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GEWERBEGEBIET JÜMBERGER STRAßE - Samtgemeinde Dörpen

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Gemeinde Neubörger<br />

SAMTGEMEINDE DÖRPEN<br />

LANDKREIS EMSLAND<br />

BEGRÜNDUNG ZUM<br />

BEBAUUNGSPLAN NR. 25<br />

„<strong>GEWERBEGEBIET</strong> <strong>JÜMBERGER</strong> <strong>STRAßE</strong>“<br />

Stand: Entwurf<br />

(Fassung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Einholung der Stellungnahmen der<br />

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB)<br />

Fassung vom: Januar 2012<br />

Büro für Landschaftsplanung, Dienstleistung und Projektmanagement<br />

Dipl.-Ing. Thomas Honnigfort<br />

Nordring 21 * 49733 Haren (Ems) ** Tel.: 05932 - 50 35 15 * Fax: 05932 - 50 35 16


Dipl.-Ing. Thomas Honnigfort, Haren (Ems) 2011 Seite 2 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 25<br />

„Gewerbegebiet Jümberger Straße“, Gemeinde Neubörger<br />

Inhaltsverzeichnis:<br />

1. ANLAß UND ZIEL DER PLANAUFSTELLUNG ........................................................................... 4<br />

2. DARSTELLUNG DER DERZEITIGEN NUTZUNGEN ................................................................. 4<br />

3. DARSTELLUNG DER GEPLANTEN NUTZUNG ......................................................................... 5<br />

3.1 STÄDTEBAULICHE ZIFFERN UND WERTE............................................................................................. 5<br />

3.2 BEGRÜNDUNG DER FESTSETZUNGEN UND SONSTIGEN PLANINHALTE DES BEBAUUNGSPLANS ................ 5<br />

3.2.1 Rechtliche Vorgaben, übergeordnete Planungen ...................................................................... 5<br />

3.2.2 Art der baulichen Nutzung ....................................................................................................... 5<br />

3.2.3 Maß der baulichen Nutzung; Bauweise, Baugrenzen ................................................................ 5<br />

3.2.4 Textliche Festsetzungen ........................................................................................................... 6<br />

3.2.5 Hinweise .................................................................................................................................. 7<br />

5. WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES .............................................. 7<br />

5.1 DIE ALLGEMEINEN ANFORDERUNGEN AN GESUNDE WOHN- UND ARBEITSVERHÄLTNISSE UND DIE<br />

SICHERHEIT DER WOHN- UND ARBEITSBEVÖLKERUNG ................................................................................... 7<br />

Immissionen ........................................................................................................................................... 7<br />

Altlasten ................................................................................................................................................. 9<br />

5.2 BELANGE DES DENKMALSCHUTZES UND DER DENKMALPFLEGE ..........................................................10<br />

5.3 ERHALTUNG, ERNEUERUNG UND FORTENTWICKLUNG VORHANDENER ORTSTEILE SOWIE DIE<br />

GESTALTUNG DES ORTS- UND LANDSCHAFTSBILDES .....................................................................................10<br />

5.4 BELANGE DER VER- UND ENTSORGUNG ............................................................................................10<br />

5.5 BERÜCKSICHTIGUNG DER BELANGE DES UMWELTSCHUTZES ..............................................................11<br />

5.6 BELANGE DER LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT ..................................................................................12<br />

5.7 BELANGE DES VERKEHRS .................................................................................................................12<br />

5.9 SONSTIGE BELANGE UND HINWEISE ..................................................................................................12<br />

6. UMWELTBERICHT ................................................................................................................................13<br />

6.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans, einschließl.<br />

Beschreibung der Festsetzungen mit Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an<br />

Grund und Boden der geplanten Vorhaben .............................................................................................13<br />

Vorbemerkungen und Planungsvorgaben ............................................................................................................ 13<br />

Angaben zum Standort und geprüfte Alternativen ............................................................................................... 13<br />

Art und Umfang des Vorhabens, Festsetzungen .................................................................................................. 14<br />

6.2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des<br />

Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die<br />

Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden .....................................................................14<br />

Übergeordnete Fachgesetze und Fachplanungen .................................................................................................. 14<br />

Vom Vorhaben ausgehende Wirkfaktoren ........................................................................................................... 14<br />

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (§§ 3 und 4 BauGB).............................................. 14<br />

6.3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung nach § 2<br />

Abs. 4 Satz 1 BauGB ermittelt wurden ....................................................................................................17<br />

a) Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der<br />

Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden................................................. 17<br />

Schutzgut Mensch .......................................................................................................................................... 17<br />

Schutzgut Tiere und Pflanzen ...................................................................................................................... 17<br />

Schutzgut Boden ............................................................................................................................................ 20<br />

Schutzgut Wasser ........................................................................................................................................... 20<br />

Schutzgut Klima / Luft ................................................................................................................................... 21<br />

Schutzgut Landschaft ..................................................................................................................................... 22<br />

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ....................................................................................................... 22<br />

Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes .................................................................... 22<br />

Zusammengefasste Umweltauswirkungen ....................................................................................................... 22<br />

b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und bei<br />

Nichtdurchführung der Planung .......................................................................................................................... 23<br />

Erhebliche Umweltauswirkungen der Planung und erforderliche Maßnahmen................................................. 23<br />

Schutzgüter .................................................................................................................................................... 23<br />

Nichtdurchführung der Planung ...................................................................................................................... 27<br />

c) Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen<br />

Auswirkungen .................................................................................................................................................... 27<br />

d) In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Ziele und des<br />

räumlichen Geltungsbereichs des Bauleitplans.................................................................................................... 27<br />

B-Plan Jümberger Straße Neubörger Entw Jan 2012.docx


Dipl.-Ing. Thomas Honnigfort, Haren (Ems) 2011 Seite 3 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 25<br />

„Gewerbegebiet Jümberger Straße“, Gemeinde Neubörger<br />

6.4 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der<br />

Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben<br />

aufgetreten sind .....................................................................................................................................28<br />

6.5 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen<br />

der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt................................................................................28<br />

6.6 Allgemein verständliche Zusammenfassung.................................................................................28<br />

7. VERFAHREN UND ABWÄGUNG .................................................................................................29<br />

7.1 AUFSTELLUNGSBESCHLUSS / AUSLEGUNGSBESCHLUß ........................................................................29<br />

7.2 FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT GEM. § 3 (1) BAUGB .............................................29<br />

7.3 FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGERN ÖFFENTLICHER BELANGE<br />

GEM. § 4 (1) BAUGB....................................................................................................................................29<br />

8. SCHLUßBEMERKUNG/ABWÄGUNG .........................................................................................31<br />

Anlagen:<br />

Anlage 1) Bestandsplan<br />

Anlage 2) Lärmgutachten Ing.-Büro Jacobs, Papenburg<br />

Anlage 3) „Immissionsprognose Landwirtschaft zur Bauleitplanung im Bereich Jümberger Straße“<br />

Landwirtschaftskammer Niedersachsen (02.07.2010)<br />

Ergänzung Immissionsprognose Gemeinde Neubörger, Landwirtschaftskammer<br />

Niedersachsen (27.10.2010)<br />

B-Plan Jümberger Straße Neubörger Entw Jan 2012.docx


Dipl.-Ing. Thomas Honnigfort, Haren (Ems) 2011 Seite 4 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 25<br />

„Gewerbegebiet Jümberger Straße“, Gemeinde Neubörger<br />

ENTWURF DER BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 25<br />

„<strong>GEWERBEGEBIET</strong> <strong>JÜMBERGER</strong> <strong>STRAßE</strong>“, GEMEINDE NEUBÖRGER<br />

----------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

1. Anlaß und Ziel der Planaufstellung<br />

Die Gemeinde Neubörger plant mit dieser Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.25 die Sicherstellung<br />

und Entwicklung eines Gewerbegebietes an der Jümberger Straße in Neubörger.<br />

Neben den gewerblichen Betrieben und der örtlichen Molkerei ist in Neubörger noch eine intakte,<br />

moderne Landwirtschaft vorhanden. Bedingt durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft wurden in<br />

den letzten Jahren viele Arbeitsplätze u.a. auch im neuen Gewerbegebiet geschaffen. Die Flächen in<br />

den bestehenden Gewerbegebieten in Neubörger sind zum größten Teil vergeben.<br />

An der Jümberger Straße ist die Firma Jürgen Walker ansässig. Diese metallverarbeitende Firma stellt<br />

Rolltore und Türen her und hat sechs Mitarbeiter. Sie hat sich in der Vergangenheit an diesem Standort<br />

entwickelt und möchte sich nunmehr etwas weiter ausdehnen. Die jetzt vorgesehene Fläche des<br />

ortsansässigen Unternehmens Walker soll nunmehr als gewerbliches Bauland entwickelt werden, um<br />

dessen Arbeitsplätze in der Gemeinde Neubörger zu sichern und zu halten. Eine Nichtdurchführung<br />

dieser Planung könnte die Abwanderung des Unternehmens nebst den Arbeitsplätzen und den<br />

Gewerbesteuereinnahmen in andere Gemeinden zur Folge haben. Dieses zu verhindern und den Betrieb<br />

Walker sowie insbesondere auch die Arbeitsplätze in der Gemeinde Neubörger und der <strong>Samtgemeinde</strong><br />

<strong>Dörpen</strong> zu sichern und zu halten, ist ein wichtiges städtebauliches Ziel. Die <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Dörpen</strong> ist<br />

dieser Intention mit der 115. Flächennutzungsplanänderung gefolgt.<br />

Die Gemeinde Neubörger beabsichtigt nunmehr zur Sicherung von Arbeitsplätzen in der Gemeinde und<br />

um den Abzug eines ortsansässigen Unternehmens zu verhindern, ein neues Gewerbegebiet östlich der<br />

Jümberger Straße auszuweisen. Die <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Dörpen</strong> ist diesem Ansinnen mit der 115. Änderung<br />

des Flächennutzungsplans gefolgt und hat damit die bauleitplanerischen Voraussetzungen geschaffen.<br />

Aus diesen Vorgaben heraus und nach intensiven Beratungen zwischen der Gemeinde Neubörger und<br />

dem Unternehmen hat der Rat der Gemeinde Neubörger am 07.06.2011 den Beschluß zur Aufstellung<br />

der Bebauungsplanes Nr. 25 „Gewerbegebiet Jümberger Straße“ gefasst. Vorgesehen ist die<br />

Ausweisung eines Gewerbebetriebes. Die Flächen des Geltungsbereiches werden derzeit schon<br />

gewerbeähnlich genutzt.<br />

Gemäß § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Grundlage<br />

dieser Planung ist die 115. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Dörpen</strong>, in der für<br />

das nunmehr anstehende Plangebiet gewerbliche Bauflächen dargestellt sind. Dem Entwicklungsgebot<br />

wird daher in der Planung entsprochen. Durch die Planung wird gemäß § 1 (5) BauGB eine nachhaltige<br />

städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen<br />

auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem<br />

Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleistet.<br />

Gemäß §2a BauGB hat die Gemeinde im Aufstellungsverfahren dem Entwurf des Bauleitplans eine<br />

Begründung beizufügen. In ihr sind entsprechend dem Stand des Verfahrens die Ziele, Zwecke und<br />

wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans und in dem Umweltbericht ermittelten und bewerteten<br />

Belange des Umweltschutzes darzulegen. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der<br />

Begründung.<br />

2. Darstellung der derzeitigen Nutzungen<br />

Bei den durch diese Bebauungsplanung betroffenen rd. 0,45 ha großen Flächen handelt es sich um ein<br />

mit einem Wohngebäude nebst Nebengebäuden bebautes Grundstück sowie als Lager genutzte<br />

Freiflächen im nördlichen Teil. Umgeben wird das Plangebiet von landwirtschaftlich ackerbaulich<br />

genutzten Flächen. Besondere Biotope sind von der Planung nicht betroffen. Einzelheiten können der<br />

Karte Biotoptypenkartierung entnommen werden.<br />

B-Plan Jümberger Straße Neubörger Entw Jan 2012.docx


Dipl.-Ing. Thomas Honnigfort, Haren (Ems) 2011 Seite 5 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 25<br />

„Gewerbegebiet Jümberger Straße“, Gemeinde Neubörger<br />

3. Darstellung der geplanten Nutzung<br />

3.1 Städtebauliche Ziffern und Werte<br />

Die folgenden Werte wurden aus der CAD-Zeichnung ermittelt.<br />

Zweckbest. m² anteilig %<br />

1. Geltungsbereich Gesamtfläche 4.528 100%<br />

2. G - gewerbliche Baufläche 4.528 100,0%<br />

max. überbaubare Fläche bei GRZ = 0,8 3.622<br />

3. Versiegelbare Baugebietsfläche gesamt 3.622<br />

Unversiegelbare Baugebietsfläche insgesamt 906<br />

3.2 Begründung der Festsetzungen und sonstigen Planinhalte des<br />

Bebauungsplans<br />

3.2.1 Rechtliche Vorgaben, übergeordnete Planungen<br />

Für das anstehende Bauleitplanverfahren sind die Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. vom<br />

22.07.2011 zu beachten. Im Landschaftsrahmenplan des Landkreises Emsland sind für den<br />

Geltungsbereich keine Darstellungen enthalten. Vogelschutzgebiete oder FFH-Gebiete sind in der<br />

Umgebung nicht vorhanden. Gemäß Regionales Raumordnungsprogramm Landkreis Emsland (RROP<br />

2010) liegt das Plangebiet in einem Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft (RROP 3.7 02 Satz 2) und<br />

grenzt an einen regional bedeutsamen Radwanderweg (RROP 3.10 08).<br />

Die unmittelbar rechtliche Vorgabe für diesen Bebauungsplan wird durch die 115. Änderung des<br />

Flächennutzungsplans der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Dörpen</strong> gegeben, so dass dem nach § 8 (2) BauGB<br />

vorgeschriebenen Entwicklungsgebot Rechnung getragen wird. Übergeordnet sind ebenfalls die Ziele<br />

und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung in der Bauleitplanung zu berücksichtigen,<br />

wonach gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 ROG ländliche Räume unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen<br />

wirtschaftlichen und natürlichen Entwicklungspotenziale als Lebens- und Wirtschaftsräume mit<br />

eigenständiger Bedeutung zu erhalten und zu entwickeln sind. Der Bebauungsplan nimmt diese zuvor<br />

genannte raumplanerische und ortsplanerische Ausrichtung zum Anlaß, die Planungserfordernisse<br />

bauleitplanerisch verbindlich abzusichern.<br />

3.2.2 Art der baulichen Nutzung<br />

Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes sind Festsetzungen als eingeschränktes Gewerbegebiet<br />

(GEe) nach §8 BauNVO getroffen worden, um einen bestehenden Betrieb zu sichern und<br />

Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten. Weiterhin sind aus Gründen des Immissionsschutzes<br />

Emissionskontingente festgelegt worden. Die Festsetzungen für das geplante Gewerbegebiet ergeben<br />

sich aus den grundsätzlichen und machbaren Planungsvorstellungen unter Berücksichtigung der<br />

gemeindlichen Belange.<br />

3.2.3 Maß der baulichen Nutzung; Bauweise, Baugrenzen<br />

Hier erfolgt eine differenzierte Festsetzung. Es erfolgt die Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ)<br />

von 0,8. Weiterhin werden aus städtebaulichen Gründen die maximalen Höhen für bauliche Anlagen mit<br />

20,0 m festgesetzt. Durch die zuvor genannten Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zur<br />

Bauweise wird eine verträgliche Bauweise festgesetzt, die sich in die örtlichen Gegebenheiten einfügen<br />

kann. Weiterhin soll mit dem festgelegten Maß der baulichen Nutzung einer vollständigen Versiegelung<br />

der Flächen in diesem Bereich entgegengewirkt und noch Raum für wassertechnische Maßnahmen<br />

vorgehalten werden.<br />

Der Bezugspunkt für die festgesetzten Höhen ist die Achse der Fahrbahn vor der jeweiligen<br />

Gebäudemitte. Die Baugrenzen sind so festgelegt, daß sie einen ausreichenden Abstand zu den<br />

angrenzenden Nutzungen sichern.<br />

B-Plan Jümberger Straße Neubörger Entw Jan 2012.docx


Dipl.-Ing. Thomas Honnigfort, Haren (Ems) 2011 Seite 6 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 25<br />

„Gewerbegebiet Jümberger Straße“, Gemeinde Neubörger<br />

3.2.4 Textliche Festsetzungen<br />

Die textlichen Festsetzungen und die Festsetzungen des Bebauungsplanes dienen der Sicherung der<br />

Rahmenbedingungen dieses Bebauungsplanes, um auftretende Konflikte mit vorhandenen Nutzungen zu<br />

regeln.<br />

1. GEe - eingeschränktes Gewerbegebiet (§8 BauNVO): Innerhalb des eingeschränkten<br />

Gewerbegebietes nicht zulässig sind:<br />

Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke<br />

Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO<br />

Ausnahmsweise können zugelassen werden Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen<br />

sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm<br />

gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind.<br />

Begründung: Mit diesen Festsetzungen werden die Zweckbestimmung sowie die dort zulässigen<br />

Nutzungsarten festgelegt. Hiermit erfolgt eine präzise Aussage über den angestrebten Gebietscharakter.<br />

Weiterhin wird dem Entwicklungsziel des Gewerbegebietes und den Vorstellungen der Gemeinde<br />

Neubörger entsprochen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet. Mit den<br />

Einschränkungen wird der Immissionssituation entsprechend dem Lärmschutzgutachten nachgekommen.<br />

Unter Vergnügungsstätten sind gewerbliche Nutzungsarten zu verstehen, die sich in unterschiedlicher<br />

Ausprägung unter Ansprache des Sexual-, Spiel- und / oder des Geselligkeitstriebs einer bestimmten<br />

gewinnbringenden „Freizeit“-Unterhaltung widmen. Diese sollen nach dem Willen der Gemeinde<br />

Neubörger ausgeschlossen werden, da sie sich nicht in das städtebauliche Entwicklungsziel und in das<br />

Siedlungsgefüge einbinden lassen. Die Einschränkungen sichern das Funktionieren des<br />

Gewerbegebietes und das verträgliche nachbarliche Miteinander.<br />

2. Höhe baulicher Anlagen: Ausgenommen von der maximalen Höhe der baulichen Anlagen sind<br />

Schornsteine, Antennen und Förderanlagen.<br />

Begründung: Im Sinne einer flexiblen Handhabung ist eine Überschreitung der Gebäudehöhe durch<br />

technische Anlagen ausnahmsweise zulässig.<br />

2. Bezugspunkt: Der Bezugspunkt für die festgesetzte maximale Höhe der baulichen Anlagen ist die<br />

Achse der Fahrbahn vor der jeweiligen Gebäudemitte gem. §18 BauNVO.<br />

Begründung: Durch die Festlegung des Bezugspunktes wird ein einheitliches Ausgangsmaß für die<br />

Ermittlung der Höhen festgeschrieben, um so einem willkürlich gewählten Höhenbezugspunkt zu<br />

begegnen.<br />

3. Versickerung von Oberflächenwasser: Das anfallende Niederschlagswasser aus der<br />

Dachflächenentwässerung und von den befestigten Flächen auf den Grundstücken ist durch<br />

geeignete Anlagen (Mulden, Versickerungsbecken) auf den Grundstücken dezentral zu versickern.<br />

Die Bestimmungen des Niedersächsischen Wassergesetzes sind zu beachten.<br />

Begründung: Die Festsetzung dient dazu, anfallendes Niederschlagswasser am Entstehungsort zu<br />

versickern und dem Grundwasser zuzuführen. Somit kann ein Einleiten von Oberflächenwasser in das<br />

vorhandene Vorflutsystem vermieden und die Grundwasserneubildungsrate erhalten werden.<br />

4. Emissionskontingente: Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen) deren Geräusche die in<br />

der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 weder tags (6.00 h<br />

- 22.00 h) noch nachts (22.00 h - 6.00 h) überschreiten:<br />

Im baurechtlichen oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ist die<br />

planungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens (Betrieb oder Anlage) zu prüfen. Die Prüfung der<br />

Einhaltung erfolgt nach DIN 45691, Abschnitt 5. Für ein Vorhaben ist somit zu überprüfen, ob die<br />

für das Betriebsgrundstück zugeordneten Emissionskontingente, durch die gemäß TA-Lärm<br />

berechneten Beurteilungspegel sämtlicher vom Vorhaben ausgehenden Geräusche an den<br />

benachbarten Immissionsorten eingehalten werden.<br />

B-Plan Jümberger Straße Neubörger Entw Jan 2012.docx


Dipl.-Ing. Thomas Honnigfort, Haren (Ems) 2011 Seite 7 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 25<br />

„Gewerbegebiet Jümberger Straße“, Gemeinde Neubörger<br />

Begründung: Diese Festsetzung ist das Ergebnis der schalltechnischen Untersuchungen und dient dazu,<br />

Beeinträchtigungen der Nachbarschaft zu vermeiden. Sie sichert das Funktionieren des Miteinander<br />

leben, arbeiten und wohnen.<br />

3.2.5 Hinweise<br />

1. BauNVO: Es gilt die BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990.<br />

3. Sollten bei den geplanten Erd- und Bauarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde gemacht<br />

werden, sind diese unverzüglich einer Denkmalschutzbehörde, der Gemeinde oder einem<br />

Beauftragten für die archäologische Denkmalpflege anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 NDSchG).<br />

Bodenfunde und FundsteIlen sind bis zum Ablauf von 4 Werktagen nach der Anzeige unverändert<br />

zu lassen, bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu tragen, wenn nicht die Denkmalschutzbehörde vorher<br />

die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. ((§ 14 Abs. 2 NDSchG). Telefon-Nr. der Unteren<br />

Denkmalschutzbehörde: (05931) 44-1468 oder (05931) 44-1466.<br />

3. Die im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes liegenden Flächen sind wegen der<br />

ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bewirtschaftung der anliegenden Flächen mit daraus<br />

resultierenden, zeitweise auftretenden Geruchsbelästigungen vorbelastet.<br />

5. Wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes<br />

Die wesentlichen Auswirkungen dieser Planung sollen anhand der in § 1 (5) BauGB genannten Belange<br />

erläutert werden. Folgende in § 1 (6) BauGB genannten Belange sind von dieser Planung betroffen:<br />

5.1 Die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der<br />

Wohn- und Arbeitsbevölkerung<br />

5.2 Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege<br />

5.3 Erhaltung, Erneuerung und Fortentwicklung vorhandener Ortsteile sowie die Gestaltung des Orts-<br />

und Landschaftsbildes<br />

5.4 Belange der Ver- und Entsorgung<br />

5.5 Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes<br />

5.6 Belange der Land- und Forstwirtschaft<br />

5.9 Sonstige Belange und Hinweise<br />

5.7 Belange des Verkehrs<br />

Die zuvor genannten Belange werden nachfolgend näher erläutert:<br />

5.1 Die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse<br />

und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung<br />

Dem Erfordernis und damit der Sicherung und Entwicklung eines Unternehmensstandortes und von<br />

Arbeitsplätzen wird mit dieser 115. Änderung des Flächennutzungsplanes Rechnung getragen, da mit<br />

der Darstellung der Gewerbegebietsflächen die Voraussetzung für die ortsnahe Betriebsentwicklung<br />

geschaffen wird.<br />

Wohnbebauung ist im Westen und Norden an der Jümberger Straße vorhanden, für die jedoch unter<br />

Berücksichtigung der Aussagen und Vorgaben aus der lärmtechnischen Beurteilung keine<br />

Beeinträchtigungen zu erwarten sind, wenn in der verbindlichen Bauleitplanung Emissionskontingente<br />

festgesetzt werden. Den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit<br />

der Wohn- und Arbeitsbevölkerung wird mit dieser Planung Rechnung getragen.<br />

Immissionen<br />

Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind auch die Immissionen zu berücksichtigen. Folgende<br />

Immissionen werden im Folgenden näher betrachtet:<br />

Landwirtschaftliche Immissionen:<br />

Die zu einer ordnungsgemäßen Landwirtschaft erforderlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen und die<br />

daraus resultierenden unvermeidlichen Immissionen (wie z.B. Staub, Gerüche, Lärm landwirtschaftlicher<br />

B-Plan Jümberger Straße Neubörger Entw Jan 2012.docx


Dipl.-Ing. Thomas Honnigfort, Haren (Ems) 2011 Seite 8 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 25<br />

„Gewerbegebiet Jümberger Straße“, Gemeinde Neubörger<br />

Maschinen) sind aufgrund des planerischen Gebotes der gegenseitigen Rücksichtnahme hinzunehmen.<br />

Das Plangebiet ist aufgrund der vorhandenen Nachbarschaft zu landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />

vorbelastet. Daraus ergibt sich ein verminderter Schutzanspruch, der sich somit auf das ortsübliche und<br />

tolerierbare Maß beschränkt.<br />

Das neue Baugebiet liegt in der Randlage des Ortskernes von Neubörger. In der weiteren Umgebung<br />

sind landwirtschaftliche Betriebe mit Tierhaltungsanlagen vorhanden. Zur Beurteilung der<br />

landwirtschaftlichen Immissionen wurde von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Fachbereich<br />

3.12, eine „Immissionsprognose Landwirtschaft zur Bauleitplanung im Bereich Jümberger Straße“<br />

(02.07.2010) erstellt. Zusammenfassend wird in dem Gutachten ausgeführt:<br />

„Die Gemeinde Neubörger beabsichtigt im Rahmen der Bauleitplanung für die städtebauliche Entwicklung Flächen für die<br />

Gewerbenutzung auszuweisen. Im Umfeld des Plangebietes sind Betriebe mit Tierhaltung und entsprechenden<br />

Geruchsemissionen ansässig. Aus diesem Grund beauftragte die Gemeinde Neubörger die LWK Niedersachsen mit der<br />

Erstellung einer Immissionsprognose gemäß der in Niedersachsen anzuwendenden Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL). Mit<br />

der vorliegenden Beurteilung war zu prüfen, ob unter Berücksichtigung der Tierhaltung der umliegenden Tierhaltungsanlagen<br />

und der Wirtschaftsdüngerlagerung die geplante städtebauliche Entwicklung aus immissionsschutztachlicher Sicht vertretbar<br />

ist. Für die Immissionsbewertung wurde das Programm AUSTAL2000G (Benutzeroberfläche "AUSTAL View TG", Version<br />

6.4.0) herangezogen, bei dem es sich um eine Weiterentwicklung der in Anhang 3 der TA Luft beschriebenen<br />

Ausbreitungsrechnung AUSTAL2000 handelt.<br />

Im beurteilten Plangebiet im Bereich der Jümberger Straße<br />

in der Gemeinde Neubörger werden Häufigkeiten der<br />

Geruchswahrnehmung an 12 bis 16 % der Jahresstunden<br />

prognostiziert, wobei die höheren Werte aufgrund der Lage<br />

und der Nähe zu den Emissionsquellen im Süden des<br />

Bereiches auftreten. Der zulässige maximale<br />

Immissionswert (lW) für die Ausweisung von Gewerbe-<br />

bzw. Industriegebieten beträgt gemäß GIRL 0,15<br />

(entspricht einer Geruchswahrnehmungshäufigkeit an 15 %<br />

der Jahresstunden). Dieser Wert wird im südlichen Teil des<br />

Plangebietes auf einer Fläche von ca. 430 m²<br />

überschritten, so dass hier erhebliche Belästigungen durch<br />

Geruchsimmissionen aus der landwirtschaftlichen<br />

Tierhaltung nicht auszuschließen sind. Flächen mit einer<br />

höheren als der jeweils zulässigen<br />

Geruchsstundenhäufigkeit entsprechend der geplanten Nutzungsart sollten von einer Bebauung ausgeschlossen werden. Auf<br />

die Möglichkeit der Festlegung von Zwischenwerten wurde im Abschnitt 3 hingewiesen.“<br />

In einer Ergänzung (27.10.2010) wurden die Entwicklungsmöglichkeiten des Betriebes LW2 mit<br />

berücksichtigt und Maßnahmen beschrieben:<br />

„Die Entwicklung des Betriebes LW 2 wurde mit 212<br />

Mastschweinen im Bereich des vorhandenen<br />

Gebäudes LW 2.2 berücksichtigt (Abluft 10m über<br />

Flur). Darüber hinaus wurde die Abdeckung der<br />

Wirtschaftsdüngerlager WD 1 und WD 2 mit einer<br />

Strohhäckselschicht als emissionsmindernde<br />

Maßnahme einbezogen, die mit den Eigentümern<br />

abzustimmen ist, da sie über die derzeit bestehenden<br />

Anforderungen hinausgeht. Ohne diese Maßnahme<br />

liegen die Immissionswerte fast im gesamten<br />

Plangebiet über 0,15.“<br />

Bzgl. der Abdeckung der Wirtschaftsdünger<br />

wurde zwischenzeitlich eine Vereinbarung mit<br />

den Eigentümern und Betreibern getroffen.<br />

Damit ist gewährleistet, daß die<br />

Immissionswerte unter 0,15 liegen. Einer<br />

Ausweisung des Gewerbegebietes stehen<br />

somit keine immissionsrechtlichen Problemstellungen<br />

mehr entgegen.<br />

B-Plan Jümberger Straße Neubörger Entw Jan 2012.docx


Dipl.-Ing. Thomas Honnigfort, Haren (Ems) 2011 Seite 9 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 25<br />

„Gewerbegebiet Jümberger Straße“, Gemeinde Neubörger<br />

Unter Berücksichtigung der Bestandsituation und vor dem Hintergrund, dass unter Berücksichtigung der<br />

Abdeckung der Wirtschaftsdünger keine Überschreitungen zu erwarten sind und die Vorbelastung aus<br />

der umgebenden Landwirtschaft bekannt und akzeptiert ist, kann nach Auffassung der Gemeinde<br />

Nuebörger den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn-<br />

und Arbeitsbevölkerung mit dieser Planung weiterhin Rechnung getragen werden.<br />

Lärm:<br />

Im Zuge der Aufstellung dieser Flächennutzungsplanänderung wurde vom Büro für Lärmschutz Dipl.-Ing.<br />

Jacobs, Papenburg, ein schalltechnisches Gutachten erstellt. Durch entsprechende Festsetzungen im<br />

Bebauungsplan kann der Schutz der Bevölkerung vor den von den Gewerbeflächen ausgehenden<br />

Lärmemissionen gewährleistet werden. Die Erhaltung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse und der<br />

Schutz der Bevölkerung vor Lärmimmissionen sind durch entsprechende Festsetzungen im<br />

nachfolgenden Bebauungsplan sicherzustellen. Es sind daher Emissionskontingente gemäß den<br />

Aussagen des schalltechnischen Gutachtens festzusetzen. Das Gutachten kommt in der<br />

schalltechnischen Beurteilung zu dem Ergebnis, dass unter Beachtung der Vorgaben für die<br />

nachfolgende verbindliche Bauleitplanung eine Darstellung und schließlich auch Entwicklung des<br />

zukünftigen Gewerbegebietes möglich ist.<br />

Vorbelastung: Die Wehrbereichsverwaltung Nord weist auf Folgendes hin: Das o.g. Plangebiet liegt in<br />

der Nähe des Schießplatzes Meppen der WTD 91. Bei diesem Platz handelt es sich um eine seit<br />

Jahrzehnten bestehende Anlage der Landesverteidigung. Auf dem Platz findet regelmäßig tags und<br />

nachts Erprobungsbetrieb statt. Dabei entstehen Lärmemissionen, die unter besonderen Bedingungen<br />

Schallpegelspitzenwerte erreichen, die die TA-Lärm und in der VDI-Richtlinie 2058 BI. 1 angegebenen<br />

Werte überschreiten können. Diese Lärmemissionen sind aus folgenden Gesichtspunkten hinzunehmen:<br />

Für das Plangebiet besteht eine weitestgehend bestandsgebundene Situation, in der hinsichtlich der<br />

Nachbarschaft von Wohnen und Erprobungsbetrieb eine ortsübliche Vorbelastung anzuerkennen ist. Art<br />

und Ausmaß der Lärmemissionen sind bekannt. Die Lärmemissionen haben im Plangebiet die Qualität<br />

der Herkömmlichkeit und der sozialen Adäquanz erreicht. Die Eigentümer und künftigen Erwerber der<br />

ausgewiesenen Baugrundstücke werden auf diese Sachlage ausdrücklich hingewiesen. Sie werden<br />

ferner darauf hingewiesen, dass die WTD 91 keine Einschränkungen des Erprobungsbetriebes<br />

akzeptieren kann. Die WTD 91 ist auf die Nutzung des Platzes angewiesen und hat keine Möglichkeit, an<br />

anderem Ort den hier stattfindenden Erprobungsbetrieb durchzuführen. Aktive Schallschutzmaßnahmen<br />

zur Verringerung der Lärmemissionen sind nicht möglich. Für die in Kenntnis dieses Sachverhaltes<br />

errichteten baulichen Anlagen können gegen die Bundeswehr keine privat- oder öffentlich-rechtlichen<br />

nachbarlichen Abwehransprüche auf eine Verringerung der Emissionen oder auf einen Ausgleich für<br />

passive Schallschutzmaßnahmen geltend gemacht werden. Die Bauherren errichten bauliche Anlagen in<br />

Kenntnis dieser Sachlage. Sie schützen sich durch eine geeignete Gebäudeanordnung und<br />

Grundrißgestaltung sowie durch bauliche Schallschutzmaßnahmen soweit technisch möglich gegen die<br />

Immissionen.<br />

Schadstoffe:<br />

Abgase aus Heizungen lassen aufgrund der zulässigen Art der Bebauung und Nutzung sowie der<br />

gültigen Wärmestandards und moderner Heizungsanlagen keine erhebliche Beeinträchtigung erwarten.<br />

Maßnahmenempfehlungen zur Reduzierung der Schadstoffemissionen sind nicht erforderlich. Die<br />

hauptsächlich vom Verkehr verursachten Immissionen können die Wohn- als auch die Erholungsfunktion<br />

aufgrund der Geringfügigkeit nicht erheblich beeinträchtigen. Sie summieren sich zu der bereits<br />

vorhandenen Vorbelastung aus der Umgebung.<br />

Altlasten<br />

Unter Altlasten versteht man Beeinträchtigungen, u.a. chemische Kontaminationen des Untergrundes,<br />

die eine potentielle Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen, aber nicht mehr in Zusammenhang mit<br />

aktiven Geländenutzungen stehen. Unter dem Begriff Altlasten werden Altablagerungen und Altstandorte<br />

zusammengefaßt, von denen eine Gefahr für die Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit und Ordnung<br />

ausgeht. Innerhalb des Geltungsbereiches als auch in der Umgebung sind keine Altlasten bekannt.<br />

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Dipl.-Ing. Thomas Honnigfort, Haren (Ems) 2011 Seite 10 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 25<br />

„Gewerbegebiet Jümberger Straße“, Gemeinde Neubörger<br />

5.2 Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege<br />

Archäologische oder sonstige Denkmale sind innerhalb des Plangebietes als auch in der näheren<br />

Umgebung nicht bekannt. Eine kulturhistorische Bedeutung der Böden kann ebenfalls nicht festgestellt<br />

werden. Nach § 1 Abs. 5 Nr. 5 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen auch die Belange des<br />

Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zu beachten. Diese sind – da keine denkmalschutzwürdigen<br />

Bereiche vorhanden sind - jedoch durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Bodendenkmale sind<br />

für den Geltungsbereich und die Umgebung nicht bekannt, so dass keine Konfliktsituation zu<br />

beschreiben ist. Allgemein gilt: Nach § 1 Abs. 5 Nr. 5 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen<br />

auch die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zu beachten. Es wird auf folgendes<br />

hingewiesen:<br />

1. Sollten bei den geplanten Erd- und Bauarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde gemacht<br />

werden, sind diese unverzüglich einer Denkmalschutzbehörde, der Gemeinde oder einem<br />

Beauftragten für die archäologische Denkmalpflege anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 NDSchG).<br />

2. Bodenfunde und FundsteIlen sind bis zum Ablauf von 4 Werktagen nach der Anzeige unverändert zu<br />

lassen, bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu tragen, wenn nicht die Denkmalschutzbehörde vorher die<br />

Fortsetzung der Arbeiten gestattet. ((§ 14 Abs. 2 NDSchG)<br />

Telefon-Nr. der Unteren Denkmalschutzbehörde: (05931) 44-1468 oder (05931) 44-1466.<br />

5.3 Erhaltung, Erneuerung und Fortentwicklung vorhandener Ortsteile sowie<br />

die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes<br />

Negative Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild sind nicht zu erwarten, da im Zusammenhang<br />

mit den vorhandenen und geplanten Nutzungen ein geordnetes städtebauliches Bild entsteht. Die<br />

Einbindung der Bauflächen in das Landschaftsbild wird durch die Freiflächen im Osten sowie die in den<br />

Randbereichen und der Umgebung vorhandenen Strukturen (Hecken, Waldflächen) sichergestellt.<br />

5.4 Belange der Ver- und Entsorgung<br />

Strom, Gas, Trinkwasser, Telekommunikation: Die Versorgung des Plangebietes mit elektrischer Energie<br />

und Gas erfolgt durch Anschluß an das örtliche Leitungsnetz der Energieversorgung Weser-Ems AG<br />

(EWE). Die Wasserversorgung erfolgt durch Anschluß an das Versorgungsnetz des Wasserverbandes<br />

(WBV) „Hümmling“. Die fernmeldetechnische Versorgung erfolgt durch die Deutsche Telekom AG,<br />

Niederlassung Oldenburg.<br />

Für den Fall von Anpflanzungsmaßnahmen wird die Abstimmung mit dem jeweils zuständigen<br />

Versorgungsträger vorgenommen.<br />

Die Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH weist auf folgendes hin: Für den rechtzeitigen Ausbau des<br />

Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der<br />

anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen beim<br />

zuständigen Ressort Produktion Technische Infrastruktur, Niederlassung Nordwest, 26789 Leer,<br />

Jahnstraße 5, Tel. (0491) 88 - 74 34, so früh wie möglich, mindestens 6 Wochen vor Baubeginn,<br />

schriftlich angezeigt werden.<br />

Die EWE Netzregion Cloppenburg/Emsland weist darauf hin, dass sich im Bereich der vorhandenen<br />

Bebauung des oben genannten Flächennutzungsplanes Strom- und Gas-Hausanschlussleitungen der<br />

EWE NETZ GmbH befinden. Weitere Strom-, Telekommunikations- und Gasleitungen befinden sich<br />

parallel zum Verlauf der vorhandenen Straßenkörper. Bei Arbeiten in Leitungsnähe muss ein Abstand<br />

eingehalten werden, der eine Schädigung ausschließt. Erdarbeiten sind unbedingt von Hand mit<br />

äußerster Vorsicht, nach Absprache mit der Bezirksmeisterei <strong>Dörpen</strong>, Telefonnummer 04963 9084-420,<br />

durchzuführen.<br />

Schmutzwasser: Das innerhalb der geplanten Bauflächen anfallende Schmutzwasser wird in einer auf<br />

dem Grundstück vorhandenen Kleinkläranlage gereinigt.<br />

Regen-/Oberflächenwasser: Das auf den Grundstücken anfallende Oberflächenwasser soll auf den<br />

Grundstücksflächen versickert oder in Zisternen (für Grünflächenbewässerung oder als Brauchwasser)<br />

gesammelt werden. Bezüglich der Versickerung von unbelastetem Oberflächenwasser (Dachflächen)<br />

wird auf das Arbeitsblatt 138 und die Information „Regenwasserversickerung“ der Abwassertechnischen<br />

Vereinigung verwiesen (ausreichender Abstand zum Grundwasser etc.). Das obere<br />

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Dipl.-Ing. Thomas Honnigfort, Haren (Ems) 2011 Seite 11 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 25<br />

„Gewerbegebiet Jümberger Straße“, Gemeinde Neubörger<br />

Hauptgrundwasserstockwerk liegt nach Aussagen der Geowissenschaftliche Karte des<br />

Naturraumpotentials von Niedersachsen und Bremen (-Grundwasser Grundlagen-, Blatt CC3102 Emden, M.<br />

1:2oo.ooo) bei


Dipl.-Ing. Thomas Honnigfort, Haren (Ems) 2011 Seite 12 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 25<br />

„Gewerbegebiet Jümberger Straße“, Gemeinde Neubörger<br />

Kompensationsdefizit von 3.622 Werteinheiten festgestellt wurde. Dieses Kompensationsdefizit ist<br />

durch eine Ersatzmaßnahme auszugleichen.<br />

Ersatzmaßnahmen: Als Ersatzmaßnahme wird eine Teilfläche des Flurstückes Nr. 49/3 der Flur 2,<br />

Gemarkung Neubörger (Gesamtgröße 8.162 m²) für Naturschutzzwecke umgewandelt. Diese 3.622 m²<br />

Teilfläche wird zurzeit als Grünland für Pferdehaltung genutzt und soll mit Umsetzung / Genehmigung<br />

der verbindlichen Bauleitplanung als Ruderalfläche der natürlichen Entwicklung überlassen werden. Sie<br />

befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet (direkt gegenüber westlich der Jümberger Straße).<br />

Durch die Maßnahme wird die Fläche in der Größe von 3.622 m² von der Wertstufe 2 (Grünland) auf die<br />

Wertstufe 3 (Ruderalfläche) um dann 3.622 Werteinheiten aufgewertet.<br />

Lage der Ersatzmaßnahme<br />

3.622 m² große Teilfläche des Flurstückes Nr.<br />

49/3 der Flur 2 in der Gemarkung Neubörger<br />

Fazit: Unter Berücksichtigung der erreichbaren Werteinheiten durch die Ersatzmaßnahmen kann das<br />

vorgenannte Kompensationsdefizit von 3.622 WE ausgeglichen werden. Die Belange des<br />

Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden hiermit<br />

ausreichend berücksichtigt.<br />

5.6 Belange der Land- und Forstwirtschaft<br />

Die Belange der Landwirtschaft werden nicht nachteilig berührt, da eine ehemals landwirtschaftlich<br />

genutzte Fläche schon seit mehreren Jahren als Betriebsplatz beansprucht und genutzt wird. Die Fläche<br />

steht für die Baugebietsentwicklung zur Verfügung. Das Plangebiet befindet sich im östlichen Bereich der<br />

Gemeinde Neubörger. Landwirtschaftliche Betriebe (Hofstandorte mit Tierhaltung) in der näheren und<br />

angrenzenden Umgebung sind durch die Planung ausweislich des vorliegenden Immissionsgutachtens<br />

nicht nachteilig betroffen.<br />

Die Nutzer des zukünftigen Baugebietes haben zu berücksichtigen, dass die zu einer ordnungsgemäßen<br />

Landwirtschaft erforderlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen und die daraus resultierenden<br />

unvermeidlichen Immissionen (wie z.B. Staub, Gerüche, Lärm landwirtschaftlicher Maschinen) aufgrund<br />

des planerischen Gebotes der gegenseitigen Rücksichtnahme hinzunehmen sind. Die<br />

Gewerbegrundstücke sind aufgrund der vorhandenen Nachbarschaft zu landwirtschaftlich genutzten<br />

Flächen vorbelastet. Daraus ergibt sich ein verminderter Schutzanspruch, der sich somit auf das<br />

ortsübliche und tolerierbare Maß beschränkt.<br />

Belange der Forstwirtschaft: Forstwirtschaftliche Belange sind nicht tangiert, da sich weder im<br />

Geltungsbereich noch in der Umgebung Waldflächen befinden.<br />

5.7 Belange des Verkehrs<br />

Das Plangebiet liegt an der gemeindeeigenen Jümberger Straße, von der die Erschließung des<br />

Grundstückes schon vorhanden und weiterhin vorgesehen ist. Innere Erschließungsstraßen sind nicht<br />

erforderlich oder geplant.<br />

5.9 Sonstige Belange und Hinweise<br />

Sonstige Belange der Bevölkerung hinsichtlich sozialer und kultureller Bedürfnisse sowie der Kirchen<br />

sind nicht nachteilig betroffen. Belange der Verteidigung und des Zivilschutzes werden nicht berührt.<br />

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Dipl.-Ing. Thomas Honnigfort, Haren (Ems) 2011 Seite 13 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 25<br />

„Gewerbegebiet Jümberger Straße“, Gemeinde Neubörger<br />

Gemäß den Aussagen im Regionalen Raumordnungsprogramm Landkreis Emsland (RROP 2010)<br />

grenzt an einen regional bedeutsamen Radwanderweg (RROP 3.10 08). Dieser wird durch die<br />

Ausweisung des Gewerbegbietes nicht tangiert oder beeinträchtigt, da er sich außerhalb des<br />

Geltungsbereiches befindet und von den zu erwartenden Maßnahmen nicht betroffen ist.<br />

6. Umweltbericht<br />

6.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans,<br />

einschließl. Beschreibung der Festsetzungen mit Angaben über<br />

Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der<br />

geplanten Vorhaben<br />

Vorbemerkungen und Planungsvorgaben<br />

Die Gemeinde Neubörger plant mit dieser Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.25 die Sicherstellung<br />

und Entwicklung eines Gewerbegebietes an der Jümberger Straße in Neubörger.<br />

Neben den gewerblichen Betrieben und der örtlichen Molkerei ist in Neubörger noch eine intakte,<br />

moderne Landwirtschaft vorhanden. Bedingt durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft wurden in<br />

den letzten Jahren viele Arbeitsplätze u.a. auch im neuen Gewerbegebiet geschaffen. Die Flächen in<br />

den bestehenden Gewerbegebieten in Neubörger sind zum größten Teil vergeben.<br />

An der Jümberger Straße ist die Firma Jürgen Walker ansässig. Diese metallverarbeitende Firma stellt<br />

Rolltore und Türen her und hat sechs Mitarbeiter. Sie hat sich in der Vergangenheit an diesem Standort<br />

entwickelt und möchte sich nunmehr etwas weiter ausdehnen. Die jetzt vorgesehene Fläche des<br />

ortsansässigen Unternehmens Walker soll nunmehr als gewerbliches Bauland entwickelt werden, um<br />

dessen Arbeitsplätze in der Gemeinde Neubörger zu sichern und zu halten. Eine Nichtdurchführung<br />

dieser Planung könnte die Abwanderung des Unternehmens nebst den Arbeitsplätzen und den<br />

Gewerbesteuereinnahmen in andere Gemeinden zur Folge haben. Dieses zu verhindern und den Betrieb<br />

Walker sowie insbesondere auch die Arbeitsplätze in der Gemeinde Neubörger und der <strong>Samtgemeinde</strong><br />

<strong>Dörpen</strong> zu sichern und zu halten, ist ein wichtiges städtebauliches Ziel. Die <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Dörpen</strong> ist<br />

dieser Intention mit der 115. Flächennutzungsplanänderung gefolgt.<br />

Die Gemeinde Neubörger beabsichtigt nunmehr zur Sicherung von Arbeitsplätzen in der Gemeinde und<br />

um den Abzug eines ortsansässigen Unternehmens zu verhindern, ein neues Gewerbegebiet östlich der<br />

Jümberger Straße auszuweisen. Die <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Dörpen</strong> ist diesem Ansinnen mit der 115. Änderung<br />

des Flächennutzungsplans gefolgt und hat damit die bauleitplanerischen Voraussetzungen geschaffen.<br />

Aus diesen Vorgaben heraus und nach intensiven Beratungen zwischen der Gemeinde Neubörger und<br />

dem Unternehmen hat der Rat der Gemeinde Neubörger am 07.06.2011 den Beschluß zur Aufstellung<br />

der Bebauungsplanes Nr. 25 „Gewerbegebiet Jümberger Straße“ gefasst. Vorgesehen ist die<br />

Ausweisung eines Gewerbebetriebes. Die Flächen des Geltungsbereiches werden derzeit schon<br />

gewerbeähnlich genutzt.<br />

Grundlage dieser Planung ist die 115. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Dörpen</strong>,<br />

in der für das nunmehr anstehende Plangebiet gewerbliche Bauflächen dargestellt sind. Dem<br />

Entwicklungsgebot wird daher in der Planung entsprochen. Durch die Planung wird gemäß § 1 (5)<br />

BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und<br />

umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen<br />

miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte<br />

Bodennutzung gewährleistet.<br />

Angaben zum Standort und geprüfte Alternativen<br />

Die von dieser Planung betroffene Fläche (Größe des Geltungsbereiches etwa 0,45 ha) soll als<br />

Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Der Geltungsbereich wird derzeit schon als Betriebs- und<br />

Lagerplatz genutzt. Im Umfeld finden sich die Jümberger Straße, landwirtschaftliche Betriebe und<br />

weiterhin intensiv genutzte Ackerflächen, so dass insgesamt von einem anthoprogen überformten<br />

Landschaftsbereich ausgegangen werden kann.<br />

Neben den gewerblichen Betrieben und der örtlichen Molkerei ist in Neubörger noch eine intakte,<br />

moderne Landwirtschaft vorhanden. Bedingt durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft wurden in<br />

den letzten Jahren viele Arbeitsplätze u.a. auch im neuen Gewerbegebiet geschaffen. Die Flächen in<br />

B-Plan Jümberger Straße Neubörger Entw Jan 2012.docx


Dipl.-Ing. Thomas Honnigfort, Haren (Ems) 2011 Seite 14 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 25<br />

„Gewerbegebiet Jümberger Straße“, Gemeinde Neubörger<br />

den bestehenden Gewerbegebieten in Neubörger sind zum größten Teil vergeben. Die Gemeinde<br />

Neubörger plant zur Sicherung von Arbeitsplätzen in der Gemeinde und um den Abzug eines<br />

ortsansässigen Unternehmens zu verhindern ein neues Gewerbegebiet an der Jümberger Straße. Die<br />

<strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Dörpen</strong> ist dieser Planung aus diesen Vorgaben heraus und nach intensiven Beratungen<br />

zwischen der Gemeinde Neubörger, der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Dörpen</strong> und dem Unternehmen mit der 115.<br />

Änderung des Flächennutzungsplans gefolgt und hat damit die bauleitplanerischen Voraussetzungen<br />

geschaffen.<br />

Art und Umfang des Vorhabens, Festsetzungen<br />

Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von rd. 0,45 ha und soll als<br />

eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) ausgewiesen werden. Durch diese Ausweisung werden<br />

Versiegelungen durch Überbauung (Gebäude, Außenanlagen, Verkehrsfläche) bauleitplanerisch<br />

vorbereitet. Es erfolgt die Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8. Weiterhin werden aus<br />

städtebaulichen Gründen die maximalen Höhen für bauliche Anlagen mit 20 m festgesetzt. Das<br />

Plangebiet wird von der angrenzenden Gemeindestraße „Jümberger Straße“ her erschlossen.<br />

6.2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen<br />

festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von<br />

Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei<br />

der Aufstellung berücksichtigt wurden<br />

Übergeordnete Fachgesetze und Fachplanungen<br />

Für das anstehende Bauleitplanverfahren ist die Eingriffsregelung des §1a (3) BauGB (i.d.F. vom<br />

22.07.2011) i.V.m. §18 (1) BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz i.d.F. vom 06.10.2011) zu beachten.<br />

Der landespflegerische Planungsbeitrag ist in diesem Umweltbericht integriert.<br />

Im Landschaftsrahmenplan des Landkreises Emsland sind für den Geltungsbereich als auch für die<br />

angrenzende Umgebung keine Darstellungen enthalten. Vogelschutzgebiete oder FFH-Gebiete sind in<br />

der Umgebung nicht vorhanden. Gemäß den Aussagen im Regionalen Raumordnungsprogramm<br />

Landkreis Emsland (RROP 2010) liegt das Plangebiet in einem Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft<br />

(RROP 3.7 02 Satz 2) und grenzt an einen regional bedeutsamen Radwanderweg (RROP 3.10 08).<br />

Vom Vorhaben ausgehende Wirkfaktoren<br />

Bei der vorgesehenen Planung handelt es sich um zukünftige Wohnbauflächen. Betriebsbedingte<br />

Emissionen von Schadstoffen oder der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in größerem Umfang<br />

sind daher im Planungsgebiet ausgeschlossen. Im Folgenden werden bau- und anlagebedingte sowie<br />

betriebsbedingte Wirkfaktoren unterschieden.<br />

Baubedingte Wirkungen:<br />

ß Beeinträchtigung/Zerstörung von Böden durch Aushub und Bodenverdichtung<br />

ß Lärm- und Abgasemissionen durch Baumaschinen während der Bauphase<br />

Anlagebedingte Wirkungen:<br />

ß Verlust von Boden und Bodenfunktionen durch Versiegelung<br />

ß erhöhter Abfluss von Niederschlagswasser<br />

ß Überbauung durch Gebäude, Nebenanlagen etc.<br />

ß Veränderung des Landschaftsbildes<br />

Betriebsbedingte Wirkungen:<br />

ß Erhöhung des Verkehrsaufkommens<br />

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (§§ 3 und 4 BauGB)<br />

Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurde den Bürgern und Bürgerinnen der Gemeinde<br />

Neubörger am 31.10.2011 Gelegenheit gegeben, sich die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung<br />

erläutern zu lassen. Es waren keine Personen erschienen. Anregungen oder Hinweise wurden nicht<br />

abgegeben.<br />

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung<br />

berührt werden kann, sind frühzeitig zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den<br />

erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 aufzufordern. Dies<br />

erfolgte mit Schreiben der Gemeinde Neubörger vom 18.10.2011. In diesem<br />

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Dipl.-Ing. Thomas Honnigfort, Haren (Ems) 2011 Seite 15 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 25<br />

„Gewerbegebiet Jümberger Straße“, Gemeinde Neubörger<br />

Behördenbeteiligungsverfahren (Scoping) wurden erste Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf<br />

eingereicht, die wie folgt berücksichtigt werden können:<br />

EWE AG Netzregion Cloppenburg/Emsland: Im Geltungsbereich des oben genannten Bebauungsplanes<br />

befinden sich Gas- und Stromhausanschlussleitungen. Weitere Gas-, Strom- und Telekommunikationsleitungen<br />

der EWE NETZ GmbH befinden sich im Verlauf der vorhandenen Straßenkörper. Die betroffenen Leitungen<br />

müssen in ihrem Bestand erhalten bleiben. Bei Arbeiten im Bereich unserer Leitungen muss ein Abstand<br />

eingehalten werden, der eine Schädigung ausschließt. In Leitungsnähe sind die Erdarbeiten unbedingt von Hand<br />

mit äußerster Vorsicht, nach Absprache mit unserer Bezirksmeisterei in <strong>Dörpen</strong>, Tel. 04963 9084-420,<br />

durchzuführen. Vorausgesetzt, unsere Versorgungsleitungen werden berücksichtigt, bestehen keine Bedenken<br />

gegen den Bebauungsplan Nr. 25 "Gewerbegebiet Jümberger Straße" der Gemeinde Neubörger. Die Erschließung<br />

des Baugebietes mit Versorgungseinrichtungen der EWE NETZ GmbH erfolgt gemäß Konzessionsvertrag. Fragen<br />

hierzu richten Sie bitte an Herrn Langen von der Abteilung Netzbau in Haselünne. Sie erreichen ihn unter der<br />

Telefonnummer 05961 501-282. Für den sicheren Betrieb und die Unterhaltung der erforderlichen<br />

Versorgungsleitungen bitten wir Sie, entlang der geplanten Verkehrswege an der Straßenseite mit der<br />

überwiegenden Bebauung Versorgungstrassen ohne schwere Oberflächenbefestigung vorzusehen. Zusätzlich ist<br />

darauf zu achten, dass uns ausreichend Zeit zwischen dem Bau der Kanalisation und dem Erstellen der<br />

Fahrbahndecke eingeräumt wird, um unsere Versorgungsleitungen zu verlegen. Falls für die<br />

Oberflächenentwässerung Rigolen eingebaut werden sollen, ist eine gesonderte Absprache für die Planung<br />

unserer Versorgungstrassen notwendig. Für die Festlegung von Baumstandorten weisen wir auf das "Merkblatt<br />

über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" hin. Mit diesem Schreiben erhalten Sie<br />

unsere Bestandspläne im Maßstab 1: 1000.<br />

Hierzu wird seitens der Gemeinde Neubörger ausgeführt: Der Hinweis wird in die Begründung<br />

aufgenommen.<br />

Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH: … durch die o. a. Planung werden die Belange der Deutschen<br />

Telekom AG zur Zeit nicht berührt. Bei Planungsänderungen bitten wir uns erneut zu beteiligen. Wir weisen auf<br />

folgendes hin: Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem<br />

Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der<br />

Erschließungsmaßnahmen beim zuständigen Ressort Produktion Technische Infrastruktur, Niederlassung<br />

Nordwest, 26789 Leer, Jahnstraße 5, Tel. (0491) 88- 74 34, so früh wie möglich, mindestens 6 Wochen vor<br />

Baubeginn, schriftlich angezeigt werden.<br />

Hierzu wird seitens der Gemeinde Neubörger ausgeführt: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und<br />

in die Begründung aufgenommen.<br />

Landkreis Emsland – Raumordnung:<br />

Gemäß Regionales Raumordnungsprogramm Landkreis Emsland (RROP 2010) liegt das Plangebiet in einem<br />

Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft (RROP 3.7 02 Satz 2) und grenzt an einen regional bedeutsamen<br />

Radwanderweg (RROP 3.10 08). Lt. RROP 2.1 01 Satz 1 soll bei allen Planungen einer bedarfsgerechten<br />

Siedlungsentwicklung ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Siedlungs- und Freiraumstrukturen angestrebt<br />

werden. Darüber hinaus sind vor der Inanspruchnahme neuer Siedlungsflächen flächensparende Alternativen zu<br />

prüfen (RROP 2.1 03 Satz 2). Sofern im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sichergestellt wird, dass der<br />

Radwanderweg in seiner Funktion nicht wesentlich beeinträchtigt wird (z.B. durch entsprechende Einpflanzungen),<br />

bestehen keine raumordnerischen Bedenken gegen das Vorhaben, zumal das betroffene Plangebiet bereits als<br />

Betriebs- und Lagerplatz genutzt wird.<br />

Hierzu wird seitens der Gemeinde Neubörger ausgeführt: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der<br />

regional bedeutsame Radwanderweg liegt außerhalb des Geltungsbereiches und wird von den Maßnahmen<br />

nicht tangiert oder beeinträchtigt<br />

Landkreis Emsland – Naturschutz und Forsten: Das Plangebiet befindet sich an einer locker bebauten Straße<br />

im Gemeindegebiet der Gemeinde Neubörger. Die lockere Bebauung wird dabei vornehmlich von<br />

landwirtschaftlichen Betrieben bzw. Gebäuden bestimmt. Nach Osten öffnet sich die freie und offene Landschaft,<br />

die von einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung geprägt wird. Nach Norden und Süden fällt der Blick<br />

ebenfalls auf eine Landschaft, die intensiv landwirtschaftlich genutzt wird. Im Westen liegt der Ortskern der<br />

Gemeinde Neubörger. Empfindliche Ökosysteme, sensible oder schutzwürdige Bereiche (z. B.<br />

Magerrasenstandorte) oder Gebiete mit einem Schutzstatus (z. B. Natura 2000- Gebiete, NSG, LSG) sind nicht<br />

vorhanden. Im Sinne der Vermeidung und Minimierung von Eingriffen in den Naturhaushalt und das<br />

Landschaftsbild gilt es, gem. § 13 BNatSchG die Bauleitplanungen an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen,<br />

um vorhandene Grünstrukturen wie Waldflächen, Baumreihen oder -gruppen, Gehölzinseln, Feldhecken,<br />

Staudenfluren, Ruderalflächen und Gewässer, aber auch Geländeerhebungen, Geländekanten ,-abbrüche oder -<br />

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Dipl.-Ing. Thomas Honnigfort, Haren (Ems) 2011 Seite 16 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 25<br />

„Gewerbegebiet Jümberger Straße“, Gemeinde Neubörger<br />

senken zu schützen und dauerhaft zu erhalten. Gleiches gilt für Landschaftselemente, die einen kulturhistorischen<br />

oder anderen Hintergrund erkennen lassen, wie Hohlwege, markante Einzelbäume (z. B. Gerichts- oder<br />

Versammlungseichen), Alleen, Eschböden oder Findlinge in exponierter Lage. Für die o. g. Bauleitplanung ist eine<br />

Umweltplanung einschließlich einer Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die entsprechenden Daten,<br />

Erhebungen und Untersuchungen sind beizubringen. Aufgrund der Lage, der Größe und der Beschaffenheit des<br />

Plangebiets kann sich die Umweltplanung auf die Mindestanforderungen beschränken. Als Mindestanforderung<br />

sind die Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter und eine Bestandsaufnahme der im Plangebiet und unmittelbar an<br />

das Plangebiet angrenzenden Biotoptypen (Schutzgut Arten- und Lebensgemeinschaften) zu betrachten. Aus der<br />

zu erarbeitenden Eingriffsbilanzierung ist die Lage, die Art und der Umfang der Kompensationsmaßnahmen, die<br />

spätestens auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung konkret und detailliert in Wort und Bild darzustellen<br />

sind, abzuleiten. Die Kompensationsmaßnahmen haben sich dabei an der Beeinträchtigung und Zerstörung der<br />

vorhandenen Biotoptypen zu orientieren. Die Durchführung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)<br />

ist nicht erforderlich.<br />

Hierzu wird seitens der Gemeinde Neubörger ausgeführt: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Es<br />

liegt eine relativ aktuelle Biotopkartierung vor, auf der weiter aufgebaut wird. Gemäß UVPG (Gesetz über die<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung, 11.08.2010) § 17 „Aufstellung von Bauleitplänen“ Abs. 1 kann eine<br />

Vorprüfung des Einzelfalles entfallen: „Werden Bebauungspläne im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummer 3,<br />

insbesondere bei Vorhaben nach den Nummern 18.1 bis 18.9 der Anlage 1, aufgestellt, geändert oder<br />

ergänzt, wird die Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 2<br />

Absatz 1 Satz 1 bis 3 sowie den §§ 3 bis 3f im Aufstellungsverfahren als Umweltprüfung nach den<br />

Vorschriften des Baugesetzbuchs durchgeführt. Abweichend von Satz 1 entfällt eine nach diesem Gesetz<br />

vorgeschriebene Vorprüfung des Einzelfalls, wenn für den aufzustellenden Bebauungsplan eine<br />

Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs, die zugleich den Anforderungen einer<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung entspricht, durchgeführt wird.“ Handlungsbedarf fürt eine Vorpr+fung des<br />

Einzelfalls besteht daher nicht.<br />

Landkreis Emsland – Wasser und Bodenschutz, Abfallwirtschaft:<br />

Die Einflüsse auf den Wasserhaushalt (Grundwasserneubildungsrate, Vergrößerung und Beschleunigung des<br />

Wasserabflusses, Auswirkung auf die Wasserqualität, etc.) sind auf Grundlage wasserwirtschaftlicher<br />

Voruntersuchungen zum Bebauungsplan in der Umweltprüfung zu bewerten. Im Zuge der Bauleitplanung ist ein<br />

schlüssiges Konzept zur Beseitigung des Oberflächenwassers aufzuzeigen. Eventuell erforderliche<br />

wasserrechtliche Erlaubnisse oder Genehmigungen oder die Änderung bestehender, sind bei der unteren<br />

Wasserbehörde parallel zum Bauleitverfahren zu beantragen.<br />

Hinweise: Die Belange der Ver- und Entsorgung können auf Grundlage der eingereichten Unterlagen nicht beurteilt<br />

werden. Zur Reduzierung der Abflüsse sollten Flächen so wenig wie möglich versiegelt und die Verwendung von<br />

durchlässigen Befestigungen angestrebt werden.<br />

Hierzu wird seitens der Gemeinde Neubörger ausgeführt: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und<br />

beachtet. Bei dem Betrieb Walker, der innerhalb des Plangebietes angesiedelt ist, handelt es sich um ein<br />

Unternehmen, welches vorgefertigte Formteile zwischenlagert, um sie dann später bei Kunden einzubauen.<br />

Es werden keine wassergefährdenden Stoffe gehandelt oder gelagert. Die derzeitige Entwässerung wird über<br />

im Boden verlegte Drainageleitungen sichergestellt. Das oberste Grundwasserstockwerk liegt nach<br />

Kartenlage etwa 3 m unter Geländeoberkante, so dass eine Versickerung an dieser Stelle möglich ist. Bei den<br />

Böden handelt es sich um den Bodentyp Gley-Podsol mit dem Profiltyp Sand aus glazifluviatilen<br />

Ablagerungen, die ausreichende Versickerungseigenschaften aufweisen. Die Behandlung des anfallenden<br />

Regenwassers (speichern, versickern o.a.) ist im Zuge des jeweiligen Baugenehmigungsverfahrens auf dem<br />

Grundstück nachzuweisen.<br />

Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände: von den geplanten Maßnahmen der o. a. B-Planes werden<br />

Belange des Kreisverbandes nicht direkt berührt. Seitens des Verbandes bestehen daher keine Bedenken. Um<br />

eine weitere Beteiligung am Verfahren wird gebeten, da die Belange des Verbandes, im Rahmen der ggfls.<br />

erforderlichen Kompensationsmaßnahmen, noch geprüft werden müssen.<br />

Hierzu wird seitens der Gemeinde Neubörger ausgeführt: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die<br />

Kompensationsmaßnahme wird auf dem Bebauungsplan mit dargestellt, so dass dann die Belange des<br />

Verbandes geprüft werden können.<br />

Landwirtschaftskammer Niedersachsen: Bezüglich des o. g. Vorhabens verweisen wir auf das<br />

Geruchsgutachten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 02.07.2011 und der Ergänzung zum Gutachten<br />

vom 24.11.2011. Der zulässige maximale Immissionswert (lW) für die Ausweisung von Gewerbe- und<br />

Industriegebieten beträgt gemäß GIRL 0,15 (entspricht einer Geruchswahrnehmungshäufigkeit an 15 % der<br />

B-Plan Jümberger Straße Neubörger Entw Jan 2012.docx


Dipl.-Ing. Thomas Honnigfort, Haren (Ems) 2011 Seite 17 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 25<br />

„Gewerbegebiet Jümberger Straße“, Gemeinde Neubörger<br />

Jahresstunden). Unter der Voraussetzung, dass die in der Ergänzung zum Geruchsgutachten beschriebenen<br />

immissionsmindernden Maßnahmen eingehalten werden, bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken.<br />

Hierzu wird seitens der Gemeinde Neubörger ausgeführt: Die Maßgaben aus der Ergänzung zum<br />

Geruchsgutachten werden beachtet. Die Betreiber des Wirtschaftsdüngerlagers werden eine<br />

Strohhäckselschicht als Abdeckung aufbringen, so dass die Immissionswerte eingehalten werden können.<br />

Bzgl. dieser Abdeckung der Wirtschaftsdünger wurde zwischenzeitlich eine Vereinbarung mit den<br />

Eigentümern und Betreibern des Wirtschaftsdüngerlagers getroffen. Damit ist gewährleistet, dass die<br />

Immissionswerte unter 0,15 liegen. Einer Ausweisung des Gewerbegebietes stehen somit keine<br />

immissionsrechtlichen Problem-stellungen mehr entgegen.<br />

Weitere abwägungsrelevante Hinweise, Bedenken oder Anregungen wurden nicht geäußert; Anregungen<br />

hinsichtlich des Untersuchungsumfanges des Umweltberichtes wurden nicht gegeben.<br />

6.3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der<br />

Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB ermittelt wurden<br />

a) Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands,<br />

einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich<br />

beeinflusst werden<br />

Schutzgut Mensch<br />

Der Mensch kann in vielerlei Hinsicht von UVP-pflichtigen Vorhaben unmittelbar oder mittelbar<br />

beeinträchtigt werden, wobei sich Überschneidungen mit den übrigen zu behandelnden Schutzgütern<br />

ergeben. Im Rahmen der UVP relevant sind allein solche Auswirkungen, die sich auf die Gesundheit und<br />

das Wohlbefinden des Menschen beziehen, nicht jedoch solche, die wirtschaftliche oder sonstige<br />

materielle Grundlagen betreffen (auch wenn dies durchaus Konsequenzen für Gesundheit und<br />

Wohlbefinden haben kann). Gesundheit und Wohlbefinden sind dabei an die im Plangebiet und den von<br />

ihm beeinflussten benachbarten Gebieten bestehenden und geplanten Funktionen gekoppelt, die im<br />

Folgenden betrachtet werden.<br />

In der näheren Umgebung befinden sich Wohnhäuser an der Jümberger Straße, die im planerischen<br />

Außenbereich liegen. Funktionale Verbindungen insbesondere hinsichtlich der Naherholung bestehen zur<br />

freien Landschaft in der Umgebung.<br />

Vorbelastungen und Empfindlichkeit: Vorbelastungen bestehen in erster Linie durch die<br />

landwirtschaftliche Nutzung in der nahen Umgebung (z.B. Gerüche, Stäube) sowie durch den Verkehr<br />

auf den angrenzenden Straßen. Diese Lärm- und nur zeitweise auftretenden Geruchsemissionen aus der<br />

ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bodennutzung spielen jedoch nur eine sehr geringe Rolle, da es<br />

sich hier um einen noch ländlich/dörflich geprägten Bereich handelt und diese Vorbelastungen allgemein<br />

bekannt und akzeptiert werden.<br />

Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />

Die Flächen des Geltungsbereiches werden außer der vorhandenen Bebauung landwirtschaftlich als<br />

Ackerfläche genutzt. In den Randbereichen befindet sich ein Graben sowie mittig auf der Fläche<br />

Ruderalfluren und Gebüsche (Biotopkürzel nach O. v. Drachenfels; vgl. Bestandsplan i. d. Anlage)<br />

Innerhalb des Geltungsbereiches:<br />

O Bebaute Bereiche: Lagerfläche und Wohngebäude mit Nebengebäuden, gewerbeähnliche<br />

Nutzung (=OGG) mit neuzeitlichen Anpflanzungen<br />

B-Plan Jümberger Straße Neubörger Entw Jan 2012.docx


Dipl.-Ing. Thomas Honnigfort, Haren (Ems) 2011 Seite 18 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 25<br />

„Gewerbegebiet Jümberger Straße“, Gemeinde Neubörger<br />

Foto oben und unten: Blickrichtung von der Jümberger Straße nach Nordost auf das Betriebsgelände der Fa.Walker<br />

Blick auf das Betriebsgelände, Blickrichtung Südost.<br />

B-Plan Jümberger Straße Neubörger Entw Jan 2012.docx


Dipl.-Ing. Thomas Honnigfort, Haren (Ems) 2011 Seite 19 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 25<br />

„Gewerbegebiet Jümberger Straße“, Gemeinde Neubörger<br />

Luftbild (Quelle: GoogleEarth) mit Blick auf das Plangebiet und die Umgebung<br />

Einschätzung aus faunistischer Sicht:<br />

Der Landschaftsrahmenplan beinhaltet keinerlei Aussagen bzgl. einer besonderen Bedeutung der<br />

Geltungsbereichsflächen bzw. angrenzender Flächen für die Fauna. Des Weiteren enthalten auch die<br />

Karten des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie (NLÖ) keine Angaben bzgl. avifaunistisch<br />

wertvoller Bereiche (weder Brut- noch Gastvögel). Auf Ackerflächen können nach dem Umpflügen und<br />

beim Aufwachsen, dieses z.T. chemisch artenarm gehaltenen Bereiches kaum Insekten der Krautschicht<br />

leben. Dieser Biotoptyp bietet lediglich eine untergeordnete Habitatsfunktion für eine geringe Zahl<br />

angepaßter bzw. unempfindlicher Arten. Einen etwas strukturreicheren Lebensraum für die Tierwelt<br />

bieten die Strauchhecken. Sie bieten einer größeren Zahl angepaßter und unempfindlicher Arten<br />

Lebensraum gegenüber dem Habitat eines Ackers. Ruderalfluren an Acker- und Straßenrändern sind bei<br />

artenreicher Ausprägung, größerer Flächenausdehnung und fehlenden bzw. geringen anthropogenen<br />

Einflüssen, wichtige Lebens- und Teillebensräume für zahlreiche Insekten und Kleinsäuger.<br />

Ruderalfluren können aufgrund des anthropogenen Einflusses und der relativ häufigen Mahd sowie der<br />

geringen Breite nur bedingt derartige Funktionen erfüllt werden. Negative Einflüsse entstehen zudem<br />

auch durch die Abdrift von Pestiziden und Düngemitteln, die auf angrenzenden Ackerflächen eingesetzt<br />

werden. Eine Bedeutung für die heimische Fauna kann nicht herausgestellt werden.<br />

Bei den vorhandenen, neuzeitlichen und artenarmen Anpflanzungen im Bereich des Plangebietes kann<br />

keine Besonderheit für die Natur und die lokale Fauna erkannt werden. Die nicht bebauten Bereiche<br />

werden als Lagerfläche genutzt. Insgesamt handelt es sich um einen Bereich, der deutlich überformt ist<br />

und für Natur und Landschaft keine besondere Bedeutung hat.<br />

Vorbelastungen und Empfindlichkeit: Da es sich bei den vorhandenen Flächen um anthoprogen<br />

beeinflusste und/oder deutlich überformte Biotope handelt, kann dies nicht als Vorbelastung gewertet<br />

werden. Es besteht jedoch insgesamt eine Empfindlichkeit gegenüber einer intensiveren Nutzung<br />

(Versiegelung). Im Plangebiet führen aufgrund der intensiven Nutzung Eingriffe in die Pflanzenwelt und<br />

Lebensräume von Tieren nicht zu erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen. Das Plangebiet<br />

befindet sich in einer Landschaft, die nach Osten und Süden als landwirtschaftlich intensiv genutzte<br />

Kulturlandschaft angesprochen werden kann. Empfindliche Ökosysteme, sensible oder schutzwürdige<br />

Bereiche und Gebiete mit einem Schutzstatus sind von der Bauleitplanung nicht betroffen. Eine spezielle<br />

artenschutzrechtliche Prüfung (saP) wird daher für nicht erforderlich gehalten, da aus<br />

naturschutzfachlicher Sicht unempfindliche Flächen von der Bauleitplanung betroffen sind.<br />

B-Plan Jümberger Straße Neubörger Entw Jan 2012.docx


Dipl.-Ing. Thomas Honnigfort, Haren (Ems) 2011 Seite 20 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 25<br />

„Gewerbegebiet Jümberger Straße“, Gemeinde Neubörger<br />

Schutzgut Boden<br />

Der Boden hat vielfältige Aufgaben im Naturhaushalt. Er bildet den Lebensraum für Bodenorganismen<br />

sowie die Schutzschicht und den natürlichen Filter für Grundwasservorkommen. Weiterhin stellt er die<br />

Trägersubstanz und Nährstoffreservoir für Pflanzen dar und kommt als Lagerstätte für Bodenschätze in<br />

Frage. Weiterhin gibt der Boden Zeugnis natur- und kulturhistorischer Entwicklungen. Die natürliche<br />

Bodenfruchtbarkeit ist Lebensgrundlage für Flora und Fauna und Basis für Nahrungs- und<br />

Nutzpflanzenproduktion. Die nachfolgenden Aussagen zu den Bodenverhältnissen der Geltungsbereiche<br />

stützen sich auf Angaben aus der Digitalen Bodenkarte des Niedersächsischen Landesamtes für<br />

Bodenforschung (NLfB, Hannover 1997).<br />

ca. Lage Geltungsbereich<br />

Im Geltungsbereich handelt es sich um den Bodentyp Gley-Podsol mit dem Profiltyp Sand aus<br />

glazifluviatilen Ablagerungen. Das physikalisch-chemische Filtervermögen ist als gering zu bezeichnen.<br />

Das Nitratrückhaltevermögen als gering bis sehr gering. Die mittlere Durchlüftung ist hoch bis sehr hoch.<br />

Die Nitratauswaschungsgefahr und die Erosionsempfindlichkeit ist hoch. Die Versauerungsgefahr ist als<br />

mittel zu bezeichnen. Das landwirtschaftliche Ertragspotential – bezogen auf dt/ha Wintergerste – ist bei<br />

den Flächen des Geltungsbereichs für Acker- als auch Grünlandnutzung als mittel zu bezeichnen. Aus<br />

Sicht der o.g. Eigenschaften und Empfindlichkeiten sowie den Vorbelastungen (intensive<br />

landwirtschaftliche Nutzung) ist der Boden des Geltungsbereichs dieses Bebauungsplanes im<br />

unbebauten Zustand von allgemeiner Bedeutung.<br />

Vorbelastungen und Empfindlichkeit: U.a. aufgrund der weitestgehenden Überformung des Bodens durch<br />

landwirtschaftliche Nutzung liegt hier eine geringe Wertigkeit des Bodens hinsichtlich der Belange von<br />

Natur und Landschaft vor. Die überwiegend anthropogene Entstehung oder zumindest Überprägung der<br />

Böden, insbesondere die teilweise Verdichtung sowie die landwirtschaftliche Nutzung (Düngung,<br />

Pflanzenschutzmitteleinsatz etc.) sind als deutliche Vorbelastung zu werten. Eine Empfindlichkeit besteht<br />

dennoch gegenüber einer Versiegelung von Flächen. Vorbelastungen der Böden im<br />

Untersuchungsgebiet, die über die Beeinflussung der Böden durch das übliche Maß der intensiven<br />

Landbewirtschaftung hinausgehen, sind nicht bekannt.<br />

Bodenkontaminationen/Altablagerungen: Aufgrund der Lage in der Region ist davon auszugehen, dass<br />

keine Altablagerungen oder Verdachtsmomente hinsichtlich Bodenkontamination vorliegen.<br />

Schutzgut Wasser<br />

a) Grundwasser<br />

Der Geltungsbereich liegt nicht innerhalb eines als Vorranggebiet für Trinkwassergewinnung festgelegten<br />

Bereiches. Im gesamten Geltungsbereich liegen laut Geowissenschaftliche Karte des<br />

Naturraumpotentials von Niedersachsen und Bremen (-Grundwasser Grundlagen-, Blatt CC3102 Emden,<br />

M. 1:2oo.ooo) hinsichtlich der Grundwasserleiter gute Entnahmebedingungen vor (Lockergestein,<br />

Gesamt-Transmissivität 20 - 100 m²/h). Innerhalb des Geltungsbereiches liegen mögliche<br />

Vorbelastungen des Grundwassers vor allen durch Auswirkungen der intensiven Landwirtschaft<br />

B-Plan Jümberger Straße Neubörger Entw Jan 2012.docx


Dipl.-Ing. Thomas Honnigfort, Haren (Ems) 2011 Seite 21 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 25<br />

„Gewerbegebiet Jümberger Straße“, Gemeinde Neubörger<br />

(Düngung, Gülleeintrag), Schadstoffeinträge durch Niederschläge („Saurer Regen“) und<br />

Straßenabwässer (Spritzwasser) vor.<br />

Das obere Hauptgrundwasserstockwerk liegt etwa bei 7,5 – 10,0 mNN und damit bei einer Geländehöhe<br />

von um 13 mNN mindestens bei 3 m unter GOK. Die Grundwasserneubildungsrate erreicht im<br />

langjährigen Mittel mittlere Werte (251 - 300 mm/a). (vgl. auch http://nibis.lbeg.de)<br />

Die Gefährdungseinschätzung des Grundwassers im oberen Hauptgrundwasserstockwerk orientiert sich<br />

auf der relevanten, filtrierenden Bodenschicht (mechanische und physikalisch-chemische Filterung) an<br />

dem Flurabstand und der Beschaffenheit der Grundwasserüberdeckung. Innerhalb des<br />

Geltungsbereiches des vorliegenden Bebauungsplanes ist die Empfindlichkeit des Grundwassers als<br />

relativ hoch einzustufen.<br />

Da die natürlichen Wasserverhältnisse durch die landwirtschaftliche Nutzung weitgehend überformt sind,<br />

ist der Eingriff hinsichtlich der Grundwassersituation als nicht erheblich einzustufen. Aufgrund der<br />

möglichen Versiegelungen ist eine Reduzierung der Oberflächenversickerung als erhebliche Auswirkung<br />

zu beurteilen. Einschränkend ist anzuführen, daß sich die Erheblichkeit deutlich reduziert, wenn das<br />

anfallende Oberflächenwasser auf den einzelnen Grundstücken versickert oder als Brauchwasser<br />

aufgefangen.<br />

b) Oberflächengewässer<br />

Oberflächengewässer sind innerhalb des Plangebietes nicht vorhanden. Da keine Oberflächengewässer<br />

im Gebiet vorhanden sind wird auf die weitere Diskussion Vorbelastungen und Empfindlichkeit<br />

verzichtet.<br />

Schutzgut Klima / Luft<br />

Großklimatisch gesehen befindet sich der Geltungsbereich innerhalb der maritim-subkontinentalen<br />

Flachlandregion. Der mittlere Jahresniederschlag beträgt ca. 650-700 mm. Die klimatische Wasserbilanz<br />

weist einen hohen Wasserüberschuß von 200-300 mm/Jahr auf bei mittlerem bis sehr hohem Defizit im<br />

Sommerhalbjahr (


Dipl.-Ing. Thomas Honnigfort, Haren (Ems) 2011 Seite 22 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 25<br />

„Gewerbegebiet Jümberger Straße“, Gemeinde Neubörger<br />

Versiegelungen, Verkehrsemissionen, Heizungsanlagen) sind aufgrund der geringen Größe des<br />

Geltungsbereiches nicht zu erwarten.<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Das Landschaftsbild des Geltungsbereichs und der Umgebung wird durch den Lagerplatz nebst<br />

aufstehenden Gebäuden, der vorhandenen Bebauung an der Jümberger Straße sowie von der<br />

umgebenden Nutzung (Ackerbau, Straßen) geprägt. Insgesamt gesehen ist das Landschaftsbild des<br />

Plangebietes und der Umgebung deutlich anthoprogen überformt und geprägt. Da hier wertgebende<br />

Faktoren (keine ausgesprochen naturbetonten Biotoptypen) für das Landschaftsbild als auch im<br />

Planbereich weitestgehend fehlen, kann bzgl. Vielfalt, Eigenart und Schönheit keine besondere<br />

Bedeutung herausgestellt werden. Insgesamt betrachtet ist das Landschaftsbild dieses<br />

Untersuchungsgebietes von allgemeiner Bedeutung, da die naturraumtypische Vielfalt, Eigenart und<br />

Schönheit weitestgehend überformt ist.<br />

Vorbelastungen und Empfindlichkeit: Die Vorbelastung des Landschaftsbildes wird durch die Struktur des<br />

aktuellen Nutzungsmusters bestimmt. Die Einschätzung erfolgt anhand subjektiver Erfahrungswerte und<br />

eigener Einschätzungen als Annahme. Als Vorbelastungen können angeführt werden: Emissionen von<br />

den vorhandenen Verkehrswegen sowie ein sich veränderndes Landschaftsbild entsprechend der<br />

angebauten Kultur und den Vegetationsstadien auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen in der<br />

Umgebung. Ausschlaggebend für die Ermittlung der Empfindlichkeit/Gefährdung des Landschaftsbildes<br />

sind die Faktoren Naturnähe, Vielfalt und Eigenart der Landschaftselemente des Raumes. Neben dem<br />

visuellen Erleben der Landschaft sind auch die möglichen akustischen und riechbaren Belastungen in die<br />

Überlegungen einzubeziehen. Dem Bereich "Landschaftsbild" kann man folgende Empfindlichkeits- bzw.<br />

Gefährdungsmerkmale zuordnen: Lärm - Zerschneidung - Versiegelung - Flächenverlust - Einfluß<br />

wahrnehmbarer gasförmiger Emissionen. Die Klassifikation der Empfindlichkeits- bzw.<br />

Gefährdungsmerkmale wird auf die speziellen Gegebenheiten des Untersuchungsraumes abgestellt.<br />

Sehr hohe Empfindlichkeit/Gefährdung: Einzelgehöfte/Siedlungen, Wohnbereiche<br />

mittlere Empfindlichkeit/Gefährdung: Grünländereien (intensiv genutzt)<br />

geringe Empfindlichkeit/Gefährdung: Ackerflächen (intensiv genutzt); Vorflutsysteme<br />

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

In den vorliegenden Informationen sind für den Betrachtungsraum keine Kulturdenkmäler, d.h. Bau- und<br />

Bodendenkmäler rechtsverbindlich ausgewiesen. Archäologisch wertvolle Fundstellen oder<br />

kulturhistorisch wertvolle Böden sind nach vorliegenden Informationen ebenfalls nicht vorhanden. Eine<br />

Bewertung und Ermittlung der Vorbelastungen ist somit nicht erforderlich.<br />

Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes<br />

Die nach den Vorgaben des BauGB zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in<br />

unterschiedlichem Maße. Dabei sind Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sowie<br />

Wechselwirkungen aus Verlagerungseffekten und komplexe Wirkungszusammenhänge unter den<br />

Schutzgütern zu betrachten. Die aus methodischen Gründen auf Teilsegmente des Naturhaushalts, die<br />

sogenannten Schutzgüter, bezogenen Auswirkungen betreffen also ein stark vernetztes komplexes<br />

Wirkungsgefüge.<br />

Im Plangebiet führt die zukünftig geplante mögliche Überbauung und Versiegelung von Boden durch<br />

Gebäude und Bewegungsräume (Fahrwege, Lagerflächen usw.) zwangsläufig zu einem Verlust der<br />

Funktionen dieser Böden, wozu auch die Speicherung von Niederschlagswasser zählt. Hierdurch erhöht<br />

sich der Oberflächenwasserabfluß, während die Versickerung unterbunden wird. Aufgrund der<br />

derzeitigen Bodennutzung einerseits (bestehende Lager- und Verkehrsflächen, Überbauung) und der<br />

möglichen Neuversiegelung sind die Umweltfolgen der möglichen Wechselwirkungen als gering zu<br />

beurteilen. Eine Verstärkung der erheblichen Umweltauswirkungen durch sich negativ verstärkende<br />

Wechselwirkungen ist im Plangebiet nicht zu erwarten.<br />

Zusammengefasste Umweltauswirkungen<br />

Bei der vorgesehenen Bebauung handelt es sich um eine zukünftige gewerbliche Bebauung. Die<br />

Umweltwirkungen liegen vor allem in dem Verlust von Boden und Bodenfunktionen durch Versiegelung<br />

und damit verbunden einem erhöhten Oberflächenwasserabfluß und einer verringerten<br />

Grundwasserneubildungsrate. Aufgrund der möglichen Bebauung ist eine neue Prägung des<br />

B-Plan Jümberger Straße Neubörger Entw Jan 2012.docx


Dipl.-Ing. Thomas Honnigfort, Haren (Ems) 2011 Seite 23 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 25<br />

„Gewerbegebiet Jümberger Straße“, Gemeinde Neubörger<br />

Landschaftsbildes und damit neue Wechselwirkungen zwischen Siedlung und Landschaft zu erwarten.<br />

Die nachfolgende Tabelle verdeutlicht die Umweltauswirkungen:<br />

Schutzgut Beurteilung der Umweltauswirkungen Erheblichkeit<br />

Mensch ß Immissionsbelastung durch Verkehrslärm ►<br />

ß Verlust und Neugliederung des Raumes ►<br />

Pflanzen und Tiere<br />

ß Verlust von Teillebensräumen und Möglichkeit zur Errichtung von<br />

►<br />

Potentialen für neue Lebensräume durch Grüngestaltung<br />

Boden ß Beeinträchtigung der Bodenfunktion (Grundwasser, Regenwasserretention) ▲<br />

ß Verlust von Bodenfunktionen (Versiegelung, Bodenbewegung, Verdichtung) ▲<br />

Wasser ß Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate ▲<br />

ß Beschleunigung des Wasserabflusses ▲<br />

ß Verlust von Oberflächenwasserretention ▲<br />

Klima/Luft ß Veränderung des lokalen Kleinklimas durch Versiegelung und Bebauung ►<br />

Landschaft ß Neustrukturierung des Landschaftsbildes mit Chancen zur Aufwertung ►<br />

▲▲sehr erheblich, ▲erheblich, ►weniger erheblich, ▼nicht erheblich<br />

b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung<br />

und bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Im Zuge der Realisierung der Planung werden derzeit schon als Lagerflächen genutzte und tw. mit<br />

baulichen Anlagen bestandene Flächen in Richtung gewerbliche Bebauung umgewandelt. Durch die<br />

Planung kommt es im Bereich der Bau- und Verkehrsflächen zu Bodenversiegelungen mit<br />

einhergehender Verringerung der Grundwasserneubildungsrate und Verlust der Bodenfunktionen.<br />

Bedeutende Biotopstrukturen sind von der Planung nicht betroffen.<br />

Erhebliche Umweltauswirkungen der Planung und erforderliche Maßnahmen<br />

Im Umweltbericht sind sowohl die Auswirkungen innerhalb des eigentlichen Plangebietes wie auch<br />

mögliche Fernwirkungen zu untersuchen. Eine sachgerechte Ermittlung und Bewertung der<br />

Auswirkungen sowie die Konfliktbewältigung erfordern eine Gesamtbetrachtung, in die die in der<br />

verbindlichen Bauleitplanung festzusetzenden Planungsinhalte mit den jeweiligen Strukturdaten zur<br />

baulichen Entwicklung einfließen. Da diese aufgrund der geplanten Nutzungsart (Gewerbegebiet)<br />

ersichtlich sind, werden sie nachfolgend für die Bewertung und die Abhandlung der Eingriffsregelung<br />

zugrunde gelegt.<br />

Aufgrund der genannten Beeinträchtigungen innerhalb des Geltungsbereiches sind folgende<br />

Auswirkungen zu erwarten:<br />

Für das Schutzgut Boden: Verlust von Bodenfruchtbarkeit durch die Versiegelungs- und Verdichtungsmaßnahmen.<br />

Für das Schutzgut Wasser: Erhöhung des Oberflächenabflusses, Verringerung der Grundwasserneubildungsrate, unwesentlich<br />

erhöhte Schadstoffbelastungen.<br />

Für das Schutzgut Klima/Luft: In Teilbereichen mikroklimatische Veränderungen (höhere Durchschnittstemperaturen),<br />

unwesentlich erhöhte Schadstoffbelastungen.<br />

Für das Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften: Erhöhtes Störpotential durch Kfz-Verkehr, Gewerbelärm, Bebauung.<br />

Schutzgüter<br />

Mensch<br />

Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen<br />

Da die Betroffenheit des Menschen, seiner Gesundheit und seines Wohlbefindens im Plangebiet an die<br />

„Aktivitäten“ Arbeiten und Wohnen geknüpft ist, müssen insbesondere die Wirkfaktoren Lärm und<br />

Schadstoffimmissionen betrachtet werden. Daneben spielt aber auch die Zugänglichkeit potentieller<br />

Erholungsräume eine Rolle, während die visuellen Beeinträchtigungen in Kapitel „Landschaft“<br />

abgehandelt werden.<br />

Landwirtschaftliche Immissionen:<br />

Die zu einer ordnungsgemäßen Landwirtschaft erforderlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen und die<br />

daraus resultierenden unvermeidlichen Immissionen (wie z.B. Staub, Gerüche, Lärm landwirtschaftlicher<br />

B-Plan Jümberger Straße Neubörger Entw Jan 2012.docx


Dipl.-Ing. Thomas Honnigfort, Haren (Ems) 2011 Seite 24 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 25<br />

„Gewerbegebiet Jümberger Straße“, Gemeinde Neubörger<br />

Maschinen) sind aufgrund des planerischen Gebotes der gegenseitigen Rücksichtnahme hinzunehmen.<br />

Das Plangebiet ist aufgrund der vorhandenen Nachbarschaft zu landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />

vorbelastet. Daraus ergibt sich ein verminderter Schutzanspruch, der sich somit auf das ortsübliche und<br />

tolerierbare Maß beschränkt.<br />

Das neue Baugebiet liegt in der Randlage des Ortskernes von Neubörger. In der weiteren Umgebung<br />

sind landwirtschaftliche Betriebe mit Tierhaltungsanlagen vorhanden. Zur Beurteilung der<br />

landwirtschaftlichen Immissionen wurde von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Fachbereich<br />

3.12, eine „Immissionsprognose Landwirtschaft zur Bauleitplanung im Bereich Jümberger Straße“<br />

(02.07.2010) erstellt. Zusammenfassend wird in dem Gutachten ausgeführt:<br />

„Die Gemeinde Neubörger beabsichtigt im Rahmen der Bauleitplanung für die städtebauliche Entwicklung Flächen für die<br />

Gewerbenutzung auszuweisen. Im Umfeld des Plangebietes sind Betriebe mit Tierhaltung und entsprechenden<br />

Geruchsemissionen ansässig. Aus diesem Grund beauftragte die Gemeinde Neubörger die LWK Niedersachsen mit der<br />

Erstellung einer Immissionsprognose gemäß der in Niedersachsen anzuwendenden Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL). Mit<br />

der vorliegenden Beurteilung war zu prüfen, ob unter Berücksichtigung der Tierhaltung der umliegenden Tierhaltungsanlagen<br />

und der Wirtschaftsdüngerlagerung die geplante städtebauliche Entwicklung aus immissionsschutztachlicher Sicht vertretbar<br />

ist. Für die Immissionsbewertung wurde das Programm AUSTAL2000G (Benutzeroberfläche "AUSTAL View TG", Version<br />

6.4.0) herangezogen, bei dem es sich um eine Weiterentwicklung der in Anhang 3 der TA Luft beschriebenen<br />

Ausbreitungsrechnung AUSTAL2000 handelt.<br />

Im beurteilten Plangebiet im Bereich der Jümberger<br />

Straße in der Gemeinde Neubörger werden Häufigkeiten<br />

der Geruchswahrnehmung an 12 bis 16 % der<br />

Jahresstunden prognostiziert, wobei die höheren Werte<br />

aufgrund der Lage und der Nähe zu den Emissionsquellen<br />

im Süden des Bereiches auftreten. Der zulässige<br />

maximale Immissionswert (lW) für die Ausweisung von<br />

Gewerbe- bzw. Industriegebieten beträgt gemäß GIRL<br />

0,15 (entspricht einer Geruchswahrnehmungshäufigkeit an<br />

15 % der Jahresstunden). Dieser Wert wird im südlichen<br />

Teil des Plangebietes auf einer Fläche von ca. 430 m²<br />

überschritten, so dass hier erhebliche Belästigungen durch<br />

Geruchsimmissionen aus der landwirtschaftlichen<br />

Tierhaltung nicht auszuschließen sind. Flächen mit einer<br />

höheren als der jeweils zulässigen<br />

Geruchsstundenhäufigkeit entsprechend der geplanten Nutzungsart sollten von einer Bebauung ausgeschlossen werden. Auf<br />

die Möglichkeit der Festlegung von Zwischenwerten wurde im Abschnitt 3 hingewiesen.“<br />

In einer Ergänzung (27.10.2010) wurden die Entwicklungsmöglichkeiten des Betriebes LW2 mit<br />

berücksichtigt und Maßnahmen beschrieben:<br />

„Die Entwicklung des Betriebes LW 2 wurde mit 212<br />

Mastschweinen im Bereich des vorhandenen Gebäudes LW 2.2<br />

berücksichtigt (Abluft 10m über Flur). Darüber hinaus wurde die<br />

Abdeckung der Wirtschaftsdüngerlager WD 1 und WD 2 mit<br />

einer Strohhäckselschicht als emissionsmindernde Maßnahme<br />

einbezogen, die mit den Eigentümern abzustimmen ist, da sie<br />

über die derzeit bestehenden Anforderungen hinausgeht. Ohne<br />

diese Maßnahme liegen die Immissionswerte fast im gesamten<br />

Plangebiet über 0,15.“<br />

Bzgl. der Abdeckung der Wirtschaftsdünger wurde<br />

zwischenzeitlich eine Vereinbarung mit den<br />

Eigentümern und Betreibern getroffen. Damit ist<br />

gewährleistet, daß die Immissionswerte unter 0,15<br />

liegen. Einer Ausweisung des Gewerbegebietes stehen<br />

somit keine immissionsrechtlichen Problem-stellungen<br />

mehr entgegen.<br />

Unter Berücksichtigung der Bestandsituation und vor dem Hintergrund, dass unter Berücksichtigung der<br />

Abdeckung der Wirtschaftsdünger keine Überschreitungen zu erwarten sind und die Vorbelastung aus<br />

der umgebenden Landwirtschaft bekannt und akzeptiert ist, kann nach Auffassung der <strong>Samtgemeinde</strong><br />

B-Plan Jümberger Straße Neubörger Entw Jan 2012.docx


Dipl.-Ing. Thomas Honnigfort, Haren (Ems) 2011 Seite 25 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 25<br />

„Gewerbegebiet Jümberger Straße“, Gemeinde Neubörger<br />

<strong>Dörpen</strong> den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn-<br />

und Arbeitsbevölkerung mit dieser Planung weiterhin Rechnung getragen werden.<br />

Lärm:<br />

Im Zuge der Aufstellung dieser Flächennutzungsplanänderung wurde vom Büro für Lärmschutz Dipl.-Ing.<br />

Jacobs, Papenburg, ein schalltechnisches Gutachten erstellt. Durch entsprechende Festsetzungen im<br />

Bebauungsplan kann der Schutz der Bevölkerung vor den von den Gewerbeflächen ausgehenden<br />

Lärmemissionen gewährleistet werden. Die Erhaltung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse und der<br />

Schutz der Bevölkerung vor Lärmimmissionen sind durch entsprechende Festsetzungen im<br />

nachfolgenden Bebauungsplan sicherzustellen. Es sind daher Emissionskontingente gemäß den<br />

Aussagen des schalltechnischen Gutachtens festzusetzen. Das Gutachten kommt in der<br />

schalltechnischen Beurteilung zu dem Ergebnis, dass unter Beachtung der Vorgaben für die<br />

nachfolgende verbindliche Bauleitplanung eine Darstellung und schließlich auch Entwicklung des<br />

zukünftigen Gewerbegebietes möglich ist.<br />

Vorbelastung: Die Wehrbereichsverwaltung Nord weist auf Folgendes hin: Das o.g. Plangebiet liegt in<br />

der Nähe des Schießplatzes Meppen der WTD 91. Bei diesem Platz handelt es sich um eine seit<br />

Jahrzehnten bestehende Anlage der Landesverteidigung. Auf dem Platz findet regelmäßig tags und<br />

nachts Erprobungsbetrieb statt. Dabei entstehen Lärmemissionen, die unter besonderen Bedingungen<br />

Schallpegelspitzenwerte erreichen, die die TA-Lärm und in der VDI-Richtlinie 2058 BI. 1 angegebenen<br />

Werte überschreiten können. Diese Lärmemissionen sind aus folgenden Gesichtspunkten hinzunehmen:<br />

Für das Plangebiet besteht eine weitestgehend bestandsgebundene Situation, in der hinsichtlich der<br />

Nachbarschaft von Wohnen und Erprobungsbetrieb eine ortsübliche Vorbelastung anzuerkennen ist. Art<br />

und Ausmaß der Lärmemissionen sind bekannt. Die Lärmemissionen haben im Plangebiet die Qualität<br />

der Herkömmlichkeit und der sozialen Adäquanz erreicht. Die Eigentümer und künftigen Erwerber der<br />

ausgewiesenen Baugrundstücke werden auf diese Sachlage ausdrücklich hingewiesen. Sie werden<br />

ferner darauf hingewiesen, dass die WTD 91 keine Einschränkungen des Erprobungsbetriebes<br />

akzeptieren kann. Die WTD 91 ist auf die Nutzung des Platzes angewiesen und hat keine Möglichkeit, an<br />

anderem Ort den hier stattfindenden Erprobungsbetrieb durchzuführen. Aktive Schallschutzmaßnahmen<br />

zur Verringerung der Lärmemissionen sind nicht möglich. Für die in Kenntnis dieses Sachverhaltes<br />

errichteten baulichen Anlagen können gegen die Bundeswehr keine privat- oder öffentlich-rechtlichen<br />

nachbarlichen Abwehransprüche auf eine Verringerung der Emissionen oder auf einen Ausgleich für<br />

passive Schallschutzmaßnahmen geltend gemacht werden. Die Bauherren errichten bauliche Anlagen in<br />

Kenntnis dieser Sachlage. Sie schützen sich durch eine geeignete Gebäudeanordnung und<br />

Grundrißgestaltung sowie durch bauliche Schallschutzmaßnahmen soweit technisch möglich gegen die<br />

Immissionen.<br />

Schadstoffe:<br />

Abgase aus Heizungen lassen aufgrund der zulässigen Art der Bebauung und Nutzung sowie der<br />

gültigen Wärmestandards und moderner Heizungsanlagen keine erhebliche Beeinträchtigung erwarten.<br />

Maßnahmenempfehlungen zur Reduzierung der Schadstoffemissionen sind nicht erforderlich. Die<br />

hauptsächlich vom Verkehr verursachten Immissionen können die Wohn- als auch die Erholungsfunktion<br />

aufgrund der Geringfügigkeit nicht erheblich beeinträchtigen. Sie summieren sich zu der bereits<br />

vorhandenen Vorbelastung aus der Umgebung.<br />

Altlasten: Unter Altlasten versteht man Beeinträchtigungen, u.a. chemische Kontaminationen des<br />

Untergrundes, die eine potentielle Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen, aber nicht mehr in<br />

Zusammenhang mit aktiven Geländenutzungen stehen. Unter dem Begriff Altlasten werden<br />

Altablagerungen und Altstandorte zusammengefaßt, von denen eine Gefahr für die Schutzgüter der<br />

öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeht. Innerhalb des Geltungsbereiches als auch in der<br />

Umgebung sind keine Altlasten bekannt.<br />

Tiere und Pflanzen<br />

Als Eingriffe, die zu erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und<br />

Pflanzen führen können, sind der Verlust und die Überprägung früher einmal landwirtschaftlich genutzter<br />

Flächen durch Bebauung und Versiegelung zu bewerten. Durch das geplante Gewerbegebiet werden<br />

aufgrund des aktuellen Bestandes keine Wechselwirkungen unterbrochen bzw. beeinträchtigt.<br />

Gefährdete Arten wurden nicht festgestellt. Vorranggebiete für Natur- und Landschaft (geschützte bzw.<br />

schutzwürdige Bereiche) kommen innerhalb dieser Geltungsbereichsflächen sowie in den angrenzenden<br />

Bereichen nicht vor, so dass auch kein Risikopotential zu beschreiben ist. Auf den beschriebenen<br />

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Dipl.-Ing. Thomas Honnigfort, Haren (Ems) 2011 Seite 26 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 25<br />

„Gewerbegebiet Jümberger Straße“, Gemeinde Neubörger<br />

Geltungsbereichsflächen können aufgrund der intensiven Nutzung nur sehr bedingt Insekten der<br />

Krautschicht leben. Dieser Biotoptyp bietet lediglich eine deutlich untergeordnete Habitatsfunktion für<br />

eine geringe Zahl angepaßter bzw. unempfindlicher Arten.<br />

Eingriffsbilanzierung:<br />

Durch die Bauleitplanung werden früher einmal landwirtschaftlich genutzte Flächen in gewerbliche<br />

Baufläche mit entsprechendem Versiegelungsgrad umgewandelt. Aufgrund der vorgesehenen Nutzung<br />

wird für das geplante Gewerbegebiet von einer Grundflächenzahl GRZ von 0,8 (Versiegelungsgrad)<br />

ausgegangen. Somit können die nachfolgenden städtebaulichen Daten zugrunde gelegt werden:<br />

Zweckbest. m² anteilig %<br />

1. Geltungsbereich Gesamtfläche 4.528 100%<br />

2. G - gewerbliche Baufläche 4.528 100,0%<br />

max. überbaubare Fläche bei GRZ = 0,8 3.622<br />

3. Versiegelbare Baugebietsfläche gesamt 3.622<br />

Unversiegelbare Baugebietsfläche insgesamt 906<br />

Bei dem Plangebiet handelt es sich um Bereiche von untergeordneter Bedeutung. Das Umfeld stellt sich<br />

in erster Linie als landwirtschaftliche Ackerflächen (intensiv genutzt), Straße sowie vorhandener<br />

Bebauung dar. Diese Bereiche sind ebenso wie die Wechselbeziehungen durch die bestehende<br />

Nutzungsstruktur und die daraus ableitbare Vorbelastung innerhalb des Geltungsbereiches nur von<br />

untergeordneter Bedeutung, so dass auf eine eingehende Betrachtung verzichtet werden kann. Bei der<br />

Bestandsermittlung wird von der ehemaligen Nutzung ausgegangen und somit eine landwirtschaftlich<br />

genutzte Ackerfläche zugrunde gelegt. Diese wird im Bestand mit dem Faktor 1 bewertet. Die<br />

Gegenüberstellung des Eingriffssachverhaltes und der Planungsanalyse orientiert sich an der<br />

„Arbeitshilfe zur Ermittlung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Bauleitplanung“ (2008). Somit<br />

ergibt sich folgende Bilanzierung des Bestandes (Kürzelverwendung nach DRACHENFELS):<br />

Bestand: Fläche (m²) Wertfaktor Flächenwert<br />

innerhalb des Geltungsbereichs:<br />

A - Ackerfläche 4.528 1 4.528<br />

SUMME 4.528 4.528<br />

Außerhalb des Geltungsbereichs angrenzend:<br />

Angrenzend: Wohngebäude, Ackerflächen, Straße<br />

SUMME 4.528<br />

Dieser Bestandsermittlung wird die Analyse des Planungssachverhaltes gegenübergestellt. Dabei<br />

werden die versiegelbaren Flächen mit dem Wertfaktor 0, die unversiegelbaren Bereiche mit dem WF<br />

1,0 bewertet. Die Planung kann demnach wie folgt bewertet werden:<br />

Planung/Kompensation: Fläche (m²) Wertfaktor Flächenwert<br />

gesamt versiegelbare Bauflächen gesamt 3.622 0 0<br />

unversiegelte Flächen gesamt 906 1 906<br />

SUMME 4.528 906<br />

Durch den Vergleich des IST-Zustandes mit der Planung ergibt sich folgende Bilanzierung des<br />

Flächenwertes:<br />

Flächenwert Eingriffsbilanzierung 4.528<br />

Flächenwert Kompensation 906<br />

Differenz -3.622<br />

Durch den Vergleich des Eingriffsflächenwertes mit dem Flächenwert der Maßnahmenplanung ergibt<br />

sich ein rechnerisches Defizit von 3.622 Werteinheiten, so dass eine Ersatzmaßnahme erforderlich wird.<br />

Boden<br />

Durch die Planung ergeben sich Auswirkungen hinsichtlich des Bodenverlustes durch bauliche Anlagen.<br />

Unvermeidbar sind Versiegelungen durch Gebäude und versiegelte Freiflächen innerhalb des<br />

Baugebietes. Außerdem kann es während der Bauphase zu Bodenverdichtung und ggf.<br />

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Dipl.-Ing. Thomas Honnigfort, Haren (Ems) 2011 Seite 27 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 25<br />

„Gewerbegebiet Jümberger Straße“, Gemeinde Neubörger<br />

Schadstoffeinträgen durch Baumaschinen kommen. Eine Überbauung und damit einhergehende<br />

Bodenversiegelung ist an dieser Stelle jedoch unvermeidbar, da keine Standortalternativen möglich sind.<br />

Wasser<br />

Auf die Umweltauswirkungen für das Schutzgut Wasser hat der Bebauungsplan insofern reagiert, als das<br />

als unbelastet geltende und nicht als Brauchwasser genutzte Dachflächenwasser auf dem Grundstück<br />

oberflächig oder unterirdisch zu versickern ist. Der Versiegelungsgrad und der Hinweis, daß das<br />

anfallende Regenwasser auf den jeweiligen Grundstücken zu belassen ist, lassen den Bauherren<br />

ausreichend Spielraum und Gestaltungsmöglichkeiten, um den Anforderungen gerecht werden zu<br />

können. Durch die voraussichtliche Bebauungsdichte und die potentielle Möglichkeit der<br />

Rigolenversickerung wird die Fähigkeit zur Versickerung des Oberflächenwassers zumindest teilweise<br />

erhalten. Durch die o.g. Vorschrift kann eine Oberflächenwasserversickerung auf den Grundstücken,<br />

also am Ort der Entstehung erreicht werden.<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Archäologische oder sonstige Denkmale sind innerhalb des Plangebietes als auch in der näheren<br />

Umgebung nicht bekannt. Eine kulturhistorische Bedeutung der Böden kann ebenfalls nicht festgestellt<br />

werden. Nach § 1 Abs. 5 Nr. 5 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen auch die Belange des<br />

Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zu beachten. Diese sind – da keine denkmalschutzwürdigen<br />

Bereiche vorhanden sind - jedoch durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Bodendenkmale sind<br />

für den Geltungsbereich und die Umgebung nicht bekannt, so dass keine Konfliktsituation zu<br />

beschreiben ist. Allgemein gilt: Nach § 1 Abs. 5 Nr. 5 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen<br />

auch die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zu beachten. Es wird auf folgendes<br />

hingewiesen:<br />

1. Sollten bei den geplanten Erd- und Bauarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde gemacht<br />

werden, sind diese unverzüglich einer Denkmalschutzbehörde, der Gemeinde oder einem<br />

Beauftragten für die archäologische Denkmalpflege anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 NDSchG).<br />

2. Bodenfunde und FundsteIlen sind bis zum Ablauf von 4 Werktagen nach der Anzeige unverändert zu<br />

lassen, bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu tragen, wenn nicht die Denkmalschutzbehörde vorher die<br />

Fortsetzung der Arbeiten gestattet. ((§ 14 Abs. 2 NDSchG)<br />

Telefon-Nr. der Unteren Denkmalschutzbehörde: (05931) 44-1468 oder (05931) 44-1466.<br />

Nichtdurchführung der Planung<br />

Ohne diese Gebietsentwicklung würde der gewerbliche Standort der Fa.Walker in Frage gestellt und eine<br />

Abwanderung in andere Gemeinden in die Diskussion der Betriebserweiterung einbezogen werden. Dies<br />

würde sich neben dem Verlust von Arbeitsplätzen in der Gemeinde Neubörger auch auf die finanziellen<br />

Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinde auswirken und die Handlungsfähigkeit einschränken. Dies<br />

würde dem Allgemeinwohl abträglich sein. Die Entwicklung wird auf eine reine Bestandssicherung<br />

beschränkt, die eine zukünftige Entwicklung der Gemeinde und die Sicherung sowie den Ausbau von<br />

Arbeitsplätzen in Frage stellt.<br />

c) Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der<br />

nachteiligen Auswirkungen<br />

Durch die Umwandlung in Gewerbebaufläche werden keine bedeutsamen Biotopstrukturen entfernt oder<br />

gefährdet. Aufgrund der umgebenden Nutzungsstruktur sind Beeinträchtigungen hinsichtlich<br />

Wechselwirkungen nicht zu erwarten. Für die verbindliche Bauleitplanung wird zur Verbesserung der<br />

landschaftlichen Einbindung des Baugebietes eine abschirmende Anpflanzung empfohlen.<br />

Dem zukünftigen Bauherrn wird weiterhin empfohlen, die Grundstücksgrenzen mit Heckenanpflanzungen<br />

(Laubholzhecken) zu versehen und falls erforderlich eine Kleintiergerechte Einzäunung vorzunehmen.<br />

Zur weiteren ökologischen Aufwertung des Plangebiets wird weiterhin die Anlage von extensiven<br />

Dachbegrünungen (z. B. auf Hallen, Nebengebäuden etc.) sowie Fassadenbegrünung (an großflächigen<br />

Mauern, an Nebenanlagen etc.) angeregt. Für die Fassadenbegrünung können Waldrebe (Clematis<br />

spec.), Efeu (Hedera spec.), Hopfen (Humulus lupulus), Kletterhortensie (Hydrangea spec.) oder Weinrebe<br />

(Vitis vinitera u. ssp.) verwandt werden. Weiterhin wird angeregt, das als unbelastet geltende und nicht als<br />

Brauchwasser genutzte Regenwasser auf dem jeweiligen Grundstück oberflächig oder unterirdisch zu<br />

versickern.<br />

d) In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung<br />

der Ziele und des räumlichen Geltungsbereichs des Bauleitplans<br />

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Dipl.-Ing. Thomas Honnigfort, Haren (Ems) 2011 Seite 28 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 25<br />

„Gewerbegebiet Jümberger Straße“, Gemeinde Neubörger<br />

Mit dieser Bauleitplanung soll die planerische Möglichkeit geschaffen werden, ein neues Gewerbegebiet<br />

zu erschließen und damit einem Betrieb die Weiterentwicklung zu ermöglichen. Da die Flächen zur<br />

Verfügung stehen, ist es aus städtebaulichen Gründen sinnvoll, hier eine begrenzte gewerbliche<br />

Erweiterungsplanung in Neubörger zu ermöglichen.<br />

Auf Grund der vorhandenen Infrastruktur (Anbindung an vorhandene Straße sowie an bestehende Ver-<br />

und Entsorgungseinrichtungen) und der aus gemeindlicher Sicht wichtigen Sicherung des<br />

Betriebsstandortes und der Arbeitsplätze wurde dieser Standort als geeignet angesehen. Alternative und<br />

möglicherweise besser geeignete Standorte sind hierfür nicht erkennbar.<br />

6.4 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen<br />

Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten,<br />

die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind<br />

Zur Ermittlung des Bestandes wurde eine Bestandserhebung durchgeführt und die Biotoptypen<br />

entsprechend dem „Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen“ (O.v.Drachenfels,<br />

Niedersächsisches Landesamt für Ökologie, Stand März 2004) aufgenommen. Zusätzlich wurden der<br />

Landschaftsrahmenplan des Landkreises Emsland bei der Ermittlung der Bestandssituation und der<br />

vorgesehenen Entwicklungsziele berücksichtigt. Die Eingriffsregelung zur Beurteilung der Planung aus<br />

der Sicht von Natur und Landschaft wurde in diesen Umweltbericht integriert. Die Eingriffsbilanzierung<br />

orientiert sich an der „Arbeitshilfe zur Ermittlung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der<br />

Bauleitplanung“ (Niedersächsischer Städtetag 2008). Es wurde ein Gutachten zur Ermittlung der<br />

Immissionssituation Lärm als auch der Gerüche erstellt. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der<br />

Unterlage ergaben sich in erster Linie aufgrund der Tatsache, dass in diesem Stadium der<br />

Bauleitplanung viele bautechnische Frage (Wahl des Bauverfahrens, Bedarf und Lage von<br />

Baustelleneinrichtungsflächen, Erschließung der Baufläche etc.) nicht erörtert werden können, so dass<br />

hier ein Informationsdefizit vorliegt. Insbesondere die baubedingten Beeinträchtigungen des Vorhabens<br />

konnten daher nur sehr vage abgeschätzt werden. Weitere technische Verfahren liegen zum jetzigen<br />

Zeitpunkt nicht vor.<br />

6.5 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der<br />

erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die<br />

Umwelt<br />

Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen werden direkt gegenüber dem Plangebiet umgesetzt. Die<br />

Gemeinde Neubörger prüft nach Inkrafttreten des nachfolgenden Bebauungsplanes in regelmäßigen<br />

Abständen, ob und in welchem Umfang die Entwicklungsziele erreicht sind. Ggf. werden gemeinsam<br />

ergänzende Maßnahmen festgelegt, um die Entwicklungsziele zu erreichen.<br />

6.6 Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

Der vorliegende Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ist das Ergebnis eingehender Prüfungen und<br />

dient dem Erhalt und der Sicherung von Arbeitsplätzen sowie eines Betriebsstandortes in der Gemeinde<br />

Neubörger. Die Planung sieht ein Gewerbegebiet vor. Die bisher als Fläche für die Landwirtschaft<br />

dargestellten Bereiche werden somit überplant. Das Plangebiet wird über die angrenzende Jümberger<br />

Straße an das vorhandene öffentliche Verkehrsnetz angebunden.<br />

Als voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB, die mit der<br />

Bauleitplanung vorbereitet werden, sind der Verlust von Boden und Bodenfunktionen durch<br />

Versiegelung, damit verbunden ein erhöhter Oberflächenwasserabfluss und eine verringerte<br />

Grundwasserneubildungsrate sowie die Veränderung der Lebensräume von Tieren und Pflanzen zu<br />

nennen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden unter Berücksichtigung von anerkannten<br />

Beurteilungsmaßstäben bewertet. Dabei wurde die ehemalige Nutzung als landwirtschaftliche Fläche<br />

zugrunde gelegt. Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minimierung und zum Ausgleich (sind im<br />

nachfolgenden Bebauungsplan detailliert festzulegen) werden im Umweltbericht angesprochen. Die<br />

Empfehlungen reichen von der Minimierung der Bodenversiegelung bis zur Festsetzung von<br />

Ausgleichsmaßnahmen. Die Belastung durch landwirtschaftliche Immissionen ist nach dem Grundsatz<br />

situationsbestimmter Planung als Vorbelastung am Rande einer dörflichen / ländlichen Ortslage als<br />

„hinzunehmen“ zu beurteilen. Ausweislich durchgeführter Begutachtungen sind hinsichtlich der Lärm-<br />

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Dipl.-Ing. Thomas Honnigfort, Haren (Ems) 2011 Seite 29 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 25<br />

„Gewerbegebiet Jümberger Straße“, Gemeinde Neubörger<br />

und Geruchssituation keine Restriktionen abzuleiten, die die Ausweisung des geplanten<br />

Gewerbegebietes beeinträchtigen würden. Die Beeinträchtigung der Lebensräume für Tiere und Pflanzen<br />

ist minimal, da schon jetzt die Flächen deutlich überformt sind und als betriebliche Flächen mitgenutzt<br />

werden.<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung,<br />

Minimierung und zum Ausgleich der erheblichen Umweltauswirkungen durch die Baugebietsentwicklung<br />

keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.<br />

7. Verfahren und Abwägung<br />

7.1 Aufstellungsbeschluss / Auslegungsbeschluß<br />

Der Rat der Gemeinde Neubörger hat am 07.06.2011 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 25<br />

„Gewerbegebiet Jümberger Straße" aufzustellen.<br />

Der Rat der Gemeinde Neubörger hat am 14.12.2011 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 25<br />

„Gewerbegebiet Jümberger Straße" auszulegen.<br />

7.2 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB<br />

Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurde den Bürgern und Bürgerinnen der Gemeinde<br />

Neubörger am 31.10.2011 Gelegenheit gegeben, sich die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung<br />

erläutern zu lassen. Es waren keine Personen erschienen. Anregungen oder Hinweise wurden nicht<br />

abgegeben.<br />

7.3 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher<br />

Belange gem. § 4 (1) BauGB<br />

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung<br />

berührt werden kann, sind frühzeitig zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den<br />

erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 aufzufordern. Dies<br />

erfolgte mit Schreiben der Gemeinde Neubörger vom 18.10.2011. In diesem<br />

Behördenbeteiligungsverfahren (Scoping) wurden erste Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf<br />

eingereicht, die wie folgt berücksichtigt werden können:<br />

EWE AG Netzregion Cloppenburg/Emsland: Im Geltungsbereich des oben genannten Bebauungsplanes<br />

befinden sich Gas- und Stromhausanschlussleitungen. Weitere Gas-, Strom- und Telekommunikationsleitungen<br />

der EWE NETZ GmbH befinden sich im Verlauf der vorhandenen Straßenkörper. Die betroffenen Leitungen<br />

müssen in ihrem Bestand erhalten bleiben. Bei Arbeiten im Bereich unserer Leitungen muss ein Abstand<br />

eingehalten werden, der eine Schädigung ausschließt. In Leitungsnähe sind die Erdarbeiten unbedingt von Hand<br />

mit äußerster Vorsicht, nach Absprache mit unserer Bezirksmeisterei in <strong>Dörpen</strong>, Tel. 04963 9084-420,<br />

durchzuführen. Vorausgesetzt, unsere Versorgungsleitungen werden berücksichtigt, bestehen keine Bedenken<br />

gegen den Bebauungsplan Nr. 25 "Gewerbegebiet Jümberger Straße" der Gemeinde Neubörger. Die Erschließung<br />

des Baugebietes mit Versorgungseinrichtungen der EWE NETZ GmbH erfolgt gemäß Konzessionsvertrag. Fragen<br />

hierzu richten Sie bitte an Herrn Langen von der Abteilung Netzbau in Haselünne. Sie erreichen ihn unter der<br />

Telefonnummer 05961 501-282. Für den sicheren Betrieb und die Unterhaltung der erforderlichen<br />

Versorgungsleitungen bitten wir Sie, entlang der geplanten Verkehrswege an der Straßenseite mit der<br />

überwiegenden Bebauung Versorgungstrassen ohne schwere Oberflächenbefestigung vorzusehen. Zusätzlich ist<br />

darauf zu achten, dass uns ausreichend Zeit zwischen dem Bau der Kanalisation und dem Erstellen der<br />

Fahrbahndecke eingeräumt wird, um unsere Versorgungsleitungen zu verlegen. Falls für die<br />

Oberflächenentwässerung Rigolen eingebaut werden sollen, ist eine gesonderte Absprache für die Planung<br />

unserer Versorgungstrassen notwendig. Für die Festlegung von Baumstandorten weisen wir auf das "Merkblatt<br />

über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" hin. Mit diesem Schreiben erhalten Sie<br />

unsere Bestandspläne im Maßstab 1: 1000.<br />

Hierzu wird seitens der Gemeinde Neubörger ausgeführt: Der Hinweis wird in die Begründung<br />

aufgenommen.<br />

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Dipl.-Ing. Thomas Honnigfort, Haren (Ems) 2011 Seite 30 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 25<br />

„Gewerbegebiet Jümberger Straße“, Gemeinde Neubörger<br />

Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH: … durch die o. a. Planung werden die Belange der Deutschen<br />

Telekom AG zur Zeit nicht berührt. Bei Planungsänderungen bitten wir uns erneut zu beteiligen. Wir weisen auf<br />

folgendes hin: Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem<br />

Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der<br />

Erschließungsmaßnahmen beim zuständigen Ressort Produktion Technische Infrastruktur, Niederlassung<br />

Nordwest, 26789 Leer, Jahnstraße 5, Tel. (0491) 88- 74 34, so früh wie möglich, mindestens 6 Wochen vor<br />

Baubeginn, schriftlich angezeigt werden.<br />

Hierzu wird seitens der Gemeinde Neubörger ausgeführt: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und<br />

in die Begründung aufgenommen.<br />

Landkreis Emsland – Raumordnung:<br />

Gemäß Regionales Raumordnungsprogramm Landkreis Emsland (RROP 2010) liegt das Plangebiet in einem<br />

Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft (RROP 3.7 02 Satz 2) und grenzt an einen regional bedeutsamen<br />

Radwanderweg (RROP 3.10 08). Lt. RROP 2.1 01 Satz 1 soll bei allen Planungen einer bedarfsgerechten<br />

Siedlungsentwicklung ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Siedlungs- und Freiraumstrukturen angestrebt<br />

werden. Darüber hinaus sind vor der Inanspruchnahme neuer Siedlungsflächen flächensparende Alternativen zu<br />

prüfen (RROP 2.1 03 Satz 2). Sofern im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sichergestellt wird, dass der<br />

Radwanderweg in seiner Funktion nicht wesentlich beeinträchtigt wird (z.B. durch entsprechende Einpflanzungen),<br />

bestehen keine raumordnerischen Bedenken gegen das Vorhaben, zumal das betroffene Plangebiet bereits als<br />

Betriebs- und Lagerplatz genutzt wird.<br />

Hierzu wird seitens der Gemeinde Neubörger ausgeführt: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der<br />

regional bedeutsame Radwanderweg liegt außerhalb des Geltungsbereiches und wird von den Maßnahmen<br />

nicht tangiert oder beeinträchtigt<br />

Landkreis Emsland – Naturschutz und Forsten: Das Plangebiet befindet sich an einer locker bebauten Straße<br />

im Gemeindegebiet der Gemeinde Neubörger. Die lockere Bebauung wird dabei vornehmlich von<br />

landwirtschaftlichen Betrieben bzw. Gebäuden bestimmt. Nach Osten öffnet sich die freie und offene Landschaft,<br />

die von einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung geprägt wird. Nach Norden und Süden fällt der Blick<br />

ebenfalls auf eine Landschaft, die intensiv landwirtschaftlich genutzt wird. Im Westen liegt der Ortskern der<br />

Gemeinde Neubörger. Empfindliche Ökosysteme, sensible oder schutzwürdige Bereiche (z. B.<br />

Magerrasenstandorte) oder Gebiete mit einem Schutzstatus (z. B. Natura 2000- Gebiete, NSG, LSG) sind nicht<br />

vorhanden. Im Sinne der Vermeidung und Minimierung von Eingriffen in den Naturhaushalt und das<br />

Landschaftsbild gilt es, gem. § 13 BNatSchG die Bauleitplanungen an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen,<br />

um vorhandene Grünstrukturen wie Waldflächen, Baumreihen oder -gruppen, Gehölzinseln, Feldhecken,<br />

Staudenfluren, Ruderalflächen und Gewässer, aber auch Geländeerhebungen, Geländekanten ,-abbrüche oder -<br />

senken zu schützen und dauerhaft zu erhalten. Gleiches gilt für Landschaftselemente, die einen kulturhistorischen<br />

oder anderen Hintergrund erkennen lassen, wie Hohlwege, markante Einzelbäume (z. B. Gerichts- oder<br />

Versammlungseichen), Alleen, Eschböden oder Findlinge in exponierter Lage. Für die o. g. Bauleitplanung ist eine<br />

Umweltplanung einschließlich einer Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die entsprechenden Daten,<br />

Erhebungen und Untersuchungen sind beizubringen. Aufgrund der Lage, der Größe und der Beschaffenheit des<br />

Plangebiets kann sich die Umweltplanung auf die Mindestanforderungen beschränken. Als Mindestanforderung<br />

sind die Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter und eine Bestandsaufnahme der im Plangebiet und unmittelbar an<br />

das Plangebiet angrenzenden Biotoptypen (Schutzgut Arten- und Lebensgemeinschaften) zu betrachten. Aus der<br />

zu erarbeitenden Eingriffsbilanzierung ist die Lage, die Art und der Umfang der Kompensationsmaßnahmen, die<br />

spätestens auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung konkret und detailliert in Wort und Bild darzustellen<br />

sind, abzuleiten. Die Kompensationsmaßnahmen haben sich dabei an der Beeinträchtigung und Zerstörung der<br />

vorhandenen Biotoptypen zu orientieren. Die Durchführung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)<br />

ist nicht erforderlich.<br />

Hierzu wird seitens der Gemeinde Neubörger ausgeführt: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Es<br />

liegt eine relativ aktuelle Biotopkartierung vor, auf der weiter aufgebaut wird. Gemäß UVPG (Gesetz über die<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung, 11.08.2010) § 17 „Aufstellung von Bauleitplänen“ Abs. 1 kann eine<br />

Vorprüfung des Einzelfalles entfallen: „Werden Bebauungspläne im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummer 3,<br />

insbesondere bei Vorhaben nach den Nummern 18.1 bis 18.9 der Anlage 1, aufgestellt, geändert oder<br />

ergänzt, wird die Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 2<br />

Absatz 1 Satz 1 bis 3 sowie den §§ 3 bis 3f im Aufstellungsverfahren als Umweltprüfung nach den<br />

Vorschriften des Baugesetzbuchs durchgeführt. Abweichend von Satz 1 entfällt eine nach diesem Gesetz<br />

vorgeschriebene Vorprüfung des Einzelfalls, wenn für den aufzustellenden Bebauungsplan eine<br />

Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs, die zugleich den Anforderungen einer<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung entspricht, durchgeführt wird.“ Handlungsbedarf fürt eine Vorpr+fung des<br />

Einzelfalls besteht daher nicht.<br />

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Dipl.-Ing. Thomas Honnigfort, Haren (Ems) 2011 Seite 31 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 25<br />

„Gewerbegebiet Jümberger Straße“, Gemeinde Neubörger<br />

Landkreis Emsland – Wasser und Bodenschutz, Abfallwirtschaft:<br />

Die Einflüsse auf den Wasserhaushalt (Grundwasserneubildungsrate, Vergrößerung und Beschleunigung des<br />

Wasserabflusses, Auswirkung auf die Wasserqualität, etc.) sind auf Grundlage wasserwirtschaftlicher<br />

Voruntersuchungen zum Bebauungsplan in der Umweltprüfung zu bewerten. Im Zuge der Bauleitplanung ist ein<br />

schlüssiges Konzept zur Beseitigung des Oberflächenwassers aufzuzeigen. Eventuell erforderliche<br />

wasserrechtliche Erlaubnisse oder Genehmigungen oder die Änderung bestehender, sind bei der unteren<br />

Wasserbehörde parallel zum Bauleitverfahren zu beantragen.<br />

Hinweise: Die Belange der Ver- und Entsorgung können auf Grundlage der eingereichten Unterlagen nicht beurteilt<br />

werden. Zur Reduzierung der Abflüsse sollten Flächen so wenig wie möglich versiegelt und die Verwendung von<br />

durchlässigen Befestigungen angestrebt werden.<br />

Hierzu wird seitens der Gemeinde Neubörger ausgeführt: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und<br />

beachtet. Bei dem Betrieb Walker, der innerhalb des Plangebietes angesiedelt ist, handelt es sich um ein<br />

Unternehmen, welches vorgefertigte Formteile zwischenlagert, um sie dann später bei Kunden einzubauen.<br />

Es werden keine wassergefährdenden Stoffe gehandelt oder gelagert. Die derzeitige Entwässerung wird über<br />

im Boden verlegte Drainageleitungen sichergestellt. Das oberste Grundwasserstockwerk liegt nach<br />

Kartenlage etwa 3 m unter Geländeoberkante, so dass eine Versickerung an dieser Stelle möglich ist. Bei den<br />

Böden handelt es sich um den Bodentyp Gley-Podsol mit dem Profiltyp Sand aus glazifluviatilen<br />

Ablagerungen, die ausreichende Versickerungseigenschaften aufweisen. Die Behandlung des anfallenden<br />

Regenwassers (speichern, versickern o.a.) ist im Zuge des jeweiligen Baugenehmigungsverfahrens auf dem<br />

Grundstück nachzuweisen.<br />

Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände: von den geplanten Maßnahmen der o. a. B-Planes werden<br />

Belange des Kreisverbandes nicht direkt berührt. Seitens des Verbandes bestehen daher keine Bedenken. Um<br />

eine weitere Beteiligung am Verfahren wird gebeten, da die Belange des Verbandes, im Rahmen der ggfls.<br />

erforderlichen Kompensationsmaßnahmen, noch geprüft werden müssen.<br />

Hierzu wird seitens der Gemeinde Neubörger ausgeführt: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die<br />

Kompensationsmaßnahme wird auf dem Bebauungsplan mit dargestellt, so dass dann die Belange des<br />

Verbandes geprüft werden können.<br />

Landwirtschaftskammer Niedersachsen: Bezüglich des o. g. Vorhabens verweisen wir auf das<br />

Geruchsgutachten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 02.07.2011 und der Ergänzung zum Gutachten<br />

vom 24.11.2011. Der zulässige maximale Immissionswert (lW) für die Ausweisung von Gewerbe- und<br />

Industriegebieten beträgt gemäß GIRL 0,15 (entspricht einer Geruchswahrnehmungshäufigkeit an 15 % der<br />

Jahresstunden). Unter der Voraussetzung, dass die in der Ergänzung zum Geruchsgutachten beschriebenen<br />

immissionsmindernden Maßnahmen eingehalten werden, bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken.<br />

Hierzu wird seitens der Gemeinde Neubörger ausgeführt: Die Maßgaben aus der Ergänzung zum<br />

Geruchsgutachten werden beachtet. Die Betreiber des Wirtschaftsdüngerlagers werden eine<br />

Strohhäckselschicht als Abdeckung aufbringen, so dass die Immissionswerte eingehalten werden können.<br />

Bzgl. dieser Abdeckung der Wirtschaftsdünger wurde zwischenzeitlich eine Vereinbarung mit den<br />

Eigentümern und Betreibern des Wirtschaftsdüngerlagers getroffen. Damit ist gewährleistet, dass die<br />

Immissionswerte unter 0,15 liegen. Einer Ausweisung des Gewerbegebietes stehen somit keine<br />

immissionsrechtlichen Problem-stellungen mehr entgegen.<br />

Weitere abwägungsrelevante Hinweise, Bedenken oder Anregungen wurden nicht geäußert; Anregungen<br />

hinsichtlich des Untersuchungsumfanges des Umweltberichtes wurden nicht gegeben.<br />

8. Schlußbemerkung/Abwägung<br />

Die Gemeinde Neubörger als Träger der Planungshoheit sichert mit der bauleitplanerischen<br />

Erschließung in dem von diesem Plan erfaßten Bereich eine geordnete städtebauliche Nutzung und<br />

Entwicklung. Insbesondere sind dabei sowohl die privaten als auch die öffentlichen Belange<br />

berücksichtigt.<br />

Dem Gebot, den § 1 Abs. 5 BauGB bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen, wird durch<br />

die vorgenommenen Darstellungen ausreichend Rechnung getragen. Insbesondere den allgemeinen<br />

Anforderungen an die Belange gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse, die Gestaltung des Orts- und<br />

B-Plan Jümberger Straße Neubörger Entw Jan 2012.docx


Dipl.-Ing. Thomas Honnigfort, Haren (Ems) 2011 Seite 32 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 25<br />

„Gewerbegebiet Jümberger Straße“, Gemeinde Neubörger<br />

Landschaftsbildes, die Belange der Ver- und Entsorgung, Belange des Umweltschutzes, einschließlich<br />

des Naturschutzes und der Landschaftspflege und die Belange der Landwirtschaft wurde besondere<br />

Beachtung geschenkt. Die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen zur Geruchssituation und zu<br />

lärmtechnischen Auswirkungen wurden bei der Aufstellung des Bebauungsplanes berücksichtigt.<br />

Die Kompensation des Eingriffes erfolgt auf einer 3.622 m² großen Teilfläche des Flurstückes Nr. 49/3<br />

der Flur 2 in der Gemarkung Neubörger. Die Fläche befindet sich gegenüber dem Plangebiet westlich<br />

der Jümberger Straße. Erhebliche negative Auswirkungen lassen sich in allen Bereichen nicht erkennen,<br />

so dass diese Bauleitplanung aus Sicht der Gemeinde Neubörger vollzugsfähig ist.<br />

B-Plan Jümberger Straße Neubörger Entw Jan 2012.docx


Dipl.-Ing. Thomas Honnigfort, Haren (Ems) 2011 Seite 33 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 25<br />

„Gewerbegebiet Jümberger Straße“, Gemeinde Neubörger<br />

Bearbeitet:<br />

Haren (Ems), den ________________<br />

(Honnigfort)<br />

Büro für Landschaftsplanung, Dienstleistung und Projektmanagement<br />

Dipl.-Ing. Thomas Honnigfort * Nordring 21 * 49733 Haren (Ems)<br />

Tel.: 05932 - 50 35 15 * Fax: 05932 - 50 35 16<br />

e-mail: Thomas.Honnigfort@honnigfort.de<br />

Dieser Entwurf der Begründung hat in der Zeit vom _______ bis ________ gem. § 4 (2) BauGB<br />

zusammen mit dem Bebauungsplan Nr. 25 „Gewerbegebiet Jümberger Straße“ öffentlich<br />

ausgelegen.<br />

Neubörger, den _______________<br />

_______________________________<br />

Schmitz<br />

- Bürgermeister -<br />

Diese Begründung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Gewerbegebiet Jümberger Straße“ hat dem<br />

Gemeinderat beim Satzungsbeschluß in seiner Sitzung am ____________ vorgelegen.<br />

Neubörger, den _______________<br />

_______________________________<br />

Schmitz<br />

- Bürgermeister -<br />

B-Plan Jümberger Straße Neubörger Entw Jan 2012.docx

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