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Collectie Pohlsander - ArcH - Artland Resource Collection for History

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FAVO Bronbewerking <strong>Collectie</strong> <strong>Pohlsander</strong><br />

dass man Unschuldige ins Gefängnis geworfen und der Folterung unterzogen hatten. Sie<br />

wurden daher in Freiheit gesetzt. Im folgenden Sommer gerieten zwei Hollandgänger aus<br />

Ankum als Torfarbeiter in Holland in Streit, wobei der eine dem anderen vorwarf, den Colon<br />

Suelker ermordet zu haben und dessen Tabaksdose besitze. Da Mitarbeiter die<br />

Anschuldigung gehört hatten, kam dies auch zur Kenntnis der Polizei. Als der Angeschuldigte<br />

im Herbst von Holland zurückkehrte, wurde er verhaftet. Bei dem Verhör leugnete er die Tat<br />

und sagte; "Ich heisse Diedrich G..., bin 28 Jahre alt, aus Restrup gebürtig und wohne in<br />

Colon Benninghaus Heuer als Heuermann. Ich bin verheiratet mit Maria Adelheid F.... und<br />

habe ein Kind. Ich habe den Mord nicht begangen. Trotz angewandter Tortur bestritt er die<br />

Tat begangen zu haben. Die Verdachtsmomente gegen den Angeklagten vermehrten sich<br />

aber. Besonders belastend war, dass er von dem Colon Escher in Hekese eine Kuh gekauft<br />

hatte und von dem Verkäufer wegen Zahlung verklagt worden war. Dieser Betrag war<br />

gerade in den Tagen nach der Mordtat entrichtet worden, der Beschuldigte konnte sich über<br />

den Erwerb des Geldes nicht genügend ausweisen. In Verlauf wurden wohl die meisten<br />

Bewohner von Restrup darüber vernommen, ob sie den G. wohl für den Mörder hielten. Alle<br />

Zeugen aber sagten zugunsten des Angeklagten aus. 1834 endlich, durch die Inhaftierung<br />

und Verhöre mürbe geworden, legte der Angeklagte ein Geständnis ab, den Mord begangen<br />

zu haben. Er wurde zum Tode durch das Schwert verurteilt. In dem Urteile war bestimmt,<br />

dass der Verbrecher auf einer Kuhhaut zu der Gerichtsstätte geschleppt werden sollte. Die<br />

Frau des Verurteilten aber reichte ein Gesuch ein, dem Unglücklichen das Schleifen in einer<br />

Kuhhaut zu erlassen, was auch im Gnadenwege gewährt wurde. Am 7.7.1835 fand die<br />

Hinrichtung zu Fürstenau auf einem Hügel, etwa 2 Km. vor Fürstenau an der Strasse von<br />

Fürstenau nach Freren statt. Die Hinrichtung sollte von dem Scharfrichter Friedrichs aus<br />

Osnabrück vollzogen werden, aber wegen seines hohen Alters, hatte Friedrichs die<br />

Execution seinem Schwiegersohne übertragen. Da aber von letzteren die Execution nicht<br />

nach Vorschrift ausgeführt wurde, erhielt Friedrichs von der Obrigkeit einen scharfen<br />

Verweis. Bei der Hinrichtung mussten sämtliche Schulkinder des ehemaligen Amtes<br />

Fürstenau, sowie die Schütten aller Kirchspiele mit ihren Fähnrichen und Trommelern<br />

zugegen sein. Die Kosten der Execution betrugen;<br />

Thl. Mgr. Pf.<br />

Für die Hinrichtung 1. 30. -5.<br />

4 Tage Zehrungskosten für 3 Personen 8. 21. -4.<br />

4 Tage Zehrungskosten für 4 Knechte 8. 21. -4.<br />

Botenlohn für Bestellungen 5. --. -6.<br />

Für Stricke 1. -4. --.<br />

Für zweispannige Wagen 20. -8. --.<br />

1 Tuch -. 16. --.<br />

Für das Schleifen des Verbrechers (unterblieb) 1. --. --.<br />

Für die Gehülfen des Henkers 6. 12. --.<br />

---------------<br />

Summa 54. -4. --.<br />

Geschichte und Altertumskunde Heft X. S.19. 1901.<br />

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