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Der Bürgermeister erklärt, dass die ganze Angelegenheit bereits eine Vorgeschichte<br />
hat. So wurde im Jahre 1968 dem damaligen Eigentümer eine dauernde Rodung für einen Teil<br />
der Waldparzelle 1751/2 nachträglich bewilligt, wenn gewisse Auflagen erfüllt werden. Im<br />
Jahre 1971 wurde die Ausweisung der betreffenden Parzelle als Bauplatz genehmigt. Herr<br />
Kremsmüller beruft sich natürlich auf diese alten Bescheide. Es stellt sich jetzt die Frage, ob<br />
die Formulierung Änderung des Flächenwidmungsplanes und des ÖEK richtig ist oder ob<br />
lediglich eine Bauplatzgenehmigung erforderlich ist. Es handelt sich hierbei um dieselbe<br />
Situation wie beim Rocky-Tocky-Haus.<br />
GR Gerlinde Breckner bemerkt, dass ihr die Angelegenheit insofern etwas komisch vor<br />
kommt, da Herr Kremsmüller nicht bekannt gibt, was er eigentlich mit diesem Grundstück<br />
konkret vor hat. GR Breckner schlägt vor, dass man bei Herrn Kremsmüller nachfragt, was er<br />
mit diesem Grundstück plant.<br />
GR Dr. Postlmayr stimmt dem zu und erklärt, dass es für den Gemeinderat jetzt zu früh<br />
ist, diese Angelegenheit zu behandeln und eine Entscheidung zu treffen. Herr Kremsmüller soll<br />
der Gemeinde das Vorhaben präsentieren und wenn es diese Bewilligungen tatsächlich gibt,<br />
braucht man vielleicht gar keine Umwidmung beantragen.<br />
Der Bürgermeister schlägt vor, diese Angelegenheit an den Raumplanungsausschuss zu<br />
delegieren, welcher mit Herrn Kremsmüller einen Besprechungstermin im Gemeindeamt<br />
vereinbart.<br />
GR Nagl bemerkt, dass die vorliegenden Bewilligungen aus einer Zeit stammen, wo es<br />
noch kein Örtliches Entwicklungskonzept gegeben hat. Nach heutigem Begriff, wäre dieses<br />
Objekt – wenn es ein fertiges Haus wäre – als Sternchenbau ausgewiesen, wo man nicht<br />
einmal etwas dazu bauen dürfte.<br />
Der Bürgermeister bemerkt, dass man bis zu einer gewissen m²-Größe auch bei einem<br />
Sternchenbau dazu bauen darf.<br />
BESCHLUSS:<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, das<br />
vorliegende Ansuchen der Fa. Kremsmüller Industrieanlagenbau KG an den<br />
Raumplanungsausschuss weiterzuleiten, welcher Herrn Kremsmüller zu einem<br />
Besprechungstermin einlädt.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
PUNKT 18) HUMMELBACHSTRASSE; NEUVERMESSUNG BEREICH KREUZUNG<br />
OBERINNVIERTLER LANDESSTRASSE BIS PFARRHOF SCHALCHEN; ENDGÜLTIGE<br />
BESCHLUSSFASSUNG DER AUFLASSUNG VON TEIL 3, 4 UND 10 DES<br />
ÖFFENTLICHEN STRASSENGUTES 1591, KG. SCHALCHEN<br />
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