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PUNKT 21) ÖFFENTLICHES STRASSENGUT 1002/1 UND 1003, KG. FURTH – SCHLIESSUNG<br />
DER UNTERBRECHUNG DURCH ERWERB TEIL 1 DER PARZELLE 893 VON<br />
PRIEWASSER FRIEDRICH UND ANNA ELISABETH, GRUNDBÜCHERLICHE<br />
DURCHFÜHRUNG DES TEILUNGSPLANES GZ. 2705 VOM 08.07.2009 VON<br />
GEOMETER DI PRECHTL<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass die Ehegatten Friedrich und Anna Priewasser haben<br />
neben dem öffentlichen Straßengut 1003 befindliches öffentliches Wassergut erworben.<br />
Durch Teil „1“ der Parzelle 893, KG. Furth laut Vermessungsurkunde von DI Prechtl vom<br />
08.07.2009, GZ. 2705 ist das öffentliche Straßengut 1002/1 und 1003, KG. Furth nun durch ein<br />
in Privatbesitz übergegangenes Grundstück unterbrochen. Die Ehegatten Priewasser haben<br />
sich bereit erklärt, diese Teilfläche im Ausmaß von 26 m² in das öffentliche Straßengut zu<br />
übertragen. Somit wäre der Geh- und Radweg wieder ohne Unterbrechung im öffentlichen<br />
Gut.<br />
Der Bürgermeister schlägt vor, dass die Gemeinde diese Teilfläche um jenen Grundpreis<br />
ankauft, um den die Ehegatten Priewasser das öffentliche Wassergut erworben haben.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den Teil „1“ der<br />
Parzelle 893, KG. Furth laut Vermessungsurkunde von DI Prechtl vom 08.07.2009, GZ 2705 im<br />
Ausmaß von 26 m² um jenen Grundpreis anzukaufen, um den die Ehegatten Friedrich und<br />
Anna Priewasser das öffentliche Wassergut erworben haben.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
PUNKT 22) ZEILEDTERSTRASSE; NEUVERMESSUNG AB KREUZUNG MITTERHOLZLEITEN BIS<br />
KREUZUNG GÜTERWEG ZEILEDT; AUFLASSUNG VON TEILEN DES<br />
ÖFFENTLICHEN STRASSENGUTES UND GRUNDBÜCHERLICHE DURCHFÜHRUNG<br />
DES VERMESSUNGSPLANES GZ 34401/08 VOM 11.12.2008<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass nach Aufbringen eines neuen Straßenbelages auf der<br />
Zeiledterstraße, Bereich Kreuzung Mitterholzleiten bis Güterweg Zeiledt, bereits am<br />
06.11.2008 die Vermessung durchgeführt wurde. Von einigen Grundeigentümern fehlte<br />
bislang jedoch die Unterschrift auf der Zustimmungserklärung. Da diese nun vollständ sind,<br />
soll die Vermessung ehemöglichst grundbücherlich durchgeführt werden. Es muss hierfür das<br />
Verfahren zur Auflassung der laut Vermessungsplan von Geometer Fleischmann vom<br />
26.03.2009, GZ: 34401/08 neugebildeten Teilflächen aus dem öffentlichen Gut 975, KG. Furth,<br />
entsprechend des Bestimmungen des OÖ Straßengesetzes eingeleitet werden.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die Neuvermessung<br />
der Zeiledterstraße ab Kreuzung Mitterholzleiten bis Kreuzung Güterweg Zeiledt<br />
grundbücherlich durchzuführen und das Verfahren zur Auflassung der laut dem vorliegenden<br />
Vermessungsplan des DI Fleischmann vom 26.03.2009, GZ: 34401/08 neugebildeten<br />
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