Collectie Pohlsander - ArcH - Artland Resource Collection for History
Collectie Pohlsander - ArcH - Artland Resource Collection for History Collectie Pohlsander - ArcH - Artland Resource Collection for History
FAVO Bronbewerking Collectie Pohlsander 1659 Kleinhaus (1); Herman Kath., Modeke Kath., Greteke mater Kath., Anna Huesselte Luth., Greteke 5 Jahre alt, Luecke septiman. 16 Jahre alt. Kleinhaus (2); Bruno Luth., Toepke Luth., Talke 6 Jahre alt, Henrich 1½ Jahre alt, Schwanke mater Kath. 1659 wohnen in des Coloni Nortrup Scheune; Berendt Kath., Wobbeke uxor Luth., Hilcke 2 Jahre alt, Gretecke ½ Jahr alt, Memecke vidua Kath., Tobeke Kath., 20 Jahre alt. Es handelt sich hier bei den Bewohnern der Nortrupschen Scheune um die Eheleute Berend Struckmann und Wobbe Diersing, die später das Diersingsche Kleinhaus gegen eine jährliche Pacht von 6½ Rth. heuerten. Da Berend Struckmann Katholisch war, darf in Memecke seine Mutter und in der 20 jährigen Tobeke seine Schwester gesehen werden. 1661 Bauerschaft Nortrup, Erhebung des Viehschatzes; Rth. Sch. Pf. Dirsing 3. -9. 10½ Leibzucht 1. --. -6. Kleinehaus 1 -. -9. --. Kleinehaus 2 1. -2. --. Huesselte pauper -. -9. --. Dieser Viehschatz wurde viermal im Jahr erhoben, doch die Huesselte zahlten der Armut wegen nur einmal den Betrag von 9 Schill. Viehsch. Reg. 1661 Amt Fürst. St.A.O. ca 1664 wohnen die Eheleute Berend Strueckman und Wobbe Dirsing in Diersings Kleinhaus, zuvor wohnten sie in Nortrups Scheune. 1668 ist die Leibzucht von 2 Heuerlingsfamilien bewohnt, geben 6 Rth. Pacht. Steinbrinck 12 oder 14 Rth. Pacht. 1670 Nortrup, Johanh Dierssing 2 Rth., Leibzucht 1 Rth., Kleinehaus 1 Rth., Kleinehaus 1 Rth. Rauchschatz. Rauchsch. Reg. 1670 Amt Fürst. St.A.O. NB. Dieser Rauchschatz war zweimal jährlich zu entrichten. 1691 beschritt die St. Sylvesterkirche den Klageweg gegen Luebbert Diersing. Es kam zur Äusserung des Erbes (Vergleichsverfahren). 1693 wurde ein Kopfschatz erhoben in Höhe von 10 Schill. 6 Pf., den auch die Heuerleute in gleicher Höhe entrichten mussten. 1709 ist das Erbwohnhaus neu erbaut worden. Bauherr war das Ehepaar Luebbert Diersing und Christina Sunderman. Baumeister D.H. Kerkhoff hat im Auftrage des Junggesellen Gerhard Friedrich Diersing das Erbwohnhaus um 5 meter nach vorn verlängert. Der Walm durch einen zeitgemässen Giebel ersetzt, wobei das Holz der alten Toreinfahrt wieder 1. 0 ARCH 21-9-2011 278 / 331
FAVO Bronbewerking Collectie Pohlsander verwandt wurde. Die alten Nameninschriften wurden zur Begradigung der Bauhölzer ausgelöscht und Neudeutsch wieder eingeschnitten. Bei dieser Neuverdeutschung ist leider aus dem schönen Namen Luebbert ein Liebrecht geworden. Das Erbwohnhaus ist Juni 1709 errichtet. Das Datum ist durch eine später angebrachte elektrische Lampe verdeckt. Die Inschrift lautet; Liebrecht Diersing und Christine Sundermann, erweitert von Gerhard Friedrich Diersing, Meister D.H. Kerkhoff im Mai 1884. Der Querbalken des Hauses trägt den Spruch; Verlass Dich auf den Herrn von ganzem Herzen und verlass Dich nicht auf Deinen Verstand, sondern gedenke an ihn in allen Deinen Wegen, so wird er Dich recht fuehren. 1722 heisst es; 1 Leibzucht (diese stand im kleinen Eichenwäldchen dicht am Erbhause). 1 Speicher (dieser stand im Garten, dicht am Erbhause). 2 Kleinhäuser (es sind die schon 1655 und 1659 genannten Kleinhäuser auf dem Steinbrinke). 1722 Größe des Colonates 17 Maltersaat 1¾ Scheffelsaat 1 Becher. Luebbert Diersing, der 1654 Anneken Wingmann aus Vehs geheiratet hatte, verstarb anfang 1668 auf dem Erbe. In seiner Ehe wurden 6 Kinder geboren, von denen 2 dem Vater im Tode vorausgegangen waren. Seine hinterbliebene Witwe heiratete, da die Kinder noch kleinwaren, in 2. Ehe den Kötter Johan Krochman, der streng Katholisch war. Unter Krochman aber kam der Hof Diersing in grosse Schwierikeiten, wie die vorliegenden Schuldurkunden ergeben. Das ist umsomehr verwunderlich, da Krochman doch ein befähiger Mann war, der Jahrelang die Geschicke der Gemeinde Nortrup leitete, und seine Hofstätte nicht in Verschuldung geriet. Als nun der Anerbe Luebbert Diersing den Hof übernahm, war er nicht in der Lage, alle Schulden und Verpflichtungen, besonders der Grundherrschaft, der Kirche St. Sylvester, gegenüber zu erfüllen. Das veranlasste nun die Kirche im Jahre 1691, den Klageweg zu beschreiten. Die Kirche hatte eine Forderung an Sterbefällen, Auffahrten und Freibriefe, an Spanndiensten, Zinsen und Pachten von insgesamt 550 Thl. Das war zu jener Zeit eine fast unaufbringliche Summe. Es kam zur Äusserung, sodass in diesem Vergleichswege die Schuld auf 200 Thl. ermässigt wurde. Am 30.6.1691 verpflichtet sich Luebbert, nach künftigen Michaelis 50 Thl. und in den folgenden fünf Jahren jährlich auf Michaelis 30 Thl. ohne eintzigen Einrede zu entrichten, welches alles er fest und ohnweigerlich zu halten, Stipulatio angelobet. Ferner verpflichtet sich Luebbert auf jedes Begeben, Sterbefall, Auffahrt, Freibriefe und was sonsten dazu gehörig, allzeit nach gemeinen Eigentumsrechte und Landesgebrauch zu dingen, den ordentlichen Spanndienst, so oft es die Kirche alljährlich nöthig, ohnweigerlich zu entrichten, die jährliche Zinse, so in dem Erbe haftet, ad 2½ Thl. und 12 Schill. richtig zu zahlen, die schuldige ordentliche Pächte zu rechten Zeit zu liefern und sich ohne Vorwissen gedachter Provisoren auf dem Erbe nicht zu Verheurathen, das Holtz ohngebührlich nicht zu verhauen, auch sonsten einen Eigenbehörigen zustehet und gebühret, sich jederzeit zu verhalten und 1. 0 ARCH 21-9-2011 279 / 331
- Seite 229 und 230: FAVO Bronbewerking Collectie Pohlsa
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FAVO Bronbewerking <strong>Collectie</strong> <strong>Pohlsander</strong><br />
verwandt wurde. Die alten Nameninschriften wurden zur Begradigung der Bauhölzer<br />
ausgelöscht und Neudeutsch wieder eingeschnitten. Bei dieser Neuverdeutschung ist leider<br />
aus dem schönen Namen Luebbert ein Liebrecht geworden. Das Erbwohnhaus ist Juni 1709<br />
errichtet. Das Datum ist durch eine später angebrachte elektrische Lampe verdeckt. Die<br />
Inschrift lautet;<br />
Liebrecht Diersing und Christine Sundermann, erweitert von Gerhard Friedrich Diersing,<br />
Meister D.H. Kerkhoff im Mai 1884.<br />
Der Querbalken des Hauses trägt den Spruch;<br />
Verlass Dich auf den Herrn von ganzem Herzen und verlass Dich nicht auf Deinen Verstand,<br />
sondern gedenke an ihn in allen Deinen Wegen, so wird er Dich recht fuehren.<br />
1722 heisst es; 1 Leibzucht (diese stand im kleinen Eichenwäldchen dicht am Erbhause).<br />
1 Speicher (dieser stand im Garten, dicht am Erbhause).<br />
2 Kleinhäuser (es sind die schon 1655 und 1659 genannten Kleinhäuser auf dem<br />
Steinbrinke).<br />
1722 Größe des Colonates 17 Maltersaat 1¾ Scheffelsaat 1 Becher.<br />
Luebbert Diersing, der 1654 Anneken Wingmann aus Vehs geheiratet hatte, verstarb anfang<br />
1668 auf dem Erbe. In seiner Ehe wurden 6 Kinder geboren, von denen 2 dem Vater im Tode<br />
vorausgegangen waren. Seine hinterbliebene Witwe heiratete, da die Kinder noch<br />
kleinwaren, in 2. Ehe den Kötter Johan Krochman, der streng Katholisch war. Unter<br />
Krochman aber kam der Hof Diersing in grosse Schwierikeiten, wie die vorliegenden<br />
Schuldurkunden ergeben. Das ist umsomehr verwunderlich, da Krochman doch ein<br />
befähiger Mann war, der Jahrelang die Geschicke der Gemeinde Nortrup leitete, und seine<br />
Hofstätte nicht in Verschuldung geriet. Als nun der Anerbe Luebbert Diersing den Hof<br />
übernahm, war er nicht in der Lage, alle Schulden und Verpflichtungen, besonders der<br />
Grundherrschaft, der Kirche St. Sylvester, gegenüber zu erfüllen. Das veranlasste nun die<br />
Kirche im Jahre 1691, den Klageweg zu beschreiten. Die Kirche hatte eine Forderung an<br />
Sterbefällen, Auffahrten und Freibriefe, an Spanndiensten, Zinsen und Pachten von<br />
insgesamt 550 Thl. Das war zu jener Zeit eine fast unaufbringliche Summe. Es kam zur<br />
Äusserung, sodass in diesem Vergleichswege die Schuld auf 200 Thl. ermässigt wurde. Am<br />
30.6.1691 verpflichtet sich Luebbert, nach künftigen Michaelis 50 Thl. und in den folgenden<br />
fünf Jahren jährlich auf Michaelis 30 Thl. ohne eintzigen Einrede zu entrichten, welches alles<br />
er fest und ohnweigerlich zu halten, Stipulatio angelobet. Ferner verpflichtet sich Luebbert<br />
auf jedes Begeben, Sterbefall, Auffahrt, Freibriefe und was sonsten dazu gehörig, allzeit<br />
nach gemeinen Eigentumsrechte und Landesgebrauch zu dingen, den ordentlichen<br />
Spanndienst, so oft es die Kirche alljährlich nöthig, ohnweigerlich zu entrichten, die jährliche<br />
Zinse, so in dem Erbe haftet, ad 2½ Thl. und 12 Schill. richtig zu zahlen, die schuldige<br />
ordentliche Pächte zu rechten Zeit zu liefern und sich ohne Vorwissen gedachter Provisoren<br />
auf dem Erbe nicht zu Verheurathen, das Holtz ohngebührlich nicht zu verhauen, auch<br />
sonsten einen Eigenbehörigen zustehet und gebühret, sich jederzeit zu verhalten und<br />
1. 0 ARCH 21-9-2011 279 / 331