Vertragsangebot - ING-DiBa
Vertragsangebot - ING-DiBa Vertragsangebot - ING-DiBa
Vorz. Rückzahlung Der Darlehensnehmer kann die Bau-Zwischenfinanzierung jederzeit vorzeitig zurückzahlen, ohne dass er dem Darlehensgeber den Schaden aus der vorzeitigen Rückzahlung ersetzen muss. (Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird nicht erhoben.) Internes Beschwerdesystem Beschwerden im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag können Sie an folgende Adresse richten: ING-DiBa AG -Immobilienfinanzierung - Theodor-Heuss-Allee 106 60486 Frankfurt am Main
Repräsentativer Tilgungsplan Verpflichtung eines Gehaltskontos beim Darlehensgeber In der Anlage erhalten Sie den Tilgungsplan. Für die Zeit nach dem Auslaufen der Sollzinsbindung steht der dann geltende Sollzins jetzt noch nicht fest. In dem Tilgungsplan ist für den Zeitraum nach dem Auslaufen der Sollzinsbindung daher der anfänglich vereinbarte gebundene Sollzins zugrunde gelegt worden. Der tatsächliche Sollzins nach Ablauf der Sollzinsbindung kann höher oder niedriger sein. Dadurch würde sich die jeweilige Ratenhöhe ändern. Dies führt dazu, dass der Darlehensvertrag eine andere Laufzeit hat. Keine Verpflichtung Widerrufsrecht Mit dem Vertragsangebot wird Ihnen ein Widerrufsrecht eingeräumt. Sie haben das Recht, Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Kalendertagen zu widerrufen. Abtretung, Übertragung Forderungen aus dem Darlehensverhältnis können an Dritte, z.B. Inkassounternehmen, abgetreten werden. Der Darlehensgeber kann das Vertragsverhältnis ohne Ihre Zustimmung auf andere Personen übertragen, z.B. bei einer Umstrukturierung des Geschäfts. Ja. Zusätzliche Information im Fernabsatzgeschäft Handelsregister Zuständige Aufsichtsbehörde Nein. Ausgenommen sind Übertragungen nach den Regelungen des Umwandlungsgesetzes, bei denen es per Gesetz zu einer Rechtsnachfolge kommt. ING-DiBa AG Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 7727 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, und Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt (Internet: www.bafin.de)
- Seite 1 und 2: 22B0715049122017_K 0620261085 Vertr
- Seite 3 und 4: Blatt 3zum Schreiben vom 06.04.2011
- Seite 5 und 6: Blatt 5zum Schreiben vom 06.04.2011
- Seite 7 und 8: Blatt 7zum Schreiben vom 06.04.2011
- Seite 9 und 10: 22B0715049122017_K 0620261085 Vertr
- Seite 11 und 12: Blatt 3zum Schreiben vom 06.04.2011
- Seite 13 und 14: Blatt 5zum Schreiben vom 06.04.2011
- Seite 15 und 16: Blatt 7zum Schreiben vom 06.04.2011
- Seite 17 und 18: EUROPÄISCHES STANDARDISIERTES MERK
- Seite 19: Sollzins (Nominalzins) variabel, 1,
- Seite 23 und 24: Außergerichtliches Beschwerde- und
- Seite 25 und 26: 15B3195049122017_K 0620261085 AZBAB
- Seite 27 und 28: 15B3195049122017_K 0620261085 AZBAB
Vorz. Rückzahlung Der Darlehensnehmer kann die Bau-Zwischenfinanzierung jederzeit<br />
vorzeitig zurückzahlen, ohne dass er dem Darlehensgeber<br />
den Schaden aus der vorzeitigen Rückzahlung ersetzen<br />
muss. (Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird nicht erhoben.)<br />
Internes<br />
Beschwerdesystem<br />
Beschwerden im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag<br />
können Sie an folgende Adresse richten:<br />
<strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> AG<br />
-Immobilienfinanzierung -<br />
Theodor-Heuss-Allee 106<br />
60486 Frankfurt am Main