Collectie Pohlsander - ArcH - Artland Resource Collection for History
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FAVO Bronbewerking Collectie Pohlsander 100 Rheinländische Fuss oder 33 Schritt war die Norm für die Hammerwurfbreite, die auch Hermann Alves innegehalten hatte. Die Inaugenscheinnahme wurde seitens des Amtes durchgeführt und das Protokoll hierzu aufgenommen. Die Termine gehen weiter, die Kosten wachsen. Die Markgenossen waren gezwungen zur Bestreitung der Prozesskosten, eine Wiesenfläche für 50 Rth. zu Verkaufen. Um aber den Prozess weiterführen zu können mussten mehrere Verkäufe von Markengrund erfolgen. Kläger und Beklagter brachten immer wieder neue Zeugen vor, die das Recht beweisen sollten. Alves blieb aber oben. Das beweist das Urteil vom 28.8.1745 und vom 26.3.1747. Inzwischen hatte schon die Fakultät in Leipzig die Sache geprüft. Ein Zettel in den Akten sagt; Dieses noch zu erinnern, dass er angibt, dass er das Land austauschen wollte, hat es aber erst nicht sagen wollen wie teuer es sein sollte. Hernach, als er es gesagt hatte, war es zu teuer, da er sagt, wir wären halbe Erben und Kötters, so müssten wir soviel Mautgeld geben als ein ganzes Erbe und haben kaum den zehnten Teil als Alves hat. Die Andorfer waren sich alle nicht grün gegenseitig. Denn Aktenauszügen nach hatten mehrere Markgenossen sich beim Hause oder bei der Leibzucht durch Hammerwurf oder mit genehmigung der Genossen Anschüsse geben lassen. Viele Zeugenvernehmungen aus dem Jahre 1744 betreffs der Markbenutzung liegen diesem Aktenbündel bei. Das Endurteil liegt leider nicht vor, es scheint aber zugunsten des Beklagten Alves ergangen zu sein. 1753 wird der Vogt in Menslage angewiesen, der Restschulden für den Prozess beizutreiben. Akten auf Halberbe Brunke. 6.3.1745 Johann Hermann Nienhauss ist in Discussion geraten, er hat 791 Thl. Schulden. Seine Ehefrau Anne Margarethe Brunneken soll das restliche Brautschatzgeld in die Konkursmasse bringen. Es wird festgestellt, was diese vom Hofe Brunke erhalten hat. Am 29.10.1736 hat der Ehemann von der Schwiegermutter 146 Rth. erhalten, am 15.3.1738 40 Rth. und am 22.8.1737 an Roggen und Hafer, Kühen und Schweinen den Wert von 178 Rth., am 11.2.1739 weitere 67 Rth., am 7.5.1739 ferner 248 Rth. und am 14.5.1742 noch 122 Rth. Nachricht auf Halberbe Brunke. 18.4.1746 Hermann Brunneke hat dem Reinecke Brunneke die ihm vom Erbe zustehenden Abfindungsgelder gezahlt. Reinecke erklärt keinerlei Forderungen mehr zu haben. Quittung auf Halberbe Brunke. 30.3.1748 Hermann und Reinecke Brunken haben das Briefgeld von 23½ Rth. und die Buchschuld von 29½ Rth. von Johann Rickers herrührend bar gezahlt. Es quittieren darüber; Johann Barcklage, Lambert Barcklage, Anna Lindemanns und Fenne Lindemanns. Quittung auf Halberbe Brunke. 1749 die Witwe Anna Margaretha Nienhues, geb. Brunke, beklagt sich über Toebbe Nienhues, der behauptete, sie habe mit Bernd Nesslage in Unzucht gelebt. Die Angehörigen Brunken der Witwe Nienhues, Bernd Nesslage und dessen Eltern schliessen sich der Klage an. Der Ausgang dieser Klage liegt nicht vor. 1. 0 ARCH 21-9-2011 166 / 331
FAVO Bronbewerking Collectie Pohlsander Nachricht auf Halberbe Brunke. 20.11.1750 Hermann Nanning in Renslage quittiert den Empfang von 100 Rth. von Hermann und Reinke Brunneken. Quittung auf Halberbe Brunke. 1756-1763 einige kleinere Zette aus dieser Zeit des Siebenjährigen Krieges berichten über Fuhren und Leistungen. Quelle Halberbe Brunke. 1760-1767 Aufzeichnungen und Rechnungsbelege berichten über Ausgaben auf dem Brunken Hofe. Quelle Halberbe Brunke. 1762-1767 Anerben Prozess. Der rechtmässige Anerbe des Halberbes wäre nach altem Brauch Reinke Brunke, der seit dem 10.2.1757 mit Christine Pape, Tochter der Eheleute Lübbert Diersing jetzt Pape und Catharina Hackmann, verheiratet ist. Ein Kind aus dieser Ehe stirbt ganz jung, und Reinke selbst wird am 11.3.1760 zu Grabe getragen. Zwei Jahre später wird die Tochter Mette Christine am 14.4.1762 beerdigt. Nun klagt der 1708 geborene Hermann Brunke gegen seine Schwägerin Christine Brunke, geb. Pape, auf Herausgabe des Erbes. Diese Klage führte zu einem grossen Rechtsstreit, der durch mehrere Instanzen lief, schliesslich aber doch zugunsten der Beklagten Witwe Brunke endete. Die Witwe Brunke schreitet am 23.7.1766, nachdem das erste Urteil für sie positiv ergangen ist, zu ihrer zweiten Ehe mit Johann Venhage aus Wulften, Sohn des Colons Johann Venhage und Susanna Margaretha Vahlkamp. Der Prozess, von beiden Parteien mit Erbitterung geführt, wird noch ärger, weil nun der Kläger Hermann Brunke den elterlichen Hof gebracht sieht. Schon am 9.9.1762 ersucht das Domkapitel in Osnabrück den Vogt von Menslage, die Witwe Christine Brunke, geb. Pape, in ihrem Besitz zu schützen. Hermann Brunke der Kläger, ist immer auf dem Hofe gewesen und hat ihn auch bewirtschaftet, was ja auch die älteren Urkunden und Nachrichten zeigen, siehe besonders die Urkunde vom 18.4.1746, nach welcher Hermann seinen Bruder Reinke gänzlich von dem Erbe abgefunden hat, klagt weiter, so kommt denn ein Urteil vom 5.12.1764 zustande, die beiden Parteien je die Hälfte des Hofes zuspricht, bis ein Urteil Höherer Instanz ergeht. Schon am 2.11.1762 wird durch Zeugenbefragung, dass das Jüngstenerbrecht hier heimisch und gebräuchlich ist. Thole Caveler, 44 Jahre alt, Johann Hermann Kienhaus, 74 Jahre alt und Thole Ricker, 49 Jahre alt, sagen aus. Auch der Menslager Pastor G.W. Gerding bescheinigt diess noch am 28.5.1765 und erklärt, dass, wenn eins der älteren Kinder das Erbe antrete, die Eltern dann einen schriftlichen Kontrakt darüber machen. Nach den Akten ergibt sich, dass schon früher zweimal auf Brunken Erbe nicht der Jüngste, sondern ein älteres Kind den Hof angetreten hat. Auch auf Nachbarhöfen ist solches geschehen. Gerd Grosse Bergfeld zu Bottorf hatte drei jüngere Brüder, von denen Albert der jüngste war, aber Gerd Grosse Bergfeld hat das Erbe übernommen. Albert 1. 0 ARCH 21-9-2011 167 / 331
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FAVO Bronbewerking <strong>Collectie</strong> <strong>Pohlsander</strong><br />
Nachricht auf Halberbe Brunke.<br />
20.11.1750 Hermann Nanning in Renslage quittiert den Empfang von 100 Rth. von Hermann<br />
und Reinke Brunneken.<br />
Quittung auf Halberbe Brunke.<br />
1756-1763 einige kleinere Zette aus dieser Zeit des Siebenjährigen Krieges berichten über<br />
Fuhren und Leistungen.<br />
Quelle Halberbe Brunke.<br />
1760-1767 Aufzeichnungen und Rechnungsbelege berichten über Ausgaben auf dem<br />
Brunken Hofe.<br />
Quelle Halberbe Brunke.<br />
1762-1767 Anerben Prozess.<br />
Der rechtmässige Anerbe des Halberbes wäre nach altem Brauch Reinke Brunke, der seit<br />
dem 10.2.1757 mit Christine Pape, Tochter der Eheleute Lübbert Diersing jetzt Pape und<br />
Catharina Hackmann, verheiratet ist. Ein Kind aus dieser Ehe stirbt ganz jung, und Reinke<br />
selbst wird am 11.3.1760 zu Grabe getragen. Zwei Jahre später wird die Tochter Mette<br />
Christine am 14.4.1762 beerdigt. Nun klagt der 1708 geborene Hermann Brunke gegen seine<br />
Schwägerin Christine Brunke, geb. Pape, auf Herausgabe des Erbes. Diese Klage führte zu<br />
einem grossen Rechtsstreit, der durch mehrere Instanzen lief, schliesslich aber doch<br />
zugunsten der Beklagten Witwe Brunke endete. Die Witwe Brunke schreitet am 23.7.1766,<br />
nachdem das erste Urteil für sie positiv ergangen ist, zu ihrer zweiten Ehe mit Johann<br />
Venhage aus Wulften, Sohn des Colons Johann Venhage und Susanna Margaretha<br />
Vahlkamp. Der Prozess, von beiden Parteien mit Erbitterung geführt, wird noch ärger, weil<br />
nun der Kläger Hermann Brunke den elterlichen Hof gebracht sieht. Schon am 9.9.1762<br />
ersucht das Domkapitel in Osnabrück den Vogt von Menslage, die Witwe Christine Brunke,<br />
geb. Pape, in ihrem Besitz zu schützen. Hermann Brunke der Kläger, ist immer auf dem Hofe<br />
gewesen und hat ihn auch bewirtschaftet, was ja auch die älteren Urkunden und<br />
Nachrichten zeigen, siehe besonders die Urkunde vom 18.4.1746, nach welcher Hermann<br />
seinen Bruder Reinke gänzlich von dem Erbe abgefunden hat, klagt weiter, so kommt denn<br />
ein Urteil vom 5.12.1764 zustande, die beiden Parteien je die Hälfte des Hofes zuspricht, bis<br />
ein Urteil Höherer Instanz ergeht. Schon am 2.11.1762 wird durch Zeugenbefragung, dass<br />
das Jüngstenerbrecht hier heimisch und gebräuchlich ist. Thole Caveler, 44 Jahre alt, Johann<br />
Hermann Kienhaus, 74 Jahre alt und Thole Ricker, 49 Jahre alt, sagen aus. Auch der<br />
Menslager Pastor G.W. Gerding bescheinigt diess noch am 28.5.1765 und erklärt, dass,<br />
wenn eins der älteren Kinder das Erbe antrete, die Eltern dann einen schriftlichen Kontrakt<br />
darüber machen. Nach den Akten ergibt sich, dass schon früher zweimal auf Brunken Erbe<br />
nicht der Jüngste, sondern ein älteres Kind den Hof angetreten hat. Auch auf Nachbarhöfen<br />
ist solches geschehen. Gerd Grosse Bergfeld zu Bottorf hatte drei jüngere Brüder, von denen<br />
Albert der jüngste war, aber Gerd Grosse Bergfeld hat das Erbe übernommen. Albert<br />
1. 0 ARCH 21-9-2011 167 / 331