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In der Flächenwidmungsplanneuerstellung durch Architekt Schmitzberger wurde übersehen,<br />

diese Wohngebietswidmung in den neuen Flächenwidmungsplan einzuarbeiten. Die<br />

rechtskräftige Wohngebietswidmung im Ausmaß von 500 m² ist daher im aktuellen<br />

Flächenwidmungsplan als Grünland bzw. Wald ausgewiesen. Seitens der<br />

Bezirkshauptmannschaft Braunau, Abteilung Forst wurde mit Bescheid vom 02.11.2009<br />

festgestellt, dass eine Teilfläche der Parzelle 244/4 im Ausmaß von 500 m², für welche nun die<br />

Wohngebietsausweisung beantragt wurde, nicht Wald im Sinne des Forstgesetzes 1975 ist.<br />

Die Teilfläche wurde auch vom Sachverständigen der örtlichen Raumplanung DI<br />

Schobersberger und dem Naturschutzsachverständigen DI Schwendinger besichtigt und es<br />

wurde zur geplanten Verschiebung des Wohngebietes kein Einwand erhoben, zumal auch die<br />

Feststellung der Forstbehörde als „nicht Wald“ vorliegt.<br />

Der Bürgermeister erklärt weiters, dass das Ansuchen um Verschiebung des<br />

bestehenden Wohngebietes daher als Neuantrag behandelt wird, damit die bereits<br />

genehmigte Wohngebietswidmung im Ausmaß von 500 m² wieder ausgewiesen werden kann.<br />

Eine Änderung des ÖEK ist nicht erforderlich, da aufgrund des Maßstabes des ÖEK eine<br />

Ausweisung einer 500 m² großen Teilfläche planlich nicht darstellbar bzw. nicht ersichtlich ist.<br />

Weiters ist die Neuerstellung des Flächenwidmungsplanes und des ÖEK in zwei Jahren geplant<br />

und es soll diese Änderungsfläche dann im ÖEK ausgewiesen werden. Diese Vorgangsweise<br />

wurde auch mit dem Leiter der örtlichen Raumplanung Hofrat Mag. Suchazy und dem<br />

Sachverständigen der örtlichen Raumplanung DI Schobesberger so besprochen.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag das Verfahren zur<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 3.33, Antragsteller: Mag. Claudia Glechner<br />

betreffend einer rund 500 m² großen Teilfläche der Parzellen 245 und 244/4, KG. Weinberg<br />

von Grünland bzw. Wald in Wohngebiet (Verschiebung) einzuleiten.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 17) ÄNDERUNG FLÄCHENWIDMUNGSPLAN UND ÖEK; EINLEITUNG DES<br />

VEFAHRENS ZUR UMWIDMUNG DER ALS WALD AUSGEWIESENEN PARZELLE<br />

1751/2 (HEILQUELLE), KG. SCHALCHEN, ZUR SANIERUNG DES VORHANDENEN<br />

BAUBESTANDES – ANTRAG: KREMSMÜLLER, STEINHAUS<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass aufgrund von Interventionen im Gemeindevorstand,<br />

dass die Gebäude der ehemaligen Heilquelle als Treffpunkt von Jugendlichen dient und der<br />

Bauzustand der Gebäude als baufällig einzustufen sei, erfolgte am 16.07.2009 mit Herrn<br />

Kremsmüller Jun., einem Baumeister und einem Rechtsanwalt ein Lokalaugenschein. Dabei<br />

wurde Herrn Kremsmüller Jun. der Abbruch empfohlen. Vorerst war dieser damit auch<br />

einverstanden. Es erging sogar das Angebot, wenn einer der Anrainer ein Interesse am<br />

Grundstück hätte, würde dieser das Grundstück dafür erhalten, dass er den Abbruch auf seine<br />

Kosten vornimmt. Darauf wurden Herrn Kremsmüller die Anrainer als auch Gewerbetreibende<br />

für den Abbruch bekanntgegeben. Als Erstmaßnahme wurde eine grobe Absicherung mittels<br />

Absperrbändern und Tafeln vorgenommen. In weiterer Folge wurde dem hiesigen Amt von<br />

Herrn Grubmüller (Feichtner) mitgeteilt, dass nunmehr eine Übergabe des Grundstückes nicht<br />

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