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V E R H A N D L U N G S S C H R I F T<br />

Tagungsort: Sitzungssaal des Gemeindeamtes<br />

über die öffentliche Sitzung des<br />

G e m e i n d e r a t e s<br />

der Gemeinde SCHALCHEN<br />

am DONNERSTAG, dem 28. Jänner 2010<br />

ANWESENDE<br />

lfd. Nr. 1 Jahr 2010<br />

SPÖ-Fraktion: ÖVP-Fraktion:<br />

1. Bgm. FUCHS Stefan als Vorsitzender 12. GV DIRNSTEINER Robert<br />

2. Vizebgm. MITTERMAIER Erich 13. GR WINTERSTELLER Bernadette<br />

3. GV STEINBERGER Hubert 14. GR SCHÖNBERGER Anna<br />

4. GR PROBST Franz 15. GR MÜHLBACHER-KARRER Johann<br />

5. GR STOCKER Hermann 16. GR MAIER Friedrich<br />

6. GR STUHLBERGER Andreas 17. GR SPERL Friedrich Helmut Ing.Mag.(FH)<br />

7. GR BRECKNER Gerlinde 18. GR NAGL Erich<br />

8. GR RIEDER Gertraud 19. GR POSTLMAYR Johann Dr.<br />

9. GR STÜBLO Wolfgang FPÖ-Fraktion:<br />

10. GR POINTECKER Hermann 20. GV KLEPP Markus Ing.<br />

11. GR ÖSTERBAUER Michael Ing. 21. GR BRECKNER Roman<br />

ERSATZMITGLIEDER<br />

22. GR HAIDINGER Albert<br />

23. GR STELZHAMMER Manfred<br />

GR PFEIL Rudolf für Vizebgm. SCHANDA Walter<br />

GR GRUBMÜLLER Marianne für GV HUMMEL Markus<br />

ES FEHLEN<br />

entschuldigt: unentschuldigt:<br />

Vizebgm. SCHANDA Walter ----<br />

GV HUMMEL Markus


1. Amtsleiter Karl SCHWENDNER<br />

SONSTIGE ANWESENDE<br />

2. VB Andrea SCHLAGER als Schriftführer gemäß § 54 (2) OÖ GemO<br />

Der Vorsitzende eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />

a) die Sitzung von ihm, dem Bürgermeister einberufen wurde;<br />

b) die Verständigung hierzu gemäß dem vorliegenden Zustellnachweis an alle Mitglieder<br />

bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 21.01.2010 unter Bekanntgabe der<br />

Tagesordnung erfolgt ist;<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />

d) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 17.12.2009 bis zur heutigen<br />

Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist,<br />

während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis<br />

zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.<br />

Sodann gibt es noch folgende Mitteilungen:<br />

a) Der Bürgermeister berichtet, dass das Ersatzmitglied Marianne GRUBMÜLLER<br />

heute zum ersten Mal bei einer Gemeinderatsitzung teilnimmt und daher hat GR Grubmüller<br />

heute die Angelobung zu leisten und mit den Worten „Ich gelobe“ das Gelöbnis abzulegen, die<br />

Bundesverfassung und die Landesverfassung sowie alle übrigen Gesetze und alle<br />

Verordnungen der Republik Österreich und des Landes O.Ö. gewissenhaft zu beachten, die<br />

Aufgaben unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das<br />

Wohl der Gemeinde nach besten Wissen und Gewissen zu fördern.<br />

GR Grubmüller kommt dieser Aufforderung durch Handschlag gegenüber dem<br />

Bürgermeister mit den Worten „Ich gelobe“ nach.<br />

TAGESORDNUNG, BERATUNGSVERLAUF UND BESCHLÜSSE<br />

Vor Behandlung der Tagesordnung bringt der Bürgermeister vor, dass der<br />

Umweltausschuss der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> folgenden Dringlichkeitsantrag schriftlich<br />

eingebracht hat:<br />

GEBÄUDETHERMOGRAFIE MESSUNGEN IN DER GEMEINDE SCHALCHEN UND<br />

GEMEINDEZUSCHUSS IN HÖHE DER LANDESFÖRDERUNG<br />

Begründet wird dieser Antrag damit, dass laut Auskunft des Amtes der OÖ Landesregierung<br />

die Förderungsaktion des Landes mit 31.03.2010 ausläuft und aufgrund der prekären<br />

finanziellen Lage wird eine weitere Förderung seitens des Landes OÖ nicht angedacht.<br />

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Weiters können die Messungen nur in den Wintermonaten durchgeführt werden, da die<br />

optimale Voraussetzung eine Lufttemperaturdifferenz zwischen innen und außen über 15<br />

Grad Celsius liegen sollte und keine direkte Sonneneinstrahlung herrschen darf.<br />

BESCHLUSS:<br />

Der Bürgermeister lässt sodann über den Dringlichkeitsantrag abstimmen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben und<br />

beschlossen den Dringlichkeitsantrag in die heutige Tagesordnung aufzunehmen.<br />

PUNKT 1) ERRICHTUNG GEH- UND RADWEG AN DER B 147 AB GHEMEINDEGRENZE<br />

MATTIGHOFEN BIS TEILEZENTRUM KTM; KOSTENÜBERNAHME<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass der Gemeinderat auf Vorschlag von GR Josef<br />

Zwischelsberger bereits in der Sitzung am 21.10.2005, TOP 12) den Grundsatzbeschluss für die<br />

Errichtung eines Geh- und Radweges ab Gemeindegrenze Mattighofen bis Teilezentrum KTM<br />

bzw. bis zum Anschluss in Höllersberg gefasst hat.<br />

In der Sitzung des Gemeinderates am 13.04.2007, TOP 6) wurde die Übernahme der anteiligen<br />

Planungs- und Projektierungskosten einstimmig beschlossen. Bis dato wurden hierfür €<br />

2.403,07 entrichtet.<br />

Am 01.02.2008 hat der Gemeinderat den Beschluss zur Kostenübernahme von voraussichtlich<br />

€ 27.900,-- beschlossen. Inzwischen hat das Land OÖ die Brück neu errichtet und mit der<br />

Herstellung des Geh- und Radweges von der Kreuzung Stallhofnerstraße bis Teilezentrum KTM<br />

begonnen. Mit Schreiben vom 20.01.2010, GZ StM-UT-60-2010-Stj teilt das Land OÖ, Direktion<br />

Straßenbau und Verkehr mit, dass sich der Hälfteanteil der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> auf € 36.575,-<br />

- inkl.MWSt. beläuft. Diese aktuelle Kostenschätzung beinhaltet jedoch keine Grundeinlöse-,<br />

Planungs-, Honorar-, Personal- und Gerätekosten. Das Land OÖ ersucht nunmehr um<br />

Kenntnisnahme und schriftliche Bestätigung, dass die Finanzierung für das angeführte<br />

Bauprojekt gesichert ist und mit dem Bau begonnen werden kann.<br />

GV Dirnsteiner stellt die Frage, ob der Geh- und Radweg jetzt nur bis zum Teilezentrum<br />

KTM oder bis zum nächsten Anschluss an den Radweg gebaut wird.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass dieser jetzt nur bis zum Teilezentrum KTM gebaut<br />

wird. Die Kostenschätzung ist auch für diesen Bereich und zwar:<br />

RW KTM B 147 Braunauer Straße Km 15.756 bis Km 15.985 Gde. <strong>Schalchen</strong><br />

RW ÖAMTC B 147 Braunauer Straße Km 15.985 bis Km 16.270 Gde. Mattighofen<br />

GR Schönberger bemerkt, dass die Radfahrer beim Teilezentrum wieder die<br />

Hauptstraße benützen müssen.<br />

Der Bürgermeister bestätigt dies. Weiters berichtet der Bürgermeister, dass heute in<br />

der Bezirkshauptmannschaft eine Bürgermeister- und Amtsleiterkonferenz stattgefunden hat<br />

und dabei unter anderem mitgeteilt wurde, dass von den 44 Gemeinden im Bezirk Braunau 17<br />

Gemeinden den Haushalt nicht mehr ausgleichen können. Alle Gemeinden müssen<br />

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Einsparungen treffen. Manche haben sogar die Förderungen für Sportverein, Feuerwehr etc.<br />

auf die Hälfte gekürzt. In dieser Lage ist die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> noch nicht.<br />

GR Ing. Sperl stellt fest, dass also der restliche Teil aus Kostengründen nicht<br />

fertiggestellt wird.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass dies momentan nichts mit Kostengründen zu tun hat.<br />

Die Straßenmeisterei Uttendorf ist vom Land OÖ beauftragt worden, die Lücke zwischen<br />

Teilezentrum KTM und Stallhofnerstraße zu schließen. Die Verhandlungen sind nur über<br />

diesen Teilbereich geführt worden. Betreffend den Teil Richtung Munderfing gibt es noch<br />

Probleme bei den Grundeinlöseverhandlungen.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die<br />

anteiligen Kosten für den Bau des Geh- und Radweges ab Gemeindegrenze Mattighofen bis<br />

Teilezentrum KTM entlang der B 147, in der Höhe von € 36.575,-- inkl.MWSt. zu übernehmen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 2) LANDJUGEND SCHALCHEN; ANSUCHEN UM FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG<br />

FÜR EINRICHTUNG DES RAUMES IM NEUEN PFARRZENTRUM<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass die Landjugend <strong>Schalchen</strong> mit Schreiben vom<br />

20.09.2009 um eine einmalige finanzielle Unterstützung für die Einrichtung eines Raumes im<br />

neuen Pfarrzentrum in der Höhe von € 5.000,-- ansucht.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, dass dieses Ansuchen am 20.11.2009 beim Gemeindeamt<br />

eingelangt ist und es damals bereits absehbar war, dass die finanziellen Mittel im Jahr 2010<br />

sehr eingeschränkt fließen. Der Betrag von € 5.000,-- ist im Voranschlag 2010 nicht<br />

berücksichtigt.<br />

Der Bürgermeister schlägt daher vor, dass die Gemeinde für die Landjugend da ist und die<br />

ganz normale Förderung bis € 181,68 jährlich erhält. Nur das vorliegende Ansuchen muss<br />

soweit hinausgeschoben werden, bis die Gemeinde wieder liquide ist.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, das vorliegende<br />

Ansuchen der Landjugend <strong>Schalchen</strong> um eine einmalige finanzielle Unterstützung in der Höhe<br />

von € 5.000,-- abzulehnen. Das Ansuchen wird soweit hinausgeschoben, bis die Gemeinde<br />

wieder finanziell dazu in der Lage ist.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

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PUNKT 3) FAMILIENAKADEMIE DER KINDERFREUNDE INNVIERTEL; FÖRDERANSUCHEN<br />

FÜR DIE SPIELGRUPPE FÜR 2010<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass die Familienakademie der Kinderfreunde Region<br />

Innviertel, mit Schreiben vom 17.11.2009 um eine Förderung in der Höhe von € 1.000,-- für<br />

die in der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> angebotene Spielgruppe für Kinder im Alter von 1,5 Jahre bis 3<br />

Jahre.<br />

Dazu erklärt der Bürgermeister, dass auch diese Förderung nicht im Voranschlag 2010<br />

berücksichtigt ist und daher abzulehnen ist.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, das Ansuchen der<br />

Familienakademie der Kinderfreunde Region Innviertel vom 17.11.2009 um eine Förderung in<br />

der Höhe von € 1.000,-- abzulehnen.<br />

FÜR DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />

SPÖ-Fraktion: Stefan FUCHS, Erich MITTERMAIER, Hubert STEINBERGER, Franz PROBST,<br />

Hermann STOCKER, Andreas STUHLBERGER, Gertraud RIEDER, Wolfgang STÜBLO, Hermann<br />

POINTECKER, Gerlinde BRECKNER, Michael ÖSTERBAUER;<br />

ÖVP-Fraktion: Robert DIRNSTEINER, Bernadette WINTERSTELLER, Friedrich MAIER, Erich<br />

NAGL, Johann POSTLMAYR, Johann MÜHLBACHER-KARRER, Anna SCHÖNBERGER, PFEIL<br />

Rudolf, GRUBMÜLLER Marianne;<br />

FPÖ-Fraktion: Roman BRECKNER, Albert HAIDINGER, Manfred STELZHAMMER;<br />

GEGEN DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />

ÖVP-Fraktion: Friedrich SPERL;<br />

FPÖ-Fraktion: Markus KLEPP;<br />

Somit wird dem Antrag des Bürgermeisters mit der Stimmenmehrheit von 23 JA Stimmen<br />

gegen 2 NEIN Stimmen stattgegeben.<br />

PUNKT 4) VORANSCHLAG FÜR DAS FINANZJAHR 2010 UND FESTLEGUNG DES<br />

HÖCHSTBETRAGES DES KASSENKREDITES<br />

Der Bürgermeister führt dazu aus, dass allen Fraktionen ein Entwurf des Voranschlages<br />

für 2010 übermittelt wurde und es haben auch alle Gemeinderatsmitglieder den Bericht dazu<br />

erhalten, der die wesentlichen Einnahmen und Ausgaben enthält.<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass sich, wie allgemein bekannt ist, die Haushaltssituation der<br />

österreichischen Gemeinden dramatisch verschärft hat. Leider ist auch keine Verbesserung zu<br />

erwarten – ganz im Gegenteil wird prognostiziert, dass die Gemeinden aller<br />

Wahrscheinlichkeit erst 2013 wieder das Niveau der Einnahmen von 2008 erreichen.<br />

Die Ursache liegt einerseits in den sinkenden Ertragsanteilen – im Vergleich zu den absoluten<br />

Einnahmen des Finanzjahres 2008 ein Rückgang von 10,47 % - aber auch bei den steigenden<br />

Sozialtransfers.<br />

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Das Land hat daher im Voranschlagserlass ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der<br />

Voranschlagserstellung dem Gabarungsgrundsatz „Sparsamkeit“ größte Aufmerksamkeit zu<br />

schenken ist und jede Ausgabe auf ihre unbedingte Notwendigkeit zu überprüfen ist. Bisher<br />

gewährte Förderungen sind darauf hin zu überprüfen, ob dafür noch eine Notwendigkeit<br />

besteht. Eine Realisierung von Bauprojekten für die kein aufsichtsbehördlicher<br />

Finanzierungsplan vorliegt, ist daher frühestens wieder ab dem Jahr 2013 denkbar.<br />

Trotz dieser negativen Situation ist der Voranschlag 2010 sowohl im ordentlichen Haushalt als<br />

auch im außerordentlichen Haushalt ausgeglichen. Die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> ist dabei eine der<br />

wenigen Gemeinden des Bezirkes.<br />

Nunmehr gibt der Bürgermeister folgendes bekannt:<br />

ORDENTLICHER VORANSCHLAG E I N N A H M E N<br />

Voranschlag 2010<br />

0 Vertretungskörper und allgem. Verwaltung 32.400,00<br />

1 Öffentl. Ordnung und Sicherheit 5.400,00<br />

2 Unterricht, Erziehung, Sport u. Wissenschaft 244.600,00<br />

3 Kunst, Kultur und Kultus 1.000,00<br />

4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 14.200,00<br />

5 Gesundheit 200,00<br />

6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr 23.700,00<br />

7 Wirtschaftsförderung 1.000,00<br />

8 Dienstleistungen 1.633.100,00<br />

9 Finanzwirtschaft 3.500.000,00<br />

SUMME 0-9 DER EINNAHMEN 5.455.600,00<br />

ORDENTLICHER VORANSCHLAG A U S G A B E N<br />

Voranschlag 2010<br />

0 Vertretungskörper und allgem. Verwaltung 757.700,00<br />

1 Öffentl. Ordnung und Sicherheit 58.100,00<br />

2 Unterricht, Erziehung, Sport u. Wissenschaft 819.200,00<br />

3 Kunst, Kultur und Kultus 48.300,00<br />

4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 821.300,00<br />

5 Gesundheit 697.400,00<br />

6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr 269.500,00<br />

7 Wirtschaftsförderung 12.100,00<br />

8 Dienstleistungen 1.320.900,00<br />

9 Finanzwirtschaft 651.100,00<br />

SUMME 0-9 DER EINNAHMEN 5.455.600,00<br />

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AUSSERORDENTLICHER VORANSCHLAG E I N N A H M E N<br />

Voranschlag 2010<br />

163000 Zeughausneubau – FF Unterlochen, FF Furth 195.000,00<br />

240000 Kindergartenerweiterung 533.100,00<br />

262000 Sportplatz 14.800,00<br />

422000 Betreutes Wohnen 83.000,00<br />

616000 Radweg 36.600,00<br />

821000 LKW - Ankauf 60.000,00<br />

840000 Grundankauf 190.000,00<br />

850000 Wasserversorgungsanlage 174.600,00<br />

851600 Planung ABA BA 06 131.900,00<br />

851900 Ortskanalisation nachträgliche Anschlüsse 81.000,00<br />

SUMME DER EINNAHMEN DES AO VORANSCHLAGES 1.500.000,00<br />

AUSSERORDENTLICHER VORANSCHLAG A U S G A B E N<br />

Voranschlag 2010<br />

163000 Zeughausneubau – FF Unterlochen, FF Furth 195.000,00<br />

240000 Kindergartenerweiterung 533.100,00<br />

262000 Sportplatz 14.800,00<br />

422000 Betreutes Wohnen 83.000,00<br />

616000 Radweg 36.600,00<br />

821000 LKW – Ankauf 60.000,00<br />

840000 Grundankauf 190.000,00<br />

850000 Wasserversorgungsanlage 174.600,00<br />

851600 Planung ABA BA 06 131.900,00<br />

851900 Ortskanal nachträgliche Anschlüsse 81.000,00<br />

SUMME DER AUSGABEN DES AO VORANSCHLAGES 1.500.000,00<br />

EINNAHMEN DES AO. VORANSCHLAGES 1.500.000,00<br />

AUSGABEN DES AO. VORANSCHLAGES 1.500.000,00<br />

Überschuss (+), Fehlbedarf (-) 0,00<br />

GR Roman Breckner erklärt, dass seine Fraktion auch erfreut ist, dass der Voranschlag<br />

2010 ausgeglichen ist. Für die Zukunft schlägt er jedoch vor, dass man sich vor Fertigstellung<br />

des Voranschlages zusammensitzt, damit man die einzelnen Positionen durch besprechen<br />

kann. Wenn jetzt die FPÖ-Fraktion dem Voranschlag nicht zustimmt, geht es wieder von vorne<br />

an und dies will man auch nicht.<br />

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Der Bürgermeister bemerkt dazu, dass der Voranschlag auf den Cent genau<br />

ausgerechnet wurde und keine Sonderwünsche Platz gehabt hätten. Mit dem vorliegenden<br />

Voranschlag erfüllt die Gemeinde zum Großteil nur die Pflichtausgaben.<br />

Weiters erklärt der Bürgermeister, dass der Voranschlag auch bereits fertig war, als die<br />

Kostenschätzung für den Geh- und Radwegbau in der Höhe von € 36.575,-- eingelangt ist. Es<br />

stellte sich natürlich die Frage, womit finanziert man nun diesen Bau. Die einzige Möglichkeit<br />

war, dass man den Betrag von der Position Straßenbau wegnimmt.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, dass die Gemeinde Uttendorf für das Finanzjahr 2010 keinen<br />

einzigen Cent im Straßenbau veranschlagt hat, da es finanziell nicht möglich ist.<br />

GV Ing. Klepp bemerkt, dass im Bericht angeführt wurde, dass der Kleintraktor Kubota<br />

des Bauhofes eigentlich durch einen Neuen zu ersetzen wäre, dem jedoch in der derzeitigen<br />

Finanzlage nicht entsprochen werden kann. Eine Möglichkeit wäre, einen Kleintraktor zu<br />

leasen. GV Ing. Klepp stellt die Frage, ob die Leasingkosten im Voranschlag 2010 berücksichtigt<br />

wurden.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass es an den Leasingkosten nicht scheitern wird, da<br />

solche Kosten unter Betriebs- und Aufwandskosten unterzubringen wären. Ein Neuankauf<br />

eines Kleintraktors ist derzeit undenkbar.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag:<br />

a) den Voranschlag für das Finanzjahr 2010 entsprechend dem vorliegenden Entwurf und<br />

b) die Höhe der aufzunehmenden Kassenkredite mit einem Höchstbetrag von € 909.000,--<br />

zu beschließen.<br />

PUNKT 5) KASSENKREDIT; FESTLEGUNG DES BANKINSTITUTES FÜR DIE AUFNAHME<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass der Gemeinderat im vorhergehenden<br />

Tagesordnungspunkt 4) die Höhe eventuelle aufzunehmender Kassenkredite mit einem<br />

Höchstbetrag von € 909.000,-- festgesetzt hat.<br />

Gemäß § 83 OÖ GemO kann die Gemeinde zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des<br />

ordentlichen Voranschlages Kassenkredite aufnehmen. Diese sind aus den Einnahmen des<br />

ordentlichen Voranschlages binnen Jahresfrist zurückzuzahlen und dürfen 1/6 der Einnahmen<br />

des ordentlichen Voranschlages nicht überschreiten.<br />

Kassenkredite dürfen auch zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des außerordentlichen<br />

Voranschlages herangezogen werden, so der ordentliche Voranschlag ausgeglichen ist und die<br />

Einnahme, zu deren Vorfinanzierung der Kassenkredit herangezogen wird, im selben<br />

Kalenderjahr gesichert ist.<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass für die Aufnahme des Kassenkredites über € 500.000,--<br />

folgende Angebote eingeholt wurden und zwar:<br />

1) Raiffeisenbank Mattigtal reg.Gen.m.b.H., 5231 <strong>Schalchen</strong>:<br />

Laufzeit: bis 31.12.2010<br />

Zinssatz: Variabler Zinssatz<br />

Soll – 3-monats-Euribor (November 2009 – 0,720 %)<br />

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Aufschlag 0,50 %, kaufm. Rundung auf 1/8 %<br />

Vierteljährliche Anpassung<br />

Durchschnittswert mittleres Monat Vorquartal<br />

2) Salzburger Sparkasse Bank AG, 5230 Mattighofen:<br />

Sollkonditionen: 3-Monats-Euribor (per 14.01.2010, 0,682 %) zuzgl. 0,500 %<br />

ungerundet = 1,182 % p.a.<br />

Der Zinssatz ist an den 3-Monats-Euribor gemäß „Tabelle 3.1.0“ des<br />

„Statistischen Monatsheftes der OeNB“ gebunden, zuzüglich des<br />

Jeweiligen Aufschlages, ungerundet. Als Zinsberechnungsbasis wird<br />

der am Ultimo Vormonat bzw. vorhergehenden Bankwerktage<br />

verlautbarte 3-Monats-Euribor herangezogen.<br />

Die erste Zinsanpassung erfolgt mit dem Tag der Inanspruchnahme<br />

Dieses Angebotes, die Basis ist der an diesem Tag gültige 3-Monats-<br />

Euribor zuzüglich des Aufschlags, ungerundet.<br />

Weitere Zinsanpassungen vierteljährlich, zum 01.04., 01.07. und<br />

01.10. des Jahres.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, dass die Raiffeisenbank Mattigtal ein günstigeres Angebot<br />

vorgelegt hat.<br />

GR Roman Breckner widerspricht dem und erklärt, dass die Salzburger Sparkasse<br />

günstiger ist.<br />

Nach kurzer Diskussion bestätigt dies der Bürgermeister und schlägt vor, dass trotzdem<br />

das Angebot der Raiffeisenbank Mattigtal genommen werden sollte, da diese auch die<br />

Hausbank der Gemeinde ist.<br />

GR Sperl bemerkt, dass man damit sicherlich kein Problem hat, wenn die<br />

Raiffeisenbank Mattigtal bessere Konditionen vorlegt als die Salzburger Sparkasse.<br />

BESCHLUSS:<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, mit<br />

der Raiffeisenbank Mattigtal das vorliegende Angebot nochmals zu überarbeiten und im Falle<br />

von günstigeren Konditionen als die Salzburger Sparkasse, den Kassenkredit bis € 500.000,--<br />

für das Finanzjahr 2010 im Bedarfsfall an die Raiffeisenbank Mattigtal reg.Gen.m.b.H., 5231<br />

<strong>Schalchen</strong> zu vergeben.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 6) ÄNDERUNG DIENSTPOSTENPLAN<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass VB Vanessa Mauberger laut Dienstvertrag bereits<br />

2009 die Dienstprüfung, Modul 2 AT 1 ablegen sollte. Dies wurde ihr vom Land mit dem<br />

Hinweis, dass ihr Dienstposten nur mit Funktionslaufbahn GD 22.5 bewertet ist, versagt.<br />

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Aufgrund ihrer derzeitigen Tätigkeit als Mitarbeiterin im Verwaltungsdienst könnte sie bei<br />

Vorhandensein eines entsprechenden Dienstpostens in GD 21.7 eingestuft werden.<br />

Voraussetzung dafür ist, dass anstelle des derzeit vorhandenen GD 22 ein GD 21 – Posten<br />

geschaffen wird.<br />

Der Dienstpostenplan soll daher wie folgt geändert werden und zwar:<br />

DIENSTPOSTENPLAN 2010<br />

der Gemeinde <strong>Schalchen</strong><br />

Allgemeine Verwaltung<br />

1 B II – VI (GD 10) Amtsleiter Schwendner Karl<br />

1 B II – V/N1(GD 14) Bausachbearbeiter Mühlbacher Manfred<br />

1 C I – V(GD 17) Kassenführer Mitterbauer Klaus<br />

1 C I – IV(GD 18) Allgemeine Verwaltung Schanda Anita (50 %)<br />

1 VB I/c(GD 17) Buchhaltung Moser Gabriele (89,38%)<br />

1 VB I/d(GD 18) Buchhaltung Pichler Manuela (65%)<br />

1 VB I/d (GD 19) Standesamt Schlager Andrea (50%)<br />

1 VB I/d(GD 20) Allgemeine Verwaltung Zeintl Johanna<br />

1 GD 21 Bauamt Umwandlung von GD 22 auf GD 21<br />

für Mauberger Vanessa<br />

Kindergarten<br />

1 VB IL/l2b1 Kindergartenleitung Minichshofer Roswitha<br />

1 VB IL/l2b1 Kindergärtnerin Sinzinger Eva<br />

1 VB IL/l2b1 Kindergärtnerin Gamperer Margot<br />

1 VB IL/l2b1 Kindergärtnerin Feldbacher Judith<br />

2 VB IL/l2b1 Kindergärtnerin neu – 4 Gruppen Vormittag<br />

2 Gruppen Nachmittag<br />

1 VB IL/l2b1 Pädagogin Ammerbauer Janine (78,75%)<br />

1 VB IL/l2b1 Pädagogin neu – bei 9 Kindern<br />

(8 Anmeldungen liegen vor)<br />

1 VB I/d(GD 22) Kindergartenhelferin Salhofer Elisabeth (65%)<br />

1 VB I/d(GD 22) Kindergartenhelferin Hofmann Bettina (78,13%)<br />

1 VB I/d(GD 22) Kindergartenhelferin Steinberger Dagmar (37,50 %)<br />

1 VB I/d(GD 22) Kindergartenhelferin neu – 2 Gruppen Nachmittag<br />

1 VB II/p5(GD 25) Reinigungskraft Haidinger Maria (57,5%)<br />

1 VB II/p5(GD 25) Reinigungskraft neu – bei Neubau<br />

Schülerausspeisung<br />

1 VB II/p4(GD 21) Köchin Reindl Christine (50%)<br />

Bauhof<br />

1 VB II/p2(GD 18) Bauhofleiter Strasser Helmut<br />

1 VB II/p2(GD 19) Wasserwart Daxecker Johann<br />

1 VB II/p2(GD 19) Bauhof Mitterbauer Josef<br />

1 VB II/p3(GD 19) Bauhof Maier Hermann<br />

1 VB II/p4(GD 23) Bauhof Pötzelsberger Herbert<br />

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1 VB II/p4(GD 19)Gärtnerin Neumayr Sabine<br />

1 VB II/p5(GD25) Reinigungskraft Reindl Christa (40%)<br />

Der Bürgermeister erklärt dazu, dass der gelb unterlegte Posten neu zu beschließen ist.<br />

BESCHLUSS:<br />

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die Änderung<br />

des vorliegenden Dienstpostenplanes zu beschließen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 7) MITTELFRISTIGER FINANZPLAN (MFP) 2010 - 2013<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass gemäß § 16 OÖ GemO die Gemeinden verpflichtet<br />

sind, einen Mittelfristigen Finanzplan für einen Zeitraum von vier Jahren, demnach von 2010<br />

bis 2013 zu erstellen. Dieser ist alljährlich zugleich mit dem Voranschlag dem Gemeinderat zur<br />

allfälligen Anpassung an geänderte Verhältnisse und zur Fortführung für ein weiteres<br />

Finanzjahr vorzulegen.<br />

Der Bürgermeister bemerkt dazu, dass in den letzten Jahren jedoch immer das Gegenteil von<br />

dem was im Finanzplan gerechnet wurde, eingetroffen ist. Demnach hätte die Gemeinde<br />

<strong>Schalchen</strong> für das Finanzjahr 2010 auch noch einen Überschuss.<br />

Weiters erklärt der Bürgermeister, dass alle Fraktionen den Mittelfristigen Finanzplan (MFP)<br />

für die Planungsperiode 2010 – 2013 zur Durchsicht erhalten haben.<br />

BESCHLUSS:<br />

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, verliest der Bürgermeister nachstehenden<br />

Mittelfristigen Finanzplan für die Planungsperiode 2010 bis 2013 und stellt den Antrag,<br />

diesen wie folgt zu beschließen:<br />

FREIE BUDGETSPITZE<br />

Bezeichnung VA 2010 Plan 2011 Plan 2012 Plan 2013<br />

Einnahmen der laufenden Gebarung<br />

(OH, QU. 10-18, mit A85-8 5.098.000,00 5.135.600,00 5.232.400,00 5.246.300,00<br />

- Ausgaben der laufenden Gebarung<br />

(OH, Qu. 20-28,mit A85-89) 4.452.900,00 4.686.100,00 4.757.600,00 4.782.200,00<br />

= Ergebnis der laufenden Gebarung 645.100,00 449.500,00 474.800,00 464.100,00<br />

- Tilgungen (Posten 340-346) 377.600,00 407.300,00 411.000,00 414.500,00<br />

+ Tilgungszuschüsse (Posten 8702) 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

- Interessentenbeiträge (Posten 844, 850) 145.300,00 121.000,00 131.000,00 144.000,00<br />

- Sonstige einmalige Einnahmen (Qu. 10-18) 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

+ Sonstige einmalige Ausgaben (Qu. 20-28) 300,00 300,00 0,00 0,00<br />

FREIE BUDGETSPITZE 122.500,00 -78.500,00 -67.200,00 -94.400,00<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

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PUNKT 8) FEUERWEHR-TARIFORDNUNG 2010; BESCHLUSSFASSUNG<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass das Landes-Feuerwehrkommando für<br />

Oberösterreich eine den derzeitigen Verhältnissen angepasste Feuerwehrtarifordnung für<br />

entgeltliche Einsatzleistungen und entgeltliche Beistellung von Geräten erarbeitet hat. Darin<br />

sind die Tarifsätze an die derzeitigen Lohn- und Preisverhältnisse angepasst. Das Amt der OÖ<br />

Landesregierung empfiehlt im Erlass vom 16.12.2009 die neue Tarifordnung beschließen zu<br />

lassen.<br />

Anschließend an diese Ausführungen verliest der Bürgermeister die neue Tarifordnung. Diese<br />

Tarifordnung bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Sitzungsprotokolls. Weiters erklärt<br />

der Bürgermeister, dass nach Beschluss dieser Tarifordnung diese zwei Wochen während der<br />

Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt. Die<br />

Feuerwehrtarifordnung 2010 wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen<br />

Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam. Mit Inkrafttreten dieser Tarifordnung tritt<br />

die bisher gültige Feuerwehr-Tarifordnung 2005 außer Kraft.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die von ihm verlesene<br />

Feuerwehr-Tarifordnung 2010 zu beschließen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 9) MEHRZWECKHALLE; ANTRAG VON CHRISTIAN ACHLEITNER AUF BEFREIUNG<br />

DER SAALMIETE FÜR DIE AM 30.05.2009 ABGEHALTENE BODYBUILDING-<br />

MEISTERSCHAFTEN<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass am 30.05.2009 in der Freizeithalle die Internationale<br />

Bodybuildingmeisterschaft stattgefunden hat. Die Saalmiete in der Höhe von € 183,35 wurde<br />

Herrn Christian Achleitner, Römerfeld 11 am 05.06.2009 vorgeschrieben. Mittels Mahnung<br />

wurde Herr Achleitner am 22.09.2009 an die offenen Gebühren erinnert. Am 09.11.2009<br />

stellte Herr Achleitner per E-Mail das Ansuchen um Erlass der Gebühren für die Veranstaltung<br />

im Mai.<br />

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass ein Antrag auf Befreiung der Saalmiete vor<br />

Abhaltung der Veranstaltung eingebracht werden muss und nicht erst nach Erhalt einer<br />

Mahnung.<br />

BESCHLUSS:<br />

Der Bürgermeister stellt daher den Antrag, das vorliegende Ansuchen von Herrn Christian<br />

Achleitner auf Befreiung der Saalmiete für die am 30.05.2009 in der Freizeithalle abgehaltene<br />

Bodybuildingmeisterschaft abzulehnen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

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PUNKT 10) ABSCHLUSS EINES NEUEN ERDGASLIEFERVERTRAGES<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass die mit der Erdgas OÖ vereinbarte<br />

Gesamtpreisverrechnung „All-in-Vertrag“ nicht mehr den regulatorischen Vorgaben entspricht<br />

und daher der Gemeinde ein neues Angebot unterbreitet hat. Das Angebot der OÖ Gas-<br />

Wärme-GmbH beinhaltet einen Rabatt von 5 % auf den Energiepreis (exkl.<br />

Systemnutzungsentgelte sowie Steuern und Abgabe). Die Vereinbarung gilt für alle im Rahmen<br />

dieses Vertrages versorgten Anlagen solange keine Kündigung des Erdgas-Liefervertrages<br />

ausgesprochen wird und die Jahresbezugsmenge nicht verringert wird (ausgenommen davon<br />

sind witterungsbedingte Schwankungen oder Energieeinsparungen durch<br />

Energieeffizienzmaßnahmen). Im Gegenzug für die Rabattierung verzichtet die Gemeinde<br />

<strong>Schalchen</strong> bis 31.12.2011 auf eine gänzliche oder teilweise Kündigung oder Auflösung des<br />

Vertragsverhältnisses bei sonstiger Rückzahlung der Rabatte.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass die Preise bei den verschiedenen Energielieferanten verglichen<br />

wurden und dabei herauskam, dass die Erdgas OÖ der günstigste Anbieter ist.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, das<br />

vorliegende Angebot der OÖ Gas-Wärme-GmbH anzunehmen und mit der Erdgas OÖ einen<br />

neuen Erdgasliefervertrag abzuschließen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 11) ÜBERNAHME DER SAMMLUNG VON HERRN MAIRINGER UND<br />

UNTERBRINGUNG DERSELBEN IM HAUS KÖPLINGER, HAUPTSTRASSE 8<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass Herr Alois Mairinger aus Mauerkirchen der<br />

Gemeinde angeboten hat, seine rund 60.000 Stück umfassende Sammlung aus<br />

verschiedensten Bereichen, der Gemeinde kostenlos zu übergeben, wenn sich diese dafür<br />

verpflichtet, die Sammlung für die Öffentlichkeit ständig zugänglich zu machen und zu<br />

erhalten. Als Objekt, wo die Sammlung untergebracht werden könnte, wurde das Haus<br />

Köplinger, Hauptstraße 8 vorgeschlagen und von Herrn Mairinger auch als geeignet eingestuft.<br />

Die Fraktionsobmänner aller im Gemeinderat vertretenen Parteien haben die Sammlung<br />

bereits einem Lokalaugenschein unterzogen. In der letzten Gemeindevorstandssitzung vom<br />

07.12.2009 wurde vorgeschlagen, die Exponate einer Begutachtung durch Sachverständige zu<br />

unterziehen. Auf Ersuchen der Gemeinde hat die Landeskulturdirektion am 19.01.2010 diese<br />

Begutachtung vorgenommen und es ist heute der schriftliche Bericht beim Gemeindeamt<br />

eingelangt.<br />

Der Bürgermeister verliest den Bericht von WissOR Dr. Gerhard Gaigg vom Amt der OÖ<br />

Landesregierung, Direktion Kultur, GZ: KD-210464/1-2010-Gg und zwar:<br />

Auf Wunsche der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> wurden am 19. Jänner gemeinsam mit Herrn<br />

Mag. Hemmers vom OÖ Museumsverband so weit wie möglich die Sammlungen von<br />

Herrn Alois Mairinger besichtigt, die dieser der Gemeinde überlassen möchte.<br />

Zusammenfassend kann festgestellt werden:<br />

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Die gesamten Objekte sind nach verschiedenen Gebieten geordnet und zum Teil auch<br />

innerhalb dieser Gebiete in eine gewisse Ordnung gebracht. Insgesamt ist die Vielzahl<br />

der Objekte beachtenswert. Eine Schätzung über den materiellen Wert kann nicht<br />

abgegeben werden.<br />

Laut Auskunft von Herrn Mairinger solle seine Sammlung in einem der Gemeinde<br />

<strong>Schalchen</strong> gehörenden und für diese Zwecke geeigneten Haus untergebracht werden.<br />

Dieses Haus soll als eine Art „Volkshaus“ geführt werden, mit der Möglichkeit eines<br />

zwanglosen Treffpunktes, des Gedankenaustausches und verschiedener<br />

Sonderausstellungen, vor allem auch aus den Beständen der Sammlung von Herrn<br />

Mairinger. Betreiber dieser Einrichtung soll der Heimatverein sein. Die Buchbestände<br />

sollen der bestehenden Bibliothek einverleibt werden.<br />

Grundsätzlich erscheint diese Idee durchführbar, wenn zwischen allen Beteiligten<br />

(Gemeinde, Heimatverein, Herrn Mairinger) Übereinstimmung betreffend Art,<br />

Organisation und Finanzierung dieser Einrichtung besteht.<br />

Im Falle einer Realisierung dieses Vorhabens wird empfohlen, zuerst die Übertragung der<br />

Bücher vorzunehmen, dabei jedoch diese zu sortieren, die als brauchbar erachteten zu<br />

registrieren und der Bibliothek einzuverleiben, den Rest zu veräußern (Flohmarkt etc.).<br />

Mit den anderen Sammlungsgebieten wäre analog zu verfahren, wobei eine<br />

Begutachtung durch spezialisierte Fachleute der jeweiligen Gebiete überlegen ist.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass dieses Schreiben eigentlich gar nichts aussagt und man<br />

über den Wert dieser Sammlung genau so schlau ist wie vorher. Jeder der diese Sammlung<br />

von Herrn Mairinger sieht, ist einfach überfordert. Es stellt sich jetzt die Frage, ob es Wert ist,<br />

dass man das Haus Hauptstraße 8 zur Verfügung stellt und entsprechend adaptiert. Wenn<br />

diese Sammlung wirklich einen so großen Wert hat, so muss man sie auch richtig vermarkten<br />

und in einem entsprechenden Rahmen darstellen. Nach Ansicht des Bürgermeisters ist damit<br />

auch der Heimatverein überfordert. Um diese Sammlung zu präsentieren, muss jemand Tag<br />

für Tag da sein, der den Besuchern auch dazu etwas erklären kann.<br />

GV Dirnsteiner stellt die Frage, warum diese Sammlung nicht die Gemeinde<br />

Mauerkirchen übernimmt.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass diesbezüglich nachgefragt und mitgeteilt wurde,<br />

dass die Gemeinde Mauerkirchen keine entsprechenden Räumlichkeiten zur Verfügung hat. Es<br />

haben auch die Gemeinden Braunau und Michaelbeuern von dieser Sammlung Abstand<br />

genommen, da man Jahre dazu braucht, bis alles entsprechend für eine Ausstellung<br />

vorbereitet ist.<br />

GV Dirnsteiner bemerkt, dass während den Öffnungszeiten immer jemand anwesend<br />

sein muss, der sich damit auskennt und dies ist dann natürlich auch mit Kosten verbunden.<br />

GR Dr. Postlmayr stellt die Frage, ob eine Voraussetzung für die Schenkung von Herrn<br />

Mairinger ist, dass die Objekte öffentlich ausgestellt sind.<br />

Seite 14 von 38


Der Bürgermeister bejaht dies und erklärt, dass die Ausstellung an bestimmten Tagen<br />

geöffnet sein muss. Es hätte dies ja sonst keinen Sinn. Eine Auflage von Herrn Mairinger war,<br />

dass ihm ein Arbeitsraum zur Verfügung gestellt wird, indem er notfalls auch übernachten<br />

kann.<br />

GR Sperl fragt, ob sich Herr Mairinger auch um die Sachen kümmern würde und um<br />

welche Sachen es, außer um Bücher, geht.<br />

GV Steinberger antwortet, dass es sich dabei um eine gewaltige Sammlung von rund<br />

60.000 Exponaten handelt. Darunter befinden sich Bücher, DVD‘s, CD’s, Briefmarken,<br />

Postkarten, Fotoapparate, Radioanfänger, zwischen 13 und 15 alte Motorräder, etwa 30 kg<br />

Silbermünzen sowie eine Modelleisenbahn mit 75 m Länge und eine Unzahl von Lokgarnituren<br />

und Waggons, die nach einer damals geplanten Eisenbahnstrecke mit Ausgangspunkt<br />

St.Johann am Walde erstellt wurde. Herr Mairinger hat das gesamte Notgeld des Bezirkes<br />

katalogisiert. Man kann sich dieses Ausmaß nicht vorstellen. Es gibt Exponate, wo 100 Stück da<br />

sind. Auch Noten von Erstaufführungen bekannter Opernsängerinnen wie zum Beispiel Maria<br />

Kallas.<br />

Herr Mairinger hätte sich vorgestellt, dass diese Ausstellung öffentlich zugänglich ist und ein<br />

geringer Eintrittspreis verlangt wird. Ob dies nun realistisch ist, ist schwer zu beurteilen, da GV<br />

Steinberger hiefür kein Experte ist. Herr Mairinger ist über 60 Jahre alt, was ist wenn er nicht<br />

mehr da ist und Fragen auftauchen. Diese Sammlung kann eine Chance, aber auch ein Flop für<br />

die Gemeinde sein. GV Steinberger wagt sich keine Beurteilung zu. Auch von seiten des Landes<br />

ist keine wirkliche Stellungnahme abgegeben worden.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, dass die Kulturdirektion des Landes OÖ vorschlägt, dass<br />

eine Begutachtung der Sammlung durch spezialisierte Fachleute der jeweiligen Gebiete zu<br />

überlegen wäre. Bis dies abgeschlossen ist, vergeht sicherlich ein Jahr und dann interessiert<br />

dies keinen Menschen mehr. Es ist zu befürchten, dass von der ganzen Sammlung vielleicht ein<br />

Drittel übrig und der Rest kann am Flohmarkt verkauft werden. Aus diesem Grunde erscheint<br />

es dem Bürgermeister nicht erstrebenswert, das Haus Hauptstraße 8 hiefür zur Verfügung zu<br />

stellen.<br />

BESCHLUSS:<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Übernahme der Privatsammlung von Herrn Alois<br />

Mairinger, Mauerkirchen abzulehnen.<br />

FÜR DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />

SPÖ-Fraktion: Stefan FUCHS, Erich MITTERMAIER, Hubert STEINBERGER, Franz PROBST,<br />

Hermann STOCKER, Andreas STUHLBERGER, Gertraud RIEDER, Wolfgang STÜBLO, Hermann<br />

POINTECKER,<br />

ÖVP-Fraktion: Robert DIRNSTEINER, Bernadette WINTERSTELLER, Friedrich MAIER, Friedrich<br />

SPERL, Erich NAGL, Johann POSTLMAYR, Johann MÜHLBACHER-KARRER, Anna SCHÖNBERGER,<br />

PFEIL Rudolf, GRUBMÜLLER Marianne,<br />

FPÖ-Fraktion: Markus KLEPP, Roman, BRECKNER, Albert HAIDINGER, Manfred STELZHAMMER;<br />

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GEGEN DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />

SPÖ-Fraktion: Gerlinde BRECKNER, Michael ÖSTERBAUER;<br />

Somit wird dem Antrag des Bürgermeisters mit der Stimmenmehrheit von 23 JA Stimmen<br />

gegen 2 NEIN Stimmen stattgegeben.<br />

GR Ing. Österbauer meldet sich abschließend noch zu Wort und vertritt die Ansicht,<br />

dass es sich bei dieser Sammlung um ein erhaltenswertes Kulturgut handelt und sicher<br />

Exponate dabei sind, welche man brauchen kann. Im Jahr 2012 findet die Landesausstellung<br />

statt, zu der man aus dieser Sammlung von Herrn Mairinger Exponate für eine Ausstellung<br />

gefunden hätte.<br />

Der Bürgermeister unterbricht GR Ing. Österbauer und bemerkt, dass die<br />

Landesausstellung in Mattighofen, Burghausen und Braunau stattfindet und sich die Stadt<br />

Mattighofen um die Sammlung bemühen müsste.<br />

GV Ing. Klepp weist darauf hin, dass sich auch Vertreter der Stadtgemeinde<br />

Mattighofen die Sammlung von Herrn Mairinger angesehen haben.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass Herr Mairinger die Sammlung der Stadtgemeinde<br />

Mattighofen nicht geben will.<br />

PUNKT 12) FLOHMARKT PARKKAUF; ANSUCHEN VON FRAU RENATE LACHNER,<br />

STRASSWALCHEN AUF ERLASSUNG EINER MARKTORDNUNG NACH § 286 DER<br />

GEWERBEORDNUNG<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass in Abständen von meist 14 Tagen bzw. monatlich auf<br />

dem Gelände des Parkkaufs ein Flohmarkt stattfand, der meist sehr gut besucht war.<br />

Beschwerden über den Flohmarkt gingen nicht ein. Auch Abfallprobleme, wie dies bei<br />

derartigen Märkten oft der Fall ist, sind nicht bekannt. Hierfür sorgt Grundeigentümer<br />

Schlager, dass Ordnung herrscht.<br />

Nunmehr ging jedoch eine anonyme Meldung von „Standlern“ aus Gundertshausen mit<br />

Anschuldigungen gegen die Organisatorin ein bzw. warum der Flohmarkt in <strong>Schalchen</strong> noch<br />

immer stattfinden darf, obwohl die Gemeinde keine Marktordnung erlassen hat. Die<br />

Bezirkshauptmannschaft Braunau hat daraufhin den Flohmarkt bis auf weiteres untersagt.<br />

Gemäß § 286 (6) GewO 1994 sind „Flohmärkte“ als Markt oder Gelegenheitsmarkt anzusehen<br />

und dürfen nur mehr aufgrund einer Verordnung oder Bewilligung der Gemeinde abgehalten<br />

werden.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, seit Jahren wird dieser Flohmarkt abgehalten und von hunderten<br />

Leuten besucht und es hat nie jemanden gestört. Die Organisatoren Renate und Wolfgang<br />

Lachner, Straßwalchen haben sehr wohl eine Gewerbeberechtigung, welche auch dem<br />

Ansuchen beigelegt wurde. Daher ist der Bürgermeister der Meinung, dass der Flohmarkt<br />

weiterhin abgehalten werden sollte.<br />

Der Bürgermeister stellt an die Gemeinderatsmitglieder die Frage, ob jemand eine<br />

andere Meinung dazu vertritt.<br />

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BESCHLUSS:<br />

Nachdem keine Wortmeldung erfolgt, stellt der Bürgermeister den Antrag die<br />

Tagesordnungspunkte 12) und 13) der heutigen Sitzung zusammenzulegen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 13) REGELUNG DES MARKTVERKEHRS; ERLASSUNG EINER VERORDNUNG<br />

Der Bürgermeister erklärt, damit weiterhin ein Flohmarkt auf dem Gelände des<br />

Parkkaufes abgehalten werden kann, muss die Gemeinde eine entsprechende Marktordnung<br />

erlassen.<br />

GR Probst bemerkt, wenn diese Verordnung nicht beschlossen wird, kann es passieren,<br />

dass sich auch jemand über die Abhaltung des jährlich stattfindenden Schafmarktes aufregt.<br />

Der Bürgermeister bestätigt dies.<br />

GR Dr. Postlmayr erklärt, dass er aus zeitlichen Gründen nicht mehr geschafft hat, sich<br />

die Verordnung anzusehen und stellt daher die Frage, ob diese bereits auch für den<br />

Schafmarkt tauglich wäre.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> mit dieser Marktordnung<br />

sogar den Josefimarkt abhalten könnte.<br />

GR Pfeil stimmt der vorliegenden Verordnung prinzipiell zu, nur wären ein paar kleine<br />

Änderungen vorzunehmen. Unter § 5 ist die derzeitige Obfrau der Schafhaltervereinigung<br />

namentlich angeführt. GR Pfeil schlägt vor, nachdem es sich dabei um eine gewählte Funktion<br />

handelt, dass man nur Obfrau bzw. Obmann ohne Namen anführt, da ansonsten bei einer<br />

Änderung auch die Verordnung wieder geändert werden muss.<br />

Weiters stellt GR Pfeil zu § 5 letzter Satz „Die Vergabe der Standplätze und allenfalls von<br />

Markteinrichtungen erfolgt durch die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> im Wege eines Vertrages.“ die<br />

Frage, was damit gemeint ist.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass wenn die Gemeinde Verordnung erlässt, diese auch<br />

drinnen steht. Wenn diese Verordnung beschlossen ist, ist diese ja dehnbar. Die Gemeinde<br />

braucht die Marktordnung, damit man gegenüber der Aufsichtsbehörde abgesichert ist.<br />

GR Pfeil stellt die Frage, dass Standgebühr bzw. Gewerbekostenbeitrag nicht mit dieser<br />

Verordnung zusammenhängen.<br />

Der Bürgermeister stimmt dem zu.<br />

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BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag folgende<br />

Verordnung zur Regelung des Marktverkehrs zu beschließen und zwar:<br />

V e r o r d n u n g<br />

des Gemeinderates der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> vom 28.01.2010 zur Regelung des<br />

Marktverkehrs (Marktordnung) für die Gemeinde <strong>Schalchen</strong>.<br />

Auf Grund des § 293 Abs. 1 und 2 sowie § 337 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr.<br />

194 i.d.F. BGBl. I. Nr. 63/1997, wird im Zusammenhalt mit §§ 40 Abs. 2 Z. 6 und 43<br />

Abs. 1 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91 i.d.g.F. verordnet:<br />

§ 1<br />

Anwendungsbereich<br />

Die Marktordnung regelt den Marktverkehr:<br />

a) den Flohmarkt <strong>Schalchen</strong> sowie<br />

b) den Schafbauern- und Kunsthandwerksmarkt<br />

im Gemeindegebiet <strong>Schalchen</strong>.<br />

§ 2<br />

Marktort<br />

a) Der unter § 1 lit. a) genannte Flohmarkt findet auf dem Gelände des Parkkaufes<br />

statt.<br />

b) Der unter § 1 lit. b) genannte Schafbauern- und Kundsthandwerksmarkt findet auf<br />

dem Parkplatz hinter dem Amtsgebäude statt.<br />

§ 3<br />

Markttage und Marktzeiten<br />

a) Der unter § 1 lit. a) genannte Flohmarkt wird monatlich jeweils sonntags in der Zeit<br />

von 07 Uhr 00 bis 14 Uhr 00 auf dem Gelände des Parkkaufes genehmigt.<br />

b) Der unter § 1 b) genannte Schafbauern- und Kunsthandwerksmarkt wird jährlich<br />

am Ostermontag in der Zeit von 09 Uhr 00 bis 17 Uhr 00 auf dem Parkplatz hinter<br />

dem Amtsgebäude genehmigt.<br />

§ 4<br />

Gegenstände des Marktverkehrs<br />

(1) Auf dem Flohmarkt dürfen folgende Waren feilgehalten und verkauft werden:<br />

Gegenstände aller Art, außer Neuwaren.<br />

(2) Auf dem Schafbauern- und Kunsthandwerksmarkt dürfen folgende Waren<br />

feilgehalten und verkauft werden:<br />

alle Waren des Klein- und Kunsthandwerkes<br />

(3) Folgende Gegenstände sind jedenfalls vom Marktverkehr ausgeschlossen:<br />

Kriegsmaterial und verbotene Waffen im Sinne des Waffengesetzes, BGBl. Nr.<br />

444/1986 i.d.g.F. sowie Sprengmaterial dürfen auch nicht in Form von Attrappen,<br />

weder aufgestellt noch in irgendeiner Form zum Kauf oder Tausch angeboten<br />

werden. Diese Gegenstände dürfen außerdem nicht durch Werbeschriften oder<br />

aufliegende Lichtbilder angeboten werden. Faustfeuerwaffen und jegliche<br />

Munition darf nicht ausgestellt, angeboten oder gehandelt werden.<br />

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Bei den Veranstaltungen dürfen keine Medienwerke der NS-Zeit ausgestellt oder<br />

feilgeboten werden.<br />

Auf die Einhaltung der Bestimmungen des Abzeichengesetzes 1960, BGBl. Nr. 84,<br />

wird hingewiesen. Insbesondere dürfen Orden und Ehrenzeichen, die eines der im<br />

§ 1 Abs. 1 oder 2 erwähnten Embleme aufweisen, öffentlich weder getragen noch<br />

zur Schau gestellt werden. Aus dem Wort „aufweisen“ ergibt sich, dass es nicht<br />

genügt, wenn das verbotene Emblem überklebt oder sonst unsichtbar gemacht<br />

wird.<br />

§ 5<br />

Vormerkung für die Vergabe von Standplätzen<br />

Für den unter § 1 a) genannten Flohmarkt können sich die Marktbeschicker für die<br />

Vergabe eines Standplatzes bei Frau Renate Lachner, 5204 Straßwalchen, Aigelsbrunn<br />

4, vormerken lassen. Die Vormerkung erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen<br />

Standplätze und des Einlangens des Ansuchens<br />

Für den unter § 1 b) genannten Schafbauern- und Kunsthandwerksmarkt können sich<br />

die Marktbeschicker für die Vergabe eines Standplatzes bei der<br />

Schafhaltervereinigung Inn- und Hausruckviertel vormerken lassen. Die Vormerkung<br />

erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Standplätze und des Einlangens des<br />

Ansuchens<br />

§ 6<br />

Marktaufsicht<br />

Für den unter § 1 a) genannten Flohmarkt fungiert als Marktaufsicht Frau Renate<br />

Lachner, 5204 Straßwalchen, Aigelsbrunn 4.<br />

Für den unter § 1 b) genannten Schafbauern- und Kunsthandwerksmarkt fungiert als<br />

Marktaufsicht die Schafhaltervereinigung Inn- und Hausruckviertel.<br />

Den Marktaufsichtsorganen obliegt es insbesondere:<br />

a) Anordnungen zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung auf den Märkten zu<br />

treffen<br />

b) Verstöße gegen die Marktordnung sowie gegen sonstige, beim Marktverkehr zu<br />

beachtende Vorschriften (Gewerbeordnung, Lebensmittelsicherheits- und<br />

Verbraucherschutzgesetz, Naturschutzgesetz, Maß- und Eichgesetz,<br />

Tierschutzgesetz usw.) sind den zuständigen Behörden anzuzeigen<br />

c) Streitigkeiten tunlichst beizulegen<br />

d) Das in der Marktordnung festgelegte privatrechtliche Entgelt für den Standplatz<br />

bzw. sonstige Markteinrichtungen einzuheben.<br />

Die Marktbeschicker sind den Aufsichtsorganen gegenüber zur Ausweisleistung<br />

hinsichtlich hinsichtlich Identität verpflichtet.<br />

Die Gewerbetreibenden haben beim Feilbieten und Verkauf der Waren die<br />

Verständigung über die Eintragung im Gewerberegister im Original mitzuführen und<br />

auf Verlagen den Marktaufsichtsorganen vorzuweisen.<br />

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§ 7<br />

Marktbetrieb<br />

(1) Öffentliche Verkehrsflächen sind freizuhalten.<br />

(2) Waren, deren Verkauf an eine Gewerbeberechtigung gebunden ist, dürfen nur<br />

von Gewerbetreibenden mit einer diesbezüglichen Gewerbeberechtigung<br />

angeboten oder verkauft werden.<br />

Die Gewerbetreibenden haben den Original-Gewerbeschein und einen amtl.<br />

Lichtbildausweis stets mitzuführen und auf Verlangen befugter Organe<br />

vorzuweisen.<br />

(3) Soweit Mitarbeiter beschäftigt werden, haben die gewerblichen Marktbesucher<br />

jeweils eine Kopie der Anmeldung zur Gebietskrankenkasse mitzuführen und auf<br />

Verlangen eines befugten Organes ebenfalls vorzuweisen. Die Mitarbeiter haben<br />

sich dabei jedenfalls auszuweisen.<br />

(4) Waren dürfen nur von den bewilligten Standplätzen aus verkauft werden.<br />

(5) Auf den Märkten ist auf Reinlichkeit zu achten. Abfälle sind in geeigneten<br />

Behältern, Fleisch- und Tierabfälle in geschlossene Gefäßen zu sammeln und<br />

wegzuschaffen, die Lebensmittel sind den hygienischen Erfordernissen des<br />

Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes, BGBl. Nr. 13/2006<br />

entsprechend zu verpacken und zu lagern und gegen Verunreinigung zu schützen.<br />

(6) An jedem Verkaufsstand sind Vor- und Zuname und ständige Wohnschrift des<br />

Marktbeziehers bzw. der Standorte des Gewerbes ersichtlich zu machen.<br />

(7) Die Standplätze dürfen frühestens 1 Stunde vor Beginn der Marktzeit (§ 3)<br />

bezogen werden. Nach Ende der Marktzeit sind die Standplätze binnen einer<br />

Stunde zu räumen und zu reinigen.<br />

(8) Auf dem Markt hat sich jedermann so zu verhalten, dass Ruhe und Ordnung nicht<br />

gestört werden.<br />

(9) Es sind genügend und ausrechend ausgestattete sanitäre Anlagen, getrennt nach<br />

Geschlechtern, bereitzuhalten und laufend zu reinigen. Die erforderliche Anzahl<br />

der Klosettanlagen richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf. Die Klosettanlagen<br />

sind nach Geschlechtern getrennt einzurichten. Für 50 Frau und je 100 Männern<br />

muss mindestens ein Klosett und für je 50 Männer überdies ein Pißstand<br />

vorhanden sein. Mindestens eine Klosettanlage ist so auszugestalten, dass sie für<br />

eine Benützung durch behinderte Menschen geeignet ist. Für das Personal sind<br />

sanitäre Anlagen in ausreichender Anzahl gesondert vorzusehen. Die WC Anlagen<br />

sind entsprechend zu kennzeichnen.<br />

Insbesondere ist es verboten:<br />

a) Überlaut und aufdringlich die Waren anzubieten oder in schwebende<br />

Verkaufsverhandlungen durch Über- oder Unterbieten einzugreifen,<br />

b) Unverhältnismäßig laut zu musizieren oder lärmende Musikautomaten,<br />

Lautsprecher und dergleichen in Betrieb zu halten.<br />

Außerhalb des Standplatzes Kisten, Körbe oder andere Gegenstände unbefugt<br />

aufzustellen, zu lagern oder aufzuhängen.<br />

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§ 8<br />

Untersagung der weiteren Ausübung der Markttätigkeit<br />

Aus wichtigen Gründen kann die weitere Ausübung der Markttätigkeit von der<br />

Gemeinde (den Marktaufsichtsorganen) untersagt werden.<br />

Als wichtige Gründe gelten insbesondere:<br />

a) wiederholte Verstöße gegen die Marktordnung,<br />

b) nicht fristgerechte Bezahlung des privatrechtlichen Entgelts bzw. der<br />

Marktgebühren,<br />

c) eigenmächtige Überlassung des zugewiesenen Standplatzes an einen anderen<br />

Marktbesucher,<br />

d) Nichtbefolgung einer Weisung der Marktaufsichtsorgane,<br />

e) Überschreitung der zugewiesenen Standplatzfläche,<br />

f) Eigenmächtiges Benützen von leer stehenden Plätzen,<br />

g) Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß den Bestimmungen der<br />

Gewerbeordnung beim Marktbesucher.<br />

§ 9<br />

Kostenbeiträge<br />

Für die Benützung der Markteinrichtungen sind von den Marktbesuchern<br />

privatrechtliche Entgelte zu entrichten.<br />

§ 10<br />

Strafbestimmungen<br />

Übertretungen von Bestimmungen dieser Marktordnung werden, soweit es sich um<br />

Maßnahmen in Durchführung der Gewerbeordnung handelt, nach den Bestimmungen<br />

der Gewerbeordnung bestraft.<br />

§ 11<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag<br />

in Kraft.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 14) ÄNDERUNG FLÄCHENWIDMUNGSPLAN UND ÖEK; EINLEITUNG DES<br />

VERFAHRENS ZUR UMWIDMUNG DER PARZELLEN .79, 1195/56 UND 1195/76,<br />

KG. WEINBERG, FORSTHAUS ERB 20 VON GRÜNLAND IN SONDERWIDMUNG<br />

TIERHEIM – ANTRAG: PFOTENHILFE TIERSCHUTZ GMBH, LOCHEN<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass die Pfotenhilfe Tierschutz-GmbH, Lochen mit<br />

Schreiben vom 06.08.2009 mitteilt, dass beabsichtigt ist, die Liegenschaft Forsthaus Erb 20 von<br />

den Bundesforsten käuflich zu erwerben. Die Pfotenhilfe betreibt in Lochen ein Tierheim und<br />

hat dort nur begrenzte Möglichkeiten, beschlagnahmte, entlaufene und nicht mehr gewollte<br />

Tiere aufzunehmen. Es handelt sich dabei um ein anerkanntes Tierheim, welches für den<br />

Bereich Oberösterreich zuständig ist. Es werden keine Hunde aus dem Ausland geholt und es<br />

wird keine Zucht betrieben, alle Tiere werden kastriert und gechipt. Die Anzahl der Hunde<br />

wird sich im angemessenen Rahmen bewegen.<br />

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Der Bürgermeister bemerkt, dass man doch relativ viel in regionalen Zeitungen über<br />

die Hundehaltung liest und damit immer wieder Probleme verbunden sind. Das Forsthaus liegt<br />

zwar weit weg von Wohngebiet, jedoch ist zu befürchten, dass die Bellerei der Hunde<br />

aufgrund des Schalles weit zu hören ist.<br />

Vizebürgermeister Mittermaier erklärt, dass die Lage des Forsthauses sicherlich nicht<br />

geeignet ist, da dieses von Wald umgeben ist und dadurch auch Wildtiere in der Nähe sind.<br />

GR Pfeil bemerkt, dass dieses Gebiet doch auch einen Schall hat und die Familie<br />

Sattlecker, welche in unmittelbarer Nähe wohnt, doch davon betroffen ist.<br />

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass er kein Problem hat, wenn sich die Mitglieder<br />

des Gemeinderates diese Lage in einer Ausschusssitzung genauer anschauen möchten. Die<br />

Kaufverhandlungen zwischen dem Tierheim und den Bundesforsten sind noch nicht<br />

abgeschlossen.<br />

GV Ing. Klepp bemängelt, da es sich dabei um eine Zweigstelle des Tierheim handeln<br />

wird, dass die Hunde dort eingesperrt werden und ein oder zweimal am Tag kommt jemand<br />

zum Füttern. Den Rest des Tages werden die Hunde alleine sein.<br />

GV Dirnsteiner weist darauf hin, dass solch ein Tierheim nur Schwierigkeiten bringt,<br />

sonst nichts.<br />

BESCHLUSS:<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, das<br />

Ansuchen der Pfotenhilfe Tierschutz-GmbH, Lochen auf Einleitung des Verfahrens zur<br />

Umwidmung der Parzellen .79, 1195/56 und 1195/76, KG. Weinberg, Forsthaus 20 von<br />

Grünland in Sonderwidmung Tierheim abzulehnen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 15) ÄNDERUNG FLÄCHENWIDMUNGSPLAN UND ÖEK; EINLEITUNG DES<br />

VERFAHRENS ZUR UMWIDMUNG DER PARZELLE 453/1 IN DER<br />

HÄUSLBERGERSTRASSE, KG. SCHALCHEN IM AUSMASS VON 8.478 M² VON<br />

GRÜNLAND IN WOHNGEBIET – ANTRAG: LUCIAN KALTENBRUNNER,<br />

MÜNCHEN<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass Herr Lucian Kaltenbrunner, München mit Schreiben<br />

vom 06.10.2009 um die Umwidmung der Parzelle 453/1, KG. <strong>Schalchen</strong> im Ausmaß von 8.478<br />

m² von Grünland in Wohngebiet ansucht. Das Grundstück befindet sich am südlichen Rand<br />

des Ortszentrums von <strong>Schalchen</strong> in ebener Lage. Eingebettet zwischen zwei Bächen wird das<br />

Grundstück im Osten vom Schalchner Brunnbach und im Westen vom Hummelbach begrenzt.<br />

Auf Grund der Lage zwischen den beiden Bächen war ein geringer Teil der Parzelle im<br />

Hochwasserabflussbereich gelegen. Nach aktueller Auskunft des Gewässerbezirkes Braunau<br />

ist über die gesamte Parzelle kein Überflutungsbereich mehr gegeben. Beim<br />

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Umwidmungsansuchen wird ein 10 m breiter Uferschutzstreifen entlang der beiden Bachläufe<br />

bereits berücksichtigt, welcher nicht in Bauland umgewidmet sondern als Grünland verbleiben<br />

soll.<br />

Im Norden direkt anschließend an die Umwidmungsfläche grenzt gewidmetes und zum Teil<br />

bebautes Dorfgebiet (Areal Häuslbergerstraße 2) an. Die Zufahrt ist über ein Geh- und<br />

Fahrtrecht über die beiden privaten Straßenparzellen 454/5 und 453/6 gegeben. Diese<br />

Verkehrsfläche soll weitergeführt und am Ende soll eine LKW-taugliche Umkehr errichtet<br />

werden, damit die Erschließung gewährleistet ist. Die gesamte Straße soll dann kostenlos und<br />

lastenfrei in das öffentliche Gut übertragen werden.<br />

Insgesamt sollen 8 Bauparzellen mit einer Größe zwischen ca. 800 und 1.000 m² geschaffen<br />

werden. Für die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung ist der Anschluss an die<br />

gemeindeeigene Ortswasserleitung und an den bestehenden Ortskanal möglich.<br />

GV Dirnsteiner stimmt auch dieser Umwidmung zu, jedoch nur unter der Bedingung,<br />

dass keine Umkehr sondern eine Ringstraße errichtet wird.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, dass die Errichtung einer Ringstraße nicht möglich sein<br />

wird, wenn der Uferschutzstreifen eingehalten wird.<br />

GR Pfeil erklärt, dass der letzte Umwidmungsantrag aufgrund des<br />

Hochwasserabflussbereiches abgelehnt wurde. Auch damals wurde bereits gefordert, dass<br />

eine Ringstraße errichtet wird. Wenn diese über die Gemeindestraße geführt wird, ist es sehr<br />

wohl möglich. GR Pfeil erinnert daran, dass der Gemeinderat vor Jahren beschlossen hat,<br />

keine neuen Stichstraßen errichten zu lassen.<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass der Antrag damals vom Gewässer- und Naturschutz<br />

abgelehnt wurde, da keine Uferschutzstreifen, kein Kanal etc. vorhanden war.<br />

Der Bürgermeister schlägt daher vor, dass man dem Umwidmungsantrag unter der Bedingung<br />

zustimmt, dass eine Ringstraße errichtet werden muss.<br />

GR Roman Breckner erwähnt, dass in letzter Zeit einige Umwidmungsanträge<br />

zurückgestellt wurden und es ihn daher verwundert, dass diesem Antrag sofort zugestimmt<br />

wird.<br />

Der Bürgermeister antwortet darauf, dass jene Umwidmungsanträge zurückgestellt<br />

wurden, wo man weiß, dass diese im Einzelverfahren keine Chance haben und im Zuge der<br />

Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes mit einbezogen werden können. Dem<br />

vorliegenden Umwidmungsantrag von Herrn Kaltenbrunner steht jetzt eigentlich nichts mehr<br />

im Wege, da alle Voraussetzungen, welche früher gefehlt haben, gegeben sind.<br />

GR Ing. Sperl stellt die Frage, ob ein Bedarf an Bauland gegeben ist.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass der Bedarf sicherlich gegeben ist. Es kommen<br />

relativ viele Leute, welche nach einem Baugrundstück oder Haus fragen. Seiner Meinung nach<br />

wird sich dies jetzt aufgrund der wirtschaftlichen Lage noch verstärken, da die Leute ihr Geld<br />

verbauen bzw. anlegen wollen.<br />

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GR Ing. Sperl bemerkt, dass diese Parzelle jetzt nicht umgewidmet werden soll, damit<br />

man Spekulationsgeschäfte machen kann.<br />

Der Bürgermeister erklärt dazu, dass Herr Kaltenbrunner sogar im Ansuchen vom<br />

06.10.2009 mitteilt, dass er sich bei einer Genehmigung der Umwidmung verpflichtet, alle<br />

Parzellen zu einem Preis von € 48,00/m² sofort an bauwillige Interessenten zu verkaufen. Der<br />

m²-Preis gilt für die Gesamtfläche der Parzelle, unabhängig davon ob ein geringer Teil davon<br />

nicht Bauland ist.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag das<br />

Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 3.32, Antragsteller: Lucian<br />

Kaltenbrunner betreffend der Parzelle 453/1, KG. <strong>Schalchen</strong> im Ausmaß von 8.478 m² und die<br />

Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1.15 im beantragten Bereich und<br />

Ausweisung dieser Fläche als Bauland unter:<br />

a) Einhaltung eines 10 m breiten Uferschutzstreifens an den beiden Bächen sowie<br />

b) Errichtung einer Ringstraße anstelle der Umkehr<br />

einzuleiten.<br />

FÜR DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />

SPÖ-Fraktion: Stefan FUCHS, Erich MITTERMAIER, Hubert STEINBERGER, Franz PROBST,<br />

Hermann STOCKER, Andreas STUHLBERGER, Gertraud RIEDER, Wolfgang STÜBLO, Hermann<br />

POINTECKER, Gerlinde BRECKNER, Michael ÖSTERBAUER;<br />

ÖVP-Fraktion: Robert DIRNSTEINER, Bernadette WINTERSTELLER, Friedrich MAIER, Friedrich<br />

SPERL, Erich NAGL, Johann POSTLMAYR, Johann MÜHLBACHER-KARRER, Anna SCHÖNBERGER,<br />

PFEIL Rudolf, GRUBMÜLLER Marianne;<br />

STIMMENENTHALTUNGEN:<br />

FPÖ-Fraktion: Markus KLEPP, Roman, BRECKNER, Albert HAIDINGER, Manfred STELZHAMMER;<br />

Somit wird dem Antrag des Bürgermeisters mit der Stimmenmehrheit von 21 JA Stimmen<br />

gegen 4 STIMMENTHALTUNGEN stattgegeben.<br />

PUNKT 16) ÄNDERUNG FLÄCHENWIDMUNGSPLAN UND ÖEK; EINLEITUNG DES<br />

VERFAHRENS ZUR UMWIDMUNG EINER RUND 500 M² GROSSEN TEILFLÄCHE<br />

DER PARZELLEN 245 UND 244/4, KG. WEINBERG VON GRÜNLAND BZW. WALD<br />

IN WOHNGEBIET (VERSCHIEBUNG) – ANTRAG: MAG. CLAUDIA GLECHNER,<br />

MATTIGHOFEN<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass Frau Mag. Claudia Glechner, Mattighofen mit<br />

Schreiben vom 10.11.2009, um Umwidmung einer rund 500 m² großen Teilfläche der Parzellen<br />

245 und 244/4, KG. Weinberg von Grünland bzw. Wald in Wohngebiet (Verschiebung)<br />

ansucht.<br />

Die 500 m² große Wohngebietsfläche wurde in einem Einzeländerungsverfahren mit Bescheid<br />

der Landesregierung vom 17.11.1994, Zl. BauR-P-346037/1-1994 Mo rechtskräftig genehmigt.<br />

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In der Flächenwidmungsplanneuerstellung durch Architekt Schmitzberger wurde übersehen,<br />

diese Wohngebietswidmung in den neuen Flächenwidmungsplan einzuarbeiten. Die<br />

rechtskräftige Wohngebietswidmung im Ausmaß von 500 m² ist daher im aktuellen<br />

Flächenwidmungsplan als Grünland bzw. Wald ausgewiesen. Seitens der<br />

Bezirkshauptmannschaft Braunau, Abteilung Forst wurde mit Bescheid vom 02.11.2009<br />

festgestellt, dass eine Teilfläche der Parzelle 244/4 im Ausmaß von 500 m², für welche nun die<br />

Wohngebietsausweisung beantragt wurde, nicht Wald im Sinne des Forstgesetzes 1975 ist.<br />

Die Teilfläche wurde auch vom Sachverständigen der örtlichen Raumplanung DI<br />

Schobersberger und dem Naturschutzsachverständigen DI Schwendinger besichtigt und es<br />

wurde zur geplanten Verschiebung des Wohngebietes kein Einwand erhoben, zumal auch die<br />

Feststellung der Forstbehörde als „nicht Wald“ vorliegt.<br />

Der Bürgermeister erklärt weiters, dass das Ansuchen um Verschiebung des<br />

bestehenden Wohngebietes daher als Neuantrag behandelt wird, damit die bereits<br />

genehmigte Wohngebietswidmung im Ausmaß von 500 m² wieder ausgewiesen werden kann.<br />

Eine Änderung des ÖEK ist nicht erforderlich, da aufgrund des Maßstabes des ÖEK eine<br />

Ausweisung einer 500 m² großen Teilfläche planlich nicht darstellbar bzw. nicht ersichtlich ist.<br />

Weiters ist die Neuerstellung des Flächenwidmungsplanes und des ÖEK in zwei Jahren geplant<br />

und es soll diese Änderungsfläche dann im ÖEK ausgewiesen werden. Diese Vorgangsweise<br />

wurde auch mit dem Leiter der örtlichen Raumplanung Hofrat Mag. Suchazy und dem<br />

Sachverständigen der örtlichen Raumplanung DI Schobesberger so besprochen.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag das Verfahren zur<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 3.33, Antragsteller: Mag. Claudia Glechner<br />

betreffend einer rund 500 m² großen Teilfläche der Parzellen 245 und 244/4, KG. Weinberg<br />

von Grünland bzw. Wald in Wohngebiet (Verschiebung) einzuleiten.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 17) ÄNDERUNG FLÄCHENWIDMUNGSPLAN UND ÖEK; EINLEITUNG DES<br />

VEFAHRENS ZUR UMWIDMUNG DER ALS WALD AUSGEWIESENEN PARZELLE<br />

1751/2 (HEILQUELLE), KG. SCHALCHEN, ZUR SANIERUNG DES VORHANDENEN<br />

BAUBESTANDES – ANTRAG: KREMSMÜLLER, STEINHAUS<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass aufgrund von Interventionen im Gemeindevorstand,<br />

dass die Gebäude der ehemaligen Heilquelle als Treffpunkt von Jugendlichen dient und der<br />

Bauzustand der Gebäude als baufällig einzustufen sei, erfolgte am 16.07.2009 mit Herrn<br />

Kremsmüller Jun., einem Baumeister und einem Rechtsanwalt ein Lokalaugenschein. Dabei<br />

wurde Herrn Kremsmüller Jun. der Abbruch empfohlen. Vorerst war dieser damit auch<br />

einverstanden. Es erging sogar das Angebot, wenn einer der Anrainer ein Interesse am<br />

Grundstück hätte, würde dieser das Grundstück dafür erhalten, dass er den Abbruch auf seine<br />

Kosten vornimmt. Darauf wurden Herrn Kremsmüller die Anrainer als auch Gewerbetreibende<br />

für den Abbruch bekanntgegeben. Als Erstmaßnahme wurde eine grobe Absicherung mittels<br />

Absperrbändern und Tafeln vorgenommen. In weiterer Folge wurde dem hiesigen Amt von<br />

Herrn Grubmüller (Feichtner) mitgeteilt, dass nunmehr eine Übergabe des Grundstückes nicht<br />

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mehr unentgeltlich erfolgt. Nach einiger Zeit wurde von der Bauabteilung über den aktuellen<br />

Stand telefonisch nachgefragt. Der Vertreter der Fa. Kremsmüller Industrieanlagenbau KG<br />

teilte damals mit, die Firma sei bestrebt die Sache zügig abzuwickeln, um den „Klotz am Bein“<br />

loszuwerden.<br />

Es traf daher völlig unerwartet am 17.09.2009 das Schreiben der Fa. Kremsmüller<br />

Industrieanlagenbau KG ein, mit welchem mitgeteilt wird, dass beabsichtigt ist, das<br />

bestehende Gebäude auf Grundstück 1751/2, KG. <strong>Schalchen</strong> zu sanieren und die alte<br />

Schalchner Heilquelle zu revitalisieren. Das Grundstück weist jedoch derzeit eine<br />

Grünlandwidmung aus und es fehlt eine Ausweisung des baurechtlich genehmigten Gebäudes.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass die Baubewilligung des bestehenden Gebäudes mit Bescheid<br />

vom 05.05.1965, AZ: Bau-1965 erteilt wurde. Die Bauplatzerklärung wurde mit Bescheid vom<br />

09.02.1971, AZ: 611/1971/K erteilt. Die Firma Kremsmüller ersucht nun um amtswegige<br />

Berichtung des Flächenwidmungsplanes für die Grundstücke 1749/5 und 1751/2, KG.<br />

<strong>Schalchen</strong>, insbesondere um korrekte Ausweisung des genehmigten Baubestandes und um<br />

Herstellung der rechtlichen Voraussetzungen für die Sanierung des bewilligten Baubestandes<br />

der Liegenschaft.<br />

Der Bürgermeister erklärt weiters, dass die Gemeinde für dieses Gebäude einen<br />

Abbruchbescheid erlassen hat. Vom Bezirksbauamt Ried wurde jedoch erklärt, dass es sich<br />

hierbei um einen Rohbau handelt und nicht abbruchreif ist und auch eine Sanierung möglich<br />

wäre.<br />

GR Roman Breckner stellt die Frage, ob es dort noch Wasser gibt.<br />

Auch GR Ing. Sperl fragt, was Herr Kremsmüller mit dem Wasser machen wird. Macht<br />

er daraus eine Mineralwasserfabrik oder Abfüllanlage?<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass dieses Wasser bereits vor Kriegsbeginn als<br />

Heilwasser in das Allgemeine Krankenhaus nach Wien gebracht wurde. Es gibt davon auch<br />

Etiketten, wo z.Bsp. darauf steht, dass dieses Wasser in der Flasche weit über ein Jahr haltbar<br />

ist, dass es Mineralstoffe beinhaltet etc.. Nach dem Krieg hat die Produktion des sogenannten<br />

„Schalikracherl“ angefangen, welche jedoch aus Geldmangel eingestellt wurde.<br />

Nunmehr steht eine entsprechende Firma hinter dem Ganzen, welche sich dies sicherlich<br />

leisten könnte und demnach auch Entsprechendes vorlegen müssen.<br />

Betreffend das Wasser ist die Bezirkshauptmannschaft zuständig und nicht die Gemeinde. Es<br />

würde hierzu eine entsprechende Wasserrechtsverhandlung geben.<br />

Tatsache ist, dass die Gemeinde jetzt zu entscheiden hat, ob eine Umwidmung eingeleitet<br />

wird. Es werden sicherlich Einwände erhoben werden, da hier massive Interessen des<br />

Naturschutzes und Forstrechtes berührt werden und jegliche Infrastruktur fehlt.<br />

GR Pfeil bemerkt, dass man diese Angelegenheit los werden möchte. Herr Kremsmüller<br />

möchte eine Umwidmung, damit das Grundstück einen Wert bekommt, obwohl keine Zufahrt<br />

vorhanden ist. Es ist ein Grundstück im Grünen, welches immer wieder verwertbar ist, jedoch<br />

so ist es nichts wert. Dabei soll die Gemeinde nicht mithelfen, denn dieses Gebäude steht<br />

mitten im Wald. Wie soll dann die Gemeinde andere abgelehnte Umwidmungen gegenüber<br />

den Bürgern begründen? GR Pfeil sieht in dieser Umwidmung keinen Sinn, egal ob es sich<br />

dabei um eine Privatperson oder eine Firma handelt.<br />

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Der Bürgermeister erklärt, dass die ganze Angelegenheit bereits eine Vorgeschichte<br />

hat. So wurde im Jahre 1968 dem damaligen Eigentümer eine dauernde Rodung für einen Teil<br />

der Waldparzelle 1751/2 nachträglich bewilligt, wenn gewisse Auflagen erfüllt werden. Im<br />

Jahre 1971 wurde die Ausweisung der betreffenden Parzelle als Bauplatz genehmigt. Herr<br />

Kremsmüller beruft sich natürlich auf diese alten Bescheide. Es stellt sich jetzt die Frage, ob<br />

die Formulierung Änderung des Flächenwidmungsplanes und des ÖEK richtig ist oder ob<br />

lediglich eine Bauplatzgenehmigung erforderlich ist. Es handelt sich hierbei um dieselbe<br />

Situation wie beim Rocky-Tocky-Haus.<br />

GR Gerlinde Breckner bemerkt, dass ihr die Angelegenheit insofern etwas komisch vor<br />

kommt, da Herr Kremsmüller nicht bekannt gibt, was er eigentlich mit diesem Grundstück<br />

konkret vor hat. GR Breckner schlägt vor, dass man bei Herrn Kremsmüller nachfragt, was er<br />

mit diesem Grundstück plant.<br />

GR Dr. Postlmayr stimmt dem zu und erklärt, dass es für den Gemeinderat jetzt zu früh<br />

ist, diese Angelegenheit zu behandeln und eine Entscheidung zu treffen. Herr Kremsmüller soll<br />

der Gemeinde das Vorhaben präsentieren und wenn es diese Bewilligungen tatsächlich gibt,<br />

braucht man vielleicht gar keine Umwidmung beantragen.<br />

Der Bürgermeister schlägt vor, diese Angelegenheit an den Raumplanungsausschuss zu<br />

delegieren, welcher mit Herrn Kremsmüller einen Besprechungstermin im Gemeindeamt<br />

vereinbart.<br />

GR Nagl bemerkt, dass die vorliegenden Bewilligungen aus einer Zeit stammen, wo es<br />

noch kein Örtliches Entwicklungskonzept gegeben hat. Nach heutigem Begriff, wäre dieses<br />

Objekt – wenn es ein fertiges Haus wäre – als Sternchenbau ausgewiesen, wo man nicht<br />

einmal etwas dazu bauen dürfte.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, dass man bis zu einer gewissen m²-Größe auch bei einem<br />

Sternchenbau dazu bauen darf.<br />

BESCHLUSS:<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, das<br />

vorliegende Ansuchen der Fa. Kremsmüller Industrieanlagenbau KG an den<br />

Raumplanungsausschuss weiterzuleiten, welcher Herrn Kremsmüller zu einem<br />

Besprechungstermin einlädt.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 18) HUMMELBACHSTRASSE; NEUVERMESSUNG BEREICH KREUZUNG<br />

OBERINNVIERTLER LANDESSTRASSE BIS PFARRHOF SCHALCHEN; ENDGÜLTIGE<br />

BESCHLUSSFASSUNG DER AUFLASSUNG VON TEIL 3, 4 UND 10 DES<br />

ÖFFENTLICHEN STRASSENGUTES 1591, KG. SCHALCHEN<br />

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Der Bürgermeister berichtet, dass in der Gemeinderatsitzung am 21.08.2009, TOP 4)<br />

die Einleitung des Verfahrens zur Auflassung des laut Teilungsplan von Geometer DI<br />

Fleischmann vom 13.10.2008, GZ. 34366/08 aus Parzelle 1591, KG. <strong>Schalchen</strong> neugebildeten<br />

Teiles „3“ im Ausmaß von 6 m², Teiles “4“ im Ausmaß von 3 m² sowie des Teiles „10“ im<br />

Ausmaß von 7 m², beschlossen wurde. Die Neuvermessung der Hummelbachstraße wurde im<br />

Zuge der geplanten Gehsteigerrichtung von der Kreuzung der Oberinnviertler-Landesstraße bis<br />

zum Pfarrhof sowie dem Ankauf der Grundstücke von Frau Steininger durchgeführt, da der<br />

Katasterstand mit dem Naturbestand nicht übereinstimmt. Innerhalb der Einspruchsfrist<br />

gingen gegen die beabsichtigte Auflassung keine Einwendungen ein.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, nachstehende<br />

Verordnung zu beschließen und zwar:<br />

V E R O R D N U N G<br />

über die Auflassung einer öffentlichen Straßenfläche<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> hat am 28.01.2010, TOP 18) gemäß § 11 (3)<br />

OÖ Straßengesetz 1991, LGBl. 84/1991 idF 131/1997, iVm §§ (2) Z 4 und 43 (1) der OÖ<br />

Gemeindeordnung 1990, LGBl. 91/1990, beschlossen:<br />

§ 1<br />

Die laut vorliegenden Teilungsplan von Geometer DI Fleischmann vom 13.10.2008, GZ.<br />

34366/08, aus Parzelle 1591, KG. <strong>Schalchen</strong> neugebildeten Teile und zwar:<br />

a) Teil „3“ im Ausmaß von 6 m²<br />

b) Teil „4“ im Ausmaß von 3 m² sowie<br />

c) Teil „10“ im Ausmaß von 7 m²<br />

werden als öffentliche Straße aufgelassen, weil es wegen mangelnder<br />

Verkehrsbedeutung für den Gemeingebrauch entbehrlich geworden ist.<br />

§ 2<br />

Die genaue Lage der aufgelassenen Straßenteile ist aus dem jeweiligen Lageplan im<br />

Maßstab 1:500 ersichtlich, der beim Gemeindeamt während den Amtsstunden von<br />

jedermann eingesehen werden kann und auch vor Erlassung dieser Verordnung durch<br />

vier Wochen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen ist.<br />

§ 3<br />

Diese Verordnung wird gemäß § 94 (1) 1 OÖ Gemeindeordnung 1990, LGBl. 91/1990,<br />

durch zwei Wochen kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der<br />

Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

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PUNKT 19) WIESENBERGERSTRASSE, ENDGÜLTIGE BESCHLUSSFASSUNG DER<br />

AUFLASSUNG TEIL 2 UND 3 DES ÖFFENTLICHEN STRASSENGUTES 1002/2, KG.<br />

FURTH (ZUFAHRT ALFONS GANN, FURTH 3)<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass in der Gemeinderatsitzung am 17.12.2009, TOP 13)<br />

die Einleitung des Verfahrens zur Auflassung des laut Teilungsplan von Geometer DI<br />

Fleischmann vom 01.09.2009, GZ. 34768/09 aus Parzelle 1002/2, KG. Furth neugebildeten<br />

Teiles „2“ im Ausmaß von 25 m² sowie des Teiles „3“ im Ausmaß von 152 m², beschlossen<br />

wurde. Diese öffentliche Fläche ist für den Gemeingebrauch entbehrlich geworden und es<br />

gingen innerhalb der Einspruchsfrist gegen die beabsichtigte Auflassung keine Einwendungen<br />

ein.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, nachstehende<br />

Verordnung zu beschließen und zwar:<br />

V E R O R D N U N G<br />

über die Auflassung einer öffentlichen Straßenfläche<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> hat am 28.01.2010, TOP 19) gemäß § 11 (3)<br />

OÖ Straßengesetz 1991, LGBl. 84/1991 idF 131/1997, iVm §§ (2) Z 4 und 43 (1) der OÖ<br />

Gemeindeordnung 1990, LGBl. 91/1990, beschlossen:<br />

§ 1<br />

Die laut vorliegenden Teilungsplan von Geometer DI Fleischmann vom 01.09.2009, GZ.<br />

34768/09, aus Parzelle 1002/2, KG. Furth neugebildeten Teile und zwar:<br />

a) Teil „2“ im Ausmaß von 25 m²<br />

b) Teil „3“ im Ausmaß von 152 m²<br />

werden als öffentliche Straße aufgelassen, weil es wegen mangelnder Verkehrsbedeutung<br />

für den Gemeingebrauch entbehrlich geworden ist.<br />

§ 2<br />

Die genaue Lage der aufgelassenen Straßenteile ist aus dem jeweiligen Lageplan im<br />

Maßstab 1:500 ersichtlich, der beim Gemeindeamt während den Amtsstunden von<br />

jedermann eingesehen werden kann und auch vor Erlassung dieser Verordnung durch vier<br />

Wochen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen ist.<br />

§ 3<br />

Diese Verordnung wird gemäß § 94 (1) 1 OÖ Gemeindeordnung 1990, LGBl. 91/1990,<br />

durch zwei Wochen kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der<br />

Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

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PUNKT 20) HOLZLEITNERSTRASSE; ENDGÜLTIGE BESCHLUSSFASSUNG EINES CA. GROSSEN<br />

TEILES DES ÖFFENTLICHEN STRASSENGUTES 985/1, KG. FURTH IM BEREICH<br />

DER ANGRENZENDEN PARZELLE 398/3, KG. FURTH<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass in der Gemeinderatsitzung am 17.12.2009, TOP 17)<br />

die Einleitung des Verfahrens zur Auflassung einer ca. 30 m² großen Teilfläche der Parzelle<br />

985/1, KG. Furth beschlossen wurde. Diese öffentliche Fläche ist für den Gemeingebrauch<br />

entbehrlich geworden. Innerhalb der Einspruchsfrist ist am 21.01.2010 ein Einspruch von Frau<br />

Waltraud Kugler-Pfandlbauer eingelangt, welcher vom Bürgermeister verlesen wird.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, nachstehende<br />

Verordnung zu beschließen und zwar:<br />

V E R O R D N U N G<br />

über die Auflassung einer öffentlichen Straßenfläche<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> hat am 28.01.2010, TOP 20) gemäß § 11 (3)<br />

OÖ Straßengesetz 1991, LGBl. 84/1991 idF 131/1997, iVm §§ (2) Z 4 und 43 (1) der OÖ<br />

Gemeindeordnung 1990, LGBl. 91/1990, beschlossen:<br />

§ 1<br />

Das laut vorliegenden Plan gekennzeichnete Teilstück im Ausmaß von ca. 30 m² des<br />

öffentlichen Gutes 985/1, KG. Furth, wird als öffentliche Straße aufgelassen, weil es<br />

wegen mangelnder Verkehrsbedeutung für den Gemeingebrauch entbehrlich geworden<br />

ist.<br />

§ 2<br />

Die genaue Lage der aufgelassenen Straßenteile ist aus dem jeweiligen Lageplan im<br />

Maßstab 1:500 ersichtlich, der beim Gemeindeamt während den Amtsstunden von<br />

jedermann eingesehen werden kann und auch vor Erlassung dieser Verordnung durch vier<br />

Wochen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen ist.<br />

§ 3<br />

Diese Verordnung wird gemäß § 94 (1) 1 OÖ Gemeindeordnung 1990, LGBl. 91/1990,<br />

durch zwei Wochen kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der<br />

Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

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PUNKT 21) ÖFFENTLICHES STRASSENGUT 1002/1 UND 1003, KG. FURTH – SCHLIESSUNG<br />

DER UNTERBRECHUNG DURCH ERWERB TEIL 1 DER PARZELLE 893 VON<br />

PRIEWASSER FRIEDRICH UND ANNA ELISABETH, GRUNDBÜCHERLICHE<br />

DURCHFÜHRUNG DES TEILUNGSPLANES GZ. 2705 VOM 08.07.2009 VON<br />

GEOMETER DI PRECHTL<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass die Ehegatten Friedrich und Anna Priewasser haben<br />

neben dem öffentlichen Straßengut 1003 befindliches öffentliches Wassergut erworben.<br />

Durch Teil „1“ der Parzelle 893, KG. Furth laut Vermessungsurkunde von DI Prechtl vom<br />

08.07.2009, GZ. 2705 ist das öffentliche Straßengut 1002/1 und 1003, KG. Furth nun durch ein<br />

in Privatbesitz übergegangenes Grundstück unterbrochen. Die Ehegatten Priewasser haben<br />

sich bereit erklärt, diese Teilfläche im Ausmaß von 26 m² in das öffentliche Straßengut zu<br />

übertragen. Somit wäre der Geh- und Radweg wieder ohne Unterbrechung im öffentlichen<br />

Gut.<br />

Der Bürgermeister schlägt vor, dass die Gemeinde diese Teilfläche um jenen Grundpreis<br />

ankauft, um den die Ehegatten Priewasser das öffentliche Wassergut erworben haben.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den Teil „1“ der<br />

Parzelle 893, KG. Furth laut Vermessungsurkunde von DI Prechtl vom 08.07.2009, GZ 2705 im<br />

Ausmaß von 26 m² um jenen Grundpreis anzukaufen, um den die Ehegatten Friedrich und<br />

Anna Priewasser das öffentliche Wassergut erworben haben.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 22) ZEILEDTERSTRASSE; NEUVERMESSUNG AB KREUZUNG MITTERHOLZLEITEN BIS<br />

KREUZUNG GÜTERWEG ZEILEDT; AUFLASSUNG VON TEILEN DES<br />

ÖFFENTLICHEN STRASSENGUTES UND GRUNDBÜCHERLICHE DURCHFÜHRUNG<br />

DES VERMESSUNGSPLANES GZ 34401/08 VOM 11.12.2008<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass nach Aufbringen eines neuen Straßenbelages auf der<br />

Zeiledterstraße, Bereich Kreuzung Mitterholzleiten bis Güterweg Zeiledt, bereits am<br />

06.11.2008 die Vermessung durchgeführt wurde. Von einigen Grundeigentümern fehlte<br />

bislang jedoch die Unterschrift auf der Zustimmungserklärung. Da diese nun vollständ sind,<br />

soll die Vermessung ehemöglichst grundbücherlich durchgeführt werden. Es muss hierfür das<br />

Verfahren zur Auflassung der laut Vermessungsplan von Geometer Fleischmann vom<br />

26.03.2009, GZ: 34401/08 neugebildeten Teilflächen aus dem öffentlichen Gut 975, KG. Furth,<br />

entsprechend des Bestimmungen des OÖ Straßengesetzes eingeleitet werden.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die Neuvermessung<br />

der Zeiledterstraße ab Kreuzung Mitterholzleiten bis Kreuzung Güterweg Zeiledt<br />

grundbücherlich durchzuführen und das Verfahren zur Auflassung der laut dem vorliegenden<br />

Vermessungsplan des DI Fleischmann vom 26.03.2009, GZ: 34401/08 neugebildeten<br />

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Teilflächen des öffentlichen Gutes 975, KG. Furth entsprechenden den Bestimmungen des OÖ<br />

Straßengesetzes einzuleiten.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 23) BESTELLUNG SPORTREFERENT; AUFHEBUNG DES GR-BESCHLUSSES VOM<br />

05.11.2009 WEGEN GESETZWIDRIGKEIT<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten<br />

Gemeinderates am 05.11.2009 zu TOP 16) Bestellung eines Gemeindesportreferenten sowohl<br />

von der SPÖ als auch von der FPÖ je ein Wahlvorschlag eingebracht wurde. Mit 14 JA gegen 10<br />

NEIN Stimmen wurde GR Roman Breckner zum Sportreferenten gewählt. Eine diesbezüglich<br />

vom Amt der OÖ Landesregierung eingeholte Rechtsauskunft lautet wie folgt:<br />

Zu Ihrer Anfrage bezüglich der Bestellung eines Gemeindesportreferenten teilen wir<br />

Ihnen Folgendes mit:<br />

Gemäß § 10 Abs. 1 OÖ Sportgesetz sind in jeder Gemeinde die Interessen des Sports von<br />

einem Gemeindesportreferenten zu vertreten. Diese Aufgabe obliegt dem Bürgermeister.<br />

Sofern aber in einer Gemeinde die Angelegenheiten des Sportwesens vom Bürgermeister<br />

gemäß § 58 Abs. 3 bis 6 OÖ Gemeindeordnung 1990 einem anderen Mitglied des<br />

Gemeindevorstands übertragen sind […], hat dieses Mitglied des Gemeindevorstandes, [<br />

….. ] die Aufgaben des Gemeindesportreferenten wahrzunehmen.<br />

Die dem Bürgermeister eingeräumten Kompetenzen darf dieser nur auf Grund einer<br />

ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung an andere Gemeindeorgane übertragen<br />

(Putschögl/Neuhofer, OÖ Gemeindeordnung , 370). Da sowohl § 10 OÖ Sportgesetz als<br />

auch § 58 Abs. 3 OÖ Gemeindeordnung 1990 nur die Möglichkeit einer Übertragung (von<br />

Sportagenden) an ein Mitglied des Gemeindevorstandes vorsehen, scheidet eine<br />

Übertragung an ein „einfaches“ Gemeinderatsmitglied aus.<br />

Der vom Gemeinderat der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> am 5. November 2009 gefasste<br />

Beschluss bezüglich der Bestellung eines Gemeinderates zum Gemeindesportreferenten<br />

ist somit gesetzwidrig und in der nächsten Gemeinderatssitzung aufzuheben. Im Übrigen<br />

ist festzuhalten, dass die österreichische Rechtsordnung das Rechtsinstrument der<br />

Gleichheit im Unrecht nicht kennt.<br />

Unter Hinweis auf § 103 OÖ GemO 1990 ersuchen wir Sie um Stellungnahme binnen vier<br />

Wochen ab Zustellung dieses Schreibens.<br />

Der Bürgermeister erklärt dazu, dass er die Funktion des Gemeindesportreferenten<br />

selber wahr nehmen wird und der Beschluss vom 05.11.2009, TOP 16) zur Gänze aufgehoben<br />

wird.<br />

GR Roman Breckner möchte als unmittelbar Betroffener mitteilen, dass der Vorgänger<br />

– sprich Erich Mittermaier – Mitglied des Gemeinderates und nicht des Gemeindevorstandes<br />

war und demnach gegen das Gesetz verstoßen hat. GR Breckner hat sich bei anderen<br />

Gemeinden erkundigt und diese waren ganz überrascht, welche Probleme die Gemeinde<br />

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<strong>Schalchen</strong> hat. GR Roman Breckner zählt eine Liste von Gemeinden auf, wo der Sportreferent<br />

auch nur Mitglied des Gemeinderates ist.<br />

Der Bürgermeister bemerkt darauf, dass sich diese Frage gar nicht gestellt hätte, wenn<br />

dies kein Thema gewesen wäre und einfach aus Jux heraus und um jemanden etwas zu Fleiß<br />

zu tun eine Abstimmung herbeizuführen.<br />

Der Bürgermeister verliest nochmals folgenden Satz aus dem Antwortschreiben des Landes<br />

und zwar „Im Übrigen ist festzuhalten, dass die österreichische Rechtsordnung das<br />

Rechtsinstrument der Gleichheit im Unrecht nicht kennt.“.<br />

GR Dr. Postlmayr fasst zusammen, dass man eigentlich darüber gar nicht abstimmen<br />

hätte brauchen, da der Sportreferent gesetzlich festgelegt ist.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass es drei Amtsperioden mit Vizebürgermeister<br />

Mittermaier super geklappt hat. Nachdem diese Wahl gesetzlich nicht möglich ist, übernimmt<br />

er als Bürgermeister dieses Amt des Sportreferenten, welches ihm auch zusteht.<br />

GV Steinberger bemerkt, dass die gesetzliche Lage auch dem bei der konstituierenden<br />

Sitzung anwesende Bezirkshauptmann Dr. Wojak nicht bekannt war. Dieser hätte sonst<br />

sicherlich darauf aufmerksam gemacht.<br />

GR Roman Breckner erklärt, nachdem die SPÖ-Fraktion auch den Obmann des<br />

Sportausschusses über hat, hat er kein Problem damit, wenn der Bürgermeister oder<br />

Vizebürgermeister Mittermaier das Amt des Sportreferenten übernimmt.<br />

Der Bürgermeister bemerkt dazu, dass man sich eigentlich den ganzen Zirkus sparen<br />

hätten können.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den<br />

Beschluss der konstituierenden Sitzung vom 05.11.2009, TOP 16) vollinhaltlich aufzuheben<br />

und das Amt des Gemeindesportreferenten wird vom Bürgermeister selbst übernommen.<br />

GR Roman BRECKNER enthält sich der Abstimmung, da dieser befangen ist.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 24) DRINGLICHKEITSANTRAG: GEBÄUDETHERMOGRAFIE MESSUNGEN IN DER<br />

GEMEINDE SCHALCHEN UND GEMEINDEZUSCHUSS IN HÖHE DER<br />

LANDESFÖRDERUNG<br />

Der Bürgermeister bittet den Obmann des Umweltausschusses um seinen Bericht.<br />

GR Roman Breckner berichtet, dass er als Obmann des Umweltausschusses diesen<br />

Dringlichkeitsantrag eingebracht hat, da laut Auskunft des Amtes der OÖ Landesregierung, DI<br />

Thomas Markowek, die Förderungsaktion des Landes mit 31.03.2010 ausläuft und aufgrund<br />

der prekären finanziellen Lage wird auch eine weitere Förderung nicht angedacht. Die<br />

Messungen können auch nur in den Wintermonaten durchgeführten werden, da die optimale<br />

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Voraussetzung eine Lufttemperaturdifferenz zwischen innen und außen Temperatur über 15<br />

Grad Celsius liegen sollte und keine direkte Sonneneinstrahlung herrschen darf.<br />

GR Breckner erklärt weiters, dass er folgende Angebote eingeholt hat und zwar:<br />

Energie AG WIKA-Wimleiter<br />

Umfang der Messung € Umfang der Messung €<br />

4 Bilder-von jeder Hausseite 1 Aufnahme<br />

Möglichkeit einer Beratungsveranstaltung<br />

vor Durchführung der Messungen oder im<br />

Nachhinein (gemeinsam für alle<br />

Interessenten)<br />

Pauschal<br />

abzügl. 10 % Kundenrabatt<br />

abzügl. Landesförderung<br />

abzügl. eventl. Gemeindezuschuss<br />

Zuschuss Raika<br />

Preis für o.G. Paket<br />

Zuzgl. Dachgeschoss innen (wenn gewünscht)<br />

Endpreis kompl.<br />

270<br />

27<br />

73<br />

73<br />

27<br />

70<br />

24<br />

94<br />

8-10 Wärmebildaufnahmen, Vorbau, Anbau<br />

etc.; Hausbesitzer kann am Monitor die<br />

thermografische Vermessung mitverfolgen,<br />

wenn gewünscht Innenmessung des Dachbodens<br />

bzw. Obergeschoss, incl.<br />

Auswertung – persönl. Übergabe an den<br />

Hauseigentümer bzw. zielgerechte Maßnahmenplanung<br />

des Analyseergebenisses<br />

Pauschal lt. o.g. Angebot<br />

abzügl. Landesförderung<br />

abzügl. eventl. Gemeindezuschuss<br />

Zuschuss Raika<br />

Endpreis lt. o.g. Paket<br />

GR Breckner erklärt, dass ein eventueller Zuschuss seitens der Gemeinde heute<br />

besprochen und beschlossen werden sollte. Diese Aktion wurde eigentlich in allen Gemeinden<br />

erfolgreich durchgeführt u.a. in Mattighofen, Mining, Altheim, Mauerkirchen, Moosbach, etc..<br />

Die Vorgangsweise dieser Aktion wurde im Umweltausschuss so abgesprochen, dass eine<br />

Postaussendung der Gemeinde an alle Haushalte mit einer genauen Beschreibung erfolgt und<br />

die Anmeldung bis spätestens 17.02.2010 zu erfolgen hat. Die Aktion soll ab 10 Interessenten<br />

durchgeführt werden, jedoch können maximal 30 Messungen erfolgen. Nach Ablauf der<br />

Meldefrist werden die Interessenten an die durchführende Firma weitergegeben, welche mit<br />

den Hauseigentümern Kontakt aufnimmt, um einen Termin festzulegen.<br />

Die Vermessung muss bis zum 31.03.2010 durchgeführt sein, um beim Land OÖ– bis zum<br />

30.06.2010 – um eine Förderung anzusuchen.<br />

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass dieser Antrag relativ spät eingereicht wurden<br />

und hierfür im Budget keine finanziellen Mittel vorhergesehen sind. Weiters müssen<br />

mindestens 10 Interessenten vorhanden sein.<br />

GR Roman Breckner bemerkt, wenn keine 10 Interessenten zusammenkommen, wird<br />

es ohnehin nichts. Aber es soll den Bürgern diese Aktion angeboten werden.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass die Arbeit wieder bei den Gemeindebediensteten<br />

hängen bleibt.<br />

250<br />

73<br />

73<br />

27<br />

77<br />

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GR Roman Breckner erklärt, dass er diesen einen Antrag, welcher beim Land OÖ zu<br />

machen ist, selber machen wird.<br />

hat.<br />

Der Bürgermeister fragt, was sich der Ausschuss bezüglich der Förderung vorgestellt<br />

GR Roman Breckner antwortet, dass in den anderen Gemeinden eine Förderung<br />

zwischen € 40,-- und € 73,-- ausbezahlt wurde.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, dass dies eigentlich 2009 beschlossen hätte werden sollen.<br />

Jetzt ist der Voranschlag für das Jahr 2010 beschlossen.<br />

GR Breckner erklärt, dass die Abwicklung mit der Umweltausschuss-Sitzung etc. so<br />

schnell wie möglich durchgeführt hat und es nicht schneller gegangen wäre.<br />

GR Ing. Sperl bemerkt, dass bei einem Budget von € 55 Millionen, der Betrag von etwa<br />

€ 730,-- (10 x € 73,--) nicht sehr hoch ist.<br />

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass es doch ein hoher Betrag ist, wenn man €<br />

730,-- in Schilling umrechnet.<br />

GR Österbauer bemerkt, dass in der heutigen Sitzung unter TOP 2) und TOP 3), wo die<br />

Landjugend <strong>Schalchen</strong> und die Kinderfreunde um einen finanzielle Unterstützung ansuchen,<br />

gar nicht über Beträge gesprochen wurde. Daher muss man dann konsequent sein. GR<br />

Österbauer hat kein Verständnis dafür, dass für Eigentumsbesitzer eine Förderung ausbezahlt<br />

wird, aber die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> der Landjugend und den Kinderfreunden keine finanzielle<br />

Unterstützung gewährt.<br />

GV Ing. Klepp weist darauf hin, dass das Ansuchen der Landjugend <strong>Schalchen</strong> nicht<br />

abgelehnt sondern vertagt wurde, bis die Gemeinde wieder finanzielle Mittel zur Verfügung<br />

hat. Diese vorliegende Förderung betreffend Thermografie ist zeitlich begrenzt und läuft am<br />

31.03.2010 aus und daher sollte man schon schauen, dass die Energiebilanz bei den Häusern<br />

passt.<br />

GR Stüblo bemerkt, dass es seiner Ansicht nach nicht zu viel verlangt ist, wenn ein<br />

Hauseigentümer, der an dieser Aktion Interesse hat, einen Betrag von € 150,-- selber zu leisten<br />

hat.<br />

Der Bürgermeister erinnert daran, dass man hierbei von einer Förderung von<br />

umgerechnet ATS 10.000,--.<br />

GR Ing. Sperl ergänzt, dass dies zu einem Verhältnis von einem Budget in der Höhe von<br />

ATS 70 Millionen steht.<br />

Der Bürgermeister wiederholt, dass diese Förderung finanziell nicht drinnen ist. Es gäbe<br />

nur wieder die Möglichkeit, dass der Betrag vom Vorhaben Straßenbau weggenommen wird.<br />

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GR Roman Breckner erklärt, dass er nicht gesagt hat, die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> etwas<br />

fördern muss. Wenn die Gemeinde diese Aktion nicht fördert, ersucht er wenigstens um die<br />

Abwicklung derselben.<br />

GR Dr. Postlmayr ergänzt, dass diese Aktion unbedingt in der nächsten<br />

Gemeindeinformation bekannt gegeben werden soll.<br />

BESCHLUSS:<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, diese<br />

Aktion Gebäude – Thermografie in der nächsten Gemeindeinformation bekanntzugeben. Es<br />

wird das Angebot der WIKA-Wimleitner, Waldzell in der Höhe von € 250,-- abzüglich<br />

Landesförderung in der Höhe von € 73,-- und Zuschuss Raika in der Höhe von € 27,--<br />

angeboten. Die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> leistet keine finanzielle Förderung, sondern führt<br />

lediglich die Abwicklung durch.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 25) ALLFÄLLIGES<br />

a) B 147; Beabsichtigte Erlassung einer durchgehenden 70 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung:<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass in der letzten GR-Sitzung am 17.12.2009 unter TOP 14)<br />

die Erlassung einer 70 km Geschwindigkeitsbeschränkung gemäß § 52 lit.a Ziffer 10a StVO<br />

1960 von Strkm. 19,374 (Ende Ortsgebiet <strong>Schalchen</strong>) bis Strkm. 22,950 (Beginn Ortsgebiet<br />

Uttendorf) in beiden Fahrtrichtungen einstimmig abgelehnt wurde und die Ausweitung der 70<br />

km Beschränkung in Furth sowie die Erlassung eines Überholverbotes beantragt wurde.<br />

Nunmehr ist am 25.01.2010 von der Bezirkshauptmannschaft Braunau, Abteilung Verkehr<br />

folgendes E-Mail eingelangt:<br />

Das Ansuchen um Ausweitung der 70 km Geschwindigkeitsbeschränkung in der Ortschaft<br />

Furth kann insofern positiv erledigt werden, da das angeführte Straßenstück durch die<br />

ins Auge gefasste Erweiterung der Beschränkung abgedeckt sein wird. Durch die<br />

Reduzierung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit dürfte sich auch das Überholverhalten<br />

auf dem gesamten Streckenabschnitt zwischen <strong>Schalchen</strong> und Uttendorf verändern. In<br />

der Ortschaft Furth ist es meist zu Auffahrunfällen bzw. Vorrangverletzungen<br />

gekommen. Ein Überholverbot hätte die in der letzten Zeit stattgefundenen<br />

Verkehrsunfälle nicht verhindert. Es wurde immer wieder festgestellt, dass sich<br />

insbesondere zwischen <strong>Schalchen</strong> und Furth begonnene Überholvorgänge in den<br />

unübersichtlichen Bereich der B 147 erstreckt haben. Hier werden die Erfahrungen mi der<br />

neu zu erlassenden Geschwindigkeitsbeschränkung für eventuell weitere Maßnahmen<br />

entscheidend sein.<br />

Die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> hat sich gegen die Erlassung einer derartigen durchgehenden<br />

Geschwindigkeitsbeschränkung von <strong>Schalchen</strong> bis Uttendorf ausgesprochen. Die<br />

Beweggründe sind im bereits übermittelten Protokoll über den Lokalaugenschein<br />

dargelegt.<br />

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Das bislang nicht durch Verkehrsbeschränkungen beeinträchtigte Straßenstück zwischen<br />

<strong>Schalchen</strong> und Furth ist nicht minder gefährlich als der übrige Abschnitt. Die<br />

Überholsichtweiten sind in Richtung Braunau durch die in der Mitte befindliche<br />

Rechtskurve und in Richtung Mattighofen durch den nahe zur Straße reichenden<br />

Thujenzaun entlang der Zufahrt nach Hitzleiten eingeschränkt. Zudem würde sich bei<br />

Beibehaltung der derzeitigen Situation der die Gefahr von schweren Verkehrsunfällen<br />

dort wesentlich erhöhen, weshalb wir die Geschwindigkeitsbeschränkung ab Ortsende<br />

<strong>Schalchen</strong> verordnen werden. Schon in der Vergangenheit ist es auf diesem Abschnitt zu<br />

mehreren Frontalunfällen bei Überholvorgängen gekommen.<br />

Der Bürgermeister bemerkt dazu, dass es sich die Bezirkshauptmannschaft Braunau<br />

eigentlich sparen hätte können, dass sie eine Stellungnahme von der Gemeinde <strong>Schalchen</strong><br />

einholt, wenn dann ohnehin gemacht wird, wie sie wollen. Es ist dasselbe wie bei den<br />

Stellungnahmen zu Grundstückskäufen durch Nicht-Österreicher.<br />

Vizebürgermeister Mittermaier erklärt, dass man dies der Bezirkshauptmannschaft<br />

mitteilen sollte, dass eine Stellungnahme der Gemeinde ohnehin überflüssig ist.<br />

GV Ing. Klepp stellt die Frage, ob die Gemeinde dagegen noch Einspruch erheben kann.<br />

GR Dr. Postlmayr antwortet, bei der Geschwindigkeitsbeschränkung kann man durch<br />

alle Instanzen gehen, wenn man gestraft wird. Aber gegen die Verordnung der Beschränkung<br />

kann kein Einspruch erhoben werden.<br />

b) Schulstraße Bankette Sanierung:<br />

GR Dr. Postlmayr ersucht den Bürgermeister, dass er den Bauhof um die Sanierung des<br />

Bankettes in der Verlängerung der Schulstraße ersucht. Denn bei der Kreuzung ist auf der<br />

rechten Seiten bereits ein gewaltiges Loch.<br />

c) Bauhof Auffang – Fa. Plass:<br />

GV Dirnsteiner stellt die Frage, ob der Bauhof im Auffang von der Fa. Plass bereits<br />

geräumt wurde.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass nur noch etwas Werkzeug drinnen ist und die<br />

Räumung demnächst erfolgt.<br />

d) Pachtvertrag Kronberger-Weiß:<br />

GV Dirnsteiner stellt die Frage, ob es bereits eine Lösung bezüglich Pachtvertrag<br />

Kronberger-Weiß gibt.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass dieser Punkt in der nächsten<br />

Gemeindevorstandsitzung behandelt wird.<br />

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Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung<br />

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte<br />

Sitzung vom 17.12.2009 wurden keine Einwendungen erhoben.<br />

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht<br />

mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20 Uhr 35.<br />

------------------------------------------- -------------------------------------------<br />

(Vorsitzender) (Gemeinderat)<br />

-------------------------------------------<br />

(Gemeinderat)<br />

------------------------------------------------ -------------------------------------------<br />

(Schriftführer) (Gemeinderat)<br />

Der Vorsitzende beurkundet, dass die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung am<br />

25.03.2010 ohne Einwände beschlossen wurde.<br />

<strong>Schalchen</strong>, am 25.03.2010 Der Vorsitzende:<br />

.......................................................<br />

Stefan Fuchs<br />

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