Beilagenhinweis - Verbandsgemeinde Schweich
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<strong>Schweich</strong> - 18 - Ausgabe 47/2012<br />
b) für die Beisetzung der 2. Asche 120,00 €<br />
und ein 1/15 von III.1.a) pro Verlängerungsjahr<br />
2. Überlassung einer Urnengrabstätte<br />
in Grabfeldern für Grünfeldbestattungen<br />
a) für die erstmalige Überlassung<br />
(Beisetzung 1. Asche) 900,00 €<br />
b) für die Beisetzung der 2. Asche 600,00 €<br />
und ein 1/15 von III.2.a) pro Verlängerungsjahr<br />
jeweils ohne Namensplatte<br />
IV. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten<br />
1. Neue Wahlgrabstätten werden nicht mehr vergeben.<br />
2. Verlängerung des Nutzungsrechts nach § 14<br />
der Friedhofssatzung bei späteren Bestattungen je<br />
Jahr für<br />
a) eine Doppelgrabstätte 50,00 €<br />
b) jede weitere Grabstätte 25,00 €<br />
3. Für die Wiederverleihung des Nutzungsrechts<br />
nach Ablauf der<br />
ersten Nutzungszeit werden erhoben für<br />
a) eine Doppelgrabstätte 1.500,00 €<br />
b) jede weitere Grabstätte 750,00 €<br />
V. Ausheben und Schließen der Gräber<br />
Die tatsächlichen Kosten sind vom Gebührenschuldner zu erstatten.<br />
Sofern die Arbeiten von einer Privatperson (Nachbarschaftshilfe)<br />
ausgeführt werden; sind keine Kosten von der Gemeinde abzurechnen.<br />
VI. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen Die<br />
hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern als<br />
Auslagen zu ersetzen.<br />
§ 2<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung<br />
in Kraft.<br />
Pölich, den 19.10.2012<br />
Ortsgemeinde Pölich<br />
(DS)<br />
gez. Walter Clüsserath, Ortsbürgermeister<br />
Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:<br />
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande<br />
gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />
als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn<br />
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung,<br />
die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />
verletzt worden sind, oder<br />
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />
den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der<br />
Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />
unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />
begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />
kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />
Verletzung geltend machen.<br />
Terminkalender 2013<br />
Am Freitag, 30.11.2012 wir der Jahreskalender 2013 für Riol aufgestellt.<br />
Treffpunkt ist um 19.00 Uhr im Rathaus.<br />
Alle Vertreter der Vereine und Gruppen, die Termine anzumelden<br />
haben, sind herzlich eingeladen.<br />
Riol, 19.11.2012<br />
Arnold Schmitt, MdL, Ortsbürgermeister<br />
WGB Mitgliederversammlung<br />
Da nun der Fortbestand des Beatkellers mit dem Kauf des Pfarrhauses<br />
durch die Gemeinde gesichert ist, laden wir alle Mitglieder<br />
des WGB zur Mitgliederversammlung am Sonntag, dem 25.11.2012<br />
um 17.00 Uhr im Rathaus ein. Dort soll unter anderem ein Aktionsplan<br />
zur Neugestaltung des Pfarrhausumfeldes besprochen werden.<br />
Wir laden alle Jugendlichen deshalb zu dieser Mitgliederversammlung<br />
ein und bitten um rege Teilnahme.<br />
Riol, den 19.11.2012<br />
Arnold Schmitt MdL, Ortsbürgermeister<br />
Simon Oberbillig, Vorsitzender WGB<br />
Stadt <strong>Schweich</strong> Vermessungs- und Katasteramt<br />
Westeifel-Mosel<br />
Bekanntmachung<br />
Der Beschluss der vereinfachten Umlegung vom 26.04.2012 für das Verfahren<br />
<strong>Schweich</strong> „Ortsentlastungsstraße“<br />
ist am 14.11.2012 unanfechtbar geworden.<br />
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 des Baugesetzbuchs<br />
(BauGB) der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414)<br />
in der geltenden Fassung der bisherige Rechtszustand durch den in dem<br />
Beschluss der vereinfachten Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand<br />
ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen<br />
Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile<br />
ein.<br />
Soweit im Beschluss der vereinfachten Umlegung nichts anderes festgelegt<br />
ist, geht das Eigentum gemäß § 83 Abs. 3 BauGB an den ausgetauschten<br />
oder einseitig zugeteilten Grundstücksteilen und Grundstücken<br />
lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind<br />
nicht erforderlich.<br />
Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteile und<br />
Grundstücke werden Bestandteil der Grundstücke, denen sie zugeteilt<br />
werden. Die dinglichen Rechte an diesen Grundstücken erstrecken sich<br />
auch auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke.<br />
Die Geldleistungen sind fällig.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe<br />
Widerspruch erhoben werden.<br />
Der Widerspruch ist beim:<br />
Vermessungs- und Katasteramt Westeifel-Mosel,<br />
Im Viertheil 24, 54470 Bernkastel-Kues<br />
schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.<br />
Bernkastel-Kues, 16.11.2012<br />
(Siegel)<br />
Vermessungs- und Katasteramt Westeifel-Mose<br />
gez. Volker Rohrbacher, Vermessungsdirektor<br />
26. weihnachtlicher<br />
Kreativ- und Hobbymarkt<br />
Die Stadt <strong>Schweich</strong> lädt ein zum 26. weihnachtlichen Kreativ- und<br />
Hobbymarkt im neuen Bürgerzentrum, Stefan-Andres-Str. am<br />
Samstag, 01.12. 2012, 14.00 bis 18.00 Uhr und<br />
Sonntag, 02.12. 2012, 11.00 bis 18.00 Uhr.<br />
Viele Hobby-Künstler aus <strong>Schweich</strong> und Umgebung bieten ihre Arbeiten<br />
zur Besichtigung und zum Kauf an.<br />
Zu sehen sind Laubsägearbeiten, Patchwork, Tiffany, Hardanger-<br />
Stickerei, Keramik, Holzarbeiten, weihnachtliche Kränze und Deko,<br />
hochwertige Perlenketten, Weihnachtskrippen sowie Aquarell- und<br />
Acrylbilder.<br />
Die Exponate sind ein Spiegelbild der vielfältigen Kreativität unserer<br />
Mitbürger und gelten als Fundgrube von Weihnachtsgeschenken<br />
verschiedener Geschmacksrichtungen und Preislagen.<br />
Zu den Öffnungszeiten werden Kaffee und Kuchen von Mitgliedern<br />
des Heimat- und Verkehrsvereins angeboten.<br />
Der Geschenkemarkt wird am Samstag, 01.12.2012, 14.00 Uhr unter<br />
musikalischer Umrahmung durch Herrn Stadtbürgermeister Otmar<br />
Rößler eröffnet.<br />
Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger sind recht herzlich eingeladen.<br />
<strong>Schweich</strong>, den 19.11.2012<br />
Otmar Rößler, Stadtbürgermeister<br />
Kultur in <strong>Schweich</strong><br />
Synagoge <strong>Schweich</strong><br />
Sonntag, 2. Dezember 2012 - 18.00 Uhr<br />
Eintritt: 15 EUR - VVK Diederich Schreibwaren (Abendkasse erhöhter<br />
Eintrittspreis)<br />
Günter Hochgürtel & Band in Concert<br />
Nach seinem Solokonzert in der Stadtwoche 2012 auf dem Synagogenvorplatz,<br />
bei dem Günter Hochgürtel viele neue Fans dazu<br />
gewonnen hat, kommt der Sänger jetzt mit seiner Band in die Synagoge.<br />
Musikalisch beeinflusst von den amerikanischen Singer/Songwritern<br />
Bob Dylan, Neil Young und John Hiatt, flirtet der Rheinländer<br />
seit langem heftig mit dem Rock n‘ Roll, vermischt diesen allerdings<br />
munter mit Elementen aus der Countrymusik, aus dem Folk und vor<br />
allem aus dem französischen Chanson. Herausgekommen ist dabei<br />
eine Melange, die durchaus ein breites Publikum anspricht.