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BESCHLUSS:<br />
Nachdem keine Wortmeldung erfolgt, stellt der Bürgermeister den Antrag die<br />
Tagesordnungspunkte 12) und 13) der heutigen Sitzung zusammenzulegen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
PUNKT 13) REGELUNG DES MARKTVERKEHRS; ERLASSUNG EINER VERORDNUNG<br />
Der Bürgermeister erklärt, damit weiterhin ein Flohmarkt auf dem Gelände des<br />
Parkkaufes abgehalten werden kann, muss die Gemeinde eine entsprechende Marktordnung<br />
erlassen.<br />
GR Probst bemerkt, wenn diese Verordnung nicht beschlossen wird, kann es passieren,<br />
dass sich auch jemand über die Abhaltung des jährlich stattfindenden Schafmarktes aufregt.<br />
Der Bürgermeister bestätigt dies.<br />
GR Dr. Postlmayr erklärt, dass er aus zeitlichen Gründen nicht mehr geschafft hat, sich<br />
die Verordnung anzusehen und stellt daher die Frage, ob diese bereits auch für den<br />
Schafmarkt tauglich wäre.<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> mit dieser Marktordnung<br />
sogar den Josefimarkt abhalten könnte.<br />
GR Pfeil stimmt der vorliegenden Verordnung prinzipiell zu, nur wären ein paar kleine<br />
Änderungen vorzunehmen. Unter § 5 ist die derzeitige Obfrau der Schafhaltervereinigung<br />
namentlich angeführt. GR Pfeil schlägt vor, nachdem es sich dabei um eine gewählte Funktion<br />
handelt, dass man nur Obfrau bzw. Obmann ohne Namen anführt, da ansonsten bei einer<br />
Änderung auch die Verordnung wieder geändert werden muss.<br />
Weiters stellt GR Pfeil zu § 5 letzter Satz „Die Vergabe der Standplätze und allenfalls von<br />
Markteinrichtungen erfolgt durch die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> im Wege eines Vertrages.“ die<br />
Frage, was damit gemeint ist.<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass wenn die Gemeinde Verordnung erlässt, diese auch<br />
drinnen steht. Wenn diese Verordnung beschlossen ist, ist diese ja dehnbar. Die Gemeinde<br />
braucht die Marktordnung, damit man gegenüber der Aufsichtsbehörde abgesichert ist.<br />
GR Pfeil stellt die Frage, dass Standgebühr bzw. Gewerbekostenbeitrag nicht mit dieser<br />
Verordnung zusammenhängen.<br />
Der Bürgermeister stimmt dem zu.<br />
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