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Collectie Pohlsander - ArcH - Artland Resource Collection for History

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FAVO Bronbewerking <strong>Collectie</strong> <strong>Pohlsander</strong><br />

Diekmann hatte 3 Söhne, von denen Hermann Diekmann als ältester Sohn den Hof erhielt.<br />

Auch der verstorbene Johann Hollenkampf war von drei Söhnen der älteste und erhielt als<br />

solcher das Erbe. Am 1.5.1731 machte die Witwe des Hermann Bergfeld in Bottorf,<br />

Catharina, geb. Nesslage, ihre letztwillige Bestimmung betreff des Anerben auf dem Hofe.<br />

Sie bestimmte mit ihren Söhnen, dass Gerdt erben solle, da der jüngere Albert erst 20 Jahre<br />

alt sei und auch die Schulden durch den jüngst erfolgten Freikauf von der Hörigkeit des<br />

Generals von Horst als Herr zu Huckelrieden nicht tragen zu können glaubte. Albert Bergfeld<br />

erhielt 600 Thl., 2 Pferde, 2 Beester und die Kirchspielmässige Aussteuer. Der Vertrag bei<br />

Diekmanns geschah am 3.9.1743. Arend Diekmann war alt und schwach. Daher sollte der<br />

Sohn Hermann Henrich den Hof haben als ältester Sohn. Seine Schwester Marie war Ehefrau<br />

des Rolf Veltmann, die Schwester Catharina Elsabein sollte ausser dem Brautwagen 100 Thl.,<br />

so auch Marie erhalten. Helena Adelheid und die Brüder Johann, Henrich und Arend sollten<br />

bei ihtre Heirat die Ausrüstung und je 100 Thl. und Henrich und Arend je 25 Thl. für das<br />

abgehende Anerbenrecht erhalten. Hermann Bodemann war nach seines Vaters Tode erst<br />

einige Jahre in Bodemanns Kotten gewesen, weil der Anerbe, der jüngste Bruder, erst 10<br />

Jahre alt war. Als dieser Volljährig wurde und ich den Kotten an den Anerben abtreten<br />

wollte, habe ich diesem für die Abtretung noch 25 Thl. gezahlt und bin so in den Besitz des<br />

Praedio gekommen, sagte Hermann Bodemann am 5.6.1765. Als Reinke Brunke fühlte, so<br />

berichten die Akten, dass er sterben müsse, habe er zu seiner Frau gesagt, dass sein Bruder<br />

Hermann sie heiraten möge, dann währe alles gut. Und die Witwe Brunke habe der<br />

Catharina Margaretha Nienhaus erzählt, dass Reinke auf dem Sterbebette gesagt habe, sie<br />

solle das Stückgeld von Hermann, seinem Bruder, nehmen, da dieser die Stätte doch wohl<br />

nicht übergeben werde. Obgleich der Kläger Hermann Brunke seit des Vaters Tode den Hof<br />

allein bewirtschaftet hatte, entschied die Juristische Fakultät der Universität Halle am<br />

11.8.1767 müsse dem Jüngstenerbrecht folgend das Kind des Reinke und nach dessen<br />

Versterben die Witwe des Reinke Brunken das Erbe antreten. Auf Grund dieses Befundes<br />

erging am 17.11.1767 in Osnabrück das Urteil, dass die Witwe Christine Brunke, geb. Pape,<br />

alleinige Besitzerin des Erbes sei und Hermann Brunke nach Auskehrung des ihm<br />

zustehenden kindlichen Anteils das Praedio zu verlassen habe. Obgleich dies Urteil erging,<br />

ist noch keine Ruhe auf dem Hofe. Jetzt geht es um die Papiere, die Hermann Brunke der<br />

Schwägerin auszuhändigen hat und um die Abrechnung und Verrechnung der Einnahmen<br />

und Ausgaben und um die Bezahlung beträchtlichen Gerichtskosten u.s.w. 1773 standen<br />

noch Rechtsanwaltskosten offen.<br />

In diese Zeit des Prozesses um das Anerbenrecht fällt noch eine andere Prozess. Anna<br />

Margaretha Brunke, Schwester des Hermann und Reinke Brunke, hatte in erster Ehe 1736<br />

Johann Hermann Nienhaus geheiratet und 1751 Johann Henrich Verbruegging und war 1753<br />

verstorben. Die Tochter Catharina Margaretha Nienhaus, die auch in dem Anerbenprozess<br />

als Zeugin erscheint und erklärt, dass Reinke Brunke auf dem Sterbebette zu seiner Frau<br />

gesagt habe, sie solle nur das Stückgeld von seinem Bruder Hermann Brunke nehmen, da<br />

dieser doch nicht das Erbe hergeben werde, hat einen Reiter Johann Ernst Mello, der im<br />

Königl. Grossbritt. auch Churfürstlich Braunschweig Lüneburgschen Regiment von Behr<br />

1. 0 ARCH 21-9-2011 168 / 331

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