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Römermuseum Avenches – Dauerausstellung - Musée Romain ...

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Erdgeschoss Die Bewohner der römischen Schweiz und der Tod<br />

Erdgeschoss<br />

Die Bewohner der römischen Schweiz und der Tod<br />

Die Helvetier glaubten zur Römerzeit an eine Form von Weiterleben nach dem<br />

Tod. Bestimmte machten noch vor ihrem Tod ein Testament, um ihre Nachfolge zu<br />

regeln, ihr Begräbnis, die Art des Grabes und seines Unterhalts, das Totenmahl an<br />

ihrem Grab, usw. Der Testamentsvollstrecker kümmerte sich darum, dass der letzte<br />

Wille des Verstorbenen erfüllt wurde.<br />

Die Kosten für die Bestattung waren entweder vom Verstorbenen zu Lebzeiten<br />

bereits hinterlegt worden oder wurden von seinen Angehörigen übernommen.<br />

Weniger wohlhabende Leute schlossen sich einem collegium funeraticium an, an das<br />

sie regelmässige Beiträge entrichteten und das im Todesfall die Kosten für das Grab<br />

übernahm (Kauf des Geländes, Errichtung und Unterhalt des Grabmals, regelmässige<br />

Ausrichtung von Totenmahl und Opferspenden). Bedeutende Persönlichkeiten der<br />

Gemeinde erhielten manchmal die Ehre eines öffentlichen Begräbnisses.<br />

Die Nekropolen verliefen entlang der Ausfallstrassen ausserhalb der Siedlung,<br />

wie es das römische Gesetz vorschrieb. Der Tote wurde von seinen Angehörigen<br />

auf einer Bahre zum Begräbnisplatz getragen. Es gab sowohl die Körper- wie<br />

auch die Brandbestattung. Unter den Gräbern des 1. und 2. Jahrhunderts unserer<br />

Zeitrechnung überwiegen allerdings die Brandbestattungen. Eine Ausnahme<br />

stellen die Säuglinge dar, deren Zähne noch nicht durchgebrochen sind; für sie<br />

war ungeachtet der Epoche stets die Körperbestattung vorgesehen (Vitrine 2).<br />

Ab dem 3. Jh. n. Chr. setzte sich diese Art der Bestattung allgemein durch, was<br />

zweifelsohne auf den Einfluss der orientalischen Religionen und des Christentums<br />

zurückzuführen ist (Vitrine 5).<br />

Bei der Brandbestattung wurde der Tote mit persönlichen Gegenständen<br />

(Kleidung, Schmuck) und umgeben von Gefässen, die Speisen enthielten (Vitrine 3),<br />

unter freiem Himmel auf den Scheiterhaufen gelegt (1). Während der Einäscherung<br />

warf man aromatische Kräuter und Parfüme, die in kleine Flacons gefüllt waren, ins<br />

brennende Feuer. Der Leichenbrand wurde anschliessend ausgelesen und in eine<br />

Urne gefüllt, die zusammen mit einem Teil der verbrannten Gegenstände in einer<br />

Grabgrube beigesetzt wurde (2). Meist dienten als Urnen Ton- oder Glasgefässe<br />

(Vitrine 1), die in erster Linie für den häuslichen Gebrauch hergestellt worden<br />

waren, gelegentlich wählte man auch ein Holzkästchen (Vitrine 3); es handelt sich<br />

nur in seltenen Fällen um Behältnisse, die ausschliesslich für den Grabgebrauch<br />

hergestellt wurden.<br />

Bei der Körperbestattung (3) wurde der Leichnam in einem Holzsarg beigesetzt<br />

(Vitrine 4); die Verwendung von Stein- oder Bleisarkophagen ist in unserer Gegend<br />

selten und kommt erst sehr spät auf. Der Tote lag normalerweise in Rückenlage,<br />

seltener auf dem Bauch oder auf der Seite. Meist wurden in den Sarg oder in die<br />

1<br />

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3<br />

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