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Der Kurfürst-Erzbischof von Trier - Franz-Ludwig von Pfalz-Neuburg

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Wolfgang Kaps<br />

<strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong> <strong>von</strong> <strong>Pfalz</strong>-<strong>Neuburg</strong> (1664-1732)<br />

<strong>Kurfürst</strong> und <strong>Erzbischof</strong> <strong>von</strong> <strong>Trier</strong> (1716-1729)<br />

Foto vom Verfasser<br />

Foto Benedikt W. Habermayr<br />

© Bischöfliches Dom- und<br />

Diözesanmuseum <strong>Trier</strong><br />

Foto Dr. Peter Bernhard<br />

Foto Benedikt W. Habermayr<br />

© Bischöfliches Dom- und<br />

Diözesanmuseum <strong>Trier</strong><br />

Foto Dr. Peter Bernhard<br />

Stand Dezember 2011<br />

wolfgang-kaps@gmx.net<br />

wolfgang.kaps251@googlemail.com<br />

Foto vom Verfasser<br />

Foto Georg Sternitzke<br />

Foto Georg Sternitzke<br />

Foto vom Verfasser<br />

1


Abb. 1:<br />

Titel <strong>von</strong> <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong> <strong>von</strong> 1716-1729 als <strong>Kurfürst</strong>-<strong>Erzbischof</strong> <strong>von</strong> <strong>Trier</strong><br />

© Schlossmuseum Ellwangen - Foto vom Verfasser<br />

Abb. 2:<br />

Wappen <strong>von</strong> <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong> als <strong>Kurfürst</strong> <strong>von</strong> <strong>Trier</strong> - Im Herzschild das <strong>Trier</strong>er Kreuz<br />

Wappenplatte im Schlossmuseum Ellwangen<br />

2


Inhaltsangabe<br />

I. Grundsätzliches zur Kurwürde und zu den<br />

<strong>Kurfürst</strong>en<br />

1. Die Kurwürde S. 7<br />

2. Die Erzämter S. 9<br />

3. Die Erbämter S. 9<br />

4. Die Erzämter im Einzelnen S. 9<br />

4.1. Die Mainzer Erzbischöfe S. 10<br />

4.2. Die Erzbischöfe <strong>von</strong> <strong>Trier</strong> S. 10<br />

4.3. Die Erzbischöfe <strong>von</strong> Köln S. 10<br />

4.4. <strong>Der</strong> König <strong>von</strong> Böhmen S. 10<br />

4.5. <strong>Der</strong> <strong>Pfalz</strong>graf bei Rhein S. 10<br />

4.6. <strong>Der</strong> <strong>Kurfürst</strong> <strong>von</strong> Sachsen S. 10<br />

4.7. <strong>Der</strong> <strong>Kurfürst</strong> <strong>von</strong> Brandenburg S. 10<br />

5. Neue Kurwürden S. 10<br />

6. Attribute der <strong>Kurfürst</strong>en S. 11<br />

7. Wappen der <strong>Kurfürst</strong>en S. 11<br />

7.1. Die geistlichen <strong>Kurfürst</strong>en S. 11<br />

7.2. Die weltlichen <strong>Kurfürst</strong>en S. 12<br />

8. <strong>Kurfürst</strong>enornat S. 12<br />

8.1. Geistliche <strong>Kurfürst</strong>en S. 12<br />

8.2. Weltliche <strong>Kurfürst</strong>en S. 12<br />

9. <strong>Der</strong> Reichstag S. 13<br />

9.1. Sitzordnung im Reichstag S. 13<br />

9.2. Änderung der Sitzordnung S. 13<br />

II. Das <strong>Kurfürst</strong>entum <strong>Trier</strong> S. 14<br />

1. Kurtrier S. 15<br />

2. Geschichte S. 15<br />

2.1. Entstehung S. 15<br />

2.2. Territoriale Entwicklung S. 15<br />

2.3. Pfälzer Erbfolgekrieg S. 16<br />

2.4. Erzbistum und <strong>Kurfürst</strong>entum S. 16<br />

2.5. Ende des Kurstaates S. 17<br />

2.6. Ständeordnung S. 17<br />

2.6.1. <strong>Der</strong> <strong>Kurfürst</strong> S. 17<br />

2.6.2. Das Domkapitel S. 17<br />

2.6.3. Die Landstände S. 18<br />

3. Die Wahl <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong>s zum <strong>Erzbischof</strong> <strong>von</strong> <strong>Trier</strong> S. 18<br />

3.1. Postulation und Konfirmierung S. 18<br />

3.2. <strong>Der</strong> <strong>Kurfürst</strong> <strong>von</strong> <strong>Trier</strong> S. 20<br />

3.3. Wahlkapitulation S. 20<br />

4. <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong>s Regierungsantritt S. 21<br />

4.1. <strong>Trier</strong> zur Zeit der Regierungsübernahme S. 21<br />

4.2. Sein Regierungsantritt in <strong>Trier</strong> S. 22<br />

4.3. Auseinandersetzungen mit dem Domkapitel nach<br />

dem Regierungsantritt<br />

S. 23<br />

5. Seine Regierungstätigkeit S. 24<br />

5.1. Reformen der Verwaltung und des Gerichtswesens S. 24<br />

5.1.1. Justizverordnung (Präliminarjustizverordnung) vom<br />

1. Januar 1719<br />

S. 24<br />

5.1.2. Geschäfts- und Canzlei-Ordnung vom 3. Januar 1719 S. 24<br />

S. 7<br />

3


5.1.3. Hofgerichtsordnung, Revisionsordnung und Criminalordnung<br />

vom 21. und 27. Januar 1719<br />

S. 25<br />

5.1.4. 5.1.4. Criminaltaxordnung <strong>von</strong> 1725 S. 25<br />

5.1.5. Verordnung über die Vollstreckung <strong>von</strong> Todesurteilen<br />

1728<br />

S. 26<br />

5.1.5. Criminalordnung 1726 S. 26<br />

5.2. Amtsordnung vom 3. Februar 1719 S. 26<br />

5.3. Reform der geistlichen und der weltlichen Gerichte<br />

1719<br />

S. 27<br />

5.4. Auswirkungen der Reformen S. 27<br />

5.5. Verordnung über das Wald-, Jagd- und Fischrecht S. 27<br />

5.6. Judenverordnung S. 27<br />

5.6.1. Ältere Judenverordnungen S. 28<br />

5.6.2. Einsetzung einer Kommission durch <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong> S. 28<br />

5.6.3. Konzeption der Judenordnung S. 29<br />

5.6.4. Planungen <strong>von</strong> jüdischen Wohnvierteln in <strong>Trier</strong> und<br />

Koblenz<br />

S. 29<br />

5.6.5. Bittschrift der <strong>Trier</strong>er Juden S. 30<br />

5.6.6. Obergrenze der jüdischen Bevölkerung S. 30<br />

5.6.7. Erlass der Judenordnung S. 31<br />

5.6.8. <strong>Der</strong> jüdische Gassenbau wird nicht verwirklicht S. 32<br />

5.6.9. Rückkehr zur alten Judenordnung <strong>von</strong> 1681 S. 32<br />

5.6.10. Fragen des christlich-jüdischen Zusammenwohnens S. 32<br />

5.6.11. Konversion S. 33<br />

5.6.12. Zusammenfassung S. 33<br />

S. 31 5.7. Reform der <strong>Trier</strong>er Universität S. 33<br />

5.7.1. <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong>s Forderung nach finanziellen Mitteln S. 33<br />

5.7.2. Universitätsordnung S. 34<br />

5.7.3. <strong>Der</strong> Universitätsreform war kein bleibender Erfolg<br />

beschieden.<br />

S. 36<br />

5.7.4. Zusammenfassung S. 37<br />

5.8. Visitationen der Hospitäler und karitativer Einrichtungen<br />

S. 37<br />

5.9. Neuordnung der Seelsorge S. 38<br />

5.10. Priesterseminar in Koblenz S. 38<br />

5.11. Waisenhaus in Koblenz S. 39<br />

5.12. Landvermessung S. 39<br />

5.13. Verordnung gegen die Auswanderung nach Ungarn S. 39<br />

5.14. Jahrmarktswesen S. 39<br />

5.15. <strong>Trier</strong>er städtische Verwaltung S. 40<br />

5.16. Würdigung <strong>von</strong> <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong>s Wirken S. 40<br />

5.16.1. „Sein Wirken war ein lobeswerthes“ S. 40<br />

5.16.2. „Das ausgezeichnete Regierungstalent“ S. 41<br />

5.16.3. Entfaltung seiner administrativen Begabung S. 41<br />

5.16.4. <strong>Der</strong> äußerst tatkräftige <strong>Kurfürst</strong> S. 41<br />

5.16.5. <strong>Der</strong> organisatorisch hervorragende Regent S. 41<br />

5.16.6. <strong>Der</strong> Bauherr und Reformer S. 42<br />

6. Einkünfte der <strong>Trier</strong>er <strong>Kurfürst</strong>en S. 42<br />

6.1. Personaleinkünfte S. 42<br />

6.2. Einkünfte aus Domänen S. 42<br />

6.3. Einkünfte <strong>von</strong> den Landständen S. 42<br />

4


7. Die Musikpflege am kurtrierischen Hofe unter <strong>Franz</strong><br />

<strong>Ludwig</strong><br />

S. 42<br />

7.1. Hofkapelle S. 42<br />

7.2. Musikalisches Wirken S. 43<br />

7.2.1 Misere und Motetten 1719 S. 43<br />

7.2.2. Ostern 1719 S. 43<br />

7.2.3. Feierliche Exequien für Kaiserin Eleonore Magdalena<br />

1720<br />

S. 43<br />

7.2.4. Kirchenmusikalische Aufführung 1723 S. 43<br />

7.2.5. Fastenoratorium und Serenade 1725 S. 44<br />

7.2.6. Oper S. 44<br />

7.2.7. Oratorium S. 44<br />

7.3. Anschaffung <strong>von</strong> Musikinstrumenten S. 44<br />

8. Verbindung zwischen Kurtrier und <strong>Pfalz</strong>-<strong>Neuburg</strong> S. 44<br />

S. 46<br />

III. <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong>: <strong>Der</strong> Administrator <strong>von</strong><br />

Prüm<br />

1. Geschichte der Benediktinerabtei Prüm im Überblick S. 46<br />

2. Die Reichsabtei Prüm – Ihre Stellung im Heiligen<br />

Römischen Reich<br />

S. 48<br />

3. <strong>Der</strong> Neubau der Kirche unter <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong> S. 49<br />

3.1. Streitigkeiten zwischen Konvent und Landesherren S. 49<br />

3.2. Baugeschichte S. 50<br />

3.3. <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong>s Anwesenheit in Prüm S. 52<br />

3.4. Zusammenfassung S. 52<br />

IV. <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong>s Bautätigkeit in <strong>Trier</strong> S. 53<br />

1. Wiederaufbau und Umgestaltung des Domes S. 53<br />

1.1. <strong>Der</strong> Wiederaufbau nach dem Brand <strong>von</strong> 1717 S. 53<br />

1.2. Streitigkeiten mit dem Domkapitel S. 54<br />

1.3. Barocke Umgestaltung S. 55<br />

1.3.1. Neue Altäre St. Katharina und St. Agnes S. 57<br />

1.3.2. Marienkapelle S. 59<br />

1.3.3. Schmiedeeisernes Gitter S. 60<br />

1.3.4. Dreifaltigkeits- und Johannes-der-Täufer-Altar S. 61<br />

1.3.5. Domorgel S. 61<br />

2. Baugeschichte der Heiltumskapelle im Dom S. 61<br />

2.1. Fassade S. 61<br />

2.1.1. Eigentliche Schatzkammer S. 62<br />

2.1.2. Zusammenfassung S. 62<br />

2.2. Die Heilig-Rock-Kapelle und die barocke Umgestaltung<br />

des Domes<br />

S. 63<br />

2.2.1. Christologische Bedeutung S. 63<br />

2.2.2. „Pozzo-Altäre“ S. 63<br />

2.2.3. Altar der Heilig-Rock-Kapelle S. 63<br />

2.2.4. Beschreibung der Heilig-Rock-Kapelle S. 65<br />

2.2.5. Heilig-Rock-Reliquiar S. 66<br />

2.2.6. Ostensorium im Breslauer Domschatz S. 69<br />

3. Geschichte des Heiligen Rockes S. 70<br />

3.1. Legende S. 70<br />

3.2. Historische Ansätze S. 70<br />

3.3. Wallfahrten S. 70<br />

3.4. Auslagerungen der Tunika S. 71<br />

5


3.5. Heutige Aufbewahrung S. 71<br />

4. Brief <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong>s über die Ausgestaltung der Heilig-Rock-Kapelle<br />

S. 71<br />

5. Bronzetafel der Bischöfe <strong>von</strong> <strong>Trier</strong> S. 72<br />

6. Weitere Kirchen S. 73<br />

6.1. Die Pfarrkirche zu Mehring an der Mosel S. 73<br />

6.2. Die Pfarrkirche St. Laurentius in Leutesdorf am<br />

Rhein<br />

S. 74<br />

6.2.1. Lage S. 74<br />

6.2.2. Geschichte der Pfarrkirche St. Laurentius S. 74<br />

6.2.3. Die heutige Pfarrkirche S. 74<br />

6.3. Filzen an der Mosel S. 75<br />

6.3.1. Pfarrkirche St. Josef/ehem. Klosterkirche S. 75<br />

6.3.2. Ehemaliges <strong>Franz</strong>iskanerkloster S. 76<br />

6.4. Lindenholzen S. 77<br />

6.4.1. Lage S. 77<br />

6.4.2. Geschichte des Ortes S. 77<br />

6.4.3. Geschichte der Pfarrei S. 77<br />

6.4.4. Geschichte der Kirche S. 77<br />

7. Profane Bauten S. 78<br />

7.1. Wiederaufbau der Moselbrücke S. 78<br />

7.2. Stadtmauer S. 78<br />

7.3. Straße nach Köln und Lüttich S. 78<br />

7.4. Deutschordenskommende S. 79<br />

7.5. <strong>Franz</strong>-<strong>Ludwig</strong>-Straße S. 80<br />

7.6. Wappen im Innenhof der Steipe S. 80<br />

7.7. Residenz S. 80<br />

8. Bauten in Ehrenbreitstein und Koblenz S. 80<br />

8.1. Bauten in Ehrenbreitstein S. 80<br />

8.2. Bauten in Koblenz S. 81<br />

V. <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong> als Stifter im Erzstift <strong>Trier</strong> S. 81<br />

1. Herstellung der Dächer der Dom-Nebengebäude S. 81<br />

2. Umbau des Domes S. 81<br />

3. Agnes- und Katharinenaltar S. 81<br />

4. Silberschrein für die Tunika Christi S. 81<br />

5. Waisenhaus in Koblenz S. 82<br />

VI. <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong>s Wechsel nach Mainz<br />

1. Domizellar S. 82<br />

2. Koadjurie in Mainz S. 82<br />

3. Wechsel <strong>von</strong> <strong>Trier</strong> nach Mainz S. 83<br />

S. 84<br />

VII. <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong>s Aufenthalte im Erzstift<br />

<strong>Trier</strong><br />

VIII. Gesamtwürdigung über <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong>s<br />

Wirken in <strong>Trier</strong><br />

S. 91<br />

6


<strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong> <strong>von</strong> <strong>Pfalz</strong>-<strong>Neuburg</strong>: <strong>Der</strong> <strong>Kurfürst</strong> <strong>von</strong> <strong>Trier</strong><br />

I. Grundsätzliches zur Kurwürde und zu den <strong>Kurfürst</strong>en<br />

1. Die Kurwürde<br />

Bis Ende des 12. Jahrhunderts waren alle deutschen Reichsfürsten zur Wahl des Königs berechtigt.<br />

<strong>Der</strong> staufisch-welfische Streit 1198 führte zu der Bestimmung, dass die Teilnahme<br />

des <strong>Pfalz</strong>grafen und der drei Erzbischöfe <strong>von</strong> Mainz, Köln und <strong>Trier</strong> notwendige Bedingung<br />

für die Gültigkeit der Wahl ist. In dieser Bestimmung ist ein Übergang vom Stammes- zum<br />

Territorialprinzip festzustellen. Es wurde auch gefordert, dass die vier <strong>Kurfürst</strong>en (küren =<br />

wählen) bei der Wahl anwesend sein mussten. <strong>Der</strong> Sachsenspiegel führte um 1230 außerdem<br />

noch den Herzog <strong>von</strong> Sachsen und den Markgraf <strong>von</strong> Brandenburg als <strong>Kurfürst</strong>en an. Die<br />

Doppelwahl <strong>von</strong> 1257 (Alfons der Weise / Richard <strong>von</strong> Cornwall) fügte den König <strong>von</strong> Böhmen<br />

dem Kurkollegium hinzu.<br />

Abb. 3:<br />

Die sieben <strong>Kurfürst</strong>en wählen 1308<br />

Heinrich VII. zum König.<br />

Die <strong>Kurfürst</strong>en, die durch die Wappen<br />

über ihren Köpfen kenntlich sind, <strong>von</strong><br />

links nach rechts: die Erzbischöfe <strong>von</strong><br />

Köln, Mainz und <strong>Trier</strong>, der <strong>Pfalz</strong>graf bei<br />

Rhein, der Herzog <strong>von</strong> Sachsen, der<br />

Markgraf <strong>von</strong> Brandenburg und der<br />

König <strong>von</strong> Böhmen.<br />

Abb. 4:<br />

Das Siegel der<br />

Goldenen Bulle mit<br />

dem Bild Karls IV.<br />

Abb. 5:<br />

Kaiser Karl IV. erteilt die<br />

Goldene Bulle 1356<br />

Seit 1338 galt das Prinzip der Mehrheitswahl. Ab diesem Zeitpunkt war die Siebenzahl verbindlich.<br />

<strong>Ludwig</strong> der Bayer (regiert <strong>von</strong> 1294 bzw. 1302 als Herzog <strong>von</strong> Bayern bis 1347, ist<br />

seit 1314 Römischer König, seit 1328 Kaiser) stellte dann den Grundsatz auf, dass für eine<br />

gültige Königswahl die Mehrheit der sieben <strong>Kurfürst</strong>en genüge; dieser Grundsatz wurde 1338<br />

vom Kurverein (<strong>Kurfürst</strong>entag <strong>von</strong> Rhense) beschlossen und durch die Goldene Bulle Kaiser<br />

Karls IV. 1356 zum Reichsgesetz erhoben.<br />

Abb. 6:<br />

Briefmarke der Deutschen<br />

Post aus dem Jahr 2006<br />

Die Goldene Bulle bestätigte die sieben <strong>Kurfürst</strong>en, schrieb<br />

außerdem die Reihenfolge der Stimmabgabe vor, legte die<br />

Unteilbarkeit der Kurlande fest, bestimmte die Primogenitur<br />

in den weltlichen Kurlanden und gestand den <strong>Kurfürst</strong>en das<br />

Recht zu, sich zur Beratung <strong>von</strong> Reichsangelegenheiten zu<br />

versammeln; im Reichstag bildeten die <strong>Kurfürst</strong>en die 1.<br />

Kurie.<br />

Die Wahl des Nachfolgers konnte auch schon zu Lebzeiten<br />

des regierenden Königs stattfinden.<br />

War dies nicht geschehen, musste nach den Bestimmungen der Goldenen Bulle der <strong>Erzbischof</strong><br />

<strong>von</strong> Mainz die übrigen <strong>Kurfürst</strong>en oder ihre Stellvertreter spätestens vier Monate nach<br />

dem Tod des Herrschers zur Wahl eines Nachfolgers nach Frankfurt am Main (ab 1562 bis<br />

7


zum Ende des alten Reiches; früher in Aachen durch den <strong>Erzbischof</strong> <strong>von</strong> Köln) zusammenrufen.<br />

Dabei hatte der <strong>Erzbischof</strong> <strong>von</strong> Mainz als Reichserzkanzler den Vorsitz. Er befragte die<br />

anderen <strong>Kurfürst</strong>en nach ihrer Entscheidung und zwar in festgelegter Reihenfolge: zuerst den<br />

<strong>Erzbischof</strong> <strong>von</strong> <strong>Trier</strong>, dann den <strong>von</strong> Köln, den <strong>Pfalz</strong>grafen, den Markgrafen <strong>von</strong> Brandenburg,<br />

den Herzog <strong>von</strong> Sachsen und den König <strong>von</strong> Böhmen. Die letzte, mitunter entscheidende<br />

Stimme gab der <strong>Erzbischof</strong> <strong>von</strong> Mainz selbst ab.<br />

Abb. 7:<br />

Die sieben <strong>Kurfürst</strong>en und der deutsche König:<br />

v. l. n. r.:<br />

König <strong>Ludwig</strong> der Bayer, die Erzbischöfe <strong>von</strong> Mainz,<br />

Köln und <strong>Trier</strong>, der König <strong>von</strong> Böhmen, der <strong>Pfalz</strong>graf<br />

bei Rhein, der Herzog <strong>von</strong> Sachsen, der Markgraf <strong>von</strong><br />

Brandenburg.<br />

Nachbildung des Skulpturenzyklus, frühes 14. Jahrhundert<br />

– Nachbildung am Mainzer Rheinufer<br />

Kupferstich <strong>von</strong> Abraham Aubry, Nürnberg 1663/64<br />

Abb. 9:<br />

<strong>Der</strong> Kaiser und die acht <strong>Kurfürst</strong>en<br />

Foto vom Verfasser<br />

Abb. 8:<br />

Kaiser Karl IV. in Prag,<br />

Kreuzherrenplatz<br />

8


2. Die Erzämter<br />

Die Erzämter (archiofficia) oder Reichserzämter waren die obersten Hofämter im bis 1806<br />

bestehenden Heiligen Römischen Reich. Jedes Erzamt war mit der Kurwürde verknüpft. Eine<br />

Ausnahme nehmen dabei die Markgrafen zu Meißen ein, die zwar als Reichsjägermeister ein<br />

Erzamt inne hatten, aber nicht über eine Kurwürde verfügten.<br />

Die Ämter selbst sind hergeleitet <strong>von</strong> der Organisation eines Bauernhofes. Dies entspricht den<br />

Ursprüngen des Fränkischen Könighofes.<br />

Die Amtstitel waren ab dem späten Mittelalter rein symbolisch, allerdings waren mit ihnen<br />

noch zeremonielle Tätigkeiten bei der Krönung des römischen Königs in Aachen bzw. später<br />

in Frankfurt am Main verbunden.<br />

3. Die Erbämter<br />

Im Mittelalter nahmen die <strong>Kurfürst</strong>en meist noch persönlich an der Zeremonie teil; nach der<br />

Reformation allerdings - da im Rahmen der Krönung ja eine katholische Messe stattfand, die<br />

in der Goldenen Bulle vorgeschrieben war - ließen sie sich fast immer nur mehr <strong>von</strong> bestimmten<br />

Adelsfamilien vertreten. Innerhalb der Adelsfamilien wurden die Ämter weitergegeben,<br />

daher spricht man <strong>von</strong> Erbämtern. Im Laufe der Zeit gaben auch diese Familien gelegentlich<br />

ihr Amt weiter, so dass es dann bei der Krönungszeremonie <strong>von</strong> Stellvertretern der Stellvertreter<br />

ausgeübt wurde.<br />

Jeder der weltlichen <strong>Kurfürst</strong>en, der ein Erzamt bekleidete, hatte eine adelige Familie zur<br />

Stellvertretung bei der Ausübung seines Erzamtes bestellt.<br />

• Als Erbmarschall fungierten die Grafen zu Pappenheim.<br />

• Das Amt des Erbkämmerers hatten die Grafen <strong>von</strong> Hohenzollern inne.<br />

• Das Erbschenkamt lag bei der Familie der Grafen zu Limburg, später bei denen <strong>von</strong><br />

Althan.<br />

• Das Erbtruchsessenamt übten die Grafen <strong>von</strong> Waldburg-Zeil aus.<br />

• Für das Erzschatzmeisteramt waren die Grafen <strong>von</strong> Sinzendorf verantwortlich.<br />

4. Die Erzämter im Einzelnen<br />

Abb. 10:<br />

Die Wahl des deutschen Königs<br />

Heidelberger Sachsenspiegel um 1300<br />

oben: die drei geistlichen Fürsten bei der Wahl,<br />

sie zeigen auf den König<br />

Mitte: der <strong>Pfalz</strong>graf bei Rhein überreicht als<br />

Truchsess eine goldene Schüssel,<br />

dahinter der Herzog <strong>von</strong> Sachsen mit dem<br />

Marschallstab,<br />

als letzter der Markgraf <strong>von</strong> Brandenburg,<br />

der als Kämmerer eine Schussel mit<br />

warmem Wasser bringt<br />

unten: der Wahlkandidat bereits als König vor<br />

den Großen des Reiches<br />

9


4.1. Die Mainzer Erzbischöfe<br />

Die Mainzer Erzbischöfe als Erzkanzler für den germanischen Teil des Reiches (Sancti<br />

Romani Imperii Archicancellelarius per Germaniam) erlangten mehr und mehr eine Schlüsselposition<br />

für das deutsche Königtum. Sie erreichten früh eine Begrenzung der zur Wahl berechtigten<br />

Fürsten auf das spätere siebenköpfige <strong>Kurfürst</strong>enkollegium mit dem Mainzer <strong>Erzbischof</strong><br />

an der Spitze.<br />

4.2. Die Erzbischöfe <strong>von</strong> <strong>Trier</strong><br />

Die Erzbischöfe <strong>von</strong> <strong>Trier</strong> agierten, seit 1308 auch dauerhaft, als Erzkanzler für den gallischen<br />

Reichsteil und für das Königreich Arelat (SRI Archicancellarius per Galliam et regnum<br />

Arelatensis).<br />

4.3. Die Erzbischöfe <strong>von</strong> Köln<br />

Die Erzbischöfe <strong>von</strong> Köln waren (seit 1031) neben ihren regulären Aufgaben auch Erzkanzler<br />

für Italien (SRI archicancellarius per Italiam).<br />

4.4. <strong>Der</strong> König <strong>von</strong> Böhmen<br />

<strong>Der</strong> König <strong>von</strong> Böhmen versah als <strong>Kurfürst</strong> die Aufgabe des Erzmundschenks (Archipincerna)<br />

(„er wartet bei Tisch auf“, ihm waren die Keller und die Weinberge des Hofes anvertraut)<br />

in S.R.I.. <strong>Der</strong> böhmische König war zwar <strong>Kurfürst</strong>, wurde aber <strong>von</strong> den neuen Reichsinstitutionen<br />

seit Beginn des 16. Jh. ausgenommen; d. h. er führte seine Stimme nicht auf dem<br />

Reichstag und in den anderen Reichsgremien. Die böhmische Kurwürde ruhte <strong>von</strong> etwa 1300<br />

bis 1708, da Böhmen nach seiner Erhebung zum Königreich nicht mehr als Teil des<br />

Deutschen Reiches angesehen wurde. Erst Kaiser Joseph I. setzte 1708 durch, dass der<br />

böhmische <strong>Kurfürst</strong> - d. h. er selber als böhmischer König - in allen Gremien seine Stimme<br />

wieder einführte („Readmission der böhmischen Kur“).<br />

4.5. <strong>Der</strong> <strong>Pfalz</strong>graf bei Rhein<br />

<strong>Der</strong> <strong>Pfalz</strong>graf bei Rhein (= <strong>von</strong> der <strong>Pfalz</strong>) war (bis zum Verlust der Kurwürde 1623, die an<br />

das Haus Bayern-Wittelsbach ging), Erztruchsess (Archidapifer, maior domus, „für Küche<br />

und Tafel zuständig“) im S.R.I. und Reichsvikar im Bereich salischen / fränkischen Rechts;<br />

das heißt, ihm oblag die Stellvertretung des Königs/Kaisers bei Thronvakanzen oder im Fall<br />

des Königsaufenthalts in Italien. Er hatte auch das Richteramt über den König inne.<br />

Nach seiner Rückkehr ins Kurkollegium 1648 führte der <strong>Pfalz</strong>graf bei Rhein die Würde des<br />

S.R.I. Erzsäckelmeisters (auch Erzschatzmeister genannt.)<br />

4.6. <strong>Der</strong> <strong>Kurfürst</strong> <strong>von</strong> Sachsen<br />

<strong>Der</strong> <strong>Kurfürst</strong> <strong>von</strong> Sachsen war S.R.I. Erzmarschall (Archimareschallus) („für Pferde zuständig“;<br />

er führte die Aufsicht über die Stallungen und das Transportwesen des Hofes, er nahm<br />

später vor allem militärische Aufgaben war) und war Reichsvikar im Bereich sächsischen<br />

Rechts.<br />

4.7. <strong>Der</strong> <strong>Kurfürst</strong> <strong>von</strong> Brandenburg<br />

<strong>Der</strong> <strong>Kurfürst</strong> <strong>von</strong> Brandenburg war S.R.I. Erzkämmerer (Schatzmeister, Archicamerarius).<br />

5. Neue Kurwürden<br />

1623 wurde die Pfälzische Kur auf die bayerische (katholische) Linie Wittelsbach übertragen.<br />

Für den <strong>Pfalz</strong>graf bei Rhein wurde 1648 eine neue, achte Kur (Erzsäckelmeister oder Erzschatzmeister)<br />

geschaffen.<br />

1706 wurden die <strong>Kurfürst</strong>en <strong>von</strong> Bayern und Köln aus dem Hause Wittelsbach wegen ihrer<br />

reichsfeindlichen Beteiligung am Spanischen Erbfolgekrieg geächtet. <strong>Der</strong> Bruder <strong>von</strong> F. L.,<br />

der Pfälzer <strong>Kurfürst</strong> Johann Wilhelm, erhält 1708 die vierte Kurwürde (Erztruchsess), die er<br />

allerdings im Frieden <strong>von</strong> Rastatt 1714 wieder verliert. 1708 wird die böhmische Kur wieder<br />

aktiviert.<br />

Für seine Waffenhilfe im Pfälzischen Erbfolgekrieg gegen Frankreich verlangte 1692 Herzog<br />

Ernst August <strong>von</strong> Braunschweig-Lüneburg für sein Haus die Einrichtung einer neunten<br />

Kur. Diese neunte Kur (<strong>Kurfürst</strong> <strong>von</strong> Hannover; Erzbanneramt, später Erzschatzmeister)<br />

10


konnte aber erst seit 1708 ausgeübt werden, nachdem auch der Reichstag ihrer Einrichtung<br />

zugestimmt hatte. Diese Kurwürde gelangte Anfang des 18. Jh. an den englischen Thron, der<br />

dadurch ein Mitspracherecht bei der deutschen Königswahl erhielt.<br />

Im Jahr 1777 erfolgte nach dem Aussterben der bayerischen Wittelsbacher die Vereinigung<br />

<strong>von</strong> <strong>Pfalz</strong> und Bayern unter <strong>Kurfürst</strong> Karl Theodor.<br />

<strong>Der</strong> Reichsdeputationshauptschluss konstatiert den Wegfall der Kölner und <strong>Trier</strong>er Kur aufgrund<br />

französischer Annektion. Mainz wurde auf das neugeschaffene geistliche <strong>Kurfürst</strong>entum<br />

Regensburg übertragen, das <strong>von</strong> 1803 bis 1806 bzw. 1810 bestand.<br />

In den folgenden Jahren wurden vier weitere neue Kuren geschaffen: Salzburg (1803-1805),<br />

Württemberg (1803-1806) mit dem Herzog <strong>von</strong> Württemberg als S.R.I. Reichsbannerträger,<br />

Baden (1803-1806) und Hessen-Kassel (1803-1866). 1805 wurde die Salzburger Kur auf<br />

Würzburg übertragen. Seit <strong>Franz</strong> II. 1806 die Kaiserkrone niederlegte, wurden die Kurrechte<br />

nicht wieder ausgeübt. <strong>Der</strong> <strong>Kurfürst</strong> <strong>von</strong> Hessen-Kassel führte den Titel „<strong>Kurfürst</strong>“ aus<br />

Reichstreue weiter, bis 1866 sein <strong>Kurfürst</strong>entum <strong>von</strong> Preußen annektiert wurde.<br />

6. Attribute der <strong>Kurfürst</strong>en<br />

• der König <strong>von</strong> Böhmen als Erzmundschenk mit einem Trinkgefäß („er soll dem König den<br />

ersten Becher reichen“).<br />

• der <strong>Pfalz</strong>graf als Erztruchsess mit Schüsseln („er soll dem König die ersten Schüsseln auf<br />

tragen“)<br />

• der Herzog <strong>von</strong> Sachsen als Erzmarschall mit dem Schwert („er soll dem König sein<br />

Schwert tragen“)<br />

• der Markgraf <strong>von</strong> Brandenburg als Erzkämmerer mit einem Schlüssel.<br />

Abb. 11:<br />

Die sieben <strong>Kurfürst</strong>en in der Darstellung der Schedel’schen Weltchronik (1493) (Ausschnitt)<br />

Links vom Kaiser die drei geistlichen <strong>Kurfürst</strong>en <strong>von</strong> <strong>Trier</strong>, Köln und Mainz; rechts der König <strong>von</strong><br />

Böhmen, der <strong>Pfalz</strong>graf bei Rhein, die <strong>Kurfürst</strong>en <strong>von</strong> Sachsen und Brandenburg. Die <strong>Kurfürst</strong>en sind<br />

durch den <strong>Kurfürst</strong>enhut und ihre Wappen gekennzeichnet. Ihre Erzämter werden durch die Attribute<br />

angedeutet.<br />

7. Wappen der <strong>Kurfürst</strong>en<br />

7.1. Die geistlichen <strong>Kurfürst</strong>en<br />

Die drei geistlichen <strong>Kurfürst</strong>en sind im Herzschild ihres Wappen zuerkennen:<br />

für Mainz das Rad, für Köln das schwarze Kreuz, für <strong>Trier</strong> das rote Kreuz.<br />

7.2. Die weltlichen <strong>Kurfürst</strong>en<br />

Sie zeigten im so genannten Regalienschild ihres Wappens ihre Erzämter:<br />

• <strong>Der</strong> König <strong>von</strong> Böhmen als Erzmundschenks zeigt in seinem Wappen einen Pokal,<br />

• der <strong>Pfalz</strong>graf bei Rhein als Erztruchsess den Reichsapfel,<br />

• der <strong>Kurfürst</strong> <strong>von</strong> Sachsen als Erzmarschall das Schwert, manchmal zwei gekreuzte<br />

Schwerter. (Die gekreuzten Schwerter finden sich noch heute bei der Porzellanmanufaktur in<br />

Meißen.)<br />

• und der <strong>Kurfürst</strong> <strong>von</strong> Brandenburg als Erzkämmerer ein Zepter. (Siehe das Zepter bei der<br />

Porzellanmanufaktur Berlin.)<br />

11


• Die 1648 geschaffene Kurwürde Erzschatzmeister zeigt die Reichskrone.<br />

Beispiele <strong>von</strong> Wappen der <strong>Kurfürst</strong>en:<br />

© Dr. Bernhard Peter<br />

Abb. 12:<br />

Wappen des <strong>Kurfürst</strong>en<br />

Karl Theodor über dem<br />

Portal der <strong>Neuburg</strong>er<br />

Hofkirche<br />

© Dr. Bernhard Peter<br />

Abb. 13:<br />

Familienwappen<br />

des Hauses <strong>Pfalz</strong>-<br />

<strong>Neuburg</strong> ab 1609<br />

/14 im <strong>Neuburg</strong>er<br />

Schlosshof<br />

(im Herzschild der<br />

Pfälzer Löwe für<br />

den <strong>Pfalz</strong>graf bei<br />

Rhein)<br />

© Regierung der Oberpfalz<br />

Abb. 14:<br />

Wappen <strong>von</strong> <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong><br />

als <strong>Kurfürst</strong>-<strong>Erzbischof</strong> <strong>von</strong><br />

<strong>Trier</strong> im ehem. Deutschordenshaus<br />

(heute Reg. der<br />

Oberpfalz) in Regensburg<br />

(mit Kurhut und dem <strong>Trier</strong>er<br />

Kreuz im Herzschild)<br />

© Kath. Pfarramt<br />

St. Vitus, Ellwangen<br />

Foto Dr. B. Peter<br />

Abb. 15:<br />

Wappen <strong>von</strong> <strong>Franz</strong><br />

<strong>Ludwig</strong> als <strong>Kurfürst</strong>-<strong>Erzbischof</strong><br />

<strong>von</strong> Mainz in der<br />

Stiftskirche St. Vitus<br />

in Ellwangen<br />

(im Herzschild das<br />

Mainzer Rad)<br />

8. <strong>Kurfürst</strong>enornat<br />

8.1. Geistliche <strong>Kurfürst</strong>en<br />

<strong>Der</strong> <strong>Kurfürst</strong>enornat bestand aus einem breiten, mantelartigen Rock mit breiten Ärmeln oder<br />

Armschlitzen, ganz mit Hermelin - einem Symbol königlicher Würde - ausgeschlagen. Dazu<br />

kamen ein breiter Hermelinkragen, violette Handschuhe und der Kurhut, eine Samtmütze mit<br />

Hermelinumrandung. <strong>Der</strong> Armschlitz und die viereckige Mütze waren aus dunkelscharlachfarbigem<br />

Tuch hergestellt.<br />

© Sammlung Arnold<br />

Abb. 16:<br />

<strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong> <strong>von</strong> <strong>Pfalz</strong>-<br />

<strong>Neuburg</strong> im <strong>Kurfürst</strong>enornat<br />

© Museen der Stadt Aschaffenburg<br />

Abb. 17:<br />

<strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong> im <strong>Kurfürst</strong>enornat,<br />

© Kath. Pfarramt St. Vitus /Ellwangen<br />

- Foto vom Verfasser<br />

Abb. 18:<br />

<strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong><br />

8.2. Weltliche <strong>Kurfürst</strong>en<br />

<strong>Der</strong> Ärmelrock und der runde Kurhut waren bei den weltlichen <strong>Kurfürst</strong>en aus dunkelkarmesinfarbigem<br />

Samt gefertigt<br />

12


© Hist. Verein <strong>Neuburg</strong>/Do<br />

- Schlossmuseum <strong>Neuburg</strong>/Do -<br />

Foto vom Verfasser<br />

Abb. 19:<br />

<strong>Kurfürst</strong> Karl (III.) Philipp<br />

Foto vom Verfasser<br />

Abb. 20:<br />

<strong>Kurfürst</strong> Johann Wilhelm,<br />

Reiterdenkmal in Düsseldorf<br />

© Hist. Verein <strong>Neuburg</strong>/Do<br />

- Schlossmuseum <strong>Neuburg</strong>/Do -<br />

Foto vom Verfasser<br />

Abb. 21:<br />

<strong>Kurfürst</strong> Karl (IV.) Theodor<br />

9. <strong>Der</strong> Reichstag<br />

<strong>Der</strong> Reichstag war die Vertretung der Reichsstände. Diese Vertretung entwickelte sich aus<br />

den altgermanischen Volksversammlungen und den Hoftagen und existierte ab ca. 1500. <strong>Der</strong><br />

Reichstag wurde einberufen und tagte ab 1663 permanent in Regensburg.<br />

Seit 1500 gliederte sich der Reichstag in drei Kurien: das <strong>Kurfürst</strong>enkollegium, den Reichsfürstenrat<br />

mit weltlicher und geistlicher Bank und das Reichsstädtekollegium.<br />

9.1. Sitzordnung im Reichstag<br />

Kupferstich <strong>von</strong> Peter Troschel<br />

Am Kopf des Saals sitzt der König/Kaiser,<br />

seit dem immerwährenden Reichstag in Regensburg<br />

(ab 1663) durch einen Stellvertreter<br />

repräsentiert.<br />

Hinter ihm, am Kopfende des Saals, ist der<br />

Platz der <strong>Kurfürst</strong>en bzw. ihrer Gesandten<br />

(<strong>Kurfürst</strong>enbank = 1. Kurie).<br />

Die Reichsfürsten, auf der einen Seite die<br />

weltlichen, auf der andern die geistlichen, sitzen<br />

an den Längsseiten (geistliche und weltliche<br />

Bank = 2. Kurie) nach einer vielfach<br />

umstrittenen Sitz- und Rangordnung.<br />

Die Vertreter der Reichsstädte (Städtebank<br />

= 3. Kurie) verteilen sich über die 12 quer<br />

stehenden Bänke.<br />

Vor ihnen rechts befinden sich die Schreiber.<br />

◄ Abb. 22: Sitzordnung im Reichstag<br />

Zu sehen ist die feierliche Eröffnungssitzung<br />

eines Reichstags, bei dem alle Reichsstände<br />

bzw. deren Gesandte zusammentraten.<br />

Für die nach Kurien getrennt stattfindenden Beratungen standen eigene Räume zur Verfügung.<br />

In diesen Beratungen wurde in der Regel nach Mehrheitsprinzip entschieden; in der<br />

Ständeversammlung als ganzer mussten sich die drei Kurien auf einen Konsens einigen.<br />

9.2. Änderung der Sitzordnung:<br />

Als Karl III. Philipp 1716 nach dem Tod seines Bruders Johann Wilhelm <strong>Kurfürst</strong> <strong>von</strong> der<br />

<strong>Pfalz</strong> wurde, hatte die Kurpfalz noch den Erztruchsessentitel (erste weltliche Kurwürde) inne,<br />

13


der 1708 an die <strong>Pfalz</strong> gefallen war wegen der Reichsacht gegen den bayerischen <strong>Kurfürst</strong>en<br />

Max. II. Emanuel. Karl Philipp weigerte sich diesen Titel an Kurbayern zurückzugeben, ehe<br />

er nicht den ihm gebührenden Titel eines Erzschatzmeisters (achte Kurwürde) vom hannoveranischen<br />

<strong>Kurfürst</strong>en Georg <strong>Ludwig</strong> I., der gleichzeitig englischer König war, zurückerhalten<br />

habe. Es zeichnete sich ein Streit mit Hannover wegen dieses Erzamtes ab, obwohl das<br />

Recht auf Seiten der Kurpfalz war. Karl III. Philipp weigerte sich, seinen Gesandten an den<br />

Sitzungen des <strong>Kurfürst</strong>enrates in Regensburg teilnehmen zu lassen, ehe nicht die Kurpfalz<br />

seine achte Kur und die damit verbundene Erzschatzmeisterwürde <strong>von</strong> Hannover zurückerhalten<br />

habe. Im Raststatt-Badischen Frieden <strong>von</strong> 1714 war festgelegt, dass die erste weltliche<br />

Kur (Erztruchsess) wieder an Kurbayern neben der Oberpfalz zurückzugeben sei. <strong>Kurfürst</strong><br />

Georg <strong>Ludwig</strong> <strong>von</strong> Hannover hatte sich 1708 verpflichtet, die Erzschatzmeisterwürde wieder<br />

zurückzugeben, sollte der Krieg ein solches Ende nehmen, dass man den alten Stand der Dinge<br />

wieder herstellen müsse.<br />

Obwohl der Kaiser in diesen Streit eingeschaltet war und die Bestimmungen des Raststatt-<br />

Badischen Friedens im Jahr 1717 umsetzte (Wiedereinsetzung der <strong>Kurfürst</strong>en <strong>von</strong> Köln und<br />

Bayern), weigerte sich Karl Philipp weiterhin, den Erztruchsess erst dann abzugeben, wenn<br />

man ihm den Erzschatzmeister wiederzugestanden habe. Ein kleiner Fortschritt wurde dann<br />

am 19. September 1718 erzielt. <strong>Der</strong> <strong>Kurfürst</strong> <strong>von</strong> Hannover war bereit, dem Pfälzer die achte<br />

Kurwürde wieder einzuräumen. Keinesfalls aber sollte deshalb sein Gesandter unter den Kurpfälzischen<br />

sitzen. Also einigte man sich, dass der hannoveranische und der pfälzische Gesandte<br />

jeweils am Ende der halbkreisförmigen Versammlung saßen. Das ergab folgende Sitzeinteilung<br />

<strong>von</strong> rechts nach links: Braunschweig (9. Kur), Brandenburg (7. Kur), Bayern (5.<br />

Kur), Böhmen (4. Kur), Mainz (1. Kur), <strong>Trier</strong> (2. Kur), Köln (3. Kur), <strong>Pfalz</strong> (8. Kur).<br />

Allerdings war damit die Erzamtsfrage nicht geklärt. Beendet wurde der Konflikt erst, als<br />

1742 Karl Albrecht <strong>von</strong> Bayern bei seiner Wahl zum Kaiser den Truchsessentitel an Kurpfalz<br />

abtrat, worauf Karl Philipp den Schatzmeistertitel endgültig Hannover überließ 1 .<br />

Als F. L. 1717 <strong>Trier</strong>er <strong>Kurfürst</strong> wurde, hatte das Haus <strong>Pfalz</strong>-<strong>Neuburg</strong> bis zum Tod <strong>von</strong> F. L.<br />

im Jahr 1732 im <strong>Kurfürst</strong>enrat zwei Stimmen, da zur gleichen Zeit sein älterer Bruder Karl<br />

III. Philipp <strong>Kurfürst</strong> <strong>von</strong> der <strong>Pfalz</strong> war. Zu zwei Stimmen im <strong>Kurfürst</strong>enkollegium brachte es<br />

sonst nur noch das Haus Wittelsbach-München, als es <strong>von</strong> 1583 bis 1761 (mit insgesamt fünf<br />

<strong>Kurfürst</strong>en) den <strong>Kurfürst</strong>-<strong>Erzbischof</strong>-Stuhl <strong>von</strong> Köln besetzte 2 .<br />

Literatur:<br />

• Archiv der Monarchieliga (http://www.monarchieliga.de/verfassung/kur.htm)<br />

• www.anumis.de/lexikon/k/pk212.html<br />

• www.uni-muenster.de/FNZ-Online/recht/reich/unterpunkte/nation.htm<br />

• www.wiki.genealogy.net/wiki/Kurf%C3%BCrst<br />

• www.wikipedia.org<br />

• www.uni-protokolle.de/<br />

• www:lexikon.meyers.de/meyers/Kurf%C3%BCrsten<br />

• Hartmann Peter Claus: Das Heilige Römische Reich deutscher Nation in der Neuzeit 1486-1806; Stuttgart<br />

2005 (Reclam)<br />

• Bernhard Peter: Erzämter und Erbämter in der Heraldik – siehe:<br />

http://www.dr-bernhard-peter.de/Heraldik/erzamt.htm<br />

• Störmer Wilhelm: Die wittelsbachischen Landesteilungen im Spätmittelalter (1255-1505); in: AK Von<br />

Kaisers Gnaden – 500 Jahre <strong>Pfalz</strong>-<strong>Neuburg</strong>; Augsburg 200, S. 17<br />

• AK Bavaria – Germania – Europa. Geschichte auf Bayerisch; Regensburg 2000:<br />

- Lanzinner Maximilian: Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation; S. 21-33;<br />

- Bayern und das Alte Reich, S. 255<br />

- Kaiser und Könige, S. 287-314<br />

1<br />

Zur Änderung der Sitzordnung siehe: Hans Schmidt: <strong>Kurfürst</strong> Karl Philipp <strong>von</strong> der <strong>Pfalz</strong> als Reichsfürst;<br />

Mannheim 1963; S. 90-102<br />

2<br />

<strong>von</strong> Bayern, Prinz Adalbert: Die Wittelsbacher – Geschichte unserer Familie; München 2005; S. 416<br />

14


II. Das <strong>Kurfürst</strong>entum <strong>Trier</strong><br />

1. Kurtrier<br />

Kurtrier (auch: Erzstift und <strong>Kurfürst</strong>entum <strong>Trier</strong>) war eines der sieben ursprünglichen <strong>Kurfürst</strong>entümer<br />

des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Das weltliche Herrschaftsgebiet<br />

des <strong>Erzbischof</strong>s <strong>von</strong> <strong>Trier</strong> existierte <strong>von</strong> spätkarolingischer Zeit bis zum Reichsdeputationshauptschluss<br />

1803. Seit der Wende zum 16. Jahrhundert gehörte es zum kurrheinischen<br />

Kreis und umfasste zur Zeit seiner größten Ausdehnung im Wesentlichen die Gebiete links<br />

und rechts der Unterläufe <strong>von</strong> Mosel und Lahn. Seine Hauptstadt war <strong>Trier</strong>, Residenzstadt seit<br />

dem 17. Jahrhundert Koblenz.<br />

Die Erzbischöfe <strong>von</strong> <strong>Trier</strong> gehörten mit denen <strong>von</strong> Mainz und Köln zu den drei geistlichen<br />

<strong>Kurfürst</strong>en. Ihnen stand zusammen mit den <strong>Pfalz</strong>grafen bei Rhein, den Markgrafen <strong>von</strong> Brandenburg,<br />

den Herzögen <strong>von</strong> Sachsen und den Königen <strong>von</strong> Böhmen seit der Wende vom 12.<br />

zum 13. Jahrhundert das Recht zur Wahl des deutschen Königs zu.<br />

2. Geschichte<br />

2.1. Entstehung<br />

Das Bistum <strong>Trier</strong> entstand bereits in spätrömischer Zeit, im 3. Jahrhundert. Seit dem 6. Jahrhundert<br />

waren ihm als Erzbistum die Suffragane <strong>von</strong> Metz, Toul und Verdun unterstellt. In<br />

spätkarolingischer Zeit begannen die Erzbischöfe <strong>von</strong> <strong>Trier</strong> mit dem Aufbau einer weltlichen<br />

Territorialherrschaft. Dieser weltliche Besitz des Bischofs <strong>von</strong> <strong>Trier</strong>, das Erzstift, ist zu unterscheiden<br />

<strong>von</strong> seinem geistlichen Einflussbereich, dem Bistum. Dessen Grenzen waren erheblich<br />

weiter gefasst. Das Erzbistum umfasste z. B. auch Gebiete in Luxemburg und Frankreich.<br />

Andererseits gehörten zum Erzstift Gebiete, etwa das Amt Daun in der Eifel, die geistlich<br />

dem Bischof <strong>von</strong> Köln unterstanden.<br />

2.2. Territoriale Entwicklung<br />

Seit 902 waren die Erzbischöfe <strong>von</strong> <strong>Trier</strong> auch die weltlichen Herren ihrer Residenzstadt. Bis<br />

zum Beginn des 11. Jahrhunderts blieb der entstehende Kurstaat auf Gebiete um <strong>Trier</strong> herum<br />

beschränkt, das später so genannte obere Erzstift. Dieses wurde 1018 beträchtlich erweitert,<br />

als Kaiser Heinrich II. dem <strong>Trier</strong>er <strong>Erzbischof</strong> Poppo <strong>von</strong> Babenberg den fränkischen Königshof<br />

Koblenz mitsamt dem zugehörigen Reichsgut übertrug. Das Land am Zusammenfluss <strong>von</strong><br />

Rhein und Mosel und im unteren Westerwald bildete <strong>von</strong> da an das untere Erzstift. Im 12.<br />

Jahrhundert gewannen die Bischöfe auch die weltlichen Besitzungen der Reichsabtei St. Maximin<br />

und die Vogteirechte des <strong>Pfalz</strong>grafen in ihrem Bistum.<br />

Seit dem Jahr 1198 gehörten die Erzbischöfe <strong>von</strong> <strong>Trier</strong> zum <strong>Kurfürst</strong>enkollegium.<br />

Wie auch die beiden anderen geistlichen <strong>Kurfürst</strong>en waren auch sie Kanzler eines der drei<br />

Reichsteile.<br />

Das Amt des Erzkanzlers für Burgund wurde aber mit dem weitgehenden Verlust der französischsprachigen<br />

Gebiete des Heiligen Römischen Reichs in der frühen Neuzeit zu einem inhaltsleeren<br />

Titel. Ein langwieriger Prozess um das Erzbistum wurde auf dem Konzil <strong>von</strong> Basel<br />

ausgetragen.<br />

Unter <strong>Erzbischof</strong> Balduin <strong>von</strong> Luxemburg, dem bedeutendsten <strong>Kurfürst</strong>en <strong>von</strong> <strong>Trier</strong>, gelang<br />

es zwischen 1307 und 1354, zum Teil durch kriegerische Gebietserwerbungen, eine geschlossene<br />

territoriale Verbindung zwischen dem oberen und dem unteren Erzstift herzustellen.<br />

1309 verpfändete Kaiser Heinrich VII. die Städte Boppard und Oberwesel am Rhein an seinen<br />

Bruder <strong>Erzbischof</strong> Balduin.<br />

15


© Thomas Höckmann Atlas 2006<br />

Abb. 23:<br />

Das <strong>Kurfürst</strong>entum <strong>Trier</strong> <strong>von</strong> 1300 bis 1801<br />

In der Folgezeit gewann Kurtrier<br />

weitere Gebiete in Eifel, Hunsrück,<br />

Westerwald und Taunus<br />

hinzu, etwa die Ämter Manderscheid,<br />

Cochem, Hammerstein<br />

und Limburg. Mit dem Erwerb<br />

der Grafschaft Virneburg 1545<br />

und der Fürstabtei Prüm im Jahr<br />

1576 war die territoriale Entwicklung<br />

des Erzstifts im Wesentlichen<br />

abgeschlossen.<br />

Anders als Kurköln und Kurmainz<br />

verfügte der <strong>Trier</strong>er Kurstaat<br />

über ein weitgehend geschlossenes<br />

Territorium. Es erstreckte<br />

sich vom Unterlauf der<br />

Saar bei Merzig beiderseits der<br />

Mosel bis Koblenz und lahnaufwärts<br />

bis Montabaur und Limburg.<br />

Im Jahr 1669 erließ die kurtrierische Regierung ein für das ganze Territorium geltendes Landrecht.<br />

Die Residenz des Kurstaats wurde 1629 <strong>von</strong> dem unsicher gewordenen <strong>Trier</strong> ins zentral<br />

gelegene Schloss Philippsburg.<br />

2.3. Pfälzischer Erbfolgekrieg<br />

Im Juni und Juli des Jahres 1684 wurde die Stadt <strong>Trier</strong> nach der Eroberung Luxemburgs <strong>von</strong><br />

französischen Truppen eingenommen. Nach Ausbruch des Pfälzischen Erbfolgekriegs wurde<br />

Kurtrier fast komplett <strong>von</strong> Frankreich besetzt und stark zerstört. So gingen die Städte Cochem,<br />

Mayen, Wittlich und andere Städte in Flammen auf. Nach dem Koblenz 1688 nicht eingenommen<br />

werden konnte, wurde die Stadt aber durch Kanonenbeschuss stark beschädigt.<br />

Burg Stolzenfels am Rhein wurde 1689 völlig zerstört. Auf Grund des für das Reich unglücklichen<br />

Kriegsverlaufs blieb das Erzstift in der Hand der <strong>Franz</strong>osen. 1697 wurde der Pfälzische<br />

Erbfolgekrieg durch den Frieden <strong>von</strong> Rijswijk beendet und die französischen Truppen verließen<br />

das <strong>Kurfürst</strong>entum.<br />

2.4 Erzbistum und <strong>Kurfürst</strong>entum<br />

Abb. 24:<br />

Wappen <strong>von</strong> Kurtrier<br />

Das Erzbistum war größer als das <strong>Kurfürst</strong>entum und umfasste<br />

im Südwesten französische und luxemburgische Gebiete sowie<br />

einige kleinere Herrschaften auf der rechten Rheinseite. Dort<br />

verfügte der <strong>Erzbischof</strong> nur über kirchliche Herrschaftsrechte,<br />

ebenso in den Suffraganbistümern Metz, Toul und Verdun, die<br />

alle im französischen Herrschaftsbereich lagen, aber zur <strong>Trier</strong>er<br />

Kirchenprovinz gehörten. Es gab zwei getrennt <strong>von</strong>einander geführte<br />

Verwaltungen. <strong>Der</strong> Sitz der erzbischöflichen Verwaltung<br />

befand sich in <strong>Trier</strong>, der Sitz der kurfürstlichen Verwaltung hatte<br />

sich im Lauf der Zeit <strong>von</strong> <strong>Trier</strong> nach Koblenz bzw. Ehrenbreitstein<br />

verlagert.<br />

In <strong>Trier</strong> hatte der Weihbischof seinen Sitz. Er war der erste geistliche Beamte der Erzdiözese.<br />

Zu seinen Aufgaben gehörten neben den Weihen, Firmungen und der Durchführung <strong>von</strong> Visitationen<br />

auch die Stellung als Generalvikar und Offizial des oberen Teils des Erzbistums. Er<br />

musste auch die Metropolitanrechte des <strong>Erzbischof</strong>s gegenüber den Suffraganbischöfen wah-<br />

16


en. Diesen Teil der Aufgabe nahm der Weihbischof in der Regel relativ selbständig vom<br />

<strong>Kurfürst</strong>en wahr.<br />

2.5. Ende des Kurstaats<br />

Unter dem letzten <strong>Trier</strong>er <strong>Kurfürst</strong>en, Clemens Wenzeslaus <strong>von</strong> Sachsen, wurde Koblenz zum<br />

Sammelpunkt gegenrevolutionärer, französischer Adliger. 1794, während des 1. Koalitionskriegs,<br />

besetzten französische Revolutionstruppen den größten Teil des <strong>Kurfürst</strong>entums. Seine<br />

linksrheinischen Gebiete wurden 1801 Frankreich angegliedert und im Wesentlichen auf die<br />

Departements Sarre mit Sitz in <strong>Trier</strong> und Rhin-et-Moselle mit Sitz in Koblenz aufgeteilt. Die<br />

rechtsrheinischen Gebiete fielen 1803 an Nassau-Weilburg.<br />

Im Wiener Kongress wurden die kurtrierischen Gebiete größtenteils dem Königreich Preußen<br />

zugeschlagen. Bis auf die Region um Limburg gehören sie seit 1947 zu Rheinland-<strong>Pfalz</strong>. Das<br />

Wappen des damals neu gebildeten Bundeslandes zeigt neben dem kurpfälzischen Löwen und<br />

dem Mainzer Rad das rote Kreuz <strong>von</strong> Kurtrier.<br />

2.6. Ständeordnung<br />

Die Ständeordnung des <strong>Kurfürst</strong>entums <strong>Trier</strong> sah drei Machtorgane vor: den <strong>Kurfürst</strong>en, das<br />

Domkapitel und die Versammlung der Landstände.<br />

2.6.1. <strong>Der</strong> <strong>Kurfürst</strong><br />

<strong>Der</strong> <strong>Kurfürst</strong> war der oberste Landesherr des <strong>Kurfürst</strong>entums und in Personalunion <strong>Erzbischof</strong><br />

des sehr viel größeren Erzbistums <strong>Trier</strong>.<br />

Sein voller Kanzleititel lautete: „<strong>Der</strong> Hochwürdigste Fürst und Herr, Herr N. N., <strong>von</strong><br />

Gottes Gnaden <strong>Erzbischof</strong> zu <strong>Trier</strong>, des Hl. Römischen Reiches durch Gallien und das<br />

Königreich Arelat Erzkanzler und <strong>Kurfürst</strong>, Administrator zu Prüm“ 3 .<br />

Nach der Wahl durch das Domkapitel wurde der Gewählte vom Papst als <strong>Erzbischof</strong> und<br />

vom Kaiser als <strong>Kurfürst</strong> eingesetzt. In seiner weltlichen Funktion wurde er <strong>von</strong> einem Hofrat<br />

beraten und regierte seit dem 16. Jahrhundert weitgehend absolutistisch. Jedoch war er bei<br />

seinen Entscheidungen durch das so genannte Konsensrecht des Domkapitels und der Landstände<br />

häufig eingeschränkt.<br />

Auf dem Reichstag hatte der <strong>Kurfürst</strong> <strong>von</strong> <strong>Trier</strong> zwei Vota: eines als <strong>Kurfürst</strong> und eines auf<br />

der geistlichen Reichsfürstenbank als Vertreter <strong>von</strong> Prüm 4 .<br />

Unterstützt wurde der <strong>Kurfürst</strong>-<strong>Erzbischof</strong> vor allem in geistlichen Angelegenheiten vom<br />

Weihbischof.<br />

2.6.2. Das Domkapitel<br />

Die Aufgabe des Domkapitels war die Wahl des <strong>Erzbischof</strong>s. Es bestand aus vierzig Domherren,<br />

sechzehn Kapitularen und vierundzwanzig Domizellaren 5 . Diese mussten eine Ahnenprobe<br />

über sechzehn adelige und eheliche Vorfahren vorlegen.<br />

Das Domkapitel besaß zehn Dignitäten. An seiner Spitze stand der Dompropst, der die Oberaufsicht<br />

führte. An zweiter Stelle stand der Domdechant; er war vor allem mit der inneren<br />

Verwaltung beschäftigt und leitete die Geschäfte des Domkapitels. Er war zur ständigen Residenz<br />

in <strong>Trier</strong> verpflichtet, was die Wahl eines neuen Domdechanten erschwerte, da viele<br />

Domherren außerhalb <strong>von</strong> <strong>Trier</strong> bepfründet waren. Mit diesem Amt verbunden war die Ernennung<br />

zum Statthalter <strong>von</strong> <strong>Trier</strong>. Dieser war der Vertreter der kurfürstlichen Interessen innerhalb<br />

der kommunalen Verwaltung der Stadt <strong>Trier</strong>. Weitere Würdenträger waren fünf Chorbischöfe<br />

oder Archidiakone sowie der Scholaster, der Kustos und der Kantor.<br />

3 Haxel Edwin: Verfassung und Verwaltung des <strong>Kurfürst</strong>entums <strong>Trier</strong> im 18. Jh.; in: <strong>Trier</strong>er Zeitschrift, Band 5;<br />

<strong>Trier</strong> 1930; S. 51 – Seit dem Jahre 1576 hatten die Erzbischöfe die Administration über diese Abtei durch die so<br />

genannte Ewige Union erhalten.<br />

4 Haxel S. 51<br />

5 Domizellare sind „die jüngeren Kanoniker, welche noch keine Pfründe besaßen und erst nach Erledigung einer<br />

solchen je nach der Zeit ihrer Aufnahme ins Domkapitel in dieselbe einrückten“; Siehe: Lager Johann Christian:<br />

„Notizen zur Baugeschichte des Domes zu <strong>Trier</strong> nach dem Brande vom Jahre 1717“; In: <strong>Trier</strong>ische Chronik,<br />

<strong>Trier</strong> 1905, S. 51 Anm. 1<br />

17


<strong>Der</strong> <strong>Kurfürst</strong> konnte ohne die Zustimmung des Domkapitels die Landstände nicht einberufen,<br />

des Weiteren waren die Verträge des <strong>Kurfürst</strong>en ohne Gegenzeichnung durch das Domkapitel<br />

nicht gültig. In Zeiten der Sedisvakanz übernahm das Domkapitel die gesamte Regierung,<br />

konnte Münzen prägen und Kriege führen. Das Domkapitel nahm eine autonome Stellung ein,<br />

war <strong>von</strong> Steuern befreit und verwaltete seine Güter selbst.<br />

2.6.3. Die Landstände<br />

Die Landstände waren die dritte in der Verfassung berücksichtigte Körperschaft. Seit 1501<br />

gab es in Kurtrier Landstände, die für das gesamte <strong>Kurfürst</strong>entum zuständig waren. Die Landstände<br />

setzten sich aus einer geistlichen und einer weltlichen Kurie zusammen. Die geistliche<br />

Kurie bestand aus dem höheren und niederen Klerus. Die weltliche Kurie setzte sich aus den<br />

Vertretern der zwei Haupt- und der zwölf Nebenstädte des Landes zusammen. Die beiden<br />

Kurien waren jeweils in einen oberen und niederen Landstand eingeteilt, entsprechend der<br />

politischen Einteilung des <strong>Kurfürst</strong>entums in ein Ober- und Niederstift. Die Leitung der vier<br />

Gruppen übernahm jeweils ein Direktorium.<br />

Die kurtrierische Ritterschaft war im 18. Jahrhundert nicht mehr Mitglied der Landstände, da<br />

sie seit 1577 einen Prozess um ihre Reichsunmittelbarkeit vor dem Reichskammergericht<br />

führte. 1729 entließ der Nachfolger <strong>von</strong> F. L. als <strong>Kurfürst</strong> <strong>von</strong> <strong>Trier</strong>, <strong>Franz</strong> Georg <strong>von</strong> Schönborn<br />

(1729-1756), sie dann auch formal aus ihrer Landstandschaft.<br />

Die wichtigste Aufgabe der Landstände war die Bewilligung neuer Steuern. Die Schaffung<br />

dieses Gremiums war nach der Reichsreform notwendig geworden, die erstmals die Erhebung<br />

einer reichsweiten Steuer, des Gemeinen Pfennigs, vorsah. <strong>Der</strong> <strong>Kurfürst</strong> rief den Landtag, der<br />

in der Regel einmal jährlich tagte, mit Zustimmung des Domkapitels ein. Auf den Landtagen<br />

wurde auch über Beschwerden und Forderungen der Stände beraten, die dann an den <strong>Kurfürst</strong>en<br />

weitergeleitet wurden 6 .<br />

3. Die Wahl <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong>s zum <strong>Erzbischof</strong> <strong>von</strong> <strong>Trier</strong><br />

3.1. Postulation und Konfirmierung<br />

F. L. trug sich bereits 1692 mit dem Gedanken, die <strong>Trier</strong>er Kurwürde anzustreben. In einem<br />

Brief vom 24. Oktober 1692 an den am Kaiserhof die neuburgischen Pläne mitbetreibenden<br />

Hofkanzler Stratmann sprach F. L. <strong>von</strong> einer <strong>Trier</strong>er Koadjurie, die es rechtzeitig mit seiner<br />

und des kaiserlichen Ehepaares Hilfe zu einem guten Ende zu führen gelte. Zwar ist er damals<br />

noch nicht zum Erfolg in <strong>Trier</strong> gekommen, aber mit dem 1699 erfolgten Eintritt in das <strong>Trier</strong>er<br />

Domkapitel wurde ein wichtiger Schritt zur Erreichung der <strong>Trier</strong>er Kurwürde gesetzt 7 .<br />

Seinem kurfürstlichen Bruder Johann Wilhelm hatte F. L. im Schreiben vom 24. Dezember<br />

1715 und vom 2. März 1716 – hier wusste er bereits <strong>von</strong> seiner Wahl als <strong>Kurfürst</strong>-<strong>Erzbischof</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Trier</strong> – aus Breslau geschrieben, das er nur bei päpstlicher Würdigung seiner bisherigen<br />

Verdienste, bei Beibehalt der Mainzer Koadjurie und aller übrigen Benefizien sich der <strong>Trier</strong>er<br />

Regierung unterziehen werde, in einem Erzstift, das in den letzten Kriegen so stark gelitten<br />

hatte. Dies habe er auch an seinen Agenten Battistini geschrieben 8 .<br />

Als der <strong>Trier</strong>er <strong>Erzbischof</strong> Karl <strong>von</strong> Lothringen am 4. Dezember 1715 in Wien starb, bewarb<br />

sich F. L., der <strong>von</strong> 1699 bis 1711 im <strong>Trier</strong>er Domkapitel Domizellar (=Anwärter auf ein<br />

Kanonikat) gewesen war, um den <strong>Trier</strong>er Kurhut. Zwar wünschte sich das <strong>Trier</strong>er Domkapitel<br />

einen <strong>Erzbischof</strong> aus den eigenen Reihen, doch gab es dem kaiserlichen Druck nach. Am 20.<br />

Februar 1716 wurde F. L. mit Druck Wiens durch einstimmige Postulation 9 des <strong>Trier</strong>er<br />

6 Von „http://de.wikipedia.org/wiki/Kurtrier“<br />

www.geocities.com/gudrun_bn/kurtrier2-verfassung.html?200621<br />

7 Demel Bernhard: <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong> <strong>von</strong> <strong>Pfalz</strong>-<strong>Neuburg</strong> als Hoch- und Deutschmeister (1694-1732) und als Bischof<br />

<strong>von</strong> Breslau (1683-1732); in: JSFWUB Band 36/37 (1995/96) S. 108 (künftig: Demel HM+BB)<br />

8 Demel HM+BB S. 126,127<br />

9 <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong> wurde zwar vom <strong>Trier</strong>er Domkapitel als neuer <strong>Kurfürst</strong>-<strong>Erzbischof</strong> gewählt; da er aber zugleich<br />

Bischof <strong>von</strong> Breslau und Worms und Koadjutor in Mainz war und nur die niederen Weihen besaß, lag laut Kon-<br />

18


Domkapitels, auch mit Rücksicht auf das durch die Kriege gegen Frankreich hart getroffene<br />

Erzstift zu seinen ersten Kurhut.<br />

Um die päpstliche Konfirmation für Tier schneller zu erhalten als bei Worms und darüber hinaus<br />

die Koadjurie <strong>von</strong> Mainz (1710) unter Beibehaltung <strong>von</strong> Breslau und aller weiterer<br />

Reichswürden rasch zu betreiben, wandte sich Kaiser Karl VI., F. L.’s Neffe, schon am 10.<br />

März 1716 an den Komprotektor Deutschlands, den Olmützer Bischof Wolfgang Hannibal<br />

Kardinal (Graf) <strong>von</strong> Schrattenbach.<br />

© Bischöfliches Dom- und<br />

Diözesanmuseum <strong>Trier</strong><br />

Abb. 25:<br />

<strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong>,<br />

<strong>Kurfürst</strong> <strong>von</strong> <strong>Trier</strong><br />

Dem kaiserlichen Gubernator <strong>von</strong> Mantua gab der Kaiser mit Schreiben<br />

vom 14. März 1716 den Befehl, <strong>von</strong> dort an den Kardinal Schrattenbach<br />

wegen der Beschleunigung der päpstlichen Konfirmation für<br />

F. L. einen eigenen Kurier nach Rom zu entsenden.<br />

F. L., <strong>von</strong> der kaiserlichen Initiative bei Schrattenbach wegen der<br />

<strong>Trier</strong>er Bestätigung informiert, dankte dem kaiserlichen Neffen für<br />

dessen Demarche beim Komprotektor Schrattenbach. <strong>Der</strong> vom Mantuaner<br />

Kurier informierte Olmützer Oberhirte gab bereits am 28.<br />

März 1716 einen Bericht <strong>von</strong> der schnell erlangten Papstaudienz betreffend<br />

das <strong>Trier</strong>er Wahlgeschäft, erwähnte aber auch die Schwierigkeiten,<br />

welche in der zuständigen Kardinalskongregation zu erwarten<br />

seien, weil die Purpurträger gegen die Kumulierung mehrerer Bistümer<br />

gestimmt seien.<br />

Dessen wohl eingedenk betrieb Schrattenbach den ihm erteilten kaiserlichen Auftrag in Rom<br />

energisch weiter und meldete am 22. August 1716 aus der Ewigen Stadt, dass am 20. August<br />

1716 die Konsistorialkongregation die <strong>Trier</strong>er Postulation konfirmiert und den Beibehalt der<br />

Mainzer Koadjurie samt aller übrigen Benefizien gutgeheißen habe. Nach soviel Druck aus<br />

Wien und durch den Komprotektor Schrattenbach erfolgte am 23. Dezember 1716 die päpstliche<br />

Konfirmation <strong>von</strong> F. L. als <strong>Trier</strong>er <strong>Erzbischof</strong> mit Beibehalt sämtlicher früherer<br />

Würden. Dies war für F. L. Bedingung für die Annahme des <strong>Trier</strong>er Kurhutes, da ihm zum<br />

einen das Bistum Breslau sehr am Herzen lag und er kaum darauf hätte verzichten wollen,<br />

zum anderen ihm die Mainzer Koadjurie das Amt des Reichserzkanzlers sicherte.<br />

Bereits am 17. März 1717 konnte der Reichsvizekanzler die Nachricht nach Breslau weitergeben,<br />

dass ihm mit letzter Post die päpstliche Konfirmationsbulle für <strong>Trier</strong> zugeschickt worden<br />

sei; gleichzeitig gratulierte er F. L. Beim kaiserlichen Neffen bedankte sich dieser am 5. August<br />

1717 unter Beifügung des Entscheids der Konsistorialkongregation vom 26. August 1716<br />

aus Breslau und kündigte für seine persönlichen Reaktionen darauf in Wien seinen (lutherischen)<br />

Deutschordensritter Leibhauptmann und Göttinger Ordenskomtur Carl Freiherr <strong>von</strong><br />

Stein als Interpreten an. Rom gewährte F. L. am 16. März 1718 nach vorausgehenden päpstlichen<br />

Reskripten (vom 12. Juni, 11. September und 17. Dezember 1717) einen weiteren Weiheaufschub<br />

bis zum 25. Juni 1718. F. L. wandte sich am 25. Juli 1718 hilfesuchend an Friedrich<br />

Karl <strong>von</strong> Schönborn, den Reichsvizekanzler in Wien; dieser möge den Kaiser zur erneuten<br />

Intervention in Rom veranlassen und den Papst diesbezüglich umstimmen, denn er habe<br />

nur mit Respekt vor dem Kaiser und mit Blick auf die Wohlfahrt des katholischen und allgemeinen<br />

Wesens den Empfang der weiteren höheren Weihen hinausgeschoben 10 . Nach weiteren<br />

Aktivitäten in Rom konfirmierte der Papst F. L. am 23. Dezember 1716 endgültig<br />

zum <strong>Trier</strong>er <strong>Erzbischof</strong> 11 .<br />

zil <strong>von</strong> Trient ein Hindernis (= weitere Bischofsämter; fehlende höhere Weihen) vor. <strong>Der</strong> Papst musste erst noch<br />

die „Postulation“ bestätigen (= konfirmieren).<br />

10 Demel HM+BB S. 112-114<br />

11 Demel HM+BB S. 113 Anm. 129<br />

19


Das Domkapitel hätte lieber einen einheimischen Adeligen aus seiner Mitte gewählt, der die<br />

<strong>Trier</strong>er Verhältnisse besser kannte. Man hatte mit Karl <strong>von</strong> Lothringen schlechte Erfahrungen<br />

gemacht und fürchtete, durch den Spross eines deutschen Fürstenhauses aufs Neue in die europäischen<br />

Verhältnisse hineingezogen zu werden. Aber F. L. hatte in langjähriger Praxis als<br />

Bischof <strong>von</strong> Breslau (seit 1683), als Bischof <strong>von</strong> Worms, Fürstpropst <strong>von</strong> Ellwangen und<br />

Hochmeister des Deutschen Ordens (alle diese Würden seit 1694), und als Landeshauptmann<br />

<strong>von</strong> Schlesien (seit 1684) langjährige Erfahrungen erworben, die nun dem Kurstaat zu gute<br />

kamen 12 .<br />

3.2. <strong>Der</strong> <strong>Kurfürst</strong> <strong>von</strong> <strong>Trier</strong><br />

Mit der Wahl zum <strong>Erzbischof</strong> erhielt F. L. gleichzeitig den <strong>Trier</strong>er Kurhut. Die drei<br />

geistlichen <strong>Kurfürst</strong>en (neben <strong>Trier</strong> noch Mainz und Köln) erhielten ihr Amt nicht aufgrund<br />

einer Sukzessionsordnung, sondern durch eine Wahl, die kirchlichen Rechtssätzen unterlag.<br />

Das Domkapitel verstand sich nicht nur als Primarklerus und damit oberster Berater des <strong>Erzbischof</strong>s;<br />

es verstand sich auch als politische Korporation <strong>von</strong> erheblicher Relevanz. Man<br />

kann durchaus <strong>von</strong> einer „dualen“ Verfassung des Erzstiftes und einer Mitregentschaft des<br />

Domkapitels sprechen. Dabei verfolgten <strong>Kurfürst</strong> und Domkapitel bei der Regierung des Kurstaates<br />

nicht immer einheitliche Interessen. Während das Domkapitel darauf bedacht war, seine<br />

Vormachtstellung zu behaupten, bemühten sich die <strong>Kurfürst</strong>en wiederum um größtmögliche<br />

Unabhängigkeit 13 .<br />

In den seit dem 18. März 1558 bestehenden kurfürstlichen Bruderverein wurde F. L. erst am<br />

26. November 1727 zu Mainz als neues Mitglied aufgenommen 14 .<br />

3.3. Wahlkapitulation<br />

Die rechtliche Grundlage für die Mitwirkung des Domkapitels an der weltlichen Regierung<br />

war die Wahlkapitulation 15 . F. L. lehnte die Wahlkapitulation grundsätzlich ab.<br />

„Dem Herrn Churfürsten <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong> durffte man <strong>von</strong> keiner Capilutation was melden: er<br />

hielte sich an dieselbe gar nicht gebunden, obwolen sein Gesandter sie bey der Wahl beschworen<br />

hatte. Er behauptete, dergleichen Pacta & Conventiones seyen durch die Constitutionem<br />

Innocentii XI. de An. 1695 und in anderen geistlichen gemeinen Rechten verboten und<br />

annuliret, in so weit sie der ordentlichen Erz-Bischöfflichen Gewalt, der Landes-Herrlichkeit<br />

und der wohlhergebrachten Landes-Verfassung zuwider seyen und den geringsten Abruch<br />

thäten“.<br />

Die Bulle „Ecclesia catholika“ des Papstes Innozenz XI. vom 22 September 1695, genannt<br />

„Innocentiana“, veranlasst durch die Auseinandersetzungen des Würzburger Füstbischofes<br />

Johann Gottfried II. <strong>von</strong> Guttenberg mit dem dortigen Domkapitel, verbot alle vor der Wahl<br />

eingegangenen Vereinbarungen der Prüfung durch die Kurie. Damit hatte F. L. das aktuelle<br />

Kirchenrecht durchaus auf seiner Seite, nur hat die „Innocentiana“ kaum Beachtung gefunden.<br />

Trotz des päpstlichen Verbotes wagte es kaum ein Bischof oder <strong>Erzbischof</strong>, die ihm abverlangten<br />

Verpflichtungen abzulehnen, hätte er doch damit die Chancen seiner Familie auf<br />

weitere hohe Ämter in der Germania Sacra deutlich verschlechtert.<br />

In Kurtrier war F. L. der einzige, der sich nicht auf eine Wahlkapitulation, dafür aber<br />

auf eine Machtprobe mit dem Domkapitel einließ 16 .<br />

F. L. sträubte sich gegen die Beschwörung eines Dokumentes, welches durch so viele Punkte<br />

das freie Wirken des Neuerwählten in der Diözese und im Staate hemmte. Deshalb erklärte er<br />

einfach, sein Eid gehe nur soweit, als er mit dem Besten seiner Kirche, mit der Landesverfas-<br />

12 Haxel S. 53<br />

13 Zanters Dagmar: <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong> <strong>von</strong> <strong>Pfalz</strong>-<strong>Neuburg</strong> <strong>Erzbischof</strong> und <strong>Kurfürst</strong> <strong>von</strong> <strong>Trier</strong> (1716-1729); in: Kurtrierisches<br />

Jahrbuch 38. Jahrgang 1998, S. 75-98; hier S. 76-77<br />

14 Demel HM+BB S. 113 Anm. 129<br />

15 In der Wahlkapitulation verpflichtete sich der neue Herrscher schriftlich, gegebene Versprechen und Verpflichtungen<br />

gegenüber der Wählergruppe einzuhalten.<br />

16 Zanters S. 76-79 + 82/83<br />

20


sung und der erzbischöflichen Gewalt in Einklang stünde. Das Domkapitel behauptete zwar<br />

später, dass „für dasmahl an die sonst übliche Wahlkapitulation nicht gedacht worden“ sei.<br />

Damit wollte das Domkapitel nur seinen Misserfolg verschleiern. Dass in Wirklichkeit an die<br />

Wahlkapitulation gedacht worden ist, geht - abgesehen <strong>von</strong> der Wichtigkeit der Angelegenheit<br />

selber - aus den Wahlakten F. L.’s hervor; dort heißt es: „… wird hiernach die Kapitulation<br />

in praesentia notariorum et testium ad totum actum electionis adhibitorum .... verlesen,<br />

solche <strong>von</strong> Ihro Churfürstlichen Gnaden ... beschworen, gesiegelt und unterschrieben“ 17 .<br />

4. <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong>s Regierungsantritt<br />

4.1. <strong>Trier</strong> zur Zeit der Regierungsübernahme<br />

F. L. wurde am 20. Februar 1716 auf Druck des Kaisers durch einstimmige Postulation des<br />

<strong>Trier</strong>er Domkapitels <strong>Kurfürst</strong>-<strong>Erzbischof</strong>. Am 23. März 1716 war Domdechant Schmidtburg<br />

in Breslau und teilte F. L. die Postulation mit. In Breslau erfolgte am 29. März 1717 eine kurfürstliche<br />

Mitteilung vom Regierungsantritt. Am 24. August 1717 nahm F. L. in Breslau oder<br />

Neisse den <strong>Kurfürst</strong>entitel an 18 .<br />

Das Erzstift <strong>Trier</strong>, dessen Regierung F. L. 1716 antrat, war jahrzehntelang immer wieder<br />

Kriegsschauplatz gewesen. Seine geographische Nähe zu Frankreich bescherte ihm während<br />

der Regierungszeit <strong>Ludwig</strong> XIV. (1643-1715) extrem belastende Truppendurchmärsche, Einquartierungen<br />

und Kontributionsverpflichtungen.<br />

Nach einer kurzen Phase der Erholung nach dem Dreißigjährigen Krieg folgte im Niederländischen<br />

Krieg (1672-1679) die Besetzung großer Teile des <strong>Kurfürst</strong>entums und der Stadt<br />

<strong>Trier</strong> durch französische Truppen, bis diese 1675 <strong>von</strong> Reichstruppen vertrieben wurden. Die<br />

anschließende kurze Ruhephase währte nur bis zur Besetzung des Rheinlandes durch <strong>Ludwig</strong><br />

XIV.; 1688 zogen erneut französische Truppen in <strong>Trier</strong> ein. <strong>Der</strong> zu dieser Zeit amtierende<br />

<strong>Kurfürst</strong> Johann Hugo <strong>von</strong> Orsbeck (1676-1711) versuchte sich der Einnahme <strong>von</strong> Koblenz<br />

und Ehrenbreitstein zu widersetzen, was neue Kriegshandlungen zur Folge hatte. Koblenz<br />

wurde dabei zum großen Teil zerstört. Weite Teile des Erzstiftes, insbesondere dass Obererzstift<br />

mit <strong>Trier</strong>, blieben besetzt, bis Frankreich im Frieden <strong>von</strong> Rijswijk 1697 auf seine besetzten<br />

Gebiete an Maas, Saar, Mittel- und Niederrhein verzichten musste.<br />

Schon fünf Jahre später wurde das Erzstift wieder in Kriegshandlungern verwickelt. Im Spanischen<br />

Erbfolgekrieg (1701-1715) hielten 1701 erneut französische Truppen im Obererzstift<br />

Einzug. <strong>Der</strong> <strong>Kurfürst</strong> ließ sich auf hohe Zahlungen an die <strong>Franz</strong>osen ein, um sein Gebiet vor<br />

Zerstörung und Verwüstung zu bewahren. 1704 wurde nur kurzzeitig die französische Besatzung<br />

aufgehoben; danach bemächtigten sich die <strong>Franz</strong>osen erneut bis zum Jahre 1714 der<br />

Stadt <strong>Trier</strong> und großer Teile des Obererzstiftes. <strong>Kurfürst</strong> Karl <strong>von</strong> Lothringen (1711-1715) gelang<br />

es während seiner kurzen Regentschaft kaum, den Wiederaufbau konsequent voranzutreiben,<br />

da er im Dezember 1715 unerwartet in Wien starb. In einem Brief vom 2. März 1716<br />

an seinen kurfürstlichen Bruder Johann Wilhelm gab F. L. kurz nach seiner Wahl zum <strong>Trier</strong>er<br />

<strong>Erzbischof</strong> und <strong>Kurfürst</strong>en denn auch zu bedenken, dass er das erschöpffte und ruinierte Ertz<br />

Stifft <strong>Trier</strong> mehr vor einer schwären Last, als eine .... zuwachsendes Vortheil ahnsehe 19 .<br />

Am 29. März 1717 trat F. L. seine Regierung an 20 .<br />

In einem Brief vom 29. Juli 1719 an den Kaiser aus Ehrenbreitstein - also bereits nach der Regierungsübernahme<br />

- gab F. L. zu bedenken, dass das Erzstift <strong>Trier</strong> noch <strong>von</strong> den Kriegsfolgen<br />

gezeichnet sei; die drei Festungen Ehrenbreitstein, Koblenz und Trarbach seien in einem<br />

17 Kremer Johannes: Studien zur Geschichte der <strong>Trier</strong>er Wahlkapitulationen; <strong>Trier</strong> 1909; S. 26<br />

18 Petry <strong>Ludwig</strong>: Zum Itinerar <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong>s <strong>von</strong> <strong>Pfalz</strong>-<strong>Neuburg</strong> als <strong>Trier</strong>er <strong>Kurfürst</strong> (1716-1729); in: Beiträge<br />

zur Mainzer Kirchengeschichte in der Neuzeit, Band 17 (1973), S.208 (künftig Petry Itinerar) und<br />

Bereths Gustav: Die Musikpflege am kurtrierischen Hofe zu Kolblenz-Ehrenbreitstein; in: Beiträge zur mittelrheinischen<br />

Musikgeschichte, 5; Mainz 1964, S. 35<br />

19 Zanters S. 83/84<br />

20 Zanters S. 84 und Petry Itinerar S. 208<br />

21


desolaten Zustand und konnten wegen der noch fehlenden Einkünfte nicht in gebührenden<br />

Zustand gebracht werden 21 .<br />

Kurtrier sollte F. L. etwa 6000.000 Reichstaler einbringen 22 .<br />

4.2. Sein Regierungsantritt in <strong>Trier</strong><br />

Nach seiner Wahl zum <strong>Trier</strong>er <strong>Kurfürst</strong>-<strong>Erzbischof</strong> im Jahr 1716 blieb F. L. bis zum Februar<br />

1718 in Schlesien (Breslau und Neisse). Danach begab er sich auf die Reise nach Wien (dort<br />

nachgewiesen am 12., 16., 17. und 18. Februar 1718 23 ), wo er seine älteste Schwester, die<br />

Kaiserinwitwe Eleonore Magdalena, zum letzten Mal wiedersah, bevor sie im Januar 1720<br />

starb. Von dort fuhr er über Mergentheim (dort nachgewiesen am 29. April) und Frankfurt<br />

nach Ehrenbreitstein 24 , um sich in Bad Ems (im Juli/August 25 ) zu erholen und die Vorbereitungen<br />

seiner Amtseinführung in <strong>Trier</strong> abzuwarten 26 .<br />

Erst am 25. April 1719 27 zog F. L. ohne Pomp in seine <strong>Trier</strong>er Bischofsstadt, in den dortigen<br />

Dom und in den Palast zur Inthronisation ein 28 . Auf dem <strong>Trier</strong>er Marktplatz war eine große<br />

Tribüne (theatrum) errichtet worden 29 . <strong>Der</strong> Rat und die Bürgerschaft leisteten ihm vor der<br />

Steipe auf dem Hauptmark die Huldigung 30 . Dabei übergab der Bürgermeister dem<br />

<strong>Kurfürst</strong>en die Schlüssel der Stadttore, die ihm <strong>von</strong> diesem wieder zurückgegeben wurden,<br />

eine Äußerlichkeit, die aus den Zeiten stammte, da die <strong>Kurfürst</strong>en gegen die<br />

Reichsunmittelbarkeit ihrer Hauptstadt gestritten hatten 31 . Zur feierlichen Inthronisation im<br />

<strong>Trier</strong>er Dom am 25. März 1719 hatte F. L. seine Hofkapelle mitgebracht. Wie es in Rom üblich<br />

war, trat bei der konzertanten Messe ein Kastrat 32 , der im Dienst des <strong>Kurfürst</strong>en stand,<br />

mit virtuosem Gesang (Verzierungen und Trillern) auf. 33 . Zuvor hatte sich der gesamte Klerus<br />

im Dom versammelt. Als gegen 10 Uhr die Ankunft des <strong>Kurfürst</strong>en gemeldet wurde, ging alles<br />

zum Domeingang. Unter einem Baldachin wurde F. L. an die Stufen des Hochaltares geleitet.<br />

Die Hofkapelle und der Domchor hießen den neuen <strong>Kurfürst</strong>en willkommen und<br />

stimmten das Te Deum an. Anschließend nahm dieser, auf der Evangelienseite (links vom Altar)<br />

sitzend, den Handkuss des Domkapitels entgegen. Nach dieser Huldigung begab sich F.<br />

L. mit einer brennenden Kerze in der Hand zum Thron auf der Epistelseite und wartete das<br />

Ende des Te Deums ab. Hierauf zelebrierte der <strong>Trier</strong>er Weihbischof „choro introitum praecinente“<br />

die feierliche Messe. Feierlich sang der Diakon das Evangelium und reichte anschließend<br />

den Evangelientext dem <strong>Erzbischof</strong> zum Kusse.<br />

Beim Credo stimmte die Hofkapelle mit ein. Den zweiten Teil der Messe übernahm der Domchor<br />

auf der gegenüberliegenden Empore. Die Messe nahm dann ihren gewohnten Verlauf,<br />

ohne dass die Hofkapelle noch einmal in den Quellen erwähnt wird. Die Leitung der <strong>Trier</strong>er<br />

Hofkapelle lag in den Händen des Kapellmeisters Thiell.<br />

21 Demel HM+BB S. 116<br />

22 Demel HM+BB S. 126<br />

23 Petry Itinerar S. 206<br />

24 Bei Zanters trifft dort F. L. im Mai 1718 ein ; bei Petry Itinerar, S. 208 zwischen 15. und 22. Mai 1718<br />

25 Petry Itinerar S. 208<br />

26 Grüger Heinrich: <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong> <strong>von</strong> <strong>Pfalz</strong>-<strong>Neuburg</strong> als Bauherr in Schlesien (1683-1732) und Kurtrier (1716-<br />

1729); in: JSFWUB, Stuttgart 1998, Band 28/29 140<br />

27 Bereths S. 172 und 174<br />

Bei Demel HM+BB, S. 116 bereits am 24. März; bei Petry Itinerar S. 209 am 24./25. März; bei Haxel S. 53 am<br />

23. März; bei Düwell Kurt; Irsigler <strong>Franz</strong>: <strong>Trier</strong> in der Neuzeit; Band 3; <strong>Trier</strong> 1988; S. 308 am 25. März (künftig<br />

Düwell/Irsigler)<br />

28 Demel HM+BB S. 116<br />

29 Bereths S. 174<br />

30 Grüger S. 140<br />

31 Haxel S. 53<br />

32 Bei der Regierungsübernahme kamen 1718 zwei Kastraten an den Hof, die aber bald entfernt wurden.<br />

Siehe Bereths S. 41<br />

33 Düwell/Irsigler S. 308<br />

22


<strong>Der</strong> konzertante Stil entsprach im Übrigen dem Kunstgeschmack des <strong>Kurfürst</strong>en, der in seiner<br />

Breslauer Bischofsresidenz zu den Mäzenen der italienischen Oper gehörte und in den folgenden<br />

Jahren immer wieder während der Opernsaison dort weilte. Als Bruder der Kaiserin Eleonore<br />

Magdalena hatte er in Wien den neuen Kirchenstil kennengelernt 34 .<br />

Bis zum Juli 1719 hielt sich F. L. in Kurtrier 35 auf, dann fuhr er zu Schiff nach Ehrenbreitstein,<br />

wo er bis zum 31. Juli 1719 nachgewiesen ist 36 .<br />

4.3. Auseinandersetzungen mit dem Domkapitel nach dem Regierungsantritt<br />

Das Verhältnis zum <strong>Trier</strong>er Domkapitel war <strong>von</strong> Anfang an deshalb gespannt, weil F. L. nicht<br />

aus den Reihen des Domkapitels stammte. Zwar war er ab 1699 Domizellar (=Anwärter auf<br />

den Kapitular) im <strong>Trier</strong>er Domkapitel gewesen, hatte aber 1711 resigniert. Das <strong>Trier</strong>er Domkapitel<br />

rekrutierte sich nahezu ausschließlich aus Mitgliedern der Ritterschaft. Daher hatte es<br />

einen sehr engen Bezug zu dieser Adelgruppe und setzte sich selbstverständlich für deren Belange<br />

und damit für die Interessen der eigenen Familien ein. Das vorrangige Ziel, das die<br />

Ritterschaft verfolgte, war das Erlangen der Reichsunmittelbarkeit. Das Domkapitel hatte sich<br />

nach dem plötzlichen Tod seines <strong>Kurfürst</strong>en Karl <strong>von</strong> Lothringen 1715 wohl einen Nachfolger<br />

aus den eigenen Reihen gewünscht, der seine Interessen vorantreiben und sich insbesondere<br />

für die ritterschaftliche Reichsunmittelbarkeit beim Kaiser einsetzen sollte.<br />

Dadurch, dass Johann Hugo <strong>von</strong> Orsbeck Karl <strong>von</strong> Lothringen als seinen Kandidaten durchgesetzt<br />

hatte, blieb nach Johann Hugos Tod eine Zwischenregierung aus, worauf die Ritterschaft<br />

gehofft hatte. Nach Karls kurzer Regierungszeit war es dann soweit. In der drauffolgenden<br />

Sedisvakanz erklärte das Domkapitel am 14. Januar 1716 die Ritterschaft für immediat (=<br />

unmittelbar dem Kaiser unterstehend) und erreichte eine kaiserliche Bestätigung dieses Erlasses.<br />

Auf Veranlassung der Landstände, zu denen die Ritterschaft nicht zählte, die eine Widerlegungsschrift<br />

verfasst und sich an das Reichskammergericht gewandt hatten, wurde durch<br />

kaiserliches Mandat verfügt, die vom Domkapitel zugunsten der Ritterschaft erlassenen Verfügungen<br />

zurückzunehmen und eine endgültige Entscheidung durch den Prozess abzuwarten.<br />

Nach der Amtsübernahme wurde F. L. vom Domkapitel gebeten, die in der Sedisvakanz beschlossene<br />

Immediätserklärung (Reichsunmittelbarkeitserklärung) zu bestätigen, wo<strong>von</strong> dieser<br />

jedoch nichts wissen wollte. Gemeinsam mit den Landständen bemühte er sich um eine<br />

Beschleunigung des Prozesses vor dem Reichskammergericht, jedoch vergeblich. <strong>Der</strong> Prozess<br />

ließ auf sich warten. F. L. brachte eine Deduktionsschrift heraus, welche die Landsässigkeit<br />

der Ritterschaft begründete. Am 29. Januar 1726 wiederholte er die bereits 1701 <strong>von</strong> Johann<br />

Hugo <strong>von</strong> Orsbeck erlassene Ahndung gegen die Ritterschaft, in der ihr alle reichsritterlichen<br />

Privilegien aberkannt wurden.<br />

Erst unter F. L.’s Nachfolger <strong>Franz</strong> Georg <strong>von</strong> Schönborn, der zuvor Dompropst im <strong>Trier</strong>er<br />

Domkapitel gewesen war, kam es zum Vergleich zwischen Domkapitel, Landständen und<br />

Ritterschaft. Kaiser Karl VI. bestätigte den Vergleich am 5. September 1729.<br />

Die Auseinandersetzungen mit dem Domkapitel um die Reichsunmittelbarkeit der Ritterschaft<br />

bildeten den Hintergrund für die mangelnde Bereitschaft F. L.’s zur Koorporation und für das<br />

Ablehnen der Wahlkapitulation. Die Weigerung war nicht etwa kategorisch, die Innocentiana<br />

wohl nicht der wirkliche Beweggrund dafür, denn weder bei der Übernahme seiner bisherigen<br />

Ämter und Würden (Breslau, Worms, Hoch- und Deutschmeister) hatte F. L. eine derartige<br />

Kapitulation verweigert. Selbst in Mainz war er als Koadjutor 1710 auf die Forderungen des<br />

ansässigen Domkapitels eingegangen und hatte seine Zustimmung auch bei seinem Amtsantritt<br />

als Mainzer <strong>Erzbischof</strong> nicht zurückgezogen.<br />

34 Bereths S. 172-174<br />

35 Bei Petry Itinerar bis 1. Mai 1719<br />

36 Petry Itinerar S. 209<br />

23


5. Seine Regierungstätigkeit<br />

Bei seinem ersten Aufenthalt in Kurtrier fand F. L. nicht nur ein durch langjährige Kriegswirren<br />

zerstörtes Territorium vor, auch die weltliche und geistliche Organisation befand sich in<br />

einem derart unübersichtlichen und desolaten Zustand, dass sie ihren eigentlichen Zweck<br />

nicht mehr erfüllen konnte. Dieser erste Aufenthalt F. L.’s war sicherlich auch sein wichtigster,<br />

denn da wurde der Grundstein für seine umfassenden Reformen gelegt.<br />

Die Justiz wurde reformiert, wie die geistliche Administration und die weltliche Zentral- und<br />

Lokalverwaltung. In folgenden Jahren wurden die Universität, das Forstwesen und die<br />

karitativen Einrichtungen neu geordnet, ferner die Judenordnung erlassen.<br />

5.1. Reformen der Verwaltung und des Gerichtswesens<br />

In die erste Hälfte des Jahres 1719 fallen F. L.’s grundlegende Reformen der Verwaltung und<br />

des Gerichtswesens 37 . Die Tätigkeitsbereiche der einzelnen Behörden und Instanzen waren<br />

nicht klar <strong>von</strong>einander abgegrenzt, deswegen waren Kompetenzstreitigkeiten die Regel.<br />

<strong>Der</strong> Zustand wurde dadurch kompliziert, dass in dem geistlichen Territorium die kirchlichen<br />

Institutionen auch in weltlichen Angelegenheiten eine Rolle spielten, wie z. B. das Domkapitel<br />

bei den Bestrebungen der Ritterschaft um die Reichsunmittelbarkeit.<br />

Besonders hartnäckig waren die Kompetenzstreitigkeiten zwischen den geistlichen und den<br />

weltlichen Gerichten. So war der Klerus nicht der weltlichen Gerichtsbarkeit unterworfen.<br />

Dem Klerus standen eigene Gerichtsinstanzen zu. In den vergangenen Jahrhunderten war immer<br />

ohne dauerhaften Erfolg versucht worden, die Zuständigkeitsbereiche der weltlichen und<br />

der geistlichen Gerichte zu klären.<br />

5.1.1. Justizverordnung (Präliminarjustizverordnung) vom 1. Januar 1719<br />

© Österreichische Nationalbibliothek<br />

Wien, Bildarchiv<br />

Abb. 26:<br />

„Frantz <strong>Ludwig</strong>, Churfürst<br />

und Ertzbischoff zu <strong>Trier</strong>“<br />

Nachdem F. L. sich über die Verhältnisse im Erzstift informiert<br />

hatte, wurden nahezu alle Zweige der Verwaltung umfassenden<br />

Reformen unterzogen. Den Auftakt bildete die am 1. Januar<br />

1719 erlassene Justizverordnung (Präliminarjustizverordnung).<br />

In der Präambel werden die herrschenden Missstände beschrieben.<br />

Diese Justizverordnung umfasst 15 Artikel, <strong>von</strong> denen<br />

sich die ersten sechs dem geistlichen Gerichtswesen widmen,<br />

besonders der Zuständigkeit der beiden obersten Gerichtshöfe,<br />

dem Konsistorium in <strong>Trier</strong> und dem Kommissariat in<br />

Kolblenz. In den folgenden Artikeln wird der Instanzenzug festgelegt:<br />

Neben der ersten Instanz, den Untergerichten, und der<br />

zweiten Instanz, dem Hofgericht, wurde ein so genanntes Revisionsgericht<br />

als dritte Instanz eingeführt. Dem Hofrat als Verwaltungsorgan<br />

wurde auferlegt, er solle Streit- und Parteysachen<br />

sich gäntzlich enthalten. Aus diesen Verordnungen geht<br />

hervor, wie desorganisiert die Verhältnisse vorher gewesen sein<br />

müssen, denn es war möglich, sich in rechtlichen Dingen an die<br />

geistlichen Gerichte, die weltlichen oder gar an den Hofrat zuwenden,<br />

und gegebenenfalls überall gegen ein gefälltes Urteil<br />

zu appellieren. F. L. wollte bei der Kurtrierischen Justizreform<br />

das <strong>Kurfürst</strong>entum gemäß dem Reichsrecht organisieren.<br />

5.1.2. Geschäfts- und Canzlei-Ordnung vom 3. Januar 1719<br />

Am 3. Januar 1719 erließ F. L. eine Geschäfts- und Canzlei-Ordnung für den zuvor neu konstituierten<br />

Hofrat 38 . <strong>Der</strong> neue Hofrat, nunmehr nur noch für die Landesverwaltung zuständig,<br />

bestand aus einem Vizepräsidenten, einem Vizekanzler, sechs adeligen und gelehrten Räten<br />

37 Nach Haxel S. 53 liegen die Erlasse und Instruktionen F. L.'s im Entwurf zum großen Teil handschriftlich vor.<br />

38 Zanters S. 84-88<br />

24


sowie den Canzley-Verwandten, bestehend aus einem Sekretär, einem Archivar, einem Registrator<br />

und mehreren Kanzlisten. Indem F. L. an die Spitze dieser Behörde lediglich einen Vizepräsidenten<br />

und einen Vizekanzler stellte, hatte er eine Beteiligung des Domkapitels bei der<br />

Besetzung dieser Stellen geschickt ausgeschlossen und sich so erstmalig eine allein ihm unterstellte<br />

Landesbehörde geschaffen. Auch die gleichzeitig eingerichtete Hofrentkammer war mit<br />

einem Kammerdirektor, einem Landrentmeister sowie drei Kammerräten und Kanzleipersonal<br />

besetzt und ebenfalls dem <strong>Kurfürst</strong>en direkt unterstellt 39 .<br />

5.1.3. Hofgerichtsordnung, Revisionsordnung und Criminalordnung vom 21. und 27.<br />

Januar 1719<br />

Am 21. desselben Monats folgte die Hofgerichtsordnung, die die Einsetzung der Richter, den<br />

Prozessverlauf und die Zuständigkeitsbereiche des Hofgerichts in erster und zweiter Instanz<br />

festlegte. Eine Woche später, am 27. Januar, schloss sich ihr eine vergleichbare Regelung des<br />

neu ins Leben gerufenen Revisionsgerichtes an, die Revisions-Ordnung. Bei der Einsetzung<br />

des Revisionsgerichts berief sich F. L. auf das privilegium de non evocando et appellando,<br />

das den <strong>Kurfürst</strong>en 1356 in der Goldenen Bulle verliehen worden war. Die Einrichtung des<br />

Revisionsgerichtes stieß auf Widerstand, da es ohne kaiserliche Konzession errichtet worden<br />

sei, wie ein Reichshofratsgutachten später betonte. Erst 1721 wurden das privilegium de non<br />

appellando <strong>von</strong> Kaiser Karl VI. bestätigt und die Reichsgerichte angewiesen, das kurtrierische<br />

Revisionsgericht anzuerkennen 40 .<br />

5.1.4. Criminaltaxordnung <strong>von</strong> 1725<br />

In dieser Verordnung war festgelegt, was ein Delinquent für die verschiedenen Strafen zu<br />

zahlen hatte.<br />

Für eine Folterung ersten Grades wurden 1 Reichstaler 27 Albus 41 , für die zweiten Grades 1<br />

Reichstaler 36 Albus und für den höchsten Grad 2 Reichstaler berechnet. Das Heilen des Gefolterten<br />

kostete noch einmal 2 Reichstaler. Für das Hängen oder Köpfen und das Begraben<br />

wurden 4 Reichstaler in Rechnung gestellt. Diese Gerichtskosten mussten der Delinquent oder<br />

seine Erben bezahlen.<br />

Den größten Teil der Kosten musste allerdings die kurfürstliche Kammer übernehmen: so für<br />

Kost und Logis bei der Unterbringung des Verurteilten in einem Gasthaus, für die Zeche des<br />

Scharfrichters und seiner beiden Knechte, für die Kommission, die der Tortur als Zeuge beiwohnte,<br />

für den Gerichtsschreiber, für den Profoss (= Ankläger und Vollstrecker des Urteils)<br />

und dessen Tätigkeit und Verpflegung usw.<br />

An einer Hinrichtung zur Zeit <strong>von</strong> F. L. sollen die Kosten aufgezeigt werden.<br />

Ein gewisser Anton Bieler aus der Augst wurde 1721 wegen Diebstahl zum Tode verurteilt;<br />

was ihm genau vorgeworfen worden war, lässt sich aus der Ausstellung der Gerichtskosten<br />

nicht nachvollziehen.<br />

Anscheinend wurden Bieler und seine Frau in Niederlahnstein beim Diebstahl ertappt und gefangen.<br />

Die Frau wurde mit Ruten „ausgestrichen“, wofür sie 2 Reichstaler bezahlen musste.<br />

Anscheinend wurde sie frei gelassen, denn Bieler allein wurde mit dem Schiff nach Ehrenbreitstein<br />

gebracht, wo das Gerichtsverfahren stattfinden sollte. Dafür bekamen der Schiffsmann<br />

und die Gerichtsdiener, die Bieler begleiten mussten, 27 Albus. Die erste Nacht durfte<br />

der Dieb noch, gut bewacht, im Gasthof „Zur goldenen Sonne“ (Hofstraße 271) verbringen.<br />

<strong>Der</strong> Wirt verrechnete für Kost und Logis 1 Gulden 3 Albus.<br />

Am nächsten Tag wurde Bieler dem Gericht vorgeführt. Weil er nicht direkt gestand, wurde<br />

er gefoltert. <strong>Der</strong> Prozess scheint länger gedauert zu haben, denn der Scharfrichter und seine<br />

39<br />

www.landeshauptarchiv.de/bestaende/koblenz/einleitung1_1.html S. 3<br />

40<br />

Zanters S. 84-88<br />

41<br />

Albus = Groschenmünze des Spätmittelalters, die Mitte des 14. Jh.s vom <strong>Trier</strong>er <strong>Erzbischof</strong> Kuno <strong>von</strong> Falkenstein<br />

eingeführt und zur Hauptmünze an Mittel- und Niederrhein wurde. <strong>Der</strong> Name leitet sich vom lateinischen<br />

"denarius albus" (weißer Pfennig) ab, weil die Münze aufgrund des relativ hohen Silbergehalts ihre silbrigweiße<br />

Farbe auch im Umlauf beibehielt.<br />

25


eiden Knechte tranken 5 Maß Wein für zusammen 20 Albus. Die Kommission, die der Tortur<br />

beiwohnte, bekam 4 Taler und der ebenfalls anwesende Gerichtsschreiber 1 Taler und 18<br />

Albus.<br />

Als Bieler gestanden hatte, wurde er in den alten Gefängnisturm, der das Untergeschoß des<br />

Pfarrhauses bildete, im Obertal gebracht. <strong>Der</strong> Verurteilte war hier noch solange eingesperrt,<br />

bis das Urteil gefällt und der Galgen auf dem Kisssel bei Arenberg aufgestellt war, denn der<br />

Profoss berechnete für 18 Gänge nach dem Tal 2 Reichstaler und für zwei Tage Verpflegung<br />

36 Albus. Beim Schlagen des Holzes für den Galgen mussten nach altem Brauch der Amtsverwalter,<br />

der Kellner, der Vogt und die Schöffen mit den Handwerkern in den Wald reiten<br />

und im Namen ihrer <strong>Kurfürst</strong>lichen Durchlaucht den ersten Schlag in das Holz tun; dabei berechneten<br />

sie einen Verzehr <strong>von</strong> 3 Talern und 18 Albus. <strong>Der</strong> Profoss musste beim Aufbauen<br />

des Galgens dbei sein; für zwei Gänge auf den Kissel forderte er 2 Taler. Noch je 1 Taler verlangte<br />

er, um dem armen Bieler in Ketten zu schließen, ihn wieder loszuschließen und ihn aus<br />

dem Gefängnis zur Hinrichtung zu bringen. Für den „narrischen Menschen“, der dem Delinquenten<br />

vor der Folterung die Kleider ausgezogen hatte, wurde 1 Taler verlangt. <strong>Der</strong> Profoss<br />

verlangte weiterhin 1 Taler, weil der zwei Tage während des Verhörs dabei sein musste, dann<br />

noch je 27 Albus, um den Gefangenen zu durchsuchen und ihn aus dem Gefängnis zu lassen.<br />

So kamen insgesamt 9 Taler und 36 Albus zusammen.<br />

Aber der Profoss hatte die Rechnung ohne F. L. gemacht. Dieser setzte die Forderung kurzerhand<br />

auf 3 Taler und 36 Albus herab und drohte dem Profoss, ihn zu entlassen, wenn er noch<br />

einmal solche Forderungen stelle.<br />

Als der Galgen aufgestellt und eine neue Leiter geliefert worden war, brachte man den armen<br />

Sünder nach Arenberg. Vorher war Bieler schon <strong>von</strong> zwei Karmelitermönchen auf den Tod<br />

vorbereitet worden. Diese hatten mehrere Tage beim Kellner gewohnt, wofür dieser Geld für<br />

Kost und Logis forderte.<br />

Bei der Hinrichtung mussten wieder der Amtsverwalter, der Kellner und der Vogt dabei sein,<br />

die sich nach Beendigung der Prozedur noch jeder zwei Maß Wein für zusammen 1 Taler und<br />

26 Albus genehmigten.<br />

So kostete die Hinrichtung des armen Anton Bieler die kurfürstliche Kammer 126 Reichstaler.<br />

F. L., der sich gerade zu dieser Zeit im Jahr 1721 in Ehrenbreitstein aufhielt, soll sehr empört<br />

über die hohen Kosten gewesen sein.<br />

5.1.5. Verordnung über die Vollstreckung <strong>von</strong> Todesurteilen 1728<br />

Infolge der hohen Kosten erließ F. L. 1728 eine Verordnung, dass vor der Vollstreckung eines<br />

Todesurteils die Gerichtshöfe in <strong>Trier</strong> und Koblenz unmittelbar an den <strong>Kurfürst</strong>en und in seiner<br />

Abwesenheit an die Regierung genauen Bericht über den Fall zu erstatten hätten und das<br />

Urteil erst nach Erhalt der Zustimmung zu vollstrecken sei; anscheinend wollte er Kosten sparen<br />

42 .<br />

5.1.6. Criminalordnung 1726<br />

Als Ergänzung zu der Reform des Gerichtswesens folgte im Jahr 1726 noch eine Criminalordnung,<br />

die den Strafrechtsprozess regelte, um ihn zu verkürzen und zukünftig die lange Inhaftierung<br />

der Täter bei geringfügigem Vergehen zu vermeiden 43 .<br />

5.2. Amtsordnung vom 3. Februar 1719<br />

Am 3. Februar 1719 erließ F. L. eine Amts-Ordnung. Die Ämter waren sowohl lokale Verwaltungseinheiten<br />

als auch Jurisdiktionsbezirke. <strong>Der</strong> <strong>Kurfürst</strong> regelte die Befugnisse des landesherrlichen<br />

Beamten in der lokalen Verwaltung und der in den Ämtern vorhandenen Gerichte.<br />

Innerhalb eines Monats wurden somit das gesamte weltliche Gerichtswesen sowie die Zentral-<br />

und Lokalverwaltung neu organisiert.<br />

42 Schwickerath Marianne: Wo stand eigentlich die Philippsburg – Die ehemalige kurfürstliche Residenz in<br />

Ehrenbreitstein; Koblenz 1991, S. 132-135<br />

43 Zanters S. 90<br />

26


© Museum und Schatzkammer des Deutschen Ordens/Wien<br />

Abb. 27:<br />

<strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong> (Halbtaler) 1722 – geprägt für <strong>Trier</strong><br />

5.3. Reform der geistlichen und der weltlichen Gerichte 1719<br />

Nicht weniger konsequent war die Reform der geistlichen und weltlichen Gerichte. Am 20.<br />

März 1719 erließ F. L. die Geschäftsanweisung für das Kommissariat und das Konsistorium,<br />

die beiden geistlichen Gerichtshöfe. Hier erhielten nun die geistlichen Gerichte die Cognitionsbefugnisse,<br />

die Sprengel, sowie die Geschäfts-und Prozeß-Ordnungen. Mit der General-<br />

Vikariats-Ordnung vom 26. Dezember 1719 waren die Verwaltungs- und Gerichtsreformen<br />

vorerst abgeschlossen. F. L. hielt sich bei der Publikation der Generalvikariatsordnung bereits<br />

nicht mehr in Kurtrier (Ehrenbreitstein), sondern schon wieder in Neisse auf 44 . Er war nach<br />

seinem Aufenthalt in Kurtrier <strong>von</strong> Mai 1718 bis 30. Juli 1719 am 31. Juli über Worms, Heidelberg,<br />

Mergentheim nach Schlesien aufgebrochen, wo er am 28. Oktober 1719 nachweisbar<br />

ist 45 .<br />

5.4. Auswirkungen der Reformen<br />

Das Jahr 1719 hatte zwar noch keine eindeutige Trennung der Justiz- und Verwaltungsorgane<br />

gebracht, es hatte aber eine bessere Strukturierung der einzelnen Behörden und eine schärfere<br />

Abgrenzung der geistlichen <strong>von</strong> den weltlichen Zuständigkeitsbereichen gebracht. Jedenfalls<br />

auf normativer Ebene. F. L. hatte den Versuch unternommen, das schlecht organisierte System<br />

zu reformieren. Die Normsetzung brachte jedoch nicht immer den gewünschten Erfolg.<br />

1728 erließ der Hofrat eine Verordnung, worin er darauf hinwies, daß die Rechtsstreitigkeiten<br />

in erster Instanz nach Maßgabe der Amts-Ordnung im allgemeinen summarisch und unentgeltlich<br />

verhandelt und entschieden werden sollten. Wie die Bereicherung der Amtsleute<br />

durch unrechtmäßige Erhebung <strong>von</strong> Gebühren nicht so leicht zu unterbinden war, so waren<br />

auch die Regelungen bezüglich der Zuständigkeiten der einzelnen Gerichte nur wenig mit Erfolg<br />

gekrönt. Noch Clemens Wenzeslaus (1768-1802), der letzte <strong>Trier</strong>er <strong>Kurfürst</strong>, erließ Verordnungen,<br />

die sich auf die Einhaltung der inzwischen 69 Jahre zurückliegenden Justizverordnung<br />

drängten und noch einmal die Zuständigkeitsbereiche und den Instanzenweg festlegten.<br />

5.5. Verordnung über das Wald-, Jagd- und Fischrecht vom 3. Dezember 1720<br />

Verwaltung und Gerichtswesen waren nicht das einzige, was F. L. als Landesherr des <strong>Kurfürst</strong>entums<br />

<strong>Trier</strong> reformbedürftig vorfand; so habe er bey Antrettung unserer Landesherrlicher<br />

Regierung ungern wargenommen, dass die in unserem Ertz-Stifft befindliche Waldung-,<br />

Wildbahn- und Fischereyen durch die vorgewesene langwirig Kriegs-Zeiten und darin eingeschlichene<br />

viele Mißbräuch in mercklichen Abgang und Verderb gerathen.<br />

44 Zanters S. 89<br />

45 Petry Itinerar S. 208-210<br />

27


© Antiquariat Turszynski<br />

www.turszynski.com<br />

Daher erließ er am 3. Dezember 1720 46 <strong>von</strong> Neisse<br />

aus eine Waldt-Forst-Jagdt-Waydt-Wercks und Fischerey-Ordnung.<br />

Sie basierte auf der ersten kurtrierischen<br />

Forstordnung <strong>von</strong> 1714, die aber wegen des<br />

Todes Karls <strong>von</strong> Lothringen nicht mehr zur Ausübung<br />

gekommen war.<br />

In fünf Teilen wird detailliert dargelegt,<br />

1.) welche Aufgaben die landesherrlichen Jäger und<br />

Förster zu versehen hatten,<br />

2.) wie der Wald in Hinsicht auf Holz und Landwirtschaft<br />

zu nutzen sei,<br />

3.) und 4.) wie die Jagd zu regeln sei, was, wann, wo,<br />

wie und <strong>von</strong> wem gejagt werden durfte. Abschließend<br />

folgten die Bestimmungen über die Fischerei 47 .<br />

◄ Abb. 28: Waldt-Forst-Jagdt-Waydt-Wercks und Fischerey-Ordnung<br />

aus dem Jahr 1720<br />

5.6. Judenverordnung<br />

5.6.1 Ältere Judenverordnungen<br />

Bei seinem Regierungsantritt fand F. L. die wichtigsten Artikel des kurtrierischen Judenrechts<br />

in einer Verordnung des <strong>Kurfürst</strong>en Johann Hugo <strong>von</strong> Orsbeck aus dem Jahr 1681 sowie in<br />

einer Reihe weiterer Reskripte und Mandate. Die erstmalige landesweite gültige Judenordnung<br />

erließ 1618 <strong>Erzbischof</strong> Lothar <strong>von</strong> Metternich, die sein Nachfolger Philipp Christoph<br />

<strong>von</strong> Sötern 1624 in nahezu unveränderter Fassung erneuerte 48 .<br />

Bei der Durchsetzung seiner politischen Ziele für die Judenverordnung hatte F. L. die gewachsenen<br />

Strukturen christlich-jüdischen Zusammenlebens in seinem Territorium ebenso zu<br />

beachten wie die aktuellen Bedürfnisse seiner christlichen Untertanen und jüdischen Schutzverwandten<br />

49 .<br />

5.6.2. Einsetzung einer Kommission durch <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong><br />

Schon mit der Verfügung (Verordnung in Politicis et Judicialibus für die Stadt <strong>Trier</strong>) vom 12.<br />

Juni 1719 (Punkt 18) weist F. L. daraufhin, dass auf die Judenverordnungen seiner Vorgänger<br />

zu achten sei. Es dürfe nicht sein, dass sich „zu <strong>Trier</strong> in viel zu großer Anzahl“ Juden eingeschlichen<br />

haben, die sich „auf den besten Straßen eigentumblich“ Häuser gekauft haben. Er<br />

gestatte nicht, dass ein Jude über die „althergebrachte Zahl nach verflossenen Geleitjahren“<br />

in <strong>Trier</strong> bleiben dürfe. Sollte ein Jude „kein churf. Geleid“ haben, muss er ausgewiesen werden<br />

50 .<br />

Während seines Aufenthaltes in Koblenz (auf Ehrenbreitstein) richtete F. L. 1721 eine Kommission<br />

ein, die den Erlass einer neuen Judenordnung vorbereiten sollte. Zur Ermittlung der<br />

aktuellen jüdischen Bevölkerungszahlen wurden die Lokal- bzw. Amtsbehörden im Februar<br />

1722 angewiesen, die Schutzbriefe der ortsansässigen Juden zu überprüfen und die Originaldokumente<br />

innerhalb <strong>von</strong> 14 Tagen an die kurfürstliche Kommission weiterzuleiten. Anfang<br />

März 1722 wurden die Eckpunkte der Reformen in einem 19 Artikel umfassenden Schreiben<br />

ausführlich vorgestellt. Die kurfürstliche Position verfolgte einen primär fiskal- und ordnungspolitischen<br />

Ansatz, während ökonomische Aspekte in den Hintergrund und nur am Ran-<br />

46<br />

Am 22. Februar 1723 erließ F. L. eine weitere Forstdeklaration; siehe Petry Itinerar S.212<br />

47<br />

Zanters S. 90<br />

48<br />

Göller Andreas: Hinein ins Ghetto? Zur Judenpolitik <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong>s <strong>von</strong> <strong>Pfalz</strong>-<strong>Neuburg</strong> als <strong>Erzbischof</strong> <strong>von</strong><br />

<strong>Trier</strong> (1716-1729); in: Compasana pulsante convocati; <strong>Trier</strong> 2005; S. 200<br />

49<br />

Göller. S. 199<br />

50<br />

Kentenich Gottfried: Beiträge zur Geschichte des <strong>Trier</strong>er <strong>Kurfürst</strong>en <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong> <strong>von</strong> <strong>Pfalz</strong>-<strong>Neuburg</strong> (1716-<br />

1729) in: <strong>Trier</strong>ische Chronik Band 11 (1915) S. 191<br />

28


de angesprochen wurden. Deutlich wird das Motiv erkennbar, die Judenschaft als eine zahlenmäßig<br />

konstante, ökonomisch potente und damit abgabefähige Gruppe zu erhalten. Dieses<br />

Ziel versuchte F. L. durch die Aufstellung verfeinerter und präziser Rechtsgrundlagen und die<br />

verbindliche Regelung der konkreten Verfahrensabläufe zu erreichen – eine Methode, die bereits<br />

in anderen Reformprozessen erfolgreich zum Einsatz gekommen war.<br />

5.6.3. Konzeption der Judenordnung<br />

Die Konzeption des Landesherren ging grundsätzlich <strong>von</strong> der dauerhaften Toleranz einer jüdischen<br />

Bevölkerung im Erzstift aus. Das traditionelle Geleit blieb unverändert bestehen und<br />

wurde mit dem strikten Verbot an die lokalen Amtsgewalten und Herrschaftsträger, eigenmächtig<br />

Geleite zu erteilen, in der bisherigen Form aufrechterhalten.<br />

F. L. legte die Zahl der landesherrlichen Geleitempfänger definitiv auf 160 Haushalte fest 51 .<br />

In der Tradition der älteren Judenordnungen wurde der Geleitzwang betont und die Ausweisung<br />

der ohne Geleit im Land befindlichen Juden innerhalb <strong>von</strong> drei Monaten angeordnet. Die<br />

verschärfte Kontrolle stellte sicher, dass die Zahlung der Geleitgelder nicht zu Lasten des<br />

Landesherren unterlaufen werden konnte und festigte zugleich die privilegierte Stellung der<br />

vergeleiteten Juden.<br />

© Stadt <strong>Neuburg</strong>/Do – Kongregationssaal<br />

Foto vom Verfasser<br />

Abb. 29:<br />

<strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong> im Kreis seiner jüngeren<br />

Brüder<br />

<strong>Der</strong> <strong>Trier</strong>er Befehl enthielt ausführliche<br />

Durchführungsbestimmungen, mit denen die<br />

Selbstverwaltungskörperschaft der kurtrierischen<br />

Juden, die Landjudenschaft, in die Administration<br />

des Judenschutzes eingebunden<br />

wurde. Die Vorsteher wurden bei Strafandrohung<br />

angewiesen, der Kommission die in Armut<br />

geratenen und zahlungsunfähigen jüdischen<br />

Haushalte zu benennen, die daraufhin<br />

innerhalb einer Frist <strong>von</strong> drei Monaten das<br />

Land verlassen mussten. Sämtliche anfallende<br />

Zahlungen, nämlich 2.000 Reichstaler an die<br />

Hofkammer und zusätzlich ein Betrag <strong>von</strong><br />

100 Talern für die Ausfertigung der Geleitbriefe,<br />

waren <strong>von</strong> der Judenschaft pauschal<br />

über die Vorsteher zu entrichten, ebenso die<br />

in der ersten Januarwoche fälligen Neujahrsgelder<br />

in Höhe <strong>von</strong> 875 Reichstalern.<br />

Die Organisation <strong>von</strong> Erhebung und Einnahme blieb eine interne Angelegenheit der jüdischen<br />

Selbstverwaltung, in die seitens der Kommission nur in Konfliktfällen eingegriffen wurde 52 .<br />

Nach Ausweis der Ratsprotokolle der Hauptstädte <strong>Trier</strong> und Koblenz gestaltete sich das Zusammenleben<br />

zwischen Juden und Christen auch in den Jahren 1721/22 weitgehend reibungslos<br />

53 .<br />

5.6.4. Planungen <strong>von</strong> jüdischen Wohnvierteln in <strong>Trier</strong> und Koblenz<br />

Im Februar 1722 erließ F. L. die Anordnung an alle Magistrate, die Geleitbriefe der Juden im<br />

Original zu überprüfen; er brachte damit erstmals seinen Willen zur Neugestaltung der christlich-jüdischen<br />

Beziehungen zum Ausdruck. Auf der Grundlage der mittlerweise gewonnen<br />

Erkenntnisse zum Judenrecht in den Rheinlanden (in den Städten Köln, Bonn und Mainz) begannen<br />

im März 1722 die Planungen für die Anlage <strong>von</strong> jüdischen Wohnvierteln in <strong>Trier</strong> und<br />

51 Göller S. 202-204; bei: www.icej.de/service/geschichte.html?date=0510 vom 10. Mai 2007 wird die Zahl mit<br />

165 angegeben.<br />

52 Göller S. 202-205<br />

53 Göller S. 213<br />

29


Koblenz. Die Komplexität dieser Aufgabe verlangte die Einbeziehung der städtischen Gremien<br />

und die frühzeitige Beteiligung der Räte am Planungsprozess. Die beiden Städte zeigten<br />

sich <strong>von</strong> dem kurfürstlichen Vorhaben überrascht.<br />

Am 30. März 1722 eröffnete F. L., der sich zu dieser Zeit in seiner Kathedralstadt aufhielt,<br />

den Städten <strong>Trier</strong> und Koblenz seine weiteren Absichten. <strong>Der</strong> <strong>Kurfürst</strong> nahm an dem ungeordneten<br />

Nebeneinander christlicher und jüdischer Haushalte Anstoß und forderte in den Hauptstädten<br />

die strikte Trennung der Wohngebiete. Da dies unter den bisherigen Siedlungsbedingungen<br />

kaum möglich war, strebte der Landesherr die Umsiedlung der Juden aus ihren über<br />

das Stadtgebiet verstreuten Wohnungen in eine zu diesem Zweck angelegte Gasse an, wie es<br />

in Mainz und Bonn erfolgreich geschehen war. Eigene jüdische Wohnbereiche innerhalb des<br />

städtischen Siedlungsgefüges, wie sie das Mittelalter in der Form <strong>von</strong> Judengassen und –vierteln<br />

gekannt hatte, bildeten im 18. Jahrhundert die Ausnahme. Von vornherein hatte F. L. die<br />

immensen Kosten im Blick, die sich aus dem Umzug und den erforderlichen Baumaßnahmen<br />

ergaben. Unter Berücksichtigung der erheblichen finanziellen Belastungen der Juden in den<br />

zurückliegenden Kriegsjahren sprach er sich daher für die Zulassung der hauptstädtischen Juden<br />

zum bisher verbotenen Einzelhandel aus, wobei er sich abermals das kurkölnische Bonn<br />

zum Beispiel nahm. Als die Räte den Befehl erhielten, einen geeigneten Standort für die Errichtung<br />

einer Judengasse zu benennen und gleichzeitig um Vorschläge für die Neugestaltung<br />

der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen gebeten wurden, kam es zu unterschiedlichen<br />

Reaktionen.<br />

In Koblenz zeigte man nicht das geringste Interesse an den Ideen des Landesherren und vermied<br />

zunächst eine offizielle Stellungnahme. Erst auf die Mahnung des <strong>Kurfürst</strong>en vom 20.<br />

April 1722, sich in dieser Sache umgehend zu erklären, formulierte der Rat am 23. April seine<br />

ablehnende Haltung. Die Forderung nach einer Judengasse wurde lapidar mit der Begründung<br />

abgelehnt, dass hierfür kein bequemlicher Orth auszusehen seye. Einer Lockerung der ökonomischen<br />

Beschränkungen für die Koblenzer Juden stand der Rat ebenfalls kritisch gegenüber.<br />

In <strong>Trier</strong> wurde der kurfürstliche Befehl dagegen um einiges positiver aufgenommen. In seiner<br />

Sitzung am 10. April 1722 folgte der Rat der landesherrlichen Anordnung und schlug drei<br />

mögliche Standorte für die Errichtung einer Judengasse vor, darunter die an der Peripherie des<br />

bebauten Geländes gelegene Straße auf dem Zuckerberg und die Kuhnengasse im Nordosten<br />

des Stadtgebietes. Bezüglich der Verbesserung der Wirtschaftsbedingungen für die jüdische<br />

Bevölkerung nahm der Rat aber eine restriktive Position ein und setzte sich für den Fortbestand<br />

der Judenordnung aus dem Jahr 1681 ein.<br />

Die Wahl der Straße am Zuckerberg fand nach einer Besichtigung des Geländes die Unterstützung<br />

F. L.’s. Unter dem 20. April 1722, dem Tag des Schreibens an den Koblenzer Rat,<br />

äußerte er sich gegenüber dem Stadtrat zufrieden über Lage und Fläche der Straße und kündigte<br />

einen Befehl an, mit dem die Juden zur Übersiedelung innerhalb <strong>von</strong> zwei Jahren verpflichtet<br />

werden sollten. Zugleich ließ er aber keinen Zweifel an seiner Entschlossenheit, auch<br />

die ökonomischen Fragen zu Gunsten der Juden zu lösen.<br />

5.6.5. Bittschrift der <strong>Trier</strong>er Juden<br />

Auch die städtische Judenschaft war nicht untätig geblieben. In Ausnützung ihrer unmittelbaren<br />

Beziehung zum <strong>Kurfürst</strong>en hatten die Vertreter der <strong>Trier</strong>er Juden F. L. eine Bittschrift<br />

übergeben, in der sie ihre Haltung gegenüber obrigkeitlichen Plänen zusammenfassten: Die<br />

Judenschaft lehnte die Neuerungen keineswegs ab, sie sah in der Zusammenfassung der jüdischen<br />

Bevölkerung in einer Straße und der Lockerung restriktiver Gewerbeschranken eine<br />

Chance, die eigene soziale und ökonomische Stellung zu verbessern. Als neuen Standort der<br />

zukünftigen Judengasse brachte sie die Rahnengasse als Vorschlag ein.<br />

5.6.6. Obergrenze der jüdischen Bevölkerung<br />

Eine Einigung zwischen den beteiligten Institutionen konnte offenbar im Herbst 1722 nicht<br />

mehr herbeigeführt werden. Entscheidend bei der neuen Judenordnung war nun die Festset-<br />

30


zung der Geleitzahlen, die ebenfalls in die landesherrliche Ordnung Eingang finden sollte. Bis<br />

zum Frühjahr 1723 wurden die Geleitinhaber im gesamten Erzstift, etwa 130 Haushalte, namhaft<br />

gemacht und erfasst, daneben ca. 30 weitere Haushaltsvorstände mit neuem Geleit versehen.<br />

Auf dieser Basis erfolgte die Festsetzung einer Obergrenze der jüdischen Bevölkerung -<br />

die Kameralorte ausgenommen -, auf 165 Familien im Erzstift 54 .<br />

5.6.7. Erlass der Judenordnung<br />

Nach diesen letzten Arbeiten erließ F. L. die Judenordnung am 10. Mai 1723 55 <strong>von</strong> Breslau<br />

aus 56 .<br />

In der endgültigen Fassung folgte der Text inhaltlich weitgehend den früheren Entwürfen. Er<br />

gliederte sich in acht Kapitel, die den Bereichen Hoheitsrecht (Kap. I, VII, VIII), Ordnungspolizei<br />

(Kap. II) und Gewerbepolizei (Kap. III, IV, V) zugeordnet werden können.<br />

<strong>Der</strong> größte Teil der Bestimmungen glich, teilweise bis in die Formulierungen hinein, der kurkölnischen<br />

Judenverordnung des <strong>Kurfürst</strong>en Joseph Clemens aus dem Jahr 1700. Besondere<br />

Beachtung verdienen die <strong>Trier</strong>er Besonderheiten, da sie die eigenständische Zielsetzung F.<br />

L.’s und seiner Kommissare erkennen lassen. Hierunter fallen vornehmlich die teilweise detaillierten<br />

Vorgaben für die Ausgestaltung der administrativen Prozesse, wie in Kapitel I § 2<br />

(Form der Geleitbriefe) und Kapitel I § 3 (Geleit in den Kameralorten) 57 .<br />

Im der kurfürstlichen Verordnung <strong>von</strong> 1723 war bestimmt, dass die Juden in deutscher Sprache,<br />

wenn sie solche schreiben und lesen können, ihre Manual-Bücher (Geschäftsbücher) führen<br />

sollten 58 .<br />

Ein besonderes Spezifikum der <strong>Trier</strong>er Judenverordnung bildet Kapitel VI, da hier die Einbindung<br />

der Landjudenschaft in die fiskalischen und geleitrechtlichen Verfahrensabläufe geregelt<br />

wurde und damit die Integration der jüdischen Selbstverwaltung in die kurfürstliche Hoheitsverwaltung<br />

vollzogen wurde. Insbesondere hier trat die Sorge um den Erhalt einer zahlungskräftigen<br />

und in ihrem Umfang konstanten jüdischen Bevölkerungsgruppe als zentraler Gedanke<br />

der landesherrlichen Judenpolitik unverblümt hervor. <strong>Der</strong> jüdische Handel wurde weit<br />

über die Bestätigung der 1681 zugelassenen Tätigkeitsfelder zugelassen. Auf dem flachen<br />

Land und in den erzstiftischen Nebenstädten wurde der Einzelhandel unter obrigkeitlicher<br />

Aufsicht erstmals generell für jüdische Kaufleute freigegeben. In diese Richtung weisen auch<br />

die ökonomischen Bestimmungen für die geplanten Judengassen in <strong>Trier</strong> und Koblenz. In Kapitel<br />

II §§ 2-3 wurden die Grundsätze für das Wohnen der Juden niedergelegt. In Anlehnung<br />

an die Judenverordnung des <strong>Trier</strong>er <strong>Kurfürst</strong>en Johann Hugos und in Analogie zur Kölner Judenverordnung<br />

schrieb F. L. einen Mindestabstand <strong>von</strong> vier Häusern zwischen jüdischen<br />

Wohnungen und geistlichen Einrichtungen vor und untersagte das Zusammenleben <strong>von</strong> Christen<br />

und Juden unter einem Dach. Im Hinblick auf die Wohnsituation in den beiden Hauptstädten<br />

beharrte er auf seinem Ziel einer räumlichen Trennung der jüdischen und christlichen<br />

Wohn- und Gewerbegebiete. Da die Realisierung dieses Projektes an keinem Orte nennenswerte<br />

Fortschritte gemacht hatte, nutzte F. L. das Instrument der allgemeinen Judenordnung,<br />

um seinen ungebrochenen Gestaltungswillen zu unterstreichen und den widerstrebenden Kräften<br />

die Befolgung der bisherigen Anordnungen einzuschärfen. Zwar hoffte der Landesherr<br />

noch auf eine Einigung mit den Städten, doch er behielt sich ausdrücklich für den Fall des<br />

Scheiterns die Umsetzung des Projekts auf dem Verordnungswege (in Kapitel II § 5) vor.<br />

In Kapitel III § 3-4 konkretisierte F. L. seine Vorstellungen vom Wirtschaftsleben in den Judengassen.<br />

In Anerkennung der erheblichen finanziellen Belastung der jüdischen Haushalte<br />

sowohl in den zurückliegenden Jahren wie auch in Zukunft durch den Bau der neuen Häuser<br />

54 Göller S. 214 -219<br />

55 Das genaue Datum 10. Mai bei Petry Itinerar S. 212 und www.icej.de/service/geschichte.html?date=0510 vom<br />

10. Mai 2007<br />

56 Zanters S. 90<br />

57 Göller S. 213-219<br />

58 Düwell/Irsigler S. 343<br />

31


auf eigene Kosten gewährte der <strong>Kurfürst</strong> den <strong>Trier</strong>er und Koblenzer Juden in ihrer Straße den<br />

Einzelhandel mit nassen und trockenen Waren sowie alten Kleidern. Diese Geschäfte waren<br />

allerdings nur auf die jüdischen Häuser beschränkt und der Hausier- und Straßenhandel untersagt.<br />

Eine Ausnahme bildeten die Angehörigen des Adels und der höheren Beamtenschaft, denen<br />

auf Verlangen auch in ihren Häusern Angebote unterbreitet werden durften, jedoch nur<br />

unter der Voraussetzung, dass die jüdischen Händler auf dem Weg zur Warenschau <strong>von</strong><br />

einem Diener ihres Kunden begleitet wurden. Generell verboten wurde dagegen die Tätigkeit<br />

der hauptstädtischen Juden als Faktoren und Kommissäre auswärtiger jüdischer Unternehmer.<br />

Trotz der zu erwarteten Proteste der Stadträte, die ja schon im Vorfeld an den wirtschaftlichen<br />

Lockerungen Anstoß genommen hatten, blieb F. L. seiner Politik treu. Den <strong>Trier</strong>er und Koblenzer<br />

Juden sollte eine angemessene Existenzgrundlage gesichert werden, um die Abgaben<br />

und die besonderen Belastungen tragen zu können und damit die Erwartungen des Landesherren<br />

zu erfüllen 59 .<br />

Jüdische Doktoren und Rabbiner blieben <strong>von</strong> der neuen Judenordnung ausgenommen 60 .<br />

5.6.8. <strong>Der</strong> jüdische Gassenbau wird nicht verwirklicht<br />

Die Verwirklichung des Gassenbaus wurde 1723 nicht mehr angegangen. Nach studentischen<br />

Übergriffen auf die <strong>Trier</strong>er Judenschaft galt der Wiederherstellung <strong>von</strong> Ruhe und Ordnung<br />

und der Gewährleistung des landesherrlichen Judenschutzes das vorrangige Interesse der kurfürstlichen<br />

Politik; daneben war auf lokaler Ebene die Ausweisung der Juden ohne Geleit ein<br />

beherrschendes Thema. Erst im Jahr 1724 wurde die Problematik der Judengasse im <strong>Trier</strong>er<br />

Stadtrat erneut aufgegriffen. Zur Vermeidung einer einseitigen kurfürstlichen Entscheidung,<br />

wie sie ja die Judenordnung explizit vorsah, fasste der Magistrat auf Betreiben des Bürgermeisters<br />

Bourg abermals einen Entschluss, der zwar die städtische Bereitschaft zur Kooperation<br />

demonstrieren sollte, aber materiell nicht <strong>von</strong> der früheren Position des Magistrats abwich.<br />

Damit endete auch in <strong>Trier</strong> die Debatte um den Bau eines Judenviertels in der frühen<br />

Neuzeit.<br />

5.6.9. Rückkehr zur alten Judenordnung <strong>von</strong> 1681<br />

Ohne die Judengasse zu erwähnen, gestand auch die Landesherrschaft stillschweigend das<br />

Scheitern ihrer Politik ein, indem sie im August 1724 die wirtschaftlichen Freiheiten, die<br />

aus ihrer Sicht nunmehr jede Berechtigung verloren hatten, widerrief und zu den Beschränkungen<br />

der alten Judenverordnung des Jahres 1681 zurückkehrte. Als F. L. im September<br />

1723 den jüdischen Hausbesitz im Erzstift bestätigte, hatte er das Projekt wohl endgültig aufgegeben.<br />

Wenn es im Laufe des Jahrhunderts dennoch zu Konzentrationsprozessen der jüdischen<br />

Bevölkerung kam, erfolgten sie nun auf freiwilliger Basis ohne den Druck des Landesherren<br />

61 .<br />

Eine Beschwerdeführung der Kaufleute und Krämer, die eine Beeinträchtigung ihres Gewerbes<br />

durch die Juden beklagten, veranlasste F. L. am 20. Oktober 1724, zu einem Reskript,<br />

welches die Handlungsbefugnisse der Juden in den Städten des Erzstiftes wieder auf den<br />

Stand der älteren Judenverordnungen zurücksetzte 62 .<br />

5.6.10. Fragen des christlich-jüdischen Zusammenwohnens<br />

Fragen des christlich-jüdischen Zusammenwohnens beschäftigten weiterhin die städtische Politik.<br />

Die Vorschrift für die Juden, in einem größeren Abstand <strong>von</strong> Kirchen und Kapellen zu<br />

wohnen, stellte die <strong>Trier</strong>er Judenschaft angesichts der außerordentlichen Dichte geistlicher Institutionen<br />

vor große Probleme. Ein erster Lösungsversuch des Rates misslang im Mai 1724,<br />

denn 1727 befand sich noch ein Haus in der Nähe des Jakobsspitals in jüdischem Besitz.<br />

59 Göller S. 221<br />

60 www.icej.de/service/geschichte.html?date=0510 vom 10. Mai 2007<br />

61 Göller S. 221<br />

62 Zanters S. 91<br />

32


Das Nebeneinander <strong>von</strong> Juden und Christen gestaltete sich im privaten Leben sehr eng, weshalb<br />

die Landesherrschaft insbesondere gegen die Beschäftigung christlicher Dienstboten und<br />

Hebammen bei Juden rechtssetzend vorging 63 .<br />

Es kam aber auch zu Konflikten. Die <strong>Trier</strong>er Judenordnung <strong>von</strong> 1618 hielt nur die Vorschrift<br />

für notwendig, dass der christlichen Religion besonders an Feiertagen keinen Anstoß gegeben<br />

werden dürfe. In <strong>Trier</strong> sollten die Juden - wie 1723 noch einmal wiederholt wurde - am Karfreitag,<br />

den hohen christlichen Feiertagen sowie an Prozessionen zu Hause bleiben, um Konflikte<br />

zu vermeiden. Dass das Nebeneinander der Religionen tatsächlich Probleme schaffen<br />

konnte, zeigte sich 1714, als zwei Juden, die bei einer Prozession der Monstranz den Rücken<br />

kehrten und die Hüte vom Kopf nicht abgenommen hatten, mit 50 Tagen Gefängnis oder je<br />

150 Goldgulden bestraft wurden 64 .<br />

5.6.11. Konversion<br />

Auch wenn die Juden als einzige Anhänger einer nichtkatholischen Religion geduldet wurden,<br />

versuchte man wie überall in Deutschland, sie zu „bekehren“ um ihre Seelen zu retten. Man<br />

versuchte vor allem Konversionen <strong>von</strong> verlassenen Kindern und jungen Frauen. Nach den<br />

<strong>Trier</strong>er Ratsprotokollen gab es zwischen 1701 und 1785 insgesamt 20 Konvertiten. Im Jahr<br />

1725, also unter der Regierungstätigkeit <strong>von</strong> F. L., gelang die Konversion einer ganzen jüdischen<br />

Familie mit vier Kindern, die <strong>von</strong> der Ausweisung wegen fehlenden Geleits bedroht<br />

war. Als Taufpaten stellten sich hohe geistliche und weltliche Personen zur Verfügung 65 .<br />

5.6.12. Zusammenfassung:<br />

In der Zusammenschau liefern die Ereignisse der Jahre 1721-1724 ein deutliches Bild <strong>von</strong> den<br />

judenpolitischen Vorstellungen des <strong>Kurfürst</strong>en F. L. in den Jahren seines <strong>Trier</strong>er Pontifikates.<br />

Im Mittelpunkt der landesherrlichen Konzeptionen stand stets die Optimierung der fiskalischen<br />

Nutzung des Judenregals. Da nur eine leistungsfähige Judenschaft in der Lage war, die<br />

geforderten Abgaben aufzubringen, bildete der Erhalt der jüdischen Finanzkraft eine vorrangige<br />

Aufgabe der Judenpolitik. F. L. erwies sich hier einmal mehr als nüchterner Technokrat,<br />

indem er rücksichtslos gegen städtische Bedenken die Öffnung des Einzelhandels in Stadt und<br />

Land betrieb. Er suchte aber auch die Einbindung der jüdischen Selbstverwaltung in Kon-<br />

troll- und Entscheidungsprozesse zu sichern. Daneben besaßen ordnungspolitische Ansätze<br />

ein großes Gewicht: Christlich-jüdischer Kontakt sollte im privaten Bereich auf ein Minimum<br />

reduziert und das räumliche Zusammenleben weitgehend verhindert werden.<br />

Beide Ziele wollte F. L. dadurch erreichen, dass Judengassen in den Hauptstädten <strong>Trier</strong> und<br />

Koblenz eingerichtet werden sollten, wobei er an Grenzen stieß. <strong>Der</strong> absolutistischen Zentralgewalt<br />

gelang es nicht, die konträren Standpunkte zwischen der städtischen Führung und der<br />

jüdischen Interessenvertretung aufzuweichen und eine Übereinstimmung herbeizuführen.<br />

Wenn sich hierbei die Judenschaft diskussionsfähiger zeigte als die <strong>Trier</strong>er Ratsherren, so<br />

zeugt dies <strong>von</strong> einer fortgeschrittenen Sensibilität der jüdischen Repräsentanten für die Chancen<br />

und Möglichkeiten der landesherrlichen Politik 66 .<br />

5.7. Reform der <strong>Trier</strong>er Universität<br />

5.7.1. <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong>s Forderung nach finanziellen Mittel<br />

Am 6. Juli 1722 stellte F. L. auf dem Landtag vor, wie der in völlig Rückgang und Decadentz<br />

verfallener uhralter Universität zu <strong>Trier</strong> wiederrumb aufgeholfen werden könne. Konkret erwartete<br />

der <strong>Kurfürst</strong> <strong>von</strong> den Landständen finanzielle Mittel, um den Zustand der Universität<br />

zu verbessern; denn ein nicht unwesentlicher Grund für ihren desolaten Zustand waren<br />

die unzureichenden Vermögensverhältnisse. Bei ihrer Gründung 1473 war sie im Besitz einiger<br />

Präbenden gewesen, doch seit deren Ablösung 1655 war sie auf geringe, jährlich fällige<br />

Zahlungen angewiesen, die jedoch nicht rechtzeitig flossen, weswegen kein genugsamer Fun-<br />

63 Göller S. 221-222<br />

64 Düwell/Irsigler S. 344<br />

65 Düwell/Irsigler S. 345-346<br />

66 Göller S. 222<br />

33


dus zur Erreichung dieses Vorhabens herfürkommen werde. In gutem Zustand waren lediglich<br />

die philosophische und die theologische Fakultät, die beide <strong>von</strong> den Jesuiten unterhalten<br />

wurden. Konkret forderte F. L. <strong>von</strong> den Landständen eine Bewilligung <strong>von</strong> 1.200 Talern zur<br />

Besoldung der Professoren 67 .<br />

Da die Theologie und die Philosophische Fakultät, wie ausgeführt, durch den Jesuitenorden<br />

besetzt waren, stand für die übrige Universität nur ein minimaler Fonds <strong>von</strong> 250 bis 400<br />

Reichstalern zur Verfügung. Es bedeutete daher eine wesentliche Verstärkung, wenn aus Landesmitteln<br />

1.200 Reichstaler zur Besoldung der juristischen und medizinischen Professoren<br />

zur Verfügung gestellt wurden. Ursprünglich war nur die teilweise Besoldung eines Mediziners<br />

mit 100 Talern vorgesehen. Die oberstiftischen Landstände mit der Stadt <strong>Trier</strong> an der<br />

Spitze schlugen dem <strong>Kurfürst</strong>en F. L. vor, lieber zwei halbe Professuren für zwei verschiedene<br />

Universitätslehrer <strong>von</strong> den Landständen und der Universität gemeinsam zu finanzieren 68 .<br />

5.7.2. Universitätsordnung<br />

Drei Monate nach der Vorlage erließ der <strong>Kurfürst</strong> am 10. Oktober 1722 69 <strong>von</strong> Neisse aus die<br />

Churfürstlichen Ordinata vor die Universität zu <strong>Trier</strong>.<br />

Die Universitätsordnung umfasste 25 Artikel, die fast ausschließlich die juristische und die<br />

medizinische Fakultät betrafen. Die Studia Humaniora (das Gymnasium), Philiosophica und<br />

Theologica (….) <strong>von</strong> denen PP. der Sozietät Jesu (…) bis hiehin tradirt und unterhalten worden,<br />

dass dabey die geringste Ausstellung nicht zu machen ist; als lassen ihre Ch. D. es davey<br />

lediglich bewenden in dem beständigen Vertrauen, dass damit auf solche Weiß in künfftigen<br />

Zeiten unveränderlich werden fortfahren werden wollen. Das bedeutet, dass die Philosophie<br />

und die Theologie bei den Jesuiten jetzt und auch künftig in guten Händen sind. Es wurden<br />

genaue Organisationsmaßnahmen festgelegt, wie beispielsweise ein genauer Vorlesungsplan<br />

70 . Täglich wurden gemäß dieser Anordnung, mit Ausnahme der Sonn-, Feier- und Donnerstage<br />

am Vormittag „Publica“ gelesen: kanonisches Recht, Digesten und Codex, öffentliches<br />

Recht mit Reichs- und Rechtsgeschichte und die Institutionen; an den Nachmittagen lasen<br />

zwei Mediziner. Am Donnerstag wurde „privatim das Lehen- und das Crimalrecht vorgetragen“.<br />

Die Vorlesungen begannen jährlich nach Allerheiligen und gingen bis zum Fest des<br />

Erzengels Michael (29. September), bloß unterbrochen vom Gründonnerstag bis nach den<br />

Osterfeiertagen. <strong>Der</strong> regelmäßige Besuch der Vorlesungen war Pflicht; ein Student, der achtmal<br />

im Verlauf des Studienjahres ohne legitimen Grund die Vorlesungen versäumt hatte,<br />

durfte am Schluss des Jahres „nicht testiert werden“. Dagegen waren aber allen immatrikulierten<br />

Studenten die Rechte und Privilegien zu gesichert wie an der Universität zu Köln oder Löwen.<br />

Insbesondere war „in allen bürgerlichen und peinlichen Sachen die Universität ihre rechte<br />

und erste gerichtliche Instanz“; die Studenten konnten <strong>von</strong> keinem anderen Gericht belangt<br />

werden. Bei den Promotionen wurde neben den Kenntnissen, die durch Examina und Disputationen<br />

nachgewiesen werden mussten, auch besonders auf „sittlichen Wandel gesehen“. Wer<br />

ein „ärgerliches und liederliches Leben führte“, wurde nicht zum „Doktorat oder Licentiat“<br />

zugelassen.<br />

Eine nicht minder strenge Ordnung wie für die Studenten gab es auch für die Professoren.<br />

Ein Professor, der, ohne durch Krankheit verhindert zu sein, eine öffentliche Vorlesung ausfallen<br />

ließ, hatte einen halben Reichstaler Strafgeld in die Kasse seiner Fakultät zu entrichten;<br />

die eingegangenen Strafgelder wurden am Ende des Studienjahres <strong>von</strong> den übrigen Professoren<br />

unter sich verteilt. Wer ohne wichtige Ursache und ohne Erlaubnis seiner Fakultät und des<br />

67 Zanters S. 89-91<br />

68 Düwell/Irsigler S. 222 –<br />

In: Trauth Michael: Geschichte der Universität – Die alte Universität <strong>Trier</strong> und das Geld; in: Studieren in <strong>Trier</strong>.<br />

Hg. <strong>von</strong> Jürgen Flettner (u. a.). <strong>Trier</strong> 1985; unter (www.uni-trier.de/edtrev.html),<br />

S. 4 – wurden die 1.2 00 RT für vier juristische Ordinarien und einen Mediziner verwendet. Als Gegenleistung<br />

musste die Universität nur das Vorschlagsrecht für die Professuren der Medizin und des Staatsrechts abtreten.<br />

69 Das genaue Datum und Ort bei Petry Itinerar S. 212; bei Düwell/Irsigler S. 222 ebenfalls 10. Oktober 1722<br />

70 Zanters S. 91-92<br />

34


Rektors Magnificus die Stadt verließ und nur „etliche Tage ausbleiben würde“, war ipso facto<br />

seiner Professur verlustig und durfte ohne Einwilligung des Landesherren nicht mehr zugelassen<br />

werden. Einmal jährlich traten alle Professoren und Mitglieder der Universität zusammen,<br />

um über „Missbräuche oder Übelstände und wünschenswerte Verbesserungen“ an der Universität<br />

zu beraten; gefasste Beschlüsse sind dem Landesherren und Rektor mitzuteilen.<br />

Jeder der Professoren der juristischen und medizinischen Fakultät wurde einmal jährlich vom<br />

Rektor „namens des Landesherren“ visitiert; dabei sollte festgestellt werden, ob „die Professoren<br />

das Jahr hindurch treu und fleißig alle öffentliche und Privatcollegien zum Nutze der<br />

Studenten gehalten haben und die für die Universität vom Landesherrn vorgeschriebene<br />

Verordnung in allen Stücken beachtet worden ist“ 71 .<br />

Die juristische Fakultät wurde durch die Einrichtung einer Professur für Staatsrecht und<br />

Geschichte erweitert; geplant war diese seit 1720. Den Anstoß dazu hatten einerseits staatliche<br />

Nützlichkeitserwägungen gegeben, andererseits versprach man sich da<strong>von</strong> sicherlich auch<br />

eine größere Attraktion der juristischen Fakultät. F. L. gab den Absolventen der <strong>Trier</strong>er Universität<br />

die Zusicherung, dass sie in allen künfftigen vorfallenden Geist- und Weltlichen Bedingungen<br />

den <strong>von</strong> auswärtigen Universitäten kommenden Bewerbern vorgezogen werden 72 .<br />

Armen Studenten wurde garantiert, dass sie unentgeltlich alle Vorlesungen besuchen und an<br />

allen akademischen Akten teilnehmen dürften 73 .<br />

© Bischöfliches Dom- und Diözesanmuseum <strong>Trier</strong><br />

Abb. 30:<br />

Franciscus Ludovicus • Archiepiscopus Trevirensis • S. R. I. Archicancellarius<br />

per Galliam et regnum Arelatensis et Elector • Magnus<br />

Magister Teutonici Ordinis • Episcopus Wormatensis<br />

et Vratislaviensis • Comes Palatinus Rheni ect.<br />

<strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong> • <strong>Erzbischof</strong> <strong>von</strong> <strong>Trier</strong> • des Hl. Römischen Reiches Erzkanzler<br />

für Gallien und das Königreich Arelat und <strong>Kurfürst</strong> • Hochmeister<br />

des Deutschen Ordens • Bischof <strong>von</strong> Worms und Breslau • <strong>Pfalz</strong>graf bei<br />

Rhein usw.<br />

71 Marx Jakob: Geschichte des Erzstiftes <strong>Trier</strong> als <strong>Kurfürst</strong>entum und Erzdiözese <strong>von</strong> den ältesten Anfängen bis<br />

zum Jahre 1816; Bandangabe 1,2; Aalen 1969; S. 483-485 (künftig Marx I)<br />

72 Zanters S. 92<br />

73 Marx I S. 484<br />

35


<strong>Der</strong> Lehrstuhl für Staatsrecht und Geschichte war eine Fachrichtung, die erstmals 1694 in<br />

Halle den Charakter einer selbständigen Disziplin gewonnen hatte und sich an dieser Hochschule,<br />

dem erfolgreichen Prototyp der aufgeklärten Universität, eines beispiellosen Zulaufs<br />

erfreute. Den Anstoß zu ihrer Einführung in <strong>Trier</strong> haben wohl nicht allein staatliche Nützlichkeitserwägungen<br />

gegeben; vielmehr durften sich die Reformer <strong>von</strong> einem solchem Modestudium<br />

mit einigem Recht auch wesentlich vermehrte Zugkraft des juristischen Studiums versprechen<br />

74 .<br />

Erste Erfolge dieser Reformen stellten sich bald ein. Die Hörerzahl der juristischen Fakultät<br />

stieg rasch an, ebenso die Zahl der Dissertationen.<br />

Die 1722 erneuerte medizinische Fakultät der Universität <strong>Trier</strong> kam nicht recht in Blüte.<br />

Von der umfangreichen Professorenliste bis zur Auflösung der Universität 1798 waren lediglich<br />

acht eigentliche Professoren, die anderen Assessores, Ärzte im Kurstaat oder Mitarbeiter.<br />

Die Matrikel <strong>von</strong> 1722 bis 1786 verzeichnet insgesamt nur 50 Medizinstudenten.<br />

Im Unterschied zu Italien und Frankreich, wo schon im Mittelalter wissenschaftlich ausgebildete<br />

Chirurgen tätig waren, lag die Behandlung frischer Wunden, Geschwüre und Knochenbrüche,<br />

das Ziehen <strong>von</strong> Zähnen und das Aderlassen in Deutschland in den Händen <strong>von</strong> Wundärzten<br />

und Barbieren. Nach der Medizinalordnung (Churfürstliche <strong>Trier</strong>ische Arznei-Verordnung)<br />

um 1680 sollten sich die Wundärzte auf die Therapie äußerlicher Gebrechen beschränken<br />

und ohne Konsultation eines studierten Arztes keine Schwerkranken mit Aderlass oder<br />

Arzneimitteln behandeln 75 .<br />

Um nicht neue Mängel einreißen zu lassen, bestimmte F. L., dass einmal im Jahr eine Visitation<br />

unter Beteiligung eines seiner Hofräte abzuhalten sei; ferner musste ihm jährlich ein Bericht<br />

der Universität über die festgestellten Missstände und deren Behebung vorgelegt werden.<br />

Auch eine Universitätsbibliothek musste auf Anordnung F. L.’s eingerichtet werden, die in<br />

Ergänzung zur Jesuitenbibliothek mit „trefflichen juristischen und medizinischen Büchern<br />

zum gemeinsamen Gebrauch der Studenten“ ausgestattet sein sollte 76 . Vor 1722 war in <strong>Trier</strong><br />

bislang keine Büchersammlung vorhanden. Wohl gab es die reich ausgestattete Bibliothek des<br />

Jesuitenkollegs mit zuletzt 10.075 Bänden (1773), aber die juristische - ausgenommen kanonisch-rechtliche<br />

- und medizinische Bücher fanden sich in ihrem Bestand nur selten. Zum<br />

Vergleich: Die durchschnittliche Universitätsbibliothek verfügte in Deutschland – Großuniversitäten<br />

wie Halle oder Göttingen mit ihren ungleich gewaltigeren Bücheretats ausgenommen<br />

– über ca. 10.000 Titel. Die <strong>Trier</strong>er Bibliothek jedoch erreichte über 50 Jahre danach<br />

(1777) nur den vergleichsweise bescheidenen Bestand <strong>von</strong> 2.552 Bänden – und selbst diese<br />

Anzahl wäre ohne kasuistische Zuwendungen und Integration mehrerer Nachlässe nicht zustande<br />

gekommen 77 .<br />

5.7.3. <strong>Der</strong> Universitätsreform war kein bleibender Erfolg beschieden.<br />

Dennoch war die Universitätsreform nicht <strong>von</strong> bleibendem Erfolg. Schon 1730 - F. L. war da<br />

nicht mehr <strong>Trier</strong>er <strong>Kurfürst</strong>, sondern ab 1729 <strong>Kurfürst</strong> in Mainz - wurde in einem Landratsprotokoll<br />

festgestellt, das der numereus Juristarum fast völlig abnehme und die Herren Professoren<br />

sozusagen fast das mehrste Geld umbsonst ziehen thäten. Auch sank die Zahl der<br />

Dissertationen wieder auf den Stand vor der Reformierung 78 .<br />

Die Universitätsreform <strong>von</strong> 1722 hätte ein wichtiger Schritt nach vorne sein können, aber<br />

durchschlagender Erfolg war ihr aus zwei Gründen nicht beschieden. Zum einen blieb die<br />

Universität <strong>von</strong> der strengen Unterordnung unter ministerielle oder behördliche Instanzen be-<br />

74 Trauth Michael: Geschichte der Universität – Die alte Universität <strong>Trier</strong> und das Geld; in: Studieren in <strong>Trier</strong>.<br />

Hg. <strong>von</strong> Jürgen Flettner (u. a.). <strong>Trier</strong> 1985; unter (www.uni-trier.de/edtrev.html), S. 4-5<br />

75 Düwell/Irsigler S. 244<br />

76 Zanters S. 92<br />

77 Trauth S. 11<br />

78 Zanters S. 92<br />

36


freit, was dazu führte, dass die Risiken jeder Eigenverantwortlichkeit in einigen Fällen voll<br />

auf die Studien durchschlugen. Schon Mitte der 20er Jahre mehrten sich die Klagen, dass ausgerechnet<br />

die Staatsrechtsprofessur, die der juristischen Fakultät das moderne Gepräge<br />

hätte geben sollen, mit einem pflichtvergessenen und wenig befähigten Mann besetzt sei und<br />

dass die Zahl der Jurastudenten sich wiederum dem Nullpunkt näherte. Eine <strong>von</strong> F. L. angeordnete<br />

Untersuchung wies 1726 die Berechtigung der Vorwürfe nach, jedoch ohne dass es zu<br />

disziplinarischen oder gar Personalkonsequenzen gekommen wäre.<br />

Dafür lagen die Ursachen nicht nur in der korporativen Unabhängigkeit der Hochschule, sondern<br />

auch im Fehlen personeller Alternativen.<br />

<strong>Der</strong> zweite wesentliche Grund des Scheiterns <strong>von</strong> F. L.’s Reform ist nämlich in der geringen<br />

Bemessung der Professorenbesoldung zu sehen. <strong>Der</strong> Staatsrechtler erhielt während des ganzen<br />

18. Jahrhunderts 400 RT jährlich, nicht eben stattliche Bezüge, wenn man sich vergleichsweise<br />

vor Augen hält, dass der Hallische Jurist Daniel Nettelbladt im Jahr 1748, im Alter <strong>von</strong> 29<br />

Jahren, einen Ruf nach Kopenhagen mit einem Jahressalär <strong>von</strong> 1.000 RT ausschlug. Hinzu<br />

kommt, dass die Einkünfte der Professoren nicht nur aus ihrem Gehalt, sondern auch aus Hörgeldern,<br />

Promotionsgebühren und anderen Fakultätssporteln, den sogen. „Accidentia“ bestanden,<br />

die auf einer gut besuchten Universität natürlich sehr viel höher ausfielen als in <strong>Trier</strong>.<br />

Weil sich weder am Gehalt noch an der Zahl der Studenten etwas änderte - im Semesterschnitt<br />

konnte die Fakultät <strong>von</strong> 1739 bis 1794 ganze sieben Immatrikulationen vorweisen -,<br />

blieben die <strong>Trier</strong>er Lehrstühle bis zum Schluss unattraktiv.<br />

Mit der medizinischen Fakultät war es um nichts besser gestellt. War schon mit den 400 RT<br />

Gehalt der Juristen schon kein rechter Staat zu machen, so mussten sich die 150 RT, die den<br />

beiden Professoren der Medizin verabreicht wurden, erst recht armselig ausnehmen.<br />

<strong>Der</strong> Fehlschlag der Reforminitiative <strong>von</strong> 1722 lässt sich aber nicht nur an den beschriebenen<br />

Zuständen ablesen. Ein weiterer Indikator dafür ist der Umstand, dass das restliche akademische<br />

Deutschland schon zur Mitte des Jahrhunderts nicht mehr sicher wusste, ob in <strong>Trier</strong> noch<br />

eine Universität existierte oder nicht.<br />

Es ist nicht so, dass den Verantwortlichen das rechte Mittel zur Verbesserung ihrer Hochschule<br />

nicht bekannt gewesen wäre. Die Stände weigerten sich erfolgreich, weitere Beiträge zur<br />

Finanzierung zu leisten, die kurfürstliche Privatschatulle war leer und die Universität selbst<br />

bettelarm.<br />

<strong>Der</strong> <strong>Trier</strong>er Universitätsreform, die <strong>von</strong> F. L. auf den Weg gebracht wurde, war kein bleibender<br />

Erfolg beschieden. Um 1790 schien sich zwar eine Lösung abzuzeichnen, als man das<br />

Vermögen eines aufgehobenen Klosters der Universität inkorporieren wollte. <strong>Der</strong> Einmarsch<br />

der französischen Revolutionstruppen setzte dann diesem Projekt ein Ende. <strong>Der</strong> Lehrbetrieb<br />

kam vollends zum Erliegen 1798 wurde die Universität auch formal aufgehoben 79 .<br />

5.7.4. Zusammenfassung<br />

1722 beschloss F. L. Reformen für die Universität: Einrichtung einer Bibliothek, Einführung<br />

<strong>von</strong> Jura, Medizin, Staatsrecht und Geschichte neben den bisherigen Fächern Theologie und<br />

Philosophie. Die Universität, finanziell weiterhin auf sich allein gestellt, war nicht in der Lage,<br />

die Reformen umzusetzen. Ohne großzügige Honorare war es aussichtslos, große Dozenten<br />

nach <strong>Trier</strong> zu holen, denen höhere Studentenzahlen gefolgt wären 80 .<br />

5.8. Visitationen der Hospitäler und karitativer Einrichtungen<br />

Im Jahr 1728 ließ F. L. Visitationen der Hospitäler und anderer milder Stiftungen im Erzstift<br />

vornehmen. Geprüft wurden der Vermögensstand, die Einhaltung der stiftsgemäßen Bestimmungen,<br />

die Verwaltung und die Verwendung der Einkünfte. Es hatte sich herausgestellt, dass<br />

das Armenwesen durch die Kriegszeiten, aber auch durch schlechte Verwaltung stark in Mitleidenschaft<br />

gezogen worden war. Deswegen wurde im Februar 1729 eine so genannte Ober-<br />

Inspektions-Commission ins Leben gerufen, die die Verwaltung der Hospitäler überwachen<br />

79 Trauth S. 5-7<br />

80 Chronik der Hochschulen unter http://fwg.freepage.de/hochschule.htm S. 2<br />

37


sollte. <strong>Der</strong> Inspektionsordnung wurde eine Anweisung beigegeben, in der ihre Funktion und<br />

Befugnisse festgesetzt waren. Des Weiteren wurde ein Fragenkatalog zusammengestellt, mit<br />

dem bei den künftig anfallenden Visitationen eine sorgfältige Bestandsaufnahme gemacht<br />

werden sollte.<br />

Die Instruktion für die Verwalter der Hospitäler schrieb vor, wie die Verwaltung und die Verwendung<br />

der Einkünfte zu handhaben seien 81 .<br />

5.9. Neuordnung der Seelsorge<br />

In enger Zusammenarbeit mit Weihbischof J. M. <strong>von</strong> Eyss hat F. L. sich seinem neuen Sprengel<br />

trotz der Ämterfülle in erstaunlicher Weise gewidmet. 1719 erließ er vorläufige Synodalstatuten<br />

und wenig später strengere Bestimmungen über die Zulassung zum Pfarramt. In anderen<br />

Erlassen ordnete er regelmäßige Exerzitien für den Klerus und die Einrichtung monatlicher<br />

Pastoralkonferenzen an 82 .<br />

Ca. 1718 erließ F. L. die „Ordinationes Archiepiscopales“ zur Neuordnung der Seelsorge 83 .<br />

5.10. Priesterseminar in Koblenz<br />

Bereits <strong>Erzbischof</strong> Jakob <strong>von</strong> Elz (1567-1581) wollte auf Grund der Beschlüsse des Konzils<br />

<strong>von</strong> Trient ein Priesterseminar errichten, das aber dann doch nicht erbaut wurde. Sein Nachfolger<br />

Johann <strong>von</strong> Schönberg (1581-1599) hat dann 1585 ein Haus neben dem Jesuitenkolleg<br />

in Koblenz gekauft und darin ein Seminar errichtet (unter dem 18. November 1585). Die<br />

Nähe zu den Jesuiten war bewusst gewählt worden.<br />

Nach Urkunden aus der Regierungszeit <strong>von</strong> F. L. lässt sich ableiten, dass dieses Seminar zu<br />

Anfang des 18. Jahrhunderts, vielleicht sogar schon viel früher, nicht mehr existierte. Aber<br />

noch 1729 haben sich aus der alten Stiftung 15.000 Taler erhalten. Diesen Fond benützte nun<br />

F. L. im genannten Jahr zur Errichtung eines neuen Seminars in Koblenz.<br />

Vorher schloss er einen Vertrag mit dem Stift St. Castor wegen dessen Patronatsrechts über<br />

die Pfarrkirche zur Lieben Frau in Koblenz. Er ließ dann ein eigenes Gebäude am Rhein<br />

„beim Vogelsang“ errichten, nahe bei dem <strong>von</strong> ihm gegründeten Waisenhaus. Dort sollten<br />

acht alte verdiente Priester zur Versorgung aufgenommen und zwölf junge Geistliche des<br />

Landes ausgebildet werden. In seinem Stiftungsbrief vom 17. Mai 1723, in Breslau unterzeichnet<br />

84 , bestimmte der <strong>Kurfürst</strong> einen Fond <strong>von</strong> 54.150 Reichstalern. Für die Einverleibung<br />

der Liebfrauen-Pfarrei, ihrer Zehnten, Gefälle, der Renten der Stadtschule und der Orgel<br />

mit dem neuen Seminar entschädigte er das Castorstift mit dem Patronatsrecht der Stiftdechanei<br />

und Pfarrei zu Oberwesel.<br />

In der genannten Stiftungssumme <strong>von</strong> 54.150 Reichstalern waren enthalten 15.000 Reichstaler<br />

aus der ersten Stiftung des <strong>Erzbischof</strong>s Johann <strong>von</strong> Schönberg (1585), 12.000 vom <strong>Kurfürst</strong>en<br />

Johann Hugo, 10.000 Reichstaler aus der Nonnenbergischen und Melzbachischen<br />

Fundation, die beide zur „Brotausteilung für Arme“ bestimmt gewesen waren. Weiter kamen<br />

hinzu 10.000 Reichstaler aus der „Incorporation der Pfarrei Liefrauen“, 1.000 Reichstaler aus<br />

der „Incorporation des Antoniusaltares der Pfarrkirche <strong>von</strong> Monreal“ und der Rest aus den<br />

„incorpierten Einkünften“ der Schule und Orgel <strong>von</strong> Liebfrauen und einer Stiftung des kurfürstlichen<br />

Amtmannes Holbach in Sinzig.<br />

Das Seminar, das ursprünglich in der Nähe des Jesuitenkollegs stand, wurde später in das<br />

Hofgerichtsgebäude, dem nachmaligen Pfarrhaus <strong>von</strong> Liebfrauen, verlegt, wo es bis zu Ende<br />

des 18. Jahrhunderts bestand. Als es gegen 1790 den größten Teil seiner Einkünfte verlor, ist<br />

„es sodann spurlos eingegangen“ 85 .<br />

81 Zanters S. 92-93<br />

82 Gatz Erwin, Kopiec Jan: <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong>, <strong>Pfalz</strong>graf am Rhein zu <strong>Neuburg</strong>; in: Gatz Erwin: Die Bischöfe der<br />

Heiligen römischen Reiches 1648 bis 1803-Ein biographisches Lexikon Bd. 3; Berlin 1990 , S. 126<br />

83 Schmid Josef Johannes: in: Biographisches-Bibliographisches Kirchenlexikon Bd. XVI (1999), Spalten 1231-<br />

1237 unter: http://www:bautz.de/bbkl/p/pfalz_n_f_l.shtml<br />

84 Das genaue Datum bei Petry Itinerar S. 212<br />

85 Marx I S. 525-527. Zum Priesterseminar siehe auch Demel (HM+BB) S. 116; Zanters S. 93 und Grüger S. 151<br />

38


<strong>Der</strong> Neubau des Priesterhauses begann im Sommer 1723; Baumeister war Johann Georg Judas,<br />

der <strong>Trier</strong>er Hofbaumeister 86 .<br />

5.11. Waisenhaus in Koblenz<br />

In Koblenz stand schon 1216 eine Deutschordenskommende, die seit dem 15. Jahrhundert als<br />

eine der vier Kammerballeien des Reiches unmittelbar dem Hochmeister unterstand. Sie lag<br />

neben der Stiftskirche St. Kastor am Zusammenfluss <strong>von</strong> Rhein und Mosel. Hier stiftete F.<br />

L. im Jahr 1729 ein Waisenhaus, das er aus eigenen Mitteln bestritt und mit 60.000 fl.<br />

dotierte. Das Gebäude wurde 1901 abgerissen. In der westlichen, nach St. Kastor führenden<br />

Umgrenzungsmauer, blieb <strong>von</strong> ihm nur noch ein barockes Portal erhalten 87 .<br />

5.12. Landvermessung<br />

Zur gerechten Abschätzung des bürgerlichen und geistlichen Vermögens wurde im Einvernehmen<br />

mit <strong>Kurfürst</strong> F. L. <strong>von</strong> den kurtrierischen Landständen eine genaue Landvermessung<br />

gefordert, die <strong>von</strong> 1719 bis 1721 als Landmaß durchgeführt wurde 88 . Sie bereitete eine daran<br />

sich anschließende Reform des Steuerwesens vor, bei der jede Gemeinde ein Grundbuch erhielt,<br />

auf dessen Grundlage die Steuern erhoben werden sollten. Diese Maßnahme diente dem<br />

Zweck, ein einheitliches Steuerwesen zu schaffen, um so einen besseren Zugriff auf das Territorium<br />

zu gewährleisten 89 .<br />

5.13. Verordnung gegen die Auswanderung nach Ungarn<br />

Obwohl das Erzstift nicht übervölkert war, zog es viele Familien, nachdem „sie ihre liegenden<br />

Güter versilbert hatten“, per Schiff nach Ungarn. Die Zahl der Auswanderer war so groß, dass<br />

F. L. am 8. Juni 1724 die „erste churfürstliche Verordnung gegen diese Auswanderung nach<br />

Ungarn“ erlassen musste. Diese Anordnung verbot allen ohne Ausnahme die Ausreise und<br />

zwar unter Androhung der Güterkonfikation gegen Vermögende und einer Leibesstrafe gegen<br />

Unvermögende im Falle des Zuwiderhandelns. Die Beamten in den Städten und auf dem Lande<br />

waren darin zur Wachsamkeit aufgefordert, Aufwiegler zum Auswandern sofort in Gewahrsam<br />

zu bringen und ihr Vermögen zu inventarisieren. Zugleich wurde in dieser Verordnung<br />

bekanntgemacht, dass Österreich nur diejenigen Einwanderer auf der Donau nach Ungarn<br />

transportiere, die über einen Vermögensbesitz <strong>von</strong> 200 bis 300 Reichsgulden verfügen;<br />

alle anderen Auswanderer würden sofort in ihre Heimat zurückgewiesen werden. Dieses Verbot<br />

scheint wenig gefruchtet zu haben, denn bereits am 6. Juli 1726 erließ F. L. (wohl <strong>von</strong><br />

Breslau aus) eine weitere Bestimmung, dass diejenigen Auswanderer, die wieder <strong>von</strong> Ungarn<br />

zurück in ihre alte Heimat wollten oder die „zu freiem Transporte nicht angenommen“ wurden,<br />

nicht mehr ins Erzstift zurückkehren durften und „wie Zigeuner“ abgewiesen werden<br />

sollten. Trotz dieser Verschärfung gelang es der kurtrierischen Regierung (und den „churrheinischen<br />

Kreisen“ Mainz, Köln und <strong>Pfalz</strong>) nicht, der Auswanderlust nach Ungarn Herr zu<br />

werden. Am 28. April 1763, also 31 Jahre nach dem Tod <strong>von</strong> F. L., trat wiederum eine Verschärfung<br />

der früheren Strafbestimmungen ein. Ein weiterer Erlass folgte am 17. Februar<br />

1766. Da auch in anderen Reichslanden die Auswanderung stark zunahm, erließ der Kaiser<br />

am 7. Juli 1768 ein allgemeines Edikt für das gesamte Reich, worin die Auswanderungen in<br />

fremde, mit dem deutschen Recht nicht im Einklang stehende Länder verboten wurden 90 .<br />

5.14. Jahrmarktswesen<br />

Die fünf freien Märkte an St. Peter und Paul (29. Juni), an St. Paulin (31. August), St. Barbara<br />

(4. Dezember), am Fest der unschuldigen Kinder (28. Dezember) und an St. Matthias (24./25.<br />

Februar), die mit der großen Glocke <strong>von</strong> St. Gangolf eingeläutet wurden, garantierten den<br />

86 Reber: Horst: Die Baukunst im <strong>Kurfürst</strong>entum <strong>Trier</strong> unter den <strong>Kurfürst</strong>en Johann Hugo <strong>von</strong> Orsbeck, Karl <strong>von</strong><br />

Lothringen und <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong> <strong>von</strong> <strong>Pfalz</strong>-<strong>Neuburg</strong> 1676 – 1729; Veröffentlichung des Bistumsarchivs <strong>Trier</strong>, Heft<br />

5; <strong>Trier</strong> 1960; S. 80<br />

87 Grüger S. 151<br />

88 Düwell/Irsigler: S. 40/41 – Bei Zanters S. 93 dauerte die Landvermessung <strong>von</strong> 1720 bis 1724.<br />

89 Zanters S. 92-93<br />

90 Marx I S. 200-203<br />

39


auswärtigen Besuchern Handelsfreiheit – bis auf den Weinzapf; aber weil auch glückshäfner,<br />

glücksspieler, gauckler, springer, fechter, bruchschneider oder zahnbrecher und dergleichen<br />

zugelassen wurden, die neben dem kommerziellen auch hohen Unterhaltungswert besaßen,<br />

hatten die genannten Jahrmärkte in den Kriegszeiten bis 1713 erheblich an Bedeutung verloren.<br />

Deshalb schlug 1719 der Rat der Stadt zur Verbesserung der Commercien vor, das Bannmeilenrecht<br />

einzuschärfen, die Verträge <strong>von</strong> 1548 mit Luxemburg zu erneuern, um wenigstens<br />

an dieser Grenze die Zölle abzuschaffen, den Heiligen Rock zu zeigen, die Universität<br />

zu fördern, die Judenschaft zu vermindern und anstelle der Jahrmärkte zwei 14-tägige Messen<br />

mit Wechselrecht einzurichten. Am 26. Januar 1725 91 folgte F. L. der Empfehlung und richtete<br />

zwei Messen ein; die erste sollte je acht Tage vor und nach St. Peter und Paul (29. Juni),<br />

die zweite vom 2. bis 9. November abgehalten werden. Als Messgebühr bei der Einfuhr wurden<br />

0,5 Prozent des Warenwertes festgesetzt. Obwohl die Messen jede Kollision mit den<br />

Frankfurter Messen ausschlossen, wurden sie <strong>von</strong> der Kaufmannschaft und den Marktbesuchern<br />

aus dem Um- und Hinterland offensichtlich nicht angenommen. <strong>Kurfürst</strong> <strong>Franz</strong> Georg<br />

bestätigte 1739 wieder die fünf alten Jahrmärkte. Es ist allerdings fraglich, ob das Messeprivileg<br />

<strong>von</strong> 1725 überhaupt realisiert wurde 92 .<br />

5.15. <strong>Trier</strong>er städtische Verwaltung<br />

F. L. hatte „ein scharfes Auge“ auf die <strong>Trier</strong>er städtische Verwaltung. So bekämpfte er den so<br />

genannten Klüngel, der sich mehr und mehr bei der Besetzung der Ratsstellen eingeschlichen<br />

hatte; es kam vor, dass mehrere Angehörige derselben Familie zugleich im Stadtrat saßen.<br />

Weiterhin forderte er <strong>von</strong> der Stadt eine solide Finanzierung. Seiner ordnenden und anregenden<br />

Tätigkeit verdankt es die Stadt, dass sie trotz der großen Ausgaben, die die Wiederherstellung<br />

des in den Kriegszeiten ganz verfallenen Stadtkanals, des Weberbaches, der Stadtmühle<br />

<strong>von</strong> St. Martin, des Straßenpflasters u. a. m. nicht bloß eine geordnete Verwaltung erhielt,<br />

sondern auch äußerlich wieder in Blüte kam. Vom wieder erstarkten Wohlstand zeugen die<br />

zahlreichen Bauten, die nun in <strong>Trier</strong> errichtet werden 93 . Unter F. L.’s Regierung begann ein<br />

Aufstieg aus einer fast Jahrhunderte dauernden Leidenszeit. Neben den wieder aufblühenden<br />

Geschäften und den alten gewerblichen Zunftbetrieben entstanden die ersten Fabriken „oder<br />

Manufakturen“, die durch Steuerfreiheiten oder andere Vergünstigungen vom <strong>Kurfürst</strong>en gefördert<br />

werden. Im Jahr 1717 wurde die erste trierische Tabakfabrik gegründet; 1722 entstand<br />

eine „Barchentmanufaktur“, die bis 1733 in Betrieb war. Gelegentlich wird auch eine Schokoladenfabrik<br />

erwähnt 94 .<br />

5.16. Würdigung <strong>von</strong> <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong>s Wirken<br />

5.16.1. „Sein Wirken war ein lobeswerthes“<br />

„Sein (= F. L.) Wirken daselbst (=<strong>Trier</strong>) war ein lobeswerthes. Aus dem Jahr 1719 datieren<br />

seine Präliminar-Justiz-Ordnung mit Constitutierung des Hofrathes zu Ehrenbreitstein als<br />

oberstes Regierungscollegium, die Hofgerichts-, Revisions- und Amtsordnung, endlich die<br />

Geschäftsordnungen für das Consistorium in <strong>Trier</strong>, das geistliche Commissariat zu Koblenz,<br />

die Offizialsgerichte zu <strong>Trier</strong> und Koblenz; 1720 folgten die Wald-, Forst-, Jagd-, Weide-<br />

und Fischerei-Ordnungen, 1722 eine neue Verfassung und Lehrplan für die Universität <strong>Trier</strong>,<br />

1723 eine Juden-, 1725 eine Post-, 1726 eine Steuer- und Criminal-, endlich 1727 eine Zehntordnung,<br />

Gesetze, welche den mittelalterlichen Staat in neue Bahnen lenkten und dem Lande<br />

sehr aufhalfen“. … F. L. „wirkte, unterstützt <strong>von</strong> einer Reihe außerordentlich fruchtbarer Jah-<br />

91 Bei Kentenich Gottfried: Beiträge zur Geschichte des <strong>Trier</strong>er <strong>Kurfürst</strong>en <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong> <strong>von</strong> <strong>Pfalz</strong>-<strong>Neuburg</strong><br />

(1716-1729) in: <strong>Trier</strong>ische Chronik Band 11 (1915) S. 190 erfolgte der Erlass bereits am 12. Juni 1719<br />

92 Düwell/Irsigler S. 165<br />

93 Weitere Baumaßnahmen siehe das Kapitel: IV. Seine Spuren in <strong>Trier</strong><br />

94 Kentenich Gottfried: <strong>Trier</strong>s Statthalter (1580-1797); in: <strong>Trier</strong>ische Heimat; Band 2 (1925/2), 8. Heft; S. 15/116<br />

und ders.: <strong>Der</strong> <strong>Trier</strong>er <strong>Kurfürst</strong> <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong> <strong>von</strong> <strong>Pfalz</strong>-<strong>Neuburg</strong> und die Kunst; in: <strong>Trier</strong>er Zeitschrift Jhg. 1<br />

(1926) S. 161<br />

40


e, im Lande so segensreich, dass man seine zwölfjährige Regierung noch lange nachher als<br />

die glücklichste des trierischen Landes pries“ 95 .<br />

5.16.2. „Das ausgezeichnete Regierungstalent“<br />

„Es gibt kaum irgend einen Zweig der Verwaltung öffentlicher Angelegenheiten, geistlicher<br />

wie weltlicher, in den das ausgezeichnete Regierungstalent des Churfürsten <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong> in<br />

den zehn Jahren seiner Regierung (1719-1729) nicht durch weise Regulative neue Ordnung<br />

und erhöhte Tätigkeit zu bringen gewusst hätte. <strong>Der</strong> Hofrat, als oberstes Regierungskollegium<br />

wurde <strong>von</strong> ihm neu konstituiert, das ganze Justizwesen erhielt feste Organisation und Ordnung,<br />

ebenso die Amtsverwaltung. Unter ihm wurde eine neue Vermessung des Landes und<br />

Schätzung der Grundgüter vorgenommen und auf Grund derselben das Steuerwesen und die<br />

Erhebung der Steuern reguliert, eine Zehentordnung, Wald-, Forst-, Jagd-, Waidwerks- und<br />

Fischereiordnungen gegeben; und auf Grund einer allgemeinen Visitation aller Hospitäler und<br />

Armenspenden erfolgte ein Regulativ für die Verwaltung der Hospitäler und aller milden Stiftungen.<br />

Bei all diesen Anordnungen ging der Churfürst keineswegs voreilig zu Werke, sondern verschaffte<br />

sich vorher immer einen genauen Einblick in die Zustände der Institute, in denen er<br />

Verbesserungen vornehmen wollte, ließ sich schriftliche und mündliche Berichte über dieselben<br />

vorlegen und nahm Vorschläge <strong>von</strong> erfahrenen Männern über etwaige wünschenswerten<br />

Reformen entgegen. So ist er denn auch zu Werke gegangen bei der Aufstellung eines<br />

neuen Regulativs für die Verfassung, den Lehrplan und die innere Einrichtung der Universität<br />

im Jahr 1722“ 96 .<br />

5.16.3. Entfaltung seiner administrativen Begabung<br />

1716 „gelangte F. L. zur kurerzbischöflichen Würde <strong>von</strong> <strong>Trier</strong>, wo er seine administrative Begabung<br />

voll entfalten konnte. Die „Praeliminar=Justiz=Verordnung“ <strong>von</strong> 1719 ordnete das<br />

„Ius ecclestiasticum und „civil=wesen“ <strong>von</strong> Grund auf neu, worauf im gleichen Jahr die Hofgerichtsordnung<br />

und Revisionsgerichtsordnung, sowie die Geschäftsreformordnungen folgten,<br />

1720 dann die Steuerordnung. Kein Bereich des öffentlichen Lebens war also bei dieser Summe<br />

seiner bisherigen Administrationstätigkeit außer Acht gelassen worden, wobei auch hier<br />

Kunst und Seelsorge nicht zu kurz kamen: … daneben ca. 1718 „Ordinationes Archiepiscopales“<br />

zur Neuordnung der Seelsorge, 1722 Reform der Universität, 1724 Verallgemeinerung<br />

der Jesuiten(volks)missionen 97 .<br />

5.16.4. <strong>Der</strong> äußerst tatkräftige <strong>Kurfürst</strong><br />

„Dieser äußerst tatkräftige <strong>Kurfürst</strong>“ hat „den Verwaltungsapparat des Landes so“ umgeformt,<br />

„wie er mit wenigen Änderungen bis zum Ende des Kurstaates bestand“ 98 . F. L. war der<br />

„Schöpfer des Hofrates als einer selbständigen arbeitenden Behörde und absolutistischen Erneuerer<br />

des <strong>Trier</strong>er Kurstaates 99 .<br />

5.16.5. <strong>Der</strong> organisatorisch hervorragende Regent<br />

„In <strong>Trier</strong> regierten im 18. Jahrhundert eine Reihe äußerst tatkräftiger <strong>Kurfürst</strong>en, die mit allen<br />

zu Gebote stehenden Mitteln versuchten, das Wohl ihrer Untertanen zu fördern. <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong>,<br />

ein organisatorisch hervorragender Regent, hat in einer nur elfjährigen Regierungszeit<br />

die gesamte Landesverwaltung reformiert und in der wirtschaftlichen Hebung des durch die<br />

Kriegsjahre völlig erschöpften Landes Außergewöhnliches geleistet“ 100 .<br />

95 http://mdz.bib-bvb.de/digbib/lexika/adb/images/adb007/@Generic_BookTextView/6..<br />

96<br />

Marx I S. 482<br />

97<br />

http://www.bautz.de/bbkl/pfalz_n_f_l.shtml (Autor: Josef Johannes Schmid)<br />

98<br />

Haxel S. 47<br />

99<br />

Zitat nach Düwell/Irsigler S. 43<br />

100<br />

Haxel S. 84/85<br />

41


5.16.6. <strong>Der</strong> Bauherr und Reformer<br />

„Unstreitig wird sich in der ganzen Reihe unserer Churfürsten keiner finden lassen, der in so<br />

kurzer Zeit soviel Verfallenes hergestellt, so großartige Reformen eingeführt und so viele<br />

neue Schöpfungen ins Leben gerufen hätte“ 101 .<br />

6. Einkünfte der <strong>Trier</strong>er <strong>Kurfürst</strong>en<br />

Die Einkünfte der <strong>Trier</strong>er <strong>Kurfürst</strong>en lassen sich in drei Klassen einteilen:<br />

6.1. Personaleinkünfte<br />

Die Personaleinkünfte ergaben sich teils aus eigenem Vermögen, teils <strong>von</strong> geistlichen Pfründen,<br />

die die Erzbischöfe bleibend oder vorübergehend mit der <strong>Trier</strong>er Inful vereinigten. Da<br />

der <strong>Erzbischof</strong> <strong>von</strong> <strong>Trier</strong> seit 1576 Administrator <strong>von</strong> Prüm war, bezog er als solcher jährlich<br />

ca. 36.000 Taler. Über diese Personaleinkünfte konnten die <strong>Kurfürst</strong>en ganz frei verfügen.<br />

6.2. Einkünfte aus den Domänen<br />

Die Einkünfte aus den Domänen waren Dotationsgütern des erzbischöflichen Sitzes, die sich<br />

seit den Zeiten der fränkischen Könige durch Schenkungen, Ersparnisse und Erwerbungen bis<br />

in die letzten Zeiten zu einem bedeutenden Güterkomplex vermehrt hatten. Diese Einkünfte<br />

bestanden meistens in Naturalien, wie in Wein, Früchten und Holz. So erntete die kurfürstliche<br />

Hofkammer in Mitteljahren ca. „1.100 Fuder Wein". Die Angaben über den jährlichen<br />

Gesamtbetrag der Einkünfte aus den Domänen gehen aus einander; sie schwanken zwischen<br />

320.000 und 600.000 Talern.<br />

Die Einkünfte aus den Domänen wurden für die Verwaltung, die Hofhaltung und die Besoldung<br />

der Beamten verwendet; darüber hatte der <strong>Kurfürst</strong> dem Domkapitel Rechenschaft abzulegen.<br />

6.3. Einkünfte <strong>von</strong> den Landständen<br />

Die Einkünfte <strong>von</strong> den Landständen mussten jährlich <strong>von</strong> diesen bewilligt werden; sie waren<br />

auf das Ober- und Niedererzstift verteilt und wurden <strong>von</strong> Generaleinnehmern erhoben. Diese<br />

Einnahmen waren zur Bestreitung allgemeiner Landesbedürfnisse bestimmt, wie für die<br />

Unterhaltung der Landestruppen, der Festung Ehrenbreitstein, zur Errichtung der Kammerzieler<br />

(am Reichsgericht zu Wetzlar), für Kosten bei Kaiserwahlen und Kaiserkrönungen, für die<br />

Gesandtschaften am Reichstag zu Regensburg und an fürstlichen Höfen, Aufführung öffentlicher<br />

Bauten, Förderung der Universität und anderer Schulen u. dgl. Die Totalsumme der Landessteuern<br />

betrug ungefähr 100.000 Reichstaler 102 . Zur der Zeit <strong>von</strong> F. L. als <strong>Kurfürst</strong> <strong>von</strong><br />

<strong>Trier</strong> werden die Einkünfte mit etwa 600.000 Reichstalern beziffert 103 .<br />

7. Die Musikpflege am kurtrierischen Hofe unter <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong><br />

7.1. Hofkapelle<br />

Die Einrichtung einer eigenen Hofmusik gehörte im 17. und 18. Jahrhundert zu den Notwendigkeiten<br />

fürstlicher Repräsentation. Auch F. L. hielt in seiner Bischofsresidenz zu Breslau<br />

eine eigene Musikkapelle, die auch nach seiner Übersiedlung nach Ehrenbreitstein fortbestand.<br />

Zu seiner feierlichen Inthronisation brachte er <strong>von</strong> Breslau seine Hofkapelle mit. Wenn<br />

er sich wieder nach Schlesien aufmachte, musste ihm Hofkapelle dorthin folgen.<br />

Nach dem Regierungsantritt F. L.’s 1716 wurde die Hofkapelle wieder neu organisiert. Die im<br />

Jahre 1718 angestellten Musiker kamen mit dem <strong>Kurfürst</strong>en teils <strong>von</strong> Breslau, teils <strong>von</strong> Düsseldorf.<br />

In Düsseldorf kam nach dem Tod des <strong>Kurfürst</strong>en Johann Wilhelm, des ältesten Bruders<br />

<strong>von</strong> F. L., das Musikleben zum Erliegen, weil sein Bruder und Nachfolger Karl Philipp<br />

seine Residenz nach Mannheim verlegte.<br />

101 Marx Jakob. Geschichte des Erzstiftes <strong>Trier</strong>. Als <strong>Kurfürst</strong>entum und Erzdiözese <strong>von</strong> den ältesten Zeiten bis<br />

zum Jahre 1816. Abt. 3, Bd. 5, <strong>Trier</strong> 1864, S. 13<br />

102 Marx I S. 235-236<br />

103 Demel HM+BB S. 126<br />

42


Wie die Breslauer Kapelle zusammengesetzt war und welchen Umfang sie hatte, ist aus der<br />

einschlägigen Literatur nicht zu erkennen 104 .<br />

Die Verschmelzung der Breslauer mit dem Rest der kurtrierischen Hofkapelle gab der Musikpflege<br />

neuen Aufschwung. Wegen der Personalunion der beiden Bistümer <strong>Trier</strong> und Breslau<br />

weilte der <strong>Kurfürst</strong> häufig in Schlesien, wohin ein großer Teil der Musiker ihn begleiten<br />

musste. In der Musikkapelle stehen neben den Streichern als fester Bestandteil des Orchesters<br />

die Flötisten, Oboisten und Waldhornisten. Hoftrompeter und -pauker wurden nach Bedarf<br />

hinzugezogen. Ende 1721 hatte die Hofkapelle eine Besetzung <strong>von</strong> 29 Mitgliedern 105 . Unter<br />

der Regierungszeit <strong>von</strong> F. L. wurde eine verhältnismäßig große Anzahl <strong>von</strong> Trompetern (besonders<br />

Lehrtrompeten) angestellt, die hauptsächlich Tafelmusik spielten 106 .<br />

Von 1722 ab wurden auch Sängerinnen am kurtrierischen Hof angestellt. <strong>Der</strong> Ausbau des Vokalparts<br />

ist einmal der einsetzenden Pflege des Oratoriums zuzuschreiben, andererseits dem<br />

Bestreben, auch kurtrierische Kräfte in der italienischen Oper in Breslau einsetzen zu können.<br />

Bei den Opernaufführungen in der schlesischen Metropole wirkten auch kurtrierischen Vokalisten<br />

und Instrumentalisten mit.<br />

Die kurtrierische Hofkapelle wurde <strong>von</strong> einem Kapell- und einem Konzertmeister geleitet. In<br />

der 13-jährigen Regierungszeit <strong>von</strong> F. L. konnten 50 Musiker (einschließlich der Kapellenknaben)<br />

aktenkundig nachgewiesen werden. Seit dieser Zeit war es üblich, den Hofmusikern<br />

zur Sicherheit ihrer Existenz und zur Verminderung des Musiketats ein Hofamt zu übertragen.<br />

Die meisten Leiblakeien unter F. L. waren gleichzeitig Musiker.<br />

7.2. Musikalisches Wirken<br />

Für das kirchenmusikalische Wirken der kurfürstlichen Kapelle während des Aufenthaltes<br />

<strong>von</strong> F. L. in <strong>Trier</strong> liegen mehrere Zeugnisse vor.<br />

7.2.1. Misere und Motetten 1719<br />

So wohnte <strong>Kurfürst</strong> F. L. am 30. März 1719 (Palmsonntag) in der Hofkapelle der Aufführung<br />

eines Misere bei, wobei die Mitwirkung seiner eigenen Musikkapelle erwähnt ist. Am Karfreitag<br />

wurden Motetten aufgeführt, die im Zusammenhang vielleicht eine ganze Passion darstellten.<br />

7.2.2. Ostern 1719<br />

Auch an Ostern 1719 wirkte die Musikkapelle beim feierlichen Hochamt mit.<br />

7.2.3. Feierliche Exequien für Kaiserin Eleonore Magdalena 1720<br />

© Österreichische Nationalbibliothek<br />

Wien, Bildarchiv<br />

Als die Kaiserin Eleonore Magdalena, die älteste Schwester <strong>von</strong><br />

F. L., am 29. Januar 1720 verstorben war, wurden ihr zu Ehren in<br />

der <strong>Trier</strong>er Liebfrauenkirche - der Dom war wegen des Brandes<br />

<strong>von</strong> 1717 noch in Restauration - am 22. April 1720 feierliche<br />

Exequien abgehalten. F. L. kam wegen dieser Trauerfeierlichkeiten<br />

eigens mit seiner Musikkapelle <strong>von</strong> Breslau nach <strong>Trier</strong>.<br />

◄ Abb. 31: Eleonore Magdalena auf dem Sterbebett<br />

7.2.4. Kirchenmusikalische Aufführung 1723<br />

Eine weitere kirchenmusikalische Aufführung fand im Jahr 1723 statt. Für die verstorbene<br />

Königin Maria Kasimira Sobieska, der Gemahlin des Polenkönigs Jan III. Sobieski 107 , dem<br />

Sieger über die Türken bei Wien am 12. September 1683, wurden dreitägige Exequien gehalten.<br />

Da sich die Hofkapelle größtenteils am Hofe <strong>von</strong> F. L. in Breslau und Neisse (F. L.’s<br />

104 Bereths S. 35-38<br />

105 Bereths S. 141<br />

106 Bereths S. 204<br />

107 Hedwig Elisabeth, die zweitjüngste Schwester <strong>von</strong> F. L., war mit <strong>Ludwig</strong> Sobieski, dem ältesten Sohn der<br />

beiden oben genannten verheiratet. Daher waren die Trauerfeierlichkeiten quasi „familiengedingt“.<br />

43


Lieblingsresidenz in Schlesien) aufhielt, mussten fremde Musikanten „adhibiret“ werden, die<br />

„in keinem Gehalt“ standen. Sie erhielten 30 rthlr als Entlohnung 108 .<br />

7.2.5. Fastenoratorium und Serenade 1725<br />

In der Fastenzeit des Jahres 1725 109 kommt es zum ersten Mal in der Amtszeit <strong>von</strong> F. L. zur<br />

Aufführung eines Fastenoratoriums und einer Serenade im Dom zu <strong>Trier</strong> 110 . <strong>Der</strong> Serenade<br />

wohnten neben F. L. auch die <strong>Kurfürst</strong>en <strong>von</strong> Köln und München, Clemens August und Maximilian<br />

II. Emanuel teil. Clemens August feierte 1725 am Hofe <strong>von</strong> Ehrenbreitstein seine Primiz.<br />

Vermutlich handelte es sich um die Serenade, die F. L. <strong>von</strong> Daniel Gottlieb Treu (Fedele)<br />

gewidmet wurde 111 .<br />

7.2.6. Oper<br />

Da F. L. die Oper vom Düsseldorfer, mehr noch vom Mannheimer und Wiener Hof her kannte,<br />

war er dieser Musikgattung besonders zugetan. Er ist der erste <strong>Kurfürst</strong>, der am kurtrierischen<br />

Hofe Sängerinnen anstellte. Es ist nicht ausgeschlossen, dass er sich mit dem Gedanken<br />

trug, am kurtrierischen Hofe eine Oper einzurichten. In seiner schlesischen Metropole Breslau<br />

gehörte er zu den Mäzenen der dortigen Oper. In <strong>Trier</strong> kam es aber ebenso wenig zur Errichtung<br />

einer Oper wie in Mainz 112 .<br />

7.2.7. Oratorium<br />

Die Pflege des Oratoriums begann unter F. L. <strong>Der</strong> erste Hinweis steht in den Gesta Treverorum<br />

für das Jahr 1719. Die aufgeführten Motetten über das Leiden Christi müssen als ein Passionsoratorium<br />

verstanden werden. Die nächste Aufführung <strong>von</strong> „fasten Oratoriys“ ist für<br />

1725 belegt. Die Aufführungen fanden in <strong>Trier</strong>, wahrscheinlich im Dom, statt 113 . Nach seinem<br />

Einzug und der Inthronisation im März 1719 feierte F. L. die Kar- und Osterliturgie mit. Trotz<br />

des schlechten Wetters wohnte er am Nachmittag des Karfreitags (7. April 1719) der <strong>von</strong> den<br />

Jesuiten organisierten Karfreitagsprozession bis zum Ende bei 114 . F. L. weilte fast jährlich<br />

während der Fastenzeit in <strong>Trier</strong>, so 1721, wo er auch den Osterfeierlichkeiten bewohnte.<br />

Ebenso ist er in der Fastenzeit der Jahre 1722, 1725 und 1728 belegt 115 .<br />

7.3. Anschaffung <strong>von</strong> Musikinstrumenten<br />

Für seine Hofkapelle ließ F. L. oftmals Instrumente anschaffen. Als er <strong>von</strong> seiner Ehrenbreitsteiner<br />

Residenz Besitz genommen hatte, ließ er „eine Praitsch Geigen“ (Bratsche) für 2<br />

Reichstaler 6 alb und Saiten „zur Music“ für 2 rthlr. 3 alb anschaffen 116 . Zu Beginn des Jahres<br />

1729 wurden bei den „Kayerlichen Trompetern und Jagdhornmachern zu Wien Vier musicalische<br />

Waldhorn und Krumbogen“ für 73 fl. 55 kr. = 49 rthlr 15 alp“ gekauft. Es ist bereits<br />

das dritte Mal, dass in Wien Waldhörner gekauft wurden.<br />

Als F. L. am 3. März 1729 seine Abdankungsurkunde als <strong>Erzbischof</strong> und <strong>Kurfürst</strong> <strong>von</strong> <strong>Trier</strong><br />

unterschrieb, um nach Mainz zu wechseln, nahm er den größten Teil seiner Musiker mit 117 .<br />

8. Verbindung zwischen Kurtrier und <strong>Pfalz</strong>-<strong>Neuburg</strong><br />

In <strong>Trier</strong> wurde 1655 der Hl. Rock ausgestellt.<br />

<strong>Pfalz</strong>graf Philipp Wilhelm, der Vater F. L.’s, entschloss sich daher <strong>von</strong> Düsseldorf nach <strong>Trier</strong><br />

zu pilgern. In Düsseldorf war am 6. Januar des gleichen Jahres sein erstes Kind aus der Ehe<br />

mit seiner zweiten Gemahlin Elisabeth Amalie <strong>von</strong> Hessen-Darmstadt, Eleonore Magdalena,<br />

108 Bereths S. 174-175<br />

109 Petry Itinerar, S. 214: F. L. ist in <strong>Trier</strong> vom 24. März bis 8. April 1725 nachgewiesen, Ostern war am 1. April<br />

110 Bereths S. 38<br />

111 Bereths S. 219<br />

112 Bereths S. 227<br />

113 Bereths S. 195<br />

114 Demel HM+BB S. 135 Anm. 281<br />

115 Bereths S. 195<br />

116 Bereths S. 141<br />

117 Bereths 142-143<br />

44


der späteren Kaiserin, zur Welt gekommen. Sie wurde „in einer Wiegen mit Ihren Durchlauchtigsten<br />

Eltern <strong>von</strong> Düsseldorf zu Wasser nach <strong>Trier</strong> gebracht“.<br />

© Studienseminar <strong>Neuburg</strong>/Do<br />

Foto vom Verfasser<br />

Abb. 32:<br />

Philipp Wilhelm<br />

© Österreichische Nationalbibliothek<br />

Wien, Bildarchiv<br />

Abb. 33:<br />

Elisabeth Amalie im Jahr 1660<br />

© Österreichische Nationalbibliothek Wien, Bildarchiv<br />

Abb. 35:<br />

„Leibschiff“ <strong>von</strong> Philipp Wilhelm<br />

Mit diesem Schiff besuchte Philipp Wilhelm 1678<br />

seine Tochter Eleonore Magdalena in Wien<br />

118 Bereths S. 174-175<br />

© Landeshauptstadt Düsseldorf–<br />

Stadtmuseum<br />

Abb. 34:<br />

Eleonore Magdalena<br />

Auch 1668 besuchte Philipp Wilhelm und<br />

seine Gemahlin Elisabeth Amalie den kurtrierischen<br />

Hof zu Ehrenbreitstein. Zwei<br />

Jahre später, also 1670, waren die <strong>Neuburg</strong>er<br />

wieder Gäste in Ehrenbreitstein, wo sie<br />

ehrenvoll empfangen wurden.<br />

So ist schon aus dieser Zeit, bevor ein <strong>Neuburg</strong>er<br />

den <strong>Trier</strong>er Kurstuhl bestieg, eine<br />

rege Verbindung zwischen dem Düsseldorfer/<strong>Neuburg</strong>er<br />

und dem <strong>Trier</strong>er Hofe nachzuweisen<br />

118 .<br />

© Museum und Schatzkammer des Deutschen Ordens in Wien<br />

Abb. 36:<br />

<strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong>: Medaille (1726) Silber) – geprägt für <strong>Trier</strong><br />

45


Vorderseite:<br />

FRANciscus LUDovius ● Dei Gratia ARchiepiscopus TReverensis ● Sancti Romani Imperii<br />

Princeps ELector ● Supremus Magister Ordinis Teutonici ● EPiscopusWormatiensis & Vratislaviensis<br />

● Praepositor Elvanensis ● Coadjutor Monguntinus ● Comes Palatinus Rheni ●<br />

Bavariae Iuliae Cliviae & Montium.Dux.<br />

<strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong> ● <strong>von</strong> Gottes Gnaden <strong>Erzbischof</strong> <strong>von</strong> <strong>Trier</strong> ● des Heiligen Römischen Reiches<br />

<strong>Kurfürst</strong> ● Hochmeister des Deutschen Ordens ● Bischof <strong>von</strong> Worms und Breslau ●<br />

Fürstpropst <strong>von</strong> Ellwangen ● Koadjutor <strong>von</strong> Mainz ● <strong>Pfalz</strong>graf bei Rhein ●<br />

Herzog <strong>von</strong> Bayern, Jülich, Cleve und Berg 119 .<br />

Rückseite:<br />

ADIUTOR.MEUS - ES.TU.DOMINE<br />

(Herr, du bist mein Beistand)<br />

III. <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong>: <strong>Der</strong> Administrator <strong>von</strong> Prüm<br />

Foto EJR<br />

Abb. 37:<br />

Ehemalige Benediktinerabtei Prüm<br />

1. Geschichte der Benediktinerabtei Prüm im Überblick<br />

721 23. Juni: Erstgründung des Klosters Prüm<br />

752 27. Mai: Neugründung des Klosters durch König Pippin. Er übergibt dem Kloster<br />

Reliquien der Heiligen Drei Ärzte und Partikel der Sandalen Christi, die er<br />

seinerseits <strong>von</strong> Papst Zacharias erhalten hatte. Die Kirche erhält danach den Namen<br />

„Zum allerheiligsten Erlöser“ - St. Salvator<br />

793 Pippin der Bucklige, ältester Sohn Karls des Großen und Enkel <strong>von</strong> König Pippin,<br />

wird nach einer versuchten Verschwörung gegen seine Familie in die Abtei<br />

Prüm verbannt<br />

799 Einweihung des Klosterneubaus durch Papst Leo III.<br />

811 Pippin der Bucklige stirbt in Prüm.<br />

855 Kaiser Lothar I., ein Enkel Karls des Großen, tritt nach der Teilung <strong>von</strong> Prüm ins<br />

Kloster ein; er stirbt wenig später und wird in Prüm begraben.<br />

119 Siehe: Mayer Curt: Münzen und Medaillen der Fürstpropstei Ellwangen; Stuttgart 1980<br />

46


Am 21. Juni 1687 schloss die Hofkammer einen Vertrag mit dem Frankfurter<br />

Bildhauer Johann Wolfgang Frölicher 120 ,<br />

882 1. Überfall der Normannen auf Prüm: Klostergebäude werden verwüstet.<br />

892 2. Überfall der Normannen. Die Normannen rauben das Kloster aus und zünden<br />

Kloster und Siedlung an. Auch ein Teil der Besitzungen geht verloren.<br />

893 <strong>Der</strong> Abt Regino lässt ein Urbar anlegen, in dem das Klostergut und die Rechte<br />

des Klosters aufgezählt werden<br />

um 1100 Das Frauenkloster in Niederprüm entsteht.<br />

1222 <strong>Der</strong> Besitz um Prüm wird <strong>von</strong> Kaiser Friedrich II. zum Fürstentum erhoben.<br />

<strong>Der</strong> Abt hat Sitz und Stimme im Reichstag.<br />

1576 Das Fürstentum Prüm wird gegen seinen Willen dem Kurstaat <strong>Trier</strong> einver-<br />

leibt. Vorher hatten sich in der Gemeinschaft reformatorische Bestrebungen gezeigt;<br />

der <strong>Erzbischof</strong> <strong>von</strong> <strong>Trier</strong> hatte schon 1544 beim Papst eine Union mit der<br />

Abtei beantragt. Als der letzte Fürstabt starb, erschien der <strong>Erzbischof</strong> Jakob III.<br />

<strong>von</strong> Eltz in Prüm und ließ sich gegen den Widerstand der Mönche als Nachfolger<br />

einführen. <strong>Der</strong> <strong>Kurfürst</strong> <strong>von</strong> <strong>Trier</strong> war fortan Administrator der Abtei, den<br />

in Prüm der Prior vertrat. Mit dem Übergang der Abtswürde an den <strong>Kurfürst</strong>en<br />

<strong>von</strong> <strong>Trier</strong> war auch die so genannte Abtsportion an diesen übergegangen und<br />

damit die Verpflichtung, für die Klosterbauten zu sorgen.<br />

1721 Neubau der Klosterkirche (durch Johann Georg Judas) unter <strong>Kurfürst</strong> <strong>Franz</strong><br />

<strong>Ludwig</strong> <strong>von</strong> <strong>Pfalz</strong>-<strong>Neuburg</strong>; es sollte ein Turm der bisherigen Kirche als linker<br />

Eckturm Verwendung finden.<br />

1748 Neubau der Abteigebäude (durch Andreas Seitz) nach Plänen <strong>von</strong> Balthasar<br />

Neumann unter <strong>Kurfürst</strong> <strong>Franz</strong> Georg <strong>von</strong> Schönborn (1912 vollendet)<br />

1769 Dem großen Brand fallen die meisten Häuser des Ortes zum Opfer<br />

1794 Die heutige Kirche mit Barockfassade ist fertig gestellt.<br />

1794 <strong>Franz</strong>ösische Revolutionstruppen rücken in Prüm ein. Auflösung des Klosters<br />

und Vertreibung der Mönche (Säkularisation) durch die <strong>Franz</strong>osen. Danach ist<br />

das Abteigebäude Sitz diverser Ämter. Heute befindet sich in den Gebäuden das<br />

Regino-Gymnasium.<br />

1802 Das Kloster wird wie alle linksrheinischen Klöster aufgelöst. Aus der kleinen<br />

Residenz wird der Hauptort eines französischen Arrondissements. Napoleon<br />

stellt die requirierten Abteigebäude für ein Friedensgericht und zur Errichtung<br />

einer “Secondärschule” zur Verfügung. Die Abteikirche wird zur Pfarrkirche St.<br />

Salvator.<br />

1827 Prüm wird eines Dekanates.<br />

1860 Beim Abbau des alten Hochaltares werden die Gebeine Kaiser Lothars und die<br />

Reliquien der Märtyrer Primus und Felicianus gefunden.<br />

1874/1875 Für die Gebeine und die Reliquien wird ein Grabmal mit finanzieller Unterstützung<br />

<strong>von</strong> Kaiser Wilhelm I. errichtet.<br />

1891 Die Prümer Ärzte und Apotheker stiften einen neuen Reliquienschrein für die<br />

Reliquien der Heiligen Drei Ärzte.<br />

1896 Ein neuer Schreinaltar für die Sandalen Christi wird errichtet.<br />

1927 Die Kirche erhält einen Barockaltar aus der Karmeliterkirche St. Nikolaus in<br />

Bad Kreuznach.<br />

120 J. W. Frölicher geb. 1652 in Soloturn, seit 1680 in Frankfurt; † 26. Juli 1700 in <strong>Trier</strong>; bestattet im Kreuzgang.<br />

Frölicher gilt als der erste Vertreter eines vollendeten deutschen Hochbarocks am Mittelrhein.<br />

Siehe Irsch S. 242<br />

Buch: Nicole Beyer: Das Werk des Johann Wolfgang Fröhlicher – Ein Beitrag zur barocken Skulptur in<br />

Deutschland des 17. Jahrhunderts; Mainz 1999<br />

47


1944 Seit dem 16. September ist die Stadt Prüm Ziel <strong>von</strong> amerikanischem Artilleriebeschuss.<br />

Vor allem seit dem 32. Dezember nehmen die Bombenangriffe zu (Ardennenoffensive).<br />

Die ehemaligen Abteigebäude werden stark beschädigt.<br />

Heiligabend: Kurz vor der Christmette stürzt das Gewölbe des rechten Seitenschiffes<br />

und des gesamten Langschiffes infolge der Bombenangriffe ein.<br />

1950 <strong>Der</strong> Wiederaufbau der Kirche ist weitgehend abgeschlossen.<br />

Papst Pius XII. verleiht der Kirche den Titel „Basilica minor“.<br />

1952 <strong>Der</strong> Wiederaufbau der Abteigebäude in etwas vereinfachter Form ist weitgehend<br />

abgeschlossen 121 .<br />

2. Die Reichsabtei Prüm – Ihre Stellung im Heiligen Römischen Reich<br />

Seit 1576 war die seit 1222 gefürstete Benediktinerabtei Prüm mit dem <strong>Kurfürst</strong>entum<br />

<strong>Trier</strong> in Personalunion verbunden. <strong>Der</strong> <strong>Trier</strong> <strong>Erzbischof</strong> und <strong>Kurfürst</strong> trug nun auch den<br />

Titel „Administrator <strong>von</strong> Prüm“. In dem Wappen der <strong>Trier</strong>er <strong>Kurfürst</strong>en deutet das Lamm<br />

daraufhin. Ferner war Prüm Sitz eines kurfürstlichen Amtes 122 . Seit 1753 bestand bereits eine<br />

vom Papst genehmigte, vereinigte Administration der Tafelgüter mit dem Erzstift 123 .<br />

© Thomas Höckmann Atlas 2006<br />

Abb. 38:<br />

Das Territorium <strong>von</strong> Prüm<br />

Wikipedia gemeinfrei<br />

Abb. 39:<br />

Wappen der Fürstabtei Prüm<br />

Auf dem Reichstag hatte der <strong>Kurfürst</strong> daher zwei Vota: eines als <strong>Kurfürst</strong> <strong>von</strong> <strong>Trier</strong> und eines<br />

auf der geistlichen Reichsfürstenbank als Vertreter <strong>von</strong> Prüm 124 .<br />

Die Reichsfürstenwürde wurde abermals 1654 auf dem Regensburger Reichstag bestätigt. Die<br />

Reichsabtei Prüm rangierte noch 1792 auf der geistlichen Fürstenbank an 33. Stelle und war<br />

bei den Fürsten des Oberrheinischen Kreises eigens veranlagt 125 .<br />

Als Administrator <strong>von</strong> Prüm bezog der <strong>Kurfürst</strong> <strong>von</strong> <strong>Trier</strong> ca. 36.000 Taler jährlich an Einkünften<br />

126 . Aber auch die Lasten der vormaligen Reichsabtei waren so auf den <strong>Trier</strong>er <strong>Kurfürst</strong>en<br />

übergegangen. Die Reichsheerfahrt hatte der <strong>Erzbischof</strong> nach der Matrikel <strong>von</strong> 1521<br />

121 „http://de.wikipedia.org/wiki/Abtei_Pr%C3%BCm“<br />

122 Zanters S. 95<br />

123 Demel HM+BB S. 115<br />

124 Haxel S. 51<br />

125 Demel HM+BB S. 115<br />

126 Haxel S.<br />

48


mit dem vollen <strong>Kurfürst</strong>enanschlag zu bestreiten, das heißt: 60 Berittene und 277 Mann zu<br />

Fuß. Nach Loslösung der Ritterschaft im 16. Jahrhundert hatte der <strong>Kurfürst</strong> dann eine „Moderation“<br />

dieser Verpflichtung durchgesetzt. Auch in dem Matrikularanschlag für das Reichskammergericht<br />

erhielt das <strong>Kurfürst</strong>entum im Jahr 1727 eine Ermäßigung seiner Beitragspflicht.<br />

Von dieser Zeit zahlte <strong>Trier</strong> zu jedem Ziel 845 Reichstaler 40 Kronen. Bereits 1719 wurde im<br />

Zusammenhang mit einer allgemeinen Reform des Kammergerichtes bestimmt, dass das <strong>Kurfürst</strong>entum<br />

nur noch einen Kammergerichtsassessor zu präsentieren habe 127 .<br />

3. <strong>Der</strong> Neubau der Kirche unter <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong><br />

3.1. Streitigkeiten zwischen Konvent und Landesherren<br />

Anlässlich der nach dem Tode Karls <strong>von</strong> Lothringen eintretenden Sedisvakanz weigerte sich<br />

die Abtei, die Zwischenregierung für Prüm anzuerkennen und beanspruchte ihrerseits die Regierungsgewalt.<br />

<strong>Der</strong> Prior Cosmas Knauff verfasste 1716 eine Streitschrift, in der er die Aufhebung<br />

der Union forderte, da sie nicht rechtmäßig, sondern durch Domkapitel und <strong>Erzbischof</strong><br />

betrügerisch erschlichen worden sei. F. L. duldete diese Ambitionen nicht. Nach seinem<br />

Regierungsantritt ließ er den Prior für dessen Schrift auf Ehrenbreitstein gefangen nehmen,<br />

wo er bis zu seinem Tode 1740 inhaftiert blieb 128 . <strong>Der</strong> Konvent wurde hart bestraft.<br />

Foto Georg Sternitzke<br />

Abb. 40:<br />

Die Basilika St. Salvator<br />

Foto Georg Sternitzke<br />

Abb. 41:<br />

Die mächtige Fassade<br />

Bis zum Jahre 1719 sind keine Bestrebungen bekannt, die einen Neubau der Abteikirche zum<br />

Ziel gehabt hätten. Mag die alte romanische Abteikirche auch baufällig gewesen sein, so kann<br />

doch nicht allein ihr Zustand die Ursache zu dem schnell beschlossenen Neubau gewesen<br />

sein. <strong>Der</strong> <strong>von</strong> <strong>Kurfürst</strong> F. L. betriebene Neubau muss vielmehr im Licht der schon lange zurückreichenden<br />

Auseinandersetzungen zwischen Konvent der Benediktiner in Prüm und dem<br />

Landesherren gesehen werden.<br />

In dieser Situation fand im Jahr 1719 eine Visitation des Klosters statt und im Anschluss daran<br />

wurde erstmals ein Kirchenneubau erwähnt und dieser auch sogleich in Angriff genommen.<br />

Aus der Art, wie der Bau durch einen kurfürstlichen Baumeister ausgeführt wurde, ist<br />

deutlich zu erkennen, dass es F. L. nicht zuletzt darauf ankam, sein Recht und seine Macht gegenüber<br />

der Abtei zu dokumentieren.<br />

127 Marx I S. 235<br />

128 Zanters S. 95-96<br />

49


Foto Georg Sternitzke<br />

Abb. 42:<br />

Blick vom Chorraum zur Orgel<br />

Es kann kein Zufall sein, dass in allen Baunachrichten der Klosterkonvent mit keinem Wort<br />

erwähnt wird, ganz zu schweigen <strong>von</strong> dem Einfluss auf die Bauausführung und Baugestaltung,<br />

den das Kloster unter normalen Umständen gehabt hätte. Es ist auch bezeichnend, dass<br />

es hier in keiner Eintragung heißt, der <strong>Kurfürst</strong> habe den Neubau „aus Ertzbischl. Sorgfalt“<br />

beschlossen, wie es beim Domumbau hieß.<br />

3.2. Baugeschichte<br />

Nach der Visitation der Abtei 1719 wurde im Namen <strong>von</strong> F. L. ein Neubau befohlen, wie aus<br />

den Hofkammerprotokollen vom 13. Dezember 1720 hervorgeht: „Von wegen wirdt dero<br />

Kellner 129 zu Schönecken hiermit gndst anbefohlen, dass Er in Conformität deß herren Cammerrathen<br />

Coenen in Vorigem Jahr zu Prümb gemachten überschlag zu Erbaw Vndt reparation<br />

daselbigster abteylicher Kirchen und des Closters …“.<br />

Foto Georg Sternitzke<br />

Abb. 43:<br />

Blick ins Kirchenschiff<br />

Foto EJR<br />

Abb. 44:<br />

Wappen an der St. Salvator-Basilika:<br />

Das Lamm auf dem <strong>Trier</strong>er Kreuz<br />

Dazu wird dem Kellner befohlen, Steine brechen zu lassen und einen „des wercks Vndt der<br />

abrissen wohl Erfahrenen Maurer Meister“ zu suchen. Dieser Akteneintrag beweist, dass F.<br />

L. den Plan zum Neubau bereits 1719 gefasst hatte. In einem weiteren Schreiben vom 11. Januar<br />

1721 wird dem Kellner mitgeteilt, dass der Maurermeister Delporth die Arbeiten in Prüm<br />

übernehmen werde. 1721 berief man einen „Ziegelbecker <strong>von</strong> Düsseldorf welcher beschrieben<br />

worden, umb die Erde in der gegend Prümb zu sondiren, undt zu dasigen Kirchen baw einen<br />

Ziegel ofen ahnzurichten“. Insgesamt wurden 1721 im Laufe des Jahres 2.602 Reichstaler an<br />

den Kellner zur Bestreitung der Baukosten überwiesen oder aus Eingängen verrechnet. In den<br />

beiden folgenden Jahren erhielt der Kellner 8.488 Reichstaler <strong>von</strong> der Rentkammer überwiesen,<br />

also bisher in den genannten Jahren insgesamt 11.090 Reichstaler. Am 2. Oktober 1723<br />

129 Ein Kellner ist der Amtsrentmeister.<br />

50


wurde dem „hofbawmeistern Johann Görg Judas“ ein Befehl übermittelt, er solle „biß auf<br />

weiteren Cfl gndsten Befehl“ die Arbeiten an der Kirche einstellen und beendigen und sich<br />

sobald wie möglich nach Prüm begeben, und mit allen Handwerkern „die rechnung schließen“<br />

und sie dann der Hofkammer vorlegen. Die Kirche in Prüm war aber keineswegs fertig;<br />

aus diesem Grunde erhielt der Kellner die zum Bau notwendigen Mittel auch weiterhin überwiesen.<br />

Für die Jahre 1724 und 1725 sind Ausgabennachweise über 13.033 Reichstaler nachgewiesen.<br />

Ein Teil dieser Summe könnte zwar auch zur Abzahlung bereits in den Vorjahren geleisteter<br />

Arbeiten verwandt worden sein; da aber in den weiteren Jahren nach 1726 noch an der Kirche<br />

gearbeitet wurde, kann die Weiterarbeit in Prüm nur zugunsten <strong>von</strong> dringlicheren Arbeiten zurückgestellt<br />

worden sein. Hier ist vor allem an das <strong>von</strong> F. L. gegründete Waisenhaus in Koblenz<br />

zu denken, für das qualifizierte Handwerker sicher benötigt wurden 130 . Geldfragen können<br />

nicht den Ausschlag zur Einschränkung der Arbeiten in Prüm gegeben habe. <strong>Kurfürst</strong> F.<br />

L. führte eine sparsame Wirtschaft, wie aus den Landrentmeisterrechnungen seit 1716 zu entnehmen<br />

ist. Einnahmen und Ausgaben standen in seiner Regierungszeit in einem gesunden<br />

Verhältnis.<br />

Die Kirche in Prüm sollte 1726 ihrem Baumeister<br />

Judas in seinem letzten Lebensjahr noch viele Sorgen<br />

bereiten, denn man entdeckte an dem Bau<br />

Fehler. „Ohne gndste Erlaubnis“ dürfe keine weiteren<br />

Arbeiten an der Kirche zu Prüm vorgenommen<br />

werden. Die Kirche konnte aber noch nicht<br />

als vollendet gelten.<br />

In den Rechnungen <strong>von</strong> 1726 sind 2.331 Reichstaler<br />

als Ausgaben für die Prümer Kirche verzeichnet;<br />

doch sind in dieser Summe auch noch<br />

887 Reichstaler enthalten, die die Rentkammer<br />

dem Kellner aus dem Vorjahr schuldig geblieben<br />

war. Es wurden somit 1726 nur 1.444 Reichstaler<br />

verbaut, eine verhältnismäßig geringe Summe,<br />

wenn man die Ausgaben in den Vorjahren bedenkt.<br />

Am 28. Juni 1727 wurde ein Rat der Hofkammer<br />

nach Prüm gesandt, um festzustellen, wie weit der<br />

Kirchenbau fortgeschritten sei und „den baw zur<br />

perfection langsamb darnach zu bringen die intention<br />

ist“.<br />

© Dr. Bernhard Peter<br />

Abb. 45:<br />

Wappen <strong>von</strong> <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong><br />

am ehem. Pfarrhaus in Ellwangen.<br />

Das Lamm steht für die Abtei Prüm<br />

Nach dem Tod des Baumeisters Judas war das <strong>Kurfürst</strong>entum <strong>Trier</strong> ohne Hofbaumeister. Am<br />

10. Oktober 1727 wurde deshalb dem <strong>Franz</strong>iskanerbruder Paul Kurz die „Direction über den<br />

baw der abbatial Kirchen zu Prüm sowohl alß ander dero civil gebäwen übertragen“. Gegen<br />

Ende des Jahres muss sich der <strong>Franz</strong>iskanerbruder bereits in Prüm aufgehalten haben, denn er<br />

schickte am 27. November einen „expressen“ <strong>von</strong> Prüm nach Ehrenbreitstein. 1727 wurden<br />

dem Kellner 1.957 Reichstaler für den Kirchenbau in Prüm überwiesen. In den folgenden Jahren<br />

wurden dann nur noch geringe Beiträge an den Kellner übersandt. Daraus ist zu schließen,<br />

dass die meisten Arbeiten 1727 schon ausgeführt waren; in diesem Jahr inspizierte der Hofrat<br />

Koch den Bau. 1730 wurde die Kirche durch den Nachfolger <strong>von</strong> F. L., der ab 1729 den Trie-<br />

130 Bei Grüger S. 151 stiftete F. L. das Waisenhaus in Koblenz erst 1729. Da F. L. am 17. Mai 1723 das Priesterhaus<br />

in Koblenz stiftete, wird wohl dieses Bauvorhaben gemeint sein. Die Tatsache, dass diese Stiftung auch finanziell<br />

gut abgefedert war, spricht ebenfalls für diesen Bau.<br />

51


er Erzstuhl mit Mainz vertauscht hatte, den neuen <strong>Kurfürst</strong>en <strong>Franz</strong> Georg <strong>von</strong> Schönborn,<br />

besichtigt und durch dessen Weihbischof Lothar Friedrich <strong>von</strong> Nalbach eingeweiht.<br />

Es gilt als unbestreitbar, dass der <strong>Trier</strong>er Hofbaumeister Judas die Pläne für den Prümer Kirchenbau<br />

entworfen hat. Judas war, wie der Innenraum der Prümer Abteikirche deutlich erkennen<br />

lässt, aber kein Raumschöpfer im Sinne des Barocks 131 . Er führte neben seinem Zimmermannshandwerk<br />

ein Bauunternehmen. Nach dem Ausscheiden Ravensteyns 1722 wurde er<br />

<strong>von</strong> F. L. zum Hofbaumeister berufen.<br />

Es lässt sich archivarisch belegen, dass F. L. selbst mit Judas die Pläne zum Neubau der Prümer<br />

Abteikirche besprochen hat. Als es nach dem Tod <strong>von</strong> Judas zu Auseinandersetzungen<br />

zwischen der Hofkammer und den Erben des Baumeisters kam und dem Verstorbenen Fehler<br />

vorgeworfen wurden, stellten die Erben fest, die Baupläne seien „..durch Ser. Dni. Electoris<br />

selbige höchste person mit bawmeistern Judas concentirt worden“. Dem ließ F. L. erwidern,<br />

die Pläne seien keineswegs mit dem Baumeister „Vnter 4 augen“ besprochen worden; die<br />

Tatsache aber, die Risse seien vom <strong>Kurfürst</strong>en begutachtet und gebilligt worden, blieb unwidersprochen<br />

132 .<br />

3.3. <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong>s Anwesenheit in Prüm<br />

F. L. ist in Prüm zwischen dem 7. und 26. April 1721 nachgewiesen 133 .<br />

3.4. Zusammenfassung<br />

Foto Georg Sternitzke<br />

Abb. 46:<br />

Die doppeltürmige Basilika<br />

Bis zum Jahr 1719 waren keine Bestrebungen bekannt, dass<br />

die alte, romanische baufällige Kirche in Prüm neu erbaut<br />

werden sollte. Zwischen der Abtei und Kurtrier kam es immer<br />

wieder zu Auseinandersetzungen, als seit 1576 der<br />

<strong>Trier</strong>er <strong>Kurfürst</strong> auch Administrator <strong>von</strong> Prüm war. Auch<br />

beim Regierungsantritt <strong>von</strong> F. L. flammten diese wieder auf,<br />

als der Prior die Regierungsgewalt für die Abtei forderte.<br />

<strong>Der</strong> neue <strong>Kurfürst</strong> duldete diese Ansprüche nicht. Nach der<br />

Visitation im Jahr 1719 ließ F. L. ohne Beteiligung des Prümer<br />

Konvents eine neue Kirche errichten, um seine Rechte<br />

als Administrator zu demonstrieren. Die Bauarbeiten zogen<br />

sich unter der Bauleitung des Hofbaumeisters Johann Georg<br />

Judas <strong>von</strong> 1720 bis 1730 hin. Nach den vorliegenden Hofkammerprotokollen<br />

belief sich die Gesamtsumme auf<br />

28.410 Reichstaler, wobei die geringeren Beträge nicht eingerechnet<br />

sind.<br />

„<strong>Der</strong> Hofbaumeister Judas, der Planer und Architekt der Prümer Kirche, war keine künstlerisch<br />

selbständige Persönlichkeit; sein Formvorrat war gering. Die Gabe, selbst Formen zu<br />

finden und sie weiterzubilden, besaß er nicht. Daher gilt die ehemalige Prümer Abteikirche als<br />

nicht besondere barocke Schöpfung 134 .<br />

131 Reber S. 73-76<br />

132 Reber S. 76+94<br />

133 Petry Itinerar S. 210<br />

134 Reber S. 81<br />

52


IV. <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong>s Bautätigkeit in <strong>Trier</strong><br />

Anmerkung: F. L. wurde am 20. Februar 1716 zum <strong>Kurfürst</strong>en <strong>von</strong> <strong>Trier</strong> postuliert. Er übernahm<br />

ein schweres Erbe, weil <strong>Trier</strong> während des Pfälzer Erbfolgekrieges oft <strong>von</strong> den <strong>Franz</strong>osen<br />

besetzt und <strong>von</strong> den Reichstruppen zurückerobert wurde. Die Brücke über die Mosel hatten<br />

die <strong>Franz</strong>osen 1674 gesprengt; die Stadtmauern waren geschleift oder verfallen. Die <strong>von</strong><br />

<strong>Trier</strong> nach Lüttich führende Handelsstraße über die Höhen der Voreifel war verkommen und<br />

konnte nicht mehr benutzt werden; das Fort St. Martin wurde <strong>von</strong> den <strong>Franz</strong>osen bei ihrem<br />

Abzuge im Jahre 1714 zerstört.<br />

Am 17. August 1717 zerstörte ein Brand die Hochdächer und Osttürme des Domes. Es waren<br />

gewaltige Aufgaben, die den fast 55 jährigen F. L. erwarteten, als ihm Rat und Bürgerschaft<br />

<strong>von</strong> <strong>Trier</strong> am 27. April 1719 vor der Steipe auf dem Hauptmarkt huldigten 135 .<br />

1. Wiederaufbau und Umgestaltung des Domes<br />

1.1. <strong>Der</strong> Wiederaufbau nach dem Brand <strong>von</strong> 1717<br />

In der Nacht vom 17. auf den 18. August 1717 zerstörte ein Brand die Hochdächer und die<br />

Osttürme des Domes; ein Feuerwerkskörper hatte sich verirrt. Das <strong>Trier</strong>er Domkapitel informierte<br />

den in Breslau weilenden <strong>Erzbischof</strong> F. L. am 19. August wie folgt: „Ew. Churfürstlichen<br />

Durchlaucht sollen und müssen wir in höchster Betrübniß hiermit underthänigst ahnzeigen,<br />

welcher Gestalt am letzten Dienstag den 17. dieses Abends zwischen zehn und eilff Uhren<br />

hiesige vhralte Ertz- und Thumbkirchen durch eine gantz vnvermutete jähliche Feuersbruustt,<br />

die man wie solche auskomen bies dahin nicht erfahren können durchaus vollig ahm<br />

Tachwerck bies auff das Gewölb eingeaschert worden, vndt obwohlen das grose Feur, womit<br />

die gantze Kirch vmgehben wahre, ein weihteres Vnglück bedrohte, so hat man dennoch<br />

durch besondern Beystandt des Allmächtigen, vnbeschreibliche Gegenwehr, vndt sehr ehrbärhmbliches<br />

Ruffen vndt Betten des gantzen Volkes zu Gott, allermasen bey wehrendem diesem<br />

greulichen Vnglück die gantze Nacht hindurch, das Venerabile processionaliter herumbgetragen;<br />

derselben (Domkirche) Kleynodt vndt pretiosa, sambt Capitulararchiv zur Sicherheit<br />

gebracht, bey welchem höchst betrübten vnglücklichen Zufall haben wir dem allmächtigen<br />

Gott nicht genugsamb zu dancken, daß das Feur nicht zu dem Glockenthurm bey den Orgelen<br />

vndt neuwen Heiligthums Cammer (= die <strong>von</strong> <strong>Kurfürst</strong> Johann <strong>von</strong> Orsbeck erbaute<br />

Schatzkammer) vndt nechstahnliegender Muttergotteskirchen gegriffen, wodurch die völlige<br />

einäscherung der gantzen Stadt zu befahren gewesen; gleichwie nuhn diese Ertz- vndt Hohe<br />

Thumbkirch, so in der gantzen Christenheit nach der Romischen ihres Alterthumbs vndt Heiligkeit<br />

den Vorgang hat, wie selbige dan auch <strong>von</strong> weit entlegenen Ohrten durch vnzahlbares<br />

Volck bestendig besucht wirdt, in einem gar verwüsten vndt desolaten Standt gesetzt, vndt bei<br />

diesen auch andern höchstwichtigen Vmbständen vndt vorstehend Winter vndt Vngunst Zeithen<br />

gleichwohl die Wiederaufferbauung eines solchen Ohrts, wo Gott durch so viele Bluthzeugen<br />

sein ersteres Christenthumb (hat) aufrichten wollen, vnvmbgänglich erfordert wirdt,<br />

absonderlich da etwa bey nechst anhoffend allgemeiner Friedensruhe der gantzen Christenheit<br />

der heilige Rock vnsers Erlosers vorgezeigt werden solte; also haben es Ew. Churf.<br />

Durchlaucht zu gändigst vatterlicher Behertzigung anheimstellen, forth dero hierumb nehmende<br />

gnädigste Intention vndt Verordtnung erwarten sollen 136 .<br />

Des Weiteren schreibt das Domkapitel, dass das Feuer das ganze Dachwerk „bis auf das Gewölb“<br />

zerstörte, dass aber das Innere nicht betroffen war.<br />

Wie der Bauvertrag über die Wiederherstellungsarbeiten erkennen lässt, hatte <strong>von</strong> den Osttürmen<br />

nur der nördliche Schaden genommen; auf den Schiffen war das ganze Bleidach ge-<br />

135 Grüger S. 140.<br />

136 Lager Johann Christian: Notizen zur Baugeschichte des Domes zu <strong>Trier</strong> nach dem Brande vom Jahre 1717;<br />

in; <strong>Trier</strong>ische Chronik, <strong>Trier</strong> 1905, S. 50 und Zanters S. 93-94<br />

53


schmolzen. Die aus Schiefer hergestellten Dachteile, offenbar die Turmdächer, waren nach<br />

einem Brief des <strong>Kurfürst</strong>en F. L. vom 18. September 1717 unversehrt geblieben 137 .<br />

Den Kern der tatsächlich vhralten Domkirche bildeten die Grundmauern des römischen Zentralbaus,<br />

der bis auf das 4. Jahrhundert zurückgeht. Die römischen Fenster allerdings hatte<br />

man im 13. Jahrhundert, als der Innenraum eingewölbt wurde, vermauert, so dass nur die<br />

Fenster der Langhausemporen den Dom beleuchten, weshalb er sehr dunkel wirkte. Dem barocken<br />

Architekturgeschmack entsprach der Dom kaum. Die Zerstörung durch den Brand bot<br />

nun die Chance, weit über die Wiederherstellung des Baus hinaus durch einen barocken Umbau<br />

ein licht durchflutetes Gotteshaus zu schaffen.<br />

1.2. Streitigkeiten mit dem Domkapitel<br />

Doch bis dahin war es ein weiter Weg. Hier bot sich nämlich eine weitere Gelegenheit, den<br />

Konflikt zwischen <strong>Kurfürst</strong> und Domkapitel auszutragen. Strittig war die Frage, wer für die<br />

Baumaßnahmen zur Wiederherstellung - denn nur die Wiederherstellung sollte in Angriff<br />

genommen werden - zu zahlen hatte 138 . F. L. beantwortete den Brief des Domkapitels am 18.<br />

September 1717 <strong>von</strong> Neisse aus, drückte sein Bedauern aus und befahl, den Dom einstweilen<br />

mit einem Notdach zu versehen „ und weilen dem Vnß beschehenen Bericht nach das an einig<br />

Orthen selbiger Kirch noch conservirte Tachwerck in Schieffersteinen bestehet, so stände zu<br />

bedencken, ob man nicht auch den jetzo verbrandten Antheil uff gleiche weiß umb so mehr zu<br />

bedecken – folglich den Tach ganz einförmig zu machen hette, als die völlige Bedeckung mit<br />

Bley der cassa der fabrique zu lastbahr fallen, vnd hingegen auch die alleinige bleyerne Wiederbedeckung<br />

des verbrandten Antheils einiger deformität vnterworfen sein dörffte; indem es<br />

aber hauptsächlich uff die Kräffte jetzt gen. Cassa ankombt, Vnß auch vnwißent, ob selbige<br />

fundation, oder vor Zeiten beschehenen Verordnung nach zum alleinigen Kirchenbaw gewidmet<br />

vnd wohin die eingekommenen Gelder biß dahin verwendet worden, alß wollen wir<br />

darüber Eures Berichts gewärtig sein“ 139 .<br />

F. L. wollte die Baumaßnahme zunächst also der cassa der Fabrique überlassen, also dem<br />

Domkapitel. Es folgte ein langwieriger Briefwechsel zwischen Breslau und <strong>Trier</strong>: Das Domkapitel<br />

lehnte jegliche Beteiligung an den Baukosten ab, weswegen der Baubeginn immer<br />

wieder hinausgezögert wurde. F. L. berief sich auf den Wiederaufbau des Wormser Domes<br />

unter seiner Regierung, bei dem das dortige Domkapitel sehr wohl einen Beitrag zur Wiederherstellung<br />

der Domkirche geleistet hatte. Er forderte einen Beitrag der Domherren aus ihren<br />

Pfründen und war bereit, „selbst“, das heißt aus der Staatskasse, ebenfalls einen Beitrag zu<br />

leisten 140 .<br />

Am 15. Mai 1719 schlägt das Domkapitel vor, der Bau solle aus denjenigen Geldern bestritten<br />

werden, die der Kurstaat ihm als Zinsen („Pensionen“) für längst geleistete und noch nicht erstattete<br />

Ausgaben zu Landeszwecken schulde. Damit war ein Ausweg gefunden, der beiden<br />

Teilen gerecht wurde. Formell genommen deckte das Domkapitel die Kosten; praktisch aber<br />

blieb es unbelastet, da die Zinsen seit dem Anfang des 16. Jh. nicht mehr bezahlt worden waren<br />

und auf ihre Aufbringung trotz ständig wiederholter Mahnungen kaum mehr gerechnet<br />

werden konnte. Die Landstände waren für die zu diesem Zwecke erforderlichen Steuerbewilligungen<br />

leicht zu gewinnen. <strong>Der</strong> Bau musste nach den Aufwendungen früherer <strong>Kurfürst</strong>en<br />

für Dombauten als Landessache aufgefasst werden; zugleich wurden auf diesem Wege jene<br />

immer wieder erneuerten Zinsforderungen des Domkapitels billig niedergeschlagen.<br />

Auf dem Koblenzer Landtag <strong>von</strong> 1719 wurden aus Landessteuern 6.000 Reichstaler für den<br />

Dombau bewilligt. Aufzubringen war die Summe vom 1. (Geistlichkeit) und 3. Landstand<br />

(Weltliche), da der Adel seit 1540 Reichsunmittelbarkeit beanspruchte und an Landtagen und<br />

Steuerzahlungen sich nicht mehr beteiligte. Die bewilligte Summe stellte ein Drittel der Lan-<br />

137 Irsch Nikolaus: <strong>Der</strong> Dom zu <strong>Trier</strong>; <strong>Trier</strong> 1984; S. 145<br />

138 Zanters S. 94<br />

139 Lager S. 51<br />

140 Zanters S. 94<br />

54


desschuld an das Domkapitel dar; auf die übrigen zwei Drittel verzichtete es. Dazu kamen<br />

2.000 Reichstaler aus polizeilichen Strafgeldern, 6.000 aus anderen Mitteln des <strong>Kurfürst</strong>en,<br />

5.000 aus dem Erlös des Bleies der geschmolzenen Dachung, Holz aus den Wäldern des<br />

Domkapitels und aus den Beständen des Landes sowie Fronfuhren der <strong>Trier</strong>er benachbarten<br />

Landgemeinden 141 .<br />

1.3. Barocke Umgestaltung des Domes<br />

Während der Streitigkeiten mit dem Domkapitel nutzte F. L. seinen ersten Aufenthalt in Kurtrier<br />

142 , die Pläne zum Wiederaufbau zugunsten einer barocken Umgestaltung der Domkirche<br />

zu ändern.<br />

In einem kurfürstlichen Schreiben vom 21. Juli 1719 bemerkte er, dass „zu Gewinnung eines<br />

mehrern vndt vollkommenern Lichts zwey große Creutzgewölber zu beiden Seiten des<br />

Kirchenschiffs angelegt, erhöhet, vndt darinn die Fenster vermehret vndt ergrößeret werdten,<br />

vndt dass diese Verbeßerung dem ganzen Gebaw zwaren ein besseres Ansehen erwerben,<br />

hingegen aber die Bawkösten biß an die sechß tausend Reichstaler vermehren würdte“ und<br />

deshalb das Domkapitel Bedenken geltend habe, dass die erforderlichen Mittel nicht zu<br />

beschaffen seien. Daher werde der <strong>Kurfürst</strong> selbst jene sechstausend Reichstaler aus eigenem<br />

Vermögen nach und nach beisteuern, in der Erwartung, dass nunmehr das Domkapitel<br />

mit dem Beginn der Arbeiten nicht länger zögere 143 .<br />

Foto Benedikt W. Habermayr<br />

Abb. 47:<br />

Dom mit Liebfrauenkirche<br />

Am 27. Juli 1719 wurde ein Vertrag mit<br />

dem Baumeister, „Hofzimmermann“ und<br />

„Hofbaumeister“ Johann Georg Judas (†<br />

1726) geschlossen, der die genauen Umbaumaßnahmen<br />

festlegte 144 . Das Domkapitel<br />

stimmte zwei Monate später nach zähen<br />

Verhandlungen zu 145 .<br />

Aus der Baubeschreibung geht hervor, dass<br />

die Bausteine aus den Brüchen bei Kirsch<br />

und Lorig (= Eifeldörfer bei <strong>Trier</strong>) bezogen<br />

werden müssen. Die Unternehmer stellten<br />

Material und Anfuhr, bekam jedoch 120<br />

Eichenstämme aus den domkapitularischen<br />

Waldungen und das dem Domkapitel <strong>von</strong><br />

der Ausbesserung der <strong>Trier</strong>er Moselbrücke<br />

her noch gehörige Holz.<br />

Die Bausumme wird mit insgesamt 24.000 Reichstalern plus Erlös aus dem geschmolzenen<br />

Dachblei (= 5.000 Rtl.) angegeben 146 .<br />

Judas hat den Wiederaufbau des <strong>Trier</strong>er Doms nicht nur als Unternehmer übernommen und<br />

als Bauleiter ausgeführt, er hat auch die für den Bau notwendigen Pläne entworfen. Das geht<br />

aus dem oben angeführten Bauvertrag vom 27. Juli 1719 einwandfrei hervor; denn dort wird<br />

ein „vom Meister Johann Georg Judas Hoffzimmerman gemachter Abriß uber die vorhabende<br />

Widererbebawung der <strong>Trier</strong>ischen Dhombkirche“ genannt 147 .<br />

<strong>Der</strong> Wiederaufbau bzw. der barocke Umbau wurde <strong>von</strong> 1719 an durchgeführt.<br />

141<br />

Irsch S. 145-147<br />

142<br />

Bei Petry Itinerar S. 208 ist F. L. zwischen dem 15. und 22. Mai 1718 zum ersten Mal in Ehrenbreitstein<br />

nachgewiesen.<br />

143<br />

Lager S. 55-56<br />

144<br />

Den genauen Vertrag im Original findet sich bei Lager S. 56-58<br />

145 Zanters S. 93- 94<br />

146 Irsch S. 147<br />

147 Reber S. 72<br />

55


Bereits am 16. September 1723 wurde der Gottesdienst <strong>von</strong> der Liebfrauen-Kirche in den<br />

Dom zurückverlegt 148 .<br />

Durch den Brand hatten auch die Dächer der Sakristei, des Archivs sowie der „Creutz= und<br />

Zwerggang zur Muttergotteskirchen“ Schaden genommen. Da das Domkapitel sich außer<br />

Stande sah, dafür Geldmittel zur Verfügung zu stellen, entschloss sich F. L., selbst dafür die<br />

Kosten zu übernehmen. Er ließ aber in einem Schreiben vom 8. Oktober <strong>von</strong> Ellwangen aus<br />

ausdrücklich erklären, dass er für die Wiederherstellung der beschädigten Altäre nicht aufkommen<br />

würde; dazu könne man die Zinsen der v. Orsbeck’schen Stiften verwenden 149 .<br />

<strong>Der</strong> Dom erhielt auch einen neuen Bodenbelag. Anfang 1723 verhandelte das Domkapitel mit<br />

Meister Johann Michael Kayser aus Würzburg über „Belegung des oberen Thumb-Chor<br />

samdt Nebengängen bis zu beider seits stiegen“ mit (Sandstein-)Platten aus Rosport a. d. Sauer<br />

(= 12 km <strong>von</strong> <strong>Trier</strong> entfernt im jetzigen Großherzogtum Luxemburg); der Preis für jede 1 ½<br />

Fuß große Platte betrug 1 <strong>Trier</strong>ischer Taler 150 .<br />

Die Innenarbeiten und die Umbauten der Altäre dauerten bis 1728 151 .<br />

© Stadtarchiv/Stadtbibliothek <strong>Trier</strong> – Grafiksammlung, Stadtansichten Nr. 5<br />

Abb. 48:<br />

Dom, Liebfrauenkirche, St. Gangolf, <strong>Kurfürst</strong>licher Palast, <strong>von</strong> NW, um 1730<br />

Kupferstich <strong>von</strong> Friedrich Bernhard Werner und Johann Christian Leopold<br />

148<br />

Reber S. 70/71 und Irsch S. 147<br />

149<br />

Lager S. 58<br />

150<br />

Irsch S. 147<br />

151<br />

Ronig <strong>Franz</strong>: <strong>Der</strong> Dom zu <strong>Trier</strong>; Königstein im Taunus; 1982; S. 20 (künftig Ronig I)<br />

56


Foto Stefan Kühn<br />

Abb. 49:<br />

Dom, St. Gandolf und Liebfrauenkirche<br />

- heutige Ansicht -<br />

Foto Stefan Kühn<br />

Abb. 51:<br />

Blick in den Westchor<br />

Foto Berthold Werner<br />

Abb. 50:<br />

Dom und Liebfrauenkirche<br />

Im Zuge der Baumaßnahmen ließ F. L. den<br />

Dom gründlich neu gestalten 152 .<br />

Die mit den Arbeiten verbundenen architektonischen<br />

Veränderungen bedeuteten einen entschiedenen<br />

Eingriff in die überkommene Bausubstanz.<br />

Die Außenmauern wurden auf der Nord- und Südseite<br />

des römischen Baus bis auf die Höhe der Seitenschiffe<br />

abgerissen. Es wurde ein Querschiff mit<br />

zwei Dreiergruppen <strong>von</strong> Fenstern an den Stirnwänden<br />

errichtet. Über den Gewölben der Langhausnebenschiffe<br />

wurden neue Lichtwände eingezogen<br />

153 .<br />

Barockes Symbolempfinden im Hinblick auf den<br />

in der Tunica Christi repräsentierten Passionsgedanken<br />

mag bei der Planung genauso mitgespielt<br />

haben wie der barocke Wunsch zur „Gewinnung<br />

eines mehreren undt vollkommenen Liechts“, dem<br />

zuliebe man damals sogar die romanischen Apsisfenster<br />

in ihrer Höhe vergrößerte.<br />

1.3.1. Neue Altäre St. Katharina und St. Agnes<br />

Diese neuen Altäre, die die alten Patrozinien der hl. Agnes und der hl. Katharina aufgreifen,<br />

wurden 1723 bis 1725 nach Entwürfen angefertigt, die man den „Perspektivae“ des Andrea<br />

Pozzi (1693) wie einem Musterbuch entnahm 154 .<br />

152 Zum Dom siehe auch:<br />

Ronig <strong>Franz</strong>: <strong>Trier</strong> – Dom – Ausstattung; in: Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Heimatschutz, Heft 6<br />

(1969); Köln 1969<br />

Ronig <strong>Franz</strong>: <strong>Der</strong> Dom zu <strong>Trier</strong>; <strong>Trier</strong> 1999;<br />

Kentenich Gustav: <strong>Der</strong> <strong>Trier</strong> <strong>Kurfürst</strong> <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong> <strong>von</strong> <strong>Pfalz</strong>-<strong>Neuburg</strong> und die Kunst; in: <strong>Trier</strong> Zeitschrift 1<br />

(1929) S. 161-162<br />

153 Zanters S. 94-95<br />

154 Ronig I S. 20-21<br />

57


Noch während des Jahres 1723 hatte F. L. die beiden Altäre in Auftrag gegeben, die beinahe<br />

zwei Jahre später, Anfang 1725 zu beiden Seiten der Chortreppe aufgestellt wurden. Die Erbauer<br />

waren die Meister Johann Maus und Simon Bermann zu Limburg. <strong>Der</strong> mit ihnen am 12.<br />

Juli 1723 abgeschlossene Vertrag legte ihnen auf, spätestens binnen fünfzehn Monaten zwei<br />

gleiche Altäre <strong>von</strong> feinstem rotem und schwarzem Marmor nach der entworfenen Zeichnung<br />

anzufertigen. Die Kosten des Transportes und die Aufstellung im Dom hatten die genannten<br />

Meister zu tragen. Für den Marmor und ihre Arbeit erhielten sie 1.450 Reichstaler; der Transport<br />

nach <strong>Trier</strong> war an allen Zollstationen, die passiert werden mussten, zollfrei. Das zur Aufstellung<br />

benötigte Eisen und Blei sollte auf Kosten der Hofkammer geliefert werden; auch die<br />

Überführung der einzelnen Teile vom Moselkran in den Dom solle durch das Hoffuhrwerk<br />

oder die Palastverwaltung erfolgen. Die Kosten für die Arbeiter übernahm die Staatskasse 155 .<br />

<strong>Der</strong> für F. L. in Schlesien tätige Christoph Tausch (1673-1731), ein Schüler <strong>von</strong> Pozzo, entwarf<br />

die beiden neuen Seitenaltäre, die F. L. aus eigenen Mitteln finanzierte 156 .<br />

<strong>Der</strong> bildhauerische Schmuck ist das Werk des Fuldaer Meisters Johann Neudecker. Die früheren<br />

Seitenfiguren dieser Altäre hingen thematisch mit dem Auftraggeber des damaligen <strong>Kurfürst</strong>en<br />

F. L. zusammen, der ja auch Bischof <strong>von</strong> Breslau war: die Heiligen <strong>Franz</strong>iskus und<br />

<strong>Ludwig</strong>, aber auch die hl. Hedwig <strong>von</strong> Trebnitz und ihre Verwandte, die hl. Elisabeth.<br />

<strong>Der</strong> Agnesaltar (der nördliche ehemalige Lettneraltar) zeigt in der Mitte St. Agnes mit<br />

Lamm; als linke Seitenfigur der erste Namenspatron des <strong>Kurfürst</strong>en F. L., <strong>Franz</strong> <strong>von</strong> Assisi,<br />

die Weltkugel verachtungsvoll mit dem Fuß tretend; auf der rechten Seite statt des ursprünglichen<br />

hl. <strong>Franz</strong> Xaver jetzt Karl der Große vom 1824 abgebrochenen Leyenschen Altar.<br />

Foto vom Verfasser<br />

Abb. 52:<br />

Agnes-Altar<br />

Foto vom Verfasser<br />

Abb. 53:<br />

Katharinen-Altar<br />

Foto Benedikt W. Habermayr<br />

Abb. 54:<br />

Blick vom Hochaltar in den<br />

Westchor (heutige Ansicht)<br />

<strong>Der</strong> Katharinenaltar (der südliche ehemalige Lettneraltar) hat als Hauptfigur die hl. Katharina;<br />

das fehlende Rad ist vielleicht bei der französischen Besetzung des Domes zerstört worden.<br />

Rechts die hl. Hedwig mit einer turmlosen, also zisterziensischen Kirche, Stifterin des<br />

Zisterzienserklosters Trebnitz und Patronin <strong>von</strong> Breslau; links statt der ursprünglichen hl. Elisabeth<br />

St. Maternus vom Leyenaltar 157 .<br />

Bei der wilhelminischen Domrenovierung wurden die Altäre abgebaut und (ohne die Mensen)<br />

unter den Türmen an den Wänden abgestellt. Erst 1974 erhielten sie wieder einen ihrer Qualität<br />

und dem Raum angemessenen Platz; sie stehen nun an den Pfeilern vor dem Westchor<br />

mit dem „Gesicht“ nach Osten und steigern so die künstlerische Wirkung des Westchores.<br />

155 Lager 59-60<br />

156 Zanters 94-95<br />

157 Irsch S.235, 249-250<br />

58


Foto vom Verfasser<br />

Abb. 55:<br />

Katharinenaltar:<br />

rechte Figur: die<br />

hl. Hedwig<br />

Foto vom Verfasser<br />

Abb. 56:<br />

Katharinenaltar:<br />

Linke Figur statt der<br />

ursprünglichen<br />

hl. Elisabeth<br />

der hl. Maternus<br />

Foto vom Verfasser<br />

Abb. 57:<br />

Agnesaltar:<br />

Statt des ursprünglichen<br />

hl. <strong>Franz</strong><br />

Xaver jetzt<br />

Karl der Große<br />

Foto vom Verfasser<br />

Abb. 58:<br />

Agnesaltar:<br />

Linke Seitenfigur:<br />

<strong>Franz</strong> <strong>von</strong> Assisi<br />

© Bischöfliches Dom- und Diözesanmuseum <strong>Trier</strong><br />

Abb. 59:<br />

Barockgemälde vom Dominneren um 1780:<br />

Die Lettneraltäre St. Katharina und St. Agnes sowie das Chorgitter stehen noch an ihrem<br />

ursprünglichen Platz.<br />

1.3.2. Marienkapelle<br />

Ebenfalls in den Jahren nach dem Dombrand wurde 1725, also während der Regierungszeit<br />

<strong>von</strong> F. L., die Marienkapelle auf der Südseite des Chores erneuert, die ein Pedant zur<br />

romanischen Schatzkammer darstellt. Die Kapelle ist eine für die damalige Zeit stilistische<br />

und bautechnisch bemerkenswerte Konstruktion. Man verwendete die <strong>von</strong> der Abbruchmasse<br />

des Umbaus stammenden spätromanischen Kapitelle und Säulchen.<br />

59


Foto vom Verfasser<br />

Abb. 60:<br />

Blick in die Marienkapelle<br />

Foto Benedikt W.<br />

Habermayr<br />

Abb. 61:<br />

Marienaltar<br />

Foto Benedikt W.<br />

Habermayr<br />

Abb. 62:<br />

Stuck in der<br />

Marienkapelle<br />

Diese bündelte man zu je vier zusammen und baute sie zu ca. 4 Meter Höhe aufeinander, um<br />

sie oben durch steinerne Bögen und Gewölbe miteinander zu verbinden.<br />

Das Abknicken dieser gewagten Konstruktion konnte nur dadurch verhindert werden, dass<br />

man Eisenschienen in den Kern der Pfeilerbündel legte und mit den Säulchen verklammerte<br />

und auch die Gewölbe durch Eisen sicherte.<br />

<strong>Der</strong> reiche Stuck dürfte Anfang des 1740er Jahre aufgetragen worden sein. Die Szenen an den<br />

Wänden zeigen die Verkündigung, die Heimsuchung und die Geburt Christi; an den Wänden<br />

finden wir Ornamente und Symbole. <strong>Der</strong> Marienaltar ist der einzige Holzaltar des Domes. Er<br />

birgt in der Mittelnische eine kostbare spätgotische Madonna 158 .<br />

1.3.3. Schmiedeeisernes Chorgitter<br />

Die Steigerung der Raumwirkung mit Richtung auf den Ostchor und die Heilig-Rock-Kapelle<br />

ging einher mit dem Willen zur Raumvereinheitlichung, dem der romanische Lettner im Wege<br />

stand.<br />

Foto Benedikt W. Habermayr<br />

Abb. 63:<br />

Chorgitter „Goldenes Tor“,<br />

seit 1974 vor der Sakramentskapelle<br />

Foto Benedikt W. Habermayr<br />

Abb. 64:<br />

„Goldenes Tor“ (Ausschnitt)<br />

Er wurde abgebrochen und durch das transparente Gitter des „Goldenen Tores“ ersetzt,<br />

das zwischen die zwei neuen Barockaltäre der hl. Agnes und der hl. Katharina gespannt<br />

158 Ronig I S. 20-22<br />

60


wurde. Seit 1974 ist das Gitter links vor der Sakramentskapelle eingebaut 159 . Es geht auf F. L.<br />

zurück 160 . Von 1725 bis zum Jahr 1900 schmückte es den Eingang zum Ostchor 161 .<br />

Das Gitter <strong>von</strong> 1725 war nicht mit einem Wappen bekrönt.<br />

1.3.4. Dreifaltigkeits- und Johannes-der-Täufer-Altar<br />

Nach dem Dombrand <strong>von</strong> 1717 wurden drei Altarwerke des H. R. Hoffmann umgestaltet. Das<br />

trifft vor allem für die beiden Altäre zu, die am Ostende der Seitenschiffe stehen: der Dreifaltigkeitsaltar<br />

(linke Seite, barockisiert nach 1725) und der Johannes-der-Täufer-Altar (barockisiert<br />

1728). <strong>Der</strong> Architekt dieser Maßnahmen war der <strong>Trier</strong>er Augustiner-Bruder Joseph Walter.<br />

<strong>Der</strong> Dreifaltigkeitsaltar war 1597 als Grabaltar für den <strong>Erzbischof</strong> und <strong>Kurfürst</strong>en Jakob<br />

<strong>von</strong> Eltz geschaffen worden 162 .<br />

1.3.5. Domorgel<br />

Beim Dombrand in der Nacht vom 17. auf den 18. August 1717 wurde auch die Schwalbennestorgel<br />

so stark in Mitleidenschaft gezogen, dass das Domkapitel sich für die Errichtung<br />

einer neuen Orgel entschloss. Orgelbauer Jean Nollet, der damals in <strong>Trier</strong> wohnte, wurde mit<br />

der Aufstellung der Orgel beauftragt. Er hatte sich bereits einen ausgezeichneten Ruf erworben<br />

durch den Bau der Orgeln in den Abteien zu Mettlach, Orval und in <strong>Trier</strong>/St. Martin. <strong>Der</strong><br />

Orgelvertrag sah 35 Register gegenüber 28 Stimmen des alten Orgelwerkes vor. Nollet disponierte<br />

die Register der neuen Orgel nach dem französischen Barockstil. Das Gutachten vom 6.<br />

Juni 1727 über das neue Werk fiel aber nicht besonders günstig aus. Die Beseitigung der<br />

Mängel kostete dem Orgelbauer noch jede Menge Arbeit, bis die Orgel vom Domkapitel anerkannt<br />

wurde.<br />

Die Nolletsche Orgel diente 70 Jahre der <strong>Trier</strong>er Dommusik. Nach dem Einmarsch der französischen<br />

Revolutionsheere in die Stadt <strong>Trier</strong> im Jahre 1794 wurde der Dom im Inneren stark<br />

ausgeplündert, wobei die Domorgel ihrer metallenen Pfeifen beraubt wurde. <strong>Der</strong> Gottesdienst<br />

musste in die Liebfrauenkirche verlegt werden 163 .<br />

2. Baugeschichte der Heiltumskapelle im Dom<br />

2.1. Fassade<br />

<strong>Kurfürst</strong>-<strong>Erzbischof</strong> Johann Hugo <strong>von</strong> Osbeck (1676-1711) nahm die Ausgestaltung des Ostchores<br />

vor. Das neue Konzept sah die Errichtung einer Rundkapelle außen am Scheitel der romanischen<br />

Apsis vor; diese Kapelle sollte mit den anderen <strong>Trier</strong>er Reliquien vor allem den<br />

Heiligen Rock als das zentrale Heiligtum des <strong>Trier</strong>er Domes aufnehmen und durch eine Tür<br />

und ein Einblicksfenster mit dem Dominneren räumlich und optisch verbunden sein. Vor dem<br />

hochgelegenen Eingang in die Kapelle sollte auf einer Tribüne Platz für einen Altar und für<br />

Pilger sein; die seitlich heraufführenden Treppen kannte man <strong>von</strong> anderen Heiligtümern 164 .<br />

Am 21. Juni 1687 schloss die Hofkammer einen Vertrag mit dem Frankfurter Bildhauer<br />

Johann Wolfgang Frölicher 165 , in dem er „das Forderteil (= Fassade) zu der heiltumskammer<br />

oder kapellen“ in der Domkirche zu <strong>Trier</strong> für 6.500 Rtlr. übernimmt. Nach öfteren Unterbrechungen<br />

wegen der Reunionskriege war die Arbeit 1699 vollendet 166 .<br />

159<br />

Ronig I S. 20<br />

160<br />

Kentenich Gottfried: <strong>Der</strong> <strong>Trier</strong>er <strong>Kurfürst</strong> <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong> <strong>von</strong> <strong>Pfalz</strong>-<strong>Neuburg</strong> und die Kunst; In: <strong>Trier</strong>er Zeitschrift<br />

Jhg. 1 (1926) S. 161<br />

161<br />

Irsch S. 199<br />

162<br />

Ronig I. S. 21<br />

163<br />

Beteths Gustav: Die <strong>Trier</strong>er Dommusik – Ein Beitrag; in: Ronig <strong>Franz</strong> J.: <strong>Der</strong> <strong>Trier</strong>er Dom; in: Rheinischer<br />

Verein für Denkmalpflege und Heimatschutz; Jahrbuch 1978/79; Neuß 1980, S. 415-416<br />

164<br />

Ronig I S. 19<br />

165<br />

J. W. Frölicher geb. 1652 in Soloturn, seit 1680 in Frankfurt; † 26. Juli 1700 in <strong>Trier</strong>; bestattet im Kreuzgang.<br />

Frölicher gilt als der erste Vertreter eines vollendeten deutschen Hochbarocks am Mittelrhein. Siehe Irsch S. 242<br />

und Nicole Beyer: Das Werk des Johann Wolfgang Fröhlicher – Ein Beitrag zur barocken Skulptur in Deutschland<br />

des 17. Jahrhunderts; Mainz 1999<br />

166<br />

Irsch S. 241-242<br />

61


Foto vom Verfasser<br />

Abb. 65:<br />

<strong>Trier</strong>er Dom (Ostseite)<br />

mit der Heiltumskapelle<br />

Als Johann Hugo am 6. Januar 1711 starb, waren die Kapelle<br />

als Raum und ihre sich im Ostchor des Domes zeigende Fassade<br />

(„Forderteil“) fertig. Dieser Marmoraufbau entwickelte<br />

sich wie ein riesiges Retabel auf einer Tribüne mit Pilgertreppen.<br />

Ein reiches Figurenprogramm nimmt Bezug auf die trierische<br />

Kirchengeschichte und repräsentiert jene Heiligen, deren Reliquien<br />

in der Kapelle aufbewahrt werden: Konstantin und Helena stehen<br />

als die Gründergestalten an den Treppenaufgängen; in der<br />

oberen Mittelnische stehen die drei ersten <strong>Trier</strong>er Bischöfe Eucharius,<br />

Valerius und Maternus, flankiert <strong>von</strong> den beiden Johannes.<br />

Bereits im Dämmer der Gewölbezone finden wir die hl. Anna<br />

Selbdritt, der der (nach 1800 abgebaute) Altar auf der Tribüne<br />

geweiht war. Petrus und Paulus schließlich flankieren die Mitte<br />

167 .<br />

2.1.1. Eigentliche Schatzkammer<br />

Erst nach Vollendung dieser „Vorderseite der Heiltumskammer“ wurde deren außerhalb des<br />

Domes stehender Bau errichtet 168 .<br />

Am 29. März 1700 verpflichtete der <strong>Kurfürst</strong> Frölicher bereits zur Aufführung der (eigentlichen)<br />

Schatzkammer. Die Entwürfe sahen ein regelmäßiges Achteck mit geraden Seiten vor;<br />

in dem Achteck sollte eine „underste“ und eine „oberste Capell“ verwirklicht werden, am<br />

untersten Stockwerk „die beiden Stieg <strong>von</strong> St. Andries Kirchhoff in die underste Capell“.<br />

Die Heiltumskapelle sollte dreistöckig werden, „das unterste Stockwerk 20 Fuß ohne Gewölbe<br />

hoch, toskanischer Ordnung, das mittlere nach korinthischer, 27 Fuß hoch, das oberste<br />

ohne Gewölbe 17 Fuß hoch nach dem Kompositsystem“. <strong>Der</strong> Plan wurde offenbar wegen des<br />

Todes Frölichers am 26. Juli 1700 nicht ausgeführt 169 . Neuer entwerfender Architekt und<br />

Bauleiter wurde Philipp Joseph Honorius Ravenstein 170 .<br />

Am 20. April 1702 kam ein Vertrag der Hofkammer mit „Meister Veit Daniel steinmetz und<br />

Maurer in der statt <strong>Trier</strong> wegen Ausgrabung des Fundaments hinder dem Thumb Chor allwo<br />

… eine newe zur heiligthumbß Kammer destinierte Capelle bebawet werden solle“. Die Maße<br />

der Fundamentgrube sollten bestimmt werden „nach ausweisung deß <strong>von</strong> haubtman Ravenstein<br />

gezeichneten abriß“.<br />

Am 14. Mai 1709 wurde der Vertrag zwischen der Hofkammer und Sebastian Beschauff,<br />

Stukkator in Mainz, unterzeichnet, in dem die Vollendung bis zum Herbst desselben Jahres<br />

festgelegt war; an der Westwand der Schatzkammer steht allerdings die Jahreszahl 1716.<br />

Bis 1708 waren für den Bau 20.092 fl. bezahlt worden.<br />

Am Ostende zwischen den allegorischen Figuren <strong>von</strong> Priestertum und Regentenweisheit findet<br />

sich die Wappenkartusche des Erbauers Johann Hugo <strong>von</strong> Orsbeck 171 .<br />

2.1.2. Zusammenfassung<br />

<strong>Der</strong> Spanische Erbfolgekrieg (1701–1714) und die fast 10-jährige Besetzung <strong>Trier</strong>s durch die<br />

<strong>Franz</strong>osen hatten den seit langer Zeit beschlossenen Bau der Kapelle, die die wertvolle Reliquie<br />

der Tunica Domini aufnehmen sollte, lange Zeit verzögert.<br />

167 Ronig I S. 19<br />

168 Irsch S. 244<br />

169 Irsch S. 140 und 241-242. Die genaue Beschreibung der Heiltumskapelle findet sich bei Irsch S. 142-144.<br />

170 Die Herkunft Ravensteins ist unbekannt, 1690 Leutnant auf Rheinfels, 1695 Hauptmann und Ingenieur in Ehrenbreitstein,<br />

Oberstleutnant, 1704 Hofbaumeister, 1725 entlassen, gestorben 1729. Hauptwerke; Pfarrkirchen<br />

Ehrenbreitstein und Wittlich, Schloss Becond. Siehe Irsch S. 142<br />

171 Irsch S. 142-143<br />

62


Als F. L. 1716 das <strong>Kurfürst</strong>entum <strong>Trier</strong> übernahm, war nur der Rohbau vollendet. Ihre<br />

Schaufassade, die der Ostapsis des Domes zugewandt war, hatte der aus Solothurn stammende<br />

Frankfurter Johann Wolfgang Fröhlicher errichtet. Die oktogonale, kuppelbekrönte<br />

Kapelle, war <strong>von</strong> Fröhlicher entworfen und vom Baumeister Philipp Ravenstein ausführt worden<br />

172 .<br />

2.2. Die Heilig-Rock-Kapelle und die barocke Umgestaltung des Domes<br />

2.2.1. Christologische Bedeutung<br />

Foto Benedikt W. Habermayr<br />

Abb. 66:<br />

Die Heiltumskapelle (links)<br />

Die unter F. L. nach dem Dombrand <strong>von</strong> 1717 vorgenommenen<br />

Renovierungsarbeiten spielten für die barocke Veränderung<br />

des Dominneren eine wesentliche Rolle. Wenn auch die<br />

Arbeiten etappenweise durchgeführt wurden, stehen sie in<br />

einem einheitlichen, ikonologisch konzipierten Programm.<br />

Obwohl die Heilig-Rock-Kapelle mit ihrer Fassade im Ostchor<br />

des Domes früher entstanden war, wurde doch erst jetzt<br />

ihre Funktion erkennbar und in diesem Programm endgültig<br />

festgelegt. Das Vorhandensein des Heiligen Rockes war ein<br />

lebendiger Hinweis auf die Symbolik des Kreuzes und der<br />

Leidensgeschichte; die Einrichtung des Querhauses war wohl<br />

auch daher bedingt.<br />

Alle Änderungen, die vorgenommen wurden, um mehr Helligkeit in das Dominnere zu<br />

bringen, haben nicht nur diesen praktischen Sinn, sondern besitzen auch eine christologische<br />

Bedeutung. Dieses Programm ist in der Kunstideologie <strong>von</strong> Andrea Pozzo, dessen Werk sowie<br />

das seines Schülers und Gehilfen Christopherus Tausch nachweisbar sind, begründet. Es<br />

ist unbestreitbar, dass sich das <strong>von</strong> F. L. konsequent realisierte Gesamtprogramm auf die theoretischen<br />

Grundlagen Pozzos stützt. Die Bereicherung der Raumdisposition durch das Querhaus,<br />

die Errichtung der Lichtwände mit den großen Fenstern über den Seitenschiffsgewölben<br />

und die Beseitigung des Lettners hatte das Schwergewicht in dem <strong>von</strong> indirektem Licht erhellten<br />

Innenraum auf den Ostchor gelegt; der Blick des Betrachters wird so auf die im Ostchor<br />

stehende Fassade der Heilig-Rock-Kapelle gelenkt.<br />

2.2.2. „Pozzo-Altäre“<br />

Die zwei Marmoraltäre, die den Eingang zum Ostchor flankieren und nach einem Entwurf<br />

Pozzos 1723-1725 errichtet wurden, und die Altäre an den westlichen Pfeilern bereichern die<br />

Rhythmik der Westostrichtung. Im Breslauer Dom gibt es unter den 15 <strong>von</strong> 1710 bis 1719 erbauten<br />

Marmoraltären einige, die auf den Schöpfergeist Tauschs hinwiesen und die genau<br />

nach demselben Entwurf Pozzos errichtet worden sind. Daher liegt die Vermutung nahe, dass<br />

<strong>von</strong> Breslau aus der Entschluss zur Errichtung der „Pozzoaltäre“ im <strong>Trier</strong> Dom gekommen ist.<br />

Dies bezeugt auch die Tatsache, dass zusammen mit den Altarpatroninnen St. Agnes und St.<br />

Katharina auch die im christologischen Programm eine Rolle spielenden Patrone <strong>von</strong> F. L.,<br />

nämlich St. Franciscus <strong>von</strong> Assisi und St. Franciscus Xaverius, aber auch die schlesische<br />

Schutzheilige St. Hedwig und die in Schlesien besonders verehrte St. Elisabeth, aufgestellt<br />

wurden.<br />

2.2.3. Altar der Heilig-Rock-Kapelle<br />

Über die erste Ankunft Tauschs in <strong>Trier</strong> finden wir eine Nachricht in einer Rechnung der<br />

Landrentmeisterei: „Den 9. may [1726] dem Jesuitenbruder und Architect Tausch, so <strong>von</strong><br />

breslaw nachher <strong>Trier</strong> geschickt worden umb die heyligthumbs Capell abzuzeichnen und den<br />

newen Altar samt Kasten zum heyligen rock zur rückreys zahlt 24 ducaten in gold…“.<br />

172 Grüger S. 143<br />

63


Aus dem Inhalt dieser Rechnung lässt sich schließen, dass der Entschluss zur Errichtung des<br />

Altares in der Heilig-Rock-Kapelle mit dem entsprechenden Reliquiar schon früher gefasst<br />

worden war.<br />

<strong>Der</strong> Altar ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesamtprogramms. Die Verehrung der Heiligen<br />

Tunika im <strong>Trier</strong>er Dom bestimmte diese Konzeption, wobei die Möglichkeit gegeben<br />

war, den versammelten Gläubigen das Heiligtum durch die Öffnung der Fassade zu zeigen.<br />

Von jedem Punkt der Dommittelachse sollte der Heilige Rock sichtbar sein. <strong>Der</strong> Entwerfer<br />

der Kapelle und ihrer Fassade im Ostchor, Johann Wolfgang Fröhlicher († 26. Juni 1700), hatte<br />

solch eine Art und Weise des Vorzeigens der Tunika nicht vorgesehen. Dies belegt auch<br />

der Brief vom 5. Februar 1700, den der <strong>Trier</strong>er Palast-Kellner an den damaligen <strong>Erzbischof</strong><br />

Johann Hugo <strong>von</strong> Orsbeck gerichtet hat, aus dem hervorgeht, dass das neue Umbauprogramm<br />

des Domes und die Exposition der Tunika 1719 geplant wurden. <strong>Der</strong> Schöpfer dieses Programms<br />

und die mit ihm verbundenen Baupläne sind unbekannt. Johann Georg Judas scheint<br />

nur Unternehmer und Bauleiter gewesen zu sein.<br />

Unmittelbar nach der Ankunft Tauschs in <strong>Trier</strong> wurde <strong>von</strong> ihm am 12. Mai 1726 mit dem<br />

Steinmetzmeister Johann Mauß aus Limburg ein Vertrag abgeschlossen über den Bau eines<br />

Marmoraltares und das Anfertigen <strong>von</strong> Marmorfußbodenplatten in der Heilig-Rock-Kapelle.<br />

Diesen Vertrag unterschrieb Tausch als Bevollmächtigter seines Auftraggebers F. L. 173 . Als<br />

Lohn für die Ausführung der oben erwähnten Arbeiten war ein Betrag <strong>von</strong> 2.000 fl. festgelegt.<br />

Vier Monate später ist dieser Vertrag <strong>von</strong> F. L. mit einem in Neisse ausgegebenen Sondererlass<br />

befürwortet und <strong>von</strong> der Hofkammer im Protokoll <strong>von</strong> 28. September bestätigt worden.<br />

Gleichzeitig übermittelte die Hofkammer dem Bildhauer den Altarentwurf zur Ausführung<br />

und überwies ihm einen Vorschuss in der Höhe <strong>von</strong> 300 fl. 174 .<br />

Das Hofkammerprotokoll über diesen Vertrag lautet:<br />

„ 1726 Den 28. Sept. Accordt so bruder Christoph Tausch Soc. Jesu wegen der in dem<br />

Dhomb nacher <strong>Trier</strong> zu verfertigender Marmorstein arbeith gemacht.<br />

Heuth dato d. 12. May 1726 ist abgeredet worden zwischen H. Bruder Christoph Tausch Societät<br />

Jesu und Meister Johann Mauß, steinmetzen zu Limburg wegen des Altars sambt dem<br />

pflaster <strong>von</strong> Marmor zu <strong>Trier</strong> in der heylig Thumbs Capellen bedachten werths zu verfestigen<br />

umb 2.000 R. biß auf weitere nachricht vndt approbatirung Ihro Cf. Dhl. Zu Trrier ware vnterschrieben.<br />

Christopherus Tausch Soc. Jesu<br />

Dieser accordt wird Vermög eingelegter Churf. Spezial ordre de dato Neyß d. 14. Sept. dergestalten<br />

ahngenommen, daß der Meister dem heuth übergeben = vndt unterschrieben kleinen<br />

abriß gemäß den altar verfertigen vndt die ganze Capell sambt allen inwendig staffln und<br />

ahndritden, wie solches hier Bei hoff auf dem großen Sahl abgezeichnet und dermahl in einen<br />

großen abriß gebracht worden, mit rothen und schwartzen sauber polirten Platden, fußtrid<br />

vndt fueßbänken belegen, alle arbeth zu limburg auf Cf. Vnkosten abgenohmben in die lahn<br />

herunter, auf rhein vndt Mosel forth, also zur stelle <strong>Trier</strong>, vndt daselbst mit Cf. Fuhrweeßen<br />

in den Dhomb gebracht, dem Meistern aber bey dem aufschlag mit handtlangern geholfen<br />

und frey Quartier gegeben, mithin für diese völlige arbeith 2.000 melde zwey tausend R. bezahlt,<br />

mithin vor und nach Eine…. in geldt gegeben werden solle.<br />

Ehrenbreitstein d. 28. Sept. 1726, Ware vnderschrieben J. V. Scheben<br />

Zufolge obigen accordts wurden demselben Bey der Kellerey Limburg auf abschlag dreyhundert<br />

Rthlr. ahngewießen“ 175 .<br />

173 Zum Vertrag siehe auch: Irsch S. 250<br />

174 Dziurla Henryk: Das Werk des Christopherus Tausch im <strong>Trier</strong>er Dom; in: <strong>Der</strong> <strong>Trier</strong>er Dom – Rheinischer<br />

Verein für Denkmalpflege und Heimatschutz; Jahrbuch 1978/79; Neuß 1980S. 363-364<br />

175 Dziurla S. 372-373 Anm. 12<br />

64


Auf Grund dieser Quelle erfahren wir auch, dass das zweite Exemplar des Altarentwurfs in<br />

einem großen Maßstab angefertigt wurde, der Fußboden und die Altartreppen aus roten und<br />

schwarzen platt polierten Marmorplatten hergestellt und als fertige Elemente auf dem Wasserweg<br />

<strong>von</strong> Limburg nach <strong>Trier</strong> befördert werden sollten. Nachdem die mit dem Altarbauunternehmen<br />

und der Anfertigung des Reliquiars verbundenen Formalitäten erledigt waren, scheint<br />

Tausch, der Rechnung der Landrentmeisterei nach, nach Schlesien zurückgekehrt zu sein. Die<br />

zu den Entwürfen nötigen Skizzen der Kapelle hatte er vermutlich schon vorher gefertigt.<br />

Auf dem Rückweg nach Schlesien hat sich Tausch vermutlich in Augsburg aufgehalten und<br />

dort schon den unmittelbaren Kontakt mit dem Goldschmied <strong>Franz</strong> Thaddäus Lang, dem zukünftigen<br />

Hersteller des Reliquiars und der Altarmetalle, aufgenommen.<br />

1728 wurden an der Fassade im Ostchor des Domes und im Inneren der Heilig-Rock-Kapelle<br />

Renovierungs- und Vorbereitungsarbeiten durchgeführt, die zur Aufstellung des Altares nötig<br />

waren. Im Juni desselben Jahres sind fertige Altarteile im Gewicht <strong>von</strong> 24 Fuder Wein und<br />

zwölf Fuder Fußbodenplatten nach <strong>Trier</strong> gebracht worden. Da die Metallteile des Altares <strong>von</strong><br />

Goldschmied Lang noch nicht angeliefert worden waren, konnte man den Altar, insbesondere<br />

das Retabel, nicht fertig zusammensetzen. Dies geschah erst 1732, schon nach dem Tode des<br />

Schöpfers und Stifters F. L.<br />

Foto Benedikt W. Habermayr<br />

Abb. 67:<br />

Hochaltar mit Heiltumskapelle<br />

Foto Benedikt W. Habermayr<br />

Abb. 68:<br />

<strong>Der</strong> Hochaltar<br />

Foto Benedikt W. Habermayr<br />

Abb. 69:<br />

Eine der Alabasterfigur<br />

2.2.4. Beschreibung der Heilig-Rock-Kapelle<br />

<strong>Der</strong> Altaraufsatz und die Säulenschäfte sind aus grau-oliv-farbigem Marmor hergestellt. Die<br />

Kompositkapitelle und Säulenbasen sind aus vergoldetem Metall; ebenso der Wappenschild.<br />

<strong>Der</strong> Sarkophagstipes sowie die Gesimse sind aus schwarzem Marmor gearbeitet. Die den<br />

„Pozzo-Altären“ folgende Komposition verrät dennoch deutlich den Schöpfergeist Tauschs,<br />

der in der größeren Beweglichkeit, einer tektonischen Ungezwungenheit und dem malerischen<br />

Empfinden zum Ausdruck kommt. <strong>Der</strong> vorgegebene oktogonale Raum der Kapelle und die<br />

Notwendigkeit, das auszustellende Heilig-Rock-Reliquiar einzufassen, haben zu der charakteristischen<br />

Formgebung geführt.<br />

<strong>Der</strong> mit dem Fürstenhut bekrönte Wappenschild F. L.’s, die Kapitelle und die Säulenbasen<br />

sind aus Kupfer, im Feuer vergoldet, 552 Mark und 4 Lot schwer. Lang hat diese Stücke, wie<br />

er selbst am 12. Mai 1732 schrieb, aufgrund der Zeichnung und Modelle <strong>von</strong> Tausch für die<br />

in drei Raten gezahlte Geldsumme <strong>von</strong> 2.951 fl. und 15 Kr. hergestellt.<br />

Die Alabasterfiguren des Altares hatte Burkard Zamels aus Mainz gefertigt. Die überlebensgroßen<br />

Engel weisen auf den Mittelteil des Altares hin. Die Engel sind jeweils paarweise angeordnet:<br />

zuerst neben den Säulen auf kleinen Podesten stehende Engel, in der Gebälkzone,<br />

auf dem Gesims an Voluten angelehnte und halb kniende Engel, im Giebel schließlich auf den<br />

Voluten liegende Puten.<br />

65


Abb. 70:<br />

Dieses Wappen entspricht dem<br />

Wappen im Giebelfeld der<br />

Heilig-Rock-Kapelle<br />

<strong>Der</strong> unterste Engel der Evangelienseite zeigt mit dem Finger<br />

der rechten Hand auf die Würfel, die er in der linken<br />

hält; der Engel auf der Epistelseite dürfte wohl einen kleinen<br />

Nagel gehalten haben.<br />

Vor den auf dem Gesims knienden Engeln zeigt der linke<br />

nach unten auf die Tunika Christi, der rechte verharrt im<br />

Gestus der Verehrung. In der Mitte des bekrönenden Giebels<br />

tauchen aus den Himmelswolken drei Engelsköpfchen<br />

auf. Unter dieser Wolkendarstellung befand sich der <strong>von</strong><br />

den Engeln gerahmte und sich auf den gebogenen Giebel<br />

stützende Wappenschild <strong>von</strong> F. L.<br />

Anstelle des ursprünglichen Metallwappens befindet sich<br />

heute das in flachem Relief ausgehauene und mit den Puten<br />

aus einem Block gearbeitete Steinrelief. Das sehr flache<br />

Steinrelief des Wappenschildes, der etwas verkümmerte<br />

Fürstenhut, die grob ausgearbeitete Bischofsstabkrümme<br />

und der Schwertgriff geben sicherlich nicht die ursprüngliche<br />

Wirkung des Metallschildes wieder.<br />

Das Ganze ist eine ungeschickte Erneuerung der Zeit nach 1945.<br />

Die Figurengruppe ist <strong>von</strong> guter Qualität; sie zeigt den übermächtigen Einfluss <strong>von</strong> Gian Lorenzo<br />

Bernini.<br />

Die auffallende Verbindung der Skulpturen des Altares der <strong>Trier</strong>er Heilig-Rock-Kapelle mit<br />

den Werken Berninis ist sowohl durch die Thematik als auch durch die Ponderation der Engel<br />

deutlich spürbar.<br />

2.2.5. Heilig-Rock-Reliquiar<br />

Am 30. Juni 1729 wurde in Augsburg zwischen Tausch und Lang ein Vertrag für die Herstellung<br />

des Heilig-Rock-Reliquiars nach dem entworfenen Modell geschlossen. Aus diesem Vertrag<br />

erfahren wir, dass das Reliquiar aus 13 Lot Silber angefertigt werden sollte, so dass es<br />

ganz einfach „Silberkasten“ genannt wurde. Es besaß sowohl figürliche Darstellungen als<br />

auch ornamentale Verzierungen und war aus feuervergoldetem Kupfer hergestellt. Wegen der<br />

großen Ausmaße des Reliquiars und infolgedessen auch des eindrucksvollen Gewichts - man<br />

hatte etwa 575 Mark Silber und 800 Mark Kupfer vereinbart (= 321,5 kg) -, schenkte man<br />

dem möglichst sparsamen Materialverbrauch besondere Aufmerksamkeit. Lang sollte für seine<br />

Arbeit und für das Material pro Mark Silber 21 fl. und pro Mark feuervergoldetes Kupfer 4<br />

fl. erhalten. <strong>Der</strong> Augsburger Goldschmied hatte sich verpflichtet, das Reliquiar in einer Frist<br />

<strong>von</strong> eineinhalb Jahren, d. h. vom Vertragsabschluss bis Ende 1730, herzustellen.<br />

Aus nicht bekannten Gründen hat sich jedoch die Arbeit bis 1732 verzögert. F. L. beabsichtigte,<br />

das fertige Reliquiar, das bei den Jesuiten in Augsburg ausgestellt werden sollte - in Augsburg<br />

war sein ein Jahr älterer Bruder Alexander Sigismund Fürstbischof -, zu besichtigen.<br />

Aber der vorzeitige Tod Tauschs (1731) und der unerwartete Tod F. L.’s (1732) führten dazu,<br />

dass man auf eine Ausstellung bei den Jesuiten verzichtete.<br />

Das in vierzehn Kisten verpackte Reliquiar wurde durch „versicherte catholische fuhrleute“<br />

befördert und gelangte am 17. Juni 1732 nach Ehrenbreitstein. Das hölzerne Modell des Reliquiars,<br />

das dem Priesterhaus in Koblenz übergeben werden sollte, war dem Wunsch des Domkapitels<br />

entsprechend, ebenfalls am 30. September nach <strong>Trier</strong> gesandt worden.<br />

Das Domkapitel wollte dieses Holzmodell – versilbert und vergoldet – im Falle einer durch<br />

Kriegseinwirkung verursachten Zerstörung des Reliquiars als Ersatz verwenden. Dies dürfte<br />

66


auch der Grund sein, dass das hölzerne Modell nach Tauschs Entwurf im Maßstab 1:1<br />

hergestellt worden ist 176 .<br />

Das Reliquiar kostete 2.951 fl. 15 Kr., die F. L. aus eigenen Mittel bezahlte 177 .<br />

In die Kosten sind eingerechnet „in feuer verguldte Arbeit, alls da ist das Churfürstl. Wappen,<br />

Churhuet, Capitel, Schafftgesimbs 178 .<br />

Für den Marmoraltar, die Figuren, die Verzierungen und den Silberschrein einschließlich des<br />

Holzmodells plus Arbeitslohn und Transport waren 12.000 Reichstaler veranschlagt 179 .<br />

Leider ist das Reliquiar nicht mehr vorhanden. In der Zeit der französischen Revolution<br />

hat man wegen befürchteter Plünderungen in den Jahren 1792 und 1794 das Reliquiar zusammen<br />

mit dem gesamten Inhalt der Schatzkammer des <strong>Trier</strong>er Domes und der erzbischöflichen<br />

Kapelle auf Wagen verladen und per Schiff nach Ehrenbreitstein abtransportiert. Zur Aufbesserung<br />

der Landeskasse appellierte <strong>Kurfürst</strong> Clemens Wenzeslaus an das Domkapitel, die silbernen<br />

Kirchengerätschaften einschmelzen zu lassen. Unter den 1794 eingeschmolzenen Reliquiaren<br />

befand sich auch der Silberschrein des Heiligen Rockes. Vermutlich ist auch das<br />

Holzmodell vernichtet worden.<br />

© Bistum <strong>Trier</strong><br />

Foto Rita Heyen<br />

Abb. 71:<br />

Die Heiltumskammer<br />

Das silberne Reliquiar hatte die Form eines zweiflügeligen<br />

Schrankes und erinnerte in seinem Aufbau an ein gotisches<br />

Triptychon. Seine Höhe betrug 14 Fuß, die Breite 7<br />

½ Fuß. Umgerechnet ergeben sich: Höhe 4,66 m, Breite<br />

2,50 m. Die Ausmaße entsprechen somit dem Mittelteil<br />

des Altares. Die verwendeten Metalle (575 Mark Silber,<br />

800 Mark Kupfer) zeugen da<strong>von</strong>, dass die wichtigsten<br />

Partien des Reliquiars vergoldet waren. Die Figuren und<br />

Ornamente sind wahrscheinlich aus feuervergoldetem<br />

Kupfer gearbeitet gewesen. Dagegen sind die Konstruktionselemente<br />

des Schrankes aus Silber gewesen und haben<br />

so für die vergoldeten Skulpturen und Ornamente einen<br />

Hintergrund gebildet.<br />

Die Tunika Domini befindet sich heutzutage in der Truhe<br />

des 19. Jahrhunderts, horizontal gelagert, in einer großen<br />

zeltartigen Glasvitrine inmitten der Heiltumskapelle.<br />

Die Tunika Domini befindet sich heutzutage in der Truhe des 19. Jahrhunderts, horizontal gelagert,<br />

in einer großen zeltartigen Glasvitrine inmitten der Heiltumskapelle.<br />

176 Dziurla S. 364-367<br />

177 Grüger S. 143<br />

178 Dziurla S. 373 Anm. 17<br />

179 Lager Johann Christian: Notizen zur Baugeschichte des Doms zu <strong>Trier</strong> nach dem Brande vom Jahre 1717; in:<br />

<strong>Trier</strong>ische Chronik; <strong>Trier</strong> 1905 S. 63<br />

67


Bildrechte ungeklärt 180<br />

Abb. 72:<br />

Hl. Rock-Schrein (geöffnet)<br />

Am unteren Rand der Abbildung des geöffneten<br />

Reliquiars steht:<br />

„Quotquot tangebant, sani fiebant. Marc. 6 v. 56.<br />

Facies interior arcae, in qua sacra tunica inconsutilis<br />

Christi Domini asservatur Treviris, ex auro et<br />

argento a fabre elaboratae, altitudine 14, latitudine<br />

7 ½ pedum. Inventore Christiphoro Tausch Societatis<br />

Jesu, Artifice Francisco Thaddaeo Lang Aurifabro<br />

Augustano”.<br />

© Stadtarchiv/Stadtbibliothek <strong>Trier</strong><br />

Abb. 73 :<br />

Hl. Rock-Schrein (geschlossen)<br />

<strong>Der</strong> Stich des geschlossenen Schreines<br />

trägt die Erklärung:<br />

„Sacrae Tunicae Inconsutilis Honori<br />

Perpetuo. Franciscus Ludovicus D(ei)<br />

G(ratia S(anctae) S(edis) M(oguntiensis)<br />

A(rchiepiscopus) (S(acri) R(omani) I(mperii)<br />

per G(ermaniam) (A(rchi) C(ancellarius)<br />

et E(lector) G(eneralis) A(dministrator)<br />

J(erosolimitani) O(rdinis)<br />

P(russiae) et S(upremus) M(agister)<br />

E(piscopus) W(ormatiensis) et W(ratislaviensis)<br />

P. P. P(raepositus) P(rinceps)<br />

Ell(vacensis) C(omes) P(alatinus) Rh(eni)<br />

B(avariae) I(uliae) C(liviae) M(ontium)<br />

D(ux) C(omes) V(eldentiae) P(rinceps)<br />

M(oersae) S(ponheimii) M(archiae)<br />

et Rav(ensbergi) D(ominus) in R(avenstein)<br />

F(reudenthal) E(ulenberg) etc.<br />

etc.<br />

Facies exterior arcae, in qua Sacra Tunica<br />

Inconsutilis Christi Domini asservatur<br />

Treveris, ex auro et argento a fabre<br />

elaboratae, altitudine 14. latitudine 7 ½<br />

pedum. Inventore Christophoro Tausch<br />

Societatis Jesu, artifice Francisco Thaddaeo<br />

Lang Aurifabro Augustano”.<br />

180 <strong>Der</strong> Bildrechte-Inhaber wird gebeten, sich mit dem Verfasser in Verbindung zu setzen.<br />

wolfgang-kaps@gmx.net<br />

68


Gemäß der päpstlichen Bulle <strong>von</strong> 1514 durfte der Heilige Rock nur jedes siebente Jahr und<br />

zwar zwei Wochen lang (vom 10. bis zum 24. Juli) gezeigt werden. <strong>Der</strong> Siebenjahreszyklus<br />

wich aber schnell einer Folge mit langen und unregelmäßigen Intervallen. Außerhalb einer<br />

regulären Zeigung war es nur möglich, das geschlossene Reliquiar zu sehen. <strong>Der</strong> Kupferstich<br />

mit der Darstellung des Reliquiars zeigt, dass auf der geschlossenen Vorderseite die hl. Helena<br />

in Treibarbeit dargestellt war. Die stark bewegte Figur steht auf einer Konsole; die Heilige<br />

ist mit einem Schleppkleid und einem Hermelinmantel bekleidet und trägt auf dem Haupt eine<br />

Krone. Sie hält in den offenen Händen die Tunika Christi. Zu beiden Seiten fassen Hermenpilaster<br />

und Girlanden mit Vasen den Schrank ein und stützen zugleich den Oberteil, dessen<br />

Ecken quadratische Reliefs mit Passionsszenen tragen. Links ist die Darstellung der Entblößung<br />

Christi abgebildet; rechts die um die Tunika losenden Soldaten. Die Hermenbüsten<br />

selbst stellen ebenfalls Soldaten dar. In der Bekrönung des Schreins ist auf einem <strong>von</strong> Voluten<br />

eingefassten runden Schild das <strong>von</strong> Putten gehaltene Schweißtuch der Veronika abgebildet.<br />

<strong>Der</strong> Rundschild wird gekrönt <strong>von</strong> einer den Mensch gewordenen Gott symbolisierenden Muschel.<br />

Auf der ornamentierten Basis des Reliquiars befindet sich ein Schild mit der Darstellung<br />

des brennenden und <strong>von</strong> der Dornenkrone umwickelten Herzen Christi. Den Schrein zu<br />

öffnen war nur möglich, wenn die Figur der hl. Helena auf die Seite gestellt worden war.<br />

Ferner ist wohl ein besonderer Schließmechanismus vorhanden gewesen. Die Tunika Christi<br />

war wohl durch eine Glasscheibe im Schrank gesichert. Um die ganze Tunika sehen zu können,<br />

war es notwendig, die beiden am oberen Schrankteil befestigten Reliefplatten auf die<br />

Seite zu schieben. <strong>Der</strong> Heilige Rock war an einer horizontalen Stange aufgehängt, die durch<br />

die Ärmel hindurch gesteckt war. Die Rückwand des Schreins, die den Hintergrund für die<br />

Heilige Tunika bildete, war mit einem Pflanzenornament geziert. Die Innenseiten der mit<br />

einem Pflanzenrankenornament geschmückten Türflügel trugen in Tonden Reliefbüsten, an<br />

der linken Seite den schmerzhaften Christus mit Dornenkrone und einem Schilfrohr in der<br />

Hand, auf der rechten Seite die Schmerzensmutter Maria mit einem ihr Herz durchbohrenden<br />

Schwert.<br />

Das schwierige Öffnen des Schreins bezeugt die Notwendigkeit, den Heiligen Rock gesichert<br />

aufzubewahren und erhärtet die Vermutung, dass die Tunika Christi nur periodisch gezeigt<br />

wurde. Meistens sah der Gläubige, der ja um die reale Existenz der Heiligen Tunika wusste,<br />

nur das Reliquiar mit der Darstellung der Zeigung des Heiligen Rockes durch die heilige Helena<br />

181 .<br />

2.2.6. Ostensorium im Breslauer Domschatz<br />

Das <strong>Trier</strong>er Domkapitel hatte 1726 als Beweis der Dankbarkeit dem<br />

Fürstbischof <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong> zwei kleine pfenniggroße Stückchen des<br />

Heiligen Rockes geschenkt. F. L. ließ sie durch den Neisser Goldschmied<br />

Martin Vogelhund in Kristall einlegen und in ein kostbares<br />

silbernes, vergoldetes Ostensorium fassen, das er der <strong>von</strong> ihm erbauten<br />

<strong>Kurfürst</strong>en-Kapelle schenkte, um es den Gläubigen jeden<br />

Freitag zum Kusse reichen zu lassen.<br />

Seither wird das Ostensorium in der Schatzkammer des Breslauer<br />

Domes aufbewahrt 182 .<br />

◄ Abb. 74:<br />

Ostensorium mit Heilig-Rock-Reliquie im Breslauer Domschatz<br />

Die Verehrung der Reliquie des Heiligen Rockes in Breslau bezieht sich eine Flugschrift, die<br />

wohl aus der Zeit <strong>von</strong> F. L. stammt; dort heißt es:<br />

181 Dziurla S. 368-369; Text der Inschrift des geschlossenen und geöffneten Schreins auch bei Grüger S. 144<br />

Anm. 60<br />

182 Dziurla S. 371 und Grüger S. 135<br />

69


H. Schrifft Johann am 19. C. v. 23 und 24 zeuget, dass Christus zwey Röcke gehabt, deren<br />

einen die Söldner zerschnitten, den anderen aber, weil er <strong>von</strong> oben bis unten gewürckt oder<br />

gestrickt (wie dann glaubwürdig, dass solchen seine allerheiligste Mutter schon in seine<br />

Kindheit ihrem Sohn verfertiget aus brauner Seide) gantz gelassen.<br />

Dieser gantz gelassen Rock wird bis auf den heutigen Tag im Ertz-Stift <strong>Trier</strong> zu Coblenz dessen<br />

Schloß Ehrenbreitstein fleissigst aufgehoben und verehret.Von dieser seynd zwey kleine<br />

Stücklein, jedes etwann eine Pfennigs groß unvorsichtiglich abgerissen worden, welche hernach<br />

Se. Churfürstliche Durchlaucht <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong> als damahliger Ertz-Bischof zu <strong>Trier</strong> <strong>von</strong><br />

dem selbstigen Dohm-Capitul erhalten, und indessen in seiner Hof-Capelle verehret, um mehrerer<br />

Verehrung willen aber hat selbiger etliche Jahre vor seinem Tode diese in Crystal eingefasste<br />

zwey Stücklein <strong>von</strong> heil. Rock in eine Monstrantz setzend der <strong>von</strong> ihm prächtig erbauten<br />

und wohlgestiffteten Capell zu Ehren des allerheiligsten Sacraments des Altars allhier an<br />

die Dohm-Kirche zu Breslau geschenket auf ewig, womit selbte allen Begehrenden, besonders<br />

aber jeden Freytag vor Mittag zum andächtigen Kuss und Verehrung gereichert wird“ 183 .<br />

3. Geschichte des Heiligen Rockes<br />

3.1. Legende<br />

Die Geschichte des Heiligen Rockes, der Tunika Christi, ist <strong>von</strong> ihren Anfängen bis zum Mittelalter<br />

dunkel. Die Frage, ob die Tunika echt oder falsch ist, kann in der historischen Betrachtung<br />

nicht eindeutig beantwortet werden. Sicher bezeugt ist die Geschichte des Heiligen<br />

Rockes ab dem 12. Jahrhundert. Wie der Heilige Rock nach <strong>Trier</strong> kam, ist wissenschaftlich<br />

nicht mehr nachzuweisen. Die Überlieferung sagt, dass die Heilige Helena, die Mutter Konstantins<br />

des Großen, habe die Tunika Christi bei ihrer Pilgerfahrt gefunden und anschließend<br />

der <strong>Trier</strong>er Kirche geschenkt.<br />

Die Tunika Christi taucht erstmals in den „Gesta Treverorum“ und der Deutschen Kaiserchronik<br />

aus dem 12. Jahrhundert auf. Auch diese Beschreibungen sind Legenden <strong>von</strong> der<br />

Auffindung des Heiligen Rockes. Es wurde ein geschichtliches Ereignis erfunden, um einen<br />

Tatbestand zu erklären und Tradition und Ansehen zu schaffen.<br />

Die Aussagen zum Heiligen Rock und die Verbindung Helenas zu <strong>Trier</strong> sind nur im Zusammenhang<br />

mit der mittelalterlichen <strong>Trier</strong>er Kirchenpolitik und den damit verbundenen Herrschafts-<br />

und Machtansprüchen zu sehen.<br />

3.2. Historische Ansätze<br />

Den ersten historisch nachgewiesenen Ansatz finden wir im Datum 1. Mai 1196; an diesem<br />

Tag fand die Weihe des Hochaltares im damals errichteten Ostchor des <strong>Trier</strong>er Domes durch<br />

<strong>Erzbischof</strong> Johann I. statt. <strong>Der</strong> Heilige Rock wurde vom Westchor zum neuen Hauptaltar des<br />

Domes geführt. Wie lange die Tunika im Westchor vorher aufbewahrt worden war, wissen<br />

wir nicht. Auch <strong>von</strong> 1196 an bis zum Jahr 1512 gibt es keine historischen Quellen. Von hier<br />

ab kommt wieder Licht in das Dunkel der Überlieferung. Kaiser Maximilian I. (1493-1519)<br />

war zu einem Reichstag nach <strong>Trier</strong> gekommen und verlangte das Gewand zu sehen. Dem damaligen<br />

<strong>Erzbischof</strong> Richard <strong>von</strong> Greiffenklau (1511-1531) schien die Entscheidung zur Öffnung<br />

des Altares schwer gefallen sein. Dennoch ließ er am 14. April 1512 im Beisein <strong>von</strong><br />

Kaiser Maximilian, vieler Bischöfe und Prälaten den Hochaltar öffnen.<br />

3.3. Wallfahrten<br />

Auch das Volk wünschte nun, den Heiligen Rock zu sehen. Dieser Bitte wurde entsprochen;<br />

so entstand die erste Wallfahrt. Jährliche Wallfahrten fanden nun bis 1517 statt. Von 1524 bis<br />

1545 fand die Ausstellung des Heiligen Rockes in einem Rhythmus <strong>von</strong> sieben Jahren statt.<br />

Die nächsten Wallfahrtstermine fielen kriegerischen Ereignissen zum Opfer.<br />

Wallfahrtsjahre waren:<br />

1513, 1514, 1515, 1516, 1517, 1524, 1531, 1538, 1545, 1655, 1810, 1844, 1891, 1933, 1959,<br />

1996.<br />

183 Dziurla S. 375 Anm. 37<br />

70


3.4. Auslagerungen der Tunika<br />

Im 17. Jahrhundert wurde der Heilige Rock infolge kriegerischer Ereignisse auf dem Koblenzer<br />

Ehrenbreitstein und in Köln in Gewahrsam gehalten, ehe er 1655 erneut in <strong>Trier</strong> gezeigt<br />

wurde. Die Tunika weilte <strong>von</strong> der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts nicht mehr ununterbrochen<br />

im <strong>Trier</strong>er Dom. <strong>Trier</strong> war eine Schnittstelle <strong>von</strong> Machteinflüssen und hat deswegen oft unruhige<br />

Zeiten erlebt. Damit die hochgeschätzte Reliquie nicht zerstört oder geraubt werden<br />

konnte, kam es zu Auslagerungen der Tunika: mehrmals in Ehrenbreitstein, in Würzburg<br />

(1794), in Bamberg, in Böhmen und schließlich in Augsburg. 1810 kam der Heilige Rock<br />

wieder nach <strong>Trier</strong>. Er wurde fortan in einem neuen Ausstellungsschrein, der bis 1933 benutzt<br />

wurde, gezeigt und in der Heilig-Rock-Kapelle im Ostchor aufbewahrt.<br />

3.5. Heutige Aufbewahrung<br />

Seit der Domrenovierung 1974 wird der Heilige Rock in seinem Holzschrein aus dem Jahr<br />

1891 liegend unter einem klimatisierten Glasschrein aufbewahrt. Nur während der Heilig-<br />

Rock-Tage ist die Heilig-Rock-Kapelle zugänglich, das Gewand ist aber nicht sichtbar. Die<br />

Ereignisse der Vergangenheit und die ungünstigen Aufbewahrungsbedingungen haben dazu<br />

beigetragen, dass sich der ursprüngliche Textilzustand sehr verändert hat, da des Öfteren Ausbesserungen<br />

vorgenommen worden waren 184 .<br />

Autor Dendker<br />

Abb. 75:<br />

<strong>Der</strong> Heilige Rock auf einer Postkarte <strong>von</strong><br />

1933<br />

Autor Kurz & Allison<br />

Abb. 76:<br />

Erinnerung an die Heilig-Rock-Wallfahrt<br />

1844 und 1891<br />

4. Brief <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong>s über die Ausgestaltung der Heilig-Rock-Kapelle<br />

Einen Beweis, wie sehr F. L. die Ausschmückung des Inneren seiner Bischofskirche am Herzen<br />

lag, gab er noch mit Schreiben vom 25. Februar 1729 an das Domkapitel kund, ehe er am<br />

3. März seinen Verzicht auf <strong>Trier</strong> erklärte, um <strong>Kurfürst</strong>-<strong>Erzbischof</strong> <strong>von</strong> Mainz zu werden.<br />

Er schrieb, dass er zur größeren Ehre Gottes seiner trierischen Domkirche ein Andenken an<br />

ihn hinterlassen wolle, „…umb zu Vermehrung göttlicher Ehre in Unser Thombkirchen zu<br />

<strong>Trier</strong> der Nachweld zu unseren Angedenken ein monumentum zu errichten, und zu hinderlassen,<br />

weswegen Wir uns dan nach vieler Uberlegung endlich determiniret die <strong>von</strong> unserem<br />

zweiten Herrn Vorfahren (= Johann Hugo <strong>von</strong> Orsbeck) durch aufrichtung des hohen Altars<br />

und darhinder angehangene Heyligthumbs Capelle rühmlich angefangen= und ziemblich pro-<br />

184 www.dominformation.de (Autor: Prof. DDr. <strong>Franz</strong> Ronig)<br />

www.bistum-trier.de (Fotos: Rita Heyen)<br />

71


sequirte aber nicht völlig perficirte Intention zu ihrer Vollständigkeit zu bringen 185 , und dann<br />

solchen ends diese Heyligthumbs Capell inwendig ausblatten, und mit einem zierlichen Marmoraltar<br />

albereits versehen lassen, wobey aber sowohl die Figuren und Passionswappen (=<br />

Sinnbilder des Leidens Christi) so wir aus Metal giesen und im Feuer vergulden zu lassen gemeint<br />

seyen, als auch der Kasten <strong>von</strong> massiv Silber zu beständig decenter Verwahrung deren<br />

ohnschätzbaren Reliquien des heyl. Rocks unsers Heylands und Welterlöser annoch abgängig<br />

seind, so wir aber alles albereits in Brettungen und künstlich elaborirte Modeller bringen und<br />

würklich auf Augspurg transportiren lassen, des Willens sothane Arbeit durch berühmbte<br />

Meister vnder Hand nehmen, bald befördern, und auffs genaueste eindingen zu lassen, welches<br />

sich in toto der gemachten Calculation nach auf eine Summam <strong>von</strong> 12.000 Reichstaler -<br />

belaufen wird, alß haben wir entschlossen und vor wircklichem Abtritt unserer hiesiger<br />

Lands-Regierung Euch hierdurch erklähren wollen, dass wir solche Gelder theils aus dem<br />

Uffstand in cassa theils auch aus den <strong>von</strong> Wien zu hoffenden Restanten (= rückständige Gelder)<br />

reserviren und in sichern Verwahr nehmen, zu obigem Ende getreulich verwenden, Euch<br />

die zu machenden Accorden einsweilen communiciren, die Arbeit selbsten aber ohne weitheres<br />

Zuthun des Erzstiffts nach <strong>Trier</strong> zur Stelle verschaffen, und zu Vermehrung der Kirchenzierde<br />

aufrichten lassen wollen, wir dragen nach Euern vor die göttliche Ehre und das Beste<br />

der Kirchen dragenden löblichen Eyffer und Sorgfalt den geringsten Zweifel nicht, Ihr werdet<br />

diesen unsern Vorsatz und Intention desto gefälliger befinden und annehmen, als unser Subsidien<br />

Cassa über diese Ausgab annoch mit 130.000 Thalern theils baaren Mitteln theils richtige<br />

Prätensiones (= rechtliche Schuldforderungen) versehen glaubet…“ 186 .<br />

F. L. lobte also zuerst seinen Vorvorgänger Johann Hugo <strong>von</strong> Orsbeck für die Errichtung des<br />

Hochaltares im Ostchor und für den Bau der Heiltumskapelle. Da aber sein Vorvorgänger die<br />

Hl. Rock-Kapelle nicht „zu ihrer Vollständigkeit“ gebracht habe, beabsichtige er, sie zu vollenden.<br />

Er wolle „die Figuren und Passionswappen“ aus feuervergoldetem Kupfer herstellen<br />

lassen, einen „zierlichen Marmoraltar“ errichten lassen und einen „Kasten <strong>von</strong> massiv Silber“<br />

zur ständigen Aufbewahrung des hl. Rockes, auch als Holz-Modell, in Augsburg anfertigen<br />

lassen; der Kalkulation nach wird der Schrein 12.000 Reichstalern kosten. Vor dem Rücktritt<br />

als <strong>Kurfürst</strong>-<strong>Erzbischof</strong> „hiesiger Lands-Regierung“ zeigte er auf, wie die Finanzierung<br />

aussehen solle: ein Teil des Geldes fließe aus der „cassa“, der Rest aus den <strong>von</strong> Wien „zu<br />

hoffenden“ rückständigen Geldern. Die bestellten Arbeiten werde F. L. „ohne weiteres Zuthun<br />

des Erzstiftes“ nach <strong>Trier</strong> in den Dom bringen lassen und „zur Vermehrung der Kirchenzierde<br />

aufrichten lassen“. Er hege nicht „den geringsten Zweifel“, dass das Domkapitel „diesen<br />

unsern Vorsatz und Intention“ annehmen werde, zumal „unser Subsidien Cassa über diese<br />

Ausgab“ noch mit 130.000 Talern „versehen“ ist; diese Summe ist teils als Bargeld vorhanden,<br />

der Rest ist durch rechtliche Schuldforderungen zu erwarten.<br />

5. Bronzetafel der Bischöfe <strong>von</strong> <strong>Trier</strong><br />

Auf halber Höhe bei der Treppe zur Unterkirche findet sich eine Bronzetafel mit den Namen<br />

der Bischöfe <strong>von</strong> <strong>Trier</strong>. <strong>Der</strong> Name einschließlich Regierungszeit <strong>von</strong> <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong> findet<br />

sich am Ende der mittleren Spalte.<br />

185 Dziurla S. 372 Anm. 2<br />

186 Lager S. 63-64<br />

72


Foto Benedikt W. Habermayr<br />

Abb. 77:<br />

Tafel mit Namen und Daten der<br />

<strong>Trier</strong>er<br />

Erzbischöfe im <strong>Trier</strong>er Dom<br />

Foto vom Verfasser<br />

Abb. 78:<br />

Dom, Treppe zur Krypta: Tafel der Bischöfe -<br />

zweite Zeile <strong>von</strong> unten<br />

<strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong> 1716-1729<br />

6. Weitere Kirchen<br />

<strong>Der</strong> Umbau der <strong>Trier</strong>er Domkirche ist kunsthistorisch sicherlich die wichtigste Baumaßnahme<br />

F. L.’s in <strong>Trier</strong>, prägt sie doch bis heute das Erscheinungsbild des Domes. Sie ist aber bei weitem<br />

nicht die einzige Baumaßnahme. So wies er 1723 die Kellner in den Ämtern an, der Hofkammer<br />

mitzuteilen, Wohe in dem Ihnen an Vertrauten Kellerey gantz ruinose Vndt in gefährlich<br />

standt seyende Kirch zu finden seyen 187 , also die Kirchen zu melden, bei denen Baumaßnahmen<br />

„zur Sicherheit der Pfarrkinder“ notwendig seien 188 .<br />

So wurden z. B. 1723 die Pfarrkirche zu Mehring als alter Bau wiederhergestellt und die Leutesdorfer<br />

Pfarrkirche 1729 unter der Regierungszeit <strong>von</strong> F. L. erbaut 189 .<br />

6.1. Die Pfarrkirche zu Mehring an der Mosel<br />

187 Zanters S. 95<br />

188 Reber S. 94<br />

189 Reber S. 78+82<br />

190 Reber S. 78/79<br />

Author touriste<br />

Abb. 79:<br />

Blick auf Mehring<br />

Von der nach 1723 durch den kurtrierischen<br />

Hofbaumeister Georg Judas gebauten Pfarrkirche<br />

zu Mehring sind nur noch die beiden unteren<br />

Turmgeschosse erhalten. Wie aus den<br />

Nachrichten über die Arbeiten an der Kirche<br />

hervorgeht, hat Judas in Mehring auf einen<br />

eigenen Neubau verzichtet und den alten Bau<br />

wiederhergestellt 190 .<br />

Die heutige Pfarrkirche St. Medard wurde<br />

1834 vom <strong>Trier</strong>er Architekten Johann Baptist<br />

Bingler erbaut. Sie ist ein nach Südosten orientierter<br />

kubistischer klassizistischer Saalbau mit<br />

Fassadenflankenturm.<br />

73


Zwei Stockwerke des Turms und der Unterbau des Vorgängerbaus, errichtet 1723 vom kurtrierischen<br />

Hofbaumeister Georg Judas, wurden mit einbezogen. Im Inneren finden sich Figuren<br />

des 17. Jahrhunderts. <strong>Der</strong> Hochaltar und der mit Putten geschmückte Tabernakelaltar<br />

stammen vom Ende des 18. Jahrhunderts, der Taufstein aus der Erbauungszeit. Die Dekorationsmalerei<br />

schuf 1910 der Maler Stolzenberg 191 .<br />

6.2. Die Pfarrkirche St. Laurentius in Leutesdorf am Rhein<br />

6.2.1. Lage<br />

<strong>Der</strong> Weinort Leutesdorf liegt am unteren Mittelrhein, gegenüber <strong>von</strong> Andernach. Die 2.200<br />

Einwohner zählende Gemeinde ist auch heute noch vom Weinbau geprägt.<br />

6.2.2. Geschichte der Pfarrkirche St. Laurentius<br />

1157 ist für Leutesdorf in einer Urkunde ein Pastor bezeugt. Man vermutet, dass Leutesdorf<br />

ursprünglich zur Urpfarrei Andernach gehörte. Mit der frühen kurtrierischen Landesherrschaft<br />

scheint jedoch auch eine Verselbständigung der Pfarrei verbunden zu sein.<br />

1101 tritt <strong>Trier</strong> als Grundherr auf.<br />

In früher romanischer Zeit war wohl eine Kirche erbaut worden, deren Turm die Funktion<br />

eines Wehrturmes innehatte. Von dieser romanischen Kirche ist heute noch der Turm vorhanden.<br />

Im Mittelalter wurde die romanische Kirche unter Beibehaltung des Turmes durch einen gotischen<br />

Neubau abgelöst. Dies geschah in Form des Anbaues eines weiteren Schiffes nebst<br />

Chor neben dem romanischen Turm bzw. unter Einbeziehung des romanischen Kirchenschiffes.<br />

Auf diese Weise entstand eine zweischiffige, gotische Hallenkirche. Von ihr ist heute<br />

noch der kleine Chorraum erhalten, der als Taufkapelle genutzt wird 192 .<br />

6.2.3. Die heutige Pfarrkirche<br />

<strong>Der</strong> Neubau der Pfarrkirche in Leutesdorf war seit dem Bau der Kreuzkirche in Ehrenbreitstein<br />

(erbaut 1704-1708) der erste Neubau einer Pfarrkirche in Kurtrier.<br />

Am 13. Juni 1727 wurde vor der Hofkammer eine Bitte der Gemeinde Leutesdorf um wieder<br />

Erbawung dahisig eingefallener Ihrer Pfarrkirchen verhandelt. Man erteilte dem Kellner <strong>von</strong><br />

Engers den Befehl, die Kirche an Ort und Stelle in augenschein zu nehmen. Daneben ließ man<br />

sich Kostenvoranschläge machen. Bereits am 8. Juli berichtete der Kellner über den schlechten<br />

Zustand der Kirche. Man ließ sich noch einmal Kostenvorschläge vorlegen.<br />

Foto F. Lang<br />

Abb. 80:<br />

Leutesdorf: Pfarrkirche<br />

© VVV Leutesdorf e.V.<br />

Abb. 81:<br />

Pfarrkirche<br />

Nach einem Bericht vom 29. Januar 1728 begannen die eigentlichen Bauarbeiten erst zu diesem<br />

Zeitpunkt. Dort heißt es: „Nachdem seine Churfürstliche Dhlt. Zu <strong>Trier</strong> unßer gnädigster<br />

Herr [= F. L.] sich gnädigst Erkläret, die eingefallen pfarrKirch zu Leutesdorf new Er-<br />

191 Dehio Georg: Handbuch der Deutschen Kunstdenkmäler. Rheinland-<strong>Pfalz</strong>. Saarland; München 1984 S. 655<br />

und: http://bwpc08.de:8080/kuDb/servlet/ortObj?aktSchluessel=3511<br />

192 Schönhofen Werner: Leutesdorf am Rhein – Rheinische Kunststätten; Neuss 1983, S. 15-17<br />

74


auen zu lassen“. In dieser Nachricht wird erstmals <strong>von</strong> einem Neubau der Kirche gesprochen,<br />

während vorher immer nur <strong>von</strong> einer Wiederherstellung der alten Kirche die Rede war.<br />

Die Pläne für den Neubau stammen vom Hofbaumeister Paul Kurz, einem <strong>Franz</strong>iskanerbruder.<br />

Die Grundsteinlegung der Kirche fand am 13. Mai 1728 statt. Die Bauleitung blieb auch<br />

nach dem Wechsel f. L.’s auf den <strong>Trier</strong>er Erzstuhl im Frühjahr 1729 in den Händen <strong>von</strong> Paul<br />

Kurz. Die Maurerarbeiten am Chor müssen 1730 abgeschlossen worden sein. Die 1731<br />

ausgeführten Arbeiten betrafen die Ausstattung des Baus; an ihnen war Kurz nicht mehr<br />

beteiligt; vielmehr hatte schon der „Werkmeister Seiz“ die Bauleitung übernommen. <strong>Der</strong> Bau<br />

der Kirche - Langhaus und Chor - ,die in der letztgenannten Eintragung „ahnsehentlich“ und<br />

„kostbar“ genannt wurde, war damit abgeschlossen. <strong>Der</strong> romanische Turm und der gotische<br />

Chor (etwa 1450) des alten Baues wurden in den Neubau miteinbezogen 193 .<br />

Die Leutesdorfer Pfarrkirche St. Laurentius überragt weithin sichtbar die Gemeinde mit ihrem<br />

romanischen Turm. <strong>Der</strong> gotische Chorraum (etwa 1450) wird heute als Taufkapelle genutzt.<br />

Die barocke Einrichtung stammt aus der Erbauungszeit, der Hochaltar <strong>von</strong> 1908. Die Malerei<br />

wurde 1900 aufgefrischt 194 .<br />

© VVV Leutesdorf e.V.<br />

Abb. 82:<br />

Leutesdorf am Rhein mit der Pfarrkirche<br />

© VVV Leutesdorf e.V.<br />

Abb. 83:<br />

Die Pfarrkirche ist das dominante Gebäude in<br />

Leutesdorf<br />

6.3. Filzen an der Mosel<br />

6.3.1. Pfarrkirche St. Josef/ehemalige Klosterkirche<br />

Über diese <strong>von</strong> 1712 bis 1720 gebaute Klosterkirche liegen in den kurfürstlichen Akten zu<br />

<strong>Trier</strong> keine Nachrichten vor. Baumeister dürfte der <strong>Franz</strong>iskanerbruder Paul Kurz gewesen<br />

sein, da der Bau stilistische Züge mit der Pfarrkirche zu Leutesdorf hat 195 .<br />

In Filzen bestand <strong>von</strong> 1455 bis 1789, dem Jahr der <strong>Franz</strong>ösischen Revolution, ein Kloster der<br />

<strong>Franz</strong>iskanerinnen. <strong>Der</strong> dreiseitig geschlossene Saalbau mit Dachreiter dient seit 1803 als<br />

Pfarrkirche.<br />

Das Innere des Gotteshauses betritt man durch das rundbogige Portal an der Südseite. Über<br />

der Pforte befindet sich in einer Nische eine <strong>Franz</strong>iskusfigur.<br />

Das Kreuzgewölbe des Schiffes ruht auf Strebepfeilern. Die Seitenwände werden <strong>von</strong> je vier<br />

Rundbogenfenstern durchbrochen. <strong>Der</strong> Kirchenraum ist teilweise unterkellert. <strong>Der</strong> mit einem<br />

193 Reber S. 86-89 und Schönhofen S. 17-20<br />

194 Dehio S. 554 und: www.leutesdorf-rhein.de/ortsfuehrung/ortsfuehrung-pfarrkirche.html<br />

195 Reber S. 85-86<br />

75


Tonnengewölbe überdeckte Keller diente den Nonnen als Gruft. An den Wänden sind die Jahreszahlen<br />

der Todesfälle zwischen 1733 und 1789 festgehalten.<br />

© Gemeinde Brauneberg<br />

Abb. 84:<br />

Blick auf Filzen<br />

© Gemeinde Brauneberg<br />

Abb. 85:<br />

Blick auf die Kirche<br />

Die Ausstattung der Kirche stammt zum großen Teil aus der Erbauungszeit. Die beiden Ölgemälde<br />

des Hochaltars zeigen im unteren Rundbogenfeld die Hl. Familie und darüber im ovalen<br />

Feld die Stigmatisierung des hl. <strong>Franz</strong>iskus. Das Bild der Hl. Familie wird <strong>von</strong> zwei Säulenpaaren<br />

eingerahmt. Den Hochaltar schmücken kunstvolle Schnitzereien. Die Seitenaltäre<br />

im neobarocken Stil sind <strong>von</strong> 1927.<br />

Auf den Brüstungen der Kanzel sind Reliefs der vier Evangelisten und der „Synagoge", auf<br />

dem rückwärtigen Türflügel ein solches des guten Hirten und an der Unterseite des Schalldeckels<br />

eine Taube als Symbol des Heiligen Geistes zu sehen.<br />

Unter der doppelten Nonnenempore befindet sich eine spätgotische Kreuzigungsgruppe aus<br />

der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts. Auffallend ist die unterschiedliche Körpergröße der<br />

Figuren. Mit einer Höhe <strong>von</strong> 1,40 m überragt die Christusgestalt die Figuren der Maria und<br />

des Lieblingsjüngers Johannes um 30 cm.<br />

6.3.2. Ehemaliges <strong>Franz</strong>iskanerinnenkloster<br />

© Gemeinde Brauneberg<br />

Abb. 86:<br />

Das Klostergebäude<br />

© Gemeinde Brauneberg<br />

Abb. 87:<br />

Kloster mit Andreasturm aus dem 11. Jh.<br />

Das Klostergebäude wurde zwischen 1712 und 1721 erbaut. In die Klostermauern einbezogen<br />

ist der frühromanische Glockenturm der ehemaligen Andreaskapelle aus dem 11. Jahrhundert.<br />

Die Kapelle bestand als Filiale der Pfarrei Wintrich bis zum Jahre 1455, in dem sie<br />

zusammen mit einer Klause dem neugegründeten <strong>Franz</strong>iskanerinnenkloster übertragen wurde.<br />

Im Zuge des Klosterneubaus wurde sie dann bis auf den Turm abgerissen.<br />

<strong>Der</strong> Turm hat eine Höhe <strong>von</strong> 12,50 m und einen Umfang <strong>von</strong> 3,30 x 3,55 m. An seiner nordöstlichen<br />

Seite befindet sich ein Rundbogenportal und nach Südosten ein rechteckiges Portal<br />

mit halbkreisförmigem Tympanon. Die zugemauerte Rundbogentür war ehemals möglicher-<br />

76


weise ein Zugang zu einer Empore. Das dritte Geschoß ist nach drei Seiten hin mit je einem<br />

rundbogigen Fensterpaar in einer Blende, das vierte Geschoß nach allen Seiten hin mit je zwei<br />

kleineren Öffnungen versehen. <strong>Der</strong> Turm verbindet das Klostergebäude mit der Kirche. Er ist<br />

eines der ältesten erhaltenen kirchlichen Bauwerke des Kreises.<br />

Das Klostergebäude selbst ist eine zweigeschossige, vierflügelige Anlage. Sie umschließt<br />

einen mit rundbogigen Kreuzgewölben versehenen Kreuzgang.<br />

Nach der Aufhebung des Klosters diente das Gebäude verschiedenen Zwecken. Heute sind<br />

hier ein Heimatmuseum und ein Weinkulturzentrum untergebracht, in dem auch Weinproben<br />

und kulturelle Veranstaltungen stattfinden 196 .<br />

Das Kloster ist mit Mauerhaken versehen, die die Jahreszahlen 1712 und 1721 angeben. Dieser<br />

Bau dürftige ebenfalls Kurz zuzuschreiben sein 197 .<br />

6.4. Lindenholzhausen<br />

6.4.1. Lage<br />

Lindenholzhausen ist ein Stadtteil der Kreisstadt Limburg an der Lahn im Landkreis Limburg-Weilburg<br />

in Hessen. <strong>Der</strong> Ort hat ca. 3.380 Einwohner.<br />

6.4.2. Geschichte des Ortes<br />

Lindenholzhausen wird im Jahr 772 erstmals urkundlich erwähnt, und zwar als „Holtzhuse“.<br />

Damals gehörte es zum Niederlahngau und später zur Grafschaft Diez. Bei dem seit 1486 auftretenden<br />

Begriff „Kirchspiel Lindenholzhausen“ handelte es sich um die politische Bezeichnung<br />

eines Verwaltungs- und Gerichtsbezirkes, zu dem noch andere Orte hinzukamen. Im<br />

Jahr 1564 gelangte das Kirchspiel im Rahmen der Teilung der Grafschaft Diez zum <strong>Kurfürst</strong>entum<br />

<strong>Trier</strong> und blieb daher dem katholischen Glauben erhalten. Nach der Zugehörigkeit<br />

zum Fürstentum Nassau-Weilburg ab 1802 und ab 1806 zum Herzogtum Nassau kam Lindenholzhausen<br />

1866 zu Preußen und nach dem Zweiten Weltkrieg zum Land Hessen.<br />

6.4.3. Geschichte der Pfarrei<br />

Die Pfarrei Lindenholzhausen entstand 1725 durch die Abtrennung <strong>von</strong> der Mutterpfarrei<br />

Dietkirchen und die Errichtung der Pfarrei St. Jakobus durch den <strong>Trier</strong>er <strong>Erzbischof</strong> und<br />

<strong>Kurfürst</strong>en <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong> <strong>von</strong> <strong>Pfalz</strong>-<strong>Neuburg</strong>.<br />

6.4.4. Geschichte der Kirche<br />

Foto Volker Thies (Asdrubal)<br />

Abb. 88:<br />

Alte Kirche in Lindenholzhausen<br />

Eine Kirche in Lindenholzhausen selbst ist ab 1235<br />

nachgewiesen. Im Jahr 1698 wurde sie bis auf den romanischen<br />

Turm abgerissen und 1727 durch einen Neubau<br />

ersetzt. 1894 fiel auch der Glockenturm einen Neubau<br />

zum Opfer.<br />

Die neue Jakobuskirche samt Pfarrzentrum, Pfarrhaus<br />

und dem Gemeinschaftshaus erhielt 1979 durch dem<br />

Limburger Bischof Dr. Wilhelm Kempf ihre Weihe. Die<br />

wertvolle Ausstattung der alten Kirche wurde in den<br />

Kirchenneubau übernommen 198 .<br />

196 www.moseltouren.de/1-trier-bernkastel-kues/1-28-filzen/index.html und<br />

http://www.eifelreise.de/B/Brauneberg.html und<br />

http://www.brauneberg.de/front_content.php?idcatart=15&lang=1&client=1<br />

197 Reber S. 86<br />

198 http://home.t-online.de/Mathilde.Rompel/pfarrei.htm und http://de.wikipedia.org/wiki/Lindenholzhausen<br />

77


7. Profane Bauten in <strong>Trier</strong><br />

7.1. Wiederaufbau der Moselbrücke<br />

Foto vom Verfasser<br />

Abb. 89:<br />

Im Hintergrund die Moselbrücke<br />

Foto Stefan Kühn<br />

Abb. 90:<br />

Moselbrücke<br />

Noch vor der Huldigung, die F. L. im April 1719 erfuhr, ließ er die <strong>von</strong> den <strong>Franz</strong>osen zerstörte<br />

so genannte Römerbrücke wieder aufbauen; es ist dies die einzige Brücke, die zwischen<br />

Metz und Koblenz über die Mosel führte. 1718 beauftragte F. L. den kurtrierischen Hofbaumeister<br />

Johann Georg Judas mit der Wiederherstellung 199 . Die Arbeiten dauerten <strong>von</strong> 1716 bis<br />

1721 200 .<br />

Im selben Jahr errichtete der Bildhauer Johann Matthäus Müller über dem fünften stadtseitigen<br />

Brückenpfeiler ein hohes steinernes Kruzifix, das auf beiden Seiten den Corpus des Gekreuzigten<br />

trägt. Brücke und Kreuz sind bis heute erhalten 201 .<br />

7.2. Stadtmauer<br />

Vor ihrem Abzug im Jahre 1714 hatten die <strong>Franz</strong>osen die Befestigungen <strong>von</strong> <strong>Trier</strong> größtenteils<br />

gesprengt. Um die Stadt gegen neue feindliche Einfälle zu sichern, ließ sie F. L. 1721<br />

wiederaufbauen und verstärken.<br />

Im 19. Jahrhundert wurde bis auf wenige Partien die im Nordteil der Stadt auf römischen<br />

Fundamenten ruhende Mauer abgetragen; dabei schüttete man die breiten Wassergräben zu,<br />

um den heutigen Alleenring anzulegen. 202 .<br />

7.3. Straße nach Köln und Lüttich<br />

Seit römischer Zeit führte eine Handelsstraße <strong>von</strong> <strong>Trier</strong> nach Köln und Lüttich. Während des<br />

Pfälzischen Erbfolgekrieges war diese fast verfallen. F. L., dem die Neubelebung der Handelsbeziehungen<br />

wichtig schien, ließ sie bald wiederherstellen. Um den Fahrzeugen den Aufstieg<br />

auf die felsigen Höhen der Voreifel zu erleichtern, entstand 1722 eine neue, tief in den<br />

Buntsandstein eingeschnittene Straße 203 . Zur Fazillitirung (Erleichterung) des Commercii<br />

wurde die Straße mehrere Monate lang durch Steinmetzen und 80 Fronarbeiter aus den Ämtern<br />

Welschbillig und <strong>Pfalz</strong>el zu größerem Nutzen der Stadt brauchbar gemacht 204 .<br />

Um den rund 250 m betragenden Höhenunterschied zwischen dem Moseltale und der Voreifel<br />

zu überwinden und den Fahrzeugen den Aufstieg noch mehr zu erleichtern, entstand in napo-<br />

leonischer Zeit um 1804 eine neue Trasse, die heutige Bundesstraße 51 mit der Napoleonsbrücke,<br />

die die Felsschlucht des Busentales überspannt 205 .<br />

199 Grüger S. 141-142 und Zanters S. 95<br />

200 Düwell/Irsigler S. 40<br />

201 Grüger S. 141-142 und Zanters S. 95<br />

202 Grüger S. S. 142<br />

203 Grüger S. 142 und Zanters 95<br />

204 Düwell/Irsigler S. 40<br />

205 Grüger S. 142 Anm. 53<br />

78


7.4. Deutschordenskommende<br />

Erstmals werden im Jahr 1242 Deutschordensritter in <strong>Trier</strong> erwähnt. Jakob <strong>von</strong> Oeren, ein<br />

<strong>Trier</strong>er Schöffe, schenkte den Deutschordensrittern 1294 die erste Kommende. Von hier aus<br />

wurde die Ballei (= Verwaltungseinheit) Lothringen verwaltet. Die gotische Kirche des<br />

Deutschhauses wurde in napoleonischer Zeit zerstört.<br />

© Dr. Bernhard Peter<br />

Abb. 91:<br />

Haupthaus<br />

© Dr. Bernhard Peter<br />

Abb. 93:<br />

Wappen <strong>von</strong> <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong><br />

(Ausschnitt aus Abb. 82)<br />

© Dr. Bernhard Peter<br />

Abb. 92:<br />

Wappen <strong>von</strong> <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong> über dem Portal<br />

Erhalten blieben ein zweigeschossiges Wirtschaftsgebäude<br />

des 17. Jahrhunderts, das sich an<br />

die römische Stadtmauer anlehnt, die verwahrloste<br />

barocke Orangerie und das Herrenhaus der<br />

Kommende.<br />

Das oben abgebildete Gebäude ist das Herrenhaus,<br />

1731 errichtet, wie das Chronogramm verkündet.<br />

Das Chronostichon lautet:<br />

GLorIa In eXCeLsIs Deo et In terra<br />

paX hoMInIbVs.<br />

Es ist ein zweigeschossiger, mit hohem Mansardendach<br />

gedeckter Bau <strong>von</strong> 11 Achsen Länge<br />

und drei Achsen Tiefe.<br />

Außer den Ecklisenen und dem beide Stockwerke trennenden Gesims ist die Hauptfassade nur<br />

durch ein schmales, einachsiges Risalit betont, in dem sich das reich profilierte Portal öffnet,<br />

das in einer Supraporte das Wappen des Komturs trägt und dessen Giebelfeld das <strong>von</strong> zwei<br />

Löwen flankierte, mit Kurhut, Stab und Schwert bekrönte Wappen <strong>von</strong> F. L. umrahmt<br />

206 .<br />

206 Grüger S. 144/151 und www. dr.bernhard-peter.de/Heraldik/Galerien/galerie146.htm<br />

79


7.5. <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong>-Straße<br />

Foto vom Verfasser<br />

Abb. 94:<br />

<strong>Franz</strong>-<strong>Ludwig</strong>-Straße<br />

7.6. Wappen im Innenhof der Steipe<br />

© „Cafe, Konditorei, Restaurant Zur Steipe“<br />

<strong>Trier</strong> - Foto Dr. Bernhard Peter<br />

Abb. 95:<br />

Wappen im Innenhof der Steipe 208<br />

Innerhalb der Nordmauer der einstigen<br />

Befestigung <strong>von</strong> <strong>Trier</strong> läuft vom Simeonstift<br />

der Porta Nigra bis zur früheren<br />

Deutschherrenkommende eine Straße,<br />

die zur Erinnerung an den <strong>Kurfürst</strong>en den<br />

Namen „<strong>Franz</strong>-<strong>Ludwig</strong>-Straße“<br />

trägt 207 .<br />

Foto Stefan Kühn<br />

Abb. 96:<br />

<strong>Trier</strong>: Hauptmarkt mit St. Gangolf, Marktkreuz und<br />

Steipe (v. l. n. r.)<br />

Im Innenhof der Steipe, des im 15. Jahrhundert erbauten Festhauses der Bürgerschaft am<br />

Hauptmarkt, befindet sich an der Wand des Treppenturms, der zum Hause „Zum Hirtzhorn“<br />

gehört, ein großes, aus Sandstein gehauenes Wappen <strong>von</strong> F. L.<br />

<strong>Der</strong> Hotelier Josef Becker aus Echternach hat es dort bald nach 1850 anbringen lassen. Wo es<br />

sich frührer befunden hat, ist nicht bekannt.<br />

Dieses Wappen war farbig, aber die Farben sind verblasst. Kurhut, Schwert und Stab wurden<br />

in der französischen Revolution abgemeißelt; sie galten als Embleme einer verhassten Feudalherrschaft.<br />

Nur der barocke Rahmen des Wappens ist geblieben 209 .<br />

7.7. Residenz<br />

Da F. L. während seiner Anwesenheit im Erzstift in Ehrenbreitstein und nur selten in <strong>Trier</strong><br />

residierte, bestand für ihn keine Notwendigkeit, in seiner Bischofsstadt eine neue Residenz zu<br />

bauen. Dies blieb seinem Nachfolger <strong>Franz</strong> Georg <strong>von</strong> Schönborn und seinem Baumeister<br />

Balthasar Neumann und Johannes Seitz vorbehalten 210 .<br />

8. Bauten in Ehrenbreitstein und Koblenz<br />

8.1. Bauten in Ehrenbreitstein<br />

Ab 1722 wurde der schon 1715 <strong>von</strong> Ravensteyn geplante Abriss der Häuser in der unteren<br />

Kirchstraße durchgeführt. Diese Häuser standen quer über die heutige Humboldtstraße; durch<br />

ihren Abriss wurde die Verbindung der Straße zum Rhein hergestellt.<br />

207 Grüger S. 144<br />

208 <strong>Der</strong> Verfasser bedankt sich bei Herrn Andreras Jungbluth „Cafe, Konditorei, Restaurant Zur Steipe“<br />

http://www.zur-steipe.de für die Erlaubnis, dieses Wappen hier einarbeiten zu dürfen.<br />

209 Grüger S. 151-153 und http://www.dr-bernhard-peter.de/Heraldik/Galerien/galerie389.htm<br />

210 Reber S. 95<br />

80


1723 wurde auf der Westseite der Hofstraße ein Gasthaus gebaut, das den Namen „Zum weißen<br />

Roß“ führte.<br />

1725 baute der Hofmusiker Creill das Eckhaus am linken Ende der Hofstraße; auch auf der<br />

rechten Seite der Hofstraße entstanden um diese Zeit einige Häuser.<br />

Die erste Pflasterung der Hofstraße an der fliegenden Brücke bis zur Residenz, die schon <strong>von</strong><br />

<strong>Kurfürst</strong> Carl Joseph geplant war, wurde 1717-1718 ausgeführt. Weil das Geld dafür fehlte,<br />

lieh die kurfürstliche Kammer 400 Taler beim Landrentmeister.<br />

1723 wurde nach den Plänen <strong>von</strong> Hofbaumeister Judas die Herrenmühle in der Helfensteinstraße<br />

neu aufgebaut, 1727 die Wirtzenmühle im Obertal.<br />

1723 wurde am Rhein, auf der mittleren Bastion vor der Philippsburg, ebenfalls durch Judas,<br />

ein großer Kran aufgestellt. Er war dazu bestimmt, die großen Weinfässer <strong>von</strong> den Schiffen in<br />

die Keller der Philippsburg zu befördern; er wurde auch gegen Bezahlung an Privatleute<br />

vermietet.<br />

1728 ließ F. L. im Teichert, ungefähr an der Stelle, wo heute das Haus Nr. 111 steht, ein<br />

Krankenhaus für die unverheirateten Hofbediensteten bauen. Sie wurden hier auf Kosten der<br />

kurfürstlichen Kammer bis zu ihrer Genesung gepflegt.<br />

Später wurde das Haus als Lazarett für das Militär genutzt.<br />

8.2. Bauten in Koblenz<br />

In Koblenz ließ F. L. das am Rhein gelegene Priester- und Waisenhaus bauen, das 1729 fertig<br />

gestellt wurde 211 .<br />

V. <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong> als Stifter im Erzstift <strong>Trier</strong><br />

Hier werden die Stiftungen F. L.’s für <strong>Trier</strong> zusammengefasst, die bereits im vorstehenden<br />

Text vorgestellt wurden.<br />

1. Herstellung der Dächer der Dom-Nebengebäude<br />

Beim Dombrand im Jahre 1717 wurden auch Teile der Nebengebäude (Sakristei, Archiv und<br />

der Kreuzgang zur Liebfrauenkirche), insbesondere deren Dächer, beschädigt. Da sich das<br />

Domkapitel weigerte, die Reparaturen zu übernehmen, entschloss sich F. L., selbst dafür die<br />

Kosten zu übernehmen 212 .<br />

2. Umbau des Domes<br />

Im Jahre 1719 entschloss sich F. L., den Dom nicht nur wiederherzustellen, sondern auch umzubauen.<br />

Er äußerte in einem Schreiben vom 21. Juli d. J. an das Domkapitel, dass er sich bewusst<br />

sei, dass sich die Kosten dadurch „bis an die sechß tausend Reichstaler vermehren würdte“.<br />

Da die erforderlichen Mittel durch das Domkapitel nicht zu beschaffen seien, werde er<br />

selbst aus eigenem Vermögen nach und nach die sechstausend Reichstaler aufbringen 213 .<br />

3. Agnes- und Katharinenaltar<br />

Nach dem Umbau des Domes in die jetzige kreuzförmige Gestalt ließ F. L. vor die Schmalseiten<br />

des Lettners die neuen Altäre der hl. Agnes und der hl. Katharina aufstellen, die er aus<br />

eigenen Mitteln bestritt. Die beiden Altäre stehen jetzt, mit der Schmalseite nach Osten gewandt<br />

und ohne Altartisch, am letzten Pfeilerpaar des Langhauses vor der Westapsis 214 .<br />

4. Silberschrein für die Tunika Christi<br />

<strong>Der</strong> silberne, vergoldete Schrein für die Aufnahme der Tunika Christi, den Christoph Tausch<br />

entwarf und den der Augsburger Goldschmied <strong>Franz</strong> Thaddäus Lang schuf, stiftete F. L. aus<br />

211 Schwickerath Marianne: Wo stand eigentlich die Philippsburg? – Die ehemalige kurfürstliche Residenz in<br />

Eherenbreitstein: Koblenz 1991, S. 75<br />

Zum Waisenhaus siehe V. 5<br />

212 Irsch S. 147 und Lager S. 58<br />

213 Lager S. 55-56<br />

214 Grüger S. 143<br />

81


eigenen Mitteln; er kostete 2.951 fl. 15 Kr. 215 . In der Summe sind eingerechnet das „in feuer<br />

verguldte Arbeit, alls da ist das Churfürstl Wappen, Churhuet, Capitel, Schafftgesimbs.<br />

Aus einem Brief Langs vom 12. Mai 1732 geht hervor, dass die Gesamtsumme in drei Raten<br />

ausbezahlt wurde 216 .<br />

5. Waisenhaus in Koblenz<br />

In Koblenz stand schon 1216 eine Deutschordenskommende, die seit dem 15. Jahrhundert als<br />

eine der vier Kammerballeien des Reiches unmittelbar dem Hochmeister unterstand. Sie lag<br />

neben der Stiftskirche St. Kastor am Zusammenfluss <strong>von</strong> Rhein und Mosel.<br />

Hier stiftete F. L. im Jahr 1729 ein Waisenhaus, das er aus eigenen Mitteln bestritt und<br />

mit 60.000 fl. dotierte. Das Gebäude wurde 1901 abgerissen. In der westlichen, nach St.<br />

Kastor führenden Umgrenzungsmauer, blieb <strong>von</strong> ihm nur noch ein barockes Portal erhalten 217 .<br />

VI. <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong>s Wechsel nach Mainz<br />

1. Domizellar<br />

Die übliche und als Regel angesehene Vorbedingung für die Wahl zum <strong>Kurfürst</strong>-<strong>Erzbischof</strong><br />

war ein Kanonikat im Domkapitel. F. L. gelangte am 26. Oktober 1695 in den Besitz einer<br />

Mainzer Domizellarenstelle 218 . In der Reihe der Domizellare stand er an fünfter Stelle als<br />

noch nicht vollberechtigtes Mitglied des Domkapitels 219 .<br />

2. Koadjurie in Mainz<br />

<strong>Ludwig</strong> Anton, ein älterer Bruder <strong>von</strong> F. L., war am 19. April 1691 zum Koadjutor <strong>von</strong> Mainz<br />

postuliert und proklamiert worden. Am 3. Oktober 1691 wurde die Wahl <strong>von</strong> Papst Innozenz<br />

XII. konfirmiert 220 . Als <strong>Ludwig</strong> Anton 1694 starb, wollte F. L. auch dieses Amt <strong>von</strong> seinem<br />

Verstorbenen Bruder übernehmen. Trotz kaiserlicher Unterstützung misslang der erste Vorstoß<br />

221 .<br />

Erst der zweite Versuch am 5. November 1710 brachte den erwünschen Erfolg 222 . Die kaiserlichen<br />

Bemühungen (Konzepte vom 17. Juli und 7. August 1694) über den Gurker Bischof<br />

und Kardinal Johann VIII. Freiherren <strong>von</strong> Goess (1675-1696) in Rom ein Wählbarkeitsindult<br />

(Indultum Eligibilitatis) zu erwirken, blieben erfolglos, da schon am 3. September 1694 die<br />

Mainzer Kapitulare Lothar <strong>Franz</strong> <strong>von</strong> Schönborn zum neuen Koadjutor erwählten. Um F. L.<br />

bei seinen Mainzer Koadjutorplänen effektiv unterstützen zu können, hatte sich Kaiser Leopold<br />

I., sein Schwager, an ihn gewandt und ihn mit Hinblick auf die leeren kaiserlichen Kassen<br />

den Vorschlag unterbreitet, in Schlesien ein Kapital <strong>von</strong> 150.000 Gulden aufzutreiben, das<br />

in zwei Jahren wiederzurückgezahlt werden sollte. Diese Gelder sollten neben Spekulationen<br />

auf den Prager <strong>Erzbischof</strong>sstuhl - ohne den Anschein <strong>von</strong> Simonie aufkommen zu lassen – ins<br />

Kalkül gezogen werden.<br />

Erst im zweiten Anlauf gelang F. L., wie ausgeführt, mit massiver Unterstützung der Wiener<br />

Hofburg 1710 der Sprung zur Mainzer Koadjurie. <strong>Der</strong> kaiserliche Neffe, Kaiser Josef I., ernannte<br />

den sich ebenfalls um Kurmainz bewerbenden Reichsvizekanzler Friedrich Karl <strong>von</strong><br />

Schönborn am 30. September 1710 zum Wahlkommissar und verhinderte so dessen Wunsch,<br />

nach seinem Onkel dessen Nachfolger in Mainz zu werden. Am 5. November 1710 wurde F.<br />

L. ohne Komplikationen einstimmig zum Mainzer Koadjutor gewählt. <strong>Der</strong> regierende<br />

Mainzer <strong>Kurfürst</strong> Lothar <strong>Franz</strong>, über diesen Wahlausgang nicht sonderlich entzückt, gab erst<br />

215<br />

Grüger S. 143<br />

216<br />

Dziurla S. 366 und S. 373 Anm. 17<br />

217<br />

Grüger S. 151<br />

218<br />

Duchhardt Heinz: die Mainzer Koadjutorwahl <strong>von</strong> 1710; in: Geschichtliche Landeskunde Bd. VII (1972),<br />

S. 69<br />

219<br />

Duchhardt S. 73<br />

220<br />

Lehner Maria: <strong>Ludwig</strong> Anton <strong>von</strong> <strong>Pfalz</strong>-<strong>Neuburg</strong> (1660-1694); Marburg 1994, S. 163-164<br />

221 Zanters S. 82<br />

222 Zanters S. 82<br />

82


am 11. Januar 1711 aus Bamberg über seinen nach Wien zurückkehrenden Neffen dem Kaiser<br />

über das Mainzer Wahlgeschäft Nachricht. Josef I. hatte schon am 17. November 1710 seinem<br />

ihn die Wahl anzeigenden hochmeisterlichen Onkel zur erlangten Mainzer Koadjutorie<br />

gratuliert und erwartete sich nach dessen Regierungsübernahme eine glückliche, segensreiche<br />

Regierung am ersten Metropolitansitz und <strong>Kurfürst</strong>entum des Reiches. Bereits am 5. November<br />

1712 genehmigte Rom F. L. die Mainzer Nachfolge nach Lothar <strong>Franz</strong> <strong>von</strong> Schönborn unter<br />

Beibehaltung seines erbländischen Breslauer Bischofsamtes und aller weiterer Hochstifte<br />

und Reichswürden 223 .<br />

3. Wechsel <strong>von</strong> <strong>Trier</strong> nach Mainz<br />

Am 30. Januar 1729 starb der Mainzer <strong>Erzbischof</strong> Lothar <strong>Franz</strong> <strong>von</strong> Schönborn (1695-1729).<br />

F. L. stand nun die Möglichkeit offen, Kurtrier zu verlassen und das Mainzer Erzbistum und<br />

<strong>Kurfürst</strong>entum anzunehmen 224 .<br />

© Museen der Stadt Aschaffenburg<br />

Abb. 97:<br />

<strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong> als <strong>Kurfürst</strong>-<br />

<strong>Erzbischof</strong> <strong>von</strong> Mainz<br />

F. L. war bereits einen Tag später, am 31. Januar 1729, trotz<br />

winterlicher Bedingungen für Nachrichtenübermittlungen<br />

(Eisgang am Rhein) vom Tod des Mainzer <strong>Kurfürst</strong>en informiert<br />

worden. Er schickte sofort seinen Wiener Agenten<br />

und Mechelner Deutschordenskomtur Christoph Heinreich<br />

<strong>von</strong> Kyau zum Wiener Obrist-Hofkanzler Philipp <strong>Ludwig</strong><br />

Wenzel Graf <strong>von</strong> Sinzendorf (1671-1744) als der wichtigsten<br />

Stelle am Wiener Hof, um mit diesem die fälligen Veränderungen<br />

bezüglich Mainz und <strong>Trier</strong> zu besprechen. F. L.<br />

bemerkte am 31. Januar 1729 aus Ehrenbreitstein zur nunmehr<br />

anstehenden <strong>Trier</strong>er Wahl und zur Stimmung im dortigen<br />

Domkapitel, dass die Domherren diesmal wohl nicht jemanden<br />

<strong>von</strong> außerhalb des Wahlgremiums als neuen <strong>Erzbischof</strong><br />

wählen würden. Damit traf F. L. durchaus die richtige<br />

Stimmung im <strong>Trier</strong>er Wahlkapitel, das nach seiner Resignation<br />

auf das Erzstift <strong>Trier</strong> den dortigen Dompropst<br />

<strong>Franz</strong> Georg Reichsgraf <strong>von</strong> Schönborn einstimmig am 2.<br />

Mai 1729 zum Nachfolger erkor.<br />

Da der Mainzer <strong>Erzbischof</strong> Lothar <strong>Franz</strong> <strong>von</strong> Schönborn am 30. Januar 1729 gestorben war,<br />

stand F. L. nun die Möglichkeit offen, Kurtrier zu verlassen und das Mainzer Erzbistum und<br />

<strong>Kurfürst</strong>entum anzunehmen 225 .<br />

Für die nun fällige Entscheidung F. L.’s, welches der beiden Metropolitansitze und welches<br />

<strong>Kurfürst</strong>entum er annehmen wollte, gewährten ihm der Papst und der Kaiser eine Bedenkfrist<br />

– auch mit Blick darauf, dass F. L. wegen seiner geschwächten Gesundheit nicht nach Mainz<br />

reisen konnte.<br />

Da eine Kumulation zweier Metropolitansitze und <strong>Kurfürst</strong>entümer weder nach den Kanones<br />

noch nach dem Reichrecht möglich war, befahl der Kaiser am 28. Februar 1729 F. L., sich<br />

nun definitiv zu erklären. Im Falle der Annahme <strong>von</strong> Kurmainz solle er seinen Regensburger<br />

Reichsdirektorialen Ignaz Anton Freiherr <strong>von</strong> Otten mit der Neubeauftragung seines Amtes in<br />

Regensburg versehen, um so den <strong>von</strong> Kurköln und Kursachsen angemaßten Rechten bei der<br />

Reichsversammlung in Regensburg sofort den Boden zu entziehen.<br />

Auf Grund dieser kaiserlichen Demarche legitimierte der durch den Hofkurier aus Wien informierte<br />

F. L. den bisherigen kurmainzischen Reichsdirektorialen Otten noch am 2. März 1729<br />

aus Ehrenbreitstein und zeigte unter dem gleichen Datum dem kaiserlichen Prinzipalkommissar<br />

die Legitimation zur Weiterführung des Reichsdirektoriums durch diesen Gesandten an.<br />

223 Demel HM+BB S. 108 -111<br />

224 Zanters S. 96<br />

225 Zanters S. 96<br />

83


Frobenius Ferdinand, gefürsteter Graf zu Fürstenberg (1726-1735) testierte am 5. März 1729,<br />

dass sich Otten durch Überreichung der gewöhnlichen Kredentialien und der Vollmacht als<br />

kurmainzischer Prinzipalgesandter zur Weiterführung seiner Aufgabe am Reichstag ausgewiesen<br />

habe.<br />

Mit dieser Maßnahme für die Fortführung des kurmainzischen Reichsdirektoriums durch F. L.<br />

war seine Entscheidung für die Annahme des Kurerzkanzleramtes gefallen; er hatte damit auf<br />

<strong>Trier</strong> verzichtet. Mit einem eigenen Notifikationsschreiben vom 3. 226 und 10. März 1729<br />

teilte er Kaiser Karl VI. noch aus Ehrenbreitstein seinen Entschluss mit.<br />

Außerdem sandte F. L. den Wiener Gesandten und Deutschordensritter <strong>von</strong> Kyau zum Kaiser,<br />

um ihm so seine Treue und Ergebenheit zu versichern. Das Reichsoberhaupt gratulierte F. L.<br />

zur Übernahme der ersten Kurwürde und wünschte ihm im Schreiben vom 2. April 1729 im<br />

neuen Reichsamt Glück und Heil 227 .<br />

F. L. gab das Erzstift <strong>Trier</strong> nur ungern auf. Am liebsten<br />

hätte er beide Kurstaaten - Kurmainz und Kurtrier<br />

– regiert und zögerte lange, seine Resignation<br />

auf <strong>Trier</strong> auszusprechen. Aber der <strong>Trier</strong>er Dompropst<br />

(dies seit 1723) <strong>Franz</strong> Georg <strong>von</strong> Schönborn,<br />

der sich um die Nachfolge F. L.’s für Kurtrier beim<br />

Kaiserhof in Wien und beim Papst in Rom bemühte,<br />

wies dort mit Erfolg auf die Schädlichkeit einer solchen<br />

Ämterkomulation hin.<br />

F. L. jedoch stellte sich dieser Bewerbung entgegen<br />

und schlug einen anderen Kandidaten vor. Das <strong>Trier</strong>er<br />

Domkapitel, <strong>von</strong> F. L. während seiner Regierungszeit<br />

<strong>von</strong> Regierungsgeschäften ausgeschlossen,<br />

entschied sich aber für den Dompropst <strong>Franz</strong> Georg.<br />

<strong>Der</strong> kaiserliche Gesandte Graf Kuefstein wirkte bei<br />

dieser Entscheidung mit. Frankreich beeinflusste<br />

diese Wahl nicht. Am 2. Mai 1729 wurde <strong>Franz</strong> Georg<br />

Reichsgraf <strong>von</strong> Schönborn einstimmig als <strong>Erzbischof</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Trier</strong> gewählt und feierlich im Dom zu<br />

<strong>Trier</strong> inthronisiert 228 .<br />

VII. <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong>s Aufenthalte im Erzstift <strong>Trier</strong><br />

Karte erstellt <strong>von</strong> Prankster<br />

Foto Kandschwar<br />

Abb. 98:<br />

Wappen <strong>von</strong> <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong> an einem<br />

Fenster im Mainzer Dom<br />

Anmerkung:<br />

Die Residenz der <strong>Kurfürst</strong>en war ursprünglich die kirchliche Metropole<br />

der Diözese, die Stadt <strong>Trier</strong>. Aber seit dem 16. und 17. Jahrhundert<br />

wurde die Festung Ehrenbreitstein vorgezogen, abgesehen<br />

<strong>von</strong> dem Sommeraufenthalt auf den Lustschlössern. Die politische<br />

und wirtschaftliche Entwicklung hatte Koblenz mehr als das ehrwürdige<br />

<strong>Trier</strong> in den Vordergrund geschoben; auch die zentrale Lage<br />

und die größere Sicherheit der starken Rheinfestung gegenüber<br />

der so nahe an der Grenze zu Frankreich gelegenen Hauptstadt dürften<br />

ausschlaggebend gewesen sein 229 .<br />

◄ Abb. 99: Das <strong>Kurfürst</strong>entum <strong>Trier</strong> mit seinen beiden Haupt-<br />

städten<br />

226 <strong>Der</strong> 3. März 1729 wird in der Literatur allgemein als Verzicht auf <strong>Trier</strong> angegeben.<br />

227 Demel HM+BB S. 119-121<br />

228 Düwell; Irsigler S. 43<br />

229 Haxel S. 52<br />

84


Im Erzstift <strong>Trier</strong> gab es folglich zwei Hauptstädte: <strong>Trier</strong> und Koblenz, genauer Ehrenbreitstein.<br />

<strong>Trier</strong> war der der sakral-rituelle Mittelpunkt, während das politische Herz seit dem Ausgang<br />

des 17. Jahrhunderts endgültig am Mittelrhein schlug – dies allerdings in dem Koblenz<br />

gegenüberliegenden Konglomerat aus Festung, Schloss und Ortschaft Ehrenbreitstein / Mühlheim<br />

im Thal.<br />

Urbaner Mittelpunkt in diesem Raum blieb die Stadt an Rhein und Mosel, in der mehrere<br />

Gerichtsbehörden und weitere Verwaltungseinrichtungen einen hauptstädtischen Charakter<br />

verliehen 230 .<br />

Abkürzung: E = Ehrenbreitstein, T = <strong>Trier</strong><br />

Jahr Monat<br />

Tag Ort Tätigkeit Quelle<br />

1718 Mai zw. 15.<br />

und 22.<br />

E P 208<br />

29. E P 208<br />

31. E P 208<br />

Juni 13. E P 208<br />

18. E P 208<br />

Juli 29. E F. L.’s Anweisung zur Breslauer Generalvisitation<br />

P 208<br />

Sept. 19.-23. E P 208/209<br />

Okt. 2. E Präsentationsschreiben F. L.’s P 209<br />

19. E P 209<br />

Nov. 23. E P 209<br />

Dez. 14. E Verordnungen F. L.’s P 209<br />

1719 Jan. 1. E Justizverordnung F. L.’s P 209; Z 87;<br />

H 75+78<br />

3. E Geschäfts- und Canzlei-Ordnung für P 209, H 66<br />

den Hofrat<br />

Z 88<br />

21. E Gerichtsordnung F. L.’s P 209; Z 88<br />

25. E P 209<br />

27. E Revisionsordnung F. L.’s P 209; Z 88<br />

Febr. 1. E P209<br />

3. (4.) E Amtsordnung F. L.’s P 209;<br />

Z 89 (3. Jan.);<br />

H 71 (3. Jan.)<br />

7. E P 209<br />

10. E P 209<br />

März 4. E P 209<br />

9. E Brief nach Ellwangen M 139<br />

10. E Geschäftsordnung F. L.’s P 209<br />

16. E Urkunde F. L.’s (letzte des damaligen<br />

Aufenthaltes)<br />

P 209<br />

23. t Feierlicher Einzug H 53<br />

24./25. T Ankunft F. L.’s P 209 + D 116<br />

(24. März)<br />

25. T Feierlicher Einzug F. L.’s B 172<br />

25. T Feierliche Inthronisation F. L.’s D/I 308<br />

230 Göller S. 212/213<br />

85


30. T Aufführung eines Miserere (Palm- P 209<br />

sonntag)<br />

B 174<br />

April 7. T Teilnahme F. L.’s an der Karfreitagsprozession<br />

D 135 Anm. 281<br />

14. T Urkunde F. L.’s P 209<br />

15. T Urkunde F. L.’s P 209<br />

22. T Schreiben F. L.’s P 209<br />

zw. 24. T Huldigung auf dem Marktplatz P 209<br />

und 27.<br />

G 140 (27. Apr.)<br />

29. T Urkunde F. L.’s P 209<br />

Mai 1. T P 209<br />

4. T/E Abreise aus <strong>Trier</strong> B 174<br />

2. - 4. Schiffsreise nach Ehrenbreitstein P 209<br />

15. E P 209<br />

17. E P 209<br />

18. E P 209<br />

23. E D 177 Anm. 153<br />

29. E P 209<br />

D 117 Anm. 153<br />

Juni 3. E P 209<br />

12. E Verordnung in Politicis et Judicialibus<br />

für die Stadt <strong>Trier</strong><br />

P 209; K 191<br />

15. E P 209<br />

26. E P 209<br />

27. E P 209<br />

Juli 2. E P 209<br />

10. E P 209<br />

11. E P 209<br />

21. E P 209<br />

26. E P 209<br />

28. E P 209<br />

30. E P 209<br />

31. E Abreise F. L.’s nach Worms P 209<br />

1720 April 22. T Teilnahme F. L.’s an den Trauerfeierlichkeiten<br />

in der Liebfrauenkirche<br />

für seine verstorbene Schwester, die<br />

Kaiserin Eleonore Magdalena (F. L.<br />

reist deswegen <strong>von</strong> Breslau nach <strong>Trier</strong>)<br />

B175<br />

1721 März 24. E Ankunft F. L.’s P 210<br />

27. E P 210<br />

28. E P 210<br />

29. E P 210<br />

April 3. E P 210<br />

7. T Montag der Karwoche P 210<br />

? Prüm P 210<br />

16. T P 210<br />

Mai 5. T P 211<br />

8. T P 211<br />

17. T P 211<br />

21. T P 211<br />

86


29. T Reise F. L.’s nach Ehrenbreitstein P 211<br />

Juni 5. E (Pfingsten: 1. Juni) P 211<br />

6. E P 211<br />

7. E P 211<br />

Nach Bad Kur bis Anfang Juli P 211<br />

dem 12. Ems<br />

23. E F. L. gratuliert Papst Innozenz XIII. P 211<br />

zur Wahl<br />

Juli 6. E Rückkehr F. L.’s P 211<br />

18. E P 211<br />

21. E P 211<br />

29. E Schreiben F. L.’s an Kaiser Karl VI. D 116 +Anm. 151<br />

31. Kär- Verbot der <strong>Trier</strong>er Wahlschmäuse P 211<br />

lich<br />

Aug. 1. E P 211<br />

11. E P 211<br />

12. E P 211<br />

14. E P 211<br />

18. E P 211<br />

20. E Abreise nach Worms-Ellwangen P 211<br />

Dez. 6. E Eintreffen F.L. aus Worms P 211<br />

21. E F. L. gratuliert dem Papst zu Weih- P 211<br />

nachten<br />

1722 Jan. 10. E P 211<br />

12. E P 211<br />

25. E P 211<br />

26. E P 211<br />

Febr. 10. E P 211<br />

18. E P 211<br />

19. E P 211<br />

23. E P 211<br />

März 2. E P 211<br />

3. E P 211<br />

10. E Aufbruch F. L.’s nach <strong>Trier</strong> P 211<br />

17. T P 212<br />

22. T P 212<br />

27. T P 212<br />

April 5. T Osterfest P 212<br />

28. T P 212<br />

30. T P 212<br />

Mai 4. T P 212<br />

7. T P 212<br />

12. T Teilnahme an einer Prozession<br />

(Pankratiustag)<br />

P 212<br />

21. T P 212<br />

28. T (Donnerstag nach Pfingsten)<br />

Aufbruch nach Ehrenbreitstein<br />

P 212<br />

Juni 8. E P 212<br />

13. bis Bad Kuraufenthalt F. L.’s P 212<br />

2. Juli Ems<br />

87


Juli 6. E F. L. vor dem Landtag wegen Reform<br />

der Universität; 3 Monate später<br />

„Churfürstliche Ordinata vor die<br />

Universität zu <strong>Trier</strong>“<br />

Z 91<br />

21. E P 212<br />

27. E P 212<br />

30. E P 212<br />

31. Kär-<br />

P 212<br />

lich<br />

Aug. 1. E P 212<br />

9. E P 212<br />

11. E P 212<br />

12. E Im Aufbruch nach Schlesien P 212<br />

(Neisse, Breslau)<br />

1724 Okt. 17. E P 212<br />

Nov. 2. E P 213<br />

10. E P 213<br />

11. E P 214<br />

12. E P 214<br />

20. E P 214<br />

24. E P 214<br />

Dez. 9. E Wahrscheinlich zum Weihnachtsfest<br />

nach <strong>Trier</strong><br />

P 214<br />

12. E Bestallung Steins zum Statthalter der<br />

Ballei Hessen<br />

Ak 250 III.11.10<br />

15. E F. L. gratuliert dem Papst zu Weih- P 214<br />

nachten<br />

1725 Jan. 2. T P 214<br />

4. Qu. ◄ Quintshütte bei <strong>Trier</strong> P 214<br />

6. T P 214<br />

15. T P 214<br />

16. T P 214<br />

26. T Messordnung F. L.’s P 214<br />

27. T P 214<br />

Feb. 2. T P 214<br />

3. T P 214<br />

5. T Reise F. L.’s nach Mannheim / P 214<br />

Worms<br />

März 6. E P 214<br />

8. E P 214<br />

22. W ◄ Wittlich P 214<br />

24. T Ankunft F. L.’s P 214<br />

April 1. T Osterfest P 214<br />

8. T F. L. interveniert beim Papst in einer P 214<br />

Benefizienfrage<br />

Mai 16. E P 214<br />

17. E P 214<br />

20. E P 214<br />

23. E P 214<br />

28. E P 214<br />

88


29. E P 214<br />

30. E P 214<br />

31. E P 214<br />

Juni 2. E Aufbruch F. L.’s über Limburg und<br />

Karlsbad nach Schlesien (Neisse,<br />

Breslau)<br />

P 214<br />

1727 Juni 7. E P 216<br />

13. E F. L. interveniert beim Papst in einer<br />

Benefizienfrage<br />

P 216<br />

23. E P 216<br />

30. E P 216<br />

Juli 2. E P 216<br />

11. E P 216<br />

29. E P 216<br />

Aug. 9. E P 216<br />

15. E P 216<br />

16. E P 216<br />

20. E P 216<br />

22. E P 216<br />

23. E P 216<br />

Dez. 22. E P 216<br />

24. E P 216<br />

1728 Jan. 2. E P 216<br />

8. E P 216<br />

14. E P 216<br />

16. E P 216<br />

17. E P 216<br />

20. E P 216;<br />

D 99 Anm. 41<br />

21. E P 216<br />

31. E P 216<br />

Febr. 3. E P 216<br />

6. E P 216<br />

13. E P 216<br />

16. E P 216<br />

März 1. E P 216<br />

2. E P 216<br />

5. E P 216<br />

7. E D 99 Anm. 41<br />

11. E P 216<br />

12. T P 216<br />

30. T (Dienstag nach Ostern) P 216<br />

April 1. T P 216<br />

3. T P 216<br />

6. T P 216<br />

Mai 1. E P 216<br />

8. E P 217<br />

14. E/Kär-<br />

lich<br />

P 217<br />

89


21. E P 217<br />

24. Kärlich<br />

P 217<br />

28. E P 217<br />

Juni 4. Kärlich<br />

P 217<br />

13.-29. Bad<br />

Ems<br />

Kuraufenthalt P 217<br />

Juli 2. E P 217<br />

5. E P 217<br />

10. E P 217<br />

15. E P 217<br />

16. E P 217<br />

19. E P 217<br />

23. E P 217<br />

D 99 Anm. 41<br />

30. E P 217<br />

Aug. 1. E P 217<br />

2. E P 217<br />

Dez. 7. E P 217<br />

13. E P 217<br />

17. E P 217<br />

24. E P 217<br />

1729 Jan. 7. E P 217<br />

14. E P 217<br />

20. E P 217<br />

31. E Schreiben F. L.’s D 119 + D 119<br />

Febr. 2. E P 217<br />

4. E P 217<br />

8. E P 217<br />

12. E P 217<br />

14. E P 217<br />

19. E P 217<br />

21. E P 217<br />

22. E P 217<br />

25. E P 217<br />

26. E P 217<br />

28. E P 217<br />

März 2. E Schreiben F. L.’s D 120<br />

3. Abdankungsurkunde F. L.’s als Erz- P 217 + D 119<br />

bischof und <strong>Kurfürst</strong> <strong>von</strong> <strong>Trier</strong> + G 141<br />

10. E D 121 Anm. 172 +<br />

D 121<br />

18. Oberlahnstein<br />

D 99 Anm. 41<br />

21. Ober-<br />

Lahn-<br />

D 99 Anm. 41<br />

90


stein<br />

25. Ober-<br />

Lahn-<br />

stein<br />

28. Ober-<br />

Lahn-<br />

stein<br />

D 99 Anm. 41<br />

D 99 Anm. 41<br />

Erläuterungen:<br />

Ak = Ausstellungskatalog 800 Jahre Deutscher Orden; Gütersloh/München 1990<br />

B = Bereths Gustav: Die Musikpflege am kurtrierischen Hofe zu Koblenz-Ehrenbreitstein; in:<br />

Beiträge zur mittelrheinischen Musikgeschichte; 5; Mainz 1964<br />

D = Demel Bernhard: <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong> <strong>von</strong> <strong>Pfalz</strong>-<strong>Neuburg</strong> als Hoch- und Deutschmeister (1694-1732)<br />

und Bischof <strong>von</strong> Breslau (1683-1732); in: JSWFUB Band 36/37 (1995/96), S. 93-150<br />

D/I = Düwell Kurt; Irsigler <strong>Franz</strong>: <strong>Trier</strong> in der Neuzeit, Band 3; <strong>Trier</strong> 1988<br />

H = Haxel Edwin: Verfassung und Verwaltung des <strong>Kurfürst</strong>entums <strong>Trier</strong> im 18. Jahrhundert; in:<br />

<strong>Trier</strong>er Zeitschrift, Band 5, S. 47-88; <strong>Trier</strong> 1930<br />

P = Petry <strong>Ludwig</strong>: Zum Itinerar <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong>s <strong>von</strong> <strong>Pfalz</strong>-<strong>Neuburg</strong> als <strong>Trier</strong>er <strong>Kurfürst</strong> (1716-<br />

1729); in: Beitrage zur Mainzer Kirchengeschichte in der Neuzeit, Band 17 (1973)<br />

S. 205-218<br />

Z = Zanters Dagmar: <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong> <strong>von</strong> <strong>Pfalz</strong>-<strong>Neuburg</strong> – <strong>Erzbischof</strong> und <strong>Kurfürst</strong> <strong>von</strong> <strong>Trier</strong> (1716-<br />

1729); in: Kurtrierisches Jahrbuch (38. Jg.) 1998; S. 75-98<br />

M = Mangold <strong>Ludwig</strong>: Stukkatoren und Stuckarbeiten in Ellwangen mit besonderer Berücksichtigung<br />

des Melchior Paulus; Stuttgart 1938<br />

Zusammenfassung:<br />

Für die Jahre 1717 - 1729 ergibt sich für F. L. eine Art Gleichgewicht zwischen dem persönlichen<br />

Regieren in Kurtrier (meist Ehrenbreitstein) und Schlesien (Neisse, Breslau), jeweils<br />

mit mehrmonatigem Aufenthalt in dem einen und dem anderen Wirkungsbereich.<br />

Die Zweiteilung zwischen schlesischen und rheinischen Aufenthalten bedeutete nicht jeweils<br />

ein Abschalten am einen Ort zum Nachteil des anderen Bereiches; gerade in Ehrenbreitstein<br />

werden viele schlesische Anliegen betreut und geregelt. Umgekehrt ergehen maßgebende<br />

Verordnungen und Anweisungen für Kurtrier gerade aus Schlesien. Daraus ergibt sich, dass F.<br />

L. seinen ganzen Hofstaat, einschließlich der Hofkapelle, in seinen jeweiligen Aufenthaltsort<br />

mitnahm 231 .<br />

VIII. Gesamtwürdigung über <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong>s Wirken in <strong>Trier</strong><br />

<strong>Der</strong> „Rheinische Antiquarius“ <strong>von</strong> 1854 schreibt: „Die Zeiten <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong>s, die 12 fetten<br />

Jahre, sind den nächsten Geschlechtern, inmitten des doch seinem Ende sich zuneigenden<br />

Schlaraffenlebens, unvergeßlich geblieben“ 232 .<br />

Diese 12 fetten Jahre beschreiben wohl am besten den Aufschwung, den das <strong>Kurfürst</strong>entum<br />

<strong>Trier</strong> während der Regierungszeit <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong>s nahm. Die Voraussetzung dafür war freilich<br />

die außenpolitisch ruhige Lage; der Kurstaat blieb endlich für einige Jahre <strong>von</strong> kriegerischen<br />

Handlungen verschont. Diese Zeit nutzte der <strong>Kurfürst</strong> und <strong>Erzbischof</strong>, den Wiederaufbau des<br />

Territoriums voranzutreiben. Er ließ zum einen die zerstörte Bausubstanz erneuern und ausbauen,<br />

zum anderen reformierte er die Verwaltung und Justiz seines geistlichen Kurstaates,<br />

wobei die Reformen auch kulturelle, soziale und wirtschaftliche Bereiche einschlossen.<br />

Bei seiner Regierungstätigkeit als <strong>Kurfürst</strong> und <strong>Erzbischof</strong> konnte F. L. auf die Erfahrungen,<br />

die er bereits in seinen bisherigen Ämtern (Bischof <strong>von</strong> Breslau seit 1683, Oberlandeshaupt-<br />

231 Petry S. 218<br />

232 Zitiert nach Zanters S. 75<br />

91


mann in Schlesien seit 1685, Bischof <strong>von</strong> Worms, Hoch- und Deutschmeister und Fürstpropst<br />

<strong>von</strong> Ellwangen, alle seit 1694) gesammelt hatte, zurückgreifen.<br />

Abb. 100:<br />

<strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong> als <strong>Trier</strong>er<br />

<strong>Erzbischof</strong> und <strong>Kurfürst</strong><br />

Schon in Schlesien hatte er durch das Breslauer Bischofsamt<br />

und das des Oberlandeshauptmanns das geistliche und weltliche<br />

Oberamt in einer Person vereinigt. Auch in seinem Breslauer<br />

Bistum reformierte er die geistliche Verwaltung 233 ; so wusste er<br />

um das Funktionieren der verschiedenen Instanzen einer geistlichen<br />

Verwaltung und konnte nach der Einführung der Reformen<br />

im Erzstift <strong>Trier</strong> auf eine langjährige Praxis zurückblicken.<br />

In Breslau war ein vorrangiges Ziel die Rekatholisierung des<br />

Bistums. Um die nötigen Kleriker heranzuziehen, ließ F. L. an<br />

der Universitas Leopoldina Theologen ausbilden. In Kurtrier<br />

bediente er sich des gleichen Instrumentariums, um die dort<br />

vordringliche Verwaltungs- und Justizreform umzusetzen; um<br />

im eigenen Territorium Personal dafür ausbilden zu können,<br />

reformierte er die bestehende juristische Fakultät.<br />

Mit Worms hatte F. L. 1694 ein Bistum erhalten, das durch<br />

Kriegsschäden ebenso gelitten hatte wie <strong>Trier</strong>. Auch dort hatte<br />

er eine zerstörte Domkirche und andere beschädigte Gebäude<br />

vorgefunden, die er wiederaufbauen ließ 234 .<br />

Von <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong>s Ämterhäufung und der damit verbundenen Erfahrung hat Kurtrier mehr<br />

profitiert als darunter gelitten. Zwar legte er die <strong>Trier</strong>er Kur- und <strong>Erzbischof</strong>swürde 1729 zugunsten<br />

<strong>von</strong> Mainz nieder, doch obwohl <strong>Trier</strong> für ihn lediglich eine Zwischenstufe und der<br />

Wechsel nach Mainz - dort seit 1710 Koadjutor - nur eine Frage der Zeit war, hat er die Zeit<br />

in Kurtrier genutzt, das erschöpfte und ruinierte Ertz Stifft <strong>Trier</strong> zu reformieren und die<br />

Kriegsschäden zu beseitigen.<br />

© J. G. Herder-Institut Marburg<br />

Bildarchiv<br />

Abb. 101:<br />

<strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong>,<br />

Fürstbischof <strong>von</strong> Breslau<br />

© Deutschordenszentralarchiv<br />

(DOZA) Wien<br />

Abb. 102:<br />

<strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong>, <strong>Kurfürst</strong> und<br />

Deutsch- und Hochmeister<br />

© Landeshauptstadt<br />

Düsseldorf – Stadtmuseum<br />

Abb. 103:<br />

<strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong>,<br />

<strong>Kurfürst</strong> <strong>von</strong> Mainz<br />

Die Reformen und Wiederaufbaumaßnahmen F. L.’s zeugen <strong>von</strong> einem absoluten Herrschaftsanspruch.<br />

Seine Bestrebungen, - gegen die vorhandenen Strukturen - die Mitregierung<br />

233 Siehe Kapitel „<strong>Der</strong> Fürstbischof <strong>von</strong> Breslau“<br />

234 Siehe Kapitel „<strong>Der</strong> Fürstbischof <strong>von</strong> Worms“<br />

92


des Domkapitels zu beschneiden, sind dafür bezeichnend. Das Vorgehen sowohl gegen die<br />

Immedietätsbestrebungen der Ritterschaft als auch gegen die Abtei Prüm zeigt, wie sehr F. L.<br />

nach Geschlossenheit in seinem Territorium strebte. Daneben stellt die Einführung des Revisionsgerichts<br />

als letzte Instanz eine Abgrenzung gegenüber den Reichsinstanzen dar.<br />

Gleichem Zwecke diente die Wiederbelebung der juristischen Fakultät: das Verwaltungs- und<br />

Justizpersonal sollte im eigenen Territorium der eigenen Universität herangebildet werden.<br />

Innerhalb seines Erzstiftes versuchte er durch regelmäßige Visitationen die verschiedenen<br />

kirchlichen und weltlichen Institutionen seiner Oberaufsicht zu unterstellen. Größtmögliche<br />

Abgrenzung nach außen und Festigung seiner Herrschaft nach innen unter einer straffen Organisation<br />

zeichnet die Regierungstätigkeit F. L.’s in <strong>Trier</strong> aus.<br />

F. L. war eine Brückenfigur zwischen Ost und West. Seine Ämterkumulation bot die Voraussetzung<br />

für einen weitreichenden Transfer auf allen Gebieten der Verwaltung, Bildung und<br />

Wirtschaft. Sehr deutlich wird dieser Transfer unter kunsthistorischen Gesichtspunkten. So<br />

hat F. L. durch den Künstler Christoph Tausch über Breslau italienische Einflüsse nach <strong>Trier</strong><br />

gebracht 235 .<br />

© Schlossmuseum Ellwangen - Foto vom Verfasser<br />

Abb. 104:<br />

Schlossmuseum Ellwangen:<br />

- Stuckdecke im „Audienzzimmer“,<br />

Wappenfries -<br />

Das Lamm für Prüm<br />

Bildnachweis:<br />

© Schlossmuseum Ellwangen – Foto vom Verfasser<br />

Abb. 105:<br />

Schlossmuseum Ellwangen:<br />

- Stuckdecke im „Audienzzimmer“,<br />

Wappenfries -<br />

<strong>Der</strong> Adler mit dem <strong>Trier</strong>er Kreuz<br />

Abb.<br />

Titelseite Abb. <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong>:<br />

© Bischöfliches Dom- und Diözesanmuseum <strong>Trier</strong> – Inv. G 67 F: R. Schneider<br />

Abb. Barockgemälde vom Dominnern um 1780:<br />

© Bischöfliches Dom- und Diözesanmuseum <strong>Trier</strong> – Inv. M 25 – F: R. Schneider<br />

<strong>Der</strong> Verfasser dankt dem Bischöflichen Dom- und Diözesanmuseum <strong>Trier</strong> - Herrn Groß-Morgen<br />

- und allen anderen Bildrechte-Inhabern für die Bereitstellung der Abbildungen.<br />

1 aus: Titelseite „Austauschkontakte zwischen Churpfalz und dem Bistum Worms vom 26.<br />

August 1722“<br />

2, 101, 102 © Schlossmuseum Ellwangen – Fotos vom Verfasser www.schlossmuseum-ellwangen.de<br />

<strong>Der</strong> Verfasser dankt dem Schlossmuseum Ellwangen - Herrn Steuer - für die Fotoerlaubnis<br />

und die Genehmigung, diese Bilder in diese Website übernehmen zu dürfen.<br />

3, 4, 7, 9, 10 aus: http://de:wikipedias.org/wiki/Kurf%C3%BCrst – (GNU-FDL)<br />

5 aus: http://de:wikipedias.org/wiki/Bild:Germany_Karl_IV_Goldene_Bulle_erteilend.pnd<br />

(GNU-FDL)<br />

235 Zanters S. 97-98<br />

93


6 Briefmarke der Deutsche Bundespost<br />

11 Schedelsche Weltchronik Struktur des Reiches<br />

12, 13, 45, 91,<br />

92, 93, 95<br />

aus: http://de:wikipedia.org/wiki/Bild:Schedelsche_Weltchronik_Strruktur_des_Reiches.jpg<br />

© Dr. Bernhard Peter - www.dr-bernhard-peter.de<br />

<strong>Der</strong> Verfasser dankt Herrn Dr. B. Peter für seine exzellenten Bilder.<br />

Für Abb. 95 bedankt sich der Verfasser bei Herrn Andreas Jungbluth „Cafe, Konditorei, Restaurant<br />

Zur Steipe“ http://www.zur-steipe.de für die Erlaubnis, dieses Wappen hier einarbeiten<br />

zu dürfen.<br />

14 © Regierung der Oberpfalz<br />

<strong>Der</strong> Verfasser dankt der Regierung der Oberpfalz für die Überlassung des Bildes.<br />

15, 18, 100 © Kath. Pfarramt St. Vitus, Ellwangen:<br />

Abb. 13: Foto Dr. Bernhard Peter<br />

Abb. 18 + 100: Foto vom Verfasser<br />

<strong>Der</strong> Verfasser dankt dem Kath. Pfarramt St. Vitus Ellwangen - Herrn Pfarrer Windisch - für<br />

die Foto-Erlaubnis und die Genehmigung, diese Bilder in diese Datei übernehmen zu dürfen.<br />

16 © Sammlung Arnold; „Nachweis: Bernard Thibaut de Maisieres, Chateau de Deulin,<br />

Fronville/Belgien; Abdruck in: (ganze Titelei DO 40) S. 241“<br />

<strong>Der</strong> Verfasser dankt Herrn Prof. Dr. Udo Arnold für die Genehmigung, dieses Bild in diese<br />

Website übernehmen zu dürfen.<br />

17 © Museen der Stadt Aschaffenburg<br />

<strong>Der</strong> Verfasser dankt den Museen der Stadt Aschaffenburg - Frau Ines Otschick - für die Bereitstellung<br />

dieses Bildes und die Genehmigung, es hier verwenden zu dürfen.<br />

19, 21 © Hist. Verein <strong>Neuburg</strong>/Do - Schlossmuseum <strong>Neuburg</strong>/Do; Foto vom Verfasser<br />

<strong>Der</strong> Verfasser dankt dem Hist. Verein <strong>Neuburg</strong>/Do – Frau Höglmeier und Herrn Thiele – für<br />

die Erlaubnis, diese Bilder in diese Website übernehmen zu dürfen.<br />

www.neusob.de/historischervereinneuburg<br />

Fotoerlaubnis für das Schloss <strong>Neuburg</strong>/Do durch die Bayerische Schlösserverwaltung (BSV)<br />

8, 20, 52, 53,<br />

55, 56, 57, 58,<br />

60, 65, 78, 94,<br />

104, 105<br />

liegt vor. www.schloesser.bayern.de<br />

Fotos vom Verfasser<br />

22 aus:<br />

http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:1640_sitzung-des-immerwaehrenden-reichstags-regensburgstich-merian_1-1560x1100.jpg<br />

23, 38 © Thomas Höckmann Atlas 2006 – Bildrechte erworben<br />

www.hoeckmann.de/atlas2006-de.pdf<br />

Abb. 23 aus Karte „Rheinland-<strong>Pfalz</strong> 1789“ S. 9<br />

Abb. 38: wie Abb. 23<br />

24 aus: http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Wappen_Kurtrier.gif<br />

25, 30, 59 © Bischöfliches Dom- und Diözesanmuseum <strong>Trier</strong><br />

Abb. 25: Inv. G 66 F: R. Schneider<br />

Abb. 30: Inv. G 67 F: R. Schneider<br />

Abb. 59: Inv. M 25 F: R. Schneider<br />

<strong>Der</strong> Verfasser dankt dem Bischöflichen Dom- und Diözesanmuseum <strong>Trier</strong> - Herrn Groß-Morgen<br />

– für die Erlaubnis, diese Bilder in diese Website übernehmen zu dürfen.<br />

26, 31, 33, 35 © Österreichische Nationalbibliothek Wien, Bildarchiv – Bildrechte erworben www.onb.ac.at<br />

Abb. 26: <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong> – Genehmigung liegt vor.<br />

Abb. 31: „Eleonora Magdalena <strong>von</strong> <strong>Pfalz</strong>-<strong>Neuburg</strong> am Totenbett Bildarchiv RV3282-AB“<br />

Abb. 33: „Elisabeth Amalie <strong>von</strong> Hessen-Darmstadt (1635-1709) Bildarchiv Pg 29 III/5“<br />

Abb. 35: „Einzug Herzogs Philipp Wilhelms <strong>von</strong> <strong>Pfalz</strong>-<strong>Neuburg</strong> und seiner Gemahlin Elisabeth<br />

Amalie in Wien 1679 anlässlich der Taufe ihres Enkels Josef I. und Taufakt Bildarchiv<br />

NB 740.063/CLB(RF)“<br />

Dankenswerterweise hat der N. G. Elwert Verlag Marburg dem Verfasser die Erlaubnis erteilt,<br />

diese Bilder aus dem <strong>von</strong> diesem Verlag herausgegebenen Buch „Maria Lehner: <strong>Ludwig</strong> Anton<br />

<strong>von</strong> <strong>Pfalz</strong>-<strong>Neuburg</strong> (1660-1694); Marburg 1994, Bildanhang“ entnehmen zu dürfen.<br />

ElwertMail@Elwert.de<br />

27, 36 © Museum und Schatzkammer des Deutschen Ordens/Wien<br />

Abb. 27: <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong> (Halbtaler) 1722 – geprägt für <strong>Trier</strong> – Dudik Nr. 284<br />

Abb. 36: <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong> (Medaille) 1726 – geprägt für <strong>Trier</strong> – Dudik Nr. 285<br />

aus: Dudik, Dr. Beda OSB: Des Hohen Deutschen Ritterordens Münz-Sammlung in Wien,<br />

94


Bonn-Godesberg 1966<br />

<strong>Der</strong> Verfasser dankt dem Museum und der Schatzkammer des Deutschen Ordens in Wien -<br />

Herrn Dr. Beuing - für die Genehmigung, diese Bilder hier veröffentlichen zu dürfen.<br />

www.deutscher-orden.at<br />

Dankenswerterweise hat der Konrad Theiss Verlag Stuttgart dem Verfasser die Erlaubnis erteilt,<br />

diese Bilder aus dem <strong>von</strong> diesem Verlag herausgegebenen Buch „Curt Mayer: „Münzen<br />

und Medaillen der Fürstpropstei Ellwangen; Ellwangen 1980“ entnehmen zu dürfen.<br />

Abb. 27: Nr. 29, S. 43<br />

Abb. 36: Nr. 44 S. 50 - www.theis.de<br />

28 © Antiquariat Turszynski - www.turszynski.com<br />

<strong>Der</strong> Verfasser dankt Herrn Turszynski für die Genehmigung, dieses Bild in diese Website<br />

übernehmen zu dürfen.<br />

29 © Stadt <strong>Neuburg</strong>/Do - www.neuburg-donau.de – Foto vom Verfasser<br />

<strong>Der</strong> Verfasser dankt der Stadt <strong>Neuburg</strong>/Do – Kulturamt, Herrn Dr. Distl – für die Fotoerlaubnis<br />

und die Genehmigung, dieses Bild in diese Website übernehmen zu dürfen.<br />

32 © Studienseminar <strong>Neuburg</strong>/Do – Foto vom Verfasser<br />

<strong>Der</strong> Verfasser dankt dem Studienseminar <strong>Neuburg</strong>/Do – Herrn Pfannschmidt – für die Fotoerlaubnis<br />

und die Genehmigung, dieses Bild in diese Website übernehmen zu dürfen.<br />

34, 103 © Landeshauptstadt Düsseldorf – Stadtmuseum<br />

Abb. 34: „Eleonore Magdalena Theresia (1655-1720), <strong>Pfalz</strong>gräfin bei Rhein zu <strong>Neuburg</strong>,<br />

Herzogin <strong>von</strong> Jülich-Berg, Kaiserin B 31“<br />

Abb. 103: „<strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong> (1664-1732) <strong>Pfalz</strong>graf bei Rhein zu <strong>Neuburg</strong>, <strong>Kurfürst</strong> <strong>von</strong> <strong>Trier</strong><br />

und Mainz D 1033“<br />

<strong>Der</strong> Verfasser dankt der Landeshauptstadt Düsseldorf – Stadtmuseum, Frau Kleinbongartz<br />

M. A. – für die Genehmigung, diese Bilder aus der Internetseite<br />

www./duesseldorf.de/stadtmuseum/sammlung verwenden zu dürfen.<br />

37 Foto EJR<br />

aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Abtei_Pr%C3%BCm_mit_St._Salvator-Basiklika.igp<br />

39 Wikipedia gemeinfrei<br />

40, 41, 42, 43,<br />

46<br />

aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Wappen_der_F%C3%BCm.jpg<br />

Fotos Georg Sternitzke<br />

<strong>Der</strong> Verfasser dankt Herrn Sternitzke, Leiter der TI Prümer Land, für die Bereitstellung der<br />

Bilder.<br />

44 Foto EJR<br />

aus: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title_Bild:Wappen_der_St.Salvator_Basilika-<br />

47, 54, 61, 62,<br />

63, 64, 66, 67,<br />

68, 69, 77<br />

Pt%C3%BCm.jpg<br />

Fotos Benedikt W. Habermayr<br />

<strong>Der</strong> Verfasser dankt Benedikt W. Habermayr für die Bereitstellung seiner schönen Bilder.<br />

48, 72 © Stadtarchiv/Stadtbibliothek <strong>Trier</strong><br />

Abb. 48: Grafiksammlung, Stadtansichten Nr. 5<br />

Abb. 72: Genehmigung liegt vor.<br />

<strong>Der</strong> Verfasser dankt dem/der Stadtarchiv/Stadtbibliothek <strong>Trier</strong> - Herrn Dipl.-Archivar B. Simon<br />

- für die Genehmigung, diese Abbildungen in diese Website übernehmen zu dürfen.<br />

49, 51, 90, 96 Fotos Stefan Kühn - GNU<br />

Abb. 49 aus:<br />

http://wikipedia.org/w(index.php?title=Bild:<strong>Trier</strong>_Dom_Gangolf_Liebfrauenkirche...<br />

Abb. 51:<br />

http://wikipedia.org/w(index.php?title=Bild:<strong>Trier</strong>_Dom_39.jpg<br />

Abb. 90:<br />

aus: http://wikipedia.org/w(index.php?title=Bild:Roemerbruecke_<strong>Trier</strong>_2.jpg<br />

Abb. 96:<br />

aus: http://wikipedia.org.w/index,php?title_Bild:Hauptmarkt_<strong>Trier</strong>_SK.jpg&...<br />

<strong>Der</strong> Verfasser dankt Herrn Stefan Kühn für die schönen Bilder.<br />

50 Foto Berthold Werner<br />

aus: http://wikipedia.org/w(index.php?title:Bild:<strong>Trier</strong>_Dom_und_Liebfrauen_<strong>Trier</strong>.jpg<br />

<strong>Der</strong> Verfasser dankt Herrn Berthold Werner für das schöne Bild GNU (FDL)<br />

70 Wappen aus: Kastner Karl: Breslauer Bischöfe; Breslau 1929; S. 29<br />

71 © Bistum <strong>Trier</strong> - Foto Rita Heyen<br />

<strong>Der</strong> Verfasser dankt dem Bistum <strong>Trier</strong> - Herrn Rempe - für die Genehmigung, dieses Bild in<br />

diese Website übernehmen zu dürfen.<br />

95


72 Bildrechte ungeklärt<br />

<strong>Der</strong> Bildrechte-Inhaber wird gebeten, sich mit dem Verfasser in Verbindung zu setzen.<br />

wolfgang-kaps@gmx.net<br />

73, 74 aus: Grüger Heinrich: <strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong> <strong>von</strong> <strong>Pfalz</strong>-<strong>Neuburg</strong> als Bauherr in Schlesien (16583-<br />

1732) und Kurtrier (1716-1729); in: JSFWUB, Band 28/29 (1987/1988); beide Abb. S. 149<br />

75 Author Dendker<br />

aus: http://wikipedia.org/w/index.php?title=Bild:Heiliger_Rock_<strong>Trier</strong>_1933.jpg<br />

<strong>Der</strong> Verfasser dankt für das schöne Bild.<br />

76 Author Kurz & Allison<br />

aus: http://wikipedia.org/w/index.php?title=Bild:Heiliger_Rock_<strong>Trier</strong>_Wallfahrt_1891.jpg<br />

<strong>Der</strong> Verfasser dankt für das schöne Bild.<br />

79 Author touriste – Wikipedia<br />

80 Foto F. Lang - Wikipedia<br />

81, 82, 83 © VVV Leutesdorf e.V.<br />

<strong>Der</strong> Verfasser dankt VVV Leutesdorf e.V. – Herrn Erich Schneider – für die Bereitstellung<br />

dieser Bilder und die Erlaubnis, sie hier veröffentlichen zu dürfen. Ebenso dankt der Verfasser<br />

Herrn Erich Schneider für die Zusendung <strong>von</strong> Literatur.<br />

84, 85, 86, 87 © Gemeinde Brauneberg<br />

<strong>Der</strong> Verfasser dankt der Gemeinde Brauneberg -Touristikbüro, Frau Petra Clüsserath - für die<br />

Genehmigung, diese Bilder in diese Website übernehmen zu dürfen.<br />

88 Foto Volker Thies (Asdrubal) - Wikipedia<br />

97<br />

© Museen der Stadt Aschaffenburg - “<strong>Franz</strong> <strong>Ludwig</strong>: <strong>Der</strong> <strong>Kurfürst</strong> <strong>von</strong> Mainz Inv. Nr. 3/48“<br />

<strong>Der</strong> Verfasser dankt den Museen der Stadt Aschaffenburg - Frau Ines Otschick - für die Genehmigung,<br />

dieses Bild auf dieser Website verwenden zu dürfen.<br />

98 Foto Kandschwar aus:<br />

http://wikipedia.org/w/index.php?title=Bild:1729-1732<strong>Franz</strong><strong>Ludwig</strong>Von<strong>Pfalz</strong><strong>Neuburg</strong>.jpg<br />

<strong>Der</strong> Verfasser dankt für das schöne Bild.<br />

99 Karte erstellt <strong>von</strong> Prankster<br />

aus: http://wikipedia.org/w/index.php?title=Bild:Karte-Bistum-<strong>Trier</strong>.png<br />

<strong>Der</strong> Verfasser dankt für das schöne Kartenbild.<br />

100 Bild aus: Paul Kutzer: Kirchengeschichte <strong>von</strong> Ziegenhals; Ziegenhals 1932; S. 49<br />

101 © J. G. Herder-Institut Marburg Bildarchiv - NR. 4d 3099, alte Original-Nummer 4516<br />

Mit freundlicher Genehmigung der Apostolischen Visiatur Breslau in Münster.<br />

<strong>Der</strong> Verfasser dankt dem J. G. Herder-Institut Marburg - Bildarchiv - und der Apostolischen<br />

Visiatur Breslau in Münster für die Genehmigung, diese Abbildung in diese Website übernehmen<br />

zu dürfen.<br />

103 © Deutschordenszentralarchiv (DOZA) Wien – <strong>Der</strong> Verfasser dankt dem DOZA Wien -<br />

Herrn Dr. Friedrich Vogel - für die Genehmigung, diese Abbildung hier verwenden zu dürfen.<br />

zentralarchiv@deutscher-orden.at<br />

Wolfgang Kaps<br />

Dezember 2011<br />

wolfgang-kaps@gmx.net<br />

wolfgang.kaps251@googlemail.com<br />

96

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