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14<br />

Chippflicht für Hunde<br />

Impuls<br />

Seit 1. Juli 2008 gilt die verpflichtende Kennzeichnung und<br />

Registrierung von Hunden nach dem Tierschutzgesetz (§ 24). Alle<br />

im Bundesgebiet gehaltenen Hunde sind mittels zifferncodiertem,<br />

elektronisch ablesbarem Microchip auf Kosten des Halters von<br />

einem Tierarzt kennzeichnen zu lassen. Welpen sind spätestens<br />

mit einem Alter von 3 Monaten, jedenfalls aber vor der ersten<br />

Weitergabe, so zu kennzeichnen. Als Übergangsbestimmung wurde<br />

festgelegt, dass noch nicht gechippte Hunde bis<br />

zu kennzeichnen sind.<br />

spätestens 31.12.2009<br />

Es werden daher alle Hundebesitzer darauf hingewiesen, ihrem Hund ehestmöglich<br />

einen Microchip einsetzen zu lassen und die Nummer dem Marktgemeindeamt<br />

<strong>Buchkirchen</strong> bekannt zu geben. Sollte ihr Hund bereits einen Chip haben, ersuchen wir<br />

Sie die Nummer am Marktgemeindeamt bekannt zu geben.<br />

Die Kennzeichnung mit Hundemarken bleibt weiterhin aufrecht!!!<br />

Wie funktioniert das Chippen<br />

Ein winziger Mikrochip der verschiedene Buchstaben- und Zahlenkombinationen enthält, wird dem<br />

Hund mit einer Injektionsnadel unter die Haut gesetzt - vorzugsweise auf der linken Halsseite hinter<br />

dem Ohr. Dieser Eingriff beeinträchtigt das Tier in keinster Weise und ist nicht schmerzhafter als eine<br />

Impfung. Die auf dem Mikrochip gespeicherten Zahlen sind von Tierärzten sowie Tierschutzhäusern,<br />

welche ein Lesegerät besitzen, jederzeit abrufbar.<br />

Um den Tierbesitzer zu eruieren, muss die Zahlenkombination in die Datenbank<br />

eingegeben werden. (www.animaldata.com)<br />

Die Vorteile der elektronischen Kennzeichnung<br />

Durch die eindeutige Kennzeichnung kann einem Hund der entlaufen ist, gestohlen, ausgesetzt oder<br />

verletzt aufgefunden wird, schnell geholfen werden. Der Besitzer kann vom Tierarzt mittels Lesegerät<br />

via Internet in kürzester Zeit eruiert werden und dem Tier bleibt ein längerer Aufenthalt in einem<br />

Tierheim erspart. Die elektronische Kennzeichnung hat die Funktion eines Passfotos und macht den<br />

Hund individuell eindeutig erkennbar.<br />

Voraussetzung für die Ausstellung eines EU-Heimtierausweises ist eine eindeutige Kennzeichnung!<br />

(ab 2011 gilt ausschließlich Chippen) Nähere Informationen zu den verschiedenen Reisebestimmungen<br />

erhalten Sie bei Ihrem Tierarzt.<br />

Die Chipnummer Ihres Hundes ( Bitte den Hundenamen, eine Telefonnummer und die<br />

Hunderasse bereit halten) können Sie auch telefonisch unter ( 0 72 42 / 280 05 -85, per E-mail:<br />

reithner@buchkirchen.ooe.gv.at oder per Fax: 07242/28005-81 bei Fr. Reithner bekannt geben.

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