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mehr unentgeltlich erfolgt. Nach einiger Zeit wurde von der Bauabteilung über den aktuellen<br />

Stand telefonisch nachgefragt. Der Vertreter der Fa. Kremsmüller Industrieanlagenbau KG<br />

teilte damals mit, die Firma sei bestrebt die Sache zügig abzuwickeln, um den „Klotz am Bein“<br />

loszuwerden.<br />

Es traf daher völlig unerwartet am 17.09.2009 das Schreiben der Fa. Kremsmüller<br />

Industrieanlagenbau KG ein, mit welchem mitgeteilt wird, dass beabsichtigt ist, das<br />

bestehende Gebäude auf Grundstück 1751/2, KG. <strong>Schalchen</strong> zu sanieren und die alte<br />

Schalchner Heilquelle zu revitalisieren. Das Grundstück weist jedoch derzeit eine<br />

Grünlandwidmung aus und es fehlt eine Ausweisung des baurechtlich genehmigten Gebäudes.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass die Baubewilligung des bestehenden Gebäudes mit Bescheid<br />

vom 05.05.1965, AZ: Bau-1965 erteilt wurde. Die Bauplatzerklärung wurde mit Bescheid vom<br />

09.02.1971, AZ: 611/1971/K erteilt. Die Firma Kremsmüller ersucht nun um amtswegige<br />

Berichtung des Flächenwidmungsplanes für die Grundstücke 1749/5 und 1751/2, KG.<br />

<strong>Schalchen</strong>, insbesondere um korrekte Ausweisung des genehmigten Baubestandes und um<br />

Herstellung der rechtlichen Voraussetzungen für die Sanierung des bewilligten Baubestandes<br />

der Liegenschaft.<br />

Der Bürgermeister erklärt weiters, dass die Gemeinde für dieses Gebäude einen<br />

Abbruchbescheid erlassen hat. Vom Bezirksbauamt Ried wurde jedoch erklärt, dass es sich<br />

hierbei um einen Rohbau handelt und nicht abbruchreif ist und auch eine Sanierung möglich<br />

wäre.<br />

GR Roman Breckner stellt die Frage, ob es dort noch Wasser gibt.<br />

Auch GR Ing. Sperl fragt, was Herr Kremsmüller mit dem Wasser machen wird. Macht<br />

er daraus eine Mineralwasserfabrik oder Abfüllanlage?<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass dieses Wasser bereits vor Kriegsbeginn als<br />

Heilwasser in das Allgemeine Krankenhaus nach Wien gebracht wurde. Es gibt davon auch<br />

Etiketten, wo z.Bsp. darauf steht, dass dieses Wasser in der Flasche weit über ein Jahr haltbar<br />

ist, dass es Mineralstoffe beinhaltet etc.. Nach dem Krieg hat die Produktion des sogenannten<br />

„Schalikracherl“ angefangen, welche jedoch aus Geldmangel eingestellt wurde.<br />

Nunmehr steht eine entsprechende Firma hinter dem Ganzen, welche sich dies sicherlich<br />

leisten könnte und demnach auch Entsprechendes vorlegen müssen.<br />

Betreffend das Wasser ist die Bezirkshauptmannschaft zuständig und nicht die Gemeinde. Es<br />

würde hierzu eine entsprechende Wasserrechtsverhandlung geben.<br />

Tatsache ist, dass die Gemeinde jetzt zu entscheiden hat, ob eine Umwidmung eingeleitet<br />

wird. Es werden sicherlich Einwände erhoben werden, da hier massive Interessen des<br />

Naturschutzes und Forstrechtes berührt werden und jegliche Infrastruktur fehlt.<br />

GR Pfeil bemerkt, dass man diese Angelegenheit los werden möchte. Herr Kremsmüller<br />

möchte eine Umwidmung, damit das Grundstück einen Wert bekommt, obwohl keine Zufahrt<br />

vorhanden ist. Es ist ein Grundstück im Grünen, welches immer wieder verwertbar ist, jedoch<br />

so ist es nichts wert. Dabei soll die Gemeinde nicht mithelfen, denn dieses Gebäude steht<br />

mitten im Wald. Wie soll dann die Gemeinde andere abgelehnte Umwidmungen gegenüber<br />

den Bürgern begründen? GR Pfeil sieht in dieser Umwidmung keinen Sinn, egal ob es sich<br />

dabei um eine Privatperson oder eine Firma handelt.<br />

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