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GR Roman Breckner erklärt, dass er nicht gesagt hat, die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> etwas<br />

fördern muss. Wenn die Gemeinde diese Aktion nicht fördert, ersucht er wenigstens um die<br />

Abwicklung derselben.<br />

GR Dr. Postlmayr ergänzt, dass diese Aktion unbedingt in der nächsten<br />

Gemeindeinformation bekannt gegeben werden soll.<br />

BESCHLUSS:<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, diese<br />

Aktion Gebäude – Thermografie in der nächsten Gemeindeinformation bekanntzugeben. Es<br />

wird das Angebot der WIKA-Wimleitner, Waldzell in der Höhe von € 250,-- abzüglich<br />

Landesförderung in der Höhe von € 73,-- und Zuschuss Raika in der Höhe von € 27,--<br />

angeboten. Die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> leistet keine finanzielle Förderung, sondern führt<br />

lediglich die Abwicklung durch.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 25) ALLFÄLLIGES<br />

a) B 147; Beabsichtigte Erlassung einer durchgehenden 70 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung:<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass in der letzten GR-Sitzung am 17.12.2009 unter TOP 14)<br />

die Erlassung einer 70 km Geschwindigkeitsbeschränkung gemäß § 52 lit.a Ziffer 10a StVO<br />

1960 von Strkm. 19,374 (Ende Ortsgebiet <strong>Schalchen</strong>) bis Strkm. 22,950 (Beginn Ortsgebiet<br />

Uttendorf) in beiden Fahrtrichtungen einstimmig abgelehnt wurde und die Ausweitung der 70<br />

km Beschränkung in Furth sowie die Erlassung eines Überholverbotes beantragt wurde.<br />

Nunmehr ist am 25.01.2010 von der Bezirkshauptmannschaft Braunau, Abteilung Verkehr<br />

folgendes E-Mail eingelangt:<br />

Das Ansuchen um Ausweitung der 70 km Geschwindigkeitsbeschränkung in der Ortschaft<br />

Furth kann insofern positiv erledigt werden, da das angeführte Straßenstück durch die<br />

ins Auge gefasste Erweiterung der Beschränkung abgedeckt sein wird. Durch die<br />

Reduzierung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit dürfte sich auch das Überholverhalten<br />

auf dem gesamten Streckenabschnitt zwischen <strong>Schalchen</strong> und Uttendorf verändern. In<br />

der Ortschaft Furth ist es meist zu Auffahrunfällen bzw. Vorrangverletzungen<br />

gekommen. Ein Überholverbot hätte die in der letzten Zeit stattgefundenen<br />

Verkehrsunfälle nicht verhindert. Es wurde immer wieder festgestellt, dass sich<br />

insbesondere zwischen <strong>Schalchen</strong> und Furth begonnene Überholvorgänge in den<br />

unübersichtlichen Bereich der B 147 erstreckt haben. Hier werden die Erfahrungen mi der<br />

neu zu erlassenden Geschwindigkeitsbeschränkung für eventuell weitere Maßnahmen<br />

entscheidend sein.<br />

Die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> hat sich gegen die Erlassung einer derartigen durchgehenden<br />

Geschwindigkeitsbeschränkung von <strong>Schalchen</strong> bis Uttendorf ausgesprochen. Die<br />

Beweggründe sind im bereits übermittelten Protokoll über den Lokalaugenschein<br />

dargelegt.<br />

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