Vertragsangebot - ING-DiBa
Vertragsangebot - ING-DiBa Vertragsangebot - ING-DiBa
Blatt 2zum Schreiben vom 06.04.2011 Vorgangsnummer: 0620261085 (0) Ferner tragen Sie die in Zusammenhang mit dem Kreditvertrag anfallenden Grundbuch- und Notarkosten. Vertragslaufzeit Das Zwischenfinanzierungskonto führen wir in laufender Rechnung bis auf Weiteres, zunächst bis zum 30.04.2013. Den oben genannten Zinssatz können wir nach billigem Ermessen (§ 315 Abs. 1BGB) den Verhältnissen am Geld- und Kapitalmarkt durch Erhöhung oder Senkung anpassen. Ihr Zwischenfinanzierungskonto werden wir jeweils am 30. eines jeden Monats abrechnen. Die sich aus der Abrechnung ergebenden Zinsen sind sofort zur Zahlung fällig. Abweichend von den Geschäftsbedingungen für Immobilienfinanzierung (siehe A. II. 3.) hat dieser Vertrag keine Mindestlaufzeit. Sie können den Vertrag jederzeit, ganz oder teilweise, unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Berechnung der Auslagen, Nebenkosten sowie Entgelt für Nebenleistungen erfolgt nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Die Belastung erfolgt jeweils sofort oder mit dem Rechnungsabschluss zu Lasten Ihres Referenzkontos. Eine monatliche Tilgung des Darlehens erfolgt nicht. Die Tilgung erfolgt durch die vorfinanzierten Mittel. Da das Zwischenfinanzierungsdarlehen als Kreditrahmen eingeräumt wird, der je nach Bedarf ganz oder teilweise abgerufen und jederzeit zurückgezahlt werden kann, ist keine Angabe zu dem zu leistenden Gesamtbetrag während der Gesamtlaufzeit möglich. Die Erstellung eines Tilgungsplanes ist mangels Vereinbarung einer festen Tilgung nicht möglich. Darlehensvermittler Herr Max Mustermann Mustermann Str. 11 66666 Musterstadt
Blatt 3zum Schreiben vom 06.04.2011 Vorgangsnummer: 0620261085 (0) Sicherheiten Die Besicherung des/der Darlehen/s erfolgt durch folgende Grundschuld/en: Lastend auf Einfamilienhaus (freistehend) -eigengenutzt Mainkai 26, 60311 Frankfurt Neue erstrangige Grundschuld über 250.000,00 Euro Dieser Grundschuld dürfen folgende Rechte im Rang vorgehen: Grundbuch Abteilung II: keine wertmindernden Vorlasten Grundbuch Abteilung III: keine Vorlasten Die Grundschuldbestellung erfolgt jeweils mit persönlicher Zahlungsverpflichtung des/der Darlehensnehmer/s in Höhe der bestellten Grundschuld/en (Kapital und Zinsen) und Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen. Die Gläubigerin ist berechtigt, schon vor Eintragung der Grundschuld und vor Vollstreckung in den Grundbesitz den/die Darlehensnehmer aus der persönlichen Haftung in Anspruch zu nehmen. Bitte veranlassen Sie die Grundschuldbestellung über Ihren Notar. Ein für den Notar bestimmtes Schreiben und Vordruck/e haben wir beigefügt. Sonstige Sicherheiten Abtretung des Anspruchs auf Auszahlung der Darlehensvaluta der vorfinanzierten Bank inklusive der treuhänderischen Verwahrung der für die Bank einzutragenden Grundschuld.
- Seite 1 und 2: 22B0715049122017_K 0620261085 Vertr
- Seite 3 und 4: Blatt 3zum Schreiben vom 06.04.2011
- Seite 5 und 6: Blatt 5zum Schreiben vom 06.04.2011
- Seite 7 und 8: Blatt 7zum Schreiben vom 06.04.2011
- Seite 9: 22B0715049122017_K 0620261085 Vertr
- Seite 13 und 14: Blatt 5zum Schreiben vom 06.04.2011
- Seite 15 und 16: Blatt 7zum Schreiben vom 06.04.2011
- Seite 17 und 18: EUROPÄISCHES STANDARDISIERTES MERK
- Seite 19 und 20: Sollzins (Nominalzins) variabel, 1,
- Seite 21 und 22: Repräsentativer Tilgungsplan Verpf
- Seite 23 und 24: Außergerichtliches Beschwerde- und
- Seite 25 und 26: 15B3195049122017_K 0620261085 AZBAB
- Seite 27 und 28: 15B3195049122017_K 0620261085 AZBAB
Blatt 2zum Schreiben vom 06.04.2011<br />
Vorgangsnummer: 0620261085 (0)<br />
Ferner tragen Sie die in Zusammenhang mit dem Kreditvertrag anfallenden Grundbuch- und Notarkosten.<br />
Vertragslaufzeit<br />
Das Zwischenfinanzierungskonto führen wir in laufender Rechnung bis auf Weiteres, zunächst<br />
bis zum 30.04.2013.<br />
Den oben genannten Zinssatz können wir nach billigem Ermessen (§ 315 Abs. 1BGB) den Verhältnissen<br />
am Geld- und Kapitalmarkt durch Erhöhung oder Senkung anpassen.<br />
Ihr Zwischenfinanzierungskonto werden wir jeweils am 30. eines jeden Monats abrechnen. Die<br />
sich aus der Abrechnung ergebenden Zinsen sind sofort zur Zahlung fällig.<br />
Abweichend von den Geschäftsbedingungen für Immobilienfinanzierung (siehe A. II. 3.) hat<br />
dieser Vertrag keine Mindestlaufzeit. Sie können den Vertrag jederzeit, ganz oder teilweise, unter<br />
Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen.<br />
Die Berechnung der Auslagen, Nebenkosten sowie Entgelt für Nebenleistungen erfolgt nach unseren<br />
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Die Belastung<br />
erfolgt jeweils sofort oder mit dem Rechnungsabschluss zu Lasten Ihres Referenzkontos.<br />
Eine monatliche Tilgung des Darlehens erfolgt nicht. Die Tilgung erfolgt durch die vorfinanzierten<br />
Mittel.<br />
Da das Zwischenfinanzierungsdarlehen als Kreditrahmen eingeräumt wird, der je nach Bedarf<br />
ganz oder teilweise abgerufen und jederzeit zurückgezahlt werden kann, ist keine Angabe zu<br />
dem zu leistenden Gesamtbetrag während der Gesamtlaufzeit möglich. Die Erstellung eines Tilgungsplanes<br />
ist mangels Vereinbarung einer festen Tilgung nicht möglich.<br />
Darlehensvermittler Herr<br />
Max Mustermann<br />
Mustermann Str. 11<br />
66666 Musterstadt