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Vorwort - Huonker

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Kapitel 12 - Sonstiges<br />

fekt ist die Sache viel einfacher als vorher.<br />

Deshalb beschreiben wir hier nun die verschiedenen Fälle die vorkommen<br />

können und die wirklich saubere Lösung dazu.<br />

1. Durchführung<br />

Die Durchführung von Abschlagsrechnungen und der Abzug von vorherigen<br />

Rechnungen (nicht Zahlungen!) ist viel einfacher als bisher, weil die Eintragung<br />

der abzuziehenden Abschlagsrechnungen in jeder neuen Rechnung vollautomatisch<br />

geschieht. Man muss eigentlich überhaupt nichts beachten!<br />

2. Abzüge<br />

Wie schon erwähnt, sind Abzüge oder Kürzungen von Abschlagsrechnungen<br />

eigentlich der Normalfall. Hier die Verfahrensweise:<br />

a) Kein Abzug/Kürzung<br />

Dann ist die Sache klar. Der Kunde hat genau den angeforderten Betrag bezahlt.<br />

Man braucht natürlich nichts zu beachten!<br />

b) Abzug von Skonto<br />

Auch hier ist die Sache klar. Die automatische Abschlagsrechnungen-Liste<br />

stimmt buchhalterisch völlig.<br />

Falls Sie den Menüpunkt „Zahlungen buchen“ benutzen, buchen Sie dort<br />

den auf Ihrem Konto eingegangenen Betrag ein. Der „fehlende“ Rechnungsbetrag<br />

darf nicht nachgefordert werden. (Rechte Option anwählen: „Rechnung<br />

ist hiermit vollständig bezahlt“.<br />

In der Finanzbuchhaltung, muss der Steuerberater oder der Sachbearbeiter<br />

den gezahlten Betrag korrekt einbuchen. Die MwSt. wird entspr. des Skontos<br />

gekürzt.<br />

c) Abzug eines Sicherheitseinbehaltes<br />

Auch hier brauchen Sie nichts beachten. In der AR-Aufstellung steht nach wie<br />

vor der komplette Betrag drin, was auch völlig richtig ist.<br />

Unter „Zahlungen buchen“ geben Sie den erhaltenen Betrag ein. Da der Sicherheitseinbehalt<br />

jedoch später noch zu zahlen ist, müssen Sie dort angeben,<br />

dass die Rechnung nachgefordert wird. Klicken Sie rechts ein: „offener<br />

Betrag wird nachgefordert“. Unten geben Sie ein Zahlungsziel (z.B. 2 Monate)<br />

für die Nachforderung ein. Zahlt der Kunde nicht freiwillig wird automatisch<br />

ab dem neuen Zahlungsziel der Sicherheitseinbehalt gemahnt.<br />

Wichtig: Der Sicherheitseinbehalt darf nicht direkt unter Zu-/Abschläge<br />

(nach der MwSt) abgezogen werden. Die Eintragung muss zwingend links<br />

unten im Fenster „Summen/Zuschläge/AZ‘s erfolgen!<br />

BauFaktura - die erste Wahl für Handwerk und Bau<br />

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