Vorwort - Huonker

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08.01.2013 Aufrufe

302 Kapitel 12 - Sonstiges d) unberechtigter Abzug Hat ein Kunde etwas abgezogen - das er nicht dürfte, bleibt die automatische AZ-Aufstellung wiederum genauso, wie diese automatisch erstellt wurde. Es braucht hier keine Eintragung gemacht werden. Diese Forderung wie früher auf nachfolgende AZ‘s draufzuschlagen ist im Sinne der Bestimmungen zur Rechnungslegung falsch. Tragen Sie also in der Abschlagsrechnungs-Tabelle auf keinen Fall bei den 3 Abzügen (Abz. Netto/Mwst./Brutto) etwas ein. Diese Spalten sind nur für berechtigte Abzüge da. Stattdessen belassen Sie die AZ-Aufstellung so wie diese ist. Sie buchen unter „Zahlungen buchen“ die eingegangene Zahlung (laut Kontoauszug ein) und stellen eine Nachforderung. Klicken Sie rechts ein: „offener Betrag wird nachgefordert“. Unten geben Sie ein kurzfristiges Zahlungsziel (möglichst aktuelles Datum oder höchstens 7 Tage) für die Nachforderung ein. Der Kunde erhält über das Mahnwesen eine Mahnung über die Nachforderung. d) berechtigter Abzug Bei berechtigten Abzügen gibt es mehrere Vorgehensweisen: 1. Möglichkeit (empfohlen!) Man gibt unter „Summen/Zuschläge/AZ‘s“ in der „Abschlagsrechnungstabelle“ die Beträge des Abzuges ein (Abz Netto, Abz MwSt, Abz Brutto). Die getrennte Eingabe von Netto und MwSt. ist notwendig, da das System unterschiedliche MwSt-Sätze verarbeiten kann. Die Eingabe muss mit einem Minus-Zeichen vorangestellt erfolgen! Nur durch diese Korrekturangabe würde sich in der kommenden Zahlung die Restsumme erhöhen. Deshalb muss man in der kommenden (aktuellen) Abschlagsrechnung/Schlussrechnung den Abzug auch in der LV-Aufstellung berücksichtigen. Ist dem Kunde z.B. ursprünglich 45,00cbm Mauerwerk berechnet worden, der korrekte Wert nur 43,50cbm, so muss dieses im LV geändert werden. Ebenso wenn der Abzug auf einer falschen Preisangabe beruht, muss dieses korrigiert werden. Noch übersichtlicher und besser dokumentiert ist es, wenn Sie die ursprünglichen Mengen/Preise/Positionen im LV belassen und unten im Rechnungs- LV sog. Korrekturpositionen anlegen. Hier ziehen Sie die falschen Position ab (negative Menge eingeben). Als Überschrift vor diese Korrekturpositionen können Sie eine Kommentarzeile mit z.B. dem folgenden Text machen: „AZ- Korrektur Re-Nr. 1263 vom 12.01.2009“. 2. Möglichkeit (einfach, aber keine Dokumentation) Man ändert weder an der Rechnung etwas noch an der Abschlagsrechnungs- Tabelle. Unter „Zahlungen buchen“ bucht man den erhaltenen Betrag ein und stellt keine Nachforderung. In der Finanzbuchhaltung bucht der Steuerberater oder der Sachbearbeiter den erhaltenen Betrag ein, daraus errechnet sich die MwSt. BauFaktura - die erste Wahl für Handwerk und Bau

Kapitel 12 - Sonstiges Die Vorgehensweise hat den Nachteil, dass der Grund der Kürzung nirgends steht und dass die Rechnung nicht mit der Zahlung übereinstimmt. 3. Möglichkeit (gut aber aufwendig!) Man ändert die alte Abschlagsrechnung ab, denn der Abzug hatte ja einen Grund. Sie machen also in der betreffenden Abschlagsrechnung eine Mengen-/Positionsänderung, drucken die Rechnung nochmals aus und schicken diese korrigierte Rechnung dem Kunden zu. In der Regel haben Sie jedoch schon die nächste Abschlagsrechnung angelegt. Deshalb müssen Sie Sie diesselbe Korrektur auch in allen nachfolgenden aktuellen LV‘s machen. Damit unter „Summen/Zuschläge/AZ‘s“ die Abschlagsrechnungs-Aufstellung wieder stimmt, müssen Sie die Zeile dieser Rechnung aktualisieren. Dazu markieren Sie die AZ und klicken die Schaltfläche „AZ-Zeile aktualisieren“. Der Vorteil ist, dass die korrigierten Rechnungssummen immer mit den Zahlungssummen übereinstimmt. Leider müssen Sie dazu das LV der gekürzten Abschlagsrechnung korrigieren und versenden - und alle nachfolgenden LV‘s ebenfalls. 4. Möglichkeit (problematisch, wegen der Nachforderung) Sie belassen die alte (gekürzte) Abschlagsrechnung, ändern aber das aktuelle/kommende LV ab (ändern also die gekürzten Mengen/Preise). Evtl. dokumentieren Sie die Änderung im LV mit einer Kommentarzeile. Der Kunde sollte nun aber die gekürzte Abschlagsrechnung trotzdem vollständig bezahlen - also unter Zahlungen einbuchen und unbedingt den Fehlbetrag nachfordern. Denn die berechtigte Kürzung wird erst in der kommenden Rechnung berücksichtigt. Zahlt der Kunde den Fehlbetrag der gekürzten Rechnung nicht - fehlt Ihnen Geld, da die Kürzung ja in der kommenden Abschlagsrechnung berkücksichtigt ist. Dieses ist eigentlich vom Aufwand und auch von der buchahlterischen Seite ziemlich perfekt - allerdings muss man dem Kunde mitteilen, dass er die Kürzung zahlen muss und diese in der nächsten Rechnung automatisch in der LV-Aufstellung berücksichtigt wird. 5. Möglichkeit (umgeht den Automatismus des Systemes) Diese Möglichkeit entspricht weitgehend dem vorherigen Verfahren. Man ändert das aktuelle/kommende LV entsprechend ab, belässt aber die gekürzte Abschlagsrechnung wie gehabt. Damit der Kunde die Kürzung nicht nachbezahlen muss, müssen Sie unter „Summen/Nachtexte/AZ‘s“ die Zeile der gekürzten Abschlagsrechnung löschen. Mit „Zeile einfügen“ fügt man an derselben Stelle eine leere Zeile BauFaktura - die erste Wahl für Handwerk und Bau 303

Kapitel 12 - Sonstiges<br />

Die Vorgehensweise hat den Nachteil, dass der Grund der Kürzung nirgends<br />

steht und dass die Rechnung nicht mit der Zahlung übereinstimmt.<br />

3. Möglichkeit (gut aber aufwendig!)<br />

Man ändert die alte Abschlagsrechnung ab, denn der Abzug hatte ja einen<br />

Grund. Sie machen also in der betreffenden Abschlagsrechnung eine Mengen-/Positionsänderung,<br />

drucken die Rechnung nochmals aus und schicken<br />

diese korrigierte Rechnung dem Kunden zu. In der Regel haben Sie jedoch<br />

schon die nächste Abschlagsrechnung angelegt. Deshalb müssen Sie Sie<br />

diesselbe Korrektur auch in allen nachfolgenden aktuellen LV‘s machen.<br />

Damit unter „Summen/Zuschläge/AZ‘s“ die Abschlagsrechnungs-Aufstellung<br />

wieder stimmt, müssen Sie die Zeile dieser Rechnung aktualisieren. Dazu<br />

markieren Sie die AZ und klicken die Schaltfläche „AZ-Zeile aktualisieren“.<br />

Der Vorteil ist, dass die korrigierten Rechnungssummen immer mit den Zahlungssummen<br />

übereinstimmt.<br />

Leider müssen Sie dazu das LV der gekürzten Abschlagsrechnung korrigieren<br />

und versenden - und alle nachfolgenden LV‘s ebenfalls.<br />

4. Möglichkeit (problematisch, wegen der Nachforderung)<br />

Sie belassen die alte (gekürzte) Abschlagsrechnung, ändern aber das aktuelle/kommende<br />

LV ab (ändern also die gekürzten Mengen/Preise). Evtl.<br />

dokumentieren Sie die Änderung im LV mit einer Kommentarzeile.<br />

Der Kunde sollte nun aber die gekürzte Abschlagsrechnung trotzdem vollständig<br />

bezahlen - also unter Zahlungen einbuchen und unbedingt den Fehlbetrag<br />

nachfordern. Denn die berechtigte Kürzung wird erst in der kommenden<br />

Rechnung berücksichtigt.<br />

Zahlt der Kunde den Fehlbetrag der gekürzten Rechnung nicht - fehlt Ihnen<br />

Geld, da die Kürzung ja in der kommenden Abschlagsrechnung berkücksichtigt<br />

ist.<br />

Dieses ist eigentlich vom Aufwand und auch von der buchahlterischen Seite<br />

ziemlich perfekt - allerdings muss man dem Kunde mitteilen, dass er die Kürzung<br />

zahlen muss und diese in der nächsten Rechnung automatisch in der<br />

LV-Aufstellung berücksichtigt wird.<br />

5. Möglichkeit (umgeht den Automatismus des Systemes)<br />

Diese Möglichkeit entspricht weitgehend dem vorherigen Verfahren. Man ändert<br />

das aktuelle/kommende LV entsprechend ab, belässt aber die gekürzte<br />

Abschlagsrechnung wie gehabt.<br />

Damit der Kunde die Kürzung nicht nachbezahlen muss, müssen Sie unter<br />

„Summen/Nachtexte/AZ‘s“ die Zeile der gekürzten Abschlagsrechnung löschen.<br />

Mit „Zeile einfügen“ fügt man an derselben Stelle eine leere Zeile<br />

BauFaktura - die erste Wahl für Handwerk und Bau<br />

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