Collectie Pohlsander - ArcH - Artland Resource Collection for History
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FAVO Bronbewerking <strong>Collectie</strong> <strong>Pohlsander</strong><br />
Dezember 1736 bescheinigt Hermann Rense, von Johann Brunswinkel 25 Rth.<br />
zurückerhalten zu haben.<br />
9.7.1767 schreibt der Advocat Dr. Dunkel zu Fürstenau an;<br />
Hochwürdig, Hochwohlgebohrner Freyherr Gnädiger Domdechant, auch wohlgebohrener<br />
Hochge Ehrtester Herr Consistorial Praesident, dass die Witwe Brunswinkel anzeige, ihr<br />
Ehemann, der Colonus Brunswinkel in Langen, sei vor 5 Jahren verstorben und seine<br />
Geschwister Catharina Brunswinkel, Christina Brunswinkel und Hermann Brunswinkel modo<br />
Kuest von der Brunswinkel Stätte hätten nach pro prtione filiali überhaupt nach ihrem<br />
eigenen Geständnis 1750 Rth. erhalten, sodass diese eigentlich keine Forderungen mehr<br />
hätten. Vor 4 Jahren aber hätten Hermann Brunswinkel modo Kuist und Hermann<br />
Flotemersch jetzo Wehrieden, welcher die vorgedachte Christina zur Frau gehabt, Streit und<br />
Klage beim Quakenbrückschen Gogerichte angefangen. Die Länder seien zu Hoch<br />
eingeschätzt worden und die Klager hätten mehr schon erhalten, als ihnen rechtlich<br />
zustände. Durch das kostspielige Klagen würde die Brunswinkel Stätte völlig ruiniert u.s.w.<br />
Man versuche nun den Eigenbehörigen zu unterdrücken, denn in Wirklichkeit müsse der<br />
Eigenthums-Ordnung gemäss Gutsherrlich entschieden werden, und sie bäte nun,<br />
Gutsherrlich zur Billigkeit die auftretenden Kläger zu bescheiden.<br />
Rep.120. III.C.16. St.A.O.<br />
16.12.1767 reichen Hermann Brunswinkel und Christina Brunswinkel uxor Werrien jetzo<br />
deren hinterbliebene Ehemann nahmens seiner Kinder erster Ehe eine Bitte um eine<br />
Spezial-Commission ein. Sie legen das dass insgesamt 4 Kinder auf der Brunswinkel Stätte<br />
gewesen seien, von denen der jüngste Sohn den Hof übernommen habe. Die älteste<br />
abgehende Tochter Catharina Brunswinkels uxor Hancke in Dreele, Kirchspiel Gehrde, habe<br />
pro quota filiae 800 Rth. nebst dem gewöhnlichen Brautwagen erhalten, während die<br />
beyden übrigen Geschwister vorerst auf Abschlag ihrer filiae Quoten nach und nach,<br />
nemblich die abgehende Tochter Christinen Brunswinkels uxor Werrien zu Langen 500 Rth.<br />
und der abgehende Sohn Hermann Brunswinkel jetzo Kuist aber nur 450 Rth. erhalten<br />
hätten. Die Witwe Brunswinkel wolle nun aber von keiner weiteren Auslobung etwas<br />
wissen, sie, die Imploranten, wollten sich aber mit dem begnügen, was die uxor Hancken<br />
erhalten habe. Bei diesen Umständen hätten sich die Imploranten anno 1763 an die Herrn<br />
Deputierten der Quakenbrücker Capitular Intraden um Gutsherrliche Auslobung gewandt,<br />
die Parteien seien aber an das Gogericht in Quakenbrück zur Führung eines ordentlichen<br />
Beweises verwiesen worden. Am Gogerichte sei das Verfahren über den richtigen statum<br />
praedii im letzten Sommer beendet worden. Nach einigen Monaten aber hätten sie eine<br />
Vorladung von dem Capitular Oeconome Dr. Dunkel zum 3.12.1767 nach Fürstnau erhalten.<br />
Hier sei ihnen erklärt worden, dass nach Gutsherrlichen Beschluss jedem Kinde nur 339_<br />
Rth. bewilligt werden sollen. Sie, die Imploranten, könnten sich mit dieser Gutsherrlichen<br />
Determination nicht beruhigen, denn jede Quote filialis müsse auf 1325 Rth. bestimmt<br />
werden. Und das dies vereinbart und auch von der Brunswinkel Stätte ertragen werden<br />
1. 0 ARCH 21-9-2011 187 / 331