V E R H A N D L U N G S S C H R I F T - Schalchen
V E R H A N D L U N G S S C H R I F T - Schalchen
V E R H A N D L U N G S S C H R I F T - Schalchen
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lfd. Nr. 1 Jahr 2011<br />
V E R H A N D L U N G S S C H R I F T<br />
über die öffentliche Sitzung des<br />
G e m e i n d e r a t e s<br />
der Gemeinde SCHALCHEN<br />
am DONNERSTAG, dem 27. Jänner 2011<br />
Tagungsort: Sitzungssaal des Gemeindeamtes<br />
ANWESENDE<br />
SPÖ-Fraktion: ÖVP-Fraktion:<br />
1. Bgm. FUCHS Stefan als Vorsitzender 12. Vizebgm. SCHANDA Walter<br />
2. Vizebgm. MITTERMAIER Erich 13. GR SCHÖNBERGER Anna<br />
3. GV STEINBERGER Hubert 14. GR POSTLMAYR Johann Dr.<br />
4. GR PROBST Franz 15. GR MÜHLBACHER-KARRER<br />
Johann<br />
5. GR STOCKER Hermann 16. GR MAIER Friedrich<br />
6. GR STUHLBERGER Andreas 17. GR SPERL Friedrich Helmut Ing.Mag.<br />
(FH)<br />
7. GR BRECKNER Gerlinde 18. GR NAGL Erich<br />
8. GR RIEDER Gertraud FPÖ-Fraktion:<br />
9. GR STÜBLO Wolfgang 19. GV KLEPP Markus Ing.<br />
10. GR POINTECKER Hermann 20. GR BRECKNER Roman<br />
11. GR ÖSTERBAUER Michael Ing. 21. GR HAIDINGER Albert<br />
ERSATZMITGLIEDER<br />
22. GR STELZHAMMER Manfred<br />
GR PFEIL Rudolf für GV HUMMEL Markus<br />
GR HÖFLMAIER Joseffür GV DIRNSTEINER Robert<br />
GR REITER Albert für GR WINTERSTELLER Bernadette<br />
ES FEHLEN<br />
entschuldigt: unentschuldigt:<br />
GV HUMMEL Markus ----<br />
GV DIRNSTEINER Robert
GR WINTERSTELLER Bernadette<br />
GR MAIER Franz<br />
SONSTIGE ANWESENDE<br />
1. DI Johann HITZFELDER, Ziviltechniker GmbH, Vöcklabruck<br />
2. Ing. Franz HUBWEBER, Ziviltechniker GmbH, Vöcklabruck<br />
3. Amtsleiter Karl SCHWENDNER<br />
4. VB Andrea SCHLAGER als Schriftführer gemäß § 54 (2) OÖ GemO<br />
Der Vorsitzende eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />
a) die Sitzung von ihm, dem Bürgermeister einberufen wurde;<br />
b) die Verständigung hierzu gemäß dem vorliegenden Zustellnachweis an alle Mitglieder<br />
bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 30.11.2010 unter Bekanntgabe der<br />
Tagesordnung erfolgt ist;<br />
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />
d) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 09.12.2010 bis zur heutigen<br />
Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist,<br />
während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift<br />
bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.<br />
Sodann gibt es noch folgende Mitteilungen:<br />
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Gemeinderäte den Sitzungsplan<br />
für das Jahr 2011 erhalten haben. Wenn es irgendwo Probleme geben sollte, bitte mitteilen,<br />
vielleicht kann der eine oder andere Termin noch geändert werden.<br />
TAGESORDNUNG, BERATUNGSVERLAUF UND BESCHLÜSSE<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass TOP 6) Verkehrsflächenbeitrag; Anhebung<br />
des Einheitssatzes, von der Tagesordnung abgesetzt wird. Er begründet dies damit, dass<br />
heute ein Schreiben beim Gemeindeamt eingelangt ist und man sich dies noch durchsehen<br />
muss.<br />
Weiters teilt der Bürgermeister mit, dass auch TOP 13) Grundstück 532/14,<br />
KG. <strong>Schalchen</strong>, Schmidingersiedlung; Abschluss Pachtvertrag mit den Ehegatten<br />
Karrer von der Tagesordnung abgesetzt wird, da die Gemeinde heute eine Entgegnung<br />
bzw. Einwand erhalten hat Es war jedoch zu wenig Zeit, um noch Erkundigungen<br />
einzuholen. Es geht dabei um Geh- und Fahrtrechte.<br />
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PUNKT 1) ABA SCHALCHEN; ZONENPLAN<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass der Gemeinderat bereits mehrmals über diesen<br />
Zonenplan debattiert hat. Die Ziviltechniker GmbH DI Hitzfelder & Pillichshammer,<br />
Vöcklabruck wurde beauftragt, für die zukünftige TV-Inspektion des Kanalnetzes einen<br />
Zonenplan zu erstellen.<br />
Die Abwasserbeseitigungsanlagen sind regelmäßig und ordnungsgemäß zu warten und in<br />
periodischen Abständen auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen. In Abhängigkeit<br />
des Alters der Kanäle wurde das Kanalnetz in drei Zonen eingeteilt, wobei eine zeitlich<br />
gestaffelte Überprüfung der Zonen bis längstens 2020 vorzusehen ist.<br />
Falls Protokolle über Kamerabefahrungen vorliegen, die zum vorgesehenen<br />
Überprüfungszeitpunkt nicht älter als 10 Jahre sind, können diese herangezogen werden.<br />
Es ist von Seiten der Gemeinde der entsprechende vorliegende Antrag an die zuständige<br />
Wasserrechtsbehörde beim Amt der OÖ Landesregierung zu stellen.<br />
Der Bürgermeister begrüßt sodann die anwesenden Herren der Ziviltechniker GmbH<br />
DI Hitzfelder & Pillichshammer, Herrn DI Hitzfelder und Herrn Ing. Hubweber und bittet Herrn<br />
DI Hitzfelder um seinen Vortrag.<br />
Herr DI Hitzfelder bedankt sich für die Einladung zur heutigen Sitzung und nimmt die<br />
Gelegenheit war, sich in aller Form bei der Gemeindevertretung dafür zu bedanken, dass die<br />
Ziviltechniker GmbH bereits seit mehr als einem Jahrzehnt für die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> im<br />
Siedlungswasserbau – sprich Kanalisation - tätig sein darf.<br />
Die Ziviltechniker GmbH ist 1998/99 im BA 03 eingestiegen und es sind doch noch 6<br />
Bauabschnitte gebaut und errichtet worden. DI Hitzfelder bedankt sich nochmals für das<br />
Vertrauen.<br />
Herr DI Hitzfelder erklärt nunmehr zum Zonenplan, dass dieser mehr oder weniger<br />
aus drei Farben besteht und darunter verbirgt sich wiederum in verschiedenen Farben das<br />
Kanalsystem der Gemeinde <strong>Schalchen</strong>. Im nördlichsten Bereich ist die Kläranlage.<br />
<strong>Schalchen</strong> ist Mitgliedsgemeinde des RHV Mattig-Hainbach und entsprechend einem<br />
großen Gemeindegebiet hat <strong>Schalchen</strong> in der Zwischenzeit auch ein entsprechend großes<br />
Kanalnetz, das im wesentlichen, bis auf kleine Ortsbereiche im nördlichen Teil, erschlossen<br />
und zu etwa 95 % entsorgt wird. Die Umweltförderung, das Land OÖ und auch die<br />
Förderstelle beim Bund, das Ministerium weist darauf hin, nachdem man sehr viel in ganz<br />
Oberösterreich in den Siedlungswasserbau investiert hat, will man dies nicht einfach unter<br />
der Erde liegen lassen, sondern wie eine Straße, Bauwerk soll dies gewartet bzw. gepflegt<br />
werden. Die Kanäle haben eine gewisse Lebendauer, wie ein Bauwerk und haben daher ein<br />
Ablaufdatum und halten nicht ewig. Jetzt verlangt daher das Land OÖ,<br />
Wasserrechtsbehörde dass man die wasserrechtlichen Bewilligungsbescheide so zu sagen<br />
einordnet. Es sind in diesen Bescheiden Vorgaben enthalten, dass das Kanalnetz in<br />
gewissen Abständen inspiziert - dies erfolgt heute sehr einfach mit TV-Kameras – gewartet<br />
und entsprechend dokumentiert wird.<br />
Dies will die Wasserrechtsbehörde ordnen und die Intervalle für alle Gemeinden gleich<br />
vorschreiben und dazu ist dieser Zonenplan jetzt da.<br />
Herr DI Hitzfelder bemerkt zum nächsten Tagesordnungspunkt, mit dem<br />
Leitungskataster werden alle Bauwerke und Kanäle dokumentiert und digital eingenistet.<br />
Das heißt, wie bei einem Grenzstein, werden diese Leitungen mit xy-Koordinaten ein<br />
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gemessen. Jeder Schacht, jede Leitung bekommt eine xy-Koordinate und eine z-Koordinate,<br />
die Höhe. Man weiß dadurch ganz genau wo in der Natur diese Bauwerke unterirdisch<br />
liegen. Man sieht zwar zum Beispiel beim Kanal den Schachtdeckel, aber die ganzen<br />
Abzweigungen sind ja nicht ersichtlich. Daher wird dies ein gemessen, damit die<br />
Dokumentation vorhanden ist, welche auch für Flächenwidmungsplan, örtlichen und<br />
überörtlichen Widmungen, raumplanerische Aspekte, etc. genutzt wird. Genau wie diese<br />
Kanalbauten liegen auch andere Leitungen wie Wasser, Gas, Energie unterirdisch. In<br />
diesem Zonenplan werden nunmehr die Kanalstränge behandelt.<br />
Herr DI Hitzfelder gibt das Wort an Herrn Ing. Hubweber weiter.<br />
Herr Ing. Hubweber erklärt an Hand des vorliegenden Zonenplanes, dass in der<br />
Gemeinde <strong>Schalchen</strong> im Wesentlichen das Kanalnetz zwischen 1990 und jetzt errichtet<br />
wurde:<br />
im grün und rosa farbenen Bereich _____ = BA 01 – BA 03 (1990 – 1998)<br />
im gelb farbenen Bereich _____ = BA 04 (2003 – 2004)<br />
im gelb und grün farbenen Bereich _____ = BA 05 (2005 – 2006)<br />
im gelb, grün und rosa farbenen Bereich _____ = BA 06 (2007 – 2009)<br />
Der Behörde geht es darum, dass man nicht die wasserrechtlichen Bewilligungsbescheiden<br />
in den 10-Jahres-Intervallen, für die Befahrung wieder heranzieht, sondern man hat diese in<br />
topologisch verbindende Zonen zusammengefasst. Das Ansinnen war die Zonen so<br />
festzulegen, dass man für die Gemeinde das Maximum an Ersparnissen erzielt. Man hat<br />
hydraulische Schnittpunkte herausgesucht, wo man mit der Reinigung beginnt und man<br />
nicht zu viel in die nächste Zone schwemmt.<br />
Die Erstvorlage ist 2013 geplant und zwar für Zone 01 (= gelb farbene Bereich). Zone 02 (=<br />
grün farbene Bereich) bis 2016 und Zone 03 (= rosa farbene Bereich) bis 2019.<br />
Der Grund warum die Vorlage eines relativ neuen Kanalnetzes zuerst erfolgt ist, dass zum<br />
Zeitpunkt der Vorlage der Zone die TV-Befahrung bis zu 10 Jahre alt sein darf. Das heißt,<br />
wenn diese 2013 vorgelegt wird, ist diese Befahrung 9 Jahre alt und dies wird akzeptiert,<br />
weil bei neuen Kanälen kann man sich vorstellen, dass man etwa 20 Jahre nicht mit Kamera<br />
befahrt. Man würde diese Zone 01 daher zum ersten Mal 2023 mit der TV-Kamera befahren.<br />
Genau das gleiche ist dann auch beim Leitungskataster, wo man auch schauen muss, dass<br />
man möglichst viel einspart. Bei der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> geht es dabei um € 185.000,--,<br />
was man bis 2020 sparen könnte, je nachdem wie man das auf die Zeitschiene setzt.<br />
Wenn dann im Jahre 2016 die Zone 02 (=grüne Bereich) vorgelegt wird, ist dieser 9 Jahre alt<br />
und muss daher nicht befahren werden und die Zone 03 (= rosa Bereich) wird 2019<br />
vorgelegt.<br />
Nach 2020 geht man dann im 3-Jahres-Rhythmus für die nächsten Jahrzehnte vor, wo man<br />
der Behörde einen Bericht über den Zustand dieses Kanales bzw. Sanierungskonzept in<br />
dieser Zone abliefern muss. Damit die Behörde weiß, was an Fördermittel, sollte die<br />
Gemeinde Sanierungsfördermittel erhalten, erforderlich ist.<br />
Herr Ing. Hubweber bittet um eventuelle Fragen.<br />
GR Ing. Sperl fragt, ob er es richtig verstanden habe, dass es diese drei Zonen gibt,<br />
welche jedoch nicht mit den Bauabschnitten gleichzusetzen sind?<br />
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Herr Ing. Hubweber verneint dies und erklärt, dass dies genau der Grund ist, denn<br />
vom Bauabschnitt 06 hat man dort ein Teilstück und dort ein Teilstück mit der Kamera zu<br />
befahren. Daher sagt man jetzt, man richtet es nach den wasserrechtlichen<br />
Bewilligungsbescheiden und fasst es in diese drei neuen Zonen zusammen.<br />
Der Bürgermeister bedankt sich vorerst und bemerkt, dass das Kanalnetz in Zonen<br />
eingeteilt wurde und <strong>Schalchen</strong> Süd bis 2013, <strong>Schalchen</strong> West bis 2016 und <strong>Schalchen</strong> Ost<br />
bis 2019 gemacht werden muss. Die Summen für die Errichtung dieses Planes lagen bei €<br />
1.200,--. Da dieser Betrag unter € 2.000,-- liegt, konnte der Auftrag von ihm als<br />
Bürgermeister frei vergeben werden. Dies wurde von ihm auch gemacht, da die Gemeinde<br />
nicht nur von der Aufsichtsbehörde gedrängt sondern auch gezwungen wird, dies schnellst<br />
möglichst durchzuführen. Daher wurden die Herren DI Hitzfelder und Ing. Hubweber auch<br />
heute zur Präsentation eingeladen.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den durch<br />
die Ziviltechniker GmbH DI Hitzfelder & DI Pillichshammer, Vöcklabruck, erstellten<br />
Zonenplan ABA <strong>Schalchen</strong> bei der zuständigen Abteilung des Amtes der OÖ<br />
Landesregierung zur Genehmigung einzureichen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
PUNKT 2) ABA SCHALCHEN; ERSTELLUNG DIGITALER<br />
LEITUNGSKATASTER – ANGEBOT DER ZIVILTECHNIKER-GMBH<br />
DI HITZFELDER & PILLICHSHAMMER<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass die Gemeinde bereits seit etwa drei Jahren diskutiert, ob<br />
man ein digitales Leitungskataster erstellen lassen soll oder nicht. Es ist sehr wichtig, diesen<br />
Katasterplan zu erstellen, weil sich damit die Arbeit generell erleichtern lässt. So zum Beispiel für<br />
Wassermeister Daxecker, aber auch für den RHV, welcher Wartungsarbeiten durchführt.<br />
Es gibt ein Abkommen der 11 Verbandsgemeinden, welche sich in mehreren Gesprächen<br />
mit den jeweiligen Planern gefunden haben. Diese 4 Planer haben sich mit dem<br />
Geschäftsführer des RHV Mattig-Hainbach, Herrn Weinberger zusammengesetzt und haben<br />
ein gemeinsames Projekt ausgearbeitet, wo das Ergebnis dahingehend war, dass ein<br />
Einheitspreis für die Erstellung dieses Leitungskatasters ausgehandelt wurde. Man wollte<br />
vermeiden, dass eine Gemeinde behauptet, sie habe z.Bsp. um 10 Cent mehr als die<br />
andere Gemeinde bezahlt.<br />
Auf Druck des RHV haben sich die Planer dann bereit erklärt, zum Einheitspreis diesen<br />
Katasterplan zu erstellen.<br />
Die Gemeinde ist gefordert diesen Plan unbedingt durchzuführen, um die Förderung von 50<br />
% zu erhalten. Es geht dabei um eine doch nicht unbedeutende Summe von rund €<br />
180.000,--, welche eingespart wird.<br />
DI Hitzfelder erklärt, dass die Ziviltechniker GmbH etwa 100 Gemeinden betreut und<br />
bereits 80 Zonenpläne erstellt hat. Ing. Hubweber beschäftigt sich bereits seit 2006, als die<br />
Richtlinien vom Umweltministerium herausgekommen sind, mit diesem Thema und ist auch<br />
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eim Land und Bund als Auskunftsperson bekannt. Die Ziviltechniker GmbH kann in diesem<br />
Bereich auf eine langjährige Erfahrung verweisen. Herr Ing. Hubweber wird jetzt erklären,<br />
was die Leistungen dieses Katastererstellens sind und in welchen Zeiträumen. Die<br />
Erstellung erfolgt ähnlich einem Bauabschnitt. Früher waren es 5 Jahre, heute sind es 3<br />
Jahre.<br />
Ing. Hubweber berichtet, dass in der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> der Kataster im Plan<br />
eigentlich fertig vermessen ist und die xyz-Koordinaten vorhanden sind. Geförderte<br />
Leitungskataster sind viel mehr als nur ein „Stricherl“ Plan, denn es ist eine Datenbank<br />
dahinter, wo sämtliche Sachdaten gespeichert sind, wie Wasserrechtsbescheid,<br />
Lagegenauigkeit, etc.<br />
Der eigentliche Grund warum dieser Leitungskataster unbedingt gebraucht wird, ist unter<br />
anderem für den Zonenplan. Dass heißt, für die TV-Befahrung brauche ich irgendein Gerüst,<br />
an welchem die TV-Daten und Zustandsdaten wieder erfasst und in der Datenbank<br />
gespeichert werden. Bereits im TV-Wagen werden die Daten z.Bsp. von Schächten, wo es<br />
früher gewaltige Probleme gegeben hat, weitergegeben. Die Daten werden digital und nicht<br />
mehr auf eine VHS-Kassette gespeichert. Es gibt auch die Möglichkeit die Daten in das GIS<br />
einzubinden, wo man dann durch einen Klick die ganzen Daten abrufen kann.<br />
Ein weiterer Grund für die Erstellung eines Leitungskatasters ist, dass die Förderung<br />
voraussichtlich 2013 auslaufen wird. Die Ziviltechniker GmbH hat früher überlegt, dies in<br />
zwei oder drei Bauabschnitte zu zerlegen, aber fördertechnisch macht es Sinn, dies in einem<br />
Projekt abzuwickeln.<br />
Die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> ist fast überfällig, weil wenn es 2012 zur Kollaudierung des<br />
Leitungskatasters kommt, ist es tatsächlich so, dass € 185.000,-- eingespart werden können.<br />
Es gilt auch beim Leitungskataster, dass die TV-Befahrung nicht älter als 10 Jahre sein darf.<br />
Dass heißt, man hat gewaltige Pläne, denn das Leitungskataster hat 60 km. Wenn dieses<br />
Kataster vor 2012 fertig ist, müssen nur 28 km mit der TV-Kamera befahren werden.<br />
Wenn mit der Erstellung noch gewartet wird, werden die Kosten auch höher.<br />
Ing. Hubweber verliest sodann, die wichtigsten Punkte aus den Förderungsrichtlinien<br />
bzw. was im Leitungskataster gespeichert werden muss:<br />
1. Leitungskataster – Nichtbestandsvermessung<br />
Laut Angebot 0 lfm, da bereits alles vermessen ist.<br />
2. Leitungskataster – digitale Wartung<br />
Wenn diese Daten aus den Abrechnungsplänen der Baufirmen verfügbar sind, dann<br />
gehört dazu nur die Verspeicherung.<br />
3. Die Straßenbezeichnung bei sämtlichen Bauwerken, egal ob Becken, Schacht etc.<br />
4. Datum und Zahl der wasserrechtlichen Bewilligung<br />
5. Betreiber<br />
6. Eigentümer<br />
7. Bei den Schächten: Schachtbezeichnung, Strangzuordnung, Entwässerungssystem,<br />
Inbetriebnahme, Baujahr, Deckelmittelpunkt, Schachtboden, sämtliche Ölmaterialien,<br />
Dimensionen von Bauzuläufen, Schachtbeschreibung, Schachtaufbau, Anzahl der<br />
Ausgleichsringe, Deckel: Form und Tonnage.<br />
8. Zustandserhebung mittels TV-Kamera<br />
Dazu bemerkt Ing. Hubweber, dass die Zustandserhebung nur noch mittels TV-<br />
Kamera erfolgt, da ansonsten z.Bsp. Risse in 2-3 m Tiefe nicht feststellbar sind. Wenn zum<br />
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Beispiel ein Fernzug über einen Schachtdeckel fährt, ist die Belastung 40.000 PKWs<br />
gleichzusetzen. Die Zustandsbewertung erfolgt nach Klassen.<br />
Ing. Hubweber setzt mit den Förderungsrichtlinien fort:<br />
9. Wartungsintervall<br />
10.Hausanschlüsse: wären auch förderungsfähig, wird aber Abstand genommen;<br />
Ing. Hubweber erklärt, dass die Fremdleistungen ausgeschrieben und vergeben<br />
werden und die Abrechnung, wie bei einem normalen Bauabschnitt, durchgeführt wird.<br />
Für eine Leitungslänge von 59.854 Laufmetern ergeben sich folgende Nettokosten für die<br />
Gemeinde und zwar:<br />
Ing. Hubweber erklärt, nachdem pro Laufmeter € 4,57 netto herauskommen, sind die € 4,--,<br />
welche förderfähig sind, überschritten, daher gibt es eine Förderung von € 2,--/lfm, demnach<br />
€ 119.708,--. Es bleiben daher geschätzte Nettokosten für die Gemeinde in der Höhe von €<br />
153.689,96 übrig. Dieser Betrag ist in drei Teilbeträgen zu leisten: 1/3 der Summe bis<br />
31.03.2012, 1/3 bis 31.03.2013 und 1/3 bis 31.03.2014.<br />
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Der Bürgermeister bedankt sich für den Vortrag von Herrn Ing. Hubweber und bittet<br />
um Wortmeldungen.<br />
GR Dr. Postlmayr stellt fest, dass diese Leistungen – in einem doch sehr hohen<br />
Volumen – weder ausgeschrieben wurden noch liegt ein weiteres Angebot vor.<br />
Der Bürgermeister bemerkt, er habe eingangs erwähnt, dass sich alle vier Planer mit<br />
dem RHV auf einen Einheitspreis festgelegt haben.<br />
GR Dr. Postlmayr kritisiert, dass es nicht unbedingt eine glänzende Optik hat, wenn<br />
sich die vier Planer der Mitgliedsgemeinden zusammensetzen und diskutieren, was<br />
verlangen wir. Dies ist nicht unbedingt eine objektive Basis, um einen guten Preis zu<br />
erzielen.<br />
GR Ing. Sperl stellt die Frage, ob es Kennzahlen oder Vergleichswerte bzw. Beträge<br />
von anderen Regionen oder Gemeinden gibt, damit eine Basis bzw. Bezug hergestellt<br />
werden kann.<br />
Der Bürgermeister bejaht dies und erklärt, es ist kein Geheimnis, was der Laufmeter<br />
kostet und im Grunde genommen in ganz Österreich gleich ist.<br />
GR Ing. Sperl fragt, es ist egal, es zahlen alle Gemeinden das gleiche?<br />
Der Bürgermeister antwortet, die Verbandsgemeinden des RHV zahlen das gleiche.<br />
GR Ing. Sperl ergänzt und Gemeinden wie St. Peter, Mattsee etc. zahlen die etwas<br />
anderes oder gibt es dort andere Preise?<br />
Der Bürgermeister erklärt, dort ist vielleicht ein kleiner, marginaler Unterschied.<br />
Weiters fragt GR Ing. Sperl, kann man auf irgendwelche Daten aus der Errichtung der<br />
Bauwerke zurückgreifen oder kann man sich hier irgendwelche Messungen ersparen?<br />
Herr Ing. Hubweber antwortet, die Zustandserfassung ist ja zwingend erforderlich,<br />
ohne diese Erfassung bekommt man die Kanäle bzw. Stränge nicht gefördert. Dass heißt,<br />
dort wo diese Abnahmebefahrung aus dem Bau noch vorhanden und keine 10 Jahre alt ist,<br />
dort können diese herangezogen werden.<br />
GR Ing. Sperl fasst zusammen, dass diese Bereiche nicht befahren werden müssen.<br />
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Herr Ing. Hubweber bestätigt dies und erklärt, man muss dann Schadensklassen<br />
festlegen, wobei die Schadensmessung bei einem neuen Kanal ohnehin nur einen Wert von<br />
Null aufweisen darf, da dieser sonst nicht abgenommen werden darf.<br />
Vizebgm. Schanda stellt die Frage, bei der Summe von € 153.689,96 netto ist alles<br />
Inklusive?<br />
Herr Ing. Hubweber antwortet, vom Gesamtbetrag € 273.397,96 netto fällt etwa ein<br />
Drittel an die Ziviltechniker GmbH (€ 84.070,06 netto) und der restliche Betrag ist jener,<br />
welcher ausgeschrieben wird. Dies sind geschätzte Kosten.<br />
Weiters stellt Vizebgm. Schanda die Frage, gegebenenfalls wenn jemand anderer<br />
den Auftrag bekommt, hat dieser Zugang zu den Daten oder muss er sich diese bei der<br />
Ziviltechniker GmbH besorgen. Denn dies sind doch Daten, wo die Ziviltechniker GmbH,<br />
welche auch die Bauaufsicht hatte, alle Rechte drauf hat und daher nicht herausgeben<br />
muss.<br />
Herr Ing. Hubweber antwortet, dies stimmt, aber die Ziviltechniker GmbH ist kein<br />
Büro, welche auf alle Daten sitzt.<br />
GR Ing. Sperl fragt, mit welchen Kosten wäre dies verbunden, wenn die Daten<br />
herausgegeben werden.<br />
Herr Ing. Hubweber antwortet, dass man sich hierüber noch keine Gedanken<br />
gemacht hat, da die Ziviltechniker GmbH hofft, dass sie den Auftrag erhält.<br />
GR Dr. Postlmayr bemerkt, wenn man € 4,57/lfm mal 60 km Kanal im Kopf<br />
ausrechnet, ergibt dies eine Summe von rund € 273.000,--. Dies würde wiederum heißen,<br />
dass ein jeder Meter neu abgefahren wird. Bei GR Dr. Postlmayr ist zum Beispiel der Kanal<br />
BA 06 im Jahre 2009 errichtet worden. Demnach würde auch der BA 06 völlig neu aufgerollt<br />
und die Daten wieder beschaffen werden.<br />
Herr Ing. Hubweber erklärt, für die Differenz zu den 32 km was nicht abgefahren<br />
werden müssen, hierfür muss man auch die Datenbankarbeit durchführen. Abgefahren<br />
werden 28 km und hierfür sind für Reinigung und TV-Befahrung € 4,50/lfm angesetzt. Dies<br />
ergibt einen Betrag von € 127.000,--.<br />
GR Dr. Postlmayr bemerkt, dann wird es Zufall sein, dass sich genau dieser Betrag<br />
ergibt, wenn 60 km mal € 4,57 gerechnet wird.<br />
Vizebgm. Schanda stellt die Frage, wie lange ist die Gewährleistung auf Bauwerke,<br />
wenn Schäden festgestellt sind?<br />
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Herr DI Hitzfelder antwortet, solange das Bauwerk Bestand hat, muss die Baufirma<br />
gewährleisten. Beim Kanal in der Regel rund 50 Jahre. Wenn zum Beispiel nach 20 Jahren<br />
irgendetwas hervorkommt, haftet immer noch die Baufirma, denn es gibt hier zum Beispiel<br />
die versteckten Mängel. Das Bauwerk wird nach Bauende abgenommen und die Baufirma<br />
haftet solange es Bestand hat. Wenn nach 20 Jahren der Kanal bricht oder Risse bekommt<br />
und der Grund hierfür ist, dass nicht ordentlich gebettet oder verlegt wurde, ist die Baufirma<br />
haftbar. Dies muss aber bewiesen werden können.<br />
Vizebgm. Schanda stellt die Frage, warum mit dem „jüngeren“ Teil begonnen wird<br />
und der „ältere“ Teil zum Schluss kommt.<br />
Herr DI Hitzfelder antwortet, da der neuere Teil noch nicht befahren werden muss, da<br />
dieser noch unter den 10 Jahren liegt.<br />
GR Ing. Sperl stellt fest, dass die Gewährleistung nur solange gilt, solange die<br />
Baufirma existiert. Denn es gibt auch Firmen, die sich mit einer Gesellschaft dahinter<br />
absichern.<br />
GR Pfeil stellt die Frage, nach welchem Vergabeverfahren der Auftrag vergeben wird,<br />
da dieser ja über der Direktvergabe liegt.<br />
Herr DI Hitzfelder antwortet, dies erfolgt aus dieser freien Vergabe.<br />
GR Pfeil bemerkt, dass die Summe aber über € 100.000,-- liegt.<br />
Herr DI Hitzfelder erklärt, dass es hierbei um die Kosten der Ziviltechniker GmbH in<br />
der Höhe von € 84.070,06 geht. Der Restbetrag sind geschätzte Fremdleistungen.<br />
GV Ing. Klepp stellt die Frage, wo diese Daten gespeichert werden, wer kann auf die<br />
Daten zugreifen und wer wartet diese bzw. hält diese aktuell? Gibt es dazu eine Software<br />
die zur Verfügung gestellt wird? Fallen für diese Software Lizenzkosten an?<br />
Herr Ing. Hubweber antwortet, dass sich vor etwa 12 Jahren in Österreich ein System<br />
etabliert hat und zwar das BaSYS-Digikan, welches auch von den Planungsbüros verwendet<br />
wird. Es gibt auch kleinere Lösungen, welche in Frage kommen.<br />
Die Daten werden von der Ziviltechniker GmbH aufbereitet und liefern dann in das jeweilige<br />
System der Gemeinde. In der Regel wird das Shape-Format GIS verwendet, was auch die<br />
Gemeinde <strong>Schalchen</strong> installiert hat. Die Daten werden so aufbereitet und in die Datenbank<br />
weitergegeben, dass möglichst viele Informationen, wie z.Bsp. Wasserrechtsbescheide<br />
gespeichert sind. Dass heißt, es muss nicht unbedingt eine zusätzliche Software gekauft<br />
werden. Es sei denn, die Gemeinde möchte über Schächte etc. Bilder und Videos haben,<br />
dann gäbe es ein kleines Modul, welches ca. € 2.000,-- kostet.<br />
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Es gibt auch die Möglichkeit die Datenbank BaSYS-Digikan zu kaufen, jedoch wird dies von<br />
Herrn Ing. Hubweber nicht empfohlen, das es nicht sehr bedienerfreundlich ist und man<br />
relativ viel damit arbeiten muss.<br />
GV Ing. Klepp fasst zusammen, die Ziviltechniker GmbH speichert die Daten ab und<br />
exportiert diese in das GIS-Programm. Wenn neue Daten kommen, ist es praktisch die<br />
Aufgabe der Ziviltechniker GmbH diese Daten zu aktualisieren und wiederum zu exportieren.<br />
Herr Ing Hubweber erklärt dazu, dass die Ziviltechniker GmbH noch nicht so weit ist.<br />
Es sind jetzt 66 Gemeinden, in welchen der Leitungskataster erstellt wird bzw. zum Teil<br />
schon fertig ist. Es gibt noch keine Erfahrungswerte, wie es danach aussieht. Man wird<br />
irgendeinen Modus finden. In den ersten Gemeinden, wo der Kataster bereits fertig ist,<br />
erfolgt die Aktualisierung derzeit noch gratis. Wenn dann irgendwelche Erweiterungen<br />
anstehen, wird man einen Wartungsvertrag oder dergleichen benötigen, um die Daten<br />
regelmäßig zu bekommen.<br />
Vizebgm. Schanda stellt die Frage, wenn die Daten erfasst sind, ist dann die<br />
Gemeinde Eigentümer dessen? Denn es kommt ja immer wieder vor, dass es Daten<br />
plötzlich nicht mehr gibt.<br />
Herr Ing. Hubweber antwortet, die Gemeinde erhält die komplette Datenbank auf CD.<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister die Frage,<br />
ob es den Gemeinderäten lieber ist, wenn die Abstimmung ohne die Herren DI Hitzfelder<br />
und Ing. Hubweber erfolgt.<br />
Die Gemeinderäte verneinen dies.<br />
BESCHLUSS:<br />
So stellt der Bürgermeister den Antrag, den Auftrag für die Erstellung des digitalen<br />
Leitungskatasters für ABA <strong>Schalchen</strong> an die Ziviltechniker GmbH DI Hitzfelder &<br />
Pillichshammer, Vöcklabruck laut dem vorliegenden Angebot vom 08.06.2010 mit<br />
geschätzten Nettokosten von € 153.689,96 zu erteilen.<br />
FÜR DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />
SPÖ-Fraktion: Stefan FUCHS, Erich MITTERMAIER, Hubert STEINBERGER, Hermann<br />
STOCKER, Franz PROBST, Andreas STUHLBERGER, Gertraud RIEDER, Wolfgang<br />
STÜBLO, Hermann POINTECKER, Gerlinde BRECKNER, Michael ÖSTERBAUER<br />
FPÖ-Fraktion: Markus KLEPP, Roman BRECKNER, Albert HAIDINGER, Manfred<br />
STELZHAMMER;<br />
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ÖVP-Fraktion: Walter SCHANDA, Erich NAGL, Josef HÖFLMAIER, Friedrich MAIER,<br />
MÜHLBACHER-KARRER Johann, SCHÖNBERGER Anna, PFEIL Rudolf, REITER Albert<br />
STIMMENTHALTUNGEN:<br />
ÖVP-Fraktion: Johann POSTLMAYR, Friedrich SPERL,<br />
Somit wird dem Antrag des Bürgermeisters mit der Stimmenmehrheit von 23 JA Stimmen<br />
gegen 2 STIMMENTHALTUNGEN stattgegeben.<br />
Der Bürgermeister bedankt sich bei den Herren DI Hitzfelder und Ing. Hubweber für<br />
das Kommen und den ausführlichen Bericht.<br />
PUNKT 3) VORANSCHLAG FÜR FINANZJAHR 2011 UND<br />
FESTLEGUNG DES HÖCHSTBETRAGES AN KASSENKREDIT UND<br />
DES BANKINSTITUTES<br />
Der Bürgermeister berichtet, es ist nicht mehr so selbstverständlich, bei der<br />
derzeitigen Finanzsituation der Gemeinden, einen ausgeglichenen Voranschlag<br />
auszuweisen. Aus Sicht der Aufsichtsbehörde hat die Stabilisierung des<br />
Gemeindehaushaltes jedenfalls Priorität vor neuen Projekten.<br />
Der Voranschlag 2011 ist sowohl im ordentlichen Haushalt als auch im außerordentlichen<br />
Haushalt ausgeglichen und die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> ist dabei eine der wenigen Gemeinden<br />
des Bezirkes.<br />
Weiters soll der Höchstbetrag an Kassenkredit sowie das Bankinstitut und der<br />
Dienstpostenplan beschlossen werden.<br />
Nunmehr gibt der Bürgermeister folgendes bekannt:<br />
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ORDENTLICHER VORANSCHLAG E I N N A H M E N<br />
Voranschlag 2011<br />
0 Vertretungskörper und allgem. Verwaltung 28.000,00<br />
1 Öffentl. Ordnung und Sicherheit 2.900,00<br />
2 Unterricht, Erziehung, Sport u. Wissenschaft 304.400,00<br />
3 Kunst, Kultur und Kultus 900,00<br />
4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 10.600,00<br />
5 Gesundheit 200,00<br />
6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr 16.500,00<br />
7 Wirtschaftsförderung 500,00<br />
8 Dienstleistungen 1.679.100,00<br />
9 Finanzwirtschaft<br />
3.590.800,00<br />
SUMME 0-9 DER EINNAHMEN 5.633.900,00<br />
ORDENTLICHER VORANSCHLAG A U S G A B E N<br />
Voranschlag 2011<br />
0 Vertretungskörper und allgem. Verwaltung 732.500,00<br />
1 Öffentl. Ordnung und Sicherheit 64.000,00<br />
2 Unterricht, Erziehung, Sport u. Wissenschaft 1.001.800,00<br />
3 Kunst, Kultur und Kultus 50.100,00<br />
4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 769.800,00<br />
5 Gesundheit 726.400,00<br />
6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr 300.500,00<br />
7 Wirtschaftsförderung 11.300,00<br />
8 Dienstleistungen 1.354.700,00<br />
9 Finanzwirtschaft<br />
622.800,00<br />
SUMME 0-9 DER EINNAHMEN 5.633.900,00<br />
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AUSSERORDENTLICHER VORANSCHLAG E I N N A H M E<br />
N<br />
Voranschlag 2011<br />
163000 Zeughausneubau – FF Unterlochen, FF Furth 18.600,00<br />
163500 KLF – FF Stallhofen<br />
41.900,00<br />
163600 KLF-A FF-Furth<br />
38.200,00<br />
240000 Kindergartenerweiterung<br />
175.500,00<br />
390000 Errichtung – Pfarrheim <strong>Schalchen</strong><br />
20.000,00<br />
612000 Gehsteigbau - Hummelbachstraße<br />
85.000,00<br />
612200 Straßenbau - Aufschließung Lindach<br />
150.000,00<br />
821200 Ankauf Kleintraktor<br />
65.000,00<br />
851000 Digitaler Leitungskataster – Kanalbau<br />
25.000,00<br />
851600 Planung ABA BA 06 12.000,00<br />
851900 Ortskanalisation<br />
nachträgliche Anschlüsse 90.000,00<br />
SUMME DER EINNAHMEN DES AO VORANSCHLAGES721.200,00<br />
AUSSERORDENTLICHER VORANSCHLAG A U S G A B E N<br />
Voranschlag<br />
2011<br />
163000 Zeughausneubau – FF Unterlochen, FF Furth 18.600,00<br />
163500 KLF – FF Stallhofen<br />
41.900,00<br />
163600 KLF-A FF-Furth<br />
38.200,00<br />
240000 Kindergartenerweiterung<br />
175.500,00<br />
390000 Errichtung – Pfarrheim <strong>Schalchen</strong><br />
20.000,00<br />
612000 Gehsteigbau - Hummelbachstraße<br />
85.000,00<br />
612200 Straßenbau – Aufschließung Lindach<br />
150.000,00<br />
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821200 Ankauf Kleintraktor<br />
65.000,00<br />
851000 Digitaler Leitungskataster – Kanalbau<br />
25.000,00<br />
851600 Planung ABA BA 06 12.000,00<br />
851900 Ortskanalisation<br />
nachträgliche Anschlüsse 90.000,00<br />
SUMME DER AUSGABEN DES AO VORANSCHLAGES721.200,00<br />
EINNAHMEN DES AO. VORANSCHLAGES 721.200,00<br />
AUSGABEN DES AO. VORANSCHLAGES<br />
7212000,00<br />
Überschuss (+), Fehlbedarf (-) 0,00<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass die Gemeinderäte den Entwurf des Voranschlages<br />
2011 erhalten haben. Er ersucht dazu um Wortmeldungen.<br />
Vizebgm. Schanda betont, es war bisher eigentlich üblich, dass man den<br />
Voranschlagsentwurf zur Vorbereitung im Gemeindevorstand erhalten hat. Warum war ist<br />
dies diesmal nicht erfolgt?<br />
Der Bürgermeister antwortet, er kann dies sehr einfach erklären, denn die Gemeinde<br />
hat keinen freien Spielraum für die Erstellung des Voranschlages zur Verfügung gehabt. Die<br />
Gemeinde hat den Voranschlag mit jenem Geld, welches ihr über den Finanzausgleich zur<br />
Verfügung gestellt wird, bis auf den letzten Cent verplant. Der Bürgermeister hat kein<br />
Problem, wenn die Gemeinde wieder einen Spielraum hat - vielleicht eventuell bei der<br />
Ausarbeitung des Nachtragsvoranschlages - sich mit dem Gemeindevorstand vorher<br />
zusammenzusetzen.<br />
Vizebgm. Schanda bemängelt, für den Straßenbau lag der Gemeinde für 2010 eine<br />
Kostenschätzung in der Höhe von rund € 500.000,-- vor, welche für die Straßensanierung<br />
notwendig gewesen wäre. Die Gemeinde hat jedoch nur € 110.000,-- gehabt. Dies heißt,<br />
man hat hier noch einen gewaltigen Brocken vom letzten Jahr offen. Wenn man sich weiters<br />
den heurigen Winter und den Straßenzustand ansieht, dann kommt wahrscheinlich dies an<br />
Schäden dazu, was im Budget 2011 veranschlagt ist und es sind noch Sanierungen vom<br />
letzten Jahr offen.<br />
Weiters betont Vizebgm. Schanda, man hätte vorher über den Voranschlag beraten sollen.<br />
Wie zum Beispiel über € 150.000,--, welche für die Aufschließung der Baugründe in Lindach<br />
veranschlagt sind. Wie aktuell ist dies, denn es ist doch eine gewaltige Summe, wo man<br />
nicht weiß, fällt diese heuer noch an oder nicht?<br />
Vizebgm. Schanda bemerkt weiters, für den veranschlagten Betrag von € 65.000,-- für den<br />
Kubota, kann man fast einen großen Traktor kaufen.<br />
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Der Bürgermeister antwortet, dass wahrscheinlich ein jedem bekannt ist, je kleiner<br />
solch ein „Spielzeug“, desto teurer ist es. Es muss ja kein Kubota werden, es gibt auch viele<br />
andere vergleichbare Kleintraktoren. Der derzeitige Kubota ist endgültig kaputt und geht<br />
nicht einmal mehr zum Rasenmähen.<br />
Bezüglich der Angelegenheit Aufschließung Lindach teilt der Bürgermeister mit, dass vom<br />
Grundbesitzer mitgeteilt wurde, dass 2011 mit dem Projekt angefangen werden soll. Daher<br />
muss die Aufschließung zur Verfügung gestellt werden. Es geht hierbei nicht um 10, sondern<br />
um 40 Häuser, daher wird dies der Gemeinde nicht erspart bleiben. Wenn diese<br />
Aufschließung Lindach noch nicht kommen würde und man es in das Jahr 2012<br />
hinausschieben kann – dies wird man dann im Herbst 2011 sehen - steht ein höherer Betrag<br />
für die Straßensanierung zur Verfügung. Der Bürgermeister fährt auch von Zeit zu Zeit durch<br />
das Gemeindegebiet und schaut wie die Straßen sind. Im letzten Jahr wurde auch eine der<br />
Rücklagen geknackt, um die schlimmsten Straßenstücke zu sanieren. Der veranschlagte<br />
Betrag wird nicht auslangen, aber in Zeiten wie diesen, wo von 444 Gemeinden 307<br />
Gemeinden den Ausgleich nicht schaffen, darf die Gemeinde über den Ausgleich froh sein.<br />
Der Bürgermeister weist darauf hin, am Ende des Jahres soll geschaut werden, was bleibt<br />
übrig und was kann dann noch im Straßenbau gemacht werden. Es ist jedoch ein<br />
ausgeglichenes Budget wichtig, denn er möchte nicht um jeden erforderlichen<br />
„Kugelschreiber“ in Linz anfragen müssen.<br />
Vizebgm. Schanda bemerkt, dass es auch ihn erfreut, dass der Voranschlag<br />
ausgeglichen ist. Jedoch spart sich die Gemeinde nichts, wenn die Straßen nicht gemacht<br />
werden. Die Schäden werden immer größer, so ist jetzt aus jenen welche 2010 nicht mehr<br />
saniert werden konnten, ein massiver Schaden geworden. Dies geht dann soweit, dass die<br />
Straßen neu gemacht werden müssen und im Endeffekt erspart sich die Gemeinde rein gar<br />
nichts. Aber wenn die Zusage da ist, dass geschaut wird, wenn im heurigen Jahr freies Geld<br />
da ist, dass dies für den Straßenbau verwendet wird, ist dies für Vizebgm. Schanda in<br />
Ordnung.<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass die Gemeinde so arbeiten muss, als ob man Privat<br />
Haus baut. Die Schulden der Gemeinde beruhen einzig und alleine auf den Kanalbau. Die<br />
Gemeinde hat keine Schulden für ein Feuerwehrzeughaus oder für einen Sportplatz oder<br />
sonst irgendetwas gemacht. Die einzigen Schulden sind aus dem Kanalbau und bei denen<br />
soll es auch bleiben, weil diese auch zurückgezahlt werden müssen.<br />
GR Roman Breckner ist auch erfreut über den ausgeglichenen Voranschlag.<br />
Bezüglich Kommunalsteuer stellt GR Breckner die Frage, warum um € 10.000,-- weniger<br />
gegenüber 2010 veranschlagt sind?<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass seit Dezember 2010 Billa weg ist und mit Ende<br />
März 2011 sperrt das Spar-Geschäft Veronesi zu, wodurch Mindereinnahmen entstehen.<br />
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Weiters berichtet der Bürgermeister, dass der Höchstbetrag der aufzunehmenden<br />
Kassenkredite sowie das Bankinstitut festzulegen ist. Der Höchstbetrag dient zur<br />
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des ordentlichen Voranschlages und ist aus den<br />
Einnahmen des ordentlichen Haushaltes binnen Jahresfrist zurückzuzahlen und darf 1/6 der<br />
Einnahmen des ordentlichen Haushaltes nicht überschreiten. Der Bürgermeister schlägt<br />
daher vor den Höchstbetrag an Kassenkredit mit € 938.000,-- festzusetzen.<br />
Für die Aufnahme des Kassenkredites über € 500.000,-- wurden folgende Angebote<br />
eingeholt und zwar:<br />
1) Raiffeisenbank Mattigtal reg.Gen.m.b.H., 5231 <strong>Schalchen</strong>:<br />
Laufzeit: bis 31.12.2012<br />
Zinssatz: Variabler Zinssatz<br />
Soll – 3-monats-Euribor (November 2010 – 1,04 %)<br />
Aufschlag 0,40 %, kaufm. Rundung auf 1/8 %<br />
Vierteljährliche Anpassung<br />
Durchschnittswert mittleres Monat Vorquartal<br />
2) UniCredit Bank Austria AG,<br />
4021 Linz:<br />
Laufzeit: 01.01.2011 bis 31.12.2011<br />
Variante 1:<br />
Zinssatz gebunden an den EONIA (per 25.11.2010) 0,474 %<br />
Aufschlag in %: 0,60<br />
Zinssatz aus heutiger Sicht in % p.a.: 1,074<br />
Rundung des Zinssatzes:<br />
Variante 2:<br />
keine<br />
Zinssatz gebunden an den 3-Monats-Euribor (per 25.11.2010) 1,031 %<br />
Aufschlag in %: 0450<br />
Zinssatz aus heutiger Sicht in % p.a.: 1,481<br />
Rundung des Zinssatzes: keine<br />
Der Bürgermeister schlägt vor, den Kassenkredit wieder an die Hausbank<br />
Raiffeisenbank Mattigtal zu vergeben, welche auch wiederum die günstigeren Konditionen<br />
hat.<br />
Weiters berichtet der Bürgermeister, dass gemäß § 74 (1) OÖ GemO der vom<br />
Gemeinderat mit dem Voranschlag festzusetzende Dienstpostenplan einen Bestandteil des<br />
Voranschlages bildet. Eine Änderung des aktuellen Dienstpostenplanes vom 09.12.2010 ist<br />
nicht erforderlich.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, folgenden<br />
Beschluss zu fassen:<br />
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a) den Voranschlag für das Finanzjahr 2011 entsprechend dem vorliegenden<br />
Entwurf zu beschließen;<br />
b) die Höhe der aufzunehmenden Kassenkredite für das Finanzjahr 2011 mit einem<br />
Höchstbetrag von € 938.000,-- festzusetzen;<br />
c) den Kassenkredit bis € 500.000,-- für das Finanzjahr 2011 im Bedarfsfall an die<br />
Raiffeisenbank Mattigtal reg.Gen.m.b.H., 5231 <strong>Schalchen</strong> zu vergeben<br />
sowie<br />
d) den mit dem Voranschlag festzusetzenden Dienstpostenplan vom 09.12.2010<br />
unverändert zu belassen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
PUNKT 4) MITTELFRISTIGER FINANZPLAN<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass gemäß § 16 OÖ GemO die Gemeinden verpflichtet<br />
sind, einen Mittelfristigen Finanzplan für den Zeitraum von 2011 bis 2014 zu erstellen.<br />
Dieser ist alljährlich zugleich mit dem Voranschlag dem Gemeinderat zur allfälligen<br />
Anpassung an geänderte Verhältnisse und zur Fortführung für ein weiteres Finanzjahr<br />
vorzulegen.<br />
Weiters erklärt der Bürgermeister, dass alle Fraktionen den Mittelfristigen Finanzplan (MFP)<br />
für die Planungsperiode 2011 – 2014 zur Durchsicht erhalten haben.<br />
BESCHLUSS:<br />
Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, verliest der Bürgermeister nachstehenden<br />
Mittelfristigen Finanzplan für die Planungsperiode 2011 bis 2014 und stellt<br />
den Antrag, diesen wie folgt zu beschließen:<br />
FREIE BUDGETSPITZE<br />
Bezeichnung VA 2011 Plan 2012 Plan 2013 Plan 2014<br />
Einnahmen der laufenden Gebarung<br />
(OH, QU. 10-18, mit A85-89) 5.456.400,00 5.329.900,00 5.392.200,00 5.440.400,00<br />
Ausgaben der laufenden Gebarung<br />
(OH, Qu. 20-28,mit A85-89) 4. 673.100,00 4.664.200,00 4.704.500,00 4.704.400,00<br />
= Ergebnis der laufenden Gebarung 783.300,00 665.700,00 687.700,00 736.000,00<br />
- Tilgungen<br />
(Posten 340-346)<br />
+ Tilgungszuschüsse<br />
407.400,00 434.000,00 435.000,00 435.000,00<br />
(Posten 8702) 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
- Interessentenbeiträge<br />
(Posten 844, 850) 120.000,00 137.000,00 142.000,00 142.000,00<br />
- Sonstige einmalige Einnahmen<br />
(Qu. 10-18) 0,00<br />
+ Sonstige einmalige Aus-<br />
0,00 0,00 0,00<br />
gaben (Qu. 20-28)<br />
300,00 0,00<br />
0,00<br />
0,00<br />
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FREIE BUDGETSPITZE 256.200,00 94.700,00 110.700,00 159.000,00<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
PUNKT 5) NACHTRAGSVORANSCHLAG 2010; PRÜFBERICHT DER<br />
BEZIRKSHAUPTMANN-SCHAFT<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass der Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2010<br />
der Aufsichtsbehörde zur Prüfung vorgelegt wurde. Mit Schreiben vom 11.01.2011, GZ:<br />
Gem40-5041-2011-Mf/Bai ist nunmehr der Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft<br />
Braunau am Inn übermittelt worden.<br />
Der Bürgermeister verliest den Prüfungsbericht vollinhaltlich, welcher wie folgt lautet:<br />
In der Gemeinderatssitzung am 09. Dezember 2010 wurde der Nachtragsvoranschlag für<br />
das Finanzjahr 2010 beraten und einstimmig beschlossen.<br />
Ordentlicher Haushalt:<br />
1. Wirtschaftliche Entwicklung:<br />
Der ordentliche Haushalt ist nun bei einem Volumen von 5.605.400 Euro<br />
ausgeglichen.<br />
Die wesentlichen Mindereinnahmen beziehen sich auf die Herausnahme des<br />
Sollabganges aus dem Vorvorjahr bzw. die Kürzung bei den Zuführungen an den<br />
außerordentlichen Haushalt. Wesentliche Mehreinnahmen sind zu verzeichnen in der<br />
Hauptverwaltung, beim Landesbeitrag für den Personalaufwand des Kindergartens,<br />
eine Rücklagenentnahme im Bereich der Gemeindestraßen, Mehreinnahmen bei der<br />
Wasserversorgung und bei der Abwasserbeseitigung sowie bei der Abfallbeseitigung<br />
und schließlich auch noch Mehreinnahmen beim Aufschließungsbeitrag für den Kanal.<br />
Ausgabenseitig fallen ins Gewicht der Anstieg der Schulerhaltungs- und<br />
Gastschulbeiträge bei den Volksschulen, der Gemeindebeitrag für den Hort,<br />
zusätzliche Aufwendungen im Bereich des Gemeindestraßenbaues sowie die<br />
Mülltonnenumstellung bzw. der Mehraufwand für die Beseitigung der Grünabfälle. Die<br />
in diesem Unterabschnitt verzeichneten Schadensfälle von 8.800 Euro sind noch<br />
näher zu erläutern. Sollte es sich dabei um Abgabenausfälle handeln, die aus den<br />
Vorjahren stammen, wäre nämlich dieser Schadensfall in der Gruppe 9 auszuweisen.<br />
Im Unterabschnitt 920 konnte die Rücklage von 25.000 Euro auf 37.000 Euro erhöht<br />
werden (Aufschließungsbeiträge aus dem Kanal). Schließlich sei auch noch erwähnt,<br />
dass in den außerordentlichen Haushalt zusätzliche Zuführungen von 44.400 Euro<br />
weiter gegeben werden konnten.<br />
2. Außerordentlicher Haushalt:<br />
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Der außerordentliche Haushalt wurde im nachtragsvoranschlag auf insgesamt<br />
1.384.300 Euro gekürzt. In dieser Summe sind 413.600 Euro als Finanztransfers<br />
enthalten, sodass sich eine tatsächliche Investition von 970.700 Euro errechnen lässt.<br />
Das Hauptgewicht der Investitionstätigkeiten liegt dabei bei der<br />
Kindergartenerweiterung mit einem Volumen von 443.600 Euro.<br />
Der Bürgermeister erklärt zu den im ordentlichen Haushalt angeführten Schadensfälle<br />
von € 8.800,--, dass es sich dabei um uneinbringliche Abfallgebühren, welche aufgrund des<br />
GV-Beschlusses vom 05.08.2009, TOP 19) ausgebucht wurden, handelt.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen zum Prüfungsbericht erfolgen, stellt der Bürgermeister<br />
den Antrag, den von ihm vollinhaltlich verlesenen Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft<br />
Braunau am Inn vom 11.01.2011, AZ: Gem40-5041-2011-Mf/Bai über den Nachtragsvoranschlag<br />
für das Finanzjahr 2010 zur Kenntnis zu nehmen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
PUNKT 6) VERKEHRSFLÄCHENBEITRAG; ANHEBUNG DES<br />
EINHEITSSATZES<br />
Wurde von der Tagesordnung abgesetzt.<br />
PUNKT 7) STRASSENBELEUCHTUNG FÜR KREUZUNG BEI OBJEKT<br />
LINECKER, ERB 15 UND BUSWARTEHÄUSCHEN; ANSUCHEN<br />
DER ANRAINER<br />
Der Bürgermeister verliest das Ansuchen vom 14.10.2010, mit welchem die Anrainer<br />
in Erb, um die Aufstellung von zwei Straßenlaternen in Erb, im Bereich Kreuzung „Haliwirt“,<br />
Erb 15 und Buswartehäuschen, ansuchen. Nachdem diese Kreuzung ein erhöhtes<br />
Unfallrisiko birgt und immer wieder Vorrangverletzungen, trotz Verkehrsschild „Vorrang<br />
geben“, beobachtet werden, schlagen die Anrainer weiters vor, ein Stoppschild aufzustellen.<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass er damit kein Problem habe, nur hat die Gemeinde<br />
hierfür nichts im Budget 2011 vorgesehen. Der Bürgermeister schlägt daher vor, dass<br />
sobald es die Witterung zulässt, der Bauhof die Leerverrohrung verlegt. Weiters wäre es<br />
möglich, dass man nachschaut, ob im Bauhof noch ältere Laternen sind, welche man hier<br />
vorübergehend aufstellt.<br />
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Aber im Grund genommen, ersucht der Bürgermeister, dieses Ansuchen zurzeit<br />
zurückzustellen, bis – die Gemeinde hat ja auch für die Straßenbeleuchtungen eine Art<br />
Katalog – dieses an der Reihe ist.<br />
Vizebgm. Schanda schlägt vor, dass man die Verrohrung bis zum nächsten Winter<br />
vornimmt, den dies kostet ja nicht die Welt. Jetzt wird es ohnehin wieder hell in der Früh und<br />
am Abend, aber bis zum nächsten Winter, wäre es von Vorteil.<br />
Der Bürgermeister stimmt dem zu und wiederholt, dass jetzt einmal die Schläuche<br />
verlegt werden sollen und dann soll man schauen, dass etwas gesetzt wird.<br />
GR Ing. Sperl stellt die Frage, von welchem Betrag man hier spricht?<br />
Der Bürgermeister antwortet, es handelt sich hierbei um einen Betrag von etwa €<br />
5.000,-- mit Eigenleistung des Bauhofes.<br />
GR Dr. Postlmayr stellt die Frage, beim Tagesordnungspunkt ist auch noch etwas von<br />
einem Buswartehäuschen angeführt?<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass die Anrainer um Aufstellung einer<br />
Straßenbeleuchtung bei der Kreuzung Haus Linecker, Erb 15 und beim Buswartehäuschen<br />
ansuchen.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den<br />
vorliegende Antrag um Aufstellung einer Straßenbeleuchtung bei der Kreuzung beim Objekt<br />
Linecker, Erb 15 und beim Buswartehäuschen stattzugeben und die Errichtung der<br />
Leerverrohrung durch den Bauhof vorzunehmen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
PUNKT 8) FF SCHALCHEN; ANSUCHEN UM ANKAUF EINES NEUEN<br />
TLF BIS SPÄTESTENS 2018<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass die FF <strong>Schalchen</strong> mit Schreiben vom 10.11.2010<br />
um den Ankauf eines neuen Rüstlöschfahrzeuges bis spätestens 2018 ansucht, mit<br />
welchem das bestehende Fahrzeug TLF A-2000, Baujahr 1993 ersetzt werden soll.<br />
Der Bürgermeister bemerkt, es ist lobenswert, wenn eine solch frühe Bekanntgabe erfolgt,<br />
nur kann kein Beschluss gefasst werden, wenn man genau weiß, man hat momentan hierfür<br />
kein Geld zur Verfügung.<br />
Es soll nicht die gleiche Situation eintreten, wie bei der FF Furth, wo der Gemeinderat<br />
bereits 2008 den Ankauf eines KLF für 2010 beschlossen hat und letztlich die Mittel 2010<br />
nicht vorhanden waren und die FF Furth den erforderlichen Betrag selber aufgebracht hat.<br />
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Der Bürgermeister ist gerne bereit, heute zu sagen, sobald es die finanziellen Mittel der<br />
Gemeinde zulassen, fasst der Gemeinderat den entsprechenden Grundsatzbeschluss. Im<br />
Jahr 2018/19 muss etwas gemacht werden mit dem derzeitigen Fahrzeug, vorausgesetzt es<br />
geht gar nicht mehr. Die Fahrzeuge sind alle gut gebaut, haben kaum eine Kilometerleistung<br />
und werden von der Feuerwehr gut gewartet.<br />
Weiters bemerkt der Bürgermeister, dass der Gemeinderat sich sicherlich dafür ausspricht,<br />
dass die FF <strong>Schalchen</strong> ein dementsprechendes Ersatzfahrzeug zur gegebenen Zeit erhält.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den Antrag der FF<br />
<strong>Schalchen</strong> vom 10.11.2010 auf Ankauf eines neuen Rüstlöschfahrzeuges bis spätestens<br />
2018, zurückzustellen, bis die FF <strong>Schalchen</strong> das Fahrzeug tatsächlich benötigt und der<br />
Gemeinde <strong>Schalchen</strong> der entsprechende finanzielle Spielraum zur Verfügung steht. Sobald<br />
dies erforderlich ist, fasst der Gemeinderat den entsprechenden Beschluss.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
PUNKT 9) HOLZLEITNERSTRASSE; ANTRAG DER FPÖ AUF<br />
ERRICHTUNG EINES GEHSTEIGES ZWISCHEN HEIMATHAUS<br />
UND KINDERGARTEN<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass die FPÖ-Fraktion mit Schreiben vom 23.12.2010<br />
den Antrag einbringt, zwischen dem Kindergarten <strong>Schalchen</strong> und dem Heimathaus, entlang<br />
der Holzleitnerstraße, einen Gehsteig zu bauen.<br />
Der Bürgermeister erklärt dazu, dass im Jahr 2006 Vizebgm. Mittermaier von Ing. Egger<br />
einen Plan ausarbeiten hat lassen und 2003 die Straße auch vermessen wurde. Das<br />
Problem ist nunmehr, dass der Bach, laut Mitteilung des Gewässerbezirkes, nicht<br />
zugedeckelt werden darf. Begründet wurde dies damit, dass das Wasser nicht mehr<br />
ordnungsgemäß abfließen kann. Weiters müssten der Zaun und die Bäume entlang des<br />
Kindergartens entfernt und der Zaun hineingesetzt werden, sodass sich natürlich auch der<br />
Kindergarten-Garten verkleinern würde.<br />
Der Bürgermeister ersucht daher, dass sich damit noch einmal der Straßenbauausschuss<br />
befasst, weil es müsste die Sachlage heute ganz anders sein, als damals, um einen<br />
Gehsteig errichten zu können.<br />
GR Roman Breckner bemerkt, dass er dort öfters vorbeikommt und weist darauf hin,<br />
wenn beim Bach eine Stützmauer errichtet wird, hat man 2 m bis 3 m Platz. Die Bäume<br />
müssen gar nicht entfernt werden.<br />
Vizebgm. Mittermaier kontert, dass mehrmals eine Begehung mit Ing. Egger<br />
stattgefunden hat und dort eine Gehsteigerrichtung nicht möglich ist.<br />
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GR Roman Breckner stellt die Frage, warum ist dies nicht möglich, wenn eine<br />
Stützmauer errichtet wird?<br />
Vizebgm. Mittermaier weist GR Breckner zurecht und bemerkt, man muss es<br />
akzeptieren, wenn Ing. Egger feststellt, dass es nicht möglich ist und als Nichtfachmann<br />
muss man dies zur Kenntnis nehmen.<br />
Der Bürgermeister bemerkt, dies soll jetzt nicht das Problem sein und wiederholt, der<br />
Straßenbauausschuss soll sich mit diesem Projekt auseinandersetzen und – wie bereits<br />
damals – die Anrainer einladen, um sich deren Bedenken anzuhören.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, das<br />
Ansuchen der FPÖ-Fraktion vom 23.12.2010 auf Errichtung eines Gehsteiges zwischen<br />
dem Kindergarten <strong>Schalchen</strong> und dem Heimathaus, entlang der Holzleitnerstraße, an den<br />
Straßenbauausschuss mit der Weisung weiterzugeben, sich mit den Anrainern darüber<br />
zu beraten.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
PUNKT 10) RVH MATTIG-HAINBACH; SATZUNGSÄNDERUNG<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass der Reinhaltungsverband Mattig-Hainbach in der<br />
Mitgliederversammlung am 11.12.2009 eine Änderung in § 7 (3) i) der vorliegenden Satzung<br />
wie folgt beschlossen hat:<br />
„i) für Bauabschnitt 12 - Kläranlagenerweiterung<br />
Gemeinde Jeging 1,75 %<br />
Gemeinde Kirchberg 2,16 % bisher 2,13 %<br />
Gemeinde Lengau 13,57 % bisher 13,75 %<br />
Gemeinde Lochen 8,68 %<br />
Gemeinde Mattighofen 24,11 %<br />
Gemeinde Munderfing 8,61 %<br />
Gemeinde Palting 2,35 %<br />
Gemeinde Pfaffstätt 7,15 %<br />
Gemeinde <strong>Schalchen</strong> 10,33 %<br />
Marktgemeinde Straßwalchen 21,29 % bisher 21,99 %<br />
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Der Bürgermeister erklärt, die Satzungsänderung wurde vom Land OÖ,<br />
Wasserrechtsabteilung mit Schreiben vom 03.12.2010, AZ: WA-2010-700184/162-Lab/Bi<br />
genehmigt.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die<br />
vorzitierte Satzungsänderung des Reinhalteverbandes Mattig-Hainbach zur Kenntnis zu<br />
nehmen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
PUNKT 11) WINTERDIENSTRICHTLINIE RVS 12.04.12 FÜR<br />
GEMEINDESTRASSEN; ANWENDUNG<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass es mit der neuen Winterdienstrichtlinie erstmals<br />
eine einheitliche Regelung für den Winterdienst auf Gemeindestraßen gibt. Mit 01.08.2010<br />
wurde die Richtlinie „Schneeräumung und Streuung RVW 12.04.12“ neu herausgegeben, da<br />
die alte RVS bereits aus dem Jahre 1993 stammte und nicht mehr den aktuellen<br />
Voraussetzungen und Anforderungen an einen modernen Straßenwinterdienst entspricht.<br />
Ausgearbeitet wurde die neue Richtlinie von der Forschungsgesellschaft für das Straßen-<br />
und Verkehrswesen, die dazu Experten aus ganz Österreich herangezogen hat.<br />
Gänzlich neu in dieser Winterdienst-Richtlinie ist, dass erstmals Winterdienstkategorien für<br />
Gemeindestraßen erarbeitet wurden und Eingang in das Regelwerk fanden. Der OÖ<br />
Gemeindebund empfiehlt die Anwendung dieser Richtlinie.<br />
Vizebgm. Schanda stellt die Frage, ob es dringend erforderlich ist, dass die<br />
Gemeinde diese Winterdienstrichtlinie anwendet und beschließt. Wenn ja, ist die Gemeinde<br />
gebunden. Seiner Meinung nach sind doch einige Punkte enthalten, welche noch diskutiert<br />
werden müssen. Ein Großteil unserer Straßenschäden wird sicherlich durch das dauernde<br />
Salzen von Straßenstücken, wo es nicht unbedingt erforderlich wäre, verursacht. Hier muss<br />
sich man sich grundsätzlich noch einmal zusammensitzen und beraten, welche<br />
Straßenstücke gesalzen werden. Es wurde zwar bereits einmal im Gemeindevorstand<br />
abgesprochen, wo gesalzen und wo gesplittet wird, jedoch wird zum Beispiel die Holzleitner-<br />
und die Häuslbergerstraße gesalzen. Diese Straßen müsste man nicht salzen, da sich keine<br />
Steigungen darin befinden und die Straßen arbeitet es bereits massiv her.<br />
Der Bürgermeister bemerkt, dass dies nur im Entferntesten mit der vorliegenden<br />
Richtlinie zu tun hat.<br />
Vizebgm. Schanda erklärt, dass dies doch damit zu tun hat, da festgehalten ist, wie<br />
und in welcher Form der Winterdienst zu erfolgen hat.<br />
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Der Bürgermeister betont, dass – wie bereits im Gemeindevorstand erwähnt – er des<br />
Öfteren Anrufe bekommt bzw. auf der Straße von den Bürgern angesprochen wird, dass der<br />
Winterdienst in <strong>Schalchen</strong> so gut wie in keiner anderen Nachbargemeinde funktioniert. Auf<br />
das kann der gesamte Gemeinderat sehr stolz sein.<br />
AL Schwendner erklärt, die Winterdienstrichtlinie geht davon aus die schonendste<br />
Vorgangsweise zu wählen. Der OÖ Gemeindebund empfiehlt die Beschlussfassung durch<br />
den Gemeinderat, um im Handlungsfall Richtlinien zu haben. Unabhängig davon, hat der<br />
Gemeindevorstand bereits, aufgrund der Liste von Bauhofarbeiter Daxecker, festgelegt,<br />
welche Straßen gesalzen und welche gesplittet werden. Dies betrifft jedoch den Lastwagen,<br />
vom Traktor wurde nichts beschlossen. Es wird auch von den Bürgern negativ aufgeworfen,<br />
dass mit dem Traktor viel gesalzen wird.<br />
Der Bürgermeister bemerkt, dass dies jedoch mit den Richtlinien nichts zu tun hat.<br />
Wenn die Straßen im Gemeindegebiet weniger gesalzen werden sollen, muss der<br />
Gemeindevorstand einen Katalog erstellen, welche Straßen gesalzen und welche gesplittet<br />
werden.<br />
Vizebgm. Schanda weist darauf hin, dass die Erstellung eines solchen Kataloges<br />
aber gemeinsam mit dem Bauhof zu erfolgen hat, damit es auch einen Sinn hat.<br />
Der Bürgermeister bestätigt dies.<br />
GR Dr. Postlmayr weist darauf hin, dass er die Beschlussfassung dieser<br />
Winterdienstrichtlinien nicht für klug hält, da es jetzt Bestimmungen im ABGB gibt, wie eine<br />
Gemeinde ihre Straßen zu warten und zu sichern hat. Dies ist streng genug. Wenn die<br />
Gemeinde jetzt die vorliegenden Richtlinien beschließt, welche inhaltlich nicht einmal<br />
andiskutiert wurden, bindet sich die Gemeinde selber. Denn dann geht irgendein<br />
Geschädigter her und sucht sich die Punkte aus den Richtlinien heraus und sagt, dieser und<br />
jener Punkt wurde von der Gemeinde nicht eingehalten. Dies kann die Gemeinde nicht<br />
machen. Sich an den Richtlinien zu orientieren und sauber zu arbeiten ist ohnehin eine<br />
Notwendigkeit. Aber sich selber zu binden und zu sagen, die Gemeinde verpflichtet sich<br />
diese Richtlinien einzuhalten, findet er nicht richtig.<br />
Der Bürgermeister bemerkt, dass im Grunde genommen der Bauhofvorarbeiter die<br />
Richtlinien vorgibt, wie zum Beispiel wann und wird gesalzen, gesplittet etc.<br />
GR Dr. Postlmayr erklärt, dass er die vorliegende Richtlinie als eine vernünftige<br />
Orientierungshilfe sieht und mehr soll diese auch nicht sein.<br />
GR Ing. Österbauer stellt die Frage, gibt es eine bestehende Winterdienstrichtlinie in<br />
aktueller Form und aus welchem Jahr?<br />
Der Bürgermeister verneint dies.<br />
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AL Schwendner ergänzt, in den früheren Winterdienstrichtlinien waren die<br />
Gemeindestraßen nicht enthalten, es waren nur Bundes- oder höherrangige Straßen<br />
enthalten. Es ist das erste Mal, dass in den Winterdienstrichtlinien Gemeindestraßen und<br />
nachgeordnete Straßen enthalten sind.<br />
GR Dr. Postlmayr schlägt vor, dass dies der Ausschuss gemeinsam mit den<br />
Bauhofarbeitern einmal ordentlich durchackern sollte, bevor sich der Gemeinderat damit<br />
befasst.<br />
Der Bürgermeister bemerkt, dass diese Richtlinie ja nicht zwingend vorgeschrieben<br />
sondern empfohlen wird. Wenn diese nicht angewendet wird, muss die Gemeinde selber<br />
Richtlinien haben und da wird diese auch schauen.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die<br />
Anwendung der vorliegenden Winterdienstrichtlinie RVS 12.04.12 für Gemeindestraßen<br />
abzulehnen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
PUNKT 12) ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES UND ÖEK;<br />
ENDGÜLTIGE BESCHLUSSFASSUNG ZUR UMWIDMUNG EINES<br />
TEILES DER PARZELLEN 1273, 1274 UND 1276, KG.<br />
SCHALCHEN VON GRÜNLAND IN DORFGEBIET – 5. ANTRAG<br />
DER EHEGATTEN GEORG UND GERTRAUD RIESS,<br />
OBERHARLOCHEN 1<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass der Gemeinderat in der Sitzung am 24.06.2010,<br />
TOP 13) die Einleitung des Verfahrens zur Umwidmung einer ca. 1.000 m² großen Teilfläche<br />
der Parzellen 1273, 1274 und 1276 der KG. <strong>Schalchen</strong> von Grünland in Dorfgebiet sowie die<br />
entsprechende Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes, mit dem Hinweis<br />
beschlossen hat, eine Entscheidung über den Antrag der OÖ Landesregierung zu<br />
überlassen.<br />
Gegen diese Umwidmung und Änderung des ÖEK sind folgende negative Stellungnahmen<br />
eingelangt:<br />
- Amt der OÖ Landesregierung, Direktion f. Landesplanung, wirtschaftliche u. ländliche<br />
Entwicklung, Abt. Raumordnung vom 27.12.2010;<br />
- Amt der OÖ Landesregierung, Dir. Umwelt u. Wasserwirtschaft, Abt. Umwelt-, Bau- u.<br />
Anlagentechnik vom 18.11.2010;<br />
- Landwirtschaftskammer OÖ, Bezirksbauernkammer Braunau a.I. vom 01.10.2010;<br />
- Franz Achleitner, Landwirt, 5231 <strong>Schalchen</strong>, Oberharlochen 4, vom 12.09.2010;<br />
Lediglich Energie AG, 4810 Gmunden gab mit Schreiben vom 20.09.2010 eine positive<br />
Stellungnahme ab.<br />
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Der Bürgermeister erklärt, die negativen Stellungnahmen wurden damit begründet,<br />
dass die geplante Widmung einen Einsprung in die landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />
bedeuten würden, was einer Schaffung eines Siedlungssplitters gleichkommt. Ebenso ist<br />
eine organische Anbindung an einen großflächigen Siedlungsbestand nicht gegeben.<br />
Weiters ist die Erreichbarkeit zu den Restflächen aufgrund der geplanten Verbauung nicht<br />
mehr möglich. Dies führt bei der weiteren landwirtschaftlichen Bewirtschaftung zu<br />
Komplikationen und ist dies ein mögliches Konfliktpotenzial für die Zukunft.<br />
Vizebgm. Schanda weist darauf hin, dass in der Stellungnahme von Herrn Franz<br />
Achleitner auch etwas Interessantes drinnen steht und zwar bietet Herr Achleitner den<br />
Ehegatten einen Grundtausch mit einer Fläche in Häuslberg an. Diese Information sollte<br />
man auf alle Fälle an die Ehegatten Rieß weitergegeben. Es ist auch keine Überraschung,<br />
dass die Landesregierung über den Antrag so entschieden hat, denn es hat bereits ähnliche<br />
Umwidmungsansuchen gegeben, welche abgelehnt wurden.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, das<br />
Ansuchen zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 3.36, Antragsteller:<br />
Georg und Gertraud Rieß, betreffend einer ca. 1.000 m² großen Teilfläche der Parzellen<br />
1273, 1274 und 1276 der KG. <strong>Schalchen</strong> und die Änderung des örtlichen<br />
Entwicklungskonzeptes Nr. 1.17 im beantragten Bereich und Ausweisung dieser<br />
Fläche als Bauland abzulehnen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
PUNKT 13) GRUNDSTÜCK 532/14, KG. SCHALCHEN,<br />
SCHMIDINGERSIEDLUNG; ABSCHLUSS PACHTVERTRAG MIT<br />
DEN EHEGATTEN KARRER<br />
Wurde von der Tagesordnung abgesetzt.<br />
PUNKT 14) ENERGIELIEFERVERTRAG; VERTRAGSERNEUERUNG MIT<br />
DER ENERGIE AG FÜR DIE OBJEKTE DER GEMEINDE<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass die im Jahre 2007 abgeschlossenen Verträge mit<br />
der Energie AG für die Objekte der Gemeinde mit 31.12.2010 ausgelaufen sind, sodass sie<br />
einer Erneuerung bedürfen.<br />
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GR Ing. Sperl stellt die Frage, ob es Alternativangebote von anderen<br />
Energielieferanten bzw. vergleichbare Zahlen gibt?<br />
Der Bürgermeister verneint dies und erklärt, dass so viele Objekte der Gemeinde<br />
durch die Energie AG betreut werden. Der Bürgermeister ist auch überzeugt, kurzfristig ein<br />
besseres Angebot von einem anderen Anbieter zu erhalten, aber langfristig gesehen, hat die<br />
Gemeinde sicherlich gute Konditionen bei der Energie AG.<br />
Vizebgm. Schanda bemerkt, dass bereits beim letzten Mal darüber diskutiert wurde.<br />
AL Schwendner erteilte heute die Auskunft, dass beim letzten Vertragsabschluss eine<br />
Überprüfung erfolgt ist.<br />
AL Schwendner bestätigt dies und ergänzt, dass dies durch die E-Control erfolgt ist.<br />
In der Ablage konnten jedoch die Unterlagen nicht gefunden werden.<br />
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Gemeinde über Jahre immer gut<br />
gefahren ist und von der Energie AG auch den Sonderrabat für Gemeinden erhält.<br />
GV Ing. Klepp stellt die Frage, wie viele Jahre läuft der vorliegende Vertrag dann mit<br />
der Energie AG?<br />
Der Bürgermeister antwortet, der Vertrag läuft drei Jahre.<br />
Vizebgm. Schanda bemerkt, dass letztes Jahr doch auch Verträge abgeschlossen<br />
wurden.<br />
Nach kurzer Durchsicht der Verträge erklärt Vizebgm. Schanda das die Verträge vom<br />
01.01. 2011 bis 31.12.2012 laufen.<br />
GV Ing. Klepp fragt, ob es nicht besser wäre, wenn man vorher ein Vergleichsangebot<br />
einholt, bevor man den Vertrag um zwei Jahre verlängert?<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass er den Abschluss mit der Energie AG auch ein wenig<br />
als Nationalstolz sieht, da dieser Anbieter zum Teil dem Land gehört. Weiters bekommt die<br />
Gemeinde ihre Prozente und daher sollte man schon etwas auf das Land schauen.<br />
GR Gerlinde Breckner berichtet, als diese Verträge das letzte Mal beschlossen<br />
wurden, hat sie diese vergleichen und dabei war die Energie AG die günstigste. GR<br />
Breckner ist jedoch auch der Meinung, dass man vor einer Beschlussfassung Vergleiche<br />
einholen sollte, da dies sehr einfach über Internet möglich ist und somit kann man dann<br />
sicher gehen, dass dies wirklich der Bestbieter ist.<br />
BESCHLUSS:<br />
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Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den<br />
vorliegenden Vertrag mit der Energie AG für die Objekte der Gemeinde abzuschließen.<br />
FÜR DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />
SPÖ-Fraktion: Stefan FUCHS, Erich MITTERMAIER, Hubert STEINBERGER, Hermann<br />
STOCKER, Franz PROBST, Andreas STUHLBERGER, Gertraud RIEDER, Wolfgang<br />
STÜBLO, Hermann POINTECKER, Gerlinde BRECKNER, Michael ÖSTERBAUER<br />
FPÖ-Fraktion: Roman BRECKNER, Albert HAIDINGER, Manfred STELZHAMMER;<br />
ÖVP-Fraktion: Walter SCHANDA, Erich NAGL, Josef HÖFLMAIER, Friedrich MAIER,<br />
MÜHLBACHER-KARRER Johann, SCHÖNBERGER Anna, PFEIL Rudolf, REITER Albert,<br />
Johann POSTLMAYR<br />
GEGEN DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />
FPÖ-Fraktion: Markus KLEPP<br />
STIMMENTHALTUNGEN:<br />
ÖVP-Fraktion: Friedrich SPERL<br />
Somit wird dem Antrag des Bürgermeisters mit der Stimmenmehrheit von 23 JA Stimmen<br />
gegen 1 NEIN Stimme und 1 STIMMENTHALTUNG stattgegeben.<br />
Der Bürgermeister bittet Vizebürgermeister Mittermaier das Wort für TOP 15)<br />
zu übernehmen und verlässt sodann den Sitzungssaal.<br />
PUNKT 15) HAUS BRUNNBACHSTRASSE 15 UND 19; UMBENENNUNG<br />
IN LENGAUERSTRASSE 8 UND 10<br />
Vizebgm. Mittermaier berichtet, dass – wie im Tagesordnungspunkt angeführt – die in<br />
der Lengauerstraße befindlichen Häuser Brunnbachstraße 15 und 19 die einzigen sind,<br />
welche noch unter der Bezeichnung Brunnbachstraße laufen. Die gegenüberliegenden<br />
Häuser Maier und Schwarz werden ebenfalls unter Lengauerstraße geführt. Es soll jedoch<br />
auch noch das Objekt Draschl, Brunnbachstraße 7 in Lengauerstraße 30 umbenannt<br />
werden. Die Umbenennung soll auf Wunsch der Grundeigentümer erfolgen, da das<br />
Auffinden der unter Brunnbachstraße registrierten Häuser 7, 15 und 19 immer wieder zu<br />
Schwierigkeiten führt.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt Vizebgm. Mittermaier stellt den Antrag,<br />
nachstehende Verordnung zu beschließen:<br />
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V E R O R D N U N G<br />
des Gemeinderates der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> vom 27.01.2011, TOP 15) betreffend die<br />
Umbenennung und Neunummerierung eines Teiles der Brunnbachstraße und<br />
Lengauerstraße.<br />
Gemäß § 40 (2) Ziff. 4 OÖ Gemeindeordnung 1990 idgF., in Verbindung mit § 10 (1 u.<br />
2) OÖ Straßengesetz 1991, LGBl. 84/1991 idgF., über die Kennzeichnung von<br />
Verkehrsflächen und Gebäuden wird verordnet:<br />
§ 1<br />
Die Wohnhäuser mit der bisherigen Bezeichnung Brunnbachstraße 15 und 19 werden in<br />
L e n g a u e r s t r a ß e<br />
umbenannt und neu nummeriert und zwar wie folgt:<br />
Brunnbachstraße 7 nunmehr Lengauerstraße 30<br />
Brunnbachstraße 15 nunmehr Lengauerstraße 8<br />
Brunnbachstraße 19 nunmehr Lengauerstraße 10<br />
§ 2<br />
Diese Verordnung wird gemäß § 94 (2) der OÖ Gemeindeordnung 1990 idgF., durch<br />
zwei Wochen kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist<br />
folgenden Tag rechtswirksam.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Vizebürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 16) MEHRZWECKHALLE; ANSUCHEN DES KULTURVEREINES<br />
BREAK OUT DE PRIMITIVE AUF BEFREIUNG DER SAALMIETE<br />
FÜR DIE ROCKVERANSTALTUNG AM 27.11.2010<br />
Vizebgm. Mittermaier berichtet, dass der Obmann des Kulturvereines Break Out Of<br />
Primitive, Herr Andreas Wiesner mit Schreiben vom 07.12.2010, um Befreiung der<br />
Hallenmiete für die am 27.11.2010 veranstaltete Rockveranstaltung ansucht.<br />
Zu dem Ansuchen muss mitgeteilt werden, dass der Gemeinderat in der Sitzung am<br />
25.03.2011, TOP 11) beschlossen hat, dass um Befreiung vor der Veranstaltung angesucht<br />
werden muss. Nachdem es sich um einen Schalchner Verein handelt, könne er sich<br />
eventuelle vorstellen, dass dieser eine kleine Förderung erhält.<br />
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Der Bürgermeister betritt sodann wieder den Sitzungssaal und erklärt zu diesem<br />
Tagesordnungspunkt, dass durch die laufenden Befreiungen von der Saalmiete, die<br />
Gemeinde nicht die erforderlichen Einnahmen erzielt, um für die Mehrzweckhalle einen<br />
Vorsteuerabzug geltend machen zu können. Dies wirkt sich insbesondere bei größeren<br />
Instandsetzungen, wie sie 2011 geplant sind, sehr zum Nachteil der Gemeinde aus. Im Jahr<br />
2011 ist die Dachsanierung der Freizeithalle geplant. Um nunmehr<br />
Vorsteuerabzugberechtigt zu sein, muss die Gemeinde in der Mehrzweckhalle eine gewisse<br />
Summe an Mieteinnahmen pro Jahr haben. Nachdem das Jahr gerade begonnen hat, ist es<br />
ein guter Zeitpunkt zu sagen, dass man einmal ein Jahr lang keine Freiveranstaltungen in<br />
der Freizeithalle gibt, damit man auf die Summe kommt und die Gemeinde dann<br />
Vorsteuerabzugsberechtigt ist. Wenn man für die Sanierung des Daches von der geplanten<br />
Summe von € 40.000,-- ausgeht, sind dies immerhin € 8.000,-- was sich die Gemeinde<br />
sparen kann. Die Gemeinde benötigte € 2.600,-- pro Jahr an Einnahmen in der Freizeithalle,<br />
um den Vorsteuerabzug geltend machen zu können.<br />
Vizebgm. Schanda bemerkt, dass er finanztechnisch kein Genie ist und daher den<br />
Zusammenhang zwischen Vorsteuerabzug, Dachsanierung und Einnahmen nicht verstehe?<br />
Die Einnahmen in der Höhe von € 2.600,-- hat die Gemeinde doch schon alleine durch den<br />
Pächter des Lokales, Herrn Stempfer?<br />
AL Schwendner erklärt, dass das Lokal als Betrieb gewerblicher Art vermietet ist und<br />
daher damit nichts zu tun hat. Dies ist dasselbe wie beim Kindergarten. Wenn die Gemeinde<br />
nicht auf € 2.600,-- an Beiträge – wie Materialbeitrag - kommt, dann wird dies<br />
finanztechnisch unter den Titel „Liebhaberei“ eingestuft und es ist kein Abzug der Vorsteuer<br />
möglich.<br />
GR Ing. Sperl stellt die Frage, wie viele Veranstaltungen müssen stattfinden, um auf<br />
den Betrag zu kommen? Ist dies realistisch?<br />
Vizebgm. Mittermaier antwortet, dass es darauf ankommt, um welche Veranstaltung<br />
es sich handelt. Hat der Veranstalter den Wohnsitz in der Gemeinde oder außerhalb? Ist es<br />
eine kommerzielle Veranstaltung, etc.?<br />
AL Schwendner bemerkt, dass rund 15 Veranstaltungen erforderlich sind. Dabei<br />
muss jedoch gesagt werden, dass auch zum Beispiel Hobbyfußballer die Halle benützen<br />
und hierfür zahlen müssen, es dürfen nicht nur die Veranstaltungen gezählt werden.<br />
Der Bürgermeister bestätigt, dass es zum Beispiel Hobbyfußballer gibt, die am<br />
Sonntag in der Halle spielen und hierfür auch zahlen müssen.<br />
GR Ing. Sperl findet diese Geltendmachung des Vorsteuerabzuges für sinnvoll. Nur<br />
muss man schauen, ob die Gemeinde den Betrag zusammenbringt.<br />
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BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt Vizebürgermeister Mittermaier den Antrag,<br />
das vorliegende Ansuchen vom Kulturverein Break Out Of Primitive, Obmann Andreas<br />
Wiesner auf Befreiung der Saalmiete für die am 27.11.2010 durchgeführte<br />
Rockveranstaltung abzulehnen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Vizebürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
Vizebürgermeister Mittermaier übergibt sodann das Wort wieder an den<br />
Bürgermeister.<br />
PUNKT 17) PRÜFUNGSAUSSCHUSS; BERICHT ÜBER<br />
KASSENPRÜFUNG AM 15.11.2010<br />
Der Bürgermeister berichtet den Obmann des Prüfungsausschusses, GR Roman<br />
Breckner um seinen Bericht.<br />
GR Roman Breckner berichtet über die Kassenprüfung am 14.09.2010 wie folgt:<br />
Tagesordnungspunkte waren:<br />
Top 1) Protokoll v. letzter Sitzung<br />
- Kanalanschlüsse Schmiedinger Siedlung – Schlussrechnung fehlt noch<br />
Dirnsteiner Engelbert – detto,– mit Schreiben v. 27.10 bei Dipl. Ing. Tomenendahl urgiert<br />
Top 2) Kassaprüfung<br />
- PSK Konto Nr. 93045 515 richtiger Kassenstand 2.304,67 €, irrtümlich 2.307,67 in<br />
Handliste angeführt<br />
Es wurden diesesmal auch die Rücklagenkonten (Sparbücher) kontrolliert, die Gemeinde<br />
hat derzeit folgende Rücklagen:<br />
Brücken- und Straßenbau € 12.787,68<br />
Zufahrtstraße Kläranlage € 2.689,56<br />
Raumordnung € 58.829,02<br />
Müllabfuhr € 70.798,54<br />
Kanalbau € 30,93<br />
Ortswasserversorgung € 169.744,54<br />
KIGA € 36,61<br />
Grundankauf Steininger € 416,15<br />
In Summe € 315.333,03<br />
Es gab keine weiteren Feststellungen.<br />
Nach Pkt. 2 erscheint GR Ing. Österbauer – er wurde kurz über die bisherigen Kontrollen<br />
informiert!<br />
Top 3) Vorstandprotokolle – lfd. Funktionsperiode<br />
Protokoll lfd. Nr. 2, Sitzung v. 22. Juni 2010-12-20<br />
Durchführung der Reinigungsarbeiten im neuen KIGA:<br />
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Unter Top 2 wurde beschlossen, dass noch weitere Angebote von Fremdfirmen eingeholt<br />
werden sollen..<br />
Protokoll lfd. Nr. 3. Sitzung v. 10. August<br />
Top 4 – Angebote von weiteren Reinigungsfirmen (DUO, Neue Raumpflege, Schmidt)<br />
liegen vor. Vergleich der Kosten zwischen dem Billigstbieter und die Kosten für die<br />
Reinigung durch eine eigene Angestellte fehlt jedoch. Es heißt lapidar, es wird<br />
angenommen, dass die Gemeinde bei Vergabe an den Billigstbieter günstiger fährt.<br />
Beschluss für die Vergabe an den Billigstbieter fehlt jedoch!<br />
Empfehlung des PA: wenn die Kosten einer Fremdfirma günstiger sind, ist zu überlegen,<br />
die komplette Reinigung der Amtsgebäude an eine Reinigungsfirma zu vergeben.<br />
Top 13 – Umstellung des Meldeamtsprogrammes „defacto“auf LMR<br />
Letzter Satz:<br />
Lt. Berechnung der Gemdat ergibt sich bei der Umstellung von defacto auf LMR für die<br />
Gemeinde bei den Jahreskosten eine Ersparnis von € - (minus)628,12 – dies würde<br />
genauso genommen eine Verteuerung bedeuten – entsprechende Korrektur des<br />
Protokolls ist vorzunehmen.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen stellt der Bürgermeister den Antrag, den Bericht über die<br />
Kassenprüfung am 15.11.2010 zur Kenntnis zu nehmen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Vizebürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 18) WOHNBAUFÖRDERUNG; ANTRAG DER FPÖ AUF<br />
EINBRINGUNG EINER RESOLUTION<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass die FPÖ-Fraktion mit Schreiben vom 13.01.2010<br />
einen Antrag eingebracht, der Gemeinderat möge den beiliegenden Resolutionsantrag<br />
betreffend Wohnbauförderung beschließen.<br />
Der Resolutionsantrag lautet wie folgt:<br />
Resolution der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> an den OÖ Landtag und die OÖ Landesregierung<br />
betreffend eine Änderung des OÖ Wohnbauförderungsgesetzes (OÖ WFG 1993).<br />
Der Gemeinderat möge folgende Resolution beschließen:<br />
RESOLUTION<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> fordert den OÖ Landtag und die OÖ<br />
Landesregierung auf, das OÖ Wohnbauförderungsgesetz dahingehend zu ändern, dass<br />
Förderungen nach diesem Landesgesetz nur österreichischen Staatsbürgern sowie<br />
anderen EU-/EWR-Bürgern zu gewähren sind und sonstige Drittstaatsangehörige von der<br />
Wohnbeihilfe ausgeschlossen sind.<br />
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Begründung<br />
Derzeit haben auch Nicht-EU-/EWR-Bürger Anspruch auf Wohnbeihilfe. Im Jahr 2009<br />
haben durchschnittlich 3.000 Haushalte von Nicht-EU-/EWR-Bürgern eine Wohnbeihilfe<br />
bezogen. Dies verursachte kosten für das Land Oberösterreich in Höhe von rund 7,3<br />
Millionen Euro. Für das Jahr 2010 wird ein Ansteigen auf 3.400 Haushalte mit einem<br />
Auszahlungsvolumen von rund 8 Mio. Euro prognostiziert.<br />
Der Einwand, dass Nicht-EU-/EWR-Bürger, die eine Wohnbeihilfe beziehen, ohnehin<br />
mehr als fünf Jahre ununterbrochen und rechtmäßig in Österreich ihren Hauptwohnsitz<br />
haben müssten und in dieser Zeit Steuern zahlen würden, kann klar entkräftet werden.<br />
Tatsächlich ist es so, dass nur eine geringe Zahl dieser Wohnbeihilfenbezieher fünf Jahre<br />
Erwerbstätigkeit vorweisen können und daher nur in geringem Umfang Steuerzahlungen<br />
geleistet haben.<br />
Auch andere Bundesländer, wie Niederösterreich und Kärnten, haben den Anspruch auf<br />
Wohnbeihilfe nur für österreichische Staatsbürger bzw. EU-/EWR-Bürger vorgesehen.<br />
Die Streichung der Wohnbeihilfe für Drittstaatangehörige stellt ein großes<br />
Einsparungspotential dar, welches es zu Nutzen gilt. Die staatliche Unterstützung von<br />
Drittstaatsangehörigen, die nach Österreich zuwandern und sich das Wohnen nur dank<br />
einer Wohnbeihilfe leisten können, muss im Interesse der österreichischen Steuerzahler<br />
abgeschafft werden.<br />
Der Bürgermeister bemerkt dazu, dass dies generell Probleme in der Bevölkerung<br />
sind, dass Nicht-EU-Bürger, sprich Türken bzw. die nicht aus dem EU-Raum sind, Recht auf<br />
dieses Geld haben, dem er im Grunde genommen auch teilweise beipflichten kann. Nur was<br />
den Gemeinderat daran hindert, diesem Resolutionsantrag beizupflichten ist das<br />
sogenannte Ankara-Abkommen. Dieses Abkommen wurde im Jahr 1963 zwischen der<br />
Türkei und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft abgeschlossen. Es verleiht der Türkei<br />
den Status eines mit der EWG assoziierten Landes. Demnach sind türkische<br />
Staatsangehörige keine klassischen Drittstaatsangehörigen im europäischen Sinne.<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass zwar bei jedem „Wirtshaus-Gespräch“ betont wird, dass es<br />
nicht sein kann, dass diesen Zuwanderern eine Förderung zusteht, jedoch ist dies rechtlich<br />
durch das Ankara-Abkommen abgesichert.<br />
GR Roman Breckner erklärt, dass bekannt ist, dass das Ankara-Abkommen existiert,<br />
jedoch muss dazu festgehalten werden, dass die Basis, die von der FPÖ gefordert wird, ist<br />
die gesetzliche Lage gewesen, was bis 2002 eigentlich war. Der Ankara-Abkommen existiert<br />
seit 1963. Es haben die Sozialisten bis 2009 die Wohnbauförderung durchgeführt und es hat<br />
auch überhaupt keine Probleme gegeben. Genauso bei der Mindestsicherung wird zwischen<br />
EWR-Bürger und Nicht-EWR-Bürger unterschieden.<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass es dazu am Nachmittag im Radio eine Debatte<br />
gegeben hat und dabei festgehalten wurde, dass diese Resolution der FPÖ rechtlich sehr<br />
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edenklich erscheint. Aber man könnte hier noch endlos diskutieren, es gibt hier nur ein ja<br />
oder nein.<br />
Vizebgm. Schanda bemerkt, dass sich der Gemeinderat keinen Kopf über das<br />
Ankara-Abkommen machen braucht. Dies ist eine Resolution an das Land, welche sich auch<br />
den Kopf zerbrechen sollen.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den<br />
vorliegenden Resolutionsantrag der FPÖ, den OÖ Landtag und die OÖ<br />
Landesregierung aufzufordern, das OÖ Wohnbauförderungsgesetz dahingehend zu ändern,<br />
dass Förderungen nach diesem Landesgesetz nur österreichischen Staatsbürgern sowie<br />
anderen EU-/EWR-Bürgern zu gewähren sind und sonstige Drittstaatsangehörige von der<br />
Wohnbeihilfe ausgeschlossen werden, zu beschließen.<br />
FÜR DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />
FPÖ-Fraktion: Markus KLEPP, Roman BRECKNER, Albert HAIDINGER, Manfred<br />
STELZHAMMER;<br />
ÖVP-Fraktion: Walter SCHANDA, Erich NAGL, Josef HÖFLMAIER, Friedrich MAIER,<br />
MÜHLBACHER-KARRER Johann, SCHÖNBERGER Anna, PFEIL Rudolf, REITER Albert,<br />
Johann POSTLMAYR;<br />
GEGEN DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />
SPÖ-Fraktion: Stefan FUCHS, Erich MITTERMAIER, Hubert STEINBERGER, Hermann<br />
STOCKER, Franz PROBST, Andreas STUHLBERGER, Gertraud RIEDER, Wolfgang<br />
STÜBLO, Hermann POINTECKER, Gerlinde BRECKNER, Michael ÖSTERBAUER;<br />
STIMMENTHALTUNGEN:<br />
ÖVP-Fraktion: Friedrich SPERL;<br />
Somit wird dem Antrag des Bürgermeisters mit der Stimmenmehrheit von 13 JA Stimmen<br />
gegen 11 NEIN Stimme und 1 STIMMENTHALTUNG stattgegeben.<br />
PUNKT 19) SCHAUKASTEN VOR HABERLHALLE; ANTRAG DER FPÖ<br />
AUF GENEHMIGUNG ZUR AUFSTELLUNG<br />
Der Bürgermeister verweist auf den von der FPÖ-Fraktion mit Schreiben vom<br />
05.01.2011 eingebrachten Antrag, hinsichtlich des von der SPÖ <strong>Schalchen</strong> vor der<br />
Haberlhalle aufgestellten Info-Kastens.<br />
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Der Bürgermeister erklärt, dass er bereits ein Gespräch mit FPÖ-Obmann Roman<br />
Breckner geführt und man sich darauf geeinigt hat, dass sich die Fraktionsführer<br />
zusammensetzen und dies besprechen.<br />
Vizebgm. Schanda erklärt, dass er einem Teil dieses Antrages etwas Positives<br />
abgewinnen kann, denn die Schaukästen an der Friedhofsmauer sind keine Werbung mehr.<br />
Hierfür sollte ein Ersatz gefunden werden.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den vorliegenden<br />
Antrag der FPÖ-Fraktion auf Genehmigung zur Aufstellung eines Schaukastens vor der<br />
Haberlhalle zur Kenntnis zu nehmen. Die Fraktionsführer werden zur Lösung zu einem<br />
Gespräch mit dem Bürgermeister geladen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
PUNKT 20) INN-SALZACH-EUREGIO; BESTELLUNG EINES „EUROPA –<br />
GEMEINDERATES“<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass vom „Inn-Salzach-Euregio“ Regionalmanagement<br />
am 15.07.2010 ein Schreiben eingelangt ist, mit welchem die Gemeinde ersucht wird, einen<br />
„EU-Gemeinderat“ einzurichten. Denn Bürgermeister und Gemeindevertreter sind meist die<br />
ersten Ansprechpersonen, wenn es um Sorgen oder Anliegen der BürgerInnen bezüglich<br />
Europa geht, viele EU-Bestimmungen und EU-Regelungen wirken sich unmittelbar auf die<br />
Gemeinden aus oder sind dort umzusetzen. Daher sollen in Gemeinden Ansprechpartner für<br />
EU-Themen installiert werden, die als Drehscheibe zu EU-Themen in den Gemeinden<br />
fungieren.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, dass er, als<br />
Bürgermeister diese Funktion für den „Europa-Gemeinderat“ der Inn-Salzach-Euregio<br />
übernimmt.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
PUNKT 21) ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES UND ÖEK;<br />
GRUNDSÄTZLICHE BESCHLUSSFASSUNG ZUR UMWIDMUNG<br />
DER PARZELLE 171 DER KG. SCHALCHEN IM AUSMASS VON<br />
1.395 M² VON TRENNGRÜN IN GEMISCHTES BAUGEBIET –<br />
ANTRAG DER EHEGATTEN FRANZ UND ELISABETH LAUNER,<br />
5224 AUERBACH, HÖRING 25<br />
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Der Bürgermeister bittet den Obmann des örtlichen Raumplanungsausschusses um<br />
seinen Bericht.<br />
GR Dr. Postlmayr berichtet, dieses Ansuchen der Ehegatten Launer vom 07.07.2010<br />
um Umwidmung der Parzelle 171 der KG <strong>Schalchen</strong> im Ausmaß von 1.395 m² von<br />
Trenngrün in gemischtes Baugebiet, wurde in der Sitzung des örtlichen<br />
Raumplanungsausschusses am 19.08.2010 behandelt.<br />
GR Dr. Postlmayr erklärt, dass bei der erstmaligen Erstellung des<br />
Flächenwidmungsplanes im Jahre 1982 das gegenständliche Grundstück bereits als<br />
Trenngrün ausgewiesen war. Dieses Trenngrün bildet einen Puffer zwischen der<br />
nordseitigen „B“ Betriebswidmung der Fa. Eder und der südlich angrenzenden<br />
Wohngebietswidmung der Siedlung Römerfeld. Direkt angrenzend befindet sich das „Rock<br />
Docky“ Haus, welches von Trenngrün in „M“ umgewidmet wurde. Dieses Verfahren hat die<br />
Gemeinde lange beschäftigt und ist schlussendlich nur genehmigt worden, weil sich darauf<br />
ein Haus befindet.<br />
Weiters weist GR Dr. Postlmayr darauf hin, dass dieses Trenngrün Parzelle 171 nur 25<br />
m breit ist. Nach dem heutigen Level beträgt das Minimum 80 m. Weiters bemerkt GR Dr.<br />
Postlmayr, dass man bei einer Trenngrün-Entfernung kaum eine Chance hat und daher ist<br />
der Ausschuss zu dem Ergebnis gekommen, diesem Ansuchen nicht zuzustimmen.<br />
Der Bürgermeister ergänzt, dass es auch von Seiten des Amtes der OÖ<br />
Landesregierung ein Gespräch mit Bauamtsleiter Mühlbacher gegeben hat und von der<br />
vorliegenden Umwidmung abgeraten wurde, da es keine Chance hat.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, das Ansuchen der<br />
Ehegatten Franz und Elisabeth Launer vom 07.07.2010 auf Einleitung des Verfahrens zur<br />
Umwidmung der Parzelle 171 der KG. <strong>Schalchen</strong> im Ausmaß von 1.395 m² von Trenngrün<br />
in gemischtes Baugebiet abzulehnen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />
PUNKT 22) ALLFÄLLIGES<br />
a) Tischtennisclub <strong>Schalchen</strong> - Dankschreiben:<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass sich der Tischtennisclub <strong>Schalchen</strong>,<br />
Sektionsobmann Otto Köglberger, mit Schreiben vom 17.11.2010 ganz herzlich für die<br />
ganzjährige Benutzung der Freizeithalle und für die großzügige Subvention zum Ankauf<br />
eines Turniertisches bedankt und ersucht, diesen Dank an alle Mitglieder des<br />
Gemeinderates <strong>Schalchen</strong> weiterzugeben.<br />
b) HUI statt PFUI – Flurreinigungsaktion 2011:<br />
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GR Roman Breckner berichtet, dass der BAV Braunau ein Schreiben hinausgegeben<br />
hat, in welchem mitgeteilt wird, auch im Jahre 2011 wieder die Flurreinigungsaktion „HUI<br />
statt PFUI“ in den Gemeinden anzubieten. Vom BAV werden folgende Leistungen<br />
übernommen:<br />
- Bereitstellung von Plakaten, Sammelsäcken und Handschuhen<br />
- Finanzierung der Entsorgung/Behandlung der gesammelten Abfälle. Die in Säcken<br />
gesammelten Abfälle müssen von den Gemeinden zum nächstgelegenen ASZ gebracht<br />
werden und dürfen dort kostenlos entsorgt werden.<br />
- Abschluss entsprechender Versicherungen (Haftpflicht, Unfall).<br />
GR Roman Breckner erklärt, dass hiezu noch eine Besprechung mit den Vereinen<br />
stattfinden wird, wo die genau Vorgehensweise und Termin ausgemacht wird.<br />
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung<br />
Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte<br />
Sitzung vom 09.12.2010 wurden keine Einwendungen erhoben.<br />
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Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht<br />
mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20 Uhr 45.<br />
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(Vorsitzender) (Gemeinderat)<br />
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(Gemeinderat)<br />
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(Schriftführer) (Gemeinderat)<br />
Der Vorsitzende beurkundet, dass die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung am<br />
24.03.2011 ohne Einwände beschlossen wurde.<br />
<strong>Schalchen</strong>, am 24.03.2011 Der Vorsitzende:<br />
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Stefan Fuchs<br />
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