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Collectie Pohlsander - ArcH - Artland Resource Collection for History

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FAVO Bronbewerking <strong>Collectie</strong> <strong>Pohlsander</strong><br />

dass dieser zu ihren allseitigen Vortheil bezweckende Länderaustausch anjetzo <strong>for</strong>dersamst<br />

Obrigkeitlich bestätigt werden möge, weil die Jahreszeit in Ansehung der Düngung und<br />

Bestellung, so wie die nothwendige Regulierung des neuen Weges dahin keinen langen<br />

Ausstand gestattete. Der Colonus Nehrenhaus äusserte inzwischen dabei, dass er sich über<br />

den geäusserten Eigenthum seiner Mutter Schwester, Adelheid Theesfeld, Excolona<br />

Nehrenhaus, beklagen müsse, welche das von ihm zu vertauschende Stück Land, zum<br />

lebenslänglichen Niesbrauch angewiesen wäre, und welches sie ohne irgend einen Grund<br />

davon anzugeben, so in der Verfassung beibehalten wissen wolte. In dieser alleinigen<br />

Hinnsicht wolle er also nur declarirt haben, dass er desfalls sich das Ungenügen derselben<br />

nicht gerne zuziehen, geschweige den dieselbe durch gerichtliche Zwangsmittel zur<br />

Befolgung seines Wunsches und der Stette besten, zwingen mögte. Er hoffte vielmehr und<br />

wünschte, dass die hohe Landesobrigkeit diesem einmahl festcontrahirten, und besonders<br />

mit zu seinem Vortheil gereichenden Landumtausch, wodurch dieselbe auch völlig an Ort<br />

und Stelle wieder entschädigt würde, ohne weitere Rücksicht bestätigen, und dadurch aller<br />

Verzug vorgebogen werden mögte. Sämmtliche Pausentes und Contrahentes gebolten<br />

übrigens sich bei Verband ihrer sämmtlichen Haab und Güter diesen Tauschcontract fest,<br />

beständig und unverbrüchlich einer dem andern zu halten, entsagten des endes alle ihn<br />

etwa hiergegen zu statten kommen könnenden Einreden und Rechtswohltaten in genere, in<br />

specie der Verleitung, listigen Überredung, die Sache wäre zuvorn anderster verhandlt als<br />

hier beschrieben, der Beleidigung über oder unter der hälfte des wahren Werthes, der<br />

Wiedereinsetzung im vorigen Stand, oder wie solche sonst Namen haben mögten. Dieser<br />

Vergleich ist dann unter Zeugnis von Jacob Becker und Hermann Heinrich Kramer in Nortrup<br />

vollzogen und 3 Monate später von der Osnabrückischen Land und Justiz Canzley amtlich<br />

genehmigt, unter Beidrückung des Amtssiegels.<br />

1791-1810 werden als Heuerleute auf Diersing auf dem Steinbrink die Eheleute Johann Gerd<br />

Riedemann und Lücke Maria Wolthaus genannt.<br />

1805 werden wiederum 2 kleine Häuser auf dem Steinbrink genannt.<br />

1805 Nortrup Nr.1. Erbe, 4. Klasse.<br />

Diersing, Witwer, eigen an die Kirche in Quakenbrück. Land 10 Malter 5 Scheffel, Wiesen 6<br />

Malter 10 Scheffel, Holz 1 Malter 7 Scheffel.<br />

Zwei Familien Holzschuhmacher, c.u.d. auch 2 Holzschuhmacher, im ganzen 7 Heuerleute.<br />

Kriegssteuerreg. 1805 Kirchspiel Ankum.<br />

1805 wurde die als Heuerhaus genutzte alte Leibzucht unter den Eichen neben dem Hofe<br />

durch Blitzschlag eingeäschert. Der Witwer Johann Friedrich Diersing machte sich so<strong>for</strong>t an<br />

den Wiederaufbau, doch der Bau war noch nicht ganz vollendet, als er 1806 abermals durch<br />

Blitzschlag abbrannte. Nun entschloss man sich, den bei Gewittern gefährdeten Standort<br />

unter den Hofeseichen aufzugeben und das Heuerhaus auf dem Steinbrink aufzubauen, wo<br />

bereits 2 Heuerhäuser standen. Von diesen beiden Häusern wurde das südlichere<br />

1. 0 ARCH 21-9-2011 287 / 331

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