Kapitel 3_Landkreis Fulda - azgn.de
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Bun<strong>de</strong>sverkehrswegezählung und <strong>de</strong>r daraus resultieren<strong>de</strong>n Lärmkartierung für die 2. Stufe <strong>de</strong>r<br />
Lärmaktionsplanung erkennbar wer<strong>de</strong>n.<br />
Vorschläge <strong>de</strong>r Bürger, <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> und sonstige Vorschläge<br />
Die öffentliche Bekanntmachung <strong>de</strong>r Lärmaktionsplanung im Amtsblatt <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong><br />
Petersberg erfolgte am 20. März 2008. Daraufhin hatten sich vier Bürgerinnen und Bürger<br />
schriftlich geäußert. Diese betreffen jedoch Lärmproblematiken außerhalb <strong>de</strong>r Lärmkonflikte im<br />
Sinne dieses Lärmaktionsplanes. In einem an<strong>de</strong>ren Fall betrifft <strong>de</strong>r Vorschlag aus <strong>de</strong>r Straße<br />
„Am Ziegelberg“ für die B 27 <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r Stadt <strong>Fulda</strong> (Lärmschutzwand entlang <strong>de</strong>r B 27 im<br />
Bereich <strong>de</strong>r Kreuzung zur B 458, Petersberger Straße).<br />
Maßnahmen<br />
Mit Schreiben vom 23. Januar 2009 wur<strong>de</strong> das Hessische Lan<strong>de</strong>samt für Straßen- und<br />
Verkehrswesen gebeten fachtechnisch Stellung zum Vorschlag für eine Lärmschutzwand im<br />
Bereich <strong>de</strong>s Lärmkonfliktpunktes an <strong>de</strong>r Kreuzung B27 zur B 458 zu nehmen.<br />
Gemäß Information <strong>de</strong>s ASV <strong>Fulda</strong> können die hangaufwärts nach Osten oberhalb <strong>de</strong>r Schule<br />
(Marianum-Gymnasium) stehen<strong>de</strong>n Wohnhäuser durch eine Lärmschutzwand bzw. einen<br />
Lärmschutzwall nicht geschützt wer<strong>de</strong>n. Eine lärmmin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> Wirkung wäre wegen <strong>de</strong>r relativen<br />
Höhenlage zur Bun<strong>de</strong>sstraße kaum festzustellen.<br />
Überschreitungen <strong>de</strong>s Lärmsanierungsgrenzwertes treten lediglich an Wohnhäusern direkt an<br />
<strong>de</strong>r B 458 auf.<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r Maßnahmenplanung wur<strong>de</strong> mit oben genanntem Schreiben auch eine Anfrage<br />
auf fachtechnische Stellungnahme für die Verlegung von offenporigem Asphalt auf <strong>de</strong>r A 7 im<br />
Bereich <strong>de</strong>s Ortsteiles Götzenhof gestellt.<br />
Als Ergebnis wur<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Feststellungen getroffen:<br />
Bei einer Deckenerneuerung wird an je<strong>de</strong>m Lärmkonfliktpunkt geprüft, ob die Voraussetzungen<br />
für eine Lärmsanierung vorliegen. Ist dies gegeben, kann ein lärmgemin<strong>de</strong>rter Fahrbahnbelag<br />
mit einem Lärmmin<strong>de</strong>rungspotential von bis zu 4 dB (A) eingebaut wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Betroffenenzahlen resultieren im Wesentlichen aus vorhan<strong>de</strong>ner Wohnbebauung, die nach<br />
Inkrafttreten <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>simmissionsschutzgesetzes (01.04.1974) entstan<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r geplant<br />
wor<strong>de</strong>n ist. Bei diesen „Neubauten“ fin<strong>de</strong>t die Verkehrs-Lärmlärmschutzrichtlinie (VLärmSchR<br />
97) keine Anwendung und die Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung führt dort keine<br />
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