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In der Flächenwidmungsplanneuerstellung durch Architekt Schmitzberger wurde übersehen,<br />
diese Wohngebietswidmung in den neuen Flächenwidmungsplan einzuarbeiten. Die<br />
rechtskräftige Wohngebietswidmung im Ausmaß von 500 m² ist daher im aktuellen<br />
Flächenwidmungsplan als Grünland bzw. Wald ausgewiesen. Seitens der<br />
Bezirkshauptmannschaft Braunau, Abteilung Forst wurde mit Bescheid vom 02.11.2009<br />
festgestellt, dass eine Teilfläche der Parzelle 244/4 im Ausmaß von 500 m², für welche nun die<br />
Wohngebietsausweisung beantragt wurde, nicht Wald im Sinne des Forstgesetzes 1975 ist.<br />
Die Teilfläche wurde auch vom Sachverständigen der örtlichen Raumplanung DI<br />
Schobersberger und dem Naturschutzsachverständigen DI Schwendinger besichtigt und es<br />
wurde zur geplanten Verschiebung des Wohngebietes kein Einwand erhoben, zumal auch die<br />
Feststellung der Forstbehörde als „nicht Wald“ vorliegt.<br />
Der Bürgermeister erklärt weiters, dass das Ansuchen um Verschiebung des<br />
bestehenden Wohngebietes daher als Neuantrag behandelt wird, damit die bereits<br />
genehmigte Wohngebietswidmung im Ausmaß von 500 m² wieder ausgewiesen werden kann.<br />
Eine Änderung des ÖEK ist nicht erforderlich, da aufgrund des Maßstabes des ÖEK eine<br />
Ausweisung einer 500 m² großen Teilfläche planlich nicht darstellbar bzw. nicht ersichtlich ist.<br />
Weiters ist die Neuerstellung des Flächenwidmungsplanes und des ÖEK in zwei Jahren geplant<br />
und es soll diese Änderungsfläche dann im ÖEK ausgewiesen werden. Diese Vorgangsweise<br />
wurde auch mit dem Leiter der örtlichen Raumplanung Hofrat Mag. Suchazy und dem<br />
Sachverständigen der örtlichen Raumplanung DI Schobesberger so besprochen.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag das Verfahren zur<br />
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 3.33, Antragsteller: Mag. Claudia Glechner<br />
betreffend einer rund 500 m² großen Teilfläche der Parzellen 245 und 244/4, KG. Weinberg<br />
von Grünland bzw. Wald in Wohngebiet (Verschiebung) einzuleiten.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
PUNKT 17) ÄNDERUNG FLÄCHENWIDMUNGSPLAN UND ÖEK; EINLEITUNG DES<br />
VEFAHRENS ZUR UMWIDMUNG DER ALS WALD AUSGEWIESENEN PARZELLE<br />
1751/2 (HEILQUELLE), KG. SCHALCHEN, ZUR SANIERUNG DES VORHANDENEN<br />
BAUBESTANDES – ANTRAG: KREMSMÜLLER, STEINHAUS<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass aufgrund von Interventionen im Gemeindevorstand,<br />
dass die Gebäude der ehemaligen Heilquelle als Treffpunkt von Jugendlichen dient und der<br />
Bauzustand der Gebäude als baufällig einzustufen sei, erfolgte am 16.07.2009 mit Herrn<br />
Kremsmüller Jun., einem Baumeister und einem Rechtsanwalt ein Lokalaugenschein. Dabei<br />
wurde Herrn Kremsmüller Jun. der Abbruch empfohlen. Vorerst war dieser damit auch<br />
einverstanden. Es erging sogar das Angebot, wenn einer der Anrainer ein Interesse am<br />
Grundstück hätte, würde dieser das Grundstück dafür erhalten, dass er den Abbruch auf seine<br />
Kosten vornimmt. Darauf wurden Herrn Kremsmüller die Anrainer als auch Gewerbetreibende<br />
für den Abbruch bekanntgegeben. Als Erstmaßnahme wurde eine grobe Absicherung mittels<br />
Absperrbändern und Tafeln vorgenommen. In weiterer Folge wurde dem hiesigen Amt von<br />
Herrn Grubmüller (Feichtner) mitgeteilt, dass nunmehr eine Übergabe des Grundstückes nicht<br />
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