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Der Bürgermeister bemerkt dazu, dass der Voranschlag auf den Cent genau<br />

ausgerechnet wurde und keine Sonderwünsche Platz gehabt hätten. Mit dem vorliegenden<br />

Voranschlag erfüllt die Gemeinde zum Großteil nur die Pflichtausgaben.<br />

Weiters erklärt der Bürgermeister, dass der Voranschlag auch bereits fertig war, als die<br />

Kostenschätzung für den Geh- und Radwegbau in der Höhe von € 36.575,-- eingelangt ist. Es<br />

stellte sich natürlich die Frage, womit finanziert man nun diesen Bau. Die einzige Möglichkeit<br />

war, dass man den Betrag von der Position Straßenbau wegnimmt.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, dass die Gemeinde Uttendorf für das Finanzjahr 2010 keinen<br />

einzigen Cent im Straßenbau veranschlagt hat, da es finanziell nicht möglich ist.<br />

GV Ing. Klepp bemerkt, dass im Bericht angeführt wurde, dass der Kleintraktor Kubota<br />

des Bauhofes eigentlich durch einen Neuen zu ersetzen wäre, dem jedoch in der derzeitigen<br />

Finanzlage nicht entsprochen werden kann. Eine Möglichkeit wäre, einen Kleintraktor zu<br />

leasen. GV Ing. Klepp stellt die Frage, ob die Leasingkosten im Voranschlag 2010 berücksichtigt<br />

wurden.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass es an den Leasingkosten nicht scheitern wird, da<br />

solche Kosten unter Betriebs- und Aufwandskosten unterzubringen wären. Ein Neuankauf<br />

eines Kleintraktors ist derzeit undenkbar.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag:<br />

a) den Voranschlag für das Finanzjahr 2010 entsprechend dem vorliegenden Entwurf und<br />

b) die Höhe der aufzunehmenden Kassenkredite mit einem Höchstbetrag von € 909.000,--<br />

zu beschließen.<br />

PUNKT 5) KASSENKREDIT; FESTLEGUNG DES BANKINSTITUTES FÜR DIE AUFNAHME<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass der Gemeinderat im vorhergehenden<br />

Tagesordnungspunkt 4) die Höhe eventuelle aufzunehmender Kassenkredite mit einem<br />

Höchstbetrag von € 909.000,-- festgesetzt hat.<br />

Gemäß § 83 OÖ GemO kann die Gemeinde zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des<br />

ordentlichen Voranschlages Kassenkredite aufnehmen. Diese sind aus den Einnahmen des<br />

ordentlichen Voranschlages binnen Jahresfrist zurückzuzahlen und dürfen 1/6 der Einnahmen<br />

des ordentlichen Voranschlages nicht überschreiten.<br />

Kassenkredite dürfen auch zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des außerordentlichen<br />

Voranschlages herangezogen werden, so der ordentliche Voranschlag ausgeglichen ist und die<br />

Einnahme, zu deren Vorfinanzierung der Kassenkredit herangezogen wird, im selben<br />

Kalenderjahr gesichert ist.<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass für die Aufnahme des Kassenkredites über € 500.000,--<br />

folgende Angebote eingeholt wurden und zwar:<br />

1) Raiffeisenbank Mattigtal reg.Gen.m.b.H., 5231 <strong>Schalchen</strong>:<br />

Laufzeit: bis 31.12.2010<br />

Zinssatz: Variabler Zinssatz<br />

Soll – 3-monats-Euribor (November 2009 – 0,720 %)<br />

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