Kapitel 3_Landkreis Fulda - azgn.de
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3.5 Die Maßnahmenplanung im Regierungsbezirk Kassel<br />
3.5.1 Die <strong>Landkreis</strong>e und die kreisfreie Stadt Kassel<br />
3.5.1.1 <strong>Landkreis</strong> <strong>Fulda</strong><br />
Allgemeine Beschreibung, Beschreibung <strong>de</strong>r Hauptverkehrsstraßen/Hauptlärmquellen<br />
und Belastungssituation<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Fulda</strong> ist <strong>de</strong>r südöstlichste <strong>Landkreis</strong> im Regierungsbezirk Kassel. Im <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Fulda</strong> bil<strong>de</strong>t die Kreisstadt <strong>Fulda</strong> mit ca. 65.000 Einwohnern sowie <strong>de</strong>n unmittelbar<br />
angrenzen<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n Künzell und Petersberg und an<strong>de</strong>ren Gemein<strong>de</strong>n ein zentral<br />
gelegenes Oberzentrum mit ca. 220.000 Einwohnern, wohin Anwohner aus <strong>de</strong>m Umfeld zu<br />
Arbeitgebern wie Goodyear Dunlop Tires, Jumo o<strong>de</strong>r EDAG pen<strong>de</strong>ln. Dazu kommt touristischer<br />
Verkehr (<strong>Fulda</strong>er Innenstadt, Rhön).<br />
Die A 7 verläuft in Nord-Süd-Richtung durch <strong>de</strong>n <strong>Landkreis</strong>. Südlich von <strong>Fulda</strong> mün<strong>de</strong>t die B 40<br />
/ A 66 von Südwesten kommend in die A 7. Die B 40 wird zurzeit nach und nach durch die A 66<br />
ersetzt, wobei die Lärmkartierung noch überwiegend <strong>de</strong>n alten Zustand auf Grundlage <strong>de</strong>r<br />
Verkehrszählung 2005 dokumentiert.<br />
Neben <strong>de</strong>r A 7 erfüllt die parallel verlaufen<strong>de</strong> B 27 das Kriterium <strong>de</strong>r Umgebungslärmrichtlinie<br />
von 6 Mio. KFZ / Jahr in <strong>de</strong>n Kommunen Eichenzell, <strong>Fulda</strong>, Hünfeld, Künzell und Petersberg. Im<br />
Bereich <strong>de</strong>r Stadt <strong>Fulda</strong> ist dies auch bei <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Westen <strong>de</strong>r Stadt durchlaufen<strong>de</strong>n B 254 <strong>de</strong>r<br />
Fall. Die von <strong>de</strong>r Rhön herunterführen<strong>de</strong> B 458 hat in <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Petersberg und <strong>de</strong>r Stadt<br />
<strong>Fulda</strong> die entsprechen<strong>de</strong>n Fahrbewegungen aufzuweisen. Einzige Lan<strong>de</strong>sstraße mit mehr als 6<br />
Mio. Fahrbewegungen im Jahr ist die Künzeller Straße in <strong>de</strong>r Stadt <strong>Fulda</strong> (L 3377) von <strong>de</strong>r<br />
Einmündung Goethestraße bis zum Zentralfriedhof.<br />
47
Die nach Umgebungslärmrichtlinie relevanten Straßen können <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Abbildung<br />
entnommen wer<strong>de</strong>n:<br />
Abbildung 8: Straßen nach Umgebungslärmrichtlinie im <strong>Landkreis</strong> <strong>Fulda</strong><br />
48
Anhand <strong>de</strong>r Lärmkartierung wur<strong>de</strong>n entlang <strong>de</strong>r kartierten Straßenabschnitte in folgen<strong>de</strong>n<br />
Kommunen Lärmbelastungs- bzw. Lärmkonfliktpunkte festgestellt:<br />
Tabelle 6: Lärmkonfliktpunkte im <strong>Landkreis</strong> <strong>Fulda</strong><br />
Stadt <strong>Fulda</strong> Von-Rang-, Dalberg-, Petersberger Straße B 458<br />
Stadt <strong>Fulda</strong> Frankfurter Straße B 254<br />
Stadt <strong>Fulda</strong> Kohlhäuser Straße bis Michelsrombacher Straße B 27<br />
Stadt <strong>Fulda</strong> Künzeller Straße (Einmündung Goethestraße bis Zentralfriedhof) L 3377<br />
Stadt <strong>Fulda</strong> Maberzell B 254<br />
Stadt <strong>Fulda</strong> Neuenberg B 254<br />
Stadt <strong>Fulda</strong> Bronnzell B 27<br />
Kalbach Uttrichshausen A 7<br />
Flie<strong>de</strong>n Kernort B 40<br />
Petersberg Petersbergerstraße B 458<br />
Flie<strong>de</strong>n Kauz B 40<br />
Neuhof Kernort B 40<br />
Neuhof Dorfborn B 40<br />
Künzell Kernort, Dicker Turm, Pilgerzell A 7<br />
Stadt Hünfeld Rückers B 27<br />
Eichenzell Kerzell B 40<br />
Künzell Bachrain B 27<br />
Eichenzell Welkers A 7<br />
Petersberg Götzenhof A 7<br />
Es han<strong>de</strong>lt sich ausschließlich um Lärmkonfliktpunkte. Die höchsten Betroffenenzahlen fin<strong>de</strong>n<br />
sich im Stadtbereich bzw. im Oberzentrum <strong>Fulda</strong> an <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sstraßen mit Wohnbebauung.<br />
Entlang <strong>de</strong>r A 7 befin<strong>de</strong>n sich einige dörfliche Lärmkonfliktpunkte ebenso wie an <strong>de</strong>r B 27. Die<br />
Lärmkonfliktpunkte an <strong>de</strong>r B 40 haben sich durch <strong>de</strong>n Neubau <strong>de</strong>r A 66 überwiegend aufgelöst<br />
o<strong>de</strong>r stehen kurz davor. Die Lärmemissionen <strong>de</strong>r neuen A 66 wer<strong>de</strong>n Gegenstand <strong>de</strong>r<br />
Lärmkartierung in <strong>de</strong>r 2. Stufe sein. Wegen <strong>de</strong>s Erfor<strong>de</strong>rnisses <strong>de</strong>r Lärmvorsorge bei<br />
Neubauvorhaben ist es jedoch unwahrscheinlich, dass neue Lärmkonflikte im Sinne dieses<br />
Lärmaktionsplanes entstehen.<br />
49
3.5.1.1.1 Stadt <strong>Fulda</strong><br />
Allgemeine Beschreibung, Beschreibung <strong>de</strong>r Belastungssituation, Betroffenheitsanalyse<br />
Die Stadt <strong>Fulda</strong> liegt an <strong>de</strong>r <strong>Fulda</strong> zwischen <strong>de</strong>n Mittelgebirgszügen Rhön, Vogelsberg und<br />
Spessart. Die A 66 mün<strong>de</strong>t südwestlich <strong>de</strong>r Stadt in die A 7. Sie hat ca. 64.000 Einwohner und<br />
ist somit im Stadtgebiet Baulastträger für die durch die Stadt führen<strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>s- und<br />
Kreisstraßen, nicht jedoch für die Bun<strong>de</strong>sstraßen. Bauliche Maßnahmen zum Lärmschutz an<br />
Bun<strong>de</strong>sstraßen sind daher nicht von <strong>de</strong>r Stadt <strong>Fulda</strong> zu finanzieren.<br />
Abbildung 9: Straßen nach Umgebungslärmrichtlinie im Bereich <strong>de</strong>r Stadt <strong>Fulda</strong><br />
Die Stadt <strong>Fulda</strong> und ihre Bürger sind durch die Hauptverkehrsa<strong>de</strong>rn B 27 (Berliner Straße), B<br />
254 (Maberzeller-, Bardo-, Frankfurter Straße), B 458 (Von-Rang-, Dalberg-, Petersberger<br />
50
Straße) und einem kurzen Abschnitt <strong>de</strong>r L 3377 (Künzeller Straße von <strong>de</strong>r Einmündung<br />
Goethestraße bis Zentralfriedhof) betroffen.<br />
Daneben durchlaufen die Innenstadt wichtige Schienenverbindungen: Die<br />
Hauptverkehrsstrecke Frankfurt – <strong>Fulda</strong> - Bebra sowie die ICE-Trasse Würzburg - Kassel über<br />
<strong>Fulda</strong>. Der Schienenverkehr wird im geson<strong>de</strong>rten Teilplan Schienenverkehr behan<strong>de</strong>lt.<br />
In <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Tabelle sind die Betroffenenzahlen und die Lärmkennziffern an <strong>de</strong>n einzelnen<br />
Lärmkonfliktpunkten aufgeführt:<br />
Tabelle 7: Betroffenenzahlen und Lärmkennziffer im Bereich <strong>de</strong>r Stadt <strong>Fulda</strong><br />
Ortsteil Straße<br />
Rangstraße<br />
Dalbergstraße<br />
Petersberger Straße<br />
Betroffenenzahl LDEN<br />
51<br />
Betroffenenzahl LNight<br />
65 - 70 70 - 75 > 75 55 - 60 60 - 65 > 65<br />
dB (A) dB (A) dB (A) dB (A) dB (A) dB (A)<br />
LKZ<br />
pro<br />
100 m<br />
B 458 248 163 0 265 217 15 165<br />
Frankfurterstraße B 254 97 47 0 113 72 0 55<br />
Kohlhäuser Straße bis<br />
Michelsrombacher<br />
Straße<br />
Künzeller Straße<br />
(Einmündung<br />
Goethestraße bis<br />
Zentralfriedhof)<br />
B 27 116 38 0 182 58 2 29<br />
L3377 10 11 0 17 0 0 28<br />
Maberzell B 254 34 20 0 37 23 1 27<br />
Neuenberg B 254 32 12 0 46 17 0 21<br />
Bronnzell B 27 14 0 0 29 4 0 11<br />
Die B 458 ist eine wichtige Straße für <strong>de</strong>n Verkehr <strong>de</strong>r Anschlussstelle <strong>Fulda</strong> Mitte bzw. aus <strong>de</strong>r<br />
Rhön. Sie weist teilweise dichte Blockrandbebauung auf, welche aber in <strong>de</strong>n unteren<br />
Stockwerken zum Großteil gewerblich genutzt wird. Hier sind die meisten vom Verkehrslärm<br />
stark betroffenen Anwohner zu fin<strong>de</strong>n.<br />
Die B 254 durchquert das Stadtgebiet auf <strong>de</strong>r westlichen Seite und soll durch die neu<br />
entstan<strong>de</strong>ne Westtangente entlastet wer<strong>de</strong>n. Im Bereich <strong>de</strong>r Frankfurter Straße überwiegen<br />
gewerbliche Anlieger. Im Bereich von Maberzell und Neuenberg han<strong>de</strong>lt es sich zum großen<br />
Teil um Einfamilienhäuser, die überwiegend entwe<strong>de</strong>r höhenversetzt sind (Neuenberg) o<strong>de</strong>r<br />
einen <strong>de</strong>utlichen Abstand zur Bun<strong>de</strong>sstraße aufweisen (Maberzell). Die B 254 ist lediglich bis<br />
zur Ortsausfahrt Maberzell als Hauptverkehrsstraße nach <strong>de</strong>r EU - Umgebungslärmrichtlinie
(Stufe 1) mit mehr als 6 Mio. Fahrzeugbewegungen im Jahr zu betrachten.<br />
Die B 27 als Autobahnzubringer für <strong>Fulda</strong>, Petersberg und Künzell führt östlich am Stadtgebiet<br />
vorbei und stellt auch eine Abkürzung für <strong>de</strong>n Fernverkehr zwischen A 66 und A 7 dar. Sie ist<br />
im Bereich <strong>de</strong>r Stadt <strong>Fulda</strong> teilweise mehrspurig ausgebaut. Die angrenzen<strong>de</strong>n Wohngebiete<br />
sind jedoch durch Höhendifferenzen, Lärmschutzwän<strong>de</strong> und Bewuchs <strong>de</strong>m Verkehrslärm nur in<br />
abgeschwächter Form ausgesetzt.<br />
Auch <strong>de</strong>r relativ kurze Abschnitt <strong>de</strong>r L 3377, Künzeller Straße, weist von <strong>de</strong>r Einmündung<br />
Goethestraße bis zum Zentralfriedhof auf <strong>de</strong>r Südseite <strong>de</strong>r Straße einzelne mehrstöckige<br />
Wohnhäuser auf. Nur auf diesem Abschnitt erfüllt die L 3377 das Kriterium <strong>de</strong>r EU-<br />
Umgebungslärmrichtlinie (Stufe 1) für eine Hauptverkehrsstraße mit mehr als 6 Mio.<br />
Fahrzeugbewegungen im Jahr. Hier sind nur wenige von Verkehrslärm betroffene Bewohner zu<br />
fin<strong>de</strong>n.<br />
Angaben zu vorhan<strong>de</strong>nen großräumigen Planungen und seit 2007 durchgeführten<br />
Maßnahmen<br />
Entlastung B 27<br />
Die B 27 wur<strong>de</strong> durch das Regierungspräsidium Kassel auf <strong>de</strong>m die Stadt <strong>Fulda</strong> betreffen<strong>de</strong>n<br />
Abschnitt seit August 2006 für <strong>de</strong>n LKW-Verkehr > 12 t ganztägig gesperrt.<br />
Entlastung B 254<br />
Die B 254 durchquert das Stadtgebiet <strong>Fulda</strong> und die Ortsteile Maberzell, Neuenberg, Kohlhaus<br />
mit <strong>de</strong>r Bezeichnung Marberzeller-, Bardo- und Frankfurter Straße und stellt einen<br />
wesentlichen Lärmkonflikt im Bereich <strong>Fulda</strong> dar.<br />
Durch die Inbetriebnahme <strong>de</strong>s Westringes <strong>Fulda</strong> im Jahr 2008 wer<strong>de</strong>n die Anwohner an <strong>de</strong>r B<br />
254 entlastet. Durch <strong>de</strong>n Westring <strong>Fulda</strong> erfolgt eine Verkehrsanbindung zwischen <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>sstraße B 254 an <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>grenze zu Großenlü<strong>de</strong>r und <strong>de</strong>r B 254 im südlichen<br />
Stadtgebiet von <strong>Fulda</strong> im Bereich <strong>de</strong>r Karl-Storch-Straße/ Mainstraße. Die Baulänge <strong>de</strong>s<br />
Westringes beträgt gut 7 km.<br />
Die Trasse hat im Wesentlichen <strong>de</strong>n Charakter einer Ortsumgehung, insbeson<strong>de</strong>re im<br />
Südwesten <strong>de</strong>r <strong>Fulda</strong>er Kernstadt, und entlastet zugleich die Ortsdurchfahrten von Rodges,<br />
Haimbach, Sickels und <strong>de</strong>n westlichen Stadtbereich von <strong>Fulda</strong>. Vor allem <strong>de</strong>r<br />
52
Schwerlastverkehr wird von <strong>de</strong>n Ortslagen ferngehalten.<br />
Entlang <strong>de</strong>r Trasse wer<strong>de</strong>n Landschaftswälle mit lärmmin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>r Wirkung errichtet. Die<br />
Verwallungen sind angeordnet in <strong>de</strong>n Abschnitten:<br />
• von Bau-km 5+670 bis Bau-km 6+200<br />
• von Bau-km 6+400 bis Bau-km 7+000<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r Lärmaktionsplanung Stufe 2, <strong>de</strong>ren Lärmkartierung auf <strong>de</strong>r nächsten<br />
Bun<strong>de</strong>sverkehrswegezählung basiert, können die Auswirkungen <strong>de</strong>s Westringes genauer<br />
betrachtet wer<strong>de</strong>n.<br />
Entlastung B 458<br />
Durch <strong>de</strong>n Neubau <strong>de</strong>r am 13.06.2008 eröffneten Anschlussstelle <strong>Fulda</strong>-Mitte kann ein Teil <strong>de</strong>s<br />
Gewerbeverkehrs aus Petersberg direkt über die A 7 abfließen, ohne die Verbindung bis zur A<br />
66 durch die Stadt bzw. die B 27 wählen zu müssen. Die Auswirkung dieser Maßnahme kann<br />
bei <strong>de</strong>r kommen<strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sverkehrswegezählung und <strong>de</strong>r daraus resultieren<strong>de</strong>n<br />
Lärmkartierung für die 2. Stufe <strong>de</strong>r Lärmaktionsplanung sichtbar wer<strong>de</strong>n.<br />
Abbildung 10: Anschlusstelle <strong>Fulda</strong>-Mitte, Übersichtslageplan [HSVV]<br />
Umbau <strong>de</strong>s Kreisels Bronnzell B 27/ B 254<br />
Der Kreisverkehrsplatz in Bronnzell soll <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r zukünftig entstehen<strong>de</strong>n<br />
Verkehrsentwicklungen durch eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Rampen angepasst wer<strong>de</strong>n.<br />
53
Weiterhin soll die freie Strecke <strong>de</strong>r B 254 zwischen Kreisverkehrsplatz und Ortseingang<br />
Kohlhaus 3-streifig ausgebaut wer<strong>de</strong>n. Es han<strong>de</strong>lt sich um eine wesentliche Än<strong>de</strong>rung, die<br />
Lärmvorsorgeansprüche generiert. Durch Gewährung von aktivem und passivem Lärmschutz<br />
hat <strong>de</strong>r Ausbau lärmmin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> Wirkung. Es ist auch beabsichtigt, einen lärmmin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n<br />
Fahrbahnbelag in ergänzen<strong>de</strong>r Wirkung aufzubringen. An <strong>de</strong>r Westseite <strong>de</strong>r Rampe <strong>de</strong>r B 254<br />
wird infolge einer Abrückung <strong>de</strong>s Verkehrs durch die Fahrstreifenumgestaltung und einer<br />
Betongleitwand <strong>de</strong>r Verkehrslärm geringfügig abgeschwächt.<br />
Umgestaltung Petersberger Straße (B 458)<br />
Die B 458 wird zurzeit zwischen <strong>de</strong>r B 254 und <strong>de</strong>r B 27 um einen Fahrradweg bzw. einen<br />
Fahrradangebotsstreifen nordseitig ergänzt. Dadurch wer<strong>de</strong>n die vorhan<strong>de</strong>nen 4 Fahrsteifen<br />
auf das verkehrserfor<strong>de</strong>rliche Maß vermin<strong>de</strong>rt, wodurch <strong>de</strong>r Abstand zwischen <strong>de</strong>m Verkehr<br />
und <strong>de</strong>r lärmbelasteten Bebauung auf <strong>de</strong>r Nordseite <strong>de</strong>r Straße vergrößert wird.<br />
Maßnahmen<br />
Das ASV <strong>Fulda</strong> prüft aktuell die Lärmkonfliktpunkte an <strong>de</strong>r B 27 und wird, soweit<br />
Handlungsbedarf für Lärmschutzmaßnahmen durch <strong>de</strong>n Träger <strong>de</strong>r Straßenbaulast besteht, die<br />
Voraussetzungen für Planung, Baurecht und bauliche Umsetzung schaffen. Insbeson<strong>de</strong>re<br />
nördlich <strong>de</strong>s Kreuzungspunktes B 27 / B 458 in <strong>de</strong>n Bereichen <strong>Fulda</strong> / Birkenallee und <strong>Fulda</strong> /<br />
Lehnerz wird das ASV <strong>Fulda</strong> in diesem Zusammenhang die Möglichkeit zur Errichtung o<strong>de</strong>r<br />
Ergänzung von aktiven und mit passiven Lärmschutzmaßnahmen prüfen und nach Vorliegen<br />
<strong>de</strong>r notwendigen Voraussetzungen auf eine bauliche Umsetzung hinwirken.<br />
Mit Schreiben vom 08. Mai 2009 wur<strong>de</strong> die Stadtverwaltung <strong>Fulda</strong> aufgefor<strong>de</strong>rt zu folgen<strong>de</strong>n<br />
verkehrlichen Maßnahmenvorschlägen Stellung zu nehmen:<br />
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h (beschränkt auf die Nachtstun<strong>de</strong>n 22.00 - 06.00<br />
Uhr, zunächst als Pilotprojekt vorstellbar) für:<br />
1. Petersberger Straße (B 458) von <strong>de</strong>r Rabanusstraße bis zur Bahnüberführung<br />
2. Petersberger Straße (B 458) von <strong>de</strong>r Bahnüberführung bis zur B 27<br />
3. Petersberger Straße (B 458) von <strong>de</strong>r B 27 bis zur Stadtgrenze (An St. Johann)<br />
4. Künzeller Straße (L 3377) von Goethestraße bis zur Bahnunterführung<br />
5. Frankfurter Straße (B 254) von Im Fischfeld bis zur Werrastraße<br />
54
Mit Schreiben vom 31.07.2009 lehnt die Stadt <strong>Fulda</strong> diese Maßnahmenvorschläge ab, da eine<br />
unkontrollierte Verlagerung eines Teils <strong>de</strong>s Verkehrs auf Nebenstraßen befürchtet wird, weitere<br />
stationäre Geschwindigkeitskontrollen erfor<strong>de</strong>rlich wären, die „Grüne Welle“ neu angepasst<br />
wer<strong>de</strong>n müsste, sowie ein Interessenkonflikt mit <strong>de</strong>r Luftreinhalteplanung auftreten könnte.<br />
55
3.5.1.1.2 Stadt Hünfeld<br />
Allgemeine Beschreibung, Beschreibung <strong>de</strong>r Belastungssituation, Betroffenheitsanalyse<br />
Die Stadt Hünfeld liegt an <strong>de</strong>r B 27 zwischen <strong>de</strong>n Städten <strong>Fulda</strong> und Bad Hersfeld und hat ca.<br />
16.000 Einwohner. Ebenso durch <strong>de</strong>n Ort zieht sich die Haupteisenbahnstrecke <strong>Fulda</strong> – Bebra.<br />
Außer<strong>de</strong>m mün<strong>de</strong>t im Stadtbereich die aus <strong>de</strong>r Rhön kommen<strong>de</strong> B 84 in die B 27. Die B 27<br />
erfüllt nur im Bereich <strong>de</strong>s Ortsteiles Rückers das Kriterium für eine Hauptverkehrsstraße nach<br />
EU-Umgebungslärmrichtlinie, Stufe 1, mit über 6 Mio. Fahrzeugbewegungen im Jahr.<br />
Abbildung 11: Straßen nach Umgebungslärmrichtlinie im Bereich <strong>de</strong>r Stadt Hünfeld<br />
Der Ortsteil Rückers erfüllt darüber hinaus aufgrund <strong>de</strong>r Betroffenenzahlen und <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r<br />
Lärmbelastung die Kriterien für einen Lärmkonfliktpunkt nach<br />
56
Umgebungslärmrichtlinie. Der Ortsteil liegt südlich <strong>de</strong>r Stadt an <strong>de</strong>r B 27. Die B 27 wur<strong>de</strong> durch<br />
das Regierungspräsidium Kassel auf <strong>de</strong>m die Stadt Hünfeld betreffen<strong>de</strong>n Abschnitt seit August<br />
2006 für <strong>de</strong>n LKW-Verkehr > 12 t ganztägig gesperrt.<br />
Tabelle 8: Betroffenenzahlen und Lärmkennziffer im Bereich <strong>de</strong>r Stadt Hünfeld<br />
Ortsteil Straße<br />
Betroffenenzahl LDEN<br />
57<br />
Betroffenenzahl LNight<br />
65 - 70 70 - 75 > 75 55 - 60 60 - 65 > 65<br />
dB (A) dB (A) dB (A) dB (A) dB (A) dB (A)<br />
Rückers B 27 31 7 0 37 18 0 404<br />
Vorschläge <strong>de</strong>r Bürger, <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> und sonstige Vorschläge<br />
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wur<strong>de</strong> über das Internet und die örtliche Presse vorgenommen.<br />
Hinweise aus <strong>de</strong>r Bevölkerung sind zu dieser Thematik nicht erfolgt. Laut Magistrat <strong>de</strong>r Stadt<br />
Hünfeld haben die B 27 und die B 84 und die A 7 Lärmemissionen, die sich erheblich auf die<br />
Bevölkerung auswirken.<br />
Maßnahmen<br />
Mit Schreiben vom 23. Januar 2009 wur<strong>de</strong> das Hessische Lan<strong>de</strong>samt für Straßen- und<br />
Verkehrswesen gebeten, fachtechnisch Stellung zu einer Lärmschutzeinrichtung bzw. zur<br />
Anwendung von offenporigem Asphalt im Bereich <strong>de</strong>s Lärmkonfliktpunktes Rückers zu nehmen.<br />
Das zuständige ASV <strong>Fulda</strong> hat eine Berechnung <strong>de</strong>r durch die B 27 verursachten<br />
Lärmimmissionen an <strong>de</strong>n an die B 27 angrenzen<strong>de</strong>n Wohnhäusern <strong>de</strong>s Ortsteiles Rückers<br />
vorgenommen. Demnach liegen bei 3 Wohnhäusern Anspruchsvorrausetzungen vor, d.h. die<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Lärmsanierungsgrenzwerte (gem. VLärmSchR97) sind überschritten. Da diese<br />
Häuser über die gesamte Ortslänge verteilt sind, wäre die Errichtung von Lärmschutzwän<strong>de</strong>n<br />
o<strong>de</strong>r – wällen unverhältnismäßig zum Schutzzweck. Die betroffenen anspruchsberechtigten<br />
Bewohner haben beim ASV <strong>Fulda</strong> die Möglichkeit, einen Antrag auf Bezuschussung von<br />
passiven Lärmschutzmaßnahmen an Wohngebäu<strong>de</strong>n zu stellen.<br />
Bei einer Deckenerneuerung <strong>de</strong>r B 27 wird außer<strong>de</strong>m geprüft, ob die Voraussetzungen für eine<br />
Verkehrs-Lärmsanierung vorliegen. Ist dies gegeben, kann ein lärmmin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>r Asphalt mit<br />
einem Lärmmin<strong>de</strong>rungspotential von bis zu minus 4 dB (A) eingebaut wer<strong>de</strong>n.<br />
LKZ
3.5.1.1.3 Gemein<strong>de</strong> Eichenzell<br />
Allgemeine Beschreibung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>, Beschreibung <strong>de</strong>r Belastungssituation,<br />
Betroffenheitsanalyse<br />
Die Gemein<strong>de</strong> Eichenzell liegt südwestlich <strong>de</strong>r Stadt <strong>Fulda</strong> im Einmündungsbereich <strong>de</strong>r A 66<br />
zur A 7. Hauptverkehrsstraßen im Sinne <strong>de</strong>r Lärmaktionsplanung Stufe 1 sind im Bereich<br />
Eichenzell die A 7 und die B 40 (A 66). In <strong>de</strong>n Ortsteilen Welkers (ausgehend von <strong>de</strong>r A 7) und<br />
Kerzell (ausgehend von <strong>de</strong>r B 40/A 66) liegen zwei Lärmkonflikte vor.<br />
Abbildung 12: Straßen nach Umgebungslärmrichtlinie im Bereich <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Eichenzell<br />
Die Gemein<strong>de</strong> wird im Ortsteil Rothemann außer<strong>de</strong>m von <strong>de</strong>r B 27 durchzogen, welche jedoch<br />
auf diesem Abschnitt nicht das Kriterium <strong>de</strong>r 6 Mio. KFZ / Jahr erfüllt und damit bei <strong>de</strong>r 1. Stufe<br />
<strong>de</strong>r Lärmaktionsplanung nicht berücksichtigt wer<strong>de</strong>n kann. Nördlich <strong>de</strong>r A 66 tangiert die B 27<br />
<strong>de</strong>n Kernort und <strong>de</strong>n Ortsteil Löschenrod. Die Betroffenenzahlen reichen jedoch nicht für die<br />
58
I<strong>de</strong>ntifikation als Lärmkonflikt- o<strong>de</strong>r Lärmbelastungspunkt.<br />
Die A 66 nutzt auf <strong>de</strong>m Bauabschnitt 3 im Bereich <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Eichenzell die Trasse <strong>de</strong>r<br />
B 40 durch Anbau einer zweiten Fahrbahn an <strong>de</strong>r Südseite. Die bereits vorhan<strong>de</strong>nen<br />
Anschlussstellen wur<strong>de</strong>n im Wesentlichen beibehalten und ergänzt. Die Verkehrsfreigabe<br />
erfolgte im Dezember 2005.<br />
Der Lärmkartierung liegen bereits die Emissionsdaten <strong>de</strong>r A 66 zugrun<strong>de</strong>, auch wenn noch die<br />
alte Bezeichnung B 40 angegeben ist. Beim Neubau <strong>de</strong>r A 66 wur<strong>de</strong>n zwischen B 27 und A 7<br />
auf <strong>de</strong>r Nordseite <strong>de</strong>r A 66 umfangreiche Lärmschutzeinrichtungen realisiert, die noch durch<br />
eine Lärmschutzwand für das Neubaugebiet „Am Hartstück“ in Zuständigkeit <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong><br />
ergänzt wur<strong>de</strong>n. Diese Lärmschutzeinrichtungen wur<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>r<br />
Lärmbelastung im Rahmen <strong>de</strong>r Lärmkartierung nicht berücksichtigt, sodass die tatsächliche<br />
Belastung im Kernort Eichenzell <strong>de</strong>utlich geringer ist, als auf <strong>de</strong>r Lärmkarte dargestellt.<br />
Die Betroffenenzahlen gemäß Lärmkartierung 2007 können Sie folgen<strong>de</strong>r Tabelle entnehmen:<br />
Tabelle 9: Betroffenenzahlen und Lärmkennziffer im Bereich <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Eichenzell<br />
Kerzell<br />
Ortsteil Straße<br />
A 66<br />
B 40<br />
Betroffenenzahl LDEN<br />
59<br />
Betroffenenzahl LNight<br />
65 - 70 70 - 75 > 75 55 - 60 60 - 65 > 65<br />
dB (A) dB (A) dB (A) dB (A) dB (A) dB (A)<br />
LKZ<br />
19 5 0 43 12 2 348<br />
Welkers A7 10 0 0 74 2 0 268<br />
Angaben zu vorhan<strong>de</strong>nen großräumigen Planungen und seit 2007 durchgeführten<br />
Maßnahmen<br />
In <strong>de</strong>n Jahren 2000 - 2002 wur<strong>de</strong> in einigen Ortsteilen Lärmschutzmaßnahmen an<br />
Wohngebäu<strong>de</strong>n umgesetzt.<br />
Der Bauabschnitt 3 <strong>de</strong>r Autobahn 66 (Anschluss B 27 bis zum Dreieck <strong>Fulda</strong> Süd) ist bereits<br />
zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>r Kartierung verwirklicht. Auf die Lärmschutzmaßnahmen wird<br />
hier aus diesem Grund nicht näher eingegangen.<br />
Im Zuge <strong>de</strong>s noch anstehen<strong>de</strong>n Neubaus <strong>de</strong>r A 66 im Bereich <strong>de</strong>s Ortsteils Kerzell wird die<br />
Lärmimmission nach Maßgabe <strong>de</strong>r Lärmvorsorgegrenzwerte reduziert wer<strong>de</strong>n. Hierzu wird<br />
Schallschutz entlang <strong>de</strong>r A 66 in Form eines 735 Meter langen und 6 Meter hohen Walles<br />
errichtet. (Bau-km: 86+985 bis 87+720, nordwestlich A 66). Für <strong>de</strong>n Nachtzeitraum
liegen die entsprechend ermittelten Lärm-Beurteilungspegel im Prognosezeitpunkt 2010 an<br />
einem Gebäu<strong>de</strong> über <strong>de</strong>m gesetzlich festgelegten Grenzwert (Anspruch auf passiven<br />
Schallschutz).<br />
Vorschläge <strong>de</strong>r Bürger, <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> und sonstige Vorschläge<br />
Rückmeldungen <strong>de</strong>r Bürger auf die öffentliche Bekanntmachung durch die Gemein<strong>de</strong><br />
Eichenzell liegen nicht vor. Dem Gemein<strong>de</strong>vorstand sind jedoch Verkehrslärmbeschwer<strong>de</strong>n von<br />
Bürgern aus <strong>de</strong>m Ortsteil Welkers über die A 7, aus <strong>de</strong>n Ortsteilen Döllbach, Eichenzell und<br />
Rothemann über die B 27 und <strong>de</strong>n Ortsteilen Lütter, Rönshausen und Welkers über die L 3377<br />
bekannt. Die Gemein<strong>de</strong> Eichenzell hat im Jahr 1992 ein Lärmgutachten erstellen lassen, dass<br />
<strong>de</strong>mnächst aktualisiert wer<strong>de</strong>n soll. Dort wur<strong>de</strong> als konkreter Verbesserungsvorschlag die<br />
Ausfachung <strong>de</strong>r Talbrücke Welkers genannt, dies ist jedoch bereits umgesetzt.<br />
Maßnahmen<br />
Für Kerzell ist eine Maßnahmenplanung seitens <strong>de</strong>r Lärmaktionsplanung aufgrund <strong>de</strong>r bereits<br />
bestehen<strong>de</strong>n Planung zum Umbau bzw. Neubau <strong>de</strong>r Straßenführung (B 40/A 66) und <strong>de</strong>r damit<br />
einhergehen<strong>de</strong>n Verbesserung <strong>de</strong>s Lärmschutzes zunächst nicht erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Bezüglich Welkers sind folgen<strong>de</strong> grundsätzliche Feststellungen seitens <strong>de</strong>r Hessischen<br />
Straßen- und Verkehrsverwaltung erfolgt:<br />
Bei einer Deckenerneuerung wird an je<strong>de</strong>m Lärmkonfliktpunkt geprüft, ob die Voraussetzungen<br />
für eine Verkehrs-Lärmsanierung vorliegen. Ist dies gegeben, kann ein lärmgemin<strong>de</strong>rter<br />
Fahrbahnbelag mit einem Lärmmin<strong>de</strong>rungspotential von bis zu 4 dB (A) eingebaut wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Betroffenenzahlen resultieren im Wesentlichen aus vorhan<strong>de</strong>ner Wohnbebauung, die nach<br />
Inkrafttreten <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>simmissionsschutzgesetzes (01.04.1974) entstan<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r geplant<br />
wor<strong>de</strong>n ist. Bei diesen „Neubauten“ fin<strong>de</strong>t die Verkehrs-Lärmlärmschutzrichtlinie<br />
(VLärmSchR97) keine Anwendung und die Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung führt<br />
dort keine Lärmsanierungsmaßnahmen durch. Im Einzelfall haben Anspruchsberechtigte<br />
(„Altbauten“) passive Lärmschutzmaßnahmen erhalten, sodass <strong>de</strong>r Lärmkonflikt aus Sicht <strong>de</strong>r<br />
hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung abgearbeitet ist.<br />
60
3.5.1.1.4 Gemein<strong>de</strong> Flie<strong>de</strong>n<br />
Allgemeine Beschreibung, Beschreibung <strong>de</strong>r Belastungssituation, Betroffenheitsanalyse<br />
Die Gemein<strong>de</strong> Flie<strong>de</strong>n liegt im äußersten Südwesten <strong>de</strong>s Regierungsbezirks Kassel und hat gut<br />
9.000 Einwohner. Die <strong>de</strong>r Lärmaktionsplanung zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong> Lärmkartierung mit <strong>de</strong>r<br />
Verkehrssituation aus <strong>de</strong>m Jahr 2005 weist für Flie<strong>de</strong>n zwei Konfliktpunkte an <strong>de</strong>r B 40 aus.<br />
Weitere Betroffene an <strong>de</strong>r B 40 wur<strong>de</strong>n nicht als Konfliktpunkt i<strong>de</strong>ntifiziert, da die<br />
Lärmbelastung bzw. die Betroffenenzahl nicht ausreichend sind.<br />
Abbildung 13: Straßen nach Umgebungslärmrichtlinie im Bereich <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Flie<strong>de</strong>n<br />
61
Die B 40 ist aktuell durch <strong>de</strong>n Neubau <strong>de</strong>r A 66 bereits stark entlastet, <strong>de</strong>nnoch sind die in <strong>de</strong>r<br />
folgen<strong>de</strong>n Tabelle aufgeführten, aus <strong>de</strong>r Lärmkartierung abgeleiteten und für diesen<br />
Lärmaktionsplan zu verwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Betroffenenzahlen, zu Grun<strong>de</strong> zu legen:<br />
Tabelle 10: Betroffenenzahlen und Lärmkennziffer im Bereich <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Flie<strong>de</strong>n<br />
Ortsteil Straße<br />
Betroffenenzahl LDEN<br />
62<br />
Betroffenenzahl LNight<br />
65 - 70 70 - 75 > 75 55 - 60 60 - 65 > 65<br />
dB (A) dB (A) dB (A) dB (A) dB (A) dB (A)<br />
Kernort B 40 43 19 23 65 30 27 1366<br />
Kautz B 40 15 21 11 19 18 17 778<br />
Angaben zu vorhan<strong>de</strong>nen großräumigen Planungen und seit 2007 durchgeführten<br />
Maßnahmen<br />
Die Lärmsituation hat sich an <strong>de</strong>r B 40 durch <strong>de</strong>n mittlerweile fertig gestellten und frei<br />
gegebenen Abschnitt <strong>de</strong>r neuen A 66 <strong>de</strong>utlich entschärft. Die B 40 ist <strong>de</strong>rzeit bereits<br />
zurückgestuft (Kernort: L 3141, Kautz: L 3372), im Weiteren wird sie jedoch wegen <strong>de</strong>s<br />
Bezuges zur Lärmkartierung 2005 noch B 40 genannt.<br />
Der Neubau <strong>de</strong>r A 66 führt durch die Umfahrung <strong>de</strong>r Ortslagen Kautz und Flie<strong>de</strong>n in hohem<br />
Maße zu einer Entlastung von bestehen<strong>de</strong>n Siedlungsbereichen an <strong>de</strong>r B 40 vom Verkehr und<br />
<strong>de</strong>n davon ausgehen<strong>de</strong>n Lärm- und Abgasbelastungen sowie zu einer Entwicklung<br />
städtebaulicher Potentiale.<br />
Der Anschluss <strong>de</strong>s neuen Abschnittes <strong>de</strong>r A 66 an die vorhan<strong>de</strong>ne A 66 beginnt an <strong>de</strong>r Grenze<br />
<strong>de</strong>s <strong>Landkreis</strong>es <strong>Fulda</strong> unmittelbar nördlich <strong>de</strong>r B 40. Nach einem Schwenk <strong>de</strong>r Autobahn in<br />
südöstliche Richtung wird das „Kautzer Wasser“ mit einer Brücke überquert. Danach wird die A<br />
66 unter <strong>de</strong>r Bahnstrecke Flie<strong>de</strong>n – Gemün<strong>de</strong>n hindurchgeführt, um sich anschließend südlich<br />
an die Bahntrasse parallel anzunähern. Der Streckenabschnitt wur<strong>de</strong> am 12.10.2007 für <strong>de</strong>n<br />
Verkehr freigegeben.<br />
LKZ
Folgen<strong>de</strong> aktive Lärmschutzeinrichtungen wur<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r A 66 eingerichtet:<br />
Tabelle 11: Lärmschutzeinrichtungen an <strong>de</strong>r A 66 im Bereich <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Flie<strong>de</strong>n<br />
Kilometer Lärmschutzeinrichtung Meter über GOK<br />
74+520 bis 74+660 und<br />
74+670 bis 75+140<br />
75+940 bis 76+175 und<br />
76+186 bis 76+480<br />
Wall bzw. Wall/Wandkombination 2 - 6,9<br />
Wall o<strong>de</strong>r Wand o<strong>de</strong>r Kombination 2,5 - 5<br />
77+680 bis 77+900 Wall 2,5 - 4<br />
Nach Inbetriebnahme <strong>de</strong>r A 66 wer<strong>de</strong>n die je nach Flächennutzung variieren<strong>de</strong>n<br />
Immissionsgrenzwerte (IGW) ohne Lärmschutzwän<strong>de</strong> bzw. – wälle rechnerisch bereichsweise<br />
überschritten. An <strong>de</strong>n untersuchten Immissionsorten liegen gemäß Verkehrsprognose für das<br />
Jahr 2010 die Überschreitungen <strong>de</strong>r IGW ohne aktiven Lärmschutz am Tag zwischen<br />
1-5 dB (A), in <strong>de</strong>r Nacht zwischen 1-10 dB (A). Mit <strong>de</strong>n vorgesehenen aktiven<br />
Lärmschutzmaßnahmen können die IGW für <strong>de</strong>n Tag jedoch eingehalten wer<strong>de</strong>n. Wegen<br />
Überschreitungen <strong>de</strong>r Nachtwerte um 1-6 dB (A) im Bereich „Gänsedrift“ und Lappensteiner<br />
Hof, bei 3 Gebäu<strong>de</strong>n in Rückers und <strong>de</strong>r Gehöfte “Im alten Feld“ und „Ortmannsruh“ bestehen<br />
ergänzend Anspruchsvoraussetzungen für passive Schallschutzmaßnahmen an insgesamt 9<br />
Wohngebäu<strong>de</strong>n.<br />
Auf Kosten <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> wur<strong>de</strong> im Bereich <strong>de</strong>s Kernortes Flie<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Anschlussstelle<br />
Flie<strong>de</strong>n eine Lärmschutzwand, im Bereich von Flie<strong>de</strong>n-Schweben (Kläranlage) ein<br />
Lärmschutzwall errichtet.<br />
Die Kosten <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s/Lan<strong>de</strong>s für errichtete Lärmschutzwälle und –wän<strong>de</strong> im Bereich<br />
Leimenhof und Rückers beliefen sich auf 388.000 € (brutto). Die Lärmschutzwand an <strong>de</strong>r<br />
Anschlussstelle Flie<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> mit 280.000 € (brutto) finanziert.<br />
Vorschläge <strong>de</strong>r Bürger, <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> und sonstige Vorschläge<br />
Die Lärmaktionsplanung wur<strong>de</strong> im Flie<strong>de</strong>ner Wochenblatt vom 15.02.08 öffentlich bekannt<br />
gemacht. Die Lärmkartierung beschreibt noch <strong>de</strong>n alten Zustand <strong>de</strong>r B 40. Trotz<strong>de</strong>m ging eine<br />
Vielzahl von Schreiben zum Teil mit Unterschriftenlisten ein, die sich auf <strong>de</strong>n durch die neue<br />
A 66 hervorgerufenen Verkehrslärm beziehen und <strong>de</strong>ren Anliegen von <strong>de</strong>r<br />
Gemein<strong>de</strong>verwaltung unterstützt wer<strong>de</strong>n.<br />
63
Für die an <strong>de</strong>r A 66 gelegenen Ortsteile (Rückers mit Leimenhof und Keuzelbach, Flie<strong>de</strong>n, Höf<br />
und Haid sowie Schweben) wer<strong>de</strong>n Geschwindigkeitsbeschränkungen, Flüsterasphalt und<br />
weitere Lärmschutzwän<strong>de</strong>, -wälle vorgeschlagen. Der Ortsteil Rückers ist beson<strong>de</strong>rs durch die<br />
neue Autobahn betroffen. Er befin<strong>de</strong>t sich oberhalb <strong>de</strong>r Autobahn.<br />
Zusätzlich besteht in Flie<strong>de</strong>n die gemeinsame Lage <strong>de</strong>r A 66 mit <strong>de</strong>r Eisenbahnlinie Frankfurt -<br />
<strong>Fulda</strong>, welche aufgrund <strong>de</strong>r Zugbewegungen Bestandteil <strong>de</strong>r im Anschluss an die<br />
Lärmaktionsplanung Straßenverkehr erfolgen<strong>de</strong>n Lärmaktionsplanung Schiene sein wird. Die<br />
durch das Gemein<strong>de</strong>gebiet führen<strong>de</strong> Eisenbahnstrecke Gemün<strong>de</strong>n - <strong>Fulda</strong>, wird aufgrund <strong>de</strong>r<br />
zu geringen Zugbewegungen nicht Teil <strong>de</strong>r Lärmaktionsplanung in <strong>de</strong>r Stufe 1 sein.<br />
Beson<strong>de</strong>rs problematisch erscheint die Tatsache, dass sich durch die neuen<br />
Lärmschutzeinrichtungen entlang <strong>de</strong>r A 66 die Lärmemissionen <strong>de</strong>r parallel verlaufen<strong>de</strong>n<br />
Eisenbahnstrecken durch Reflexion verstärken (z. B. im Bereich Leimenhof an <strong>de</strong>r Bahnstrecke<br />
Gemün<strong>de</strong>n - <strong>Fulda</strong> o<strong>de</strong>r „Am Arzberg“ im Kernort Flie<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Bahnstrecke Frankfurt - <strong>Fulda</strong>).<br />
Hier wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n Betroffenen Lärmschutzwän<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r -wälle auch zwischen Wohnbebauung<br />
und Schiene gefor<strong>de</strong>rt.<br />
Maßnahmen<br />
Die Lärmemissionen <strong>de</strong>r A 66 wer<strong>de</strong>n Gegenstand <strong>de</strong>r Lärmkartierung <strong>de</strong>r 2. Stufe sein und<br />
können in diesem Lärmaktionsplan nicht weiter berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />
64
3.5.1.1.5 Gemein<strong>de</strong> Kalbach<br />
Allgemeine Beschreibung, Beschreibung <strong>de</strong>r Belastungssituation, Betroffenheitsanalyse<br />
Die Gemein<strong>de</strong> Kalbach liegt im äußersten Sü<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Regierungsbezirks Kassel an <strong>de</strong>r A 7<br />
südlich von <strong>Fulda</strong>.<br />
Abbildung 14: Straßen nach Umgebungslärmrichtlinie im Bereich <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Kalbach<br />
Der Lärmkonflikt in <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Kalbach liegt im Ortsteil Uttrichshausen. Uttrichshausen ist<br />
ein Dorf in einer Tallage, das von einer Autobahnbrücke <strong>de</strong>r A 7 überquert wird, die zu einer<br />
65
erheblichen Lärmbelästigung führt.<br />
Tabelle 12: Betroffenenzahlen und Lärmkennziffer im Bereich <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Kalbach<br />
Ortsteil Straße<br />
Betroffenenzahl LDEN<br />
66<br />
Betroffenenzahl LNight<br />
65 - 70 70 - 75 > 75 55 - 60 60 - 65 > 65<br />
dB (A) dB (A) dB (A) dB (A) dB (A) dB (A)<br />
Uttrichshausen A 7 160 0 0 520 35 0 2320<br />
Angaben zu vorhan<strong>de</strong>nen großräumigen Planungen und seit 2007 durchgeführten<br />
Maßnahmen z. B. Umgehungsstraßen<br />
Die Brücke wird zurzeit instand gesetzt. Lärmvorsorge bzw. Lärmsanierung fin<strong>de</strong>t dabei nicht<br />
statt, da we<strong>de</strong>r eine wesentliche Än<strong>de</strong>rung (16. BImSchV) noch die Voraussetzungen <strong>de</strong>r<br />
Verkehrslärmschutzrichtlinie (VLärmSchR 97) vorliegen. Die Einrichtung einer Schutzwand von<br />
wenigstens 2 Metern Höhe zur Verhin<strong>de</strong>rung von Unfällen durch Abfallwurf und <strong>de</strong>r Austausch<br />
<strong>de</strong>r Übergangskonstruktion soll mit <strong>de</strong>n Brückenarbeiten jedoch realisiert wer<strong>de</strong>n, wobei sich<br />
die Fundamente <strong>de</strong>r Schutzwand auch für einen 4 Meter hohen Aufbau eignen. Problem einer<br />
späteren Nachrüstung sind die Kosten für die Baustelleneinrichtung. Die Kosten für die<br />
Erhöhung auf 4 Meter incl. Verlängerung durch Erdwälle und Unterhaltungskosten belaufen sich<br />
auf ca. 1,4 Mio. € und können von <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> nicht finanziert wer<strong>de</strong>n.<br />
Vorschläge <strong>de</strong>r Bürger, <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> und sonstige Vorschläge<br />
Die Bürger von Uttrichshausen haben sich seit <strong>de</strong>m Jahr 2000 in einer Bürgerinitiative<br />
organisiert und for<strong>de</strong>rn eine 4 Meter hohe Lärmschutzwand auf <strong>de</strong>r Talbrücke, eine<br />
Verlängerung dieser an <strong>de</strong>n Übergängen ins Gelän<strong>de</strong> durch Erdwälle, eine dauerhafte<br />
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h für PKW und 60 km/h für LKW mit stationärer<br />
Kontrolleinrichtung und lärmmin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Straßenbelag. Die For<strong>de</strong>rung wird von <strong>de</strong>r<br />
Gemein<strong>de</strong>verwaltung unterstützt. Eine Bürgerversammlung zum Thema Lärmaktionsplanung<br />
fand am 19.03.2008 statt.<br />
LKZ
Maßnahmen<br />
Mit Schreiben vom 23. Januar 2009 wur<strong>de</strong> das Hessische Lan<strong>de</strong>samt für Straßen- und<br />
Verkehrswesen gebeten, fachtechnisch Stellung zu einer Lärmschutzeinrichtung bzw.<br />
offenporigem Asphalt im Bereich <strong>de</strong>s Lärmkonfliktpunktes Uttrichshausen zu nehmen.<br />
Die Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung hat im Jahr 2001 umfangreiche<br />
Berechnungen nach RLS-90 durchgeführt, welche ergeben haben, dass die<br />
Sanierungsgrenzwerte an allen Wohnhäusern <strong>de</strong>s Ortes <strong>de</strong>utlich unterschritten wer<strong>de</strong>n<br />
(Ergebnis: maximal 56 dB (A) nachts und 61 dB (A) tags). Die auf <strong>de</strong>r Verkehrszählung 2000<br />
beruhen<strong>de</strong>n Verkehrsmengen (42.000 Fahrbewegungen pro Tag) haben sich im Jahr 2005<br />
nicht weiter erhöht, so dass diese Berechung weiter angehalten wer<strong>de</strong>n kann. Gemäß<br />
Zählstelle Welkers haben die Verkehrsbewegungen sogar abgenommen, im Jahr 2008 lagen<br />
sie bei 38.500 Kraftfahrzeugen pro Tag. Die Berechnung <strong>de</strong>r Hessischen Straßen- und<br />
Verkehrsverwaltung ist genauer als die überschlägige Berechnung <strong>de</strong>r Lärmkartierung. Insofern<br />
sind über die oben genannten Maßnahmen im Rahmen <strong>de</strong>r Brückeninstandsetzung<br />
hinausgehen<strong>de</strong> Sanierungsmaßnahmen seitens <strong>de</strong>r Hessischen Straßen- und<br />
Verkehrsverwaltung nicht zu rechtfertigen und können zurzeit nicht umgesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen unter 100 km/h für PKW erscheint <strong>de</strong>rzeit<br />
nicht durchsetzbar. Die Lärmmin<strong>de</strong>rung durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h<br />
erreicht mit Abstand nicht die erfor<strong>de</strong>rlichen 3 dB (A). Damit schei<strong>de</strong>t diese Möglichkeit gem.<br />
Lärmschutz Richtlinien-StV aus. Eine Lärmmin<strong>de</strong>rung durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung<br />
auf Autobahnen wur<strong>de</strong> daher in Hessen in <strong>de</strong>r Lärmaktionsplanung Stufe 1 grundsätzlich nicht<br />
vorgeschlagen.<br />
67
3.5.1.1.6 Gemein<strong>de</strong> Künzell<br />
Allgemeine Beschreibung, Beschreibung <strong>de</strong>r Belastungssituation, Betroffenheitsanalyse<br />
Die Gemein<strong>de</strong> Künzell liegt östlich <strong>de</strong>r Stadt <strong>Fulda</strong> zwischen <strong>de</strong>n in Nord-Süd-Richtung<br />
verlaufen<strong>de</strong>n Hauptverkehrsstraßen A 7 und B 27. An je<strong>de</strong>r dieser Strecken wur<strong>de</strong> ein<br />
Lärmkonfliktpunkt i<strong>de</strong>ntifiziert. Der Ortsteil Bachrain befin<strong>de</strong>t sich zwischen <strong>de</strong>r 2-3 spurig<br />
gebauten B 27 und <strong>de</strong>r A 7. Die Ortsteile Dicker Turm sowie Pilgerzell liegen an <strong>de</strong>r A 7.<br />
Abbildung 15: Straßen nach Umgebungslärmrichtlinie im Bereich <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Künzell<br />
68
Das Ausmaß <strong>de</strong>r betroffenen Wohnbevölkerung kann nachfolgen<strong>de</strong>r Tabelle entnommen<br />
wer<strong>de</strong>n:<br />
Tabelle 13: Betroffenenzahlen und Lärmkennziffer im Bereich <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Künzell<br />
Ortsteil Straße<br />
Betroffenenzahl LDEN<br />
69<br />
Betroffenenzahl LNight<br />
65 - 70 70 - 75 > 75 55 - 60 60 - 65 > 65<br />
dB (A) dB (A) dB (A) dB (A) dB (A) dB (A)<br />
Bachrain B 27 40 0 0 65 1 0 323<br />
Kernort<br />
Dicker Turm<br />
Pilgerzell<br />
A 7 43 0 0 66 23 0 511<br />
Vorschläge <strong>de</strong>r Bürger, <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> und sonstige Vorschläge<br />
Zwei Bürger haben Rückmeldung auf die öffentliche Bekanntmachung gegeben.<br />
Die Gemein<strong>de</strong> Künzell und die Bürger for<strong>de</strong>rn weitere Lärmschutzmaßnahmen und Tempolimits<br />
an <strong>de</strong>r A 7 (z. B. eine Lärmschutzeinrichtung an <strong>de</strong>r A 7 im Bereich <strong>de</strong>s Naherholungsgebietes<br />
Lannesküppel, eine Lärmschutzwand an <strong>de</strong>r A 7 im OT Dicker Turm, sowie in Pilgerzell die<br />
Verlängerung <strong>de</strong>s Lärmschutzwalles in südliche Richtung bis zur Parkanlage und eine<br />
Lärmschutzwand auf <strong>de</strong>r Autobahnbrücke „Am Kiest“). Die Gemein<strong>de</strong> Künzell hat die Wirkung<br />
einer Lärmschutzweinrichtung im OT Dicker Turm, sowie <strong>de</strong>r Ergänzung <strong>de</strong>r<br />
Lärmschutzeinrichtungen in Pilgerzell gutachterlich prüfen lassen. Die Maßnahmen ergaben<br />
rechnerisch jedoch nur sehr geringe Verbesserungen.<br />
Weiter wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Bau einer Entlastungsstraße für die L 3377 (Turmstraße) o<strong>de</strong>r passive<br />
Schallschutzmaßnahmen gefor<strong>de</strong>rt. Die Turmstraße hat jedoch keine ausreichen<strong>de</strong>n<br />
Verkehrsbewegungen für eine Berücksichtigung als Hauptverkehrsstraße im Sinne <strong>de</strong>r<br />
Lärmaktionsplanung Stufe 1.<br />
Maßnahmen<br />
Mit Schreiben vom 23. Januar 2009 wur<strong>de</strong> das Hessische Lan<strong>de</strong>samt für Straßen- und<br />
Verkehrswesen gebeten, fachtechnisch Stellung zu Verbesserungen <strong>de</strong>r Lärmschutzeinrichtung<br />
bzw. offenporigem Asphalt im Bereich <strong>de</strong>s Lärmkonfliktpunktes Künzell zu nehmen.<br />
Als Ergebnis wur<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Feststellungen getroffen:<br />
Bei einer Deckenerneuerung wird an je<strong>de</strong>m Lärmkonfliktpunkt geprüft, ob die Voraussetzungen<br />
für eine Verkehrs-Lärmsanierung vorliegen. Ist dies gegeben, kann ein lärmgemin<strong>de</strong>rter<br />
LKZ
Fahrbahnbelag mit einem Lärmmin<strong>de</strong>rungspotential von bis zu 4 dB (A) eingebaut wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Betroffenenzahlen resultieren im Wesentlichen aus vorhan<strong>de</strong>ner Wohnbebauung, die nach<br />
Inkrafttreten <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>simmissionsschutzgesetzes (01.04.1974) entstan<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r geplant<br />
wor<strong>de</strong>n ist. Bei diesen „Neubauten“ fin<strong>de</strong>t die Verkehrs-Lärmlärmschutzrichtlinie (VLärmSchR<br />
97) keine Anwendung und die Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung führt dort keine<br />
Lärmsanierungsmaßnahmen durch. Im Einzelfall haben Anspruchsberechtigte („Altbauten“)<br />
passive Lärmschutzmaßnahmen erhalten, sodass <strong>de</strong>r Lärmkonflikt aus Sicht <strong>de</strong>r hessischen<br />
Straßen- und Verkehrsverwaltung abgearbeitet ist.<br />
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen unter 100 km/h für PKW erscheint <strong>de</strong>rzeit<br />
nicht durchsetzbar. Die Lärmmin<strong>de</strong>rung durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h<br />
erreicht mit Abstand nicht die erfor<strong>de</strong>rlichen 3 dB (A). Damit schei<strong>de</strong>t diese Möglichkeit gem.<br />
Lärmschutz Richtlinien-StV aus. Eine Lärmmin<strong>de</strong>rung durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung<br />
auf Autobahnen wur<strong>de</strong> daher in Hessen in <strong>de</strong>r Lärmaktionsplanung Stufe 1 grundsätzlich nicht<br />
vorgeschlagen.<br />
70
3.5.1.1.7 Gemein<strong>de</strong> Neuhof<br />
Allgemeine Beschreibung, Beschreibung <strong>de</strong>r Belastungssituation, Betroffenheitsanalyse<br />
für das Gemein<strong>de</strong>gebiet<br />
Die Gemein<strong>de</strong> Neuhof liegt südwestlich von <strong>de</strong>r Stadt <strong>Fulda</strong> und hat ca. 11.000 Einwohner. Die<br />
Bewohner von Neuhof sind aktuell insbeson<strong>de</strong>re an zwei Lärmkonfliktpunkten noch stark von<br />
<strong>de</strong>n Lärmemissionen <strong>de</strong>r B 40 betroffen, die zurzeit durch die A 66 ersetzt wird.<br />
Abbildung 16: Straßen nach Umgebungslärmrichtlinie im Bereich <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Neuhof<br />
71
Die B 40 trennt <strong>de</strong>n Kernort mit direkt an <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sstraße liegen<strong>de</strong>n Geschäfts- und<br />
Wohnhäusern. In Richtung Eichenzell liegen die Ortsteile Dorfborn und Tiefengruben, von<br />
<strong>de</strong>nen Dorfborn ausreichend betroffene Wohnbevölkerung für die Bildung eines<br />
Lärmkonfliktpunktes hat.<br />
Tabelle 14: Betroffenenzahlen und Lärmkennziffer im Bereich <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Neuhof<br />
Ortsteil Straße<br />
Betroffenenzahl LDEN<br />
72<br />
Betroffenenzahl LNight<br />
65 - 70 70 - 75 > 75 55 - 60 60 - 65 > 65<br />
dB (A) dB (A) dB (A) dB (A) dB (A) dB (A)<br />
Kernort B 40 35 3 0 138 11 0 631<br />
Dorfborn B 40 7 0 0 104 27 1 562<br />
Angaben zu vorhan<strong>de</strong>nen großräumigen Planungen und seit 2007 durchgeführten<br />
Maßnahmen<br />
Im Bereich Neuhof fin<strong>de</strong>n zurzeit die Baumaßnahmen für die A 66, Bauabschnitt 2.2, statt. Der<br />
Straßenverlauf orientiert sich weitgehend an <strong>de</strong>r Führung <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Eisenbahnstrecke<br />
Frankfurt a. M. - <strong>Fulda</strong> bzw. Gemün<strong>de</strong>n - <strong>Fulda</strong>.<br />
Der Bauabschnitt 2.2. <strong>de</strong>r A 66 verläuft von <strong>de</strong>r Anschlussstelle Neuhof Süd bis zur<br />
Anschlussstelle Neuhof Nord. Im Bereich <strong>de</strong>r Kerngemein<strong>de</strong> Neuhof wird die Autobahn durch<br />
einen 1.610 Meter langen Tunnel geführt. Von <strong>de</strong>n Ortslagen Dorfborn und Tiefengruben rückt<br />
die A 66 in südlicher bahnparalleler Lage von <strong>de</strong>r Wohnbebauung ab. Die B 40 wird von Neuhof<br />
Süd bis Kerzell zurückgebaut. Dadurch wer<strong>de</strong>n die Bürger von Neuhof künftig von erheblichem<br />
Verkehrslärm <strong>de</strong>r B 40 entlastet.<br />
Passive Schallschutzmaßnahmen sind nur im Bereich Neuhof-Neustadt an vier Gebäu<strong>de</strong>n<br />
erfor<strong>de</strong>rlich, sonst wer<strong>de</strong>n die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten bzw. klar unterschritten.<br />
Es ist geplant, <strong>de</strong>n Verkehr bis En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres 2013 von <strong>de</strong>r B 40 auf die A 66 zu verlegen.<br />
Vorschläge <strong>de</strong>r Bürger, <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> und sonstige Vorschläge<br />
Die öffentliche Bekanntmachung zur Aufstellung <strong>de</strong>s Lärmaktionsplanes wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r Neuhofer<br />
Rundschau Nr. 7/2008 sowie bis zum 31.03.2008 auf <strong>de</strong>r Internetseite <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> und durch<br />
Aushang in <strong>de</strong>n Ortsteilen veröffentlicht. Es wur<strong>de</strong>n keine Anregungen und Vorschläge seitens<br />
LKZ
<strong>de</strong>r Bürgerschaft zu Lärmmin<strong>de</strong>rungsmaßnahmen abgegeben.<br />
Die Bewohner von Neuhof (Ortsteile: Neustadt, Opperz und Ellers) sowie die räumlich<br />
getrennten Ortsteile Dorfborn und Tiefengruben wer<strong>de</strong>n aktuell stark vom Straßenverkehrslärm<br />
<strong>de</strong>r B 40 beeinträchtigt. Durch <strong>de</strong>n Neubau <strong>de</strong>r A 66 im Bereich Neuhof und ebenfalls<br />
einschnei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Verän<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>r Eisenbahnstrecke mit entsprechen<strong>de</strong>n Erwartungen<br />
zur Verbesserung <strong>de</strong>r Lärmsituation sind die aktuell betroffenen Bürger zurückhaltend.<br />
Maßnahmen<br />
Eine Maßnahmenplanung seitens <strong>de</strong>r Lärmaktionsplanung ist aufgrund <strong>de</strong>r aktuellen<br />
Baumaßnahmen für die A 66 und <strong>de</strong>r damit einhergehen<strong>de</strong>n Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Verkehrs-<br />
Lärmeinflusses zunächst nicht erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
73
3.5.1.1.8 Gemein<strong>de</strong> Petersberg<br />
Allgemeine Beschreibung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r Belastungssituation und<br />
Betroffenheitsanalyse<br />
Die Gemein<strong>de</strong> Petersberg schließt nordöstlich an die Stadt <strong>Fulda</strong> an und hat knapp 15.000<br />
Einwohner. Im Osten <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Petersberg verläuft die A 7.<br />
Abbildung 17: Straßen nach Umgebungslärmrichtlinie im Bereich <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Petersberg<br />
Die B 27 stellt teilweise die westliche Begrenzung <strong>de</strong>s Ortskernes dar. Weiter im Nor<strong>de</strong>n führt<br />
die B 27 an <strong>de</strong>n Ortsteilen Steinau und Marbach vorbei.<br />
Die B 458 vom Autobahnanschluss <strong>Fulda</strong> Mitte bzw. <strong>de</strong>r Rhön kommend und nach <strong>Fulda</strong><br />
führend, tangiert <strong>de</strong>n südlichen Teil <strong>de</strong>s Ortskernes. Als Dipperzer Straße ist sie Teil<br />
74
<strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>gebietes, als Petersberger Straße bil<strong>de</strong>t sie die Grenze zwischen <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong><br />
Petersberg und <strong>de</strong>m Stadtgebiet <strong>Fulda</strong>. Weitere Hauptverkehrsstraßen nach<br />
Umgebungslärmrichtlinie gibt es im Gemein<strong>de</strong>gebiet nicht.<br />
Im Bereich von Steinau-Götzenhof gibt es einen von <strong>de</strong>r A 7 betroffenen Lärmkonfliktpunkt an<br />
einem Wohn- bzw. einem Mischgebiet, wobei bereits eine Lärmschutzwand zur Straße hin<br />
besteht.<br />
An <strong>de</strong>r B 458 im Ortskern ist ein weiterer Lärmkonfliktpunkt. Im Bereich <strong>de</strong>r Dipperzer Straße<br />
befin<strong>de</strong>t sich fast ausschließlich Gewerbe (Getränke- und Möbelhan<strong>de</strong>l), an die Petersberger<br />
Straße grenzt Wohnbebauung.<br />
Die Betroffenenzahlen können aus folgen<strong>de</strong>r Tabelle entnommen wer<strong>de</strong>n:<br />
Tabelle 15: Betroffenenzahlen und Lärmkennziffer im Bereich <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Petersberg<br />
Ortsteil Straße<br />
Betroffenenzahl LDEN<br />
75<br />
Betroffenenzahl LNight<br />
65 - 70 70 - 75 > 75 55 - 60 60 - 65 > 65<br />
dB (A) dB (A) dB (A) dB (A) dB (A) dB (A)<br />
Petersberger Straße B 458 64 39 5 68 44 9 1242<br />
Götzenhof A 7 2 2 1 22 0 3 140<br />
Angaben zu vorhan<strong>de</strong>nen großräumigen Planungen und seit 2007 durchgeführten<br />
Maßnahmen<br />
A 7<br />
Die Gemein<strong>de</strong> Petersberg beabsichtigt auf eigene Kosten einen Lärmschutzwall entlang <strong>de</strong>r A 7<br />
zwischen <strong>de</strong>r K 4 (Kreisstraße nach Stöckels) und <strong>de</strong>r L 3174 (Lan<strong>de</strong>sstraße nach<br />
Margretenhaun) zu errichten. Mit <strong>de</strong>m Bau soll noch in 2010 begonnen wer<strong>de</strong>n. Die<br />
Baurechtschaffung durch einen Bebauungsplan ist abgeschlossen. Dabei wird das Wohngebiet<br />
zwischen Rhönbergstraße und Margretenhauner Straße entlastet.<br />
Entlastung B 458<br />
Durch <strong>de</strong>n Neubau <strong>de</strong>r Anschlussstelle <strong>Fulda</strong> Mitte kann <strong>de</strong>r Gewerbeverkehr aus Petersberg<br />
direkt über die A 7 abfließen ohne <strong>de</strong>n Weg durch die Stadt <strong>Fulda</strong> bzw. die B 27 wählen zu<br />
müssen. Die Auswirkung dieser Maßnahme wird bei <strong>de</strong>r kommen<strong>de</strong>n<br />
LKZ
Bun<strong>de</strong>sverkehrswegezählung und <strong>de</strong>r daraus resultieren<strong>de</strong>n Lärmkartierung für die 2. Stufe <strong>de</strong>r<br />
Lärmaktionsplanung erkennbar wer<strong>de</strong>n.<br />
Vorschläge <strong>de</strong>r Bürger, <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> und sonstige Vorschläge<br />
Die öffentliche Bekanntmachung <strong>de</strong>r Lärmaktionsplanung im Amtsblatt <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong><br />
Petersberg erfolgte am 20. März 2008. Daraufhin hatten sich vier Bürgerinnen und Bürger<br />
schriftlich geäußert. Diese betreffen jedoch Lärmproblematiken außerhalb <strong>de</strong>r Lärmkonflikte im<br />
Sinne dieses Lärmaktionsplanes. In einem an<strong>de</strong>ren Fall betrifft <strong>de</strong>r Vorschlag aus <strong>de</strong>r Straße<br />
„Am Ziegelberg“ für die B 27 <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r Stadt <strong>Fulda</strong> (Lärmschutzwand entlang <strong>de</strong>r B 27 im<br />
Bereich <strong>de</strong>r Kreuzung zur B 458, Petersberger Straße).<br />
Maßnahmen<br />
Mit Schreiben vom 23. Januar 2009 wur<strong>de</strong> das Hessische Lan<strong>de</strong>samt für Straßen- und<br />
Verkehrswesen gebeten fachtechnisch Stellung zum Vorschlag für eine Lärmschutzwand im<br />
Bereich <strong>de</strong>s Lärmkonfliktpunktes an <strong>de</strong>r Kreuzung B27 zur B 458 zu nehmen.<br />
Gemäß Information <strong>de</strong>s ASV <strong>Fulda</strong> können die hangaufwärts nach Osten oberhalb <strong>de</strong>r Schule<br />
(Marianum-Gymnasium) stehen<strong>de</strong>n Wohnhäuser durch eine Lärmschutzwand bzw. einen<br />
Lärmschutzwall nicht geschützt wer<strong>de</strong>n. Eine lärmmin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> Wirkung wäre wegen <strong>de</strong>r relativen<br />
Höhenlage zur Bun<strong>de</strong>sstraße kaum festzustellen.<br />
Überschreitungen <strong>de</strong>s Lärmsanierungsgrenzwertes treten lediglich an Wohnhäusern direkt an<br />
<strong>de</strong>r B 458 auf.<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r Maßnahmenplanung wur<strong>de</strong> mit oben genanntem Schreiben auch eine Anfrage<br />
auf fachtechnische Stellungnahme für die Verlegung von offenporigem Asphalt auf <strong>de</strong>r A 7 im<br />
Bereich <strong>de</strong>s Ortsteiles Götzenhof gestellt.<br />
Als Ergebnis wur<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Feststellungen getroffen:<br />
Bei einer Deckenerneuerung wird an je<strong>de</strong>m Lärmkonfliktpunkt geprüft, ob die Voraussetzungen<br />
für eine Lärmsanierung vorliegen. Ist dies gegeben, kann ein lärmgemin<strong>de</strong>rter Fahrbahnbelag<br />
mit einem Lärmmin<strong>de</strong>rungspotential von bis zu 4 dB (A) eingebaut wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Betroffenenzahlen resultieren im Wesentlichen aus vorhan<strong>de</strong>ner Wohnbebauung, die nach<br />
Inkrafttreten <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>simmissionsschutzgesetzes (01.04.1974) entstan<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r geplant<br />
wor<strong>de</strong>n ist. Bei diesen „Neubauten“ fin<strong>de</strong>t die Verkehrs-Lärmlärmschutzrichtlinie (VLärmSchR<br />
97) keine Anwendung und die Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung führt dort keine<br />
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Lärmsanierungsmaßnahmen durch. Im Einzelfall haben Anspruchsberechtigte („Altbauten“)<br />
passive Lärmschutzmaßnahmen erhalten, sodass <strong>de</strong>r Lärmkonflikt aus Sicht <strong>de</strong>r hessischen<br />
Straßen- und Verkehrsverwaltung abgearbeitet ist.<br />
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