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Vorwort - Huonker

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Kapitel 12 - Sonstiges<br />

Nun gehen Sie her und erweitern Ihre Rechnung oder Ihre Massen so, dass<br />

es dem aktuellen Baufortschritt entspricht. Sie drucken die Rechnung aus<br />

und erhalten eine größere Gesamtsumme als in der vorherigen AR. Die Differenz<br />

aus aktueller Gesamtsumme und der Summe aller vorherigen Abschlagsrechnungen<br />

ergibt die neue zu zahlende Restsumme.<br />

12.6.2 Probleme des bisher üblichen Abzugsverfahren<br />

Die Praktiker unter den Handwerkern oder Bauunternehmern sagen nun - gut<br />

und schön - aber in der Praxis stimmt das nicht so, weil oft nicht alles bezahlt<br />

wird, was in der Abschlagsrechnung berechnet wird. Abzüge wie Skonto, Sicherheitseinbehalt,<br />

willkürliche (unberechtigte) Abzüge, oder auch berechtigte<br />

Abzüge kommen alltäglich vor.<br />

Bisher wurde in den vorherigen <strong>Huonker</strong>-Programmen die tatsächlich eingegangenen<br />

Zahlungen in die Abschlagsrechnungs-Tabelle von Hand eingetragen.<br />

Bei einem unberechtigten Abzug der Zahlung war so die fehlende Summe<br />

bei der aktuellen Abschlagsrechnung automatisch in der zu zahlenden<br />

Restsumme enthalten. Rechnerisch natürlich korrekt aber buchhalterisch<br />

nicht ganz astrein.<br />

Berechtigte Abzüge wurden in der Abschlagszahlungs-Aufstellung unter „Korrektur“<br />

bzw. „berechtigte Abzüge“ eingetragen. Das System erhöhte dann<br />

die abzuziehende AZ um diesen Betrag und die zu zahlende Restsumme<br />

stimmte wieder.<br />

Also werden die Kritiker des neuen BauFaktura nun sagen - war doch alles in<br />

Ordnung. Das war es eben nicht - denn erstens hat sich die Gesetzgebung zur<br />

Rechnungslegung geändert und zweitens geht dieses Verfahren spätestens<br />

schief bei Aufstellungen mit mehreren verschiedenen Mehrwertsteuersätzen<br />

in der Aufstellung oder mehrwertsteuerfreien Zuschlägen. Buchhaltungsmässig<br />

problematisch, war dieses bei berechtigten Abzügen, da keinerlei<br />

Dokumentation vorhanden war - noch schwieriger bei in der Kombination von<br />

Skonto, berechtigten Abzügen, unterschiedlichen MwSt.-Sätzen und Netto-<br />

Zu-/Abschlägen.<br />

Am alten Verfahren war es weiterhin problematisch (und gibt ein völliges<br />

durcheinander) wenn bei der Erstellung einer neuen Abschlagsrechnung, die<br />

Zahlung der letzten oder sogar der vorletzten A-Rechnung noch gar nicht geschehen<br />

ist. Dann ist man so vorgegangen, dass man die volle Rechnungssumme<br />

der vorherigen Rechnung als Zahlung eingegeben hat. Später dann<br />

wenn die (unvollständige) Zahlung angekommen ist, wurde dies in der AZ-Tabelle<br />

wieder geändert. Rein rechnerisch zwar wieder richtig - aber ein heilloses<br />

durcheinander, weil man die AZ-Tabelle ständig ändern muss und genau<br />

diese Aufstellung in jeder neuen Abschlagsrechnung anders aussieht.<br />

12.6.3 Neues Verfahren und deren Lösungsansätze<br />

Aus diesen genannten Gründen möchte auch der Gesetztgeber (vor allem die<br />

Finzanzämter) eine klar geregelte Rechnungstellung nach einem geregeltem<br />

Schema. Zwar muss man bei BauFaktura etwas umdenken - aber im Endde-<br />

BauFaktura - die erste Wahl für Handwerk und Bau

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