Nr. 12 vom 01.12.2008 - Marktgemeinde Dombühl
Nr. 12 vom 01.12.2008 - Marktgemeinde Dombühl
Nr. 12 vom 01.12.2008 - Marktgemeinde Dombühl
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Familie, eingebunden in unsere lebendige<br />
<strong>Marktgemeinde</strong>, verleben darf, glücklich schätzen.<br />
Ich möchte deshalb auch nicht zuletzt gern diejenigen<br />
einbeziehen, die nicht so glücklich sein können und<br />
vieles, oftmals seit langer Zeit, entbehren müssen.<br />
Ich wünsche Ihnen im Namen des Marktgemeindrats,<br />
aber auch persönlich, eine friedvolle Weihnacht und<br />
einen erlebnisreichen Weihnachtsmarkt sowie einen<br />
glücklichen und friedlichen Übergang ins neue Jahr<br />
2009.<br />
Ihr Helmut Auer, 1. Bürgermeister<br />
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der Sitzung des<br />
<strong>Marktgemeinde</strong>rats am 24.11.08<br />
1. Der <strong>Marktgemeinde</strong>rat beschließt die<br />
4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und<br />
Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-<br />
WAS) des Marktes <strong>Dombühl</strong> <strong>vom</strong> 29.04.96.<br />
Aufgrund von Art. 5, 8 und 9 des<br />
Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die<br />
<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Dombühl</strong> folgende 4. Satzung zur<br />
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur<br />
Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) des Marktes<br />
<strong>Dombühl</strong> <strong>vom</strong> 29.10.1996 (Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>12</strong> <strong>vom</strong><br />
01.11.1996) zuletzt geändert durch die 3. Satzung zur<br />
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur<br />
Wasserabgabesatzung des Marktes <strong>Dombühl</strong> <strong>vom</strong><br />
04.04.2005 (Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. 11 <strong>vom</strong> 01.05.2005):<br />
§ 1<br />
§ 10 Abs. 3 und 4 Verbrauchsgebühr erhalten folgende<br />
neue Fassung:<br />
(3) Die Gebühr beträgt 1,96 € pro Kubikmeter<br />
entnommenen Wassers.<br />
(4) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger<br />
beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die<br />
Gebühr 1,96 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.<br />
§ 2 In-Kraft-Treten<br />
Diese Satzung tritt zum 01.01.2009 in Kraft.<br />
<strong>Dombühl</strong>, 01.<strong>12</strong>.08<br />
Markt <strong>Dombühl</strong><br />
Auer, 1. Bürgermeister<br />
2. Der <strong>Marktgemeinde</strong>rat beschließt die 6. Satzung<br />
zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung<br />
zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) des<br />
Marktes <strong>Dombühl</strong> <strong>vom</strong> 29.03.1999.<br />
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des<br />
Kommunalabgabengesetzes erlässt die <strong>Marktgemeinde</strong><br />
<strong>Dombühl</strong> folgende 6. Satzung zur Änderung der<br />
Beitrags- und Gebührensatzung zur<br />
Entwässerungssatzung (BGS-EWS) des Marktes<br />
<strong>Dombühl</strong> <strong>vom</strong> 29.03.1999 (Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. 6 <strong>vom</strong><br />
01.05.1999) zuletzt geändert durch 5. Satzung zur<br />
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur<br />
Entwässerungssatzung des Marktes <strong>Dombühl</strong> <strong>vom</strong><br />
04.04.2005 (Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. 05 <strong>vom</strong> 01.05.2005):<br />
§ 1<br />
§ 10 Einleitungsgebühr Abs. 1 erhält folgende neue<br />
Fassung:<br />
(1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der<br />
nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer<br />
berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den<br />
angeschlossenen Grundstücken zugeführt wird.<br />
Die Gebühr beträgt 1,83 € pro cbm Abwasser.<br />
§ 2 In-Kraft-Treten<br />
Diese Satzung tritt am 01.01.2009 in Kraft.<br />
<strong>Dombühl</strong>, 01.<strong>12</strong>.08<br />
Markt <strong>Dombühl</strong><br />
Auer, 1. Bürgermeister<br />
3. Der <strong>Marktgemeinde</strong>rat beschließt, die Beratungen<br />
über den Erlass einer „Satzung für die Erhebung eines<br />
Straßenausbaubeitrages für die <strong>Marktgemeinde</strong><br />
<strong>Dombühl</strong>“ um ein Jahr zu verschieben.<br />
4. Beschluss über den Beginn der Voruntersuchungen<br />
nach § 165 Abs. 4 BauGB.<br />
In dem beidseits der Bahnlinie Nürnberg-Schnelldorf<br />
liegenden Bereich „<strong>Dombühl</strong>-Süd und <strong>Dombühl</strong>-Ost“<br />
sind städtebauliche Gesamtmaßnahmen beabsichtigt.<br />
Der Markt <strong>Dombühl</strong> beschließt deshalb, zur Gewinnung<br />
von Beurteilungsunterlagen über die<br />
Festlegungsvoraussetzungen für einen städtebaulichen<br />
Entwicklungsbereich nach § 165 Abs. 3 BauGB<br />
Voruntersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB<br />
durchführen zu lassen. Als vorläufige Ziele und Zwecke<br />
der Entwicklungsmaßnahme werden bestimmt:<br />
Erweiterung bzw. Diversifizierung des Angebotes an<br />
Arbeitsplätzen durch Entwicklung von neuen Industrieund<br />
Gewerbeflächen im Süden<br />
Neuordnung von bereits bestehenden sowie Integration<br />
von neu entstehenden Industrie- und Gewerbeflächen<br />
Neuordnung des innergemeindlichen<br />
Straßenverkehrsnetzes<br />
Neuordnung der Verkehrsanbindung an das überörtliche<br />
Straßennetz (Umgehungs- oder Entlastungsstraße)<br />
Neuordnung/ Neuausweisung von (preisgünstigen)<br />
Wohnbauflächen auf bislang für gewerblich-industrielle<br />
Zwecke vorgesehenen Flächen entsprechend dem neu<br />
entstandenen Bedarf<br />
Das Untersuchungsgebiet ist im Lageplan <strong>vom</strong><br />
18.11.2008 umgrenzt, der zum Bestandteil dieses<br />
Beschlusses erklärt wird.<br />
Hr. Bürgermeister Auer wird beauftragt und ermächtigt,<br />
einen Vertrag für die Durchführung der<br />
Voruntersuchungen mit dem Architektur- und<br />
Planungsbüro DÖLLINGER Architekten vorzubereiten,<br />
alle im laufenden Verfahren notwendigen Anträge zu<br />
stellen und die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer,<br />
Mieter und Pächter und anderer Nutzungsberechtigter im<br />
Untersuchungsbereich zu fördern sowie Vorschläge zur<br />
beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme<br />
entgegenzunehmen.<br />
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei<br />
ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB<br />
hinzuweisen.<br />
Der Lageplan ist im Rathaus zu den bekannten<br />
Öffnungszeiten <strong>vom</strong> 08.<strong>12</strong>. – 22.<strong>12</strong>.08 einsehbar.<br />
5. Beschluss einer Vorkaufsrechtssatzung nach § 25<br />
Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 2 BauGB.<br />
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