Zukunft des Brand- und Katastrophenschutzes im Land
Zukunft des Brand- und Katastrophenschutzes im Land
Zukunft des Brand- und Katastrophenschutzes im Land
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<strong>Land</strong>tag <strong>Brand</strong>enburg Drucksache 5/2616<br />
5. Wahlperiode<br />
Konzept<br />
der Lan<strong>des</strong>regierung<br />
„<strong>Zukunft</strong> <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong><br />
<strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg absichern!“<br />
Datum <strong>des</strong> Eingangs: 29.12.2010 / Ausgegeben: 03.01.2011<br />
1
Inhaltsverzeichnis<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Inhaltsverzeichnis .................................................................................................................................... 2<br />
Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................................ 5<br />
Übersicht.................................................................................................................................................. 8<br />
I. Einleitung ............................................................................................................................................ 15<br />
1. Katastrophenschutz ........................................................................................................................... 17<br />
1.1 Ausgangslage.............................................................................................................................. 17<br />
1.2 Aufgabenwahrnehmung <strong>im</strong> Katastrophenschutz ......................................................................... 18<br />
1.2.1 Untere Katastrophenschutzbehörden................................................................................... 19<br />
1.2.2 Das Ministerium <strong>des</strong> Innern als oberste Katastrophenschutzbehörde.................................. 20<br />
1.2.3 Beteiligung weiterer Ressorts............................................................................................... 20<br />
1.3 Entwicklung <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> bis zum Jahr 2014 ........................................................ 21<br />
1.4 Entwicklung <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> bis zum Jahr 2020 ........................................................ 24<br />
2. Stützpunktfeuerwehren ...................................................................................................................... 26<br />
2.1 Ausgangslage.............................................................................................................................. 26<br />
2.1.1 Bildung von Stützpunktfeuerwehren..................................................................................... 26<br />
2.1.2 Auswahl <strong>und</strong> Zuordnung der Stützpunktfeuerwehren........................................................... 27<br />
2.1.3 Umfang der Förderung von Stützpunktfeuerwehren............................................................. 27<br />
2.2 Entwicklung der Stützpunktfeuerwehren bis zum Jahr 2014........................................................ 28<br />
2.3 Entwicklung der Stützpunktfeuerwehren bis zum Jahr 2020........................................................ 29<br />
3. Erwerb von Führerscheinen ............................................................................................................... 30<br />
3.1 Ausgangslage.............................................................................................................................. 30<br />
3.1.1 Rechtslage ........................................................................................................................... 30<br />
3.1.2 Prüfung <strong>und</strong> Umsetzung von Maßnahmen ........................................................................... 31<br />
3.2 Entwicklung Führerscheinausbildung bis zum Jahr 2014 ............................................................ 33<br />
3.3 Entwicklung der Führerscheinausbildung bis zum Jahr 2020 ...................................................... 33<br />
4. Nachwuchsgewinnung fördern........................................................................................................... 35<br />
4.1 Ausgangslage.............................................................................................................................. 35<br />
4.2 Integrierte Hilfeleistung <strong>im</strong> demografischen Wandel.................................................................... 36<br />
4.3 Nachwuchsgewinnung <strong>und</strong> Motivation......................................................................................... 38<br />
4.4 Möglichkeiten <strong>des</strong> Handelns zur Nachwuchsgewinnung bis zum Jahr 2014 ............................... 39<br />
4.4.1 Erhöhung <strong>des</strong> Frauenanteils in Freiwilligen Feuerwehren <strong>und</strong> Einheiten <strong>des</strong><br />
<strong>Katastrophenschutzes</strong>................................................................................................................... 40<br />
4.4.2 Einbeziehung älterer Menschen ........................................................................................... 41<br />
4.4.3 Personen mit Migrationshintergr<strong>und</strong>..................................................................................... 41<br />
4.4.4 Zusammenarbeit mit Schulen in öffentlicher Trägerschaft.................................................... 44<br />
2
Inhaltsverzeichnis<br />
4.4.5 Nicht erwerbstätige Personen / Langzeitarbeitslose............................................................. 45<br />
4.4.6 Mitarbeiter der Lan<strong>des</strong>verwaltung ........................................................................................ 46<br />
4.4.7 Beschäftigung von Feuerwehrangehörigen in der Kommunalverwaltung............................. 47<br />
4.4.8 Förderung öffentlicher Feuerwehren <strong>im</strong> ländlichen Raum .................................................... 48<br />
4.5 Möglichkeiten <strong>des</strong> Handelns zur Nachwuchsgewinnung bis zum Jahr 2020 ............................... 48<br />
5. Anerkennung <strong>des</strong> Ehrenamtes........................................................................................................... 51<br />
5.1 Ausgangslage.............................................................................................................................. 51<br />
5.2 Anerkennung <strong>des</strong> ehrenamtlichen Engagements <strong>im</strong> System der integrierten Hilfeleistung bis zum<br />
Jahr 2014........................................................................................................................................... 52<br />
5.2.1 Ideelle Anerkennung - Auszeichnungen <strong>und</strong> Ehrungen........................................................ 52<br />
5.2.2 Materielle Anerkennungsformen........................................................................................... 55<br />
5.2.3 Zuwendungen....................................................................................................................... 56<br />
5.2.4 Sonstige Formen der Anerkennung...................................................................................... 57<br />
5.3 Anerkennung <strong>des</strong> ehrenamtlichen Engagements <strong>im</strong> System der integrierten Hilfeleistung bis zum<br />
Jahr 2020........................................................................................................................................... 61<br />
6. Lan<strong>des</strong>schule <strong>und</strong> Technische Einrichtung für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz (LSTE) ................... 62<br />
6.1 Allgemeine Ausgangslage ........................................................................................................... 62<br />
6.2 Rechtsgr<strong>und</strong>lagen........................................................................................................................ 62<br />
6.3 Entwicklung der Lan<strong>des</strong>schule .................................................................................................... 63<br />
6.4 Ausbildung von Spitzensportlern ................................................................................................. 65<br />
6.5 LSTE als zentrale Ausbildungsstätte ........................................................................................... 65<br />
6.5.1 Lehrgangskapazität der Lan<strong>des</strong>schule................................................................................. 65<br />
6.5.2 Verhältnis zwischen Lehrgängen für Angehörige Freiwilliger Feuerwehren (FF) <strong>und</strong> für<br />
Berufsfeuerwehren / Wachen mit hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen (B) ............................. 66<br />
6.5.3 Ausgestaltung der ABC-Ausbildung ..................................................................................... 66<br />
6.5.4 Zusätzliche Rahmenbedingungen für den Lehrbetrieb......................................................... 67<br />
6.6 Rahmenbedingungen für den Lehrbetrieb bis zum Jahr 2014 ..................................................... 68<br />
6.7 Rahmenbedingungen für den Lehrbetrieb an der Lan<strong>des</strong>schule bis zum Jahr 2020 ................... 70<br />
7. Technische Hilfeleistung .................................................................................................................... 72<br />
7.1 Ausgangslage.............................................................................................................................. 72<br />
7.1.1 Beseitigung von Verunreinigungen auf öffentlichen Straßen................................................ 72<br />
7.1.2 Zuständigkeit ........................................................................................................................ 73<br />
7.2 Entwicklung der Technischen Hilfeleistung bis zum Jahr 2014.................................................... 76<br />
7.2.1 Zuständigkeit <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> für die Lan<strong>des</strong>- <strong>und</strong> Bun<strong>des</strong>straßen............................................ 76<br />
7.2.2 Änderung <strong>des</strong> BbgBKG ........................................................................................................ 78<br />
7.3 Sachstand <strong>und</strong> Entwicklung - Tragehilfen für den Rettungsdienst............................................... 80<br />
7.4 Technische Hilfeleistung/ Tragehilfen für den Rettungsdienst – Entwicklung bis zum Jahr 2020 81<br />
7.5 Sonstige Fälle der Hilfeleistung ................................................................................................... 81<br />
8. Einführung <strong>des</strong> BOS-Digitalfunks .................................................................................................. 82<br />
3
Inhaltsverzeichnis<br />
8.1 Allgemeine Ausgangslage ........................................................................................................... 82<br />
8.2 Rahmenbedingungen für die Einführung <strong>des</strong> BOS-Digitalfunks bis zum Jahr 2014 .................... 84<br />
8.3 Rahmenbedingungen für die Nutzung <strong>des</strong> BOS-Digitalfunks vom Jahr 2014 bis zum Jahr 2020 88<br />
III. Fazit .................................................................................................................................................. 89<br />
IV. Anlagen ............................................................................................................................................ 91<br />
4
Abkürzungsverzeichnis<br />
Abkürzungsverzeichnis<br />
ABC Atomar, Biologisch, Chemisch<br />
ABCErkKW ABC-Erk<strong>und</strong>ungskraftwagen<br />
AfS B - B Amt für Statistik Berlin - <strong>Brand</strong>enburg<br />
AGBF Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren<br />
in der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland<br />
ALG Arbeitslosengeld<br />
Anm. Anmerkung<br />
Az. Aktenzeichen<br />
BbgBKG Gesetz über den <strong>Brand</strong>schutz, die Hilfeleistung <strong>und</strong> den Katastrophenschutz<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg (<strong>Brand</strong>enburgisches <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutzgesetz-<br />
BbgBKG) vom 24. Mai 2004 (GVBl.I/04, [Nr.<br />
09], S.197), geändert durch Artikel 5 <strong>des</strong> Gesetzes vom 23. September<br />
2008 (GVBl.I/08, [Nr. 12], S.202, 206)<br />
BbgFAG Gesetz über den allgemeinen Finanzausgleich mit den Gemeinden <strong>und</strong><br />
Gemeindeverbänden <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg (<strong>Brand</strong>enburgisches Finanzausgleichsgesetz-<br />
BbgFAG) , vom 29. Juni 2004 (GVBl.I/04, [Nr.<br />
12], S.262), zuletzt geändert durch Artikel 2 <strong>des</strong> Gesetzes vom 06.<br />
Dezember 2006 (GVBl.I/06, [Nr. 16], S.166, 167)<br />
BbgRettG Gesetz über den Rettungsdienst <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg (<strong>Brand</strong>enburgisches<br />
Rettungsdienstgesetz- BbgRettG) vom 14. Juli 2008 (GVBl.I/08,<br />
[Nr. 10], S.186)<br />
BbgSchulG Gesetz über die Schulen <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg (<strong>Brand</strong>enburgisches<br />
Schulgesetz- BbgSchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />
02. August 2002 (GVBl.I/02, [Nr. 08], S.78), zuletzt geändert durch<br />
Artikel 8 <strong>des</strong> Gesetzes vom 07. Juli 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 12], S.262,<br />
269<br />
BbgStrG <strong>Brand</strong>enburgisches Straßengesetz (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 28. Juli 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 15], S.358), zuletztgeändert<br />
durch Artikel 7 <strong>des</strong> Gesetzes vom 13. April 2010<br />
(GVBl.I/10, [Nr. 17])<br />
BbgWG <strong>Brand</strong>enburgisches Wassergesetz (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 08. Dezember 2004 (GVBl.I/05, [Nr. 05], S.50),<br />
zuletzt geändert durch Artikel 2 <strong>des</strong> Gesetzes vom 15. Juli 2010<br />
(GVBl.I/10, [Nr. 28])<br />
BOS Behörden <strong>und</strong> Organisationen mit Sicherheitsaufgaben<br />
bzw. beziehungsweise<br />
ca. cirka<br />
CSA Chemikalienschutzanzug<br />
DDR Deutsche Demokratische Republik<br />
DLK Drehleiter mit Korb<br />
Drs. Drucksache<br />
DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser <strong>und</strong> Abfall e. V.<br />
e. V. eingetragener Verein<br />
ELER Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 <strong>des</strong> Rates vom 20. September 2005<br />
über die Förderung der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums durch den<br />
5
Abkürzungsverzeichnis<br />
Europäischen <strong>Land</strong>wirtschaftsfonds für die Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen<br />
Raums (ELER), ABl. L 277 vom 21.10.2005, zuletzt geändert durch<br />
Verordnung (EG) Nr. 473/2009 vom 9.6.2009, ABl. L 144 vom 9.6.2009<br />
ESF Europäischer Sozialfonds<br />
EU Europäische Union<br />
FBS GmbH Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH<br />
FSHG Gesetz über den Feuerschutz <strong>und</strong> die Hilfeleistung (FSHG), zuletzt<br />
geändert durch Artikel 12 <strong>des</strong> Gesetzes vom 8. Dezember 2009(GV.<br />
NRW. S.765), in Kraft getreten am 16. Dezember 2009.<br />
FStrG Bun<strong>des</strong>fernstraßengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />
28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Art. 6 G v.<br />
31.7.2009 I 2585<br />
FwDV Feuerwehrdienstvorschrift<br />
ggf. gegebenenfalls<br />
GKG Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg<br />
(GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 1999<br />
(GVBl.I/99, [Nr. 11], S.194), geändert durch Artikel 8 <strong>des</strong> Gesetzes vom<br />
23. September 2008 (GVBl.I/08, [Nr. 12], S.202, 206)<br />
GVBl. Gesetzes- <strong>und</strong> Verordnungsblatt<br />
GW-G Gerätewagen-Gefahrgut<br />
HLF Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug<br />
i. H. v. in der Höhe von<br />
i. S. e. <strong>im</strong> Sinne eines<br />
i. V. m. in Verbindung mit<br />
ILE Integrierte ländliche Entwicklung<br />
KrW-AbfG Kreislaufwirtschafts- <strong>und</strong> Abfallgesetz vom 27. September 1994 (BGBl.<br />
I S. 2705), zuletzt geändert durch Artikel 8 <strong>des</strong> Gesetzes vom 11. August<br />
2010 (BGBl. I S. 1163)<br />
LBV Lan<strong>des</strong>amt für Bauen <strong>und</strong> Verkehr<br />
LEADER LEADER ist die Abkürzung für Liaison entre Actions de Developpement<br />
de L´Economie Rurale, bzw. übersetzt: „Verbindungen zwischen Aktionen<br />
zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft.“. Dabei handelt es sich<br />
um ein Förder-Programm der Europäischen Union.<br />
LF Löschgruppenfahrzeug<br />
LSTE Lan<strong>des</strong>schule <strong>und</strong> Technische Einrichtung für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg<br />
LT <strong>Land</strong>tag<br />
LWaldG Waldgesetz <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg (LWaldG) vom 20. April 2004<br />
(GVBl.I/04, [Nr. 06], S.137), zuletzt geändert durch Artikel 3 <strong>des</strong> Gesetzes<br />
vom 27. Mai 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 08], S.175, 184)<br />
LZBK Lagezentrum für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz<br />
MASF Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen <strong>und</strong> Familie<br />
MdE Minderung der Erwerbsfähigkeit<br />
MI Ministerium <strong>des</strong> Innern<br />
MIL Ministerium für Infrastruktur <strong>und</strong> <strong>Land</strong>wirtschaft<br />
MIR e.V. Migrations- <strong>und</strong> Integrationsbeirat e.V.<br />
6
Abkürzungsverzeichnis<br />
MTF Medizinische Task Force<br />
MUGV Ministerium für Umwelt, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Verbraucherschutz<br />
NRW Nordrhein-Westfalen<br />
o. g. oben genannt<br />
OVG Oberverwaltungsgericht<br />
p. a. per annum<br />
RW Rüstwagen<br />
S. Seite<br />
SEG Sondereinsatzgruppe<br />
SGB Sozialgesetzbuch<br />
StAG Staatsangehörigkeitsgesetz in der <strong>im</strong> Bun<strong>des</strong>gesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer<br />
102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert<br />
durch Artikel 1 <strong>des</strong> Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S.<br />
158)<br />
StVO Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565),<br />
die zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. August<br />
2009 (BGBl. I S. 2631)<br />
THW Bun<strong>des</strong>anstalt Technisches Hilfswerk<br />
TLF Tanklöschfahrzeug<br />
TSF-W Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasser<br />
u. a. unter anderem<br />
vgl. vergleiche<br />
XENOS Das Bun<strong>des</strong>programm XENOS integriert Aktivitäten gegen Diskr<strong>im</strong>inierung,<br />
Fremdenfeindlichkeit <strong>und</strong> Rechtsextremismus in arbeitsmarktbezogene<br />
Maßnahmen an der Schnittstelle zwischen (Berufs-)Schule,<br />
Ausbildung <strong>und</strong> Arbeitswelt. Abgeleitet vom altgriechischen xénos - der<br />
Fremde, der Gastfre<strong>und</strong> - steht der Name <strong>des</strong> Programms für Toleranz,<br />
Weltoffenheit <strong>und</strong> zivilgesellschaftliches Engagement.<br />
XENOS ist Teil <strong>des</strong> Nationalen Integrationsplans der Bun<strong>des</strong>regierung<br />
<strong>und</strong> wird durch das Bun<strong>des</strong>ministerium für Arbeit <strong>und</strong> Soziales <strong>und</strong> den<br />
Europäischen Sozialfonds gefördert (Quelle: Bun<strong>des</strong>ministerium für<br />
Arbeit <strong>und</strong> Soziales (BMAS), Abteilung Z, Gruppe Europäischer Fonds<br />
für Beschäftigung, Transnationale Maßnahmen/ XENOS, 53107 Bonn,<br />
(www.esf.de).<br />
z. B. zum Beispiel<br />
Ziff. Ziffer<br />
ZSKG Zivilschutz- <strong>und</strong> Katastrophenhilfegesetz vom 25. März 1997 (BGBl. I<br />
S. 726), das zuletzt durch Artikel 2 Nummer 1 <strong>des</strong> Gesetzes vom 29.<br />
Juli 2009 (BGBl. I S. 2350) geändert worden ist.<br />
7
Übersicht<br />
Konzept: „<strong>Zukunft</strong> <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg absichern!“<br />
1. Demografische Rahmenbedingungen<br />
Übersicht<br />
Das integrierte Hilfeleistungssystem <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg beruht <strong>im</strong> Wesentlichen auf Ehrenamtlichkeit<br />
<strong>und</strong> Freiwilligkeit. Im <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg wirken auf dem Gebiet <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong><br />
neben den Freiwilligen Feuerwehren insbesondere die Hilfsorganisationen mit. Zur Erfüllung dieser<br />
Aufgaben werden öffentliche Feuerwehren vorgehalten; <strong>im</strong> Katastrophenschutz wirken Hilfsorganisationen<br />
mit. Für die Organisationsformen der Hilfeleistung ist es von Bedeutung, wie sich die Bevölkerung<br />
lokal bzw. regional entwickelt. Während die Bevölkerung in Gemeinden <strong>im</strong> Berliner Umland leicht zun<strong>im</strong>mt,<br />
verlieren solche <strong>im</strong> „weiteren Metropolenraum“ deutlich an Bevölkerung. Von dem Trend ist die<br />
Mitgliederentwicklung in den öffentlichen Feuerwehren <strong>und</strong> Hilfsorganisationen/Einheiten <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong><br />
unmittelbar beeinflusst.<br />
Die Mitgliederzahl in den öffentlichen Feuerwehren erreichte <strong>im</strong> Jahr 2002 mit 50.075 Angehörigen ihren<br />
Höhepunkt <strong>und</strong> lag <strong>im</strong> Jahr 2009 bei 46.516 Personen.<br />
Auf Basis der Altersstruktur der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren ergibt sich die Prognose, dass<br />
ein Rückgang der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren bis zum Jahr 2020 auf ca. 35.000 Personen<br />
anzunehmen ist.<br />
Für die <strong>im</strong> Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen ist von einer entsprechenden Verminderung<br />
der Einsatzkräfte bis zum Jahr 2020 um ca. 20 Prozent auszugehen.<br />
2. Haushalterische Rahmenbedingungen<br />
Für die Belange <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> sind neben dem Einzelplan 03 (Kapitel 03 710<br />
<strong>und</strong> 03 750) in den Einzelplänen 10, 11 <strong>und</strong> 20 Haushaltsmittel veranschlagt. 1<br />
Mit Änderung <strong>des</strong> BbgFAG vom 27. Oktober 20062 ist der Verwendungszweck der Mittel <strong>des</strong> Ausgleichsfonds<br />
für Belange <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> gem. § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 BbgFAG<br />
erweitert worden. Für die Ausstattung von Stützpunkfeuerwehren, die Sicherung der Kompatibilität der<br />
technischen Ausstattung der integrierten Leitstellen (Regionalleitstellen) untereinander <strong>und</strong> mit dem<br />
1 Vgl. Ziffer 1.2.<br />
2 Vgl. GVBl. I S. 118.<br />
8
Übersicht<br />
Lagezentrum für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz sowie für die Wahrnehmung kommunaler Aufgaben<br />
der Lan<strong>des</strong>schule <strong>und</strong> Technischen Einrichtung für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz werden <strong>im</strong> Rahmen<br />
<strong>des</strong> Ausgleichsfonds bis zu 9.000.000 Euro p. a. bereitgestellt.<br />
Der Gesetzentwurf für ein zweites Gesetz zur Änderung <strong>des</strong> BbgFAG3 sieht weiterhin die Bindung von<br />
Mitteln <strong>des</strong> Ausgleichsfonds für die Unterstützung bei der Wahrnehmung kommunaler Aufgaben <strong>im</strong><br />
<strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz vor.<br />
Das vorgelegte Konzept berücksichtigt entsprechende Zuwendungen in den Handlungsfeldern „Katastrophenschutz“<br />
4 , „Stützpunktfeuerwehren“, „Lan<strong>des</strong>schule <strong>und</strong> Technische Einrichtung für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong><br />
Katastrophenschutz (LSTE)“ <strong>und</strong> „Einführung <strong>des</strong> BOS-Digitalfunks“ 5.<br />
Sämtliche <strong>im</strong> Konzept benannten Finanz- <strong>und</strong> Personalbedarfe stehen unter Haushaltsvorbehalt.<br />
3. Möglichkeiten <strong>des</strong> Handelns in acht Handlungsfeldern<br />
3.1 Katastrophenschutz<br />
Der Beschluss <strong>des</strong> <strong>Land</strong>tages geht davon aus, dass dem <strong>Land</strong> neben den unteren Katastrophenschutzbehörden<br />
nach der Neuausrichtung <strong>des</strong> Ausstattungskonzeptes <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> <strong>und</strong> der neuen Strategie<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> zum Schutz der Bevölkerung eine besondere Verantwortung für den Katastrophenschutz<br />
zukommt.<br />
Feststellungen <strong>und</strong> Maßnahmen<br />
Für die Strukturen <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> werden die demografischen Effekte bis zum Jahr 2014 als<br />
beherrschbar angenommen. Gleichwohl sollen Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Entwicklung<br />
einheitlicher Strukturen bei den Einheiten der Aufgabenträger erreichbar ist. Hierzu werden elf<br />
Maßnahmen vorgeschlagen, die sich u. a. auf die Aufgabenerfüllung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> sowie auf die Unterstützung<br />
der unteren Katastrophenschutzbehörden bei Ertüchtigungs- <strong>und</strong> Ersatzinvestitionen für den<br />
Katastrophenschutz beziehen. Ebenso wird klargestellt, dass die vom B<strong>und</strong> für den Zivilschutz zur Verfügung<br />
gestellte ergänzende Ausstattung den Katastrophenschutzbehörden zusätzlich zur Verfügung<br />
steht <strong>und</strong> in die Einheiten integriert werden kann.<br />
Bezogen auf die Entwicklung bis zum Jahr 2020 kann die Gewährleistung eines flächendeckenden <strong>und</strong><br />
einheitlichen Schutzniveaus zur Katastrophenabwehr durch das Zusammenwirken benachbarter Gebietskörperschaften<br />
bei der Aufgabenwahrnehmung erreicht werden (Anm.: „Nicht jeder muss alles<br />
3 Vgl. Drs. 5/2012.<br />
4 i. V. m. Handlungsfeld 3. „Erwerb von Führerscheinen“.<br />
5 In Bezug auf den Anschluss der Regionalleitstellen, vgl. Ziff. 8.2, Nr. 3 c.<br />
9
Übersicht<br />
können bzw. selbst vorhalten“). Neben der interkommunalen Zusammenarbeit kommt dem gemeinsamen<br />
Handeln der zur Katastrophenabwehr befähigten Lan<strong>des</strong>- <strong>und</strong> Bun<strong>des</strong>behörden sowie Einrichtungen<br />
auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr zentrale Bedeutung zu.<br />
3.2 Stützpunktfeuerwehren<br />
Der <strong>Land</strong>tag bezeichnet das System der Stützpunktfeuerwehren <strong>und</strong> deren Ausstattung als bewährt<br />
<strong>und</strong> verweist gleichzeitig auf das Erfordernis der Weiterentwicklung. Die Fortführung der finanziellen<br />
Förderung <strong>im</strong> Rahmen <strong>des</strong> kommunalen Ausgleichsfonds (§ 16 BbgFAG) wird für geboten erachtet.<br />
Feststellungen <strong>und</strong> Maßnahmen<br />
Die seit dem Jahr 2007 vorgenommene Errichtung <strong>und</strong> Ausstattung von Stützpunktfeuerwehren ist fachlich<br />
unbestritten. Bis zum Jahresende 2010 wurden 141 Einsatzfahrzeuge an die Aufgabenträger ausgereicht.<br />
Der Modernisierungszustand der öffentlichen Feuerwehren ist erkennbar verbessert. Die freiwillige<br />
Zusammenarbeit der Aufgabenträger bei der Errichtung <strong>und</strong> Ausstattung von Stützpunktfeuerwehren<br />
sollte weiterhin durch Zuwendungen aus dem Ausgleichsfonds unterstützt werden. Hierzu wird<br />
die „Richtlinie Stützpunktfeuerwehr“ zur Fortführung der Förderung entsprechender Fahrzeugtypen bis<br />
zum 31. Dezember 2012 verlängert. Die Errichtung von Stützpunktfeuerwehren <strong>im</strong> Rahmen der interkommunalen<br />
Zusammenarbeit trägt der prognostizierten demografischen Entwicklung <strong>im</strong> ländlichen<br />
Raum Rechnung <strong>und</strong> schafft zudem die Voraussetzungen für wirksame Strukturen <strong>im</strong> Katastrophenschutz.<br />
3.3 Erwerb von Führerscheinen<br />
Der <strong>Land</strong>tag hat die Lan<strong>des</strong>regierung aufgefordert, die Träger <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong><br />
bei der Beschaffung oder Umrüstung von Ausbildungsfahrzeugen zu unterstützen. Dabei sind gemeinsame<br />
interkommunale Lösungen, unter Einbindung Feuerwehrtechnischer Zentren als Ausbildungszentren,<br />
anzustreben.<br />
Feststellungen <strong>und</strong> Maßnahmen<br />
Die Ausstattung von Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren <strong>und</strong> der <strong>im</strong> Katastrophenschutz mitwirkenden<br />
Hilfsorganisationen mit geeigneten Fahrerlaubnissen obliegt nach dem <strong>Brand</strong>enburgischen<br />
<strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutzgesetz den kommunalen Aufgabenträgern, die dieser Aufgabe verantwortungsbewusst<br />
nachkommen. Gleichwohl befasst sich das Ministerium <strong>des</strong> Innern seit dem Jahr 2009<br />
mit der Möglichkeit der Unterstützung kommunaler Aufgabenträger be<strong>im</strong> Führerscheinerwerb der Klas-<br />
sen C <strong>und</strong> C1. Als Fazit ist zu formulieren, dass der personenbezogene Erwerb von Fahrerlaubnissen<br />
10
Übersicht<br />
einer zentralen Steuerung durch die Lan<strong>des</strong>regierung nicht zugänglich ist. Die gleiche Einschätzung<br />
trifft für die Finanzierung von „Feuerwehrführerscheinen“ aus dem Ausgleichsfonds zu. Die Führerscheinausbildung<br />
der Einsatzkräfte <strong>im</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz sollte bei Bedarf auf interkommunale<br />
Lösungen ausgerichtet werden. Im Rahmen der o. g. Ertüchtigungs- <strong>und</strong> Ersatzinvestitionen<br />
<strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> beabsichtigt das Ministerium <strong>des</strong> Innern, Zuwendungen für die Beschaffung<br />
von Wechsellader-Fahrzeugen zu gewähren. Diese Fahrzeuge könnten gleichzeitig als Schulungsfahrzeuge<br />
für die Führerscheinausbildung von Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren <strong>und</strong> der <strong>im</strong> Katastrophenschutz<br />
mitwirkenden Hilfsorganisationen genutzt werden.<br />
3.4 Nachwuchsgewinnung fördern<br />
Der <strong>Land</strong>tag hat die Lan<strong>des</strong>regierung um Prüfung gebeten, wie der Personalbedarf in den Freiwilligen<br />
Feuerwehren <strong>und</strong> den Einheiten <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> langfristig gesichert werden kann. Dabei<br />
sollen Maßnahmen zur Erhöhung <strong>des</strong> Frauenanteils <strong>und</strong> zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen<br />
„Schule <strong>und</strong> Feuerwehr“ besonders berücksichtigt werden.<br />
Feststellungen <strong>und</strong> Maßnahmen<br />
Die Frage der Nachwuchsgewinnung muss <strong>im</strong> Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung<br />
betrachtet werden. Über die Feststellung <strong>des</strong> allgemeinen Bevölkerungsrückgangs hinaus, wird untersucht,<br />
wie sich in den <strong>Land</strong>kreisen <strong>und</strong> kreisfreien Städten die Mitgliedschaft in Freiwilligen Feuerwehren<br />
<strong>und</strong> Einheiten <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> entwickelt. Die Motive für den Einsatz in der integrierten<br />
Hilfeleistung sind vielfältig <strong>und</strong> innerhalb der organisatorischen Gliederungen verschieden. Für den<br />
<strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz kommt es darauf an, auch solche Personengruppen zu erreichen, die<br />
als organisationsfern gelten oder derzeit nicht hinreichend repräsentiert sind. Unter den Perspektiven<br />
„Erhöhung <strong>des</strong> Frauenanteils“, „Einbeziehung älterer Menschen“, „Personen mit Migrationshintergr<strong>und</strong>“,<br />
„Nicht-Erwerbstätige Personen“, „Mitarbeiter der Lan<strong>des</strong>verwaltung <strong>und</strong> Kommunen“ sowie „Förderung<br />
öffentlicher Feuerwehren <strong>im</strong> ländlichen Raum“ werden zum Teil alternative Möglichkeiten <strong>des</strong> Handelns<br />
aufgezeigt. Um das bestehende Hilfeleistungssystem zu stabilisieren <strong>und</strong> wirksam zu halten, muss<br />
Nachwuchsgewinnung von allen Verwaltungsebenen als Managementaufgabe („Chefsache“) wahrgenommen<br />
werden. Den negativen demografischen Effekten kann nur durch effektive Verwaltungsstrukturen<br />
<strong>und</strong> die Möglichkeit der wohnortnahen Beschäftigung wirksam begegnet werden.<br />
11
3.5 Anerkennung <strong>des</strong> Ehrenamtes<br />
Übersicht<br />
Der <strong>Land</strong>tag fordert eine Kultur der Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement in den Freiwilligen<br />
Feuerwehren <strong>und</strong> den <strong>im</strong> Katastrophenschutz mitwirkenden Helfern. Hierbei soll auch der Beitrag engagierter<br />
Arbeitgeber berücksichtigt werden.<br />
Feststellungen <strong>und</strong> Maßnahmen<br />
Das ehrenamtliche Engagement <strong>im</strong> integrierten Hilfeleistungssystem erfährt durch zahlreiche Maßnahmen<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, der Länder <strong>und</strong> Kommunen eine Wertschätzung. Die Lan<strong>des</strong>regierung hat hierzu in<br />
ihrer Antwort auf die Große Anfrage 26 ausführlich Stellung genommen.<br />
Dabei wirken ideelle Formen der Anerkennung, wie Durchführung von Ehrungen oder Ausreichen von<br />
Ehrenzeichen, <strong>und</strong> materielle Anerkennungsformen, wie Gewährung von Aufwandspauschalen, ineinander.<br />
Hinzu treten Zuwendungen aus Mitteln der Lottokonzessionsabgabe <strong>und</strong> sonstige Formen der<br />
Anerkennung wie steuerrechtliche Vergünstigungen <strong>und</strong> Versicherungen von Angehörigen der Freiwilligen<br />
Feuerwehren. Unbeschadet dieser Maßnahmen sollen die Schaffung familienfre<strong>und</strong>licher Ausbildungsbedingungen<br />
an der LSTE <strong>und</strong> die Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit erwerbsloser Bürgerinnen<br />
<strong>und</strong> Bürger geprüft werden.<br />
3.6 Lan<strong>des</strong>schule <strong>und</strong> Technische Einrichtung für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz (LSTE)<br />
Nach dem Beschluss <strong>des</strong> <strong>Land</strong>tags soll die LSTE entsprechend den Anforderungen der kommunalen<br />
Träger <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> ausbilden <strong>und</strong> ausreichend Führungskräfte <strong>und</strong> Helfer für<br />
Spezialaufgaben qualifizieren. Hierbei soll die Lan<strong>des</strong>regierung prüfen, wie das Angebot der LSTE bedarfsgerecht<br />
gestaltet <strong>und</strong> Wartezeiten für stark nachgefragte Lehrgangsarten reduziert werden können.<br />
Feststellungen <strong>und</strong> Maßnahmen<br />
Die LSTE ist als zentrale Ausbildungsstätte <strong>und</strong> als Kompetenzzentrum für den <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz<br />
unbestritten. Insbesondere der Standort Eisenhüttenstadt wurde in den vergangenen zehn<br />
Jahren durch Baumaßnahmen in einem Volumen von ca. 13 Mio. Euro entwickelt. Infolge der erweiterten<br />
Unterkunftskapazitäten konnten die Messgrößen „Lehrgangsteilnehmer“ um 37,1 Prozent <strong>und</strong><br />
„Schülertage“ um 36 Prozent gesteigert werden. Im Zusammenhang mit der Konzepterstellung galt es,<br />
die Bedarfe der Freiwilligen Feuerwehren <strong>und</strong> der hauptamtlichen Feuerwehren zu vermitteln. Im Ergebnis<br />
wird die Lan<strong>des</strong>schule das „Lehrgangsangebot 2011“ <strong>und</strong> für die Folgejahre auf den Schwerpunkt<br />
Führungs- <strong>und</strong> Sonderausbildung, insbesondere die ABC-Ausbildung, für Angehörige Freiwilliger<br />
6 Drucksache 5/1918.<br />
12
Übersicht<br />
Feuerwehren ausrichten. Bis zum Jahr 2020 werden die gesellschaftlichen Einflussfaktoren, wie zum<br />
Beispiel ständiger Wandel <strong>im</strong> Arbeitsleben, höhere Mobilität oder zunehmende Technisierung, in Verbindung<br />
mit dem demografischen Wandel zu erhöhten Anforderungen an die Qualifikation der Feuerwehrangehörigen<br />
<strong>und</strong> insbesondere der künftigen Führungskräfte <strong>im</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz<br />
führen. Hierauf ist die LSTE <strong>im</strong> Hinblick auf das Lehrgangsangebot <strong>und</strong> die Wissensvermittlung einzustellen.<br />
Dazu können u. a. zählen: Einsatz von mobilen Ausbildungsteams, Lehrgangsangebote an Wochenenden<br />
<strong>und</strong> in Ferienzeiten sowie E-Learning-Module.<br />
3.7 Technische Hilfeleistung<br />
Der <strong>Land</strong>tag bittet die Lan<strong>des</strong>regierung zu prüfen, wie für die Träger <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong><br />
eine Erstattung der Kosten für nicht originäre Aufgaben nach dem <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutzgesetz<br />
gesichert werden kann, in denen die öffentlichen Feuerwehren Aufgaben<br />
der Straßenbaulastträger oder der Ordnungsbehörden wahrnehmen.<br />
Feststellungen <strong>und</strong> Maßnahmen<br />
Im Zusammenhang mit der technischen Hilfeleistung gilt vor allem die Beseitigung von Verunreinigungen<br />
auf öffentlichen Straßen als besondere Belastung für die Freiwilligen Feuerwehren. Als<br />
problematisch erweisen sich insbesondere die Fälle, in denen der Verursacher nicht ermittelbar<br />
ist, das Schadensereignis außerorts <strong>und</strong> außerhalb der Dienst- oder Bereitschaftszeiten der<br />
Straßenbaulastträger eintritt.<br />
Im Rahmen der Zuständigkeit <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> für die Straßenbaulast auf Lan<strong>des</strong>- <strong>und</strong> Bun<strong>des</strong>straßen<br />
könnte ein Lösungsansatz darin bestehen, dass die jeweiligen polizeilichen Leitstellen bzw.<br />
Regionalleitstellen eine durch die Straßenbauverwaltung vertraglich geb<strong>und</strong>ene Fachfirma für die<br />
fachgerechte Reinigung der Fahrbahn unmittelbar beauftragen können. Die Freigabe der Straße<br />
erfolgt durch den Straßenbaulastträger, von dem auch die Kosten für das Reinigungsunternehmen<br />
zu tragen sind. Diese Kosten sollen <strong>im</strong> Rahmen der Neugestaltung der Rufbereitschaft <strong>des</strong><br />
Straßenbaulastträgers weitgehend ausgeglichen werden.<br />
Eine alternative Lösungsmöglichkeit besteht in der Änderung <strong>des</strong> BbgBKG. Eine derartige Änderung<br />
kann entweder allein auf die Pflicht zur Kostentragung abstellen oder aber auch die Frage<br />
der Aufgabenzuständigkeit einbeziehen<br />
13
3.8 Einführung <strong>des</strong> BOS-Digitalfunks<br />
Übersicht<br />
Zur Einführung <strong>des</strong> Digitalfunks stellt der <strong>Land</strong>tag fest, dass die kommunalen Aufgabenträger <strong>und</strong> sonstigen<br />
Nutzungsberechtigten einen verbindlichen Zeitplan benötigen, um eine einheitliche Einführung <strong>des</strong><br />
Digitalfunks sichern zu können. Das Konzept soll daher einen mit den Kommunen abgest<strong>im</strong>mten Finanzierungs-<br />
<strong>und</strong> Zeitplan für die Einführung <strong>des</strong> Digitalfunks enthalten.<br />
Feststellungen <strong>und</strong> Maßnahmen<br />
Im Lan<strong>des</strong>haushalt sind bis zum Jahr 2020 ca. 120 Mio. Euro für die Einrichtung <strong>und</strong> den Betrieb <strong>des</strong><br />
Digitalfunks eingeplant bzw. über Verpflichtungsermächtigungen abgesichert. Nach aktuellem Bearbeitungsstand<br />
wird das <strong>Land</strong> den kommunalen Aufgabenträgern <strong>im</strong> zweiten Halbjahr 2013 die Mitnutzung<br />
<strong>des</strong> lan<strong>des</strong>weiten Funknetzes anbieten.<br />
Die Kommunen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg tragen zusammen ca. 20 Prozent der Betriebskosten <strong>des</strong><br />
digitalen Funknetzes. Dies sind aktuell 850.000 Euro je Jahr mit einer jährlichen Steigerung von zwei<br />
Prozent. Die Kommunen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg tragen ebenso die Kosten der neuen digitalen Funkgeräte<br />
für die ihnen zugeordneten BOS.<br />
Die Mitnutzung <strong>des</strong> digitalen Funknetzes <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>ene Umstieg auf digitale Funkgeräte<br />
wird über einen angenommenen Zeitraum von zehn Jahren <strong>und</strong> unter den vom <strong>Land</strong> angebotenen finanziellen<br />
Konditionen wirtschaftlicher als der Weiterbetrieb <strong>des</strong> analogen Funknetzes eingeschätzt.<br />
14
I. Einleitung<br />
I. Einleitung<br />
Bereits in der vierten Wahlperiode ist die Lan<strong>des</strong>regierung gebeten worden, ein „Konzept zur Weiterentwicklung<br />
<strong>des</strong> integrierten <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong>“ 7 vorzulegen, das als Drucksache<br />
4/4151 am 7. März 2007 <strong>im</strong> <strong>Land</strong>tag erörtert <strong>und</strong> zur Kenntnis genommen wurde. Dieses Konzept sollte<br />
insbesondere den „personellen <strong>und</strong> technisch-organisatorischen <strong>Brand</strong>schutz“, die „Bündelung der<br />
„Einsatzkoordinierung, -führung <strong>und</strong> –dokumentation vor dem Hintergr<strong>und</strong> der Einführung eines digitalen<br />
Funksystems“ <strong>und</strong> die „Gewährleistung lan<strong>des</strong>seitigen <strong>Katastrophenschutzes</strong> mit notwendiger Aus<strong>und</strong><br />
Fortbildung, Verbesserung der Prognose von Hochwasserwirkungen (…)“ enthalten. 8<br />
Der Beschluss <strong>des</strong> <strong>Land</strong>tages vom 2. Juni 2010 „<strong>Zukunft</strong> <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> <strong>im</strong><br />
<strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg absichern!“ 9 geht in seiner Anforderung deutlich weiter.<br />
Die Lan<strong>des</strong>regierung wird gebeten, ein Konzept vorzulegen, das die Rahmenbedingungen bis zum Jahr<br />
2014 festlegt <strong>und</strong> einen „realistischen Ausblick bis 2020“ vorn<strong>im</strong>mt.<br />
Hierzu sollen acht Handlungsfelder untersucht werden, die in der öffentlichen Anhörung <strong>des</strong> Ausschusses<br />
für Inneres zu den „Voraussetzungen <strong>und</strong> Rahmenbedingungen für einen leistungsstarken <strong>Brand</strong><strong>und</strong><br />
Katastrophenschutz (…)“ heraus gestellt wurden:<br />
1. Katastrophenschutz<br />
2. Stützpunktfeuerwehren<br />
3. Erwerb von Führerscheinen<br />
4. Förderung der Nachwuchsgewinnung<br />
5. Anerkennung <strong>des</strong> Ehrenamtes<br />
6. Lan<strong>des</strong>schule <strong>und</strong> Technische Einrichtung für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz (LSTE)<br />
7. Technische Hilfe<br />
8. Einführung BOS-Digitalfunk.<br />
Das Ministerium <strong>des</strong> Innern hat sich zur Bearbeitung <strong>des</strong> Beschlusses entschieden, eine Expertengruppe<br />
aus Vertretern der vorrangig betroffenen Ressorts der Lan<strong>des</strong>regierung, Vertretern kommunaler<br />
Gebietskörperschaften, der kommunalen Spitzenverbände <strong>und</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>feuerwehrverban<strong>des</strong> Bran-<br />
7 Drucksache 4/2268-B.<br />
8 Ebenso wird auf den Bericht der Lan<strong>des</strong>regierung über die derzeitige Lage der Kräfte <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> sowie<br />
über die geplante Verwendung der Feuerschutzsteuer“ (Drucksache 4/7708) vom 17. Juni 2009 verwiesen, siehe auch Ziff.<br />
1.1.<br />
9 Drucksache 5/1244-B.<br />
15
I. Einleitung<br />
denburg e.V. einzusetzen. Die frühzeitig gewählte Beteiligungsform wirkt sich auf das vorgelegte Konzept<br />
aus.<br />
Insofern die acht Handlungsfelder mit ihren Nebengebieten unterschiedlich zu gewichtende Themen<br />
<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> berühren, ergeben sich verschieden ausführliche Darstellungsformen.<br />
Allen Darstellungen gemeinsam ist, dass die Beschreibung <strong>des</strong> Ist-Zustan<strong>des</strong> erfolgt. Im Weiteren<br />
werden mittelfristige Maßnahmen <strong>und</strong> Rahmenbedingungen bis zum Jahr 2014 beschrieben <strong>und</strong><br />
Möglichkeiten <strong>des</strong> Handelns bis zum Jahr 2020 aufgezeigt.<br />
Besonderes Gewicht wurde der Frage der <strong>Zukunft</strong>sfähigkeit von Strukturen der integrierten Hilfeleistung<br />
unter Beachtung der demografischen Faktoren beigemessen. Die öffentlichen Feuerwehren <strong>und</strong> die<br />
Einheiten <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> in <strong>Brand</strong>enburg genießen ein hohes Ansehen. Die Einsätze zur<br />
Hochwasserbekämpfung an Oder, Spree, Neiße <strong>und</strong> Schwarzer Elster <strong>im</strong> Jahr 2010 belegen dies. Die<br />
integrierte Hilfeleistung in <strong>Brand</strong>enburg wird jedoch von den allgemeinen demografischen Effekten erfasst<br />
<strong>und</strong> ist zur Veränderung aufgerufen.<br />
Dieser Wandel bedeutet <strong>im</strong> Einzelnen:<br />
� Weniger Kinder, Jugendliche <strong>und</strong> junge Menschen werden für die ehrenamtliche oder auch die<br />
hauptberufliche Tätigkeit zur Verfügung stehen.<br />
� Das Durchschnittsalter der Angehörigen der Feuerwehren <strong>und</strong> der <strong>im</strong> Katastrophenschutz mitwirkenden<br />
Helfer wird steigen.<br />
� Die sozialen Strukturen verändern sich. Partnerschaft <strong>und</strong> Familie erhalten eine andere Wertigkeit.<br />
Single-Haushalte werden zunehmen.<br />
� Die Gemeinschaft, insbesondere der Freiwilligen Feuerwehren mit ihrem bürgerschaftlichen<br />
Engagement, wird an Bedeutung gewinnen.<br />
� Mit der Internationalisierung der Bevölkerung <strong>und</strong> der Integration von Bevölkerungsgruppen mit<br />
Migrationshintergr<strong>und</strong> kann die Personalstruktur der öffentlichen Feuerwehren <strong>und</strong> der Einheiten<br />
<strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> vielfältiger werden.<br />
Das Konzept „<strong>Zukunft</strong> <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg absichern!“ stellt<br />
Sachstände dar <strong>und</strong> gibt Handlungsempfehlungen. Angesichts der Vielzahl betroffener Aufgabenträger<br />
ist es weder widerspruchsfrei noch abschließend. Es zeigt jedoch Möglichkeiten <strong>des</strong> Handelns auf, um<br />
den <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz in unserem <strong>Land</strong> zukunftsfähig zu gestalten.<br />
16
II. Konzept „<strong>Zukunft</strong> <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong><br />
<strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg absichern!“<br />
1. Katastrophenschutz<br />
1. Katastrophenschutz<br />
Der Beschluss <strong>des</strong> <strong>Land</strong>tages geht davon aus, dass dem <strong>Land</strong> neben den unteren Katastrophenschutzbehörden<br />
nach der Neuausrichtung <strong>des</strong> Ausstattungskonzeptes <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> <strong>und</strong> der neuen Strategie<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> zum Schutz der Bevölkerung eine besondere Verantwortung für den Katastrophenschutz<br />
zukommt.<br />
1.1 Ausgangslage<br />
Dem <strong>Land</strong>tag <strong>Brand</strong>enburg wurde <strong>im</strong> Juni 2009 ein Bericht10 „über die derzeitige Lage <strong>und</strong> Einsatzbereitschaft<br />
der Kräfte <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong>“ vorgelegt. Der Bericht bezeichnet die für das <strong>Land</strong><br />
<strong>Brand</strong>enburg relevanten Gefährdungen <strong>und</strong> Aufgabenschwerpunkte <strong>im</strong> Zusammenhang mit der Bewältigung<br />
von Großschadensereignissen <strong>und</strong> Katastrophen.<br />
Zur Erledigung der Aufgaben wirken <strong>im</strong> Katastrophenschutz folgende Fachdienste mit:<br />
- Führung<br />
- Sanität<br />
- Betreuung<br />
- <strong>Brand</strong>schutz<br />
- ABC-Schutz / Gefahrstoffschutz.<br />
Hinsichtlich der Organisation <strong>und</strong> Ausstattung der Einheiten <strong>und</strong> Einrichtungen <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong><br />
hat sich gegenüber dem o. g. Bericht kein neuer Sachverhalt ergeben.<br />
Im Jahr 2010 sind Führungsstrukturen <strong>und</strong> Einheiten <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> <strong>im</strong> Zusammenhang mit<br />
dem Hochwasser an der Oder <strong>im</strong> Mai/ Juni 2010, mit dem Hochwasser an Spree <strong>und</strong> Neiße <strong>im</strong> August<br />
2010 sowie mit dem neuerlichen Hochwasser an Spree, Neiße <strong>und</strong> Schwarzer Elster <strong>im</strong> September/<br />
Oktober 2010 aufgerufen worden. 11 Darüber hinaus hat auch der schwere Busunfall vom 26. September<br />
10 Drucksache 4/7708.<br />
11 Hierzu n<strong>im</strong>mt die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament <strong>und</strong> den Rat vom 26. Oktober 2010 (S. 3 ff.)<br />
Stellung: Die für das <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg festzustellende Häufung von naturbedingten Schadensereignissen fügt sich in die<br />
Gesamtbilanz <strong>des</strong> Jahres 2010 ein. Dabei handelt es sich bei den Zahlen für das Jahr 2010 nicht um einen statistischen<br />
Ausreißer. Weltweit hat sich die Zahl der Katastrophen zwischen 1975 <strong>und</strong> 2010 um das Fünffache – von 78 auf ca. 400 –<br />
erhöht. Die jährlichen durchschnittlichen Verluste entsprechen ca. einem Viertel <strong>des</strong> weltweiten BIP. In den vergangenen 20<br />
Jahren waren in Europa ca. 29 Millionen Menschen von Naturkatastrophen betroffen, die insgesamt fast 90.000 Menschenleben<br />
forderten <strong>und</strong> wirtschaftliche Verluste i. H. v. 211 Mrd. Euro verursachten.<br />
17
1. Katastrophenschutz<br />
2010 am Schönefelder Kreuz den Einsatz von Katastrophenschutzeinheiten erfordert. Zur Beherrschung<br />
der Hochwasserereignisse wurden <strong>im</strong> Einsatzzeitraum täglich bis zu 1.500 Einsatzkräfte eingesetzt.<br />
Als herausgehobene Schadensereignisse sind die Notlandung eines Traditionsflugzeugs auf dem Flughafen<br />
Schönefeld am 19. Juni 2010 <strong>und</strong> der ca. sieben Tage andauernde Wald-/Ödlandbrand auf munitionsbelasteten<br />
Flächen <strong>des</strong> ehemaligen Truppenübungsplatzes „Altes Lager“ bei Jüterbog (<strong>Land</strong>kreis<br />
Teltow-Fläming) <strong>im</strong> Juli 2010 zu nennen. 12<br />
Extremwetterlagen, wie zum Beispiel Stürme/Orkane (vgl. Sturmtief Kyrill <strong>im</strong> Januar 2007, Orkan Emma<br />
<strong>im</strong> März 2008 <strong>und</strong> Sturmtief Xynthia <strong>im</strong> Februar 2010), führen zu Schadensereignissen, die den <strong>Brand</strong><strong>und</strong><br />
Katastrophenschutz vor besondere Herausforderungen stellen. Nach Einschätzung deutscher Kl<strong>im</strong>aforschungsinstitute<br />
wird sich die Eintrittswahrscheinlichkeit solcher <strong>und</strong> ähnlicher Wetteranomalien<br />
künftig erhöhen. 13<br />
Im Rahmen einer interministeriellen Arbeitsgruppe wird derzeit ein Bericht für den <strong>Land</strong>tag <strong>Brand</strong>enburg<br />
zu Anpassungsmaßnahmen an die Folgen <strong>des</strong> Kl<strong>im</strong>awandels erarbeitet. Ebenso befasst sich das Bun<strong>des</strong>amt<br />
für Bevölkerungsschutz <strong>und</strong> Katastrophenhilfe in einem Projekt mit der Erforschung von Extremwetterereignissen.<br />
14 Die Ergebnisse sollen in die Planung von Bevölkerungsschutzmaßnahmen<br />
einfließen. Zu betrachten ist dabei sowohl die Stärkung der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung als<br />
auch die Anpassung bestehender Einsatzkonzepte.<br />
Ebenso ist darauf hinzuweisen, dass Humanseuchen (wie z. B. Influenza-Pandemien) <strong>und</strong> Tierseuchen<br />
(wie z. B. Vogelgrippe oder Schweinepest) vermehrt auftreten. Soweit die Einrichtungen <strong>und</strong> Einheiten<br />
<strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> zur Schadensabwehr geeignet sind, werden sie auf Anforderung den Umwelt-<br />
<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsbehörden unterstützend zur Verfügung gestellt.<br />
1.2 Aufgabenwahrnehmung <strong>im</strong> Katastrophenschutz<br />
Die Wahrnehmung der Aufgaben <strong>im</strong> Katastrophenschutz erfolgt durch das <strong>Land</strong>, die <strong>Land</strong>kreise <strong>und</strong><br />
kreisfreien Städte sowie durch weitere Behörden.<br />
12 Die in der Waldbrandperiode 2009 geschädigte Gesamtfläche umfasst 91,7 ha bei 250 Bränden (Waldbrandstatistik der<br />
Bun<strong>des</strong>republik Deutschland für das Jahr 2009, Bun<strong>des</strong>anstalt für <strong>Land</strong>wirtschaft <strong>und</strong> Ernährung, Bonn, Übersicht 1B.<br />
13 Deutsche Meteorologische Gesellschaft e.V. Berlin, Stellungnahme der Deutschen Meteorologischen Gesellschaft zur<br />
Kl<strong>im</strong>aproblematik, 09.10.2007, S. 2 ff..<br />
14 Forschungsvorhaben Nr. 368, „Kritische Infrastruktur <strong>und</strong> Bevölkerungsschutz <strong>im</strong> Kontext kl<strong>im</strong>awandelbeeinflusster Extremwetterereignisse<br />
(KIBEX)“, Laufzeit bis voraussichtlich September 2012.<br />
18
1.2.1 Untere Katastrophenschutzbehörden<br />
1. Katastrophenschutz<br />
Örtliche Aufgabenträger für den Katastrophenschutz sind gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 BbgBKG die <strong>Land</strong>kreise<br />
<strong>und</strong> kreisfreien Städte. Die sachliche Zuständigkeit für die <strong>Land</strong>kreise ergibt sich aus § 3 Abs. 4<br />
BbgBKG, für die kreisfreien Städte aus § 4 Abs. 1 Nr. 3 BbgBKG. Danach haben die <strong>Land</strong>kreise <strong>und</strong><br />
kreisfreien Städte Maßnahmen zur Vorbereitung der Bekämpfung von Großschadensereignissen <strong>und</strong><br />
Katastrophen (vorbeugender Katastrophenschutz) <strong>und</strong> zur Abwehr sowie zur Beseitigung der Folgen<br />
von Großschadensereignissen <strong>und</strong> Katastrophen (abwehrender Katastrophenschutz) zu treffen. Die<br />
Aufgaben <strong>des</strong> vorbeugenden <strong>Katastrophenschutzes</strong> werden in § 37 Abs. 1 BbgBKG insoweit untersetzt,<br />
als dort Einzelmaßnahmen, wie z. B. die Einrichtung einer Katastrophenschutzleitung, die Aufstellung<br />
<strong>und</strong> Unterhaltung von Einheiten <strong>und</strong> Einrichtungen <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong>, insbesondere von Katastrophenschutzlagern<br />
benannt werden. Die Maßnahmen <strong>des</strong> abwehrenden <strong>Katastrophenschutzes</strong><br />
werden in den §§ 42 <strong>und</strong> 43 BbgBKG benannt. Hierzu zählen neben der Feststellung <strong>des</strong> Katastrophenfalls<br />
unter anderem:<br />
� Koordination der zur Gefahrenabwehr erforderlichen Maßnahmen (Bildung <strong>und</strong> Betrieb von<br />
Einheiten <strong>und</strong> Einrichtungen der Führung wie Katastrophenschutzstab, Technische Einsatzleitung,<br />
Einsatzabschnittsleitungen)<br />
� Planung <strong>und</strong> Durchführung <strong>des</strong> zur Gefahrenabwehr erforderlichen Kräfte- <strong>und</strong> Mitteleinsatzes<br />
� Durchführung von Evakuierungsmaßnahmen mit Unterstützung der Lan<strong>des</strong>polizei<br />
� Einrichtung <strong>und</strong> Betrieb von Notunterkünften<br />
� Versorgung von Einsatzkräften <strong>und</strong> betroffener Bevölkerung mit Nahrungsmitteln<br />
� sanitätsdienstliche Versorgung <strong>und</strong> psychische Begleitung<br />
� Erfassung Betroffener <strong>und</strong> Auskunftserteilung zu deren Verbleib (Personenauskunftsstelle)<br />
� Lageerk<strong>und</strong>ung / -bewertung / Einsatzplanung, Schutz <strong>und</strong> ggf. Wiederherstellung der zur<br />
Gr<strong>und</strong>versorgung der Bevölkerung erforderlichen Infrastruktur.<br />
Die Aufgaben nach dem <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutzgesetz werden von den <strong>Land</strong>kreisen <strong>und</strong> kreisfreien<br />
Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung als untere Katastrophenschutzbehörden<br />
wahrgenommen.<br />
Die <strong>im</strong> Koalitionsvertrag für die fünfte Wahlperiode geforderte Abst<strong>im</strong>mung zwischen <strong>Land</strong> <strong>und</strong> Kommunen<br />
zur Übernahme von 168 Fahrzeugen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> für Zwecke <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> wurde <strong>im</strong><br />
Dezember 2009 abgeschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen werden in den<br />
Haushaltsjahren 2010 <strong>und</strong> 2011 jeweils bis zu 500.000 Euro bereit gestellt, um die unteren Katastro-<br />
phenschutzbehörden bei der Kostentragung für die Unterhaltskosten der übernommenen Fahrzeuge zu<br />
19
1. Katastrophenschutz<br />
unterstützen. Der Forderung <strong>im</strong> Koalitionsvertrag nach Fortschreibung <strong>des</strong> Konzeptes zum Katastrophenschutz<br />
wird hiermit Rechnung getragen. 15<br />
1.2.2 Das Ministerium <strong>des</strong> Innern als oberste Katastrophenschutzbehörde<br />
Das <strong>Land</strong> ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 BbgBKG zuständig für die zentralen Aufgaben <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong>.<br />
Das für Katastrophenschutz zuständige Ministerium ist oberste Katastrophenschutzbehörde<br />
(§ 2 Abs. 2 BbgBKG).<br />
Nach § 5 Abs. 5 BbgBKG hat das <strong>Land</strong> die „für den Katastrophenschutz notwendigen Ausrüstungen“<br />
bereitzuhalten, „soweit dies über die Aufgaben der <strong>Land</strong>kreise <strong>und</strong> kreisfreien Städte hinausgeht“.<br />
Zur Bewältigung von Katastrophen oder Großschadensereignissen wendet das Ministerium <strong>des</strong> Innern<br />
den Gr<strong>und</strong>satz der integrierten Gefahrenabwehr an. Ihm obliegen Aufgaben zur Bewältigung von Großschadensereignissen<br />
<strong>und</strong> Katastrophen. Hierzu zählen unter anderem:<br />
� Errichtung der Katastrophenschutzleitung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />
� Unterhaltung der Lan<strong>des</strong>schule <strong>und</strong> Technische Einrichtung für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz<br />
(LSTE)<br />
� Beratung <strong>und</strong> Unterstützung der unteren Katastrophenschutzbehörden<br />
� Vorhaltung eines zentralen Katastrophenschutzlagers<br />
� Betreiben <strong>des</strong> Lagezentrums für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz.<br />
1.2.3 Beteiligung weiterer Ressorts<br />
Katastrophenschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die innerhalb der Lan<strong>des</strong>regierung <strong>Brand</strong>enburg federführend<br />
<strong>im</strong> Ministerium <strong>des</strong> Innern wahrgenommen wird. Entsprechend der jeweiligen fachgesetzlichen<br />
Zuständigkeiten16 besteht ein Zusammenhang zu anderen Ressorts.<br />
15 Vereinbarung zur Zusammenarbeit in einer Regierungskoalition für die 5. Wahlperiode <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburger <strong>Land</strong>tages<br />
2009 bis 2014, S.34.<br />
16 Auf die Best<strong>im</strong>mungen nach dem BbgWG für Belange <strong>des</strong> Hochwasserschutzes, nach dem BbgRettG für Belange <strong>des</strong><br />
Rettungswesens <strong>und</strong> <strong>des</strong> ges<strong>und</strong>heitlichen Bevölkerungsschutzes sowie nach dem LWaldG für Belange <strong>des</strong> vorbeugenden<br />
Waldbrandschutzes wird hingewiesen.<br />
20
a) Ministerium für Umwelt, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Verbraucherschutz (MUGV)<br />
1. Katastrophenschutz<br />
Das MUGV ist u. a. zuständig für: Zivil- <strong>und</strong> Katastrophenschutz <strong>im</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen (Ges<strong>und</strong>heitlicher<br />
Bevölkerungsschutz), Rettungswesen, Infektionsschutz, Apotheken, Krankenhäuser, Tierseuchenverhütung<br />
<strong>und</strong> –bekämpfung, Strahlenschutz, anlagenbezogener Immissionsschutz, biologische Sicherheit,<br />
Chemikaliensicherheit sowie Hochwasserschutz.<br />
Dabei sind insbesondere folgende Maßnahmen hervorzuheben: Betreiben <strong>des</strong> Luftrettungsdienstes,<br />
Unterstützung der Beschaffung von Arzne<strong>im</strong>itteln <strong>und</strong> Sanitätsmaterialien, Umsetzung von Deichbauprogrammen,<br />
Betrieb von Hochwasserwarnzentralen, Beseitigung von Hochwasser- <strong>und</strong> Sturmschäden.<br />
Für die Aufwendungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> sind <strong>im</strong> Einzelplan 10 (Kapitel 10 040, 10 060 <strong>und</strong> 10 105) entsprechende<br />
Ansätze veranschlagt.<br />
b) Ministerium für Infrastruktur <strong>und</strong> <strong>Land</strong>wirtschaft (MIL)<br />
Das MIL ist u. a. zuständig für den vorbeugenden Waldbrandschutz. Unter der Koordination <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>betriebs<br />
Forst <strong>Brand</strong>enburg <strong>und</strong> seiner sechs Waldbrandzentralen findet insbesondere durch das<br />
Waldbrandüberwachungssystem „Fire Watch“ die Kontrolle der brandgefährdeten Wälder statt.<br />
Das MIL gewährt auf Gr<strong>und</strong>lage <strong>des</strong> LWaldG Zuschüsse zu den Wiederbewaldungskosten <strong>im</strong> Falle von<br />
Waldbrandschäden. Für die Aufwendungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> be<strong>im</strong> Waldbrandschutz, der Waldbrandüberwachung<br />
sowie zum Ausgleich von Waldbrandschäden sind <strong>im</strong> Einzelplan 11 (Kapitel 11 025 <strong>und</strong> 11 080)<br />
Ansätze enthalten.<br />
Auf Gr<strong>und</strong>lage der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 <strong>des</strong> Rates vom 20. September 2005 über die Förderung<br />
der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums durch den Europäischen <strong>Land</strong>wirtschaftsfonds für die Entwicklung<br />
<strong>des</strong> ländlichen Raums (ELER), ABl. L 277 vom 21. Oktober 2005, zuletzt geändert durch Verordnung<br />
(EG) Nr. 473/2009 vom 9. Juni 2009, ABl. L 144 vom 9. Juni 2009 gewährt das <strong>Land</strong> Zuwendungen<br />
zur Förderung von Maßnahmen zur Waldbrandvorbeugung.<br />
1.3 Entwicklung <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> bis zum Jahr 2014<br />
Bis zum Jahr 2014 ist für das <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg von einem Bevölkerungsverlust von 72.000 Einwohnern<br />
auszugehen. In Bezug auf die Strukturen <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> werden die demografischen<br />
Effekte als noch beherrschbar angenommen. Gleichwohl sollen Voraussetzungen geschaffen werden,<br />
damit die Entwicklung einheitlicher Strukturen bei den Einheiten der Aufgabenträger erreichbar ist.<br />
21
1. Katastrophenschutz<br />
Hierzu werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:<br />
a) § 5 BbgBKG benennt als zentrale Aufgaben <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> u. a. die Unterstützung der örtlichen<br />
Aufgabenträger bei der Bekämpfung von Großschadensereignissen <strong>und</strong> Katastrophen. Die<br />
hierfür <strong>im</strong> Ressortbereich <strong>des</strong> Ministeriums <strong>des</strong> Innern vorgehaltenen Einrichtungen Lagezentrum<br />
für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz <strong>und</strong> zentrales Katastrophenschutzlager haben sich<br />
auch bei der Bewältigung der diesjährigen Hochwasser- <strong>und</strong> sonstigen Schadensereignisse<br />
bewährt. 17 Neben den Unterstützungsmaßnahmen für die unteren Katastrophenschutzbehörden<br />
kommt der Einbeziehung von Fähigkeiten <strong>und</strong> Leistungen der Ressorts sowie der Erstellung<br />
von Lageberichten eine zentrale Bedeutung zu. Für den Fall von Katastrophen sieht die<br />
Lan<strong>des</strong>regierung die Bildung der Katastrophenschutzleitung vor. Das Einsatzgeschehen <strong>des</strong><br />
Jahres 2010 verdeutlicht, dass es einer fachlichen Koordinierung auch unterhalb der Schwelle<br />
<strong>des</strong> Katastrophenfalls bedarf. Diesem Bedarf soll durch die Entwicklung <strong>des</strong> LZBK zum „Koordinierungszentrum<br />
Krisenmanagement“ der Lan<strong>des</strong>regierung Rechnung getragen werden. Die<br />
Ressortzuständigkeiten bleiben zunächst unberührt. Sofern auf das „Koordinierungszentrum<br />
Krisenmanagement“ aus anderen Ressorts Aufgaben <strong>und</strong> Zuständigkeiten übertragen werden,<br />
sind die entsprechenden Mittel <strong>und</strong> Planstellen in das Ministerium <strong>des</strong> Innern umzusetzen.<br />
b) Unter Bezug auf die <strong>im</strong> Dezember 2008 verabschiedete EU-Richtlinie zur „Ermittlung <strong>und</strong> Ausweisung<br />
europäischer kritischer Infrastrukturen <strong>und</strong> die Bewertung der Notwendigkeit, ihren<br />
Schutz zu verbessern“, 18 das von der Innenministerkonferenz verabschiedete „Programm Innere<br />
Sicherheit, Fortschreibung 2008/2009“ 19 <strong>und</strong> den Beschluss <strong>des</strong> Arbeitskreises V der Innenministerkonferenz<br />
vom 27. Oktober 2010 sollen in dem „Koordinierungszentrum Krisenmanagement“<br />
auch die Aufgaben der Koordinierungsstelle für den Schutz kritischer Infrastrukturen<br />
wahrgenommen werden. Für den Schutz kritischer Infrastrukturen ist die Zusammenarbeit der<br />
staatlichen <strong>und</strong> kommunalen Ebenen zu intensivieren. Private Betreiber von Infrastruktureinrichtungen<br />
sind entsprechend ihrer Verantwortlichkeit einzubinden. Die Ressortzuständigkeiten<br />
bleiben unberührt.<br />
c) Unterstützung bei Ertüchtigungs- <strong>und</strong> Ersatzinvestitionen für den Katastrophenschutz durch<br />
jährliche Zuwendungen i. H. v. bis zu 1.500.000 Euro nach § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 BbgFAG an<br />
17 Vgl. Ziffer 1.1 in diesem Konzept.<br />
18 RICHTLINIE 2008/114/EG DES RATES vom 8. Dezember 2008 über die Ermittlung <strong>und</strong> Ausweisung europäischer kritischer<br />
Infrastrukturen <strong>und</strong> die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern.<br />
19 Programm Innere Sicherheit, Kapitel XIV. Bedeutung <strong>des</strong> Bevölkerungsschutzes, Fortschreibung 2008/2009, Juni 2009,<br />
S. 63 ff.<br />
22
1. Katastrophenschutz<br />
die unteren Katastrophenschutzbehörden ab dem Jahr 2011. Hierzu ist die Erarbeitung einer<br />
Förderichtlinie Katastrophenschutz vorgesehen.<br />
Der Investitionsschwerpunkt liegt zunächst auf der Bereitstellung von Technik (insbesondere<br />
Wechsellader-Fahrzeuge <strong>und</strong> Abrollbehälter) zur Ertüchtigung der Sanitätseinheiten.<br />
e) Im Zeitraum 2007 bis 2010 wurden nach dem Konzept <strong>des</strong> Ministeriums <strong>des</strong> Innern zur „Förderung<br />
von Stützpunktfeuerwehren sowie Absicherung überörtlicher Sonderaufgaben“ vom 17.<br />
Januar 2007 kommunale Aufgabenträger mit 141 Einsatzfahrzeugen ausgestattet. Die Zuwendung<br />
nach § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 BbgFAG betrug bis zu 5.000.000 Euro p. a.. Die Einsatzmittel<br />
sind überwiegend auch zur Bewältigung von Katastrophen <strong>und</strong> Großschadensereignissen geeignet<br />
<strong>und</strong> sollten daher in die o. g. Fachdienste, insbesondere <strong>Brand</strong>schutzeinheiten, integriert<br />
werden.<br />
f) Die unteren Katastrophenschutzbehörden sollten für den Betrieb der <strong>im</strong> Dezember 2009 übernommenen<br />
Bun<strong>des</strong>ausstattung (alt) auch in den Jahren 2012 bis 2014 mit jährlich bis zu<br />
500.000 Euro unterstützt werden.<br />
g) Aufteilung der ergänzenden Ausstattung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> auf die unteren Katastrophenschutzbehörden<br />
u. a. zum Aufbau der fünf Medizinischen Task Forces (MTF) bezogen auf die territorialen<br />
Versorgungsbereiche der fünf Regionalleitstellen. Die vom B<strong>und</strong> für den Zivilschutz zur Verfügung<br />
gestellte ergänzende Ausstattung steht den Ländern zusätzlich für Aufgaben <strong>im</strong> Bereich<br />
<strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> zur Verfügung (§§ 12, 13 ZSKG) <strong>und</strong> kann in die Einheiten integriert<br />
werden.<br />
h) Verstärkung der interkommunalen Zusammenarbeit der unteren Katastrophenschutzbehörden<br />
<strong>im</strong> Versorgungsbereich der jeweiligen Regionalleitstelle / MTF-Struktur.<br />
i) Die Lan<strong>des</strong>regierung prüft, wie entsprechende Gr<strong>und</strong>strukturen <strong>im</strong> Sinne einer Min<strong>des</strong>tanforderung<br />
zur Organisation, Ausstattung <strong>und</strong> Ausbildung der Einheiten <strong>und</strong> Einrichtungen <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong><br />
entwickelt werden können. Im Konzept selbst erfolgt keine Festlegung von<br />
Strukturen.<br />
Die Gr<strong>und</strong>strukturen sollen an den o. g. Fachdiensten orientiert werden. Es ist jedoch zu prüfen,<br />
inwieweit die Min<strong>des</strong>tstärken, etwa die einer <strong>Brand</strong>schutzeinheit (derzeit: ca. 130 Einsatzkräfte),<br />
entsprechend der demografischen Entwicklung <strong>und</strong> dem Aufwachsen von MTF-Strukturen<br />
(B<strong>und</strong>) abgesenkt werden können. Es steht den unteren Katastrophenschutzbehörden frei, eine<br />
erweiterte Ausstattung vorzuhalten.<br />
j) Die Lan<strong>des</strong>regierung prüft die Realisierung einer praxistauglichen Ausbildung von Rettungssanitätern,<br />
die sowohl den ehrenamtlichen Zeitkapazitäten als auch dem bun<strong>des</strong>seitig geforderten<br />
23
1. Katastrophenschutz<br />
Qualitätsprofil entspricht. Hierzu sowie zu Fragen der Finanzierung der Ausbildung bedarf es<br />
der Abst<strong>im</strong>mung zwischen den Hilfsorganisationen <strong>und</strong> den Katastrophenschutzbehörden.<br />
k) Im Zuge einer weiteren Änderung <strong>des</strong> BbgFAG gem. §§ 3 Abs. 5 <strong>und</strong> 8 Abs. 3 BbgFAG sollte<br />
geprüft werden, inwieweit aus dem Ausgleichsfonds gem. § 16 BbgFAG Mittel für die Beseitigung<br />
von Schäden, die den kommunalen Gebietskörperschaften durch örtlich <strong>und</strong> zeitlich begrenzte<br />
Unwetterereignisse entstanden sind, entnommen werden können. 20<br />
1.4 Entwicklung <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> bis zum Jahr 2020<br />
Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Einsatzkräfte bis zum Jahr 2020 absinken wird. Hierbei<br />
sind die Auswirkungen der beabsichtigten Aussetzung der Wehrpflicht auf die verfügbaren Einsatzkräfte<br />
von THW, Freiwilligen Feuerwehren <strong>und</strong> Hilfsorganisationen ebenso wie die Kommunalisierungsbestrebungen<br />
<strong>im</strong> Hinblick auf den Rettungsdienst <strong>und</strong> die Betroffenheit der Hilfsorganisationen zu berücksich-<br />
tigen. 21<br />
In der Koalitionsvereinbarung ist das Erfordernis einer verstärkten interkommunalen Zusammenarbeit<br />
<strong>und</strong> der Förderung kooperativer Ansätze festgestellt. 22 Der mögliche Novellierungsumfang in Bezug auf<br />
das GKG hängt von den Ergebnissen der Überprüfung einer Funktionalreform <strong>und</strong> Verwaltungsstrukturreform<br />
ab. Die Funktionalreform wird in Wechselwirkung mit der demografischen Entwicklung fortgeführt.<br />
Daraus ergibt sich die dauerhafte Verpflichtung, die Zuordnung der Zuständigkeiten in einzelnen<br />
Aufgabengebieten <strong>im</strong> Zusammenwirken mit den kommunalen Spitzenverbänden zu überprüfen.<br />
Bezogen auf die Organisation <strong>und</strong> Ausstattung der Einheiten <strong>und</strong> Einrichtungen <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong><br />
besagt dies, dass bei der Aufstellung von Einheiten <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> die Zusammenarbeit<br />
der Aufgabenträger in einem größeren territorialen Bereich (Regionalleitstellenbereich) erfolgen<br />
muss. Im Ergebnis soll nicht mehr jeder <strong>Land</strong>kreis/jede kreisfreie Stadt alle Einheiten vorhalten<br />
müssen bzw. modular aufgebaute Einheiten könnten auf Gr<strong>und</strong>lage der Vereinbarungen über nachbarschaftliche<br />
Zusammenarbeit <strong>im</strong> gesamten Regionalleitstellenbereich disloziert <strong>und</strong> gemeinsam betrieben<br />
werden.<br />
Zu den Folgerungen / Maßnahmen <strong>im</strong> Einzelnen:<br />
20 Auf Wetteranomalien wie den „Tornado über Mühlberg“ am 24. Mai 2010 wird verwiesen.<br />
21 Die Helferzahlen für das Jahr 2009 befinden sich in Anlage 4.1.<br />
22 Vereinbarung zur Zusammenarbeit in einer Regierungskoalition für die 5. Wahlperiode <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburger <strong>Land</strong>tages<br />
2009 bis 2014, S.35 ff.<br />
24
1. Katastrophenschutz<br />
a) Es ist davon auszugehen, dass die <strong>im</strong> Dezember 2009 übernommenen Fahrzeuge der Bun<strong>des</strong>ausstattung<br />
(alt) sukzessive ausgesondert werden; weitere Zuwendungen aus dem Lan<strong>des</strong>haushalt<br />
an die unteren Katastrophenschutzbehörden für die Unterhaltung der „Schenkungsfahrzeuge“<br />
sind nicht erforderlich.<br />
b) An der Möglichkeit der Unterstützung von Ertüchtigungs- <strong>und</strong> Ersatzinvestitionen für den Katastrophenschutz<br />
durch Zuwendungen aus Mitteln <strong>des</strong> Ausgleichsfonds (§ 16 BbgFAG) sollte<br />
festgehalten werden.<br />
c) Die <strong>im</strong> Betrachtungszeitraum bis zum Jahr 2014 optional wählbare interkommunale Zusammenarbeit<br />
sollte seitens der Aufgabenträger infolge der abnehmenden Einsatzkräfte zu einem<br />
verbindlichen Kriterium für die Aufgabenwahrnehmung <strong>im</strong> Katastrophenschutz werden.<br />
Die Gebietskörperschaften müssen die Gewährleistung der Fachdienste in Abhängigkeit von ihrer<br />
Gefahren- <strong>und</strong> Risikoanalyse <strong>und</strong> der Verfügbarkeit von Einsatzkräften/ Helfern gewichten.<br />
d) Die MTF <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> sollen bis zum Jahr 2020 aufgebaut <strong>und</strong> mit geplanten Bun<strong>des</strong>fahrzeugen<br />
<strong>und</strong> –ausrüstung ausgestattet sein. Diese ergänzenden Ausstattungsgegenstände werden die<br />
Aufgabenträger <strong>im</strong> Katastrophenschutz durch entsprechende Einbeziehung unterstützen können.<br />
e) Der Schutz der Bevölkerung durch die Gewährleistung eines flächendeckenden <strong>und</strong> einheitlichen<br />
Schutzniveaus zur Katastrophenabwehr kann durch das Zusammenwirken benachbarter<br />
Gebietskörperschaften bei der Aufgabenwahrnehmung erreicht werden (Anm.: „Nicht jeder<br />
muss alles können bzw. selbst vorhalten“).<br />
f) Neben dem Zusammenwirken benachbarter Gebietskörperschaften kommt der Zusammenarbeit<br />
mit allen geeigneten Behörden <strong>und</strong> Einrichtungen auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr<br />
zentrale Bedeutung zu. Hierbei sind insbesondere materielle <strong>und</strong> personelle Ressourcen wie<br />
sie bei der Bun<strong>des</strong>anstalt Technisches Hilfswerk, bei den Hilfsorganisationen, den Straßenbaumeistereien,<br />
den Ärztekammern oder auch privaten Dritten (u. a. Logistik – oder Cateringfirmen)<br />
vorhanden sind, in Betracht zu ziehen. Hierdurch kann das Ressourcenmanagement<br />
deutlich verbessert werden.<br />
25
2. Stützpunktfeuerwehren<br />
2. Stützpunktfeuerwehren<br />
Der <strong>Land</strong>tag bezeichnet das System der Stützpunktfeuerwehren <strong>und</strong> deren Ausstattung als bewährt<br />
<strong>und</strong> verweist gleichzeitig auf das Erfordernis der Weiterentwicklung. Die Fortführung der finanziellen<br />
Förderung <strong>im</strong> Rahmen <strong>des</strong> kommunalen Ausgleichsfonds (§ 16 FAG) wird für geboten erachtet.<br />
2.1 Ausgangslage<br />
Mit der Änderung <strong>des</strong> BbgFAG vom 27. Oktober 2006 wurde der Verwendungszweck der Mittel <strong>des</strong><br />
Ausgleichsfonds für Belange <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> gem. § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 5<br />
BbgFAG erweitert.<br />
Die Errichtung von Stützpunktfeuerwehren soll die amtsfreien Gemeinden <strong>und</strong> Ämter insbesondere<br />
dabei unterstützen, die für ihre Aufgabenverpflichtung <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>schutzes erforderlichen Ausrüstungen<br />
(Großgeräte) <strong>im</strong> Rahmen einer gemeinsamen Abst<strong>im</strong>mung zu erwerben <strong>und</strong> zu unterhalten. 23 Die Errichtung<br />
stellt eine freiwillige Aufgabe dar. Hierfür können die Aufgabenträger Zuwendungen aus dem<br />
Ausgleichsfonds beantragen.<br />
Gr<strong>und</strong>lage für die Gewährung dieser Zuwendungen bilden die „Konzeption <strong>des</strong> Ministeriums <strong>des</strong> Innern<br />
zur Förderung von Stützpunktfeuerwehren sowie Absicherung überörtlicher Sonderaufgaben“ <strong>und</strong> die<br />
„Richtlinie <strong>des</strong> Ministeriums <strong>des</strong> Innern zur Gewährung von Zuwendungen zur Ausstattung von Stützpunktfeuerwehren<br />
gemäß § 16 <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburgischen Finanzausgleichsgesetzes (Richtlinie Stütz-<br />
punktfeuerwehren)“. 24<br />
2.1.1 Bildung von Stützpunktfeuerwehren<br />
Zur Sicherung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren, insbesondere der Tageseinsatzbereitschaft <strong>im</strong><br />
ländlichen Raum, wurden <strong>im</strong> ersten Halbjahr 2007 gemäß der Konzeption <strong>des</strong> Ministeriums <strong>des</strong> Innern<br />
zur Förderung von Stützpunktfeuerwehren sowie Absicherung überörtlicher Sonderaufgaben vom<br />
17. Januar 2007 103 Stützpunktfeuerwehren gebildet, denen 191 örtliche Feuerwehreinheiten zur Erfüllung<br />
der Aufgaben zugeordnet sind. Die Stützpunktfeuerwehren übernehmen neben der Absicherung<br />
23 Vgl. Gesetzesbegründung zu § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 BbgFAG.<br />
24 Vgl. Anlage 2.1<br />
26
2. Stützpunktfeuerwehren<br />
<strong>des</strong> örtlichen <strong>Brand</strong>schutzes auch Aufgaben über den Zuständigkeitsbereich <strong>des</strong> Trägers <strong>des</strong> örtlichen<br />
<strong>Brand</strong>schutzes hinaus.<br />
Die Konzeption definiert die Stützpunktfeuerwehr als „eine örtliche taktische Feuerwehreinheit in Zugstärke<br />
nach Feuerwehrdienstvorschrift 3 (Statische Vorgabe). Der Stützpunktfeuerwehr können andere<br />
örtliche taktische Feuerwehreinheiten zur Erreichung der benötigten Funktionen <strong>und</strong> zur Erfüllung der<br />
ihr übertragenen Aufgaben zugeordnet werden. Sie verfügt über die notwendigen ausgebildeten Führungs-<br />
<strong>und</strong> Einsatzkräfte für die taktische Einheit in min<strong>des</strong>tens doppelter Besetzung für alle Funktionen<br />
<strong>und</strong> sichert die Einsatzbereitschaft der taktischen Einheit (Besetzung der benötigten Funktionen mit<br />
ausgebildeten Einsatzkräften) an 24 St<strong>und</strong>en eines jeden Tages. Die Stützpunktfeuerwehr ist somit<br />
neben der Absicherung <strong>des</strong> örtlichen Zuständigkeitsbereiches auch für den überörtlichen Einsatz vorgesehen<br />
<strong>und</strong> besitzt die erforderlichen Einsatzmittel zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben.“ 25<br />
In den <strong>Brand</strong>schutzeinheiten <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> werden auch Fahrzeuge der Stützpunktfeuerwehren<br />
eingesetzt.<br />
2.1.2 Auswahl <strong>und</strong> Zuordnung der Stützpunktfeuerwehren<br />
Die Auswahl der Stützpunktfeuerwehren erfolgte auf der Gr<strong>und</strong>lage der Gefahren- <strong>und</strong> Risikoanalysen<br />
der <strong>Land</strong>kreise <strong>und</strong> kreisfreien Städte, die wiederum auf die Gefahren- <strong>und</strong> Risikoanalysen der Träger<br />
<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>schutzes Bezug nehmen, § 4 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 Nr. 1 BbgBKG.<br />
Als Obergrenze wurde die Errichtung von fünf bis acht Stützpunktfeuerwehren je <strong>Land</strong>kreis gesetzt. Bei<br />
der Gewährung von Zuwendungen werden auch die örtlichen Feuerwehreinheiten berücksichtigt, die<br />
den Stützpunktfeuerwehren zur Erfüllung ihrer Aufgaben zugeordnet sind.<br />
2.1.3 Umfang der Förderung von Stützpunktfeuerwehren<br />
Mit der Beschaffung von 141 Fahrzeugen in den Jahren 2007 bis 2010 wurde eine signifikante Verbesserung<br />
<strong>des</strong> fahrzeugtechnischen Bestan<strong>des</strong> auf dem Gebiet <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>schutzes <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg<br />
erreicht. Dieses trifft insbesondere für Sonderfahrzeuge zu. Für die Jahre 2007 bis 2010 ergab sich<br />
folgen<strong>des</strong> Fördervolumen:<br />
25 Konzept der Lan<strong>des</strong>regierung, <strong>Land</strong>tagsdrucksache 4/4151, S. 22.<br />
27
Förderungsjahr<br />
Anzahl Fahrzeuge<br />
Gefördert<br />
Fördervolumen<br />
(Euro)<br />
2. Stützpunktfeuerwehren<br />
Beschaffung<br />
bei 100%<br />
Eigenfinanzierung<br />
2007 32 4.970.592,10 -<br />
2008 43 4.974.772,61 4<br />
2009 33 5.038.779,92 11<br />
2010 33 5.015.855,36 3<br />
gesamt: 141 19.999.999,99 18<br />
Seit dem Jahr 2007 haben sich 18 Träger <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>schutzes an den Lan<strong>des</strong>beschaffungen bei 100 %<br />
Eigenfinanzierung beteiligt. Das Vergabeverfahren wird durch den Zentraldienst der Polizei durchgeführt.<br />
Die Erstellung der Leistungsverzeichnisse erfolgt durch die LSTE.<br />
Folgende Fahrzeugtypen wurden <strong>im</strong> Rahmen der Beschaffung gefördert:<br />
Geförderte Fahrzeugtyp Förderquote beschaffte<br />
Fahrzeuge<br />
Hubrettungsfahrzeuge (DLK 23/12, DLK 18/12, TLK F<br />
42 RLX), Teleskopgelenkmastfahrzeuge<br />
60 % 26<br />
Gerätewagen Gefahrgut (GW-G) 70% 2<br />
Rüstwagen (RW) 70% 4<br />
Tanklöschfahrzeuge (TLF 20/40, TLF 20/50) 50% 32<br />
Löschgruppenfahrzeug (LF 20/16, LF 10/6, HLF 20/16) 50% 54<br />
Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF-W) 50% 23<br />
Durch die Ausstattung von Stützpunktfeuerwehren wurden auf dem Gebiet <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong><br />
wesentliche Modernisierungseffekte erreicht.<br />
2.2 Entwicklung der Stützpunktfeuerwehren bis zum Jahr 2014<br />
In dem Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburgischen Finanzausgleichsgesetzes<br />
bleiben die Belange <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> <strong>im</strong> Hinblick auf Modernisierungsschwerpunkte<br />
aus dem Ausgleichsfonds (§ 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 BbgFAG) zuwendungsfähig. Damit ist die weitere<br />
Förderung von Stützpunktfeuerwehren möglich.<br />
Die „Richtlinie Stützpunktfeuerwehr“ wurde aufgr<strong>und</strong> der überwiegenden Zust<strong>im</strong>mung der Aufgabenträger<br />
zur Fortführung der Förderung bis zum 31. Dezember 2012 verlängert. Mit der Befristung bis zum<br />
Jahr 2012 trägt das Ministerium <strong>des</strong> Innern dem Anliegen <strong>des</strong> Städte- <strong>und</strong> Gemeindebun<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>en-<br />
28
2. Stützpunktfeuerwehren<br />
burg nach einer Evaluation der Konzeption <strong>und</strong> Förderrichtlinie zur Errichtung <strong>und</strong> Ausstattung von<br />
Stützpunktfeuerwehren Rechnung. Die Ergebnisse der Evaluation sollen für die Entscheidung zur Weiterführung<br />
herangezogen werden.<br />
An die Errichtung <strong>und</strong> Ausstattung von Stützpunktfeuerwehren ist die Erwartung geknüpft, dass durch<br />
deren moderne Einsatzmittel Anreize für den Eintritt bzw. den Verbleib in den öffentlichen Feuerwehren<br />
<strong>und</strong> Jugendfeuerwehren gesetzt werden. 26<br />
2.3 Entwicklung der Stützpunktfeuerwehren bis zum Jahr 2020<br />
Die freiwillige Zusammenarbeit der Aufgabenträger bei der Errichtung <strong>und</strong> Ausstattung von Stützpunktfeuerwehren<br />
sollte weiterhin durch Zuwendungen aus dem Ausgleichsfonds unterstützt werden. Damit<br />
wird der Modernisierungszustand der öffentlichen Feuerwehren verbessert. Gleichzeitig trägt die Errichtung<br />
von Stützpunktfeuerwehren <strong>im</strong> Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit der prognostizierten<br />
demografischen Entwicklung <strong>im</strong> ländlichen Raum Rechnung <strong>und</strong> schafft die Voraussetzungen für<br />
wirksame Strukturen <strong>im</strong> Katastrophenschutz. 27<br />
26 Konzept der Lan<strong>des</strong>regierung zur Weiterentwicklung <strong>des</strong> integrierten <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg,<br />
<strong>Land</strong>tagsdrucksache 4/4151, S. 17.<br />
27 Vgl. Ziffer 4.5.<br />
29
3. Erwerb von Führerscheinen<br />
3. Erwerb von Führerscheinen<br />
Der <strong>Land</strong>tag hat die Lan<strong>des</strong>regierung aufgefordert, die Träger <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong><br />
bei der Beschaffung oder Umrüstung von Ausbildungsfahrzeugen zu unterstützen. Dabei sind gemeinsame<br />
interkommunale Lösungen, unter Einbindung Feuerwehrtechnischer Zentren als Ausbildungszentren,<br />
anzustreben.<br />
3.1 Ausgangslage<br />
Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 BbgBKG haben die Aufgabenträger für den örtlichen <strong>Brand</strong>schutz <strong>und</strong> die<br />
örtliche Hilfeleistung unter anderem eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige<br />
Feuerwehr zu unterhalten.<br />
Leistungsfähig <strong>im</strong> Sinne <strong>des</strong> Gesetzes bedeutet, dass auf der Gr<strong>und</strong>lage der Gefahren- <strong>und</strong> Risikoanalyse<br />
in einem Gefahrenabwehrbedarfsplan Schutzziele festgelegt werden (§ 3 Abs. 2 BbgBKG), aus<br />
denen sich das Maß der Personal- <strong>und</strong> Sachausstattung der jeweiligen Feuerwehr ergibt. Für den Inhalt<br />
<strong>und</strong> die fachliche Qualität dieses Planes ist die jeweilige amtsfreie Gemeinde oder das Amt verantwortlich.<br />
An die Leistungsfähigkeit ist somit auch geknüpft, dass die zur Verfügung stehenden<br />
Einsatzmittel der Feuerwehr (Lösch- <strong>und</strong> Sonderfahrzeuge) durch eine ausreichende Anzahl von entsprechend<br />
berechtigten Einsatzkräften geführt werden können.<br />
3.1.1 Rechtslage<br />
Die amtsfreien Gemeinden, die Ämter <strong>und</strong> die kreisfreien Städte haben als Träger für den örtlichen<br />
<strong>Brand</strong>schutz <strong>und</strong> die örtliche Hilfeleistung dafür Sorge zu tragen, dass die für das Führen von Einsatzfahrzeugen<br />
erforderlichen Fahrerlaubnisse <strong>im</strong> notwendigen Umfang vorhanden sind (Unterhaltung einer<br />
leistungsfähigen Feuerwehr, § 3 Abs. 1 Nr. 1 BbgBKG). Entsprechen<strong>des</strong> ergibt sich auch für den<br />
Bereich <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong>, vgl. § 37 Abs. 1 Nr. 2 BbgBKG sowie Ziffer 1.2.1 dieses Konzeptes.<br />
Es ist darauf hinzuweisen, dass der B<strong>und</strong> gemäß § 13 Abs. 4 ZSKG für den ergänzenden Katastrophenschutz<br />
notwendige Erweiterungen der Fahrerlaubnis für Helferinnen <strong>und</strong> Helfer finanziert, die nach<br />
Lan<strong>des</strong>recht <strong>im</strong> Katastrophenschutz mitwirken, als Kraftfahrer/ -in für ein vom B<strong>und</strong> zur Verfügung ge-<br />
30
3. Erwerb von Führerscheinen<br />
stelltes Bun<strong>des</strong>fahrzeug vorgesehen sind <strong>und</strong> der entsprechenden Erweiterung der Fahrerlaubnis bedürfen.<br />
Im <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg wurden hierdurch in den Jahren 2008 bis 2010 insgesamt 63 Führerscheinerweiterungen<br />
der Fahrerlaubnisklassen C <strong>und</strong> C1 finanziert.<br />
Der Beschluss <strong>des</strong> <strong>Land</strong>tages richtet sich auf den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C (Lkw über 7,5 t)<br />
bzw. CE (Lkw über 7,5 t mit Anhänger). In dem Zusammenhang ist auf den Gesetzentwurf <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rates28<br />
vom 9. Juli 2010 zur Änderung <strong>des</strong> Straßenverkehrsgesetzes hinzuweisen, mit dem eine gesetzliche<br />
Regelung für das Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse bis<br />
7,5 t (Fahrerlaubnisklasse C1) angestrebt wird (Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge). Hierdurch<br />
soll die bisherige Regelung29, die eine organisationsinterne Einweisung <strong>und</strong> Prüfung für Einsatzfahrzeuge<br />
bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t ermöglicht, auf Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t<br />
übertragen werden.<br />
3.1.2 Prüfung <strong>und</strong> Umsetzung von Maßnahmen<br />
Im Zusammenhang mit verschiedenen Parlamentsanträgen der vierten30 <strong>und</strong> fünften Wahlperiode31 hat<br />
sich das Ministerium <strong>des</strong> Innern mit Möglichkeiten der Unterstützung von Aufgabenträgern <strong>im</strong> Hinblick<br />
auf die Führerscheinausbildung der Klasse C befasst.<br />
a) Im Juli 2009 wurde bei den kommunalen Spitzenverbänden eine Abfrage zur Ausstattung der örtlichen<br />
Feuerwehren mit Führerscheinen der Klassen C1 <strong>und</strong> C durchgeführt. Im Ergebnis der Abfrage<br />
konnte weder eine vollständige Lan<strong>des</strong>lage noch ein Bedarf erhoben werden. Die Finanzierung<br />
der Führerscheine aus dem Ausgleichsfonds wurde dabei ausdrücklich abgelehnt.<br />
b) Es wurde geprüft, ob eine Kooperation mit den Kraftfahrausbildungszentren der Bun<strong>des</strong>wehr zur<br />
Führerscheinausbildung möglich wäre. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Bun<strong>des</strong>wehr über eine<br />
Behördenfahrschule verfügt, jedoch nur für die organisationsinterne Ausbildung. Unabhängig<br />
von den fehlenden rechtlichen Möglichkeiten für eine Kooperation in diesem Bereich bestehen bei<br />
der Bun<strong>des</strong>wehr keine Ausbildungskapazitäten für Dritte.<br />
c) Im November 2009 wurde eine detaillierte Abfrage zur Ausstattung mit Führerscheinen der Klassen<br />
C1 <strong>und</strong> C in Relation zu den vorhandenen Fahrzeugen über die <strong>Land</strong>kreise bei den kommunalen<br />
Aufgabenträgern durchgeführt <strong>und</strong> <strong>im</strong> Januar 2010 abgeschlossen. Im Ergebnis konnte kein lan<strong>des</strong>weiter<br />
Sonderbedarf festgestellt werden, der die Fähigkeiten der Aufgabenträger für den örtli-<br />
28 Drucksache 308/10-B.<br />
29 Fünftes Gesetz zur Änderung <strong>des</strong> Straßenverkehrsgesetzes vom 17. Juli 2009, BGBl. I S. 2021.<br />
30 Drucksachen 4/7684 <strong>und</strong> 4/7748.<br />
31 Drucksache 5/40.<br />
31
3. Erwerb von Führerscheinen<br />
chen <strong>Brand</strong>schutz überfordert. Der überwiegende Teil der Aufgabenträger kommt seinen Ausbildungsverpflichtungen<br />
nach. Dies hat auch die Anhörung <strong>des</strong> Ausschusses für Inneres am 15. April<br />
2010 ergeben. 32<br />
d) Im Februar 2010 wurden Beratungen über eine Kooperation zwischen dem Lan<strong>des</strong>feuerwehrverband<br />
<strong>und</strong> dem Fahrlehrer-Verband unter Beteiligung <strong>des</strong> Ministeriums für Infrastruktur <strong>und</strong> <strong>Land</strong>wirtschaft<br />
aufgenommen. Hiermit wird das Ziel verfolgt, durch Bündelung der Ausbildungsbedarfe<br />
einen günstigeren Preis erzielen zu können.<br />
Der Lan<strong>des</strong>feuerwehrverband <strong>Brand</strong>enburg e.V. <strong>und</strong> der Fahrlehrer-Verband <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg e.<br />
V. werden zeitnah eine Vereinbarung zur Förderung der Führerscheinausbildung bei den Freiwilligen<br />
Feuerwehren abschließen.<br />
e) Der <strong>Land</strong>kreis Barn<strong>im</strong> hat unter Mitwirkung <strong>des</strong> THW den Ausbildungsbedarf der örtlichen Aufgabenträger<br />
<strong>und</strong> der THW-Helfer erhoben. Die Kosten für eine Führerscheinerweiterung der Klasse B<br />
auf C liegen pro Teilnehmer bei ca. 1.300 Euro. Die Ausbildung wird am 20. November 2010 beginnen.<br />
Der <strong>Land</strong>kreis Barn<strong>im</strong> weist darauf hin, dass er bei der „gemeinsamen LKW-<br />
Führerscheinausbildung nur eine Koordinierungsfunktion“ übern<strong>im</strong>mt <strong>und</strong> die „Voraussetzungen für<br />
die interkommunale Zusammenarbeit der Aufgabenträger für den örtlichen <strong>Brand</strong>schutz <strong>und</strong> die<br />
örtliche Hilfeleistung“ organisiert.<br />
f) Das MIL prüft die Anerkennung der „Erste Hilfe Ausbildung“, die gem. FwDV 2 Bestandteil der<br />
Feuerwehrgr<strong>und</strong>ausbildung ist, für Führerscheinbewerber Klasse C (Ersparnis von 16 Ausbildungsst<strong>und</strong>en)<br />
<strong>und</strong> Anerkennung der „Atemschutzuntersuchung Feuerwehr“ (G 26) für die erforderliche<br />
medizinische Eingangsuntersuchung (Kostenersparnis ca. 130 Euro). Darüber hinaus wird<br />
geprüft, inwieweit die Anmeldegebühren bei der Führerscheinstelle (ca. 42 Euro pro Teilnehmer) in<br />
vollem Umfang zu erheben sind. Auch für Helfer <strong>im</strong> Katastrophenschutz sind die bereits erworbenen<br />
Qualifizierungen (z. B. Sanitätsausbildung) bei dem Führerscheinerwerb in geeigneter Weise<br />
zu berücksichtigen.<br />
g) Die Frage der Führerscheinausbildung ist ständiger Tagesordnungspunkt der Beratungen <strong>des</strong><br />
Lan<strong>des</strong>branddirektors mit den Kreisbrandmeistern. Hier werden sonstige Initiativen (Praxisbeispiele)<br />
örtlicher Aufgabenträger zum kostengünstigen Führerscheinerwerb vorgestellt.<br />
h) Die Einbeziehung der LSTE in die Führerscheinausbildung am Standort Eisenhüttenstadt als „Feuerwehrfahrschule<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>“ wurde ebenfalls geprüft, hat sich jedoch in der Gesamtbetrachtung<br />
als unwirtschaftlich erwiesen. In Anbetracht der langen Freistellungszeiten, würde sich eine zusätzliche<br />
Belastung privater Arbeitgeber ergeben.<br />
32 Das Ergebnis der Abfrage ist als Anlage 3.4 beigefügt.<br />
32
3. Erwerb von Führerscheinen<br />
i) Zum Vergleich mit anderen Ländern wurde durch den Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten,<br />
Katastrophenschutz <strong>und</strong> zivile Verteidigung eine Länderumfrage („staatliche Zuschüsse zum Führerscheinerwerb“)<br />
durchgeführt. 33<br />
3.2 Entwicklung Führerscheinausbildung bis zum Jahr 2014<br />
Die Ausstattung von Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren <strong>und</strong> der <strong>im</strong> Katastrophenschutz mitwirkenden<br />
Hilfsorganisationen mit geeigneten Fahrerlaubnissen obliegt nach dem <strong>Brand</strong>enburgischen<br />
<strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutzgesetz den kommunalen Aufgabenträgern. Diese Systematik trifft auch<br />
für andere Länder zu. Eine Besonderheit ergibt sich für die Stadtstaaten, in deren Zuständigkeit eine<br />
Berufsfeuerwehr mit entsprechenden Personal- <strong>und</strong> Ausbildungskapazitäten vorgehalten wird. 34<br />
Die Führerscheinausbildung der Einsatzkräfte <strong>im</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz sollte auf „gemeinsame<br />
interkommunale Lösungen“ ausgerichtet werden.<br />
Wie bereits zum Handlungsfeld „Katastrophenschutz“ unter Ziffer 1.3 ausgeführt, beabsichtigt das Ministerium<br />
<strong>des</strong> Innern den Aufgabenträgern <strong>im</strong> Rahmen der Modernisierung <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong><br />
Zuwendungen für die Beschaffung von Wechsellader-Fahrzeugen zu gewähren. Diese Fahrzeuge<br />
könnten gleichzeitig als Schulungsfahrzeuge genutzt werden. Daher soll die Ausschreibung der Fahrzeuge<br />
so erfolgen, dass den Best<strong>im</strong>mungen an ein Fahrschulfahrzeug gemäß Anlage 7 Ziffer 2 der<br />
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)<br />
entsprochen wird. Hierfür bedarf es der weiteren Abst<strong>im</strong>mung mit den kommunalen Aufgabenträgern.<br />
Als Standorte für die Fahrzeuge <strong>und</strong> als Ausbildungsstätte könnten vorzugsweise Feuerwehrtechnische<br />
Zentren gewählt werden, wofür die Ausweisung eines Fahrschulraums durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde<br />
erforderlich wäre. 35<br />
3.3 Entwicklung der Führerscheinausbildung bis zum Jahr 2020<br />
Dem Gr<strong>und</strong>e nach entzieht sich der personenbezogene Erwerb von Fahrerlaubnissen einer zentralen<br />
Steuerung durch die Lan<strong>des</strong>regierung; hier können nur Rahmenbedingungen formuliert werden. Dies<br />
33 Das Ergebnis <strong>des</strong> Ländervergleichs ist als Anlage 3.1 dargestellt.<br />
34 Vgl. Anlage 3.1.<br />
35 Siehe Anlagen 3.2 <strong>und</strong> 3.3: Die Anforderungen an den Unterrichtsraum sind in Anlage 2 der Durchführungsverordnung<br />
zum Fahrlehrergesetz <strong>und</strong> die Anforderungen an Fahrschulfahrzeuge in Anlage 7 Ziffer 2.2 der Fahrerlaubnisverordnung<br />
definiert.<br />
33
3. Erwerb von Führerscheinen<br />
gilt umso mehr für eine Prognose über das Jahr 2014 hinaus. Die Wirksamkeit der unter 3.2 genannten<br />
Maßnahmen der interkommunalen Zusammenarbeit sollten überprüft werden.<br />
34
4. Nachwuchsgewinnung fördern<br />
4. Nachwuchsgewinnung fördern<br />
Der <strong>Land</strong>tag hat die Lan<strong>des</strong>regierung um Prüfung gebeten, wie der Personalbedarf in den Freiwilligen<br />
Feuerwehren <strong>und</strong> den Einheiten <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> langfristig gesichert werden kann. Dabei<br />
sollen Maßnahmen zur Erhöhung <strong>des</strong> Frauenanteils <strong>und</strong> zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen<br />
Schule <strong>und</strong> Feuerwehr besonders berücksichtigt werden.<br />
4.1 Ausgangslage<br />
Nach Angaben <strong>des</strong> Amtes für Statistik Berlin – <strong>Brand</strong>enburg lag die Bevölkerungszahl <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />
<strong>Brand</strong>enburg zum Stichtag 31. Dezember 2009 bei r<strong>und</strong> 2.511.500 Personen. Das waren etwa 11.000<br />
Personen oder ca. 0,4 Prozent weniger als zum Jahresbeginn 2009. Damit hält der seit dem Jahr 2001<br />
festzustellende Bevölkerungsrückgang an. Das Amt für Statistik Berlin – <strong>Brand</strong>enburg geht für das <strong>Land</strong><br />
<strong>Brand</strong>enburg bis zum Jahr 2014 von einem Bevölkerungsverlust von ca. 72 000 Einwohnern aus. Der<br />
Bevölkerungsrückgang wird jedoch nicht in allen Regionen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg gleichmäßig stattfinden,<br />
sondern in den Strukturräumen „Berliner Umland“ <strong>und</strong> „weiterer Metropolenraum“ 36 unterschiedlich<br />
ausgeprägt sein. 37<br />
Die demografische Entwicklung <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg ist von einer Reduzierung der Gesamtbevölkerung,<br />
Geburtenrückgang <strong>und</strong> der Abwanderung gut ausgebildeter Frauen <strong>und</strong> Männer aus Gründen der<br />
Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatzsuche gekennzeichnet. Die wohnortnahe Tätigkeit stellt <strong>im</strong>mer häufiger<br />
eine Ausnahme dar. Demzufolge sind in den Kommunen die für die Mitwirkung <strong>im</strong> Hilfeleistungssystem<br />
besonders gut geeigneten aktiven Bürger nicht mehr in dem erforderlichen Maße vorhanden bzw. ansprechbar.<br />
Hinzu kommt die Ortsabwesenheit während <strong>des</strong> Tages, die nicht nur die Einsatzfähigkeit der<br />
Freiwilligen Feuerwehren sondern die Wirksamkeit aller am Hilfeleistungssystem beteiligten Organisationen<br />
beeinträchtigt.<br />
Schließlich ist in der Gesamtbetrachtung <strong>des</strong> freiwilligen Engagements zu berücksichtigen, dass sich in<br />
Deutschland ca. 42 Prozent der Bevölkerung <strong>im</strong> Alter ab 14 Jahren in dem Bereich „Sport <strong>und</strong> Bewe-<br />
36 Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan Berlin-<strong>Brand</strong>enburg (LEP B-B) vom 31. März 2009.<br />
37 Eine detaillierte Übersicht bietet die Bevölkerungsprognose für das <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg 2009 – 2030 (Statistischer Bericht<br />
A 18 -09) <strong>des</strong> Amts für Statistik Berlin-<strong>Brand</strong>enburg, erschienen <strong>im</strong> Mai 2010 in Potsdam.<br />
35
4. Nachwuchsgewinnung fördern<br />
gung“ betätigen, jedoch nur 6 Prozent <strong>im</strong> Engagementbereich „Freiwillige Feuerwehr <strong>und</strong> Rettungs-<br />
dienst“. 38<br />
4.2 Integrierte Hilfeleistung <strong>im</strong> demografischen Wandel<br />
Das integrierte Hilfeleistungssystem <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg beruht <strong>im</strong> Wesentlichen auf Ehrenamtlichkeit<br />
<strong>und</strong> Freiwilligkeit. Auf dem Gebiet <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> wirken neben den Freiwilligen<br />
Feuerwehren insbesondere die Hilfsorganisationen mit.<br />
Für die Organisationsformen der Hilfeleistung ist es von Bedeutung, wie sich die Bevölkerung lokal<br />
bzw. regional entwickelt.<br />
Bezogen auf die integrierte Hilfeleistung sind bereits auf Ebene der <strong>Land</strong>kreise einzelne Aufgabenträger<br />
unterschiedlichen demografischen Entwicklungen ausgesetzt. Während die Bevölkerung in einigen<br />
Gemeinden <strong>im</strong> „Berliner Umland“ leicht zun<strong>im</strong>mt, verlieren andere deutlich an Bevölkerung. Von dem<br />
Trend ist die Mitgliederentwicklung in den öffentlichen Feuerwehren <strong>und</strong> Hilfsorganisationen/Einheiten<br />
<strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> unmittelbar beeinflusst.<br />
<strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg<br />
Bevölkerungsentwicklung der Altersgruppe 15 bis unter 65 Jahre<br />
2020 gegenüber 2008 für die Ämter <strong>und</strong> amtsfreien Gemeinden<br />
Wittenberge<br />
Perleberg<br />
Entwicklung in Prozent<br />
Grenzen<br />
unter -30<br />
-30 bis unter -15<br />
-15 bis unter 0<br />
0 <strong>und</strong> größer<br />
Pritzwalk<br />
Kyritz<br />
Rathenow<br />
Wittstock/<br />
Dosse<br />
<strong>Brand</strong>enburg<br />
an der Havel<br />
Bad Belzig<br />
<strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg<br />
<strong>Land</strong>kreis / kreisfreie Stadt<br />
Amt / amtsfreie Gemeinde<br />
Berliner Umland (gemein<strong>des</strong>charfe Abgrenzung)<br />
LBV, Raumbeobachtung | 2010<br />
Kartenbasis: LGB <strong>Brand</strong>enburg | Datenbasis: LBV, AfS Berlin-<strong>Brand</strong>enburg 2008<br />
Neuruppin<br />
Nauen<br />
Werder<br />
(Havel)<br />
Potsdam<br />
Beelitz<br />
38 MONITOR ENGAGEMENT -Freiwilliges Engagement in Deutschland 1999-2004-2009, Kurzbericht <strong>des</strong> 3. Freiwilligensurveys,<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium für Familie, Senioren, Frauen <strong>und</strong> Jugend, Berlin, 2010, Seite 13.<br />
36<br />
Gransee<br />
HennigsdorfFalkenseeS<br />
Luckenwalde<br />
Jüterbog<br />
Teltow<br />
Zehdenick<br />
Oranienburg<br />
Ludwigsfelde<br />
Herzberg<br />
(Elster)<br />
Berlin<br />
Bad<br />
Liebenwerda<br />
Templin<br />
Erkner<br />
Schönefeld<br />
Wildau Königs<br />
Wusterhausen<br />
Zossen<br />
Bernau<br />
bei Berlin<br />
Elsterwerda<br />
Prenzlau<br />
Eberswalde<br />
Strausberg<br />
Neuenhagen<br />
bei Berlin<br />
Lübben<br />
(Spreewald)<br />
Bad<br />
Freienwalde<br />
(Oder)<br />
Fürstenwalde/<br />
Spree<br />
Lübbenau/<br />
Spreewald<br />
Finster- Großräschen<br />
walde<br />
Lauchhammer Senftenberg<br />
Schwarzheide<br />
Schwedt/<br />
Oder<br />
Beeskow<br />
Seelow<br />
Cottbus<br />
Spremberg<br />
Frankfurt<br />
(Oder)<br />
Eisenhüttenstadt<br />
Guben<br />
Forst<br />
(Lausitz)<br />
0 10 20<br />
km
4. Nachwuchsgewinnung fördern<br />
Die Mitgliederzahl in den öffentlichen Feuerwehren erreichte <strong>im</strong> Jahr 2002 mit 50.075 Angehörigen<br />
ihren Höhepunkt <strong>und</strong> lag <strong>im</strong> Jahr 2009 bei 46.516 Personen. 39 Als bemerkenswert ist herauszustellen,<br />
dass seit dem Jahr 2002, bezogen auf das <strong>Land</strong> <strong>und</strong> die Mehrzahl der Gebietskörperschaften,<br />
der Anteil weiblicher Angehöriger von Freiwilligen Feuerwehren gesteigert werden<br />
konnte. 40 Damit leisten weibliche Feuerwehrangehörige bereits jetzt einen wesentlichen Beitrag<br />
zur Stabilität <strong>des</strong> Systems der integrierten Hilfeleistung. 41<br />
Auf Basis der Altersstruktur der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren ergibt sich die Prognose, dass<br />
ein Rückgang der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren bis zum Jahr 2020 auf ca. 35.000 Personen<br />
anzunehmen ist.<br />
50.000<br />
45.000<br />
40.000<br />
35.000<br />
30.000<br />
25.000<br />
20.000<br />
15.000<br />
10.000<br />
5.000<br />
0<br />
2009<br />
2010<br />
Modellrechnung Status quo: Aktive Mitglieder der<br />
Freiwilligen Feuerwehren <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg<br />
2009 bis 2020 nach Altersgruppen<br />
2011<br />
2012<br />
2013<br />
2014<br />
2015<br />
Quelle: eigene Berechnungen LBV auf Basis Bevölkerungsprognose AfS B-B <strong>und</strong><br />
LBV 05/2010 <strong>und</strong> Altersstruktur der Freiwilligen Feuerwehr 2009<br />
2016<br />
2017<br />
2018<br />
2019<br />
2020<br />
51 bis 60 Jahre<br />
28 bis 50 Jahre<br />
18 bis 27 Jahre<br />
Die nachstehende Übersicht weist die Mitgliederquoten der Freiwilligen Feuerwehren <strong>im</strong> Alterssegment<br />
18 bis 60 Jahre in den <strong>Land</strong>kreisen <strong>und</strong> kreisfreien Städten <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg aus.<br />
39 vgl. Anlage 4.2.<br />
40 Siehe Anlagen 4.6 bis 4.23.<br />
41 Zur Erhöhung <strong>des</strong> Frauenanteils in Freiwilligen Feuerwehren <strong>und</strong> Einheiten <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> vgl. Ziff. 4.4.1.<br />
37
Bevölkerungsentwicklung 18bis<br />
60-Jährige 2009 bis 2020<br />
Aktuelle Mitgliederquoten Freiwilliger Feuerwehren in den<br />
Kreisen <strong>Brand</strong>enburgs <strong>und</strong> Bevölkerungsprognose 2020<br />
5<br />
0<br />
4. Nachwuchsgewinnung fördern<br />
So ist für die öffentlichen Feuerwehren in den <strong>Land</strong>kreisen Elbe-Elster <strong>und</strong> Prignitz festzustellen, dass<br />
gemessen am allgemeinen Bevölkerungsrückgang die Mitgliederzahlen konstant gehalten bzw. gesteigert<br />
werden konnten. Auf beide Gebietskörperschaften wirkt das <strong>im</strong> Übrigen demografisch begünstigende<br />
Kriterium „Berliner Umland“ nicht. Das heißt, die Struktur der integrierten Hilfeleistung kann durch<br />
andere Umstände bzw. Faktoren begünstigt oder zumin<strong>des</strong>t stabilisiert werden. 42<br />
In den Anlagen 4.6 bis 4.23 sind für die <strong>Land</strong>kreise <strong>und</strong> kreisfreien Städte die Mitgliederzahlen der Freiwilligen<br />
Feuerwehren ausgewiesen. Zudem wird die Entwicklung der Mitgliederzahlen bei gleichzeitiger<br />
Darstellung der amtlichen Bevölkerungsstatistik dargestellt.<br />
Die Mitgliederentwicklung der Jugendfeuerwehren ist gesondert ausgewiesen. In Bezug auf die Entwicklung<br />
der Jugendfeuerwehren ist nach deutlichen Verlusten <strong>im</strong> Zeitraum 2001 bis 2007 seit dem<br />
Jahr 2008 ein Anstieg der Mitgliederzahlen auf aktuell 11.030 Kinder <strong>und</strong> Jugendliche zu verzeichnen. 43<br />
4.3 Nachwuchsgewinnung <strong>und</strong> Motivation<br />
P<br />
-5<br />
-10<br />
-15<br />
-20<br />
-25<br />
BRB<br />
CB<br />
OHV<br />
BAR<br />
HVL<br />
MOL<br />
TF<br />
PM<br />
LDS<br />
-30<br />
-35<br />
FF<br />
UCK<br />
SPN<br />
OSL<br />
EE PR<br />
0 1 2 3 4 5 6 7 8<br />
Mitgliederquote 18- bis 60-Jährige 2009<br />
OPR<br />
LOS<br />
Lan<strong>des</strong>durchschnitt<br />
Quelle: eigene Berechnungen LBV auf Basis Bevölkerungsprognose AfS B-B <strong>und</strong><br />
LBV 05/2010 <strong>und</strong> Angaben MI 2010<br />
Die Förderung der Nachwuchsgewinnung setzt Kenntnisse zur Motivation für eine Mitwirkung auf dem<br />
Gebiet <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> voraus. Hierzu wird auf eine Erhebung zur <strong>Zukunft</strong>sfähigkeit<br />
öffentlicher Feuerwehren zurückgegriffen, die sachlich auf den Bereich <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong><br />
erweiterbar ist. 44<br />
42 Vgl. Ausführungen zur Nachwuchsgewinnung <strong>und</strong> Motivation, Ziff. 4.3.<br />
43 Vgl. Anlage 4.3.<br />
44 Jens Müller, <strong>Zukunft</strong> der Feuerwehr – Feuerwehr der <strong>Zukunft</strong> <strong>im</strong> ländlichen Raum, Dissertation Bergische Universität<br />
Wuppertal, 15. Mai 2009, S. 121 ff.<br />
38
4. Nachwuchsgewinnung fördern<br />
Nachfolgende Grafik veranschaulicht messbare Motive für das Engagement in der Freiwilligen Feuer-<br />
wehr: 45<br />
Die Darstellung zeigt: Motive für den Einsatz in der integrierten Hilfeleistung sind vielfältig, wobei die<br />
Mitwirkungsgründe „Einsatz für Menschen/Nächstenliebe“ sowie „Zusammenhalt <strong>und</strong> Gemeinschaftsgefühl“<br />
überwiegen. Weil es keine eind<strong>im</strong>ensionalen Lösungsstrategien gibt, ist es erforderlich, die Möglichkeiten<br />
<strong>des</strong> Handelns zur Nachwuchsgewinnung komplex <strong>und</strong> als Leitungsaufgabe anzulegen. Nachwuchsgewinnung<br />
auf dem Gebiet <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> sollte auf allen Handlungsebenen<br />
als „Managementaufgabe“ wahrgenommen werden. 46<br />
4.4 Möglichkeiten <strong>des</strong> Handelns zur Nachwuchsgewinnung bis zum Jahr 2014<br />
Die <strong>im</strong> Weiteren ausgeführten Möglichkeiten <strong>des</strong> Handels sind vorrangig darauf gerichtet, für das System<br />
der integrierten Hilfeleistung auch solche Personengruppen zu erreichen, die als organisationsfern<br />
gelten oder derzeit nicht hinreichend repräsentiert sind.<br />
Unter Ziffer 4.4.8 wird auf die seit dem Jahr 2008 mit dem für <strong>Land</strong>wirtschaft zuständigen Ministerium<br />
praktizierte Förderung von Feuerwehren <strong>im</strong> ländlichen Raum abgestellt.<br />
45 Jens Müller, <strong>Zukunft</strong> der Feuerwehr – Feuerwehr der <strong>Zukunft</strong> <strong>im</strong> ländlichen Raum, Dissertation Bergische Universität Wuppertal,<br />
15. Mai 2009, S. 121.<br />
46 In neuesten Untersuchungen wird erstmals von der Aufgabe <strong>des</strong> „Managements von Ehrenamtlichen“ gesprochen. Welche<br />
Möglichkeiten das Management von Ehrenamtlichen bietet <strong>und</strong> wie man dabei vorgehen kann, wurde am Beispiel einer<br />
Umweltschutzorganisation untersucht. Abschließend kann gesagt werden, dass die <strong>Zukunft</strong>saufgabe darin liegen wird, für<br />
jeweils spezifische Organisationen, hier eben für die Freiwillige Feuerwehr, spezifische Programme zu erarbeiten <strong>und</strong> umzusetzen,<br />
in denen die Förderung <strong>des</strong> Ehrenamtes zum Gegenstand einer Managementaufgabe wird. Prof. Dr. Horst Luley<br />
„Soziale Prozesse <strong>und</strong> Regionalentwicklung“, Studiengangsleiter “Regionalentwicklung <strong>und</strong> Naturschutz“, Hochschule für<br />
nachhaltige Entwicklung Eberswalde Fachbereich <strong>Land</strong>schaftsnutzung <strong>und</strong> Naturschutz, Eberswalde, 6. Oktober 2010.<br />
39
4. Nachwuchsgewinnung fördern<br />
4.4.1 Erhöhung <strong>des</strong> Frauenanteils in Freiwilligen Feuerwehren <strong>und</strong> Einheiten <strong>des</strong> Katast-<br />
rophenschutzes<br />
Die Integration von Frauen in die Freiwilligen Feuerwehren ist in den einzelnen Bun<strong>des</strong>ländern unterschiedlich<br />
weit vorangeschritten. Dabei lassen sich vor allem deutliche Unterschiede zwischen den ostdeutschen<br />
<strong>und</strong> den westdeutschen Bun<strong>des</strong>ländern feststellen. In jedem der ostdeutschen Bun<strong>des</strong>länder<br />
ist der Anteil der Frauen in den Einsatzabteilungen höher als in allen westdeutschen Bun<strong>des</strong>ländern. Im<br />
Jahr 2003 waren in Sachsen-Anhalt als dem Spitzenreiter 14,2 Prozent der freiwilligen Feuerwehrangehörigen<br />
Frauen. Das <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg lag mit 13,01 Prozent auf Platz zwei (2009: 14,81 Prozent).<br />
Hessen folgte als erstes westdeutsches Bun<strong>des</strong>land mit einem Frauenanteil von 7,7 Prozent. Den<br />
Schluss bildete Rheinland-Pfalz mit 1,2 Prozent. 47<br />
Der „Vorsprung“ der ostdeutschen Bun<strong>des</strong>länder zeigt die Relevanz der feuerwehrexternen Rahmenbedingungen:<br />
In der DDR waren Frauen auch in den techniknahen Berufsfeldern in weit höherem Maße<br />
präsent als in der Bun<strong>des</strong>republik; zudem hatten die tradierten bipolaren Geschlechterbilder erheblich<br />
an Orientierungskraft verloren.<br />
Ungeachtet der für das <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg günstigen Ausgangslage legt das Erscheinungsbild der in<br />
der integrierten Hilfeleistung mitwirkenden Organisationen den Eindruck nahe, dass die „Feuerwehr“<br />
<strong>und</strong> der „Katastrophenschutz“ nur „etwas für Männer“ ist.<br />
Diesem Status Quo sollte mit einem gezielten Veränderungsmanagement entgegen gewirkt werden:<br />
� Vorbildfunktion von Vorstandsgremien<br />
Frauen sollten in den Vorstandsgremien <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>feuerwehrverban<strong>des</strong> sowie der<br />
Kreis- <strong>und</strong> Stadtfeuerwehrverbände stärker beteiligt werden (Quote).<br />
Dem Lan<strong>des</strong>feuerwehrverband <strong>Brand</strong>enburg e.V. wird empfohlen, eine Lan<strong>des</strong>frauensprecherin<br />
zu wählen, die Mitglied <strong>im</strong> Lan<strong>des</strong>vorstand ist.<br />
Dem Lan<strong>des</strong>feuerwehrverband <strong>Brand</strong>enburg e.V. wird weiterhin empfohlen, Frauen<br />
stärker in die Arbeit der Fachausschüsse zu integrieren.<br />
� Kontinuierliche Berichte in Medien über Fortschritte bei der Integration von Frauen<br />
Das Anliegen einer gezielten Berichterstattung richtet sich insbesondere an öffentliche<br />
Portale, etwa Lan<strong>des</strong>portal <strong>Brand</strong>enburg.<br />
� Ausbildung von Führungskräften<br />
47 Eine Übersicht über die Entwicklung <strong>des</strong> Anteils der Frauen in den Freiwilligen Feuerwehren bieten die Anlagen 4.5 ff.<br />
40
4. Nachwuchsgewinnung fördern<br />
Bei der Ausbildung von Führungskräften, das heißt ab der Qualifikation „Gruppenführer“<br />
wird vorrangig die Vermittlung technischer oder organisatorischer Kompetenzen betrieben.<br />
Hier gilt es, die Vermittlung sozialer Kompetenzen zu forcieren. Angesichts der<br />
zunehmend komplexen <strong>und</strong> verantwortungsvollen Aufgaben eines Wehrführers oder<br />
einer Wehrführerin ist die Beschränkung auf technische <strong>und</strong> organisatorische Inhalte für<br />
eine zeitgemäße Ausbildung von Führungskräften ein zu enger Rahmen. Die Lan<strong>des</strong>schule<br />
<strong>und</strong> Technische Einrichtung für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz wird die angebotenen<br />
Lehrgangsarten entsprechend überprüfen.<br />
4.4.2 Einbeziehung älterer Menschen<br />
Angehörige öffentlicher Feuerwehren stehen mit Vollendung <strong>des</strong> 65. Lebensjahres für den Einsatzdienst<br />
nicht zur Verfügung. Nicht selten erfolgt ein Übergang in die Alters- <strong>und</strong> Ehrenabteilung jedoch<br />
aus Gründen der fehlenden Diensttauglichkeit <strong>im</strong> Zusammenhang mit der Befähigung zum Einsatz unter<br />
Atemschutz (vgl. arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung/ Gr<strong>und</strong>satz 26/348 u. Feuerwehr-<br />
Dienstvorschrift 7 „Atemschutz“) bereits zu einem früheren Zeitpunkt.<br />
In Anbetracht der engen Verbindung <strong>und</strong> <strong>des</strong> Zusammenwirkens von öffentlichen Feuerwehren <strong>und</strong><br />
Einheiten <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> sollten Personalübergänge in entsprechende Komponenten (z. B.<br />
SEG Betreuung, Verpflegung etc.) angeboten <strong>und</strong> gefördert werden.<br />
4.4.3 Personen mit Migrationshintergr<strong>und</strong><br />
In <strong>Brand</strong>enburg leben nach Angaben <strong>des</strong> Mikrozensus 2008 ca. 127.700 Personen mit Migrationshintergr<strong>und</strong>.<br />
Dies sind etwa fünf Prozent der Bevölkerung <strong>Brand</strong>enburgs. Zu den Personen mit Migrationshintergr<strong>und</strong><br />
zählen alle nach dem Jahr 1949 auf das heutige Gebiet der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland<br />
Zugewanderten sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer <strong>und</strong> alle in Deutschland als Deutsche<br />
Geborenen mit zumin<strong>des</strong>t einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil.<br />
49 Diese Personen können also einen deutschen oder einen ausländischen Pass besitzen.<br />
Unter den Personen mit Migrationshintergr<strong>und</strong> lassen sich insbesondere folgende Gruppen unterscheiden:<br />
48 G 26.3 frei tragbare Isoliergeräte, z.B. Pressluftatmer, Regenerationsgeräte (>5 kg) <strong>und</strong> Schutzanzüge in Verbindung mit<br />
Geräten der Gruppe 3. Die Tauglichkeit wird <strong>im</strong> Regelfall für 36 Monate bescheinigt, ab dem 50. Lebensjahr für jeweils 12<br />
Monate.<br />
49 Definition <strong>des</strong> Statistischen Bun<strong>des</strong>amtes, seit Mikrozensus 2005.<br />
41
4. Nachwuchsgewinnung fördern<br />
� Ausländerinnen <strong>und</strong> Ausländer<br />
In <strong>Brand</strong>enburg lebten zum Stichtag 30. Juni 2010 insgesamt 45.722 Ausländerinnen <strong>und</strong> Ausländer<br />
(einschließlich EU-Bürgerinnen <strong>und</strong> –Bürger). Die Verteilung nach Altersgruppen <strong>und</strong><br />
Verwaltungsbezirken <strong>im</strong> Einzelnen ist der Anlage 4.2.4 zu entnehmen. 50<br />
Für ein Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren oder den <strong>im</strong> Katastrophenschutz mitwirkenden<br />
Hilfsorganisationen dürften am ehesten diejenigen Ausländerinnen <strong>und</strong> Ausländer zu gewinnen<br />
sein, die eine Bleibeperspektive in Deutschland haben. Dies sind Personen mit einem<br />
befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel bzw. EU-Bürgerinnen <strong>und</strong> –Bürger, die innerhalb<br />
der EU Freizügigkeit genießen <strong>und</strong> eine Freizügigkeitsbescheinigung oder ein Daueraufenthaltsrecht<br />
besitzen. In <strong>Brand</strong>enburg hat etwa die Hälfte der hier lebenden Ausländerinnen <strong>und</strong><br />
Ausländer einen unbefristeten Aufenthaltstitel bzw. ein Daueraufenthaltsrecht. Diese ausländischen<br />
Personen sollten vorrangig für die Nachwuchsgewinnung in Betracht gezogen werden.<br />
In besonderen Fällen können auch Geduldete mit langjährigem Aufenthalt <strong>und</strong> guter Integration<br />
angesprochen werden, wenn sie eine Bleiberechtsperspektive haben.<br />
� Eingebürgerte Personen<br />
In <strong>Brand</strong>enburg wurden <strong>im</strong> Jahr 2009 450 Personen eingebürgert. Seit dem Jahr 1991 sind in<br />
<strong>Brand</strong>enburg insgesamt 25.616 Einbürgerungen51 vorgenommen worden; hierbei überwiegen<br />
Einbürgerungen aus dem europäischen Ausland. 52<br />
Ehrenamtliches Engagement kann bei Einbürgerungsanträgen als besondere Integrationsleistung<br />
berücksichtigt werden. Die nach § 10 Abs. 1 StAG gesetzte Frist von acht Jahren für die<br />
Min<strong>des</strong>tdauer <strong>des</strong> gewöhnlichen Aufenthalts <strong>im</strong> Inland als Einbürgerungsvoraussetzung kann<br />
nach § 10 Abs. 3, S. 2 StAG auf bis zu sechs Jahre verkürzt werden.<br />
� Spätaussiedlerinnen <strong>und</strong> Spätaussiedler<br />
Zu den Menschen mit Migrationshintergr<strong>und</strong> zählen auch die ca. 55.000 Spätaussiedlerinnen<br />
<strong>und</strong> Spätaussiedler, die seit dem Jahr 1991 nach <strong>Brand</strong>enburg zugewiesen worden sind, sowie<br />
ihre Kinder. Sie sind damit die größte Gruppe der Zugewanderten in <strong>Brand</strong>enburg. Spätaussiedlerinnen<br />
<strong>und</strong> Spätaussiedler wurden bis zum Jahr 1999 eingebürgert, seit dem Jahr 2000<br />
besitzen sie von Gesetzes wegen die deutsche Staatsangehörigkeit. Aufgr<strong>und</strong> <strong>des</strong> Besitzes der<br />
50 Ministerium <strong>des</strong> Innern, Referat II/1, Ausländerangelegenheiten – Datenbasis: Erfassung <strong>im</strong> Ausländerzentralregister.<br />
51 Bis zum Jahr 1999 einschl. Spätaussiedler.<br />
52 Statistischer Bericht „Einbürgerungen <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg 2009“ S. 6.<br />
42
4. Nachwuchsgewinnung fördern<br />
deutschen Staatsangehörigkeit lassen sich kaum Aussagen zu ihrem Verbleib in <strong>Brand</strong>enburg<br />
machen.<br />
Migrantenvereine, Ausländer- <strong>und</strong> Integrationsbeiräte<br />
Personen mit Mitgrationshintergr<strong>und</strong>, unabhängig davon ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,<br />
sind oftmals in „communities“ organisiert <strong>und</strong> engagiert. Teilweise weisen diese einen Bezug zu<br />
ihrer Herkunftskultur auf, oft geht es aber vor allem um ein Engagement zur Verbesserung der Lebensbedingungen<br />
in Deutschland bzw. zur gesellschaftlichen Teilhabe in <strong>Brand</strong>enburg. Derzeit sind fast 70<br />
Migrantenvereine in <strong>Brand</strong>enburg bekannt. Wichtig sind daher regelmäßige Begegnungen mit den<br />
Vertreterinnen <strong>und</strong> Vertretern der „communities“ bzw. der Migrantenvereine sowie mit den derzeit sieben<br />
in <strong>Brand</strong>enburg existierenden Ausländer- bzw. Integrationsbeiräten. Dazu kommen sowohl die<br />
kommunalen Ausländer- bzw. Integrationsbeauftragten, als auch Vertreter der einhe<strong>im</strong>ischen Kultur<strong>und</strong><br />
Sportvereine, in denen sich auch Zugewanderte engagieren. Analog den guten Erfahrungen <strong>im</strong><br />
Sportbereich („Integration durch Sport“ <strong>im</strong> Lan<strong>des</strong>sportb<strong>und</strong>) könnten neben den kommunalen Aufgabenträgern<br />
für den <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz der Lan<strong>des</strong>feuerwehrverband <strong>Brand</strong>enburg e.V. <strong>und</strong><br />
die <strong>im</strong> Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen gute Ansprechstellen sein. Ebenfalls ist auf<br />
den seit dem Jahr 2010 bestehenden Migrations- <strong>und</strong> Integrationsrat <strong>Brand</strong>enburg (MIR e.V.) zu verweisen,<br />
der als Dachorganisation für Einzelorganisationen dient <strong>und</strong> eine entsprechende Multiplikator-<br />
Funktion ausüben kann.<br />
Praxis-Beispiele:<br />
a) Katastrophenschutztag <strong>im</strong> <strong>Land</strong>kreis Oder-Spree, Juni 2009<br />
In der Veranstaltung haben sich alle <strong>im</strong> Katastrophenschutz <strong>des</strong> <strong>Land</strong>kreises mitwirkenden Organisationen<br />
vorgestellt. Der Schwerpunkt wurde auf die Gewinnung von Personen mit Migrationshintergr<strong>und</strong><br />
gelegt. Durch den <strong>Land</strong>kreis Oder-Spree wurden in Zusammenarbeit mit der Integrationsbeauftragten<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg Flyer in den Sprache Arabisch, Vietnamesisch, Russisch, Englisch <strong>und</strong> Polnisch<br />
entwickelt, die Auskunft zu den Aufgaben der jeweiligen Einheiten gaben.<br />
Die Veranstaltung wurde durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen <strong>und</strong> Familie <strong>und</strong> das Ministerium<br />
<strong>des</strong> Innern mit ca. 8.000 Euro unterstützt.<br />
b) Projekt „Vorteil Vielfalt – <strong>Zukunft</strong> für <strong>Brand</strong>enburg“ <strong>im</strong> Büro der Integrationsbeauftragten<br />
43
4. Nachwuchsgewinnung fördern<br />
Das Projekt wird <strong>im</strong> Rahmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>programms XENOS aus Mitteln <strong>des</strong> Europäischen Sozialfonds<br />
für Deutschland, <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für Arbeit <strong>und</strong> Soziales <strong>und</strong> durch Lan<strong>des</strong>mittel gefördert. Die<br />
Integrationsbeauftragte <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg unterstützt die Ausweitung <strong>des</strong> Projektes zur Erschließung<br />
von Personen mit Migrationshintergr<strong>und</strong> für die Belange <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong>.<br />
4.4.4 Zusammenarbeit mit Schulen in öffentlicher Trägerschaft<br />
In der Koalitionsvereinbarung für die fünfte Wahlperiode ist in Bezug auf den Bereich <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Katastrophenschutzes</strong> u. a. ausgeführt: „Die Freiwilligen Feuerwehren <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg sind das<br />
Rückgrat <strong>des</strong> flächendeckenden <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> <strong>und</strong> verdienen große Anerkennung<br />
für ihren Einsatz. Sie dienen dem Schutz unserer Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger <strong>und</strong> stellen einen wichtigen<br />
sozialen Faktor in den Kommunen dar. (...) Zur Nachwuchssicherung soll die Zusammenarbeit zwischen<br />
den Feuerwehren, insbesondere den Jugendfeuerwehren, <strong>und</strong> den Schulen verbessert werden.“ 53 Bereits<br />
in den zurückliegenden Jahren hat sich der Minister für Bildung, Jugend <strong>und</strong> Sport für diese<br />
Schnittstelle eingesetzt. Einen sachgerechten Ansatzpunkt bieten hier die Unterrichtsformen der „verlässlichen<br />
Halbtagsgr<strong>und</strong>schule“ <strong>im</strong> Pr<strong>im</strong>arbereich sowie die Modelle der Ganztagsbetreuung in den<br />
weiterführenden Schulen nach § 18 BbgSchulG. So ist <strong>im</strong> Rahmen <strong>des</strong> Ganztagskonzeptes die Einbindung<br />
der örtlichen Feuerwehr als Kooperationspartner der Schule möglich. Dabei kann eine Zusammenarbeit<br />
mit bereits bestehenden Angeboten der Jugendfeuerwehr, z. B. durch eine Freistellung aktiver<br />
Jugendfeuerwehrmitglieder vom verpflichtenden Besuch an anderen Arbeitsgemeinschaften <strong>des</strong><br />
Ganztagsangebotes, erfolgen. Die öffentlichen Feuerwehren dürften auch als Kooperationspartner gem.<br />
§ 9 Abs. 1 BbgSchulG in Frage kommen. Die Einrichtung eigener Arbeitsgemeinschaften „<strong>Brand</strong>schutz“<br />
wäre hier denkbar. In diesem Zusammenhang wird das Ministerium für Bildung, Jugend <strong>und</strong> Sport die<br />
Schulen mit Ganztagsangebot auf die nach der Verwaltungsvorschrift-Ganztag54 bestehenden Kooperationsmöglichkeiten<br />
mit den öffentlichen Feuerwehren hinweisen.<br />
Ähnliche Kooperationsangebote bestehen seitens verschiedener Jugendverbände der anerkannten<br />
Hilfsorganisationen, so etwa mit dem „Schulsanitätsdienst“ <strong>des</strong> Jugend-Roten-Kreuz oder der Malteser<br />
Jugend für Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler der Sek<strong>und</strong>arstufen I <strong>und</strong> II.<br />
53 Vereinbarung zur Zusammenarbeit in einer Regierungskoalition für die 5. Wahlperiode <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburger <strong>Land</strong>tages<br />
2009 bis 2014, S.35.<br />
54 Abschnitt 1, Nr. 3, Verwaltungsvorschriften über Ganztagsangebote an allgemein bildenden Schulen (VV-Ganztag) vom<br />
26. Februar 2004, ABl.MBJS, S. 134.<br />
44
4. Nachwuchsgewinnung fördern<br />
Zudem sollten die zahlreichen positiven Beispiele bestehender Kooperationen öffentlich dargestellt<br />
werden. Dies könnte wirksam über Internetangebote z. B. <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>feuerwehrverban<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg<br />
e. V./ der Lan<strong>des</strong>jugendfeuerwehr <strong>und</strong> <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburgischen Bildungsservers erfolgen.<br />
Eine konkrete Handlungsmöglichkeit besteht darin, Projekte zwischen Oberschulen <strong>und</strong> (Jugend-) Feuerwehren<br />
<strong>im</strong> Rahmen <strong>des</strong> mit ESF-Mitteln geförderten Programms „Initiative Oberschule“ <strong>des</strong> Ministeriums<br />
für Bildung Jugend <strong>und</strong> Sport durchzuführen. Zu den Zielen zählen, die Sicherung der Anschlussfähigkeit<br />
für nachfolgende Bildungsgänge sowie die Entwicklung <strong>und</strong> Stärkung der Persönlichkeit. Da<br />
diese Ziele u. a. auch durch neue Lernformen <strong>und</strong> –orte erreicht werden sollen, können die (Jugend-)<br />
Feuerwehren hierzu einen erheblichen Beitrag leisten.<br />
4.4.5 Nicht erwerbstätige Personen / Langzeitarbeitslose<br />
Um die Personengruppe der nicht Erwerbstätigen für das System der integrierten Hilfeleistung zu erreichen,<br />
ist das durch die Lan<strong>des</strong>regierung aufgelegte Programm „Arbeit für <strong>Brand</strong>enburg“ gut geeignet.<br />
Das Programm „Arbeit für <strong>Brand</strong>enburg“ 55 fördert die Schaffung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse<br />
für zusätzliche <strong>und</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Interesse liegende Arbeiten der Gemeinden,<br />
Städte <strong>und</strong> <strong>Land</strong>kreise. Genutzt werden bestehende Arbeitsförderinstrumente, die durch Lan<strong>des</strong>zuschüsse<br />
ergänzt werden. Eingesetzt werden können Instrumente <strong>des</strong> SGB II <strong>und</strong> SGB III sowie kompatible<br />
Programme <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> (z. B. Bürgerarbeit) <strong>und</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>. Gefördert werden können auch Beschäftigungsverhältnisse,<br />
die bei überörtlich tätigen Verbänden <strong>und</strong> Vereinen in <strong>Brand</strong>enburg entstehen.<br />
Zuwendungen können an Dritte weitergegeben werden.<br />
Es wird ein Festbetragszuschuss in Höhe von 250 Euro monatlich pro Beschäftigungsverhältnis gewährt.<br />
Es muss min<strong>des</strong>tens ein Arbeitnehmerbrutto von 7,50 Euro pro St<strong>und</strong>e gezahlt werden. Die Arbeitszeit<br />
soll der Leistungsfähigkeit <strong>des</strong> Beschäftigten Rechnung tragen <strong>und</strong> <strong>im</strong> Regelfall 30 St<strong>und</strong>en pro Woche<br />
nicht unterschreiten.<br />
Als Zuwendungsempfänger kommen in Betracht:<br />
� Gemeinden, Städte <strong>und</strong> <strong>Land</strong>kreise<br />
� überörtlich tätige Verbände <strong>und</strong> Vereine.<br />
Das Programm richtet sich ausschließlich an Langzeitarbeitslose. Besondere Zielgruppe sind diejenigen<br />
Personen, die länger als 36 Monate arbeitslos sind <strong>und</strong> das 50. Lebensjahr vollendet haben.<br />
55 Auf die Förderrichtlinie <strong>des</strong> MASF vom 23. Juni 2010 wird verwiesen.<br />
45
4. Nachwuchsgewinnung fördern<br />
Das Programm ermöglicht u. a. Beschäftigung <strong>im</strong> Bereich „Bevölkerungsschutz“. Folgende Einsatzmöglichkeiten<br />
sind darin insbesondere denkbar:<br />
� Mitwirkung in der Jugendarbeit/ Nachwuchsgewinnung der freiwilligen Feuerwehren<br />
<strong>und</strong> der <strong>im</strong> Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen; dabei Ausgestaltung<br />
<strong>und</strong> Durchführung einer gezielten Öffentlichkeitsarbeit<br />
� Einsatz von zusätzlichem Personal zur Koordinierung, Planung <strong>und</strong> Umsetzung der<br />
freiwilligen Aufgaben einer Stützpunktfeuerwehr<br />
� Unterstützung in der <strong>Brand</strong>schutzerziehung<br />
� Einsatz be<strong>im</strong> Lan<strong>des</strong>feuerwehrverband <strong>Brand</strong>enburg e. V. <strong>und</strong> der Lan<strong>des</strong>jugendfeuerwehr<br />
sowie in den Kreis- <strong>und</strong> Stadtfeuerwehrverbände zur Erarbeitung, Vorbereitung<br />
<strong>und</strong> Unterstützung der Durchführung von Angeboten bzw. Projekten <strong>im</strong> Rahmen <strong>des</strong><br />
präventiven <strong>Brand</strong>schutzes<br />
� zusätzliche Betreuung einsamer <strong>und</strong> kranker Angehöriger von Alters- <strong>und</strong> Ehrenabteilungen<br />
� Unterstützung bei Projekten zur Integration von Personen mit Migrationshintergr<strong>und</strong> in<br />
freiwillige Feuerwehren <strong>und</strong> Hilfsorganisationen<br />
� Unterstützung bei der Erarbeitung von Konzepten zur Gewinnung von Personal für die<br />
freiwilligen Feuerwehren <strong>und</strong> die <strong>im</strong> Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen.<br />
4.4.6 Mitarbeiter der Lan<strong>des</strong>verwaltung<br />
Nach der Personalbedarfsplanung 2014 werden bis Ende <strong>des</strong> Jahres 2014 45.500 Bürgerinnen <strong>und</strong><br />
Bürger in der Lan<strong>des</strong>verwaltung <strong>Brand</strong>enburg tätig sein. Die Mehrheit der Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter<br />
ist in Städten <strong>und</strong> Gemeinden <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> wohnhaft.<br />
Die Personalbedarfsplanung 2014 wurde mit einer Verteilung von 170 Nachwuchsstellen für das Jahr<br />
2010 verb<strong>und</strong>en. Im Jahr 2010 konnten darüber hinaus mehr als 700 Mitarbeiter mit Spezialqualifikationen<br />
eingestellt werden. Außerdem wurde die Zahl der Anwärter- <strong>und</strong> Ausbildungsstellen in der Lan<strong>des</strong>verwaltung<br />
erhöht, so gibt es insgesamt 1.542 Beamtenanwärter <strong>und</strong> 685 Auszubildende.<br />
46
4. Nachwuchsgewinnung fördern<br />
Zunächst sollte bei externen Neueinstellungen <strong>und</strong> lan<strong>des</strong>verwaltungsinternen Stellenausschreibungen<br />
als außerfachliches Kriterium die Mitwirkung bzw. die Bereitschaft zur Mitwirkung in der integrierten<br />
Hilfeleistung erfragt werden. 56<br />
In einem zweiten Schritt sollte durch die personalführenden Dienststellen der Lan<strong>des</strong>verwaltung gebeten<br />
werden, über ihre Internetauftritte bzw. über das „Lan<strong>des</strong>portal <strong>Brand</strong>enburg“ gezielt für eine Mitwirkung<br />
in Organisationen der integrierten Hilfeleistung zu werben.<br />
4.4.7 Beschäftigung von Feuerwehrangehörigen in der Kommunalverwaltung<br />
Ein Beitrag zur personellen Absicherung <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>schutzes wird von den Kommunen durch die Einstellung<br />
von entsprechendem Personal geleistet. Hierbei handelt es sich in erster Linie um die hauptamtliche<br />
Beschäftigung von Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehr. So werden etwa Gerätewarte bei<br />
den Trägern <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>schutzes beschäftigt. Oftmals erfolgt auch die Anstellung <strong>des</strong> Leiters der Freiwilligen<br />
Feuerwehr, also der Stadt-, Gemeinde- oder Amtswehrführer, als Mitarbeiter der Verwaltung. In<br />
diesem Modell werden die Aufgaben als Wehrführer weiterhin ehrenamtlich ausgeführt. Die Verwaltungstätigkeit<br />
ist in der Regel auf administrative Belange <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>schutzes gerichtet, z. B. Beschaffung,<br />
Gebäude- <strong>und</strong> Fahrzeugmanagement <strong>und</strong> allgemeine Verwaltungstätigkeit.<br />
Das Hauptanliegen bei diesem Verfahren ist nicht die Absicherung der Tagesbereitschaft, sondern die<br />
Vermeidung von Interessenkonflikten, die sich aus einer privatwirtschaftlichen Beschäftigung <strong>und</strong> der<br />
ehrenamtlichen Tätigkeit als Wehrführer ergeben. Die Tätigkeit der Wehrführung hat in den vergangenen<br />
Jahren stetig an Bedeutung <strong>und</strong> Arbeitsumfang gewonnen.<br />
Die gezielte Anstellung von weiteren Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr zur Absicherung der Tagesbereitschaft<br />
der Freiwilligen Feuerwehr kann sachgerecht sein, gestaltet sich jedoch aus arbeitsrechtlicher<br />
Sicht als schwierig. So ist eine Koppelung der Beschäftigung <strong>im</strong> öffentlichen Dienst an die<br />
aktive Mitgliedschaft in der öffentlichen Feuerwehr nicht möglich. Die Rechtsprechung hat hierzu bisher<br />
nur die Frage positiv entschieden, ob die Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr sowie die in der<br />
Stellenbeschreibung verankerte Teilnahme an Einsätzen als Kriterium bei der Sozialauswahl Berücksichtigung<br />
finden müsse. 57<br />
56 Mit dieser Handlungsoption sollen lan<strong>des</strong>interne Stellenbesetzungsverfahren der Ressorts nicht beschränkt werden. Vielmehr<br />
wird angeregt, das Kriterium „Mitwirkung <strong>im</strong> Ehrenamt“ zu würdigen. Ebenso ist nicht beabsichtigt, die externe Neueinstellung<br />
von Spezialisten zu hemmen.<br />
57 Urteil Bun<strong>des</strong>arbeitsgericht, 2. Senat, Az.: 2 AZR 748/05 vom 7. Dezember 2006.<br />
47
4.4.8 Förderung öffentlicher Feuerwehren <strong>im</strong> ländlichen Raum<br />
4. Nachwuchsgewinnung fördern<br />
Das <strong>Land</strong> gewährt auf Gr<strong>und</strong>lage der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung<br />
<strong>des</strong> ländlichen Raumes durch den europäischen <strong>Land</strong>wirtschaftsfonds für Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen<br />
Raumes (ELER) Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung <strong>und</strong><br />
Entwicklung der ländlichen Räume. Das <strong>Land</strong>wirtschaftsministerium hat zur Umsetzung der Verordnung<br />
eine Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der integrierten ländlichen<br />
Entwicklung (ILE) <strong>und</strong> LEADER erlassen. 58<br />
Zur Förderung von Feuerwehren <strong>im</strong> ländlichen Raum haben das für <strong>Land</strong>wirtschaft zuständige Ministerium,<br />
das Ministerium <strong>des</strong> Innern <strong>und</strong> der Lan<strong>des</strong>feuerwehrverband <strong>Brand</strong>enburg e.V. am 17. September<br />
2008 eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. 59 Mit Stand vom 30. September 2010 wurden<br />
insgesamt 28 Vorhaben als zuwendungsfähig bewertet. Die Vorhaben bezogen sich auf die Modernisierung<br />
von Gebäude-Infrastruktur. Für diese Vorhaben wurden bzw. werden <strong>im</strong> Zeitraum von 2009<br />
bis 2012 Zuwendungen mit einem Gesamtvolumen von 4.054.505,29 Euro bereitgestellt.<br />
4.5 Möglichkeiten <strong>des</strong> Handelns zur Nachwuchsgewinnung bis zum Jahr 2020<br />
Die unter Ziffer 4.4 genannten Möglichkeiten <strong>des</strong> Handelns können geeignet sein, um das bestehende<br />
Hilfeleistungssystem zu stabilisieren <strong>und</strong> wirksam zu halten. Dies setzt jedoch voraus, dass Nachwuchsgewinnung<br />
von allen Verwaltungsebenen als Managementaufgabe („Chefsache“) wahrgenommen<br />
<strong>und</strong> konsequent auf die genannten Personengruppen mit dem Ziel der Mitwirkung zugegangen<br />
wird.<br />
Dabei darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass den negativen demografischen Entwicklungseffekten<br />
letztlich nur durch die Schaffung eines wirtschaftsfre<strong>und</strong>lichen Kl<strong>im</strong>as (Schaffung von Arbeitsplätzen)<br />
begegnet werden kann. 60<br />
58 Richtlinie <strong>des</strong> Ministeriums für Infrastruktur <strong>und</strong> <strong>Land</strong>wirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung<br />
der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) <strong>und</strong> LEADER, vom 13. November 2007 geändert am 2. September 2008, am<br />
11. Februar 2009 <strong>und</strong> am 9. Dezember 2009.<br />
59 Mit der o. g. Vereinbarung wird die Verbesserung der Lebensperspektiven <strong>im</strong> ländlichen Raum durch die Förderung von<br />
investiven Maßnahmen für die Aktivitäten der Feuerwehren als Zentren <strong>des</strong> dörflichen Gemeinschaftslebens unterstützt.<br />
Diese Maßnahmen dienen der Erhaltung <strong>und</strong> Gestaltung ländlich geprägter Orte <strong>und</strong> Regionen <strong>und</strong> damit der Erhöhung der<br />
Lebensqualität der Bürger <strong>im</strong> ländlichen Raum.<br />
60 vgl. Anlage 4.25; Abwanderungen erfolgen in besonderem Maße in der Altersgruppe 17-31 Jahre.<br />
48
4. Nachwuchsgewinnung fördern<br />
Die Ausgestaltung der Nachwuchsgewinnung auf dem Gebiet <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong><br />
hat unmittelbare Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Feuerwehren <strong>und</strong> der Einheiten<br />
<strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> <strong>und</strong> somit auf den Schutz der Bevölkerung.<br />
Es ist daher sachgerecht, den Ausblick zu diesem Gliederungspunkt auch mit den erkennbaren Risiken<br />
<strong>im</strong> Sinne einer künftigen Aufgabenerfüllung zu verbinden. Hier werden Aussagen zur Struktur <strong>des</strong><br />
<strong>Brand</strong>schutzes getroffen; für den Bereich <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> wird auf die Ziffern 1.3 <strong>und</strong> 1.4<br />
verwiesen.<br />
Im <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg bestehen 201 Aufgabenträger für den örtlichen <strong>Brand</strong>schutz <strong>und</strong> die örtliche Hilfeleistung,<br />
§ 24 Abs. 1 BbgBKG. Die Aufgabenträger unterhalten ca. 1.700 örtliche Feuerwehreinheiten.<br />
Die Organisation der öffentlichen Feuerwehren folgt der kommunalen Verwaltungsstruktur, wie sie<br />
durch die Kommunalverfassung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg beschrieben ist.<br />
Mit Stand vom 1. März 2009 gibt es <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg:<br />
� 4 kreisfreie Städte<br />
� 14 <strong>Land</strong>kreise<br />
mit 415 Gemeinden<br />
� 415 Gemeinden<br />
144 amtsfreie Gemeinden <strong>und</strong><br />
271 amtsangehörige Gemeinden in<br />
� 53 Ämter<br />
� in den <strong>Brand</strong>enburger Gemeinden gibt es 1.728 Ortsteile. 61<br />
Die öffentlichen Feuerwehren sind ein wesentliches Element der kommunalen Infrastruktur. Zur Sicherung<br />
der Einsatzbereitschaft der öffentlichen Feuerwehren wurden <strong>im</strong> Jahr 2007 lan<strong>des</strong>weit 103 Stützpunktfeuerwehren<br />
gebildet. Die <strong>im</strong> Jahr 2007 getroffene Zuordnung von Stützpunktfeuerwehren unterstützt<br />
die nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 BbgBKG vorgegebenen Strukturen <strong>und</strong> Aufgaben <strong>und</strong><br />
hält sie wirksam. 62<br />
Die kommunale Infrastruktur <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> wird jedoch insbesondere <strong>im</strong> weiteren Metropolenraum erhebliche<br />
demografische Veränderungen erfahren. Teilweise gestalten sich die demografischen Perspektiven<br />
der Gebietskörperschaften, die nicht an Berlin angrenzen, erheblich ungünstiger.<br />
61 Ortsteile sind unselbständige Teile einer selbständigen Gemeinde. Näheres regelt § 45 der Kommunalverfassung <strong>des</strong><br />
Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg.<br />
62 vgl. Ziff. 2.2 <strong>und</strong> 2.3.<br />
49
4. Nachwuchsgewinnung fördern<br />
Es ist nicht auszuschließen, dass kommunale Aufgabenträger veranlasst werden, örtliche Feuerwehreinheiten<br />
zu schließen oder umzugliedern. Damit ginge einher, dass Freiwillige Feuerwehren die<br />
zur Erreichung von Schutzzielen erforderlichen Funktionen nicht erbringen <strong>und</strong> die gemäß § 3 Abs. 1<br />
Nr. 1 u. 2 BbgBKG gesetzten Vorgaben nach Vorhaltung, Ausbildung <strong>und</strong> Ausstattung einer den örtlichen<br />
Verhältnissen entsprechenden leitungsfähigen Feuerwehr nicht gehalten werden.63<br />
In der Koalitionsvereinbarung ist das Erfordernis einer verstärkten interkommunalen Zusammenarbeit<br />
<strong>und</strong> der Förderung kooperativer Ansätze festgestellt. Das GKG nennt Formen kommunaler Gemein-<br />
schaftsarbeit. 64<br />
Nach § 2 Abs. 1 GKG können zur gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben Arbeitsgemeinschaften<br />
begründet, Zweckverbände gebildet <strong>und</strong> öffentlich-rechtliche Vereinbarungen geschlossen werden.<br />
Bezogen auf die Organisation <strong>und</strong> Ausstattung der Einheiten <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>schutzes <strong>im</strong> Sinne einer „leistungsfähigen<br />
Feuerwehr“ (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 BbgBKG) kann dies zur Folge haben, dass das Aufstellungskriterium<br />
nicht mehr das Gebiet einer amtsfreien Gemeinde oder eines Amtes sein muss.<br />
Zur Ausplanung entsprechender Strukturmodelle wird <strong>im</strong> Jahr 2011 eine Expertengruppe unter Beteiligung<br />
der Aufgabenträger für den örtlichen <strong>Brand</strong>schutz <strong>und</strong> der kommunalen Spitzenverbände eingesetzt.<br />
63 Standardisiertes Schadensereignis „kritischer Wohnungsbrand“: eine aus Gruppe <strong>und</strong> Staffel besetzte Einheit), Quelle:<br />
Empfehlung AGBF.<br />
64 Vereinbarung zur Zusammenarbeit in einer Regierungskoalition für die 5. Wahlperiode <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburger <strong>Land</strong>tages<br />
2009 bis 2014, S.35 ff.<br />
50
5. Anerkennung <strong>des</strong> Ehrenamtes<br />
5. Anerkennung <strong>des</strong> Ehrenamtes<br />
Der <strong>Land</strong>tag fordert eine Kultur der Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement in den Freiwilligen<br />
Feuerwehren <strong>und</strong> den <strong>im</strong> Katastrophenschutz mitwirkenden Helfern. Hierbei soll auch der Beitrag engagierter<br />
Arbeitgeber berücksichtigt werden.<br />
5.1 Ausgangslage<br />
Die wesentliche Säule <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> stellen die ehrenamtlich tätigen Angehörigen<br />
von Freiwilligen Feuerwehren <strong>und</strong> die Helfer in den privaten Hilfsorganisationen dar. Sie sind damit<br />
ein unverzichtbarer Garant für die Gewährleistung der Sicherheit in unserem <strong>Land</strong>.<br />
Freude an der Tätigkeit, verb<strong>und</strong>en mit dem Wunsch zu helfen <strong>und</strong> eine entsprechende Anerkennung,<br />
stellen die wesentliche Motivation für ehrenamtliches Engagement dar. Finanzielle Zuwendungen stellen<br />
hingegen keinen besonderen Motivationsgr<strong>und</strong> für die ehrenamtliche Tätigkeit dar.<br />
Das bürgerschaftliche Engagement <strong>im</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz ist insbesondere dadurch gekennzeichnet,<br />
dass die Mitgliedschaft in den Freiwilligen Feuerwehren bzw. in den Hilfsorganisationen,<br />
die <strong>im</strong> Katastrophenschutz mitwirken, Pflichten mit sich bringt, die - <strong>im</strong> Gegensatz zu den anderen Bereichen<br />
<strong>des</strong> ehrenamtlichen Engagements - eine stetige Verfügbarkeit <strong>und</strong> Einsatzbereitschaft voraussetzen<br />
<strong>und</strong> erfordern. Insbesondere die freiwilligen Feuerwehrangehörigen stehen zu jeder Zeit, ob Tag<br />
oder Nacht, ob Werktag, Wochenende oder an Feiertagen für den Einsatzfall zur Verfügung <strong>und</strong> nehmen<br />
damit auch eine Einschränkung ihres persönlichen Lebensumfel<strong>des</strong> hin. Die mit der Einsatztätigkeit<br />
verb<strong>und</strong>enen ges<strong>und</strong>heitlichen Risiken kennzeichnen ebenfalls dieses besondere ehrenamtliche<br />
Engagement <strong>und</strong> bedürfen einer besonderen öffentlichen Anerkennung. Diese Anerkennung kann darin<br />
zum Ausdruck kommen, dass unterstützende Maßnahmen initiiert werden, die eine Erleichterung der<br />
Ausübung der besonderen ehrenamtlichen Tätigkeit ermöglichen.<br />
In Engagement für den <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz widerspiegeln sich sowohl Solidarität als auch<br />
die Bereitschaft, gesamtgesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Insbesondere <strong>im</strong> ländlichen<br />
Raum stellen die Freiwilligen Feuerwehren <strong>und</strong> die Hilfsorganisationen einen bedeutenden Faktor <strong>des</strong><br />
gesellschaftlichen Lebens, insbesondere der Stärkung der örtlichen Gemeinschaft, dar <strong>und</strong> bieten<br />
zugleich Möglichkeiten für eine sinnvolle Freizeitgestaltung.<br />
51
5. Anerkennung <strong>des</strong> Ehrenamtes<br />
5.2 Anerkennung <strong>des</strong> ehrenamtlichen Engagements <strong>im</strong> System der integrierten<br />
Hilfeleistung bis zum Jahr 2014<br />
Eine Kultur der Anerkennung bedarf der gemeinsamen Förderung durch B<strong>und</strong>, <strong>Land</strong> <strong>und</strong> Kommunen.<br />
Es ist erforderlich, ein qualitativ verändertes gesellschaftliches Verständnis für erbrachtes ehrenamtliches<br />
Engagement anzustreben. Diese „Kultur der Anerkennung“ sollte sowohl für die Mitwirkenden <strong>im</strong><br />
Einzelfall als auch für die Gesamtgesellschaft wahrnehmbar sein.<br />
5.2.1 Ideelle Anerkennung - Auszeichnungen <strong>und</strong> Ehrungen<br />
Das ehrenamtliche Engagement <strong>im</strong> integrierten Hilfeleistungssystem erfährt durch zahlreiche Maßnahmen<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, der Länder <strong>und</strong> Kommunen eine Wertschätzung. Die Lan<strong>des</strong>regierung hat hierzu in<br />
ihrer Antwort auf die Große Anfrage 265 ausführlich Stellung genommen. Insofern wird auf die dort dargestellten<br />
Bemühungen zur Förderung <strong>des</strong> bürgerschaftlichen Engagements verwiesen. Unabhängig<br />
davon werden nachfolgend einige Maßnahmen genannt, die aufzeigen, dass dieses besondere ehrenamtliche<br />
Engagement auch eine besondere Wertschätzung erfährt. Es ist hierbei zu berücksichtigen,<br />
dass die Wahrnehmung der Aufgaben <strong>im</strong> Bereich <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> <strong>im</strong> Wesentlichen<br />
in der Zuständigkeit der örtlichen <strong>und</strong> überörtlichen Aufgabenträger erfolgt. Dementsprechend<br />
tragen die Kommunen eine große Verantwortung für die Förderung dieser besonderen ehrenamtlichen<br />
Tätigkeit. Initiativen zur Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit gehen in vielfältiger Weise von den<br />
Kommunen aus bzw. werden durch sie unterstützt.<br />
Der B<strong>und</strong> unterstützt das Ehrenamt als Gr<strong>und</strong>lage <strong>des</strong> Zivil- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> gemäß § 20<br />
ZSKG („Unterstützung <strong>des</strong> Ehrenamtes“).<br />
a) Förderpreis „Helfende Hand“ <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums <strong>des</strong> Innern<br />
Der Bun<strong>des</strong>minister <strong>des</strong> Innern hat am 5. Dezember 2010, dem internationalen Tag <strong>des</strong> Ehrenamtes,<br />
zum zweiten Mal den Förderpreis <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums <strong>des</strong> Innern „Helfende Hand“ verliehen. Er<br />
zeichnet damit Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren <strong>und</strong> Hilfsorganisationen aus, die sich ehrenamtlich<br />
<strong>im</strong> Bevölkerungsschutz engagieren. Mit dem Förderpreis werden Ideen <strong>und</strong> Konzepte ausgezeichnet,<br />
die das Interesse für ein ehrenamtliches Engagement in diesem Tätigkeitsbereich wecken. Darüber<br />
65 Drucksache 5/1918.<br />
52
5. Anerkennung <strong>des</strong> Ehrenamtes<br />
hinaus erhalten den Preis Unternehmen, die den ehrenamtlichen Einsatz ihrer Mitarbeiterinnen <strong>und</strong><br />
Mitarbeiter vorbildlich unterstützen. Der Preis, um den sich auch Organisationen aus dem <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg<br />
mit Projekten für die verschiedenen Kategorien beworben haben, ist mit insgesamt 15.000<br />
Euro dotiert. In den Kategorien „Förderung der Nachwuchs- <strong>und</strong> Jugendarbeit“ <strong>und</strong> „Innovative Konzepte<br />
zur Steigerung der Attraktivität <strong>des</strong> Ehrenamtes“ werden jeweils 7.500 Euro vergeben. Die Erst-,<br />
Zweit- <strong>und</strong> Drittplatzierten jeder Kategorie erhalten die „Helfende Hand“ als Trophäe. Die weiteren zwei<br />
Platzierten werden jeweils mit einer Urk<strong>und</strong>e geehrt.<br />
b) Ehrungen durch die Lan<strong>des</strong>regierung <strong>Brand</strong>enburg<br />
Es ist der Lan<strong>des</strong>regierung <strong>Brand</strong>enburg ein besonderes Anliegen, die ehrenamtliche Tätigkeit von<br />
Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren <strong>und</strong> ehrenamtlichen Helfer <strong>im</strong> Katastrophenschutz durch<br />
ideelle Anerkennungsformen zu würdigen.<br />
c) Ehrungen durch den Ministerpräsidenten<br />
Im Hinblick auf die bereits bestehenden Möglichkeiten, bürgerschaftliches Engagement durch den Ministerpräsidenten<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg zu würdigen, sollen künftig die <strong>im</strong> Bereich der integrierten<br />
Hilfeleistung mitwirkenden ehrenamtlich Tätigen besonders berücksichtigt werden.<br />
Die Bewältigung der Hochwasser- <strong>und</strong> Waldbrandereignisse sowie sonstiger Unglücksfälle <strong>im</strong> Jahr<br />
2010 hat den Einsatzkräften besondere Leistungen abverlangt. Dieses Engagement hat der Ministerpräsident<br />
gewürdigt. Ebenso nehmen am Empfang <strong>des</strong> <strong>Land</strong>tagspräsidenten <strong>und</strong> <strong>des</strong> Ministerpräsidenten<br />
am 11. Dezember 2010 anlässlich <strong>des</strong> Internationalen Tages <strong>des</strong> Ehrenamtes Einsatzkräfte aus<br />
den Freiwilligen Feuerwehren <strong>und</strong> Hilfsorganisationen teil.<br />
Im Hinblick auf die Unterstützungsleistungen durch Familienangehörige <strong>und</strong> Arbeitgeber sollte in Betracht<br />
gezogen werden, bei künftigen Ehrungen nicht nur die ehrenamtlich Tätigen selbst, sondern auch<br />
deren Angehörige <strong>und</strong> Arbeitgeber einzuladen <strong>und</strong> zu würdigen. Ein solcher Ansatz würde dem Ziel, in<br />
der gesellschaftlichen Wahrnehmung eine tatsächliche „Kultur der Anerkennung“ zu etablieren, entsprechen.<br />
d) Ehrungen durch den Minister <strong>des</strong> Innern<br />
Folgende Auszeichnungen werden durch den Minister <strong>des</strong> Innern an Angehörige der öffentlichen Feuerwehren<br />
bzw. deren Arbeitgeber verliehen:<br />
53
5. Anerkennung <strong>des</strong> Ehrenamtes<br />
� „Medaille für Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr“ in den Stufen 10, 20, 30, 40 <strong>und</strong> 50<br />
Jahre,<br />
� „Feuerwehr-Ehrenzeichen“ in den Stufen Silber, Gold <strong>und</strong> Sonderstufe Gold,<br />
� Förderschild „Partner der Feuerwehr“ zur Auszeichnung von Betrieben <strong>und</strong> Unternehmen. 66<br />
Die Auszeichnungen wurden in den Jahren 2005 bis 2009 wie folgt ausgereicht: 67<br />
Medaille für Treue Dienste<br />
2005 2006 2007 2008 2009<br />
5.566 6.012 5.779 5.967 4.945<br />
Feuerwehr Ehrenzeichen<br />
2005 2006 2007 2008 2009<br />
38 19 32 34 32<br />
Förderschild „Partner der Feuerwehr“<br />
2005 2006 2007 2008 2009<br />
9 9 10 14 13<br />
e) Ehrenzeichen für Mitwirkende <strong>im</strong> Katastrophenschutz<br />
Die Lan<strong>des</strong>regierung verfolgt die Absicht, einen Gesetzentwurf für die Stiftung eines Ehrenzeichens <strong>im</strong><br />
<strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz einzubringen. Das Gesetz über die Stiftung eines Feuerwehr-<br />
Ehrenzeichens68 soll dahin geändert werden, dass auch Helfer <strong>im</strong> Katastrophenschutz für ihr ehrenamtliches<br />
Engagement gewürdigt werden können.<br />
Die Ehrenzeichen <strong>im</strong> Katastrophenschutz sollen in den Stufen Silber am Bande, Gold am Bande <strong>und</strong> in<br />
der Sonderstufe Gold als Steckkreuz ausgereicht werden.<br />
66 Das Förderschild wird durch den Lan<strong>des</strong>feuerwehrverband <strong>Brand</strong>enburg e. V. <strong>im</strong> Zusammenwirken mit dem Ministerium<br />
<strong>des</strong> Innern verliehen.<br />
67 Stand 17.11.2010.<br />
68 Gesetz über die Stiftung eines Feuerwehr-Ehrenzeichens vom 14. Februar 1994 (GVBL I/94, S. 25).<br />
54
5.2.2 Materielle Anerkennungsformen<br />
a) Gewährung von Aufwandspauschalen <strong>und</strong> anderen Leistungen<br />
5. Anerkennung <strong>des</strong> Ehrenamtes<br />
Mit der Verordnung über die Aufwandsentschädigung <strong>und</strong> die Reisekostenpauschale für Kreisbrandmeister<br />
<strong>und</strong> deren Stellvertreter sowie für den Lan<strong>des</strong>brandmeister <strong>und</strong> seinen Stellvertreter69 wird die<br />
Entschädigung festgesetzt, mit der die persönlichen Aufwendungen <strong>und</strong> notwendigen Ausgaben, die mit<br />
dieser ehrenamtlichen Tätigkeit verb<strong>und</strong>en sind, abgegolten.<br />
Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, die auf Gr<strong>und</strong> ihrer Funktion <strong>und</strong> Stellung in den öffentlichen<br />
Feuerwehren ständig <strong>und</strong> mit einem hohen zeitlichen Aufwand zu besonderen Diensten herangezogen<br />
werden (Führungskräfte), erhalten neben dem Anspruch auf Auslagenersatz Aufwandsentschädigungen,<br />
sofern die Aufgabenträger <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>schutzes entsprechende Regelungen in Satzungen getroffen<br />
haben (§ 27 Abs. 4 BbgBKG). Darüber hinaus sehen einige Kommunen weitere finanzielle Anreize,<br />
z. B. Vergünstigungen bei der Nutzung kommunaler Infrastruktur oder Prämien anlässlich persönlicher<br />
Jubiläen, vor.<br />
Aufwandsentschädigungen, die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren gewährt werden, werden<br />
nicht auf das ALG II angerechnet. Der Deutsche Feuerwehrverband hat in Abst<strong>im</strong>mung mit der Bun<strong>des</strong>agentur<br />
für Arbeit ein Merkblatt zu diesem Thema erstellt. Das Merkblatt beinhaltet folgende Eckpunkte:<br />
� Die Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr gilt als so genanntes<br />
Privilegiertes Einkommen, das nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird.<br />
Voraussetzung: Die Entschädigung übersteigt nicht den Betrag einer halben monatlichen Regelleistung<br />
(gegenwärtig in Höhe von 179,50 EUR).<br />
� Die Aufwandsentschädigung gilt als „anderweitig zweckbest<strong>im</strong>mte Einnahme“; sie soll also nicht<br />
der Sicherung <strong>des</strong> Lebensunterhalts dienen. Da ein erheblicher Betrag an Aufwandsentschädigung<br />
diesem Gedanken zuwiderlaufen würde, gibt es die Begrenzung bis hin zum oben genannten<br />
Betrag, bis zu dem keine „Gerechtfertigkeitsprüfung“ durchgeführt wird.<br />
69 Verordnung über die Aufwandsentschädigung <strong>und</strong> die Reisekostenpauschale für Kreisbrandmeister <strong>und</strong> deren Stellvertreter<br />
sowie für den Lan<strong>des</strong>brandmeister <strong>und</strong> seinen Stellvertreter vom 21.08.1992 (GVBl.II/92, [Nr. 50], S.544) zuletzt geändert<br />
am 28. November 2001 (GVBL. II/01, [Nr.24] S.638, 640).<br />
55
5. Anerkennung <strong>des</strong> Ehrenamtes<br />
b) Lohnfortzahlung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren <strong>und</strong> Verdienstausfallentschädigung<br />
Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren sind freiwillig <strong>und</strong> ehrenamtlich tätig. Sie haben an<br />
Einsätzen, Übungen, Lehrgängen <strong>und</strong> sonstigen Ausbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Ihnen dürfen<br />
durch den Dienst in der Feuerwehr keine Nachteile in ihrem Arbeits- oder Dienstverhältnis entstehen.<br />
Für die Zeit der Teilnahme an Einsätzen, Übungen <strong>und</strong> Ausbildungsveranstaltungen sind sie von<br />
der Arbeits- oder Dienstleistungsverpflichtung <strong>und</strong> für einen angemessenen Zeitraum davon <strong>und</strong> danach<br />
freizustellen (§ 27 Abs. 1 BbgBKG). Für diese Freistellungszeiten hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer<br />
das Arbeitsentgelt fortzuzahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte. Privaten Arbeitgebern<br />
ist das fortgezahlte Arbeitsentgelt zu erstatten. Die Erstattung umfasst auch den Arbeitgeberanteil<br />
<strong>des</strong> Gesamtsozialversicherungsbeitrags sowie die freiwilligen Arbeitgeberleistungen, so dass Arbeitgebern<br />
die Fortzahlung <strong>des</strong> Arbeitsentgelts an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren nicht zum<br />
Nachteil gereicht.<br />
Auch die Mitglieder der Hilfsorganisationen leisten ihren Dienst <strong>im</strong> Katastrophenschutz unentgeltlich.<br />
Soweit die organisationseigenen Regelungen nichts Abweichen<strong>des</strong> best<strong>im</strong>men, gilt für ihre Rechtsstellung<br />
§ 27 BbgBKG entsprechend.<br />
Ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die beruflich selbständig oder freiberuflich tätig sind, wird der<br />
Verdienstausfall gem. § 27 Abs. 2 BbgBKG in Form pauschalierter St<strong>und</strong>enbeträge ersetzt. Die Höhe<br />
der pauschalierten Beträge ist in der Verordnung über die Höchstsätze für den Ersatz von Verdienstausfall<br />
nach dem Gesetz über den <strong>Brand</strong>schutz <strong>und</strong> die Hilfeleistung bei Unglücksfällen <strong>und</strong> öffentlichen<br />
Notständen vom 28. Dezember 1992, zuletzt geändert am 28. November 2001, geregelt. Es ist beabsichtigt,<br />
diese Verordnung <strong>im</strong> Jahr 2011 inhaltlich zu überarbeiten. Dabei soll auch der in § 1 Abs. 3 der<br />
Verordnung festgelegte Höchstsatz von 16 Euro pro St<strong>und</strong>e auf einen angemessenen Betrag erhöht<br />
werden. Damit soll gleichzeitig ein Anreiz für ein stärkeres ehrenamtliches Engagement dieser Personengruppe<br />
geschaffen werden. Im Jahr 2009 sind lediglich 4,91 Prozent der Lehrgangsteilnehmer an<br />
der LSTE beruflich selbständig oder freiberuflich tätig gewesen.<br />
5.2.3 Zuwendungen<br />
Der Lan<strong>des</strong>feuerwehrverband <strong>Brand</strong>enburg e. V., einschließlich der Lan<strong>des</strong>jugendfeuerwehr <strong>Brand</strong>enburg,<br />
<strong>und</strong> die <strong>im</strong> Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen erhalten jährlich Zuwendungen<br />
56
5. Anerkennung <strong>des</strong> Ehrenamtes<br />
aus dem Einzelplan 03 in Höhe von insgesamt ca. 175.000 Euro. Für die <strong>Zukunft</strong> gilt es, verlässliche<br />
Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Verbände zu schaffen.<br />
Darüber hinaus beteiligt sich das Ministerium <strong>des</strong> Innern auf der Gr<strong>und</strong>lage einer Vereinbarung mit der<br />
evangelischen Kirche Berlin-<strong>Brand</strong>enburg –Schlesische Oberlausitz an den Personalkosten für den<br />
Leitenden Notfallseelsorger <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>und</strong> trägt die Kosten für die Aufwandsentschädigung <strong>im</strong> Hinblick<br />
auf die ehrenamtliche Wahrnehmung der Funktionen der stellvertretenden Lan<strong>des</strong>branddirektoren.<br />
Die Förderung <strong>des</strong> Ehrenamtes <strong>im</strong> Bereich <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> erfolgt zudem durch<br />
die Gewährung von Mitteln aus der Lottokonzessionsabgabe in Höhe von jährlich ca. 200.000 Euro für<br />
die Durchführung von Projekten in den Freiwilligen Feuerwehren <strong>und</strong> Hilfsorganisationen, die vorrangig<br />
der Nachwuchsgewinnung <strong>und</strong> –sicherung dienen70 .<br />
Am 17. August 2010 haben der Ministerpräsident <strong>und</strong> der Minister <strong>des</strong> Innern eine Zuwendung in Höhe<br />
von 70.000 Euro aus der Konzessionsabgabe Lotto an den Lan<strong>des</strong>feuerwehrverband <strong>Brand</strong>enburg e.V.<br />
ausgereicht. Die Mittel sollen zur Beschaffung von Werbematerialien <strong>und</strong> zur Werbung an Verkehrsträgern<br />
<strong>im</strong> öffentlichen Personennahverkehr herangezogen werden <strong>und</strong> dienen der Fortführung der sogenannten<br />
<strong>Zukunft</strong>skampagne „Früh übt sich“, die seit dem Jahr 2008 durch die Lan<strong>des</strong>jugendfeuerwehr<br />
betrieben wird.<br />
Für die Förderung der Kinder- <strong>und</strong> Jugendarbeit in den öffentlichen Feuerwehren <strong>und</strong> den <strong>im</strong> Katastrophenschutz<br />
mitwirkenden Hilfsorganisationen wurden <strong>im</strong> Zeitraum 2003 bis 2009 insgesamt Zuwendungen<br />
in Höhe von fast einer Million Euro aus Mitteln der Konzessionsabgabe Lotto gewährt.<br />
5.2.4 Sonstige Formen der Anerkennung<br />
a) steuerrechtliche Vergünstigungen<br />
Mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung <strong>des</strong> bürgerschaftlichen Engagements, das rückwirkend zum<br />
1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, wurde die Gestaltung der finanziellen Rahmenbedingungen für ehrenamtliche<br />
Tätigkeiten deutlich verbessert <strong>und</strong> ehrenamtliches Engagement aufgewertet. Darüber hinaus<br />
wurde eine steuerrechtliche Verbesserung für ehrenamtlich Tätige erreicht. So wird unter anderem<br />
für Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit <strong>im</strong> gemeinnützigen Bereich ein Steuerfreibetrag in Höhe<br />
von 500 Euro p. a. gewährt. Zudem ist die sog. Übungsleiterpauschale bis zu einem Betrag von 2.100<br />
Euro p. a. steuerfrei. Weiterhin sind Aufwandsentschädigungen, die aus öffentlichen Kassen an öffentli-<br />
70 Hierzu zählen auch Veranstaltungen zur Förderung <strong>des</strong> Feuerwehrsports. Das <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg n<strong>im</strong>mt hier <strong>im</strong> Bun<strong>des</strong>maßstab<br />
einen Spitzenplatz ein.<br />
57
5. Anerkennung <strong>des</strong> Ehrenamtes<br />
che Dienste Leistende gezahlt werden, steuerfrei, soweit sie nicht für Verdienstausfall oder Zeitverlust<br />
gewährt werden oder den Aufwand, welcher dem Feuerwehrdienst Leistenden erwächst, offensichtlich<br />
übersteigt. Auf die diesbezüglichen Ausführungen der Lan<strong>des</strong>regierung zur Großen Anfrage 2 (Ehrenamt)<br />
wird verwiesen.<br />
Eine indirekte steuerliche Förderung der Freiwilligen Feuerwehren erfolgt durch die Anerkennung der<br />
Vereine der Freiwilligen Feuerwehren <strong>und</strong> der <strong>im</strong> Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen<br />
als gemeinnützige Vereine. So unterliegen die Ergebnisse ehrenamtlicher Vereinsarbeit, sofern die<br />
Tätigkeit dem gemeinnützigen Zweck der Förderung der Feuerwehr dient, keiner Besteuerung. Darüber<br />
hinaus sind auch Spenden an Feuerwehrvereine bzw. an Hilfsorganisationen steuerlich absetzbar, so<br />
dass diejenigen, die auf diese Weise ehrenamtliches Engagement würdigen möchten, steuerlich unterstützt<br />
werden.<br />
b) Versicherungen von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren<br />
Das <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg hat für freiwillig <strong>und</strong> ehrenamtlich Tätige mit Wirkung vom 1. Januar 2006 Verträge<br />
über eine Lan<strong>des</strong>sammelunfallversicherung <strong>und</strong> eine Lan<strong>des</strong>sammelhaftpflichtversicherung abgeschlossen.<br />
Dadurch wird sowohl das bürgerschaftliche Engagement gewürdigt als auch dem Bedürfnis<br />
der Engagierten nach Sicherheit bei der Ausübung ihrer Tätigkeit entsprochen. Die Voraussetzungen<br />
für die Inanspruchnahme der Leistungen sind ausführlich in der Antwort der Lan<strong>des</strong>regierung auf<br />
die Große Anfrage 2 dargestellt, auf die hier verwiesen wird.<br />
Einige Versicherungen gewähren Mitgliedern <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>feuerwehrverban<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg e. V. Vergünstigungen,<br />
indem vergleichbare Konditionen wie für Beamte angeboten werden.<br />
Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lage für die unfallversicherungsrechtliche Beurteilung <strong>des</strong> Versicherungsschutzes für<br />
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr bildet das SGB VII. Danach ist zu unterscheiden, ob es sich um<br />
eine Tätigkeit in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis oder um eine ehrenamtliche Tätigkeit<br />
handelt.<br />
Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr sind ehrenamtlich tätig <strong>und</strong> gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII<br />
unfallversicherungsrechtlich geschützt. In Ermangelung eines arbeitsvertraglichen Rahmens gilt für die<br />
Beurteilung ehrenamtlich Tätiger die Maßgabe, dass es sich bei der zum Unfall führenden Tätigkeit um<br />
eine Verrichtung handelte, die den Aufgaben <strong>und</strong> Zwecken der Freiwilligen Feuerwehr dienen. Danach<br />
sind neben Einsätzen, Übungsdiensten, Aus- <strong>und</strong> Fortbildungsmaßnahmen auch repräsentative <strong>und</strong><br />
öffentliche Darstellungen, z. B. Feuerwehrfeste, in den Unfallversicherungsschutz eingeschlossen.<br />
58
5. Anerkennung <strong>des</strong> Ehrenamtes<br />
Ebenso sind die jeweiligen Anfahrtswege <strong>und</strong> Rückwege sowohl zum Feuerwehrgerätehaus als auch<br />
direkt zur Einsatzstelle unfallversicherungsrechtlich geschützt. 71<br />
5.2.5 Rahmenbedingungen für die Ausübung <strong>des</strong> Ehrenamtes <strong>im</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz<br />
Im Mittelpunkt der Bemühungen um eine stärkere gesellschaftliche Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeit<br />
sollte die Schaffung von Rahmenbedingungen für die Ausübung <strong>des</strong> Ehrenamtes stehen, die eine<br />
noch bessere Vereinbarkeit von Beruf, Ehrenamt <strong>und</strong> Familie ermöglicht. Dabei ist stärker als bisher in<br />
den Blick zu nehmen, dass ehrenamtliches Engagement die Unterstützung sowohl durch Familienangehörige<br />
als auch durch den Arbeitgeber erfordert. Die Verankerung einer „Kultur der Anerkennung“ in der<br />
Gesellschaft verlangt, den ehrenamtlichen Einsatz nicht nur als „kostenlose“ Leistung der ehrenamtlich<br />
Tätigen, sondern als wichtigen sozialen Beitrag für die Gesellschaft zu betrachten. Die Unterstützungsleistungen<br />
durch Arbeitgeber <strong>und</strong> Familienangehörige sind in diesem Sinne ebenfalls als wertvolle soziale<br />
Beiträge zu betrachten. Folgende Aspekte sind hierbei zu berücksichtigen:<br />
a) Schaffung familienfre<strong>und</strong>licher Ausbildungsbedingungen<br />
Für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren ist die Teilnahme an Lehrgängen der LSTE unverzichtbarer<br />
Bestandteil der Ausbildung <strong>und</strong> somit Voraussetzung für die Wahrnehmung von Einsatzaufgaben.<br />
Da viele Teilnehmerinnen <strong>und</strong> Teilnehmer insbesondere an Zugführer- <strong>und</strong> Gruppenführerausbildungen<br />
Kinder zu betreuen haben, soll geprüft werden, welche Maßnahmen seitens der LSTE getroffen<br />
werden können, um eine familienfre<strong>und</strong>liche Ausbildung zu gewährleisten, die es auch Eltern <strong>und</strong><br />
insbesondere den Müttern ermöglicht, an den Lehrgängen ohne Betreuungsprobleme teilzunehmen. In<br />
Betracht kommen hierbei die Zahlung einer „Betreuungspauschale“, sofern Aufwendungen für die Kinderbetreuung<br />
während der Ausbildung entstehen, oder die Schaffung einer Betreuungs- <strong>und</strong> Unterbringungsmöglichkeit<br />
für Kinder während der Ausbildungszeiten. Darüber hinaus wird eine Erhebung bei<br />
den Aufgabenträgern zur Frage durchgeführt, ob ein Bedarf für die Durchführung von Lehrgängen an<br />
der LSTE, an denen Teilnehmerinnen <strong>und</strong> Teilnehmer mit schulpflichtigen Kindern bis zum Alter von<br />
zwölf Jahren teilnehmen, während der Ferienzeiten <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg besteht. Die Ergebnisse sollen<br />
bei der Lehrgangsplanung der LSTE für das Jahr 2012 berücksichtigt werden.<br />
71 Für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren greift der gesetzliche Leistungskatalog <strong>des</strong> Siebten Buches Sozialgesetzbuch<br />
(SGB VII). Die Versicherungsleistungen <strong>im</strong> Einzelnen sind der Anlage 5.1 zu entnehmen.<br />
59
) Unterstützung durch Arbeitgeber bzw. Dienstherren<br />
5. Anerkennung <strong>des</strong> Ehrenamtes<br />
Ehrenamtlich <strong>im</strong> Bereich <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz tätige Arbeitnehmer bzw. verbeamtete<br />
Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter, die <strong>im</strong> Rahmen ihrer Einsätze oder durch Ausbildungsmaßnahmen<br />
<strong>und</strong> Übungen besondere Fähigkeiten erworben haben, bringen diese Voraussetzungen auch in ihre<br />
berufliche Tätigkeit ein. Sie sind für Arbeitgeber <strong>und</strong> Dienstherren u. a. auch für den Einsatz als <strong>Brand</strong>schutzbeauftragte<br />
oder Ersthelfer interessant. Bei <strong>Brand</strong>ereignissen bzw. Störfällen stehen sie ohne<br />
zeitlichen Verzug für erforderliche Abwehrmaßnahmen zur Verfügung. Mit ihrer bei Einsätzen bewährten<br />
sozialen Kompetenz <strong>und</strong> der Fähigkeit, schnell in ständig neuen Situationen zu agieren, können sie<br />
eine wesentliche Stütze in der Belegschaft von Unternehmen darstellen. Diesen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong><br />
Mitarbeitern sollte daher besondere Wertschätzung entgegen gebracht <strong>und</strong> deren berufliche Entwicklung<br />
durch geeignete Maßnahmen gefördert werden.<br />
Arbeitgeber genießen durch die Beschäftigung dieser ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter<br />
vielfältige Vorteile. Diese überwiegen <strong>im</strong> Vergleich zu möglichen Nachteilen, die sich ggf. aus den<br />
Freistellungserfordernissen z. B. bei Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren für den Arbeitsablauf<br />
ergeben können.<br />
Arbeitgeber, die sich <strong>im</strong> Hinblick auf die Förderung <strong>des</strong> Ehrenamtes durch großes Engagement auszeichnen,<br />
verfügen häufig auch über besondere Erfahrungen <strong>im</strong> Umgang mit dem Ehrenamt. Sie stellen<br />
ehrenamtlich tätige Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter für Einsätze, Lehrgänge <strong>und</strong> Übungen frei bzw.<br />
unterstützen ehrenamtliches Engagement in vielfältiger Weise durch eigene Initiativen. Diese wertvollen<br />
Beiträge von Arbeitgebern <strong>und</strong> Unternehmen zur Ehrenamtsförderung sollten künftig stärker gewürdigt<br />
werden. Darüber hinaus sollten die Erfahrungen der Arbeitgeber auch weiteren Interessierten vermittelt<br />
werden. In diesem Zusammenhang sollen bestehende Gesprächsforen der Arbeitgeber <strong>und</strong> der Arbeitgeberverbände<br />
genutzt werden, um einen Austausch zu diesem Themenkreis zu ermöglichen, für das<br />
ehrenamtliche Engagement zu werben <strong>und</strong> ggf. auftretende Fragestellungen zu beantworten.<br />
In diesem Kontext sind auch die Bemühungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>feuerwehrverban<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg e. V. zu<br />
betrachten, auf eine intensivere Zusammenarbeit mit der Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Potsdam hinzuwirken.<br />
Jährlich verlassen viele Jugendliche <strong>und</strong> junge Erwachsene das <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg, um einen Ausbildungsplatz<br />
in anderen Bun<strong>des</strong>ländern zu finden. Sie stehen damit für eine Mitwirkung in den Jugendfeuerwehren<br />
bzw. in den Freiwilligen Feuerwehren nicht zur Verfügung. Um diesem Trend entgegen zu<br />
wirken, haben die Lan<strong>des</strong>jugendfeuerwehr <strong>Brand</strong>enburg <strong>und</strong> die Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Potsdam<br />
eine entsprechende Vereinbarung zur Unterstützung von Mitgliedern der Jugendfeuerwehren bei<br />
Bewerbungsverfahren vereinbart.<br />
60
c) ehrenamtliche Tätigkeit erwerbsloser Personen<br />
5. Anerkennung <strong>des</strong> Ehrenamtes<br />
Es sind Rahmenbedingungen erforderlich, unter denen Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren bzw.<br />
in den Hilfsorganisationen tätige Personen, die nicht bei einem Arbeitgeber bzw. selbständig beschäftigt<br />
sind, ihre ehrenamtliche Tätigkeit ausüben können, ohne dass ihnen daraus Nachteile entstehen.<br />
Die Verordnung über die ehrenamtliche Betätigung von Arbeitslosen72 , beinhaltet die rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen<br />
für deren Ausübung <strong>des</strong> Ehrenamtes. Neben der Begriffsbest<strong>im</strong>mung „ehrenamtliche Betätigung“<br />
in § 1 der Verordnung wird zudem geregelt, dass der Ersatz von Auslagen, die dem ehrenamtlich Tätigen<br />
durch Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen, gr<strong>und</strong>sätzlich die Unentgeltlichkeit der<br />
Betätigung nicht berührt. Darüber hinaus ergibt sich aus § 2 der Verordnung ein Vorrang der beruflichen<br />
Eingliederung <strong>des</strong> Arbeitslosen vor der Ausübung einer ehrenamtlichen Betätigung. Im Rahmen der<br />
regelmäßigen Abst<strong>im</strong>mungen mit den Arbeitsagenturen werden auch Fragestellungen erörtert, die sich<br />
aus diesem „Eingliederungsvorrang“ ergeben können. Dadurch wird ein einheitliches Vorgehen hinsichtlich<br />
der Vereinbarkeit von ehrenamtlicher Betätigung <strong>und</strong> beruflicher Eingliederung ermöglicht.<br />
Die Lan<strong>des</strong>regierung wird prüfen, ob nicht erwerbstätigen Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren<br />
oder der Hilfsorganisationen bei einer Teilnahme an Lehrgängen der Lan<strong>des</strong>schule <strong>und</strong> Technischen<br />
Einrichtung für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz zum Ausgleich von Aufwendungen eine Entschädigungspauschale<br />
gewährt werden sollte. Eine solche Pauschale könnte zugleich einen Anreiz für die<br />
Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen <strong>im</strong> Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit darstellen.<br />
5.3 Anerkennung <strong>des</strong> ehrenamtlichen Engagements <strong>im</strong> System der integrierten<br />
Hilfeleistung bis zum Jahr 2020<br />
Die Entwicklung einer Kultur der Anerkennung unterliegt dem gesellschaftlichen Wandel. Ideelle <strong>und</strong><br />
materielle Anerkennungsformen müssen daher regelmäßig hinsichtlich ihrer Wirksamkeit <strong>und</strong> Akzeptanz<br />
überprüft werden.<br />
72 Verordnung über die ehrenamtliche Betätigung von Arbeitslosen vom 24. Mai 2002, zuletzt geändert durch Artikel 12 <strong>des</strong><br />
Gesetzes vom 19. November 2004 (BGBl. I S. 2902).<br />
61
6. Lan<strong>des</strong>schule <strong>und</strong> Technische Einrichtung für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz (LSTE)<br />
6. Lan<strong>des</strong>schule <strong>und</strong> Technische Einrichtung für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastro-<br />
phenschutz (LSTE)<br />
Nach dem Beschluss <strong>des</strong> <strong>Land</strong>tags soll die LSTE entsprechend den Anforderungen der kommunalen<br />
Träger <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> ausbilden <strong>und</strong> ausreichend Führungskräfte <strong>und</strong> Helfer für<br />
Spezialaufgaben qualifizieren. Hierbei soll die Lan<strong>des</strong>regierung prüfen, wie das Angebot der LSTE bedarfsgerecht<br />
gestaltet <strong>und</strong> Wartezeiten für stark nachgefragte Lehrgangsarten reduziert werden können.<br />
6.1 Allgemeine Ausgangslage<br />
Die Lan<strong>des</strong>schule <strong>und</strong> Technische Einrichtung für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg<br />
(LSTE) ist aufgr<strong>und</strong> der Aufgabenzuweisungen (Lan<strong>des</strong>schule in Eisenhüttenstadt, Technische<br />
Einrichtung in Borkheide, Katastrophenschutzlager in Beeskow) ein wesentlicher Bestandteil <strong>des</strong> integrierten<br />
Gefahrenabwehrsystems <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg (Kompetenzzentrum). 73<br />
6.2 Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />
Die gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen für die Zuständigkeiten <strong>im</strong> Rahmen der Aus- <strong>und</strong> Fortbildung bilden § 24<br />
Abs. 7, § 37 in Verbindung mit § 44 Abs. 3 BbgBKG sowie §§ 11 Abs. 1, 13 Abs. 4 <strong>und</strong> 29 Abs. 3<br />
ZSKG.<br />
Demnach sind für die Aus- <strong>und</strong> Fortbildung der hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen <strong>und</strong> die Gr<strong>und</strong>ausbildung<br />
der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen die amtsfreien Gemeinden, die Ämter <strong>und</strong> die<br />
kreisfreien Städte zuständig. Die weitergehende Aus- <strong>und</strong> Fortbildung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen<br />
ist Aufgabe der <strong>Land</strong>kreise <strong>und</strong> kreisfreien Städte.<br />
Die Aus- <strong>und</strong> Fortbildung von Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehren sowie die Sonderausbildung<br />
ist Aufgabe <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>. Des Weiteren hat das <strong>Land</strong> auch für die Ausbildung von Führungs<strong>und</strong><br />
Spezialkräften <strong>des</strong> kreisübergreifenden <strong>Katastrophenschutzes</strong> zu sorgen. Zur Erfüllung vorgenannter<br />
Aufgaben hat das <strong>Land</strong> gemäß § 5 Nr. 3 BbgBKG notwendige zentrale Ausbildungsstätten einzurichten<br />
<strong>und</strong> zu unterhalten. Zur weiteren Unterstützung bzw. Zuordnung der Lehrgangsarten sind die FwDV<br />
73 Vgl. hierzu Konzept der Lan<strong>des</strong>regierung in LT-Drucksache 4/4151.<br />
62
6. Lan<strong>des</strong>schule <strong>und</strong> Technische Einrichtung für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz (LSTE)<br />
2 sowie der R<strong>und</strong>erlass MI vom 28.01.2000 (Aufgaben der LSTE) heranzuziehen. Gemäß § 2 ZSKG in<br />
Verbindung mit den o. g. Normen <strong>des</strong> ZSKG hat die LSTE darüber hinaus wesentliche Bestandteile der<br />
ergänzenden Zivilschutzausbildung in Bun<strong>des</strong>auftragsverwaltung durchzuführen. Auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />
dieser rechtlichen Zuständigkeiten wurden die einzelnen Lehrgänge in der Anlage 6.1 aufgelistet bzw.<br />
zugeordnet.<br />
6.3 Entwicklung der Lan<strong>des</strong>schule<br />
Durch folgende Baumaßnahmen wurde der Standort der Lan<strong>des</strong>schule in den Jahren 2001 bis 2009<br />
wie folgt entwickelt:<br />
Jahr Maßnahmen Haushaltsmittel<br />
(Euro)<br />
2001 Übungsturm 0,5 Millionen<br />
2004 Bettenhaus 2,3 Millionen<br />
2005 Büro- <strong>und</strong> Werkstattgebäude,<br />
Kraftfahrzeughalle mit<br />
Wasch- <strong>und</strong> Pflegebereich,<br />
4,9 Millionen<br />
Atemschutzzentrum<br />
2008 Lehrgebäude 2 <strong>und</strong> Sportanlage 2,2 Millionen<br />
2008 Autobahnteilstück 0,05 Millionen<br />
2009 Baubeginn Übungshalle 2,7 Millionen<br />
2010 <strong>Brand</strong>übungshaus INTERREG IV A 2,6 Millionen<br />
gesamt: 12,65 Millionen<br />
Folgende Baumaßnahmen sind über das Jahr 2010 hinaus vorgesehen:<br />
Jahr Maßnahmen Haushaltsmittel<br />
(Euro)<br />
2011 Modernisierung Lehrleitstelle ca. 0,9 Millionen<br />
Die Kapazität der Lan<strong>des</strong>schule beträgt als Ergebnis der erweiterten Unterkunftsgebäude 110 Teilnehmer<br />
gleichzeitig. Während <strong>im</strong> Jahr 2001 2.779 Teilnehmer registriert wurden, betrug die Zahl der Lehrgangsteilnehmer<br />
<strong>im</strong> Jahr 2009 3.811 Personen. 74<br />
Die Anzahl der Schülertage konnte in diesem Zeitraum um 6.237 auf 23.537 gesteigert werden. 75<br />
74 Dies entspricht einer Erhöhung um 37,1 %.<br />
75 Damit konnten die Schülertage <strong>im</strong> Betrachtungszeitraum 2001 bis 2009 um 36 % gesteigert werden.<br />
63
6. Lan<strong>des</strong>schule <strong>und</strong> Technische Einrichtung für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz (LSTE)<br />
4000<br />
3500<br />
3000<br />
2500<br />
2000<br />
1500<br />
1000<br />
500<br />
0<br />
25000<br />
20000<br />
15000<br />
10000<br />
5000<br />
0<br />
2001<br />
2001<br />
Lehrgangsteilnehmer<br />
2009<br />
Schülertage<br />
2009<br />
Lehrgangsteilnehmer<br />
Schülertage<br />
Im Lehrplan 2010 sind insgesamt 176 Lehrgänge ausgewiesen, die sich wie folgt unterteilen:<br />
I II III<br />
54 % 40 % 6 %<br />
Lan<strong>des</strong>aufgaben<br />
kommunale Aufgaben Bun<strong>des</strong>aufgaben<br />
(vgl. Anlage 6.1 Nr. 3a, 4, 5 <strong>und</strong> (vgl. Anlage 6.1 Nr. 1b, 3b <strong>und</strong> (vgl. Anlage 6.1 Nr. 5)<br />
6)<br />
7)<br />
I = kostenfrei (Lan<strong>des</strong>aufgabe)<br />
II = gegen Kostenerstattung<br />
- jährliche direkte Einnahmen von ca. 400.000 Euro<br />
- Zuweisungen gem. § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 BbgFAG<br />
III = gegen Kostenerstattung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />
- jährliche Einnahmen von ca. 250.000 Euro<br />
64
6. Lan<strong>des</strong>schule <strong>und</strong> Technische Einrichtung für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz (LSTE)<br />
6.4 Ausbildung von Spitzensportlern<br />
Seit dem Jahr 2007 werden an der LSTE zehn Spitzensportler über die Dauer von bis zu fünf Jahren<br />
zum <strong>Brand</strong>meister an der LSTE ausgebildet. Hierfür stehen bei Kapitel 03 750 zusätzlich bis zu 15 Stellen<br />
zur Verfügung. Bereits vier dieser Spitzensportler konnten die vorgesehene Laufbahnprüfung erfolgreich<br />
absolvieren.<br />
Diese Ausbildungsform besitzt <strong>im</strong> Bun<strong>des</strong>maßstab ein Alleinstellungsmerkmal. Durch den Gewinn einer<br />
olympischen Silbermedaille <strong>im</strong> Jahr 2008 wurde eine entsprechende Außenwirkung dieser Ausbildungsform<br />
erreicht.<br />
6.5 LSTE als zentrale Ausbildungsstätte<br />
6.5.1 Lehrgangskapazität der Lan<strong>des</strong>schule<br />
Bei der Bemessung der Lehrgangskapazität der Schule <strong>und</strong> Aufstellung der jährlichen Lehrgangspläne<br />
sind folgende Kriterien zu berücksichtigen <strong>und</strong> in Zusammenhang zu setzen:<br />
- vorhandene Bettenkapazität (110 Betten)<br />
- Lehrsaalkapazität (9 Lehrsäle/Kabinette)<br />
- Anzahl Ausbildungsfahrzeuge (54)<br />
- Anzahl Lehrer/Ausbilder (18 + 1 Fachgebietsleiter Fahrzeuge, Werkstätten, Ausbildungsobjekte).<br />
Sofern eine entsprechende Korrelation besteht, kann ein fünf- / sechszügiger Lehrgangsbetrieb bei 47<br />
Lehrgangswochen p. a. abgesichert werden.<br />
65
6. Lan<strong>des</strong>schule <strong>und</strong> Technische Einrichtung für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz (LSTE)<br />
6.5.2 Verhältnis zwischen Lehrgängen für Angehörige Freiwilliger Feuerwehren (FF) <strong>und</strong><br />
für Berufsfeuerwehren / Wachen mit hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen (B)<br />
Der Lehrbetrieb an der Lan<strong>des</strong>schule muss die Bedarfe der Freiwilligen Feuerwehren <strong>und</strong> der hauptamtlichen<br />
Feuerwehren berücksichtigen. Die Ausbildung <strong>im</strong> B-Bereich betrifft die Aus- <strong>und</strong> Fortbildung<br />
von Angehörigen der Berufsfeuerwehren, hauptamtlichen Kräfte der ständig besetzten Wachen der<br />
Freiwilligen Feuerwehren, <strong>des</strong> feuerwehrtechnischen Personals der <strong>Brand</strong>schutzdienststellen der <strong>Land</strong>kreise<br />
<strong>und</strong> der Träger <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>schutzes sowie der Werkfeuerwehren, nachfolgend als hauptberufliche<br />
Feuerwehrangehörige bezeichnet. So wurden bei 47 zur Ausbildung verfügbaren Kalenderwochen in<br />
2010 derzeit 118 Lehrgänge in den Wochen (60%) für die Ausbildung von Angehörigen der Freiwilligen<br />
Feuerwehren <strong>und</strong> 76 Lehrgänge in den Wochen (40%) für hauptberufliche Feuerwehrangehörige geplant.<br />
Der erhöhte Bedarf für die B-Ausbildung (zwei versetzt laufende Gr<strong>und</strong>lehrgänge) ergibt sich aufgr<strong>und</strong><br />
der Personalbedarfe der Berufsfeuerwehren, der mit hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen ständig<br />
besetzten Wachen, der Werkfeuerwehren (insbesondere Flughafenfeuerwehr FBS GmbH) <strong>und</strong> die Koordinierung<br />
der Ausbildung von derzeit neun auszubildenden Spitzensportlern<br />
6.5.3 Ausgestaltung der ABC-Ausbildung<br />
Auf dem Gebiet <strong>des</strong> ABC-Schutzes werden an der LSTE folgende Lehrgänge angeboten:<br />
a) ABC-Erk<strong>und</strong>ungskraftwagen<br />
b) ABC-Dekontamination<br />
c) ABC-Einsatz<br />
d) Führen <strong>im</strong> ABC-Einsatz.<br />
Die Lehrgangsarten a) <strong>und</strong> b) werden <strong>im</strong> Auftrag <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> gemäß neuem Zivilschutzkonzept gegen<br />
Kostenerstattung durchgeführt. Die Lehrgänge c) <strong>und</strong> d) wurden bisher in Zuständigkeit <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />
durchgeführt. Gemäß der FwDV 2, Abschnitt 3.5 wird der Lehrgang „ABC-Einsatz“ nach lan<strong>des</strong>rechtlichen<br />
Regelungen auf Kreisebene oder an Lan<strong>des</strong>feuerwehrschulen durchgeführt. Für das <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg<br />
findet der R<strong>und</strong>erlass <strong>des</strong> Ministeriums <strong>des</strong> Innern vom 28. Januar 2000 über die Aufgaben<br />
der Lan<strong>des</strong>schule Anwendung. Demnach obliegt der Lan<strong>des</strong>schule die Durchführung der Ausbildung<br />
66
6. Lan<strong>des</strong>schule <strong>und</strong> Technische Einrichtung für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz (LSTE)<br />
auf dem Gebiet <strong>des</strong> Strahlenschutzes <strong>und</strong> der Gefahrgutbekämpfung. 76 Beide Lehrgänge wurden <strong>im</strong><br />
Jahr 2004 der FwDV 2 angepasst <strong>und</strong> in den Lehrgang „ABC-Einsatz“ überführt. Dieser Regelung lag<br />
zugr<strong>und</strong>e, dass die ABC-Ausbildung materialintensiv ist <strong>und</strong> einen hohen personellen Aufwand<br />
(Schlüssel: 3 Ausbilder für 16 Lehrgangsteilnehmer) erfordert, den die kommunalen Aufgabenträger in<br />
der Regel nicht erbringen können. Neben methodisch-didaktischen Fähigkeiten müssen die Ausbilder<br />
naturwissenschaftlich-technische Kenntnisse (Schwerpunkt: Physik <strong>und</strong> Chemie) besitzen.<br />
Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> hat die Expertengruppe festgestellt, dass es sachgerecht ist, die Lehrgänge<br />
„ABC-Einsatz“ <strong>und</strong> „Führen <strong>im</strong> ABC-Einsatz“ weiterhin als „Sonderausbildung“ bzw. „Führungsausbildung“<br />
gemäß § 24 Absatz 7 BbgBKG in der Zuständigkeit <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> durchzuführen. Dies entspricht<br />
der Fachmeinung der Kreisbrandmeister <strong>und</strong> Leiter der Berufsfeuerwehren <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg.<br />
Zusätzlich unterstützt die LSTE solche durch die <strong>Land</strong>kreise <strong>und</strong> kreisfreien Städte organisierten Ausbildungsmaßnahmen<br />
<strong>im</strong> Bereich <strong>des</strong> ABC-Schutzes durch die Bereitstellung von Lehrpersonal oder<br />
Technik.<br />
6.5.4 Zusätzliche Rahmenbedingungen für den Lehrbetrieb<br />
Ungeachtet einer fachgerechten Bedarfsermittlung <strong>und</strong> der ordnungsgemäßen Zuteilung der Lehrgangsplätze<br />
nach Lehrgangsarten kann eine vollständige Auslastung der Lan<strong>des</strong>schule nicht erreicht<br />
werden. Die Auslastung liegt jährlich <strong>im</strong> Durchschnitt bei 91 bis 93 Prozent, wobei in den Wintermonaten<br />
(November bis März) eine höhere Auslastung als vergleichbar in den Sommermonaten festzustellen<br />
ist. Ursächlich dafür ist eine Freistellungspraxis der Lehrgangsteilnehmer durch Arbeitsgeber, besonders<br />
in der Forst- <strong>und</strong> <strong>Land</strong>wirtschaft sowie <strong>im</strong> Baugewerbe. Im Ergebnis verfallen die Lehrgangsplätze<br />
ersatzlos.<br />
Durch die Expertengruppe wurde auch die Möglichkeit der Verlagerung von Lehrgängen auf Wochenenden<br />
erörtert. Im Ergebnis der Diskussion wird diese Option aus didaktischen, finanziellen <strong>und</strong> organisatorischen<br />
Gründen nicht favorisiert. Dies begründet sich wie folgt:<br />
- Ein 14-tägiger Lehrgang müsste auf vier bis fünf Wochenenden aufgeteilt werden. Die Wahrscheinlichkeit,<br />
dass Lehrgangsteilnehmer über diesen Zeitraum abkömmlich sind, ist gering, sodass<br />
ein erfolgreicher Lehrgangsabschluss infrage gestellt ist.<br />
- Die Bereitschaft, sich über die an Wochenenden stattfindenden kreislichen Ausbildungen (Ausbildung<br />
der Maschinisten, Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger sowie Truppmann- <strong>und</strong> -<br />
führerausbildung) an die Lan<strong>des</strong>schule am Standort Eisenhüttenstadt zu begeben, ist gering,<br />
76 Abschnitte 2.1.e <strong>und</strong> 2.2.b der FwDV 2.<br />
67
6. Lan<strong>des</strong>schule <strong>und</strong> Technische Einrichtung für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz (LSTE)<br />
zumal die Samstage durch mittelständische Unternehmen <strong>und</strong> Handwerksbetriebe zunehmend<br />
zu Arbeitstagen best<strong>im</strong>mt werden.<br />
- Aus lehrmethodischer Sicht ist diese Form der Wissensermittlung unzweckmäßig. Es erhöht<br />
sich der zeitliche Aufwand für Wiederholungen <strong>und</strong> fachlich zusammenhängenden Themenkomplexe<br />
müssen geteilt werden. Des Weiteren müssen Lehrkräfte, die am Wochenende lehren,<br />
an Wochentagen freigestellt werden <strong>und</strong> stehen für den Regel-Lehrbetrieb nicht zur Verfügung.<br />
- Hinzu kommt ein erhöhter finanzieller Aufwand, z. B. für Reisekosten, Wochenend- <strong>und</strong> Feiertagszuschläge<br />
<strong>und</strong> andere Sachkosten (wie Verpflegung, Reinigungskosten …).<br />
Gleichwohl gilt es zu überprüfen, ob <strong>und</strong> in welchem Umfang Wochenenden <strong>und</strong> Ferienzeiten in die<br />
Durchführung von Lehrgängen einbezogen werden könnten. Vereinzelt finden schon jetzt Lehrgänge an<br />
der LSTE an Wochenenden statt, z. B. Lehrgänge der Lan<strong>des</strong>jugendfeuerwehr.<br />
6.6 Rahmenbedingungen für den Lehrbetrieb bis zum Jahr 2014<br />
Die Expertengruppe stellt fest, dass auf Gr<strong>und</strong> der Haushaltssituation <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> eine weitere extensive<br />
Erhöhung der Lehrkapazitäten nicht erreichbar ist. Nachfolgende Lösungsansätze sind darauf gerichtet,<br />
mit den vorhandenen Kapazitäten eine bedarfsgerechte <strong>und</strong> bedarfsorientierte Ausbildung<br />
durchzuführen.<br />
a) Aufgr<strong>und</strong> der guten Bedarfsabdeckung in der B-Ausbildung (hauptamtliche Feuerwehrangehörige) in<br />
den Jahren 2007 bis 2010 kann der Gr<strong>und</strong>lehrgang B 1 ab dem Lehrgangsplan 2011 von zwei Lehrgängen<br />
p. a. auf einen Lehrgang reduziert werden. Somit können jährlich jeweils ein B 1-Lehrgang,<br />
ein B 3-Lehrgang (Gruppenführer) <strong>und</strong> ein B 4-Lehrgang (gehobener feuerwehrtechnischer Dienst)<br />
angeboten werden.<br />
Gegebenenfalls kann ab dem Jahr 2012 die B 4-Ausbildung zweijährig angeboten werden. Die Bedarfsabfrage<br />
für das Jahr 2011 ergab, dass mit diesem Angebot der Bedarf für die hauptamtliche<br />
Feuerwehrangehörigen vollständig abgedeckt wird. Die freiwerdenden Kapazitäten können für die<br />
verstärkte Führungs- <strong>und</strong> Sonderausbildung der Angehörigen Freiwilliger Feuerwehren genutzt werden.<br />
68
6. Lan<strong>des</strong>schule <strong>und</strong> Technische Einrichtung für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz (LSTE)<br />
Folgende Lehrgänge sind jährlich durchzuführen: 77<br />
- Führungsausbildung der Freiwilligen Feuerwehr78 - Leitstellendisponenten<br />
- Gerätewart<br />
- Atemschutzgerätewart<br />
- Technische Hilfeleistung auf dem Gelände der Bahn<br />
- Fahrsicherheitstraining für Moderatoren<br />
- Lehrgänge ABC-Ausbildung79 - Lehrgänge Katastrophenschutzausbildung80 - Drehleitermaschinisten<br />
- Seminar Vorbeugender <strong>Brand</strong>schutz<br />
- Notfall-Atemschutz<br />
- Technische Hilfeleistung Gr<strong>und</strong>tätigkeiten.<br />
b) Folgende Lehrgänge sollten zweijährig angeboten werden:<br />
- Gerätewart Chemikalienschutzanzug<br />
- Gerätewart Messgeräte<br />
- Ölunfall 1 <strong>und</strong> 2 (<strong>und</strong> zwar <strong>im</strong> Wechsel)<br />
- Technische Hilfeleistung „Fahren auf dem Gewässer“<br />
- RW-Maschinisten<br />
- Gerätewagen-Gefahrgut<br />
- Notfall CSA-Träger<br />
- Technische Hilfeleistung Wald.<br />
c) Zur Umsetzung eines fünf-/ sechszügigen Lehrbetriebs sind dauerhaft 20 Lehrer/ Ausbilder <strong>im</strong> feuerwehrtechnischen<br />
Dienst erforderlich. Mit der <strong>im</strong> Jahr 2010 vorgesehenen Einstellung von zwei<br />
Lehrkräften würde die Anzahl von 19 Fachlehrern/ Ausbildern erreicht.<br />
Dem altersbedingten Ausscheiden von Lehrkräften ist auf Gr<strong>und</strong>lage eines entsprechenden Personalentwicklungskonzeptes<br />
zu begegnen.<br />
d) Für die Heißausbildung <strong>und</strong> Wärmegewöhnung sowohl mit herkömmlichen Festbrennstoffen als<br />
auch mittels gasbefeuerter <strong>Brand</strong>s<strong>im</strong>ulationstechnik kann ab dem Jahr 2012 ein modernes <strong>Brand</strong>übungshaus<br />
genutzt werden. 81 Hierdurch wird der Forderung Rechnung getragen, dass die Darstel-<br />
77 Eine Auflistung der Lehrgänge der LSTE ist der Anlage 6.1 zu entnehmen.<br />
78 Vgl. Ziff. 3.a. der Anlage 6.1.<br />
79 Vgl. Ziff. 5 der Anlage 6.1.<br />
80 Vgl. Ziff. 6 der Anlage 6.1.<br />
81 Siehe hierzu auch Ziff. 6.3.<br />
69
6. Lan<strong>des</strong>schule <strong>und</strong> Technische Einrichtung für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz (LSTE)<br />
lung von Bränden realitätsnah <strong>und</strong> sicher möglich sein <strong>und</strong> mit den Anforderungen an die <strong>im</strong>missionsschutzrechtliche<br />
Sicherheit <strong>im</strong> Einklang stehen muss.<br />
e) Um den Lehrkörper teilweise zu entlasten <strong>und</strong> seine Aus- <strong>und</strong> Fortbildung zu ermöglichen, ist bei<br />
Fachthemen externe Fachexpertise einzubeziehen. Dies betrifft z. B. der Einsatz von Gastdozenten<br />
für die Vermittlung von Fachthemen wie Menschenführung, Verwaltungsrecht, Naturwissenschaftliche<br />
Gr<strong>und</strong>lagen, Einsatznachsorge u. a..<br />
f) Durch den Lan<strong>des</strong>branddirektor ist mit den relevanten Bedarfsträgern jährlich eine Gr<strong>und</strong>satzbesprechung<br />
durchzuführen, in der der kurzfristige, mittelfristige <strong>und</strong> langfristige Aus- <strong>und</strong> Fortbildungsbedarf<br />
erörtert wird, um das Lehrgangsangebot der Lan<strong>des</strong>schule entsprechend auszurichten.<br />
g) Über die <strong>Land</strong>kreise <strong>und</strong> kreisfreien Städte ist eine qualifizierte objektive <strong>und</strong> personen- bzw. funktionsgeb<strong>und</strong>ene<br />
Bedarfsanmeldung zu erwirken. Jeder gemeldete Lehrgangsplatz muss personell<br />
hinterlegt sein. Die Vorplanung kurzfristig einsetzbarer Feuerwehrangehöriger zur Nachbesetzung<br />
vakanter Lehrgangsplätze wird empfohlen.<br />
6.7 Rahmenbedingungen für den Lehrbetrieb an der Lan<strong>des</strong>schule bis zum Jahr<br />
2020<br />
Das Durchschnittsalter der aktiven Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren <strong>und</strong> <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong><br />
wird deutlich steigen. Gleichzeitig wird ein Rückgang bei den Mitgliederzahlen in den entsprechenden<br />
Jugendorganisationen der Hilfsorganisationen <strong>und</strong> den Jugendfeuerwehren eintreten.<br />
Die gesellschaftlichen Einflussfaktoren, wie z. B. ständiger Wandel <strong>im</strong> Arbeitsleben, höhere Mobilität<br />
oder zunehmende Technisierung, stellen in Verbindung mit dem demografischen Wandel erhöhte Anforderungen<br />
an die Feuerwehrangehörigen <strong>und</strong> insbesondere an die künftigen Führungskräfte <strong>im</strong><br />
<strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz.<br />
Bezogen auf den Lehrbetrieb an der Lan<strong>des</strong>schule führen die Parameter „demografischer Wandel“,<br />
„Erhöhung <strong>des</strong> Durchschnittsalters der Einsatzkräfte“ <strong>und</strong> „rückläufige Mitgliederzahlen“ zu den Folgerungen:<br />
� Der Bedarf zur Ausbildung von Führungskräften bleibt hoch. Führungsfunktionen in den öffentlichen<br />
Feuerwehren müssen mehrfach besetzt <strong>und</strong> entsprechend ausgebildet werden. Hierbei<br />
kommt der Qualifizierung von Frauen besondere Bedeutung zu. 82<br />
82 Zur Erhöhung <strong>des</strong> Frauenanteils in Freiwilligen Feuerwehren <strong>und</strong> Einheiten <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> vgl. Ziff. 4.4.1.<br />
70
6. Lan<strong>des</strong>schule <strong>und</strong> Technische Einrichtung für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz (LSTE)<br />
� Die Lan<strong>des</strong>schule muss sich darauf einstellen, die erworbenen Qualifizierungen von Führungskräften<br />
zu erweitern/ vertiefen. Hierbei gewinnen altersgerechte Lern- <strong>und</strong> Ausbildungsbedingungen<br />
eine besondere Bedeutung. 83<br />
� Die Lan<strong>des</strong>schule muss sich darauf vorbereiten, das Lehrangebot auch für Personen mit Migrationshintergr<strong>und</strong><br />
zugänglich zu machen. 84<br />
� Die Fähigkeit der Lan<strong>des</strong>schule zur B-Ausbildung für hauptberufliche Feuerwehrangehörige<br />
muss erhalten bleiben.<br />
� Das Angebot der Lan<strong>des</strong>schule für Ausbildungsformen wird stärker den Praxisbedarfen folgen<br />
müssen. Hierzu können zählen: Einsatz von mobilen Ausbildungsteams<br />
Lehrgangsangebote an Wochenenden <strong>und</strong> in Ferienzeiten<br />
E-Learning-Module<br />
Kooperationen mit benachbarten Lan<strong>des</strong>schulen <strong>und</strong> entsprechenden Einrichtungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>.<br />
83 Zur Einbeziehung älterer Menschen vgl. Ziff. 4.4.2.<br />
84 Zur Einbeziehung von Ausländerinnen <strong>und</strong> Ausländer sowie Menschen mit Migrationshintergr<strong>und</strong> <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg<br />
vgl. auch Ziff. 4.4.3.<br />
71
7. Technische Hilfeleistung<br />
7. Technische Hilfeleistung<br />
Der <strong>Land</strong>tag bittet die Lan<strong>des</strong>regierung zu prüfen, wie für die Träger <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong><br />
eine Erstattung der Kosten für nicht originäre Aufgaben nach dem <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutzgesetz<br />
gesichert werden kann, in denen die öffentlichen Feuerwehren Aufgaben<br />
der Straßenbaulastträger oder der Ordnungsbehörden wahrnehmen.<br />
7.1 Ausgangslage<br />
Im Rahmen der Anhörung <strong>des</strong> Innenausschusses vom 15. April 2010 „zu den Voraussetzungen<br />
<strong>und</strong> Rahmenbedingungen für einen leistungsstarken <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz <strong>im</strong> <strong>Land</strong><br />
<strong>Brand</strong>enburg, insbesondere zur Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren“ wurde <strong>im</strong> Zusammenhang<br />
mit der technischen Hilfeleistung vor allem auf die Beseitigung von Ölspuren abgestellt.<br />
Darüber hinaus wurden auch die Tragehilfen für den Rettungsdienst durch die Feuerwehren,<br />
das Ausleuchten von Hubschrauberlandeplätzen sowie sonstige technische Hilfeleistungen<br />
genannt.<br />
7.1.1 Beseitigung von Verunreinigungen auf öffentlichen Straßen<br />
Verunreinigungen sind solche, die nach § 17 Abs. 1 BbgStrG <strong>und</strong> § 7 Abs. 3 FStrG über das<br />
übliche Maß einer Straßenverunreinigung hinausgehen sowie diejenigen, die nach § 32 Abs. 1<br />
StVO den Verkehr gefährden oder erschweren können. Verunreinigungen können insbesondere<br />
durch Austreten von Kraftstoffen, Bremsflüssigkeiten, Kühlerflüssigkeiten, Motorenölen, Hydraulikölen<br />
<strong>und</strong> ähnlichen Flüssigkeiten bei Schäden an Kraftfahrzeugen, insbesondere nach Verkehrsunfällen,<br />
sowie durch Verlust fester Stoffe oder Güter auf öffentlichen Straßen entstehen.<br />
Die Beseitigung von Ölspuren gilt als besondere Belastung für die Freiwilligen Feuerwehren.<br />
Neben der Einsatzbelastung für die Feuerwehrangehörigen <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen Belastung<br />
der betroffenen Arbeitgeber sind mit den Einsätzen zur Beseitigung von Verunreinigungen<br />
von öffentlichen Straßen <strong>im</strong> Einzelfall auch hohe Kosten verb<strong>und</strong>en. Insoweit ist darzustellen,<br />
- wie eine Entlastung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren <strong>und</strong> damit auch der<br />
72
7. Technische Hilfeleistung<br />
jeweiligen Arbeitgeber erreicht werden kann,<br />
- wie die Kosten solcher Einsätze für den örtlichen Aufgabenträger gesenkt werden können.<br />
Für die öffentlichen Feuerwehren erweist es sich darüber hinaus regelmäßig als Problem, dass<br />
außerhalb der üblichen Dienstzeiten keine zuständige Stelle erreichbar ist, die den Einsatz ab<br />
einem best<strong>im</strong>mten Zeitpunkt (hier: Reinigung <strong>und</strong> Freigabe <strong>des</strong> Verkehrswegs) übern<strong>im</strong>mt bzw.<br />
abn<strong>im</strong>mt.<br />
7.1.2 Zuständigkeit<br />
a) Technische Hilfeleistung<br />
Die gesetzliche Zuständigkeit für den <strong>Brand</strong>schutz <strong>und</strong> die örtliche Hilfeleistung obliegt nach § 3<br />
Abs. 2 BbgBKG den amtsfreien Gemeinden, den Ämtern <strong>und</strong> den kreisfreien Städten. Die Aufgaben<br />
<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>schutzes <strong>und</strong> der technischen Hilfeleistung nach § 3 BbgBKG werden <strong>im</strong> <strong>Land</strong><br />
<strong>Brand</strong>enburg zu 98 Prozent durch Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren wahrgenommen. Die<br />
Aufgaben <strong>und</strong> die Einsatzbelastung der Feuerwehren unterlagen in den letzten Jahren einem<br />
starken Wandel. Der Anteil am Einsatzaufkommen für die technische Hilfeleistung übersteigt die<br />
Anzahl der Einsätze für den abwehrenden <strong>Brand</strong>schutz bei weitem. Ohne Berücksichtigung der<br />
erfassten Fehlalarme entfielen <strong>im</strong> Jahr 2009 nahezu 75 Prozent <strong>des</strong> Einsatzaufkommens <strong>im</strong> <strong>Land</strong><br />
<strong>Brand</strong>enburg auf Einsätze der technischen Hilfeleistung. Hierunter fällt nicht nur die technische<br />
Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen oder die Beseitigung von Verunreinigungen von öffentlichen<br />
Straßen, sondern u. a. auch bei Hochwasserlagen, Beseitigung von Sturmschäden, Amtshilfe für<br />
die Polizei (Türöffnung) oder den Rettungsdienst (Tragehilfe) wie auch bei Wasserhavarien in<br />
Gebäuden <strong>und</strong> Fahrzeugen.<br />
Der Begriff der Hilfeleistung wird in § 1 Abs. 1 Nr. 2 BbgBKG legaldefiniert, wonach es sich um<br />
die Gewährleistung vorbeugender <strong>und</strong> abwehrender Maßnahmen bei Gefahren in Not- <strong>und</strong> Unglücksfällen<br />
handelt. Ein Unglücksfall <strong>im</strong> Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 BbgBKG ist ein plötzlich eintreten<strong>des</strong><br />
Ereignis, das erhebliche Gefahr für ein Individualrechtsgut mit sich bringt oder zu bringen<br />
droht. Eine Ölspur auf einer öffentlichen Straße wird nach allgemeiner Ansicht in der Rechsprechung<br />
der Verwaltungsgerichte als Unglücksfall bewertet.<br />
73
7. Technische Hilfeleistung<br />
Auch wenn die Einsätze zur Ölspurbeseitigung statistisch nur einen geringen Anteil der technischen<br />
Hilfeleistung ausmachen, wird diese Einsatzart von den Freiwilligen Feuerwehren als ein<br />
wesentliches Problem betrachtet.<br />
Insoweit stellt sich die Frage, ob es sich bei der Beseitigung von Ölspuren um eine Aufgabe handelt,<br />
für die eine Zuständigkeit der Feuerwehren besteht. Davon geht jedenfalls das OVG Nordrhein-Westfalen<br />
aus. 85 Auch wenn das Urteil <strong>des</strong> OVG Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2007<br />
keine verbindliche Wirkung für das <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg entfaltet, ist zu berücksichtigen, dass die<br />
Rechtslage in <strong>Brand</strong>enburg mit der damaligen Rechtslage in Nordrhein-Westfalen vergleichbar<br />
war, die dem OVG zur Entscheidung vorlag. Insoweit bleibt eine Auseinandersetzung mit diesem<br />
Urteil unerlässlich. Zu klären ist daher zunächst die Frage, wem gr<strong>und</strong>sätzlich die Pflicht zur Beseitigung<br />
der Verunreinigungen von öffentlichen Straßen auferlegt werden kann. Denn die öffentlichen<br />
Feuerwehren werden nur in Erfüllung der für sie geltenden gesetzlichen Best<strong>im</strong>mungen<br />
nach dem BbgBKG, auf behördliche Anordnung oder auf Antrag tätig.<br />
b) Straßenbaulast <strong>und</strong> die Pflicht zur Beseitigung von Verunreinigungen der Straße<br />
Bei einer über das übliche Maß hinaus gehenden Verunreinigung einer Straße ist nach § 17 Abs.<br />
1 Satz 1 BbgStrG <strong>und</strong> § 7 Abs. 3 FStrG zunächst der Verursacher für die Beseitigung der Verunreinigung<br />
verantwortlich. Kommt der Verursacher dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Straßenbaulastträger<br />
die Verunreinigung auf Kosten <strong>des</strong> Verursachers beseitigen (§ 17 Abs. 1 Satz 1<br />
BbgStrG).<br />
Die dargestellte Kostenproblematik besteht somit nur in den Fällen, in denen der Verursacher<br />
nicht ermittelbar ist. Unabhängig davon bedarf es der Feststellung, welchem Zuständigkeitsbereich<br />
die Beseitigung der Verunreinigungen von öffentlichen Straßen unterfällt.<br />
Die gr<strong>und</strong>sätzliche Pflicht <strong>des</strong> Straßenbaulastträgers zur Herstellung eines den regelmäßigen<br />
Verkehrsbedürfnissen entsprechenden Zustan<strong>des</strong> ergibt sich aus § 9 Abs.1 BbgStrG. Der Straßenbaulastträger<br />
ist zur Beseitigung von Gefahren auf Straßen verpflichtet, § 9 Abs. 1 BbgStrG.<br />
Hinsichtlich der Pflicht zur Unterhaltung der Straße durch den Straßenbaulastträger sind Straßenbaulast<br />
<strong>und</strong> Verkehrssicherungspflicht weitgehend kongruent. Die Straßenbaulast beinhaltet<br />
die Pflicht, für die Verkehrssicherheit der öffentlichen Straße zu sorgen <strong>und</strong> Sicherungsmaßnahmen<br />
durch den Straßenbaulastträger zu treffen. Der Träger der Straßenverkehrssicherungspflicht<br />
ist der Träger der Straßenbaulast. Die Trägerschaft für die Straßenbaulast ist in § 9a BbgStrG<br />
85 OVG NRW, Urteil vom 16. Februar 2007, Az. 9 A 4239/04.<br />
74
7. Technische Hilfeleistung<br />
festgelegt. Für Bun<strong>des</strong>straßen <strong>und</strong> Bun<strong>des</strong>autobahnen ist § 1 FStrG heranzuziehen. Weitere<br />
Regelungen zur Straßenreinigung finden sich unter § 49a BbgStrG. Hierbei ist zu beachten, dass<br />
die ordnungsmäßige Pflicht zur Straßenreinigung der verkehrsmäßigen Reinigungspflicht vorgeht.<br />
Die ordnungsmäßige Reinigung umfasst insbesondere die Beseitigung aller ges<strong>und</strong>heitsschädlichen,<br />
belästigenden oder mit den allgemeinen Vorstellungen von Sauberkeit <strong>und</strong> Ordnung nicht<br />
zu vereinbarenden Verunreinigungen, ferner <strong>im</strong> gesetzlichen Rahmen (Absätze 2 <strong>und</strong> 3) das<br />
Schneeräumen <strong>und</strong> das Bestreuen bei Glätte. Die öffentliche Aufgabe obliegt gr<strong>und</strong>sätzlich der<br />
Gemeinde, die von dieser nach Maßgabe der Absätze 5 bis 7 auf die Eigentümer übertragen<br />
werden kann.<br />
Die von den Gemeinden wahrzunehmende, ordnungsmäßige Reinigung deckt sich hinsichtlich<br />
der Verkehrssicherung mit der verkehrsmäßigen Reinigungspflicht. Sie geht innerhalb der geschlossenen<br />
Ortslagen noch darüber hinaus, indem sie Aspekte der öffentlichen Sicherheit <strong>und</strong><br />
Ordnung einbezieht. Die ordnungsmäßige Reinigungspflicht der Gemeinden schließt daher die<br />
verkehrsmäßige Reinigungspflicht der Straßenbaulastträger ein.<br />
Insoweit ist die Gemeinde innerorts gemäß § 49a BbgStrG für die Reinigung <strong>und</strong> damit für die<br />
Beseitigung einer Ölspur zuständig, unabhängig davon wem die Straßenbaulast auferlegt ist.<br />
Außerorts ist der Lan<strong>des</strong>betrieb Straßenwesen innerhalb der Dienstzeit <strong>und</strong> Rufbereitschaft für<br />
die Havariebeseitigung auf Bun<strong>des</strong>- <strong>und</strong> Lan<strong>des</strong>straßen zuständig.<br />
Streitig ist die Frage, wer für die Beseitigung einer außerorts entstehenden Ölspur zuständig ist,<br />
die außerhalb der Dienstzeit <strong>und</strong> <strong>des</strong> Rufbereitschaftsdienstes <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>betriebes auftritt. Die<br />
Mitarbeiter <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>betriebes sind derzeit werktags von 06:30 Uhr bis 15:45 Uhr (freitags bis<br />
12:45 Uhr) <strong>im</strong> Dienst. Der Rufbereitschaftsdienst wird <strong>im</strong> Anschluss bis 22:00 Uhr aufrecht erhalten.<br />
Am Wochenende besteht der Rufbereitschaftsdienst von 06:30 Uhr bis 22:00 Uhr.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich behält der Lan<strong>des</strong>betrieb auch danach seine Zuständigkeit <strong>im</strong> Rahmen der Straßenbaulast.<br />
Da eine Ölspur jedoch wie bereits dargelegt als Unglücksfall einzustufen ist, tritt die<br />
Pflicht der Feuerwehr zur technischen Hilfeleistung <strong>und</strong> damit zur Beseitigung der Ölspur neben<br />
die Pflicht <strong>des</strong> Straßenbaulastträgers.<br />
Das OVG Nordrhein-Westfalen geht davon aus, dass die von der Ölspur ausgehende Gefahr erst<br />
mit der vollständigen Reinigung der Straße beseitigt ist. Somit umfasst diese Aufgabe neben dem<br />
Abstreuen der Ölspur auch das anschließende Aufnehmen <strong>und</strong> ordnungsgemäße Entsorgen <strong>des</strong><br />
Bindemittels.<br />
Aus der Sicht der Freiwilligen Feuerwehren stellt sich die Frage, ob das Aufnehmen der Bindemittel<br />
<strong>und</strong> die anschließend erforderliche Reinigung <strong>und</strong> Freigabe der Straße tatsächlich deren Auf-<br />
75
7. Technische Hilfeleistung<br />
gabe ist. Die öffentlichen Feuerwehren sind fachlich <strong>und</strong> tatsächlich nicht in der Lage, die Straße<br />
entsprechend den technischen Regeln <strong>des</strong> DWA-Regelwerks86 zu reinigen. Die weitergehenden<br />
Maßnahmen zur Gewährleistung <strong>des</strong> fließenden Verkehrs <strong>und</strong> zur Verkehrssicherheit (Verkehrssicherungspflicht)<br />
sind gr<strong>und</strong>sätzlich durch die Straßenbaubehörden oder Straßenverkehrsbehörden<br />
in Abst<strong>im</strong>mung mit der Polizei zu treffen. Insoweit ist die Freigabe der Straße gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
eine Aufgabe <strong>des</strong> Straßenbaulastträgers.<br />
7.2 Entwicklung der Technischen Hilfeleistung bis zum Jahr 2014<br />
7.2.1 Zuständigkeit <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> für die Lan<strong>des</strong>- <strong>und</strong> Bun<strong>des</strong>straßen<br />
Gemäß § 44 StVO ist die Polizei bei Gefahr <strong>im</strong> Verzuge zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder<br />
Ordnung <strong>des</strong> Straßenverkehrs an Stelle der an sich zuständigen Behörden zuständig. Sie leitet<br />
Verkehrssicherungsmaßnahmen ein <strong>und</strong> unterrichtet die örtlich zuständige Feuerwehr, die in<br />
Wahrnehmung eigener originärer Zuständigkeit für den örtlichen <strong>Brand</strong>schutz <strong>und</strong> die örtliche<br />
Hilfeleistung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 BbgBKG zur Gefahrenabwehr erste Reinigungsarbeiten<br />
durchführt.<br />
Als problematisch erweist es sich, wenn außerhalb der Arbeitszeit der Straßenmeisterei die sichernden<br />
Polizeivollzugsbeamten zu einem Folgeeinsatz gerufen werden <strong>und</strong> die Angehörigen<br />
der Freiwilligen Feuerwehr am Unfallort verbleiben. Damit müsste die Feuerwehr nach Abschluss<br />
ihrer Tätigkeiten den Streckenabschnitt für den Verkehr freigeben.<br />
Insoweit ist das Urteil <strong>des</strong> OVG Münster <strong>im</strong> Hinblick auf den Umfang der Pflicht zur Technischen<br />
Hilfeleistung kritisch zu betrachten. Alle über die unmittelbare Gefahrenabwehr hinausgehenden<br />
Maßnahmen (z. B. Freigabe von Verkehrsflächen) sind Aufgabe <strong>des</strong> Straßenbaulastträgers. Die<br />
Zuständigkeit der Straßenbauverwaltung für die Freigabe der Strecke ergibt sich zum einen aus<br />
der Verkehrssicherungspflicht <strong>des</strong> Straßenbaulastträgers (vgl. § 10 Abs. 2 BbgStrG) <strong>und</strong> für die<br />
Bun<strong>des</strong>fernstraßen (<strong>und</strong> damit <strong>im</strong> Rahmen der Zuständigkeit <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>betriebes) aus § 4<br />
FStrG.<br />
Hier ist festzustellen, dass mit der Durchführung erster Reinigungsarbeiten bzw. der Gefahrenabwehr<br />
die Verantwortung für einen verkehrssicheren Zustand der Straße nicht auf die öffentli-<br />
86 Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser <strong>und</strong> Abfall e. V., Merkblatt DWA-M 715.<br />
76
7. Technische Hilfeleistung<br />
chen Feuerwehren übergeht. Diese Zuständigkeit bleibt auch nach der Durchführung der Arbeiten<br />
be<strong>im</strong> Straßenbaulastträger oder bei der nach § 44 StVO zuständigen Polizei.<br />
Es ist geübte Praxis, dass bei Verunreinigungen von öffentlichen Straßen in der Leitstelle die<br />
Erstinformation eingeht. Die Leitstelle informiert dann die Straßenmeisterei bzw. innerorts die<br />
zuständige Feuerwehr. Die erste Sicherung der Schadstelle erfolgt <strong>im</strong> Regelfall auch durch die<br />
Polizei, bis die Mitarbeiter der Straßenbauverwaltung die Sicherung bzw. die Beseitigung übernehmen.<br />
Die Mitarbeiter der Straßenbauverwaltung fahren zu der genannten Stelle <strong>und</strong> erhalten<br />
somit einen Eindruck von dem Ausmaß der Verunreinigungen. Danach wird die weitere Verfahrensweise<br />
mit dem Straßenmeister abgest<strong>im</strong>mt.<br />
Die Straßenmeistereien <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>betriebes sind selbst nicht hinreichend ausgestattet, um die<br />
Beseitigung von größeren Verunreinigungen der öffentlichen Straßen (längeren Ölspuren, Bankettverunreinigungen<br />
etc.) sowie der Aufnahme <strong>und</strong> der eventuellen Lagerung <strong>und</strong> Entsorgung<br />
<strong>des</strong> kontaminierten Materials gemäß den geltenden gesetzlichen Best<strong>im</strong>mungen durchzuführen.<br />
In der Regel werden daher Firmen mit der Beseitigung der Havarien beauftragt. Diese „Havariefirmen“<br />
müssen Fachbetriebe nach dem Wasserhaushaltsgesetz sowie zertifizierter Entsorgungsbetrieb<br />
nach § 52 <strong>des</strong> Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft <strong>und</strong> Sicherung der<br />
umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (KrW-AbfG) sein.<br />
Von den Mitarbeitern der Straßenbauverwaltung werden die über Abrufverträge geb<strong>und</strong>enen<br />
Firmen (Ölspurbeseitigung, Reinigung Entwässerungsanlagen) verständigt. Die Beauftragung der<br />
Fachfirmen erfolgt in den Bereitschaftszeiten ausschließlich durch die jeweilige Straßenmeisterei.<br />
Außerhalb der Rufbereitschaft kann seitens <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>betriebes keine „Havariebeseitigung“<br />
erfolgen bzw. veranlasst werden.<br />
Die von den Fachfirmen zu erbringende Leistung besteht in der Wiederherstellung der gefahrlosen<br />
Nutzbarkeit der Fahrbahn <strong>und</strong> Bankette sowie in der Aufnahme (evtl. Lagerung) <strong>und</strong> Entsorgung<br />
<strong>des</strong> kontaminierten Materials gemäß den geltenden gesetzlichen Best<strong>im</strong>mungen. Des Weiteren<br />
beinhaltet die Leistung die Vorhaltung <strong>und</strong> Bereitstellung der erforderlichen Technik <strong>und</strong><br />
<strong>des</strong> Fachpersonals zur sofortigen Beseitigung der Verunreinigung <strong>im</strong> Bereich der Bun<strong>des</strong>- <strong>und</strong><br />
Lan<strong>des</strong>straßen der Straßenmeistereien.<br />
Die Absicherung <strong>des</strong> zu reinigenden Bereiches wird nach dem Eintreffen der für die Reinigung<br />
geb<strong>und</strong>enen Fachfirma vor Ort festgelegt <strong>und</strong> bis zur Wiederherstellung der vollen Verkehrssicherheit<br />
verantwortlich übernommen. Die anschließende Freigabe der Straße hat gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
durch den Straßenbaulastträger zu erfolgen.<br />
Im Rahmen der Zuständigkeit <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> für die Straßenbaulast auf Lan<strong>des</strong>- <strong>und</strong> Bun<strong>des</strong>straßen<br />
könnte ein Lösungsansatz darin bestehen, dass die jeweiligen polizeilichen Leitstellen bzw.<br />
77
7. Technische Hilfeleistung<br />
Regionalleitstellen den durch die Straßenbauverwaltung vertraglich geb<strong>und</strong>enen Dritten unmittelbar<br />
beauftragen können. Nach Einleitung vorläufiger Maßnahmen zur Verkehrssicherung durch<br />
die Polizei <strong>und</strong> der Durchführung erster Reinigungsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr durch die<br />
Feuerwehr könnte der Einsatz mit Eintreffen der vertraglich geb<strong>und</strong>enen Fachfirma weitgehend<br />
übergeben werden. Die weitere Absicherung der Einsatzstelle ist anhand der örtlichen Gegebenheiten<br />
festzulegen. Die Abnahme der Leistungen <strong>und</strong> die Freigabe der Straße erfolgt dann durch<br />
den Straßenbaulastträger. Im Zuge eines Erlasses wäre die Kostentragung durch den Lan<strong>des</strong>betrieb<br />
Straßenwesen für die Reinigung der Straße durch das beauftragte Unternehmen festzulegen.<br />
Für die Freigabe der Straße müsste vom Lan<strong>des</strong>betrieb eine Rufbereitschaft r<strong>und</strong> um die<br />
Uhr sichergestellt werden. Diese Rufbereitschaft wäre durch eine sogenannte „Leiterbereitschaft“<br />
erreichbar, wie sie bereits auf den Bun<strong>des</strong>autobahnen praktiziert wird. Um die daraus resultierenden<br />
Mehrkosten für das <strong>Land</strong> zu senken, wäre zu prüfen, inwieweit die regelmäßigen Rufbereitschaftszeiten<br />
reduziert werden können. Eine solche Lösung wäre zumin<strong>des</strong>t für diejenigen<br />
Straßen möglich, bei denen die Straßenbaulast in der Verantwortung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> liegt. Diese<br />
Verfahrensweise sollte durch einen gemeinsamen R<strong>und</strong>erlass zwischen dem Ministerium <strong>des</strong><br />
Innern <strong>und</strong> dem Ministerium für Infrastruktur <strong>und</strong> <strong>Land</strong>wirtschaft geregelt werden.<br />
Für die übrigen Straßen (innerorts oder Kreisstraßen) bedarf es entsprechender Vereinbarungen<br />
zwischen den <strong>Land</strong>kreisen als Straßenbaulastträger für die Kreisstraßen <strong>und</strong> den örtlichen Aufgabenträgern.<br />
Auch hier dürfte die Beauftragung von Fremdfirmen die wirtschaftlichste Lösung<br />
darstellen.<br />
Als problematisch könnte sich in diesem Zusammenhang die Wettbewerbssituation entsprechender<br />
Firmen <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg erweisen. Im Zuge von Ausschreibungen durch den Lan<strong>des</strong>betrieb<br />
Straßenwesen konnten für das gesamte <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg lediglich drei hinreichend qualifizierte<br />
Fachbetriebe ermittelt werden.<br />
7.2.2 Änderung <strong>des</strong> BbgBKG<br />
Eine alternative Möglichkeit bestünde in einer Änderung <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutzgesetzes.<br />
In NRW wurde das „Gesetz über den Feuerschutz <strong>und</strong> die Hilfeleistung (FSHG)“ in der Folge <strong>des</strong> Urteils<br />
<strong>des</strong> OVG Nordrhein-Westfalen so geändert, dass die Regelung zum Kostenersatz um einen Satz ergänzt<br />
wurde. In § 41 Abs. 2 Satz 2 FSHG heißt es nunmehr: „Besteht neben der Pflicht der Feuerwehr<br />
zur Hilfeleistung die Pflicht einer anderen Behörde oder Einrichtung zur Schadensverhütung <strong>und</strong> Scha-<br />
78
7. Technische Hilfeleistung<br />
densbekämpfung, so sind der Gemeinde die Kosten für den Feuerwehreinsatz vom Rechtsträger der<br />
anderen Behörde oder Einrichtung zu erstatten, sofern ein Kostenersatz nach Satz 1 nicht möglich ist“.<br />
Auch wenn eine entsprechende Evaluation zu den Auswirkungen der Gesetzesänderung in NRW bisher<br />
nicht erfolgt ist, lassen erste Erfahrungen darauf schließen, dass es mit der Änderung zu keiner Entlastung<br />
der öffentlichen Feuerwehren gekommen ist, soweit es den Einsatzaufwand betrifft. Es besteht<br />
jedoch die Möglichkeit, die Kosten der Einsätze an die zuständigen Straßenbaulastträger zu adressieren.<br />
Die Anzahl der betreffenden Fälle sei jedoch als gering einzustufen.<br />
Für das <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg lässt sich feststellen, dass die Einsätze zur Beseitigung von Verunreinigungen,<br />
die außerorts <strong>und</strong> außerhalb der Dienst- <strong>und</strong> Bereitschaftszeiten der Straßenbaulastträger stattfinden<br />
<strong>und</strong> bei denen der Verursacher nicht ermittelbar ist, eher zu vernachlässigen sind.<br />
Insofern darf der Wert einer Gesetzesänderung in Frage gestellt werden. Zumal eine solche Änderung<br />
selbst <strong>im</strong> kommunalen Bereich keine uneingeschränkte Zust<strong>im</strong>mung erfahren würde. So wird aus Sicht<br />
der <strong>Land</strong>kreise angeführt, dass dadurch lediglich eine Umverteilung der Kosten von den amtsfreien<br />
Gemeinden <strong>und</strong> Ämtern zu den <strong>Land</strong>kreisen erfolgt, was über die Kreisumlage ohnehin wieder ausgeglichen<br />
würde. Eine Kostenerleichterung ergäbe sich daher nur für die Lan<strong>des</strong>- <strong>und</strong> Bun<strong>des</strong>straßen.<br />
Diesbezüglich ist das Einsatzaufkommen jedoch als gering einzuschätzen.<br />
Als weitere Alternative könnte sich eine gesetzliche Regelung anbieten, wie sie in Hessen <strong>und</strong> Rheinland-Pfalz<br />
besteht. Dort ist zwar auch die gr<strong>und</strong>sätzliche Zuständigkeit der örtlichen Aufgabenträger zur<br />
Gewährleistung vorbeugender <strong>und</strong> abwehrender Maßnahmen gegen <strong>Brand</strong>gefahren (<strong>Brand</strong>schutz) <strong>und</strong><br />
gegen andere Gefahren (allgemeine Hilfe) gegeben. Allerdings wird der Anwendungsbereich dahingehend<br />
eingeschränkt, dass diese Regelung keine Anwendung findet, soweit vorbeugende <strong>und</strong> abwehrende<br />
Maßnahmen aufgr<strong>und</strong> anderer Rechtsvorschriften gewährleistet sind. Damit wird eine vorrangige<br />
Verpflichtung derer begründet, in deren Aufgabenzuständigkeit die Hilfeleistung erfolgt. Die öffentlichen<br />
Feuerwehren kommen nur subsidiär zum Einsatz. Bei den Einsätzen handelt es sich damit um Amtshilfe<br />
aufgr<strong>und</strong> der Eilzuständigkeit der öffentlichen Feuerwehr. In der Folge besteht eine Verpflichtung <strong>des</strong><br />
zuständigen Aufgabenträgers zur Kostentragung.<br />
Eine originäre Aufgabe der öffentlichen Feuerwehren, wie sie vom OVG Münster angenommen wird,<br />
besteht dann nicht mehr.<br />
79
7.3 Sachstand <strong>und</strong> Entwicklung - Tragehilfen für den Rettungsdienst<br />
7. Technische Hilfeleistung<br />
Im Rahmen der Anhörung <strong>des</strong> Innenausschusses vom 15. April 2010 „zu den Voraussetzungen <strong>und</strong><br />
Rahmenbedingungen für einen leistungsstarken <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg,<br />
insbesondere zur Einsatzfähigkeit der freiwilligen Feuerwehren“ wurde ebenfalls die Tragehilfe für den<br />
Rettungsdienst <strong>im</strong> Rahmen der technischen Hilfeleistung problematisiert. Zu unterscheiden ist vor allem<br />
zwischen Tragehilfen zur Notfallrettung <strong>und</strong> solchen, in denen lediglich der Krankentransport zur medizinischen<br />
Behandlung ermöglicht werden soll.<br />
Die Durchführung von Tragehilfen der Feuerwehren für den Rettungsdienst erfolgt in der Regel <strong>im</strong><br />
Rahmen der Hilfeleistungspflicht nach § 3 Abs. 3 BbgBKG.<br />
Nach § 3 Abs. 3 BbgBKG sind die Ämter, amtsfreien Gemeinden <strong>und</strong> kreisfreien Städte verpflichtet, mit<br />
ihren öffentlichen Feuerwehren auf Ersuchen <strong>des</strong> Rettungsdienstes Hilfe zu leisten, sofern ihr Einsatz<br />
nicht <strong>im</strong> eigenen Zuständigkeitsbereich dringend erforderlich ist.<br />
In Abgrenzung hierzu erfolgen Maßnahmen der technischen Hilfeleistung durch die Feuerwehr nach § 1<br />
Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 BbgBKG als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung, wenn eine Gefahr<br />
aufgr<strong>und</strong> eines Not- <strong>und</strong> Unglücksfall vorliegt. Die Befreiung einer Person aus einem Not- oder Unglücksfall<br />
durch die Feuerwehr setzt gegenüber den Aufgaben <strong>des</strong> Rettungsdienstes nach § 2 <strong>des</strong><br />
<strong>Brand</strong>enburgischen Rettungsdienstgesetzes (BbgRettG) das Hinzutreten weiterer die Transportfähigkeit<br />
der Person behindernder äußerer Einflüsse, die über den Ges<strong>und</strong>heitszustand dieser Person hinausgehen<br />
<strong>und</strong> eine Gefahr begründen, voraus.<br />
Allein aus dem Umstand, dass der Rettungsdienst die Aufgabe <strong>des</strong> qualifizierten Krankentransportes<br />
nicht auszuüben vermag, weil das Personal <strong>des</strong> Rettungsdienstes nicht in der Lage ist, eine Person z.B.<br />
aufgr<strong>und</strong> ihrer Übergewichtigkeit zu tragen, kann nicht abgeleitet werden, dass eine Gefahr in einem<br />
Not- oder Unglücksfall nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 BbgBKG vorliegen würde. Soweit der Rettungsdienst zur<br />
Durchführung der ihm nach § 2 BbgRettG obliegenden Aufgaben einer Tragehilfe bedarf, könnte er sich<br />
ebenso eines privaten Dritten bedienen. Die Inanspruchnahme der öffentlichen Feuerwehr auf der<br />
Gr<strong>und</strong>lage von § 3 Abs. 3 BbgBKG ist in diesen Fällen daher nicht zwingend erforderlich.<br />
Soweit die Feuerwehren Tragehilfen auf der Gr<strong>und</strong>lage von § 3 Abs. 3 BbgBKG durchführen, können<br />
die Aufgabenträger nach § 44 Abs. 2 BbgBKG Ersatz der tatsächlich entstandenen Sach- <strong>und</strong> Personalkosten<br />
vom Träger <strong>des</strong> Rettungsdienstes verlangen.<br />
Im Ergebnis einer Abfrage der Lan<strong>des</strong>regierung wurde festgestellt, dass <strong>im</strong> ländlichen Raum nur ein<br />
sehr geringes Einsatzaufkommen durch Tragehilfen zu verzeichnen ist. Im Wesentlichen konzentrieren<br />
sich die Einsätze auf die Städte Potsdam <strong>und</strong> Cottbus. Dort lässt sich tatsächlich eine erhebliche An-<br />
80
7. Technische Hilfeleistung<br />
zahl der Einsätze feststellen, dieses Problem könnte dort jedoch aufgr<strong>und</strong> der gleichzeitigen Zuständigkeit<br />
für den Rettungsdienst innerhalb der Berufsfeuerwehren selbst gelöst werden.<br />
7.4 Technische Hilfeleistung/ Tragehilfen für den Rettungsdienst – Entwicklung bis<br />
zum Jahr 2020<br />
Von einer weiterführenden Darstellung der Sachverhalte wird abgesehen.<br />
7.5 Sonstige Fälle der Hilfeleistung<br />
Die öffentlichen Feuerwehren werden in einer Vielzahl von Sachverhalten für die Unterstützung anderer<br />
Aufgabenträger herangezogen. Insoweit sind beispielhaft „Türöffnungen für die Polizei“, die Beseitigung<br />
von Wasserhavarien, von Sturmschäden, von Eiszapfen oder die Schneeräumung von Dächern <strong>und</strong><br />
das Ausleuchten von Hubschrauberlandeplätzen für den Rettungsdienst aufgeführt.<br />
Im Hinblick auf die Zuständigkeit der öffentlichen Feuerwehren <strong>und</strong> vor allem für die Frage der Kostentragung<br />
ist maßgeblich darauf abzustellen, ob es sich um eine Hilfeleistung <strong>im</strong> Sinne von § 1 Abs. 1<br />
Nr. 2 BbgBKG <strong>und</strong> somit um die Gewährleistung vorbeugender <strong>und</strong> abwehrender Maßnahmen bei Gefahren<br />
in Not- <strong>und</strong> Unglücksfällen handelt. Insoweit wird auf die bereits dargestellte Definition <strong>des</strong> Unglücksfalls<br />
verwiesen, wonach es sich um ein plötzlich eintreten<strong>des</strong> Ereignis handeln muss, das eine<br />
erhebliche Gefahr für ein Individualrechtsgut mit sich bringt oder zu bringen droht. In den hier aufgeführten<br />
Beispielsfällen wird man ganz überwiegend zu dem Ergebnis kommen müssen, dass es sich nicht<br />
um Unglücksfälle <strong>im</strong> Sinne <strong>des</strong> Gesetzes handelt, mit der Folge, dass ein Einsatz der öffentlichen Feuerwehren<br />
nach den gesetzlichen Vorgaben <strong>des</strong> BbgBKG nicht erforderlich ist. Die erbrachten Leistungen<br />
könnten in gleichem Maße durch Dritte erbracht werden. Kommen öffentliche Feuerwehren dennoch<br />
zum Einsatz, erfolgt dieser Einsatz auf behördliche Anordnung oder auf Antrag, so dass damit<br />
auch eine Kostentragungspflicht <strong>des</strong> anordnenden bzw. <strong>des</strong> Antragstellers zu prüfen ist.<br />
81
8. Einführung <strong>des</strong> BOS-Digitalfunks<br />
8. Einführung <strong>des</strong> BOS-Digitalfunks<br />
Zur Einführung <strong>des</strong> Digitalfunks stellt der <strong>Land</strong>tag fest, dass die kommunalen Aufgabenträger einen<br />
verbindlichen Zeitplan benötigen, um eine einheitliche Einführung <strong>des</strong> Digitalfunks sichern zu können.<br />
Das Konzept soll daher einen mit den Kommunen abgest<strong>im</strong>mten Finanzierungs- <strong>und</strong> Zeitplan für die<br />
Einführung <strong>des</strong> Digitalfunks enthalten.<br />
8.1 Allgemeine Ausgangslage<br />
Die „Einführung <strong>des</strong> BOS-Digitalfunks“ bei allen Behörden <strong>und</strong> Organisationen mit Sicherheitsaufgaben<br />
betrifft die kommunalen Aufgabenträger in der Zuständigkeit für den <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz<br />
sowie für den Rettungsdienst.<br />
Seitens der Lan<strong>des</strong>regierung erfolgt seit dem Jahr 2004 eine Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände<br />
<strong>im</strong> Rahmen einer für den Digitalfunk eingerichteten Projektorganisation. In der ursprünglichen<br />
Zeitplanung sollte die bun<strong>des</strong>weite Einführung <strong>des</strong> Digitalfunks in den Jahren 2006 bis 2010 erfolgen.<br />
Dieses Ziel wurde aus verschiedenen Gründen, insbesondere wegen der kostengeleiteten Abkehr vom<br />
Modell eines bun<strong>des</strong>weiten Generalunternehmers für die Planung, den Aufbau <strong>und</strong> den Betrieb <strong>des</strong><br />
Funknetzes nicht erreicht. Hinzu kamen weitere Prozessverzögerungen auf Bun<strong>des</strong>ebene, die durch die<br />
Lan<strong>des</strong>regierung nicht zu vertreten sind.<br />
B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Länder gehen gegenwärtig von einem Projektabschluss bis zum Jahresende 2014 aus.<br />
Diese Zeitverzögerung auf Bun<strong>des</strong>ebene hat Auswirkungen auf <strong>Brand</strong>enburg. Der ursprünglich für das<br />
Jahr 2008 geplante Abschluss <strong>des</strong> Netzaufbaus in <strong>Brand</strong>enburg wird zum Ende <strong>des</strong> Jahres 2012 erfolgen<br />
können. Den kommunalen Aufgabenträgern soll das digitale Funknetz <strong>im</strong> zweiten Halbjahr 2013,<br />
nach einer erfolgreichen Testphase durch die Lan<strong>des</strong>-BOS, zur Nutzung zur Verfügung stehen.<br />
Wegen der technischen Komplexität <strong>und</strong> der zeitlichen Kollision be<strong>im</strong> Ressourcenbedarf <strong>des</strong> bun<strong>des</strong>weiten<br />
Netzaufbaus muss der Netzaufbau zwischen den Ländern abgest<strong>im</strong>mt <strong>und</strong> in einer vereinbarten<br />
Abfolge durchgeführt werden. Einzelwege würden weder zu einer Beschleunigung noch zum Ziel eines<br />
bun<strong>des</strong>weit flächendeckenden Funknetzes führen.<br />
Die staatlichen <strong>und</strong> kommunalen Aufgabenträger hätten einen schnelleren Aufbau <strong>des</strong> digitalen Funknetzes<br />
in <strong>Brand</strong>enburg erwartet. Die Lan<strong>des</strong>regierung hat die Zeitverzögerung gemeinsam mit den kom-<br />
82
8. Einführung <strong>des</strong> BOS-Digitalfunks<br />
munalen Aufgabenträgern genutzt, um Detailabst<strong>im</strong>mungen vorzunehmen, Funkgeräte zu testen <strong>und</strong><br />
Piloteinsätze mit der neuen Technik durchzuführen. 87<br />
Das <strong>Land</strong> hat zudem in den vergangenen Jahren seinen finanziellen Anteil für die Einführung <strong>des</strong> BOS-<br />
Digitalfunks bereitgestellt <strong>und</strong> mit dem Netzaufbau planmäßig begonnen.<br />
Im Lan<strong>des</strong>haushalt sind bis zum Jahr 2020 ca. 120 Mio. Euro für die Einrichtung <strong>und</strong> den Betrieb <strong>des</strong><br />
Digitalfunks eingeplant bzw. über Verpflichtungsermächtigungen abgesichert. Werden von diesem Betrag<br />
die Kosten der neuen Funkgeräte <strong>und</strong> der Umrüstung der Leitstellen der Lan<strong>des</strong>polizei abgezogen,<br />
ca. 20 Mio. Euro, wird deutlich, dass das <strong>Land</strong> ca. 100 Mio. Euro für das neue Funknetz aufwendet.<br />
Einen Betrag in Höhe von ca. 80 Mio. Euro wird der B<strong>und</strong> bis zum Jahr 2020 als Anteil am Netz <strong>im</strong> <strong>Land</strong><br />
<strong>Brand</strong>enburg übernehmen. Von diesen ca. 180 Mio. Euro sind etwa 140 Mio. Euro Investitionskosten.<br />
Die Lan<strong>des</strong>regierung hatte unter Berücksichtigung der angespannten kommunalen Haushaltslage frühzeitig<br />
entschieden, die Kommunen nicht an den Investitionskosten <strong>des</strong> Netzes zu beteiligen.<br />
Mit dieser Entscheidung leistet das <strong>Land</strong> einen erheblichen Finanzierungsbeitrag für Belange <strong>des</strong><br />
<strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong>. Der geldwerte Vorteil beträgt für die Kommunen ca. 30 Mio. Euro,<br />
wenn man eine an der voraussichtlichen Nutzung orientierte Kostenteilung <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg von<br />
ca. 60 Mio. Euro B<strong>und</strong>, ca. 50 Mio. Euro <strong>Land</strong> <strong>und</strong> ca. 30 Mio. Euro Kommunen ann<strong>im</strong>mt.<br />
Die Lan<strong>des</strong>regierung hatte sich ferner für eine Übernahme der Investitionskosten entschieden, weil die<br />
Anforderungen der kommunalen Aufgabenträger an das neue Funknetz nicht über den einsatztaktischen<br />
Anforderungen der Lan<strong>des</strong>polizei liegen <strong>und</strong> somit kein „zusätzlicher“ Investitionsaufwand für das<br />
<strong>Land</strong> entsteht.<br />
In der Gesamtbetrachtung galt es, für die kommunalen Aufgabenträger ein Finanzierungsangebot zu<br />
formulieren, das einen kommunalen Netzaufbau ausschloss. Ein paralleler Netzaufbau <strong>und</strong> –betrieb<br />
wäre <strong>im</strong> Hinblick auf die zu verwendenden öffentlichen Haushaltsmittel unwirtschaftlich gewesen.<br />
Diese Gr<strong>und</strong>satzentscheidung der Lan<strong>des</strong>regierung soll einen geordneten, freiwilligen <strong>und</strong> zügigen<br />
Übergang der kommunalen BOS in den Digitalfunk ermöglichen.<br />
Vor dem Hintergr<strong>und</strong> besteht für die Lan<strong>des</strong>regierung gegenwärtig kein Erfordernis, den Wechsel in den<br />
Digitalfunk für die kommunalen BOS durch Rechtsverordnung zu regeln.<br />
Der hier vorgestellte konzeptionelle Ansatz der Lan<strong>des</strong>regierung, der <strong>im</strong> dritten <strong>und</strong> vierten Quartal<br />
2010 mit den kommunalen Spitzenverbänden weiter ausgearbeitet wurde, basiert auf einem „Angebotsmodell“<br />
für eine Mitnutzung <strong>des</strong> neuen Funknetzes durch die kommunalen Aufgabenträger. Durch<br />
die vorliegenden Rahmendaten erhalten die Kommunen die erforderliche Entscheidungs- <strong>und</strong> Planungssicherheit.<br />
87 Z.B. Erprobungen während <strong>des</strong> Baumblütenfestes in Werder oder während der ILA 2008 <strong>und</strong> 2010.<br />
83
8. Einführung <strong>des</strong> BOS-Digitalfunks<br />
8.2 Rahmenbedingungen für die Einführung <strong>des</strong> BOS-Digitalfunks bis zum Jahr<br />
2014<br />
Unbeschadet der o. g. rechtlichen <strong>und</strong> tatsächlichen Hemmnisse bestand <strong>und</strong> besteht in der einsatztaktischen<br />
Bewertung eine ausgeprägte Akzeptanz der kommunalen Aufgabenträger zur Einführung <strong>des</strong><br />
Digitalfunks. Der Mehrwert der Einführung <strong>des</strong> BOS-Digitalfunks für die Tätigkeit der nichtpolizeilichen<br />
BOS <strong>und</strong> ihre zukünftige Entwicklung ist unbestritten. Einer lan<strong>des</strong>weiten Einführungsentscheidung der<br />
kommunalen Aufgabenträger standen bisher ein nicht bewertetes Risiko von kommunalen Mehrkosten<br />
<strong>und</strong> teilweise auch eine Unsicherheit zu anderen Rahmendaten gegenüber.<br />
Zu den wesentlichen Rahmendaten <strong>des</strong> Konzepts der Lan<strong>des</strong>regierung zur Einführung <strong>des</strong> BOS-<br />
Digitalfunks zählen Folgende:<br />
a) Die Lan<strong>des</strong>regierung beabsichtigt nicht, in die kommunale Selbstverwaltung einzugreifen. Die Mitnutzung<br />
<strong>des</strong> Funknetzes wird daher lediglich angeboten. Das Erfordernis einer zentralen Vorgabe<br />
besteht nicht, da eine weitgehend einheitliche Einführung <strong>des</strong> Digitalfunks bei den kommunalen<br />
Aufgabenträgern erreichbar erscheint.<br />
b) Nach aktuellem Planungsstand wird das <strong>Land</strong> voraussichtlich <strong>im</strong> zweiten Halbjahr 2013 den kommunalen<br />
Aufgabenträgern die Mitnutzung <strong>des</strong> lan<strong>des</strong>weiten Funknetzes anbieten.<br />
Bevor dieses Angebot erfolgen kann, muss das lan<strong>des</strong>weite Funknetz durch die Lan<strong>des</strong>polizei über<br />
einen längeren Zeitraum erfolgreich getestet <strong>und</strong> für BOS-Einsätze freigegeben sein. Das <strong>Land</strong> wird<br />
den kommunalen Aufgabenträgern nur ein nach BOS-Maßstäben ausreichend qualitätsgesichertes<br />
Funknetz zur Mitnutzung freigeben.<br />
c) Das Angebot <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> zur Mitnutzung <strong>des</strong> BOS-Digitalfunknetzes ist an die Anerkennung der<br />
finanziellen Rahmenvorgaben für die Mitnutzung geb<strong>und</strong>en:<br />
� Die Kommunen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg tragen zusammen ca. 20 Prozent der Betriebskosten<br />
<strong>des</strong> digitalen Funknetzes. Dies sind aktuell 850.000 Euro je Jahr mit einer jährlichen<br />
Steigerung von zwei Prozent.<br />
Um die Kommunen weitgehend von doppelten Betriebskosten (Analogfunk <strong>und</strong> Digitalfunk)<br />
während der Umstellungsphase zu entlasten, tritt die Kostenbeteiligungsverpflichtung der<br />
Kommunen erst sechs Monate nach Nutzungsbeginn ein.<br />
84
8. Einführung <strong>des</strong> BOS-Digitalfunks<br />
Sofern sich die Kommunen an den Betriebskosten <strong>des</strong> Digitalfunks beteiligen, erhalten sie<br />
auch Vorzugskonditionen für die Mitnutzung der für den Digitalfunk geschaffenen Infrastruktur,<br />
z. B. Funkstandorte für die Alarmierungssysteme ihrer Einsatzkräfte oder für die Breitbandversorgung<br />
<strong>im</strong> ländlichen Raum.<br />
� Die Kommunen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg tragen jeweils die Kosten der neuen digitalen<br />
Funkgeräte für die ihnen zugeordneten BOS.<br />
Um den Kommunen den finanziellen Einstieg in eine neue Funkgeräteausstattung zu erleichtern,<br />
wird die Lan<strong>des</strong>regierung den Kommunen eine Beteiligung an zwei Rahmenverträgen/<br />
Funkgeräteausschreibungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> optional anbieten. Dies erfolgt in Abgrenzung<br />
zu einer möglichen Eigenbeschaffung. Die Lan<strong>des</strong>regierung verfolgt damit das Ziel,<br />
die Zusammenarbeit der polizeilichen <strong>und</strong> nichtpolizeilichen BOS über eine einheitliche<br />
Funkgeräteausstattung weiter zu fördern.<br />
Die erste Ausschreibung wird voraussichtlich <strong>im</strong> Jahr 2011 erfolgen <strong>und</strong> einen Rahmenvertrag<br />
zur Lieferung von Funktechnik über vier Jahre zum Inhalt haben. Aus diesem Rahmenvertrag<br />
können die angemeldeten Fahrzeug- <strong>und</strong> Handfunkgeräte sowie stationäre<br />
Funkgeräte zum entsprechenden Zeitpunkt abgerufen werden.<br />
Die zweite Ausschreibung wird voraussichtlich <strong>im</strong> Jahr 2013 erfolgen <strong>und</strong> einen Rahmenvertrag<br />
zur Lieferung von Handfunkgeräten zum Inhalt haben. Aus diesem Rahmenvertrag<br />
können nur angemeldete Handfunkgeräte abgerufen werden.<br />
Mit dieser Vorgehensweise trägt das <strong>Land</strong> auch den Besonderheiten der Funkausstattung/<br />
Funktaktik der öffentlichen Feuerwehren Rechnung, deren analoge „2m-Band-<br />
Handfunkgeräte“ nicht einer unmittelbaren Umstellung auf den Digitalfunk bedürfen.<br />
Es erscheint aus einsatztaktischen <strong>und</strong> haushaltswirtschaftlichen Gründen sachgerecht,<br />
zunächst die Fahrzeugfunkgeräte auszuwechseln <strong>und</strong> die 2m-Band-Handfunkgeräte zurückzustellen.<br />
Für alle Kommunen, die sich an den Rahmenvertragsauschreibungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> beteiligen,<br />
sagt das <strong>Land</strong> eine Kostendeckelung von 950 Euro für ein Handfunkgerät mit Zubehör<br />
<strong>und</strong> von 1.500 Euro für ein Fahrzeugfunkgerät mit Einbau zu. Nach Auffassung der Lan<strong>des</strong>regierung,<br />
die sich auf aktuelle Vergabeergebnisse in anderen Ländern stützt, werden diese<br />
Kostendeckel nicht erreicht. Sofern <strong>im</strong> Ergebnis der Einzelbeschaffungen günstigere Gerätepreise<br />
erzielt werden, werden diese Preisermäßigungen an die Kommunen weiter gegeben.<br />
85
8. Einführung <strong>des</strong> BOS-Digitalfunks<br />
Die Rahmenverträge werden auch eine vom <strong>Land</strong> befürwortete Option enthalten, die Kosten<br />
der jeweiligen Funkgeräte gleichmäßig auf fünf Jahre zu verteilen. Die Lan<strong>des</strong>regierung<br />
verfolgt damit die Absicht, die Kommunen von den Investitionsspitzen zu entlasten.<br />
Hierdurch soll ein Anreiz geschaffen werden, um angesichts der angespannten kommunalen<br />
Haushaltslage die erforderliche Migration in den Digitalfunk möglichst einheitlich <strong>und</strong><br />
zeitnah zu vollziehen.<br />
� Die Kommunen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg tragen jeweils die Kosten <strong>des</strong> Anschlusses <strong>des</strong><br />
Einsatzleitsystems ihrer Regionalleitstelle an das Digitalfunknetz.<br />
Unter der Voraussetzung, dass zum Zeitpunkt <strong>des</strong> Anschlusses an das Digitalfunknetz alle<br />
Regionalleitstellen über ein gemeinsames Einsatzleitsystem verfügen, 88 sagt das <strong>Land</strong> für<br />
den Anschluss an das Digitalfunknetz einen Kostendeckel für die Investitionskosten zu. Die<br />
Träger der fünf Regionalleitstellen müssen daher mit einem Kostenanteil von bis zu<br />
300.000 Euro je Regionalleitstelle rechnen. Darüber hinaus gehende Investitionskosten<br />
würden vom <strong>Land</strong> getragen. Die Lan<strong>des</strong>regierung geht nach aktueller Marktanalyse davon<br />
aus, dass dieser Kostendeckel nicht erreicht wird <strong>und</strong> <strong>des</strong>halb kein geldwerter Vorteil für<br />
die Träger der Regionalleitstellen eintritt. Gleichwohl erhalten die Kommunen hiermit eine<br />
hinreichende Planungssicherheit.<br />
In Bezug auf die Kosten für den Anschluss der Regionalleitstellen an das Digitalfunknetz<br />
beabsichtigt das Ministerium <strong>des</strong> Innern, den kommunalen Betreibern Zuwendungen nach<br />
§ 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 BbgFAG zu gewähren.<br />
Neben den einmaligen Investitionskosten entstehen auch jährliche Betriebskosten für den<br />
Anschluss einer Regionalleitstelle an das Digitalfunknetz, insbesondere Leitungskosten für<br />
den Anbindungsweg. Unter der Voraussetzung, dass sich die Regionalleitstellen hierfür der<br />
Infrastruktur <strong>des</strong> Digitalfunknetzes bedienen, wird das <strong>Land</strong> hierfür eine Kostenpauschale<br />
von 125.000 Euro p. a. (fünf Regionalleitstellen je 25.000 Euro p. a.) anbieten. Diese Kosten<br />
unterliegen einer jährlichen Steigerung von zwei Prozent. Es steht den kommunalen<br />
Aufgabenträgern frei, die Anbindung ihrer Regionalleitstellen an das Digitalfunknetz auch<br />
über andere technische Modelle, z. B. öffentliche Mietleitungen, sicherzustellen.<br />
Das Angebot <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> zu der o. g. Kostenpauschale ist geeignet, die für die Kommunen<br />
derzeit kaum zu beurteilende Kostenrisiken gr<strong>und</strong>sätzlich zu beseitigen. Die Lan<strong>des</strong>regierung<br />
verfolgt damit die Absicht, den Kommunen mehr Planungssicherheit hinsichtlich finanzieller<br />
Risiken zu geben.<br />
88 Dieses einheitliche Ausstattungsziel wird von der Steuerungsgruppe „Regionalleitstellen“ mit Nachdruck verfolgt.<br />
86
8. Einführung <strong>des</strong> BOS-Digitalfunks<br />
d) Im Ergebnis der Betrachtung von Vergleichsdaten <strong>und</strong> Auswertungen für die polizeilichen analogen<br />
Funksysteme <strong>und</strong> der Beratung mehrerer Berechnungsmodelle, die nach Hinweisen der kommunalen<br />
Spitzenverbände weiter entwickelt wurden, kommt das <strong>Land</strong> zu dem Ergebnis, dass die Mitnutzung<br />
<strong>des</strong> digitalen Funknetzes durch die kommunalen Aufgabenträger <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>ene<br />
Umstieg auf digitale Funkgeräte über einen Betrachtungszeitraum von zehn Jahren <strong>und</strong> zu den vom<br />
<strong>Land</strong> angebotenen finanziellen Konditionen wirtschaftlicher <strong>im</strong> Vergleich zu einem Weiterbetrieb<br />
<strong>des</strong> analogen Funknetzes ist. Konkrete Kostendaten der kommunalen Aufgabenträger waren für die<br />
Expertengruppe allerdings nicht erreichbar.<br />
Für die Mitnutzung <strong>des</strong> BOS-Digitalfunks sollte die kommunale Haushaltsplanung für die Funkgeräte<br />
<strong>und</strong> Regionalleitstellen frühestens für das Haushaltsjahr 2013 <strong>und</strong> für den Betriebskostenanteil<br />
am Funknetz frühestens für das Haushaltsjahr 2014 Vorsorge treffen.<br />
e) Die Schulung der zukünftigen Digitalfunknutzer der kommunalen BOS soll über ein Multiplikatorensystem<br />
<strong>und</strong> durch eine internetbasierte Lernplattform erfolgen.<br />
Die Lan<strong>des</strong>schule <strong>und</strong> technische Einrichtung für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz (LSTE) wird die<br />
Ausbildung der Multiplikatoren fachlich absichern sowie die internetbasierte Lernplattform betreiben,<br />
§ 5 Nr. 3 BbgBKG. Zudem wird die LSTE die Lerninhalte der standardisierten Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Fachausbildungen<br />
frühzeitig an die Anforderungen <strong>des</strong> BOS-Digitalfunk anpassen.<br />
Seitens der LSTE erfolgen bereits alle erforderlichen Planungsleistungen für die Erledigung dieser<br />
Aufgabe. So soll z. B. <strong>im</strong> Jahr 2011 die 15 Jahre alte Lehrleitstelle baulich <strong>und</strong> technisch modernisiert<br />
sowie ein digitales Lehrfunknetz vor Ort in Betrieb genommen. 89<br />
f) Für eine geordnete Einführung <strong>des</strong> BOS-Digitalfunks bei den kommunalen Aufgabenträgern ist es<br />
von Belang, dass nach parlamentarischer Befassung mit diesem Konzept die erreichte Koordinierung<br />
<strong>und</strong> Abst<strong>im</strong>mung auf Fachebene fortgesetzt wird.<br />
Die Lan<strong>des</strong>regierung hat seit dem Jahr 2004 neben einer Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände<br />
an dem Projekt <strong>und</strong> der Einrichtung einer Beratergruppe „nichtpolizeiliche BOS“ innerhalb<br />
der Projektorganisation vielfältige Initiativen gestartet, um kommunale Sachkompetenz in die Aufgaben<br />
<strong>des</strong> Projekts einzubinden bzw. Informationen für die kommunalen Aufgabenträger bereitzustellen.<br />
89 Vgl. Ziffer 6.2 dieses Konzeptes.<br />
87
8. Einführung <strong>des</strong> BOS-Digitalfunks<br />
Gegenwärtig bietet das Ministerium <strong>des</strong> Innern den Kommunen an, durch Abordnung geeigneter<br />
Mitarbeiter <strong>und</strong>/ oder Teilnahme an gemeinsamen Workshops bei der Aufstellung der zukünftigen<br />
Betriebsprozesse mitzuarbeiten.<br />
Ohne eine entsprechende kommunale Mitwirkung ist der Betrieb <strong>des</strong> Funknetzes für die Aufgaben<br />
der öffentlichen Feuerwehren, die Einheiten <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> <strong>und</strong> <strong>des</strong> Rettungsdienstes<br />
nicht zu organisieren.<br />
Damit stehen den Kommunen alle wesentlichen Informationen zur Einführung <strong>des</strong> BOS-Digitalfunks zur<br />
Verfügung, um zu entscheiden ob <strong>und</strong> ab wann sie am digitalen BOS-Funk teilnehmen werden.<br />
Die Lan<strong>des</strong>regierung ist auf eine Teilnahme der kommunalen BOS am Digitalfunk vorbereitet.<br />
8.3 Rahmenbedingungen für die Nutzung <strong>des</strong> BOS-Digitalfunks vom Jahr 2014 bis<br />
zum Jahr 2020<br />
Die o. g. Rahmenbedingungen für die Nutzung <strong>des</strong> BOS-Digitalfunks gelten fort. Die Erfahrungen der<br />
kommunalen Aufgabenträger mit dem Digitalfunk fließen maßgeblich in eine kontinuierliche Verbesserung<br />
<strong>des</strong> Digitalfunks ein.<br />
88
III. Fazit<br />
III. Fazit<br />
Das Jahr 2010 hat zur Bewältigung der Hochwasserlagen an Oder, Spree, Neiße <strong>und</strong> Schwarzer Elster<br />
täglich bis zu 1.500 Einsatzkräfte <strong>und</strong> Helfer zum Schutz der Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger in den betroffenen<br />
Gebietskörperschaften aufgerufen. Ebenso hat das schwere Busunglück am 26. September 2010 die<br />
Fähigkeiten der öffentlichen Feuerwehren, <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> <strong>und</strong> <strong>des</strong> Rettungsdienstes gefordert.<br />
Anders als bei den Hochwasserlagen <strong>im</strong> Jahr 1997 an der Oder <strong>und</strong> <strong>im</strong> Jahr 2002 an der Elbe<br />
oder sonstiger Großschadensereignisse erfolgte die Bewältigung der Einsätze <strong>im</strong> Jahr 2010 vorrangig<br />
durch Einsatzkräfte <strong>und</strong> Helfer aus <strong>Brand</strong>enburg.<br />
Die Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> Einsatzbereitschaft der <strong>im</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz mitwirkenden<br />
Personen, die ihren Dienst ganz überwiegend ehrenamtlich erbringen, ist hoch. Die Angehörigen der<br />
öffentlichen Feuerwehren <strong>und</strong> die in Hilfsorganisationen <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> mitwirkenden Helfer<br />
genießen <strong>im</strong> <strong>Land</strong> eine hohe Anerkennung <strong>und</strong> Akzeptanz. Die Verfügbarkeit der bestehenden Strukturen<br />
<strong>und</strong> Ressourcen ist jedoch langfristig gefährdet.<br />
Auch in den kommenden Jahren ist davon auszugehen, dass naturbedingte Schadensereignisse in<br />
<strong>Brand</strong>enburg stattfinden werden. Nach Auffassung deutscher Kl<strong>im</strong>aforschungsinstitute wird sich die<br />
Eintrittswahrscheinlichkeit von Wetteranomalien künftig erhöhen. Die Einsatzhäufigkeit <strong>und</strong> die daraus<br />
resultierenden Anforderungen an die Einsatzkräfte <strong>und</strong> Helfer werden insofern nicht proportional zur<br />
Bevölkerungsentwicklung zurück gehen.<br />
Vor dem Hintergr<strong>und</strong> werden Maßnahmen, Hinweise <strong>und</strong> Empfehlungen hinterlegt, die unter Berücksichtigung<br />
von gesellschaftlichen, wirtschaftlichen <strong>und</strong> technischen Entwicklungen sowie der Erwartungen<br />
<strong>des</strong> <strong>Land</strong>tages, der Lan<strong>des</strong>regierung, der kommunalen Aufgabenträger <strong>und</strong> nicht zuletzt der auf<br />
dem Gebiet <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger überprüft<br />
<strong>und</strong> fortgeschrieben werden können.<br />
Die Förderung <strong>und</strong> Entwicklung <strong>des</strong> Ehrenamtes <strong>im</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz ist eine fortdauernde<br />
Aufgabe, die mit Vorlage dieses Konzeptes nicht erledigt sein kann. Das Konzept schafft jedoch die<br />
Basis für eine dauerhafte Sicherung <strong>und</strong> zukunftsorientierte Weiterentwicklung <strong>des</strong> Hilfeleistungssystems<br />
in unserem <strong>Land</strong>.<br />
Bei Würdigung <strong>des</strong> Konzeptes ist zu berücksichtigen, dass die dargelegten Ergebnisse <strong>und</strong> Handlungsoptionen<br />
ohne die vorbildliche Mitwirkung der Expertengruppe „<strong>Zukunft</strong> <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong><br />
<strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg“ aus Vertretern der Ressorts der Lan<strong>des</strong>regierung, der kommunalen<br />
Gebietskörperschaften, der kommunalen Spitzenverbände <strong>und</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>feuerwehrverban<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg<br />
e.V. nicht erreichbar gewesen wären.<br />
89
III. Fazit<br />
Das Ministerium <strong>des</strong> Innern wird daher den in der Expertengruppe eingeübten fachlichen Diskurs fortführen.<br />
Unbeschadet der nach der Systematik <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutzgesetzes bestehenden Zuständigkeiten<br />
der Aufgabenträger für den <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz gilt hier das Leitbild:<br />
Wir können den Anforderungen von heute<br />
nicht mit den Argumenten von gestern begegnen,<br />
um die Herausforderungen von morgen zu beherrschen.<br />
Die Aufrechterhaltung eines einsatzbereiten <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> in <strong>Brand</strong>enburg erfordert<br />
das Zusammenwirken aller Akteure - die Lan<strong>des</strong>regierung ist dazu bereit.<br />
90
IV. Anlagen<br />
Anlage 1.1 Verpflichtungen <strong>im</strong> Zivil- <strong>und</strong> Katastrophenschutz<br />
IV. Anlagen<br />
Verpflichtungsdauer 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 alle Jahr-<br />
bis<br />
gänge<br />
Barn<strong>im</strong> 2 20 21 20 18 20 12 113<br />
Dahme-Spree 4 10 9 32 29 20 6 110<br />
Elbe-Elster 5 11 11 12 26 16 7 88<br />
Havelland 3 11 11 22 16 14 8 85<br />
Märkisch-Oderland 8 11 11 35 25 22 8 120<br />
Oberhavel 6 13 18 26 14 22 17 116<br />
Oberspreewald- 5 7 8 8 11 8 3 50<br />
Lausitz<br />
Oder-Spree 13 8 9 21 12 18 16 97<br />
Ostprignitz-Ruppin 6 11 8 8 19 19 4 75<br />
Potsdam-Mittelmark 7 27 34 27 26 24 11 156<br />
Prignitz 4 8 3 7 10 6 2 40<br />
Spree-Neiße 5 2 10 10 5 14 12 58<br />
Teltow-Fläming 12 8 22 23 10 8 7 90<br />
Uckermark 3 12 29 33 29 23 12 141<br />
<strong>Brand</strong>enburg a.d.H. 3 5 6 7 4 7 3 35<br />
Cottbus 2 4 2 7 4 5 1 25<br />
Frankfurt/Oder 0 0 1 7 3 1 0 12<br />
Potsdam 2 3 6 4 5 7 3 30<br />
Gesamt 90 171 219 309 266 254 132 1441<br />
91
Anlage 2.1<br />
Richtlinie <strong>des</strong> Ministeriums <strong>des</strong> Innern<br />
zur Gewährung von Zuwendungen zur Ausstattung von Stützpunktfeuerwehren<br />
gemäß § 16 <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburgischen Finanzausgleichsgesetzes<br />
(Richtlinie Stützpunktfeuerwehren)<br />
vom 25. Januar 2007, geändert am 14. Mai 2008, zuletzt geändert am … Oktober 2010<br />
IV. Anlagen<br />
Auf Gr<strong>und</strong> <strong>des</strong> § 16 Abs. 3 <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburgischen Finanzausgleichsgesetzes vom 29. Juni 2004<br />
(GVBl. I S. 262), das zuletzt durch Artikel 2 <strong>des</strong> Gesetzes vom 6. Dezember 2006 (GVBl. I S. 166, 167)<br />
geändert wurde, best<strong>im</strong>mt das Ministerium <strong>des</strong> Innern:<br />
1. Ziel der Zuwendungsgewährung<br />
Ziel dieser Zuwendungsgewährung ist die Ausstattung von Stützpunktfeuerwehren mit Lösch-<br />
<strong>und</strong> Sonderfahrzeugen (Einsatzfahrzeugen) zur Erfüllung überörtlicher Aufgaben <strong>und</strong> zur Unterstützung<br />
der Aufgabenträger für den örtlichen <strong>Brand</strong>schutz <strong>und</strong> der örtlichen Hilfeleistung bei<br />
der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.<br />
2. Zuwendungszweck, Rechtsgr<strong>und</strong>lage<br />
2.1 Das <strong>Land</strong> gewährt nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburgischen Finanzausgleichsgesetzes<br />
nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen zur Ausstattung von Stützpunktfeuerwehren<br />
mit Einsatzfahrzeugen. Die Umsetzung dieser Richtlinie erfolgt nach Maßgabe der Vorschriften<br />
der §§ 23 <strong>und</strong> 44 der Lan<strong>des</strong>haushaltsordnung mit den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften.<br />
2.2 Die inhaltliche Ausgestaltung einer Stützpunktfeuerwehr ist der „Konzeption <strong>des</strong> Ministeriums<br />
<strong>des</strong> Innern zur Förderung von Stützpunktfeuerwehren sowie Absicherung überörtlicher Sonderaufgaben“<br />
vom 17. Januar 2007, geändert am …Oktober 2010 zu entnehmen.<br />
2.3 Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die<br />
Bewilligungsbehörde über eine Gewährung der Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen <strong>und</strong> <strong>im</strong><br />
Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.<br />
3. Gegenstand der Zuwendungsgewährung<br />
3.1. Der Ausstattungsbedarf der Stützpunktfeuerwehren ist von den für den örtlichen <strong>Brand</strong>schutz<br />
zuständigen Aufgabenträgern nach § 2 Abs. 1 <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburgischen <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutzgesetzes<br />
zu ermitteln <strong>und</strong> von der zuständigen Aufsichtsbehörde zu bestätigen (vgl.<br />
auch Nummer 8.1).<br />
Gefördert werden folgende Fahrzeugtypen mit der Standardbeladung (Gr<strong>und</strong>ausstattung) nach<br />
der jeweils gültigen DIN-Norm <strong>und</strong> dem Stand der Technik:<br />
92
a) Hubrettungsfahrzeug [DLA (K) 23/12],<br />
b) Rüstwagen,<br />
c) Tanklöschfahrzeuge TLF 20/40 (-Tr, -St) 90 , TLF 20/50,<br />
d) Löschgruppenfahrzeuge LF 20/16, LF 10/6, HLF 20/16,<br />
e) Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W.<br />
4. Zuwendungsempfänger<br />
IV. Anlagen<br />
Zuwendungsempfänger sind die Aufgabenträger für den örtlichen <strong>Brand</strong>schutz <strong>und</strong> die örtliche<br />
Hilfeleistung gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 1 <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburgischen <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutzgesetzes.<br />
Die Weiterleitung der Zuwendungen bedarf der vorherigen Einwilligung der<br />
Bewilligungsbehörde.<br />
5. Zuwendungsvoraussetzungen<br />
5.1. Die zuwendungsrechtlichen Bewilligungsvoraussetzungen sind in Nummer 1 der Verwaltungsvorschriften<br />
für Zuwendungen an Gemeinden (GV) - VVG - zu § 44 der Lan<strong>des</strong>haushaltsordnung<br />
geregelt <strong>und</strong> vom Zuwendungsempfänger bei der Antragstellung nachzuweisen.<br />
5.2. Der Antragsteller hat gr<strong>und</strong>sätzlich einen angemessenen Eigenanteil gemäß Nummer 6.2 dieser<br />
Richtlinie zur Finanzierung der zu fördernden Maßnahmen zu leisten <strong>und</strong> nachzuweisen.<br />
Die Ausgaben sind nur insoweit zuwendungsfähig, als diese unter Beachtung der Gr<strong>und</strong>sätze<br />
der Wirtschaftlichkeit <strong>und</strong> Sparsamkeit vom Antragsteller <strong>im</strong> Finanzierungsplan veranschlagt<br />
worden sind.<br />
5.3. Der Antragsteller ermächtigt die Bewilligungsbehörde mit dem Antrag, als Treuhänder die Beschaffungsmaßnahme<br />
durchzuführen.<br />
6. Art, Umfang <strong>und</strong> Höhe der Zuwendung<br />
6.1. Die Zuwendung wird <strong>im</strong> Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuweisung gewährt.<br />
Die Gewährung der Zuwendung erfolgt <strong>im</strong> Wege der Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen<br />
Gesamtausgaben.<br />
6.2. Die Zuwendungsquote wird pro Einsatzfahrzeug auf 50 Prozent <strong>des</strong> jeweils aktuellen Beschaffungspreises<br />
festgelegt. Abweichend hiervon wird für den Fahrzeugtyp „Hubrettungsfahrzeug“<br />
eine Zuwendungsquote von 60 Prozent sowie für den Fahrzeugtyp „Rüstwagen“ eine Zuwendungsquote<br />
von 70 Prozent festgelegt; für die Zuwendungsquoten gilt jeweils der aktuelle Beschaffungspreis.<br />
6.3. Die vorgenannten Zuwendungsquoten können durch die Bewilligungsbehörde auf bis zu max<strong>im</strong>al<br />
80 Prozent <strong>des</strong> jeweils aktuellen Beschaffungspreises angehoben werden, sofern die Gemeinde<br />
besondere Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsfonds insbesondere nach § 16<br />
Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburgischen Finanzausgleichsgesetzes erhält bzw. die Voraussetzungen<br />
für die Gewährung einer solchen Bedarfszuweisung vorliegen.<br />
90 -Tr=Truppbesatzung, -St=Staffelbesatzung<br />
93
7. Sonstige Zuwendungsbest<strong>im</strong>mungen<br />
IV. Anlagen<br />
7.1. Es gelten die Allgemeinen Nebenbest<strong>im</strong>mungen für Zuwendungen zur Projektförderung an<br />
Gemeinden (ANBest-G).<br />
7.2. Bei der Zuwendungsgewährung ist eine regelmäßige Zweckbindung von 20 Jahren vorzusehen.<br />
7.3. Einsatzfahrzeuge sind vor der Inbetriebnahme durch die Lan<strong>des</strong>schule <strong>und</strong> Technische Einrichtung<br />
für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz abzunehmen.<br />
8. Verfahren<br />
8.1. Anträge sind gemäß Ziffer 8.2 bei der Bewilligungsbehörde schriftlich einzureichen. Der Antrag<br />
auf Gewährung einer Zuwendung ist unter Verwendung <strong>des</strong> Musters nach der Anlage zu stellen.<br />
8.2. Im Jahr 2010 werden folgende Fahrzeugtypen für die Jahre 2011/2012 ausgeschrieben:<br />
a) Tanklöschfahrzeug TLF 20/40 (-Tr, -St),<br />
b) Löschgruppenfahrzeug LF 10/6 A,<br />
c) Löschgruppenfahrzeug LF 20/16,<br />
d) Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20/16 <strong>und</strong><br />
e) Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W.<br />
Für die Beschaffung der vorgenannten Fahrzeugtypen legen die amtsfreien Gemeinden <strong>und</strong> die<br />
Ämter ihre Anträge dem zuständigen <strong>Land</strong>rat, die kreisfreien Städte dem Ministerium <strong>des</strong> Innern<br />
vor. Der <strong>Land</strong>rat stellt die von ihm geprüften Anträge nach Priorität geordnet in einer<br />
Sammelliste zusammen <strong>und</strong> legt diese mit der Stellungnahme <strong>des</strong> Kreisbrandmeisters der Bewilligungsbehörde<br />
vor. Die zwischen den amtsfreien Gemeinden <strong>und</strong> den Ämtern als Träger<br />
<strong>des</strong> örtlichen <strong>Brand</strong>schutzes <strong>und</strong> dem <strong>Land</strong>rat abgest<strong>im</strong>mten Listen sollen durch den <strong>Land</strong>rat<br />
der Bewilligungsbehörde vorgelegt werden.<br />
Mit dem Antrag ist durch den Antragsteller eine Erklärung abzugeben, ob der Antrag für das<br />
Jahr 2011 auch für das Jahr 2012 gelten soll. Mit Vorlage <strong>des</strong> Antrages verpflichtet sich der<br />
Zuwendungsempfänger, den kommunalen Eigenanteil in die mittelfristige Finanzplanung einzustellen.<br />
8.3. Im Jahr 2011 werden folgende Fahrzeugtypen für das Jahr 2012 ausgeschrieben:<br />
a) Tanklöschfahrzeug TLF 20/50,<br />
b) Hubrettungsfahrzeug DLA (K) 23/12 <strong>und</strong><br />
c) Rüstwagen.<br />
Für die Beschaffung der vorgenannten Fahrzeugtypen legen die amtsfreien Gemeinden <strong>und</strong> die<br />
Ämter ihre Anträge dem zuständigen <strong>Land</strong>rat, die kreisfreien Städte dem Ministerium <strong>des</strong> Innern<br />
bis zum 30. April 2011 vor. Der <strong>Land</strong>rat stellt die von ihm geprüften Anträge nach Priorität<br />
geordnet in einer Sammelliste zusammen <strong>und</strong> legt diese mit der Stellungnahme <strong>des</strong> Kreis-<br />
94
IV. Anlagen<br />
brandmeisters der Bewilligungsbehörde vor. Die zwischen den amtsfreien Gemeinden <strong>und</strong> den<br />
Ämtern als Träger <strong>des</strong> örtlichen <strong>Brand</strong>schutzes <strong>und</strong> dem <strong>Land</strong>rat abgest<strong>im</strong>mten Listen sollen<br />
durch den <strong>Land</strong>rat bis zum 20. Mai 2011 der Bewilligungsbehörde vorgelegt werden.<br />
Mit dem Antrag ist durch den Antragsteller eine Erklärung abzugeben, ob der Antrag für das<br />
Jahr 2012 auch für das Jahr 2013 gelten soll. Mit Vorlage <strong>des</strong> Antrages verpflichtet sich der<br />
Zuwendungsempfänger, den kommunalen Eigenanteil in die mittelfristige Finanzplanung einzustellen.<br />
8.4. Bewilligungsbehörde ist das Ministerium <strong>des</strong> Innern <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg. Das Ministerium<br />
<strong>des</strong> Innern kann diese Aufgabe auf eine nachgeordnete Behörde oder Einrichtung übertragen.<br />
8.5. Die Auszahlung der Zuwendungen ist bei der Bewilligungsbehörde anzufordern.<br />
9. Inkrafttreten, Geltungsdauer<br />
Im Auftrag<br />
Storbeck<br />
Diese Richtlinie tritt am ... Oktober 2010 in Kraft <strong>und</strong> gilt bis zum 31. Dezember 2012.<br />
95
IV. Anlagen<br />
Anlage 3.1 Vergleich der staatlichen Zuschüsse zum Führerscheinerwerb mit anderen Ländern<br />
Durch den Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz <strong>und</strong> zivile Verteidigung eine<br />
Länderumfrage durchgeführt, deren Ergebnis <strong>im</strong> Folgenden dargestellt wird.<br />
Baden-Württemberg Zuschüsse zum Führerscheinerwerb könnte eine geeignete Maßnahme<br />
sein; keine ausdrückliche staatliche Regelung<br />
Bayern Verweis auf Zuständigkeit der kommunalen Aufgabenträger<br />
Berlin Führerscheinerwerb für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr<br />
möglich; Abschluss einer Vereinbarung; Bedingungen/ Logistik der<br />
Berufswehr wird genutzt<br />
Bremen keine Angabe<br />
Hamburg Führerscheinerwerb für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr<br />
möglich; Bedingungen/ Logistik der Berufswehr wird genutzt<br />
Hessen Verweis auf Zuständigkeit der kommunalen Aufgabenträger<br />
Mecklenburg-Vorpommern keine Angabe<br />
Niedersachsen Verweis auf Zuständigkeit der kommunalen Aufgabenträger; anteilige<br />
Kostenübernahmen bekannt<br />
Nordrhein-Westfalen keine Angabe<br />
Rheinland-Pfalz keine Angabe<br />
Saarland keine Angabe<br />
Sachsen Zuschüsse zum Führerscheinerwerb teilweise auf kommunaler<br />
Ebene; anteilige Kostenübernahmen bekannt<br />
Sachsen-Anhalt Verweis auf Zuständigkeit der kommunalen Aufgabenträger<br />
Schleswig-Holstein Keine Angabe<br />
Thüringen Verweis auf Zuständigkeit der kommunalen Aufgabenträger; anteilige<br />
Kostenübernahmen bekannt<br />
96
Anlage 3.2 Anforderungen den Fahrschulraum<br />
IV. Anlagen<br />
Entsprechend Anlage 2 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz vom 18. August 1998<br />
(BGBl. I S. 2307), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 18. Juli 2008 (BGBl. I S. 1338) geändert<br />
worden ist, bestehen bezüglich <strong>des</strong> Unterrichtsraumes folgende Vorschriften:<br />
Min<strong>des</strong>tabmessungen <strong>des</strong> Unterrichtsraumes<br />
- Arbeitsfläche je Fahrschüler 1 qm<br />
- Arbeitsfläche für Fahrlehrer <strong>und</strong> Platzbedarf für Lehrmittel 8 qm<br />
- Gesamtlehrraumfläche 25 qm<br />
- Raumhöhe 2,4 m<br />
- Luftvolumen je Person 3 cbm.<br />
Die Schüler müssen dem Unterricht ohne Behinderung folgen können.<br />
Die Erlaubnisbehörde best<strong>im</strong>mt, wie viele Fahrschüler in dem Unterrichtsraum gleichzeitig unterrichtet<br />
werden dürfen. Sie kann durch Auflage einen entsprechenden Aushang in dem Unterrichtsraum verlangen.<br />
Beschaffenheit <strong>und</strong> Einrichtung <strong>des</strong> Unterrichtsraumes<br />
Im Interesse <strong>des</strong> sachgerechten Unterrichts ist sicherzustellen, dass der Unterrichtsraum<br />
- nicht Teil einer Gastwirtschaft <strong>und</strong> kein Wohnraum ist,<br />
- einen eigenen Zugang besitzt <strong>und</strong> nicht als Durchgang dient,<br />
- vor Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub <strong>und</strong> Geruch geschützt ist,<br />
- gut beleuchtet ist,<br />
- ausreichend belüftet werden kann sowie<br />
- gut beheizbar ist.<br />
Eine ausreichend bemessene Kleiderablage muss vorhanden sein. In unmittelbarer Nähe <strong>des</strong> Unterrichtsraumes<br />
muss min<strong>des</strong>tens ein WC mit Waschgelegenheit zur Verfügung stehen. Für jeden Schüler<br />
muss min<strong>des</strong>tens eine Sitzgelegenheit mit Rückenlehne <strong>und</strong> eine Schreibunterlage (Min<strong>des</strong>tgröße DIN<br />
A 4) vorhanden sein. Weitergehende Anforderungen können sich insbesondere aus sicherheits- <strong>und</strong><br />
ordnungsrechtlichen Vorschriften ergeben.<br />
97
Anlage 3.3 Anforderungen an Fahrschulfahrzeuge<br />
IV. Anlagen<br />
In Umsetzung der Richtlinie 91/439/EWG <strong>des</strong> Rates (sog. 2. EU-Führerscheinrichtlinie) <strong>und</strong> der ab Januar<br />
2013 geltenden Richtlinie 2006/126/EG (sog. 3. EU-Führerscheinrichtlinie) bestehen gemäß Anlage<br />
7 Ziffer 2.2 der FeV folgende Anforderung an Fahrschulfahrzeuge:<br />
für die Klasse C:<br />
- Min<strong>des</strong>tlänge 8,0 m<br />
- Min<strong>des</strong>tbreite 2,4 m<br />
- zulässige Gesamtmasse min<strong>des</strong>tens 12 t<br />
- tatsächliche Gesamtmasse min<strong>des</strong>tens 10 t<br />
- durch die Bauart best<strong>im</strong>mte Höchstgeschwindigkeit min<strong>des</strong>tens 80 km/h<br />
- mit Anti-Blockier-System (ABS)<br />
- Getriebe mit min<strong>des</strong>tens 8 Vorwärtsgängen<br />
- mit EG-Kontrollgerät<br />
- Aufbau kastenförmig oder vergleichbar, min<strong>des</strong>tens so breit <strong>und</strong> so hoch wie die Führerkabine<br />
- Sicht nach hinten nur über Außenspiegel.<br />
für die Klasse CE:<br />
Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Prüfungsfahrzeug der Klasse C mit selbsttätiger Kupplung<br />
<strong>und</strong> einem Anhänger mit eigener Lenkung oder mit einem Starrdeichselanhänger mit Tandem-<br />
/Doppelachse<br />
- Länge der Fahrzeugkombination min<strong>des</strong>tens 14,0 m<br />
- zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination min<strong>des</strong>tens 20 t<br />
- tatsächliche Gesamtmasse der Fahrzeugkombination min<strong>des</strong>tens 15 t<br />
- Zweileitungs-Bremsanlage<br />
- durch die Bauart best<strong>im</strong>mte Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeugkombination min<strong>des</strong>tens 80<br />
km/h<br />
- Anhänger mit Anti-Blockier-System (ABS)<br />
- Länge <strong>des</strong> Anhängers min<strong>des</strong>tens 7,5 m<br />
- Min<strong>des</strong>tbreite <strong>des</strong> Anhängers 2,4 m<br />
98
IV. Anlagen<br />
- Aufbau <strong>des</strong> Anhängers kastenförmig oder vergleichbar, min<strong>des</strong>tens so breit <strong>und</strong> so hoch wie<br />
die Führerkabine <strong>des</strong> Zugfahrzeugs<br />
- Sicht nach hinten nur über Außenspiegel<br />
oder für Sattelkraftfahrzeuge<br />
- Länge min<strong>des</strong>tens 14 m<br />
- Min<strong>des</strong>tbreite der Sattelzugmaschine <strong>und</strong> <strong>des</strong> Sattelanhängers 2,4 m<br />
- zulässige Gesamtmasse min<strong>des</strong>tens 20 t<br />
- tatsächliche Gesamtmasse min<strong>des</strong>tens 15 t<br />
- durch die Bauart best<strong>im</strong>mte Höchstgeschwindigkeit min<strong>des</strong>tens 80 km/h<br />
- Sattelzugmaschine <strong>und</strong> Sattelanhänger mit Anti-Blockier-System (ABS)<br />
- Getriebe mit min<strong>des</strong>tens 8 Vorwärtsgängen<br />
- mit EG-Kontrollgerät<br />
- Aufbau kastenförmig oder vergleichbar, min<strong>des</strong>tens so breit <strong>und</strong> so hoch wie die Führerkabine<br />
- Sicht nach hinten nur über Außenspiegel.<br />
Weitere Anforderungen an die Prüfungsfahrzeuge<br />
Unter Länge <strong>des</strong> Fahrzeugs ist der Abstand zwischen serienmäßiger vorderer Stoßstange <strong>und</strong> hinterer<br />
Begrenzung <strong>des</strong> Aufbaus zu verstehen. Nicht zur Fahrzeuglänge zählen Anbauten wie Seilwinden,<br />
Wasserpumpen, Rangierkupplungen, zusätzlich angebrachte Stoßstangenhörner, Anhängekupplungen,<br />
Skiträger oder ähnliche Teile <strong>und</strong> Einrichtungen.<br />
Die Prüfungsfahrzeuge müssen ausreichende Sitzplätze für den amtlich anerkannten Sachverständigen<br />
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr, den Fahrlehrer <strong>und</strong> den Bewerber bieten.<br />
Prüfungsfahrzeuge der Klassen C müssen mit akustisch oder optisch kontrollierbaren Einrichtungen zur<br />
Betätigung der Pedale (Doppelbedienungseinrichtungen) ausgerüstet sein.<br />
Prüfungsfahrzeuge der Klassen C müssen mit je einem zusätzlichen rechten <strong>und</strong> linken Außenspiegel<br />
ausgestattet sein, soweit die Spiegel für den Fahrer dem Fahrlehrer keine ausreichende Sicht nach<br />
hinten ermöglichen.<br />
99
IV. Anlagen<br />
Alle vom Fahrzeughersteller lieferbaren Ausstattungen <strong>und</strong> Systeme sind gr<strong>und</strong>sätzlich unter Berücksichtigung<br />
der Anlage 12 der Prüfungsrichtlinie zugelassen. Dies gilt auch für den nachträglichen Einbau<br />
gleicher oder ähnlicher Produkte.<br />
100
Anlage 3.4 Erfassung <strong>des</strong> Bedarfes an Führerscheinausbildungen<br />
Materielle Ausstattung der Aufgabenträger für den örtlichen <strong>und</strong> überörtlichen <strong>Brand</strong>schutz sowie <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong><br />
Lfd.-<br />
Nr.<br />
<strong>Land</strong>kreise/<br />
kreisfreie Städte<br />
Anzahl Einsatzfahrzeuge nach<br />
Klasse<br />
C1 C Gesamt<br />
Anzahl Fahrzeugführer nach<br />
C1 C Gesamt<br />
Anzahl Fahrzeugführer,<br />
Ausscheiden bis 2014<br />
1. BAR 29 81 110 314 303 617 99<br />
2. LDS 63 123 186 373 760 1.133 63<br />
3. EE 160 90 250 630 370 1.000 101<br />
4. HVL 85 93 178 272 255 527 125<br />
5. MOL 146 116 262 336 353 689 47<br />
6. OHV 85 93 178 1.035 599 1.634 42<br />
7. OSL 87 85 172 174 170 344 107<br />
8. LOS* 125 150 275 519 738 1.257 128<br />
9. OPR 150 72 222 163 346 509 47<br />
10. PM 49 72 121 640 754 1.394 196<br />
11. PR 161 52 213 309 344 653 62<br />
12. SPN 39 81 120 207 385 592 14<br />
13. TF 99 73 172 574 583 1.157 225<br />
14. UM 83 101 184 386 669 1.055 83<br />
15. BRB 9 19 28 34 94 128 9<br />
16. CB 9 21 30 87 58 145 80<br />
17. FF 6 16 22 25 46 71 30<br />
18. P 14 25 39 0 54 54 40<br />
Gesamt 1.399 1.363 2.762 6.078 6.881 12.342 1.498<br />
*Vom <strong>Land</strong>kreis Oder-Spree fehlt noch die Meldung bei den Spalten Fahrzeugführer von einem örtlichen Aufgabenträger, so<br />
dass die oben aufgeführten Zahlen unvollständig ist.<br />
101<br />
IV. Anlagen
IV. Anlagen<br />
Anlagen zur Statistik 2009 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg <strong>im</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz<br />
Die nachstehenden Angaben zu Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren beruhen auf den Angaben<br />
der <strong>Land</strong>kreise <strong>und</strong> kreisfreien Städte.<br />
Anlage 4.1<br />
Helfer <strong>im</strong> behördlichen Katastrophenschutz <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg (Stand: 31.12.2009)<br />
Organisation Aktive Helfer behördlicher Katastrophenschutz<br />
Arbeiter-Samariter-B<strong>und</strong><br />
23<br />
Lan<strong>des</strong>verband <strong>Brand</strong>enburg<br />
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft<br />
41<br />
Lan<strong>des</strong>verband <strong>Brand</strong>enburg<br />
Deutsches Rotes Kreuz<br />
1087<br />
Lan<strong>des</strong>verband <strong>Brand</strong>enburg<br />
Johanniter-Unfall-Hilfe<br />
326<br />
Lan<strong>des</strong>verband Berlin-<strong>Brand</strong>enburg<br />
Malteser Hilfsdienst<br />
71<br />
Lan<strong>des</strong>verband Berlin-<strong>Brand</strong>enburg<br />
Bun<strong>des</strong>anstalt Technisches Hilfswerk<br />
755<br />
Länderverband Berlin, <strong>Brand</strong>enburg, Sachsen-Anhalt<br />
Gesamt: 2.303<br />
102
Anlage 4.2<br />
Entwicklung der aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg<br />
51.000<br />
50.000<br />
49.000<br />
48.000<br />
47.000<br />
46.000<br />
45.000<br />
44.000<br />
48.971<br />
49.711<br />
Statistik<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg<br />
<strong>im</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz<br />
<strong>Land</strong>kreise/ kreisfreie Städte<br />
50.075<br />
2000<br />
49.413<br />
IV. Anlagen<br />
aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in der Einsatzabteilung<br />
2001<br />
48.600<br />
2002<br />
48.211<br />
<strong>Land</strong>kreis Barn<strong>im</strong> 1.902 1.990 1.939 1.840 1.821 1.872 1.943 1.853 1.824 1.778<br />
<strong>Land</strong>kreis Dahme-Spreewald 4.683 4.835 4.891 4.805 4.598 4.587 4.586 4.416 4.447 4.411<br />
<strong>Land</strong>kreis Elbe-Elster 4.298 4.318 4.438 4.455 4.427 4.324 4.222 4.216 4.161 4.350<br />
<strong>Land</strong>kreis Havelland 2.376 2.379 2.312 2.342 2.273 2.310 2.254 2.280 2.300 2.294<br />
<strong>Land</strong>kreis Märkisch-Oderland 3.335 3.369 3.258 3.389 3.247 3.220 3.176 3.222 3.290 3.293<br />
<strong>Land</strong>kreis Oberhavel 1.959 1.971 1.964 2.065 1.868 1.865 1.787 1.885 1.854 1.759<br />
<strong>Land</strong>kreis Oberspreewald-Lausitz 3.232 3.144 3.157 3.476 3.443 3.569 3.581 3.501 3.432 3.527<br />
<strong>Land</strong>kreis Oder-Spree 4.005 4.539 4.539 3.770 3.894 3.584 3.559 3.369 3.253 3.205<br />
<strong>Land</strong>kreis Ostprignitz-Ruppin 3.173 3.587 3.344 2.781 3.012 2.959 2.885 2.844 2.821 2.617<br />
<strong>Land</strong>kreis Potsdam-Mittelmark 5.218 4.760 5.474 5.052 5.229 5.132 4.912 4.804 4.848 4.696<br />
<strong>Land</strong>kreis Prignitz 3.821 3.786 3.863 3.903 4.093 4.053 3.999 3.955 3.901 3.937<br />
<strong>Land</strong>kreis Spree-Neiße 3.442 3.453 3.355 3.217 3.367 3.328 3.371 3.326 3.316 3.313<br />
<strong>Land</strong>kreis Teltow-Fläming 3.341 3.401 3.439 3.789 3.345 3.302 3.306 3.306 3.264 3.226<br />
<strong>Land</strong>kreis Uckermark 3.249 3.166 3.101 3.009 2.908 2.915 2.884 2.900 2.926 2.853<br />
Stadt <strong>Brand</strong>enburg a.d.H. 180 206 210 227 223 243 228 241 355 232<br />
Stadt Cottbus 327 376 388 754 331 399 521 521 326 435<br />
Stadt Frankfurt (Oder) 247 247 229 240 221 251 243 261 263 263<br />
Stadt Potsdam 183 184 174 299 300 298 301 315 319 326<br />
gesamt 48.971 49.711 50.075 49.413 48.600 48.211 47.758 47.215 46.900 46.515<br />
2003<br />
2004<br />
47.758<br />
2005<br />
47.215<br />
2006<br />
46.900<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
2007<br />
46.515<br />
2008<br />
103<br />
2009
Anlage 4.3<br />
Entwicklung der Mitglieder der Jugendfeuerwehren <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg<br />
14.680<br />
15.618<br />
14.449<br />
13.628<br />
12.658<br />
11.383<br />
11.093<br />
10.750<br />
10.855<br />
IV. Anlagen<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
Statistik 2009<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg<br />
<strong>im</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz<br />
<strong>Land</strong>kreis/ kreisfreie Stadt<br />
Aktive gesamt<br />
in der<br />
Jugendfeuerwehr<br />
Jugendfeuerwehr<br />
davon<br />
<strong>Land</strong>kreis Barn<strong>im</strong> 598 158 26,4%<br />
<strong>Land</strong>kreis Dahme-Spreewald 953 273 28,6%<br />
<strong>Land</strong>kreis Elbe-Elster 922 274 29,7%<br />
<strong>Land</strong>kreis Havelland 678 224 33,0%<br />
<strong>Land</strong>kreis Märkisch-Oderland 883 426 48,2%<br />
<strong>Land</strong>kreis Oberhavel 669 189 28,3%<br />
<strong>Land</strong>kreis Oberspreewald-Lausitz 630 166 26,3%<br />
<strong>Land</strong>kreis Oder-Spree 805 201 25,0%<br />
<strong>Land</strong>kreis Ostprignitz-Ruppin 521 153 29,4%<br />
<strong>Land</strong>kreis Potsdam-Mittelmark 1.004 283 28,2%<br />
<strong>Land</strong>kreis Prignitz 933 370 39,7%<br />
<strong>Land</strong>kreis Spree-Neiße 588 146 24,8%<br />
<strong>Land</strong>kreis Teltow-Fläming 606 211 34,8%<br />
<strong>Land</strong>kreis Uckermark 712 239 33,6%<br />
Stadt <strong>Brand</strong>enburg a.d.H. 131 45 34,4%<br />
Stadt Cottbus 160 44 27,5%<br />
Stadt Frankfurt (Oder) 93 21 22,6%<br />
Stadt Potsdam 144 37 25,7%<br />
gesamt 11.030 3.460 31,4%<br />
weibliche Aktive<br />
Prozent<br />
11.030<br />
104
Anlage 4.4<br />
Altersstruktur der aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg<br />
25.000<br />
20.000<br />
15.000<br />
10.000<br />
5.000<br />
15.760<br />
Statistik 2009<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg<br />
<strong>im</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz<br />
<strong>Land</strong>kreis/ kreisfreie Stadt<br />
22.345<br />
aktive Mitglieder<br />
insgesamt<br />
Altersstruktur der aktiven Mitglieder<br />
der Freiwilligen Feuerwehren<br />
davon<br />
Altersstruktur<br />
18.-27.<br />
Lebensjahr<br />
9.005<br />
18.-27. Lebensjahr 28.-50. Lebensjahr 51.-60. Lebensjahr<br />
28.-50.<br />
Lebensjahr<br />
51.-60.<br />
Lebensjahr<br />
<strong>Land</strong>kreis Barn<strong>im</strong> 1.778 668 879 231<br />
<strong>Land</strong>kreis Dahme-Spreewald 4.411 1.323 2.242 846<br />
<strong>Land</strong>kreis Elbe-Elster 4.350 1.276 2.149 925<br />
<strong>Land</strong>kreis Havelland 2.294 880 969 445<br />
<strong>Land</strong>kreis Märkisch-Oderland 3.293 1.182 1.494 617<br />
<strong>Land</strong>kreis Oberhavel 1.759 707 819 233<br />
<strong>Land</strong>kreis Oberspreewald-Lausitz 3.527 1.197 1.600 730<br />
<strong>Land</strong>kreis Oder-Spree 3.205 992 1.546 667<br />
<strong>Land</strong>kreis Ostprignitz-Ruppin 2.617 840 1.282 495<br />
<strong>Land</strong>kreis Potsdam-Mittelmark 4.696 1.474 2.204 1.018<br />
<strong>Land</strong>kreis Prignitz 3.937 1.350 1.889 698<br />
<strong>Land</strong>kreis Spree-Neiße 3.313 1.156 1.515 642<br />
<strong>Land</strong>kreis Teltow-Fläming 3.226 1.109 1.485 632<br />
<strong>Land</strong>kreis Uckermark 2.853 1.006 1.405 442<br />
Stadt <strong>Brand</strong>enburg a.d.H. 232 100 110 22<br />
Stadt Cottbus 435 154 188 93<br />
Stadt Frankfurt (Oder) 263 108 106 49<br />
Stadt Potsdam 326 184 96 46<br />
gesamt 46.515 15.760 22.345 9.005<br />
IV. Anlagen<br />
105
Angehörige Freiwilliger Feuerwehren nach Verwaltungsbezirken<br />
Anlage 4.5<br />
<strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg<br />
IV. Anlagen<br />
Jahr 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 +/- %<br />
Angehörige<br />
Freiwilliger<br />
Feuerwehren<br />
Bevölkerung<br />
<strong>Brand</strong>enburg<br />
Anteil der<br />
Bevölkerung<br />
in FFW<br />
weibliche<br />
Aktive FFW<br />
Anteil weiblicherAngehöriger<br />
in<br />
FFW<br />
%<br />
120<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
48.971 49.711 50.075 49.413 48.600 48.211 47.758 47.215 46.900 46.515<br />
2601962 2593040 2582379 2567704 2567704 2559483 2547772 2535737 2535737 2511525<br />
1,88% 1,92% 1,94% 1,92% 1,89% 1,88% 1,87% 1,86% 1,85% 1,85%<br />
106<br />
-<br />
5,0%<br />
-<br />
3,5%<br />
6430 6563 6747 6845 6704 7023 6.887 7,1%<br />
13,01% 13,50% 13,99% 14,33% 14,20% 14,97% 14,81%<br />
<strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
Bevölkerungsentwicklung<br />
(2000=100 %)<br />
Entwicklung der Mitglieder in<br />
den FFW (2000=100 %)<br />
Anteil der weiblichen<br />
Angehörigen der FFW<br />
Entwicklung <strong>des</strong> Anteils der<br />
Mitglieder in den FFW<br />
gemessen an der<br />
Gesamtbevölkerung (2000 =<br />
100 %)
Anlage 4.6<br />
<strong>Land</strong>kreis Barn<strong>im</strong><br />
IV. Anlagen<br />
Jahr<br />
Angehörige<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 +/- %<br />
Freiwilliger<br />
Feuerwehren<br />
1902 1990 1939 1840 1821 1872 1943 1853 1824 1778 -6,5%<br />
Bevölkerung<br />
Barn<strong>im</strong><br />
Anteil der<br />
Bevölkerung<br />
in FFW<br />
weibliche<br />
Angehörige<br />
FFW<br />
Anteil weiblichenAngehörigen<br />
in<br />
FFW<br />
%<br />
120<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
170288 171490 172382 173951 175861 176693 177396 177589 177644 176904 3,9%<br />
1,12% 1,16% 1,12% 1,06% 1,04% 1,06% 1,10% 1,04% 1,03% 1,01%<br />
242 277 283 246 257 276 208<br />
13,15% 15,21% 15,12% 12,66% 13,87% 15,13% 11,70%<br />
<strong>Land</strong>kreis Barn<strong>im</strong><br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
Bevölkerungsentwicklung<br />
(2000 = 100 %)<br />
107<br />
-<br />
14,0%<br />
Entwicklung der Mitglieder in<br />
den FFW (2000 = 100 %)<br />
Anteil von weiblichen<br />
Mitgliedern der FFW<br />
Entwicklung <strong>des</strong> Anteils der<br />
Mitglieder in den FFW<br />
gemessen an der<br />
Gesamtbevölkerung (2000 =<br />
100 %)
Anlage 4.7<br />
<strong>Land</strong>kreis Dahme-Spreewald<br />
IV. Anlagen<br />
Jahr 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 +/- %<br />
Angehörige<br />
Freiwilliger<br />
Feuerwehren<br />
Bevölkerung<br />
Dahme-<br />
Spreewald<br />
Anteil der<br />
Bevölkerung<br />
in FFW<br />
weibliche<br />
Angehörige<br />
FFW<br />
Anteil weiblicherAngehöriger<br />
in<br />
FFW<br />
%<br />
120<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
4683 4835 4891 4805 4598 4587 4586 4416 4447 4411<br />
108<br />
-<br />
5,8%<br />
158994 159568 159923 160173 161179 161937 161756 161699 161482 161708 1,7%<br />
2,95% 3,03% 3,06% 3,00% 2,85% 2,83% 2,84% 2,73% 2,75% 2,73%<br />
863 831 865 884 854 862 858<br />
17,96% 18,07% 18,86% 19,28% 19,34% 19,38% 19,45%<br />
<strong>Land</strong>kreis Dahme-Spreewald<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
Bevölkerungsentwicklung<br />
(2000 = 100 %)<br />
-<br />
0,6%<br />
Entwicklung der Mitglieder in<br />
den FFW (2000 = 100 %)<br />
Anteil von weiblichen<br />
Mitgliedern der FFW<br />
Entwicklung <strong>des</strong> Anteils der<br />
Mitglieder in den FFW<br />
gemessen an der<br />
Gesamtbevölkerung (2000 =<br />
100 %)
Anlage 4.8<br />
<strong>Land</strong>kreis Elbe-Elster<br />
IV. Anlagen<br />
Jahr<br />
Angehörige<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 +/- %<br />
Freiwilliger<br />
Feuerwehren<br />
4298 4318 4438 4455 4427 4324 4222 4216 4161 4350 1,2%<br />
Bevölkerung<br />
Elbe-Elster<br />
Anteil der<br />
Bevölkerung<br />
in FFW<br />
weibliche<br />
Angehörige<br />
FFW<br />
Anteil weiblicherAktiven<br />
in FFW<br />
%<br />
140<br />
120<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
131161 129066 127159 125526 124041 122031 119773 117552 115560 113586<br />
3,28% 3,35% 3,49% 3,55% 3,57% 3,54% 3,53% 3,59% 3,60% 3,83%<br />
109<br />
-<br />
13,4%<br />
652 653 684 664 546 566 696 6,7%<br />
14,64% 14,75% 15,82% 15,73% 12,95% 13,60% 16,00%<br />
<strong>Land</strong>kreis Elbe-Elster<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />
Bevölkerungsentwicklung<br />
(2000 = 100 %)<br />
Entwicklung der Mitglieder in<br />
den FFW (2000 = 100 %)<br />
Anteil von weiblichen<br />
Mitgliedern der FFW<br />
Entwicklung <strong>des</strong> Anteils der<br />
Mitglieder in den FFW<br />
gemessen an der<br />
Gesamtbevölkerung (2000 =<br />
100 %)
Anlage 4.9<br />
<strong>Land</strong>kreis Havelland<br />
IV. Anlagen<br />
Jahr 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 +/- %<br />
Angehörige<br />
Freiwilliger<br />
Feuerwehren<br />
Bevölkerung<br />
Havelland<br />
Anteil der<br />
Bevölkerung<br />
in FFW<br />
weibliche<br />
Angehörige<br />
FFW<br />
Anteil weiblicherAngehöriger<br />
in<br />
FFW<br />
%<br />
120<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
2376 2379 2312 2342 2273 2310 2254 2280 2300 2294<br />
110<br />
-<br />
3,5%<br />
148130 150340 151475 153328 154044 155019 155408 155359 155141 154984 4,6%<br />
1,60% 1,58% 1,53% 1,53% 1,48% 1,49% 1,45% 1,47% 1,48% 1,48%<br />
392 410 441 423 404 426 412 5,1%<br />
16,74% 18,04% 19,09% 18,77% 17,72% 18,52% 17,96%<br />
<strong>Land</strong>kreis Havelland<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
Bevölkerungsentwicklung<br />
(2000 = 100 %)<br />
Entwicklung der Mitglieder in<br />
den FFW (2000 = 100 %)<br />
Anteil von weiblichen<br />
Mitgliedern der FFW<br />
Entwicklung <strong>des</strong> Anteils der<br />
Mitglieder in den FFW<br />
gemessen an der<br />
Gesamtbevölkerung (2000 =<br />
100 %)
Anlage 4.10<br />
<strong>Land</strong>kreis Märkisch-Oderland<br />
IV. Anlagen<br />
Jahr<br />
Angehörige<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 +/- %<br />
Freiwilliger<br />
Feuerwehren<br />
3335 3369 3258 3389 3247 3220 3176 3222 3290 3293 -1,3%<br />
Bevölkerung<br />
Märkisch-<br />
Oderland<br />
Anteil der<br />
Bevölkerung<br />
in FFW<br />
weibliche<br />
Angehörige<br />
FFW<br />
Anteil weiblichenAngehörigen<br />
in<br />
FFW<br />
%<br />
120<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
188277 189634 190678 191729 192131 192122 191998 191640 191241 191067 1,5%<br />
1,77% 1,78% 1,71% 1,77% 1,69% 1,68% 1,65% 1,68% 1,72% 1,72%<br />
358 379 372 384 448 425 426 19,0%<br />
10,56% 11,67% 11,55% 12,09% 13,90% 12,92% 12,94%<br />
<strong>Land</strong>kreis Märkisch-Oderland<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
Bevölkerungsentwicklung<br />
(2000 = 100 %)<br />
Entwicklung der Mitglieder in<br />
den FFW (2000 = 100 %)<br />
Anteil von weiblichen<br />
Mitgliedern der FFW<br />
Entwicklung <strong>des</strong> Anteils der<br />
Mitglieder in den FFW<br />
gemessen an der<br />
Gesamtbevölkerung (2000 =<br />
100 %)<br />
111
Anlage 4.11<br />
<strong>Land</strong>kreis Oberhavel<br />
IV. Anlagen<br />
Jahr<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 +/- %<br />
Angehörige<br />
Freiwilliger<br />
Feuerwehren<br />
1959 1971 1964 2065 1868 1865 1787 1885 1854 1759<br />
-<br />
10,2%<br />
Bevölkerung<br />
Oberhavel<br />
192123 194022 195399 197055 198550 200184 201289 201945 202231 202776 5,5%<br />
Anteil der<br />
Bevölkerung<br />
in FFW<br />
weibliche<br />
Angehörige<br />
FFW<br />
Anteil weiblicherAngehöriger<br />
in<br />
FFW<br />
%<br />
120<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
1,02% 1,02% 1,01% 1,05% 0,94% 0,93% 0,89% 0,93% 0,92% 0,87%<br />
177 180 181 165 175 165 179 1,1%<br />
8,57% 9,64% 9,71% 9,23% 9,28% 8,90% 10,18%<br />
<strong>Land</strong>kreis Oberhavel<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
Bevölkerungsentwicklung<br />
(2000 = 100 %)<br />
Entwicklung der Mitglieder in<br />
den FFW (2000 = 100 %)<br />
Anteil von weiblichen<br />
Mitgliedern der FFW<br />
Entwicklung <strong>des</strong> Anteils der<br />
Mitglieder in den FFW<br />
gemessen an der<br />
Gesamtbevölkerung (2000 =<br />
100 %)<br />
112
Anlage 4.12<br />
<strong>Land</strong>kreis Oberspreewald-Lausitz<br />
IV. Anlagen<br />
Jahr<br />
Angehörige<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 +/- %<br />
Freiwilliger<br />
Feuerweh-<br />
3232 3144 3157 3476 3443 3569 3581 3501 3432 3527 9,1%<br />
ren<br />
Bevölkerung<br />
Oberspreewald- <br />
Lausitz<br />
Anteil Bevölkerung<br />
in<br />
FFW<br />
weibliche<br />
Angehörige<br />
FFW<br />
Anteil weiblicherAngehöriger<br />
in<br />
FFW<br />
%<br />
140<br />
120<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
145110 141959 139062 136251 134025 132032 129581 127278 125216 123426 -14,9%<br />
2,23% 2,21% 2,27% 2,55% 2,57% 2,70% 2,76% 2,75% 2,74% 2,86%<br />
477 425 486 503 450 560 504 5,7%<br />
13,72% 12,34% 13,62% 14,05% 12,85% 16,32% 14,3%<br />
<strong>Land</strong>kreis Oberspreewald-Lausitz<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
Bevölkerungsentwicklung<br />
(2000 = 100 %)<br />
Entwicklung der Mitglieder in<br />
den FFW (2000 = 100 %)<br />
Anteil von weiblichen<br />
Mitgliedern der FFW<br />
Entwicklung <strong>des</strong> Anteils der<br />
Mitglieder in den FFW<br />
gemessen an der<br />
Gesamtbevölkerung (2000 =<br />
100 %)<br />
113
Anlage 4.13<br />
<strong>Land</strong>kreis Oder-Spree<br />
IV. Anlagen<br />
Jahr<br />
Angehörige<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 +/- %<br />
Freiwilliger<br />
Feuerwehren<br />
4005 4539 4539 3770 3894 3584 3559 3369 3253 3205 -20%<br />
Bevölkerung<br />
Oder-Spree<br />
Anteil der<br />
Bevölkerung<br />
in FFW<br />
weibliche<br />
Angehörige<br />
FFW<br />
Anteil weiblicherAngehörigen<br />
in<br />
FFW<br />
%<br />
140<br />
120<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
196453 195670 194169 193062 192001 190728 189185 188035 186542 185062 -5,8%<br />
2,04% 2,32% 2,34% 1,95% 2,03% 1,88% 1,88% 1,79% 1,74% 1,73%<br />
425 413 323 423 388 399 361 -15%<br />
11,27% 10,61% 9,01% 11,89% 11,52% 12,27% 11,26%<br />
<strong>Land</strong>kreis Oder-Spree<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
Bevölkerungsentwicklung<br />
(2000 = 100 %)<br />
Entwicklung der Mitglieder in<br />
den FFW (2000 = 100 %)<br />
Anteil von weiblichen<br />
Mitgliedern der FFW<br />
Entwicklung <strong>des</strong> Anteils der<br />
Mitglieder in den FFW<br />
gemessen an der<br />
Gesamtbevölkerung (2000 =<br />
100 %)<br />
114
Anlage 4.14<br />
<strong>Land</strong>kreis Ostprignitz-Ruppin<br />
IV. Anlagen<br />
Jahr<br />
Angehörige<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 +/- %<br />
Freiwilliger<br />
Feuerwehren<br />
3173 3587 3344 2781 3012 2959 2885 2844 2821 2617 -17,5%<br />
Bevölkerung<br />
Ostprignitz-<br />
Ruppin<br />
Anteil der<br />
Bevölkerung<br />
in FFW<br />
weibliche<br />
Angehörige<br />
FFW<br />
Anteil weiblicherAngehöriger<br />
in<br />
FFW<br />
%<br />
120<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
112930 111878 111009 110057 108893 108027 106830 105812 104786 103734 -8,1%<br />
2,81% 3,21% 3,01% 2,53% 2,77% 2,74% 2,70% 2,69% 2,69% 2,52%<br />
340 388 340 327 340 326 303 -10,9%<br />
12,23% 12,88% 11,49% 11,33% 11,95% 11,56% 11,58%<br />
<strong>Land</strong>kreis Ostprignitz-Ruppin<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
Bevölkerungsentwicklung<br />
(2000 = 100 %)<br />
Entwicklung der Mitglieder in<br />
den FFW (2000 = 100 %)<br />
Anteil von weiblichen<br />
Mitgliedern der FFW<br />
Entwicklung <strong>des</strong> Anteils der<br />
Mitglieder in den FFW<br />
gemessen an der<br />
Gesamtbevölkerung (2000 =<br />
100 %)<br />
115
Anlage 4.15<br />
<strong>Land</strong>kreis Potsdam-Mittelmark<br />
IV. Anlagen<br />
Jahr<br />
Angehörige<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 +/- %<br />
Freiwilliger<br />
Feuerwehren<br />
5218 4760 5474 5052 5229 5132 4912 4804 4848 4696 -10,0%<br />
Bevölkerung<br />
Potsdam-<br />
Mittelmark<br />
Anteil der<br />
Bevölkerung<br />
in FFW<br />
weibliche<br />
Angehörige<br />
FFW<br />
Anteil weiblicherAngehöriger<br />
in<br />
FFW<br />
%<br />
120<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
210031 212230 214227 201355 202630 203477 204007 204510 204277 204594 -2,6%<br />
2,48% 2,24% 2,56% 2,51% 2,58% 2,52% 2,41% 2,35% 2,37% 2,30%<br />
685 718 745 762 721 782 693 1,2%<br />
13,56% 13,73% 14,52% 15,51% 15,01% 16,13% 14,76%<br />
<strong>Land</strong>kreis Potsdam-Mittelmark<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
Bevölkerungsentwicklung<br />
(2000 = 100 %)<br />
Entwicklung der Mitglieder in<br />
den FFW (2000 = 100 %)<br />
Anteil von weiblichen<br />
Mitgliedern der FFW<br />
Entwicklung <strong>des</strong> Anteils der<br />
Mitglieder in den FFW<br />
gemessen an der<br />
Gesamtbevölkerung (2000 =<br />
100 %)<br />
116
Anlage 4.16<br />
<strong>Land</strong>kreis Prignitz<br />
IV. Anlagen<br />
Jahr<br />
Angehörige<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 +/- %<br />
Freiwilliger<br />
Feuerwehren<br />
3821 3786 3863 3903 4093 4053 3999 3955 3901 3937 3,0%<br />
Bevölkerung<br />
Prignitz<br />
Anteil der<br />
Bevölkerung<br />
in FFW<br />
weibliche<br />
Angehörige<br />
FFW<br />
Anteil weiblicherAngehöriger<br />
in<br />
FFW<br />
%<br />
140<br />
120<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
95701 94015 92646 91214 89792 88340 87221 85705 84284 83086 -13,2%<br />
3,99% 4,03% 4,17% 4,28% 4,56% 4,59% 4,58% 4,61% 4,63% 4,74%<br />
593 557 638 664 652 714 725 22,3%<br />
15,19% 13,61% 15,74% 16,60% 16,49% 18,30% 18,42%<br />
<strong>Land</strong>kreis Prignitz<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
Bevölkerungsentwicklung<br />
(2000 = 100 %)<br />
Entwicklung der Mitglieder in<br />
den FFW (2000 = 100 %)<br />
Anteil von weiblichen<br />
Mitgliedern der FFW<br />
Entwicklung <strong>des</strong> Anteils der<br />
Mitglieder in den FFW<br />
gemessen an der<br />
Gesamtbevölkerung (2000 =<br />
100 %)<br />
117
Anlage 4.17<br />
<strong>Land</strong>kreis Spree-Neiße<br />
IV. Anlagen<br />
Jahr<br />
Angehörige<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 +/- %<br />
Freiwilliger<br />
Feuerwehren<br />
3442 3453 3355 3217 3367 3328 3371 3326 3316 3313 -3,7%<br />
Bevölkerung<br />
Spree-Neiße<br />
Anteil der<br />
Bevölkerung<br />
in FFW<br />
weibliche<br />
Angehörige<br />
FFW<br />
Anteil weiblicherAngehöriger<br />
in<br />
FFW<br />
%<br />
140<br />
120<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
153827 151100 148939 141256 139464 136896 135017 132789 130626 125470 -18,4%<br />
2,24% 2,29% 2,25% 2,28% 2,41% 2,43% 2,50% 2,50% 2,54% 2,64%<br />
465 519 545 516 492 500 481 3,4%<br />
14,45% 15,41% 16,38% 15,31% 14,79% 15,08% 14,52%<br />
<strong>Land</strong>kreis Spree-Neiße<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
Bevölkerungsentwicklung<br />
(2000 = 100 %)<br />
Entwicklung der Mitglieder in<br />
den FFW (2000 = 100 %)<br />
Anteil von weiblichen<br />
Mitgliedern der FFW<br />
Entwicklung <strong>des</strong> Anteils der<br />
Mitglieder in den FFW<br />
gemessen an der<br />
Gesamtbevölkerung (2000 =<br />
100 %)<br />
118
Anlage 4.18<br />
<strong>Land</strong>kreis Teltow-Fläming<br />
IV. Anlagen<br />
Jahr<br />
Angehörige<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 +/- %<br />
Freiwilliger<br />
Feuerwehren<br />
Bevölkerung<br />
3341 3401 3439 3789 3345 3302 3306 3306 3264 3226 -3,4%<br />
Teltow-<br />
Fläming<br />
Anteil der<br />
159725 160414 160708 161146 161400 161902 162383 162320 162072 161847 1,3%<br />
Bevölkerung<br />
in FFW<br />
2,09% 2,12% 2,14% 2,35% 2,07% 2,04% 2,04% 2,04% 2,01% 1,99%<br />
weibliche<br />
Angehörige<br />
FFW<br />
Anteil weiblicherAngehöriger<br />
in<br />
FFW<br />
%<br />
120<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
405 431 414 366 387 420 438 8,1%<br />
10,69% 12,88% 12,54% 11,07% 11,71% 12,87% 13,58%<br />
<strong>Land</strong>kreis Teltow-Fläming<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
Bevölkerungsentwicklung<br />
(2000 = 100 %)<br />
Entwicklung der Mitglieder in<br />
den FFW (2000 = 100 %)<br />
Anteil von weiblichen<br />
Mitgliedern der FFW<br />
Entwicklung <strong>des</strong> Anteils der<br />
Mitglieder in den FFW<br />
gemessen an der<br />
Gesamtbevölkerung (2000 =<br />
100 %)<br />
119
Anlage 4.19<br />
<strong>Land</strong>kreis Uckermark<br />
IV. Anlagen<br />
Jahr<br />
Angehörige<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 +/- %<br />
Freiwilliger<br />
Feuerwehren<br />
3249 3166 3101 3009 2908 2915 2884 2900 2926 2853 -12,2%<br />
Bevölkerung<br />
Uckermark<br />
Anteil der<br />
Bevölkerung<br />
in FFW<br />
weibliche<br />
Angehörige<br />
FFW<br />
Anteil weiblicherAngehöriger<br />
in<br />
FFW<br />
%<br />
120<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
151740 148606 145715 143411 141454 138326 137209 134958 132837 131115 -13,6%<br />
2,14% 2,13% 2,13% 2,10% 2,06% 2,11% 2,10% 2,15% 2,20% 2,18%<br />
302 293 316 293 359 386 379 25,5%<br />
10,04% 10,08% 10,84% 10,16% 12,38% 13,19% 13,28%<br />
<strong>Land</strong>kreis Uckermark<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
Bevölkerungsentwicklung<br />
(2000 = 100 %)<br />
Entwicklung der Mitglieder in<br />
den FFW (2000 = 100 %)<br />
Anteil von weiblichen<br />
Mitgliedern der FFW<br />
Entwicklung <strong>des</strong> Anteils der<br />
Mitglieder in den FFW<br />
gemessen an der<br />
Gesamtbevölkerung (2000 =<br />
100 %)<br />
120
Anlage 4.20<br />
kreisfreie Stadt <strong>Brand</strong>enburg an der Havel<br />
IV. Anlagen<br />
Jahr<br />
Angehörige<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 +/- %<br />
Freiwilliger<br />
Feuerwehren<br />
180 206 210 227 223 243 228 241 355 232 28,9%<br />
Bevölkerung<br />
<strong>Brand</strong>enburg<br />
a. d. H.<br />
Anteil der<br />
Bevölkerung<br />
in FFW<br />
weibliche<br />
Angehörige<br />
FFW<br />
Anteil weiblicherAngehöriger<br />
in<br />
FFW<br />
%<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
77516 76351 75276 75485 74875 74129 73475 72954 72516 72264 -6,8%<br />
0,23% 0,27% 0,28% 0,30% 0,30% 0,33% 0,31% 0,33% 0,49% 0,32%<br />
3 10 16 13 17 16 23 666,7%<br />
1,32% 4,48% 6,58% 5,70% 7,05% 4,51% 9,91%<br />
<strong>Brand</strong>enburg (Havel)<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
Bevölkerungsentwicklung<br />
(2000 = 100 %)<br />
Entwicklung der Mitglieder in<br />
den FFW (2000 = 100 %)<br />
Anteil von weiblichen<br />
Mitgliedern der FFW<br />
Entwicklung <strong>des</strong> Anteils der<br />
Mitglieder in den FFW<br />
gemessen an der<br />
Gesamtbevölkerung (2000 =<br />
100 %)<br />
121
Anlage 4.21<br />
Kreisfreie Stadt Cottbus<br />
IV. Anlagen<br />
Jahr<br />
Angehörige<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 +/- %<br />
Freiwilliger<br />
Feuerwehren<br />
327 376 388 754 331 399 521 521 326 435 33,0%<br />
Bevölkerung<br />
Cottbus<br />
Anteil der<br />
Bevölkerung<br />
in FFW<br />
weibliche<br />
Angehörige<br />
FFW<br />
Anteil weiblicherAngehöriger<br />
in<br />
FFW<br />
%<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
108491 105954 103847 107549 106415 105309 103837 102811 101785 101671 -6,3%<br />
0,30% 0,35% 0,37% 0,70% 0,31% 0,38% 0,50% 0,51% 0,32% 0,43%<br />
24 32 143 143 160 66 275,0%<br />
7,25% 8,02% 27,45% 27,45% 49,08% 15,17%<br />
Cottbus<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
Bevölkerungsentwicklung<br />
(2000 = 100 %)<br />
Entwicklung der Mitglieder in<br />
den FFW (2000 = 100 %)<br />
Anteil von weiblichen<br />
Mitgliedern der FFW<br />
Entwicklung <strong>des</strong> Anteils der<br />
Mitglieder in den FFW<br />
gemessen an der<br />
Gesamtbevölkerung (2000 =<br />
100 %)<br />
Im Zuge der Gemeindegebietsreform kam es zu Doppelerfassungen (2003). Diese Unregelmäßigkeiten<br />
wurden <strong>im</strong> Folgejahr bereinigt.<br />
122
Anlage 4.22<br />
kreisfreie Stadt Frankfurt/Oder<br />
IV. Anlagen<br />
Jahr<br />
Angehörige<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 +/- %<br />
Freiwilliger<br />
Feuerwehren<br />
247 247 229 240 221 251 243 261 263 263 6,5%<br />
Bevölkerung<br />
Frankfurt<br />
Anteil der<br />
Bevölkerung<br />
in FFW<br />
weibliche<br />
Angehörige<br />
FFW<br />
Anteil weiblicherAngehöriger<br />
in<br />
FFW<br />
%<br />
140<br />
120<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
72131 70308 68351 67014 65242 63748 62594 61969 61286 60625 -16,0%<br />
0,34% 0,35% 0,34% 0,36% 0,34% 0,39% 0,39% 0,42% 0,43% 0,43%<br />
28 31 31 33 35 35 92 228,6%<br />
11,67% 14,03% 12,35% 13,58% 13,41% 13,31% 34,98%<br />
Frankfurt (Oder)<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
Bevölkerungsentwicklung<br />
(2000 = 100 %)<br />
Entwicklung der Mitglieder in<br />
den FFW (2000 = 100 %)<br />
Anteil von weiblichen<br />
Mitgliedern der FFW<br />
Entwicklung <strong>des</strong> Anteils der<br />
Mitglieder in den FFW<br />
gemessen an der<br />
Gesamtbevölkerung (2000 =<br />
100 %)<br />
123
Anlage 4.23<br />
Lan<strong>des</strong>hauptstadt Potsdam<br />
IV. Anlagen<br />
Jahr<br />
Angehörige<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 +/- %<br />
Freiwilliger<br />
Feuerwehren<br />
183 184 174 299 300 298 301 315 319 326 78,1%<br />
Bevölkerung<br />
Potsdam<br />
Anteil der<br />
Bevölkerung<br />
in FFW<br />
weibliche<br />
Angehörige<br />
FFW<br />
Anteil weiblicherAngehöriger<br />
in<br />
FFW<br />
%<br />
200<br />
180<br />
160<br />
140<br />
120<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
129324 130435 131414 144979 145707 147583 148813 150833 152966 154606 19,5%<br />
0,14% 0,14% 0,13% 0,21% 0,21% 0,20% 0,20% 0,21% 0,21% 0,21%<br />
23 24 35 36 36 35 43 87,0%<br />
7,69% 8,00% 11,74% 11,96% 11,43% 10,97% 13,19%<br />
Lan<strong>des</strong>hauptstadt Potsdam<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
Bevölkerungsentwicklung<br />
(2000 = 100 %)<br />
Entwicklung der Mitglieder in<br />
den FFW (2000 = 100 %)<br />
Anteil von weiblichen<br />
Mitgliedern der FFW<br />
Entwicklung <strong>des</strong> Anteils der<br />
Mitglieder in den FFW<br />
gemessen an der<br />
Gesamtbevölkerung (2000 =<br />
100 %)<br />
124
Anlage 4.24<br />
IV. Anlagen<br />
Zahl der <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg aufhältigen Ausländer insgesamt <strong>und</strong> mit einem unbefristeten<br />
Aufenthaltstitel nach Ausländerbehörden<br />
männl. weibl. unbek. Gesamt Bis 16<br />
Altersgruppen von... bis unter... (in Jahren)<br />
16-<br />
18<br />
18-<br />
25<br />
25-35 35-45<br />
45-<br />
55<br />
55-<br />
65<br />
125<br />
Ab 65<br />
gesamt 1407 1396 0 2803 336 63 234 601 713 436 265 155<br />
BAR unbefristet 634 708 0 1342 34 27 77 212 437 268 168 119<br />
gesamt 1806 1594 1 3401 410 81 342 793 838 537 263 137<br />
LDS unbefristet 789 790 0 1579 48 30 96 336 469 332 174 94<br />
gesamt 505 432 0 937 114 20 68 235 231 177 66 2<br />
EE unbefristet 192 183 0 375 7 7 20 67 109 110 35 20<br />
gesamt 1248 1232 0 2480 218 49 176 484 676 498 244 135<br />
HVL unbefristet 628 717 0 1345 11 9 49 216 454 360 163 83<br />
gesamt 1241 1396 0 2637 314 59 265 661 672 408 174 84<br />
MOL unbefristet 514 782 0 1296 11 15 78 329 430 269 114 50<br />
gesamt 1605 1769 0 3374 343 65 260 710 908 589 319 180<br />
OHV unbefristet 678 903 0 1581 28 17 81 273 533 357 178 114<br />
gesamt 661 499 0 1160 147 12 79 305 251 207 102 57<br />
OSL unbefristet 300 211 0 511 12 3 25 99 147 125 61 39<br />
gesamt 1701 1446 0 3147 317 137 324 655 761 532 287 134<br />
LOS unbefristet 706 792 0 1498 29 20 91 314 462 345 153 84<br />
gesamt 795 505 0 1300 131 26 127 317 331 227 92 49<br />
OPR unbefristet 220 190 0 410 10 7 26 79 117 103 39 29<br />
gesamt 1663 1658 5 3326 343 78 264 600 878 671 337 155<br />
PM unbefristet 745 886 3 1634 52 29 80 219 513 438 201 100<br />
gesamt 546 348 0 894 119 14 87 227 223 121 59 44<br />
PR unbefristet 283 177 0 460 33 5 24 117 137 76 43 25<br />
gesamt 637 770 0 1407 150 36 121 341 333 257 108 61<br />
SPN unbefristet 310 424 0 734 32 16 42 160 211 175 58 40<br />
gesamt 1399 1202 3 2604 221 44 216 539 739 493 238 114<br />
TF unbefristet 596 635 0 1231 13 17 70 194 397 341 133 66<br />
gesamt 1192 955 0 2147 274 32 162 522 550 342 184 81<br />
UM unbefristet 389 422 0 811 41 7 53 153 259 169 94 35<br />
gesamt 975 797 2 1774 181 46 168 417 374 280 181 127<br />
BRB unbefristet 430 443 0 873 23 20 59 147 194 179 137 114<br />
gesamt 1786 1522 0 3308 322 53 516 1012 602 353 264 186<br />
CB unbefristet 661 689 0 1350 41 31 128 236 329 238 192 155<br />
gesamt 1017 1333 0 2350 238 42 430 605 415 252 198 170<br />
FF unbefristet 448 654 0 1102 53 20 86 212 274 170 145 142<br />
gesamt 3283 3389 1 6673 765 146 873 1745 1401 884 437 422<br />
P unbefristet 1653 1703 0 3356 103 79 284 649 888 660 331 362<br />
gesamt 23467 22243 12 45722 4943 1003 4712 10769 10896 7264 3818 2293<br />
unbefristet 10176 11309 3 21488 581 359 1369 4012 6360 4715 2419 1671
Anlage 4.25 Außenwanderungssalden nach Altersjahren<br />
IV. Anlagen<br />
126
Anlage 5.1 Leistungen der Gesetzlichen Unfallversicherung<br />
IV. Anlagen<br />
Für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren greift der gesetzliche Leistungskatalog <strong>des</strong> Siebten<br />
Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII), Artikel 1 <strong>des</strong> Gesetzes vom 7.<br />
August 1996, BGBl. I S. 1254), zuletzt geändert durch Artikel 3 <strong>des</strong> Gesetzes vom 5. August 2010<br />
(BGBl. I S. 1127)<br />
Dieser beinhaltet in Kurzfassung folgenden Leistungskatalog, der sich auf erlittene Körperschäden bezieht:<br />
Der zuzahlungsfreie Leistungskatalog umfasst:<br />
- ambulante, stationäre <strong>und</strong> zahnärztliche Behandlung;<br />
- Arznei <strong>und</strong> Verbandmittel;<br />
- Heilmittel einschließlich Krankengymnastik, Bewegungstherapie;<br />
- Körperersatzstücke, orthopädische <strong>und</strong> andere Hilfsmittel einschließlich Ersatzbeschaffung<br />
sowie Ausbildung <strong>im</strong> Gebrauch mit Hilfsmittel;<br />
- Haushaltspflege, Anstaltspflege oder Pflegegeld;<br />
- Fahrt- <strong>und</strong> Reisekosten nach den Best<strong>im</strong>mungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>reisekostengesetzes;<br />
- Verletztengeld;<br />
- Verletztenrente;<br />
- Hinterbliebenenleistungen (Witwen-, Witwer- , Waisenrenten);<br />
- Sterbegeld <strong>und</strong><br />
- Überführungskosten.<br />
Erweist sich die medizinische Rehabilitation als nicht ausreichend, sind Maßnahmen als Leistungen<br />
zur Teilhabe am Arbeitsleben einzuleiten. Hierzu gehören unter anderem:<br />
- Hilfen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes;<br />
- schulische Anpassung, Fortbildung, Ausbildung <strong>und</strong> Umschulung.<br />
Für den Zeitraum der nachgewiesenen unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit wird Verletztengeld<br />
als Lohnersatzleistung gewährt. Berechnungsgr<strong>und</strong>lage bildet das Arbeitsentgelt einen Monat<br />
vor der Arbeitsunfähigkeit oder das <strong>im</strong> Einkommenssteuerbescheid nachgewiesene Einkommen<br />
für das Kalenderjahr vor dem Unfall.<br />
Sofern nach Beendigung der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit<br />
(MdE) von min<strong>des</strong>tens 20 v. H. verbleibt, kommt eine Verletztenrente zur Auszahlung.<br />
Berechnungsgr<strong>und</strong>lage ist der Jahresarbeitsverdienst vor dem Unfallereignis. Von dieser Be-<br />
127
IV. Anlagen<br />
rechnungsgr<strong>und</strong>lage sind 1/3 in Abzug zu bringen <strong>und</strong> mit dem Prozentsatz der MdE zu vervielfachen.<br />
Für Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren wird durch den Gesetzgeber das besondere Engagement<br />
mit einem zusätzlichen Leistungskatalog honoriert, den die Feuerwehr-Unfallkasse in<br />
ihrer Satzung geregelt hat. Danach kommen für Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr <strong>im</strong> <strong>Land</strong><br />
<strong>Brand</strong>enburg neben dem gesetzlichen Leistungskatalog zusätzliche Leistungen gem. Satzung<br />
zum Tragen. Demnach hat die Feuerwehr-Unfallkasse <strong>Brand</strong>enburg durch ihre Satzung über<br />
die gesetzlichen Leistungen hinausgehende umfangreiche Mehrleistungen für den versicherten<br />
Personenkreis best<strong>im</strong>mt. Die Mehrleistungen sind folgende:<br />
a) Mehrleistungen zum Verletztengeld, Übergangsgeld <strong>und</strong> Tagegeld<br />
Neben dem Verletztengeld <strong>und</strong> Übergangsgeld wird ein Betrag bis zur Höhe <strong>des</strong> tatsächlichen<br />
Verdienstausfalls gewährt (Nettolohnausgleich), min<strong>des</strong>tens den Differenzbetrag<br />
zwischen dem Verletztengeld/Übergangsgeld <strong>und</strong> dem 450.Teil der maßgebenden<br />
Bezugsgröße (<strong>im</strong> Jahr 2010: kalendertäglich 57,86 Euro). Bei unter 18-Jährigen<br />
der 675. Teil. Bei Selbständigen wird pro Tag der Unterschiedsbetrag zwischen dem<br />
gesetzlichen Versicherungsgeld <strong>und</strong> dem 450. Teil <strong>des</strong> Arbeitsaufkommens gezahlt.<br />
Das Arbeitsaufkommen ist zum Betrag in Höhe <strong>des</strong> Höchst-Jahresarbeitsverdienstes<br />
(<strong>im</strong> Jahr 2010: 65.100,00 Euro) zum Zeitpunkt <strong>des</strong> Arbeitsunfalls zu berücksichtigen.<br />
Für Versicherungsfälle, die ab dem 1. Januar 2010 eingetreten sind, ab dem vierten<br />
Tag der nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeit, längstens für 78 Wochen, zusätzlich ein<br />
Tagegeld in Höhe von derzeit 20,47 Euro/tgl., gewährt.<br />
b) Mehrleistungen zur Verletztenrente<br />
Neben der gesetzlichen Unfallrente erhalten die Versicherten bei einer Minderung der<br />
Erwerbsfähigkeit (MdE) von 100 v. H. (so genannte Vollrente) monatliche Mehrleistungen<br />
in Höhe <strong>des</strong> Zweifachen <strong>des</strong> Min<strong>des</strong>tbetrages für das Pflegegeld nach § 44 Abs. 2<br />
SGB VII. Bei teilweiser MdE monatlich den entsprechenden Teil der Mehrleistungen bei<br />
einer Vollrente.<br />
c) Einmalige Mehrleistung an Verletzte<br />
Neben den Mehrleistungen zur laufenden Verletztenrente erhalten Verletzte, die infolge<br />
<strong>des</strong> Versicherungsfalles voraussichtlich dauernd völlig erwerbsunfähig sind, einen einmaligen<br />
Mehrleistungsbetrag in Höhe von 52.000,00 Euro.<br />
d) Mehrleistungen zum Sterbegeld<br />
128
IV. Anlagen<br />
Die Mehrleistungen zum Sterbegeld betragen das 20fache <strong>des</strong> Min<strong>des</strong>tbetrages für das<br />
Pflegegeld nach § 44 Abs. 2 SGB VII (ab 1. Januar 2010: 6.140,00 Euro).<br />
e) Mehrleistungen zur Hinterbliebenenrente<br />
Bei Bezug einer Hinterbliebenenrente von 20 v. H. (Halbwaise) wird als Mehrleistung<br />
ein Betrag von 6/10 <strong>des</strong> Min<strong>des</strong>tbetrages für das Pflegegeld nach § 44 Abs. 2 SGB VII<br />
(ab 1. Januar 2010: 184,20 Euro) gewährt.<br />
Bei einer Hinterbliebenenrente von 30 v. H. (Vollwaisen, Witwen <strong>und</strong> Witwer bis zum<br />
45. Lebensjahr) monatlich 9/10 <strong>des</strong> Min<strong>des</strong>tbetrages für das Pflegegeld (ab 1. Januar<br />
2010: 276,30 Euro).<br />
Bei Hinterbliebenenrenten von 40 v. H. (Witwen <strong>und</strong> Witwer ab dem 45. Lebensjahr)<br />
betragen die Mehrleistungen zur Hinterbliebenenrente 12/10 <strong>des</strong> Min<strong>des</strong>tbetrages für<br />
das Pflegegeld (ab 1. Januar 2010: 368,40 Euro).<br />
f) Einmalige Mehrleistungen an Hinterbliebene<br />
Neben den Mehrleistungen zur laufenden Hinterbliebenenrente sowie den Mehrleistungen<br />
zum Sterbegeld erhalten Hinterbliebene einen einmaligen Betrag in Höhe von<br />
26.000,00 Euro. Nacheinander anspruchsberechtigt sind Ehegatten, Kinder, die Eltern,<br />
sofern sie mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben.<br />
129
IV. Anlagen<br />
Anlage 6.1 Aus- <strong>und</strong> Fortbildung der öffentlichen Feuerwehren, Helfer <strong>und</strong> Spezialkräfte <strong>des</strong><br />
<strong>Katastrophenschutzes</strong> sowie zivilschutzbezogene<br />
Ergänzungsausbildungen <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg<br />
Feuerwehr Ausbildungsart Zuständigkeit/Kostentragung Ausbildungsort Rechtliche<br />
Gr<strong>und</strong>lagen/<br />
Bemerkungen<br />
1. Gr<strong>und</strong>ausbildung<br />
a) Freiwillige<br />
Feuerwehren<br />
b) HauptamtlicheFeuerwehrangehörige<br />
Truppmannausbildung<br />
(Teil 1 <strong>und</strong> 2)<br />
2. Weitergehende Ausbildung<br />
Freiwillige<br />
Feuerwehren<br />
3. Führungsausbildung<br />
a) Freiwillige<br />
Feuerwehren<br />
Träger <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>schutzes Standort § 24, Absatz 7,<br />
Satz 1<br />
BbgBKG,<br />
FWDV 2 (Ziff.<br />
Gr<strong>und</strong>ausbildung B 1 Träger <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>schutzes Lan<strong>des</strong>feuerwehrschule<br />
(gegen Kostenerstattung)<br />
2.1.10, 2.1.2)<br />
§ 24, Absatz 7,<br />
Satz 1 u. RE<br />
MI v.<br />
28.01.2000,<br />
Ziff. 2.2<br />
Truppführer <strong>Land</strong>kreise/kreisfreie Städte Kreisebene § 24, Absatz 7,<br />
Satz 2 BbgBK<br />
<strong>und</strong><br />
FWDV 2 (Ziff.<br />
2.1.3)<br />
Sprechfunker <strong>Land</strong>kreise/kreisfreie Städte Kreisebene FWDV 2 (Ziff.<br />
3.1)<br />
Atemschutzgeräteträger <strong>Land</strong>kreise/kreisfreie Städte Kreisebene FWDV 2 (Ziff.<br />
3.2)<br />
Maschinisten <strong>Land</strong>kreise/kreisfreie Städte Kreisebene FWDV 2 (Ziff.<br />
Technische Hilfeleistung <strong>Land</strong>kreise/kreisfreie Städte Kreisebene FWDV 2 (Ziff.<br />
3.4)<br />
Ortswehrführer <strong>Land</strong> Lan<strong>des</strong>schule § 24, Absatz 7,<br />
Satz 3<br />
BbgBKG <strong>und</strong><br />
Gruppenführer (F III) <strong>Land</strong> Lan<strong>des</strong>schule FWDV 2 (Ziff.<br />
4.1)<br />
Zugführer (F IV) <strong>Land</strong> Lan<strong>des</strong>schule FWDV 2 (Ziff.<br />
4.2)<br />
Leiter F (F V) <strong>Land</strong> Lan<strong>des</strong>schule FWDV 2 (Ziff.<br />
4.6)<br />
Verbandsführer (F VI) <strong>Land</strong> Lan<strong>des</strong>schule FWDV 2 (Ziff.<br />
4.3)<br />
Kreisausbilder <strong>Land</strong> Lan<strong>des</strong>schule FWDV 2 (Ziff.<br />
Kreisbrandmeister/Leiter<br />
BF<br />
3.3)<br />
4.7)<br />
<strong>Land</strong> Lan<strong>des</strong>schule RE MI (Ziff.<br />
2.1)<br />
130
) Hauptamtliche<br />
FW-Angehörige<br />
Gruppenführer (B 3) Träger <strong>des</strong><br />
<strong>Brand</strong>schutzes<br />
geh. feuerwehrtechn. Träger <strong>des</strong><br />
Dienst (B 4) <strong>Brand</strong>schutzes<br />
höherer feuerwehrtechn.<br />
Dienst<br />
Träger <strong>des</strong><br />
<strong>Brand</strong>schutzes<br />
Lan<strong>des</strong>schule bzw. RE MI (Ziff. 2.2)<br />
IV. Anlagen<br />
Lan<strong>des</strong>feuerwehrschulen § 24, Absatz 7, Satz 1<br />
<strong>und</strong><br />
anderer Bun<strong>des</strong>länder (1) Feuerwehrlaufbahn-VO<br />
<strong>des</strong><br />
Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg<br />
(1) = gegen Kostenerstattung<br />
Institut Münster (NRW)<br />
<strong>und</strong> bun<strong>des</strong>-<br />
einheitliche Rahmenempfehlungen;<br />
APO gDFeu<br />
Feuerwehr Ausbildungsart Zuständigkeit/Kostentragung Ausbildungsort Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen/<br />
Bemerkungen<br />
4. Sonderausbildung<br />
Freiwillige<br />
Feuerwehren<br />
<strong>und</strong><br />
hauptamtliche<br />
FW-<br />
Angehörige<br />
5. ABC-Ausbildung<br />
Leitstellendisponenten <strong>Land</strong> Lan<strong>des</strong>schule § 24, Absatz 7, Satz 3<br />
BbgBKG<br />
RE MI v. 28.01.00, Ziff. 2.1<br />
u. 2.2<br />
Gerätewart (FWDV 2, <strong>Land</strong> Lan<strong>des</strong>schule § 24, Absatz 7, Satz 3<br />
Ziff. 3.8)<br />
BbgBKG<br />
Gerätewart Chemika- <strong>Land</strong> Lan<strong>des</strong>schule § 24, Absatz 7, Satz 3<br />
lien-schutzanzug<br />
BbgBKG<br />
Gerätewart Messgerä- <strong>Land</strong> Lan<strong>des</strong>schule § 24, Absatz 7, Satz 3<br />
te<br />
BbgBKG<br />
Atemschutzgerätewart <strong>Land</strong> Lan<strong>des</strong>schule FWDV 2 (Ziff. 3.9)<br />
Ölunfall 1 <strong>und</strong> 2 <strong>Land</strong> Lan<strong>des</strong>schule RE MI v.28.01.00, Ziff. 2.1<br />
u. 2.2<br />
TH BBK-Bahn <strong>Land</strong> Lan<strong>des</strong>schule Vereinbarung der Innenministerien/<br />
Fahrsicherheitstraining<br />
Moderatoren (Gr<strong>und</strong>-<br />
<strong>und</strong> Fortb.)<br />
<strong>Land</strong> Lan<strong>des</strong>schule<br />
senatoren <strong>und</strong> der DB<br />
Konzeption MI<br />
ABC-Dekon B<strong>und</strong> Lan<strong>des</strong>schule<br />
ABC-Erk<strong>und</strong>ung B<strong>und</strong> Lan<strong>des</strong>schule<br />
ABC-Administratoren B<strong>und</strong> Lan<strong>des</strong>schule<br />
ABC-Einsatz<br />
1(Gr<strong>und</strong>ausbildung)<br />
ABC-Einsatz 2 (Führungskräfte)<br />
<strong>Land</strong><br />
Lan<strong>des</strong>schule (da<br />
Sonderausbildung<br />
zuzurechnen)<br />
Zivilschutzänderungsgesetz<br />
ZSGÄndG vom 02.04.09<br />
gegen Kostenerstattung<br />
FWDV 2 (Ziff. 3.5)<br />
RE MI v. 28.01.00, Ziff. 2.1<br />
u. 2.2<br />
§ 24, Absatz 7, Satz 3<br />
BbgBKG<br />
<strong>Land</strong> Lan<strong>des</strong>schule RE MI v. 28.01.00, Ziff. 2.1<br />
u. 2.2 b<br />
§ 24, Absatz 7, Satz 3<br />
BbgBKG<br />
131
6. Katastrophenschutzausbildung<br />
Einführung in die<br />
Stabsarbeit (FWDV 2,<br />
Ziff. 4.4)<br />
IV. Anlagen<br />
<strong>Land</strong> Lan<strong>des</strong>schule § 37, Absatz 1 u. 2 i. V. §<br />
44,<br />
Abs. 3 BbgBKG<br />
Führungshilfspersonal <strong>Land</strong> Lan<strong>des</strong>schule § 37, Absatz 1 u. 2 i. V. §<br />
44,<br />
Seminar Verwaltungsstab<br />
Seminar politische<br />
Gesamtführung<br />
OPT 1 (derzeit noch<br />
nicht angeboten)<br />
Abs. 3 BbgBKG<br />
<strong>Land</strong> Lan<strong>des</strong>schule § 37, Absatz 1 u. 2 i. V. §<br />
44,<br />
Abs. 3 BbgBKG<br />
<strong>Land</strong> Lan<strong>des</strong>schule § 37, Absatz 1 u. 2 i. V. §<br />
44,<br />
Abs. 3 BbgBKG<br />
<strong>Land</strong> Lan<strong>des</strong>schule Auslagerung von der AKNZ<br />
an die LFS der Länder<br />
Feuerwehr Ausbildungsart Zuständigkeit/Kostentragung Ausbildungsort Rechtliche<br />
Gr<strong>und</strong>lagen/<br />
Bemerkungen<br />
7. Sonstige weitere zentrale Ausbildung (gegen Kostenerstattung)<br />
Freiwillige Feuerwehren<br />
<strong>und</strong><br />
hauptamtliche<br />
FW-Angehörige<br />
Bootsführerausbildung Träger <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>schutzes Lan<strong>des</strong>schule § 24, Absatz 7,<br />
Satz 1 BbgBKG<br />
Technische Hilfeleistung -<br />
Gr<strong>und</strong>tätigkeiten<br />
Träger <strong>des</strong> BS/ <strong>Land</strong>kreis Lan<strong>des</strong>schule<br />
Drehleitermaschinisten Träger <strong>des</strong> BS/ <strong>Land</strong>kreis Lan<strong>des</strong>schule<br />
Rüstwagenmaschinisten Träger <strong>des</strong> BS/ <strong>Land</strong>kreis Lan<strong>des</strong>schule<br />
Seminar Vorbeugender<br />
BS einschl. Fortbildung<br />
<strong>Land</strong>kreise/kreisfreie Städte Lan<strong>des</strong>schule<br />
Gerätewagen-Gefahrgut Träger <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>schutzes Lan<strong>des</strong>schule<br />
IuK-Betriebspersonal <strong>Land</strong>kreise/kreisfreie Städte Lan<strong>des</strong>schule<br />
TH-Wald Träger <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>schutzes Lan<strong>des</strong>schule<br />
Belastung Atemschutz Träger <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>schutzes Lan<strong>des</strong>schule<br />
Notfall-Atemschutz Träger <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>schutzes Lan<strong>des</strong>schule<br />
Notfall CSA-Träger Träger <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>schutzes Lan<strong>des</strong>schule<br />
Seminar AGBF-AGBB Träger <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>schutzes Lan<strong>des</strong>schule<br />
132