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Der Bürgermeister bemerkt dazu, dass der Voranschlag auf den Cent genau<br />
ausgerechnet wurde und keine Sonderwünsche Platz gehabt hätten. Mit dem vorliegenden<br />
Voranschlag erfüllt die Gemeinde zum Großteil nur die Pflichtausgaben.<br />
Weiters erklärt der Bürgermeister, dass der Voranschlag auch bereits fertig war, als die<br />
Kostenschätzung für den Geh- und Radwegbau in der Höhe von € 36.575,-- eingelangt ist. Es<br />
stellte sich natürlich die Frage, womit finanziert man nun diesen Bau. Die einzige Möglichkeit<br />
war, dass man den Betrag von der Position Straßenbau wegnimmt.<br />
Der Bürgermeister bemerkt, dass die Gemeinde Uttendorf für das Finanzjahr 2010 keinen<br />
einzigen Cent im Straßenbau veranschlagt hat, da es finanziell nicht möglich ist.<br />
GV Ing. Klepp bemerkt, dass im Bericht angeführt wurde, dass der Kleintraktor Kubota<br />
des Bauhofes eigentlich durch einen Neuen zu ersetzen wäre, dem jedoch in der derzeitigen<br />
Finanzlage nicht entsprochen werden kann. Eine Möglichkeit wäre, einen Kleintraktor zu<br />
leasen. GV Ing. Klepp stellt die Frage, ob die Leasingkosten im Voranschlag 2010 berücksichtigt<br />
wurden.<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass es an den Leasingkosten nicht scheitern wird, da<br />
solche Kosten unter Betriebs- und Aufwandskosten unterzubringen wären. Ein Neuankauf<br />
eines Kleintraktors ist derzeit undenkbar.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag:<br />
a) den Voranschlag für das Finanzjahr 2010 entsprechend dem vorliegenden Entwurf und<br />
b) die Höhe der aufzunehmenden Kassenkredite mit einem Höchstbetrag von € 909.000,--<br />
zu beschließen.<br />
PUNKT 5) KASSENKREDIT; FESTLEGUNG DES BANKINSTITUTES FÜR DIE AUFNAHME<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass der Gemeinderat im vorhergehenden<br />
Tagesordnungspunkt 4) die Höhe eventuelle aufzunehmender Kassenkredite mit einem<br />
Höchstbetrag von € 909.000,-- festgesetzt hat.<br />
Gemäß § 83 OÖ GemO kann die Gemeinde zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des<br />
ordentlichen Voranschlages Kassenkredite aufnehmen. Diese sind aus den Einnahmen des<br />
ordentlichen Voranschlages binnen Jahresfrist zurückzuzahlen und dürfen 1/6 der Einnahmen<br />
des ordentlichen Voranschlages nicht überschreiten.<br />
Kassenkredite dürfen auch zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des außerordentlichen<br />
Voranschlages herangezogen werden, so der ordentliche Voranschlag ausgeglichen ist und die<br />
Einnahme, zu deren Vorfinanzierung der Kassenkredit herangezogen wird, im selben<br />
Kalenderjahr gesichert ist.<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass für die Aufnahme des Kassenkredites über € 500.000,--<br />
folgende Angebote eingeholt wurden und zwar:<br />
1) Raiffeisenbank Mattigtal reg.Gen.m.b.H., 5231 <strong>Schalchen</strong>:<br />
Laufzeit: bis 31.12.2010<br />
Zinssatz: Variabler Zinssatz<br />
Soll – 3-monats-Euribor (November 2009 – 0,720 %)<br />
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