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mehr unentgeltlich erfolgt. Nach einiger Zeit wurde von der Bauabteilung über den aktuellen<br />
Stand telefonisch nachgefragt. Der Vertreter der Fa. Kremsmüller Industrieanlagenbau KG<br />
teilte damals mit, die Firma sei bestrebt die Sache zügig abzuwickeln, um den „Klotz am Bein“<br />
loszuwerden.<br />
Es traf daher völlig unerwartet am 17.09.2009 das Schreiben der Fa. Kremsmüller<br />
Industrieanlagenbau KG ein, mit welchem mitgeteilt wird, dass beabsichtigt ist, das<br />
bestehende Gebäude auf Grundstück 1751/2, KG. <strong>Schalchen</strong> zu sanieren und die alte<br />
Schalchner Heilquelle zu revitalisieren. Das Grundstück weist jedoch derzeit eine<br />
Grünlandwidmung aus und es fehlt eine Ausweisung des baurechtlich genehmigten Gebäudes.<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass die Baubewilligung des bestehenden Gebäudes mit Bescheid<br />
vom 05.05.1965, AZ: Bau-1965 erteilt wurde. Die Bauplatzerklärung wurde mit Bescheid vom<br />
09.02.1971, AZ: 611/1971/K erteilt. Die Firma Kremsmüller ersucht nun um amtswegige<br />
Berichtung des Flächenwidmungsplanes für die Grundstücke 1749/5 und 1751/2, KG.<br />
<strong>Schalchen</strong>, insbesondere um korrekte Ausweisung des genehmigten Baubestandes und um<br />
Herstellung der rechtlichen Voraussetzungen für die Sanierung des bewilligten Baubestandes<br />
der Liegenschaft.<br />
Der Bürgermeister erklärt weiters, dass die Gemeinde für dieses Gebäude einen<br />
Abbruchbescheid erlassen hat. Vom Bezirksbauamt Ried wurde jedoch erklärt, dass es sich<br />
hierbei um einen Rohbau handelt und nicht abbruchreif ist und auch eine Sanierung möglich<br />
wäre.<br />
GR Roman Breckner stellt die Frage, ob es dort noch Wasser gibt.<br />
Auch GR Ing. Sperl fragt, was Herr Kremsmüller mit dem Wasser machen wird. Macht<br />
er daraus eine Mineralwasserfabrik oder Abfüllanlage?<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass dieses Wasser bereits vor Kriegsbeginn als<br />
Heilwasser in das Allgemeine Krankenhaus nach Wien gebracht wurde. Es gibt davon auch<br />
Etiketten, wo z.Bsp. darauf steht, dass dieses Wasser in der Flasche weit über ein Jahr haltbar<br />
ist, dass es Mineralstoffe beinhaltet etc.. Nach dem Krieg hat die Produktion des sogenannten<br />
„Schalikracherl“ angefangen, welche jedoch aus Geldmangel eingestellt wurde.<br />
Nunmehr steht eine entsprechende Firma hinter dem Ganzen, welche sich dies sicherlich<br />
leisten könnte und demnach auch Entsprechendes vorlegen müssen.<br />
Betreffend das Wasser ist die Bezirkshauptmannschaft zuständig und nicht die Gemeinde. Es<br />
würde hierzu eine entsprechende Wasserrechtsverhandlung geben.<br />
Tatsache ist, dass die Gemeinde jetzt zu entscheiden hat, ob eine Umwidmung eingeleitet<br />
wird. Es werden sicherlich Einwände erhoben werden, da hier massive Interessen des<br />
Naturschutzes und Forstrechtes berührt werden und jegliche Infrastruktur fehlt.<br />
GR Pfeil bemerkt, dass man diese Angelegenheit los werden möchte. Herr Kremsmüller<br />
möchte eine Umwidmung, damit das Grundstück einen Wert bekommt, obwohl keine Zufahrt<br />
vorhanden ist. Es ist ein Grundstück im Grünen, welches immer wieder verwertbar ist, jedoch<br />
so ist es nichts wert. Dabei soll die Gemeinde nicht mithelfen, denn dieses Gebäude steht<br />
mitten im Wald. Wie soll dann die Gemeinde andere abgelehnte Umwidmungen gegenüber<br />
den Bürgern begründen? GR Pfeil sieht in dieser Umwidmung keinen Sinn, egal ob es sich<br />
dabei um eine Privatperson oder eine Firma handelt.<br />
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