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Vorwort - Huonker

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302<br />

Kapitel 12 - Sonstiges<br />

d) unberechtigter Abzug<br />

Hat ein Kunde etwas abgezogen - das er nicht dürfte, bleibt die automatische<br />

AZ-Aufstellung wiederum genauso, wie diese automatisch erstellt wurde. Es<br />

braucht hier keine Eintragung gemacht werden. Diese Forderung wie früher<br />

auf nachfolgende AZ‘s draufzuschlagen ist im Sinne der Bestimmungen zur<br />

Rechnungslegung falsch. Tragen Sie also in der Abschlagsrechnungs-Tabelle<br />

auf keinen Fall bei den 3 Abzügen (Abz. Netto/Mwst./Brutto) etwas ein. Diese<br />

Spalten sind nur für berechtigte Abzüge da.<br />

Stattdessen belassen Sie die AZ-Aufstellung so wie diese ist. Sie buchen unter<br />

„Zahlungen buchen“ die eingegangene Zahlung (laut Kontoauszug ein)<br />

und stellen eine Nachforderung. Klicken Sie rechts ein: „offener Betrag wird<br />

nachgefordert“. Unten geben Sie ein kurzfristiges Zahlungsziel (möglichst<br />

aktuelles Datum oder höchstens 7 Tage) für die Nachforderung ein. Der Kunde<br />

erhält über das Mahnwesen eine Mahnung über die Nachforderung.<br />

d) berechtigter Abzug<br />

Bei berechtigten Abzügen gibt es mehrere Vorgehensweisen:<br />

1. Möglichkeit (empfohlen!)<br />

Man gibt unter „Summen/Zuschläge/AZ‘s“ in der „Abschlagsrechnungstabelle“<br />

die Beträge des Abzuges ein (Abz Netto, Abz MwSt, Abz Brutto). Die<br />

getrennte Eingabe von Netto und MwSt. ist notwendig, da das System unterschiedliche<br />

MwSt-Sätze verarbeiten kann. Die Eingabe muss mit einem<br />

Minus-Zeichen vorangestellt erfolgen!<br />

Nur durch diese Korrekturangabe würde sich in der kommenden Zahlung<br />

die Restsumme erhöhen. Deshalb muss man in der kommenden (aktuellen)<br />

Abschlagsrechnung/Schlussrechnung den Abzug auch in der LV-Aufstellung<br />

berücksichtigen. Ist dem Kunde z.B. ursprünglich 45,00cbm Mauerwerk<br />

berechnet worden, der korrekte Wert nur 43,50cbm, so muss dieses im LV<br />

geändert werden. Ebenso wenn der Abzug auf einer falschen Preisangabe<br />

beruht, muss dieses korrigiert werden.<br />

Noch übersichtlicher und besser dokumentiert ist es, wenn Sie die ursprünglichen<br />

Mengen/Preise/Positionen im LV belassen und unten im Rechnungs-<br />

LV sog. Korrekturpositionen anlegen. Hier ziehen Sie die falschen Position<br />

ab (negative Menge eingeben). Als Überschrift vor diese Korrekturpositionen<br />

können Sie eine Kommentarzeile mit z.B. dem folgenden Text machen: „AZ-<br />

Korrektur Re-Nr. 1263 vom 12.01.2009“.<br />

2. Möglichkeit (einfach, aber keine Dokumentation)<br />

Man ändert weder an der Rechnung etwas noch an der Abschlagsrechnungs-<br />

Tabelle. Unter „Zahlungen buchen“ bucht man den erhaltenen Betrag ein und<br />

stellt keine Nachforderung.<br />

In der Finanzbuchhaltung bucht der Steuerberater oder der Sachbearbeiter<br />

den erhaltenen Betrag ein, daraus errechnet sich die MwSt.<br />

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