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Chippflicht für Hunde<br />
Impuls<br />
Seit 1. Juli 2008 gilt die verpflichtende Kennzeichnung und<br />
Registrierung von Hunden nach dem Tierschutzgesetz (§ 24). Alle<br />
im Bundesgebiet gehaltenen Hunde sind mittels zifferncodiertem,<br />
elektronisch ablesbarem Microchip auf Kosten des Halters von<br />
einem Tierarzt kennzeichnen zu lassen. Welpen sind spätestens<br />
mit einem Alter von 3 Monaten, jedenfalls aber vor der ersten<br />
Weitergabe, so zu kennzeichnen. Als Übergangsbestimmung wurde<br />
festgelegt, dass noch nicht gechippte Hunde bis<br />
zu kennzeichnen sind.<br />
spätestens 31.12.2009<br />
Es werden daher alle Hundebesitzer darauf hingewiesen, ihrem Hund ehestmöglich<br />
einen Microchip einsetzen zu lassen und die Nummer dem Marktgemeindeamt<br />
<strong>Buchkirchen</strong> bekannt zu geben. Sollte ihr Hund bereits einen Chip haben, ersuchen wir<br />
Sie die Nummer am Marktgemeindeamt bekannt zu geben.<br />
Die Kennzeichnung mit Hundemarken bleibt weiterhin aufrecht!!!<br />
Wie funktioniert das Chippen<br />
Ein winziger Mikrochip der verschiedene Buchstaben- und Zahlenkombinationen enthält, wird dem<br />
Hund mit einer Injektionsnadel unter die Haut gesetzt - vorzugsweise auf der linken Halsseite hinter<br />
dem Ohr. Dieser Eingriff beeinträchtigt das Tier in keinster Weise und ist nicht schmerzhafter als eine<br />
Impfung. Die auf dem Mikrochip gespeicherten Zahlen sind von Tierärzten sowie Tierschutzhäusern,<br />
welche ein Lesegerät besitzen, jederzeit abrufbar.<br />
Um den Tierbesitzer zu eruieren, muss die Zahlenkombination in die Datenbank<br />
eingegeben werden. (www.animaldata.com)<br />
Die Vorteile der elektronischen Kennzeichnung<br />
Durch die eindeutige Kennzeichnung kann einem Hund der entlaufen ist, gestohlen, ausgesetzt oder<br />
verletzt aufgefunden wird, schnell geholfen werden. Der Besitzer kann vom Tierarzt mittels Lesegerät<br />
via Internet in kürzester Zeit eruiert werden und dem Tier bleibt ein längerer Aufenthalt in einem<br />
Tierheim erspart. Die elektronische Kennzeichnung hat die Funktion eines Passfotos und macht den<br />
Hund individuell eindeutig erkennbar.<br />
Voraussetzung für die Ausstellung eines EU-Heimtierausweises ist eine eindeutige Kennzeichnung!<br />
(ab 2011 gilt ausschließlich Chippen) Nähere Informationen zu den verschiedenen Reisebestimmungen<br />
erhalten Sie bei Ihrem Tierarzt.<br />
Die Chipnummer Ihres Hundes ( Bitte den Hundenamen, eine Telefonnummer und die<br />
Hunderasse bereit halten) können Sie auch telefonisch unter ( 0 72 42 / 280 05 -85, per E-mail:<br />
reithner@buchkirchen.ooe.gv.at oder per Fax: 07242/28005-81 bei Fr. Reithner bekannt geben.