09.01.2013 Aufrufe

produkt programm product program programme de produit - Schadebo

produkt programm product program programme de produit - Schadebo

produkt programm product program programme de produit - Schadebo

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen<br />

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich<br />

(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r von unseren Verkaufsbedingungen<br />

abweichen<strong>de</strong> Bedingungen <strong>de</strong>s Bestellers erkennen wir nicht an, es sei <strong>de</strong>nn, wir hätten ausdrücklich<br />

schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis<br />

entgegenstehen<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r von unseren Verkaufsbedingungen abweichen<strong>de</strong>r Bedingungen <strong>de</strong>s Bestellers die<br />

Lieferung an <strong>de</strong>n Besteller vorbehaltlos ausführen.<br />

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und <strong>de</strong>m Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen<br />

wer<strong>de</strong>n, sind in diesem Vertrag schriftlich nie<strong>de</strong>rgelegt.<br />

(3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.<br />

(4) Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit <strong>de</strong>m Besteller.<br />

§ 2 Angebot – Angebotsunterlagen<br />

(1) Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus <strong>de</strong>r Auftragsbestätigung nichts an<strong>de</strong>res ergibt. Ist die Bestellung<br />

als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen.<br />

(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und<br />

Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als “vertraulich” bezeichnet sind.<br />

Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf <strong>de</strong>r Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.<br />

(3) Alle in unseren Angeboten und Prospekten enthaltenen Mengen-, Maß-, Farb- und Gewichtsangaben<br />

verstehen sich unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r han<strong>de</strong>lsüblichen Toleranzen.<br />

§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen<br />

(1) Sofern sich aus <strong>de</strong>r Auftragsbestätigung nichts an<strong>de</strong>res ergibt, gelten unsere Preise “ab Werk”, ausschließlich<br />

Verpackung; diese wird sofern nichts an<strong>de</strong>res vereinbart ist, geson<strong>de</strong>rt in Rechnung gestellt. Wir behalten uns das<br />

Recht vor, unsere Preise entsprechend zu än<strong>de</strong>rn, wenn nach Abschluss <strong>de</strong>s Vertrages Kostensenkungen<br />

o<strong>de</strong>r Kostenerhöhungen, insbeson<strong>de</strong>re aufgrund von Tarifabschlüssen o<strong>de</strong>r Materialpreisän<strong>de</strong>rungen eintreten.<br />

Dies wer<strong>de</strong>n wir <strong>de</strong>m Besteller auf Verlangen nachweisen.<br />

(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in ge-setzlicher Höhe am<br />

Tag <strong>de</strong>r Rechnungsstellung in <strong>de</strong>r Rechnung geson<strong>de</strong>rt ausgewiesen.<br />

(3) Der Abzug von Skonto bedarf beson<strong>de</strong>rer schriftlicher Vereinbarung. Skontozusagen gelten nur für <strong>de</strong>n Fall,<br />

dass sich <strong>de</strong>r Besteller mit <strong>de</strong>r Bezahlung früherer Rechnungen nicht im Rückstand befin<strong>de</strong>t.<br />

(4) Sofern sich aus <strong>de</strong>r Auftragsbestätigung nichts an<strong>de</strong>res ergibt, ist <strong>de</strong>r Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb<br />

von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln <strong>de</strong>s Zahlungsverzugs.<br />

(5) Wechsel und Schecks wer<strong>de</strong>n erfüllungshalber und nur unter <strong>de</strong>r Voraussetzung angenommen,<br />

dass sie diskontfähig sind. Diskontspesen wer<strong>de</strong>n vom Tage <strong>de</strong>r Fälligkeit <strong>de</strong>s Rechnungsbetrages an berechnet.<br />

Wechselzahlungen bedürfen zu<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r vorherigen schriftlichen Zustimmung. Inkasso- und Diskontspesen sowie<br />

anfallen<strong>de</strong> Umsatzsteuer wer<strong>de</strong>n neben <strong>de</strong>m Rechnungsbetrag geschul<strong>de</strong>t.<br />

(6) Im Falle verzögerter Zahlung können wir nach schriftlicher Mitteilung an <strong>de</strong>n Partner die Erfüllung unserer<br />

Verpflichtungen bis zum Erhalt <strong>de</strong>r Zahlungen einstellen.<br />

(7) Wir behalten uns das Recht auf die Lieferung gegen Vorkasse vor.<br />

(8) Verkaufs- und Präsentationshilfen wer<strong>de</strong>n berechnet. Wer<strong>de</strong>n diese <strong>de</strong>m Partner kostenlos zur Verfügung<br />

gestellt, bleiben diese unser Eigentum und können je<strong>de</strong>rzeit zurückgefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Während <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>r<br />

Verkaufs- und Präsentationshilfen durch <strong>de</strong>n Partner geht je<strong>de</strong>s damit verbun<strong>de</strong>ne Risiko auf <strong>de</strong>n ihn über.<br />

Er verpflichtet sich, die Verkaufs- und Präsentationshilfen nur mit unseren Waren zu bestücken und bei von ihm<br />

zu vertreten<strong>de</strong>n Verlust o<strong>de</strong>r Beschädigung Ersatz zu leisten.<br />

(9) Aufrechnungsrechte stehen <strong>de</strong>m Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,<br />

unbestritten o<strong>de</strong>r von uns anerkannt sind. Außer<strong>de</strong>m ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit<br />

befugt, als sein Gegenanspruch auf <strong>de</strong>m gleichen Vertragsverhältnis beruht.<br />

§ 4 Lieferzeit<br />

(1) Der Beginn <strong>de</strong>r von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.<br />

(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung <strong>de</strong>r<br />

Verpflichtung <strong>de</strong>s Bestellers voraus. Die Einre<strong>de</strong> <strong>de</strong>s nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.<br />

(3) Kommt <strong>de</strong>r Besteller in Annahmeverzug o<strong>de</strong>r verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind<br />

wir berechtigt, <strong>de</strong>n uns insoweit entstehen<strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu<br />

verlangen. Weitergehen<strong>de</strong> Ansprüche bleiben vorbehalten.<br />

(4) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs o<strong>de</strong>r einer<br />

zufälligen Verschlechterung <strong>de</strong>r Kaufsache in <strong>de</strong>m Zeitpunkt auf <strong>de</strong>n Besteller über, in <strong>de</strong>m dieser in Annahme-<br />

o<strong>de</strong>r Schuldnerverzug geraten ist.<br />

(5) Wir haften nach <strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen, soweit <strong>de</strong>r zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong> Kaufvertrag ein Fixgeschäft<br />

im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB o<strong>de</strong>r von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach <strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen,<br />

sofern als Folge eines von uns zu vertreten<strong>de</strong>n Lieferverzugs <strong>de</strong>r Besteller berechtigt ist geltend zu<br />

machen, dass sein Interesse an <strong>de</strong>r weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.<br />

(6) Wir haften ferner nach <strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen, sofern <strong>de</strong>r Lieferverzug auf einer von uns zu<br />

vertreten<strong>de</strong>n vorsätzlichen o<strong>de</strong>r grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Sofern <strong>de</strong>r Liefervertrag nicht auf<br />

einer von uns zu vertreten<strong>de</strong>n vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Scha<strong>de</strong>nsersatzhaftung auf <strong>de</strong>n<br />

vorhersehbaren, typischerweise eintreten<strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n begrenzt.<br />

(7) Wir haften auch nach <strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen, soweit <strong>de</strong>r von uns zu vertreten<strong>de</strong> Lieferverzug auf<br />

<strong>de</strong>r schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Scha<strong>de</strong>nsersatzhaftung<br />

auf <strong>de</strong>n vorhersehbaren, typischerweise eintreten<strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n begrenzt.<br />

(8) Liefertermin ist <strong>de</strong>r Zeitpunkt, zu <strong>de</strong>m die Ware an die vereinbarte Lieferadresse versandt wird. Die Dauer <strong>de</strong>s<br />

Transports zur vereinbarten Lieferadresse ist nicht Bestandteil <strong>de</strong>r Lieferzeit.<br />

§ 5 Gefahrenübergang – Verpackungskosten<br />

(1) Sofern sich aus <strong>de</strong>r Auftragsbestätigung nichts an<strong>de</strong>res ergibt, ist Lieferung “ab Werk” vereinbart.<br />

(2) Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe <strong>de</strong>r Verpackungsordnung wer<strong>de</strong>n nicht zurückgenommen;<br />

ausgenommen sind Paletten. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung <strong>de</strong>r Verpackungen auf<br />

eigene Kosten zu sorgen.<br />

(3) Sofern <strong>de</strong>r Besteller es wünscht, wer<strong>de</strong>n wir die Lieferung durch eine Transportversicherung ein<strong>de</strong>cken; die<br />

insoweit anfallen<strong>de</strong>n Kosten trägt <strong>de</strong>r Besteller.<br />

§ 6 Mängelhaftung<br />

(1) Wir stehen ein für einwandfreie Herstellung <strong>de</strong>r von uns gelieferten Ware.<br />

(2) Für Sachmängel, die durch ungeeignete o<strong>de</strong>r unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch <strong>de</strong>n<br />

Partner o<strong>de</strong>r Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte o<strong>de</strong>r nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso<br />

wenig ein, wie für die Folgen, unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s<br />

Partners o<strong>de</strong>r Dritter.<br />

(3) Mängelansprüche <strong>de</strong>s Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschul<strong>de</strong>ten Untersuchungs-<br />

und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.<br />

(4) Soweit ein Mangel <strong>de</strong>r Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer<br />

Mangelbeseitigung o<strong>de</strong>r zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.<br />

(5) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist <strong>de</strong>r Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt o<strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>rung zu<br />

verlangen.<br />

(6) Wir haften nach <strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen, sofern <strong>de</strong>r Besteller Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche geltend<br />

macht, die auf Vorsatz o<strong>de</strong>r grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz o<strong>de</strong>r grober Fahrlässigkeit unserer<br />

Vertreter o<strong>de</strong>r Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird,<br />

ist die Scha<strong>de</strong>nsersatzhaftung auf <strong>de</strong>n vorhersehbaren, typischerweise eintreten<strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n begrenzt.<br />

(7) Wir haften nach <strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht<br />

verletzen; in diesem Fall ist aber die Scha<strong>de</strong>nsersatzhaftung auf <strong>de</strong>n vorhersehbaren, typischerweise eintreten<strong>de</strong>n<br />

Scha<strong>de</strong>n begrenzt.<br />

(8) Soweit <strong>de</strong>m Besteller ein Anspruch auf Ersatz <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns statt <strong>de</strong>r Leistung zusteht, ist unsere Haftung<br />

auch im Rahmen von Abs. (5) auf Ersatz <strong>de</strong>s vorhersehbaren, typischerweise eintreten<strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>ns begrenzt.<br />

(9) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung <strong>de</strong>s Lebens, <strong>de</strong>s Körpers o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesundheit bleibt unberührt;<br />

dies gilt auch für die zwingen<strong>de</strong> Haftung nach <strong>de</strong>m Produkthaftungsgesetz.<br />

(10) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichen<strong>de</strong>s geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.<br />

(11) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.<br />

(12) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach <strong>de</strong>n §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.<br />

§ 7 Gesamthaftung<br />

(1) Eine weitergehen<strong>de</strong> Haftung auf Scha<strong>de</strong>nsersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur<br />

<strong>de</strong>s geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbeson<strong>de</strong>re für Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche<br />

aus Verschul<strong>de</strong>n bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen o<strong>de</strong>r wegen <strong>de</strong>liktischer Ansprüche<br />

auf Ersatz von Sachschä<strong>de</strong>n gemäß § 823 BGB.<br />

(2) Soweit die Scha<strong>de</strong>nsersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen o<strong>de</strong>r eingeschränkt ist, gilt dies auch im<br />

Hinblick auf die persönliche Scha<strong>de</strong>nsersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und<br />

Erfüllungsgehilfen.<br />

§ 8 Eigentumsvorbehaltssicherung<br />

(1) Wir behalten uns das Eigentum an <strong>de</strong>r Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus <strong>de</strong>r Geschäftsverbindung<br />

mit <strong>de</strong>m Besteller (erweiterter Eigentumsvorbehalt) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten <strong>de</strong>s Bestellers,<br />

insbeson<strong>de</strong>re bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In <strong>de</strong>r Zurücknahme <strong>de</strong>r<br />

Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei <strong>de</strong>nn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.<br />

In <strong>de</strong>r Pfändung <strong>de</strong>r Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme <strong>de</strong>r<br />

Kaufsache zu <strong>de</strong>ren Verwertung befugt, <strong>de</strong>r Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten <strong>de</strong>s Bestellers – abzüglich<br />

angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.<br />

(2) Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behan<strong>de</strong>ln; insbeson<strong>de</strong>re ist er verpflichtet, diese<br />

auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschä<strong>de</strong>n ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern<br />

Wartungs- und Inspektionsarbeiten erfor<strong>de</strong>rlich sind, muss <strong>de</strong>r Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig<br />

durchführen.<br />

(3) Bei Pfändungen o<strong>de</strong>r sonstigen Eingriffen Dritter hat uns <strong>de</strong>r Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,<br />

damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit <strong>de</strong>r Dritte nicht in <strong>de</strong>r Lage ist, uns die<br />

gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet <strong>de</strong>r Besteller für<br />

<strong>de</strong>n uns entstan<strong>de</strong>nen Ausfall.<br />

(4) Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im or<strong>de</strong>ntlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns<br />

jedoch bereits jetzt alle For<strong>de</strong>rungen in Höhe <strong>de</strong>s Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt) unserer For<strong>de</strong>rung<br />

ab, die ihm aus <strong>de</strong>r Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer o<strong>de</strong>r Dritte erwachsen, und zwar unabhängig<br />

davon, ob die Kaufsache ohne o<strong>de</strong>r nach Verarbeitung weiter verkauft wor<strong>de</strong>n ist. Zur Einziehung dieser For<strong>de</strong>rung<br />

bleibt <strong>de</strong>r Besteller auch nach <strong>de</strong>r Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die For<strong>de</strong>rung selbst einzuziehen,<br />

bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die For<strong>de</strong>rung nicht einzuziehen, solange <strong>de</strong>r Besteller<br />

seinen Zahlungsverpflichtungen aus <strong>de</strong>n vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät<br />

und insbeson<strong>de</strong>re kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- o<strong>de</strong>r Vergleichs- o<strong>de</strong>r Insolvenzverfahrens gestellt<br />

ist o<strong>de</strong>r Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies <strong>de</strong>r Fall, so können wir verlangen, dass <strong>de</strong>r Besteller uns die<br />

abgetretenen For<strong>de</strong>rungen und <strong>de</strong>ren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erfor<strong>de</strong>rlichen Angaben macht, die<br />

dazugehörigen Unterlagen aushändigt und <strong>de</strong>n Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.<br />

(5) Die Verarbeitung o<strong>de</strong>r Umbildung <strong>de</strong>r Kaufsache durch <strong>de</strong>n Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird<br />

die Kaufsache mit an<strong>de</strong>ren, uns nicht gehören<strong>de</strong>n Gegenstän<strong>de</strong>n verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum<br />

an <strong>de</strong>r neuen Sache im Verhältnis <strong>de</strong>s Wertes <strong>de</strong>r Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt) zu <strong>de</strong>n<br />

an<strong>de</strong>ren verarbeiteten Gegenstän<strong>de</strong>n zur Zeit <strong>de</strong>r Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehen<strong>de</strong> Sache gilt<br />

im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.<br />

(6) Wird die Kaufsache mit an<strong>de</strong>ren, uns nicht gehören<strong>de</strong>n Gegenstän<strong>de</strong>n untrennbar vermischt, so erwerben wir<br />

das Miteigentum an <strong>de</strong>r neuen Sache im Verhältnis <strong>de</strong>s Wertes <strong>de</strong>r Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich<br />

MwSt) zu <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren vermischten Gegenstän<strong>de</strong>n zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Vermischung. Erfolgt die Vermischung in <strong>de</strong>r<br />

Weise, dass die Sache <strong>de</strong>s Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass <strong>de</strong>r Besteller uns<br />

anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstan<strong>de</strong>ne Alleineigentum o<strong>de</strong>r Mitei-gentum<br />

für uns.<br />

(7) Der Besteller tritt uns auch die For<strong>de</strong>rungen zur Sicherung unserer For<strong>de</strong>rungen gegen ihn ab, die durch die<br />

Verbindung <strong>de</strong>r Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.<br />

(8) Wir verpflichten uns, die uns zustehen<strong>de</strong>n Sicherheiten auf Verlangen <strong>de</strong>s Bestellers insoweit freizugeben,<br />

als <strong>de</strong>r realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichern<strong>de</strong>n For<strong>de</strong>rungen um mehr als 10 % übersteigt; die<br />

Auswahl <strong>de</strong>r freizugeben<strong>de</strong>n Sicherheiten obliegt uns.<br />

§ 9 Sonstiges<br />

(1) Logos, Zeichnungen, Abbildungen, Ren<strong>de</strong>rings, Fotos, Beschreibungen und Angebot bleiben unser Eigentum<br />

und dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung Dritten we<strong>de</strong>r zugänglich gemacht, noch kopiert noch zur<br />

Selbstanfertigung <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Gegenstän<strong>de</strong> verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

(2) Stanz- o<strong>de</strong>r Formwerkzeuge sowie sonstige Vorrichtungen, die zur Herstellung von Son<strong>de</strong>ran-fertigungen<br />

benötigt wer<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Besteller zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Es besteht Einigkeit darüber,<br />

dass diese Werkzeuge und Vorrichtungen unser Eigentum bleiben. Der Besteller kann verlangen, dass solche<br />

Werkzeuge nur für von ihm erteilte Aufträge verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

(3) Eingesandte Muster o<strong>de</strong>r Zeichnungen wer<strong>de</strong>n nur auf Wunsch zurückgesandt. Kommt ein Auftrag nicht<br />

zustan<strong>de</strong>, sind wir berechtigt, sofern keine Rückgabe verlangt wird, Muster- und Zeichnungen einen Monat nach<br />

Abgabe <strong>de</strong>s Angebots zu vernichten.<br />

§ 10 Gerichtsstand – Erfüllungsort<br />

(1) Sofern <strong>de</strong>r Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, <strong>de</strong>n<br />

Besteller auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.<br />

(2) Es gilt das Recht <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland.<br />

(3) Sofern sich aus <strong>de</strong>r Auftragsbestätigung nichts an<strong>de</strong>res ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.<br />

10-jährige Garantie<br />

Wir, die Bohnacker Group, gewähren <strong>de</strong>n Endabnehmern (Verbrauchern) unserer Waren beim Kauf von neu<br />

hergestellten Waren eine Haltbarkeitsgarantie. Diese Garantie schränkt die gesetzlichen Rechte <strong>de</strong>r Verbraucher<br />

aufgrund <strong>de</strong>r Vorschriften über <strong>de</strong>n Verbrauchsgüterkauf nicht ein, son<strong>de</strong>rn räumt ihnen zusätzliche Rechte ein.<br />

Dies vorausgeschickt, gewähren wir zu <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Bedingungen eine Haltbarkeitsgarantie für <strong>de</strong>n Zeitraum<br />

von 10 Jahren ab Übergabe:<br />

1. Mit dieser Garantie haften wir dafür, dass unsere Waren im Zeitpunkt <strong>de</strong>r Übergabe und während eines Zeitraums<br />

von 10 Jahren ab Übergabe keine Mängel aufweisen, die <strong>de</strong>n Wert o<strong>de</strong>r die Gebrauchstauglichkeit unserer<br />

Waren erheblich min<strong>de</strong>rn. Den Zeitpunkt <strong>de</strong>r Übergabe <strong>de</strong>r Waren durch <strong>de</strong>n Händler hat <strong>de</strong>r Verbraucher anhand<br />

<strong>de</strong>s Originalkaufbelegs (Rechnung/Kassenbon) nachzuweisen. Mängel müssen uns innerhalb von drei Monaten ab<br />

Kenntnis <strong>de</strong>s Verbrauchers vom Mangel angezeigt wer<strong>de</strong>n.<br />

2. Wir verpflichten uns hiermit, die unter diese Garantie fallen<strong>de</strong>n Mängel innerhalb angemessener Frist nach<br />

Mitteilung <strong>de</strong>s Mangels unentgeltlich zu beseitigen. Sämtliche zu diesem Zweck erfor<strong>de</strong>rlichen Aufwendungen,<br />

insbeson<strong>de</strong>re die Transport-, Material- und Arbeitskosten wer<strong>de</strong>n von uns getragen. Die zur Mangelbeseitigung<br />

ersetzten Teile gehen in unser Eigentum über. Über die Behebung <strong>de</strong>s Mangels hinausgehen<strong>de</strong> Ansprüche räumt<br />

diese Garantie <strong>de</strong>m Verbraucher nicht ein.<br />

3. Von dieser Garantie ausgeschlossen sind Produkte mit elektrischen o<strong>de</strong>r elektronischen Bauteilen, sowie<br />

Produkte mit beweglichen Bauteilen (Scharniere/Rollen). Von dieser Garantie ebenfalls nicht umfasst sind solche<br />

Sachmängel, die durch ungeeignete o<strong>de</strong>r unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage o<strong>de</strong>r fehlerhafte bzw.<br />

nachlässige Behandlung entstan<strong>de</strong>n sind o<strong>de</strong>r auf unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommenen<br />

Än<strong>de</strong>rungen beruhen.<br />

4. Durch Garantieleistungen wird we<strong>de</strong>r eine Verlängerung noch ein Neubeginn <strong>de</strong>r Garantiezeit bewirkt.<br />

Garantieansprüche verjähren innerhalb von zwei Jahren ab Entstehung <strong>de</strong>s Anspruchs.<br />

5. Garantieansprüche hat <strong>de</strong>r Verbraucher an die<br />

Bohnacker Group GmbH Tel. +49(0)7393/55-0<br />

Stettiner Straße 1 Fax +49(0)7393/55-184<br />

D-89616 Rottenacker www.bohnacker-group.com<br />

info@bohnacker-group.com<br />

zu richten.<br />

99

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!