V E R H A N D L U N G S S C H R I F T - Schalchen
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Der Bürgermeister betritt sodann wieder den Sitzungssaal und erklärt zu diesem<br />
Tagesordnungspunkt, dass durch die laufenden Befreiungen von der Saalmiete, die<br />
Gemeinde nicht die erforderlichen Einnahmen erzielt, um für die Mehrzweckhalle einen<br />
Vorsteuerabzug geltend machen zu können. Dies wirkt sich insbesondere bei größeren<br />
Instandsetzungen, wie sie 2011 geplant sind, sehr zum Nachteil der Gemeinde aus. Im Jahr<br />
2011 ist die Dachsanierung der Freizeithalle geplant. Um nunmehr<br />
Vorsteuerabzugberechtigt zu sein, muss die Gemeinde in der Mehrzweckhalle eine gewisse<br />
Summe an Mieteinnahmen pro Jahr haben. Nachdem das Jahr gerade begonnen hat, ist es<br />
ein guter Zeitpunkt zu sagen, dass man einmal ein Jahr lang keine Freiveranstaltungen in<br />
der Freizeithalle gibt, damit man auf die Summe kommt und die Gemeinde dann<br />
Vorsteuerabzugsberechtigt ist. Wenn man für die Sanierung des Daches von der geplanten<br />
Summe von € 40.000,-- ausgeht, sind dies immerhin € 8.000,-- was sich die Gemeinde<br />
sparen kann. Die Gemeinde benötigte € 2.600,-- pro Jahr an Einnahmen in der Freizeithalle,<br />
um den Vorsteuerabzug geltend machen zu können.<br />
Vizebgm. Schanda bemerkt, dass er finanztechnisch kein Genie ist und daher den<br />
Zusammenhang zwischen Vorsteuerabzug, Dachsanierung und Einnahmen nicht verstehe?<br />
Die Einnahmen in der Höhe von € 2.600,-- hat die Gemeinde doch schon alleine durch den<br />
Pächter des Lokales, Herrn Stempfer?<br />
AL Schwendner erklärt, dass das Lokal als Betrieb gewerblicher Art vermietet ist und<br />
daher damit nichts zu tun hat. Dies ist dasselbe wie beim Kindergarten. Wenn die Gemeinde<br />
nicht auf € 2.600,-- an Beiträge – wie Materialbeitrag - kommt, dann wird dies<br />
finanztechnisch unter den Titel „Liebhaberei“ eingestuft und es ist kein Abzug der Vorsteuer<br />
möglich.<br />
GR Ing. Sperl stellt die Frage, wie viele Veranstaltungen müssen stattfinden, um auf<br />
den Betrag zu kommen? Ist dies realistisch?<br />
Vizebgm. Mittermaier antwortet, dass es darauf ankommt, um welche Veranstaltung<br />
es sich handelt. Hat der Veranstalter den Wohnsitz in der Gemeinde oder außerhalb? Ist es<br />
eine kommerzielle Veranstaltung, etc.?<br />
AL Schwendner bemerkt, dass rund 15 Veranstaltungen erforderlich sind. Dabei<br />
muss jedoch gesagt werden, dass auch zum Beispiel Hobbyfußballer die Halle benützen<br />
und hierfür zahlen müssen, es dürfen nicht nur die Veranstaltungen gezählt werden.<br />
Der Bürgermeister bestätigt, dass es zum Beispiel Hobbyfußballer gibt, die am<br />
Sonntag in der Halle spielen und hierfür auch zahlen müssen.<br />
GR Ing. Sperl findet diese Geltendmachung des Vorsteuerabzuges für sinnvoll. Nur<br />
muss man schauen, ob die Gemeinde den Betrag zusammenbringt.<br />
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