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Vorwort - Huonker

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112<br />

Den Sicherheitseinbehalt<br />

sollte man nur so<br />

ausweisen.<br />

Auf keinen Fall sollte<br />

man es wie früher<br />

unter den Zu-/Abschlägen<br />

direkt nach<br />

der MwSt. abziehen!<br />

Kapitel 5 - Dokumente/LV‘s (Angebot/Rechnung/...)<br />

5.4.6 Nettorechnung / Privatrechnung<br />

Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren einige Auflagen bzgl. der Rechnungserstellung<br />

gemacht.<br />

Wenn Sie „Privatrechnung“ anwählen, erscheint automatisch der gesetzlich<br />

anerkannte Satz zur Aufbewahrungsfrist von Rechnungen.<br />

Wenn Sie „Nettorechnung“ anwählen, wird eine sogenannte Nettorechnung<br />

ausgestellt. Diese ist in der Regel notwendig, wenn Sie eine Rechnung an<br />

andere Handwerker ausstellen.<br />

Da es viele Ausnahmen und Regelungen gibt, erfragen Sie bitte die genaue<br />

Verfahrensweise bei Ihrem Steuerberater oder den Finanzbehörden - wir als<br />

Hersteller der Software können und dürfen Ihnen híer keine Auskunft geben,<br />

wie und wann Sie eine Nettorechnung auszustellen haben.<br />

5.4.7 Sicherheitseinbehalt<br />

In früheren Versionen/Programmen wurde ein abzugsfähiger Sicherheitseinbehalt<br />

fest nach der MwSt. abgezogen, so dass sich die zu zahlende Bruttosumme<br />

vermindert hat.<br />

Da der Abzug optional war und die Restsumme später ja bezahlt werden<br />

muss war das Verfahren buchhalterisch fragwürdig. Deshalb gibt es jetzt<br />

einen Zusatztext mit den Informationen zum Sicherheitseinbehalt nach der<br />

Summenaufstellung.<br />

Wenn Sie im ersten Feld keinen Wert eingeben ist die Anzeige des Sicherheitseinbehaltes<br />

ausgeschaltet. Wenn Sie einen Wert eingeben, können Sie<br />

in der Auswahlbox rechts angeben, wie dieser Wert anzusetzen ist.<br />

In der Regel ist die Standardeinstellung „Prozentual aus Bruttosumme“ richtig.<br />

Normalerweise macht man den Sicherheitseinbehalt bei kummulierten<br />

Abschlagsrechnungen nicht sondern erste bei der Schlussrechnung.<br />

Eine Zeile darunter kann man angeben, wann der Sicherheitseinbehalt gezahlt<br />

werden muss bzw. die Bürgschaft zurückgegeben werden muss. Im ersten<br />

Feld geben Sie eine Zahl ein im zweiten Feld die Einheit.<br />

Unten kann gewählt werden, um was für einen Sicherheitseinbehalt es sich<br />

handelt. Üblich sind Bankbürgschaften (über 5 Jahre) oder mit der Auswahl<br />

BauFaktura - die erste Wahl für Handwerk und Bau

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