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Kapitel 3_Landkreis Fulda - azgn.de

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liegen die entsprechend ermittelten Lärm-Beurteilungspegel im Prognosezeitpunkt 2010 an<br />

einem Gebäu<strong>de</strong> über <strong>de</strong>m gesetzlich festgelegten Grenzwert (Anspruch auf passiven<br />

Schallschutz).<br />

Vorschläge <strong>de</strong>r Bürger, <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> und sonstige Vorschläge<br />

Rückmeldungen <strong>de</strong>r Bürger auf die öffentliche Bekanntmachung durch die Gemein<strong>de</strong><br />

Eichenzell liegen nicht vor. Dem Gemein<strong>de</strong>vorstand sind jedoch Verkehrslärmbeschwer<strong>de</strong>n von<br />

Bürgern aus <strong>de</strong>m Ortsteil Welkers über die A 7, aus <strong>de</strong>n Ortsteilen Döllbach, Eichenzell und<br />

Rothemann über die B 27 und <strong>de</strong>n Ortsteilen Lütter, Rönshausen und Welkers über die L 3377<br />

bekannt. Die Gemein<strong>de</strong> Eichenzell hat im Jahr 1992 ein Lärmgutachten erstellen lassen, dass<br />

<strong>de</strong>mnächst aktualisiert wer<strong>de</strong>n soll. Dort wur<strong>de</strong> als konkreter Verbesserungsvorschlag die<br />

Ausfachung <strong>de</strong>r Talbrücke Welkers genannt, dies ist jedoch bereits umgesetzt.<br />

Maßnahmen<br />

Für Kerzell ist eine Maßnahmenplanung seitens <strong>de</strong>r Lärmaktionsplanung aufgrund <strong>de</strong>r bereits<br />

bestehen<strong>de</strong>n Planung zum Umbau bzw. Neubau <strong>de</strong>r Straßenführung (B 40/A 66) und <strong>de</strong>r damit<br />

einhergehen<strong>de</strong>n Verbesserung <strong>de</strong>s Lärmschutzes zunächst nicht erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Bezüglich Welkers sind folgen<strong>de</strong> grundsätzliche Feststellungen seitens <strong>de</strong>r Hessischen<br />

Straßen- und Verkehrsverwaltung erfolgt:<br />

Bei einer Deckenerneuerung wird an je<strong>de</strong>m Lärmkonfliktpunkt geprüft, ob die Voraussetzungen<br />

für eine Verkehrs-Lärmsanierung vorliegen. Ist dies gegeben, kann ein lärmgemin<strong>de</strong>rter<br />

Fahrbahnbelag mit einem Lärmmin<strong>de</strong>rungspotential von bis zu 4 dB (A) eingebaut wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Betroffenenzahlen resultieren im Wesentlichen aus vorhan<strong>de</strong>ner Wohnbebauung, die nach<br />

Inkrafttreten <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>simmissionsschutzgesetzes (01.04.1974) entstan<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r geplant<br />

wor<strong>de</strong>n ist. Bei diesen „Neubauten“ fin<strong>de</strong>t die Verkehrs-Lärmlärmschutzrichtlinie<br />

(VLärmSchR97) keine Anwendung und die Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung führt<br />

dort keine Lärmsanierungsmaßnahmen durch. Im Einzelfall haben Anspruchsberechtigte<br />

(„Altbauten“) passive Lärmschutzmaßnahmen erhalten, sodass <strong>de</strong>r Lärmkonflikt aus Sicht <strong>de</strong>r<br />

hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung abgearbeitet ist.<br />

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