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Sexuell grenzverletzende Kinder – Praxisansätze und ihre ...

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2 Gibt es immer mehr <strong>Kinder</strong>, die sich sexuell<br />

grenzverletzend verhalten? – Bemerkungen<br />

zum Ausmaß des Problems<br />

Ausführliche aktuelle Diskussionen der Prävalenzentwicklung in Bezug auf<br />

<strong>Kinder</strong>, die durch sexuelle Grenzverletzungen auffallen, finden sich bei<br />

König (2011) <strong>und</strong> Allroggen et al. (2011). Zusammenfassend lässt sich<br />

sagen, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik für die B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland 2010 einen relevanten Anteil von <strong>Kinder</strong>n (4%; in absoluten<br />

Zahlen: 1252) an der Gesamtheit der erfassten Straftaten gegen die sexuelle<br />

Selbstbestimmung ausweist. Eine bessere Vergleichbarkeit verschiedener<br />

Alterskohorten bieten die so genannten Tatverdächtigenbelastungszahlen<br />

(TVBZ). Diese bezeichnen die Anzahl der durch die Polizei ermittelten<br />

deutschen Tatverdächtigen, errechnet auf 100.000 Einwohner des entsprechenden<br />

Bevölkerungsanteils eines Kalenderjahres. Auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />

dieses Maßes lässt sich zweierlei feststellen: (1) Für das Delikt „<strong>Sexuell</strong>er<br />

Missbrauch von <strong>Kinder</strong>n“ (§ 176 StGB) ist nicht nur bei Jugendlichen <strong>und</strong><br />

Heranwachsenden ein drastischer <strong>und</strong> kontinuierlicher Anstieg seit 1993 zu<br />

verzeichnen, sondern auch bei <strong>Kinder</strong>n unter 14 Jahren. (2) Im Vergleich zu<br />

Erwachsenen sind die TVBZ von <strong>Kinder</strong>n zwischen 8 <strong>und</strong> 14 Jahren in<br />

diesem Deliktsegment etwa doppelt so hoch. Besonders auffällig sind die<br />

TVBZ in der Gruppe der 12-14-Jährigen.<br />

Prinzipiell kann aufgr<strong>und</strong> dieser Daten aus dem Hellfeld festgestellt<br />

werden, dass sexuell übergriffiges Verhalten von <strong>Kinder</strong>n in erheblichem<br />

Ausmaß vorkommt <strong>und</strong> mit einer über die vergangenen Jahre kontinuierlich<br />

steigenden Häufigkeit den Strafverfolgungsbehörden angezeigt wird. Die<br />

Aussagekraft dieser Daten ist aber vielfältigen Einschränkungen unterworfen,<br />

die unter anderem damit zu tun haben, dass die berichteten Delikte<br />

von strafunmündigen <strong>Kinder</strong>n begangen wurden, sodass die Erfassung von<br />

Strafanzeigen gerade für diese Altersgruppe ein wenig aussagekräftiges Maß<br />

darstellen dürfte. Ein zweites gravierendes Problem besteht in der Operationalisierbarkeit<br />

der sexuellen Handlungen, die zur Anzeige gebracht<br />

wurden. Es kann anhand der Zahlen nicht entschieden werden, in welchem<br />

Ausmaß es sich um aggressive, grenzüberschreitende oder aber einvernehmliche<br />

sexuelle Handlungen zwischen <strong>Kinder</strong>n gehandelt hat. Solche Unterscheidungen<br />

sind aber von großer Bedeutung, weil aus strafrechtlicher Sicht<br />

das Alterskriterium als Klassifizierungsinstrument bei sexuellen Handlungen<br />

zwischen <strong>Kinder</strong>n nicht zur Verfügung steht – im Gegensatz zu sexuellem<br />

Missbrauch an <strong>Kinder</strong>n durch Erwachsene oder Jugendliche nach § 176.<br />

(Ausführliche Diskussionen zur Interpretation von Hellfelddaten finden<br />

sich bei König, 2011; Elz, 2010).<br />

Neben den Daten aus der polizeilichen Kriminalstatistik legen einige<br />

aktuelle Forschungsbef<strong>und</strong>e die Vermutung nahe, dass das Ausmaß an<br />

sexuellen Übergriffen zwischen <strong>Kinder</strong>n ansteigt. In der Institutionsbefragung<br />

von Helming et al. (2011) wurden (Verdachts)fälle von sexueller<br />

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