V E R H A N D L U N G S S C H R I F T - Schalchen
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Unter Top 2 wurde beschlossen, dass noch weitere Angebote von Fremdfirmen eingeholt<br />
werden sollen..<br />
Protokoll lfd. Nr. 3. Sitzung v. 10. August<br />
Top 4 – Angebote von weiteren Reinigungsfirmen (DUO, Neue Raumpflege, Schmidt)<br />
liegen vor. Vergleich der Kosten zwischen dem Billigstbieter und die Kosten für die<br />
Reinigung durch eine eigene Angestellte fehlt jedoch. Es heißt lapidar, es wird<br />
angenommen, dass die Gemeinde bei Vergabe an den Billigstbieter günstiger fährt.<br />
Beschluss für die Vergabe an den Billigstbieter fehlt jedoch!<br />
Empfehlung des PA: wenn die Kosten einer Fremdfirma günstiger sind, ist zu überlegen,<br />
die komplette Reinigung der Amtsgebäude an eine Reinigungsfirma zu vergeben.<br />
Top 13 – Umstellung des Meldeamtsprogrammes „defacto“auf LMR<br />
Letzter Satz:<br />
Lt. Berechnung der Gemdat ergibt sich bei der Umstellung von defacto auf LMR für die<br />
Gemeinde bei den Jahreskosten eine Ersparnis von € - (minus)628,12 – dies würde<br />
genauso genommen eine Verteuerung bedeuten – entsprechende Korrektur des<br />
Protokolls ist vorzunehmen.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen stellt der Bürgermeister den Antrag, den Bericht über die<br />
Kassenprüfung am 15.11.2010 zur Kenntnis zu nehmen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Vizebürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 18) WOHNBAUFÖRDERUNG; ANTRAG DER FPÖ AUF<br />
EINBRINGUNG EINER RESOLUTION<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass die FPÖ-Fraktion mit Schreiben vom 13.01.2010<br />
einen Antrag eingebracht, der Gemeinderat möge den beiliegenden Resolutionsantrag<br />
betreffend Wohnbauförderung beschließen.<br />
Der Resolutionsantrag lautet wie folgt:<br />
Resolution der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> an den OÖ Landtag und die OÖ Landesregierung<br />
betreffend eine Änderung des OÖ Wohnbauförderungsgesetzes (OÖ WFG 1993).<br />
Der Gemeinderat möge folgende Resolution beschließen:<br />
RESOLUTION<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> fordert den OÖ Landtag und die OÖ<br />
Landesregierung auf, das OÖ Wohnbauförderungsgesetz dahingehend zu ändern, dass<br />
Förderungen nach diesem Landesgesetz nur österreichischen Staatsbürgern sowie<br />
anderen EU-/EWR-Bürgern zu gewähren sind und sonstige Drittstaatsangehörige von der<br />
Wohnbeihilfe ausgeschlossen sind.<br />
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