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Collectie Pohlsander - ArcH - Artland Resource Collection for History

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FAVO Bronbewerking <strong>Collectie</strong> <strong>Pohlsander</strong><br />

Actum Schulenburg 12.3.1671. Herman Evert von Dincklage.<br />

Urkunde auf Budke-Volkert.<br />

5.7.1671 die Osnabrücksche Regierung, von Derenthal, verbietet dem Tebbe Buddeke, das<br />

Wiesenland, welches er von Herman Evert von Dincklage gekauft hat von dem seit<br />

mehreren Jahren wüstliegenden Veltmans Erbe, anzutreten, weil das Erbe als ganz erhalten<br />

werden soll.<br />

Einspruch gegen den Verkauf hatten die Eingesessenen der Bauerschaft Grothe erhoben.<br />

Urkunde bei Budke-Volkert.<br />

1.7.1675 verkauft Herman Evert von Dincklage wegen grosser Schuldenlast und darob<br />

verfallender Gerechtigkeit einen Zuschlag an Tebbe Buddeke, aus Veltmans Erbe.<br />

Urkunde auf Budke-Volkert.<br />

30.3.1677 erklärt Töbek Paelmans (Poelmans?), Witwe des Berendt im Busche, mit Beistand<br />

des Gerdt zu Groeningen, für sich und ihre Kinder, Johan und Berendt Gebrüder im Busche,<br />

dass sie alles, was ihr von ihrer seligen Mutter Bessken, welche von Buddeken-Deverlaken<br />

Kotten in der Bauerschaft Langen geboren, zustand, an Brautschatz und Gelde von dem<br />

jetzigen Besitzer Tebben Buddeken und seiner Frau Annen erhalten habe.<br />

Zeugen; Meister Juergen Wesseling und dessen Gesell Johan Sander.<br />

Notar Caspar Hembsteden.<br />

Urkunde au Budke-Volkert.<br />

24.11.1681 vor dem Richter Henrich Horn, Richter zu Quakenbrück, Badbergen und<br />

Menslage, bekennt Trinke Sickman, Witwe des Herman Buddeken, mit Wissen ihrer beiden<br />

gegenwartigen Söhne, der ehrbaren Herman und Teppen Buddeken zu Deverlage, dass ihr<br />

der Schwager, der ehrbare Teppe Buddeken zu Deverlage, den versprochenen aus dem<br />

elterlichen Erbkotten und den Kindlichen Anteil gegeben habe.<br />

Notar Anthon Wilhelm Blancken<strong>for</strong>t.<br />

Urkunde auf Budke-Volkert.<br />

1677 wurde, obgleich der Viehschatz als ordentliche Steuer 1667 <strong>for</strong>tgefallen war, dennoch<br />

als aussergewöhnliche Steuer ein sechs monatlicher Viehschatz ohne Consens der Stiffts<br />

Stände erhoben.<br />

19.5.1691 wird bescheinigt dass Tebbe Buddeke aus der St. Johanns Hode gelöst und für<br />

dessen Frau auch alles Hodegeld bezahlt ist. Der Sterbefall Tebbe Buddeke ist aber im<br />

Totenbuch von St. Georg in Badbergen nicht beurkundet.<br />

Nachricht auf Budke-Volkert.<br />

6.10.1691 Osnabrück. Es wird bescheinigt, dass Tebbe Buddiken Witwe Anne aus der St.<br />

Johanns Hode gelöst ist. (� 26.5.1690)<br />

1. 0 ARCH 21-9-2011 208 / 331

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