Collectie Pohlsander - ArcH - Artland Resource Collection for History
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FAVO Bronbewerking <strong>Collectie</strong> <strong>Pohlsander</strong><br />
100 Rheinländische Fuss oder 33 Schritt war die Norm für die Hammerwurfbreite, die auch<br />
Hermann Alves innegehalten hatte. Die Inaugenscheinnahme wurde seitens des Amtes<br />
durchgeführt und das Protokoll hierzu aufgenommen. Die Termine gehen weiter, die Kosten<br />
wachsen. Die Markgenossen waren gezwungen zur Bestreitung der Prozesskosten, eine<br />
Wiesenfläche für 50 Rth. zu Verkaufen. Um aber den Prozess weiterführen zu können<br />
mussten mehrere Verkäufe von Markengrund erfolgen. Kläger und Beklagter brachten<br />
immer wieder neue Zeugen vor, die das Recht beweisen sollten. Alves blieb aber oben. Das<br />
beweist das Urteil vom 28.8.1745 und vom 26.3.1747. Inzwischen hatte schon die Fakultät<br />
in Leipzig die Sache geprüft. Ein Zettel in den Akten sagt; Dieses noch zu erinnern, dass er<br />
angibt, dass er das Land austauschen wollte, hat es aber erst nicht sagen wollen wie teuer es<br />
sein sollte. Hernach, als er es gesagt hatte, war es zu teuer, da er sagt, wir wären halbe<br />
Erben und Kötters, so müssten wir soviel Mautgeld geben als ein ganzes Erbe und haben<br />
kaum den zehnten Teil als Alves hat. Die Andorfer waren sich alle nicht grün gegenseitig.<br />
Denn Aktenauszügen nach hatten mehrere Markgenossen sich beim Hause oder bei der<br />
Leibzucht durch Hammerwurf oder mit genehmigung der Genossen Anschüsse geben<br />
lassen. Viele Zeugenvernehmungen aus dem Jahre 1744 betreffs der Markbenutzung liegen<br />
diesem Aktenbündel bei. Das Endurteil liegt leider nicht vor, es scheint aber zugunsten des<br />
Beklagten Alves ergangen zu sein. 1753 wird der Vogt in Menslage angewiesen, der<br />
Restschulden für den Prozess beizutreiben.<br />
Akten auf Halberbe Brunke.<br />
6.3.1745 Johann Hermann Nienhauss ist in Discussion geraten, er hat 791 Thl. Schulden.<br />
Seine Ehefrau Anne Margarethe Brunneken soll das restliche Brautschatzgeld in die<br />
Konkursmasse bringen. Es wird festgestellt, was diese vom Hofe Brunke erhalten hat. Am<br />
29.10.1736 hat der Ehemann von der Schwiegermutter 146 Rth. erhalten, am 15.3.1738 40<br />
Rth. und am 22.8.1737 an Roggen und Hafer, Kühen und Schweinen den Wert von 178 Rth.,<br />
am 11.2.1739 weitere 67 Rth., am 7.5.1739 ferner 248 Rth. und am 14.5.1742 noch 122 Rth.<br />
Nachricht auf Halberbe Brunke.<br />
18.4.1746 Hermann Brunneke hat dem Reinecke Brunneke die ihm vom Erbe zustehenden<br />
Abfindungsgelder gezahlt. Reinecke erklärt keinerlei Forderungen mehr zu haben.<br />
Quittung auf Halberbe Brunke.<br />
30.3.1748 Hermann und Reinecke Brunken haben das Briefgeld von 23½ Rth. und die<br />
Buchschuld von 29½ Rth. von Johann Rickers herrührend bar gezahlt. Es quittieren darüber;<br />
Johann Barcklage, Lambert Barcklage, Anna Lindemanns und Fenne Lindemanns.<br />
Quittung auf Halberbe Brunke.<br />
1749 die Witwe Anna Margaretha Nienhues, geb. Brunke, beklagt sich über Toebbe<br />
Nienhues, der behauptete, sie habe mit Bernd Nesslage in Unzucht gelebt. Die Angehörigen<br />
Brunken der Witwe Nienhues, Bernd Nesslage und dessen Eltern schliessen sich der Klage<br />
an. Der Ausgang dieser Klage liegt nicht vor.<br />
1. 0 ARCH 21-9-2011 166 / 331