Kapitel 3_Landkreis Fulda - azgn.de
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Maßnahmen<br />
Mit Schreiben vom 23. Januar 2009 wur<strong>de</strong> das Hessische Lan<strong>de</strong>samt für Straßen- und<br />
Verkehrswesen gebeten, fachtechnisch Stellung zu einer Lärmschutzeinrichtung bzw.<br />
offenporigem Asphalt im Bereich <strong>de</strong>s Lärmkonfliktpunktes Uttrichshausen zu nehmen.<br />
Die Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung hat im Jahr 2001 umfangreiche<br />
Berechnungen nach RLS-90 durchgeführt, welche ergeben haben, dass die<br />
Sanierungsgrenzwerte an allen Wohnhäusern <strong>de</strong>s Ortes <strong>de</strong>utlich unterschritten wer<strong>de</strong>n<br />
(Ergebnis: maximal 56 dB (A) nachts und 61 dB (A) tags). Die auf <strong>de</strong>r Verkehrszählung 2000<br />
beruhen<strong>de</strong>n Verkehrsmengen (42.000 Fahrbewegungen pro Tag) haben sich im Jahr 2005<br />
nicht weiter erhöht, so dass diese Berechung weiter angehalten wer<strong>de</strong>n kann. Gemäß<br />
Zählstelle Welkers haben die Verkehrsbewegungen sogar abgenommen, im Jahr 2008 lagen<br />
sie bei 38.500 Kraftfahrzeugen pro Tag. Die Berechnung <strong>de</strong>r Hessischen Straßen- und<br />
Verkehrsverwaltung ist genauer als die überschlägige Berechnung <strong>de</strong>r Lärmkartierung. Insofern<br />
sind über die oben genannten Maßnahmen im Rahmen <strong>de</strong>r Brückeninstandsetzung<br />
hinausgehen<strong>de</strong> Sanierungsmaßnahmen seitens <strong>de</strong>r Hessischen Straßen- und<br />
Verkehrsverwaltung nicht zu rechtfertigen und können zurzeit nicht umgesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen unter 100 km/h für PKW erscheint <strong>de</strong>rzeit<br />
nicht durchsetzbar. Die Lärmmin<strong>de</strong>rung durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h<br />
erreicht mit Abstand nicht die erfor<strong>de</strong>rlichen 3 dB (A). Damit schei<strong>de</strong>t diese Möglichkeit gem.<br />
Lärmschutz Richtlinien-StV aus. Eine Lärmmin<strong>de</strong>rung durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung<br />
auf Autobahnen wur<strong>de</strong> daher in Hessen in <strong>de</strong>r Lärmaktionsplanung Stufe 1 grundsätzlich nicht<br />
vorgeschlagen.<br />
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