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Collectie Pohlsander - ArcH - Artland Resource Collection for History

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FAVO Bronbewerking <strong>Collectie</strong> <strong>Pohlsander</strong><br />

Zeitiger Pfarrer der Kirche Wichman Rulle.<br />

Zeugen; Hinrich ton Brinke, Vormund, der Knappe Hinrich Voss, der Knappe Johannes Rogge<br />

und der Notar Hinrich von Osede.<br />

Urkunde Nr.187. St.A.O.<br />

8.6.1471 vor dem Richter Arnold Rense zu Quakenbrück schenkt der Domküster Clawes von<br />

Bockraden in Osnabrück, der Kirche zu Quakenbrück seinen Bollers-Kotten, der in der<br />

Bauerschaft Vehs des Kirchspiels Badbergen belegen ist, abgesehen von ses schepel haveren<br />

theget lose de dat capitel to Osnabrugge darynne hevt unde 20 Huehnern alljaehrlich, die<br />

Clawes fuer sich zur Leibzucht behaelt.<br />

Die Schenkung geschieht unter der Bedingung, dass alljährlich ½ Mark Rente aus dem<br />

erwähnten Kotten nach Sonntag Judica für die Abhaltung der Memorien für ihn selbst,<br />

Clawes, seinen Vater Johannes, seine Mutter Margarete und sein Geschlecht verwandt wird.<br />

Zeitiger Vikar des Altars; Hinrik Bornewede.<br />

Zeugen; Johannes Jutteman und Johan Thuman.<br />

Urkunde Nr.223. St.A.O.<br />

Borcherding.<br />

Nach der Flurkarte Du Plat von 1784-1790 liegt das Halberbe Borcherding westlich von<br />

Vahlkamp als Einzelhof auf der Wielage, einem blockförmig aufgeteilten Flurteile der<br />

Bauerschaft Vehs. Doch gehört dem Hofe im Ortskern die an das Vollerbe Wingmann<br />

nördlich anstossende auf oben genannten Flurkarte mit einem Heuerhause bebaute Parzelle<br />

82 zu. Diese ist die alte Stätte des Borcherdingschen Erbwohnhauses. Das Borcherdingsche<br />

Erbwohnhaus ist also vor langer Zeit weiter westlich hinaus in die Kampflur verlegt worden.<br />

Den Parzellenanteilen nach gehören die Vollerben Winckmann und Roesmann sowie die<br />

Halberben Borcherding und Middendorf zur Urbestand der Bauerschaft Vehs. Der Kern<br />

dieser Altsiedlung liegt am Nordrande des Hegeresches, dessen Ostteil mit seinen langen<br />

Flurstreifen als ältestes Flurstück anzusprechen ist. Die alte Einteilung der Erbenhöfe in Voll-<br />

und Halberben rührt daher, dass die Halberben zur Nutzung in der gemeinen Mark in einem<br />

geringeren Masse als die Ganzerben berechtigt waren. Die Halberben sind jünger als die<br />

Vollerben und grösstenteils durch Teilung von Fronhöfen und Vollerben entstanden. Aus<br />

den Voll- und Halberben ging jährlich der Bauerrichter hervor. Nach Stüve, Geschichte des<br />

Hochstiftes Osnabrück II, Seite 742, betrug das Pflugland eines Vollerbes beim Übergang<br />

vom Mittelalter zur Neuzeit etwa 10 Maltersaat. Ein Maltersaat zerfällt in 12 Scheffelsaat<br />

oder kurz Scheffel genannt. Das Halberbe Borcherding war aber 1722 bereits 9 malter 4<br />

Scheffel 3 Viertel gross. Der Name Borcherding ist patronymisch und ist eine Ableitung von<br />

dem Rufnamen Borchert oder Borchard. Die Hochdeutsche Schreib<strong>for</strong>m ist Borcherding, in<br />

der Umgangssprache sagt man Baerring. In den Registern des 19. Jahrhunderts wurde der<br />

Hof in der Bauerschaft Vehs unter Nr.10. geführt. In alten Urkunden und Nachrichten heisst<br />

es; to Borchardinch, Borcherdingk, Borchringh, Borchering, Borchart, Borcherd, Borchardt,<br />

Borcherdt Borchert u.s.w.<br />

1. 0 ARCH 21-9-2011 55 / 331

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