Fortbildungskonzept des DIMDI
Fortbildungskonzept des DIMDI
Fortbildungskonzept des DIMDI
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<strong>Fortbildungskonzept</strong><br />
KONZEPT ZUR STRUKTURIERTEN<br />
FORT- UND WEITERBILDUNG IM <strong>DIMDI</strong><br />
erstellt durch die Fortbildungsbeauftragten <strong>des</strong> <strong>DIMDI</strong><br />
in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten,<br />
der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat<br />
Version: 04_2010 (Stand März 2010)<br />
Waisenhausgasse 36-38a<br />
D-50676 Köln<br />
Tel.: +49 221 4724-1<br />
Fax: +49 221 4724-444<br />
www.dimdi.de<br />
posteingang@dimdi.de
FORTBILDUNGSKONZEPT ZUR STRUKTURIERTEN<br />
FORT- UND WEITERBILDUNG IM <strong>DIMDI</strong><br />
1 VORWORT 3<br />
2 GELTUNGSBEREICH 3<br />
3 GRUNDSÄTZE DER FORTBILDUNG 4<br />
4 ZIELE DER FORTBILDUNG 4<br />
5 FORTBILDUNGSINHALTE UND -ANGEBOTE 5<br />
5.1 Inhalte der Fortbildung 5<br />
5.2 Fortbildungsangebot nach Zielgruppen 5<br />
5.2.1 Basis- und Wiedereingliederungsfortbildung 5<br />
5.2.2 Allgemeine und übergreifende Fortbildung 6<br />
5.2.3 Fach- und funktionsbezogene Fortbildung (Anpassungsfortbildung) 6<br />
5.2.4 Aufbau und –Qualifizierungsfortbildung 6<br />
5.2.5 Fortbildung für Führungsaufgaben 7<br />
6 ERMITTLUNG DES FORTBILDUNGSBEDARFS 7<br />
6.1 Zuständigkeiten 7<br />
6.1.1 Beteiligung der Vorgesetzten und Beschäftigten 7<br />
6.1.2 Beteiligung der Fortbildungsbeauftragten 8<br />
6.2 Verfahren der Bedarfsermittlung 8<br />
6.2.1 Mitarbeiter/in-Vorgesetzten-Gespräche 8<br />
6.2.2 Fortbildungsabstimmung 9<br />
6.3 Fortbildungsplan 9<br />
6.3.1 Umsetzung <strong>des</strong> Fortbildungsplans 9<br />
6.3.2 Kriterien für das Auswahlverfahren bei Einzelanmeldungen außerhalb der<br />
Jahresplanung 10<br />
7 QUALITÄTSSICHERUNG 11<br />
8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 11
1 Vorwort<br />
<strong>Fortbildungskonzept</strong><br />
Die Idee vom lebenslangen Lernen ist nicht neu, aber sie ist derzeit aktueller denn je.<br />
Lebenslanges Lernen gilt heute als grundlegende Voraussetzung zur Erfüllung der<br />
beruflichen Anforderungen und gleichzeitig zur Verbesserung der eigenen Chancen im<br />
Berufsleben. Eine sich schnell verändernde Arbeitswelt verlangt qualifizierte und<br />
motivierte Beschäftigte – denn sie bilden die entscheidende Ressource für ein<br />
erfolgreiches Unternehmen.<br />
Das <strong>DIMDI</strong> strebt ein hohes Maß an Qualität für den Ausbildungsstand seiner<br />
Beschäftigten an. Diese Qualität wird durch regelmäßige, speziell ausgerichtete<br />
Schulungen unterstützt; die die eigenverantwortliche Fortbildung der Beschäftigten<br />
ergänzen. In allen Aufgabenbereichen <strong>des</strong> <strong>DIMDI</strong> erfolgt eine extrem rasche<br />
Fortentwicklung <strong>des</strong> Wissens und der Wissensrepräsentation. Über die fachlichen und<br />
rechtlichen Kenntnisse hinaus gewinnen insbesondere betriebswirtschaftliches Wissen,<br />
kooperative Führungsmethoden sowie soziale Kompetenz künftig eine noch größere<br />
Bedeutung. Die berufliche Fortbildung soll es ermöglichen, die berufliche<br />
Handlungsfähigkeit zu erhalten, anzupassen oder zu erweitern und die Chancen<br />
verbessern, beruflich aufzusteigen.<br />
Der Fortbildung als Teil der Personalentwicklung kommt in dieser Situation eine große<br />
Bedeutung zu. Fortbildung ist unverzichtbar, um optimale Rahmenbedingungen für ein<br />
effektives, zielgerichtetes Arbeiten in einem sozialverträglichen Arbeitsumfeld zu<br />
schaffen.<br />
Im Rahmen eines modernen zeitgemäßen Personalmanagements soll Fortbildung in<br />
ein Konzept aufeinander abgestimmter Instrumente der Personalentwicklung<br />
eingebettet werden:<br />
� umfassende Personalplanung,<br />
� optimierter Personaleinsatz,<br />
� Förderung von Führungskräften,<br />
� individuelle Karriereplanung.<br />
Der Fortbildung - als einem Instrument der Personalentwicklung - kommt dabei auch<br />
die Aufgabe zu, neben fachlichen Qualifikationen zukünftig auch verstärkt<br />
Schlüsselqualifikationen auszubilden. Sie sind notwendige, berufsübergreifende<br />
Fähigkeiten, die langfristig verwertbar sind und eine rasche Umstellung auf veränderte<br />
berufliche Situationen ermöglichen.<br />
Bei der Konzeption, Organisation und Durchführung von Fortbildungen sind die<br />
Bestimmungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gleichstellungsgesetzes und <strong>des</strong> SGB IX zu beachten.<br />
Die Fortbildungsplanung ist mit der Strategie der Dienststelle abzustimmen.<br />
2 Geltungsbereich<br />
Das <strong>Fortbildungskonzept</strong> gilt für alle Beschäftigten <strong>des</strong> <strong>DIMDI</strong>. Auch Beurlaubten steht<br />
die Fortbildung offen.<br />
Die Fortbildung umfasst Veranstaltungen, die im überwiegenden dienstlichen Interesse<br />
liegen.<br />
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<strong>Fortbildungskonzept</strong><br />
Unberührt bleiben Veranstaltungen, die nach dem Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz<br />
(BFQG) als Bildungsveranstaltungen anerkannt worden sind, so wie<br />
Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nach anderen Bestimmungen, z.B.<br />
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AwbG).<br />
Dieses <strong>Fortbildungskonzept</strong> findet keine Anwendung für die Auszubildenden <strong>des</strong><br />
<strong>DIMDI</strong>.<br />
3 Grundsätze der Fortbildung<br />
� „Um den sich verändernden Anforderungen gerecht zu werden und sich neue<br />
berufliche Perspektiven zu erschließen, sind die Beschäftigten verpflichtet, ihre<br />
Leistungsfähigkeit und Kompetenz zu erweitern.“ Das <strong>DIMDI</strong> gewährleistet die<br />
entsprechende Fortbildung.<br />
� Das jährliche Fortbildungsangebot ist bedarfsorientiert nach den Anforderungen<br />
<strong>des</strong> <strong>DIMDI</strong> in Abstimmung mit den beruflichen Interessen der Beschäftigten<br />
festzulegen.<br />
� Die Beschäftigten werden durch konkrete Fortbildungsveranstaltungen zur<br />
Mitgestaltung von Modernisierungsmaßnahmen qualifiziert.<br />
� Die Veranstaltungen sollen praxisnah und handlungsorientiert sein und, soweit<br />
sinnvoll und möglich, einen hohen Trainingsanteil aufweisen.<br />
� Für Beschäftigte mit individuellen Arbeitszeiten sollen Qualifizierungsmaßnahmen<br />
so angeboten werden, dass ihnen eine gleichberechtigte Teilnahme ermöglicht<br />
wird.<br />
� Die Verpflichtung zur Fortbildung kann ausgeweitet werden, insbesondere vor<br />
Übernahme neuer Aufgaben oder höherwertiger Funktionen.<br />
� Die Fortbildung ist als Zukunftsinvestition der öffentlichen Verwaltung zu sehen.<br />
Das muss auch in der Planung der Haushaltsmittel berücksichtigt werden.<br />
� Formulierung von gender-sensiblen Zielen, Inhalten und Methoden bei<br />
Fortbildungsmaßnahmen.<br />
� Der Fortbildung von Schwerbehinderten ist eine besondere Stellung einzuräumen<br />
(SGB IX, § 81 Abs. 4). Schwerbehinderte haben Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung<br />
bei Maßnahmen der Fortbildung. Die Vorschläge der Vertrauensperson<br />
der schwerbehinderten Beschäftigten fließen in die Planung ein.<br />
� Das <strong>Fortbildungskonzept</strong> dient zugleich der Umsetzung <strong>des</strong> gesetzlichen Auftrags<br />
zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der<br />
Unterstützung der Fortbildung von Frauen (§§ 1, 10 BGleiG). Die Vorschläge der<br />
Gleichstellungsbeauftragten fließen in die Planung ein.<br />
4 Ziele der Fortbildung<br />
Mit der Fortbildung sollen insbesondere folgende Ziele erreicht werden:<br />
� gesteigerte Motivation und Leistungsbereitschaft der Beschäftigten.<br />
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<strong>Fortbildungskonzept</strong><br />
� erweiterte Qualifikation und Flexibilität der Beschäftigten zur besseren<br />
Wahrnehmung der Arbeitsaufgaben.<br />
� stärkere Einsatzbreite der Beschäftigten als Voraussetzung für einen dienstlich<br />
geplanten vielseitigen Einsatz.<br />
� geförderte Schlüsselqualifikationen wie Methoden, Sozial- und Führungskompetenz<br />
als notwendige, berufsübergreifende, langfristig verwertbare Fähigkeiten, die eine<br />
rasche Umstellung auf veränderte berufliche Situationen ermöglichen.<br />
� gesteigerte Effektivität der Arbeitseinheiten durch verbesserte Verhältnisse zwischen<br />
Beschäftigten und Vorgesetzten und in Arbeitsteams durch verbesserte Kommunikation<br />
und erhöhte fachliche, methodische und soziale Kompetenz je<strong>des</strong> einzelnen<br />
Teammitglie<strong>des</strong>.<br />
� stärkere Nutzerorientierung <strong>des</strong> Instituts.<br />
� verbesserte Dienstleistungen und Produkte durch konkrete Bestimmung von<br />
Lernzielen und Zielgruppen für jede Veranstaltung.<br />
5 Fortbildungsarten und - inhalte<br />
5.1 Fortbildungsinhalte im Allgemeinen<br />
Die Fortbildung orientiert sich am tatsächlichen Bedarf. Dieser ergibt sich aus dem<br />
aktuellen oder zukünftig geplanten Einsatz der Beschäftigten.<br />
Die Inhalte umfassen sowohl die fachliche Fortbildung als auch die Vermittlung von<br />
Schlüsselqualifikationen. Die Inhalte der Fortbildung werden darüber hinaus bestimmt<br />
von den Schwerpunkten, die sich aufgrund der jährlichen Planung von Fortbildung<br />
ergeben.<br />
Reine Informationsveranstaltungen kommen dann in Betracht, wenn eine zeitnahe<br />
Vermittlung von Wissen im Vordergrund steht (z. B. bei neuen Gesetzen) oder wenn<br />
neue Themen gemeinsam erschlossen werden sollen.<br />
Fortbildung dient der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten.<br />
Fortbildungsmaßnahmen werden in Form von Seminaren (extern und intern), von<br />
Workshops, alternativen Lernwegen (Selbstlernprogramme online und offline etc.), und<br />
als Fortbildung durch <strong>DIMDI</strong>-Beschäftigte als Multiplikatoren etc. durchgeführt.<br />
5.2 Fortbildungsarten nach Zielgruppen<br />
5.2.1 Basis- und Wiedereingliederungsfortbildung<br />
Kurzbeschreibung<br />
Die Basisfortbildungen richten sich in erster Linie an neue Beschäftigte <strong>des</strong> <strong>DIMDI</strong>.<br />
Die grundlegenden organisatorischen und IT-Fähigkeiten zur täglichen Arbeit im<br />
<strong>DIMDI</strong> sollen erlernt werden, soweit sie nicht bereits im Rahmen der<br />
Personalgewinnungsmaßnahme als Voraussetzung gefordert wurden.<br />
Zielgruppe<br />
Neue Beschäftigte<br />
Wiedereinsteiger/innen<br />
Inhalte, z. B.<br />
Schulung der im Einsatz befindlichen Software <strong>des</strong> <strong>DIMDI</strong>, z.B. Novatime, MACH,<br />
TMS, Retrieval.<br />
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<strong>Fortbildungskonzept</strong><br />
5.2.2 Allgemeine und übergreifende Fortbildung<br />
Kurzbeschreibung<br />
Die aufgabenübergreifende Fortbildung dient der Aneignung von Wissen in<br />
Themenbereichen, die nicht direkt zum derzeit ausgeführten Aufgabenbereich<br />
gehören. Sie soll den Blick für das gesamte Aufgabenspektrum <strong>des</strong> <strong>DIMDI</strong> schärfen<br />
und dient damit auch den Zielen der Erhöhung der Verwendungsbreite und der<br />
Mobilität.<br />
Zielgruppe<br />
Beschäftigte, die in Zukunft andere Aufgaben übernehmen sollen bzw. deren<br />
Randbereiche mit arbeitsplatzfremden Arbeiten zusammentreffen.<br />
Inhalte<br />
Nach Themenbereichen geordnet, z.B. für Arbeits-, Tarif- und Dienstrecht, -<br />
Projektmanagement, Datenbanken.<br />
5.2.3 Fach- und funktionsbezogene Fortbildung (Anpassungsfortbildung)<br />
Kurzbeschreibung<br />
Die fach- und funktionsbezogene Fortbildung dient der Aktualisierung und Ergänzung<br />
der für die Wahrnehmung der Dienstaufgaben erforderlichen fachlichen<br />
Qualifikationen und der Vermittlung neuer Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten<br />
der Beschäftigten, soweit sie im Verlauf der beruflichen Tätigkeit erforderlich werden.<br />
Sie ist regelmäßig an die Erfordernisse und Aktualitäten der jeweiligen<br />
Aufgabengebiete anzupassen.<br />
Dabei sollen Fortbildungen in Organisationseinheiten die gesamte Aufgabenstellung<br />
und die bessere Zusammenarbeit fördern.<br />
Zielgruppe<br />
Alle Beschäftigten und die jeweiligen Interessenvertretungen.<br />
Inhalte<br />
Die fach- und funktionsbezogene Fortbildung bezieht sich vorrangig auf abteilungsspezifische<br />
Themenbereiche, z.B. Öffentliches Dienstrecht, Qualitätsmanagement,<br />
XML.<br />
5.2.4 Aufbau und –Qualifizierungsfortbildung<br />
Kurzbeschreibung<br />
Die Förderungsfortbildung soll die vom <strong>DIMDI</strong> hierfür vorgesehenen Beschäftigten<br />
durch Hebung und Erweiterung der fachspezifischen und fachübergreifenden<br />
Qualifikation auf die Übernahme höherwertiger Tätigkeiten und Leitungsfunktionen<br />
vorbereiten.<br />
Wird eine Förderungsfortbildung beantragt, so muss die/der Vorgesetzte dem<br />
allgemeinen Antrag auf Fort- und Weiterbildung eine ausführlichere Stellungnahme<br />
beilegen, inwiefern diese Weiterqualifikation für die entsprechende<br />
Organisationseinheit und das <strong>DIMDI</strong> nützlich ist und wie die Beschäftigten nach<br />
erfolgreichem Abschluss eingesetzt werden sollen (z.B. neues Aufgabengebiet).<br />
Zielgruppe<br />
Alle Beschäftigten .<br />
Inhalte<br />
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<strong>Fortbildungskonzept</strong><br />
Die Aufbau- und Qualifizierungsfortbildungen beinhalten zum Beispiel den Erwerb<br />
von Zertifikaten, z.B. Medizinische Informatik der gmds oder die Fortbildung zur/m<br />
Fachapotheker/in.<br />
5.2.5 Fortbildung für Führungsaufgaben<br />
Kurzbeschreibung<br />
Qualifiziertes und motiviertes Personal ist die entscheidende Ressource erfolgreicher<br />
Organisationen; den Führungskräften (Abteilungs-, Gruppen- und<br />
Sachgebietsleitungen) kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Sie haben die<br />
Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten und zu<br />
entwickeln. Die Führungskräftefortbildung hat zum Ziel, auf die Übernahme von<br />
Führungsaufgaben vorzubereiten, die Führungskräfte in ihrer Führungsfunktion zu<br />
unterstützen und zu fördern und sie für höherwertige Aufgaben zu qualifizieren.<br />
Führungskräfte müssen befähigt werden, vorausschauend zu planen und innovativ zu<br />
handeln. Neben der Vermittlung <strong>des</strong> fachlichen Wissens steht bei der<br />
Führungskräftefortbildung in besonderem Maße die methodische und soziale<br />
Kompetenz im Vordergrund.<br />
Für die gezielte Förderung von Führungskräften kommt auch Coaching, d.h. die<br />
direkte Beratung durch interne oder externe Trainerinnen bzw. Trainer in Betracht.<br />
Bei Veranstaltungen zu Führungsverhalten, Personal- oder<br />
Organisationsangelegenheiten ist nach dem Gleichstellungsgesetz das Thema<br />
Gleichstellung einzubeziehen.<br />
Zielgruppe<br />
Beschäftigte in Führungspositionen bzw. solche, die für Führungspositionen vom<br />
<strong>DIMDI</strong> vorgesehen sind.<br />
Inhalte z. B.<br />
Führung, Besprechungen moderieren, Qualitäts- und Prozessmanagement.<br />
6 Ermittlung <strong>des</strong> Fortbildungsbedarfs<br />
Grundlage der Bedarfsermittlung ist ein Abgleich zwischen den Anforderungen<br />
der Dienststelle und den Interessen, Bedürfnissen und Erwartungen der<br />
Beschäftigten.<br />
Die Ermittlung <strong>des</strong> Fort- und Weiterbildungsbedarfs ergibt sich aus unterschiedlichen<br />
Quellen:<br />
� Aktuelle politische Vorgaben (Gesetzesänderungen etc.)<br />
� Anforderungsprofil/Tätigkeitsbeschreibung der einzelnen Beschäftigten<br />
� Aufgabenänderungen in der Organisationseinheit<br />
� Bedarfsabfrage/ Rückmeldungen aus dem Haus<br />
� Mitarbeitergespräch<br />
� Leitprinzipien/ Strategie <strong>des</strong> <strong>DIMDI</strong><br />
� Qualitätsmanagement<br />
� Technischer Fortschritt<br />
6.1 Zuständigkeiten<br />
6.1.1 Beteiligung der Vorgesetzten und Beschäftigten<br />
Die Führungskraft stellt die Personalentwicklung vor Ort dar. Es ist originäre<br />
Führungsaufgabe aller Vorgesetzten ob auf Gruppen- oder Abteilungsebene die<br />
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<strong>Fortbildungskonzept</strong><br />
Beschäftigten zu fördern, den Fortbildungsbedarf zu erkennen und die Teilnahme an<br />
Fortbildungsveranstaltungen zu unterstützen. Ziel ist es, die Motivation und das<br />
Selbstvertrauen der Beschäftigten in die eigenen Fähigkeiten so zu stärken, dass<br />
optimale Arbeitsergebnisse erreicht werden können. Es geht dabei sowohl um die<br />
berufliche als auch persönliche Weiterentwicklung der Beschäftigten.<br />
Aus dem Vergleich der (neuen) Tätigkeitsbeschreibung bzw. den (neuen) Aufgaben<br />
und den tatsächlich vorhandenen Kenntnissen leiten Mitarbeiter/in und Vorgesetzte/r<br />
den Fort- und Weiterbildungsbedarf ab.<br />
Die Verantwortung und Initiative für die individuelle Weiterentwicklung liegen also bei<br />
dem/der Vorgesetzten und Mitarbeiter/in gleichermaßen, denn beide profitieren<br />
davon. Somit sind die Mitarbeiter/innen nicht nur Antragsteller/innen oder<br />
Teilnehmer/innen einer Bildungsveranstaltung, sondern wirken aktiv an der Auswahl<br />
und Bewertung ihrer Fort- und Weiterbildung mit. Sie reflektieren die Gestaltung und<br />
Durchführung der Maßnahme. Damit tragen sie zu einer kontinuierlichen<br />
Verbesserung der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen bei und steigern den<br />
Nutzwert für sich selbst und den Arbeitsalltag.<br />
6.1.2 Beteiligung der Fortbildungsbeauftragten<br />
Die Fortbildungsbeauftragten koordinieren, unterstützten und beraten bei externen<br />
und internen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Sie achten auf die Einhaltung der<br />
formalen Kriterien, steuern den Antragsweg und überprüfen, ob die individuellen<br />
Fortbildungswünsche gebündelt und/oder durch interne Angebote abgedeckt werden<br />
können. Für die Planung, Durchführung und Nachbereitung von Inhouse-<br />
Fortbildungen wird jeweils eine Person durch den jeweiligen Vorgesetzten in<br />
Abstimmung mit dem/der Fortbildungsbeauftragten bestimmt, die die Organisation<br />
der Fortbildung und die Betreuung <strong>des</strong> Dozenten/ der Dozentin übernimmt.<br />
Grundsätzlich gilt, dass die Beschäftigten und die jeweiligen Vorgesetzten selbst für<br />
die Auswahl der passgenauen Maßnahme verantwortlich sind und die<br />
Fortbildungsbeauftragten hierbei nur bei Bedarf beraten. Die Aufstellung eines<br />
Inhouse-Fortbildungprogrammes obliegt den Fortbildungsbeauftragten. Die inhaltliche<br />
Beschreibung ergibt sich aus dem jeweiligen fachlich begründeten und abgestimmten<br />
Bedarf.<br />
Für die Analyse, das Kostencontrolling, die Konzeption, die Reflexion, die<br />
Optimierung und die Realisation arbeiten die Fortbildungsbeauftragten mit der<br />
Institutsleitung, den Budgetverantwortlichen, den Interessenvertretungen und der<br />
Gleichstellungsbeauftragten zusammen. Nur so ist es möglich, Fortbildungsprozesse<br />
professionell zu steuern und damit das Kosten-Nutzen-Verhältnis von Fortbildungen<br />
zu ermitteln.<br />
6.2 Verfahren der Bedarfsermittlung<br />
6.2.1 Mitarbeiter- und Qualifizierungsgespräche<br />
Der individuelle Fortbildungsbedarf wird in gemeinsamen Gesprächen zwischen<br />
Vorgesetzen und Beschäftigten erörtert und vereinbart. Dieser Vereinbarung ist unter<br />
Berücksichtung der dienstlichen Belange zu entsprechen. Die Mitarbeiter- und<br />
Qualifizierungsgespräche sind ein geeignetes Instrument, die Erwartungen von<br />
Führungskräften und Dienststelle mit den Interessen der Beschäftigten abzugleichen.<br />
Eine Verknüpfung mit dem Vorgesetzten-Mitarbeitergespräch im Rahmen der<br />
Leistungsbewertung in der 2. Jahreshälfte ist möglich und förderlich.<br />
Der festgestellte individuelle Fortbildungsbedarf der Beschäftigten einer<br />
Organisationseinheit wird dann in einem Bedarfsbogen zusammengefasst und den<br />
Fortbildungsbeauftragten als Grundlage für die jährlichen Fortbildungsgespräche<br />
zugeleitet.<br />
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<strong>Fortbildungskonzept</strong><br />
6.2.2 Fortbildungsabstimmung<br />
Auf der Grundlage <strong>des</strong> nach 6.2.1, ermittelten Fortbildungsbedarfs finden im letzten<br />
Quartal <strong>des</strong> Jahres Abstimmungen zwischen den Fortbildungsbeauftragten und den<br />
Sachgebiets-/Gruppenleitungen statt. Diese Abstimmungen haben zum Ziel, den<br />
Bedarf für das folgende Jahr nach Prioritäten und den zur Verfügung stehenden<br />
Haushaltsmitteln festzulegen, zu prüfen wie einzelne Fortbildungswünsche ggf.<br />
gebündelt werden können und welche Maßnahmen für die Bedarfsdeckung in Frage<br />
kommen (z. B. behördeneigene Veranstaltungen, Inhouse-Kurse im eigenen Haus<br />
oder im Geschäftsbereich, BAKÖV-Kurse, sonstige geeignete Anbieter). Soweit<br />
möglich erfolgt eine Bestandsaufnahme der im laufenden Jahr bereits realisierten<br />
Fortbildungsmaßnahmen<br />
Sofern dabei Fortbildungswünsche nicht berücksichtigt werden, wird der PR über die<br />
entsprechenden Einzelfälle bei der Vorlage <strong>des</strong> <strong>Fortbildungskonzept</strong>es zusätzlich<br />
schriftlich informiert.<br />
6.3 Fortbildungsplan<br />
Die Ergebnisse der Fortbildungsgespräche werden von den Fortbildungsbeauftragten<br />
zu einem Fortbildungsplan für das kommende Jahr zusammengefasst und der<br />
Dienststellenleitung sowie den Abteilungsleitungen unter Beteiligung der<br />
Gleichstellungsbeauftragten zur Zustimmung vorgelegt.<br />
Die Min<strong>des</strong>tinhalte <strong>des</strong> dann verbindlichen Fortbildungsplans sollten sein:<br />
� Name der Fortbildung<br />
� Name <strong>des</strong>/der teilnehmenden Mitarbeiters/Mitarbeiterin<br />
� Organisationseinheit <strong>des</strong>/der teilnehmenden Mitarbeiters/Mitarbeiterin<br />
� Kurze Begründung der Notwendigkeit<br />
� geschätzte Kosten<br />
� Priorität der Fortbildung<br />
Der von der Dienststelle beschiedene Fortbildungsplan wird anschließend dem<br />
Personalrat zur Zustimmung bzw. der Schwerbehindertenvertretung zur<br />
Stellungnahme zugeleitet.<br />
Für Fortbildungen, die im Rahmen <strong>des</strong> abgestimmten Jahresplans durchgeführt<br />
werden, sind Einzelvorlagen entbehrlich.<br />
6.3.1 Umsetzung <strong>des</strong> Fortbildungsplans<br />
Nach Abschluss <strong>des</strong> Planungsverfahrens teilen die Vorgesetzten den Beschäftigten<br />
mit, ob ihr Fortbildungswunsch berücksichtigt werden konnte. Danach obliegt es<br />
sowohl den Beschäftigten als auch den unmittelbaren Vorgesetzten die Teilnahme an<br />
einer zugestimmten Fortbildungsveranstaltung sicher zu stellen. Mitarbeiter/in und<br />
Vorgesetzte/r sorgen durch eine Vertretungsregelung gemeinsam dafür, dass der<br />
Beschäftigte die Fort- und Weiterbildungsmaßnahme tatsächlich wahrnehmen kann.<br />
Dies gilt insbesondere auch für Teilzeitkräfte.<br />
Beurlaubte und abgeordnete Beschäftigte werden regelmäßig über<br />
Fortbildungsangebote informiert.<br />
Unter bestimmten Voraussetzungen können zusätzliche nachgewiesene<br />
Kinderbetreuungskosten teilweise von der Dienststelle erstattet werden.<br />
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<strong>Fortbildungskonzept</strong><br />
Liegt eine Schwerbehinderung vor, die es der/dem Schwerbehinderten nicht<br />
ermöglicht eine reguläre Fortbildung zu besuchen, ist die Möglichkeit einer<br />
individuellen Schulung zu prüfen.<br />
Für die administrative Durchführung der Maßnahme ist rechtzeitig ein<br />
Fortbildungsantrag (Anlage 2) zu stellen. Sofern es sich nicht um BAKÖV-Seminare<br />
handelt, ist in der Begründung ein Hinweis auf die verbindliche Jahresplanung<br />
ausreichend.<br />
6.3.2 Kriterien für das Auswahlverfahren bei Einzelanmeldungen außerhalb der<br />
Jahresplanung<br />
Die Fortbildungsplanung deckt den zum Zeitpunkt der Ermittlung bekannten Bedarf<br />
ab. Bei der Mittelplanung werden Kapazitäten freigehalten, um im<br />
Umsetzungszeitraum flexibel weitere Fortbildungen mit dringend notwendigem<br />
dienstlichen Bedarf zu ermöglichen, um z.B. auf aktuelle Anforderungen durch Neu-<br />
Entwicklungen reagieren zu können oder um neu eingestellte<br />
Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen zu berücksichtigen.<br />
Bei Bedarf können Beschäftigte und Vorgesetzte aber auch jederzeit außerhalb <strong>des</strong><br />
unter 6.2.1 festgelegten Verfahrens Vorschläge für Fortbildungen einbringen bzw.<br />
festlegen (kurzfristige Fortbildungsplanung). Ansprechpartner sind in diesem Fall die<br />
jeweiligen Fortbildungsbeauftragten der Abteilungen.<br />
Den Entscheidungen über die Teilnahme der Beschäftigten an einer dienstlichen<br />
Fortbildungsmaßnahme geht ein Auswahlverfahren voraus, wenn mehrere<br />
Anmeldungen vorliegen (Konkurrenzsituation). Dies gilt auch, wenn es sich um<br />
unterschiedliche Fortbildungsmaßnahmen handelt.<br />
Für das Auswahlverfahren werden die nachfolgenden Kriterien zugrunde gelegt:<br />
1. Dienstliches Interesse an der Fortbildungsveranstaltung<br />
2. Stimmigkeit mit dem <strong>Fortbildungskonzept</strong><br />
3. Finanzielle Ressourcen<br />
4. Anzahl der Nichtberücksichtigung bzw. Dauer der Wartezeit auf<br />
eine Fortbildungsmaßnahme<br />
In jedem Fall muss das dienstliche Interesse für eine Fortbildung von den<br />
Beschäftigten begründet und von dem/der jeweiligen Vorgesetzten bestätigt werden.<br />
Der Inhalt der gewünschten Fortbildung muss zur Erledigung seiner derzeitigen<br />
dienstlichen Aufgaben oder aber hinsichtlich zukünftiger dienstlicher Verwendung<br />
notwendig sein.<br />
Die beantragten Fortbildungen müssen im Einklang mit dem <strong>Fortbildungskonzept</strong><br />
stehen. Abweichungen vom <strong>Fortbildungskonzept</strong> können nur in Einzelfällen (z.B. bei<br />
nicht absehbaren gesetzlichen Neuerungen etc.) berücksichtigt werden und<br />
benötigen eine individuelle Zustimmung.<br />
Die zur Verfügung stehenden Finanzmittel müssen ausreichend sein, wobei eine<br />
bedarfsgerechte Verteilung (Beschäftigungsgruppen, Abteilungen etc.) gewährleistet<br />
sein soll. Im Hinblick auf mögliche Kostenersparnis sind die Angebote der BaköV und<br />
das Fortbildungsangebot auf der BMG-Informationsplattform in die Auswahl von<br />
Fortbildungsmaßnahmen grundsätzlich einzubeziehen.<br />
.<br />
Einzelanmeldungen außerhalb der Jahresplanung werden dem Personalrat per<br />
Einzelvorlage übersandt. Die Dienststelle legt dem Personalrat den Vorschlag für die<br />
Teilnahme zur Mitbestimmung gemäß § 75 Abs. 3 Zoff. 7 und § 76 Abs. 2 Ziff. 1<br />
Version 04_2010 10/11
<strong>Fortbildungskonzept</strong><br />
BPersVG mit Begründung vor. Konfliktfälle werden anhand der o. g. Kriterienliste<br />
erörtert.<br />
Bewerber/innen sowie deren Vorgesetzte/r werden über die Gründe bei abgelehnten<br />
Fortbildungsanträgen informiert.<br />
7 Evaluierung<br />
Für die Fortbildungsmaßnahmen sind bereits im Rahmen der Bedarfsermittlung<br />
Lernziele festzulegen. Zur Feststellung ob die aus der dienstlichen Notwendigkeit<br />
ableitbaren Lernziele erreicht wurden und ob das Gelernte am Arbeitsplatz umgesetzt<br />
werden kann, soll nach Beendigung der Fortbildung der „Fragebogen zur Evaluierung<br />
von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen“ <strong>des</strong> <strong>DIMDI</strong> (Anlage 1) oder ein<br />
entsprechender Fragebogen <strong>des</strong> Veranstalters ausgefüllt und zusammen mit einer<br />
Kopie der Teilnahmebestätigung an das Sachgebiet Personal im <strong>DIMDI</strong> weitergeleitet<br />
werden. Kopien von ausgefüllten Fragebogen <strong>des</strong> Veranstalters können ergänzend<br />
beigefügt werden. Die Teilnahmebescheinigung wird zur Personalakte genommen. Die<br />
Auswertung der Fragebogen wird bei künftigen Planungen berücksichtigt.<br />
Individuelle Erfolgskontrollen für die Beschäftigten werden nicht durchgeführt, soweit<br />
dies nicht als Bestandteil <strong>des</strong> Seminarprogramms angekündigt wurde. Auf Wunsch der<br />
betroffenen Beschäftigten können allerdings auch Ergebnisse zum Lernerfolg in der<br />
Personalakte festgehalten werden.<br />
Wünschenswert ist, dass in den jeweiligen Organisationseinheiten die wichtigsten<br />
Schwerpunkte oder interessante Erkenntnisse aus der Fort- und Weiterbildung<br />
kommuniziert werden und ggf. geeignete Schulungsmaterialien vorgestellt werden. So<br />
können sich die Fortbildungsteilnehmer/innen die Inhalte noch einmal ins Gedächtnis<br />
rufen und wirken gleichzeitig als Multiplikatoren, so dass auch andere Beschäftige<br />
davon profitieren können.<br />
Das Sachgebiet Personal erstellt eine jährliche Übersicht über alle durchgeführten Fort-<br />
und Weiterbildungen, die der Dienststellenleitung, den Interessenvertretungen und der<br />
Gleichstellungsbeauftragten zur Verfügung gestellt wird.<br />
8 Schlussbestimmungen<br />
Dieses <strong>Fortbildungskonzept</strong> tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft.<br />
Das Konzept kann bei Bedarf unter Beteiligung der Unterzeichner einvernehmlich<br />
aktualisiert werden.<br />
Es gilt bis zum 31.12.2010 und verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn alle<br />
Beteiligten zustimmen.<br />
Die Unterzeichner verpflichten sich, bei Dissens über die Auslegung dieser<br />
Vereinbarung oder deren Umsetzung unverzüglich Gespräche mit dem Ziel der Einigung<br />
aufzunehmen.<br />
Bis zur Einigung gilt dieses Konzept weiter.<br />
Version 04_2010 11/11