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V E R H A N D L U N G S S C H R I F T - Schalchen

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Der Bürgermeister erklärt, die Satzungsänderung wurde vom Land OÖ,<br />

Wasserrechtsabteilung mit Schreiben vom 03.12.2010, AZ: WA-2010-700184/162-Lab/Bi<br />

genehmigt.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die<br />

vorzitierte Satzungsänderung des Reinhalteverbandes Mattig-Hainbach zur Kenntnis zu<br />

nehmen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 11) WINTERDIENSTRICHTLINIE RVS 12.04.12 FÜR<br />

GEMEINDESTRASSEN; ANWENDUNG<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass es mit der neuen Winterdienstrichtlinie erstmals<br />

eine einheitliche Regelung für den Winterdienst auf Gemeindestraßen gibt. Mit 01.08.2010<br />

wurde die Richtlinie „Schneeräumung und Streuung RVW 12.04.12“ neu herausgegeben, da<br />

die alte RVS bereits aus dem Jahre 1993 stammte und nicht mehr den aktuellen<br />

Voraussetzungen und Anforderungen an einen modernen Straßenwinterdienst entspricht.<br />

Ausgearbeitet wurde die neue Richtlinie von der Forschungsgesellschaft für das Straßen-<br />

und Verkehrswesen, die dazu Experten aus ganz Österreich herangezogen hat.<br />

Gänzlich neu in dieser Winterdienst-Richtlinie ist, dass erstmals Winterdienstkategorien für<br />

Gemeindestraßen erarbeitet wurden und Eingang in das Regelwerk fanden. Der OÖ<br />

Gemeindebund empfiehlt die Anwendung dieser Richtlinie.<br />

Vizebgm. Schanda stellt die Frage, ob es dringend erforderlich ist, dass die<br />

Gemeinde diese Winterdienstrichtlinie anwendet und beschließt. Wenn ja, ist die Gemeinde<br />

gebunden. Seiner Meinung nach sind doch einige Punkte enthalten, welche noch diskutiert<br />

werden müssen. Ein Großteil unserer Straßenschäden wird sicherlich durch das dauernde<br />

Salzen von Straßenstücken, wo es nicht unbedingt erforderlich wäre, verursacht. Hier muss<br />

sich man sich grundsätzlich noch einmal zusammensitzen und beraten, welche<br />

Straßenstücke gesalzen werden. Es wurde zwar bereits einmal im Gemeindevorstand<br />

abgesprochen, wo gesalzen und wo gesplittet wird, jedoch wird zum Beispiel die Holzleitner-<br />

und die Häuslbergerstraße gesalzen. Diese Straßen müsste man nicht salzen, da sich keine<br />

Steigungen darin befinden und die Straßen arbeitet es bereits massiv her.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, dass dies nur im Entferntesten mit der vorliegenden<br />

Richtlinie zu tun hat.<br />

Vizebgm. Schanda erklärt, dass dies doch damit zu tun hat, da festgehalten ist, wie<br />

und in welcher Form der Winterdienst zu erfolgen hat.<br />

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