09.01.2013 Aufrufe

Collectie Pohlsander - ArcH - Artland Resource Collection for History

Collectie Pohlsander - ArcH - Artland Resource Collection for History

Collectie Pohlsander - ArcH - Artland Resource Collection for History

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

FAVO Bronbewerking <strong>Collectie</strong> <strong>Pohlsander</strong><br />

100 Rheinländische Fuss oder 33 Schritt war die Norm für die Hammerwurfbreite, die auch<br />

Hermann Alves innegehalten hatte. Die Inaugenscheinnahme wurde seitens des Amtes<br />

durchgeführt und das Protokoll hierzu aufgenommen. Die Termine gehen weiter, die Kosten<br />

wachsen. Die Markgenossen waren gezwungen zur Bestreitung der Prozesskosten, eine<br />

Wiesenfläche für 50 Rth. zu Verkaufen. Um aber den Prozess weiterführen zu können<br />

mussten mehrere Verkäufe von Markengrund erfolgen. Kläger und Beklagter brachten<br />

immer wieder neue Zeugen vor, die das Recht beweisen sollten. Alves blieb aber oben. Das<br />

beweist das Urteil vom 28.8.1745 und vom 26.3.1747. Inzwischen hatte schon die Fakultät<br />

in Leipzig die Sache geprüft. Ein Zettel in den Akten sagt; Dieses noch zu erinnern, dass er<br />

angibt, dass er das Land austauschen wollte, hat es aber erst nicht sagen wollen wie teuer es<br />

sein sollte. Hernach, als er es gesagt hatte, war es zu teuer, da er sagt, wir wären halbe<br />

Erben und Kötters, so müssten wir soviel Mautgeld geben als ein ganzes Erbe und haben<br />

kaum den zehnten Teil als Alves hat. Die Andorfer waren sich alle nicht grün gegenseitig.<br />

Denn Aktenauszügen nach hatten mehrere Markgenossen sich beim Hause oder bei der<br />

Leibzucht durch Hammerwurf oder mit genehmigung der Genossen Anschüsse geben<br />

lassen. Viele Zeugenvernehmungen aus dem Jahre 1744 betreffs der Markbenutzung liegen<br />

diesem Aktenbündel bei. Das Endurteil liegt leider nicht vor, es scheint aber zugunsten des<br />

Beklagten Alves ergangen zu sein. 1753 wird der Vogt in Menslage angewiesen, der<br />

Restschulden für den Prozess beizutreiben.<br />

Akten auf Halberbe Brunke.<br />

6.3.1745 Johann Hermann Nienhauss ist in Discussion geraten, er hat 791 Thl. Schulden.<br />

Seine Ehefrau Anne Margarethe Brunneken soll das restliche Brautschatzgeld in die<br />

Konkursmasse bringen. Es wird festgestellt, was diese vom Hofe Brunke erhalten hat. Am<br />

29.10.1736 hat der Ehemann von der Schwiegermutter 146 Rth. erhalten, am 15.3.1738 40<br />

Rth. und am 22.8.1737 an Roggen und Hafer, Kühen und Schweinen den Wert von 178 Rth.,<br />

am 11.2.1739 weitere 67 Rth., am 7.5.1739 ferner 248 Rth. und am 14.5.1742 noch 122 Rth.<br />

Nachricht auf Halberbe Brunke.<br />

18.4.1746 Hermann Brunneke hat dem Reinecke Brunneke die ihm vom Erbe zustehenden<br />

Abfindungsgelder gezahlt. Reinecke erklärt keinerlei Forderungen mehr zu haben.<br />

Quittung auf Halberbe Brunke.<br />

30.3.1748 Hermann und Reinecke Brunken haben das Briefgeld von 23½ Rth. und die<br />

Buchschuld von 29½ Rth. von Johann Rickers herrührend bar gezahlt. Es quittieren darüber;<br />

Johann Barcklage, Lambert Barcklage, Anna Lindemanns und Fenne Lindemanns.<br />

Quittung auf Halberbe Brunke.<br />

1749 die Witwe Anna Margaretha Nienhues, geb. Brunke, beklagt sich über Toebbe<br />

Nienhues, der behauptete, sie habe mit Bernd Nesslage in Unzucht gelebt. Die Angehörigen<br />

Brunken der Witwe Nienhues, Bernd Nesslage und dessen Eltern schliessen sich der Klage<br />

an. Der Ausgang dieser Klage liegt nicht vor.<br />

1. 0 ARCH 21-9-2011 166 / 331

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!