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Zukunft des Brand- und Katastrophenschutzes im Land

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<strong>Land</strong>tag <strong>Brand</strong>enburg Drucksache 5/2616<br />

5. Wahlperiode<br />

Konzept<br />

der Lan<strong>des</strong>regierung<br />

„<strong>Zukunft</strong> <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong><br />

<strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg absichern!“<br />

Datum <strong>des</strong> Eingangs: 29.12.2010 / Ausgegeben: 03.01.2011<br />

1


Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis .................................................................................................................................... 2<br />

Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................................ 5<br />

Übersicht.................................................................................................................................................. 8<br />

I. Einleitung ............................................................................................................................................ 15<br />

1. Katastrophenschutz ........................................................................................................................... 17<br />

1.1 Ausgangslage.............................................................................................................................. 17<br />

1.2 Aufgabenwahrnehmung <strong>im</strong> Katastrophenschutz ......................................................................... 18<br />

1.2.1 Untere Katastrophenschutzbehörden................................................................................... 19<br />

1.2.2 Das Ministerium <strong>des</strong> Innern als oberste Katastrophenschutzbehörde.................................. 20<br />

1.2.3 Beteiligung weiterer Ressorts............................................................................................... 20<br />

1.3 Entwicklung <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> bis zum Jahr 2014 ........................................................ 21<br />

1.4 Entwicklung <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> bis zum Jahr 2020 ........................................................ 24<br />

2. Stützpunktfeuerwehren ...................................................................................................................... 26<br />

2.1 Ausgangslage.............................................................................................................................. 26<br />

2.1.1 Bildung von Stützpunktfeuerwehren..................................................................................... 26<br />

2.1.2 Auswahl <strong>und</strong> Zuordnung der Stützpunktfeuerwehren........................................................... 27<br />

2.1.3 Umfang der Förderung von Stützpunktfeuerwehren............................................................. 27<br />

2.2 Entwicklung der Stützpunktfeuerwehren bis zum Jahr 2014........................................................ 28<br />

2.3 Entwicklung der Stützpunktfeuerwehren bis zum Jahr 2020........................................................ 29<br />

3. Erwerb von Führerscheinen ............................................................................................................... 30<br />

3.1 Ausgangslage.............................................................................................................................. 30<br />

3.1.1 Rechtslage ........................................................................................................................... 30<br />

3.1.2 Prüfung <strong>und</strong> Umsetzung von Maßnahmen ........................................................................... 31<br />

3.2 Entwicklung Führerscheinausbildung bis zum Jahr 2014 ............................................................ 33<br />

3.3 Entwicklung der Führerscheinausbildung bis zum Jahr 2020 ...................................................... 33<br />

4. Nachwuchsgewinnung fördern........................................................................................................... 35<br />

4.1 Ausgangslage.............................................................................................................................. 35<br />

4.2 Integrierte Hilfeleistung <strong>im</strong> demografischen Wandel.................................................................... 36<br />

4.3 Nachwuchsgewinnung <strong>und</strong> Motivation......................................................................................... 38<br />

4.4 Möglichkeiten <strong>des</strong> Handelns zur Nachwuchsgewinnung bis zum Jahr 2014 ............................... 39<br />

4.4.1 Erhöhung <strong>des</strong> Frauenanteils in Freiwilligen Feuerwehren <strong>und</strong> Einheiten <strong>des</strong><br />

<strong>Katastrophenschutzes</strong>................................................................................................................... 40<br />

4.4.2 Einbeziehung älterer Menschen ........................................................................................... 41<br />

4.4.3 Personen mit Migrationshintergr<strong>und</strong>..................................................................................... 41<br />

4.4.4 Zusammenarbeit mit Schulen in öffentlicher Trägerschaft.................................................... 44<br />

2


Inhaltsverzeichnis<br />

4.4.5 Nicht erwerbstätige Personen / Langzeitarbeitslose............................................................. 45<br />

4.4.6 Mitarbeiter der Lan<strong>des</strong>verwaltung ........................................................................................ 46<br />

4.4.7 Beschäftigung von Feuerwehrangehörigen in der Kommunalverwaltung............................. 47<br />

4.4.8 Förderung öffentlicher Feuerwehren <strong>im</strong> ländlichen Raum .................................................... 48<br />

4.5 Möglichkeiten <strong>des</strong> Handelns zur Nachwuchsgewinnung bis zum Jahr 2020 ............................... 48<br />

5. Anerkennung <strong>des</strong> Ehrenamtes........................................................................................................... 51<br />

5.1 Ausgangslage.............................................................................................................................. 51<br />

5.2 Anerkennung <strong>des</strong> ehrenamtlichen Engagements <strong>im</strong> System der integrierten Hilfeleistung bis zum<br />

Jahr 2014........................................................................................................................................... 52<br />

5.2.1 Ideelle Anerkennung - Auszeichnungen <strong>und</strong> Ehrungen........................................................ 52<br />

5.2.2 Materielle Anerkennungsformen........................................................................................... 55<br />

5.2.3 Zuwendungen....................................................................................................................... 56<br />

5.2.4 Sonstige Formen der Anerkennung...................................................................................... 57<br />

5.3 Anerkennung <strong>des</strong> ehrenamtlichen Engagements <strong>im</strong> System der integrierten Hilfeleistung bis zum<br />

Jahr 2020........................................................................................................................................... 61<br />

6. Lan<strong>des</strong>schule <strong>und</strong> Technische Einrichtung für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz (LSTE) ................... 62<br />

6.1 Allgemeine Ausgangslage ........................................................................................................... 62<br />

6.2 Rechtsgr<strong>und</strong>lagen........................................................................................................................ 62<br />

6.3 Entwicklung der Lan<strong>des</strong>schule .................................................................................................... 63<br />

6.4 Ausbildung von Spitzensportlern ................................................................................................. 65<br />

6.5 LSTE als zentrale Ausbildungsstätte ........................................................................................... 65<br />

6.5.1 Lehrgangskapazität der Lan<strong>des</strong>schule................................................................................. 65<br />

6.5.2 Verhältnis zwischen Lehrgängen für Angehörige Freiwilliger Feuerwehren (FF) <strong>und</strong> für<br />

Berufsfeuerwehren / Wachen mit hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen (B) ............................. 66<br />

6.5.3 Ausgestaltung der ABC-Ausbildung ..................................................................................... 66<br />

6.5.4 Zusätzliche Rahmenbedingungen für den Lehrbetrieb......................................................... 67<br />

6.6 Rahmenbedingungen für den Lehrbetrieb bis zum Jahr 2014 ..................................................... 68<br />

6.7 Rahmenbedingungen für den Lehrbetrieb an der Lan<strong>des</strong>schule bis zum Jahr 2020 ................... 70<br />

7. Technische Hilfeleistung .................................................................................................................... 72<br />

7.1 Ausgangslage.............................................................................................................................. 72<br />

7.1.1 Beseitigung von Verunreinigungen auf öffentlichen Straßen................................................ 72<br />

7.1.2 Zuständigkeit ........................................................................................................................ 73<br />

7.2 Entwicklung der Technischen Hilfeleistung bis zum Jahr 2014.................................................... 76<br />

7.2.1 Zuständigkeit <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> für die Lan<strong>des</strong>- <strong>und</strong> Bun<strong>des</strong>straßen............................................ 76<br />

7.2.2 Änderung <strong>des</strong> BbgBKG ........................................................................................................ 78<br />

7.3 Sachstand <strong>und</strong> Entwicklung - Tragehilfen für den Rettungsdienst............................................... 80<br />

7.4 Technische Hilfeleistung/ Tragehilfen für den Rettungsdienst – Entwicklung bis zum Jahr 2020 81<br />

7.5 Sonstige Fälle der Hilfeleistung ................................................................................................... 81<br />

8. Einführung <strong>des</strong> BOS-Digitalfunks .................................................................................................. 82<br />

3


Inhaltsverzeichnis<br />

8.1 Allgemeine Ausgangslage ........................................................................................................... 82<br />

8.2 Rahmenbedingungen für die Einführung <strong>des</strong> BOS-Digitalfunks bis zum Jahr 2014 .................... 84<br />

8.3 Rahmenbedingungen für die Nutzung <strong>des</strong> BOS-Digitalfunks vom Jahr 2014 bis zum Jahr 2020 88<br />

III. Fazit .................................................................................................................................................. 89<br />

IV. Anlagen ............................................................................................................................................ 91<br />

4


Abkürzungsverzeichnis<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

ABC Atomar, Biologisch, Chemisch<br />

ABCErkKW ABC-Erk<strong>und</strong>ungskraftwagen<br />

AfS B - B Amt für Statistik Berlin - <strong>Brand</strong>enburg<br />

AGBF Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren<br />

in der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland<br />

ALG Arbeitslosengeld<br />

Anm. Anmerkung<br />

Az. Aktenzeichen<br />

BbgBKG Gesetz über den <strong>Brand</strong>schutz, die Hilfeleistung <strong>und</strong> den Katastrophenschutz<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg (<strong>Brand</strong>enburgisches <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutzgesetz-<br />

BbgBKG) vom 24. Mai 2004 (GVBl.I/04, [Nr.<br />

09], S.197), geändert durch Artikel 5 <strong>des</strong> Gesetzes vom 23. September<br />

2008 (GVBl.I/08, [Nr. 12], S.202, 206)<br />

BbgFAG Gesetz über den allgemeinen Finanzausgleich mit den Gemeinden <strong>und</strong><br />

Gemeindeverbänden <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg (<strong>Brand</strong>enburgisches Finanzausgleichsgesetz-<br />

BbgFAG) , vom 29. Juni 2004 (GVBl.I/04, [Nr.<br />

12], S.262), zuletzt geändert durch Artikel 2 <strong>des</strong> Gesetzes vom 06.<br />

Dezember 2006 (GVBl.I/06, [Nr. 16], S.166, 167)<br />

BbgRettG Gesetz über den Rettungsdienst <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg (<strong>Brand</strong>enburgisches<br />

Rettungsdienstgesetz- BbgRettG) vom 14. Juli 2008 (GVBl.I/08,<br />

[Nr. 10], S.186)<br />

BbgSchulG Gesetz über die Schulen <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg (<strong>Brand</strong>enburgisches<br />

Schulgesetz- BbgSchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

02. August 2002 (GVBl.I/02, [Nr. 08], S.78), zuletzt geändert durch<br />

Artikel 8 <strong>des</strong> Gesetzes vom 07. Juli 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 12], S.262,<br />

269<br />

BbgStrG <strong>Brand</strong>enburgisches Straßengesetz (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 28. Juli 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 15], S.358), zuletztgeändert<br />

durch Artikel 7 <strong>des</strong> Gesetzes vom 13. April 2010<br />

(GVBl.I/10, [Nr. 17])<br />

BbgWG <strong>Brand</strong>enburgisches Wassergesetz (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 08. Dezember 2004 (GVBl.I/05, [Nr. 05], S.50),<br />

zuletzt geändert durch Artikel 2 <strong>des</strong> Gesetzes vom 15. Juli 2010<br />

(GVBl.I/10, [Nr. 28])<br />

BOS Behörden <strong>und</strong> Organisationen mit Sicherheitsaufgaben<br />

bzw. beziehungsweise<br />

ca. cirka<br />

CSA Chemikalienschutzanzug<br />

DDR Deutsche Demokratische Republik<br />

DLK Drehleiter mit Korb<br />

Drs. Drucksache<br />

DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser <strong>und</strong> Abfall e. V.<br />

e. V. eingetragener Verein<br />

ELER Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 <strong>des</strong> Rates vom 20. September 2005<br />

über die Förderung der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums durch den<br />

5


Abkürzungsverzeichnis<br />

Europäischen <strong>Land</strong>wirtschaftsfonds für die Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen<br />

Raums (ELER), ABl. L 277 vom 21.10.2005, zuletzt geändert durch<br />

Verordnung (EG) Nr. 473/2009 vom 9.6.2009, ABl. L 144 vom 9.6.2009<br />

ESF Europäischer Sozialfonds<br />

EU Europäische Union<br />

FBS GmbH Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH<br />

FSHG Gesetz über den Feuerschutz <strong>und</strong> die Hilfeleistung (FSHG), zuletzt<br />

geändert durch Artikel 12 <strong>des</strong> Gesetzes vom 8. Dezember 2009(GV.<br />

NRW. S.765), in Kraft getreten am 16. Dezember 2009.<br />

FStrG Bun<strong>des</strong>fernstraßengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Art. 6 G v.<br />

31.7.2009 I 2585<br />

FwDV Feuerwehrdienstvorschrift<br />

ggf. gegebenenfalls<br />

GKG Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg<br />

(GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 1999<br />

(GVBl.I/99, [Nr. 11], S.194), geändert durch Artikel 8 <strong>des</strong> Gesetzes vom<br />

23. September 2008 (GVBl.I/08, [Nr. 12], S.202, 206)<br />

GVBl. Gesetzes- <strong>und</strong> Verordnungsblatt<br />

GW-G Gerätewagen-Gefahrgut<br />

HLF Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug<br />

i. H. v. in der Höhe von<br />

i. S. e. <strong>im</strong> Sinne eines<br />

i. V. m. in Verbindung mit<br />

ILE Integrierte ländliche Entwicklung<br />

KrW-AbfG Kreislaufwirtschafts- <strong>und</strong> Abfallgesetz vom 27. September 1994 (BGBl.<br />

I S. 2705), zuletzt geändert durch Artikel 8 <strong>des</strong> Gesetzes vom 11. August<br />

2010 (BGBl. I S. 1163)<br />

LBV Lan<strong>des</strong>amt für Bauen <strong>und</strong> Verkehr<br />

LEADER LEADER ist die Abkürzung für Liaison entre Actions de Developpement<br />

de L´Economie Rurale, bzw. übersetzt: „Verbindungen zwischen Aktionen<br />

zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft.“. Dabei handelt es sich<br />

um ein Förder-Programm der Europäischen Union.<br />

LF Löschgruppenfahrzeug<br />

LSTE Lan<strong>des</strong>schule <strong>und</strong> Technische Einrichtung für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg<br />

LT <strong>Land</strong>tag<br />

LWaldG Waldgesetz <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg (LWaldG) vom 20. April 2004<br />

(GVBl.I/04, [Nr. 06], S.137), zuletzt geändert durch Artikel 3 <strong>des</strong> Gesetzes<br />

vom 27. Mai 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 08], S.175, 184)<br />

LZBK Lagezentrum für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz<br />

MASF Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen <strong>und</strong> Familie<br />

MdE Minderung der Erwerbsfähigkeit<br />

MI Ministerium <strong>des</strong> Innern<br />

MIL Ministerium für Infrastruktur <strong>und</strong> <strong>Land</strong>wirtschaft<br />

MIR e.V. Migrations- <strong>und</strong> Integrationsbeirat e.V.<br />

6


Abkürzungsverzeichnis<br />

MTF Medizinische Task Force<br />

MUGV Ministerium für Umwelt, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Verbraucherschutz<br />

NRW Nordrhein-Westfalen<br />

o. g. oben genannt<br />

OVG Oberverwaltungsgericht<br />

p. a. per annum<br />

RW Rüstwagen<br />

S. Seite<br />

SEG Sondereinsatzgruppe<br />

SGB Sozialgesetzbuch<br />

StAG Staatsangehörigkeitsgesetz in der <strong>im</strong> Bun<strong>des</strong>gesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer<br />

102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert<br />

durch Artikel 1 <strong>des</strong> Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S.<br />

158)<br />

StVO Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565),<br />

die zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. August<br />

2009 (BGBl. I S. 2631)<br />

THW Bun<strong>des</strong>anstalt Technisches Hilfswerk<br />

TLF Tanklöschfahrzeug<br />

TSF-W Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasser<br />

u. a. unter anderem<br />

vgl. vergleiche<br />

XENOS Das Bun<strong>des</strong>programm XENOS integriert Aktivitäten gegen Diskr<strong>im</strong>inierung,<br />

Fremdenfeindlichkeit <strong>und</strong> Rechtsextremismus in arbeitsmarktbezogene<br />

Maßnahmen an der Schnittstelle zwischen (Berufs-)Schule,<br />

Ausbildung <strong>und</strong> Arbeitswelt. Abgeleitet vom altgriechischen xénos - der<br />

Fremde, der Gastfre<strong>und</strong> - steht der Name <strong>des</strong> Programms für Toleranz,<br />

Weltoffenheit <strong>und</strong> zivilgesellschaftliches Engagement.<br />

XENOS ist Teil <strong>des</strong> Nationalen Integrationsplans der Bun<strong>des</strong>regierung<br />

<strong>und</strong> wird durch das Bun<strong>des</strong>ministerium für Arbeit <strong>und</strong> Soziales <strong>und</strong> den<br />

Europäischen Sozialfonds gefördert (Quelle: Bun<strong>des</strong>ministerium für<br />

Arbeit <strong>und</strong> Soziales (BMAS), Abteilung Z, Gruppe Europäischer Fonds<br />

für Beschäftigung, Transnationale Maßnahmen/ XENOS, 53107 Bonn,<br />

(www.esf.de).<br />

z. B. zum Beispiel<br />

Ziff. Ziffer<br />

ZSKG Zivilschutz- <strong>und</strong> Katastrophenhilfegesetz vom 25. März 1997 (BGBl. I<br />

S. 726), das zuletzt durch Artikel 2 Nummer 1 <strong>des</strong> Gesetzes vom 29.<br />

Juli 2009 (BGBl. I S. 2350) geändert worden ist.<br />

7


Übersicht<br />

Konzept: „<strong>Zukunft</strong> <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg absichern!“<br />

1. Demografische Rahmenbedingungen<br />

Übersicht<br />

Das integrierte Hilfeleistungssystem <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg beruht <strong>im</strong> Wesentlichen auf Ehrenamtlichkeit<br />

<strong>und</strong> Freiwilligkeit. Im <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg wirken auf dem Gebiet <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong><br />

neben den Freiwilligen Feuerwehren insbesondere die Hilfsorganisationen mit. Zur Erfüllung dieser<br />

Aufgaben werden öffentliche Feuerwehren vorgehalten; <strong>im</strong> Katastrophenschutz wirken Hilfsorganisationen<br />

mit. Für die Organisationsformen der Hilfeleistung ist es von Bedeutung, wie sich die Bevölkerung<br />

lokal bzw. regional entwickelt. Während die Bevölkerung in Gemeinden <strong>im</strong> Berliner Umland leicht zun<strong>im</strong>mt,<br />

verlieren solche <strong>im</strong> „weiteren Metropolenraum“ deutlich an Bevölkerung. Von dem Trend ist die<br />

Mitgliederentwicklung in den öffentlichen Feuerwehren <strong>und</strong> Hilfsorganisationen/Einheiten <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong><br />

unmittelbar beeinflusst.<br />

Die Mitgliederzahl in den öffentlichen Feuerwehren erreichte <strong>im</strong> Jahr 2002 mit 50.075 Angehörigen ihren<br />

Höhepunkt <strong>und</strong> lag <strong>im</strong> Jahr 2009 bei 46.516 Personen.<br />

Auf Basis der Altersstruktur der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren ergibt sich die Prognose, dass<br />

ein Rückgang der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren bis zum Jahr 2020 auf ca. 35.000 Personen<br />

anzunehmen ist.<br />

Für die <strong>im</strong> Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen ist von einer entsprechenden Verminderung<br />

der Einsatzkräfte bis zum Jahr 2020 um ca. 20 Prozent auszugehen.<br />

2. Haushalterische Rahmenbedingungen<br />

Für die Belange <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> sind neben dem Einzelplan 03 (Kapitel 03 710<br />

<strong>und</strong> 03 750) in den Einzelplänen 10, 11 <strong>und</strong> 20 Haushaltsmittel veranschlagt. 1<br />

Mit Änderung <strong>des</strong> BbgFAG vom 27. Oktober 20062 ist der Verwendungszweck der Mittel <strong>des</strong> Ausgleichsfonds<br />

für Belange <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> gem. § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 BbgFAG<br />

erweitert worden. Für die Ausstattung von Stützpunkfeuerwehren, die Sicherung der Kompatibilität der<br />

technischen Ausstattung der integrierten Leitstellen (Regionalleitstellen) untereinander <strong>und</strong> mit dem<br />

1 Vgl. Ziffer 1.2.<br />

2 Vgl. GVBl. I S. 118.<br />

8


Übersicht<br />

Lagezentrum für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz sowie für die Wahrnehmung kommunaler Aufgaben<br />

der Lan<strong>des</strong>schule <strong>und</strong> Technischen Einrichtung für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz werden <strong>im</strong> Rahmen<br />

<strong>des</strong> Ausgleichsfonds bis zu 9.000.000 Euro p. a. bereitgestellt.<br />

Der Gesetzentwurf für ein zweites Gesetz zur Änderung <strong>des</strong> BbgFAG3 sieht weiterhin die Bindung von<br />

Mitteln <strong>des</strong> Ausgleichsfonds für die Unterstützung bei der Wahrnehmung kommunaler Aufgaben <strong>im</strong><br />

<strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz vor.<br />

Das vorgelegte Konzept berücksichtigt entsprechende Zuwendungen in den Handlungsfeldern „Katastrophenschutz“<br />

4 , „Stützpunktfeuerwehren“, „Lan<strong>des</strong>schule <strong>und</strong> Technische Einrichtung für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong><br />

Katastrophenschutz (LSTE)“ <strong>und</strong> „Einführung <strong>des</strong> BOS-Digitalfunks“ 5.<br />

Sämtliche <strong>im</strong> Konzept benannten Finanz- <strong>und</strong> Personalbedarfe stehen unter Haushaltsvorbehalt.<br />

3. Möglichkeiten <strong>des</strong> Handelns in acht Handlungsfeldern<br />

3.1 Katastrophenschutz<br />

Der Beschluss <strong>des</strong> <strong>Land</strong>tages geht davon aus, dass dem <strong>Land</strong> neben den unteren Katastrophenschutzbehörden<br />

nach der Neuausrichtung <strong>des</strong> Ausstattungskonzeptes <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> <strong>und</strong> der neuen Strategie<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> zum Schutz der Bevölkerung eine besondere Verantwortung für den Katastrophenschutz<br />

zukommt.<br />

Feststellungen <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

Für die Strukturen <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> werden die demografischen Effekte bis zum Jahr 2014 als<br />

beherrschbar angenommen. Gleichwohl sollen Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Entwicklung<br />

einheitlicher Strukturen bei den Einheiten der Aufgabenträger erreichbar ist. Hierzu werden elf<br />

Maßnahmen vorgeschlagen, die sich u. a. auf die Aufgabenerfüllung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> sowie auf die Unterstützung<br />

der unteren Katastrophenschutzbehörden bei Ertüchtigungs- <strong>und</strong> Ersatzinvestitionen für den<br />

Katastrophenschutz beziehen. Ebenso wird klargestellt, dass die vom B<strong>und</strong> für den Zivilschutz zur Verfügung<br />

gestellte ergänzende Ausstattung den Katastrophenschutzbehörden zusätzlich zur Verfügung<br />

steht <strong>und</strong> in die Einheiten integriert werden kann.<br />

Bezogen auf die Entwicklung bis zum Jahr 2020 kann die Gewährleistung eines flächendeckenden <strong>und</strong><br />

einheitlichen Schutzniveaus zur Katastrophenabwehr durch das Zusammenwirken benachbarter Gebietskörperschaften<br />

bei der Aufgabenwahrnehmung erreicht werden (Anm.: „Nicht jeder muss alles<br />

3 Vgl. Drs. 5/2012.<br />

4 i. V. m. Handlungsfeld 3. „Erwerb von Führerscheinen“.<br />

5 In Bezug auf den Anschluss der Regionalleitstellen, vgl. Ziff. 8.2, Nr. 3 c.<br />

9


Übersicht<br />

können bzw. selbst vorhalten“). Neben der interkommunalen Zusammenarbeit kommt dem gemeinsamen<br />

Handeln der zur Katastrophenabwehr befähigten Lan<strong>des</strong>- <strong>und</strong> Bun<strong>des</strong>behörden sowie Einrichtungen<br />

auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr zentrale Bedeutung zu.<br />

3.2 Stützpunktfeuerwehren<br />

Der <strong>Land</strong>tag bezeichnet das System der Stützpunktfeuerwehren <strong>und</strong> deren Ausstattung als bewährt<br />

<strong>und</strong> verweist gleichzeitig auf das Erfordernis der Weiterentwicklung. Die Fortführung der finanziellen<br />

Förderung <strong>im</strong> Rahmen <strong>des</strong> kommunalen Ausgleichsfonds (§ 16 BbgFAG) wird für geboten erachtet.<br />

Feststellungen <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

Die seit dem Jahr 2007 vorgenommene Errichtung <strong>und</strong> Ausstattung von Stützpunktfeuerwehren ist fachlich<br />

unbestritten. Bis zum Jahresende 2010 wurden 141 Einsatzfahrzeuge an die Aufgabenträger ausgereicht.<br />

Der Modernisierungszustand der öffentlichen Feuerwehren ist erkennbar verbessert. Die freiwillige<br />

Zusammenarbeit der Aufgabenträger bei der Errichtung <strong>und</strong> Ausstattung von Stützpunktfeuerwehren<br />

sollte weiterhin durch Zuwendungen aus dem Ausgleichsfonds unterstützt werden. Hierzu wird<br />

die „Richtlinie Stützpunktfeuerwehr“ zur Fortführung der Förderung entsprechender Fahrzeugtypen bis<br />

zum 31. Dezember 2012 verlängert. Die Errichtung von Stützpunktfeuerwehren <strong>im</strong> Rahmen der interkommunalen<br />

Zusammenarbeit trägt der prognostizierten demografischen Entwicklung <strong>im</strong> ländlichen<br />

Raum Rechnung <strong>und</strong> schafft zudem die Voraussetzungen für wirksame Strukturen <strong>im</strong> Katastrophenschutz.<br />

3.3 Erwerb von Führerscheinen<br />

Der <strong>Land</strong>tag hat die Lan<strong>des</strong>regierung aufgefordert, die Träger <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong><br />

bei der Beschaffung oder Umrüstung von Ausbildungsfahrzeugen zu unterstützen. Dabei sind gemeinsame<br />

interkommunale Lösungen, unter Einbindung Feuerwehrtechnischer Zentren als Ausbildungszentren,<br />

anzustreben.<br />

Feststellungen <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

Die Ausstattung von Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren <strong>und</strong> der <strong>im</strong> Katastrophenschutz mitwirkenden<br />

Hilfsorganisationen mit geeigneten Fahrerlaubnissen obliegt nach dem <strong>Brand</strong>enburgischen<br />

<strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutzgesetz den kommunalen Aufgabenträgern, die dieser Aufgabe verantwortungsbewusst<br />

nachkommen. Gleichwohl befasst sich das Ministerium <strong>des</strong> Innern seit dem Jahr 2009<br />

mit der Möglichkeit der Unterstützung kommunaler Aufgabenträger be<strong>im</strong> Führerscheinerwerb der Klas-<br />

sen C <strong>und</strong> C1. Als Fazit ist zu formulieren, dass der personenbezogene Erwerb von Fahrerlaubnissen<br />

10


Übersicht<br />

einer zentralen Steuerung durch die Lan<strong>des</strong>regierung nicht zugänglich ist. Die gleiche Einschätzung<br />

trifft für die Finanzierung von „Feuerwehrführerscheinen“ aus dem Ausgleichsfonds zu. Die Führerscheinausbildung<br />

der Einsatzkräfte <strong>im</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz sollte bei Bedarf auf interkommunale<br />

Lösungen ausgerichtet werden. Im Rahmen der o. g. Ertüchtigungs- <strong>und</strong> Ersatzinvestitionen<br />

<strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> beabsichtigt das Ministerium <strong>des</strong> Innern, Zuwendungen für die Beschaffung<br />

von Wechsellader-Fahrzeugen zu gewähren. Diese Fahrzeuge könnten gleichzeitig als Schulungsfahrzeuge<br />

für die Führerscheinausbildung von Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren <strong>und</strong> der <strong>im</strong> Katastrophenschutz<br />

mitwirkenden Hilfsorganisationen genutzt werden.<br />

3.4 Nachwuchsgewinnung fördern<br />

Der <strong>Land</strong>tag hat die Lan<strong>des</strong>regierung um Prüfung gebeten, wie der Personalbedarf in den Freiwilligen<br />

Feuerwehren <strong>und</strong> den Einheiten <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> langfristig gesichert werden kann. Dabei<br />

sollen Maßnahmen zur Erhöhung <strong>des</strong> Frauenanteils <strong>und</strong> zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen<br />

„Schule <strong>und</strong> Feuerwehr“ besonders berücksichtigt werden.<br />

Feststellungen <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

Die Frage der Nachwuchsgewinnung muss <strong>im</strong> Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung<br />

betrachtet werden. Über die Feststellung <strong>des</strong> allgemeinen Bevölkerungsrückgangs hinaus, wird untersucht,<br />

wie sich in den <strong>Land</strong>kreisen <strong>und</strong> kreisfreien Städten die Mitgliedschaft in Freiwilligen Feuerwehren<br />

<strong>und</strong> Einheiten <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> entwickelt. Die Motive für den Einsatz in der integrierten<br />

Hilfeleistung sind vielfältig <strong>und</strong> innerhalb der organisatorischen Gliederungen verschieden. Für den<br />

<strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz kommt es darauf an, auch solche Personengruppen zu erreichen, die<br />

als organisationsfern gelten oder derzeit nicht hinreichend repräsentiert sind. Unter den Perspektiven<br />

„Erhöhung <strong>des</strong> Frauenanteils“, „Einbeziehung älterer Menschen“, „Personen mit Migrationshintergr<strong>und</strong>“,<br />

„Nicht-Erwerbstätige Personen“, „Mitarbeiter der Lan<strong>des</strong>verwaltung <strong>und</strong> Kommunen“ sowie „Förderung<br />

öffentlicher Feuerwehren <strong>im</strong> ländlichen Raum“ werden zum Teil alternative Möglichkeiten <strong>des</strong> Handelns<br />

aufgezeigt. Um das bestehende Hilfeleistungssystem zu stabilisieren <strong>und</strong> wirksam zu halten, muss<br />

Nachwuchsgewinnung von allen Verwaltungsebenen als Managementaufgabe („Chefsache“) wahrgenommen<br />

werden. Den negativen demografischen Effekten kann nur durch effektive Verwaltungsstrukturen<br />

<strong>und</strong> die Möglichkeit der wohnortnahen Beschäftigung wirksam begegnet werden.<br />

11


3.5 Anerkennung <strong>des</strong> Ehrenamtes<br />

Übersicht<br />

Der <strong>Land</strong>tag fordert eine Kultur der Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement in den Freiwilligen<br />

Feuerwehren <strong>und</strong> den <strong>im</strong> Katastrophenschutz mitwirkenden Helfern. Hierbei soll auch der Beitrag engagierter<br />

Arbeitgeber berücksichtigt werden.<br />

Feststellungen <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

Das ehrenamtliche Engagement <strong>im</strong> integrierten Hilfeleistungssystem erfährt durch zahlreiche Maßnahmen<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, der Länder <strong>und</strong> Kommunen eine Wertschätzung. Die Lan<strong>des</strong>regierung hat hierzu in<br />

ihrer Antwort auf die Große Anfrage 26 ausführlich Stellung genommen.<br />

Dabei wirken ideelle Formen der Anerkennung, wie Durchführung von Ehrungen oder Ausreichen von<br />

Ehrenzeichen, <strong>und</strong> materielle Anerkennungsformen, wie Gewährung von Aufwandspauschalen, ineinander.<br />

Hinzu treten Zuwendungen aus Mitteln der Lottokonzessionsabgabe <strong>und</strong> sonstige Formen der<br />

Anerkennung wie steuerrechtliche Vergünstigungen <strong>und</strong> Versicherungen von Angehörigen der Freiwilligen<br />

Feuerwehren. Unbeschadet dieser Maßnahmen sollen die Schaffung familienfre<strong>und</strong>licher Ausbildungsbedingungen<br />

an der LSTE <strong>und</strong> die Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit erwerbsloser Bürgerinnen<br />

<strong>und</strong> Bürger geprüft werden.<br />

3.6 Lan<strong>des</strong>schule <strong>und</strong> Technische Einrichtung für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz (LSTE)<br />

Nach dem Beschluss <strong>des</strong> <strong>Land</strong>tags soll die LSTE entsprechend den Anforderungen der kommunalen<br />

Träger <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> ausbilden <strong>und</strong> ausreichend Führungskräfte <strong>und</strong> Helfer für<br />

Spezialaufgaben qualifizieren. Hierbei soll die Lan<strong>des</strong>regierung prüfen, wie das Angebot der LSTE bedarfsgerecht<br />

gestaltet <strong>und</strong> Wartezeiten für stark nachgefragte Lehrgangsarten reduziert werden können.<br />

Feststellungen <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

Die LSTE ist als zentrale Ausbildungsstätte <strong>und</strong> als Kompetenzzentrum für den <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz<br />

unbestritten. Insbesondere der Standort Eisenhüttenstadt wurde in den vergangenen zehn<br />

Jahren durch Baumaßnahmen in einem Volumen von ca. 13 Mio. Euro entwickelt. Infolge der erweiterten<br />

Unterkunftskapazitäten konnten die Messgrößen „Lehrgangsteilnehmer“ um 37,1 Prozent <strong>und</strong><br />

„Schülertage“ um 36 Prozent gesteigert werden. Im Zusammenhang mit der Konzepterstellung galt es,<br />

die Bedarfe der Freiwilligen Feuerwehren <strong>und</strong> der hauptamtlichen Feuerwehren zu vermitteln. Im Ergebnis<br />

wird die Lan<strong>des</strong>schule das „Lehrgangsangebot 2011“ <strong>und</strong> für die Folgejahre auf den Schwerpunkt<br />

Führungs- <strong>und</strong> Sonderausbildung, insbesondere die ABC-Ausbildung, für Angehörige Freiwilliger<br />

6 Drucksache 5/1918.<br />

12


Übersicht<br />

Feuerwehren ausrichten. Bis zum Jahr 2020 werden die gesellschaftlichen Einflussfaktoren, wie zum<br />

Beispiel ständiger Wandel <strong>im</strong> Arbeitsleben, höhere Mobilität oder zunehmende Technisierung, in Verbindung<br />

mit dem demografischen Wandel zu erhöhten Anforderungen an die Qualifikation der Feuerwehrangehörigen<br />

<strong>und</strong> insbesondere der künftigen Führungskräfte <strong>im</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz<br />

führen. Hierauf ist die LSTE <strong>im</strong> Hinblick auf das Lehrgangsangebot <strong>und</strong> die Wissensvermittlung einzustellen.<br />

Dazu können u. a. zählen: Einsatz von mobilen Ausbildungsteams, Lehrgangsangebote an Wochenenden<br />

<strong>und</strong> in Ferienzeiten sowie E-Learning-Module.<br />

3.7 Technische Hilfeleistung<br />

Der <strong>Land</strong>tag bittet die Lan<strong>des</strong>regierung zu prüfen, wie für die Träger <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong><br />

eine Erstattung der Kosten für nicht originäre Aufgaben nach dem <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutzgesetz<br />

gesichert werden kann, in denen die öffentlichen Feuerwehren Aufgaben<br />

der Straßenbaulastträger oder der Ordnungsbehörden wahrnehmen.<br />

Feststellungen <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

Im Zusammenhang mit der technischen Hilfeleistung gilt vor allem die Beseitigung von Verunreinigungen<br />

auf öffentlichen Straßen als besondere Belastung für die Freiwilligen Feuerwehren. Als<br />

problematisch erweisen sich insbesondere die Fälle, in denen der Verursacher nicht ermittelbar<br />

ist, das Schadensereignis außerorts <strong>und</strong> außerhalb der Dienst- oder Bereitschaftszeiten der<br />

Straßenbaulastträger eintritt.<br />

Im Rahmen der Zuständigkeit <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> für die Straßenbaulast auf Lan<strong>des</strong>- <strong>und</strong> Bun<strong>des</strong>straßen<br />

könnte ein Lösungsansatz darin bestehen, dass die jeweiligen polizeilichen Leitstellen bzw.<br />

Regionalleitstellen eine durch die Straßenbauverwaltung vertraglich geb<strong>und</strong>ene Fachfirma für die<br />

fachgerechte Reinigung der Fahrbahn unmittelbar beauftragen können. Die Freigabe der Straße<br />

erfolgt durch den Straßenbaulastträger, von dem auch die Kosten für das Reinigungsunternehmen<br />

zu tragen sind. Diese Kosten sollen <strong>im</strong> Rahmen der Neugestaltung der Rufbereitschaft <strong>des</strong><br />

Straßenbaulastträgers weitgehend ausgeglichen werden.<br />

Eine alternative Lösungsmöglichkeit besteht in der Änderung <strong>des</strong> BbgBKG. Eine derartige Änderung<br />

kann entweder allein auf die Pflicht zur Kostentragung abstellen oder aber auch die Frage<br />

der Aufgabenzuständigkeit einbeziehen<br />

13


3.8 Einführung <strong>des</strong> BOS-Digitalfunks<br />

Übersicht<br />

Zur Einführung <strong>des</strong> Digitalfunks stellt der <strong>Land</strong>tag fest, dass die kommunalen Aufgabenträger <strong>und</strong> sonstigen<br />

Nutzungsberechtigten einen verbindlichen Zeitplan benötigen, um eine einheitliche Einführung <strong>des</strong><br />

Digitalfunks sichern zu können. Das Konzept soll daher einen mit den Kommunen abgest<strong>im</strong>mten Finanzierungs-<br />

<strong>und</strong> Zeitplan für die Einführung <strong>des</strong> Digitalfunks enthalten.<br />

Feststellungen <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

Im Lan<strong>des</strong>haushalt sind bis zum Jahr 2020 ca. 120 Mio. Euro für die Einrichtung <strong>und</strong> den Betrieb <strong>des</strong><br />

Digitalfunks eingeplant bzw. über Verpflichtungsermächtigungen abgesichert. Nach aktuellem Bearbeitungsstand<br />

wird das <strong>Land</strong> den kommunalen Aufgabenträgern <strong>im</strong> zweiten Halbjahr 2013 die Mitnutzung<br />

<strong>des</strong> lan<strong>des</strong>weiten Funknetzes anbieten.<br />

Die Kommunen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg tragen zusammen ca. 20 Prozent der Betriebskosten <strong>des</strong><br />

digitalen Funknetzes. Dies sind aktuell 850.000 Euro je Jahr mit einer jährlichen Steigerung von zwei<br />

Prozent. Die Kommunen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg tragen ebenso die Kosten der neuen digitalen Funkgeräte<br />

für die ihnen zugeordneten BOS.<br />

Die Mitnutzung <strong>des</strong> digitalen Funknetzes <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>ene Umstieg auf digitale Funkgeräte<br />

wird über einen angenommenen Zeitraum von zehn Jahren <strong>und</strong> unter den vom <strong>Land</strong> angebotenen finanziellen<br />

Konditionen wirtschaftlicher als der Weiterbetrieb <strong>des</strong> analogen Funknetzes eingeschätzt.<br />

14


I. Einleitung<br />

I. Einleitung<br />

Bereits in der vierten Wahlperiode ist die Lan<strong>des</strong>regierung gebeten worden, ein „Konzept zur Weiterentwicklung<br />

<strong>des</strong> integrierten <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong>“ 7 vorzulegen, das als Drucksache<br />

4/4151 am 7. März 2007 <strong>im</strong> <strong>Land</strong>tag erörtert <strong>und</strong> zur Kenntnis genommen wurde. Dieses Konzept sollte<br />

insbesondere den „personellen <strong>und</strong> technisch-organisatorischen <strong>Brand</strong>schutz“, die „Bündelung der<br />

„Einsatzkoordinierung, -führung <strong>und</strong> –dokumentation vor dem Hintergr<strong>und</strong> der Einführung eines digitalen<br />

Funksystems“ <strong>und</strong> die „Gewährleistung lan<strong>des</strong>seitigen <strong>Katastrophenschutzes</strong> mit notwendiger Aus<strong>und</strong><br />

Fortbildung, Verbesserung der Prognose von Hochwasserwirkungen (…)“ enthalten. 8<br />

Der Beschluss <strong>des</strong> <strong>Land</strong>tages vom 2. Juni 2010 „<strong>Zukunft</strong> <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg absichern!“ 9 geht in seiner Anforderung deutlich weiter.<br />

Die Lan<strong>des</strong>regierung wird gebeten, ein Konzept vorzulegen, das die Rahmenbedingungen bis zum Jahr<br />

2014 festlegt <strong>und</strong> einen „realistischen Ausblick bis 2020“ vorn<strong>im</strong>mt.<br />

Hierzu sollen acht Handlungsfelder untersucht werden, die in der öffentlichen Anhörung <strong>des</strong> Ausschusses<br />

für Inneres zu den „Voraussetzungen <strong>und</strong> Rahmenbedingungen für einen leistungsstarken <strong>Brand</strong><strong>und</strong><br />

Katastrophenschutz (…)“ heraus gestellt wurden:<br />

1. Katastrophenschutz<br />

2. Stützpunktfeuerwehren<br />

3. Erwerb von Führerscheinen<br />

4. Förderung der Nachwuchsgewinnung<br />

5. Anerkennung <strong>des</strong> Ehrenamtes<br />

6. Lan<strong>des</strong>schule <strong>und</strong> Technische Einrichtung für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz (LSTE)<br />

7. Technische Hilfe<br />

8. Einführung BOS-Digitalfunk.<br />

Das Ministerium <strong>des</strong> Innern hat sich zur Bearbeitung <strong>des</strong> Beschlusses entschieden, eine Expertengruppe<br />

aus Vertretern der vorrangig betroffenen Ressorts der Lan<strong>des</strong>regierung, Vertretern kommunaler<br />

Gebietskörperschaften, der kommunalen Spitzenverbände <strong>und</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>feuerwehrverban<strong>des</strong> Bran-<br />

7 Drucksache 4/2268-B.<br />

8 Ebenso wird auf den Bericht der Lan<strong>des</strong>regierung über die derzeitige Lage der Kräfte <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> sowie<br />

über die geplante Verwendung der Feuerschutzsteuer“ (Drucksache 4/7708) vom 17. Juni 2009 verwiesen, siehe auch Ziff.<br />

1.1.<br />

9 Drucksache 5/1244-B.<br />

15


I. Einleitung<br />

denburg e.V. einzusetzen. Die frühzeitig gewählte Beteiligungsform wirkt sich auf das vorgelegte Konzept<br />

aus.<br />

Insofern die acht Handlungsfelder mit ihren Nebengebieten unterschiedlich zu gewichtende Themen<br />

<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> berühren, ergeben sich verschieden ausführliche Darstellungsformen.<br />

Allen Darstellungen gemeinsam ist, dass die Beschreibung <strong>des</strong> Ist-Zustan<strong>des</strong> erfolgt. Im Weiteren<br />

werden mittelfristige Maßnahmen <strong>und</strong> Rahmenbedingungen bis zum Jahr 2014 beschrieben <strong>und</strong><br />

Möglichkeiten <strong>des</strong> Handelns bis zum Jahr 2020 aufgezeigt.<br />

Besonderes Gewicht wurde der Frage der <strong>Zukunft</strong>sfähigkeit von Strukturen der integrierten Hilfeleistung<br />

unter Beachtung der demografischen Faktoren beigemessen. Die öffentlichen Feuerwehren <strong>und</strong> die<br />

Einheiten <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> in <strong>Brand</strong>enburg genießen ein hohes Ansehen. Die Einsätze zur<br />

Hochwasserbekämpfung an Oder, Spree, Neiße <strong>und</strong> Schwarzer Elster <strong>im</strong> Jahr 2010 belegen dies. Die<br />

integrierte Hilfeleistung in <strong>Brand</strong>enburg wird jedoch von den allgemeinen demografischen Effekten erfasst<br />

<strong>und</strong> ist zur Veränderung aufgerufen.<br />

Dieser Wandel bedeutet <strong>im</strong> Einzelnen:<br />

� Weniger Kinder, Jugendliche <strong>und</strong> junge Menschen werden für die ehrenamtliche oder auch die<br />

hauptberufliche Tätigkeit zur Verfügung stehen.<br />

� Das Durchschnittsalter der Angehörigen der Feuerwehren <strong>und</strong> der <strong>im</strong> Katastrophenschutz mitwirkenden<br />

Helfer wird steigen.<br />

� Die sozialen Strukturen verändern sich. Partnerschaft <strong>und</strong> Familie erhalten eine andere Wertigkeit.<br />

Single-Haushalte werden zunehmen.<br />

� Die Gemeinschaft, insbesondere der Freiwilligen Feuerwehren mit ihrem bürgerschaftlichen<br />

Engagement, wird an Bedeutung gewinnen.<br />

� Mit der Internationalisierung der Bevölkerung <strong>und</strong> der Integration von Bevölkerungsgruppen mit<br />

Migrationshintergr<strong>und</strong> kann die Personalstruktur der öffentlichen Feuerwehren <strong>und</strong> der Einheiten<br />

<strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> vielfältiger werden.<br />

Das Konzept „<strong>Zukunft</strong> <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg absichern!“ stellt<br />

Sachstände dar <strong>und</strong> gibt Handlungsempfehlungen. Angesichts der Vielzahl betroffener Aufgabenträger<br />

ist es weder widerspruchsfrei noch abschließend. Es zeigt jedoch Möglichkeiten <strong>des</strong> Handelns auf, um<br />

den <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz in unserem <strong>Land</strong> zukunftsfähig zu gestalten.<br />

16


II. Konzept „<strong>Zukunft</strong> <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong><br />

<strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg absichern!“<br />

1. Katastrophenschutz<br />

1. Katastrophenschutz<br />

Der Beschluss <strong>des</strong> <strong>Land</strong>tages geht davon aus, dass dem <strong>Land</strong> neben den unteren Katastrophenschutzbehörden<br />

nach der Neuausrichtung <strong>des</strong> Ausstattungskonzeptes <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> <strong>und</strong> der neuen Strategie<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> zum Schutz der Bevölkerung eine besondere Verantwortung für den Katastrophenschutz<br />

zukommt.<br />

1.1 Ausgangslage<br />

Dem <strong>Land</strong>tag <strong>Brand</strong>enburg wurde <strong>im</strong> Juni 2009 ein Bericht10 „über die derzeitige Lage <strong>und</strong> Einsatzbereitschaft<br />

der Kräfte <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong>“ vorgelegt. Der Bericht bezeichnet die für das <strong>Land</strong><br />

<strong>Brand</strong>enburg relevanten Gefährdungen <strong>und</strong> Aufgabenschwerpunkte <strong>im</strong> Zusammenhang mit der Bewältigung<br />

von Großschadensereignissen <strong>und</strong> Katastrophen.<br />

Zur Erledigung der Aufgaben wirken <strong>im</strong> Katastrophenschutz folgende Fachdienste mit:<br />

- Führung<br />

- Sanität<br />

- Betreuung<br />

- <strong>Brand</strong>schutz<br />

- ABC-Schutz / Gefahrstoffschutz.<br />

Hinsichtlich der Organisation <strong>und</strong> Ausstattung der Einheiten <strong>und</strong> Einrichtungen <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong><br />

hat sich gegenüber dem o. g. Bericht kein neuer Sachverhalt ergeben.<br />

Im Jahr 2010 sind Führungsstrukturen <strong>und</strong> Einheiten <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> <strong>im</strong> Zusammenhang mit<br />

dem Hochwasser an der Oder <strong>im</strong> Mai/ Juni 2010, mit dem Hochwasser an Spree <strong>und</strong> Neiße <strong>im</strong> August<br />

2010 sowie mit dem neuerlichen Hochwasser an Spree, Neiße <strong>und</strong> Schwarzer Elster <strong>im</strong> September/<br />

Oktober 2010 aufgerufen worden. 11 Darüber hinaus hat auch der schwere Busunfall vom 26. September<br />

10 Drucksache 4/7708.<br />

11 Hierzu n<strong>im</strong>mt die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament <strong>und</strong> den Rat vom 26. Oktober 2010 (S. 3 ff.)<br />

Stellung: Die für das <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg festzustellende Häufung von naturbedingten Schadensereignissen fügt sich in die<br />

Gesamtbilanz <strong>des</strong> Jahres 2010 ein. Dabei handelt es sich bei den Zahlen für das Jahr 2010 nicht um einen statistischen<br />

Ausreißer. Weltweit hat sich die Zahl der Katastrophen zwischen 1975 <strong>und</strong> 2010 um das Fünffache – von 78 auf ca. 400 –<br />

erhöht. Die jährlichen durchschnittlichen Verluste entsprechen ca. einem Viertel <strong>des</strong> weltweiten BIP. In den vergangenen 20<br />

Jahren waren in Europa ca. 29 Millionen Menschen von Naturkatastrophen betroffen, die insgesamt fast 90.000 Menschenleben<br />

forderten <strong>und</strong> wirtschaftliche Verluste i. H. v. 211 Mrd. Euro verursachten.<br />

17


1. Katastrophenschutz<br />

2010 am Schönefelder Kreuz den Einsatz von Katastrophenschutzeinheiten erfordert. Zur Beherrschung<br />

der Hochwasserereignisse wurden <strong>im</strong> Einsatzzeitraum täglich bis zu 1.500 Einsatzkräfte eingesetzt.<br />

Als herausgehobene Schadensereignisse sind die Notlandung eines Traditionsflugzeugs auf dem Flughafen<br />

Schönefeld am 19. Juni 2010 <strong>und</strong> der ca. sieben Tage andauernde Wald-/Ödlandbrand auf munitionsbelasteten<br />

Flächen <strong>des</strong> ehemaligen Truppenübungsplatzes „Altes Lager“ bei Jüterbog (<strong>Land</strong>kreis<br />

Teltow-Fläming) <strong>im</strong> Juli 2010 zu nennen. 12<br />

Extremwetterlagen, wie zum Beispiel Stürme/Orkane (vgl. Sturmtief Kyrill <strong>im</strong> Januar 2007, Orkan Emma<br />

<strong>im</strong> März 2008 <strong>und</strong> Sturmtief Xynthia <strong>im</strong> Februar 2010), führen zu Schadensereignissen, die den <strong>Brand</strong><strong>und</strong><br />

Katastrophenschutz vor besondere Herausforderungen stellen. Nach Einschätzung deutscher Kl<strong>im</strong>aforschungsinstitute<br />

wird sich die Eintrittswahrscheinlichkeit solcher <strong>und</strong> ähnlicher Wetteranomalien<br />

künftig erhöhen. 13<br />

Im Rahmen einer interministeriellen Arbeitsgruppe wird derzeit ein Bericht für den <strong>Land</strong>tag <strong>Brand</strong>enburg<br />

zu Anpassungsmaßnahmen an die Folgen <strong>des</strong> Kl<strong>im</strong>awandels erarbeitet. Ebenso befasst sich das Bun<strong>des</strong>amt<br />

für Bevölkerungsschutz <strong>und</strong> Katastrophenhilfe in einem Projekt mit der Erforschung von Extremwetterereignissen.<br />

14 Die Ergebnisse sollen in die Planung von Bevölkerungsschutzmaßnahmen<br />

einfließen. Zu betrachten ist dabei sowohl die Stärkung der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung als<br />

auch die Anpassung bestehender Einsatzkonzepte.<br />

Ebenso ist darauf hinzuweisen, dass Humanseuchen (wie z. B. Influenza-Pandemien) <strong>und</strong> Tierseuchen<br />

(wie z. B. Vogelgrippe oder Schweinepest) vermehrt auftreten. Soweit die Einrichtungen <strong>und</strong> Einheiten<br />

<strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> zur Schadensabwehr geeignet sind, werden sie auf Anforderung den Umwelt-<br />

<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsbehörden unterstützend zur Verfügung gestellt.<br />

1.2 Aufgabenwahrnehmung <strong>im</strong> Katastrophenschutz<br />

Die Wahrnehmung der Aufgaben <strong>im</strong> Katastrophenschutz erfolgt durch das <strong>Land</strong>, die <strong>Land</strong>kreise <strong>und</strong><br />

kreisfreien Städte sowie durch weitere Behörden.<br />

12 Die in der Waldbrandperiode 2009 geschädigte Gesamtfläche umfasst 91,7 ha bei 250 Bränden (Waldbrandstatistik der<br />

Bun<strong>des</strong>republik Deutschland für das Jahr 2009, Bun<strong>des</strong>anstalt für <strong>Land</strong>wirtschaft <strong>und</strong> Ernährung, Bonn, Übersicht 1B.<br />

13 Deutsche Meteorologische Gesellschaft e.V. Berlin, Stellungnahme der Deutschen Meteorologischen Gesellschaft zur<br />

Kl<strong>im</strong>aproblematik, 09.10.2007, S. 2 ff..<br />

14 Forschungsvorhaben Nr. 368, „Kritische Infrastruktur <strong>und</strong> Bevölkerungsschutz <strong>im</strong> Kontext kl<strong>im</strong>awandelbeeinflusster Extremwetterereignisse<br />

(KIBEX)“, Laufzeit bis voraussichtlich September 2012.<br />

18


1.2.1 Untere Katastrophenschutzbehörden<br />

1. Katastrophenschutz<br />

Örtliche Aufgabenträger für den Katastrophenschutz sind gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 BbgBKG die <strong>Land</strong>kreise<br />

<strong>und</strong> kreisfreien Städte. Die sachliche Zuständigkeit für die <strong>Land</strong>kreise ergibt sich aus § 3 Abs. 4<br />

BbgBKG, für die kreisfreien Städte aus § 4 Abs. 1 Nr. 3 BbgBKG. Danach haben die <strong>Land</strong>kreise <strong>und</strong><br />

kreisfreien Städte Maßnahmen zur Vorbereitung der Bekämpfung von Großschadensereignissen <strong>und</strong><br />

Katastrophen (vorbeugender Katastrophenschutz) <strong>und</strong> zur Abwehr sowie zur Beseitigung der Folgen<br />

von Großschadensereignissen <strong>und</strong> Katastrophen (abwehrender Katastrophenschutz) zu treffen. Die<br />

Aufgaben <strong>des</strong> vorbeugenden <strong>Katastrophenschutzes</strong> werden in § 37 Abs. 1 BbgBKG insoweit untersetzt,<br />

als dort Einzelmaßnahmen, wie z. B. die Einrichtung einer Katastrophenschutzleitung, die Aufstellung<br />

<strong>und</strong> Unterhaltung von Einheiten <strong>und</strong> Einrichtungen <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong>, insbesondere von Katastrophenschutzlagern<br />

benannt werden. Die Maßnahmen <strong>des</strong> abwehrenden <strong>Katastrophenschutzes</strong><br />

werden in den §§ 42 <strong>und</strong> 43 BbgBKG benannt. Hierzu zählen neben der Feststellung <strong>des</strong> Katastrophenfalls<br />

unter anderem:<br />

� Koordination der zur Gefahrenabwehr erforderlichen Maßnahmen (Bildung <strong>und</strong> Betrieb von<br />

Einheiten <strong>und</strong> Einrichtungen der Führung wie Katastrophenschutzstab, Technische Einsatzleitung,<br />

Einsatzabschnittsleitungen)<br />

� Planung <strong>und</strong> Durchführung <strong>des</strong> zur Gefahrenabwehr erforderlichen Kräfte- <strong>und</strong> Mitteleinsatzes<br />

� Durchführung von Evakuierungsmaßnahmen mit Unterstützung der Lan<strong>des</strong>polizei<br />

� Einrichtung <strong>und</strong> Betrieb von Notunterkünften<br />

� Versorgung von Einsatzkräften <strong>und</strong> betroffener Bevölkerung mit Nahrungsmitteln<br />

� sanitätsdienstliche Versorgung <strong>und</strong> psychische Begleitung<br />

� Erfassung Betroffener <strong>und</strong> Auskunftserteilung zu deren Verbleib (Personenauskunftsstelle)<br />

� Lageerk<strong>und</strong>ung / -bewertung / Einsatzplanung, Schutz <strong>und</strong> ggf. Wiederherstellung der zur<br />

Gr<strong>und</strong>versorgung der Bevölkerung erforderlichen Infrastruktur.<br />

Die Aufgaben nach dem <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutzgesetz werden von den <strong>Land</strong>kreisen <strong>und</strong> kreisfreien<br />

Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung als untere Katastrophenschutzbehörden<br />

wahrgenommen.<br />

Die <strong>im</strong> Koalitionsvertrag für die fünfte Wahlperiode geforderte Abst<strong>im</strong>mung zwischen <strong>Land</strong> <strong>und</strong> Kommunen<br />

zur Übernahme von 168 Fahrzeugen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> für Zwecke <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> wurde <strong>im</strong><br />

Dezember 2009 abgeschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen werden in den<br />

Haushaltsjahren 2010 <strong>und</strong> 2011 jeweils bis zu 500.000 Euro bereit gestellt, um die unteren Katastro-<br />

phenschutzbehörden bei der Kostentragung für die Unterhaltskosten der übernommenen Fahrzeuge zu<br />

19


1. Katastrophenschutz<br />

unterstützen. Der Forderung <strong>im</strong> Koalitionsvertrag nach Fortschreibung <strong>des</strong> Konzeptes zum Katastrophenschutz<br />

wird hiermit Rechnung getragen. 15<br />

1.2.2 Das Ministerium <strong>des</strong> Innern als oberste Katastrophenschutzbehörde<br />

Das <strong>Land</strong> ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 BbgBKG zuständig für die zentralen Aufgaben <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong>.<br />

Das für Katastrophenschutz zuständige Ministerium ist oberste Katastrophenschutzbehörde<br />

(§ 2 Abs. 2 BbgBKG).<br />

Nach § 5 Abs. 5 BbgBKG hat das <strong>Land</strong> die „für den Katastrophenschutz notwendigen Ausrüstungen“<br />

bereitzuhalten, „soweit dies über die Aufgaben der <strong>Land</strong>kreise <strong>und</strong> kreisfreien Städte hinausgeht“.<br />

Zur Bewältigung von Katastrophen oder Großschadensereignissen wendet das Ministerium <strong>des</strong> Innern<br />

den Gr<strong>und</strong>satz der integrierten Gefahrenabwehr an. Ihm obliegen Aufgaben zur Bewältigung von Großschadensereignissen<br />

<strong>und</strong> Katastrophen. Hierzu zählen unter anderem:<br />

� Errichtung der Katastrophenschutzleitung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

� Unterhaltung der Lan<strong>des</strong>schule <strong>und</strong> Technische Einrichtung für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz<br />

(LSTE)<br />

� Beratung <strong>und</strong> Unterstützung der unteren Katastrophenschutzbehörden<br />

� Vorhaltung eines zentralen Katastrophenschutzlagers<br />

� Betreiben <strong>des</strong> Lagezentrums für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz.<br />

1.2.3 Beteiligung weiterer Ressorts<br />

Katastrophenschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die innerhalb der Lan<strong>des</strong>regierung <strong>Brand</strong>enburg federführend<br />

<strong>im</strong> Ministerium <strong>des</strong> Innern wahrgenommen wird. Entsprechend der jeweiligen fachgesetzlichen<br />

Zuständigkeiten16 besteht ein Zusammenhang zu anderen Ressorts.<br />

15 Vereinbarung zur Zusammenarbeit in einer Regierungskoalition für die 5. Wahlperiode <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburger <strong>Land</strong>tages<br />

2009 bis 2014, S.34.<br />

16 Auf die Best<strong>im</strong>mungen nach dem BbgWG für Belange <strong>des</strong> Hochwasserschutzes, nach dem BbgRettG für Belange <strong>des</strong><br />

Rettungswesens <strong>und</strong> <strong>des</strong> ges<strong>und</strong>heitlichen Bevölkerungsschutzes sowie nach dem LWaldG für Belange <strong>des</strong> vorbeugenden<br />

Waldbrandschutzes wird hingewiesen.<br />

20


a) Ministerium für Umwelt, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Verbraucherschutz (MUGV)<br />

1. Katastrophenschutz<br />

Das MUGV ist u. a. zuständig für: Zivil- <strong>und</strong> Katastrophenschutz <strong>im</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen (Ges<strong>und</strong>heitlicher<br />

Bevölkerungsschutz), Rettungswesen, Infektionsschutz, Apotheken, Krankenhäuser, Tierseuchenverhütung<br />

<strong>und</strong> –bekämpfung, Strahlenschutz, anlagenbezogener Immissionsschutz, biologische Sicherheit,<br />

Chemikaliensicherheit sowie Hochwasserschutz.<br />

Dabei sind insbesondere folgende Maßnahmen hervorzuheben: Betreiben <strong>des</strong> Luftrettungsdienstes,<br />

Unterstützung der Beschaffung von Arzne<strong>im</strong>itteln <strong>und</strong> Sanitätsmaterialien, Umsetzung von Deichbauprogrammen,<br />

Betrieb von Hochwasserwarnzentralen, Beseitigung von Hochwasser- <strong>und</strong> Sturmschäden.<br />

Für die Aufwendungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> sind <strong>im</strong> Einzelplan 10 (Kapitel 10 040, 10 060 <strong>und</strong> 10 105) entsprechende<br />

Ansätze veranschlagt.<br />

b) Ministerium für Infrastruktur <strong>und</strong> <strong>Land</strong>wirtschaft (MIL)<br />

Das MIL ist u. a. zuständig für den vorbeugenden Waldbrandschutz. Unter der Koordination <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>betriebs<br />

Forst <strong>Brand</strong>enburg <strong>und</strong> seiner sechs Waldbrandzentralen findet insbesondere durch das<br />

Waldbrandüberwachungssystem „Fire Watch“ die Kontrolle der brandgefährdeten Wälder statt.<br />

Das MIL gewährt auf Gr<strong>und</strong>lage <strong>des</strong> LWaldG Zuschüsse zu den Wiederbewaldungskosten <strong>im</strong> Falle von<br />

Waldbrandschäden. Für die Aufwendungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> be<strong>im</strong> Waldbrandschutz, der Waldbrandüberwachung<br />

sowie zum Ausgleich von Waldbrandschäden sind <strong>im</strong> Einzelplan 11 (Kapitel 11 025 <strong>und</strong> 11 080)<br />

Ansätze enthalten.<br />

Auf Gr<strong>und</strong>lage der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 <strong>des</strong> Rates vom 20. September 2005 über die Förderung<br />

der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums durch den Europäischen <strong>Land</strong>wirtschaftsfonds für die Entwicklung<br />

<strong>des</strong> ländlichen Raums (ELER), ABl. L 277 vom 21. Oktober 2005, zuletzt geändert durch Verordnung<br />

(EG) Nr. 473/2009 vom 9. Juni 2009, ABl. L 144 vom 9. Juni 2009 gewährt das <strong>Land</strong> Zuwendungen<br />

zur Förderung von Maßnahmen zur Waldbrandvorbeugung.<br />

1.3 Entwicklung <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> bis zum Jahr 2014<br />

Bis zum Jahr 2014 ist für das <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg von einem Bevölkerungsverlust von 72.000 Einwohnern<br />

auszugehen. In Bezug auf die Strukturen <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> werden die demografischen<br />

Effekte als noch beherrschbar angenommen. Gleichwohl sollen Voraussetzungen geschaffen werden,<br />

damit die Entwicklung einheitlicher Strukturen bei den Einheiten der Aufgabenträger erreichbar ist.<br />

21


1. Katastrophenschutz<br />

Hierzu werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:<br />

a) § 5 BbgBKG benennt als zentrale Aufgaben <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> u. a. die Unterstützung der örtlichen<br />

Aufgabenträger bei der Bekämpfung von Großschadensereignissen <strong>und</strong> Katastrophen. Die<br />

hierfür <strong>im</strong> Ressortbereich <strong>des</strong> Ministeriums <strong>des</strong> Innern vorgehaltenen Einrichtungen Lagezentrum<br />

für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz <strong>und</strong> zentrales Katastrophenschutzlager haben sich<br />

auch bei der Bewältigung der diesjährigen Hochwasser- <strong>und</strong> sonstigen Schadensereignisse<br />

bewährt. 17 Neben den Unterstützungsmaßnahmen für die unteren Katastrophenschutzbehörden<br />

kommt der Einbeziehung von Fähigkeiten <strong>und</strong> Leistungen der Ressorts sowie der Erstellung<br />

von Lageberichten eine zentrale Bedeutung zu. Für den Fall von Katastrophen sieht die<br />

Lan<strong>des</strong>regierung die Bildung der Katastrophenschutzleitung vor. Das Einsatzgeschehen <strong>des</strong><br />

Jahres 2010 verdeutlicht, dass es einer fachlichen Koordinierung auch unterhalb der Schwelle<br />

<strong>des</strong> Katastrophenfalls bedarf. Diesem Bedarf soll durch die Entwicklung <strong>des</strong> LZBK zum „Koordinierungszentrum<br />

Krisenmanagement“ der Lan<strong>des</strong>regierung Rechnung getragen werden. Die<br />

Ressortzuständigkeiten bleiben zunächst unberührt. Sofern auf das „Koordinierungszentrum<br />

Krisenmanagement“ aus anderen Ressorts Aufgaben <strong>und</strong> Zuständigkeiten übertragen werden,<br />

sind die entsprechenden Mittel <strong>und</strong> Planstellen in das Ministerium <strong>des</strong> Innern umzusetzen.<br />

b) Unter Bezug auf die <strong>im</strong> Dezember 2008 verabschiedete EU-Richtlinie zur „Ermittlung <strong>und</strong> Ausweisung<br />

europäischer kritischer Infrastrukturen <strong>und</strong> die Bewertung der Notwendigkeit, ihren<br />

Schutz zu verbessern“, 18 das von der Innenministerkonferenz verabschiedete „Programm Innere<br />

Sicherheit, Fortschreibung 2008/2009“ 19 <strong>und</strong> den Beschluss <strong>des</strong> Arbeitskreises V der Innenministerkonferenz<br />

vom 27. Oktober 2010 sollen in dem „Koordinierungszentrum Krisenmanagement“<br />

auch die Aufgaben der Koordinierungsstelle für den Schutz kritischer Infrastrukturen<br />

wahrgenommen werden. Für den Schutz kritischer Infrastrukturen ist die Zusammenarbeit der<br />

staatlichen <strong>und</strong> kommunalen Ebenen zu intensivieren. Private Betreiber von Infrastruktureinrichtungen<br />

sind entsprechend ihrer Verantwortlichkeit einzubinden. Die Ressortzuständigkeiten<br />

bleiben unberührt.<br />

c) Unterstützung bei Ertüchtigungs- <strong>und</strong> Ersatzinvestitionen für den Katastrophenschutz durch<br />

jährliche Zuwendungen i. H. v. bis zu 1.500.000 Euro nach § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 BbgFAG an<br />

17 Vgl. Ziffer 1.1 in diesem Konzept.<br />

18 RICHTLINIE 2008/114/EG DES RATES vom 8. Dezember 2008 über die Ermittlung <strong>und</strong> Ausweisung europäischer kritischer<br />

Infrastrukturen <strong>und</strong> die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern.<br />

19 Programm Innere Sicherheit, Kapitel XIV. Bedeutung <strong>des</strong> Bevölkerungsschutzes, Fortschreibung 2008/2009, Juni 2009,<br />

S. 63 ff.<br />

22


1. Katastrophenschutz<br />

die unteren Katastrophenschutzbehörden ab dem Jahr 2011. Hierzu ist die Erarbeitung einer<br />

Förderichtlinie Katastrophenschutz vorgesehen.<br />

Der Investitionsschwerpunkt liegt zunächst auf der Bereitstellung von Technik (insbesondere<br />

Wechsellader-Fahrzeuge <strong>und</strong> Abrollbehälter) zur Ertüchtigung der Sanitätseinheiten.<br />

e) Im Zeitraum 2007 bis 2010 wurden nach dem Konzept <strong>des</strong> Ministeriums <strong>des</strong> Innern zur „Förderung<br />

von Stützpunktfeuerwehren sowie Absicherung überörtlicher Sonderaufgaben“ vom 17.<br />

Januar 2007 kommunale Aufgabenträger mit 141 Einsatzfahrzeugen ausgestattet. Die Zuwendung<br />

nach § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 BbgFAG betrug bis zu 5.000.000 Euro p. a.. Die Einsatzmittel<br />

sind überwiegend auch zur Bewältigung von Katastrophen <strong>und</strong> Großschadensereignissen geeignet<br />

<strong>und</strong> sollten daher in die o. g. Fachdienste, insbesondere <strong>Brand</strong>schutzeinheiten, integriert<br />

werden.<br />

f) Die unteren Katastrophenschutzbehörden sollten für den Betrieb der <strong>im</strong> Dezember 2009 übernommenen<br />

Bun<strong>des</strong>ausstattung (alt) auch in den Jahren 2012 bis 2014 mit jährlich bis zu<br />

500.000 Euro unterstützt werden.<br />

g) Aufteilung der ergänzenden Ausstattung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> auf die unteren Katastrophenschutzbehörden<br />

u. a. zum Aufbau der fünf Medizinischen Task Forces (MTF) bezogen auf die territorialen<br />

Versorgungsbereiche der fünf Regionalleitstellen. Die vom B<strong>und</strong> für den Zivilschutz zur Verfügung<br />

gestellte ergänzende Ausstattung steht den Ländern zusätzlich für Aufgaben <strong>im</strong> Bereich<br />

<strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> zur Verfügung (§§ 12, 13 ZSKG) <strong>und</strong> kann in die Einheiten integriert<br />

werden.<br />

h) Verstärkung der interkommunalen Zusammenarbeit der unteren Katastrophenschutzbehörden<br />

<strong>im</strong> Versorgungsbereich der jeweiligen Regionalleitstelle / MTF-Struktur.<br />

i) Die Lan<strong>des</strong>regierung prüft, wie entsprechende Gr<strong>und</strong>strukturen <strong>im</strong> Sinne einer Min<strong>des</strong>tanforderung<br />

zur Organisation, Ausstattung <strong>und</strong> Ausbildung der Einheiten <strong>und</strong> Einrichtungen <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong><br />

entwickelt werden können. Im Konzept selbst erfolgt keine Festlegung von<br />

Strukturen.<br />

Die Gr<strong>und</strong>strukturen sollen an den o. g. Fachdiensten orientiert werden. Es ist jedoch zu prüfen,<br />

inwieweit die Min<strong>des</strong>tstärken, etwa die einer <strong>Brand</strong>schutzeinheit (derzeit: ca. 130 Einsatzkräfte),<br />

entsprechend der demografischen Entwicklung <strong>und</strong> dem Aufwachsen von MTF-Strukturen<br />

(B<strong>und</strong>) abgesenkt werden können. Es steht den unteren Katastrophenschutzbehörden frei, eine<br />

erweiterte Ausstattung vorzuhalten.<br />

j) Die Lan<strong>des</strong>regierung prüft die Realisierung einer praxistauglichen Ausbildung von Rettungssanitätern,<br />

die sowohl den ehrenamtlichen Zeitkapazitäten als auch dem bun<strong>des</strong>seitig geforderten<br />

23


1. Katastrophenschutz<br />

Qualitätsprofil entspricht. Hierzu sowie zu Fragen der Finanzierung der Ausbildung bedarf es<br />

der Abst<strong>im</strong>mung zwischen den Hilfsorganisationen <strong>und</strong> den Katastrophenschutzbehörden.<br />

k) Im Zuge einer weiteren Änderung <strong>des</strong> BbgFAG gem. §§ 3 Abs. 5 <strong>und</strong> 8 Abs. 3 BbgFAG sollte<br />

geprüft werden, inwieweit aus dem Ausgleichsfonds gem. § 16 BbgFAG Mittel für die Beseitigung<br />

von Schäden, die den kommunalen Gebietskörperschaften durch örtlich <strong>und</strong> zeitlich begrenzte<br />

Unwetterereignisse entstanden sind, entnommen werden können. 20<br />

1.4 Entwicklung <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> bis zum Jahr 2020<br />

Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Einsatzkräfte bis zum Jahr 2020 absinken wird. Hierbei<br />

sind die Auswirkungen der beabsichtigten Aussetzung der Wehrpflicht auf die verfügbaren Einsatzkräfte<br />

von THW, Freiwilligen Feuerwehren <strong>und</strong> Hilfsorganisationen ebenso wie die Kommunalisierungsbestrebungen<br />

<strong>im</strong> Hinblick auf den Rettungsdienst <strong>und</strong> die Betroffenheit der Hilfsorganisationen zu berücksich-<br />

tigen. 21<br />

In der Koalitionsvereinbarung ist das Erfordernis einer verstärkten interkommunalen Zusammenarbeit<br />

<strong>und</strong> der Förderung kooperativer Ansätze festgestellt. 22 Der mögliche Novellierungsumfang in Bezug auf<br />

das GKG hängt von den Ergebnissen der Überprüfung einer Funktionalreform <strong>und</strong> Verwaltungsstrukturreform<br />

ab. Die Funktionalreform wird in Wechselwirkung mit der demografischen Entwicklung fortgeführt.<br />

Daraus ergibt sich die dauerhafte Verpflichtung, die Zuordnung der Zuständigkeiten in einzelnen<br />

Aufgabengebieten <strong>im</strong> Zusammenwirken mit den kommunalen Spitzenverbänden zu überprüfen.<br />

Bezogen auf die Organisation <strong>und</strong> Ausstattung der Einheiten <strong>und</strong> Einrichtungen <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong><br />

besagt dies, dass bei der Aufstellung von Einheiten <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> die Zusammenarbeit<br />

der Aufgabenträger in einem größeren territorialen Bereich (Regionalleitstellenbereich) erfolgen<br />

muss. Im Ergebnis soll nicht mehr jeder <strong>Land</strong>kreis/jede kreisfreie Stadt alle Einheiten vorhalten<br />

müssen bzw. modular aufgebaute Einheiten könnten auf Gr<strong>und</strong>lage der Vereinbarungen über nachbarschaftliche<br />

Zusammenarbeit <strong>im</strong> gesamten Regionalleitstellenbereich disloziert <strong>und</strong> gemeinsam betrieben<br />

werden.<br />

Zu den Folgerungen / Maßnahmen <strong>im</strong> Einzelnen:<br />

20 Auf Wetteranomalien wie den „Tornado über Mühlberg“ am 24. Mai 2010 wird verwiesen.<br />

21 Die Helferzahlen für das Jahr 2009 befinden sich in Anlage 4.1.<br />

22 Vereinbarung zur Zusammenarbeit in einer Regierungskoalition für die 5. Wahlperiode <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburger <strong>Land</strong>tages<br />

2009 bis 2014, S.35 ff.<br />

24


1. Katastrophenschutz<br />

a) Es ist davon auszugehen, dass die <strong>im</strong> Dezember 2009 übernommenen Fahrzeuge der Bun<strong>des</strong>ausstattung<br />

(alt) sukzessive ausgesondert werden; weitere Zuwendungen aus dem Lan<strong>des</strong>haushalt<br />

an die unteren Katastrophenschutzbehörden für die Unterhaltung der „Schenkungsfahrzeuge“<br />

sind nicht erforderlich.<br />

b) An der Möglichkeit der Unterstützung von Ertüchtigungs- <strong>und</strong> Ersatzinvestitionen für den Katastrophenschutz<br />

durch Zuwendungen aus Mitteln <strong>des</strong> Ausgleichsfonds (§ 16 BbgFAG) sollte<br />

festgehalten werden.<br />

c) Die <strong>im</strong> Betrachtungszeitraum bis zum Jahr 2014 optional wählbare interkommunale Zusammenarbeit<br />

sollte seitens der Aufgabenträger infolge der abnehmenden Einsatzkräfte zu einem<br />

verbindlichen Kriterium für die Aufgabenwahrnehmung <strong>im</strong> Katastrophenschutz werden.<br />

Die Gebietskörperschaften müssen die Gewährleistung der Fachdienste in Abhängigkeit von ihrer<br />

Gefahren- <strong>und</strong> Risikoanalyse <strong>und</strong> der Verfügbarkeit von Einsatzkräften/ Helfern gewichten.<br />

d) Die MTF <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> sollen bis zum Jahr 2020 aufgebaut <strong>und</strong> mit geplanten Bun<strong>des</strong>fahrzeugen<br />

<strong>und</strong> –ausrüstung ausgestattet sein. Diese ergänzenden Ausstattungsgegenstände werden die<br />

Aufgabenträger <strong>im</strong> Katastrophenschutz durch entsprechende Einbeziehung unterstützen können.<br />

e) Der Schutz der Bevölkerung durch die Gewährleistung eines flächendeckenden <strong>und</strong> einheitlichen<br />

Schutzniveaus zur Katastrophenabwehr kann durch das Zusammenwirken benachbarter<br />

Gebietskörperschaften bei der Aufgabenwahrnehmung erreicht werden (Anm.: „Nicht jeder<br />

muss alles können bzw. selbst vorhalten“).<br />

f) Neben dem Zusammenwirken benachbarter Gebietskörperschaften kommt der Zusammenarbeit<br />

mit allen geeigneten Behörden <strong>und</strong> Einrichtungen auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr<br />

zentrale Bedeutung zu. Hierbei sind insbesondere materielle <strong>und</strong> personelle Ressourcen wie<br />

sie bei der Bun<strong>des</strong>anstalt Technisches Hilfswerk, bei den Hilfsorganisationen, den Straßenbaumeistereien,<br />

den Ärztekammern oder auch privaten Dritten (u. a. Logistik – oder Cateringfirmen)<br />

vorhanden sind, in Betracht zu ziehen. Hierdurch kann das Ressourcenmanagement<br />

deutlich verbessert werden.<br />

25


2. Stützpunktfeuerwehren<br />

2. Stützpunktfeuerwehren<br />

Der <strong>Land</strong>tag bezeichnet das System der Stützpunktfeuerwehren <strong>und</strong> deren Ausstattung als bewährt<br />

<strong>und</strong> verweist gleichzeitig auf das Erfordernis der Weiterentwicklung. Die Fortführung der finanziellen<br />

Förderung <strong>im</strong> Rahmen <strong>des</strong> kommunalen Ausgleichsfonds (§ 16 FAG) wird für geboten erachtet.<br />

2.1 Ausgangslage<br />

Mit der Änderung <strong>des</strong> BbgFAG vom 27. Oktober 2006 wurde der Verwendungszweck der Mittel <strong>des</strong><br />

Ausgleichsfonds für Belange <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> gem. § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 5<br />

BbgFAG erweitert.<br />

Die Errichtung von Stützpunktfeuerwehren soll die amtsfreien Gemeinden <strong>und</strong> Ämter insbesondere<br />

dabei unterstützen, die für ihre Aufgabenverpflichtung <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>schutzes erforderlichen Ausrüstungen<br />

(Großgeräte) <strong>im</strong> Rahmen einer gemeinsamen Abst<strong>im</strong>mung zu erwerben <strong>und</strong> zu unterhalten. 23 Die Errichtung<br />

stellt eine freiwillige Aufgabe dar. Hierfür können die Aufgabenträger Zuwendungen aus dem<br />

Ausgleichsfonds beantragen.<br />

Gr<strong>und</strong>lage für die Gewährung dieser Zuwendungen bilden die „Konzeption <strong>des</strong> Ministeriums <strong>des</strong> Innern<br />

zur Förderung von Stützpunktfeuerwehren sowie Absicherung überörtlicher Sonderaufgaben“ <strong>und</strong> die<br />

„Richtlinie <strong>des</strong> Ministeriums <strong>des</strong> Innern zur Gewährung von Zuwendungen zur Ausstattung von Stützpunktfeuerwehren<br />

gemäß § 16 <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburgischen Finanzausgleichsgesetzes (Richtlinie Stütz-<br />

punktfeuerwehren)“. 24<br />

2.1.1 Bildung von Stützpunktfeuerwehren<br />

Zur Sicherung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren, insbesondere der Tageseinsatzbereitschaft <strong>im</strong><br />

ländlichen Raum, wurden <strong>im</strong> ersten Halbjahr 2007 gemäß der Konzeption <strong>des</strong> Ministeriums <strong>des</strong> Innern<br />

zur Förderung von Stützpunktfeuerwehren sowie Absicherung überörtlicher Sonderaufgaben vom<br />

17. Januar 2007 103 Stützpunktfeuerwehren gebildet, denen 191 örtliche Feuerwehreinheiten zur Erfüllung<br />

der Aufgaben zugeordnet sind. Die Stützpunktfeuerwehren übernehmen neben der Absicherung<br />

23 Vgl. Gesetzesbegründung zu § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 BbgFAG.<br />

24 Vgl. Anlage 2.1<br />

26


2. Stützpunktfeuerwehren<br />

<strong>des</strong> örtlichen <strong>Brand</strong>schutzes auch Aufgaben über den Zuständigkeitsbereich <strong>des</strong> Trägers <strong>des</strong> örtlichen<br />

<strong>Brand</strong>schutzes hinaus.<br />

Die Konzeption definiert die Stützpunktfeuerwehr als „eine örtliche taktische Feuerwehreinheit in Zugstärke<br />

nach Feuerwehrdienstvorschrift 3 (Statische Vorgabe). Der Stützpunktfeuerwehr können andere<br />

örtliche taktische Feuerwehreinheiten zur Erreichung der benötigten Funktionen <strong>und</strong> zur Erfüllung der<br />

ihr übertragenen Aufgaben zugeordnet werden. Sie verfügt über die notwendigen ausgebildeten Führungs-<br />

<strong>und</strong> Einsatzkräfte für die taktische Einheit in min<strong>des</strong>tens doppelter Besetzung für alle Funktionen<br />

<strong>und</strong> sichert die Einsatzbereitschaft der taktischen Einheit (Besetzung der benötigten Funktionen mit<br />

ausgebildeten Einsatzkräften) an 24 St<strong>und</strong>en eines jeden Tages. Die Stützpunktfeuerwehr ist somit<br />

neben der Absicherung <strong>des</strong> örtlichen Zuständigkeitsbereiches auch für den überörtlichen Einsatz vorgesehen<br />

<strong>und</strong> besitzt die erforderlichen Einsatzmittel zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben.“ 25<br />

In den <strong>Brand</strong>schutzeinheiten <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> werden auch Fahrzeuge der Stützpunktfeuerwehren<br />

eingesetzt.<br />

2.1.2 Auswahl <strong>und</strong> Zuordnung der Stützpunktfeuerwehren<br />

Die Auswahl der Stützpunktfeuerwehren erfolgte auf der Gr<strong>und</strong>lage der Gefahren- <strong>und</strong> Risikoanalysen<br />

der <strong>Land</strong>kreise <strong>und</strong> kreisfreien Städte, die wiederum auf die Gefahren- <strong>und</strong> Risikoanalysen der Träger<br />

<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>schutzes Bezug nehmen, § 4 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 Nr. 1 BbgBKG.<br />

Als Obergrenze wurde die Errichtung von fünf bis acht Stützpunktfeuerwehren je <strong>Land</strong>kreis gesetzt. Bei<br />

der Gewährung von Zuwendungen werden auch die örtlichen Feuerwehreinheiten berücksichtigt, die<br />

den Stützpunktfeuerwehren zur Erfüllung ihrer Aufgaben zugeordnet sind.<br />

2.1.3 Umfang der Förderung von Stützpunktfeuerwehren<br />

Mit der Beschaffung von 141 Fahrzeugen in den Jahren 2007 bis 2010 wurde eine signifikante Verbesserung<br />

<strong>des</strong> fahrzeugtechnischen Bestan<strong>des</strong> auf dem Gebiet <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>schutzes <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg<br />

erreicht. Dieses trifft insbesondere für Sonderfahrzeuge zu. Für die Jahre 2007 bis 2010 ergab sich<br />

folgen<strong>des</strong> Fördervolumen:<br />

25 Konzept der Lan<strong>des</strong>regierung, <strong>Land</strong>tagsdrucksache 4/4151, S. 22.<br />

27


Förderungsjahr<br />

Anzahl Fahrzeuge<br />

Gefördert<br />

Fördervolumen<br />

(Euro)<br />

2. Stützpunktfeuerwehren<br />

Beschaffung<br />

bei 100%<br />

Eigenfinanzierung<br />

2007 32 4.970.592,10 -<br />

2008 43 4.974.772,61 4<br />

2009 33 5.038.779,92 11<br />

2010 33 5.015.855,36 3<br />

gesamt: 141 19.999.999,99 18<br />

Seit dem Jahr 2007 haben sich 18 Träger <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>schutzes an den Lan<strong>des</strong>beschaffungen bei 100 %<br />

Eigenfinanzierung beteiligt. Das Vergabeverfahren wird durch den Zentraldienst der Polizei durchgeführt.<br />

Die Erstellung der Leistungsverzeichnisse erfolgt durch die LSTE.<br />

Folgende Fahrzeugtypen wurden <strong>im</strong> Rahmen der Beschaffung gefördert:<br />

Geförderte Fahrzeugtyp Förderquote beschaffte<br />

Fahrzeuge<br />

Hubrettungsfahrzeuge (DLK 23/12, DLK 18/12, TLK F<br />

42 RLX), Teleskopgelenkmastfahrzeuge<br />

60 % 26<br />

Gerätewagen Gefahrgut (GW-G) 70% 2<br />

Rüstwagen (RW) 70% 4<br />

Tanklöschfahrzeuge (TLF 20/40, TLF 20/50) 50% 32<br />

Löschgruppenfahrzeug (LF 20/16, LF 10/6, HLF 20/16) 50% 54<br />

Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF-W) 50% 23<br />

Durch die Ausstattung von Stützpunktfeuerwehren wurden auf dem Gebiet <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong><br />

wesentliche Modernisierungseffekte erreicht.<br />

2.2 Entwicklung der Stützpunktfeuerwehren bis zum Jahr 2014<br />

In dem Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburgischen Finanzausgleichsgesetzes<br />

bleiben die Belange <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> <strong>im</strong> Hinblick auf Modernisierungsschwerpunkte<br />

aus dem Ausgleichsfonds (§ 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 BbgFAG) zuwendungsfähig. Damit ist die weitere<br />

Förderung von Stützpunktfeuerwehren möglich.<br />

Die „Richtlinie Stützpunktfeuerwehr“ wurde aufgr<strong>und</strong> der überwiegenden Zust<strong>im</strong>mung der Aufgabenträger<br />

zur Fortführung der Förderung bis zum 31. Dezember 2012 verlängert. Mit der Befristung bis zum<br />

Jahr 2012 trägt das Ministerium <strong>des</strong> Innern dem Anliegen <strong>des</strong> Städte- <strong>und</strong> Gemeindebun<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>en-<br />

28


2. Stützpunktfeuerwehren<br />

burg nach einer Evaluation der Konzeption <strong>und</strong> Förderrichtlinie zur Errichtung <strong>und</strong> Ausstattung von<br />

Stützpunktfeuerwehren Rechnung. Die Ergebnisse der Evaluation sollen für die Entscheidung zur Weiterführung<br />

herangezogen werden.<br />

An die Errichtung <strong>und</strong> Ausstattung von Stützpunktfeuerwehren ist die Erwartung geknüpft, dass durch<br />

deren moderne Einsatzmittel Anreize für den Eintritt bzw. den Verbleib in den öffentlichen Feuerwehren<br />

<strong>und</strong> Jugendfeuerwehren gesetzt werden. 26<br />

2.3 Entwicklung der Stützpunktfeuerwehren bis zum Jahr 2020<br />

Die freiwillige Zusammenarbeit der Aufgabenträger bei der Errichtung <strong>und</strong> Ausstattung von Stützpunktfeuerwehren<br />

sollte weiterhin durch Zuwendungen aus dem Ausgleichsfonds unterstützt werden. Damit<br />

wird der Modernisierungszustand der öffentlichen Feuerwehren verbessert. Gleichzeitig trägt die Errichtung<br />

von Stützpunktfeuerwehren <strong>im</strong> Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit der prognostizierten<br />

demografischen Entwicklung <strong>im</strong> ländlichen Raum Rechnung <strong>und</strong> schafft die Voraussetzungen für<br />

wirksame Strukturen <strong>im</strong> Katastrophenschutz. 27<br />

26 Konzept der Lan<strong>des</strong>regierung zur Weiterentwicklung <strong>des</strong> integrierten <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg,<br />

<strong>Land</strong>tagsdrucksache 4/4151, S. 17.<br />

27 Vgl. Ziffer 4.5.<br />

29


3. Erwerb von Führerscheinen<br />

3. Erwerb von Führerscheinen<br />

Der <strong>Land</strong>tag hat die Lan<strong>des</strong>regierung aufgefordert, die Träger <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong><br />

bei der Beschaffung oder Umrüstung von Ausbildungsfahrzeugen zu unterstützen. Dabei sind gemeinsame<br />

interkommunale Lösungen, unter Einbindung Feuerwehrtechnischer Zentren als Ausbildungszentren,<br />

anzustreben.<br />

3.1 Ausgangslage<br />

Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 BbgBKG haben die Aufgabenträger für den örtlichen <strong>Brand</strong>schutz <strong>und</strong> die<br />

örtliche Hilfeleistung unter anderem eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige<br />

Feuerwehr zu unterhalten.<br />

Leistungsfähig <strong>im</strong> Sinne <strong>des</strong> Gesetzes bedeutet, dass auf der Gr<strong>und</strong>lage der Gefahren- <strong>und</strong> Risikoanalyse<br />

in einem Gefahrenabwehrbedarfsplan Schutzziele festgelegt werden (§ 3 Abs. 2 BbgBKG), aus<br />

denen sich das Maß der Personal- <strong>und</strong> Sachausstattung der jeweiligen Feuerwehr ergibt. Für den Inhalt<br />

<strong>und</strong> die fachliche Qualität dieses Planes ist die jeweilige amtsfreie Gemeinde oder das Amt verantwortlich.<br />

An die Leistungsfähigkeit ist somit auch geknüpft, dass die zur Verfügung stehenden<br />

Einsatzmittel der Feuerwehr (Lösch- <strong>und</strong> Sonderfahrzeuge) durch eine ausreichende Anzahl von entsprechend<br />

berechtigten Einsatzkräften geführt werden können.<br />

3.1.1 Rechtslage<br />

Die amtsfreien Gemeinden, die Ämter <strong>und</strong> die kreisfreien Städte haben als Träger für den örtlichen<br />

<strong>Brand</strong>schutz <strong>und</strong> die örtliche Hilfeleistung dafür Sorge zu tragen, dass die für das Führen von Einsatzfahrzeugen<br />

erforderlichen Fahrerlaubnisse <strong>im</strong> notwendigen Umfang vorhanden sind (Unterhaltung einer<br />

leistungsfähigen Feuerwehr, § 3 Abs. 1 Nr. 1 BbgBKG). Entsprechen<strong>des</strong> ergibt sich auch für den<br />

Bereich <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong>, vgl. § 37 Abs. 1 Nr. 2 BbgBKG sowie Ziffer 1.2.1 dieses Konzeptes.<br />

Es ist darauf hinzuweisen, dass der B<strong>und</strong> gemäß § 13 Abs. 4 ZSKG für den ergänzenden Katastrophenschutz<br />

notwendige Erweiterungen der Fahrerlaubnis für Helferinnen <strong>und</strong> Helfer finanziert, die nach<br />

Lan<strong>des</strong>recht <strong>im</strong> Katastrophenschutz mitwirken, als Kraftfahrer/ -in für ein vom B<strong>und</strong> zur Verfügung ge-<br />

30


3. Erwerb von Führerscheinen<br />

stelltes Bun<strong>des</strong>fahrzeug vorgesehen sind <strong>und</strong> der entsprechenden Erweiterung der Fahrerlaubnis bedürfen.<br />

Im <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg wurden hierdurch in den Jahren 2008 bis 2010 insgesamt 63 Führerscheinerweiterungen<br />

der Fahrerlaubnisklassen C <strong>und</strong> C1 finanziert.<br />

Der Beschluss <strong>des</strong> <strong>Land</strong>tages richtet sich auf den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C (Lkw über 7,5 t)<br />

bzw. CE (Lkw über 7,5 t mit Anhänger). In dem Zusammenhang ist auf den Gesetzentwurf <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rates28<br />

vom 9. Juli 2010 zur Änderung <strong>des</strong> Straßenverkehrsgesetzes hinzuweisen, mit dem eine gesetzliche<br />

Regelung für das Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse bis<br />

7,5 t (Fahrerlaubnisklasse C1) angestrebt wird (Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge). Hierdurch<br />

soll die bisherige Regelung29, die eine organisationsinterne Einweisung <strong>und</strong> Prüfung für Einsatzfahrzeuge<br />

bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t ermöglicht, auf Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t<br />

übertragen werden.<br />

3.1.2 Prüfung <strong>und</strong> Umsetzung von Maßnahmen<br />

Im Zusammenhang mit verschiedenen Parlamentsanträgen der vierten30 <strong>und</strong> fünften Wahlperiode31 hat<br />

sich das Ministerium <strong>des</strong> Innern mit Möglichkeiten der Unterstützung von Aufgabenträgern <strong>im</strong> Hinblick<br />

auf die Führerscheinausbildung der Klasse C befasst.<br />

a) Im Juli 2009 wurde bei den kommunalen Spitzenverbänden eine Abfrage zur Ausstattung der örtlichen<br />

Feuerwehren mit Führerscheinen der Klassen C1 <strong>und</strong> C durchgeführt. Im Ergebnis der Abfrage<br />

konnte weder eine vollständige Lan<strong>des</strong>lage noch ein Bedarf erhoben werden. Die Finanzierung<br />

der Führerscheine aus dem Ausgleichsfonds wurde dabei ausdrücklich abgelehnt.<br />

b) Es wurde geprüft, ob eine Kooperation mit den Kraftfahrausbildungszentren der Bun<strong>des</strong>wehr zur<br />

Führerscheinausbildung möglich wäre. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Bun<strong>des</strong>wehr über eine<br />

Behördenfahrschule verfügt, jedoch nur für die organisationsinterne Ausbildung. Unabhängig<br />

von den fehlenden rechtlichen Möglichkeiten für eine Kooperation in diesem Bereich bestehen bei<br />

der Bun<strong>des</strong>wehr keine Ausbildungskapazitäten für Dritte.<br />

c) Im November 2009 wurde eine detaillierte Abfrage zur Ausstattung mit Führerscheinen der Klassen<br />

C1 <strong>und</strong> C in Relation zu den vorhandenen Fahrzeugen über die <strong>Land</strong>kreise bei den kommunalen<br />

Aufgabenträgern durchgeführt <strong>und</strong> <strong>im</strong> Januar 2010 abgeschlossen. Im Ergebnis konnte kein lan<strong>des</strong>weiter<br />

Sonderbedarf festgestellt werden, der die Fähigkeiten der Aufgabenträger für den örtli-<br />

28 Drucksache 308/10-B.<br />

29 Fünftes Gesetz zur Änderung <strong>des</strong> Straßenverkehrsgesetzes vom 17. Juli 2009, BGBl. I S. 2021.<br />

30 Drucksachen 4/7684 <strong>und</strong> 4/7748.<br />

31 Drucksache 5/40.<br />

31


3. Erwerb von Führerscheinen<br />

chen <strong>Brand</strong>schutz überfordert. Der überwiegende Teil der Aufgabenträger kommt seinen Ausbildungsverpflichtungen<br />

nach. Dies hat auch die Anhörung <strong>des</strong> Ausschusses für Inneres am 15. April<br />

2010 ergeben. 32<br />

d) Im Februar 2010 wurden Beratungen über eine Kooperation zwischen dem Lan<strong>des</strong>feuerwehrverband<br />

<strong>und</strong> dem Fahrlehrer-Verband unter Beteiligung <strong>des</strong> Ministeriums für Infrastruktur <strong>und</strong> <strong>Land</strong>wirtschaft<br />

aufgenommen. Hiermit wird das Ziel verfolgt, durch Bündelung der Ausbildungsbedarfe<br />

einen günstigeren Preis erzielen zu können.<br />

Der Lan<strong>des</strong>feuerwehrverband <strong>Brand</strong>enburg e.V. <strong>und</strong> der Fahrlehrer-Verband <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg e.<br />

V. werden zeitnah eine Vereinbarung zur Förderung der Führerscheinausbildung bei den Freiwilligen<br />

Feuerwehren abschließen.<br />

e) Der <strong>Land</strong>kreis Barn<strong>im</strong> hat unter Mitwirkung <strong>des</strong> THW den Ausbildungsbedarf der örtlichen Aufgabenträger<br />

<strong>und</strong> der THW-Helfer erhoben. Die Kosten für eine Führerscheinerweiterung der Klasse B<br />

auf C liegen pro Teilnehmer bei ca. 1.300 Euro. Die Ausbildung wird am 20. November 2010 beginnen.<br />

Der <strong>Land</strong>kreis Barn<strong>im</strong> weist darauf hin, dass er bei der „gemeinsamen LKW-<br />

Führerscheinausbildung nur eine Koordinierungsfunktion“ übern<strong>im</strong>mt <strong>und</strong> die „Voraussetzungen für<br />

die interkommunale Zusammenarbeit der Aufgabenträger für den örtlichen <strong>Brand</strong>schutz <strong>und</strong> die<br />

örtliche Hilfeleistung“ organisiert.<br />

f) Das MIL prüft die Anerkennung der „Erste Hilfe Ausbildung“, die gem. FwDV 2 Bestandteil der<br />

Feuerwehrgr<strong>und</strong>ausbildung ist, für Führerscheinbewerber Klasse C (Ersparnis von 16 Ausbildungsst<strong>und</strong>en)<br />

<strong>und</strong> Anerkennung der „Atemschutzuntersuchung Feuerwehr“ (G 26) für die erforderliche<br />

medizinische Eingangsuntersuchung (Kostenersparnis ca. 130 Euro). Darüber hinaus wird<br />

geprüft, inwieweit die Anmeldegebühren bei der Führerscheinstelle (ca. 42 Euro pro Teilnehmer) in<br />

vollem Umfang zu erheben sind. Auch für Helfer <strong>im</strong> Katastrophenschutz sind die bereits erworbenen<br />

Qualifizierungen (z. B. Sanitätsausbildung) bei dem Führerscheinerwerb in geeigneter Weise<br />

zu berücksichtigen.<br />

g) Die Frage der Führerscheinausbildung ist ständiger Tagesordnungspunkt der Beratungen <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>branddirektors mit den Kreisbrandmeistern. Hier werden sonstige Initiativen (Praxisbeispiele)<br />

örtlicher Aufgabenträger zum kostengünstigen Führerscheinerwerb vorgestellt.<br />

h) Die Einbeziehung der LSTE in die Führerscheinausbildung am Standort Eisenhüttenstadt als „Feuerwehrfahrschule<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>“ wurde ebenfalls geprüft, hat sich jedoch in der Gesamtbetrachtung<br />

als unwirtschaftlich erwiesen. In Anbetracht der langen Freistellungszeiten, würde sich eine zusätzliche<br />

Belastung privater Arbeitgeber ergeben.<br />

32 Das Ergebnis der Abfrage ist als Anlage 3.4 beigefügt.<br />

32


3. Erwerb von Führerscheinen<br />

i) Zum Vergleich mit anderen Ländern wurde durch den Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten,<br />

Katastrophenschutz <strong>und</strong> zivile Verteidigung eine Länderumfrage („staatliche Zuschüsse zum Führerscheinerwerb“)<br />

durchgeführt. 33<br />

3.2 Entwicklung Führerscheinausbildung bis zum Jahr 2014<br />

Die Ausstattung von Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren <strong>und</strong> der <strong>im</strong> Katastrophenschutz mitwirkenden<br />

Hilfsorganisationen mit geeigneten Fahrerlaubnissen obliegt nach dem <strong>Brand</strong>enburgischen<br />

<strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutzgesetz den kommunalen Aufgabenträgern. Diese Systematik trifft auch<br />

für andere Länder zu. Eine Besonderheit ergibt sich für die Stadtstaaten, in deren Zuständigkeit eine<br />

Berufsfeuerwehr mit entsprechenden Personal- <strong>und</strong> Ausbildungskapazitäten vorgehalten wird. 34<br />

Die Führerscheinausbildung der Einsatzkräfte <strong>im</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz sollte auf „gemeinsame<br />

interkommunale Lösungen“ ausgerichtet werden.<br />

Wie bereits zum Handlungsfeld „Katastrophenschutz“ unter Ziffer 1.3 ausgeführt, beabsichtigt das Ministerium<br />

<strong>des</strong> Innern den Aufgabenträgern <strong>im</strong> Rahmen der Modernisierung <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong><br />

Zuwendungen für die Beschaffung von Wechsellader-Fahrzeugen zu gewähren. Diese Fahrzeuge<br />

könnten gleichzeitig als Schulungsfahrzeuge genutzt werden. Daher soll die Ausschreibung der Fahrzeuge<br />

so erfolgen, dass den Best<strong>im</strong>mungen an ein Fahrschulfahrzeug gemäß Anlage 7 Ziffer 2 der<br />

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)<br />

entsprochen wird. Hierfür bedarf es der weiteren Abst<strong>im</strong>mung mit den kommunalen Aufgabenträgern.<br />

Als Standorte für die Fahrzeuge <strong>und</strong> als Ausbildungsstätte könnten vorzugsweise Feuerwehrtechnische<br />

Zentren gewählt werden, wofür die Ausweisung eines Fahrschulraums durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde<br />

erforderlich wäre. 35<br />

3.3 Entwicklung der Führerscheinausbildung bis zum Jahr 2020<br />

Dem Gr<strong>und</strong>e nach entzieht sich der personenbezogene Erwerb von Fahrerlaubnissen einer zentralen<br />

Steuerung durch die Lan<strong>des</strong>regierung; hier können nur Rahmenbedingungen formuliert werden. Dies<br />

33 Das Ergebnis <strong>des</strong> Ländervergleichs ist als Anlage 3.1 dargestellt.<br />

34 Vgl. Anlage 3.1.<br />

35 Siehe Anlagen 3.2 <strong>und</strong> 3.3: Die Anforderungen an den Unterrichtsraum sind in Anlage 2 der Durchführungsverordnung<br />

zum Fahrlehrergesetz <strong>und</strong> die Anforderungen an Fahrschulfahrzeuge in Anlage 7 Ziffer 2.2 der Fahrerlaubnisverordnung<br />

definiert.<br />

33


3. Erwerb von Führerscheinen<br />

gilt umso mehr für eine Prognose über das Jahr 2014 hinaus. Die Wirksamkeit der unter 3.2 genannten<br />

Maßnahmen der interkommunalen Zusammenarbeit sollten überprüft werden.<br />

34


4. Nachwuchsgewinnung fördern<br />

4. Nachwuchsgewinnung fördern<br />

Der <strong>Land</strong>tag hat die Lan<strong>des</strong>regierung um Prüfung gebeten, wie der Personalbedarf in den Freiwilligen<br />

Feuerwehren <strong>und</strong> den Einheiten <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> langfristig gesichert werden kann. Dabei<br />

sollen Maßnahmen zur Erhöhung <strong>des</strong> Frauenanteils <strong>und</strong> zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen<br />

Schule <strong>und</strong> Feuerwehr besonders berücksichtigt werden.<br />

4.1 Ausgangslage<br />

Nach Angaben <strong>des</strong> Amtes für Statistik Berlin – <strong>Brand</strong>enburg lag die Bevölkerungszahl <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

<strong>Brand</strong>enburg zum Stichtag 31. Dezember 2009 bei r<strong>und</strong> 2.511.500 Personen. Das waren etwa 11.000<br />

Personen oder ca. 0,4 Prozent weniger als zum Jahresbeginn 2009. Damit hält der seit dem Jahr 2001<br />

festzustellende Bevölkerungsrückgang an. Das Amt für Statistik Berlin – <strong>Brand</strong>enburg geht für das <strong>Land</strong><br />

<strong>Brand</strong>enburg bis zum Jahr 2014 von einem Bevölkerungsverlust von ca. 72 000 Einwohnern aus. Der<br />

Bevölkerungsrückgang wird jedoch nicht in allen Regionen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg gleichmäßig stattfinden,<br />

sondern in den Strukturräumen „Berliner Umland“ <strong>und</strong> „weiterer Metropolenraum“ 36 unterschiedlich<br />

ausgeprägt sein. 37<br />

Die demografische Entwicklung <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg ist von einer Reduzierung der Gesamtbevölkerung,<br />

Geburtenrückgang <strong>und</strong> der Abwanderung gut ausgebildeter Frauen <strong>und</strong> Männer aus Gründen der<br />

Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatzsuche gekennzeichnet. Die wohnortnahe Tätigkeit stellt <strong>im</strong>mer häufiger<br />

eine Ausnahme dar. Demzufolge sind in den Kommunen die für die Mitwirkung <strong>im</strong> Hilfeleistungssystem<br />

besonders gut geeigneten aktiven Bürger nicht mehr in dem erforderlichen Maße vorhanden bzw. ansprechbar.<br />

Hinzu kommt die Ortsabwesenheit während <strong>des</strong> Tages, die nicht nur die Einsatzfähigkeit der<br />

Freiwilligen Feuerwehren sondern die Wirksamkeit aller am Hilfeleistungssystem beteiligten Organisationen<br />

beeinträchtigt.<br />

Schließlich ist in der Gesamtbetrachtung <strong>des</strong> freiwilligen Engagements zu berücksichtigen, dass sich in<br />

Deutschland ca. 42 Prozent der Bevölkerung <strong>im</strong> Alter ab 14 Jahren in dem Bereich „Sport <strong>und</strong> Bewe-<br />

36 Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan Berlin-<strong>Brand</strong>enburg (LEP B-B) vom 31. März 2009.<br />

37 Eine detaillierte Übersicht bietet die Bevölkerungsprognose für das <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg 2009 – 2030 (Statistischer Bericht<br />

A 18 -09) <strong>des</strong> Amts für Statistik Berlin-<strong>Brand</strong>enburg, erschienen <strong>im</strong> Mai 2010 in Potsdam.<br />

35


4. Nachwuchsgewinnung fördern<br />

gung“ betätigen, jedoch nur 6 Prozent <strong>im</strong> Engagementbereich „Freiwillige Feuerwehr <strong>und</strong> Rettungs-<br />

dienst“. 38<br />

4.2 Integrierte Hilfeleistung <strong>im</strong> demografischen Wandel<br />

Das integrierte Hilfeleistungssystem <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg beruht <strong>im</strong> Wesentlichen auf Ehrenamtlichkeit<br />

<strong>und</strong> Freiwilligkeit. Auf dem Gebiet <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> wirken neben den Freiwilligen<br />

Feuerwehren insbesondere die Hilfsorganisationen mit.<br />

Für die Organisationsformen der Hilfeleistung ist es von Bedeutung, wie sich die Bevölkerung lokal<br />

bzw. regional entwickelt.<br />

Bezogen auf die integrierte Hilfeleistung sind bereits auf Ebene der <strong>Land</strong>kreise einzelne Aufgabenträger<br />

unterschiedlichen demografischen Entwicklungen ausgesetzt. Während die Bevölkerung in einigen<br />

Gemeinden <strong>im</strong> „Berliner Umland“ leicht zun<strong>im</strong>mt, verlieren andere deutlich an Bevölkerung. Von dem<br />

Trend ist die Mitgliederentwicklung in den öffentlichen Feuerwehren <strong>und</strong> Hilfsorganisationen/Einheiten<br />

<strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> unmittelbar beeinflusst.<br />

<strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg<br />

Bevölkerungsentwicklung der Altersgruppe 15 bis unter 65 Jahre<br />

2020 gegenüber 2008 für die Ämter <strong>und</strong> amtsfreien Gemeinden<br />

Wittenberge<br />

Perleberg<br />

Entwicklung in Prozent<br />

Grenzen<br />

unter -30<br />

-30 bis unter -15<br />

-15 bis unter 0<br />

0 <strong>und</strong> größer<br />

Pritzwalk<br />

Kyritz<br />

Rathenow<br />

Wittstock/<br />

Dosse<br />

<strong>Brand</strong>enburg<br />

an der Havel<br />

Bad Belzig<br />

<strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg<br />

<strong>Land</strong>kreis / kreisfreie Stadt<br />

Amt / amtsfreie Gemeinde<br />

Berliner Umland (gemein<strong>des</strong>charfe Abgrenzung)<br />

LBV, Raumbeobachtung | 2010<br />

Kartenbasis: LGB <strong>Brand</strong>enburg | Datenbasis: LBV, AfS Berlin-<strong>Brand</strong>enburg 2008<br />

Neuruppin<br />

Nauen<br />

Werder<br />

(Havel)<br />

Potsdam<br />

Beelitz<br />

38 MONITOR ENGAGEMENT -Freiwilliges Engagement in Deutschland 1999-2004-2009, Kurzbericht <strong>des</strong> 3. Freiwilligensurveys,<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium für Familie, Senioren, Frauen <strong>und</strong> Jugend, Berlin, 2010, Seite 13.<br />

36<br />

Gransee<br />

HennigsdorfFalkenseeS<br />

Luckenwalde<br />

Jüterbog<br />

Teltow<br />

Zehdenick<br />

Oranienburg<br />

Ludwigsfelde<br />

Herzberg<br />

(Elster)<br />

Berlin<br />

Bad<br />

Liebenwerda<br />

Templin<br />

Erkner<br />

Schönefeld<br />

Wildau Königs<br />

Wusterhausen<br />

Zossen<br />

Bernau<br />

bei Berlin<br />

Elsterwerda<br />

Prenzlau<br />

Eberswalde<br />

Strausberg<br />

Neuenhagen<br />

bei Berlin<br />

Lübben<br />

(Spreewald)<br />

Bad<br />

Freienwalde<br />

(Oder)<br />

Fürstenwalde/<br />

Spree<br />

Lübbenau/<br />

Spreewald<br />

Finster- Großräschen<br />

walde<br />

Lauchhammer Senftenberg<br />

Schwarzheide<br />

Schwedt/<br />

Oder<br />

Beeskow<br />

Seelow<br />

Cottbus<br />

Spremberg<br />

Frankfurt<br />

(Oder)<br />

Eisenhüttenstadt<br />

Guben<br />

Forst<br />

(Lausitz)<br />

0 10 20<br />

km


4. Nachwuchsgewinnung fördern<br />

Die Mitgliederzahl in den öffentlichen Feuerwehren erreichte <strong>im</strong> Jahr 2002 mit 50.075 Angehörigen<br />

ihren Höhepunkt <strong>und</strong> lag <strong>im</strong> Jahr 2009 bei 46.516 Personen. 39 Als bemerkenswert ist herauszustellen,<br />

dass seit dem Jahr 2002, bezogen auf das <strong>Land</strong> <strong>und</strong> die Mehrzahl der Gebietskörperschaften,<br />

der Anteil weiblicher Angehöriger von Freiwilligen Feuerwehren gesteigert werden<br />

konnte. 40 Damit leisten weibliche Feuerwehrangehörige bereits jetzt einen wesentlichen Beitrag<br />

zur Stabilität <strong>des</strong> Systems der integrierten Hilfeleistung. 41<br />

Auf Basis der Altersstruktur der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren ergibt sich die Prognose, dass<br />

ein Rückgang der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren bis zum Jahr 2020 auf ca. 35.000 Personen<br />

anzunehmen ist.<br />

50.000<br />

45.000<br />

40.000<br />

35.000<br />

30.000<br />

25.000<br />

20.000<br />

15.000<br />

10.000<br />

5.000<br />

0<br />

2009<br />

2010<br />

Modellrechnung Status quo: Aktive Mitglieder der<br />

Freiwilligen Feuerwehren <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg<br />

2009 bis 2020 nach Altersgruppen<br />

2011<br />

2012<br />

2013<br />

2014<br />

2015<br />

Quelle: eigene Berechnungen LBV auf Basis Bevölkerungsprognose AfS B-B <strong>und</strong><br />

LBV 05/2010 <strong>und</strong> Altersstruktur der Freiwilligen Feuerwehr 2009<br />

2016<br />

2017<br />

2018<br />

2019<br />

2020<br />

51 bis 60 Jahre<br />

28 bis 50 Jahre<br />

18 bis 27 Jahre<br />

Die nachstehende Übersicht weist die Mitgliederquoten der Freiwilligen Feuerwehren <strong>im</strong> Alterssegment<br />

18 bis 60 Jahre in den <strong>Land</strong>kreisen <strong>und</strong> kreisfreien Städten <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg aus.<br />

39 vgl. Anlage 4.2.<br />

40 Siehe Anlagen 4.6 bis 4.23.<br />

41 Zur Erhöhung <strong>des</strong> Frauenanteils in Freiwilligen Feuerwehren <strong>und</strong> Einheiten <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> vgl. Ziff. 4.4.1.<br />

37


Bevölkerungsentwicklung 18bis<br />

60-Jährige 2009 bis 2020<br />

Aktuelle Mitgliederquoten Freiwilliger Feuerwehren in den<br />

Kreisen <strong>Brand</strong>enburgs <strong>und</strong> Bevölkerungsprognose 2020<br />

5<br />

0<br />

4. Nachwuchsgewinnung fördern<br />

So ist für die öffentlichen Feuerwehren in den <strong>Land</strong>kreisen Elbe-Elster <strong>und</strong> Prignitz festzustellen, dass<br />

gemessen am allgemeinen Bevölkerungsrückgang die Mitgliederzahlen konstant gehalten bzw. gesteigert<br />

werden konnten. Auf beide Gebietskörperschaften wirkt das <strong>im</strong> Übrigen demografisch begünstigende<br />

Kriterium „Berliner Umland“ nicht. Das heißt, die Struktur der integrierten Hilfeleistung kann durch<br />

andere Umstände bzw. Faktoren begünstigt oder zumin<strong>des</strong>t stabilisiert werden. 42<br />

In den Anlagen 4.6 bis 4.23 sind für die <strong>Land</strong>kreise <strong>und</strong> kreisfreien Städte die Mitgliederzahlen der Freiwilligen<br />

Feuerwehren ausgewiesen. Zudem wird die Entwicklung der Mitgliederzahlen bei gleichzeitiger<br />

Darstellung der amtlichen Bevölkerungsstatistik dargestellt.<br />

Die Mitgliederentwicklung der Jugendfeuerwehren ist gesondert ausgewiesen. In Bezug auf die Entwicklung<br />

der Jugendfeuerwehren ist nach deutlichen Verlusten <strong>im</strong> Zeitraum 2001 bis 2007 seit dem<br />

Jahr 2008 ein Anstieg der Mitgliederzahlen auf aktuell 11.030 Kinder <strong>und</strong> Jugendliche zu verzeichnen. 43<br />

4.3 Nachwuchsgewinnung <strong>und</strong> Motivation<br />

P<br />

-5<br />

-10<br />

-15<br />

-20<br />

-25<br />

BRB<br />

CB<br />

OHV<br />

BAR<br />

HVL<br />

MOL<br />

TF<br />

PM<br />

LDS<br />

-30<br />

-35<br />

FF<br />

UCK<br />

SPN<br />

OSL<br />

EE PR<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8<br />

Mitgliederquote 18- bis 60-Jährige 2009<br />

OPR<br />

LOS<br />

Lan<strong>des</strong>durchschnitt<br />

Quelle: eigene Berechnungen LBV auf Basis Bevölkerungsprognose AfS B-B <strong>und</strong><br />

LBV 05/2010 <strong>und</strong> Angaben MI 2010<br />

Die Förderung der Nachwuchsgewinnung setzt Kenntnisse zur Motivation für eine Mitwirkung auf dem<br />

Gebiet <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> voraus. Hierzu wird auf eine Erhebung zur <strong>Zukunft</strong>sfähigkeit<br />

öffentlicher Feuerwehren zurückgegriffen, die sachlich auf den Bereich <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong><br />

erweiterbar ist. 44<br />

42 Vgl. Ausführungen zur Nachwuchsgewinnung <strong>und</strong> Motivation, Ziff. 4.3.<br />

43 Vgl. Anlage 4.3.<br />

44 Jens Müller, <strong>Zukunft</strong> der Feuerwehr – Feuerwehr der <strong>Zukunft</strong> <strong>im</strong> ländlichen Raum, Dissertation Bergische Universität<br />

Wuppertal, 15. Mai 2009, S. 121 ff.<br />

38


4. Nachwuchsgewinnung fördern<br />

Nachfolgende Grafik veranschaulicht messbare Motive für das Engagement in der Freiwilligen Feuer-<br />

wehr: 45<br />

Die Darstellung zeigt: Motive für den Einsatz in der integrierten Hilfeleistung sind vielfältig, wobei die<br />

Mitwirkungsgründe „Einsatz für Menschen/Nächstenliebe“ sowie „Zusammenhalt <strong>und</strong> Gemeinschaftsgefühl“<br />

überwiegen. Weil es keine eind<strong>im</strong>ensionalen Lösungsstrategien gibt, ist es erforderlich, die Möglichkeiten<br />

<strong>des</strong> Handelns zur Nachwuchsgewinnung komplex <strong>und</strong> als Leitungsaufgabe anzulegen. Nachwuchsgewinnung<br />

auf dem Gebiet <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> sollte auf allen Handlungsebenen<br />

als „Managementaufgabe“ wahrgenommen werden. 46<br />

4.4 Möglichkeiten <strong>des</strong> Handelns zur Nachwuchsgewinnung bis zum Jahr 2014<br />

Die <strong>im</strong> Weiteren ausgeführten Möglichkeiten <strong>des</strong> Handels sind vorrangig darauf gerichtet, für das System<br />

der integrierten Hilfeleistung auch solche Personengruppen zu erreichen, die als organisationsfern<br />

gelten oder derzeit nicht hinreichend repräsentiert sind.<br />

Unter Ziffer 4.4.8 wird auf die seit dem Jahr 2008 mit dem für <strong>Land</strong>wirtschaft zuständigen Ministerium<br />

praktizierte Förderung von Feuerwehren <strong>im</strong> ländlichen Raum abgestellt.<br />

45 Jens Müller, <strong>Zukunft</strong> der Feuerwehr – Feuerwehr der <strong>Zukunft</strong> <strong>im</strong> ländlichen Raum, Dissertation Bergische Universität Wuppertal,<br />

15. Mai 2009, S. 121.<br />

46 In neuesten Untersuchungen wird erstmals von der Aufgabe <strong>des</strong> „Managements von Ehrenamtlichen“ gesprochen. Welche<br />

Möglichkeiten das Management von Ehrenamtlichen bietet <strong>und</strong> wie man dabei vorgehen kann, wurde am Beispiel einer<br />

Umweltschutzorganisation untersucht. Abschließend kann gesagt werden, dass die <strong>Zukunft</strong>saufgabe darin liegen wird, für<br />

jeweils spezifische Organisationen, hier eben für die Freiwillige Feuerwehr, spezifische Programme zu erarbeiten <strong>und</strong> umzusetzen,<br />

in denen die Förderung <strong>des</strong> Ehrenamtes zum Gegenstand einer Managementaufgabe wird. Prof. Dr. Horst Luley<br />

„Soziale Prozesse <strong>und</strong> Regionalentwicklung“, Studiengangsleiter “Regionalentwicklung <strong>und</strong> Naturschutz“, Hochschule für<br />

nachhaltige Entwicklung Eberswalde Fachbereich <strong>Land</strong>schaftsnutzung <strong>und</strong> Naturschutz, Eberswalde, 6. Oktober 2010.<br />

39


4. Nachwuchsgewinnung fördern<br />

4.4.1 Erhöhung <strong>des</strong> Frauenanteils in Freiwilligen Feuerwehren <strong>und</strong> Einheiten <strong>des</strong> Katast-<br />

rophenschutzes<br />

Die Integration von Frauen in die Freiwilligen Feuerwehren ist in den einzelnen Bun<strong>des</strong>ländern unterschiedlich<br />

weit vorangeschritten. Dabei lassen sich vor allem deutliche Unterschiede zwischen den ostdeutschen<br />

<strong>und</strong> den westdeutschen Bun<strong>des</strong>ländern feststellen. In jedem der ostdeutschen Bun<strong>des</strong>länder<br />

ist der Anteil der Frauen in den Einsatzabteilungen höher als in allen westdeutschen Bun<strong>des</strong>ländern. Im<br />

Jahr 2003 waren in Sachsen-Anhalt als dem Spitzenreiter 14,2 Prozent der freiwilligen Feuerwehrangehörigen<br />

Frauen. Das <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg lag mit 13,01 Prozent auf Platz zwei (2009: 14,81 Prozent).<br />

Hessen folgte als erstes westdeutsches Bun<strong>des</strong>land mit einem Frauenanteil von 7,7 Prozent. Den<br />

Schluss bildete Rheinland-Pfalz mit 1,2 Prozent. 47<br />

Der „Vorsprung“ der ostdeutschen Bun<strong>des</strong>länder zeigt die Relevanz der feuerwehrexternen Rahmenbedingungen:<br />

In der DDR waren Frauen auch in den techniknahen Berufsfeldern in weit höherem Maße<br />

präsent als in der Bun<strong>des</strong>republik; zudem hatten die tradierten bipolaren Geschlechterbilder erheblich<br />

an Orientierungskraft verloren.<br />

Ungeachtet der für das <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg günstigen Ausgangslage legt das Erscheinungsbild der in<br />

der integrierten Hilfeleistung mitwirkenden Organisationen den Eindruck nahe, dass die „Feuerwehr“<br />

<strong>und</strong> der „Katastrophenschutz“ nur „etwas für Männer“ ist.<br />

Diesem Status Quo sollte mit einem gezielten Veränderungsmanagement entgegen gewirkt werden:<br />

� Vorbildfunktion von Vorstandsgremien<br />

Frauen sollten in den Vorstandsgremien <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>feuerwehrverban<strong>des</strong> sowie der<br />

Kreis- <strong>und</strong> Stadtfeuerwehrverbände stärker beteiligt werden (Quote).<br />

Dem Lan<strong>des</strong>feuerwehrverband <strong>Brand</strong>enburg e.V. wird empfohlen, eine Lan<strong>des</strong>frauensprecherin<br />

zu wählen, die Mitglied <strong>im</strong> Lan<strong>des</strong>vorstand ist.<br />

Dem Lan<strong>des</strong>feuerwehrverband <strong>Brand</strong>enburg e.V. wird weiterhin empfohlen, Frauen<br />

stärker in die Arbeit der Fachausschüsse zu integrieren.<br />

� Kontinuierliche Berichte in Medien über Fortschritte bei der Integration von Frauen<br />

Das Anliegen einer gezielten Berichterstattung richtet sich insbesondere an öffentliche<br />

Portale, etwa Lan<strong>des</strong>portal <strong>Brand</strong>enburg.<br />

� Ausbildung von Führungskräften<br />

47 Eine Übersicht über die Entwicklung <strong>des</strong> Anteils der Frauen in den Freiwilligen Feuerwehren bieten die Anlagen 4.5 ff.<br />

40


4. Nachwuchsgewinnung fördern<br />

Bei der Ausbildung von Führungskräften, das heißt ab der Qualifikation „Gruppenführer“<br />

wird vorrangig die Vermittlung technischer oder organisatorischer Kompetenzen betrieben.<br />

Hier gilt es, die Vermittlung sozialer Kompetenzen zu forcieren. Angesichts der<br />

zunehmend komplexen <strong>und</strong> verantwortungsvollen Aufgaben eines Wehrführers oder<br />

einer Wehrführerin ist die Beschränkung auf technische <strong>und</strong> organisatorische Inhalte für<br />

eine zeitgemäße Ausbildung von Führungskräften ein zu enger Rahmen. Die Lan<strong>des</strong>schule<br />

<strong>und</strong> Technische Einrichtung für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz wird die angebotenen<br />

Lehrgangsarten entsprechend überprüfen.<br />

4.4.2 Einbeziehung älterer Menschen<br />

Angehörige öffentlicher Feuerwehren stehen mit Vollendung <strong>des</strong> 65. Lebensjahres für den Einsatzdienst<br />

nicht zur Verfügung. Nicht selten erfolgt ein Übergang in die Alters- <strong>und</strong> Ehrenabteilung jedoch<br />

aus Gründen der fehlenden Diensttauglichkeit <strong>im</strong> Zusammenhang mit der Befähigung zum Einsatz unter<br />

Atemschutz (vgl. arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung/ Gr<strong>und</strong>satz 26/348 u. Feuerwehr-<br />

Dienstvorschrift 7 „Atemschutz“) bereits zu einem früheren Zeitpunkt.<br />

In Anbetracht der engen Verbindung <strong>und</strong> <strong>des</strong> Zusammenwirkens von öffentlichen Feuerwehren <strong>und</strong><br />

Einheiten <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> sollten Personalübergänge in entsprechende Komponenten (z. B.<br />

SEG Betreuung, Verpflegung etc.) angeboten <strong>und</strong> gefördert werden.<br />

4.4.3 Personen mit Migrationshintergr<strong>und</strong><br />

In <strong>Brand</strong>enburg leben nach Angaben <strong>des</strong> Mikrozensus 2008 ca. 127.700 Personen mit Migrationshintergr<strong>und</strong>.<br />

Dies sind etwa fünf Prozent der Bevölkerung <strong>Brand</strong>enburgs. Zu den Personen mit Migrationshintergr<strong>und</strong><br />

zählen alle nach dem Jahr 1949 auf das heutige Gebiet der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland<br />

Zugewanderten sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer <strong>und</strong> alle in Deutschland als Deutsche<br />

Geborenen mit zumin<strong>des</strong>t einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil.<br />

49 Diese Personen können also einen deutschen oder einen ausländischen Pass besitzen.<br />

Unter den Personen mit Migrationshintergr<strong>und</strong> lassen sich insbesondere folgende Gruppen unterscheiden:<br />

48 G 26.3 frei tragbare Isoliergeräte, z.B. Pressluftatmer, Regenerationsgeräte (>5 kg) <strong>und</strong> Schutzanzüge in Verbindung mit<br />

Geräten der Gruppe 3. Die Tauglichkeit wird <strong>im</strong> Regelfall für 36 Monate bescheinigt, ab dem 50. Lebensjahr für jeweils 12<br />

Monate.<br />

49 Definition <strong>des</strong> Statistischen Bun<strong>des</strong>amtes, seit Mikrozensus 2005.<br />

41


4. Nachwuchsgewinnung fördern<br />

� Ausländerinnen <strong>und</strong> Ausländer<br />

In <strong>Brand</strong>enburg lebten zum Stichtag 30. Juni 2010 insgesamt 45.722 Ausländerinnen <strong>und</strong> Ausländer<br />

(einschließlich EU-Bürgerinnen <strong>und</strong> –Bürger). Die Verteilung nach Altersgruppen <strong>und</strong><br />

Verwaltungsbezirken <strong>im</strong> Einzelnen ist der Anlage 4.2.4 zu entnehmen. 50<br />

Für ein Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren oder den <strong>im</strong> Katastrophenschutz mitwirkenden<br />

Hilfsorganisationen dürften am ehesten diejenigen Ausländerinnen <strong>und</strong> Ausländer zu gewinnen<br />

sein, die eine Bleibeperspektive in Deutschland haben. Dies sind Personen mit einem<br />

befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel bzw. EU-Bürgerinnen <strong>und</strong> –Bürger, die innerhalb<br />

der EU Freizügigkeit genießen <strong>und</strong> eine Freizügigkeitsbescheinigung oder ein Daueraufenthaltsrecht<br />

besitzen. In <strong>Brand</strong>enburg hat etwa die Hälfte der hier lebenden Ausländerinnen <strong>und</strong><br />

Ausländer einen unbefristeten Aufenthaltstitel bzw. ein Daueraufenthaltsrecht. Diese ausländischen<br />

Personen sollten vorrangig für die Nachwuchsgewinnung in Betracht gezogen werden.<br />

In besonderen Fällen können auch Geduldete mit langjährigem Aufenthalt <strong>und</strong> guter Integration<br />

angesprochen werden, wenn sie eine Bleiberechtsperspektive haben.<br />

� Eingebürgerte Personen<br />

In <strong>Brand</strong>enburg wurden <strong>im</strong> Jahr 2009 450 Personen eingebürgert. Seit dem Jahr 1991 sind in<br />

<strong>Brand</strong>enburg insgesamt 25.616 Einbürgerungen51 vorgenommen worden; hierbei überwiegen<br />

Einbürgerungen aus dem europäischen Ausland. 52<br />

Ehrenamtliches Engagement kann bei Einbürgerungsanträgen als besondere Integrationsleistung<br />

berücksichtigt werden. Die nach § 10 Abs. 1 StAG gesetzte Frist von acht Jahren für die<br />

Min<strong>des</strong>tdauer <strong>des</strong> gewöhnlichen Aufenthalts <strong>im</strong> Inland als Einbürgerungsvoraussetzung kann<br />

nach § 10 Abs. 3, S. 2 StAG auf bis zu sechs Jahre verkürzt werden.<br />

� Spätaussiedlerinnen <strong>und</strong> Spätaussiedler<br />

Zu den Menschen mit Migrationshintergr<strong>und</strong> zählen auch die ca. 55.000 Spätaussiedlerinnen<br />

<strong>und</strong> Spätaussiedler, die seit dem Jahr 1991 nach <strong>Brand</strong>enburg zugewiesen worden sind, sowie<br />

ihre Kinder. Sie sind damit die größte Gruppe der Zugewanderten in <strong>Brand</strong>enburg. Spätaussiedlerinnen<br />

<strong>und</strong> Spätaussiedler wurden bis zum Jahr 1999 eingebürgert, seit dem Jahr 2000<br />

besitzen sie von Gesetzes wegen die deutsche Staatsangehörigkeit. Aufgr<strong>und</strong> <strong>des</strong> Besitzes der<br />

50 Ministerium <strong>des</strong> Innern, Referat II/1, Ausländerangelegenheiten – Datenbasis: Erfassung <strong>im</strong> Ausländerzentralregister.<br />

51 Bis zum Jahr 1999 einschl. Spätaussiedler.<br />

52 Statistischer Bericht „Einbürgerungen <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg 2009“ S. 6.<br />

42


4. Nachwuchsgewinnung fördern<br />

deutschen Staatsangehörigkeit lassen sich kaum Aussagen zu ihrem Verbleib in <strong>Brand</strong>enburg<br />

machen.<br />

Migrantenvereine, Ausländer- <strong>und</strong> Integrationsbeiräte<br />

Personen mit Mitgrationshintergr<strong>und</strong>, unabhängig davon ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,<br />

sind oftmals in „communities“ organisiert <strong>und</strong> engagiert. Teilweise weisen diese einen Bezug zu<br />

ihrer Herkunftskultur auf, oft geht es aber vor allem um ein Engagement zur Verbesserung der Lebensbedingungen<br />

in Deutschland bzw. zur gesellschaftlichen Teilhabe in <strong>Brand</strong>enburg. Derzeit sind fast 70<br />

Migrantenvereine in <strong>Brand</strong>enburg bekannt. Wichtig sind daher regelmäßige Begegnungen mit den<br />

Vertreterinnen <strong>und</strong> Vertretern der „communities“ bzw. der Migrantenvereine sowie mit den derzeit sieben<br />

in <strong>Brand</strong>enburg existierenden Ausländer- bzw. Integrationsbeiräten. Dazu kommen sowohl die<br />

kommunalen Ausländer- bzw. Integrationsbeauftragten, als auch Vertreter der einhe<strong>im</strong>ischen Kultur<strong>und</strong><br />

Sportvereine, in denen sich auch Zugewanderte engagieren. Analog den guten Erfahrungen <strong>im</strong><br />

Sportbereich („Integration durch Sport“ <strong>im</strong> Lan<strong>des</strong>sportb<strong>und</strong>) könnten neben den kommunalen Aufgabenträgern<br />

für den <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz der Lan<strong>des</strong>feuerwehrverband <strong>Brand</strong>enburg e.V. <strong>und</strong><br />

die <strong>im</strong> Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen gute Ansprechstellen sein. Ebenfalls ist auf<br />

den seit dem Jahr 2010 bestehenden Migrations- <strong>und</strong> Integrationsrat <strong>Brand</strong>enburg (MIR e.V.) zu verweisen,<br />

der als Dachorganisation für Einzelorganisationen dient <strong>und</strong> eine entsprechende Multiplikator-<br />

Funktion ausüben kann.<br />

Praxis-Beispiele:<br />

a) Katastrophenschutztag <strong>im</strong> <strong>Land</strong>kreis Oder-Spree, Juni 2009<br />

In der Veranstaltung haben sich alle <strong>im</strong> Katastrophenschutz <strong>des</strong> <strong>Land</strong>kreises mitwirkenden Organisationen<br />

vorgestellt. Der Schwerpunkt wurde auf die Gewinnung von Personen mit Migrationshintergr<strong>und</strong><br />

gelegt. Durch den <strong>Land</strong>kreis Oder-Spree wurden in Zusammenarbeit mit der Integrationsbeauftragten<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg Flyer in den Sprache Arabisch, Vietnamesisch, Russisch, Englisch <strong>und</strong> Polnisch<br />

entwickelt, die Auskunft zu den Aufgaben der jeweiligen Einheiten gaben.<br />

Die Veranstaltung wurde durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen <strong>und</strong> Familie <strong>und</strong> das Ministerium<br />

<strong>des</strong> Innern mit ca. 8.000 Euro unterstützt.<br />

b) Projekt „Vorteil Vielfalt – <strong>Zukunft</strong> für <strong>Brand</strong>enburg“ <strong>im</strong> Büro der Integrationsbeauftragten<br />

43


4. Nachwuchsgewinnung fördern<br />

Das Projekt wird <strong>im</strong> Rahmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>programms XENOS aus Mitteln <strong>des</strong> Europäischen Sozialfonds<br />

für Deutschland, <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für Arbeit <strong>und</strong> Soziales <strong>und</strong> durch Lan<strong>des</strong>mittel gefördert. Die<br />

Integrationsbeauftragte <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg unterstützt die Ausweitung <strong>des</strong> Projektes zur Erschließung<br />

von Personen mit Migrationshintergr<strong>und</strong> für die Belange <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong>.<br />

4.4.4 Zusammenarbeit mit Schulen in öffentlicher Trägerschaft<br />

In der Koalitionsvereinbarung für die fünfte Wahlperiode ist in Bezug auf den Bereich <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong><br />

<strong>Katastrophenschutzes</strong> u. a. ausgeführt: „Die Freiwilligen Feuerwehren <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg sind das<br />

Rückgrat <strong>des</strong> flächendeckenden <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> <strong>und</strong> verdienen große Anerkennung<br />

für ihren Einsatz. Sie dienen dem Schutz unserer Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger <strong>und</strong> stellen einen wichtigen<br />

sozialen Faktor in den Kommunen dar. (...) Zur Nachwuchssicherung soll die Zusammenarbeit zwischen<br />

den Feuerwehren, insbesondere den Jugendfeuerwehren, <strong>und</strong> den Schulen verbessert werden.“ 53 Bereits<br />

in den zurückliegenden Jahren hat sich der Minister für Bildung, Jugend <strong>und</strong> Sport für diese<br />

Schnittstelle eingesetzt. Einen sachgerechten Ansatzpunkt bieten hier die Unterrichtsformen der „verlässlichen<br />

Halbtagsgr<strong>und</strong>schule“ <strong>im</strong> Pr<strong>im</strong>arbereich sowie die Modelle der Ganztagsbetreuung in den<br />

weiterführenden Schulen nach § 18 BbgSchulG. So ist <strong>im</strong> Rahmen <strong>des</strong> Ganztagskonzeptes die Einbindung<br />

der örtlichen Feuerwehr als Kooperationspartner der Schule möglich. Dabei kann eine Zusammenarbeit<br />

mit bereits bestehenden Angeboten der Jugendfeuerwehr, z. B. durch eine Freistellung aktiver<br />

Jugendfeuerwehrmitglieder vom verpflichtenden Besuch an anderen Arbeitsgemeinschaften <strong>des</strong><br />

Ganztagsangebotes, erfolgen. Die öffentlichen Feuerwehren dürften auch als Kooperationspartner gem.<br />

§ 9 Abs. 1 BbgSchulG in Frage kommen. Die Einrichtung eigener Arbeitsgemeinschaften „<strong>Brand</strong>schutz“<br />

wäre hier denkbar. In diesem Zusammenhang wird das Ministerium für Bildung, Jugend <strong>und</strong> Sport die<br />

Schulen mit Ganztagsangebot auf die nach der Verwaltungsvorschrift-Ganztag54 bestehenden Kooperationsmöglichkeiten<br />

mit den öffentlichen Feuerwehren hinweisen.<br />

Ähnliche Kooperationsangebote bestehen seitens verschiedener Jugendverbände der anerkannten<br />

Hilfsorganisationen, so etwa mit dem „Schulsanitätsdienst“ <strong>des</strong> Jugend-Roten-Kreuz oder der Malteser<br />

Jugend für Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler der Sek<strong>und</strong>arstufen I <strong>und</strong> II.<br />

53 Vereinbarung zur Zusammenarbeit in einer Regierungskoalition für die 5. Wahlperiode <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburger <strong>Land</strong>tages<br />

2009 bis 2014, S.35.<br />

54 Abschnitt 1, Nr. 3, Verwaltungsvorschriften über Ganztagsangebote an allgemein bildenden Schulen (VV-Ganztag) vom<br />

26. Februar 2004, ABl.MBJS, S. 134.<br />

44


4. Nachwuchsgewinnung fördern<br />

Zudem sollten die zahlreichen positiven Beispiele bestehender Kooperationen öffentlich dargestellt<br />

werden. Dies könnte wirksam über Internetangebote z. B. <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>feuerwehrverban<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg<br />

e. V./ der Lan<strong>des</strong>jugendfeuerwehr <strong>und</strong> <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburgischen Bildungsservers erfolgen.<br />

Eine konkrete Handlungsmöglichkeit besteht darin, Projekte zwischen Oberschulen <strong>und</strong> (Jugend-) Feuerwehren<br />

<strong>im</strong> Rahmen <strong>des</strong> mit ESF-Mitteln geförderten Programms „Initiative Oberschule“ <strong>des</strong> Ministeriums<br />

für Bildung Jugend <strong>und</strong> Sport durchzuführen. Zu den Zielen zählen, die Sicherung der Anschlussfähigkeit<br />

für nachfolgende Bildungsgänge sowie die Entwicklung <strong>und</strong> Stärkung der Persönlichkeit. Da<br />

diese Ziele u. a. auch durch neue Lernformen <strong>und</strong> –orte erreicht werden sollen, können die (Jugend-)<br />

Feuerwehren hierzu einen erheblichen Beitrag leisten.<br />

4.4.5 Nicht erwerbstätige Personen / Langzeitarbeitslose<br />

Um die Personengruppe der nicht Erwerbstätigen für das System der integrierten Hilfeleistung zu erreichen,<br />

ist das durch die Lan<strong>des</strong>regierung aufgelegte Programm „Arbeit für <strong>Brand</strong>enburg“ gut geeignet.<br />

Das Programm „Arbeit für <strong>Brand</strong>enburg“ 55 fördert die Schaffung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse<br />

für zusätzliche <strong>und</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Interesse liegende Arbeiten der Gemeinden,<br />

Städte <strong>und</strong> <strong>Land</strong>kreise. Genutzt werden bestehende Arbeitsförderinstrumente, die durch Lan<strong>des</strong>zuschüsse<br />

ergänzt werden. Eingesetzt werden können Instrumente <strong>des</strong> SGB II <strong>und</strong> SGB III sowie kompatible<br />

Programme <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> (z. B. Bürgerarbeit) <strong>und</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>. Gefördert werden können auch Beschäftigungsverhältnisse,<br />

die bei überörtlich tätigen Verbänden <strong>und</strong> Vereinen in <strong>Brand</strong>enburg entstehen.<br />

Zuwendungen können an Dritte weitergegeben werden.<br />

Es wird ein Festbetragszuschuss in Höhe von 250 Euro monatlich pro Beschäftigungsverhältnis gewährt.<br />

Es muss min<strong>des</strong>tens ein Arbeitnehmerbrutto von 7,50 Euro pro St<strong>und</strong>e gezahlt werden. Die Arbeitszeit<br />

soll der Leistungsfähigkeit <strong>des</strong> Beschäftigten Rechnung tragen <strong>und</strong> <strong>im</strong> Regelfall 30 St<strong>und</strong>en pro Woche<br />

nicht unterschreiten.<br />

Als Zuwendungsempfänger kommen in Betracht:<br />

� Gemeinden, Städte <strong>und</strong> <strong>Land</strong>kreise<br />

� überörtlich tätige Verbände <strong>und</strong> Vereine.<br />

Das Programm richtet sich ausschließlich an Langzeitarbeitslose. Besondere Zielgruppe sind diejenigen<br />

Personen, die länger als 36 Monate arbeitslos sind <strong>und</strong> das 50. Lebensjahr vollendet haben.<br />

55 Auf die Förderrichtlinie <strong>des</strong> MASF vom 23. Juni 2010 wird verwiesen.<br />

45


4. Nachwuchsgewinnung fördern<br />

Das Programm ermöglicht u. a. Beschäftigung <strong>im</strong> Bereich „Bevölkerungsschutz“. Folgende Einsatzmöglichkeiten<br />

sind darin insbesondere denkbar:<br />

� Mitwirkung in der Jugendarbeit/ Nachwuchsgewinnung der freiwilligen Feuerwehren<br />

<strong>und</strong> der <strong>im</strong> Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen; dabei Ausgestaltung<br />

<strong>und</strong> Durchführung einer gezielten Öffentlichkeitsarbeit<br />

� Einsatz von zusätzlichem Personal zur Koordinierung, Planung <strong>und</strong> Umsetzung der<br />

freiwilligen Aufgaben einer Stützpunktfeuerwehr<br />

� Unterstützung in der <strong>Brand</strong>schutzerziehung<br />

� Einsatz be<strong>im</strong> Lan<strong>des</strong>feuerwehrverband <strong>Brand</strong>enburg e. V. <strong>und</strong> der Lan<strong>des</strong>jugendfeuerwehr<br />

sowie in den Kreis- <strong>und</strong> Stadtfeuerwehrverbände zur Erarbeitung, Vorbereitung<br />

<strong>und</strong> Unterstützung der Durchführung von Angeboten bzw. Projekten <strong>im</strong> Rahmen <strong>des</strong><br />

präventiven <strong>Brand</strong>schutzes<br />

� zusätzliche Betreuung einsamer <strong>und</strong> kranker Angehöriger von Alters- <strong>und</strong> Ehrenabteilungen<br />

� Unterstützung bei Projekten zur Integration von Personen mit Migrationshintergr<strong>und</strong> in<br />

freiwillige Feuerwehren <strong>und</strong> Hilfsorganisationen<br />

� Unterstützung bei der Erarbeitung von Konzepten zur Gewinnung von Personal für die<br />

freiwilligen Feuerwehren <strong>und</strong> die <strong>im</strong> Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen.<br />

4.4.6 Mitarbeiter der Lan<strong>des</strong>verwaltung<br />

Nach der Personalbedarfsplanung 2014 werden bis Ende <strong>des</strong> Jahres 2014 45.500 Bürgerinnen <strong>und</strong><br />

Bürger in der Lan<strong>des</strong>verwaltung <strong>Brand</strong>enburg tätig sein. Die Mehrheit der Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter<br />

ist in Städten <strong>und</strong> Gemeinden <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> wohnhaft.<br />

Die Personalbedarfsplanung 2014 wurde mit einer Verteilung von 170 Nachwuchsstellen für das Jahr<br />

2010 verb<strong>und</strong>en. Im Jahr 2010 konnten darüber hinaus mehr als 700 Mitarbeiter mit Spezialqualifikationen<br />

eingestellt werden. Außerdem wurde die Zahl der Anwärter- <strong>und</strong> Ausbildungsstellen in der Lan<strong>des</strong>verwaltung<br />

erhöht, so gibt es insgesamt 1.542 Beamtenanwärter <strong>und</strong> 685 Auszubildende.<br />

46


4. Nachwuchsgewinnung fördern<br />

Zunächst sollte bei externen Neueinstellungen <strong>und</strong> lan<strong>des</strong>verwaltungsinternen Stellenausschreibungen<br />

als außerfachliches Kriterium die Mitwirkung bzw. die Bereitschaft zur Mitwirkung in der integrierten<br />

Hilfeleistung erfragt werden. 56<br />

In einem zweiten Schritt sollte durch die personalführenden Dienststellen der Lan<strong>des</strong>verwaltung gebeten<br />

werden, über ihre Internetauftritte bzw. über das „Lan<strong>des</strong>portal <strong>Brand</strong>enburg“ gezielt für eine Mitwirkung<br />

in Organisationen der integrierten Hilfeleistung zu werben.<br />

4.4.7 Beschäftigung von Feuerwehrangehörigen in der Kommunalverwaltung<br />

Ein Beitrag zur personellen Absicherung <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>schutzes wird von den Kommunen durch die Einstellung<br />

von entsprechendem Personal geleistet. Hierbei handelt es sich in erster Linie um die hauptamtliche<br />

Beschäftigung von Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehr. So werden etwa Gerätewarte bei<br />

den Trägern <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>schutzes beschäftigt. Oftmals erfolgt auch die Anstellung <strong>des</strong> Leiters der Freiwilligen<br />

Feuerwehr, also der Stadt-, Gemeinde- oder Amtswehrführer, als Mitarbeiter der Verwaltung. In<br />

diesem Modell werden die Aufgaben als Wehrführer weiterhin ehrenamtlich ausgeführt. Die Verwaltungstätigkeit<br />

ist in der Regel auf administrative Belange <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>schutzes gerichtet, z. B. Beschaffung,<br />

Gebäude- <strong>und</strong> Fahrzeugmanagement <strong>und</strong> allgemeine Verwaltungstätigkeit.<br />

Das Hauptanliegen bei diesem Verfahren ist nicht die Absicherung der Tagesbereitschaft, sondern die<br />

Vermeidung von Interessenkonflikten, die sich aus einer privatwirtschaftlichen Beschäftigung <strong>und</strong> der<br />

ehrenamtlichen Tätigkeit als Wehrführer ergeben. Die Tätigkeit der Wehrführung hat in den vergangenen<br />

Jahren stetig an Bedeutung <strong>und</strong> Arbeitsumfang gewonnen.<br />

Die gezielte Anstellung von weiteren Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr zur Absicherung der Tagesbereitschaft<br />

der Freiwilligen Feuerwehr kann sachgerecht sein, gestaltet sich jedoch aus arbeitsrechtlicher<br />

Sicht als schwierig. So ist eine Koppelung der Beschäftigung <strong>im</strong> öffentlichen Dienst an die<br />

aktive Mitgliedschaft in der öffentlichen Feuerwehr nicht möglich. Die Rechtsprechung hat hierzu bisher<br />

nur die Frage positiv entschieden, ob die Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr sowie die in der<br />

Stellenbeschreibung verankerte Teilnahme an Einsätzen als Kriterium bei der Sozialauswahl Berücksichtigung<br />

finden müsse. 57<br />

56 Mit dieser Handlungsoption sollen lan<strong>des</strong>interne Stellenbesetzungsverfahren der Ressorts nicht beschränkt werden. Vielmehr<br />

wird angeregt, das Kriterium „Mitwirkung <strong>im</strong> Ehrenamt“ zu würdigen. Ebenso ist nicht beabsichtigt, die externe Neueinstellung<br />

von Spezialisten zu hemmen.<br />

57 Urteil Bun<strong>des</strong>arbeitsgericht, 2. Senat, Az.: 2 AZR 748/05 vom 7. Dezember 2006.<br />

47


4.4.8 Förderung öffentlicher Feuerwehren <strong>im</strong> ländlichen Raum<br />

4. Nachwuchsgewinnung fördern<br />

Das <strong>Land</strong> gewährt auf Gr<strong>und</strong>lage der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung<br />

<strong>des</strong> ländlichen Raumes durch den europäischen <strong>Land</strong>wirtschaftsfonds für Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen<br />

Raumes (ELER) Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung <strong>und</strong><br />

Entwicklung der ländlichen Räume. Das <strong>Land</strong>wirtschaftsministerium hat zur Umsetzung der Verordnung<br />

eine Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der integrierten ländlichen<br />

Entwicklung (ILE) <strong>und</strong> LEADER erlassen. 58<br />

Zur Förderung von Feuerwehren <strong>im</strong> ländlichen Raum haben das für <strong>Land</strong>wirtschaft zuständige Ministerium,<br />

das Ministerium <strong>des</strong> Innern <strong>und</strong> der Lan<strong>des</strong>feuerwehrverband <strong>Brand</strong>enburg e.V. am 17. September<br />

2008 eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. 59 Mit Stand vom 30. September 2010 wurden<br />

insgesamt 28 Vorhaben als zuwendungsfähig bewertet. Die Vorhaben bezogen sich auf die Modernisierung<br />

von Gebäude-Infrastruktur. Für diese Vorhaben wurden bzw. werden <strong>im</strong> Zeitraum von 2009<br />

bis 2012 Zuwendungen mit einem Gesamtvolumen von 4.054.505,29 Euro bereitgestellt.<br />

4.5 Möglichkeiten <strong>des</strong> Handelns zur Nachwuchsgewinnung bis zum Jahr 2020<br />

Die unter Ziffer 4.4 genannten Möglichkeiten <strong>des</strong> Handelns können geeignet sein, um das bestehende<br />

Hilfeleistungssystem zu stabilisieren <strong>und</strong> wirksam zu halten. Dies setzt jedoch voraus, dass Nachwuchsgewinnung<br />

von allen Verwaltungsebenen als Managementaufgabe („Chefsache“) wahrgenommen<br />

<strong>und</strong> konsequent auf die genannten Personengruppen mit dem Ziel der Mitwirkung zugegangen<br />

wird.<br />

Dabei darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass den negativen demografischen Entwicklungseffekten<br />

letztlich nur durch die Schaffung eines wirtschaftsfre<strong>und</strong>lichen Kl<strong>im</strong>as (Schaffung von Arbeitsplätzen)<br />

begegnet werden kann. 60<br />

58 Richtlinie <strong>des</strong> Ministeriums für Infrastruktur <strong>und</strong> <strong>Land</strong>wirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung<br />

der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) <strong>und</strong> LEADER, vom 13. November 2007 geändert am 2. September 2008, am<br />

11. Februar 2009 <strong>und</strong> am 9. Dezember 2009.<br />

59 Mit der o. g. Vereinbarung wird die Verbesserung der Lebensperspektiven <strong>im</strong> ländlichen Raum durch die Förderung von<br />

investiven Maßnahmen für die Aktivitäten der Feuerwehren als Zentren <strong>des</strong> dörflichen Gemeinschaftslebens unterstützt.<br />

Diese Maßnahmen dienen der Erhaltung <strong>und</strong> Gestaltung ländlich geprägter Orte <strong>und</strong> Regionen <strong>und</strong> damit der Erhöhung der<br />

Lebensqualität der Bürger <strong>im</strong> ländlichen Raum.<br />

60 vgl. Anlage 4.25; Abwanderungen erfolgen in besonderem Maße in der Altersgruppe 17-31 Jahre.<br />

48


4. Nachwuchsgewinnung fördern<br />

Die Ausgestaltung der Nachwuchsgewinnung auf dem Gebiet <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong><br />

hat unmittelbare Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Feuerwehren <strong>und</strong> der Einheiten<br />

<strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> <strong>und</strong> somit auf den Schutz der Bevölkerung.<br />

Es ist daher sachgerecht, den Ausblick zu diesem Gliederungspunkt auch mit den erkennbaren Risiken<br />

<strong>im</strong> Sinne einer künftigen Aufgabenerfüllung zu verbinden. Hier werden Aussagen zur Struktur <strong>des</strong><br />

<strong>Brand</strong>schutzes getroffen; für den Bereich <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> wird auf die Ziffern 1.3 <strong>und</strong> 1.4<br />

verwiesen.<br />

Im <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg bestehen 201 Aufgabenträger für den örtlichen <strong>Brand</strong>schutz <strong>und</strong> die örtliche Hilfeleistung,<br />

§ 24 Abs. 1 BbgBKG. Die Aufgabenträger unterhalten ca. 1.700 örtliche Feuerwehreinheiten.<br />

Die Organisation der öffentlichen Feuerwehren folgt der kommunalen Verwaltungsstruktur, wie sie<br />

durch die Kommunalverfassung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg beschrieben ist.<br />

Mit Stand vom 1. März 2009 gibt es <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg:<br />

� 4 kreisfreie Städte<br />

� 14 <strong>Land</strong>kreise<br />

mit 415 Gemeinden<br />

� 415 Gemeinden<br />

144 amtsfreie Gemeinden <strong>und</strong><br />

271 amtsangehörige Gemeinden in<br />

� 53 Ämter<br />

� in den <strong>Brand</strong>enburger Gemeinden gibt es 1.728 Ortsteile. 61<br />

Die öffentlichen Feuerwehren sind ein wesentliches Element der kommunalen Infrastruktur. Zur Sicherung<br />

der Einsatzbereitschaft der öffentlichen Feuerwehren wurden <strong>im</strong> Jahr 2007 lan<strong>des</strong>weit 103 Stützpunktfeuerwehren<br />

gebildet. Die <strong>im</strong> Jahr 2007 getroffene Zuordnung von Stützpunktfeuerwehren unterstützt<br />

die nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 BbgBKG vorgegebenen Strukturen <strong>und</strong> Aufgaben <strong>und</strong><br />

hält sie wirksam. 62<br />

Die kommunale Infrastruktur <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> wird jedoch insbesondere <strong>im</strong> weiteren Metropolenraum erhebliche<br />

demografische Veränderungen erfahren. Teilweise gestalten sich die demografischen Perspektiven<br />

der Gebietskörperschaften, die nicht an Berlin angrenzen, erheblich ungünstiger.<br />

61 Ortsteile sind unselbständige Teile einer selbständigen Gemeinde. Näheres regelt § 45 der Kommunalverfassung <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg.<br />

62 vgl. Ziff. 2.2 <strong>und</strong> 2.3.<br />

49


4. Nachwuchsgewinnung fördern<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass kommunale Aufgabenträger veranlasst werden, örtliche Feuerwehreinheiten<br />

zu schließen oder umzugliedern. Damit ginge einher, dass Freiwillige Feuerwehren die<br />

zur Erreichung von Schutzzielen erforderlichen Funktionen nicht erbringen <strong>und</strong> die gemäß § 3 Abs. 1<br />

Nr. 1 u. 2 BbgBKG gesetzten Vorgaben nach Vorhaltung, Ausbildung <strong>und</strong> Ausstattung einer den örtlichen<br />

Verhältnissen entsprechenden leitungsfähigen Feuerwehr nicht gehalten werden.63<br />

In der Koalitionsvereinbarung ist das Erfordernis einer verstärkten interkommunalen Zusammenarbeit<br />

<strong>und</strong> der Förderung kooperativer Ansätze festgestellt. Das GKG nennt Formen kommunaler Gemein-<br />

schaftsarbeit. 64<br />

Nach § 2 Abs. 1 GKG können zur gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben Arbeitsgemeinschaften<br />

begründet, Zweckverbände gebildet <strong>und</strong> öffentlich-rechtliche Vereinbarungen geschlossen werden.<br />

Bezogen auf die Organisation <strong>und</strong> Ausstattung der Einheiten <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>schutzes <strong>im</strong> Sinne einer „leistungsfähigen<br />

Feuerwehr“ (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 BbgBKG) kann dies zur Folge haben, dass das Aufstellungskriterium<br />

nicht mehr das Gebiet einer amtsfreien Gemeinde oder eines Amtes sein muss.<br />

Zur Ausplanung entsprechender Strukturmodelle wird <strong>im</strong> Jahr 2011 eine Expertengruppe unter Beteiligung<br />

der Aufgabenträger für den örtlichen <strong>Brand</strong>schutz <strong>und</strong> der kommunalen Spitzenverbände eingesetzt.<br />

63 Standardisiertes Schadensereignis „kritischer Wohnungsbrand“: eine aus Gruppe <strong>und</strong> Staffel besetzte Einheit), Quelle:<br />

Empfehlung AGBF.<br />

64 Vereinbarung zur Zusammenarbeit in einer Regierungskoalition für die 5. Wahlperiode <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburger <strong>Land</strong>tages<br />

2009 bis 2014, S.35 ff.<br />

50


5. Anerkennung <strong>des</strong> Ehrenamtes<br />

5. Anerkennung <strong>des</strong> Ehrenamtes<br />

Der <strong>Land</strong>tag fordert eine Kultur der Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement in den Freiwilligen<br />

Feuerwehren <strong>und</strong> den <strong>im</strong> Katastrophenschutz mitwirkenden Helfern. Hierbei soll auch der Beitrag engagierter<br />

Arbeitgeber berücksichtigt werden.<br />

5.1 Ausgangslage<br />

Die wesentliche Säule <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> stellen die ehrenamtlich tätigen Angehörigen<br />

von Freiwilligen Feuerwehren <strong>und</strong> die Helfer in den privaten Hilfsorganisationen dar. Sie sind damit<br />

ein unverzichtbarer Garant für die Gewährleistung der Sicherheit in unserem <strong>Land</strong>.<br />

Freude an der Tätigkeit, verb<strong>und</strong>en mit dem Wunsch zu helfen <strong>und</strong> eine entsprechende Anerkennung,<br />

stellen die wesentliche Motivation für ehrenamtliches Engagement dar. Finanzielle Zuwendungen stellen<br />

hingegen keinen besonderen Motivationsgr<strong>und</strong> für die ehrenamtliche Tätigkeit dar.<br />

Das bürgerschaftliche Engagement <strong>im</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz ist insbesondere dadurch gekennzeichnet,<br />

dass die Mitgliedschaft in den Freiwilligen Feuerwehren bzw. in den Hilfsorganisationen,<br />

die <strong>im</strong> Katastrophenschutz mitwirken, Pflichten mit sich bringt, die - <strong>im</strong> Gegensatz zu den anderen Bereichen<br />

<strong>des</strong> ehrenamtlichen Engagements - eine stetige Verfügbarkeit <strong>und</strong> Einsatzbereitschaft voraussetzen<br />

<strong>und</strong> erfordern. Insbesondere die freiwilligen Feuerwehrangehörigen stehen zu jeder Zeit, ob Tag<br />

oder Nacht, ob Werktag, Wochenende oder an Feiertagen für den Einsatzfall zur Verfügung <strong>und</strong> nehmen<br />

damit auch eine Einschränkung ihres persönlichen Lebensumfel<strong>des</strong> hin. Die mit der Einsatztätigkeit<br />

verb<strong>und</strong>enen ges<strong>und</strong>heitlichen Risiken kennzeichnen ebenfalls dieses besondere ehrenamtliche<br />

Engagement <strong>und</strong> bedürfen einer besonderen öffentlichen Anerkennung. Diese Anerkennung kann darin<br />

zum Ausdruck kommen, dass unterstützende Maßnahmen initiiert werden, die eine Erleichterung der<br />

Ausübung der besonderen ehrenamtlichen Tätigkeit ermöglichen.<br />

In Engagement für den <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz widerspiegeln sich sowohl Solidarität als auch<br />

die Bereitschaft, gesamtgesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Insbesondere <strong>im</strong> ländlichen<br />

Raum stellen die Freiwilligen Feuerwehren <strong>und</strong> die Hilfsorganisationen einen bedeutenden Faktor <strong>des</strong><br />

gesellschaftlichen Lebens, insbesondere der Stärkung der örtlichen Gemeinschaft, dar <strong>und</strong> bieten<br />

zugleich Möglichkeiten für eine sinnvolle Freizeitgestaltung.<br />

51


5. Anerkennung <strong>des</strong> Ehrenamtes<br />

5.2 Anerkennung <strong>des</strong> ehrenamtlichen Engagements <strong>im</strong> System der integrierten<br />

Hilfeleistung bis zum Jahr 2014<br />

Eine Kultur der Anerkennung bedarf der gemeinsamen Förderung durch B<strong>und</strong>, <strong>Land</strong> <strong>und</strong> Kommunen.<br />

Es ist erforderlich, ein qualitativ verändertes gesellschaftliches Verständnis für erbrachtes ehrenamtliches<br />

Engagement anzustreben. Diese „Kultur der Anerkennung“ sollte sowohl für die Mitwirkenden <strong>im</strong><br />

Einzelfall als auch für die Gesamtgesellschaft wahrnehmbar sein.<br />

5.2.1 Ideelle Anerkennung - Auszeichnungen <strong>und</strong> Ehrungen<br />

Das ehrenamtliche Engagement <strong>im</strong> integrierten Hilfeleistungssystem erfährt durch zahlreiche Maßnahmen<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, der Länder <strong>und</strong> Kommunen eine Wertschätzung. Die Lan<strong>des</strong>regierung hat hierzu in<br />

ihrer Antwort auf die Große Anfrage 265 ausführlich Stellung genommen. Insofern wird auf die dort dargestellten<br />

Bemühungen zur Förderung <strong>des</strong> bürgerschaftlichen Engagements verwiesen. Unabhängig<br />

davon werden nachfolgend einige Maßnahmen genannt, die aufzeigen, dass dieses besondere ehrenamtliche<br />

Engagement auch eine besondere Wertschätzung erfährt. Es ist hierbei zu berücksichtigen,<br />

dass die Wahrnehmung der Aufgaben <strong>im</strong> Bereich <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> <strong>im</strong> Wesentlichen<br />

in der Zuständigkeit der örtlichen <strong>und</strong> überörtlichen Aufgabenträger erfolgt. Dementsprechend<br />

tragen die Kommunen eine große Verantwortung für die Förderung dieser besonderen ehrenamtlichen<br />

Tätigkeit. Initiativen zur Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit gehen in vielfältiger Weise von den<br />

Kommunen aus bzw. werden durch sie unterstützt.<br />

Der B<strong>und</strong> unterstützt das Ehrenamt als Gr<strong>und</strong>lage <strong>des</strong> Zivil- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> gemäß § 20<br />

ZSKG („Unterstützung <strong>des</strong> Ehrenamtes“).<br />

a) Förderpreis „Helfende Hand“ <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums <strong>des</strong> Innern<br />

Der Bun<strong>des</strong>minister <strong>des</strong> Innern hat am 5. Dezember 2010, dem internationalen Tag <strong>des</strong> Ehrenamtes,<br />

zum zweiten Mal den Förderpreis <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums <strong>des</strong> Innern „Helfende Hand“ verliehen. Er<br />

zeichnet damit Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren <strong>und</strong> Hilfsorganisationen aus, die sich ehrenamtlich<br />

<strong>im</strong> Bevölkerungsschutz engagieren. Mit dem Förderpreis werden Ideen <strong>und</strong> Konzepte ausgezeichnet,<br />

die das Interesse für ein ehrenamtliches Engagement in diesem Tätigkeitsbereich wecken. Darüber<br />

65 Drucksache 5/1918.<br />

52


5. Anerkennung <strong>des</strong> Ehrenamtes<br />

hinaus erhalten den Preis Unternehmen, die den ehrenamtlichen Einsatz ihrer Mitarbeiterinnen <strong>und</strong><br />

Mitarbeiter vorbildlich unterstützen. Der Preis, um den sich auch Organisationen aus dem <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg<br />

mit Projekten für die verschiedenen Kategorien beworben haben, ist mit insgesamt 15.000<br />

Euro dotiert. In den Kategorien „Förderung der Nachwuchs- <strong>und</strong> Jugendarbeit“ <strong>und</strong> „Innovative Konzepte<br />

zur Steigerung der Attraktivität <strong>des</strong> Ehrenamtes“ werden jeweils 7.500 Euro vergeben. Die Erst-,<br />

Zweit- <strong>und</strong> Drittplatzierten jeder Kategorie erhalten die „Helfende Hand“ als Trophäe. Die weiteren zwei<br />

Platzierten werden jeweils mit einer Urk<strong>und</strong>e geehrt.<br />

b) Ehrungen durch die Lan<strong>des</strong>regierung <strong>Brand</strong>enburg<br />

Es ist der Lan<strong>des</strong>regierung <strong>Brand</strong>enburg ein besonderes Anliegen, die ehrenamtliche Tätigkeit von<br />

Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren <strong>und</strong> ehrenamtlichen Helfer <strong>im</strong> Katastrophenschutz durch<br />

ideelle Anerkennungsformen zu würdigen.<br />

c) Ehrungen durch den Ministerpräsidenten<br />

Im Hinblick auf die bereits bestehenden Möglichkeiten, bürgerschaftliches Engagement durch den Ministerpräsidenten<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg zu würdigen, sollen künftig die <strong>im</strong> Bereich der integrierten<br />

Hilfeleistung mitwirkenden ehrenamtlich Tätigen besonders berücksichtigt werden.<br />

Die Bewältigung der Hochwasser- <strong>und</strong> Waldbrandereignisse sowie sonstiger Unglücksfälle <strong>im</strong> Jahr<br />

2010 hat den Einsatzkräften besondere Leistungen abverlangt. Dieses Engagement hat der Ministerpräsident<br />

gewürdigt. Ebenso nehmen am Empfang <strong>des</strong> <strong>Land</strong>tagspräsidenten <strong>und</strong> <strong>des</strong> Ministerpräsidenten<br />

am 11. Dezember 2010 anlässlich <strong>des</strong> Internationalen Tages <strong>des</strong> Ehrenamtes Einsatzkräfte aus<br />

den Freiwilligen Feuerwehren <strong>und</strong> Hilfsorganisationen teil.<br />

Im Hinblick auf die Unterstützungsleistungen durch Familienangehörige <strong>und</strong> Arbeitgeber sollte in Betracht<br />

gezogen werden, bei künftigen Ehrungen nicht nur die ehrenamtlich Tätigen selbst, sondern auch<br />

deren Angehörige <strong>und</strong> Arbeitgeber einzuladen <strong>und</strong> zu würdigen. Ein solcher Ansatz würde dem Ziel, in<br />

der gesellschaftlichen Wahrnehmung eine tatsächliche „Kultur der Anerkennung“ zu etablieren, entsprechen.<br />

d) Ehrungen durch den Minister <strong>des</strong> Innern<br />

Folgende Auszeichnungen werden durch den Minister <strong>des</strong> Innern an Angehörige der öffentlichen Feuerwehren<br />

bzw. deren Arbeitgeber verliehen:<br />

53


5. Anerkennung <strong>des</strong> Ehrenamtes<br />

� „Medaille für Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr“ in den Stufen 10, 20, 30, 40 <strong>und</strong> 50<br />

Jahre,<br />

� „Feuerwehr-Ehrenzeichen“ in den Stufen Silber, Gold <strong>und</strong> Sonderstufe Gold,<br />

� Förderschild „Partner der Feuerwehr“ zur Auszeichnung von Betrieben <strong>und</strong> Unternehmen. 66<br />

Die Auszeichnungen wurden in den Jahren 2005 bis 2009 wie folgt ausgereicht: 67<br />

Medaille für Treue Dienste<br />

2005 2006 2007 2008 2009<br />

5.566 6.012 5.779 5.967 4.945<br />

Feuerwehr Ehrenzeichen<br />

2005 2006 2007 2008 2009<br />

38 19 32 34 32<br />

Förderschild „Partner der Feuerwehr“<br />

2005 2006 2007 2008 2009<br />

9 9 10 14 13<br />

e) Ehrenzeichen für Mitwirkende <strong>im</strong> Katastrophenschutz<br />

Die Lan<strong>des</strong>regierung verfolgt die Absicht, einen Gesetzentwurf für die Stiftung eines Ehrenzeichens <strong>im</strong><br />

<strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz einzubringen. Das Gesetz über die Stiftung eines Feuerwehr-<br />

Ehrenzeichens68 soll dahin geändert werden, dass auch Helfer <strong>im</strong> Katastrophenschutz für ihr ehrenamtliches<br />

Engagement gewürdigt werden können.<br />

Die Ehrenzeichen <strong>im</strong> Katastrophenschutz sollen in den Stufen Silber am Bande, Gold am Bande <strong>und</strong> in<br />

der Sonderstufe Gold als Steckkreuz ausgereicht werden.<br />

66 Das Förderschild wird durch den Lan<strong>des</strong>feuerwehrverband <strong>Brand</strong>enburg e. V. <strong>im</strong> Zusammenwirken mit dem Ministerium<br />

<strong>des</strong> Innern verliehen.<br />

67 Stand 17.11.2010.<br />

68 Gesetz über die Stiftung eines Feuerwehr-Ehrenzeichens vom 14. Februar 1994 (GVBL I/94, S. 25).<br />

54


5.2.2 Materielle Anerkennungsformen<br />

a) Gewährung von Aufwandspauschalen <strong>und</strong> anderen Leistungen<br />

5. Anerkennung <strong>des</strong> Ehrenamtes<br />

Mit der Verordnung über die Aufwandsentschädigung <strong>und</strong> die Reisekostenpauschale für Kreisbrandmeister<br />

<strong>und</strong> deren Stellvertreter sowie für den Lan<strong>des</strong>brandmeister <strong>und</strong> seinen Stellvertreter69 wird die<br />

Entschädigung festgesetzt, mit der die persönlichen Aufwendungen <strong>und</strong> notwendigen Ausgaben, die mit<br />

dieser ehrenamtlichen Tätigkeit verb<strong>und</strong>en sind, abgegolten.<br />

Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, die auf Gr<strong>und</strong> ihrer Funktion <strong>und</strong> Stellung in den öffentlichen<br />

Feuerwehren ständig <strong>und</strong> mit einem hohen zeitlichen Aufwand zu besonderen Diensten herangezogen<br />

werden (Führungskräfte), erhalten neben dem Anspruch auf Auslagenersatz Aufwandsentschädigungen,<br />

sofern die Aufgabenträger <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>schutzes entsprechende Regelungen in Satzungen getroffen<br />

haben (§ 27 Abs. 4 BbgBKG). Darüber hinaus sehen einige Kommunen weitere finanzielle Anreize,<br />

z. B. Vergünstigungen bei der Nutzung kommunaler Infrastruktur oder Prämien anlässlich persönlicher<br />

Jubiläen, vor.<br />

Aufwandsentschädigungen, die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren gewährt werden, werden<br />

nicht auf das ALG II angerechnet. Der Deutsche Feuerwehrverband hat in Abst<strong>im</strong>mung mit der Bun<strong>des</strong>agentur<br />

für Arbeit ein Merkblatt zu diesem Thema erstellt. Das Merkblatt beinhaltet folgende Eckpunkte:<br />

� Die Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr gilt als so genanntes<br />

Privilegiertes Einkommen, das nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird.<br />

Voraussetzung: Die Entschädigung übersteigt nicht den Betrag einer halben monatlichen Regelleistung<br />

(gegenwärtig in Höhe von 179,50 EUR).<br />

� Die Aufwandsentschädigung gilt als „anderweitig zweckbest<strong>im</strong>mte Einnahme“; sie soll also nicht<br />

der Sicherung <strong>des</strong> Lebensunterhalts dienen. Da ein erheblicher Betrag an Aufwandsentschädigung<br />

diesem Gedanken zuwiderlaufen würde, gibt es die Begrenzung bis hin zum oben genannten<br />

Betrag, bis zu dem keine „Gerechtfertigkeitsprüfung“ durchgeführt wird.<br />

69 Verordnung über die Aufwandsentschädigung <strong>und</strong> die Reisekostenpauschale für Kreisbrandmeister <strong>und</strong> deren Stellvertreter<br />

sowie für den Lan<strong>des</strong>brandmeister <strong>und</strong> seinen Stellvertreter vom 21.08.1992 (GVBl.II/92, [Nr. 50], S.544) zuletzt geändert<br />

am 28. November 2001 (GVBL. II/01, [Nr.24] S.638, 640).<br />

55


5. Anerkennung <strong>des</strong> Ehrenamtes<br />

b) Lohnfortzahlung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren <strong>und</strong> Verdienstausfallentschädigung<br />

Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren sind freiwillig <strong>und</strong> ehrenamtlich tätig. Sie haben an<br />

Einsätzen, Übungen, Lehrgängen <strong>und</strong> sonstigen Ausbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Ihnen dürfen<br />

durch den Dienst in der Feuerwehr keine Nachteile in ihrem Arbeits- oder Dienstverhältnis entstehen.<br />

Für die Zeit der Teilnahme an Einsätzen, Übungen <strong>und</strong> Ausbildungsveranstaltungen sind sie von<br />

der Arbeits- oder Dienstleistungsverpflichtung <strong>und</strong> für einen angemessenen Zeitraum davon <strong>und</strong> danach<br />

freizustellen (§ 27 Abs. 1 BbgBKG). Für diese Freistellungszeiten hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer<br />

das Arbeitsentgelt fortzuzahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte. Privaten Arbeitgebern<br />

ist das fortgezahlte Arbeitsentgelt zu erstatten. Die Erstattung umfasst auch den Arbeitgeberanteil<br />

<strong>des</strong> Gesamtsozialversicherungsbeitrags sowie die freiwilligen Arbeitgeberleistungen, so dass Arbeitgebern<br />

die Fortzahlung <strong>des</strong> Arbeitsentgelts an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren nicht zum<br />

Nachteil gereicht.<br />

Auch die Mitglieder der Hilfsorganisationen leisten ihren Dienst <strong>im</strong> Katastrophenschutz unentgeltlich.<br />

Soweit die organisationseigenen Regelungen nichts Abweichen<strong>des</strong> best<strong>im</strong>men, gilt für ihre Rechtsstellung<br />

§ 27 BbgBKG entsprechend.<br />

Ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die beruflich selbständig oder freiberuflich tätig sind, wird der<br />

Verdienstausfall gem. § 27 Abs. 2 BbgBKG in Form pauschalierter St<strong>und</strong>enbeträge ersetzt. Die Höhe<br />

der pauschalierten Beträge ist in der Verordnung über die Höchstsätze für den Ersatz von Verdienstausfall<br />

nach dem Gesetz über den <strong>Brand</strong>schutz <strong>und</strong> die Hilfeleistung bei Unglücksfällen <strong>und</strong> öffentlichen<br />

Notständen vom 28. Dezember 1992, zuletzt geändert am 28. November 2001, geregelt. Es ist beabsichtigt,<br />

diese Verordnung <strong>im</strong> Jahr 2011 inhaltlich zu überarbeiten. Dabei soll auch der in § 1 Abs. 3 der<br />

Verordnung festgelegte Höchstsatz von 16 Euro pro St<strong>und</strong>e auf einen angemessenen Betrag erhöht<br />

werden. Damit soll gleichzeitig ein Anreiz für ein stärkeres ehrenamtliches Engagement dieser Personengruppe<br />

geschaffen werden. Im Jahr 2009 sind lediglich 4,91 Prozent der Lehrgangsteilnehmer an<br />

der LSTE beruflich selbständig oder freiberuflich tätig gewesen.<br />

5.2.3 Zuwendungen<br />

Der Lan<strong>des</strong>feuerwehrverband <strong>Brand</strong>enburg e. V., einschließlich der Lan<strong>des</strong>jugendfeuerwehr <strong>Brand</strong>enburg,<br />

<strong>und</strong> die <strong>im</strong> Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen erhalten jährlich Zuwendungen<br />

56


5. Anerkennung <strong>des</strong> Ehrenamtes<br />

aus dem Einzelplan 03 in Höhe von insgesamt ca. 175.000 Euro. Für die <strong>Zukunft</strong> gilt es, verlässliche<br />

Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Verbände zu schaffen.<br />

Darüber hinaus beteiligt sich das Ministerium <strong>des</strong> Innern auf der Gr<strong>und</strong>lage einer Vereinbarung mit der<br />

evangelischen Kirche Berlin-<strong>Brand</strong>enburg –Schlesische Oberlausitz an den Personalkosten für den<br />

Leitenden Notfallseelsorger <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>und</strong> trägt die Kosten für die Aufwandsentschädigung <strong>im</strong> Hinblick<br />

auf die ehrenamtliche Wahrnehmung der Funktionen der stellvertretenden Lan<strong>des</strong>branddirektoren.<br />

Die Förderung <strong>des</strong> Ehrenamtes <strong>im</strong> Bereich <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> erfolgt zudem durch<br />

die Gewährung von Mitteln aus der Lottokonzessionsabgabe in Höhe von jährlich ca. 200.000 Euro für<br />

die Durchführung von Projekten in den Freiwilligen Feuerwehren <strong>und</strong> Hilfsorganisationen, die vorrangig<br />

der Nachwuchsgewinnung <strong>und</strong> –sicherung dienen70 .<br />

Am 17. August 2010 haben der Ministerpräsident <strong>und</strong> der Minister <strong>des</strong> Innern eine Zuwendung in Höhe<br />

von 70.000 Euro aus der Konzessionsabgabe Lotto an den Lan<strong>des</strong>feuerwehrverband <strong>Brand</strong>enburg e.V.<br />

ausgereicht. Die Mittel sollen zur Beschaffung von Werbematerialien <strong>und</strong> zur Werbung an Verkehrsträgern<br />

<strong>im</strong> öffentlichen Personennahverkehr herangezogen werden <strong>und</strong> dienen der Fortführung der sogenannten<br />

<strong>Zukunft</strong>skampagne „Früh übt sich“, die seit dem Jahr 2008 durch die Lan<strong>des</strong>jugendfeuerwehr<br />

betrieben wird.<br />

Für die Förderung der Kinder- <strong>und</strong> Jugendarbeit in den öffentlichen Feuerwehren <strong>und</strong> den <strong>im</strong> Katastrophenschutz<br />

mitwirkenden Hilfsorganisationen wurden <strong>im</strong> Zeitraum 2003 bis 2009 insgesamt Zuwendungen<br />

in Höhe von fast einer Million Euro aus Mitteln der Konzessionsabgabe Lotto gewährt.<br />

5.2.4 Sonstige Formen der Anerkennung<br />

a) steuerrechtliche Vergünstigungen<br />

Mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung <strong>des</strong> bürgerschaftlichen Engagements, das rückwirkend zum<br />

1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, wurde die Gestaltung der finanziellen Rahmenbedingungen für ehrenamtliche<br />

Tätigkeiten deutlich verbessert <strong>und</strong> ehrenamtliches Engagement aufgewertet. Darüber hinaus<br />

wurde eine steuerrechtliche Verbesserung für ehrenamtlich Tätige erreicht. So wird unter anderem<br />

für Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit <strong>im</strong> gemeinnützigen Bereich ein Steuerfreibetrag in Höhe<br />

von 500 Euro p. a. gewährt. Zudem ist die sog. Übungsleiterpauschale bis zu einem Betrag von 2.100<br />

Euro p. a. steuerfrei. Weiterhin sind Aufwandsentschädigungen, die aus öffentlichen Kassen an öffentli-<br />

70 Hierzu zählen auch Veranstaltungen zur Förderung <strong>des</strong> Feuerwehrsports. Das <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg n<strong>im</strong>mt hier <strong>im</strong> Bun<strong>des</strong>maßstab<br />

einen Spitzenplatz ein.<br />

57


5. Anerkennung <strong>des</strong> Ehrenamtes<br />

che Dienste Leistende gezahlt werden, steuerfrei, soweit sie nicht für Verdienstausfall oder Zeitverlust<br />

gewährt werden oder den Aufwand, welcher dem Feuerwehrdienst Leistenden erwächst, offensichtlich<br />

übersteigt. Auf die diesbezüglichen Ausführungen der Lan<strong>des</strong>regierung zur Großen Anfrage 2 (Ehrenamt)<br />

wird verwiesen.<br />

Eine indirekte steuerliche Förderung der Freiwilligen Feuerwehren erfolgt durch die Anerkennung der<br />

Vereine der Freiwilligen Feuerwehren <strong>und</strong> der <strong>im</strong> Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen<br />

als gemeinnützige Vereine. So unterliegen die Ergebnisse ehrenamtlicher Vereinsarbeit, sofern die<br />

Tätigkeit dem gemeinnützigen Zweck der Förderung der Feuerwehr dient, keiner Besteuerung. Darüber<br />

hinaus sind auch Spenden an Feuerwehrvereine bzw. an Hilfsorganisationen steuerlich absetzbar, so<br />

dass diejenigen, die auf diese Weise ehrenamtliches Engagement würdigen möchten, steuerlich unterstützt<br />

werden.<br />

b) Versicherungen von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren<br />

Das <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg hat für freiwillig <strong>und</strong> ehrenamtlich Tätige mit Wirkung vom 1. Januar 2006 Verträge<br />

über eine Lan<strong>des</strong>sammelunfallversicherung <strong>und</strong> eine Lan<strong>des</strong>sammelhaftpflichtversicherung abgeschlossen.<br />

Dadurch wird sowohl das bürgerschaftliche Engagement gewürdigt als auch dem Bedürfnis<br />

der Engagierten nach Sicherheit bei der Ausübung ihrer Tätigkeit entsprochen. Die Voraussetzungen<br />

für die Inanspruchnahme der Leistungen sind ausführlich in der Antwort der Lan<strong>des</strong>regierung auf<br />

die Große Anfrage 2 dargestellt, auf die hier verwiesen wird.<br />

Einige Versicherungen gewähren Mitgliedern <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>feuerwehrverban<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg e. V. Vergünstigungen,<br />

indem vergleichbare Konditionen wie für Beamte angeboten werden.<br />

Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lage für die unfallversicherungsrechtliche Beurteilung <strong>des</strong> Versicherungsschutzes für<br />

Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr bildet das SGB VII. Danach ist zu unterscheiden, ob es sich um<br />

eine Tätigkeit in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis oder um eine ehrenamtliche Tätigkeit<br />

handelt.<br />

Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr sind ehrenamtlich tätig <strong>und</strong> gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII<br />

unfallversicherungsrechtlich geschützt. In Ermangelung eines arbeitsvertraglichen Rahmens gilt für die<br />

Beurteilung ehrenamtlich Tätiger die Maßgabe, dass es sich bei der zum Unfall führenden Tätigkeit um<br />

eine Verrichtung handelte, die den Aufgaben <strong>und</strong> Zwecken der Freiwilligen Feuerwehr dienen. Danach<br />

sind neben Einsätzen, Übungsdiensten, Aus- <strong>und</strong> Fortbildungsmaßnahmen auch repräsentative <strong>und</strong><br />

öffentliche Darstellungen, z. B. Feuerwehrfeste, in den Unfallversicherungsschutz eingeschlossen.<br />

58


5. Anerkennung <strong>des</strong> Ehrenamtes<br />

Ebenso sind die jeweiligen Anfahrtswege <strong>und</strong> Rückwege sowohl zum Feuerwehrgerätehaus als auch<br />

direkt zur Einsatzstelle unfallversicherungsrechtlich geschützt. 71<br />

5.2.5 Rahmenbedingungen für die Ausübung <strong>des</strong> Ehrenamtes <strong>im</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz<br />

Im Mittelpunkt der Bemühungen um eine stärkere gesellschaftliche Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeit<br />

sollte die Schaffung von Rahmenbedingungen für die Ausübung <strong>des</strong> Ehrenamtes stehen, die eine<br />

noch bessere Vereinbarkeit von Beruf, Ehrenamt <strong>und</strong> Familie ermöglicht. Dabei ist stärker als bisher in<br />

den Blick zu nehmen, dass ehrenamtliches Engagement die Unterstützung sowohl durch Familienangehörige<br />

als auch durch den Arbeitgeber erfordert. Die Verankerung einer „Kultur der Anerkennung“ in der<br />

Gesellschaft verlangt, den ehrenamtlichen Einsatz nicht nur als „kostenlose“ Leistung der ehrenamtlich<br />

Tätigen, sondern als wichtigen sozialen Beitrag für die Gesellschaft zu betrachten. Die Unterstützungsleistungen<br />

durch Arbeitgeber <strong>und</strong> Familienangehörige sind in diesem Sinne ebenfalls als wertvolle soziale<br />

Beiträge zu betrachten. Folgende Aspekte sind hierbei zu berücksichtigen:<br />

a) Schaffung familienfre<strong>und</strong>licher Ausbildungsbedingungen<br />

Für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren ist die Teilnahme an Lehrgängen der LSTE unverzichtbarer<br />

Bestandteil der Ausbildung <strong>und</strong> somit Voraussetzung für die Wahrnehmung von Einsatzaufgaben.<br />

Da viele Teilnehmerinnen <strong>und</strong> Teilnehmer insbesondere an Zugführer- <strong>und</strong> Gruppenführerausbildungen<br />

Kinder zu betreuen haben, soll geprüft werden, welche Maßnahmen seitens der LSTE getroffen<br />

werden können, um eine familienfre<strong>und</strong>liche Ausbildung zu gewährleisten, die es auch Eltern <strong>und</strong><br />

insbesondere den Müttern ermöglicht, an den Lehrgängen ohne Betreuungsprobleme teilzunehmen. In<br />

Betracht kommen hierbei die Zahlung einer „Betreuungspauschale“, sofern Aufwendungen für die Kinderbetreuung<br />

während der Ausbildung entstehen, oder die Schaffung einer Betreuungs- <strong>und</strong> Unterbringungsmöglichkeit<br />

für Kinder während der Ausbildungszeiten. Darüber hinaus wird eine Erhebung bei<br />

den Aufgabenträgern zur Frage durchgeführt, ob ein Bedarf für die Durchführung von Lehrgängen an<br />

der LSTE, an denen Teilnehmerinnen <strong>und</strong> Teilnehmer mit schulpflichtigen Kindern bis zum Alter von<br />

zwölf Jahren teilnehmen, während der Ferienzeiten <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg besteht. Die Ergebnisse sollen<br />

bei der Lehrgangsplanung der LSTE für das Jahr 2012 berücksichtigt werden.<br />

71 Für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren greift der gesetzliche Leistungskatalog <strong>des</strong> Siebten Buches Sozialgesetzbuch<br />

(SGB VII). Die Versicherungsleistungen <strong>im</strong> Einzelnen sind der Anlage 5.1 zu entnehmen.<br />

59


) Unterstützung durch Arbeitgeber bzw. Dienstherren<br />

5. Anerkennung <strong>des</strong> Ehrenamtes<br />

Ehrenamtlich <strong>im</strong> Bereich <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz tätige Arbeitnehmer bzw. verbeamtete<br />

Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter, die <strong>im</strong> Rahmen ihrer Einsätze oder durch Ausbildungsmaßnahmen<br />

<strong>und</strong> Übungen besondere Fähigkeiten erworben haben, bringen diese Voraussetzungen auch in ihre<br />

berufliche Tätigkeit ein. Sie sind für Arbeitgeber <strong>und</strong> Dienstherren u. a. auch für den Einsatz als <strong>Brand</strong>schutzbeauftragte<br />

oder Ersthelfer interessant. Bei <strong>Brand</strong>ereignissen bzw. Störfällen stehen sie ohne<br />

zeitlichen Verzug für erforderliche Abwehrmaßnahmen zur Verfügung. Mit ihrer bei Einsätzen bewährten<br />

sozialen Kompetenz <strong>und</strong> der Fähigkeit, schnell in ständig neuen Situationen zu agieren, können sie<br />

eine wesentliche Stütze in der Belegschaft von Unternehmen darstellen. Diesen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong><br />

Mitarbeitern sollte daher besondere Wertschätzung entgegen gebracht <strong>und</strong> deren berufliche Entwicklung<br />

durch geeignete Maßnahmen gefördert werden.<br />

Arbeitgeber genießen durch die Beschäftigung dieser ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter<br />

vielfältige Vorteile. Diese überwiegen <strong>im</strong> Vergleich zu möglichen Nachteilen, die sich ggf. aus den<br />

Freistellungserfordernissen z. B. bei Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren für den Arbeitsablauf<br />

ergeben können.<br />

Arbeitgeber, die sich <strong>im</strong> Hinblick auf die Förderung <strong>des</strong> Ehrenamtes durch großes Engagement auszeichnen,<br />

verfügen häufig auch über besondere Erfahrungen <strong>im</strong> Umgang mit dem Ehrenamt. Sie stellen<br />

ehrenamtlich tätige Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter für Einsätze, Lehrgänge <strong>und</strong> Übungen frei bzw.<br />

unterstützen ehrenamtliches Engagement in vielfältiger Weise durch eigene Initiativen. Diese wertvollen<br />

Beiträge von Arbeitgebern <strong>und</strong> Unternehmen zur Ehrenamtsförderung sollten künftig stärker gewürdigt<br />

werden. Darüber hinaus sollten die Erfahrungen der Arbeitgeber auch weiteren Interessierten vermittelt<br />

werden. In diesem Zusammenhang sollen bestehende Gesprächsforen der Arbeitgeber <strong>und</strong> der Arbeitgeberverbände<br />

genutzt werden, um einen Austausch zu diesem Themenkreis zu ermöglichen, für das<br />

ehrenamtliche Engagement zu werben <strong>und</strong> ggf. auftretende Fragestellungen zu beantworten.<br />

In diesem Kontext sind auch die Bemühungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>feuerwehrverban<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg e. V. zu<br />

betrachten, auf eine intensivere Zusammenarbeit mit der Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Potsdam hinzuwirken.<br />

Jährlich verlassen viele Jugendliche <strong>und</strong> junge Erwachsene das <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg, um einen Ausbildungsplatz<br />

in anderen Bun<strong>des</strong>ländern zu finden. Sie stehen damit für eine Mitwirkung in den Jugendfeuerwehren<br />

bzw. in den Freiwilligen Feuerwehren nicht zur Verfügung. Um diesem Trend entgegen zu<br />

wirken, haben die Lan<strong>des</strong>jugendfeuerwehr <strong>Brand</strong>enburg <strong>und</strong> die Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Potsdam<br />

eine entsprechende Vereinbarung zur Unterstützung von Mitgliedern der Jugendfeuerwehren bei<br />

Bewerbungsverfahren vereinbart.<br />

60


c) ehrenamtliche Tätigkeit erwerbsloser Personen<br />

5. Anerkennung <strong>des</strong> Ehrenamtes<br />

Es sind Rahmenbedingungen erforderlich, unter denen Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren bzw.<br />

in den Hilfsorganisationen tätige Personen, die nicht bei einem Arbeitgeber bzw. selbständig beschäftigt<br />

sind, ihre ehrenamtliche Tätigkeit ausüben können, ohne dass ihnen daraus Nachteile entstehen.<br />

Die Verordnung über die ehrenamtliche Betätigung von Arbeitslosen72 , beinhaltet die rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen<br />

für deren Ausübung <strong>des</strong> Ehrenamtes. Neben der Begriffsbest<strong>im</strong>mung „ehrenamtliche Betätigung“<br />

in § 1 der Verordnung wird zudem geregelt, dass der Ersatz von Auslagen, die dem ehrenamtlich Tätigen<br />

durch Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen, gr<strong>und</strong>sätzlich die Unentgeltlichkeit der<br />

Betätigung nicht berührt. Darüber hinaus ergibt sich aus § 2 der Verordnung ein Vorrang der beruflichen<br />

Eingliederung <strong>des</strong> Arbeitslosen vor der Ausübung einer ehrenamtlichen Betätigung. Im Rahmen der<br />

regelmäßigen Abst<strong>im</strong>mungen mit den Arbeitsagenturen werden auch Fragestellungen erörtert, die sich<br />

aus diesem „Eingliederungsvorrang“ ergeben können. Dadurch wird ein einheitliches Vorgehen hinsichtlich<br />

der Vereinbarkeit von ehrenamtlicher Betätigung <strong>und</strong> beruflicher Eingliederung ermöglicht.<br />

Die Lan<strong>des</strong>regierung wird prüfen, ob nicht erwerbstätigen Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren<br />

oder der Hilfsorganisationen bei einer Teilnahme an Lehrgängen der Lan<strong>des</strong>schule <strong>und</strong> Technischen<br />

Einrichtung für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz zum Ausgleich von Aufwendungen eine Entschädigungspauschale<br />

gewährt werden sollte. Eine solche Pauschale könnte zugleich einen Anreiz für die<br />

Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen <strong>im</strong> Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit darstellen.<br />

5.3 Anerkennung <strong>des</strong> ehrenamtlichen Engagements <strong>im</strong> System der integrierten<br />

Hilfeleistung bis zum Jahr 2020<br />

Die Entwicklung einer Kultur der Anerkennung unterliegt dem gesellschaftlichen Wandel. Ideelle <strong>und</strong><br />

materielle Anerkennungsformen müssen daher regelmäßig hinsichtlich ihrer Wirksamkeit <strong>und</strong> Akzeptanz<br />

überprüft werden.<br />

72 Verordnung über die ehrenamtliche Betätigung von Arbeitslosen vom 24. Mai 2002, zuletzt geändert durch Artikel 12 <strong>des</strong><br />

Gesetzes vom 19. November 2004 (BGBl. I S. 2902).<br />

61


6. Lan<strong>des</strong>schule <strong>und</strong> Technische Einrichtung für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz (LSTE)<br />

6. Lan<strong>des</strong>schule <strong>und</strong> Technische Einrichtung für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastro-<br />

phenschutz (LSTE)<br />

Nach dem Beschluss <strong>des</strong> <strong>Land</strong>tags soll die LSTE entsprechend den Anforderungen der kommunalen<br />

Träger <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> ausbilden <strong>und</strong> ausreichend Führungskräfte <strong>und</strong> Helfer für<br />

Spezialaufgaben qualifizieren. Hierbei soll die Lan<strong>des</strong>regierung prüfen, wie das Angebot der LSTE bedarfsgerecht<br />

gestaltet <strong>und</strong> Wartezeiten für stark nachgefragte Lehrgangsarten reduziert werden können.<br />

6.1 Allgemeine Ausgangslage<br />

Die Lan<strong>des</strong>schule <strong>und</strong> Technische Einrichtung für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg<br />

(LSTE) ist aufgr<strong>und</strong> der Aufgabenzuweisungen (Lan<strong>des</strong>schule in Eisenhüttenstadt, Technische<br />

Einrichtung in Borkheide, Katastrophenschutzlager in Beeskow) ein wesentlicher Bestandteil <strong>des</strong> integrierten<br />

Gefahrenabwehrsystems <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg (Kompetenzzentrum). 73<br />

6.2 Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />

Die gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen für die Zuständigkeiten <strong>im</strong> Rahmen der Aus- <strong>und</strong> Fortbildung bilden § 24<br />

Abs. 7, § 37 in Verbindung mit § 44 Abs. 3 BbgBKG sowie §§ 11 Abs. 1, 13 Abs. 4 <strong>und</strong> 29 Abs. 3<br />

ZSKG.<br />

Demnach sind für die Aus- <strong>und</strong> Fortbildung der hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen <strong>und</strong> die Gr<strong>und</strong>ausbildung<br />

der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen die amtsfreien Gemeinden, die Ämter <strong>und</strong> die<br />

kreisfreien Städte zuständig. Die weitergehende Aus- <strong>und</strong> Fortbildung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen<br />

ist Aufgabe der <strong>Land</strong>kreise <strong>und</strong> kreisfreien Städte.<br />

Die Aus- <strong>und</strong> Fortbildung von Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehren sowie die Sonderausbildung<br />

ist Aufgabe <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>. Des Weiteren hat das <strong>Land</strong> auch für die Ausbildung von Führungs<strong>und</strong><br />

Spezialkräften <strong>des</strong> kreisübergreifenden <strong>Katastrophenschutzes</strong> zu sorgen. Zur Erfüllung vorgenannter<br />

Aufgaben hat das <strong>Land</strong> gemäß § 5 Nr. 3 BbgBKG notwendige zentrale Ausbildungsstätten einzurichten<br />

<strong>und</strong> zu unterhalten. Zur weiteren Unterstützung bzw. Zuordnung der Lehrgangsarten sind die FwDV<br />

73 Vgl. hierzu Konzept der Lan<strong>des</strong>regierung in LT-Drucksache 4/4151.<br />

62


6. Lan<strong>des</strong>schule <strong>und</strong> Technische Einrichtung für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz (LSTE)<br />

2 sowie der R<strong>und</strong>erlass MI vom 28.01.2000 (Aufgaben der LSTE) heranzuziehen. Gemäß § 2 ZSKG in<br />

Verbindung mit den o. g. Normen <strong>des</strong> ZSKG hat die LSTE darüber hinaus wesentliche Bestandteile der<br />

ergänzenden Zivilschutzausbildung in Bun<strong>des</strong>auftragsverwaltung durchzuführen. Auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />

dieser rechtlichen Zuständigkeiten wurden die einzelnen Lehrgänge in der Anlage 6.1 aufgelistet bzw.<br />

zugeordnet.<br />

6.3 Entwicklung der Lan<strong>des</strong>schule<br />

Durch folgende Baumaßnahmen wurde der Standort der Lan<strong>des</strong>schule in den Jahren 2001 bis 2009<br />

wie folgt entwickelt:<br />

Jahr Maßnahmen Haushaltsmittel<br />

(Euro)<br />

2001 Übungsturm 0,5 Millionen<br />

2004 Bettenhaus 2,3 Millionen<br />

2005 Büro- <strong>und</strong> Werkstattgebäude,<br />

Kraftfahrzeughalle mit<br />

Wasch- <strong>und</strong> Pflegebereich,<br />

4,9 Millionen<br />

Atemschutzzentrum<br />

2008 Lehrgebäude 2 <strong>und</strong> Sportanlage 2,2 Millionen<br />

2008 Autobahnteilstück 0,05 Millionen<br />

2009 Baubeginn Übungshalle 2,7 Millionen<br />

2010 <strong>Brand</strong>übungshaus INTERREG IV A 2,6 Millionen<br />

gesamt: 12,65 Millionen<br />

Folgende Baumaßnahmen sind über das Jahr 2010 hinaus vorgesehen:<br />

Jahr Maßnahmen Haushaltsmittel<br />

(Euro)<br />

2011 Modernisierung Lehrleitstelle ca. 0,9 Millionen<br />

Die Kapazität der Lan<strong>des</strong>schule beträgt als Ergebnis der erweiterten Unterkunftsgebäude 110 Teilnehmer<br />

gleichzeitig. Während <strong>im</strong> Jahr 2001 2.779 Teilnehmer registriert wurden, betrug die Zahl der Lehrgangsteilnehmer<br />

<strong>im</strong> Jahr 2009 3.811 Personen. 74<br />

Die Anzahl der Schülertage konnte in diesem Zeitraum um 6.237 auf 23.537 gesteigert werden. 75<br />

74 Dies entspricht einer Erhöhung um 37,1 %.<br />

75 Damit konnten die Schülertage <strong>im</strong> Betrachtungszeitraum 2001 bis 2009 um 36 % gesteigert werden.<br />

63


6. Lan<strong>des</strong>schule <strong>und</strong> Technische Einrichtung für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz (LSTE)<br />

4000<br />

3500<br />

3000<br />

2500<br />

2000<br />

1500<br />

1000<br />

500<br />

0<br />

25000<br />

20000<br />

15000<br />

10000<br />

5000<br />

0<br />

2001<br />

2001<br />

Lehrgangsteilnehmer<br />

2009<br />

Schülertage<br />

2009<br />

Lehrgangsteilnehmer<br />

Schülertage<br />

Im Lehrplan 2010 sind insgesamt 176 Lehrgänge ausgewiesen, die sich wie folgt unterteilen:<br />

I II III<br />

54 % 40 % 6 %<br />

Lan<strong>des</strong>aufgaben<br />

kommunale Aufgaben Bun<strong>des</strong>aufgaben<br />

(vgl. Anlage 6.1 Nr. 3a, 4, 5 <strong>und</strong> (vgl. Anlage 6.1 Nr. 1b, 3b <strong>und</strong> (vgl. Anlage 6.1 Nr. 5)<br />

6)<br />

7)<br />

I = kostenfrei (Lan<strong>des</strong>aufgabe)<br />

II = gegen Kostenerstattung<br />

- jährliche direkte Einnahmen von ca. 400.000 Euro<br />

- Zuweisungen gem. § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 BbgFAG<br />

III = gegen Kostenerstattung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

- jährliche Einnahmen von ca. 250.000 Euro<br />

64


6. Lan<strong>des</strong>schule <strong>und</strong> Technische Einrichtung für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz (LSTE)<br />

6.4 Ausbildung von Spitzensportlern<br />

Seit dem Jahr 2007 werden an der LSTE zehn Spitzensportler über die Dauer von bis zu fünf Jahren<br />

zum <strong>Brand</strong>meister an der LSTE ausgebildet. Hierfür stehen bei Kapitel 03 750 zusätzlich bis zu 15 Stellen<br />

zur Verfügung. Bereits vier dieser Spitzensportler konnten die vorgesehene Laufbahnprüfung erfolgreich<br />

absolvieren.<br />

Diese Ausbildungsform besitzt <strong>im</strong> Bun<strong>des</strong>maßstab ein Alleinstellungsmerkmal. Durch den Gewinn einer<br />

olympischen Silbermedaille <strong>im</strong> Jahr 2008 wurde eine entsprechende Außenwirkung dieser Ausbildungsform<br />

erreicht.<br />

6.5 LSTE als zentrale Ausbildungsstätte<br />

6.5.1 Lehrgangskapazität der Lan<strong>des</strong>schule<br />

Bei der Bemessung der Lehrgangskapazität der Schule <strong>und</strong> Aufstellung der jährlichen Lehrgangspläne<br />

sind folgende Kriterien zu berücksichtigen <strong>und</strong> in Zusammenhang zu setzen:<br />

- vorhandene Bettenkapazität (110 Betten)<br />

- Lehrsaalkapazität (9 Lehrsäle/Kabinette)<br />

- Anzahl Ausbildungsfahrzeuge (54)<br />

- Anzahl Lehrer/Ausbilder (18 + 1 Fachgebietsleiter Fahrzeuge, Werkstätten, Ausbildungsobjekte).<br />

Sofern eine entsprechende Korrelation besteht, kann ein fünf- / sechszügiger Lehrgangsbetrieb bei 47<br />

Lehrgangswochen p. a. abgesichert werden.<br />

65


6. Lan<strong>des</strong>schule <strong>und</strong> Technische Einrichtung für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz (LSTE)<br />

6.5.2 Verhältnis zwischen Lehrgängen für Angehörige Freiwilliger Feuerwehren (FF) <strong>und</strong><br />

für Berufsfeuerwehren / Wachen mit hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen (B)<br />

Der Lehrbetrieb an der Lan<strong>des</strong>schule muss die Bedarfe der Freiwilligen Feuerwehren <strong>und</strong> der hauptamtlichen<br />

Feuerwehren berücksichtigen. Die Ausbildung <strong>im</strong> B-Bereich betrifft die Aus- <strong>und</strong> Fortbildung<br />

von Angehörigen der Berufsfeuerwehren, hauptamtlichen Kräfte der ständig besetzten Wachen der<br />

Freiwilligen Feuerwehren, <strong>des</strong> feuerwehrtechnischen Personals der <strong>Brand</strong>schutzdienststellen der <strong>Land</strong>kreise<br />

<strong>und</strong> der Träger <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>schutzes sowie der Werkfeuerwehren, nachfolgend als hauptberufliche<br />

Feuerwehrangehörige bezeichnet. So wurden bei 47 zur Ausbildung verfügbaren Kalenderwochen in<br />

2010 derzeit 118 Lehrgänge in den Wochen (60%) für die Ausbildung von Angehörigen der Freiwilligen<br />

Feuerwehren <strong>und</strong> 76 Lehrgänge in den Wochen (40%) für hauptberufliche Feuerwehrangehörige geplant.<br />

Der erhöhte Bedarf für die B-Ausbildung (zwei versetzt laufende Gr<strong>und</strong>lehrgänge) ergibt sich aufgr<strong>und</strong><br />

der Personalbedarfe der Berufsfeuerwehren, der mit hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen ständig<br />

besetzten Wachen, der Werkfeuerwehren (insbesondere Flughafenfeuerwehr FBS GmbH) <strong>und</strong> die Koordinierung<br />

der Ausbildung von derzeit neun auszubildenden Spitzensportlern<br />

6.5.3 Ausgestaltung der ABC-Ausbildung<br />

Auf dem Gebiet <strong>des</strong> ABC-Schutzes werden an der LSTE folgende Lehrgänge angeboten:<br />

a) ABC-Erk<strong>und</strong>ungskraftwagen<br />

b) ABC-Dekontamination<br />

c) ABC-Einsatz<br />

d) Führen <strong>im</strong> ABC-Einsatz.<br />

Die Lehrgangsarten a) <strong>und</strong> b) werden <strong>im</strong> Auftrag <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> gemäß neuem Zivilschutzkonzept gegen<br />

Kostenerstattung durchgeführt. Die Lehrgänge c) <strong>und</strong> d) wurden bisher in Zuständigkeit <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

durchgeführt. Gemäß der FwDV 2, Abschnitt 3.5 wird der Lehrgang „ABC-Einsatz“ nach lan<strong>des</strong>rechtlichen<br />

Regelungen auf Kreisebene oder an Lan<strong>des</strong>feuerwehrschulen durchgeführt. Für das <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg<br />

findet der R<strong>und</strong>erlass <strong>des</strong> Ministeriums <strong>des</strong> Innern vom 28. Januar 2000 über die Aufgaben<br />

der Lan<strong>des</strong>schule Anwendung. Demnach obliegt der Lan<strong>des</strong>schule die Durchführung der Ausbildung<br />

66


6. Lan<strong>des</strong>schule <strong>und</strong> Technische Einrichtung für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz (LSTE)<br />

auf dem Gebiet <strong>des</strong> Strahlenschutzes <strong>und</strong> der Gefahrgutbekämpfung. 76 Beide Lehrgänge wurden <strong>im</strong><br />

Jahr 2004 der FwDV 2 angepasst <strong>und</strong> in den Lehrgang „ABC-Einsatz“ überführt. Dieser Regelung lag<br />

zugr<strong>und</strong>e, dass die ABC-Ausbildung materialintensiv ist <strong>und</strong> einen hohen personellen Aufwand<br />

(Schlüssel: 3 Ausbilder für 16 Lehrgangsteilnehmer) erfordert, den die kommunalen Aufgabenträger in<br />

der Regel nicht erbringen können. Neben methodisch-didaktischen Fähigkeiten müssen die Ausbilder<br />

naturwissenschaftlich-technische Kenntnisse (Schwerpunkt: Physik <strong>und</strong> Chemie) besitzen.<br />

Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> hat die Expertengruppe festgestellt, dass es sachgerecht ist, die Lehrgänge<br />

„ABC-Einsatz“ <strong>und</strong> „Führen <strong>im</strong> ABC-Einsatz“ weiterhin als „Sonderausbildung“ bzw. „Führungsausbildung“<br />

gemäß § 24 Absatz 7 BbgBKG in der Zuständigkeit <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> durchzuführen. Dies entspricht<br />

der Fachmeinung der Kreisbrandmeister <strong>und</strong> Leiter der Berufsfeuerwehren <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg.<br />

Zusätzlich unterstützt die LSTE solche durch die <strong>Land</strong>kreise <strong>und</strong> kreisfreien Städte organisierten Ausbildungsmaßnahmen<br />

<strong>im</strong> Bereich <strong>des</strong> ABC-Schutzes durch die Bereitstellung von Lehrpersonal oder<br />

Technik.<br />

6.5.4 Zusätzliche Rahmenbedingungen für den Lehrbetrieb<br />

Ungeachtet einer fachgerechten Bedarfsermittlung <strong>und</strong> der ordnungsgemäßen Zuteilung der Lehrgangsplätze<br />

nach Lehrgangsarten kann eine vollständige Auslastung der Lan<strong>des</strong>schule nicht erreicht<br />

werden. Die Auslastung liegt jährlich <strong>im</strong> Durchschnitt bei 91 bis 93 Prozent, wobei in den Wintermonaten<br />

(November bis März) eine höhere Auslastung als vergleichbar in den Sommermonaten festzustellen<br />

ist. Ursächlich dafür ist eine Freistellungspraxis der Lehrgangsteilnehmer durch Arbeitsgeber, besonders<br />

in der Forst- <strong>und</strong> <strong>Land</strong>wirtschaft sowie <strong>im</strong> Baugewerbe. Im Ergebnis verfallen die Lehrgangsplätze<br />

ersatzlos.<br />

Durch die Expertengruppe wurde auch die Möglichkeit der Verlagerung von Lehrgängen auf Wochenenden<br />

erörtert. Im Ergebnis der Diskussion wird diese Option aus didaktischen, finanziellen <strong>und</strong> organisatorischen<br />

Gründen nicht favorisiert. Dies begründet sich wie folgt:<br />

- Ein 14-tägiger Lehrgang müsste auf vier bis fünf Wochenenden aufgeteilt werden. Die Wahrscheinlichkeit,<br />

dass Lehrgangsteilnehmer über diesen Zeitraum abkömmlich sind, ist gering, sodass<br />

ein erfolgreicher Lehrgangsabschluss infrage gestellt ist.<br />

- Die Bereitschaft, sich über die an Wochenenden stattfindenden kreislichen Ausbildungen (Ausbildung<br />

der Maschinisten, Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger sowie Truppmann- <strong>und</strong> -<br />

führerausbildung) an die Lan<strong>des</strong>schule am Standort Eisenhüttenstadt zu begeben, ist gering,<br />

76 Abschnitte 2.1.e <strong>und</strong> 2.2.b der FwDV 2.<br />

67


6. Lan<strong>des</strong>schule <strong>und</strong> Technische Einrichtung für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz (LSTE)<br />

zumal die Samstage durch mittelständische Unternehmen <strong>und</strong> Handwerksbetriebe zunehmend<br />

zu Arbeitstagen best<strong>im</strong>mt werden.<br />

- Aus lehrmethodischer Sicht ist diese Form der Wissensermittlung unzweckmäßig. Es erhöht<br />

sich der zeitliche Aufwand für Wiederholungen <strong>und</strong> fachlich zusammenhängenden Themenkomplexe<br />

müssen geteilt werden. Des Weiteren müssen Lehrkräfte, die am Wochenende lehren,<br />

an Wochentagen freigestellt werden <strong>und</strong> stehen für den Regel-Lehrbetrieb nicht zur Verfügung.<br />

- Hinzu kommt ein erhöhter finanzieller Aufwand, z. B. für Reisekosten, Wochenend- <strong>und</strong> Feiertagszuschläge<br />

<strong>und</strong> andere Sachkosten (wie Verpflegung, Reinigungskosten …).<br />

Gleichwohl gilt es zu überprüfen, ob <strong>und</strong> in welchem Umfang Wochenenden <strong>und</strong> Ferienzeiten in die<br />

Durchführung von Lehrgängen einbezogen werden könnten. Vereinzelt finden schon jetzt Lehrgänge an<br />

der LSTE an Wochenenden statt, z. B. Lehrgänge der Lan<strong>des</strong>jugendfeuerwehr.<br />

6.6 Rahmenbedingungen für den Lehrbetrieb bis zum Jahr 2014<br />

Die Expertengruppe stellt fest, dass auf Gr<strong>und</strong> der Haushaltssituation <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> eine weitere extensive<br />

Erhöhung der Lehrkapazitäten nicht erreichbar ist. Nachfolgende Lösungsansätze sind darauf gerichtet,<br />

mit den vorhandenen Kapazitäten eine bedarfsgerechte <strong>und</strong> bedarfsorientierte Ausbildung<br />

durchzuführen.<br />

a) Aufgr<strong>und</strong> der guten Bedarfsabdeckung in der B-Ausbildung (hauptamtliche Feuerwehrangehörige) in<br />

den Jahren 2007 bis 2010 kann der Gr<strong>und</strong>lehrgang B 1 ab dem Lehrgangsplan 2011 von zwei Lehrgängen<br />

p. a. auf einen Lehrgang reduziert werden. Somit können jährlich jeweils ein B 1-Lehrgang,<br />

ein B 3-Lehrgang (Gruppenführer) <strong>und</strong> ein B 4-Lehrgang (gehobener feuerwehrtechnischer Dienst)<br />

angeboten werden.<br />

Gegebenenfalls kann ab dem Jahr 2012 die B 4-Ausbildung zweijährig angeboten werden. Die Bedarfsabfrage<br />

für das Jahr 2011 ergab, dass mit diesem Angebot der Bedarf für die hauptamtliche<br />

Feuerwehrangehörigen vollständig abgedeckt wird. Die freiwerdenden Kapazitäten können für die<br />

verstärkte Führungs- <strong>und</strong> Sonderausbildung der Angehörigen Freiwilliger Feuerwehren genutzt werden.<br />

68


6. Lan<strong>des</strong>schule <strong>und</strong> Technische Einrichtung für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz (LSTE)<br />

Folgende Lehrgänge sind jährlich durchzuführen: 77<br />

- Führungsausbildung der Freiwilligen Feuerwehr78 - Leitstellendisponenten<br />

- Gerätewart<br />

- Atemschutzgerätewart<br />

- Technische Hilfeleistung auf dem Gelände der Bahn<br />

- Fahrsicherheitstraining für Moderatoren<br />

- Lehrgänge ABC-Ausbildung79 - Lehrgänge Katastrophenschutzausbildung80 - Drehleitermaschinisten<br />

- Seminar Vorbeugender <strong>Brand</strong>schutz<br />

- Notfall-Atemschutz<br />

- Technische Hilfeleistung Gr<strong>und</strong>tätigkeiten.<br />

b) Folgende Lehrgänge sollten zweijährig angeboten werden:<br />

- Gerätewart Chemikalienschutzanzug<br />

- Gerätewart Messgeräte<br />

- Ölunfall 1 <strong>und</strong> 2 (<strong>und</strong> zwar <strong>im</strong> Wechsel)<br />

- Technische Hilfeleistung „Fahren auf dem Gewässer“<br />

- RW-Maschinisten<br />

- Gerätewagen-Gefahrgut<br />

- Notfall CSA-Träger<br />

- Technische Hilfeleistung Wald.<br />

c) Zur Umsetzung eines fünf-/ sechszügigen Lehrbetriebs sind dauerhaft 20 Lehrer/ Ausbilder <strong>im</strong> feuerwehrtechnischen<br />

Dienst erforderlich. Mit der <strong>im</strong> Jahr 2010 vorgesehenen Einstellung von zwei<br />

Lehrkräften würde die Anzahl von 19 Fachlehrern/ Ausbildern erreicht.<br />

Dem altersbedingten Ausscheiden von Lehrkräften ist auf Gr<strong>und</strong>lage eines entsprechenden Personalentwicklungskonzeptes<br />

zu begegnen.<br />

d) Für die Heißausbildung <strong>und</strong> Wärmegewöhnung sowohl mit herkömmlichen Festbrennstoffen als<br />

auch mittels gasbefeuerter <strong>Brand</strong>s<strong>im</strong>ulationstechnik kann ab dem Jahr 2012 ein modernes <strong>Brand</strong>übungshaus<br />

genutzt werden. 81 Hierdurch wird der Forderung Rechnung getragen, dass die Darstel-<br />

77 Eine Auflistung der Lehrgänge der LSTE ist der Anlage 6.1 zu entnehmen.<br />

78 Vgl. Ziff. 3.a. der Anlage 6.1.<br />

79 Vgl. Ziff. 5 der Anlage 6.1.<br />

80 Vgl. Ziff. 6 der Anlage 6.1.<br />

81 Siehe hierzu auch Ziff. 6.3.<br />

69


6. Lan<strong>des</strong>schule <strong>und</strong> Technische Einrichtung für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz (LSTE)<br />

lung von Bränden realitätsnah <strong>und</strong> sicher möglich sein <strong>und</strong> mit den Anforderungen an die <strong>im</strong>missionsschutzrechtliche<br />

Sicherheit <strong>im</strong> Einklang stehen muss.<br />

e) Um den Lehrkörper teilweise zu entlasten <strong>und</strong> seine Aus- <strong>und</strong> Fortbildung zu ermöglichen, ist bei<br />

Fachthemen externe Fachexpertise einzubeziehen. Dies betrifft z. B. der Einsatz von Gastdozenten<br />

für die Vermittlung von Fachthemen wie Menschenführung, Verwaltungsrecht, Naturwissenschaftliche<br />

Gr<strong>und</strong>lagen, Einsatznachsorge u. a..<br />

f) Durch den Lan<strong>des</strong>branddirektor ist mit den relevanten Bedarfsträgern jährlich eine Gr<strong>und</strong>satzbesprechung<br />

durchzuführen, in der der kurzfristige, mittelfristige <strong>und</strong> langfristige Aus- <strong>und</strong> Fortbildungsbedarf<br />

erörtert wird, um das Lehrgangsangebot der Lan<strong>des</strong>schule entsprechend auszurichten.<br />

g) Über die <strong>Land</strong>kreise <strong>und</strong> kreisfreien Städte ist eine qualifizierte objektive <strong>und</strong> personen- bzw. funktionsgeb<strong>und</strong>ene<br />

Bedarfsanmeldung zu erwirken. Jeder gemeldete Lehrgangsplatz muss personell<br />

hinterlegt sein. Die Vorplanung kurzfristig einsetzbarer Feuerwehrangehöriger zur Nachbesetzung<br />

vakanter Lehrgangsplätze wird empfohlen.<br />

6.7 Rahmenbedingungen für den Lehrbetrieb an der Lan<strong>des</strong>schule bis zum Jahr<br />

2020<br />

Das Durchschnittsalter der aktiven Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren <strong>und</strong> <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong><br />

wird deutlich steigen. Gleichzeitig wird ein Rückgang bei den Mitgliederzahlen in den entsprechenden<br />

Jugendorganisationen der Hilfsorganisationen <strong>und</strong> den Jugendfeuerwehren eintreten.<br />

Die gesellschaftlichen Einflussfaktoren, wie z. B. ständiger Wandel <strong>im</strong> Arbeitsleben, höhere Mobilität<br />

oder zunehmende Technisierung, stellen in Verbindung mit dem demografischen Wandel erhöhte Anforderungen<br />

an die Feuerwehrangehörigen <strong>und</strong> insbesondere an die künftigen Führungskräfte <strong>im</strong><br />

<strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz.<br />

Bezogen auf den Lehrbetrieb an der Lan<strong>des</strong>schule führen die Parameter „demografischer Wandel“,<br />

„Erhöhung <strong>des</strong> Durchschnittsalters der Einsatzkräfte“ <strong>und</strong> „rückläufige Mitgliederzahlen“ zu den Folgerungen:<br />

� Der Bedarf zur Ausbildung von Führungskräften bleibt hoch. Führungsfunktionen in den öffentlichen<br />

Feuerwehren müssen mehrfach besetzt <strong>und</strong> entsprechend ausgebildet werden. Hierbei<br />

kommt der Qualifizierung von Frauen besondere Bedeutung zu. 82<br />

82 Zur Erhöhung <strong>des</strong> Frauenanteils in Freiwilligen Feuerwehren <strong>und</strong> Einheiten <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> vgl. Ziff. 4.4.1.<br />

70


6. Lan<strong>des</strong>schule <strong>und</strong> Technische Einrichtung für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz (LSTE)<br />

� Die Lan<strong>des</strong>schule muss sich darauf einstellen, die erworbenen Qualifizierungen von Führungskräften<br />

zu erweitern/ vertiefen. Hierbei gewinnen altersgerechte Lern- <strong>und</strong> Ausbildungsbedingungen<br />

eine besondere Bedeutung. 83<br />

� Die Lan<strong>des</strong>schule muss sich darauf vorbereiten, das Lehrangebot auch für Personen mit Migrationshintergr<strong>und</strong><br />

zugänglich zu machen. 84<br />

� Die Fähigkeit der Lan<strong>des</strong>schule zur B-Ausbildung für hauptberufliche Feuerwehrangehörige<br />

muss erhalten bleiben.<br />

� Das Angebot der Lan<strong>des</strong>schule für Ausbildungsformen wird stärker den Praxisbedarfen folgen<br />

müssen. Hierzu können zählen: Einsatz von mobilen Ausbildungsteams<br />

Lehrgangsangebote an Wochenenden <strong>und</strong> in Ferienzeiten<br />

E-Learning-Module<br />

Kooperationen mit benachbarten Lan<strong>des</strong>schulen <strong>und</strong> entsprechenden Einrichtungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>.<br />

83 Zur Einbeziehung älterer Menschen vgl. Ziff. 4.4.2.<br />

84 Zur Einbeziehung von Ausländerinnen <strong>und</strong> Ausländer sowie Menschen mit Migrationshintergr<strong>und</strong> <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg<br />

vgl. auch Ziff. 4.4.3.<br />

71


7. Technische Hilfeleistung<br />

7. Technische Hilfeleistung<br />

Der <strong>Land</strong>tag bittet die Lan<strong>des</strong>regierung zu prüfen, wie für die Träger <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong><br />

eine Erstattung der Kosten für nicht originäre Aufgaben nach dem <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutzgesetz<br />

gesichert werden kann, in denen die öffentlichen Feuerwehren Aufgaben<br />

der Straßenbaulastträger oder der Ordnungsbehörden wahrnehmen.<br />

7.1 Ausgangslage<br />

Im Rahmen der Anhörung <strong>des</strong> Innenausschusses vom 15. April 2010 „zu den Voraussetzungen<br />

<strong>und</strong> Rahmenbedingungen für einen leistungsstarken <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz <strong>im</strong> <strong>Land</strong><br />

<strong>Brand</strong>enburg, insbesondere zur Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren“ wurde <strong>im</strong> Zusammenhang<br />

mit der technischen Hilfeleistung vor allem auf die Beseitigung von Ölspuren abgestellt.<br />

Darüber hinaus wurden auch die Tragehilfen für den Rettungsdienst durch die Feuerwehren,<br />

das Ausleuchten von Hubschrauberlandeplätzen sowie sonstige technische Hilfeleistungen<br />

genannt.<br />

7.1.1 Beseitigung von Verunreinigungen auf öffentlichen Straßen<br />

Verunreinigungen sind solche, die nach § 17 Abs. 1 BbgStrG <strong>und</strong> § 7 Abs. 3 FStrG über das<br />

übliche Maß einer Straßenverunreinigung hinausgehen sowie diejenigen, die nach § 32 Abs. 1<br />

StVO den Verkehr gefährden oder erschweren können. Verunreinigungen können insbesondere<br />

durch Austreten von Kraftstoffen, Bremsflüssigkeiten, Kühlerflüssigkeiten, Motorenölen, Hydraulikölen<br />

<strong>und</strong> ähnlichen Flüssigkeiten bei Schäden an Kraftfahrzeugen, insbesondere nach Verkehrsunfällen,<br />

sowie durch Verlust fester Stoffe oder Güter auf öffentlichen Straßen entstehen.<br />

Die Beseitigung von Ölspuren gilt als besondere Belastung für die Freiwilligen Feuerwehren.<br />

Neben der Einsatzbelastung für die Feuerwehrangehörigen <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen Belastung<br />

der betroffenen Arbeitgeber sind mit den Einsätzen zur Beseitigung von Verunreinigungen<br />

von öffentlichen Straßen <strong>im</strong> Einzelfall auch hohe Kosten verb<strong>und</strong>en. Insoweit ist darzustellen,<br />

- wie eine Entlastung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren <strong>und</strong> damit auch der<br />

72


7. Technische Hilfeleistung<br />

jeweiligen Arbeitgeber erreicht werden kann,<br />

- wie die Kosten solcher Einsätze für den örtlichen Aufgabenträger gesenkt werden können.<br />

Für die öffentlichen Feuerwehren erweist es sich darüber hinaus regelmäßig als Problem, dass<br />

außerhalb der üblichen Dienstzeiten keine zuständige Stelle erreichbar ist, die den Einsatz ab<br />

einem best<strong>im</strong>mten Zeitpunkt (hier: Reinigung <strong>und</strong> Freigabe <strong>des</strong> Verkehrswegs) übern<strong>im</strong>mt bzw.<br />

abn<strong>im</strong>mt.<br />

7.1.2 Zuständigkeit<br />

a) Technische Hilfeleistung<br />

Die gesetzliche Zuständigkeit für den <strong>Brand</strong>schutz <strong>und</strong> die örtliche Hilfeleistung obliegt nach § 3<br />

Abs. 2 BbgBKG den amtsfreien Gemeinden, den Ämtern <strong>und</strong> den kreisfreien Städten. Die Aufgaben<br />

<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>schutzes <strong>und</strong> der technischen Hilfeleistung nach § 3 BbgBKG werden <strong>im</strong> <strong>Land</strong><br />

<strong>Brand</strong>enburg zu 98 Prozent durch Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren wahrgenommen. Die<br />

Aufgaben <strong>und</strong> die Einsatzbelastung der Feuerwehren unterlagen in den letzten Jahren einem<br />

starken Wandel. Der Anteil am Einsatzaufkommen für die technische Hilfeleistung übersteigt die<br />

Anzahl der Einsätze für den abwehrenden <strong>Brand</strong>schutz bei weitem. Ohne Berücksichtigung der<br />

erfassten Fehlalarme entfielen <strong>im</strong> Jahr 2009 nahezu 75 Prozent <strong>des</strong> Einsatzaufkommens <strong>im</strong> <strong>Land</strong><br />

<strong>Brand</strong>enburg auf Einsätze der technischen Hilfeleistung. Hierunter fällt nicht nur die technische<br />

Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen oder die Beseitigung von Verunreinigungen von öffentlichen<br />

Straßen, sondern u. a. auch bei Hochwasserlagen, Beseitigung von Sturmschäden, Amtshilfe für<br />

die Polizei (Türöffnung) oder den Rettungsdienst (Tragehilfe) wie auch bei Wasserhavarien in<br />

Gebäuden <strong>und</strong> Fahrzeugen.<br />

Der Begriff der Hilfeleistung wird in § 1 Abs. 1 Nr. 2 BbgBKG legaldefiniert, wonach es sich um<br />

die Gewährleistung vorbeugender <strong>und</strong> abwehrender Maßnahmen bei Gefahren in Not- <strong>und</strong> Unglücksfällen<br />

handelt. Ein Unglücksfall <strong>im</strong> Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 BbgBKG ist ein plötzlich eintreten<strong>des</strong><br />

Ereignis, das erhebliche Gefahr für ein Individualrechtsgut mit sich bringt oder zu bringen<br />

droht. Eine Ölspur auf einer öffentlichen Straße wird nach allgemeiner Ansicht in der Rechsprechung<br />

der Verwaltungsgerichte als Unglücksfall bewertet.<br />

73


7. Technische Hilfeleistung<br />

Auch wenn die Einsätze zur Ölspurbeseitigung statistisch nur einen geringen Anteil der technischen<br />

Hilfeleistung ausmachen, wird diese Einsatzart von den Freiwilligen Feuerwehren als ein<br />

wesentliches Problem betrachtet.<br />

Insoweit stellt sich die Frage, ob es sich bei der Beseitigung von Ölspuren um eine Aufgabe handelt,<br />

für die eine Zuständigkeit der Feuerwehren besteht. Davon geht jedenfalls das OVG Nordrhein-Westfalen<br />

aus. 85 Auch wenn das Urteil <strong>des</strong> OVG Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2007<br />

keine verbindliche Wirkung für das <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg entfaltet, ist zu berücksichtigen, dass die<br />

Rechtslage in <strong>Brand</strong>enburg mit der damaligen Rechtslage in Nordrhein-Westfalen vergleichbar<br />

war, die dem OVG zur Entscheidung vorlag. Insoweit bleibt eine Auseinandersetzung mit diesem<br />

Urteil unerlässlich. Zu klären ist daher zunächst die Frage, wem gr<strong>und</strong>sätzlich die Pflicht zur Beseitigung<br />

der Verunreinigungen von öffentlichen Straßen auferlegt werden kann. Denn die öffentlichen<br />

Feuerwehren werden nur in Erfüllung der für sie geltenden gesetzlichen Best<strong>im</strong>mungen<br />

nach dem BbgBKG, auf behördliche Anordnung oder auf Antrag tätig.<br />

b) Straßenbaulast <strong>und</strong> die Pflicht zur Beseitigung von Verunreinigungen der Straße<br />

Bei einer über das übliche Maß hinaus gehenden Verunreinigung einer Straße ist nach § 17 Abs.<br />

1 Satz 1 BbgStrG <strong>und</strong> § 7 Abs. 3 FStrG zunächst der Verursacher für die Beseitigung der Verunreinigung<br />

verantwortlich. Kommt der Verursacher dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Straßenbaulastträger<br />

die Verunreinigung auf Kosten <strong>des</strong> Verursachers beseitigen (§ 17 Abs. 1 Satz 1<br />

BbgStrG).<br />

Die dargestellte Kostenproblematik besteht somit nur in den Fällen, in denen der Verursacher<br />

nicht ermittelbar ist. Unabhängig davon bedarf es der Feststellung, welchem Zuständigkeitsbereich<br />

die Beseitigung der Verunreinigungen von öffentlichen Straßen unterfällt.<br />

Die gr<strong>und</strong>sätzliche Pflicht <strong>des</strong> Straßenbaulastträgers zur Herstellung eines den regelmäßigen<br />

Verkehrsbedürfnissen entsprechenden Zustan<strong>des</strong> ergibt sich aus § 9 Abs.1 BbgStrG. Der Straßenbaulastträger<br />

ist zur Beseitigung von Gefahren auf Straßen verpflichtet, § 9 Abs. 1 BbgStrG.<br />

Hinsichtlich der Pflicht zur Unterhaltung der Straße durch den Straßenbaulastträger sind Straßenbaulast<br />

<strong>und</strong> Verkehrssicherungspflicht weitgehend kongruent. Die Straßenbaulast beinhaltet<br />

die Pflicht, für die Verkehrssicherheit der öffentlichen Straße zu sorgen <strong>und</strong> Sicherungsmaßnahmen<br />

durch den Straßenbaulastträger zu treffen. Der Träger der Straßenverkehrssicherungspflicht<br />

ist der Träger der Straßenbaulast. Die Trägerschaft für die Straßenbaulast ist in § 9a BbgStrG<br />

85 OVG NRW, Urteil vom 16. Februar 2007, Az. 9 A 4239/04.<br />

74


7. Technische Hilfeleistung<br />

festgelegt. Für Bun<strong>des</strong>straßen <strong>und</strong> Bun<strong>des</strong>autobahnen ist § 1 FStrG heranzuziehen. Weitere<br />

Regelungen zur Straßenreinigung finden sich unter § 49a BbgStrG. Hierbei ist zu beachten, dass<br />

die ordnungsmäßige Pflicht zur Straßenreinigung der verkehrsmäßigen Reinigungspflicht vorgeht.<br />

Die ordnungsmäßige Reinigung umfasst insbesondere die Beseitigung aller ges<strong>und</strong>heitsschädlichen,<br />

belästigenden oder mit den allgemeinen Vorstellungen von Sauberkeit <strong>und</strong> Ordnung nicht<br />

zu vereinbarenden Verunreinigungen, ferner <strong>im</strong> gesetzlichen Rahmen (Absätze 2 <strong>und</strong> 3) das<br />

Schneeräumen <strong>und</strong> das Bestreuen bei Glätte. Die öffentliche Aufgabe obliegt gr<strong>und</strong>sätzlich der<br />

Gemeinde, die von dieser nach Maßgabe der Absätze 5 bis 7 auf die Eigentümer übertragen<br />

werden kann.<br />

Die von den Gemeinden wahrzunehmende, ordnungsmäßige Reinigung deckt sich hinsichtlich<br />

der Verkehrssicherung mit der verkehrsmäßigen Reinigungspflicht. Sie geht innerhalb der geschlossenen<br />

Ortslagen noch darüber hinaus, indem sie Aspekte der öffentlichen Sicherheit <strong>und</strong><br />

Ordnung einbezieht. Die ordnungsmäßige Reinigungspflicht der Gemeinden schließt daher die<br />

verkehrsmäßige Reinigungspflicht der Straßenbaulastträger ein.<br />

Insoweit ist die Gemeinde innerorts gemäß § 49a BbgStrG für die Reinigung <strong>und</strong> damit für die<br />

Beseitigung einer Ölspur zuständig, unabhängig davon wem die Straßenbaulast auferlegt ist.<br />

Außerorts ist der Lan<strong>des</strong>betrieb Straßenwesen innerhalb der Dienstzeit <strong>und</strong> Rufbereitschaft für<br />

die Havariebeseitigung auf Bun<strong>des</strong>- <strong>und</strong> Lan<strong>des</strong>straßen zuständig.<br />

Streitig ist die Frage, wer für die Beseitigung einer außerorts entstehenden Ölspur zuständig ist,<br />

die außerhalb der Dienstzeit <strong>und</strong> <strong>des</strong> Rufbereitschaftsdienstes <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>betriebes auftritt. Die<br />

Mitarbeiter <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>betriebes sind derzeit werktags von 06:30 Uhr bis 15:45 Uhr (freitags bis<br />

12:45 Uhr) <strong>im</strong> Dienst. Der Rufbereitschaftsdienst wird <strong>im</strong> Anschluss bis 22:00 Uhr aufrecht erhalten.<br />

Am Wochenende besteht der Rufbereitschaftsdienst von 06:30 Uhr bis 22:00 Uhr.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich behält der Lan<strong>des</strong>betrieb auch danach seine Zuständigkeit <strong>im</strong> Rahmen der Straßenbaulast.<br />

Da eine Ölspur jedoch wie bereits dargelegt als Unglücksfall einzustufen ist, tritt die<br />

Pflicht der Feuerwehr zur technischen Hilfeleistung <strong>und</strong> damit zur Beseitigung der Ölspur neben<br />

die Pflicht <strong>des</strong> Straßenbaulastträgers.<br />

Das OVG Nordrhein-Westfalen geht davon aus, dass die von der Ölspur ausgehende Gefahr erst<br />

mit der vollständigen Reinigung der Straße beseitigt ist. Somit umfasst diese Aufgabe neben dem<br />

Abstreuen der Ölspur auch das anschließende Aufnehmen <strong>und</strong> ordnungsgemäße Entsorgen <strong>des</strong><br />

Bindemittels.<br />

Aus der Sicht der Freiwilligen Feuerwehren stellt sich die Frage, ob das Aufnehmen der Bindemittel<br />

<strong>und</strong> die anschließend erforderliche Reinigung <strong>und</strong> Freigabe der Straße tatsächlich deren Auf-<br />

75


7. Technische Hilfeleistung<br />

gabe ist. Die öffentlichen Feuerwehren sind fachlich <strong>und</strong> tatsächlich nicht in der Lage, die Straße<br />

entsprechend den technischen Regeln <strong>des</strong> DWA-Regelwerks86 zu reinigen. Die weitergehenden<br />

Maßnahmen zur Gewährleistung <strong>des</strong> fließenden Verkehrs <strong>und</strong> zur Verkehrssicherheit (Verkehrssicherungspflicht)<br />

sind gr<strong>und</strong>sätzlich durch die Straßenbaubehörden oder Straßenverkehrsbehörden<br />

in Abst<strong>im</strong>mung mit der Polizei zu treffen. Insoweit ist die Freigabe der Straße gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

eine Aufgabe <strong>des</strong> Straßenbaulastträgers.<br />

7.2 Entwicklung der Technischen Hilfeleistung bis zum Jahr 2014<br />

7.2.1 Zuständigkeit <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> für die Lan<strong>des</strong>- <strong>und</strong> Bun<strong>des</strong>straßen<br />

Gemäß § 44 StVO ist die Polizei bei Gefahr <strong>im</strong> Verzuge zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder<br />

Ordnung <strong>des</strong> Straßenverkehrs an Stelle der an sich zuständigen Behörden zuständig. Sie leitet<br />

Verkehrssicherungsmaßnahmen ein <strong>und</strong> unterrichtet die örtlich zuständige Feuerwehr, die in<br />

Wahrnehmung eigener originärer Zuständigkeit für den örtlichen <strong>Brand</strong>schutz <strong>und</strong> die örtliche<br />

Hilfeleistung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 BbgBKG zur Gefahrenabwehr erste Reinigungsarbeiten<br />

durchführt.<br />

Als problematisch erweist es sich, wenn außerhalb der Arbeitszeit der Straßenmeisterei die sichernden<br />

Polizeivollzugsbeamten zu einem Folgeeinsatz gerufen werden <strong>und</strong> die Angehörigen<br />

der Freiwilligen Feuerwehr am Unfallort verbleiben. Damit müsste die Feuerwehr nach Abschluss<br />

ihrer Tätigkeiten den Streckenabschnitt für den Verkehr freigeben.<br />

Insoweit ist das Urteil <strong>des</strong> OVG Münster <strong>im</strong> Hinblick auf den Umfang der Pflicht zur Technischen<br />

Hilfeleistung kritisch zu betrachten. Alle über die unmittelbare Gefahrenabwehr hinausgehenden<br />

Maßnahmen (z. B. Freigabe von Verkehrsflächen) sind Aufgabe <strong>des</strong> Straßenbaulastträgers. Die<br />

Zuständigkeit der Straßenbauverwaltung für die Freigabe der Strecke ergibt sich zum einen aus<br />

der Verkehrssicherungspflicht <strong>des</strong> Straßenbaulastträgers (vgl. § 10 Abs. 2 BbgStrG) <strong>und</strong> für die<br />

Bun<strong>des</strong>fernstraßen (<strong>und</strong> damit <strong>im</strong> Rahmen der Zuständigkeit <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>betriebes) aus § 4<br />

FStrG.<br />

Hier ist festzustellen, dass mit der Durchführung erster Reinigungsarbeiten bzw. der Gefahrenabwehr<br />

die Verantwortung für einen verkehrssicheren Zustand der Straße nicht auf die öffentli-<br />

86 Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser <strong>und</strong> Abfall e. V., Merkblatt DWA-M 715.<br />

76


7. Technische Hilfeleistung<br />

chen Feuerwehren übergeht. Diese Zuständigkeit bleibt auch nach der Durchführung der Arbeiten<br />

be<strong>im</strong> Straßenbaulastträger oder bei der nach § 44 StVO zuständigen Polizei.<br />

Es ist geübte Praxis, dass bei Verunreinigungen von öffentlichen Straßen in der Leitstelle die<br />

Erstinformation eingeht. Die Leitstelle informiert dann die Straßenmeisterei bzw. innerorts die<br />

zuständige Feuerwehr. Die erste Sicherung der Schadstelle erfolgt <strong>im</strong> Regelfall auch durch die<br />

Polizei, bis die Mitarbeiter der Straßenbauverwaltung die Sicherung bzw. die Beseitigung übernehmen.<br />

Die Mitarbeiter der Straßenbauverwaltung fahren zu der genannten Stelle <strong>und</strong> erhalten<br />

somit einen Eindruck von dem Ausmaß der Verunreinigungen. Danach wird die weitere Verfahrensweise<br />

mit dem Straßenmeister abgest<strong>im</strong>mt.<br />

Die Straßenmeistereien <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>betriebes sind selbst nicht hinreichend ausgestattet, um die<br />

Beseitigung von größeren Verunreinigungen der öffentlichen Straßen (längeren Ölspuren, Bankettverunreinigungen<br />

etc.) sowie der Aufnahme <strong>und</strong> der eventuellen Lagerung <strong>und</strong> Entsorgung<br />

<strong>des</strong> kontaminierten Materials gemäß den geltenden gesetzlichen Best<strong>im</strong>mungen durchzuführen.<br />

In der Regel werden daher Firmen mit der Beseitigung der Havarien beauftragt. Diese „Havariefirmen“<br />

müssen Fachbetriebe nach dem Wasserhaushaltsgesetz sowie zertifizierter Entsorgungsbetrieb<br />

nach § 52 <strong>des</strong> Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft <strong>und</strong> Sicherung der<br />

umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (KrW-AbfG) sein.<br />

Von den Mitarbeitern der Straßenbauverwaltung werden die über Abrufverträge geb<strong>und</strong>enen<br />

Firmen (Ölspurbeseitigung, Reinigung Entwässerungsanlagen) verständigt. Die Beauftragung der<br />

Fachfirmen erfolgt in den Bereitschaftszeiten ausschließlich durch die jeweilige Straßenmeisterei.<br />

Außerhalb der Rufbereitschaft kann seitens <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>betriebes keine „Havariebeseitigung“<br />

erfolgen bzw. veranlasst werden.<br />

Die von den Fachfirmen zu erbringende Leistung besteht in der Wiederherstellung der gefahrlosen<br />

Nutzbarkeit der Fahrbahn <strong>und</strong> Bankette sowie in der Aufnahme (evtl. Lagerung) <strong>und</strong> Entsorgung<br />

<strong>des</strong> kontaminierten Materials gemäß den geltenden gesetzlichen Best<strong>im</strong>mungen. Des Weiteren<br />

beinhaltet die Leistung die Vorhaltung <strong>und</strong> Bereitstellung der erforderlichen Technik <strong>und</strong><br />

<strong>des</strong> Fachpersonals zur sofortigen Beseitigung der Verunreinigung <strong>im</strong> Bereich der Bun<strong>des</strong>- <strong>und</strong><br />

Lan<strong>des</strong>straßen der Straßenmeistereien.<br />

Die Absicherung <strong>des</strong> zu reinigenden Bereiches wird nach dem Eintreffen der für die Reinigung<br />

geb<strong>und</strong>enen Fachfirma vor Ort festgelegt <strong>und</strong> bis zur Wiederherstellung der vollen Verkehrssicherheit<br />

verantwortlich übernommen. Die anschließende Freigabe der Straße hat gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

durch den Straßenbaulastträger zu erfolgen.<br />

Im Rahmen der Zuständigkeit <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> für die Straßenbaulast auf Lan<strong>des</strong>- <strong>und</strong> Bun<strong>des</strong>straßen<br />

könnte ein Lösungsansatz darin bestehen, dass die jeweiligen polizeilichen Leitstellen bzw.<br />

77


7. Technische Hilfeleistung<br />

Regionalleitstellen den durch die Straßenbauverwaltung vertraglich geb<strong>und</strong>enen Dritten unmittelbar<br />

beauftragen können. Nach Einleitung vorläufiger Maßnahmen zur Verkehrssicherung durch<br />

die Polizei <strong>und</strong> der Durchführung erster Reinigungsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr durch die<br />

Feuerwehr könnte der Einsatz mit Eintreffen der vertraglich geb<strong>und</strong>enen Fachfirma weitgehend<br />

übergeben werden. Die weitere Absicherung der Einsatzstelle ist anhand der örtlichen Gegebenheiten<br />

festzulegen. Die Abnahme der Leistungen <strong>und</strong> die Freigabe der Straße erfolgt dann durch<br />

den Straßenbaulastträger. Im Zuge eines Erlasses wäre die Kostentragung durch den Lan<strong>des</strong>betrieb<br />

Straßenwesen für die Reinigung der Straße durch das beauftragte Unternehmen festzulegen.<br />

Für die Freigabe der Straße müsste vom Lan<strong>des</strong>betrieb eine Rufbereitschaft r<strong>und</strong> um die<br />

Uhr sichergestellt werden. Diese Rufbereitschaft wäre durch eine sogenannte „Leiterbereitschaft“<br />

erreichbar, wie sie bereits auf den Bun<strong>des</strong>autobahnen praktiziert wird. Um die daraus resultierenden<br />

Mehrkosten für das <strong>Land</strong> zu senken, wäre zu prüfen, inwieweit die regelmäßigen Rufbereitschaftszeiten<br />

reduziert werden können. Eine solche Lösung wäre zumin<strong>des</strong>t für diejenigen<br />

Straßen möglich, bei denen die Straßenbaulast in der Verantwortung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> liegt. Diese<br />

Verfahrensweise sollte durch einen gemeinsamen R<strong>und</strong>erlass zwischen dem Ministerium <strong>des</strong><br />

Innern <strong>und</strong> dem Ministerium für Infrastruktur <strong>und</strong> <strong>Land</strong>wirtschaft geregelt werden.<br />

Für die übrigen Straßen (innerorts oder Kreisstraßen) bedarf es entsprechender Vereinbarungen<br />

zwischen den <strong>Land</strong>kreisen als Straßenbaulastträger für die Kreisstraßen <strong>und</strong> den örtlichen Aufgabenträgern.<br />

Auch hier dürfte die Beauftragung von Fremdfirmen die wirtschaftlichste Lösung<br />

darstellen.<br />

Als problematisch könnte sich in diesem Zusammenhang die Wettbewerbssituation entsprechender<br />

Firmen <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg erweisen. Im Zuge von Ausschreibungen durch den Lan<strong>des</strong>betrieb<br />

Straßenwesen konnten für das gesamte <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg lediglich drei hinreichend qualifizierte<br />

Fachbetriebe ermittelt werden.<br />

7.2.2 Änderung <strong>des</strong> BbgBKG<br />

Eine alternative Möglichkeit bestünde in einer Änderung <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutzgesetzes.<br />

In NRW wurde das „Gesetz über den Feuerschutz <strong>und</strong> die Hilfeleistung (FSHG)“ in der Folge <strong>des</strong> Urteils<br />

<strong>des</strong> OVG Nordrhein-Westfalen so geändert, dass die Regelung zum Kostenersatz um einen Satz ergänzt<br />

wurde. In § 41 Abs. 2 Satz 2 FSHG heißt es nunmehr: „Besteht neben der Pflicht der Feuerwehr<br />

zur Hilfeleistung die Pflicht einer anderen Behörde oder Einrichtung zur Schadensverhütung <strong>und</strong> Scha-<br />

78


7. Technische Hilfeleistung<br />

densbekämpfung, so sind der Gemeinde die Kosten für den Feuerwehreinsatz vom Rechtsträger der<br />

anderen Behörde oder Einrichtung zu erstatten, sofern ein Kostenersatz nach Satz 1 nicht möglich ist“.<br />

Auch wenn eine entsprechende Evaluation zu den Auswirkungen der Gesetzesänderung in NRW bisher<br />

nicht erfolgt ist, lassen erste Erfahrungen darauf schließen, dass es mit der Änderung zu keiner Entlastung<br />

der öffentlichen Feuerwehren gekommen ist, soweit es den Einsatzaufwand betrifft. Es besteht<br />

jedoch die Möglichkeit, die Kosten der Einsätze an die zuständigen Straßenbaulastträger zu adressieren.<br />

Die Anzahl der betreffenden Fälle sei jedoch als gering einzustufen.<br />

Für das <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg lässt sich feststellen, dass die Einsätze zur Beseitigung von Verunreinigungen,<br />

die außerorts <strong>und</strong> außerhalb der Dienst- <strong>und</strong> Bereitschaftszeiten der Straßenbaulastträger stattfinden<br />

<strong>und</strong> bei denen der Verursacher nicht ermittelbar ist, eher zu vernachlässigen sind.<br />

Insofern darf der Wert einer Gesetzesänderung in Frage gestellt werden. Zumal eine solche Änderung<br />

selbst <strong>im</strong> kommunalen Bereich keine uneingeschränkte Zust<strong>im</strong>mung erfahren würde. So wird aus Sicht<br />

der <strong>Land</strong>kreise angeführt, dass dadurch lediglich eine Umverteilung der Kosten von den amtsfreien<br />

Gemeinden <strong>und</strong> Ämtern zu den <strong>Land</strong>kreisen erfolgt, was über die Kreisumlage ohnehin wieder ausgeglichen<br />

würde. Eine Kostenerleichterung ergäbe sich daher nur für die Lan<strong>des</strong>- <strong>und</strong> Bun<strong>des</strong>straßen.<br />

Diesbezüglich ist das Einsatzaufkommen jedoch als gering einzuschätzen.<br />

Als weitere Alternative könnte sich eine gesetzliche Regelung anbieten, wie sie in Hessen <strong>und</strong> Rheinland-Pfalz<br />

besteht. Dort ist zwar auch die gr<strong>und</strong>sätzliche Zuständigkeit der örtlichen Aufgabenträger zur<br />

Gewährleistung vorbeugender <strong>und</strong> abwehrender Maßnahmen gegen <strong>Brand</strong>gefahren (<strong>Brand</strong>schutz) <strong>und</strong><br />

gegen andere Gefahren (allgemeine Hilfe) gegeben. Allerdings wird der Anwendungsbereich dahingehend<br />

eingeschränkt, dass diese Regelung keine Anwendung findet, soweit vorbeugende <strong>und</strong> abwehrende<br />

Maßnahmen aufgr<strong>und</strong> anderer Rechtsvorschriften gewährleistet sind. Damit wird eine vorrangige<br />

Verpflichtung derer begründet, in deren Aufgabenzuständigkeit die Hilfeleistung erfolgt. Die öffentlichen<br />

Feuerwehren kommen nur subsidiär zum Einsatz. Bei den Einsätzen handelt es sich damit um Amtshilfe<br />

aufgr<strong>und</strong> der Eilzuständigkeit der öffentlichen Feuerwehr. In der Folge besteht eine Verpflichtung <strong>des</strong><br />

zuständigen Aufgabenträgers zur Kostentragung.<br />

Eine originäre Aufgabe der öffentlichen Feuerwehren, wie sie vom OVG Münster angenommen wird,<br />

besteht dann nicht mehr.<br />

79


7.3 Sachstand <strong>und</strong> Entwicklung - Tragehilfen für den Rettungsdienst<br />

7. Technische Hilfeleistung<br />

Im Rahmen der Anhörung <strong>des</strong> Innenausschusses vom 15. April 2010 „zu den Voraussetzungen <strong>und</strong><br />

Rahmenbedingungen für einen leistungsstarken <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg,<br />

insbesondere zur Einsatzfähigkeit der freiwilligen Feuerwehren“ wurde ebenfalls die Tragehilfe für den<br />

Rettungsdienst <strong>im</strong> Rahmen der technischen Hilfeleistung problematisiert. Zu unterscheiden ist vor allem<br />

zwischen Tragehilfen zur Notfallrettung <strong>und</strong> solchen, in denen lediglich der Krankentransport zur medizinischen<br />

Behandlung ermöglicht werden soll.<br />

Die Durchführung von Tragehilfen der Feuerwehren für den Rettungsdienst erfolgt in der Regel <strong>im</strong><br />

Rahmen der Hilfeleistungspflicht nach § 3 Abs. 3 BbgBKG.<br />

Nach § 3 Abs. 3 BbgBKG sind die Ämter, amtsfreien Gemeinden <strong>und</strong> kreisfreien Städte verpflichtet, mit<br />

ihren öffentlichen Feuerwehren auf Ersuchen <strong>des</strong> Rettungsdienstes Hilfe zu leisten, sofern ihr Einsatz<br />

nicht <strong>im</strong> eigenen Zuständigkeitsbereich dringend erforderlich ist.<br />

In Abgrenzung hierzu erfolgen Maßnahmen der technischen Hilfeleistung durch die Feuerwehr nach § 1<br />

Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 BbgBKG als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung, wenn eine Gefahr<br />

aufgr<strong>und</strong> eines Not- <strong>und</strong> Unglücksfall vorliegt. Die Befreiung einer Person aus einem Not- oder Unglücksfall<br />

durch die Feuerwehr setzt gegenüber den Aufgaben <strong>des</strong> Rettungsdienstes nach § 2 <strong>des</strong><br />

<strong>Brand</strong>enburgischen Rettungsdienstgesetzes (BbgRettG) das Hinzutreten weiterer die Transportfähigkeit<br />

der Person behindernder äußerer Einflüsse, die über den Ges<strong>und</strong>heitszustand dieser Person hinausgehen<br />

<strong>und</strong> eine Gefahr begründen, voraus.<br />

Allein aus dem Umstand, dass der Rettungsdienst die Aufgabe <strong>des</strong> qualifizierten Krankentransportes<br />

nicht auszuüben vermag, weil das Personal <strong>des</strong> Rettungsdienstes nicht in der Lage ist, eine Person z.B.<br />

aufgr<strong>und</strong> ihrer Übergewichtigkeit zu tragen, kann nicht abgeleitet werden, dass eine Gefahr in einem<br />

Not- oder Unglücksfall nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 BbgBKG vorliegen würde. Soweit der Rettungsdienst zur<br />

Durchführung der ihm nach § 2 BbgRettG obliegenden Aufgaben einer Tragehilfe bedarf, könnte er sich<br />

ebenso eines privaten Dritten bedienen. Die Inanspruchnahme der öffentlichen Feuerwehr auf der<br />

Gr<strong>und</strong>lage von § 3 Abs. 3 BbgBKG ist in diesen Fällen daher nicht zwingend erforderlich.<br />

Soweit die Feuerwehren Tragehilfen auf der Gr<strong>und</strong>lage von § 3 Abs. 3 BbgBKG durchführen, können<br />

die Aufgabenträger nach § 44 Abs. 2 BbgBKG Ersatz der tatsächlich entstandenen Sach- <strong>und</strong> Personalkosten<br />

vom Träger <strong>des</strong> Rettungsdienstes verlangen.<br />

Im Ergebnis einer Abfrage der Lan<strong>des</strong>regierung wurde festgestellt, dass <strong>im</strong> ländlichen Raum nur ein<br />

sehr geringes Einsatzaufkommen durch Tragehilfen zu verzeichnen ist. Im Wesentlichen konzentrieren<br />

sich die Einsätze auf die Städte Potsdam <strong>und</strong> Cottbus. Dort lässt sich tatsächlich eine erhebliche An-<br />

80


7. Technische Hilfeleistung<br />

zahl der Einsätze feststellen, dieses Problem könnte dort jedoch aufgr<strong>und</strong> der gleichzeitigen Zuständigkeit<br />

für den Rettungsdienst innerhalb der Berufsfeuerwehren selbst gelöst werden.<br />

7.4 Technische Hilfeleistung/ Tragehilfen für den Rettungsdienst – Entwicklung bis<br />

zum Jahr 2020<br />

Von einer weiterführenden Darstellung der Sachverhalte wird abgesehen.<br />

7.5 Sonstige Fälle der Hilfeleistung<br />

Die öffentlichen Feuerwehren werden in einer Vielzahl von Sachverhalten für die Unterstützung anderer<br />

Aufgabenträger herangezogen. Insoweit sind beispielhaft „Türöffnungen für die Polizei“, die Beseitigung<br />

von Wasserhavarien, von Sturmschäden, von Eiszapfen oder die Schneeräumung von Dächern <strong>und</strong><br />

das Ausleuchten von Hubschrauberlandeplätzen für den Rettungsdienst aufgeführt.<br />

Im Hinblick auf die Zuständigkeit der öffentlichen Feuerwehren <strong>und</strong> vor allem für die Frage der Kostentragung<br />

ist maßgeblich darauf abzustellen, ob es sich um eine Hilfeleistung <strong>im</strong> Sinne von § 1 Abs. 1<br />

Nr. 2 BbgBKG <strong>und</strong> somit um die Gewährleistung vorbeugender <strong>und</strong> abwehrender Maßnahmen bei Gefahren<br />

in Not- <strong>und</strong> Unglücksfällen handelt. Insoweit wird auf die bereits dargestellte Definition <strong>des</strong> Unglücksfalls<br />

verwiesen, wonach es sich um ein plötzlich eintreten<strong>des</strong> Ereignis handeln muss, das eine<br />

erhebliche Gefahr für ein Individualrechtsgut mit sich bringt oder zu bringen droht. In den hier aufgeführten<br />

Beispielsfällen wird man ganz überwiegend zu dem Ergebnis kommen müssen, dass es sich nicht<br />

um Unglücksfälle <strong>im</strong> Sinne <strong>des</strong> Gesetzes handelt, mit der Folge, dass ein Einsatz der öffentlichen Feuerwehren<br />

nach den gesetzlichen Vorgaben <strong>des</strong> BbgBKG nicht erforderlich ist. Die erbrachten Leistungen<br />

könnten in gleichem Maße durch Dritte erbracht werden. Kommen öffentliche Feuerwehren dennoch<br />

zum Einsatz, erfolgt dieser Einsatz auf behördliche Anordnung oder auf Antrag, so dass damit<br />

auch eine Kostentragungspflicht <strong>des</strong> anordnenden bzw. <strong>des</strong> Antragstellers zu prüfen ist.<br />

81


8. Einführung <strong>des</strong> BOS-Digitalfunks<br />

8. Einführung <strong>des</strong> BOS-Digitalfunks<br />

Zur Einführung <strong>des</strong> Digitalfunks stellt der <strong>Land</strong>tag fest, dass die kommunalen Aufgabenträger einen<br />

verbindlichen Zeitplan benötigen, um eine einheitliche Einführung <strong>des</strong> Digitalfunks sichern zu können.<br />

Das Konzept soll daher einen mit den Kommunen abgest<strong>im</strong>mten Finanzierungs- <strong>und</strong> Zeitplan für die<br />

Einführung <strong>des</strong> Digitalfunks enthalten.<br />

8.1 Allgemeine Ausgangslage<br />

Die „Einführung <strong>des</strong> BOS-Digitalfunks“ bei allen Behörden <strong>und</strong> Organisationen mit Sicherheitsaufgaben<br />

betrifft die kommunalen Aufgabenträger in der Zuständigkeit für den <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz<br />

sowie für den Rettungsdienst.<br />

Seitens der Lan<strong>des</strong>regierung erfolgt seit dem Jahr 2004 eine Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände<br />

<strong>im</strong> Rahmen einer für den Digitalfunk eingerichteten Projektorganisation. In der ursprünglichen<br />

Zeitplanung sollte die bun<strong>des</strong>weite Einführung <strong>des</strong> Digitalfunks in den Jahren 2006 bis 2010 erfolgen.<br />

Dieses Ziel wurde aus verschiedenen Gründen, insbesondere wegen der kostengeleiteten Abkehr vom<br />

Modell eines bun<strong>des</strong>weiten Generalunternehmers für die Planung, den Aufbau <strong>und</strong> den Betrieb <strong>des</strong><br />

Funknetzes nicht erreicht. Hinzu kamen weitere Prozessverzögerungen auf Bun<strong>des</strong>ebene, die durch die<br />

Lan<strong>des</strong>regierung nicht zu vertreten sind.<br />

B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Länder gehen gegenwärtig von einem Projektabschluss bis zum Jahresende 2014 aus.<br />

Diese Zeitverzögerung auf Bun<strong>des</strong>ebene hat Auswirkungen auf <strong>Brand</strong>enburg. Der ursprünglich für das<br />

Jahr 2008 geplante Abschluss <strong>des</strong> Netzaufbaus in <strong>Brand</strong>enburg wird zum Ende <strong>des</strong> Jahres 2012 erfolgen<br />

können. Den kommunalen Aufgabenträgern soll das digitale Funknetz <strong>im</strong> zweiten Halbjahr 2013,<br />

nach einer erfolgreichen Testphase durch die Lan<strong>des</strong>-BOS, zur Nutzung zur Verfügung stehen.<br />

Wegen der technischen Komplexität <strong>und</strong> der zeitlichen Kollision be<strong>im</strong> Ressourcenbedarf <strong>des</strong> bun<strong>des</strong>weiten<br />

Netzaufbaus muss der Netzaufbau zwischen den Ländern abgest<strong>im</strong>mt <strong>und</strong> in einer vereinbarten<br />

Abfolge durchgeführt werden. Einzelwege würden weder zu einer Beschleunigung noch zum Ziel eines<br />

bun<strong>des</strong>weit flächendeckenden Funknetzes führen.<br />

Die staatlichen <strong>und</strong> kommunalen Aufgabenträger hätten einen schnelleren Aufbau <strong>des</strong> digitalen Funknetzes<br />

in <strong>Brand</strong>enburg erwartet. Die Lan<strong>des</strong>regierung hat die Zeitverzögerung gemeinsam mit den kom-<br />

82


8. Einführung <strong>des</strong> BOS-Digitalfunks<br />

munalen Aufgabenträgern genutzt, um Detailabst<strong>im</strong>mungen vorzunehmen, Funkgeräte zu testen <strong>und</strong><br />

Piloteinsätze mit der neuen Technik durchzuführen. 87<br />

Das <strong>Land</strong> hat zudem in den vergangenen Jahren seinen finanziellen Anteil für die Einführung <strong>des</strong> BOS-<br />

Digitalfunks bereitgestellt <strong>und</strong> mit dem Netzaufbau planmäßig begonnen.<br />

Im Lan<strong>des</strong>haushalt sind bis zum Jahr 2020 ca. 120 Mio. Euro für die Einrichtung <strong>und</strong> den Betrieb <strong>des</strong><br />

Digitalfunks eingeplant bzw. über Verpflichtungsermächtigungen abgesichert. Werden von diesem Betrag<br />

die Kosten der neuen Funkgeräte <strong>und</strong> der Umrüstung der Leitstellen der Lan<strong>des</strong>polizei abgezogen,<br />

ca. 20 Mio. Euro, wird deutlich, dass das <strong>Land</strong> ca. 100 Mio. Euro für das neue Funknetz aufwendet.<br />

Einen Betrag in Höhe von ca. 80 Mio. Euro wird der B<strong>und</strong> bis zum Jahr 2020 als Anteil am Netz <strong>im</strong> <strong>Land</strong><br />

<strong>Brand</strong>enburg übernehmen. Von diesen ca. 180 Mio. Euro sind etwa 140 Mio. Euro Investitionskosten.<br />

Die Lan<strong>des</strong>regierung hatte unter Berücksichtigung der angespannten kommunalen Haushaltslage frühzeitig<br />

entschieden, die Kommunen nicht an den Investitionskosten <strong>des</strong> Netzes zu beteiligen.<br />

Mit dieser Entscheidung leistet das <strong>Land</strong> einen erheblichen Finanzierungsbeitrag für Belange <strong>des</strong><br />

<strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong>. Der geldwerte Vorteil beträgt für die Kommunen ca. 30 Mio. Euro,<br />

wenn man eine an der voraussichtlichen Nutzung orientierte Kostenteilung <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg von<br />

ca. 60 Mio. Euro B<strong>und</strong>, ca. 50 Mio. Euro <strong>Land</strong> <strong>und</strong> ca. 30 Mio. Euro Kommunen ann<strong>im</strong>mt.<br />

Die Lan<strong>des</strong>regierung hatte sich ferner für eine Übernahme der Investitionskosten entschieden, weil die<br />

Anforderungen der kommunalen Aufgabenträger an das neue Funknetz nicht über den einsatztaktischen<br />

Anforderungen der Lan<strong>des</strong>polizei liegen <strong>und</strong> somit kein „zusätzlicher“ Investitionsaufwand für das<br />

<strong>Land</strong> entsteht.<br />

In der Gesamtbetrachtung galt es, für die kommunalen Aufgabenträger ein Finanzierungsangebot zu<br />

formulieren, das einen kommunalen Netzaufbau ausschloss. Ein paralleler Netzaufbau <strong>und</strong> –betrieb<br />

wäre <strong>im</strong> Hinblick auf die zu verwendenden öffentlichen Haushaltsmittel unwirtschaftlich gewesen.<br />

Diese Gr<strong>und</strong>satzentscheidung der Lan<strong>des</strong>regierung soll einen geordneten, freiwilligen <strong>und</strong> zügigen<br />

Übergang der kommunalen BOS in den Digitalfunk ermöglichen.<br />

Vor dem Hintergr<strong>und</strong> besteht für die Lan<strong>des</strong>regierung gegenwärtig kein Erfordernis, den Wechsel in den<br />

Digitalfunk für die kommunalen BOS durch Rechtsverordnung zu regeln.<br />

Der hier vorgestellte konzeptionelle Ansatz der Lan<strong>des</strong>regierung, der <strong>im</strong> dritten <strong>und</strong> vierten Quartal<br />

2010 mit den kommunalen Spitzenverbänden weiter ausgearbeitet wurde, basiert auf einem „Angebotsmodell“<br />

für eine Mitnutzung <strong>des</strong> neuen Funknetzes durch die kommunalen Aufgabenträger. Durch<br />

die vorliegenden Rahmendaten erhalten die Kommunen die erforderliche Entscheidungs- <strong>und</strong> Planungssicherheit.<br />

87 Z.B. Erprobungen während <strong>des</strong> Baumblütenfestes in Werder oder während der ILA 2008 <strong>und</strong> 2010.<br />

83


8. Einführung <strong>des</strong> BOS-Digitalfunks<br />

8.2 Rahmenbedingungen für die Einführung <strong>des</strong> BOS-Digitalfunks bis zum Jahr<br />

2014<br />

Unbeschadet der o. g. rechtlichen <strong>und</strong> tatsächlichen Hemmnisse bestand <strong>und</strong> besteht in der einsatztaktischen<br />

Bewertung eine ausgeprägte Akzeptanz der kommunalen Aufgabenträger zur Einführung <strong>des</strong><br />

Digitalfunks. Der Mehrwert der Einführung <strong>des</strong> BOS-Digitalfunks für die Tätigkeit der nichtpolizeilichen<br />

BOS <strong>und</strong> ihre zukünftige Entwicklung ist unbestritten. Einer lan<strong>des</strong>weiten Einführungsentscheidung der<br />

kommunalen Aufgabenträger standen bisher ein nicht bewertetes Risiko von kommunalen Mehrkosten<br />

<strong>und</strong> teilweise auch eine Unsicherheit zu anderen Rahmendaten gegenüber.<br />

Zu den wesentlichen Rahmendaten <strong>des</strong> Konzepts der Lan<strong>des</strong>regierung zur Einführung <strong>des</strong> BOS-<br />

Digitalfunks zählen Folgende:<br />

a) Die Lan<strong>des</strong>regierung beabsichtigt nicht, in die kommunale Selbstverwaltung einzugreifen. Die Mitnutzung<br />

<strong>des</strong> Funknetzes wird daher lediglich angeboten. Das Erfordernis einer zentralen Vorgabe<br />

besteht nicht, da eine weitgehend einheitliche Einführung <strong>des</strong> Digitalfunks bei den kommunalen<br />

Aufgabenträgern erreichbar erscheint.<br />

b) Nach aktuellem Planungsstand wird das <strong>Land</strong> voraussichtlich <strong>im</strong> zweiten Halbjahr 2013 den kommunalen<br />

Aufgabenträgern die Mitnutzung <strong>des</strong> lan<strong>des</strong>weiten Funknetzes anbieten.<br />

Bevor dieses Angebot erfolgen kann, muss das lan<strong>des</strong>weite Funknetz durch die Lan<strong>des</strong>polizei über<br />

einen längeren Zeitraum erfolgreich getestet <strong>und</strong> für BOS-Einsätze freigegeben sein. Das <strong>Land</strong> wird<br />

den kommunalen Aufgabenträgern nur ein nach BOS-Maßstäben ausreichend qualitätsgesichertes<br />

Funknetz zur Mitnutzung freigeben.<br />

c) Das Angebot <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> zur Mitnutzung <strong>des</strong> BOS-Digitalfunknetzes ist an die Anerkennung der<br />

finanziellen Rahmenvorgaben für die Mitnutzung geb<strong>und</strong>en:<br />

� Die Kommunen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg tragen zusammen ca. 20 Prozent der Betriebskosten<br />

<strong>des</strong> digitalen Funknetzes. Dies sind aktuell 850.000 Euro je Jahr mit einer jährlichen<br />

Steigerung von zwei Prozent.<br />

Um die Kommunen weitgehend von doppelten Betriebskosten (Analogfunk <strong>und</strong> Digitalfunk)<br />

während der Umstellungsphase zu entlasten, tritt die Kostenbeteiligungsverpflichtung der<br />

Kommunen erst sechs Monate nach Nutzungsbeginn ein.<br />

84


8. Einführung <strong>des</strong> BOS-Digitalfunks<br />

Sofern sich die Kommunen an den Betriebskosten <strong>des</strong> Digitalfunks beteiligen, erhalten sie<br />

auch Vorzugskonditionen für die Mitnutzung der für den Digitalfunk geschaffenen Infrastruktur,<br />

z. B. Funkstandorte für die Alarmierungssysteme ihrer Einsatzkräfte oder für die Breitbandversorgung<br />

<strong>im</strong> ländlichen Raum.<br />

� Die Kommunen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg tragen jeweils die Kosten der neuen digitalen<br />

Funkgeräte für die ihnen zugeordneten BOS.<br />

Um den Kommunen den finanziellen Einstieg in eine neue Funkgeräteausstattung zu erleichtern,<br />

wird die Lan<strong>des</strong>regierung den Kommunen eine Beteiligung an zwei Rahmenverträgen/<br />

Funkgeräteausschreibungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> optional anbieten. Dies erfolgt in Abgrenzung<br />

zu einer möglichen Eigenbeschaffung. Die Lan<strong>des</strong>regierung verfolgt damit das Ziel,<br />

die Zusammenarbeit der polizeilichen <strong>und</strong> nichtpolizeilichen BOS über eine einheitliche<br />

Funkgeräteausstattung weiter zu fördern.<br />

Die erste Ausschreibung wird voraussichtlich <strong>im</strong> Jahr 2011 erfolgen <strong>und</strong> einen Rahmenvertrag<br />

zur Lieferung von Funktechnik über vier Jahre zum Inhalt haben. Aus diesem Rahmenvertrag<br />

können die angemeldeten Fahrzeug- <strong>und</strong> Handfunkgeräte sowie stationäre<br />

Funkgeräte zum entsprechenden Zeitpunkt abgerufen werden.<br />

Die zweite Ausschreibung wird voraussichtlich <strong>im</strong> Jahr 2013 erfolgen <strong>und</strong> einen Rahmenvertrag<br />

zur Lieferung von Handfunkgeräten zum Inhalt haben. Aus diesem Rahmenvertrag<br />

können nur angemeldete Handfunkgeräte abgerufen werden.<br />

Mit dieser Vorgehensweise trägt das <strong>Land</strong> auch den Besonderheiten der Funkausstattung/<br />

Funktaktik der öffentlichen Feuerwehren Rechnung, deren analoge „2m-Band-<br />

Handfunkgeräte“ nicht einer unmittelbaren Umstellung auf den Digitalfunk bedürfen.<br />

Es erscheint aus einsatztaktischen <strong>und</strong> haushaltswirtschaftlichen Gründen sachgerecht,<br />

zunächst die Fahrzeugfunkgeräte auszuwechseln <strong>und</strong> die 2m-Band-Handfunkgeräte zurückzustellen.<br />

Für alle Kommunen, die sich an den Rahmenvertragsauschreibungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> beteiligen,<br />

sagt das <strong>Land</strong> eine Kostendeckelung von 950 Euro für ein Handfunkgerät mit Zubehör<br />

<strong>und</strong> von 1.500 Euro für ein Fahrzeugfunkgerät mit Einbau zu. Nach Auffassung der Lan<strong>des</strong>regierung,<br />

die sich auf aktuelle Vergabeergebnisse in anderen Ländern stützt, werden diese<br />

Kostendeckel nicht erreicht. Sofern <strong>im</strong> Ergebnis der Einzelbeschaffungen günstigere Gerätepreise<br />

erzielt werden, werden diese Preisermäßigungen an die Kommunen weiter gegeben.<br />

85


8. Einführung <strong>des</strong> BOS-Digitalfunks<br />

Die Rahmenverträge werden auch eine vom <strong>Land</strong> befürwortete Option enthalten, die Kosten<br />

der jeweiligen Funkgeräte gleichmäßig auf fünf Jahre zu verteilen. Die Lan<strong>des</strong>regierung<br />

verfolgt damit die Absicht, die Kommunen von den Investitionsspitzen zu entlasten.<br />

Hierdurch soll ein Anreiz geschaffen werden, um angesichts der angespannten kommunalen<br />

Haushaltslage die erforderliche Migration in den Digitalfunk möglichst einheitlich <strong>und</strong><br />

zeitnah zu vollziehen.<br />

� Die Kommunen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg tragen jeweils die Kosten <strong>des</strong> Anschlusses <strong>des</strong><br />

Einsatzleitsystems ihrer Regionalleitstelle an das Digitalfunknetz.<br />

Unter der Voraussetzung, dass zum Zeitpunkt <strong>des</strong> Anschlusses an das Digitalfunknetz alle<br />

Regionalleitstellen über ein gemeinsames Einsatzleitsystem verfügen, 88 sagt das <strong>Land</strong> für<br />

den Anschluss an das Digitalfunknetz einen Kostendeckel für die Investitionskosten zu. Die<br />

Träger der fünf Regionalleitstellen müssen daher mit einem Kostenanteil von bis zu<br />

300.000 Euro je Regionalleitstelle rechnen. Darüber hinaus gehende Investitionskosten<br />

würden vom <strong>Land</strong> getragen. Die Lan<strong>des</strong>regierung geht nach aktueller Marktanalyse davon<br />

aus, dass dieser Kostendeckel nicht erreicht wird <strong>und</strong> <strong>des</strong>halb kein geldwerter Vorteil für<br />

die Träger der Regionalleitstellen eintritt. Gleichwohl erhalten die Kommunen hiermit eine<br />

hinreichende Planungssicherheit.<br />

In Bezug auf die Kosten für den Anschluss der Regionalleitstellen an das Digitalfunknetz<br />

beabsichtigt das Ministerium <strong>des</strong> Innern, den kommunalen Betreibern Zuwendungen nach<br />

§ 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 BbgFAG zu gewähren.<br />

Neben den einmaligen Investitionskosten entstehen auch jährliche Betriebskosten für den<br />

Anschluss einer Regionalleitstelle an das Digitalfunknetz, insbesondere Leitungskosten für<br />

den Anbindungsweg. Unter der Voraussetzung, dass sich die Regionalleitstellen hierfür der<br />

Infrastruktur <strong>des</strong> Digitalfunknetzes bedienen, wird das <strong>Land</strong> hierfür eine Kostenpauschale<br />

von 125.000 Euro p. a. (fünf Regionalleitstellen je 25.000 Euro p. a.) anbieten. Diese Kosten<br />

unterliegen einer jährlichen Steigerung von zwei Prozent. Es steht den kommunalen<br />

Aufgabenträgern frei, die Anbindung ihrer Regionalleitstellen an das Digitalfunknetz auch<br />

über andere technische Modelle, z. B. öffentliche Mietleitungen, sicherzustellen.<br />

Das Angebot <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> zu der o. g. Kostenpauschale ist geeignet, die für die Kommunen<br />

derzeit kaum zu beurteilende Kostenrisiken gr<strong>und</strong>sätzlich zu beseitigen. Die Lan<strong>des</strong>regierung<br />

verfolgt damit die Absicht, den Kommunen mehr Planungssicherheit hinsichtlich finanzieller<br />

Risiken zu geben.<br />

88 Dieses einheitliche Ausstattungsziel wird von der Steuerungsgruppe „Regionalleitstellen“ mit Nachdruck verfolgt.<br />

86


8. Einführung <strong>des</strong> BOS-Digitalfunks<br />

d) Im Ergebnis der Betrachtung von Vergleichsdaten <strong>und</strong> Auswertungen für die polizeilichen analogen<br />

Funksysteme <strong>und</strong> der Beratung mehrerer Berechnungsmodelle, die nach Hinweisen der kommunalen<br />

Spitzenverbände weiter entwickelt wurden, kommt das <strong>Land</strong> zu dem Ergebnis, dass die Mitnutzung<br />

<strong>des</strong> digitalen Funknetzes durch die kommunalen Aufgabenträger <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>ene<br />

Umstieg auf digitale Funkgeräte über einen Betrachtungszeitraum von zehn Jahren <strong>und</strong> zu den vom<br />

<strong>Land</strong> angebotenen finanziellen Konditionen wirtschaftlicher <strong>im</strong> Vergleich zu einem Weiterbetrieb<br />

<strong>des</strong> analogen Funknetzes ist. Konkrete Kostendaten der kommunalen Aufgabenträger waren für die<br />

Expertengruppe allerdings nicht erreichbar.<br />

Für die Mitnutzung <strong>des</strong> BOS-Digitalfunks sollte die kommunale Haushaltsplanung für die Funkgeräte<br />

<strong>und</strong> Regionalleitstellen frühestens für das Haushaltsjahr 2013 <strong>und</strong> für den Betriebskostenanteil<br />

am Funknetz frühestens für das Haushaltsjahr 2014 Vorsorge treffen.<br />

e) Die Schulung der zukünftigen Digitalfunknutzer der kommunalen BOS soll über ein Multiplikatorensystem<br />

<strong>und</strong> durch eine internetbasierte Lernplattform erfolgen.<br />

Die Lan<strong>des</strong>schule <strong>und</strong> technische Einrichtung für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz (LSTE) wird die<br />

Ausbildung der Multiplikatoren fachlich absichern sowie die internetbasierte Lernplattform betreiben,<br />

§ 5 Nr. 3 BbgBKG. Zudem wird die LSTE die Lerninhalte der standardisierten Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Fachausbildungen<br />

frühzeitig an die Anforderungen <strong>des</strong> BOS-Digitalfunk anpassen.<br />

Seitens der LSTE erfolgen bereits alle erforderlichen Planungsleistungen für die Erledigung dieser<br />

Aufgabe. So soll z. B. <strong>im</strong> Jahr 2011 die 15 Jahre alte Lehrleitstelle baulich <strong>und</strong> technisch modernisiert<br />

sowie ein digitales Lehrfunknetz vor Ort in Betrieb genommen. 89<br />

f) Für eine geordnete Einführung <strong>des</strong> BOS-Digitalfunks bei den kommunalen Aufgabenträgern ist es<br />

von Belang, dass nach parlamentarischer Befassung mit diesem Konzept die erreichte Koordinierung<br />

<strong>und</strong> Abst<strong>im</strong>mung auf Fachebene fortgesetzt wird.<br />

Die Lan<strong>des</strong>regierung hat seit dem Jahr 2004 neben einer Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände<br />

an dem Projekt <strong>und</strong> der Einrichtung einer Beratergruppe „nichtpolizeiliche BOS“ innerhalb<br />

der Projektorganisation vielfältige Initiativen gestartet, um kommunale Sachkompetenz in die Aufgaben<br />

<strong>des</strong> Projekts einzubinden bzw. Informationen für die kommunalen Aufgabenträger bereitzustellen.<br />

89 Vgl. Ziffer 6.2 dieses Konzeptes.<br />

87


8. Einführung <strong>des</strong> BOS-Digitalfunks<br />

Gegenwärtig bietet das Ministerium <strong>des</strong> Innern den Kommunen an, durch Abordnung geeigneter<br />

Mitarbeiter <strong>und</strong>/ oder Teilnahme an gemeinsamen Workshops bei der Aufstellung der zukünftigen<br />

Betriebsprozesse mitzuarbeiten.<br />

Ohne eine entsprechende kommunale Mitwirkung ist der Betrieb <strong>des</strong> Funknetzes für die Aufgaben<br />

der öffentlichen Feuerwehren, die Einheiten <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> <strong>und</strong> <strong>des</strong> Rettungsdienstes<br />

nicht zu organisieren.<br />

Damit stehen den Kommunen alle wesentlichen Informationen zur Einführung <strong>des</strong> BOS-Digitalfunks zur<br />

Verfügung, um zu entscheiden ob <strong>und</strong> ab wann sie am digitalen BOS-Funk teilnehmen werden.<br />

Die Lan<strong>des</strong>regierung ist auf eine Teilnahme der kommunalen BOS am Digitalfunk vorbereitet.<br />

8.3 Rahmenbedingungen für die Nutzung <strong>des</strong> BOS-Digitalfunks vom Jahr 2014 bis<br />

zum Jahr 2020<br />

Die o. g. Rahmenbedingungen für die Nutzung <strong>des</strong> BOS-Digitalfunks gelten fort. Die Erfahrungen der<br />

kommunalen Aufgabenträger mit dem Digitalfunk fließen maßgeblich in eine kontinuierliche Verbesserung<br />

<strong>des</strong> Digitalfunks ein.<br />

88


III. Fazit<br />

III. Fazit<br />

Das Jahr 2010 hat zur Bewältigung der Hochwasserlagen an Oder, Spree, Neiße <strong>und</strong> Schwarzer Elster<br />

täglich bis zu 1.500 Einsatzkräfte <strong>und</strong> Helfer zum Schutz der Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger in den betroffenen<br />

Gebietskörperschaften aufgerufen. Ebenso hat das schwere Busunglück am 26. September 2010 die<br />

Fähigkeiten der öffentlichen Feuerwehren, <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> <strong>und</strong> <strong>des</strong> Rettungsdienstes gefordert.<br />

Anders als bei den Hochwasserlagen <strong>im</strong> Jahr 1997 an der Oder <strong>und</strong> <strong>im</strong> Jahr 2002 an der Elbe<br />

oder sonstiger Großschadensereignisse erfolgte die Bewältigung der Einsätze <strong>im</strong> Jahr 2010 vorrangig<br />

durch Einsatzkräfte <strong>und</strong> Helfer aus <strong>Brand</strong>enburg.<br />

Die Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> Einsatzbereitschaft der <strong>im</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz mitwirkenden<br />

Personen, die ihren Dienst ganz überwiegend ehrenamtlich erbringen, ist hoch. Die Angehörigen der<br />

öffentlichen Feuerwehren <strong>und</strong> die in Hilfsorganisationen <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> mitwirkenden Helfer<br />

genießen <strong>im</strong> <strong>Land</strong> eine hohe Anerkennung <strong>und</strong> Akzeptanz. Die Verfügbarkeit der bestehenden Strukturen<br />

<strong>und</strong> Ressourcen ist jedoch langfristig gefährdet.<br />

Auch in den kommenden Jahren ist davon auszugehen, dass naturbedingte Schadensereignisse in<br />

<strong>Brand</strong>enburg stattfinden werden. Nach Auffassung deutscher Kl<strong>im</strong>aforschungsinstitute wird sich die<br />

Eintrittswahrscheinlichkeit von Wetteranomalien künftig erhöhen. Die Einsatzhäufigkeit <strong>und</strong> die daraus<br />

resultierenden Anforderungen an die Einsatzkräfte <strong>und</strong> Helfer werden insofern nicht proportional zur<br />

Bevölkerungsentwicklung zurück gehen.<br />

Vor dem Hintergr<strong>und</strong> werden Maßnahmen, Hinweise <strong>und</strong> Empfehlungen hinterlegt, die unter Berücksichtigung<br />

von gesellschaftlichen, wirtschaftlichen <strong>und</strong> technischen Entwicklungen sowie der Erwartungen<br />

<strong>des</strong> <strong>Land</strong>tages, der Lan<strong>des</strong>regierung, der kommunalen Aufgabenträger <strong>und</strong> nicht zuletzt der auf<br />

dem Gebiet <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger überprüft<br />

<strong>und</strong> fortgeschrieben werden können.<br />

Die Förderung <strong>und</strong> Entwicklung <strong>des</strong> Ehrenamtes <strong>im</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz ist eine fortdauernde<br />

Aufgabe, die mit Vorlage dieses Konzeptes nicht erledigt sein kann. Das Konzept schafft jedoch die<br />

Basis für eine dauerhafte Sicherung <strong>und</strong> zukunftsorientierte Weiterentwicklung <strong>des</strong> Hilfeleistungssystems<br />

in unserem <strong>Land</strong>.<br />

Bei Würdigung <strong>des</strong> Konzeptes ist zu berücksichtigen, dass die dargelegten Ergebnisse <strong>und</strong> Handlungsoptionen<br />

ohne die vorbildliche Mitwirkung der Expertengruppe „<strong>Zukunft</strong> <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong><br />

<strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg“ aus Vertretern der Ressorts der Lan<strong>des</strong>regierung, der kommunalen<br />

Gebietskörperschaften, der kommunalen Spitzenverbände <strong>und</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>feuerwehrverban<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg<br />

e.V. nicht erreichbar gewesen wären.<br />

89


III. Fazit<br />

Das Ministerium <strong>des</strong> Innern wird daher den in der Expertengruppe eingeübten fachlichen Diskurs fortführen.<br />

Unbeschadet der nach der Systematik <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutzgesetzes bestehenden Zuständigkeiten<br />

der Aufgabenträger für den <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz gilt hier das Leitbild:<br />

Wir können den Anforderungen von heute<br />

nicht mit den Argumenten von gestern begegnen,<br />

um die Herausforderungen von morgen zu beherrschen.<br />

Die Aufrechterhaltung eines einsatzbereiten <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong> in <strong>Brand</strong>enburg erfordert<br />

das Zusammenwirken aller Akteure - die Lan<strong>des</strong>regierung ist dazu bereit.<br />

90


IV. Anlagen<br />

Anlage 1.1 Verpflichtungen <strong>im</strong> Zivil- <strong>und</strong> Katastrophenschutz<br />

IV. Anlagen<br />

Verpflichtungsdauer 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 alle Jahr-<br />

bis<br />

gänge<br />

Barn<strong>im</strong> 2 20 21 20 18 20 12 113<br />

Dahme-Spree 4 10 9 32 29 20 6 110<br />

Elbe-Elster 5 11 11 12 26 16 7 88<br />

Havelland 3 11 11 22 16 14 8 85<br />

Märkisch-Oderland 8 11 11 35 25 22 8 120<br />

Oberhavel 6 13 18 26 14 22 17 116<br />

Oberspreewald- 5 7 8 8 11 8 3 50<br />

Lausitz<br />

Oder-Spree 13 8 9 21 12 18 16 97<br />

Ostprignitz-Ruppin 6 11 8 8 19 19 4 75<br />

Potsdam-Mittelmark 7 27 34 27 26 24 11 156<br />

Prignitz 4 8 3 7 10 6 2 40<br />

Spree-Neiße 5 2 10 10 5 14 12 58<br />

Teltow-Fläming 12 8 22 23 10 8 7 90<br />

Uckermark 3 12 29 33 29 23 12 141<br />

<strong>Brand</strong>enburg a.d.H. 3 5 6 7 4 7 3 35<br />

Cottbus 2 4 2 7 4 5 1 25<br />

Frankfurt/Oder 0 0 1 7 3 1 0 12<br />

Potsdam 2 3 6 4 5 7 3 30<br />

Gesamt 90 171 219 309 266 254 132 1441<br />

91


Anlage 2.1<br />

Richtlinie <strong>des</strong> Ministeriums <strong>des</strong> Innern<br />

zur Gewährung von Zuwendungen zur Ausstattung von Stützpunktfeuerwehren<br />

gemäß § 16 <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburgischen Finanzausgleichsgesetzes<br />

(Richtlinie Stützpunktfeuerwehren)<br />

vom 25. Januar 2007, geändert am 14. Mai 2008, zuletzt geändert am … Oktober 2010<br />

IV. Anlagen<br />

Auf Gr<strong>und</strong> <strong>des</strong> § 16 Abs. 3 <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburgischen Finanzausgleichsgesetzes vom 29. Juni 2004<br />

(GVBl. I S. 262), das zuletzt durch Artikel 2 <strong>des</strong> Gesetzes vom 6. Dezember 2006 (GVBl. I S. 166, 167)<br />

geändert wurde, best<strong>im</strong>mt das Ministerium <strong>des</strong> Innern:<br />

1. Ziel der Zuwendungsgewährung<br />

Ziel dieser Zuwendungsgewährung ist die Ausstattung von Stützpunktfeuerwehren mit Lösch-<br />

<strong>und</strong> Sonderfahrzeugen (Einsatzfahrzeugen) zur Erfüllung überörtlicher Aufgaben <strong>und</strong> zur Unterstützung<br />

der Aufgabenträger für den örtlichen <strong>Brand</strong>schutz <strong>und</strong> der örtlichen Hilfeleistung bei<br />

der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.<br />

2. Zuwendungszweck, Rechtsgr<strong>und</strong>lage<br />

2.1 Das <strong>Land</strong> gewährt nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburgischen Finanzausgleichsgesetzes<br />

nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen zur Ausstattung von Stützpunktfeuerwehren<br />

mit Einsatzfahrzeugen. Die Umsetzung dieser Richtlinie erfolgt nach Maßgabe der Vorschriften<br />

der §§ 23 <strong>und</strong> 44 der Lan<strong>des</strong>haushaltsordnung mit den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften.<br />

2.2 Die inhaltliche Ausgestaltung einer Stützpunktfeuerwehr ist der „Konzeption <strong>des</strong> Ministeriums<br />

<strong>des</strong> Innern zur Förderung von Stützpunktfeuerwehren sowie Absicherung überörtlicher Sonderaufgaben“<br />

vom 17. Januar 2007, geändert am …Oktober 2010 zu entnehmen.<br />

2.3 Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die<br />

Bewilligungsbehörde über eine Gewährung der Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen <strong>und</strong> <strong>im</strong><br />

Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.<br />

3. Gegenstand der Zuwendungsgewährung<br />

3.1. Der Ausstattungsbedarf der Stützpunktfeuerwehren ist von den für den örtlichen <strong>Brand</strong>schutz<br />

zuständigen Aufgabenträgern nach § 2 Abs. 1 <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburgischen <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutzgesetzes<br />

zu ermitteln <strong>und</strong> von der zuständigen Aufsichtsbehörde zu bestätigen (vgl.<br />

auch Nummer 8.1).<br />

Gefördert werden folgende Fahrzeugtypen mit der Standardbeladung (Gr<strong>und</strong>ausstattung) nach<br />

der jeweils gültigen DIN-Norm <strong>und</strong> dem Stand der Technik:<br />

92


a) Hubrettungsfahrzeug [DLA (K) 23/12],<br />

b) Rüstwagen,<br />

c) Tanklöschfahrzeuge TLF 20/40 (-Tr, -St) 90 , TLF 20/50,<br />

d) Löschgruppenfahrzeuge LF 20/16, LF 10/6, HLF 20/16,<br />

e) Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W.<br />

4. Zuwendungsempfänger<br />

IV. Anlagen<br />

Zuwendungsempfänger sind die Aufgabenträger für den örtlichen <strong>Brand</strong>schutz <strong>und</strong> die örtliche<br />

Hilfeleistung gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 1 <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburgischen <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutzgesetzes.<br />

Die Weiterleitung der Zuwendungen bedarf der vorherigen Einwilligung der<br />

Bewilligungsbehörde.<br />

5. Zuwendungsvoraussetzungen<br />

5.1. Die zuwendungsrechtlichen Bewilligungsvoraussetzungen sind in Nummer 1 der Verwaltungsvorschriften<br />

für Zuwendungen an Gemeinden (GV) - VVG - zu § 44 der Lan<strong>des</strong>haushaltsordnung<br />

geregelt <strong>und</strong> vom Zuwendungsempfänger bei der Antragstellung nachzuweisen.<br />

5.2. Der Antragsteller hat gr<strong>und</strong>sätzlich einen angemessenen Eigenanteil gemäß Nummer 6.2 dieser<br />

Richtlinie zur Finanzierung der zu fördernden Maßnahmen zu leisten <strong>und</strong> nachzuweisen.<br />

Die Ausgaben sind nur insoweit zuwendungsfähig, als diese unter Beachtung der Gr<strong>und</strong>sätze<br />

der Wirtschaftlichkeit <strong>und</strong> Sparsamkeit vom Antragsteller <strong>im</strong> Finanzierungsplan veranschlagt<br />

worden sind.<br />

5.3. Der Antragsteller ermächtigt die Bewilligungsbehörde mit dem Antrag, als Treuhänder die Beschaffungsmaßnahme<br />

durchzuführen.<br />

6. Art, Umfang <strong>und</strong> Höhe der Zuwendung<br />

6.1. Die Zuwendung wird <strong>im</strong> Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuweisung gewährt.<br />

Die Gewährung der Zuwendung erfolgt <strong>im</strong> Wege der Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen<br />

Gesamtausgaben.<br />

6.2. Die Zuwendungsquote wird pro Einsatzfahrzeug auf 50 Prozent <strong>des</strong> jeweils aktuellen Beschaffungspreises<br />

festgelegt. Abweichend hiervon wird für den Fahrzeugtyp „Hubrettungsfahrzeug“<br />

eine Zuwendungsquote von 60 Prozent sowie für den Fahrzeugtyp „Rüstwagen“ eine Zuwendungsquote<br />

von 70 Prozent festgelegt; für die Zuwendungsquoten gilt jeweils der aktuelle Beschaffungspreis.<br />

6.3. Die vorgenannten Zuwendungsquoten können durch die Bewilligungsbehörde auf bis zu max<strong>im</strong>al<br />

80 Prozent <strong>des</strong> jeweils aktuellen Beschaffungspreises angehoben werden, sofern die Gemeinde<br />

besondere Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsfonds insbesondere nach § 16<br />

Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburgischen Finanzausgleichsgesetzes erhält bzw. die Voraussetzungen<br />

für die Gewährung einer solchen Bedarfszuweisung vorliegen.<br />

90 -Tr=Truppbesatzung, -St=Staffelbesatzung<br />

93


7. Sonstige Zuwendungsbest<strong>im</strong>mungen<br />

IV. Anlagen<br />

7.1. Es gelten die Allgemeinen Nebenbest<strong>im</strong>mungen für Zuwendungen zur Projektförderung an<br />

Gemeinden (ANBest-G).<br />

7.2. Bei der Zuwendungsgewährung ist eine regelmäßige Zweckbindung von 20 Jahren vorzusehen.<br />

7.3. Einsatzfahrzeuge sind vor der Inbetriebnahme durch die Lan<strong>des</strong>schule <strong>und</strong> Technische Einrichtung<br />

für <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz abzunehmen.<br />

8. Verfahren<br />

8.1. Anträge sind gemäß Ziffer 8.2 bei der Bewilligungsbehörde schriftlich einzureichen. Der Antrag<br />

auf Gewährung einer Zuwendung ist unter Verwendung <strong>des</strong> Musters nach der Anlage zu stellen.<br />

8.2. Im Jahr 2010 werden folgende Fahrzeugtypen für die Jahre 2011/2012 ausgeschrieben:<br />

a) Tanklöschfahrzeug TLF 20/40 (-Tr, -St),<br />

b) Löschgruppenfahrzeug LF 10/6 A,<br />

c) Löschgruppenfahrzeug LF 20/16,<br />

d) Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20/16 <strong>und</strong><br />

e) Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W.<br />

Für die Beschaffung der vorgenannten Fahrzeugtypen legen die amtsfreien Gemeinden <strong>und</strong> die<br />

Ämter ihre Anträge dem zuständigen <strong>Land</strong>rat, die kreisfreien Städte dem Ministerium <strong>des</strong> Innern<br />

vor. Der <strong>Land</strong>rat stellt die von ihm geprüften Anträge nach Priorität geordnet in einer<br />

Sammelliste zusammen <strong>und</strong> legt diese mit der Stellungnahme <strong>des</strong> Kreisbrandmeisters der Bewilligungsbehörde<br />

vor. Die zwischen den amtsfreien Gemeinden <strong>und</strong> den Ämtern als Träger<br />

<strong>des</strong> örtlichen <strong>Brand</strong>schutzes <strong>und</strong> dem <strong>Land</strong>rat abgest<strong>im</strong>mten Listen sollen durch den <strong>Land</strong>rat<br />

der Bewilligungsbehörde vorgelegt werden.<br />

Mit dem Antrag ist durch den Antragsteller eine Erklärung abzugeben, ob der Antrag für das<br />

Jahr 2011 auch für das Jahr 2012 gelten soll. Mit Vorlage <strong>des</strong> Antrages verpflichtet sich der<br />

Zuwendungsempfänger, den kommunalen Eigenanteil in die mittelfristige Finanzplanung einzustellen.<br />

8.3. Im Jahr 2011 werden folgende Fahrzeugtypen für das Jahr 2012 ausgeschrieben:<br />

a) Tanklöschfahrzeug TLF 20/50,<br />

b) Hubrettungsfahrzeug DLA (K) 23/12 <strong>und</strong><br />

c) Rüstwagen.<br />

Für die Beschaffung der vorgenannten Fahrzeugtypen legen die amtsfreien Gemeinden <strong>und</strong> die<br />

Ämter ihre Anträge dem zuständigen <strong>Land</strong>rat, die kreisfreien Städte dem Ministerium <strong>des</strong> Innern<br />

bis zum 30. April 2011 vor. Der <strong>Land</strong>rat stellt die von ihm geprüften Anträge nach Priorität<br />

geordnet in einer Sammelliste zusammen <strong>und</strong> legt diese mit der Stellungnahme <strong>des</strong> Kreis-<br />

94


IV. Anlagen<br />

brandmeisters der Bewilligungsbehörde vor. Die zwischen den amtsfreien Gemeinden <strong>und</strong> den<br />

Ämtern als Träger <strong>des</strong> örtlichen <strong>Brand</strong>schutzes <strong>und</strong> dem <strong>Land</strong>rat abgest<strong>im</strong>mten Listen sollen<br />

durch den <strong>Land</strong>rat bis zum 20. Mai 2011 der Bewilligungsbehörde vorgelegt werden.<br />

Mit dem Antrag ist durch den Antragsteller eine Erklärung abzugeben, ob der Antrag für das<br />

Jahr 2012 auch für das Jahr 2013 gelten soll. Mit Vorlage <strong>des</strong> Antrages verpflichtet sich der<br />

Zuwendungsempfänger, den kommunalen Eigenanteil in die mittelfristige Finanzplanung einzustellen.<br />

8.4. Bewilligungsbehörde ist das Ministerium <strong>des</strong> Innern <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg. Das Ministerium<br />

<strong>des</strong> Innern kann diese Aufgabe auf eine nachgeordnete Behörde oder Einrichtung übertragen.<br />

8.5. Die Auszahlung der Zuwendungen ist bei der Bewilligungsbehörde anzufordern.<br />

9. Inkrafttreten, Geltungsdauer<br />

Im Auftrag<br />

Storbeck<br />

Diese Richtlinie tritt am ... Oktober 2010 in Kraft <strong>und</strong> gilt bis zum 31. Dezember 2012.<br />

95


IV. Anlagen<br />

Anlage 3.1 Vergleich der staatlichen Zuschüsse zum Führerscheinerwerb mit anderen Ländern<br />

Durch den Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz <strong>und</strong> zivile Verteidigung eine<br />

Länderumfrage durchgeführt, deren Ergebnis <strong>im</strong> Folgenden dargestellt wird.<br />

Baden-Württemberg Zuschüsse zum Führerscheinerwerb könnte eine geeignete Maßnahme<br />

sein; keine ausdrückliche staatliche Regelung<br />

Bayern Verweis auf Zuständigkeit der kommunalen Aufgabenträger<br />

Berlin Führerscheinerwerb für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr<br />

möglich; Abschluss einer Vereinbarung; Bedingungen/ Logistik der<br />

Berufswehr wird genutzt<br />

Bremen keine Angabe<br />

Hamburg Führerscheinerwerb für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr<br />

möglich; Bedingungen/ Logistik der Berufswehr wird genutzt<br />

Hessen Verweis auf Zuständigkeit der kommunalen Aufgabenträger<br />

Mecklenburg-Vorpommern keine Angabe<br />

Niedersachsen Verweis auf Zuständigkeit der kommunalen Aufgabenträger; anteilige<br />

Kostenübernahmen bekannt<br />

Nordrhein-Westfalen keine Angabe<br />

Rheinland-Pfalz keine Angabe<br />

Saarland keine Angabe<br />

Sachsen Zuschüsse zum Führerscheinerwerb teilweise auf kommunaler<br />

Ebene; anteilige Kostenübernahmen bekannt<br />

Sachsen-Anhalt Verweis auf Zuständigkeit der kommunalen Aufgabenträger<br />

Schleswig-Holstein Keine Angabe<br />

Thüringen Verweis auf Zuständigkeit der kommunalen Aufgabenträger; anteilige<br />

Kostenübernahmen bekannt<br />

96


Anlage 3.2 Anforderungen den Fahrschulraum<br />

IV. Anlagen<br />

Entsprechend Anlage 2 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz vom 18. August 1998<br />

(BGBl. I S. 2307), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 18. Juli 2008 (BGBl. I S. 1338) geändert<br />

worden ist, bestehen bezüglich <strong>des</strong> Unterrichtsraumes folgende Vorschriften:<br />

Min<strong>des</strong>tabmessungen <strong>des</strong> Unterrichtsraumes<br />

- Arbeitsfläche je Fahrschüler 1 qm<br />

- Arbeitsfläche für Fahrlehrer <strong>und</strong> Platzbedarf für Lehrmittel 8 qm<br />

- Gesamtlehrraumfläche 25 qm<br />

- Raumhöhe 2,4 m<br />

- Luftvolumen je Person 3 cbm.<br />

Die Schüler müssen dem Unterricht ohne Behinderung folgen können.<br />

Die Erlaubnisbehörde best<strong>im</strong>mt, wie viele Fahrschüler in dem Unterrichtsraum gleichzeitig unterrichtet<br />

werden dürfen. Sie kann durch Auflage einen entsprechenden Aushang in dem Unterrichtsraum verlangen.<br />

Beschaffenheit <strong>und</strong> Einrichtung <strong>des</strong> Unterrichtsraumes<br />

Im Interesse <strong>des</strong> sachgerechten Unterrichts ist sicherzustellen, dass der Unterrichtsraum<br />

- nicht Teil einer Gastwirtschaft <strong>und</strong> kein Wohnraum ist,<br />

- einen eigenen Zugang besitzt <strong>und</strong> nicht als Durchgang dient,<br />

- vor Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub <strong>und</strong> Geruch geschützt ist,<br />

- gut beleuchtet ist,<br />

- ausreichend belüftet werden kann sowie<br />

- gut beheizbar ist.<br />

Eine ausreichend bemessene Kleiderablage muss vorhanden sein. In unmittelbarer Nähe <strong>des</strong> Unterrichtsraumes<br />

muss min<strong>des</strong>tens ein WC mit Waschgelegenheit zur Verfügung stehen. Für jeden Schüler<br />

muss min<strong>des</strong>tens eine Sitzgelegenheit mit Rückenlehne <strong>und</strong> eine Schreibunterlage (Min<strong>des</strong>tgröße DIN<br />

A 4) vorhanden sein. Weitergehende Anforderungen können sich insbesondere aus sicherheits- <strong>und</strong><br />

ordnungsrechtlichen Vorschriften ergeben.<br />

97


Anlage 3.3 Anforderungen an Fahrschulfahrzeuge<br />

IV. Anlagen<br />

In Umsetzung der Richtlinie 91/439/EWG <strong>des</strong> Rates (sog. 2. EU-Führerscheinrichtlinie) <strong>und</strong> der ab Januar<br />

2013 geltenden Richtlinie 2006/126/EG (sog. 3. EU-Führerscheinrichtlinie) bestehen gemäß Anlage<br />

7 Ziffer 2.2 der FeV folgende Anforderung an Fahrschulfahrzeuge:<br />

für die Klasse C:<br />

- Min<strong>des</strong>tlänge 8,0 m<br />

- Min<strong>des</strong>tbreite 2,4 m<br />

- zulässige Gesamtmasse min<strong>des</strong>tens 12 t<br />

- tatsächliche Gesamtmasse min<strong>des</strong>tens 10 t<br />

- durch die Bauart best<strong>im</strong>mte Höchstgeschwindigkeit min<strong>des</strong>tens 80 km/h<br />

- mit Anti-Blockier-System (ABS)<br />

- Getriebe mit min<strong>des</strong>tens 8 Vorwärtsgängen<br />

- mit EG-Kontrollgerät<br />

- Aufbau kastenförmig oder vergleichbar, min<strong>des</strong>tens so breit <strong>und</strong> so hoch wie die Führerkabine<br />

- Sicht nach hinten nur über Außenspiegel.<br />

für die Klasse CE:<br />

Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Prüfungsfahrzeug der Klasse C mit selbsttätiger Kupplung<br />

<strong>und</strong> einem Anhänger mit eigener Lenkung oder mit einem Starrdeichselanhänger mit Tandem-<br />

/Doppelachse<br />

- Länge der Fahrzeugkombination min<strong>des</strong>tens 14,0 m<br />

- zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination min<strong>des</strong>tens 20 t<br />

- tatsächliche Gesamtmasse der Fahrzeugkombination min<strong>des</strong>tens 15 t<br />

- Zweileitungs-Bremsanlage<br />

- durch die Bauart best<strong>im</strong>mte Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeugkombination min<strong>des</strong>tens 80<br />

km/h<br />

- Anhänger mit Anti-Blockier-System (ABS)<br />

- Länge <strong>des</strong> Anhängers min<strong>des</strong>tens 7,5 m<br />

- Min<strong>des</strong>tbreite <strong>des</strong> Anhängers 2,4 m<br />

98


IV. Anlagen<br />

- Aufbau <strong>des</strong> Anhängers kastenförmig oder vergleichbar, min<strong>des</strong>tens so breit <strong>und</strong> so hoch wie<br />

die Führerkabine <strong>des</strong> Zugfahrzeugs<br />

- Sicht nach hinten nur über Außenspiegel<br />

oder für Sattelkraftfahrzeuge<br />

- Länge min<strong>des</strong>tens 14 m<br />

- Min<strong>des</strong>tbreite der Sattelzugmaschine <strong>und</strong> <strong>des</strong> Sattelanhängers 2,4 m<br />

- zulässige Gesamtmasse min<strong>des</strong>tens 20 t<br />

- tatsächliche Gesamtmasse min<strong>des</strong>tens 15 t<br />

- durch die Bauart best<strong>im</strong>mte Höchstgeschwindigkeit min<strong>des</strong>tens 80 km/h<br />

- Sattelzugmaschine <strong>und</strong> Sattelanhänger mit Anti-Blockier-System (ABS)<br />

- Getriebe mit min<strong>des</strong>tens 8 Vorwärtsgängen<br />

- mit EG-Kontrollgerät<br />

- Aufbau kastenförmig oder vergleichbar, min<strong>des</strong>tens so breit <strong>und</strong> so hoch wie die Führerkabine<br />

- Sicht nach hinten nur über Außenspiegel.<br />

Weitere Anforderungen an die Prüfungsfahrzeuge<br />

Unter Länge <strong>des</strong> Fahrzeugs ist der Abstand zwischen serienmäßiger vorderer Stoßstange <strong>und</strong> hinterer<br />

Begrenzung <strong>des</strong> Aufbaus zu verstehen. Nicht zur Fahrzeuglänge zählen Anbauten wie Seilwinden,<br />

Wasserpumpen, Rangierkupplungen, zusätzlich angebrachte Stoßstangenhörner, Anhängekupplungen,<br />

Skiträger oder ähnliche Teile <strong>und</strong> Einrichtungen.<br />

Die Prüfungsfahrzeuge müssen ausreichende Sitzplätze für den amtlich anerkannten Sachverständigen<br />

oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr, den Fahrlehrer <strong>und</strong> den Bewerber bieten.<br />

Prüfungsfahrzeuge der Klassen C müssen mit akustisch oder optisch kontrollierbaren Einrichtungen zur<br />

Betätigung der Pedale (Doppelbedienungseinrichtungen) ausgerüstet sein.<br />

Prüfungsfahrzeuge der Klassen C müssen mit je einem zusätzlichen rechten <strong>und</strong> linken Außenspiegel<br />

ausgestattet sein, soweit die Spiegel für den Fahrer dem Fahrlehrer keine ausreichende Sicht nach<br />

hinten ermöglichen.<br />

99


IV. Anlagen<br />

Alle vom Fahrzeughersteller lieferbaren Ausstattungen <strong>und</strong> Systeme sind gr<strong>und</strong>sätzlich unter Berücksichtigung<br />

der Anlage 12 der Prüfungsrichtlinie zugelassen. Dies gilt auch für den nachträglichen Einbau<br />

gleicher oder ähnlicher Produkte.<br />

100


Anlage 3.4 Erfassung <strong>des</strong> Bedarfes an Führerscheinausbildungen<br />

Materielle Ausstattung der Aufgabenträger für den örtlichen <strong>und</strong> überörtlichen <strong>Brand</strong>schutz sowie <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutzes</strong><br />

Lfd.-<br />

Nr.<br />

<strong>Land</strong>kreise/<br />

kreisfreie Städte<br />

Anzahl Einsatzfahrzeuge nach<br />

Klasse<br />

C1 C Gesamt<br />

Anzahl Fahrzeugführer nach<br />

C1 C Gesamt<br />

Anzahl Fahrzeugführer,<br />

Ausscheiden bis 2014<br />

1. BAR 29 81 110 314 303 617 99<br />

2. LDS 63 123 186 373 760 1.133 63<br />

3. EE 160 90 250 630 370 1.000 101<br />

4. HVL 85 93 178 272 255 527 125<br />

5. MOL 146 116 262 336 353 689 47<br />

6. OHV 85 93 178 1.035 599 1.634 42<br />

7. OSL 87 85 172 174 170 344 107<br />

8. LOS* 125 150 275 519 738 1.257 128<br />

9. OPR 150 72 222 163 346 509 47<br />

10. PM 49 72 121 640 754 1.394 196<br />

11. PR 161 52 213 309 344 653 62<br />

12. SPN 39 81 120 207 385 592 14<br />

13. TF 99 73 172 574 583 1.157 225<br />

14. UM 83 101 184 386 669 1.055 83<br />

15. BRB 9 19 28 34 94 128 9<br />

16. CB 9 21 30 87 58 145 80<br />

17. FF 6 16 22 25 46 71 30<br />

18. P 14 25 39 0 54 54 40<br />

Gesamt 1.399 1.363 2.762 6.078 6.881 12.342 1.498<br />

*Vom <strong>Land</strong>kreis Oder-Spree fehlt noch die Meldung bei den Spalten Fahrzeugführer von einem örtlichen Aufgabenträger, so<br />

dass die oben aufgeführten Zahlen unvollständig ist.<br />

101<br />

IV. Anlagen


IV. Anlagen<br />

Anlagen zur Statistik 2009 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg <strong>im</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz<br />

Die nachstehenden Angaben zu Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren beruhen auf den Angaben<br />

der <strong>Land</strong>kreise <strong>und</strong> kreisfreien Städte.<br />

Anlage 4.1<br />

Helfer <strong>im</strong> behördlichen Katastrophenschutz <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg (Stand: 31.12.2009)<br />

Organisation Aktive Helfer behördlicher Katastrophenschutz<br />

Arbeiter-Samariter-B<strong>und</strong><br />

23<br />

Lan<strong>des</strong>verband <strong>Brand</strong>enburg<br />

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft<br />

41<br />

Lan<strong>des</strong>verband <strong>Brand</strong>enburg<br />

Deutsches Rotes Kreuz<br />

1087<br />

Lan<strong>des</strong>verband <strong>Brand</strong>enburg<br />

Johanniter-Unfall-Hilfe<br />

326<br />

Lan<strong>des</strong>verband Berlin-<strong>Brand</strong>enburg<br />

Malteser Hilfsdienst<br />

71<br />

Lan<strong>des</strong>verband Berlin-<strong>Brand</strong>enburg<br />

Bun<strong>des</strong>anstalt Technisches Hilfswerk<br />

755<br />

Länderverband Berlin, <strong>Brand</strong>enburg, Sachsen-Anhalt<br />

Gesamt: 2.303<br />

102


Anlage 4.2<br />

Entwicklung der aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg<br />

51.000<br />

50.000<br />

49.000<br />

48.000<br />

47.000<br />

46.000<br />

45.000<br />

44.000<br />

48.971<br />

49.711<br />

Statistik<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg<br />

<strong>im</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz<br />

<strong>Land</strong>kreise/ kreisfreie Städte<br />

50.075<br />

2000<br />

49.413<br />

IV. Anlagen<br />

aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in der Einsatzabteilung<br />

2001<br />

48.600<br />

2002<br />

48.211<br />

<strong>Land</strong>kreis Barn<strong>im</strong> 1.902 1.990 1.939 1.840 1.821 1.872 1.943 1.853 1.824 1.778<br />

<strong>Land</strong>kreis Dahme-Spreewald 4.683 4.835 4.891 4.805 4.598 4.587 4.586 4.416 4.447 4.411<br />

<strong>Land</strong>kreis Elbe-Elster 4.298 4.318 4.438 4.455 4.427 4.324 4.222 4.216 4.161 4.350<br />

<strong>Land</strong>kreis Havelland 2.376 2.379 2.312 2.342 2.273 2.310 2.254 2.280 2.300 2.294<br />

<strong>Land</strong>kreis Märkisch-Oderland 3.335 3.369 3.258 3.389 3.247 3.220 3.176 3.222 3.290 3.293<br />

<strong>Land</strong>kreis Oberhavel 1.959 1.971 1.964 2.065 1.868 1.865 1.787 1.885 1.854 1.759<br />

<strong>Land</strong>kreis Oberspreewald-Lausitz 3.232 3.144 3.157 3.476 3.443 3.569 3.581 3.501 3.432 3.527<br />

<strong>Land</strong>kreis Oder-Spree 4.005 4.539 4.539 3.770 3.894 3.584 3.559 3.369 3.253 3.205<br />

<strong>Land</strong>kreis Ostprignitz-Ruppin 3.173 3.587 3.344 2.781 3.012 2.959 2.885 2.844 2.821 2.617<br />

<strong>Land</strong>kreis Potsdam-Mittelmark 5.218 4.760 5.474 5.052 5.229 5.132 4.912 4.804 4.848 4.696<br />

<strong>Land</strong>kreis Prignitz 3.821 3.786 3.863 3.903 4.093 4.053 3.999 3.955 3.901 3.937<br />

<strong>Land</strong>kreis Spree-Neiße 3.442 3.453 3.355 3.217 3.367 3.328 3.371 3.326 3.316 3.313<br />

<strong>Land</strong>kreis Teltow-Fläming 3.341 3.401 3.439 3.789 3.345 3.302 3.306 3.306 3.264 3.226<br />

<strong>Land</strong>kreis Uckermark 3.249 3.166 3.101 3.009 2.908 2.915 2.884 2.900 2.926 2.853<br />

Stadt <strong>Brand</strong>enburg a.d.H. 180 206 210 227 223 243 228 241 355 232<br />

Stadt Cottbus 327 376 388 754 331 399 521 521 326 435<br />

Stadt Frankfurt (Oder) 247 247 229 240 221 251 243 261 263 263<br />

Stadt Potsdam 183 184 174 299 300 298 301 315 319 326<br />

gesamt 48.971 49.711 50.075 49.413 48.600 48.211 47.758 47.215 46.900 46.515<br />

2003<br />

2004<br />

47.758<br />

2005<br />

47.215<br />

2006<br />

46.900<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

2007<br />

46.515<br />

2008<br />

103<br />

2009


Anlage 4.3<br />

Entwicklung der Mitglieder der Jugendfeuerwehren <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg<br />

14.680<br />

15.618<br />

14.449<br />

13.628<br />

12.658<br />

11.383<br />

11.093<br />

10.750<br />

10.855<br />

IV. Anlagen<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Statistik 2009<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg<br />

<strong>im</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz<br />

<strong>Land</strong>kreis/ kreisfreie Stadt<br />

Aktive gesamt<br />

in der<br />

Jugendfeuerwehr<br />

Jugendfeuerwehr<br />

davon<br />

<strong>Land</strong>kreis Barn<strong>im</strong> 598 158 26,4%<br />

<strong>Land</strong>kreis Dahme-Spreewald 953 273 28,6%<br />

<strong>Land</strong>kreis Elbe-Elster 922 274 29,7%<br />

<strong>Land</strong>kreis Havelland 678 224 33,0%<br />

<strong>Land</strong>kreis Märkisch-Oderland 883 426 48,2%<br />

<strong>Land</strong>kreis Oberhavel 669 189 28,3%<br />

<strong>Land</strong>kreis Oberspreewald-Lausitz 630 166 26,3%<br />

<strong>Land</strong>kreis Oder-Spree 805 201 25,0%<br />

<strong>Land</strong>kreis Ostprignitz-Ruppin 521 153 29,4%<br />

<strong>Land</strong>kreis Potsdam-Mittelmark 1.004 283 28,2%<br />

<strong>Land</strong>kreis Prignitz 933 370 39,7%<br />

<strong>Land</strong>kreis Spree-Neiße 588 146 24,8%<br />

<strong>Land</strong>kreis Teltow-Fläming 606 211 34,8%<br />

<strong>Land</strong>kreis Uckermark 712 239 33,6%<br />

Stadt <strong>Brand</strong>enburg a.d.H. 131 45 34,4%<br />

Stadt Cottbus 160 44 27,5%<br />

Stadt Frankfurt (Oder) 93 21 22,6%<br />

Stadt Potsdam 144 37 25,7%<br />

gesamt 11.030 3.460 31,4%<br />

weibliche Aktive<br />

Prozent<br />

11.030<br />

104


Anlage 4.4<br />

Altersstruktur der aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg<br />

25.000<br />

20.000<br />

15.000<br />

10.000<br />

5.000<br />

15.760<br />

Statistik 2009<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg<br />

<strong>im</strong> <strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Katastrophenschutz<br />

<strong>Land</strong>kreis/ kreisfreie Stadt<br />

22.345<br />

aktive Mitglieder<br />

insgesamt<br />

Altersstruktur der aktiven Mitglieder<br />

der Freiwilligen Feuerwehren<br />

davon<br />

Altersstruktur<br />

18.-27.<br />

Lebensjahr<br />

9.005<br />

18.-27. Lebensjahr 28.-50. Lebensjahr 51.-60. Lebensjahr<br />

28.-50.<br />

Lebensjahr<br />

51.-60.<br />

Lebensjahr<br />

<strong>Land</strong>kreis Barn<strong>im</strong> 1.778 668 879 231<br />

<strong>Land</strong>kreis Dahme-Spreewald 4.411 1.323 2.242 846<br />

<strong>Land</strong>kreis Elbe-Elster 4.350 1.276 2.149 925<br />

<strong>Land</strong>kreis Havelland 2.294 880 969 445<br />

<strong>Land</strong>kreis Märkisch-Oderland 3.293 1.182 1.494 617<br />

<strong>Land</strong>kreis Oberhavel 1.759 707 819 233<br />

<strong>Land</strong>kreis Oberspreewald-Lausitz 3.527 1.197 1.600 730<br />

<strong>Land</strong>kreis Oder-Spree 3.205 992 1.546 667<br />

<strong>Land</strong>kreis Ostprignitz-Ruppin 2.617 840 1.282 495<br />

<strong>Land</strong>kreis Potsdam-Mittelmark 4.696 1.474 2.204 1.018<br />

<strong>Land</strong>kreis Prignitz 3.937 1.350 1.889 698<br />

<strong>Land</strong>kreis Spree-Neiße 3.313 1.156 1.515 642<br />

<strong>Land</strong>kreis Teltow-Fläming 3.226 1.109 1.485 632<br />

<strong>Land</strong>kreis Uckermark 2.853 1.006 1.405 442<br />

Stadt <strong>Brand</strong>enburg a.d.H. 232 100 110 22<br />

Stadt Cottbus 435 154 188 93<br />

Stadt Frankfurt (Oder) 263 108 106 49<br />

Stadt Potsdam 326 184 96 46<br />

gesamt 46.515 15.760 22.345 9.005<br />

IV. Anlagen<br />

105


Angehörige Freiwilliger Feuerwehren nach Verwaltungsbezirken<br />

Anlage 4.5<br />

<strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg<br />

IV. Anlagen<br />

Jahr 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 +/- %<br />

Angehörige<br />

Freiwilliger<br />

Feuerwehren<br />

Bevölkerung<br />

<strong>Brand</strong>enburg<br />

Anteil der<br />

Bevölkerung<br />

in FFW<br />

weibliche<br />

Aktive FFW<br />

Anteil weiblicherAngehöriger<br />

in<br />

FFW<br />

%<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

48.971 49.711 50.075 49.413 48.600 48.211 47.758 47.215 46.900 46.515<br />

2601962 2593040 2582379 2567704 2567704 2559483 2547772 2535737 2535737 2511525<br />

1,88% 1,92% 1,94% 1,92% 1,89% 1,88% 1,87% 1,86% 1,85% 1,85%<br />

106<br />

-<br />

5,0%<br />

-<br />

3,5%<br />

6430 6563 6747 6845 6704 7023 6.887 7,1%<br />

13,01% 13,50% 13,99% 14,33% 14,20% 14,97% 14,81%<br />

<strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Bevölkerungsentwicklung<br />

(2000=100 %)<br />

Entwicklung der Mitglieder in<br />

den FFW (2000=100 %)<br />

Anteil der weiblichen<br />

Angehörigen der FFW<br />

Entwicklung <strong>des</strong> Anteils der<br />

Mitglieder in den FFW<br />

gemessen an der<br />

Gesamtbevölkerung (2000 =<br />

100 %)


Anlage 4.6<br />

<strong>Land</strong>kreis Barn<strong>im</strong><br />

IV. Anlagen<br />

Jahr<br />

Angehörige<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 +/- %<br />

Freiwilliger<br />

Feuerwehren<br />

1902 1990 1939 1840 1821 1872 1943 1853 1824 1778 -6,5%<br />

Bevölkerung<br />

Barn<strong>im</strong><br />

Anteil der<br />

Bevölkerung<br />

in FFW<br />

weibliche<br />

Angehörige<br />

FFW<br />

Anteil weiblichenAngehörigen<br />

in<br />

FFW<br />

%<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

170288 171490 172382 173951 175861 176693 177396 177589 177644 176904 3,9%<br />

1,12% 1,16% 1,12% 1,06% 1,04% 1,06% 1,10% 1,04% 1,03% 1,01%<br />

242 277 283 246 257 276 208<br />

13,15% 15,21% 15,12% 12,66% 13,87% 15,13% 11,70%<br />

<strong>Land</strong>kreis Barn<strong>im</strong><br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Bevölkerungsentwicklung<br />

(2000 = 100 %)<br />

107<br />

-<br />

14,0%<br />

Entwicklung der Mitglieder in<br />

den FFW (2000 = 100 %)<br />

Anteil von weiblichen<br />

Mitgliedern der FFW<br />

Entwicklung <strong>des</strong> Anteils der<br />

Mitglieder in den FFW<br />

gemessen an der<br />

Gesamtbevölkerung (2000 =<br />

100 %)


Anlage 4.7<br />

<strong>Land</strong>kreis Dahme-Spreewald<br />

IV. Anlagen<br />

Jahr 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 +/- %<br />

Angehörige<br />

Freiwilliger<br />

Feuerwehren<br />

Bevölkerung<br />

Dahme-<br />

Spreewald<br />

Anteil der<br />

Bevölkerung<br />

in FFW<br />

weibliche<br />

Angehörige<br />

FFW<br />

Anteil weiblicherAngehöriger<br />

in<br />

FFW<br />

%<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

4683 4835 4891 4805 4598 4587 4586 4416 4447 4411<br />

108<br />

-<br />

5,8%<br />

158994 159568 159923 160173 161179 161937 161756 161699 161482 161708 1,7%<br />

2,95% 3,03% 3,06% 3,00% 2,85% 2,83% 2,84% 2,73% 2,75% 2,73%<br />

863 831 865 884 854 862 858<br />

17,96% 18,07% 18,86% 19,28% 19,34% 19,38% 19,45%<br />

<strong>Land</strong>kreis Dahme-Spreewald<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Bevölkerungsentwicklung<br />

(2000 = 100 %)<br />

-<br />

0,6%<br />

Entwicklung der Mitglieder in<br />

den FFW (2000 = 100 %)<br />

Anteil von weiblichen<br />

Mitgliedern der FFW<br />

Entwicklung <strong>des</strong> Anteils der<br />

Mitglieder in den FFW<br />

gemessen an der<br />

Gesamtbevölkerung (2000 =<br />

100 %)


Anlage 4.8<br />

<strong>Land</strong>kreis Elbe-Elster<br />

IV. Anlagen<br />

Jahr<br />

Angehörige<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 +/- %<br />

Freiwilliger<br />

Feuerwehren<br />

4298 4318 4438 4455 4427 4324 4222 4216 4161 4350 1,2%<br />

Bevölkerung<br />

Elbe-Elster<br />

Anteil der<br />

Bevölkerung<br />

in FFW<br />

weibliche<br />

Angehörige<br />

FFW<br />

Anteil weiblicherAktiven<br />

in FFW<br />

%<br />

140<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

131161 129066 127159 125526 124041 122031 119773 117552 115560 113586<br />

3,28% 3,35% 3,49% 3,55% 3,57% 3,54% 3,53% 3,59% 3,60% 3,83%<br />

109<br />

-<br />

13,4%<br />

652 653 684 664 546 566 696 6,7%<br />

14,64% 14,75% 15,82% 15,73% 12,95% 13,60% 16,00%<br />

<strong>Land</strong>kreis Elbe-Elster<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

Bevölkerungsentwicklung<br />

(2000 = 100 %)<br />

Entwicklung der Mitglieder in<br />

den FFW (2000 = 100 %)<br />

Anteil von weiblichen<br />

Mitgliedern der FFW<br />

Entwicklung <strong>des</strong> Anteils der<br />

Mitglieder in den FFW<br />

gemessen an der<br />

Gesamtbevölkerung (2000 =<br />

100 %)


Anlage 4.9<br />

<strong>Land</strong>kreis Havelland<br />

IV. Anlagen<br />

Jahr 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 +/- %<br />

Angehörige<br />

Freiwilliger<br />

Feuerwehren<br />

Bevölkerung<br />

Havelland<br />

Anteil der<br />

Bevölkerung<br />

in FFW<br />

weibliche<br />

Angehörige<br />

FFW<br />

Anteil weiblicherAngehöriger<br />

in<br />

FFW<br />

%<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

2376 2379 2312 2342 2273 2310 2254 2280 2300 2294<br />

110<br />

-<br />

3,5%<br />

148130 150340 151475 153328 154044 155019 155408 155359 155141 154984 4,6%<br />

1,60% 1,58% 1,53% 1,53% 1,48% 1,49% 1,45% 1,47% 1,48% 1,48%<br />

392 410 441 423 404 426 412 5,1%<br />

16,74% 18,04% 19,09% 18,77% 17,72% 18,52% 17,96%<br />

<strong>Land</strong>kreis Havelland<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Bevölkerungsentwicklung<br />

(2000 = 100 %)<br />

Entwicklung der Mitglieder in<br />

den FFW (2000 = 100 %)<br />

Anteil von weiblichen<br />

Mitgliedern der FFW<br />

Entwicklung <strong>des</strong> Anteils der<br />

Mitglieder in den FFW<br />

gemessen an der<br />

Gesamtbevölkerung (2000 =<br />

100 %)


Anlage 4.10<br />

<strong>Land</strong>kreis Märkisch-Oderland<br />

IV. Anlagen<br />

Jahr<br />

Angehörige<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 +/- %<br />

Freiwilliger<br />

Feuerwehren<br />

3335 3369 3258 3389 3247 3220 3176 3222 3290 3293 -1,3%<br />

Bevölkerung<br />

Märkisch-<br />

Oderland<br />

Anteil der<br />

Bevölkerung<br />

in FFW<br />

weibliche<br />

Angehörige<br />

FFW<br />

Anteil weiblichenAngehörigen<br />

in<br />

FFW<br />

%<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

188277 189634 190678 191729 192131 192122 191998 191640 191241 191067 1,5%<br />

1,77% 1,78% 1,71% 1,77% 1,69% 1,68% 1,65% 1,68% 1,72% 1,72%<br />

358 379 372 384 448 425 426 19,0%<br />

10,56% 11,67% 11,55% 12,09% 13,90% 12,92% 12,94%<br />

<strong>Land</strong>kreis Märkisch-Oderland<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Bevölkerungsentwicklung<br />

(2000 = 100 %)<br />

Entwicklung der Mitglieder in<br />

den FFW (2000 = 100 %)<br />

Anteil von weiblichen<br />

Mitgliedern der FFW<br />

Entwicklung <strong>des</strong> Anteils der<br />

Mitglieder in den FFW<br />

gemessen an der<br />

Gesamtbevölkerung (2000 =<br />

100 %)<br />

111


Anlage 4.11<br />

<strong>Land</strong>kreis Oberhavel<br />

IV. Anlagen<br />

Jahr<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 +/- %<br />

Angehörige<br />

Freiwilliger<br />

Feuerwehren<br />

1959 1971 1964 2065 1868 1865 1787 1885 1854 1759<br />

-<br />

10,2%<br />

Bevölkerung<br />

Oberhavel<br />

192123 194022 195399 197055 198550 200184 201289 201945 202231 202776 5,5%<br />

Anteil der<br />

Bevölkerung<br />

in FFW<br />

weibliche<br />

Angehörige<br />

FFW<br />

Anteil weiblicherAngehöriger<br />

in<br />

FFW<br />

%<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

1,02% 1,02% 1,01% 1,05% 0,94% 0,93% 0,89% 0,93% 0,92% 0,87%<br />

177 180 181 165 175 165 179 1,1%<br />

8,57% 9,64% 9,71% 9,23% 9,28% 8,90% 10,18%<br />

<strong>Land</strong>kreis Oberhavel<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Bevölkerungsentwicklung<br />

(2000 = 100 %)<br />

Entwicklung der Mitglieder in<br />

den FFW (2000 = 100 %)<br />

Anteil von weiblichen<br />

Mitgliedern der FFW<br />

Entwicklung <strong>des</strong> Anteils der<br />

Mitglieder in den FFW<br />

gemessen an der<br />

Gesamtbevölkerung (2000 =<br />

100 %)<br />

112


Anlage 4.12<br />

<strong>Land</strong>kreis Oberspreewald-Lausitz<br />

IV. Anlagen<br />

Jahr<br />

Angehörige<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 +/- %<br />

Freiwilliger<br />

Feuerweh-<br />

3232 3144 3157 3476 3443 3569 3581 3501 3432 3527 9,1%<br />

ren<br />

Bevölkerung<br />

Oberspreewald- <br />

Lausitz<br />

Anteil Bevölkerung<br />

in<br />

FFW<br />

weibliche<br />

Angehörige<br />

FFW<br />

Anteil weiblicherAngehöriger<br />

in<br />

FFW<br />

%<br />

140<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

145110 141959 139062 136251 134025 132032 129581 127278 125216 123426 -14,9%<br />

2,23% 2,21% 2,27% 2,55% 2,57% 2,70% 2,76% 2,75% 2,74% 2,86%<br />

477 425 486 503 450 560 504 5,7%<br />

13,72% 12,34% 13,62% 14,05% 12,85% 16,32% 14,3%<br />

<strong>Land</strong>kreis Oberspreewald-Lausitz<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Bevölkerungsentwicklung<br />

(2000 = 100 %)<br />

Entwicklung der Mitglieder in<br />

den FFW (2000 = 100 %)<br />

Anteil von weiblichen<br />

Mitgliedern der FFW<br />

Entwicklung <strong>des</strong> Anteils der<br />

Mitglieder in den FFW<br />

gemessen an der<br />

Gesamtbevölkerung (2000 =<br />

100 %)<br />

113


Anlage 4.13<br />

<strong>Land</strong>kreis Oder-Spree<br />

IV. Anlagen<br />

Jahr<br />

Angehörige<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 +/- %<br />

Freiwilliger<br />

Feuerwehren<br />

4005 4539 4539 3770 3894 3584 3559 3369 3253 3205 -20%<br />

Bevölkerung<br />

Oder-Spree<br />

Anteil der<br />

Bevölkerung<br />

in FFW<br />

weibliche<br />

Angehörige<br />

FFW<br />

Anteil weiblicherAngehörigen<br />

in<br />

FFW<br />

%<br />

140<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

196453 195670 194169 193062 192001 190728 189185 188035 186542 185062 -5,8%<br />

2,04% 2,32% 2,34% 1,95% 2,03% 1,88% 1,88% 1,79% 1,74% 1,73%<br />

425 413 323 423 388 399 361 -15%<br />

11,27% 10,61% 9,01% 11,89% 11,52% 12,27% 11,26%<br />

<strong>Land</strong>kreis Oder-Spree<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Bevölkerungsentwicklung<br />

(2000 = 100 %)<br />

Entwicklung der Mitglieder in<br />

den FFW (2000 = 100 %)<br />

Anteil von weiblichen<br />

Mitgliedern der FFW<br />

Entwicklung <strong>des</strong> Anteils der<br />

Mitglieder in den FFW<br />

gemessen an der<br />

Gesamtbevölkerung (2000 =<br />

100 %)<br />

114


Anlage 4.14<br />

<strong>Land</strong>kreis Ostprignitz-Ruppin<br />

IV. Anlagen<br />

Jahr<br />

Angehörige<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 +/- %<br />

Freiwilliger<br />

Feuerwehren<br />

3173 3587 3344 2781 3012 2959 2885 2844 2821 2617 -17,5%<br />

Bevölkerung<br />

Ostprignitz-<br />

Ruppin<br />

Anteil der<br />

Bevölkerung<br />

in FFW<br />

weibliche<br />

Angehörige<br />

FFW<br />

Anteil weiblicherAngehöriger<br />

in<br />

FFW<br />

%<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

112930 111878 111009 110057 108893 108027 106830 105812 104786 103734 -8,1%<br />

2,81% 3,21% 3,01% 2,53% 2,77% 2,74% 2,70% 2,69% 2,69% 2,52%<br />

340 388 340 327 340 326 303 -10,9%<br />

12,23% 12,88% 11,49% 11,33% 11,95% 11,56% 11,58%<br />

<strong>Land</strong>kreis Ostprignitz-Ruppin<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Bevölkerungsentwicklung<br />

(2000 = 100 %)<br />

Entwicklung der Mitglieder in<br />

den FFW (2000 = 100 %)<br />

Anteil von weiblichen<br />

Mitgliedern der FFW<br />

Entwicklung <strong>des</strong> Anteils der<br />

Mitglieder in den FFW<br />

gemessen an der<br />

Gesamtbevölkerung (2000 =<br />

100 %)<br />

115


Anlage 4.15<br />

<strong>Land</strong>kreis Potsdam-Mittelmark<br />

IV. Anlagen<br />

Jahr<br />

Angehörige<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 +/- %<br />

Freiwilliger<br />

Feuerwehren<br />

5218 4760 5474 5052 5229 5132 4912 4804 4848 4696 -10,0%<br />

Bevölkerung<br />

Potsdam-<br />

Mittelmark<br />

Anteil der<br />

Bevölkerung<br />

in FFW<br />

weibliche<br />

Angehörige<br />

FFW<br />

Anteil weiblicherAngehöriger<br />

in<br />

FFW<br />

%<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

210031 212230 214227 201355 202630 203477 204007 204510 204277 204594 -2,6%<br />

2,48% 2,24% 2,56% 2,51% 2,58% 2,52% 2,41% 2,35% 2,37% 2,30%<br />

685 718 745 762 721 782 693 1,2%<br />

13,56% 13,73% 14,52% 15,51% 15,01% 16,13% 14,76%<br />

<strong>Land</strong>kreis Potsdam-Mittelmark<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Bevölkerungsentwicklung<br />

(2000 = 100 %)<br />

Entwicklung der Mitglieder in<br />

den FFW (2000 = 100 %)<br />

Anteil von weiblichen<br />

Mitgliedern der FFW<br />

Entwicklung <strong>des</strong> Anteils der<br />

Mitglieder in den FFW<br />

gemessen an der<br />

Gesamtbevölkerung (2000 =<br />

100 %)<br />

116


Anlage 4.16<br />

<strong>Land</strong>kreis Prignitz<br />

IV. Anlagen<br />

Jahr<br />

Angehörige<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 +/- %<br />

Freiwilliger<br />

Feuerwehren<br />

3821 3786 3863 3903 4093 4053 3999 3955 3901 3937 3,0%<br />

Bevölkerung<br />

Prignitz<br />

Anteil der<br />

Bevölkerung<br />

in FFW<br />

weibliche<br />

Angehörige<br />

FFW<br />

Anteil weiblicherAngehöriger<br />

in<br />

FFW<br />

%<br />

140<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

95701 94015 92646 91214 89792 88340 87221 85705 84284 83086 -13,2%<br />

3,99% 4,03% 4,17% 4,28% 4,56% 4,59% 4,58% 4,61% 4,63% 4,74%<br />

593 557 638 664 652 714 725 22,3%<br />

15,19% 13,61% 15,74% 16,60% 16,49% 18,30% 18,42%<br />

<strong>Land</strong>kreis Prignitz<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Bevölkerungsentwicklung<br />

(2000 = 100 %)<br />

Entwicklung der Mitglieder in<br />

den FFW (2000 = 100 %)<br />

Anteil von weiblichen<br />

Mitgliedern der FFW<br />

Entwicklung <strong>des</strong> Anteils der<br />

Mitglieder in den FFW<br />

gemessen an der<br />

Gesamtbevölkerung (2000 =<br />

100 %)<br />

117


Anlage 4.17<br />

<strong>Land</strong>kreis Spree-Neiße<br />

IV. Anlagen<br />

Jahr<br />

Angehörige<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 +/- %<br />

Freiwilliger<br />

Feuerwehren<br />

3442 3453 3355 3217 3367 3328 3371 3326 3316 3313 -3,7%<br />

Bevölkerung<br />

Spree-Neiße<br />

Anteil der<br />

Bevölkerung<br />

in FFW<br />

weibliche<br />

Angehörige<br />

FFW<br />

Anteil weiblicherAngehöriger<br />

in<br />

FFW<br />

%<br />

140<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

153827 151100 148939 141256 139464 136896 135017 132789 130626 125470 -18,4%<br />

2,24% 2,29% 2,25% 2,28% 2,41% 2,43% 2,50% 2,50% 2,54% 2,64%<br />

465 519 545 516 492 500 481 3,4%<br />

14,45% 15,41% 16,38% 15,31% 14,79% 15,08% 14,52%<br />

<strong>Land</strong>kreis Spree-Neiße<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Bevölkerungsentwicklung<br />

(2000 = 100 %)<br />

Entwicklung der Mitglieder in<br />

den FFW (2000 = 100 %)<br />

Anteil von weiblichen<br />

Mitgliedern der FFW<br />

Entwicklung <strong>des</strong> Anteils der<br />

Mitglieder in den FFW<br />

gemessen an der<br />

Gesamtbevölkerung (2000 =<br />

100 %)<br />

118


Anlage 4.18<br />

<strong>Land</strong>kreis Teltow-Fläming<br />

IV. Anlagen<br />

Jahr<br />

Angehörige<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 +/- %<br />

Freiwilliger<br />

Feuerwehren<br />

Bevölkerung<br />

3341 3401 3439 3789 3345 3302 3306 3306 3264 3226 -3,4%<br />

Teltow-<br />

Fläming<br />

Anteil der<br />

159725 160414 160708 161146 161400 161902 162383 162320 162072 161847 1,3%<br />

Bevölkerung<br />

in FFW<br />

2,09% 2,12% 2,14% 2,35% 2,07% 2,04% 2,04% 2,04% 2,01% 1,99%<br />

weibliche<br />

Angehörige<br />

FFW<br />

Anteil weiblicherAngehöriger<br />

in<br />

FFW<br />

%<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

405 431 414 366 387 420 438 8,1%<br />

10,69% 12,88% 12,54% 11,07% 11,71% 12,87% 13,58%<br />

<strong>Land</strong>kreis Teltow-Fläming<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Bevölkerungsentwicklung<br />

(2000 = 100 %)<br />

Entwicklung der Mitglieder in<br />

den FFW (2000 = 100 %)<br />

Anteil von weiblichen<br />

Mitgliedern der FFW<br />

Entwicklung <strong>des</strong> Anteils der<br />

Mitglieder in den FFW<br />

gemessen an der<br />

Gesamtbevölkerung (2000 =<br />

100 %)<br />

119


Anlage 4.19<br />

<strong>Land</strong>kreis Uckermark<br />

IV. Anlagen<br />

Jahr<br />

Angehörige<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 +/- %<br />

Freiwilliger<br />

Feuerwehren<br />

3249 3166 3101 3009 2908 2915 2884 2900 2926 2853 -12,2%<br />

Bevölkerung<br />

Uckermark<br />

Anteil der<br />

Bevölkerung<br />

in FFW<br />

weibliche<br />

Angehörige<br />

FFW<br />

Anteil weiblicherAngehöriger<br />

in<br />

FFW<br />

%<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

151740 148606 145715 143411 141454 138326 137209 134958 132837 131115 -13,6%<br />

2,14% 2,13% 2,13% 2,10% 2,06% 2,11% 2,10% 2,15% 2,20% 2,18%<br />

302 293 316 293 359 386 379 25,5%<br />

10,04% 10,08% 10,84% 10,16% 12,38% 13,19% 13,28%<br />

<strong>Land</strong>kreis Uckermark<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Bevölkerungsentwicklung<br />

(2000 = 100 %)<br />

Entwicklung der Mitglieder in<br />

den FFW (2000 = 100 %)<br />

Anteil von weiblichen<br />

Mitgliedern der FFW<br />

Entwicklung <strong>des</strong> Anteils der<br />

Mitglieder in den FFW<br />

gemessen an der<br />

Gesamtbevölkerung (2000 =<br />

100 %)<br />

120


Anlage 4.20<br />

kreisfreie Stadt <strong>Brand</strong>enburg an der Havel<br />

IV. Anlagen<br />

Jahr<br />

Angehörige<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 +/- %<br />

Freiwilliger<br />

Feuerwehren<br />

180 206 210 227 223 243 228 241 355 232 28,9%<br />

Bevölkerung<br />

<strong>Brand</strong>enburg<br />

a. d. H.<br />

Anteil der<br />

Bevölkerung<br />

in FFW<br />

weibliche<br />

Angehörige<br />

FFW<br />

Anteil weiblicherAngehöriger<br />

in<br />

FFW<br />

%<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

77516 76351 75276 75485 74875 74129 73475 72954 72516 72264 -6,8%<br />

0,23% 0,27% 0,28% 0,30% 0,30% 0,33% 0,31% 0,33% 0,49% 0,32%<br />

3 10 16 13 17 16 23 666,7%<br />

1,32% 4,48% 6,58% 5,70% 7,05% 4,51% 9,91%<br />

<strong>Brand</strong>enburg (Havel)<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Bevölkerungsentwicklung<br />

(2000 = 100 %)<br />

Entwicklung der Mitglieder in<br />

den FFW (2000 = 100 %)<br />

Anteil von weiblichen<br />

Mitgliedern der FFW<br />

Entwicklung <strong>des</strong> Anteils der<br />

Mitglieder in den FFW<br />

gemessen an der<br />

Gesamtbevölkerung (2000 =<br />

100 %)<br />

121


Anlage 4.21<br />

Kreisfreie Stadt Cottbus<br />

IV. Anlagen<br />

Jahr<br />

Angehörige<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 +/- %<br />

Freiwilliger<br />

Feuerwehren<br />

327 376 388 754 331 399 521 521 326 435 33,0%<br />

Bevölkerung<br />

Cottbus<br />

Anteil der<br />

Bevölkerung<br />

in FFW<br />

weibliche<br />

Angehörige<br />

FFW<br />

Anteil weiblicherAngehöriger<br />

in<br />

FFW<br />

%<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

108491 105954 103847 107549 106415 105309 103837 102811 101785 101671 -6,3%<br />

0,30% 0,35% 0,37% 0,70% 0,31% 0,38% 0,50% 0,51% 0,32% 0,43%<br />

24 32 143 143 160 66 275,0%<br />

7,25% 8,02% 27,45% 27,45% 49,08% 15,17%<br />

Cottbus<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Bevölkerungsentwicklung<br />

(2000 = 100 %)<br />

Entwicklung der Mitglieder in<br />

den FFW (2000 = 100 %)<br />

Anteil von weiblichen<br />

Mitgliedern der FFW<br />

Entwicklung <strong>des</strong> Anteils der<br />

Mitglieder in den FFW<br />

gemessen an der<br />

Gesamtbevölkerung (2000 =<br />

100 %)<br />

Im Zuge der Gemeindegebietsreform kam es zu Doppelerfassungen (2003). Diese Unregelmäßigkeiten<br />

wurden <strong>im</strong> Folgejahr bereinigt.<br />

122


Anlage 4.22<br />

kreisfreie Stadt Frankfurt/Oder<br />

IV. Anlagen<br />

Jahr<br />

Angehörige<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 +/- %<br />

Freiwilliger<br />

Feuerwehren<br />

247 247 229 240 221 251 243 261 263 263 6,5%<br />

Bevölkerung<br />

Frankfurt<br />

Anteil der<br />

Bevölkerung<br />

in FFW<br />

weibliche<br />

Angehörige<br />

FFW<br />

Anteil weiblicherAngehöriger<br />

in<br />

FFW<br />

%<br />

140<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

72131 70308 68351 67014 65242 63748 62594 61969 61286 60625 -16,0%<br />

0,34% 0,35% 0,34% 0,36% 0,34% 0,39% 0,39% 0,42% 0,43% 0,43%<br />

28 31 31 33 35 35 92 228,6%<br />

11,67% 14,03% 12,35% 13,58% 13,41% 13,31% 34,98%<br />

Frankfurt (Oder)<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Bevölkerungsentwicklung<br />

(2000 = 100 %)<br />

Entwicklung der Mitglieder in<br />

den FFW (2000 = 100 %)<br />

Anteil von weiblichen<br />

Mitgliedern der FFW<br />

Entwicklung <strong>des</strong> Anteils der<br />

Mitglieder in den FFW<br />

gemessen an der<br />

Gesamtbevölkerung (2000 =<br />

100 %)<br />

123


Anlage 4.23<br />

Lan<strong>des</strong>hauptstadt Potsdam<br />

IV. Anlagen<br />

Jahr<br />

Angehörige<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 +/- %<br />

Freiwilliger<br />

Feuerwehren<br />

183 184 174 299 300 298 301 315 319 326 78,1%<br />

Bevölkerung<br />

Potsdam<br />

Anteil der<br />

Bevölkerung<br />

in FFW<br />

weibliche<br />

Angehörige<br />

FFW<br />

Anteil weiblicherAngehöriger<br />

in<br />

FFW<br />

%<br />

200<br />

180<br />

160<br />

140<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

129324 130435 131414 144979 145707 147583 148813 150833 152966 154606 19,5%<br />

0,14% 0,14% 0,13% 0,21% 0,21% 0,20% 0,20% 0,21% 0,21% 0,21%<br />

23 24 35 36 36 35 43 87,0%<br />

7,69% 8,00% 11,74% 11,96% 11,43% 10,97% 13,19%<br />

Lan<strong>des</strong>hauptstadt Potsdam<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Bevölkerungsentwicklung<br />

(2000 = 100 %)<br />

Entwicklung der Mitglieder in<br />

den FFW (2000 = 100 %)<br />

Anteil von weiblichen<br />

Mitgliedern der FFW<br />

Entwicklung <strong>des</strong> Anteils der<br />

Mitglieder in den FFW<br />

gemessen an der<br />

Gesamtbevölkerung (2000 =<br />

100 %)<br />

124


Anlage 4.24<br />

IV. Anlagen<br />

Zahl der <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg aufhältigen Ausländer insgesamt <strong>und</strong> mit einem unbefristeten<br />

Aufenthaltstitel nach Ausländerbehörden<br />

männl. weibl. unbek. Gesamt Bis 16<br />

Altersgruppen von... bis unter... (in Jahren)<br />

16-<br />

18<br />

18-<br />

25<br />

25-35 35-45<br />

45-<br />

55<br />

55-<br />

65<br />

125<br />

Ab 65<br />

gesamt 1407 1396 0 2803 336 63 234 601 713 436 265 155<br />

BAR unbefristet 634 708 0 1342 34 27 77 212 437 268 168 119<br />

gesamt 1806 1594 1 3401 410 81 342 793 838 537 263 137<br />

LDS unbefristet 789 790 0 1579 48 30 96 336 469 332 174 94<br />

gesamt 505 432 0 937 114 20 68 235 231 177 66 2<br />

EE unbefristet 192 183 0 375 7 7 20 67 109 110 35 20<br />

gesamt 1248 1232 0 2480 218 49 176 484 676 498 244 135<br />

HVL unbefristet 628 717 0 1345 11 9 49 216 454 360 163 83<br />

gesamt 1241 1396 0 2637 314 59 265 661 672 408 174 84<br />

MOL unbefristet 514 782 0 1296 11 15 78 329 430 269 114 50<br />

gesamt 1605 1769 0 3374 343 65 260 710 908 589 319 180<br />

OHV unbefristet 678 903 0 1581 28 17 81 273 533 357 178 114<br />

gesamt 661 499 0 1160 147 12 79 305 251 207 102 57<br />

OSL unbefristet 300 211 0 511 12 3 25 99 147 125 61 39<br />

gesamt 1701 1446 0 3147 317 137 324 655 761 532 287 134<br />

LOS unbefristet 706 792 0 1498 29 20 91 314 462 345 153 84<br />

gesamt 795 505 0 1300 131 26 127 317 331 227 92 49<br />

OPR unbefristet 220 190 0 410 10 7 26 79 117 103 39 29<br />

gesamt 1663 1658 5 3326 343 78 264 600 878 671 337 155<br />

PM unbefristet 745 886 3 1634 52 29 80 219 513 438 201 100<br />

gesamt 546 348 0 894 119 14 87 227 223 121 59 44<br />

PR unbefristet 283 177 0 460 33 5 24 117 137 76 43 25<br />

gesamt 637 770 0 1407 150 36 121 341 333 257 108 61<br />

SPN unbefristet 310 424 0 734 32 16 42 160 211 175 58 40<br />

gesamt 1399 1202 3 2604 221 44 216 539 739 493 238 114<br />

TF unbefristet 596 635 0 1231 13 17 70 194 397 341 133 66<br />

gesamt 1192 955 0 2147 274 32 162 522 550 342 184 81<br />

UM unbefristet 389 422 0 811 41 7 53 153 259 169 94 35<br />

gesamt 975 797 2 1774 181 46 168 417 374 280 181 127<br />

BRB unbefristet 430 443 0 873 23 20 59 147 194 179 137 114<br />

gesamt 1786 1522 0 3308 322 53 516 1012 602 353 264 186<br />

CB unbefristet 661 689 0 1350 41 31 128 236 329 238 192 155<br />

gesamt 1017 1333 0 2350 238 42 430 605 415 252 198 170<br />

FF unbefristet 448 654 0 1102 53 20 86 212 274 170 145 142<br />

gesamt 3283 3389 1 6673 765 146 873 1745 1401 884 437 422<br />

P unbefristet 1653 1703 0 3356 103 79 284 649 888 660 331 362<br />

gesamt 23467 22243 12 45722 4943 1003 4712 10769 10896 7264 3818 2293<br />

unbefristet 10176 11309 3 21488 581 359 1369 4012 6360 4715 2419 1671


Anlage 4.25 Außenwanderungssalden nach Altersjahren<br />

IV. Anlagen<br />

126


Anlage 5.1 Leistungen der Gesetzlichen Unfallversicherung<br />

IV. Anlagen<br />

Für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren greift der gesetzliche Leistungskatalog <strong>des</strong> Siebten<br />

Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII), Artikel 1 <strong>des</strong> Gesetzes vom 7.<br />

August 1996, BGBl. I S. 1254), zuletzt geändert durch Artikel 3 <strong>des</strong> Gesetzes vom 5. August 2010<br />

(BGBl. I S. 1127)<br />

Dieser beinhaltet in Kurzfassung folgenden Leistungskatalog, der sich auf erlittene Körperschäden bezieht:<br />

Der zuzahlungsfreie Leistungskatalog umfasst:<br />

- ambulante, stationäre <strong>und</strong> zahnärztliche Behandlung;<br />

- Arznei <strong>und</strong> Verbandmittel;<br />

- Heilmittel einschließlich Krankengymnastik, Bewegungstherapie;<br />

- Körperersatzstücke, orthopädische <strong>und</strong> andere Hilfsmittel einschließlich Ersatzbeschaffung<br />

sowie Ausbildung <strong>im</strong> Gebrauch mit Hilfsmittel;<br />

- Haushaltspflege, Anstaltspflege oder Pflegegeld;<br />

- Fahrt- <strong>und</strong> Reisekosten nach den Best<strong>im</strong>mungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>reisekostengesetzes;<br />

- Verletztengeld;<br />

- Verletztenrente;<br />

- Hinterbliebenenleistungen (Witwen-, Witwer- , Waisenrenten);<br />

- Sterbegeld <strong>und</strong><br />

- Überführungskosten.<br />

Erweist sich die medizinische Rehabilitation als nicht ausreichend, sind Maßnahmen als Leistungen<br />

zur Teilhabe am Arbeitsleben einzuleiten. Hierzu gehören unter anderem:<br />

- Hilfen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes;<br />

- schulische Anpassung, Fortbildung, Ausbildung <strong>und</strong> Umschulung.<br />

Für den Zeitraum der nachgewiesenen unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit wird Verletztengeld<br />

als Lohnersatzleistung gewährt. Berechnungsgr<strong>und</strong>lage bildet das Arbeitsentgelt einen Monat<br />

vor der Arbeitsunfähigkeit oder das <strong>im</strong> Einkommenssteuerbescheid nachgewiesene Einkommen<br />

für das Kalenderjahr vor dem Unfall.<br />

Sofern nach Beendigung der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit<br />

(MdE) von min<strong>des</strong>tens 20 v. H. verbleibt, kommt eine Verletztenrente zur Auszahlung.<br />

Berechnungsgr<strong>und</strong>lage ist der Jahresarbeitsverdienst vor dem Unfallereignis. Von dieser Be-<br />

127


IV. Anlagen<br />

rechnungsgr<strong>und</strong>lage sind 1/3 in Abzug zu bringen <strong>und</strong> mit dem Prozentsatz der MdE zu vervielfachen.<br />

Für Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren wird durch den Gesetzgeber das besondere Engagement<br />

mit einem zusätzlichen Leistungskatalog honoriert, den die Feuerwehr-Unfallkasse in<br />

ihrer Satzung geregelt hat. Danach kommen für Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr <strong>im</strong> <strong>Land</strong><br />

<strong>Brand</strong>enburg neben dem gesetzlichen Leistungskatalog zusätzliche Leistungen gem. Satzung<br />

zum Tragen. Demnach hat die Feuerwehr-Unfallkasse <strong>Brand</strong>enburg durch ihre Satzung über<br />

die gesetzlichen Leistungen hinausgehende umfangreiche Mehrleistungen für den versicherten<br />

Personenkreis best<strong>im</strong>mt. Die Mehrleistungen sind folgende:<br />

a) Mehrleistungen zum Verletztengeld, Übergangsgeld <strong>und</strong> Tagegeld<br />

Neben dem Verletztengeld <strong>und</strong> Übergangsgeld wird ein Betrag bis zur Höhe <strong>des</strong> tatsächlichen<br />

Verdienstausfalls gewährt (Nettolohnausgleich), min<strong>des</strong>tens den Differenzbetrag<br />

zwischen dem Verletztengeld/Übergangsgeld <strong>und</strong> dem 450.Teil der maßgebenden<br />

Bezugsgröße (<strong>im</strong> Jahr 2010: kalendertäglich 57,86 Euro). Bei unter 18-Jährigen<br />

der 675. Teil. Bei Selbständigen wird pro Tag der Unterschiedsbetrag zwischen dem<br />

gesetzlichen Versicherungsgeld <strong>und</strong> dem 450. Teil <strong>des</strong> Arbeitsaufkommens gezahlt.<br />

Das Arbeitsaufkommen ist zum Betrag in Höhe <strong>des</strong> Höchst-Jahresarbeitsverdienstes<br />

(<strong>im</strong> Jahr 2010: 65.100,00 Euro) zum Zeitpunkt <strong>des</strong> Arbeitsunfalls zu berücksichtigen.<br />

Für Versicherungsfälle, die ab dem 1. Januar 2010 eingetreten sind, ab dem vierten<br />

Tag der nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeit, längstens für 78 Wochen, zusätzlich ein<br />

Tagegeld in Höhe von derzeit 20,47 Euro/tgl., gewährt.<br />

b) Mehrleistungen zur Verletztenrente<br />

Neben der gesetzlichen Unfallrente erhalten die Versicherten bei einer Minderung der<br />

Erwerbsfähigkeit (MdE) von 100 v. H. (so genannte Vollrente) monatliche Mehrleistungen<br />

in Höhe <strong>des</strong> Zweifachen <strong>des</strong> Min<strong>des</strong>tbetrages für das Pflegegeld nach § 44 Abs. 2<br />

SGB VII. Bei teilweiser MdE monatlich den entsprechenden Teil der Mehrleistungen bei<br />

einer Vollrente.<br />

c) Einmalige Mehrleistung an Verletzte<br />

Neben den Mehrleistungen zur laufenden Verletztenrente erhalten Verletzte, die infolge<br />

<strong>des</strong> Versicherungsfalles voraussichtlich dauernd völlig erwerbsunfähig sind, einen einmaligen<br />

Mehrleistungsbetrag in Höhe von 52.000,00 Euro.<br />

d) Mehrleistungen zum Sterbegeld<br />

128


IV. Anlagen<br />

Die Mehrleistungen zum Sterbegeld betragen das 20fache <strong>des</strong> Min<strong>des</strong>tbetrages für das<br />

Pflegegeld nach § 44 Abs. 2 SGB VII (ab 1. Januar 2010: 6.140,00 Euro).<br />

e) Mehrleistungen zur Hinterbliebenenrente<br />

Bei Bezug einer Hinterbliebenenrente von 20 v. H. (Halbwaise) wird als Mehrleistung<br />

ein Betrag von 6/10 <strong>des</strong> Min<strong>des</strong>tbetrages für das Pflegegeld nach § 44 Abs. 2 SGB VII<br />

(ab 1. Januar 2010: 184,20 Euro) gewährt.<br />

Bei einer Hinterbliebenenrente von 30 v. H. (Vollwaisen, Witwen <strong>und</strong> Witwer bis zum<br />

45. Lebensjahr) monatlich 9/10 <strong>des</strong> Min<strong>des</strong>tbetrages für das Pflegegeld (ab 1. Januar<br />

2010: 276,30 Euro).<br />

Bei Hinterbliebenenrenten von 40 v. H. (Witwen <strong>und</strong> Witwer ab dem 45. Lebensjahr)<br />

betragen die Mehrleistungen zur Hinterbliebenenrente 12/10 <strong>des</strong> Min<strong>des</strong>tbetrages für<br />

das Pflegegeld (ab 1. Januar 2010: 368,40 Euro).<br />

f) Einmalige Mehrleistungen an Hinterbliebene<br />

Neben den Mehrleistungen zur laufenden Hinterbliebenenrente sowie den Mehrleistungen<br />

zum Sterbegeld erhalten Hinterbliebene einen einmaligen Betrag in Höhe von<br />

26.000,00 Euro. Nacheinander anspruchsberechtigt sind Ehegatten, Kinder, die Eltern,<br />

sofern sie mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben.<br />

129


IV. Anlagen<br />

Anlage 6.1 Aus- <strong>und</strong> Fortbildung der öffentlichen Feuerwehren, Helfer <strong>und</strong> Spezialkräfte <strong>des</strong><br />

<strong>Katastrophenschutzes</strong> sowie zivilschutzbezogene<br />

Ergänzungsausbildungen <strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Brand</strong>enburg<br />

Feuerwehr Ausbildungsart Zuständigkeit/Kostentragung Ausbildungsort Rechtliche<br />

Gr<strong>und</strong>lagen/<br />

Bemerkungen<br />

1. Gr<strong>und</strong>ausbildung<br />

a) Freiwillige<br />

Feuerwehren<br />

b) HauptamtlicheFeuerwehrangehörige<br />

Truppmannausbildung<br />

(Teil 1 <strong>und</strong> 2)<br />

2. Weitergehende Ausbildung<br />

Freiwillige<br />

Feuerwehren<br />

3. Führungsausbildung<br />

a) Freiwillige<br />

Feuerwehren<br />

Träger <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>schutzes Standort § 24, Absatz 7,<br />

Satz 1<br />

BbgBKG,<br />

FWDV 2 (Ziff.<br />

Gr<strong>und</strong>ausbildung B 1 Träger <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>schutzes Lan<strong>des</strong>feuerwehrschule<br />

(gegen Kostenerstattung)<br />

2.1.10, 2.1.2)<br />

§ 24, Absatz 7,<br />

Satz 1 u. RE<br />

MI v.<br />

28.01.2000,<br />

Ziff. 2.2<br />

Truppführer <strong>Land</strong>kreise/kreisfreie Städte Kreisebene § 24, Absatz 7,<br />

Satz 2 BbgBK<br />

<strong>und</strong><br />

FWDV 2 (Ziff.<br />

2.1.3)<br />

Sprechfunker <strong>Land</strong>kreise/kreisfreie Städte Kreisebene FWDV 2 (Ziff.<br />

3.1)<br />

Atemschutzgeräteträger <strong>Land</strong>kreise/kreisfreie Städte Kreisebene FWDV 2 (Ziff.<br />

3.2)<br />

Maschinisten <strong>Land</strong>kreise/kreisfreie Städte Kreisebene FWDV 2 (Ziff.<br />

Technische Hilfeleistung <strong>Land</strong>kreise/kreisfreie Städte Kreisebene FWDV 2 (Ziff.<br />

3.4)<br />

Ortswehrführer <strong>Land</strong> Lan<strong>des</strong>schule § 24, Absatz 7,<br />

Satz 3<br />

BbgBKG <strong>und</strong><br />

Gruppenführer (F III) <strong>Land</strong> Lan<strong>des</strong>schule FWDV 2 (Ziff.<br />

4.1)<br />

Zugführer (F IV) <strong>Land</strong> Lan<strong>des</strong>schule FWDV 2 (Ziff.<br />

4.2)<br />

Leiter F (F V) <strong>Land</strong> Lan<strong>des</strong>schule FWDV 2 (Ziff.<br />

4.6)<br />

Verbandsführer (F VI) <strong>Land</strong> Lan<strong>des</strong>schule FWDV 2 (Ziff.<br />

4.3)<br />

Kreisausbilder <strong>Land</strong> Lan<strong>des</strong>schule FWDV 2 (Ziff.<br />

Kreisbrandmeister/Leiter<br />

BF<br />

3.3)<br />

4.7)<br />

<strong>Land</strong> Lan<strong>des</strong>schule RE MI (Ziff.<br />

2.1)<br />

130


) Hauptamtliche<br />

FW-Angehörige<br />

Gruppenführer (B 3) Träger <strong>des</strong><br />

<strong>Brand</strong>schutzes<br />

geh. feuerwehrtechn. Träger <strong>des</strong><br />

Dienst (B 4) <strong>Brand</strong>schutzes<br />

höherer feuerwehrtechn.<br />

Dienst<br />

Träger <strong>des</strong><br />

<strong>Brand</strong>schutzes<br />

Lan<strong>des</strong>schule bzw. RE MI (Ziff. 2.2)<br />

IV. Anlagen<br />

Lan<strong>des</strong>feuerwehrschulen § 24, Absatz 7, Satz 1<br />

<strong>und</strong><br />

anderer Bun<strong>des</strong>länder (1) Feuerwehrlaufbahn-VO<br />

<strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> <strong>Brand</strong>enburg<br />

(1) = gegen Kostenerstattung<br />

Institut Münster (NRW)<br />

<strong>und</strong> bun<strong>des</strong>-<br />

einheitliche Rahmenempfehlungen;<br />

APO gDFeu<br />

Feuerwehr Ausbildungsart Zuständigkeit/Kostentragung Ausbildungsort Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen/<br />

Bemerkungen<br />

4. Sonderausbildung<br />

Freiwillige<br />

Feuerwehren<br />

<strong>und</strong><br />

hauptamtliche<br />

FW-<br />

Angehörige<br />

5. ABC-Ausbildung<br />

Leitstellendisponenten <strong>Land</strong> Lan<strong>des</strong>schule § 24, Absatz 7, Satz 3<br />

BbgBKG<br />

RE MI v. 28.01.00, Ziff. 2.1<br />

u. 2.2<br />

Gerätewart (FWDV 2, <strong>Land</strong> Lan<strong>des</strong>schule § 24, Absatz 7, Satz 3<br />

Ziff. 3.8)<br />

BbgBKG<br />

Gerätewart Chemika- <strong>Land</strong> Lan<strong>des</strong>schule § 24, Absatz 7, Satz 3<br />

lien-schutzanzug<br />

BbgBKG<br />

Gerätewart Messgerä- <strong>Land</strong> Lan<strong>des</strong>schule § 24, Absatz 7, Satz 3<br />

te<br />

BbgBKG<br />

Atemschutzgerätewart <strong>Land</strong> Lan<strong>des</strong>schule FWDV 2 (Ziff. 3.9)<br />

Ölunfall 1 <strong>und</strong> 2 <strong>Land</strong> Lan<strong>des</strong>schule RE MI v.28.01.00, Ziff. 2.1<br />

u. 2.2<br />

TH BBK-Bahn <strong>Land</strong> Lan<strong>des</strong>schule Vereinbarung der Innenministerien/<br />

Fahrsicherheitstraining<br />

Moderatoren (Gr<strong>und</strong>-<br />

<strong>und</strong> Fortb.)<br />

<strong>Land</strong> Lan<strong>des</strong>schule<br />

senatoren <strong>und</strong> der DB<br />

Konzeption MI<br />

ABC-Dekon B<strong>und</strong> Lan<strong>des</strong>schule<br />

ABC-Erk<strong>und</strong>ung B<strong>und</strong> Lan<strong>des</strong>schule<br />

ABC-Administratoren B<strong>und</strong> Lan<strong>des</strong>schule<br />

ABC-Einsatz<br />

1(Gr<strong>und</strong>ausbildung)<br />

ABC-Einsatz 2 (Führungskräfte)<br />

<strong>Land</strong><br />

Lan<strong>des</strong>schule (da<br />

Sonderausbildung<br />

zuzurechnen)<br />

Zivilschutzänderungsgesetz<br />

ZSGÄndG vom 02.04.09<br />

gegen Kostenerstattung<br />

FWDV 2 (Ziff. 3.5)<br />

RE MI v. 28.01.00, Ziff. 2.1<br />

u. 2.2<br />

§ 24, Absatz 7, Satz 3<br />

BbgBKG<br />

<strong>Land</strong> Lan<strong>des</strong>schule RE MI v. 28.01.00, Ziff. 2.1<br />

u. 2.2 b<br />

§ 24, Absatz 7, Satz 3<br />

BbgBKG<br />

131


6. Katastrophenschutzausbildung<br />

Einführung in die<br />

Stabsarbeit (FWDV 2,<br />

Ziff. 4.4)<br />

IV. Anlagen<br />

<strong>Land</strong> Lan<strong>des</strong>schule § 37, Absatz 1 u. 2 i. V. §<br />

44,<br />

Abs. 3 BbgBKG<br />

Führungshilfspersonal <strong>Land</strong> Lan<strong>des</strong>schule § 37, Absatz 1 u. 2 i. V. §<br />

44,<br />

Seminar Verwaltungsstab<br />

Seminar politische<br />

Gesamtführung<br />

OPT 1 (derzeit noch<br />

nicht angeboten)<br />

Abs. 3 BbgBKG<br />

<strong>Land</strong> Lan<strong>des</strong>schule § 37, Absatz 1 u. 2 i. V. §<br />

44,<br />

Abs. 3 BbgBKG<br />

<strong>Land</strong> Lan<strong>des</strong>schule § 37, Absatz 1 u. 2 i. V. §<br />

44,<br />

Abs. 3 BbgBKG<br />

<strong>Land</strong> Lan<strong>des</strong>schule Auslagerung von der AKNZ<br />

an die LFS der Länder<br />

Feuerwehr Ausbildungsart Zuständigkeit/Kostentragung Ausbildungsort Rechtliche<br />

Gr<strong>und</strong>lagen/<br />

Bemerkungen<br />

7. Sonstige weitere zentrale Ausbildung (gegen Kostenerstattung)<br />

Freiwillige Feuerwehren<br />

<strong>und</strong><br />

hauptamtliche<br />

FW-Angehörige<br />

Bootsführerausbildung Träger <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>schutzes Lan<strong>des</strong>schule § 24, Absatz 7,<br />

Satz 1 BbgBKG<br />

Technische Hilfeleistung -<br />

Gr<strong>und</strong>tätigkeiten<br />

Träger <strong>des</strong> BS/ <strong>Land</strong>kreis Lan<strong>des</strong>schule<br />

Drehleitermaschinisten Träger <strong>des</strong> BS/ <strong>Land</strong>kreis Lan<strong>des</strong>schule<br />

Rüstwagenmaschinisten Träger <strong>des</strong> BS/ <strong>Land</strong>kreis Lan<strong>des</strong>schule<br />

Seminar Vorbeugender<br />

BS einschl. Fortbildung<br />

<strong>Land</strong>kreise/kreisfreie Städte Lan<strong>des</strong>schule<br />

Gerätewagen-Gefahrgut Träger <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>schutzes Lan<strong>des</strong>schule<br />

IuK-Betriebspersonal <strong>Land</strong>kreise/kreisfreie Städte Lan<strong>des</strong>schule<br />

TH-Wald Träger <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>schutzes Lan<strong>des</strong>schule<br />

Belastung Atemschutz Träger <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>schutzes Lan<strong>des</strong>schule<br />

Notfall-Atemschutz Träger <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>schutzes Lan<strong>des</strong>schule<br />

Notfall CSA-Träger Träger <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>schutzes Lan<strong>des</strong>schule<br />

Seminar AGBF-AGBB Träger <strong>des</strong> <strong>Brand</strong>schutzes Lan<strong>des</strong>schule<br />

132

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