Entwurf Haushaltsgesetz 2012 - Landtag Brandenburg ...
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<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1<br />
5. Wahlperiode<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />
Protokoll Teil 1<br />
31. Sitzung (öffentlich)<br />
25. November 2011<br />
Potsdam - Haus des <strong>Landtag</strong>es<br />
10.00 Uhr bis 15.05 Uhr<br />
(Unterbrechungen: von 12.25 Uhr bis 12.50 Uhr und von 13.30 Uhr bis 14.10 Uhr)<br />
Vorsitz: Abgeordneter Ludwig Burkardt (CDU)<br />
Protokoll: Annegret Markowski<br />
anwesende Ausschussmitglieder: Steeven Bretz (CDU)<br />
Ludwig Burkardt (CDU)<br />
Klara Geywitz (SPD)<br />
Christian Görke (DIE LINKE)<br />
Torsten Krause (DIE LINKE)<br />
stellvertr. Dr. Andreas Bernig (DIE LINKE)<br />
Ina Muhß (SPD)<br />
Manfred Richter (SPD)<br />
Marion Vogdt (FDP)<br />
Axel Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)<br />
Datum der Ausgabe: 09.02.<strong>2012</strong>
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 2<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Tagesordnung:<br />
Öffentlicher Teil:<br />
1. Ergebnisse der 139. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“<br />
vom 2. bis 4. November 2011 und regionalisierte Steuerschätzung für<br />
das Land <strong>Brandenburg</strong> – Bericht des Ministers der Finanzen (s. a. MdF-<br />
Vorlage Nr. 37/11)<br />
2. Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />
für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> (<strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong> - HG <strong>2012</strong>) –<br />
Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 5/3650, einschließlich<br />
Korrekturblatt)<br />
zur Vorbereitung der 2. Lesung<br />
i. V. damit:<br />
Finanzplan des Landes <strong>Brandenburg</strong> 2011 bis 2015 – Unterrichtung<br />
durch die Landesregierung (Drucksache 5/3651, einschließlich Korrekturblatt)<br />
Einzelplan 03 Ministerium des Innern<br />
einschließlich Beilage Einzelplan 12<br />
sowie<br />
Stellungnahme des Ausschusses für Inneres<br />
Einzelplan 04 Ministerium der Justiz<br />
einschließlich Beilage Einzelplan 12<br />
sowie<br />
Stellungnahme des Rechtsausschusses<br />
Einzelplan 05 Ministerium für Bildung, Jugend und Sport<br />
einschließlich Beilage Einzelplan 12<br />
sowie<br />
Stellungnahme des Ausschusses für Bildung, Jugend und<br />
Sport<br />
in Verbindung damit:
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 3<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Artikel 1 des Haushaltsbegleitgesetzes zum Gesetz über die<br />
Feststellung des Haushaltsplanes des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />
für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> (Haushaltsbegleitgesetz <strong>2012</strong> -<br />
HBeglG <strong>2012</strong>) – Gesetzentwurf der Landesregierung<br />
(Drucksache 5/3814)<br />
Einzelplan 06 Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur<br />
einschließlich Beilage Einzelplan 06 und Beilage Einzelplan<br />
12<br />
sowie<br />
Stellungnahme des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung<br />
und Kultur<br />
Einzelplan 08 Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten<br />
einschließlich Beilage Einzelplan 12<br />
sowie<br />
Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft<br />
und<br />
Stellungnahme des Ausschusses für Europaangelegenheiten<br />
und Entwicklungspolitik<br />
Nicht öffentlicher Teil:<br />
3. Unterrichtung über die Übertragung von Bodenreformflächen für das Projekt<br />
EU-Life+ (2010 - 2015) „Kalkmoore <strong>Brandenburg</strong>s“ (MdF-Vorlage 27/11) –<br />
Fortsetzung der Besprechung vom 06.09.2011 und vom 27.10.2011<br />
Festlegungen:<br />
1. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen nahm die MdF-Vorlage Nr. 37/11 –<br />
Ergebnis der 139. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 2. bis<br />
4. November 2011 und regionalisierte Steuerschätzung für das Land <strong>Brandenburg</strong><br />
– zur Kenntnis (vgl. TOP 1 und Anlage 1).<br />
2. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen beschloss, dem <strong>Landtag</strong> den Einzelplan<br />
03 in der vom federführenden Ausschuss beschlossenen Fassung zur<br />
Annahme in 2. Lesung zu empfehlen (vgl. TOP 2 und Anlage 2).
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 4<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
3. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen beschloss, dem <strong>Landtag</strong> den Einzelplan<br />
04 in der vom federführenden Ausschuss beschlossenen Fassung zur<br />
Annahme in 2. Lesung zu empfehlen (vgl. TOP 2 und Anlage 5).<br />
4. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen beschloss, dem <strong>Landtag</strong> den Einzelplan<br />
05 in der vom federführenden Ausschuss beschlossenen Fassung zur<br />
Annahme in 2. Lesung zu empfehlen (vgl. TOP 2 und Anlage 6).<br />
5. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen beschloss, dem <strong>Landtag</strong> den Einzelplan<br />
06 in der vom federführenden Ausschuss beschlossenen Fassung zur<br />
Annahme in 2. Lesung zu empfehlen (vgl. TOP 2 und Anlage 7).<br />
6. Der Minister für Wirtschaft und Europaangelegenheiten wird gebeten, dem<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen im Nachgang zu dieser Sitzung detaillierte<br />
Auskunft über die Berechnungsweise hinsichtlich vom Land an Kommunen<br />
zu leistende Erstattungen für Kostensteigerungen aufgrund des Vergabegesetzes<br />
zu geben (vgl. TOP 2, hier: Diskussion zum Änderungsantrag der<br />
Koalitionsfraktionen zu Kapitel 08 020 Titel 633 10).<br />
7. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen beschloss, dem <strong>Landtag</strong> den Einzelplan<br />
08 in der vom federführenden Ausschuss beschlossenen Fassung zur<br />
Annahme in 2. Lesung zu empfehlen (vgl. TOP 2 und Anlage 8).<br />
Aus der Beratung:<br />
Vorsitzender Burkardt (CDU):<br />
Ich darf Sie ganz herzlich zur Sitzung begrüßen. Dass wir die Haushaltsberatungen<br />
unter diesen räumlichen Bedingungen austragen müssen, ist angesichts des Umstandes,<br />
dass wir ja nun mehrere Ressortchefs mit ihrer Mannschaft hier haben, eher<br />
etwas misslich. Ich will nicht verhehlen, ich hätte mir gewünscht, dass seitens der<br />
<strong>Landtag</strong>sverwaltung unserer Arbeit, jedenfalls insoweit ein bisschen mehr Respekt<br />
entgegen gebracht würde. Nun ist das so, nun müssen wir damit leben. Ich denke,<br />
wir werden es versuchen, das auch hinzubekommen. Ich bitte um Nachsicht, aber jeder<br />
bekommt das Wort zur rechten Zeit. Und ich bitte um Nachsicht, dass ich jetzt<br />
nicht alle, die hier anwesend sind und die es vom Rang her verdient hätten, einzeln<br />
begrüße; da ich das Zeitbudget kenne, das dem einen oder anderen aufgegeben ist,<br />
will ich gleich in die Behandlung der Vorgänge einsteigen.<br />
a)<br />
Abwesenheitsmitteilungen<br />
Wir beginnen mit der Mitteilung, dass keine Abwesenheitsmitteilungen vorliegen. Wir<br />
haben ja ohnehin die Situation, dass Vertretungen greifen, weil eben zur Stunde<br />
auch noch andere Gremien hier im Hause tagen.
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Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
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b)<br />
Tagesordnung<br />
Als nächsten Punkt rufe ich Einladung und Tagesordnung auf. Sie haben hochaktuell<br />
mit dem 23.11. noch einmal einen Neudruck der Tagesordnung erhalten. Der Punkt<br />
ist, glaube ich, der Punkt 3 im nicht öffentlichen Teil gewesen, der da nochmals dazukam.<br />
Ich darf Sie fragen: Gibt es noch Wünsche zur Tagesordnung? Sie ist übersichtlich,<br />
aber inhaltsreich. Wenn es keine Wünsche gibt, dann darf ich fragen, wer<br />
für die Tagesordnung, die Ihnen zugegangen ist, ist und bitte um das Handzeichen.<br />
Gegenprobe. Enthaltungen? Einstimmig (10 : 0 : 0) so beschlossen.<br />
Dann rufe ich auf<br />
c)<br />
Protokollbestätigungen<br />
Wir haben das jetzt da eingeordnet, weil ich glaube, dass gehört einfach zu unseren<br />
Angelegenheiten, und deswegen muss es auf die Tagesordnung. Es liegen dem Ausschusssekretariat<br />
keine Hinweise auf Veränderungswünsche zum Protokoll vor. Gibt<br />
es hier aus der Runde noch Hinweise? Wünsche? Das ist nicht der Fall. Dann darf<br />
ich Sie um das Handzeichen bitten, um die Fürstimme, wenn Sie den Protokollen der<br />
29. (Anhörung) und 30. (zwei Teile) Sitzung so zustimmen wollen. Gegenprobe. Enthaltungen.<br />
Herr Krause, das war etwas lange oben?<br />
(Abgeordneter Krause: War noch von der Zustimmung.)<br />
Wir wollen da genau sein. Danke - damit auch einstimmig (10 : 0 : 0) so beschlossen.<br />
Und dann rufe ich den TOP 1 auf.<br />
Zu TOP 1: Ergebnisse der 139. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“<br />
vom 2. bis 4. November 2011 und regionalisierte Steuerschätzung<br />
für das Land <strong>Brandenburg</strong> – Bericht des Ministers der<br />
Finanzen (s. a. MdF-Vorlage Nr. 37/11)<br />
Ich frage den Minister, ob noch ergänzende Aussagen gemacht werden.<br />
Minister der Finanzen Dr. Markov:<br />
Nein, ich glaube, der Bericht liegt allen vor. Es ist ja schon viel debattiert worden, und<br />
deswegen werde ich, wenn noch Nachfragen bestehen, selbstverständlich darauf<br />
antworten.<br />
Vorsitzender:<br />
Danke schön, Herr Dr. Markov. Gibt es den Wunsch, sich dazu an diesem Tagesordnungspunkt<br />
zu äußern? Das ist nicht erkennbar. Ich habe so das dumpfe Gefühl,<br />
dass wir uns bei anderer Gelegenheit mit diesem Thema noch etwas ausführlicher
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 6<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
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befassen werden.<br />
Minister Dr. Markov:<br />
Das ist kein dumpfes Gefühl, dass wird die Realität, denke ich.<br />
Vorsitzender:<br />
So eine Art Bauchgefühl. Mal schauen, ob das zutrifft.<br />
Da das nicht der Fall ist, können wir diesen Punkt als erledigt betrachten.<br />
Zu TOP 2: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes<br />
<strong>Brandenburg</strong> für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> (<strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong> -<br />
HG <strong>2012</strong>) – Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache<br />
5/3650, einschließlich Korrekturblatt)<br />
zur Vorbereitung der 2. Lesung<br />
i. V. damit:<br />
Finanzplan des Landes <strong>Brandenburg</strong> 2011 bis 2015 – Unterrichtung<br />
durch die Landesregierung (Drucksache 5/3651, einschließlich<br />
Korrekturblatt)<br />
Wir müssten uns noch ein wenig über die Verfahrensweisen verständigen. Nichts<br />
Neues, das machen wir jedes Jahr - „The same procedure as every year!“. Aber wir<br />
müssen uns darüber verständigen. In der Regel sieht unsere Geschäftsordnung vor,<br />
dass über die Änderungsanträge in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs abgestimmt<br />
wird. Dies würde zu einer sehr unübersichtlichen Verfahrensweise führen,<br />
mindestens den Vorsitzenden würde es wahrscheinlich überfordern, den Einzelnen,<br />
der sich auf seinen Änderungsantrag konzentriert, eher weniger. Die Stellungnahmen<br />
haben wir Ihnen alle zugeleitet.<br />
Deshalb schlage ich Ihnen vor, dass wir wie folgt vorgehen. In den Ausschüssen wurden<br />
einzelne Änderungsanträge gestellt zu den jeweiligen Einzelplänen, und wir haben<br />
diese Änderungsanträge der besseren Übersicht und Handhabbarkeit wegen in<br />
der Reihenfolge nach Kapitel und Titel zusammengestellt. Ich bitte um Einverständnis<br />
damit: So es denselben Titel trifft, haben wir natürlich a) danach zusammengestellt,<br />
was ist der weitreichendere Änderungsantrag ist, und b) danach, welcher Änderungsantrag<br />
zuerst eingegangen ist. Ich bitte damit um Einverständnis.<br />
Wir haben natürlich alle bisherigen im Ausschussverfahren eingebrachten Änderungsanträge<br />
hier erneut aufgenommen, und sie werden zur Abstimmung gestellt. Im<br />
Einzelfall mag das einer zügigen Abhandlung nicht im Wege stehen. Im anderen Fall
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 7<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
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wird es dem einen oder anderen Gelegenheit zu einer besonderen Ausführung geben.<br />
Darf ich Sie fragen, ob Sie mit dieser Verfahrensweise grundsätzlich einverstanden<br />
sind? - Ich sehe keinen Widerspruch und deswegen rufe ich dann auch die Änderungsanträge<br />
auf, wenn der jeweilige Einzelplan zur Abstimmung steht.<br />
Einzelplan 03 (Ministerium des Innern)<br />
einschließlich Beilage Einzelplan 12<br />
sowie Stellungnahme des Ausschusses für Inneres<br />
Neben dem Einzelplan 03 liegen dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen vor:<br />
– ein Schreiben der Vorsitzenden des Ausschusses für Inneres und<br />
– ein Schreiben des Städte- und Gemeindebundes <strong>Brandenburg</strong> vom<br />
23.11.2011.<br />
Dazu begrüße ich den Minister, Herrn Dr. Woidke. Ich darf Ihnen sagen, dass der<br />
stellvertretende Ausschussvorsitzende im Anflug auf den Brauhausberg ist und jeden<br />
Moment hier eintreffen wird. Also es hängt von der Länge Ihrer Ausführungen ab.<br />
Und nunmehr, Herr Dr. Woidke, haben Sie das Wort zum Einzelplan 03.<br />
Minister des Innern Dr. Woidke:<br />
Ja, Herr Burkhardt, Sie entscheiden jetzt, ob ich auf Zeit spiele - das kann ich - oder<br />
ob ich, wie es eher mein Stil ist, versuche, mich kurz zu fassen. Ich will mal ein paar<br />
kurze Daten und Fakten zusammenfassen und hoffe, dass der stellvertretende Ausschussvorsitzende<br />
demnächst hier eintrifft.<br />
Der Haushalt des Innenministeriums, der Einzelplan 03, hat laut Plan für <strong>2012</strong> Ausgaben<br />
in Höhe von 656,3 Millionen Euro. Davon, und das ist nicht verwunderlich,<br />
wenn man sich die Charakteristik des Hauses anguckt, sind ca. 440 Millionen Euro<br />
für Personalausgaben eingeplant, 212 Millionen Euro für Sach- und Investitionsausgaben<br />
und 4,5 Millionen Euro für Zuführungen an den Versorgungsfonds. Den angeführten<br />
Personalausgaben <strong>2012</strong> liegt ein Stellenplan von insgesamt 10.050 Planstellen<br />
zugrunde, davon 8.589 Stellen bei der Polizei. Also hier schon eine Abnahme<br />
zu 2011. Mit der Aufnahme von 150 Anwärtern in die Polizeiausbildung - 2011 waren<br />
es, ich darf daran erinnern, 125; 2010 waren es 100 - wird sowohl dem notwendigen<br />
Ersatz für die zu erwartenden Personalabgänge als auch der Zielerreichung der zu<br />
erbringenden Stelleneinsparungen gemäß Personalbedarfsplanung 2015 Rechnung<br />
getragen.<br />
Bei den Sach- und Investitionsausgaben sind im Kapitel 03 150 ebenfalls ca. 50 %<br />
für den Bereich der Polizei veranschlagt - das ist der Zentraldienst der Polizei -, sind<br />
ca. 24,2 Millionen Euro für Investitionen in neue Dienst-Kfz und andere Ausrüstungsgegenstände<br />
veranschlagt. Hierzu zählt unter anderem auch die Ausstattung mit<br />
neuer Funktechnik, für die 3,55 Millionen Euro vorgesehen sind, und die Anschaffung
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Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
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einer Wärmesichtbildanlage für die Polizeihubschrauberstaffel. Diese kostet 1,5 Millionen<br />
Euro. Ein ebenfalls wesentlicher Ausgabeposten sind die Mietzahlungen an<br />
den BLB im Rahmen des Vermieter-Mieter-Modells. Insgesamt sind im Einzelplan<br />
hierfür 39,3 Millionen Euro veranschlagt, davon allein für den Polizeibereich 31,4 Millionen.<br />
Beim Kampfmittelbeseitigungsdienst, und darüber bin ich sehr froh, konnte das Ausgabeniveau<br />
der Vorjahre gehalten werden. Schwerpunkte der Arbeit bilden neben<br />
der Gefahrenabwehr weiterhin aufgrund der besonderen Belastung bekanntermaßen<br />
- es war ja auch verschiedenen Presseberichten zu entnehmen - Oranienburg, Potsdam,<br />
aber auch die Hauptbelastungsgebiete, die nicht so oft im Fokus der Öffentlichkeit<br />
stehen: Und das ist die Oder-Neiße-Linie und der Raum südlich von Berlin. Stichwort<br />
ist hier Halbe. Dem Brand- und Katastrophenschutz widmen wir auch weiterhin<br />
ein besonderes Augenmerk. Die Ausgaben konnten erhöht werden, neben der Anhebung<br />
der Zuschüsse an den Landesfeuerwehrverband sind erstmals Zuweisungen<br />
für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände enthalten. Der Regierungsentwurf<br />
sieht hier 200.000 Euro vor, und das Ziel ist hier natürlich, die riesengroßen<br />
Probleme, die wir im Brand- und Katastrophenschutz im Gesamtsystem haben, vor<br />
allen Dingen aufgrund der demografischen Entwicklung des Wegfalls von Einsatzkräften,<br />
möglichst gut zu kompensieren und hier von Landesseite gemeinsam mit<br />
den ehrenamtlichen Kräften gegenzusteuern, hier in dem Falle besonders eng auch<br />
mit dem Landesfeuerwehrverband.<br />
Die Ausgaben der Landesfeuerwehrschule und technischen Einrichtung konnten auf<br />
dem Niveau der Vorjahre gehalten werden. Die Einführung des bundeseinheitlichen<br />
Digitalfunks für Behörden und Einrichtungen mit Sicherheitsaufgaben geht auch <strong>2012</strong><br />
weiter. Schwerpunkte sind auch <strong>2012</strong> weiterhin der weitere Auf- und Ausbau der Infrastruktur<br />
und auch die Beschaffung der Funkgeräte. Diese ist vorgesehen für das<br />
IV. Quartal des kommenden Jahres.<br />
Am 9. Mai 2011 wurde bundesweit die von der EU verordnete Volks- und Wohnraumzählung<br />
durchgeführt. Somit entstand der Großteil der Ausgaben in 2011. Insgesamt<br />
ist hier mit Ausgaben in Höhe von rund 35 Millionen Euro zu rechnen. Wir werden<br />
7,25 Millionen allerdings auch in <strong>2012</strong> für die Nachbereitung und Auswertung der Daten<br />
benötigen.<br />
Bei der zentralen Ausländerbehörde steigen die Ausgaben um ca. 1,1 Millionen auf<br />
8,16 Millionen Euro. Ursache sind seit 2008 stetig gestiegene Asylbewerberzahlen,<br />
wobei die aktuellen Entwicklungen im Nahen Osten und Nordafrika noch nicht in die<br />
Berechnung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge einfließen konnten.<br />
Verehrter Herr Vorsitzender, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte es<br />
zunächst bei dieser Aufzählung belassen, obwohl auch die Bereiche Verfassungsschutz<br />
- in den letzten Tagen ja in aller Munde -, Landesbetriebe LGB und ZIT-BB,<br />
Amt für Statistik und E-Government noch weiterhin erläuternswert wären. Ich danke<br />
Ihnen für die Aufmerksamkeit.
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Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
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Vorsitzender:<br />
Schönen Dank, Herr Dr. Woidke, ich begrüße den stellvertretenden Ausschussvorsitzenden<br />
des Innenausschusses, Herrn Wichmann. Herr Wichmann, gibt es Ihrerseits<br />
ergänzende Anmerkungen aus der Arbeit des Ausschusses?<br />
Abgeordneter Wichmann (CDU), stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für<br />
Inneres:<br />
Ja, vielen Dank, Herr Vorsitzender. Ich darf Ihnen heute in Vertretung für Frau Stark<br />
mitteilen, wie die Beratungen zum Einzelplan 03 im Innenausschusses verlaufen<br />
sind. Es gab insgesamt drei Beratungen, die wir im Innenausschuss zum Haushalt<br />
hatten. Es gab auch drei Änderungsanträge zum Einzelplan 03. Zwei von der FDP-<br />
Fraktion und einen von der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN sowie einen Änderungsantrag<br />
zum Einzelplan 01 von der FDP-Fraktion.<br />
Ich will Ihnen kurz schildern, mit welchen Themen sich die einzelnen Änderungsanträge<br />
beschäftigt haben. Es war zum einen die Anhebung der Zahl von Beförderungen<br />
bei der Polizei mit einem Änderungsantrag der FDP-Fraktion. Die Begründung<br />
für den Änderungsantrag war, dass durch die Anhebung der Zahl der Beförderungen<br />
von 600 auf 800 sichergestellt werden soll, dass jeder Polizeibeamte alle 10 Jahre<br />
auch befördert werden kann.<br />
Es gab dann einen Änderungsantrag auf Aufstockung von 150 auf 200 Neueinstellungen<br />
bei der Polizei, bei den Polizeianwärtern, auch von der FDP-Fraktion. Durch<br />
die höhere Zahl an Neueinstellungen sollte der angestrebte Personalbestand von<br />
7.000 Polizeibeamten für das Jahr 2019 erreicht werden. Es gab dann den Änderungsantrag<br />
zur Umstrukturierung der Stellen im Landespolizeiorchester zur Ergänzung<br />
des Haushaltsvermerks von den Grünen, im Zuge der Polizeireform sei es nicht<br />
mehr vertretbar, dass 44 Planstellen ausschließlich zu Repräsentationszwecken eingesetzt<br />
werden.<br />
Es gab dann den Änderungsantrag der FDP-Fraktion zum Einzelplan 01 zur Schaffung<br />
von drei weiteren Stellen im höheren Dienst bei der Landesbeauftragten für den<br />
Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht. Hier wurde die Begründung gegeben,<br />
dass der Zuwachs an Aufgaben bei der Landesdatenschutzbeauftragten auch<br />
eine höhere Stellenzuweisung rechtfertige. Alle Änderungsanträge wurden im Innenausschuss<br />
mehrheitlich abgelehnt, und ich darf Ihnen das abschließende Votum des<br />
Ausschusses für Inneres zum Haushalt und zum Einzelplan jetzt vortragen. Der Ausschuss<br />
für Haushalt und Finanzen möge dem <strong>Landtag</strong> die Annahme des Gesetzes<br />
über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes <strong>Brandenburg</strong> für das Haushaltsjahr<br />
<strong>2012</strong>, die Drucksache 5/3650, Einzelplan 03 in unveränderter Fassung<br />
empfehlen. Eine Änderung des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplanes<br />
des Landes <strong>Brandenburg</strong> für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> wird nicht empfohlen, und der<br />
Ausschuss für Inneres schlägt dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen vor, dem
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 10<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
<strong>Landtag</strong> zu empfehlen, den Finanzplan des Landes <strong>Brandenburg</strong> 2011 bis 2015 zur<br />
Kenntnis zu nehmen. Herzlichen Dank. Das waren die Anmerkungen aus dem Innenausschuss.<br />
Vorsitzender:<br />
Schönen Dank, Herr Wichmann. Meine Damen und Herren, wir können jetzt in die<br />
Beratungen einsteigen. Ich rufe einfach mal die Änderungsanträge auf, die im Ausschuss<br />
beraten worden sind, und dann ist ja nicht unbekannt geblieben, dass zwei<br />
weitere Änderungsanträge eingereicht worden sind, die sicher dann auch begründet<br />
werden. Ich gehe jetzt hier wie eben verabredet vor. Zunächst Kapitel 03 110, Hauptgruppe<br />
4: Änderungsantrag betreffend das Polizeiorchester.<br />
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Kapitel 03 110<br />
Hauptgruppe 4 (Personalausgaben) – Ausbringen eines Haushaltsvermerks<br />
und Einfügen von Erläuterungen<br />
Wird vom Antragsteller das Wort gewünscht? Bitte Herr Vogel.<br />
Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />
Ja, Herr Vorsitzender, vielen Dank. Es klang ja eben beim Bericht des Ausschussvorsitzenden<br />
an, dass es sehr fraglich ist, ob es in einer Zeit, in der im Polizeibereich<br />
massiv umstrukturiert werden soll, gekürzt werden soll, tatsächlich noch zeitgemäß<br />
ist, 44 Stellen für die reinen Repräsentationsaufgaben zu erhalten. Es ist ja so, dass<br />
nach § 1 des <strong>Brandenburg</strong>ischen Polizeigesetzes die Aufgaben der Polizei eindeutig<br />
formuliert sind. Die Polizei hat die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit<br />
und Ordnung abzuwehren. Sie hat im Rahmen dieser Aufgabe auch Straftaten zu<br />
verhüten und die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistungen und das Handeln<br />
in Gefahrenfällen zu treffen. Und im Absatz 4 heißt es dann: „Die Polizei hat ferner<br />
die Aufgaben zu erfüllen, die ihr durch andere Rechtsvorschriften übertragen<br />
sind.“ Die Rechtsvorschrift, dass die Polizei ein Orchester zu führen hat, habe ich<br />
nicht gefunden. Vielleicht täusche ich mich da ja, vielleicht gibt es irgendwo eine solche<br />
Rechtsvorschrift. Jedenfalls das Betreiben von Orchestern ist nicht die Aufgabe<br />
der Polizei. Und wenn es historisch mal so gewachsen ist, dass - was ja sehr positiv<br />
ist - sich Polizisten mal zusammengeschlossen haben, in ihren Abendstunden, in ihrer<br />
Freizeit, am Wochenende - da haben wir keine Freizeit, wir wissen es -, aber jedenfalls<br />
mal, wenn sich zufällig der Zeitpunkt ergeben hat, sich zu treffen und miteinander<br />
Musik zu machen, ist dagegen gar nichts einzuwenden. Aber es ist sehr wohl<br />
was dagegen einzuwenden, wenn das dann institutionalisiert wird und dafür auch<br />
Leute eingestellt werden, die definitiv mit Polizeivollzugsdienst überhaupt nichts zu<br />
tun haben. Und wir fordern ja überhaupt nicht, sie alle auf die Straße zu setzen, sondern<br />
wir sagen: Auf den etatisierten Stellen sind nur solche Beamte zu führen, die im<br />
Sinne des § 1 Polizeigesetz eingesetzt werden, tätig sind. Das heißt, dass diejenigen,<br />
die nicht in diesen Bereichen tätig sind, auf den kw-Stellen zu führen sind; und
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 11<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
da gelten die allgemeinen Regeln. Und wenn das Land meint, es braucht ein Landesorchester<br />
oder ein Repräsentationsorchester, dann kann man ja gerne darüber diskutieren,<br />
dieses Repräsentationsorchester im Stellenplan der Staatskanzlei zu veranschlagen.<br />
Aber es ist meines Erachtens nicht Aufgabe bei der Polizei, dies zu veranschlagen.<br />
Abgeordnete Geywitz (SPD):<br />
Ja, Polizeiorchester sind immer ein beliebtes Thema. Es ist so etwas wie Jäger 90,<br />
also die Zauberdeckungsquelle zusammen mit den Wassergebühreneinnahmen. Ich<br />
habe eine Nachfrage, weil ich fachlich Ihren Änderungsantrag gern verstehen will.<br />
Sie sagen, dass die Polizisten ihre Freistellung beenden sollen und in den regulären<br />
Polizeidienst möchten, überführt werden sollen und dass der Stelleninhaber seine<br />
Aufgabenänderungen entsprechend dem Tarifvertrag sozial verträglich machen soll.<br />
Das stelle ich mir jetzt mal lebenspraktisch vor. Wir haben so einen Waldhornbläser,<br />
und der soll jetzt im Rahmen des Sozialvertrages Polizist werden. Das ist ja nicht so,<br />
wie Sie es beschrieben haben, dass es sozusagen Polizisten waren, die sich dann<br />
mit Musik beschäftigt haben und dann eine freundliche Form des Streifendienstes für<br />
sich ausgelegt haben, sondern wir haben da ja keine Polizisten, sondern Musiker im<br />
Orchester. Das heißt, ich kann ihnen also keine andere Verfügung geben, es sei<br />
denn, ich sage ihnen, sie sollen noch mal eine grundständige Polizeiausbildung machen.<br />
Möchten Sie dann sozusagen dieses 44 Mann-Orchester so lange kw stellen,<br />
bis irgendwann im Jahr 2020 nur noch zwei Flöten da sind und dann langsam ausschleichen,<br />
oder sollen die Kollegen umschulen?<br />
Vorsitzender:<br />
Schönen Dank, Frau Geywitz, bevor ich jetzt Herrn Dr. Bernig erst einmal das Wort<br />
gebe, mache ich mal darauf aufmerksam, dass der Minister mir signalisiert hat, dass<br />
er bis 10.30 Uhr zur Verfügung steht, vielleicht gibt es auch noch 5 Minuten mehr.<br />
Aber wir haben noch zwei, drei andere Änderungsanträge mehr. Herr Dr. Bernig bitte<br />
schön.<br />
Abgeordneter Dr. Bernig (DIE LINKE):<br />
Vielleicht will Herr Vogel erst darauf antworten?<br />
Vorsitzender:<br />
Sie machen dann die Gegenrede.<br />
Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />
Ja, also ich halte jetzt Erläuterungen. Es gibt ja einen Tarifvertrag-Umbau, und er regelt<br />
ja, wie sozialverträglich in diesem Land genau in diesen Situationen gehandelt<br />
wird. Das heißt, es gibt natürlich Umschulungsangebote. Es gibt Angebote auf Stel-
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Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
len, die dem Tätigkeitsfeld des bisherigen Stelleninhabers entsprechen. Das kann<br />
auch bedeuten, dass man ihm Stellen in einem anderen Orchester, das vom Land finanziert<br />
wird, anbietet. Es kann aber eben auch den geschilderten Fall bedeuten,<br />
dass der Waldhornbläser tatsächlich eine grundständige Ausbildung bekommt und<br />
umgeschult wird, und Minister Dr. Woidke weiß es ja auch aus seiner früheren Tätigkeit,<br />
dass Waldarbeiter, deren Stellen wegfallen, auch umgeschult werden sollten<br />
oder umgeschult werden zu Polizisten mit zweifelhaften Erfolg. Aber es besteht die<br />
Möglichkeit, es gibt eine tarifvertragliche Vereinbarung, und allein die Tatsache, dass<br />
jemand bisher schon immer etwas gemacht hat und nichts anderes scheinbar machen<br />
kann, ist jedenfalls in diesem Land aufgrund der bisherigen Regelung für alle<br />
anderen Bereiche überhaupt kein Grund, diese Stelle wegfallen zu lassen.<br />
Abgeordnete Geywitz (SPD):<br />
Ja, also die Berliner haben es ja auch gemacht, und wenn man das brandenburgische<br />
Polizeiorchester besucht, sieht man immer noch die Berliner Combo, weil ältere<br />
Waldhornbläser sich einfach auch im Rahmen des Tarifvertrages nicht auf eine andere<br />
Stelle umsetzen lassen müssen. Und wie Sie richtig bemerkt haben, ist das Polizeiorchester<br />
das einzige Orchester im Land in direkter Landesträgerschaft. Alle anderen<br />
sind kommunal oder frei.<br />
Abgeordneter Dr. Bernig (DIE LINKE):<br />
Alles eine Frage der Interpretation und Sichtweise. Herr Vogel, Sie führen ja an, Aufgabe<br />
der Polizei ist Gefahrenabwehr und Verfolgung von Straftaten. In dem Zusammenhang<br />
gibt es auch Stützleistungen, zum Beispiel die Prävention. Und wenn die<br />
Landesregierung in der Antwort sagt: Das Polizeiorchester sei für die Präsentation<br />
der Polizei zuständig, dann greift es viel zu kurz, denn die Aufgabe ist viel weiter gefasst,<br />
weil die Polizei eben auch einen wichtigen Anteil in der Präventionsarbeit leistet.<br />
Kultur ist Wertevermittlung, das hat etwas mit Prävention zu tun. Und in dem Sinne<br />
haben wir uns auch entschieden, das Polizeiorchester beizubehalten, und deswegen<br />
gehören die auch zum Bereich der Polizei in den Einzelplan und auf ordentlichen<br />
Planstellen geführt, und deshalb lehnen wir den Änderungsantrag ab.<br />
Vorsitzender:<br />
Danke schön, gibt es weitere Wortmeldungen dazu? Meine Damen und Herren, das<br />
ist nicht der Fall, dann können wir über den Änderungsantrag abstimmen. Wer dem<br />
Änderungsantrag der Grünen betreffend das Polizeiorchester zustimmen möchte,<br />
den bitte ich um das Handzeichen. Das ist eine Ja-Stimme. Bitte um die Gegenstimmen,<br />
das ist der Rest der Anwesenden. Entschuldigung, wenn ich es so salopp sage.
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Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Abstimmung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 1 9 -<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />
des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-<br />
NEN.<br />
Meine Damen und Herren, ich rufe den nächsten Änderungsantrag auf. Da geht es<br />
um Beförderungen, ein Änderungsantrag der FDP.<br />
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Kapitel 03 110 Titel 422 10 (Bezüge und<br />
Nebenleistungen der Beamten und Richter) – plus 200 Beförderungen bei der<br />
Polizei<br />
Wird dazu das Wort gewünscht? Er ist selbsterklärend. Wird von anderen Teilnehmern<br />
das Wort gewünscht? Bitte Herr Görke.<br />
Abgeordneter Görke (DIE LINKE):<br />
Der Einbringer dieses Änderungsantrages hat geschrieben: „Minister Dr. Woidke hat<br />
angekündigt, auch im Jahr <strong>2012</strong> lediglich 600 Beamte, wie schon 2011, befördern zu<br />
wollen.“ Ich will im Namen der Koalitionsfraktionen sagen, dass das, was in dieser<br />
Koalitionszeit an Beförderungen überhaupt auf den Weg gebracht worden ist, sich<br />
deutlich unterscheidet von der Zeit vor dem Jahr 2009. Hier werden Akzente gesetzt,<br />
die jahrelang nicht gesetzt werden konnten für den mittleren und gehobenen Dienst,<br />
und insofern glauben wir, dass diese Anzahl schon beachtenswert ist und würden<br />
dann einen Aufwuchs, wie Sie ihn hier fordern, ablehnen.<br />
Vorsitzender:<br />
Danke schön, gibt es weitere Wortmeldungen? Bitte Frau Vogdt.<br />
Abgeordnete Vogdt (FDP):<br />
Nur eine kurze Erwiderung. Wir reden hier über die Zukunft und nicht über die Vergangenheit.<br />
Also das kann jetzt kein Argument sein, und ich habe nichts anderes erwartet,<br />
als das es abgelehnt wird.<br />
Vorsitzender:<br />
Danke schön, der Herr Minister meldet sich. Bitte, Herr Dr. Woidke.
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Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
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Minister Dr. Woidke:<br />
Ja, es ist in der Tat so, wir reden über die Zukunft, aber gleichzeitig muss man schon<br />
über die Vergangenheit reden, Frau Vogdt, wenn Sie gestatten. Wir haben einen<br />
riesigen Beförderungsstau in der <strong>Brandenburg</strong>er Polizei. Wir haben punktuell jetzt in<br />
zwei Jahren, fast in drei Jahren versucht, einige Punkte zu setzen, diesen Stau<br />
abzubauen. Wir schieben aber immer noch eine Bugwelle vor uns her, und es sind<br />
dann einzelne Kolleginnen und Kollegen, die mehr als 10 Jahre, es wird immer<br />
gesagt 20 Jahre - es gibt vielleicht auch Einzelfälle, die nach 20 Jahren noch im Eingangsamt<br />
sind -, aber teilweise mehr als 10 Jahre im Eingangsamt sitzen und nicht<br />
befördert werden konnten. Und das ist auch eine Frage der Motivation in der Polizei.<br />
Und wenn Minister Woidke ankündigt, auch im nächsten Jahr befördern zu wollen, tut<br />
er das immer mit dem Zusatz, sofern das Parlament mir dazu die Möglichkeiten gibt.<br />
Und deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, freue ich mich sehr, dass<br />
da ja offensichtlich Einigkeit zu bestehen scheint. Danke.<br />
Vorsitzender:<br />
Jetzt habe ich natürlich Schwierigkeiten, das zum Änderungsantrag einzuordnen, den<br />
Beitrag, den Sie da gerade gegeben haben, aber muss ich vielleicht auch nicht. Herr<br />
Vogel hat sich gemeldet.<br />
Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />
Ja, ich habe eine Frage an die FDP, aber das kann vielleicht auch jemand aus der<br />
Regierung beantworten. Hier steht ja nur „Ansatz im <strong>Entwurf</strong>: Beförderungen bei der<br />
Polizei - 600“, „Änderung: Beförderungen bei der Polizei plus - + 200“, „Ansatz neu:<br />
Beförderungen - 800“. Nun kann ich doch immer dann befördern, wenn ich einen<br />
ausfinanzierten Haushalt habe, also ein ausfinanziertes Budget, und ich muss mich<br />
doch lediglich daran ausrichten, was ich an Stellen im Stellenplan habe. Ich habe das<br />
jetzt nicht so verstanden, Frau Vogdt, das Sie fordern, dass jetzt 200 A 11-Stellen in<br />
A 12-Stellen umgewandelt werden, sondern Sie fordern doch lediglich, dass praktisch<br />
unterhalb des Haushaltes der Stellenplan so genutzt wird, dass die Beförderungen,<br />
die möglich sind, auch durchgeführt werden. Und deswegen ist die Frage: Wieso<br />
erfolgt das dann nicht? Ist denn der Stellenplan nicht ausfinanziert, und in welchem<br />
Umfang ist er denn nicht ausfinanziert, weil normalerweise davon auszugehen<br />
ist: Ich habe eine A 12-Stelle, da sitzt einer, der bisher auf der A 11 ist, und dann wird<br />
er befördert.<br />
Vorsitzender:<br />
Darf ich die Frage an den Minister weitergeben?<br />
Herr Fischer (MI):<br />
Das Thema Beförderung ist insofern nicht im Haushalt zu veranschlagen, weil es sich
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 15<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
einmal nach dem vorhandenen Stellenplan richtet. Das heißt, es müssen Stellen vorhanden<br />
sein, die auch zur Beförderung hinreichend dotiert sind. Das ist das eine.<br />
Das zweite ist, dass das Personalbudget der Ressorts insgesamt für alle Personalmaßnahmen,<br />
ich sage, ausreichen muss, insofern trifft das Innenministerium aufgrund<br />
beider Bedingungen zu Anfang des Jahres die Entscheidungen, in welchem<br />
Umfang im Geschäftsbereich Beförderungen anstehen und vorgenommen werden<br />
können. Das heißt auch, dass wir natürlich bei Abbau von Stellen berücksichtigen<br />
müssen, dass natürlich auch der Rahmen für Beförderungen damit letztendlich auch<br />
eingeschränkt wird. Insofern hat der Innenminister in diesem Jahr entschieden,<br />
600 Beförderungen in der Polizei vorzunehmen. Wenn das Budget für das nächste<br />
Jahr durch den Gesetzgeber so beschlossen wird, wird man das sicherlich prolongieren<br />
können auch in der Größenordnung, ohne dort finanziell das Personalbudget in<br />
Schwierigkeiten zu bringen. Bei einer höheren Beförderungssumme stellt sich dann<br />
die Frage, ob wir dann natürlich noch ausreichend hinkömmlich sind, um alle personalwirtschaftlichen<br />
Maßnahmen zu bedienen.<br />
Vorsitzender:<br />
Danke schön. Weitere Fragen, Beiträge? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur<br />
Abstimmung über diesen Änderungsantrag. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte<br />
ich um das Handzeichen.<br />
Abstimmung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 1 9 -<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />
des Änderungsantrages der FDP-Fraktion.<br />
Beim nächsten Punkt sind wir beim Kapitel 03 130 Titel 422 20 - 100 Einstellungen,<br />
FDP-Antrag.<br />
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Kapitel 03 130 Titel 422 20 (Unterhaltszuschüsse<br />
der Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst [und Unterhaltsbeihilfen<br />
an Verwaltungspraktikanten und -lehrlinge]) – plus 100 Einstellungen sowie<br />
Änderung des Haushaltsvermerks und der Erläuterungen<br />
Wird das Wort gewünscht vom Antragseinreicher? Das ist nicht der Fall. Wird sonst<br />
das Wort gewünscht von Mitgliedern des Ausschusses, der Regierung? Das ist auch<br />
nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag zustimmen<br />
möchte, den bitte ich um das Handzeichen.
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 16<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Abstimmung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 1 9 -<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />
des Änderungsantrages der FDP-Fraktion.<br />
Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt.<br />
So, dann kommen wir zu zwei neuen Änderungsanträgen, die die Antragseinreicher<br />
sicher werden erläutern wollen.<br />
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zu Kapitel<br />
03 130 Titel 422 20 (Unterhaltszuschüsse der Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst<br />
[und Unterhaltsbeihilfen an Verwaltungspraktikanten und -lehrlinge])<br />
– plus 41.100 Euro sowie Ausbringen von zehn neuen Planstellen und<br />
Änderung der Erläuterungen<br />
Frau Geywitz hat sich gemeldet. Bitte, Frau Geywitz.<br />
Abgeordnete Geywitz (SPD):<br />
Ja, ich denke, wir machen das hintereinander und nicht zusammen. Sie sind doch inhaltlich<br />
sehr getrennt. Wir möchten gern den Einstieg schaffen in eine Polizeisportgruppe<br />
und möchten dazu im Jahr <strong>2012</strong> erstmalig 10 Stellen ausbringen: 5 Planstellen<br />
A7 und 5 Planstellen A9. Der Ansatz ist relativ gering – 41.100 Euro - weil das<br />
Ausbildungsjahr natürlich erst im September anfängt. Also das ist nicht die überjährige<br />
Ausfinanzierung. Hintergrund dieser Sache ist, dass die gesamte Landesregierung<br />
vorhat, im Bereich des Spitzensportes die Berufsbilder, die möglich sind für unsere<br />
Kader, die wir ja finanzieren, zu verbreitern. Wir finden den Ansatz der Landesregierung<br />
gut und sagen, im Polizeibereich ist die konzeptionelle Vorbereitung aus<br />
unserer Sicht schon so weit, dass man hier einsteigen kann. Sie wissen, die Bundespolizei<br />
macht dies bereits und auch andere, Landesinnenministerien machen das,<br />
Hessen zum Beispiel, Bayern hat sich da sehr hervorgetan. Und wir denken, das ist<br />
eine Möglichkeit, auch Sportlern das Land <strong>Brandenburg</strong> attraktiver zu machen und<br />
unseren Leistungssportlern nicht nur die Möglichkeit zu geben, in den Lehrdienst zu<br />
gehen oder in den Bundespolizeidienst oder in die Feuerwehr, was wir jetzt schon<br />
haben, sondern auch in den ordentlichen Polizeidienst. Und sie sind dann anschließend,<br />
im Gegensatz zu unserem Polizeiorchester, Waldhornspielern, nach Beendigung<br />
ihrer leistungssportlichen Karriere auch anständige Polizisten, die anständig<br />
nach dem Paragrafen sowieso des Polizeigesetzes ihre Tätigkeit verrichten, es sei<br />
denn, sie schulen um zum Musiker.
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 17<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Vorsitzender:<br />
Ich würde mal unterstellen wollen, Frau Geywitz, dass alle, die da eine Uniform tragen,<br />
anständige Polizisten sind, aber was gemeint war, ist klar. Herr Vogel bitte. Ach<br />
so, Steven Bretz erst, bitte.<br />
Abgeordneter Bretz (CDU):<br />
Das ist mal ein beredtes Beispiel dafür, dass Politik Freude machen kann. Die CDU-<br />
Fraktion hat da ja entsprechende Anträge ins Plenum eingebracht. Wir freuen uns<br />
außerordentlich, dass die Koalition auch aufgegriffen hat. Wir werden, ich darf Ihnen<br />
die freudige Mitteilung machen, wir werden Ihrem Änderungsantrag folgen. Wir werden<br />
das aktiv unterstützen, und wir wünschen dem Minister, Herrn Dr. Woidke, auch<br />
sehr viel Erfolg bei der Umsetzung dieses Änderungsantrages. Und wenn das dazu<br />
führen könnte, dass man im Plenum gleich zustimmt, dann kann man diesen Fortgang<br />
solcher Entwicklung auch mit Sicherheit beschleunigen. Aber vielen Dank, dass<br />
Sie unseren Vorschlag da aufgegriffen haben.<br />
Vorsitzender:<br />
Danke schön. Herr Vogel, bitte.<br />
Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />
Danke, Herr Vorsitzender. Also Frau Geywitz, hier steht auf Seite 122 worauf sich Ihr<br />
Änderungsantrag bezieht, dass das Land oder das Ministerium beabsichtigt oder ermächtigt<br />
wird, 50 Einstellungen der Besoldungsgruppe A 7 und 100 Einstellungen<br />
der Besoldungsgruppe A 9 <strong>2012</strong> vorzunehmen. Das sind schon insgesamt 25 Mehreinstellungen,<br />
als es im Jahr 2011 der Fall war. Und nun kann man darüber diskutieren,<br />
ob diese Polizeisportgruppe erforderlich ist oder nicht. Also ich finde sie nicht erforderlich,<br />
aber das ist meine Privatmeinung, mit der ich hier 1 : 9 untergehe. Aber es<br />
stellt sich doch, wenn es so ist, wie Sie es gerade dargestellt haben, dass diese Leute<br />
im Polizeivollzugsdienst eingesetzt werden sollen, die Frage, warum Sie dann<br />
noch fünf zusätzliche Stellen brauchen, warum Sie nicht aus dem Kontingent der<br />
150 Stellen, das Ihnen zur Verfügung steht, diese fünf Leute auswählen, die dann<br />
eben diese Polizeisportgruppe bilden? Die haben alle die Möglichkeit, sich zu bewerben.<br />
Sie können alle auf fünf von diesen 150 Stellen gesetzt werden. Also diese Notwendigkeit<br />
sehe ich nicht, und ich meine, ich hatte es vorhin auch angedeutet, die<br />
Polizei wird auf der einen Seite geschrumpft, die Einsparzahlen weiß Herr Dr. Bernig<br />
vermutlich besser als ich, und auf der anderen Seite werden immer mehr polizeifremde<br />
Leistungen übergeholfen, die der Repräsentation - das ist auch Repräsentation:<br />
internationale Sportvertretung - dienen, die nichts, aber gar nichts zu tun haben mit<br />
dem, was die eigentlichen Aufgaben der Polizei sind. Deswegen werde ich im Gegensatz<br />
zu Herrn Bretz diesen Änderungsantrag ablehnen.
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 18<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Vorsitzender:<br />
Schönen Dank. Herr Dr. Woidke, bitte.<br />
Minister Dr. Woidke:<br />
Also ich denke, es ist unbestritten, dass <strong>Brandenburg</strong>er Sportler dem Ansehen des<br />
Landes <strong>Brandenburg</strong> auch in den vergangenen Jahren sehr geholfen haben, und ich<br />
gehe davon aus, es wird spätestens im nächsten Sommer, nämlich zu den Olympischen<br />
Spielen, die bekanntermaßen in London stattfinden, wieder so sein. Und ich<br />
denke auch, dass es eine Aufgabe ist für eine Landesverwaltung, darüber nachzudenken,<br />
gemeinsam mit dem Gesetzgeber natürlich, wie man Möglichkeiten schafft,<br />
hier eine soziale Absicherung für Spitzensportler hinzubekommen. Und es ist auch<br />
die Bitte aus den Kreisen der Sportverbände, die an uns herangetragen worden ist,<br />
hier zusätzliche Möglichkeiten zu schaffen, und wir werden dem gerecht aber nicht<br />
zu Lasten, Herr Vogel, da gebe ich Ihnen ja Recht, eines ohnehin schon doch auf<br />
Kante genähten Personalbudgets bei der Polizei, sondern durch zusätzliche Stellen,<br />
die dafür bereitgestellt werden. Aber es ist schon so, dass die Fachhochschule der<br />
Polizei in Oranienburg dafür ausgerichtet ist, aber Sie können diese Ausbildung, die<br />
dort absolviert wird von den Sportlern, nicht vergleichen mit einer regulären Ausbildung<br />
eines Polizeivollzugsbediensteten.<br />
Sie wird ad 1 länger dauern müssen aufgrund von Abwesenheiten, Trainingslagern,<br />
Trainingszeiten, Wettkämpfen, Weltmeisterschaften, Olympischen Spielen oder ähnlichem.<br />
Und ad 2 ist die Frage, wann und wie ein Spitzensportler dann danach in den<br />
regulären Polizeivollzugsdienst eingeordnet werden kann, in eine Einsatzhundertschaft<br />
oder in eine Streifenwagenbesatzung; das ist eine Frage, die ist zeitlich erst<br />
dann zu beantworten, wenn der Sportler die Karriere beendet hat und sich dann dafür<br />
entscheidet, auch in diesen Beruf regulär einzusteigen. Es ist hier eine Absicherung<br />
und für Sportler - wenn Sie mit jungen Sportlern reden, die hochtalentiert sind,<br />
dann ist es natürlich so, dass sie zur gleichen Zeit sehen, dass andere beruflich Karriere<br />
machen und sie selber teilweise aufgrund der begrenzten Zeit keine Möglichkeit<br />
haben, adäquat eine Ausbildung zu genießen - ist es hier, denke ich, richtig, dass<br />
das Land diese Möglichkeit schafft, um jungen Sportlern auch hier im Land <strong>Brandenburg</strong><br />
eine Perspektive zu geben. Die Alternative wäre - und meine Damen und Herren,<br />
das ist leider in den vergangenen Jahren schon öfter passiert -, dass junge<br />
Sportler das Land verlassen, dann entsprechend als Bundespolizisten oder als Polizisten<br />
anderer Länder sportliche Erfolge erringen. Ich denke, das stünde dem Land<br />
<strong>Brandenburg</strong> gut zu Gesicht, wenn wir dafür sorgen würden, dass unsere Sportler<br />
auch hier Perspektiven haben.<br />
Vorsitzender:<br />
Schönen Dank. Herr Görke, bitte.
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 19<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Abgeordneter Görke (DIE LINKE):<br />
Vielleicht ist noch mal zurückzukommen auf den Änderungsantrag, der vorher aufgerufen<br />
war, in dem die FDP über 200 Anwärter bzw. auch Angestellen-Stellen in der<br />
Ausbildung für den Polizeidienst gefordert hat. Ich will nur sagen, dass wir im Gegensatz<br />
auch zu den Jahren noch einmal aufgestockt haben. Wir haben also 150 Stellen<br />
im Bereich der Beamten geschaffen oder werden sie schaffen. In dem Zusammenhang<br />
- auch die zehn Stellen sind ja Anwärterstellen, die müssen hier mit angerechnet<br />
werden. Wir haben 25 Stellen im Verwaltungsbereich oder Spezialistenbereich<br />
für die Ausbildung vorgesehen. Wir kommen schon bald in diese Zahl, die Sie auch<br />
hier plakativ mit Ihrem Änderungsantrag gefordert haben. Nichtsdestotrotz will ich<br />
deutlich sagen, dass nicht nur im Polizeidienst eine solche Verbindung zwischen<br />
Sport und Beruf und damit auch beruflicher Perspektiven entstehen soll. Wir als Koalition<br />
überlegen auch, für die Bereiche Justiz und Finanzverwaltung entsprechende<br />
Ausbildungskapazitäten auch für den Rest der Legislatur zu schaffen, um Menschen<br />
und nicht nur Leistungssportlern - es gibt ja auch Menschen, die im Bereich des Behindertensports<br />
Leistungen bringen - eine Möglichkeit zu eröffnen, in der Landesverwaltung<br />
dann eine Perspektive haben, ohne das wir den Rahmen, den wir uns in der<br />
Personalbedarfsplanung gesteckt haben, hier verletzen werden. Aber das sind Möglichkeiten,<br />
die in den Bereichen der Landesverwaltung durchaus bestehen. Wir haben<br />
bei der Feuerwehr angefangen, wir sind jetzt im Bereich der Polizei aktiv und,<br />
wie gesagt, wir prüfen auch in anderen Bereichen, dort im Doppelhaushalt 2013/2014<br />
Akzente zu setzen.<br />
Vorsitzender:<br />
Danke schön, Herr Görke. Über die haushalterischen Perspektiven werden wir sicher<br />
zu einem anderen Tagesordnungspunkt noch reden. Ich erlaube mir, noch einen<br />
Satz oder zwei hinterher zu schicken. Ich glaube, das, was Herr Dr. Woidke gesagt<br />
hat, kann man nur nachdrücklich unterstreichen. Wenn dieser Staat und diese Gesellschaft<br />
Spitzenleistungssport will, dann muss sie sich darüber Gedanken machen,<br />
wie die sozialen Perspektiven für die ,die sich fünf, acht, zehn, 15 Jahre dieser Aufgabe<br />
widmen, ausschauen. Wenn man das nicht will, klar, dann braucht man auch<br />
an dieser Stelle den Aufwand nicht; aber den Konflikt zwischen dem, was der eine für<br />
notwendig und sinnvoll erachtet, und dem, was der andere für notwendig erachtet,<br />
werden wir durch den ganzen Haushalt hinweg miteinander austragen. Gibt es weitere<br />
Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Wer hier zustimmen möchte, den bitte ich<br />
um das Handzeichen.<br />
Abstimmung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 9 1 -
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 20<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Annahme<br />
des Änderungsantrages der SPD-Fraktion und der Fraktion<br />
DIE LINKE.<br />
Dann rufe ich den nächsten Änderungsantrag auf. Diesmal beim Kapitel 03 710 Titel<br />
883 10.<br />
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zu Kapitel<br />
03 710 Titel 883 10 (Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände)<br />
– plus 300.000 Euro<br />
Frau Geywitz hat wieder das Wort. Bitte.<br />
Abgeordnete Geywitz (SPD):<br />
Der Innenminister hatte ja schon in seinen Eingangsbemerkungen gesagt, dass der<br />
Katastrophenschutz in <strong>Brandenburg</strong> ein Thema ist, was uns in Zukunft, glaube ich,<br />
konzeptionell sehr stark wird beschäftigen müssen, weil wir immer wieder zum einen<br />
von der Natur vor große Herausforderungen gestellt werden, aber natürlich, wenn<br />
man sich die Altersentwicklung anguckt und auch den demografischen Wandel, die<br />
jetzige Struktur der freiwilligen Feuerwehr auch gestützt werden muss. Wir haben<br />
uns im <strong>Landtag</strong> mehrfach, die Drucksachen sind in unserem Änderungsantrag benannt,<br />
damit beschäftigt, und wir möchten die Stelle hier verstärken – 300.000 Euro<br />
haben hier eine Deckungsquelle im Innenministerium selber. Ich denke, da kann im<br />
Zweifelsfall der Innenminister auch etwas dazu ausführen zu dem Titel, und ich würde<br />
mich freuen, wenn der Kollege vom Innenausschuss in der Beratung für den<br />
nächsten Doppelhaushalt und die mittelfristige Finanzplanung einfach auch in diesem<br />
Sinne den Titel mit im Auge hat und schaut, wie wir sozusagen alle das, was wir da<br />
in dem Entschließungsantrag und auch in der Diskussion zum Katastrophenschutz<br />
fraktionsübergreifend gesagt haben, nämlich, dass es eine wichtige Aufgabe ist, die<br />
in Zukunft abgesichert werden muss, wie wir das auch finanziell darlegen können.<br />
Vorsitzender:<br />
Schönen Dank, Frau Geywitz. Wird dazu das Wort gewünscht? Herr Bretz.<br />
Abgeordneter Bretz (CDU):<br />
Wir haben das Werben der Koalition um Zustimmung zu diesem Änderungsantrag erhört,<br />
und weil das auch eine Forderung der Union in dieser Frage aufgreift, werden<br />
wir auch diesem Änderungsantrag beistehen und werden ihm durch Zustimmung<br />
auch zu einer großen Mehrheit verhelfen. Wir finden, dass das der richtige Weg ist,<br />
und freuen uns, dass Sie auch in diese Richtung einen Akzent gesetzt haben.
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 21<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Vorsitzender:<br />
Das wird ein richtiges Harmonie-Festival. Meine Damen und Herren, damit kommen<br />
wir erst einmal zur Abstimmung über diesen Änderungsantrag. Wer diesem Änderungsantrag<br />
zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.<br />
Abstimmung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 10 - -<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen einstimmig<br />
die Annahme des Änderungsantrages der SPD-Fraktion und der<br />
Fraktion DIE LINKE.<br />
Damit ist das einstimmig, damit ist der Änderungsantrag so genehmigt, und damit<br />
kommen wir zur Schlussabstimmung mit den Änderungen, wie wir sie eben beschlossen<br />
haben. Wer dem Einzelplan 03, wie vorgelegt, mit den hier beschlossenen Änderungen<br />
zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.<br />
Gesamtabstimmung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 6 4 -<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen, dem<br />
<strong>Landtag</strong> die Annahme des Einzelplanes 03 in der vom federführenden<br />
Ausschuss beschlossenen Fassung zur 2. Lesung zu empfehlen.<br />
Damit ist der Einzelplan 03 dem Plenum mit Mehrheit zur Zustimmung empfohlen<br />
worden. Damit darf ich mich bedanken, Herr Dr. Woidke; das ist so, wenn man den<br />
Aufschlag macht, gibt es ein Thema, zu dem man sich etwas ausführlicher austauscht.<br />
Schönen Dank.<br />
Einzelplan 04 (Ministerium der Justiz)<br />
einschließlich Beilage Einzelplan 12<br />
sowie Stellungnahme des Rechtsausschusses<br />
Die Schilder sind ausgetauscht, damit können wir fortfahren. Ich begrüße den Minister,<br />
Herrn Dr. Schöneburg, zum Einzelplan 04 (Ministerium der Justiz). Herr Richter
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 22<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
ist - von Berufs wegen, hätte ich fast gesagt - hier anwesend; er vertritt in diesem Fall<br />
den Rechtsausschuss.<br />
Meine Damen und Herren, wir steigen ein in die Beratung der einzelnen Änderungsanträge.<br />
Ihre Zahl ist wie eben überschaubar und wenn ich das so richtig ansehe,<br />
dasselbe Thema betreffend. Aber bevor wir da einsteigen hat der Minister das Wort,<br />
und er kann dabei den Blick vielleicht auch auf die Änderungsanträge werfen.<br />
Minister der Justiz Dr. Schöneburg:<br />
Vielen Dank, Herr Vorsitzender. Ich will nur kurz in unseren Haushalt einführen. Auch<br />
das Justizministerium beschreitet den Weg der Haushaltskonsolidierung. Obwohl wir<br />
natürlich auch gerade bei Sachausgaben und im Personalbudget in den vorhergehenden<br />
Jahren schon große Einsparleistungen getroffen haben, beschreitet das Justizministerium<br />
diesen Weg weiter. Wir haben in den Hauptgruppen 1 und 2 Einnahmen<br />
geplant, Ansätze von 133,6 Millionen Euro. Also, das Justizministerium bringt ja<br />
ein Viertel bis ein Drittel des Haushaltes aus Mitteln, die wir selber einbringen. Wir<br />
haben in der Hauptgruppe 5 gegenüber dem Haushalt des Jahres 2011 einen Anstieg<br />
um geringfügige 190.000 Euro, bleiben aber gegenüber der eigentlichen Finanzplanung<br />
- da geht es um Betreuungsleistungen, gesetzliche Leistungen, die wir<br />
zu erbringen haben - klar drunter mit dem Ansatz, weil wir der Meinung sind, dass<br />
sich dieses Niveau in der nächsten Zeit absenken wird. Wenn unsere Schätzungen<br />
fehlgehen, werden wir das aus unseren eigenen Rücklagen versuchen zu kompensieren.<br />
Das ist sozusagen mit dem Finanzministerium ausgehandelt.<br />
Bei der Hauptgruppe 6 bleiben wir auf dem Vorjahresniveau von 31,3 Millionen Euro.<br />
Das sind die Rehabilitierungsleistungen, die wir zu erbringen haben, insbesondere im<br />
Zusammenhang mit den Opfern des DDR-Regimes. Wir haben bei den Investitionen<br />
eine Einsparung von 770.000 Euro vorgesehen.<br />
Die problematischste Hauptgruppe, wo wir, glaube ich, das größte Einsparpotenzial<br />
haben, ist natürlich das Personalbudget - Hauptgruppe 4. Da liegen wir zwar mit<br />
8,15 Millionen Euro über dem, was wir im vorigen Jahr ausgegeben haben, aber das<br />
hängt mit den Tariferhöhungen zusammen. Relativ sparen wir dort ein aufgrund des<br />
uns vorgegebenen Personalabbaus, der zwischen den Jahren 2010 und 2014 im<br />
Justizressort 523 Stellen betragen wird.<br />
Was für uns die vielleicht schmerzhaftesten und härtesten Verhandlungen betraf, waren<br />
die um den Bauhaushalt, um den Einzelplan 12. Da haben wir unter anderem auf<br />
das Justizzentrum 2, das das Potsdamer Sozialgericht und das Arbeitsgericht aufnehmen<br />
sollte, verzichtet. Wir suchen da nach anderen billigeren Alternativen - die<br />
sind da an verschiedenen anderen Projekten, das ging ja auch durch die Presse, zurückgegangen<br />
-, haben aber andererseits einen Korridor, der es uns ermöglicht, die<br />
Justizbauten, die wirklich wie in Königs Wusterhausen beispielsweise sehr marode<br />
sind und wo seit 20 Jahren nichts gemacht worden ist, auf einen neueren Stand zu<br />
bringen. Das sind in groben Zügen die Eckpunkte unseres Haushaltes. Was die Än-
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 23<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
derungsanträge betrifft, geht es um die Bildungsplattform elis, die wir im Strafvollzug<br />
betreiben; das ist ein EU gefördertes Projekt. Die Förderung läuft aber Ende dieses<br />
Monats aus; im Länderverbund und mit Österreich zusammen, aber federführend<br />
<strong>Brandenburg</strong>, betreiben wir das Projekt weiter, müssen aber quasi in gewisser Weise<br />
in Vorleistung treten. Die anderen Länder gleichen das dann wieder aus, insofern<br />
brauchen wir da auch keine Deckung von außen, sondern würden es über unsern<br />
Plan realisieren. Danke.<br />
Vorsitzender:<br />
Schönen Dank, Herr Dr. Schöneburg. Herr Richter für den Ausschuss bitte.<br />
Abgeordneter Richter (SPD), stellvertretend für den Vorsitzenden des Rechtsausschusses:<br />
Herr Vorsitzender, Sie erlauben, dass ich das von hier aus mache. Der Herr Vorsitzende<br />
Eichelbaum hat mich gebeten, das vorzutragen. Inhaltlich ist schon viel gesagt.<br />
Wir haben in unserem Ausschuss in unserer 24. Sitzung die allgemeine Erörterung<br />
gemacht und in der 25. Sitzung am 3. November die abschließende Beratung.<br />
Fünf gemeinsame Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen, alle zu demselben<br />
Thema; der Minister hat schon dazu ausgeführt. Und es gab einen gemeinsamen Änderungsantrag<br />
von CDU-Fraktion und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die fünf Änderungsanträge<br />
der Koalitionsfraktionen sind angenommen worden, einstimmig angenommen<br />
worden, sie haben keine Haushaltsauswirkungen. Die Begründung war<br />
schon da. Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜND-<br />
NIS 90/DIE GRÜNEN zum Einzelplan 12 ist mit 5 : 4 Stimmen abgelehnt worden. Der<br />
Inhalt war die Verwendung von Mitteln für die Justizvollzugsanstalt <strong>Brandenburg</strong>, die<br />
sozusagen die nicht benötigen Mittel zur Sanierung von anderen sanierungsbedürftigen<br />
Gerichten einzusetzen. Die Einreicher haben das damit begründet, dass die<br />
Baumaßnahmen in der JVA <strong>Brandenburg</strong> voraussichtlich nicht im vollen Umfang benötigt<br />
werden und noch nicht abschließend geklärt ist, ob die Sicherungsverwahrung<br />
im Nordverbund erfolgt oder nicht erfolgt, und wollten deshalb die dort ausgewiesenen<br />
Mittel einsetzen. Die Ablehnung ist damit begründet worden, dass zwar das Anliegen<br />
der Sanierung der Gerichte von den Koalitionsfraktionen mitgetragen wird, jedoch<br />
der Weg der Ausbringung eines Sperrvermerks nicht beschritten werden soll,<br />
da das Problem anders gelöst werden kann. Nach Bewilligung eines bereits gestellten<br />
Antrages durch das Ministerium der Finanzen können Mittel in Höhe von 2,4 Millionen<br />
Euro aus den Vorjahren verwendet werden, und damit kann die Sanierung sichergestellt<br />
werden, sodass das hier zwar erreicht wird, aber auf andere Weise. Es<br />
gab dann eine Beschlussempfehlung des Ausschusses: Der Ausschuss für Haushalt<br />
und Finanzen möge dem <strong>Landtag</strong> die Annahme des <strong>Entwurf</strong>s empfehlen. Zweitens:<br />
Eine Änderung des <strong>Haushaltsgesetz</strong>es <strong>2012</strong> wird nicht empfohlen, und drittens: Der<br />
Rechtsausschuss schlägt dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen vor, dem <strong>Landtag</strong><br />
zu empfehlen, dem <strong>Landtag</strong> den Finanzplan des Landes <strong>Brandenburg</strong> 2011 bis<br />
2015 zur Kenntnis zu nehmen.
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 24<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Vorsitzender:<br />
Schönen Dank, Herr Richter. Meine Damen und Herren. Ich eröffne die Aussprache,<br />
ich bitte aber vorab den Minister, mir vielleicht noch eine Frage zu beantworten,<br />
wenn man sich diesen Komplex elis anschaut, stellt sich natürlich sofort die Frage:<br />
War das bei der Haushaltsaufstellung für Sie noch nicht erkennbar?<br />
Herr Hellmann (MdJ):<br />
Ja, ich glaube, es ist schon ausgeführt worden. Es war ursprünglich eine Förderung<br />
aus den ESF-Mitteln, sie lief bis Ende des Jahres aus. Man hat Anfang des Jahres,<br />
als das Ausstellungsverfahren begann, noch nicht absehen können, dass diese ESF-<br />
Förderung nicht fortgesetzt werden kann, und hat dann gegen Ende des Jahres gesehen,<br />
dass man eine Alternativförderung in einer Art und Weise, diese Maßnahme<br />
fortzusetzen, unbedingt braucht und dann mit dem Länderverbund Maßnahmen gefunden,<br />
gemeinsam einen Einsatz zu verfolgen. Also man sieht, glaube ich daran,<br />
dass die anderen Länder dieses Projekt ähnlich gewichtig sehen. Auch dass Österreich<br />
sich beteiligt, ist eine Besonderheit. Ich glaube, es ist ein großer Vorbereitungsaufwand,<br />
der auch drinsteckt, über mehrere Länder gemeinsam auf die Beine zu stellen,<br />
und das war eben beim Aufstellungsverfahren, beim Einbringen des Haushaltes<br />
noch nicht klar. Das hat sich erst später ergeben.<br />
Vorsitzender:<br />
Schönen Dank. Herr Görke, bitte, Sie haben das Wort.<br />
Abgeordneter Görke (DIE LINKE):<br />
Die Darstellung erschließt sich für mich natürlich sogar als haushaltsentlastend,<br />
wenn andere Länder in die Mitfinanzierung hier einsteigen. Ich hätte trotzdem einen<br />
Vorschlag zum Verfahren. Wir haben jetzt hier fünf Änderungsanträge, Einzeländerungsanträge,<br />
die auch schon im Ausschuss beraten worden sind. Ich hätte damit<br />
den Vorschlag hier unterbreitet, die Beschlussempfehlung des Ausschusses hier in<br />
Gänze zur Abstimmung zu stellen, wenn Sie nicht widersprechen, um keine Einzeldiskussion<br />
zu den Änderungsanträgen dann durchführen zu müssen.<br />
Vorsitzender:<br />
Danke, das ist eine die Effizienz der Ausschussberatung steigernde Maßnahme. Gibt<br />
es Widerspruch gegen diesen Vorschlag? Ich frage vorsichtshalber. Nein, das ist<br />
nicht der Fall. Gibt es noch den Wunsch nach Wortmeldungen? Ich will dazu gleich<br />
noch eins sagen. Wir haben ja hier in der Tat eingeschränkte räumliche Bedingungen.<br />
Das hat zwei Konsequenzen, und das ist einmal, dass man laut genug spricht,<br />
und das andere ist, dass die Zwischengespräche nach Möglichkeit unterbleiben, weil<br />
sie dann natürlich auch stören und die Aufnahme dessen, was gesagt wird, erschweren.<br />
Beides gilt gleichermaßen.
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 25<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zu Kapitel<br />
04 010 Titel 526 10 (Sachverständige, Gerichts- und ähnliche Kosten) – plus<br />
8.200 Euro und Änderung Erläuterungen<br />
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zu Kapitel<br />
04 050 Titel 232 10 neu (Erstattungen anderer Bundesländer im Rahmen des<br />
Verbundes zum Betrieb der elis-Lernplattform für Bildungsarbeit im Justizvollzug)<br />
– plus 279.000 Euro sowie Ausbringen eines Haushaltsvermerks und Einfügen<br />
von Erläuterungen<br />
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zu Kapitel<br />
04 050 Titel 286 10 neu (Erstattungen der Republik Österreich im Rahmen des<br />
Verbundes zum Betrieb der elis-Lernplattform für Bildungsarbeit im Justizvollzug)<br />
– plus 33.400 Euro sowie Ausbringen eines Haushaltsvermerks und Einfügen<br />
von Erläuterungen<br />
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zu Kapitel<br />
04 050 Titel 547 10 (Leistungen an Träger von Bildungsmaßnahmen) – minus<br />
43.400 Euro und Einfügen von Erläuterungen<br />
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zu Kapitel<br />
04 050 Titel 686 10 neu (Zuwendungen zum Projektfeld „Betreibung der elis-<br />
Lernplattform“) – plus 347.600 Euro sowie Ausbringen eines Haushaltsvermerks<br />
und Einfügen von Erläuterungen<br />
So, jetzt frage ich noch einmal: Wird noch das Wort zu diesen Änderungs- oder Ausschussempfehlungen<br />
gewünscht? Das ist nicht der Fall, dann kommen wir zur Abstimmung.<br />
Dann darf ich fragen: Wer den Änderungsvorschlägen des Ausschusses<br />
zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.<br />
Abstimmung der fünf o. a. Änderungsanträge der SPD-Fraktion und der Fraktion<br />
DIE LINKE im Block:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 7 - 3<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Annahme<br />
der Änderungsanträge der SPD-Fraktion und der Fraktion<br />
DIE LINKE.<br />
Dann darf ich Sie jetzt fragen: Wer dem Einzelplan 04 in der vorgelegten und nunmehr<br />
beschlossenen Fassung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 26<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Gesamtabstimmung::<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 6 4 -<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen, dem<br />
<strong>Landtag</strong> die Annahme des Einzelplanes 04 in der vom federführenden<br />
Ausschuss beschlossenen Fassung zur 2. Lesung zu empfehlen.<br />
Damit wird dem Plenum empfohlen, den Einzelplan 04 - Ministerium der Justiz - so<br />
zu beschließen. Herr Minister, wir bedanken uns für Ihren Besuch.<br />
So, meine Damen und Herren, ich rufe auf<br />
Einzelplan 05 (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport)<br />
einschließlich Beilage Einzelplan 12<br />
sowie Stellungnahme des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport<br />
in Verbindung damit:<br />
Artikel 1 des Haushaltsbegleitgesetzes zum Gesetz über die<br />
Feststellung des Haushaltsplanes des Landes <strong>Brandenburg</strong> für<br />
das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> (Haushaltsbegleitgesetz <strong>2012</strong> - HBeglG<br />
<strong>2012</strong>) – Gesetzentwurf der Landesregierung<br />
(Drucksache 5/3814)<br />
Meine Damen und Herren, wir fahren fort in der Beratung des Haushaltes. Wenn ich<br />
mir die Unterlagen anschaue und die Änderungsanträge von Stückzahl und Thematik,<br />
dürfte das jedenfalls für den heutigen Tag die gewichtigste Beratung werden. Ich<br />
darf ganz herzlich Frau Dr. Münch, die Ministerin, begrüßen. Für den Ausschuss ist<br />
Herr Krause, auch hier darf ich sagen, von Amts wegen ohnehin anwesend. Meine<br />
Damen und Herren, damit steigen wir ein. Ihnen liegen der Einzelplan 05, die Stellungnahme<br />
des Ausschusses und die Änderungsanträge der Fraktionen vor. Zunächst<br />
aber hat Frau Dr. Münch das Wort, ihren Haushalt vorzustellen.<br />
Ministerin für Bildung, Jugend und Sport Dr. Münch:<br />
Vielen Dank, Herr Vorsitzender. Meine sehr geehrten Damen und Herren. Auf die finanzielle<br />
Lage des Landes, denke ich, muss ich hier in diesem Ausschuss nicht eingehen<br />
und damit tatsächlich auf die Schwierigkeiten insgesamt, den Haushalt auch<br />
aufzustellen. Im Einzelplan 05 ist es ja so, dass wir eben tatsächlich so wie im letzten<br />
Jahr auch eine besondere Priorität auf den Bereich Bildung gelegt haben, und trotz-
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 27<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
dem mussten wir auch Kürzungen hinnehmen. Das ist ja im öffentlichen Raum auch<br />
hinreichend diskutiert worden. Aber die Priorität, die der Bildung nach wie vor eingeräumt<br />
wird, trotz einer Einbeziehung von ungefähr 20 % in die Kürzungsvorgaben bei<br />
der Eckwerteerstellung, zeigen sich ja besonders darin, dass der Einzelplan 05 mit<br />
1,47 Milliarden Volumen nach wie der größte Einzelhaushalt vor ist. Letzten Endes ist<br />
ja vor allen Dingen auch die durch die Koalition beschlossene Ausstattung der Schulen<br />
mit der Schüler-Lehrer-Relation von 15,4 stellenseitig wie ausgabeseitig abgesichert.<br />
Und das bedeutet auch, dass das in diesem ganz wesentlichen Punkt - und<br />
den größte Anteil dieses Haushaltes, also meines Etats, machen tatsächlich die Gehälter<br />
für die Lehrer auch aus -, gehalten worden ist. Was auch überhaupt nicht<br />
selbstverständlich ist, ist, dass wir im Bereich Jugend, also im Landesjugendplan, auf<br />
dem Niveau des Vorjahres geblieben sind und dass es auch im Bereich Sport keine<br />
Kürzungen gibt und dass es dabei geblieben ist auch im Bereich Kita, die Erhöhungen<br />
des Jahres 2010 also für die Verbesserung des Zuschusses eben auch konstant<br />
zu halten. Der Konsolidierungszwang ist natürlich letzten Endes auch für den Bereich<br />
Bildung vorhanden gewesen, und deshalb mussten wir Rücklagen bei den Personalausgaben<br />
mit einbringen. Und zwar sind es insgesamt 17 Millionen Euro, und es wurden<br />
selbstverständlich alle Titel intensiv überprüft auf die Möglichkeit, was man dort<br />
kürzen kann, ohne eben diese Bereiche zu berühren, die ich gerade erwähnt hatte.<br />
Also es wurden alle Titel eben noch mal überprüft, und es wurden Kürzungen vorgenommen<br />
in einzelnen Titeln: Und überprüft wurde insbesondere - und das ist ein Diskussionspunkt,<br />
der uns sicherlich noch weiterhin, die nächsten Wochen, begleiten<br />
wird - die Regelungen zur Bezuschussung der Schulen in freier Trägerschaft. Denn<br />
das hat ja viele Beratungen auch beherrscht. Sie haben ja selbst die ausführliche Anhörung<br />
in Ihrer letzten Sitzung dazu gehabt.<br />
Wichtig aus der Beratung auch im Bildungsausschuss - und wir haben uns sehr intensiv<br />
auch mit den Änderungsanträgen beschäftigt - ist, dass eines der wichtigsten<br />
bildungspolitischen Vorhaben der nächsten Jahre der Umbau unseres Schulsystems<br />
hin zu einem inklusiven Schulsystem sein wird. Und das hat sich auch in den Beratungen<br />
im Ausschuss widergespiegelt, und es wurden notwendige Mittel auch für die<br />
Entwicklung der Pilotschulen zur Verfügung gestellt. Und letzten Endes wurden auch<br />
die Regelungen zur Bezuschussung der Schulen in freier Trägerschaft ein Stück weit<br />
abgefedert, so dass diese Kürzungen weniger deutlich ausfallen, als es ursprünglich<br />
veranschlagt war.<br />
Letzten Endes gehe ich davon aus, dass es trotz dieser Veränderung der Zuschüsse<br />
letztlich doch zu deutlichen Verminderungen kommt. Es geht aber darum, dass der<br />
Bezuschussung der Schulen in freier Trägerschaft, die ja im Haushaltsbegleitgesetz<br />
neu gefasst wird, eine Prüfung der Angemessenheit der Zuschüsse zugrunde lag.<br />
Das heißt, unabhängig von den Sparvorgaben ging es auch darum, die Art der Bezuschussung<br />
auf den Prüfstand zu stellen und letzten Endes auf eine nachvollziehbare<br />
Grundlage der Berechnung zu stellen. Deswegen sind diese Änderungen auch gut<br />
begründbar, und die Neuregelungen, die wir jetzt im Haushaltsbegleitgesetz fassen,<br />
sind deutlich transparenter als die bisherigen Regelungen. Wir haben auch versucht,<br />
uns, soweit das im Einzelfall auch schwierig sein kann, an anderen Ländern einen
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 28<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Maßstab zu nehmen: Mit wie viel bezuschussen andere Bundesländer die freien<br />
Schulen, und haben da in meinen Augen auch eine moderate Lösung gefunden. In<br />
einzelnen Bereichen liegen wir immer noch an der Spitze der Bezuschussung. Dass<br />
das trotzdem nicht auf Gegenliebe stößt, wenn man jemandem Geld wegnimmt,<br />
leuchtet mir vollkommen ein. Aber ich denke, das, was wir getan haben, ist transparent,<br />
es ist nachvollziehbar, es ist in der Summe letzten Endes auch darstellbar und<br />
vertretbar, und insofern ist mir vollkommen klar, dass es dazu auch zu Diskussionen<br />
kommt. Das haben wir ja auch intensiv gesehen, was es da auch an Anhörungen,<br />
Stellungnahmen gegeben hat, aber ich halte das Haushaltsbegleitgesetz in der Form<br />
und mit dem Änderungsantrag, der ja auch von den Fraktionen eingebracht worden<br />
ist, für eine vertretbare Lösung, und ich gehe auch davon aus, dass die freien Schulen<br />
damit auch umgehen können und es dadurch auch nicht zu Schulschließungen<br />
kommen wird.<br />
Vielleicht erst mal kurz so viel. Wir werden sicherlich auch noch im Detail dazu sprechen.<br />
Danke schön.<br />
Vorsitzender:<br />
Schönen Dank, Frau Dr. Münch, für Ihre Ausführungen. Bevor ich Herrn Krause das<br />
Wort gebe, noch den Hinweis: Sie haben ja auf den Artikel 1 des Haushaltsbegleitgesetzes<br />
hingewiesen, er wird hier mitdiskutiert, weil er haushaltsmäßige Auswirkungen<br />
hat. Aber die Beschlussfassung über das Haushaltsbegleitgesetz als Ausschuss treffen<br />
wir am Dienstag dann bei der Endabstimmung. Bitte das mit zu berücksichtigen.<br />
Jetzt hat Herr Krause das Wort.<br />
Abgeordneter Krause (DIE LINKE), Vorsitzender des Ausschusses für Bildung, Jugend<br />
und Sport:<br />
Vielen Dank, Herr Vorsitzender. Der <strong>Landtag</strong> hat in seiner 40. Sitzung am 31. August<br />
den Haushaltsentwurf ja überwiesen, das wissen wir ja alle hier, an diesen Ausschuss<br />
federführend und eben auch an alle Fachausschüsse. Wir im Ausschuss für<br />
Bildung, Jugend und Sport haben uns gemeinsam dazu entschieden in einem zweistufigen<br />
Verfahren die Beratung zu führen. Das heißt, wir hatten in unserer Sitzung<br />
am 27. Oktober zunächst eine Verständigungsrunde, zu den großen Leitlinien zur<br />
Ausrichtung des Haushaltes zu fragen, auch schon mit grundsätzlichen Diskussionen.<br />
Es wurden im Prinzip alle Fragen seitens des Ministeriums in diesem Bereich<br />
beantwortet. Sofern es dann im Einzelfall nicht möglich war, wurden diese dann<br />
schriftlich zugearbeitet. Es ist dann auch rechtzeitig erfolgt, bevor wir in unserer<br />
24. Sitzung am 17. November über die Vielzahl von Änderungsanträgen diskutiert,<br />
beraten und beschlossen haben.<br />
Drei dieser Änderungsanträge, eingebracht von SPD und DIE LINKE, haben ein einstimmiges<br />
Ergebnis in diesem Ausschuss erzielen können, und es betraf die Bereiche<br />
Ausstattung mit Lehrkräften im Bereich Inklusion, Sprachförderung und auch Anleitung<br />
von Praktikanten und auch Quereinsteigern in der Kindertagesbetreuung.
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 29<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Darüber hinaus haben vier weitere Änderungsanträge von SPD und LINKE eine<br />
Mehrheit in diesem Ausschuss gefunden. Dort ging es um die Förderung der Sprachentwicklung,<br />
um Beteiligungen von Jugendlichen in Demokratieprojekten, ebenfalls<br />
um Inklusion an Pilotschulen und um die eben schon angesprochenen Veränderungen,<br />
Abmilderungen bei den privaten Grundschulen und privaten Oberschulen.<br />
Daneben gab es dann 29 weitere Änderungsanträge, die sich wie folgt auf die Fraktionen<br />
verteilen: die CDU hat zwei Änderungsanträge, die FDP 18, BÜNDNIS 90/DIE<br />
GRÜNEN haben sechs eingebracht. Drei Änderungsanträge wurde gemeinsam von<br />
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebracht. Leider haben diese Änderungsanträge<br />
in der Beratung dann keine Mehrheit finden können. Ja, ich stelle das ja als<br />
Ausschussvorsitzender dar, und ich habe da natürlich ein Interesse, dass wir möglichst<br />
gemeinsam in diesem Ausschuss auch die Bildungslandschaft voranbringen<br />
können. Es klappt in dem Ausschuss oft auch ganz gut, weil wir auf der kollegialen<br />
Ebene, aber auch inhaltlich oft gemeinsam in eine Richtung gehen. Im Detail unterscheidet<br />
es sich dann eben doch, Herr Vogel.<br />
Der Ausschuss hat dann mehrheitlich den veränderten Einzelplan so angenommen<br />
und auch den Finanzplan des Landes <strong>Brandenburg</strong>s zur Kenntnis genommen. Ich<br />
hätte jetzt noch mal eine Frage, Herr Burkardt. Sie hatten das Haushaltsbegleitgesetz<br />
angesprochen, soll die Stellungnahme jetzt mit vorgestellt werden, oder machen<br />
wir es dann am Dienstag?<br />
Vorsitzender:<br />
Das machen wir am Dienstag. Mir geht es im Moment nur um die haushaltsmäßige<br />
Darstellung.<br />
Abgeordneter Krause (DIE LINKE):<br />
Alles klar, dann wäre ich somit fertig, und der Ausschuss bittet Sie, den veränderten<br />
<strong>Entwurf</strong> dann so anzunehmen.<br />
Vorsitzender:<br />
Schönen Dank, Herr Krause. Meine Damen und Herren, wir kommen dann jetzt in die<br />
Beratung der einzelnen Änderungsanträge.<br />
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zu Kapitel<br />
05 020 Titel 525 90 (Aus- und Fortbildung) – plus 1.000.000 Euro und Änderung<br />
der Erläuterungen<br />
Wir beginnen mit dem Titel 525 90, das ist auf der Seite 35 - Aus- und Fortbildung –<br />
Änderungsantrag SPD und DIE LINKE. Wird dazu noch mal das Wort gewünscht?<br />
Herr Krause.
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 30<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Abgeordneter Krause (DIE LINKE):<br />
Ich glaube, wir haben das alle miteinander mitbekommen, auch diejenigen, die nicht<br />
in dem Fachausschuss arbeiten, dass Inklusion einer der zentralen Themenbereiche<br />
ist, die wir nicht nur im Bildungsbereich, sondern generell in den nächsten Jahren zu<br />
bearbeiten haben. Wir haben 70 Pilotschulen, die damit beginnen werden, Inklusion<br />
voranzutreiben und zu probieren, wie wir dann einen Weg finden können, der für das<br />
ganze Schulsystem gegangen werden kann. Und ich glaube, es ist nachvollziehbar,<br />
dass die Lehrkräfte, die in diesem Bereich arbeiten, Fortbildungen bedürfen. Dafür<br />
schlagen wir vor, den Ansatz um 1 Million zu erhöhen.<br />
Vorsitzender:<br />
Danke schön, dann hat sich Herr Vogel gemeldet. Bitte, Herr Vogel.<br />
Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />
Danke, Herr Vorsitzender. Ich habe eine Frage, und zwar: Warum steigern Sie diesen<br />
Titel um 1 Million Euro? Ich finde das völlig richtig, ich finde den Ansatz völlig<br />
richtig, für die Inklusion Aus- und Fortbildungsmittel zur Verfügung zu stellen und das<br />
auch deutlich aufzustocken. Und insofern habe ich grundsätzlich überhaupt kein Problem<br />
mit dem Änderungsantrag. Ich frage mich aber, warum Sie es hier veranschlagt<br />
haben und nicht bei Kapitel 05 140 Titel 525 10, also beim Fortbildungstitel fürs LI-<br />
SUM, weil das jetzt so aussieht, als ob diese Fortbildungsmaßnahmen nicht am LI-<br />
SUM stattfinden sollen, sondern bei Dritten. Und dazu hätte ich gerne Auskunft.<br />
Ministerin Dr. Münch:<br />
Vielleicht könnte Herr Pörksen (MBJS) kurz etwas zur Veranschlagung was sagen.<br />
Herr Pörksen (MBJS):<br />
Beim LISUM im Kapitel 05 140 sind nur die Maßnahmen veranschlagt, die für zentrale<br />
Zwecke für Schulleitungsfortbildungen u. Ä. vorgesehen sind. Das Grundkonzept<br />
der Fortbildung heißt ja: Möglichst ortsnahe Durchführung an Schulen und Verbünden<br />
von Schulen. Insofern sind in der Titelgruppe 90 übergreifend für den gesamten<br />
Einzelplan - Lehrkräfte und auch andere - alle Mittel für die Fortbildung veranschlagt,<br />
die in den Schulverbünden usw. stattfinden. Deswegen ist der Titel, der beim LISUM<br />
veranschlagt ist, nicht der geeignete. Ob das LISUM sie durchführt oder ein Dritter,<br />
das ist davon ganz unbenommen. Teilweise sind es Dritte, teilweise ist es das LI-<br />
SUM, teilweise findet es unter Unterstützung des LISUM statt usw. Das LISUM ist ja<br />
nicht in erster Linie ein Fortbildungsinstitut. Es macht auch Fortbildung, und in den<br />
90iger Jahren noch fand ein sehr großer Anteil der Fortbildungsmaßnahmen in diesem<br />
statt. Aber gerade im Blick auf die Gewährleistung des Unterrichtes, also darauf,<br />
Unterrichtsausfall, Vertretungsanfall zu vermeiden, wurden die Maßnahmen mehr<br />
und mehr regionalisiert, dezentralisiert. Und deswegen sind die Mittel hier auch in der
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 31<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Vergangenheit für entsprechende Maßnahmen immer an dieser Stelle veranschlagt.<br />
Das LISUM kann aber, soweit angemessen und notwendig, auch über diese Mittel in<br />
Form der Bewirtschaftung verfügen.<br />
Ministerin Dr. Münch:<br />
Herr Vogel, und es ist selbstverständlich geplant, das LISUM wird diese Fortbildung<br />
federführend organisieren. Also wir wollen das nicht auslagern.<br />
Vorsitzender:<br />
Schönen Dank für diese Erläuterungen. Meine Damen und Herren, gibt es weitere<br />
Beiträge? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann stelle ich diesen Änderungsantrag zur<br />
Abstimmung. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.<br />
Gegenprobe? Enthaltungen?<br />
Abstimmung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 10 - -<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen einstimmig<br />
die Annahme des Änderungsantrages der SPD-Fraktion und der<br />
Fraktion DIE LINKE.<br />
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Kapitel 05 020 Titel<br />
525 90 (Aus- und Fortbildung) – plus 500.000 Euro<br />
Ich rufe den Änderungsantrag auf - er ist ja eigentlich übertroffen, oder Herr Vogel?<br />
Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />
Ja, er ist der Höhe nach übertroffen, das gebe ich zu. Der Ansatz war nur ein Änderungsantrag.<br />
Diese Mittel sollten für schulinterne Fortbildungsetats zur Verfügung gestellt<br />
werden, und das ist jetzt durch den vorherigen Änderungsantrag nicht aufgefangen.<br />
Und das heißt, es geht um weitere 500.000 Euro, nicht für Inklusion, sondern für<br />
schulinterne Fortbildungsetats.<br />
Vorsitzender:<br />
Danke schön, meine Damen und Herren. Gibt es Wortmeldungen dazu? Bitte, Herr<br />
Krause.
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 32<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Abgeordneter Krause (DIE LINKE):<br />
Wir lehnen diesen Änderungsantrag zum einen ab, weil er uns nicht konkret genug<br />
untersetzt ist. Also, wir hätten schon gern gewusst, was für konkrete Fortbildungsmaßnahmen<br />
da stattfinden sollen. Und zum anderen, was für mich noch mal entscheidender<br />
ist, wird als Deckungsquelle ein Leistungsgesetz der Schüler-Ausbildungsförderung<br />
herangezogen. Das Gesetz müsste ja entsprechend verändert werden,<br />
wenn man hier die Gelder herausnimmt. Für uns ist es aber ein so zentrales Gesetz,<br />
was wir auch für richtig erachten, dass wir hier Schülerinnen und Schüler mit einer<br />
finanziellen Unterstützung erfolgreich zum Abitur führen können. Und damit<br />
kommt es für uns an dieser Stelle nicht infrage.<br />
Vorsitzender:<br />
Danke schön, ich nehme an, dass uns die Deckungsquelle im Zuge der Haushaltsberatungen<br />
noch öfter beschäftigen wird. Herr Vogel hat aber jetzt das Wort.<br />
Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />
Nur kurz zur Deckungsquelle. Also das ist ja nicht eine völlige Herabsenkung dieses<br />
Titelansatzes auf Null, sondern unsere Deckungsvorschläge orientieren sich am Mittelabfluss<br />
des letzten Jahres.<br />
Vorsitzender:<br />
Danke schön, gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann darf ich<br />
fragen, wer dem Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen<br />
möchte, den bitte ich um das Handzeichen.<br />
Abstimmung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 2 6 2<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />
des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-<br />
NEN.
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 33<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Kapitel 05 050 Titel 633 10 (Zuweisungen<br />
an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Förderung von Kindertagesbetreuung)<br />
– plus 2.000.000 Euro sowie Änderung der Erläuterungen<br />
Ich rufe auf der Seite 45 im Kapitel 05 050 Titel 633 10 - Förderung Kindertagesbetreuung<br />
- auf. Ein Änderungsantrag der FDP. Wird dazu das Wort gewünscht?<br />
Abgeordnete Vogdt (FDP):<br />
Ja, die Sprachförderung ist in den Kindertagesstätten chronisch unterfinanziert. Das<br />
sieht man regelmäßig am schlechten Abschneiden von Schülerinnen und Schülern<br />
aus <strong>Brandenburg</strong>, wenn man sich die Ländervergleiche in sprachlichen Kompetenzen<br />
ansieht; und damit wird die Chancengerechtigkeit schon ganz zu Beginn der<br />
Schullaufbahn ad absurdum geführt. Wir beantragen daher eine Erhöhung der Zuweisungen<br />
an Gemeinden und Gemeindeverbände. Die Deckungsquelle, Sie haben<br />
es ja schon angedeutet, ist das Schüler-BAföG, das wird sicherlich noch häufiger angesprochen<br />
werden. Wir sind der Meinung, dass das Geld in der frühkindlichen Bildung<br />
deutlich besser aufgehoben ist als irgendwann in der Oberstufe.<br />
Vorsitzender:<br />
Schönen Dank, Frau Vogdt, wird dazu das Wort gewünscht? Bitte schön, Herr Krause.<br />
Abgeordneter Krause (DIE LINKE):<br />
Vielen Dank, also auch wir sehen natürlich Bedarf, in der Sprachförderung zusätzliche<br />
Gelder einzubringen. Deswegen gibt es dazu auch einen eigenen Änderungsantrag<br />
von den Regierungsfraktionen. Das führt natürlich dazu, dass wir Ihren Änderungsantrag<br />
nicht mittragen können. Und im Unterschied zum vorangegangenen Änderungsantrag<br />
ist der Eingriff mit 2 Millionen Euro in das Schüler-BAföG natürlich<br />
auch viel wesentlicher und auch deswegen abzulehnen.<br />
Vorsitzender:<br />
Wer dem Änderungsantrag, den wir jetzt erörtert haben, von der FDP zustimmen<br />
möchte, den bitte ich um das Handzeichen.<br />
Abstimmung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 4 6 -
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 34<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />
des Änderungsantrages der FDP-Fraktion.<br />
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zu Kapitel<br />
05 050 Titel 633 10 (Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur<br />
Förderung von Kindertagesbetreuung) – plus 750.000 Euro sowie Änderung Erläuterungen<br />
Wir bleiben im Thema, wenn ich es so formulieren darf, mit der gleichen Haushaltsstelle.<br />
Ein Änderungsantrag von SPD und DIE LINKE - neben der Aufstockung auch<br />
eine Änderung der Erläuterung. Ich sage jetzt einfach, wird nochmals das Wort gewünscht.<br />
Herr Krause, bitte.<br />
Abgeordneter Krause (DIE LINKE):<br />
Sie haben es sicherlich alle mitbekommen, wir haben im vergangenen Jahr die Personalverordnung<br />
für die Kindertagesstätten verändert. Das führt dazu, dass wir jetzt<br />
zusätzliches Personal in den Kindertagesstätten haben, die auch berufsbegleitend<br />
weiter fortgebildet werden, und deswegen sehen wir einen erhöhten Bedarf an Anleitung<br />
der Quereinsteiger durch das bereits vorhandene Personal in der Kita. Um das<br />
finanziell abstützen und gewährleisten zu können, wollen wir den Ansatz für die Förderung<br />
der Kindertagesbetreuung um 750 000 Euro erhöhen.<br />
Vorsitzender:<br />
Schönen Dank, Herr Krause. Bitte schön, Herr Vogel.<br />
Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />
Wir finden das ja hervorragend, ganz generell gesagt. Ich habe aber eine Frage zur<br />
Deckung. Das ist jetzt das zweite Mal, dass der Titel 20 630 721 10 – Altanschließer<br />
- herangezogen wird. Wir hatten das auch schon bei anderen Einzelplänen, und ich<br />
würde doch ganz gern wissen, in welcher Höhe dieser Titel insgesamt beansprucht<br />
werden soll für die Abdeckung von Vorschlägen der Koalition. Es summiert sich so<br />
langsam auf, und ich habe den Überblick hier als Haushaltspolitiker bislang nicht, in<br />
welchem Umfang sich das aufsummiert und würde ganz gern vom Finanzminister<br />
wissen, um wie viel er sich bei seinem Haushaltsanschlag da in etwa verkalkuliert<br />
hat, sodass also die Möglichkeit besteht für die Regierungsfraktionen, diesen Titel<br />
zur Deckung heranzuziehen.<br />
Vorsitzender:<br />
Der Minister lässt Herrn Görke erst mal den Vortritt und wird dann aus seinem Hause<br />
berichten.
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 35<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Abgeordneter Görke (DIE LINKE):<br />
Herr Vogel, obwohl wir versucht haben, rechtzeitig alle Änderungsanträge - ich glaube,<br />
alle Fraktionen waren da in der Hinsicht sehr vorbildlich, und Frau Markowski sei<br />
hier auch noch mal gedankt - einzureichen insgesamt, werden die Koalitionsfraktionen<br />
einen Deckungsvorschlag aus dem Titel Altanschließergebühren für Liegenschaften<br />
des Landes in Höhe von insgesamt 4,5 Millionen Euro beantragen. Was ist<br />
der Hintergrund? Der Finanzminister hat hier in diesem Ausschuss mit einer Vorlage<br />
das finanzielle Risiko bei Umsetzung des Gesetzentwurfes aus der letzten Legislaturperiode<br />
für die nächsten Jahre auf 85 Millionen Euro für die Liegenschaften des Landes<br />
beziffert. Wenn ich richtig gelesen habe, sind für das Jahr <strong>2012</strong> mögliche Forderungen<br />
der Verbände gegenüber Landesliegenschaften in Größenordnungen in Höhe<br />
von 35 Millionen Euro geplant. Wie Sie sicherlich mitbekommen haben, gibt es im<br />
Zusammenhang mit rechtlichen Würdigungen dieses Gesetzes jetzt die Information,<br />
dass für Ansprüche der Verbände gegenüber den Betroffenen – hier: das Land - das<br />
Zeitfenster erweitert worden ist. Also die Ansprüche der Abwasserverbände können<br />
noch bis zu vier Jahre gestellt werden. Somit verlängert sich natürlich insgesamt das<br />
zeitliche Risiko für die Zahlung für die Liegenschaften des Landes. Wir glauben, dass<br />
es damit - Verringerung um 4,5 Millionen auf jetzt 31,5 Millionen, die Haushaltsscheibe<br />
für das Jahr <strong>2012</strong> - möglich sein kann, das Risiko auf die nächsten Jahre bis 2016<br />
zu staffeln. Es ist uns nicht leicht gefallen diesen Schritt zu gehen, weil ein Risiko immer<br />
besteht, aber wir glauben, es ist durchaus kalkulierbar und beherrschbar. Und<br />
deshalb sind die Deckungsanträge mit diesem Haushaltstitel versehen worden.<br />
Vorsitzender:<br />
Schönen Dank, Herr Görke. Herr Minister, Ihrerseits noch das Wort?<br />
Minister Dr. Markov:<br />
Die Abgeordneten sind frei in ihrer Entscheidung, Deckungsvorschläge zu unterbreiten.<br />
Vorsitzender:<br />
Wir entnehmen den Worten des Ministers keinen Protest, dass er möglicherweise<br />
rechtlich verpflichtende Forderungen nicht erfüllen kann.<br />
Minister Dr. Markov:<br />
Wenn es denn nicht langen würde, käme ich mit einem Antrag auf überplanmäßige<br />
Ausgaben.<br />
Vorsitzender:<br />
Das glaube ich nicht, denn Sie würden mir dann erklären, dass Sie dazu keine Ge-
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 36<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
nehmigung des Ausschusses brauchen, weil: rechtliche Verpflichtungen, und deswegen<br />
könnten Sie unmittelbar. Das werden wir bei anderer Gelegenheit noch austragen,<br />
dieses Thema. Schönen Dank.<br />
Es wäre natürlich, Herr Görke, im Sinne der parlamentarischen Zusammenarbeit hilfreich<br />
gewesen, wenn mindestens bei einem dieser Änderungsanträge mal diese Gesamtsumme<br />
gestanden hätte. Auch wir haben den Taschenrechner und die Einzelpläne<br />
genommen und den Deckungsvorschlag angeguckt und dann aufaddiert, damit<br />
wir dann herausbekamen, was denn da so alles. Dann haben wir gesagt: Wenn da<br />
so viel drin ist, sind auch noch 500.000 Euro für einen Änderungsantrag von uns drin.<br />
Aber, Herr Görke, das war jetzt wohl mehr so eine rhetorische ...<br />
Abgeordneter Görke (DIE LINKE):<br />
Das war jetzt einfach noch mal so eine Reaktion auf Ihre Darstellung. Also ich glaube,<br />
dass Haushaltsreferenten oder Abgeordnete in der Lage sein müssen und können,<br />
48 Stunden 4,5 Millionen Euro mal zusammen zu addieren. Und der Ansatz für<br />
35 Millionen Euro (Altanschließer) ist im Haushalt des Finanzministeriums vermerkt.<br />
Wir hatten hier eine Vorlage, die auch von der Opposition gefordert worden ist, um<br />
noch mal die Risiken für die nächste Zeitepoche darzustellen. Und ich glaube, dass<br />
damit alle Informationen auf dem Tisch lagen, um diese Frage auch ein bisschen differenzierter,<br />
auch für sich, bewerten zu können.<br />
Vorsitzender:<br />
Herr Görke, wir haben es ja auch geschafft. Wir haben den Taschenrechner richtig<br />
bedient, und die Summe ist auch die gleiche, die bei Ihnen herausgekommen ist.<br />
Gibt es noch Wortmeldungen? Keine weitere Wortmeldungen mehr. Dann kommen<br />
wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag von SPD und DIE LINKE - Aufstockung<br />
um 750.000 Euro und Änderung der Erläuterungen mit dem entsprechenden<br />
Deckungsvorschlag. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.<br />
Abstimmung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 10 - -<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen einstimmig<br />
die Annahme des Änderungsantrages der SPD-Fraktion und der<br />
Fraktion DIE LINKE.
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 37<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zu Kapitel<br />
05 050 Titel 633 11 neu (Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände<br />
zur Förderung der Sprachentwicklung von Kindern) – plus 1.000.000 Euro sowie<br />
Einfügen von Erläuterungen<br />
Dann kommen wir zum nächsten Änderungsantrag, der einen neuen Titel vorsieht.<br />
Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Förderung der Sprachentwicklung<br />
von Kindern - auch von SPD und DIE LINKE. Bitte, Frau Muhß.<br />
Abgeordnete Muhß (SPD):<br />
Ganz kurz. Auch wir sehen natürlich den Bedarf, nicht nur die FDP, wir sehen ihn,<br />
auch bei der Sprachentwicklung der Kinder mehr zu tun. Wir würden gerne auch<br />
noch mehr tun, aber wir haben ja schon festgestellt, mit den Deckungsquellen ist es<br />
nicht ganz so einfach. Wir glauben, wir haben eine elegantere Lösung gefunden,<br />
nämlich bei der Schülerbeförderung, 1 Million entnehmen zu können. Sie wissen ja,<br />
wir haben das Bildungspaket, und die Landkreise haben die Möglichkeit, dort entsprechende<br />
Summen zu beantragen. Und darum plädieren wir hier für 1 Million mehr<br />
für die Sprachentwicklung von Kindern.<br />
Vorsitzender:<br />
Herr Vogel, Frau Vogdt. Bitte, Herr Vogel.<br />
Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />
Also ich möchte mich ganz entschieden gegen diese Deckungsquelle aussprechen,<br />
weil, soweit ich es in Erinnerung habe, dieses Bildungs- und Teilhabepaket ja von der<br />
Bundesregierung dafür bestimmt war, dass sozial schwache Familien bevorteilt werden<br />
und dass es nicht dafür konzipiert war, dass jetzt die Kreise oder das Land Kosten<br />
auf den Bund abwälzen, die sie bisher aus eigenen Mitteln erbracht haben. Und<br />
ich finde, vom Grundsatz, nicht vom Ansatz her, ist diese Deckungsquelle ein Skandal,<br />
wirklich. Deswegen werde ich, obwohl ich inhaltlich dieser Aufstockung natürlich<br />
zustimmen würde, wegen der Deckungsquelle dem Änderungsantrag nicht zustimmen<br />
können.<br />
Vorsitzender:<br />
Schönen Dank. Frau Vogdt.<br />
Abgeordnete Vogdt (FDP):<br />
Also, inhaltlich sind wir auch, wie es unser eigener Änderungsantrag gezeigt hat, mit<br />
der Sprachförderung sehr einverstanden, aber auch wir stimmen dem Änderungsantrag<br />
nicht zu, weil die Deckungsquelle nicht machbar ist.
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 38<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Vorsitzender:<br />
Herr Görke, bitte.<br />
Abgeordneter Görke (DIE LINKE):<br />
Zunächst möchte ich mal feststellen, dass nicht nur die beiden Koalitionsfraktionen<br />
die Deckungsquelle hier genannt haben bzw. in anderen Änderungsanträgen vermerken.<br />
Fakt ist, dass es einen Titel gibt im Finanzministerium, der eine Größenordnungen<br />
von 4 Millionen Euro umfasst. Er geht zurück auf ein politisches Bekenntnis der<br />
Koalition im Zusammenhang mit der Frage Schülerbeförderung, vor allen Dingen Kindern,<br />
die entweder Sozialgeld bekommen oder deren Eltern Anspruch auf Arbeitslosengeld<br />
haben bzw. Wohngeldempfänger sind, eine entgeltfreie Beförderung zur<br />
Schule zu ermöglichen. Das ist der Fakt. Entsprechende Satzungen sind dahingehend<br />
in den Landkreisen und kreisfreien Städten geändert worden. Der Bund hat<br />
jetzt über das Teilhabepaket im Zusammenhang mit der Frage der Unterstützung,<br />
gerade dieser von mir genannten Kinder Maßnahmen ergriffen, um für die Schülerbeförderung<br />
als auch für das Schulessen und andere flankierende Maßnahmen eine<br />
Kostenerstattung zu ermöglichen. Und deshalb sieht es die Koalition als gerechtfertigt<br />
an, dass diese von uns immer erhobene Forderung, die nun umgesetzt wird<br />
durch den Bund, dass damit natürlich diese Mittel politisch vor dem Hintergrund der<br />
anderen Zwänge, die wir haben für andere hier, in diesem konkreten Fall für Bildungsanträge<br />
genutzt werden. Das heißt, dass wir uns natürlich bewusst sind, dass<br />
es damit für die Landkreise und kreisfreien Städte schwierig sein wird mit Beginn des<br />
nächsten Jahres, entsprechende satzungsrechtliche Änderungen durchzuführen.<br />
Und deshalb haben wir diesen Haushaltstitel - 4 Millionen Euro - auch nicht in Gänze<br />
zur Deckung von Bildungsanträgen genutzt, sondern nur die Hälfte, um auch den<br />
Landkreisen die Möglichkeit zu geben, rechtzeitig auf das Bildungspaket des Bundes<br />
zu reagieren, und damit die Möglichkeit zu eröffnen, dass jedes Kind auch die Gewähr<br />
hat, dass die Kosten für die Beförderung von der Wohnung zur Schule auch erstattet<br />
werden, und zwar vollständig erstattet werden. Und das war auch das Ziel,<br />
das politische Ziel der Koalition, das jetzt erreicht ist; und deshalb finden Sie diesen<br />
Deckungsvorschlag.<br />
Vorsitzender:<br />
Danke schön. Herr Bretz.<br />
Abgeordneter Bretz (CDU):<br />
Ich habe mal eine ganz nett gemeinte Bitte. Wir haben im Wege der Sitzungsökonomie<br />
noch etliches vor der Brust, und deshalb würde ich mich freuen, wenn alle Redner,<br />
wirklich alle, sich darauf beschränken, in kurzen Sätzen die wesentlichsten Fakten<br />
hier zu sagen. Und im Übrigen hat dieser Änderungsantrag im Fachausschuss<br />
ein Votum erfahren mit 9 : 0 : 1. Ich bitte, hier nicht Grundsatzdebatten zu wiederholen.<br />
Kurze Fragen, kurze Antworten, das würde im Wege der Sitzungsökonomie bes-
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 39<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
ser sein.<br />
Vorsitzender:<br />
Schönen Dank, Herr Bretz, Sie dürfen auf meine Sitzungsleitung vertrauen, dass ich<br />
wohlausgewogen zwischen Sitzungsökonomie und Bedarf an Fachberatung versuche<br />
zu steuern, aber schönen Dank für den Hinweis. Aber ich glaube, Herr Vogel hatte<br />
sich jetzt gemeldet.<br />
Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />
Erstens, Herr Bretz, ich finde, das ist die Aufgabe des Vorsitzenden, darüber zu wachen.<br />
Zum Zweiten, die Fachausschüsse beschäftigen sich mit Sicherheit an der<br />
Stelle nicht mit solchen grundsätzlichen Angelegenheiten, die tatsächlich den Haushaltsausschuss<br />
betreffen. Und ich bin auch Herrn Görke für die Erläuterung sehr<br />
dankbar, auch wenn ich sie in der Konsequenz nicht teile. Aber die Diskussionsmöglichkeit<br />
muss hier doch nun wirklich gegeben sein.<br />
Vorsitzender:<br />
Danke schön, Herr Vogel. Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen … doch, Herr<br />
Krause und dann noch einmal Herr Görke.<br />
Abgeordneter Krause (DIE LINKE):<br />
Also, es ist, glaube ich, noch mal ganz wichtig festzuhalten, dass sich für den Begünstigten<br />
am Ende nichts ändert. Das Geld kommt von woanders; das wird den Personen<br />
wahrscheinlich relativ egal sein, von wo das Geld kommt. Wichtig erscheint<br />
mir nur noch, dass die Gelder des Bundes nicht in Anspruch genommen werden können,<br />
sofern von Dritten geleistet wird. Und das wären wir, und deswegen ziehen wir<br />
uns an dieser Stellen zurück, in dem Wissen, dass die Absicherung für die Schülerbeförderung<br />
trotzdem da ist. Ansonsten, da hätten Sie Recht, wäre das wirklich eklatant,<br />
wenn wir uns auf so einen Bereich zurückziehen. Aber da wir wissen, dass der<br />
Bund dann für die Gelder aufkommt, ist es absolut in Ordnung an dieser Stelle.<br />
Abgeordneter Görke (DIE LINKE):<br />
Sehr geehrter Kollege Bretz, es gibt manchmal Sachen, die müssen hier einfach im<br />
Finanzausschuss diskutiert werden, wie zum Beispiel die Frage der Refinanzierung.<br />
Wenn Kommunen, das heißt die kreisfreien Städte oder Landkreise, diese Mittel nicht<br />
in Anspruch nehmen, werden sie über die Refinanzierung der Kosten der Unterkunft<br />
in den nächsten Jahren weniger Zuweisungen vom Bund bekommen. Und deshalb<br />
ist es richtig, dass wir mit diesem Änderungsantrag auf diese Entwicklung reagieren.<br />
Und da bitte ich einfach noch einmal die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ihren<br />
Standpunkt vielleicht bis zur zweiten und dritten Lesung im Parlament zu überdenken,<br />
weil ich glaube, hier sind wir auch politisch gezwungen, so zu handeln, wie wir
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 40<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
es vorschlagen.<br />
Vorsitzender:<br />
Schönen Dank, Herr Görke. Bitte Herr Vogel.<br />
Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />
Dann möchte ich hier erklären, Herr Görke hat mich überzeugt.<br />
Vorsitzender:<br />
Sind ja kaum noch Steigerungsmöglichkeiten denkbar heute. Aber warten wir ab. Der<br />
Mont Blanc liegt noch vor uns, aber wir haben zumindest schon mal die Ponderosa<br />
hinter uns. Gut, meine Damen und Herren, gibt es noch den Wunsch nach weiteren<br />
Ausführungen. Ich sehe, das ist nicht der Fall. Wir sind immer noch in den Zuweisungen<br />
und haben eigentlich nur über die Sinnhaftigkeit des Deckungsvorschlages diskutiert,<br />
soweit ich das verstanden habe. Dann darf ich fragen, wer diesem Änderungsantrag<br />
so zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe.<br />
Abstimmung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 9 - 1<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen einstimmig<br />
die Annahme des Änderungsantrages der SPD-Fraktion und der<br />
Fraktion DIE LINKE.<br />
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Kapitel 05 050 Titel 634 10 neu (Einführung<br />
eines Fonds zur personellen Absicherung flexibler Öffnungszeiten in Kindertagesstätten)<br />
– plus 1.000.000 Euro sowie Einfügen von Erläuterungen<br />
Wir kommen zu einem Änderungsantrag, der sich mit der personellen Absicherung<br />
flexibler Öffnungszeiten in Kindertagesstätten befasst, dazu einen neuen Titel 634 10<br />
vorschlägt. Wird dazu von der Antragstellerin oder dem Antragsteller das Wort gewünscht?<br />
Das ist nicht der Fall. Gibt es Wortmeldungen aus dem Kreis des Ausschusses?<br />
Bitte, Herr Krause.<br />
Abgeordneter Krause (DIE LINKE):<br />
Ganz kurz, mal abgesehen von der Deckungsquelle, über die wir schon gesprochen<br />
haben, glaube ich, dass 1 Million Euro für die Vielzahl von Kindertagesstätten, die wir
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 41<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
im Land haben, nicht ausreichend wäre, um das hinzubekommen. Und drittens ist es,<br />
so glaube ich, die Situation im Land sehr vielfältig, was diesen Bedarf an flexiblen<br />
Öffnungszeiten betrifft. Und wir müssen erst einmal schauen, wie das funktionieren<br />
kann. In der Uckermark, das müsste Herr Büttner, denke ich, vielleicht auch wissen,<br />
haben wir vier Standorte eingeführt, die 24-Stunden-Betreuung an sieben Tagen in<br />
der Woche realisieren. Das stammt in einem Landkreis wie die Uckermark, der wirklich<br />
nicht finanzstark ist, aus eigener Tasche - kommunale Selbstverwaltung an dieser<br />
Stelle, und da wollen wir einmal gucken, wie das funktioniert. Und wenn wir da<br />
diese Ergebnisse vorliegen haben, kann man über diese Sache möglicherweise noch<br />
mal diskutieren. Aber ich glaube, 1 Million Euro sind für das Land zu wenig, und die<br />
Deckungsquelle funktioniert für uns nicht.<br />
Vorsitzender:<br />
Schönen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann fragen<br />
wir, wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte um das Handzeichen.<br />
Abstimmung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 1 8 1<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />
des Änderungsantrages der FDP-Fraktion.<br />
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Kapitel 05 050 TGr. 60 (Landesjugendplan)<br />
– plus 1.000.000 Euro<br />
Dann rufe ich den Änderungsantrag zum Landesjugendplan auf; das ist Seite 47/50<br />
ein Änderungsantrag der FDP zur Aufstockung. Wird dazu das Wort gewünscht? -<br />
Selbsterklärend. - Wird das Wort aus dem Kreis der Ausschussmitglieder noch gewünscht?<br />
Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich zur Abstimmung auf. Wer dem Änderungsantrag<br />
zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.<br />
Abstimmung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 2 6 2<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />
des Änderungsantrages der FDP-Fraktion.
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 42<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Kapitel 05 050 Titel<br />
684 60 (Zuschüsse für laufende Zwecke an Träger der freien Jugendhilfe) –<br />
plus 1.000.000 Euro sowie Änderung der Erläuterungen<br />
Dann haben wir einen Änderungsantrag für Zuschüsse für laufende Zwecke an Träger<br />
der freien Jugendhilfe, das ist auf der Seite 48 beim Titel 684 60. Wird vom Antragseinreicher<br />
das Wort gewünscht? Der Antragseinreicher sind bei mir die Grünen.<br />
Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />
Ihrem Änderungsantrag hatte ich doch schon zugestimmt, Frau Vogdt. Also es ist<br />
umfassend erklärt, es widerspricht sich nicht. Ich muss das nicht weiter erläutern. -<br />
Selbsterläuternd.<br />
Vorsitzender:<br />
Gibt es weitere Wortmeldungen zu diesem Änderungsantrag? Das scheint mir nicht<br />
der Fall zu sein, das ist auch nicht der Fall. Dann darf ich zur Abstimmung aufrufen.<br />
Wer dem Änderungsantrag der Grünen zustimmen möchte, den bitte ich um das<br />
Handzeichen.<br />
Abstimmung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 2 6 2<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />
des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-<br />
NEN.<br />
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zu Kapitel<br />
05 070 Titel 684 20 neu (Förderung der Beteiligung von Jugendlichen an Demokratie<br />
und Wahlen) – plus 250.000 Euro sowie Einfügen von Erläuterungen<br />
Jetzt kommen wir zur Förderung der Beteiligung von Jugendlichen an der Demokratie.<br />
Dazu ein neuer Haushaltstitel. Wird dazu das Wort gewünscht, bitte Frau Muhß.<br />
Abgeordnete Muhß (SPD):<br />
Wir sehen auch einen Bedarf vor allen Dingen im Zusammenhang beim Landesjugendplan,<br />
meine ich, vor allem im Zusammenhang mit der zu erwartenden Absenkung<br />
des Wahlalters. Und wir möchten, dass da vorbereitende oder wünschenswert<br />
dauerhaft Arbeit stattfindet. Darum haben wir eine kleinere Summe leider nur gefun-
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 43<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
den, 250.000 Euro mit der bekannten Deckungsquelle - Altanschließer - möchten wir<br />
hier einstellen für die Förderung der Beteiligung von Jugendlichen an Demokratie<br />
und Wahlen.<br />
Vorsitzender:<br />
Na ja, über den Inhalt des Wortes „kleiner“ kann man kräftig streiten. Gibt es dazu<br />
weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich auf zur Abstimmung.<br />
Wer dem Änderungsantrag von SPD und DIE LINKE zustimmen möchte, den bitte<br />
ich um das Handzeichen.<br />
Abstimmung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 8 2 -<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Annahme<br />
des Änderungsantrages der SPD-Fraktion und der Fraktion<br />
DIE LINKE.<br />
Änderungsantrag der FDP-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br />
zu Kapitel 05 140 Titel 525 10 (Aus- und Fortbildung) – plus 1.000.000 Euro<br />
Ich rufe den nächsten Änderungsantrag auf: Aus- und Fortbildung - ein Änderungsantrag<br />
von FDP und den Grünen (Seite 83 im Titel 525 10). Dazu meldet sich zunächst<br />
einmal Herr Vogel. Gut, wir lassen Frau Dr. Münch erst den Antrag stellen.<br />
Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />
Wir hatten uns gerade darauf verständigt, dass wir den Änderungsantrag zurückziehen,<br />
weil wir ja vorhin diese 1 Million Euro Aufstockung in dem anderen Titel hatten.<br />
Und es geht ja nicht darum, sich jetzt hier über Gebühr in die Höhe zu steigern, sondern<br />
die Erläuterung vorhin war ja, das diese 1 Million auch dazu verwandt werden<br />
kann, am LISUM Ausbildung durchzuführen. Und damit ist eigentlich dem Anliegen<br />
Rechnung getragen.<br />
Ministerin Dr. Münch:<br />
Herr Vorsitzender, wir hatten zwar eine Pressekonferenz vom stellvertretenden Ministerpräsidenten<br />
zur Änderung von Verwaltungsstrukturen im Land. Ich möchte aber<br />
auch im Hinblick auf meine Nachbarin darauf hinweisen, dass es das Ministerium für<br />
Bildung, Jugend, Sport und Kultur bis jetzt nicht gibt und ich das auch nicht beabsichtige.<br />
Es steht auf mehreren Änderungsanträgen oben drauf, dass der Einzelplan 05
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 44<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
die Kultur mit umfasst.<br />
Vorsitzender:<br />
Es ist gut, wenn man zur rechten Zeit darauf hinweist, sonst verfestigt sich eine Begrifflichkeit,<br />
die über das Denken irgendwann das Handeln bestimmt.<br />
Minister Dr. Markov:<br />
Ein potenzielles Interesse hätten Sie doch trotzdem?<br />
Vorsitzender:<br />
Gut, dann spreche ich jetzt künftig nur noch vom Einzelplan 05. Gut, gibt es weitere<br />
Wortmeldungen? Der Änderungsantrag ist zurückgezogen. Dann müssen wir darüber<br />
auch nicht befinden.<br />
Änderungsantrag der FDP-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br />
zu Kapitel 05 220 Titel 428 10 (Entgelte für Arbeitnehmer; hier: Erhöhung der<br />
Anzahl der Schulpsychologen) – plus 772.200 Euro<br />
Dann rufe ich den nächsten Änderungsantrag auf, betreffend Schulpsychologenentgelte<br />
der Arbeitnehmer, auch von FDP und Grünen. Wird seitens der Antragsteller<br />
das Wort gewünscht oder ist er selbsterklärend? Dagegen hätte auch niemand etwas<br />
einzuwenden. Da es keine Wortmeldungen gibt - nein, in der Tat keine - kommen wir<br />
zur Abstimmung. Wer für den Änderungsantrag ist, den bitte ich um das Handzeichen.<br />
Abstimmung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 2 6 2<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />
des Änderungsantrages der FDP-Fraktion und der Fraktion<br />
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.<br />
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Kapitel 05 300 Titel<br />
428 10 neu (Entgelte für Arbeitnehmer; hier: Erhöhung der Vertretungsreserve)<br />
– plus 5.100.000 Euro sowie Ausbringen eines Haushaltsvermerks
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 45<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Ich rufe auf den nächsten Änderungsantrag auf der Seite 125 (im Kapitel 05 300 ein<br />
neuer Titel 428 10) - Entgelte der Arbeitnehmer. Gemeint ist hier die Erhöhung für die<br />
Vertretungsreserve oder die Erhöhung der Vertretungsreserve mit einem entsprechenden<br />
Haushaltsvermerk. Wird dazu seitens der Antragsteller das Wort gewünscht.<br />
Das ist nicht der Fall. Wird sonst aus dem Gremium das Wort gewünscht?<br />
Bitte, Herr Krause.<br />
Abgeordneter Krause (DIE LINKE):<br />
Ganz kurz vielleicht. Wir werden uns mit der Thematik Stundenausfall und Vertretungsreserve<br />
- nein das ist ja der andere, das ist ja der Haushaltskontrollausschuss,<br />
er wird sich damit noch explizit befassen. Ansonsten ist vielleicht festzustellen, dass<br />
wir uns im Fachausschuss regelmäßig miteinander austauschen und da eigentlich einer<br />
Meinung sind, dass es so einfach wie mit Aufstockung der Vertretungsreserve<br />
eben nicht getan ist, weil die Ursachen sehr vielfältig sind und auch sehr kurzfristig<br />
auftreten können.<br />
Vorsitzender:<br />
Schönen Dank Herr Krause, meine Damen und Herren, gibt es weitere Wortmeldungen.<br />
Das ist nicht der Fall, dann rufe ich auf zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag<br />
zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.<br />
Abstimmung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 2 6 2<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />
des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-<br />
NEN.<br />
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Kapitel 05 300 Titel<br />
428 10 neu (Entgelte für Arbeitnehmer; hier: Verbesserung des Schulpools)<br />
– plus 4.900.000 Euro sowie Ausbringen eines Haushaltsvermerks<br />
Wird dazu das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall, dann können wir auch über<br />
diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen.
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 46<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Abstimmung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 2 6 2<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />
des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-<br />
NEN.<br />
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Kapitel 05 300 Titel<br />
633 50 (Zuweisungen an die Schulträger für einen Schulsozialfonds) – plus<br />
1.000.000 Euro<br />
Ich rufe auf den nächsten Änderungsantrag auf der Seite 128, ebenfalls in Kapitel<br />
05 300 beim Titel 633 50 - ein Änderungsantrag auf Erhöhung der Zuweisungen der<br />
Schulträger für einen Schulsozialfonds. Wird von den Antragstellern das Wort gewünscht?<br />
Das ist nicht der Fall. Wird sonst aus dem Auditorium das Wort<br />
gewünscht? Herr Krause.<br />
Abgeordneter Krause (DIE LINKE):<br />
Ganz kurz vielleicht. Wir lehnen es ab, weil wir zum einen den Vorteil im Schüler-<br />
BAföG sehen, dass man nicht für jede Einzelleistung einen neuen Antrag stellen und<br />
begründen muss, sozusagen mit seiner Bedürftigkeit neu gegenüber der Schule argumentiert,<br />
wie es im Schulsozialfonds der Fall wäre. Zum anderen möchte ich nur<br />
kurz darauf hinweisen, dass man natürlich das Schüler-BAföG als Deckungsquelle<br />
angeben kann, wenn man es möchte. Wenn man aber damit rechnet, dass seine Änderungsanträge<br />
eine Mehrheit finden würden, müsste man darauf achten, dass man<br />
so eine Deckungsquelle auch nicht überreizt. Es ist hier bereits geschehen. Und soviel<br />
Geld, wie Sie da rausnehmen, ist in dem Titel überhaupt gar nicht vorhanden.<br />
Vorsitzender:<br />
Schönen Dank. Herr Vogel, Sie haben das Wort.<br />
Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />
Das stellt ja ernsthaft kein Problem dar, weil Sie alle anderen Änderungsanträge von<br />
uns, die das als Deckungsquelle beinhaltet haben, abgelehnt haben. Insofern haben<br />
wir da Ihr Abstimmungsverhalten schon antizipierend in diesen Änderungsantrag eingegeben.
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 47<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Vorsitzender:<br />
Aber Herr Krause, vielleicht können Sie die Antragsteller mal verblüffen, indem Sie<br />
einfach mal einem solchen Änderungsantrag zustimmen.<br />
Abgeordneter Krause (DIE LINKE):<br />
Ich möchte die Situation gar nicht ausschließen, wenn es einen geeigneten Änderungsantrag<br />
gibt.<br />
Vorsitzender:<br />
Na, da sind wir mal gespannt. Meine Damen und Herren, gibt es weitere Wortmeldungen?<br />
Das ist nicht Fall. Dann sind wir mit der Aussprache durch und ich rufe auf<br />
zu Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das<br />
Handzeichen.<br />
Abstimmung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 2 6 2<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />
des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-<br />
NEN.<br />
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Kapitel 05 300 TGr. 70 (Deutsch-Polnische<br />
Schulprojekte) – plus 28.500 Euro<br />
Dann kommen wir bei dem gleichen Kapitel zum Thema deutsch-polnische Schulprojekte.<br />
Hier gibt es ein Änderungsantrag von der FDP. Wird von den Antragstellern<br />
das Wort gewünscht? Ja bitte, Frau Vogdt.<br />
Abgeordnete Vogdt (FDP):<br />
Also, die Förderung deutsch-polnischer Projekte im Schulbereich ist aus unserer<br />
Sicht eine elementare Voraussetzung für das Zusammenwachsen dieser beiden Länder<br />
im Bereich Bildung und Kultur. Gegenwärtig läuft ja gerade ein Modellprojekt<br />
„Polnisch in Grundschulen“. Das ist als vielversprechender Schulversuch anzusehen,<br />
und die Voraussetzung einer stärkeren Vernetzung der Schule auf deutscher und<br />
polnischer Seite wird damit bestärkt oder sogar erst geschaffen. Für das Gelingen<br />
des Integrationsprozesses sind deutliche Anstrengungen in Form verschiedener bilateraler<br />
Projekte im Schulbereich notwendig - so etwa das Projekt „Deutsch-Polski-Ex-
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 48<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
press“ oder auch die Einrichtung von Polnisch-AG's. Wir sehen das als dringend notwendig<br />
an, und Deckungsquelle, zur Freude von Herrn Krause, ist das Schüler-<br />
BAföG, weil wir eben der Meinung sind, dass hier andere Prioritäten gesetzt werden<br />
müssen. Ich danke.<br />
Vorsitzender:<br />
Danke schön. Herr Krause, war das eine Wortmeldung? Bitte schön.<br />
Abgeordneter Krause (DIE LINKE):<br />
Also ich glaube, dass wir uns relativ einig sind, dass deutsch-polnische Schulprojekte<br />
grundsätzlich zu fördern sind, deswegen gibt es den Titel ja, und er wird auch nicht<br />
reduziert. Das Problem, das wir bei diesem bilateralen Projekt haben, ist, dass eine<br />
Seite von beiden nicht so richtig mitzieht und dass es, solange wir keine weiteren<br />
Verständigungsmöglichkeiten mit der polnischen Seite heranziehen, auch keinen<br />
Sinn macht, diesen Titel aufzustocken, weil die Gelder dann nicht umgesetzt werden<br />
können. Daran müssen wir möglicherweise gemeinsam auch noch mal arbeiten,<br />
auch die polnische Seite überzeugen, dass es hier einen Mehrbedarf gibt; und dann<br />
können wir auch darüber reden, dass wir dafür Geld einstellen. Aber so lange absehbar<br />
ist, dass das Geld nicht ausgegeben wird, macht es keinen Sinn, den Titel zu erhöhen.<br />
Ministerin Dr. Münch:<br />
Ich möchte das unterstützen, was Herr Krause sagt. Wir haben uns da auch noch<br />
mal mit dem Wirtschaftsministerium, das ja auch für die Beziehungen zu Polen zuständig<br />
ist, entsprechend beraten. Und es ist tatsächlich so, es gibt ein analoges Projekt<br />
von einem deutschen Bus-Projekt, was vom deutschen Auswärtigen Amt mitgetragen<br />
wird, und wir denken, dass es wenig Sinn macht, dass man im Grunde in<br />
Deutschland für polnische Sprache wirbt ohne Beteiligung der polnischen Seite. Das<br />
ist der Grund. Ansonsten gibt es eine Reihe von Schulprojekten, Sprachunterstützung;<br />
es ist ein ganz wichtiges Thema, das im Ministerium auch tatsächlich stattfindet.<br />
Vorsitzender:<br />
Schönen Dank, Frau Ministerin. Bitte, Frau Vogdt.<br />
Abgeordnete Vogdt (FDP):<br />
Ich habe noch mal eine Nachfrage an Herrn Krause. Haben Sie jetzt eben gerade gesagt,<br />
dass in dem Bereich nicht eingespart wird? In dem Titel? Denn wenn das so ist,<br />
dann stimmt es nicht. Wenn Sie mal reinschauen auf Seite 132 - der Ansatz 2011war<br />
80.000 Euro, und jetzt haben wir noch 51.500 Euro.
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 49<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Abgeordneter Krause (DIE LINKE):<br />
Richtig Frau Vogdt, das war dann unsauber formuliert. Aber es bezieht sich sozusagen<br />
trotzdem auf die Argumentation, dass es, wenn die Gelder nicht abfließen, weil<br />
die polnische Seite nicht mitzieht, keinen Sinn macht, diese dann auch einzustellen.<br />
Vorsitzender:<br />
Diesen semantischen Teil werden wir nachher diskutieren. Gibt es weitere Wortmeldungen?<br />
Der Änderungsantrag wird aufrecht erhalten, Frau Vogdt? Okay. Dann kommen<br />
wir zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte<br />
ich ums Handzeichen.<br />
Abstimmung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 2 8 -<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />
des Änderungsantrages der FDP-Fraktion.<br />
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Kapitel 05 300 Titel 685 75 neu (Förderung<br />
von begabten Schülerinnen und Schülern) – plus 200.000 Euro sowie Einfügen<br />
von Erläuterungen<br />
Im gleichen Kapitel noch ein neuer Titel 685 75: Förderung von begabten Schülerinnen<br />
und Schülern, ein Änderungsantrag der FDP. Wird dazu das Wort gewünscht?<br />
Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich auf zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag<br />
zustimmen möchte, den bitte ich ums Handzeichen.<br />
Abstimmung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 4 6 -<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />
des Änderungsantrages der FDP-Fraktion.
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 50<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Kapitel 05 300 TGr. 80 (Durchführung<br />
von Schul- und Modellversuchen) – plus 100.000 Euro<br />
Seite 133 bis 135 - Durchführung von Schul- und Modellversuchen - ein Änderungsantrag<br />
der FDP. Wird dazu das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich<br />
auf zur Abstimmung. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich<br />
um das Handzeichen?<br />
Abstimmung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 4 6 -<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />
des Änderungsantrages der FDP-Fraktion.<br />
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Kapitel 05 300 Titel<br />
429 80 (Nicht aufteilbare Personalausgaben; hier: Ermöglichung von Schul-<br />
und Modellversuchen) – plus 1.000.000 Euro<br />
Auf der Seite 134, bei den nicht aufteilbaren Personalausgaben, ein Änderungsantrag<br />
von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wird dazu das Wort gewünscht? Bitte, Herr<br />
Vogel.<br />
Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />
Es ist im Prinzip das Gleiche wie der FDP-Änderungsantrag. Er dient der Ermöglichung<br />
von Schul- und Modellversuchen und ist nur ein bisschen höher angesetzt.<br />
Vorsitzender:<br />
Wird dazu das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung.<br />
Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.<br />
Abstimmung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 2 6 2
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 51<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />
des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-<br />
NEN.<br />
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zu Kapitel<br />
05 321 Titel 422 10 (Bezüge und Nebenleistungen der Beamten und Richter;<br />
hier: Finanzierung der Rahmenbedingungen für die Pilotschulen „Inklusion“) –<br />
plus 2.000.000 Euro sowie Änderung der Erläuterungen<br />
Dann kommen wir jetzt zu einem Änderungsantrag von SPD/DIE LINKE, betrifft die<br />
Seite 145 in dem Einzelplan. Das ist ein Neudruck des im Fachausschuss beschlossenen<br />
Änderungsantrages, betrifft Bezüge und Nebenleistungen, in diesem Fall die<br />
Grundschullehrer, eine entsprechende Aufstockung. Wird dazu seitens der Antragsteller<br />
das Wort gewünscht? Bitte, Herr Görke.<br />
Abgeordneter Görke (DIE LINKE):<br />
Nur ganz kurz, warum der Neudruck. Ich hatte es vorhin erwähnt. Die Koalitionsfraktionen<br />
haben sich noch einmal verständigt, den Ansatz Deckung aus dem Titel<br />
„Schülerbeförderung“ anders zu gewichten. Es war geplant, 3 Millionen Euro zur Deckung<br />
des sogenannten Bildungspaketes der Koalitionsfraktionen zur Verfügung zu<br />
stellen. In Anbetracht der Probleme bei der möglichen Umstellung des Satzungsrechts<br />
in den Landkreisen und kreisfreien Städten haben wir uns entschlossen, nur<br />
2 Millionen herauszunehmen, um den Landkreisen damit bis zum Ende des Schuljahres<br />
auch eine Finanzierung sicher zu stellen. Deshalb die Änderung, noch mal der<br />
Neudruck.<br />
Vorsitzender:<br />
Schönen Dank, Herr Görke. Wir haben Wortmeldungen, Herr Vogel, Frau Muhß.<br />
Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />
Ich habe eine inhaltliche Frage, und zwar bezieht sich das auf einen Titel, der heißt,<br />
Bezüge und Nebenleistungen der Beamten und Richter. Und er ist normalerweise,<br />
auch in diesem Fall, untersetzt durch konkrete Stellenangaben. 3.835 Lehrer der Besoldungsgruppe<br />
A 12 beispielsweise. Nun ist hier ausgeführt, dass diese 2 Millionen<br />
mehr zur Verfügung gestellt werden sollen für die personelle und sächliche Ausstattung<br />
der Pilotschuleninklusion. Das mit dem sächlich ist schon mal ein bisschen problematisch,<br />
weil: Das müssten wir in einem anderen Titel veranschlagen. Aber gehen<br />
wir mal davon aus, dass Sie das ohne Probleme im Haushaltsvollzug umschichten<br />
können. Aber ich frage mich doch, wie vielen Stellen entspricht das denn? Wofür soll<br />
das denn aufgewendet werden? Dient es nur dazu, den Titel auszufinanzieren, weil,<br />
wenn Sie keine zusätzlichen Stellen reinschreiben, es ja dann nichts für die Schulen<br />
bringt. Sie können ja nicht über den Stellenplan hinausgehen. Deutet es darauf hin,
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 52<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
dass der Stellenplan momentan nicht ausfinanziert ist und Sie dadurch Stellen, die<br />
eigentlich zur Verfügung stehen, aber nicht besetzt werden können, damit finanzieren<br />
wollen oder wurde schlichtweg übersehen, hier auch noch zusätzliche Stellen einzustellen?<br />
Vorsitzender:<br />
Danke schön. Wer will die Frage beantworten? Frau Ministerin, bitte.<br />
Ministerin Dr. Münch:<br />
Es geht zunächst mal nicht um die sächliche Ausstattung, sondern es geht natürlich<br />
darum, dass die Pilotschulen eine andere personelle Ausstattung bekommen und vor<br />
allem auch andere Vorgaben, was die Größe der Klassen, die Frequenz der Klassen<br />
betrifft. Und das wird unter Umständen Mehrkosten zur Folge haben, die wir auch<br />
erst dann beschreiben können, wenn wir exakt wissen, wie viele Pilotschulen es sein<br />
werden. Die Pilotschulen fangen jetzt erst an, sich darum zu bewerben. Das heißt,<br />
ich kann jetzt nicht exakt hineinschreiben, wie viele Stellen es genau sein werden.<br />
Wir werden das für die Folgejahre klar beschreiben müssen.<br />
Vorsitzender:<br />
Danke schön. Frau Muhß, dann Herr Vogel noch mal. Zu der Frage noch mal? Gut.<br />
Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />
Es ist doch eine ernsthafte Frage. Es müsste doch hier hineinformuliert sein, dass die<br />
Ministerin ermächtigt wird, zusätzliche Stellen auszubringen. Und das steht da ja<br />
nicht drin, sondern dieser Titel führt ja erst einmal nur dazu, dass mehr Geld für die<br />
ausgewiesenen Stellen zur Verfügung gestellt wird. Und damit können Sie eigentlich<br />
nicht begründen, wie jetzt der Prozess eigentlich stattfinden soll, dass in diese Pilotschulen<br />
Personal gegeben oder warum für diese Pilotschulen mehr Geld zu Verfügung<br />
gestellt werden muss, wenn es nur darum geht, das vorhandene Stellen eingesetzt<br />
werden. Da muss ich ehrlich sagen, das Ansinnen verstehe ich wohl, aber die<br />
Ausführung bleibt hinter dem, was haushaltsrechtlich möglich, geboten ist, weit zurück.<br />
Vorsitzender:<br />
Weitere Wortmeldungen dazu? Frau Dr. Münch noch mal?<br />
Ministerin Dr. Münch:<br />
Ich würde Herrn Pörksen noch mal bitten.
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 53<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Herr Pörksen (MBJS):<br />
Vielleicht ein Versuch, das zu erläutern. Frau Ministerin Münch hat ja schon dargestellt,<br />
dass das Vorhaben als landeseinheitlich durchgeführtes Vorhaben mit dem<br />
Schuljahr 12/13 beginnt. Es gibt ja bereits Pilotschulen, die sich jetzt im Netz befinden.<br />
Ob diese weiterhin Pilotschulen sein werden oder nicht, wird sich im Laufe des<br />
nächsten Vierteljahres herausstellen. Die Schulen sind angeschrieben, dass sie sich<br />
bewerben können. Wir haben im Haushaltsplan knapp 16.400 Stellen veranschlagt,<br />
in der Größenordnung. Wir haben tatsächlich im Schulbereich Stellen für Dauerbeschäftigte<br />
in der Regel weniger genutzt. Es gibt immer einen gewissen Spielraum an<br />
befristeten Beschäftigten. Sie führen wir im Normalfall auf Stellen. Es gibt aber eine<br />
haushaltsrechtliche Regelung, nach der dies nicht notwendig ist. Wir wollen daran<br />
grundsätzlich festhalten und den Bedarf, der sich hier auf Dauer ergeben wird, der<br />
noch im Einzelnen abzustimmen sein wird für die nächsten Jahre, dann auch durch<br />
feste Stellen untersetzen. Nur jetzt für das nächste Jahr, dieses mit Stellen zu untersetzen,<br />
ist noch nicht angezeigt, weil der Spielraum gewissermaßen haushaltsrechtlicher<br />
Art besteht.<br />
Abgeordneter Bretz (CDU):<br />
Also die Ausführungen von Herrn Vogel sind korrekt. Ihre Antwort, die Sie da gegeben<br />
haben, ist der Versuch, um den heißen Brei herumzureden, fachlich. Deshalb<br />
können wir dem Änderungsantrag inhaltlich nicht zustimmen.<br />
Vorsitzender:<br />
Danke schön, weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall, dann kommen wir zur<br />
Abstimmung. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das<br />
Handzeichen.<br />
Abstimmung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 6 2 2<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Annahme<br />
des Änderungsantrages der SPD-Fraktion und der Fraktion<br />
DIE LINKE.<br />
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Kapitel 05 321 Titel 428 10 (Entgelte der<br />
Arbeitnehmer; hier: Erhöhung der Vertretungsreserve für Grundschulen) – plus<br />
2.000.000 Euro
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 54<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
So, jetzt kommen wir zu einer Reihe von Änderungsanträgen, die sich mit der Vertretungsreserve<br />
und Schulpools in den einzelnen Schulformen beschäftigen. Ich rufe<br />
den ersten Änderungsantrag auf, da geht es um die Grundschulen. Wird von den Antragstellern<br />
das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wird sonst das Wort gewünscht?<br />
Auch nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag<br />
zustimmen möchte, den bitte ich ums Handzeichen.<br />
Abstimmung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 2 6 2<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />
des Änderungsantrages der FDP-Fraktion.<br />
Abgeordnete Vogdt (FDP):<br />
Da wir ja mehrere Änderungsanträge haben, die in dieselbe Richtung gehen, nur für<br />
unterschiedliche Schulformen, können wir das nicht insgesamt abstimmen? Das<br />
schlage ich vor.<br />
Änderungsanträge der FDP-Fraktion zu:<br />
- Kapitel 05 321 Titel 428 10 (Entgelte der Arbeitnehmer; hier: Erhöhung des<br />
sog. Schulpools für Grundschulen) – plus 1.225.000 Euro<br />
- Kapitel 05 324 Titel 428 10 (Entgelte der Arbeitnehmer; hier: Erhöhung des<br />
sog. Schulpools für Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe) – plus<br />
35.000 Euro<br />
- Kapitel 05 324 Titel 428 10 (Entgelte der Arbeitnehmer; hier: Erhöhung der<br />
Vertretungsreserve für Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe) – plus<br />
300.000 Euro<br />
- Kapitel 05 326 Titel 428 10 (Entgelte der Arbeitnehmer; hier: Erhöhung der<br />
Vertretungsreserve für Oberschulen) – plus 800.000 Euro<br />
- Kapitel 05 326 Titel 428 10 (Entgelte der Arbeitnehmer; hier: Erhöhung des<br />
sog. Schulpools für Oberschulen) – plus 400.000 Euro
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 55<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Abstimmung der fünf o. a. Änderungsanträge der FDP-Fraktion im Block:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 2 6 2<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die<br />
Ablehnung dieser fünf Änderungsanträge der FDP-Fraktion.<br />
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Kapitel 05 327 HGr. 4 (Personalausgaben;<br />
hier: Bedarfsgerechte Ausgestaltung der Leistungs- und Begabungsklassen)<br />
– plus 355.000 Euro<br />
Abgeordneter Bretz (CDU):<br />
Ja, den Änderungsantrag haben Sie vorliegen. Das ist ein wichtiges Thema für die<br />
CDU. Die Nachfrage zu diesem Thema kann ja derzeit nicht gedeckt werden. Aus<br />
diesem Grund haben wir den Änderungsantrag gestellt und bitten um Zustimmung.<br />
Vielen Dank.<br />
Abgeordnete Muhß (SPD):<br />
Wir haben ja jetzt hier mehrere Änderungsanträge verschiedener Art gehabt, zum<br />
Beispiel Schul- und Modellversuche - das taucht jedes Jahr wieder auf, stelle ich fest.<br />
Wenn wir in den Schulen Diskussionen hatten, hatte ich immer ganz deutlich das<br />
Empfinden, von Modellversuchen möchte in den Schulen keiner mehr etwas hören.<br />
Und dieses hier ist der jedes Jahr erfolgende Antrag auf Erhöhung, Aufstockung bei<br />
Leistungs- und Begabungsklassen. Das ist ja nun eine Maßnahme, die eindeutig der<br />
Selektion von Kindern dient. Wir haben ja ein ganz anderes Projekt, wir wollen ja die<br />
Inklusion. Wir möchten ja, das Kinder zusammen unterrichtet werden. Sie wissen das<br />
alle, ich muss das nicht noch einmal aufführen, und dass natürlich in dieser gemeinsamen<br />
Unterrichtung jeder auch nach seinen Begabungen, Fähigkeiten unterrichtet<br />
wird. Das ist doch unser Ziel: Inklusion. Herr Bretz guckt so, als ob ich mich versprochen<br />
habe, kann sein.<br />
(Herr Bretz: Das sind ja völlig neue Sphären der Argumentation!)<br />
Nein, ich versuche das alles in einen Zusammenhang zu bringen, und wir haben ein<br />
ganz großes Projekt vor. Das wird uns sehr viel Kraft kosten in den nächsten Jahren<br />
und wahrscheinlich auch viel Geld. Und ich finde, wir sollten uns darauf konzentrieren,<br />
und darum führe ich im weiten Bogen wieder zurück zu Ihrem Antrag auf Aufstockung<br />
der Gelder für Leistungs- und Begabungsklassen. Das, glauben wir, passt<br />
nicht zusammen. Danke.
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 56<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Vorsitzender:<br />
Herr Vogel hat jetzt das Wort.<br />
Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />
Direkt im Anschluss an Frau Muhß. Ich denke, Frau Muhß hat völlig Recht. Inklusion<br />
bedeutet ja nicht nur inklusive Unterrichtung von Schülern, die schwach sind, sondern<br />
auch inklusive Unterrichtung von Schülern, die begabt und leistungsstark sind.<br />
Und ich hatte vorhin dem FDP-Änderungsantrag ausdrücklich zugestimmt. Dass die<br />
Begabtenförderung, die Förderung von begabten Schülerinnen und Schülern aufgestockt<br />
wird und ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde, dass hier Differenzierungsmaßnahmen<br />
in gemeinsamem Klassenunterricht vorgenommen und für den<br />
Ausbau klassenübergreifender Fördermaßnahmen Mittel eingesetzt werden sollen,<br />
ist aber etwas anderes als eben die begabten Schüler völlig rauszuziehen, in diese<br />
Leistungs- und Begabtenklassen zu stecken. Und von daher können wir dem CDU-<br />
Änderungsantrag, weil er der ganzen Politik, die erklärt wird, diametral entgegen<br />
steht, nicht zustimmen. Allerdings wäre eben die Landesregierung dann auch aufgefordert,<br />
darüber nachzudenken, wie lange sie noch die Leistungs- und Begabtenklassen<br />
aufrecht erhalten will.<br />
Vorsitzender:<br />
Herr Bretz, bitte.<br />
Abgeordneter Bretz (CDU):<br />
Ja, warum ich so verwundert geguckt habe, Frau Muhß, ist die Tatsache, dass Sie<br />
gerade dafür geworben haben, die Leistungs- und Begabtenklassen abzuschaffen;<br />
und sie gibt es ja noch. Das ist die logische Konsequenz aus Ihrer Ausführung. Deshalb<br />
habe ich eine Frage: Ist damit zu rechnen, dass die SPD und in der Folge dann<br />
die Koalition die Leistungs- und Begabtenklassen abschaffen wird? Das ist meine<br />
Frage an Sie.<br />
Abgeordnete Muhß (SPD):<br />
Dazu kann ich Ihnen keine Auskunft erteilen. Das ist bei uns nicht Thema der Diskussion.<br />
Vorsitzender:<br />
Schönen Dank. Meine Damen und Herren, gibt es weitere Wortmeldungen. Frau<br />
Dr. Münch, bitte sehr.
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 57<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Ministerin Dr. Münch:<br />
Herr Vogel, nur zu Ihrer Auskunft. Wir werden die Leistungs- und Begabtenklassen<br />
evaluieren. Ich gehe davon aus, dass wir noch in dieser Legislatur dann auch intensiv<br />
darüber, wie wir damit umgehen, miteinander sprechen können.<br />
Vorsitzender:<br />
Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall, dann kommen wir zur Abstimmung.<br />
Wer dem Änderungsantrag der CDU zustimmen möchte, den bitte ich um das<br />
Handzeichen.<br />
Abstimmung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 3 7 -<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />
des Änderungsantrages der CDU-Fraktion.<br />
Jetzt habe ich wieder eine Frage an Frau Vogdt. Wir haben wieder einen Reihe von<br />
Änderungsanträgen, die sich mit der Erhöhung bei Vertretungsreserven, Schulpool<br />
und ähnlichem beschäftigen. Sollen wir sie gemeinsam behandeln? Dann rufe ich sie<br />
gemeinsam auf.<br />
Änderungsanträge der FDP-Fraktion zu:<br />
- Kapitel 05 327 Titel 428 10 (Entgelte der Arbeitnehmer; hier: Erhöhung der<br />
Vertretungsreserve für Gymnasien) – plus 1.000.000 Euro<br />
- Kapitel 05 327 Titel 428 10 (Entgelte der Arbeitnehmer; hier: Erhöhung des<br />
sog. Schulpools für Gymnasien) – plus 120.000 Euro<br />
- Kapitel 05 330 Titel 428 10 (Entgelte der Arbeitnehmer; hier: Erhöhung der<br />
Vertretungsreserve für Förderschulen) – plus 500.000 Euro<br />
- Kapitel 05 330 Titel 428 10 (Entgelte der Arbeitnehmer; hier: Erhöhung des<br />
sog. Schulpools für Förderschulen) – plus 150.000 Euro<br />
- Kapitel 05 332 Titel 428 10 (Entgelte der Arbeitnehmer; hier: Erhöhung der<br />
Vertretungsreserve für Oberstufenzentren / Berufliche Schulen) – plus<br />
600.000 Euro
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 58<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
- Kapitel 05 332 Titel 428 10 (Entgelte der Arbeitnehmer; hier: Erhöhung des<br />
sog. Schulpools für Oberstufenzentren / Berufliche Schulen) – plus<br />
45.000 Euro<br />
Wird dazu das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung.<br />
Wer den Änderungsanträgen der FDP zustimmen möchte, den bitte ich um<br />
das Handzeichen. Frau Vogdt sicher auch.<br />
Abstimmung der sechs o. a. Änderungsanträge der FDP-Fraktion im Block:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 2 6 2<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die<br />
Ablehnung dieser sechs Änderungsanträge der FDP-Fraktion.<br />
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Kapitel 05 410 HGr. 6 (Ausgaben für Zuweisungen<br />
und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen; hier: Beibehaltung<br />
des Berechnungsverfahrens der Zuschüsse für die freien Schulen) – plus<br />
4.800.000 Euro sowie Einfügen von Erläuterungen<br />
Der nächste Änderungsantrag - Seite 176/177. Hier geht es um Ausgaben für Zuweisungen<br />
und Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft. Ein Änderungsantrag der<br />
CDU. Wird dazu das Wort gewünscht? Ja, bitte, Herr Bretz.<br />
Abgeordneter Bretz (CDU):<br />
Ja, ich möchte die Diskussion hier nicht neu aufmachen. Aus unserer Sicht ist es<br />
wichtig, dass wir die Ausstattung der freien Schulen in dieser Form beibehalten. Deshalb<br />
haben wir auch dazu einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht. Ihn<br />
finden Sie vor, und wir bitten um Zustimmung zu diesem Änderungsantrag. Danke.<br />
Vorsitzender:<br />
Schönen Dank, Herr Bretz, wird dazu das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall,<br />
dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag der CDU um Aufstockung<br />
des Ansatzes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 59<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Abstimmung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 4 6 -<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />
des Änderungsantrages der CDU-Fraktion.<br />
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zu Kapitel<br />
05 410 Titel 684 12 (Zuschüsse an private Grundschulen) – plus 400.000 Euro<br />
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zu Kapitel<br />
05 410 Titel 684 15 (Zuschüsse an private Oberschulen) – plus 100.000 Euro<br />
Wir kommen nunmehr zum Änderungsantrag der SPD: Zuschüsse an private Grundschulen,<br />
bei Titel 684 12. Wird dazu das Wort gewünscht. Bitte Frau Geywitz.<br />
Abgeordnete Geywitz (SPD):<br />
Ich möchte darauf hinweisen, dass der Änderungsantrag nicht nur von der SPD ist,<br />
sondern auch die Unterstützung der Linkspartei beinhaltet. Es sind jetzt drei Änderungsanträge<br />
in Folge, die sich alle zu dem Thema Berechnung des Zuschusses für<br />
freie Schulen beziehen. Soll ich sie zusammen vorstellen? Bei den beiden handelt es<br />
sich im Bereich der Grundschulen und im Bereich der Oberschulen um eine Verbesserung,<br />
die sich dadurch ergibt, dass die durchschnittliche Klassenfrequenz angepasst<br />
wurde und demzufolge eine Haushaltswirksamkeit in Höhe von 400.000 Euro<br />
entsteht im Bereich der Grundschulen und dadurch, dass es relativ wenig Oberschulen<br />
gibt, im Bereich der Oberschulen von 100.000 Euro.<br />
Abgeordneter Bretz (CDU):<br />
Auch wenn die SPD darin die Unterstützung der Linksfraktion hat, macht es sozusagen<br />
das Ergebnis dieses Änderungsantrages nicht besser. Wir lehnen diesen Änderungsantrag<br />
ab, weil es sich hierbei lediglich um marginale Nachbesserungen handelt,<br />
die aber den Kern der falschen Richtung nicht wirklich korrigieren. Deshalb lehnen<br />
wir den Änderungsantrag ab.<br />
Vorsitzender:<br />
Bitte Frau Geywitz.
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 60<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Abgeordnete Geywitz (SPD):<br />
Herr Bretz hat richtig Recht. Die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen stellen<br />
die grundsätzliche Umstellung der Systematik der Finanzierung der freien Schulen<br />
zum einen nicht infrage. Es bleibt nach wie vor, dass die freien Schulen einen Beitrag<br />
zur Haushaltskonsolidierung leisten. Wir haben uns nach langer Anhörung auch im<br />
Finanzausschuss zu diesen drei hier vorliegenden Änderungsanträgen verständigt,<br />
weil wir wollen, dass die Ausfinanzierung in <strong>Brandenburg</strong> dem Grundgesetz entspricht,<br />
also auskömmlich ist, dass sie gerecht ist, auch mit Blick auf die Konkurrenzfähigkeit<br />
zum staatlichen Schulsystem, und dass sie strukturell nicht dazu führt, dass<br />
Schulformen in freier Trägerschaft in ihrem Bestand gefährdet sind, unbenommen<br />
dessen, dass natürlich aufgrund der Schülerzahlentwicklung nicht für jede Schule<br />
eine Garantie gegeben werden kann. Und demzufolge haben wir uns zu diesen drei<br />
einzelnen Änderungsanträgen in der Systematik entschieden. Es bleibt natürlich bei<br />
dem, was Herr Bretz festgestellt hat.<br />
Vorsitzender:<br />
Danke schön, jetzt Herr Vogel, dann Frau Vogdt.<br />
Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />
Ja, danke schön. Jetzt haben wir zunächst mal festgestellt, es geht also nicht um<br />
eine Verbesserung, sondern es geht um eine geringere Verschlechterung als ursprünglich<br />
geplant. Und zu dieser geringeren Verschlechterung habe ich eine Frage,<br />
die kann …<br />
(Abgeordneter Krause: Nein, es gibt einen Aufwuchs!)<br />
Nein, es gibt eine geringere Verschlechterung.<br />
(Minister Markov: Es gibt mehr; aber weniger mehr, als erhofft und erwartet.<br />
Das ist klar formuliert.)<br />
Genau, und ich habe jetzt eine Frage, die kann vermutlich die Ministerin beantworten,<br />
weil: In den Zeitungen kursierten Aussagen, durch diese Veränderungen, die<br />
jetzt vorgenommen würden, würden die beruflichen Oberschulen statt 27 % nur 23 %<br />
Miese machen, die Grundschulen wiesen statt 20 % nur 17 % Miese auf - wie auch<br />
immer. Kann man denn beziffern, um wie viel Kürzungen die einzelnen Schularten im<br />
Bereich der freien Schulen aufgrund oder nach Durchführung der von Ihnen vorgenommenen<br />
Verbesserungen gegenüber den ursprünglichen Verschlechterungen prozentual<br />
hinnehmen werden? Ist das im Promillebereich, ist das im einstelligen Prozentbereich<br />
oder ist das im zweistelligen Prozentbereich?
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 61<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Ministerin Dr. Münch:<br />
Also Herr Vogel, ich habe jetzt nicht jede einzelne Zahl im Detail hier. Das kann ich<br />
Ihnen gerne nachliefern. Es ist im Prozentbereich, und das führt eben unter anderem<br />
zu den Auswirkungen, die wir dann im Änderungsantrag zum Haushaltsbegleitgesetz<br />
einbringen müssen, weil diese Verbesserungen so stark sind, dass wir nicht mehr so<br />
stark abfedern müssen. Das werden Sie an diesen Zahlen dann auch sehen. Vielleicht<br />
noch einmal anders formuliert, die Zuschuss-Kürzung fällt weniger stark aus als<br />
ursprünglich geplant. Dadurch fallen, das liegt im deutlichen Prozentbereich, einige<br />
Zuschuss-Kürzungen unter 10 % und müssen dadurch auch nicht mehr so stark abgefedert<br />
werden, wie wir das ursprünglich geplant hatten. Es war ja geplant, diese<br />
Kürzungen über drei Jahre hinweg abzufedern. Diese Abfederung ist in dieser Höhe<br />
nicht mehr notwendig, weil die Zuschuss-Kürzungen geringer werden als veranschlagt.<br />
Aber die exakten Zahlen liefern wir Ihnen gleich nach.<br />
Vorsitzender:<br />
Danke schön, jetzt hat sich Frau Vogdt gemeldet. Haben Sie die Zahlen schon? Na<br />
dann bitte.<br />
Herr Pörksen (MBJS):<br />
Wir weisen immer darauf hin, dass es sich um vorläufige Zahlen handeln muss, weil:<br />
Es bedarf noch der Abstimmung der Ersatzschulzuschussverordnung, und es bedarf<br />
noch der einen oder anderen Konkretisierung. Jetzt wird also, ich nehme einmal die<br />
Grundschulen, das ist ja der eine große Bereich, ein Zuschuss gezahlt von etwas unter<br />
3.700 Euro pro Schüler. Es geht um pro Schüler-Zahlen. Nach dem <strong>Entwurf</strong> des<br />
Haushaltsbegleitgesetzes hätte sich ein Satz 2.950 Euro ergeben. Jetzt ergibt sich<br />
einer von 3.200 Euro. Das ist eine Differenz von 250 Euro. Dadurch sinkt die Differenz<br />
zwischen altem und neuem Zuschuss dementsprechend; ich überlasse jetzt Ihnen,<br />
das auszurechnen. Der Grundsatz, nach dem Ausgleichszahlungen gewährt<br />
werden, steht im Haushaltsbegleitgesetz in der Begründung auf der vorletzten Seite.<br />
Er heißt, von der Differenz zwischen dem bisherigen Zuschuss und dem neuen Zuschuss<br />
werden zwei Drittel im ersten Schuljahr – <strong>2012</strong>/13 - und ein Drittel im zweiten<br />
Schuljahr ausgeglichen. Jetzt sinkt die Differenz, teilweise sinkt sie auch unter 10 %,<br />
dann gibt es gar keine Ausgleichszahlungen mehr; soweit sie nicht unter 10 % sinkt,<br />
sinkt damit auch die Ausgleichszahlung dementsprechend. Aber das ist gewissermaßen<br />
der zweite Punkt. In erster Linie interessant ist ja die Frage, was passiert auf<br />
Dauer, verkürzt sich die Differenz zwischen jetzigem Zuschuss und dem künftigen<br />
Zuschuss in diesen Bereichen? - in der Grundschule zum Beispiel um 250 Euro.<br />
Vorsitzender:<br />
Schönen Dank, dann war die nächste Frau Vogdt, bitte.
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 62<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Abgeordnete Vogdt (FDP):<br />
Also, dass die freien Schulen die Vielfalt im brandenburgischen Bildungssystem bereichern,<br />
dem kann man ja wohl nicht widersprechen. Durch diese Kürzung steht die<br />
Existenz vieler dieser Schulen auf dem Spiel, und der Zweck des Gesetzes, nämlich<br />
die Haushaltskonsolidierung kann nicht erreicht werden. Das haben wir ja deutlich in<br />
der Anhörung auch gehört. Deswegen sollte man diese Kürzung in dem geplanten<br />
Maße auch in keinem Fall durchführen, auch unter Berücksichtigung der Tatsache,<br />
dass ja die Schulvielfalt ein weiterer Standortfaktor ist. Und wir wollen doch junge Eltern<br />
oder junge Familien mit Kindern nicht aus dem Land vertreiben, nur weil hier die<br />
Vielfalt eingeschränkt wird. Nichtsdestotrotz werden wir diesem Änderungsantrag von<br />
SPD und LINKE zustimmen. Es ist wenigstens ein bisschen, aber bei Weitem nicht<br />
ausreichend. Danke.<br />
Vorsitzender:<br />
Herr Bretz bitte.<br />
Abgeordneter Bretz (CDU):<br />
Ich habe eine Frage an die Ministerin Frau Dr. Münch. Nach den Ausführungen von<br />
Frau Muhß ist ja folgende Deckrichtung absehbar, wenn Sie sozusagen die Unterstützung<br />
der freien Schulen soweit reduzieren, werden Sie mir ja Recht geben, dass<br />
freie Schulen gezwungen sein werden, andere Refinanzierungsmöglichkeiten aufzugreifen.<br />
Dies würde ja bedeuten, dass die Beiträge, die die Eltern zahlen, steigen<br />
werden. Frage: Ist vor diesem Hintergrund nicht gerade per se eine weitere Spaltung<br />
unseres Bildungssystem prognostizierbar, weil sich dann im Kern nur noch die, die<br />
es sich wirklich leisten können, ihre Kinder auf private Schulen geben? Und ist das<br />
nicht ein Widerspruch zu Ihrer ursprünglich nach Inklusion benannten<br />
Bildungspolitik? Wie stehen Sie dazu?<br />
Vorsitzender:<br />
Frau Dr. Münch hat sich vorhin auf die Rednerliste setzen lassen. Sie können sofort,<br />
wenn Sie wollen, das Wort ergreifen. Dann nehmen wir Herrn Krause, dann Sie.<br />
Abgeordneter Krause (DIE LINKE):<br />
Ich würde vielleicht noch mal gern festhalten wollen, gar nicht im Widerspruch zu<br />
Frau Vogdt, dass ich in der Anhörung und darüber hinaus noch gar keinen Kollegen<br />
getroffen habe, der die Vielfalt als etwas Positives in der Schullandschaft infrage<br />
stellt. Also das kann man vielleicht einmal festhalten. Und auch unter den Vorzeichen,<br />
dass es hier eine Veränderung in der Finanzierungsstruktur gibt, gehen weiterhin<br />
neue Anträge auf Errichtung freier Schulen ein, was ja zeigt, dass es Träger gibt,<br />
die sich vorstellen können und dieses finanziell auch stemmen können unter diesen<br />
Vorzeichen, neue Schulen einzurichten; und das, was da vor sich geht, ist offensicht-
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 63<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
lich auch monetär zu schultern. Und im Übrigen ist, glaube ich, ein ganz wesentliches<br />
Merkmal neben den alternativen pädagogischen Konzepten von freien Schulen auch<br />
die eigene Verantwortung im finanziellen Bereich. Und Herr Bretz , ich finde es da,<br />
wie soll ich sagen, in der Kreativität der Vorstellung ein bisschen mangelhaft ausgeprägt,<br />
dass es da nur die eine Möglichkeit gäbe, die Beiträge für die Schülerinnen<br />
und Schüler zu erhöhen. Vielleicht gibt es da ja auch andere Möglichkeiten, andere<br />
Gelder zu akquirieren, wie es andere Schulen ja auch ganz hervorragend praktizieren.<br />
Ansonsten kann ich nur festhalten, wenn man mal in andere Bundesländer<br />
schaut, wo auch Ihre Fraktionen regieren, dass man sieht, das <strong>Brandenburg</strong> auch<br />
nach Veränderung der Finanzierungsstruktur nicht schlechter dastehen wird als andere<br />
Bundesländer, und insofern sehe ich da gar kein Problem.<br />
Vorsitzender:<br />
Schönen Dank. Frau Dr. Münch, bitte.<br />
Ministerin Dr. Münch:<br />
Ja, vielen Dank. Herr Krause hat ja eigentlich schon viele von Ihren Fragen beantwortet,<br />
Herr Bretz. Selbstverständlich empfinde auch ich die Vielfalt der Schulträgerschaft<br />
als eine Bereicherung der Bildungslandschaft, und selbstverständlich gilt das<br />
Grundgesetz auch im Land <strong>Brandenburg</strong>. Wir werden auch künftig freie Schulen haben,<br />
und wir haben trotz der bekannten Kürzungen eine Reihe von Interessensbekundungen,<br />
Anmeldungen für tatsächliche Neueröffnungen. Wir haben erst vor wenigen<br />
Tagen der Presse entnommen, dass in Cottbus ein neues evangelisches Gymnasium<br />
im Wissen um diese Kürzungen gegründet wird. Also ich gehe nicht davon<br />
aus, dass diese Kürzungen zu einem Schulsterben in diesem Bereich führen werden.<br />
Wir wissen auch, dass wir in der Endstufe, die wir im Jahr 2014/15 erreichen, immer<br />
noch im Durchschnitt der Länder liegen, in einigen Bereichen nach wie vor deutlich<br />
über den Zahlungen, die andere Länder leisten. Und was das Thema Inklusion betrifft,<br />
Herr Bretz, sind Sie herzlich eingeladen, sich im Rahmen der Maßnahmenplan-<br />
Vorstellung, die demnächst im Kabinett sein wird, noch mal intensiv damit zu befassen,<br />
denn das hat mit diesem Thema wirklich nichts zu tun.<br />
Vorsitzender:<br />
Schönen Dank, Frau Dr. Münch. Meine Damen und Herren. Es liegen mir keine weiteren<br />
Wortmeldungen mehr vor. Frau Geywitz, Herr Görke können wir die beiden Änderungsanträge<br />
zusammen abstimmen lassen? Gut, dann darf ich fragen, wer den<br />
beiden Änderungsanträgen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 64<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Abstimmung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 8 2 -<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Annahme<br />
der beiden Änderungsanträge der SPD-Fraktion und der Fraktion<br />
DIE LINKE.<br />
Änderungsantrag der FDP-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br />
zu Kapitel 05 410 Titel 684 18 neu (Zur Verstärkung der Zuschüsse im Kapitel<br />
„Schulen in freier Trägerschaft“; hier: Rücknahme der Kürzungen durch die<br />
neue Berechnungsformel) – plus 4.800.000 Euro sowie Ausbringen eines Haushaltsvermerks<br />
Dann haben wir jetzt noch einmal einen Änderungsantrag, der die Gesamtsumme,<br />
die wegfallen soll, zum Ausgleich bringen will - von FDP und GRÜNEN. Wird dieser<br />
Änderungsantrag noch aufrecht erhalten, darf ich fragen?<br />
Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />
Na, er war ja vorhin schon bei dem Änderungsantrag von der CDU sinngemäß auch<br />
mit enthalten. Wir haben nur einen anderen Deckungsvorschlag. Wir können es ja<br />
mal versuchen.<br />
Vorsitzender:<br />
Gut, die Hoffnung stirbt zuletzt, oder wie das heißt. Darf ich fragen: Gibt es dazu<br />
Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich auf zur Abstimmung. Wer dem<br />
Änderungsantrag von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen möchte, den<br />
bitte um das Handzeichen. Gegenprobe?<br />
Abstimmung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 2 6 2<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />
des Änderungsantrages der FDP-Fraktion und der Fraktion<br />
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 65<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Meine Damen und Herren, wir sind damit trotz der Fülle der einzelnen Änderungsanträge<br />
mit erstaunlicher Geschwindigkeit zur Endabstimmung des Einzelplanes 05 gekommen.<br />
Ich darf jetzt fragen, wer dem <strong>Landtag</strong> diesen Einzelplan zur Beschlussfassung<br />
empfehlen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.<br />
Gesamtabstimmung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 6 4 -<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen, dem<br />
<strong>Landtag</strong> die Annahme des Einzelplanes 05 in der vom federführenden<br />
Ausschuss beschlossenen Fassung zur 2. Lesung zu empfehlen.<br />
Meine Damen und Herren, ich habe mich mit dem Herrn Finanzminister darauf verständigt,<br />
dass wir an dieser Stelle eine 20-minütige Pause machen. Es ist Mittagspause.<br />
Ich werde unter dem Gesichtspunkt der Humanisierung der Arbeitswelt einzelnen<br />
Gegenstimmen nicht Rechnung tragen wollen. Wir machen die Pause.<br />
Vorsitzender:<br />
Einzelplan 06 (Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur)<br />
einschließlich Beilage Einzelplan 06 und Beilage Einzelplan 12<br />
sowie Stellungnahme des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung<br />
und Kultur<br />
Meine Damen und Herren, wir beginnen jetzt mit dem Einzelplan des Wissenschaftsministeriums,<br />
das ist der Einzelplan 06. Ich begrüße dazu Frau Ministerin Prof. Dr.<br />
Kunst. Für den Ausschuss darf ich Ihnen mitteilen, dass Herr Lipsdorf mich hat wissen<br />
lassen, dass er aus Krankheitsgründen den Termin heute nicht wahrnehmen<br />
kann, dass Frau Melior und weitere Abgeordnete des Ausschusses zeitgleich in der<br />
Kunstkommission für den neuen <strong>Landtag</strong> aktiv sind, was sicher hinsichtlich der Langfristigkeit<br />
des Vorhabens auch nicht ohne Bedeutung ist, sodass wir jetzt keine, sagen<br />
wir mal, verbale Bewertung der Ausschussberatung durch einen Vertreter dieses<br />
Ausschusses hier erfahren. Dies zu Ihrer Mitteilung. Ich hoffe, wir werden trotzdem<br />
sachgerechte Entscheidungen treffen können. Und damit haben Sie, Frau Prof. Dr.<br />
Kunst, das Wort.<br />
Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur Prof. Dr. Kunst:<br />
Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Ausschussmitglieder! Meine Damen
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 66<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
und Herren! Wenn man auf den Einzelplan 06 schaut, so ist festzustellen, dass das<br />
Ausgabevolumen in relativer Hinsicht in <strong>2012</strong> um 6,5 % ansteigt, wobei im Vergleich<br />
dazu der Gesamthaushalt des Landes <strong>Brandenburg</strong> sich um 0,1 % erhöht. Um das<br />
aber aufzuklären und auch Wasser in den Wein zu gießen, was die Interpretation angeht,<br />
so ist die Erklärung dafür, dass der Etatanstieg aus den zusätzlich veranschlagten<br />
Haushaltsmitteln durch die Umsetzung der drei MIL-Institute begründet ist. Die Finanzierung,<br />
die für die Stiftung „Stift Neuzelle“ und Versorgungsbezüge sowie Zuführungen<br />
an das Sondervermögen „Versorgungsfonds des Landes <strong>Brandenburg</strong>“ und<br />
zusätzliche Personalverstärkungsmittel zum Ausgleich der Mehraufwendung im Rahmen<br />
des Tarifabschlusses notwendig ist. Wenn man weitere Besonderheiten herausarbeitet<br />
im Ministeriumskapitel, ist ein Aufwuchs der Sachmittel von 0,4 Millionen<br />
Euro auffallend. Dabei ist es mir wichtig, noch mal hervorzuheben, dass das nicht dadurch<br />
verursacht ist, dass nicht sparsam gewirtschaftet wird, sondern diese Entwicklung<br />
ausschließlich durch erhöhte Zahlungen an den BLB sowie an den ZIT-BB infolge<br />
des Betreuungsmodells für die Arbeitsplatzcomputer begründet ist. Auch beim<br />
Personal möchte ich jedem Zweifel vorbeugen. Die Stelleneinsparungen im Rahmen<br />
der Personalbedarfsplanung setzen sich unvermindert fort und lassen somit folgerichtig<br />
auch das Personalbudget über die nächsten Jahre sinken. Der Ansatz von<br />
10,1 Millionen Euro in 2009 und 2,5 Millionen Euro jetzt im Jahr 2011 illustrieren das.<br />
<strong>2012</strong> gibt es den Sondereffekt, da PVM-Mittel zum Ausgleich der Tariferhöhung mitenthalten<br />
sind in der Kalkulation. Das Hochschulkapitel entwickelt sich im Betrachtungszeitraum<br />
wie folgt: Im Vergleich zu 2009 (241 Millionen Euro) wird er <strong>2012</strong><br />
271 Millionen betragen. Im Vergleich der Jahre 2011 zu <strong>2012</strong> steigt er von 269 Millionen<br />
auf 271 Millionen. Trotz der globalen Minderausgabe in Höhe von 12 Millionen<br />
Euro steigt der Eckwert des Hochschulkapitels um 1,8 Millionen Euro. Das liegt daran,<br />
dass wir zum Ausgleich der Tariferhöhungen 8,6 Millionen Euro zusätzlich an die<br />
Hochschulen geben. Ein weiterer Sondereffekt tritt durch die Integration des Filmmuseums<br />
in die Hochschule für Film und Fernsehen ein, sodass 2,1 Millionen Euro, die<br />
bisher im Kulturkapitel veranschlagt waren, jetzt mit zur Erhöhung des Hochschulkapitels<br />
beitragen. Hinzutreten in <strong>2012</strong> Bundesmittel aus dem Hochschulpakt 2020 in<br />
der Veranschlagungshöhe ausgabenseitig von 10 Millionen Euro, die nach Antragslage<br />
im Parlament auf 15 Millionen angehoben werden sollen. Ich weise aus vielfach<br />
gegebenem Anlass auch an dieser Stelle noch einmal darauf hin: Sollten wir mehr<br />
Mittel aus dem Hochschulpakt einnehmen, werden wir diese Mittel selbstverständlich<br />
auch zweckgemäß für die Hochschulen verwenden. Das habe ich vielfältig in den<br />
letzten Wochen und Monaten erläutert - im Ausschuss und Anfang des Monats auch<br />
im <strong>Landtag</strong>. Die im Kapitel 06 030 veranschlagten Mittel werden um 5 % anwachsen.<br />
Also die Mittel beziehen sich auf die Finanzierung der außeruniversitären Forschung.<br />
Dieses Anwachsen ist einmal durch die Bund-Länder-Vereinbarung entsprechend<br />
begründet, und das Land <strong>Brandenburg</strong> hat sich verpflichtet, GWK-konform zu finanzieren.<br />
Überdies ist auch dort die Übernahme der drei landwirtschaftlichen WGL-Institute<br />
aus dem Einzelplan 12 mitenthalten.<br />
Vielleicht werden Sie erstaunt sein, dass wir im Bereich des BAföG den Ansatz abgesenkt<br />
haben; das heißt natürlich nicht, dass dort gekürzt wird. Es ist nur einfach so,<br />
dass die 23. Novelle des BAföG Ende des letzten Jahres viel weniger für die Leis-
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 67<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
tungsempfänger gebracht hat, als sich der Bund davon versprochen hat, sodass sich<br />
im Haushaltsplanentwurf <strong>2012</strong> im Kapitel 06 050 - Durchführung des BAföG und des<br />
AFBG -, dass ist das Meister-BAföG, gegenüber der Veranschlagung für 2011 Korrekturen<br />
ergeben.<br />
Das Budget für den Bereich „Kultur und Kirchen“ in dem entsprechenden Kapitel ist<br />
von relativer Stabilität gekennzeichnet. Das ist etwas, was ich sehr positiv finde und<br />
auch besonders hervorheben möchte. Die Verpflichtungsermächtigungen der Projektfördertitelgruppe<br />
70 zur Absicherung der Theater und Orchester sowie der wichtigsten<br />
Geschäftsstellen im Kulturbereich sind einvernehmlich von 5,1 auf 12,01 Millionen<br />
Euro in <strong>2012</strong> erhöht worden. Damit wird es gelingen, eine mehrjährige Absicherung<br />
für diese Bereiche vor allem im Bereich der Theaterverträge, aber auch der<br />
Absicherung von Arbeit und Personal in den Geschäftsbereichen der Landesverbände<br />
zu erlangen. Das wäre der kurze Überblick. Wie möchten Sie jetzt verfahren, dass<br />
ich zu den einzelnen Änderungsanträgen zusammenfassend etwas sage oder wollen<br />
wir das einstreuen in die Diskussion der Änderungsanträge?<br />
Vorsitzender:<br />
Vielen Dank, Frau Prof. Dr. Kunst. Wir rufen die einzelnen Änderungsanträge auf,<br />
und wenn Sie dazu einen Hinweis zu geben haben, dann … Danke schön für die<br />
Ausführungen. Zur Vertretung des Ausschusses habe ich ja eben ausgeführt. Wir<br />
kommen damit in die Beratung der Einzelanträge. Die ersten beiden Änderungsanträge<br />
beschäftigen sich mit der globalen Minderausgabe. Sie unterscheiden sich, wenn<br />
ich das richtig verstanden habe, in der Verwendung dieser Mittel, wenn die globale<br />
Minderausgabe verschoben werden soll.<br />
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Kapitel 06 100 Titel 972 10 (Globale Minderausgabe)<br />
– plus 12.000 Euro<br />
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Kapitel 06 100 Titel<br />
972 10 (Globale Minderausgabe) – plus 12.000 Euro<br />
Gibt es dazu Wortmeldungen? Bitte, Frau Vogdt.<br />
Abgeordnete Vogdt (FDP):<br />
Ja, nur ganz kurz. Wir sollten uns erinnern, dass wir bereits in diesem Jahr die Hochschulen<br />
gebeutelt haben, in dem wir die Rücklagen angegriffen haben. Und wenn der<br />
Haushalt konsolidiert werden muss, was ja unbestritten ist, dann sollte man das nicht<br />
auf Kosten der Hochschulen durchführen, und deshalb bitte ich um Zustimmung zu<br />
diesem Änderungsantrag.
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 68<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Vorsitzender:<br />
Schönen Dank, gibt es weitere Wortmeldungen. Herr Vogel.<br />
Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />
Ja, ich denke, was die globale Minderausgabe betrifft, unabhängig von der Deckungsquelle,<br />
haben wir ja beide das gleiche Anliegen, und deswegen würde ich an<br />
der Stelle schon einmal etwas dazu fragen wollen, und zwar: Sie haben ja ausgeführt,<br />
Frau Ministerin, dass die Hochschulen in ihrem Globalzuschuss 8,6 Millionen<br />
Euro Mehrausgaben aufgrund der Tariferhöhungen haben. Und wenn man sich das<br />
dann im Haushalt ansieht, dann sieht man ja, dass von den 249 Millionen Euro, die<br />
als Globalzuschuss an die Wirtschaftspläne der Hochschulen geleistet werden,<br />
230 Millionen Euro, also fast alles, in Personalausgaben geht. Und wenn jetzt die<br />
Forderung erhoben wird, eine globale Minderausgabe von 12 Millionen Euro zu erwirtschaften,<br />
dann kann sie nach Lage der Dinge ja wohl kaum aus den wenigen Verwaltungsausgaben<br />
erfolgen und aus den noch geringeren Investitionen in diesen Zuweisungen,<br />
sondern sie muss ja eigentlich aus den Personalmitteln erfolgen. Können<br />
Sie vor diesem Hintergrund kurz schildern, wie das aus Ihrer Sicht möglich sein soll?<br />
Ich denke, die Hochschulen sind ja nicht in der Situation wie andere, dass sie fast alles<br />
in unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen haben, sondern sehr viele befristete<br />
Mitarbeiter haben. Stellen Sie sich vor, dass in den Bereich massiv hineingegangen<br />
wird, oder durch Kürzungen, durch Streichungen von befristeten Beschäftigungsverhältnissen,<br />
welche Überlegungen gibt es noch, wie die Hochschulen diese Minderausgaben<br />
im Personalbereich erwirtschaften können?<br />
Vorsitzender:<br />
Danke schön. Bitte, Frau Ministerin.<br />
Ministerin Prof. Dr. Kunst:<br />
Es ist zweifelsfrei so, dass eine sehr missliche Situation für die Hochschulen für das<br />
nächste Jahr gegeben sein wird durch die globale Minderausgabe in dieser Größenordnung,<br />
und es fällt mir auch sehr schwer, und nur schweren Herzens mute ich es<br />
auch den Hochschulen zu. Für <strong>2012</strong> ist es faktisch so, dass durch die erwartbaren<br />
hohen Zuwendungen aus dem Hochschulpakt 2020 ein Ausgleich für das Jahr <strong>2012</strong><br />
möglich sein wird, sodass die Hochschulen in der Summenbildung zwischen den Zuwendungen<br />
im Globalhaushalt, den Zuwendungen aus den Hochschulpaktmitteln<br />
2020 plus Personalverstärkungsmittel kein Realverlust im Verhältnis zu 2011 zu verkraften<br />
haben. In welcher Art und Weise die Umsetzung dann bei den Hochschulen<br />
selbst erfolgt, das obliegt der Kreativität der einzelnen Hochschulleitungen. Sie haben<br />
sehr richtig gesagt, dass natürlich der Bindungsgrad im Personal extrem hoch<br />
ist. Der Anteil an befristetem Personal ist auch bereits extrem hoch, sodass es letztendlich<br />
durch kreative Nutzung auch der Personalbewirtschaftungsmaßnahmen dort<br />
einen Weg geben wird, damit umzugehen.
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 69<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Vorsitzender:<br />
Schönen Dank, Frau Ministerin, noch mal Herr Vogel.<br />
Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />
Noch mal eine Nachfrage. Und zwar es ist ja so, dass es wohl früher so war, dass die<br />
Zuweisungen an die einzelnen Hochschulen hier auch aufgegliedert im Haushaltsplan<br />
veranschlagt waren, und das ist ja zumindest seit 2011, für die Vorjahre kann<br />
ich es nicht sagen, nicht mehr der Fall, sondern es gibt einen globalen Titel und Sie<br />
entscheiden, gemeinsam oder allein, mit den Hochschulen, wie die Mittel auf die einzelnen<br />
Wirtschaftspläne verteilt werden. Ist das Ganze denn - weil Sie sagen, es ist<br />
der Kreativität der einzelnen Hochschulen überlassen, wo sie diese Einsparungen<br />
bringen wollen, jetzt so konzipiert, dass die Hochschulen von sich aus einen Aufschlag<br />
machen und sagen, wir sparen so und soviel ein, und ist es den Hochschulen<br />
überlassen zu entscheiden, auf welche Hochschulen diese Einsparungen wie verteilt<br />
werden oder ist das letztendlich eine Entscheidung, die Sie treffen?<br />
Ministerin Prof. Dr. Kunst:<br />
Die Zuweisung des Globalbudgets erfolgt auf der Basis eines konsensual vereinbarten<br />
Mittelverteilungsmodells, sodass es natürlich nicht den einzelnen Hochschulen<br />
obliegt, wie viel weniger unter der Rubrik Globalbudget sie bekommen werden, sondern<br />
dass so, wie sie auch an der Verteilung der Gesamtmittel beteiligt sind, die Beteiligung<br />
an der Erbringung der globalen Minderausgabe erfolgt. Ich weiß es jetzt für<br />
die Hochschule, für die ich selber verantwortlich war, dass 40 % des Globalbudgets<br />
an die Universität Potsdam gehen und auch 40 % der Erwirtschaftung der globalen<br />
Minderausgabe durch diese Hochschule zu erbringen ist, um nur ein Beispiel zu nennen<br />
- und in Analogie die Prozentanteile auch der für die Fachhochschulen und die<br />
anderen Universitäten.<br />
Vorsitzender:<br />
Schönen Dank, Frau Ministerin. Gibt es weitere Wortmeldungen zu diesen beiden<br />
Änderungsanträgen? Bitte, ja, Herr Görke und Herr Vogel noch einmal.<br />
Abgeordneter Görke (DIE LINKE):<br />
Auf den ersten Blick könnte man natürlich sagen: Ja, ein toller Vorschlag. Endlich<br />
gibt es Fraktionen, die die Wichtigkeit dieser Priorität Wissenschaft erkennen und<br />
dann auf die Idee kommen, die globalen Minderausgaben einfach woanders hinzuschieben.<br />
Das ist nicht unsere Art, sie weder beim MIL noch beim Finanzministerium<br />
abzuladen. Alle wissen, wie der Haushalt in den Eckpunkten aussieht. Wir sind alle<br />
aufgerufen, entsprechend auch den Bedingungen der Konsolidierungsaufgabe Wege<br />
zu finden. Wir persönlich als Koalitionsfraktionen halten den Weg über globale Min-
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 70<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
derausgaben grundsätzlich nicht für den Königsweg und werden uns auch entsprechend<br />
der Haushaltsaufstellung 2013/14 dazu auch noch mal mit einem Antrag möglicherweise<br />
im Parlament zu diesem Thema äußern. Insofern sind diese Änderungsanträge<br />
nicht hilfreich, und wir werden sie deshalb politisch auch ablehnen.<br />
Vorsitzender:<br />
Danke schön. Herr Vogel hatte sich ohnehin gemeldet.<br />
Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />
Ich war ja bisher nicht auf die Deckungsquelle eingegangen, Herr Görke hat ja dazu<br />
übergeleitet. Unsere Vorstellung ist, dass entsprechend der Erklärung unseres Ministerpräsidenten:<br />
Investitionen in die Köpfe und nicht in Beton, die globale Minderausgabe<br />
umgelenkt werden soll in den Landesbetrieb für Straßenwesen, allerdings mit<br />
einer Ergänzung, die an dieser Stelle erforderlich ist. Wir wollen die globale Minderausgabe<br />
in den Verwaltungsbereich überleiten. Der Landesbetrieb für Straßenwesen<br />
ist nach allen Benchmarks, die ich kenne - und da würde ich empfehlen, dass der Finanzminister<br />
sich diese mal auf den Tisch zieht -, ein Bereich in der Landesverwaltung,<br />
der verglichen mit anderen Bundesländern einen absoluten Überbesatz hat.<br />
Und soweit ich das sehe, war ja ursprünglich auch mit der Bildung des Landesbetriebes<br />
beabsichtigt, hier einen größeren Rationalisierungsschritt zu erreichen. Und Rationalisierung<br />
würde letztendlich bedeuten, dass man auch irgendwann mal im Verwaltungsbereich<br />
zu deutlich spürbaren Einsparungen kommt, und von daher denke<br />
ich, ist es sehr angemessen, diesen Rationalisierungsdruck aufzubauen. Und wenn<br />
eben das MIL nicht in der Lage ist, zu benennen, wo die Einsparungen im Landesbetrieb<br />
möglich sind, dann eben eine globale Minderausgabe. In dem Fall ist es wirklich<br />
das richtige Instrument, eine globale Minderausgabe dort einzuführen und auf die<br />
Weise den notwendigen Rationalisierungsdruck zu erzwingen. Vor dem Hintergrund<br />
ist es meines Erachtens auch politisch geboten, wenn man in einer Situation <strong>2012</strong> –<br />
darauf möchte ich nur hinweisen, dass kann die Ministerin vermutlich noch stärker<br />
akzentuieren -, wo es in einer Vielzahl von Bundesländern, aber auch in <strong>Brandenburg</strong><br />
zu einer Doppelung von Abiturjahrgängen kommt, wo wir durch die Abschaffung<br />
der Wehrpflicht auch sehr viel frühzeitiger Studienaufnahmen haben von jungen<br />
Männern, die ansonsten erst mal für ein paar Monate aus dem studierwilligen Bereich<br />
herausgezogen worden wären, dass es in diesem Zusammenhang ausgesprochen<br />
misslich ist, dass hier diese globale Minderausgabe ausgerechnet in dem Jahr<br />
<strong>2012</strong> verfügt wird, und das es wesentlich erträglicher wäre, sie dann in einen Bereich<br />
überzuleiten, wo wir durchaus die Luft sehen.<br />
Vorsitzender:<br />
Schönen Dank, Herr Vogel. Bitte, Herr Dr. Markov.
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 71<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Minister Dr. Markov:<br />
Herr Vogel, Rot-Rot hat sich dazu bekannt, dass wir keine betriebsbedingten Kündigungen<br />
machen werden, und dazu stehen wir. Wir haben eine Personalbedarfsplanung,<br />
die besagt, wie sich in welchen Bereichen sozusagen eine Personalrückentwicklung,<br />
nämlich von 50.000 auf 40.000 in den nächsten 10 Jahren, vollziehen wird.<br />
Wenn Sie, was Sie hier gesagt haben, das Personal aus dem Landesbetrieb für Straßenbau<br />
nehmen - selbst wenn Sie es umsetzen würden, müssten wir es bezahlen -<br />
so kann man Ihre Forderung nur verstehen: Entlasst diese Leute. Ja, was wollen Sie<br />
denn sonst machen, sonst müssen Sie sie bezahlen; da haben Sie kein Geld aus<br />
diesem Personalbereich, ist mal einfach nicht da. Und deswegen, sage ich, so ein<br />
Vorschlag ist nicht akzeptabel. Wir werden keine betriebsbedingten Kündigungen<br />
machen, und deswegen geht das rein aus unserem politischen Grundverständnis<br />
heraus nicht.<br />
Vorsitzender:<br />
Danke schön. Gibt es weitere Wortmeldungen zu diesen beiden Änderungsanträgen?<br />
Das sieht nicht so aus. Dann kommen wir zur Abstimmung. Zunächst rufe ich<br />
auf den Änderungsantrag der FDP-Fraktion mit der Verschiebung in den Einzelplan<br />
20. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich ums Handzeichen.<br />
Abstimmung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 4 5 -<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />
des Änderungsantrages der FDP-Fraktion.<br />
Dann haben wir noch den Vorschlag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf die Verschiebung<br />
in den Einzelplan 11. Wer für den Änderungsantrag ist, den bitte ich um<br />
das Handzeichen.<br />
Abstimmung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 1 5 3
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 72<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />
des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-<br />
NEN.<br />
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zu Kapitel<br />
06 100 Titel 685 80 (Ausgaben aus Mitteln des Bundes) – plus 5.000.000 Euro<br />
sowie Änderung des Haushaltsvermerks<br />
Ich rufe auf den Änderungsantrag von SPD/LINKE - Zuweisung von Bundesmitteln<br />
aus dem Hochschulpakt 2020, das ist auf der Seite 86, Titel 685 80. Wird dazu seitens<br />
der Antragsteller das Wort gewünscht? Wird sonst das Wort gewünscht? Bitte,<br />
Herr Bretz.<br />
Abgeordneter Bretz (CDU):<br />
Ich habe drei Fragen an die Frau Ministerin. Erste Frage: Wie beurteilen Sie, Frau<br />
Ministerin, dass 5 Millionen Euro aus der Hochschulbaurücklage genommen werden<br />
sollen? Wie beurteilen Sie das? Und in Anbetracht Ihrer Antwort würde ich mir gerne<br />
noch vorbehalten, zwei Nachfragen stellen zu dürfen.<br />
Vorsitzender:<br />
Bitte schön. Wenn Sie möchten. Frau Prof. Dr. Kunst. Sie möchten? Ja, bitte.<br />
Ministerin Prof. Dr. Kunst:<br />
Bei der Deckungsquelle handelt es sich ja um Landesrücklagen aus dem Einzelplan<br />
12, und zwar um solche, die tatsächlich aus nicht abgeflossenen Landesmitteln<br />
aus dem 45 Millionen Euro-Korridor für Hochschulbaumaßnahmen entstanden sind.<br />
Die Fortführung des geplanten Investitionskorridors, im Einzelplan 12 veranschlagt,<br />
wird dadurch nicht infrage gestellt, und insofern unterstütze ich diese Deckungsquelle.<br />
Vorsitzender:<br />
Danke schön, bitte, Herr Bretz.<br />
Abgeordneter Bretz (CDU):<br />
Frau Ministerin, insofern, danke für Ihre Ausführungen, aber insofern kommt sofort<br />
die Nachfrage: Wieso sind Sie bei der Haushaltsaufstellung nicht schon selbst darauf<br />
gekommen, wenn Sie es jetzt schon so darstellen. Und die zweite, wesentlich<br />
schwerwiegendere Frage ist, ob Sie in Ansehung des Artikel 143c Grundgesetz - aus<br />
der Föderalismuskommission ja erwachsen insbesondere - eine Gefahr sehen aus<br />
dem Absatz 3, dem zufolge ja erneut geguckt werden soll, ob und inwieweit die Höhe
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 73<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
dieser Mittel sichergestellt sein wird. Vor diesem Hintergrund die Frage: Laden Sie<br />
nicht geradezu mit Ihrem Vorgehen dann, wenn Sie es so gut finden, dazu ein, dass<br />
hier eine entsprechende Kürzung dieser Mittel argumentativ gestärkt wird?<br />
Ministerin Prof. Dr. Kunst:<br />
Ich habe nicht von gut gesprochen, sondern ich habe davon gesprochen, dass ich<br />
diese Deckungsquelle, so wie sie jetzt hier auch angesetzt ist, unter den gegebenen<br />
Möglichkeiten mittrage. Die Diskussion zum Entflechtungsgesetz ist aus meiner Sicht<br />
eine andere Geschichte der Zukunft, in der wir auch im Einvernehmen die weitere<br />
Notwendigkeit von Mitfinanzierung des Bundes für den Hochschulbau dezidiert belegt<br />
haben und dort auch in eine geordnete Argumentation und Diskussion eintreten<br />
werden. Insofern sehe ich da jetzt keinen Zusammenhang.<br />
Vorsitzender:<br />
Herr Bretz noch mal und dann Herr Görke.<br />
Abgeordneter Bretz (CDU):<br />
Frau Ministerin, verzeihen Sie mir, ich konnte der Logik Ihrer Argumentation nicht in<br />
Gänze folgen. Sie sagen einerseits, Sie haben das nicht als gut gefunden, sondern<br />
tragen das mit. Ich gehe davon aus, dass Sie, wenn Sie etwas mittragen, dann auch<br />
voll dahinter stehen. Deshalb meine Frage noch mal klarer, präziser formuliert. Wenn<br />
Sie sozusagen das in dieser Form mittragen ist noch mal meine Frage, liefern Sie<br />
nicht mit diesem Vorgehen Argumentation dafür, die Bewertung und Höhe dieser Position<br />
in eine, sagen wir mal anders, rückläufige Degressionsform zu führen? Mit diesem<br />
Vorgehen manifestieren Sie doch eine solche Argumentation. Sehen Sie das<br />
nicht?<br />
Ministerin Prof. Dr. Kunst:<br />
Nein, das sehe ich nicht.<br />
Abgeordneter Görke (DIE LINKE):<br />
Herr Kollege, wir sehen sie auch nicht, weil Sie eine Diskussion vorwegnehmen, die<br />
erst kommen wird. Und in dem Zusammenhang will ich Sie noch mal darauf hinweisen,<br />
was wir hier entsprechend der Formulierung aus der Rücklage nehmen, sind die<br />
Landesmittel, die wir zur Mitfinanzierung anderer Dritter planen. Und wenn Sie sich<br />
die Entwicklung Hochschulbau anschauen, waren die Ansätze das eine, der Realisierungsgrad<br />
das andere. Und da gilt es anzusetzen, und da sind wir gemeinsam gefordert,<br />
als Parlament genau das auch zu ermöglichen, dass der Haushaltsansatz dann<br />
auch das Ist am Ende eines Jahres ist. Und insofern gab es hier eine Entwicklung,<br />
und dieser haben wir mit unserem Änderungsantrag Rechnung getragen und diese<br />
5 Millionen Euro aus der Rücklage entsprechend auch der Verpflichtung, und da ha-
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 74<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
ben Sie recht, im Zusammenhang mit der Finanzierung aus dem Hochschulpakt<br />
2000 mitzufinanzieren. Und ich glaube, dass Sie natürlich die Ministerin nach ihrer<br />
Meinung fragen, das ist legitim, aber wir sind die Antragsteller, und insofern glaube<br />
ich, dass wir diesen Weg genommen haben, über Landesmittel diese Einnahmeposition<br />
dann auch sicherzustellen, dass das auch durchaus nachvollziehbar sein<br />
kann.<br />
Vorsitzender:<br />
Danke schön Herr Görke. Meine Damen und Herren, gibt es weitere Wortmeldungen<br />
dazu? Dann rufe ich auf zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag von SPD/LIN-<br />
KE zustimmen möchte, bitte ich um das Handzeichen.<br />
Abstimmung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 5 4 -<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Annahme<br />
des Änderungsantrages der SPD-Fraktion und der Fraktion<br />
DIE LINKE.<br />
Das Erste war die Mehrheit, damit ist so beschlossen worden.<br />
Damit haben sich die Änderungsanträge<br />
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Kapitel 06 100 Titel 685 80 (Ausgaben<br />
aus Mitteln des Bundes) – plus 5.000.000 Euro und<br />
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Kapitel 06 100 Titel 685 80 (Ausgaben<br />
aus Mitteln des Bundes) – plus 5.000.000 Euro sowie Ausbringen eines Haushaltsvermerks<br />
von CDU und FDP erledigt.<br />
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Kapitel 06 810 TGr. 65 (Stiftung Stift<br />
Neuzelle) – Änderung des Haushaltsvermerks<br />
Ich rufe dann auf den Antrag der CDU zu einem Haushaltsvermerk bei der Stiftung<br />
Neuzelle. Wird dazu das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir<br />
zur Abstimmung. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, bitte ich um das Handzeichen.
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 75<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Abstimmung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 3 6 -<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />
des Änderungsantrages der CDU-Fraktion.<br />
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zu Kapitel<br />
06 810 Titel 633 70 (Zuweisungen an Kommunen) – plus 300.000 Euro<br />
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zu Kapitel<br />
06 810 Titel 883 70 (Zuweisungen an Kommunen) – plus 200.000 Euro und Einfügen<br />
von Erläuterungen<br />
Dann haben wir noch zwei Änderungsanträge von SPD/LINKE, die eine Aufstockung<br />
bei den hier genannten Maßnahmen Außenlager Klinkerwerk und Gedenkstätte Lindenstraße<br />
betreffen; beide könnten sinnvollerweise zusammen besprochen werden,<br />
denke ich. Wird dazu das Wort gewünscht? Ja bitte, Herr Vogel.<br />
Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />
Nur eine Frage. Warum ist die Gedenkstätte Lindenstraße in der Begründung, aber<br />
nicht in der Erläuterung enthalten?<br />
Vorsitzender:<br />
Kann da jemand von den Antragstellern eine Antwort geben? Ja, Herr Görke.<br />
Abgeordneter Görke (DIE LINKE):<br />
Wir mussten das noch mal klarstellen. Diese Gedenkstätte ist ja Bestandteil des<br />
Stadtmuseums, und hier ist ein Projektzuschuss gezeichnet, und er ist mit der Richtlinie<br />
über die Zuweisung von Investitionen durchaus gedeckt. Im Zusammenhang mit<br />
dem KZ Außenlager Klinkerwerk haben wir deshalb noch mal ausdrücklich auch den<br />
Vermerk Investitionszuschuss vorgeben müssen, weil in der Hinsicht eine Untersetzung<br />
aus unserer Sicht erforderlich war. Wir überlegen jetzt noch mal, wenn es dort<br />
zu Unklarheiten kommt, das dann noch einmal mit einem Neudruck zur 2. Lesung<br />
des Parlamentes deutlicher zu formulieren. Also das eine ist ein Investitionszuschuss,<br />
das andere ist ein Projektzuschuss, der für die Gedenkstätte Lindenstraße<br />
hier möglich ist. Das würde ich dann noch mal als Anmerkung aufnehmen.
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 76<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Vorsitzender:<br />
Danke schön. Das könnte hilfreich sein, Herr Görke. Bitte, Herr Bretz.<br />
Abgeordneter Bretz (CDU):<br />
Wir werden dem Änderungsantrag zustimmen, Herr Görke, und deshalb ist mir aber<br />
wichtig, wenn wir dem jetzt zustimmen, dass Sie auch wirklich zusichern an der Stelle,<br />
dass wir die Klarstellung, die Herr Vogel eingefordert hat, uns ist die auch wichtig<br />
an der Stelle, und wenn wir dem jetzt zustimmen, wäre mir das wichtig, dass Sie da<br />
eine Zusicherung auch noch mal so dezidiert erklären.<br />
Abgeordneter Görke (DIE LINKE):<br />
Wir versuchen das einzuarbeiten zur 2. Lesung.<br />
Vorsitzender:<br />
Wir nehmen erst mal die Absicht für die Tat. Meine Damen und Herren, gibt es weitere<br />
Wortmeldungen dazu? Das ist nicht der Fall, dann rufe ich hier diesen Änderungsantrag<br />
mit den beiden Summen geschlossen zur Abstimmung auf. Wer dafür ist, den<br />
bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe? Enthaltungen?<br />
Abstimmung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 9 - -<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Annahme<br />
der beiden Änderungsanträge der SPD-Fraktion und der Fraktion<br />
DIE LINKE.<br />
Dann kommen wir zur Endabstimmung über den Einzelplan 06. Darf ich fragen, wer<br />
für den Einzelplan 06 ist, den bitte das Handzeichen.<br />
Gesamtabstimmung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 5 4 -
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 77<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen, dem<br />
<strong>Landtag</strong> die Annahme des Einzelplanes 06 in der vom federführenden<br />
Ausschuss beschlossenen Fassung zur 2. Lesung zu empfehlen.<br />
Damit ist der Einzelplan 06 dem <strong>Landtag</strong>splenum zur Beschlussfassung empfohlen.<br />
Einzelplan 08 (Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten)<br />
einschließlich Beilage Einzelplan 12<br />
sowie Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft<br />
und Stellungnahme des Ausschusses für<br />
Europaangelegenheiten und Entwicklungspolitik<br />
Meine Damen und Herren, wir haben den Haushalt zu beraten, und in diesem Fall<br />
steht uns noch der Einzelplan 08 des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten<br />
zur Beratung offen. Ich begrüße Herrn Minister Christoffers. Zu den Ausschussvorsitzenden<br />
darf ich sagen, die Vorsitzende des Europaausschusses musste<br />
uns leider wieder verlassen, der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses ist aus im<br />
Moment nicht ganz zu klärenden Gründen nicht anwesend. Ob mir da etwas zugegangen<br />
ist, haben wir bisher noch nicht abschließend verneinen können. Aber bisher<br />
haben wir nichts gefunden, was mir entgangen wäre. Es ist halt so, wie es ist. Ich begrüße<br />
somit Herrn Christoffers, und damit hat der Minister das Spielfeld. Aber Sie<br />
können vielleicht erst einmal berichten.<br />
Minister für Wirtschaft und Europaangelegenheiten Christoffers:<br />
Vielen Dank Herr Vorsitzender. Und ich bitte um Entschuldigung, dass ich nicht<br />
rechtzeitig da gewesen bin. Die Bundesratssitzung hat leider etwas länger gedauert,<br />
und da das Regelwerk vorsieht, dass ein Minister anwesend sein muss, ansonsten<br />
kann das Land seine Stimme nicht abgeben, konnte ich leider die Bundesratssitzung<br />
vorher nicht verlassen. Bitte also um Entschuldigung.<br />
Vorsitzender:<br />
Herr Dr. Markov hat schon versucht, das mit einer Runde zu kompensieren. Die Runde<br />
haben wir dankend entgegengenommen aber nicht die Exkulpation für den Wirtschaftsminister.<br />
Dem bleibt es überlassen, eigene Schritte zu unternehmen.<br />
Minister Christoffers:<br />
Vielen Dank, ich habe Ihren Hinweis verstanden. Ich werde mich dem anschließen.<br />
Meine Damen und Herren, der Finanzminister hat ja schon ausführlich sicherlich zur<br />
Situation des Gesamthaushaltes Stellung genommen, deswegen möchte ich dazu<br />
auch keine weiteren Bemerkungen machen, sondern unmittelbar in den Haushalt des<br />
Einzelplanes 08 einsteigen. Die Fragen der Haushaltskonsolidierung sind natürlich
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 78<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
auch bei unserem Einzelplan nicht spurlos vorbeigegangen. Der Haushalt es MWE<br />
weist ein Ausgabenvolumen von 473,7 Millionen Euro - ohne den Antrag, der heute<br />
jetzt noch zusätzlich beraten werden muss - auf. Er liegt damit 32,9 Millionen Euro<br />
unter dem Vorjahresniveau. Das entspricht einer Absenkung gegenüber 2011 um<br />
6,5 %. Die unterschiedliche Entwicklung des Gesamthaushaltes einerseits - der Gesamthaushalt<br />
stieg minimal um 0,08 % - des Gesamthaushaltes und des Einzelplanes<br />
08 andererseits sind sachlicher Natur. Werden steigende Tarif- und Besoldungsausgaben<br />
im Gesamthaushalt bei klassischen Verwaltungsressorts zu Mehrausgaben<br />
führen, sind solche Entwicklungen bei den Förderressorts nicht zu berücksichtigen.<br />
Wie sieht es nun aus? Das Fördermittelvolumen - hierzu zählen neben den ILA-<br />
Ausgaben im Kapitel 08 020 vor allem die eigentlichen Förderkapitel 08 030 bis<br />
08 050 - liegt 2011 noch bei 470 Millionen Euro. Der Ihnen vorliegende Regierungsentwurf<br />
für <strong>2012</strong> sieht in diesem Bereich 442,7 Millionen Euro vor. Das entspricht einer<br />
Reduzierung von 27,3 Millionen Euro. Die Gemeinschaftsaufgabe Wirtschaftsförderung<br />
- also GAW - nimmt mit ihren 172 Millionen Euro einen erheblichen Anteil am<br />
gesamten Fördervolumen ein. Damit war allen Beteiligten klar, dass angesichts des<br />
Eckwertebeschlusses eine anteilige Absenkung auch bei den Ausgaben der GAW<br />
unausweichlich ist. Infolgedessen sinken die GAW-Ausgaben auf 139 Millionen Euro<br />
in <strong>2012</strong>. Nach gemeinsamer Einschätzung des Ministeriums und der ILB kann es gelingen,<br />
in <strong>2012</strong> die bestehenden Finanzierungsbedarfe auch mit diesem reduzierten<br />
Ansatz zu bedienen.<br />
Meine Damen und Herren. Wir sind gegenwärtig als Wirtschafts- und Europaministerium<br />
unterwegs - fünf Regionalkonferenzen -, die neue Förderarchitektur vorzustellen,<br />
die einen steigenden Wert auf Qualitätskriterien in der zukünftigen Förderung<br />
setzt und damit selbstverständlich auch eine Veränderung in der Fördermittelvergabe<br />
des Landes <strong>Brandenburg</strong> ab <strong>2012</strong> deutlich macht.<br />
Meine Damen und Herren, wir gehen also gegenwärtig davon aus, dass mit dem voraussichtlich<br />
verfügbaren Ansatz <strong>2012</strong> auszukommen ist. Es ist uns bewusst, dass<br />
dieser Ansatz sehr knapp kalkuliert werden muss, und wir werden uns sicherlich in<br />
2013 und 2014 darüber verständigen müssen, ob und inwieweit die bereits reduzierten<br />
Ansätze des Bundes hier kofinanziert werden müssen. Meine Damen und Herren.<br />
Neben der GAW mussten wir zur Umsetzung des Eckwertebeschlusses auch in<br />
weiteren Förderbereichen Kürzungen vornehmen, wenn nicht gleich in dem Maße<br />
wie bei der GAW. So wurden zum Beispiel die REN-Mittel im <strong>Entwurf</strong> um 1 Million<br />
Euro abgesenkt. Hier liegt ein Änderungsantrag vor, der im Ausschuss ja schon beraten<br />
worden ist und hier zur endgültigen Beschlussfassung ansteht. Auch die Titelgruppe<br />
für die Markterschließung und die Förderung der Außenwirtschaft wurde mit<br />
knapp 1 Million Euro hier zur Konsolidierung herangezogen.<br />
Dem Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm konnten Dank der aktuellen<br />
guten wirtschaftlichen Entwicklung 2 Millionen Euro entnommen werden. Der Bedarf<br />
der Unternehmen ging hier in der letzten Zeit kontinuierlich zurück. Ich bin dankbar<br />
dafür, dass wir mit dem Vermerk im Haushalt aber sichergestellt haben, wenn eine<br />
veränderte Situation eintreten kann, die heutzutage niemand ausschließen will und
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 79<br />
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kann aufgrund der Situation im Euroraum, dass wir hier dann auf Mittel zurückgreifen<br />
können, um flexibel reagieren zu können.<br />
Die Förderung der Technologien und die enge Verzahnung von Wissenschaft und<br />
Wirtschaft ist nach meiner Überzeugung ein wesentliches Element für die wirtschaftliche<br />
Entwicklung unseres Landes. Ich bin daher froh, dass es gelungen ist, die hierfür<br />
im Einzelplan vorgesehenen Mittel von den Kürzungen vollständig auszunehmen. Erfreulich<br />
ist auch, dass die voraussichtlich verfügbaren EFRE-Mittel mit 256 Millionen<br />
Euro gegenüber 2011 sogar noch gestiegen sind um 17,4 Millionen Euro.<br />
Der Bereich der Europaangelegenheiten, das ist Kapitel 08 070, ist ebenso konstant<br />
gehalten worden, wie im Kern auch die beiden Landesämter LME und LGBR. Damit<br />
sind diese Einheiten voll einsatzfähig. Das Gleiche gilt auch für unsere institutionell<br />
geförderten Einrichtungen, die ZAB und die TMB. Die ZAB hat neben ihren eigentlichen<br />
Kernaufgaben weitere für das Land wichtige Aufgaben mit der BBI Umfeldentwicklung<br />
sowie dem Aufbau eines Energieteams übernommen. Diese beiden Aufgaben<br />
werden auch in den nächsten Jahren weiterhin wahrzunehmen sein. Gerade das<br />
Energiethema hat aufgrund der bekannten Ereignisse an Bedeutung gewonnen, die<br />
die Betreuung und Bearbeitung dieses Politikfeldes zu einer Daueraufgabe werden<br />
lässt.<br />
Zum Abschluss noch einige Bemerkungen zu Verwaltungsausgaben. Diese sind im<br />
wesentlichen in Kapitel 08 010 sowie in den beiden Landesämtern veranschlagt. Sie<br />
sinken gegenüber 2011 leicht ab. Hier machen sich die Auswirkungen der Personalbedarfsplanung<br />
und des damit verbundenen Stellenabbaus bemerkbar. Meine Damen<br />
und Herren, der Einzelplan 08 wird aller Voraussicht nach in der Lage sein, die<br />
ihm zugeordneten Stelleneinsparungen in den nächsten Jahren auch zu erbringen.<br />
Altersbedingte Abgänge sowie die normale Fluktuation machen ein sozialverträgliches<br />
Erreichen der Stellenabbauvorgaben möglich. Die Folge ist aber auch, dass<br />
freiwerdende Stellen in den meisten Fällen nicht wieder neu besetzt werden können.<br />
Dabei darf nicht außer Acht bleiben, dass damit natürlich eine permanente Arbeitsverdichtung<br />
verbunden ist, und ich möchte mich an dieser Stelle noch mal beim Parlament<br />
bedanken, dass hier per Staatsvertrag dem Bund die Aufgaben zur Netzregulierung<br />
übertragen werden konnten, weil wir damit Personal frei machen konnten für<br />
Aufgaben, die wir im Kernbereich des MWE lösen mussten, um hier die Aufgabendichte<br />
dann auch qualitativ gut zu erfüllen. Das wären aus meiner Sicht, zur Einleitung,<br />
Herr Vorsitzender, meine Bemerkungen. Vielen Dank.<br />
Vorsitzender:<br />
Schönen Dank, Herr Christoffers. Bevor ich die Diskussion freigebe, erlaube ich mir,<br />
meine Damen und Herren, eine Nachfrage zu stellen als Jurist. Und mit dem – wie<br />
soll ich sagen – berufsbedingten Misstrauen des Politikers schaut man bei der einen<br />
oder anderen Formulierung etwas genauer hin. Sie haben bei der Absenkung der<br />
Fördermittel den Satz geprägt, ich hoffe, ich habe ihn mir sehr genau aufgeschrieben,<br />
aber Sie haben ja ein Manuskript, da steht es sicher drin: „[...] kann es gelingen,
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 80<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
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mit dem reduzierten Ansatz die Förderungsbedarfe zu bedienen.“<br />
Das Erste beschreibt eine Möglichkeit, um eine ausreichende Gewissheit zu haben -<br />
würde man so jedenfalls interpretieren können. Das Zweite aber ist, die Förderbedarfe<br />
zu bedienen. Dies impliziert von der Formulierung her nicht, dass alle Förderungsbedarfe<br />
damit bedient werden können, sondern impliziert nur: Man kann die Förderungsbedarfe<br />
bedienen, ob vollständig oder nicht, ist damit nicht ausgesagt. Liege ich<br />
da falsch mit meiner Interpretation oder sollte genau dies so gesagt werden?<br />
Minister Christoffers:<br />
Herr Vorsitzender, Sie haben mich völlig richtig verstanden, das sollte auch genau so<br />
gesagt werden. Das hat zwei Gründe. Sie wissen, dass <strong>Brandenburg</strong> in zwei Fördergebiete<br />
aufgeteilt ist, in <strong>Brandenburg</strong> Südwest und <strong>Brandenburg</strong> Nordost. Wir können<br />
freie Mittel aus Nordwest nicht in Südost umschichten, und das hat zur Folge, dass<br />
eine Reihe von Programminhalten in <strong>Brandenburg</strong> Südwest de facto ausgeschöpft<br />
sind. Und wir haben gegenwärtig kein Mittel, dagegen zu steuern, und das ist eine Situation,<br />
mit der wir umgehen müssen. Das war ja auch der Hintergrund, dass wir seit<br />
Januar 2010 versuchen sicherzustellen, dass wir ab 2014 wieder zu einem einheitlichen<br />
Fördergebiet zurückkehren können.<br />
Und das Zweite ist, es gab noch nie eine Situation, dass alle Förderanträge bedient<br />
werden konnten. Ich bin sehr froh darüber, dass die Stärke der <strong>Brandenburg</strong>er Wirtschaft<br />
mit sich bringt, dass vielmehr Bedarf angemeldet wird, als wir abdecken können.<br />
Also insofern wird es dann eine Frage der qualitativen Auswahlkriterien sein,<br />
und ich glaube, wir waren uns im Parlament einig, dass das Einziehen qualitativer<br />
Merkmale in der Förderung, unter anderem in Energieeffizienz, Ressourcenschonung,<br />
um nur zwei zu sagen, ein Merkmal sein sollte, was die zukünftige Förderarchitektur<br />
im Land <strong>Brandenburg</strong> auszeichnen sollte. Die Situation ist angespannt, Herr<br />
Vorsitzender, da sollte man auch gar nicht drum herum reden.<br />
Vorsitzender:<br />
Mir ging es nur darum, ob ich Sie richtig verstanden habe. Meine Damen und Herren,<br />
bevor ich die Diskussion freigebe, noch einen Hinweis zur Geschäftsordnung. Wir haben<br />
ja eben schon über die Akustik in diesem Raum gesprochen, und ich wiederhole<br />
die Bitte von heute Vormittag, auf der einen Seite an die Redner, drauf zu achten,<br />
dass sie sich laut und vernehmlich artikulieren, und an die Zuhörer, darauf zu achten,<br />
dass sie nicht durch eigene Geräuschentwicklung den Redner in seiner Wahrnehmbarkeit<br />
beeinträchtigen. Wenn wir das so befleißigen könnten, kommen wir auch ergebnisorientiert<br />
durch die Diskussion.<br />
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Kapitel 08 010 Titel 518 25 (Mietzahlungen<br />
an den BLB) – minus 8.200 Euro
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 81<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
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Damit eröffne ich jetzt die Aussprache, rufe zunächst den Änderungsantrag der FDP-<br />
Fraktion im Kapitel 08 010 auf, Titel 518 25, zu lesen auf der Seite 24; da geht es um<br />
die Mietzahlungen an den BLB. Wird dazu das Wort gewünscht? Ja, bitte, Frau<br />
Vogdt.<br />
Abgeordnete Vogdt (FDP):<br />
Der wird zurückgezogen.<br />
Vorsitzender:<br />
Danke, dann ist dieser Änderungsantrag erledigt.<br />
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zu Kapitel<br />
08 020 Titel 633 10 - Neudruck (Erstattungen an die Kommunen [Vergabegesetz])<br />
– plus 9.695.900 Euro sowie Änderung des Haushaltsvermerks<br />
Jetzt rufe ich Kapitel 08 020 Titel 633 10, einen Änderungsantrag von SPD/DIE LIN-<br />
KE - Erstattung an Kommunen im Zusammenhang mit dem Vergabegesetz - auf.<br />
Ach, das ist der Neudruck. Wird dazu das Wort gewünscht von den Antragstellern?<br />
Herr Görke, vielleicht können Sie noch gleich sagen, wie sich der Neudruck vom alten<br />
unterscheidet.<br />
Abgeordneter Görke (DIE LINKE):<br />
Dieser Änderungsantrag bezieht sich, wie Sie sehen, auf das Vergabegesetz, hier<br />
konkret auf die Erstattung an die Kommunen. Wir gehen – siehe auch 2. Lesung zu<br />
diesem Gesetz, das ab dem 01.01.<strong>2012</strong> gilt - davon aus, dass es zu Kostensteigerungen<br />
im Zusammenhang mit Verwaltungsaufwendungen bei den Kommunen<br />
kommt und diese entsprechend dem Konnexitätsprinzip auch zu erstatten sind. Insofern<br />
gibt es einen gesetzlichen Anspruch. Die Koalitionsfraktionen halten es für nötig,<br />
die Rechtspflicht jetzt auch mit einem Betrag zu untersetzen, welches wir hier und mit<br />
diesem Änderungsantrag nun nachzeichnen. Warum dieser Neudruck? Die Begründung<br />
wird nicht unbedingt mitbeschlossen. Der Beschluss ist klar und deutlich oben<br />
zu sehen, aber es könnte missverständlich sein, und deshalb haben wir den Satz<br />
verändert, alt hieß er ja: „Aufgrund der Änderung des Vergabegesetzes kommt es<br />
möglicherweise bei den Kommunen zu Kostensteigerungen insbesondere im Verwaltungsverfahren<br />
[...]“ Und „insbesondere“ würden wir jetzt streichen wollen, weil: Es<br />
wird, wenn es zu Kostensteigerungen kommt, konkret im Verwaltungsverfahren hier<br />
einen Niederschlag finden, und deshalb würden wir, um missverständliche Interpretationen<br />
auch durch Dritte auszuschließen, dieses kleine Wörtchen gern streichen wollen.<br />
Ansonsten ist der Änderungsantrag der gleiche - wie gesagt, nur redaktionell<br />
eine klarere Formulierung zu diesem Änderungsantrag. Und insofern würde ich um<br />
Zustimmung werben bei Ihnen; Deckung aus den Steuermehreinnahmen des Landes.
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 82<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Vorsitzender:<br />
Danke schön. Herr Vogel hat das Wort. Bitte.<br />
Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />
Danke sehr. Also, das mit dem „insbesondere“-Streichen habe ich verstanden, das<br />
ist ja auch richtig, weil sonst eben der Eindruck entstanden wäre, dass das Land beabsichtigt<br />
auch die Differenz zwischen einem möglicherweise vorhandenen Tariflohn<br />
und dem Mindestlohn oder, so heißt er ja nicht offiziell, den Mindesterstattungssatz<br />
zu erstatten. Aber trotzdem wirft dieser Änderungsantrag für mich einige Fragen auf.<br />
Einmal wird hier eine Genauigkeit vorgetäuscht mit 9.695.900 Euro, die jenseits meiner<br />
Vorstellungswelt liegt, vor allem vor dem Hintergrund, dass diese Ausgaben erst<br />
nach Überprüfung, Prüfung der Erstattungsansprüche geleistet werden. Ich weiß,<br />
dass im Gesetz - begrüße ich ja auch - eine Regelung enthalten ist, dass nur die<br />
Kosten erstattet werden, die tatsächlich anfallen. Ich hatte das aber so in Erinnerung<br />
- wir haben es ja nicht im Fachausschuss vorliegend gehabt und konnten es nicht<br />
diskutieren -, dass nach einem Jahr quasi eine Evaluation stattfindet und festgestellt<br />
wird, wie viele Kosten sind überhaupt angefallen; und das ist aber etwas anderes als<br />
nach Prüfung der Erstattungsansprüche. Gleichwohl begrüße ich, dass nach Prüfung<br />
der Erstattungsansprüche gezahlt werden soll. Was ich nicht verstehe ist die Aussage,<br />
die Ausgaben sind gesperrt, weil, dann stellt sich unmittelbar die Frage: Wer gibt<br />
sie dann frei? Sind wir das? Ist es der Fachausschuss? Ist es der Finanzminister? Irgendjemand<br />
muss ja eine gesperrte Ausgabe auch freigeben. Und was ich noch viel<br />
weniger verstehe, ist die Aussage, der Haushaltsvermerk: „Die Ausgaben sind übertragbar.“<br />
Ja, um Gottes Willen, warum denn? Also das kann ich ja überhaupt nicht<br />
verstehen, weil: Entweder fallen die Ausgaben dieses Jahr an - und sie fallen nicht<br />
nächstes Jahr an - oder sie fallen übernächstes Jahr an, und dann müssen sie auch<br />
entsprechend im Haushalt veranschlagt werden. Aber das nicht verausgabte Ausgaben<br />
des Jahres <strong>2012</strong> dann in das Jahr 2013 schon durch <strong>Haushaltsgesetz</strong>e übertragen<br />
werden können, dass erschließt sich mir nicht.<br />
Vorsitzender:<br />
Herr Bretz, bitte.<br />
Abgeordneter Bretz (CDU):<br />
Ja, Herr Minister, meine Nachfrage ist ähnlich gelagert, ebenfalls zur Frage. Ich will<br />
das noch mal verstärken. Wie kommen Sie auf diese Zahl? Also, das ist ja mit<br />
900 Euro genau. Die Koalition, also zumindest wäre meine Frage an den Minister, ich<br />
gehe davon aus, dass Sie untereinander darüber gesprochen haben, also insofern ist<br />
ja die Sichtweise des Ministers in der Frage ja auch relevant. Das Zweite ist, wir hatten<br />
mehrfach eine Diskussion zum Thema Konnexität auch im Parlament. Unser wirtschaftspolitischer<br />
Sprecher hat sich ja dazu auch geäußert. Sie hatten dezidiert
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 83<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
mehrfach eine andere Auffassung vertreten. Könnten Sie bitte noch mal den sich aus<br />
meiner Sicht ergebenden Widerspruch für uns auflösen?<br />
Vorsitzender:<br />
Danke schön. Herr Minister, Sie möchten? Und dann Herr Görke.<br />
Minister Christoffers:<br />
Ja, vielen Dank. Zu den Fragen von Herrn Vogel. Erstens es ist keine qualifizierte<br />
Sperre, es ist eine einfache Sperre, das heißt, kein Ausschuss muss darüber befinden.<br />
Gesperrt heißt in diesem Fall, dass diese Mittel nur für diesen Zweck eingesetzt<br />
werden können und nicht für andere Zwecke des Einzelplanes 08.<br />
Das Zweite ist: Zur Übertragbarkeit. Wir wissen gegenwärtig nicht, wann die Kommunen<br />
ihre Anträge stellen werden. Es kann durchaus sein, dass Situationen eintreten,<br />
dass im Oktober, November plötzlich die ganzen Anträge da sind. Und wir wollen mit<br />
der Übertragbarkeit sicherstellen, dass dann auch zügig ausgezahlt werden kann unabhängig<br />
von Haushaltsberatungen bzw. von dann zu treffenden Entscheidungen.<br />
Das verbirgt sich dahinter, dass die Ausgaben übertragbar sind - Sicherstellen eines<br />
kontinuierlichen Zahlungsflusses, weil wir gegenseitig noch nicht einschätzen können,<br />
in welchem Tempo und in welchem Umfang und in welchen Größenordnungen<br />
die Anträge der Kommunen sich dann einstellen können. Der Hinweis, dass es keine<br />
qualifizierte Sperre ist, bezieht sich logischerweise auch auf die Übertragbarkeit. Wir<br />
können also auch im Jahre <strong>2012</strong> diese Mittel dann nur für das einsetzen, wie es hier<br />
definiert worden ist. Ob das 10 Millionen Euro sein werden, das weiß ich nicht, das<br />
kann im Moment niemand genau vorhersagen, das muss ich auch so offen sagen.<br />
Das spielte ja auch im Parlament eine Rolle. Die Koalition hat für sich definiert, dass<br />
sie diese Summe für diesen Bereich erst einmal einstellen will. Dem kommt sie hier<br />
mit dem Änderungsantrag nach. Ich möchte mir noch eine Bemerkung gestatten.<br />
Den Haushaltsvermerk verstehe ich so, dass der Einzelplan 08 auf keinen Fall außerhalb<br />
dieser 10 Millionen Euro in irgendeiner Form, was ich im Zusammenhang mit<br />
Regelungen aus dem Vergabegesetz hier denn tatsächlich vollziehen wird, belastet<br />
wird.<br />
Herr Bretz, Sie sprachen die Frage Konnexität an. Dazu gab es ja eine <strong>Landtag</strong>sdebatte.<br />
Es gibt dazu unterschiedliche Auffassungen, das ist ja auch per Gutachten dokumentiert,<br />
ob und inwieweit Kommunen oder andere Akteure von dieser anderen<br />
Auffassung Gebrauch machen und möglicherweise dann auch klagen werden, kann<br />
ich im Moment nicht sagen.<br />
Die Koalition hat für sich definiert, dass wir in Auslegung des Konnexitätsprinzips vor<br />
allen Dingen Verwaltungsaufgaben, Mehraufwendungen hier abdecken wollen. Und<br />
wir werden sehen, ob und inwieweit die kommunale Familie oder andere Akteure diese<br />
Sichtweise teilen werden. Für den Bereich, von dem wir meinen, dass Konnexität<br />
vorliegt, reichen die vorhandenen Mittel aus unserer Sicht aus.
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 84<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Abgeordneter Görke (DIE LINKE):<br />
Wir hatten im Zusammenhang mit der Beratung des Landesvergabegesetzes eher<br />
unterschiedliche Schätzungen, welche Verwaltungsaufwände entstehen bei den<br />
Kommunen. Da gab es mal die Zahl 20 Millionen. Wir hatten in den internen Beratungen<br />
zum Beispiel bei uns im Arbeitskreis der Koalition den Städte- und Gemeindebund<br />
und den Landkreistag, die davon ausgingen so um die 7 oder 8 Millionen. Es<br />
sind Schätzungen, die in dem Zusammenhang von der Koalition eben dahingehend<br />
bewertet wurden, das eine Größenordnung von 10 Millionen Euro durchaus als realistische<br />
Größe angesetzt werden kann. Und jetzt sagen Sie natürlich: Wie kommen<br />
Sie denn auf 9 Komma und Millionen. Das hat natürlich einen Grund. Wir haben die<br />
68.000 Euro im Zusammenhang mit der Behandlung des Einzelplanes 01 abgezogen.<br />
Dort sind natürlich die Aufwendungen zum Lohnzuschuss für Reinigungs- und<br />
Bewachungsleistungen des <strong>Landtag</strong>es zu finden. Und insofern gehen wir davon aus,<br />
dass wir, wenn wir den Einzelplan 01 aufrufen, dann auch die Restsumme sehen, sodass<br />
wir mit der Steuermehreinnahme und der Verwendung von 10 Millionen Euro<br />
sowohl die Absicherung in diesem Haushaltstitel hier untersetzen als auch beim Einzelplan<br />
<strong>Landtag</strong>. Ich glaube, dass ist die politische Auffassung aller, denn ich hatte<br />
sie im Hauptausschuss von allen Fraktionen aufgenommen, dass wir das umsetzen,<br />
dass hier Menschen nicht unter einem Lohn von 6,86 Euro bestimmte Leistungen für<br />
uns erbringen. Insofern ist diese Zahl so zu verstehen.<br />
Vorsitzender:<br />
Danke schön. Herr Bretz.<br />
Abgeordneter Bretz (CDU):<br />
Ja, Herr Kollege Görke, wie Sie ja wissen, war ich an Ihren internen Sitzungen der<br />
Arbeitskreise der Koalition nicht anwesend, und von daher kann ich ja zu den besprochenen<br />
Schätzungsgrundlagen recht wenig sagen. Würden Sie denn den werten<br />
Vertretern der Oppositionsfraktionen zusichern, dass Sie denen mal zukommen lassen,<br />
wie Sie den Wert ermittelt haben, dass wir zur sachlichen Bewertung ein Kriterium<br />
haben, was Sie möglicherweise dazu bewegt hat, diese Zahl zu finden?<br />
Abgeordneter Görke (DIE LINKE):<br />
Das würde ich gerne tun, aber ich glaube, allein die Auswertung der Anhörung im<br />
Wirtschaftsausschuss zeigt Ihnen, dass die Größenordnung 10 Millionen ein Wert ist,<br />
der es möglich macht, alle Aufwendungen, die damit im Zusammenhang stehen, und<br />
zwar Mehraufwendungen, bei der kommunalen Familie abzusichern. Und gestatten<br />
Sie mir, ich glaube, dass die Oberbürgermeisterin von <strong>Brandenburg</strong> die erste wäre,<br />
die genau dies einfordern würde, und insofern glaube ich, dass das, was hier drinstehen<br />
wird, eine Zahl ist, mit der man möglicherweise - und deshalb die Übertragbarkeit<br />
- einen gewissen Spielraum hat, der aber aus unserer Sicht jetzt, wie er hier drin-
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 85<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
steht, realistisch ist für das Jahr <strong>2012</strong>.<br />
Vorsitzender:<br />
Danke schön. Herr Vogel.<br />
Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />
Ja, Herr Görke, ich bin davon überzeugt, dass Sie den Bedarf, der bei den Kommunen<br />
anfällt, mehrfach abdecken können mit dem Betrag, der hier reingeschrieben<br />
wurde, weil er einfach so horrend ist, dass mir …. Nein wir werden ihn auch nicht<br />
übertragen müssen, weil Sie dann auch im Folgejahr ja nur immer noch mehr, noch<br />
höhere Veranschlagungssätze hätten, die Sie nicht in Anspruch nehmen müssen.<br />
Meine Kritik, das hatte ich aber auch schon in den Fachberatungen im Wirtschaftsausschuss<br />
und im <strong>Landtag</strong> geäußert, hat sich tatsächlich auch an der Höhe entzündet,<br />
weil so ein bisschen der Eindruck entsteht, als ob den Kommunen hier die Zustimmung<br />
zum Vergabegesetz abgekauft werden sollte.<br />
Die Aussagen zur Haushaltssperre haben sich für mich nicht erschlossen, normalerweise<br />
ist, wenn Ausgaben gesperrt sind, für die Aufhebung erforderlich, dass der Finanzminister<br />
seine Zustimmung dann zur Aufhebung der Sperre erteilt – richtig? -,<br />
und darauf kann verzichtet werden, wenn eine eintretende Bedingung im <strong>Haushaltsgesetz</strong><br />
formuliert ist. Die eintretende Bedingung ist vermutlich, so glaube ich, jetzt<br />
Herrn Christoffers verstanden zu haben, dass ein Erstattungsantrag gestellt wird.<br />
Dann kann man sich aber gleich, muss ich sagen, diese Haushaltssperre auch schon<br />
wieder schenken, weil: Indem Sie reinschreiben, nach Prüfung der Erstattungsansprüche<br />
darf geleistet werden, ist auch klar, wenn sie geprüft wurden, dann dürfen<br />
sie diese Mittel auch ausgeben; ob der Finanzminister da jetzt ja oder nein sagt,<br />
spielt überhaupt keine Rolle mehr. Die Ausgaben sind übertragbar, verstehe ich trotzdem<br />
nicht, weil Sie immer die Möglichkeit haben, dass Sie, wenn Sie Ausgaben im<br />
Folgejahr leisten müssten, die sächlich auf das laufende Haushaltsjahr bezogen sind,<br />
dann Ausgabereste bilden können, dass Sie diese Ausgabenreste vortragen in das<br />
nächste Jahr und dass Sie dann im Verbund mit dem Finanzminister, er muss ja<br />
dann dieser Bildung des Ausgaberestes zustimmen, dann die Möglichkeit erhalten,<br />
im Folgejahr Leistungsansprüche aus dem Vorjahr abzudecken und von daher bei<br />
diesem Titel jetzt diese Formulierung reinzuschreiben. Ich weiß nicht, wo sich sonst<br />
noch im Haushalt irgendwo diese Formulierung findet. Es ist ja extrem selten, dass<br />
es überhaupt irgendwo reingeschrieben wird. Es erschließt sich für mich nicht.<br />
Vorsitzender:<br />
Schönen Dank, Herr Vogel. Meine Damen und Herren, ich würde dazu gern noch etwas<br />
ergänzend vortragen wollen. Vielleicht, wenn Sie, Herr Minister, dann darauf antworten,<br />
können Sie das in Ihre Überlegungen mit einbeziehen. Mich würde schon interessieren<br />
mit Blick in die Landeshaushaltsordnung, wo diese Verfahrensweise geregelt<br />
ist, zum Thema Sperrvermerk kann ich das im § 22, so wie da verfahren wer-
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 86<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
den soll, nicht lesen. Das zweite, was bei der Gelegenheit gleich mit beantwortet werden<br />
kann, ist die Frage der Voraussetzungen für die Übertragbarkeit. Die Absicht,<br />
schnell zu leisten, ist nach § 19 kein Kriterium für die Anordnung der Übertragbarkeit<br />
für Ausgaben, sondern da heißt es: „[...] können [...] für übertragbar erklärt werden,<br />
wenn dies ihre wirtschaftliche und sparsame Verwendung fördert.“ Dass Sie schnell<br />
leisten wollen, hat weder etwas mit wirtschaftlich noch mit sparsam zu tun. Das würde<br />
bedeuten, wenn Sie erreichen wollen, dass möglichst wenig davon in Anspruch<br />
genommen wird. Also der § 19 trägt dies jedenfalls nicht, und der § 22 - kann man<br />
mir vielleicht per Auslegung helfen, ihn besser zu verstehen. Bitte schön.<br />
Minister Christoffers:<br />
Ja, vielen Dank. Herr Vogel, zu den einzelnen Initiativen, den einzelnen Mitteln, da<br />
geht es leider nicht, dass ich Ausgabereste bilde und sie übertrage. Deswegen ist es<br />
notwendig, dass die Übertragbarkeit hier definiert wird. Das ist die Situation, deswegen<br />
haben wir das so reingeschrieben und aufgenommen. Das ist im Prinzip der Hintergrund.<br />
Man kann nicht aus jedem Bereich Ausgabereste bilden und übertragen.<br />
Das ist der Hintergrund, warum wir darum gebeten haben, diese Formulierung hier<br />
so zu wählen. Zweitens, wenn ich hier auf Herrn Bretz noch ganz kurz etwas sagen<br />
darf. Berechnet worden ist das nach den Stundensätzen und der benötigten Anzahl<br />
von Arbeitskräften, die derartige Verwaltungsvorgänge bedürfen. Wir haben uns eng<br />
an die Vorgaben bzw. an die Vorstellungen des Städte- und Gemeindebundes gehalten,<br />
um hier die Debatten dann auch sachgerecht führen zu können. Drittens, zu § 22<br />
würde ich bitten, dass der Finanzminister …<br />
- wenn ich das richtig gesehen habe, hat er sich gemeldet. Zu § 19 würde ich nur sagen,<br />
ich halte die Übertragbarkeit durchaus für gedeckt durch den Grundsatz der<br />
sparsamen Verwendung. Je länger wir das Harren hinauszögern, um so teurer wird<br />
uns das, auch vom Verwaltungsaufwand. Und insofern finde ich, dass ein sparsamer<br />
Umgang mit diesem Mittel es auch rechtfertigt, schnell zu handeln, sofern ein Erstattungsanspruch<br />
vorliegt, und dann die Mittel zu übertragen.<br />
Vorsitzender:<br />
Herr Dr. Markov, bitte.<br />
Minister Dr. Markov:<br />
Zu § 22, den Sie angesprochen haben - Sperrvermerk. Es gibt den einfachen Sperrvermerk<br />
und den qualifizierten Sperrvermerk. Wenn man einen qualifizierten Sperrvermerk<br />
anbringen will, muss man es extra so artikulieren, das sagt der Satz: „In<br />
Ausnahmefällen kann durch Sperrvermerk bestimmt werden, dass die Leistung von<br />
Ausgaben, die Besetzung von Planstellen oder Stellen oder die Inanspruchnahme<br />
von Verpflichtungsermächtigungen der Einwilligung des für den Haushalt zuständigen<br />
Ausschusses des <strong>Landtag</strong>es bedarf.“ Da wir das nicht reingeschrieben haben,<br />
gilt der erste Satz. Das ist der einfache Sperrvermerk, und der ist durch den Finanz-
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 87<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
minister sozusagen aufhebbar.<br />
Vorsitzender:<br />
Danke. Herr Bretz.<br />
Abgeordneter Bretz (CDU):<br />
Ja, Herr Minister, als ich vorhin die Frage einführte, wie Sie auf die Zahl gekommen<br />
seien, hatten Sie sich noch in einer sehr passiven Rolle bewegt, indem Sie sagten,<br />
das hat ja die Koalition gemacht. Sie haben im Fortlauf Ihrer Redewendung doch<br />
eine aktive Rolle übernommen, so dass ich davon ausgehe, dass Sie bei der Erstellung<br />
des Änderungsantrag doch einen stärker aktiveren Part hatten, als Sie eingangs<br />
durch Ihre Gestik versucht haben, herüber zu bringen. Deshalb meine Nachfrage<br />
noch einmal: Sie sagten, es würden zur Bewertung dieser Dinge bestimmte Verrechnungssätze<br />
angenommen; wenn die Koalition da schon ausweichend geantwortet<br />
hat, würden Sie uns diese Berechnung noch mal zukommen lassen? Mich würde das<br />
mal interessieren, weil ich mit der Höhe keine innere Vorstellung habe, ob das so hinkommt<br />
oder nicht.<br />
Minister Christoffers:<br />
Herr Bretz, bei der Erstellung oder bei der Erarbeitung des Vergabegesetzes gab es<br />
auch Runden mit den Oppositionsfraktionen, dort ist die Berechnungsweise auch vorgestellt<br />
worden. Aber wir stellen Ihnen das gerne noch mal zusammen und übermitteln<br />
Ihnen das.<br />
Vorsitzender:<br />
Schönen Dank. Meine Damen und Herren, vielleicht von mir abschließend noch ein<br />
kleiner Hinweis, Herr Görke. Was die Begründung des Änderungsantrages anbelangt,<br />
stellt er darauf ab, den Gemeinden 10 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen.<br />
Können Sie einen zweiten Neudruck machen, damit wir das dann unseren Fraktionskollegen<br />
auch richtig erklären können? Gibt es noch Wortmeldungen. Bitte, Herr Vogel.<br />
Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />
Eine Frage noch an den Finanzminister - VV-LHO zu § 36 -, die Einwilligung des Ministeriums<br />
der Finanzen nach § 36 Satz 1, das ist die Aufhebung der Sperre, gilt als<br />
allgemein erteilt, wenn die Aufhebung der Sperre an den Eintritt einer objektiven Bedingung<br />
geknüpft ist, diese eingetreten ist und das Ministerium der Finanzen vom<br />
Eintritt der Bedingung unterrichtet worden ist. Ist das hier der zutreffende Paragraf,<br />
also bedeutet das, wie ich vorhin interpretiert habe, dass Ihnen das in dem Moment,<br />
wo die Erstattungsansprüche der Kommunen vorliegen und geprüft sind vom Wirtschaftsminister,<br />
nur mitgeteilt werden muss, und damit ist die Sperre aufgehoben,
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 88<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
oder haben Sie tatsächlich noch irgendeine Art aktive Rolle bei der Aufhebung der<br />
Sperre?<br />
Herr Hartmann (MdF):<br />
Herr Abgeordneter Vogel, ich erkenne in der Festlegung im Haushaltsvermerk „Ausgaben<br />
können nach Prüfung der Erstattungsansprüche geleistet werden“, was eine<br />
Selbstverständlichkeit ist, keine aufhebende Bedingung. Insofern verbleibt es …<br />
(Zwischenruf: Eine eintretende Bedingung?)<br />
- ja, eine eintretende Bedingung. Insofern verbleibt es, dass der Sperrvermerk so gilt<br />
und durch den Finanzminister aufzuheben ist.<br />
Vorsitzender:<br />
Ja, darf ich mal nachfragen, wann wird der aufgehoben? Wenn die ersten 10 Anträge<br />
oder die nächsten 25 Anträge eingegangen und freigegeben worden sind vom Wirtschaftsminister?<br />
Wird das bei jedem Einzelantrag gemacht oder wird das pauschal<br />
gemacht für den ganzen Ansatz?<br />
Herr Hartmann (MdF):<br />
Also wenn beim Wirtschaftsminister entsprechende Anträge vorliegen, wird dieser sie<br />
sicherlich prüfen und uns um entsprechende Aufhebung der Sperre bitten, wie gesagt<br />
in der Höhe, die er denn braucht. Es kann ja auch in mehreren Tranchen passieren.<br />
Vorsitzender:<br />
Herr Christoffers, bitte noch mal.<br />
Minister Christoffers:<br />
Herr Vorsitzender, der Vermerk hat, wie er ausgearbeitet worden ist, Sinn und Zweck<br />
sicherzustellen, dass die eingestellten Mittel genau für diesen Sachverhalt eingesetzt<br />
werden. Und da gibt es eine enge Abstimmung zwischen dem MWE und dem MdF,<br />
die sicherstellt, dass wir dann die Anträge auch zügig abarbeiten können.<br />
Vorsitzender:<br />
Jetzt wollen wir nicht auf die innerministerielle Gewaltenteilung noch näher eingehen,<br />
sondern würden, wenn keine Wortmeldungen erfolgen, zur Abstimmung kommen.<br />
Darf ich fragen, wer dem Änderungsantrag auf entsprechend bereitgestellte Haushaltsmittel<br />
zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 89<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Abstimmung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 5 2 2<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Annahme<br />
des Änderungsantrages der SPD-Fraktion und der Fraktion<br />
DIE LINKE.<br />
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Kapitel 08 030 Titel 526 10 – Neufassung<br />
(Sachverständige, Gerichts- und ähnliche Kosten) – minus 40.000 Euro<br />
Ich rufe auf den Änderungsantrag der FDP - Minderung bei den Sachverständigen-<br />
und Gerichtskosten und ähnlichen Kosten. Wird dazu das Wort gewünscht? Ein Neudruck;<br />
ich fürchte, er wird das Schicksal des Altdrucks erfahren. Meine Damen und<br />
Herren, gibt es dazu weitere Wortmeldungen? Bitte, Herr Görke.<br />
Abgeordneter Görke (DIE LINKE):<br />
Also der Änderungsantrag der FDP ist ja hier so ein Sammler. Man versucht einzusammeln<br />
bei Sachverständigen, Gerichts- und ähnlichen Kosten und damit im nachfolgenden<br />
Änderungsantrag, den wir dann gleich diskutieren werden, die Frage der<br />
Mikrofinanzierung aufzumachen und damit einen Haushaltsansatz zu begründen. Ich<br />
will in dem Zusammenhang, falls er dann aufgerufen wird, nur sagen, wir lehnen beide<br />
ab, weil die Koalitionsfraktionen und die Regierung sich verabredet haben, dieses<br />
Instrument nicht mehr zu verfolgen, um damit ab dem Jahr 2011 das ähnliche Bundesprogramm<br />
zu nutzen vor dem Hintergrund auch der Mittelverwendung und der<br />
Möglichkeiten, die wir haben, und damit natürlich dann auch eine entsprechende Finanzierung<br />
dieses Instrumentes über die KfW-Programme sicherzustellen. Also sowohl<br />
den Änderungsantrag zum Titel 526 10 und dann nachher den eigentlichen zur<br />
Begründung der Mikrofinanzierung - Titel 862 030 - lehnen die Koalitionsfraktionen<br />
ab.<br />
Vorsitzender:<br />
Danke schön. Gibt es weitere Beiträge?<br />
Abgeordneter Görke (DIE LINKE):<br />
Oder ist der Neudruck jetzt substanziell anders?
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 90<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Vorsitzender:<br />
Herr Minister Christoffers.<br />
Minister Christoffers:<br />
Vielen Dank, Herr Vorsitzender. Ich wollte noch mal darauf verweisen, dass wir im<br />
Bereich Mikrofinanzierung das KfW-Programm anwenden, das die gleichen Konditionen<br />
beinhaltet, wie die, die wir als Land hätten geben können. Ich bin sehr froh darüber,<br />
dass wir mit den Kammern eine Vereinbarung abgeschlossen haben, dass sie<br />
uns behilflich sind, dieses Programm in die Breite der Regionen und in die Wirtschaft<br />
hineinzutragen, um hier sicherzustellen, dass die Mikrofinanzierung dann auch gewährleistet<br />
ist. Also es ist keine Abkehr von dem notwendigen Instrument. Es ist das<br />
Nutzen eines Bundesprogramms und damit eine Einsparung, die auf Landesebene<br />
vorgenommen wird.<br />
Vorsitzender:<br />
Danke schön, wir haben jetzt schon den nächsten Änderungsantrag mit in die Beratung<br />
einbezogen. Das dient vielleicht der Effizienz. Bitte, Frau Vogdt.<br />
Abgeordnete Vogdt (FDP):<br />
Vielen Dank noch mal für die Erklärung, Herr Minister Christoffers. Aus dem Grunde,<br />
das hatten Sie auch schon im Wirtschaftsausschuss vorgetragen, wird dieser Änderungsantrag<br />
auch zurückgezogen. Aber deswegen haben wir auch die Begründung<br />
für den jetzt diskutierten Änderungsantrag, dass wir das zur Verringerung der Nettoneuverschuldung<br />
verwenden wollen.<br />
Vorsitzender:<br />
Bleiben wir immer noch bei dem ersten Änderungsantrag. Gibt es weitere Beiträge<br />
dazu? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag<br />
auf Reduzierung dieser Kosten zustimmen möchte, den bitte ich um das<br />
Handzeichen.<br />
Abstimmung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 3 5 1<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />
des Änderungsantrages der FDP-Fraktion.
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 91<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Kapitel 08 030 Titel 862 30 (Ausgaben für<br />
Mikrofinanzierung) – plus 173.000 Euro sowie Änderung Erläuterungen<br />
Dieser Änderungsantrag wird von der Antragstellerin zurückgezogen.<br />
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zu Kapitel<br />
08 040 Titel 633 63 (Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände)<br />
– plus 500.000 Euro sowie Einfügen von Erläuterungen<br />
Dann kommen wir zum RENplus-Programm – Aufstockung um 500.000 Euro. Wer<br />
möchte dazu das Wort haben? Bitte, Herr Görke.<br />
Abgeordneter Görke (DIE LINKE):<br />
Der erklärt sich von selbst: Fortsetzung der Strategie der Koalitionsfraktionen in dem<br />
Zusammenhang im letzten Jahr, um zur Unterstützung kommunaler Energiekonzepte<br />
die Mittel hier bereitzustellen, und insofern Bitte um Zustimmung.<br />
Vorsitzender:<br />
Gut, Danke schön. Gibt es weitere Wortmeldungen dazu? Das ist nicht der Fall.<br />
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um<br />
das Handzeichen.<br />
Abstimmung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 5 1 3<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Annahme<br />
des Änderungsantrages der SPD-Fraktion und der Fraktion<br />
DIE LINKE.<br />
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Kapitel 08 050<br />
TGr. 61 (Zuschüsse und Zuweisungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe<br />
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ [GRW]) – Neufassung des<br />
Haushaltsvermerks<br />
Dann kommen wir zum Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei der<br />
Zweckbestimmung GRW, hier soll - na gut, die Absichten wird vielleicht der Antragsteller<br />
erklären. Er hat das Wort.
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 92<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />
Danke, es geht bei diesem wie bei einem Folgeänderungsantrag, den ich dann nicht<br />
weiter erläutern will, darum, dass hier die Deckungsfähigkeit zwischen Investitionen<br />
und konsumtiven Ausgaben eingeschränkt wird. Also momentan können die Ausgaben,<br />
egal wo sie veranschlagt sind, sowohl in den 6-er als auch in den 8-er Titeln<br />
ausgegeben werden. Wir haben ja die Diskussion im Land, dass die Investitionsquote<br />
massiv absinkt. Wir haben damit im Prinzip wenig Probleme, weil wir natürlich sehen,<br />
dass es mit sinkenden Zuweisungen des Bundes und der EU zwangsläufig auch<br />
zur Absenkung bei den Investitionen kommen muss. Aber wir möchten dennoch diese<br />
Diskussion soweit aufgreifen - es muss eine Sperre nach unten eingerichtet werden,<br />
so wie im allgemeinen Haushalt auch, dass auch EFRE-Mittel usw.,also Mittel,<br />
die vom <strong>Haushaltsgesetz</strong>geber für Investitionen veranschlagt und vom Land verausgabt<br />
werden, nicht einfach umgerubelt werden können für 6-er Mittel, also für konsumtive<br />
Ausgaben; und das ist Ziel und Zweck dieser Änderungsanträge.<br />
Vorsitzender:<br />
Herr Minister Christoffers.<br />
Minister Christoffers:<br />
Herr Abgeordneter Vogel, wir hatten die Diskussion ja auch schon im Wirtschaftsausschuss.<br />
Ich möchte auf zwei Punkte hinweisen. Erstens: Ich glaube, nicht jede konsumtive<br />
Ausgabe ist schlecht. Wir haben in beiden Titelgruppen die Möglichkeit, sogenannte<br />
konsumtive Ausgaben zu leisten durch die Investition in Köpfe. Und gerade<br />
im Bereich der Technologie- und Forschungsförderung wird eine nichtinvestive Unterstützung<br />
zur Umsetzung von Forschungsvorhaben beispielsweise zur Vernetzung<br />
von Wirtschaft und Wissenschaft immer wichtiger. Und insofern ist es nicht zutreffend<br />
- wie in der Antragsbegründung steht -, dass hier ein Nachgeschmack bleibt, dass investive<br />
Mittel zugunsten konsumtiver Förderung umgesetzt werden sollen, sondern<br />
im Gegenteil. Wir wenden die Mittel im Bereich der Technologieförderung an, um<br />
zum Beispiel durch Unterstützung von GRW-Netzwerken, durch Innovationsgutscheine<br />
und und und Möglichkeiten zu finden, Investitionen in Köpfe vorzunehmen, die für<br />
uns zunehmend wichtiger werden, wenn wir ein Technologie- und Technikstandort<br />
bleiben. Das ist kein Verschieben von Investitionsaufgaben in Verwaltungsaufgaben<br />
und ähnliches innerhalb des Ministeriums, sondern es ordnet sich der Zielsetzung<br />
unter, dass wir im Bereich Technologie und Forschung hier ein Stück weit umsteuern<br />
müssen. Ich glaube, es ist auch Bestandteil der Diskussion, was man unter Investitionen<br />
versteht. Alle Fraktionen haben im <strong>Landtag</strong> erklärt, dass sie beispielsweise Investitionen<br />
oder Ausgaben für Bildung nicht einfach nur als konsumtive Ausgaben<br />
verstehen. Wir haben hier einen ähnlichen Sachverhalt, und insofern ist die Möglichkeit,<br />
hier zwischen den beiden genannten Hauptgruppen Geld dann auch umzuschichten,<br />
für uns zwingende Voraussetzung, um technologiepolitisch handlungsfähig<br />
zu bleiben. Also wir nehmen hier keine Reduzierung der Investitionen zulasten<br />
oder zugunsten von Verwaltungsausgaben vor.
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 93<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Vorsitzender:<br />
Schönen Dank, Herr Vogel, bitte.<br />
Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />
Herr Minister, Sie sagen, Sie tun das nicht, aber der Haushaltsvermerk, so wie er gegenwärtig<br />
drin steht, ermöglicht es Ihnen. Ich nehme mal die Titelgruppe 94, da haben<br />
Sie zum Beispiel sächliche Verwaltungsausgaben mit 2 Millionen Euro veranschlagt,<br />
und nach dem Verstärkungsvermerk könnten Sie es aufstocken. Oder Öffentlichkeitsarbeit<br />
haben Sie zu 200.000 Euro drin stehen, könnten Sie aufstocken.<br />
Sie haben Entgelte für Aushilfen, könnten Sie aufstocken. Und von daher gibt es diese<br />
Sperre nach unten nicht, sondern Sie könnten, wenn Sie wollen, aufgrund des<br />
derzeitigen Haushaltsvermerks genauso vorgehen, investive Mittel in Verwaltungsausgaben<br />
stecken. Sie haben hier erklärt, dass Sie es nicht tun. Das finde ich ja löblich,<br />
aber aus dem <strong>Haushaltsgesetz</strong> ergibt sich das nicht.<br />
Vorsitzender:<br />
Herr Christoffers, bitte.<br />
Minister Christoffers:<br />
Herr Vogel, ich gebe Ihnen gern ein Beispiel für das, was unter Öffentlichkeitsarbeit<br />
zu verstehen ist. Wir hätten die gesamte Innovationsstrategie mit Berlin und auch die<br />
Cluster-Strategie nicht so konzipieren und nicht so umsetzen können, wenn wir nicht<br />
die Möglichkeiten gehabt hätten, auf solche finanziellen Fonds zurückzugreifen.<br />
Wenn Sie ins Ausland fahren, um einen zweiten Bereich anzusprechen, den Sie erwähnt<br />
haben, dann werden Sie den unmittelbaren Nutzen möglicherweise infrage<br />
stellen wollen, aber wenn Sie dann mitbekommen, in welchem Umfang Kontakte angebahnt<br />
und abgeschlossen werden, dann ist diese nichtinvestive Förderung durchaus<br />
ein Punkt von existenzieller Bedeutung. Insofern möchte ich Ihnen nur die Sorge<br />
nehmen, dass wir hier verantwortungslos damit umgehen. Ich glaube, das würde uns<br />
das Parlament auch nicht durchgehen lassen, und nebenbei haben wir noch den<br />
Landesrechnungshof, der uns in dankbarer Art und Weise darin aufmerksam begleitet,<br />
der spätestens dann darauf aufmerksam machen würde, dass wir hier möglicherweise<br />
gegen Grundsätze verstoßen. Insofern würde ich den Ausschuss darum bitten,<br />
uns die Handlungsfähigkeit in diesem Bereich zu erhalten und die gegenseitige Deckungsfähigkeit<br />
aufrecht zu erhalten.<br />
Vorsitzender:<br />
Herr Vogel, überzeugt? Nein, nicht überzeugt. Dann stimmen wir ab. Wer für den Änderungsantrag<br />
von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmt, den bitte ich um das Handzeichen.
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 94<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Abstimmung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 1 7 1<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />
des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-<br />
NEN.<br />
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Kapitel 08 050 Titel 683 62 (Zuschüsse<br />
für laufende Zwecke an private Unternehmen) – plus 3.000.000 Euro sowie Ausbringen<br />
eines Haushaltsvermerks<br />
Dann rufe ich auf den Änderungsantrag der CDU-Fraktion auf zu Kapitel 08 050 Titel<br />
683 62, auf der Seite 85 zu finden. Das Wort hat Herr Bretz. Bitte!<br />
Abgeordneter Bretz (CDU):<br />
Ja, Herr Vorsitzender, meine Damen, meine Herren. Die CDU-Fraktion findet, dass<br />
das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten vom zuständigen Finanzminister<br />
sehr stark, wenn ich es etwas unfachlich sagen darf, gerupft wurde. Von daher<br />
möchten wir gern einen Beitrag leisten, dem Wirtschaftsminister bei der Verwirklichung<br />
seiner Aufgaben etwas stärker unter die Arme zu greifen, und schlagen vor,<br />
einen Änderungsantrag zur Innovationsoffensive und Technologieförderung zu machen,<br />
der auch entsprechend ausgestattet ist. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte<br />
der Begründung. Wir werben sehr um die Zustimmung, und Sie würden damit auch<br />
einen aktiven Beitrag leisten, dem Wirtschaftsminister bei der Erfüllung seiner Aufgaben<br />
behilflich zu sein.<br />
Vorsitzender:<br />
So sind wir, ja. Dafür Wortmeldungen? Herr Görke.<br />
Abgeordneter Görke (DIE LINKE):<br />
Ja, nur zu dem Rupfen, weil: Man könnte das vor dem Hintergrund der nicht ganz<br />
einfachen und angespannten Haushaltssituation in diesem Land natürlich auf alle beziehen,<br />
egal, wer hier regiert, Herr Kollege Bretz. Aber jetzt mal zu Ihrem Ansatz, zu<br />
Ihrem tatsächlichen Ansatz im Zusammenhang mit der Kofinanzierung ...<br />
(Abgeordneter Bretz [CDU]:Wir würden manches nicht so machen wie Sie!)<br />
- der GRW-Mittel …
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 95<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
(Minister Dr. Markov: Das ist nicht gesagt.)<br />
(Zuruf: Das ist von vorgestern!)<br />
(Zuruf: Das ist Ihre Meinung!)<br />
- weil er darauf abhebt, der Kollege. Sie würden 8,50 Euro möglicherweise beim Vergabegesetz<br />
so wie in Berlin beantragen, das wäre sehr löblich. Nein, kommen wir zurück<br />
auf die GRW-Problematik. Also auch wir in der Fraktion haben auch noch mal<br />
sehr intensiv diesen Punkt diskutiert, sind auch der Auffassung, dass wir hier vor<br />
dem Hintergrund auch der Möglichkeiten der Kofinanzierung des Bundes, das wir es<br />
tun müssten. Wir haben aber im Gegensatz zu Ihnen keine Deckungsquelle gefunden.<br />
Und das, was Sie hier anbieten - Landesprogramm „Arbeit für <strong>Brandenburg</strong>“ - ist<br />
natürlich eine Fortsetzung von kleinen Provokationen, die Sie hier schon den ganzen<br />
Tag versuchen: Schüler-BAföG oder jetzt das Landesprogramm „Arbeit für <strong>Brandenburg</strong>“<br />
als Deckungsquelle hier näher zu bringen. Deshalb müssen wir Ihren Änderungsantrag<br />
auch diesbezüglich ablehnen. Das kurz zur Begründung für unsere Position.<br />
Abgeordneter Burkardt (CDU):<br />
Darf ich jetzt mal als Mitglied dieses Ausschusses nachfragen, Herr Görke: Würden<br />
Sie denn dem Änderungsantrag zustimmen, wenn wir die Deckung bei den Altanschließern<br />
suchen würden?<br />
Abgeordneter Görke (DIE LINKE):<br />
Ich glaube, wir sind da an die Grenze des Machbaren gegangen …<br />
(Gelächter)<br />
- und könnten denn Ihre Intention nicht weiter verstärken.<br />
Vorsitzender:<br />
Gut, gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur<br />
Abstimmung. Wer dem CDU-Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um<br />
das Handzeichen.<br />
Abstimmung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 4 5 -
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 96<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />
des Änderungsantrages der CDU-Fraktion.<br />
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Kapitel 08 050<br />
TGr. 94 (Zuschüsse und Zuweisungen aus Mitteln des Europäischen Fonds für<br />
regionale Entwicklung [EFRE] 2007 - 2013) – Neufassung des Haushaltsvermerks<br />
Wir kommen zu einem Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der<br />
Zweckbestimmung EFRE einen entsprechenden Haushaltsvermerk anzubringen.<br />
Herr Vogel, wird dazu noch mal das Wort gewünscht? Die Diskussion haben wir dazu<br />
geführt. Der Herr Minister hat uns von seinen guten Absichten überzeugt oder nicht<br />
überzeugt. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir<br />
zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen<br />
möchte, den bitte ich um das Handzeichen.<br />
Abstimmung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 1 7 1<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />
des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-<br />
NEN.<br />
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Kapitel 08 050 Titel<br />
862 94 (Darlehen an private Unternehmen) – plus 23.000.000 Euro und Änderung<br />
des Haushaltsvermerks<br />
Nächster Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Darlehen an private<br />
Unternehmen. Hier eine Aufstockung um 23 Millionen Euro. Wird dazu noch das<br />
Wort gewünscht? Bitte, Herr Vogel.<br />
Abgeordneter Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />
Ja, wir hatten es im Ausschuss ausführlich erörtert, und der Grundansatz ist ja einfach,<br />
dass mehr Mittel für Darlehen zur Verfügung gestellt werden zulasten der Mittel,<br />
die für direkte Zuwendungen und Zuschüsse aufgewendet werden. Und das ist Inhalt<br />
dieses Änderungsantrages.
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 97<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Vorsitzender:<br />
Danke schön. Minister Christoffers.<br />
Minister Christoffers:<br />
Herr Vogel wies ja schon darauf hin, dass wir das im Ausschuss erörtert haben. Ich<br />
glaube, dass der Übergang zur Darlehensfinanzierung politisch völlig unstrittig ist in<br />
diesem Parlament. Dazu haben sich alle Fraktionen mehrfach geäußert. Der Änderungsantrag<br />
ist aber leider nicht so umzusetzen - das hatten wir im Wirtschaftsausschuss<br />
auch darzustellen versucht. Aufgrund eines Vorgangs in Sachsen-Anhalt sind<br />
gegenwärtig die Möglichkeiten, weitere Darlehensfonds mit EU-Mitteln einzurichten,<br />
gesperrt. Es geht um unterschiedliche Auslegungsfragen der EU-Kommission und<br />
der Bundesregierung zu revolvierenden Fonds. Bevor dieser Sachverhalt nicht geklärt<br />
ist, können keine weiteren Fonds aufgelegt werden. Es ist nicht absehbar, wann<br />
dieser Sachverhalt geklärt ist. Es ist nicht auszuschließen, dass es zu einer Klage<br />
der Bundesregierung gegen die Kommission wegen dieses Vorgangs kommen wird.<br />
Das bleibt abzuwarten. Wir orientieren uns gegenwärtig darauf, und dazu haben wir<br />
auch eine Arbeitsgruppe mit dem Finanzministerium eingerichtet, alle Vorbereitungen<br />
zu treffen, 2014 in der neuen Strukturfondsperiode sofort mit neuen Fonds agieren zu<br />
können. Sollte eine Situation eintreten, dass sich die Situation noch in dieser Legislaturperiode<br />
entspannt, was wirklich nicht absehbar ist, würden wir selbstverständlich<br />
versuchen, unsere Ansätze dann auch weiter umzusetzen. Gegenwärtig ist dieser<br />
Änderungsantrag nicht umsetzbar, so gern ich, wir weitere Darlehensfinanzierungsmöglichkeiten<br />
aus EU-Mitteln hier auch umsetzen würden.<br />
Vorsitzender:<br />
Schönen Dank. Gibt es weitere Beiträge? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir<br />
zur Abstimmung des Änderungsantrags von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer dem<br />
Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.<br />
Abstimmung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 1 5 3<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Ablehnung<br />
des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-<br />
NEN.
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AHF 5/31-1 S. 98<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 25.11.2011<br />
31. Sitzung (öffentlich) ma-br<br />
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Kapitel 08 050 Titel 526 95 (Kosten für<br />
Sachverständige, Gerichts- und ähnliche Kosten) – minus 100.000 Euro<br />
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Kapitel 08 050 Titel 526 96 (Kosten für<br />
Sachverständige, Gerichts- und ähnliche Kosten) – minus 33.000 Euro<br />
Meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion, Frau Vogdt, hat mir signalisiert, dass<br />
die beiden nächsten Änderungsanträge, die sich wiederum mit den Kosten für Sachverständige<br />
usw. befassen, zurückgezogen werden.<br />
Daher haben wir darüber nicht mehr zu befinden, sondern kommen zur Endabstimmung<br />
über den Einzelplan 08 des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten.<br />
Ich darf fragen, wer diesem Einzelplan 08 seine Zustimmung geben möchte,<br />
den bitte ich um das Handzeichen.<br />
Gesamtabstimmung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
JA NEIN ENTH.<br />
AHF 5 4 -<br />
Damit beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen, dem<br />
<strong>Landtag</strong> die Annahme des Einzelplanes 08 in der vom federführenden<br />
Ausschuss beschlossenen Fassung zur 2. Lesung zu empfehlen.<br />
Ich schließe den öffentlichen Teil der Sitzung.<br />
(Dieses Protokoll wurde durch Beschluss des Ausschusses gemäß § 83 Satz 3 GOLT in der<br />
35. Sitzung am 09.02.<strong>2012</strong> bestätigt.)<br />
Anlagen<br />
Anlage 1: MdF-Vorlage Nr. 37/11 (zu TOP 1)<br />
Anlage 2: Änderungsanträge zum Einzelplan 03 (zu TOP 2)<br />
Anlage 3: Schreiben der PKK vom 20.10.2011 (zu TOP 2)<br />
Anlage 4: Schreiben des StGB <strong>Brandenburg</strong> vom 23.11.2011 (zu TOP 2)<br />
Anlage 5: Änderungsanträge zum Einzelplan 04 (zu TOP 2)<br />
Anlage 6: Änderungsanträge zum Einzelplan 05 (zu TOP 2)<br />
Anlage 7: Änderungsanträge zum Einzelplan 06 (zu TOP 2)<br />
Anlage 8: Änderungsanträge zum Einzelplan 08 (zu TOP 2)
Anlage 4<br />
LAND BRANDENBU GEINGEGANGEN Ministerium der Finanzen<br />
Ministerium der Finanzen des Landes <strong>Brandenburg</strong> 1 Heinrich-Mann-Allee 107 1 14473 Potsdam<br />
Vorsitzender des Ausschusses<br />
für Haushalt und Finanzen<br />
des <strong>Landtag</strong>es <strong>Brandenburg</strong><br />
Herr Ludwig Burkardt<br />
OB. NOV, 2011/6e<br />
Erledigt zer<br />
Potsdam, den e. November 2011<br />
MdF-Vorlage Nr. 37/11<br />
Ergebnis der 139. Sitzung des AK Steuerschätzung vom 2. bis 4. November<br />
2011 in Halle (Saale) für <strong>Brandenburg</strong><br />
Bericht des Ministeriums der Finanzen an den Ausschuss für Haushalt und<br />
Finanzen<br />
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,<br />
zur Unterrichtung der Mitglieder des Ausschusses für Haushalt und Finanzen über<br />
das Ergebnis der 139, Sitzung des Arbeitskreises ,,Steuerschätzung" vom 2. bis 4.<br />
November 2011 in Halle (Saale) und die sich daraus ergebenen Schlussfolgerun-<br />
gen für <strong>Brandenburg</strong> lege ich hiermit folgenden Bericht vor.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Dr. Helmuth Markov<br />
Anlage<br />
Der Minister<br />
Heinrich-Mann-Allee 107, Haus 10<br />
14473 Potsdam<br />
Hausruf: 0331 866-6001<br />
Fax: 0331 866-6666<br />
Internet: www.mdf.branderiburq.de<br />
vorzimmer-m@mdf.brandenburg.de
1. Vorbemerkung<br />
Steuerschätzung November 2011<br />
Steuerschätzung November 2011 - 02.bis 04. November 2011 in Halle (Saale)<br />
Ergebnisbericht<br />
In der November-Steuerschätzung 2011 wird nunmehr zum zweiten Mal die Prognose für die Einnahmen<br />
aus Steuern, Länderfinanzausgleich (LFA) und Fehlbetrags-Bundesergänzungszuweisungen<br />
(Fehl-BEZ) für das laufende und den gesamten Finanzplanungszeitraum erstellt. Zusätzlich wird im<br />
Rahmen der Mittefristprognose auch das nächstfolgende Jahr (2016) prognostiziert, um für die anstehenden<br />
Haushaltsaufstellungsvertahren bei Bund und Ländern erste Einschätzungen zur Einnahmenentwicklung<br />
zu erhalten. Damit umfasst die diesjährige November-Schätzung die Jahre 2011 bis 2016.<br />
Die hier vorgestellten Ergebnisse basieren auf den offiziellen Ergebnissen des Arbeitskreises Steuerschätzung<br />
vom 4. November 2011 sowie dessen Regionalisierung für die Länder durch das Finanzministerium<br />
Baden-Württemberg.<br />
Aufgrund der Vereinbarung im Arbeitskreis, nur geltendes Recht als Schätzgrundlage anzuwenden,<br />
finden in dieser Schätzung folgende Gesetze und aufkommenswirksame Änderungen mit steuerrechtsändernden<br />
Tatbeständen erstmals Berücksichtigung:<br />
• Steuervereinfachungsgesetz 2011,<br />
• 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vorn 31. Juli 2011 (BGBl. I S. 1704),<br />
• Urteile des BFH zur steuerlichen Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahr-<br />
zeugs für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (§ 8 Abs.2 S.3 EStG).<br />
Die geschätzten Steuermehreinnahmen aller genannte Rechtsänderungen belaufen sich bundesweit im<br />
Jahr 2011 auf rd. 1,2 Mrd. €; hauptsächlich aus der Änderung bei der Kernbrennstoffsteuer. Bis zum<br />
Jahr 2015 steigen die Aufkommensminderungen auf rd. 1,9 Mrd. E. Dabei betreffen die Mindereinnahmen<br />
zunächst hauptsächlich den Bund durch geschätzte geringere Einnahmen bei der Kernbrennstoffsteuer.<br />
Für die Länder betragen aufgrund der Rechtsänderungen die Mindereinnahmen nach derzeitigen<br />
Angaben jährlich rd. 80 Mio. E.<br />
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung<br />
Grundlage der Schätzung bilden die in der Herbstprojektion von der Bundesregierung erstellten Eckwerte,<br />
die folgende Entwicklungen unterstellen:<br />
Weltkonjunktur und internationales Umfeld<br />
Die weltwirtschaftliche Dynamik ist zwar weiter aufwärts gerichtet, aber schwächer als noch im Mai angenommen.<br />
Für das Welt-BIP wird in Anlehnung an Einschätzungen internationaler Organisationen in<br />
den Jahren 2011 und <strong>2012</strong> preisbereinigt eine Zunahme um jeweils rd. 3 3/4 % erwartet. Der Welthandel<br />
wird nach einem kräftigen Anstieg im vergangenen Jahr mit etwa 7 1/2 % in diesem und mit 5 1/2 % im<br />
kommenden Jahr zunehmen. Im Projektionszeitraum dürfte sich somit das kräftige weltwirtschaftliche<br />
Expansionstempo etwas verlangsamen.<br />
1/12
Weitere Annahmen der Projektion sind:<br />
Für Europa wird eine schwächere Entwicklung erwartet.<br />
Steuerschätzung November 2011<br />
Es werden für den Projektionszeitraum keine Änderungen des Zins- und Wechselkursgefüges<br />
sowie der Weltmarktpreise unterstellt.<br />
• jahresdurchschnittlicher Ölpreis der Sorte Brent im Jahr 2011 rd. 112 US-Dollar je Barrel und<br />
im Jahr <strong>2012</strong> rd. 114 US-Dollar je Barrel,<br />
• Wechselkurs: 1,40 US-Dollar je Euro für das Jahr 2011 und 1,37 US-Dollar je Euro<br />
• für das Jahr <strong>2012</strong>,<br />
• Refinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank: 2011 1,3 %, <strong>2012</strong> 1,5 %<br />
Binnenwirtschaftliche Rahmenbedingungen<br />
Es wird davon ausgegangen, dass im Projektionszeitraum die Inlandsnachfrage zunehmend an Kraft<br />
gewinnt, da insbesondere die privaten Konsumausgaben deutlich aufwärts gerichtet sind. Auch die Bruttoanlageinvestitionen<br />
tragen im gesamten Projektionszeitraum zum Wachstum bei.<br />
Bereits im vergangenen Jahr überschritt die Kapazitätsauslastung nach dem starken Einbruch während<br />
der Krise ihre langfristigen Durchschnittswerte. Es gab Nachholbedarf bei den Ersatz- und Modernisierungsinvestitionen.<br />
Zunehmend gewinnt damit die Kapazitätserweiterung an Bedeutung. Die Ausrüstungsinvestitionen<br />
werden in diesem Jahr abermals kräftig zunehmen. Der gewerbliche Bau wirkt angesichts<br />
anhaltender Ausrüstungsinvestitionen expansiv auf die gesamtwirtschaftliche Aktivität. Die Wohnungsbauinvestitionen<br />
profitieren von den günstigen Rahmenbedingungen durch steigende Einkommen<br />
und positive Beschäftigungsentwicklung sowie niedrige Hypothekenzinsen. Die staatlichen Bauinvestitionen<br />
wurden durch die staatlichen Stützungsmaßnahmen stimuliert. Insgesamt dürften die Bauinvestitionen<br />
im laufenden Jahr so kräftig zunehmen wie seit dem Wiedervereinigungsboom im Jahr 1994 nicht<br />
mehr.<br />
Im kommenden Jahr wird sich die Expansion der Investitionsaktivität verlangsamen. Der private Konsum<br />
wird sich im Jahresverlauf weiter erholen. Die privaten Konsumausgaben tragen angesichts günstiger<br />
Einkommensperspektiven und einer positiven Arbeitsmarktentwicklung merklich zum Wachstum<br />
bei (Wachstumsbeitrag: +0,7 Prozentpunkte).<br />
Der staatliche Konsum wird im Projektionszeitraum die gesamtwirtschaftliche Aktivität stützen.<br />
Der Beitrag des Außenhandels zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung liegt dieses Jahr voraussichtlich<br />
bei +0,4 Prozentpunkten. Er trägt damit zu knapp 14 % zum Anstieg der gesamtwirtschaftlichen Aktivität<br />
bei. Im kommenden Jahr verringert sich der Wachstumsimpuls des Außenhandels auf Null.<br />
Die Verbraucherpreise werden im Jahre 2011 mit 2,3 % aufgrund höherer Rohstoffpreise merklich stärker<br />
als im vergangenen Jahr zunehmen. Im Jahre <strong>2012</strong> dürfte der Zuwachs des Preisniveaus bei 1,8 %<br />
liegen.<br />
Ergebnisse der Projektion<br />
Für das Jahr 2011 erwartet die Bundesregierung einen Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um<br />
real +2,9 %. Die Projektion liegt damit 0,3 Prozentpunkte höher als in der Frühjahresprojektion 2011<br />
vom April dieses Jahres. Für das Jahr <strong>2012</strong> wird von einem Wachstum von +1,0 % ausgegangen. Sie<br />
2/12
Steuerschätzung November 2011<br />
liegt damit um 0,2 Prozentpunkte über der Gemeinschaftsdiagnose der Wirtschaftsforschungsinstitute<br />
vom Oktober 2011.<br />
Prognose<br />
BIP<br />
Bruttolohnsumme<br />
UvE*<br />
Für Nominal Real Gesamt je Arbeitnehmer<br />
Mai 11 3,5 2,6 3,0 2,1 4,9<br />
Nov 11 2011 3,8 2,9 4,7 3,4 3,1<br />
Differenz +0,3 +0,3 +1,7 +1,3 -1,8<br />
Mai 11 3,5 1,8 3,3 2,7 4,1<br />
Nov 11 <strong>2012</strong> 2,4 1,0 2,8 2,4 2,5<br />
Differenz -1,1 -0,8 -0,5 -0,3 -1,6<br />
Mai 11 3,0 1,6 2,5 2,4 4,7<br />
Nov 11 <strong>2012</strong>115 2,9 1,6 2,5 2,5 4,5<br />
Differenz -0,1 0,0 0,0 +0,1 -0,2<br />
* UvE: Unternehmens- und Vermögenseinkommen<br />
Auf dem Arbeitsmarkt dürfte die Zahl der registrierten Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2011 um<br />
268.000 Personen abnehmen. Im Jahresdurchschnitt <strong>2012</strong> geht die Arbeitslosigkeit voraussichtlich um<br />
weitere 120 000 Personen zurück. In beiden Jahren wird die Drei-Millionen-Marke unterschritten.<br />
Die Erwerbstätigkeit wird im Jahresdurchschnitt 2011 voraussichtlich um rund 525,000 Personen zunehmen<br />
(+1,3 %) und im Durchschnitt des Jahres <strong>2012</strong> ebenfalls um rund 200 000 Personen steigen<br />
(+0,5 %). Die Zahl der Arbeitnehmer dürfte sich im Projektionszeitraum um etwa 460 000 Personen<br />
(+1,3 %) bzw. um 150 000 Personen (+0,4 %) erhöhen (jeweils Inlandskonzept). Der Anstieg der Erwerbstätigkeit<br />
fällt kräftiger aus als der Rückgang der Arbeitslosigkeit. Grund hierfür ist unter anderem<br />
der weitere Rückgang der stillen Reserve.<br />
Die Lohnentwicklung ist weiter aufwärtsgerichtet. Die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer nehmen<br />
im Projektionszeitraum im Jahre 2011 um 3,4 `)/0 und im Jahre <strong>2012</strong> um 2,4 % zu (Lohnsumme<br />
2011: +4,7 % und <strong>2012</strong>: +2,8 %). Die Nettolöhne je Arbeitnehmer steigen aufgrund der Beitragssatzanpassungen<br />
in den Gesetzlichen Krankenversicherungen, der Arbeitslosenversicherung sowie der kalten<br />
Progressen bei der Lohnsteuer in diesem Jahr weniger stark (+2,8 %). Im Jahr <strong>2012</strong> expandieren sie<br />
aufgrund der Beitragssatzsenkung bei der Gesetzlichen Rentenversicherung um 2,3 %. Die Lohnstückkosten<br />
nehmen moderat zu (2010: -0,9 %; 2011: +1,6 %; <strong>2012</strong>: +1,7 %).<br />
Mittelfristige Entwicklung<br />
Es wird auf mittlere Sicht davon ausgegangen, dass für die weltweite wirtschaftliche Aktivität nach guten<br />
Wachstumsjahren 2010 und 2011 auch für die Folgejahre gute Grundbedingungen für eine moderatere<br />
Fortsetzung dieser Entwicklung trotz gestiegener Risiken vorhanden sind. Es wird von einem anhaltend<br />
moderaten Wachstum des Welthandels ausgegangen. Die mittelfristigen Exportchancen der deutschen<br />
Wirtschaft werden als gut eingeschätzt. Gerade in überdurchschnittlich wachsenden Schwellenländern<br />
wie Brasilien, China, Indien und Russland ist der Bedarf an deutschen Investitionsgütern hoch.<br />
Für Rohöl und Rohstoffe werden im Prognosezeitraum keine angebotsseitigen Versorgungsengpässe<br />
unterstellt.<br />
3/12
Wirtschafts- und Finanzpolitik:<br />
Steuerschätzung November 2011<br />
Im Euro-Raum wird der Ausstieg aus den konjunkturellen Stützungsmaßnahmen fortgesetzt. Die Schuldenkrise<br />
einiger Staaten weitet sich nicht aus. Die Wirtschaftsentwicklung verläuft sehr heterogen.<br />
In Deutschland wird die Fortsetzung einer wachstumsorientierte Wirtschafts- und Finanzpolitik in<br />
Deutschland unterstellt.<br />
Unter den genannten Voraussetzungen sind die Rahmenbedingungen für mehr Wachstum und Beschäftigung<br />
bei Preisstabilität auf mittlere Sicht günstig:<br />
Durch den kräftigen Aufschwung wird für das Produktionspotenzial im Projektionszeitraum nach<br />
Überwindung der Krise ein Wachstum um jahresdurchschnittlich 1,4 Prozent pro Jahr prognostiziert.<br />
Der jährliche Anstieg liegt rund 0,2 Prozentpunkte über der Potenzialwachstumsrate der<br />
zurückliegenden Dekade.<br />
• Das Potenzialwachstum eröffnet den Spielraum für ein kräftiges Wirtschaftswachstum in der<br />
mittleren Frist. Von 2011 bis 2016 beträgt die Zunahme des realen Bruttoinlandsprodukt pro<br />
Jahr rund 1,7 Prozent.<br />
• Stellt man die dynamischen Jahre der kurzfristigen Projektion für 2011 und <strong>2012</strong> in Rechnung,<br />
ergibt sich für die verbleibenden Jahre 2013 bis 2016 ein Wachstum von durchschnittlich 1,6<br />
Prozent pro Jahr.<br />
• Auf dem Arbeitsmarkt setzt sich auch in der mittleren Frist die günstige Entwicklung fort. Die<br />
Zahl der Arbeitslosen wird bis zum Jahr 2016 voraussichtlich auf rund 2,6 Mio. sinken.<br />
Risikobewertung<br />
Von den Vertretern des BMWI wird die Herbstprojektion 2011 als ausgewogen eingeschätzt. Es wird<br />
eine Reihe von Chancen und Risiken genannt, die Einfluss auf die tatsächliche Entwicklung haben können.<br />
Risiken bestehen:<br />
hauptsächlich im weltwirtschaftlichen Gefüge. Das Hauptrisiko liegt im Fortgang der Bewältigung<br />
der Schuldenkrise und Vertrauenskrise in vielen Staaten. Dadurch bedingt bleibt die Unsicherheit<br />
hoch. Mit der Vertrauenskrise verbunden ist die Stabilität des Banken- und Finanzsektors<br />
sowie des Euro. Weiter zunehmende Unsicherheit an den Finanzmärkten kann zu Konsumund<br />
Investitionszurückhaltung führen.<br />
• Zudem besteht im Preisniveau — nicht zuletzt infolge unsicherer Rohstoffpreisentwicklung und<br />
der expansiv ausgerichteten weltweiten Liquiditätsversorgung — ein Risikopotential. Steigende<br />
Inflationserwartungen könnten bremsend auf die wirtschaftlichen Aktivitäten wirken.<br />
Als Chancen werden dagegen aufgeführt:<br />
• Mögliche noch stärkere aufschwungbedingte binnenwirtschaftliche Selbstverstärkungseffekte,<br />
4/12
• Eine Unterschätzung der Grunddynamik im privaten Sektor würde bedeuten, dass<br />
Steuerschätzung November 2011<br />
• Produktivitätsreserven bestehen und bessere strukturelle Wachstumsbedingungen<br />
vorherrschen,<br />
• Investitionen durch das noch sehr niedrige (Real-)Zinsniveau stärker beflügelt werden<br />
als unterstellt,<br />
• eine rasche und überzeugende Lösung der europäischen Schuldenkrise sowie die<br />
Rückkehr der Vereinigten Staaten auf einen nachhaltigen Wachstumspfad die Nachfrage<br />
nach deutschen Produkten zusätzlich erhöhen könnte.<br />
Darüber hinaus könnte auch die weltwirtschaftliche Dynamik kräftiger als erwartet ausfallen,<br />
wovon Deutschlands Exporteure profitieren würden.<br />
5/12
2. Entwicklung der Steuereinnahmen auf gesamtstaatlicher Ebene<br />
700.000<br />
650.000 —<br />
600.000 —<br />
w 550.000 —<br />
ä<br />
.E 500.000<br />
Steuerschätzung November 2011<br />
Nach den krisenbedingten Einbrüchen der Steuereinnahmen im Jahr 2009 und dem auch trotzt frühzeitig<br />
wieder einsetzender Konjunkturbelebung im Jahr 2010 niedrigen Einnahmeniveau wird sich für das<br />
Jahr 2011 die deutlich verbesserte Konjunkturentwicklung auch in einem stark verbesserten Einnahmeniveau<br />
niederschlagen.<br />
Bereits in der Mai-Steuerschätzung 2011 war davon ausgegangen worden, dass die Einnahmen ab<br />
dem Jahr 2011 wieder deutlich ansteigen werden.<br />
Vor dem Hintergrund der aktuellen Einschätzung zur wirtschaftlichen Entwicklung wird die Prognose<br />
vom Frühjahr 2011 vom Grundansatz bestätigt. Für das Jahr 2011 ergeben sich mit 571,2 Mrd. sogar<br />
nochmals Zuwächse um +16,2 Mrd. € bzw. +2,9 % gegenüber Mai 2011. Bezogen auf das Jahr 2010<br />
bedeutet dies ein Zuwachs von +7,7 % bzw. von 40,6 Mrd. E.<br />
Aufgrund der Erwartung einer konjunkturellen Delle im Jahr <strong>2012</strong> in Verbindung mit einem erhöhten<br />
Einnahmejahr 2011 steigen die Einnahmen aus Steuern für alle Ebenen zusammen in den kommenden<br />
Jahren nochmals — aber deutlich geringer — an und liegen damit nur wenig über dem Ergebnis des Mai<br />
2011 wie die unten stehende Grafik zeigt (Beträge in Mio. €).<br />
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 <strong>2012</strong> 2013 2014 2015<br />
Steuereinnahmen aller Ebenen, 2001 - 2010 Ist; 2011 — 2015 Ergebe Steuerschätzung Mai 2011; rote Linie Steuerschätzzung<br />
Nov. 2011,<br />
Der Zuwachs der Einnahmen beträgt dabei in <strong>2012</strong> +3,6 %. In den Folgejahren 2013 bis 2015 wachsen<br />
die prognostizierten Einnahmen mit +3,6 % in 2013, 3,7 % in 2014 und 3,6 % in 2015 noch deutlich<br />
überdurchschnittlich an. Dies zeigt auch die eingefügte Linie, die zum Vergleich den Zuwachs abbildet,<br />
6/12
Steuerschätzung November 2011<br />
der sich bei einer Fortschreibung der Entwicklung der letzten 10 Jahre mit einer Rate von knapp 2 % p.<br />
a, ergeben würde.<br />
Für die Einzeljahre der Projektion ergeben sich nach dem offiziellen Ergebnis des AK Steuerschätzung<br />
vom 4. November 2011 folgende Ergebnisse für die Gesamteinnahmen von Bund, Ländern, Gemeinden<br />
und der EU:<br />
Die Einnahmen steigen gegenüber der vorhergehenden Schätzung vom Mai 2011 in 2011 um insgesamt<br />
+16,2 Mrd. an. Die Zuwächse verteilen sich nahezu gleichmäßig auf die Ebenen Bund / Länder /<br />
Gemeinden, da sich der Großteil der geschätzten Mehreinnahmen auf Zuwächse bei den Gemeinschaftssteuern<br />
Lohnsteuer und Umsatzsteuer zurückführen lässt.<br />
Bei den Steuereinnahmen der Länder betragen die geschätzten Mehreinnahmen in 2011 +2,9 %, die<br />
sich ausschließlich aus einer verbesserten Schätzung ergeben. Steuerrechtsänderungen spielen für das<br />
Ergebnis dieser Schätzung eine untergeordnete Rolle. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies ein Plus<br />
von +13,6 Mrd. bzw. +6,5 %.<br />
2011 Ist 2009 Ist 2010 Nov. 2010 Mai 2011 Nov. 201 Differenz<br />
(in Mrd. €)<br />
Nov.11 - Mai 11<br />
Bund 228,0 225,8 225,4 237,3 247,7 +9,3<br />
Länder 207,1 210,1 211,3 217,3 223,6 +6,3<br />
Gemeinden 68,4 70,3 72,3 73,7 76,3 +2,6<br />
EU 20,5 24,4 28,4 26,6 24,6 -2,0<br />
Steuern gesamt 524,0 530,6 537,3 555,0 571,2 +16,2<br />
Insgesamt wird mit den geschätzten Einnahmen von 571,2 Mrd. bereits in 2011 und damit ein Jahr<br />
früher als noch im Mai 2011 geschätzt das Niveau des Jahres 2008 (561,2 Mrd. €) wieder erreicht und<br />
überschritten.<br />
Für das Jahr <strong>2012</strong> werden Einnahmen von insgesamt 592,0 Mrd. erwartet. Der Zuwachs von +7,4<br />
Mrd. bzw. + 1,3 % verteilt sich entsprechend dem Anteil an den Gemeinschaftssteuern und deren<br />
Zuwachs im Prognosezeitraum annähernd gleichmäßig über die Ebenen. Die Mehreinnahmen des<br />
Bundes fallen aufgrund der geschätzten Mindereinnahmen bei der Kernbrennstoffsteuer gemäß dem<br />
13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 31. Juli 2011 etwas niedriger aus.<br />
<strong>2012</strong><br />
Mai 2011 Nov 2011 Differenz<br />
(in Mrd. €)<br />
Nov. 11 -Mai 11<br />
Bund 247,2 249,9 +2,7<br />
Länder 228,7 232,7 +4,0<br />
Gemeinden 79,1 80,1 +1,0<br />
EU 29,6 29,3 -0,3<br />
Steuern gesamt 584,6 592,0 +7,4<br />
Bei den Ländersteuern setzen sich die Mehreinnahmen ebenfalls fort. Sie liegen um +4,0 Mrd. € bzw.<br />
+1,7 % höher als für <strong>2012</strong> im Mai 2011 prognostiziert wurde. Mit 232,7 Mrd. steigen die Einnahmen<br />
der Länder in <strong>2012</strong> gegenüber 2011 um +4,1 % an. Die Zuwächse liegen dabei neben den direkten<br />
Effekten aus erhöhten Umsätzen bei der Umsatzsteuer und der Einfuhrumsatzsteuer bei den gewinn-<br />
7/12
Steuerschätzung November 2011<br />
abhängigen Steuern. Die Lohnsteuer steigt auf der Basis zur Einschätzung der Entwicklung des Arbeitsmarktes<br />
um +4,4 % an.<br />
In den Mittelfristjahren 2013 bis 2015 setzt sich die Entwicklung der Steuereinnahmen auf dem bereits<br />
im Mai 2011 unterstellten Wachstumspfad weiter fort. Da das unterstellte Wachstum in den Mittelfristjahren<br />
dem der Mai-Steuerschätzung entspricht, sind geschätzte Mehreinnahmen hauptsächlich auf den<br />
Niveaueffekt aus dem Jahr 2011 zurückzuführen.<br />
2013<br />
Mai 2011 Nov. 2011 Differenz<br />
(in Mrd. €)<br />
Nov. 11- Mai 11<br />
Bund 255,3 257,2 +1,8<br />
Länder 238,3 241,2 +2,9<br />
Gemeinden 83,7 83,6 -0,1<br />
EU 31,3 31,1 -0,2<br />
Steuern gesamt 608,6 613,2 +4,4<br />
Für das Jahr 2013 wird mit 613,2 Mrd. ein Anstieg der Steuereinnahmen gegenüber <strong>2012</strong> von +3,6 %<br />
geschätzt. Der Zuwachs auf 635,8 Mrd. € in 2014 entspricht nochmals einer Steigerung um 3,7 % gegenüber<br />
dem Vorjahr.<br />
2014<br />
Mai 2011 Nov. 2011 Differenz<br />
(in Mrd. €)<br />
Nov. 11- Mai 11<br />
Bund 265,0 268,3 +3,4<br />
Länder 246,4 249,8 +3,4<br />
Gemeinden 87,4 87,2 -0,2<br />
EU 31,8 30,4 -1,4<br />
Steuern gesamt 630,6 635,8 +5,2<br />
Im Jahr 2015 setzt sich diese Entwicklung aufgrund der getätigten Annahmen fort. Die Einnahmen belaufen<br />
sich demnach auf 658,5 Mrd. E. Dies ist ein Zuwachs von +3,6 % gegenüber dem geschätzten<br />
Jahr 2014.<br />
2015<br />
Mai 2011 Nov. 2011 Differenz<br />
(in Mrd, €)<br />
Nov. 11 - Mai 11<br />
Bund 274,3 276,7 +2,4<br />
Länder 254,7 258,5 +3,8<br />
Gemeinden 91,0 90,8 -0,2<br />
EU 32,3 32,5 +0,2<br />
Steuern gesamt 652,3 658,5 +6,2<br />
8/12
3. Entwicklung der Steuereinnahmen im Land <strong>Brandenburg</strong><br />
Steuerschätzung November 2011<br />
Für die Prognose der Einnahmen für das Land <strong>Brandenburg</strong> wird wie in den vorausgegangenen Schätzungen<br />
vom Ergebnis der Regionalisierung des Schätzergebnisses durch Baden-Württemberg ausgegangen.<br />
Daran schließen sich für <strong>Brandenburg</strong> spezifische Abschläge an, die aufgrund der Methodik<br />
der Regionalisierung nicht berücksichtigt werden können.<br />
3.1 Quantifizierungen der Bereinigungen und Abschläge gegenüber dem Ergebnis von Baden-<br />
Württemberg<br />
Die Regionalisierung des Schätzergebnisses durch Baden-Württemberg stellt ein rein technisches Verfahren<br />
auf der Basis der Ist-Entwicklung des Vorjahreszeitraumes dar. Daher können sich Ergebnisse<br />
für <strong>Brandenburg</strong> ergeben, die die aktuellen Gegebenheiten nicht ausreichend berücksichtigen. In diesem<br />
Fall sind manuelle Korrekturen vorzunehmen. Dies betrifft in dieser Schätzung:<br />
• Abschlag für demografiebedingte Mindereinnahmen von 26 Mio. € jährlich kumulierend auf der<br />
Basis einer geschätzten Bevölkerungsentwicklung von -10.000 EW pro Jahr. Der Abschlag wird<br />
erstmals für das Jahr <strong>2012</strong> einberechnet, da die Regionalisierung bereits auf den Einwohnerzahlen<br />
zum Stichtag 30.06.2011 beruhen. Diese Daten sind Grundlage für die Abrechnung des<br />
Länderfinanzausgleichs 2011. Ein Abschlag für das aktuelle Jahr ist damit nicht mehr erforderlich.<br />
Anmerkung:<br />
abrechnungsbedingte Abschläge aus der Zerlegung bei der Lohnsteuer sowie der Körperschaftsteuer:<br />
Aufgrund von Verschiebungen in den Quartalsabrechnungen der Zerlegungsbeträge<br />
ist die Basis der Regionalisierung zu bereinigen. Daher wird für die Lohnsteuer im Jahr<br />
2011 ein Abschlag von 7 Mio. € einberechnet sowie bei der Körperschaftsteuer ein Abschlag<br />
von 13 Mio. € ab 2011 entsprechend dem Aufkommenszuwachs ansteigend bis 2015 auf 19<br />
Mio. € unterstellt.<br />
In die Mai-Steuerschätzung 2011 wurde für die Mittelfristjahre 2013 bis 2015 ein Risikoabschlag<br />
von 50 Mio. € jährlich kumulierend eingerechnet. Dies ergab sich vordringlich aus der Beurteilung<br />
der Risikolage zur mittelfristigen Wirtschaftsentwicklung. Die Einschätzung zur Unsicherheitslage<br />
hat sich seit dem nicht verändert. Sie wird weiterhin als hoch eingeschätzt. Dieses Risikoszenario<br />
ist aber wie auch schon im Mai 2011 nicht quantifizierbar im Sinne der Methoden<br />
des Arbeitskreises Steuerschätzung. Ohne eine genaue Einschätzung zu möglichen Auswirkungen<br />
verschiedenster wirtschaftlicher Entwicklungen geben zu können wird der allgemeine<br />
Risikoabschlag für die Steuereinnahmen des Landes <strong>Brandenburg</strong> zunächst beibehalten.<br />
Die November-Schätzung 2011 umfasst insgesamt die Jahre bis 2016 aufgrund des Antrages des BMF.<br />
Die Auswertungen für das Land <strong>Brandenburg</strong> beinhalten zunächst nur die Finanzplanungsjahre einschließlich<br />
2015. Hochrechnungen für das Jahr 2016 sind derzeit mit starken Unsicherheiten verbunden,<br />
so dass diese erst mit den Anmeldungen im Zusammenhang mit der Finanzplanung <strong>2012</strong>-2016 auf<br />
Basis der dann aktuellen Wirtschafts- und Finanzsituation ermittelt werden.<br />
9/12
3.2 Ergebnisse für <strong>Brandenburg</strong> (Landesebene) 2011<br />
Steuerschätzung November 2011<br />
Im Ergebnis dieser Einschätzung ergeben sich für das Land <strong>Brandenburg</strong> folgende Einnahmen aus<br />
Steuern und Finanzausgleich:<br />
2009 2010 2011 <strong>2012</strong> 2013 2014 2015<br />
(Ist) (Ist)<br />
Einnahmen aus Steuern 4.999,0 5.123,5 5.453,0 5.682,6 5.872,2 6.070,8 6.269,5<br />
Einnahmen Finanzausgleich<br />
inkl. Fehl-BEZ<br />
Einnahmen aus Steuer und<br />
Finanzausgleich gesamt in<br />
Mio. €<br />
Veränderungen gegenüber<br />
dem Vorjahr in Mio. €<br />
Veränderungen gegenüber<br />
dem Vorjahr in v. H.<br />
726,2 617,7 622,1 646,4 653,9 661,9 673,8<br />
5.725,2 5341,2 6.075,1 6.329,0 6.526,1 6.732,7 6.943,3<br />
-731,8 +16,9 +333,9 +253,9 +197,1 +206,6 +253,9<br />
-11,3 +0,3 +5,8 +4,2 +3,1 +3,1 +3,1<br />
Nach dieser Prognose wird mit den Einnahmen des Jahres 2013 das Ergebnis des Jahres 2008<br />
(6.456,9 Mio. €) wieder erreicht (im Mai 2011 war dies erst für das Jahr 2014 vorausgeschätzt worden).<br />
Gegenüber den bisherigen Ansätzen im Haushaltsplan 2011 und den Ansätzen für die Jahre <strong>2012</strong> bis<br />
2015 ergeben sich folgende Mehreinnahmen. Die Darstellungen beinhalten die Einnahmen aus Steuern,<br />
Länderfinanzausgleich und Fehl-BEZ:<br />
2011 <strong>2012</strong> 2013 2014 2015<br />
HP 2011, HPE <strong>2012</strong> bzw. Finanzplanung 2011-2015<br />
(Basis: Steuerschätzung Nov. 2010 bzw. Mai 2011)<br />
5.719,6 6.024,3 6.253,6 6.446,2 6.641,9<br />
Ergebnis Steuerschätzung Nov. 2011 6.075,1 6.329,0 6.526,1 6.732,7 6.943,3<br />
Mehreinnahmen in Mio. € (vor KFA) +355,5 +137,1 +130,4 +152,4 +168,4<br />
Mehreinnahmen in Mio. € nach Abzug KFA (rd. -20%) +284,4 +109,6 +104,3 +121,9 +134,7<br />
Für das Jahr 2011 ergeben sich gegenüber dem Haushaltsplanansatz von 5.719,6 Mio. € Mehreinnahmen<br />
von nunmehr 355,5 Mio. E, nachdem im Mai 2011 bereits Mehreinnahmen von 164,0 Mio. geschätzt<br />
wurden. Nach Abzug des kommunalen Anteils durch das BbgFAG von rd. 20 % verbleiben geschätzte<br />
Mehreinnahmen von 284,4 Mio. € im Landeshaushalt (nachrichtlich: ggü. dem Ergebnis der<br />
Mai-Steuerschätzung bedeutet dies in 2011 zusätzlich zu erwartende Mehreinnahmen von 191,5 Mio. E.<br />
Davon müssen rd. 20 % (= 38,3 Mio. €) als zusätzlicher Abrechnungsbetrag bis spätestens 2013 an die<br />
Kommunen weitergeleitet werden).<br />
Die Zuwächse ab dem Jahr <strong>2012</strong> gegenüber den bisherigen Ansätzen, die auf der Basis der Mai-<br />
Steuerschätzung 2011 ermittelt wurden, liegen aufgrund des Niveaueffektes aus 2011 nochmals im<br />
dreistelligen Bereich. Die Steuern und steuerinduzierten Einnahmen <strong>2012</strong> werden demnach rd. 137,1<br />
Mio. € über dem bisherigen Ansatz liegen; nach KFA noch um 109,6 Mio. E.<br />
10/12
Steuerschätzung November 2011<br />
in den Finanzplanungsjahren 2013 bis 2015 werden die Einnahmen auf diesem erhöhten Niveau ebenfalls<br />
nochmals ansteigen und zu Mehreinnahmen von über 100 Mio. € (nach Abzug des kommunalen<br />
Anteils von rd. 20 %) jährlich gegenüber den bisherigen Annahmen für die Finanzplanung 2011 — 2015<br />
führen.<br />
11/12
4. Einnahmesituation der <strong>Brandenburg</strong>er Kommunen<br />
Steuerschätzung November 2011<br />
Die Steuereinnahmen der Gemeinden setzen sich zusammen aus den Anteilen an den Gemeinschaftssteuern<br />
(Lohnsteuer, veranlagte Einkommensteuer, Zinsabschlagsteuer und Umsatzsteuer) sowie den<br />
Gemeindesteuern (Grundsteuer NB, Gewerbesteuer abzgl. Umlage, sonstige Gemeindesteuern).<br />
Mit dem Anstieg der Steuereinnahmen in Bund und Ländern durch Aufkommenszuwächse bei der<br />
Lohnsteuer und der Umsatzsteuer sind auch anteilig Mehreinnahmen für die Gemeinden verbunden.<br />
Dies zeigt sich u. a. daran, dass nach den einnahmeschwachen Jahren 2009 und 2010 die geschätzten<br />
Einnahmen im Jahr 2011 um 6,2 % bzw. 85 Mio. € gegenüber dem Vorjahr ansteigen. Auch für die Folgejahre<br />
ab <strong>2012</strong> setzt sich der Zuwachs der Einnahmen für die Gemeinden fort.<br />
Verglichen mit dem Ergebnis aus der Steuerschätzung Mai 2011 liegen die aktuell prognostizierten<br />
Einnahmen ab <strong>2012</strong> aber unter den Mai-Zahlen. Während im Mai 2011 für das Jahr <strong>2012</strong> noch Einnahmen<br />
von 1.565 Mio, geschätzt wurden, liegt das Ergebnis nach der aktuellen Schätzung derzeit bei<br />
1.530 Mio. E. Die Verringerung der Schätzergebnisse setzt sich bis 2015 fort, so dass für dieses Jahr<br />
die Einnahmeerwartung mit 1.725 Mio. um 85,6 Mio. unter der letzten Mai-Prognose liegt. Der<br />
Grund für die nunmehr langsamer steigenden Steuereinnahmen der Kommunen liegt in der Schätzkorrektur<br />
der Gewerbesteuer. Für die neuen Länder wurde die Schätzung für alle Jahre nach unten angepasst.<br />
Zusätzlich wird — bedingt durch die sich fortschreibende Regionalisierungsbasis — prognostisch<br />
auf <strong>Brandenburg</strong> nach neuester Schätzung weniger Gewerbesteuer verteilt als es noch im Mai 2011 der<br />
Fall gewesen ist. Beide Gewerbesteuereffekte werden durch die Mehreinnahmen bei den sonstigen<br />
Steuereinnahmen nur zum Teil ausgeglichen und führen zu den insgesamt verringerten Schätzergebnissen.<br />
Die Aufteilung der einzelnen Steuereinnahmen der <strong>Brandenburg</strong>er Gemeinden ist der Anlage zu entnehmen.<br />
Steuereinnahmen<br />
absolut:<br />
abs. (Mio. €)<br />
Veränderung ggü.<br />
Vj.:<br />
abs. (Mb. €)<br />
in vH<br />
2006 2007 2008 2009<br />
gern. Kassenstatistik<br />
I 2010 2011 <strong>2012</strong> 2013<br />
Prognose Nov. 2011<br />
2014 2015<br />
1.042 1.249 1.467 1.371 1.380 1.465 1.530 1.590 1.658 1.725<br />
+46 +207 +218 -96 +9 +85 +65 +60 +68 +67<br />
+4,6% +19,9% +17,5% -6,5% +0,6% +6,2% +4,4% +3,9% +4,3% +4,0%<br />
Neben den Steuereinnahmen profitieren die Kommunen von den geschätzten Mehreinnahmen des<br />
Landes <strong>Brandenburg</strong> im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs. 20% der Mehreinnahmen fließen<br />
in die Verbundmasse des KFA. Abgeleitet aus den oben dargestellten Ergebnissen für die Landesebene<br />
<strong>Brandenburg</strong> ergeben sich für die <strong>Brandenburg</strong>er Kommunen damit zusätzliche Mehreinnahmen von<br />
+71,1 Mio. in 2011. Die Mehreinnahmen in den Jahren <strong>2012</strong> bis 2015 steigen von rd. 27 Mio. auf rd.<br />
34 Mio. E.<br />
2011 <strong>2012</strong> 2013 2014 2015<br />
Mehreinnahmen in Mio. € Landesebene vor KFA +355,5 +137,1 +130,4 +152,4 +168,4<br />
davon 20 % kommunaler Anteil in Mio. E +71,1 +27,4 +26,1 +30,5 +33,7<br />
12/12
Ergebnis der 139. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom 2.-4. Nov. 2011<br />
HP<br />
2011<br />
Schätzergebnis<br />
IMF<br />
Diff. IMF-Erg.<br />
ggü. Haushalt<br />
Lohnsteuer 1.245,4 1.335,1 +89,7<br />
Veranlagte Einkommensteuer 86,1 127,4 +41,3<br />
N.v.St.v. Ertrag 61,7 50,7 - 11,0<br />
Körperschaftsteuer 126,0 230,1 +104,1<br />
Gewerbesteuerumlage 47,7 44,5 - 3,1<br />
Abgeltungsteuer 44,4 42,2 -2,2<br />
Steuern vom Umsatz 3.310,0 3.417,0 +107,0<br />
Gemeinschaftsteuern 4.921,2 5.247,0 +325,8<br />
Erbschaftsteuer 15,7 14,2 - 1,5<br />
Grunderwerbsteuer 130,3 132,2 +2,0<br />
Totalisatorsteuer 0,3 0,3 +0,0<br />
Lotteriesteuer 29,9 30,4 +0,5<br />
Feuerschutzsteuer 10,1 11,0 +0,9<br />
Biersteuer 19,1 17,8 -1 ,3<br />
Ländersteuern 205,3 206,0 +0,7<br />
Steuern insgesamt 5.126,5 5.453,0 +326,5<br />
Horizontaler LFA 413,4 432,6 +19,2<br />
Fehlbetrags -BEZ 179,7 189,5 +9,8<br />
LFA, Fehi-BEZ 593,1 622,2 +29,1<br />
Steuern, LFA, Fehl -BEZ 5.719,6 6.075,1 +355,5
Ergebnis der 139. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom 2.-4. Nov. 2011<br />
HPE <strong>2012</strong><br />
<strong>2012</strong><br />
Schätzergebnis<br />
MdF<br />
Diff. MdF-Erg.<br />
ggü. Haushalt<br />
Lohnsteuer 1.376,3 1.388,9 +12,6<br />
Veranlagte Einkommensteuer 145,9 156,1 +10,2<br />
N.v.St.v. Ertrag 58,8 52,1 -6,7<br />
Körperschaftsteuer 251,0 286,1 +35,1<br />
Gewerbesteuerumlage 52,0 47,5 -4,5<br />
Abgeltungsteuer 49,5 44,0 -5,5<br />
Steuern vom Umsatz 3.423,4 3.502,2 +78,8<br />
Gemeinschaftsteuern 5.356,9 8.476,9 +120,0<br />
Erbschaftsteuer 14,5 15,0 +0,5<br />
Grunderwerbsteuer 131,2 131,0 - 0,2<br />
Totalisatorsteuer 0,3 0,3 +0,0<br />
Lotteriesteuer 32,1 30,6 - 1,5<br />
Feuerschutzsteuer 10,1 11,0 +0,9<br />
Biersteuer 19,6 17,7 -1,9<br />
Ländersteuern 207,8 205,6 -2,2<br />
Steuern insgesamt 5.564,7 5.682,6 +117,9<br />
Horizontaler LFA 436,5 449,8 +13,3<br />
Fehlbetrags -BEZ 190,7 196,6 +5,9<br />
LFA, Fehl-BEZ 627,2 646,5 +19,3<br />
Steuern, LFA, Fehl-BEZ 6.191,9 6.329,0 +137,1
Ergebnis der 139. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom 2.4. Nov. 2011<br />
Mipla<br />
2011-2015<br />
2013<br />
Schätzergebnis<br />
MdF<br />
Diff. Schätzergebnis<br />
ggü. <strong>Entwurf</strong> Mipla<br />
Lohnsteuer 1.449,2 1.463,4 +14,2<br />
Veranlagte Einkommensteuer 181,4 184,9 +3,5<br />
N.v.St.v. Ertrag 61,6 53,4 - 8,1<br />
Körperschaftsteuer 289,7 319,0 +29,3<br />
Gewerbesteuerumlage 55,8 48,9 -7,0<br />
Abgeltungsteuer 53,6 46,8 -6,8<br />
Steuern vom Umsatz 3.448,2 3.547,8 +99,7<br />
Gemeinschaftsteuern 5.539,5 5.664,2 +124,8<br />
Erbschaftsteuer 14,9 15,4 +0,5<br />
Grunderwerbsteuer 134,6 133,0 - 1,5<br />
Totalisatorsteuer 0,3 0,3 +0,0<br />
Lotteriesteuer 32,1 30,6 - 1,4<br />
Feuerschutzsteuer 10,1 11,0 +0,9<br />
Biersteuer 19,6 17,6 -2,1<br />
Ländersteuern 211,5 208,0 -3,5<br />
Steuern insgesamt 5.751,0 5.872,2 +121,2<br />
Horizontaler LFA 449,9 455,9 +6,0<br />
Fehlbetrags-BEZ 194,8 198,0 +3,2<br />
LFA, Fehl- BEZ 644,7 653,8 +9,1<br />
Steuern, LFA, Fehl -BEZ 6.395,7 6.526,0 +130,4
Ergebnis der 139. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom 2.-4. Nov. 2011<br />
vorl. Mipla<br />
2011-2015<br />
2014<br />
Schätzergebnis<br />
MdF<br />
Diff. Schätzergebnis<br />
ggü. <strong>Entwurf</strong> Mipla<br />
Lohnsteuer 1.520,6 1.537,6 +17,0<br />
Veranlagte Einkommensteuer 201,1 209,6 +8,5<br />
N.v.St.v. Ertrag 64,8 56,2 - 8,7<br />
Körperschaftsteuer 333,3 356,8 +23,5<br />
Gewerbesteuerumlage 58,5 50,5 -8,0<br />
Abgeltungsteuer 57,8 49,9 - 7,9<br />
Steuern vom Umsatz 3.474,3 3.599,7 +125,4<br />
Gemeinschaftsteuern 5.710,3 5.860,2 +149,8<br />
Erbschaftsteuer 15,4 16,0 +0,6<br />
Grunderwerbsteuer 137,0 135,2 - 1,8<br />
Totalisatorsteuer 0,3 0,3 +0,0<br />
Lotteriesteuer 32,1 30,6 - 1,4<br />
Feuerschutzsteuer 10,1 11,0 +0,9<br />
Biersteuer 19,6 17,5 -2,2<br />
Ländersteuern 214,6 210,6 -3,9<br />
Steuern insgesamt 5.924,9 6.070,8 +145,9<br />
Horizontaler LFA 458,5 462,4 +3,9<br />
Fehlbetrags -BEZ 196,9 199,5 +2,6<br />
LFA, Fehl -BEZ 655,4 661,9 +6,5<br />
Steuern, LFA, Fehl -BEZ 6.580,3 6.732,7 +152,4
Ergebnis der 139. Sitzung des Arbeitskreises ''Steuerschätzungen" vom 2.-4. Nov. 2011<br />
vorl. Mipla<br />
2011-2015<br />
2015<br />
Schätzergebnis<br />
MdF<br />
Diff. Schätzergebnis<br />
ggü. <strong>Entwurf</strong> Mipla<br />
Lohnsteuer 1.590,9 1.613,9 +23,0<br />
Veranlagte Einkommensteuer 216,9 230,1 +13,2<br />
N.v.St.v. Ertrag 68,1 58,4 -9,6<br />
Körperschaftsteuer 375,6 388,5 +12,9<br />
Gewerbesteuerumlage 61,8 52,7 -9,1<br />
Abgeltungsteuer 62,5 53,6 -8,9<br />
Steuern vom Umsatz 3.512,6 3.659,0 +146,3<br />
Gemeinschaftsteuern 5.888,4 6.056,2 +167,8<br />
Erbschaftsteuer 16,0 16,6 +0,6<br />
Grunderwerbsteuer 139,5 137,4 -2,0<br />
Totalisatorsteuer 0,3 0,3 +0,0<br />
Lotteriesteuer 32,1 30,6 - 1,4<br />
Feuerschutzsteuer 10,1 11,0 +0,9<br />
Biersteuer 19,6 17,3 -2,3<br />
Ländersteuern 217,6 213,3 -4,3<br />
Steuern insgesamt 6.106,0 6.269,5 +163,5<br />
Horizontaler LFA 472,2 474,8 +2,6<br />
Fehlbetrags-BEZ 196,7 199,0 +2,2<br />
LFA, Fehl - BEZ 668,9 673,7 +4,8<br />
Steuern, LFA, Feh' - BEZ 6.774,9 6.943,2 +168,3
Steuereinnahmen der Gemeinden in <strong>Brandenburg</strong> 2011-2015<br />
Ergebnis der 139. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom 2.-4. Nov. 2011<br />
Steuereinnahmen 2011 <strong>2012</strong> 2013 2014 2015<br />
- Mio. € -<br />
Lohnsteuer 471,2 490,2 516,5 542,7 569,6<br />
Veranl. Einkommensteuer 45,0 55,1 65,3 74,0 81,2<br />
Zinsabschlagsteuer 11,5 12,0 12,8 13,6 14,6<br />
Umsatzsteuer 88,3 86,1 88,6 91,2 94,0<br />
Zwischensumme Anteil Gemeinschaftsteuern 616,0 643,5 683,1 721,5 759,5<br />
Veränderung ggü. letzter Schätzung (Mai 2011) in Mio. € 23,6 3,5 1,4 4,1 7,9<br />
Grundsteuer A 13,3 13,3 13,3 13,3 13,3<br />
Grundsteuer B 234,5 237,4 240,3 243,2 246,0<br />
Gewerbesteuer 676,8 716,6 736,5 766,3 796,2<br />
Gewerbesteuerumlage (100 vH) -75,9 -80,9 -83,2 -86,1 -89,8<br />
Zwischensumme eigene Steuern 848,7 886,4 906,9 936,7 965,8<br />
Veränderung ggü. letzter Schätzung (Mai 2011) in Mio. € - 19,1 -38,4 -65,4 - 74,4 -93,5<br />
Steuern insgesamt 1.464,7 1.529,9 1.590,0 1.658,2 1.725,2<br />
Veränderung ggü. letzter Schätzung (Mai 2011) in Mio. € 4,5 -34,9 -64,0 -70,3 -85,6<br />
Abweichung durch Rundung<br />
Quelle: Regionalisierungsergebnisse FM Baden-Württemberg und eigene Berechnungen
Anlage 2<br />
Änderungsanträge<br />
zum<br />
Einzelplan 03
Entwuff <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong> EINGEGANGEN'<br />
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, 5. NOV. 2011 133.5 -<br />
Einzelplan (Text): 03 Ministerium des Innern Erledigt: la .1/94 , •<br />
Seite: 91 Kapite1:03 110 Titel: Hauptgruppe 4—<br />
Zweckbestimmung: Personalausgaben<br />
HaushaltSverrnerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Die Erläuterungen sind verbindlich.<br />
Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Die im Kapitel 03 110 veranschlagten Planstellen und Stellen werden ausschließlich von<br />
Beamten und Angestellten besetzt, die im Sinne des § 1 Bba PolG tätig sind.<br />
Begründung:<br />
:Der Auftrag des Polizeiorchesters ist laut Antwort der Landesregierung (5/1397) die<br />
Präsentation der Polizei und die Unterstützung von kulturellen Aktivitäten. Dieser Auftrag<br />
bindet 44 Planstellen der <strong>Brandenburg</strong>er Polizei. Eine Planstelle im Polizeiorchester ist<br />
laut § 1 Bbg PolG eine aufgabenfremde Besetzung und zieht Ressourcen vom regulären<br />
Polizeidienst ab..Spätestens mit der Umsetzung der. Polizeireform ist eine Freistellung in<br />
dieser Größenordnung nicht mehr vertretbar. Die Stellen für das Landespolizeiorchester,<br />
können deshalb in den Stellenplänen der Titel 422 10 und 428, 10 nicht ausgewiesen<br />
werden. Die bisher dort geführten Beschäftigten sind auf den ausgewiesenen kW-Stellen<br />
zu führen.<br />
Die Aufgabenänderung der Stelleninhaber muss entsprechend der tarifvertraglichen<br />
Regelungen sozialVerträglich erfolgen.<br />
Abstimmungsergebnis JA NEIN . • Enthaltung ,<br />
Fachausschuss<br />
Ausschussfür Haushalt und Finanzen .<br />
.-3<br />
(..<br />
,i
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />
Änderungsantrag der Fraktion der FDP im <strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />
Einzelplan (Text): EP 03- Ministerium des Innern<br />
Seite: 91 Kapitel: 03 110 Titel: 422 10<br />
Zweckbestimmung: Aufstockung der Personalmittel, um Beförderungen zu<br />
ermöglichen.<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> Beförderungen bei der Polizei 600<br />
Änderung (+1-): Beförderungen bei der Polizei +200<br />
Ansatz neu: Beförderungen 800<br />
Deckung bei:<br />
Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />
insgesamt:<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Die Personalmittel sind so zu ändern, dass im Jahr <strong>2012</strong> 800 statt wie vorgesehen und<br />
bereits in 2011 praktiziert, 600 Polizeibeamte befördert werden können.<br />
Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Minister Woidke hat angekündigt, auch im Jahr <strong>2012</strong> lediglich 600 Beamte, wie schon<br />
2011, befördern zu wollen.<br />
Begründung: Die Beförderung von 800 Beamten stellt sicher, dass jeder Polizeibeamte<br />
alle zehn Jahre befördert werden könnte. Dies wäre ein erster und wichtiger Schritt hin zu<br />
einer. Regelbeförderung und schafft mehr Gerechtigkeit für leistungsbereite Beamte.<br />
Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />
Fachausschuss • 0<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 4 3<br />
Potsdam, den 16.11. 2011<br />
€<br />
EINGEGANGEN<br />
1 6. NOV. 2011133r<br />
Erledigt . kP(1.eri-Isece4
HaushältSvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
+100<br />
Erläuterung: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Anzahl der beabsichtigten Einstellungen<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />
Änderungsantrag der FDP-Fraktion<br />
Einzelplan (Text): 03 - Ministerium des Inneren '<br />
Seite: 122 Kapitel: 031 30 Titel: 422 20<br />
Zweckbestimmung:<br />
Unterhaltszuschüsse der Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (FHPoI)<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> Beabsichtigte Einstellungen 150<br />
Änderung (+1-): +100<br />
Ansatz neu: Beabsichtigte Einstellungen 250<br />
Deckung bei:<br />
Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />
37 20 030 633 13 €<br />
insgesamt: €<br />
B-Gr. Amtsbezeichnung 2011 <strong>2012</strong><br />
A 7 Polizeimeisteranwärter 50 _ 84<br />
A B Polizeikommissaranwärter 100 166<br />
Summe 150 250<br />
Begründung: Die Landesregierung strebt für 2019 einen Personalbestand von 7000<br />
Beamten an, daher müssen bis dahin 1200 neue Polizisten ausgebildet werden. Um 2019<br />
in den Dienst treten zu können, müssen sie spätestens 2016 an die FHPoI gehen. 200<br />
Polizeianwärter müssen also jährlich ausgebildet werden; da in 2011 schon um 50 unter<br />
diesem Soll ausgebildet wurde, müssen <strong>2012</strong> 250 Polizeianwärter eingestellt werden.<br />
Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />
FaChausschuss 5)<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />
Potsdam, den 10. 11. 2011<br />
3<br />
EINGEGANGEN<br />
1 6, NOV. 2011 I339<br />
Erledigt: /kat^
Haushaltsentwurf/Haushalt <strong>2012</strong> EINGEGANGEN<br />
Änderungsantrag der Fraktion der SPC<br />
23. NOV. 2011/S3z<br />
und der Fraktion DIE LINKE<br />
/-1 r7<br />
-Erledigt -r f • V-tz geetiz , r<br />
Einzelplan: 03 — Ministerium des Innern<br />
Seite: 122<br />
Zweckbestimmung:<br />
Kapitel: 03 130 Titel: 422 20<br />
Unterhaltszuschüsse der Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (und Unterhaltsbeihilfen<br />
an Verwaltungspraktikanten und -lehrlinge)<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> <strong>2012</strong>: 5.058.900 €<br />
Änderung (+1-): 41.100 €<br />
Ansatz neu: 5.100.000 €<br />
Ausbringen neuer Planstellen<br />
BesGr. Lfb. <strong>2012</strong><br />
1) A7 mD +5<br />
1) A9 gD +5<br />
Deckung bei:<br />
Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />
Epl. 20 / S. 21 20 020 461 20 41.100 €<br />
insgesamt 41.100 €<br />
Stellenplanvermerk: (Änderungen bitte<br />
1) davon 5 Stellen für Spitzensportler<br />
unterstreichen)<br />
Begründung:<br />
Nach dem bewährten Vorbild bei der LSTE soll auch im Polizeidienst die Möglichkeit<br />
geschaffen werden, <strong>Brandenburg</strong>er Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern<br />
als Anwärterinnen und Anwärter zu beschäftigen und ihnen dadurch eine berufliche<br />
Perspektive zu bieten. Gleichzeitig soll damit auch die Außenwirkung <strong>Brandenburg</strong>s<br />
und des öffentlichen Dienstes gestärkt werden. Die Verstärkung des Haushaltsansatzes<br />
für <strong>2012</strong> ist für die Besetzung der Anwärterstellen ab September<br />
<strong>2012</strong> berechnet.<br />
Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />
Klara Geywitz<br />
3<br />
P<br />
4 1
HaushaltsentwurflHaushalt <strong>2012</strong><br />
Änderungsantrag der Fraktion der SPD<br />
und der Fraktion DIE LINKE<br />
Einzelplan (Text): 03 Inneres<br />
Seite: 166 Kapitel: 03 710 Titel: 883 10<br />
Zweckbestimmung:<br />
Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände<br />
EINGEGANGEN<br />
2 3. NOV. 2011/373<br />
Erledigt. .<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> <strong>2012</strong>: 200.000,00 €<br />
Änderung (+1-): + 300.000,00 €<br />
Ansatz neu: 500.000,00 €<br />
Deckung bei: Einzelplan 03<br />
Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />
68 03 030 538 73 250.000,00 €<br />
68 03 030 546 73 50.000,00 €<br />
insgesamt 300.000,00 €<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Begründung:<br />
Der <strong>Landtag</strong> ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres (Drs.<br />
5/4042) gefolgt und hat das Konzept der Landesregierung „Zukunft des Brand- und<br />
Katastrophenschutzes im Land <strong>Brandenburg</strong> absichern!" (Drs. 5/2616) zur Kenntnis<br />
genommen. Der <strong>Landtag</strong> hat ferner den Entschließungsantrag (5/4087) beschlossen,<br />
der auf eine strukturelle Stärkung des Katastrophenschutzes im Land <strong>Brandenburg</strong><br />
abstellt.<br />
Das Land <strong>Brandenburg</strong> war in den vergangenen Jahren regelmäßig Katastrophen<br />
und Großschadensereignissen, insbesondere Hochwasserlagen, ausgesetzt. Diese<br />
Schadenslagen konnten bisher bewältigt werden, weil die Bürgerinnen und Bürger<br />
des Landes <strong>Brandenburg</strong> zusammen standen und die Einheiten und Einrichtungen<br />
des Katastrophenschutzes sowie die mitwirkenden öffentlichen Feuerwehren in hinreichendem<br />
Maße verfügbar waren. Diesen Standard im Bevölkerungsschutz gilt es<br />
zu erhalten und den künftigen demografischen Rahmenbedingungen anzupassen.<br />
Vor dem Hintergrund ist es geboten, die kommunalen Aufgabenträger bei der Erhaltung<br />
und beim Ausbau der Strukturen zu unterstützen.<br />
Mit dem Entschließungsantrag (5/4087) wird die Landesregierung aufgefordert, eine<br />
Rechtsverordnung zur Organisation, zur Mindeststärke, zur Technik, zur Ausbildung<br />
und zum Einsatz der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes zu erlassen<br />
und die Aufgabenträger mit Zuwendungen beim Aufbau der notwendigen
Strukturen zu unterstützen. Die Landesregierung hat im Haushaltsentwurf <strong>2012</strong> Mittel<br />
in Höhe von 200.000 Euro vorgesehen.<br />
Eine Aufstockung des Ansatzes auf 500.000 Euro im Jahr <strong>2012</strong> ist für die gemeinsame<br />
Bewältigung der anstehenden Probleme erforderlich.<br />
Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />
40 — —<br />
Klara Geywitz Christian Görkj142
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong>; Postfach 60 10 64, 14410 Potsdam<br />
Vorsitzenden des Ausschusses<br />
für Haushalt und Finanzen<br />
Herrn Ludwig Burkardt<br />
Im Hause<br />
Sehr geehrter Herr Kollege,<br />
Anlage 3<br />
EINGEGANGEN<br />
2 t OKT. zoilAzigg<br />
Lneciigt.& Afejti—<br />
L ANDTAG<br />
••• • •<br />
• •.<br />
•••••.<br />
• • • •<br />
BRANDENBURG<br />
Parlamentarische Kontrollkommission<br />
Die Vorsitzende<br />
20 . Oktober 2011<br />
die Parlamentarische Kontrollkommission hat sich in ihrer 13. Sitzung am 18. Oktober 2011 gemäß<br />
§ 17 Absatz 1 <strong>Entwurf</strong> des <strong>Haushaltsgesetz</strong>es <strong>2012</strong> mit dem <strong>Entwurf</strong> des Wirtschaftsplans für das<br />
Haushaltsjahr <strong>2012</strong> und der Finanzplanung 2013 bis 2015 für die Verfassungsschutzbehörde des<br />
Landes <strong>Brandenburg</strong>, Kapitel 03 020, Titel 536 10 befasst.<br />
Die Kommission billigt den <strong>Entwurf</strong> des o. g. Wirtschaftsplans in der von der Landesregierung vorgelegten<br />
Fassung.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />
Am Havelblick 8 Telefon: 0331 966-1149 Internet: wwwlandtag.brandenburg.de<br />
14473 Potsdam Telefax: 0331 966-1174 E-Mail: Ingo.borkowskieelandtag.brandenburg:de
Anlage 7/--<br />
STÄDTE- UND GEMEINDEBUND<br />
BRANDENBURG<br />
T Städte- und Gemeindebund <strong>Brandenburg</strong>, Stephensonstr. 4, 14482 Potsdam<br />
SPD-<strong>Landtag</strong>sfraktion <strong>Brandenburg</strong><br />
zu Hd. Herrn Richter<br />
DIE LINKE Fraktion <strong>Brandenburg</strong><br />
zu Händen Herrn Görke<br />
jeweils per eMail und<br />
Cc: Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />
L<br />
EMGEGANGEN<br />
2 4, NOV. 2U11/<br />
tephensonstraße 4<br />
Erledigt ." /4/..57f 4482 Potsdam<br />
Änderungen des FAG zum 01.01.<strong>2012</strong><br />
Haushaltsplanung des Landes für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong><br />
Ihr gemeinsames Schreiben vom 3. November 2011<br />
Sehr geehrter Herr Richter,<br />
sehr geehrter Herr Görke,<br />
Telefon: 03 31 / 7 43 51-0<br />
Telefax: 03 31 / 7 43 51-33<br />
E-Mail: mail@stgb-brandenburg.de<br />
Internet: http://www.stgb-brandenburg.de<br />
Datum: 2011-11-23<br />
Aktenzeichen: III 916-02<br />
Auskunft erteilt: Joachim Grugel<br />
vielen Dank für Ihre Hinweise zu Ihrer intensiven Befassung mit dem <strong>Entwurf</strong> eines Haushaltsbegleitgesetzes<br />
der Landesregierung. In diesem Zusammenhang werden Sie auch unsere<br />
Stellungnahmen zum Gesetzentwurf ausgewertet und dabei gesehen haben, dass wir es derzeit<br />
nicht für geboten und auch nicht für sachgerecht halten, das BbgFAG mit dem Ziel der Abschaffung<br />
der Finanzmittel für Aufgaben, die die Stadt Potsdam im Landesinteresse als Landeshauptstadt<br />
erfüllt, zu ändern. Diese Auffassung, die von unserem Präsidium einstimmig<br />
getragen wird, gilt fort. Die Frage der Verwendung dieser Mittel stellt sich mithin für uns gar<br />
nicht.<br />
Dennoch weisen wir darauf hin, dass alle Kommunen in <strong>Brandenburg</strong> unverändert vor der<br />
Herausforderung stehen, Finanzmittel unter anderem auch für kulturelle Infrastruktur zur Verfügung<br />
zu stellen. Betroffen von Kostensteigerungen sind also nicht nur diejenigen Kommunen,<br />
die Theater- und Orchesterförderung nach § 5 Abs. 1 BbgFAG erhalten, sondern alle<br />
Kommunen, und insoweit haben auch alle Kommunen zur Absicherung des kulturellen Angebotes<br />
beizutragen und nicht nur diejenigen, die Sie mit Ihrem Vorschlag vor Augen haben.<br />
Wenn sich also die Frage nach einer Verteilung zusätzlicher Mittel stellen sollte, dann kommen<br />
für diese Verteilung derzeit ausschließlich die allgemeinen Schlüsselzuweisungen nach § 6<br />
BbgFAG in Betracht. Jedwede andere Verwendung berührt die Grundsätze der Finanzverteilung<br />
und gebietet nach § 21 BbgFAG eine Befassung im Beirat, der alle Belange der Kommunalfinanzierung<br />
und nicht nur diejenigen der Theater- und Orchesterförderung in den Blick zu<br />
nehmen hat. Bekanntermaßen ist die Theater- und Orchesterförderung derzeit im Beirat nicht<br />
eigenständig thematisiert, wenngleich es hierfür eine Rechtfertigung geben könnte. Diese<br />
Rechtfertigung würde dann aber auch für alle anderen Belange gelten, beispielsweise für die<br />
Bankverbindung: Mittelbrandenburgische Sparkasse, Potsdam (BLZ 160 500 00) Konto-Nr. 350 222 1501; S 7 (Haltestelle Babelsberg); Tram 94, 95 (Haltestelle Wattstraße)
-2-<br />
Schulfinanzierung, die ebenfalls im BbgFAG gesondert geregelt ist. Insoweit sei darauf hingewiesen,<br />
dass diese Finanzierung aufgrund des Rückgangs der Schülerzahlen in den letzten Jahren<br />
erheblich reduziert wurde und diese Reduzierung die Remanenzkosten unberücksichtigt<br />
lässt. Einzelheiten zu dieser Entwicklung sind Ihnen sicher aus der Drucksache zum Schullastenausgleich<br />
5/4187 bekannt. Mithin gibt es in vielen Bereichen gute Gründe für einen Anstieg<br />
von Förderungen. Thematisiert im Beirat sind derzeit deshalb alle Verteilungsgrundsätze und<br />
dafür stehen zwei Gutachten in Aussicht, die zu Fragen der vertikalen und horizontalen Finanzverteilung<br />
demnächst Auskunft geben werden. Anschließend werden, beginnend Anfang<br />
<strong>2012</strong>, die gebotenen Änderungen des BbgFAG im Beirat erörtert und die Ergebnisse hoffentlich<br />
zeitnah in einen Gesetzentwurf der Landesregierung überführt. Eine vorherige Veränderung<br />
einzelner Regelungen halten wir nach diesem, auch gesetzlich vorgesehen, Verfahren also<br />
auch für verfahrensrechtlich bedenklich, wenngleich wir anerkennen, dass von Einzelförderungen<br />
Betroffene stets berechtigte Gründe aufbringen, die eine Erhöhung der Förderung rechtfertigen.<br />
Für geboten und sachgerecht und für verfahrensrechtlich zulässig halten wir jedoch Entscheidungen<br />
zur allgemeinen Erhöhung der Verbundmittel nach dem BbgFAG. Insoweit regen wir<br />
auch an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich an, den systemwidrigen und durchgängig streitbefangenen<br />
§ 3 Abs. 2 BbgFAG (so genannter Vorwegabzug) aufzuheben und damit den nun<br />
schon über Jahre hinweg einseitig zugunsten des Landes wirkenden Liquiditätsvorteil zu beseitigen.<br />
Mit einer dem gemäßen Änderung des BbgFAG würde gleichzeitig die gebotene Symmetrie<br />
auf der Basis der Untersuchungen nach § 3 Abs. 5 BbgFAG wieder hergestellt, wofür<br />
wir den Gesetzgeber seit Jahren in der Pflicht sehen. Dieser Änderung stimmen wir ausdrücklich<br />
zu und verweisen insoweit auf die bereits erfolgten Erörterungen im Beirat und unsere<br />
bisherigen Stellungnahmen zu früheren Gesetzesänderungen, die wir Ihnen bei Bedarf gerne<br />
erneut übermitteln können.<br />
Des Weiteren halten wir es für geboten und sachgerecht, die Ergebnisse der Steuerschätzung<br />
November 2011, die Gegenstand der Haushaltsplanung des Landes für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong><br />
werden, bereits in <strong>2012</strong> für den kommunalen Finanzausgleich zu verwenden und zwar unter<br />
Einbeziehung der Ergebnisse der so genannten Spitzabrechnung nach § 3 Abs. 4 BbgFAG.<br />
Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihre Anträge im Ausschuss für Haushalt und Finanzen am<br />
28.11.2011 in diesem Sinne stellen. Wird diesen Anträgen gefolgt, werden davon alle Kommunen<br />
profitieren. Dabei bliebe es dann den Kommunen vorbehalten, die zusätzlichen Mittel<br />
der Theater- und Orchesterförderung oder anderen Zwecken zur Verfügung zu stellen, so dass<br />
das von Ihnen gewünschte Ziel der Förderung durch örtliche Entscheidungen tatsächlich auch<br />
über den von uns vorgeschlagenen Weg erreicht werden kann.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Böttcher
Anlage 5<br />
Änderungsanträge<br />
zum<br />
Einzelplan 04
<strong>Landtag</strong>fraktioc<br />
Etrandenburg<br />
SPD<br />
Sitzung des Rechtsausschusses<br />
am 03.11.2011<br />
Änderungsantrag<br />
der Fraktion der SPD<br />
der Fraktion DIE LINKE.<br />
zum <strong>Entwurf</strong> Haushaltsplan <strong>2012</strong><br />
Einzelplan (Text): Einzelplan 04 — Ministerium der Justiz<br />
DIE LiNKE.<br />
Fraktion im <strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />
Seite: 16 Kapitel: 04 010 Titel: 526 10<br />
Zweckbestimmung:<br />
Sachverständige, Gerichts- und ähnliche Kosten<br />
EINGEGANGEN<br />
01, NOV. 2011<br />
Eried;gt ri--2-r)0 92<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 47.000,-<br />
Änderung (+1-): + 8.200,- €<br />
Ansatz neu: 55.200,-<br />
Deckung bei:<br />
Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />
73 04 050 232 10 6.700,- €<br />
73 04 050 286 10 700,- E<br />
85 04 050 547 10 800.- €<br />
Insgesamt: 8.200,-E
Haushaltsvermerk: (Änderungen unterstrichen)<br />
Erläuterung: (Änderungen unterstrichen)<br />
Kosten für Gutachten und Tagungen von Sachverständigen,<br />
Gesetzesvorhaben anfallen sowie anteilige<br />
Landesjustizverwaltungen zur Neuordnung<br />
Personalbedarfsberechnung (PEBB§Y).<br />
die im Rahmen von<br />
Ausgaben für ein Gutachten der<br />
der bundeseinheitlichen Systeme zur<br />
Mehr wegen Kosten der Evaluation der Erziehungs- und Übergangseinrichtungen in<br />
Liepe und Guben (Jugendstrafvollzug in freien Formen) sowie der Geschäftsbesorgung<br />
für das Projekt Betreibung der e-lis Lernplattform für die Bildungsarbeit im Justizvollzug.<br />
Begründung:<br />
Die e-lis Lernplattform für die Bildungsarbeit im Justizvollzug wird durch einen<br />
Projektträger betrieben. Das Projekt wird bis zum 30.11.2011 durch die EU gefördert. Mit<br />
Beginn des Jahres <strong>2012</strong> soll eine Verstetigung des Betriebs der Lernplattform durch<br />
Zuwendungen aus Haushaltsmitteln mehrerer Bundesländer und der Republik Österreich<br />
erfolgen. Die Abwicklung gegenüber dem Projektträger soll unter Beteiligung eines<br />
Geschäftsbesorgers auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung der beteiligten<br />
Länder zentral durch <strong>Brandenburg</strong> erfolgen. Um den rechtzeitigen Beginn der Maßnahme<br />
zu sichern, ist die Änderung des Titels nötig.<br />
Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />
Fachausschuss -7- 0 2-<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />
:72<br />
— 3<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
),<br />
Andreas Kuhnert Margi a Mang<br />
Fraktion der SPD Fraktion DIE LINKE.
Deckung bei:<br />
Seite<br />
insgesamt:<br />
<strong>Landtag</strong>sfraktion<br />
Arändenburg<br />
SPD<br />
Sitzung des Rechtsausschusses<br />
am 03.11.2011<br />
Änderungsantrag<br />
der Fraktion der SPD<br />
der Fraktion DIE LINKE.<br />
zum <strong>Entwurf</strong> Haushaltsplan <strong>2012</strong><br />
Einzelplan (Text): Einzelplan 04 — Ministerium der Justiz<br />
EINGEGANGEN<br />
5/7M 01. NOV. 2011<br />
Kapitel Titel<br />
in Höhe von<br />
2 ...timur<br />
DIE Llang.<br />
Fraktion im <strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />
Erledigt /11/A .2:2_22M91 .<br />
Seite: 73 Kapitel: 04 050 Titel: 232 10 (neu)<br />
Zweckbestimmung: Erstattungen anderer Bundesländer im Rahmen des Verbundes<br />
zum Betrieb der elis-Lernplattform für Bildungsarbeit im Justizvollzug<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> Kein Ansatz<br />
Änderung (+1-): + 279.000,- €<br />
Ansatz neu: 279.000.- €
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Einnahmen dürfen nur zur Leistung von Ausgaben bei Titel 686 10 und bei Kapitel 04 010<br />
Titel 526 10 verwendet werden.<br />
Siehe Vermerk bei Titel 686 10<br />
Erläuterung: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Erstattungen anderer Bundesländer aufgrund der Verwaltungsvereinbarung über den<br />
Betrieb der e-lis Lernplattform<br />
Begründung:<br />
Die e-lis Lernplattform für die Bildungsarbeit im Justizvollzug wird durch einen<br />
Projektträger betrieben. Das Projekt wird bis zum 30.11.2011 durch die EU gefördert. Mit<br />
Beginn des Jahres <strong>2012</strong> soll eine Verstetigung des Betriebs der Lernplattform durch<br />
Zuwendungen aus Haushaltsmitteln mehrerer Bundesländer und der Republik Österreich<br />
erfolgen. Die Abwicklung gegenüber dem Projektträger soll unter Beteiligung eines<br />
Geschäftsbesorgers auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung der beteiligten<br />
Länder zentral durch das Land <strong>Brandenburg</strong> erfolgen. Um den rechtzeitigen Beginn der<br />
Maßnahme zu sichern, ist die Schaffung des Titels nötig.<br />
Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />
Fachausschuss -7 C2<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 17<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Qd-<br />
Andreas Kuhnert Ma itta M tig<br />
Fraktion der SPD F ktion i E LINKE.<br />
— 3<br />
)<br />
e.—
Lundtags:Fraktion<br />
<strong>Brandenburg</strong><br />
SPD<br />
Sitzung des Rechtsausschusses<br />
am 03.11.2011<br />
Änderungsantrag<br />
der Fraktion der SPD<br />
der Fraktion DIE LINKE.<br />
zum <strong>Entwurf</strong> Haushaltsplan <strong>2012</strong><br />
Einzelplan (Text): Einzelplan 04 — Ministerium der Justiz<br />
DIE UNKE.<br />
Fraktion im <strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />
EiNGEGANGEN<br />
jrno 0 1 . NN. 2011<br />
Erledigt >ei/24/, . »x_1)<br />
Seite: 73 Kapitel: 04 050 Titel: 286 10 (neu)<br />
Zweckbestimmung: Erstattungen der Republik Österreich im Rahmen des Verbundes<br />
zum Betrieb der e-lis Lernplattform für Bildungsarbeit im Justizvollzug<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> Kein Ansatz<br />
Änderung (+1-): 33.400,- € +<br />
Ansatz neu: 33.400,- €<br />
Deckung bei:<br />
Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />
insgesamt:
Haushaltsvermerk: (Änderungen unterstrichen)<br />
Einnahmen dürfen nur zur Leistung von Ausgaben bei Titel 686 10 und bei Kapitel 04 010<br />
Titel 526 10 verwendet werden.<br />
Siehe Vermerk bei Titel 686 10<br />
Erläuterung: (Änderungen unterstrichen)<br />
Erstattungen der Republik Österreich aufgrund der Verwaltungsvereinbarung über den<br />
Betrieb der e-lis Lernplattform für Bildungsarbeit im Justizvollzuq<br />
Begründung:<br />
Die e-lis Lernplattform für die Bildungsarbeit im Justizvollzug wird durch einen<br />
Projektträger betrieben. Das Projekt wird bis zum 30.11.2011 durch die EU gefördert. Mit<br />
Beginn des Jahres <strong>2012</strong> soll eine Verstetigung des Betriebs der Lernplattform durch<br />
Zuwendungen aus Haushaltsmitteln mehrerer Bundesländer und der Republik Österreich<br />
erfolgen. Die Abwicklung gegenüber dem Projektträger soll unter Beteiligung eines<br />
Geschäftsbesorgers auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung der beteiligten<br />
Länder zentral durch das Land <strong>Brandenburg</strong> erfolgen. Um den rechtzeitigen Beginn der<br />
Maßnahme zu sichern, ist die Schaffung des Titels nötig.<br />
Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />
Fachausschuss S) 0 - -7<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen --- 2<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Andreas Kuhnert<br />
Fraktion der SPD<br />
A -7-41.22) C<br />
M gitta ächtig<br />
Fraktion DIE LINKE.
<strong>Landtag</strong>sfraktion<br />
Brandtnburg<br />
SPD<br />
Sitzung des Rechtsausschusses<br />
am 03.11.2011<br />
Änderungsantrag<br />
der Fraktion der SPD<br />
der Fraktion DIE LINKE.<br />
zum <strong>Entwurf</strong> Haushaltsplan <strong>2012</strong><br />
Einzelplan (Text): Einzelplan 04 — Ministerium der Justiz<br />
Seite: 85 Kapitel: 04 050 Titel: 547 10<br />
Zweckbestimmung: Leistungen an Träger von Bildungsmaßnahmen<br />
Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />
insgesamt:<br />
DIE LINKE. L Mac.<br />
Fraktion im <strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 150.000,-<br />
Änderung (+1-): - 43.400,- €<br />
Ansatz neu: 106.600,- €<br />
Deckung bei:<br />
EINGEGANGEN<br />
A° 01. ,UV. 2011<br />
Erledig Joie
Haushaltsvermerk: (Änderungen unterstrichen)<br />
Aus diesem Titel dürfen auch Honorare für Bildungsmaßnahmen gezahlt werden.<br />
Erläuterung: (Änderungen unterstrichen)<br />
Weniger durch Umsetzung von Haushaltsmitteln zu Titel 686 10 und Kapitel 04 010 Titel<br />
526 10.<br />
Begründung:<br />
Die e-lis Lernplattform für die Bildungsarbeit im Justizvollzug wird durch einen<br />
Projektträger betrieben. Das Projekt wird bis zum 30.11.2011 durch die EU gefördert. Mit<br />
Beginn des Jahres <strong>2012</strong> soll eine Verstetigung des Betriebs der Lernplattform durch<br />
Zuwendungen aus Haushaltsmitteln mehrerer Bundesländer und der Republik Österreich<br />
erfolgen. Die Abwicklung gegenüber dem Projektträger soll unter Beteiligung eines<br />
Geschäftsbesorgers auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung der beteiligten<br />
Länder zentral durch das Land <strong>Brandenburg</strong> erfolgen. Um den rechtzeitigen Beginn der<br />
Maßnahme zu sichern, ist die Änderung des Titels nötig.<br />
Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />
Fachausschuss g' C-, 3<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 9 _ 3<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Andreas Kuhnert<br />
Fraktion der SPD<br />
Cce_f'<br />
Mar ta Mä tig<br />
Fraktion DIE LINKE.
tandtaefraktiam<br />
Brändenbute<br />
SPD<br />
Sitzung des Rechtsausschusses<br />
am 03.11.2011<br />
Änderungsantrag<br />
der Fraktion der SPD<br />
der Fraktion DIE LINKE.<br />
zum <strong>Entwurf</strong> Haushaltsplan <strong>2012</strong><br />
Einzelplan (Text): Einzelplan 04 — Ministerium der Justiz<br />
DIE UNKE.<br />
Fraktion im <strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />
EINGEGANGEN<br />
,ve 0 t NOV. 2011<br />
Erled igt rf,)e_.22.d<br />
Seite: 86 Kapitel: 04 050 Titel: 686 10 (neu)<br />
Zweckbestimmung: Zuwendungen zum Projektfeld „Betreibung der e-lis Lernplattform"<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong><br />
Änderung (+4):<br />
Ansatz neu:<br />
Deckung bei:<br />
Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />
Kein Ansatz<br />
+ 347.600,- €<br />
347.600,- €<br />
73 04 050 232 10 272.300,- E<br />
73 04 050 286 10 32.700.- E<br />
85 04 050 547 10 42.600.- E<br />
insgesamt: 347.600,- €
Haushaltsvermerk: (Änderungen unterstrichen)<br />
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 232 10 und 286 10<br />
geleistet werden.<br />
Erläuterung: (Änderungen unterstrichen)<br />
Ausgaben für den Betrieb e-lis Lernplattform für die Bildungsarbeit im Justizvollzug im<br />
Rahmen eines Verbundes mehrerer Bundesländer und der Republik Österreich.<br />
Begründung:<br />
Die e-lis Lernplattform für die Bildungsarbeit im Justizvollzug wird durch einen<br />
Projektträger betrieben. Das Projekt wird bis zum 30.11.2011 durch die EU gefördert. Mit<br />
Beginn des Jahres <strong>2012</strong> soll eine Verstetigung des Betriebs der Lernplattform durch<br />
Zuwendungen aus Haushaltsmitteln mehrerer Bundesländer und der Republik Österreich<br />
erfolgen. Die Abwicklung gegenüber dem Projektträger soll unter Beteiligung eines<br />
Geschäftsbesorgers auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung der beteiligten<br />
Länder zentral durch <strong>Brandenburg</strong> erfolgen. Um den rechtzeitigen Beginn der Maßnahme<br />
zu sichern, ist die Schaffung des Titels nötig.<br />
Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />
Fachausschuss 6- 0<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen -7<br />
---<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
7 r<br />
Andreas Kuhnert Mar ta M tig<br />
Fraktion der SPD Fraktion DIE LINKE.
Anlage 6<br />
Änderungsanträge<br />
zum<br />
Einzelplan 05
Einzelplan (Text): 05<br />
insgesamt:<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Die Erläuterungen (letzter Absatz) werden wie folgt geändert:<br />
'Wenige-Mehr wegen des zusätzlichen Fortbildungsbedarfs der Lehrkräfte an den<br />
Pilotschulen Inklusion.<br />
Begründung:<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />
Änderungsantrag der Fraktionen SPD und DIE LIN<br />
Seite: 35 Kapitel: 05 020 Titel:525 90<br />
Zweckbestimmung: Aus- und Fortbildung<br />
Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />
Fachausschuss 4 0<br />
,er<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />
EINGEGANGEN<br />
DJ • 51 2A<br />
E 1 1 N -1<br />
'<br />
2011<br />
Erl hall;<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 382.600 €<br />
Änderung (+/-): 1.000.000 €<br />
Ansatz neu: 1.382.600 €<br />
Deckung bei:<br />
Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />
59 20 630 721 10 neu (Altanschl.) 1.000.000 €<br />
1.000.000€<br />
Auf dem Weg zur inklusiven Schule ist eine Fortbildungsoffensive für Lehrkräfte dringend<br />
notwendig. Die Lehrkräfte müssen noch stärker befähigt werden, mit heterogenen<br />
Gruppen umzugehen und Kinder individuell zu fördern. Dazu sind<br />
Fortbildungsmaßnahmen, die von ausgewiesenen Experten geleitet werden,<br />
durchzuführen. Diese sind zunächst vorrangig für die Lehrkräfte der Schulen anzubieten,<br />
die in die Pilotphase gehen.<br />
Thomas G" er<br />
Für die Fr ktion der SPD<br />
/22‚<br />
für die Fraktion DIE LINKE<br />
Ge i roße
EINGEGANGE„<br />
PE' 51 aa<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />
1 1, Nov. 2011<br />
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />
Erl.<br />
Einzelplan (Text): 05 Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und Kultur<br />
Seite: 35 Kapitel: 05 020 Titel: 525 90<br />
Zweckbestimmung: Aus- und Fortbildung der Bediensteten<br />
(Hier: Schaffung von schulinternen Fortbildungsetats)<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 382.600€<br />
Änderung (+1-): +500.000€<br />
Ansatz neu: +882.600€<br />
Deckung bei:<br />
Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />
136 05 300 681 85<br />
(Hier: Schüler-BaföG)<br />
21<br />
,<br />
20 020 461 20<br />
(Hier Personalverstärkungsmittel)<br />
300.000€<br />
200.000€<br />
Insgesamt: 500.000€<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)
Begründung:<br />
Angesichts der Qualitätsprobleme in der Unterrichts- und Schulentwicklung in den Schulen <strong>Brandenburg</strong>s<br />
ist eine Aufstockung der Mittel für Fortbildungszwecke dringend erforderlich.<br />
Zur Stärkung der Verantwortungsübernahme von Schulen bezüglich der Bearbeitung ihrer Probleme<br />
sollen Schulen künftig einen Anspruch auf einen schuleigenen Fortbildungsetat erhalten.<br />
In Verbindung mit der bereits bestehenden rechtlichen Verpflichtung, ein schulinternes Fortbildungskonzept<br />
zu beschließen, sollen sie die Möglichkeit erhalten, die erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen<br />
auch durch die Inanspruchnahme professioneller Schulberater umzusetzen<br />
und diese auch bezahlen zu können. Gegenüber der zuständigen Schulaufsicht ist bezüglich der<br />
Verwendung der Mittel Rechenschaft abzulegen, die Entscheidungsbefugnisse zum Mitteleinsatz<br />
liegen jedoch bei der Schule.<br />
Mit der Verstärkung des Teilansatzes innerhalb der Titelgruppe 90, der den staatlichen<br />
Schulämtern zur Verfügung gestellt wird, sollen zum Einstieg ca. 200 Schulen ab dem 2. Halbjahr<br />
2011/ <strong>2012</strong> die Möglichkeit erhalten auf Antrag ca. 1000 € — 4000 € als schulinternen<br />
Fortbildungsetat zu bewirtschaften.<br />
Insbesondere Schulen mit schwachen Leistungsergebnissen, hohen Quoten von Schülern ohne<br />
Abschluss und erheblichen Schwächen im Rahmen der Schulvisitation sollen von dieser<br />
Möglichkeit Gebrauch machen.<br />
Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />
Fachausschuss Z. (2 2_<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />
Marie Luise von Halem<br />
für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />
2<br />
1
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />
Änderungsantrag der FDP-Fraktion<br />
Einzelplan (Text): 05 (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport)<br />
Seite: 45<br />
EINGEGANGEN<br />
Erl.<br />
Kapitel: 05 050 Titel: 633 10<br />
Zweckbestimmung: Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur<br />
Förderung von Kindertagesbetreuung, hier: zusätzliche Mittel für die<br />
Sprachförderung<br />
1 1. Nov. 211<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 205.165.000 €<br />
Änderung (+1-): + 2.000.000 €<br />
Ansatz neu: 207.165.000 €<br />
Deckung bei:<br />
Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />
136 05 300 681 85 2.000.000 €<br />
insgesamt: 2.000.000 €<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Erläuterung: Veranschlagt werden die Zuschüsse gemäß § 16 Abs. 6 des Kindertages-<br />
stättengesetzes. Die Landeszuschüsse werden im Zweijahresrhythmus der Entwicklung<br />
der Kinderzahl, der Personalkosten und des Umfangs des Tagesbetreuungsangebotes<br />
angepasst. Die im 5. Gesetz zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes vom 15. Juli<br />
2010 festgesetzten Zuschüsse für die Jahre 2011 und <strong>2012</strong> ergeben sich nach Anpas-<br />
sung der Zuschüsse für das Jahr 2009 (148.909.000 €) an die Entwicklung der Jahre<br />
2008 und 2009 zuzüglich des gesetzlich festgesetzten Betrages in Höhe von 36.132.600<br />
€ für den Kostenausgleich für die Personalschlüsselverbesserungen. Die Entwicklung we-<br />
sentlicher Parameter für die Zuschussbemessung kann der folgenden Übersicht entnom-<br />
men werden, (..)Der Aufwuchs ergibt sich durch Anpassung an die gestiegenen Kinder-<br />
zahlen, an die Personalkostenentwicklung und an die Erhöhung des Umfangs des Tages-<br />
betreuungsangebotes. Zudem sind in dem Betrag zusätzlich 2.000.000 Euro für die<br />
Sprachförderung in den Kindertagesstätten enthalten.<br />
Begründung: Das schlechte Abschneiden der brandenburgischen Schüler in den<br />
Ländervergleichen zu sprachlichen Kompetenzen hat gezeigt, dass es adäquate<br />
Sprachförderung bereits im vorschulischen Alter von hoher Wichtigkeit ist.<br />
Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />
Fachausschuss 4 ...9-•<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />
;/-
Einzelplan (Text):05<br />
Seite:<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Die Erläuterungen werden wie folgt gefasst:<br />
„Veranschlagt werden die Zuschüsse gemäß § 16 Abs. 6 des Kindertagesstättengesetzes. Die<br />
Landeszuschüsse werden im Zweijahresrhythmus der Entwicklung der Kinderzahl, der Personalkosten und<br />
des Umfangs des Tagesbetreuungsangebotes angepasst. Die im 5. Gesetz zur Änderung des<br />
Kindertagesstättengesetzes vom 15. Juli 2010 festgesetzten Zuschüsse für die Jahre 2011 und <strong>2012</strong> ergeben<br />
sich nach Anpassung der Zuschüsse für das Jahr 2009 (148.909.000 €) an die Entwicklung der Jahre 2008<br />
und 2009 zuzüglich des gesetzlich festgesetzten Betrages in Höhe von 36.132.600 € für den<br />
Kostenausgleich für die Personalschlüsselverbesserungen. In Höhe von 750.000 € werden in <strong>2012</strong><br />
zusätzliche Mittel für die Anleitung von Praktikanten und Quereinsteigern zur Verfügung gestellt. Die<br />
Entwicklung wesentlicher Parameter für die Zuschussbemessung kann der folgenden Übersicht entnommen<br />
werden. ..."<br />
Begründung:<br />
EINGEGANGEN<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />
PE<br />
Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und DIE LINKE 1 1 Nov. 2011<br />
45 Kapite1:05 050 Titel:633 10<br />
Zweckbestimmung: Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur<br />
Förderung von Kindertagesbetreuung<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 205.165.000 €<br />
Änderung (+/-): +750.000 €<br />
Ansatz neu: 205.915.000 €<br />
Deckung bei:<br />
Seite Kapitel<br />
59 20 630<br />
insgesamt:<br />
Titel<br />
721 10 neu (Altanschl.)<br />
in Höhe von<br />
Die jüngste Änderung der Kita-Personalverordnung hat das Ziel, Praktikanten und<br />
Quereinsteigern die Aufnahme einer Tätigkeit deutlich zu erleichtern. Dieses Vorhaben<br />
kann nur dauerhaften Erfolg haben, wenn dieses neue Personal eine gezielte<br />
Unterstützung durch die Leitung der entsprechenden Kitas erfährt. Da die Leitungsanteile<br />
für die Kitas bereits jetzt sehr knapp bemessen sind, erscheint es angemessen, für die<br />
für die Ausbildung zuständigen Kitas eine zusätzliche Entlastung vorzusehen.<br />
Erl.<br />
750.000 €<br />
750.000 €
Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />
Fachausschuss 9 -9 .9<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen Ar) .--<br />
j4_<br />
TI omas C anther<br />
Für die Fraktion der SPD<br />
Gerrit Große<br />
für die Fraktion DIE LINKE<br />
...-
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />
Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und DIE<br />
Einzelplan (Text): 05 (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport)<br />
Seite: 45 Kapitel: 05 050 Titel: 633 11 (NEU)<br />
Zweckbestimmung: Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur<br />
Förderung der Sprachentwicklung von Kindern<br />
EINGEGANGEN<br />
12.12)<br />
INKA I Nov. 2011<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 0€<br />
Änderung (+1-): +1.000000<br />
Ansatz neu: 1.000.000<br />
Deckung bei: 20 (Allgemeine Finanzverwaltung) — Schülerbeförderung<br />
Seite 'Kapitel Titel in Höhe von<br />
37 20 030 633 12 (Schülerbef.) 1.000.000 €<br />
insgesamt: 1.000.000<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Veranschlagt werden die Zuschüsse für den Einsatz von Beraterinnen/Beratern zur Verbesserung der<br />
Sprachförderung in den Kindertagesstätten sowie zur teilweisen Veränderung und Ausweitung der Aufaaben<br />
der Sprachfördererzieherinnen/Sprachfördererzieher in den Kindertagesstätten.<br />
Begründung:<br />
Im Rahmen des Programms der Koalition „Gute Bildung für alle von Anfang an" ist<br />
vorgesehen, dass jedes Kind mit Aufnahme in die Kita eine verbesserte Unterstützung bei<br />
der Sprachentwicklung erhalten soll. Dabei soll insbesondere die alltagsintegrierte<br />
Sprachförderung gestärkt werden. Die Erzieherinnen und Erzieher sollen für diese Arbeit<br />
gezielt durch Beratungskräfte unterstützt und angeleitet werden.<br />
Daneben sollen sich die bisher finanzierten Sprachfördererzieherinnen stärker auf die<br />
Verbesserung der allgemeinen, alltagsintegrierten Sprachförderung von Anfang richten.<br />
Diesen Zwecken sollen die zusätzlich eingestellten 1 Mio. Euro dienen.<br />
Zur Deckung werden die Zuschüsse für die Schülerbeförderung herangezogen. Die<br />
Deckung ist möglich, da die Kreise aufgrund des Bildungs- und Teilhabepakets eine<br />
Bezuschussung vom Bund einfordern können. Die derzeitigen Zuschüsse von<br />
Landesseite sind keinesfalls kostendeckend sondern waren als Anreiz gedacht, eine<br />
Sozialstaffelung in den Schülerbeförderungssatzungen der Kreise einzuführen.<br />
r<br />
E
Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />
Fachausschuss 9 er- 4<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen .9 4 _ 4<br />
Thonias Gü ther G rit Groß' /<br />
Für die Fraktion der SPD für die Fraktion DIE LINKE
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />
Änderungsantrag der FDP-Fraktion<br />
Einzelplan (Text): 05 (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport) Erl. A<br />
Seite: 45 Kapitel: 05 050 Titel: 634 10 (neu)<br />
EINGEGANGEN<br />
?E.. 51,282<br />
1 1, Nov. 2011<br />
Zweckbestimmung: Einführung eines Fonds zur personellen Absicherung flexibler<br />
Öffnungszeiten in Kindertagesstäten<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 0 €<br />
Änderung (+1-): + 1.000.000 €<br />
Ansatz neu: 1.000.000 €<br />
Deckung bei:<br />
Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />
136 05 300 681 85 1.000.000 €<br />
insgesamt: 1.000.000 €<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Erläuterung: Der Fonds dient der finanziellen Deckung von benötigten Personalmitteln<br />
von Bedarfen für längere Öffnungszeiten.<br />
Begründung: Die Anforderungen an das moderne Arbeitsleben erfordern von Eltern bzw.<br />
Erziehungsberechtigten eine hohe Flexibilität, um Karriere und Familie zu vereinbaren.<br />
Dementsprechend ist es wichtig, das Angebot von vielfältigen<br />
Kinderbetreuungsmöglichkeiten an den Bedarf anzupassen, indem beispielsweise<br />
Öffnungszeiten von Kindergärten mit Arbeitszeiten von berufstätigen Eltern harmonieren.<br />
Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />
Fachausschuss 4 de 7<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen /41—<br />
o<br />
3 4
Einzelplan (Text): 05 (Ministerium für Bildung, Jugend und Spe<br />
Deckung bei:<br />
Seite<br />
Kapitel Titel<br />
in Höhe von<br />
1. Iß.<br />
21 20 020<br />
461 20<br />
1.000.000 €<br />
insgesamt: 1.000.000 €<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />
Änderungsantrag der FDP-Fraktion<br />
Seite: 47 - 50 Kapitel: 05 050 Titel: TGr.<br />
Zweckbestimmung: Landesjugendplan<br />
EINGEGANGEN<br />
?E 512-2‘e<br />
1 1. Nov. 2011<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 10.385.500€<br />
Änderung (+1-): + 1.000.000 €<br />
Ansatz neu: 11.385.500 €<br />
Begründung: Die Erhöhung des Ansatzes trägt der Forderung des Landesjugendrings<br />
Rechnung, den Landesjugendplan um 1 Million Euro aufzustocken. Diese zusätzlichen<br />
finanziellen Mittel sind für die außerschulische Bildung und die Jugendverbandsarbeit<br />
bestimmt.<br />
Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />
Fachausschuss 2 S- 2<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen c2.., 6<br />
i z,
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />
Einzelplan (Text): 05 Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und Kultur'<br />
Seite: 48 Kapitel: 05 050 Titel: 684 60<br />
Zweckbestimmung: Zuschüsse für laufende Zwecke an Träger der freien<br />
Jugendhilfe<br />
(Hier: Erhöhung der Mittel für au ßerschulische Bildung und Jugendverbandsarbeit)<br />
EINGEGANGE<br />
s(-2-2■4<br />
1 1, Nov. 2011<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 9.685.500€<br />
Änderung (+/-): +1.000.000€<br />
Ansatz neu: +10.685.500€<br />
Deckung bei:<br />
Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />
21 20 020 461 20<br />
(Hier: Personalverstärkungsmittel)<br />
1.000.000 €<br />
Insgesamt: 1.000.000€<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
,
Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
(Hinweis: Es handelt sich um die Erläuterungen der gesamten Titelgruppe 60 im Kapitel<br />
05 050, Seite 47)<br />
Gemäß § 82 Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) - gehört es zu<br />
den Aufgaben der obersten Landesjugendbehörden, die Tätigkeit der Träger der<br />
öffentlichen und freien Jugendhilfe und die Weiterentwicklung der Jugendhilfe<br />
anzuregen, zu fördern sowie darauf hinzuwirken, dass ein gleichmäßiger Ausbau der<br />
Angebote gewährleistet ist. Mit der Unterstützung der Weiterentwicklung und<br />
Qualifizierung von Jugendhilfeangeboten und der Stabilisierung von<br />
Jugendhilfestrukturen wird dem gesetzlichen Auftrag zur Entwicklung der Kinder- und<br />
Jugendhilfebereiche entsprochen. Im Landesjugendplan sind die Mittel zur Erfüllung<br />
dieses gesetzlichen Auftrags zusammengefasst.<br />
Strukturell hat der Landesjugendplan drei Schwerpunktbereiche:<br />
- Förderung von Innovationen sowie der Weiterentwicklung und Qualifizierung der<br />
Jugendhilfe - Netzwerk Qualität,<br />
Förderung regionaler Aktivitäten freier und öffentlicher Träger unter dem<br />
Gesichtspunkt eines gleichmäßigen Ausbaus der Jugendhilfe,<br />
- Wahrnehmung von überregionalen Aufgaben und Förderung von landesweiten<br />
Strukturen der Jugendhilfe.<br />
Für die Fördermaßnahmen aus dem Landesjugendplan, die im Bereich örtlicher<br />
Strukturen wirksam werden, fördert das Land nur Anteile der Gesamtkosten. Die<br />
Förderung laufender Kosten regionaler Aktivitäten erfolgt über die Jugendämter, die die<br />
Mittel zur Weitergabe an kommunale oder freie Träger erhalten.<br />
Die Ausgaben für das Personalkostenförderprogramm werden gemäß Beschluss des<br />
<strong>Landtag</strong>es 2005 auf dem Förderniveau des Jahres 2008 fortgeschrieben.<br />
Die Investitionszuschüsse sind für die Verbesserung der Jugendhilfeinfrastruktur bei<br />
Einrichtungen mit überregionalen Angeboten veranschlagt.<br />
Übersicht über den geplanten Einsatz der Mittel nach Maßnahmebereichen:<br />
<strong>2012</strong><br />
EUR<br />
A -Weiterentwicklung und Qualifizierung der Jugendhilfe<br />
Innovationen, Modellvorhaben 350.000<br />
-Netzwerk Qualität 1.425.000<br />
B -Förderung des gleichmäßigen Ausbaus der Jugendhilfe<br />
Personalkostenförderprogramm 4.970.000<br />
-Maßnahme Täter-Opfer-Ausgleich 330.000<br />
C -Wahrnehmung von überregionalen Aufgaben der Jugendhilfe<br />
Jugendverbandsarbeit 1.623.500<br />
-Geschäftsstelle Landesjugendring <strong>Brandenburg</strong> e.V. 337.000<br />
-Außerschulische Bildung 1.600.000<br />
-Internationale Begegnungen 150.000<br />
-Weitere überregionale Aufgaben, Investitionen 600.000<br />
Summe 11.385.500
Begründung:<br />
Die Jugendverbände und der Landesjugendring in <strong>Brandenburg</strong> nehmen eine wichtige Aufgabe in<br />
der außerschulischen Bildung war. Hier können Kinder- und Jugendliche erste Erfahrungen in<br />
Politik, im Ehrenamt, mit der Demokratie und in der Bildungsarbeit machen.<br />
Die Ausgaben für den Landesjugendplan haben sich in den letzten 10 Jahren kaum verändert —<br />
sie sind in der Gegenüberstellung der Jahre 2001 und 2011 sogar um 2,65 Mio Euro gesunken.<br />
Um das breite Angebot an außerschulischer Bildung und der Jugendverbandsarbeit aufrecht<br />
erhalten zu können und die Kostensteigerungen der letzten Jahre abzufangen, soll der Titel um 1<br />
Millionen Euro aufgestockt werden. Hieraus können auch Maßnahmen finanziert werden, die die<br />
bevorstehende Einführung des Wahlalters 16 flankieren sollen.<br />
Abstimmungsergebnis JA<br />
NEIN Enthaltung<br />
Fachausschuss<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />
Marie Luise von Halem<br />
für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
EINGEGANGEN<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />
(PF 512,2Q,<br />
Änderungsantrag der Fraktion von SPD und LIN KE<br />
1 1. Nov. 2011<br />
Einzelplan (Text): 05 Ministerium für Bildung, Jugend und Sport L4L-<br />
Seite: 62 Kapitel: 05 070 Titel: 684 20 (NEU)<br />
Zweckbestimmung: Förderung der Beteiligung von Jugendlichen an Demokratie<br />
und Wahlen<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 0€<br />
Änderung (+/-): +250.000 €<br />
Ansatz neu: 250.000<br />
Deckung bei: EP 20 (Allgemeine Finanzverwaltung)<br />
Seite Kapitel Titel<br />
..<br />
in Höhe von<br />
59 20 630 721 10 neu (Altanschl.) 250.000<br />
insgesamt:<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Die Mittel sind für dezentral organisierte Veranstaltungen der Demokratiebildung einzusetzen um die<br />
Möglichkeiten zur Kommunikation und zur Reflektion politischer Prozesse für lunge Menschen zu<br />
verbessern. Die anzuwendenden Methoden sollen in hohem Maße aktivieren und inhaltlich auf die Themen<br />
ausgerichtet sein, die für junge Menschen von besonderem Interesse sind (z.B. Jugend- und Bildungspolitik,<br />
Ausbildung und Hochschule, Mobilität, Freizeit etc.). Die Zusammenarbeit mit dem Portal „www.machs-ab-<br />
16.de" ist anzustreben.<br />
Die Mittel können für kleinteilige, beteiligungsorientierte Maßnahmen der außerschulischen politischen<br />
Bildung (gemäß Richtlinie LJA) sowie für Kooperationsveranstaltungen mit Schulen eingesetzt werden.<br />
Begründung:<br />
Die Umsetzung der Absenkung des aktiven Wahlalters von 18 auf 16 Jahre bedarf in den<br />
nächsten Jahren im schulischen und außerschulischen Kontext einer qualifizierten<br />
Begleitung. Junge Menschen sollten früher als bisher nicht nur mit dem politischen<br />
System vertraut werden, sondern früh Erfahrungen sammeln können, ihre Interessen<br />
einzubringen und somit an Entscheidungsprozessen aktiv teilzuhaben.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Fachausschuss<br />
Ausschuss für Haushalt u d Finanzen<br />
T omas Gü er<br />
für die Fra tion der SPD<br />
JA NEIN<br />
2<br />
Ger i Große<br />
für die Fraktion DIE LINKE.<br />
Enthaltung<br />
49-
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />
Änderungsantrag der FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis<br />
LIINIULLIAINLibk<br />
51,9.3A<br />
1 1, Nov, 2011<br />
@Pie<br />
Einzelplan (Text): 05 Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und Kultur<br />
Seite: 107 Kapitel: 05 220 Titel: 428 10<br />
Zweckbestimmung: Entgelte für Arbeitnehmer<br />
(Hier: Erhöhung der Anzahl der Schulpsychologen)<br />
ul en<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 10.796.400€<br />
Änderung (+1-): +772.200€<br />
Ansatz neu: +11.568.600€<br />
Deckung bei:<br />
Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />
21 20 020 461 20<br />
(H ier: Personalverstärkungsmittel)<br />
772.200€<br />
Insgesamt: 772.200€<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Begründung:<br />
In <strong>Brandenburg</strong> verlassen jährlich ca. 10 % der Schülerinnen und Schüler die Schule ohne einen<br />
Abschluss erreicht zu haben. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die in Familien aufwachsen,<br />
die von Sozialtransferleistungen leben ist deutlich höher als in den alten Bundesländern,<br />
psychische Auffälligkeiten haben zugenommen. Obwohl viele Lehrkräfte bereits zunehmend die<br />
Aufgabe übernehmen., familienergänzende Erziehung und moralische Orientierung zu geben,<br />
reicht dies nicht aus um das Ziel zu erreichen, dass jeder Jugendliche die Schule mit einem<br />
Abschluss verlässt. Umfassendere schulpsychologische Unterstützungssysteme sind erforderlich,<br />
um Schüler, Eltern und Lehrkräfte zu unterstützen. Dies ist bei einem Schlüssel von 1:10.000, wie<br />
er derzeit in <strong>Brandenburg</strong> gilt, nicht Ieistbar.<br />
Aktivitäten wie Gewaltprävention, Krisenintervention und Notfallpsychologie können mit der<br />
jetzigen Ausstattung nicht hinreichend abgesichert werden.<br />
Die Schulpsychologiestellen sollen umgehend auf 40 Stellen aufgestockt werden. Kalkuliert sind<br />
die Personalkosten für 11 zusätzliche Stellen.
Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />
Fachausschuss . Z (t 3<br />
2,<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 2<br />
d a Büttner Marie Luise von Hälem<br />
für d e FDP-Fraktion für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne<br />
Einzelplan (Text): 05 Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und Kultur<br />
Seite: 125 Kapitel: 05 300 Titel: 428 10 neu<br />
Zweckbestimmung: Entgelte für Arbeitnehmer<br />
(Hier: Erhöhung der Vertretungsreserve)<br />
EINGEGANG<br />
PE_ s1 aa S-<br />
1 t Nov. 2011<br />
Erl. e<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 0€<br />
Änderung (+/-): +5.100.000C<br />
Ansatz neu: +5.100.000C<br />
Deckung bei:<br />
Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />
21 20 020 461 20<br />
(Hier: Personalverstärkungsmittel)<br />
5.100.000€<br />
Insgesamt: 5.100.000€<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Personalausgaben für den . Schulpool und die Vertretungsreserve in den Kapiteln 05300<br />
bis 05 332 können aus diesem Ansatz verstärkt werden.<br />
Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
-71
Begründung:<br />
Die den Schulen zugewiesene Vertretungsreserve soll entsprechend den Verwaltungsvorschriften<br />
zur Unterrichtsorganisation mindeStens 3 % der Bemessungsgrundlage betragen. Im<br />
Bedarfsfall werden die Schulen jedoch angehalten, auch Stunden für Teilungs- und<br />
Förderunterricht als Vertretungsreserve zu nutzen. Tatsächlich ist der durchschnittliche<br />
Unterrichtsausfall im Land deutlich höher, so dass es unverhältnismäßig oft zur Nutzung der für<br />
andere unterrichtliche Zwecke zugewiesenen Stunden zur Absicherung von Vertretungsunterricht<br />
kommt.<br />
So kann der in <strong>Brandenburg</strong> bestehende Unterrichtsausfall durch die Aufstockung der<br />
zugewiesenen Reserve zum Teil weiter verringert werden, zugleich wird dadurch aber vor allem<br />
vermieden, dass die eigentlich für andere Zwecke (Förderunterricht, Teilung usw.) den Schulen<br />
zugewiesenen Lehrerwochenstunden ständig für Vertretungszwecke herangezogen werden<br />
müssen. Die Aufstockung der Vertretungsreserve führt auch dazu, dass die vom MBJS geplante<br />
Kapitalisierung von Vertretungsmitteln nicht aus den vorhandenen Vertretungsmitteln genommen<br />
werden muss, sondern zusätzlich zur Verfügung gestellt wird. Schulen, die dies wünschen, sollen<br />
2% der Vertretungsreserve künftig auch kapitalisieren können.<br />
Die zusätzlichen beantragten Mittel entsprechen den erforderlichen Ausgaben für die ersten fünf<br />
Monate des Schuljahres <strong>2012</strong>113. Die Mittel sind in der gesamten Höhe für 2013 und fortlaufend<br />
zu veranschlagen und anzupassen.<br />
Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />
.<br />
Fachausschuss '<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 2<br />
Marie Luise von Halem<br />
für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />
‘ 2.
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die G ü<br />
Einzelplan (Text): 05 Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und Kultur<br />
Seite: 125 Kapitel: 05 300 Titel: 428 10 neu<br />
Zweckbestimmung:Entgelte für Arbeitnehmer<br />
(Hier: Verbesserung des Schulpools)<br />
EINGEGANGEN<br />
si<br />
1 I Nov. 2011<br />
Ansatz. im <strong>Entwurf</strong> 0€<br />
Änderung (+1-): +4.900.000€<br />
Ansatz neu: +4.900.000€ .<br />
Deckung bei:<br />
Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />
21 20 020 461 20<br />
(Hier: Personalverstärkungsmittel)<br />
4.900.000€<br />
Insgesamt: 4.900.000€<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Personalausgaben für den Schulpool und die Vertretungsreserve in den Kapiteln 05 300<br />
bis 05 332 können aus diesem Ansatz verstärkt werden.<br />
Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
E. .L
Begründung:<br />
In den Verwaltungsvorschriften für Lehrkräfte-Anrechnungsstunden vom 30, Mai 2008 sind in<br />
Nummer 3 Abs. 1 Regelungen zur Ausstattung der sogenannten Schulpools getroffen. Für die<br />
Wahrnehmung besonderer fachlicher, pädagogischer und organisatorischer Aufgaben in der<br />
Schule und zum Ausgleich besonderer unterrichtlicher Belastungen werden den Schulen danach<br />
Anrechnungsstunden zugewiesen. Die festgelegten Zuweisungsvorgaben decken allerdings in<br />
keiner Weise den durch zahlreiche neue pädagogische Anforderungen gestiegenen tatsächlichen<br />
Bedarf. Es ist daher erforderlich den Schulpool aufzustocken. Nach Entscheidung der Schule<br />
können dadurch mehr Stunden zur zeitlichen Entlastung an Lehrkräfte geben werden, die sich in<br />
besonderer Weise darum kümmern, den neuen pädagogischen Anforderungen gerecht zu<br />
werden. Dazu gehören beispielsweise Aufgaben wie z.B. systematische Diagnose- und<br />
Förderkonzepte zu entwickeln und umzusetzen, Freistellungen für Fortbildungsmaßnahmen, die<br />
Leseförderung als Aufgabe aller Fächer zu verankern, drohendem Schulversagen durch<br />
frühzeitige Interventionen zu begegnen, interne Evaluationsverfahren zu implementieren, die<br />
Ergebnisse der ILeA-Diagnosen und von Vergleichsarbeiten sorgfältig auszuwerten und das<br />
Schulprögramm fortzuschreiben.<br />
Die erforderlichen Maßnahmen bei der Umsetzung der beabsichtigten Reformziele wie zum<br />
Beispiel der Inklusion erfordern eine intensivere Teamarbeit und Kooperation zwischen<br />
Lehrkräften, sowie Gespräche mit Eltern und Schülern, die über das bisher übliche Maß hinaus<br />
gehen.<br />
Für die Wahrnehmung besonderer fachlicher und pädagogischer Aufgaben in der Schul- und<br />
Unterrichtsentwicklung wird die Grundanrechnung von Lehrerwochenstunden beim Schulpool für<br />
die Grundschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und den Oberschulen uni 2 Stunden angehoben.<br />
Darüber hinaus werden die verbleibenden Lehrerwochenstunden gleichmäßig über alle<br />
Schulformen verteilt. Die zusätzlich beantragten Mittel entsprechen den erforderlichen Ausgaben<br />
ab dem 2. Halbjahr des Schuljahres <strong>2012</strong>/2013.<br />
Die vorgeschlagene Maßnahme ist ein erster Schritt zur Ausweitung der in der Schule frei<br />
einsetzbaren Arbeitszeiten, dem mittelfristig weitere folgen müssen.<br />
Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />
Fachausschuss 2 G 2_<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />
Marie Luise von Hafern<br />
für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />
.2,<br />
( .
EINGEGANGEN<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong> 1 t Nov. 2011<br />
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />
Erl. .P1 ..<br />
Einzelplan (Text): 05 Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und Kultur<br />
Seite: 128 Kapitel: 05 300 Titel: 633 50<br />
Zweckbestimmung: Zuweisungen an die Schulträger für einen Schulsozialfonds<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 1.500.000 €<br />
Anderung (+1-): +1.000.000E<br />
Ansatz neu: +2.500.000€<br />
Deckung bei:<br />
Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />
136 05 300 681 85<br />
(Hier: Schüler- BaföG)<br />
1.000.000€<br />
Insgesamt: 1.000.000€<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Begründung:<br />
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnt das BbgAföG als Maßnahme zur Erhöhung der<br />
Abiturquote bei Kindern aus bildungsfernen Familien weiterhin ab, weil diese Maßnahme zu spät<br />
in der Bildungsbiographie junger Menschen ansetzt. Um diesen Kindern auch weiterhin eine<br />
Unterstützung bei Gebrauchs-, Übungs- sowie Arbeitsmaterialien und sonstige kostenpflichtigen<br />
schulischen Angeboten und Veranstaltungen gewähren zu können, sollen die Kürzungen beim<br />
Schulsozialfonds zurückgenommen werden.<br />
Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />
Fachausschuss 4<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />
Marie Luise von Halem<br />
für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />
Z --<br />
A"<br />
2.<br />
t(
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />
Änderungsantrag der FDP-Fraktion<br />
Einzelplan (Text): 05 Ministerium für Bildung, Jugend und Sport<br />
/ EINGEGANGEN<br />
PE SI 222t-L<br />
1 1, Nov. 2011<br />
Erl. .. .........<br />
Seite: 132 Kapitel: 05 300 Titel: TGr.70—<br />
Zweckbestimmung: Deutsch-Polnische Schulprojekte<br />
....<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 51.500 €<br />
Änderung (+A): + 28.500 €<br />
Ansatz neu: 80.000 €<br />
Deckung bei:<br />
Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />
136 05 300 681 85 28.500 €<br />
insgesamt: 28.500 €<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Erläuterung: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Begründung: Die Erhöhung des Ansatzes für Deutsch-Polnische Schulprojekte dient der<br />
weiteren Vertiefung von Bildungskooperationen zwischen dem Land <strong>Brandenburg</strong> und<br />
Polen, u.a. für die Förderung des Projektes „Deutsch-Polski-Express" an <strong>Brandenburg</strong>er<br />
Grundschulen.<br />
Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />
Fachausschuss 2 7 --,9.<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />
GA.r.eui<br />
2<br />
?<br />
.--<br />
A
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />
Änderungsantrag der FDP-Fraktion<br />
EINGEGANGEN<br />
1 I. Nov. 2011<br />
Einzelplan (Text): 05 (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport)Ed . .A4 i---__'4:1<br />
Seite: 133 Kapitel: 05 300 Titel: 685 75 (neu)<br />
Zweckbestimmung: Förderung von begabten Schülerinnen und Schülern<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 0 €<br />
Änderung (+1-): + 200.000 €<br />
Ansatz neu: 200.000 €<br />
Deckung bei:<br />
Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />
136 05 300 613 85 200.000 €<br />
insgesamt: 200.000 €<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Erläuterung: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Diese Mittel sind im Rahmen der Begabtenförderung für Differenzierungsmaßnahmen im<br />
gemeinsamen Klassenunterricht und für den Ausbau klassenübergreifender<br />
Fordermaßnahmen bestimmt.<br />
Begründung: Jedes Schulkind hat Anspruch darauf, seinen Neigungen und Fähigkeiten<br />
gemäß, nicht nur gefördert, sondern auch gefordert zu werden. Dazu gehört, dass<br />
Schülern, die in ausgewählten Teilbereichen überdurchschnittliche Leistungen und<br />
Begabungen zeigen, angeboten wird, an vertiefenden und umfassenderen<br />
Fordermaßnahmen teilzunehmen. Diese sollen sowohl außerhalb als auch innerhalb des<br />
regulären Unterrichts stattfinden.<br />
Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />
Fachausschuss 4 6 ,6;‘.<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 9_ 4‚ ..._
Deckung bei:<br />
Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />
136 05 300<br />
Insgesamt:<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Erläuterung: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />
Änderungsantrag<br />
der Fraktion der FDP<br />
Einzelplan (Text): 05 Ministerium für Bildung, Jugend und Sport<br />
Seite: 133-135 Kapitel: 05 300 Titel: TGr. 80<br />
Durchführung von Schul- und Modellversuchen<br />
EINGEGANGEN<br />
5-0-35<br />
1 1. Nov. 20i1<br />
Erl. .r54 exs<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 295.000 €<br />
Änderung (+1-): +100.000 €<br />
Ansatz neu: 395.000 €<br />
681 85 100.000,00€<br />
100.000,00€<br />
Begründung: Schul- und Modellversuche sollen neue und innovative Ansätze im<br />
Bildungswesen entwickeln und erproben. Ein besonders positives Beispiel ist das Modell<br />
"Stärkung der Selbstständigkeit von Schulen" („MoSeS")<br />
Über die gebundenen Maßnahmen hinaus, sollte wie bisher dem Ministerium und dem<br />
Landesinstitut für Schule und Medien die Möglichkeit eingeräumt werden, innovative<br />
Maßnahmen auszuprobieren. Das gilt insbesondere für die Einführung des inklusiven<br />
Schulsystems in <strong>Brandenburg</strong>.<br />
Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />
Fachausschuss<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen bf —<br />
Al
EINGEGANGEN<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />
= 51z3-3<br />
t Nov. 2011<br />
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grün n<br />
Erl.<br />
Einzelplan (Text): 05 Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und Kultur<br />
Seite: 134 Kapitel: 05 300 Titel: 429 80<br />
Zweckbestimmung: Nicht aufteilbare Personalausgaben<br />
(Hier: Ermöglichung von Schul- und Modellversuchen)<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 0 €<br />
Änderung (+1-): +1.000.000€<br />
Ansatz neu: +1.000.000€<br />
Deckung bei:<br />
Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />
21 20 020 461 20<br />
(Hier: Personalverstärkungsmittel)<br />
1.000.000€<br />
Insgesamt: 1.000.000€<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Begründung:<br />
Schul- und Modellversuche sollen neue und innovative Ansätze im Bildungswesen entwickeln und<br />
erproben und damit wichtige Entscheidungshilfen für dessen weitere Entwicklung und Planung<br />
geben. Hierbei sind insbesondere Modellprojekte im Bereich lnklusion, aber auch für die<br />
Gewinnung von Lehrkräftenachwuchs in den ländlichen Regionen zu verfolgen.<br />
Über die gebundenen Maßnahmen hinaus, sollte wie bisher dem Ministerium und dem<br />
Landesinstitut für Schule und Medien die Möglichkeit eingeräumt werden, innovative Maßnahmen<br />
auszuprobieren. Die Ergebnisse des letzten Ländervergleichs zeigen, dass in <strong>Brandenburg</strong><br />
innovative Elemente dringend erforderlich sind.<br />
Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />
Fachausschuss<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 2<br />
iLb
Marie Luise von Halem<br />
für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />
Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion DI<br />
Sitzung des AHF am 25.11.2011<br />
Ersatz für im Bildungsausschuss beschlossenen Antrag<br />
Einzelplan (Text): 05 (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport)<br />
Seite: 145 Kapitel: 05 321 Titel. 4<br />
Zweckbestimmung: Finanzierung der Rahmenbedingungen für die Pilotschulen<br />
„Inklusion"<br />
eleFGANGEN<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 200.464.300 €<br />
Änderung (+/-): +2.000.000 €<br />
2 3. NOV. 2 011/5:5<br />
Ansatz neu: 202.464.300 €<br />
Deckung bei: 20 (Allgemeine Finanzverwaltung)<br />
Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />
37 20 030 633 12 (Schülerbef.) 500.000 €<br />
59 20 630 721 10 neu (Altanschl.) 1.500.000 €<br />
insgesamt: 2.000.000 €<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Für die personelle und sächliche Ausstattung der Pilotschulen „Inklusion" sind zusätzliche<br />
Mittel in Höhe von 2 Mio. € berücksichtigt. Weniger wegen Veranschlagung ...<br />
Begründung:<br />
Auf dem Weg zur inklusiven Schule werden zunächst in Pilotschulen alle Kinder —<br />
unabhängig von ihren Fähigkeiten und ihrem Förderbedarf — gemeinsam unterrichtet.<br />
Für diese Aufgabe benötigen die Schulen hinsichtlich der Personalkapazitäten,<br />
Klassengrößen aber auch sonstiger Rahmenbedingungen eine angemessene<br />
Ausstattung. Die Rahmenbedingungen sollen mit den 2 Mio. € geschaffen werden.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Fachausschuss<br />
U<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />
JA NEIN Enthaltung<br />
Klara Geywitz 1 Christia<br />
für die Fraktion der SPD für die ktion I LINKE.<br />
b•
Deckung bei:<br />
Seite<br />
21<br />
Kapitel<br />
20 020<br />
Titel<br />
461 20<br />
in Höhe von<br />
2.000.000 €<br />
insgesamt: 2.000.000 €<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Erläuterung: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Begründung:<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />
Änderungsantrag der FDP-Fraktion<br />
EINGEGANGEN<br />
PF: 51,2,4A<br />
1 1. Nov. 2011<br />
Einzelplan (Text): Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Erl. K141)1<br />
Seite: 147 Kapitel: 05 321 Titel: 428 10<br />
Zweckbestimmung: Entgelte der Arbeitnehmer,<br />
Erhöhung der Vertretungsreserve für Grundschulen<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 87.491.700 €<br />
Änderung (+/-): + 2.000.000 €<br />
Ansatz neu: 89.491.700 €<br />
Aktuell bekommen die Schulen zur Vermeidung von Unterrichtsausfall gemäß der VV<br />
Unterrichtsorganisation 3 Prozent bezogen auf die Bemessungsgrundlage für die<br />
Vertretungsreserve zugewiesen. Gleichwohl ist der Unterrichtsausfall höher, so dass die<br />
Vertretungsreserve nicht ausreicht und Förder- und Teilungsstunden genutzt werden<br />
müssen.<br />
Um den Unterrichtsausfall zu verringern, ist die Vertretungsreserve für Grundschulen von<br />
3 auf 5 Prozent aufzustocken.<br />
Die beantragten Mittel gelten für die ersten fünf Monate des Schuljahres <strong>2012</strong>/2013 und<br />
sind daher für die folgenden Schuljahre entsprechend anzupassen.<br />
Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />
Fachausschuss 2 ‘ 2<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 2.... gr 2
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />
Änderungsantrag der FDP-Fraktion<br />
Einzelplan (Text): Ministerium für Bildung, Jugend und Sport<br />
Seite: 147 Kapitel: 05 321 Titel: 428 10<br />
Zweckbestimmung: Entgelte der Arbeitnehmer,<br />
Erhöhung des sog. Schulpools für Grundschulen<br />
EINGEGANGEN<br />
-<br />
1 I Nov. 2011<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 87.491.700 €<br />
Änderung (+1-): + 1.225.000 €<br />
Ansatz neu: 88.716.700 €<br />
Deckung bei:<br />
Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />
21 20 020 461 20 1.225.000 €<br />
insgesamt: 1.225.000 €<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Erläuterung: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Begründung:<br />
Gemäß der Verwaltungsvorschrift über Anrechnungsstunden für Lehrkräfte (VV-<br />
Anrechnungsstunden) werden den Schulen für die Wahrnehmung besonderer fachlicher,<br />
pädagogischer und organisatorischer Aufgaben in der Schule und zum Ausgleich besonderer<br />
unterrichtlicher Belastungen Anrechnungsstunden zugewiesen. Grundschulen erhalten dazu 6<br />
Lehrerwochenstunden. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen und den immer<br />
umfangreicheren Aufgaben der Lehrkräfte sind diese Stunden nicht mehr ausreichend. Daher ist<br />
die Zahl der Anrechnungsstunden um 4 auf insgesamt 10 Lehrerwochenstunden zu erhöhen.<br />
Die beantragten Mittel gelten für die ersten fünf Monate des Schuljahres <strong>2012</strong>/2013 und sind<br />
daher für die folgenden Schuljahre entsprechend anzupassen.<br />
Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />
Fachausschuss<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />
2<br />
2,<br />
‘<br />
6<br />
Z<br />
G4A„Ait,
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />
Änderungsantrag der FDP-Fraktion<br />
Einzelplan (Text): Ministerium für Bildung, Jugend und Sport<br />
Seite: 150 Kapitel: 05 324 Titel: 428 10<br />
Zweckbestimmung: Entgelte der Arbeitnehmer,<br />
Erhöhung des sog. Schulpools für Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 15.620.900 €<br />
Änderung (+1-): + 35.000 €<br />
Ansatz neu: 15.655.900 €<br />
Deckung bei:<br />
Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />
21 20 020 461 20 35.000 €<br />
insgesamt: 35.000 €<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Erläuterung: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Begründung: Gemäß der Verwaltungsvorschrift über Anrechnungsstunden für Lehrkräfte (W-<br />
Anrechnungsstunden) werden den Schulen für die Wahrnehmung besonderer fachlicher,<br />
pädagogischer und organisatorischer Aufgaben in der Schule und zum Ausgleich besonderer<br />
unterrichtlicher Belastungen Anrechnungsstunden zugewiesen. Gesamtschulen erhalten dazu 8<br />
Lehrerwochenstunden. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen und den immer<br />
umfangreicheren Aufgaben der Lehrkräfte sind diese Stunden nicht mehr ausreichend. Daher ist<br />
die Zahl der Anrechnungsstunden um 2 auf insgesamt 10 Lehrerwochenstunden zu erhöhen.<br />
Die beantragten Mittel gelten für die ersten fünf Monate des Schuljahres <strong>2012</strong>/2013 und sind<br />
daher für die folgenden Schuljahre entsprechend anzupassen.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Fachausschuss<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />
JA<br />
2<br />
1<br />
EINGEGANGEN<br />
1 t Nov. 2011<br />
NEIN Enthaltung<br />
02-<br />
22-
Ansatz im <strong>Entwurf</strong><br />
Änderung (+1-):<br />
Ansatz neu:<br />
Deckung bei:<br />
Seite Kapitel<br />
21 20 020<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Fachausschuss<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />
Änderungsantrag der FDP-Fraktion<br />
Einzelplan (Text): Ministerium für Bildung, Jugend und Sport<br />
Seite: 150 Kapitel: 05 324 Titel: 428 10<br />
Titel<br />
in Höhe von<br />
15.620.900 €<br />
+300.000 €<br />
15.920.900<br />
461 20 300.000 €<br />
JA<br />
z 6<br />
EINGEGANGEN<br />
'bU<br />
1 1. Nov. 2011<br />
Zweckbestimmung: Entgelte der Arbeitnehmer,<br />
Erhöhung der Vertretungsreserve für Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe<br />
insgesamt: 300.000 €<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Erläuterung: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Begründung:<br />
Aktuell bekommen die Schulen zur Vermeidung von Unterrichtsausfall gemäß der VV<br />
Unterrichtsorganisation 3 Prozent bezogen auf die Bemessungsgrundlage für die<br />
Vertretungsreserve zugewiesen. Gleichwohl ist der Unterrichtsausfall höher, so dass die<br />
Vertretungsreserve nicht ausreicht.<br />
Um den Unterrichtsausfall zu verringern, ist die Vertretungsreserve für Gesamtschulen<br />
von 3 auf 5 Prozent aufzustocken.<br />
Die beantragten Mittel gelten für die ersten fünf Monate des Schuljahres <strong>2012</strong>/2013 und<br />
sind daher für die folgenden Schuljahre entsprechend anzupassen.<br />
NEIN Enthaltung<br />
off-<br />
2
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />
Änderungsantrag der FDP-Fraktion<br />
Einzelplan (Text): Ministerium für Bildung, Jugend und Sport<br />
Seite: 155 Kapitel: 05 326 Titel: 428 10<br />
Zweckbestimmung: Entgelte der Arbeitnehmer,<br />
Erhöhung der Vertretungsreserve für Oberschulen<br />
EINGEGANGEN<br />
iE /A -3<br />
1 4. Nov. 2011<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 31.739.300 €<br />
Änderung (+1-): + 800.000 €<br />
Ansatz neu: 32.539.300 €<br />
Deckung bei:<br />
Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />
21 20 020 461 20 800.000 €<br />
insgesamt: 800.000 €<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Erläuterung: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Begründung:<br />
Aktuell bekommen die Schulen zur Vermeidung von Unterrichtsausfall gemäß der W<br />
Unterrichtsorganisation 3 Prozent bezogen auf die Bemessungsgrundlage für die<br />
Vertretungsreserve zugewiesen. Gleichwohl ist der Unterrichtsausfall höher, so dass die<br />
Vertretungsreserve nicht ausreicht.<br />
Um den Unterrichtsausfall zu verringern, ist die Vertretungsreserve für Oberschulen von 3<br />
auf 5 Prozent aufzustocken.<br />
Die beantragten Mittel gelten für die ersten fünf Monate des Schuljahres <strong>2012</strong>/2013 und<br />
sind daher für die folgenden Schuljahre entsprechend anzupassen.<br />
Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />
Fachausschuss 2 6 2<br />
z ,<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen (2- V
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />
Änderungsantrag der FDP-Fraktion<br />
Einzelplan (Text): Ministerium für Bildung, Jugend und Sport<br />
Seite: 155 Kapitel: 05 326 Titel: 428 10<br />
Zweckbestimmung: Entgelte der Arbeitnehmer,<br />
Erhöhung des sog. Schulpools für Oberschulen<br />
EINGEGANGEN<br />
?E- . 1ZSI<br />
1 1. Nov. 2011<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 31.739.300 €<br />
Änderung (+1-): + 400.000 €<br />
Ansatz neu: 32.139.300 €<br />
Deckung bei:<br />
Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />
21 20 020 461 20 400.000 €<br />
insgesamt: 400.000 €<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Erläuterung: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Begründung:<br />
Gemäß der Verwaltungsvorschrift über Anrechnungsstunden für Lehrkräfte (W-<br />
Anrechnungsstunden) werden den Schulen für die Wahrnehmung besonderer fachlicher,<br />
pädagogischer und organisatorischer Aufgaben in der Schule und zum Ausgleich besonderer<br />
unterrichtlicher Belastungen Anrechnungsstunden zugewiesen. Oberschulen erhalten dazu 6<br />
Lehrerwochenstunden. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen und den immer<br />
umfangreicheren Aufgaben der Lehrkräfte sind diese Stunden nicht mehr ausreichend. Daher ist<br />
die Zahl um 4 auf insgesamt 10 Lehrerwochenstunden zu erhöhen.<br />
Die beantragten Mittel gelten für die ersten fünf Monate des Schuljahres <strong>2012</strong>/2013 und sind<br />
daher für die folgenden Schuljahre entsprechend anzupassen.<br />
Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />
Fachausschuss<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />
Z<br />
2_,<br />
6<br />
(<br />
2<br />
.7-<br />
(2
Einzelplan (Text): 05<br />
Seite: 157ff.<br />
Kapitel: 05 327 Titel: HGr 4<br />
Zweckbestimmung: Bedarfsgerechte Ausgestaltung der Leistungs- und Begabungsklassen<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong><br />
170.016.000E<br />
Änderung (+1-): 355.000€<br />
Ansatz neu:<br />
Deckung bei: 05<br />
Seite Kapitel<br />
43 07 030<br />
44 07 030<br />
insgesamt:<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />
Änderungsantrag der Fraktion CDU<br />
Plätze für Leistungs- und Begabungsklassen aufstocke<br />
Titel<br />
633 30<br />
671 10<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
in Höhe von<br />
EINGEGANGEN<br />
-153<br />
1 1, Nov, 2011<br />
Erl. f\33<br />
170.371.000€<br />
338.000€<br />
17.000€<br />
355.000€<br />
,7yJ
Begründung:<br />
Die Leistungs- und Begabungsklassen (LuBk) sind ein wichtiges Instrument der<br />
Begabtenförderung im brandenburgischen Schulsystem und bieten einen Zugang für<br />
begabte Schüler unabhängig vom Elternhaus. Die LuBks erfreuen sich großer<br />
Beliebtheit. Das unterstreichen jährlich die Bewerberzahlen. Weit mehr Schüler erfüllen<br />
die Anforderungen für die Aufnahme in die LuBks, als Plätze zur Verfügung stehen. Über<br />
die Jahre hat sich gezeigt, dass insbesondere an 6 Standorten die Schülerzahlen es<br />
rechtfertigen eine zweite LuBk einzurichten.<br />
Deshalb sind die Leistungs- und Begabungsklassen für das Schuljahr <strong>2012</strong>/2013<br />
auszubauen. Dafür müssen zusätzliche Lehrerstellen den Gymnasien zur Einrichtung<br />
zweiten LuBks zur Verfügung gestellt werden. Anteilig zum Haushaltsjahr <strong>2012</strong> sind<br />
zusätzlich Mittel für Lehrerstellen zur Verfügung zu stellen. Eine Kürzung von<br />
Lehrerstellen an anderen LuBk Standorten darf nicht vorgenommen werden.<br />
Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />
Fachausschuss<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />
Gordon Hoffmann Beate Blechinger<br />
2<br />
%..)
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />
Änderungsantrag der FDP-Fraktion<br />
Einzelplan (Text): Ministerium für Bildung, Jugend und Sport<br />
Seite: 159 Kapitel: 05 327 Titel: 428 10<br />
Zweckbestimmung: Entgelte der Arbeitnehmer,<br />
Erhöhung der Vertretungsreserve für Gymnasien<br />
EINGEGANGEN<br />
s f 1-G2--<br />
1. Nu, 2011<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 25.099.500 €<br />
Änderung (+1-): + 1.000.000 €<br />
Ansatz neu: 26.099.500 €<br />
Deckung bei:<br />
Seite Kapitel Titel<br />
in Höhe von<br />
21 20 020 461 20 1.000.000 €<br />
insgesamt: 1.000.000 €<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Erläuterung: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Begründung:<br />
Aktuell bekommen die Schulen zur Vermeidung von Unterrichtsausfall gemäß der VV<br />
Unterrichtsorganisation 3 Prozent bezogen auf die Bemessungsgrundlage für die<br />
Vertretungsreserve zugewiesen. Gleichwohl ist der Unterrichtsausfall höher, so dass die<br />
Vertretungsreserve nicht ausreicht.<br />
Um den Unterrichtsausfall zu verringern, ist die Vertretungsreserve für Gymnasien von 3<br />
auf 5 Prozent aufzustocken.<br />
Die beantragten Mittel gelten für die ersten fünf Monate des Schuljahres <strong>2012</strong>/2013 und<br />
sind daher für die folgenden Schuljahre entsprechend anzupassen.<br />
Abstimmungsergebnis JA NEIN<br />
Fachausschuss 2<br />
6<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen .<br />
nthaltung
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />
Änderungsantrag der FDP-Fraktion<br />
Einzelplan (Text): Ministerium für Bildung, Jugend und Sport<br />
Seite: 159 Kapitel: 05 327 Titel: 428 10<br />
Zweckbestimmung: Entgelte der Arbeitnehmer,<br />
Erhöhung des sog. Schulpools für Gymnasien<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 25.099.500 €<br />
Änderung (+1-): + 120.000 €<br />
Ansatz neu: 25.219.500 €<br />
Deckung bei:<br />
Seite Kapitel Titel<br />
in Höhe von<br />
21<br />
20 020<br />
461 20<br />
120.000 €<br />
insgesamt: 120.000 €<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Erläuterung: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Begründung:<br />
Gemäß der Verwaltungsvorschrift über Anrechnungsstunden für Lehrkräfte (VV-<br />
Anrechnungsstunden) werden den Schulen für die Wahrnehmung besonderer fachlicher,<br />
pädagogischer und organisatorischer Aufgaben in der Schule und zum Ausgleich besonderer<br />
unterrichtlicher Belastungen Anrechnungsstunden zugewiesen. Gymnasien erhalten dazu 8<br />
Lehrerwochenstunden. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen und den immer<br />
umfangreicheren Aufgaben der Lehrkräfte sind diese Stunden nicht mehr ausreichend. Daher ist<br />
die Zahl der Anrechnungsstunden um 2 auf insgesamt 10 Lehrerwochenstunden zu erhöhen.<br />
Die beantragten Mittel gelten für die ersten fünf Monate des Schuljahres 2011/<strong>2012</strong> und sind<br />
daher für die folgenden Schuljahre entsprechend anzupassen.<br />
Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />
Fachausschuss 2 2<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen ti, ,,....-.
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />
Änderungsantrag der FDP-Fraktion<br />
EINGEGANGEN<br />
PE S19..Ak<br />
1 1. Nov. 2011<br />
Einzelplan (Text): Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Erl. 1-2 E<br />
Seite: 167 Kapitel: 05 330 Titel: 428 10<br />
Zweckbestimmung: Entgelte der Arbeitnehmer,<br />
Erhöhung der Vertretungsreserve für Förderschulen<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 38.995.800 €<br />
Änderung (+1-): + 500.000 €<br />
Ansatz neu: 39.495.800 €<br />
Deckung bei:<br />
Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />
21 20 020 461 20 500.000 €<br />
insgesamt: 500.000 €<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Erläuterung: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Begründung:<br />
Aktuell bekommen die Schulen zur Vermeidung von Unterrichtsausfall gemäß der VV<br />
Unterrichtsorganisation 3 Prozent bezogen auf die Bemessungsgrundlage für die<br />
Vertretungsreserve zugewiesen. Gleichwohl ist der Unterrichtsausfall höher, so dass die<br />
Vertretungsreserve nicht ausreicht und Förder- und Teilungsstunden genutzt werden<br />
müssen.<br />
Uni den Unterrichtsausfall zu verringern, ist die Vertretungsreserve für Förderschulen von<br />
3 auf 5 Prozent aufzustocken.<br />
Die beantragten Mittel gelten für die ersten fünf Monate des Schuljahres <strong>2012</strong>/2013 und<br />
sind daher für die folgenden Schuljahre entsprechend anzupassen.<br />
Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />
Fachausschuss Z 2<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen i,_ 6<br />
E
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />
Änderungsantrag der FDP-Fraktion<br />
Einzelplan (Text): Ministerium für Bildung, Jugend und Sport<br />
Seite: 167 Kapitel: 05 330 Titel: 428 10<br />
Zweckbestimmung: Entgelte der Arbeitnehmer,<br />
Erhöhung des sog. Schulpools für Förderschulen<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong><br />
Anderung (+1-):<br />
Ansatz neu:<br />
Deckung bei:<br />
Seite<br />
21<br />
Kapitel<br />
Titel<br />
20 020 461 20<br />
in Höhe von<br />
EINGEGANGEN<br />
PG_ • 51 2.<br />
1 4. Nov. g,<br />
7011<br />
150.000 €<br />
insgesamt: 150.000 €<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Erläuterung: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Begründung:<br />
38.995.800 €<br />
+ 150.000 €<br />
39.145.800 €<br />
Gemäß der Verwaltungsvorschrift über Anrechnungsstunden für Lehrkräfte (VV-<br />
Anrechnungsstunden) werden den Schulen für die Wahrnehmung besonderer fachlicher,<br />
pädagogischer und organisatorischer Aufgaben in der Schule und zum Ausgleich besonderer<br />
unterrichtlicher Belastungen Anrechnungsstunden zugewiesen. Förderschulen erhalten je nach<br />
sonderpädagogischem Schwerpunkt 4 bzw. 2 Lehrerwochenstunden. Aufgrund der gestiegenen<br />
Anforderungen und den immer umfangreicheren Aufgaben der Lehrkräfte sind diese Stunden<br />
nicht mehr ausreichend. Daher ist die Zahl der Anrechnungsstunden um 2 Lehrerwochenstunden<br />
zu erhöhen.<br />
Die beantragten Mittel gelten für die ersten fünf Monate des Schuljahres <strong>2012</strong>/2013 und sind<br />
daher für die folgenden Schuljahre entsprechend anzupassen.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Fachausschuss<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />
JA<br />
NEIN Enthaltung<br />
4‘ 2<br />
Jri
Fachausschuss<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />
Änderungsantrag der FDP-Fraktion<br />
Einzelplan (Text): Ministerium für Bildung, Jugend und Sport<br />
Seite: 171 Kapitel: 05 332 Titel: 428 10<br />
EINGEGANGEN<br />
912-Lu(<br />
Nov. 2011<br />
Erl. A<br />
Zweckbestimmung: Entgelte der Arbeitnehmer,<br />
Erhöhung der Vertretungsreserve für Oberstufenzentren / Berufliche Schulen<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 33.333.200 €<br />
Änderung (+/-): + 600.000 €<br />
Ansatz neu: 33.933.200 €<br />
Deckung bei:<br />
Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />
21 20 020 461 20 600.000 €<br />
insgesamt: 600.000 €<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Erläuterung: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Begründung:<br />
Aktuell bekommen die Schulen zur Vermeidung von Unterrichtsausfall gemäß der VV<br />
Unterrichtsorganisation 3 Prozent bezogen auf die Bemessungsgrundlage für die<br />
Vertretungsreserve zugewiesen. Gleichwohl ist der Unterrichtsausfall höher, so dass die<br />
Vertretungsreserve nicht ausreicht.<br />
Um den Unterrichtsausfall zu verringern, ist die Vertretungsreserve für Oberstufenzentren<br />
/ Berufliche Schulen von 3 auf 5 Prozent aufzustocken.<br />
Die beantragten Mittel gelten für die ersten fünf Monate des Schuljahres <strong>2012</strong>/2013 und<br />
sind daher für die folgenden Schuljahre entsprechend anzupassen.<br />
Abstimmungsergebnis JA<br />
NEIN<br />
(<br />
6<br />
---<br />
Enthaltung<br />
onc<br />
....
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />
Änderungsantrag der FDP-Fraktion<br />
Einzelplan (Text): Ministerium für Bildung, Jugend und Sport<br />
Seite: 171 Kapitel: 05 332 Titel: 428 10<br />
Zweckbestimmung: Entgelte der Arbeitnehmer,<br />
Erhöhung des sog. Schulpools für Oberstufenzentren 1 Berufliche Schulen<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong><br />
NEIN<br />
6<br />
EINGEGANGEN<br />
e ZSG<br />
1 1. Nov. 2011<br />
33.333.200 €<br />
Änderung (+1-): + 45.000 €<br />
Ansatz neu: 33.378.200 €<br />
Deckung bei:<br />
Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />
21 20 020 1461 20 45.000 €<br />
insgesamt: 45.000 € 1<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Erläuterung: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Begründung:<br />
Gemäß der Verwaltungsvorschrift über Anrechnungsstunden für Lehrkräfte (VV-<br />
Anrechnungsstunden) werden den Schulen für die Wahrnehmung besonderer fachlicher,<br />
pädagogischer und organisatorischer Aufgaben in der Schule und zum Ausgleich besonderer<br />
unterrichtlicher Belastungen Anrechnungsstunden zugewiesen. Oberstufenzentren erhalten dazu<br />
8 Lehrerwochenstunden sowie 4 weitere je Abteilung. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen<br />
und den immer umfangreicheren Aufgaben der Lehrkräfte sind diese Stunden nicht mehr<br />
ausreichend. Daher ist die Zahl der Anrechnungsstunden um 2 auf insgesamt 10<br />
Lehrerwochenstunden zu erhöhen.<br />
Die beantragten Mittel gelten für die ersten fünf Monate des Schuljahres <strong>2012</strong>/2013 und sind<br />
daher für die folgenden Schuljahre entsprechend anzupassen.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Fachausschuss<br />
'Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />
JA<br />
2<br />
Enthaltung
Einzelplan (Text): 05<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />
Änderungsantrag der Fraktion CDU<br />
Keine Kürzungen bei den freien Schulen<br />
Seite: 1 ,A3R. Kapitel: 05 410 Titel: HGr 6<br />
Zweckbestimmung: Beibehaltung des Berechnungsverfahrens der Zuschüsse für<br />
die freien Schulen<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 128.740.800€<br />
Änderung (-EN: 4.800.000€<br />
Ansatz neu: 133.540.800€<br />
Deckung bei: 05<br />
Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />
135f. 05 300 TGr 85 3.638.000€<br />
43 07 030 633 30 1.162.000€<br />
insgesamt: 4.800.000€<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Der Betrag von 4,8 Mio. Euro ist entsprechend dem bisherigen Berechnungsverfahren<br />
auf die einzelnen Schulformen aufzuteilen.<br />
33
Begründung:<br />
Das im Haushaltsentwurf vorgeschlagene neueinzuführende Berechnungsverfahren zur<br />
Ermittlung der Zuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft ist intransparent und<br />
benachteiligt die Schulen in freier Trägerschaft unverhältnismäßig. Beispielsweise<br />
würden demnach freie Grundschulen 20% weniger Zuschüsse erhalten.<br />
Die Umstellung des Berechnungsverfahrens für die Zuschüsse der Freien Schulen ist<br />
keine geeignete Maßnahme um zur Sanierung des Landeshaushaltes beizutragen. Bei<br />
staatlichen Schulen tragen die öffentlichen Haushalte 100% der Kosten. Bei freien<br />
Schulen werden etwa 65% finanziert. Die Kürzung der Zuschüsse für freie Schulen durch<br />
das Land soll dazu führen, dass Angebot der freien Schulen zu reduzieren. Eine<br />
Verringerung des Angebots von Schulen in freier Trägerschaft verursacht mittelfristig<br />
Mehrkosten an öffentlichen Schulen und damit im Landeshaushalt.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Fachausschuss<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />
ord .<br />
JA NEIN<br />
Enthaltung<br />
1?Fuz,,k Q<br />
mann Beate Blechinger
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong> [EINGEGANGEN<br />
Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und DIE LINKE<br />
1 17 :1\15o (v. 2011<br />
Einzelplan (Text): 05 (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport) Erl. ........<br />
Seite: 176 Kapitel: 05 410 Titel: 684 12<br />
Zweckbestimmung: Zuschüsse an private Grundschulen<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 27.214.100 €<br />
Änderung (+/-): +400.000 €<br />
Ansatz neu: 27.614.100 €<br />
Deckung bei: 20 (Allgemeine Finanzverwaltung) - Schülerbeförderung<br />
Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />
37 20 030 633 12 (Schülerbef.) 400.000 €<br />
insgesamt: 400.000 €<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Begründung:<br />
Der zur Bemessung der Zuschusshöhe für frei getragene Grundschulen heran zu<br />
ziehende Richtwert für die Klassenfrequenz für öffentlich getragene Grundschulen in der<br />
entsprechenden Verwaltungsvorschrift Unterrichtsorganisation wird künftig auf 23 statt auf<br />
25 Schüler festgelegt. Damit erhöht sich der Schülerausgabensatz je Schülerin und<br />
Schüler. Gleichzeitig sinkt die Differenz zur bisherigen Zuschusshöhe, so dass die<br />
Übergangsregelungen entsprechend Artikel 1 Nr. 3 anzupassen sind. Der<br />
Zuschussbedarf beim Titel 684 12 steigt nach Maßgabe der Schülerzahl unter<br />
Berücksichtigung der angepassten Übergangsregelungen.<br />
Zur Deckung werden die Zuschüsse für die Schülerbeförderung herangezogen. Die<br />
Deckung ist möglich, da die Kreise aufgrund des Bildungs- und Teilhabepakets eine<br />
Bezuschussung vom Bund einfordern können. Die derzeitigen Zuschüsse von<br />
Landesseite sind keinesfalls kostendeckend sondern waren als Anreiz gedacht, eine<br />
Sozialstaffelung in den Schülerbeförderungssatzungen der Kreise einzuführen.<br />
Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />
Fachausschuss f 2 -0-<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen .. 2. .<br />
Th6hias Gü er<br />
Für die Fr tion der SPD<br />
G rit Große.<br />
für die Fraktion DIE LINKE<br />
- r-
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong> EINGEGANGE-119<br />
Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und DIE INq 17N:v.122-201711<br />
Einzelplan (Text): 05 (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport) LEd.<br />
Seite: 176 Kapitel: 05 410 Titel: 684 15<br />
Zweckbestimmung: Zuschüsse an private Oberschulen<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 14.911.000 €<br />
Änderung (+/-): +100.000 €<br />
Ansatz neu: 15.011.000 €<br />
Deckung bei: 20 (Allgemeine Finanzverwaltung) - Schülerbeförderung<br />
Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />
37 20 030 633 12 (Schülerbef.) 100.000 €<br />
insgesamt: 100.000 €<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Begründung:<br />
Der zur Bemessung der Zuschusshöhe für frei getragene Oberschulen heran zu ziehende<br />
Richtwert für die Klassenfrequenz für öffentliche getragene Oberschulen in der<br />
entsprechenden Verwaltungsvorschrift Unterrichtsorganisation wird künftig auf 25 statt auf<br />
27 Schüler abgesenkt werden festgelegt. Damit erhöht sich der Schülerausgabensatz je<br />
Schülerin und Schüler. Gleichzeitig sinkt die Differenz zur bisherigen Zuschusshöhe, so<br />
dass die Übergangsregelungen entsprechend Artikel 1 Nr. 3 anzupassen sind. Der<br />
Zuschussbedarf beim Titel 684 15 steigt nach Maßgabe der Schülerzahl unter<br />
Berücksichtigung der angepassten Übergangsregelungen.<br />
Zur Deckung werden die Zuschüsse für die Schülerbeförderung herangezogen. Die<br />
Deckung ist möglich, da die Kreise aufgrund des Bildungs- und Teilhabepakets eine<br />
Bezuschussung vom Bund einfordern können. Die derzeitigen Zuschüsse von<br />
Landesseite sind keinesfalls kostendeckend sondern waren als Anreiz gedacht, eine<br />
Sozialstaffelung in den Schülerbeförderungssatzungen der Kreise einzuführen.<br />
Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />
Fachausschuss e Z __Ab-<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen g _<br />
Thomas Gün ktfr r<br />
Für die Fra an der SPD<br />
Gerrif Große<br />
für die Fraktion DIE LINKE
EINGEGANGEN<br />
1232_<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />
1 1. Nov. 20;1<br />
Änderungsantrag der FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 9( /prile Grlu eri\-Lf<br />
Einzelplan (Text): 05 Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und Kultur<br />
Seite: 177 Kapitel: 05 410 Titel: 664 18neu<br />
Zweckbestimmung: Zur Verstärkung der Zuschüsse im Kapitel „Schulen in freier<br />
Trägerschaft"<br />
(Hier: Rücknahme der Kürzungen durch die neue Berechnungsforrnel)<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 128.740.800 €<br />
Änderung (+1-): +4.800.000€<br />
Ansatz neu: +133.540.800€<br />
Deckung bei:<br />
Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />
21 20 020 461 20<br />
(Hier: Personalverstärkungsmittel)<br />
4.800.000€<br />
Insgesamt: 4.800.000€<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Ausgaben für. Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft in den verschiedenen<br />
Schularten können aus diesem Ansatz verstärkt werden.<br />
Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Begründung:<br />
Die.geplanten Kürzungen für die betroffenen Schularten, die aus dem Haushaltsbegleitgesetz<br />
resultieren, lehnen die Antragssteller ab, da sie zur Gefahr für die Existenz von Schulen in freier<br />
Trägerschaft, besonders im ländlichen Raum, führen und so u.a. die Vielfalt in der<br />
Bildungslandschaft aufs Spiel setzen. Die derzeitig noch geltende Praxis der Finanzhilfe nach<br />
Paragraph 124 <strong>Brandenburg</strong>isches Schulgesetz wird beibehalten.<br />
Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />
Fachausschuss L, 02.,<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen Gi...,
ti<br />
astfaüttner<br />
1 -Fraktion<br />
Marie Luise von Halem<br />
für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Anlage 7<br />
Änderungsanträge<br />
zum<br />
Einzelplan 06
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />
Änderungsantrag der FDP-Fraktion<br />
Einzelplan (Text): Einzelplan 06 (Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur)<br />
Seite: 71 Kapitel: 06 100 Titel: 972 10<br />
Zweckbestimmung: Globale Minderausgabe<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> -12.000.000 €<br />
Änderung (+1-): +12.000.000 €<br />
Ansatz neu:<br />
Deckung bei:<br />
Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />
25 20 020 972 10 12.000.000 €<br />
insgesamt: 12.000.000 €<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Begründung: Bildung und Wissenschaft genießen höchste Priorität. Daher darf keine<br />
Konsolidierung des Haushalts auf dem Rücken der Hochschulen des Landes<br />
<strong>Brandenburg</strong> stattfinden.<br />
Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />
Fachausschuss<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />
7 1<br />
..)<br />
0 €
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />
Einzelplan (Text): 06 Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur<br />
Seite: 71 Kapitel: 06 100 Titel: 972 10<br />
Zweckbestimmung: Globale Minderausgabe<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> -12.000.000€<br />
Änderung (+/-): +12,000.000€<br />
Ansatz neu: 0€<br />
Deckung bei:<br />
Seite Kapitel Titel In Höhe von<br />
192 11 460 972 10 neu 12.000.000€<br />
Insgesamt: 12.000.000€<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Begründung:<br />
Bildung und Wissenschaft müssen Priorität genießen. Aus diesem Grund sind Globale<br />
Minderausgaben bei den Hochschulen nicht zu rechtfertigen.<br />
Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />
Fachausschuss 2 3<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 4<br />
Marie Luise von Halem<br />
für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Haushaltsentwurf/Haushalt <strong>2012</strong> 5'<br />
Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion DIE LINKE.<br />
Einzelplan (Text): 06 Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur<br />
Seite: 86 Kapitel: 06 100 Titel: 685 80<br />
Zweckbestimmung: Ausgaben aus Mitteln des Bundes<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 10.000.000 €<br />
Änderung (+1-): +5.000.000 €<br />
Ansatz neu: 15.000.000 €<br />
Deckung bei: EP12 (MdF)<br />
Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />
26 12 020 359 61 (Rücklagen) +5.000.000 €<br />
Insgesamt: +5.000.000 E<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Kapitel 06 100, TGr. 80 (neu):<br />
Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Titel 231 80 geleistet werden (e17 Abs.3 LHO). Die<br />
Ausgaben der Titelgruppe sind gegenseitig deckungsfähig.<br />
Kapitel 12 020, Titel 359 61:<br />
Mehreinnahmen dürfen zur Deckung von Mehrausgaben bei Titel 891 61 herangezogen werden.<br />
Erläuterung: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Begründung:<br />
Im Einnahmetitel 231 80 sind Bundesmittel aus dem Hochschulpakt 2020 in einer Höhe<br />
von 15,0 Mio. veranschlagt, während ausgabeseitig nur ein Ansatz von 10,0 Mio.<br />
vorgesehen ist. Damit stehen Bundesmittel in Höhe von 5,0 Mio. bislang den<br />
Hochschulen nicht zur Verfügung. Zur Bereinigung dieses Ungleichgewichts soll der<br />
Ausgabeansatz im Titel 685 80 um 5,0 Mio. € auf 15,0 Mio. erhöht werden.<br />
Die dafür notwendige Deckung erfolgt durch die Veranschlagung einer Rücklagenentnahme<br />
(Einnahme) im Epl. 12 in gleicher Höhe.<br />
Damit wird sichergestellt, dass die eingehenden Bundesmittel ungeschmälert für die<br />
Zwecke der Hochschulen verwandt werden können. Ferner erhalten die Hochschulen<br />
Planungssicherheit für zusätzlich aufgenommene Studienanfänger, zugleich wird eine<br />
zweckentsprechende Verwendung der Bundesmittel aus dem Hochschulpakt 2020<br />
gewährleistet<br />
Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />
Fachausschuss 1<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen ff<br />
(IU
Einzelplan (Text): 06<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />
Änderungsantrag der Fraktion CDU 6<br />
Haushaltsmittel für Kulturprojekte in voller Höhe ausreichen<br />
Seite: 144f. Kapitel: 06 810 Titel: TGr. 65<br />
Zweckbestimmung: Stiftung Stift Neuzelle<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 3.136.000€<br />
Änderung (+1- : 0€<br />
Ansatz neu: 3.136.000€<br />
Deckung bei:<br />
Seite i Kapitel Titel in Höhe von<br />
insgesamt:<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Mehrausgaben dürfen bei diesem Titel geleistet werden, soweit dem Minderausgaben an<br />
anderer Stelle des Einzelplan 06 gegenüberstehen. Davon ausgenommen sind die Titel<br />
633 70 und 685 70 im Kapitel 06 810. Diese stehen für die Kulturproiektförderung den<br />
Kommunen und freien Trägern in voller Höhe zur Verfügung.<br />
Erläuterungen: (Anderu ngen bitte unterstreichen)
Begründung:<br />
Die Haushaltsmittel der Allgemeinen Projektförderung Kultur für Kommunen und freie<br />
Träger sind für Ausgaben zur Förderung von Projekten in den Bereichen Theater, Musik,<br />
Bildende Kunst, Literatur, Museen, Soziokultur und kulturelle Bildung sowie<br />
spartenübergreifend vorgesehen und sind für die brandenburgische Kulturszene von<br />
großer Bedeutung.<br />
Diese Haushaltsmittel gewährleisten, dass Kulturprojekte auch in den ländlichen<br />
Kommunen vor Ort realisiert werden und die Trägervielfalt im Bereich Kultur erhalten<br />
bleibt. Deshalb dürfen diese Mittel nicht zur Finanzierung von Mehrausgaben für die<br />
Baumaßnahmen der Stiftung Stift Neuzelle herangezogen werden.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Fachausschuss<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />
JA<br />
3<br />
NEIN Enthaltung<br />
0<br />
/7U( '0<br />
Arija Heinrich
Haushaltsentwurf/Haushalt <strong>2012</strong><br />
Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion DIE LINKE.<br />
Einzelplan (Text): 06 Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur<br />
I. Seite: 145 /146 Kapitel: 06 810 Titel: 633 70<br />
Zweckbestimmung: Zuweisungen an Kommunen<br />
II. Seite: 146 Kapitel: 06 810 Titel: 883 70<br />
Zweckbestimmung: Zuweisungen für Investitionen der Kommunen<br />
zu. 1. Ansatz im <strong>Entwurf</strong><br />
Titel: 633 70<br />
6.338.700,00 €<br />
Änderung (+1-): +300.000,00 €<br />
Ansatz neu: 6.638.700,00 €<br />
zu II. Ansatz im <strong>Entwurf</strong><br />
Titel: 883 70<br />
0,00 €<br />
Änderung (+1-): +200.000,00 €<br />
Ansatz neu: 200.000,00 €<br />
Deckung bei:<br />
Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />
59 20 630 721 10 neu (Altanschl.) 500.000,00€<br />
Insge amt: 500.000,00€<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Erläuterung: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Bei dem Titel 883 70 wird folgende neue Erläuterung ausgebracht:<br />
„Aus den veranschlagten Mitteln soll ein Investitionszuschuss an die Stadt Oranienburg<br />
für das KZ-Außenlager Klinkerwerk geleistet werden."<br />
Begründung:<br />
Gedenkstätte Lindenstraße 54/55<br />
Die „Gedenkstätte Lindenstraße 54/55 für die Opfer politischer Gewalt im 20.<br />
Jahrhundert" ist der einzige authentische Gedenk- und Erinnerungsort im Land<br />
<strong>Brandenburg</strong> und in der Bundesrepublik Deutschland, der sowohl die Geschichte der<br />
beiden aufeinanderfolgenden, unterschiedlichen Diktaturen in Deutschland von 1933 bis
1989 als auch die Überwindung der SED-Diktatur in der friedlichen Revolution des Jahres<br />
1989/90 widerspiegelt. Mitten im Zentrum Potsdams gelegen, kombiniert die<br />
„Gedenkstätte Lindenstraße 54/55" die Authentizität des Ortes mit der Exemplarität<br />
seiner Gesamtgeschichte von politischer Verfolgung und Diktaturüberwindung und ist<br />
deshalb sowohl der zentrale Gedenkort in der brandenburgischen Landeshauptstadt als<br />
auch ein einzigartiger Lernort der Demokratie.<br />
Die „Gedenkstätte Lindenstraße 54/55" ist gegenwärtig dem Potsdam-Museum<br />
organisatorisch und auch inhaltlich zugeordnet. Sie ist damit Teil der Stadtverwaltung<br />
Potsdam. Im Laufe des Jahres <strong>2012</strong> soll die „Gedenkstätte Lindenstraße 54/55" aus dem<br />
Potsdam-Museum herausgelöst und in der Rechtsform einer unselbständigen<br />
kommunalen Stiftung oder vergleichbarer Form organisiert sein und betrieben werden.<br />
Auf dieser Basis soll die anteilige Förderung des Landes analog zu anderen<br />
Gedenkstätten mit überregionalem Auftrag ab 2013 verstetigt werden.<br />
KZ-Außenlager Klinkerwerk<br />
Seit 1938 hatte die SS unweit der Lehnitz-Schleuse bei Oranienburg von Häftlingen des<br />
KZ Sachsenhausen das weltweit größte Ziegelwerk errichten lassen. Seit 1941 war das<br />
Klinkerwerk ein KZ-Außenlager, in dem die SS einzelne Häftlinge oder Häftlingsgruppen<br />
durch die mörderischen Arbeitsbedingungen oder gezielte Mordaktionen tötete. Bei<br />
einem alliierten Luftangriff im April 1945 wurden die Anlagen des Klinkerwerks fast<br />
vollständig zerstört. Inn Jahr 2000 bestätigte das Verwaltungsgericht Potsdam den<br />
Denkmalschutz für das Gelände des ehemaligen Klinkerwerks. Im gleichen Jahr<br />
beschloss die Stadtverordnetenversammlung Oranienburg einen Geschichtspark „KZ-<br />
Außenlager Klinkerwerk" zu errichten. An der weiteren investiven Umsetzung dieses<br />
Vorhabens sollte sich das Land finanziell beteiligen.<br />
Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />
Fachausschuss 0 3<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 3<br />
&-C/üi C21, h<br />
Susanne Melior<br />
für die Fraktion der SPD<br />
AL9<br />
Gerrit Große<br />
für die Fraktion DIE LINKE.
Anlage 8<br />
Änderungsanträge<br />
zum<br />
Einzelplan 08
Haushaltsentwurf/Haushalt 201<br />
Änderungsantrag der Fraktion der SPD<br />
und der Fraktion DIE LINKE<br />
IVC-VDQuck<br />
EINGEGANGEN<br />
2 5, NOV. 2011 /SW<br />
Erledigt 4,:id127-9-ebt-ef<br />
Einzelplan: 08 — Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten<br />
Seite: 37 Kapitel: 08 020 Titel: 633 10<br />
Zweckbestimmung:<br />
Erstattungen an die Kommunen (Vergabegesetz)<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> <strong>2012</strong>:<br />
Änderung (+/-):<br />
Ansatz neu:<br />
0 E<br />
+9.695.900 €<br />
9.695.900 €<br />
Deckung bei:<br />
Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />
Epl. 20 / S. 10ff. 20 010 HGr. 0 9.695.900 €<br />
insgesamt<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Ausgaben können nach Prüfung der Erstattungsansprüche geleistet werden. Die<br />
Ausgaben sind gesperrt. Die Ausgaben sind übertragbar.<br />
Erläuterung: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Begründung:<br />
Aufgrund der Änderung des Vergabegesetzes kommt es möglicherweise bei den<br />
Kommunen zu Kostensteigerungen im Verwaltungsverfahren, die durch das Land<br />
nach dem Konnexitätsprinzip erstattet werden müssen. Die Höhe der zu erwartenden<br />
Erstattungen kann zwar bisher nicht präzise bestimmt werden. Gleichwohl sollen<br />
rd. 10 Mio. € der nach der November-Steuerschätzung zu erwartenden Mehreinnahmen<br />
hierfür vorsorglich eingestellt werden.<br />
Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />
Manfred Richter Christia<br />
.../._ 2
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />
Änderungsantrag der Fraktion der FDP<br />
EINGEGANGEN<br />
2 L NOV. 2011 /ST<br />
Einzelplan (Text): 08 (Ministerium für Wirtschaft und Europaang len)--<br />
Seite: 48 Kapitel: 08 030 Titel: 526 10<br />
Zweckbestimmung:<br />
Sachverständige, Gerichts- und ähnliche Kosten<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 50.000 €<br />
Änderung (+1-): -<br />
40.000 €<br />
Ansatz neu: 10.000 €<br />
Deckung bei:<br />
Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />
insgesamt: €<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Erläuterung: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Begründung:<br />
Wie der Mittelabfluss der letzten Jahre zeigt, sind die Landesmittel zu hoch<br />
veranschlagt. Aus diesem Grund ist eine Anpassung des Ansatzes vorzunehmen.<br />
Die eingesparten finanziellen Mittel sind zur Verringerung der<br />
Nettoneuverschuldung zu verwenden.<br />
Abstimmungsergebnis JA NEIN Enthaltung<br />
Fachausschuss<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />
C<br />
€<br />
€
Ansatz im <strong>Entwurf</strong><br />
Änderung (+1-):<br />
Ansatz neu:<br />
Deckung bei: EP 20<br />
Seite<br />
Kapitel<br />
59 120 630<br />
insgesamt:<br />
Titel<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
in Höhe von<br />
200.000€<br />
+500.000€<br />
700.000€<br />
721 10 (neu) 500.000€<br />
Die Mittel dienen der Unterstützung kommunaler Energiekonzepte und ihrer<br />
Begleitung durch Kommunikations-, Beratungs- und Coachingaktivitäten.<br />
Begründung:<br />
EINGEGANGEN<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong> 776 j0 8. NOV. 2011<br />
Änderungsantrag der Fraktionen SPD und DIE LINKE<br />
Einzelplan (Text): 08 (Ministerium für Wirtschaft und Europaangeleg<br />
Seite: 68 Kapitel: 08040 Titel: 63363<br />
Zweckbestimmung:<br />
Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände<br />
500.000€<br />
Die anspruchsvollen Ziele der Energiestrategie des Landes können nur dann erreicht<br />
werden, wenn sie in den Kommunen gelebt und durch Maßnahmen untersetzt werden.<br />
Die Erhöhung des Ansatzes zielt darauf ab, einer möglichst großen Anzahl von<br />
Kommunen die Erarbeitung und Umsetzung kommunaler Energiestrategien sowie deren<br />
Begleitung durch geeignete Kommunikation zu ermöglichen.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Fachausschuss<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />
2<br />
7 ' 1 ß -\'( •<br />
/47<br />
JA
Einzelplan (Text): 08 Ministerium für Wirtschaft- und Europaangelege<br />
Seite: 81 Kapitel: 08 050 Titel: Titelgruppe 61<br />
Zweckbestimmung: Zuschüsse und Zuweisungen im Rahmen der<br />
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)<br />
1.Von den Ausgaben ist ein Betrag i.H.v. 69.530.900 EUR zweckgebunden (§ 17 Abs. 3<br />
LHO).<br />
2. Die Deckungsfähigkeit zwischen den Titeln orientiert sich an den gesetzliche<br />
Regelungen des § 5 <strong>Haushaltsgesetz</strong>.<br />
a Abweichend von § 8 (3) Satz 1 HG können die in der Titelgruppe 61 veranschlagten<br />
Landesmittel und Verpflichtungsermächtigungen auch ohne anteilige Bundesmittel im<br />
Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe verwendet werden, wenn der Bund einseitig die in<br />
Aussicht gestellten Bundesfinanzierungen kürzt oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt<br />
und konkrete Förderentscheidungen unabweisbar sind.<br />
4. Mehrausgaben dürfen in Höhe der Einnahmen bei Kapitel 08 010 Titel 119 16 und in<br />
Höhe der Mehreinnahmen bei Kapitel 08 050 Titel 331 10 geleistet werden.<br />
Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Begründung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Fachausschuss<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grün<br />
Die vollständige Deckungsfähigkeit zwischen den Titeln dieser Titelgruppe weicht stark<br />
von der gesetzlichen Regelung für Landesmittel des §5 HHG ab, so dass in den<br />
vergangenen Haushaltsjahren regelmäßig große Umschichtungen von investiven in<br />
Richtung konsumtiven Ausgaben festzustellen waren. Ein Vergleich zwischen den Sollund<br />
Ist-Ausgaben der Haushaltsjahre 2009 und 2010 der Titelgruppen 61 und 94 im<br />
Kapitel „Wirtschafts- und Strukturförderung" hinterlässt den Nachgeschmack, dass die<br />
vom <strong>Landtag</strong> festgelegte Aufteilung zwischen Investitionen und Zuweisungen im<br />
Haushaltsvollzug unberücksichtigt blieben.<br />
Diese regelmäßige Missachtung der politischen Leitlinien des Gesetzgebers führt zu dem<br />
Ergebnis, dass diese umfangreiche Flexibilität der Mittelaufteilung auf die Regelungen<br />
des §5 HHG zurück geführt werden muss (Deckung innerhalb der Hauptgruppen;<br />
Minderausgaben im Personalbudget können zur Verstärkung des Verwaltungsbudget<br />
eingesetzt werden).<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />
EINGEGANGEN<br />
de 09. NOV, 2011<br />
JA NEIN Enthaltung<br />
A
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong> EINGEGANGEN<br />
Änderungsantrag der CDU-Fraktion<br />
A - 0 3. NN 2011<br />
<strong>Brandenburg</strong>s Wirtschaft mit einer Innovationsoffensive tEärrekde2 y<br />
Einzelplan 08: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten<br />
Seite: 85 Kapitel: 08 050 Titel: 683 62<br />
Zweckbestimmung:<br />
Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 1.820.000 €<br />
Änderung (+1- + 3.000.000 €<br />
Ansatz neu: 4.820.000 €<br />
Deckung bei:<br />
Seite Kapitel Titel Zweckbestimmung in Höhe von<br />
43 07 030 633 30 Landesprogramm Arbeit für<br />
<strong>Brandenburg</strong><br />
3.000.000 €<br />
insgesamt: 3.000.000 €<br />
Haushaltsvermerks:<br />
Zur Deckung von Mehrausgaben dürfen Mehreinnahmen in der Hauptgruppe 1<br />
(Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl.) und 3 (Einnahmen<br />
aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen,<br />
besondere Finanzierungseinnahmen) sowie Einsparungen bei den Titeln der Gruppe 671<br />
(Erstattung für Geschäftsbesorgung) herangezogen werden.
Begründung:<br />
Prognosen der EU-Kommission zur Folge trüben sich die Konjunkturaussichten merklich<br />
ein. So rechnet die Kommission im 4. Quartal mit einem Wachstum von nur noch 0,2 (Y0<br />
für die Bundesrepublik. Das Herbstgutachten der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute<br />
in Deutschland weist für <strong>2012</strong> ebenfalls ein niedriges Wachstum von nur 0,8 % aus.<br />
Auch <strong>Brandenburg</strong> wird sich dieser Entwicklung nicht entziehen können und kann sich im<br />
globalen Wettbewerb in konjunkturell schwierigen Zeiten nur behaupten, wenn technologisch<br />
hochwertige Produkte entwickelt und vermarktet werden. Hierzu ist ein antizyklischer<br />
Impuls notwendig, der an der besonders wachstumsrelevanten Schnittstelle zwischen<br />
Unternehmen und Hochschulen/Wissenschaft ansetzt. Eine „Innovationsoffensive<br />
<strong>Brandenburg</strong>" bedeutet gezielt eine Stärkung der Bereiche Technologieförderung und -<br />
transfer sowie der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur".<br />
Insbesondere sind damit folgenden Maßnahmen zu unterstützen:<br />
• Stärkung der Zusammenarbeit kleinerer und mittlerer Unternehmen mit den<br />
wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes <strong>Brandenburg</strong> (Erhalt der<br />
Wertschöpfungskette im Land)<br />
• Erzielung der Marktreife von Produkten und Dienstleistungen durch Förderung<br />
von Forschung und Entwicklung<br />
• Stärkung der Exportfähigkeit von Produkten und Dienstleistungen<br />
Mit der Innovationsinitiative <strong>Brandenburg</strong> wird die Technologieförderung von 6,2 Mio. Euro<br />
auf 10 Mio. Euro aufgestockt.<br />
Als Deckung sollen Mittel aus dem Landesprogramm Arbeit für <strong>Brandenburg</strong> (Öffentlicher<br />
Beschäftigungssektor) entnommen werden. Es ist volkswirtschaftlich und förderpolitisch<br />
sinnvoller einen Teil dieser Mittel in den ersten Arbeitsmarkt zu investieren. Darüber hinaus<br />
ist ein Betrag von 800.000 Euro durch Rückflüssen bzw. Einnahmen aus der HGr. 1<br />
(Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl.) und der HGr. 3 (Einnahmen<br />
aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen,<br />
besondere Finanzierungseinnahmen) zu decken.<br />
Dierk Homeyer<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Fachausschuss<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />
JA<br />
Enthaltung
1. (§ 17 Abs. 3 LHO)<br />
2. Die Deckungsfähigkeit zwischen den Titeln orientiert sich an den gesetzliche<br />
Regelungen des § 5 <strong>Haushaltsgesetz</strong>.<br />
3. Die Ausgaben dürfen vor Eingang der bei Titel 346 12 veranschlagten Einnahmen<br />
geleistet werden.<br />
4. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titelgruppe 95 geleistet<br />
werden.<br />
5. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Minderausgaben aus Vorjahren geleistet<br />
werden, soweit die zugehörigen Erstattungsanträge an die EU-Kommission bis<br />
spätestens zum 2. Quartal des Folgejahres gestellt werden.<br />
Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Begründung:<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Fachausschuss<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong> EINGEGANGEN<br />
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünenf74«<br />
09. NOV. 2011<br />
Einzelplan (Text): 08 Ministerium für Wirtschaft- und Europaangelege he? 27?<br />
Seite: 96<br />
Kapitel: 08 050 Titel: Titelgruppe 94<br />
Zweckbestimmung: Zuschüsse und Zuweisungen aus Mitteln des Europäischen<br />
Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2007-2013<br />
Die vollständige Deckungsfähigkeit zwischen den Titeln dieser Titelgruppe weicht stark<br />
von der gesetzlichen Regelung für Landesmittel des §5 HHG ab, so dass in den<br />
vergangenen Haushaltsjahren regelmäßig große Umschichtungen von investiven in<br />
Richtung konsumtiven Ausgaben festzustellen waren. Ein Vergleich zwischen den Sollund<br />
Ist-Ausgaben der Haushaltsjahre 2009 und 2010 der Titelgruppen 61 und 94 im<br />
Kapitel „Wirtschafts- und Strukturförderung" hinterlässt den Nachgeschmack, dass die<br />
vom <strong>Landtag</strong> festgelegte Aufteilung zwischen Investitionen und Zuweisungen im<br />
Haushaltsvollzug unberücksichtigt blieben.<br />
Diese regelmäßige Missachtung der politischen Leitlinien des Gesetzgebers führt zu dem<br />
Ergebnis, dass diese umfangreiche Flexibilität der Mittelaufteilung auf die Regelungen<br />
des §5 HHG zurück geführt werden muss (Deckung innerhalb der Hauptgruppen;<br />
Minderausgaben im Personalbudget können zur Verstärkung des Verwaltungsbudget<br />
eingesetzt werden).<br />
JA<br />
NEIN<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen 4<br />
3--<br />
Enthaltung
Abstimmungsergebnis JA<br />
NEIN Enthaltung<br />
Fachausschuss<br />
Ausschuss für Haushalt und Finanzen<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>Haushaltsgesetz</strong> <strong>2012</strong><br />
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen<br />
4<br />
EINGEGANGEN<br />
,52/ 6<br />
09. NOV. 2011<br />
Einzelplan (Text): 08 Ministerium für Wirtschaft- und Europaangelegenbejten /e,<br />
Seite: 100 Kapitel: 08 050 Titel: 862 94<br />
Zweckbestimmung: Darlehen an private Unternehmen<br />
Ansatz im <strong>Entwurf</strong> 11.000.000<br />
Änderung (+/-): 23.000.000 €<br />
Ansatz neu: 34.000.000<br />
Deckung bei:<br />
Seite Kapitel Titel in Höhe von<br />
97 08 050 547 94 1.000.000 €<br />
98 08 050 633 94 2.000.000 €<br />
101 08 050 883 94 15.000.000 €<br />
101 08 050 891 94 5.000.000 €<br />
Insgesamt: 23.000.000 €<br />
Haushaltsvermerk: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Minderausgaben dürfen ausschließlich zur Deckung von Mehrausgaben des Titels 831 94<br />
verwendet werden.<br />
Erläuterungen: (Änderungen bitte unterstreichen)<br />
Begründung:<br />
Mittelfristig muss die Investitionsförderung in <strong>Brandenburg</strong> von der Zuschusspolitik auf<br />
Kreditvergabe und Bürgschaftsgewährung umgestellt werden. Diese Zielsetzung ist auch<br />
in den Koalitionsvereinbarungen enthalten.<br />
Ein Einstieg in solch eine sinnvolle und notwendige Umstrukturierung der Förderpolitik ist<br />
im Haushaltsentwurf <strong>2012</strong> nicht erkennbar. Mit dem Auslaufen der Investitionsphase der<br />
EFRE-finanzierten Fonds im Haushaltsjahr 2011 halbieren sich die eingeplanten<br />
Finanzmittel im Vergleich zum niedrigen Niveau des Haushaltsjahres 2011 sogar.<br />
So bleiben diese öffentlichen Angebote Nischenprodukte. Dies ist mit einer nachhaltigen<br />
Wirtschaftspolitik unvereinbar. Deshalb muss eine finanzielle Besserstellung die<br />
zukünftige Bedeutung dieser staatlichen Angebote unterstreichen.<br />
3<br />
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