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V E R H A N D L U N G S S C H R I F T - Schalchen

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Der Bürgermeister betritt sodann wieder den Sitzungssaal und erklärt zu diesem<br />

Tagesordnungspunkt, dass durch die laufenden Befreiungen von der Saalmiete, die<br />

Gemeinde nicht die erforderlichen Einnahmen erzielt, um für die Mehrzweckhalle einen<br />

Vorsteuerabzug geltend machen zu können. Dies wirkt sich insbesondere bei größeren<br />

Instandsetzungen, wie sie 2011 geplant sind, sehr zum Nachteil der Gemeinde aus. Im Jahr<br />

2011 ist die Dachsanierung der Freizeithalle geplant. Um nunmehr<br />

Vorsteuerabzugberechtigt zu sein, muss die Gemeinde in der Mehrzweckhalle eine gewisse<br />

Summe an Mieteinnahmen pro Jahr haben. Nachdem das Jahr gerade begonnen hat, ist es<br />

ein guter Zeitpunkt zu sagen, dass man einmal ein Jahr lang keine Freiveranstaltungen in<br />

der Freizeithalle gibt, damit man auf die Summe kommt und die Gemeinde dann<br />

Vorsteuerabzugsberechtigt ist. Wenn man für die Sanierung des Daches von der geplanten<br />

Summe von € 40.000,-- ausgeht, sind dies immerhin € 8.000,-- was sich die Gemeinde<br />

sparen kann. Die Gemeinde benötigte € 2.600,-- pro Jahr an Einnahmen in der Freizeithalle,<br />

um den Vorsteuerabzug geltend machen zu können.<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, dass er finanztechnisch kein Genie ist und daher den<br />

Zusammenhang zwischen Vorsteuerabzug, Dachsanierung und Einnahmen nicht verstehe?<br />

Die Einnahmen in der Höhe von € 2.600,-- hat die Gemeinde doch schon alleine durch den<br />

Pächter des Lokales, Herrn Stempfer?<br />

AL Schwendner erklärt, dass das Lokal als Betrieb gewerblicher Art vermietet ist und<br />

daher damit nichts zu tun hat. Dies ist dasselbe wie beim Kindergarten. Wenn die Gemeinde<br />

nicht auf € 2.600,-- an Beiträge – wie Materialbeitrag - kommt, dann wird dies<br />

finanztechnisch unter den Titel „Liebhaberei“ eingestuft und es ist kein Abzug der Vorsteuer<br />

möglich.<br />

GR Ing. Sperl stellt die Frage, wie viele Veranstaltungen müssen stattfinden, um auf<br />

den Betrag zu kommen? Ist dies realistisch?<br />

Vizebgm. Mittermaier antwortet, dass es darauf ankommt, um welche Veranstaltung<br />

es sich handelt. Hat der Veranstalter den Wohnsitz in der Gemeinde oder außerhalb? Ist es<br />

eine kommerzielle Veranstaltung, etc.?<br />

AL Schwendner bemerkt, dass rund 15 Veranstaltungen erforderlich sind. Dabei<br />

muss jedoch gesagt werden, dass auch zum Beispiel Hobbyfußballer die Halle benützen<br />

und hierfür zahlen müssen, es dürfen nicht nur die Veranstaltungen gezählt werden.<br />

Der Bürgermeister bestätigt, dass es zum Beispiel Hobbyfußballer gibt, die am<br />

Sonntag in der Halle spielen und hierfür auch zahlen müssen.<br />

GR Ing. Sperl findet diese Geltendmachung des Vorsteuerabzuges für sinnvoll. Nur<br />

muss man schauen, ob die Gemeinde den Betrag zusammenbringt.<br />

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