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Beilagenhinweis - Verbandsgemeinde Schweich

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<strong>Schweich</strong> - 18 - Ausgabe 47/2012<br />

b) für die Beisetzung der 2. Asche 120,00 €<br />

und ein 1/15 von III.1.a) pro Verlängerungsjahr<br />

2. Überlassung einer Urnengrabstätte<br />

in Grabfeldern für Grünfeldbestattungen<br />

a) für die erstmalige Überlassung<br />

(Beisetzung 1. Asche) 900,00 €<br />

b) für die Beisetzung der 2. Asche 600,00 €<br />

und ein 1/15 von III.2.a) pro Verlängerungsjahr<br />

jeweils ohne Namensplatte<br />

IV. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten<br />

1. Neue Wahlgrabstätten werden nicht mehr vergeben.<br />

2. Verlängerung des Nutzungsrechts nach § 14<br />

der Friedhofssatzung bei späteren Bestattungen je<br />

Jahr für<br />

a) eine Doppelgrabstätte 50,00 €<br />

b) jede weitere Grabstätte 25,00 €<br />

3. Für die Wiederverleihung des Nutzungsrechts<br />

nach Ablauf der<br />

ersten Nutzungszeit werden erhoben für<br />

a) eine Doppelgrabstätte 1.500,00 €<br />

b) jede weitere Grabstätte 750,00 €<br />

V. Ausheben und Schließen der Gräber<br />

Die tatsächlichen Kosten sind vom Gebührenschuldner zu erstatten.<br />

Sofern die Arbeiten von einer Privatperson (Nachbarschaftshilfe)<br />

ausgeführt werden; sind keine Kosten von der Gemeinde abzurechnen.<br />

VI. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen Die<br />

hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern als<br />

Auslagen zu ersetzen.<br />

§ 2<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

Pölich, den 19.10.2012<br />

Ortsgemeinde Pölich<br />

(DS)<br />

gez. Walter Clüsserath, Ortsbürgermeister<br />

Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:<br />

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande<br />

gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />

als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung,<br />

die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />

verletzt worden sind, oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />

den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der<br />

Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />

unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />

begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />

kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />

Verletzung geltend machen.<br />

Terminkalender 2013<br />

Am Freitag, 30.11.2012 wir der Jahreskalender 2013 für Riol aufgestellt.<br />

Treffpunkt ist um 19.00 Uhr im Rathaus.<br />

Alle Vertreter der Vereine und Gruppen, die Termine anzumelden<br />

haben, sind herzlich eingeladen.<br />

Riol, 19.11.2012<br />

Arnold Schmitt, MdL, Ortsbürgermeister<br />

WGB Mitgliederversammlung<br />

Da nun der Fortbestand des Beatkellers mit dem Kauf des Pfarrhauses<br />

durch die Gemeinde gesichert ist, laden wir alle Mitglieder<br />

des WGB zur Mitgliederversammlung am Sonntag, dem 25.11.2012<br />

um 17.00 Uhr im Rathaus ein. Dort soll unter anderem ein Aktionsplan<br />

zur Neugestaltung des Pfarrhausumfeldes besprochen werden.<br />

Wir laden alle Jugendlichen deshalb zu dieser Mitgliederversammlung<br />

ein und bitten um rege Teilnahme.<br />

Riol, den 19.11.2012<br />

Arnold Schmitt MdL, Ortsbürgermeister<br />

Simon Oberbillig, Vorsitzender WGB<br />

Stadt <strong>Schweich</strong> Vermessungs- und Katasteramt<br />

Westeifel-Mosel<br />

Bekanntmachung<br />

Der Beschluss der vereinfachten Umlegung vom 26.04.2012 für das Verfahren<br />

<strong>Schweich</strong> „Ortsentlastungsstraße“<br />

ist am 14.11.2012 unanfechtbar geworden.<br />

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 des Baugesetzbuchs<br />

(BauGB) der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414)<br />

in der geltenden Fassung der bisherige Rechtszustand durch den in dem<br />

Beschluss der vereinfachten Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand<br />

ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen<br />

Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile<br />

ein.<br />

Soweit im Beschluss der vereinfachten Umlegung nichts anderes festgelegt<br />

ist, geht das Eigentum gemäß § 83 Abs. 3 BauGB an den ausgetauschten<br />

oder einseitig zugeteilten Grundstücksteilen und Grundstücken<br />

lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind<br />

nicht erforderlich.<br />

Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteile und<br />

Grundstücke werden Bestandteil der Grundstücke, denen sie zugeteilt<br />

werden. Die dinglichen Rechte an diesen Grundstücken erstrecken sich<br />

auch auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke.<br />

Die Geldleistungen sind fällig.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe<br />

Widerspruch erhoben werden.<br />

Der Widerspruch ist beim:<br />

Vermessungs- und Katasteramt Westeifel-Mosel,<br />

Im Viertheil 24, 54470 Bernkastel-Kues<br />

schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.<br />

Bernkastel-Kues, 16.11.2012<br />

(Siegel)<br />

Vermessungs- und Katasteramt Westeifel-Mose<br />

gez. Volker Rohrbacher, Vermessungsdirektor<br />

26. weihnachtlicher<br />

Kreativ- und Hobbymarkt<br />

Die Stadt <strong>Schweich</strong> lädt ein zum 26. weihnachtlichen Kreativ- und<br />

Hobbymarkt im neuen Bürgerzentrum, Stefan-Andres-Str. am<br />

Samstag, 01.12. 2012, 14.00 bis 18.00 Uhr und<br />

Sonntag, 02.12. 2012, 11.00 bis 18.00 Uhr.<br />

Viele Hobby-Künstler aus <strong>Schweich</strong> und Umgebung bieten ihre Arbeiten<br />

zur Besichtigung und zum Kauf an.<br />

Zu sehen sind Laubsägearbeiten, Patchwork, Tiffany, Hardanger-<br />

Stickerei, Keramik, Holzarbeiten, weihnachtliche Kränze und Deko,<br />

hochwertige Perlenketten, Weihnachtskrippen sowie Aquarell- und<br />

Acrylbilder.<br />

Die Exponate sind ein Spiegelbild der vielfältigen Kreativität unserer<br />

Mitbürger und gelten als Fundgrube von Weihnachtsgeschenken<br />

verschiedener Geschmacksrichtungen und Preislagen.<br />

Zu den Öffnungszeiten werden Kaffee und Kuchen von Mitgliedern<br />

des Heimat- und Verkehrsvereins angeboten.<br />

Der Geschenkemarkt wird am Samstag, 01.12.2012, 14.00 Uhr unter<br />

musikalischer Umrahmung durch Herrn Stadtbürgermeister Otmar<br />

Rößler eröffnet.<br />

Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger sind recht herzlich eingeladen.<br />

<strong>Schweich</strong>, den 19.11.2012<br />

Otmar Rößler, Stadtbürgermeister<br />

Kultur in <strong>Schweich</strong><br />

Synagoge <strong>Schweich</strong><br />

Sonntag, 2. Dezember 2012 - 18.00 Uhr<br />

Eintritt: 15 EUR - VVK Diederich Schreibwaren (Abendkasse erhöhter<br />

Eintrittspreis)<br />

Günter Hochgürtel & Band in Concert<br />

Nach seinem Solokonzert in der Stadtwoche 2012 auf dem Synagogenvorplatz,<br />

bei dem Günter Hochgürtel viele neue Fans dazu<br />

gewonnen hat, kommt der Sänger jetzt mit seiner Band in die Synagoge.<br />

Musikalisch beeinflusst von den amerikanischen Singer/Songwritern<br />

Bob Dylan, Neil Young und John Hiatt, flirtet der Rheinländer<br />

seit langem heftig mit dem Rock n‘ Roll, vermischt diesen allerdings<br />

munter mit Elementen aus der Countrymusik, aus dem Folk und vor<br />

allem aus dem französischen Chanson. Herausgekommen ist dabei<br />

eine Melange, die durchaus ein breites Publikum anspricht.

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