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BESCHLUSS:<br />

Nachdem keine Wortmeldung erfolgt, stellt der Bürgermeister den Antrag die<br />

Tagesordnungspunkte 12) und 13) der heutigen Sitzung zusammenzulegen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 13) REGELUNG DES MARKTVERKEHRS; ERLASSUNG EINER VERORDNUNG<br />

Der Bürgermeister erklärt, damit weiterhin ein Flohmarkt auf dem Gelände des<br />

Parkkaufes abgehalten werden kann, muss die Gemeinde eine entsprechende Marktordnung<br />

erlassen.<br />

GR Probst bemerkt, wenn diese Verordnung nicht beschlossen wird, kann es passieren,<br />

dass sich auch jemand über die Abhaltung des jährlich stattfindenden Schafmarktes aufregt.<br />

Der Bürgermeister bestätigt dies.<br />

GR Dr. Postlmayr erklärt, dass er aus zeitlichen Gründen nicht mehr geschafft hat, sich<br />

die Verordnung anzusehen und stellt daher die Frage, ob diese bereits auch für den<br />

Schafmarkt tauglich wäre.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> mit dieser Marktordnung<br />

sogar den Josefimarkt abhalten könnte.<br />

GR Pfeil stimmt der vorliegenden Verordnung prinzipiell zu, nur wären ein paar kleine<br />

Änderungen vorzunehmen. Unter § 5 ist die derzeitige Obfrau der Schafhaltervereinigung<br />

namentlich angeführt. GR Pfeil schlägt vor, nachdem es sich dabei um eine gewählte Funktion<br />

handelt, dass man nur Obfrau bzw. Obmann ohne Namen anführt, da ansonsten bei einer<br />

Änderung auch die Verordnung wieder geändert werden muss.<br />

Weiters stellt GR Pfeil zu § 5 letzter Satz „Die Vergabe der Standplätze und allenfalls von<br />

Markteinrichtungen erfolgt durch die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> im Wege eines Vertrages.“ die<br />

Frage, was damit gemeint ist.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass wenn die Gemeinde Verordnung erlässt, diese auch<br />

drinnen steht. Wenn diese Verordnung beschlossen ist, ist diese ja dehnbar. Die Gemeinde<br />

braucht die Marktordnung, damit man gegenüber der Aufsichtsbehörde abgesichert ist.<br />

GR Pfeil stellt die Frage, dass Standgebühr bzw. Gewerbekostenbeitrag nicht mit dieser<br />

Verordnung zusammenhängen.<br />

Der Bürgermeister stimmt dem zu.<br />

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