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<strong>Schalchen</strong> hat. GR Roman Breckner zählt eine Liste von Gemeinden auf, wo der Sportreferent<br />

auch nur Mitglied des Gemeinderates ist.<br />

Der Bürgermeister bemerkt darauf, dass sich diese Frage gar nicht gestellt hätte, wenn<br />

dies kein Thema gewesen wäre und einfach aus Jux heraus und um jemanden etwas zu Fleiß<br />

zu tun eine Abstimmung herbeizuführen.<br />

Der Bürgermeister verliest nochmals folgenden Satz aus dem Antwortschreiben des Landes<br />

und zwar „Im Übrigen ist festzuhalten, dass die österreichische Rechtsordnung das<br />

Rechtsinstrument der Gleichheit im Unrecht nicht kennt.“.<br />

GR Dr. Postlmayr fasst zusammen, dass man eigentlich darüber gar nicht abstimmen<br />

hätte brauchen, da der Sportreferent gesetzlich festgelegt ist.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass es drei Amtsperioden mit Vizebürgermeister<br />

Mittermaier super geklappt hat. Nachdem diese Wahl gesetzlich nicht möglich ist, übernimmt<br />

er als Bürgermeister dieses Amt des Sportreferenten, welches ihm auch zusteht.<br />

GV Steinberger bemerkt, dass die gesetzliche Lage auch dem bei der konstituierenden<br />

Sitzung anwesende Bezirkshauptmann Dr. Wojak nicht bekannt war. Dieser hätte sonst<br />

sicherlich darauf aufmerksam gemacht.<br />

GR Roman Breckner erklärt, nachdem die SPÖ-Fraktion auch den Obmann des<br />

Sportausschusses über hat, hat er kein Problem damit, wenn der Bürgermeister oder<br />

Vizebürgermeister Mittermaier das Amt des Sportreferenten übernimmt.<br />

Der Bürgermeister bemerkt dazu, dass man sich eigentlich den ganzen Zirkus sparen<br />

hätten können.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den<br />

Beschluss der konstituierenden Sitzung vom 05.11.2009, TOP 16) vollinhaltlich aufzuheben<br />

und das Amt des Gemeindesportreferenten wird vom Bürgermeister selbst übernommen.<br />

GR Roman BRECKNER enthält sich der Abstimmung, da dieser befangen ist.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 24) DRINGLICHKEITSANTRAG: GEBÄUDETHERMOGRAFIE MESSUNGEN IN DER<br />

GEMEINDE SCHALCHEN UND GEMEINDEZUSCHUSS IN HÖHE DER<br />

LANDESFÖRDERUNG<br />

Der Bürgermeister bittet den Obmann des Umweltausschusses um seinen Bericht.<br />

GR Roman Breckner berichtet, dass er als Obmann des Umweltausschusses diesen<br />

Dringlichkeitsantrag eingebracht hat, da laut Auskunft des Amtes der OÖ Landesregierung, DI<br />

Thomas Markowek, die Förderungsaktion des Landes mit 31.03.2010 ausläuft und aufgrund<br />

der prekären finanziellen Lage wird auch eine weitere Förderung nicht angedacht. Die<br />

Messungen können auch nur in den Wintermonaten durchgeführten werden, da die optimale<br />

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