Römermuseum Avenches – Dauerausstellung - Musée Romain ...
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Erdgeschoss Die Bewohner der römischen Schweiz und der Tod<br />
Erdgeschoss<br />
Die Bewohner der römischen Schweiz und der Tod<br />
Die Helvetier glaubten zur Römerzeit an eine Form von Weiterleben nach dem<br />
Tod. Bestimmte machten noch vor ihrem Tod ein Testament, um ihre Nachfolge zu<br />
regeln, ihr Begräbnis, die Art des Grabes und seines Unterhalts, das Totenmahl an<br />
ihrem Grab, usw. Der Testamentsvollstrecker kümmerte sich darum, dass der letzte<br />
Wille des Verstorbenen erfüllt wurde.<br />
Die Kosten für die Bestattung waren entweder vom Verstorbenen zu Lebzeiten<br />
bereits hinterlegt worden oder wurden von seinen Angehörigen übernommen.<br />
Weniger wohlhabende Leute schlossen sich einem collegium funeraticium an, an das<br />
sie regelmässige Beiträge entrichteten und das im Todesfall die Kosten für das Grab<br />
übernahm (Kauf des Geländes, Errichtung und Unterhalt des Grabmals, regelmässige<br />
Ausrichtung von Totenmahl und Opferspenden). Bedeutende Persönlichkeiten der<br />
Gemeinde erhielten manchmal die Ehre eines öffentlichen Begräbnisses.<br />
Die Nekropolen verliefen entlang der Ausfallstrassen ausserhalb der Siedlung,<br />
wie es das römische Gesetz vorschrieb. Der Tote wurde von seinen Angehörigen<br />
auf einer Bahre zum Begräbnisplatz getragen. Es gab sowohl die Körper- wie<br />
auch die Brandbestattung. Unter den Gräbern des 1. und 2. Jahrhunderts unserer<br />
Zeitrechnung überwiegen allerdings die Brandbestattungen. Eine Ausnahme<br />
stellen die Säuglinge dar, deren Zähne noch nicht durchgebrochen sind; für sie<br />
war ungeachtet der Epoche stets die Körperbestattung vorgesehen (Vitrine 2).<br />
Ab dem 3. Jh. n. Chr. setzte sich diese Art der Bestattung allgemein durch, was<br />
zweifelsohne auf den Einfluss der orientalischen Religionen und des Christentums<br />
zurückzuführen ist (Vitrine 5).<br />
Bei der Brandbestattung wurde der Tote mit persönlichen Gegenständen<br />
(Kleidung, Schmuck) und umgeben von Gefässen, die Speisen enthielten (Vitrine 3),<br />
unter freiem Himmel auf den Scheiterhaufen gelegt (1). Während der Einäscherung<br />
warf man aromatische Kräuter und Parfüme, die in kleine Flacons gefüllt waren, ins<br />
brennende Feuer. Der Leichenbrand wurde anschliessend ausgelesen und in eine<br />
Urne gefüllt, die zusammen mit einem Teil der verbrannten Gegenstände in einer<br />
Grabgrube beigesetzt wurde (2). Meist dienten als Urnen Ton- oder Glasgefässe<br />
(Vitrine 1), die in erster Linie für den häuslichen Gebrauch hergestellt worden<br />
waren, gelegentlich wählte man auch ein Holzkästchen (Vitrine 3); es handelt sich<br />
nur in seltenen Fällen um Behältnisse, die ausschliesslich für den Grabgebrauch<br />
hergestellt wurden.<br />
Bei der Körperbestattung (3) wurde der Leichnam in einem Holzsarg beigesetzt<br />
(Vitrine 4); die Verwendung von Stein- oder Bleisarkophagen ist in unserer Gegend<br />
selten und kommt erst sehr spät auf. Der Tote lag normalerweise in Rückenlage,<br />
seltener auf dem Bauch oder auf der Seite. Meist wurden in den Sarg oder in die<br />
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