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Fortbildungskonzept des DIMDI

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<strong>Fortbildungskonzept</strong><br />

KONZEPT ZUR STRUKTURIERTEN<br />

FORT- UND WEITERBILDUNG IM <strong>DIMDI</strong><br />

erstellt durch die Fortbildungsbeauftragten <strong>des</strong> <strong>DIMDI</strong><br />

in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten,<br />

der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat<br />

Version: 04_2010 (Stand März 2010)<br />

Waisenhausgasse 36-38a<br />

D-50676 Köln<br />

Tel.: +49 221 4724-1<br />

Fax: +49 221 4724-444<br />

www.dimdi.de<br />

posteingang@dimdi.de


FORTBILDUNGSKONZEPT ZUR STRUKTURIERTEN<br />

FORT- UND WEITERBILDUNG IM <strong>DIMDI</strong><br />

1 VORWORT 3<br />

2 GELTUNGSBEREICH 3<br />

3 GRUNDSÄTZE DER FORTBILDUNG 4<br />

4 ZIELE DER FORTBILDUNG 4<br />

5 FORTBILDUNGSINHALTE UND -ANGEBOTE 5<br />

5.1 Inhalte der Fortbildung 5<br />

5.2 Fortbildungsangebot nach Zielgruppen 5<br />

5.2.1 Basis- und Wiedereingliederungsfortbildung 5<br />

5.2.2 Allgemeine und übergreifende Fortbildung 6<br />

5.2.3 Fach- und funktionsbezogene Fortbildung (Anpassungsfortbildung) 6<br />

5.2.4 Aufbau und –Qualifizierungsfortbildung 6<br />

5.2.5 Fortbildung für Führungsaufgaben 7<br />

6 ERMITTLUNG DES FORTBILDUNGSBEDARFS 7<br />

6.1 Zuständigkeiten 7<br />

6.1.1 Beteiligung der Vorgesetzten und Beschäftigten 7<br />

6.1.2 Beteiligung der Fortbildungsbeauftragten 8<br />

6.2 Verfahren der Bedarfsermittlung 8<br />

6.2.1 Mitarbeiter/in-Vorgesetzten-Gespräche 8<br />

6.2.2 Fortbildungsabstimmung 9<br />

6.3 Fortbildungsplan 9<br />

6.3.1 Umsetzung <strong>des</strong> Fortbildungsplans 9<br />

6.3.2 Kriterien für das Auswahlverfahren bei Einzelanmeldungen außerhalb der<br />

Jahresplanung 10<br />

7 QUALITÄTSSICHERUNG 11<br />

8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 11


1 Vorwort<br />

<strong>Fortbildungskonzept</strong><br />

Die Idee vom lebenslangen Lernen ist nicht neu, aber sie ist derzeit aktueller denn je.<br />

Lebenslanges Lernen gilt heute als grundlegende Voraussetzung zur Erfüllung der<br />

beruflichen Anforderungen und gleichzeitig zur Verbesserung der eigenen Chancen im<br />

Berufsleben. Eine sich schnell verändernde Arbeitswelt verlangt qualifizierte und<br />

motivierte Beschäftigte – denn sie bilden die entscheidende Ressource für ein<br />

erfolgreiches Unternehmen.<br />

Das <strong>DIMDI</strong> strebt ein hohes Maß an Qualität für den Ausbildungsstand seiner<br />

Beschäftigten an. Diese Qualität wird durch regelmäßige, speziell ausgerichtete<br />

Schulungen unterstützt; die die eigenverantwortliche Fortbildung der Beschäftigten<br />

ergänzen. In allen Aufgabenbereichen <strong>des</strong> <strong>DIMDI</strong> erfolgt eine extrem rasche<br />

Fortentwicklung <strong>des</strong> Wissens und der Wissensrepräsentation. Über die fachlichen und<br />

rechtlichen Kenntnisse hinaus gewinnen insbesondere betriebswirtschaftliches Wissen,<br />

kooperative Führungsmethoden sowie soziale Kompetenz künftig eine noch größere<br />

Bedeutung. Die berufliche Fortbildung soll es ermöglichen, die berufliche<br />

Handlungsfähigkeit zu erhalten, anzupassen oder zu erweitern und die Chancen<br />

verbessern, beruflich aufzusteigen.<br />

Der Fortbildung als Teil der Personalentwicklung kommt in dieser Situation eine große<br />

Bedeutung zu. Fortbildung ist unverzichtbar, um optimale Rahmenbedingungen für ein<br />

effektives, zielgerichtetes Arbeiten in einem sozialverträglichen Arbeitsumfeld zu<br />

schaffen.<br />

Im Rahmen eines modernen zeitgemäßen Personalmanagements soll Fortbildung in<br />

ein Konzept aufeinander abgestimmter Instrumente der Personalentwicklung<br />

eingebettet werden:<br />

� umfassende Personalplanung,<br />

� optimierter Personaleinsatz,<br />

� Förderung von Führungskräften,<br />

� individuelle Karriereplanung.<br />

Der Fortbildung - als einem Instrument der Personalentwicklung - kommt dabei auch<br />

die Aufgabe zu, neben fachlichen Qualifikationen zukünftig auch verstärkt<br />

Schlüsselqualifikationen auszubilden. Sie sind notwendige, berufsübergreifende<br />

Fähigkeiten, die langfristig verwertbar sind und eine rasche Umstellung auf veränderte<br />

berufliche Situationen ermöglichen.<br />

Bei der Konzeption, Organisation und Durchführung von Fortbildungen sind die<br />

Bestimmungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gleichstellungsgesetzes und <strong>des</strong> SGB IX zu beachten.<br />

Die Fortbildungsplanung ist mit der Strategie der Dienststelle abzustimmen.<br />

2 Geltungsbereich<br />

Das <strong>Fortbildungskonzept</strong> gilt für alle Beschäftigten <strong>des</strong> <strong>DIMDI</strong>. Auch Beurlaubten steht<br />

die Fortbildung offen.<br />

Die Fortbildung umfasst Veranstaltungen, die im überwiegenden dienstlichen Interesse<br />

liegen.<br />

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<strong>Fortbildungskonzept</strong><br />

Unberührt bleiben Veranstaltungen, die nach dem Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz<br />

(BFQG) als Bildungsveranstaltungen anerkannt worden sind, so wie<br />

Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nach anderen Bestimmungen, z.B.<br />

Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AwbG).<br />

Dieses <strong>Fortbildungskonzept</strong> findet keine Anwendung für die Auszubildenden <strong>des</strong><br />

<strong>DIMDI</strong>.<br />

3 Grundsätze der Fortbildung<br />

� „Um den sich verändernden Anforderungen gerecht zu werden und sich neue<br />

berufliche Perspektiven zu erschließen, sind die Beschäftigten verpflichtet, ihre<br />

Leistungsfähigkeit und Kompetenz zu erweitern.“ Das <strong>DIMDI</strong> gewährleistet die<br />

entsprechende Fortbildung.<br />

� Das jährliche Fortbildungsangebot ist bedarfsorientiert nach den Anforderungen<br />

<strong>des</strong> <strong>DIMDI</strong> in Abstimmung mit den beruflichen Interessen der Beschäftigten<br />

festzulegen.<br />

� Die Beschäftigten werden durch konkrete Fortbildungsveranstaltungen zur<br />

Mitgestaltung von Modernisierungsmaßnahmen qualifiziert.<br />

� Die Veranstaltungen sollen praxisnah und handlungsorientiert sein und, soweit<br />

sinnvoll und möglich, einen hohen Trainingsanteil aufweisen.<br />

� Für Beschäftigte mit individuellen Arbeitszeiten sollen Qualifizierungsmaßnahmen<br />

so angeboten werden, dass ihnen eine gleichberechtigte Teilnahme ermöglicht<br />

wird.<br />

� Die Verpflichtung zur Fortbildung kann ausgeweitet werden, insbesondere vor<br />

Übernahme neuer Aufgaben oder höherwertiger Funktionen.<br />

� Die Fortbildung ist als Zukunftsinvestition der öffentlichen Verwaltung zu sehen.<br />

Das muss auch in der Planung der Haushaltsmittel berücksichtigt werden.<br />

� Formulierung von gender-sensiblen Zielen, Inhalten und Methoden bei<br />

Fortbildungsmaßnahmen.<br />

� Der Fortbildung von Schwerbehinderten ist eine besondere Stellung einzuräumen<br />

(SGB IX, § 81 Abs. 4). Schwerbehinderte haben Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung<br />

bei Maßnahmen der Fortbildung. Die Vorschläge der Vertrauensperson<br />

der schwerbehinderten Beschäftigten fließen in die Planung ein.<br />

� Das <strong>Fortbildungskonzept</strong> dient zugleich der Umsetzung <strong>des</strong> gesetzlichen Auftrags<br />

zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der<br />

Unterstützung der Fortbildung von Frauen (§§ 1, 10 BGleiG). Die Vorschläge der<br />

Gleichstellungsbeauftragten fließen in die Planung ein.<br />

4 Ziele der Fortbildung<br />

Mit der Fortbildung sollen insbesondere folgende Ziele erreicht werden:<br />

� gesteigerte Motivation und Leistungsbereitschaft der Beschäftigten.<br />

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<strong>Fortbildungskonzept</strong><br />

� erweiterte Qualifikation und Flexibilität der Beschäftigten zur besseren<br />

Wahrnehmung der Arbeitsaufgaben.<br />

� stärkere Einsatzbreite der Beschäftigten als Voraussetzung für einen dienstlich<br />

geplanten vielseitigen Einsatz.<br />

� geförderte Schlüsselqualifikationen wie Methoden, Sozial- und Führungskompetenz<br />

als notwendige, berufsübergreifende, langfristig verwertbare Fähigkeiten, die eine<br />

rasche Umstellung auf veränderte berufliche Situationen ermöglichen.<br />

� gesteigerte Effektivität der Arbeitseinheiten durch verbesserte Verhältnisse zwischen<br />

Beschäftigten und Vorgesetzten und in Arbeitsteams durch verbesserte Kommunikation<br />

und erhöhte fachliche, methodische und soziale Kompetenz je<strong>des</strong> einzelnen<br />

Teammitglie<strong>des</strong>.<br />

� stärkere Nutzerorientierung <strong>des</strong> Instituts.<br />

� verbesserte Dienstleistungen und Produkte durch konkrete Bestimmung von<br />

Lernzielen und Zielgruppen für jede Veranstaltung.<br />

5 Fortbildungsarten und - inhalte<br />

5.1 Fortbildungsinhalte im Allgemeinen<br />

Die Fortbildung orientiert sich am tatsächlichen Bedarf. Dieser ergibt sich aus dem<br />

aktuellen oder zukünftig geplanten Einsatz der Beschäftigten.<br />

Die Inhalte umfassen sowohl die fachliche Fortbildung als auch die Vermittlung von<br />

Schlüsselqualifikationen. Die Inhalte der Fortbildung werden darüber hinaus bestimmt<br />

von den Schwerpunkten, die sich aufgrund der jährlichen Planung von Fortbildung<br />

ergeben.<br />

Reine Informationsveranstaltungen kommen dann in Betracht, wenn eine zeitnahe<br />

Vermittlung von Wissen im Vordergrund steht (z. B. bei neuen Gesetzen) oder wenn<br />

neue Themen gemeinsam erschlossen werden sollen.<br />

Fortbildung dient der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten.<br />

Fortbildungsmaßnahmen werden in Form von Seminaren (extern und intern), von<br />

Workshops, alternativen Lernwegen (Selbstlernprogramme online und offline etc.), und<br />

als Fortbildung durch <strong>DIMDI</strong>-Beschäftigte als Multiplikatoren etc. durchgeführt.<br />

5.2 Fortbildungsarten nach Zielgruppen<br />

5.2.1 Basis- und Wiedereingliederungsfortbildung<br />

Kurzbeschreibung<br />

Die Basisfortbildungen richten sich in erster Linie an neue Beschäftigte <strong>des</strong> <strong>DIMDI</strong>.<br />

Die grundlegenden organisatorischen und IT-Fähigkeiten zur täglichen Arbeit im<br />

<strong>DIMDI</strong> sollen erlernt werden, soweit sie nicht bereits im Rahmen der<br />

Personalgewinnungsmaßnahme als Voraussetzung gefordert wurden.<br />

Zielgruppe<br />

Neue Beschäftigte<br />

Wiedereinsteiger/innen<br />

Inhalte, z. B.<br />

Schulung der im Einsatz befindlichen Software <strong>des</strong> <strong>DIMDI</strong>, z.B. Novatime, MACH,<br />

TMS, Retrieval.<br />

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<strong>Fortbildungskonzept</strong><br />

5.2.2 Allgemeine und übergreifende Fortbildung<br />

Kurzbeschreibung<br />

Die aufgabenübergreifende Fortbildung dient der Aneignung von Wissen in<br />

Themenbereichen, die nicht direkt zum derzeit ausgeführten Aufgabenbereich<br />

gehören. Sie soll den Blick für das gesamte Aufgabenspektrum <strong>des</strong> <strong>DIMDI</strong> schärfen<br />

und dient damit auch den Zielen der Erhöhung der Verwendungsbreite und der<br />

Mobilität.<br />

Zielgruppe<br />

Beschäftigte, die in Zukunft andere Aufgaben übernehmen sollen bzw. deren<br />

Randbereiche mit arbeitsplatzfremden Arbeiten zusammentreffen.<br />

Inhalte<br />

Nach Themenbereichen geordnet, z.B. für Arbeits-, Tarif- und Dienstrecht, -<br />

Projektmanagement, Datenbanken.<br />

5.2.3 Fach- und funktionsbezogene Fortbildung (Anpassungsfortbildung)<br />

Kurzbeschreibung<br />

Die fach- und funktionsbezogene Fortbildung dient der Aktualisierung und Ergänzung<br />

der für die Wahrnehmung der Dienstaufgaben erforderlichen fachlichen<br />

Qualifikationen und der Vermittlung neuer Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten<br />

der Beschäftigten, soweit sie im Verlauf der beruflichen Tätigkeit erforderlich werden.<br />

Sie ist regelmäßig an die Erfordernisse und Aktualitäten der jeweiligen<br />

Aufgabengebiete anzupassen.<br />

Dabei sollen Fortbildungen in Organisationseinheiten die gesamte Aufgabenstellung<br />

und die bessere Zusammenarbeit fördern.<br />

Zielgruppe<br />

Alle Beschäftigten und die jeweiligen Interessenvertretungen.<br />

Inhalte<br />

Die fach- und funktionsbezogene Fortbildung bezieht sich vorrangig auf abteilungsspezifische<br />

Themenbereiche, z.B. Öffentliches Dienstrecht, Qualitätsmanagement,<br />

XML.<br />

5.2.4 Aufbau und –Qualifizierungsfortbildung<br />

Kurzbeschreibung<br />

Die Förderungsfortbildung soll die vom <strong>DIMDI</strong> hierfür vorgesehenen Beschäftigten<br />

durch Hebung und Erweiterung der fachspezifischen und fachübergreifenden<br />

Qualifikation auf die Übernahme höherwertiger Tätigkeiten und Leitungsfunktionen<br />

vorbereiten.<br />

Wird eine Förderungsfortbildung beantragt, so muss die/der Vorgesetzte dem<br />

allgemeinen Antrag auf Fort- und Weiterbildung eine ausführlichere Stellungnahme<br />

beilegen, inwiefern diese Weiterqualifikation für die entsprechende<br />

Organisationseinheit und das <strong>DIMDI</strong> nützlich ist und wie die Beschäftigten nach<br />

erfolgreichem Abschluss eingesetzt werden sollen (z.B. neues Aufgabengebiet).<br />

Zielgruppe<br />

Alle Beschäftigten .<br />

Inhalte<br />

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<strong>Fortbildungskonzept</strong><br />

Die Aufbau- und Qualifizierungsfortbildungen beinhalten zum Beispiel den Erwerb<br />

von Zertifikaten, z.B. Medizinische Informatik der gmds oder die Fortbildung zur/m<br />

Fachapotheker/in.<br />

5.2.5 Fortbildung für Führungsaufgaben<br />

Kurzbeschreibung<br />

Qualifiziertes und motiviertes Personal ist die entscheidende Ressource erfolgreicher<br />

Organisationen; den Führungskräften (Abteilungs-, Gruppen- und<br />

Sachgebietsleitungen) kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Sie haben die<br />

Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten und zu<br />

entwickeln. Die Führungskräftefortbildung hat zum Ziel, auf die Übernahme von<br />

Führungsaufgaben vorzubereiten, die Führungskräfte in ihrer Führungsfunktion zu<br />

unterstützen und zu fördern und sie für höherwertige Aufgaben zu qualifizieren.<br />

Führungskräfte müssen befähigt werden, vorausschauend zu planen und innovativ zu<br />

handeln. Neben der Vermittlung <strong>des</strong> fachlichen Wissens steht bei der<br />

Führungskräftefortbildung in besonderem Maße die methodische und soziale<br />

Kompetenz im Vordergrund.<br />

Für die gezielte Förderung von Führungskräften kommt auch Coaching, d.h. die<br />

direkte Beratung durch interne oder externe Trainerinnen bzw. Trainer in Betracht.<br />

Bei Veranstaltungen zu Führungsverhalten, Personal- oder<br />

Organisationsangelegenheiten ist nach dem Gleichstellungsgesetz das Thema<br />

Gleichstellung einzubeziehen.<br />

Zielgruppe<br />

Beschäftigte in Führungspositionen bzw. solche, die für Führungspositionen vom<br />

<strong>DIMDI</strong> vorgesehen sind.<br />

Inhalte z. B.<br />

Führung, Besprechungen moderieren, Qualitäts- und Prozessmanagement.<br />

6 Ermittlung <strong>des</strong> Fortbildungsbedarfs<br />

Grundlage der Bedarfsermittlung ist ein Abgleich zwischen den Anforderungen<br />

der Dienststelle und den Interessen, Bedürfnissen und Erwartungen der<br />

Beschäftigten.<br />

Die Ermittlung <strong>des</strong> Fort- und Weiterbildungsbedarfs ergibt sich aus unterschiedlichen<br />

Quellen:<br />

� Aktuelle politische Vorgaben (Gesetzesänderungen etc.)<br />

� Anforderungsprofil/Tätigkeitsbeschreibung der einzelnen Beschäftigten<br />

� Aufgabenänderungen in der Organisationseinheit<br />

� Bedarfsabfrage/ Rückmeldungen aus dem Haus<br />

� Mitarbeitergespräch<br />

� Leitprinzipien/ Strategie <strong>des</strong> <strong>DIMDI</strong><br />

� Qualitätsmanagement<br />

� Technischer Fortschritt<br />

6.1 Zuständigkeiten<br />

6.1.1 Beteiligung der Vorgesetzten und Beschäftigten<br />

Die Führungskraft stellt die Personalentwicklung vor Ort dar. Es ist originäre<br />

Führungsaufgabe aller Vorgesetzten ob auf Gruppen- oder Abteilungsebene die<br />

Version 04_2010 7/11


<strong>Fortbildungskonzept</strong><br />

Beschäftigten zu fördern, den Fortbildungsbedarf zu erkennen und die Teilnahme an<br />

Fortbildungsveranstaltungen zu unterstützen. Ziel ist es, die Motivation und das<br />

Selbstvertrauen der Beschäftigten in die eigenen Fähigkeiten so zu stärken, dass<br />

optimale Arbeitsergebnisse erreicht werden können. Es geht dabei sowohl um die<br />

berufliche als auch persönliche Weiterentwicklung der Beschäftigten.<br />

Aus dem Vergleich der (neuen) Tätigkeitsbeschreibung bzw. den (neuen) Aufgaben<br />

und den tatsächlich vorhandenen Kenntnissen leiten Mitarbeiter/in und Vorgesetzte/r<br />

den Fort- und Weiterbildungsbedarf ab.<br />

Die Verantwortung und Initiative für die individuelle Weiterentwicklung liegen also bei<br />

dem/der Vorgesetzten und Mitarbeiter/in gleichermaßen, denn beide profitieren<br />

davon. Somit sind die Mitarbeiter/innen nicht nur Antragsteller/innen oder<br />

Teilnehmer/innen einer Bildungsveranstaltung, sondern wirken aktiv an der Auswahl<br />

und Bewertung ihrer Fort- und Weiterbildung mit. Sie reflektieren die Gestaltung und<br />

Durchführung der Maßnahme. Damit tragen sie zu einer kontinuierlichen<br />

Verbesserung der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen bei und steigern den<br />

Nutzwert für sich selbst und den Arbeitsalltag.<br />

6.1.2 Beteiligung der Fortbildungsbeauftragten<br />

Die Fortbildungsbeauftragten koordinieren, unterstützten und beraten bei externen<br />

und internen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Sie achten auf die Einhaltung der<br />

formalen Kriterien, steuern den Antragsweg und überprüfen, ob die individuellen<br />

Fortbildungswünsche gebündelt und/oder durch interne Angebote abgedeckt werden<br />

können. Für die Planung, Durchführung und Nachbereitung von Inhouse-<br />

Fortbildungen wird jeweils eine Person durch den jeweiligen Vorgesetzten in<br />

Abstimmung mit dem/der Fortbildungsbeauftragten bestimmt, die die Organisation<br />

der Fortbildung und die Betreuung <strong>des</strong> Dozenten/ der Dozentin übernimmt.<br />

Grundsätzlich gilt, dass die Beschäftigten und die jeweiligen Vorgesetzten selbst für<br />

die Auswahl der passgenauen Maßnahme verantwortlich sind und die<br />

Fortbildungsbeauftragten hierbei nur bei Bedarf beraten. Die Aufstellung eines<br />

Inhouse-Fortbildungprogrammes obliegt den Fortbildungsbeauftragten. Die inhaltliche<br />

Beschreibung ergibt sich aus dem jeweiligen fachlich begründeten und abgestimmten<br />

Bedarf.<br />

Für die Analyse, das Kostencontrolling, die Konzeption, die Reflexion, die<br />

Optimierung und die Realisation arbeiten die Fortbildungsbeauftragten mit der<br />

Institutsleitung, den Budgetverantwortlichen, den Interessenvertretungen und der<br />

Gleichstellungsbeauftragten zusammen. Nur so ist es möglich, Fortbildungsprozesse<br />

professionell zu steuern und damit das Kosten-Nutzen-Verhältnis von Fortbildungen<br />

zu ermitteln.<br />

6.2 Verfahren der Bedarfsermittlung<br />

6.2.1 Mitarbeiter- und Qualifizierungsgespräche<br />

Der individuelle Fortbildungsbedarf wird in gemeinsamen Gesprächen zwischen<br />

Vorgesetzen und Beschäftigten erörtert und vereinbart. Dieser Vereinbarung ist unter<br />

Berücksichtung der dienstlichen Belange zu entsprechen. Die Mitarbeiter- und<br />

Qualifizierungsgespräche sind ein geeignetes Instrument, die Erwartungen von<br />

Führungskräften und Dienststelle mit den Interessen der Beschäftigten abzugleichen.<br />

Eine Verknüpfung mit dem Vorgesetzten-Mitarbeitergespräch im Rahmen der<br />

Leistungsbewertung in der 2. Jahreshälfte ist möglich und förderlich.<br />

Der festgestellte individuelle Fortbildungsbedarf der Beschäftigten einer<br />

Organisationseinheit wird dann in einem Bedarfsbogen zusammengefasst und den<br />

Fortbildungsbeauftragten als Grundlage für die jährlichen Fortbildungsgespräche<br />

zugeleitet.<br />

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<strong>Fortbildungskonzept</strong><br />

6.2.2 Fortbildungsabstimmung<br />

Auf der Grundlage <strong>des</strong> nach 6.2.1, ermittelten Fortbildungsbedarfs finden im letzten<br />

Quartal <strong>des</strong> Jahres Abstimmungen zwischen den Fortbildungsbeauftragten und den<br />

Sachgebiets-/Gruppenleitungen statt. Diese Abstimmungen haben zum Ziel, den<br />

Bedarf für das folgende Jahr nach Prioritäten und den zur Verfügung stehenden<br />

Haushaltsmitteln festzulegen, zu prüfen wie einzelne Fortbildungswünsche ggf.<br />

gebündelt werden können und welche Maßnahmen für die Bedarfsdeckung in Frage<br />

kommen (z. B. behördeneigene Veranstaltungen, Inhouse-Kurse im eigenen Haus<br />

oder im Geschäftsbereich, BAKÖV-Kurse, sonstige geeignete Anbieter). Soweit<br />

möglich erfolgt eine Bestandsaufnahme der im laufenden Jahr bereits realisierten<br />

Fortbildungsmaßnahmen<br />

Sofern dabei Fortbildungswünsche nicht berücksichtigt werden, wird der PR über die<br />

entsprechenden Einzelfälle bei der Vorlage <strong>des</strong> <strong>Fortbildungskonzept</strong>es zusätzlich<br />

schriftlich informiert.<br />

6.3 Fortbildungsplan<br />

Die Ergebnisse der Fortbildungsgespräche werden von den Fortbildungsbeauftragten<br />

zu einem Fortbildungsplan für das kommende Jahr zusammengefasst und der<br />

Dienststellenleitung sowie den Abteilungsleitungen unter Beteiligung der<br />

Gleichstellungsbeauftragten zur Zustimmung vorgelegt.<br />

Die Min<strong>des</strong>tinhalte <strong>des</strong> dann verbindlichen Fortbildungsplans sollten sein:<br />

� Name der Fortbildung<br />

� Name <strong>des</strong>/der teilnehmenden Mitarbeiters/Mitarbeiterin<br />

� Organisationseinheit <strong>des</strong>/der teilnehmenden Mitarbeiters/Mitarbeiterin<br />

� Kurze Begründung der Notwendigkeit<br />

� geschätzte Kosten<br />

� Priorität der Fortbildung<br />

Der von der Dienststelle beschiedene Fortbildungsplan wird anschließend dem<br />

Personalrat zur Zustimmung bzw. der Schwerbehindertenvertretung zur<br />

Stellungnahme zugeleitet.<br />

Für Fortbildungen, die im Rahmen <strong>des</strong> abgestimmten Jahresplans durchgeführt<br />

werden, sind Einzelvorlagen entbehrlich.<br />

6.3.1 Umsetzung <strong>des</strong> Fortbildungsplans<br />

Nach Abschluss <strong>des</strong> Planungsverfahrens teilen die Vorgesetzten den Beschäftigten<br />

mit, ob ihr Fortbildungswunsch berücksichtigt werden konnte. Danach obliegt es<br />

sowohl den Beschäftigten als auch den unmittelbaren Vorgesetzten die Teilnahme an<br />

einer zugestimmten Fortbildungsveranstaltung sicher zu stellen. Mitarbeiter/in und<br />

Vorgesetzte/r sorgen durch eine Vertretungsregelung gemeinsam dafür, dass der<br />

Beschäftigte die Fort- und Weiterbildungsmaßnahme tatsächlich wahrnehmen kann.<br />

Dies gilt insbesondere auch für Teilzeitkräfte.<br />

Beurlaubte und abgeordnete Beschäftigte werden regelmäßig über<br />

Fortbildungsangebote informiert.<br />

Unter bestimmten Voraussetzungen können zusätzliche nachgewiesene<br />

Kinderbetreuungskosten teilweise von der Dienststelle erstattet werden.<br />

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<strong>Fortbildungskonzept</strong><br />

Liegt eine Schwerbehinderung vor, die es der/dem Schwerbehinderten nicht<br />

ermöglicht eine reguläre Fortbildung zu besuchen, ist die Möglichkeit einer<br />

individuellen Schulung zu prüfen.<br />

Für die administrative Durchführung der Maßnahme ist rechtzeitig ein<br />

Fortbildungsantrag (Anlage 2) zu stellen. Sofern es sich nicht um BAKÖV-Seminare<br />

handelt, ist in der Begründung ein Hinweis auf die verbindliche Jahresplanung<br />

ausreichend.<br />

6.3.2 Kriterien für das Auswahlverfahren bei Einzelanmeldungen außerhalb der<br />

Jahresplanung<br />

Die Fortbildungsplanung deckt den zum Zeitpunkt der Ermittlung bekannten Bedarf<br />

ab. Bei der Mittelplanung werden Kapazitäten freigehalten, um im<br />

Umsetzungszeitraum flexibel weitere Fortbildungen mit dringend notwendigem<br />

dienstlichen Bedarf zu ermöglichen, um z.B. auf aktuelle Anforderungen durch Neu-<br />

Entwicklungen reagieren zu können oder um neu eingestellte<br />

Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen zu berücksichtigen.<br />

Bei Bedarf können Beschäftigte und Vorgesetzte aber auch jederzeit außerhalb <strong>des</strong><br />

unter 6.2.1 festgelegten Verfahrens Vorschläge für Fortbildungen einbringen bzw.<br />

festlegen (kurzfristige Fortbildungsplanung). Ansprechpartner sind in diesem Fall die<br />

jeweiligen Fortbildungsbeauftragten der Abteilungen.<br />

Den Entscheidungen über die Teilnahme der Beschäftigten an einer dienstlichen<br />

Fortbildungsmaßnahme geht ein Auswahlverfahren voraus, wenn mehrere<br />

Anmeldungen vorliegen (Konkurrenzsituation). Dies gilt auch, wenn es sich um<br />

unterschiedliche Fortbildungsmaßnahmen handelt.<br />

Für das Auswahlverfahren werden die nachfolgenden Kriterien zugrunde gelegt:<br />

1. Dienstliches Interesse an der Fortbildungsveranstaltung<br />

2. Stimmigkeit mit dem <strong>Fortbildungskonzept</strong><br />

3. Finanzielle Ressourcen<br />

4. Anzahl der Nichtberücksichtigung bzw. Dauer der Wartezeit auf<br />

eine Fortbildungsmaßnahme<br />

In jedem Fall muss das dienstliche Interesse für eine Fortbildung von den<br />

Beschäftigten begründet und von dem/der jeweiligen Vorgesetzten bestätigt werden.<br />

Der Inhalt der gewünschten Fortbildung muss zur Erledigung seiner derzeitigen<br />

dienstlichen Aufgaben oder aber hinsichtlich zukünftiger dienstlicher Verwendung<br />

notwendig sein.<br />

Die beantragten Fortbildungen müssen im Einklang mit dem <strong>Fortbildungskonzept</strong><br />

stehen. Abweichungen vom <strong>Fortbildungskonzept</strong> können nur in Einzelfällen (z.B. bei<br />

nicht absehbaren gesetzlichen Neuerungen etc.) berücksichtigt werden und<br />

benötigen eine individuelle Zustimmung.<br />

Die zur Verfügung stehenden Finanzmittel müssen ausreichend sein, wobei eine<br />

bedarfsgerechte Verteilung (Beschäftigungsgruppen, Abteilungen etc.) gewährleistet<br />

sein soll. Im Hinblick auf mögliche Kostenersparnis sind die Angebote der BaköV und<br />

das Fortbildungsangebot auf der BMG-Informationsplattform in die Auswahl von<br />

Fortbildungsmaßnahmen grundsätzlich einzubeziehen.<br />

.<br />

Einzelanmeldungen außerhalb der Jahresplanung werden dem Personalrat per<br />

Einzelvorlage übersandt. Die Dienststelle legt dem Personalrat den Vorschlag für die<br />

Teilnahme zur Mitbestimmung gemäß § 75 Abs. 3 Zoff. 7 und § 76 Abs. 2 Ziff. 1<br />

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<strong>Fortbildungskonzept</strong><br />

BPersVG mit Begründung vor. Konfliktfälle werden anhand der o. g. Kriterienliste<br />

erörtert.<br />

Bewerber/innen sowie deren Vorgesetzte/r werden über die Gründe bei abgelehnten<br />

Fortbildungsanträgen informiert.<br />

7 Evaluierung<br />

Für die Fortbildungsmaßnahmen sind bereits im Rahmen der Bedarfsermittlung<br />

Lernziele festzulegen. Zur Feststellung ob die aus der dienstlichen Notwendigkeit<br />

ableitbaren Lernziele erreicht wurden und ob das Gelernte am Arbeitsplatz umgesetzt<br />

werden kann, soll nach Beendigung der Fortbildung der „Fragebogen zur Evaluierung<br />

von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen“ <strong>des</strong> <strong>DIMDI</strong> (Anlage 1) oder ein<br />

entsprechender Fragebogen <strong>des</strong> Veranstalters ausgefüllt und zusammen mit einer<br />

Kopie der Teilnahmebestätigung an das Sachgebiet Personal im <strong>DIMDI</strong> weitergeleitet<br />

werden. Kopien von ausgefüllten Fragebogen <strong>des</strong> Veranstalters können ergänzend<br />

beigefügt werden. Die Teilnahmebescheinigung wird zur Personalakte genommen. Die<br />

Auswertung der Fragebogen wird bei künftigen Planungen berücksichtigt.<br />

Individuelle Erfolgskontrollen für die Beschäftigten werden nicht durchgeführt, soweit<br />

dies nicht als Bestandteil <strong>des</strong> Seminarprogramms angekündigt wurde. Auf Wunsch der<br />

betroffenen Beschäftigten können allerdings auch Ergebnisse zum Lernerfolg in der<br />

Personalakte festgehalten werden.<br />

Wünschenswert ist, dass in den jeweiligen Organisationseinheiten die wichtigsten<br />

Schwerpunkte oder interessante Erkenntnisse aus der Fort- und Weiterbildung<br />

kommuniziert werden und ggf. geeignete Schulungsmaterialien vorgestellt werden. So<br />

können sich die Fortbildungsteilnehmer/innen die Inhalte noch einmal ins Gedächtnis<br />

rufen und wirken gleichzeitig als Multiplikatoren, so dass auch andere Beschäftige<br />

davon profitieren können.<br />

Das Sachgebiet Personal erstellt eine jährliche Übersicht über alle durchgeführten Fort-<br />

und Weiterbildungen, die der Dienststellenleitung, den Interessenvertretungen und der<br />

Gleichstellungsbeauftragten zur Verfügung gestellt wird.<br />

8 Schlussbestimmungen<br />

Dieses <strong>Fortbildungskonzept</strong> tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft.<br />

Das Konzept kann bei Bedarf unter Beteiligung der Unterzeichner einvernehmlich<br />

aktualisiert werden.<br />

Es gilt bis zum 31.12.2010 und verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn alle<br />

Beteiligten zustimmen.<br />

Die Unterzeichner verpflichten sich, bei Dissens über die Auslegung dieser<br />

Vereinbarung oder deren Umsetzung unverzüglich Gespräche mit dem Ziel der Einigung<br />

aufzunehmen.<br />

Bis zur Einigung gilt dieses Konzept weiter.<br />

Version 04_2010 11/11

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