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§ 8<br />

Untersagung der weiteren Ausübung der Markttätigkeit<br />

Aus wichtigen Gründen kann die weitere Ausübung der Markttätigkeit von der<br />

Gemeinde (den Marktaufsichtsorganen) untersagt werden.<br />

Als wichtige Gründe gelten insbesondere:<br />

a) wiederholte Verstöße gegen die Marktordnung,<br />

b) nicht fristgerechte Bezahlung des privatrechtlichen Entgelts bzw. der<br />

Marktgebühren,<br />

c) eigenmächtige Überlassung des zugewiesenen Standplatzes an einen anderen<br />

Marktbesucher,<br />

d) Nichtbefolgung einer Weisung der Marktaufsichtsorgane,<br />

e) Überschreitung der zugewiesenen Standplatzfläche,<br />

f) Eigenmächtiges Benützen von leer stehenden Plätzen,<br />

g) Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß den Bestimmungen der<br />

Gewerbeordnung beim Marktbesucher.<br />

§ 9<br />

Kostenbeiträge<br />

Für die Benützung der Markteinrichtungen sind von den Marktbesuchern<br />

privatrechtliche Entgelte zu entrichten.<br />

§ 10<br />

Strafbestimmungen<br />

Übertretungen von Bestimmungen dieser Marktordnung werden, soweit es sich um<br />

Maßnahmen in Durchführung der Gewerbeordnung handelt, nach den Bestimmungen<br />

der Gewerbeordnung bestraft.<br />

§ 11<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag<br />

in Kraft.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 14) ÄNDERUNG FLÄCHENWIDMUNGSPLAN UND ÖEK; EINLEITUNG DES<br />

VERFAHRENS ZUR UMWIDMUNG DER PARZELLEN .79, 1195/56 UND 1195/76,<br />

KG. WEINBERG, FORSTHAUS ERB 20 VON GRÜNLAND IN SONDERWIDMUNG<br />

TIERHEIM – ANTRAG: PFOTENHILFE TIERSCHUTZ GMBH, LOCHEN<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass die Pfotenhilfe Tierschutz-GmbH, Lochen mit<br />

Schreiben vom 06.08.2009 mitteilt, dass beabsichtigt ist, die Liegenschaft Forsthaus Erb 20 von<br />

den Bundesforsten käuflich zu erwerben. Die Pfotenhilfe betreibt in Lochen ein Tierheim und<br />

hat dort nur begrenzte Möglichkeiten, beschlagnahmte, entlaufene und nicht mehr gewollte<br />

Tiere aufzunehmen. Es handelt sich dabei um ein anerkanntes Tierheim, welches für den<br />

Bereich Oberösterreich zuständig ist. Es werden keine Hunde aus dem Ausland geholt und es<br />

wird keine Zucht betrieben, alle Tiere werden kastriert und gechipt. Die Anzahl der Hunde<br />

wird sich im angemessenen Rahmen bewegen.<br />

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