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Collectie Pohlsander - ArcH - Artland Resource Collection for History

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FAVO Bronbewerking <strong>Collectie</strong> <strong>Pohlsander</strong><br />

Dezember 1736 bescheinigt Hermann Rense, von Johann Brunswinkel 25 Rth.<br />

zurückerhalten zu haben.<br />

9.7.1767 schreibt der Advocat Dr. Dunkel zu Fürstenau an;<br />

Hochwürdig, Hochwohlgebohrner Freyherr Gnädiger Domdechant, auch wohlgebohrener<br />

Hochge Ehrtester Herr Consistorial Praesident, dass die Witwe Brunswinkel anzeige, ihr<br />

Ehemann, der Colonus Brunswinkel in Langen, sei vor 5 Jahren verstorben und seine<br />

Geschwister Catharina Brunswinkel, Christina Brunswinkel und Hermann Brunswinkel modo<br />

Kuest von der Brunswinkel Stätte hätten nach pro prtione filiali überhaupt nach ihrem<br />

eigenen Geständnis 1750 Rth. erhalten, sodass diese eigentlich keine Forderungen mehr<br />

hätten. Vor 4 Jahren aber hätten Hermann Brunswinkel modo Kuist und Hermann<br />

Flotemersch jetzo Wehrieden, welcher die vorgedachte Christina zur Frau gehabt, Streit und<br />

Klage beim Quakenbrückschen Gogerichte angefangen. Die Länder seien zu Hoch<br />

eingeschätzt worden und die Klager hätten mehr schon erhalten, als ihnen rechtlich<br />

zustände. Durch das kostspielige Klagen würde die Brunswinkel Stätte völlig ruiniert u.s.w.<br />

Man versuche nun den Eigenbehörigen zu unterdrücken, denn in Wirklichkeit müsse der<br />

Eigenthums-Ordnung gemäss Gutsherrlich entschieden werden, und sie bäte nun,<br />

Gutsherrlich zur Billigkeit die auftretenden Kläger zu bescheiden.<br />

Rep.120. III.C.16. St.A.O.<br />

16.12.1767 reichen Hermann Brunswinkel und Christina Brunswinkel uxor Werrien jetzo<br />

deren hinterbliebene Ehemann nahmens seiner Kinder erster Ehe eine Bitte um eine<br />

Spezial-Commission ein. Sie legen das dass insgesamt 4 Kinder auf der Brunswinkel Stätte<br />

gewesen seien, von denen der jüngste Sohn den Hof übernommen habe. Die älteste<br />

abgehende Tochter Catharina Brunswinkels uxor Hancke in Dreele, Kirchspiel Gehrde, habe<br />

pro quota filiae 800 Rth. nebst dem gewöhnlichen Brautwagen erhalten, während die<br />

beyden übrigen Geschwister vorerst auf Abschlag ihrer filiae Quoten nach und nach,<br />

nemblich die abgehende Tochter Christinen Brunswinkels uxor Werrien zu Langen 500 Rth.<br />

und der abgehende Sohn Hermann Brunswinkel jetzo Kuist aber nur 450 Rth. erhalten<br />

hätten. Die Witwe Brunswinkel wolle nun aber von keiner weiteren Auslobung etwas<br />

wissen, sie, die Imploranten, wollten sich aber mit dem begnügen, was die uxor Hancken<br />

erhalten habe. Bei diesen Umständen hätten sich die Imploranten anno 1763 an die Herrn<br />

Deputierten der Quakenbrücker Capitular Intraden um Gutsherrliche Auslobung gewandt,<br />

die Parteien seien aber an das Gogericht in Quakenbrück zur Führung eines ordentlichen<br />

Beweises verwiesen worden. Am Gogerichte sei das Verfahren über den richtigen statum<br />

praedii im letzten Sommer beendet worden. Nach einigen Monaten aber hätten sie eine<br />

Vorladung von dem Capitular Oeconome Dr. Dunkel zum 3.12.1767 nach Fürstnau erhalten.<br />

Hier sei ihnen erklärt worden, dass nach Gutsherrlichen Beschluss jedem Kinde nur 339_<br />

Rth. bewilligt werden sollen. Sie, die Imploranten, könnten sich mit dieser Gutsherrlichen<br />

Determination nicht beruhigen, denn jede Quote filialis müsse auf 1325 Rth. bestimmt<br />

werden. Und das dies vereinbart und auch von der Brunswinkel Stätte ertragen werden<br />

1. 0 ARCH 21-9-2011 187 / 331

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