Collectie Pohlsander - ArcH - Artland Resource Collection for History

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FAVO Bronbewerking Collectie Pohlsander 1724 erlitt Herman Brunneke einen Schlaganfall, sodass er einseitg gelähmt war. Von nun an ruhte die Hauptarbeit auf Herman, seinem 1708 geborenen ältesten Sohn. Im Alter von 74 Jahren verstarb er auf dem Erbe und wurde am 11.10.1735 in Menslage zu Grabe getragen. 12.4.1733 Reineke Brunneke und seine Ehefrau Taleke uffen Felde in der Brunneken Leibzucht zu Andorf wohnhaft haben keine Kinder. Sie bestimmen, dass bei ihrem Tode erstens die beiden Brüder Johann und Henrich Brunneke und die Schwester Helene je 10 Thl. haben sollen. 40 Thl. und weitere 100 Thl., die Reineke seinem Bruder Hermann auf dem Hofe geliehen hat, sollen für die Witwe bleiben, wenn der Ehemann zuerst versterben werde. 50 Thl. davon soll Talcke behalten und 50 Thl. sollen an die Witwe Brunsswinkel zu Andorf seiner Schuld bezahlt werden. Des Erblassers Kleiderkiste soll Rickers Sohn Thole haben, eine grosse Kleiderkiste des Erblassers Bruder Hermanns Sohn Hermann. Ein kleiner Schapp soll des Bruders Tochter Greteke bekommen. Des Erblassers Bruder Henrichs Sohn Reinke erhält die Mannskirchenstelle auf dem alten Bühnen in der Kirche zu Menslage für sich. Er soll aber 12 Thl. dafür zahlen bar für die Abfindung der Schulden des Ehemannes Reinken Brunneken. Die nächsten Verwandten seiner ersten verstorbenen Frau sollen 100 Thl., die bei Caveler zu Andorf stehen, unter sich zu gleichen Teilen geniessen. 30 Thl., die bei Behrding in Schandorf stehen, soll Jacob Papen genannt Ricker haben. Die in Barlagen Brunken zu Andorf stehenden 30 Thl. sind für die Kirchenarmen zu Menslage bestimmt. Stirbt aber seine Frau zuerst, so soll ihre Schwester Rolf Lehners Ehefrau 150 Thl. haben und an die nächsten Verwandten ihres ersten Ehemannes sollen 50 Thl. ausgekehrt werden. Dies sind Johann Geidemann in Bentlagen Leibzucht und die Witwe Henrichen Teckers, die Elsabein zum Behle. Rolff Lehners Ehefrau erhält ein Bett und eine Kiste, die Witwe Henrichen Teckers ein Brodtschapp. Testament auf Halberbe Brunke. 9.8.1736 Reinken Brunkens Witwe Taleke uffen Felde klagt gegen die Witwe des Hermann Brunken. Ursache der Klage ist der Akte nach unklar. Rolff Lehners ist jetzt uffen Felde. Nachricht auf Halberbe Brunke. 30.5.1737 Hermann Brunke hat für die Kirchenstelle 27 Thl. bezahlt. Darunter befindet sich die Quittung des Pastors J.G. Gerding. Nachricht auf Halberbe Brunke. 29.9.1737 Johann Hermann Nienhauss bescheinigt in Quakenbrück eine Schuld von 50 Thl., die ihm die Witwe Gerd Esselmann genannt Schnieders zum Wasserhäusern geliehen hat. Darunter ist der spätere Vermerk; obiges ist bezahlt. Urkunde auf Halberbe Brunke. 23.4.1739 Hermann zur Lage jetzt Alves hat am Wege nach Tekkers hin eichene Telgen (junge Pflänzlinge) gesetzt. Der Weg gehört Kläger und Beklagten. Brunke welcher diesen Weg mit Servitutsrecht benutzt, hat die Planzen ausgerissen, weil er sonst später beim 1. 0 ARCH 21-9-2011 164 / 331

FAVO Bronbewerking Collectie Pohlsander Plaggenfahren behindert werden würde mit seinem Wagen. Alves bestreitet den Plaggenweg des Brunke. Der Ausgang des Streites ist nicht überliefert. Nachricht auf Halberbe Brunke. 5.5.1740 Jürgen Kaveler quittiert durch drei Kreuze den erhalt von 30 Rth. von seiner Schwiegermutter Mette Christine Wrocklage, Wittibe des Hermann Brunneken, als Brautschatzgeld, welche derselben von den Erben der abgelebten Wittiben Dobelmanns cedirt worden. Erläuterung; Sybilla Margaretha Meyer ist am 22.2.1740 begraben worden. Sie war in erster Ehe am 27.4.1706 zu Menslage mit Hermann Brunswinkel getraut worden. Dieser verstarb am 6.10.1720 in Amsterdam, darnach schritt sie zu ihrer zweiten Ehe mit Albert Dobbelmann. Quittung auf Halberbe Brunke. 16.9.1743 Wilhelm Anthon von der Asseburg, Domkapitular zu Münster und Osnabrück, fordert von der Stätte Brunken für das Stift Börstel den Garben- und Blutzehnten an, da auf der Stätte ein Fuellen vorhanden ist, welches das Zehnte wäre, die Witwe Brunneke habe aber dieses dem Kloster nicht gegeben. Der Pastor zu Menslage wird gebeten, das Fuellen dem Kloster zukommenzulassen. Die Witwe Brunneke erwidert, dass Fuellen gehöre dem Sohne Hermann (* 1708) und stamme von einem angekauften Pferde, auch bestreitet sie das Recht des Klosters auf den Blutzehnten. Auch hier liegt der Ausgang des Streites nicht vor. Die Witwe Brunneke war die geborene Mette Christine Wrocklage. Nachricht auf Halberbe Brunke. 1742-1753 ein grosser Aktenpacken aus diesen Jahren, der sich auf dem Hofe befindet, betrifft einen Prozess des Hermann Alves gegen die Andorfer. Wann die Streit seinen Anfang genommen hat, geht aus den Akten nicht hervor. Es ist die Zeit, in welcher die Markkötter versuchten, sich etwas mehr Land zu beschaffen aus der gemeinen Mark. Die Vollerben und Halberben mit der Zustimmung von Grunderwerb aus der Mark zögender geworden. Von ihren alten Rechten wollten sie möglichst nichts preisgeben, sie waren im Gegenteil bemüht, sich selbst Land zum Plaggenstechen oder für Weidebenutzung privativer Art zu sichern. Hermann zur Lage aus Hahlen, der am 18.10.1738 die Adelheid Sundermann, Witwe des Reinke Alves, geheiratet hatte und durch diese Eheschliessung Colon Alves geworden war, hatte durch Ausübung des Hammerwurfes von seinen Gründen aus sich einen privativen Streifen Land aus der Mark angeeignet. Ins besondere wollen die Colonen Luehrding, Kaveler und Brunke dem Colon Alves den so getanenen Grunderwerb nicht zugestehen. Die Regierung, das Amt Fürstenau, hatte unter dem 21.11.1742 sich geäussert, dass es zwar privative Plaggenmattflächen an den Gründen der Markgenossen, zwischen den Häusern und Zäunen gäbe, aber nicht in der offenen Mark. Es sei hier gebräuchlich, den Hammerwurf von 33 Schritt als Anschluss an näheres Land zu machen, dieser Anschluss bliebe aber jederzeit zur gemeinen Mark zugehörig. Nur die Plaggen, die auf diesem Anschluss wuchsen, seien von dem betreffenden Markgenossen privat zu nutzen. 1. 0 ARCH 21-9-2011 165 / 331

FAVO Bronbewerking <strong>Collectie</strong> <strong>Pohlsander</strong><br />

Plaggenfahren behindert werden würde mit seinem Wagen. Alves bestreitet den<br />

Plaggenweg des Brunke. Der Ausgang des Streites ist nicht überliefert.<br />

Nachricht auf Halberbe Brunke.<br />

5.5.1740 Jürgen Kaveler quittiert durch drei Kreuze den erhalt von 30 Rth. von seiner<br />

Schwiegermutter Mette Christine Wrocklage, Wittibe des Hermann Brunneken, als<br />

Brautschatzgeld, welche derselben von den Erben der abgelebten Wittiben Dobelmanns<br />

cedirt worden.<br />

Erläuterung; Sybilla Margaretha Meyer ist am 22.2.1740 begraben worden. Sie war in erster<br />

Ehe am 27.4.1706 zu Menslage mit Hermann Brunswinkel getraut worden. Dieser verstarb<br />

am 6.10.1720 in Amsterdam, darnach schritt sie zu ihrer zweiten Ehe mit Albert<br />

Dobbelmann.<br />

Quittung auf Halberbe Brunke.<br />

16.9.1743 Wilhelm Anthon von der Asseburg, Domkapitular zu Münster und Osnabrück,<br />

<strong>for</strong>dert von der Stätte Brunken für das Stift Börstel den Garben- und Blutzehnten an, da auf<br />

der Stätte ein Fuellen vorhanden ist, welches das Zehnte wäre, die Witwe Brunneke habe<br />

aber dieses dem Kloster nicht gegeben. Der Pastor zu Menslage wird gebeten, das Fuellen<br />

dem Kloster zukommenzulassen. Die Witwe Brunneke erwidert, dass Fuellen gehöre dem<br />

Sohne Hermann (* 1708) und stamme von einem angekauften Pferde, auch bestreitet sie<br />

das Recht des Klosters auf den Blutzehnten. Auch hier liegt der Ausgang des Streites nicht<br />

vor. Die Witwe Brunneke war die geborene Mette Christine Wrocklage.<br />

Nachricht auf Halberbe Brunke.<br />

1742-1753 ein grosser Aktenpacken aus diesen Jahren, der sich auf dem Hofe befindet,<br />

betrifft einen Prozess des Hermann Alves gegen die Andorfer. Wann die Streit seinen Anfang<br />

genommen hat, geht aus den Akten nicht hervor. Es ist die Zeit, in welcher die Markkötter<br />

versuchten, sich etwas mehr Land zu beschaffen aus der gemeinen Mark. Die Vollerben und<br />

Halberben mit der Zustimmung von Grunderwerb aus der Mark zögender geworden. Von<br />

ihren alten Rechten wollten sie möglichst nichts preisgeben, sie waren im Gegenteil<br />

bemüht, sich selbst Land zum Plaggenstechen oder für Weidebenutzung privativer Art zu<br />

sichern. Hermann zur Lage aus Hahlen, der am 18.10.1738 die Adelheid Sundermann, Witwe<br />

des Reinke Alves, geheiratet hatte und durch diese Eheschliessung Colon Alves geworden<br />

war, hatte durch Ausübung des Hammerwurfes von seinen Gründen aus sich einen<br />

privativen Streifen Land aus der Mark angeeignet. Ins besondere wollen die Colonen<br />

Luehrding, Kaveler und Brunke dem Colon Alves den so getanenen Grunderwerb nicht<br />

zugestehen. Die Regierung, das Amt Fürstenau, hatte unter dem 21.11.1742 sich geäussert,<br />

dass es zwar privative Plaggenmattflächen an den Gründen der Markgenossen, zwischen<br />

den Häusern und Zäunen gäbe, aber nicht in der offenen Mark. Es sei hier gebräuchlich, den<br />

Hammerwurf von 33 Schritt als Anschluss an näheres Land zu machen, dieser Anschluss<br />

bliebe aber jederzeit zur gemeinen Mark zugehörig. Nur die Plaggen, die auf diesem<br />

Anschluss wuchsen, seien von dem betreffenden Markgenossen privat zu nutzen.<br />

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