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GEGEN DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />

SPÖ-Fraktion: Gerlinde BRECKNER, Michael ÖSTERBAUER;<br />

Somit wird dem Antrag des Bürgermeisters mit der Stimmenmehrheit von 23 JA Stimmen<br />

gegen 2 NEIN Stimmen stattgegeben.<br />

GR Ing. Österbauer meldet sich abschließend noch zu Wort und vertritt die Ansicht,<br />

dass es sich bei dieser Sammlung um ein erhaltenswertes Kulturgut handelt und sicher<br />

Exponate dabei sind, welche man brauchen kann. Im Jahr 2012 findet die Landesausstellung<br />

statt, zu der man aus dieser Sammlung von Herrn Mairinger Exponate für eine Ausstellung<br />

gefunden hätte.<br />

Der Bürgermeister unterbricht GR Ing. Österbauer und bemerkt, dass die<br />

Landesausstellung in Mattighofen, Burghausen und Braunau stattfindet und sich die Stadt<br />

Mattighofen um die Sammlung bemühen müsste.<br />

GV Ing. Klepp weist darauf hin, dass sich auch Vertreter der Stadtgemeinde<br />

Mattighofen die Sammlung von Herrn Mairinger angesehen haben.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass Herr Mairinger die Sammlung der Stadtgemeinde<br />

Mattighofen nicht geben will.<br />

PUNKT 12) FLOHMARKT PARKKAUF; ANSUCHEN VON FRAU RENATE LACHNER,<br />

STRASSWALCHEN AUF ERLASSUNG EINER MARKTORDNUNG NACH § 286 DER<br />

GEWERBEORDNUNG<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass in Abständen von meist 14 Tagen bzw. monatlich auf<br />

dem Gelände des Parkkaufs ein Flohmarkt stattfand, der meist sehr gut besucht war.<br />

Beschwerden über den Flohmarkt gingen nicht ein. Auch Abfallprobleme, wie dies bei<br />

derartigen Märkten oft der Fall ist, sind nicht bekannt. Hierfür sorgt Grundeigentümer<br />

Schlager, dass Ordnung herrscht.<br />

Nunmehr ging jedoch eine anonyme Meldung von „Standlern“ aus Gundertshausen mit<br />

Anschuldigungen gegen die Organisatorin ein bzw. warum der Flohmarkt in <strong>Schalchen</strong> noch<br />

immer stattfinden darf, obwohl die Gemeinde keine Marktordnung erlassen hat. Die<br />

Bezirkshauptmannschaft Braunau hat daraufhin den Flohmarkt bis auf weiteres untersagt.<br />

Gemäß § 286 (6) GewO 1994 sind „Flohmärkte“ als Markt oder Gelegenheitsmarkt anzusehen<br />

und dürfen nur mehr aufgrund einer Verordnung oder Bewilligung der Gemeinde abgehalten<br />

werden.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, seit Jahren wird dieser Flohmarkt abgehalten und von hunderten<br />

Leuten besucht und es hat nie jemanden gestört. Die Organisatoren Renate und Wolfgang<br />

Lachner, Straßwalchen haben sehr wohl eine Gewerbeberechtigung, welche auch dem<br />

Ansuchen beigelegt wurde. Daher ist der Bürgermeister der Meinung, dass der Flohmarkt<br />

weiterhin abgehalten werden sollte.<br />

Der Bürgermeister stellt an die Gemeinderatsmitglieder die Frage, ob jemand eine<br />

andere Meinung dazu vertritt.<br />

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