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Umwidmungsansuchen wird ein 10 m breiter Uferschutzstreifen entlang der beiden Bachläufe<br />

bereits berücksichtigt, welcher nicht in Bauland umgewidmet sondern als Grünland verbleiben<br />

soll.<br />

Im Norden direkt anschließend an die Umwidmungsfläche grenzt gewidmetes und zum Teil<br />

bebautes Dorfgebiet (Areal Häuslbergerstraße 2) an. Die Zufahrt ist über ein Geh- und<br />

Fahrtrecht über die beiden privaten Straßenparzellen 454/5 und 453/6 gegeben. Diese<br />

Verkehrsfläche soll weitergeführt und am Ende soll eine LKW-taugliche Umkehr errichtet<br />

werden, damit die Erschließung gewährleistet ist. Die gesamte Straße soll dann kostenlos und<br />

lastenfrei in das öffentliche Gut übertragen werden.<br />

Insgesamt sollen 8 Bauparzellen mit einer Größe zwischen ca. 800 und 1.000 m² geschaffen<br />

werden. Für die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung ist der Anschluss an die<br />

gemeindeeigene Ortswasserleitung und an den bestehenden Ortskanal möglich.<br />

GV Dirnsteiner stimmt auch dieser Umwidmung zu, jedoch nur unter der Bedingung,<br />

dass keine Umkehr sondern eine Ringstraße errichtet wird.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, dass die Errichtung einer Ringstraße nicht möglich sein<br />

wird, wenn der Uferschutzstreifen eingehalten wird.<br />

GR Pfeil erklärt, dass der letzte Umwidmungsantrag aufgrund des<br />

Hochwasserabflussbereiches abgelehnt wurde. Auch damals wurde bereits gefordert, dass<br />

eine Ringstraße errichtet wird. Wenn diese über die Gemeindestraße geführt wird, ist es sehr<br />

wohl möglich. GR Pfeil erinnert daran, dass der Gemeinderat vor Jahren beschlossen hat,<br />

keine neuen Stichstraßen errichten zu lassen.<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass der Antrag damals vom Gewässer- und Naturschutz<br />

abgelehnt wurde, da keine Uferschutzstreifen, kein Kanal etc. vorhanden war.<br />

Der Bürgermeister schlägt daher vor, dass man dem Umwidmungsantrag unter der Bedingung<br />

zustimmt, dass eine Ringstraße errichtet werden muss.<br />

GR Roman Breckner erwähnt, dass in letzter Zeit einige Umwidmungsanträge<br />

zurückgestellt wurden und es ihn daher verwundert, dass diesem Antrag sofort zugestimmt<br />

wird.<br />

Der Bürgermeister antwortet darauf, dass jene Umwidmungsanträge zurückgestellt<br />

wurden, wo man weiß, dass diese im Einzelverfahren keine Chance haben und im Zuge der<br />

Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes mit einbezogen werden können. Dem<br />

vorliegenden Umwidmungsantrag von Herrn Kaltenbrunner steht jetzt eigentlich nichts mehr<br />

im Wege, da alle Voraussetzungen, welche früher gefehlt haben, gegeben sind.<br />

GR Ing. Sperl stellt die Frage, ob ein Bedarf an Bauland gegeben ist.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass der Bedarf sicherlich gegeben ist. Es kommen<br />

relativ viele Leute, welche nach einem Baugrundstück oder Haus fragen. Seiner Meinung nach<br />

wird sich dies jetzt aufgrund der wirtschaftlichen Lage noch verstärken, da die Leute ihr Geld<br />

verbauen bzw. anlegen wollen.<br />

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