarbeit und Kooperation zwischen<br />

Lehrkräften, sowie Gespräche mit Eltern und Schülern, die über das bisher übliche Maß hinaus<br />

gehen.<br />

Für die Wahrnehmung besonderer fachlicher und pädagogischer Aufgaben in der Schul- und<br />

Unterrichtsentwicklung wird die Grundanrechnung von Lehrerwochenstunden beim Schulpool für<br />

die Grundschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und den Oberschulen uni 2 Stunden angehoben.<br />

Darüber hinaus werden die verbleibenden Lehrerwochenstunden gleichmäßig über alle<br />

Schulformen verteilt. Die zusätzlich beantragten Mittel entsprechen den erforderlichen Ausgaben<br />

ab dem 2. Halbjahr des Schuljahres <strong>2012</strong>/2013.<br />

Die vorgeschlagene Maßnahme ist ein erster Schritt zur Ausweitung der in der Schule frei<br />

einsetzbaren Arbeitszeiten, dem mittelfristig weitere folgen müssen.<br />

Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />

Fachausschuss 2 G 2_<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />

Marie Luise von Hafern<br />

für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />

.2,<br />

( .


EINGEGANGEN<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong> 1 t Nov. 2011<br />

Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />

Erl. .P1 ..<br />

Einzelplan (Text): 05 Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und Kultur<br />

Seite: 128 Kapitel: 05 300 Titel: 633 50<br />

Zweckbestimmung: Zuweisungen an die Schulträger für einen Schulsozialfonds<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 1.500.000 €<br />

Anderung (+1-): +1.000.000E<br />

Ansatz neu: +2.500.000€<br />

Deckung bei:<br />

Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />

136 05 300 681 85<br />

(Hier: Schüler- BaföG)<br />

1.000.000€<br />

Insgesamt: 1.000.000€<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Begründung:<br />

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnt das BbgAföG als Maßnahme zur Erhöhung der<br />

Abiturquote bei Kindern aus bildungsfernen Familien weiterhin ab, weil diese Maßnahme zu spät<br />

in der Bildungsbiographie junger Menschen ansetzt. Um diesen Kindern auch weiterhin eine<br />

Unterstützung bei Gebrauchs-, Übungs- sowie Arbeitsmaterialien und sonstige kostenpflichtigen<br />

schulischen Angeboten und Veranstaltungen gewähren zu können, sollen die Kürzungen beim<br />

Schulsozialfonds zurückgenommen werden.<br />

Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />

Fachausschuss 4<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />

Marie Luise von Halem<br />

für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />

Z --<br />

A"<br />

2.<br />

t(


<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />

Änderungsantrag der FDP-Fraktion<br />

Einzelplan (Text): 05 Ministerium für Bildung, Jugend und Sport<br />

/ EINGEGANGEN<br />

PE SI 222t-L<br />

1 1, Nov. 2011<br />

Erl. .. .........<br />

Seite: 132 Kapitel: 05 300 Titel: TGr.70—<br />

Zweckbestimmung: Deutsch-Polnische Schulprojekte<br />

....<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 51.500 €<br />

Änderung (+A): + 28.500 €<br />

Ansatz neu: 80.000 €<br />

Deckung bei:<br />

Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />

136 05 300 681 85 28.500 €<br />

insgesamt: 28.500 €<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Erläuterung: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Begründung: Die Erhöhung des Ansatzes für Deutsch-Polnische Schulprojekte dient der<br />

weiteren Vertiefung von Bildungskooperationen zwischen dem Land <strong>Brandenburg</strong> und<br />

Polen, u.a. für die Förderung des Projektes „Deutsch-Polski-Express" an <strong>Brandenburg</strong>er<br />

Grundschulen.<br />

Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />

Fachausschuss 2 7 --,9.<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />

GA.r.eui<br />

2<br />

?<br />

.--<br />

A


<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />

Änderungsantrag der FDP-Fraktion<br />

EINGEGANGEN<br />

1 I. Nov. 2011<br />

Einzelplan (Text): 05 (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport)Ed . .A4 i---__'4:1<br />

Seite: 133 Kapitel: 05 300 Titel: 685 75 (neu)<br />

Zweckbestimmung: Förderung von begabten Schülerinnen und Schülern<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 0 €<br />

Änderung (+1-): + 200.000 €<br />

Ansatz neu: 200.000 €<br />

Deckung bei:<br />

Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />

136 05 300 613 85 200.000 €<br />

insgesamt: 200.000 €<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Erläuterung: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Diese Mittel sind im Rahmen der Begabtenförderung für Differenzierungsmaßnahmen im<br />

gemeinsamen Klassenunterricht und für den Ausbau klassenübergreifender<br />

Fordermaßnahmen bestimmt.<br />

Begründung: Jedes Schulkind hat Anspruch darauf, seinen Neigungen und Fähigkeiten<br />

gemäß, nicht nur gefördert, sondern auch gefordert zu werden. Dazu gehört, dass<br />

Schülern, die in ausgewählten Teilbereichen überdurchschnittliche Leistungen und<br />

Begabungen zeigen, angeboten wird, an vertiefenden und umfassenderen<br />

Fordermaßnahmen teilzunehmen. Diese sollen sowohl außerhalb als auch innerhalb des<br />

regulären Unterrichts stattfinden.<br />

Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />

Fachausschuss 4 6 ,6;‘.<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 9_ 4‚ ..._


Deckung bei:<br />

Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />

136 05 300<br />

Insgesamt:<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Erläuterung: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />

Änderungsantrag<br />

der Fraktion der FDP<br />

Einzelplan (Text): 05 Ministerium für Bildung, Jugend und Sport<br />

Seite: 133-135 Kapitel: 05 300 Titel: TGr. 80<br />

Durchführung von Schul- und Modellversuchen<br />

EINGEGANGEN<br />

5-0-35<br />

1 1. Nov. 20i1<br />

Erl. .r54 exs<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 295.000 €<br />

Änderung (+1-): +100.000 €<br />

Ansatz neu: 395.000 €<br />

681 85 100.000,00€<br />

100.000,00€<br />

Begründung: Schul- und Modellversuche sollen neue und innovative Ansätze im<br />

Bildungswesen entwickeln und erproben. Ein besonders positives Beispiel ist das Modell<br />

"Stärkung der Selbstständigkeit von Schulen" („MoSeS")<br />

Über die gebundenen Maßnahmen hinaus, sollte wie bisher dem Ministerium und dem<br />

Landesinstitut für Schule und Medien die Möglichkeit eingeräumt werden, innovative<br />

Maßnahmen auszuprobieren. Das gilt insbesondere für die Einführung des inklusiven<br />

Schulsystems in <strong>Brandenburg</strong>.<br />

Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />

Fachausschuss<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen bf —<br />

Al


EINGEGANGEN<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />

= 51z3-3<br />

t Nov. 2011<br />

Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grün n<br />

Erl.<br />

Einzelplan (Text): 05 Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und Kultur<br />

Seite: 134 Kapitel: 05 300 Titel: 429 80<br />

Zweckbestimmung: Nicht aufteilbare Personalausgaben<br />

(Hier: Ermöglichung von Schul- und Modellversuchen)<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 0 €<br />

Änderung (+1-): +1.000.000€<br />

Ansatz neu: +1.000.000€<br />

Deckung bei:<br />

Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />

21 20 020 461 20<br />

(Hier: Personalverstärkungsmittel)<br />

1.000.000€<br />

Insgesamt: 1.000.000€<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Begründung:<br />

Schul- und Modellversuche sollen neue und innovative Ansätze im Bildungswesen entwickeln und<br />

erproben und damit wichtige Entscheidungshilfen für dessen weitere Entwicklung und Planung<br />

geben. Hierbei sind insbesondere Modellprojekte im Bereich lnklusion, aber auch für die<br />

Gewinnung von Lehrkräftenachwuchs in den ländlichen Regionen zu verfolgen.<br />

Über die gebundenen Maßnahmen hinaus, sollte wie bisher dem Ministerium und dem<br />

Landesinstitut für Schule und Medien die Möglichkeit eingeräumt werden, innovative Maßnahmen<br />

auszuprobieren. Die Ergebnisse des letzten Ländervergleichs zeigen, dass in <strong>Brandenburg</strong><br />

innovative Elemente dringend erforderlich sind.<br />

Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />

Fachausschuss<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 2<br />

iLb


Marie Luise von Halem<br />

für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />

Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion DI<br />

Sitzung des AHF am 25.11.2011<br />

Ersatz für im Bildungsausschuss beschlossenen Antrag<br />

Einzelplan (Text): 05 (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport)<br />

Seite: 145 Kapitel: 05 321 Titel. 4<br />

Zweckbestimmung: Finanzierung der Rahmenbedingungen für die Pilotschulen<br />

„Inklusion"<br />

eleFGANGEN<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 200.464.300 €<br />

Änderung (+/-): +2.000.000 €<br />

2 3. NOV. 2 011/5:5<br />

Ansatz neu: 202.464.300 €<br />

Deckung bei: 20 (Allgemeine Finanzverwaltung)<br />

Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />

37 20 030 633 12 (Schülerbef.) 500.000 €<br />

59 20 630 721 10 neu (Altanschl.) 1.500.000 €<br />

insgesamt: 2.000.000 €<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Für die personelle und sächliche Ausstattung der Pilotschulen „Inklusion" sind zusätzliche<br />

Mittel in Höhe von 2 Mio. € berücksichtigt. Weniger wegen Veranschlagung ...<br />

Begründung:<br />

Auf dem Weg zur inklusiven Schule werden zunächst in Pilotschulen alle Kinder —<br />

unabhängig von ihren Fähigkeiten und ihrem Förderbedarf — gemeinsam unterrichtet.<br />

Für diese Aufgabe benötigen die Schulen hinsichtlich der Personalkapazitäten,<br />

Klassengrößen aber auch sonstiger Rahmenbedingungen eine angemessene<br />

Ausstattung. Die Rahmenbedingungen sollen mit den 2 Mio. € geschaffen werden.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Fachausschuss<br />

U<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />

JA NEIN Enthaltung<br />

Klara Geywitz 1 Christia<br />

für die Fraktion der SPD für die ktion I LINKE.<br />

b•


Deckung bei:<br />

Seite<br />

21<br />

Kapitel<br />

20 020<br />

Titel<br />

461 20<br />

in Höhe von<br />

2.000.000 €<br />

insgesamt: 2.000.000 €<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Erläuterung: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Begründung:<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />

Änderungsantrag der FDP-Fraktion<br />

EINGEGANGEN<br />

PF: 51,2,4A<br />

1 1. Nov. 2011<br />

Einzelplan (Text): Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Erl. K141)1<br />

Seite: 147 Kapitel: 05 321 Titel: 428 10<br />

Zweckbestimmung: Entgelte der Arbeitnehmer,<br />

Erhöhung der Vertretungsreserve für Grundschulen<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 87.491.700 €<br />

Änderung (+/-): + 2.000.000 €<br />

Ansatz neu: 89.491.700 €<br />

Aktuell bekommen die Schulen zur Vermeidung von Unterrichtsausfall gemäß der VV<br />

Unterrichtsorganisation 3 Prozent bezogen auf die Bemessungsgrundlage für die<br />

Vertretungsreserve zugewiesen. Gleichwohl ist der Unterrichtsausfall höher, so dass die<br />

Vertretungsreserve nicht ausreicht und Förder- und Teilungsstunden genutzt werden<br />

müssen.<br />

Um den Unterrichtsausfall zu verringern, ist die Vertretungsreserve für Grundschulen von<br />

3 auf 5 Prozent aufzustocken.<br />

Die beantragten Mittel gelten für die ersten fünf Monate des Schuljahres <strong>2012</strong>/2013 und<br />

sind daher für die folgenden Schuljahre entsprechend anzupassen.<br />

Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />

Fachausschuss 2 ‘ 2<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 2.... gr 2


<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />

Änderungsantrag der FDP-Fraktion<br />

Einzelplan (Text): Ministerium für Bildung, Jugend und Sport<br />

Seite: 147 Kapitel: 05 321 Titel: 428 10<br />

Zweckbestimmung: Entgelte der Arbeitnehmer,<br />

Erhöhung des sog. Schulpools für Grundschulen<br />

EINGEGANGEN<br />

-<br />

1 I Nov. 2011<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 87.491.700 €<br />

Änderung (+1-): + 1.225.000 €<br />

Ansatz neu: 88.716.700 €<br />

Deckung bei:<br />

Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />

21 20 020 461 20 1.225.000 €<br />

insgesamt: 1.225.000 €<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Erläuterung: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Begründung:<br />

Gemäß der Verwaltungsvorschrift über Anrechnungsstunden für Lehrkräfte (VV-<br />

Anrechnungsstunden) werden den Schulen für die Wahrnehmung besonderer fachlicher,<br />

pädagogischer und organisatorischer Aufgaben in der Schule und zum Ausgleich besonderer<br />

unterrichtlicher Belastungen Anrechnungsstunden zugewiesen. Grundschulen erhalten dazu 6<br />

Lehrerwochenstunden. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen und den immer<br />

umfangreicheren Aufgaben der Lehrkräfte sind diese Stunden nicht mehr ausreichend. Daher ist<br />

die Zahl der Anrechnungsstunden um 4 auf insgesamt 10 Lehrerwochenstunden zu erhöhen.<br />

Die beantragten Mittel gelten für die ersten fünf Monate des Schuljahres <strong>2012</strong>/2013 und sind<br />

daher für die folgenden Schuljahre entsprechend anzupassen.<br />

Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />

Fachausschuss<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />

2<br />

2,<br />

‘<br />

6<br />

Z<br />

G4A„Ait,


<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />

Änderungsantrag der FDP-Fraktion<br />

Einzelplan (Text): Ministerium für Bildung, Jugend und Sport<br />

Seite: 150 Kapitel: 05 324 Titel: 428 10<br />

Zweckbestimmung: Entgelte der Arbeitnehmer,<br />

Erhöhung des sog. Schulpools für Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 15.620.900 €<br />

Änderung (+1-): + 35.000 €<br />

Ansatz neu: 15.655.900 €<br />

Deckung bei:<br />

Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />

21 20 020 461 20 35.000 €<br />

insgesamt: 35.000 €<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Erläuterung: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Begründung: Gemäß der Verwaltungsvorschrift über Anrechnungsstunden für Lehrkräfte (W-<br />

Anrechnungsstunden) werden den Schulen für die Wahrnehmung besonderer fachlicher,<br />

pädagogischer und organisatorischer Aufgaben in der Schule und zum Ausgleich besonderer<br />

unterrichtlicher Belastungen Anrechnungsstunden zugewiesen. Gesamtschulen erhalten dazu 8<br />

Lehrerwochenstunden. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen und den immer<br />

umfangreicheren Aufgaben der Lehrkräfte sind diese Stunden nicht mehr ausreichend. Daher ist<br />

die Zahl der Anrechnungsstunden um 2 auf insgesamt 10 Lehrerwochenstunden zu erhöhen.<br />

Die beantragten Mittel gelten für die ersten fünf Monate des Schuljahres <strong>2012</strong>/2013 und sind<br />

daher für die folgenden Schuljahre entsprechend anzupassen.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Fachausschuss<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />

JA<br />

2<br />

1<br />

EINGEGANGEN<br />

1 t Nov. 2011<br />

NEIN Enthaltung<br />

02-<br />

22-


Ansatz im <strong>Entwurf</strong><br />

Änderung (+1-):<br />

Ansatz neu:<br />

Deckung bei:<br />

Seite Kapitel<br />

21 20 020<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Fachausschuss<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />

Änderungsantrag der FDP-Fraktion<br />

Einzelplan (Text): Ministerium für Bildung, Jugend und Sport<br />

Seite: 150 Kapitel: 05 324 Titel: 428 10<br />

Titel<br />

in Höhe von<br />

15.620.900 €<br />

+300.000 €<br />

15.920.900<br />

461 20 300.000 €<br />

JA<br />

z 6<br />

EINGEGANGEN<br />

'bU<br />

1 1. Nov. 2011<br />

Zweckbestimmung: Entgelte der Arbeitnehmer,<br />

Erhöhung der Vertretungsreserve für Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe<br />

insgesamt: 300.000 €<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Erläuterung: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Begründung:<br />

Aktuell bekommen die Schulen zur Vermeidung von Unterrichtsausfall gemäß der VV<br />

Unterrichtsorganisation 3 Prozent bezogen auf die Bemessungsgrundlage für die<br />

Vertretungsreserve zugewiesen. Gleichwohl ist der Unterrichtsausfall höher, so dass die<br />

Vertretungsreserve nicht ausreicht.<br />

Um den Unterrichtsausfall zu verringern, ist die Vertretungsreserve für Gesamtschulen<br />

von 3 auf 5 Prozent aufzustocken.<br />

Die beantragten Mittel gelten für die ersten fünf Monate des Schuljahres <strong>2012</strong>/2013 und<br />

sind daher für die folgenden Schuljahre entsprechend anzupassen.<br />

NEIN Enthaltung<br />

off-<br />

2


<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />

Änderungsantrag der FDP-Fraktion<br />

Einzelplan (Text): Ministerium für Bildung, Jugend und Sport<br />

Seite: 155 Kapitel: 05 326 Titel: 428 10<br />

Zweckbestimmung: Entgelte der Arbeitnehmer,<br />

Erhöhung der Vertretungsreserve für Oberschulen<br />

EINGEGANGEN<br />

iE /A -3<br />

1 4. Nov. 2011<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 31.739.300 €<br />

Änderung (+1-): + 800.000 €<br />

Ansatz neu: 32.539.300 €<br />

Deckung bei:<br />

Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />

21 20 020 461 20 800.000 €<br />

insgesamt: 800.000 €<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Erläuterung: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Begründung:<br />

Aktuell bekommen die Schulen zur Vermeidung von Unterrichtsausfall gemäß der W<br />

Unterrichtsorganisation 3 Prozent bezogen auf die Bemessungsgrundlage für die<br />

Vertretungsreserve zugewiesen. Gleichwohl ist der Unterrichtsausfall höher, so dass die<br />

Vertretungsreserve nicht ausreicht.<br />

Um den Unterrichtsausfall zu verringern, ist die Vertretungsreserve für Oberschulen von 3<br />

auf 5 Prozent aufzustocken.<br />

Die beantragten Mittel gelten für die ersten fünf Monate des Schuljahres <strong>2012</strong>/2013 und<br />

sind daher für die folgenden Schuljahre entsprechend anzupassen.<br />

Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />

Fachausschuss 2 6 2<br />

z ,<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen (2- V


<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />

Änderungsantrag der FDP-Fraktion<br />

Einzelplan (Text): Ministerium für Bildung, Jugend und Sport<br />

Seite: 155 Kapitel: 05 326 Titel: 428 10<br />

Zweckbestimmung: Entgelte der Arbeitnehmer,<br />

Erhöhung des sog. Schulpools für Oberschulen<br />

EINGEGANGEN<br />

?E- . 1ZSI<br />

1 1. Nov. 2011<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 31.739.300 €<br />

Änderung (+1-): + 400.000 €<br />

Ansatz neu: 32.139.300 €<br />

Deckung bei:<br />

Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />

21 20 020 461 20 400.000 €<br />

insgesamt: 400.000 €<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Erläuterung: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Begründung:<br />

Gemäß der Verwaltungsvorschrift über Anrechnungsstunden für Lehrkräfte (W-<br />

Anrechnungsstunden) werden den Schulen für die Wahrnehmung besonderer fachlicher,<br />

pädagogischer und organisatorischer Aufgaben in der Schule und zum Ausgleich besonderer<br />

unterrichtlicher Belastungen Anrechnungsstunden zugewiesen. Oberschulen erhalten dazu 6<br />

Lehrerwochenstunden. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen und den immer<br />

umfangreicheren Aufgaben der Lehrkräfte sind diese Stunden nicht mehr ausreichend. Daher ist<br />

die Zahl um 4 auf insgesamt 10 Lehrerwochenstunden zu erhöhen.<br />

Die beantragten Mittel gelten für die ersten fünf Monate des Schuljahres <strong>2012</strong>/2013 und sind<br />

daher für die folgenden Schuljahre entsprechend anzupassen.<br />

Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />

Fachausschuss<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />

Z<br />

2_,<br />

6<br />

(<br />

2<br />

.7-<br />

(2


Einzelplan (Text): 05<br />

Seite: 157ff.<br />

Kapitel: 05 327 Titel: HGr 4<br />

Zweckbestimmung: Bedarfsgerechte Ausgestaltung der Leistungs- und Begabungsklassen<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong><br />

170.016.000E<br />

Änderung (+1-): 355.000€<br />

Ansatz neu:<br />

Deckung bei: 05<br />

Seite Kapitel<br />

43 07 030<br />

44 07 030<br />

insgesamt:<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />

Änderungsantrag der Fraktion CDU<br />

Plätze für Leistungs- und Begabungsklassen aufstocke<br />

Titel<br />

633 30<br />

671 10<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

in Höhe von<br />

EINGEGANGEN<br />

-153<br />

1 1, Nov, 2011<br />

Erl. f\33<br />

170.371.000€<br />

338.000€<br />

17.000€<br />

355.000€<br />

,7yJ


Begründung:<br />

Die Leistungs- und Begabungsklassen (LuBk) sind ein wichtiges Instrument der<br />

Begabtenförderung im brandenburgischen Schulsystem und bieten einen Zugang für<br />

begabte Schüler unabhängig vom Elternhaus. Die LuBks erfreuen sich großer<br />

Beliebtheit. Das unterstreichen jährlich die Bewerberzahlen. Weit mehr Schüler erfüllen<br />

die Anforderungen für die Aufnahme in die LuBks, als Plätze zur Verfügung stehen. Über<br />

die Jahre hat sich gezeigt, dass insbesondere an 6 Standorten die Schülerzahlen es<br />

rechtfertigen eine zweite LuBk einzurichten.<br />

Deshalb sind die Leistungs- und Begabungsklassen für das Schuljahr <strong>2012</strong>/2013<br />

auszubauen. Dafür müssen zusätzliche Lehrerstellen den Gymnasien zur Einrichtung<br />

zweiten LuBks zur Verfügung gestellt werden. Anteilig zum Haushaltsjahr <strong>2012</strong> sind<br />

zusätzlich Mittel für Lehrerstellen zur Verfügung zu stellen. Eine Kürzung von<br />

Lehrerstellen an anderen LuBk Standorten darf nicht vorgenommen werden.<br />

Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />

Fachausschuss<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />

Gordon Hoffmann Beate Blechinger<br />

2<br />

%..)


<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />

Änderungsantrag der FDP-Fraktion<br />

Einzelplan (Text): Ministerium für Bildung, Jugend und Sport<br />

Seite: 159 Kapitel: 05 327 Titel: 428 10<br />

Zweckbestimmung: Entgelte der Arbeitnehmer,<br />

Erhöhung der Vertretungsreserve für Gymnasien<br />

EINGEGANGEN<br />

s f 1-G2--<br />

1. Nu, 2011<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 25.099.500 €<br />

Änderung (+1-): + 1.000.000 €<br />

Ansatz neu: 26.099.500 €<br />

Deckung bei:<br />

Seite Kapitel Titel<br />

in Höhe von<br />

21 20 020 461 20 1.000.000 €<br />

insgesamt: 1.000.000 €<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Erläuterung: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Begründung:<br />

Aktuell bekommen die Schulen zur Vermeidung von Unterrichtsausfall gemäß der VV<br />

Unterrichtsorganisation 3 Prozent bezogen auf die Bemessungsgrundlage für die<br />

Vertretungsreserve zugewiesen. Gleichwohl ist der Unterrichtsausfall höher, so dass die<br />

Vertretungsreserve nicht ausreicht.<br />

Um den Unterrichtsausfall zu verringern, ist die Vertretungsreserve für Gymnasien von 3<br />

auf 5 Prozent aufzustocken.<br />

Die beantragten Mittel gelten für die ersten fünf Monate des Schuljahres <strong>2012</strong>/2013 und<br />

sind daher für die folgenden Schuljahre entsprechend anzupassen.<br />

Abstimmungsergebnis JA NEIN<br />

Fachausschuss 2<br />

6<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen .<br />

nthaltung


<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />

Änderungsantrag der FDP-Fraktion<br />

Einzelplan (Text): Ministerium für Bildung, Jugend und Sport<br />

Seite: 159 Kapitel: 05 327 Titel: 428 10<br />

Zweckbestimmung: Entgelte der Arbeitnehmer,<br />

Erhöhung des sog. Schulpools für Gymnasien<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 25.099.500 €<br />

Änderung (+1-): + 120.000 €<br />

Ansatz neu: 25.219.500 €<br />

Deckung bei:<br />

Seite Kapitel Titel<br />

in Höhe von<br />

21<br />

20 020<br />

461 20<br />

120.000 €<br />

insgesamt: 120.000 €<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Erläuterung: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Begründung:<br />

Gemäß der Verwaltungsvorschrift über Anrechnungsstunden für Lehrkräfte (VV-<br />

Anrechnungsstunden) werden den Schulen für die Wahrnehmung besonderer fachlicher,<br />

pädagogischer und organisatorischer Aufgaben in der Schule und zum Ausgleich besonderer<br />

unterrichtlicher Belastungen Anrechnungsstunden zugewiesen. Gymnasien erhalten dazu 8<br />

Lehrerwochenstunden. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen und den immer<br />

umfangreicheren Aufgaben der Lehrkräfte sind diese Stunden nicht mehr ausreichend. Daher ist<br />

die Zahl der Anrechnungsstunden um 2 auf insgesamt 10 Lehrerwochenstunden zu erhöhen.<br />

Die beantragten Mittel gelten für die ersten fünf Monate des Schuljahres 2011/<strong>2012</strong> und sind<br />

daher für die folgenden Schuljahre entsprechend anzupassen.<br />

Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />

Fachausschuss 2 2<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen ti, ,,....-.


<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />

Änderungsantrag der FDP-Fraktion<br />

EINGEGANGEN<br />

PE S19..Ak<br />

1 1. Nov. 2011<br />

Einzelplan (Text): Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Erl. 1-2 E<br />

Seite: 167 Kapitel: 05 330 Titel: 428 10<br />

Zweckbestimmung: Entgelte der Arbeitnehmer,<br />

Erhöhung der Vertretungsreserve für Förderschulen<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 38.995.800 €<br />

Änderung (+1-): + 500.000 €<br />

Ansatz neu: 39.495.800 €<br />

Deckung bei:<br />

Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />

21 20 020 461 20 500.000 €<br />

insgesamt: 500.000 €<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Erläuterung: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Begründung:<br />

Aktuell bekommen die Schulen zur Vermeidung von Unterrichtsausfall gemäß der VV<br />

Unterrichtsorganisation 3 Prozent bezogen auf die Bemessungsgrundlage für die<br />

Vertretungsreserve zugewiesen. Gleichwohl ist der Unterrichtsausfall höher, so dass die<br />

Vertretungsreserve nicht ausreicht und Förder- und Teilungsstunden genutzt werden<br />

müssen.<br />

Uni den Unterrichtsausfall zu verringern, ist die Vertretungsreserve für Förderschulen von<br />

3 auf 5 Prozent aufzustocken.<br />

Die beantragten Mittel gelten für die ersten fünf Monate des Schuljahres <strong>2012</strong>/2013 und<br />

sind daher für die folgenden Schuljahre entsprechend anzupassen.<br />

Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />

Fachausschuss Z 2<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen i,_ 6<br />

E


<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />

Änderungsantrag der FDP-Fraktion<br />

Einzelplan (Text): Ministerium für Bildung, Jugend und Sport<br />

Seite: 167 Kapitel: 05 330 Titel: 428 10<br />

Zweckbestimmung: Entgelte der Arbeitnehmer,<br />

Erhöhung des sog. Schulpools für Förderschulen<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong><br />

Anderung (+1-):<br />

Ansatz neu:<br />

Deckung bei:<br />

Seite<br />

21<br />

Kapitel<br />

Titel<br />

20 020 461 20<br />

in Höhe von<br />

EINGEGANGEN<br />

PG_ • 51 2.<br />

1 4. Nov. g,<br />

7011<br />

150.000 €<br />

insgesamt: 150.000 €<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Erläuterung: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Begründung:<br />

38.995.800 €<br />

+ 150.000 €<br />

39.145.800 €<br />

Gemäß der Verwaltungsvorschrift über Anrechnungsstunden für Lehrkräfte (VV-<br />

Anrechnungsstunden) werden den Schulen für die Wahrnehmung besonderer fachlicher,<br />

pädagogischer und organisatorischer Aufgaben in der Schule und zum Ausgleich besonderer<br />

unterrichtlicher Belastungen Anrechnungsstunden zugewiesen. Förderschulen erhalten je nach<br />

sonderpädagogischem Schwerpunkt 4 bzw. 2 Lehrerwochenstunden. Aufgrund der gestiegenen<br />

Anforderungen und den immer umfangreicheren Aufgaben der Lehrkräfte sind diese Stunden<br />

nicht mehr ausreichend. Daher ist die Zahl der Anrechnungsstunden um 2 Lehrerwochenstunden<br />

zu erhöhen.<br />

Die beantragten Mittel gelten für die ersten fünf Monate des Schuljahres <strong>2012</strong>/2013 und sind<br />

daher für die folgenden Schuljahre entsprechend anzupassen.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Fachausschuss<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />

JA<br />

NEIN Enthaltung<br />

4‘ 2<br />

Jri


Fachausschuss<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />

Änderungsantrag der FDP-Fraktion<br />

Einzelplan (Text): Ministerium für Bildung, Jugend und Sport<br />

Seite: 171 Kapitel: 05 332 Titel: 428 10<br />

EINGEGANGEN<br />

912-Lu(<br />

Nov. 2011<br />

Erl. A<br />

Zweckbestimmung: Entgelte der Arbeitnehmer,<br />

Erhöhung der Vertretungsreserve für Oberstufenzentren / Berufliche Schulen<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 33.333.200 €<br />

Änderung (+/-): + 600.000 €<br />

Ansatz neu: 33.933.200 €<br />

Deckung bei:<br />

Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />

21 20 020 461 20 600.000 €<br />

insgesamt: 600.000 €<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Erläuterung: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Begründung:<br />

Aktuell bekommen die Schulen zur Vermeidung von Unterrichtsausfall gemäß der VV<br />

Unterrichtsorganisation 3 Prozent bezogen auf die Bemessungsgrundlage für die<br />

Vertretungsreserve zugewiesen. Gleichwohl ist der Unterrichtsausfall höher, so dass die<br />

Vertretungsreserve nicht ausreicht.<br />

Um den Unterrichtsausfall zu verringern, ist die Vertretungsreserve für Oberstufenzentren<br />

/ Berufliche Schulen von 3 auf 5 Prozent aufzustocken.<br />

Die beantragten Mittel gelten für die ersten fünf Monate des Schuljahres <strong>2012</strong>/2013 und<br />

sind daher für die folgenden Schuljahre entsprechend anzupassen.<br />

Abstimmungsergebnis JA<br />

NEIN<br />

(<br />

6<br />

---<br />

Enthaltung<br />

onc<br />

....


<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />

Änderungsantrag der FDP-Fraktion<br />

Einzelplan (Text): Ministerium für Bildung, Jugend und Sport<br />

Seite: 171 Kapitel: 05 332 Titel: 428 10<br />

Zweckbestimmung: Entgelte der Arbeitnehmer,<br />

Erhöhung des sog. Schulpools für Oberstufenzentren 1 Berufliche Schulen<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong><br />

NEIN<br />

6<br />

EINGEGANGEN<br />

e ZSG<br />

1 1. Nov. 2011<br />

33.333.200 €<br />

Änderung (+1-): + 45.000 €<br />

Ansatz neu: 33.378.200 €<br />

Deckung bei:<br />

Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />

21 20 020 1461 20 45.000 €<br />

insgesamt: 45.000 € 1<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Erläuterung: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Begründung:<br />

Gemäß der Verwaltungsvorschrift über Anrechnungsstunden für Lehrkräfte (VV-<br />

Anrechnungsstunden) werden den Schulen für die Wahrnehmung besonderer fachlicher,<br />

pädagogischer und organisatorischer Aufgaben in der Schule und zum Ausgleich besonderer<br />

unterrichtlicher Belastungen Anrechnungsstunden zugewiesen. Oberstufenzentren erhalten dazu<br />

8 Lehrerwochenstunden sowie 4 weitere je Abteilung. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen<br />

und den immer umfangreicheren Aufgaben der Lehrkräfte sind diese Stunden nicht mehr<br />

ausreichend. Daher ist die Zahl der Anrechnungsstunden um 2 auf insgesamt 10<br />

Lehrerwochenstunden zu erhöhen.<br />

Die beantragten Mittel gelten für die ersten fünf Monate des Schuljahres <strong>2012</strong>/2013 und sind<br />

daher für die folgenden Schuljahre entsprechend anzupassen.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Fachausschuss<br />

'Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />

JA<br />

2<br />

Enthaltung


Einzelplan (Text): 05<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />

Änderungsantrag der Fraktion CDU<br />

Keine Kürzungen bei den freien Schulen<br />

Seite: 1 ,A3R. Kapitel: 05 410 Titel: HGr 6<br />

Zweckbestimmung: Beibehaltung des Berechnungsverfahrens der Zuschüsse für<br />

die freien Schulen<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 128.740.800€<br />

Änderung (-EN: 4.800.000€<br />

Ansatz neu: 133.540.800€<br />

Deckung bei: 05<br />

Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />

135f. 05 300 TGr 85 3.638.000€<br />

43 07 030 633 30 1.162.000€<br />

insgesamt: 4.800.000€<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Der Betrag von 4,8 Mio. Euro ist entsprechend dem bisherigen Berechnungsverfahren<br />

auf die einzelnen Schulformen aufzuteilen.<br />

33


Begründung:<br />

Das im Haushaltsentwurf vorgeschlagene neueinzuführende Berechnungsverfahren zur<br />

Ermittlung der Zuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft ist intransparent und<br />

benachteiligt die Schulen in freier Trägerschaft unverhältnismäßig. Beispielsweise<br />

würden demnach freie Grundschulen 20% weniger Zuschüsse erhalten.<br />

Die Umstellung des Berechnungsverfahrens für die Zuschüsse der Freien Schulen ist<br />

keine geeignete Maßnahme um zur Sanierung des Landeshaushaltes beizutragen. Bei<br />

staatlichen Schulen tragen die öffentlichen Haushalte 100% der Kosten. Bei freien<br />

Schulen werden etwa 65% finanziert. Die Kürzung der Zuschüsse für freie Schulen durch<br />

das Land soll dazu führen, dass Angebot der freien Schulen zu reduzieren. Eine<br />

Verringerung des Angebots von Schulen in freier Trägerschaft verursacht mittelfristig<br />

Mehrkosten an öffentlichen Schulen und damit im Landeshaushalt.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Fachausschuss<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />

ord .<br />

JA NEIN<br />

Enthaltung<br />

1?Fuz,,k Q<br />

mann Beate Blechinger


<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong> [EINGEGANGEN<br />

Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und DIE LINKE<br />

1 17 :1\15o (v. 2011<br />

Einzelplan (Text): 05 (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport) Erl. ........<br />

Seite: 176 Kapitel: 05 410 Titel: 684 12<br />

Zweckbestimmung: Zuschüsse an private Grundschulen<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 27.214.100 €<br />

Änderung (+/-): +400.000 €<br />

Ansatz neu: 27.614.100 €<br />

Deckung bei: 20 (Allgemeine Finanzverwaltung) - Schülerbeförderung<br />

Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />

37 20 030 633 12 (Schülerbef.) 400.000 €<br />

insgesamt: 400.000 €<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Begründung:<br />

Der zur Bemessung der Zuschusshöhe für frei getragene Grundschulen heran zu<br />

ziehende Richtwert für die Klassenfrequenz für öffentlich getragene Grundschulen in der<br />

entsprechenden Verwaltungsvorschrift Unterrichtsorganisation wird künftig auf 23 statt auf<br />

25 Schüler festgelegt. Damit erhöht sich der Schülerausgabensatz je Schülerin und<br />

Schüler. Gleichzeitig sinkt die Differenz zur bisherigen Zuschusshöhe, so dass die<br />

Übergangsregelungen entsprechend Artikel 1 Nr. 3 anzupassen sind. Der<br />

Zuschussbedarf beim Titel 684 12 steigt nach Maßgabe der Schülerzahl unter<br />

Berücksichtigung der angepassten Übergangsregelungen.<br />

Zur Deckung werden die Zuschüsse für die Schülerbeförderung herangezogen. Die<br />

Deckung ist möglich, da die Kreise aufgrund des Bildungs- und Teilhabepakets eine<br />

Bezuschussung vom Bund einfordern können. Die derzeitigen Zuschüsse von<br />

Landesseite sind keinesfalls kostendeckend sondern waren als Anreiz gedacht, eine<br />

Sozialstaffelung in den Schülerbeförderungssatzungen der Kreise einzuführen.<br />

Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />

Fachausschuss f 2 -0-<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen .. 2. .<br />

Th6hias Gü er<br />

Für die Fr tion der SPD<br />

G rit Große.<br />

für die Fraktion DIE LINKE<br />

- r-


<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong> EINGEGANGE-119<br />

Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und DIE INq 17N:v.122-201711<br />

Einzelplan (Text): 05 (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport) LEd.<br />

Seite: 176 Kapitel: 05 410 Titel: 684 15<br />

Zweckbestimmung: Zuschüsse an private Oberschulen<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 14.911.000 €<br />

Änderung (+/-): +100.000 €<br />

Ansatz neu: 15.011.000 €<br />

Deckung bei: 20 (Allgemeine Finanzverwaltung) - Schülerbeförderung<br />

Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />

37 20 030 633 12 (Schülerbef.) 100.000 €<br />

insgesamt: 100.000 €<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Begründung:<br />

Der zur Bemessung der Zuschusshöhe für frei getragene Oberschulen heran zu ziehende<br />

Richtwert für die Klassenfrequenz für öffentliche getragene Oberschulen in der<br />

entsprechenden Verwaltungsvorschrift Unterrichtsorganisation wird künftig auf 25 statt auf<br />

27 Schüler abgesenkt werden festgelegt. Damit erhöht sich der Schülerausgabensatz je<br />

Schülerin und Schüler. Gleichzeitig sinkt die Differenz zur bisherigen Zuschusshöhe, so<br />

dass die Übergangsregelungen entsprechend Artikel 1 Nr. 3 anzupassen sind. Der<br />

Zuschussbedarf beim Titel 684 15 steigt nach Maßgabe der Schülerzahl unter<br />

Berücksichtigung der angepassten Übergangsregelungen.<br />

Zur Deckung werden die Zuschüsse für die Schülerbeförderung herangezogen. Die<br />

Deckung ist möglich, da die Kreise aufgrund des Bildungs- und Teilhabepakets eine<br />

Bezuschussung vom Bund einfordern können. Die derzeitigen Zuschüsse von<br />

Landesseite sind keinesfalls kostendeckend sondern waren als Anreiz gedacht, eine<br />

Sozialstaffelung in den Schülerbeförderungssatzungen der Kreise einzuführen.<br />

Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />

Fachausschuss e Z __Ab-<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen g _<br />

Thomas Gün ktfr r<br />

Für die Fra an der SPD<br />

Gerrif Große<br />

für die Fraktion DIE LINKE


EINGEGANGEN<br />

1232_<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />

1 1. Nov. 20;1<br />

Änderungsantrag der FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 9( /prile Grlu eri\-Lf<br />

Einzelplan (Text): 05 Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und Kultur<br />

Seite: 177 Kapitel: 05 410 Titel: 664 18neu<br />

Zweckbestimmung: Zur Verstärkung der Zuschüsse im Kapitel „Schulen in freier<br />

Trägerschaft"<br />

(Hier: Rücknahme der Kürzungen durch die neue Berechnungsforrnel)<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 128.740.800 €<br />

Änderung (+1-): +4.800.000€<br />

Ansatz neu: +133.540.800€<br />

Deckung bei:<br />

Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />

21 20 020 461 20<br />

(Hier: Personalverstärkungsmittel)<br />

4.800.000€<br />

Insgesamt: 4.800.000€<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Ausgaben für. Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft in den verschiedenen<br />

Schularten können aus diesem Ansatz verstärkt werden.<br />

Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Begründung:<br />

Die.geplanten Kürzungen für die betroffenen Schularten, die aus dem Haushaltsbegleitgesetz<br />

resultieren, lehnen die Antragssteller ab, da sie zur Gefahr für die Existenz von Schulen in freier<br />

Trägerschaft, besonders im ländlichen Raum, führen und so u.a. die Vielfalt in der<br />

Bildungslandschaft aufs Spiel setzen. Die derzeitig noch geltende Praxis der Finanzhilfe nach<br />

Paragraph 124 <strong>Brandenburg</strong>isches Schulgesetz wird beibehalten.<br />

Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />

Fachausschuss L, 02.,<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen Gi...,


ti<br />

astfaüttner<br />

1 -Fraktion<br />

Marie Luise von Halem<br />

für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


Anlage 7<br />

Änderungsanträge<br />

zum<br />

Einzelplan 06


<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />

Änderungsantrag der FDP-Fraktion<br />

Einzelplan (Text): Einzelplan 06 (Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur)<br />

Seite: 71 Kapitel: 06 100 Titel: 972 10<br />

Zweckbestimmung: Globale Minderausgabe<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> -12.000.000 €<br />

Änderung (+1-): +12.000.000 €<br />

Ansatz neu:<br />

Deckung bei:<br />

Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />

25 20 020 972 10 12.000.000 €<br />

insgesamt: 12.000.000 €<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Begründung: Bildung und Wissenschaft genießen höchste Priorität. Daher darf keine<br />

Konsolidierung des Haushalts auf dem Rücken der Hochschulen des Landes<br />

<strong>Brandenburg</strong> stattfinden.<br />

Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />

Fachausschuss<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />

7 1<br />

..)<br />

0 €


<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />

Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />

Einzelplan (Text): 06 Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur<br />

Seite: 71 Kapitel: 06 100 Titel: 972 10<br />

Zweckbestimmung: Globale Minderausgabe<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> -12.000.000€<br />

Änderung (+/-): +12,000.000€<br />

Ansatz neu: 0€<br />

Deckung bei:<br />

Seite Kapitel Titel In Höhe von<br />

192 11 460 972 10 neu 12.000.000€<br />

Insgesamt: 12.000.000€<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Begründung:<br />

Bildung und Wissenschaft müssen Priorität genießen. Aus diesem Grund sind Globale<br />

Minderausgaben bei den Hochschulen nicht zu rechtfertigen.<br />

Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />

Fachausschuss 2 3<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 4<br />

Marie Luise von Halem<br />

für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


Haushaltsentwurf/Haushalt <strong>2012</strong> 5'<br />

Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion DIE LINKE.<br />

Einzelplan (Text): 06 Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur<br />

Seite: 86 Kapitel: 06 100 Titel: 685 80<br />

Zweckbestimmung: Ausgaben aus Mitteln des Bundes<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 10.000.000 €<br />

Änderung (+1-): +5.000.000 €<br />

Ansatz neu: 15.000.000 €<br />

Deckung bei: EP12 (MdF)<br />

Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />

26 12 020 359 61 (Rücklagen) +5.000.000 €<br />

Insgesamt: +5.000.000 E<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Kapitel 06 100, TGr. 80 (neu):<br />

Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Titel 231 80 geleistet werden (e17 Abs.3 LHO). Die<br />

Ausgaben der Titelgruppe sind gegenseitig deckungsfähig.<br />

Kapitel 12 020, Titel 359 61:<br />

Mehreinnahmen dürfen zur Deckung von Mehrausgaben bei Titel 891 61 herangezogen werden.<br />

Erläuterung: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Begründung:<br />

Im Einnahmetitel 231 80 sind Bundesmittel aus dem Hochschulpakt 2020 in einer Höhe<br />

von 15,0 Mio. veranschlagt, während ausgabeseitig nur ein Ansatz von 10,0 Mio.<br />

vorgesehen ist. Damit stehen Bundesmittel in Höhe von 5,0 Mio. bislang den<br />

Hochschulen nicht zur Verfügung. Zur Bereinigung dieses Ungleichgewichts soll der<br />

Ausgabeansatz im Titel 685 80 um 5,0 Mio. € auf 15,0 Mio. erhöht werden.<br />

Die dafür notwendige Deckung erfolgt durch die Veranschlagung einer Rücklagenentnahme<br />

(Einnahme) im Epl. 12 in gleicher Höhe.<br />

Damit wird sichergestellt, dass die eingehenden Bundesmittel ungeschmälert für die<br />

Zwecke der Hochschulen verwandt werden können. Ferner erhalten die Hochschulen<br />

Planungssicherheit für zusätzlich aufgenommene Studienanfänger, zugleich wird eine<br />

zweckentsprechende Verwendung der Bundesmittel aus dem Hochschulpakt 2020<br />

gewährleistet<br />

Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />

Fachausschuss 1<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen ff<br />

(IU


Einzelplan (Text): 06<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />

Änderungsantrag der Fraktion CDU 6<br />

Haushaltsmittel für Kulturprojekte in voller Höhe ausreichen<br />

Seite: 144f. Kapitel: 06 810 Titel: TGr. 65<br />

Zweckbestimmung: Stiftung Stift Neuzelle<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 3.136.000€<br />

Änderung (+1- : 0€<br />

Ansatz neu: 3.136.000€<br />

Deckung bei:<br />

Seite i Kapitel Titel in Höhe von<br />

insgesamt:<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Mehrausgaben dürfen bei diesem Titel geleistet werden, soweit dem Minderausgaben an<br />

anderer Stelle des Einzelplan 06 gegenüberstehen. Davon ausgenommen sind die Titel<br />

633 70 und 685 70 im Kapitel 06 810. Diese stehen für die Kulturproiektförderung den<br />

Kommunen und freien Trägern in voller Höhe zur Verfügung.<br />

Erläuterungen: (Anderu ngen bitte unterstreichen)


Begründung:<br />

Die Haushaltsmittel der Allgemeinen Projektförderung Kultur für Kommunen und freie<br />

Träger sind für Ausgaben zur Förderung von Projekten in den Bereichen Theater, Musik,<br />

Bildende Kunst, Literatur, Museen, Soziokultur und kulturelle Bildung sowie<br />

spartenübergreifend vorgesehen und sind für die brandenburgische Kulturszene von<br />

großer Bedeutung.<br />

Diese Haushaltsmittel gewährleisten, dass Kulturprojekte auch in den ländlichen<br />

Kommunen vor Ort realisiert werden und die Trägervielfalt im Bereich Kultur erhalten<br />

bleibt. Deshalb dürfen diese Mittel nicht zur Finanzierung von Mehrausgaben für die<br />

Baumaßnahmen der Stiftung Stift Neuzelle herangezogen werden.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Fachausschuss<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />

JA<br />

3<br />

NEIN Enthaltung<br />

0<br />

/7U( '0<br />

Arija Heinrich


Haushaltsentwurf/Haushalt <strong>2012</strong><br />

Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion DIE LINKE.<br />

Einzelplan (Text): 06 Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur<br />

I. Seite: 145 /146 Kapitel: 06 810 Titel: 633 70<br />

Zweckbestimmung: Zuweisungen an Kommunen<br />

II. Seite: 146 Kapitel: 06 810 Titel: 883 70<br />

Zweckbestimmung: Zuweisungen für Investitionen der Kommunen<br />

zu. 1. Ansatz im <strong>Entwurf</strong><br />

Titel: 633 70<br />

6.338.700,00 €<br />

Änderung (+1-): +300.000,00 €<br />

Ansatz neu: 6.638.700,00 €<br />

zu II. Ansatz im <strong>Entwurf</strong><br />

Titel: 883 70<br />

0,00 €<br />

Änderung (+1-): +200.000,00 €<br />

Ansatz neu: 200.000,00 €<br />

Deckung bei:<br />

Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />

59 20 630 721 10 neu (Altanschl.) 500.000,00€<br />

Insge amt: 500.000,00€<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Erläuterung: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Bei dem Titel 883 70 wird folgende neue Erläuterung ausgebracht:<br />

„Aus den veranschlagten Mitteln soll ein Investitionszuschuss an die Stadt Oranienburg<br />

für das KZ-Außenlager Klinkerwerk geleistet werden."<br />

Begründung:<br />

Gedenkstätte Lindenstraße 54/55<br />

Die „Gedenkstätte Lindenstraße 54/55 für die Opfer politischer Gewalt im 20.<br />

Jahrhundert" ist der einzige authentische Gedenk- und Erinnerungsort im Land<br />

<strong>Brandenburg</strong> und in der Bundesrepublik Deutschland, der sowohl die Geschichte der<br />

beiden aufeinanderfolgenden, unterschiedlichen Diktaturen in Deutschland von 1933 bis


1989 als auch die Überwindung der SED-Diktatur in der friedlichen Revolution des Jahres<br />

1989/90 widerspiegelt. Mitten im Zentrum Potsdams gelegen, kombiniert die<br />

„Gedenkstätte Lindenstraße 54/55" die Authentizität des Ortes mit der Exemplarität<br />

seiner Gesamtgeschichte von politischer Verfolgung und Diktaturüberwindung und ist<br />

deshalb sowohl der zentrale Gedenkort in der brandenburgischen Landeshauptstadt als<br />

auch ein einzigartiger Lernort der Demokratie.<br />

Die „Gedenkstätte Lindenstraße 54/55" ist gegenwärtig dem Potsdam-Museum<br />

organisatorisch und auch inhaltlich zugeordnet. Sie ist damit Teil der Stadtverwaltung<br />

Potsdam. Im Laufe des Jahres <strong>2012</strong> soll die „Gedenkstätte Lindenstraße 54/55" aus dem<br />

Potsdam-Museum herausgelöst und in der Rechtsform einer unselbständigen<br />

kommunalen Stiftung oder vergleichbarer Form organisiert sein und betrieben werden.<br />

Auf dieser Basis soll die anteilige Förderung des Landes analog zu anderen<br />

Gedenkstätten mit überregionalem Auftrag ab 2013 verstetigt werden.<br />

KZ-Außenlager Klinkerwerk<br />

Seit 1938 hatte die SS unweit der Lehnitz-Schleuse bei Oranienburg von Häftlingen des<br />

KZ Sachsenhausen das weltweit größte Ziegelwerk errichten lassen. Seit 1941 war das<br />

Klinkerwerk ein KZ-Außenlager, in dem die SS einzelne Häftlinge oder Häftlingsgruppen<br />

durch die mörderischen Arbeitsbedingungen oder gezielte Mordaktionen tötete. Bei<br />

einem alliierten Luftangriff im April 1945 wurden die Anlagen des Klinkerwerks fast<br />

vollständig zerstört. Inn Jahr 2000 bestätigte das Verwaltungsgericht Potsdam den<br />

Denkmalschutz für das Gelände des ehemaligen Klinkerwerks. Im gleichen Jahr<br />

beschloss die Stadtverordnetenversammlung Oranienburg einen Geschichtspark „KZ-<br />

Außenlager Klinkerwerk" zu errichten. An der weiteren investiven Umsetzung dieses<br />

Vorhabens sollte sich das Land finanziell beteiligen.<br />

Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />

Fachausschuss 0 3<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 3<br />

&-C/üi C21, h<br />

Susanne Melior<br />

für die Fraktion der SPD<br />

AL9<br />

Gerrit Große<br />

für die Fraktion DIE LINKE.


Anlage 8<br />

Änderungsanträge<br />

zum<br />

Einzelplan 08


Haushaltsentwurf/Haushalt 201<br />

Änderungsantrag der Fraktion der SPD<br />

und der Fraktion DIE LINKE<br />

IVC-VDQuck<br />

EINGEGANGEN<br />

2 5, NOV. 2011 /SW<br />

Erledigt 4,:id127-9-ebt-ef<br />

Einzelplan: 08 — Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten<br />

Seite: 37 Kapitel: 08 020 Titel: 633 10<br />

Zweckbestimmung:<br />

Erstattungen an die Kommunen (Vergabegesetz)<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> <strong>2012</strong>:<br />

Änderung (+/-):<br />

Ansatz neu:<br />

0 E<br />

+9.695.900 €<br />

9.695.900 €<br />

Deckung bei:<br />

Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />

Epl. 20 / S. 10ff. 20 010 HGr. 0 9.695.900 €<br />

insgesamt<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Ausgaben können nach Prüfung der Erstattungsansprüche geleistet werden. Die<br />

Ausgaben sind gesperrt. Die Ausgaben sind übertragbar.<br />

Erläuterung: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Begründung:<br />

Aufgrund der Änderung des Vergabegesetzes kommt es möglicherweise bei den<br />

Kommunen zu Kostensteigerungen im Verwaltungsverfahren, die durch das Land<br />

nach dem Konnexitätsprinzip erstattet werden müssen. Die Höhe der zu erwartenden<br />

Erstattungen kann zwar bisher nicht präzise bestimmt werden. Gleichwohl sollen<br />

rd. 10 Mio. € der nach der November-Steuerschätzung zu erwartenden Mehreinnahmen<br />

hierfür vorsorglich eingestellt werden.<br />

Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />

Manfred Richter Christia<br />

.../._ 2


<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />

Änderungsantrag der Fraktion der FDP<br />

EINGEGANGEN<br />

2 L NOV. 2011 /ST<br />

Einzelplan (Text): 08 (Ministerium für Wirtschaft und Europaang len)--<br />

Seite: 48 Kapitel: 08 030 Titel: 526 10<br />

Zweckbestimmung:<br />

Sachverständige, Gerichts- und ähnliche Kosten<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 50.000 €<br />

Änderung (+1-): -<br />

40.000 €<br />

Ansatz neu: 10.000 €<br />

Deckung bei:<br />

Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />

insgesamt: €<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Erläuterung: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Begründung:<br />

Wie der Mittelabfluss der letzten Jahre zeigt, sind die Landesmittel zu hoch<br />

veranschlagt. Aus diesem Grund ist eine Anpassung des Ansatzes vorzunehmen.<br />

Die eingesparten finanziellen Mittel sind zur Verringerung der<br />

Nettoneuverschuldung zu verwenden.<br />

Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />

Fachausschuss<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />

C<br />

€<br />


Ansatz im <strong>Entwurf</strong><br />

Änderung (+1-):<br />

Ansatz neu:<br />

Deckung bei: EP 20<br />

Seite<br />

Kapitel<br />

59 120 630<br />

insgesamt:<br />

Titel<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

in Höhe von<br />

200.000€<br />

+500.000€<br />

700.000€<br />

721 10 (neu) 500.000€<br />

Die Mittel dienen der Unterstützung kommunaler Energiekonzepte und ihrer<br />

Begleitung durch Kommunikations-, Beratungs- und Coachingaktivitäten.<br />

Begründung:<br />

EINGEGANGEN<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong> 776 j0 8. NOV. 2011<br />

Änderungsantrag der Fraktionen SPD und DIE LINKE<br />

Einzelplan (Text): 08 (Ministerium für Wirtschaft und Europaangeleg<br />

Seite: 68 Kapitel: 08040 Titel: 63363<br />

Zweckbestimmung:<br />

Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände<br />

500.000€<br />

Die anspruchsvollen Ziele der Energiestrategie des Landes können nur dann erreicht<br />

werden, wenn sie in den Kommunen gelebt und durch Maßnahmen untersetzt werden.<br />

Die Erhöhung des Ansatzes zielt darauf ab, einer möglichst großen Anzahl von<br />

Kommunen die Erarbeitung und Umsetzung kommunaler Energiestrategien sowie deren<br />

Begleitung durch geeignete Kommunikation zu ermöglichen.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Fachausschuss<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />

2<br />

7 ' 1 ß -\'( •<br />

/47<br />

JA


Einzelplan (Text): 08 Ministerium für Wirtschaft- und Europaangelege<br />

Seite: 81 Kapitel: 08 050 Titel: Titelgruppe 61<br />

Zweckbestimmung: Zuschüsse und Zuweisungen im Rahmen der<br />

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)<br />

1.Von den Ausgaben ist ein Betrag i.H.v. 69.530.900 EUR zweckgebunden (§ 17 Abs. 3<br />

LHO).<br />

2. Die Deckungsfähigkeit zwischen den Titeln orientiert sich an den gesetzliche<br />

Regelungen des § 5 <strong>Haushaltsgesetz</strong>.<br />

a Abweichend von § 8 (3) Satz 1 HG können die in der Titelgruppe 61 veranschlagten<br />

Landesmittel und Verpflichtungsermächtigungen auch ohne anteilige Bundesmittel im<br />

Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe verwendet werden, wenn der Bund einseitig die in<br />

Aussicht gestellten Bundesfinanzierungen kürzt oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt<br />

und konkrete Förderentscheidungen unabweisbar sind.<br />

4. Mehrausgaben dürfen in Höhe der Einnahmen bei Kapitel 08 010 Titel 119 16 und in<br />

Höhe der Mehreinnahmen bei Kapitel 08 050 Titel 331 10 geleistet werden.<br />

Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Begründung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Fachausschuss<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />

Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grün<br />

Die vollständige Deckungsfähigkeit zwischen den Titeln dieser Titelgruppe weicht stark<br />

von der gesetzlichen Regelung für Landesmittel des §5 HHG ab, so dass in den<br />

vergangenen Haushaltsjahren regelmäßig große Umschichtungen von investiven in<br />

Richtung konsumtiven Ausgaben festzustellen waren. Ein Vergleich zwischen den Sollund<br />

Ist-Ausgaben der Haushaltsjahre 2009 und 2010 der Titelgruppen 61 und 94 im<br />

Kapitel „Wirtschafts- und Strukturförderung" hinterlässt den Nachgeschmack, dass die<br />

vom <strong>Landtag</strong> festgelegte Aufteilung zwischen Investitionen und Zuweisungen im<br />

Haushaltsvollzug unberücksichtigt blieben.<br />

Diese regelmäßige Missachtung der politischen Leitlinien des Gesetzgebers führt zu dem<br />

Ergebnis, dass diese umfangreiche Flexibilität der Mittelaufteilung auf die Regelungen<br />

des §5 HHG zurück geführt werden muss (Deckung innerhalb der Hauptgruppen;<br />

Minderausgaben im Personalbudget können zur Verstärkung des Verwaltungsbudget<br />

eingesetzt werden).<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />

EINGEGANGEN<br />

de 09. NOV, 2011<br />

JA NEIN Enthaltung<br />

A


<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong> EINGEGANGEN<br />

Änderungsantrag der CDU-Fraktion<br />

A - 0 3. NN 2011<br />

<strong>Brandenburg</strong>s Wirtschaft mit einer Innovationsoffensive tEärrekde2 y<br />

Einzelplan 08: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten<br />

Seite: 85 Kapitel: 08 050 Titel: 683 62<br />

Zweckbestimmung:<br />

Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 1.820.000 €<br />

Änderung (+1- + 3.000.000 €<br />

Ansatz neu: 4.820.000 €<br />

Deckung bei:<br />

Seite Kapitel Titel Zweckbestimmung in Höhe von<br />

43 07 030 633 30 Landesprogramm Arbeit für<br />

<strong>Brandenburg</strong><br />

3.000.000 €<br />

insgesamt: 3.000.000 €<br />

Haushaltsvermerks:<br />

Zur Deckung von Mehrausgaben dürfen Mehreinnahmen in der Hauptgruppe 1<br />

(Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl.) und 3 (Einnahmen<br />

aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen,<br />

besondere Finanzierungseinnahmen) sowie Einsparungen bei den Titeln der Gruppe 671<br />

(Erstattung für Geschäftsbesorgung) herangezogen werden.


Begründung:<br />

Prognosen der EU-Kommission zur Folge trüben sich die Konjunkturaussichten merklich<br />

ein. So rechnet die Kommission im 4. Quartal mit einem Wachstum von nur noch 0,2 (Y0<br />

für die Bundesrepublik. Das Herbstgutachten der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute<br />

in Deutschland weist für <strong>2012</strong> ebenfalls ein niedriges Wachstum von nur 0,8 % aus.<br />

Auch <strong>Brandenburg</strong> wird sich dieser Entwicklung nicht entziehen können und kann sich im<br />

globalen Wettbewerb in konjunkturell schwierigen Zeiten nur behaupten, wenn technologisch<br />

hochwertige Produkte entwickelt und vermarktet werden. Hierzu ist ein antizyklischer<br />

Impuls notwendig, der an der besonders wachstumsrelevanten Schnittstelle zwischen<br />

Unternehmen und Hochschulen/Wissenschaft ansetzt. Eine „Innovationsoffensive<br />

<strong>Brandenburg</strong>" bedeutet gezielt eine Stärkung der Bereiche Technologieförderung und -<br />

transfer sowie der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur".<br />

Insbesondere sind damit folgenden Maßnahmen zu unterstützen:<br />

• Stärkung der Zusammenarbeit kleinerer und mittlerer Unternehmen mit den<br />

wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes <strong>Brandenburg</strong> (Erhalt der<br />

Wertschöpfungskette im Land)<br />

• Erzielung der Marktreife von Produkten und Dienstleistungen durch Förderung<br />

von Forschung und Entwicklung<br />

• Stärkung der Exportfähigkeit von Produkten und Dienstleistungen<br />

Mit der Innovationsinitiative <strong>Brandenburg</strong> wird die Technologieförderung von 6,2 Mio. Euro<br />

auf 10 Mio. Euro aufgestockt.<br />

Als Deckung sollen Mittel aus dem Landesprogramm Arbeit für <strong>Brandenburg</strong> (Öffentlicher<br />

Beschäftigungssektor) entnommen werden. Es ist volkswirtschaftlich und förderpolitisch<br />

sinnvoller einen Teil dieser Mittel in den ersten Arbeitsmarkt zu investieren. Darüber hinaus<br />

ist ein Betrag von 800.000 Euro durch Rückflüssen bzw. Einnahmen aus der HGr. 1<br />

(Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl.) und der HGr. 3 (Einnahmen<br />

aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen,<br />

besondere Finanzierungseinnahmen) zu decken.<br />

Dierk Homeyer<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Fachausschuss<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />

JA<br />

Enthaltung


1. (§ 17 Abs. 3 LHO)<br />

2. Die Deckungsfähigkeit zwischen den Titeln orientiert sich an den gesetzliche<br />

Regelungen des § 5 <strong>Haushaltsgesetz</strong>.<br />

3. Die Ausgaben dürfen vor Eingang der bei Titel 346 12 veranschlagten Einnahmen<br />

geleistet werden.<br />

4. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titelgruppe 95 geleistet<br />

werden.<br />

5. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Minderausgaben aus Vorjahren geleistet<br />

werden, soweit die zugehörigen Erstattungsanträge an die EU-Kommission bis<br />

spätestens zum 2. Quartal des Folgejahres gestellt werden.<br />

Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Begründung:<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Fachausschuss<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong> EINGEGANGEN<br />

Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünenf74«<br />

09. NOV. 2011<br />

Einzelplan (Text): 08 Ministerium für Wirtschaft- und Europaangelege he? 27?<br />

Seite: 96<br />

Kapitel: 08 050 Titel: Titelgruppe 94<br />

Zweckbestimmung: Zuschüsse und Zuweisungen aus Mitteln des Europäischen<br />

Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2007-2013<br />

Die vollständige Deckungsfähigkeit zwischen den Titeln dieser Titelgruppe weicht stark<br />

von der gesetzlichen Regelung für Landesmittel des §5 HHG ab, so dass in den<br />

vergangenen Haushaltsjahren regelmäßig große Umschichtungen von investiven in<br />

Richtung konsumtiven Ausgaben festzustellen waren. Ein Vergleich zwischen den Sollund<br />

Ist-Ausgaben der Haushaltsjahre 2009 und 2010 der Titelgruppen 61 und 94 im<br />

Kapitel „Wirtschafts- und Strukturförderung" hinterlässt den Nachgeschmack, dass die<br />

vom <strong>Landtag</strong> festgelegte Aufteilung zwischen Investitionen und Zuweisungen im<br />

Haushaltsvollzug unberücksichtigt blieben.<br />

Diese regelmäßige Missachtung der politischen Leitlinien des Gesetzgebers führt zu dem<br />

Ergebnis, dass diese umfangreiche Flexibilität der Mittelaufteilung auf die Regelungen<br />

des §5 HHG zurück geführt werden muss (Deckung innerhalb der Hauptgruppen;<br />

Minderausgaben im Personalbudget können zur Verstärkung des Verwaltungsbudget<br />

eingesetzt werden).<br />

JA<br />

NEIN<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen 4<br />

3--<br />

Enthaltung


Abstimmungsergebnis JA<br />

NEIN Enthaltung<br />

Fachausschuss<br />

Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />

Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen<br />

4<br />

EINGEGANGEN<br />

,52/ 6<br />

09. NOV. 2011<br />

Einzelplan (Text): 08 Ministerium für Wirtschaft- und Europaangelegenbejten /e,<br />

Seite: 100 Kapitel: 08 050 Titel: 862 94<br />

Zweckbestimmung: Darlehen an private Unternehmen<br />

Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 11.000.000<br />

Änderung (+/-): 23.000.000 €<br />

Ansatz neu: 34.000.000<br />

Deckung bei:<br />

Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />

97 08 050 547 94 1.000.000 €<br />

98 08 050 633 94 2.000.000 €<br />

101 08 050 883 94 15.000.000 €<br />

101 08 050 891 94 5.000.000 €<br />

Insgesamt: 23.000.000 €<br />

Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Minderausgaben dürfen ausschließlich zur Deckung von Mehrausgaben des Titels 831 94<br />

verwendet werden.<br />

Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />

Begründung:<br />

Mittelfristig muss die Investitionsförderung in <strong>Brandenburg</strong> von der Zuschusspolitik auf<br />

Kreditvergabe und Bürgschaftsgewährung umgestellt werden. Diese Zielsetzung ist auch<br />

in den Koalitionsvereinbarungen enthalten.<br />

Ein Einstieg in solch eine sinnvolle und notwendige Umstrukturierung der Förderpolitik ist<br />

im Haushaltsentwurf <strong>2012</strong> nicht erkennbar. Mit dem Auslaufen der Investitionsphase der<br />

EFRE-finanzierten Fonds im Haushaltsjahr 2011 halbieren sich die eingeplanten<br />

Finanzmittel im Vergleich zum niedrigen Niveau des Haushaltsjahres 2011 sogar.<br />

So bleiben diese öffentlichen Angebote Nischenprodukte. Dies ist mit einer nachhaltigen<br />

Wirtschaftspolitik unvereinbar. Deshalb muss eine finanzielle Besserstellung die<br />

zukünftige Bedeutung dieser staatlichen Angebote unterstreichen.<br />

3<br />

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