produkt programm product program programme de produit - Schadebo
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Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen<br />
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich<br />
(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r von unseren Verkaufsbedingungen<br />
abweichen<strong>de</strong> Bedingungen <strong>de</strong>s Bestellers erkennen wir nicht an, es sei <strong>de</strong>nn, wir hätten ausdrücklich<br />
schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis<br />
entgegenstehen<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r von unseren Verkaufsbedingungen abweichen<strong>de</strong>r Bedingungen <strong>de</strong>s Bestellers die<br />
Lieferung an <strong>de</strong>n Besteller vorbehaltlos ausführen.<br />
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und <strong>de</strong>m Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen<br />
wer<strong>de</strong>n, sind in diesem Vertrag schriftlich nie<strong>de</strong>rgelegt.<br />
(3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.<br />
(4) Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit <strong>de</strong>m Besteller.<br />
§ 2 Angebot – Angebotsunterlagen<br />
(1) Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus <strong>de</strong>r Auftragsbestätigung nichts an<strong>de</strong>res ergibt. Ist die Bestellung<br />
als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen.<br />
(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und<br />
Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als “vertraulich” bezeichnet sind.<br />
Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf <strong>de</strong>r Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.<br />
(3) Alle in unseren Angeboten und Prospekten enthaltenen Mengen-, Maß-, Farb- und Gewichtsangaben<br />
verstehen sich unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r han<strong>de</strong>lsüblichen Toleranzen.<br />
§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen<br />
(1) Sofern sich aus <strong>de</strong>r Auftragsbestätigung nichts an<strong>de</strong>res ergibt, gelten unsere Preise “ab Werk”, ausschließlich<br />
Verpackung; diese wird sofern nichts an<strong>de</strong>res vereinbart ist, geson<strong>de</strong>rt in Rechnung gestellt. Wir behalten uns das<br />
Recht vor, unsere Preise entsprechend zu än<strong>de</strong>rn, wenn nach Abschluss <strong>de</strong>s Vertrages Kostensenkungen<br />
o<strong>de</strong>r Kostenerhöhungen, insbeson<strong>de</strong>re aufgrund von Tarifabschlüssen o<strong>de</strong>r Materialpreisän<strong>de</strong>rungen eintreten.<br />
Dies wer<strong>de</strong>n wir <strong>de</strong>m Besteller auf Verlangen nachweisen.<br />
(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in ge-setzlicher Höhe am<br />
Tag <strong>de</strong>r Rechnungsstellung in <strong>de</strong>r Rechnung geson<strong>de</strong>rt ausgewiesen.<br />
(3) Der Abzug von Skonto bedarf beson<strong>de</strong>rer schriftlicher Vereinbarung. Skontozusagen gelten nur für <strong>de</strong>n Fall,<br />
dass sich <strong>de</strong>r Besteller mit <strong>de</strong>r Bezahlung früherer Rechnungen nicht im Rückstand befin<strong>de</strong>t.<br />
(4) Sofern sich aus <strong>de</strong>r Auftragsbestätigung nichts an<strong>de</strong>res ergibt, ist <strong>de</strong>r Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb<br />
von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln <strong>de</strong>s Zahlungsverzugs.<br />
(5) Wechsel und Schecks wer<strong>de</strong>n erfüllungshalber und nur unter <strong>de</strong>r Voraussetzung angenommen,<br />
dass sie diskontfähig sind. Diskontspesen wer<strong>de</strong>n vom Tage <strong>de</strong>r Fälligkeit <strong>de</strong>s Rechnungsbetrages an berechnet.<br />
Wechselzahlungen bedürfen zu<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r vorherigen schriftlichen Zustimmung. Inkasso- und Diskontspesen sowie<br />
anfallen<strong>de</strong> Umsatzsteuer wer<strong>de</strong>n neben <strong>de</strong>m Rechnungsbetrag geschul<strong>de</strong>t.<br />
(6) Im Falle verzögerter Zahlung können wir nach schriftlicher Mitteilung an <strong>de</strong>n Partner die Erfüllung unserer<br />
Verpflichtungen bis zum Erhalt <strong>de</strong>r Zahlungen einstellen.<br />
(7) Wir behalten uns das Recht auf die Lieferung gegen Vorkasse vor.<br />
(8) Verkaufs- und Präsentationshilfen wer<strong>de</strong>n berechnet. Wer<strong>de</strong>n diese <strong>de</strong>m Partner kostenlos zur Verfügung<br />
gestellt, bleiben diese unser Eigentum und können je<strong>de</strong>rzeit zurückgefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Während <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>r<br />
Verkaufs- und Präsentationshilfen durch <strong>de</strong>n Partner geht je<strong>de</strong>s damit verbun<strong>de</strong>ne Risiko auf <strong>de</strong>n ihn über.<br />
Er verpflichtet sich, die Verkaufs- und Präsentationshilfen nur mit unseren Waren zu bestücken und bei von ihm<br />
zu vertreten<strong>de</strong>n Verlust o<strong>de</strong>r Beschädigung Ersatz zu leisten.<br />
(9) Aufrechnungsrechte stehen <strong>de</strong>m Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,<br />
unbestritten o<strong>de</strong>r von uns anerkannt sind. Außer<strong>de</strong>m ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit<br />
befugt, als sein Gegenanspruch auf <strong>de</strong>m gleichen Vertragsverhältnis beruht.<br />
§ 4 Lieferzeit<br />
(1) Der Beginn <strong>de</strong>r von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.<br />
(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung <strong>de</strong>r<br />
Verpflichtung <strong>de</strong>s Bestellers voraus. Die Einre<strong>de</strong> <strong>de</strong>s nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.<br />
(3) Kommt <strong>de</strong>r Besteller in Annahmeverzug o<strong>de</strong>r verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind<br />
wir berechtigt, <strong>de</strong>n uns insoweit entstehen<strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu<br />
verlangen. Weitergehen<strong>de</strong> Ansprüche bleiben vorbehalten.<br />
(4) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs o<strong>de</strong>r einer<br />
zufälligen Verschlechterung <strong>de</strong>r Kaufsache in <strong>de</strong>m Zeitpunkt auf <strong>de</strong>n Besteller über, in <strong>de</strong>m dieser in Annahme-<br />
o<strong>de</strong>r Schuldnerverzug geraten ist.<br />
(5) Wir haften nach <strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen, soweit <strong>de</strong>r zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong> Kaufvertrag ein Fixgeschäft<br />
im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB o<strong>de</strong>r von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach <strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen,<br />
sofern als Folge eines von uns zu vertreten<strong>de</strong>n Lieferverzugs <strong>de</strong>r Besteller berechtigt ist geltend zu<br />
machen, dass sein Interesse an <strong>de</strong>r weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.<br />
(6) Wir haften ferner nach <strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen, sofern <strong>de</strong>r Lieferverzug auf einer von uns zu<br />
vertreten<strong>de</strong>n vorsätzlichen o<strong>de</strong>r grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Sofern <strong>de</strong>r Liefervertrag nicht auf<br />
einer von uns zu vertreten<strong>de</strong>n vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Scha<strong>de</strong>nsersatzhaftung auf <strong>de</strong>n<br />
vorhersehbaren, typischerweise eintreten<strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n begrenzt.<br />
(7) Wir haften auch nach <strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen, soweit <strong>de</strong>r von uns zu vertreten<strong>de</strong> Lieferverzug auf<br />
<strong>de</strong>r schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Scha<strong>de</strong>nsersatzhaftung<br />
auf <strong>de</strong>n vorhersehbaren, typischerweise eintreten<strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n begrenzt.<br />
(8) Liefertermin ist <strong>de</strong>r Zeitpunkt, zu <strong>de</strong>m die Ware an die vereinbarte Lieferadresse versandt wird. Die Dauer <strong>de</strong>s<br />
Transports zur vereinbarten Lieferadresse ist nicht Bestandteil <strong>de</strong>r Lieferzeit.<br />
§ 5 Gefahrenübergang – Verpackungskosten<br />
(1) Sofern sich aus <strong>de</strong>r Auftragsbestätigung nichts an<strong>de</strong>res ergibt, ist Lieferung “ab Werk” vereinbart.<br />
(2) Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe <strong>de</strong>r Verpackungsordnung wer<strong>de</strong>n nicht zurückgenommen;<br />
ausgenommen sind Paletten. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung <strong>de</strong>r Verpackungen auf<br />
eigene Kosten zu sorgen.<br />
(3) Sofern <strong>de</strong>r Besteller es wünscht, wer<strong>de</strong>n wir die Lieferung durch eine Transportversicherung ein<strong>de</strong>cken; die<br />
insoweit anfallen<strong>de</strong>n Kosten trägt <strong>de</strong>r Besteller.<br />
§ 6 Mängelhaftung<br />
(1) Wir stehen ein für einwandfreie Herstellung <strong>de</strong>r von uns gelieferten Ware.<br />
(2) Für Sachmängel, die durch ungeeignete o<strong>de</strong>r unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch <strong>de</strong>n<br />
Partner o<strong>de</strong>r Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte o<strong>de</strong>r nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso<br />
wenig ein, wie für die Folgen, unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s<br />
Partners o<strong>de</strong>r Dritter.<br />
(3) Mängelansprüche <strong>de</strong>s Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschul<strong>de</strong>ten Untersuchungs-<br />
und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.<br />
(4) Soweit ein Mangel <strong>de</strong>r Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer<br />
Mangelbeseitigung o<strong>de</strong>r zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.<br />
(5) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist <strong>de</strong>r Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt o<strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>rung zu<br />
verlangen.<br />
(6) Wir haften nach <strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen, sofern <strong>de</strong>r Besteller Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche geltend<br />
macht, die auf Vorsatz o<strong>de</strong>r grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz o<strong>de</strong>r grober Fahrlässigkeit unserer<br />
Vertreter o<strong>de</strong>r Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird,<br />
ist die Scha<strong>de</strong>nsersatzhaftung auf <strong>de</strong>n vorhersehbaren, typischerweise eintreten<strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n begrenzt.<br />
(7) Wir haften nach <strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht<br />
verletzen; in diesem Fall ist aber die Scha<strong>de</strong>nsersatzhaftung auf <strong>de</strong>n vorhersehbaren, typischerweise eintreten<strong>de</strong>n<br />
Scha<strong>de</strong>n begrenzt.<br />
(8) Soweit <strong>de</strong>m Besteller ein Anspruch auf Ersatz <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns statt <strong>de</strong>r Leistung zusteht, ist unsere Haftung<br />
auch im Rahmen von Abs. (5) auf Ersatz <strong>de</strong>s vorhersehbaren, typischerweise eintreten<strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>ns begrenzt.<br />
(9) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung <strong>de</strong>s Lebens, <strong>de</strong>s Körpers o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesundheit bleibt unberührt;<br />
dies gilt auch für die zwingen<strong>de</strong> Haftung nach <strong>de</strong>m Produkthaftungsgesetz.<br />
(10) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichen<strong>de</strong>s geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.<br />
(11) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.<br />
(12) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach <strong>de</strong>n §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.<br />
§ 7 Gesamthaftung<br />
(1) Eine weitergehen<strong>de</strong> Haftung auf Scha<strong>de</strong>nsersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur<br />
<strong>de</strong>s geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbeson<strong>de</strong>re für Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche<br />
aus Verschul<strong>de</strong>n bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen o<strong>de</strong>r wegen <strong>de</strong>liktischer Ansprüche<br />
auf Ersatz von Sachschä<strong>de</strong>n gemäß § 823 BGB.<br />
(2) Soweit die Scha<strong>de</strong>nsersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen o<strong>de</strong>r eingeschränkt ist, gilt dies auch im<br />
Hinblick auf die persönliche Scha<strong>de</strong>nsersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und<br />
Erfüllungsgehilfen.<br />
§ 8 Eigentumsvorbehaltssicherung<br />
(1) Wir behalten uns das Eigentum an <strong>de</strong>r Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus <strong>de</strong>r Geschäftsverbindung<br />
mit <strong>de</strong>m Besteller (erweiterter Eigentumsvorbehalt) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten <strong>de</strong>s Bestellers,<br />
insbeson<strong>de</strong>re bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In <strong>de</strong>r Zurücknahme <strong>de</strong>r<br />
Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei <strong>de</strong>nn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.<br />
In <strong>de</strong>r Pfändung <strong>de</strong>r Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme <strong>de</strong>r<br />
Kaufsache zu <strong>de</strong>ren Verwertung befugt, <strong>de</strong>r Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten <strong>de</strong>s Bestellers – abzüglich<br />
angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.<br />
(2) Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behan<strong>de</strong>ln; insbeson<strong>de</strong>re ist er verpflichtet, diese<br />
auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschä<strong>de</strong>n ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern<br />
Wartungs- und Inspektionsarbeiten erfor<strong>de</strong>rlich sind, muss <strong>de</strong>r Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig<br />
durchführen.<br />
(3) Bei Pfändungen o<strong>de</strong>r sonstigen Eingriffen Dritter hat uns <strong>de</strong>r Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,<br />
damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit <strong>de</strong>r Dritte nicht in <strong>de</strong>r Lage ist, uns die<br />
gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet <strong>de</strong>r Besteller für<br />
<strong>de</strong>n uns entstan<strong>de</strong>nen Ausfall.<br />
(4) Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im or<strong>de</strong>ntlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns<br />
jedoch bereits jetzt alle For<strong>de</strong>rungen in Höhe <strong>de</strong>s Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt) unserer For<strong>de</strong>rung<br />
ab, die ihm aus <strong>de</strong>r Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer o<strong>de</strong>r Dritte erwachsen, und zwar unabhängig<br />
davon, ob die Kaufsache ohne o<strong>de</strong>r nach Verarbeitung weiter verkauft wor<strong>de</strong>n ist. Zur Einziehung dieser For<strong>de</strong>rung<br />
bleibt <strong>de</strong>r Besteller auch nach <strong>de</strong>r Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die For<strong>de</strong>rung selbst einzuziehen,<br />
bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die For<strong>de</strong>rung nicht einzuziehen, solange <strong>de</strong>r Besteller<br />
seinen Zahlungsverpflichtungen aus <strong>de</strong>n vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät<br />
und insbeson<strong>de</strong>re kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- o<strong>de</strong>r Vergleichs- o<strong>de</strong>r Insolvenzverfahrens gestellt<br />
ist o<strong>de</strong>r Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies <strong>de</strong>r Fall, so können wir verlangen, dass <strong>de</strong>r Besteller uns die<br />
abgetretenen For<strong>de</strong>rungen und <strong>de</strong>ren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erfor<strong>de</strong>rlichen Angaben macht, die<br />
dazugehörigen Unterlagen aushändigt und <strong>de</strong>n Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.<br />
(5) Die Verarbeitung o<strong>de</strong>r Umbildung <strong>de</strong>r Kaufsache durch <strong>de</strong>n Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird<br />
die Kaufsache mit an<strong>de</strong>ren, uns nicht gehören<strong>de</strong>n Gegenstän<strong>de</strong>n verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum<br />
an <strong>de</strong>r neuen Sache im Verhältnis <strong>de</strong>s Wertes <strong>de</strong>r Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt) zu <strong>de</strong>n<br />
an<strong>de</strong>ren verarbeiteten Gegenstän<strong>de</strong>n zur Zeit <strong>de</strong>r Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehen<strong>de</strong> Sache gilt<br />
im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.<br />
(6) Wird die Kaufsache mit an<strong>de</strong>ren, uns nicht gehören<strong>de</strong>n Gegenstän<strong>de</strong>n untrennbar vermischt, so erwerben wir<br />
das Miteigentum an <strong>de</strong>r neuen Sache im Verhältnis <strong>de</strong>s Wertes <strong>de</strong>r Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich<br />
MwSt) zu <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren vermischten Gegenstän<strong>de</strong>n zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Vermischung. Erfolgt die Vermischung in <strong>de</strong>r<br />
Weise, dass die Sache <strong>de</strong>s Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass <strong>de</strong>r Besteller uns<br />
anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstan<strong>de</strong>ne Alleineigentum o<strong>de</strong>r Mitei-gentum<br />
für uns.<br />
(7) Der Besteller tritt uns auch die For<strong>de</strong>rungen zur Sicherung unserer For<strong>de</strong>rungen gegen ihn ab, die durch die<br />
Verbindung <strong>de</strong>r Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.<br />
(8) Wir verpflichten uns, die uns zustehen<strong>de</strong>n Sicherheiten auf Verlangen <strong>de</strong>s Bestellers insoweit freizugeben,<br />
als <strong>de</strong>r realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichern<strong>de</strong>n For<strong>de</strong>rungen um mehr als 10 % übersteigt; die<br />
Auswahl <strong>de</strong>r freizugeben<strong>de</strong>n Sicherheiten obliegt uns.<br />
§ 9 Sonstiges<br />
(1) Logos, Zeichnungen, Abbildungen, Ren<strong>de</strong>rings, Fotos, Beschreibungen und Angebot bleiben unser Eigentum<br />
und dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung Dritten we<strong>de</strong>r zugänglich gemacht, noch kopiert noch zur<br />
Selbstanfertigung <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Gegenstän<strong>de</strong> verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
(2) Stanz- o<strong>de</strong>r Formwerkzeuge sowie sonstige Vorrichtungen, die zur Herstellung von Son<strong>de</strong>ran-fertigungen<br />
benötigt wer<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Besteller zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Es besteht Einigkeit darüber,<br />
dass diese Werkzeuge und Vorrichtungen unser Eigentum bleiben. Der Besteller kann verlangen, dass solche<br />
Werkzeuge nur für von ihm erteilte Aufträge verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
(3) Eingesandte Muster o<strong>de</strong>r Zeichnungen wer<strong>de</strong>n nur auf Wunsch zurückgesandt. Kommt ein Auftrag nicht<br />
zustan<strong>de</strong>, sind wir berechtigt, sofern keine Rückgabe verlangt wird, Muster- und Zeichnungen einen Monat nach<br />
Abgabe <strong>de</strong>s Angebots zu vernichten.<br />
§ 10 Gerichtsstand – Erfüllungsort<br />
(1) Sofern <strong>de</strong>r Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, <strong>de</strong>n<br />
Besteller auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.<br />
(2) Es gilt das Recht <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland.<br />
(3) Sofern sich aus <strong>de</strong>r Auftragsbestätigung nichts an<strong>de</strong>res ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.<br />
10-jährige Garantie<br />
Wir, die Bohnacker Group, gewähren <strong>de</strong>n Endabnehmern (Verbrauchern) unserer Waren beim Kauf von neu<br />
hergestellten Waren eine Haltbarkeitsgarantie. Diese Garantie schränkt die gesetzlichen Rechte <strong>de</strong>r Verbraucher<br />
aufgrund <strong>de</strong>r Vorschriften über <strong>de</strong>n Verbrauchsgüterkauf nicht ein, son<strong>de</strong>rn räumt ihnen zusätzliche Rechte ein.<br />
Dies vorausgeschickt, gewähren wir zu <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Bedingungen eine Haltbarkeitsgarantie für <strong>de</strong>n Zeitraum<br />
von 10 Jahren ab Übergabe:<br />
1. Mit dieser Garantie haften wir dafür, dass unsere Waren im Zeitpunkt <strong>de</strong>r Übergabe und während eines Zeitraums<br />
von 10 Jahren ab Übergabe keine Mängel aufweisen, die <strong>de</strong>n Wert o<strong>de</strong>r die Gebrauchstauglichkeit unserer<br />
Waren erheblich min<strong>de</strong>rn. Den Zeitpunkt <strong>de</strong>r Übergabe <strong>de</strong>r Waren durch <strong>de</strong>n Händler hat <strong>de</strong>r Verbraucher anhand<br />
<strong>de</strong>s Originalkaufbelegs (Rechnung/Kassenbon) nachzuweisen. Mängel müssen uns innerhalb von drei Monaten ab<br />
Kenntnis <strong>de</strong>s Verbrauchers vom Mangel angezeigt wer<strong>de</strong>n.<br />
2. Wir verpflichten uns hiermit, die unter diese Garantie fallen<strong>de</strong>n Mängel innerhalb angemessener Frist nach<br />
Mitteilung <strong>de</strong>s Mangels unentgeltlich zu beseitigen. Sämtliche zu diesem Zweck erfor<strong>de</strong>rlichen Aufwendungen,<br />
insbeson<strong>de</strong>re die Transport-, Material- und Arbeitskosten wer<strong>de</strong>n von uns getragen. Die zur Mangelbeseitigung<br />
ersetzten Teile gehen in unser Eigentum über. Über die Behebung <strong>de</strong>s Mangels hinausgehen<strong>de</strong> Ansprüche räumt<br />
diese Garantie <strong>de</strong>m Verbraucher nicht ein.<br />
3. Von dieser Garantie ausgeschlossen sind Produkte mit elektrischen o<strong>de</strong>r elektronischen Bauteilen, sowie<br />
Produkte mit beweglichen Bauteilen (Scharniere/Rollen). Von dieser Garantie ebenfalls nicht umfasst sind solche<br />
Sachmängel, die durch ungeeignete o<strong>de</strong>r unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage o<strong>de</strong>r fehlerhafte bzw.<br />
nachlässige Behandlung entstan<strong>de</strong>n sind o<strong>de</strong>r auf unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommenen<br />
Än<strong>de</strong>rungen beruhen.<br />
4. Durch Garantieleistungen wird we<strong>de</strong>r eine Verlängerung noch ein Neubeginn <strong>de</strong>r Garantiezeit bewirkt.<br />
Garantieansprüche verjähren innerhalb von zwei Jahren ab Entstehung <strong>de</strong>s Anspruchs.<br />
5. Garantieansprüche hat <strong>de</strong>r Verbraucher an die<br />
Bohnacker Group GmbH Tel. +49(0)7393/55-0<br />
Stettiner Straße 1 Fax +49(0)7393/55-184<br />
D-89616 Rottenacker www.bohnacker-group.com<br />
info@bohnacker-group.com<br />
zu richten.<br />
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