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technische projekte<br />

26<br />

STOFFVERBOTE AUS<br />

§ 5 ELEKTROG<br />

Die Grenzwerte je homogenen<br />

Werkstoff:<br />

0,1 Gewichtsprozent<br />

(1.000 ppm)<br />

Blei, Quecksilber,<br />

sechswertiges Chrom,<br />

polybromiertes Biphenyl<br />

(PBB), polybromierter<br />

Diphenylether (PBDE)<br />

0,01 Gewichtsprozent<br />

(100 ppm) Cadmium<br />

1. Haushaltsgroßgeräte<br />

6. Elektrische und<br />

elektronische Werkzeuge<br />

mit Ausnahme ortsfester<br />

industrieller Großwerkzeuge<br />

der Spezialist<br />

Einführung neuer Produkte zu erwirtschaften. Diese Möglichkeit<br />

scheint in der Distribution von Bauteilen erkannt worden<br />

zu sein. Viele Distributoren rechnen sich Vorteile durch eine<br />

frühere Verfügbarkeit der „grünen“ Bauteile gegenüber der<br />

Konkurrenz aus.<br />

Für die Umsetzung der neuen EU-Richtlinien in nationales<br />

Recht galt die Frist bis zum 13. August 2004. Erst am<br />

1. September 2004 hat das Kabinett der Bundesregierung den<br />

seit Juli 2004 vorliegenden Gesetzesentwurf zur Umsetzung<br />

verabschiedet. Der Entwurf trägt den Namen „Elektro- und<br />

Elektronikgerätegesetz“ (ElektroG) und setzt die Richtlinien<br />

WEEE und RoHS in deutsches Recht um. Dieser Vorschlag lag<br />

bereits im Bundestag und Bundesrat vor, worauf der Bundesrat<br />

eine Stellungnahme formulierte. Ein zweiter Durchgang im<br />

Bundesrat erfolgte am 18. Februar 2005. Die Mehrheit der europäischen<br />

Länder hat die Richtlinien noch nicht in natio nales<br />

Recht umgesetzt. Unzweifelhaft ist jedoch zum einen, dass<br />

jeder betroffene Hersteller ab dem 13. August 2005 die Kosten<br />

für die Entsorgung seiner Produkte zu tragen hat. Zum anderen<br />

ANWENDUNGSBEREICHE DES ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTEGESETZES, § 2<br />

2. Haushaltskleingeräte<br />

7. Spielzeug sowie<br />

Sport- und Freizeitgeräte<br />

3. Geräte der Informations-<br />

und Telekommunikationstechnik<br />

8. Medizinische Geräte<br />

mit Ausnahme implantierter<br />

und infektiöser Produkte<br />

4. Geräte der<br />

Unterhaltungselektronik<br />

9. Überwachungs- und<br />

Kontrollinstrumente<br />

dürfen ab dem 1. Juli 2006 die als<br />

gefährlich eingestuften Substanzen<br />

nicht mehr in den Produkten enthalten<br />

sein.<br />

Im nichteuropäischen Ausland<br />

gehen die Uhren generell etwas<br />

langsamer in Bezug auf WEEE/RoHS<br />

vergleichbare Regelungen, Bestrebungen<br />

sind aber sichtbar. Japan<br />

hat zwar bereits seit 2001 eine Altgeräteverordnung<br />

für einige Typen<br />

von Elektrogeräten, aber noch keine<br />

Regelung für Gefahrenstoffe in diesen<br />

Geräten. Einfl üsse auf das eigene<br />

Exportgeschäft infolge der neuen<br />

Regelungen in Europa wurden aber<br />

bereits erkannt. In China wird sich<br />

das Ministry of Information Industry<br />

(MII) voraussichtlich eng an die<br />

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz, das der Bundestag am 20. Januar 2005 in zweiter und dritter Beratung beschlossen hat, basiert auf<br />

der Richtlinie „Waste Electrical and Electronic Equipment“ (WEEE) und der „Restriction of Hazardous Substances“ (RoHS). Die Termine zu deren<br />

Umsetzung sind differenziert nach unterschiedlichen Typen von Elektronikgeräten: So brauchen medizinische Geräte (Typ 8), Überwachungs-<br />

und Kontrollinstrumente (Typ 9) sowie Militärtechnik die als gefährlich eingestuften Substanzen vorerst nicht vermeiden.<br />

5. Beleuchtungskörper<br />

10. Automatische<br />

Ausgabegeräte

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