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Planfeststellungsverfahren Wasserwirtschaftliche Maßnahmen

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<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong><br />

Dr. Blasy - Dr. Øverland<br />

Beratende Ingenieure GmbH & Co. KG<br />

Eching am Ammersee, den 10.08.2007<br />

Regierungsbaumeister Schlegel GmbH & Co. KG<br />

München, den 10.08.2007


Dr. Blasy – Dr. Øverland<br />

Beratende Ingenieure GmbH & Co. KG<br />

Moosstraße 3<br />

82279 Eching am Ammersee<br />

<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

10.08.2007 Dr. H. Øverland<br />

Name Firma<br />

Ersteller Otto Albrecht Dr. Blasy – Dr. Øverland<br />

Knut Hanke Dr. Blasy – Dr. Øverland<br />

Dieter Rosar Dr. Blasy – Dr. Øverland<br />

Klaus Bienstock Dr. Blasy – Dr. Øverland<br />

Regierungsbaumeister Schlegel GmbH & Co. KG<br />

Guntherstraße 29<br />

80639 München<br />

10.08.2007 H. Späth<br />

Name Firma<br />

Ersteller Karsten Möhring Schlegel GmbH & Co. KG<br />

<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Flughafen München GmbH<br />

Projektteam Kapazitäten<br />

Postfach 23 17 55<br />

85326 München-Flughafen<br />

2 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

TABELLENVERZEICHNIS................................................................................................. 9<br />

ABBILDUNGSVERZEICHNIS.......................................................................................... 11<br />

ABKÜRZUNGEN.............................................................................................................. 13<br />

GLOSSAR ........................................................................................................................ 15<br />

1 ANLASS UND ZWECK DER WASSERWIRTSCHAFTLICHEN MAßNAHMEN.... 23<br />

1.1 Vorhabensträger............................................................................................... 23<br />

1.2 Ausbauvorhaben .............................................................................................. 23<br />

1.3 Überblick über die Planungsunterlagen der wasserwirtschaftlichen<br />

<strong>Maßnahmen</strong> ..................................................................................................... 24<br />

1.4 Planungsziele, Grundsätze und Maßgaben ..................................................... 24<br />

1.5 Überblick über die Grundzüge der bestehenden und geplanten<br />

wasserwirtschaftlichen Anlagen und <strong>Maßnahmen</strong> des Flughafens ................. 27<br />

1.5.1 Gewässerneuordnung................................................................................. 27<br />

1.5.2 Grundwasserregelung................................................................................. 28<br />

1.5.3 Bauwerke im Grundwasser......................................................................... 28<br />

1.5.4 Seitenentnahmen........................................................................................ 29<br />

1.5.5 Entwässerung ............................................................................................. 30<br />

1.5.6 Beweissicherungsmaßnahmen................................................................... 30<br />

1.6 Wasserversorgung ........................................................................................... 31<br />

2 GEWÄSSERNEUORDNUNG .................................................................................. 32<br />

2.1 Bestehende Verhältnisse ................................................................................. 32<br />

2.1.1 Allgemeine Beschreibung der Oberflächengewässersysteme ................... 32<br />

2.1.2 Zusammenwirken von Grundwasser und Oberflächengewässer ............... 34<br />

2.1.3 Gewässerneuordnung beim Neubau des Flughafens ................................ 35<br />

2.1.4 Gewässerbenutzungen und wasserrechtliche Gegebenheiten .................. 35<br />

2.2 Hydrologische Daten und bestehende Abflussverhältnisse............................. 36<br />

2.2.1 Isar .............................................................................................................. 37<br />

2.2.2 Gfällach....................................................................................................... 38<br />

2.2.3 Ludwigskanal / Goldach.............................................................................. 40<br />

2.2.4 Bereich Ableitungsgraben Nord mit Ausleitungen ...................................... 40<br />

2.2.4.1 Ausleitung Süßgraben........................................................................ 44<br />

2.2.4.2 Ausleitung Mittelgraben...................................................................... 45<br />

2.2.4.3 Ausleitung Grüselgraben.................................................................... 45<br />

2.2.4.4 Nebengräben...................................................................................... 45<br />

2.3 Bestehende Gewässergüteverhältnisse........................................................... 46<br />

2.3.1 Biologische Gewässergüte ......................................................................... 46<br />

2.3.2 Chemische Gewässergüte und Trophie ..................................................... 46<br />

2.3.3 Oberflächengewässer im Bereich des Flughafens ..................................... 48<br />

2.3.3.1 Biologische Untersuchungen.............................................................. 48<br />

2.3.3.2 Chemisch-physikalische Untersuchungen ......................................... 50<br />

2.4 Hydrologische Grundlagen und Berechnungen ............................................... 53<br />

2.4.1 Hydrologie in bisherigen <strong>Planfeststellungsverfahren</strong> des Flughafens........ 54<br />

2.4.2 Hydrologische Grundlagen für die geplante Gewässerneuordnung........... 54<br />

2.4.2.1 Grundlagen und Daten ....................................................................... 54<br />

2.4.2.2 Aufbau des Niederschlag-Abfluss-Modells ........................................ 56<br />

2.4.2.3 Modellkalibrierung und Modellverifizierung ........................................ 56<br />

2.4.3 Statistische Ermittlung des HQ100 und HQ5 am Pegel Gfällach, Oberding. 56<br />

2.4.4 Ermittlung der Bemessungsabflüsse .......................................................... 57<br />

2.4.4.1 Eingangsdaten.................................................................................... 57<br />

2.4.4.2 Ergebnisse.......................................................................................... 60<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

3


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

2.4.5 Gleichzeitigkeitsuntersuchung .................................................................... 64<br />

2.4.5.1 Ziel der Untersuchungen und Auswertungen..................................... 64<br />

2.4.5.2 Methodik ............................................................................................. 65<br />

2.4.5.3 Ergebnis ............................................................................................. 67<br />

2.5 Hydraulische Grundlagen und Berechnungen ................................................. 67<br />

2.5.1 Hydraulische Grundlagen in bisherigen <strong>Planfeststellungsverfahren</strong> .......... 68<br />

2.5.2 Hydraulische Grundlagen für die geplante Gewässerneuordnung............. 69<br />

2.5.2.1 Abflüsse.............................................................................................. 69<br />

2.5.2.2 Vorflutverhältnisse an der Einmündungsstelle in die Isar .................. 73<br />

2.5.2.3 Rauheitsbeiwerte................................................................................ 75<br />

2.5.3 Hydraulische Modellrechnungen ................................................................ 76<br />

2.5.3.1 2-dimensionales hydraulisches Berechnungsprogramm ................... 76<br />

2.5.3.2 Hydraulisches Berechnungsmodell für den Ist-Zustand..................... 76<br />

2.5.3.3 Hydraulisches Berechnungsmodell für den Planungsfall ................... 80<br />

2.5.3.4 Ergebnisse der hydraulischen Berechnungen ................................... 81<br />

2.5.3.5 Wasserspiegellagenberechnung Goldach.......................................... 92<br />

2.6 Art und Umfang der geplanten Gewässerneuordnung .................................... 95<br />

2.6.1 Planungsgrundsätze und Maßgaben.......................................................... 95<br />

2.6.1.1 Sohlenlage der Gewässer .................................................................. 96<br />

2.6.1.2 Linienführung...................................................................................... 97<br />

2.6.1.3 Schutzmaßnahmen ............................................................................ 97<br />

2.6.1.4 Naturnahe Gestaltung unter ökologischen Gesichtspunkten............. 97<br />

2.6.1.5 Bauphase ........................................................................................... 98<br />

2.6.2 Übersicht über die geplanten <strong>Maßnahmen</strong> der Gewässerneuordnung...... 98<br />

2.6.3 Abfanggraben Ost mit Seitengräben .......................................................... 99<br />

2.6.3.1 Geplante Lösung ................................................................................ 99<br />

2.6.3.2 Konstruktive Gestaltung der baulichen Anlagen .............................. 105<br />

2.6.3.3 Rückbau bestehender Grabenabschnitte......................................... 108<br />

2.6.3.4 Betriebseinrichtungen und beabsichtigte Betriebsweisen................ 108<br />

2.6.3.5 Mess- und Kontrollverfahren ............................................................ 110<br />

2.6.3.6 Sicherheitseinrichtungen .................................................................. 110<br />

2.6.4 Verlängerung Überleitung Süd-Nord, Verlängerung Verrohrung Nord-Ost,<br />

Ableitungsgraben Nord mit Ausleitbauwerken.......................................... 111<br />

2.6.4.1 Geplante Lösung .............................................................................. 111<br />

2.6.4.2 Konstruktive Gestaltung der baulichen Anlagen .............................. 112<br />

2.6.4.3 Rückbau bestehender Grabenabschnitte......................................... 116<br />

2.6.4.4 Art und Leistung der Betriebseinrichtungen ..................................... 117<br />

2.6.4.5 Mess- und Kontrollverfahren ............................................................ 119<br />

2.6.4.6 Sicherheitseinrichtungen .................................................................. 119<br />

2.6.5 Goldach..................................................................................................... 119<br />

2.6.5.1 Geplante Lösung .............................................................................. 119<br />

2.6.5.2 Konstruktive Gestaltung ................................................................... 119<br />

2.6.5.3 Rückbau des bestehenden Goldachabschnittes.............................. 120<br />

2.6.5.4 Sicherheitseinrichtungen und Auswirkungen ................................... 120<br />

2.6.6 Vorflutgraben Nord.................................................................................... 120<br />

2.6.6.1 Geplante Lösung .............................................................................. 120<br />

2.6.6.2 Rückbau des bestehenden Grabenabschnittes ............................... 121<br />

2.6.6.3 Mess- und Kontrollverfahren ............................................................ 121<br />

2.6.7 Nebengräben ............................................................................................ 121<br />

2.7 Auswirkungen der geplanten Gewässerneuordnung ..................................... 122<br />

2.7.1 Auswirkungen auf Abflüsse und Hauptwerte beeinflusster Gewässer ..... 123<br />

2.7.1.1 Abflüsse aus dem bestehenden Gewässersystem .......................... 123<br />

2.7.1.2 Abflüsse aus der Entwässerung des Flughafens ............................. 125<br />

2.7.1.3 Abflüsse aus der geplanten Grundwasserregelung ......................... 127<br />

2.7.1.4 Ableitungsgraben Nord..................................................................... 128<br />

2.7.1.5 Abfanggraben Ost ............................................................................ 128<br />

2.7.1.6 Vorflutgraben Nord - Isar .................................................................. 129<br />

2.7.1.7 Süß-, Grüsel- und Keckeisgrenzgraben ........................................... 130<br />

2.7.1.8 Nebengräben.................................................................................... 130<br />

2.7.2 Auswirkungen auf Gewässerbett und Uferstreifen ................................... 131<br />

4 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

2.7.2.1 Vergleich Rückbau - Neubau ........................................................... 131<br />

2.7.2.2 Bestehende Gewässer mit Abflussveränderungen .......................... 133<br />

2.7.3 Auswirkungen auf Grundwasser und Grundwasserleiter ......................... 133<br />

2.7.4 Auswirkungen auf die Beschaffenheit der Oberflächengewässer und des<br />

Grundwassers........................................................................................... 133<br />

2.7.5 Auswirkungen auf bestehende Gewässerbenutzungen, Wasser- und<br />

Heilquellenschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete ...................... 134<br />

2.7.6 Auswirkungen auf Gewässerökologie, Natur- und Landschaft,<br />

Landwirtschaft und Fischerei .................................................................... 134<br />

2.7.7 Auswirkungen auf Wohnungs- und Siedlungswesen, öffentliche Sicherheit<br />

und Verkehr, Ober-, Unter, An- und Hinterlieger ...................................... 135<br />

3 GRUNDWASSERREGELUNG, BAUWERKE IM GRUNDWASSER,<br />

SEITENENTNAHMEN ........................................................................................... 136<br />

3.1 Bestehende Verhältnisse ............................................................................... 136<br />

3.1.1 Allgemeine Beschreibung ......................................................................... 136<br />

3.1.1.1 Geologie ........................................................................................... 136<br />

3.1.1.2 Hydrogeologie .................................................................................. 137<br />

3.1.1.3 Gewässernetz................................................................................... 141<br />

3.1.1.4 Niederschlag und Grundwasserneubildung ..................................... 142<br />

3.1.2 Bestehende Grundwasserregelung des Flughafens München................. 143<br />

3.1.3 Gewässerbenutzungen und wasserrechtliche Gegebenheiten ................ 144<br />

3.2 Statistische Berechnungen und numerische Modellierungen der<br />

Grundwasserverhältnisse............................................................................... 145<br />

3.2.1 Datenbasis und methodische Vorgehensweise........................................ 145<br />

3.2.2 Statistische Auswertungen........................................................................ 147<br />

3.2.2.1 Zentralwasserstand ZW und Sommerzentralwasserstand SZW ..... 147<br />

3.2.2.2 Vergleich Zentralwasserstand – Mittlerer Niedrigwasserstand ........ 148<br />

3.2.2.3 Vergleich Zentralwasserstand – Mittlerer Hochwasserstand ........... 149<br />

3.2.2.4 Vergleich SZW abgesenkt PFV 1979 mit SZW der Zeitreihe 1986 bis<br />

2004.................................................................................................. 149<br />

3.2.2.5 Schwankungsverhalten des Grundwassers ..................................... 149<br />

3.2.3 Numerische Modellrechnungen ................................................................ 151<br />

3.2.3.1 Verwendetes Modell ......................................................................... 151<br />

Randbedingungen.............................................................................................. 153<br />

Kolmation – Grabenwasserstände und Abflüsse............................................... 153<br />

3.3 Grundwasserbeschaffenheit........................................................................... 154<br />

3.3.1 Vorbemerkungen ...................................................................................... 154<br />

3.3.2 Ergebnisse der Grundwasseruntersuchungen ......................................... 155<br />

3.3.2.1 Grundwasserbeschaffenheit im Oberstrom...................................... 155<br />

3.3.2.2 Grundwasserbeschaffenheit innerhalb des Flughafens ................... 156<br />

3.3.2.3 Grundwasserbeschaffenheit im Abstrom ......................................... 157<br />

3.3.3 Zusammenfassung ................................................................................... 158<br />

3.4 Art und Umfang der geplanten Grundwasserregelung .................................. 159<br />

3.4.1 Planungsgrundsätze und Maßgaben........................................................ 159<br />

3.4.2 Randbedingungen und Vorgaben............................................................. 160<br />

3.4.3 Variantenuntersuchung............................................................................. 161<br />

3.4.3.1 Grundwasserabsenkung um deutlich weniger als 0,5 m unter ZW.. 162<br />

3.4.3.2 Grundwasserabsenkung um 0,5 m unter ZW .................................. 162<br />

3.4.3.3 Grundwasserabsenkung um deutlich mehr als 0,5 m unter ZW ...... 164<br />

3.4.3.4 Weitere Optimierungen..................................................................... 166<br />

3.4.3.5 Wiederversickerung - Leistung und Anordnung ............................... 167<br />

3.4.3.6 Geplante Lösung – Begründung ...................................................... 168<br />

3.4.4 Berechnungsergebnisse für die geplante Grundwasserregelung............. 170<br />

3.4.4.1 Grundwassergleichen Ist-Zustand und Planungsfall, Flurabstände und<br />

Linien gleicher Absenkung ............................................................... 170<br />

3.4.4.2 Grundwasserschwankungsverhalten ............................................... 172<br />

3.4.4.3 Flurabstände im Bereich der 3. S/L-Bahn bei ZW und MHW........... 172<br />

3.4.4.4 Wassermengenausgleich in den Oberflächengewässern................ 173<br />

3.4.4.5 Einfluss von Seitenentnahmen auf den Grundwasserstrom ............ 174<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

5


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

3.4.4.6 Einfluss der Bauwerke im Grundwasser auf den Grundwasserstrom<br />

174<br />

3.4.5 Konstruktive Gestaltung der Grundwasserregelung................................. 175<br />

3.4.5.1 Art und Umfang der Absenkung und Wiederversickerung............... 175<br />

3.4.5.2 Dränleitungen zur Grundwasserregelung (GWR-Dräns) ................. 176<br />

3.4.5.3 Sammelleitungen der Dränleitungen (GWR-Sammelleitungen) ...... 177<br />

3.4.5.4 Ableitung in die Gewässer (GWR-Ableitungen) ............................... 178<br />

3.4.5.5 Pumpenbauwerke und Verteilerleitungen ........................................ 179<br />

3.4.5.6 Versickerungseinrichtungen ............................................................. 180<br />

3.4.6 Betrieb der Grundwasserregelung............................................................ 181<br />

3.5 Bauwerke im Grundwasser ............................................................................ 182<br />

3.5.1 Einführung................................................................................................. 182<br />

3.5.2 Bestehende Verhältnisse.......................................................................... 183<br />

3.5.3 Geplante in das Grundwasser reichende Bauwerke ................................ 183<br />

3.5.3.1 Hauptbauwerke ................................................................................ 184<br />

3.5.3.2 Kleinbauwerke .................................................................................. 185<br />

3.5.4 Geplante Grundwasserüberleitungsmaßnahmen..................................... 187<br />

3.5.4.1 Grundwasserüberleitungssystem ..................................................... 187<br />

3.5.4.2 Bemessung....................................................................................... 190<br />

3.5.5 Bauwasserhaltung .................................................................................... 191<br />

3.5.5.1 Dichte Baugruben mit Restwasserhaltung ....................................... 192<br />

3.5.5.2 Geschlossene Wasserhaltung.......................................................... 192<br />

3.5.5.3 Wiederversickerung des Förderwassers .......................................... 192<br />

3.5.5.4 Bauwerke mit dichten Baugruben .................................................... 193<br />

3.5.5.5 Bauwerke mit geschlossener Wasserhaltung .................................. 194<br />

3.5.5.6 Gesamtfördermenge......................................................................... 197<br />

3.6 Seitenentnahmen ........................................................................................... 197<br />

3.6.1 Verfüllte Seitenentnahmen aus der Bauzeit 1987 bis 1990...................... 198<br />

3.6.2 Geplante Abbaugrenzen, Abbauschnitte und Abbautiefe......................... 198<br />

3.6.3 Wiederverfüllung der geplanten Seitenentnahmen .................................. 199<br />

3.6.4 Dauer des Abbaus und der Wiederverfüllung........................................... 200<br />

3.6.5 Abbau- und Wiederverfüllungsmengen .................................................... 200<br />

3.6.6 Beeinflussungen des Grundwasserstroms ............................................... 201<br />

3.7 Auswirkungen der geplanten Grundwasserregelung, der Bauwerke im<br />

Grundwasser und der Seitenentnahmen ....................................................... 201<br />

3.7.1 Auswirkungen durch Abflüsse aus der GWR in das Grabensystem ........ 201<br />

3.7.2 Auswirkungen auf die Reichweite der Grundwasserregelung .................. 202<br />

3.7.3 Auswirkungen auf die Grundwasserschwankungen................................. 203<br />

3.7.4 Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung ....................................... 204<br />

3.7.5 Auswirkungen der Bauwerke im Grundwasser und der Seitenentnahmen<br />

auf das Grundwasser................................................................................ 206<br />

3.7.6 Auswirkungen auf die Beschaffenheit der Oberflächengewässer und des<br />

Grundwassers........................................................................................... 206<br />

3.7.7 Auswirkungen auf bestehende Gewässerbenutzungen, Wasser- und<br />

Heilquellenschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete ...................... 207<br />

3.7.8 Auswirkungen auf die Gewässerökologie, Natur und Umwelt,<br />

Landwirtschaft und Fischerei .................................................................... 207<br />

3.7.9 Auswirkungen auf Wohnungs- und Siedlungswesen, öffentliche Sicherheit<br />

und Verkehr, Ober-, Unter, An- und Hinterlieger ...................................... 207<br />

4 ENTWÄSSERUNG ................................................................................................ 208<br />

4.1 Bestehende Verhältnisse ............................................................................... 208<br />

4.1.1 Allgemeines .............................................................................................. 208<br />

4.1.2 Bestehendes Entwässerungssystem des Flughafens .............................. 209<br />

4.1.2.1 Oberflächenabfluss im Sommerbetrieb ............................................ 209<br />

4.1.2.2 Oberflächenabfluss im Winterbetrieb ............................................... 210<br />

4.1.2.3 Schmutz- und Mischwasser ............................................................. 210<br />

4.1.2.4 Oberflächengewässer....................................................................... 211<br />

4.1.3 Abwasserableitung zur Kläranlage Eitting ................................................ 212<br />

4.1.4 Beschaffenheit der Abflüsse ..................................................................... 212<br />

6 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

4.1.5 Gewässerbenutzungen ............................................................................. 214<br />

4.2 Art und Umfang der geplanten Entwässerung ............................................... 216<br />

4.2.1 Entwässerungsbereich und -verfahren ..................................................... 216<br />

4.2.2 Berechnungs- und Bemessungsgrundlagen............................................. 217<br />

4.2.2.1 Maßgebende Niederschlagsdaten ................................................... 217<br />

4.2.2.2 Bemessung des Regenwasserkanalnetzes ..................................... 219<br />

4.2.2.3 Bemessung der Leichstoffabscheider und der Regenüberläufe ...... 222<br />

4.2.2.4 Bemessung der Regenklärbecken ................................................... 222<br />

4.2.2.5 Bemessung der Enteisungsabwasserbeckenanlage ....................... 223<br />

4.2.3 Geplante <strong>Maßnahmen</strong> der Entwässerung und Nachweise ...................... 223<br />

4.2.3.1 Regenwasser.................................................................................... 224<br />

4.2.3.2 Schmutzwasser ................................................................................ 242<br />

4.2.3.3 Enteisungsabwasser ........................................................................ 246<br />

4.2.4 Berechnungsergebnisse der Kanalnetzberechnung................................. 260<br />

4.3 Auswirkungen der geplanten Entwässerungsmaßnahmen............................ 261<br />

4.3.1 Auswirkungen auf das bestehende Entwässerungssystem ..................... 261<br />

4.3.1.1 Auswirkungen auf das Mischwassernetz ......................................... 261<br />

4.3.1.2 Auswirkungen auf das Regenwassernetz ........................................ 261<br />

4.3.1.3 Auswirkungen auf das Enteisungsabwassernetz............................. 263<br />

4.3.2 Auswirkungen auf die Kläranlage Eitting .................................................. 263<br />

4.3.3 Auswirkungen auf Oberflächengewässer und Grundwasser.................... 265<br />

4.3.3.1 Quantitative Auswirkungen............................................................... 265<br />

4.3.3.2 Qualitative Auswirkungen................................................................. 266<br />

4.3.3.3 Enteisungsmaßnahmen.................................................................... 272<br />

5 BEWEISSICHERUNGSMAßNAHMEN ................................................................. 274<br />

5.1 Beweissicherung Oberflächengewässer und Grundwasser .......................... 274<br />

5.2 Pflanzensoziologische Beweissicherung ....................................................... 274<br />

5.2.1 Vorbemerkung .......................................................................................... 274<br />

5.2.2 Allgemeine Beschreibung von pflanzensoziologischen<br />

Beweissicherungsverfahren...................................................................... 275<br />

5.2.3 Vorgehensweise der pflanzensoziologischen Aufnahme ......................... 275<br />

5.2.4 Konzept für das Beweissicherungsverfahren 3. Start- und Landebahn ... 276<br />

6 RECHTSVERHÄLTNISSE..................................................................................... 279<br />

6.1 Unterhaltspflicht in den vom Vorhaben berührten Gewässerstrecken und den<br />

betoffenen und zu errichtenden Anlagen ....................................................... 279<br />

6.2 Sonstige anhängige öffentlich-rechtliche Verfahren sowie Ergebnisse von<br />

Raumordnungsverfahren oder sonstiger landesplanerischer Abstimmungen280<br />

6.3 Privatrechtliche Verhältnisse der durch das Vorhaben betroffenen Grundstücke<br />

und Rechte ..................................................................................................... 280<br />

6.4 Wasserrechtliche Anträge .............................................................................. 281<br />

6.5 Bestehende wasserrechtliche Verhältnisse ................................................... 281<br />

6.6 Raumordnungsverfahren - Maßgaben der Landesplanerischen Beurteilung<br />

vom 21.02.2007.............................................................................................. 281<br />

7 ZUSAMMENFASSUNG ......................................................................................... 282<br />

7.1 Gewässerneuordnung .................................................................................... 282<br />

7.2 Grundwasserregelung, Bauwerke im Grundwasser, Seitenentnahmen ........ 283<br />

7.3 Entwässerung................................................................................................. 284<br />

7.4 Beweissicherung ............................................................................................ 285<br />

7.5 Fazit................................................................................................................ 285<br />

LITERATURVERZEICHNIS ........................................................................................... 286<br />

VERZEICHNIS DER PLÄNE MIT GRUNDERWERBS- UND<br />

BAUWERKSVERZEICHNISSEN .......................................................................... 290<br />

VERZEICHNIS DER AUFZUHEBENDEN PLÄNE (NACHRICHTLICH) ....................... 293<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

7


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

VERZEICHNIS DER ANHÄNGE .................................................................................... 294<br />

ANLAGE 3 – WASSERWIRTSCHAFTLICHE MAßNAHMEN VERZEICHNIS DER<br />

PLÄNE UND BEILAGEN....................................................................................... 295<br />

8 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tabelle 2-1 Abflüsse Isar Pegel Freising (Jahresreihe 1959 – 2003)........................ 37<br />

Tabelle 2-2 Jährlichkeiten der Höchstabflüsse Isar, Pegel Freising (Jahre 1959 –<br />

1995) ....................................................................................................... 38<br />

Tabelle 2-3 Abflüsse Gfällach, Pegel Oberding (Jahresreihe 1974 – 2004) ............. 39<br />

Tabelle 2-4 Höchste Abflüsse Gfällach, Pegel Oberding........................................... 39<br />

Tabelle 2-5 HQ, MQ und NQ Ludwigskanal [Q64]..................................................... 40<br />

Tabelle 2-6 Mittelwasserabflüsse............................................................................... 42<br />

Tabelle 2-7 MHQ, MQ und MNQ Ausleitung Süßgraben [Q58]................................. 44<br />

Tabelle 2-8 MHQ, MQ und MNQ Ausleitung Mittelgraben [Q59]............................... 45<br />

Tabelle 2-9 MHQ, MQ und MNQ Ausleitung Grüselgraben [Q60]............................. 45<br />

Tabelle 2-10 Saprobiewerte der biol. Untersuchungen 1988 bis 1995........................ 49<br />

Tabelle 2-11 Saprobiewerte der biol. Untersuchungen 2002 bis 2004........................ 50<br />

Tabelle 2-12 20-jährliche Bemessungsabflüsse PFB 1979......................................... 54<br />

Tabelle 2-13 Statistische Hochwasserwerte am Pegel Oberding................................ 57<br />

Tabelle 2-14 Verwendete Niederschlagshöhen........................................................... 58<br />

Tabelle 2-15 Referenzabflüsse und Abflussbeiwerte Pegel Oberding ........................ 60<br />

Tabelle 2-16 Bemessungsabflüsse (HQ100+Klima) für Ist-Zustand und Planungsfall...... 61<br />

Tabelle 2-17 Bemessungsabflüsse (HQ5+Klima) für Ist-Zustand und Planungsfall ........ 62<br />

Tabelle 2-18 Vergleich der Abflüsse PFU76 – Neue Berechnung................................ 64<br />

Tabelle 2-19 Wiederkehrzeiten der Abflüsse in der Isar (Pegel Freising) bei<br />

Hochwasserabflüssen in der Gfällach (Pegel Oberding) größer HQ2 .... 66<br />

Tabelle 2-20 Wiederkehrzeiten der Abflüsse in der Gfällach (Pegel Oberding) bei<br />

Hochwasserabflüssen in der Isar (Pegel Freising) größer HQ5.............. 67<br />

Tabelle 2-21 Rauheitsbeiwerte .................................................................................... 68<br />

Tabelle 2-22 Kennwerte der maßgebenden Lastfälle.................................................. 74<br />

Tabelle 2-23 Rauheitsbeiwerte .................................................................................... 76<br />

Tabelle 2-24 Sohlhöhenvergleich ................................................................................ 77<br />

Tabelle 2-25 Kennwerte der Brückenbauwerke........................................................... 79<br />

Tabelle 2-26 Geplante Brückenbauwerke über den Abfanggraben Ost...................... 80<br />

Tabelle 2-27 Abflüsse HQ100+Klima Ist-Zustand.............................................................. 82<br />

Tabelle 2-28 Abfluss beim HQ100+Klima Planungsfall ..................................................... 83<br />

Tabelle 2-29 Abflüsse HQ5+Klima Ist-Zustand ................................................................ 87<br />

Tabelle 2-30 Abflüsse HQ5+Klima Planungsfall............................................................... 89<br />

Tabelle 2-31 Mittlere Abflüsse Planungsfall................................................................. 92<br />

Tabelle 2-32 Sohlhöhen und Sohlgefälle der Goldachverlegung ................................ 93<br />

Tabelle 2-33 Verwendete Abflüsse .............................................................................. 93<br />

Tabelle 2-34 Rückbau Nebengräben ......................................................................... 122<br />

Tabelle 2-35 Abflüsse Abfanggraben Ost.................................................................. 124<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

9


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Tabelle 2-36 Abflüsse Goldach.................................................................................. 124<br />

Tabelle 2-37 Abflüsse Überleitung Süd-Nord ............................................................ 125<br />

Tabelle 2-38 Abflüsse Verrohrung Nord-Ost ............................................................. 125<br />

Tabelle 2-39 Einleitung aus Muldenentwässerung West 3.S-/L-Bahn ...................... 126<br />

Tabelle 2-40 Einleitung Muldenentwässerung Ost 3.S-/L-Bahn................................ 126<br />

Tabelle 2-41 Einleitung Erweiterung Vorfeld Ost....................................................... 126<br />

Tabelle 2-42 Abflüsse Grundwasserreglung West .................................................... 127<br />

Tabelle 2-43 Abflüsse Grundwasserreglung Ost ....................................................... 127<br />

Tabelle 2-44 Abflüsse Ableitungsgraben Nord .......................................................... 128<br />

Tabelle 2-45 Abflüsse Abfanggraben Ost.................................................................. 129<br />

Tabelle 2-46 Abflüsse Vorflutgraben Nord................................................................. 129<br />

Tabelle 2-47 Rückzubauende Gewässer................................................................... 131<br />

Tabelle 2-48 Geplante Gewässer .............................................................................. 132<br />

Tabelle 3-1 Versickerungsmengen der Versickerungsanlage 1986-2004............... 167<br />

Tabelle 3-2 Ausgleich der durch die GWR bedingten geringeren Abflüsse der Gräben<br />

174<br />

Tabelle 3-3 Grundwasseraufstauhöhen bei den Kleinbauwerken ........................... 186<br />

Tabelle 3-4 Bauwerke mit dichten Baugruben......................................................... 194<br />

Tabelle 3-5 Bauwerke mit geschlossener Wasserhaltung....................................... 195<br />

Tabelle 3-6 Niederschlagssummen und Grundwasserneubildungshöhe ................ 206<br />

Tabelle 4-1 Niederschlagsdaten nach KOSTRA (2000) für eine Wiederkehrzeit T = 5<br />

für den Flughafen München.................................................................. 218<br />

Tabelle 4-2 Niederschlagsdaten nach KOSTRA (2000) für eine Wiederkehrzeit T = 5<br />

für den Flughafen München im Winter.................................................. 218<br />

Tabelle 4-3 Bemessungsgrößen Leichtstoffabscheider........................................... 234<br />

Tabelle 4-4 Einleitemengen in den Vorflutgraben Nord........................................... 237<br />

Tabelle 4-5: Auswertung der Winterdienstberichte seit 1992 ................................... 252<br />

Tabelle 4-6 Zusammenstellung der Einleitemengen von Niederschlagswasser in die<br />

Oberflächengewässer für T = 5 ............................................................ 266<br />

Tabelle 6-1 Gewässerunterhaltspflichten – Ist-Zustand .......................................... 279<br />

10 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abbildung 2-1 Ausschnitt aus dem Übersichtslageplan Gewässer ............................... 34<br />

Abbildung 2-2 Lage Gewässerpegel des LfU ................................................................ 36<br />

Abbildung 2-3 Pegel Freising ......................................................................................... 37<br />

Abbildung 2-4 Gfällach, Pegel Oberding........................................................................ 39<br />

Abbildung 2-5 Ganglinien aller Jahresmittelwerte der Abflüsse an den Messstellen Q58<br />

Q59 Q60 (1993 – 2006) im Überblick ..................................................... 44<br />

Abbildung 2-6 Zeitliche Verteilung von Starkniederschlägen nach DVWK (1984) ........ 59<br />

Abbildung 2-7 Abflussganglinien HQ5+Klima, D = 18 h und HQ100+Klima, D = 24 h, im<br />

Abfanggraben Ost oberstroming der vorgesehenen Verlegung............. 63<br />

Abbildung 2-8 Bewuchs am Ableitungsgraben Nord beim Tor 7 (Station 2+402) ......... 69<br />

Abbildung 2-9: Abflüsse – Bemessungsabfluss (gemäß PFU 1979).............................. 70<br />

Abbildung 2-10: Abflüsse – HQ100+Klima Ist-Zustand gemäß Neuberechnung ................... 71<br />

Abbildung 2-11 Abflüsse HQ100+Klima Planungsfall............................................................ 72<br />

Abbildung 2-12 Mittlere Abflüsse MQ Planungsfall.......................................................... 73<br />

Abbildung 2-13 Ausschnitt aus dem hydraulischen Berechnungsnetz ............................ 78<br />

Abbildung 2-14 Brücke der A92 über den Vorflutgraben Nord ........................................ 79<br />

Abbildung 2-15 Berechnungsnetzausschnitt Planungsfall ............................................... 81<br />

Abbildung 2-16 Abfluss HQ100+Klima Ist-Zustand (jeweils an der Einmündung in das<br />

größere Gewässer) ................................................................................. 82<br />

Abbildung 2-17 Abfluss HQ100+Klima Planungsfall, jeweils an der Einmündung ins größere<br />

Gewässer................................................................................................ 84<br />

Abbildung 2-18 Abflüsse beim HQ100+Klima an der Einmündung in die Isar ...................... 85<br />

Abbildung 2-19 Abflüsse beim HQ5+Klima Ist-Zustand (jeweils an der Einmündung ins<br />

größere Gewässer) ................................................................................. 88<br />

Abbildung 2-20 Abfluss beim HQ5+Klima Planungsfall (jeweils an der Einmündung ins<br />

größere Gewässer bzw. ins Retentionsbecken)..................................... 90<br />

Abbildung 2-21 Abflüsse beim HQ5+Klima an der Einmündung in die Isar ......................... 91<br />

Abbildung 2-22 Wasserspiegellagen der Goldachverlegung bei HQ100+Klima ................... 94<br />

Abbildung 2-23 Wasserspiegellagen der Goldachverlegung bei MQ .............................. 95<br />

Abbildung 2-24 Vorkommen Apium repens .................................................................... 101<br />

Abbildung 2-25 Mündungsbereich Abfanggraben Ost.................................................... 102<br />

Abbildung 2-26 Brücke Dorfstraße Eittingermoos, Blick von Süden.............................. 110<br />

Abbildung 3-1 Übersichtskarte Geologie...................................................................... 137<br />

Abbildung 3-2 Schematische Darstellung der stratigraphischen Einheiten im<br />

Flughafengebiet mit ihren hydraulischen Durchlässigkeiten ................ 138<br />

Abbildung 3-3 Gewässernetz im Untersuchungsgebiet ............................................... 141<br />

Abbildung 3-4 Überblick über die Grundwasserschwankungsbreite an den<br />

Grundwassermessstellen im Zeitraum 1986 bis 2004.......................... 150<br />

Abbildung 3-5 Linien gleicher Absenkung (10cm und 25cm) für eine<br />

Grundwasserabsenkung auf ZW-0,5 m mit und ohne Versickerung.... 163<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

11


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Abbildung 3-6 Linien gleicher Absenkung (10cm, 25cm, 50cm und 75cm) für eine<br />

Grundwasserabsenkung auf ZW-1,0 m mit und ohne Versickerung.... 165<br />

Abbildung 4-1 Modellregengruppe nach Otter/Königer für T=5 im Sommer ............... 220<br />

Abbildung 4-2 Modellregengruppe nach Otter/Königer für T=5 im Winter................... 221<br />

12 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Abkürzungen<br />

abg. abgesenkt (Grundwasserstand PFU-76)<br />

Ared, Au Reduzierte Fläche, undurchlässige Fläche<br />

ÄPFB Änderungsplanfeststellungsbeschluss<br />

ASG Abbausystem Gelände<br />

ATV Abwassertechnische Vereinigung, neue Bezeichnung<br />

Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft,<br />

Abwasser und Abfall DWA<br />

AZV Abwasserzweckverband Erdinger Moos<br />

beob. beobachtet (Grundwasserstand PFU-76)<br />

BSB5 Biochemischer Sauerstoffbedarf nach 5 Tagen<br />

D Regendauerstufe<br />

DWD Deutscher Wetterdienst<br />

GIS Geografisches Informationssystem<br />

GNO Gewässerneuordnung<br />

GW Grundwasser<br />

GWR Grundwasserregelung<br />

HN Niederschlagshöhe<br />

HW Hochwasserstand<br />

HHW Höchster gemessener Hochwasserstand<br />

HW100<br />

100-jährlicher Hochwasserstand<br />

HQ Hochwasserabfluss<br />

HQ100 Hochwasserabfluss (mit Jährlichkeit)<br />

KA Kläranlage<br />

KOSTRA Koordinierte Starkniederschlags – Regionalisierung<br />

- Auswertungen<br />

LfU Landesamt für Umwelt<br />

LfW Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft,<br />

jetzt: LfU<br />

MHQ Mittlerer Hochwasserabfluss<br />

MNQ Mittlerer Niedrigwasserabfluss<br />

MNW Mittlerer Niedrigwasserstand<br />

MQ Mittlerer Abfluss<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

13


MW Mittelwasserstand<br />

N Wiederkehrhäufigkeit<br />

<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

NNW Niedrigster gemessener Niedrigwasserstand<br />

NQ Niedrigwasserabfluss<br />

NW Niedrigwasser(stand)<br />

PFB Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen<br />

München vom 8. Juli 1979<br />

PFV <strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

PTS Personentransportsystem<br />

QA Ausbauabfluss<br />

Qf Fremdwasserabfluss<br />

Q/H-Messung Messung von Abfluss und Wasserstand<br />

Qm Mischwasserabfluss<br />

Qs Schmutzwasserabfluss<br />

Rkrit Kritische Regenabflussspende<br />

RN Regenspende<br />

RKB Regenklärbecken<br />

ROV Raumordnungsverfahren<br />

RRB Regenrückhaltebecken<br />

RÜ Regenüberlauf<br />

S/L-Bahn Start- und Landebahn<br />

SZW-PFV-79 Sommerzentralwasser(stand)<br />

Planfeststellungsunterlagen 1979<br />

SZW Sommerzentralwasser(stand)<br />

T Wiederkehrzeit<br />

TKN Total Kjeldahl Nitrogen (= Gesamtstickstoff)<br />

TOC Total Organic Carbon (= Gesamter Organisch gebundener<br />

Kohlenstoff)<br />

TWY Taxiway (= Rollweg, Rollbahn)<br />

ÜLSN Überleitung Süd-Nord<br />

WWA Wasserwirtschaftsamt<br />

ZW Zentralwasserstand<br />

14 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Glossar<br />

Abbau-System im Gelände<br />

Abfanggraben Süd<br />

und Ost<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

Entlang der Rollwege etwa einen Meter tief im Erdreich<br />

angeordnete 20 bis 25 Meter breite Dichtungsmatte.<br />

Auf der Matte sind drei Sanddämme<br />

geschüttet und mit Kies bedeckt. Die Dämme verzögern<br />

den Abfluss des einsickernden Enteisungsabwassers,<br />

so dass Mikroorganismen genügend<br />

Zeit finden, das enthaltene Enteisungsmittel abzubauen.<br />

Abfanggraben Süd und Ost: Im Zuge der Gewässerneuordnung<br />

beim Bau des Flughafens München<br />

neu angelegte Gräben südlich und östlich des<br />

Flughafens. Sie dienen in erster Linie dazu, bei<br />

Hochwasserereignissen dem Flughafen zuströmendes<br />

Oberflächenwasser abzufangen und<br />

schadlos Richtung Isar abzuleiten.<br />

Abflussbeiwert Verhältnis des der Kanalisation oder dem Grundwasser<br />

zufließenden Regenwassers zum Gesamtregenwasser<br />

Abflussbildung Gesamtheit der Vorgänge, die in einem Einzugsgebiet<br />

zur Bildung des abflusswirksamen Niederschlags<br />

führen.<br />

Abflusskonzentration Transformation des Effektivniederschlags in die<br />

Ganglinie des Direktabflusses aus einem oberirdischen<br />

Einzugsgebiet<br />

Ableitungsgraben<br />

Nord<br />

Im Zuge der Gewässerneuordnung beim Bau des<br />

Flughafen München neu angelegter Graben nördlich<br />

des Flughafens. Er dient er erster Linie dazu,<br />

Wasser aus dem Flughafenbereich auf die bestehenden<br />

Gräben (Süß-, Mittel- und Grüselgraben)<br />

zu verteilen und bei Hochwasser eine ausreichende<br />

Vorflut Richtung Isar sicherzustellen.<br />

Alm Oberflächennah anstehende, äußerst schlecht tragfähige,<br />

bindige Bodenschicht.<br />

Bahnlage Lage und Dimensionierung einer 3. Start- und Landebahn<br />

des Flughafens München (Lage zu den<br />

bestehenden Bahnen, Ausrichtung, Achsabstand,<br />

Schwellenversatz)<br />

Bedarfsdränage Dränageleitung, die die rechnerischen Absenktiefen<br />

sicherstellt, wenn sich bei der Umsetzung der geplanten<br />

Grundwasserregelungsmaßnahme herausstellt,<br />

dass sich, z.B. durch Inhomogenitäten des<br />

15


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Untergrundes, Abweichungen von den Sollwerten<br />

einstellen.<br />

Belebte Bodenzone Die belebte Bodenzone erstreckt sich von der Erdoberfläche<br />

bis maximal ein bis zwei Meter in die<br />

Tiefe und ist der Bereich, der das Pflanzenwachstum<br />

ermöglicht.<br />

Bemessungsniederschlag <br />

Bemessungsgrundwasserstand<br />

Niederschlagshöhe eines bestimmten Niederschlagsereignisses,<br />

das der wasserwirtschaftlichen<br />

und baulichen Planung zugrunde gelegt wird.<br />

Gemessener oder berechneter Grundwasserstand<br />

der für die Bemessung von Bauwerken, z.B. für den<br />

Nachweis der Auftriebsicherheit verwendet wird.<br />

Benzinwasserkanal Regenwasserkanal zur Ableitung des Oberflächenabflusses<br />

von Flugzeugabstellpositionen, der mit<br />

Kerosin, Öl und anderen Leichtstoffen belastet sein<br />

kann.<br />

Bezugsgrundwasserstand<br />

Gemessener oder berechneter Grundwasserstand,<br />

auf den bei weiteren Berechnungen oder Auswertungen<br />

Bezug genommen wird, z.B. MNW und<br />

MHW zur Definition der mittleren Schwankungsbreite<br />

des Grundwassers.<br />

Drän / Dränage Künstlicher unterirdischer Hohlgang (z.B. aus Dränrohren)<br />

oder Graben zur Ableitung von überschüssigem<br />

Bodenwasser<br />

Düker Unterführung eines Rohres, z.B. Abwasser-, Trinkwasser-<br />

oder Grundwasserleitung unter einer Straße,<br />

einem Deich, einem Tunnel oder einem Fluss;<br />

das Wasser kann so Hindernisse überwinden, ohne<br />

dass Pumpen eingesetzt werden müssen.<br />

Einzugsgebiet Das für die Ermittlung der Abflüsse in den Oberflächengewässern<br />

maßgebende Gebiet; begrenzt<br />

vom Speichersee im Süden; von der Isar im Westen<br />

und Norden und von der Dorfen im Osten. Es<br />

entspricht dem Untersuchungsgebiet.<br />

Enteisungsabwasser Abwasser, das nach der Enteisung von Flugbetriebsflächen<br />

und Flugzeugen mit chemischen Enteisungsmitteln<br />

anfällt.<br />

Enteisungsabwasserweiche<br />

Bauwerk innerhalb eines Regenwasserkanals, in<br />

dem abhängig von den Messergebnissen einer Online-Qualitätsmessung<br />

die weitere Ableitung des<br />

Enteisungsabwassers zur Kläranlage oder ins Gewässer<br />

erfolgt.<br />

Enteisungsmittel Chemische Mittel, die für die Enteisung von Flugzeugen<br />

und von Flugbetriebsflächen verwendet<br />

werden.<br />

16 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Entwässerungsgraben Offener Graben im Bereich der vorhandenen Start-<br />

und Landebahnsysteme zur Regelung des Grundwasserstandes<br />

sowie zur Ableitung und Rückhaltung<br />

von Niederschlagswasser als Bestandteil der<br />

Grundwasserregelung des Flughafens.<br />

Flugbetriebsflächen Flächen auf einem Flugplatz außerhalb von Gebäuden,<br />

die dem Betrieb von Luftfahrzeugen dienen;<br />

sie unterteilen sich in das → Rollfeld und das<br />

→ Vorfeld<br />

Flughafenbereich Der für wasserwirtschaftliche Belange maßgebende<br />

Flughafenbereich, begrenzt durch die Abfanggräben<br />

Süd und Ost, den Ludwigskanal und den Ableitungsgraben<br />

Nord.<br />

Flusskilometrierung Amtliche fortlaufende Meter- und Kilometerzählung<br />

entlang eines (größeren) Flusses, wie z.B. die Isar<br />

→ Stationierung<br />

Freibord Abstand zwischen Wasserspiegellage bzw. Stauziel<br />

und dem niedrigsten Punkt einer überströmbaren<br />

Bauwerkskrone, die aber nicht überströmt werden<br />

soll.<br />

Gewässer In der Natur fließendes oder stehendes wasser einschließlich<br />

Gewässerbett und Grundwasserleiter.<br />

Gewässerneuordnung Auflassen, Verlegen, Umbau oder Neubau von<br />

Gewässern oder Gewässerabschnitten beim Bau<br />

des Flughafens München.<br />

Grooven Einfräsen von Querrillen in die S/L-Bahnoberfläche<br />

zur Erhöhung der Operationssicherheit von Start-<br />

und Landevorgängen bei Nässe oder Kontamination<br />

durch optimierte Dränagewirkung und Griffigkeit.<br />

Grundwasser Unterirdisches Wasser, das die Hohlräume der Erdrinde<br />

zusammenhängend ausfüllt und dessen Bewegung<br />

ausschließlich oder nahezu ausschließlich<br />

von der Schwerkraft und den durch die Bewegung<br />

selbst ausgelösten Reibungskräften bestimmt wird.<br />

Grundwasserabstandsgeschwindigkeit <br />

Grundwasserflurabstand<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

Quotient aus der Länge eines Stromlinienabschnitts<br />

und der vom Grundwasser beim Durchfließen dieses<br />

Abschnitts benötigten Zeit.<br />

Höhenunterschied zwischen der Geländeoberfläche<br />

und der Grundwasseroberfläche des obersten<br />

Grundwasserstockwerks.<br />

Grundwassergleiche Linie gleicher Höhen einer Grundwasserdruckfläche.<br />

Grundwasserneubil- Zugang von infiltriertem Wasser ins Grundwasser,<br />

17


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

dung dass zur Anreicherung des unterirdischen Wassers<br />

führt, in erster Linie durch Versickerung von Niederschlagswasser.<br />

Grundwasserregelung Technische <strong>Maßnahmen</strong>, die beim Bau des Flughafens<br />

München zur Steuerung, Stabilisierung und<br />

Wiederversickerung des Grundwasserstandes eingerichtet<br />

wurden.<br />

Grundwasserstand Absolute Höhe des Grundwasserspiegels üNN.<br />

Hochwasserabfluss Höchster Wert der Abflüsse in einer Zeitspanne<br />

Höchsthochwasserstand<br />

Hundertjähriger<br />

Hochwasserstand<br />

Höchster bekannter bisher aufgetretener Wasserstand<br />

Ein Hochwasserstand, der mit einer Wahrscheinlichkeit<br />

von einmal in 100 Jahren eintritt.<br />

Hydrologisches Jahr Einjährige, nach Gesichtspunkten des Wasserhaushalts<br />

festgesetzte Zeitspanne. In der Bundesrepublik<br />

Deutschland vom 1. November bis 31. Oktober<br />

des folgenden Kalenderjahres.<br />

Ist-Zustand Tatsächlicher Zustand im Zeitpunkt der Untersuchung<br />

(grundsätzlich 2004, ggf. nachfolgende Aktualisierungen)<br />

Klimafaktor (Sicherheits-)Faktor in der Wasserwirtschaft, mit<br />

dem künftige Veränderungen der klimatischen Verhältnisse<br />

in Berechnungen berücksichtigt werden.<br />

Kolmation Ablagerung feiner Kornanteile im Korngerüst und<br />

allmähliche Verstopfung des Korngerüstes eines<br />

Bodens. Durch Kolmation erhöht sich der Feinkornanteil<br />

des Bodens sowie die Lagerungsdichte,<br />

während sich der Porenraum und die Durchlässigkeit<br />

verringern. Im Extremfall kann Kolmation bis<br />

zur völligen Undurchlässigkeit führen. Kolmation<br />

wird daher auch (unpräzis) als Selbstabdichtung<br />

bezeichnet. Kolmation hat Auswirkungen auf die Interaktion<br />

zwischen Grundwasser und Oberflächengewässern.<br />

Kritische Regenspende<br />

Regenspende, bei der ein Regenüberlauf rechnerisch<br />

gerade noch nicht anspringt.<br />

Landseite Bereich des Flughafens, der vor der Sicherheitskontrolle<br />

liegt und für die Allgemeinheit zugänglich<br />

ist sowie die nähere Umgebung des Flughafens<br />

Luftseite Bereich des Flughafens, der hinter der Sicherheitskontrolle<br />

liegt und nur für abgefertigte Fluggäste<br />

zugänglich ist<br />

Melioration <strong>Maßnahmen</strong> zur nachhaltigen, tiefgründigen Verbesserung<br />

von Böden mit dem Ziel, sie in einen<br />

18 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

kulturfähigen Zustand, besonders hinsichtlich des<br />

Bodenwasserhaushaltes zu versetzen<br />

Mittlerer Abfluss Arithmetischer Mittelwert der Abflüsse in einer Zeitspanne<br />

Mittlerer Hochwasserabfluss<br />

Mittlerer Hochwasserstand<br />

Mittlerer Niedrigwasserabfluss<br />

Mittlerer Niedrigwasserstand<br />

Abfluss berechnet aus dem arithmetischen Mittelwert<br />

der Jahreshöchstabflüsse<br />

(Grund)-wasserstand berechnet aus dem arithmetischen<br />

Mittelwert der Jahreshöchststände.<br />

Abfluss berechnet aus dem arithmetischen Mittelwert<br />

der Jahresniedrigstabflüsse<br />

(Grund)-wasserstand berechnet aus dem arithmetischen<br />

Mittelwert der Jahrestiefststände.<br />

Mittelwasserstand (Grund)-wasserstand, der innerhalb eines Zeitraums<br />

als arithmetischer Mittelwert berechnet wird<br />

(vgl. Zentralwasserstand).<br />

Nebengräben Kleinere, untergeordnete Gräben mit dauernder<br />

oder zeitweiser Wasserführung, meist Zuläufe zu<br />

den übergeordneten Gräben oder Bächen, wie<br />

Goldach, Grüselgraben, o.a.<br />

Niedrigstwasserstand Niedrigster bekannter bisher aufgetretener Wasserstand<br />

Niedrigwasserabfluss Niedrigster Wert der Abflüsse in einer Zeitspanne<br />

Oberflächenwasser Wasser natürlicher oder künstlicher oberirdischer<br />

Gewässer und oberirdisch abfließender Niederschlag.<br />

Oberflächengewässer natürliche oder künstliche Gewässer, die ständig<br />

oder vorübergehend in Betten fließen oder stehen,<br />

auch oberirdisch austretendes Quellwasser.<br />

oberirdisches Gewässer<br />

auf der Landoberfläche ständig oder zeitweise fließendes<br />

oder stehendes oder aus Quellen abfließendes<br />

Wasser einschließlich Gewässerbett.<br />

Perimeter-Rollweg Rollweg, der um eine Start- und Landebahn herumführt.<br />

Durch den Perimeter-Rollweg wird ein<br />

Queren der Start- und Landebahn durch den Rollverkehr<br />

vermieden.<br />

Planungsfall Zustand im Jahr 2020 mit einer 3. Start- und Landebahn<br />

sowie den erforderlichen Anpassungen<br />

weiterer kapazitätserheblicher Flughafenbereiche,<br />

so dass das Gesamtsystem des Flughafens München<br />

das Planungsziel einer → praktischen Kapazität<br />

von mindestens 120 Flugbewegungen/h erreicht<br />

19


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Prognosenullfall Zustand im Jahr 2020 ohne den Bau einer 3. Start-<br />

und Landebahn des Flughafens München<br />

Quartär Jüngster geologischer Zeitraum der Erdgeschichte,<br />

beginnend vor ca. 2,6 Millionen Jahren bis heute.<br />

Er ist gekennzeichnet durch den Wechsel von<br />

Warm- und Eiszeiten.<br />

Regenklärbecken Entlastungsbauwerk mit Behandlungsvolumen in<br />

Form eines Beckens zur Reduzierung der in das<br />

Gewässer entlasteten Schmutzfracht durch Rückhaltung<br />

von absetzbaren Stoffen im Regenwasser.<br />

Regenrückhaltebecken<br />

Speicherraum für Regenabflussspitzen im Misch-<br />

oder Trennsystem. Sie dienen der Entlastung der<br />

Kanalisation und der Gewässer bei starkem Regen.<br />

Regenspende Quotient aus dem Volumen des Regens und dem<br />

Produkt aus Zeit und Fläche.<br />

Regenüberlauf Entlastungsbauwerk im Misch- und Trennsystem<br />

ohne zusätzlichen Speicherraum.<br />

Retention Durchflussverzögerung infolge der Speicherwirkung<br />

natürlicher Gegebenheiten oder künstlicher<br />

<strong>Maßnahmen</strong>.<br />

Rollfeld Start- und Landebahnen sowie die weiteren für<br />

Start und Landung bestimmten Teile eines Flugplatzes<br />

einschließlich der sie umgebenden Schutzstreifen<br />

und die Rollwege sowie die weiteren zum<br />

Rollen bestimmten Teile eines Flugplatzes außerhalb<br />

des → Vorfeldes (vgl. § 21a Abs. 2 Satz 2<br />

LuftVO)<br />

Rollweg Festgelegter Weg auf einem Flugplatz für das Rollen<br />

von Luftfahrzeugen, der eine Verbindung zwischen<br />

einem Teil des Flugplatzes und einem anderen<br />

herstellt (auch Rollbahn)<br />

Schluff Unverfestigte Feinböden mit einer Korngröße von<br />

0,002 mm bis 0,063 mm<br />

Schneedeponie Befestigte und an das Entwässerungssystem angeschlossene<br />

Fläche am Rand von Flugbetriebsflächen<br />

zur Zwischenlagerung von Schnee.<br />

Schnellabrollweg Rollweg, der spitzwinklig mit einer Start- und Landebahn<br />

verbunden und dazu bestimmt ist, landenden<br />

Flugzeugen das Abrollen mit höheren Geschwindigkeiten<br />

als auf anderen Abrollwegen zu<br />

ermöglichen<br />

Seitenentnahme Kiesabbaubereich in der Nähe der Verwendungsstelle.<br />

20 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Sommerbetrieb Zeitraum von Mitte April bis Mitte Oktober ohne<br />

Flugzeug- oder Flächenenteisung.<br />

Sparten (-verlegung) Bereich einer Leitung für Wasser, Gas, Strom, etc.<br />

Verlegung steht für Rückbau und Neubau an anderer<br />

Stelle.<br />

Start- und Landebahnen<br />

des Flughafens<br />

München<br />

allgemeine Bezeichnung<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

Unter Vorbehalt der schlussendlichen Bezeichnung<br />

durch die DFS werden folgende Kennungen verwendet:<br />

(bestehende)<br />

Südbahn<br />

(bestehende)<br />

Nordbahn<br />

oder 08R/26L 08L/26R 09/27<br />

Bezeichnung je nach<br />

Betriebsrichtung (26 =<br />

West, 08 = Ost)<br />

"08R"<br />

(R = rechts)<br />

oder<br />

"26L" (L = links)<br />

"08L"<br />

oder<br />

"26R"<br />

neue Nordbahn<br />

(oder 3. Start-<br />

und Landebahn<br />

oder 3. S/L-<br />

Bahn<br />

"09"<br />

oder<br />

"27"<br />

Stationierung Örtliche fortlaufende Meter- und Kilometerzählung<br />

entlang von (kleineren) Gewässern. Die Stationierung<br />

ist oftmals an günstigen Gegebenheiten bezüglich<br />

ihres Nullpunkts orientiert (z. B. Mündungsstelle)<br />

→ Flusskilometrierung<br />

Tertiär Zeitabschnitt der Erdneuzeit vor Beginn des Quartärs.<br />

Das Tertiär begann vor 65 Millionen Jahren<br />

(Ende der Kreidezeit) und dauerte bis zum Beginn<br />

der Klimaverschlechterung vor rund 2,6 Millionen<br />

Jahren (Beginn Quartär).<br />

Translation Fortbewegung des Wassers oder einer Welle im<br />

Gewässerbett, wenn kein Rückstau von unterhalb<br />

vorliegt (freie Vorflut).<br />

Trockenwetterauslaufkurve<br />

Asymptotische Annäherung des Grundwasserstandes<br />

an einen ausgeprägten Niedrigwasserstand<br />

während eines Zeitraums ohne messbare Grundwasseranreicherung.<br />

Ton Feinste Böden mit einer Korngröße von kleiner<br />

0,002 mm.<br />

Untersuchungsgebiet Das für wasserwirtschaftliche Belange maßgebende<br />

Untersuchungsgebiet, begrenzt vom Speichersee<br />

im Süden, von der Isar im Westen und Norden<br />

und von der Dorfen im Osten. Es entspricht dem<br />

Einzugsgebiet der Oberflächengewässer im Flughafenbereich.<br />

21


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Versiegelung Bedecken des Bodens mit wasserundurchlässigem<br />

Material, wie Asphalt, Beton u.ä.<br />

Vorfeld Festgelegte Fläche auf einem Flugplatz für die Abfertigung<br />

von Luftfahrzeugen (Ein- und Aussteigen<br />

von Fluggästen, Ein- und Ausladen von Gepäck,<br />

Post oder Fracht, Be- und Enttanken) sowie zum<br />

Abstellen und zur Wartung von Luftfahrzeugen<br />

Vorflutgraben Nord Im Zuge der Gewässerneuordnung beim Bau des<br />

Flughafen München neu angelegter Graben nordöstlich<br />

des Flughafens zur Ableitung von Hochwasserabflüssen<br />

aus dem Flughafenbereich zur Isar.<br />

Winterbetrieb Zeitraum von Mitte Oktober bis Mitte April mit Flugzeug-<br />

und Flächenenteisung.<br />

Zentralwasserstand Der Zentralwasserstand eines Jahres ist definiert<br />

durch den zeitlichen Medianwert der Grundwasserstände<br />

aller Grundwassermessstellen des Betrachtungsraumes,<br />

d.h. der Wasserstand, der jeweils zur<br />

halben Zeitdauer einer Messperiode über- und unterschritten<br />

wird. Die Messperiode des Zentralwasserstandes<br />

ist das hydrologische Jahr November<br />

des Vorjahres bis Oktober des Jahres. Die Messperiode<br />

des Sommerzentralwasserstandes ist das<br />

hydro-logische Sommerhalbjahr Mai bis Oktober.<br />

22 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

1 Anlass und Zweck der wasserwirtschaftlichen<br />

<strong>Maßnahmen</strong><br />

1.1 Vorhabensträger<br />

Träger des Vorhabens ist die Flughafen München GmbH (FMG), vertreten<br />

durch die Geschäftsführung. Nach dem Gesellschaftsvertrag umfasst der<br />

Unternehmensgegenstand der FMG neben dem Betrieb des Flughafens<br />

München alle dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienenden<br />

Nebengeschäfte.<br />

1.2 Ausbauvorhaben<br />

Der neue Flughafen München Franz-Josef-Strauß ist am 17. Mai 1992 in<br />

Betrieb gegangen. Steigende Anforderungen an die Kapazitäten infolge<br />

eines kontinuierlichen auch in der Zukunft zu erwartenden Anstiegs des<br />

Passagier- und Frachtaufkommens machen eine Erweiterung des Flughafens<br />

München um eine zusätzliche S/L-Bahn und um zusätzliche Vorfeldflächen<br />

erforderlich. Damit wird die Bereitstellung der Kapazitäten sichergestellt,<br />

die zur Abwicklung des für den Planungshorizont 2020 prognostizierten<br />

Luftverkehrs erforderlich sind. Das Erweiterungsvorhaben umfasst<br />

im Wesentlichen:<br />

• eine 3. S/L-Bahn mit den zugehörigen Rollbahnen, weiteren flugbetrieblichen<br />

Einrichtungen,<br />

• den Neubau von Vorfeldflächen im östlichen Anschluss an das bestehende<br />

Vorfeld Ost mit zughörigen Betriebseinrichtungen,<br />

• die Erweiterung von Passagierabfertigungskapazitäten,<br />

• Verkehrsinfrastrukturanlagen Strasse und Schiene sowie alle zugehörigen<br />

Ver- und Entsorgungseinrichtungen.<br />

Nach intensiven und umfassenden Untersuchungen und Abwägungen zu<br />

einer großen Anzahl verschiedener Bahnlagen für eine 3. Start- und Landebahn<br />

ergab sich aus der Reihe von Bahnlagen, die das Planungsziel erreichen,<br />

die Bahnlage 5b mit 1180 m nördlichen Achsabstand und 2100 m<br />

östlichen Schwellenversatz zur bestehenden S/L-Bahn Nord als die insgesamt<br />

ausgewogenste Lösung mit den insgesamt geringsten Auswirkungen.<br />

Der Antrag auf Raumordnung, die Landesplanerische Beurteilung<br />

vom 21.02.2007 wie auch die hier vorgelegte Planung für die Planfeststellung<br />

beziehen sich auf diese Bahnlage.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

23


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Mit der Gesamtbaumaßnahme sind wasserwirtschaftliche <strong>Maßnahmen</strong><br />

und wasserwirtschaftliche Folgemaßnahmen verbunden. Diese <strong>Maßnahmen</strong><br />

werden in den hier vorgelegten Planungen<br />

„<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>"<br />

erläutert, in Plänen, Untersuchungen und Berechnungen dargestellt, einschließlich<br />

ihrer Folgen auf die bestehenden wasserwirtschaftlichen Anlagen<br />

des Flughafens und der Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und<br />

weiteren Belange.<br />

Für den Prognosenullfall ergeben sich für den Bereich Gewässerneuordnung<br />

und Grundwasserregelung keine notwendigen Anpassungen, allerdings<br />

wären für die Entwässerung <strong>Maßnahmen</strong> erforderlich, die jedoch<br />

nicht Gegenstand dieser Planung sind.<br />

1.3 Überblick über die Planungsunterlagen der wasserwirtschaftlichen<br />

<strong>Maßnahmen</strong><br />

Die Planungsunterlagen wurden wegen der vorhandenen Systematik in<br />

Anlehnung an die bisherigen in den <strong>Planfeststellungsverfahren</strong> vorgelegten<br />

Antragsunterlagen für die wasserwirtschaftlichen Anlagen des Flughafens<br />

in die folgenden Hauptbereiche gegliedert:<br />

• Gewässerneuordnung<br />

• Grundwasserregelung<br />

einschließlich Bauwerke im Grundwasser und Seitenentnahmen<br />

• Entwässerung<br />

Ein eigenes Kapitel beschreibt die vorgesehenen <strong>Maßnahmen</strong> zur Beweissicherung.<br />

Des Weiteren sind Angaben und Berechnungen zur Wasserversorgung für<br />

den Ausbaubereich in Anlage 3 – <strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong> -<br />

enthalten.<br />

Die Erstellung der Unterlagen erfolgte nach der Verordnung über Pläne<br />

und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV), Stand 12.12.2001,<br />

des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und<br />

Verbraucherschutz.<br />

Daneben wurde sich an den Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen<br />

Vorhaben - REWas - Stand 01/2005 orientiert.<br />

1.4 Planungsziele, Grundsätze und Maßgaben<br />

Die wasserrechtlichen Planfeststellungen, Bewilligungen und Erlaubnisse<br />

für die bestehenden wasserwirtschaftlichen Anlagen der Gewässerneuordnung,<br />

Grundwasserregelung und Entwässerung des Flughafens begin-<br />

24 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

nend mit dem Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 1979 bis zum aktuellen<br />

75. Planänderungsbescheid bilden die rechtliche Ausgangssituation<br />

für die Antragsunterlagen der neuen wasserwirtschaftlichen <strong>Maßnahmen</strong>.<br />

Die Beantragung der aufzuhebenden, der zu ändernden und neu zu<br />

erteilenden wasserrechtlichen Bewilligungen und Erlaubnisse erfolgt im<br />

Rahmen des Antrags auf Planfeststellung nach dem Luftverkehrsgesetz.<br />

Das gilt auch für die wasserrechtlichen Ausbautatbestände der Herstellung,<br />

Änderung oder der Beseitigung von Gewässern.<br />

Das bestehende wasserwirtschaftliche System des Flughafens mit Gewässerneuordnung,<br />

Grundwasserregelung und Entwässerung ist ein integriertes<br />

Gesamtsystem bei dem die einzelnen Teilbereiche eng miteinander<br />

verzahnt zusammenwirken. Dieses im <strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

und in den Fortschreibungen in Änderungsverfahren rechtlich unter Setzung<br />

von Auflagen für Bau und Betrieb installierte System hat sich für die<br />

Sicherung ordnungsgemäßer wasserwirtschaftlicher Verhältnisse sehr gut<br />

bewährt. Die für die 3. S/L Bahn zu konzipierenden wasserwirtschaftlichen<br />

<strong>Maßnahmen</strong> und Folgemaßnahmen sind in das bestehende System zu integrieren<br />

mit Berücksichtigung der bisherigen bewährten wasserwirtschaftlichen<br />

Grundsätze und Ziele, die sich in den Auflagen und den Erfahrungen<br />

im Vollzug der Auflagen wiederfinden.<br />

Durch die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in nationales Recht besteht<br />

die Verpflichtung, oberirdische Gewässer so zu bewirtschaften, dass<br />

eine nachteilige Veränderung ihres ökologischen und chemischen Zustandes<br />

vermieden und ein guter ökologischer und chemischer Zustand erreicht<br />

oder erhalten wird (§25a bzw. 25b WHG). Für das Grundwasser gilt<br />

es, einen guten mengenmäßigen und chemischen Zustand zu erhalten<br />

bzw. zu erreichen und nachteilige Veränderungen in dieser Hinsicht abzuwenden<br />

(§33a WHG). Konkrete <strong>Maßnahmen</strong>programme für die Umsetzung<br />

dieser Ziele für das Flussgebiet der Isar im Planungsbereich wurden<br />

vom Freistaat Bayern nicht festgelegt (§36 WHG).<br />

Dies bedeutet, dass bei den vorgesehenen <strong>Maßnahmen</strong> der Grundsatz zu<br />

berücksichtigen ist, den örtlichen Wasserhaushalt qualitativ und quantitativ<br />

so gering wie möglich zu beeinflussen und den Erfordernissen der Wasserwirtschaft<br />

sowie den Belangen eines geordneten Wasserhaushalts in<br />

der Landschaft Rechnung zu tragen.<br />

Demzufolge sind Eingriffe und Veränderungen nur vorgesehen, wenn sie<br />

tatsächlich unvermeidlich sind bzw. in Abwägung ihrer Wirkung auf die<br />

Umwelt insgesamt als vertretbar angesehen werden können.<br />

Bei den Planungen wurden die nachstehenden Maßgaben der Landesplanerischen<br />

Beurteilung vom 21.02.2007, die sich auf die wasserwirtschaftlichen<br />

Belange beziehen, berücksichtigt.<br />

Maßgaben „6. Wasserwirtschaft, Bodenschutz“ und Maßgabe 3. „Land-<br />

und Forstwirtschaft, Jagdwesen“-3.2 Satz 2:<br />

• Gesamte Wasserwirtschaft: - Maßgabe 6.1<br />

"Beim Bau- und Betrieb der 3. Start- und Landebahn sind schädliche<br />

Auswirkungen auf ober- und unterirdische Gewässer möglichst<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

25


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

auszuschließen. Die mit der Erweiterung der bestehenden Systeme<br />

(Grundwasserabsenkung, Gewässer-Neuordnung, Abwasserbehandlung<br />

etc.) verbundenen Auswirkungen sind durch Auflagen und<br />

Bedingungen in einem nachfolgenden <strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

zu regeln“.<br />

• Gewässerneuordnung: - Maßgabe 6.3<br />

Die Neuanlage von Gewässern ist unter ökologischen Gesichtspunkten,<br />

insbesondere auch hinsichtlich der Aquafauna, zu optimieren.<br />

Das bestehende Retentionsvermögen ist zu erhalten bzw. zu<br />

verbessern. Im Zuge der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen können<br />

hier auch weitere, nicht direkt betroffene Gewässer mit einbezogen<br />

werden.“<br />

• Grundwasserregelung: - Maßgabe 6.2<br />

„Die bei Realisierung des Vorhabens erforderliche Grundwasserabsenkung<br />

ist in Verbindung mit einer weitestgehenden Schonung natürlicher<br />

Ressourcen auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu begrenzen.<br />

Durch geeignete <strong>Maßnahmen</strong> (z.B. Wiederversickerung)<br />

sind die Auswirkungen auf die Bereiche außerhalb des Flughafengeländes<br />

zu minimieren.“<br />

- Maßgabe 6.6<br />

Satz 2 (Seitenentnahmen): „Bei vorhersehbar notwendig werdenden<br />

Verfüllungen ist bereits im Vorfeld der Abbaumaßnahmen sicherzustellen,<br />

dass dafür genügend geeignetes Material zur Verfügung<br />

steht.“<br />

- Maßgabe 3.2<br />

Satz 2 (Pflanzensoziologische Beweissicherung): „Durch ein pflanzensoziologisches<br />

Beweissicherungsverfahren sind die evtl. Auswirkungen<br />

der Grundwasserabsenkung auf die landwirtschaftlichen<br />

Flächen im Norden und Osten des Flughafen zu ermitteln.“<br />

• Entwässerung: - Maßgabe 6.4<br />

„Die Bodenversiegelung ist soweit wie möglich zu minimieren. Die<br />

erfolgte Versiegelung sowie der Verlust von natürlichen Bodenfunktionen<br />

sind mit geeigneten <strong>Maßnahmen</strong> zu kompensieren. Unbelastetes<br />

Niederschlagswasser ist weitestgehend vor Ort zu versickern.“<br />

- Maßgabe 6.5<br />

„Das geplante System zur Versickerung, Ableitung bzw. Behandlung<br />

von Niederschlagswasser bzw. Abwasser (einschließlich Enteisungswasser)<br />

ist in Abstimmung mit den Fachbehörden auf seine<br />

Funktionalität zu überprüfen, um negative Auswirkungen auf Oberflächengewässer,<br />

das Grundwasser sowie angeschlossene Kläranlagen<br />

zu vermeiden.“<br />

• Wasserversorgung: - Maßgabe 6.7<br />

„Es ist darauf hinzuwirken, dass der im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens<br />

ermittelte, durch das Vorhaben bedingte Trink- und<br />

26 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Brauchwasserbedarf aus oberflächennahen Grundwasserleitern<br />

gedeckt wird. Insbesondere sind Entnahmen aus dem Tiefengrundwasser<br />

zu vermeiden und der Primärbedarf durch geeignete<br />

<strong>Maßnahmen</strong> zu minimieren.“<br />

Die Berücksichtung der Maßgaben in der Planung wird in den einzelnen<br />

Kapiteln dargelegt.<br />

Die wasserwirtschaftliche Planung beschreibt die geplanten wasserwirtschaftlichen<br />

<strong>Maßnahmen</strong> und stellt deren Auswirkungen dar.<br />

1.5 Überblick über die Grundzüge der bestehenden und geplanten<br />

wasserwirtschaftlichen Anlagen und <strong>Maßnahmen</strong> des Flughafens<br />

Das wasserwirtschaftliche Untersuchungsgebiet erstreckt sich vom Speichersee<br />

im Süden bis zur Isar im Westen und im Norden sowie bis zur<br />

Dorfen im Osten. Der Kern des Untersuchungsgebiets ist der Flughafenbereich,<br />

dessen Grenze aus wasserwirtschaftlicher Sicht durch die Abfanggräben<br />

Süd und Ost, den Ludwigskanal im Westen und Nordosten<br />

und den Ableitungsgraben Nord gebildet wird.<br />

1.5.1 Gewässerneuordnung<br />

Das Erdinger Moos wird von vielen kleinen Bächen und Gräben durchzogen,<br />

die als Entwässerungsgräben der Kultivierung der Flächen gedient<br />

haben, um den Grundwasserspiegel auf einem für die Landwirtschaft<br />

günstigen Stand zu halten. Das Flughafengelände durchschneidet die von<br />

Südwesten nach Nordosten verlaufenden Gewässer, so dass sie umgeleitet<br />

und neu geordnet werden mussten. Hierbei wurde sowohl das Abflussgeschehen<br />

in den verbleibenden Wasserläufen als auch die Hochwassersicherung<br />

des Flughafens und des Umlandes berücksichtigt.<br />

Das Erweiterungsvorhaben 3. S/L-Bahn und Vorfeld Ost macht es erforderlich,<br />

eine Reihe von natürlichen sowie durch die Gewässerneuordnung<br />

beim Neubau des Flughafens geschaffenen Oberflächengewässern in Teilen<br />

zu überbauen bzw. zu verlegen. Dabei handelt es sich u.a. um den<br />

Süßgraben, den Mittelgraben, den Grüselgraben, den Kalkgriesgraben /<br />

Keckeisgrenzgraben, den Abfanggraben Ost, den Ableitungsgraben Nord,<br />

den Vorflutgraben Nord sowie um den Ludwigskanal / Goldach. Die hydraulische<br />

Leistungsfähigkeit dieser Gräben reicht auch künftig aus, um die<br />

geringfügige Erhöhung der Abflüsse sicherzustellen, die sich aus der Befestigung<br />

von Flächen der 3. S/L Bahn und des Vorfeldes Ost ergibt. Eine<br />

Gleichzeitigkeitsbetrachtung macht deutlich, dass mit den <strong>Maßnahmen</strong><br />

keine Abflussverschärfung in der Isar verbunden ist. Eine Minderung der<br />

Abflüsse in den Gräben nördlich des Planungsbereichs, die sich aus der<br />

geplanten Verfüllung von Grabenabschnitten und der Grundwasserregelung<br />

ergeben können, werden durch die gezielte Einleitung von Dränage-<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

27


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

wasser aus der bestehenden und geplanten Grundwasserregelung kompensiert.<br />

Die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung von Gewässern<br />

oder seiner Ufer stellt einen Gewässerausbautatbestand nach §31<br />

WHG dar. Die Regelung der Abflüsse der oberirdischen Gewässer sind<br />

Gewässerbenutzungen im Sinne von §3 Abs. 1 Nr. 1 WHG.<br />

1.5.2 Grundwasserregelung<br />

Zur Gewährleistung der Frostsicherheit befestigter Flächen, wie Start- und<br />

Landebahnen, Rollbahnen und Vorfelder und der Befahrbarkeit des Geländes,<br />

sowohl für den Baubetrieb als auch für einen eventuellen Einsatz<br />

von Katastropheneinsatzfahrzeugen musste ein ausreichender Abstand<br />

der Grundwasseroberflächen und dem Unterbau der befestigten Flächen<br />

hergestellt werden. Die erforderliche Grundwasserabsenkung wird durch<br />

die zwischen den Parallelrollbahnen liegenden Entwässerungsgraben Süd<br />

und Nord hergestellt. Um eine grundwasserstromabwärts weiterreichende<br />

Absenkung zu vermeiden, wird ein Teil des in den Entwässerungsgräben<br />

entnommenen Grundwassers im Norden des Flughafens über die Versickerungsanlage<br />

wieder in den Quartärgrundwasserstrom zurückgegeben<br />

und der Grundwasserspiegel auf seiner ursprünglichen Höhe gehalten.<br />

Die Auswirkungen werden anhand eines Netzes von Messstellen in quantitativer<br />

und qualitativer Hinsicht überwacht.<br />

Das bestehende System des Flughafens zur Grundwasserregelung wird<br />

für den Bereich der 3. Start- und Landebahn um ein Dränagesystem ergänzt.<br />

Dadurch sollen die im Planungsbereich vorhandenen hohen<br />

Grundwasserstände an bautechnisch wichtigen und sicherheitsrelevanten<br />

Punkten um rd. 0,5 m (Meter) bezogen auf den Zentralwasserstand abgesenkt<br />

werden. Durch die geplante Grundwasserregelung kann gleichzeitig<br />

der für die Aufschüttung der Flugbetriebsflächen erforderliche Rohstoffbedarf<br />

deutlich reduziert werden. Neben den wirtschaftlichen Vorteilen werden<br />

damit vor allem auch die Eingriffe in den Gewinnungsgebieten reduziert.<br />

Mit geeigneten <strong>Maßnahmen</strong> zur Wiederversickerung werden die<br />

Auswirkungen der Grundwasserregelung minimiert und auf den Nahbereich<br />

um den künftigen Flughafenzaun begrenzt.<br />

Im Rahmen der Grundwasserregelung sind folgende Gewässerbenutzungstatbestände<br />

betroffen:<br />

• Ständiges Absenken und Ableiten von Grundwasser nach §3 Abs.<br />

1 Nr. 6 WHG und<br />

• Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirischen Gewässern<br />

sowie Einleiten von Wasser ins Grundwasser entsprechend §3 Abs.<br />

1 Nr. 1 WHG.<br />

1.5.3 Bauwerke im Grundwasser<br />

Das Baufeld der 3. S/L-Bahn und der Vorfelderweiterung Ost ist ebenso<br />

wie das Gebiet des bestehenden Flughafens München durch geringe<br />

28 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Grundwasserflurabstände gekennzeichnet. Insbesondere bei hohen und<br />

höchsten Grundwasserständen, die bereichsweise bis zur Geländeoberkante<br />

reichen, liegt ein großer Teil der bestehenden und geplanten tiefliegenden<br />

Bauwerke und Sparten im Grundwasser. Dadurch ergeben sich<br />

sowohl im Bauzustand als auch im Endzustand Auswirkungen auf den<br />

Grundwasserstrom, die von der Bauwerksgröße und der Einbindetiefe in<br />

das Grundwasser abhängen. Art und Umfang dieser Auswirkungen wurden<br />

mittels hydrogeologischer Berechnungen quantifiziert. Wenn bei den<br />

Auswirkungen ein vertretbares Maß überschritten wird, sind technische<br />

Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Wie im Bestand ist dies bei den geplanten<br />

besonders großen Bauwerken im Grundwasser, wie z.B. bei Tunnelbauwerken<br />

und Rollbrücken etc. der Fall.<br />

Durch die geplanten <strong>Maßnahmen</strong> sind folgende Gewässerbenutzungstatbestände<br />

berührt:<br />

• Ständiges Aufstauen, Umleiten und Absenken von Grundwasser<br />

durch Düker, Dränagen und tiefgründige Bauwerke nach §3 Abs. 2<br />

Nr. 1 WHG und<br />

• Vorübergehendes Absenken, Entnehmen, Zutageleiten und Ableiten<br />

von Grundwasser zum Zwecke der Bauwasserhaltung und<br />

Wiedereinleiten des entnommenen Wassers in das Grundwasser<br />

und/oder in oberirdische Gewässer entsprechend §3 Abs. 2 Nr. 1<br />

WHG.<br />

1.5.4 Seitenentnahmen<br />

Aufgrund der topografischen und hydrogeologischen Gegebenheiten ist<br />

ein Massenausgleich unmittelbar innerhalb des Baufelds der geplanten<br />

<strong>Maßnahmen</strong> nicht möglich. Der Bedarf an Schüttmaterial für die Flugbetriebsflächen<br />

liegt erheblich über der Menge der dafür geeigneten Erdstoffe,<br />

die im Zuge der Erdbaumaßnahmen innerhalb des Baufeldes anfallen.<br />

Die erforderlichen Massen können zu einem gewissen Teil aus Seitenentnahmen<br />

gewonnen, die im Bereich nördlich der geplanten 3. S/L-Bahn<br />

angelegt werden, so dass die durch Kiesgewinnung verursachten Auswirkungen<br />

auf andere Belange minimiert werden können. Diese Seitenentnahmen<br />

müssen wieder verfüllt werden, damit offene Wasserflächen und<br />

die damit verbundenen Gefahren des Vogelschlags vermieden werden.<br />

Begrenzender Faktor ist dabei das zur Verfügung stehende, geeignete<br />

Verfüllmaterial. Die Auswirkungen der Seitenentnahmen auf den Grundwasserstrom<br />

wurden berechnet. Soweit <strong>Maßnahmen</strong> zu deren Begrenzung<br />

erforderlich sind, werden diese vorgesehen.<br />

Die Entnahme von Kies mit anschließender Wiederverfüllung der Entnahmestellen<br />

stellt eine Gewässerbenutzung im Sinne von §3 Abs. 1, Nrn. 5<br />

und 6 WHG dar.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

29


1.5.5 Entwässerung<br />

<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Das bestehende Flughafengelände stellt hinsichtlich der Verschmutzung<br />

der anfallenden Schmutz- und Regenwässer ein stark differenziertes Gebiet<br />

dar. Im Hinblick auf die Belastung des Oberflächenabflusses muss<br />

zwischen dem Sommerbetrieb mit gering bis nahezu unbelastetem Abfluss<br />

und dem Winterbetrieb mit infolge des Einsatzes von chemischen<br />

Enteisungsmitteln belastetem Abfluss unterschieden werden. Die gering<br />

belasteten Oberflächenabflüsse werden versickert bzw. nach einer Regenwasserbehandlung<br />

stark gedrosselt in die Oberflächengewässer eingeleitet,<br />

während die belasteten Oberflächenabflüsse im Winterbetrieb der<br />

Kläranlage Eitting zugeführt werden.<br />

Die verschiedenen Niederschlagsabwässer aus den einzelnen Erweiterungsbereichen<br />

des Flughafens werden im Sommer in einem neu zu<br />

erstellenden kombinierten System von Regen- und Benzinwasserkanälen<br />

erfasst und nach entsprechender verschmutzungsbezogener Behandlung<br />

nach dem Stand der Technik in Gewässer eingeleitet oder versickert. Im<br />

Winter werden die Niederschlagsabflüsse, die mit chemischen Enteisungsmitteln<br />

belastet sein können, in Enteisungsabwasserkanälen gesammelt<br />

und der Enteisungsabwasserbeckenanlage zugeführt und gespeichert.<br />

Von dort wird das Enteisungsabwasser zusammen mit dem anfallenden<br />

häuslichen Abwasser zur Kläranlage Eitting dosiert abgeleitet<br />

und mechanisch-biologisch gereinigt.<br />

Der von den Rollwegen stammende Niederschlagsabfluss kann im Winter<br />

zeitweilig durch Enteisungsmittel belastet sein. Durch ein Abbausystem im<br />

Gelände (ASG) am Rande der Rollbahnen wird das enteisungsmittelbelastete<br />

Abwasser so weitgehend gereinigt, dass es auch im Winter vor Ort<br />

versickert werden kann. Die Überwachung und Beweissicherung an den<br />

bestehenden ASG Flächen des Flughafens haben die Wirksamkeit dieses<br />

Systems nachgewiesen. Somit kann durch den Bau von ASG-Flächen im<br />

Bereich der Rollwege der 3. Start- und Landebahn eine deutliche Entlastung<br />

der Kläranlage Eitting durch die Reduzierung der zuzuführenden<br />

Enteisungsabwassermenge erreicht werden.<br />

Die Einleitung von Niederschlagswasser aus befestigten Flächen in Oberflächengewässer<br />

und Grundwasser stellen Gewässerbenutzungen nach<br />

§3 Abs. 2 Nrn. 4 und 5 WHG in Verbindung mit Art. 16 BayWG dar.<br />

Weiterhin sind die Flugzeugenteisungsstationen Anlagen zum Lagern von<br />

und zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Sinne von §19g<br />

WHG, die einfach oder herkömmlich sein können, bzw. nach §19h WHG<br />

einer Eignungsfeststellung bedürfen.<br />

1.5.6 Beweissicherungsmaßnahmen<br />

Durch das Vorhaben sind <strong>Maßnahmen</strong> zur Beweissicherung und Überwachung<br />

der Gewässer notwendig. Auf der Basis des bestehenden Messstellennetz<br />

wurde eine Fortschreibung der Beweissicherung konzipiert.<br />

30 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Hierzu müssen u.a. auch neue Messstellen eingerichtet werden (siehe<br />

hierzu Kapitel 5).<br />

Die Errichtung neuer Grundwassermessstellen bedingt eine Anzeigepflicht<br />

nach Art. 34 BayWG.<br />

1.6 Wasserversorgung<br />

Im Flughafen besteht ein separates Trink- und Löschwassernetz. Die<br />

Wasserlieferung erfolgt durch den Zweckverband zur Wasserversorgung<br />

Moosrain. Zwischen dem Flughafen München und dem Zweckverband zur<br />

Wasserversorgung Moosrain wurde der seit 1984 bestehende „Wasserlieferungsvertrag<br />

zur Sicherstellung des gesamten Wasserbedarfs des Flughafens<br />

München“ im Mai 2004 durch den 2. Zusatzvertrag ergänzt und die<br />

Zusammenarbeit für die folgenden 30 Jahre bis zum 30.04.2033 verlängert.<br />

Das sichert dem Flughafen langfristig die Wasserversorgung und gibt<br />

dem Zweckverband auf der anderen Seite Planungssicherheit über Jahrzehnte.<br />

Der künftige Wasserbedarf des Flughafens kann aus den vorhandenen<br />

Anlagen des Zweckverbands gedeckt werden. Für den Anschluss der geplanten<br />

Gebäude und Einrichtungen ist eine entsprechende Erweiterung<br />

der Netze vorgesehen.<br />

Eine ausführliche Beschreibung der Situation der Wasserversorgung und<br />

ein Nachweis der künftigen Bedarfsdeckung enthalten die Planungsunterlagen<br />

zur Wasserversorgung im Anlagenordner (Teil 4).<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

31


2 Gewässerneuordnung<br />

2.1 Bestehende Verhältnisse<br />

<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Das Erdinger Moos wird von zwei Hauptgewässern begrenzt, der Isar im<br />

Westen und der Sempt im Osten. Innerhalb dieses Bereichs liegen auch<br />

die von den Flughafenbaumaßnahmen berührten Oberflächengewässer.<br />

Dabei handelt es sich zumeist um relativ kleine Oberflächengewässer und<br />

Gräben, oft nur zeitweise wasserführend, die keinen natürlichen Ursprung<br />

besitzen, sondern durch fortschreitende Melioration des Erdinger Mooses<br />

in den letzten zwei Jahrhunderten künstlich hergestellt worden waren.<br />

Der bei der Planung und Genehmigung des Flughafens München geprägte<br />

Begriff der Gewässerneuordnung für die Herstellung, Beseitigung oder<br />

wesentliche Umgestaltung von Oberflächengewässern oder von Abschnitten<br />

von Oberflächengewässern im Zusammenhang mit Baumaßnahmen<br />

am Flughafen München bezieht sich dabei in aller erster Linie nur auf die<br />

oberirdischen Gewässer im Sinne des §1 Abs.1 Nr. 1 WHG<br />

Für die Planungen liegt die Geotechnische Begutachtung 1 und ein Gewässerstrukturgutachten<br />

2 vor, die als Grundlagen für die Planung verwendet<br />

wurden.<br />

2.1.1 Allgemeine Beschreibung der Oberflächengewässersysteme<br />

Das Einzugsgebiet der Oberflächengewässer im Flughafenbereich ist<br />

durch folgende Begrenzungen gekennzeichnet:<br />

• im Süden durch den Speichersee,<br />

• im Westen und Norden durch die Isar,<br />

• im Osten durch den Mittlere-Isar-Kanal, bzw. durch die Dorfen im<br />

nördlichen Bereich.<br />

Niederschläge außerhalb dieses Einzugsgebietes gelangen nicht in den<br />

Flughafenbereich, sondern werden über andere Gewässersysteme abgeleitet.<br />

Das im Einzugsgebiet anfallende und nicht versickernde Niederschlagswasser<br />

fließt oberflächlich den in den Geländetieflinien verlaufenden Grä-<br />

1 [G14] TUM, Zentrum Geotechnik – Geotechnische Begutachtung<br />

2 [A5] Grünplan GmbH - Gewässerstrukturkartierung<br />

32 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

ben zu. Hydrologisch bedeutsam ist, dass Starkniederschlagsereignisse<br />

die Abflussverhältnisse in den Oberflächengewässern dabei mehr beeinflussen<br />

als die Zuflüsse aus dem Grundwasser. Das vorhandene, oft stark<br />

verästelte Netz der z.T. sehr kleinen, künstlich angelegten Gräben wirkt<br />

bei hohen Grundwasserständen grundwasserregelnd und ermöglicht damit<br />

erst eine landwirtschaftliche Nutzung der ansonsten sehr feuchten und<br />

anmoorigen Böden. Viele der kleinen Gräben, die meist keine amtliche<br />

Bezeichnung führen, fallen in niederschlagsarmen Zeiten und bei mittleren<br />

und niedrigen Grundwasserständen vollständig trocken.<br />

In Anlage 3.1 sind im Übersichtslageplan Gewässer WA0301 alle oberirdischen<br />

Gewässer im näheren Umfeld des Flughafens und in der weiteren<br />

Umgebung bis zur Isar im Westen und dem Mittlere-Isar-Kanal im Osten<br />

mit amtlichen Bezeichnungen dargestellt; Ausschnitte aus diesem Übersichtslageplan<br />

im Format DIN A4 enthält die dortige Beilage GNO.<br />

Folgende Oberflächengewässer sind von den geplanten wasserwirtschaftlichen<br />

<strong>Maßnahmen</strong> berührt bzw. betroffen:<br />

• Goldach<br />

• Goldach Zulauf Ost<br />

• Westlicher Seitenarm Loosgraben<br />

• Loosgraben<br />

• Ableitungsgraben Nord<br />

• Süßgraben<br />

• Mittelgraben<br />

• Grüselgraben<br />

• Breitwiesengraben<br />

• Zufluss zum Grüselgraben 1<br />

• Kalkgriesgraben<br />

• Keckeisgrenzgraben<br />

• Stampfwiesengraben<br />

• Zufluss zum Stampfwiesengraben<br />

• Abfanggraben Ost<br />

• Vorflutgraben Nord<br />

• Überleitung Süd-Nord<br />

• Verrohrung Nord-Ost<br />

Zusätzlich werden die Entwässerungsgräben Nord und Nord-Ost innerhalb<br />

des Flughafens in kleinen Abschnitten mit Rollwegüberführungen überbaut.<br />

Weitere oberirdische Gewässer wie Dorfen oder Isar sind von den <strong>Maßnahmen</strong><br />

nicht betroffen.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

33


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Abbildung 2-1 Ausschnitt aus dem Übersichtslageplan Gewässer<br />

Alle Gewässer verlaufen weitgehend isarparallel, d.h. in Richtung Norden<br />

bzw. Nordosten. Als Vorfluter wirkt jeweils die Isar.<br />

Das Sohlgefälle der Gräben entspricht in etwa dem natürlichen Geländegefälle<br />

von 2 bis 3 ‰.<br />

2.1.2 Zusammenwirken von Grundwasser und Oberflächengewässer<br />

Die oberirdischen Gewässer im Erdinger Moos sind verstärkt ab Mitte des<br />

19. Jahrhunderts im Zuge von Kultivierungsmaßnahmen künstlich hergestellt<br />

bzw. weitergehend ausgebaut worden, um den Bodenwasserhaushalt<br />

für die landwirtschaftliche Nutzung zu verbessern. Schon damals war<br />

die direkte Abhängigkeit zwischen Grundwasserstand und Grabenwasserstand<br />

bekannt. Die Gräben entwässern die angrenzenden Böden und<br />

senken das Grundwasser ab.<br />

Von niederschlagsbedingten Zuflüssen abgesehen sind die Gräben grundwassergespeist,<br />

so dass in den Gräben abfließende Oberflächenwasser<br />

überwiegend dem Grundwasserstrom entstammt. Die Gräben nehmen<br />

Grundwasser auf, solange der Grundwasserstand höher ist als der Wasserstand<br />

im Graben. Umgekehrt findet eine Infiltration in das Grundwasser<br />

immer dann statt, wenn der Wasserstand im Graben über dem angrenzenden<br />

Grundwasserstand liegt.<br />

Die Grundwasserverhältnisse und die Verhältnisse in den Oberflächengewässern<br />

stehen also im engen Zusammenhang. Der Austausch zwischen<br />

den beiden Systemen erfolgt über die Sohle der Gräben und über die<br />

Grabenböschungen. Er ist stark von der Selbstabdichtung der Gräben<br />

(Kolmation) abhängig.<br />

34 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

2.1.3 Gewässerneuordnung beim Neubau des Flughafens<br />

Durch den Neubau des Flughafens wurden die Bäche und Gräben zwischen<br />

Hallbergmoos und Schwaig durchtrennt. Mit den baulichen <strong>Maßnahmen</strong><br />

im Rahmen der Gewässerneuordnung (GNO) wurden die Bäche<br />

und Gräben an der Südseite des Flughafens abgefangen, umgeleitet bzw.<br />

durch den Flughafen hindurchgeleitet und an der Nordseite wieder an die<br />

ursprünglichen Grabensysteme angeschlossen.<br />

Mit der Gewässerneuordnung wurden Hochwasserschutzmaßnahmen für<br />

den Flughafen und für die Unterlieger nördlich des Flughafens umgesetzt.<br />

Hochwasserabflüsse der dem Flughafen zuströmenden Gräben werden<br />

über den Abfanggraben Süd, dem Abfanggraben Ost und dem Vorflutgraben<br />

Nord um den Flughafen herum zur Isar abgeleitet.<br />

Die Wiedereinleitungsabflüsse in die Gräben nördlich des Flughafens sind<br />

entsprechend der Leistungsfähigkeit der Gräben auf insgesamt 5,0 m 3 /s<br />

begrenzt, so dass nicht nur der Flughafen, sondern auch die Gebiete zwischen<br />

dem Flughafen und der Isar vor Hochwasser geschützt sind.<br />

Die Sohlhöhen der im Rahmen der Gewässerneuordnung erstellten Gräben<br />

liegen in etwa auf der Höhe des mittleren Grundwasserstands, so<br />

dass bei niedrigen bis mittleren Grundwasserständen keine Absenkwirkung<br />

auftritt. Der tiefer liegende Ableitungsgraben Nord wurde abgedichtet.<br />

Ein Teil des Oberflächenwassers wird in der Überleitung Süd-Nord durch<br />

den Flughafen geleitet. Die Überleitung Süd-Nord dient zudem als Vorflut<br />

für die Entwässerungsgräben der bestehenden Grundwasserregelung und<br />

für die Oberflächenentwässerung des Flughafens. Dieses Wasser wird zu<br />

einem Teil über die Versickerungsanlage versickert und zum andern Teil<br />

in die Gräben eingeleitet. Der über die Leistungsfähigkeit der Gräben hinaus<br />

gehende Abfluss wird über den Ableitungsgraben Nord und den Vorflutgraben<br />

Nord zur Isar abgeleitet.<br />

2.1.4 Gewässerbenutzungen und wasserrechtliche Gegebenheiten<br />

Die Goldach ist ein Gewässer 2. Ordnung. Bei allen anderen von den geplanten<br />

<strong>Maßnahmen</strong> betroffenen Gewässern handelt es sich ausschließlich<br />

um Gewässer 3. Ordnung.<br />

Die Wasserkraft der Goldach wird im Bereich von Attaching über ein<br />

Triebwerk genutzt. An den anderen Gräben sind keine Wasserkraftnutzungen<br />

oder Sondernutzungen vorhanden.<br />

Im Rahmen der in den Planfeststellungsbescheiden des Flughafens erteilten<br />

Planfeststellungen, Bewilligungen und Erlaubnisse wird von der FMG<br />

Wasser aus dem plangemäßen Betrieb der Grundwasserregelung und<br />

Gewässerneuordnung in den Süß-, Mittel- und Grüselgraben eingeleitet.<br />

Bei Hochwasser erfolgt eine Einleitung über den Vorflutgraben Nord in die<br />

Isar.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

35


2.2 Hydrologische Daten und bestehende Abflussverhältnisse<br />

<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Wichtige Grundlagen und Randbedingungen für die Planungen, die Modellrechnungen,<br />

die Dimensionierungen sowie die hydraulischen Berechnungen<br />

und für die Beurteilung der bestehenden Situation bilden quantitative<br />

Kenntnisse über bestehende Abflussverhältnisse. Für die vorliegenden<br />

Planungen wurden daher alle dazu verfügbaren wasserwirtschaftlichen<br />

Daten erhoben, auf Plausibilität geprüft und ausgewertet. Die bestehenden<br />

Abflussverhältnisse an den Gewässerpegeln des Landesamtes für<br />

Umwelt und den relevanten von der FMG beobachteten Gewässerpegeln<br />

sind nachfolgend beschrieben.<br />

Für die Berechnungen der Abflussverhältnisse sind die nächstliegenden<br />

Gewässerpegel an der Isar (Freising) und an der Gfällach (Oberding) relevant.<br />

Bei der Isar handelt es sich um ein Gewässer 1. Ordnung, das vom Bayerischen<br />

Landesamt für Umwelt (LfU), wie auch die Gfällach, intensiv beobachtet<br />

wird. Die Messwerte und Auswertungen sind im Internet unter<br />

www.bayern.de/lfw sowie im “Gewässerkundlichen Jahrbuch“ veröffentlicht.<br />

Auf diese Quellen wird im Nachfolgenden zurückgegriffen.<br />

Abbildung 2-2 Lage Gewässerpegel des LfU<br />

(Quelle: http://gisportalumwelt.bayern.de/website/lfw)<br />

Die FMG hat entsprechend der wasserrechtlichen Auflagen zahlreiche<br />

Pegel und Messstellen an Gewässern eingerichtet und langjährig beo-<br />

36 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

2.2.1 Isar<br />

bachtet, den Wasserstand registriert und durch Abflussmessungen bei unterschiedlichen<br />

Abflussereignissen eine Schlüsselkurve erstellt. Teilweise<br />

wird der Abfluss kontinuierlich aufgezeichnet.<br />

Bei den für die nachfolgenden Auswertungen relevanten Gewässerpegeln<br />

wird zusätzlich auch der Abfluss gemessen. Im Lageplan D1a/F6.1a-008<br />

sind die Gewässermessstellen und -pegel dargestellt.<br />

Die Abflusskennwerte der Isar beziehen sich auf LfU Messstellen-Nr.<br />

16006500 mit dem zugehörigen Flusskilometer 113,70 km.<br />

Abbildung 2-3 Pegel Freising<br />

(Quelle: http://www.hnd.bayern.de/pegel)<br />

In nachfolgender Tabelle 2-1 sind die charakteristischen Abflüsse in der<br />

Isar am Pegel Freising zusammengestellt.<br />

Tabelle 2-1 Abflüsse Isar Pegel Freising (Jahresreihe 1959 – 2003)<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

Winter Sommer Jahr<br />

NQ m 3 /s 4,64 5,15 4,64<br />

MNQ m 3 /s 10,0 10,4 9,40<br />

MQ m 3 /s 14,6 28,5 21,6<br />

MHQ m 3 /s 96,7 277 282<br />

HQ m 3 /s 315 658 658<br />

(Quelle: http://www.hnd.bayern.de)<br />

Tabelle 2-2 zeigt die Jährlichkeiten der Höchstabflüsse in der Isar am Pegel<br />

Freising.<br />

37


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Tabelle 2-2 Jährlichkeiten der Höchstabflüsse Isar, Pegel Freising (Jahre<br />

1959 – 1995)<br />

HQ1<br />

HQ2<br />

HQ5<br />

HQ10<br />

HQ20<br />

HQ50<br />

HQ100<br />

2.2.2 Gfällach<br />

210 m 3 /s<br />

270 m 3 /s<br />

480 m 3 /s<br />

600 m 3 /s<br />

620 m 3 /s<br />

750 m 3 /s<br />

950 m 3 /s<br />

(Quelle: http://www.hnd.bayern.de)<br />

Der höchste gemessene Abfluss in der Isar am Pegel Freising betrug im<br />

Juli 1954 1.050 m 3 /s. Dieser hohe Abfluss trat vor der Inbetriebnahme des<br />

Sylvensteinspeichers im Jahr 1959 auf, durch den die Hochwasserabflüsse<br />

in der Isar gedrosselt werden.<br />

Die genaue Kenntnis der gewässerkundlichen Daten der Isar ist maßgebend,<br />

um mögliche Auswirkungen durch die geplanten <strong>Maßnahmen</strong> auf<br />

das Abflussverhalten in der Isar beurteilen zu können. Günstig ist, dass<br />

die Mündung des Vorflutgrabens Nord in die Isar nur rd. 7 km unterstromig<br />

des Pegels Freising liegt. Die Fließzeit zwischen dem Pegel und der Einmündung<br />

des Vorflutgrabens Nord beträgt bei den bei Hochwasser auftretenden<br />

Fließgeschwindigkeiten von etwa 2 - 3 m/s rund 1 Stunde. Die am<br />

Pegel Freising (Isar) beobachteten Abflüsse können deshalb als repräsentativ<br />

für die Abflüsse der Isar bei der Einmündung des Vorflutgrabens Nord<br />

angesehen werden. Da keine größeren Zuflüsse zwischen dem Pegel<br />

Freising und der Einmündung des Vorflutgrabens Nord in die Isar einmünden,<br />

sind die o.g. Daten des Pegels Freising sehr gut geeignet für die Beurteilung<br />

der Abflussverhältnisse an der Einleitung des Vorflutgrabens<br />

Nord in die Isar.<br />

Wie die nachfolgenden Kapitel zeigen, sind für die weitere Betrachtung vor<br />

allem die Abflüsse der Isar mit einer 10-jährlichen und mit einer 100jährlichen<br />

Wiederkehrzeit maßgebend. Sie sind in Tabelle 2-2 farbig markiert.<br />

Die Abflusskennwerte der Gfällach beziehen sich auf die LfU Messstellen-<br />

Nr. 16527503 mit dem zugehörigen Flusskilometer 3,00 km<br />

38 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Abbildung 2-4 Gfällach, Pegel Oberding<br />

(Quelle: http://www.hnd.bayern.de/pegel)<br />

In nachfolgender Tabelle 2-3 sind die charakteristischen Abflüsse der<br />

Gfällach am Pegel Oberding zusammengestellt.<br />

Tabelle 2-3 Abflüsse Gfällach, Pegel Oberding (Jahresreihe 1974 – 2004)<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

Winter Sommer Jahr<br />

NQ m 3 /s 0,08 0,07 0,07<br />

MNQ m 3 /s 0,31 0,24 0,23<br />

MQ m 3 /s 0,58 0,45 0,51<br />

MHQ m 3 /s 1,93 1,81 2,34<br />

HQ m 3 /s 3,35 4,29 4,29<br />

(Quelle: http://www.hnd.bayern.de)<br />

In Tabelle 2-4 sind die höchsten gemessenen Abflüsse in der Gfällach am<br />

Pegel Oberding zusammengestellt.<br />

Tabelle 2-4 Höchste Abflüsse Gfällach, Pegel Oberding<br />

1. 4,29 m 3 /s 07.06.1995<br />

2. 3,35 m 3 /s 12.02.1979<br />

3. 3,27 m 3 /s 17.11.1973<br />

4. 3,18 m 3 /s 18.06.1979<br />

5. 3,12 m 3 /s 07.08.2002<br />

(Quelle: http://www.hnd.bayern.de)<br />

39


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Die gewässerkundlichen Daten der Gfällach sind für statistische Auswertungen<br />

hinsichtlich der zeitlichen Überlagerung von Hochwasserereignissen<br />

im Flughafengebiet und in der Isar erforderlich.<br />

Die Gfällach selbst ist von den geplanten <strong>Maßnahmen</strong> nicht betroffen.<br />

2.2.3 Ludwigskanal / Goldach<br />

Der Abfluss im Ludwigskanal ist am Beginn der Verrohrung nördlich Hallbergmoos<br />

(Messstelle Q64, siehe Plan D1a/F6.1a-008) auf 2,5 m 3 /s begrenzt.<br />

Darüber hinausgehende Abflüsse werden in den Abfanggraben<br />

Süd abgeleitet.<br />

Die Messdaten an der Messstelle Q64 werden über die MSR/ZLT Wasserwirtschaft<br />

erfasst und dokumentiert. Die Auswertung hat gezeigt, dass<br />

während eines Tages i.d.R. nur geringe Abflussschwankungen auftreten.<br />

Aus diesen Messdaten wurden daher zur Verringerung der Datenmenge<br />

Tagesmittelwerte berechnet, auf deren Grundlage statistische Auswertungen<br />

erfolgten.<br />

Die Liste der Tagesmittelwerte ist in der Beilage GNO zusammengestellt.<br />

Abflussdaten liegen seit Wirksamwerden der Anlagen vor. Bei der Auswertung<br />

wurde die Messreihe ab 2000 bis 2006 verwendet.<br />

Aus den Messdaten wurde das arithmetische Mittel gebildet und der Mindest-<br />

und Höchstwert des Abflusses ermittelt. Die Ergebnisse sind in folgender<br />

Tabelle zusammengestellt:<br />

Tabelle 2-5 HQ, MQ und NQ Ludwigskanal [Q64]<br />

HQ MQ NQ<br />

2,09 m 3 /s 0,85 m 3 /s 0,37 m 3 /s<br />

Festzustellen ist, dass der zulässige maximale Abfluss von 2,5 m 3 /s in der<br />

Vergangenheit zu keiner Zeit erreicht oder überschritten wurde. Die Abflüsse<br />

im Ludwigskanal bzw. der Goldach werden durch die geplante Verlegung<br />

der Goldach östlich von Attaching nicht verändert. Somit können<br />

die hydraulischen Nachweise, die im Zusammenhang mit der Verlegung<br />

der Goldach geführt werden, auf den bestehenden Abflussverhältnisse<br />

aufbauen.<br />

2.2.4 Bereich Ableitungsgraben Nord mit Ausleitungen<br />

Ziel der geplanten <strong>Maßnahmen</strong> ist es, die vorhandenen Abflussverhältnisse<br />

in den Gräben nördlich des Flughafens, insbesondere im Süß- und im<br />

Grüselgraben sowie im Keckeisgrenzgraben möglichst wenig zu verändern.<br />

Deshalb wurden die vorhandenen Daten zu den Abflussverhältnissen<br />

im Bereich des Ableitungsgrabens Nord gesichtet, auf Plausibilität geprüft<br />

und ausgewertet.<br />

40 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Am Ableitungsgraben Nord werden folgende Werte gemessen:<br />

• Zuflüsse aus der Überleitung Süd/Nord (Q67) und der Verrohrung<br />

Nord/Ost (Q63),<br />

• Abflüsse in den Süßgraben (Q58), den Mittelgraben (Q59) und den<br />

Grüselgraben (Q60).<br />

Die Daten wurden auf Tagesmittelwerte umgerechnet. Dabei war festzustellen,<br />

dass die zuströmende Wassermenge (Q63 und Q67) in einzelnen<br />

Fällen über als auch unter der abströmenden Wassermenge (Q58, Q59<br />

und Q60) lag. Dafür gibt es folgende Gründe:<br />

• Dem Ableitungsgraben Nord strömt neben den Zuflüssen aus der<br />

Überleitung Süd-Nord und der Verrohrung Nord-Ost auch Wasser<br />

aus den Flächen zwischen dem nördlichen Flughafenzaun und dem<br />

Ableitungsgraben Nord zu. Dabei handelt es sich vor allem um oberflächigen<br />

Abfluss über das dort noch z.T. vorhandene Grabensystem<br />

bzw. über Geländetieflinien. Die Auswertung der Ganglinien<br />

zeigt, dass nach besonders starken Niederschlagsereignissen wie<br />

z.B. im Mai 1999 mehr Wasser aus dem System ab- als über die<br />

Messstellen zufloss (siehe Beilage GNO).<br />

• Im Bereich des Ausleitbauwerks Grüselgraben strömt eine Teilmenge<br />

in den Ostteil des Ableitungsgrabens Nord. Dieser Teilstrom<br />

wird von den Messungen nicht erfasst, so dass vor allem bei höheren<br />

Abflüssen nach den Messergebnissen mehr Wasser zu- als abfließt.<br />

• Die Messeinrichtung im Ableitungsgraben Nord sind auf die Begrenzung<br />

der Höchstabflüsse ausgelegt, sodass bei mittleren und<br />

niedrigen Abflüssen die Messgenauigkeit Unschärfen enthält, die<br />

bei der statistischen Auswertung zu Abweichungen führt.<br />

Im Wissen dessen wurden alle Abflüsse ausgewertet und eine Abflussbilanz<br />

für die mittleren Abflussverhältnisse erstellt. Die für die Beurteilung<br />

der Abflussaufteilung auf den Süß-, Mittel- und Grüselgraben maßgebenden<br />

Messstellen Q58, Q59 und Q60 blieben dabei unverändert. Der Abflussabgleich<br />

erfolgte an den Einleitstellen Q63 (Verrohrung Nord-Ost) und<br />

Q67 (Überleitung Süd-Nord) mit einem bei beiden Messstellen in gleicher<br />

Höhe angesetzten Abgleichsfaktor. Die Ergebnisse sind in der Tabelle 2-6<br />

zusammengestellt.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

41


Tabelle 2-6 Mittelwasserabflüsse<br />

Gemessener Mittelwasserabfluss<br />

im Gewässersystem nördlich des Flughafens<br />

mit Abgleich der Einleitungsmengen aus der Überleitung<br />

<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Süd-Nord und der Verrohrung Nord-Ost um den Faktor: 1,075<br />

zum Ausgleich der Wasserbilanz<br />

Gewässerabschnitt Messwerte Abfluss<br />

[m³/s] [m³/s]<br />

Überleitung Süd-Nord (Auslaufbauwerk) 0,589<br />

Versickerung Ost Q56 0,056 0,056<br />

Versickerung West Q57 0,026 0,026<br />

Ableitungsgraben Nord Q67 0,472 0,507<br />

Süßgraben Q58 0,287 0,287<br />

Ableitungsgraben Nord 0,220<br />

Mittelgraben Q59 0,112 0,112<br />

Ableitungsgraben Nord 0,108<br />

Verrohrung Nord-Ost Q63 0,183 0,197<br />

Ableitungsgraben Nord 0,305<br />

Grüselgraben Q60 0,305 0,305<br />

Ableitungsgraben Nord 0,000<br />

Ein Vergleich der Tagesmittelwerte über den gesamten Beobachtungszeitraum<br />

ergibt folgende Aufteilung der Abflüsse aus dem Ableitungsgraben<br />

Nord:<br />

• Süßgraben: 41% (40 %)<br />

• Mittelgraben: 16% (20%)<br />

• Grüselgraben: 43% (40 %)<br />

Das bedeutet, dass in der Vergangenheit aus dem Ableitungsgraben Nord<br />

41% des Abflusses in den Süßgraben, 16% in den Mittelgraben und 43%<br />

in den Grüselgraben ausgeleitet wurden.<br />

Die Zahlen machen deutlich, dass die Vorgaben zur Aufteilung der Abflüsse<br />

gemäß der Auflage Nr. IV 9.3.5 des Planfeststellungsbeschlusses vom<br />

1979 (Zahlen in Klammern) in der Praxis außergewöhnlich genau realisiert<br />

wurden. Das ist auch ein Grund dafür, dass in der weiteren Planung an<br />

42 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

der nunmehr bewährten technischen Grundkonzeption der Ausleitbauwerke<br />

mit ihren Schälzungen festgehalten werden kann.<br />

Ferner ist gemäß Änderungsplanfeststellungsbeschluss der max. Ausleitungsabfluss<br />

in die Gräben begrenzt:<br />

• Süßgraben auf max. 2,0 m 3 /s,<br />

• Mittelgraben auf max. 1,0 m 3 /s,<br />

• Grüselgraben auf max. 2,0 m 3 /s<br />

Es wurde festgestellt, dass diese Abflüsse nie überschritten und demzufolge<br />

auch die Auflage eingehalten wurde.<br />

Ausgeprägte Hochwasserereignisse im Flughafenbereich sind seit Fertigstellung<br />

der Gewässerneuordnung nicht aufgetreten.<br />

Für die weitere Planung kann an den bisherigen Zielvorgaben der Abflussverteilung<br />

und der max. zulässigen Ausleitung festgehalten werden.<br />

Es ist beabsichtigt, Entwicklungen bei der Messtechnik seit Flughafeninbetriebnahme<br />

zu berücksichtigen und Messgeräte mit höherer Messgenauigkeit<br />

zu installieren, die auch den Niedrigwasserbereich genauestmöglich<br />

abdecken.<br />

In der nachfolgenden Abbildung 2-5 sind die Ganglinien aller Jahresmittelwerte<br />

der Messstellen Q58, Q59 und Q60 (siehe Plan D1a/F6.1a-008)<br />

sowie die Jahresniederschlagshöhen dargestellt (siehe auch Beilage<br />

GNO). Sie bestätigen, dass die maximal zulässigen Abflüsse im Süß-, Mittel-<br />

und im Grüselgraben nie überschritten wurden. Sie belegen gleichzeitig,<br />

dass alle drei Gräben ständig Wasser führten. Die grafische Darstellung<br />

wird in den nachfolgenden Abschnitten durch tabellarische Zusammenstellungen<br />

ergänzt.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

43


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Abbildung 2-5 Ganglinien aller Jahresmittelwerte der Abflüsse an den<br />

Messstellen Q58 Q59 Q60 (1993 – 2006) im Überblick<br />

2.2.4.1 Ausleitung Süßgraben<br />

Die Auswertung der vorliegenden Daten hat gezeigt, dass am Ausleitbauwerk<br />

Süßgraben rd. 41% der Gesamtausleitmenge aus dem Ableitungsgraben<br />

Nord in den Süßgraben ausgeleitet wurde.<br />

Der mittlere Abfluss betrug im Beobachtungszeitraum von 1993 bis 2006<br />

rd. 0,29 m³/s, der Höchstwert lag bei rd. 1,30 m³/s (1993), der niedrigste<br />

Abfluss bei rd. 0,04 m³/s (2003). Der mittlere Niedrigwasserabfluss, der<br />

mittlere Abfluss und der mittlere Hochwasserabfluss sind in der nachfolgenden<br />

Tabelle aufgeführt. Die Ganglinien der relevanten Jahremittelwerte<br />

sind der Beilage GNO zu entnehmen.<br />

Tabelle 2-7 MHQ, MQ und MNQ Ausleitung Süßgraben [Q58]<br />

MHQ MQ MNQ<br />

Mittelwert rd. 0,74 m 3 /s rd. 0,29 m 3 /s rd. 0,11 m 3 /s<br />

44 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

2.2.4.2 Ausleitung Mittelgraben<br />

Die Auswertung der vorliegenden Daten hat gezeigt, dass am Ausleitbauwerk<br />

Mittelgraben rd. 16% der Gesamtausleitmenge aus dem Ableitungsgraben<br />

Nord in den Mittelgraben ausgeleitet wurde.<br />

Der mittlere Abfluss betrug im Beobachtungszeitraum von 1993 bis 2006<br />

rd. 0,11 m³/s, der Höchstwert lag bei rd. 0,94 m³/s (1995), der niedrigste<br />

Abfluss bei rd. 0,01 m³/s (1998). Der mittlere Niedrigwasserabfluss, der<br />

mittlere Abfluss und der mittlere Hochwasserabfluss sind in der nachfolgenden<br />

Tabelle aufgeführt. Die Ganglinien der relevanten Jahremittelwerte<br />

sind der Beilage GNO zu entnehmen.<br />

Tabelle 2-8 MHQ, MQ und MNQ Ausleitung Mittelgraben [Q59]<br />

MHQ MQ MNQ<br />

Mittelwert rd. 0,32 m 3 /s rd. 0,11 m 3 /s rd. 0,05 m 3 /s<br />

2.2.4.3 Ausleitung Grüselgraben<br />

Die Auswertung der vorliegenden Daten hat gezeigt, dass am Ausleitbauwerk<br />

Grüselgraben rd. 43% der Gesamtausleitmenge aus dem Ableitungsgraben<br />

Nord in den Mittelgraben ausgeleitet wurde.<br />

Der mittlere Abfluss betrug im Beobachtungszeitraum von 1993 bis 2006<br />

rd. 0,31 m³/s, der Höchstwert lag bei rd. 1,91 m³/s (1994), der niedrigste<br />

Abfluss bei rd. 0,05 m³/s (2003). Der mittlere Niedrigwasserabfluss, der<br />

mittlere Abfluss und der mittlere Hochwasserabfluss sind in der nachfolgenden<br />

Tabelle aufgeführt. Die Ganglinien der relevanten Jahremittelwerte<br />

sind der Beilage GNO zu entnehmen.<br />

Tabelle 2-9 MHQ, MQ und MNQ Ausleitung Grüselgraben [Q60]<br />

2.2.4.4 Nebengräben<br />

MHQ MQ MNQ<br />

Mittelwert rd. 0,90 m 3 /s rd. 0,31 m 3 /s rd. 0,11 m 3 /s<br />

Die Abflüsse in den Nebengräben werden nicht regelmäßig bzw. nicht<br />

ständig erfasst oder aufgezeichnet. Im Zusammenhang mit den Planungen<br />

wurden im Rahmen der Stichtagsmessung für die Kalibrierung des<br />

Grundwassermodells an zahlreichen kleinen Gräben Abflussmessungen<br />

und Wasserstandsbeobachtungen durchgeführt, um Erkenntnisse zu gewinnen.<br />

Belastbare Auswertungen lassen sich daraus nicht erstellen.<br />

Sie sind aber auch nicht notwendig, denn die Gräben dienen vorrangig der<br />

Regelung des Bodenwasserhaushalts für die landwirtschaftliche Nutzung<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

45


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

der Fläche. Für die Gewässerneuordnung und die Abflussberechnungen<br />

spielen sie keine Rolle.<br />

2.3 Bestehende Gewässergüteverhältnisse<br />

Die Erhebung des biologischen Zustandsbildes der Gewässer im Bereich<br />

des Flughafens wurde an den 15 Probenahmestellen in den Jahren 1980<br />

bis 1995 von Prof. Dr. Siebeck entsprechend der Planfeststellungsauflage<br />

durchgeführt. Ab 2002 wurden die Untersuchungen vom Büro ÖKON aufgrund<br />

einer Abstimmung mit dem WWA weitergeführt. An den Messstellen<br />

wurden ab 1979 auch chemisch-physikalische Untersuchungen durchgeführt.<br />

Im Plan D1a/F6.1a-009 sind die Messstellen eingezeichnet.<br />

2.3.1 Biologische Gewässergüte<br />

Nach der amtlichen Gewässergütekartierung sind die Gewässer im Erdinger<br />

Moos und in der rechtsseitigen Isaraue der Gütestufe II zuzuordnen.<br />

Der Mittlere – Isar - Kanal und ein Abschnitt der unteren Dorfen mit dem<br />

Zufluss Weichgraben weisen die Güteklasse II-III auf.<br />

Nach Untersuchungen der FMG im Rahmen der Beweissicherung für den<br />

bestehenden Flughafen weisen die Entwässerungsgräben innerhalb des<br />

Flughafens wechselnde Qualitäten auf. Die zwischen den Rollbahnen gelegenen<br />

Entwässerungsgräben müssen zur Aufrechterhaltung einer optimalen<br />

Funktionstüchtigkeit laufend unterhalten und gereinigt werden. Das<br />

Zustandsbild wird daher in erster Linie durch diese Unterhalts- und Reinigungsarbeiten<br />

bestimmt. Die deshalb eher geringen Artenzahlen schränken<br />

die Vergleichsmöglichkeit mit der üblichen Bewertung nach Güteklassen<br />

ein. Nach den vorliegenden Untersuchungen ist von Gütewerten auszugehen,<br />

die überwiegend die Güteklasse II und II-III umfassen.<br />

Außerhalb des Flughafens erfolgten langjährige Untersuchungen zur Bestimmung<br />

der biologischen Gewässergüte durch die FMG bzw. beauftragte<br />

Gutachter (Prof. Siebeck und Büro ÖKON). Im Zeitraum von 1980 bis<br />

2004 erfolgten biologische Bestandsaufnahmen im jährlichen Abstand an<br />

15 Probestellen bzw. -abschnitten in insgesamt 7 Fließgewässern, davon<br />

4 südlich (oberstromig) und 4 nördlich (unterstromig) des Flughafens. Weitere<br />

7 Probestellen liegen an den isarnahen Hauptgewässern unterstromig<br />

des Flughafens.<br />

2.3.2 Chemische Gewässergüte und Trophie<br />

Neben den gewässerbiologischen Untersuchungen werden für die Gütebeurteilung<br />

auch relevante chemisch-physikalische Gewässerparameter<br />

durch von der FMG beauftragten Fachbüros und Labors erhoben. Zusammenfassend<br />

lässt sich nach den Untersuchungsergebnissen feststellen,<br />

dass keine Auffälligkeiten, die mit dem Betrieb des Flughafens in Zusammenhang<br />

gebracht werden können, zu erkennen sind.<br />

46 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Die Ergebnisse der wichtigsten Güteparameter an ausgewählten<br />

Messstellen (siehe auch Plan D1a/F61.a-009), nämlich<br />

• Messstelle OW1 (Ludwigskanal Hallbergmoos, südlich S/L-Bahn<br />

Süd).<br />

• Messstelle OW2 (Ludwigskanal Aussichtshügel Nord, nördlich S/L-<br />

Bahn Nord).<br />

• Messstelle OW6 (Süßgraben nördlich Ableitungsgraben Nord).<br />

• Messstelle OW9 (Mittelgraben, nördlich Ableitungsgraben Nord,<br />

Anm.: Nicht mehr in Beobachtung).<br />

• Messstelle OW11 (Grüselgraben St 2084, nördlich Ableitungsgraben<br />

Nord).<br />

• Messstelle OW12 (Grüselgraben Höhe Düker Vorflutgraben Nord).<br />

lässt sich im Zeitraum November 1979 bis Juni 2005 zusammenfassend<br />

wie folgt kennzeichnen.<br />

Die untersuchten Gewässer nördlich des Flughafens (M 6,9,11,12) weisen<br />

bei Ammonium (NH4) konstant niedrige Werte auf; oft liegt die NH4-<br />

Konzentration unterhalb der Nachweisgrenze; Tendenzen sind nicht erkennbar.<br />

Die Nitratgehalte des Grundwassers findet sich auch in den Oberflächengewässern<br />

mit Grundwasserprägung wieder. Tendenzen sind<br />

nicht erkennbar.<br />

Bei Phosphat (Orthophosphat - PO4) liegen die Werte im Süßgraben teilweise<br />

unter der Nachweisgrenze, ansonsten sind in den Gewässern<br />

Schwankungen in einem geringen bis mittleren Bereich festzustellen. In<br />

den Gräben nördlich des Flughafens mit prägendem Grundwasserzufluss<br />

wird häufig die Nachweisgrenze für Orthophosphat unterschritten.<br />

Bei der Güteklassifizierung der Nährstoffe (nach LAWA 1998) liegen die<br />

Gewässer bezüglich Phosphat und Ammonium nördlich des Flughafens<br />

bis auf einzelne Ereignisse in den Güteklassen I und I-II. Diese Werte entsprechen<br />

naturnahen Gewässern und werden in landwirtschaftlich geprägten<br />

Einzugsgebieten oft weit überschritten. Erklärbar sind die Werte durch<br />

die allgemeine Grundwasserprägung der Gräben.<br />

Zum Vergleich weist die Goldach (Messstelle 1 und 2) zwar ähnliche Nitratkonzentrationen,<br />

aber weit höhere Ammonium- und Phosphatkonzentrationen<br />

auf. Letztere haben eine sinkende Tendenz. Bei der Güteklassifizierung<br />

der Nährstoffe liegen die Werte bezüglich Phosphat, Ammonium<br />

und Nitrat in der Goldach mit ihrem großen landwirtschaftlich und durch<br />

Siedlungen geprägten Einzugsgebiet bis auf einzelne Ereignisse in den<br />

Güteklassen II und II-III.<br />

Bei TOC (Total Organic Carbon - Gesamtkohlenstoff) weisen alle sechs<br />

Messstellen deutliche Maxima auf, vor allem in den Jahren 1981/82, drei<br />

Jahre nach dem Beginn der Aufzeichnungen im November 1979 bzw. lange<br />

Zeit vor Inbetriebnahme des Flughafens. Die Messstellen 1 und 2 sind<br />

generell durch niedrigere TOC-Gehalte als die Messstellen 6, 9, 11 und 12<br />

gekennzeichnet. Ab 1984/85 sind bei allen Messpunkten tendenziell sin-<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

47


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

kende bzw. stagnierende Werte auf einem für das Einzugsgebiet charakteristischen<br />

Niveau zu verzeichnen.<br />

2.3.3 Oberflächengewässer im Bereich des Flughafens<br />

Nach den Ergebnissen der o.g. Gewässergüteuntersuchungen zeigen die<br />

nach den Einleitungsstellen aus dem Ableitungsgraben Nord anschließenden<br />

Gräben (Süßgraben, Mittelgraben, Grüselgraben) durchwegs eine gute<br />

Wasserqualität mit hohen Taxazahlen und Individuendichten. Ab Einleitungsstelle<br />

Überleitung Süd-Nord in den Ableitungsgraben Nord treten<br />

Mangan- und Eisenoxidausfällungen auf der Gewässersohle bis in den<br />

Grüselgraben auf. Solche Metallfällungen sind wohl mit dem Austritt von<br />

Grundwasser und chemischen Prozessen durch den Kontakt mit dem<br />

Luftsauerstoff zu erklären und treten nach Beobachtungen auch an naturnahen<br />

Gewässern im Erdinger Moos auf, so z.B. im Keckeisgrenzgraben,<br />

in einem Seitengraben zur Gfällach ostnordöstlich Oberding oder im<br />

Schwarzbach (Tagwerksgraben) südlich Viehlaßmoos.<br />

Der Saprobienindex wurde nach dem Winterdienstbericht 2004/2005 3 am<br />

Ableitungsgraben Nord von Herbst 2004 bis Frühjahr 2005 insgesamt 7<br />

mal bestimmt. Er lag im Mittel bei Gewässergüteklasse II. Im Ableitungsgraben<br />

Nord kann die Güteklasse direkt nach der Einleitstelle des Verrohrung<br />

Nord-Ost mit II - III und im Grüselgraben nach der Ausleitung aus<br />

dem Ableitungsgraben Nord mit II angegeben werden.<br />

Weiter nördlich gelegene Gewässer wie die Goldach zeigen keine Beeinflussung<br />

durch den Flughafen. Die Gewässergüte liegt hier mit Stufe II im<br />

Bereich der bisherigen Beobachtungen durch Prof. Dr. Siebeck und das<br />

Büro ÖKON, die an den Messstellen "Goldach, Furt, südlich von Hagenham"<br />

und "Goldach, im Isar-Auwald östlich von Hagenham" regelmäßig<br />

die Gewässergüte II ermittelten. Die Ergebnisse der Beweissicherungsuntersuchungen<br />

stimmen gut mit der amtlichen Güteeinstufung überein.<br />

2.3.3.1 Biologische Untersuchungen<br />

Zwischen 1980 und 2004 wurden an bis zu 19 Messstellen biologische<br />

Bestandsaufnahmen durchgeführt. Die Untersuchungsreihen von Prof. Dr.<br />

Siebeck und von der Gesellschaft für Landschaftsökologie, Gewässerbiologie<br />

und Umweltplanung mbH (ÖKON) sind in den nachfolgenden Tabellen<br />

zusammengestellt und die Lage beschrieben. In den genannten Gutachten<br />

sind Übersichtslagepläne der Messstellen enthalten.<br />

Von Prof. Dr. Otto Siebeck wurden ab 1980 umfangreiche biologische Bestandsaufannahmen<br />

an Probestellen des Fließgewässersystems im Umfeld<br />

des Flughafens München durchgeführt. Ausgewählte Ergebnisse<br />

(Saprobiewerte) aus den Jahren 1988 bis 1995 sind in der nachfolgenden<br />

Tabelle zusammengestellt.<br />

3 [B1] FMG – Winterdienstbericht 2004/2005<br />

48 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Die Messstellen im Bereich der geplanten <strong>Maßnahmen</strong> sind blau hinterlegt.<br />

Die aktuell nach den Auflagen zu beobachtenden Messstellen sind im<br />

Lageplan D1a/F6.1a-009 dargestellt.<br />

Tabelle 2-10 Saprobiewerte der biol. Untersuchungen 1988 bis 1995<br />

Mpkt. Gewässer 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995<br />

I Goldach Hallbergmoos (Ludwigskanal) 1,8 2,0 2,0 2,1 2,0 2,1 2,2 2,1<br />

II Goldach Attaching 2,1 2,0 2,2 2,1 1,9 2,1 2,2 2,1<br />

III Goldach östlich Lerchenfeld 1,8 1,9 2,0 2,1 2,2 2,2 2,3 2,1<br />

IV Goldach ab der Furt südlich Hangenheim 2,0 2,0 2,1 1,9 2,1 2,0 2,2 2,1<br />

V Süßgraben südöstlich von Birkeneck 2,1 2,2 2,2 2,2 2,1 2,3 2,3 2,2<br />

VI Süßgraben östlich von Attaching 1,9 2,0 2,0 1,9 1,9 1,7 2,0 2,1<br />

VII Süßgraben nördlich von Hirschau 1,9 1,9 1,9 1,9 1,9 1,8 1,9 1,9<br />

VIII Mittelgraben bei Wildschwaige 2,6 2,4 2,2 2,3 2,2 Tr. Tr. Tr.<br />

IX Mittelgraben westlich von Schwaigermoos 2,2 2,0 2,1 2,0 2,0 2,0 1,9 2,1<br />

X Grüselgraben östlich von Franzheim 1,7 1,8 1,8 2,0 1,9 Tr. Tr. Tr.<br />

XI Grüselgraben bei Schwaigermoos 1,9 2,0 1,9 1,9 1,9 1,9 1,9 1,9<br />

XII Grüselgraben bei Hirschau 2,0 2,1 1,9 1,9 2,0 1,9 1,9 1,9<br />

XIII Süßgraben westlich von Gaden 1,9 1,8 1,8 1,9 1,9 1,8 1,9 2,0<br />

XIV Dorfen nordöstlich von Gaden 1,8 1,7 1,8 1,7 1,8 1,8 1,9 1,9<br />

XV Dorfen bei der Mündung 1,8 1,8 1,8 1,7 1,7 1,9 2,1 2,2<br />

Tr.: Graben trocken<br />

In den Jahren 2002 bis 2004 wurden an einem Teil der Messstellen weitere<br />

biologische Gewässeranalysen durch ÖKON durchgeführt. Neben der<br />

Untersuchung hinsichtlich Makroinvertebraten und Anzahl der lebenden<br />

Taxa wurden die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Saprobiewerte<br />

bestimmt und eine Einteilung in die Gewässergüteklassen vorgenommen.<br />

Die aktuell nach den Auflagen zu beobachtenden Messstellen sind im Lageplan<br />

D1a/F6.1a-009 dargestellt.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

49


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Tabelle 2-11 Saprobiewerte der biol. Untersuchungen 2002 bis 2004<br />

Mpkt. Gewässer 2002 2002 2003 2003 2004 2004<br />

DIN Bay. DIN Bay. DIN Bay.<br />

IV Goldach ab der Furt südlich Hangenheim 1,91 2,26 1,95 2,03 1,99 1,98<br />

VI Süßgraben östlich von Attaching 2,02 2,22 2,09 2,03 2,02 2,08<br />

VII Süßgraben nördlich von Hirschau 1,87 1,88 1,84 1,84 1,99 1,95<br />

XI Grüselgraben bei Schwaigermoos 1,91 1,98 2,04 1,97 2,13 2,15<br />

XII Grüselgraben bei Hirschau 1,96 2,06 2,03 1,95 2,16 2,25<br />

XIX Goldach östlich von Hangenheim<br />

[neu aufgenommen ab 2002]<br />

2,08 2,15 1,97 1,89 2,00 2,08<br />

Die Gewässer wurden bei allen Untersuchungen in die Gewässergüteklasse<br />

II eingestuft.<br />

Der Bericht der „Beweissicherung durch die Biologische Gewässeranalyse<br />

im Fließgewässersystem nördlich des Flughafens München“ aus dem Jahr<br />

2004 4 schließt mit folgender Zusammenfassung:<br />

• Die Grundwasserabsenkungen wirken sich bislang offenbar nicht<br />

auf den biologischen Zustand der betroffenen Fließgewässer im<br />

Norden des Flughafens aus.<br />

• Die aus dem Flughafenbereich herangeführten und den untersuchten<br />

Bächen zugeleiteten Mischwässer haben keinen nachweisbaren<br />

Einfluss auf deren biologischen Zustand.<br />

Der Saprobienindex von im Mittel 2 sowie die allgemeinen gutachterlichen<br />

Ausführungen weisen auf einen aus biologischer Sicht in etwa gleichbleibenden,<br />

guten Allgemeinzustand der Fließgewässer im Bereich des Flughafens<br />

hin.<br />

2.3.3.2 Chemisch-physikalische Untersuchungen<br />

Die chemisch-technischen Untersuchungen werden seit 1979 4-mal pro<br />

Jahr durchgeführt. Für die relevanten Messstellen nördlich des Flughafens<br />

im Bereich der geplanten <strong>Maßnahmen</strong> lassen sich die Ergebnisse der<br />

wichtigsten Parameter wie folgt grob zusammenfassen:<br />

Messstelle VI (Süßgraben bei St. 2084)<br />

TOC:<br />

Zu Beginn der Aufzeichnungen höhere Werte, mit Maximalwerten in den<br />

Jahren 1981/82 von 24,4 bis 36,8 mg/l. Werte durchschnittlich im<br />

Schwankungsbereich zwischen 4,5 und 6,5 mg/l.<br />

4 [B2] ÖKON - Biologische Beweissicherung<br />

50 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

NH4:<br />

Konstant niedrige Werte, im Schwankungsbereich zwischen 0,01 – 0,18<br />

mg/l.<br />

Cl:<br />

Konstante Werte im Schwankungsbereich zwischen 23 und 27 mg/l. Keine<br />

Tendenz erkennbar.<br />

NO3:<br />

Seit 1999 leicht steigende Tendenz feststellbar. Werte relativ konstant,<br />

ohne größere Schwankungen. Im Schwankungsbereich zwischen 21 und<br />

25 mg/l (grober Durchschnitt).<br />

PO4:<br />

Selten nachgewiesen, nur wenige positive Werte, die gleichmäßig verteilt<br />

sind, jedoch nie über 1,00 mg/l (bzw. 0,48 mg/l) liegen. Im Durchschnitt<br />

Gewässergüteklasse I bzw. II (seit 1991, davor GWK I).<br />

O2:<br />

Starke Schwankungen, breite Streuung der ermittelten Werte (5,20 mg/l<br />

und 13,00 mg/l). Leicht sinkende Tendenz.<br />

O2%:<br />

Generell etwas niedrigerer Sauerstoffgehalt (in %). Häufige Maxi-malwerte<br />

mit über 114% zwischen 1982 und 1992. Danach selten höhere Werte. Im<br />

Mittel liegen die Werte im Schwankungsbereich von rd. 85 bis 95%<br />

Messstelle IX (Mittelgraben bei St. 2084)<br />

TOC:<br />

Zu Beginn der Aufzeichnungen relativ hohe Werte mit einigen Maxima<br />

(zwischen 20 und 44,80 mg/l), ab 1984 sinkende Tendenz mit relativ konstanten<br />

Werten im Schwankungsbereich zwischen 4,00 und 6,50 mg/l<br />

NH4:<br />

Konstant niedrige Werte zwischen 0,1 und 0,14 mg/l. Kaum Schwankungen,<br />

keine Tendenz erkennbar.<br />

Cl:<br />

Konstante Werte im Schwankungsbereich zwischen 24 und 28 mg/l. Keine<br />

Tendenz erkennbar.<br />

NO3:<br />

Relativ konstante Werte im Schwankungsbereich zwischen 22 und 27<br />

mg/l. Keine generelle Tendenz feststellbar.<br />

PO4:<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

51


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Bis auf wenige Ausnahme kein Phosphat feststellbar. Positive Phosphatwerte<br />

ab 1991 feststellbar, jedoch keine Tendenz zu erkennen. Im Durchschnitt<br />

Gewässergüteklasse II bis III (seit 1991, davon GWK I)<br />

O2:<br />

Breite Streuung der Werte (zwischen 5 und 13 mg/l). Minimalwerte bei<br />

2,90 mg/l, Maximalwerte bei 13,20 mg/l.<br />

O2%:<br />

Häufige Maximalwerte, aber auch extrem niedrige Werte, relativ gleichmäßig<br />

verteilt. Breite Streuung. Keine Tendenz erkennbar. Werte im Mittel<br />

im Schwankungsbereich zwischen 85 und 105%.<br />

Messstelle XI (Grüselgraben bei St. 2084)<br />

TOC:<br />

Breite Streuung, stark schwankende Werte. Häufige Maximalwerte vor allem<br />

in den ersten Jahren der Aufzeichnungen (zwischen 10 und 34,00<br />

mg/l). Nach 1987 tendenziell leicht sinkende bzw. konstante Werte im<br />

Schwankungsbereich zwischen 5,50 und 7,50 mg/l.<br />

NH4:<br />

Konstant niedrige Werte im Schwankungsbereich zwischen 0,01 und 0,08<br />

mg/l. Keine Tendenz feststellbar.<br />

Cl:<br />

Seit 1987 tendenziell sinkende Werte im Schwankungsbereich von i.M. 22<br />

und 25 mg/l.<br />

NO3:<br />

Breite Streuung (zwischen 1,80 und 33,30 mg/l), große Schwankungen.<br />

Keine generelle Tendenz feststellbar, jedoch in den Jahren 1995 bis 1998<br />

sinkende Tendenz zu beobachten, in den darauffolgenden Jahren wieder<br />

leichter Anstieg.<br />

PO4:<br />

Erste positive Werte ab 1991, jedoch auf niedrigem Niveau. Keine Tendenz<br />

feststellbar. Werte gleichmäßig verteilt, immer unter 0,10 mg/l. Gewässergüteklasse<br />

I bis II bzw. II (seit 1991, davor GWK I).<br />

O2:<br />

Sehr breite Streuung von 2,10 bis 13,40 mg/l. Die Werte liegen im Durchschnitt<br />

im Schwankungsbereich zwischen 7 bis 9 mg/l. Keine Tendenz<br />

feststellbar.<br />

O2%:<br />

Starke Schwankungen. Breite Streuung. Minima zwischen 16 und 49%.<br />

Maxima zwischen 114 und 117%. Werte im Schwankungsbereich durchschnittlich<br />

um 70 bis 95%. Keine Tendenz feststellbar. Auffallende Häufung<br />

der Minimalwerte 1987/88.<br />

52 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die an den relevanten Messstellen<br />

der Oberflächengewässer durchgeführten chemischen Gewässergüteuntersuchungen<br />

keine auffälligen Entwicklungen zeigen. Hinweise auf eine<br />

Beeinflussung der Gewässergüte durch den Flughafenbetrieb sind<br />

nicht vorhanden. Wechselnde Werte bezüglich der Sauerstoffsättigung<br />

sind auf unterschiedliche Mischungsverhältnisse mit sauerstoffarmen<br />

Grundwasser zurückzuführen. Hierzu ist zu bemerken, dass z. T. schon im<br />

Grundwasserzustrom von südlich des Flughafens reduzierte Sauerstoffgehalte<br />

in Folge des anmoorigen Charakters der Bodenbeschaffenheit zu<br />

verzeichnen sind.<br />

2.4 Hydrologische Grundlagen und Berechnungen<br />

Das Vorhaben macht es erforderlich, eine Reihe von natürlichen sowie<br />

durch die Gewässerneuordnung beim Neubau des Flughafens geschaffenen<br />

Oberflächengewässern in Teilen zu überbauen bzw. zu verlegen. Für<br />

diese Gewässer ist ein Nachweis der ausreichenden hydraulischen Leistungsfähigkeit<br />

zu führen. Die Gewässer werden auf Abflüsse mit einer<br />

Wiederkehrhäufigkeit von 100 Jahren zuzüglich eines Klimafaktors von<br />

15% (HQ100+Klima) ausgelegt. Im Kapitel 2.4.5 wird anhand einer Gleichzeitigkeitsuntersuchung<br />

dargestellt, mit welchen Abflüssen im Vorflutgraben<br />

Nord während eines 100-jährlichen Hochwassers der Isar zu rechnen ist.<br />

Hieraus ergibt, dass als Grundlage für die Untersuchung einer möglichen<br />

Abflussverschärfung bei einem 100-jährlichen Hochwassers der Isar der<br />

5-jährliche Abfluss zuzüglich des Klimafaktors von 15% (HQ5+Klima) im Vorflutgraben<br />

Nord heranzuziehen ist.<br />

An den betroffenen Gewässern liegen keine langjährigen Abflussmessungen<br />

mit ausreichend langem Erfassungszeitraum vor, um die Bemessungsabflüsse<br />

über belastbare statistische Auswertungen bestimmen zu<br />

können. Aus diesem Grund werden die Abflüsse anhand von Niederschlag-Abfluss-Berechnungen<br />

für den Ist-Zustand und den Planungsfall<br />

ermittelt. Hierzu wurde ein flächendetailliertes Niederschlag-Abfluss-<br />

Modell (N-A-Modell) vom Einzugsgebiet der Oberflächengewässer im<br />

Flughafenbereich aufgestellt.<br />

Das N-A-Modell wird mit Niederschlags- und Abflussmessungen von aufgetretenen<br />

Hochwasserereignissen kalibriert. Auf Grundlage der Starkregenauswertung<br />

des Deutschen Wetterdienstes werden die Bemessungsabflüsse<br />

für den Ist-Zustand und den Planungsfall berechnet. Die Abflüsse,<br />

die auf dem Flughafengelände entstehen, werden dabei nicht durch<br />

das N-A-Modell erfasst, sondern es werden die bei der Entwässerungsplanung<br />

ermittelten Abflüsse als Zugflussganglinien in das N-A-Modell beziehungsweise<br />

in die hydraulischen Berechnungen übernommen.<br />

Um die Überlagerungseffekte an Zusammenflüssen und die Wirkung des<br />

geplanten naturnahen Retentionsraums am Abfanggraben Ost vor der<br />

Einmündung in den Vorflutgraben Nord berücksichtigen zu können, wer-<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

53


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

den die hydraulischen Berechnungen instationär durchgeführt. Deshalb<br />

werden die Bemessungsabflüsse nicht als Scheitelabflüsse sondern in<br />

Form von Abflussganglinien eingegeben.<br />

2.4.1 Hydrologie in bisherigen <strong>Planfeststellungsverfahren</strong> des Flughafens<br />

In den dem Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen von 1979<br />

zugrundeliegenden wasserwirtschaftlichen Planungsunterlagen wurden<br />

hydraulische Berechnungen zur Festlegung von Bemessungsabflüssen<br />

vorgenommen. Hierzu wurde das Einheitsganglinienverfahren verwendet,<br />

das seinerzeit den Stand der Technik darstellte. Als Bemessungsabflüsse<br />

wurden die 20-jährlichen Hochwasserabflüsse - für den Vorflutgraben<br />

Nord der 50-jährliche Hochwasserabfluss - nach den Vorgaben des damaligen<br />

Bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft (LfW) angesetzt. In<br />

Tabelle 2-12 sind diese Bemessungsabflüsse zusammengestellt.<br />

Tabelle 2-12 20-jährliche Bemessungsabflüsse PFB 1979<br />

Gewässerstelle HQ20 PFB<br />

[m 3 /s]<br />

Abfanggraben Süd bis Süßgraben 15,0<br />

Abfanggraben Süd bis Grüselgraben 24,0<br />

Abfanggraben Süd bis Ostgraben I 26,0<br />

Abfanggraben Ost vor Einm. Ableitungsgraben Nord 30,0<br />

Vorflutgraben Nord 45,0 1)<br />

1) HQ50<br />

2.4.2 Hydrologische Grundlagen für die geplante Gewässerneuordnung<br />

2.4.2.1 Grundlagen und Daten<br />

In der vorliegenden Planung werden die 100-jährlichen Abflüsse zuzüglich<br />

des Klimafaktors für den Ist-Zustand und für den Planungsfall zugrundegelegt,<br />

wie es von den bayerischen Wasserwirtschaftsbehörden vorgegeben<br />

wird. Für die Abflussberechnung wird auf die mittlerweile verfügbaren<br />

neueren hydrologischen Berechnungsverfahren, mit denen das Abflussgeschehen<br />

detaillierter nachgebildet werden kann, zurückgegriffen. Es<br />

wird ein N-A-Modell nach dem derzeitigen Stand der Technik aufgebaut, in<br />

das auch aktuelle Niederschlagsdaten nach KOSTRA einfließen.<br />

Für Aufbau und Anpassung des N-A-Modells sowie für die Berechnung<br />

der Bemessungsabflüsse werden die folgenden Grundlagendaten verwendet:<br />

• Geländedaten zur Ermittlung der Teileinzugsgebiete<br />

54 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Digitales Höhenmodell des Bayerischen Landesvermessungsamtes,<br />

Stand 2003, Punktabstand 5 m x 5 m<br />

• Niederschlagsmessungen zur Modellkalibrierung<br />

Niederschlagshöhen von Stationen des DWD, u.a. Station Erdinger<br />

Moos, München, Hohenpeißenberg, Straubing, übergeben vom<br />

Bayerischen Landesamt für Umweltschutz, Stundenintervall und<br />

Tagesintervall<br />

• Abflussmessungen zur Modellkalibrierung<br />

Gewässerpegel des Bayerischen Landesamts für Umwelt, Stundenintervall<br />

Gewässerpegel der FMG, Stundenintervall<br />

• Niederschlagsstatistik zur Berechnung der Bemessungsabflüsse<br />

Starkniederschläge nach KOSTRA des DWD, Stand 1997.<br />

Bei Bearbeitungsbeginn der Planfeststellungsunterlagen stand<br />

KOSTRA-DWD 2000 noch nicht zur Verfügung. Um die Datenkonsistenz<br />

der Ergebnisse mit den Ergebnissen des Raumordnungsverfahrens<br />

beizubehalten, wurde bei Erscheinen von KOSTRA-<br />

DWD 2000 nicht auf diese Starkniederschlagsdaten gewechselt.<br />

Die Abweichungen im Bereich des Flughafens betragen für die<br />

maßgebenden Niederschlagsdauern von 18 h bei HQ5 und 24 h bei<br />

HQ100 weniger als 3%, wobei die verwendeten Niederschlagshöhen<br />

von 1997 größer sind als die Daten von 2000.<br />

Bei der Berechnung der Bemessungsabflüsse wurden die Abflussbeiwerte<br />

im N-A-Modell so angepasst, dass aus den 100- bzw. 5jährlichen<br />

Niederschlagshöhen Abflüsse am Pegel Gfällach, Oberding<br />

berechnet werden, die den statistisch ermittelten 100- bzw. 5jährlichen<br />

Bemessungsabflüssen entsprechen. Durch dieses Vorgehen<br />

haben die geringfügigen Abweichungen der verwendeten<br />

Niederschlagshöhen aus KOSTRA 1997 im Vergleich zu den Niederschlagshöhen<br />

aus KOSTRA-DWD 2000 keine Auswirkungen auf<br />

die mit dem N-A-Modell berechneten Bemessungsabflüssen.<br />

• Abflüsse der Gfällach Pegel Oberding für statistische Auswertung<br />

Jahreshöchstwerte und partielle Reihe von Hochwasserscheitelabflüssen<br />

der Gfällach am Pegels Oberding vom Bayerischen Landesamt<br />

für Umwelt, 1973 – 2004<br />

• Einleitungen aus der Flughafenentwässerung in den Ableitungsgraben<br />

Nord über die Überleitung Süd-Nord und die Verrohrung Nord-<br />

Ost in Form von Abflussganglinien für Abflüsse aus dem Bestand<br />

und der Entwässerungsplanung für das Planungsgebiet, ermittelt<br />

von IB Schlegel<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

55


2.4.2.2 Aufbau des Niederschlag-Abfluss-Modells<br />

<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Die Bemessungsabflüsse für die Gewässer im Bereich des Flughafens<br />

werden mit einem flächendetaillierten N-A-Modell ermittelt. Das Modellverfahren<br />

entspricht dem Stand der Technik im Bereich der Niederschlag-<br />

Abfluss-Berechnung von Hochwasserabflüssen. Es wird auf ein bestehendes<br />

N-A-Modell vom Einzugsgebiet der Isar und Amper zurückgegriffen,<br />

das für das Bayerische Landesamt für Umwelt (ehemals Bayerisches<br />

Landesamt für Wasserwirtschaft) als Hochwasservorhersagemodell erstellt<br />

wurde 5 . Das bestehende Modell umfasst das Einzugsgebiet der Loisach,<br />

das Gebiet der mittleren und unteren Isar ab Einmündung der Loisach<br />

sowie das Gebiet der Ammer und der Amper, das bei Moosburg in<br />

die Isar einmündet. Für die vorliegende Untersuchung wird das Modell auf<br />

das Einzugsgebiet der Gewässer im Bereich des Flughafens reduziert, die<br />

in die Isar bei Moosburg münden (Teilgebiete 662 – 666 und 694 – 751).<br />

Zum Modell, den Eingangsdaten, Randbedingungen und Bemessungsgrundlagen<br />

sowie der Methodik fanden Abstimmungsgespräche mit dem<br />

LfU und WWA statt.<br />

Ausführliche Angaben zum Modellaufbau sind dem Anhang 2-8 zu entnehmen<br />

2.4.2.3 Modellkalibrierung und Modellverifizierung<br />

Das Hochwasservorhersagemodell Isar / Amper wurde anhand von mehreren<br />

Hochwasserereignissen kalibriert und validiert. Da die Teilgebiete für<br />

diese Untersuchung verfeinert wurden und zusätzliche Abflussmessungen<br />

der FMG zur Verfügung stehen, wurde nochmals eine Kalibrierung des<br />

Untersuchungsgebiets vorgenommen. Die Kalibrierung und Verifizierung<br />

sind im Anhang 2-3 beschrieben.<br />

2.4.3 Statistische Ermittlung des HQ100 und HQ5 am Pegel Gfällach,<br />

Oberding<br />

Zur Bestimmung des Abflussbeiwerts bei 100- sowie 5-jährlichen Abflüssen<br />

wird das HQ100 und das HQ5 am Pegel Gfällach, Oberding durch eine<br />

statistische Auswertung der Hochwasserabflüsse ermittelt. Diese ist im<br />

Anhang 2 erläutert. Die sich daraus ergebenden Ergebnisse sind in<br />

Tabelle 2-13 zusammengefasst.<br />

5 [N1] Dr. Blasy - Dr. Øverland - Hochwasservorhersagemodell Mittlere und Untere Isar<br />

mit Ammer und Amper<br />

56 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Tabelle 2-13 Statistische Hochwasserwerte am Pegel Oberding<br />

Pegel Oberding<br />

HQ100 [m 3 /s] 4,5<br />

HQ5 [m 3 /s] 3,0<br />

2.4.4 Ermittlung der Bemessungsabflüsse<br />

2.4.4.1 Eingangsdaten<br />

Die Ermittlung der Bemessungsabflüsse erfolgt auf Grundlage der Starkniederschlagshöhen<br />

für Deutschland (KOSTRA 1997) 6 , die vom Deutschen<br />

Wetterdienst (DWD) herausgegeben werden (siehe auch Abschnitt<br />

2.4.2.1).<br />

Die Niederschlagshöhen nach KOSTRA werden für Rasterzellen mit einer<br />

Zellweite von etwa 8,5 km eines räumlichen Rasternetzes bereitgestellt.<br />

Für die Berechnung der Bemessungsabflüsse werden die 100-jährlichen<br />

sowie die 5-jährlichen Niederschlagshöhen für die Niederschlagsdauern<br />

von 4 h bis 72 h aller Rasterzellen innerhalb des Untersuchungsgebiets<br />

herangezogen. Somit wird in den N-A-Berechnungen die räumliche Verteilung<br />

der Starkniederschlagshöhen nachgebildet.<br />

In der Tabelle 2-14 sind die Niederschlagshöhen der berücksichtigten<br />

Rasterzellen zusammengestellt.<br />

6 [E-1] KOSTRA, Starkniederschlagshöhen für Deutschland<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

57


Tabelle 2-14 Verwendete Niederschlagshöhen 7<br />

Koordinaten<br />

der Rasterzellen<br />

100- jährliche Niederschlagshöhen [mm]<br />

für die Niederschlagsdauer von<br />

<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Rechtswert Hochwert 4 h 6 h 9 h 12 h 18 h 24 h 48 h 72h<br />

4476,595 5364,529 68,4 73,8 79,7 84,2 100,0 112,0 139,0 155,0<br />

4485,039 5364,234 67,3 73,1 79,4 84,2 100,0 112,0 139,0 155,0<br />

4493,484 5363,939 67,9 73,5 79,6 84,2 100,0 112,0 139,0 155,0<br />

4476,300 5356,084 70,1 74,9 80,1 84,2 100,0 112,0 139,0 155,0<br />

4484,745 5355,789 64,9 69,1 73,5 76,9 98,3 113,0 150,0 171,0<br />

4493,189 5355,494 65,8 70,6 75,9 79,9 104,0 120,0 161,0 185,0<br />

4476,005 5347,639 69,7 74,7 80,1 84,2 100,0 112,0 139,0 155,0<br />

4484,450 5347,345 70,2 75,1 80,3 84,2 100,0 112,0 139,0 155,0<br />

4492,895 5347,050 65,7 70,7 76,0 79,9 104,0 120,0 161,0 185,0<br />

4475,710 5339,195 68,0 71,1 74,4 76,9 98,3 113,0 150,0 171,0<br />

4484,155 5338,900 69,7 74,8 80,1 84,2 100,0 112,0 139,0 155,0<br />

4492,600 5338,605 59,0 61,7 64,6 66,9 86,3 99,9 133,0 152,0<br />

Koordinaten<br />

der Rasterzellen<br />

5- jährliche Niederschlagshöhen [mm]<br />

für die Niederschlagsdauer von<br />

Rechtswert Hochwert 4 h 6 h 9 h 12 h 18 h 24 h 48 h 72h<br />

4476,595 5364,529 40,2 44,0 48,2 51,4 60,5 67,1 82,7 91,8<br />

4485,039 5364,234 40,8 45,0 49,7 53,4 62,0 68,0 82,8 91,3<br />

4493,484 5363,939 40,1 43,9 48,2 51,4 60,5 67,1 82,7 91,8<br />

4476,300 5356,084 41,3 45,0 49,0 52,2 62,0 68,9 85,5 95,3<br />

4484,745 5355,789 39,5 42,9 46,7 49,6 61,3 69,5 89,4 101,0<br />

4493,189 5355,494 39,8 43,5 47,5 50,7 63,2 71,9 93,2 106,0<br />

4476,005 5347,639 41,2 44,9 49,0 52,2 62,0 68,9 85,5 95,3<br />

4484,450 5347,345 41,6 45,3 49,2 52,2 62,0 68,9 85,5 95,3<br />

4492,895 5347,050 40,2 43,9 47,9 50,9 63,9 73,2 95,5 109,0<br />

4475,710 5339,195 40,9 43,9 47,1 49,6 61,3 69,5 89,4 101,0<br />

4484,155 5338,900 41,5 45,2 49,1 52,2 62,0 68,9 85,5 95,3<br />

4492,600 5338,605 37,7 40,6 43,7 46,2 57,1 64,8 83,4 94,3<br />

7 [E1] KOSTRA - Starkniederschlagshöhen für Deutschland<br />

58 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Nach DVWK (1984) 8 weisen Starkniederschläge häufig eine mittenbetonte<br />

zeitliche Verteilung auf, wie sie durch Abbildung 2-6 beschrieben wird. Für<br />

die Berechnung mit dem N-A-Modell werden die in Tabelle 2-14 aufgeführten<br />

Niederschlagshöhen entsprechend Abbildung 2-6 zeitlich verteilt.<br />

relative Niederschlagshöhe (-)<br />

1,0<br />

0,9<br />

0,8<br />

0,7<br />

0,6<br />

0,5<br />

0,4<br />

0,3<br />

0,2<br />

0,1<br />

0,0<br />

Zeitliche Niederschlagsverteilung<br />

0,0 0,2 0,4 0,6 0,8 1,0<br />

relative Zeit (-)<br />

Abbildung 2-6 Zeitliche Verteilung von Starkniederschlägen nach DVWK<br />

(1984)<br />

Über den Abflussbeiwert wird der berechnete Scheitelabfluss am Pegel<br />

Oberding bei der maßgebenden Niederschlagsdauer an den statistischen<br />

HQ100-Wert des Pegels von HQ100 = 4,5 m 3 /s sowie an das HQ5 = 3,0 m 3 /s<br />

angepasst. Die maßgebende Niederschlagsdauer ist die Niederschlagsdauer,<br />

bei der der Scheitelabfluss maximal wird. Um diese Größe ermitteln<br />

zu können, werden Abflussberechnungen mit den Niederschlagshöhen für<br />

die Niederschlagsdauern von 4 h bis 72 h durchgeführt. Der maximale<br />

Scheitelabfluss am Pegel Oberding wird bei einer Niederschlagsdauer von<br />

D = 18 h erreicht. Das HQ100 am Pegel Oberding wird mit einem Abflussbeiwert<br />

von PSI = 0,49 möglichst nachgebildet.<br />

Die Bemessungsabflüsse ergeben sich aus den statistisch ermittelten Abflusswerten<br />

zuzüglich eines Klimafaktors nach der Vorgabe des Bayerischen<br />

Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz<br />

vom November 2004 für die Neuplanung von Hochwasserschutzmaßnahmen.<br />

Durch den Klimafaktor soll die zu erwartende Erhöhung der Niederschläge<br />

infolge Klimaänderung berücksichtigt werden. Das soll durch<br />

8 [N5] DVWK 113 - Arbeitsmaterialien zur Anwendung von Niederschlag-Abfluss-<br />

Modellen in kleinen Einzugsgebieten<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

59


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

einen pauschalen Zuschlag auf die ermittelten Bemessungsabflüsse erfolgen.<br />

Bei Hochwasserschutzmaßnahmen, die auf einen 100-jährlichen oder<br />

geringeren Schutz ausgelegt werden, beträgt der Klimafaktor 15 %.<br />

Da die Abflüsse nicht linear zum Niederschlag sind, ist eine Erhöhung des<br />

Niederschlags um 15 % nicht gleichbedeutend mit einer Erhöhung der Abflüsse<br />

um 15 %. Stattdessen werden die Abflüsse über den Abflussbeiwert<br />

so weit erhöht, dass sich am Referenzpegel Oberding ein um 15 % höherer<br />

Abfluss bezogen auf die statistisch ermittelten Werte einstellt. In der<br />

folgenden Tabelle sind die Referenzabflüsse am Pegel Oberding mit Abflussbeiwerten<br />

nochmals zusammengestellt.<br />

Tabelle 2-15 Referenzabflüsse und Abflussbeiwerte Pegel Oberding<br />

HQ100 Klima HQ5 Klima<br />

Abfluss [m 3 /s] 5,20 3,45<br />

Abflussbeiwert [-] 0,560 0,629<br />

Zur Ermittlung der Bemessungsabflüsse (HQ100+Klima und HQ5+Klima) wird<br />

das N-A-Modell für den Ist-Zustand und den Planungsfall mit den in<br />

Tabelle 2-14 dargestellten Niederschlägen verschiedener Niederschlagsdauern<br />

beaufschlagt. Als Modellparameter werden die Werte aus Anhang<br />

2<br />

sowie der Abflussbeiwert aus Tabelle 2-15 angesetzt. Die Aus- und Einleitungswassermengen<br />

im Gewässersystem um das Flughafengelände<br />

werden entsprechend den Auflagen im 1. ÄPFB hinsichtlich der Begrenzung<br />

von Abflüssen, wie in Anhang 2-8 zusammengestellt, modelliert.<br />

Die Abflüsse bei einem HQ100+Klima aus der Flughafenentwässerung, die im<br />

Ist-Zustand an den Übergabestellen 61001 (Überleitung Süd-Nord) und<br />

66001 (Verrohrung Nord-Ost) in den Ableitungsgraben Nord eingespeist<br />

werden (siehe Lageplan WA1302), gehen als Ganglinien für die Niederschlagsdauern<br />

von 4 bis 72 h in die N-A-Berechnungen ein. Im Planungsfall<br />

kommen zu den bestehenden Übergabestellen der Flughafenentwässerung<br />

die Übergabestellen 22091 und 82164 hinzu (siehe Lageplan<br />

WA1303).<br />

Mit den genannten Vorgaben werden die Abflüsse für die Niederschlagsdauern<br />

von 4 bis 72 h berechnet. Die Scheitelabflüsse für die maßgebende<br />

Niederschlagsdauer, die je nach Örtlichkeit an den Gewässern variieren<br />

können, stellen die Bemessungsabflüsse für die Gewässer dar.<br />

2.4.4.2 Ergebnisse<br />

In Tabelle 2-16 und Tabelle 2-17 sind die Ergebnisse der N-A-<br />

Berechnungen in Form von maximalen Scheitelabflüssen für die Bemessungsabflüsse<br />

HQ100+Klima und HQ5+Klima zusammengestellt.<br />

60 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Tabelle 2-16 Bemessungsabflüsse (HQ100+Klima) für Ist-Zustand und Planungsfall<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

HQ100+Klima<br />

[m 3 /s]<br />

Gewässer / Bereich Ist-Zustand Planungsfall<br />

Maßgebende<br />

Niederschlags-<br />

Gfällach am Pegel Oberding 5,2 5,2 18<br />

Ludwigskanal am Pegel Attaching 3,1 3,1 48<br />

Goldach oberhalb Einmündung in Abfanggraben Süd 10,8 10,8 24<br />

Abfanggraben Süd oberhalb Einmündung Süßgraben 8,5 8,5 24<br />

Süßgraben oberhalb Einmündung in Abfanggraben Süd 5,0 5,0 6<br />

Abfanggraben Süd oberhalb Einmündung Grüselgraben 15,0 15,0 24<br />

Grüselgraben oberhalb Einmündung in Abfanggraben Süd 3,0 3,0 3<br />

Abfanggraben Süd oberhalb Einmündung Ostgraben I 17,2 17,2 24<br />

Abfanggraben Süd oberhalb Einmündung Ostgraben III 18,8 18,8 24<br />

Ostgraben III oberhalb Einmündung in Abfanggraben Süd 8,7 8,7 48<br />

Abfanggraben Süd oberhalb Überleitung Süd-Nord 26,9 26,9 24<br />

Abfanggraben Süd unterhalb Überleitung Süd-Nord 25,9 25,9 24<br />

Abfanggraben Ost oberhalb Einmündung Ableitgraben Nord 27,6 27,6 24<br />

Ableitungsgraben Nord unterhalb Übergabestelle 61001<br />

unterhalb Ausleitungsbauwerk Überleitung Süd-Nord<br />

Ableitungsgraben Nord unterhalb Ausleitung Süßgraben bzw.<br />

Mittelgraben<br />

Ableitungsgraben Nord vor Einmündung in den Vorflutgraben<br />

Nord<br />

dauer<br />

[h]<br />

12,4 12,4 24<br />

9,4 9,4 / 9,3* 24<br />

8,1 12,9* 24<br />

Vorflutgraben Nord an der Einmündung in die Isar 34,1 / 33,3* 32,7* 24<br />

* Werte aus 2-D-Hydraulik<br />

61


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Tabelle 2-17 Bemessungsabflüsse (HQ5+Klima) für Ist-Zustand und Planungsfall<br />

HQ5+Klima<br />

62 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

[m 3 /s]<br />

Gewässer / Bereich Ist-Zustand Planungsfall<br />

Maßgebende<br />

Niederschlags-<br />

Gfällach am Pegel Oberding 3,5 3,5 12<br />

Ludwigskanal am Pegel Attaching 2,9 2,9 48<br />

Goldach oberhalb Einmündung in Abfanggraben Süd 7,1 7,1 18<br />

Abfanggraben Süd oberhalb Einmündung Süßgraben 4,7 4,7 18<br />

Süßgraben oberhalb Einmündung in Abfanggraben Süd 3,3 3,3 6<br />

Abfanggraben Süd oberhalb Einmündung Grüselgraben 8,8 8,8 18<br />

Grüselgraben oberhalb Einmündung in Abfanggraben Süd 1,9 1,9 6<br />

Abfanggraben Süd oberhalb Einmündung Ostgraben I 10,1 10,1 18<br />

Abfanggraben Süd oberhalb Einmündung Ostgraben III 11,1 11,1 18<br />

Ostgraben III oberhalb Einmündung in Abfanggraben Süd 5,7 5,7 48<br />

Abfanggraben Süd oberhalb Überleitung Süd-Nord 16,3 16,3 18<br />

Abfanggraben Süd unterhalb Überleitung Süd-Nord 15,3 15,3 18<br />

Abfanggraben Ost oberhalb Einmündung Ableitgraben Nord 16,3 16,3 18<br />

Ableitungsgraben Nord unterhalb Übergabestelle 61001<br />

unterhalb Ausleitungsbauwerk Überleitung Süd-Nord<br />

dauer<br />

[h]<br />

11,8 11,8 18<br />

Ableitungsgraben Nord nach Ausleitung Süßgraben 8,0 / 8,4* 8,0 / 8,5* 18<br />

Ableitungsgraben Nord oberhalb Vorflutgraben Nord 6,6 / 7,0* 10,1* 18<br />

Vorflutgraben Nord an der Einmündung in die Isar 16,6 / 16,0* 16,0* 18<br />

* Werte aus 2-D-Hydraulik<br />

Die Berechnungen haben ergeben, dass die größten Abflüsse im Ableitungsgraben<br />

Nord und im Abfanggraben Ost für den Ist-Zustand und für<br />

den Planungsfall beim HQ100+Klima bei einer Niederschlagsdauer von 24 h<br />

zu erwarten sind. Für das HQ5+Klima liegt die maßgebende Niederschlagsdauer<br />

dagegen bei 18 h.<br />

Die 2-D-hydraulischen Berechnungen zur Bemessung der neuen Gerinne<br />

des Abfanggrabens Ost und des Ableitungsgrabens Nord, sowie für den<br />

Nachweis, dass im Planungsfall keine Verschlechterung der Abflusssituation<br />

für die Unterlieger auftritt, werden instationär durchgeführt. Um die<br />

Retentionswirkung der Gerinne und insbesondere des geplanten naturnahen<br />

Retentionsraums detaillierter nachzubilden umfasst das 2-Dhydraulische<br />

Modell den Abfanggraben Ost ab der Erdinger Allee (Verlegungsbeginn<br />

im Planungsfall), den Ableitungsgraben Nord sowie den Vorflutgraben<br />

Nord. Aus den N-A-Berechnungen wird somit lediglich die Ab-


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

flussganglinie im Abfanggraben Ost auf Höhe der Erdinger Allee als Zufluss<br />

in die hydraulischen Berechnungen übergeben. Dies erfolgt für die<br />

o.g. maßgebenden Niederschlagsdauern (24 h beim HQ100+Klima und 18 h<br />

beim HQ5+Klima).<br />

In den Lageplänen WA1302 und 1303 sind die ermittelten maximalen<br />

Scheitelabflüsse aus den kombinierten N-A- und 2-D-hydraulischen-<br />

Berechnungen eingetragen. Im Abfanggraben Ost sowie im Ableitungsgraben<br />

Nord stammen die Abflussangaben aus den hydraulischen Berechnungen.<br />

Abbildung 2-7 zeigt die Abflussganglinien im Vorflutgraben Ost auf Höhe<br />

des Verlegungsbeginns, die als Zuflussganglinie der hydraulischen Berechnungen<br />

dienen. Diese sind für Ist-Zustand und Planungsfall identisch,<br />

da die Ausgabe oberhalb der Umbaumaßnahmen im Planungsfall erfolgt.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

HQ5+Klima HQ100+Klima<br />

Abbildung 2-7 Abflussganglinien HQ5+Klima, D = 18 h und HQ100+Klima,<br />

D = 24 h, im Abfanggraben Ost oberstroming der vorgesehenen<br />

Verlegung<br />

Die Tabelle 2-18 zeigt einen Vergleich der bei den Planfeststellungsuntersuchungen<br />

von 1976 (PFU76) zugrundegelegten Ausbauabflüsse mit den<br />

ermittelten Bemessungsabflüssen. Die Ausbauabflüsse gemäß der PFU76<br />

beziehen sich auf Ereignisse mit einer Wiederkehrzeit von 20 Jahren.<br />

63


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Tabelle 2-18 Vergleich der Abflüsse PFU76 – Neue Berechnung<br />

PFU76<br />

HQ20<br />

[m 3 /s]<br />

Neue Berechnung<br />

HQ100*Klima<br />

[m 3 /s]<br />

Gewässer Ist-Zustand Ist-Zustand Planungsfall<br />

Abfanggraben Süd bis Süßgraben 15,0 8,5 8,5<br />

Abfanggraben Süd bis Grüselgraben 24,0 15,0 15,0<br />

Abfanggraben Süd bis Ostgraben I 26,0 17,2 17,2<br />

Abfanggraben Ost bei Wertstoffzentrum 30,0 27,6 27,6<br />

Vorflutgraben Nord 45,0 1) 33,3 2) 32,7 2)<br />

1) HQ50, 2) Ergebnis aus 2-D-Hydraulik<br />

Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass die im Rahmen der Planfeststellung<br />

1976 ermittelten Abflüsse trotz geringerer Wiederkehrzeit höher<br />

sind als die im Rahmen der vorliegenden Planung ermittelten Abflüsse.<br />

Das ist eine wesentliche Erkenntnis der mit hohem Aufwand, großer Detailschärfe<br />

und mit modernster Rechnertechnik ermittelten Ergebnisse.<br />

Das liegt daran, dass ein im Vergleich zu früher geändertes modernes Berechnungsverfahren<br />

verwendet wurde. Die instationäre Modellrechnungen,<br />

die das Abflussverhalten detaillierter nachbildet, hat das Einheitsganglinienverfahren<br />

ersetzt, das zum damaligen Zeitpunkt den Stand der<br />

Technik darstellte. Dazu kommt, dass sich die Datengrundlage geändert<br />

hat. Insbesondere liegen umfangreichere Daten über die Niederschläge,<br />

die Abflüsse, die Geländeoberfläche im Betrachtungsgebiet und die zugehörige<br />

Nutzung vor.<br />

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die errechneten Ergebnisse<br />

plausibel und nachvollziehbar sind.<br />

2.4.5 Gleichzeitigkeitsuntersuchung<br />

2.4.5.1 Ziel der Untersuchungen und Auswertungen<br />

Bei der hydraulischen Berechnung der Wasserspiegellagen im Vorflutgraben<br />

Nord ist zu berücksichtigen, dass die Isar bei Hochwasserabfluss in<br />

den Vorflutgraben Nord zurückstaut und die Wasserspiegellagen im Vorflutgraben<br />

beeinflusst. Der Wasserstand in der Isar wird deshalb in die<br />

hydraulische Berechnung als untere Randbedingung eingeführt.<br />

Dabei ist die Frage zu klären, welche Hochwasserabflüsse aus dem Einzugsgebiets<br />

des Vorflutgrabens Nord mit Hochwässern der Isar zusammentreffen<br />

und welche Wiederkehrhäufigkeiten diese haben. Zur Beantwortung<br />

dieser Frage wurde eine Gleichzeitigkeitsuntersuchung durchgeführt,<br />

in Form einer statistischen Auswertung der Wiederkehrzeiten der<br />

Abflüsse der Isar Pegel Freising und der Gfällach Pegel Oberding.<br />

64 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

2.4.5.2 Methodik<br />

Grundlage für die Gleichzeitigkeitsuntersuchung sind die Messreihen der<br />

Abflüsse der Isar Pegel Freising und der Gfällach Pegel Oberding.<br />

Der Isarpegel Freising liegt etwa 7 km oberhalb der Einmündung des Vorflutgrabens<br />

Nord in die Isar. Die Fließzeit zwischen dem Pegel und der<br />

Einmündung des Vorflutgrabens Nord beträgt bei Hochwasser knapp<br />

1 Stunde. Die am Pegel Freising (Isar) beobachteten Abflüsse können<br />

deshalb als repräsentativ für die Abflüsse der Isar bei der Einmündung<br />

des Vorflutgrabens Nord angesehen werden. Für die Abflüsse am Pegel<br />

Freising werden die statistischen Hochwasserwerte des Bayerischen Landesamts<br />

für Umwelt herangezogen.<br />

Der Pegel Oberding ist der am längsten beobachtete Gewässerpegel im<br />

Untersuchungsgebiet. Er wird vom Wasserwirtschaftsamt seit 1973 betrieben<br />

und es liegen langjährige und plausible Messwerte vor. Aufgrund der<br />

Lage des Pegels Oberding unmittelbar oberstrom des Flughafens werden<br />

die Abflussverhältnisse im Einzugsgebiet des Flughafens durch diesen<br />

Pegel im Bezug auf das zeitliche Auftreten von Hochwassern gut repräsentiert.<br />

Für die Abflüsse der Gfällach am Pegel Oberding werden die angeführten<br />

statistischen Auswertungen (siehe Abschnitt 2.4.3) verwendet.<br />

Der überlappende Datenzeitraum der vorliegenden Abflussaufzeichnungen<br />

beider Pegel reicht von Oktober 1973 bis Dezember 2004 und beträgt<br />

damit 31 Jahre. Die Abflüsse beider Pegel wurden miteinander verglichen<br />

und es wurde daraufhin analysiert, welche Abflüsse in der Isar am Pegel<br />

Freising mit welchen Abflüssen in der Gfällach am Pegel Oberding bzw.<br />

welche Hochwasserereignisse zusammentreffen.<br />

Vorgehensweise und Datenbasis der vorhandenen Abflussmessungen<br />

wurden mit dem LfU und WWA abgestimmt.<br />

In der Tabelle 2-19 sind die ausgewerteten Abflussereignisse zusammengestellt.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

65


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Tabelle 2-19 Wiederkehrzeiten der Abflüsse in der Isar (Pegel Freising)<br />

bei Hochwasserabflüssen in der Gfällach (Pegel Oberding)<br />

größer HQ2<br />

Datum Pegel Oberding / Gfällach Pegel Freising / Isar<br />

Hochwasserabfluss<br />

[m 3 /s]<br />

Wiederkehrzeit<br />

[a]<br />

Hochwasserabfluss<br />

[m 3 /s]<br />

Wiederkehrzeit<br />

[a]<br />

Nov. 1973 3,2 10 140 < 1<br />

Aug. 1974 3,0 5 400 2 - 5<br />

Feb. 1979 3,3 10 11 < 1<br />

Jun. 1979 3,1 5 - 10 520 5 - 10<br />

Sep. 1979 2,5 2 – 5 110 < 1<br />

Jul. 1981 2,5 2 – 5 450 2 - 5<br />

Feb. 1982 2,6 2 – 5 85 < 1<br />

Feb. 1985 3,0 5 47 < 1<br />

Mai 1985 2,7 2 – 5 42 < 1<br />

Apr. 1987 2,5 2 – 5 170 < 1<br />

Dez. 1988 2,4 2 120 < 1<br />

Feb. 1990 2,7 2 – 5 170 < 1<br />

Aug. 1981 2,8 5 180 < 1<br />

Apr. 1994 2,4 2 110 < 1<br />

Jun. 1995 4,3 100 350 2 - 5<br />

Jul. 1997 2,5 2 – 5 230 1 - 2<br />

Nov. 1998 2,7 2 – 5 18 < 1<br />

Feb. 1999 2,3 2 120 < 1<br />

Aug. 2002 3,1 5 – 10 200 1<br />

(Quelle der Daten: LfU)<br />

Anhand der Tabelle 2-19 ist zu sehen, dass ein 100-jährliches Hochwasserabfluss<br />

in der Gfällach mit einem max. 5-jährlichen Hochwasserabfluss<br />

in der Isar zusammengetroffen ist (Jun. 1995). Ein 5 – 10-jährlicher Hochwasserabfluss<br />

an der Gfällach fiel mit einem ebenfalls 5 – 10-jährlichen<br />

Hochwasserabfluss an der Isar zusammen (Jun. 1979). Bei den weiteren<br />

Hochwasserereignissen in der Gfällach, die alle eine Wiederkehrzeit von<br />

höchstens 10 Jahren aufweisen, tritt in der Isar ein Hochwasserabfluss mit<br />

einer Wiederkehrzeit kleiner 5 Jahren auf. Die beiden erst genannten Ereignisse<br />

liefern die maßgebenden Bemessungsabflüsse bezüglich des<br />

Einstaus durch Isarhochwasser.<br />

In einer weiteren Analyse werden die Abflüsse der Isar am Pegel Freising<br />

und der Gfällach am Pegel Oberding für die Ereignisse zusammengestellt,<br />

bei denen am Pegel Freising ein 5-jährlicher (480 m 3 /s) oder seltenerer<br />

66 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Abfluss auftrat. Die Abflüsse der ausgewerteten Ereignisse sind in der<br />

Tabelle 2-20 aufgeführt.<br />

Tabelle 2-20 Wiederkehrzeiten der Abflüsse in der Gfällach (Pegel Oberding)<br />

bei Hochwasserabflüssen in der Isar (Pegel Freising)<br />

größer HQ5<br />

Datum Pegel Freising / Isar Pegel Oberding / Gfällach<br />

Hochwasserabfluss<br />

[m 3 /s]<br />

Wiederkehrzeit<br />

[a]<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

Hochwasserabfluss<br />

[m 3 /s]<br />

Wiederkehrzeit<br />

[a]<br />

Juni 1979 600 10 2,9 5<br />

Juli 1981 610 10 - 20 1,9 1 - 2<br />

Mai 1999 640 20 - 50 1,2 < 1<br />

Mai 2002 480 5 2,0 1 - 2<br />

2.4.5.3 Ergebnis<br />

(Quelle der Daten: LfU)<br />

Die Tabelle 2-20 zeigt, dass bei Abflüssen der Isar, die mindestens einem<br />

HQ10 entsprechen, maximal ein 5-jährlicher Abfluss in der Gfällach wahrscheinlich<br />

ist.<br />

Nach den oben erläuterten Auswertungen und Grundsätzen kann Folgendes<br />

statistisch abgeleitet werden:<br />

• Ein 100-jährliches Hochwasserereignis in der Isar trifft auf ein<br />

höchstens 5-jährliches Hochwasserereignis im Vorflutgraben Nord.<br />

• Ein 100-jährliches Hochwasserereignis im Vorflutgraben Nord trifft<br />

auf ein höchsten 10-jährliches Hochwasserereignis der Isar.<br />

Die Ergebnisse bilden die Ausgangslage für die weiteren Überlegungen<br />

und werden als Berechnungslastfälle angesetzt.<br />

2.5 Hydraulische Grundlagen und Berechnungen<br />

Als Planungsgrundlage für die Gestaltung des Abfanggrabens Ost, des<br />

Ableitungsgrabens Nord und des Vorflutgrabens Nord erfolgen<br />

2-dimensionale, instationäre Berechnungen der Wasserspiegellagen. Dabei<br />

wird die Retentionswirkung der Gerinne und des Retentionsraums erfasst,<br />

so dass die Auswirkungen der geplanten <strong>Maßnahmen</strong> auf die Abflüsse<br />

ermittelt werden können. Damit wird unter anderem auch eine<br />

Grundlage für die Optimierung der <strong>Maßnahmen</strong> hinsichtlich ihrer Einflüsse<br />

auf die Hochwassersituation an der Isar geschaffen.<br />

Die hydraulische Berechung beginnt am Abfanggraben Ost südlich der<br />

bestehenden Erdinger Allee (St 2584) und reicht bis zur Einmündung des<br />

67


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Abfanggrabens Ost in den Vorflutgraben Nord. Des weiteren werden der<br />

Ableitungsgraben Nord und der Vorflutgraben Nord vollständig im hydraulischen<br />

Berechnungsmodell abgebildet.<br />

Die Wasserspiegellagen für den Verlegungsbereich der Goldach werden<br />

1-dimensional stationär mit dem Programm HEC-RAS 3.13 berechnet, da<br />

in diesem Bereich keine Ausuferungen auftreten und auf dem kurzen Teilstück<br />

auch keine instationären Effekte zu betrachten sind.<br />

Das Modell wird weltweit angewendet und wird zudem ständig weiterentwickelt<br />

und gepflegt. Es stellt für 1-dimensionale hydraulische Berechnungen<br />

den neusten Stand der Technik dar.<br />

Die berechneten Wasserspiegellagen bilden die Grundlage für die Dimensionierung<br />

der Querschnitte der geplanten Oberflächengewässer und der<br />

Deiche.<br />

2.5.1 Hydraulische Grundlagen in bisherigen <strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

Die hydraulischen Berechnungen im Rahmen der Planfeststellung 1979<br />

wurden 1-dimensional mit dem Programm HEC 2 des Hydrologic Engineering<br />

Center, U.S. Corps of Engineers durchgeführt. Grundlage des Programms<br />

ist die erweiterte Gleichung von Bernoulli für die Gesamtenergie<br />

an einem Querprofil. In Tabelle 2-21 sind die Rauheitsbeiwerte kst nach<br />

Manning-Strickler aufgeführt, die bei der Planfeststellung 1979 angesetzt<br />

wurden.<br />

Tabelle 2-21 Rauheitsbeiwerte<br />

Gewässer/Landnutzung Rauheitsbeiwert [m 1/3 /s]<br />

natürliche Bäche im Moos 20<br />

Abfanggraben Ost 30<br />

Ableitungsgraben Nord 45<br />

Vorflutgraben Nord 30<br />

Vorland an den Abfanggräben 25<br />

Die berechneten Wasserspiegellagen bildeten die Grundlage für die Gestaltung<br />

der Grabenquerschnitte und Festlegung der Deichhöhen. Am Abfanggraben<br />

Ost und am Vorflutgraben Nord liegen die Abflüsse, die durch<br />

die aktuelle Niederschlag-Abfluss-Berechnungen ermittelt wurden, deutlich<br />

niedriger als die Abflüsse, die bei der Planfeststellung 1979 angesetzt<br />

worden waren (vgl. Tabelle 2-18). Das hat zur Folge, dass auch die Wasserspiegellagen<br />

beim HQ100 + Klima deutlich niedriger liegen als die 1979 für<br />

den seinerzeitigen Bemessungsabfluss ermittelten Wasserspiegellagen.<br />

Die Rauheitsbeiwerte, die für den Abfangraben Ost im Rahmen der Planfeststellung<br />

1979 angesetzt wurden, entsprechen der tatsächlich ausgeführten<br />

Sohlsicherung. Im Sommer weisen die Böschungen des Ablei-<br />

68 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

tungsgrabens Nord allerdings trotz der Unterhaltsmaßnahmen einen Bewuchs<br />

auf, so dass der Graben rauer wirkt, als bei der Planfeststellung<br />

1979 angesetzt. Für den bestehenden Ableitungsgraben Nord wird aus<br />

diesem Grund mit 35 m 1/3 /s ein niedriger Rauheitsbeiwert als bei der Planfeststellung<br />

1979 (45 m 1/3 /s) angesetzt.<br />

Abbildung 2-8 Bewuchs am Ableitungsgraben Nord beim Tor 7<br />

(Station 2+402)<br />

2.5.2 Hydraulische Grundlagen für die geplante Gewässerneuordnung<br />

2.5.2.1 Abflüsse<br />

Als Eingangsdaten zum hydraulischen Modell wird Folgendes berücksichtigt:<br />

• Abflüsse aus dem N-A-Modell<br />

• Abflüsse aus der Grundwasserregelung<br />

• Abflüsse aus der Entwässerung<br />

• Abflüsse gemäß Abflussmessungen im Rahmen der Beweissicherung<br />

und der Grundlagenermittlung<br />

Das N-A-Modell, mit dem die Abflüsse der Oberflächengewässer differenziert<br />

ermittelt werden, ist in Abschnitt 2.4 dargestellt. Die Grundwasserregelung<br />

wird in Kapitel 3 beschrieben. Die Entwässerung wird im Kapitel 4<br />

erläutert.<br />

Im weiteren Verlauf sind für die wesentlichen Ausbauzuflüsse Schemaplänen<br />

erstellt, damit die Gesamtsituation anschaulich und nachvollziehbar<br />

aufgezeigt wird. Dazu gelten folgende Festlegungen:<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

69


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Die Abflüsse entsprechend der Planfeststellungsunterlagen von 1979 sind<br />

in Abbildung 2-9 dargestellt.<br />

N<br />

Abbildung 2-9: Abflüsse – Bemessungsabfluss (gemäß PFU 1979)<br />

Nach dem Planfeststellungsbeschluss dürfen max. 12,4 m³/s über die Überleitung<br />

Süd-Nord und 0,7 m³/s über die Verrohrung Nord-Ost in den<br />

Ableitungsgraben Nord geleitet werden. Die Abflussverteilung aus dem<br />

Ableitungsgraben Nord in den Süß-, Mittel- und Grüselgraben ist als Verhältnis<br />

40 / 20 / 40 bis max. 5 m³/s festgeschrieben. Im Abfanggraben Ost<br />

beträgt oberhalb der Mündung des Ableitungsgrabens Nord der 1979 festgelegte<br />

Abfluss 30 m³/s, nach der Mündung des Ableitungsgrabens Nord<br />

45 m³/s.<br />

Die neu ermittelten Abflüsse für HQ100+Klima sind Abbildung 2-10 dargestellt.<br />

70 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

N<br />

Abbildung 2-10: Abflüsse – HQ100+Klima Ist-Zustand gemäß Neuberechnung<br />

Die berechneten Abflüsse und deren Verteilung am Ableitungsgraben<br />

Nord entsprechen bis zur Mündung in den Vorflutgraben Nord den Abflüssen,<br />

die beim <strong>Planfeststellungsverfahren</strong> 1979 ermittelt worden waren.<br />

Der neu errechnete Abfluss im Abfanggraben Ost für HQ100+Klima liegt beim<br />

Wertstoffzentrum (St 2584) deutlich niedriger (rd. 10%) als der Abfluss,<br />

der im <strong>Planfeststellungsverfahren</strong> 1979 für den Bemessungsabfluss HQ20<br />

angesetzt worden war. Auch im Vorflutgraben Nord liegt der Abfluss aus<br />

der Planfeststellung 1979 (HQ50) mit 45 m³/s deutlich über dem ermittelten<br />

Abfluss (HQ100) von 33,3 m³/s. Allein das entspricht einer Verringerung<br />

von rd. 30%.<br />

Die Gründe dafür sind im Abschnitt 2.4 ausführlich dargestellt.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

71


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

In Abbildung 2-11 sind die Abflüsse beim HQ100+Klima im Planungsfall dargestellt.<br />

Abbildung 2-11 Abflüsse HQ100+Klima Planungsfall<br />

Durch die geplante Erweiterung des Flughafens werden gegenüber dem<br />

Ist-Zustand zusätzliche Flächen versiegelt, die bei Berücksichtigung der<br />

dort vorgesehenen Rückhalteinrichtungen noch zu einem zusätzlichen<br />

Bemessungsabfluss von 3,5, m³/s aus dem Vorfeld Ost und 0,9 m³/s aus<br />

dem 3. S/L-Bahnbereich in den Ableitungsgraben Nord führen. Deutlich<br />

wird, dass trotz der zusätzlichen Einleitungen die ermittelten Abflüsse im<br />

Vorflutgraben Nord an der Mündung in die Isar mit 32,7 m³/s unter den<br />

ermittelten Abflüssen des Ist-Zustandes von 33,3 m³/s liegen. Ursache dafür<br />

ist das Retentionsvermögen des neuen Abfanggrabens Ost sowie der<br />

vorgesehene Retentionsraum vor der Mündung in den Vorflutgraben Nord.<br />

Die Abbildung zeigt daneben die vorgesehene künftige Aufteilung der Ausleitung<br />

in den Süß- und in den Grüselgraben im Verhältnis 60 / 40. Die<br />

maximal zulässige Ausleitmenge beträgt in der Summe für beide Ausleitungen<br />

5 m³/s, wie das bereits im Planfeststellungsbeschluss festgelegt<br />

war. Der Abbildung wurde zusätzlich der durch die Grundwasserregelung<br />

bedingte verringerte Abfluss dazuaddiert. In der Praxis kann durch die<br />

Schütze im Süß- und Grüselgraben sichergestellt werden, dass die bisher<br />

planfestgestellten maximalen Abflüsse von 5 m³/s auch in Zukunft mit der<br />

Ausleitung von 3 m³/s in den Süß-, bzw. von 2 m³/s in den Grüselgraben<br />

nicht überschritten werden.<br />

Zur Beurteilung, ob eine Verschärfung der Hochwassersituation bei einem<br />

100-jährlichen Hochwasser der Isar eintritt, sind Abflüsse mit einer<br />

5-jährlichen Wiederkehrhäufigkeit im Vorflutgraben Nord maßgebend (vgl.<br />

Gleichzeitigkeitsuntersuchung im Abschnitt 2.4.5). Wie beim HQ100 werden<br />

auch beim HQ5 im Planungsfall gegenüber dem Ist-Zustand zusätzliche<br />

Abflüsse aus der Entwässerung und der Grundwasserregelung in den Ab-<br />

72 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

leitungsgraben Nord eingeleitet. Die einzelnen Abflüsse beim HQ5+Klima<br />

werden im Abschnitt 2.5.3.4 angegeben.<br />

In Abbildung 2-12 sind die Abflüsse beim MQ im Planungsfall dargestellt.<br />

Abbildung 2-12 Mittlere Abflüsse MQ Planungsfall<br />

Die Wasserspiegellagen für die in der Abbildung 2-12 dargestellten mittleren<br />

Abflüsse (MQ) werden stationär berechnet. Die sich daraus ergebenden<br />

Wassertiefen bei mittleren Abflüssen in den Gewässern mit ständiger<br />

Wasserführung sind in den Querschnittsplänen dargestellt. Sie dienen<br />

insbesondere als Grundlage für die Beurteilung der ökologischen Auswirkungen<br />

durch die entsprechenden Fachplanungen.<br />

Bei Mittelwasser führt der Abfanggraben Ost kein Wasser. Aus der Überleitung<br />

Süd-Nord sowie der Verrohrung Nord-Ost werden rd. 0,79 m³/s in<br />

den Ableitungsgraben Nord eingeleitet. Unter Beibehaltung der Abflüsse<br />

im Süß- und Grüselgraben werden rd. 0,42 m³/s in den Süßgraben und rd.<br />

0,34 m³/s in den Grüselgraben eingeleitet. Zusätzlich werden rd. 0,17 m³/s<br />

wiederversickert. Der Abfluss im Vorflutgraben Nord beträgt bei mittleren<br />

Verhältnissen im Oberlauf rd. 0,14 m³/s.<br />

2.5.2.2 Vorflutverhältnisse an der Einmündungsstelle in die Isar<br />

Der Vorflutgraben Nord mündet in die Goldach, die in diesem Bereich innerhalb<br />

der Hochwasserschutzdeiche der Isar verläuft. Bei Hochwasser<br />

der Isar wird das Vorland bis zu den Hochwasserschutzdeichen überflutet.<br />

Die Wasserspiegellagen im Vorflutgraben Nord werden bei Hochwasser<br />

von den Wasserspiegellagen der Isar beeinflusst. Das nördliche Ende des<br />

Vorflutgrabens Nord am südlichen Isardeich wird im Folgenden deshalb<br />

als Einmündung des Vorflutgrabens Nord in die Isar bezeichnet.<br />

Mit dem hydraulischen Modell wurden die Wasserspiegellagen des Ist-<br />

Zustands für zwei Lastfälle berechnet. Die beiden Lastfälle ergeben sich<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

73


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

aus der Gleichzeitigkeitsuntersuchung (siehe Abschnitt 2.4.5). Lastfall 1 ist<br />

der für die Ableitung des Wassers in den Gräben des Flughafens maßgebende<br />

Lastfall. Dabei fließt im Vorflutgraben Nord ein HQ100+Klima und in<br />

der Isar ein HQ10 ab. Beim Lastfall 2 wird ein Zusammentreffen eines 5jährlichen<br />

Abflusses zuzüglich Klimafaktor im Vorflutgraben Nord mit einem<br />

100-jährlichen Abfluss in der Isar untersucht. In der folgenden Tabelle<br />

sind die Kennwerte der beiden Lastfälle zusammengestellt. Die Wasserspiegellagen<br />

der jeweiligen Wiederkehrzeit des Abflusses an der Isar<br />

wurden der hydraulischen Berechnung für die „Sanierung der Isar Hochwasserdeiche“<br />

(WWA Freising, 1999 9 ) entnommen.<br />

Tabelle 2-22 Kennwerte der maßgebenden Lastfälle<br />

Lastfall Scheitelabfluss<br />

im Vorflutgraben<br />

Nord<br />

1 HQ100+Klima<br />

33,3 m³/s<br />

2 HQ5+Klima<br />

16,0 m³/s<br />

Abfluss in der<br />

Isar<br />

HQ10<br />

700 m³/s<br />

HQ100<br />

1.100 m³/s<br />

Wasserspiegel der Isar<br />

bei der<br />

Einmündung des Vorflutgrabens<br />

Nord<br />

[m ü. NN]<br />

432,34<br />

432,97<br />

Bei den hierbei vom damaligen WWA Freising verwendeten Abflüssen für<br />

die Isar ist anzumerken, dass diese zum Zeitpunkt der Untersuchung im<br />

Jahr 1999 als die 100-jährlichen bzw. 10-jährlichen Abflüsse angesehen<br />

wurden. Durch die Erhöhung des Sylvensteinspeichers im Jahr 1999 hat<br />

das LfU eine Neubewertung der Bemessungsabflüsse für die Isar vorgenommen.<br />

Danach betragen am Pegel Freising/Isar der 100-jährliche Abfluss<br />

HQ100 = 950 m 3 /s und der 10-jährliche Abfluss HQ10 = 600 m 3 /s (vgl.<br />

auch Tabelle 2-2). Da das damals zuständige Wasserwirtschaftsamt Freising<br />

bei der Untersuchung im Jahr 1999 für diese Abflüsse keine Wasserspiegellagen<br />

ermittelt hat, wurden für die vorliegenden Untersuchungen<br />

die oben angegebenen Werte des WWA Freising verwendet. Die Wasserspiegellagen<br />

der Isar an der Einmündung des Vorflutgrabens Nord liegen<br />

somit etwas höher als die Wasserspiegellagen, die sich aus den Abflüssen<br />

der aktuellen Auswertungen des LfU ergeben würden. Berücksichtigt man<br />

für die aktuell gültigen Hochwasserabflüsse der Isar den Klimafaktor, so<br />

ergeben sich folgende Abflüsse für den Pegel Freising und somit auch für<br />

die Einmündung des Vorflutgrabens Nord in die Isar:<br />

HQ10+Klima = 690 m 3 /s<br />

HQ100+Klima = 1.093 m 3 /s<br />

9 [H1] Wasserwirtschaftsamt Freising- Sanierung der Isar Hochwasserdeiche<br />

74 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Diese Abflüsse weichen nur sehr geringfügig von den in Tabelle 2-22 aufgeführten<br />

Abflüssen ab und erlauben es somit ohne Erkenntnisverlust mit<br />

den in Tabelle 2-22 aufgeführten Wasserständen zu rechnen.<br />

2.5.2.3 Rauheitsbeiwerte<br />

Die Rauheitsbeiwerte für die Gräben und Vorländer wurden auf Grundlage<br />

der tatsächlich vorhandenen Landnutzungen und den Ergebnissen einer<br />

Ortsbegehung festgelegt. Dabei erfolgte auch eine Berücksichtigung der<br />

Rauheitsbeiwerte, die im Rahmen der Planfeststellung 1979 angesetzt<br />

worden waren. Beim Vergleich der Rauheitsbeiwerte der 2-dimensionalen<br />

hydraulischen Berechnung mit den Rauheitsbeiwerten aus der Planfeststellung<br />

1979 ist zu beachten, dass die Rauheitsbeiwerte für eine 1dimensionale<br />

Berechnung Energieverluste abbilden müssen, die aus der<br />

Gewässerform resultieren. Da bei der 2-dimensionalen Berechnung Widerstände<br />

berücksichtigt werden, die an Mäandern, Querschnittswechseln<br />

oder ähnlichen Formen auftreten, werden für 2-dimensionale Berechnungen<br />

höhere Rauheitsbeiwerte (mit einer „glätteren“ Wirkung) angesetzt.<br />

Bei der bestehenden und geplanten Ausbildung der Gräben im Bereich<br />

des Flughafens weisen die Gräben keine abrupten Richtungs- und Querschnittsänderungen<br />

auf. Somit ist der hieraus resultierende Unterschied<br />

zwischen den anzusetzenden Rauheitsbeiwerten relativ gering.<br />

Bei der 2-dimensionalen Berechnung werden die in Tabelle 2-21 dargestellten<br />

Rauheitsbeiwerte angesetzt. Für den bestehenden Ableitgraben<br />

Nord wird mit 35 m 1/3 /s ein niedrigerer Rauheitsbeiwert angesetzt als in<br />

den Planfeststellungsunterlagen von 1979. Der niedrigere Beiwert entspricht<br />

der raueren Wirkung des tatsächlich beobachteten Bewuchses.<br />

Die Berme des geplanten Ableitungsgrabens Nord wird als extensiv genutztes<br />

Grünland mit Eintiefungsbereichen mit Röhrrichtbewuchs vorgesehen.<br />

Auf den Deichen wird Magerrasen angesät. Für den Planungsfall<br />

wird für diese Bereiche mit 26 m 1/3 /s ein rauerer Rauheitsbeiwert im Vergleich<br />

zum Ist-Zustand festgelegt. Für das Mittelwasserbett wird im Planungsfall<br />

ein Rauheitsbeiwert von 30 m 1/3 /s angesetzt.<br />

Am geplanten Abfanggraben Ost sind im Bereich der Sohle extensiv genutzte<br />

Wiesen und Feuchtwiesen geplant. In diesen sind Baumgruppen in<br />

Längsrichtung zur Fließrichtung angeordnet. Weiterhin werden Eintiefungsbereiche<br />

mit Röhrichtbewuchs vorgesehen. Auf den Böschungen der<br />

Deiche werden Krautsäume und Magerwiesenstandorte geplant. Für den<br />

geplanten Abfanggraben Ost wird ein Rauheitsbeiwert kst von 26 m 1/3 /s<br />

angesetzt.<br />

In Tabelle 2-23 sind die bei der 2-dimensionalen hydraulischen Berechnung<br />

angesetzten Rauheitsbeiwerte zusammengestellt.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

75


Tabelle 2-23 Rauheitsbeiwerte<br />

Gewässer Rauheitsbeiwert<br />

[m 1/3 /s]<br />

<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

76 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

ist<br />

Rauheitsbeiwert<br />

[m 1/3 /s]<br />

Planung<br />

Abfanggraben Ost 30 26<br />

Ableitungsgraben Nord 35 26<br />

Ableitungsgraben Nord Niedrigwasser - 30<br />

Goldach - 24<br />

Vorflutgraben Nord 28 28<br />

Vorland an den Abfanggräben 25 25<br />

Rückhaltebecken 20 20<br />

Drosselbauwerk im Vorflutgraben Nord - 45<br />

2.5.3 Hydraulische Modellrechnungen<br />

2.5.3.1 2-dimensionales hydraulisches Berechnungsprogramm<br />

Die hydraulischen Berechnungen wurden für den Abfanggraben Ost, den<br />

Ableitungsgraben Nord und den Vorflutgraben Nord 2-dimensional und instationär<br />

mit dem Programm HYDRO_AS-2D durchgeführt.<br />

Das Programm findet in der bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung eine<br />

breite Anwendung. Durch die 2-dimensionale Berechnung können die<br />

Strömungsverhältnisse und die Überflutungsvorgänge genauer ermittelt<br />

werden als bei einer 1-dimensionalen Berechnung. Eine getrennte Berechnung<br />

von Flussschlauch und Vorländern entfällt. Die komplexen<br />

Strömungsinteraktionen zwischen Flussschlauch und Vorland, insbesondere<br />

im Bereich des Rückhaltebeckens an der Einmündung des Abfanggrabens<br />

Ost in den Vorflutgraben Nord sowie mögliche Rückstau- und<br />

2-dimensionale Fließeffekte, werden berücksichtigt.<br />

Ausgangspunkt für die zweidimensionale mathematische Modellierung<br />

sowohl von Strömungsvorgängen in natürlichen Fließgewässern als auch<br />

für die Wasserspiegellagenberechnung und Flutwellenausbreitung sind die<br />

2d-tiefengemittelten Strömungsgleichungen, die auch als Flachwassergleichungen<br />

bekannt sind. Im Anhang werden die dem hydraulischen Berechnungsprogramm<br />

zugrunde liegenden Gleichungen kurz beschrieben.<br />

2.5.3.2 Hydraulisches Berechnungsmodell für den Ist-Zustand<br />

Das Berechnungsnetz des Ist-Zustands wurde auf Grundlage eines vom<br />

Auftraggeber zur Verfügung gestellten Aufmaßes der Gräben außerhalb<br />

des Flughafens erstellt.<br />

Die in Form von Bruchkanten und Vermessungspunkten vorliegenden Daten<br />

wurden zunächst an charakteristischen Querschnitten mit der Planung<br />

aus dem <strong>Planfeststellungsverfahren</strong> 1979 verglichen.


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Tabelle 2-24 Sohlhöhenvergleich<br />

Graben Station Bezeichnung des Querschnitts <br />

Ableitungsgraben<br />

Nord<br />

Abfanggraben<br />

Ost<br />

Vorflutgraben<br />

Nord<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

Sohlhöhe m ü. NN<br />

Planfeststellung <br />

Vermessung<br />

3+167 Ausleitung Süßgraben 437,65 437,69<br />

2+787 Ausleitung Mittelgraben 437,27 437,10<br />

1+707 Ausleitung Grüselgraben 436,27 436,13<br />

0+118 Brücke oberhalb Einmündung<br />

in den Vorflutgraben<br />

Nord<br />

435,08 435,14<br />

5+320 Flughafenzubringer Ost 441,16 441,00<br />

4+549 Brücke Tor 10 439,84 439,89<br />

3+834 Brücke Tor 9 438,38 438,24<br />

3+163 Brücke Tor 8 436,73 436,54<br />

2+674 Brücke St 2084, (Einmündung<br />

des Ableitungsgrabens<br />

Nord)<br />

434,72 434,98<br />

2+400 Brücke 434,29 434,50<br />

1+800 Brücke 432,99 433,10<br />

Der Vergleich zeigt, dass die ausgeführten Gräben unter Berücksichtigung<br />

der Ausführungs- und der Vermessungsgenauigkeit der geplanten Höhenlage<br />

entsprechen. Die Sohle der Gräben wird auflagenbedingt in regelmäßigen<br />

Abständen aufgemessen. Das Aufmaß der Sohle der Gräben zeigt,<br />

dass das Niveau der Sohle des Abfanggrabens Ost und des Vorflutgrabens<br />

Nord im Untersuchungsbereich 2001 im Mittel geringfügig - um wenige<br />

Zentimeter - niedriger liegt als 1992. Am Ableitungsgraben Nord ist<br />

im selben Zeitraum eine geringfügig - um wenige Zentimeter - höhere<br />

Sohle bestimmt worden.<br />

Das Berechnungsnetz des Ist-Zustands besteht aus 39.000 Knoten und<br />

58.000 Elementen. In Abbildung 2-13 ist eine Ansicht des hydraulischen<br />

Berechnungsnetzes im Bereich der Einmündung des Ableitungsgrabens<br />

Nord (Blick von Südwesten) dargestellt.<br />

77


Abfanggraben Ost<br />

<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Abbildung 2-13 Ausschnitt aus dem hydraulischen Berechnungsnetz<br />

Der Abfluss durch Brückenbauwerke wird im Programm HYDRO_AS-2D<br />

zweidimensional berechnet. Dabei wird das hydraulische Berechnungsnetz<br />

so angepasst, dass die Widerlager der Brücke durch nicht durchströmbare<br />

Elemente abgebildet werden. Die Einengung des Abflussquerschnittes<br />

durch Brückenpfeiler wird modelliert, indem die zugehörigen<br />

Netzelemente als nicht durchflossen angesetzt werden. Wenn die Unterkannte<br />

von Brücken so tief liegt, dass sie vom Wasserspiegel erreicht<br />

werden kann, wird für die Knoten des hydraulischen Berechnungsnetzes,<br />

die sich unter Brücken befinden, eine wirksame Bauwerksunterkante definiert.<br />

Diese begrenzt an diesen Stellen den möglichen Abflussquerschnitt<br />

nach oben. Bei den untersuchten Abflüssen tritt an den untersuchten Gräben<br />

keine Überströmung von Brücken oberhalb des Brückenträgers auf. In<br />

Tabelle 2-25 sind die Kennwerte der Brückenbauwerke aufgeführt.<br />

78 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

N<br />

Ableitungsgraben Nord


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Tabelle 2-25 Kennwerte der Brückenbauwerke<br />

Bereich Bauwerksnummer<br />

(FMG)<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

Lichte Weite Unterkante<br />

Überbau<br />

Abfanggraben Ost 233.06 20,3 444,67/444,62<br />

233.05 14,2 443,37/442,81<br />

233.04 15,5 440,40<br />

233.00 24,3 439,59/438,26<br />

22,0 438,00/438,09<br />

Vorflutgraben Nord 312.02 20,0 437,00<br />

312.03 20,0 435,97<br />

312.05 20,0 435,70<br />

312.04 Widerlager außerhalb<br />

des Abflussquerschnittes<br />

2 Pfeiler mit 1,3 m<br />

Pfeilerstärke<br />

312.07 33,3 m<br />

2 Pfeiler mit 1,3 m<br />

Pfeilerstärke<br />

Hochliegend<br />

434,08<br />

Die bestehenden Brücken über die Gräben werden auf der Grundlage der<br />

Vermessungsdaten und von Bauwerksplänen im hydraulischen Berechnungsmodell<br />

abgebildet. Einzelne Brücken, für die keine Bauwerksdaten<br />

vorliegen, wurden terrestrisch vermessen. Abbildung 2-14 zeigt die Brücke<br />

der A92 über den Vorflutgraben Nord.<br />

Abbildung 2-14 Brücke der A92 über den Vorflutgraben Nord<br />

79


2.5.3.3 Hydraulisches Berechnungsmodell für den Planungsfall<br />

<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Der Abfanggraben Ost wird zwischen der bestehenden Enteisungsabwasserbeckenanlage<br />

bis zur Mündung in den Vorflutgraben Nord auf einer<br />

Länge von 2,6 km überbaut. Daher soll der Graben ab der Brücke des<br />

Flughafenzubringers St 2584 auf Höhe des Wertstoffszentrums verlegt<br />

und auf einer Länge von rd. 5 km um den geplanten Flughafenbereich<br />

herumgeleitet werden.<br />

Der Ableitungsgraben Nord muss auf einer Länge von rd. 3,6 km nach<br />

Norden außerhalb des eingezäunten Sicherheitsbereichs verlegt werden.<br />

Die Gesamtlänge des verlegten Grabens beträgt rd. 3,0 km.<br />

Für den Planungsfall werden die Geometrie des Abfanggrabens Ost und<br />

des Ableitungsgraben Nord auf der Grundlage der Querprofile (Plan<br />

D1a/F6.1a-1021 und D1a/F6.1a-1035), der geplanten Längsschnitte (Plan<br />

D1a/F6.1a-1020 und D1a/F6.1a-1031) und der Lagepläne (WA0402 bis<br />

WA0406) aufgebaut.<br />

Die Widerlager der geplanten Brücken werden wie im Bestand als lotrechte<br />

Wand abgebildet, indem die entsprechenden Elemente des hydraulischen<br />

Berechnungsnetzes als nicht durchströmbar modelliert werden. Die<br />

Unterkante der geplanten Brücken wird so hoch liegen, dass sie keinen<br />

Einfluss auf die Wasserspiegellagen hat.<br />

Tabelle 2-26 Geplante Brückenbauwerke über den Abfanggraben Ost<br />

Stationierung Lichte Weite<br />

4+519 31,7 m<br />

2+933 57,1 m<br />

2+332 30,0 m<br />

Die Laufverlängerung des Abfanggrabens Ost und die Gestaltung von im<br />

Vergleich zum Ist-Zustand breiterer und flacherer Querprofile bewirken eine<br />

gegenüber dem Ist-Zustand erhöhte Retentionswirkung. Ergänzend<br />

wird oberhalb der Einmündung des Abfanggrabens Ost ein naturnah gestalteter<br />

Retentionsraum angeordnet.<br />

Das Gelände im Retentionsraum an der Einmündung des Abfanggrabens<br />

Ost wird überwiegend dem Niveau des bestehenden Geländes entsprechen.<br />

Das bestehende Gelände wird hierzu auf der Grundlage von Laserscanningdaten<br />

mit einer Rasterweite von 5 m aufgebaut. Die Netzerstellung<br />

erfolgt so, dass das Berechnungsnetz alle wichtigen Geländeinformationen<br />

enthält. In Abbildung 2-15 ist ein Ausschnitt des hydraulischen<br />

Berechnungsnetzes im Bereich der Einmündung des Abfanggrabens<br />

Ost in den Vorflutgraben Nord abgebildet.<br />

Direkt stromabwärts der Einmündung des Abfanggrabens Ost in den Vorflutgraben<br />

Nord wird ein Drosselbauwerk in Form eines knapp 2 m hohen<br />

Damms angeordnet. Die Krone dieses Damms wird überströmbar als Überlaufkrone<br />

auf 434,20 m ü. NN ausgeführt. In der Mitte des Drosselbauwerks<br />

ist eine trapezförmige Niedrigwasseröffnung geplant. Diese liegt am<br />

80 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Fußpunkt auf einer Höhe von 432,20 m ü. NN und hat eine Breite von<br />

1,5 m. Die Wangen weisen eine Neigung von 1 zu 1 auf. Im Anschluss an<br />

das Drosselbauwerk wird ein „Tosbecken“ angeordnet.<br />

Die Geometrie des geplanten Bauwerks wird im hydraulischen Berechnungsmodell<br />

abgebildet.<br />

Drosselbauwerk<br />

N<br />

Vorflutgraben Nord<br />

Ableitungsgraben Nord<br />

Abbildung 2-15 Berechnungsnetzausschnitt Planungsfall<br />

2.5.3.4 Ergebnisse der hydraulischen Berechnungen<br />

Nachfolgend werden die Berechnungsergebnisse für Abflüsse mit 100jährlicher<br />

Wiederkehrhäufigkeit, für Abflüsse mit 5-jährlicher Wiederkehrhäufigkeit<br />

und für mittlere Abflüsse dargestellt und erläutert.<br />

100-jährliches Hochwasser zuzüglich Klimafaktor<br />

Die Wasserspiegellagen beim HQ100+Klima werden unter Berücksichtigung<br />

der optimalen Bauwerksgeometrie des Drosselbauwerks hydraulisch berechnet.<br />

In Tabelle 2-27 sind die Abflüsse beim HQ100+Klima im Ist-Zustand<br />

dargestellt.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

Abfanggraben Ost<br />

Retentionsraum<br />

81


Tabelle 2-27 Abflüsse HQ100+Klima Ist-Zustand<br />

Oberflächengewässer <br />

Ableitungsgraben<br />

Nord<br />

Abfanggraben<br />

Ost<br />

Vorflutgraben<br />

Nord<br />

<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Station Beschreibung Ein- und Gesamtab-<br />

Ausleitungen flusseinschließlichAbflussänderung 3+572 Beginn des Ableitungsgrabens<br />

Nord<br />

[m³/s] [m³/s]<br />

82 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

-<br />

12,4<br />

3+167 Ausleitung Süßgraben -2,0 10,4<br />

2+787 Ausleitung Mittelgraben -1,0 9,4<br />

1+990 Verrohrung Nord/Ost 0,7 10,1<br />

1+707 Ausleitung Grüselgraben -2,0 8,1<br />

5+014 Verlegungsbeginn - 27,6<br />

0+000 Einmündung in den Vorflutgraben<br />

Nord<br />

- 27,6<br />

0+000 Einmündung in die Isar - 33,3<br />

In Abbildung 2-16 sind die Abflüsse des Ableitungsgrabens Nord und des Abfanggrabens<br />

Ost an der jeweiligen Einmündung in den Vorflutgraben Nord dargestellt.<br />

Dabei zeigt sich, dass sich die Abflüsse aus dem Ableitungsgraben Nord<br />

und dem Abfanggraben Ost beim HQ100 stärker überlagern als beim HQ5+Klima.<br />

Abfluss [m³/s]<br />

35,00<br />

30,00<br />

25,00<br />

20,00<br />

15,00<br />

10,00<br />

5,00<br />

0,00<br />

33,3<br />

27,6<br />

8,1<br />

Ableitungsgraben Nord<br />

Abfanggraben Ost<br />

Vorflutgraben Nord<br />

0,00 10,00 20,00 30,00 40,00 50,00 60,00 70,00 80,00<br />

Zeit [h]<br />

Abbildung 2-16 Abfluss HQ100+Klima Ist-Zustand<br />

(jeweils an der Einmündung in das größere Gewässer)


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

In Tabelle 2-28 sind die Abflüsse beim HQ100 zuzüglich Klimafaktor für den<br />

Planungsfall dargestellt.<br />

Tabelle 2-28 Abfluss beim HQ100+Klima Planungsfall<br />

Oberflächengewässer <br />

Ableitungsgraben<br />

Nord<br />

Vorflutgraben<br />

Nord<br />

Abfanggraben<br />

Ost (Stationierung<br />

verlegter Graben)<br />

Vorflutgraben<br />

Nord<br />

Station Beschreibung Ein- und<br />

Ausleitungen<br />

3+591 Beginn des Ableitungsgrabens<br />

Nord<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

GesamtabflusseinschließlichAbflussänderung<br />

[m³/s] [m³/s]<br />

-<br />

12,4<br />

2+744 Ausleitung Süßgraben -3,05 9,3<br />

1+821<br />

GWR West 0,34 -<br />

Verrohrung Nord/Ost und<br />

OW 3. S/L Bahn<br />

1,10 -<br />

Ausleitung Grüselgraben -2,10 8,7<br />

1+856 Vorfeld Ost und<br />

OW 3. S/L Bahn<br />

3,80 -<br />

GWR Ost 0,34 12,9<br />

5+014 Verlegungsbeginn - 27,6<br />

0+000 „Strom“ -aufwärts des Retentionsbeckens<br />

- 27,6<br />

0+000 Einmündung in die Isar - 32,7<br />

Der Abfluss im Vorflutgraben Nord liegt südlich der Einmündung des Abfanggrabens<br />

Ost in den Vorflutgraben Nord mit 12,9 m³/s um 4,8 m³/s höher<br />

als die Abflüsse im Ist-Zustand (8,1 m³/s).<br />

83


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Die Abflussganglinien für den Ableitungsgraben Nord, den Abfanggraben<br />

Ost und den Vorflutgraben Nord an der jeweiligen Einmündung sind in<br />

Abbildung 2-17 dargestellt.<br />

Abfluss [m³/s]<br />

35,00<br />

30,00<br />

25,00<br />

20,00<br />

15,00<br />

10,00<br />

5,00<br />

0,00<br />

32,7<br />

27,6<br />

12,9<br />

Ableitungsgraben Nord<br />

Abfanggraben Ost<br />

Vorflutgraben Nord<br />

0,00 10,00 20,00 30,00 40,00 50,00 60,00 70,00 80,00<br />

Zeit [h]<br />

Abbildung 2-17 Abfluss HQ100+Klima Planungsfall,<br />

jeweils an der Einmündung ins größere Gewässer<br />

Danach läuft die Abflusswelle im Ableitungsgraben Nord zeitversetzt um<br />

rd. 10 bis 15 h zur Abflusswelle im Abfanggraben Ost ab. Aus diesem<br />

Grunde beträgt der Spitzenabfluss im Vorflutgraben Nord nicht die Summe<br />

der beiden Einzelspitzen, sondern insgesamt 32,7 m³/s.<br />

84 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Die Abflüsse beim HQ100+Klima an der Einmündung in die Isar sind in<br />

Abbildung 2-18 dargestellt.<br />

Abfluss [m³/s]<br />

35,00<br />

30,00<br />

25,00<br />

20,00<br />

15,00<br />

10,00<br />

5,00<br />

0,00<br />

33,3<br />

32,7<br />

0,00 10,00 20,00 30,00 40,00 50,00 60,00 70,00 80,00<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

Ist-Zustand<br />

Planungsfall<br />

Zeit [h]<br />

Abbildung 2-18 Abflüsse beim HQ100+Klima an der Einmündung in die Isar<br />

Ersichtlich ist, dass beim HQ100 der Abfluss des Vorflutgrabens Nord an<br />

der Einmündung in die Isar infolge der Wirkung der geplanten Retentionsmaßnahmen<br />

nicht ansteigt, sondern um 0,6 m³/s von 33,3 m³/s auf<br />

32,7 m³/s verringert ist.<br />

Im Planungsfall wird beim HQ100+Klima ein Speichervolumen (Retention im<br />

aufgeweiteten Gerinne des Abfanggrabens Ost, des Ableitungsgrabens<br />

Nord und des Vorflutgrabens Nord von insgesamt 255.000 m³ aktiviert.<br />

Das bewirkt eine Verzögerung und Abflachung der Hochwasserwelle in<br />

der Spitze von 0,6 m³/s.<br />

Da nach den Ergebnissen der Gleichzeitigkeitsuntersuchung (vgl. Abschnitt<br />

2.4.5) damit zu rechnen ist, dass ein 100-jährlicher Abfluss im Vorflutgraben<br />

Nord auf einen 10-jährlichen Wasserstand der Isar trifft und da<br />

die Isar unterstromig der Einleitstelle in weiten Bereichen auf einen 100jährlichen<br />

Abfluss ausgebaut ist, hat die Isar in diesem Fall hohe Leistungsreserven<br />

und Schäden sind ausgeschlossen.<br />

Bei Station 5+014 im Bereich des Wertstoffzentrums liegen die Wasserspiegellagen<br />

im Planungsfall um etwa 4 cm niedriger als im Ist-Zustand,<br />

infolge des breiteren naturnaheren Querschnitts.<br />

85


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Die Wasserspiegellagen beim HQ100+Klima im Abfanggraben Ost und im Ableitgraben<br />

Nord sind in den Längsschnitten D1a/F6.1a-1020 und -1031<br />

nachrichtlich dargestellt.<br />

Sohlschubspannungen beim HQ100+Klima<br />

Die Sohlschubspannungen beim HQ100+Klima sind im Lageplan WA1304<br />

dargestellt. Im Ableitungsgaben Nord liegen die Schubspannungen überwiegend<br />

unter 15 N/m².<br />

Auch am Abfanggraben Ost liegen die Sohlschubspannungen in weiten<br />

Bereichen bei Werten unter 15 N/m². In Bereichen mit einem höheren<br />

Längsgefälle ergeben sich Sohlschubspannungen bis 30 N/m². An der<br />

Engstelle an der Befeuerung und am südlichen Anschluss des Abfanggrabens<br />

Ost treten Schubspannungen bis 45 N/m² auf. Außerhalb des Bereichs,<br />

der durch die Gewässerverlegung verändert wird, kommt es zu<br />

keiner Änderung der Schubspannungen gegenüber dem Bestand.<br />

Im Vorflutgraben Nord treten zwischen der Einleitung des Ableitungsgrabens<br />

Nord und der Einmündung des Abfanggrabens Ost treten im bestehenden<br />

Brückenbereich Schubspannungen von bis zu 60 N/m² auf. Gegenüber<br />

dem Ist-Zustand stellt dies aber keinen Anstieg der Schubspannungen<br />

dar.<br />

Im Bereich des Tosbeckens des Drosselbauwerks unterhalb des geplanten<br />

natürlichen Retentionsraums treten bis zur Brücke der Dorfstraße zum<br />

Eittingermoos im Planungsfall höhere Schubspannungen als im Ist-<br />

Zustand auf. Die hohen Schubspannungen von bis zu 100 N/m² nördlich<br />

der Brücke der Dorfstraße zum Eittingermoos treten bereits im Ist-Zustand<br />

auf.<br />

Die Sohle der neu gestalteten Oberflächengewässer wird im Rahmen der<br />

Baumaßnahmen so gesichert, dass keine Erosionsschäden durch die zu<br />

erwartenden Sohlschubspannungen entstehen. Dies kann im Regelfall in<br />

Anlehnung an den Bestand durch eine Sicherung mit Rasen erfolgen.<br />

5-jährliches Hochwasser zuzüglich Klimafaktor<br />

Wie die Gleichzeitigkeitsuntersuchung im Abschnitt 2.4.5 zeigt, ist in Bezug<br />

auf eine Erhöhung des Abflusses bei einem 100-jährlichen Hochwasser<br />

der Isar ein HQ5+Klima aus dem Vorflutgraben Nord maßgebend.<br />

In Tabelle 2-29 sind die Gesamtabflüsse in den Gräben dargestellt, die<br />

durch die instationäre 2-dimensionale hydraulische Berechnung ermittelt<br />

wurden.<br />

86 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Tabelle 2-29 Abflüsse HQ5+Klima Ist-Zustand<br />

Oberflächengewässer <br />

Ableitungsgraben<br />

Nord<br />

Abfanggraben<br />

Ost<br />

Vorflutgraben<br />

Nord<br />

Station Beschreibung der Station Ein- und<br />

Ausleitungen<br />

3+572 Beginn des Ableitungsgrabens<br />

Nord<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

GesamtabflusseinschließlichAbflussänderung<br />

[m³/s] [m³/s]<br />

-<br />

11,8<br />

3+167 Ausleitung Süßgraben -2,0 9,5<br />

2+787 Ausleitung Mittelgraben -1,0 8,4<br />

1+990 Verrohrung Nord/Ost 0,6 9,0<br />

1+707 Ausleitung Grüselgraben -2,0 7,0<br />

5+014 Verlegungsbeginn - 16,3<br />

0+000 Einmündung in den Vorflutgraben<br />

Nord<br />

- 16,3<br />

0+000 Einmündung in die Isar - 16,0<br />

Der Abfluss im Vorflutgraben Nord in die Isar im Ist-Zustand von 16,0 m³/s<br />

liegt dabei geringfügig niedriger als der Abfluss des Abfanggrabens Ost an<br />

der Einmündung in den Vorflutgraben Nord mit 16,3 m³/s, obwohl bis zu<br />

7,0 m³/s aus dem Ableitungsgraben Nord eingeleitet werden. Das resultiert<br />

daraus, dass der Scheitelabfluss im Ableitungsgraben Nord um mehr<br />

als 10 Stunden früher abfließt als der Scheitelabfluss aus dem Abfanggraben<br />

Ost.<br />

87


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

In Abbildung 2-19 sind die Abflussganglinien beim HQ5+Kima im Ist-Zustand,<br />

jeweils bei der Einmündung in das größere Gewässer dargestellt.<br />

Abfluss [m³/s]<br />

18<br />

16<br />

14<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

16,3<br />

16,0<br />

7,0<br />

Ableitungsgraben Nord<br />

Abfanggraben Ost<br />

Vorflutgraben Nord<br />

0 10 20 30 40 50 60 70 80<br />

Zeit [h]<br />

Abbildung 2-19 Abflüsse beim HQ5+Klima Ist-Zustand<br />

(jeweils an der Einmündung ins größere Gewässer)<br />

In Abbildung 2-19 sind die Abflussganglinien an der Einmündung des Ableitungsgraben<br />

Nord und an der Einmündung des Abfanggrabens Ost in<br />

den Vorflutgraben Nord dargestellt. Weiterhin ist die Abflussganglinie des<br />

Vorflutgrabens Nord an der Einmündung in die Isar dargestellt. In der Abbildung<br />

ist zu erkennen, dass die Hochwasserwelle von der Einmündung<br />

des Abfanggrabens Ost in den Vorflutgraben Nord bis zur Einmündung<br />

des Vorflutgrabens Nord in die Isar durch Retention verzögert und im<br />

Scheitel abgeflacht wird.<br />

In Tabelle 2-30 sind die Abflüsse des Ableitungsgrabens Nord und des<br />

Abfanggrabens Nord an den Mündungen in den Vorflutgraben Nord zusammengestellt.<br />

88 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Tabelle 2-30 Abflüsse HQ5+Klima Planungsfall<br />

Oberflächengewässer <br />

Ableitungsgraben<br />

Nord<br />

Vorflutgraben<br />

Nord<br />

Abfanggraben<br />

Ost (Stationierung<br />

verlegter<br />

Graben)<br />

Vorflutgraben<br />

Nord<br />

Station Beschreibung der Station Ein- und<br />

Ausleitungen<br />

3+591 Beginn des Ableitungsgrabens<br />

Nord<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

GesamtabflusseinschließlichAbflussänderung<br />

[m³/s] [m³/s]<br />

-<br />

11,8<br />

2+744 Ausleitung Süßgraben -3,05 8,5<br />

1+821 GWR West 0,34 -<br />

1+817 Verrohrung Nord/Ost und<br />

OW 3. S/L Bahn<br />

0,60 -<br />

1+801 Ausleitung Grüselgraben -2,10 7,3<br />

1+856 Vorfeld Ost<br />

und OW 3. S/L Bahn<br />

2,60<br />

GWR Ost 0,34 10,1<br />

5+014 Verlegungsbeginn - 16,3<br />

0+000 „Strom“ -aufwärts des Retentionsbeckens<br />

- 16,3<br />

0+000 Einmündung in die Isar - 16,0<br />

Im Planungsfall ergibt sich im Vorflutgraben Nord oberhalb der Einmündung<br />

des Abfanggrabens Ost in den Vorflutgraben Nord ein Abfluss von<br />

10,1 m³/s gegenüber dem Abfluss im Ist-Zustand von 7,0 m³/s. An der<br />

Einmündung in die Isar beträgt der Abfluss im Planungsfall wie im Ist-<br />

Zustand unverändert 16,0 m³/s.<br />

89


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

In der Abbildung 2-20 sind die im Planungsfall zu erwartenden Abflüsse im<br />

Ableitungsgraben Nord, im Abfanggraben Ost und im Vorflutgraben Nord<br />

jeweils an ihrer Mündung dargestellt.<br />

Abfluss [m³/s]<br />

18<br />

16<br />

14<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

16,3<br />

16,0<br />

10,1<br />

Ableitungsgraben Nord<br />

Abfanggraben Ost<br />

Vorflutgraben Nord<br />

0 10 20 30 40 50 60 70 80<br />

Zeit [h]<br />

Abbildung 2-20 Abfluss beim HQ5+Klima Planungsfall<br />

(jeweils an der Einmündung ins größere Gewässer bzw.<br />

ins Retentionsbecken)<br />

Unterhalb der Einmündung des Abfanggrabens Ost in den Vorflutgraben<br />

Nord wird der Ausfluss aus dem Retentionsraum durch ein ungeregeltes<br />

Drosselbauwerk begrenzt. Das Bauwerk wird so dimensioniert, dass in<br />

Verbindung mit dem Retentionsvermögen der Gräben die bestmögliche<br />

Auswirkung für die Hochwassersituation an der Isar erreicht werden kann.<br />

Zu diesem Zweck wurde die Geometrie des Bauwerks iterativ so optimiert,<br />

dass sich im Planungsfall bei einem maßgebenden 5-jährlichen Hochwasser<br />

im Vorflutgraben Nord kein höherer Scheitelabfluss zur Isar einstellt<br />

als im Ist-Zustand. Das bedeutet, dass die vorgesehenen Baumaßnahmen<br />

zu keiner Verschärfung der Abflusssituation in der Isar beitragen und sich<br />

die Hochwassergefahr für die Unterlieger nicht erhöht.<br />

Dabei wird ein Rückhaltevolumen von rd. 236.000 m³ aktiviert.<br />

Die zugehörigen Wasserspiegellagen des Abfanggrabens Ost und des Ableitungsgrabens<br />

Nord beim HQ5+Klima sind in den Längsschnitten<br />

D1a/F6,1a-1020 und -1031 nachrichtlich dargestellt.<br />

90 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

In der Abbildung 2-21 sind die Abflüsse beim HQ5+Klima an der Einmündung<br />

in die Isar dargestellt.<br />

Abfluss [m³/s]<br />

18<br />

16<br />

14<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

16,0<br />

16,0<br />

0 10 20 30 40 50 60 70 80<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

Ist-Zustand<br />

Planungsfall<br />

Zeit [h]<br />

Abbildung 2-21 Abflüsse beim HQ5+Klima an der Einmündung in die Isar<br />

Die Grafik zeigt, dass sich die Abflussspitze beim HQ5+Klima (Planungsfall)<br />

im Vorflutgraben Nord an der Einmündung in die Isar nicht vom Ist-<br />

Zustand unterscheidet. Sie beträgt 16,0 m³/s und wird künftig 3 bis 5<br />

Stunden später zu erwarten sein.<br />

Wasserspiegellagenberechnung für mittlere Abflüsse<br />

Für mittlere Abflüsse werden die Wasserspiegellagen im Ableitungsgraben<br />

Nord stationär hydraulisch berechnet. Die berechneten Wasserspiegellagen<br />

sind im Längsschnitt D1a/F6.1a-1031 nachrichtlich dargestellt.<br />

91


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

In Tabelle 2-31 sind die mittleren Abflüsse im Planungsfall dargestellt.<br />

Tabelle 2-31 Mittlere Abflüsse Planungsfall<br />

Oberflächengewässer <br />

Ableitungsgraben<br />

Nord<br />

Vorflutgraben<br />

Nord<br />

Station Beschreibung Ein- und<br />

Ausleitungen<br />

3+591 Beginn des Ableitungsgrabens<br />

Nord<br />

GesamtabflusseinschließlichAbflussänderung<br />

[m³/s] [m³/s]<br />

92 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

-<br />

0,589<br />

Versickerung West -0,055 0,534<br />

2+744 Ausleitung Süßgraben -0,424 0,110<br />

1+821 GWR West 0,160 -<br />

1+817 Verrohrung Nord/Ost 0,197 -<br />

1+801 Ausleitung Grüselgraben -0,345 -<br />

Versickerung Mitte -0,055 0,067<br />

1+055 GWR Ost 0,160 -<br />

Ausleitung Keckeisgrenzgraben<br />

-0,020 -<br />

Versickerung Ost -0,065 0,142<br />

Die mittleren Abflüsse im Planungsfall betragen am Beginn des Ableitungsgrabens<br />

Nord rd. 0,6 m³/s. In den mittleren Grabenabschnitten verbleibt<br />

im Planungsfall ein Mindestabfluss von 0,11 bzw. 0,07 m³/s. Im Gegensatz<br />

zum Ist-Zustand wird über die GWR-Ableitung Ost rd. 0,14 m³/s in<br />

den Vorflutgraben Nord eingeleitet.<br />

2.5.3.5 Wasserspiegellagenberechnung Goldach<br />

Die Goldach führt über ein kurzes Stück durch den Ausbaubereich des<br />

Flughafens. Diese Strecke wird im Planungsfall um das Flughafengelände<br />

herum geführt. Durch eine 1-dimensionale hydraulische Berechnung wird<br />

die ausreichende Leistungsfähigkeit des verlegten Gewässers bei einem<br />

HQ100+Klima nachgewiesen. Außerdem werden die Wassertiefen bei MQ<br />

ermittelt.<br />

Die Wasserspiegellagenberechnung wird mit dem Programm HEC-RAS<br />

(Version 3.1.3) durchgeführt. Die Querprofile der Verlegungsstrecke werden<br />

im Abstand von 100 m modelliert (siehe Anhang 2-5). Außerdem werden<br />

an beiden Enden die bestehenden Profile berücksichtigt, für die Vermessungsdaten<br />

vorliegen.<br />

Ausgangsbasis für den Aufbau der Querprofile ist die gestalterische Planung<br />

in Form des Lageplans, die Querschnitte bei Station km 0+100 und<br />

km 0+400 (siehe Plan D1a/F6.1a-1051), ein Längsschnitt durch das bestehende<br />

Gelände entlang der Achse (siehe Plan D1a/F6.1a-1050) sowie


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

aufgemessene Querprofile des Bestands. Entlang der Achse der Verlegung<br />

wird eine Stationierung eingeführt, die im Unterstrom mit km 0+000<br />

beginnt und bei km 0+521 endet.<br />

Anhand der Sohlhöhen der nächstgelegenen zwei aufgemessenen Querprofile<br />

am Beginn und Ende der Verlegungsstrecke wird die Sohlhöhe der<br />

beiden Randprofile durch lineare Interpolation ermittelt. Für die gesamte<br />

Verlegungsstrecke wird ein konstantes Gefälle angenommen, das sich<br />

aus der Höhendifferenz der Randprofile und der Streckenlänge ergibt. In<br />

Tabelle 2-32 sind die Sohlhöhen der Randprofile und das sich daraus ergebende<br />

Gefälle aufgeführt.<br />

Tabelle 2-32 Sohlhöhen und Sohlgefälle der Goldachverlegung<br />

Sohlhöhe km 0+000 [m +NN] 438,13<br />

Sohlhöhe km 0+521 [m +NN] 439,05<br />

Sohlgefälle [-] 0,00176<br />

Als Rauheit wird ein Stricklerbeiwert von kst = 18 m 1/3 /s angesetzt. Dieser<br />

Wert wird in Anlehnung an die hydraulischen Untersuchungen aus der<br />

Planfeststellung 1979 gewählt. Hier wurde ein kst = 20 m 1/3 /s für die natürlichen<br />

Bäche im Moos festgelegt. Aufgrund des hinzukommenden<br />

Strauchweidenbestands wird der Rauheitsbeiwert für die vorliegende Berechnung<br />

auf kst = 18 m 1/3 /s reduziert. Im verwendeten Berechnungsprogramm<br />

HEC-RAS wird die Rauheit als Kehrwert des Stricklerbeiwertes<br />

angegeben. Das ist in diesem Fall n = 0,056 s/m 1/3 . Im Anhang 2 sind die<br />

modellierten Querprofile dargestellt.<br />

Die Berechnungen werden für das HQ100+Klima und den Mittelwasserabfluss<br />

MQ durchgeführt. Der Wert für das HQ100+Klima stammt aus den N-A-<br />

Berechnungen, das MQ wird entsprechend der Auswertungen von Pegelaufzeichnungen<br />

der FMG angesetzt. Als untere Randbedingung wird das<br />

Sohlgefälle im Bestand unterhalb der Verlegungsstrecke angesetzt. In<br />

Tabelle 2-33 sind die verwendeten Abflüsse angegeben.<br />

Tabelle 2-33 Verwendete Abflüsse<br />

HQ100+Klima [m 3 /s] 3,1<br />

MQl [m 3 /s] 0,85<br />

Die Ergebnisse der Wasserspiegellagenberechnung sind tabellarisch im<br />

Anhang 2-6 zusammengefasst.<br />

Die Abbildung 2-22 stellt den Längsschnitt mit den berechneten Wasserständen<br />

bei HQ100+Klima dar.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

93


Elevation (m)<br />

441.5<br />

441.0<br />

440.5<br />

440.0<br />

439.5<br />

439.0<br />

438.5<br />

438.0<br />

Flughafen Goldachverlegung<br />

437.5<br />

0 200 400 600 800<br />

Main Channel Distance (m)<br />

<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Legend<br />

EG HQ100Klima<br />

WS HQ100Klima<br />

Crit HQ100Klima<br />

Ground<br />

Left Levee<br />

Right Levee<br />

Abbildung 2-22 Wasserspiegellagen der Goldachverlegung bei HQ100+Klima<br />

Die Abbildung zeigt, dass sich der maximale Wasserstand in der Goldach<br />

von rd. 10 bis 30 cm unterhalb der Böschungsoberkante einstellen wird.<br />

Somit ist nachgewiesen, dass es zu keinen Ausuferungen bei HQ100+Klima<br />

kommt. Wie im Bestand sind in der Verlegungsstrecke keine Deiche erforderlich,<br />

so dass keine Freibordhöhe berücksichtigt werden muss. Das liegt<br />

daran, dass beim Bau des Flughafens der Abfluss in der Verrohrung des<br />

Ludwigskanal auf den bordvollen Abfluss des Gerinnes unterhalb des<br />

Flughafens ausgelegt wurde und damit der Hochwasserschutz jetzt und in<br />

der Zukunft sichergestellt wurde.<br />

Die Abbildung 2-23 zeigt den Längsschnitt bei MQ der Goldach. Die Wassertiefe<br />

beträgt bei Mittelwasser künftig rd. 40 bis 60 cm.<br />

94 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Elevation (m)<br />

441<br />

440<br />

439<br />

438<br />

Flughafen Goldachverlegung<br />

0 200 400 600 800<br />

Main Channel Distance (m)<br />

Abbildung 2-23 Wasserspiegellagen der Goldachverlegung bei MQ<br />

2.6 Art und Umfang der geplanten Gewässerneuordnung<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

Legend<br />

EG MW<br />

WS MW<br />

Crit MW<br />

Ground<br />

Left Levee<br />

Right Levee<br />

Nachfolgend werden die geplanten <strong>Maßnahmen</strong> am Abfanggraben Ost,<br />

Ableitungsgraben Nord, Vorflutgraben Nord und der Goldach sowie der<br />

weiteren unter 2.1.1 näher beschrieben Gräben.<br />

Bei allen nachfolgend genannten <strong>Maßnahmen</strong> handelt es sich um die<br />

Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers<br />

(Gewässerausbau) nach §31 Abs. 2 Satz 1 WHG, für die eine UVS erfolgt.<br />

Sie ist Bestandteil der Antragsunterlagen.<br />

2.6.1 Planungsgrundsätze und Maßgaben<br />

Die Planungen der wasserwirtschaftlichen <strong>Maßnahmen</strong> zur Neuordnung<br />

der Gewässer bauen auf den Grundsätzen der früheren Planung beim<br />

Bau den Flughafen München auf.<br />

Diese Planungsgrundsätze haben sich bei der baulichen Umsetzung und<br />

beim Betrieb konzeptionell als richtig und zweckmäßig erwiesen. Sie werden<br />

folglich auch für die vorliegenden planerischen Überlegungen herangezogen.<br />

Daneben werden die Erkenntnisse aus dem laufenden Betrieb,<br />

eine deutlich verbesserte Datenlage und alle Möglichkeiten modernster<br />

Berechnungsverfahren in die Planung einfließen und berücksichtigt.<br />

Des Weiteren werden die im Abschnitt 1.4 genannten Maßgaben der Landesplanerischen<br />

Beurteilung der Regierung von Oberbayern, insbesondere<br />

die Maßgaben 6.1 und 6.3, berücksichtigt:<br />

95


Maßgabe 6.1<br />

<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

"Beim Bau- und Betrieb der 3. Start- und Landebahn sind schädliche Auswirkungen<br />

auf ober- und unterirdische Gewässer möglichst auszuschließen.<br />

Die mit der Erweiterung der bestehenden Systeme (Grundwasserabsenkung,<br />

Gewässer-Neuordnung, Abwasserbehandlung etc.) verbundenen<br />

Auswirkungen sind durch Auflagen und Bedingungen in einem nachfolgenden<br />

<strong>Planfeststellungsverfahren</strong> zu regeln“.<br />

Maßgabe 6.3<br />

„Die Neuanlage von Gewässern ist unter ökologischen Gesichtspunkten,<br />

insbesondere auch hinsichtlich der Aquafauna, zu optimieren. Das bestehende<br />

Retentionsvermögen ist zu erhalten bzw. zu verbessern. Im Zuge<br />

der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen können hier auch weitere, nicht<br />

direkt betroffene Gewässer mit einbezogen werden.“<br />

Nicht zuletzt stelle die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) eine wesentliche<br />

Planungsgrundlage dar. Leitbild für die geplanten <strong>Maßnahmen</strong> ist daher<br />

der natürliche Zustand der Gewässer, eine Vielfalt an Pflanzen und Tieren,<br />

ständige Wasserführung und eine natürliche Qualität des Oberflächenwassers.<br />

Erklärtes Planungsziel ist es, den guten ökologischen und<br />

chemischen Zustand mindestens zu erhalten und wenn möglich zu<br />

verbessern.<br />

Die Bewirtschaftungsziele gemäß §25a und §25b WHG werden berücksichtigt.<br />

Demzufolge ist eine nachteilige Veränderung des ökologischen<br />

und chemischen Zustandes von Gewässern zu vermeiden, bzw. ein guter<br />

Zustand zu erhalten.<br />

2.6.1.1 Sohlenlage der Gewässer<br />

Die Wechselwirkung zwischen Grabenwasserständen und Grundwasserständen<br />

hängt entscheidend von der Sohlenlage der Gewässer ab. Die<br />

Planungskriterien in der Planung von 1979 waren:<br />

• Die Sohle der neu zu errichtenden Gewässer soll in etwa auf gleicher<br />

Höhe wie der SZW (Sommerzentralwasserstand) und in kurzen<br />

Teilstrecken auch darüber liegen.<br />

• In Strecken mit einer technisch erforderlichen tieferen Sohlhöhe<br />

werden die Grabensohle und die Böschung bis 0,25 m über SZW<br />

vollständig mit Beton abgedichtet, so dass eine Einwirkung auf das<br />

Grundwasser nur bei extrem hohen Grundwasserständen gegeben<br />

ist.<br />

Diese Planungskriterien werden grundsätzlich auch weiterhin verwendet,<br />

wobei folgende Anpassungen vorgenommen wurden:<br />

• Der damalige Bezugswasserstand SZWPFU wird in der vorliegenden<br />

Planung einheitlich durch den Zentralwasserstand ZW ersetzt, weil<br />

die Differenz zwischen SZW und ZW von wenigen Zentimetern gering<br />

ist und es daher für die vorliegende Planung keiner solchen<br />

96 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

2.6.1.2 Linienführung<br />

Differenzierung bedarf (siehe auch Abschnitt 3.2.2). Der Zentralwasserstand<br />

ZW und der Mittelwasserstand MW der zugrunde liegenden<br />

Jahresreihe 1986 bis 2004 unterscheidet sich ebenfalls nur<br />

um wenige Zentimeter, so dass mit dem ZW auch die Mittelwasserverhältnisse<br />

des Grundwassers abgebildet werden.<br />

• Die Eintiefung der Gewässersohle unter dem mittleren Grundwasserniveau<br />

[ZW] ist nur beim Ableitungsgraben Nord notwendig. Aufgrund<br />

der geringeren Grundwasserschwankungsbeträge im Norden<br />

des Flughafens und vor allem um eine möglichst naturnahe und<br />

ökologisch wertvolle Gestaltung des Ableitgrabens Nord zu<br />

ermöglichen, wird eine Sohlabdichtung bis 30 cm über ZW vorgesehen.<br />

Beim Anschluss geplanter Gräben geben die bestehenden<br />

Bauwerke und Gräben die künftigen Höhenlagen der Sohlen vor.<br />

Die Linienführung der neuen Gräben orientiert sich im Wesentlichen am<br />

Verlauf der Flughafengrenze und an Zwangspunkten wie z.B. der Anflugbefeuerung.<br />

Ziel ist es auf der einen Seite, den Gewässern möglichst Freiraum zu geben,<br />

auf der anderen Seite jedoch den Flächenbedarf möglichst gering zu<br />

halten.<br />

Soweit möglich wird eine geschwungene Linienführung angestrebt, die jedoch<br />

vor allem bei den großen Gräben an ihre Grenzen stößt, da ansonsten<br />

ein merklich größerer Flächenbedarf erforderlich wäre. Die Mittelwassergerinne<br />

erhalten eine mäandrierende Linienführung und sorgen für eine<br />

gebündelte Wasserführung bei Mittelwasser.<br />

Ansonsten werden die in der Planfeststellung von 1979 aufgeführten<br />

Trassierungsrichtlinien, wie zum Beispiel die Mindestradien, beachtet.<br />

2.6.1.3 Schutzmaßnahmen<br />

Die geplanten wasserbaulichen <strong>Maßnahmen</strong> müssen die Anforderungen<br />

an den Hochwasserschutz vor allem für die Unterlieger erfüllen. Die im<br />

Planfeststellungsbeschluss festgeschriebenen maximalen Ausleitungsmengen<br />

in den Süß-, den Mittel- und den Grüselgraben müssen zuverlässig<br />

eingehalten werden.<br />

2.6.1.4 Naturnahe Gestaltung unter ökologischen Gesichtspunkten<br />

Neben den technischen Planungsgrundsätzen sollen die oberirdischen<br />

Gewässer soweit möglich naturnah gestaltet werden. Damit können sie als<br />

wesentliche Elemente im Ökosystem mit den engen Beziehungen zwischen<br />

Gewässerbett, Ufer und Uferstreifen eine wichtige Aufgabe im Naturhaushalt<br />

übernehmen. Ziel ist es, die Gewässer als Bestandteil des Na-<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

97


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

turhaushalts und als Lebensraum für Pflanzen und Tiere zu sichern. Die<br />

Planung stellt auch auf eine landschaftsästhetische Gestaltung der Fließgewässer<br />

ab. Die Umsetzung der Maßgabe 6.3 enthält der Landschaftspflegerische<br />

Begleitplan.<br />

Die künftige Bewirtschaftung der Gewässer soll in ihrer Gesamtheit ökologisch<br />

und nachhaltig erfolgen.<br />

2.6.1.5 Bauphase<br />

Die bestehenden Grabenabschnitte und Bauwerke können erst außer Betrieb<br />

genommen werden, wenn die zugehörigen neuen Gewässer und<br />

Bauwerke betriebsbereit sind. Dies wird durch eine entsprechende Steuerung<br />

des Bauablaufs sichergestellt. Erforderlichenfalls werden Provisorien<br />

eingerichtet, die gewährleisten, dass die Abflüsse und die Abflussaufteilungen<br />

auch während der Bauphase in Anlehnung an den Bestand aufrechterhalten<br />

werden können. Dies gilt auch für den Keckeisgrenzgraben.<br />

2.6.2 Übersicht über die geplanten <strong>Maßnahmen</strong> der Gewässerneuordnung<br />

Nachfolgend werden die geplanten <strong>Maßnahmen</strong> an den Gewässer nördlich<br />

des Flughafens kurz beschrieben. Sofern sich Auswirkungen der geplanten<br />

<strong>Maßnahmen</strong> auf die Gewässer ergeben, wird darauf in dem nachfolgenden<br />

Abschnitten näher eingegangen. Im Lageplan WA0301 sind die<br />

Gewässer dargestellt.<br />

Die Goldach muss östlich von Attaching nördlich der St 2084 auf einer<br />

Länge von rd. 400 m verlegt werden. Der Goldach Zufluss 1 ist von den<br />

geplanten <strong>Maßnahmen</strong> nicht betroffen.<br />

Der weiter östlich liegende Goldach Zulauf Ost muss im Zuge der Straßenbaumaßnahmen<br />

in einem Teilbereich umverlegt werden.<br />

Am nur zeitweise wasserführenden Loosgraben sind keine <strong>Maßnahmen</strong><br />

vorgesehen. Der westliche Seitenarm muss auf einer Länge von rd. 450 m<br />

verfüllt werden.<br />

Der Süßgraben, der Mittelgraben und der Grüselgraben werden nördlich<br />

des bestehenden Flughafens verfüllt und künftig von dem neuen Ableitungsgraben<br />

Nord gespeist.<br />

Der rd. 1 km lange Breitwiesengraben muss im südlichen Bereich verfüllt<br />

werden.<br />

Der rd. 1 km lange Zufluss Grüselgraben 1 muss ebenfalls im südlichen<br />

Bereich verfüllt werden.<br />

Der Kalkgriesgraben muss in Teilbereichen verfüllt und dessen Sohle angehoben<br />

werden, der Keckeisgrenzgraben wird im Oberlauf verrohrt.<br />

Der Stampfwiesengraben wird im mittleren Teil verfüllt. Seine Vorflutaufgabe<br />

übernimmt der geplante östliche Seitengraben des Abfanggrabens<br />

Ost.<br />

98 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Der Ableitungsgraben Nord wird vollständig zurückgebaut und nördlich<br />

des geplanten Flughafenzauns neu hergestellt.<br />

Der Abfanggrabens Ost wird zwischen Wertstoffzentrum und St 2084 verfüllt,<br />

überbaut und östlich mit einem neuen Gerinne einschließlich Retentionsraum<br />

um das geplante 3. S/L-Bahnsystem geführt.<br />

Der südliche Teil des Vorflutgrabens Nord liegt im geplanten 3. S/L-<br />

Bahnsystem und wird überbaut, der Mündungsbereich des geplanten Abfanggrabens<br />

Ost und des geplanten Ableitungsgrabens Nord in den Vorflutgraben<br />

Nord wird neu gestaltet.<br />

2.6.3 Abfanggraben Ost mit Seitengräben<br />

2.6.3.1 Geplante Lösung<br />

Die <strong>Maßnahmen</strong> sind zeichnerisch in den Plänen D1a/F6.1a-1008 und<br />

D1a/F6.1a-1030 dargestellt.<br />

Der Abfanggraben Ost wird zwischen der bestehenden Enteisungsabwasserbehandlungsanlage<br />

und der Mündung in den Vorflutgraben Nord auf<br />

einer Länge von 2.647 m überbaut. Das ist in der Tektur zu den Lageplänen<br />

D1a/F6.1a-07a und D1a/F6.1a-08b sowie im Längsschnitt der Tektur<br />

zu Plan D1a/F6.1a-31 dargestellt.<br />

Als Ersatz muss der Graben ab Brücke Flughafenzubringers St 2584 auf<br />

Höhe des Wertstoffszentrums verlegt und östlich um den geplanten Flughafenbereich<br />

herumgeleitet werden. Die Länge des neuen Abschnitts des<br />

Abfanggrabens beträgt 5.014 m.<br />

Der geplante Abfanggraben Ost verläuft außerhalb des künftigen Zauns,<br />

aber möglichst flughafennah. Bauwerke der Entwässerung wie das Regenrückhaltebecken<br />

oder die Enteisungsabwasserbecken sowie des Straßenbaus<br />

(Rollbrückenwannen) sind Zwangspunkte, die Lage und Linienführung<br />

des Abfanggrabens bestimmen.<br />

Die gewählte Trasse kann insgesamt sehr gut in die Randzone des Flughafens<br />

integriert werden. Die von Süd nach Nord gerichteten Gefälleverhältnisse<br />

sind noch ausreichend, um trotz der Verlängerung der Fließstrecke<br />

den Bemessungsabfluss zuverlässig ableiten zu können. Mit der<br />

zaunnahen Linienführung wird gleichzeitig die Länge des neuen Abfanggrabens<br />

gering gehalten und der Flächenbedarf für den Graben selbst als<br />

auch der Umgriff nach außen minimiert.<br />

Aus diesem Grund wurden auch die vorgesehenen <strong>Maßnahmen</strong> an der<br />

künftigen Kreuzung des Abfanggrabens mit der östlichen Befeuerung der<br />

3. Start- und Landebahn entwickelt: Die Trasse des Grabens liegt zwischen<br />

zwei Feuern der Anflugbefeuerung. Durch eine Einengung des Abflussquerschnitts<br />

bei km 1+300 kann erreicht werden, dass keine aufwändigere,<br />

deutlich längere und ungünstigere Linienführung um die Befeuerung<br />

herum notwendig wird.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

99


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Zwischen der östlichen Anflugbefeuerung und der Einmündung in den<br />

Vorflutgraben Nord wird der Querschnitt des Abfanggrabens Ost deutlich<br />

aufgeweitet. So wird durch den Retentionsraum in Verbindung mit den<br />

Rückhaltekapazitäten im Abfanggraben Ost, Ableitungsgraben Nord und<br />

im südlichen Abschnitt des Vorflutgrabens Nord gegenüber dem Ist-<br />

Zustand ein zusätzliches Rückhaltevolumen von insgesamt rd. 255.000 m 3<br />

entstehen, das gewährleistet, dass sich trotz des durch das Vorhaben entstehenden<br />

zusätzlichen Abflusses die Abflussverhältnisse in der Isar nicht<br />

nachteilig verändern.<br />

Gegenüber der im Raumordnungsverfahren dargestellten Konzeption<br />

konnte die Mündung des Abfanggrabens Ost in den Vorflutgraben Nord<br />

um rd. 400 m nach Süden verschoben werden. Hierdurch wird ein geringerer<br />

Gebietsumgriff erreicht, weil die nördlich der Dorfstraße liegenden<br />

Flächen nicht mehr in Anspruch genommen werden müssen. Damit kann<br />

auch der Forderung eines direkt nördlich der Dorfstraße liegenden Anliegers<br />

entsprochen werden, der sich gegen die im Raumordnungsverfahren<br />

dargestellte Linienführung ausgesprochen und die Verschiebung der<br />

Mündung des Abfanggrabens Ost südlich der Dorfstraße vorgeschlagen<br />

hatte.<br />

Durch die Verschiebung der Gewässertrasse und des Mündungsbereichs<br />

nach Süden verringert sich allerdings das ohnehin nur begrenzt zur Verfügung<br />

stehende notwendige Sohlgefälle im Abfanggraben Ost auf zum Teil<br />

weniger als 1 ‰. Die planerischen Spielräume sind somit deutlich eingeschränkt.<br />

Bei Einstau des Retentionsraums bei Hochwasserabfluss oder bei ungünstigen<br />

Witterungsverhältnissen in Verbindung mit Regenereignissen<br />

entsteht eine Wasserfläche. Hier gilt es zu beachten, die Vogelschlaggefahr<br />

nicht zu erhöhen. Für die Betriebssicherheit des Flughafens ist es daher<br />

wichtig, dass die Wassermengen möglichst rasch und vollständig abfließen<br />

können. Die Entleerung des Retentionsraums sollte aus technischen<br />

und betrieblichen Gründen möglichst im natürlichen Gefälle ohne<br />

technische oder bauliche Einrichtungen erfolgen.<br />

Nach den Örtlichkeiten, insbesondere dem Geländeverlauf und den Grabensohlhöhen,<br />

böte sich eine Einleitung des Abfanggrabens Ost in den<br />

Vorflutgraben Nord unmittelbar südlich der Dorfstraße Eittingermoos an.<br />

Damit würden folgende Planungsziele erreicht:<br />

• Offene durchgängige Abflussmöglichkeit in der Graben- bzw. Geländetieflinie<br />

im freien Gefälle.<br />

• Vermeidung von offenen Wasserflächen über die Dauer von Hochwasserereignissen<br />

hinaus oder bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen.<br />

• Weitestgehender Erhalt der von der geplanten Maßnahme nicht<br />

oder nur in geringem Umfang betroffenen Abschnitte des<br />

Kalkgriesgrabens, des Stampfwiesengrabens und des Zuflusses<br />

zum Stampfwiesengraben.<br />

100 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

• Minimierung der Eingriffslänge in den Keckeisgrenzgraben durch<br />

Einengung des Mündungsbereichs.<br />

Die Umsetzung dieser aus wasserbaulicher Sicht günstigen Lösung würde<br />

jedoch dem Schutzbedürfnis des im Keckeisgrenzgraben kartierten kriechenden<br />

Sellerie (lat.: Apium repens) widersprechen.<br />

Der kriechende Sellerie ist eine nach der FFH-Richtlinie (Anhang II und IV)<br />

streng geschützte Art. Es ist daher im Zuge der Planung zu prüfen, ob es<br />

keine anderweitige zufriedenstellende Lösung gibt, um eine Beeinträchtigung<br />

des kriechenden Selleries möglichst vermeiden.<br />

Der kriechende Sellerie kommt im Keckeisgrenzgraben nach der Kartierung<br />

vom Herbst 2006 und Frühjahr 2007 auf einer Länge von rd. 800 m<br />

beginnend rd. 250 m südlich der Dorfstraße bis rd. 400 m südlich der BAB<br />

A92 vor (siehe Abbildung 2-24).<br />

Abbildung 2-24 Vorkommen Apium repens<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

101


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Der kriechende Sellerie wäre bei der beschriebenen Lage der Einmündung<br />

durch die Verrohrung des Keckeisgrenzgrabens auf einer Länge von<br />

rd. 109 m betroffen. Eine Schonung des kriechenden Selleries kann nur<br />

erreicht werden, wenn der Einleitbereich des Abfanggrabens Ost in den<br />

Vorflutgraben Nord südlich des Sellerievorkommens angeordnet wird.<br />

Diese geplante Lösung ist in Abbildung 2-25 (Auszug aus Plan D1a/F61.-<br />

1030) dargestellt.<br />

Abbildung 2-25 Mündungsbereich Abfanggraben Ost<br />

Apium repens<br />

Bei der geplanten Lösung ist allerdings Folgendes zu berücksichtigen:<br />

• Das vorhandene Gelände östlich des Keckeisgrenzgrabens fällt<br />

zwischen dem Süddeich und dem Norddeich des Retentionsraums<br />

um rd. 1 m in Richtung Nordnordost und bildet im nördlichen Retentionsraum<br />

eine Senke, die über den südlich davon gelegenen Einmündungsbereich<br />

nicht im freien Gefälle entwässert wird. Dafür ist<br />

eine Verrohrung des Abfanggrabens Ost am Tiefpunkt des Retentionsraums<br />

zum Vorflutgraben Nord notwendig. Eine Ausleitung in<br />

den Keckeisgrenzgraben ist nicht vorgesehen, um keine quantitati-<br />

102 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

ven und qualitativen Einflüsse auf das Abflussregime des Keckeisgrenzgraben<br />

auszuüben.<br />

• Die Verrohrung Abfanggraben Ost zur Entleerung der Senke unterquert<br />

den Keckeisgrenzgraben und muss als Düker ausgeführt<br />

werden.<br />

• In der Verrohrung werden nur zeitweise und häufig nur geringe Abflüsse<br />

auftreten, die mit Gras, Zweigen u.ä. verunreinigt sein können.<br />

Das wird sich im Sohlbereich und am Tiefpunkt des Düker<br />

aufgrund der geringen Fließgeschwindigkeiten absetzen. Deshalb<br />

wird zur Reinigung der Verrohrung ein hoher Betriebsaufwand entstehen.<br />

Zur Minimierung der betrieblichen Aufwendungen wird die<br />

Verrohrung als Rechteckprofil mit einer Breite und Höhe von jeweils<br />

2,0 m ausgeführt. Das ermöglicht eine Räumung mit maschineller<br />

Unterstützung. Zum Einbringen von Geräten sind am Anfangs- und<br />

Endschacht abnehmbare Rechen und entsprechend große<br />

Schachtquerschnitte (3,0 x 3,0 m) vorgesehen. Im Endschacht der<br />

Verrohrung, der zugleich den Tiefpunkt darstellt, ist eine Pumpensumpf<br />

vorgesehen, der das Leerpumpen für Reinigungs- und Wartungszwecke<br />

ermöglicht.<br />

• Der Höhenunterschied zwischen dem Beginn der Verrohrung im<br />

Abfanggraben Ost und dem Ende im Vorflutgraben Nord beträgt<br />

nur rd. 20 cm. Die Verrohrung mündet folglich nahezu sohlgleich in<br />

den Vorflutgraben Nord, so dass bei höheren Abflüssen im Vorflutgraben<br />

Nord eine Rückströmung in den Abfanggraben Ost möglich<br />

wäre.<br />

• Die Verrohrung wird in offener Bauweise hergestellt. Die Höhenlage<br />

der Verrohrung rd. 3 m unter ZW macht eine dichte Baugrubenumschließung<br />

erforderlich, um die Wasserhaltung und deren Auswirkungen<br />

zu minimieren. Ein unterirdischer Vortrieb ist aufgrund des<br />

Rechteckprofils und des geringen Flurabstandes im Bereich des<br />

Keckeisgrenzgrabens technisch problematisch. Eine Tieferlegung<br />

der Verrohrung würde die Zugänglichkeit mit Greifern u.ä. für Reinigungs-<br />

und Wartungsarbeiten einschränken und ist daher nicht<br />

empfehlenswert.<br />

• Die Verrohrung kreuzt den Keckeisgrenzgraben. Sie soll in offener<br />

Bauweise ausgeführt werden. Das kann zu unvermeidbaren Beeinträchtigungen<br />

des dort vorkommenden Sellerie Bestandes führen.<br />

Die Baufeldbreite wird voraussichtlich rd. 15 m betragen. Dabei<br />

sind Bauwerksbreite, Arbeitsräume, Baufelder für die Verbauarbeiten<br />

und Böschungen berücksichtigt.<br />

Alternativ zur geplanten Verrohrung des Abfanggrabens Ost könnte die<br />

Entwässerung der Senke im Retentionsraum auch mittels Pumpen sichergestellt<br />

werden. Zusätzlicher Energiebedarf und eine geringere Betriebssicherheit<br />

sprechen jedoch gegen diese Lösung. Auch der Eingriffsumfang<br />

würde sich nicht wesentlich verringern.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

103


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Als weitere Möglichkeit wurde auch untersucht, im Vorflutgraben Nord eine<br />

Tieflinie zwischen dem Beginn des Retentionsraums und dem Vorflutgraben<br />

Nord südlich des Selleriebestandes herzustellen. Eine Verbindung<br />

der beiden Sohlpunkte mit einem geringen Gefälle von max. 0,5 ‰ wäre<br />

theoretisch möglich. Dieser Ansatz hätte jedoch Auswirkungen auf die<br />

Versickerung und damit auf den Grundwasserhalt, da das wiederversickerte<br />

Wasser z.T. direkt abgeleitet würde. Zudem müsste der tiefer liegende<br />

nördliche Bereich des Retentionsraums aufgefüllt mit einem Gefälle<br />

Richtung Süden versehen werden, um auf die Verrohrung am Tiefpunkt<br />

verzichten zu können. Das wiederum würde bedeuten, den Retentionsraum<br />

und dessen Wirkung zu verringern. Daher kommt dieser Ansatz<br />

nicht in Frage.<br />

Die vorgesehene Einleitung des Abfanggrabens Ost in den Vorflutgraben<br />

Nord nimmt größtmögliche Rücksicht auf den Bestand des kriechenden<br />

Selleries (lat.: Apium repens), in dem die Verrohrungsstrecke des Keckeisgrenzgrabens<br />

weiter nach Süden verschoben wird. Eine Beeinträchtigung<br />

am Kreuzungsbereich der Verrohrung des Abfanggrabens Ost mit<br />

dem Keckeisgrenzgraben mit einem Baubereich von rd. 15 m ist unvermeidbar.<br />

Die geplante Lösung beachtet das Minimierungsgebot und nimmt Rücksicht<br />

auf die Schutzwürdigkeit des vorkommenden kriechenden Selleries.<br />

Die vorgesehene bauliche Lösung hat allerdings deutliche Nachteilen bei<br />

der Herstellung und insbesondere bei Betrieb und Wartung.<br />

Es ist daher zu empfehlen, den Bestand an Apium repens zu beobachten<br />

und vor Baubeginn eine nochmalige Abstimmung zwischen den fachlich<br />

Beteiligten durchzuführen, damit ggf. eine optimierte technische Lösung<br />

umgesetzt werden kann.<br />

Insgesamt erfüllt die Lösung die wasserwirtschaftlichen Zielsetzungen<br />

"Wasserrückhaltung, Abflussvergleichmäßigung, Hochwasserschutz,<br />

Deichsicherheit", berücksichtigt zugleich die flughafenspezifischen Anforderungen<br />

(Vogelschlag) und eröffnet darüber hinaus ökologisches Entwicklungspotential<br />

für die tangierten Gewässer.<br />

Der nur zeitweise wasserführende Stampfwiesengraben wird durch das<br />

geplante Start- und Landebahnsystem auf einer Länge von 1026 m überbaut.<br />

Der südlich des geplanten Flughafenzauns verbleibende Gewässerabschnitt<br />

des Stampfwiesengrabens wird an den rechten Seitengraben<br />

des Abfanggrabens Ost angeschlossen, wodurch die Vorflut für den südlichen<br />

Abschnitt des Stampfwiesengrabens sichergestellt wird. Der ab der<br />

Mündung des Stampfwiesengrabens zumindest zeitweise wasserführende<br />

rechte Seitengraben mündet dann oberstromig der Dorfstraße in den<br />

Keckeisgrenzgraben.<br />

Entsprechend des Geländegefälles ist insbesondere in den von Ost-West<br />

ausgerichteten Grabenabschnitten damit zu rechnen, dass binnenseitig<br />

Oberflächenwasser bei Niederschlägen zuströmt. Bei extremen Verhältnissen<br />

wird flächig aufgestautes Wasser in die Seitengräben entlang der<br />

Deichfußpunkte nach Norden abgeleitet. Die Seitengräben ermöglichen<br />

somit eine stark verzögerte Ableitung von oberflächigen Stauhorizonten,<br />

104 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

da sie nur einen konstruktiv gewählten eher kleinen Abflussquerschnitt<br />

besitzen. Die geplanten Seitengräben werden im Norden in den Keckeisgrenzgraben<br />

eingeleitet.<br />

Im Einmündungsbereich des Ableitungsgrabens Ost in den bestehenden<br />

Vorflutgraben Nord wird auch der Keckeisgrenzgraben gekreuzt und in einer<br />

rd. 109 m langen Verrohrung unter dem Einmündungsbereich des Abfanggrabens<br />

Ost in den Vorflutgraben Nord hindurchgeleitet. Unterstromig<br />

der Verrohrung wird der Keckeisgrenzgraben gegen den Retentionsraum<br />

des Abfanggrabens Ost mit einem Deich abgegrenzt, so dass er unverändert<br />

belassen bleiben kann.<br />

Die geplanten <strong>Maßnahmen</strong> sind in den Lageplänen D1a/F6.1a-1008 und<br />

D1a/F6.1a-1008 zeichnerisch dargestellt<br />

2.6.3.2 Konstruktive Gestaltung der baulichen Anlagen<br />

Allgemeine Angaben zur konstruktiven Gestaltung:<br />

Die geplante Sohle des Abfanggrabens Ost liegt mindestens 0,3 m über<br />

dem Zentralwasserstand. So wird eine Beeinflussung des Grundwassers<br />

bei Grundwasserständen niedriger als ZW + 30 cm verhindert. Ein höheres<br />

Niveau der geplanten Sohle wird vermieden, da das zu höheren Deichen,<br />

größerem Flächenbedarf und zu stärkerem Eingriff in die Landschaft<br />

führen würde.<br />

Ab Station 4+250 muss der geplante Abfanggraben Ost eingedeicht werden.<br />

Die Höhe der Deiche liegt überwiegend unter 1 m über GOK. Im Bereich<br />

des Retentionsraums betragen die Höhen der Deiche bis zu 2,2 m.<br />

Die Windstreichlänge im Retentionsraum liegt unter 1000 m (750 m), so<br />

dass Windstau vernachlässigbar ist. Entsprechend DIN 19712 10 und in Anlehnung<br />

an die bisherigen Planungen wird für die bis zu 2,2 m hohen Deiche<br />

ein Freibordmaß von 0,5 m angesetzt. Im Bereich des Retentionsraums<br />

wird ein Freibord von 0,65 m bezogen auf HQ100 gemäß dem rechnerischen<br />

Nachweis berücksichtigt.<br />

Darstellung der Höhenentwicklung:<br />

Wie im Längsschnitt D1a/F6.1a-1031 dargestellt, schließt das Sohlniveau<br />

des geplanten Abfanggrabens Ost im Süden sohlgleich an den Bestand,<br />

im Norden sohlgleich an den bestehenden Vorflutgraben Nord an. Am Ende<br />

der Verlegung des Abfanggrabens Ost bei Station 5+014 am bestehenden<br />

Enteisungsbecken und dem Regenrückhaltebecken verläuft der<br />

geplante Graben nach Nord-Ost. Durch den Verlauf der geplanten Trasse<br />

in einem spitzen Winkel zu den Höhenlinien des Grundwassers ergibt sich<br />

unter Einhaltung des Abstands zum Grundwasser bis Station 3+000 ein<br />

Längsgefälle von 1 ‰. Das bestehende Gerinne weist in diesem Bereich<br />

ein Gefälle von 1,7‰ auf. Die durch das geringere Gefälle bedingte verringerte<br />

Abflussleistung wird durch eine Vergrößerung des Querschnitts<br />

10 Deutsches Institut für Normung, DIN 19712 Flussdeiche<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

105


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

ausgeglichen, so dass kein Rückstau in den Bestand erfolgt und Auswirkungen<br />

auf den bestehenden Grabenabschnitt ausgeschlossen sind.<br />

Zwischen Station 3+712 nach, dem Regenrückhaltebecken und der südlichen<br />

Enteisungsabwasserbeckenanlage bei Station 2+800 verläuft der<br />

geplante Abfanggraben Ost nach Nordnord-Ost. Die geplante Grabensohle<br />

folgt dem stärkeren Gefälle des Grundwassers und weist in diesem Bereich<br />

ein Gefälle von 2,8 ‰ auf. Die Deiche weisen in diesem Bereich eine<br />

Höhe von bis zu 0,6 m auf.<br />

Zwischen Station 2+800 und der Anflugbefeuerung verläuft die Trasse des<br />

geplanten Abfanggrabens Ost zunächst nach Osten um das nördliche<br />

Enteisungsabwasserbecken herum. Das Gefälle des Grundwassers und<br />

das der Sohle beträgt bis Station 2+000 etwa 1,4 ‰. Die Deichkrone liegt<br />

in diesem Bereich bis zu 1,5 m über dem bestehenden Gelände.<br />

Vom nördlichen Enteisungsabwasserbecken bei Station 2+000 bis zum<br />

Beginn des Retentionsraums bei 0+850 verläuft der Graben von Süden<br />

nach Norden. Die Sohle weist in diesem Bereich ein Gefälle zwischen<br />

2,5 ‰ und 2,3 ‰ auf.<br />

Ab Station 1+000 verläuft die Tieflinie des Abfanggrabens Ost am nördlichen<br />

Rand des Retentionsraums. Die Sohle weist ab Station 0+850 ein<br />

Gefälle von 0,8 ‰ auf und schließt an der Einmündung in den Vorflutgraben<br />

Nord höhengleich an das bestehende Grabenniveau an. Die Deiche<br />

weisen im Bereich des Retentionsraums Höhen von bis zu 2,2 m auf.<br />

Querschnitte des geplanten Abfanggrabens Ost<br />

Die Querschnitte sind zeichnerisch im Plan D1a/F6.1a-1021 dargestellt.<br />

Die Querschnitte sind entsprechend der hydraulischen Berechnungen unter<br />

Berücksichtung der unterschiedlichen Längsgefälle und des Bemessungsabflusses<br />

(HQ100+Klima) dimensioniert. Bei der Gestaltung sind landschaftsplanerische<br />

und ökologische Aspekte berücksichtigt.<br />

Die Höhe der Deiche ergibt sich auf Grundlage der in Abschnitt 2.5 erläuterten<br />

2-dimensionalen hydraulischen Wasserspiegellagenberechnung.<br />

Die Querprofile weisen je nach Längsgefälle Sohlbreiten zwischen 17 Meter<br />

und 21 Meter auf. Für geringe Abflüsse wird ein Niedrigwassergerinne<br />

vorgesehen, das 3 m breit und rd. 20 cm tief ist.<br />

Die wasserseitigen Neigungen der Deichböschungen liegen zwischen 1 zu<br />

3 und 1 zu 6. In Einzelbereichen wie im Bereich der Anflugbefeuerung<br />

werden Böschungen mit einer Neigung von 1 zu 2,5 vorgesehen. Im Bereich<br />

des Retentionsraumes verläuft der Deich bis zu 300 Meter südlich<br />

des Niedrigwassergerinnes. Das Gelände im Retentionsraum bleibt, bis<br />

auf gestalterisch und ökologisch begründete <strong>Maßnahmen</strong>, unverändert.<br />

Auf der Deichkrone verläuft ein 3 Meter breiter Weg zur Wartung und zur<br />

Deichverteidigung. Die luftseitigen Böschungen weisen Böschungsneigungen<br />

flacher als 1 zu 2,3 auf. An die luftseitigen Böschungen schließen<br />

Seitengräben zur Binnenentwässerung der landwirtschaftlichen und sonstigen<br />

weiteren Flächen an. In den rechten Seitengraben mündet bei Stati-<br />

106 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

on 2+580 der Stampfwiesengraben und bildet dann das neue Gerinne für<br />

den Stampfwiesengraben. Beide Seitengräben münden schließlich in den<br />

Keckeisgrenzgraben.<br />

Bei Station 1+300 kreuzt der geplante Abfanggraben Ost die Anflugbefeuerung.<br />

Dort wird der Wartungsweg auf dem linken Deich wasserseitig am<br />

Feuer vorbeigeführt. Auf der rechten Seite führt der Wartungsweg auf der<br />

Außenseite am Feuer vorbei. Dafür werden die Deiche im Bereich der Befeuerung<br />

auf rd. 7,5 Meter verbreitert. Der Abfanggraben Ost erfährt dort<br />

mit einer Sohlbreite von 17,4 Metern und Böschungsneigungen von 1 zu<br />

2,5 eine lokale Querschnittseinengung. Das hat zur Folge, dass die Wasserspiegellagen<br />

beim HQ100+Klima südlich der Anflugbefeuerung um etwa<br />

15 cm höher liegen als nördlich der Anflugbefeuerung. Das wurde bei der<br />

konstruktiven Gestaltung berücksichtigt.<br />

Am Anschluss der neuen Deiche des Abfanggrabens Ost an die bestehenden<br />

Deiche des Vorflutgraben Nord sind Ausrundungen zur Strömungsoptimierung<br />

vorgesehen. Zwischen den beiden Sohlhöhen besteht<br />

eine geringe Höhendifferenz. Mit der vorgesehenen flachen Anrampung<br />

können die Sohlschubspannungen reduziert werden. Zusätzlich wird der<br />

Mündungsbereich befestigt.<br />

Bei Station 2+500 überquert die geplante Trasse des Abfanggrabens Ost<br />

mit den Seitengräben eine wiederverfüllte Kiesgrube. Dort sind Setzungen<br />

nicht auszuschließen. Das Setzungsverhalten wird daher berechnet und<br />

ggf. durch planmäßige Überhöhung der Deiche ausgeglichen. Falls es aus<br />

statischen Gründen erforderlich ist, werden Sicherungsmaßnahmen ergriffen<br />

(z.B. Geogitter).<br />

Das bestehende Überlaufstrecke für Notentlastung im rechten Deich des<br />

Vorflutgrabens Nord unmittelbar nördlich der St 2084 liegt im Rückbaubereich<br />

und wird im nördlichen Deich des Retentionsraums durch eine neue<br />

Überlaufstrecke mit 200 m Länge ersetzt. Das bei außergewöhnlichen<br />

Hochwasserereignissen (über HQ100) über die Notentlastung in das bestehende<br />

Gelände abfließende Wasser wird dem natürlichen Geländeverlauf<br />

folgend Richtung Norden abströmen. Zunächst wird das Wasser über den<br />

Seitengraben Richtung Keckeisgrenzgraben abgeleitet. Aufgrund der geringen<br />

Leistungsfähigkeit des Seitengrabens wird es dann zu einem flächigen<br />

Abfluss dem Geländeverlauf folgend Richtung Nordnordost kommen.<br />

Die etwas über dem anstehenden Gelände verlaufende Dorfstraße<br />

Eittingermoos wird einen geringen Aufstau bewirken. Sobald die Höhe des<br />

Straßentiefpunkts zwischen dem Vorflutgraben Nord und der FTO erreicht<br />

ist, wird das Wasser über die Straße in die nördlich angrenzenden landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen ablaufen.<br />

Hochwasserschutzmaßnahmen werden bayernweit auf eine Wiederkehrzeit<br />

von 100 Jahren bemessen. Für darüber hinausgehende außergewöhnliche<br />

Hochwassersituationen werden üblicherweise keine Schutzmaßnahmen<br />

mehr vorgesehen. Dies gilt auch für die Bereiche nördlich der<br />

Überlaufstrecke.<br />

Zu den möglichen Schäden und Entschädigungsansprüchen wird auf den<br />

Text des Planfeststellungsbeschlusses vom 08.07.1979 verwiesen:<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

107


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Seite 429f: „Bei Hochwasserereignissen mit noch größerer Wiederholungszeitspanne<br />

(Anm. über HQ100) wird Wasser über den Deichüberlauf<br />

in das Vorflutsystem des Keckeisgrenzgrabens fließen. Bei solchen<br />

Hochwässern wird im Keckeisgrenzgraben ein Hochwasser mit gleicher<br />

Wiederholungszeitspanne und entsprechenden Überschwemmungen<br />

vorhanden sein. Allerdings führt der Keckeisgrenzgraben bei Abflüssen<br />

mit gleicher Wiederholungszeitspanne, wenn sie wesentlich über 100 Jahren<br />

liegt, erheblich weniger eigenes Hochwasser, als über die Ausleitungsstelle<br />

im Deich des Vorflutgrabens Nord zufließt. Zusätzliche Schäden<br />

im Verlauf des Keckeisgrenzgrabens sind daher nicht auszuschließen.<br />

Deshalb wurde ein Entschädigungsverfahren vorbehalten.<br />

Andererseits konnte die Möglichkeit dieser Schäden die Planfeststellung<br />

als solche nicht hindern. Zum ersten ist der Umfang dieser Schäden im<br />

Verhältnis zur Notwendigkeit des Flughafens gering. Zum zweiten ist die<br />

Wahrscheinlichkeit des Eintritts dieser Schäden sehr gering. Selbst bei<br />

Abflüssen mit 500 Jahren Wiederholungszeitspanne kann der Schaden<br />

nur in einem Nutzungsausfall bestehen, nicht jedoch in einer Substanzschädigung<br />

der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke.“<br />

2.6.3.3 Rückbau bestehender Grabenabschnitte<br />

Der Abfanggraben Ost wird zwischen dem Wertstoffzentrum und der<br />

Mündung des bestehenden Ableitungsgrabens Nord auf einer Länge von<br />

2.540 Meter zurückgebaut und verfüllt. In diesem Gewässerabschnitt befinden<br />

sich keine größeren Bauwerke oder Sicherungsmaßnahmen. Ggf.<br />

sind untergeordnete vorhandene Sicherungsmaßnahmen, wie z.B. an der<br />

Einleitstelle des Ableitungsgrabens Nord in den Abfanggraben Ost, rückzubauen.<br />

Der Rückbau von Brücken erfolgt im Zuge der Straßenbaumaßnahmen.<br />

Vor Verfüllung wird der Graben geräumt. Oberbodenschichten werden abgetragen.<br />

Schlamm oder Ablagerungen sind in dem nur selten wasserführenden<br />

Gerinne allenfalls punktuell zu erwarten. Sie werden beim Rückbau<br />

ordnungsgemäß verwertet oder entsorgt.<br />

Die Verfüllung des Grabens erfolgt mit durchlässigem, tragfähigen, unbedenklichen<br />

Bodenmaterial ohne Fremdanteile, das im Zuge der geplanten<br />

Baumaßnahmen anfällt oder zugefahren werden muss.<br />

Im Bauzustand sind vor allem beim Anschluss neuer Grabenabschnitte an<br />

den Bestand Provisorien zur Gewährleistung der Gewässerdurchgängigkeit<br />

und zur Hochwassersicherung erforderlich.<br />

2.6.3.4 Betriebseinrichtungen und beabsichtigte Betriebsweisen<br />

Drosselbauwerk unterhalb des Retentionsraums<br />

Das Drosselbauwerk ist zeichnerisch in den Plänen D1a/F6.1a-1008,<br />

D1a/F6.1a-1030 und D1a/F6.1a-1039 dargestellt.<br />

108 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Unterhalb der Einmündung des Ableitungsgrabens Nord und des Abfanggrabens<br />

Ost in den Vorflutgraben Nord wird der Abfluss aus dem Retentionsraum<br />

durch ein ungeregeltes Drosselbauwerk begrenzt. Die Geometrie<br />

des Bauwerks wurde im Rahmen der 2-dimensionalen hydraulischen Berechnung<br />

optimiert (siehe Abschnitt 2.5). Das Drosselbauwerk wird 30 m<br />

südlich der Dorfstraße zum Eittingermoos quer im Gerinne des bestehenden<br />

Vorflutgraben Nord angeordnet. Das Bauwerk wird in Form eines<br />

Dammes mit einer mittigen Öffnung mit Trapezquerschnitt errichtet.<br />

Stromabwärts des Drosselbauwerks wird ein Tosbecken zur Energieumwandlung<br />

angeordnet. Das Tosbecken liegt mit einer Länge von 10 m und<br />

einer Breite von 6,4 m auf dem Niveau der Sohle des Niedrigwassergerinnes<br />

des Vorflutgrabens Nord. Die Sohlschwelle am Ende des Tosbeckens<br />

wird auf einer Breite von 2 m für das Niedrigwassergerinne unterbrochen.<br />

Das Drosselbauwerk, das anschließende Tosbecken und die in diesem<br />

Bereich bis zum Niedrigwasser reichenden Böschungen werden zusätzlich<br />

durch Pflasterung vor Erosiongefahren geschützt. Im Anschluss an die<br />

Sohlschwelle des Tosbeckens ist ein Kolkschutz (Steinsatz) vorgesehen.<br />

Etwa 30 m stromabwärts des Drosselbauwerks ist die in Abbildung 2-26<br />

dargestellte Brücke der Dorfstraße Eittingermoos angeordnet. Der Rückstau<br />

der Isar reicht nicht bis in diesen Bereich. Der Grabenwasserstand<br />

beträgt unterhalb der Brücke beim HQ100 über 1,5 m. Bei diesem Abfluss<br />

führt die Einschnürung des Abflussquerschnitts durch die Brückenwiderlager<br />

zusätzlich zu einem Aufstau von etwa 10 cm. Der Wasserspiegel<br />

stromabwärts des Drosselbauwerks ist in etwa 20 cm niedriger als die<br />

Krone des Drosselbauwerks. Schießender Abfluss tritt nur im Kronenbereich<br />

des Drosselbauwerks auf. Sehr große Abflüsse wie ein HQ100 sind<br />

deshalb nicht maßgebend für die Dimensionierung des im Anschluss an<br />

das Drosselbauwerk angeordnete Tosbecken.<br />

Für die Bemessung des Tosbeckens wurden niedrigere Abflüsse untersucht,<br />

bei denen das Drosselbauwerk weniger stark eingestaut wird. Die<br />

maximalen Fließgeschwindigkeiten und ein schießender Zustand im Tosbecken<br />

treten bei einem Abfluss von 22,2 m³/s auf, kurz bevor die Krone<br />

des Drosselbauwerks überströmt wird. Der Unterwasserstand beträgt dabei<br />

433,45 m ü. NN. Bei den geplanten Abmessungen des Beckens tritt<br />

schießender Abfluss nur an der Deichkrone und innerhalb des Tosbeckens<br />

auf. Der Wechselsprung und der Energieabbau finden im Tosbecken<br />

statt, so dass bei der vorgesehenen Sicherung keine Erosion aufritt.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

109


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Abbildung 2-26 Brücke Dorfstraße Eittingermoos, Blick von Süden<br />

2.6.3.5 Mess- und Kontrollverfahren<br />

Die Geometrie des Abfanggrabens Ost wird regelmäßig nachgemessen,<br />

um eventuelle Setzungen festzustellen und zu beheben.<br />

2.6.3.6 Sicherheitseinrichtungen<br />

Deichkronenweg und befahrbarer Grünstreifen<br />

Auf der Deichkrone des Abfanggrabens Ost ist ein Wartungsweg für Unterhaltungsaufgaben<br />

und zur Deichverteidigung im Hochwasserfall vorgesehen.<br />

Überlaufstrecke für Notentlastung<br />

Die Überlaufstrecke für Notentlastung ist zeichnerisch in den Plänen<br />

D1a/F6.1a-1008 und D1a/F6.1a-1030 dargestellt.<br />

In der 2-dimensionalen hydraulischen Berechnungen wurde die Wirkung<br />

des Retentionsraums und des Grabensystems bis zu einem Abfluss von<br />

HQ100+Klima nachgewiesen.<br />

Darüber hinausgehende Abflüsse müssen allerdings auch schadlos abgeleitet<br />

werden können, ohne die Standsicherheit der Deiche zu gefährden.<br />

110 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Für diese Fälle ist deshalb eine eigene zusätzliche Entlastungseinrichtung<br />

notwendig. Die Planung sieht dazu eine Überlaufstrecke als Notentlastung<br />

am rechtsseitigen Deiche des Abfanggrabens Ost bei Station 0+800 auf<br />

eine Länge von 200 m vor. Die Planung richtete sich dabei nach der bestehenden<br />

Einrichtung am rechtsseitigen Deich des bestehenden Vorflutgrabens<br />

Nord. Die Höhe der Überlaufkrone liegt auf HW100+Klima.<br />

Außergewöhnliche Abflüsse über HQ100 führen dazu, dass die Überlaufstrecke<br />

gezielt überströmt wird und eine Überlastung der Deiche oder<br />

eine ungeplante Überströmung mit der Deichbruchs ausgeschlossen ist.<br />

Dazu wird die Überlaufstrecke auf der luftseitigen Böschung und am zugehörigen<br />

Deichfußpunkt durch eine begrünbare Befestigung gesichert.<br />

Am Übergang vom Seitengraben zum anstehenden Gelände wird ein<br />

Streifenfundament zum Schutz des Deichs vor Erosion eingebaut.<br />

Das bei außergewöhnlichen Hochwasserereignissen (über HQ100) über die<br />

Überlaufstrecke in das bestehende Gelände abfließende Wasser wird dem<br />

natürlichen Geländeverlauf folgend Richtung Norden ablaufen. Zunächst<br />

wird das Wasser über den Seitengraben Richtung Keckeisgrenzgraben<br />

abgeleitet. Aufgrund der geringen Leistungsfähigkeit des Seitengrabens<br />

wird es dann zu einem flächigen Abfluss dem Geländeverlauf folgend<br />

Richtung Nordnordost kommen. Die etwas über dem anstehenden Gelände<br />

verlaufende Dorfstraße Eittingermoos wird einen geringen Aufstau bewirken.<br />

Sobald die Höhe des Straßentiefpunkts zwischen dem Vorflutgraben<br />

Nord und der FTO erreicht ist, wird das Wasser über die Straße in die<br />

nördlich angrenzenden Flächen nach Norden ablaufen.<br />

2.6.4 Verlängerung Überleitung Süd-Nord, Verlängerung Verrohrung Nord-<br />

Ost, Ableitungsgraben Nord mit Ausleitbauwerken<br />

2.6.4.1 Geplante Lösung<br />

Die <strong>Maßnahmen</strong> sind zeichnerisch in den Lageplänen D1a/F6.1a-1008<br />

und D1a/F6.1a-1030 dargestellt.<br />

Der Rückbau der Überleitung Süd-Nord, der Verrohrung Nord-Ost und des<br />

Ableitungsgrabens Nord ist in der Tektur zu den Lageplänen D1a/F6.1a-<br />

07a und D1a/F6.1a-08b sowie in der Tektur zu den Längsschnitten<br />

D1a/F6.1a-36 und D1a/F6.1a-131 dargestellt.<br />

Der Ableitungsgraben Nord wird vollständig zurückgebaut und nördlich<br />

des geplanten Flughafenzauns neu hergestellt. Die Überleitung Süd-Nord<br />

und die Verrohrung Nord-Ost werden dafür verlängert und münden in den<br />

geplanten Ableitungsgraben Nord.<br />

Das bestehende Ausleitbauwerk der Überleitung Süd-Nord in den Ableitungsgraben<br />

Nord wird zurückgebaut und unmittelbar am Übergang der<br />

verlängerten Überleitung Süd-Nord in den Ableitungsgraben Nord neu errichtet<br />

zur sicheren Drosselung der Abflüsse aus dem Flughafen auf 12,4<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

111


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

m³/s. Daran schließt der neue Ableitungsgraben Nord an, der nach Osten<br />

verlaufend in den Vorflutgraben Nord mündet.<br />

Die Lage des künftigen Ableitungsgrabens Nord wurde im Zusammenspiel<br />

der wasserwirtschaftlichen Anforderungen mit der Trassen-, Wege-, und<br />

Landschaftsplanung entwickelt. Dabei wurden ökologische Gesichtspunkte<br />

besonders berücksichtigt.<br />

Der Ableitungsgraben Nord, der künftig innerhalb eines nördlich an den<br />

Flughafenzaun angrenzenden Grünstreifens verlaufen wird, hat eine Gesamtbreite<br />

von rd. 40 m. Er verläuft mit einem Abstand von rd. 10 m, in<br />

dem Trassen vorgesehen sind, zum Flughafenzaun.<br />

Bei der Planung wurde besonders Wert darauf gelegt, dass der neue Ableitungsgraben<br />

Nord im Vergleich zum Bestand deutlich mehr Raum erhält,<br />

damit Möglichkeiten zur Verbesserung des ökologischen Potentials<br />

offenstehen.<br />

Wie bislang müssen die Teilbereiche des Ableitungsgrabens Nord abgedichtet,<br />

die bei ZW in das Grundwasser eintauchen.<br />

Dazu wird die Grabensohle bis 30 cm über ZW abgedichtet, um keine absenkende<br />

Wirkung zu erzeugen.<br />

Der Ableitungsgraben Nord wird auch künftig seine Verteilerfunktion des<br />

Abflusse für die nördlichen Gräben behalten und das aus dem Flughafen<br />

abfließende Grund- und Oberflächenwasser ausleiten sowie im Hochwasserfall<br />

für einen schadlosen Abfluss über den Vorflutgraben Nord zur Isar<br />

sorgen.<br />

2.6.4.2 Konstruktive Gestaltung der baulichen Anlagen<br />

Verlängerung der Überleitung Süd Nord<br />

Die Verlängerung der Überleitung ist zeichnerisch im Längsschnitt<br />

D1a/F6.1a-1032 dargestellt.<br />

Für die Verlängerung der Überleitung Süd-Nord sind wie im bestehenden<br />

Teil der Überleitung zwei Rohre mit einem Innendurchmesser von je 2 Meter<br />

und einer Länge von 932 m vorgesehen. Auch künftig wird darin ein<br />

maximaler Abfluss von 12,4 m³/s abgeleitet werden. Da eine Trassierung<br />

der Überleitung Süd-Nord östlich bzw. westlich der Flugzeugenteisungsfläche<br />

zu einer mehrfachen Richtungsänderung der Überleitung führen<br />

würde, wird sie in direkter Verlängerung der bestehenden Überleitung auf<br />

einer Strecke von etwa 300 m unter der Fugzeugenteisungsfläche hindurchgeführt.<br />

Die geplante Verlängerung der Überleitung Süd-Nord weist ein Gefälle<br />

von 1 bis 3 ‰ auf. Der Abstand der Rohroberkante beträgt 0,6 Meter zur<br />

geplanten Geländeoberkante im Bereich der Betriebsflächen und 0,2 Meter<br />

im Bereich unter den unbefestigten Flächen. Am Rand der Flugbetriebsflächen<br />

wird ein Abstand von 0,8 Meter zwischen dem geplanten Gelände<br />

und der geplanten Verrohrung für Kabeltrassen angestrebt. Am Ende<br />

der Verlängerungsstrecke wird ein Ausleitungsbauwerk vorgesehen,<br />

112 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

das funktional die gleichen Aufgaben erfüllt wie das bestehende Bauwerk<br />

und den Abfluss auf 12,4 m³/s begrenzt.<br />

Ausleitbauwerk der Überleitung Süd-Nord<br />

Das geplante Ausleitbauwerk der Überleitung Süd-Nord ist zeichnerisch<br />

im Plan D1a/F6.1a-1038 dargestellt.<br />

Das geplante Ausleitbauwerk begrenzt den Abfluss der Überleitung Süd<br />

Nord an der Mündung in den Ableitungsgraben Nord auf maximal<br />

12,4 m³/s. Die Funktionsweise des geplanten Bauwerks entspricht der des<br />

bestehenden Ausleitungsbauwerks der Überleitung Süd-Nord. Dieses hat<br />

sich im langjährigen Betrieb bewährt.<br />

Der Abfluss aus den beiden Rohrleitungen (2 x DN 2000) der Überleitung<br />

Süd-Nord wird jeweils durch ein steuerbares Schütz geregelt. Damit der<br />

Abfluss automatisch gesteuert werden kann, wird wie im Bestand stromabwärts<br />

des Bauwerks ein automatischer Abflussmesspegel (Q67.1) errichtet.<br />

Das anschließende Gerinne des Ableitungsgrabens Nord wird mit<br />

Wasserbausteinen vor Erosion gesichert. Auf der Süd-, der West- und der<br />

Nordseite wird eine Erdanschüttung mit einer Böschungsneigung von 1 zu<br />

2 bis zur Bauwerkskrone vorgesehen. Von einem umlaufenden Wartungsweg<br />

aus wird eine Treppe mit einem Handlauf zur Bauwerksoberkante<br />

hin vorgesehen. Zum Ableitungsgraben Nord hin ist eine Absturzsicherung<br />

erforderlich.<br />

Verlängerung der Verrohrung Nord-Ost<br />

Die Verlängerung der Verrohrung Nord-Ost ist zeichnerisch im Längsschnitt<br />

D1a/F6.1a-1060 dargestellt.<br />

Die bestehende Verrohrung Nord-Ost führt die in den bestehenden Entwässerungsgräben<br />

Nord-Ost anfallenden Wassermengen von bis zu<br />

0,7 m³/s gedrosselt zum Ableitungsgraben Nord ab.<br />

Die geplante Verlängerung der Verrohrung Nord-Ost schließt rd. 250 südlich<br />

der vorhandenen Einleitung in den Ableitungsgraben Nord an die bestehende<br />

Verrohrung an. Die dadurch bedingte Verkürzung der Drosselstrecke<br />

wird durch die geplante Verrohrung längen- und baugleich ersetzt.<br />

Die Wirkung der Drossel bleibt somit trotz geänderter Trassenführung erhalten.<br />

Im Anschluss an die Drosselstrecke führt die geplante Trasse nach<br />

Norden unter der geplanten 3. Start- und Landebahn hindurch. Die neue<br />

Verrohrung Nord-Ost wird in diesem Bereich größer, leistungsfähiger und<br />

als Doppelrohrleitung ausgeführt, um die Funktion der oberstromig angeordneten<br />

Drossel nicht zu beeinflussen und eine Redundanz des Abflusssystems<br />

unter den nur eingeschränkt zugänglichen Flugbetriebsflächen zu<br />

erreichen. Dieser rd. 845 m lange Leitungsabschnitt mit einer Nennweite<br />

von 2 x DN 800 weist ein Gefälle von bis zu 2,65 ‰ auf<br />

Der hydraulische Nachweis der Verrohrung Nord-Ost ist in Beilage GWR-2<br />

enthalten. Die Ergebnisse des Nachweises zeigen, dass es teilweise zu<br />

einem Einstau und z.T. auch zu einem Überstau an den Kanalschächten<br />

kommt. Bei der Verrohrung Nord-Ost hat dies zwei Ursachen:<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

113


• Rückstau aus dem Ableitungsgraben Nord,<br />

<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

• Ausbildung als Drosselleitung (Vollfüllung bzw. Ableitung unter<br />

Druck).<br />

Um einen Überstau sicher zu vermeiden, werden folgende Schachtdeckel<br />

druckdicht ausgeführt:<br />

a) wegen Rückstau vom Ableitungsgraben Nord:<br />

• Deckel NK60 und NK59 (westliche Leitung der Doppelleitung)<br />

• Deckel NK260 und NK259 (östliche Leitung der Doppelleitung)<br />

b) wegen Nutzung der Verrohrung Nord-Ost als Drosselleitung:<br />

• Deckel NK51 bis HK 22<br />

Bis auf die vorgenannten Schächte, die aufgrund des Rückstaus vom Ableitungsgraben<br />

Nord bzw. wegen der Nutzung der Verrohrung Nord-Ost<br />

als Drosselleitung eingestaut und daher druckdicht ausgeführt werden, erfolgt<br />

die Ableitung in den Kanälen bei Teilfüllung in freiem Gefälle. Der<br />

maximale Abfluss von 0,7 m³/s wird trotz Rückstau abgeleitet.<br />

Ableitungsgraben Nord<br />

Die Verlegung des Ableitungsgrabens Nord ist zeichnerisch im Längsschnitt<br />

D1a/F6.1a-1031 dargestellt.<br />

Die Querschnitte des geplanten Ableitungsgrabens Nord sind zeichnerisch<br />

im Plan D1a/F6.1a-1035 dargestellt.<br />

Der bestehende Ableitungsgraben Nord wird vollständig überbaut. Es wird<br />

ein neues Gerinne im Norden mit einer Gesamtlänge von 3591 m.<br />

Der Ableitungsgraben schließt sohlgleich an das Ausleitungsbauwerk der<br />

Überleitung Süd-Nord an. Daraus ergibt sich, dass dessen Sohle unter<br />

dem ZW des Grundwassers liegt.<br />

Um zu vermeiden, dass der Graben das Grundwasser abgesenkt, müssen<br />

dessen Sohle und Böschungen auf einer Länge von rd. 1.700 m zwischen<br />

dem Ausleitbauwerk Überleitung Süd-Nord und Station 1+880 bis 30 cm<br />

über ZW abgedichtet werden. Als Dichtung kann eine geotextile Tondichtungsbahn<br />

in Frage kommen. Die Dichtung wird bis 0,3 Meter unter das<br />

Niveau der geplanten Berme hochgezogen, von dort etwa 1,6 Meter horizontal<br />

verlegt und mit einem Lehmschlag zur Bermenoberkante hin abgedichtet.<br />

Der Graben muss im Abdichtungsbereich gegen Auftrieb gesichert werden.<br />

Hierzu wird die Gerinnesohle über der Tondichtungsbahn aus Grobkies<br />

hergestellt. Die Stärke der Kiesschicht richtet sich nach dem maßgebenden<br />

Lastfall. Das ist der Fall, wenn der Graben kein Wasser führt und<br />

das Grundwasser bis zu 30 cm über dem Zentralwasserstand liegt. Die<br />

Stärke der Auflastkörpers wird in Abhängigkeit vom Gewicht des tatsächlich<br />

verwendeten Sohlmaterials ermittelt.<br />

114 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Die Geometrie des geplanten Gerinnes ist durch die hydraulischen Berechnungen,<br />

die 2-dimensional erfolgten, vorgegeben. Es wird ein gegliederter<br />

Querschnitt mit einem Mittelwassergerinne und beidseitigen Bermen<br />

mit anschließenden Deichen hergestellt, dessen Gestaltung landschaftsplanerische<br />

Elemente enthält.<br />

Entsprechend DIN 19712 11 und in Anlehnung an die bisherige Planung<br />

wird für die bis zu 1,5 m hohen Deiche ein Freibordmaß von 0,5 m angesetzt.<br />

Die Böschungsneigungen der wasserseitigen Deiche am Ableitungsgraben<br />

Nord sind durchgehend flacher als 1 zu 3. In mehreren Abschnitten<br />

sind sie auch flacher als 1 zu 4. Die landseitige Böschung weist<br />

Neigungen bis zu 1 zu 2,5 auf.<br />

Das zwischen Flughafenzaun und künftigen Ableitungsgraben Nord anfallende<br />

Niederschlagswasser versickert. Das Gelände nördlich des Ableitungsgrabens<br />

Nord entwässert entsprechend der Geländeneigung nach<br />

Norden. Für den Ableitungsgraben Nord sind daher keine Seitengräben<br />

notwendig.<br />

Der Abstand der wasserseitigen Deichoberkanten liegt bei etwa 27 m. Im<br />

Bereich des Anschlusses an die bestehenden Deiche des Vorflutgrabens<br />

Nord ergibt sich ein Abstand der Deichoberkanten von 50 m.<br />

Die Sohlschubspannungen liegen im geplanten Ableitungsgraben Nord<br />

überwiegend bei bis zu 15 N/m², in wenigen Bereichen bei bis zu 30 N/m².<br />

Mit höheren Schubspannungen muss nur im Bereich der Ausleitungsbauwerke<br />

gerechnet werden. Das bedeutet, dass keine besonderen Sicherungsmaßnahmen<br />

notwendig sind und eine Rasenoberfläche im Gerinne<br />

zur Erosionssicherung ausreicht. Im Bereich der Einmündung des Ableitungsgrabens<br />

Nord in den Vorflutgraben Nord ergeben sich keine höheren<br />

Sohlschubspannungen als bisher.<br />

Ableitungsgraben Nord, Abschnitt Überleitung Süd-Nord bis Ausleitung<br />

Süßgraben:<br />

Das Niveau der Sohle des Ableitungsgrabens Nord schließt im Westen bei<br />

Station 3+590 an die Überleitung Süd-Nord an. Die Sohle des geplanten<br />

Grabens liegt in diesem Bereich bis zu 1,15 Meter unter den Niveau des<br />

Zentralwasserstands.<br />

Um den Bereich der im Grundwasser verlaufenden Grabensohle und den<br />

Umfang der Abdichtungsmaßnahmen gering zu halten, das heißt um zügig<br />

aus den tiefen Lagen herauszukommen, beträgt das Längsgefälle der<br />

Sohle des Ableitungsgrabens Nord zwischen der Überleitung Süd-Nord<br />

und Station 3+000 0,7 ‰.<br />

Von Station 3+000 bis Station 2+700 wurde das Längsgefälle des geplanten<br />

Ableitungsgrabens Nord auf 1,0 ‰ festgelegt, um sohlgleich in den<br />

Süßgraben ausleiten zu können.<br />

11 [A7] Deutsches Institut für Normung - DIN 19712 Flussdeiche, 1997<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

115


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Ableitungsgraben Nord, Abschnitt Süßgraben bis Grüselgraben:<br />

Von Station 2+700 bis Station 1+750 beträgt das Längsgefälle des Grabens<br />

1,3 ‰. Die Sohlhöhen unterliegen mehreren Zwangspunkten. Bei<br />

Station 1+923 muss die Sohle so tief liegen, dass der Regenwasserkanal,<br />

für den Niederschlagsabfluss aus der 3. S/L-Bahn im freien Gefälle in den<br />

Ableitungsgraben Nord einmünden kann. Bei Station 1+817 muss die<br />

Grabensohle so tief liegen, dass die Verrohrung Nord-Ost im freien Gefälle<br />

in den Ableitungsgraben Nord einleiten kann. Daneben muss die Sohlhöhe<br />

so hoch liegen, dass auch die GWR-Ableitung West unter der Sohle<br />

des Ableitungsgrabens zum Grüselgraben hindurchgeführt werden kann.<br />

Aus diesen Vorgaben ergibt sich eine rd. 0,7 Meter über dem Niveau des<br />

Grüselgrabens liegende Bachsohle des Ableitungsgrabens Nord im Bereich<br />

der Ausleitung in den Grüselgraben.<br />

Ableitungsgraben Nord, Abschnitt Grüselgraben bis Einmündung in den<br />

Vorflutgraben Nord:<br />

Bei Station 0+100 wird die GWR-Ableitung Ost unter dem Ableitungsgraben<br />

Nord durchgeleitet, um sie nach Norden zur Einmündung in den Vorflutgraben<br />

führen zu können. Um eine ausreichende Überdeckung über<br />

dem Graben zu erreichen, beträgt das Gefälle des Ableitungsgrabens<br />

Nord zwischen Station 1+750 und 0+100 nur 0,6 ‰.<br />

Ab Station 0+100 wird die Sohle auf 70 Meter mit einem Gefälle von 7,4 ‰<br />

und einem Gegengefälle von 0,5 ‰ auf einer Länge von 30 Meter an das<br />

Niveau des bestehenden Vorflutgrabens Nord angeschlossen.<br />

2.6.4.3 Rückbau bestehender Grabenabschnitte<br />

Der Ableitungsgraben Nord muss auf seiner gesamten Länge von rd.<br />

3.830 Meter zwischen dem Ausleitbauwerk Überleitung Süd-Nord und der<br />

Mündung in den Vorflutgraben Nord zurückgebaut werden.<br />

Der bestehende Ableitungsgraben Nord ist von der Sohle bis zum mittleren<br />

Grundwasserstand als Betongerinne ausgebaut, das im Boden<br />

verbleiben sol. Die Aufwendungen für den Rückbau, insbesondere die dafür<br />

erforderliche Wasserhaltung (Auswirkungen) rechtfertigen den Verbleib<br />

der Abdichtung im Boden.<br />

Die Ausleitbauwerke in den Süß-, Mittel- und Grüselgraben und das Ausleitbauwerk<br />

der Überleitung Süd-Nord werden ebenfalls zurückgebaut.<br />

Die Grabenabschnitte des Süß-, Mittel- und Grüselgraben müssen zwischen<br />

den bestehenden und den geplanten Ausleitbauwerken verfüllt<br />

werden. Der Süßgraben wird auf einer Länge von 763 m , der Mittelgraben<br />

auf einer Länge von 605 m und der Grüselgraben auf einer Länge von 726<br />

m rückgebaut.<br />

Der Rückbau von Brücken erfolgt im Zuge der Straßenbaumaßnahmen.<br />

116 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Vor Verfüllung werden die Gräben geräumt. Oberbodenschichten werden<br />

abgetragen. Schlamm oder Ablagerungen sind allenfalls punktuell zu erwarten.<br />

Sie werden beim Rückbau ordnungsgemäß verwertet oder entsorgt.<br />

Die Verfüllung der Gräben erfolgt mit durchlässigem, tragfähigen, unbedenklichen<br />

Bodenmaterial ohne Fremdanteile, das im Zuge der geplanten<br />

Baumaßnahmen anfällt oder zugefahren werden muss.<br />

Im Bauzustand werden vor allem beim Anschluss neuer Grabenabschnitte<br />

an den Bestand Provisorien zur Gewährleistung der Gewässerdurchgängigkeit<br />

und zur Hochwassersicherung erforderlich. Für den Bau der Verlängerung<br />

Überleitung Süd-Nord wird ein Rohrprovisorium erforderlich, da<br />

die geplante Verrohrung im Bereich des bestehenden Ableitungsgrabens<br />

Nord zu liegen kommt.<br />

2.6.4.4 Art und Leistung der Betriebseinrichtungen<br />

Am Ableitungsgraben Nord werden neben den geplanten Ausleitbauwerk<br />

Überleitung Süd-Nord auch je ein Ausleitbauwerk in den Süßgraben und<br />

in den Grüselgraben errichtet.<br />

Der wenige Meter lange Abschnitt des Mittelgrabens vor der Mündung in<br />

den Süßgraben verbleibt als Altwasser und er wird nicht gesondert mit<br />

Wasser gespeist. Der bisherige Abflussanteil von 20 % bzw. max. 1 m3/s<br />

wird dem Süßgrabens zugeführt.<br />

Für die Ausleitung der Abflüsse in den Süßgraben und den Grüselgraben<br />

werden Ausleitungsbauwerke errichtet. Die Funktionsweise der neuen<br />

Ausleitungsbauwerke orientiert sich im Wesentlichen an der der bestehenden<br />

Ausleitungsbauwerke. Durch entsprechende Einstellmöglichkeiten<br />

wird erreicht, dass sich die bestehenden Abflussverhältnisse imSüß- und<br />

im Grüselgraben nicht verändern.<br />

2.6.4.4.1 Ausleitbauwerk des Süßgrabens<br />

Das Ausleitbauwerk ist zeichnerisch im Plan D1a/F6.1a-1037 dargestellt.<br />

Bei Station 2+744 soll wie im Bestand ein Teil des Abflusses aus dem Ableitungsgraben<br />

Nord in den Süßgraben ausgeleitet werden. Das System<br />

der Abflussaufteilung und Ausleitung hat sich während des langjährigen<br />

Betriebs des bestehenden Ausleitbauwerks Süßgrabens bewährt und wird<br />

daher beibehalten<br />

Der Abfluss im Ableitungsgraben Nord wird am geplanten Ausleitungsbauwerk<br />

bei niedrigen und mittleren Abflüssen durch eine verstellbare<br />

Schälzunge auf den Ableitgraben Nord und den Süßgraben aufgeteilt. Der<br />

trapezförmige Mittelwasserquerschnitt wird im Bereich der Schälzunge zu<br />

einem 8 m breiten und 0,8 m hohen Rechteckprofil aufgeweitet. Um die<br />

angestrebte Aufteilung des Abflusses über das gesamte Abflussspektrum<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

117


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

möglichst gut einstellen zu können, wird die Schälzunge abweichend vom<br />

Bestand zur Spitze hin abgeflacht.<br />

Die Stellung der Schälzunge, wird in der Anfangsphase des Betriebs<br />

durch Abflussmessungen sukzessiv optimiert, bis die gewünschte Abflussaufteilung<br />

erreicht ist. Bei höheren Abflüssen im Ableitungsgraben<br />

Nord wird die Gesamtausleitung in den Süßgraben durch ein steuerbares<br />

Schütz auf max. 3,0 m³/s begrenzt.<br />

Die Sohle des Ableitungsgrabens Nord wird im Übergangsbereich zum<br />

Ausleitbauwerk durch eine Pflasterung vor Erosion gesichert.<br />

Im Anschluss an das steuerbare Schütz wird das Wasser in einem 3 m<br />

breiten und 1,3 m hohen Rechteckgerinne mit einem Gefälle von 0,8 %<br />

unter dem nördlichen Deich des Ableitungsgrabens Nord hindurchgeleitet.<br />

An der Einleitstelle in den Süßgrabens sind Sicherungsmaßnahmen zum<br />

Schutz vor Erosion vorgesehen. Gleichzeitig wird die Krone des Deiches<br />

im Bereich des Ausleitungsbauwerks um 0,3 m angehoben, um eine ausreichende<br />

Überdeckung der Verrohrung sicherzustellen.<br />

2.6.4.4.2 Ausleitungsbauwerk des Grüselgrabens<br />

Das Ausleitbauwerk ist zeichnerisch im Plan D1a/F6.1a-1036 dargestellt.<br />

Bei Station 1+801 wird 40 % des Abflusses bzw. max. 2 m3/s über ein<br />

Bauwerk in den Grüselgraben ausgeleitet. Das System des geplanten<br />

Bauwerks entspricht dem des bestehenden, das sich im langjährigen Betrieb<br />

bewährt hat.<br />

Das Mittelwassergerinne des Ableitungsgrabens Nord wird im Bereich des<br />

Ausleitungsbauwerks bis auf eine Breite von etwa 7 m aufgeweitet. Der im<br />

Ableitungsgraben Nord verbleibende Abflussanteil wird durch einen rd.<br />

0,2 m hohen Dammbalkenverschluss begrenzt. Die Stellung der Dammbalken<br />

wird in der Anfangsphase des Betriebs in Kombination mit Abflussmessungen<br />

so angepasst, dass die angestrebte Abflussaufteilung erreicht<br />

wird. Der maximale Abfluss zum Grüselgraben wird durch ein steuerbares<br />

Schütz auf 2,0 m³/s begrenzt.<br />

Im Anschluss an das Schütz führt ein 3 m breites und 1,3 m hohes Rechteckgerinne<br />

unter dem nördlichen Deich des Ableitungsgrabens Nord hindurch<br />

zum Grüselgraben. Die Deichkrone wird im Bereich des Ausleitungsbauwerks<br />

um 0,4 m im Vergleich zu den anschließenden Bereichen<br />

angehoben, um eine ausreichende Überschüttung zu erreichen.<br />

Um eine plangemäße Regelung der Abflüsse zu ermöglichen, muss das<br />

Gefälle im Ausleitbauwerk gering gehalten werden. Der vorhandene Sohlhöhenunterschied<br />

wird erst an der Mündung in den Grüselgraben ausgeglichen.<br />

Das Rechteckgerinne mündet dort über einen etwa 0,7 m hohen<br />

Absturz mit Erosionssicherung in den Grüselgraben ein. Knapp unterhalb<br />

der Einmündung des Rechteckgerinnes in den Grüselgraben mündet die<br />

GWR-Ableitung West in den Grüselgraben ein.<br />

118 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

2.6.4.5 Mess- und Kontrollverfahren<br />

Nördlich der geplanten Ausleitungsbauwerke in den Süß- bzw. in den<br />

Grüselgraben bestehen die Wasserstandsmessstellen H58.1 und H60.1.<br />

Zur Steuerung und zur Kontrolle der geplanten <strong>Maßnahmen</strong> werden sie<br />

messtechnisch in das Gesamtsystem integriert und mit einer Abflussregistrierung<br />

erweitert.<br />

2.6.4.6 Sicherheitseinrichtungen<br />

2.6.5 Goldach<br />

Auf der Deichkrone nördlich und südlich des Ableitungsgrabens Nord wird<br />

ein befahrbarer Wartungsweg angeordnet. Weitere Sicherheitseinrichtungen<br />

sind nicht erforderlich, da keine Abflüsse über die Bemessungsabflüsse<br />

hinaus möglich sind.<br />

2.6.5.1 Geplante Lösung<br />

Die geplante Verlegung der Goldach ist im Lageplan D1a/F6.1a-1008, im<br />

Längsschnitt D1a/F6.1a-1050 und im Querschnittsplan D1a/F6.1a-1051<br />

zeichnerisch dargestellt.<br />

Die Goldach wird nordwestlich der geplanten 3. Start- und Landebahn auf<br />

einer Länge von rd. 393 m überbaut und muss verlegt werden.<br />

Die geplante Verlegung des Goldachabschnitts verläuft westlich außerhalb<br />

des Flughafens entlang des geplanten Flughafenzauns. Der geplante mäandrierende<br />

Verlauf der Goldach weist auf der Gesamtlänge von rd. 521<br />

m ein Gefälle von rd. 1,8 ‰ auf. Auswirkungen auf das Grundwasser sind<br />

nicht zu erwarten, da die bei hohen Grundwasserständen absenkende<br />

Wirkung der Goldach nicht verändert wird und ohnehin nur ein kurzer Abschnitt<br />

der Goldach verlegt wird.<br />

2.6.5.2 Konstruktive Gestaltung<br />

Das neugeplante Gerinne wird einen naturnahen und mäandrierenden<br />

Verlauf mit wechselnden Böschungsneigungen zwischen 1 zu 3 und 1 zu<br />

5 gestaltet. In Abständen gliedern Bermen die Böschungen. Die Querprofile<br />

für die hydraulische Berechnung werden anhand der im Lageplan dargestellten<br />

Böschungsbreiten und der interpolierten Sohlhöhen sowie der<br />

Geländehöhen aus dem Längsschnitt konstruiert. Die Bermen werden so<br />

angelegt, dass sie bei Mittelwasserabfluss rd. 10 cm oberhalb des Wasserspiegels<br />

liegen. Die Sohlbreite der Verlegungsstrecke beträgt durchgehend<br />

rd. 5 m.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

119


2.6.5.3 Rückbau des bestehenden Goldachabschnittes<br />

<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Die Sohle der Goldach liegt in etwa auf Höhe des mittleren Grundwasserstandes.<br />

Einbauten, Schwellen, u.ä. sind nicht vorhanden. Die Verfüllung<br />

kann nach Verlegung in das neue Bett ohne Wasserhaltung erfolgen.<br />

Die rückzubauende Länge der Goldach beträgt rd. 393 m beginnend an<br />

der Südseite der bestehenden St 2084. Der Rückbau des Durchlasses erfolgt<br />

im Zuge der Straßenbaumaßnahmen.<br />

Vor Verfüllung wird der Graben geräumt. Oberbodenschichten werden abgetragen.<br />

Schlamm oder Ablagerungen sind allenfalls punktuell zu erwarten.<br />

Sie werden beim Rückbau ordnungsgemäß verwertet oder entsorgt.<br />

Die Verfüllung des Grabens erfolgt mit durchlässigem, tragfähigen, unbedenklichen<br />

Bodenmaterial ohne Fremdanteile, das im Zuge der geplanten<br />

Baumaßnahmen anfällt oder zugefahren werden muss.<br />

Im Bauzustand werden, vor allem beim Anschluss neuer Grabenabschnitte<br />

an den Bestand, Provisorien zur Gewährleistung der Gewässerdurchgängigkeit<br />

und zur Hochwassersicherung erforderlich.<br />

2.6.5.4 Sicherheitseinrichtungen und Auswirkungen<br />

Da die Goldachverlegung ohne Deiche möglich ist, sind keine Sicherheitsvorrichtungen<br />

erforderlich. Es ergeben sich keine Auswirkungen auf bestehende<br />

natur-schutzrelevante Bereiche. Der Abfluss bzw. die Abflussverhältnisse<br />

werden durch die Maßnahme nicht beeinflusst.<br />

2.6.6 Vorflutgraben Nord<br />

2.6.6.1 Geplante Lösung<br />

Der Vorflutgraben Nord ist im Lageplan D1a/F6.1a-1008 zeichnerisch dargestellt.<br />

Der Rückbau von Abschnitten des Vorflutgrabens Nord und des Binnenwassergrabens<br />

ist in der Tektur zu den Lageplänen D1a/F6.1a-07a,<br />

D1a/F6.1a-08b, D1a/F6.1a-209 und D1a/F6.1a-214 sowie in der Tektur zu<br />

den Schnitten D1a/F6.1a-213 und D1a/F6.1a-218 dargestellt.<br />

Der südliche Teil des Vorflutgrabens Nord wird durch das geplante 3. S/L-<br />

Bahnsystem überbaut und muss auf einer Länge von rd. 870 m verfüllt<br />

werden. Die Zuläufe zum Vorflutgraben Nord vom Ableitungsgraben Nord<br />

und Abfanggraben Ost werden nach Norden verlegt und an die vorhandenen<br />

Deiche des Vorflutgrabens Nord angeschlossen. Südlich der Dorfstraße<br />

schließt der von Osten kommende verlegte Abfanggraben Ost mit<br />

dem naturnah gestalteten Retentionsraum an.<br />

Das im Vorflutgraben Nord geplante Drosselbauwerk ist zusammen mit<br />

dem Retentionsraum bereits unter Abschnitt 2.6.3 beschieben. Sonstige<br />

Betriebseinrichtungen sind im Vorflutgraben Nord nicht vorhanden.<br />

120 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Im Zuge der geplanten <strong>Maßnahmen</strong> zur Gewässerneuordnung wurde die<br />

Deichhöhe südlich der Brücke der Dorfstraße Eittingermoos überprüft.<br />

Durch die Wirkung des Drosselbauwerks verändern sich die Wasserspiegellagen<br />

in diesem Gewässerabschnitt. Die Deichhöhen sind grundsätzlich<br />

ausreichend und müssten nur bereichsweise, z.B. durch Aufkiesen der<br />

Deichwege im Rahmen des Unterhalts, um 1 bis 2 Dezimeter erhöht werden.<br />

2.6.6.2 Rückbau des bestehenden Grabenabschnittes<br />

Die Sohle des Vorflutgrabens Nord liegt in etwa auf Höhe des mittleren<br />

Grundwasserstandes. Einbauten, Schwellen, u.ä. sind nicht vorhanden. In<br />

diesem Gewässerabschnitt befinden sich keine größeren Bauwerke und<br />

Befestigungen. Daher sind nur kleinere Sicherungsmaßnahmen und Sicherungen<br />

an Höhenversätzen notwendig. Der Rückbau von Brücken erfolgt<br />

im Zuge der Straßenbaumaßnahmen.<br />

Vor Verfüllung wird der Graben geräumt. Oberbodenschichten werden abgetragen.<br />

Schlamm oder Ablagerungen sind allenfalls punktuell zu erwarten.<br />

Sie werden beim Rückbau ordnungsgemäß verwertet oder entsorgt.<br />

Die Verfüllung des Grabens erfolgt mit durchlässigem, tragfähigen, unbedenklichen<br />

Bodenmaterial ohne Fremdanteile, das im Zuge der geplanten<br />

Baumaßnahmen anfällt oder zugefahren werden muss.<br />

Im Bauzustand werden, vor allem beim Anschluss neuer Grabenabschnitte<br />

an den Bestand, Provisorien zur Gewährleistung der Gewässerdurchgängigkeit<br />

und zur Hochwassersicherung erforderlich.<br />

2.6.6.3 Mess- und Kontrollverfahren<br />

Die bisherigen Kontrollmessungen im Gerinne und an den Deichen werden<br />

auch künftig weitergeführt.<br />

2.6.7 Nebengräben<br />

Die Nebengräben und die Gewässerabschnitte, die beseitigt werden sollen,<br />

sind im Lageplan D1a/F6.1a-1008 dargestellt.<br />

Einige kleinere Gräben, die ständig, zumeist nur zeitweilig Wasser führen,<br />

müssen im Zuge der Planungen der 3. S/L-Bahn überbaut werden. Sie<br />

sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt:<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

121


Tabelle 2-34 Rückbau Nebengräben<br />

Grabenbezeichnung Rückzubauende Länge<br />

Westlicher Seitenarm Loosgraben 460 m<br />

Goldach Zulauf Ost 455 m<br />

Breitwiesengraben 470 m<br />

Zufluss zum Grüselgraben 1 655 m<br />

Kalkgriesgraben 600 m<br />

Stampfwiesengraben 1.025 m<br />

Keckeisgrenzgraben (Verrohrung) 110 m<br />

<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Der Goldach Zulauf Ost wird in Richtung Westen verschoben. Seine neue<br />

Länge beträgt 344 m.<br />

Die Sohle dieser Gräben liegt in etwa auf Höhe des mittleren Grundwasserstandes.<br />

Vereinzelt sind Durchlässe, Einbauten, Schwellen, u.ä. vorhanden,<br />

die ebenfalls mit zurückgebaut werden. Die Verfüllung kann bei<br />

geeigneter Materialwahl ohne Wasserhaltung erfolgen. Der Rückbau von<br />

Brücken erfolgt im Zuge der wasserbaulichen <strong>Maßnahmen</strong>.<br />

Vor Verfüllung werden die Gräben geräumt. Schlamm und sonstige in<br />

Fließgewässern ggf. vorhandene Sedimente werden beim Rückbau ordnungsgemäß<br />

verwertet oder entsorgt.<br />

Die Verfüllung des Grabens erfolgt mit tragfähigem Boden, der im Zuge<br />

der geplanten Baumaßnahmen anfällt oder zugefahren werden muss. Die<br />

Qualität des Verfüllmaterials wird hinsichtlich möglicher stofflicher Belastungen<br />

und hinsichtlich der Bodendurchlässigkeit so gewählt, dass sich<br />

keine Auswirkungen auf das Grundwasser ergeben.<br />

Die Sohle des verbleibenden Reststücks des Kalkgriesgrabens und des<br />

Stampfwiesengrabens nördlich des geplanten Flughafenzauns muss um<br />

bis zu 45 cm angehoben werden, um die Absenkwirkung dieser Grabenabschnitte<br />

bei der Wiederversickerung von Grundwasser bis auf Höhe von<br />

ZW auszuschließen.<br />

Die <strong>Maßnahmen</strong> sind im Lageplanplan D1a/F6.1a-1030 und im Längsschnitt<br />

D1a/F6.1a-1033 dargestellt.<br />

2.7 Auswirkungen der geplanten Gewässerneuordnung<br />

Im Zusammenhang mit dem Bau der 3. S/L-Bahn werden eine Reihe von<br />

vorhandenen Gewässern überbaut, zurückgebaut und verlegt.<br />

Bei allen Planungen wurde am Grundkonzept der Gewässerneuordnung,<br />

wie es zum Bau des Flughafens entwickelt worden war, festgehalten.<br />

122 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Alle geplanten <strong>Maßnahmen</strong> führen zu keinen Veränderungen in den Gewässern<br />

südlich bzw. oberstromig der <strong>Maßnahmen</strong>.<br />

Mit genauen und modernen Berechnungsverfahren und einer fundierten<br />

Datenlage konnten die Abflüsse, die durch die geplanten <strong>Maßnahmen</strong> zusätzlichen<br />

Abflüssen führen, genau bestimmt und deren Auswirkungen<br />

ermittelt werden.<br />

Die über die Überleitung Süd-Nord und Verrohrung Nord-Ost nach Norden<br />

geleiteten Abflüsse werden auch künftig nach den derzeit planfestgestellten<br />

Aufteilungsgrundsätzen auf den Süß- und den Grüselgraben verteilt<br />

bzw. wiederversickert.<br />

Eine durch die geplante Grundwasserregelung bedingte Reduzierung der<br />

Abflüsse in einzelnen Gräben kann jeweils vollständig ausgeglichen werden.<br />

Die geplante Gewässerneuordnung erfüllt folgende Planungsziele:<br />

• Hochwasserschutz für den Flughafen und die nördlich angrenzenden<br />

Gebiete<br />

• Beibehaltung der Abflussverhältnisse im Süß-, Grüsel- und Keckeisgrenzgraben<br />

• Vorfluterfunktion für die Flughafenentwässerung und die Grundwasserregelung<br />

2.7.1 Auswirkungen auf Abflüsse und Hauptwerte beeinflusster Gewässer<br />

Die Abflussganglinien der Regenwassereinleitungen entstammen der Kanalnetzberechnung,<br />

die Abflüsse bzw. Abflussspitzen der Grundwassereinleitungen<br />

wurden mit dem Grundwassermodell ermittelt. In den nachfolgenden<br />

Tabellen werden sie den entsprechenden Bemessungsabflüssen<br />

der Gewässer, z.B. MQ oder HQ100+Klima, zugeordnet.<br />

2.7.1.1 Abflüsse aus dem bestehenden Gewässersystem<br />

Das Gewässersystem südlich des Flughafens bleibt unverändert. Sämtliche<br />

relevanten Abflüsse in den oberirdischen Gewässern wurden neu ermittelt.<br />

Im Vergleich zu den in den Planfeststellungsunterlagen 1979 vorhandenen<br />

Ansätzen ergeben sich deutlich verringerte Abflüsse. Sie sind in<br />

den nachfolgenden Tabellen gegenübergestellt.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

123


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

In Tabelle 2-35 werden die Abflüsse im Abfanggraben Ost beim Wertstoffzentrum<br />

vergleichend gegenübergestellt, nämlich für die Ansätze in den<br />

PFU 1979, dem Ist-Zustand sowie dem Planungsfall.<br />

Tabelle 2-35 Abflüsse Abfanggraben Ost<br />

Abfanggraben Ost<br />

beim Wertstoffzentrum<br />

MQ HQ5+Klima HQ100+Klima<br />

[m 3 /s] [m 3 /s] [m 3 /s]<br />

Ansätze in den PFU 1979 --- 1) --- 30,0 2)<br />

Ist-Zustand --- 1) 16,3 27,6<br />

Planungsfall --- 1) 16,3 27,6<br />

1) Hochwassergerinne ohne mittleren Abfluss<br />

2) HQ20<br />

Die Tabelle macht deutlich, dass selbst die ermittelten Abflüsse bei<br />

HQ100+Klima mit 27,6 m³/s deutlich niedriger liegen als die 1979 angesetzten<br />

Abflüsse von HQ20. Damit reicht das vorhandene Abflussvermögen<br />

aus, um den Abfluss eines HQ100+Klima ohne Ausuferung zu bewältigen.<br />

Baulichen <strong>Maßnahmen</strong> sind daher nicht notwendig. Die Sicherheitsreserven<br />

haben sich rechnerisch erhöht.<br />

In Tabelle 2-36 werden die Abflüsse in der Goldach bei Attaching vergleichend<br />

gegenübergestellt, nämlich für die Ansätze in den PFU 1979, dem<br />

Ist-Zustand sowie dem Planungsfall.<br />

Tabelle 2-36 Abflüsse Goldach<br />

Goldach<br />

bei Attaching<br />

MQ HQ5+Klima HQ100+Klima<br />

[m 3 /s] [m 3 /s] [m 3 /s]<br />

Ansätze in den PFU 1979 0,7 12 --- 3,1 1)<br />

Ist-Zustand 0,8 2,9 3,1<br />

Planungsfall 0,8 2,9 3,1<br />

1) 2,5 m 3 /s bei Q64 zzgl. Zustrom zwischen Flughafen und Attaching<br />

Die Abflüsse in der Goldach werden durch die geplanten <strong>Maßnahmen</strong><br />

nicht verändern. Bedingt durch die Drosselung am südlichen Einlauf Anfang<br />

der Verrohrung des Ludwigskanals entsprechen die Abflüsse in der<br />

Goldach auch künftig den damaligen Ansätzen.<br />

12 PFU – D1a/F6.1a-01/130<br />

124 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

2.7.1.2 Abflüsse aus der Entwässerung des Flughafens<br />

Die bestehenden Einrichtungen der Flughafenentwässerung leiten die<br />

Niederschlagsabflüsse über die Überleitung Süd-Nord und die Verrohrung<br />

Nord-Ost Wasser in den Ableitungsgraben Nord.<br />

In Tabelle 2-37 werden die Abflüsse aus der Überleitung Süd-Nord und in<br />

Tabelle 2-38 aus der Verrohrung Nord-Ost in den Ableitungsgraben Nord<br />

vergleichend gegenübergestellt, nämlich für die Ansätze in den PFU 1979,<br />

den Ist-Zustand sowie den Planungsfall.<br />

Tabelle 2-37 Abflüsse Überleitung Süd-Nord<br />

Überleitung Süd-Nord<br />

Mündung in Ableitgraben Nord<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

MQ HQ5+Klima HQ100+Klima<br />

[m 3 /s] [m 3 /s] [m 3 /s]<br />

Ansätze in den PFU 1979 --- 12,4<br />

Ist-Zustand 0,5 11,8 12,4<br />

Planungsfall 0,5 11,8 12,4<br />

Tabelle 2-38 Abflüsse Verrohrung Nord-Ost<br />

Verrohrung Nord-Ost<br />

Mündung in Ableitgraben Nord<br />

MQ HQ5+Klima HQ100+Klima<br />

[m 3 /s] [m 3 /s] [m 3 /s]<br />

Ansätze in den PFU 1979 --- 0,7<br />

Ist-Zustand 0,2 0,6 0,7<br />

Planungsfall 0,2 0,6 0,7<br />

Die Planungen der 3. S-/L-Bahn und der Vorfelderweiterung Ost verändern<br />

die Situation nicht. Die Abflüsse aus der Überleitung Süd-Nord und<br />

der Verrohrung Nord-Ost bleiben unverändert.<br />

Die Niederschlagsabflüsse aus der Erweiterung des Vorfeldes Ost werden<br />

über das Regenwasserkanalsystem direkt in den Vorflutgraben Nord geleitet,<br />

die Muldenentwässerungen aus dem 3.S-/L-Bahn mit zwei Ausleitungen<br />

in den Ableitungsgraben Nord bzw. Vorflutgraben Nord .<br />

In Tabelle 2-39, Tabelle 2-40 sowie Tabelle 2-41 werden die Einleitungen<br />

der Muldenentwässerung West in den Ableitungsgraben Nord, der Muldenentwässerung<br />

Ost in den Vorflutgraben Nord sowie die Einleitungen<br />

aus der Vorfelderweiterung Ost in den Vorflutgraben Nord vergleichend<br />

gegenübergestellt, nämlich für den Ist-Zustand sowie den Planungsfall.<br />

125


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Tabelle 2-39 Einleitung aus Muldenentwässerung West 3.S-/L-Bahn<br />

Muldenentwässerung West<br />

Einleitung in Ableitungsgraben<br />

Nord<br />

MQ HQ5+Klima HQ100+Klima<br />

[m 3 /s] [m 3 /s] [m 3 /s]<br />

Ist-Zustand --- --- ---<br />

Planungsfall 0,0 0,0 0,4<br />

Tabelle 2-40 Einleitung Muldenentwässerung Ost 3.S-/L-Bahn<br />

Muldenentwässerung Ost<br />

Einleitung in Vorflutgraben Nord<br />

MQ HQ5+Klima HQ100+Klima<br />

[m 3 /s] [m 3 /s] [m 3 /s]<br />

Ist-Zustand --- --- ---<br />

Planungsfall 0,0 0,0 0,5<br />

Tabelle 2-41 Einleitung Erweiterung Vorfeld Ost<br />

Erweiterung Vorfeld Ost<br />

Einleitung in Vorflutgraben Nord<br />

MQ HQ5+Klima HQ100+Klima<br />

[m 3 /s] [m 3 /s] [m 3 /s]<br />

Ist-Zustand --- --- ---<br />

Planungsfall 0,0 3,5 3,5<br />

Bei einem hundertjährlichen Regenereignis mit einer Dauer von 24 h und<br />

unter Berücksichtigung der Muldenversickerung ergeben sich die in den<br />

Tabellen 2-39 und 2-40 genannten Abflüsse für HQ100+Klima. In der Tabelle<br />

2-41 sind die jeweils max. Abflüsse in den Vorflutgraben Nord bei den zugehörigen<br />

Regenereignissen aufgelistet.<br />

Im Vergleich zum Ist-Zustand werden künftig bei einem hundertjährlichem<br />

Niederschlagsereignis mit einer Dauer von 24 h bis maximal 0,9 m³/s aus<br />

der Muldenentwässerung der 3.S-/L-Bahn in den Ableitungsgraben Nord<br />

und in den Vorflutgraben Nord eingeleitet; dazu kommen weitere max. 3,5<br />

m³/s aus der Vorfelderweiterung Ost in den Vorflutgraben Nord. Das bedeutet,<br />

dass sich damit die Abflüsse im Vergleich zum Ist-Zustand erhöhen.<br />

Allerdings wird das durch die Retentionswirkung des Gesamtsystems<br />

ausgeglichen.<br />

126 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

2.7.1.3 Abflüsse aus der geplanten Grundwasserregelung<br />

Die geplante Grundwasserregelung im Bereich der 3. S/L-Bahn führt das<br />

über Dränagen gefasste Grundwasser in geschlossenen Leitungen bis zur<br />

nördlichen Flughafengrenze ab. Dort wird das Grundwasser in das geplante<br />

Gewässersystem eingeleitet bzw. nördlich des Flughafens wiederversickert.<br />

In Tabelle 2-42 werden die Abflüsse aus der geplanten Grundwasserregelung<br />

West vergleichend gegenübergestellt, nämlich für die Ansätze in den<br />

PFU 1979, den Ist-Zustand sowie den Planungsfall.<br />

Tabelle 2-42 Abflüsse Grundwasserreglung West<br />

Grundwasserregelung West<br />

Einleitung in Grüselgraben<br />

(ohne Betrieb der Versickerung)<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

NQ MQ HQ5+Klima HQ100+Klima<br />

[m 3 /s] [m 3 /s] [m 3 /s] [m 3 /s]<br />

Ansätze in den PFU 1979 --- --- ---<br />

Ist-Zustand --- --- ---<br />

Planungsfall 0,09 0,16 0,34 0,34<br />

In Tabelle 2-43 werden die Abflüsse aus der geplanten Grundwasserregelung<br />

Ost vergleichend gegenübergestellt, nämlich für die Ansätze in den<br />

PFU 1979, den Ist-Zustand sowie den Planungsfall.<br />

Tabelle 2-43 Abflüsse Grundwasserreglung Ost<br />

Grundwasserregelung West<br />

Mündung in Vorflutgraben Nord<br />

(ohne Betrieb der Versickerung)<br />

NQ MQ HQ5+Klima HQ100+Klima<br />

[m 3 /s] [m 3 /s] [m 3 /s] [m 3 /s]<br />

Ansätze in den PFU 1979 --- --- ---<br />

Ist-Zustand --- --- ---<br />

Planungsfall 0,09 0,16 0,34 0,34<br />

Die Abflüsse aus der Grundwasserreglung tragen insbesondere bei hohen<br />

Grundwasserständen zu einer Erhöhung der Abflüsse nördlich des Flughafens<br />

bei. Sie sind bei Hochwasserabflüssen in den Gewässern weitgehend<br />

konstant und haben daher keine relevanten Auswirkungen auf die<br />

Retention. Bei niedrigen und mittleren Grundwasserständen wird ein<br />

Großteil des ankommenden Grundwassers in der geplanten Versickerungsanlage<br />

wieder versickert. Der übrige Teil wird in das Grabensystem<br />

abgeleitet.<br />

127


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Bei außergewöhnlichen Niederschlagsereignissen und der damit verbundenen<br />

Ausleitung von Niederschlagswasser über die vorhandenen Regenwasserentlastungen<br />

in die Überleitung Süd-Nord muss auflagengemäß<br />

der Versickerungsbetrieb eingestellt und der gesamte Abfluss auch<br />

aus der geplanten Grundwasserregelung in die Gräben ausgeleitet werden.<br />

2.7.1.4 Ableitungsgraben Nord<br />

Der bestehende Ableitungsgraben Nord wird nach Norden verlegt.<br />

Die Planung und Dimensionierung des Ableitungsgrabens berücksichtigt<br />

sämtliche o.g. zusätzlichen Einleitungen und Abflussveränderungen, die<br />

im Zusammenhang mit dem Bau der 3. S/L-Bahn zu erwarten sind. Neben<br />

der schadlosen Ableitung von Hochwasserabflüssen über den Vorflutgraben<br />

Nord zur Isar wird über den Ableitungsgraben Nord wie bisher der Abfluss<br />

in den nördlich angrenzenden Gräben gesteuert. Vor allem durch die<br />

Zuflüsse aus der Entwässerung (Erweiterung Vorfeld Ost) erhöht sich der<br />

Abfluss des Ableitungsgrabens Nord an der Mündung in den Vorflutgraben<br />

Nord wie in der folgendenden Tabelle zusammengestellt:<br />

In Tabelle 2-44 werden die Abflüsse im Ableitungsgraben Nord vergleichend<br />

gegenübergestellt, nämlich für die Ansätze in den PFU 1979, den<br />

Ist-Zustand sowie den Planungsfall.<br />

Tabelle 2-44 Abflüsse Ableitungsgraben Nord<br />

Ableitungsgraben Nord<br />

Mündung in Vorflutgraben Nord<br />

MQ HQ5+Klima HQ100+Klima<br />

[m 3 /s] [m 3 /s] [m 3 /s]<br />

Ansätze in den PFU 1979 --- --- 8,1<br />

Ist-Zustand --- 7,0 8,1<br />

Planungsfall 0,01 7,3 8,7<br />

Die künftigen Abflüsse im Ableitungsgraben Nord an der Mündung in den<br />

Vorflutgraben Nord sind bedingt durch die zusätzlichen Einleitungen höher<br />

als im Ist-Zustand. Sie können allerdings durch die Retentionswirkung des<br />

Gesamtsystems ausgeglichen werden.<br />

2.7.1.5 Abfanggraben Ost<br />

Das neue rd. 5 km lange Teilstück des Abfanggrabens Ost ersetzt den bestehenden<br />

Abschnitt zwischen dem Wertstoffzentrum und Einleitung des<br />

Ableitungsgrabens Nord.<br />

Im Abfanggraben Ost werden die gegenüber dem Bestand unveränderten<br />

Abflüsse abgeführt. Die gegenüber dem Bestand größere Grabenlänge<br />

und die Wirkung des Retentionsraums vor der Mündung in den Vorflutgraben<br />

Nord führt an der Mündungsstelle zu einer Reduzierung der Abflüsse.<br />

128 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

In Tabelle 2-45 werden die Abflüsse im Abfanggraben Ost oberstromig<br />

dem Retentionsraum vergleichend gegenübergestellt, nämlich für die Ansätze<br />

in den PFU 1979, den Ist-Zustand sowie den Planungsfall.<br />

Tabelle 2-45 Abflüsse Abfanggraben Ost<br />

Abfanggraben Ost<br />

vor dem Retentionsraum<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

MQ HQ5+Klima HQ100+Klima<br />

[m 3 /s] [m 3 /s] [m 3 /s]<br />

Ansätze in den PFU 1979 --- --- 30,0 1)<br />

Ist-Zustand --- 16,3 27,6<br />

Planungsfall --- 16,3 27,6<br />

1) HQ 20)<br />

Die Abflüsse im Abfanggraben Ost sind gegenüber dem Ist-Zustand unverändert.<br />

Es finden in diesem Abschnitt keine Einleitungen statt.<br />

2.7.1.6 Vorflutgraben Nord - Isar<br />

Nach der Mündung des Ableitungsgrabens Nord und des Abfanggrabens<br />

Ost in den Vorflutgraben Nord ist südlich der Brücke der Dorfstraße Eittingermoos<br />

ein Drosselbauwerk vorgesehen, das einer Abflussbeschleunigung<br />

entgegen wirkt. Das Drosselbauwerk aktiviert in den Gräben und in<br />

der Aufweitung des Abfanggrabens Ost Rückhaltevolumen, dass zu einem<br />

verzögerten Abfluss und zu einer Kappung der Abflussspitze führt.<br />

In Tabelle 2-46 werden die Abflüsse im Vorflutgraben Nord an der Mündung<br />

in die Isar vergleichend gegenübergestellt, nämlich für die Ansätze in<br />

den PFU 1979, den Ist-Zustand sowie den Planungsfall.<br />

Tabelle 2-46 Abflüsse Vorflutgraben Nord<br />

Vorflutgraben Nord<br />

Mündung in die Isar<br />

MQ HQ5+Klima HQ100+Klima<br />

[m 3 /s] [m 3 /s] [m 3 /s]<br />

Ansätze in den PFU 1979 --- --- 45,0 1)<br />

Ist-Zustand --- 16,0 33,3<br />

Planungsfall --- 16,0 32,7<br />

1) Maximalabfluss (HQ 50)<br />

Der maximale Abfluss im Vorflutgraben Nord liegt im Planungsfall beim<br />

HQ100 niedriger als im Ist-Zustand. Somit reicht der vorhandene Grabenquerschnitt<br />

aus. Bauliche Veränderungen zwischen dem Drosselbauwerk<br />

und der Mündung in die Isar sind nicht notwendig.<br />

Unter Berücksichtigung der Retentionsmöglichkeit bleibt der Abfluss aus<br />

dem geplanten System beim HQ5 (VRet=236.000 m 3 ) trotz der höheren Zuflüsse<br />

gegenüber dem Ist-Zustand unverändert. Die Gleichzeitigkeitsun-<br />

129


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

tersuchung ergab, dass dieses Hochwasserereignis im Flughafenbereich<br />

auf ein 100-jährliches Hochwasserereignis der Isar trifft und somit zu keiner<br />

Veränderung der Abflusssituation in der Isar führt.<br />

Bei hohen Abflüssen aus dem Flughafenbereich HQ100 (VRet=255.000 m 3 )<br />

kann aufgrund höherer Wasserspiegellagen auch ein größeres Retentionsvolumen<br />

aktiviert werden, das zu einer Reduzierung der Abflüsse an<br />

der Mündung in die Isar führt, so dass sich der Maximalabfluss geringfügig<br />

um 0,6 m 3 /s verringert. Dadurch werden die Abflussverhältnisse in der Isar<br />

durch die geplanten <strong>Maßnahmen</strong> geringfügig verbessert.<br />

2.7.1.7 Süß-, Grüsel- und Keckeisgrenzgraben<br />

Die bisherige Abflussaufteilung kann auch nach Umsetzung der geplanten<br />

<strong>Maßnahmen</strong> dem Grunde nach beibehalten werden. Der Wegfall der Ausleitung<br />

in den Mittelgraben wird durch eine erhöhte Ausleitung in den<br />

Süßgraben kompensiert. Die bislang planfestgestellte Aufteilung in den<br />

Süß-, Mittel- und Grüselgraben von 40 / 20 / 40 wird im Planungsfall im<br />

Verhältnis 60 / 40 auf Süß- und Grüselgraben verteilt.<br />

Durch die zusätzlichen Wassermengen aus der Grundwasserregelung für<br />

die 3. S/L-Bahn steht künftig mehr Wasser zur Verfügung. Das kann bei<br />

Bedarf zur Verbesserung der Abflusssituation in den Gräben verwendet<br />

werden. Somit kann davon ausgegangen werden, dass die bestehende<br />

Abflusssituation auch bei Niedrigwasserereignissen verbessert und die<br />

Gefahr des Trockenfallens der Gräben sogar vermindert werden kann.<br />

Die Begrenzung des Abflusses bei Hochwasserereignissen wird wie bisher<br />

über steuerbare Schütztafeln gewährleistet.<br />

Der Abfluss im Keckeisgrenzgraben wird durch Einleitung von Grundwasser<br />

aus den oberstromig des Keckeisgrenzgrabens gelegenen GWR-<br />

Dräns Ost über das Pumpwerk Ost ausgeglichen. Dazu ist ein mit Solarenergie<br />

gespeistes Pumpwerk vorgesehen.<br />

2.7.1.8 Nebengräben<br />

Falls die geplanten <strong>Maßnahmen</strong> entgegen der Berechung zu Abflussänderungen<br />

in den Nebengräben führen sollten, könnten zum Ausgleich den<br />

Hauptgräben mehr Wasser zugeführt werden. Ein solcher Ausgleich könnte<br />

in folgenden Teilsystemen stattfinden, nämlich über den Süßgraben für<br />

den Loosgraben mit Zuflüssen und Seitengräben, den Grüselgraben für<br />

den Mittelgraben, Breitwiesengraben und Zulauf Grüselgraben 1 und für<br />

den Keckeisgrenzgraben für den Kalkgriesgraben und Stampfwiesengraben<br />

mit seinen Zuflüssen.<br />

Eine direkt Einleitung von Wasser in die Nebengräben würde deren eigentlichem<br />

Zweck der Entwässerung entgegenstehen.<br />

130 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

2.7.2 Auswirkungen auf Gewässerbett und Uferstreifen<br />

2.7.2.1 Vergleich Rückbau - Neubau<br />

Die Gewässer im Vorhabensbereich müssen verfüllt werden, da diese<br />

Flächen einer völlig anderen Nutzung zugeführt werden. In der folgenden<br />

Tabelle sind die betroffenen Gewässer mit den entsprechenden Rückbaulängen<br />

zusammengestellt:<br />

Tabelle 2-47 Rückzubauende Gewässer<br />

Bezeichnung Wasserführung<br />

Goldach 393<br />

Goldach Zulauf Ost 455<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

ständig häufig selten<br />

Länge Länge Länge<br />

[ m ] [ m ] [ m ]<br />

Westl. Seitenarm Loosgraben 458<br />

Süßgraben 763<br />

Mittelgraben 605<br />

Grüselgraben 726<br />

Breitwiesengraben 671<br />

Zufluss zum Grüselgraben 1 163 490<br />

Vorflutgraben Nord 870<br />

Seitengraben Vorflutgraben Nord 740<br />

Kalkgriesgraben 400 200<br />

Stampfwiesengraben 1026<br />

Keckeisgrenzgraben 132<br />

Abfanggraben Ost 2540<br />

Ableitungsgraben Nord (West) 2086<br />

Ableitungsgraben Nord (Ost) 1749<br />

Summe 5028 2694 6745<br />

131


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Die Planung sieht den Neubau der nachfolgend aufgeführten Gewässer<br />

vor:<br />

Tabelle 2-48 Geplante Gewässer<br />

Bezeichnung Wasserführung<br />

Verlegung Goldach 521<br />

Goldach Zulauf Ost 344<br />

Ableitungsgraben Nord 3595<br />

ständig häufig selten<br />

Länge Länge Länge<br />

[ m ] [ m ] [ m ]<br />

Abfanggraben Ost 5014<br />

Stampfwiesengraben als Seitengraben<br />

des Abfanggrabens Ost 2607<br />

Summe 4460 7621<br />

Der Ableitungsgraben Nord wird in etwa in der Länge wiederhergestellt, in<br />

der er zurückgebaut werden muss. Der neue Grabenlauf wird durch die<br />

gewählte Linienführung und die daran angepasste Landschaftsplanung<br />

gegenüber dem Bestand deutlich aufgewertet.<br />

Die Verbesserung hinsichtlich Linienführung und Landschaftsplanung trifft<br />

auch für den Abfanggraben Ost zu, der mit 5.014 m fast doppelt so lang<br />

wird als der rückzubauende Abschnitt.<br />

Auch bei der Goldach kann nach Umsetzung der geplanten Verlegungsmaßnahmen<br />

aufgrund der größeren Länge und der deutlichen anspruchsvolleren<br />

Gewässergestaltung von einer Verbesserung gegenüber dem<br />

Bestand ausgegangen werden.<br />

Insgesamt verringern sich die Gewässerlängen um 2.386 m, die sich allerdings<br />

überwiegend kleineren Nebengewässern zuordnen lassen. In der<br />

vorliegen Planung, die die ökologischen und landschaftsplanerischen Belange<br />

deutlich integriert, liegt die Gewässergesamtfläche über den Flächen<br />

der rückzubauenden Gewässer, was in erster Linie auf die Verlängerung<br />

des Abfanggrabens Ost und die Aufweitung für den Retentionsraum<br />

zurückzuführen ist<br />

Somit gleichen sich Rückbau- und Ausbaumaßnahmen in Bezug auf die<br />

genannten Kriterien in etwa aus.<br />

132 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

2.7.2.2 Bestehende Gewässer mit Abflussveränderungen<br />

Durch die Neuermittlung der Abflüsse ergeben sich in einigen Gewässern,<br />

an denen keine baulichen <strong>Maßnahmen</strong> geplant sind, veränderte berechnete<br />

Bemessungsabflüsse.<br />

Im Abfanggraben Süd, dem südlichen Teil des Abfanggrabens Ost und<br />

dem verbleibenden Teil des Vorflutgrabens Nord können die Bemessungsabflüsse<br />

gegenüber der Planung 1976 reduziert werden. Somit<br />

reicht deren Abflussvermögen jetzt und auch in Zukunft aus. Zusätzliche<br />

bauliche <strong>Maßnahmen</strong> sind nicht notwendig.<br />

Die Gräben nördlich des Flughafens, soweit sie von den Planung betroffen<br />

sind, wurden auf die Bemessungsabflüsse dimensioniert. Die Abflüsse<br />

im Vorflutgraben Nord liegen künftig unter den damaligen Ansätzen in den<br />

PFU 1979. Zusätzliche bauliche <strong>Maßnahmen</strong> sind nicht notwendig.<br />

2.7.3 Auswirkungen auf Grundwasser und Grundwasserleiter<br />

In Anlehnung an die bestehenden Verhältnisse werden die Gewässersohlen<br />

über dem mittleren Grundwasserstand angeordnet. Dies ist beim Ableitungsgraben<br />

Nord und beim Abfanggraben Ost vorgesehen. Damit haben<br />

beide Gräben keine grundwasserabsenkende Wirkung. Sie beeinflussen<br />

das Grundwasser erst bei Wasserständen über dem Zentralwasserstand.<br />

Das wurde bei Grundwassermodellierung berücksichtigt.<br />

Das Mittelwassergerinne des Ableitungsgrabens Nord liegt im Westen<br />

deutlich unter dem Zentralwasserstand und ist zur Vermeidung einer Absenkwirkung<br />

bis 30 cm über ZW abgedichtet. Dadurch wird sichergestellt,<br />

dass das Gerinne keine absenkende Wirkung auf den Grundwasserstrom<br />

hat.<br />

Bei der Goldach ist die Höhenlage der geplanten Gewässersohle durch<br />

die vorgegebenen Anschlusshöhen vorgegeben. Die Gewässersohle der<br />

Goldach liegt im Bestand rd. 50 cm unter dem Zentralwasserstand, was<br />

auf eine Interaktion zwischen Grundwasser und Goldach auch schon bei<br />

niedrigen bis mittleren Grundwasserständen schließen lässt.<br />

2.7.4 Auswirkungen auf die Beschaffenheit der Oberflächengewässer und<br />

des Grundwassers<br />

Es ist zu erwarten, das sich die Wasserbeschaffenheit nicht ändern wird.<br />

Das liegt dran, dass sich das geplante Abflussgeschehen konzeptionell<br />

nicht vom Bestand unterscheidet. Die aktuellen Kartierungen des biologischen<br />

Zustandsbildes ergaben in den Oberflächengewässern nördlich des<br />

Flughafens die Güteklasse II. Auch die chemisch-physikalischen Paramter<br />

werden sich nicht ändern. Das ist auch künftig zu erwarten.<br />

Die beschriebenen künftigen Abflussverhältnisse werden mit den zusätzlichen<br />

Einleitungen aus der Grundwasserregelung zu einer Erhöhung der<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

133


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Abflüsse bei Niedrig- und Mittelwasser im Süß- und im Grüselgraben führen<br />

und sich insbesondere günstig auf das Gewässerbild auswirken.<br />

Die Baumaßnahme führt zu keiner Änderung des Abflusses aus der Überleitung<br />

Süd/-Nord. Der steht für die Aufteilung nördlich des Flughafen auch<br />

weiterhin zur Verfügung.<br />

Im Wesentlichen führt die Ausleitmenge an Grundwasser aus der Grundwasserregelung<br />

zu einer Erhöhung des Abflusses, die dem nordseitigen<br />

Grabensystem zugeführt wird.<br />

Da Grundwasser über die Verrohrung Nord-Ost auch künftig in den Ableitungsgraben<br />

Nord eingeleitet wird, handelt es sich um die Fortführung des<br />

bewährten Systems.<br />

Der Einfluss der Grundwasserregelung auf die nördlichen Gräben wird<br />

durch die gezielte Zugabe von Wasser aus dem Ableitungsgraben Nord in<br />

den Süß- und Grüselgraben bzw. über das Pumpwerk Ost in den<br />

Kalkgriesgraben ausgeglichen. Damit wird erreicht, dass sich die Abflussverhältnisse<br />

nicht verändern.<br />

Sauerstoffarmes Grundwasser wird nach Einleitung in die Gräben rasch<br />

mit Sauerstoff angereichet. Das kann, wie das bereits bislang beobachtet<br />

wurde, zwar zu örtlichen Ausfällungen im Nahbereich der Einleitungen<br />

führen. Insgesamt wird es nachhaltig zur Verbesserung der Wasserqualität<br />

in den Oberflächengewässern und den damit zusammenhängenden<br />

Grundwasserbereichen beitragen.<br />

2.7.5 Auswirkungen auf bestehende Gewässerbenutzungen, Wasser- und<br />

Heilquellenschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete<br />

In dem von den Umbaumaßnahmen betroffenen Gewässern sind keine<br />

Gewässerbenutzungen bekannt.<br />

Die Verhältnisse in der Goldach werden durch die geplanten <strong>Maßnahmen</strong><br />

nicht verändert.<br />

Rechte zur Benutzung der Goldach oberhalb und unterhalb des Ausbaubereichs<br />

werden durch die geplanten Änderungen nicht berührt. Wasser-<br />

und Heilquellenschutzgebiete sind ebenso wie Überschwemmungsgebiete<br />

von den geplanten <strong>Maßnahmen</strong> nicht betroffen. Südlich der Flughafens<br />

liegende Wasserschutzgebiete sind von den geplanten <strong>Maßnahmen</strong> nicht<br />

betroffen.<br />

Das Überschwemmungsgebiet der Isar ist durch die vorhandenen Deiche<br />

isarnah eingegrenzt. Am Anschluss des Vorflutgrabens Nord an den<br />

Hochwasserdeich der Isar sind keine Baumaßnahmen vorgesehen.<br />

2.7.6 Auswirkungen auf Gewässerökologie, Natur- und Landschaft,<br />

Landwirtschaft und Fischerei<br />

In der Gesamtbetrachtung der Gewässerneuordnung seit dem Bau des<br />

Flughafens wird deutlich, dass eine wasserwirtschaftlich qualitativ mindes-<br />

134 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

tens gleichwertige Wiederherstellung oder Verlegung von Gewässern realisierbar<br />

ist. Das zeigen die beobachteten Entwicklungen, beispielsweise<br />

am Vorflutgraben Nord. Dort konnte sich seit dem Bau eine ökologisch<br />

hochwertige Flora und Fauna entwickeln, die es vorher dort nicht gegeben<br />

hat. Da bei den geplanten <strong>Maßnahmen</strong> die Grundsätze einer naturnahen<br />

Gewässerentwicklung und -gestaltung berücksichtigt werden, ist zu erwarten,<br />

dass sich in und an den betroffenen Gewässerabschnitten kurz- bis<br />

mittelfristig wertvolle ökologische Bereiche entwickeln werden.<br />

Die wasserwirtschaftlichen Planungen der Gewässerneuordnung und die<br />

Landschaftspflegerische Begleitplanung Gewässerneuordnung wurden<br />

eng miteinander abgestimmt.<br />

Die geplanten <strong>Maßnahmen</strong> haben keine Auswirkungen auf die Landwirtschaft.<br />

Allerdings werden die Fischereirechte in den ständig wasserführenden<br />

Hauptgewässern Süß-, Mittel-, Grüsel- und Keckeisgrenzgraben<br />

durch Verringerung der Gewässerlängen tangiert.<br />

2.7.7 Auswirkungen auf Wohnungs- und Siedlungswesen, öffentliche<br />

Sicherheit und Verkehr, Ober-, Unter, An- und Hinterlieger<br />

Die geplanten <strong>Maßnahmen</strong> haben Sicht keine Auswirkungen auf Wohnungs-<br />

und Siedlungswesen, öffentliche Sicherheit und Verkehr.<br />

Die max. Abflüsse in den Gräben nördlich des Flughafens bleiben unverändert.<br />

Der Hochwasserschutz ist durch die Begrenzung der Ausleitmenge<br />

am Süß-, Mittel- und Grüselgraben gewährleistet.<br />

Die geplanten Gewässer und Deiche werden mit ausreichendem Freibord<br />

ausgestattet.<br />

Die für die Gewässerneuordnung erforderlichen Grundstücke liegen zum<br />

größten Teil außerhalb des geplanten Flughafenzauns und müssen erworben<br />

werden (vgl. Grunderwerbspläne).<br />

Vorhandene Bebauung und Infrastruktur muss zurückgebaut werden.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

135


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

3 Grundwasserregelung, Bauwerke im Grundwasser,<br />

Seitenentnahmen<br />

3.1 Bestehende Verhältnisse<br />

3.1.1 Allgemeine Beschreibung<br />

3.1.1.1 Geologie<br />

Einführend wird ein Überblick über die geologischen und hydrogeologischen<br />

Verhältnisse einschließlich der anthropogenen Veränderungen und<br />

ihrer Folgen gegeben sowie die Entwicklung der Grundwasserstände beschrieben.<br />

Im Detail werden die Untergrundverhältnisse vom Zentrum<br />

Geotechnik 13 beschrieben.<br />

Eine Übersicht über die Geologischen Einheiten im weiteren Umkreis des<br />

Flughafens bietet die Geologische Karte in Abbildung 3-1.<br />

13 [G14] TUM, Zentrum Geotechnik - Geotechnische Begutachtung.<br />

136 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Abbildung 3-1 Übersichtskarte Geologie<br />

Der Flughafen München liegt am nördlichen Rand der Münchner Schotterebene,<br />

die vom Alpenrand bis nach Freising reicht. Fluvioglaziale Kiese,<br />

die den würmeiszeitlichen Niederterrassen und den nacheiszeitlichen<br />

Altstadt-, Pulling-, und Dichtlstufen zuzuordnen sind, werden von jungtertiären<br />

Kiesen und Sanden der oberen Süßwassermolasse (Flinz) unterlagert.<br />

In diese durchlässigen Schotter sind mit lückenhafter Verbreitung<br />

schwach durchlässige Schluffe, Tone und Mergel mit variabler Mächtigkeit<br />

eingeschaltet.<br />

Die Deckschichten bestehen aus Humus, Torf und limonitischen und humosen<br />

Verwitterungslagen. Quartärmächtigkeiten von mehreren Zehnermetern<br />

treten im Verbreitungsgebiet der Rißmoräne wie auch in quartären<br />

Rinnenfüllungen (z.B. südlich des Flughafens bei Brunnen 5, ZV Moosrain)<br />

auf.<br />

Das Zentrum Geotechnik der TU München 14 hat den Untergrund im Bereich<br />

des Flughafens klassifiziert. Danach werden im gesamten Flughafengebiet<br />

folgende sechs Bodenhauptgruppen unterschieden:<br />

3.1.1.2 Hydrogeologie<br />

Bodengruppe A: Jüngste Quartäre Deckschichten<br />

Bodengruppe B: Quartäre, feinkornreiche Kiese<br />

Bodengruppe C: Quartäre, feinkornarme Kiese und Sande<br />

Bodengruppe D: Im Quartär umgelagerte, tertiäre Böden<br />

Bodengruppe E: Tertiäre Sande und Kiese<br />

Bodengruppe F: Tertiäre Tone und Schluffe<br />

In der Region des Flughafens stehen unter einer wenige Dezimeter mächtigen<br />

Mutterbodenschicht und unter dem rd. 1,0 m mächtigen verwitterten<br />

Boden hoch durchlässige quartäre Kiese an, in denen der quartäre<br />

Grundwasserstrom Isar begleitend in Richtung Nordost abfließt. Die Mächtigkeit<br />

dieser Kiese liegt überwiegend zwischen 5 und 10 m. Schwach<br />

durchlässige tertiäre Böden, in der Regel Schluffe und Tone mit einzelnen<br />

Sandlinsen, bilden das Liegende des quartären Grundwasserstroms.<br />

Die Trennung von quartärem und tertiärem Grundwasserleiter wird weit<br />

überwiegend durch bindige Schichten des Tertiärs bewirkt. Das tertiäre<br />

Grundwasser kann bei Überdeckung gespannt sein und teilweise einen<br />

höheren Druckwasserspiegel als das quartäre Grundwasser aufweisen.<br />

14 [G14] TUM, Zentrum Geotechnik - Geotechnische Begutachtung.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

137


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Fehlen die bindigen Schichten, so entsteht ein Mischhorizont aus quartärem<br />

und tertiärem Grundwasser.<br />

Einen schematischen Profilschnitt des Untergrundes mit Angabe der hydraulischen<br />

Durchlässigkeitsbeiwerte der stratigraphischen Einheiten zeigt<br />

Abbildung 3-2.<br />

Quartärkies<br />

Tertiärkies<br />

-02 -05<br />

K f = 1*10 - 1*10 m/s<br />

-08<br />

K f = 1*10 m/s<br />

Grundwasserstockwerk Tertiär 0/1<br />

Tertiäre Schluffe und Tone<br />

Grundwasserstockwerk -04 -07 Tertiär 2<br />

K f = 1*10 - 1*10 m/s<br />

Stauer 2Stauer<br />

1 Tertiärsand<br />

K = 10* K<br />

H V<br />

Tertiärsand<br />

-01 -05<br />

K f = 1*10 - 1*10 m/s<br />

Abbildung 3-2 Schematische Darstellung der stratigraphischen Einheiten<br />

im Flughafengebiet mit ihren hydraulischen Durchlässigkeiten<br />

Nach Zahn 15 sind die Kiese der Münchener Schotterebene (gemessen im<br />

Versuchsfeld Dornach) durch eine Gesamtporosität von 25 bis 30 % und<br />

eine effektive Porosität von 10 bis 12 % gekennzeichnet. Udluft 16 und Sager<br />

17 beziffern das nutzbare Porenvolumen eines typischen Kiesgrundwasserleiters<br />

zwischen 15 % und 25 %. Der in der Vergangenheit im Bereich<br />

des Flughafens angesetzte Wert von 20 % ist empirisch bestätigt<br />

und wird weiter verwendet.<br />

Der Durchlässigkeitsbeiwert kf der quartären Schotter liegt nach Untersuchungen<br />

des Zentrums Geotechnik 18 zwischen 1 x 10 -1 m/s und 1 x 10 -5<br />

m/s, wobei dies seltene Extremwerte sind. Überwiegend ist mit einer<br />

Schwankungsbreite zwischen 1,0 x 10 -02 m/s bis 1,0 x 10 -03 m/s zu rechnen.<br />

Noch größere und noch kleinere Durchlässigkeiten können zwar<br />

kleinräumig auftreten, sind aber nach dem bisherigen Kenntnisstand nicht<br />

über eine größere Fläche verbreitet. Im Mittel kann von einer Durchlässigkeit<br />

von rd. 5 x 10 -3 m/s ausgegangen werden.<br />

Der quartäre Grundwasserspiegel weist ein nach Nordnordost gerichtetes<br />

Gefälle von im Mittel 2,6 ‰ auf.<br />

15 [G12] Zahn - Die Ausbreitung von Schwermetallen und Anionen im Grundwasser der<br />

quartären Kiese<br />

16 [G15] Udluft - Beitrag zur Bestimmung des nutzbaren Porenanteils der Münchener<br />

Schotterebene<br />

17 [G16] Sager - Hydrologische und hydraulische Voruntersuchungen zur Bemessung von<br />

Trinkwasserschutzgebieten<br />

18 [G14] TUM, Zentrum Geotechnik - Geotechnische Begutachtung.<br />

138 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

T1<br />

T2<br />

T3


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Aus dem Durchlässigkeitsbeiwert, dem nutzbaren Porenvolumen und dem<br />

Grundwassergefälle errechnet sich eine Abstandsgeschwindigkeit des<br />

Grundwassers von rd. 5 m pro Tag mit einer Schwankungsbreite von mindestens<br />

2 m bis maximal 15 m pro Tag.<br />

Die Abflussspenden belaufen sich auf rd. 9 l/s*km² (Sommer) bis 15<br />

l/s*km² (Winter). 19<br />

Die Schwankungen des Grundwasserspiegels zwischen Hoch- und Tiefständen<br />

betragen innerhalb des Beobachtungszeitraumes 1986 bis 2004<br />

im Süden des Untersuchungsgebietes mit Ausnahme eines Bereichs, auf<br />

den im Folgenden gesondert eingegangen wird, bis zu rd. 2 m. Sie nehmen<br />

nach Norden hin bis auf rd. 1 m ab (siehe Abschnitt 3.2.2.5).<br />

Der Flurabstand der quartären Grundwasseroberfläche schwankt großräumig<br />

zwischen 0 und 20 m, letzteres im Bereich des Altmoränenrückens<br />

(Messstelle Erding, Q1, siehe Plan WA2302).<br />

Im Erdinger Moos nimmt der Grundwasserflurabstand von Süd nach Nord<br />

ab. Er lag 1980 im Bereich des Flughafens bei 0 bis 2 m. Messungen belegen<br />

Flurabstände zwischen 0 m nordöstlich des Flughafens im Bereich<br />

der Autobahn und maximal 4 m östlich des Flughafens. Bei hohen Grundwasserständen<br />

kann das Grundwasser im Norden teilweise bis über Geländeoberkante<br />

ansteigen.<br />

Im Laufe der Zeit, insbesondere ab der Mitte des 19. Jahrhunderts, wurden<br />

im Untersuchungsgebiet Kanäle und Gräben angelegt, um den<br />

Grundwasserstand im Erdinger Moos abzusenken und so eine landwirtschaftliche<br />

Nutzung zu ermöglichen.<br />

Mit dem Bau des Flughafens und den damit verbundenen wasserwirtschaftlichen<br />

Eingriffen durch die Grundwasserregelung und die Gewässerneuordnung<br />

wurden die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse weiter<br />

verändert, wobei die Veränderungen den in der Planfeststellung für den<br />

Flughafen prognostizierten und festgelegten Auswirkungen im Wesentlichen<br />

entsprechen. Die aktuellen Planungen bauen auf diesem Zustand<br />

auf.<br />

Die Grundwasserstände und Veränderungen wurden und werden im gesamten<br />

Untersuchungsbereich – zwischen Speichersee, Isar und Dorfen –<br />

mit einem großräumigen Messstellennetz beobachtet. Im Flughafenbereich<br />

und im nahen Umfeld steht ein sehr engmaschiges Grundwasser-<br />

Messstellennetz zur Verfügung. Abhängig von der Zuordnung der Grundwassermessstellen<br />

in Basis-, Zusatz- und Bedarfsmessstellen wurden die<br />

Messstellen in der Vergangenheit wöchentlich abgelesen. Schreiberaufzeichnungen<br />

an rd. 20 Messstellen ergänzten die Ablesungen. Seit 2005<br />

sind an rd. 200 Messstellen Datenlogger zur tagesgenauen Messung der<br />

Grundwasserstände eingebaut. Alle Messwerte werden digital erfasst und<br />

archiviert.<br />

19 [G9] StMLU - Isarplan<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

139


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Basierend auf diesen Grundwassermessdaten können die Grundwasserverhältnisse<br />

nach Wirksamwerden der wasserbaulichen <strong>Maßnahmen</strong> beim<br />

Flughafenneubau ab 1986 wie folgt beschrieben werden:<br />

Für den Planfeststellungsantrag 1976, der mit Planfeststellungsbeschluss<br />

von 1979 verbeschieden wurde, wurden die Grundwasserstände der bis<br />

dahin vorliegenden Zeitreihe 1968 bis 1975 ausgewertet. Maßgeblich für<br />

die Beurteilung und Beweissicherung der Grundwasserverhältnisse waren<br />

die folgenden statistischen Kenngrößen, die als Bezugswasserstände<br />

Verwendung finden:<br />

• MNW: Mittlerer Niedrigwasserstand<br />

• ZW: Zentralwasserstand<br />

• SZW: Sommerzentralwasserstand<br />

• MHW: Mittlerer Hochwasserstand<br />

Diese Bezugswasserstände grenzen den mittleren Schwankungsbereich<br />

des Grundwassers ein und bilden die Grundlage für die weiteren Untersuchungen.<br />

Kurzzeitig auftretende Hochwasserspitzen gehen ebenso wie<br />

seltene, ausgeprägte Niedrigwasserereignisse über diesen Schwankungsbereich<br />

hinaus. Sie sind jedoch aufgrund ihrer vergleichsweise geringen<br />

Dauer bzw. ihres seltenen Auftretens als Bemessungswasserstände<br />

und darauf aufbauenden Bewertungen abgesehen von der Relevanz<br />

für die Auftriebssicherheit von Bauwerken nicht relevant.<br />

Diese Bezugswasserstände wurden für die Zeitreihe 1986 bis 2004 neu<br />

ermittelt. Im Jahr 1986 war der Bau der Grundwasserregelung soweit abgeschlossen,<br />

dass die Absenkung und die Wiederversickerung voll wirksam<br />

waren. Somit herrschen seither andere Randbedingungen als in dem<br />

Zeitraum zuvor, die in Form der Zeitreihe 1986 bis 2004 dokumentiert und<br />

ausgewertet die Grundlage für die Untersuchungen und Planungen in diesem<br />

Verfahren sind. Zu Beginn der vorliegenden Planungsarbeiten lagen<br />

noch keine vollständigen und geprüften Daten der Jahre 2005 oder jünger<br />

vor.<br />

Eine aktuelle Auswertung, wie sich der ZW bei Verwendung der Daten der<br />

Jahre 2005 und 2006 verändern würde, zeigt, dass der Zentralwasserstand<br />

der Zeitreihe 1986 bis 2006 wenige Zentimeter niedriger als der<br />

Zentralwasserstand der Zeitreihe 1986 bis 2004 liegen würde, weil in den<br />

Jahren 2005 und 2006 im langjährigen Vergleich niedrige Grundwasserstände<br />

herrschten. Dieser Sachverhalt hat jedoch keine Auswirkung auf<br />

die weiteren Überlegungen, sodass die Zeitreihe 1986 bis 2004 berechtigt<br />

als Planungsgrundlage gelten kann.<br />

Im Plan WA2300 sind die Grundwassergleichen für den Zentralwasserstand<br />

der Zeitreihe 1986 bis 2004 dargestellt.<br />

Zwischen dem Grundwasser und den Oberflächengewässern besteht eine<br />

deutliche Wechselbeziehung. Liegt der Grundwasserstand über der Sohle<br />

eines Grabens bzw. dem Wasserstand im Graben, dann wirkt der Graben<br />

Grundwasser absenkend. Bei Grundwasserständen unter dem jeweiligen<br />

Grabenwasserspiegel versickert ein mehr oder weniger großer Anteil des<br />

140 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Oberflächenwassers je nach Durchlässigkeit der Gräben bzw. der vorhandenen<br />

Grabensohle in das Grundwasser. Die Intensität des Austausches<br />

zwischen Grundwasser und Grabenwasser hängt von der Kolmation<br />

(Selbstabdichtung) der Gewässersohle und der Uferböschungen ab.<br />

Große Teile der Flächen im Untersuchungsbereich werden intensiv landwirtschaftlich<br />

genutzt. Die Flächennutzung ist geprägt durch die bereichsweise<br />

geringen Grundwasserflurabstände, die anmoorigen Böden und einem<br />

System mit zum Teil sehr kleinen Bächen und Entwässerungsgräben;<br />

die Flächen sind zumeist vorentwässert.<br />

3.1.1.3 Gewässernetz<br />

Neben der für die nördliche Münchener Schotterebene allochthonen (d.h.<br />

in das Gebiet hinein fließenden) Isar besteht das Gewässernetz innerhalb<br />

des Modellgebietes aus den autochthonen (d.h. im Modellgebiet entspringenden)<br />

Flüssen Goldach, Dorfen und Sempt sowie einigen kleineren Bächen<br />

und Gräben. Das Hauptgewässernetz ist in der folgenden Abbildung<br />

sowie in Plan WA0301 dargestellt.<br />

Abbildung 3-3 Gewässernetz im Untersuchungsgebiet<br />

Das Erdinger Moos wird im wesentlichen im Westen über die Goldach, im<br />

Osten über die Dorfen, deren linksseitiger Zufluss die Gfällach ist, entwässert.<br />

Die Grenze hierfür befindet sich in Nord-Süd verlaufender Richtung<br />

auf den Hochterrassen-Inseln von Eicherloh und Eichenried. Die natürliche<br />

Mündung der Goldach lag früher bei Erching. Jetzt entwässert in diesem<br />

Abschnitt der Schwaigbach und im weiter nördlichen Verlauf der Pför-<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

141


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

reraugraben nach Norden an der westlichen Seite des Hachinger Schotterstranges.<br />

An dessen östlicher Flanke verliefen die zur Entwässerung<br />

des Erdinger Mooses angelegten Kanäle Lüß-, Gäns- und Süßgraben, die<br />

heute im Ludwigskanal zusammengefasst sind.<br />

Diese Trennung der Entwässerungsrichtung kann auf eine Wölbung des<br />

Schotterkörpers oder auf eine Grenzlinie zwischen zwei Schotterkörpern<br />

zurückgeführt werden (Schaefer 20 ).<br />

In Abschnitt 2.1 ist das Gewässernetz detailliert beschrieben. Eine Liste<br />

der projektrelevanten Oberflächengewässer ist dort enthalten.<br />

3.1.1.4 Niederschlag und Grundwasserneubildung<br />

Im Untersuchungsgebiet stehen Niederschlagsmesswerte mehrerer meteorologischer<br />

Stationen des Deutschen Wetterdienstes zur Verfügung. Dabei<br />

handelt es sich um die Stationen Finsing am Südrand des Modellgebietes,<br />

Hallbergmoos/Goldach südwestlich des Flughafens und Weihenstephan<br />

nordwestlich des Flughafens.<br />

Für die Station Weihenstephan liegen die Tagesniederschlagssummen<br />

vom 01.01.1980 bis 16.05.1992 vor. Ab Inbetriebnahme des Flughafens<br />

im Jahr 1992 liegen Tagesmesswerte der Station DWD Erdinger Moos<br />

vor, die sich innerhalb des Flughafengeländes befindet. Hier werden neben<br />

der Tagesniederschlagssumme auch Temperatur, Windgeschwindigkeit,<br />

Sonnenscheindauer, Art des Niederschlags, relative Luftfeuchtigkeit<br />

und Schneehöhe gemessen.<br />

Die durchschnittliche Jahresniederschlagsmenge beträgt für den Zeitraum<br />

1980 bis 2004 rd. 790 mm/Jahr.<br />

Die durchschnittlichen Monatsmittelwerte betragen im Minimum 38 mm im<br />

Februar und im Maximum 110 mm im Juli. Rund 62 Prozent des Gesamtjahresniederschlags<br />

entfällt auf das Sommerhalbjahr.<br />

Für den Zeitraum 1960 bis 1990 beträgt die mittlere Jahresniederschlagssumme<br />

an der Station Weihenstephan nach Angabe des DWD 788<br />

mm/Jahr und war damit nicht signifikant anders als derzeit.<br />

Vergleichend dazu liegen für dieses Gebiet die Literaturwerte der durchschnittlichen<br />

jährlichen Niederschlagshöhe (1931-1960) bei 770 mm/a, die<br />

durchschnittliche jährliche Verdunstungshöhe (1931-1960) bei 585 mm/a<br />

(Landesamt für Wasserwirtschaft 21 ).<br />

In Dr. Blasy + Dr. Øverland 22 wird die Berechnung der Grundwasserneubildung<br />

beschrieben. Die mittlere jährliche Grundwasserneubildungsrate<br />

20 [G11] Schaefer - Die Gliederung der Münchener Ebene<br />

21 [G1] und [G2] LfW – Niederschlagshöhen, Verdunstungshöhen<br />

22 [G6] Dr. Blasy - Dr. Øverland - Hydraulisches Grundwasserströmungsmodell Flughafen<br />

München<br />

142 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

beträgt im Umfeld des Flughafens rd. 330 mm/a für Grün- und landwirtschaftliche<br />

Nutzflächen und rd. 50 mm/a für Waldflächen.<br />

Die Gewässer im Planungsgebiet haben die Aufgabe, den Bodenwasserhaushalt<br />

der landwirtschaftlichen Flächen zu regeln und das Wasser nach<br />

Starkniederschlagsereignissen möglichst rasch abzuführen. Während weniger<br />

intensive Niederschlagsereignisse sowie die Schneeschmelze nach<br />

Abzug der Verdunstung vollständig dem Grundwasser zugeführt werden,<br />

wird bei Starkniederschlagsereignissen sowie sehr hohen Grundwasserständen<br />

ein Teil des Niederschlagswassers unmittelbar von den kleineren<br />

Gräben erfasst und den großräumigen Vorflutern zugeführt.<br />

3.1.2 Bestehende Grundwasserregelung des Flughafens München<br />

Für den Neubau des Flughafens, insbesondere um Frostsicherheit für die<br />

Flugbetriebsflächen zu erreichen und um offene Wasserflächen in den<br />

Mulden zwischen der S/L Bahn, den Schnellabrollwegen und den Rollwegen<br />

bei hohen Grundwasserständen zu vermeiden, musste das Grundwasser<br />

flächig abgesenkt werden. Dafür wurden zwischen den Parallelrollwegen<br />

sowohl im südlichen als auch im nördlichen S/L-Bahnsystem<br />

Entwässerungsgräben angelegt, die den mittleren Grundwasserspiegel<br />

beim Entwässerungsgraben Süd um bis zu 2,5 m, beim Entwässerungsgraben<br />

Nord um bis zu 1,5 m, im Zwischenbereich um rd. 2 m absenken.<br />

Das in den Entwässerungsgräben gefasste Grundwasser wird seitdem im<br />

freien Gefälle aus dem Flughafen in die Überleitung Süd-Nord und die<br />

Verrohrung Nord-Ost abgeleitet. Nördlich des Flughafens wird ein Teil des<br />

Grundwassers wiederversickert, um die Reichweite der Grundwasserabsenkung<br />

nördlich des Flughafens zu begrenzen. Das zu versickernde<br />

Wasser wird über Pumpen und Druckleitungen in Steuerschächte gefördert<br />

und von dort über Versickerungsbrunnen nördlich des Flughafens<br />

versickert.<br />

Die seit 1986 auflagengemäß durchgeführten Beweissicherungsbeobachtungen<br />

belegen, dass sich die im Rahmen der Planfeststellung 1979 prognostizierte<br />

Herstellung eines unbeeinflussten Grundwasserspiegels nördlich<br />

des Flughafens auch ergeben hat (siehe Abschnitt 3.2.2).<br />

Neben dem flächigen Eingriff in das Grundwasserregime stellen tiefer reichende<br />

Bauteile Hindernisse für das unterirdisch abströmende Grundwasser<br />

dar. Insbesondere lange, quer zur Grundwasserströmung errichtete<br />

Bauwerke können den Grundwasserstrom lokal absperren oder verlagern.<br />

Mit Systemen zur Grundwasserüberleitung werden insgesamt die Eingriffe<br />

in den Grundwasserstromausgeglichen.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

143


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

3.1.3 Gewässerbenutzungen und wasserrechtliche Gegebenheiten<br />

Im Planungsgebiet sind keine in den Wasserbüchern der unteren Wasserrechtbehörden<br />

dokumentierten Grundwassernutzungen vorhanden.<br />

Kenntnisse über Nutzungen im Rahmen des Gemeingebrauchs im Bereich<br />

der Wohnbebauung oder der landwirtschaftlichen Nutzung im Planungsbereich<br />

liegen nicht vor.<br />

Wasserschutzgebiete sowie Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete für die öffentliche<br />

Wasserversorgung sind durch die geplanten <strong>Maßnahmen</strong> nicht<br />

betroffen.<br />

Für die mit der Grundwasserregelung des Flughafens verbundenen Benutzungen<br />

sind in den Planfeststellungsbeschlüssen die wasserrechtlichen<br />

Bewilligungen und Erlaubnisse erteilt worden. Über den Vollzug der<br />

hierzu ergangenen Auflagen für Bau, Bestand und Betrieb werden dem<br />

Wasserwirtschaftsamt die entsprechenden Berichte vorgelegt.<br />

144 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

3.2 Statistische Berechnungen und numerische Modellierungen der<br />

Grundwasserverhältnisse<br />

3.2.1 Datenbasis und methodische Vorgehensweise<br />

Die Aussagen zu den hydrogeologischen Verhältnissen vor Errichtung des<br />

Flughafens beruhten auf den damaligen Bohrungen und vorhandenen<br />

Grundwassermessstellen. Die heutige Datenbasis der Zeitreihe 1986 bis<br />

2004 unterscheidet sich von der für das <strong>Planfeststellungsverfahren</strong> 1979<br />

verwendeten Zeitreihe 1968 bis 1975 dadurch, dass aktuell wesentlich<br />

mehr Messstellen und vor allem viel längere Messreihen zur Ermittlung<br />

statistischer Kenngrößen vorliegen.<br />

Alle Bohrungen und Grundwasserstandsmessungen sind in einer Datenbank<br />

verfügbar. Mit dem 60. ÄPFB wurde im Rahmen der Bewilligung für<br />

Bauwerke im Grundwasser die Erstellung eines numerischen Grundwasserströmungsmodells<br />

auferlegt. Aufbauend auf den oben genannten umfangreichen<br />

Datenbestand wurde das Grundwassermodell auf der Basis<br />

der Modellierungssoftware Feflow (Wasy, Berlin) erstellt und mit Stand<br />

2004 vom Wasserwirtschaftsamt München als Auflagenvollzug anerkannt.<br />

Derzeit enthält die Datenbank Informationen über rd. 3.000 Bohrungen<br />

und Messstellen mit rd. 5,3 Millionen Messwerten, auf die bereits im<br />

Raumordnungsverfahren für die 3. S/L-Bahn zurückgegriffen werden<br />

konnte.<br />

Das Grundwassermodell Stand 2004 bildete die Grundwasserströmungsverhältnisse<br />

im näheren Umfeld des bestehenden Flughafens genau ab.<br />

Im weiteren Abstand Richtung Norden und Nordosten fehlten jedoch die<br />

Eingangsdaten, um für dieses Gebiet eine ähnlich hohe Aussagegenauigkeit<br />

erbringen zu können. Zusätzlich muss die Interaktion zwischen<br />

Grundwasser und Oberflächengewässern genauer erfasst werden, was<br />

bei der im Jahre 2004 erstellten Modellversion noch nicht vorgesehen war.<br />

Für die Erstellung der Planfeststellungsunterlagen 3. S/L-Bahn wurde daher<br />

im Oktober und November 2006 nördlich des Flughafens in Abstimmung<br />

mit dem Wasserwirtschaftsamt ein Bohr- und Messprogramm erstellt<br />

und umgesetzt. Die Bohrungen wurden zu Grundwassermessstellen<br />

ausgebaut.<br />

Bei der Stichtagsmessung vom 6. bis 9. November 2006 wurden insgesamt<br />

276 Grundwassermessstellen im Umfeld des Flughafens abgelesen.<br />

Zusätzlich wurden erstmalig auch Abflüsse und Wasserspiegellagen in<br />

den Vorflutern gemessen, um die Interaktion zwischen Grundwasser und<br />

Vorflutern genauer quantifizieren zu können. Während dieser Zeit herrschten<br />

Trockenwetter und niedrige Wasserstände. Aufbauend auf dieser<br />

Messung wurden die Grundlagenpläne aktualisiert und das Grundwassermodell<br />

neu kalibriert.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

145


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Plan WA2302 und WA2303 zeigen den aktuellen Bestand an Grundwassermessstellen<br />

in den Maßstäben 1 : 25.000 und 1 : 10.000 (nördlich des<br />

Flughafens).<br />

Im Zuge der Planungen für die 3. S/L-Bahn sind Aussagen zu treffen, ob<br />

bzw. wie sich durch die Eingriffe in das Grundwasser die Grundwasserverhältnisse,<br />

insbesondere die Grundwasserstände, verändern und mit<br />

welchen geeigneten <strong>Maßnahmen</strong> das ausgeglichen werden kann. Das<br />

wird für die 3 wichtigen statistischen Grundwasserstände, den MNW (mittlerer<br />

Niedrigwasserstand), den ZW (Zentralwasserstand) und den MHW<br />

(mittlerer Hochwasserstand) ermittelt. Die Aussagen werden mit Hilfe des<br />

numerischen Grundwassermodells berechnet.<br />

Für eine Bewertung der Modellgüte und damit der Aussagesicherheit bzw.<br />

Genauigkeit der Ergebnisse ist es notwendig, die Datenbasis des Modells<br />

genauer zu betrachten.<br />

Die Datenbasis bildeten wöchentliche Messungen, ergänzt um kontinuierliche<br />

Aufzeichnungen (Schreibpegel), die digitalisiert wurden. Zeitreihen<br />

von 1986 bis 2004 liegen von 228 Messstellen vor und wurden ausgewertet<br />

und für die Ermittlung der statistischen Kenngrößen verwendet. Damit<br />

sind die statistischen Grundwasserstandspläne im Umfeld des Flughafens<br />

als außergewöhnlich genau zu bezeichnen. Die Datendichte und damit die<br />

Aussagegenauigkeit verringert sich mit zunehmendem Abstand vom Flughafen.<br />

Allerdings muss festgehalten werden, dass es sich dabei immer<br />

noch um eine ausgezeichnete Dichte von Messpunkten mit einer sehr guten<br />

Datenbasis handelt.<br />

Mit den bei der Stichtagsmessung vom 06. bis 09.11.2006 erhobenen<br />

Grundwasserständen sowie Abflüssen und Wasserständen von Oberflächengewässern<br />

wurde das bestehende Modell überarbeitet. Aus dem Lageplan<br />

WA2306 gehen die für die Kalibrierung verwendeten Abflussmessstellen,<br />

aus dem Lageplan WA2310 die verwendeten Grundwassermessstellen<br />

der Stichtagsmessung hervor. Die Bohrprofile der im Herbst 2006<br />

neu abgeteuften Bohrungen wurden mit den im Modell in den entsprechenden<br />

Bereichen angegebenen Schichtgrenzen verglichen, die dann<br />

gemäß den Bohrprofilen angeglichen wurden. Im Zuge der Kalibrierung<br />

wurde über die Variation der Kolmation (Materialparameter: Transferrate)<br />

die Anbindung der Wasserstände in den Entwässerungsgräben (Randbedingung:<br />

Transfer) angepasst (siehe Abschnitt 3.4.4.1 „Sensitivitätsanalyse“<br />

und Beilage GWR-1: Sensitivitätsanalyse).<br />

Die Auswertung der Stichtagsmessung hat gezeigt, dass die im November<br />

2006 gemessenen Grundwasserstände im Mittel dem statistischen mittleren<br />

Niedrigwasserstand (MNW) der Zeitreihe 1986 bis 2004 entsprechen.<br />

Damit konnte das bestehende Grundwassermodell unter Verwendung der<br />

neuen Bohrdaten sowie der Daten zu den Fließgewässern auf diesen Zustand<br />

sehr genau kalibriert werden. Im Zuge der Modellkalibrierung wurde<br />

die Differenz zwischen gemessenen Wasserständen und Modellwasserständen<br />

minimiert. Ein gebräuchlicher Gütewert nach Kinzelbach, W. &<br />

146 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Rausch, R. 23 ist hierbei die Differenz der mittleren quadratischen Abweichungssumme<br />

(MQA). An 276 Grundwassermessstellen im gesamten<br />

Modellgebiet (Isar im Westen und Norden, Sempt im Osten, Speichersee<br />

im Süden) wurde eine mittlere Abweichung von 15 cm erreicht. Für den<br />

Bereich nördlich des Flughafens liegt die mittlere Abweichung an 96<br />

Grundwassermessstellen gar unter 10 cm. Das zeigt die hohe Genauigkeit<br />

der durchgeführten Grundwassermodellierung.<br />

Mit Hilfe des Grundwassermodells wurde anschließend der Ist-Zustand<br />

und der Planungsfall modelliert und Wasserstandsdifferenzen ermittelt. Im<br />

Ergebnis wurde ein statistischer Grundwassergleichenplan erstellt.<br />

Die neuen Erkenntnisse aus der Bohr- und Messkampagne vom November<br />

2007 und der Modellkalibrierung sind in dem Bericht Dr. Blasy – Dr.<br />

Øverland 24 im Detail beschrieben. Dieser wurde im Juni 2007 von der<br />

FMG dem Wasserwirtschaftsamt München vorgelegt.<br />

3.2.2 Statistische Auswertungen<br />

Die Ergebnisse der statistischen Auswertungen sind in den folgenden Plänen<br />

dargestellt:<br />

• Der Plan WA2300 zeigt die Grundwassergleichen für ZW im Ist-<br />

Zustand, d.h. für den Zeitraum 1986 bis 2004.<br />

• Der Plan WA2301 zeigt zusätzlich zu den Inhalten des Planes<br />

WA2300 die Grundwassergleichen für den in Abschnitt 3.4 dargestellten<br />

Planungsfall bei ZW sowie die Absenkreichweite.<br />

• Plan WA2304 vergleicht den SZW des Zeitraumes 1986 bis 2004<br />

mit dem SZW des Zeitraumes 1968 bis 1975. Zusätzlich enthält der<br />

Plan Gangliniendiagramme ausgesuchter Grundwassermessstellen.<br />

• Plan WA2305 vergleicht den SZW des Zeitraumes 1986 bis 2004<br />

mit dem SZW abgesenkt gemäß <strong>Planfeststellungsverfahren</strong> 1979.<br />

• Die Pläne WA2312, WA2313 und WA2314 zeigen die Grundwassergleichen<br />

für MNW, ZW und MHW für den Zeitraum 1986 bis<br />

2004 (Ist-Zustand) und den jeweiligen Flurabstand für den Ist-<br />

Zustand. Zusätzlich dargestellt sind die Grundwassergleichen sowie<br />

die Linien gleicher Absenkung für den Planungsfall. Dieser wird<br />

in Abschnitt 3.4 detailliert beschrieben.<br />

3.2.2.1 Zentralwasserstand ZW und Sommerzentralwasserstand SZW<br />

Der Zentralwasserstand eines einzelnen hydrologischen Jahres ist definiert<br />

durch den zeitlichen Medianwert der Grundwasserstände einer<br />

Grundwassermessstelle während des hydrologischen Jahres (01. Novem-<br />

23 [G10] Kinzelbach, Rausch - Grundwassermodellierung<br />

24 [G8] Dr. Blasy - Dr. Øverland - Fortschreibung des Hydrogeologischen Modells und des<br />

Numerischen Modells<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

147


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

ber bis 31. Oktober). Er entspricht dem Wasserstand, der an der Hälfte<br />

der Tage des Beobachtungszeitraumes unterschritten und an der anderen<br />

Hälfte überschritten wird. Die Auswertung zeigt, dass der Zentralwasserstand<br />

etwas niedriger liegt (im Mittel rd. 5 cm bis 10 cm) als der Mittelwasserstand.<br />

Der Zentralwasserstand einer mehrjährigen Messreihe ist der<br />

Mittelwert der Zentralwasserstände der zu diesem Zeitraum gehörenden<br />

Jahre.<br />

Der Sommerzentralwasserstand ist definiert als der Zentralwasserstand<br />

des hydrologischen Sommerhalbjahres, also von Anfang Mai bis Ende Oktober.<br />

Dieser Wasserstand ist für das Pflanzenwachstum bedeutend.<br />

Im <strong>Planfeststellungsverfahren</strong> 1979 war für die Regelung der Grundwasserstände<br />

neben dem ZW der SZW als maßgeblich festgelegt worden. Die<br />

Auswertung der längeren Messreihen von 1986 bis 2004 hat ergeben,<br />

dass der Unterschied zwischen dem ZW und dem SZW nur wenige Zentimeter<br />

beträgt. Aufgrund dieses geringen Unterschieds kann bei weiteren<br />

Auswertungen auf die Betrachtung des SZW zugunsten des ZW verzichtet<br />

werden, da sich aus der Verwendung des SZW keine geänderten Erkenntnisse<br />

und Folgerungen ergeben würden.<br />

Für die beantragte 3. S/L-Bahn wird der Zentralwasserstand des Grundwassers<br />

als Bezug für die Festlegung der Höhenlage der Bahnoberfläche<br />

herangezogen. Das Ergebnis ist in den Plänen WA2300 (1:25.000) und<br />

WA 2313 (1:10.000) dargestellt.<br />

Plan WA2304 vergleicht den SZW des Zeitraumes 1986 bis 2004 mit dem<br />

SZW des Zeitraumes 1968 bis 1975. Der SZW 1986 bis 2004 liegt im Mittel<br />

um mehrere Dezimeter niedriger als der SZW 1968 bis 1975. Das ist<br />

jedoch nicht auf das Umfeld des Flughafens beschränkt. An der Grundwassermessstelle<br />

3101Q, die sich westlich der Isar und damit mit Sicherheit<br />

außerhalb des Einflussbereiches des Flughafens befindet, liegt der<br />

Zentralwasserstand 1986 bis 2004 um 0,39 m unter dem der Jahre 1968<br />

bis 1975. Im Mittelwert aus 35 Werten, betrachtet wurden alle langfristig<br />

gemessenen Messstellen außerhalb des Flughafens, liegt der Zentralwasserstand<br />

der Jahre 1986 bis 2004 um 0,44 m unterhalb des Zentralwasserstands<br />

der Jahre 1968 bis 1975. Auffallend ist die hohe Streuung: Die<br />

Differenzbeträge liegen zwischen –1,5 m und +0,22 m.<br />

Die regionale Verteilung der Differenzen der Sommerzentralwasserstände<br />

zeigt, dass kein funktionaler Zusammenhang zwischen der Entwicklung<br />

des SZW und der Grundwasserregelung des Flughafens besteht. Vielmehr<br />

ist davon auszugehen, dass es sich um einen regionalen Trend<br />

handelt, der von zahlreichen lokalen Einflüssen außerhalb des Flughafens<br />

überlagert wird.<br />

3.2.2.2 Vergleich Zentralwasserstand – Mittlerer Niedrigwasserstand<br />

Der Mittlere Niedrigwasserstand MNW 1986 bis 2004 im Modellgebiet liegt<br />

im Mittel 50 cm unter dem ZW. Im Bereich der geplanten 3. S/L-Bahn ist<br />

die Differenz geringer. Sie liegt hier im Mittel nur bei 27 cm (maximal 60<br />

cm, minimal 12 cm).<br />

148 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

3.2.2.3 Vergleich Zentralwasserstand – Mittlerer Hochwasserstand<br />

Der Mittlere Hochwasserstand MHW 1986 bis 2004 liegt im Modellgebiet<br />

im Mittel 48 cm über dem ZW. Im Bereich der geplanten 3. S/L-Bahn ist<br />

die Differenz etwas geringer. Sie liegt hier im Mittel bei 42 cm (maximal 62<br />

cm, minimal 23 cm).<br />

3.2.2.4 Vergleich SZW abgesenkt PFV 1979 mit SZW der Zeitreihe 1986 bis<br />

2004<br />

Die Wirkung der Grundwasserregelung wurde für das <strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

1979 in Form von Grundwassergleichenplänen für das zu erwartende<br />

HHW, ZW, SZW und NNW ermittelt und dargestellt. Dieser Ermittlung<br />

lagen 84 Grundwassermessstellen größtenteils aus Zeitreihen von<br />

1967 bis 1975 zugrunde. Zum Teil basierten diese Werte jedoch auch auf<br />

wesentlich kürzeren Messzeiträumen, z.B. 1973 bis 1975. In den Plänen<br />

WA2315 und WA2316 sind Wasserstandsganglinien ausgewählter Messstellen<br />

für den gesamten Erfassungszeitraum 1968 bis 2004 dargestellt.<br />

Plan WA2305 vergleicht die nach dem Planfeststellungsbeschluss von<br />

1979 zugrunde gelegten abgesenkten Grundwasserstände (SZW abgesenkt<br />

PFV 79) mit dem SZW 1986 bis 2004. Es zeigt sich kein durchgehend<br />

einheitliches Bild. Insgesamt liegt der SZW 1986 bis 2004 im statistischen<br />

Mittel aller Grundwassermessstellen um rd. 25 cm niedriger als der<br />

SZW abgesenkt PFV 79. Nördlich des Flughafens ist das jedoch nicht der<br />

Fall. Dort liegt der SZW 1986 bis 2004 teilweise etwas über, teilweise etwas<br />

unter dem SZW abgesenkt PFV 79. An den 26 Messstellen nördlich<br />

des Flughafenzauns liegt die durchschnittliche Differenz zwischen dem<br />

SZW PFV 79 und dem SZW 1986 bis 2004 bei rd. 0,14 m. Damit lässt sich<br />

feststellen, dass der SZW abgesenkt PFV 79 im Mittel unter Berücksichtigung<br />

des Vergleichs unterschiedlich langer Zeitreihen sehr gut erreicht<br />

wurde.<br />

Daneben ist ein allgemeines Absinken des Grundwasserspiegels im Beobachtungsgebiet<br />

festzustellen. So zeigen etwa im Bereich von Ismaning<br />

und im Bereich von Freising westlich der Isar Grundwassermessstellen<br />

sinkende Grundwasserstände in der Größenordnung einiger Dezimeter<br />

an, die aufgrund ihrer Lage nicht mit dem Flughafen in Zusammenhang<br />

stehen, sondern einen großräumigeren Trend abbilden.<br />

3.2.2.5 Schwankungsverhalten des Grundwassers<br />

Die Pläne WA2315 und WA2316 enthalten Wasserstandsganglinien ausgewählter<br />

Messstellen für den gesamten Erfassungszeitraum 1968 bis<br />

2004. Der Plan WA2317 zeigt für ausgesuchte Messstellen Wasserstandsganglinien<br />

aus dem Zeitraum Oktober 1995 bis Oktober 2004 in erhöhter<br />

Auflösung.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

149


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Zur Ermittlung des Schwankungsverhaltens des Grundwassers wurden<br />

die höchsten und niedrigsten Grundwasserstände des Zeitraumes 1986<br />

bis 2004 gesichtet, auf Plausibilität geprüft und ausgewertet. Das Ergebnis<br />

ist in Abbildung 3-4 dargestellt. Zusätzlich enthält der Plan WA2304 neben<br />

den Linien gleichen Grundwasserstandes für SZW für die Zeiträume 1986<br />

bis 2004 sowie 1968 bis 1975 auch die Ganglinien ausgesuchter Grundwassermessstellen.<br />

Abbildung 3-4 Überblick über die Grundwasserschwankungsbreite an den<br />

Grundwassermessstellen im Zeitraum 1986 bis 2004<br />

Die Abbildung zeigt, dass die Grundwasserschwankungen südlich des<br />

Flughafens deutlich größer als nördlich des Flughafens sind. Die in Plan<br />

WA2304 enthaltenen Gangliniendiagramme zeigen, dass sich das<br />

Schwankungsverhalten des Grundwassers nördlich und nordöstlich des<br />

Flughafens nicht verändert hat.<br />

Im unmittelbaren nördlichen Umfeld des Flughafens bewirkt die Grundwasserregelung<br />

zwar eine Dämpfung der Grundwasserschwankung. Diese<br />

Dämpfung ist jedoch bereits in einer Entfernung von wenigen 100 m<br />

unterstromig der Versickerungsanlage nicht mehr nachweisbar. So lassen<br />

z.B. bereits die Messstellen 3004Q bei Grünschwaige (rd. 300 m unterstromig<br />

der Versickerungsanlage) und 3006Q bei der Attachinger Mühle,<br />

die beide seit 1968 beobachtet werden, keine Veränderung im Grundwasserschwankungsverhalten<br />

erkennen.<br />

Grund für das insgesamt weniger ausgeprägte Schwankungsverhalten<br />

weiter nördlich des Flughafens sind die natürlichen Verhältnisse in Verbindung<br />

mit <strong>Maßnahmen</strong> zur Regelung des Bodenwasserhaushaltes für die<br />

150 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Landwirtschaft mittels Entwässerungsgräben. Die Aufschüttung der die<br />

Münchner Schotterebene bildenden Kiese erfolgte durch eiszeitliche<br />

Schmelzwässer von Süden nach Norden. Daher ist die Oberfläche der<br />

Schotterebene nach Norden geneigt und zwar stärker als die quartäre<br />

Grundwasseroberfläche. Folglich nimmt der Grundwasserflurabstand<br />

Richtung Norden ab, wodurch die Moorbildung ermöglicht wurde. Der geringe<br />

Flurabstand bedingt zwangsläufig geringere Grundwasserschwankungen,<br />

weil hohe Wasserstände die Geländeoberfläche erreichen und<br />

damit ein Oberflächenabfluss erfolgt.<br />

Im Zuge der Erschließung landwirtschaftlicher Flächen wurden in dem<br />

Moor zahlreiche Gräben mit dem Ziel angelegt, das Grundwasser abzusenken.<br />

Diese Gräben verstärken den oben genannten Effekt, indem sie<br />

höhere Wasserstände kappen.<br />

Das beobachtete, im Vergleich zum Süden niedrigere Schwankungsverhalten<br />

des Grundwassers im Norden ist also keine Folge der Grundwasserregelung<br />

am Flughafen. Der Vergleich der Zeitreihen zeigt vielmehr,<br />

dass im weiteren Umfeld des Flughafens mit Ausnahme eines Bereiches<br />

im Süden mit auffälliger Periodizität (siehe nächster Absatz) keine Veränderung<br />

des Grundwasserschwankungsverhaltens nachweisbar ist. Die<br />

Dämpfung der Grundwasserschwankungen wirkt sich nur im Nahbereich<br />

des Flughafens aus.<br />

Südlich des Flughafens sind seit 1999 außergewöhnliche Schwankungen<br />

des Grundwasserspiegels zu beobachten, die offenkundig nicht mit der<br />

Grundwasserregelung des Flughafens zusammen hängen können. Der<br />

Vollständigkeit halber sind sie in Beilage GWR-1 dargestellt.<br />

3.2.3 Numerische Modellrechnungen<br />

Im Folgenden werden die Ergebnisse der Grundwassermodellierungen für<br />

den Planungsfall dargestellt, der im Einzelnen unter Abschnitt 3.4 beschrieben<br />

wird.<br />

3.2.3.1 Verwendetes Modell<br />

Für die Modellierung der Grundwasserstandssituationen wurde das unter<br />

3.2.1 beschriebene Modell verwendet. Feflow in der Version 5.3 gilt als die<br />

derzeit modernste Software zur Grundwassermodellierung und wird auch<br />

vom Bayerischen Landesamt für Umwelt eingesetzt. Eine ausführliche Beschreibung<br />

des Modellaufbaus findet sich in Dr. Blasy - Dr. Øverland 25 . Eine<br />

Fortschreibung des Modells erfolgte in Dr. Blasy - Dr. Øverland 26 und<br />

wurde im Juni 2007 der Wasserwirtschaftsverwaltung vorgelegt.<br />

25 [G6] Dr. Blasy - Dr. Øverland - Hydraulisches Grundwasserströmungsmodell Flughafen<br />

München<br />

26 [G8] Dr. Blasy - Dr. Øverland - Fortschreibung des Hydrogeologischen Modells und des<br />

Numerischen Modells<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

151


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Das Modellgebiet wird begrenzt von dem Speichersee im Süden, der Isar<br />

im Westen und Norden sowie der Sempt im Osten.<br />

Im nachfolgenden Abschnitt sind die wesentlichen Änderungen gegenüber<br />

dem Modell Stand 2004 sowie die Randbedingungen und Materialparameter<br />

beschrieben.<br />

Durchlässigkeitsbeiwerte<br />

Der Durchlässigkeitsbeiwert des quartären Grundwasserleiters wurde im<br />

Modell mit 5,0 x 10 -03 m/s mit einer maximalen Schwankungsbreite von 1,0<br />

x 10 -03 m/s bis 1,0 x 10 -02 m/s implementiert. Dies entspricht den im Gelände<br />

festgestellten Durchlässigkeitsbeiwerten (siehe Abschnitt 3.1.1.2).<br />

In Bereichen mit einem direkt unterlagernden, oberen tertiären Grundwasserleiter<br />

wurde diesem einheitlich eine Durchlässigkeit von 1,0 x 10 -03 m/s<br />

zugewiesen. Der Grundwasserstauer besitzt eine Durchlässigkeit von 1,0<br />

x 10 -08 m/s. Gebäude im Grundwasser werden mit einer Durchlässigkeit<br />

von 1,0 x 10 -10 m/s simuliert. Den Bereichen der bestehenden Seitenentnahmen<br />

wurden großteils eine Durchlässigkeit von 1,0 x 10 -06 m/s zugewiesen.<br />

Im Zuge der Kalibrierung ergeben sich hierbei bereichsweise<br />

Schwankungen zwischen 1,0 x 10 -05 m/s bis 1,0 x 10 -07 m/s. Für die<br />

Modellierung des Planungszustandes wurde den Bereichen der geplanten<br />

Seitenentnahmen eine Durchlässigkeit von 1,0 x 10 -06 m/s zugewiesen<br />

Grundwasserneubildungsrate<br />

In den der Stichtagsmessung vorausgehenden 30 Tagen wurde an der<br />

meteorologischen Station des DWD am Flughafen München ein Niederschlag<br />

von insgesamt 14,9 mm gemessen, d.h. weniger als 0,5 mm/d. Für<br />

die Modellierung des Grundwasserstandes am Stichtag konnte deshalb<br />

generell eine Grundwasserneubildungsrate von 0 mm/d angesetzt.<br />

In Dr. Blasy - Dr. Øverland 27 wird ausführlich das Thema Grundwasserneubildung<br />

beschrieben. Im Modell werden drei generalisierte Bereiche<br />

unterschieden. Versiegelte Flächen (Grundwasserneubildung = 0), Waldflächen<br />

und Wiesen- bzw. landwirtschaftliche Nutzflächen.<br />

Für die stationäre Modellierung des Zentralwasserstandes wurde eine<br />

mittlere Grundwasserneubildung von rd. 1 mm/d für Wiesenflächen angegeben.<br />

Aufgrund der höheren Verdunstung in Waldgebieten ist hier die<br />

Grundwasserneubildung geringer und liegt bei rd. 0,15 mm/d.<br />

Für die Modellierung des MHW wurden Grundwasserneubildungsraten<br />

von 6,0 mm/d (Grünland) bzw. 4,5 mm/d (Wald) angegeben.<br />

Die Veränderung der Grundwasserneubildung in Folge der geplanten<br />

<strong>Maßnahmen</strong> ist im Modell entsprechend berücksichtigt.<br />

27 [G7] Dr. Blasy - Dr. Øverland - Bestimmung der Grundwasserneubildung im Hydrogeo-<br />

logischen Modell Flughafen München, Vergleich mit Literaturdaten<br />

152 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Randbedingungen<br />

Unter Randbedingungen versteht man bei der hydraulischen Modellierung<br />

die Angabe eines Fixpotentials (Randbedingung 1. Art; Potentialhöhe des<br />

Grundwassers, die exakt eingehalten wird), einer Transferhöhe (Randbedingung<br />

3. Art, Potentialhöhe in einem Oberflächengewässer, die über<br />

den Materialparameter Transferrate an das Grundwasser gekoppelt ist)<br />

oder eines Pump- bzw. Injektionsbrunnen (Randbedingung 4. Art, die mit<br />

der Durchflussrate [m³/d] angegeben wird). Eine Randbedingung 2. Art,<br />

d.h. ein definierter Durchfluss durch einen Modellrand, ist im vorliegenden<br />

Modell nicht implementiert.<br />

Die Kiesweiher nördlich des Flughafens und östlich der Dorfen wurden mit<br />

einer sehr hohen hydraulische Durchlässigkeit (kf-Wert = 1 m/s) modelliert.<br />

Damit wird eine Ausspiegelung der Grundwasseroberfläche im Bereich<br />

der Weiher erreicht.<br />

Die Grundwassermodelle des Ist-Zustandes für die drei Bemessungswasserstände<br />

weisen nur am Modellsüdrand (Speichersee) eine Randbedingung<br />

1. Art auf. Alle anderen Wasserstände der Oberflächengewässer<br />

wurden mittels Randbedingung 3. Art implementiert. Hierbei wurden die<br />

Wasserstands-Messwerte der Abflussmessstellen der Stichtagsmessung<br />

angegeben und entlang des Gewässerverlaufes linear interpoliert.<br />

Bei den Grundwassermodellen des Planungsfalls für die drei Bemessungswasserstände<br />

wurde die geplante Drainage der 3. S/L-Bahn mittels<br />

eines Fixpotentials simuliert. Hierzu wurden die modellierten Wasserstände<br />

des Ist-Zustandes für ZW entlang der Drainage exportiert, um 0,5 m<br />

vermindert und als Fixpotential für den Planungsfall implementiert. Dadurch<br />

ist eine Absenkung um 0,5 m bei ZW gewährleistet.<br />

Während der Stichtagsmessung fand keine Versickerung statt. Der<br />

Grundwasserstand zu dieser Zeit entsprach einem MNW. Für die Modellierung<br />

des MNW wurde keine Versickerungsmenge angesetzt.<br />

Für die Modellierung des ZW und des MHW für den Ist-Zustand wurde jeweils<br />

die mittlere Versickerungsmenge (1986-2004) von rd. 90 l/s angegeben<br />

(siehe Abschnitt 3.4.3.5). Bei der Modellierung der Planungszustände<br />

wurde für MNW eine Versickerungsleistung von 0 l/s, bei ZW und MHW<br />

eine Versickerungsleistung von jeweils 170 l/s angegeben.<br />

Kolmation – Grabenwasserstände und Abflüsse<br />

Für die Kolmation der Entwässerungsgräben, wodurch die hydraulische<br />

Anbindung der Oberflächengewässer an das Grundwasser gesteuert wird,<br />

wurde zunächst der bei Diersch, H.-J. G. 28 (Fa. Wasy) angegebene Erfahrungswert<br />

für die Grundwassermodellierung mit Feflow (Materialparameter<br />

Transferrate) verwendet. Dieser beträgt 1 [1/d] für die Infiltrationsrate bzw.<br />

28 [G4] Diersch, H.-J. G. - FeFlow 5.3 Finite Element Subsurface Flow & Transportation<br />

Simulation System; 2006.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

153


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

4 [1/d] für die Exfiltrationsrate. Abschnitt 3.4.4.1 beschreibt die Auswirkungen<br />

der Transferrate auf das Modellierungsergebnis.<br />

Im Zuge der Kalibrierung wurde der Wert bereichsweise angepasst, um<br />

eine bestmögliche Abbildung der gemessenen Grundwasserstandswerte<br />

im Nahbereich der Gräben und der gemessenen Wasserstandshöhen in<br />

den Gräben zu erreichen.<br />

3.3 Grundwasserbeschaffenheit<br />

3.3.1 Vorbemerkungen<br />

Gemäß Planfeststellungsbeschluss vom 8.7.79 Nr. F-98-1 und 68. Änderungsbescheid,<br />

IV.9.2.4, vom 20.01.2005 werden im Zustrom, auf dem<br />

Gelände des Flughafens München und im Abstrom derzeit an insgesamt<br />

18 Messstellen regelmäßig Grundwasserbeprobungen im vierteljährlichen<br />

Turnus durchgeführt.<br />

Im Zustrombereich werden südlich des Flughafenareals vier Messstellen<br />

beprobt, die als Referenzmessstellen fungieren. Referenzmessstellen dienen<br />

zur Erfassung der physikalisch-chemischen Beschaffenheit des im<br />

Zustrom anzutreffenden und vom Untersuchungsobjekt unbeeinflussten<br />

Grundwassers. Die hieraus entnommenen Wasserproben liefern Vergleichswerte<br />

zur Beurteilung der im Grundwasserabstrom des Untersuchungsobjekts<br />

gemessenen Gehalte an chemischen Inhaltsstoffen.<br />

Von den im Einflussbereich des Flughafens positionierten Messstellen<br />

sind zehn Pegel innerhalb des Flughafenbereichs und weitere vier Messstellen<br />

im Abstrom außerhalb des umzäunten Flughafengeländes positioniert.<br />

Aus fachlicher Sicht können im Hinblick auf mögliche Beeinflussungen der<br />

Grundwasserbeschaffenheit durch den Flughafenbetrieb im Wesentlichen<br />

die Verwendung von Kerosin als Flugbetriebsmittel sowie der Einsatz von<br />

chemischen Enteisungsmitteln zur Enteisung von Betriebsflächen und<br />

Flugzeugen von Relevanz sein.<br />

Im Falle des Eintrags von organischen Stoffen in das Grundwasser können<br />

z. B aus dem torfigen Oberboden und den chemischen organischen<br />

Enteisungsmitteln zunächst die Werte der organischen Summenparameter<br />

(DOC, BSB5) zunehmen. Gleichzeitig ist dann zu erwarten, dass die entsprechenden<br />

Einzelstoffe (Wirksubstanzen) des Enteisungsmittels, wie<br />

Formiat und Glykole, nachweisbar sind. Da die Wirksubstanzen der im<br />

Winterbetrieb eingesetzten Enteisungsmittel biologisch gut abbaubare<br />

Stoffe sind, setzen die biologischen Abbauvorgänge schnell ein, so dass<br />

meist nur noch Abbauprodukte, wie z. B. Acetat als klassischer Abbaumetabolit,<br />

oder die durch den Abbau verursachte Sauerstoffzehrung als Folgeerscheinung<br />

nachweisbar sind. Die Abgrenzung der durch den Abbau<br />

von Enteisungsmitteln verursachten Sauerstoffzehrung gegen die im Erdinger<br />

Moos natürlicherweise vorkommenden reduzierten Verhältnisse ist<br />

erforderlich.<br />

154 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Im Falle der Wirksubstanz Kaliumformiat (Flächenenteisungsmittel) ist<br />

auch beim vollständigen Abbau des organischen Anteils Kalium als anorganischer<br />

Bestandteil weiterhin vorhanden. Je nach den vorhandenen<br />

Austauschkapazitäten des Untergrundes wird Kalium im Boden angelagert.<br />

Biologische Abbauvorgänge können sich im Grundwasser auf die Entwicklung<br />

der Parameter Sauerstoff, Nitrat, Sulfat, Säurekapazität sowie Eisen,<br />

Mangan, Arsen und Kohlendioxid bzw. Methan auswirken. Bei Veränderungen<br />

dieser Parameter handelt es sich dabei also um Folgeerscheinungen<br />

durch sauerstoffzehrende Abbauvorgänge. Die genannten Parameter<br />

werden deshalb als „enteisungsmittelsensitive“ Parameter angesehen.<br />

Entsprechende Veränderungen bzw. Tendenzen und Schwankungen der<br />

Werte sind deshalb als Hinweis auf den Eintrag chemischer Enteisungsmittel<br />

in den Untergrund zu interpretieren.<br />

Im Weiteren getroffene Aussagen basieren im Wesentlichen auf den Untersuchungsergebnissen,<br />

die im Rahmen der hydrochemischen Beweissicherung<br />

in den zurückliegenden Jahren erhalten wurden (siehe [B1] und<br />

Anhang 3).<br />

3.3.2 Ergebnisse der Grundwasseruntersuchungen<br />

3.3.2.1 Grundwasserbeschaffenheit im Oberstrom<br />

Die stoffliche Beschaffenheit des Grundwassers im Erdinger Moos im unbeeinflussten<br />

Zustand ist geogen bedingt durch einen hohen Kalkgehalt,<br />

reduzierte Verhältnisse und erhöhte Anteile organischer Stoffe geprägt.<br />

Infolge des hohen Kalkgehaltes einerseits und teilweise erhöhter Gehalte<br />

an Nitrat und Sulfat andererseits weist das Grundwasser im Zustrom des<br />

Flughafens mit Werten von 650 µS/cm bis zu 1.200 µS/cm z. T. deutlich<br />

erhöhte elektrische Leitfähigkeiten auf.<br />

Aufgrund der Niedermoorbildung werden außerdem organische Stoffe<br />

(Huminstoffe) in nicht unerheblichem Maß in das Grundwasser eingetragen.<br />

Dies führt neben erhöhten DOC- Gehalten (von 2 mg/l bis zu 18 mg/l)<br />

auch zu reduzierenden Milieubedingungen im Grundwasser, mit entsprechend<br />

reduzierten Sauerstoffgehalten (von 0,1 mg/l bis 6 mg/l, nur vereinzelt<br />

Werte bis zu 9 mg/l). An einigen Messstellen weist das Grundwasser<br />

durch die Huminstoffe eine schwach gelbliche bis bräunliche Färbung auf.<br />

Ebenfalls als Folge der reduzierenden Milieubedingen sind im Zustrom<br />

zum Teil etwas erhöhte Konzentration für Eisen und Mangan sowie in Einzelfällen<br />

Spuren von Arsen nachzuweisen.<br />

Neben geogen bedingten Schwankungen kommen ursächlich auch<br />

anthropogene Einflussfaktoren (Belastungen durch menschliche Tätigkeit),<br />

insbesondere der Einsatz von mineralischen Düngern bei der landwirtschaftlichen<br />

Nutzung der Oberflächen, zum tragen. Dies zeigt sich durch<br />

zum Teil erhöhte und schwankende Nitrat- und Kaliumkonzentrationen im<br />

Grundwasser (Kalium: von 2 mg/l bis zu 12 mg/l, Nitrat: von 10 mg/l bis zu<br />

130 mg/l). Auch die teilweise deutlich erhöhten und schwankenden Sulfat-<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

155


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

konzentrationen (von 50 mg/l bis zu 220 mg/l) im Zustrom können durch<br />

anthropogene Einflüsse mit verursacht werden.<br />

3.3.2.2 Grundwasserbeschaffenheit innerhalb des Flughafens<br />

Allgemein ist eine Abnahme an Sauerstoff und an sauerstoffhaltigen Verbindungen<br />

wie Nitrat und Sulfat im unmittelbaren Einflussbereich des<br />

Flughafens festzustellen. Neben dem natürlichen Einfluss der auf gut<br />

durchlässigem Kies direkt gelagerten torfigen Oberbodenandeckung und<br />

der Bodenversiegelung trägt der Eintrag der Enteisungsmittel mit dazu bei.<br />

Insbesondere im nördlichen Flughafenbereich ist eine verstärkte Tendenz<br />

zu reduzierenden Milieubedingungen vorhanden. Dies ist als Folge des<br />

Eintrags von organischen Stoffen aus der torfigen Oberbodenabdeckung<br />

und von Enteisungsmitteln zu interpretieren. Besonders augenfällig ist<br />

dieser Befund im unmittelbaren Abstrombereich der S/L- Bahn Nord. An<br />

diesen Messstellen ist die Grundwasserbeschaffenheit charakterisiert<br />

durch das Fehlen von Sauerstoff (von


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

serbeschaffenheit durch das im Flächenenteisungsmittel Kaliumformiat<br />

enthaltene Kalium konnte nicht festgestellt werden.<br />

An einigen Messstellen im mittleren Flughafenbereich sind jahreszeitliche<br />

Schwankungen bezüglich der Chloridkonzentrationen vorhanden. Diese<br />

sind nicht dem unmittelbaren Flughafenbetrieb zuzuordnen, sondern vielmehr<br />

als Folge des Winterdienstes auf Straßen durch Salzstreuung anzusehen.<br />

Hinsichtlich Kohlenwasserstoffe (Kerosin) kann das Grundwasser aufgrund<br />

der vorliegenden Untersuchungsergebnisse als unbelastet eingestuft<br />

werden.<br />

3.3.2.3 Grundwasserbeschaffenheit im Abstrom<br />

Die außerhalb des Flughafengeländes positionierten Grundwassermessstellen<br />

zeigen mit Ausnahme von einer Messstelle im nord-östlichen<br />

Abstrombereich keine nennenswerten Veränderungen, die als unmittelbare<br />

Folge des Einsatzes von Enteisungsmitteln zu interpretieren sind.<br />

Die betroffene Messstelle 3180Q ist im direkten Abstrom des S/L- Bahnkopfes<br />

im Nordosten positioniert und lässt in abgeschwächter Form ähnliche<br />

Tendenzen und Schwankungen erkennen wie die bahnnah weiter oberstromig<br />

positionierter Messstelle 3722Q. Die gemessenen DOC- Konzentrationen<br />

lagen wie auch bei den übrigen im Abstrom befindlichen<br />

Messstellen durchwegs innerhalb des Schwankungsbereichs der Zustrommessstellen.<br />

Der Einfluss durch die Verwendung von Enteisungsmitteln<br />

ist aber auch hier deutlich aufgrund der Tendenzen und Schwankungen<br />

der enteisungsmittelsensitiven Parameter zu erkennen. In erster Linie<br />

fallen hier erhöhte Konzentrationen für die redoxsensitiven Parameter Eisen<br />

(von 2 mg/l bis zu 4 mg/l) und Mangan (von 0,4 mg/l bis zu 0,5 mg/l)<br />

auf. Die geogen bedingten Arsenkonzentrationen liegen zwischen 0,010<br />

mg/l und 0,016 mg/l. Im Weiteren gilt auch hier das unter dem vorstehenden<br />

Abschnitt über die Grundwasserbeschaffenheit innerhalb des Flughafens<br />

bezüglich der enteisungsmittelsensitiven Parameter Gesagte.<br />

Seit April 2005 wird die im nordöstlichen Bereich positionierte Messstelle<br />

3008Q (ca. 500 m östlich 3180Q) regelmäßig im Rahmen der Beweissicherung<br />

mit beprobt. Auch hier sind deutlich reduzierte Milieubedingungen<br />

zu verzeichnen, was sich anhand der Wertebereiche der redoxsensitiven<br />

Parameter Eisen (von 4,2mg/l bis zu 4,9 mg/l) und Mangan (von 0,56 mg/l<br />

bis zu 0,61 mg/l) feststellen lässt. Im Gegensatz zur Messstelle 3180Q<br />

sind hier jedoch keine auffälligen jahreszeitlichen Schwankungen der<br />

Messwerte zu verzeichnen. Insbesondere die enteisungsmittelsensitiven<br />

Parameter Säurekapazität (von 7,9 mmol/l bis zu 8,1 mmol/l), Calcium<br />

(von 150 mg/l bis zu 160 mg/l) und Sulfat (von 30 mg/l bis zu 40 mg/l) zeigen<br />

sehr konstante Verhältnisse an. Aufgrund dieses Sachverhaltes können<br />

die Verhältnisse an dieser Messstelle vermutlich als geogen bedingt<br />

eingeordnet werden.<br />

Bei den übrigen Messstellen im Abstrom außerhalb des Flughafengeländes<br />

sind Einflüsse durch die Verwendung von chemischen Enteisungsmitteln<br />

nicht so ohne weiteres erkennbar. Zwar zeigen sich auch hier<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

157


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Schwankungen bezüglich des Gehaltes an gelösten organischen Verbindungen<br />

(DOC), jedoch überschritten die Konzentrationswerte zu keinem<br />

Zeitpunkt den Größenordnungsbereich des Zustromes. Allerdings sind<br />

zum Teil jahreszeitlich bedingte Schwankungen bezüglich der DOC- Konzentrationen<br />

feststellbar. Ein eindeutiger Zusammenhang mit dem Eintrag<br />

von Enteisungsmitteln ist nicht ableitbar, da die Werteentwicklungen der<br />

„enteisungsmittelsensitiven“ Parameter Säurekapazität und BSB5 keine<br />

entsprechenden Veränderungen zeigten. Gleichwohl sind auch starke<br />

Schwankungen bezüglich der Nitratkonzentrationen feststellbar, die es<br />

aber auch schon vor Inbetriebnahme des Flughafens gab.<br />

Die Kaliumkonzentrationen (von 1 mg/l bis zu 8 mg/l) liegen im Abstrombereich<br />

ebenfalls in der Größenordnung der Referenzmessstellen. Allerdings<br />

war an der Messstelle 3180Q zeitweise (Jahresverlauf 2006) eine<br />

Zunahme der Kaliumkonzentration zu beobachten, wobei mit 7,9 mg/l der<br />

bislang höchste Wert zu verzeichnen ist. Hierzu ist anzumerken, dass zuvor<br />

bereits im Zustrom Konzentrationen bis zu 12 mg/l auftraten. Demzufolge<br />

lässt sich derzeit noch nicht eindeutig ableiten, inwieweit die Zunahme<br />

der Kaliumkonzentration tatsächlich auf den Einsatz von Kaliumformiat<br />

bei der Enteisung der Betriebsflächen zurückzuführen ist.<br />

Kohlenwasserstoffe konnten zu keinem Zeitpunkt in erhöhter Konzentration<br />

nachgewiesen werden.<br />

3.3.3 Zusammenfassung<br />

Das Grundwasser im Bereich des Flughafens München ist geogen bedingt<br />

durch einen hohen Kalkgehalt, reduzierte Verhältnisse und erhöhte Anteile<br />

organischer Stoffe geprägt. Ein anthropogener Einfluss im Zustrom des<br />

Flughafens durch landwirtschaftliche Aktivitäten ist zu beobachten, was<br />

sich durch erhöhte und schwankende Konzentrationen für Nitrat und etwas<br />

weniger stark ausgeprägt für Kalium zeigt.<br />

Allgemein ist festzustellen, dass im nördlichen Flughafenbereich eine verstärkte<br />

Tendenz reduzierender Milieubedingungen vorhanden ist. Dies ist<br />

als Folge des Eintrags von organischen Stoffen aus der torfigen Oberbodenandeckung<br />

unmittelbar auf durchlässigem Kies und von Enteisungsmitteln<br />

zu interpretieren. Besonders augenfällig ist dieser Befund im Bereich<br />

der S/L- Bahn Nord bzw. im unmittelbaren Abstrombereich des<br />

nordöstlichen S/L- Bahnkopfes. An den betroffenen Messstellen ist die<br />

Grundwasserbeschaffenheit charakterisiert durch das Fehlen von Sauerstoff.<br />

Nitrat ist an diesen Messstellen nahezu vollständig reduziert. Zeitweise<br />

ist auch ein deutlicher Rückgang der Sulfatkonzentration festzustellen,<br />

was als Folge mikrobieller Abbaureaktionen zu werten ist, ebenso wie<br />

der zeitweise Anstieg der Säurekapazität jeweils im Frühjahr. Das bereichsweise<br />

Auftreten von Eisen in erhöhten Konzentrationen unterstreicht<br />

die reduzierenden Milieubedingungen. Unabhängig davon wurden an einzelnen<br />

Messstellen erhöhte Arsenkonzentrationen festgestellt, die allerdings<br />

geogen bedingt sind. Sie resultieren aus dem aufsteigenden Tertiärgrundwasser.<br />

Nähere Angaben hierzu sind im Gutachten Boden- und<br />

Rohstoffmanagement zu finden.<br />

158 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

In den zurückliegenden Jahren seit Inbetriebnahme des Flughafens München<br />

im Erdinger Moos ist der Einfluss durch die Verwendung von chemischen<br />

Enteisungsmitteln in erster Linie durch Tendenzen und Schwankungen<br />

der Werte bezüglich enteisungsmittelsensibler Parameter erkennbar.<br />

Bezüglich der Entwicklung der Kaliumkonzentration ist festzustellen, dass<br />

sich die Konzentrationsbereiche innerhalb des Flughafengeländes sowie<br />

im Abstrom nicht von denjenigen der Referenzmessstellen unterscheiden.<br />

In den zurückliegenden Jahren waren gerade auch im Abstrom kaum<br />

Konzentrationsschwankungen vorhanden. Eine signifikante Zunahme des<br />

Kaliumgehaltes durch das bei der Flächenenteisung verwendete Kaliumformiat<br />

ist somit nicht erkennbar. Zuletzt waren im Frühjahr 2007 keine<br />

signifikanten Schwankungen bezüglich der enteisungssensitiven Parameter<br />

zu verzeichnen.<br />

Hinsichtlich Kohlenwasserstoffen (Kerosin) kann das Grundwasser aufgrund<br />

der vorliegenden Untersuchungsergebnisse als unbelastet eingestuft<br />

werden.<br />

3.4 Art und Umfang der geplanten Grundwasserregelung<br />

3.4.1 Planungsgrundsätze und Maßgaben<br />

Entsprechend der Maßgabe 6.2 in der Landesplanerischen Beurteilung 29<br />

sind im <strong>Planfeststellungsverfahren</strong> für die 3. S/L-Bahn die Festlegungen<br />

zur Grundwasserabsenkung quantitativ zu belegen und ggf. zu optimieren:<br />

„Die bei Realisierung des Vorhabens erforderliche Grundwasserabsenkung<br />

ist in Verbindung mit einer weitestgehenden Schonung natürlicher<br />

Ressourcen auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu begrenzen. Durch<br />

geeignete <strong>Maßnahmen</strong> (z.B. Wiederversickerung) sind die Auswirkungen<br />

auf die Bereiche außerhalb des Flughafens zu minimieren.“<br />

Dieser Maßgabe wird Rechnung getragen. Nachfolgend sind mögliche<br />

Absenkungsszenarien gegenübergestellt und bewertet.<br />

Dargestellt werden die Linien gleicher Absenkung für einen Absenkungsbetrag<br />

von 10 cm sowie 25 cm und – soweit dies auftritt – 50 cm und 75<br />

cm. Außerhalb der 10-cm-Linie besteht zwar noch eine rechnerische Absenkung<br />

kleiner 10 cm. Dies ist jedoch im Bereich der Genauigkeit, mit der<br />

die der Berechnung zugrunde liegenden Parameter in der Natur ermittelt<br />

werden können. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass jede Änderung des<br />

Gewässerzustands, z.B. durch Verkrautung, Verlandung oder Räumung,<br />

zu größeren Auswirkungen auf das Grundwasser führt als das mit der 10<br />

cm veranschaulicht werden kann. Berechnungen mit Auswirkungen von<br />

weniger als 10 cm vermitteln eine Genauigkeit, die die Verhältnisse in der<br />

Natur nicht wiederspiegelt.<br />

29 [A3] Regierung von Oberbayern - Landesplanerische Beurteilung<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

159


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Die in §33a WHG genannten Bewirtschaftungsziele werden berücksichtigt.<br />

3.4.2 Randbedingungen und Vorgaben<br />

Bei der Festlegung der Höhenlage Oberfläche der 3. S/L-Bahn wurde das<br />

Ziel verfolgt, die Gesamtauswirkungen zu minimieren. Hierbei standen der<br />

Rohstoffbedarf und -transport sowie die Auswirkungen auf Wasserwirtschaft,<br />

Natur und Umwelt im Vordergrund.<br />

Die Basis für die notwendigen Entscheidungen bilden dabei die folgenden<br />

Randbedingungen und Vorgaben:<br />

- Frostsicherheit:<br />

Die statisch und dynamisch hoch belasteten Flächen des geplanten S/L-<br />

Bahnsystems stellen hohe Anforderungen an den Unterbau. Neben der<br />

geforderten Verdichtung und Kornabstufung ist die Frostsicherheit der Bodenschichten<br />

unter den befestigten Flächen sicherzustellen. In Anlehnung<br />

an die Planungen beim Neubau des Flughafens München ist zur Gewährleistung<br />

der Frostsicherheit die Oberkante der Flugbetriebsflächen 1,0 m<br />

über den Zentralwasserstand (ZW) zu legen.<br />

- Befahrbarkeit der Grünflächen:<br />

Aus Sicherheitsgründen müssen die Flächen im Bereich der S/L-Bahn mit<br />

Feuerwehrfahrzeugen befahrbar sein, um ggf. Lösch- und Rettungsmaßnahmen<br />

auch im Gelände abseits der befestigten Flächen ungehindert<br />

durchführen zu können. Das setzt voraus, dass die oberen Bodenschichten<br />

nicht vernässt sind. Dafür ist es notwendig, dass die Tiefpunkte der<br />

Muldensohlen einen Abstand von 0,5 m gegenüber dem Zentralwasserstand<br />

(ZW) aufweisen.<br />

- Verhinderung von Vernässungen bei hohen Grundwasserständen<br />

Die technischen Einrichtungen zur Grundwasserregelung sind so auszulegen,<br />

dass auch bei höheren Grundwasserständen (MHW) Geländevernässungen<br />

mit offenen Wasserflächen zuverlässig vermieden werden, da<br />

sonst das Instrumenten-Lande-System in seiner Zuverlässigkeit beeinträchtigt<br />

werden könnte und sogar automatisch abschaltet. In diesen Fällen<br />

kann aber kurzzeitig der Abstand zwischen Oberkante Gelände und<br />

jeweiligem Grundwasserstand weniger als 0,5 m betragen. Die Wasserfassungs-<br />

und Ableitungselemente müssen dazu die entsprechende Leistungsfähigkeit<br />

aufweisen. Extreme und seltene Hochwasserereignisse bis<br />

zum HW100 können allerdings kurzzeitig zu einem höheren Anstieg des<br />

Grundwassers führen - bis hin zu oberflächigen Vernässungen in den<br />

Muldenbereichen.<br />

160 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Die Einhaltung der aufgeführten Randbedingungen und Vorgaben sind<br />

wichtige Voraussetzung für einen sicheren Flugbetrieb und für einen<br />

nachhaltigen Bestand der baulichen Anlagen.<br />

Vorgaben für die Flugbetriebsflächen<br />

Das Zusammenspiel der trassierungstechnischen Vorgaben der ICAO Annex<br />

14 für die<br />

• Längs und Querneigung<br />

der Start- und Landebahn<br />

der Schultern der S/L-Bahn<br />

der Streifenbereiche der S/L-Bahn<br />

der Rollwege<br />

der Schultern der Rollwege<br />

der Streifen der Rollwege<br />

• der Oberflächengestaltung der RESA<br />

• der Oberflächengestaltung der Schutzzonen für das Instrumentenlandesystem<br />

(ILS)<br />

• den Mindestneigungsverhältnissen zur sinnvollen Entwässerung<br />

zwischen den Flugbetriebsflächen<br />

• der Vorgabe, so nahe als möglich an der vorhandenen<br />

Geländeoberfläche zu planen und somit die Erdmassenbewegungen<br />

zu minimieren und<br />

• die Grundwasserabsenkung in dem schon im vorhandenen<br />

Flughafengelände bewährten Maß beizubehalten,<br />

hat zu den in der technischen Planung der Flugbetriebsflächen dargestellten<br />

Geländeverlauf geführt, der wiederum Grundlage war, für die Erarbeitung<br />

der Geländemodellierung im Bereich der Flugbetriebsflächen und<br />

letztlich für die Ermittlung der Schüttmengen.<br />

3.4.3 Variantenuntersuchung<br />

Ausgehend von dem aus wasserwirtschaftlicher Sicht zu präferierenden<br />

Ausbau ohne Grundwasserabsenkung ergibt sich aufgrund der geringen<br />

Grundwasserflurabstände und den für den Bau von Verkehrsflughäfen geltenden<br />

Vorgaben für die Modellierung der Flugbetriebs- und Grünflächen<br />

mit ausreichend geneigten Geländeoberflächen ein sehr hoher Bedarf an<br />

Schüttmaterialien, um die hohen Anforderungen an die Tragfähigkeit und<br />

Frostsicherheit einzuhalten.<br />

Die Herstellung des 3. S/L-Bahnsystems ohne Grundwasserregelung führt<br />

zu einem sehr hohen Rohstoffbedarf und Transportaufkommen mit den<br />

damit verbundenen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch, die Ökologie<br />

und den Ressourcenverbrauch. Nach Abschätzung der Flugbetriebsflächenplanung<br />

wäre der erforderlich Rohstoffbedarf bei rd. 8 Mio. m³ zu<br />

beziffern.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

161


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Eine signifikante Reduzierung des Rohstoffbedarfs ist nur durch die Absenkung<br />

des Grundwasserspiegels realisierbar. Wünschenswert wäre daher<br />

eine möglichst große Absenkung, die aber wiederum den Wasserhaushaushalt<br />

und die Grundwasserverhältnisse verändern würde und<br />

demzufolge auch nachteilige Auswirkungen auf Natur und Landschaft hätte.<br />

Zur Minimierung der Auswirkungen und zur Verminderung der Reichweite<br />

der Absenkung nach Norden ist in Anlehnung an den Bestand eine Wiederversickerung<br />

von Grundwasser geplant. Dabei werden die im Bereich<br />

der 3. S/L-Bahn über Dräns abgeleiteten Grundwassermengen z.T. über<br />

technische Einrichtungen wieder versickert und z.T. den Gewässern zugeführt.<br />

Alternativ bestünde neben der Versickerung über Brunnen oder Rigolen<br />

auch die Möglichkeit, höhere Grundwasserstände durch Anhebung<br />

des Vorflutniveaus in den unterstromig gelegenen Gräben zu erzeugen.<br />

Diese Möglichkeit wurde jedoch insbesondere aus eigentumsrechtlichen<br />

Gründen nicht verfolgt.<br />

Die Auswirkungen von Grundwasserregelungen mit unterschiedlichen Absenkzielen<br />

und mit oder ohne Wiederversickerung werden in den folgenden<br />

Kapiteln beschrieben und quantifiziert.<br />

3.4.3.1 Grundwasserabsenkung um deutlich weniger als 0,5 m unter ZW<br />

Der Bedarf an Schüttmaterial zur Erreichung der notwendigen Höhenlage<br />

des Start- und Landebahnsystems würde nur unwesentlich verringert. Der<br />

bauliche und betriebliche Aufwand für eine Grundwasserabsenkung stünde<br />

hierbei in keinem angemessenen Verhältnis, so dass diese Lösung als<br />

nicht zielführend zu bewerten ist.<br />

Der Bedarf an Schüttmaterial zur Erreichung der notwendigen Höhenlage<br />

des Start- und Landebahnsystems würde rd. 6,5 Mio. m 3 . ( 4,7 Mio. m 3<br />

Unterbau und 1,8 Mio. Oberbau)<br />

3.4.3.2 Grundwasserabsenkung um 0,5 m unter ZW<br />

Eine Grundwasserabsenkung um 0,5 m unter ZW führt zu einer deutlichen<br />

Reduzierung des Rohstoffbedarfs.<br />

Die Auswirkung einer Grundwasserabsenkung sind in Abbildung 3-5 für<br />

die zwei Varianten mit und ohne Errichtung einer Wiederversickerung dargestellt.<br />

Der Schüttmaterialbedarf bei einer Absenkung von ZW-0,5 m beträgt rd.<br />

4,1 Mio. ( 2,3 Mio. m 3 . Unterbau und 1,8 Mio. Oberbau)<br />

162 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Abbildung 3-5 Linien gleicher Absenkung (10cm und 25cm) für eine<br />

Grundwasserabsenkung auf ZW-0,5 m mit und ohne Versickerung.<br />

Ohne Wiederversickerung würde die 10-cm-Linie gleicher Absenkung bei<br />

ZW – 0,5 m gegenüber dem Ist-Zustand im Bereich des Süßgrabens rd.<br />

1 km nördlich des geplanten Flughafenzauns und im Bereich des Keckeisgrenzgrabens<br />

rd. 600 m nördlich davon verlaufen. Die 25-cm-Linie gleicher<br />

Absenkung würde etwa entlang des geplanten Ableitungsgrabens<br />

Nord, d.h. 50 m nördlich des künftigen Zauns verlaufen.<br />

In Richtung Osten würde die 10-cm-Linie gleicher Absenkung auf Höhe<br />

der GWR-Dräns bis zum geplanten Flughafenzaun reichen. Die 25-cm-<br />

Linie liegt im Westen wie auch im Osten in etwa im Bereich der Startbahnköpfe.<br />

Durch die Wirkung der gering durchlässigen Bereiche der verfüllten Seitenentnahmen<br />

im Bestand und des Entwässerungsgrabens Nordost ist die<br />

Reichweite der Absenkung südwestlich der GWR-Dräns sehr gering und<br />

liegt bei rd. 900 m (10 cm) bzw. rd. 700 m (25 cm) südlich der GWR-<br />

Dräns.<br />

Im Südosten fehlt diese Wirkung der verfüllten Seitenentnahmen, so dass<br />

die Reichweiten auf Höhe der bestehenden Nordbahn bei rd. 2 km (10 cm)<br />

bzw. rd. 1,1 km (25 cm) betragen.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

163


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Mit Wiederversickerung der geplanten 170 l/s und einer um 1,6 km nach<br />

Osten verlängerten Versickerungseinrichtung gelingt es, die 10 cm-Linie<br />

gleicher Absenkung deutlich nach Süden bis auf rd. 150 m nördlich des<br />

Flughafenzauns zu verschieben. Die 25 cm-Linie liegt innerhalb des geplanten<br />

Flughafengeländes, rd. 150 m südlich des geplanten Flughafenzauns.<br />

Mit der weiter nach Osten reichenden Versickerungsanlage kann die Absenkungsreichweite<br />

auch im Osten deutlich verringert werden. So liegt die<br />

10 cm-Linie im Nordosten noch innerhalb des Flughafenzauns. Sie gleicht<br />

sich nach Süden hin dem Verlauf der Linie ohne Versickerung an.<br />

Die über die GWR-Dräns abgeleitete Grundwassermenge beträgt bei ZW<br />

320 l/s.<br />

3.4.3.3 Grundwasserabsenkung um deutlich mehr als 0,5 m unter ZW<br />

Eine Grundwasserabsenkung um deutlich mehr als 0,5 m führt zu einer<br />

weiteren spürbaren Reduzierung des Rohstoffbedarfs. Allerdings entstehen<br />

neben einem wesentlich höheren Eingriff in die Grundwasserverhältnisse<br />

Probleme mit der freien Vorflut.<br />

Bei Absenktiefen um mehr als 1,0 m ist nur noch ein Betrieb mit ständig<br />

künstlicher Vorflut möglich.<br />

Die Auswirkung einer Absenkung um 1,0 m unter ZW wurden untersucht<br />

und beschrieben. In der folgenden Abbildung sind die entsprechenden<br />

Absenkungsreichweiten mit und ohne Wiederversickerung dargestellt.<br />

164 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Abbildung 3-6 Linien gleicher Absenkung (10cm, 25cm, 50cm und 75cm)<br />

für eine Grundwasserabsenkung auf ZW-1,0 m mit und<br />

ohne Versickerung.<br />

Ohne Wiederversickerung würde im Norden die 10-cm-Linie gleicher Absenkung<br />

bei ZW gegenüber ZW Ist-Zustand im westlichen Bereich um bis<br />

zu 500 m über die Autobahn nach Norden hinaus reichen. Im Bereich des<br />

Keckeisgrenzgrabens würde sie rd. 350 m südlich der Autobahn, rd. 1 km<br />

nördlich des geplanten Flughafenzauns verlaufen. Die 25-cm-Linie würde<br />

im Osten rd. 600 m und im Westen rd. 900 m nördlich des geplanten<br />

Zauns verlaufen.<br />

Gegenüber der Absenkung um 0,5 m wäre die Reichweite bei der Absenkung<br />

um 1,0 m auch im Westen und Osten deutlich größer. Im Osten läge<br />

im Bereich des Flughafenzauns die Absenkung noch bei rd. 25 cm. Die<br />

50-cm-Linie würde nördlich der Drainage entlang des geplanten Abfanggrabens<br />

Nord verlaufen und hier insgesamt einen ähnlichen Verlauf wie<br />

die 25-cm-Linie bei der Absenkung auf ZW-0,5 m zeigen. Im Südwesten<br />

würden sich aufgrund der Seitenentnahmen keine erheblich größeren<br />

Reichweiten ergeben.<br />

Die abzuleitende Grundwassermenge würde bei ZW rd. 460 l/s betragen,<br />

bei höheren Grundwasserständen entsprechend mehr.<br />

Mit Wiederversickerung und Verlängerung der Versickerungsgalerie um<br />

1,6 km nach Osten verschöben sich die Linien gleicher Absenkung nörd-<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

165


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

lich des Flughafens um 200 m bis 350 m (10-cm-Linie) bzw. 250 m bis<br />

400 m (25-cm-Linie) nach Süden. Die 50-cm-Linie würde um rd. 100 m bis<br />

200 m nach Süden verschoben, die 75 cm Linie verschöbe sich nur unwesentlich.<br />

Die 10-cm-Linie läge damit etwa im Bereich der Autobahn (westlich)<br />

bis rd. 600 m südlich der Autobahn (am Keckeisgrenzgraben).<br />

Östlich der geplanten 3. S/L-Bahn wäre die 10 cm-Linie gleicher Absenkung<br />

um 350 m nach Westen verschoben. Im Süden und Westen wären<br />

die Auswirkungen der Versickerungsanlage erwartungsgemäß unbedeutend.<br />

Die abzuleitende Grundwassermenge ist als Folge des verringerten<br />

Grundwassergefälles nördlich der Drainage noch höher und beträgt rd.<br />

500 l/s bei ZW.<br />

Der Schüttmaterialbedarf bei einer Absenkung von ZW-1,0 m würde rd.<br />

2,9 Mio. m 3 betragen.<br />

3.4.3.4 Weitere Optimierungen<br />

Im Zuge der Minimierung der Absenkungsreichweite im Bereich des<br />

Keckeisgrenzgrabens nördlich des Flughafengeländes wurde festgestellt,<br />

dass eine Erhöhung der Versickerungsleistung östlich des geplanten Ableitungsgrabens<br />

Nord zu keiner Verringerung der Absenkungsreichweite<br />

führt. Dies ist auf die Vorflutwirkung des Keckeisgrenzgrabens und seines<br />

östlichen Zuflusses, des Stampfwiesengrabens, zurückzuführen. Wasser,<br />

dass dort versickert wird, würde umgehend wieder einem der Gräben zufließen.<br />

Die Maßgabe ´Minimierung der Auswirkungen auf die Bereiche<br />

außerhalb des Flughafens´ gemäß der Landesplanerischen Beurteilung<br />

würde an dieser Stelle durch eine Wiederversickerung nicht vollständig erfüllt<br />

werden.<br />

Um daher eine weitere Reduzierung der Reichweite der Absenkung zu erreichen,<br />

muss die Vorflutwirkung des Kalkgriesgrabens und des Stampfwiesengrabens<br />

verringert werden. Eine geeignete Maßnahme, um dies zu<br />

erreichen, besteht darin, die Grabensohlein einem Grabenabschnitt anzuheben.<br />

Im Plan D1a/F6.1a-1030 sind die Bereiche mit Anhebung der Grabensohle<br />

dargestellt.<br />

Die Anhebung der Grabensohle wurde so gewählt, dass die Gräben bei<br />

niedrigen und mittleren Grundwasserständen nicht mehr als Vorfluter wirken.<br />

Bei hohen Grundwasserständen über ZW wird die Vorflutwirkung des<br />

Grabens durch die Sohlanhöhung verringert. Dies bewirkt ebenfalls eine<br />

geringfügige Verringerung der Absenkungsreichweite.<br />

Im laufenden Betrieb einer Versickerungsanlage kann über die Einleitungsmengen<br />

der Grundwasserstand gesteuert werden.<br />

166 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

3.4.3.5 Wiederversickerung - Leistung und Anordnung<br />

Um die Auswirkungen der vorgesehenen Grundwasserregelung zu minimieren,<br />

ist eine Wiederversickerung nördlich der geplanten 3. S/L-Bahn<br />

vorgesehen. Für die Bemessung der neuen Anlage wurden die Daten aus<br />

dem Betrieb der vorhandenen Anlagen ausgewertet. In dieser werden die<br />

Versickerungsmengen für einen östlichen Strang in Messstelle Q56 und<br />

für einen westlichen Strang in Messstelle Q57 gemessen. Die durchschnittliche<br />

Versickerungsleistung der bestehenden Versickerungsanlage<br />

ist in Tabelle 3-1 dargestellt. Für die hydrologischen Sommerhalbjahre ergab<br />

sich eine durchschnittliche Versickerungsleistung von rd. 90 l/s. Dabei<br />

entfielen auf den Weststrang der Anlage 30 l/s und auf den Oststrang<br />

60 l/s.<br />

Tabelle 3-1 Versickerungsmengen der Versickerungsanlage 1986-2004<br />

[l/s] Durchschnitt Winter Sommer<br />

Q56 (Oststrang) 56,6 52,9 60,7<br />

Q57 (Weststrang) 26,5 25,6 27,8<br />

Summe 83,1 78,5 88,5<br />

Die Beweissicherung während des über 20-jährigen Betriebs der Versickerungsanlage<br />

belegt, dass die Anlage die ihr zugewiesene Aufgabe der<br />

Regelung der Grundwasserstände im Abstrombereich des Flughafens erfüllt<br />

hat. Es hat sich allerdings auch gezeigt, dass dauerhaft höhere Versickerungsmengen<br />

in der bestehenden Anlage nicht realisierbar sind. Bei<br />

hohen Grundwasserständen stünde zwar mehr Wasser zur Versicherung<br />

zur Verfügung, jedoch ist in diesen Fällen der Untergrund nicht in der Lage,<br />

mehr Wasser aufzunehmen. Eine durchschnittliche Versickerungsmenge<br />

von 90 l/s ist folglich als realistische Dauerleistung für eine vergleichbare<br />

Anlage unter gleichen Randbedingungen angesetzt werden.<br />

Größere Versickerungsmengen könnten nur dann erzielt werden, wenn<br />

ein höher Grundwasserflurabstand vorhanden wäre.<br />

Die Dimensionierung der Versickerungsanlage zur Minimierung der<br />

Reichweite der Absenkung erfolgte in mehreren Schritten.<br />

• Schritt 1: Die bestehende Versickerungsanlage wird aufgelassen<br />

und durch eine neue, ebenso lange Anlage ersetzt. In dieser Anlage<br />

werden 90 l/s versickert.<br />

• Schritt 2: Die neue Anlage wird um 1,6 km in Richtung Osten verlängert.<br />

Hierdurch erhöht sich die Versickerungsleistung nahezu<br />

proportional mit der wachsenden Länge um 30 l/s auf 120 l/s.<br />

• Schritt 3: Zwischen der geplanten Versickerungsanlage und der<br />

Drainage sollen Seitenentnahmen mit Wiederverfüllungen aus geringer<br />

durchlässigem Material erfolgen. Diese bewirken einen oberstromigen<br />

Aufstau, der zu einer höheren, in der Drainage abzuleitenden<br />

Wassermenge führt. Um die korrespondierende un-<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

167


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

terstromige Absenkung auszugleichen, müssen diese 50 l/s zusätzlich<br />

versickert werden.<br />

Hieraus ergibt sich in der Summe eine technisch-hydraulisch realisierbare<br />

Versickerungsleistung von 170 l/s.<br />

Für die quantitativen Auswirkungen auf das Grundwasser ist es unerheblich,<br />

wie das Wasser dem Untergrund zugeführt wird.<br />

Ein Optimierungsziel besteht gemäß der in der Landesplanerischen Beurteilung<br />

getroffenen Maßgabe in der Minimierung der Reichweite der Absenkung.<br />

Hier drängt sich auf den ersten Blick die Frage auf, warum nicht<br />

das gesamte dem Grundwasser entnommene Wasser wieder dem<br />

Grundwasser zugeführt wird. Damit wäre die Grundwasserbilanz rein<br />

rechnerisch ausgeglichen.<br />

Im Zuge der Optimierung der Lösung wurde daher unabhängig von der<br />

technischen Machbarkeit auch modelliert, wie sich die Grundwasserverhältnisse<br />

einstellen würden, wenn die gesamte Wassermenge aus den<br />

GWR-Dräns versickert werden könnte. Der Grundwasserspiegel bei ZW<br />

und MHW würde dann in Bereichen unterstromig der Versickerungsanlage<br />

erheblich ansteigen, z.B. bei Grünschwaige um rd. 20 cm. Erklärbar ist<br />

das durch das Funktionsprinzip eines Entnahme- und Versickerungsbrunnens:<br />

Während der Entnahmebrunnen einen Absenktrichter bewirkt, erzeugt<br />

der Versickerungsbrunnen einen „Aufstautrichter“. Die Bilanz ist<br />

ausgeglichen, wenn genauso viel Wasser versickert wie entnommen wird.<br />

In Richtung Unterstrom baut sich der Aufstautrichter ab. In ausreichender<br />

Entfernung des Entnahme- vom Versickerungsbrunnen bzw. im Falle des<br />

Flughafens der GWR-Dräns und der Versickerungsanlage erfolgt daher<br />

tatsächlich keine Veränderung des Grundwasserspiegels. Im unterstromigen<br />

Nahbereich des Versickerungsbrunnens (bzw. der Versickerungsanlage)<br />

stellen sich jedoch trotz der oberstromigen Entnahme zunächst erhöhte<br />

Wasserstände ein. Zur Vermeidung von Vernässungen darf daher,<br />

neben den anderen bereits genannten Gründen, nicht die gesamte drainierte<br />

Wassermenge versickert werden.<br />

3.4.3.6 Geplante Lösung – Begründung<br />

Grundsätzlich sind die Auswirkungen der geplanten <strong>Maßnahmen</strong> zu minimieren.<br />

Demzufolge ist in jedem Fall ein Ersatz für die in weiten Bereichen<br />

zurückzubauende bestehende Versickerungsanlage in neuer Lage nördlich<br />

des geplanten Ableitungsgrabens Nord vorzusehen. Somit ist unabhängig<br />

von der gewählten Alternative ein Investitions- und Betriebsaufwand<br />

für die Wiederversickerung erforderlich, der sich der Höhe nach bezogen<br />

auf die Alternativen nicht wesentlich unterscheidet.<br />

Eine Grundwasserabsenkung, die zuverlässig und sicher ohne künstliche<br />

Vorflut betrieben werden kann, auch wenn in den Vorflutern ungünstige<br />

Wasserstände vorherrschen (HQ100), ist bei vertretbaren Aufwendungen<br />

bei Bau und Betrieb sehr gut geeignet um als Mittel eingesetzt zu werden<br />

andere nachteilige Auswirkungen der geplanten <strong>Maßnahmen</strong> zu mindern.<br />

168 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Im konkreten Fall gelingt es mit einer Absenkung von 0,5 m unter ZW den<br />

Schüttmaterialbedarf von rd. 8 Mio. m 3 auf rd. 4,1 Mio. m 3 zu senken. Dabei<br />

wird das bestehende Grundwasserregelungssystem nur maßvoll und<br />

den bewährten Grundsätzen folgend erweitert. Der Neubau der Versickerungsanlage<br />

ist ohnehin erforderlich.<br />

Bauliche Lösungen für die Grundwasserregelung mit Absenktiefen über<br />

ZW –0,5 m erfüllen das Gebot zur Minimierung der Auswirkungen nur<br />

mehr eingeschränkt. Die Einhaltung der Vorgabe zur Minimierung der<br />

Auswirkungen ist bei zunehmender Absenktiefe mit überproportional ansteigenden<br />

Kosten für Herstellung und Betrieb verbunden. Im Hinblick auf<br />

den Betrieb mit teilweiser oder weitgehender künstlicher Vorflut wäre eine<br />

nachhaltige Wirtschaftlichkeit nicht gegeben, so dass eine Lösung mit<br />

größeren Absenktiefen auch aus dieser Sicht nicht anzustreben ist.<br />

Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist eine Absenkung um ZW – 0,5 m ausgewogen,<br />

weil es bei den aus der Grundwasserregelung der 3. S/L-Bahn<br />

abfließenden, noch moderaten Wassermengen gelingt, das Wasser einerseits<br />

über die Versickerungsanlage wieder dem Grundwasser zuzuführen<br />

und andererseits durch die Einleitung der Restmenge in den Vorflutgraben<br />

Nord das rd. 500 m lange Teilstück zwischen dem Einleitbauwerk der<br />

GWR-Ost und der Autobahn A92 als erwartete Versickerungsstrecke ökologisch<br />

aufzuwerten und das eingeleitete Wasser in diesem Abschnitt vollständig<br />

dem Grundwasser zuzuführen.<br />

Mit der gewählten Lösung gelingt es, die Auswirkungen auf den Flughafennahbereich<br />

zu beschränken (10 cm Linie).<br />

Bei der Erarbeitung der optimalen Lösung wurden Inhomogenitäten im<br />

Boden, Messungenauigkeiten bei der Vermessung, o.ä. so weit als möglich<br />

bei der Bewertung berücksichtigt. Allerdings müssen bei der Konzeption<br />

des künftigen Systems gewisse, wenn auch geringe Sicherheiten berücksichtigt<br />

sein, um ein auch bei geringfügig abweichenden Randbedingungen<br />

betriebsicheres System zu schaffen. Tendenziell muss für Absenktiefen<br />

von weniger als 0,5 m unter ZW ein nur unwesentlich geringerer<br />

baulicher und betrieblicher Aufwand betrieben, während sich bei Absenktiefen<br />

über ZW – 0,5 diese Aufwendungen deutlich erhöhen, vor allem<br />

wegen der erforderlichen Pumpwerke. Somit stellt die gewählte Absenktiefe<br />

aus technischer Sicht bei Berücksichtigung aller maßgebenden<br />

Faktoren das Optimum dar.<br />

Die Einhaltung der Planungsziele ist im Plan WA2321 (Grundwasserflurabstandsplan,<br />

geplante Flugbetriebsflächen – ZW) und WA2322 (Grundwasserflurabstandsplan,<br />

Geplante Flugbetriebsflächen – MHW) sowie in<br />

der technischen Planung der Flugbetriebsflächen belegt.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

169


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

3.4.4 Berechnungsergebnisse für die geplante Grundwasserregelung<br />

3.4.4.1 Grundwassergleichen Ist-Zustand und Planungsfall, Flurabstände<br />

und Linien gleicher Absenkung<br />

Mittlerer Niedrigwasserstand - MNW<br />

Plan WA2312 zeigt die Linien gleichen Grundwasserstandes für den Ist-<br />

Zustand sowie für den Planungsfall für den MNW (Mittleren Niedrigwasserstand),<br />

den Flurabstand für diesen Wasserstand im Ist-Zustand sowie<br />

die Linie gleicher Absenkung (10 cm-Linie) für den Planungsfall.<br />

Im Plan dargestellt und in die Berechnung eingegangen sind die Dränleitungen<br />

(2 Stränge) mit einer Ableitungsmenge von 170 l/s sowie die Seitenentnahmen<br />

mit einem verringerten mittleren Durchlässigkeitsbeiwert<br />

von 1 x 10 -6 m/s nach Wiederverfüllung.<br />

Deutlich wird, dass die Dränleitungen bei MNW das Grundwasser nur um<br />

10 cm bis maximal 25 cm absenken.<br />

Die geplante Versickerungsanlage ist bei MNW nicht in Betrieb, weil die<br />

von den Dränleitungen abgeleitete Wassermenge benötigt wird, damit die<br />

Gewässer, in die eingeleitet wird, einen ausreichenden Niedrigwasserabfluss<br />

haben. Daher verläuft die 10-cm-Linie im Norden geringfügig weiter<br />

nördlich als bei ZW. Im Westen, Süden und Osten reicht die 10 cm-Linie<br />

weniger weit als bei ZW. Das liegt daran, dass der Betrag der Absenkung<br />

gegenüber dem Ist-Zustand bei MNW geringer ist als bei ZW.<br />

Die begrenzte Reichweite der Absenkung im Südwesten hat ihre Ursache<br />

in den bestehenden Seitenentnahmen.<br />

Zentralwasserstand - ZW<br />

Plan WA2313 zeigt die Linien gleichen Grundwasserstandes für den Ist-<br />

Zustand sowie für den Planungsfall für den ZW (Zentralwasserstand), den<br />

Flurabstand für diesen Wasserstand im Ist-Zustand sowie die Linie gleicher<br />

Absenkung (10 cm-Linie) für den Planungsfall.<br />

Im Bereich der Dränleitungen stellt sich die angestrebte Absenkung von<br />

50 cm ein. Dabei wird eine Wassermenge von 320 l/s abgeleitet. Versickert<br />

werden insgesamt 170 l/s.<br />

Es ist geplant, die zu versickernde Wassermenge gleichmäßig auf die Anlage<br />

zu verteilen. Im Zuge des Betriebs kann die Versickerung lokal angepasst<br />

werden, um die gewünschten Grundwasserstandshöhen zu erzielen.<br />

Die 25-cm-Linie der Absenkung liegt weitestgehend im Bereich des Flughafens.<br />

Lediglich im Südosten nördlich der „Dreiloswiesen“ tritt außerhalb<br />

des Flughafens eine Absenkung größer als 25 cm auf.<br />

Im Norden verläuft die 10 cm-Linie nahe der Versickerungsanlage.<br />

Mittlerer Hochwasserstand - MHW<br />

170 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Plan WA2314 zeigt die Linien gleichen Grundwasserstandes für den Ist-<br />

Zustand sowie für den Planungsfall für den MHW (Mittleren Hochwasserstand),<br />

den Flurabstand für diesen Wasserstand im Ist-Zustand sowie die<br />

Linie gleicher Absenkung (10 cm-Linie) für den Planungsfall.<br />

Der mittlere Hochwasserstand liegt im Bereich der geplanten 3. S/L-Bahn<br />

im Mittel um rd. 40 cm über dem Zentralwasserstand (z.B. Grundwassermessstelle<br />

3235Q: ZW = 437,37 m ü. NN, MHW = 437,80 m ü. NN, Differenz<br />

43 cm. Siehe auch Abschnitt 3.2.2). Daher ergibt sich bei MHW eine<br />

wesentlich höhere abzuleitende Wassermenge von rd. 680 l/s. Dementsprechend<br />

ergibt sich auch eine in Bezug auf ZW vergleichsweise größere<br />

Reichweite der Absenkung .<br />

Hier gilt es allerdings anzufügen, dass solche Verhältnisse nur an wenigen<br />

Tagen im Jahr zu erwarten und folglich keine Auswirkungen damit verbunden<br />

sind.<br />

Niedrigstwasserstand - NNW<br />

Das NNW wurde im extremen Trockenjahr 2003 festgestellt. Aufgrund des<br />

extrem trockenen Sommers 2003 war an fast allen Grundwassermessstellen<br />

über das gesamte Jahr hinweg ein Absinken der Wasserstände zu<br />

verzeichnen. Der kontinuierliche Rückgang des Wasserstands setzte in<br />

2003 bereits im Februar ein; der niedrigste Wasserstand wurde um den 5.<br />

Januar 2004 beobachtet.<br />

Falls der Wasserstand deutlich unter den MNW absinken würde, würde<br />

die Drainage allmählich trocken fallen. Sie würde keine Absenkung mehr<br />

erzeugen.<br />

Höchsthochwasserstand - HHW und Hundertjähriger Hochwasserstand<br />

- HW100<br />

Im Falle von Grundwasser-Hochständen über MHW, z.B. einem HW100 ,<br />

wirken die Dränleitungen zwar absenkend. In solchen Fällen würde das<br />

Grundwasser jedoch in die Frostschutzschicht einstauen. Eine Analyse<br />

der bisher aufgetretenen Hochwasserstände in Verbindung mit den meteorologischen<br />

Verhältnissen, die einem Hochwasser voraus gingen bzw. zu<br />

diesem führten, hat ergeben, dass ein solches Hochwasserereignis im<br />

Grundwasser nicht während einer starken Frostperiode zu erwarten ist.<br />

Daher ist es hinnehmbar, dass die Frostschutzschicht kurzzeitig eingestaut<br />

werden kann.<br />

Allenfalls wäre es möglich, dass unmittelbar im Anschluss an ein Hochwasserereignis<br />

eine Frostperiode einsetzt und zu diesem Zeitpunkt das<br />

Wasser aus der verdichteten Frostschutzschicht noch nicht wieder ausgesickert<br />

ist. Dass ein solcher Fall eintritt und zu Schäden führt ist sehr unwahrscheinlich,<br />

weil<br />

• bisher die Hochwässer meist im Sommer aufgetreten sind,<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

171


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

• das Eintreten der zwei extremen Ereignisse Hochwasser und im<br />

unmittelbaren Anschluss starker Frost extrem unwahrscheinlich ist,<br />

• ein starkes Frostereignis zudem noch lange anhalten müsste, damit<br />

der wassergetränkte und damit eine erhöhte Wärmekapazität aufweisende<br />

Untergrund gefriert.<br />

Die sichere Vermeidung eines solchen Falles wie der beschriebenen Ausnahmesituation<br />

kann technisch nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand<br />

und zusätzlichen Auswirkungen, z.B. durch Erhöhung der abzuleitenden<br />

Grundwassermenge, erreicht werden. Dies ist weder wasserwirtschaftlich<br />

noch ökonomisch sinnvoll und daher nicht vorgesehen.<br />

Sensitivitätsanalyse<br />

Die berechneten Reichweiten der Absenkung basieren auf dem für MNW<br />

kalibrierten Modell. Für höhere Wasserstände wurden die selben Werte für<br />

die Kolmation angesetzt wie für den MNW-Fall. Allerdings sind diese Werte<br />

für ZW und MHW nicht durch Messungen bestätigt. Daher wurde im<br />

Zuge einer Sensitivitätsanalyse (siehe Beilage GWR-1: Sensitivitätsanalyse)<br />

untersucht, welche Auswirkungen eine Variation des Parameterpaares<br />

Kolmation und Wasserspiegel im Vorfluter auf die prognostizierten Reichweiten<br />

der Absenkung besitzt.<br />

Grundsätzlich gilt: Wenn die Kolmation geringer ausfällt und somit die Anbindung<br />

des Grundwassers an den Vorfluter stärker ist, dann steuert dieser<br />

vermehrt den Grundwasserstand und der Einfluss der Drainage und<br />

damit die Reichweite der Absenkung nimmt ab.<br />

Wird für den MHW-Fall eine um die Hälfte reduzierte Kolmation angesetzt,<br />

so verringert sich die berechnete Reichweite der Absenkung im Planungsfall.<br />

Dies führt bei MHW zu einer Verschiebung der 10-cm Linie in Richtung<br />

Flughafenzaun, die im Bereich des Süßgrabens bis zu 250 m beträgt.<br />

Der Fall, dass eine bei MHW und ZW stärkere Kolmation als bei MNW auftritt,<br />

ist nur theoretischer Natur. Es ist davon auszugehen, dass die Anbindung<br />

des Grundwassers an den Grabenwasserspiegel bei MHW und ZW<br />

stärker ist als bei MNW, weil der dann höhere Wasserdruck die Poren des<br />

Grundwasserleiters an der Begrenzung des Gewässerbettes frei spült.<br />

Damit liegt die dargestellte Reichweite bei MHW und ZW auf der sicheren<br />

Seite.<br />

3.4.4.2 Grundwasserschwankungsverhalten<br />

In Abschnitt 3.2.2.5 (Schwankungsverhalten des Grundwassers) wurde<br />

gezeigt, dass eine Dämpfung der Grundwasserschwankungen nur im nahen<br />

Umfeld des Flughafens auftritt. Das wird sich nicht ändern und wird<br />

auch künftig so sein.<br />

3.4.4.3 Flurabstände im Bereich der 3. S/L-Bahn bei ZW und MHW<br />

Die Planungsziele sind in Kap. 3.4.1 beschrieben. Die einzuhaltenden<br />

Flurabstände von 0,5 m unter Gelände bzw. 1,0 m unter der Oberkante<br />

von Flugbetriebsflächen werden nach Berechnungen bei Grundwasser-<br />

172 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

ständen bis MHW durchgehend eingehalten. Nur am westlichen Schnellabrollweg<br />

(P1) rd. 200 m südlich des westlichen S/L-Bahnendes beträgt<br />

der Flurabstand auf einer Länge von rd. 100 m bei MHW lediglich 70 cm.<br />

Um die Planungsziele zu erreichen, könnten die GWR-Dräns verlängert<br />

werden. Darauf wurde allerdings verzichtet, um die Auswirkungen der<br />

Grundwasserabsenkungen nicht zu erhöhen. Statt dessen werden an der<br />

genannten Stelle durch einen angepassten Betrieb, das bedeutet das Abschalten<br />

von einzelnen angrenzenden Versickerungsbereichen, die Planungsziele<br />

erreicht. Bedarfsdränagen<br />

Als Grundlage für die Bemessung und Planung der Grundwasserregelungsmaßnahmen<br />

stehen am Flughafen München eine weit überdurchschnittlich<br />

hohe Zahl an Bodenaufschlüssen und Ermittlungen von Bodenkennwerten<br />

zur Verfügung. Dennoch kann nicht gänzlich ausgeschlossen<br />

werden, dass Inhomogenitäten im Untergrund trotz der hohen Erkenntnisdichte<br />

zu unerwarteten Grundwasserständen bzw. Grundwasserströmungsverhältnissen<br />

führen können.<br />

Falls den Fassungselementen der Grundwasserregelung (GWR-Dräns)<br />

weniger Wasser zuströmt als berechnet, kann das dazu führen, dass sich<br />

die Grundwasserverhältnisse bereichsweise nicht plangemäß einstellen<br />

und es beispielsweise zu Vernässungen kommen könnte.<br />

Diese nicht vollständig kalkulierbare Situation kann dadurch ausgeglichen<br />

werden, dass an der betreffenden Stelle eine möglichst hoch liegende zusätzliche<br />

Dränage eingebaut (Bedarfsdränage) und das gefasste Grundwasser<br />

über die Sammelleitung abgeführt wird.<br />

Somit wird ein geringeres natürliches Grundwasserableitungsvermögen<br />

des Bodens (Transmissivität), das den geplanten Abfluss des Grundwassers<br />

in die GWR-Dräns zunächst hemmt, durch eine künstliche Wegsamkeit<br />

annähernd wirkungsneutral unterstützt.<br />

3.4.4.4 Wassermengenausgleich in den Oberflächengewässern<br />

Durch Verfüllung von bestehenden Gräben und durch die Grundwasserregelung<br />

können sich geringere Abflüsse in den Gräben nördlich des Flughafens<br />

ergeben, nämlich für den<br />

♦ Süßgraben (mit Loosgraben und Mittelgraben)<br />

♦ Grüselgraben (mit Breitwiesengraben und Zufluss Grüselgraben<br />

1)<br />

♦ Keckeisgrenzgraben (mit Kalkgriesgraben und Stampfwiesengraben)<br />

Aus den Grundwassermodellrechnungen wurden die in der nachfolgenden<br />

Tabelle 3-2 dargestellten geringeren Abflüsse ermittelt:<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

173


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Tabelle 3-2 Ausgleich der durch die GWR bedingten geringeren Abflüsse<br />

der Gräben<br />

Grabenbereich MNW ZW MHW<br />

Süßgraben 30 l/s 25 l/s 45 l/s<br />

Grüselgraben 50 l/s 45 l/s 95 l/s<br />

Keckeisgrenzgraben 15 l/s 20 l/s 45 l/s<br />

Die durch die vorgesehene Grundwasserregelung bedingten geringeren<br />

Abflüsse werden durch entsprechende Steuerung der Ausleitbauwerke am<br />

Süß- und Grüselgraben bzw. durch Zupumpen von Grundwasser aus dem<br />

GWR-Drän Ost in den Keckeisgrenzgraben ausgeglichen. Damit wird erreicht,<br />

dass sich die Abflüsse in den Gräben nördlich des Flughafens<br />

durch die Grundwasserregelung nicht verändern.<br />

3.4.4.5 Einfluss von Seitenentnahmen auf den Grundwasserstrom<br />

Die zwischen der geplanten 3. S/L-Bahn und dem nördlichen Flughafenzaun<br />

geplanten Seitenentnahmen (siehe Plan D1a/F6.1a-2110) werden<br />

nach Gewinnung des Kieses mit geringer durchlässigem Material verfüllt.<br />

Das kann ohne weitere technische Einrichtungen zu einem Grundwasseraufstau<br />

im Oberstrom- und zu einer Grundwasserabsenkung im Unterstrombereich<br />

führen.<br />

Der Grundwasseraufstau wird durch die rd. 200 m südlich der Seitenentnahmen<br />

liegenden Nordstränge der GWR-Dräns West und Ostverhindert.<br />

Grundwasser, das durch die verfüllten Seitenentnahmen im Abstrom gehindert<br />

ist, fließt den Dränleitungen der Grundwasserregelung zu. Das<br />

führt dort zu einer Erhöhung des Abflusses um rd. 50 l/s bei ZW. Diese<br />

Wassermenge wird über die Versickerungsanlage wieder dem Grundwasser<br />

zugeführt.<br />

Bei den östlichen Seitenentnahmen 14 und 15 reicht die Wirkung der<br />

Dräns nicht aus, um den Grundwasseraufstau auszugleichen. In diesem<br />

Bereich sind daher 2 Grundwasserüberleitungen an den östlichen Seitenentnahmen<br />

mit einer Entnahme und Wiederversickerung von mindestens<br />

2 x 5 l/s (vgl. Lageplan der Grundwasserüberleitungen WA5402) vorgesehen.<br />

3.4.4.6 Einfluss der Bauwerke im Grundwasser auf den Grundwasserstrom<br />

Die geplanten Bauwerke werden, soweit sie erfassbare Auswirkungen auf<br />

die Grundwasserströmungsverhältnisse haben, mit Grundwasserüberleitungssystemen<br />

ausgestattet. Auswirkungen auf den Grundwasserstrom<br />

können dadurch vermieden werden (vgl. Abschnitt 3.5 - Bauwerke im<br />

Grundwasser).<br />

174 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

3.4.5 Konstruktive Gestaltung der Grundwasserregelung<br />

3.4.5.1 Art und Umfang der Absenkung und Wiederversickerung<br />

Die geplanten <strong>Maßnahmen</strong> sind im Übersichtsplan D1a/F6.1a-007 dargestellt.<br />

Wie in den vorigen Kapiteln beschrieben, wurden Absenktiefe und Versickerung<br />

dahingehend optimiert, dass die Auswirkungen der geplanten<br />

<strong>Maßnahmen</strong> insgesamt minimiert werden. Die für die optimierte Absenkung<br />

von 0,5 m unter ZW erforderlichen baulichen Anlagen sind nachfolgend<br />

beschrieben.<br />

Der Grundwasserspiegel wird zur Einhaltung der unter Abschnitt 3.4.1 definierten<br />

Planungsziele im Bereich der Schnellabrollwege und der 3. S/L-<br />

Bahn abgesenkt und stabilisiert. Die Grundwasserabsenkung erfolgt durch<br />

in Kiesrigolen eingebettete Dränleitungen.<br />

Mit Hilfe dieser linienartigen Dränageeinrichtungen kann der Grundwasserstand<br />

im gesamten Bereich der 3. S/L-Bahn auf das notwendige Niveau<br />

eingestellt werden.<br />

Die Grundwasserfassungen über Dränagen haben gegenüber dem bestehenden<br />

System mit den Entwässerungsgräben den Vorteil, dass sie exakt<br />

an der Stelle angeordnet werden können, wo die größte Absenkung notwendig<br />

ist. Dies führt im Vergleich zu anderen Techniken, wie z.B. Entwässerungsgräben,<br />

zu einer Minimierung der abzuleitenden Grundwassermenge.<br />

Offene Wasserflächen werden vermieden und dadurch die Vogelschlaggefahr<br />

verringert.<br />

Im Zuge der Planungen wurden unterschiedliche Arten der Versickerung,<br />

z.B. über Mulden und/oder Versickerungsrigolen, Versickerungsschächte<br />

und –brunnen, sowie der Zuleitung zu den Versickerungen, z.B. Freispiegelleitungen,<br />

offene Gerinne und Druckleitungen, untersucht.<br />

Unter Berücksichtigung der Realisierbarkeit, der Betriebssicherheit und einer<br />

wirtschaftlichen Bau- und Betriebsweise sind folgende <strong>Maßnahmen</strong><br />

vorgesehen:<br />

- Die Zuleitung erfolgt grundsätzlich über kleine Pumpwerke und Druckleitungen.<br />

- Die Versickerung wird über Kiesrigolen bzw. Kies-Rohr-Rigolen-<br />

Systeme vorgenommen.<br />

Die Ausnahme bleibt die Versickerung im Westen. Westlich der 3. S/L-<br />

Bahn können eine Reihe der bestehenden Versickerungsbrunnen beibehalten<br />

werden. Sie werden über eine neue Zuführung mit dem zur Versickerung<br />

vorgesehenen Wasser versorgt und gewährleisteten die vorhandene<br />

Grundwassersituation von Attaching.<br />

Das gefasste Grundwasser wird nach Norden abgeleitet und unmittelbar<br />

nördlich des Flughafenzauns wieder in den Untergrund eingeleitet.<br />

Für die Fassung des Grundwassers, die Verteilung und die anschließende<br />

Versickerung sind zusammenfassend folgende Einrichtungen erforderlich:<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

175


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

- Linienhafte Dränagen in den Flächen zwischen den Schnellabrollwegen<br />

und der 3. S/L-Bahn.<br />

- Schachtbauwerke in den Dränagen mit Einrichtungen zur gezielten<br />

Einstellung des Grundwasserspiegels.<br />

- Sammelleitungen, die das Grundwasser aus den Dränagen aufnehmen<br />

und nach Osten ableiten.<br />

- Ableitungen der Sammelleitungen nach Norden in die vorhandenen<br />

Vorfluter mit Einleitungsbauwerken.<br />

- Pumpenbauwerke im Nebenschluss der Ableitungen,<br />

- Druckleitungen, die das Grundwasser über die Pumpenbauwerke das<br />

Grundwasser über (Verteilerleitung) zu den Versickerungseinrichtungen<br />

nördlich des Flughafenzauns fördern.<br />

- Zuleitung zu den Versickerungsflächen alle rd. 150 m.<br />

Aufgrund der bestehenden und zu verlegenden Einrichtungen (Überleitungen,<br />

Verrohrungen usw.), sowie der Ausdehnung und Höhenlage der neuen<br />

Versickerungseinrichtungen ist eine funktionale Gliederung in die folgenden<br />

drei Versickerungsbereiche sinnvoll:<br />

- Versickerungsbereich West,<br />

- Versickerungsbereich Mitte,<br />

- Versickerungsbereich Ost.<br />

Jeder dieser Versickerungsbereiche kann unabhängig voneinander betrieben<br />

werden und verfügt über ein eigenes Pumpwerk mit Verteilerleitungen<br />

zu den einzelnen Versickerungseinrichtungen. Das gewährleistet eine hohe<br />

Betriebssicherheit im Schadensfall.<br />

Die hydrotechnischen Berechnungen zum Nachweis der ausreichenden<br />

Leistungsfähigkeit der Einrichtungen zur Grundwasserregelung liegen den<br />

Unterlagen (Beilage GWR-2) bei.<br />

Die geplanten <strong>Maßnahmen</strong> sind im Lageplan D1a/F6.1a-1008 dargestellt.<br />

Die im folgende näher beschriebenen Einrichtungen sind zusätzlich in den<br />

Lageplänen WA0401 bis WA0406 dargestellt.<br />

3.4.5.2 Dränleitungen zur Grundwasserregelung (GWR-Dräns)<br />

Die Flächen zwischen den Rollwegen und der 3. S/L-Bahn werden mit<br />

Dachprofil ausgebildet und haben zwei von West nach Ost verlaufende<br />

Tieflinien. Dadurch ein Doppelmuldensystem. Die Neigung der Oberfläche<br />

zu diesen Mulden beträgt mindestens 1,5 %.<br />

Die Trasse der Grundwasserdränagen folgt diesen Mulden in West-Ost-<br />

Richtung. Aufgrund der notwendigen Gesamtlänge der Dränagen, der<br />

Menge des abzuleitenden Grundwassers und der Zielsetzung, das<br />

Grundwasser im Norden wieder zu versickern, erfolgt eine Unterteilung in<br />

die Dränagen West (GWR-Drän West) und die Dränagen Ost (GWR-Drän<br />

Ost), jeweils mit den Strängen Nord und Süd.<br />

176 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Die Dränleitungen werden mit einem Innendurchmesser von 300 bis<br />

400 mm in einer Kiesrigole mit einem Querschnitt von 1,0 auf 1,0 m verlegt.<br />

Die Leitungen werden hierbei so angeordnet, dass der Rohrscheitel<br />

im Regelfall 50 cm unter dem Grundwasserstand „ZW minus 50 cm“ liegt.<br />

Nur in wenigen Bereichen muss dieses Maß aufgrund der Höhenlage der<br />

weiterführenden Sammelleitungen auf rd. 40 cm reduziert werden. Aufgrund<br />

dieser Höhenlage der Dränage liegen die Leitungen ständig im<br />

Grundwasser und ein Zutritt von Luft in die Dränagen wird vermieden. Auf<br />

diese Weise kann eine Verockerung der Leitungen reduziert werden.<br />

Das Dränagesystem und die anschließenden Sammel- und Ableitungen<br />

muss so dimensioniert sein, dass bei Annahme eines mittleren Hochwassers<br />

(MHW) rd. 680 l/s abgeleitet werden können. Beim Zentralwasserstand<br />

(ZW) werden insgesamt rd. 320 l/s über die Dränagen gefasst und<br />

abgeleitet.<br />

Die Gesamtlänge der Dränagen beträgt rd. 6384 m<br />

GWR-Drän West (Nord): 1548 m,<br />

GWR-Drän West (Süd): 1536 m,<br />

GWR-Drän Ost (Nord): 1650 m,<br />

GWR-Drän Ost (Süd): 1650 m.<br />

Das bedeutet, dass beim Bemessungsfall MHW pro 100 m Länge der<br />

Dränagen im Mittel rd. 11 l/s aufgenommen und abgeleitet werden müssen.<br />

Diese mittlere Dränagemenge liegt sowohl der Bemessung der Dränagen<br />

als auch der anschließenden Sammel- und Ableitungen zu Grunde.<br />

Die Längsschnitte der GWR-Dräns sind in den Plänen D1a/F6.1a-2100<br />

und D1a/F6.1a-2102 dargestellt.<br />

3.4.5.3 Sammelleitungen der Dränleitungen (GWR-Sammelleitungen)<br />

Da es aufgrund des notwendigen Leitungsdurchmessers nicht wirtschaftlich<br />

ist, das in den Dränagen gefasste Grundwasser in gelochten Leitungen<br />

abzuleiten, werden parallel zu den Dränagen Sammelleitungen hergestellt,<br />

denen das Grundwasser alle 300 m zugeleitet wird. Die Sammelleitungen<br />

werden mit einem Gefälle von 0,02 bis 0,22 % in östliche Richtung<br />

verlegt. Der Durchmesser der Leitungen beträgt DN 300 bis DN 700.<br />

Die Zuleitung zu den Sammelleitungen erfolgt über 11 Schachtbauwerke,<br />

in die jeweils eine Dränage von Norden und eine Dränage von Süden<br />

mündet. Der Zulauf von den Dränagen zur Sammelleitung erfolgt jeweils<br />

über einen Dammbalken, dessen Höhenlage einstellbar ist. Auf diese<br />

Weise kann der Umfang der Grundwasserabsenkung exakt eingestellt und<br />

ggf. gesteuert werden.<br />

Die Sammelleitungen werden im Westen und Osten über den dränierten<br />

Muldenbereich hinaus verlängert, um bei Bedarf den nachträglichen Anschluss<br />

von Bedarfsdränagen zu ermöglichen. Diese Verlängerungen un-<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

177


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

terführen die Verlängerung der Überleitung Süd-Nord im Westen und den<br />

Regenwasserkanal im Osten jeweils mit Hilfe eines Dükers.<br />

Die Schächte zur Grundwasserregelung sind im Regelplan Nr. D1a/F6.1a-<br />

2106 dargestellt.<br />

Die Längsschnitte der GWR-Sammelleitungen sind gemeinsam mit den<br />

Ableitungen in den Plänen Nr. D1a/F6.1a-2101 und D1a/F6.1a-2103 dargestellt.<br />

3.4.5.4 Ableitung in die Gewässer (GWR-Ableitungen)<br />

Die Sammelleitungen West und Ost münden in die beiden nach Norden<br />

führenden GWR-Ableitungen West und Ost zur Vorflut.<br />

Die GWR-Ableitung West mündet in den Grüselgraben.<br />

Die GWR-Ableitung Ost mündet in den Vorflutgraben Nord.<br />

Um oberhalb der Grabensohle in den Vorflutgraben einleiten zu können,<br />

wird die GWR-Ableitung Ost auf eine Länge von rd. 0,9 km vom Flughafenzaun<br />

aus betrachtet parallel zum Vorflutgraben verlegt. Um eine bestehende<br />

Gasleitung DN 700 in ausreichendem Abstand überführen zu können,<br />

wird die Leitung südlich der Querung der Dorfstraße östlich parallel<br />

zur Gasleitung geführt.<br />

Die Ableitungen werden ab dem Anschluss der Sammelleitungen jeweils<br />

als Doppelrohrleitung bis zu den Vorflutern geführt. Auf diese Weise kann<br />

jeweils ein Strang zur Wartung (Kamerabefahrung, Reinigung) außer Betrieb<br />

genommen werden unter Aufrechterhaltung der Funktionstüchtigkeit<br />

der Anlage.<br />

Die GWR-Ableitung West besteht aus 2 Leitungen DN 600 und hat ein<br />

Gefälle von 0,14 %. Die GWR-Ableitung Ost wird ebenfalls als Doppelleitung<br />

DN 600 mit I=0,09 % verlegt.<br />

Die GWR-Ableitungen münden in freien Auslässen in die Gewässer. Die<br />

Einrichtung von Rückschlagklappen zur Verhinderung des Rückstaus bei<br />

Hochwasser in den Vorflutern ist nicht erforderlich. Im Rahmen der hydrotechnischen<br />

Berechnungen (vgl. Beilage GWR-2) wurde nachgewiesen,<br />

dass auch bei einem Rückstau in das Leitungssystem die Grundwasserregelung<br />

ohne Beeinträchtigung funktioniert.<br />

Die Längsschnitte der GWR-Ableitungen sind gemeinsam mit den Sammelleitungen<br />

in den Plänen Nr. D1a/F6.1a-2101 und D1a/F6.1a-2103 dargestellt.<br />

Die Einleitbauwerke GWR-West, GWR-Ost und Kalkgriesgraben sind im<br />

Plan D1a/F6.1a-2108 dargestellt.<br />

178 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

3.4.5.5 Pumpenbauwerke und Verteilerleitungen<br />

Die Versickerung erfolgt über die drei unabhängig von einander zu betreibenden<br />

Versickerungsbereiche West, Mitte und Ost, sowie Attaching. Die<br />

zentralen Einrichtungen dieser Abschnitte sind die Pumpenbauwerke<br />

West, Mitte und Ost sowie die von dort zu den Versickerungseinrichtungen<br />

führenden Verteilerleitungen (Druckleitungen). Die Ausdehnung der drei<br />

Versickerungsbereiche in West-Ost-Richtung beträgt:<br />

- Versickerungsbereich West, vom Westrand der Versickerungseinrichtungen<br />

bis zum Süßgraben, Länge rd. 1600 m<br />

- Versickerungsbereich Mitte, Süßgraben bis etwa Station 0+800 des<br />

Ableitungsgraben Nord, Länge rd. 2000 m<br />

- Versickerungsbereich Ost, von etwa Station 0+800 des Ableitungsgraben<br />

Nord bis zum Ostrand Versickerungseinrichtungen, Länge<br />

rd. 1600 m<br />

Die über die Versickerungseinrichtungen in den drei Bereichen in den Untergrund<br />

einzuleitenden Wassermengen wurde mit dem Grundwassermodell<br />

bestimmt. Demnach werden mit Hilfe der unterschiedlichen Versickerungseinrichtungen<br />

auf der gesamten Nordseite der Flughafenerweiterung<br />

rd. 170 l/s in den Untergrund eingeleitet. Die mengenmäßige Verteilung<br />

der Einleitung erfolgt ebenfalls in Abhängigkeit vom Ergebnis der Grundwassermodellierung<br />

und diente der Bemessung der Pumpenbauwerke<br />

und der Verteilerleitungen. Die Versickerungsmenge der einzelnen Bereiche<br />

beträgt:<br />

- Versickerungsbereich West / Pumpwerk West: rd. 50 l/s<br />

- Versickerungsbereich Mitte / Pumpwerk Mitte: rd. 55 l/s<br />

- Versickerungsbereich Ost / Pumpwerk Ost: rd. 65 l/s<br />

Das Pumpwerk West liegt außerhalb des Flughafenzauns westlich der<br />

Verlängerung der bestehenden Überleitung Süd-Nord. Das Bauwerk wird<br />

über Wege von Osten und von Westen her erschlossen. Das zu versickernde<br />

Wasser wird der Überleitung Süd-Nord über Anschlussleitungen<br />

zum Pumpenbauwerk entnommen. Vom Pumpwerk West führen Verteilerleitungen<br />

zu insgesamt 10 Einleitungsstellen im Bereich der geplanten<br />

Versickerungsmulden nördlich des Flughafenzauns. Zusätzlich werden<br />

etwa 47 bestehende Versickerungsbrunnen im Westen angeschlossen,<br />

die auch zukünftig betrieben und für die Grundwasserregelung verwendet<br />

werden.<br />

Das Pumpwerk Mitte liegt auch außerhalb des Flughafenzauns und ist<br />

westlich des Grüselgrabens geplant. Dem Bauwerk fließt Grundwasser<br />

aus der GWR-Ableitung West zu. Vom Bauwerk führt eine Verteilerleitung<br />

nach Westen zu insgesamt 7 Einleitstellen in die Versickerungen und nach<br />

Osten zu weiteren 6 Einleitstellen. Das Bauwerk wird über die Wege parallel<br />

der Versickerung bzw. des Ableitungsgrabens Nord erschlossen. Zusätzlich<br />

ist eine Zufahrt über die Birkenstraße von Norden her möglich.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

179


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Das Pumpenbauwerk Ost, östlich des Vorflutgrabens Nord, wird aus der<br />

GWR-Ableitung Ost beschickt. Vom Bauwerk werden Verteilerleitungen<br />

nach Westen und Osten zu den Versickerungsflächen zu insgesamt 11<br />

Einleitstellen geführt. Die Druckleitung nach Westen unterführt den Vorflutgraben<br />

Nord parallel zur GWR-Ableitung Ost. Das Bauwerk wird über<br />

eine Zufahrt von Nordosten her erschlossen, die an einen bestehenden<br />

Weg anschließt.<br />

Die technische Trennung der Versickerungsbereiche erfolgt durch Schieber.<br />

Auf diese Weise kann jeder Abschnitt gezielt betrieben werden, ohne<br />

dass sich die Pumpenbauwerke gegenseitig beeinflussen. Zunächst werden<br />

die Anlagen so konzipiert, dass beim Ausfall z.B. eines Pumpenbauwerkes<br />

die Versickerung durch Zuleitung von einem benachbarten Pumpenbauwerk<br />

übernommen werden kann. Darüber hinaus kann auch die<br />

Abgrenzung der Versickerungsbereiche in Abhängigkeit von späteren Betriebserfahrungen<br />

geändert werden. Auf diese Weise ist der Betrieb insgesamt<br />

äußerst flexibel und betriebssicher.<br />

Die geplanten <strong>Maßnahmen</strong> sind im Lageplan D1a/F6.1a-1008, der Regelquerschnitt<br />

Versickerungsbereich im Plan D1a/F6.1a-2105 dargestellt.<br />

Zusätzlich sind die Pumpenbauwerke und Verteilerleitungen in den Lageplänen<br />

WA0401 bis WA0406 enthalten.<br />

3.4.5.6 Versickerungseinrichtungen<br />

Die Versickerung wird über Kies-Rohr-Rigolen vorgenommen. Die Breite<br />

des Versickerungsbereiches beträgt gesamt rd. 10 m. Dieser Bereich besteht<br />

aus einem 5 m breiten südlichen Streifen für die Leitungstrasse der<br />

Versickerungseinrichtungen, in dem die Verteilerleitung einschließlich der<br />

Verteilerbauwerke und die Trasse der Steuer- und Stromkabel vorhanden<br />

sind. Im nördlich anschließenden ebenfalls 5 m breiten Streifen wird die<br />

eigentliche Versickerung mit einer Breite von bis zu 4 m mit der mittig angeordneten<br />

1 m breiten Kies-Rohrrigole angeordnet. Die Mulde kann hierbei<br />

innerhalb des Versickerungsbereiches mit unregelmäßigen Formen<br />

naturnah gestaltet werden.<br />

Die Einleitung über die Verteilerleitungen von den Pumpenbauwerken erfolgt<br />

regelmäßig in Abständen von im Mittel 150 m. Insgesamt werden 34<br />

Versickerungseinheiten eingerichtet. Die Beschickung dieser Versickerungseinheiten<br />

erfolgt jeweils über eine Zuleitungen von einem zentralen<br />

Schachtbauwerk (Verteilerbauwerk).<br />

Jede Versickerungseinheit kann unabhängig von den restlichen Einrichtungen<br />

angesteuert und betrieben werden. Aus diesem Grund werden in<br />

den Verteilerbauwerken Regelorgane (Schieber o.ä.) in der Ableitung zur<br />

jeweiligen Versickerung installiert und so eingestellt, dass eine gleichmäßige<br />

Beschickung der Versickerungsbereiche gewährleistet ist.<br />

Die Einleitung zu den einzelnen Versickerungseinheiten erfolgt mit einem<br />

Durchfluss von rd. 3 bis 6 l/s.<br />

Der Zulauf von den Verteilerleitungen zu den Versickerungsbereichen erfolgt<br />

in einem oberirdischen Grabeneinlauf. Das Einlaufbauwerk wird so<br />

180 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

ausgebildet, dass Wartungen und Reinigungen einfach zu bewerkstelligen<br />

sind. Das Einlaufbauwerk wird mit abnehmbaren Holzbohlen abgedeckt.<br />

Vom Einlaufbauwerk wird das zu versickernde Wasser in oberflächennahe<br />

Dränleitungen mit einer Überdeckung von rd. 20 bis 30 cm eingeleitet. Auf<br />

diese Weise werden offene Wasserflächen mit der Gefahr eines erhöhten<br />

Vogelschlagrisikos vermieden.<br />

Aufgrund der oberflächennahen Einleitung kann u.U. die Versickerung bei<br />

Frost beeinträchtigt werden. Um auch im Winter die Zuleitung des gefassten<br />

Grundwassers in die Versickerungsrigole sicher zu stellen, kann in<br />

dieser Zeit die Zuleitung in die unterirdisch in Tiefen von etwa 1,0 bis 2,0<br />

m verlegten Dränagenleitungen DN 300 (Rohr-Rigole). Dabei wird die Installation<br />

im Schachtbauwerk der Verteilerleitung so vorgenommen, dass<br />

die Ableitung für den Winterbetrieb selbsttätig erfolgt. Sollte die oberflächennahe<br />

Zuleitung zur Versickerung durch Frost eingeschränkt oder<br />

auch gänzlich unmöglich sein, käme es in der Leitung zu einem Rückstau.<br />

Dieser Rückstau würde dazu führen, dass die Ableitung über die etwas<br />

höher angeordnete Ableitung für den Winterbetrieb in die unterirdische<br />

Rohr-Rigole vorgenommen wird.<br />

Bei Ende der Frostperiode wird die Beschickung der Versickerung wieder<br />

selbständig über die oberirdische Zuleitung vorgenommen.<br />

Auf diese Weise ist ein ganzjähriger, sicherer Versickerungsbetrieb gewährleistet.<br />

Die bauliche Ausbildung ist in allen Bereichen - wie oben beschrieben -<br />

gleich. Die Unterschiede betreffen lediglich Lage bzw. Anordnung. Die<br />

Versickerungsanlagen östlich des Vorflutgrabens Nord sind in den südlichen<br />

Damm der Aufweitung des Abfanggrabens Ost integriert. Der Versickerungsbereich<br />

ist hier auf der Nordseite des Damms geplant und liegt<br />

auf Höhe des HQ100+Klima. Ein Überstau der Versickerungseinrichtungen<br />

wäre daher lediglich bei sehr seltenen Abflussereignissen zu erwarten.<br />

Die vorhandenen Versickerungsbrunnen westlich der Erweiterung des<br />

Flughafens (Attaching) werden unverändert beibehalten und in das geplante<br />

Versickerungssystem integriert und betrieben.<br />

Die Versickerungseinrichtungen für die Bereiche West, Mitte und Ost sind<br />

im Plan D1a/F6.1a-2105, der Längsschnitt der Versickerungsrigolen im<br />

Plan D1a/F6.1a-2104 dargestellt.<br />

Details der Versickerung mit Lageplan, Längsschnitt und Verteilerbauwerk<br />

sind daneben im Plan Nr. WA2902 dargestellt.<br />

3.4.6 Betrieb der Grundwasserregelung<br />

Bei niedrigen Wasserständen und geringen Abflüssen im Grüselgraben<br />

und im Süßgraben soll keine Versickerung erfolgen. In diesem Fall wird<br />

dem oberirdischen Abfluss in den Gewässern Vorrang eingeräumt. Dieses<br />

Vorgehen wurde bereits bei der bestehenden Versickerung umgesetzt. Es<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

181


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

wird beibehalten, weil Grundwasser und Abflüsse in den Gräben eng miteinander<br />

korrespondieren.<br />

Sobald das Wasserdargebot in den Gräben wieder ausreicht, um zum einen<br />

ausreichenden Abfluss in den Gräben zu gewährleisten und zum anderen<br />

die Versickerung betreiben zu können, wird die Versickerung wieder<br />

in Betrieb genommen.<br />

Bei ZW werden rd. 320 l/s abgeleitet. Diese Menge erhöht sich bis auf rd.<br />

680 l/s bei MHW. Bei diesen mittleren und höhern Grundwasserständen<br />

sollen konstant über die gesamten Versickerungseinrichtungen rd. 170 l/s<br />

wiederversickert werden. Der Rest des gefassten Grundwassers wird über<br />

die GWR-Ableitungen dem Grüselgraben und dem Vorflutgraben Nord zugeführt.<br />

Die Funktionstüchtigkeit der Grundwasserregelung ist auch bei Hochwasser<br />

in den beiden Vorflutern Grüselgraben und Vorflutgraben Nord gewährleistet,<br />

so dass auch bei einem Rückstau in das Leitungssystem der<br />

Regelbetrieb durchgeführt werden kann. Es sind keine besonderen baulichen<br />

bzw. betrieblichen Vorkehrungen für die Versickerung bei Hochwasserführung<br />

der Vorfluter notwendig.<br />

Bei höheren Grundwasserständen als MHW wird die Versickerung erst<br />

dann eingestellt, wenn:<br />

- die Entlastungen der Regenklärbecken anspringen,<br />

- die Versickerung technisch aufgrund der hohen Grundwasserstände<br />

nicht mehr möglich ist.<br />

3.5 Bauwerke im Grundwasser<br />

3.5.1 Einführung<br />

Zahlreiche Bauwerke, die im Rahmen der Erweiterung der Flughafenanlagen<br />

um die 3. S/L-Bahn geplant werden, liegen ganz oder teilweise im<br />

Grundwasser und können sich deshalb sowohl im Bau- als im Endzustand<br />

auf den Grundwasserstrom auswirken.<br />

Die in diesem Kapitel beschriebenen Untersuchungen haben zum Ziel,<br />

• den Einfluss der geplanten Bauwerke auf die bestehenden<br />

Grundwasserverhältnisse zu ermitteln,<br />

• falls notwendig, technische <strong>Maßnahmen</strong> zu entwickeln, um die<br />

Auswirkung der Bauwerke auf das Grundwasser auf ein annehmbares<br />

Maß zu reduzieren,<br />

• Art und Umfang der erforderlichen Wasserhaltungsmaßnahmen<br />

zu ermitteln und die Auswirkungen dieser Baubehelfe anzugeben.<br />

182 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Bei einigen Bauwerken im Grundwasser liegt die Grundwasserbeeinflussung<br />

unter dem zulässigen Wert von 10 cm (vgl. 1. ÄPFB), so dass nur<br />

bei größeren Bauwerken zusätzliche <strong>Maßnahmen</strong> erforderlich sind.<br />

Grundlage sind die Bezugsgrundwasserstände (vgl. Abschnitt 3.4.4.1)<br />

3.5.2 Bestehende Verhältnisse<br />

Viele der bestehenden Flughafengebäude binden in das Grundwasser ein<br />

und wurden mit technischen Einrichtungen zur Überleitung von Grundwasser<br />

ausgestattet, um die Auswirkungen auf den Grundwasserstrom auf<br />

das zulässige Maß zu beschränken. Das sind insbesondere:<br />

• Tunnelbauwerke (S-Bahn, Gepäck- und Versorgung, PTS)<br />

• Abfertigungsgebäude<br />

• Rollbrücken<br />

Aus den Darstellungen der Grundwassergleichen in den Plänen WA2312<br />

bis WA2314 wird ersichtlich, dass die Grundwasserüberleitungssysteme<br />

plangemäß wirken und die bestehenden Bauwerke keinen erkennbaren<br />

Einfluss auf das Abströmverhalten des Grundwassers haben und somit<br />

bei weiteren Planungen auf die bewährten Systeme zur Grundwasserüberleitung<br />

zurückgegriffen werden kann. Bislang wurden folgende Überleitungssysteme<br />

umgesetzt:<br />

• Horizontalfilterbrunnen mit Verbindungsleitungen beim S-<br />

Bahntunnel (Ausbaustand 1992)<br />

• Filterkiesrigolen mit Drän- und Verbindungsleitungen beim Tunnelbau<br />

im Bereich des Vorfeldes Ost.<br />

Aus technischen und betrieblichen Gründen bieten die Filterkiesrigolen<br />

größere Vorteile gegenüber den Horizontalfilterbrunnen, so dass diese<br />

Ausführungsart der Grundwasserüberleitungen auch in der Erweiterung<br />

des Vorfeldes Ost und für die sonstigen Bauwerke im Bereich des 3. S/L-<br />

Bahnsystem beibehalten werden soll.<br />

3.5.3 Geplante in das Grundwasser reichende Bauwerke<br />

Die wasserrechtlich relevanten Planungsunterlagen der Tunnelbauwerke<br />

sind den wasserwirtschaftlichen <strong>Maßnahmen</strong> im Anhang 1 beigefügt. Die<br />

Auswirkungen der Tunnel hinsichtlich Grundwasseraufstau und Bauwasserhaltung<br />

sind in der vorliegenden Planung berücksichtigt.<br />

Da das Grundwasser im Ausnahmefall in weiten Bereichen bis auf Höhe<br />

des anstehenden Geländes ansteigen kann, muss davon ausgegangen<br />

werden, dass alle Bauwerke und erdverlegte Sparten bei Hochwasser im<br />

Grundwasser zu liegen kommen.<br />

Zur besseren Übersicht und Zuordnung wurden den Bauwerken einzelne<br />

Bauwerksnummern (BwNr.) zugeordnet.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

183


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Die Bauwerke im Grundwasser können grundsätzlich in 2 Gruppen eingeteilt<br />

werden:<br />

• Hauptbauwerke: Bauwerke, die tief in den Untergrund reichen<br />

und sich deutlich auf die bestehenden Grundwasserverhältnisse<br />

auswirken. In diesen Bereichen sind voraussichtlich technische<br />

<strong>Maßnahmen</strong> zur Grundwasserüberleitung erforderlich (vgl. Abschnitt<br />

3.5.4). Zu diesen Bauwerken gehören im geplanten Vorfeldbereich<br />

die in West–Ost Richtung verlaufenden Tunnel (PTS,<br />

G/V und S-Bahn) und der Satellit B1 sowie sämtliche Rollbrücken<br />

im Planungsbereich.<br />

• Kleinbauwerke: Bauwerke, die aufgrund ihrer Abmessungen und<br />

konstruktiver Gestaltung eine relativ geringere Wirkung auf die bestehenden<br />

Grundwasserverhältnisse haben, so dass zusätzliche<br />

<strong>Maßnahmen</strong> zur Grundwasserüberleitung nach erster Abschätzung<br />

nicht notwendig sind.<br />

In der Beilage GWR-3 sind alle geplanten Bauwerke im Grundwasser tabellarisch<br />

zusammengestellt.<br />

Die geplanten <strong>Maßnahmen</strong> sind im Lageplan D1a/F6.1a-2092 dargestellt.<br />

3.5.3.1 Hauptbauwerke<br />

Rollbrücken:<br />

Die Rollwegverbindungen zwischen dem geplanten S/L-Bahnsystem und<br />

dem Vorfeldbereich kreuzen an mehreren Stellen die geplanten Straßen.<br />

In diesen Bereichen werden die Straßen unterführt. Die Straßengradiente<br />

liegt im Bereich der Rollbrücken unterhalb des Grundwasserspiegels. Um<br />

das Eintreten von Grundwasser in die Unterführungen sicher zu verhindern,<br />

werden diese als dichte Wannen aus wasserundurchlässigem Beton<br />

hergestellt. Die vorläufige Lage und Ausdehnung der geplanten Grundwasserwannen<br />

kann dem Lageplänen der Grundwasserüberleitungen<br />

WA5401 und WA5402 entnommen werden.<br />

Insgesamt sind 12 Rollbrücken vorgesehen. Die Rollbrücken mit den<br />

BwNr. 1 und 2 liegen südlich des Vorfeldbereiches in einem Abstand von<br />

ca. 500 m zueinander und überqueren den Südring.<br />

Eine weitere Verbindung des geplanten Vorfeldbereiches mit den S/L-<br />

Bahnsystemen erfolgt nördlich des Vorfeldbereiches über ins gesamt 6<br />

Rollbrücken (BwNr. 3 bis 8). Diese überqueren die in West–Ost Richtung<br />

verlaufende Erdinger Allee (Staatstraße St 2584).<br />

Etwa 850 m nördlich der Erdinger Allee kreuzt die ebenfalls in West–Ost<br />

Richtung verlaufende Staatsstraße St 2084 vier Rollwege (BwNr. 25 bis<br />

28). An den Kreuzungspunkten werden analog zu den restlichen Bereichen<br />

Rollbrücken zu Überquerung errichtet.<br />

Tunnelbauwerke:<br />

Im Vorfeldbereich werden die bereits fertig gestellten Tunnelstrecken in<br />

Richtung Osten verlängert. Es handelt sich hierbei um insgesamt 3 Tun-<br />

184 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

nelbauwerke für die S-Bahn (BwNr. 19), für Gepäck und Versorgung (G/V<br />

– Tunnel, BwNr. 20) sowie für das Personentransportsystem (PTS – Tunnel,<br />

BwNr. 21). Diese Tunnel reichen bis zum Grundwasserstauer und<br />

sperren den Grundwasserstrom weitgehend ab, so dass an dieser Stelle<br />

Grundwasserüberleitungsmaßnahmen erforderlich werden.<br />

Der PTS Tunnel ist der südlichste der drei oben erwähnten Tunnelbauwerke.<br />

Im Bereich des Satellit B1, als auch am östlichen Ende des Tunnels<br />

ist jeweils eine Aufweitung vorgesehen, in der der PTS-Bahnhof des<br />

Satellit B1 und der PTS-Betriebshof untergebracht werden.<br />

Der S-Bahn Tunnel, der nördlichste der 3 Tunnelbauwerke, wird etwa<br />

450 m östlich des geplanten Satellit B1 von einer bis dorthin unterirdisch<br />

verlaufenden Trasse über ein Rampenbauwerk wieder bis auf Höhe des<br />

bestehenden Geländes geführt.<br />

Zwischen S-Bahn- und PTS-Tunnel liegt der G/V-Tunnel, höhenmäßig in<br />

Anlehnung an die angrenzenden Tunnel.<br />

Die Trasse des geplanten Fernbahntunnels ist nachrichtlich in den Plänen<br />

dargestellt. Es bestehen hinsichtlich der geplanten Grundwasserüberleitungen<br />

keine Abhängigkeiten zur Planung der wesentlich tiefer in den tertiären<br />

Bodenschichten liegenden Fernbahn.<br />

3.5.3.2 Kleinbauwerke<br />

Bei sehr kleinen oder nur flach gegründeten Bauwerken und Sparten wurden<br />

die Auswirkungen auf den Grundwasserstrom mittels der gängigen<br />

Berechnungsformeln nach Schneider 30 oder Brandl 31 ermittelt. Liegen die<br />

rechnerischen Aufstauhöhen unter 10 cm [vgl. PFB, 5.2.4] und sind die<br />

Einzelbauwerke so weit von einander entfernt, dass sich keine Überlagerung<br />

der Aufstaueffekte ergibt, konnte auf eine Implementierung in das<br />

Grundwassermodell verzichtet werden, da sich keine nennenswerten<br />

Auswirkungen ergeben.<br />

Unter der Annahme eines für die Berechnung ungünstigen Grundwasserspiegelgefälles<br />

von 1,0 % lässt sich mit den oben erwähnten Formeln ermitteln,<br />

dass ein Grundwasseraufstau von 10 cm erst erreicht wird, wenn<br />

die angeströmte Breite des Gebäudes mehr als 20 m beträgt. Bei dieser<br />

Berechnung wird davon ausgegangen, dass die Fundamentunterkanten in<br />

die dichten tertiären Deckeschichten einbinden, so dass ausschließlich eine<br />

Umströmung des Gebäudes möglich ist. Diese Betrachtung liegt deutlich<br />

auf der sicheren Seiten, da zum einen das vorliegende Grundwasserspiegelgefälle<br />

wesentlich kleiner als der angesetzte Wert ist und zum an-<br />

30 [A8] Schneider - Analytische Formeln zur Ermittlung von Grundwasserbeeinflussungen<br />

31 [A2] Brandl - Die Beeinflussung der Grundwasserverhältnisse durch Tiefbauten im<br />

Grundwasser und Möglichkeiten zur Verminderung nachteiliger Veränderungen des<br />

Grundwasserabflusses<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

185


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

deren die Fundamentunterkanten der Bauwerke nicht bis zum Grundwasserstauer<br />

reichen.<br />

In der Beilage GWR-3 sind die Abmessungen der einzelnen Gebäude mit<br />

einem rechteckigen Grundriss tabellarisch zusammengefasst. Bauwerke<br />

die keinen rechteckigen Grundriss besitzen, werden für die oben beschriebenen<br />

Betrachtung als Rechteck idealisiert. Wie aus der gleichen<br />

Anlage ersichtlich wird, liegt der ungünstigste Gebäudeabstand (Diagonale)<br />

in 13 Fällen über den oben genannten Wert, so dass hier die Aufstauwirkung<br />

ermittelt wird (vgl. Tabelle 3-3). Für die restlichen Gebäude kann<br />

der Nachweis entfallen, die Aufstauhöhen liegen dann unter den zulässigen<br />

10 cm.<br />

Tabelle 3-3 Grundwasseraufstauhöhen bei den Kleinbauwerken<br />

Bauwerk Länge<br />

In GW-<br />

Fließrichtung<br />

Breite<br />

Senkrecht zur<br />

GW-<br />

Fließrichtung<br />

Eintauchtiefe<br />

bei HW 100<br />

186 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

(m)<br />

Aufstauhöhe<br />

(m)<br />

9 (SR1) 10 18 1,1 0,002<br />

10 (SR2) 19 12 9,3 1)<br />

11 (2584/3) 42 13 - 2) -<br />

12 (2584/2) 20 30 - 2) -<br />

0,01<br />

13 (2584/1) 16 30 10,1 1) 0,03<br />

14 (2084/2) 19 20 10,7 1) 0,04<br />

33 23,6 95,8 7,3 0,065<br />

62 6,6 31,2 4,9 0,038<br />

64 26 43 10,5 0,084<br />

65 13,2 26,2 5,7 0,019<br />

87 18,0 17,0 6,5 0,017<br />

88 18,0 17,0 4,5 0,016<br />

92 3,60 106,0 4,6 0,017<br />

1) Pfahlgründung<br />

2) Fundamentunterkante liegt über MHW<br />

Die der Tabelle zusammengestellten Ergebnisse zeigen, dass sich durch<br />

die Stauwirkung der Kleinbauwerken im Grundwasserstrom Aufstauhöhen<br />

von deutlich unter 10 cm ergeben, so dass an diesen Bauwerken keine<br />

zusätzlichen technischen <strong>Maßnahmen</strong> zur Grundwasserüberleitung erforderlich<br />

sind.<br />

Mit Hilfe der oben erwähnten ersten Abschätzung wird des weiteren ermittelt,<br />

dass erst bei der Verlegung von Leitungen mit Durchmesser ≥ 3,5 m<br />

(DN 3500) und unter Annahme eines sehr ungünstigen Grundwassergefäl-


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

les von 1,8 % mit Aufstauhöhen von über 10 cm zu rechnen ist. Alle geplanten<br />

Trassen weisen Rohrdurchmesser auf, die wesentlich kleiner sind<br />

als der Grenzwert. Der Aufstau aller geplanten Kanäle und Leitungen liegt<br />

somit unter 10 cm.<br />

3.5.4 Geplante Grundwasserüberleitungsmaßnahmen<br />

Wie bereits im Kapitel 3.5.3 erwähnt, haben einige Bauwerke aufgrund ihrer<br />

Tiefe und/oder ihrer Fläche einen erheblichen Einfluss auf das Grundwasserregime,<br />

der nur durch technische <strong>Maßnahmen</strong> ausgeglichen werden<br />

kann. Es handelt sich dabei um die Hauptbauwerke (S-Bahn-, G/V-<br />

und PTS-Tunnel, Satellit B1 und Rollbrückenwannen).<br />

Im Folgenden wird das gewählte Grundwasserüberleitungssystem beschrieben.<br />

3.5.4.1 Grundwasserüberleitungssystem<br />

Für die oben erwähnten Bauwerke ist eine Grundwasserüberleitung nach<br />

bewährtem System in Form von Z- oder U-förmigen Dükern geplant. Sowohl<br />

die Fassung als auch die Versickerung des Grundwassers erfolgt<br />

über Dränleitungen, die rd. 0,5 m unter dem niedrigen Grundwasserstand<br />

MNW verlegt werden. Da allgemein das Grundwasser in Nordostrichtung<br />

fließt werden die Versickerungsleitungen bei Z-förmiger Anordnung gegenüber<br />

den Entnahmeleitungen nach Osten versetzt angeordnet. Auf<br />

dieser Weise wird die natürliche Grundwasserfließrichtung beibehalten.<br />

Bereichsweise fließt das Grundwasser in nördlicher Richtung. Dem gleichen<br />

Prinzip folgend werden in diesen Bereichen die Versickerungsleitungen<br />

gegenüber den Entnahmeleitungen angeordnet (U-förmige Anordnung).<br />

Um Überlagerungserscheinungen an benachbarten Grundwasserüberleitungen<br />

zu vermeiden, werden die einzelnen Grundwasserstränge in einem<br />

Abstand von mindestens 40 m voneinander verlegt. Zu Wartungszwecken<br />

werden entlang der Leitungen in regelmäßigen Abständen Schächte vorgesehen.<br />

Die eigentliche Überleitung erfolgt mit Hilfe von Vollrohrleitungen, die z.T.<br />

als Düker ausgeführt werden müssen. Diese liegen analog zu den Filterrohren<br />

unterhalb des niedrigsten Grundwasserstands. Somit entsteht ein<br />

Druckleitungssystem.<br />

Der Grundwasserstrom wird an den Rollbrücken durch die dort geplanten<br />

Grundwasserwannen teilweise abgesperrt, so dass an diesen Stellen<br />

Grundwasserüberleitungen vorgesehen werden müssen. Die Fassung und<br />

die Versickerung des Grundwasser erfolgt mit Hilfe von Filterohren. Der<br />

Baugrubenbereich der Rollbrückenbaumaßnahmen wird nach Fertigstellung<br />

des Bauwerks verfüllt und hoch verdichtet, so dass diese Verfüllbereiche<br />

geringe Bodendurchlässigkeiten aufweisen werden. Um die Funktionsfähigkeit<br />

der vorgesehenen Überleitungen sicherzustellen, werden die<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

187


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Sammel- und Versickerungsrigolen etwa 6,0 m entfernt vom Rand der<br />

Grundwasserwanne außerhalb des Auffüllungsbereiches in den anstehenden,<br />

gut durchlässigen Boden verlegt. Die Düker im Bereich der<br />

Grundwasserwannen werden rd. 0,2 m unter der Unterkante der Grundwasserwanne<br />

verlegt.<br />

Nachfolgend werden die vorgesehenen Überleitungssysteme getrennt<br />

nach Bauwerksgruppen beschrieben.<br />

Grundwasserüberleitungen 20 bis 23 (Rollbrücken 1 und 2):<br />

Der Südring wird unter den Rollbrücken 1 und 2 unterführt. Die an dieser<br />

Stelle vorgesehene Grundwasserwanne erstreckt sich über eine Länge<br />

von rd. 950 m und sperrt den Grundwasserstrom ab. An dieser Stelle werden<br />

4 Grundwasserüberleitungen vorgesehen (Grundwasserüberleitungen<br />

20 bis 23). Wie bereits erwähnt werden die Düker etwa 0,2 m unterhalb<br />

der Unterkante der Grundwasserwanne gesetzt. Die Grundwasserüberleitungen<br />

müssen eine Grundwassermenge von rd. 64 l/s erfassen und auf<br />

die nördliche Seite überleiten.<br />

Grundwasserüberleitungen 10 bis 14 (Tunnelbauwerke):<br />

Mit Ausnahme der Grundwasserüberleitung 12, die am Satellit B1 angeordnet<br />

wird (siehe unten), sind die Grundwasserüberleitungen 10 bis 14<br />

erforderlich, um die vom Südwesten ankommende Grundwassermenge<br />

von rd. 68 l/s über die Tunnelbauwerke überzuleiten. Die Entnahmestränge<br />

werden in einem Abstand von 20 m zur äußeren Tunnelwand angeordnet,<br />

um ausreichend Platz für Verbaumaßnahmen und sonstige Baubehelfe<br />

(Rückverankerungen) frei zu halten.<br />

Bezüglich eines tiefliegenden Fernbahntunnels ist festzustellen, dass östlich<br />

der bestehenden Planfeststellungsgrenze keine Auswirkungen auf den<br />

quartären Grundwasserstrom zu erwarten sind. Aus diesem Grund können<br />

die Versickerungsstränge südlich und somit auf der oberstromigen Seite<br />

des Fernbahntunnels angeordnet werden.<br />

Nach derzeitigen Planungsstand können die Düker 10 bis 13 in die Decke<br />

der G/V- und PTS- Tunnels integriert werden. Der Düker 14 wird über die<br />

Tunnelbauwerke geführt. Der S-Bahn Tunnel liegt tiefer, so dass die Überleitungen<br />

10 bis 14 über der Tunneldecke liegen.<br />

Grundwasserüberleitung 12 (Satellit B1):<br />

Die Unterkante des Gebäudefundamentes des Satellit B1 liegt im mittleren<br />

Gebäudeteil 428,00 m ü. NN und in den Piers Nord und Süd auf etwa<br />

438,50 m ü. NN. Die Bauwerksgründung liegt somit wesentlich tiefer als<br />

der maßgebende Grundwasserspiegel, so dass Grundwasserüberleitungen<br />

erforderlich werden. Das von Südwesten zuströmende Grundwasser<br />

wird vom Entnahmestrang 12 gefasst und wird in den Schacht S47 geleitet.<br />

In diesen Schacht wird auch der vom Westen kommende Entnahme-<br />

188 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

strang 11 geführt. Beide Stränge werden nach dem Schacht in 2 parallel<br />

zueinander verlaufenden Leitungen in Richtung Norden über die Tunnelbauwerke<br />

geführt.<br />

Im Schacht S47 eine verstellbare Einlauftulpe vorgesehen. Die Einstellung<br />

der Überlaufhöhe kann in Abhängigkeit von den betrieblichen Erfordernissen<br />

verändert werden.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

189


Grundwasserüberleitung 24 bis 29 (Rollbrücken 3 bis 6):<br />

<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Unmittelbar am nördlichen Rand des geplanten Vorfeldes Ost verläuft die<br />

Erdinger Allee. Die Erdinger Allee wird im Bereich der Rollbrücken unterführt.<br />

Um das Eindringen von Grundwasser in die Unterführung zu verhindern,<br />

ist an dieser Stelle eine ca. 950 m langen Grundwasserwanne vorgesehen,<br />

die tief in den Grundwasserstrom einbindet. Die an der oberstromigen<br />

Seite der Grundwasserwanne ankommende Grundwassermenge<br />

wird auf 48 l/s geschätzt und wird mit Hilfe von insgesamt 6<br />

Grundwasserüberleitungen übergeleitet.<br />

Grundwasserüberleitung 30 bis 32 (Rollbrücken 7 und 8):<br />

Die Rollbrücken 7 und 8 kreuzen die Erdinger Allee östlich des geplanten<br />

Vorfeldes. Die an dieser Stelle unterführte Erdinger Alle wird gegen das<br />

Eindringen von Grundwasser mit einer ca. 570 m langen Grundwasserwanne<br />

abgedichtet. Das Grundwasser fließt in diesem Bereich in Nordrichtung.<br />

Die geplanten Grundwasserüberleitungen 30 bis 32 werden deshalb<br />

U-förmig angeordnet (vgl. Abschnitt 3.5.4.1). An dieser Stelle wird eine<br />

Überleitungswassermenge von 24 l/s ermittelt.<br />

Grundwasserüberleitung 33 bis 38 (Rollbrücken 25 bis 27):<br />

Die Staatsstraße St 2084 unterquert am östlichen Rand des Planungsbereiches<br />

3 Rollbrücken und eine Betriebsstraßenbrücke. Dieser Bereich<br />

wird auf einer Länge von ca. 1.050 m mit einer Grundwasserwanne abgedichtet.<br />

Die Auswirkungen der Grundwasserwanne auf den Grundwasserstrom<br />

kann durch die Anlage der Grundwasserüberleitungen 33 bis 38 auf<br />

ein zulässiges Maß minimiert werden. Die Überleitungswassermenge beträgt<br />

24 l/s.<br />

Grundwasserüberleitung 39 und 40 (nördliche Kiesabbauflächen):<br />

Am nördlichen Rand des Planfeststellungsbereiches sind Kiesabbauflächen<br />

vorgesehen. Mit Hilfe des Grundwassermodells wurde ermittelt, dass<br />

an den 2 östlichsten Kiesabbauflächen (2c und 2d) eine Grundwassermenge<br />

von jeweils 10 l/s überzuleiten ist. Hierfür werden die Grundwasserüberleitungen<br />

39 und 40 vorgesehen und für eine auf der sicheren Seite<br />

liegenden Wassermenge von je 10 l/s nachgewiesen.<br />

3.5.4.2 Bemessung<br />

Eine Grundwasserüberleitung besteht im Regelfall aus einer Entnahme-,<br />

einer Verbindungs- und einer Versickerungsleitung. Alle Leitungen werden<br />

rd. 0,5 m unter dem niedrigen Grundwasserstand (MNW) verlegt.<br />

Die Höhenlage der Verbindungsleitungen bzw. Düker wird in Abhängigkeit<br />

von der Lage der geplanten Bauwerke festgelegt. Angaben über die Lage,<br />

190 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Größe und Ausdehnung der relevanten Bauwerke werden aus den entsprechenden<br />

Fachplanungen entnommen.<br />

Die Leitungen werden so dimensioniert, dass die Summe der Verlusthöhen<br />

geringer ist als der vorhandene Druckhöhenunterschied, der sich aus<br />

dem vorhandenen Grundwassergefälle ergibt. Beim hydraulischen Nachweis<br />

werden folgende Verluste berücksichtigt:<br />

• Ein- und Austrittsverluste bei der Fassung und Versickerung<br />

• Rohrreibungsverluste an den Dränleitungen<br />

• Rohrreibungsverluste an den Transportleitungen<br />

Die Ein- und Austrittsverluste an den Schächten sind vernachlässigbar<br />

klein und werden deshalb in den Nachweis nicht miteinbezogen.<br />

Die Bemessung der Grundwasserüberleitungen erfolgte auf Grundlage<br />

des mittleren Grundwasserhöchststandes MHW. Bei seltenen noch höheren<br />

Grundwasserständen erhöhen sich die überzuleitenden Wassermengen<br />

um rd. 10 bis 20%. Durch Wahl eines Sicherheitsfaktors bei der Bemessung<br />

der Überleitungen von 2 sind neben Inhomogenitäten des Bodens<br />

auch größere Wassermengen bei Grundwasserhöchstständen mit<br />

erfasst.<br />

Die Festlegung der Anzahl der Grundwasserüberleitung sowie ihre Dimensionierung<br />

ist ein iterativer Prozess. Anhand der vorliegenden Grundwassergleichen<br />

werden zunächst die Wassermengen abgeschätzt, die an<br />

den relevanten Bauwerken übergeleitet werden müssen. Die Grundwasserüberleitungen<br />

werden dann vorläufig in ihrer Lage und Ausdehnung<br />

festgelegt. Sowohl die Grundwasserüberleitungen, als auch die relevanten<br />

Bauwerke werden in das Grundwassermodell eingebaut und die Auswirkung<br />

der geplanten Überleitungsmaßnahmen auf den Grundwasserstrom<br />

ermittelt. Ausgehend von den ersten Ergebnissen wird die Lage und Anzahl<br />

der Leitung solange optimiert, bis der Grundwasseraufstau infolge der<br />

geplanten Bauwerke unter den vorgegebenen Grenzwert von 10 cm liegt.<br />

Der hydraulische Nachweis der Grundwasserüberleitungen ist in der Beilage<br />

GWR-3 detaillierter beschrieben. Wie aus der Beilage GWR-3 entnommen<br />

werden kann, liegen die rechnerisch ermittelten Verlusthöhen der<br />

geplanten Grundwasserüberleitungen unterhalb des vorhandenen Druckhöhenunterschiedes.<br />

In den Plänen WA5401 und WA5402 sind die geplanten Grundwasserüberleitungen<br />

dargestellt, der Plan WA5403 enthält einen Regelquerschnitt<br />

Grundwasserüberleitungen.<br />

3.5.5 Bauwasserhaltung<br />

Bedingt durch die geringen Grundwasserflurabstände kommen im Bereich<br />

der Vorfelderweiterung und vor allem im Bereich des geplanten 3. S/L-<br />

Bahnsystems viele Bauwerke, Bauwerksteile oder Trassen im Grundwasser<br />

zu liegen. Die Herstellung der in das Grundwasser reichenden Bauwerke<br />

erfordert entweder dichte Baugruben oder Grundwasserabsenkungsmaßnahmen.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

191


3.5.5.1 Dichte Baugruben mit Restwasserhaltung<br />

<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Für besonders tief reichende Bauwerke sind dichte Baugruben geplant.<br />

Hierzu werden Schmaldichtwände, Spundwände, o.ä. als Baubehelfe eingesetzt,<br />

um die Förderwassermengen auf geringe Restzuflüsse in die abgedichteten<br />

Baugruben zu reduzieren und somit auch die Absenkreichweiten<br />

auf den unmittelbaren Bauwerksbereich zu begrenzen.<br />

Die Wasserfassung erfolgt über Dränagen und Pumpensümpfe, die durch<br />

den Einbau von Filterkieslagen so ausgebildet werden, dass Schwebstoffe<br />

im Förderwasser vermieden werden.<br />

3.5.5.2 Geschlossene Wasserhaltung<br />

Für kleinere und flach gegründete Bauwerke, sowie Linienbauwerke<br />

(Trassen) ist eine Grundwasserabsenkung mit Filterbrunnen geplant. Die<br />

Brunnen werden nach Herstellung klargespült, so dass beim Wasserhaltungsbetrieb<br />

nur schwebstofffreies Wasser gefördert und abgeleitet wird.<br />

3.5.5.3 Wiederversickerung des Förderwassers<br />

Das anfallende schwebstofffreie Förderwasser aus den Restwasserhaltungen<br />

der dichten Baugruben und den geschlossenen Wasserhaltungen<br />

wird in Sickerbecken wiederversickert.<br />

Bei Wasserhaltungsmaßnahmen innerhalb des geplanten Flughafenzauns<br />

werden die Sickerbecken vorrangig zur Flughafengrenze hin angeordnet,<br />

so dass die Absenkreichweite auf den Flughafenbereich beschränkt bleibt.<br />

Die Absenkreichweite von Wasserhaltungsmaßnahmen außerhalb des<br />

geplanten Flughafenzauns für die dort liegenden Trassen und kleineren<br />

Bauwerke wird nicht auf die geplanten Baubereiche beschränkt werden<br />

können. Durch die gezielte Anordnung der Sickerbecken oder falls notwendig<br />

durch Versickerungsbrunnen wird sichergestellt, dass im Bereich<br />

von vorhandenen Bauwerken außerhalb des geplanten Flughafenbereichs<br />

keine Auswirkungen der Grundwasserabsenkungen auftreten. Die Versickerungseinrichtungen<br />

werden im Bereich der bauzeitlich beanspruchten<br />

Flächen (vgl. Grunderwerbsplan) angeordnet.<br />

Aus Gründen der Betriebssicherheit werden soweit möglich Notüberläufe<br />

aus den Sickerbecken in Verrohrungen oder Oberflächengewässer eingerichtet,<br />

die bei hohen Grundwasserständen in Betrieb genommen werden,<br />

aber nur dann, wenn die Einleitung in Verrohrungen und Oberflächengewässer<br />

gewässerverträglich erfolgen kann und ausschließlich<br />

schwebstofffreies Wasser ausgeleitet wird.<br />

Bei dichten Baugruben mit Unterwasserbetonsohle ist das Förderwasser<br />

beim Lenzen der Baugruben immer schwebstoffhaltig. Dieses Wasser wird<br />

baugrubenah in Absetzbecken vorgereinigt und in nachgeschalteten Sickerbecken<br />

wieder dem Grundwasser zugeführt. Eine Notentlastung in<br />

Oberflächengewässer ist nicht vorgesehen.<br />

192 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

3.5.5.4 Bauwerke mit dichten Baugruben<br />

Für die nachfolgend aufgeführten Bauwerke sind dichte Baugruben mit<br />

den in der Tabelle aufgeführten Förderwassermengen geplant. Die geringen<br />

Förderwassermengen bedingen geringe Reichweiten, die sich auf den<br />

Nahbereich der Baumaßnahmen beschränken und daher nicht explizit berechnet<br />

wurden. Sollten sich v.a. durch Undichtigkeiten in der Baugrubenumschließung<br />

lokal Absenkungen einstellen, so wird, wie bei der geschlossenen<br />

Wasserhaltung, bei Bedarf Förderwasser wiederversickert<br />

um Auswirkungen außerhalb des Flughafens sicher auszuschließen.<br />

Für die Abschätzung der Wasserfördermenge aus den geplanten dichten<br />

Baugruben wurde ein Erfahrungswert rd. 2 l/s je 1000 m² relevante Dichtwandfläche<br />

angesetzt.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

193


Tabelle 3-4 Bauwerke mit dichten Baugruben<br />

BW Bauwerksbeschreibung Q (l/s)<br />

1+2 Grundwasserwanne Rollbrücken 74<br />

3 bis 6 Grundwasserwanne Rollbrücken 74<br />

7 und 8 Grundwasserwanne Rollbrücken 60<br />

19 Tunnelbauwerk (S-Bahn) 86<br />

20 Tunnelbauwerk (G/V) 53<br />

21 Tunnelbauwerk (PTS) 141<br />

23 Satellit B1 51<br />

28 und 29 Grundwasserwanne Rollbrücke, Brücken 28, 29 53<br />

24 bis 27 Grundwasserwanne Rollbrücken, Brücken 24 bis<br />

27<br />

32 GAT 8<br />

33 Regenklärbecken Nord-Ost 7<br />

41 Feuerwehrwache 6<br />

60 Regenüberlauf 16.7 1<br />

61 Enteisungsabwasserweiche 2<br />

62 Regenklärbecken ALF 2<br />

63 Abwasserpumpwerk 1<br />

64 Enteisungsabwasserbecken 2 4<br />

65 Sammelbecken Schneedeponie Nord-Ost 2<br />

66 Sammelbecken Schneedeponie Süd-Ost 1<br />

68 Flugbetriebstoffleitung Schacht 60 1<br />

76 Flugbetriebstoffleitung Schacht 68 1<br />

83 Flugbetriebstoffleitung Schacht 75 1<br />

87 Sammelbecken Flugzeugenteisung West 3<br />

88 Sammelbecken Flugzeugenteisung Ost 1<br />

92 Verrohrung Abfanggraben Ost 8<br />

3.5.5.5 Bauwerke mit geschlossener Wasserhaltung<br />

<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Bauwerke werden mit geschlossener<br />

Wasserhaltung erstellt. Die Fördermengen und maximalen<br />

Reichweiten sind bauwerksbezogen angegeben. Wie oben beschrieben<br />

werden die ermittelten maximalen Reichweiten einzelfallabhängig durch<br />

gezielte Wiederversicherungen begrenzt. Die Förderwassermengen sind<br />

194 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

88


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

bauzeitabhängig. Berechnungsgrundlage hierfür sind Erfahrungswerte<br />

vergleichbarer Baumaßnahmen.<br />

Tabelle 3-5 Bauwerke mit geschlossener Wasserhaltung<br />

BW Bauwerksbeschreibung R (m) Q (l/s)<br />

10 Brücke (SR2) 218 84<br />

13 Brücke (2584/1) 178 82<br />

30 Brücke (2084/1s) 284 86<br />

31 Brücke (2084/1) 318 87<br />

35 Pumpenbauwerk Ost 530 104<br />

36 Pumpenbauwerk Mitte 530 104<br />

37 Auslaufbauwerk Grüselgraben 318 79<br />

38 Auslaufbauwerk Süßgraben 318 79<br />

39 Auslaufbauwerk Überleitung Nord-Süd 318 79<br />

40 Pumpenbauwerk West 530 104<br />

42 Regenüberlauf 16.1 373 69<br />

43 Regenüberlauf 16.2 437 76<br />

44 Regenüberlauf 16.3 429 75<br />

45 Regenüberlauf 16.4 522 85<br />

46 Regenüberlauf 16.5 344 62<br />

47 Regenüberlauf 16.6 507 84<br />

48 Regenüberlauf 18.1 687 100<br />

49 Regenüberlauf 19.1 662 107<br />

50 Regenüberlauf 19.2 439 85<br />

51 Regenüberlauf 19.3 210 53<br />

53 Regenüberlauf 26.2 125 33<br />

54 Regenüberlauf 26.3 132 34<br />

55 Regenüberlauf 26.4 229 50<br />

56 Regenüberlauf 26.5 119 32<br />

59 Regenüberlauf 28.2 445 78<br />

69 Flugbetriebstoffleitung Schacht 61 208 49<br />

71 Flugbetriebstoffleitung Schacht 63 182 45<br />

72 Flugbetriebstoffleitung Schacht 64 585 95<br />

74 Flugbetriebstoffleitung Schacht 66 146 39<br />

75 Flugbetriebstoffleitung Schacht 67 475 84<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

195


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

BW Bauwerksbeschreibung R (m) Q (l/s)<br />

80 Flugbetriebstoffleitung Schacht 72 605 97<br />

84 Sohlabdichtung Ableitungsgraben Nord 467 149<br />

85 Enteisungsabwasserweiche ALF 499 71<br />

86<br />

Enteisungsabwasserweiche Vorfelderweiterung<br />

Ost 863 130<br />

89 Verteilschacht Speicherbecken 1 und 2 1389 127<br />

90 Pumpwerk Speicherbecken 3 1209 121<br />

91 Druckleitungsverteilerschacht 541 80<br />

- Entwässerungsleitungen Bereich 1 106 32<br />

- Entwässerungsleitungen Bereich 2 318 80<br />

- Entwässerungsleitungen Bereich 3 530 132<br />

- Flugbetriebstoffleitungen Bereich 1 64 22<br />

- Flugbetriebstoffleitungen Bereich 2 170 46<br />

- Flugbetriebstoffleitungen Bereich 3 297 75<br />

- GWR Leitungen Bereich 1 42 17<br />

- GWR Leitungen Bereich 2 127 37<br />

- GWR Leitungen Bereich 3 212 56<br />

- Grundwasserüberleitungen Bereich 1 255 65<br />

- Grundwasserüberleitungen Bereich 2 276 70<br />

- Grundwasserüberleitungen Bereich 3 297 75<br />

- Stromkabel Bereich 1 21 12<br />

- Stromkabel Bereich 2 85 27<br />

- Stromkabel Bereich 3 148 41<br />

- Gasleitung Bereich 1 21 12<br />

- Gasleitung Bereich 2 85 27<br />

- Gasleitung Bereich 3 148 41<br />

- Wasserleitung Bereich 1 21 12<br />

- Wasserleitung Bereich 2 85 27<br />

- Wasserleitung Bereich 3 148 41<br />

- Abwasserleitung Bereich 1 21 12<br />

- Abwasserleitung Bereich 2 85 27<br />

- Abwasserleitung Bereich 3 148 41<br />

- Telekommunikationskabel Bereich 1 42 17<br />

196 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

BW Bauwerksbeschreibung R (m) Q (l/s)<br />

- Telekommunikationskabel Bereich 2 106 32<br />

- Telekommunikationskabel Bereich 3 170 46<br />

- Entwässerungskanäle Bereich 1 106 32<br />

- Entwässerungskanäle Bereich 2 318 80<br />

- Entwässerungskanäle Bereich 3 530 132<br />

- Muldenentwässerung Bereich 1 170 46<br />

- Muldenentwässerung Bereich 2 509 126<br />

- Muldenentwässerung Bereich 3 636 160<br />

3.5.5.6 Gesamtfördermenge<br />

Die Gesamtfördermenge ist abhängig von den zeitlichen Überlagerungen<br />

der Einzelmaßnahmen. Bei der Berechnung der Gesamtfördermenge sind<br />

diese Überlagerungseffekte, die zu deutlichen Reduzierungen der Fördermengen<br />

führen können, nicht berücksichtigt, da hierzu im Entwurfsstadium<br />

noch keine belastbaren Angaben gemacht werden können.<br />

Die Gesamtfördermenge wird auf rd. 40 Mio. m³ bezogen auf die Gesamtbauzeit<br />

veranschlagt.<br />

3.6 Seitenentnahmen<br />

Ein erheblicher Anteil der notwendigen Schüttmaterialien kann vor Ort über<br />

Seitenentnahmen auf der Vorhabensfläche gewonnen werden. Dazu<br />

soll tragfähiger Kies aus künftig nicht überbauten Bereichen abgebaut<br />

werden. Gleichzeitig werden zusätzliche Materialtransporte vermieden und<br />

Rohstoffressourcen außerhalb des Flughafens geschont.<br />

Für die Planung der Seitenentnahmen sind zusätzlich zu den bereits genannten<br />

Grundlagen insbesondere die<br />

• Richtlinien für Anlagen zur Gewinnung von Kies, Sand, Steinen und<br />

Erden 32 und die<br />

• Anforderungen zur Verfüllung von Gruben und Brüchen 33<br />

zu beachten.<br />

32 [A4] Bay. Staatsministerium für Umweltfragen, Richtlinien für Anlagen zur Gewinnung<br />

von Kies, Sand, Steinen und Erden<br />

33 [A1] Bay. Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, Anforderungen<br />

an die Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen, i.d.F.v. 09.12.2005<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

197


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Der Untergrund im Bereich der geplanten Seitenentnahmen ist durch zahlreicher<br />

Bohrungen gut erkundet. Die anstehenden qualitativ hochwertigen<br />

Kiese sind für die Verwendung als Unterbau für die geplanten Flugbetriebsflächen<br />

sehr gut geeignet. Weitergehende Ausführungen zur Bodenschichtung<br />

und zu den ermittelten Bodenparametern sind der Geotechnischen<br />

Begutachtung 34 zu entnehmen. Die hierfür relevanten Bohrprofile<br />

sind in Anlage 3 beigefügt.<br />

Zur hydrogeologischen Situation sind in den vorigen Abschnitten des Kapitels<br />

3 umfassende Ausführungen und Angaben enthalten. Die geplanten<br />

Seitenentnahmen sind im Grundwassermodell implementiert und somit bei<br />

der Beurteilung der durch die <strong>Maßnahmen</strong> bedingten hydrogeologischen<br />

Veränderungen bereits berücksichtigt.<br />

3.6.1 Verfüllte Seitenentnahmen aus der Bauzeit 1987 bis 1990<br />

Für den Bau der bestehenden S/L-Bahnsysteme wurden zur Kiesgewinnung<br />

und für die Verfüllung nicht verwendbare Erdstoffe Seitenentnahmen<br />

sowohl im südlichen als auch im nördlichen S/L-Bahnbereich angeordnet.<br />

Aushub und Verfüllung erfolgten auflagengemäß. Sofern die Auswirkungen<br />

auf den Grundwasserstrom, vorrangig durch Aufstau- und Absenkerscheinungen,<br />

nicht durch belassene Kieskörper im zulässigen Rahmen<br />

gehalten werden konnten, wurden Grundwasserüberleitungssysteme<br />

meist in Form von Ringdränagen angeordnet.<br />

Die Grundwasserbeobachtung unter Berücksichtigung auch der für die<br />

Seitenentnahmen zusätzlich eingerichteten Grundwassermessstellen<br />

zeigt, dass keine Auswirkungen auf den Grundwasserstrom außerhalb des<br />

Flughafens festzustellen sind.<br />

Die bestehenden Seitenentnahmen sind im Grundwassermodell implementiert.<br />

Sämtliche Modellberechnungen berücksichtigen somit die Wirkung<br />

der Verfüllkörper im Grundwasserstrom. Die für die Beurteilung weiterer<br />

Seitenentnahmen im Bereich des 3. S/L-Bahnsystem relevanten bestehenden<br />

Seitenentnahmen an der Nordseite des bestehenden nördlichen<br />

Bahnsystems sind im Plan D1a/F6.1a-2110 nachrichtlich dargestellt.<br />

3.6.2 Geplante Abbaugrenzen, Abbauschnitte und Abbautiefe<br />

Seitenentnahmen sind im mittleren und östlichen Drittel des 3.S/L-<br />

Bahnsystems zwischen der 3. S/L-Bahn und dem nördlichen Flughafenzaun<br />

vorgesehen. Zur 3. S/L-Bahn und zum Zaun werden ausreichend<br />

große Abstände eingehalten, um eine Beeinträchtigung des künftigen Betriebs<br />

zu vermeiden.<br />

Innerhalb des Bereichs geplanter Seitenentnahmen sollen Bereiche abgebaut<br />

werden, zwischen denen der anstehende Boden unberührt bleibt. Die<br />

Abbaubereiche und verbleibende Zwischenriegel (Fenster) werden so angeordnet,<br />

dass<br />

34 [G14] TUM, Zentrum Geotechnik - Geotechnische Beurteilung<br />

198 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

- die Rohrleitungstrassen für die Verlängerung der Überleitung<br />

Süd/Nord, der Entwässerung, etc. im anstehenden Boden verlegt werden<br />

können und<br />

- die verbleibenden Kiesbereiche zwischen den Abbaubereichen (Fenster)<br />

in Verbindung mit der Grundwasserregelung ausreichen, um das<br />

anströmende Grundwasser ohne schädlichen Aufstau abzuleiten.<br />

Es ist geplant die Einzelentnahmen nach dem Kiesabbau zeitnah wieder<br />

zu verfüllen (s.u.) und damit die Bereiche mit offenen Abtrags- und Wasserflächen<br />

zu minimieren. Zur Vermeidung längerer Transportwege werden<br />

voraussichtlich mehrere Einzelseitenentnahmen gleichzeitig und in<br />

der Nähe der Kiesbedarfsstellen betrieben werden.<br />

Der Kiesabbau erfolgt wie bisher nur in den obersten, quartären Bodenschichten<br />

bis maximal 1,0 m über den tertiären Bodenschichten.<br />

Der Bereich der geplanten Seitenentnahmen mit den eingetragenen Einzelentnahmen<br />

mit zugehöriger Nummer ist im Plan D1a/F6.1a-2110 dargestellt.<br />

3.6.3 Wiederverfüllung der geplanten Seitenentnahmen<br />

Die Wiederverfüllung der geplanten Seitenentnahme richtet sich nach den<br />

o.g. Anforderungen des Leitfadens zu den Eckpunkten.<br />

Danach kann aus Gründen des öffentlichen Interesses eine Verfüllung geboten<br />

sein, insbesondere um Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Zur<br />

Verhütung von Vogelschlag im Bereich des geplanten 3. S/L-Bahnsystems<br />

müssen die Seitenentnahmen aus Sicherheitsgründen wiederverfüllt werden.<br />

Der Grundwasserschutz wird gewährleistet, indem nur örtlich anfallender<br />

Abraum, unverwertbare Lagerstättenanteile, unbedenklicher Bodenaushub<br />

aus der Abbaustelle selbst und aus den unmittelbar angrenzenden Erdbauflächen<br />

für die baulichen <strong>Maßnahmen</strong> im Zusammenhang mit dem<br />

Bau der 3. S/L-Bahn verfüllt wird.<br />

Die Einhaltung der strengen Mindestanforderungen an das Verfüllmaterial<br />

werden durch eine Eigenüberwachung gewährleistet. Ausführliche Hinweise<br />

finden sich dazu im Boden- und Rohstoffmanagement 35 . Hierzu notwendige<br />

Probenahmen und Analysen werden gemäß den Vorgaben nach<br />

Anlage 9 des Leitfadens durchgeführt.<br />

Die Seitenentnahmen müssen nach Abschluss der Erdarbeiten im Bereich<br />

des 3. S/L-Bahnsystems vollständig verfüllt sein. Daher wird im Zuge des<br />

Boden- und Rohstoffmanagements sichergestellt, dass Aushub nur in dem<br />

Umfang vorgenommen wird, wie geeignetes Verfüllmaterial zur Verfügung<br />

steht.<br />

35 [A6] R&H – emc - Boden und Rohstoffmanagement<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

199


3.6.4 Dauer des Abbaus und der Wiederverfüllung<br />

<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Der Kiesabbau in den Seitenentnahmen erfolgt parallel zu den Erdbaumaßnahmen<br />

im Bereich des 3. S/L-Bahnsystems und wird sich voraussichtlich<br />

über 2 Jahre erstrecken.<br />

3.6.5 Abbau- und Wiederverfüllungsmengen<br />

In Anlehnung auf die in Anlage 3 beigefügten Bohrprofile im Bereich der<br />

geplanten Seitenentnahmen wurde für die Massenermittlung von folgender<br />

Untergrundschichtung ausgegangen, der die zu erwartenden mittleren<br />

Verhältnisse beschreibt:<br />

Belebter Oberboden 0,46 m (Boden zur Verwertung)<br />

Unbelebter Oberboden 0,20 m (Boden zur Verwertung)<br />

Übergangsschicht 0,14 m (Boden zur Wiederverfüllung)<br />

Summe Deckschicht 0,80 m<br />

Kiesschicht 6,00 m<br />

Die Auffüllung der Seitenentnahmen wird nach oben hin mit einer Kiesausgleichsschicht<br />

mit einer Dicke von 0,50 m und einer Oberbodenschicht<br />

mit einer Dicke von 0,10 m abgeschlossen.<br />

Unter Verwendung dieser Ansätze ergeben sich folgende maximale Abbau-<br />

und Wiederverfüllungsmengen:<br />

Für die Freilegung der Kiesabbauflächen ist ein Oberbodenabtrag von rd.<br />

116 T m 3 notwendig. Davon können nach Abschluss der Verfüllung rd.<br />

26 T m 3 wieder aufgetragen werden, die restlichen rd. 90 T m 3 werden im<br />

Zuge des Bodenmanagements verwertet.<br />

Die darunter anstehende Übergangsschicht mit rd. 83 T m³ kann, sofern<br />

sie den qualitativen Anforderungen genügt, voraussichtlich vollumfänglich<br />

in den Seitenentnahmen wiederverfüllt werden.<br />

Nach Freilegung der Kiesoberfläche kann rd. 1,08 Mio. m³ Kies gewonnen<br />

werden., davon werden rd. 0,13 Mio. m³ für die Kiesausgleichsschicht im<br />

Zuge der Wiederverfüllung benötigt, der Rest von rd. 0,95 Mio. m³ steht<br />

als nutzbares Kiesvolumen zur Verfügung.<br />

Der Abbau unter Wasser kann jedoch nur in dem Umfang erfolgen, wie<br />

Material zur Wiederverfüllung vor Ort zur Verfügung steht. Nach dem Boden<br />

und Rohstoffmanagement 36 steht für die Verfüllung geeigneter<br />

A2/A3-Böden, die die strengen Qualitätsanforderungen an die Verfüllmaterialien<br />

einhalten, ein Volumen von rd. 710.000 m³ zur Verfügung. Dies bedeutet,<br />

dass die im Plan aufgeführten Seitenentnahmen nicht bis 1 m über<br />

die tertiären Trennschichten ausgehoben werden müssen oder dass auf<br />

den Abbau in einigen Teilabschnitten verzichtet werden kann. Die oben<br />

aufgeführten maximalen Volumina für den Oberbodenabtrag und die Übergangsschicht<br />

würden sich ebenfalls entsprechend reduzieren.<br />

36 [A6] R&H - emc - Boden und Rohstoffmangement<br />

200 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

3.6.6 Beeinflussungen des Grundwasserstroms<br />

Bei den Aushub- und Verfüllarbeiten wird darauf geachtet, das rasches<br />

Ausheben oder Verfüllen mit merklichen Auswirkungen auf die freigelegte<br />

Grundwasserspiegellage vermieden wird. Die vorübergehende Ausspiegelung<br />

der freigelegten Grundwasserfläche kann auf Grund der geringen<br />

Ausdehnung der Abbaubereiche in Grundwasserfließrichtung vernachlässigt<br />

werden. Ein Abströmen von Wasser aus den Kiesabbaubereichen<br />

wird ggf. durch temporäre Dammschüttungen o.ä. sicher vermieden.<br />

Die verfüllten Seitenentnahmen stellen Bereiche mit geringer Bodendurchlässigkeit<br />

im Grundwasser dar und haben daher Auswirkungen auf den<br />

Grundwasserabfluss. Die <strong>Maßnahmen</strong> zum Ausgleich dieser Auswirkungen<br />

sind in Kapitel 3 beschrieben.<br />

3.7 Auswirkungen der geplanten Grundwasserregelung, der Bauwerke<br />

im Grundwasser und der Seitenentnahmen<br />

3.7.1 Auswirkungen durch Abflüsse aus der GWR in das Grabensystem<br />

Mit der 3. S/L-Bahn werden Teile des Süß-, des Mittel-, des Grüsel- und<br />

des Kalkgriesgrabens überbaut. Damit werden sich deren Abflüsse anteilig<br />

verringern, nämlich um die auf dieser Strecke bislang infiltrierende Wassermenge.<br />

Um das auszugleichen, soll Wasser aus der Grundwasserregelung<br />

den Gräben wieder zugeführt werden. Der Süß- und Mittelgraben<br />

kann dazu Wasser aus dem neuen Ableitungsgraben Nord erhalten, der<br />

Grüselgraben und der Kalkgriesgraben aus der geplanten GWR-Ableitung<br />

West. Damit wird erreicht, dass sich die Abflussverhältnisse der Gräben<br />

nicht verändern.<br />

Entnahme, Ableitung und Wiederversickerung von Grundwasser:<br />

Durch die zur Grundwasserregelung im Bereich der 3.S/L Bahn geplanten<br />

Dränleitungen werden zur Erreichung des Absenkziel bei ZW rd. 320 l/s<br />

und bei MHW rd. 680 l/s Grundwasser gefasst und über geschlossene<br />

Rohrsysteme bis zum Ableitungsgraben Nord nördlich des Flughafenzauns<br />

abgeleitet. Dem geplanten Sammelsystem fließt nur Grundwasser<br />

zu, das allenfalls durch einen möglichen Sauerstoffeintrag über die Kontrollschächte<br />

in seiner Beschaffenheit verändert wird.<br />

Der in der geplanten Versickerungsanlage benötigte Anteil des aus dem<br />

Flughafenbereich abströmenden Wassers von rd. 170 l/s (bei ZW und<br />

MHW) wird über 3 Pumpwerke, Verteilerleitungen und Einleitbauwerke<br />

über Rigolen wieder dem Grundwasser zugeführt. Dabei gelangt folgendes<br />

Wasser zur Versickerung:<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

201


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

- Pumpwerk West - Grundwasser und z.T. Oberflächenwasser aus<br />

der Überleitung Süd-Nord gem. Bestand<br />

- Pumpwerk Mitte - Grundwasser aus dem westlichen Grundwasserregelungssystem<br />

der 3. S/L-Bahn.<br />

- Pumpwerk Ost - Grundwasser aus dem östlichen Grundwasserregelungssystem<br />

der 3. S/L-Bahn.<br />

Somit wird über das Pumpwerk West Wasser derselben Qualität wie bisher<br />

dem Grundwasser wieder zugeführt. Es findet keine Grundwasseranreicherung<br />

statt. Zum Teil kann auch der westliche Strang der bestehenden<br />

Versickerungsanlage weiterbetrieben werden. In die Pumpwerke Mitte<br />

und Ost gelangt nur Grundwasser, das im 3. S/L-Bahnsystem gefasst<br />

wurde. Beim Pumpen und in den geschlossenen Rohrleitungen zur Verteilung<br />

auf die einzelnen Rigolen kann es durch Veränderungen der Strömungsgeschwindigkeiten<br />

zu Ausfällungen kommen. An den Ausleitbauwerken<br />

in die Versickerungsrigolen ist ein Sauerstoffeintrag in das geförderte<br />

Wasser möglich, der ebenfalls zu Ausfällungen führen kann.<br />

Solche Ausfällungen führen zu betrieblichen Aufwendungen und Erschwernisse.<br />

Daher wurde bereits bei der Planung der Ausleitbauwerke<br />

und der Verteilerdränleitungen darauf geachtet, dass möglicherweise auftretende<br />

Ausfällungen entnommen oder rückgespült werden können. Entnommenes<br />

Material oder Rückspülwasser wird untersucht und ggf. ordnungsgemäß<br />

entsorgt.<br />

Ableitung von Grundwasser in die nördlichen Grabensysteme:<br />

Ein Teil des im Bereich der 3. S/L-Bahn abgeleiteten Grundwassers über<br />

die Versickerungsrigolen direkt zur Versickerung. Das restliche Grundwasser<br />

wird zum einen in die Gräben zum Ausgleich von geringeren Abflüssen<br />

und zum anderen über den Ostteil des Ableitungsgrabens Nord<br />

und dem Vorflutgraben Nord abgeleitet. Die letztgenannten Grabenabschnitte<br />

sind nicht abgedichtet. Das führt zu einer flächigen Versickerung<br />

des ausgeleiteten Grundwassers im Unterstrom. Die landschaftsplanerische<br />

Gestaltung der Gräben unterstützt diese Wirkung durch die Anordnung<br />

von Aufweitungen und Vertiefungen, so dass letztlich der Grundwasserhaushalt<br />

auch auf diese Weise günstig beeinflusst wird.<br />

Das Abfließen des Grundwasser in offenen Gerinnen führt zu einem Sauerstoffeintrag<br />

und jahreszeitabhängig meist zu einer geringen Erhöhung<br />

der Wassertemperatur und somit zu keinen nennenswerten Qualitätsveränderungen<br />

des Grundwassers. Die Sauerstoffanreicherung kann allerdings<br />

zu Ausfällungen führen, wie sie bereits im Grüselgraben beobachtet<br />

werden konnten.<br />

3.7.2 Auswirkungen auf die Reichweite der Grundwasserregelung<br />

Die geplanten <strong>Maßnahmen</strong> der Grundwasserregelung führen zu einer Absenkung<br />

des Grundwassers. Die Reichweite der Absenkung ist in Ab-<br />

202 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

schnitt 3.4.4 beschrieben und in den Plänen WA2312, WA2313 und<br />

WA2314 dargestellt.<br />

Um die Reichweite der Absenkung zu minimieren, wird das Grundwasser<br />

wiederversickert. Dazu werden oberflächennahe Versickerungsrigolen<br />

eingerichtet, die linienförmig nördlich des Flughafens angeordnet werden.<br />

Westliche und nordwestliche Abschnitte der Versickerungsanlage werden<br />

bewirken, dass sich die geplante Grundwasserregelung nicht auf die bebauten<br />

Bereiche in und um Attaching und auf die Stoibermühle auswirkt.<br />

Ein östlicher Strang der Versickerungsanlage wird die Reichweite der<br />

Grundwasserabsenkung nach Norden und Osten begrenzen, um ökologisch<br />

wertvolle Bereiche wie das Viehlassmoos, den Eittinger Weiher oder<br />

den Keckeisgrenzgraben nicht zu beeinflussen.<br />

Durch die moderate Absenkung um rd. 0,5 m in Verbindung mit der Wiederversickerung<br />

von Grundwasser gelingt es, die Auswirkungen der geplanten<br />

Grundwasserregelung gering zu halten und auf den Nahbereich<br />

des Flughafenzauns zu begrenzen. Besonders sensible und geschützte<br />

Bereiche wie etwa das Viehlassmoos oder der Eittinger Weiher werden<br />

durch die wasserwirtschaftlichen <strong>Maßnahmen</strong> nicht berührt. Auf Naherholung,<br />

Natur und Landwirtschaft ergeben sich keine nachteiligen wasserwirtschaftlich<br />

bedingten Auswirkungen. Hinzu kommt, dass Flächen nördlich<br />

des Zauns durch Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Flughafenerweiterung,<br />

z.B. dem Ableitungsgraben Nord, der St 2084 neu oder<br />

dem Abfangraben Ost, verändert werden.<br />

Die Reichweite der Absenkung wirkt sich nach Südosten am weitesten<br />

aus. Die 10 cm-Linie gleicher Absenkung liegt hier bis 1200 m südöstlich<br />

des geplanten Flughafenzauns. Hier gilt es anzumerken, dass der Grundwasserflurabstand<br />

dort größer als 1 m, in weiten Teilen sogar größer als<br />

1,5 m ist. Dieses Gebiet wird landwirtschaftlich genutzt. Daher ist eine<br />

größere Reichweite der Absenkung in dieser Richtung hinnehmbar und<br />

hat keine weiteren Auswirkungen. Feuchtgebiete sind hier nicht betroffen.<br />

3.7.3 Auswirkungen auf die Grundwasserschwankungen<br />

Bereits vor Errichtung des Flughafens waren die Grundwasserstandsschwankungen<br />

im Norden des Erdinger Mooses geringen als im Süden.<br />

Die Schwankungen werden im Wesentlichen durch Hochwasserereignisse<br />

geprägt. Dort, wo das Grundwasser bereits bei mittleren Wasserständen<br />

nahe der Geländeoberfläche steht - wie das nördlich der geplanten Bahn<br />

der Fall ist - wird es bei Hochwasserständen geländegleich ansteigen. Das<br />

war der Grund, dass im Erdinger Moos Gräben zur Regelung des Bodenwasserhaushaltes<br />

angelegt wurden, die dämpfend auf die Hochwasserspitzen<br />

und damit die Grundwasserstandsschwankungen wirken.<br />

Die Grundwasserstandsschwankungen werden von den Gräben maßgeblich<br />

beeinflusst. Da Hochwasserspitzen durch Starkniederschläge erzeugt<br />

werden, wird die durch den Flughafen gekappte Hochwasserspitze mit zunehmendem<br />

Abstand vom Flughafen durch neue Niederschläge ausgeglichen<br />

bzw. wieder aufgebaut.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

203


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Für den Bereich unmittelbar nördlich des Flughafens wird dagegen eine<br />

stärkere Regelung der Grundwasserstände und damit Verringerung der<br />

Schwankungen eintreten.<br />

Im unmittelbaren nördlichen Umfeld des Flughafens bewirkt die Grundwasserregelung<br />

zwar eine Dämpfung der Grundwasserschwankung. Diese<br />

Dämpfung ist jedoch bereits in einer Entfernung von wenigen 100 m<br />

unterstromig der Versickerungsanlage nicht mehr nachweisbar. Somit ist<br />

zu erwarten, dass Veränderungen im Grundwasserschwankungsverhalten<br />

in mehr als rd.150 m Entfernung vom Flughafenzaun nicht mehr zu beobachten<br />

sind. Bei Niedrigwasser wirken die Dränagen ohnehin nicht entwässernd.<br />

3.7.4 Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung<br />

Durch die geplanten Baumaßnahmen werden derzeit landwirtschaftlich<br />

genutzte Flächen versiegelt.<br />

Ein Teil der befestigten Flächen wie z.B. Rollbahnen und Rollwege wird<br />

mit dem Abbausystem Gelände (ASG) versehen und nicht an Entwässerungseinrichtungen<br />

angeschlossen. Das dort ankommende Niederschlagswasser<br />

wird somit vollständig dem Grundwasser zugeführt.<br />

Die nachfolgend aufgelisteten befestigten Bereiche werden an Entwässerungseinrichtungen<br />

angeschlossen und haben somit Einfluss auf die künftige<br />

Grundwasserneubildung:<br />

- 3. S/L-Bahn mit angrenzenden Schnellabrollwegen, Enteisungszonen<br />

an den Startbahnenden und sonstige Flächen, Entwässerung<br />

im Winterbetrieb über Schlitzrinnen; Gesamtfläche rd. 96 ha.<br />

- Erweiterung Vorfeld Ost und sonstige Flächen, vollständig und<br />

ganzjährig an das Entwässerungssystem des Flughafens angeschlossen;<br />

das anfallende Niederschlagswasser wird über Kanäle<br />

und Bauwerke zum Vorflutgraben Nord abgeleitet; Gesamtfläche:<br />

rd. 166 ha.<br />

Bilanzierung der Grundwasserneubildung<br />

Durch die überbauten Flächen und die damit verbundene Entwässerung<br />

verändert sich die Grundwasserneubildung. Derzeit besteht das Planungsgebiet<br />

mit Ausnahme der Straße St 2084 fast ausschließlich aus<br />

landwirtschaftlich genutzter Fläche. Auf diesen Flächen findet Grundwasserneubildung<br />

statt. Die Grundwasserneubildung beträgt im Jahresmittel<br />

rd. 330 mm, wobei die Neubildung überwiegend im hydrologischen Winterhalbjahr<br />

erfolgt. Im Sommerhalbjahr fallen, mit Ausnahme längerer Niederschlagsperioden,<br />

die Niederschläge weitgehend der Evapotranspiration<br />

zu.<br />

204 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Die wesentlichen nachfolgend genannten Flächen verbrauchenden Bauwerke<br />

sind die 3. S/L-Bahn, die Vorfelderweiterung Ost sowie die Rollbahnen.<br />

Deren Entwässerung lässt sich kurz wie folgt umreißen:<br />

♦ 3. S/L-Bahn und Rollbahnen mit Rinnenentwässerung:<br />

Sommerbetrieb: Niederschlagswasser wird über die Schulter in das angrenzende<br />

Gelände fließen und dort versickert.<br />

Winterbetrieb: Niederschlagswasser wird in Rinnen gefasst und der Kläranlage<br />

zugeführt. Auf dieser Fläche wird künftig im Winter keine Grundwasserneubildung<br />

mehr stattfinden.<br />

♦ Vorfeld Ost:<br />

Niederschlagswasser wird dem Regenwasserkanal und letztlich dem Vorflutgraben<br />

Nord zugeführt. Auf dieser Fläche wird künftig ganzjährig keine<br />

Grundwasserneubildung mehr stattfinden.<br />

♦ Rollbahnen mit ASG:<br />

Niederschlagswasser wird im Sommer- und Winterbetrieb vollständig dem<br />

ASG zugeführt und letztlich versickert.<br />

Die Grundwasserneubildung wird in folgenden Punkten verändert:<br />

Niederschlagswasser, das derzeit versickert, wird künftig abgeleitet. Dadurch<br />

verringert sich die Grundwasserneubildung.<br />

Das Wasser von befestigten Flächen wird künftig rasch abgeführt. Im Falle<br />

der 3. S/L-Bahn (im Sommer) und der Rollbahnen (ganzjährig) wird künftig<br />

Niederschlagswasser zur Versickerung gelangen, das bislang verdunstete.<br />

Der Anteil des auf befestigen Flächen abfließenden Niederschlags, der<br />

nicht verdunstet, sondern abfließt beträgt 60 bis 90%. Dieses Verhältnis ist<br />

als Abflussbeiwert definiert.<br />

Im Folgenden erfolgt eine Abschätzung der Veränderung der Grundwasserneubildung<br />

für Abflussbeiwerte von 90 % (Maximalwert), 75 % (Mittelwert)<br />

und 60 % (Minimalwert), um die gesamte Bandbreite möglicher Veränderung<br />

bei der Grundwasserneubildung abschätzen zu können.<br />

In Tabelle 3-6 sind die an der DWD-Wetterstation Erdinger Moos (bis 1992<br />

DWD-Station Weihenstephan) für die Zeitreihe 1986 bis 2004 und die<br />

nach Bayerisches Landesamtes für Wasserwirtschaft 37 (Zeitreihe 1931 bis<br />

1960) aufgeführten Niederschlags- und Verdunstungshöhen für das Untersuchungsgebiet<br />

gegenübergestellt.<br />

37 [G3] LfW - Mittlere und niedrigste Grundwasserneubildungshöhen<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

205


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Tabelle 3-6 Niederschlagssummen und Grundwasserneubildungshöhe<br />

Quelle<br />

DWD Station Weihenstephan<br />

und Erding<br />

Zeitreihe 1986-2004<br />

Zeitreihe 1931 bis 1960<br />

(LfW 38 )<br />

Niederschlagssumme Jahr [mm] 780 770<br />

Niederschlagssumme Sommer [mm] 480 510<br />

Niederschlagssumme Winter [mm] 300 260<br />

Grundwasserneubildung Ist-Zustand [mm] - 330<br />

Auf Grundlage dieser Messdaten und der zusätzlich befestigen Flächen,<br />

die im Sommer mit rd. 152 ha und im Winter mit rd. 247 ha an das Entwässerungssystem<br />

zur Kläranlage angeschlossen sind, sowie bei Berücksichtigung<br />

der unterschiedlichen Verdunstungsraten von befestigten Flächen<br />

und Vegetationsflächen lässt sich eine Verringerung der Grundwasserneubildungsrate<br />

von rd. 10 l//s abschätzen. Dies ist im Vergleich zum<br />

gesamten Grundwasserstrom vernachlässigbar.<br />

3.7.5 Auswirkungen der Bauwerke im Grundwasser und der Seitenentnahmen<br />

auf das Grundwasser<br />

Die geplanten Grundwasserüberleitungsmaßnahmen verhindern einen<br />

Grundwasseraufstau, bzw. eine Grundwasserabsenkung durch große<br />

Bauwerke im Grundwasser über das zulässige Maß von 10 cm hinaus.<br />

Mögliche geringe Auswirkungen beschränken sich auf den Nahbereich der<br />

Bauwerke und haben keine Auswirkungen außerhalb des Flughafens.<br />

Die Auswirkungen der geplanten Seitenentnahmen auf den Grundwasserstrom<br />

sind in den vorstehend dargestellten Ausführungen für die Grundwasserregelung<br />

insgesamt und somit auch für die Seitenentnahmen dargestellt.<br />

3.7.6 Auswirkungen auf die Beschaffenheit der Oberflächengewässer und<br />

des Grundwassers<br />

Durch die Veränderungen der Abflussverhältnisse und damit der Zusammensetzung<br />

und Vermischung von Grundwasser und Oberflächenwasser<br />

im Zuge der Erweitungsmaßnahmen am Flughafen München sind qualitative<br />

Veränderungen in den Gewässern nicht gänzlich auszuschließen.<br />

38 [G3] LfW - Mittlere und niedrigste Grundwasserneubildungshöhen<br />

206 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Die Einleitung von Grundwasser in die Oberflächengewässer führt zu einer<br />

Verbesserung der Wasserqualität. Es kann allerdings zu Ausfällungen<br />

von Eisen und Mangan kommen, wenn sich das sauerstoffarme Grundwasser<br />

bei der Einleitung ins Gewässer mit Sauerstoff anreichert.<br />

Negative qualitative Auswirkungen auf das Grundwasser haben die geplanten<br />

<strong>Maßnahmen</strong> zur Grundwasserregelung nicht. Durch die Regelungsmaßnahmen<br />

wird z.T. eine stärkere Belüftung des Grundwassers<br />

und somit bereichsweise sogar eine Qualitätsverbesserung für das sauerstoffarme<br />

Grundwasser erreicht.<br />

3.7.7 Auswirkungen auf bestehende Gewässerbenutzungen, Wasser- und<br />

Heilquellenschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete<br />

Es sind keine Auswirkungen auf bestehende Gewässerbenutzungen sowie<br />

auf Wasser- und Heilquellenschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete<br />

zu erwarten.<br />

3.7.8 Auswirkungen auf die Gewässerökologie, Natur und Umwelt,<br />

Landwirtschaft und Fischerei<br />

Im Raumordnungsverfahren hat die Bayerische Landeanstalt für Landwirtschaft<br />

(LfL), abgestimmt mit den Ämtern für Landwirtschaft und Forsten<br />

Fürstenfeldbruck sowie Erding, ausgeführt, dass im Zuge der umfangreichen<br />

Grundwasserregulierungen Auswirkungen auf landwirtschaftliche<br />

Flächen nicht auszuschließen seien. Es wurde verlangt, vor Beginn der<br />

Bautätigkeiten ein pflanzensoziologisches Beweissicherungsverfahren<br />

durchzuführen. Dieser Forderung wurde in der landesplanerischen Beurteilung<br />

vom 21.02.2007 mit der Maßgabe 3.2 Satz 2 entsprochen. Die<br />

FMG hat die LfL mit der Durchführung dieser pflanzensoziologischen Beweissicherung<br />

bereits beauftragt. Die Kartierungsarbeiten werden 2007<br />

und 2008 durchgeführt. Im Kapitel 5 Beweissicherung sind weitere Erläuterungen<br />

zur pflanzensoziologischen Beweissicherung enthalten.<br />

3.7.9 Auswirkungen auf Wohnungs- und Siedlungswesen, öffentliche<br />

Sicherheit und Verkehr, Ober-, Unter, An- und Hinterlieger<br />

Die von den <strong>Maßnahmen</strong> der 3. S/L-Bahn beanspruchten Flächen sind<br />

nach der Landesplanung zum überwiegenden Teil bereits als Vorbehaltsflächen<br />

für eine Flughafenerweiterung vorgesehen. Daher sind in diesem<br />

Bereich weder Wohn- noch Gewerbebebauung vorgesehen und deshalb<br />

die Bauleitplanung der Kommunen nicht betroffen.<br />

Die geplanten <strong>Maßnahmen</strong> haben keine Auswirkungen auf Wohnungs-<br />

und Siedlungswesen, öffentliche Sicherheit und Verkehr.<br />

Die Veränderung der Grundwasserstände außerhalb des Flughafens sind<br />

so gering, dass die geplanten <strong>Maßnahmen</strong> erkennbaren Auswirkungen<br />

auf Wohnungs- und Siedlungswesen, öffentliche Sicherheit und Verkehr<br />

sowie Ober-, Unter, An- und Hinterlieger haben<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

207


4 Entwässerung<br />

<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Die Flächen der geplanten 3. Start- und Landebahn einschließlich der weiteren<br />

geplanten Flugbetriebsflächen und Gebäude werden eine zeitliche<br />

und örtliche Konzentration der Niederschlagsabflüsse bewirken. In den<br />

geplanten Gebäuden und Einrichtungen fallen zudem in unterschiedlicher<br />

Weise Abwässer an. Die anfallenden Niederschlagsabflüsse werden je<br />

nach Herkunft gesammelt, behandelt und in Oberflächengewässer eingeleitet<br />

oder versickert. Anfallende Schmutzwässer werden zur Kläranlage<br />

Eitting abgeleitet und dort behandelt.<br />

Die Entwässerung der geplanten Flugbetriebsflächen, Gebäude und Einrichtungen<br />

ist Gegenstand der Entwässerungsplanung.<br />

4.1 Bestehende Verhältnisse<br />

In den folgenden Abschnitten werden die bestehenden Entwässerungsverhältnisse<br />

innerhalb des Flughafens München und innerhalb der Erweiterungsflächen<br />

einschließlich der bestehenden Einleitungen und wasserrechtlichen<br />

Gegebenheiten beschrieben.<br />

4.1.1 Allgemeines<br />

Die bestehende Entwässerung ist zusammen mit der Gewässerneuordnung<br />

und der Grundwasserregelung ein integraler Bestandteil des Gesamtsystems<br />

der wasserwirtschaftlichen Anlagen des Flughafens.<br />

Die wasserwirtschaftlichen Anforderungen an die Entwässerung des Flughafens,<br />

der umfangreiche abflusswirksame Flächen aufweist, ergeben<br />

sich aus seiner Lage in einem Gebiet mit kleinen, gering belastbaren, abflussarmen<br />

Gewässern, im flach geneigten Erdinger Moos. Der Untergrund<br />

ist stark durchlässig und der Grundwasserflurabstand gering.<br />

Die für die Erweiterung vorgesehenen Flächen werden derzeit überwiegend<br />

landwirtschaftlich genutzt. Sie sind weitgehend unbebaut.<br />

Die Ausführungen zu den topographischen, geländemorphologischen,<br />

geologischen und hydrogeologischen Verhältnissen, die in den Kapiteln<br />

Gewässerneuordnung und Grundwasserregelung gemacht wurden, gelten<br />

sinngemäß auch hier.<br />

Im Planungsgebiet sind mit Ausnahme einer Abwasserleitung des Abwasserzweckverbandes<br />

Erdinger Moos, die von der Ortschaft Eittinger Moos<br />

zur Kläranlage Eitting führt, keine Entwässerungssysteme vorhanden.<br />

208 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

4.1.2 Bestehendes Entwässerungssystem des Flughafens<br />

Das Entwässerungsgebiet des Flughafens kann grundsätzlich in die zwei<br />

Bereiche „Landseite“ mit den dortigen Verkehrs-, Bebauungs- und Freiflächen<br />

und „Luftseite“ mit den dortigen Flugbetriebs-, Verkehrs-, Bebauungs-<br />

und Freiflächen unterschieden werden.<br />

Das bestehende Flughafengelände stellt hinsichtlich der Verschmutzung<br />

der anfallenden Schmutz- und Regenwässer ein stark differenziertes Gebiet<br />

dar. Das Misch- und das Trennverfahren wurden daher bereichsweise<br />

angewendet und zu einem integrierten Gesamtsystem zusammengefügt.<br />

So wird der Bereich der Passagierabfertigung mit dem Terminal 1, dem<br />

Zentralgebäude, dem Hotel und den Parkhäusern 4 bis 8 im Mischverfahren<br />

entwässert, der Bereich um das Terminal 2 und das Munich Airport-<br />

Center und die Bebauungszonen Nord und Süd hingegen im Trennverfahren.<br />

Im Bereich der Flugbetriebsflächen muss hinsichtlich der Belastung des<br />

Oberflächenabflusses zwischen dem Sommerbetrieb mit gering bis nahezu<br />

unbelastetem Abfluss und dem Winterbetrieb mit infolge des Einsatzes<br />

von chemischen Flächen- und Flugzeugenteisungsmitteln belastetem Abfluss<br />

unterschieden werden.<br />

Die Beschreibung des bestehenden Entwässerungssystems erfolgt daher<br />

getrennt für den Sommer- und den Winterbetrieb.<br />

4.1.2.1 Oberflächenabfluss im Sommerbetrieb<br />

Der Oberflächenabfluss vom nördlichen und südlichen Start- und Landebahnsystem<br />

entwässert im Sommerbetrieb über die Schultern ins Gelände<br />

und versickert dort weitgehend. Der bei Starkregenereignissen nicht versickernde<br />

Teil des Oberflächenabflusses wird in Mulden bzw. Gräben gesammelt<br />

und über die innerhalb der Bahnsysteme angeordneten Entwässerungsgräben<br />

Süd, Nord und Nord-Ost zur so genannten Überleitung<br />

Süd-Nord, bzw. zur Verrohrung Nord-Ost abgeleitet.<br />

In die Entwässerungsgräben Nord und Süd wird auch der Oberflächenabfluss<br />

aus dem landseitigen nördlichen und südlichen Bebauungsbereich<br />

einschließlich Flugzeugwartung, Fracht, Post, Technische Dienste und<br />

Verwaltung eingeleitet. Vor Einleitung in die Entwässerungsgräben wird<br />

dieser Oberflächenabfluss in den Regenklärbecken Nordwest und Südwest<br />

behandelt. Die Restentleerung beider Regenklärbecken erfolgt über<br />

die Mischwasserkanalisation zur Kläranlage Eitting.<br />

Der Oberflächenabfluss aus dem Abfertigungsbereich einschließlich Terminal<br />

1, Terminal 2 und den zugehörigen Vorfeldflächen wird in die Überleitung<br />

Süd-Nord eingeleitet. Vor Einleitung in die Überleitung Süd-Nord<br />

wird der Oberflächenabfluss in den Regenklärbecken Nord und Süd behandelt.<br />

Die Restentleerung beider Regenklärbecken erfolgt über die<br />

Mischwasserkanalisation zur Kläranlage Eitting.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

209


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Der Oberflächenabfluss von Flugzeugabstellpositionen innerhalb der Vorfeldflächen<br />

wird wegen der dort stattfindenden Betankungsvorgänge vor<br />

Einleitung in die Regenwasserkanalisation bis zu einem kritischen Abfluss<br />

über Leichtstoffabscheider geleitet. Jedem Leichtstoffabscheider ist ein<br />

Regenüberlauf vorgeschaltet, an dem der über den kritischen Abfluss hinausgehende<br />

Oberflächenabfluss in die Regenwasserkanalisation entlastet<br />

wird.<br />

4.1.2.2 Oberflächenabfluss im Winterbetrieb<br />

Der Oberflächenabfluss von den Flugbetriebsflächen kann im Winter mit<br />

chemischen Enteisungsmitteln belastet sein und erfordert daher eine andere<br />

Behandlung als im Sommerbetrieb.<br />

Der Oberflächenabfluss der Start- und Landebahnen einschließlich der<br />

Schnellabrollwege wird im Winterbetrieb über Schlitzrinnen gefasst und<br />

über Enteisungsabwasserkanäle der Enteisungsabwasserbeckenanlage<br />

zugeführt.<br />

Der Oberflächenabfluss von den Vorfeldflächen wird auch im Winterbetrieb<br />

über die vorhandenen Schlitzrinnen in die Regen- bzw. Benzinwasserkanalisation<br />

entwässert. Allerdings ist die Ableitung des Abflusses über<br />

die Regenklärbecken in die Oberflächengewässer im Winterbetrieb verschlossen.<br />

An so genannten Enteisungsabwasserweichen wird der Oberflächenabfluss<br />

von der Regenwasser- in die Enteisungsabwasserkanalisation<br />

geleitet und fließt der Enteisungsabwasserbeckenanlage im Osten<br />

des Flughafens zu. Von der Enteisungsabwasserbeckenanlage wird das<br />

Enteisungsabwasser dosiert zur Kläranlage Eitting des Abwasserzweckverbands<br />

Erdinger Moos abgeleitet und dort zusammen mit dem kommunalen<br />

Abwasser aus dem weiteren Verbandsgebiet gereinigt.<br />

Der Oberflächenabfluss der Rollbahnen wird auch im Winterbetrieb über<br />

die Schultern ins Gelände geleitet. Die Enteisungsabwässer werden dabei<br />

in einem seitlich der Flugbetriebsflächen angeordneten Abbausystem Gelände<br />

versickert und während der Bodenpassage behandelt. Die chemischen<br />

Enteisungsmittel werden dabei biologisch abgebaut.<br />

An den vorhandenen Enteisungsabwasserweichen im Bereich der Vorfelder<br />

und im Bereich der Start- und Landebahnen besteht die Möglichkeit,<br />

gering belastete Enteisungsabwässer bei Unterschreitung wasserrechtlich<br />

genehmigter Grenzwerte auch im Winterbetrieb in die Überleitung Süd-<br />

Nord und in die Verrohrung Nord-Ost einzuleiten (vgl. Kapitel 4.1.5).<br />

4.1.2.3 Schmutz- und Mischwasser<br />

Die innerhalb des Flughafengeländes anfallenden Schmutz- und Mischwässer<br />

werden zum Mischwasserpumpwerk am Regenüberlaufbecken geleitet<br />

und von dort zur Kläranlage Eitting gefördert.<br />

210 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Der bei starken Regenfällen an den Regenüberläufen der Mischkanalisation,<br />

d. h. im Bereich des Terminal 1, des Zentralgebäudes, des Hotels und<br />

der Parkhäuser 4 bis 8 entlastende Mischwasserabfluss wird in die Regenwasserkanalisation<br />

geleitet. Die Entlastungsstellen sind so angeordnet,<br />

dass dieser Abfluss vor der Einleitung in die Überleitung Süd-Nord in<br />

den Regenklärbecken Süd und Nord behandelt wird.<br />

Im Vollzug des 48. ÄPFB vom 29. Mai 1995 zur Verringerung des Mischwasserabflusses<br />

zur Kläranlage Eitting wurde der Oberflächenabfluss von<br />

Flugzeugabstellflächen vom Mischwasser- zum Regenwassersystem umgebaut.<br />

Als Ergebnis hieraus konnte der Mischwasserabfluss zum Regenüberlaufbecken<br />

deutlich reduziert werden. Da der Zufluss geringer ist als die zulässige<br />

Ableitungsmenge zur Kläranlage Eitting wird das Regenüberlaufbecken<br />

nicht mehr benötigt. Es wurde zwischenzeitlich zum Teil in ein Regenrückhaltebecken<br />

umgewandelt.<br />

Mischwasserentlastungen über das bestehende Regenüberlaufbecken<br />

finden daher im Regelfall nicht statt. Nur unter außergewöhnlichen Betriebszuständen<br />

ist eine Notentlastung über den Entwässerungsgraben<br />

Nord-Ost und die Verrohrung Nord-Ost in den Ableitungsgraben Nord im<br />

langfristigen Mittel einmal in fünf Jahren zugelassen.<br />

4.1.2.4 Oberflächengewässer<br />

Die Niederschlagsabflüsse aus dem Flughafen werden den im Rahmen<br />

der Gewässerneuordnung und der Grundwasserregelung geschaffenen<br />

Gewässern zugeleitet.<br />

Die Niederschlagsabflüsse aus dem südlichen und nordwestlichen Bereich<br />

des Flughafens werden über den Entwässerungsgraben Süd und Nord-<br />

West und die Überleitung Süd-Nord abgeleitet. Nur die Niederschlagsabflüsse<br />

aus dem nordöstlichen Bereich des Start- und Landebahnsystems<br />

Nord des Flughafens werden über den Entwässerungsgraben Nord-Ost<br />

und die Verrohrung Nord-Ost abgeleitet.<br />

Sowohl die Überleitung Süd-Nord als auch die Verrohrung Nord-Ost münden<br />

in den Ableitungsgraben Nord, dessen Abfluss bis 5 m³/s auf den<br />

Süß-, Mittel- und Grüselgraben aufgeteilt wird. Der darüber hinausgehende<br />

Abfluss wird über den Vorflutgraben Nord zur Isar abgeleitet.<br />

Der zulässige Niederschlagsabfluss aus dem Flughafengelände wurde im<br />

Planfeststellungsbeschluss vom 08.07.1979 auf maximal 13,1 m³/s begrenzt.<br />

Davon entfallen 12,4 m³/s auf die Überleitung Süd-Nord und<br />

0,7 m³/s auf die Verrohrung Nord-Ost. Auch bei starken Regenfällen mit<br />

Abflussspenden über dem Bemessungsregen wird der Abfluss durch das<br />

innerhalb der Mulden, Gräben und Kanäle vorhandene Retentionsvolumen<br />

und das Schützbauwerk am Ende der Überleitung Süd-Nord auf diese zulässigen<br />

Werte gedrosselt.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

211


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Die Überleitung Süd-Nord wird bei Trockenwetter aus dem Gebiet südlich<br />

des Flughafens vom Zufluss des Süß-, Mittel- und Grüselgrabens gespeist,<br />

der bei mittleren Verhältnissen bei etwa 50 l/s liegt. Innerhalb des<br />

Flughafens bringen der Entwässerungsgraben Süd und der Entwässerungsgraben<br />

Nordwest einen weiteren Zufluss bei mittleren Verhältnissen<br />

von etwa 70 l/s. Die Beschaffenheit dieses Abflusses kann als gering belastet<br />

eingestuft werden. Die Beschaffenheit der Gewässer wie z. B. Ableitungsgraben<br />

Nord oder Vorflutgraben Nord wird im Kapitel 2 Gewässerneuordnung<br />

behandelt.<br />

4.1.3 Abwasserableitung zur Kläranlage Eitting<br />

Planfestgestellt ist derzeit eine Mischwasserableitung aus dem Flughafen<br />

zur Kläranlage Eitting des Abwasserzweckverbandes Erdinger Moos ohne<br />

Ableitung von Enteisungsabwässern aus der Enteisungsabwasserbeckenanlage<br />

von 232 l/s.<br />

Die zusätzlichen Mengen und Frachten von Enteisungsabwasser aus der<br />

Enteisungsabwasserbeckenanlage zur Kläranlage Eitting im Winterbetrieb<br />

betragen entsprechend dem zwischen der Flughafen München GmbH und<br />

dem Abwasserzweckverband Erdinger Moos abgeschlossenen Abwasserbeseitigungsvertrag<br />

jeweils maximal 8.250 kg BSB5/d, 900 kg TKN/d<br />

und 10.800 m 3 /d (vgl. Anhang 4-1 „Untersuchung Enteisungsabwasserspeicherung).<br />

Ergänzend zu den o.g. Regelungen werden in Betriebsabsprachen die jeweils<br />

aktuell abzuleitende Abwassermenge anhand der gegebenen Randbedingungen,<br />

wie z. B. Größe der an das Kanalsystem angeschlossenen<br />

befestigten Flächen, Passagieraufkommen usw., festgelegt. Derzeit ist ein<br />

Mischwasserabfluss zur Kläranlage Eitting von 180 l/s im Sommer und<br />

von 275 l/s im Winter vereinbart.<br />

4.1.4 Beschaffenheit der Abflüsse<br />

Die innerhalb des Flughafengeländes anfallenden Niederschlagswässer<br />

müssen je nach Herkunftsbereich und in Abhängigkeit ihrer Beschaffenheit<br />

vor der Einleitung in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser<br />

entsprechend behandelt werden.<br />

Oberflächenabfluss der Flugbetriebsflächen im Sommerbetrieb<br />

Zur Beurteilung der Beschaffenheit des von den Flugbetriebsflächen abfließenden<br />

Niederschlagsabflusses im Sommerbetrieb wurden im August<br />

2005 und im September/Oktober 2006 im Bereich der Start- und Landebahn<br />

Nord und des Vorfeldes West Oberflächenwasserproben entnom-<br />

212 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

men und chemisch-physikalisch untersucht. 39 Dabei ergab sich folgendes<br />

Ergebnis.<br />

Der pH-Wert liegt im Neutralbereich, die elektrische Leitfähigkeit als Maß<br />

für den Gehalt an gelösten mineralischen Stoffen ist im Vergleich zu Literaturdaten<br />

für Straßenabwässer als niedrig einzustufen. Die organische<br />

Belastung der Niederschlagsabflüsse gemessen als CSB und TOC ist als<br />

sehr gering einzustufen. Die mittleren Konzentrationen liegen bei<br />

7,5 mg TOC/l bzw. bei 26 mg CSB/l. Die Schwermetalle Cadmium, Kupfer<br />

und Zink sind nur im Spurenbereich vorhanden. Mineralische Kohlenwasserstoffe<br />

(KW) konnten nicht bzw. nur im Spurenbereich nachgewiesen<br />

werden. Lediglich einzelne Proben mit geringfügig erhöhten Konzentrationen<br />

aus dem Vorfeldbereich deuten auf Kerosin hin. Polycyclische aromatische<br />

Kohlenwasserstoffe (PAK) konnten nur im niedrigen Konzentrationsbereich,<br />

etwa ein bis zwei Zehnerpotenzen geringer als bei Straßenabflüssen<br />

nachgewiesen werden.<br />

Die Untersuchungen belegen, dass die Belastung des Oberflächenabflusses<br />

der Flugbetriebsflächen im Sommerbetrieb in etwa mit der Belastung<br />

des Niederschlagsabflusses von Straßen mit einer geringen bis mittleren<br />

Verkehrsbelastung vergleichbar ist. Dieses Ergebnis deckt sich mit den<br />

hohen Anforderungen, die aus flugbetrieblicher Sicht an die Sauberkeit<br />

der Flugbetriebsflächen und hier insbesondere der Start- und Landebahnen<br />

und der Rollbahnen gestellt werden, welche daher regelmäßig intensiv<br />

gereinigt werden.<br />

Oberflächenabfluss der Flugbetriebsflächen im Winterbetrieb<br />

Im Winterbetrieb kann der Oberflächenabfluss von den Flugbetriebsflächen<br />

mit chemischen Enteisungsmitteln belastet sein und bedarf daher in<br />

der Regel einer zusätzlichen Behandlung. Der Abfluss der Start- und Landebahnen,<br />

Schnellabrollwege und Vorfelder wird gesammelt, in der Enteisungsabwasserbeckenanlage<br />

zwischengespeichert und fracht- bzw. mengenabhängig<br />

der Kläranlage Eitting zugeführt. Die TOC-Konzentrationen<br />

in der Enteisungsabwasserbeckenanlage können dabei je nach Witterungsbedingungen<br />

und Niederschlagsmenge zwischen wenigen mg/l bis<br />

über 2.000 mg/l schwanken. Auf der Kläranlage Eitting werden die gut biologisch<br />

abbaubaren Kohlenstoffverbindungen zusammen mit dem kommunalen<br />

Abwasser mechanisch biologisch behandelt und anschließend in<br />

den Mittlere - Isar - Kanal ausgeleitet. Bei Unterschreitung wasserrechtlich<br />

genehmigter Grenzwerte (siehe Kapitel 4.1.5) dürfen gering belastete Oberflächenabflüsse<br />

auch im Winterbetrieb in Gewässer im Flughafenbereich<br />

eingeleitet werden.<br />

Der Oberflächenabfluss der Rollbahnen erfolgt im Winterbetrieb über das<br />

seitlich der befestigten Flächen angeordnete Abbausystem Gelände<br />

(ASG). In dem nach unten abgedichteten Bodenkörper werden die natürlichen<br />

biologischen Abbauvorgänge in der belebten Bodenzone durch Ver-<br />

39 [E7] Oberflächenwasseruntersuchung, 2005+2006<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

213


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

längerung des Fließweges und der Aufenthaltszeit verstärkt, sodass die im<br />

Niederschlagsabfluss enthaltenen Enteisungsmittel abgebaut werden.<br />

Oberflächenabfluss der Flugzeugenteisungsflächen im Winter<br />

Im Winterbetrieb wird der Niederschlagsabfluss der Flugzeugenteisungsflächen<br />

über separate Schlitzrinnen und Enteisungsabwasserkanäle unterirdischen<br />

Auffangbecken zum Zwecke der Wiederaufbereitung zugeleitet.<br />

Im Zulauf zu den unterirdischen Becken befindet sich eine Qualitätsmessung.<br />

Hier wird der Glykolgehalt des zulaufenden Enteisungsabwassers<br />

bestimmt. Bei Glykolanteilen größer 5 % werden die Enteisungsabwässer<br />

in die unterirdischen Auffangbecken geleitet und von dort zur Recyclinganlage<br />

des Flughafens abgefahren und dort wiederaufbereitet. Sie können<br />

damit erneut für die Flugzeugenteisung eingesetzt werden. Bei Glykolanteilen<br />

kleiner 5 % ist eine Aufbereitung verfahrenstechnisch und wirtschaftlich<br />

nicht sinnvoll und die Enteisungsabwässer werden an den Auffangbecken<br />

vorbei über die Enteisungsabwasserbeckenanlage der Kläranlage<br />

Eitting zur mechanisch biologischen Behandlung zugeführt.<br />

Oberflächenabfluss der Flugzeugabstellpositionen<br />

Auf den Flugzeugabstellpositionen werden die Flugzeuge betankt. Beispielsweise<br />

durch Tropfverluste oder Übertankungen der Flugzeuge kann<br />

der Niederschlagsabfluss dieser Flächen mit Kerosin belastet sein. Der<br />

Abfluss dieser Flächen wird daher separat gefasst und bis zu einer kritischen<br />

Regenabflussspende über Leichtstoffabscheider in das Regenwassersystem<br />

geleitet. Zusätzlich sind die Regenüberläufe und die nachgeschalteten<br />

Regenklärbecken mit Tauchwänden ausgerüstet.<br />

Der Betrieb der Leichtstoffabscheider hat gezeigt, dass es seit 1992 zu<br />

keinen nennenswerten Einträgen von Leichtflüssigkeiten in das Kanalsystem<br />

und in die Leichtstoffabscheider gekommen ist. Aus betrieblichen<br />

Gründen hat sich die Möglichkeit eines dezentralen Rückhalts von Leichtflüssigkeiten<br />

vor Vermischung mit dem Abfluss sonstiger Flächen bewährt.<br />

Schmutzwasserabfluss<br />

Das am Flughafen anfallende Schmutzwasser entspricht in seiner Beschaffenheit<br />

einem kommunalen Abwasser. In den Mischgebieten des<br />

Flughafens München kann es im Regenwetterfall zu Mischwasserentlastungen<br />

in die Regenwasserkanäle kommen. Die Entlastungsstellen sind<br />

so angeordnet, dass das entlastete Mischwasser vor Ausleitung in Oberflächengewässer<br />

in einem Regenklärbecken behandelt wird.<br />

4.1.5 Gewässerbenutzungen<br />

Im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses (PFB) vom 08.07.1979 und<br />

der weiteren erlassenen Änderungsplanfeststellungsbeschlüsse (ÄPFB)<br />

214 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

wurden für die Entwässerung des Flughafens folgende wesentliche wasserrechtlichen<br />

Erlaubnisse bzw. Auflagen erteilt.<br />

Erlaubnisse:<br />

36. ÄPFB vom 17.02.1992, Nr. V.2:<br />

Es besteht die Erlaubnis nach Art. 16 BayWG zum Einleiten von Oberflächenwasser<br />

der Start-, Lande- und Rollbahnen in das Grundwasser. Die<br />

Erlaubnis umfasst die Ableitung von gering belastetem Enteisungsabwasser<br />

bis zu einem Grenzwert von 10 mg TOC/l über die Mulden in das<br />

Grundwasser.<br />

70. ÄPFB vom 29.03.1995, Nr. V.1.1:<br />

Es besteht die Erlaubnis nach Art. 16 BayWG zur Benutzung oberirdischer<br />

Gewässer durch Einleiten von unbehandeltem und behandeltem Regenwasser<br />

in die Entwässerungsgräben Süd, Nord, Nord-Ost und in die Überleitung<br />

Süd-Nord sowie durch Einleiten von behandeltem Mischwasser in<br />

den Entwässerungsgraben Nord-Ost und in die Überleitung Süd-Nord.<br />

Die Erlaubnis umfasst auch die Notentlastung von Enteisungsabwasser<br />

aus den oberirdischen Enteisungsabwasserbecken in den Abfanggraben<br />

Ost und die Einleitung von Enteisungsabwasser ohne relevante TOC-<br />

Belastung aus dem unterirdischen Enteisungsabwasserbecken in den Abfanggraben<br />

Ost.<br />

70. ÄPFB vom 29.03.1995, Nr. V.1.2.2:<br />

Die Überlaufhäufigkeit der Enteisungsabwasserbecken (Notentlastung) ist<br />

mit höchstens einmal in zehn Jahren festgelegt.<br />

Es besteht die Erlaubnis zur Ableitung gering belasteter Enteisungsabwässer<br />

bis zu einem Grenzwert von 25 mg TOC/l an den Enteisungsabwasser-weichen<br />

Südost, Nordost, Ramp 3/ALF, SLB-Nordwest und SLB-<br />

Nordost in die Überleitung Süd-Nord bzw. Verrohrung Nord-Ost. Die Erlaubnis<br />

umfasst auch die Einleitung gering belasteter Enteisungsabwässer<br />

bis zu einem Grenzwert von 10 mg TOC/l aus dem Enteisungsabwasserbecken<br />

in den Abfanggraben Ost. Für die Einleitungen in die Überleitung<br />

Süd-Nord und die Verrohrung Nord-Ost müssen zur Vermeidung von Spitzenbelastungen<br />

über 5 mg BSB5/l folgende Verdünnungsverhältnisse eingehalten<br />

werden:<br />

≤ 5 mg TOC/l keine Einschränkungen<br />

5-10 mg TOC/l Verdünnungsverhältnis 4 : 1<br />

10-25 mg TOC/l Verdünnungsverhältnis 10 : 1<br />

Das Verdünnungsverhältnis ergibt sich aus dem Verhältnis Abfluss im<br />

Gewässer zur Einleitungsmenge.<br />

Auflagen:<br />

PFB vom 8. Juli 1979, Nr. IV.9.3.5:<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

215


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Der Abfluss aus dem Flughafen in den Ableitungsgraben Nord ist auf<br />

13,1 m³/s zu begrenzen. Hiervon entfallen 12,4 m³/s auf die Überleitung<br />

Süd-Nord und 0,7 m³/s auf die Verrohrung Nord-Ost.<br />

70. ÄPFB vom 29.03.1995, Nr. V.1.2.2:<br />

Die Überlaufhäufigkeit der Enteisungsabwasserbecken (Notentlastung) ist<br />

mit höchstens einmal in zehn Jahren festgelegt.<br />

Kenntnisse über sonstige bestehende Gewässerbenutzungen im Planungsgebiet<br />

liegen nicht vor.<br />

4.2 Art und Umfang der geplanten Entwässerung<br />

Die auf den Erweiterungsflächen des Flughafens anfallenden unterschiedlich<br />

belasteten Oberflächenwässer und Schmutzwässer müssen über ein<br />

neu zu erstellendes Entwässerungssystem ordnungsgemäß gesammelt,<br />

sofern erforderlich behandelt und anschließend in Oberflächengewässer<br />

abgeleitet bzw. versickert oder der Kläranlage Eitting zur weiteren<br />

Behandlung zugeführt werden.<br />

Im folgenden Abschnitt werden die Berechnungs- und Bemessungsgrundlagen,<br />

die geplanten <strong>Maßnahmen</strong> zur Entwässerung der Erweiterungsflächen<br />

und die Ergebnisse der durchgeführten hydrodynamischen Berechnungen<br />

erläutert.<br />

Grundlage der Entwässerungsplanung ist die Technische Planung Luftseite<br />

für den Planungsfall 2020. Diese umfasst neben der 3. Start- und Landebahn<br />

einschließlich der zugehörigen Rollwege auch die Vorfelderweiterung<br />

Ost einschließlich geplanter Gebäude und die Allgemeine Luftfahrt<br />

mit Vorfeld, General Aviation Terminal, Hangar, Feuerwache und Hubschrauberlandeplatz.<br />

Der Planungsfall geht von einem Passagieraufkommen<br />

von 57,3 Mio. Passagieren im Jahr aus.<br />

4.2.1 Entwässerungsbereich und -verfahren<br />

Der Entwässerungsbereich umfasst die zusätzlichen befestigten Flächen<br />

einschließlich der geplanten Gebäude. Dazu gehören im Wesentlichen:<br />

> 3. Start- und Landebahn mit allen Schnellabrollwegen, Rollbahnen und<br />

Perimeterrollwegen;<br />

> Vorfelderweiterung Ost einschließlich Satellit B1 und der weiteren geplanten<br />

Gebäude;<br />

> Allgemeine Luftfahrt einschließlich Hubschrauberlandeplatz, General<br />

Aviation Terminal GAT und Feuerwehr;<br />

216 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

> Öffentliche Straßen außerhalb des Flughafenzaunes und Betriebsstraßen<br />

innerhalb des Flughafenzaunes.<br />

Das bestehende Gelände fällt von Südwest nach Nordost. Die derzeitigen<br />

Vorfluter zur Entwässerung des zu überbauenden Geländes sind im Wesentlichen<br />

der Ableitungsgraben Nord, der Abfanggraben Ost, der Vorflutgraben<br />

Nord und die weiter vorhandenen kleineren Bäche und Gräben.<br />

Als Entwässerungsverfahren ist eine Freispiegelentwässerung im Trennsystem<br />

vorgesehen, d. h. zur Ableitung von Regen- und Schmutzwasser<br />

werden getrennte Kanäle verlegt. Aufgrund der unterschiedlichen Beschaffenheit<br />

der anfallenden Niederschlagsabflüsse werden die Regenwasserkanäle<br />

und Schmutzwasserkanäle um Enteisungsabwasserkanäle<br />

und Benzinwasserkanäle ergänzt.<br />

Sofern Niederschlagswasser von befestigten Flächen versickert werden<br />

kann, erfolgt dies nach Möglichkeit unmittelbar vor Ort.<br />

4.2.2 Berechnungs- und Bemessungsgrundlagen<br />

Aufbauend auf den Bemessungsansätzen für die bestehenden Entwässerungseinrichtungen<br />

des Flughafens München und unter Berücksichtigung<br />

zwischenzeitlicher Veränderungen in den Regelwerken, Vorschriften und<br />

Bemessungsansätzen werden nachfolgend die Berechnungs- und Bemessungsgrundlagen<br />

für die Entwässerung der Erweiterungsflächen erläutert.<br />

Dabei wird jeweils auf die bisherigen Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses<br />

von 1979 bzw. der Änderungsplanfeststellungsbeschlüsse<br />

Bezug genommen.<br />

4.2.2.1 Maßgebende Niederschlagsdaten<br />

Die dem Planfeststellungsbeschluss vom 8. Juli 1979 zugrundeliegende<br />

Entwässerungsplanung mit einem 5-jährlichen Bemessungsregen mit einer<br />

Regenspende des 5 Minuten-Spitzenintervalls von 391 l/s • ha wurde<br />

1988/89 zur Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Planungsänderungen<br />

überrechnet. Dieser Überrechnung 1988/89 lag ein Modellregen von<br />

225 Minuten Dauer und 5-jährlicher Häufigkeit zugrunde, der auf einem<br />

Niederschlagsgutachten des DWD vom 17.08.1988 beruhte und insgesamt<br />

39,15 mm Niederschlagshöhe aufwies. Die Regenspende des 5 Minuten-Spitzenintervalls<br />

betrug 258,8 l/s • ha und des 15 Minuten-<br />

Spitzenintervalls 211,2 l/s • ha.<br />

Seit 1997 wird vom Deutschen Wetterdienst (DWD) der KOSTRA-Atlas mit<br />

den Starkniederschlagshöhen für Deutschland veröffentlicht. Ein im Rahmen<br />

der Kanalnetzberechnung 1997/98 durchgeführter Vergleich der Regenhöhenlinien<br />

nach KOSTRA und DWD-Gutachten ergab für länger dauernde<br />

Regen höhere Volumina als auf Grundlage des DWD-Gutachtens.<br />

Zur Erhöhung der Planungssicherheit wurden seitdem hydraulische Berechnungen<br />

mit einer Modellregengruppe auf Basis der Starkniederschlagshöhen<br />

(KOSTRA) durchgeführt.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

217


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Die Ermittlung der maßgebenden Niederschlagsdaten für die Bemessung<br />

der Entwässerungseinrichtungen erfolgt auf Grundlage der Veröffentlichung<br />

„Starkniederschlagshöhen für Deutschland – KOSTRA“ des Deutschen<br />

Wetterdienstes DWD von 2000. 40<br />

Tabelle 4-1 Niederschlagsdaten nach KOSTRA (2000) für eine Wiederkehrzeit<br />

T = 5 für den Flughafen München<br />

Dauerstufe<br />

D<br />

Niederschlagshöhe hN<br />

[mm]<br />

5 min 12,2 406,9<br />

10 min 16,9 281,3<br />

15 min 19,9 220,8<br />

20 min 22,0 183,5<br />

30 min 24,9 138,6<br />

45 min 27,7 102,6<br />

60 min 29,6 82,1<br />

90 min 32,5 60,1<br />

2 h 34,7 48,2<br />

3 h 38,2 35,3<br />

4 h 40,8 28,4<br />

6 h 45,0 20,8<br />

9 h 49,6 15,3<br />

Regenspende rN<br />

[l/(s • ha)]<br />

Tabelle 4-2 Niederschlagsdaten nach KOSTRA (2000) für eine Wiederkehrzeit<br />

T = 5 für den Flughafen München im Winter<br />

Dauerstufe<br />

D<br />

Niederschlagshöhe hN<br />

[mm]<br />

5 min 2,5 82,1<br />

10 min 3,5 58,9<br />

15 min 4,4 49,0<br />

20 min 5,1 42,9<br />

30 min 6,3 35,2<br />

45 min 7,6 28,3<br />

60 min 8,6 23,9<br />

90 min 10,2 18,9<br />

2 h 11,5 16,0<br />

3 h 13,6 12,6<br />

4 h 15,4 10,7<br />

6 h 18,3 8,5<br />

9 h 21,7 6,7<br />

40 [E1] KOSTRA-Atlas 2000<br />

Regenspende rN<br />

[l/(s • ha)]<br />

218 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Für den Bezugspunkt des Flughafens München mit den geographischen<br />

Koordinaten 48° 21’ 17,0’’ Nord und 11° 47’ 15,0’’ Ost im Rasterfeld ↓ 90<br />

→ 51 des KOSTRA-Atlasses ergeben sich für ein Regenereignis der Wiederkehrzeit<br />

T = 5 die in Tabelle 4-1 aufgeführten Niederschlagsdaten.<br />

Für den gleichen Bezugspunkt ergeben sich für den Winterbemessungsregen<br />

(Zeitraum Oktober-April) der Wiederkehrzeit T = 5 die in Tabelle 4-2<br />

aufgeführten Niederschlagsdaten.<br />

4.2.2.2 Bemessung des Regenwasserkanalnetzes<br />

Als Bemessungsregen für das Regenwasserkanalnetz einschließlich der<br />

Sonderbauwerke wird in Anlehnung an das DWA-Arbeitsblatt A 118 „Hydraulische<br />

Bemessung und Nachweis von Entwässerungssystemen“ 41 eine<br />

Modellregengruppe nach Otter/Königer mit einer Wiederkehrzeit von T = 5<br />

Jahren gewählt. Diese Wiederkehrzeit einer jährlichen Regenüberschreitungshäufigkeit<br />

von n = 0,2 (einmal in fünf Jahren) liegt bereits der Bemessung<br />

des bestehenden Entwässerungssystems des Flughafens München<br />

zugrunde. Die Aufstellung der Einzelregen unterschiedlicher Dauer<br />

innerhalb einer Modellregengruppe basiert auf einer statistischen Auswertung<br />

gemessener Niederschlagsreihen. Der für die jeweilige Regendauer<br />

charakteristische Niederschlagsverlauf wird mittels Normierung der gemessenen<br />

Naturregen gleicher Regendauer gewonnen. Die gewählte Modellregengruppe<br />

basiert dabei auf den dem KOSTRA-Atlas entnommenen<br />

Niederschlagsdaten unter Berücksichtigung des ermittelten Niederschlagsverlaufs<br />

sowie der Vor- und Nachregen. In der Abbildung 4-1 sind<br />

diese Modellregen für die Dauerstufen von 15 bis 240 min beispielhaft für<br />

den Sommerbemessungsregen dargestellt.<br />

Während der Bemessung des Regenwasserkanalnetzes der so genannte<br />

Sommerbemessungsregen zugrunde liegt, werden die Entwässerungseinrichtungen<br />

zur Ableitung der Enteisungsabwässer im Winterbetrieb auf<br />

den so genannten Winterbemessungsregen ausgelegt. Der Winterbetrieb<br />

mit dem Einsatz von Enteisungsmitteln zur Flugbetriebsflächen- und Flugzeugenteisung<br />

ist mit dem Zeitraum von Oktober bis April definiert. Für<br />

diesen Zeitraum können dem KOSTRA-Atlas geringere maßgebende Bemessungsniederschläge<br />

entnommen werden. In der Abbildung 4-2 sind<br />

diese Modellregen für die Dauerstufen von 15 bis 240 min beispielhaft für<br />

den Winterbemessungsregen dargestellt.<br />

41 [2] DWA-Arbeitsblatt A118, 2006<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

219


Regenspende [l/s·ha]<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

Modellregengruppe nach Otter/Königer für T=5<br />

<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

0 50 100 150 200 250 300 350<br />

Zeit [min]<br />

15-min-Regen 30-min-Regen 60-min-Regen 2-h-Regen 4-h-Regen<br />

Abbildung 4-1 Modellregengruppe nach Otter/Königer für T=5 im Sommer<br />

220 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Regenspende [l/s·ha]<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

Modellregengruppe nach Otter/Königer für T=5<br />

0 50 100 150 200 250 300 350<br />

Zeit [min]<br />

15-min-Regen 30-min-Regen 60-min-Regen 2-h-Regen 4-h-Regen<br />

Abbildung 4-2 Modellregengruppe nach Otter/Königer für T=5 im Winter<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

221


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

4.2.2.3 Bemessung der Leichstoffabscheider und der Regenüberläufe<br />

Die Niederschlagsabflüsse von Flugzeugabstellpositionen im Bereich der<br />

Vorfeldflächen, auf denen Betankungsvorgänge stattfinden, werden bis zu<br />

einer kritischen Regenabflussspende von 15 l/(s • ha) über Leichtstoffabscheider<br />

geleitet. Der darüber hinausgehende Abfluss wird über vorgeschaltete<br />

Regenüberläufe in das Regenwassersystem entlastet und über<br />

Regenklärbecken in die Oberflächengewässer ausgeleitet.<br />

Der Ablauf der Leichtstoffabscheider wird zur Beschränkung des Mischwasserzulaufs<br />

zur Kläranlage Eitting mit Bezug auf den 60. Änderungsplanfeststellungsbeschluss<br />

vom 19.10.2000 ebenfalls in das Regenwassersystem<br />

eingeleitet und mit dem sonstigen Oberflächenabfluss über Regenklärbecken<br />

den Oberflächengewässern zugeführt.<br />

Der Betrieb der Leichtstoffabscheider hat gezeigt, dass es seit 1992 zu<br />

keinen nennenswerten Einträgen von Leichtflüssigkeiten in das Kanalsystem<br />

und in die Leichtstoffabscheider gekommen ist. Aus betrieblichen<br />

Gründen wird die bestehende Konzeption auch auf die neuen Vorfeldflächen<br />

übertragen, da hierdurch die Möglichkeit eines dezentralen Rückhalts<br />

von Leichtflüssigkeiten vor Vermischung mit dem Abfluss der sonstigen<br />

Flächen möglich ist.<br />

Die Leichtstoffabscheider werden nach DIN EN 858 als Schwerkraftabscheider<br />

vorgesehen.<br />

Den Leichtstoffabscheidern sind in Fließrichtung jeweils ein Regenüberlauf,<br />

ein Schlammfang und ein Drosselorgan zur Begrenzung der Zuflussmenge<br />

auf den Nenndurchfluss des Abscheiders vorgeschaltet.<br />

Die Nenngröße NG der Abscheider ergibt sich im Trennsystem nach der<br />

Formel NG = Qr • fd. Der Dichtefaktor fd ist abhängig von der Dichte der<br />

Leichtflüssigkeit und kann für Kerosin mit fd = 1 angesetzt werden.<br />

Den Leichtstoffabscheidern ist ein ausreichend dimensionierter Schlammfang<br />

vorzuschalten. Bei Regenauffangflächen mit geringem Schlammanfall<br />

ist der Inhalt des Schlammfangs auf 100 NG auszulegen (Volumen in<br />

Litern).<br />

Die oben genannten Bemessungskriterien lagen bereits der Auslegung<br />

der bestehenden Regenüberläufe und Leichtstoffabscheider am Flughafen<br />

München zugrunde.<br />

4.2.2.4 Bemessung der Regenklärbecken<br />

Die für die Regenwasserbehandlung der Vorfeldflächen geplanten Regenklärbecken<br />

wurden unter Berücksichtigung des ATV-DVWK-Merkblatts M<br />

153 „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“ 42 ausgewählt<br />

und bemessen.<br />

42 [E3] ATV/DVWK Merkblatt M153, 2000<br />

222 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Die Regenklärbecken werden auf eine kritische Regenabflussspende<br />

rkrit = 30 l/(s • ha), eine zulässige Oberflächenbeschickung von 10 m/h und<br />

eine zulässige Horizontalgeschwindigkeit von maximal 0,05 m/s als nicht<br />

ständig gefüllte Becken ausgelegt. Vor dem Hintergrund der geforderten<br />

Reduzierung der Regenwasserabflüsse zur Kläranlage Eitting erfolgt nach<br />

Ende eines Regenereignisses die Beckenentleerung über die weiterführenden<br />

Regenwasserkanäle in die Oberflächengewässer. Dabei wird eine<br />

horizontale Fließgeschwindigkeit von max. 0,025 m/s eingehalten. Nur eine<br />

Restfüllung wird in den Mischwasserkanal zur Kläranlage Eitting abgeleitet.<br />

Die o. g. Bemessungskriterien für die Regenwasserbehandlung des Oberflächenabflusses<br />

von den Vorfeldflächen entsprechen den Bemessungskriterien<br />

der vorhandenen Regenklärbecken Nord und Süd des Flughafens<br />

München.<br />

Die konstruktive Gestaltung der Regenklärbecken erfolgt unter Berücksichtigung<br />

des ATV-Arbeitsblatts A 166 „Bauwerke der zentralen Regenwasserbehandlung<br />

und -rückhaltung“ 43 .<br />

4.2.2.5 Bemessung der Enteisungsabwasserbeckenanlage<br />

Im 65. Änderungsplanfeststellungsbeschluss vom 15.03.2002 wurde die<br />

Überlaufhäufigkeit der vorhandenen Enteisungsabwasserbeckenanlage in<br />

den Abfanggraben Ost mit n < 0,1 festgelegt, d. h. eine Notentlastung ist<br />

im Mittel einmal in zehn Jahren zulässig.<br />

Die vorstehend aufgeführte Festlegung für die Bemessung der Enteisungsabwasserbecken<br />

wird auch der Bemessung der neu geplanten Enteisungsabwasserbecken<br />

zugrunde gelegt.<br />

4.2.3 Geplante <strong>Maßnahmen</strong> der Entwässerung und Nachweise<br />

Die auf den Erweiterungsflächen des Flughafens anfallenden unterschiedlich<br />

belasteten Oberflächenwässer und Schmutzwässer müssen über ein<br />

neu zu erstellendes Entwässerungssystem ordnungsgemäß gesammelt,<br />

sofern erforderlich behandelt und anschließend in Oberflächengewässer<br />

abgeleitet bzw. versickert oder der Kläranlage Eitting zur weiteren<br />

Behandlung zugeführt werden.<br />

Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um den Oberflächenabfluss von<br />

befestigten Flächen, wobei Flächen mit Enteisung im Winterbetrieb, Flächen<br />

mit Betankung von Flugzeugen und alle sonstigen Flächen zu unterscheiden<br />

sind, und um den Schmutzwasserabfluss aus Flughafengebäuden<br />

und -einrichtungen.<br />

43 [E4]ATV Arbeitsblatt A166, 1999<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

223


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Nachfolgend werden die zur Entwässerung der Erweiterungsflächen geplanten<br />

<strong>Maßnahmen</strong>, unterteilt nach Regenwasser, Schmutzwasser und<br />

Enteisungsabwasser, beschrieben.<br />

4.2.3.1 Regenwasser<br />

Die Oberflächenentwässerung der geplanten befestigten Flächen hat eine<br />

zeitliche und örtliche Konzentration des Niederschlagsabflusses gegenüber<br />

dem derzeitigen unbefestigten Zustand zur Folge. Aus wasserwirtschaftlicher<br />

Sicht ist daher eine Verringerung der Abflüsse, z. B. durch<br />

Versickerung und eine Dämpfung der Abflussspitzen z. B. durch Rückhaltemaßnahmen<br />

innerhalb des Regenwassernetzes, anzustreben.<br />

Aufgrund des hohen Anteils an befestigten Flächen liegt die wesentliche<br />

Aufgabe des Entwässerungssystems in einer weitgehenden Versickerung<br />

des gering belasteten Niederschlagsabflusses bzw. wo dies nicht möglich<br />

ist, in der Fassung, Sammlung, Rückhaltung und gedrosselten Ableitung<br />

des Niederschlagsabflusses in die umliegenden Oberflächengewässer.<br />

Darüber hinaus wird eine differenzierte Fassung, Ableitung und Behandlung<br />

von unterschiedlich belasteten Niederschlagswässern vorgenommen.<br />

Aufgrund der topografischen Verhältnisse kommen als Vorfluter bei einer<br />

Entwässerung im freien Gefälle nur der neue Ableitungsgraben Nord, der<br />

neue Abfanggraben Ost oder der Vorflutgraben Nord in Frage. Eine Ableitung<br />

der Oberflächenabflüsse im freien Gefälle in westlicher oder südlicher<br />

Richtung unter Nutzung vorhandener Entwässerungsanlagen des Flughafens<br />

ist aufgrund der Höhenverhältnisse nicht möglich.<br />

Die geplanten <strong>Maßnahmen</strong> werden nachfolgend differenziert nach der<br />

Herkunft des Oberflächenabflusses, getrennt für Dachflächen, Straßen-<br />

und Parkplatzflächen und Flugbetriebsflächen, erläutert. Darüber hinaus<br />

werden die geplanten <strong>Maßnahmen</strong> zur Regenwasserrückhaltung und Regenwasserbehandlung<br />

beschrieben.<br />

4.2.3.1.1 Regenwasser von Dachflächen<br />

Im ATV/DVWK-Merkblatt M 153 „Handlungsempfehlungen zum Umgang<br />

mit Regenwasser“ 44 wird empfohlen, gering verschmutztes Niederschlagswasser<br />

von Dachflächen an Ort und Stelle über den bewachsenen<br />

Oberboden zu versickern.<br />

Im Hinblick auf eine Entlastung des geplanten Kanalnetzes und der Oberflächengewässer<br />

und zur Förderung der Grundwasserneubildung wird für<br />

das von Dachflächen abfließende Niederschlagswasser, soweit die örtlichen<br />

Verhältnisse dies zulassen, eine dezentrale Versickerung angestrebt.<br />

Wo dies nicht möglich ist, erfolgt eine Einleitung des Niederschlagsabflusses<br />

in die Regenwasserkanalisation.<br />

44 [E3] ATV/DVWK-Merkblatt M153, 2000<br />

224 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Nach derzeitigem Planungsstand sind die Dachflächen folgender geplanter<br />

Gebäude zu berücksichtigen:<br />

- Satellit B1,<br />

- Rampengerätestationen Nord und Süd,<br />

- Feuerwache,<br />

- General Aviation Terminal GAT einschließlich Hangar,<br />

- Flugzeugenteisungsstationen West und Ost.<br />

Der Satellit B1 und die Rampengerätestationen Nord und Süd liegen innerhalb<br />

der Vorfelderweiterung Ost und somit innerhalb von befestigten<br />

Flächen. Aufgrund der Ausdehnung der Vorfelderweiterung Ost ist eine<br />

Versickerung des anfallenden Niederschlagsabflusses der Dachflächen im<br />

Umfeld der Gebäude nicht möglich. Eine Versickerung unterhalb der befestigten<br />

Vorfeldflächen kommt aufgrund der fehlenden Zugänglichkeit und<br />

Überwachungsmöglichkeit nicht in Betracht. Das Niederschlagswasser der<br />

Dachflächen wird daher in Regenwasserkanäle geleitet und zusammen<br />

mit dem Niederschlagsabfluss der Vorfeldflächen zum Regenklärbecken<br />

Nord-Ost abgeleitet. Die Regenwasserkanäle verlaufen entlang der Gebäude<br />

innerhalb der Betriebsstraßen in nord-südlicher Richtung und enden<br />

jeweils in den nördlich bzw. südlich der geplanten Gebäude angeordneten,<br />

in West-Ost-Richtung verlaufenden Regenwassersammlern. Aufgrund<br />

der Sperrwirkung der in West-Ost-Richtung unterhalb der Vorfeldflächen<br />

verlaufenden Tunnel verläuft das Gefälle der nördlich der Tunnel<br />

geplanten Kanäle von Süd nach Nord und das Gefälle der südlich der<br />

Tunnel geplanten Kanäle von Nord nach Süd. Die Rohrleitungsnennweiten<br />

der Regenwasserkanäle der Dachflächen liegen zwischen DN 500 und<br />

DN 800. Als Material sind Beton- bzw. Stahlbetonrohre vorgesehen.<br />

Für die südlich der 3. Start- und Landebahn geplanten Gebäude der Feuerwache<br />

und der Allgemeinen Luftfahrt und der westlich und östlich der 3.<br />

Start- und Landebahn geplanten Gebäude der Flugzeugenteisung wäre<br />

eine Versickerung des von den Dachflächen abfließenden Regenwassers<br />

grundsätzlich möglich. Entsprechende Sickerflächen bzw. -mulden könnten<br />

in unmittelbarer Nähe zu den Gebäuden angeordnet werden.<br />

Die angeschlossene befestigte Fläche ergibt sich unter Ansatz eines Abflussbeiwerts<br />

ψ = 1,0 wie folgt:<br />

Feuerwache AU = 1.800 m²<br />

GAT AU = 2.800 m²<br />

Hangar AU = 12.000 m²<br />

Flugzeugenteisungsstationen je AU = 1.000 m²<br />

Die als Einheit zu betrachtende Dachfläche des Hangars und des GAT beläuft<br />

sich auf etwa 1,4 ha. Aufgrund der Größe der Dachfläche und der<br />

Tatsache, dass eine Versickerung dieser Niederschlagsmengen unmittelbar<br />

südlich des 3. Start- und Landebahnsystems der angestrebten<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

225


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Grundwasserabsenkung im Bereich des 3. Start- und Landebahnsystems<br />

entgegen wirken würde, werden auch diese Dachflächen an die geplante<br />

Regenwasserkanalisation der Allgemeinen Luftfahrt angeschlossen. Hierfür<br />

wird westlich und östlich der Gebäude jeweils ein neuer, nach Süden<br />

verlaufender Regenwasserkanal vorgesehen.<br />

Für die Dachflächen der Feuerwache und der beiden Flugzeugenteisungsstationen<br />

werden jeweils Versickerungsmulden vorgesehen, die<br />

nach DWA-Arbeitsblatt A 138 45 bemessen werden.<br />

Die Ermittlung des Speichervolumens der Mulden erfolgt nach der Gleichung<br />

V = [(Au + AS) • 10 -7 • rD(n) - AS • 2<br />

k f ] • D • 60 • fZ<br />

mit V Speichervolumen in m³<br />

Au<br />

AS<br />

kf<br />

rd(n)<br />

undurchlässige Fläche in m²<br />

Sickerfläche in m²<br />

Durchlässigkeitsbeiwert in m/s<br />

maßgebende Regenspende in l/s • ha<br />

D Dauer des Bemessungsregens in min<br />

fZ<br />

Zuschlagsfaktor<br />

Für die Versickerung durch bewachsenen Oberboden wird ein Durchlässigkeitsbeiwert<br />

kf = 1 • 10 -5 m/s angesetzt. Als Bemessungsregen wird eine<br />

Wiederkehrzeit T = 5 bzw. n = 0,2 gewählt. Der Zuschlagsfaktor fZ wird<br />

gemäß DWA-Arbeitsblatt A117 46 „Bemessung von Regenrückhalteräumen“<br />

mit 1,2 angesetzt.<br />

Das erforderliche Muldenvolumen ergibt sich jeweils für einen Bemessungsregen<br />

mit D = 180 min Dauer. Für die Feuerwache ist ein Muldenvolumen<br />

von 75 m³ und für die Flugzeugenteisungsstationen ein Muldenvolumen<br />

von jeweils 41 m³ erforderlich. Die Ergebnisse sind in Anhang 4-4<br />

zusammengestellt. Die Sickerflächen werden mit 400 m² bei der Feuerwache<br />

und mit jeweils 250 m² bei den Flugzeugenteisungsstationen gewählt;<br />

die Einstauhöhe der Mulden beim Bemessungsregen liegt dann bei etwa<br />

19 cm. Die maßgebende Entleerungszeit der Mulden liegt mit 10 h deutlich<br />

unter 24 h.<br />

4.2.3.1.2 Regenwasser von Straßen- und Parkplatzflächen<br />

Auch für die Entwässerung von Straßen, Wegen und Plätzen wird im ATV-<br />

DVWK-Merkblatt M 153 „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Re-<br />

45 [E5] DWA Arbeitsblatt A138, 2005<br />

46 [E6] DWA Arbeitsblatt A117, 2006<br />

226 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

genwasser“ 47 das breitflächige Versickern über bewachsene Seitenstreifen<br />

empfohlen.<br />

Weiterhin ist die Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Entwässerung<br />

(RAS-Ew) 48 bei der Entwässerung von Straßen einschlägig und zu berücksichtigen.<br />

Auch hier ist ähnlich wie beim o.g. Merkblatt das breitflächige<br />

Versickern der Niederschlagsabflüsse von der Straße über bewachsene<br />

Böschungen, Mulden, Gräben und Becken die bevorzugte Entwässerungsmethode.<br />

Das Niederschlagswasser der innerhalb des Erweiterungsgebiets geplanten<br />

öffentlichen Straßen und Betriebsstraßen wird daher, soweit möglich,<br />

über die Schulter entwässert und über die belebte Bodenzone versickert.<br />

Wo dies aufgrund der örtlichen Verhältnisse und Bebauung nicht möglich<br />

ist, erfolgt der Anschluss dieser Flächen an die Regenwasserkanalisation.<br />

Die Planung der Straßenentwässerung wird bei der Planung der öffentlichen<br />

Straßen dort mitbehandelt. Die Planung der Straßenentwässerung<br />

der Betriebsstraßen ist Teil der technischen Planung Luftseite und wird<br />

dort behandelt.<br />

Im Rahmen der Entwässerungsplanung ist nur der über Pumpwerke in die<br />

Regenwasserkanalisation geförderte Niederschlagsabfluss der Grundwasserwannen<br />

im Bereich der geplanten Rollbrücken und des S-Bahn-<br />

Trogs zu berücksichtigen. Die Planung der Pumpwerke ist Teil der technischen<br />

Planung Landseite und Luftseite und wird dort beschrieben. Darüber<br />

hinaus wird für den geplanten Parkplatz der Allgemeinen Luftfahrt<br />

einschließlich der Zufahrt der Nachweis der Versickerung des anfallenden<br />

Niederschlagswassers geführt.<br />

Bei der hydraulischen Berechnung des Regenwassersystems werden an<br />

den Übergabepunkten die Zuflüsse von den Pumpwerken der Grundwasserwannen<br />

berücksichtigt. Im Einzelnen sind dies folgende Abflussmengen,<br />

die den zugehörigen Fachplanungen der Rollbrücken und der Tunnel<br />

entnommen wurden:<br />

Rollbrücke S9 Qmax = 400 l/s<br />

Rollbrücke S10 Qmax = 400 l/s<br />

Rollbrücken N5/6 und N7/8 Qmax = 1.000 l/s<br />

Rollbrücken N9/10 Qmax = 500 l/s<br />

Rollbrücken Y2 Qmax = 250 l/s<br />

Rollbrücken Y3/4 Qmax = 250 l/s<br />

S-Bahn-Trog Qmax = 111 l/s<br />

47 [E3] ATV/DVWK Merkblatt M153, 2000<br />

48 [E10] RAS-Ew, Ausgabe 2005<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

227


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Das anfallende Niederschlagswasser aus der Grundwasserwanne bei der<br />

Rollbrücke Y1 wird nicht in den Regenwasserkanal abgeleitet, sondern<br />

breitflächig über bewachsenen Oberboden in den an die Grundwasserwanne<br />

seitlich anschließenden Grünbereichen versickert. Die aus der<br />

Grundwasserwanne abzupumpende Niederschlagswassermenge beträgt<br />

Qmax=250 l/s.<br />

Für das auf dem Parkplatz und der Zufahrt der Allgemeinen Luftfahrt sowie<br />

das in der Grundwasserwanne bei der Rollbrücke Y1 anfallende Niederschlagswasser<br />

werden jeweils Versickerungsmulden vorgesehen, die<br />

nach DWA-Arbeitsblatt A 138 49 bemessen werden.<br />

Die Ermittlung des Speichervolumens der Mulden erfolgt nach der Gleichung<br />

V = [(Au + AS) • 10 -7 • rD(n) - AS • 2<br />

k f ] • D • 60 • fZ<br />

mit V Speichervolumen in m³<br />

Au<br />

AS<br />

kf<br />

rd(n)<br />

undurchlässige Fläche in m²<br />

Sickerfläche in m²<br />

Durchlässigkeitsbeiwert in m/s<br />

maßgebende Regenspende in l/s • ha<br />

D Dauer des Bemessungsregens in min<br />

fZ<br />

Zuschlagsfaktor<br />

Für die Versickerung durch bewachsenen Oberboden wird ein Durchlässigkeitsbeiwert<br />

kf = 1 • 10 -5 m/s angesetzt. Als Bemessungsregen wird eine<br />

Wiederkehrzeit T = 5 bzw. n = 0,2 gewählt. Der Zuschlagsfaktor fZ wird<br />

gemäß DWA-Arbeitsblatt A117 50 „Bemessung von Regenrückhalteräumen“<br />

mit 1,2 angesetzt.<br />

Das erforderliche Muldenvolumen ergibt sich für einen Bemessungsregen<br />

mit D = 180 min Dauer bei der Zufahrt ALF, mit 240 min Dauer beim Parkplatz<br />

ALF und mit 170 min Dauer bei der Grundwasserwanne bei der Rollbrücke<br />

Y1. Für die Zufahrt ALF ist ein Muldenvolumen von 106 m³, für den<br />

Parkplatz der Allgemeinen Luftfahrt ein Muldenvolumen von 346 m³ und<br />

für die Grundwasserwanne bei der Rollbrücke Y1 ein Muldenvolumen von<br />

340 m³ erforderlich. Die Sickerflächen werden mit 500 m² der Zufahrt, mit<br />

1.200 m² beim Parkplatz ALF und mit 1.700 m² bei der Grundwasserwanne<br />

bei der Rollbrücke Y1 gewählt. Die Einstauhöhen der Mulden liegen<br />

beim Bemessungsregen bei etwa 21 cm bei der Zufahrt ALF, bei etwa 29<br />

cm beim Parkplatz ALF und bei etwa 20 cm bei der Grundwasserwanne<br />

49 [E5] DWA Arbeitsblatt A138, 2005<br />

50 [E6] DWA Arbeitsblatt A117, 2006<br />

228 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

bei der Rollbrücke Y1. Die Ergebnisse sind in Anhang 4-4 zusammengestellt.<br />

4.2.3.1.3 Regenwasser von Flugbetriebsflächen<br />

Bei den Flugbetriebsflächen kommen in Abhängigkeit von der Flächennutzung<br />

unterschiedliche Entwässerungssysteme zum Einsatz. Darüber hinaus<br />

ist bei den Niederschlagsabflüssen von den Flugbetriebsflächen zwischen<br />

Sommerbetrieb und Winterbetrieb zu unterscheiden. Der Winterbetrieb,<br />

bei dem die Niederschlagsabflüsse von den Flugbetriebsflächen mit<br />

chemischen Enteisungsmitteln belastet sein können, erfordert eine gesonderte<br />

Ableitung und Behandlung dieser so genannten Enteisungsabwässer.<br />

Die im Zusammenhang mit der Ableitung und Behandlung der Enteisungsabwässer<br />

geplanten <strong>Maßnahmen</strong> werden unter Punkt 4.2.3.3 erläutert;<br />

nachfolgend wird zunächst auf die Oberflächenentwässerung im<br />

Sommerbetrieb eingegangen.<br />

Die Start- und Landebahn, die Schnellabrollwege und die Rollwege entwässern<br />

während des Sommerbetriebs über die Schulter ins Gelände, die<br />

Vorfeldflächen der Vorfelderweiterung Ost und der Allgemeinen Luftfahrt<br />

werden über Schlitzrinnen und Regenwasserkanäle entwässert. Nachfolgend<br />

werden die geplanten <strong>Maßnahmen</strong> erläutert.<br />

Start- und Landebahn, Schnellabrollwege und Rollwege<br />

Das auf der 3. Start- und Landebahn, den Schnellabrollwegen und den<br />

Rollwegen anfallende Niederschlagswasser wird im Sommerbetrieb über<br />

die Schulter ins Gelände geleitet und dort versickert. Hierzu werden die<br />

unter Punkt 4.2.3.3 beschriebenen Ablaufleitungen der für den Winterbetrieb<br />

entlang der 3. Start- und Landebahn und der Schnellabrollwege angeordneten<br />

Schlitzrinnen in die Enteisungsabwasserkanäle während des<br />

Sommerbetriebs verschlossen. Im Bereich der unbefestigten Schultern der<br />

Flugbetriebsflächen erfolgt eine breitflächige Versickerung des Niederschlagsabflusses<br />

über die belebte Bodenzone. Der bei Starkregen nicht<br />

unmittelbar im Schulterbereich breitflächig versickernde Abfluss wird den<br />

zwischen den Flugbetriebsflächen in den Geländetiefpunkten angeordneten<br />

Mulden zugeführt.<br />

Die Mulden werden als flache Geländevertiefungen ausgebildet, die sich<br />

im Wesentlichen bereits aufgrund der durch die Flächenplanung vorgegebenen<br />

Geländemodellierung innerhalb des Bahnensystems ergeben.<br />

Das Rückhaltevolumen der Mulden kann für eine Muldenversickerung genutzt<br />

wird.<br />

Bei der Muldenversickerung kann eine kurzzeitige Zwischenspeicherung<br />

des Niederschlagsabflusses in den Mulden angesetzt werden. Aus Gründen<br />

der Flugsicherheit wird die maximal zulässige Stauwasserspiegelbreite<br />

auf 30 m beschränkt. Darüber hinaus wird die maximale Einstauhöhe in<br />

Anlehnung an das DWA-Arbeitsblatt A 138 „Planung, Bau und Betrieb von<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

229


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“ 51 auf 30 cm begrenzt.<br />

Im Falle von sehr seltenen Starkregenereignissen bei bestimmten Witterungsverhältnissen<br />

kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass das<br />

unter Berücksichtigung der aufgeführten Randbedingungen zur Verfügung<br />

stehende Speichervolumen der Mulden möglicherweise überschritten wird.<br />

Um für diesen Fall den Anforderungen der Flugsicherheit zu entsprechen,<br />

werden die Mulden mit einem Notüberlauf ausgerüstet. Beim Überschreiten<br />

einer Stauspiegelbreite von 30 m bzw. einer Einstauhöhe von 30 cm<br />

läuft der darüber hinausgehende Niederschlagsabfluss über einen Notüberlauf<br />

in einen parallel zu den Mulden verlegten Regenwasserkanal.<br />

Hierzu wird jede Mulde mit einem Muldeneinlaufbauwerk mit Überlaufschwelle<br />

und einer Anschlussleitung zum Regenwasserkanal ausgestattet.<br />

Der Regenwasserkanal verläuft dem Geländegefälle folgend in östlicher<br />

Richtung zwischen der 3. Start- und Landebahn und der nördlichen Parallelrollbahn.<br />

Aufgrund der örtlichen Verhältnisse und zur Reduzierung der erforderlichen<br />

Rohrquerschnitte werden für den Regenwasserkanal zwei Einleitestellen<br />

in die Oberflächengewässer vorgesehen. Der Regenwasserkanal<br />

mit dem Notüberlauf der Mulden des westlichen Bahnsystems wird im Bereich<br />

der vorhandenen, zum Ableitungsgraben Nord führenden Verrohrung<br />

Nord-Ost nach Norden orientiert und bis zum verlegten Ableitungsgraben<br />

Nord geführt. Der Regenwasserkanal mit dem Notüberlauf der Mulden des<br />

östlichen Start- und Landebahnsystems mündet am östlichen Bahnende in<br />

den von Süden kommenden geplanten Regenwassersammler der Vorfelderweiterung<br />

Ost.<br />

Die Regenwasserkanäle werden so ausgelegt, dass unter Nutzung des<br />

vorhandenen Speichervolumens der Mulden und des Kanalsystems die<br />

Notüberlaufmenge aus dem Muldensystem auf max. 0,9 m³/s begrenzt<br />

wird. Die Drosselmenge wird auf die einzelnen Mulden aufgeteilt und jeweils<br />

am Muldeneinlaufbauwerk über einen Drosselschieber eingestellt.<br />

Die Regenwasserkanäle der Nennweiten DN 400 bis DN 1000 werden aus<br />

Stahlbetonrohren hergestellt und mit einem Mindestgefälle von 1 : 1000<br />

verlegt. Je nach Nennweite werden im Abstand von 60 bis 100 m<br />

Einsteigschächte angeordnet.<br />

Zur Vermeidung von Vernässungen bei gefrorenem Boden im Winter werden<br />

die geplanten Muldeneinlaufbauwerke zusätzlich mit einem Grundablass<br />

ausgerüstet. Dieser ist über einen Schieber im Normalbetrieb verschlossen,<br />

kann jedoch bei Bedarf von Hand geöffnet werden.<br />

Die nördliche Hälfte der 3. Start- und Landebahn, die südliche Hälfte der<br />

südlichen Parallelrollbahn TWY L und die Rollwege TWY M, N, Y1, Y2, Y3<br />

und Y4 werden nicht an das beschriebene Regenwassernetz angebunden.<br />

Diese Flächen entwässern im Sommerbetrieb über die Schulter ins<br />

Gelände, wo der Niederschlagsabfluss flächenhaft versickert. Eine Not-<br />

51 [E5] DWA-Arbeitsblatt A138, 2005<br />

230 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

überlaufmöglichkeit in die geplante Regenwasserkanalisation besteht für<br />

diese Flugbetriebsflächen nicht.<br />

Die Abläufe der für den Winterbetrieb entlang der 3. Start- und Landebahn<br />

und der Schnellabrollwege erforderlichen Schlitzrinnen in die Enteisungsabwasserkanäle<br />

werden während des Sommerbetriebs über Absperrschieber<br />

verschlossen. Im Regenwetterfall füllt der Niederschlagsabfluss<br />

dieser Flächen zunächst die Rinnen, bevor er über die überstauten Rinnen<br />

ins Gelände laufen kann. Aus Gründen der Flugsicherheit müssen die<br />

Schlitzrinnen nach Regenende leerlaufen können, da das dort stehende<br />

Wasser Vögel anziehen könnte und somit ein erhöhtes Risiko für Vogelschlag<br />

gegeben wäre. Hierzu werden die Schieber, die den Ablauf von<br />

den Schlitzrinnen zu den Enteisungsabwasserkanälen verschließen, teilweise<br />

mit kleinen Leerlauföffnungen versehen. Über diese Leerlauföffnungen<br />

können die Schlitzrinnen in die Enteisungsabwasserkanäle entleert<br />

werden.<br />

Am östlichen Ende der 3. Start- und Landebahn besteht die Möglichkeit,<br />

das Enteisungsabwassersystem im Sommerbetrieb an zwei Stellen über<br />

Pumpwerke in die Mulden zu entleeren und den so abgeleiteten Niederschlagsabfluss<br />

dort zu versickern. Dafür wird im Bereich dieser Pumpwerke<br />

im Sommerbetrieb der weiterführende Enteisungsabwasserkanal zur<br />

geplanten Enteisungsabwasserbeckenanlage verschlossen.<br />

Der Nachweis der Muldenversickerung der 3. Start- und Landebahn nach<br />

DWA-Arbeitsblatt A 138 erfolgt beispielhaft anhand der Mulden 4, 5 und 6.<br />

Diese Mulden befinden sich unmittelbar südlich der 3. Start- und Landebahn<br />

zwischen den Rollwegen TWY P4 und P9.<br />

Die Ermittlung des Speichervolumens der Mulden erfolgt nach Gleichung<br />

V = [(Au + AS) • 10 -7 k<br />

f<br />

• rD(n) - AS • ] • D • 60 • fZ<br />

2<br />

mit V Speichervolumen in m³<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

Au<br />

AS<br />

kf<br />

rd(n)<br />

undurchlässige Fläche in m²<br />

Sickerfläche in m²<br />

Durchlässigkeitsbeiwert in m/s<br />

maßgebende Regenspende in l/s • ha<br />

D Dauer des Bemessungsregens in min<br />

fZ<br />

Zuschlagsfaktor<br />

Für die Versickerung durch bewachsenen Oberboden wird ein Durchlässigkeitsbeiwert<br />

kf = 1 • 10 -5 m/s angesetzt. Als Bemessungsregen wird eine<br />

Wiederkehrzeit T = 5 bzw. n = 0,2 gewählt. Der Zuschlagsfaktor fZ wird<br />

gemäß DWA-Arbeitsblatt A117 52 „Bemessung von Regenrückhalteräumen“<br />

mit 1,2 angesetzt.<br />

52 [E6] DWA Arbeitsblatt A117, 2006<br />

231


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Das erforderliche Muldenvolumen ergibt sich für einen Bemessungsregen<br />

mit D = 90 bzw. 120 min Dauer. Gemäß der in Anhang 4-4 aufgeführten<br />

Berechnungsergebnisse ergibt sich unter Ansatz der gesamten Grünfläche<br />

zwischen den befestigten Flächen eine mittlere Einstauhöhe der Mulden<br />

von etwa 13 cm. Die maßgebende Entleerungszeit der Mulden beträgt<br />

etwa 7 h.<br />

Vorfelderweiterung Ost<br />

Der Niederschlagsabfluss der Vorfelderweiterung Ost wird über Schlitzrinnen<br />

gefasst und einer Regenwasserkanalisation zugeführt.<br />

Abflüsse von Flugzeugabstellflächen, auf denen Flugzeuge betankt werden,<br />

werden über separate Schlitzrinnen gefasst und leichtstoffdichten, so<br />

genannten Benzinwasserkanälen zugeführt. Die Benzinwasserkanäle leiten<br />

den Abfluss über Leichtstoffabscheider der Regenwasserkanalisation<br />

zu. Die Auslegung der Leichtstoffabscheider erfolgt auf eine kritische Regenspende<br />

von 15 l/(s • ha). Niederschlagsereignisse bis zur kritischen<br />

Regenspende werden vollständig über die Leichtstoffabscheider geleitet.<br />

Bei größeren Niederschlägen wird der darüber hinaus gehende Abfluss an<br />

einem vorgeschalteten Regenüberlaufbauwerk in die Regenwasserkanalisation<br />

entlastet.<br />

Die Regenwasserkanalisation der Vorfelderweiterung Ost endet in einem<br />

östlich der bestehenden Enteisungsabwasserbeckenanlage neu zu errichtenden<br />

Regenklärbecken Nord-Ost. Hier erfolgt eine<br />

Regenwasserbehandlung vor der Ausleitung in den Vorflutgraben Nord.<br />

Aufgrund der Höhenentwicklung der Vorfelderweiterung Ost ist eine Ausleitung<br />

des anfallenden Niederschlagswassers im freien Gefälle in den Abfanggraben<br />

Ost nicht möglich. Das Sohlgefälle des Abfanggrabens Ost<br />

muss wegen der notwendigen Verlegung des Grabens nach Osten bereits<br />

soweit reduziert werden, dass eine weitere Verringerung der Sohlhöhe zur<br />

Einleitung des im Regenklärbecken Nord-Ost behandelten Regenwassers<br />

im freien Gefälle nicht möglich ist.<br />

Das Niederschlagswasser wird daher vom Regenklärbecken Nord-Ost aus<br />

über einen neuen Ableitungskanal unter der geplanten 3. Start- und Landebahn<br />

hindurch im freien Gefälle bis zum Vorflutgraben Nord abgeleitet.<br />

Im Bereich der neuen Staatsstraße St 2084 muss dieser Regenwasserkanal<br />

der Nennweite DN 2000 aufgrund der Sperrwirkung der Grundwasserwanne<br />

der Rollbrücken Y3 und Y4 nach Osten verschwenkt werden.<br />

Zusammen mit geplanten Enteisungsabwasserkanälen wird der Kanal parallel<br />

zu den geplanten Sparten außerhalb des Flughafenzauns um die<br />

geplanten Speicherbecken 1 und 2 der Enteisungsabwasserbeckenanlage<br />

herumgeführt. Zur Sicherstellung einer ausreichenden Überdeckung wird<br />

der geplante Regenwasserkanal im Bereich des 3. Start- und Landebahnsystems<br />

auf zwei Rohrleitungen DN 1600 aufgeteilt.<br />

Die Anordnung der Regen- und Benzinwasserkanäle innerhalb der Vorfelderweiterung<br />

Ost ergibt sich aufgrund der geplanten Vorfeldfaltung mit einer<br />

horizontalen Vorfeldoberkante in Nord-Süd-Richtung zwischen den<br />

232 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Gebäuden und den Anschlusshöhen der geplanten Rollbrücken im Süden<br />

und Norden sowie der mittig in West-Ost-Richtung das Vorfeld unterquerenden<br />

Tunnel.<br />

Die geplanten Regen- und Benzinwasserkanäle verlaufen zwischen den<br />

Gebäuden in Nord-Süd-Richtung, mit den Hochpunkten jeweils im Bereich<br />

der Tunnel. Die Flugzeugabstellpositionen werden über eigene Benzinwasserkanäle<br />

mit Nennweiten DN 600 bis DN 1000 aus Stahlbeton entwässert.<br />

Nördlich bzw. südlich der Flugzeugabstellpositionen werden die<br />

Leichtstoffabscheider angeordnet. Den Leichtstoffabscheidern vorgeschaltet<br />

ist jeweils ein Regenüberlauf, ein Drosselbauwerk zur Begrenzung des<br />

Zuflusses auf Qkrit und ein Schlammfang. In Tabelle 4-3 sind die Bemessungsgrößen<br />

und die Nenngrößen der Leichtstoffabscheider zusammengestellt.<br />

Die Auslegung der Leichtstoffabscheider erfolgt auf eine kritische<br />

Regenspende rkrit = 15 l/s • ha. Der Ablauf der Leichtstoffabscheider und<br />

der am Regenüberlauf entlastete Abfluss gelangen in die weiterführenden<br />

Regenwasserkanäle.<br />

Die Rollbereiche zwischen den Gebäuden werden jeweils über vier in<br />

Nord-Süd-Richtung verlaufende Regenwasserkanäle entwässert. Der<br />

Hochpunkt der Kanäle liegt jeweils im Bereich der geplanten Tunnel. Die<br />

Regenwasserkanäle der Nennweiten DN 300 bis DN 600 werden aus<br />

Stahlbetonrohren hergestellt und mit einem Mindestgefälle von 1 : 1.000<br />

verlegt.<br />

Die zwischen den Gebäuden in Nord-Süd-Richtung angeordneten Regen-<br />

und Benzinwasserkanäle enden jeweils in einem nördlich bzw. südlich der<br />

Gebäude in West-Ost-Richtung verlaufenden Regenwasserkanal. An diese<br />

Regenwasserkanäle der Nennweiten DN 400 bis DN 2200 aus Stahlbeton<br />

schließen auch die unter Punkt 4.2.3.1.1 beschriebenen Regenwasserkanäle<br />

für das Dachflächenwasser der Gebäude an.<br />

Im Osten enden diese beiden Regenwassersammler in dem in Süd-Nord-<br />

Richtung verlaufenden, die geplanten Tunnel querenden Hauptregenwassersammler.<br />

Dieser Kanal beginnt am Südrand der Vorfelderweiterung Ost<br />

mit der Nennweite DN 1200, nimmt im weiteren Verlauf den kompletten<br />

Niederschlagsabfluss der Vorfelderweiterung Ost auf und führt schließlich<br />

als Kastenprofil mit 5,50 m lichter Breite und 2,20 m lichter Höhe zum Regenklärbecken<br />

Nord-Ost. Als Material ist durchgängig Stahlbeton vorgesehen.<br />

Die Flächen der nördlichen und südlichen in West-Ost-Richtung verlaufenden<br />

Rollwege werden über zwei zusätzliche, in östlicher Richtung verlaufende<br />

Regenwasserkanäle der Nennweiten DN 400 bis DN 1600 entwässert.<br />

Diese nehmen auch die Abflüsse der über eigene Leichstoffabscheider<br />

entwässernden Flugzeugabstellpositionen am nördlichen und<br />

südlichen Rand der Vorfelderweiterung Ost auf.<br />

Für die Entwässerung dieser Flugzeugabstellpositionen sind insgesamt<br />

fünf Leichtstoffabscheider mit vorgeschaltetem Regenüberlauf, Drosselbauwerk<br />

und Schlammfang geplant. Die Bemessungsgrößen und Nenngrößen<br />

sind Tabelle 4-3 zu entnehmen. Die zugehörigen Benzinwasserkanäle<br />

werden mit Nennweiten DN 500 bis DN 1200 ausgeführt.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

233


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Für den Niederschlagsabfluss der Vorfeldränder und zur Aufnahme des<br />

Zuflusses der Rollbrückenpumpwerke werden am nördlichen und südlichen<br />

Vorfeldrand zusätzliche in West-Ost-Richtung verlaufende Regenwasserkanäle<br />

der Nennweite DN 400 bis DN 1600 angeordnet.<br />

Die Vorfeldflächen östlich des geplanten in Süd-Nord-Richtung verlaufenden<br />

Hauptregenwassersammlers werden südlich der Tunnel entgegen<br />

dem Gefälle der Vorfeldflächen nach Westen zum Hauptregenwassersammler<br />

bzw. nördlich der Tunnel über einen eigenen Sammelkanal direkt<br />

an den Zulaufkanal zum Regenklärbecken Nord-Ost entwässert. Die<br />

Nennweiten dieser Regenwasserkanäle liegen zwischen DN 400 und<br />

DN 1600.<br />

Um im Falle einer späteren Nutzungsänderung der Vorfeldflächen in diesem<br />

östlichen Bereich flexibel zu bleiben, werden im Bereich künftiger<br />

Flugzeugabstellpositionen bereits die entsprechenden Benzinwasserkanäle<br />

vorgesehen, die zunächst jedoch als reine Regenwasserkanäle genutzt<br />

werden.<br />

Der geplante Bypass-Rollweg D1 entwässert über zwei nördlich und südlich<br />

des Rollweges angeordnete Regenwasserkanäle mit Nennweiten<br />

DN 400 bis DN 1200. Aufgrund der Sperrwirkung der Grundwasserwanne<br />

unter den Rollbrücken N9 und N10 werden die Regenwasserkanäle des<br />

Bypass-Rollwegs nach Westen geführt und schließen dort an den Zulaufkanal<br />

zum Regenklärbecken Nord-Ost an.<br />

Sowohl Regen-, als auch Benzinwasserkanäle werden aus Stahlbeton erstellt,<br />

die Benzinwasserkanäle erhalten flugbetriebsstoffbeständige Dichtungen.<br />

Die Kanäle werden mit einem Mindestgefälle von 1 : 1.000 verlegt<br />

und im Abstand von 60 bis 100 m mit Einsteigschächten versehen.<br />

Tabelle 4-3 Bemessungsgrößen Leichtstoffabscheider<br />

Regenüberlauf Einzugsgebiet<br />

[ha]<br />

RÜ 16.1<br />

RÜ 16.2<br />

RÜ 16.3<br />

RÜ 16.4<br />

RÜ 26.1<br />

RÜ 26.2<br />

RÜ 26.3<br />

RÜ 26.4<br />

RÜ 16.5<br />

RÜ 16.6<br />

RÜ 26.5<br />

RÜ 26.6<br />

RÜ 26.8<br />

3,05<br />

3,05<br />

3,05<br />

2,56<br />

3,05<br />

3,05<br />

3,05<br />

2,56<br />

1,77<br />

2,81<br />

4,08<br />

1,91<br />

1,38<br />

234 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

Qkrit<br />

[l/s]<br />

45,8<br />

45,8<br />

45,8<br />

38,4<br />

45,8<br />

45,8<br />

45,8<br />

38,4<br />

23,6<br />

42,2<br />

61,2<br />

28,7<br />

20,7<br />

Nenngröße Schlammfang<br />

[m³]<br />

NG 50<br />

NG 50<br />

NG 50<br />

NG 40<br />

NG 50<br />

NG 50<br />

NG 50<br />

NG 40<br />

NG 30<br />

NG 50<br />

NG 65<br />

NG 30<br />

NG 20<br />

5<br />

5<br />

5<br />

4<br />

5<br />

5<br />

5<br />

4<br />

3<br />

5<br />

6,5<br />

3<br />

2


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Vorfeld Allgemeine Luftfahrt<br />

Der Niederschlagsabfluss des Vorfelds der Allgemeinen Luftfahrt, des General<br />

Aviation Terminal GAT und des Hubschrauberlandeplatzes wird über<br />

Schlitzrinnen gefasst und einer Regenwasserkanalisation zugeführt.<br />

Die Abflüsse der Vorfeldflächen und der Hubschrauberabstellflächen, auf<br />

denen Betankungsvorgänge stattfinden können, werden über separate<br />

Schlitzrinnen gefasst und leichtstoffdichten, so genannten Benzinwasserkanälen<br />

zugeführt. Die Benzinwasserkanäle leiten den Abfluss über einen<br />

Leichtstoffabscheider der Regenwasserkanalisation zu. Die Auslegung<br />

des Leichtstoffabscheiders erfolgt auf eine kritische Regenspende von<br />

15 l/(s • ha). Niederschlagsereignisse bis zur kritischen Regenspende<br />

werden vollständig über den Leichtstoffabscheider geleitet. Bei größeren<br />

Niederschlägen wird der darüber hinaus gehende Abfluss an einem vorgeschalteten<br />

Regenüberlaufbauwerk in die Regenwasserkanalisation entlastet.<br />

Die Regenwasserkanalisation des Vorfelds der Allgemeinen Luftfahrt endet<br />

in einem östlich der Allgemeinen Luftfahrt neu zu errichtenden Regenklärbecken<br />

ALF. Hier erfolgt eine Regenwasserbehandlung vor der Ausleitung<br />

in den Vorflutgraben Nord. Das Niederschlagswasser wird vom Regenklärbecken<br />

ALF aus dem geplanten Ableitungskanal der Vorfelderweiterung<br />

Ost unter der 3. Start- und Landebahn hindurch dem Vorflutgraben<br />

Nord zugeführt.<br />

Da auf der gesamten Vorfeldfläche Betankungsvorgänge erfolgen können,<br />

wird der gesamte Vorfeldbereich der Allgemeinen Luftfahrt über Benzinwasserkanäle<br />

entwässert. Innerhalb des Vorfelds verlaufen drei Benzinwasserkanäle<br />

in Nord-Süd-Richtung und schließen an einen südlich des<br />

Vorfelds angeordneten Benzinwasserkanal an. Dieser nimmt in seinem<br />

weiteren Verlauf weiter östlich auch das Benzinwasser der Hubschrauberabstellpositionen<br />

auf. Die Benzinwasserkanäle der Nennweite DN 500 bis<br />

DN 1400 enden im Regenüberlauf RÜ 16.7, der dem Leichtstoffabscheider<br />

vorgeschaltet ist. Bei einem Einzugsgebiet von 7,53 ha und einem Qkrit<br />

von 113 l/s wird ein Leichtstoffabscheider der Nenngröße NG 150 mit einem<br />

vorgeschalteten Drosselbauwerk und einem Schlammfang mit 15 m³<br />

Inhalt gewählt. Die Benzinwasserkanäle werden aus Stahlbetonrohren mit<br />

flugbetriebsstoffbeständigen Dichtungen erstellt.<br />

Der Ablauf des Leichtstoffabscheiders und der am Regenüberlauf entlastete<br />

Abfluss gelangt in den weiterführenden Regenwasserkanal DN 1400<br />

zum Regenklärbecken ALF.<br />

An diesem Kanal ist auch der von Westen kommende Regenwasserkanal<br />

DN 700 mit dem Dachflächenwasser des Hangars und des GAT sowie die<br />

Regenwasserkanalisation des Hubschrauberlandeplatzes angeschlossen.<br />

Im weiteren Verlauf zum Regenklärbecken ALF sind die Druckleitungen<br />

der Rollbrückenpumpwerke der St 2084 angeschlossen.<br />

Schneedeponien<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

235


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Das auf den Schneedeponien anfallende Niederschlagswasser wird im<br />

Sommerbetrieb über die Schulter ins Gelände entwässert und dort versickert.<br />

Die Ablaufleitungen von den für den Winterbetrieb angeordneten<br />

Schlitzrinnen zum Enteisungsabwasserkanal können hierfür, wie beschrieben,<br />

über Absperrschieber verschlossen werden.<br />

Im Regenwetterfall überstauen die Rinnen und der Niederschlagsabfluss<br />

läuft ins Gelände und versickert dort. Über Leerlauföffnungen in den Absperrschiebern<br />

können die Schlitzrinnen nach Regenende in die Enteisungsabwasserkanäle<br />

entleert werden. Das so abgeleitete Niederschlagswasser<br />

wird jeweils über ein Pumpwerk in eine Mulde gefördert<br />

und dort versickert.<br />

4.2.3.1.4 Regenwasserrückhaltung<br />

Da in den Gewässern nördlich des Flughafens nur begrenzte Abflusskapazitäten<br />

vorhanden sind und um die dortigen Abflussgeschehen nicht zu<br />

verschärfen, wird der Oberflächenabfluss der Erweiterungsflächen des<br />

Flughafens ebenso wie der des bestehenden Flughafengeländes nur stark<br />

gedrosselt abgeführt. Es wird daher eine Zwischenspeicherung des Niederschlagswassers<br />

vorgesehen.<br />

Die Festlegung der Drosselabflussmenge aus dem Bereich Vorfelderweiterung<br />

Ost einschließlich Allgemeine Luftfahrt in den Vorflutgraben Nord<br />

erfolgt auf Grundlage der Ergebnisse der für die Oberflächengewässer<br />

angestellten Gleichzeitigkeitsuntersuchungen sowie technischer und wirtschaftlicher<br />

Überlegungen. Der gewählte Abfluss von 3,5 m³/s berücksichtigt<br />

sowohl das Schutzbedürfnis der Gewässer nördlich des Flughafens als<br />

auch den erforderlichen technischen Aufwand zur Bereitstellung des erforderlichen<br />

Retentionsvolumens. Umgerechnet auf die abflusswirksame<br />

befestigte Fläche von 163,6 ha ergibt sich ein spezifischer Abfluss von<br />

21,4 l/s • ha. Dieser Wert liegt deutlich unter dem spezifischen Abfluss von<br />

28,7 l/s • ha aus dem Flughafenbestand.<br />

Der Oberflächenabfluss der zusätzlichen befestigten Flächen wird an der<br />

in Tabelle 4-4 aufgeführten Einleitestelle in den Vorflutgraben Nord eingeleitet.<br />

Die angegebene Einleitemenge ergibt sich aus der durchgeführten<br />

hydrodynamischen Kanalnetzberechnung für den Bemessungsregen der<br />

Wiederkehrzeit T = 5.<br />

Die zusätzlichen Oberflächenabflussmengen aus den Erweiterungsgebieten<br />

des Flughafens München summieren sich beim Bemessungsregen auf<br />

3,50 m³/s. Aus den Mulden des 3. Start- und Landebahnsystems tritt beim<br />

Bemessungsregen kein Abfluss in die Oberflächengewässer auf, der gesamte<br />

Abfluss versickert. Da bei einem Bemessungsregen der Wiederkehrzeit<br />

T = 5 die auftretenden Abflussspitzen die Versickerungskapazität<br />

übersteigen, muss innerhalb der Mulden das erforderliche Retentionsvolumen<br />

bereitgestellt werden.<br />

236 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Tabelle 4-4 Einleitemengen in den Vorflutgraben Nord<br />

Übergabepunkt<br />

80001<br />

Einzugsgebiet Gewässer Einleitemenge<br />

Vorfelderweiterung<br />

Ost + ALF<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

m 3 /s<br />

Vorflutgraben Nord 3,50<br />

Zur Einhaltung einer Drosselabflussmenge von 3,5 m³/s bei einem Bemessungsregen<br />

der Wiederkehrzeit T = 5 und der Regendauer D = 60 min<br />

ist ein Rückhaltevolumen von etwa 40.000 m³ erforderlich. Dieses Volumen<br />

kann innerhalb des geplanten Kanalnetzes einschließlich der Regenklärbecken<br />

zur Verfügung gestellt werden. Die Berechnung ist in Anhang<br />

4-5 beigefügt.<br />

Die Drosselung erfolgt jeweils in einem den geplanten Regenklärbecken<br />

nachgeschalteten Drosselbauwerk. Die Gesamtdrosselmenge von<br />

3,5 m³/s wird im Verhältnis der Einzugsgebietsflächen auf die beiden Einzugsgebiete<br />

wie folgt aufgeteilt: 3,25 m³/s Drosselung im Ablauf des Regenklärbeckens<br />

Nord-Ost und 0,25 m³/s Drosselung im Ablauf des Regenklärbeckens<br />

ALF.<br />

Im Falle von Starkregenereignissen, die den Bemessungsregen übersteigen,<br />

muss zur Einhaltung der festgelegten Drosselabflussmenge aus den<br />

Erweiterungsflächen von insgesamt 3,5 m³/s zusätzliches Retentionsvolumen<br />

bereitgestellt werden. Für den Bereich der Vorfelderweiterung Ost<br />

ergibt sich im Falle des im Rahmen der Kanalnetzberechnung durchgeführten<br />

Rechengangs für ein Regenereignis der Wiederkehrzeit T = 100<br />

und der Dauer D = 24 h ein zusätzlich erforderliches Retentionsvolumen<br />

von etwa 14.000 m³. Da dieses Volumen innerhalb des geplanten Kanalnetzes<br />

nur mit erheblichem zusätzlichen technischen Aufwand bereitgestellt<br />

werden kann, wird im Bereich der östlichen Perimeterrollwege TWY<br />

Y3 und Y4 ein zusätzliches offenes Regenrückhaltebecken vorgesehen.<br />

Das Becken mit einem gewählten Volumen von etwa 15.000 m³ wird als<br />

offenes, nicht abgedichtetes Erdbecken ausgebildet, das statistisch gesehen<br />

seltener als einmal in fünf Jahren beschickt wird. Die Beschickung erfolgt<br />

über eine vor dem Drosselbauwerk angeordnete Überlaufschwelle im<br />

Ablaufkanal DN 2200 des Regenklärbeckens Nord-Ost. Die Schwellenhöhe<br />

wird so festgelegt, das beim 5-jährlichen Bemessungsregen keine Ausleitung<br />

in das Regenrückhaltebecken erfolgt.<br />

Das Regenrückhaltebecken wird mit einem umlaufenden Damm gegen<br />

das umliegende Gelände abgetrennt. Das Becken wird begrünt und erhält<br />

im Bereich der Tieflinie eine Kiesrigole mit Dränage zur Entwässerung.<br />

Über eine Ablaufleitung mit Anschluss an den Ablaufkanal DN 2000 kann<br />

der Beckeninhalt nach Regenende in den Vorflutgraben Nord entleert<br />

werden. Hierzu wird ein Ablaufschacht mit einem wasserstandsabhängig<br />

gesteuerten Absperrschieber vorgesehen.<br />

237


4.2.3.1.5 Regenwasserbehandlung<br />

<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Der auf den befestigten Flächen anfallende Niederschlagsabfluss muss<br />

vor der Einleitung in das Grundwasser oder in ein Oberflächengewässer in<br />

Abhängigkeit von seiner Beschaffenheit einer Regenwasserbehandlung<br />

nach dem Stand der Technik unterzogen werden. Die Auswahl des erforderlichen<br />

Regenwasserbehandlungsverfahrens erfolgt dabei auf Grundlage<br />

des DWA-Merkblatts M153 „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit<br />

Regenwasser“ 53 . Im Merkblatt M153 wird ein Bewertungsverfahren eingeführt,<br />

mit dessen Hilfe es möglich ist, die Notwendigkeit und den Umfang<br />

einer Regenwasserbehandlung zu ermitteln. Als Bewertungskriterien werden<br />

dabei die zulässige Belastung des Gewässers, Einflüsse aus der Luft<br />

und die Verschmutzung der Oberflächen herangezogen und daraus die erforderliche<br />

Regenwasserbehandlung abgeleitet.<br />

Die Einstufung der Gewässer erfolgt unter Berücksichtigung des Abflusses,<br />

der Fließgeschwindigkeit, der Wasserspiegellage und evtl. notwendiger<br />

besonderer Schutzbedürfnisse der Gewässer. Die geplanten Einleitungsstellen<br />

von Niederschlagswasser lassen sich dem Gewässertyp G12<br />

(Grundwasser außerhalb von Trinkwassereinzugsgebieten) zuordnen.<br />

Auch der Vorflutgraben Nord ist als zeitweise trocken fallendes Gewässer<br />

dem Gewässertyp G12 zuzuordnen.<br />

Die Einflüsse aus der Luft werden durch pauschale Zuordnung der Luftverschmutzung<br />

berücksichtigt. Hierbei wird von einer mittleren Luftverschmutzung<br />

ausgegangen. Es erfolgt eine Zuordnung zum Typ L2.<br />

Die Verschmutzung der Oberflächen wird nach ihrer Nutzung bewertet.<br />

Dabei kann das Verfahren ausdrücklich auch auf Flughäfen angewendet<br />

werden, wenn das Verkehrsaufkommen einem Flächentyp zugeordnet<br />

werden kann. Unter Punkt 4.1.4 wurde auf Grundlage durchgeführter Untersuchungen<br />

nachgewiesen, dass die Verschmutzung des Oberflächenabflusses<br />

der Flugbetriebsflächen im Sommer mit dem von Straßen mit<br />

geringer bis mittlerer Verkehrsbelastung vergleichbar ist. Die Einstufung<br />

der Belastung des Oberflächenabflusses der Flugbetriebsflächen erfolgt<br />

daher nach M153 in die Kategorie Flächentyp F4 (Straßen bis zu<br />

5.000 Kfz/Tag wie beispielsweise Kreisstraßen). Für Dachflächen wird eine<br />

geringe Flächenbelastung mit Einstufung in den Flächentyp F2 für<br />

Dachflächen in Wohn- und Gewerbegebieten gewählt.<br />

Die Einstufung der Verschmutzung des Niederschlagsabflusses von den<br />

Straßen wird entsprechend dem Verkehrsaufkommen vorgenommen. Die<br />

Grundwasserwannen der Staatsstraße St 2084 werden dem Flächentyp<br />

F5 mit 5.000-15.000 Kfz/Tag zugeordnet, die Grundwasserwannen der<br />

Staatsstraße St 2584 dem Flächentyp F6 mit über 15.000 Kfz/Tag.<br />

Grundgedanke des Bewertungsverfahrens ist, dass die Emissionen des<br />

Niederschlagsabflusses aus der Luft- und Flächenbelastung dem Schutzbedürfnis<br />

der Gewässer angepasst werden müssen. Übersteigen die<br />

Emissionen die dem Schutzbedürfnis des Gewässers zugeordnete zuläs-<br />

53 [E3] ATV/DVWK Merkblatt M153, 2000<br />

238 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

sige Belastung, so muss eine Regenwasserbehandlung vorgenommen<br />

werden. In Abhängigkeit der Wirksamkeit eines Behandlungsverfahrens<br />

sind im Merkblatt M153 Durchgangswerte für die einzelnen Behandlungsverfahren<br />

festgelegt.<br />

In den in Anhang 4-6 beigefügten Tabellen werden auf Grundlage des<br />

Bewertungsverfahrens Notwendigkeit und Umfang einer Regenwasserbehandlung<br />

ermittelt. Unterschieden wird dabei in die Bereiche Vorfelderweiterung<br />

Ost mit Einleitung in den Vorflutgraben Nord, Vorfeld Allgemeine<br />

Luftfahrt mit Einleitung in den Vorflutgraben Nord, 3. Start- und Landebahn<br />

mit Versickerung und Dachflächen Feuerwache mit Versickerung. Die<br />

3. Start- und Landebahn steht dabei stellvertretend für die Versickerung<br />

des Niederschlagsabflusses des gesamten 3. Start- und Landebahnsystems<br />

einschließlich aller Rollbahnen.<br />

Als Ergebnis der Bewertung nach M153 werden für die einzelnen Regenwassereinleitungen<br />

folgende <strong>Maßnahmen</strong> zur Regenwasserbehandlung<br />

vorgesehen.<br />

Der Niederschlagsabfluss der Vorfelderweiterung Ost einschließlich der<br />

Dachflächen der Gebäude und der Straßenflächen der angeschlossenen<br />

Grundwasserwannen wird im geplanten Regenklärbecken Nord-Ost behandelt.<br />

Das Regenklärbecken wird als Becken ohne Dauerstau auf eine<br />

kritische Regenabflussspende von rkrit = 30 l/s • ha und eine Oberflächenbeschickung<br />

von 10 m/h bemessen.<br />

Das geplante Regenklärbecken Nord-Ost wird südlich des Rollwegs<br />

TWY M innerhalb der geplanten Flughafenumzäunung angeordnet. Vorgesehen<br />

ist ein offenes Stahlbetonbecken. Mit dem gewählten Beckenvolumen<br />

von 10.000 m³ kann bei der gewählten kritischen Regenspende eine<br />

Oberflächenbeschickung von 9,1 m/h und eine horizontale Fließgeschwindigkeit<br />

von 0,04 m/s eingehalten werden. Die Bemessung des Regenklärbeckens<br />

ist in Anhang 4-7 beigefügt.<br />

Die baulichen Einzelheiten und die technische Ausrüstung lassen sich wie<br />

folgt zusammenfassen:<br />

- 12 senkrechte Zulaufschlitze b x h = 0,60 x 2,00 m mit Prallblechen<br />

in ca. 30 cm Abstand;<br />

- Beckengliederung in vier Räume, geteilt durch drei Leitwände, Beckensohle<br />

mit 5 % Quer- und 0,5 % Längsneigung;<br />

- 16 Wirbelstrahlpumpen zur Reinigung im Bodenbereich;<br />

- Tauchwand vor dem Klärüberlauf mit vorgesetzten Ölalarmgeräten<br />

(für den Ausnahmefall eingetragener Leichtflüssigkeit);<br />

- Vorschwelle mit 12 Ablaufrohren DN 400 ca. 50 cm über der Beckensohle<br />

(und jeweils vorgeschaltetem Einlauftrichter mit umlaufend<br />

eintauchender Schürze) und Rückschlagklappe DN 200 zur<br />

Restentleerung des angrenzenden Zwischenraums;<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

239


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

- Zwischenraum mit Quergefälle und Entleerungspumpe (in den Regenauslasskanal);<br />

- Entlastungsschwelle mit 22 m Breite als Klärüberlauf und zwei Absenkschieber<br />

b x h = 1,00 x 0,60 m für die Freie-Vorflut-Entleerung<br />

in den Regenauslasskanal;<br />

- Entleerungsrinne mit Pumpensumpf und Entleerungspumpe für die<br />

Restentleerung in das Mischwassersystem im Beckenzulaufbereich;<br />

Um der wasserwirtschaftlich angestrebten Verminderung des Regenwasserabflusses<br />

zur Kläranlage so weit wie möglich nachzukommen, ist, wie<br />

bei den am Flughafen bestehenden Regenklärbecken bereits verwirklicht,<br />

mit Ausnahme einer Restfüllung von ca. 50 cm Tiefe die dosierte Beckenentleerung<br />

in die Gewässer vorgesehen.<br />

Aufgrund der Höhenverhältnisse ist die Beckenentleerung teils in freier<br />

Vorflut und teils über Wasserförderung geplant. Nach Abklingen der normalen<br />

Entlastung (registriert durch Wasserstanderfassung) werden zunächst<br />

die Absenkschieber vor dem Regenauslasskanal geöffnet und<br />

zwar schrittweise um das jeweilige Maß, das eine Entleerung von ca.<br />

750 l/s gewährleistet wird. Damit lässt sich ein ausreichend langsamer<br />

Beckendurchfluss während der Entleerung einhalten. Bei einem minimal<br />

möglichen Wasserstand von 1,39 m ergibt sich eine horizontale Fließgeschwindigkeit<br />

im Becken von 0,025 m/s.<br />

Mit dem Erreichen sich ausgleichender Wasserspiegel in Becken und Regenauslasskanal<br />

(ca. 3,75 unter OK Entlastungsschwelle) schließen die<br />

Absenkschieber. Es tritt die Pumpe hinter der Vorschwelle mit ca. 250 l/s<br />

Förderleistung in Tätigkeit und entleert das Becken bis auf eine Restfüllung<br />

von ca. 50 cm, die mit dem Sohlniveau der 12 Ablaufrohre fixiert ist.<br />

Die Einlauftrichter wirken dabei für den geringst möglichen Beckenwasserstand<br />

als Tauchwände. Auch in dieser Entleerungsphase wird beim<br />

minimalen Füllstand von 0,5 m eine horizontale Fließgeschwindigkeit von<br />

0,025 m/s unterschritten.<br />

Nach dem Ende der Vorfluter-Entleerung werden die Wirbelstrahlpumpen<br />

eingeschaltet und bleiben zur ausreichenden Durchmischung der restlichen<br />

Beckenfüllung eine gewisse Zeit in Tätigkeit, bevor die Entleerungspumpe<br />

zum Mischwasserkanal mit einer Förderleistung von 75 l/s einschaltet.<br />

Mit dem Leerlaufen des Beckeninhalts schalten sich die Reinigungsgeräte<br />

gestaffelt ab. Die Gesamtentleerungszeit in Richtung Vorfluter<br />

und in Richtung Kläranlage wurde mit ca. 15 Stunden ermittelt.<br />

Bei Regenereignissen mit RKB-Teilfüllung findet der Entleerungsbetrieb<br />

prinzipiell wie oben geschildert statt. Tritt während der Entleerung ein<br />

Nachfolgeereignis mit RKB-Beschickung auf, dann wird der Entleerungsbetrieb<br />

über die Wasserstandserfassung unterbrochen, im Restentleerungsstadium<br />

also auch der Reinigungsvorgang.<br />

Vor dem Hintergrund einer Optimierung der Bewirtschaftung des im Regenklärbecken<br />

und im Kanalsystem zur Verfügung stehenden Retentionsvolumens<br />

ist geplant, bereits vor einer Vollfüllung des Regenklärbeckens<br />

240 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

unter Einhaltung der Klärbedingungen mit der Ableitung von behandeltem<br />

Regenwasser in den Regenauslasskanal zum Vorflutgraben Nord zu beginnen.<br />

Dies führt zu einer Vergleichmäßigung der Abflussganglinie. Bei<br />

einem Beckenwasserspiegel von mehr als 2 m kann während der Beckenbefüllung<br />

durch schrittweises Öffnen der Absenkschieber in der Ablaufschwelle<br />

vor dem Regenauslasskanal eine Abflussmenge von 1,1 m 3 /s<br />

unter Einhaltung einer horizontalen Fließgeschwindigkeit im Becken von<br />

0,025 m/s in den weiterführenden Regenwasserkanal abgeleitet werden.<br />

Bei geringeren Wasserständen während der Beckenbefüllung sind die Absenkschieber<br />

verschlossen.<br />

Der Niederschlagsabfluss aus dem Bereich der Allgemeinen Luftfahrt<br />

einschließlich der Vorfeld- und Dachflächen, des Hubschrauberlandeplatzes<br />

und der Straßenflächen der angeschlossenen Grundwasserwannen<br />

der Staatsstraße St 2084 wird im geplanten Regenklärbecken ALF behandelt.<br />

Das Regenklärbecken wird als Becken ohne Dauerstau auf eine kritische<br />

Regenabflussspende von 30 l/s • ha und eine Oberflächenbeschickung<br />

von 10 m/h bemessen.<br />

Das geplante Regenklärbecken ALF wird östlich des Perimeterrollweges<br />

TWY Y4 angeordnet. Vorgesehen ist ein offenes Stahlbetonbecken. Mit<br />

dem gewählten Beckenvolumen von 350 m³ kann bei der kritischen Regenspende<br />

eine Oberflächenbeschickung von 8,9 m/h und eine horizontale<br />

Fließgeschwindigkeit von 0,03 m/s eingehalten werden. Die Bemessung<br />

des Regenklärbeckens ist in Anhang 4-7 beigefügt. Die baulichen Einzelheiten<br />

und die technische Ausrüstung erfolgen analog dem beschriebenen<br />

Regenklärbecken Nord-Ost.<br />

Um der wasserwirtschaftlich angestrebten Verminderung des Regenwasserabflusses<br />

zur Kläranlage so weit wie möglich nachzukommen, ist wie<br />

beim Regenklärbecken Nord-Ost mit Ausnahme einer Restfüllung von ca.<br />

50 cm die dosierte Beckenentleerung in die Gewässer vorgesehen.<br />

Aufgrund der Höhenverhältnisse ist die Beckenentleerung teils in freier<br />

Vorflut und teils über Wasserförderung geplant. Nach Abklingen der normalen<br />

Entlastung (registriert durch Wasserstandserfassung) wird zunächst<br />

der Absenkschieber vor dem Regenauslasskanal geöffnet und zwar<br />

schrittweise um das jeweilige Maß, das eine Entleerung von ca. 150 l/s<br />

gewährleistet wird. Damit lässt sich einerseits eine maximale Entleerungsdauer<br />

von sechs Stunden einhalten und andererseits ein ausreichend<br />

langsamer Beckendurchfluss während der Entleerung. Bei einem minimal<br />

möglichen Wasserstand von 1,48 m ergibt sich eine horizontale Fließgeschwindigkeit<br />

im Becken von 0,025 m/s.<br />

Mit dem Erreichen sich ausgleichender Wasserspiegel in Becken und Regenauslasskanal<br />

(ca. 1,00 m unter OK Entlastungsschwelle) schließt der<br />

Absenkschieber. Es tritt die Pumpe hinter der Vorschwelle mit ca. 50 l/s<br />

Förderleistung in Tätigkeit und entleert das Becken bis auf eine Restfüllung<br />

von ca. 50 cm, die mit dem Sohlniveau der zwei Ablaufrohre fixiert ist.<br />

Die Einlauftrichter wirken dabei für den geringst möglichen Beckenwasserstand<br />

als Tauchwände. Auch in dieser Entleerungsphase wird beim<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

241


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

minimalen Füllstand von 0,5 m eine horizontale Fließgeschwindigkeit von<br />

0,025 m/s unterschritten.<br />

Nach dem Ende der Vorfluter-Entleerung wird die Wirbelstrahlpumpe eingeschaltet<br />

und bleibt zur ausreichenden Durchmischung der restlichen<br />

Beckenfüllung eine gewisse Zeit in Tätigkeit, bevor die Entleerungspumpe<br />

zum Schmutzwasserkanal mit einer Förderleistung von 15 l/s einschaltet.<br />

Mit dem Leerlaufen des Beckeninhalts schaltet sich das Reinigungsgerät<br />

ab. Die Gesamtentleerungszeit in Richtung Vorfluter und in Richtung Kläranlage<br />

wurde mit ca. sechs Stunden ermittelt.<br />

Bei Regenereignissen mit RKB-Teilfüllung findet der Entleerungsbetrieb<br />

prinzipiell wie oben geschildert statt. Tritt während der Entleerung ein<br />

Nachfolgeereignis mit RKB-Beschickung auf, dann wird der Entleerungsbetrieb<br />

über die Wasserstandserfassung unterbrochen, im Restentleerungsstadium<br />

also auch der Reinigungsvorgang.<br />

Bei den Flächen des 3. Start- und Landebahnsystems, deren Niederschlagswasser<br />

über die belebte Bodenzone versickert, erfolgt die Regenwasserbehandlung<br />

während der Passage der Bodenschichten vor Erreichen<br />

des Grundwassers. Eine ausreichende Regenwasserbehandlung vor<br />

Erreichen des Grundwassers ist dabei über den Sickerweg innerhalb der<br />

belebten Bodenzone mit einer Oberbodenstärke von 10 cm sichergestellt.<br />

Bei den Dachflächen, deren Niederschlagswasser über die belebte Bodenzone<br />

versickert, erfolgt die Regenwasserbehandlung ebenfalls während<br />

der Passage der Bodenschichten vor Erreichen des Grundwassers.<br />

Eine ausreichende Regenwasserbehandlung wird über die geplante<br />

Oberbodenstärke, die in Abhängigkeit von der vorhandenen hydraulischen<br />

Belastung der angeschlossenen befestigten Fläche im Verhältnis zur Sickerfläche<br />

und dem verwendeten Material der Dacheindeckung von 10 cm<br />

bis 30 cm entsprechend angepasst werden kann, sichergestellt.<br />

4.2.3.2 Schmutzwasser<br />

Mit dem Anstieg der Passagierzahlen geht auch eine Erhöhung des<br />

Schmutzwasseranfalls am Flughafen einher. Das anfallende Schmutzwasser<br />

muss über die bestehende Schmutz- und Mischwasserkanalisation<br />

bzw. bei neuen Gebäuden über neue Schmutzwasserkanäle gesammelt<br />

und zur Kläranlage Eitting abgeleitet werden.<br />

Die bestehende Mischwasserkanalisation leitet das am Flughafen München<br />

anfallende Schmutz- und Mischwasser zum bestehenden Mischwasserpumpwerk<br />

am RRB Nordost. Über das Mischwasserpumpwerk wird<br />

das am Flughafen anfallende Schmutz- und Mischwasser in den Mischwasser-Randsammler<br />

zur Kläranlage Eitting gefördert. Der Mischwasser-<br />

Randsammler verläuft im Bereich des Flughafens nördlich der Staatsstra-<br />

242 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

ße St 2584 bis zur vorhandenen Enteisungsabwasserbeckenanlage. Er<br />

quert somit den nördlichen Bereich der Vorfelderweiterung Ost.<br />

Der bestehende Mischwasser-Randsammler ist im Trassenverlauf mit nur<br />

geringer Tiefenlage teilweise innerhalb einer Dammschüttung verlegt.<br />

Aufgrund des geplanten Anschlusses der Vorfelderweiterung Ost an das<br />

nördliche Start- und Landebahnsystem über vier neue Rollbrücken wird<br />

eine Trassenverlegung des vorhandenen Mischwasser-Randsammlers mit<br />

größerer Tiefenlage erforderlich.<br />

Darüber hinaus ist für den Anschluss der Erweiterungsflächen an den<br />

Mischwassersammler zur Kläranlage Eitting ein zusätzliches Abwasserpumpwerk<br />

erforderlich. Dieses soll künftig im Bereich des neuen Regenklärbeckens<br />

Nord-Ost angeordnet werden und das Schmutzwasser aus<br />

den Erweiterungsbereichen und die Restentleerung der beiden geplanten<br />

Regenklärbecken über den bestehenden Mischwassersammler zur Kläranlage<br />

Eitting fördern.<br />

Vor dem Hintergrund einer Minimierung der Anzahl der Betriebspunkte soll<br />

das bestehende Mischwasserpumpwerk aufgelassen und der Mischwasser-Randsammler<br />

etwa in gleicher Trassierung mit größerer Tiefenlage zu<br />

dem geplanten Abwasserpumpwerk im Bereich des Regenklärbeckens<br />

Nord-Ost verlegt werden. Über dieses neue Abwasserpumpwerk wird<br />

dann auch das Mischwasser aus der bestehenden Mischwasserkanalisation<br />

des Flughafens München zur Kläranlage Eitting gefördert.<br />

Das zum Regenrückhaltebecken Nordost umgebaute ehemalige Regenüberlaufbecken<br />

bleibt hiervon unberührt. Durch die Umorientierung von<br />

Mischwassergebieten in Trenngebiete konnte der Mischwasseranfall am<br />

bestehenden Flughafen München deutlich reduziert werden. Das vorhandene<br />

Regenüberlaufbecken ist demzufolge in der Regel nicht mehr erforderlich.<br />

Lediglich in außergewöhnlichen Betriebssituationen, in denen der<br />

Mischwasserzulauf zum Pumpwerk die festgelegte Mischwassermenge<br />

zur Kläranlage Eitting überschreitet und das verfügbare Speichervolumen<br />

innerhalb der Mischwasserkanalisation überschritten wird, kann das vorhandene<br />

Regenüberlaufbecken weiterhin zur Mischwasserspeicherung<br />

genutzt werden. An dieser grundsätzlichen Konzeption wird sich durch die<br />

Erweiterung des Flughafens nichts verändern.<br />

Die Ermittlung des Schmutzwasseranfalls für den Prognosezeitraum 2020<br />

mit 57,3 Millionen Passagieren erfolgt durch Auswertung der bisherigen<br />

Entwicklung des Schmutzwasseranfalls am Flughafen München. Im Jahr<br />

2005 lag bei einem Passagieraufkommen von 28,6 Mio. der mittlere jährliche<br />

Schmutzwasseranfall QS,aM bei 25 l/s.<br />

Für die prognostizierten 57,3 Millionen Passagiere im Jahr 2020 ergibt<br />

sich somit ein mittlerer jährlicher Schmutzwasseranfall QS,aM von etwa<br />

50 l/s. Gegenüber dem derzeitigen mittleren Schmutzwasseranfall bedeutet<br />

dies eine Zunahme um rund 25 l/s bzw. 100%.<br />

Das an den geplanten Gebäuden innerhalb der Vorfelderweiterung Ost<br />

anfallende Schmutzwasser wird über eine neue Schmutzwasserkanalisation<br />

zum geplanten Abwasserpumpwerk abgeleitet. Die Schutzwasserka-<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

243


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

näle der Nennweite DN 300 verlaufen in Nord-Süd-Richtung entlang der<br />

Gebäude. Aufgrund der geplanten Tunnel orientiert sich die Schmutzwasserkanalisation<br />

im nördlichen Vorfeldbereich nach Norden und im südlichen<br />

Vorfeldbereich nach Süden. Nördlich bzw. südlich der geplanten Gebäude<br />

führt jeweils ein Schmutzwasserkanal nach Osten. Im Bereich des<br />

geplanten, die Tunnelbauwerke querenden Regenwasserhauptsammlers<br />

wird auch das Schmutzwasser der südlichen Vorfeldbereiche über die<br />

Tunnel nach Norden geführt. Im östlichen Vorfeldbereich werden im Hinblick<br />

auf mögliche später geplante Gebäude bereits die erforderlichen<br />

Schmutzwasserkanäle mit vorgesehen.<br />

Die Schmutzwasserkanalisation der Vorfelderweiterung Ost mündet nordöstlich<br />

der Vorfeldflächen in den neu trassierten Mischwasserkanal<br />

DN 900 zum weiter östlich gelegenen neuen Abwasserpumpwerk.<br />

An die Schmutzwasserkanalisation der Vorfelderweiterung Ost werden<br />

auch die Pumpensumpfentleerungen der nördlich und südlich der Vorfelderweiterung<br />

geplanten Rollbrückenpumpwerke angeschlossen.<br />

Die im Bereich der Allgemeinen Luftfahrt einschließlich Feuerwehr anfallenden<br />

Schmutzwässer werden über westlich und östlich des GAT und<br />

Hangars geplante Schmutzwasserkanäle der Nennweite DN 300 zu einem<br />

Pumpenschacht südöstlich der Allgemeinen Luftfahrt geleitet. In den Fertigteilschacht<br />

mit einem lichten Durchmesser von 2 m werden zwei<br />

Tauchmotorpumpen mit einer Förderleistung von jeweils 10 l/s installiert,<br />

wobei eine Pumpe als Reservepumpe dient. Über eine Druckleitung<br />

DN 125 wird das Schmutzwasser zum neuen Abwasserpumpwerk gefördert.<br />

Östlich des Perimeterrollweges TWY Y4 schließt an diese Leitung die<br />

Druckleitung für die Entleerung des Regenklärbeckens ALF an.<br />

Das neue Abwasserpumpwerk wird unmittelbar östlich des geplanten Regenklärbeckens<br />

Nord-Ost angeordnet. Das neue Pumpwerk wird mit insgesamt<br />

vier Tauchmotorpumpen mit einer Förderleistung von jeweils<br />

120 l/s ausgerüstet. Von insgesamt drei Schmutzwasserpumpen sind maximal<br />

zwei in Betrieb mit einer maximalen Förderleistung von 240 l/s, die<br />

dritte Pumpe ist Reserveaggregat. In bestimmten Zeitabständen wird über<br />

die zusätzliche Schlammwasserpumpe der Pumpensumpfinhalt zur Kläranlage<br />

gepumpt.<br />

In das Abwasserpumpwerk ist der neue Messschacht des Flughafens mit<br />

einer Mengen- und Qualitätsmessung des zur Kläranlage Eitting geförderten<br />

Abwassers integriert, da das bisherige Übergabebauwerk überbaut<br />

wird. Von der Mengen- und Qualitätsmessung miterfasst wird auch das<br />

vom vorhandenen Enteisungsabwasserbecken 1 zur Kläranlage Eitting<br />

geförderte Enteisungsabwasser.<br />

Das Abwasserpumpwerk wird aus Stahlbeton erstellt und besteht aus einem<br />

etwa 10 m tiefen Pumpensumpf, einem seitlich anschließenden Rohrkeller<br />

mit den Armaturen, Rohrleitungen und der MID-Messung und einem<br />

Hochbauteil mit einem Elektro- und Messraum.<br />

244 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Vom Pumpwerk führt eine Freispiegelleitung DN 800 bis zum vorhandenen<br />

Mischwasserkanal zur Kläranlage Eitting. In dem Freispiegelkanal<br />

wird zusätzlich zu Kontrollzwecken eine Messblende vorgesehen.<br />

Da die geplanten Flughafenerweiterungen keinen Einfluss auf das bestehende<br />

Mischwassersystem des Flughafens haben, resultiert der zu erwartende<br />

Anstieg der Mischwassermenge zur Kläranlage Eitting ausschließlich<br />

aus der prognostizierten Erhöhung des Schmutzwasseranfalls. Unter<br />

Ansatz des derzeitigen mittleren Schmutzwasseranfalls von 25 l/s und der<br />

derzeitig zur Kläranlage Eitting geförderten Mischwassermenge von<br />

180 l/s ergibt sich aufgrund der prognostizierten Schmutzwassermenge für<br />

das Jahr 2020 eine Mischwassermenge zur Kläranlage von 180 l/s + 25 l/s<br />

= 205 l/s. Diese Mischwassermenge liegt unterhalb der derzeit wasserrechtlich<br />

genehmigten maximalen Mischwassermenge von 232 l/s, die zur<br />

Kläranlage Eitting abgeleitet werden darf.<br />

Für die Ermittlung der jeweils zulässigen Mischwassermenge zur Kläranlage<br />

wurde im DWA-Arbeitsblatt A 198 „Vereinheitlichung und Herleitung<br />

von Bemessungswerten für Abwasseranlagen“ 54 ein neuer, von dem bisherigen<br />

im DWA-Arbeitsblatt A 131 „Bemessung von einstufigen Belebungsanlagen“<br />

55 von 1997 enthaltenen Ansatz abweichender Berechnungsansatz<br />

festgelegt. Demnach ergibt sich der Mischwasserabfluss mit<br />

Qm = fS, QM • QS, aM + QF, aM,<br />

wobei QS, aM der mittlere jährliche Schmutzwasserabfluss und QF, aM der<br />

mittlere jährliche Fremdwasserabfluss ist. Der Faktor fS, QM bewegt sich in<br />

Abhängigkeit der Größe eines vergleichbaren Siedlungsgebiets zwischen<br />

3 und 9, wobei er für kleinere Gebiete zwischen 6 und 9 und für größere<br />

Gebiete zwischen 3 und 6 liegt. Durch diesen Faktor wird eine Optimierung<br />

zwischen dem erforderlichen Speichervolumen zur Mischwasserbehandlung<br />

und den vorhandenen betrieblichen Möglichkeiten der Kläranlage<br />

nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ermöglicht.<br />

Ausgehend von einem Schmutzwasseranfall von 50 l/s im Jahresmittel im<br />

Jahr 2020 und einem spezifischen Schmutzwasseranfall von 125 l/E • d<br />

errechnet sich für den Flughafen im Ausbauzustand 2020 eine Anschlussgröße<br />

von etwa 35.000 E. Aus dem Arbeitsblatt A 198 ergibt sich für den<br />

Faktor fs, QM somit eine Bandbreite zwischen 3,8 und 6,8. Mit einem unverändert<br />

geringen Fremdwasserabfluss von etwa 3 l/s ergibt sich nach<br />

o. g. Formel ein Mischwasserabfluss zur Kläranlage im Bereich zwischen<br />

193 l/s und 343 l/s.<br />

Der für das Jahr 2020 ermittelte Mischwasserabfluss zur Kläranlage Eitting<br />

von 205 l/s liegt somit im unteren Bereich des nach den allgemein anerkannten<br />

Regeln der Technik ermittelten Mischwasserabflusses nach<br />

54 [E8] ATV/DVWK-Arbeitsblatt A198, 2003<br />

55 [E9] ATV Arbeitsblatt A131, 1997<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

245


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

DWA-Arbeitsblatt A 198 und überschreitet nicht die derzeit bereits mit<br />

Planfeststellungsbeschluss genehmigte Mischwassermenge von 232 l/s.<br />

4.2.3.3 Enteisungsabwasser<br />

In den Wintermonaten erfordert der Anfall von enteisungsmittelbelasteten<br />

Niederschlagsabflüssen auf den Flugbetriebsflächen, nachfolgend Enteisungsabwässer<br />

genannt, eine weitergehende Behandlung der Abflüsse<br />

als im Sommerbetrieb. Insofern ist es wie beim bestehenden Flughafengelände<br />

auch für die Erweiterungsflächen erforderlich, parallel zum Regenwassernetz<br />

ein Enteisungsabwassernetz zu realisieren bzw. innerhalb des<br />

Regenwassernetzes entsprechende Umschaltmöglichkeiten zwischen<br />

Sommerbetrieb und Winterbetrieb in Form von so genannten Enteisungsabwasserweichen<br />

vorzusehen.<br />

Nachfolgend sind die geplanten <strong>Maßnahmen</strong> zur Ableitung, Sammlung,<br />

Speicherung und Behandlung der Enteisungsabwässer erläutert.<br />

4.2.3.3.1 Enteisungsabwässer der 3. Start- und Landebahn und Schnellabrollwege<br />

Das Enteisungsabwasser der 3. Start- und Landebahn und der Schnellabrollwege<br />

wird im Winterbetrieb wie bei den beiden bestehenden Bahnsystemen<br />

des Flughafens München über seitlich angeordnete Schlitzrinnen<br />

gefasst. Über Stichleitungen wird das Enteisungsabwasser zwei parallel<br />

zur Start- und Landebahn angeordneten Enteisungsabwasserkanälen zugeführt.<br />

Diese leiten das Enteisungsabwasser im freien Gefälle zu einer<br />

neuen Enteisungsabwasserbeckenanlage südöstlich der 3. Start- und<br />

Landebahn.<br />

Im Sommerbetrieb sind die Abläufe der Schlitzrinnen zu den Enteisungsabwasserkanälen<br />

über Absperrschieber verschlossen und die Schlitzrinnen<br />

werden bei Niederschlägen überstaut. Der weitere Niederschlagsabfluss<br />

gelangt dann im Sommerbetrieb in die seitlichen Grünbereiche und<br />

versickert dort breitflächig über die Schulter bzw. in Mulden über bewachsenen<br />

Oberboden.<br />

Die geplanten Enteisungsabwasserkanäle aus Stahlbetonrohren mit<br />

Nennweiten DN 300 bis DN 1600 folgen weitgehend dem Geländegefälle<br />

in östlicher Richtung. Die Schnellabrollwege werden über Stichleitungen<br />

jeweils an den südlich der 3. Start- und Landebahn angeordneten Enteisungsabwasserkanal<br />

angeschlossen. Auf Höhe des Rollwegs P10 werden<br />

der nördliche und der südliche Enteisungsabwasserkanal zusammengeführt<br />

und parallel zum Schnellabrollweg P10 zum geplanten unterirdischen<br />

Enteisungsabwasserbecken 2 geführt. Der östliche Teil der 3. Start- und<br />

Landebahn wird wiederum über zwei parallel verlaufende Enteisungsabwasserkanäle<br />

entwässert, die über einem parallel zum Regenwasserableitungskanal<br />

zum Vorflutgraben Nord angeordneten Enteisungsabwasserkanal<br />

mit dem geplanten unterirdischen Enteisungsabwasserbecken 2<br />

246 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

verbunden werden. Über dieses Becken können dann die geplanten oberirdischen<br />

Speicherbecken mittels Pumpen beschickt werden.<br />

Im Zulauf des unterirdischen Enteisungsabwasserbeckens 2 wird eine<br />

neue Enteisungsabwasserweiche 3. SLB angeordnet. Über eine TOC-<br />

Messung im Zulaufbereich kann das Enteisungsabwasser im Winter je<br />

nach Belastung zum Enteisungsabwasserbecken 2 oder in den Regenwasserkanal<br />

zum Vorflutgraben Nord abgeleitet werden. Bei TOC-<br />

Konzentrationen oberhalb der Grenzwerte für eine Ausleitung in die Oberflächengewässer<br />

ist der Absperrschieber zum Enteisungsabwasserbecken<br />

2 geöffnet und der Absperrschieber zum Regenwasserkanal geschlossen.<br />

Bei TOC-Konzentrationen unterhalb der Grenzwerte wird der<br />

Absperrschieber zum Enteisungsabwasserbecken 2 geschlossen und der<br />

Absperrschieber zum Regenwasserkanal geöffnet. Aufgrund der größeren<br />

Tiefenlage des Enteisungsabwasserkanals muss dieser zunächst eingestaut<br />

werden, bevor eine Überleitung in den Regenwasserkanal erfolgt.<br />

Nach Regenende kann der Enteisungsabwasserkanal über eine Pumpe,<br />

unter Beachtung der zulässigen TOC-Konzentration, in den Regenwasserkanal<br />

entleert werden.<br />

4.2.3.3.2 Enteisungsabwasser der Rollbahnen / Abbausystem Gelände (ASG)<br />

Analog dem bestehenden Flughafengelände ist vorgesehen, die Rollbahnen<br />

auch im Winterbetrieb über die seitlichen Rollbahnschultern zu entwässern<br />

und somit den Niederschlagsabfluss von den Rollbahnen zu versickern.<br />

Hierzu wird parallel zu diesen Flächen ein Abbausystem Gelände<br />

vorgesehen.<br />

System und Funktionsweise des ASG<br />

Grundsätzlich werden bei der baulichen Umsetzung des ASG im Bereich<br />

der 3. Start- und Landebahn die Konstruktionsgrundsätze der früheren<br />

Planung übernommen.<br />

Der Entwicklung des ASG für den Flughafen München lag die Überlegung<br />

zugrunde, dass die organischen Bestandteile der Enteisungsmittel insbesondere<br />

auf der Sickerstrecke von der Geländeoberfläche bis zum<br />

Grundwasser bei ausreichender Sauerstoffzufuhr und genügend langer<br />

Verweilzeit in der ungesättigten Bodenzone durch Bakterien vollständig<br />

abgebaut werden. Bei den geringen Flurabständen von 1 bis 3 m und der<br />

hohen Durchlässigkeit des Untergrundes im Bereich der Flugbetriebsflächen<br />

wäre jedoch die Sickerstrecke und damit die Verweilzeit viel zu kurz<br />

gewesen, um eine ausreichende Abbaurate zu erreichen. Der weiterlaufende<br />

Enteisungsmittelabbau in Boden und Grundwasser würde zu einer<br />

Sauerstoffzehrung und zur Entstehung von reduzierenden Verhältnissen<br />

führen.<br />

Im ASG wird durch die Verlängerung des Fließweges von der Geländeoberfläche<br />

bis zum Grundwasser um das 10 bis 20-fache die Verweildauer<br />

auf dem Weg zum Grundwasser so stark erhöht, dass ein Abbau des Ent-<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

247


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

eisungsmittelanteiles im Niederschlagswasser vor Erreichen des Grundwassers<br />

erfolgt.<br />

Das ASG wurde im Auftrag der FMG in einer damals eigens dafür gebauten<br />

und mehrere Jahre betriebenen Versuchsanlage auf seine Tauglichkeit<br />

untersucht und nach erfolgreichen Versuchen als Behandlungssystem<br />

für das Niederschlagswasser von den Rollwegen, das im Winterbetrieb<br />

mit Enteisungsmitteln belastet sein kann, im Einvernehmen mit der<br />

Genehmigungsbehörde für den Bau und Betrieb freigegeben.<br />

Dadurch war es möglich, auf das Sammeln, Zwischenspeichern und Reinigen<br />

des Niederschlagswassers in der Kläranlage Eitting zu verzichten,<br />

wodurch einerseits eine Entlastung der Kläranlage erreicht wurde und anderseits<br />

die Einleitung des Niederschlagswassers in das Grundwasser<br />

dort möglich war, wo es anfällt.<br />

Aufbau des ASG<br />

Die geplante Anlage entspricht prinzipiell der bestehenden Anlage. Danach<br />

umfasst das ASG in der Regel einen jeweils 20 m breiten Geländestreifen<br />

beidseitig der Rollbahnen. In diesem Flächenbereich ist im Mittel<br />

ca. 1,5 m unter Geländeoberfläche eine Dichtungsschicht eingebaut. Diese<br />

Dichtungsschicht hat sowohl in Längsrichtung als auch in Querrichtung<br />

kein Gefälle. Die Überdeckung der Dichtungsschicht bis zur Geländeoberfläche<br />

besteht aus Kies, wie er hier im Untergrund vorhanden ist. Diese<br />

Kiesfüllung wird durch drei längsgerichtete Sandwälle unterbrochen.<br />

Das am Rollbahnrand in den Untergrund versickernde Niederschlagswasser<br />

staut sich auf der Dichtungsschicht und durchfließt den 20 m langen<br />

Weg auf dieser Schicht bis zum äußeren Rand des ASG, von wo es dann<br />

in das Grundwasser versickert. Auf diesem Fließweg durch das ASG<br />

muss das Wasser drei Sandwälle durchfließen. Durch den dadurch bedingten<br />

kaskadenähnlichen Fließvorgang entsteht eine gewollte Fließzeitverlängerung<br />

und auch eine Vergleichmäßigung des Fließvorganges.<br />

Da die ASG-Dichtungsflächen im Gegensatz zu den Rollbahnflächen in<br />

Längsrichtung kein Gefälle aufweisen, sind sie abschnittsweise höhenversetzt<br />

angeordnet. Die Längen der Flächenabschnitte ergeben sich aus<br />

den Längsgefällen der jeweiligen Rollbahnabschnitte.<br />

Im Bereich der Kreuzungen von Rollbahnen sind die ASG-Flächen soweit<br />

möglich breiter ausgebildet, um der hier vorhandenen größeren befestigten<br />

Fläche pro Laufmeter Fahrbahnrand Rechnung zu tragen.<br />

Lage und Dimensionierung<br />

Das ASG wird an allen Flugbetriebsflächenrändern vorgesehen, die nicht<br />

mit einem Niederschlagswassersammelsystem (Schlitzrinnen) versehen<br />

werden. Das sind alle Rollwege mit Ausnahme der Rollwegabschnitte zwischen<br />

den Flugzeugenteisungsflächen, der Start- und Landebahn sowie<br />

der Schnellabrollwege im Bereich der einseitigen Fahrbahnneigung.<br />

Danach werden alle Rollbahnabschnitte über das ASG entwässert, an denen<br />

wegen der Dachprofilausbildung eine beidseitige Entwässerung zu<br />

248 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

den Rollbahnrändern erfolgt und somit dem ASG jeweils eine Fahrbahnbreite<br />

von 15 Metern zugeordnet ist.<br />

Insbesondere im Bereich der Rollbahnkreuzungen und Abzweigungen ergeben<br />

sich jedoch auch bei den neuen Flugbetriebsflächen zum Teil wesentlich<br />

größere Rollbahnflächen pro Laufmeter Bahnrand, als das auf der<br />

geraden Rollbahnfläche der Fall ist. In diesen Bereichen wird die Fahrbahnneigung<br />

im Zuge der Ausführungsplanung in Abstimmung mit der<br />

maximal einrichtbaren ASG-Fläche so optimiert, dass keine Überbeschickung<br />

des ASG erfolgt.<br />

In den Bereichen, in denen die an das ASG angeschlossenen Flächen so<br />

groß werden, dass die Leistungsfähigkeit des ASG für die Behandlung des<br />

anfallenden Enteisungswassers nicht mehr ausreichen würde, wird das<br />

Niederschlagswasser im Winterbetrieb über Rinnen gesammelt und zur<br />

Enteisungsabwasserbeckenanlage abgeleitet.<br />

Wirksamkeit des ASG<br />

Das Abbausystem im Gelände (ASG) ist ein für den Flughafen München<br />

entwickeltes Reinigungssystem, bei dem die Enteisungsmittelbelastung<br />

des Niederschlagswassers direkt dort, wo es an den Rändern der Flugbetriebsflächen<br />

anfällt, auf dem Sickerweg zum Grundwasser in so hohem<br />

Maße abgebaut wird, dass eine Einleitung in das Grundwasser erfolgen<br />

kann.<br />

Dieses bei den bestehenden Rollbahnen vorhandene dezentrale Behandlungssystem<br />

für Enteisungsabwasser ist auch an den neu zu bauenden<br />

Rollbahnen geplant.<br />

Die Wirksamkeit des ASG ist in der Anlage 3 „<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>“<br />

im Teil „Entwässerung“ im „Nachweis der Unschädlichkeit beim<br />

Einsatz chemischer Enteisungsmittel zur Flächen- und Flugzeugenteisung“<br />

unter Kapitel 6 beschrieben und nachgewiesen. Das Ergebnis besagt<br />

zusammenfassend, dass die nach der Behandlung im ASG noch vorhandene<br />

Restbelastung für die Gewässer vernachlässigbar gering ist.<br />

4.2.3.3.3 Enteisungsabwässer der Vorfeldflächen<br />

Die Entwässerung der Vorfeldflächen im Winterbetrieb erfolgt wie im<br />

Sommerbetrieb über das geplante Regenwassersystem bestehend aus<br />

Schlitzrinnen, Regenwasserkanälen und Benzinwasserkanälen.<br />

Für die Dauer des Winterbetriebs von Oktober bis April, in dem der Niederschlagsabfluss<br />

durch chemische Enteisungsmittel belastet sein kann,<br />

wird an zwei neuen, im Bereich der Regenklärbecken Nord-Ost und ALF<br />

geplanten Enteisungsabwasserweichen der Abfluss in Richtung Oberflächengewässer<br />

verschlossen und das Enteisungsabwasser in die Enteisungsabwasserkanalisation<br />

geleitet.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

249


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Die geplante Enteisungsabwasserweiche Vorfelderweiterung Ost wird<br />

nord-westlich des vorhandenen unterirdischen Enteisungsabwasserbeckens<br />

1 innerhalb des neuen, nach Westen verlegten Zulaufkanals zu diesem<br />

Becken angeordnet. Die geplante Enteisungsabwasserweiche stellt<br />

im Wesentlichen ein Kreuzungsbauwerk zwischen dem Regenwasserkanal<br />

der Vorfelderweiterung Ost zum Regenklärbecken Nord-Ost und dem<br />

Enteisungsabwasserkanal zum vorhandenen unterirdischen Enteisungsabwasserbecken<br />

1 dar. Im oben liegenden Regenwasserkanal wird im<br />

Winterbetrieb der Abfluss in das Regenklärbecken Nord-Ost durch eine<br />

Kanalstauklappe verschlossen. Über eine TOC-Messung im Zulaufbereich<br />

kann das Enteisungsabwasser der Vorfelderweiterung Ost im Winter je<br />

nach Belastung zur Enteisungsabwasserbeckenanlage oder zum Regenklärbecken<br />

Nord-Ost ausgeleitet werden. Hierzu sind im Gerinne vor und<br />

hinter der Kanalstauklappe insgesamt drei Absperrschieber vorgesehen,<br />

die den Abfluss zur Enteisungsabwasserbeckenanlage freigeben bzw. den<br />

Abfluss um die Kanalstauklappe herum zum Regenklärbecken leiten. Über<br />

den zulaufenden Enteisungsabwasserkanal werden die Enteisungsabwässer<br />

des Flughafenbestands dem vorhandenen Enteisungsabwasserbecken<br />

1 zugeleitet. Auch in diesem Kanal wird im Bereich der Enteisungsabwasserweiche<br />

Vorfelderweiterung Ost eine TOC-Messung eingebaut,<br />

über die bei Unterschreitung der Grenzwerte eine Ausleitung gering<br />

belasteten Enteisungsabwassers aus dem Flughafenbestand über das<br />

Regenklärbecken Nord-Ost in den Vorflutgraben Nord möglich ist.<br />

Die geplante Enteisungsabwasserweiche ALF wird in der Nähe der geplanten<br />

Enteisungsabwasserweiche 3. SLB situiert. Bis zu diesem Punkt<br />

fließen die Enteisungsabwässer des Vorfelds der Allgemeinen Luftfahrt<br />

über die Regenwasserkanalisation und das Regenklärbecken ALF ab.<br />

Über eine TOC-Messung im Zulaufbereich kann das Enteisungsabwasser<br />

im Winter je nach Belastung zum geplanten Enteisungsabwasserbecken 2<br />

oder in den Regenwasserkanal zum Vorflutgraben Nord geleitet werden.<br />

Bei TOC-Konzentrationen oberhalb der Grenzwerte für eine Ausleitung in<br />

die Oberflächengewässer ist der Absperrschieber zum Enteisungsabwasserbecken<br />

2 geöffnet und der Absperrschieber zum weiterführenden Regenwasserkanal<br />

geschlossen. Bei TOC-Konzentrationen unterhalb der<br />

Grenzwerte wird der Absperrschieber zum Enteisungsabwasserbecken 2<br />

geschlossen und der Absperrschieber zum weiterführenden Regenwasserkanal<br />

geöffnet.<br />

4.2.3.3.4 Enteisungsabwässer der Schneedeponien<br />

Die Enteisungsabwässer der geplanten Schneedeponien werden im Winterbetrieb<br />

über Schlitzrinnen gefasst und über Stichleitungen einem Enteisungsabwasserkanal<br />

zugeführt. Im Sommerbetrieb sind die Stichleitungen<br />

über Absperrschieber verschlossen und die Flächen entwässern über die<br />

Schulter ins Gelände.<br />

Die Betriebserfahrungen haben gezeigt, dass das auf den Schneedeponien<br />

anfallende Enteisungsabwasser nicht mit dem Enteisungsabwasser<br />

250 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

der Flugbetriebsflächen vermischt werden sollte. Während von den Flugbetriebsflächen<br />

in Perioden ohne Enteisungsmitteleinsatz gering belastete<br />

Enteisungsabwässer anfallen können, deren Konzentration eine Ausleitung<br />

in die Oberflächengewässer zulassen würde, können die Schneedeponien<br />

auch in solchen Zeiten einen konstanten belasteten Abfluss liefern.<br />

Eine Vermischung führte in der Vergangenheit wiederholt dazu, dass ein<br />

ursprünglich gering belasteter Abfluss von den Flugbetriebsflächen nach<br />

Vermischung mit dem Abfluss der Schneedeponien nicht mehr in die Gewässer<br />

ausgeleitet werden konnte.<br />

Aus diesem Grund ist vorgesehen, die neuen Schneedeponien Nord-Ost<br />

und Süd-Ost über separate Enteisungsabwässerkanäle zu entwässern<br />

und jeweils unter Zwischenschaltung eines Pufferbeckens an den Enteisungsabwasserkanal<br />

zur Enteisungsabwasserbeckenanlage anzuschließen.<br />

Bei Niederschlagsereignissen ohne Enteisungsmitteleinsatz auf den<br />

Flugbetriebsflächen kann der Schieber im Ablauf des Pufferbeckens geschlossen<br />

und der belastete Abfluss der Schneedeponie zwischengespeichert<br />

werden. Das Speichervolumen wird auf einen Winterregen mit einer<br />

Wiederkehrhäufigkeit von T = 5 und einer Dauer von 2 h bemessen. Dieser<br />

Regen liefert eine Niederschlagshöhe von 11,5 mm. Hieraus ergibt<br />

sich für die geplante Schneedeponie Nord-Ost mit einer Fläche von<br />

5,76 ha ein erforderliches Speichervolumen von 665 m³. Für die geplante<br />

Schneedeponie Süd-Ost mit einer Fläche von 1,64 ha ergibt sich ein erforderliches<br />

Speichervolumen von 190 m³. Als Schutz vor einer Beckenüberfüllung<br />

erhalten die Pufferbehälter einen Notüberlauf in den weiterführenden<br />

Enteisungsabwasserkanal.<br />

4.2.3.3.5 Enteisungsabwasserbeckenanlage<br />

Dimensionierung und Anordnung der Enteisungsabwasserbecken<br />

Die im Winterbetrieb am Flughafen München anfallenden Enteisungsabwässer<br />

werden der vorhandenen Enteisungsabwasserbeckenanlage am<br />

Wertstoffzentrum zugeführt. Hier erfolgt ausschließlich eine Speicherung<br />

der stoßweise anfallenden Mengen und die vergleichmäßigte, mengen-<br />

und frachtabhängig gesteuerte Weiterleitung zur Kläranlage Eitting. Ausgenommen<br />

hiervon sind die Flächen, die über ein Abbausystem Gelände<br />

entwässern.<br />

Für eine Abschätzung des für die Erweiterungsflächen benötigten zusätzlichen<br />

Speichervolumens wurden in Tabelle 4-5 die Winterdienstberichte<br />

seit 1992 im Hinblick auf das maximal in Anspruch genommene Speichervolumen<br />

der Enteisungsabwasserbeckenanlage ausgewertet.<br />

Die ermittelten spezifischen Beckenvolumen berücksichtigen die jeweilige<br />

mit Enteisungsmitteln behandelte abflusswirksame Fläche der Enteisungsabwasserbeckenanlage.<br />

In den 14 Betriebsjahren der Enteisungsabwasserbeckenanlage<br />

lag das spezifische genutzte Beckenvolumen zwischen<br />

310 und 812 m³/ha, im Mittel bei 465 m³/ha.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

251


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Mit 812 m³/ha stellte der Winter 2003/2004 einen Extremfall dar. Die Ursachen<br />

hierfür lagen im Abfluss der Schneedeponien. Aufgrund starker Niederschläge<br />

im Januar (insgesamt 72 mm innerhalb von sechs Tagen)<br />

wurde das vorhandene Speichervolumen von 230.000 m³ fast ausgeschöpft.<br />

Nur durch Ableitung von 75.000 m³ gering belastetem Enteisungsabwasser<br />

in den Abfanggraben Ost konnte ein Überlaufen der Becken<br />

verhindert werden. Eine Auswertung der Ursachen ergab, dass mit<br />

dem Oberflächenabfluss überdurchschnittlich hohe TOC-Konzentrationen<br />

im Zulauf gemessen wurden, obwohl zu dieser Zeit keinerlei Flächenenteisungsmittel<br />

aufgebracht wurden. Verantwortlich hierfür war der hochkonzentrierte<br />

Oberflächenabfluss von den Schneedeponien, der sich mit<br />

dem nur gering belasteten Abfluss der anderen Flugbetriebsflächen vermischte,<br />

so dass die Grenzwerte für eine Ausleitung in die Gewässer überschritten<br />

wurden. Aufgrund der unter Ziffer 4.2.3.3.4 beschriebenen<br />

geplanten Optimierungsmaßnahmen am Enteisungsabwassersystem<br />

durch die Anordnung von Pufferbecken im Ablauf der Schneedeponien<br />

können Betriebszustände wie im Januar 2004 künftig nicht mehr auftreten.<br />

Zur Ermittlung des erforderlichen Speichervolumens für die Erweiterungsflächen<br />

wird für den Winter 2003/2004 die im März aufgetretene Beckenfüllung<br />

mit 97.000 m³ als maßgebend angesetzt. Hieraus ergibt sich ein<br />

spezifisches Beckenvolumen für den Winter 2003/2004 von 358 m³/ha.<br />

Tabelle 4-5: Auswertung der Winterdienstberichte seit 1992<br />

Winter Maximal genutztes<br />

Speichervolumen<br />

Einzugsgebiet spezifisches<br />

Beckenvolumen<br />

m 3 ha m 3 /ha<br />

1992/93 75.000 200 375<br />

1993/94 80.000 200 400<br />

1994/95 75.000 200 375<br />

1995/96 64.000 200 320<br />

1996/97 62.000 200 310<br />

1997/98 112.000 200 560<br />

1998/99 125.000 200 625<br />

1999/00 83.000 200 415<br />

2000/01 69.000 200 345<br />

2001/02 140.000 271 517<br />

2002/03 140.000 271 517<br />

2003/04 220.000 271 812<br />

2004/05 95.000 271 350<br />

2005/06 157.000 271 579<br />

Unter Berücksichtigung der Genehmigungsauflage, dass die Entlastungshäufigkeit<br />

der Anlage im langfristigen Mittel höchstens einmal in zehn Jahren<br />

erfolgen darf, wird ein erforderliches spezifisches Beckenvolumen von<br />

600 m³/ha benötigt. Unter Berücksichtigung der Erläuterungen zum Winter<br />

252 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

2003/2004 lag in den 14 Betriebsjahren der Enteisungsabwasserbeckenanlage<br />

das spezifische Beckenvolumen nur im Winter 1998/1999 höher,<br />

so dass der Auflage nach einer Entlastungshäufigkeit von höchstens einmal<br />

in zehn Jahren im langfristigen Mittel entsprochen wird.<br />

Die gesamte, mit Enteisungsmitteln behandelte Fläche mit Anschluss an<br />

die Enteisungsabwasserbeckenanlage vergrößert sich durch die 3. Start-<br />

und Landebahn und die Vorfelderweiterung Ost wie folgt.<br />

Flughafen Bestand 271 ha<br />

Vorfeld Ost ohne Gebäude 138,6 ha<br />

3. SL-Bahn einschl. Schnellabrollwege 86,1 ha<br />

Vorfeld ALF 8,6 ha<br />

Das künftig erforderliche Volumen ergibt sich somit zu<br />

505 ha • 600 m³/ha = 303.000 m³.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

504,3 ha<br />

Unter Berücksichtigung des Speichervolumens der vorhandenen Enteisungsabwasserbeckenanlage<br />

von 230.000 m³ ist also ein Erweiterungsvolumen<br />

von etwa 73.000 m³ erforderlich.<br />

Da die technische Planung der Flugbetriebsflächen die Überbauung der<br />

vorhandenen offenen Speicherbecken am Wertstoffzentrum vorsieht,<br />

muss dieses entfallende Volumen an anderer Stelle neu errichtet werden.<br />

Das erforderliche Speichervolumen von 230.000.m 3 der geplanten Enteisungsabwasserbeckenanlage<br />

besteht aus einem tief liegenden unterirdischen<br />

Becken (Enteisungsabwasserbecken 2), dem das Enteisungsabwasser<br />

aus dem 3. Start- und Landebahnsystem einschließlich Allgemeiner<br />

Luftfahrt im freien Gefälle zufließt, und zwei oberirdischen offenen<br />

Speicherbecken (Speicherbecken 1 und 2), die über Pumpen aus dem unterirdischen<br />

Enteisungsabwasserbecken 2 beschickt werden. Die Enteisungsabwässer<br />

des bestehenden Flughafens und der Vorfelderweiterung<br />

Ost fließen über das bestehende Enteisungsabwassersystem zum bestehenden<br />

unterirdischen Enteisungsabwasserbecken 1. Auch vom Enteisungsabwasserbecken<br />

1 aus können die geplanten oberirdischen Speicherbecken<br />

1 und 2 über Pumpen beschickt werden.<br />

Die Festlegung der Pumpwerksförderleistung zur Beschickung der offenen<br />

Speicherbecken erfolgt analog der Auslegung der Pumpen der vorhandenen<br />

Becken auf ein Niederschlagsereignis mit einer Wiederkehrzeit von<br />

T = 10 Jahren getrennt für das vorhandene Enteisungsabwasserbecken 1<br />

und für das geplante Enteisungsabwasserbecken 2. Hintergrund war die<br />

Forderung, dass unter Ausnutzung des in den unterirdischen Enteisungsabwasserbecken<br />

und im Enteisungsabwasserkanalsystem vorhandenen<br />

aktivierbaren Speichervolumens die Speicherung des Gesamtabflusses<br />

eines Niederschlagsereignisses, welches statistisch mit einer jährlichen<br />

253


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Wiederkehrhäufigkeit von einmal in zehn Jahren auftritt, sichergestellt sein<br />

muss.<br />

Das künftige Einzugsgebiet des vorhandenen Enteisungsabwasserbeckens<br />

1 ergibt sich wie folgt:<br />

Bestehender Flughafen 447,9 ha<br />

Vorfelderweiterung Ost 152,1 ha<br />

600 ha<br />

Gemäß der in Anhang 4-8 beigefügten Berechnung ergibt sich unter Berücksichtigung<br />

eines Abflussbeiwerts von 0,9 bei einer maßgebenden Regendauer<br />

von 2 h ein Gesamtabfluss von V = 600 • 12,8 • 0,9 • 10 =<br />

69.120 m³.<br />

Das aktivierbare Speichervolumen ergibt sich aus dem vorhandenen unterirdischen<br />

Enteisungsabwasserbecken 2 mit 40.000 m³ ohne Berücksichtigung<br />

des Volumens des zulaufenden Enteisungsabwassersystems.<br />

Das Differenzvolumen von 69.120 - 40.000 = 29.120 m 3 muss während<br />

der Dauer des Niederschlagsereignisses von zwei Stunden in die oberirdischen<br />

Speicherbecken gefördert werden. Die erforderliche Pumpwerksförderleistung<br />

ergibt sich somit zu<br />

Qp =<br />

29.<br />

120m³<br />

= 14.560 m<br />

2h<br />

3 /h = 4,04 m³/s.<br />

Vorgesehen wird im Enteisungsabwasserbecken 1 ein Pumpwerk mit einer<br />

Förderleistung von 4,1 m 3 /s.<br />

Das künftige Einzugsgebiet des geplanten Enteisungsabwasserbeckens 2<br />

ergibt sich wie folgt:<br />

Allgemeine Luftfahrt 11,5 ha<br />

3. SL-Bahn einschl. Schnellabrollwege 86,1 ha<br />

Schneedeponien 7,4 ha<br />

105 ha<br />

Gemäß der in Anhang 4-8 beigefügten Berechnung ergibt sich unter Berücksichtigung<br />

eines Abflussbeiwerts von 0,9 bei einer maßgebenden Regendauer<br />

von 0,75 h ein Gesamtabfluss von V = 105 • 8,5 • 0,9 • 10 =<br />

8.033 m³.<br />

Das aktivierbare Speichervolumen ergibt sich aus dem geplanten unterirdischen<br />

Enteisungsabwasserbecken 2 mit 5.000 m³.<br />

Das Differenzvolumen von 8.033 - 5.000 = 3.033 m 3 muss während der<br />

Dauer des Niederschlagsereignisses von 45 Minuten in die oberirdischen<br />

Speicherbecken gefördert werden. Die erforderliche Pumpwerksförderleistung<br />

ergibt sich somit zu<br />

Qp =<br />

3.<br />

033m³<br />

= 4.044 m<br />

0,<br />

75h<br />

3 /h = 1,12 m³/s.<br />

254 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Vorgesehen wird im Enteisungsabwasserbecken 2 ein Pumpwerk mit einer<br />

Förderleistung von 1,25 m 3 /s.<br />

Das erforderliche Speichervolumen der Enteisungsabwasserbeckenanlage<br />

wird wie folgt aufgeteilt:<br />

• 57.000 m³ im vorhandenen unterirdischen Enteisungsabwasserecken<br />

1 am Wertstoffzentrum<br />

(einschließlich Stauvolumen der Zulaufkanäle);<br />

• 5.000 m³ in einem neuen, unterirdischen Enteisungsabwasserbecken<br />

2 im Bereich der 3. Start-<br />

und Landebahn;<br />

• 242.000 m³ in neuen, oberirdischen offenen Becken im<br />

Bereich der 3. Start- und Landebahn (Speicherbecken<br />

1 und 2).<br />

Eine Lösung im Hinblick auf eine Entlastung der Kläranlage Eitting durch<br />

Reduzierung der zur Kläranlage weitergeleiteten TOC-Fracht ab 01. April<br />

jeden Jahres ist ein zusätzliches Speichervolumen für Enteisungsabwässer<br />

von 235.000 m³ vorgesehen (siehe hierzu Anhang 4-1 „Untersuchung<br />

Enteisungsabwasserspeicherung“). Damit kann der Abfluss von enteisungsmittelbelastetem<br />

Niederschlagswasser vom Flughafen zur Kläranlage<br />

soweit vermindert werden, dass das Nährstoffgleichgewicht in der<br />

Kläranlage derart verändert wird, dass die für die Stickstoffelimination erforderlichen<br />

Nitrifikanten in ihrem Wachstum nicht beeinflusst werden.<br />

Das hierfür erforderliche zusätzliche Speichervolumen wird in einem weiteren<br />

offenen Speicherbecken 3 südöstlich der 3. Start- und Landebahn<br />

vorgesehen. Dieses kann ebenso wie die geplanten Speicherbecken 1<br />

und 2 über die Pumpwerke in den unterirdischen Enteisungsabwasserbecken<br />

1 und 2 beschickt werden.<br />

Das geplante unterirdische Enteisungsabwasserbecken 2 wird südöstlich<br />

der 3. Start- und Landebahn innerhalb des Flughafenzauns als geschlossenes<br />

Stahlbetonbecken angeordnet. Die lichten Abmessungen betragen<br />

L x B x H ca. 42 x 25 x 5,00 m.<br />

Das Becken erhält einen abgesenkten Pumpensumpf, in dem insgesamt<br />

sechs Tauchmotorpumpen mit einer Förderleistung von jeweils 250 l/s installiert<br />

sind. Unter Berücksichtigung einer Reservepumpe ergibt sich somit<br />

eine maximale Förderleistung von 1,25 m³/s zu den Speicherbecken.<br />

Neben dem Pumpensumpf liegt in einem abgetrennten Bereich der Pumpensumpf<br />

des Entleerungspumpwerks der Speicherbecken 1 und 2. Über<br />

die beiden Tauchmotorpumpen mit einer Förderleistung von jeweils 550 l/s<br />

können die Speicherbecken 1 und 2 über eine Druckleitung DN 600 zum<br />

Enteisungsabwasserbecken 1 entleert werden. Der Zulauf zum Pumpensumpf<br />

erfolgt über eine Freispiegelleitung DN 800.<br />

Über einen Elektroschieber können die beiden getrennten Pumpensümpfe<br />

miteinander verbunden werden, so dass das Enteisungsabwasserbe-<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

255


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

cken 1 auch direkt aus dem Enteisungsabwasserbecken 2 beschickt werden<br />

kann.<br />

Oberhalb der Pumpensümpfe wird ein Rohrkeller mit den lichten Maßen<br />

L x B x H = 24,30 x 3,30 x 2,70 m angeordnet, in dem die Armaturen zugänglich<br />

sind. Der Zugang erfolgt über eine Treppe vom darüber liegenden<br />

Hochbauteil. In diesem Hochbauteil mit den lichten Maßen L x B x H =<br />

24,40 x 7,90 x 4,00 m sind ein Elektroraum, ein Messraum, das Treppenhaus<br />

und der Pumpenraum untergebracht. Vom Pumpenraum aus, der mit<br />

einer Einschienenkranbahn ausgerüstet wird, können die Pumpen über<br />

Montageöffnungen aus dem Pumpensumpf gezogen werden.<br />

Konstruktive Gestaltung der Enteisungsabwasserbecken<br />

Die geplanten oberirdischen Speicherbecken 1, 2 und 3 werden konstruktiv<br />

gleich ausgeführt. Die von umlaufenden Dämmen mit einer luft- und<br />

wasserseitigen Böschungsneigung von 1 : 3 eingefassten Becken erhalten<br />

eine Abdichtung mittels HD-PE-Folie. Über der Folie wird eine 50 cm starke<br />

Kiesschicht angeordnet, in der zur Vermeidung von stehenden Wasserflächen<br />

oder Vernässungen aus Gründen des Vogelschlags ein Drainagesystem<br />

angeordnet wird. Die Beschickungsdruckleitung DN 1600 mündet<br />

jeweils in einem in die Beckensohle integrierten Einlaufbauwerk mit Gitterrostabdeckung.<br />

Die Beckensohle mit dem Drainagesystem erhält ein Gefälle<br />

zum Beckentiefpunkt, an dem ein analog dem Einlaufbauwerk ausgebildetes<br />

Ablaufbauwerk angeordnet wird.<br />

Bei den oberirdischen Speicherbecken 1 und 2 führt vom Ablaufbauwerk<br />

jeweils eine Ablaufleitung DN 800 durch den Damm aus dem Becken. Im<br />

Bereich der Dammkrone wird jeweils in die Ablaufleitung ein Schieberschacht<br />

mit einem Elektroschieber angeordnet. So kann wahlweise eines<br />

der beiden Becken im freien Gefälle zu dem in das unterirdische Enteisungsabwasserbecken<br />

2 integrierten Entleerungspumpwerk entleert werden.<br />

Das oberirdische Speicherbecken 3 erhält ein eigenes Entleerungspumpwerk<br />

in der Böschung des Dammes. Im Pumpwerk werden zwei<br />

Tauchmotorpumpen mit einer Förderleistung von jeweils 550 l/s installiert;<br />

eine Pumpe dient als Reserveaggregat. Die Druckleitungen der<br />

Entleerungspumpwerke der Speicherbecken führen zum Zulaufkanal des<br />

vorhandenen unterirdischen Enteisungsabwasserbeckens 1.<br />

Die oberirdischen Speicherbecken 2 und 3 werden mit einem Notüberlauf<br />

in den benachbarten Abfanggraben Ost ausgestattet. Über eine in die<br />

wasserseitige Böschung integrierte Schwelle kann bei sehr seltenen Niederschlagsereignissen<br />

im Falle einer drohenden Beckenüberfüllung Enteisungsabwasser<br />

über eine Notablaufleitung DN 600 in den Abfanggraben<br />

Ost entlastet werden. Der Notüberlauf des Speicherbeckens 1 erfolgt über<br />

eine abgesenkte Dammkrone in das Speicherbecken 2.<br />

256 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Die Dammkrone der oberirdischen Speicherbecken liegt zwischen 4 m<br />

und 5,5 m über der Geländeoberkante. Jedes Becken erhält eine Beckenzufahrt<br />

von der umlaufenden Betriebsstraße aus. Die Zufahrt zur Betriebsstraße<br />

erfolgt vom Wirtschaftsweg des Abfanggrabens Ost aus.<br />

Entlastung von nicht relevant belasteten Enteisungsabwässern<br />

Wie im bestehenden Entwässerungssystem wird auch für die Erweiterungsflächen<br />

die Möglichkeit vorgesehen, während des Winterbetriebs<br />

unbelasteten oder nur gering belasteten Abfluss wie im Sommerbetrieb<br />

über die neu geplanten Regenklärbecken in den Vorflutgraben Nord einzuleiten.<br />

Hierzu werden in den so genannten Enteisungsabwasserweichen<br />

Online-TOC-Messungen installiert. Somit können Abflüsse bis zu den zulässigen<br />

Grenzwerten (vergleiche Abschnitt 4.1.5) in die Gewässer ausgeleitet<br />

werden, so dass die Kläranlage Eitting im Winterbetrieb nicht unnötig<br />

hydraulisch belastet wird.<br />

Die neuen Enteisungsabwasserweichen sind<br />

• im Zulauf des Regenklärbeckens Nord-Ost (Enteisungsabwasserweiche<br />

Vorfelderweiterung Ost mit dem Flughafenbestand und der<br />

Vorfelderweiterung Ost als Einzugsgebiet),<br />

• im Zulauf zum unterirdischen Enteisungsabwasserbecken 2 (Enteisungsabwasserweiche<br />

3. SLB mit dem 3. Start- und<br />

Landebahnsystem als Einzugsgebiet) und<br />

• im Ablauf des Regenklärbeckens ALF (Enteisungsabwasserweiche<br />

ALF mit der Allgemeinen Luftfahrt als Einzugsgebiet)<br />

geplant. Zusätzlich zu den am Flughafen bestehenden Ausleitungsstellen<br />

für nicht behandlungsbedürftige Enteisungsabwässer ist vorgesehen, über<br />

die neuen Enteisungsabwasserweichen ebenfalls nicht behandlungsbedürftiges<br />

Enteisungsabwasser in den Vorflutgraben Nord auszuleiten.<br />

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, nicht behandlungsbedürftiges<br />

Enteisungsabwasser aus den Speicherbecken 1, 2 und 3 direkt in den Abfanggraben<br />

Ost auszuleiten.<br />

Bewirtschaftung der Enteisungsabwasserbecken<br />

Die Bewirtschaftung der Enteisungsabwasserbeckenanlage ist folgendermaßen<br />

geplant (siehe hierzu auch Anlage 3 „Nachweis der Unschädlichkeit<br />

beim Einsatz chemischer Enteisungsmittel zur Flächen- und Flugzeugenteisung<br />

- Beilage 3“).<br />

Die Enteisungsabwässer des bestehenden Flughafens fließen über das<br />

bestehende Enteisungsabwassersystem weiterhin zum bestehenden unterirdischen<br />

Enteisungsabwasserbecken 1. Auch die Enteisungsabwässer<br />

der Vorfelderweiterung Ost fließen über die geplante Regenwasserkanalisation<br />

zum bestehenden unterirdischen Enteisungsabwasserbecken 1. Je<br />

nach Belastung der beiden Enteisungsabwasserströme, gemessen an der<br />

geplanten Enteisungsabwasserweiche Vorfelderweiterung Ost, kann der<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

257


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Abfluss in das Enteisungsabwasserbecken 1 oder in den weiterführenden<br />

Regenwasserkanal zum Regenklärbecken Nord-Ost und nach Behandlung<br />

in den Vorflutgraben Nord geleitet werden. Bei einer Belastung unterhalb<br />

der Grenzwerte für eine Gewässerausleitung kann der Zulauf zum<br />

unterirdischen Enteisungsabwasserbecken 1 verschlossen und die Enteisungsabwasserkanäle<br />

soweit aufgestaut werden, dass ein Überlauf in den<br />

Regenwasserkanal erfolgt. Zur Restentleerung von gering belastetem<br />

Enteisungsabwasser in Richtung Oberflächengewässer nach Regenende<br />

wird eine Restentleerungspumpe mit Q = 100 l/s Förderleistung vorgesehen.<br />

Enteisungsabwässer oberhalb der Grenzwerte für eine<br />

Gewässerausleitung fließen in freiem Gefälle in das vorhandene<br />

unterirdische Enteisungsabwasserbecken 1.<br />

Die Enteisungsabwässer des geplanten 3. Start- und Landebahnsystems<br />

fließen über das geplante Enteisungsabwassersystem zum geplanten unterirdischen<br />

Enteisungsabwasserbecken 2. Je nach Belastung, gemessen<br />

an der geplanten Enteisungsabwasserweiche 3. SLB, kann der Abfluss in<br />

das Enteisungsabwasserbecken 2 oder in den Regenwasserkanal zum<br />

Vorflutgraben Nord geleitet werden. Bei einer Belastung unterhalb der<br />

Grenzwerte für eine Gewässerausleitung kann der Zulauf zum unterirdischen<br />

Enteisungsabwasserbecken 2 verschlossen und die Enteisungsabwasserkanäle<br />

soweit aufgestaut werden, dass ein Überlauf in den Regenwasserablaufkanal<br />

zum Vorflutgraben Nord erfolgt. Zur Restentleerung<br />

von gering belastetem Enteisungsabwasser in Richtung Oberflächengewässer<br />

nach Regenende wird eine Restentleerungspumpe mit Q = 100 l/s<br />

Förderleistung vorgesehen. Enteisungsabwässer oberhalb der Grenzwerte<br />

für eine Gewässerausleitung fließen in freiem Gefälle in das geplante unterirdische<br />

Enteisungsabwasserbecken 2.<br />

Die Enteisungsabwässer aus dem Bereich Allgemeine Luftfahrt fließen<br />

über die geplante Regenwasserkanalisation zum bestehenden unterirdischen<br />

Enteisungsabwasserbecken 2. Je nach Belastung, gemessen an<br />

der geplanten Enteisungsabwasserweiche ALF, kann der Abfluss in das<br />

Enteisungsabwasserbecken 2 oder in den weiterführenden Regenwasserkanal<br />

zum Vorflutgraben Nord geleitet werden.<br />

Sowohl das vorhandene unterirdische Enteisungsabwasserbecken 1, als<br />

auch das geplante unterirdische Enteisungsabwasserbecken 2 dienen als<br />

Pumpenvorlage zur Beschickung der oberirdischen Speicherbecken 1, 2<br />

und 3. Über Druckleitungen der Nennweite DN 1600 können alle 3 Speicherbecken<br />

unabhängig voneinander beschickt werden.<br />

Die Entleerung der Speicherbecken in Richtung Kläranlage erfolgt über<br />

das bestehende unterirdische Enteisungsabwasserbecken 1. Hierzu erhalten<br />

die Speicherbecken 1 und 2 ein gemeinsames, in das Enteisungsabwasserbecken<br />

2 integriertes Pumpwerk und das Speicherbecken 3 ein eigenes<br />

Pumpwerk. Über eine Druckleitung DN 600 kann der Inhalt der<br />

Speicherbecken 1 bis 3, und bei Bedarf auch der des Enteisungsabwasserbeckens<br />

2, zum unterirdischen Enteisungsabwasserbecken 1 entleert<br />

werden. Die Ableitung der Enteisungsabwässer zur Kläranlage Eitting erfolgt<br />

zentral über das vorhandene unterirdische Enteisungsabwasserbecken<br />

1. Über die genannte Druckleitung DN 600 besteht darüber hinaus<br />

258 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

die Möglichkeit, nicht behandlungsbedürftige Enteisungsabwässer aus<br />

den Speicherbecken 1, 2 und 3 in den Regenwasserkanal zum Vorflutgraben<br />

Nord auszuleiten.<br />

4.2.3.3.6 Flugzeugenteisung<br />

Für die zentrale Enteisung der Flugzeuge vor dem Starten sind an den<br />

Rollbahnenden des 3. Start- und Landebahnsystems jeweils drei Flugzeugenteisungsflächen<br />

vorgesehen. Die im Winterbetrieb auf diesen Flächen<br />

eingesetzten chemischen Flugzeugenteisungsmittel sollen wie im<br />

Flughafenbestand getrennt aufgefangen und der vorhandenen Recyclinganlage<br />

des Flughafens München zugeführt werden.<br />

Hierfür werden die Flugzeugenteisungsflächen über separate Schlitzrinnen<br />

und Enteisungsabwasserkanäle an unterirdische Auffangbecken angeschlossen.<br />

Von hier aus können die gesammelten Enteisungsabwässer<br />

wahlweise zur Aufbereitungsanlage verbracht werden, oder bei zu geringer<br />

Belastung in das Enteisungsabwassersystem zur Enteisungsabwasserbeckenanlage<br />

geleitet werden.<br />

Im Zulauf der Auffangbecken erfolgt eine Messung des Glykolgehalts des<br />

zulaufenden Enteisungsabwassers. Bei Glykolgehalten über 5 % ist ein<br />

Recycling der Flugzeugenteisungsmittel möglich und der Abfluss wird in<br />

die Auffangbecken geleitet. Bei Glykolgehalten unter 5 % ist ein Recycling<br />

verfahrenstechnisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll und der Abfluss wird<br />

in die Enteisungsabwasserkanalisation zum geplanten unterirdischen Enteisungsabwasserbecken<br />

2 eingeleitet und zusammen mit den Enteisungswässern<br />

der anderen Flugbetriebsflächen zur Kläranlage Eitting geleitet.<br />

An beiden Köpfen der 3. Start- und Landebahn werden als dezentrale<br />

Speicher für die Recyclinganlage unterirdische Auffangbecken mit einem<br />

Volumen von jeweils 500 m³ vorgesehen.<br />

Die für die Enteisung der Flugzeuge benötigten Flugzeugenteisungsmittel<br />

werden in Lagerbehältern unmittelbar am Startbahnkopf im Westen und<br />

Osten der 3. Start- und Landebahn in jeweils einer Flugzeugenteisungsstation<br />

gelagert. Zu dieser Flugzeugenteisungsstation gehören neben den<br />

Lagerbehältern für die Flugzeugenteisungsmittel und dem Auffangbecken<br />

für verwendete Flugzeugenteisungsmittel auch ein Betriebsgebäude. Neben<br />

den Einrichtungen für das Betriebspersonal enthält das Betriebsgebäude<br />

auch alle notwendigen Einrichtungen zum Abfüllen der in Tankfahrzeugen<br />

angelieferten Flugzeugenteisungsmittel in die Lagertanks, zum<br />

Abfüllen der Flugzeugenteisungsmittel in die Enteisungsfahrzeuge (Eisbären),<br />

sowie zum Abfüllen der im unterirdischen Auffangbecken gespeicherten<br />

Flugzeugenteisungsmittel in Tankfahrzeuge für den Abtransport zur<br />

bestehenden Recyclinganlage.<br />

Die an den Startbahnköpfen der 3. Start- und Landebahn zum Einsatz<br />

kommenden Flugzeugenteisungsmittel auf Monopropylenglykolbasis vom<br />

Typ I und Typ IV sind als wassergefährdende Stoffe in die Wassergefähr-<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

259


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

dungsklasse 1 (schwach wassergefährdend) eingestuft. Die Einrichtungen<br />

für Anlagen zum Abfüllen und Lagern solcher Stoffe müssen so beschaffen<br />

sein, dass eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige<br />

nachteilige Veränderung ihrer Eigenschaften nicht zu besorgen ist. Dies<br />

bedeutet, dass Abfüllplätze, Rohrleitungen und Lagerbehälter dicht sein<br />

und wiederkehrend auf Dichtheit geprüft werden müssen.<br />

Bei Behältern zum Lagern von Enteisungsmitteln (Auffangbecken, Lagerbehälter)<br />

ist entweder die Dichtheit durch eine doppelwandige Ausführung<br />

mit Leckageanzeige zu gewährleisten oder durch andere geeignete Bauausführungen<br />

und Vorkehrungen nachzuweisen. Rohrleitungen einschließlich<br />

deren Dichtungen, Armaturen und Anschlüssen müssen aus<br />

geeigneten und medienbeständigen Materialien hergestellt werden.<br />

Durch wiederkehrende Prüfungen muss sichergestellt sein, das die Anlagen<br />

dicht gebaut und auch während des Betriebes dauerhaft dicht bleiben.<br />

Im Anhang 4-9 "Flugzeugenteisungsstationen 3. Start- und Landebahn"<br />

sind die Flugzeugenteisungsstationen an den Startbahnköpfen West und<br />

Ost der 3. Start- und Landebahn im Detail beschrieben und dargestellt.<br />

Deren Eignung ist nachgewiesen.<br />

4.2.4 Berechnungsergebnisse der Kanalnetzberechnung<br />

Für die hydrodynamischen Kanalnetzberechnungen wird das Programmpaket<br />

SFBS, eine Eigenentwicklung der Regierungsbaumeister Schlegel<br />

GmbH & Co. KG, verwendet. Dieses Programmpaket vereint unter einem<br />

Modellansatz hydrodynamische Berechnungen für kurze Modellregen,<br />

Langzeitsimulationen und Schmutzfrachtberechnungen. Das hydrodynamische<br />

Berechnungsmodul berechnet Kanalisationsnetze auf der Grundlage<br />

der vollständigen Differentialgleichungen von Saint-Venant.<br />

Eine Beschreibung des Programmpakets und der Berechnungsgrundlagen,<br />

eine Erläuterung der Berechnungsergebnisse einschließlich der Ergebnisausdrucke<br />

der durchgeführten Kanalnetzberechnungen mit den ermittelten<br />

Abflussganglinien in die Oberflächengewässer sind in den Anhängen<br />

4-2 und 4-3 beigefügt.<br />

Die durchgeführten Kanalnetzberechnungen belegen, dass die geplanten<br />

Regenwasser-, Benzinwasser- und Enteisungsabwasserkanäle den anfallenden<br />

Oberflächenabfluss sowohl im Sommerbetrieb, als auch im Winterbetrieb<br />

unter Beachtung der festgelegten Drosselabflüsse in die Oberflächengewässer<br />

schadlos ableiten können. Bei den Bemessungsregen<br />

mit einer Wiederkehrzeit von T = 5 liegen die Wasserspiegel in den geplanten<br />

Kanälen bis auf wenige Haltungen mehr als 1 m unter Gelände.<br />

260 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

4.3 Auswirkungen der geplanten Entwässerungsmaßnahmen<br />

Nachfolgend werden die Auswirkungen der geplanten <strong>Maßnahmen</strong> zur<br />

Entwässerung der Erweiterungsflächen erläutert. Dabei wird zunächst auf<br />

die baulichen Auswirkungen der geplanten <strong>Maßnahmen</strong> auf bestehende<br />

Anlagen der Entwässerung innerhalb des Flughafengeländes eingegangen,<br />

bevor die Auswirkungen auf die Kläranlage Eitting und auf die Oberflächengewässer<br />

und das Grundwasser dargestellt werden.<br />

4.3.1 Auswirkungen auf das bestehende Entwässerungssystem<br />

4.3.1.1 Auswirkungen auf das Mischwassernetz<br />

Aufgrund der topografischen Verhältnisse orientiert sich die Freispiegelentwässerung<br />

innerhalb der Erweiterungsflächen dem Geländeverlauf folgend<br />

nach Nordosten, so dass sich Auswirkungen durch das im Bereich<br />

der Erweiterungsflächen anfallende Schmutzwasser auf das bestehende<br />

Mischwassernetz nicht ergeben. Das Einzugsgebiet der bestehenden<br />

Mischwasserkanalisation wird sich aufgrund der geplanten Erweiterungsmaßnahmen<br />

nicht verändern. Dies betrifft insbesondere auch die derzeitige<br />

Nutzung des Regenüberlaufbeckens ausschließlich in betrieblichen<br />

Ausnahmesituationen.<br />

Lediglich das vorhandene Mischwasserpumpwerk und der Mischwasserrandsammler<br />

sind von den geplanten <strong>Maßnahmen</strong> betroffen. Wie beschrieben,<br />

wird das bestehende Pumpwerk aufgelassen und der Mischwasserrandsammler<br />

parallel zur vorhandenen Trasse als Freispiegelleitung<br />

bis zum neuen, weiter östlich geplanten neuen Abwasserpumpwerk<br />

geführt.<br />

4.3.1.2 Auswirkungen auf das Regenwassernetz<br />

Aufgrund der topografischen Verhältnisse ist die als Freispiegel-<br />

Kanalisation geplante Entwässerung der Erweiterungsflächen im Wesentlichen<br />

nur dem Geländeverlauf folgend in nördlicher und östlicher Richtung<br />

möglich. Somit kommt eine Nutzung des bestehenden Regenwassernetzes<br />

zur Entwässerung der Erweiterungsflächen alleine aus der Höhenproblematik<br />

nicht in Betracht.<br />

Der Oberflächenabfluss des bestehenden Flughafengeländes wird über<br />

die Überleitung Süd-Nord und über die Verrohrung Nord-Ost jeweils stark<br />

gedrosselt in den nördlich gelegenen Ableitungsgraben Nord abgeleitet.<br />

Im Planfeststellungsbeschluss von 1979 ist der maximale Niederschlagsabfluss<br />

aus dem Flughafen in den Ableitungsgraben Nord auf 13,1 m³/s<br />

begrenzt, hiervon entfallen 12,4 m³/s auf die Überleitung Süd-Nord und<br />

0,7 m³/s auf die Verrohrung Nord-Ost. Aufgrund zwischenzeitlicher Änderungen<br />

der Bemessungsgrundlagen gegenüber der Kanalnetzberechnung<br />

von 1988/1989, insbesondere beim Bemessungsregen, können die im<br />

Planfeststellungsbeschluss von 1979 festgelegten Abflussmengen trotz<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

261


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

der bis zum 75. ÄPFB genehmigten zwischenzeitlichen Erweiterungen des<br />

Flughafens weiterhin eingehalten werden. Mit der mit den Fachbehörden<br />

abgestimmten Kanalnetzberechnung 2003 wurde der Nachweis erbracht,<br />

dass die wasserrechtlich genehmigten maximalen Abflussmengen aus<br />

dem Flughafengelände für den derzeitigen Flughafenbestand eingehalten<br />

werden.<br />

Die am Abfanggraben Süd beginnende Überleitung Süd-Nord nimmt als<br />

Hauptvorfluter des Flughafens München zunächst den Niederschlagsabfluss<br />

aus dem Entwässerungsgraben Süd auf. Im weiteren Verlauf wird<br />

über die Regenklärbecken Süd und Nord der Niederschlagsabfluss aus<br />

dem Abfertigungsbereich bzw. Zentralbereich eingeleitet. Vor der Ausleitung<br />

in den Ableitungsgraben Nord nimmt die Überleitung Süd-Nord noch<br />

den Niederschlagsabfluss des Entwässerungsgraben Nord-West auf. Der<br />

Entwässerungsgraben Nord-Ost leitet den Niederschlagsabfluss über die<br />

Verrohrung Nord-Ost direkt in den Ableitungsgraben Nord aus.<br />

Die planfestgestellte Ausleitung von Niederschlagswasser für das bestehende<br />

Flughafengelände bis maximal 13,1 m³/s über die Überleitung Süd-<br />

Nord und die Verrohrung Nord-Ost in den Ableitungsgraben Nord bleibt<br />

von den geplanten <strong>Maßnahmen</strong> unberührt und wird unverändert beibehalten.<br />

Im Zusammenhang mit der Verlegung des Ableitungsgrabens Nord in<br />

nördlicher Richtung wird auch die Verlängerung der bestehenden Überleitung<br />

Süd-Nord und der Verrohrung Nord-Ost bis zum nördlich verlegten<br />

Ableitungsgraben Nord erforderlich. Diese <strong>Maßnahmen</strong> wurden im Kapitel<br />

Gewässerneuordnung beschrieben.<br />

Im Rahmen der Entwässerungsplanung für die Ramp 3 wurde der Nachweis<br />

geführt, dass das Einzugsgebiet des bestehenden Regenklärbeckens<br />

Nord in Richtung Osten bis maximal zur Station Y = 16.500 erweitert werden<br />

kann. Für dieses Einzugsgebiet wurden im Rahmen der Planung für<br />

die Ramp 3 die Klärbedingungen für das Regenklärbecken Nord nachgewiesen.<br />

Die unter Punkt 4.2 beschriebenen geplanten <strong>Maßnahmen</strong> berücksichtigen<br />

diese Randbedingung, so dass sich für das Regenklärbecken Nord<br />

keinerlei Auswirkungen ergeben. Der Bereich der Ramp 3 erfährt mit der<br />

vorliegenden Planung in Teilbereichen eine Anpassung auf die aktuelle<br />

Nutzflächenaufteilung, so dass die Umverlegung und Anpassung einzelner<br />

vorhandener Rohrleitungen erforderlich wird.<br />

Die innerhalb des vorhandenen nördlichen Start- und Landebahnsystems<br />

geplanten zusätzlichen Querrollwege und Umfahrungen der Flugzeugenteisungsstationen<br />

entwässern im Sommerbetrieb wie die vorhandenen<br />

Rollwege über die Schulter ins Gelände, wo der Abfluss über die belebte<br />

Bodenzone versickert. Da es sich bei den zusätzlichen befestigten Flächen<br />

im Verhältnis zur vorhandenen gesamten befestigten Fläche nur um<br />

eine geringfügige Vergrößerung handelt und der Oberflächenabfluss versickert,<br />

wirkt sich der zusätzliche Abfluss dieser neuen Flächen nicht auf<br />

die planfestgestellte Ausleitung von Niederschlagswasser für das bestehende<br />

Flughafengelände von maximal 13,1 m³/s aus. Darüber hinaus stel-<br />

262 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

len technische Drosseleinrichtungen in der Überleitung Süd-Nord und in<br />

der Verrohrung Nord-Ost die Einhaltung des wasserrechtlich genehmigten<br />

Maximalabflusses sicher.<br />

4.3.1.3 Auswirkungen auf das Enteisungsabwassernetz<br />

Das Enteisungsabwassernetz des Flughafens München orientiert sich zur<br />

bestehenden Enteisungsabwasserbeckenanlage am Wertstoffzentrum. Im<br />

Winterbetrieb erfolgt in der Enteisungsabwasserbeckenanlage mit einem<br />

Speichervolumen von 230.000 m³ ein Mengen- und Konzentrationsausgleich<br />

der anfallenden Enteisungsabwässer vor der Weiterleitung und Behandlung<br />

auf der Kläranlage Eitting.<br />

Infolge der Technischen Planung Luftseite ist eine Verlegung der vorhandenen<br />

offenen Speicherbecken erforderlich. Das vorhandene unterirdische<br />

Enteisungsabwasserbecken 1 ist hiervon nicht betroffen und bleibt in seiner<br />

jetzigen Funktion erhalten.<br />

Der vorhandene Zulaufkanal DN 1600 zum Enteisungsabwasserbecken 1<br />

muss aufgrund der geplanten Grundwasserwanne der Staatsstraße<br />

St 2584 im Bereich der Rollbrücken N9 und N10 für eine Querung im freien<br />

Gefälle nach Westen verlegt werden. Gleiches gilt für den Ablaufkanal<br />

der Enteisungsabwasserbehandlungsanlage zum Mischwasserkanal. Aufgrund<br />

der o. g. Grundwasserwanne muss auch diese Leitung bis zum Übergabeschacht<br />

an den Mischwasserkanal zur Kläranlage am geplanten<br />

Abwasserpumpwerk neu verlegt werden. Hierfür ist eine Anpassung der<br />

Förderleistung der vorhandenen Pumpen im unterirdischen Enteisungsabwasserbecken<br />

1 erforderlich.<br />

Die vorhandenen oberirdischen Speicherbecken werden vollständig rückgebaut<br />

einschließlich der vorhandenen Zulaufleitungen vom unterirdischen<br />

Enteisungsabwasserbecken. Das entfallende Speichervolumen wird innerhalb<br />

der neu geplanten Speicherbecken 1 und 2 zur Verfügung gestellt.<br />

4.3.2 Auswirkungen auf die Kläranlage Eitting<br />

Die am Flughafen München anfallenden Schmutz- bzw. Mischwässer<br />

werden auf der Kläranlage Eitting mechanisch-biologisch behandelt. Zwischen<br />

dem Abwasserzweckverband Erdinger Moos und dem Flughafen<br />

München ist derzeit in einer Betriebsabsprache ein Mischwasserabfluss<br />

zur Kläranlage Eitting von 180 l/s im Sommer und von 275 l/s im Winter<br />

vereinbart. Durch den geplanten Anstieg der Passagierzahlen wird sich<br />

auch der Schmutzwasseranfall entsprechend erhöhen. Ausgehend von einem<br />

Schmutzwasseranfall am Flughafen München im Jahresmittel von<br />

QS,aM = 25 l/s im Jahr 2005 wird im Planungsfall mit einer 3. Start -und<br />

Landebahn für das Jahr 2020 ein Anstieg auf 50 l/s erwartet.<br />

Da die Erweiterung des Flughafens ausschließlich im Trennsystem erfolgt,<br />

ergibt sich hieraus eine Erhöhung der Mischwassermenge im Sommer von<br />

180 auf 205 l/s.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

263


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Der Mischwasserabfluss im Planungsfall bleibt aber unterhalb des bereits<br />

jetzt schon planfestgestellten Mischwasserabflusses von 232 l/s zur Kläranlage<br />

Eitting. Der Mischwasserabfluss von 205 l/s liegt innerhalb der<br />

Bandbreite, die sich nach dem einschlägigen Technischen Regelwerk<br />

DWA-Arbeitsblatt A 198 ergibt und entspricht somit den allgemein anerkannten<br />

Regeln der Technik.<br />

Im Winterbetrieb werden zusätzlich zum Mischwasser die in der Enteisungsabwasserbeckenanlage<br />

zwischengespeicherten Enteisungsabwässer<br />

gedrosselt zur Kläranlage Eitting abgeleitet und dort behandelt. Die mit<br />

dem AZV vertraglich festgelegten zulässigen Mengen und Frachten von<br />

enteisungsmittelbelasteten Niederschlagsabflüssen im Winter zur Kläranlage<br />

in Höhe von 8.250 kg BSB5/d bzw. 900 kg TKN/d bzw. 10.800 m 3 /d<br />

werden durch die geplanten Erweiterungen des Flughafens nicht überschritten.<br />

Die im Winterbetrieb auf den Erweiterungsflächen anfallenden<br />

zusätzlichen Enteisungsabwässer werden auf dem Flughafengelände<br />

durch den Um- und Ausbau der Enteisungsabwasserbeckenanlage zwischengespeichert<br />

und unter Einhaltung der vertraglich festgelegten Mengen<br />

und Frachten zur Kläranlage Eitting abgeleitet.<br />

Die am Flughafen München verwendeten Flugzeug- und Flächenenteisungsmittel<br />

auf Glykol- und Formiatbasis sind gut biologisch abbaubar. In<br />

Zeiten geringer Zuflüsse aus dem restlichen Verbandsgebiet zum Klärwerk<br />

können höhere Kohlenstofffrachten aus dem Enteisungsabwasser<br />

das Wachstum der Nitrifikanten in der biologischen Stufe der Kläranlage<br />

verändern, da überwiegend heterotrophe Mikroorganismen zum Kohlenstoffabbau<br />

benötigt werden. Die Nitrifikanten, die zur Stickstoffoxidation<br />

insbesondere im Sommer erforderlich sind, treten in solchen Fällen in den<br />

Hintergrund und vermehren sich nur geringfügig.<br />

Im Sommer muss die Kläranlage Eitting eine Stickstoffelimination mit Nitrifikation<br />

und Denitrifikation betreiben, um die wasserrechtlich festgelegten<br />

Ablaufwerte einhalten zu können. Hierfür ist eine ausreichende Zahl an<br />

Nitrifikanten erforderlich. Am Ende eines Winters, wenn keine Enteisungsmittel<br />

mehr dem Klärwerk zugeleitet werden, kann es vorkommen,<br />

dass dann vorübergehend Nitrifikanten in ausreichender Anzahl in der biologischen<br />

Stufe fehlen.<br />

Um diesem Umstand Rechnung zu tragen wurden im Rahmen einer im<br />

Anhang 4-1 beigefügten Studie „Untersuchung Enteisungsabwasserspeicherung“<br />

Möglichkeiten einer Optimierung der Enteisungsabwasserbewirtschaftung<br />

untersucht. Dabei ist als eine Lösungsmöglichkeit vorgesehen,<br />

die Zuleitung von Enteisungsmitteln vom Flughafen zur Kläranlage Eitting<br />

im Fühjahr zu reduzieren. Die während dieses Zeitraums anfallenden Enteisungsabwässer<br />

müssten dabei am Flughafen bis in den Sommer hinein<br />

weitestgehend zwischengespeichert und anschließend in der Kläranlage<br />

Eitting behandelt werden. Eine dosierte Zugabe von Enteisungsmitteln in<br />

die Kläranlage Eitting während der Sommermonate hätte dabei zusätzliche<br />

positive betriebliche Auswirkungen auf die Denitrifikation.<br />

Mit der geplanten Frachtverringerung der Enteisungsabwässer zur Kläranlage<br />

Eitting am Ende des Winters können negative Auswirkungen aus der<br />

264 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Enteisungsabwasserableitung auf die Stickstoffelimination in der Kläranlage<br />

Eitting vermieden werden.<br />

4.3.3 Auswirkungen auf Oberflächengewässer und Grundwasser<br />

4.3.3.1 Quantitative Auswirkungen<br />

Zur Ermittlung der Auswirkungen aufgrund der Einleitung von Niederschlagswasser<br />

in die Oberflächengewässer wurden auf Grundlage der erläuterten<br />

hydrodynamischen Kanalnetzberechnungen Abflussganglinien<br />

aus dem Flughafengelände ermittelt.<br />

Die durchgeführten Kanalnetzberechnungen dienten zur Ermittlung der<br />

Abflussganglinien aus dem Flughafengelände als Eingangsgröße für die<br />

hydraulische Berechnung der Oberflächengewässer im Bereich des Flughafens.<br />

Für den ersten Rechengang wurde ein Berechnungsregen mit einer<br />

Wiederkehrhäufigkeit von einmal in hundert Jahren (n = 0,01) mit einer<br />

Regendauer von 24 Stunden gewählt. Auf Grundlage der Ergebnisse der<br />

durchgeführten Gleichzeitigkeitsuntersuchung der Hochwasserabflüsse im<br />

Vorflutgraben Nord und in der Isar wurde der Kanalnetzberechnung in einem<br />

zweiten Rechengang ein Berechnungsregen mit einer Wiederkehrhäufigkeit<br />

von einmal in fünf Jahren (n = 0,2) mit einer Regendauer von 18<br />

Stunden zugrunde gelegt. Für beide Lastfälle wurde jeweils ein mittelbetonter<br />

Regenverlauf unter Berücksichtigung eines Klimafaktors von 1,15<br />

angenommen.<br />

Die in Form von Abflussganglinien ermittelten Abflüsse aus dem Flughafengelände<br />

werden an den Übergabestellen in die Oberflächengewässer<br />

eingespeist. Im Bestand sind dies die Übergabestellen 61001 (Überleitung<br />

Süd-Nord) und 66001 (Verrohrung Nord-Ost). Für den Planungszustand<br />

kommt die Übergabestelle 80001 (Vorfelderweiterung Ost) hinzu.<br />

In der Tabelle 4-6 sind die Abflussmengen für die vorhandenen und für die<br />

geplanten Übergabestellen für einen Bemessungsregen mit einer Wiederkehrhäufigkeit<br />

von einmal in fünf Jahren (n = 0,2) entsprechend einer<br />

Wiederkehrzeit von fünf Jahren (T = 5) zusammengestellt.<br />

Aufgrund der Gestaltung sowohl der vorhandenen wie auch der geplanten<br />

Abflussdrosseleinrichtungen des Flughafens werden auch bei Regenereignissen<br />

mit einer geringeren Wiederkehrhäufigkeit die für den 5jährlichen<br />

Bemessungsregen ermittelten Abflussmengen aus dem Flughafengelände<br />

nicht überschritten. Lediglich beim 3. Start- und Landebahnsystem<br />

kann bei seltenen Starkregenereignissen eine zusätzliche Notüberlaufmenge<br />

von maximal 0,9 m³/s auftreten.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

265


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Tabelle 4-6 Zusammenstellung der Einleitemengen von Niederschlagswasser<br />

in die Oberflächengewässer für T = 5<br />

Übergabepunkt<br />

Einzugsgebiet Gewässer Einleitemenge<br />

m 3 /s<br />

61001 Überleitung Süd-Nord Ableitungsgraben<br />

Nord<br />

66001 Verrohrung Nord-Ost Ableitungsgraben<br />

Nord<br />

12,40<br />

266 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

0,70<br />

80001 Vorfelderweiterung Ost Vorflutgraben Nord 3,50<br />

Für das untersuchte Regenereignis der Wiederkehrhäufigkeit von einmal<br />

in fünf Jahren (n = 0,2) bzw. einer Wiederkehrzeit von fünf Jahren (T = 5)<br />

und einer Regendauer von D = 18 h ergeben sich die gleichen Drosselabflüsse<br />

wie in Tabelle 4-6 dargestellt. Bei einem fünfjährlichen Regenereignis,<br />

dass mit einem hundertjährlichen Hochwasser in der Isar zusammentrifft,<br />

ergibt sich aus den Erweiterungsflächen somit ein Spitzenabfluss von<br />

3,5 m³/s.<br />

Die Darstellung der quantitativen Auswirkungen einer zusätzlichen Abflussmenge<br />

von 3,5 m³/s auf die Oberflächengewässer nördlich des Flughafens<br />

erfolgt im Kapitel 2 „Gewässerneuordnung“. Die Auswirkungen der<br />

geplanten Entwässerungsmaßnahmen auf die Beschaffenheit der Oberflächengewässer<br />

und des Grundwassers werden im folgenden ausführlich<br />

behandelt.<br />

4.3.3.2 Qualitative Auswirkungen<br />

4.3.3.2.1 Abwasserarten und Beschaffenheit<br />

Die auf den bestehenden Flächen und den geplanten Erweiterungsflächen<br />

des Flughafens München anfallenden unterschiedlich belasteten<br />

Schmutzwässer und Oberflächenwässer müssen über ein zu erstellendes<br />

Entwässerungssystem ordnungsgemäß gesammelt, abgeleitet und behandelt<br />

werden. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um den Oberflächenabfluss<br />

von befestigten Flächen, wobei Flächen mit Enteisung im<br />

Winterbetrieb, Flächen mit Betankung von Flugzeugen und Flächen mit<br />

unbelastetem Niederschlagsabfluss zu unterscheiden sind und um den<br />

Schmutzwasserabfluss aus Flughafengebäuden und -einrichtungen. Während<br />

bei der Entwässerung des bestehenden Flughafens die bereits vorhandenen<br />

Mischwasserkanäle weiter genutzt werden, sieht das Entwässerungskonzept<br />

für die Flughafenerweiterungsflächen ein reines Trennsystem<br />

vor. Das bedeutet, dass Regenwasser von befestigten Flächen und<br />

Schmutzwasser getrennt gesammelt und entsorgt wird.


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Überall dort, wo es aus wasserwirtschaftlicher Sicht sinnvoll, technisch<br />

machbar und wirtschaftlich vertretbar ist, wird Niederschlagswasser, gegebenenfalls<br />

nach entsprechender Vorbehandlung, vor Ort versickert.<br />

Nachfolgend sind die Abwasserarten und ihre Beschaffenheit für die geplante<br />

Flughafenerweiterung zusammengestellt.<br />

Regenwasser (RW)<br />

Zur Beurteilung der Beschaffenheit des von den Flugbetriebsflächen abfließenden<br />

Niederschlagsabflusses im Sommerbetrieb wurden im August<br />

2005 und im September/Oktober 2006 im Bereich der Start- und Landebahn<br />

Nord und des Vorfeldes West Oberflächenwasserproben entnommen<br />

und chemisch-physikalisch untersucht. Das Ergebnis der Untersuchungen<br />

lässt sich folgendermaßen zusammenfassen.<br />

Der pH-Wert liegt im Neutralbereich, die elektrische Leitfähigkeit als Maß<br />

für den Gehalt an gelösten mineralischen Stoffen ist im Vergleich zu Literaturdaten<br />

für Niederschlagsabflüsse von Straßen als niedrig einzustufen.<br />

Die organische Belastung der Niederschlagsabflüsse gemessen als CSB<br />

und TOC ist sehr gering. Die mittleren Konzentrationen liegen bei 7,5 mg<br />

TOC/l bzw. bei 26 mg CSB/l. Die Schwermetalle Cadmium, Kupfer und<br />

Zink sind nur im Spurenbereich vorhanden. Mineralische Kohlenwasserstoffe<br />

(KW) konnten nicht bzw. nur im Spurenbereich nachgewiesen werden.<br />

Lediglich einzelne Proben mit geringfügig erhöhten Konzentrationen<br />

aus dem Vorfeldbereich deuten auf Kerosin hin. Polycyclische aromatische<br />

Kohlenwasserstoffe (PAK) konnten nur im niedrigen Konzentrationsbereich,<br />

etwa ein bis zwei Zehnerpotenzen geringer als bei Niederschlagsabflüssen<br />

von Straßen nachgewiesen werden.<br />

Zusammenfassend ist die Belastung des Oberflächenabflusses von den<br />

Flugbetriebsflächen im Sommerbetrieb mit dem Niederschlagsabfluss von<br />

Straßen mit allenfalls mittlerer Verkehrsbelastung vergleichbar.<br />

Benzinwasser (BW)<br />

Auf den Flugzeugabstellpositionen werden die Flugzeuge betankt. Beispielsweise<br />

durch Übertankungen kann der Niederschlagsabfluss dieser<br />

Flächen mit Kerosin belastet sein. Der Abfluss dieser Flächen wird daher<br />

separat gefasst und bis zu einer kritischen Regenabflussspende über<br />

Leichtstoffabscheider in das Regenwassersystem geleitet. Zusätzlich sind<br />

die vorgeschalteten Regenüberläufe und die nachgeschalteten Regenklärbecken<br />

mit Tauchwänden ausgerüstet.<br />

Auf der 3. Start- und Landebahn und den Rollwegen ist im Normalbetrieb<br />

mit einem Anfall von Leichtflüssigkeiten nicht zu rechnen. In außergewöhnlichen<br />

Situationen besteht die Möglichkeit, auf der Start- und Landebahn<br />

anfallende Leichtflüssigkeiten über die Schlitzrinnen den seitlich verlaufenden<br />

Enteisungsabwasserkanälen zuzuleiten, dort zurückzuhalten<br />

und gezielt einer Behandlung bzw. einer Entsorgung zuzuführen.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

267


Schmutzwasser (SW)<br />

<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Das am Flughafen anfallende Schmutzwasser wird zusammen mit der<br />

Restentleerung der geplanten Regenklärbecken in Schmutzwasserkanälen<br />

abgeleitet und auf der Kläranlage Eitting zusammen mit den kommunalen<br />

Abwässern mechanisch biologisch gereinigt.<br />

Enteisungsabwasser (EW)<br />

Im Winterbetrieb kann der Oberflächenabfluss von den Flugbetriebsflächen<br />

mit chemischen Enteisungsmitteln belastet sein und bedarf daher in<br />

der Regel einer zusätzlichen Behandlung. Der Abfluss der Start- und Landebahnen,<br />

Schnellabrollwege und Vorfelder wird in einer Enteisungsabwasserbeckenanlage<br />

zwischengespeichert und anschließend fracht- bzw.<br />

mengenabhängig der Kläranlage Eitting zugeführt. Auf der Kläranlage Eitting<br />

werden die gut biologisch abbaubaren Kohlenstoffverbindungen zusammen<br />

mit dem kommunalen Abwasser mechanisch biologisch behandelt<br />

und anschließend in den Mittlere - Isar - Kanal eingeleitet.<br />

Der Niederschlagsabfluss der Flugzeugenteisungsflächen wird über separate<br />

Schlitzrinnen und Enteisungsabwasserkanäle aufgefangen. Bei Glykolkonzentrationen<br />

größer 5 % können die aufgefangenen Enteisungsabwässer<br />

in der Recyclinganlage des Flughafens behandelt und erneut für<br />

die Flugzeugenteisung eingesetzt werden. Bei Glykolkonzentrationen kleiner<br />

5 % ist eine Aufbereitung verfahrenstechnisch und wirtschaftlich nicht<br />

sinnvoll und die Enteisungsabwässer werden über die Enteisungsabwasserbeckenanlage<br />

der Kläranlage Eitting zur mechanisch biologischen Behandlung<br />

zugeführt.<br />

Die TOC-Konzentrationen in der Enteisungsabwasserbeckenanlage können<br />

dabei je nach Witterungsbedingungen und Niederschlagsmenge zwischen<br />

wenigen mg/l bis über 2.000 mg/l schwanken.<br />

4.3.3.2.2 Denkbare Eintragspfade<br />

Eintragspfad Regenwasser<br />

Der im Bereich der Vorfelderweiterung Ost und der Allgemeinen Luftfahrt<br />

anfallende Niederschlagsabfluss wird über die geplante Regenwasserkanalisation<br />

stark gedrosselt in den Vorflutgraben Nord ausgeleitet. Unter<br />

Berücksichtigung des Schutzbedürfnisses des Oberflächengewässers wird<br />

eine Regenwasserbehandlung in Regenklärbecken vorgesehen. Bei<br />

Starkregenereignissen, die den Bemessungsniederschlag der Wiederkehrzeit<br />

T = 5 überschreiten, kann zur Vergrößerung des Retentionsvolumens<br />

das geplante Regenrückhaltebecken beschickt werden.<br />

Der auf der 3. Start- und Landebahn, den Schnellabrollwegen und Rollwegen<br />

anfallende Niederschlagsabfluss wird im Sommerbetrieb über die<br />

Schultern ins Gelände und in die Mulden geleitet und dort versickert. Bei<br />

268 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

seltenen Starkregenereignissen, die den Bemessungsniederschlag der<br />

Wiederkehrzeit T = 5 überschreiten, kann eine stark gedrosselte Notentlastung<br />

in den Ableitungsgraben Nord und in den Vorflutgraben Nord erfolgen.<br />

Der gering belastete Niederschlagsabfluss von den Dachflächen der Feuerwache<br />

und der Flugzeugenteisungsstationen wird breitflächig über bewachsenen<br />

Oberboden versickert.<br />

Eintragspfad Benzinwasser<br />

Der Niederschlagsabfluss der Flugzeugabstellpositionen innerhalb der<br />

Vorfelderweiterung Ost, des Vorfelds der Allgemeinen Luftfahrt und der<br />

Abstellflächen der Hubschrauber könnte aufgrund der Betankungsvorgänge<br />

mit Leichtstoffen (Kerosin) belastet sein. Der Niederschlagsabfluss wird<br />

über Leichtstoffabscheider der Regenwasserkanalisation zugeführt und<br />

über die Regenklärbecken in den Vorflutgraben Nord ausgeleitet. Bei Regenereignissen,<br />

die eine kritische Regenabflussspende von 15 l/s • ha überschreiten,<br />

wird der Abfluss in die Regenwasserkanalisation entlastet.<br />

Eintragspfad Enteisungsabwasserkanalisation<br />

Im Winterbetrieb wird der mit Enteisungsmitteln belastete Niederschlagsabfluss<br />

der 3. Start- und Landebahn, der Schnellabrollwege, der Vorfelderweiterung<br />

Ost und der Allgemeinen Luftfahrt einschließlich Hubschrauberlandeplatz<br />

in Enteisungsabwasserkanälen gesammelt und über die<br />

Enteisungsabwasserbeckenanlage der Kläranlage Eitting zugeführt. Für<br />

gering belastete Enteisungsabwässer kann im Winterbetrieb unter Beachtung<br />

der zulässigen Grenzwerte laut bisheriger Planfeststellung eine Ausleitung<br />

in die Oberflächengewässer Vorflutgraben Nord und Abfanggraben<br />

Ost erfolgen.<br />

Bei Überschreitung des verfügbaren Speichervolumens für Enteisungsabwässer<br />

bei extremen Witterungsverhältnissen kann eine Notentlastung<br />

aus den Enteisungsabwasserbecken in den Abfanggraben Ost erfolgen.<br />

Laut bisheriger Planfeststellung ist eine solche Entlastung im langfristigen<br />

Mittel ein Mal in zehn Jahren zulässig.<br />

Eintragspfad Schmutzwasser- und Mischwasserkanalisation<br />

Das auf den Erweiterungsflächen anfallende Schmutzwasser wird über eine<br />

neue Schmutzwasserkanalisation dem geplanten Abwasserpumpwerk<br />

zugeleitet und zusammen mit dem Mischwasser des bestehenden Flughafens<br />

der Kläranlage Eitting zugeführt.<br />

Am bestehenden Mischwassersystem werden außer der Verlegung des<br />

Mischwasserrandsammlers und der Auflassung des Mischwasserpumpwerks<br />

keinerlei Änderungen vorgenommen.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

269


Denkbare Eintragspfade<br />

Zusammenfassend sind folgende Eintragspfade denkbar:<br />

<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

• Einleitung von behandeltem Niederschlagswasser in die Oberflächengewässer,<br />

• Einleitung von behandeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser,<br />

• Einleitung von nicht relevant belastetem Enteisungsabwasser in den<br />

Vorflutgraben Nord und in den Abfanggraben Ost,<br />

• Notentlastung von Enteisungsabwasser aus den Enteisungsabwasserbecken<br />

in den Abfanggraben Ost,<br />

• Einleitung des in der Kläranlage Eitting mechanisch-biologisch behandelten<br />

Abwassers einschließlich Enteisungsabwassers in den Mittlere -<br />

Isar – Kanal,<br />

• Mögliche Baufehler, die Undichtigkeiten in den Abwassersystemen zur<br />

Folge haben könnten.<br />

4.3.3.2.3 <strong>Maßnahmen</strong> für die Abwasserableitung und Behandlung mit<br />

Auswirkungen<br />

Abwasserbehandlung<br />

Eine direkte Einleitung unbehandelter Abwässer in Gewässer würde deren<br />

natürliche Selbstreinigung überfordern und zu einem Sauerstoffdefizit und<br />

einer Anreicherung von Nährstoffen führen. Demzufolge muss festgelegt<br />

werden, welche Abwasserarten vor einer Einleitung in Gewässer in welcher<br />

Form behandelt werden müssen.<br />

Die Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer sind in<br />

§ 7a Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) festgelegt. Eine Erlaubnis<br />

für das Einleiten von Abwasser darf demnach nur erteilt werden,<br />

wenn die Schadstofffracht des Abwassers so gering gehalten wird, wie<br />

das bei Einhaltung der in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand<br />

der Technik möglich ist.<br />

Die nach dem Stand der Technik geltenden Anforderungen können für die<br />

verschiedenen Abwasserarten in der Abwasserverordnung (AbwV) als<br />

Qualitätsziele festgelegt sein oder als Verfahren zur Abwasserbehandlung<br />

entsprechend § 7a Abs. 5 WHG definiert sein.<br />

Qualitätsziele nach der Abwasserverordnung bestehen für die Einleitung<br />

von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Eitting des Abwasserzweckverbandes<br />

Erdinger Moos in den Mittlere – Isar – Kanal. Dieser<br />

Kläranlage werden aus dem Flughafenbereich Regenwasser, Schmutzwasser,<br />

in Leichtstoffabscheidern vorbehandeltes Benzinabwasser und<br />

Enteisungsabwasser aus der Enteisungsabwasserbeckenanlage zur weiteren<br />

Behandlung zugeführt. Durch die geplanten Entwässerungseinrich-<br />

270 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

tungen des Flughafens, insbesondere durch die Vorbehandlung des anfallenden<br />

Regenwassers (Leichtstoffabscheider, Regenklärbecken, Enteisungsabwasserbeckenanlage)<br />

und einer nach den allgemein anerkannten<br />

Regeln der Technik praktizierten Ableitung des Abwassers ist sichergestellt,<br />

das die in einem Bescheid enthaltenen Ablaufwerte der Kläranlage<br />

in den Mittlere – Isar – Kanal sicher und zuverlässig eingehalten werden.<br />

In der Kläranlage sind die Enteisungsabwässer grundsätzlich gut biologisch<br />

abbaubar, verursachen jedoch aufgrund der hohen Kohlenstofffracht<br />

und der fehlenden Nährstoffe eine Verschiebung des Nährstoffgleichgewichts.<br />

Dies kann zu einem Rückgang des Wachstums der Nitrifikanten<br />

führen, die für die ab 01. Mai jeden Jahres für die Einhaltung des Überwachungswertes<br />

für Gesamtstickstoff Nges zur Stickstoffelimination erforderliche<br />

Denitrifikation benötigt werden. Durch die Erweiterung der Enteisungsabwasserbeckenanlage<br />

ist es möglich, die der Kläranlage zuzuleitenden<br />

Enteisungsabwässer bereits ab Anfang April so weit zu drosseln,<br />

dass sich in der Kläranlage ein für die Denitrifikation günstiges Nährstoffgleichgewicht<br />

einstellt. Somit können sich ab diesem Zeitpunkt ausreichend<br />

Nitrifikanten in der Kläranlage bilden, damit ab dem 01. Mai die<br />

Stickstoffelimination ohne Probleme betrieben werden kann.<br />

Der Flughafen München hat im Rahmen eines Abwasserbeseitigungsvertrags<br />

mit dem Abwasserzweckverband Erdinger Moos die Einleitung für<br />

ein bestimmtes Kontingent an Abwasser, das im Flughafenbereich anfällt,<br />

vereinbart. Durch die geplanten Entwässerungseinrichtungen ist sichergestellt,<br />

dass das bestehende Kontingent nicht überschritten wird.<br />

Ergänzend dazu wird durch interne Betriebsabsprachen zwischen dem<br />

Abwasserzweckverband Erdinger Moos und dem Flughafen München der<br />

jeweils aktuell zulässige Abwasserabfluss vom Flughafen im Sommer- und<br />

Winterbetrieb zur Kläranlage Eitting unter Berücksichtigung der vorhandenen<br />

Gegebenheiten (wie z. B. aktueller Trockenwetterabfluss in Abhängigkeit<br />

vom Passagieraufkommen, Größe der befestigten Flächen) und<br />

der allgemein anerkannten Regeln der Technik flexibel angepasst.<br />

Verfahren zur Abwasserbehandlung entsprechend § 7a WHG gelten für<br />

die Behandlung des Niederschlagswassers von befestigten Flächen. Hierzu<br />

gehören die geplanten Regenklärbecken und die Leichtstoffabscheider.<br />

Die genannten Anlagen werden nach den hierfür geltenden Regeln der<br />

Technik geplant, bemessen, errichtet und betrieben.<br />

Dichtheit von Abwasseranlagen<br />

Abwasseranlagen müssen nach § 18b WHG nach den allgemein anerkannten<br />

Regeln der Technik errichtet und betrieben werden. Dies bedeutet,<br />

dass beispielsweise Kanäle zur Abwasserableitung oder Sonderbauwerke<br />

der Kanalisation vor der Inbetriebnahme und dann wiederkehrend<br />

auf Dichtheit zu überprüfen sind. Damit ist sichergestellt, dass mögliche<br />

schadhafte Stellen oder Bereiche (z. B. beim Bau oder durch Alterung) erkannt<br />

werden und umgehend behoben oder saniert werden können. Diese<br />

Vorgehensweise verhindert nachteilige Auswirkungen auf Boden und<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

271


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Grundwasser durch austretendes Abwasser aus schadhaften Bauteilen<br />

des Entwässerungssystems des Flughafens.<br />

Bewirtschaftungsziele<br />

Durch die vorgesehenen <strong>Maßnahmen</strong> zur Abwasserbehandlung und der<br />

durchzuführenden wiederkehrenden Prüfungen zur Sicherstellung und<br />

zum Erhalt des ordnungsgemäßen Zustandes der Anlagen bewirken die<br />

geplanten Gewässerbenutzungen keine nachteilige Veränderung des ökologischen<br />

und chemischen Zustands der oberirdischen Gewässer. Vielmehr<br />

wird deren guter ökologischer und chemischer Zustand erhalten<br />

bzw. erreicht (§25a bzw. §25b WHG). Dies gilt gleichermaßen auch für<br />

das Grundwasser, so dass keine nachteilige Veränderung seines mengenmäßigen<br />

und chemischen Zustands zu erwarten ist (§33a WHG).<br />

4.3.3.3 Enteisungsmaßnahmen<br />

Für einen störungsfreien und betriebssicheren Flugbetrieb bei winterlichen<br />

Verhältnissen ist es unerlässlich, die Flugbetriebsflächen von Schnee und<br />

Eis zu befreien und eine griffige Oberfläche bereitzustellen, um sicheres<br />

Starten, Landen und Rollen zu gewährleisten. Auch die Flugzeuge müssen<br />

von Schnee, Eisbelägen und Reif unter Verwendung von chemischen<br />

Enteisungsmitteln befreit werden, um die erforderlichen Auftriebskräfte für<br />

ein sicheres Starten und Fliegen immer zu gewährleisten.<br />

Die Auswertung der umfangreichen Messdaten aus dem bestehenden<br />

Flughafenbetrieb zeigt, dass der Eintrag von Enteisungsmitteln bereichsweise<br />

zu einer Überbeanspruchung der Abbaukapazität des Bodens und<br />

des Grundwassers geführt hat. Ursache hierfür ist insbesondere die Verfrachtung<br />

von Enteisungsmitteln, die dann eine Belastung für Boden und<br />

Grundwasser darstellen können.<br />

In der Anlage 3 „<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong> – Entwässerung“ ist<br />

ein „Nachweis zur Unschädlichkeit beim Einsatz chemischer Enteisungsmittel<br />

zur Flächen- und Flugzeugenteisung“ beigefügt. Dabei wird ein Verbundsystem<br />

von Vorsorgemaßnahmen, baulicher Einrichtungen, betrieblicher<br />

Sicherheitsvorkehrungen und Überwachungsmaßnahmen zum<br />

Schutz der Oberflächengewässer, des Grundwassers und der Kläranlage<br />

Eitting beim Einsatz chemischer Enteisungsmittel beschrieben. Dieses besteht<br />

im wesentlichen aus:<br />

• einer konsequenten Nutzung der maschinentechnischen und betrieblichen<br />

Möglichkeiten zur Vermeidung bzw. Verminderung des<br />

Einsatzes von chemischen Enteisungsmitteln,<br />

• einem gezielten und sparsamen Einsatz von zugelassenen chemischen<br />

Enteisungsmitteln zur Flächen und Flugzeugenteisung,<br />

• Einrichtungen zur Zwischenlagerung von Räumschnee auf befestigten<br />

Flächen,<br />

272 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

• einer gezielten Sammlung, Rückhaltung und Ableitung von Enteisungsabwasser<br />

zur Kläranlage Eitting des Abwasserzweckverbandes<br />

Erdinger Moos,<br />

• einer gezielten Sammlung, Behandlung und Einleitung von Enteisungsabwasser<br />

ohne relevante Belastung im Winterbetrieb in Gewässer<br />

im Flughafenbereich zur Entlastung der Kläranlage Eitting<br />

des Abwasserzweckverbandes Erdinger Moos,<br />

• der Errichtung eines Abbausystems im Gelände (ASG) zur Behandlung<br />

von Enteisungsabwasserabflüssen von den Rollwegen,<br />

• der Durchführung eines Flächendichtheitsmanagements bei der<br />

Planung, beim Bau sowie während des Betriebes der Flugbetriebsflächen,<br />

• Einrichtungen für eine gezielte Behandlung von unvermeidlich verfrachteten<br />

Enteisungsmitteln im Grünbereich, der unmittelbar an die<br />

Flugbetriebsflächen anschließt,<br />

• <strong>Maßnahmen</strong> zur Nachrüstung und Nachsorge und<br />

• einem Überwachungssystem für Grund- und Oberflächengewässer<br />

einschließlich Beweissicherung.<br />

Die Bewertung der einzelnen <strong>Maßnahmen</strong> einschließlich deren Zusammenwirken<br />

zeigt auf, dass beim Einsatz chemischer Enteisungsmittel zur<br />

Flächen- und Flugzeugenteisung im Winterbetrieb auf den neu geplanten<br />

Erweiterungsflächen des Flughafens keine negativen Auswirkungen auf<br />

Oberflächengewässer, auf das Grundwasser und auf die Kläranlage Eitting<br />

zu erwarten sind. Die Bewirtschaftungsgrundsätze und –ziele für die<br />

oberirdischen Gewässer entsprechend §25a bzw. §25b WHG und für das<br />

Grundwasser entsprechend §33a WHG werden erfüllt.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

273


5 Beweissicherungsmaßnahmen<br />

5.1 Beweissicherung Oberflächengewässer und Grundwasser<br />

<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Im Planfeststellungsbeschluss des Flughafens München (FMG) für den<br />

Bau und Betrieb des Flughafens München sind Vorgaben für die quantitative<br />

und qualitative Beweissicherung von Grundwasser und Oberflächengewässern<br />

enthalten. Diese Vorgaben wurden beim bisherigen Bau und<br />

Betrieb des Flughafens konsequent umgesetzt. Die Ergebnisse liegen vor<br />

und wurden regelmäßig in Form von Quartalsberichten, Jahresberichten,<br />

Grundwassergleichenplänen und sonstigen Auswertungen zeitnah von der<br />

FMG an die Wasserwirtschaftsbehörde (Wasserwirtschaftsamt München)<br />

weitergeleitet.<br />

Die geplanten <strong>Maßnahmen</strong> im Zusammenhang mit dem Bau der 3. S/L-<br />

Bahn machen eine Anpassung des bewährten Beweissicherungssystems<br />

erforderlich. Aufbauend auf den bestehenden Verhältnissen ist dabei ein<br />

Konzept für die künftige Beweissicherung zu entwickeln und das Messstellennetz<br />

nach Art, Ausstattung und Betriebsweise sowie die Berichterstattung<br />

festzulegen..<br />

Im Anhang 5 wird das Konzept zur künftigen Beweissicherung ausführlich<br />

dargestellt. In den Übersichtslageplänen D1a/F6.1a 008 und 009 im Maßstab<br />

1 : 25000 und sind die entsprechenden Messstellen für die quantitative<br />

und qualitative Beweissicherung dargestellt. In den Pegeltabellen und<br />

Parameterkatalogen im Anhang 5 ist der derzeitige Stand nach dem Planfeststellungsbeschluss<br />

in der jeweils aktuellen Fassung sowie nach Stand<br />

des Planfeststellungsantrags für die 3.S/L-Bahn zusammengestellt.<br />

Das bestehende Konzept der quantitativen und qualitativen Beweissicherung<br />

wird grundsätzlich weitergeführt. Notwendige Anpassungen durch die<br />

veränderte Situation nach Umsetzung der geplanten <strong>Maßnahmen</strong> sind berücksichtigt.<br />

5.2 Pflanzensoziologische Beweissicherung<br />

5.2.1 Vorbemerkung<br />

Nach der Maßgabe 3.2 Satz 2 der Landesplanerischen Beurteilung vom<br />

21.02.2007 sind "durch ein pflanzensoziologisches Beweissicherungsverfahren<br />

die eventuellen Auswirkungen der Grundwasserabsenkung auf die<br />

landwirtschaftlichen Flächen im Norden und Osten des Flughafens zu ermitteln".<br />

Die Maßgabe geht auf die Stellungnahme der Bayerischen Landesanstalt<br />

für Landwirtschaft (LfL), abgestimmt mit den Ämtern für Land-<br />

274 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

wirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck sowie Erding, zurück , in der ausgeführt<br />

wurde, dass "da im Zuge der umfangreichen Grundwasserregulierungen<br />

Auswirkungen nicht auszuschließen seien, vor Beginn der Bautätigkeiten<br />

ein pflanzensoziologisches Beweissicherungsverfahren durchgeführt<br />

werden müsste".<br />

Die Flughafen München GmbH hat die LfL mit der Durchführung dieser<br />

pflanzensoziologischen Beweissicherung beauftragt. Nachfolgend wird<br />

das von der LfL ausgearbeitete Konzept für die Durchführung der pflanzensoziologischen<br />

- (wird auch als vegetationskundliche bezeichnet) -<br />

Beweissicherung erläutert.<br />

5.2.2 Allgemeine Beschreibung von pflanzensoziologischen Beweissicherungsverfahren<br />

Zweck der Beweissicherung<br />

Viele Eingriffe in die Landschaft (z.B. Trinkwasserentnahme, Kiesabbau,<br />

Strassenbau, Wasserbau) sind mit der Befürchtung verbunden, dass sie<br />

nachteilige Auswirkungen auf den Ertrag von landwirtschaftlichen Nutzflächen<br />

bzw. irreversible Schäden dieser Flächen bezüglich der landwirtschaftlichen<br />

Nutzbarkeit zur Folge haben. Meistens wird eine Veränderung<br />

der hydrologischen Gegebenheiten befürchtet. Eine pflanzensoziologische<br />

Beweissicherung soll den Zustand der Pflanzendecke der landwirtschaftlichen<br />

Nutzfläche (Wiesenvegetation, Ackerwildkrautflora) vor dem Eingriff<br />

dokumentieren. Bei Bedarf kann diese Dokumentation zu einem späteren<br />

Zeitpunkt mit denselben Methoden und am identischen Ort wiederholt<br />

werden und so einen zuverlässigen Vergleich über Veränderungen erlauben,<br />

die nach der Durchführung des Eingriffs eingetreten sind.<br />

Hintergrund ist die allseits anerkannte Vorstellung, dass die Pflanzendecke<br />

die jeweiligen Standortbedingungen (vor allem Wasserverhältnisse<br />

und andere Bodeneigenschaften) anzeigen kann. Veränderungen dieser<br />

Eigenschaften können so in der Pflanzendecke registriert werden, wenn<br />

auch mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung. Insbesondere gravierende<br />

Veränderungen im Pflanzenbestand lassen somit Schlüsse auf abiotische<br />

Standortsänderungen (z.B. Grundwasser-Absenkung) zu.<br />

5.2.3 Vorgehensweise der pflanzensoziologischen Aufnahme<br />

- Auswahl von repräsentativen und in sich homogenen Aufnahmeflächen,<br />

deren Größe vom Vegetationstyp abhängt und in der Literatur dokumentiert<br />

ist (für Grünland ca. 10 – 25 qm, für Ackerflächen ca. 25 – 100<br />

qm); pro ha sollte ca. 1 Aufnahme angefertigt werden, die Zahl kann<br />

aber in Abhängigkeit von den jeweiligen Bedingungen verändert werden.<br />

Aufnahmen auf Grünland sind im Allgemeinen aussagekräftiger als<br />

solche im Acker.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

275


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Die Aufnahmeflächen sollten auch in landwirtschaftlich wenig oder ungenutzte<br />

Parzellen im betroffenen Gebiet gelegt werden, weil dort unter<br />

Umständen die Auswirkungen der Baumaßnahmen (z.B. Grundwasserabsenkungen)<br />

besser festgestellt werden können.<br />

Weiterhin sollten auch einige Aufnahmeflächen in der unmittelbaren<br />

Umgebung des betroffenen Gebietes (also dort, wo keine Auswirkungen<br />

mehr erwartet werden) als Referenzflächen eingerichtet werden.<br />

Damit kann ausgeschlossen werden, dass eingetretene Veränderungen<br />

irrtümlicherweise der Baumaßnahme angelastet werden. Bei <strong>Maßnahmen</strong><br />

mit zu erwartenden hydrologischen Änderungen sollten (Grundwasser-)<br />

Pegel installiert werden.<br />

- Aufnahme aller höheren Pflanzenarten in dieser Aufnahmefläche und<br />

Schätzung der Deckung der einzelnen Arten.<br />

- Die Aufnahmeflächen müssen so markiert werden, dass sie auch nach<br />

Jahren wieder aufgefunden werden können. Dafür gibt es mehrere<br />

Möglichkeiten, z.B. GPS, Markierung mit beständigen Materialien (z.B.<br />

Eisenrohr, Magnet). Oft werden mehrere Methoden kombiniert. Wichtig<br />

ist, dass die Genauigkeit der Flächenfindung besser als 2 m ist und<br />

dass keine Gegenstände im Feld verbleiben, die die landwirtschaftlichen<br />

Bearbeitungsgeräte beschädigen oder von diesen zerstört werden.<br />

- Die Ergebnisse der Erstaufnahme brauchen zunächst nicht analysiert<br />

zu werden. Sie werden dem Auftraggeber gut dokumentiert ausgehändigt,<br />

z.B. in Tabellenform. Eine darüber hinausgehende Datenaggregation<br />

(z.B. Zuordnung zu Pflanzengesellschaften) ist nicht notwendig.<br />

Für den Fall, dass es durch Auflagen, die im Planfeststellungsbeschluss<br />

verfügt wurden, oder falls Landwirte oder andere Betroffene nach Jahren<br />

oder Jahrzehnten Beschwerde führen, z.B. wegen vermeintlicher<br />

Ertragseinbußen, müssen die Aufnahmen an genau denselben Orten<br />

und mit derselben Methodik wiederholt werden. Danach müssen die<br />

Daten mit den Erstaufnahmen verglichen und analysiert werden. Es<br />

sollten Aussagen gemacht werden, inwieweit die gefundenen Veränderungen<br />

in der Pflanzendecke mit dem durchgeführten Eingriff in Verbindung<br />

gebracht werden können. Die Festlegung von Schadenshöhen<br />

bleibt jedoch einem eigens zu bestellenden landwirtschaftlichen Schätzer<br />

vorbehalten.<br />

5.2.4 Konzept für das Beweissicherungsverfahren 3. Start- und Landebahn<br />

276 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Der Umgriff der pflanzensoziologischen Aufnahmen im Norden und Osten<br />

des Flughafens erstreckt sich von der Goldach im Westen nördlich entlang<br />

der Eittinger Moosstrasse bis zur Flughafentangente Ost, dann nach<br />

Süden bis zum Bereich Flughafenzubringer Ost. Aufnahmezeit und Umfang<br />

sind in der folgenden Aufstellung dargestellt:<br />

Gesamt (2007 + 2008): ca. 660 Vegetationsaufnahmen<br />

Engeres Untersuchungsgebiet<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

Erweitertes Untersuchungsgebiet<br />

Typ Grünland Acker Referenz Grünland Acker Referenz<br />

Aufnahmen 500 50 25 30 30 25<br />

(unter ‚Referenz’ werden Vegetationsaufnahmen in naturnäheren Biotoptypen<br />

wie z.B. Waldbestände, Feuchtgebiete verstanden)<br />

2007: 200 Vegetationsaufnahmen<br />

(Ziel: Im Jahr 2007 sollte ein flächendeckendes Netz von Vegetationsaufnahmen<br />

installiert werden. Im Jahr 2008 wird nachverdichtet.)<br />

Engeres Untersuchungsgebiet<br />

Erweitertes Untersuchungsgebiet<br />

Typ Grünland Acker Referenz Grünland Acker Referenz<br />

Aufnahmen 80 30 15 30 30 15<br />

2008: 460 Vegetationsaufnahmen<br />

Engeres Untersuchungsgebiet<br />

Erweitertes Untersuchungsgebiet<br />

Typ Grünland Acker Referenz Grünland Acker Referenz<br />

Aufnahmen 420 20 10 - - 10<br />

277


Beschreibung der Leistung:<br />

<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Agrarökologie<br />

(IAB 4c) führt die pflanzensoziologische Beweissicherung im Zuge des<br />

Planungsverfahrens für die Dritte Start- und Landebahn durch.<br />

In den Jahren 2007 und 2008 werden ca. 660 Vegetationsaufnahmen im<br />

Grünland, auf Ackerflächen sowie in naturnäheren Biotoptypen (z.B. Waldflächen)<br />

durchgeführt. Die Vegetationsaufnahmen werden als Rohdaten<br />

(in Tabellenform) am Ende der Bearbeitungszeit (Winter 2008/2009) an<br />

den Auftraggeber in Form von Excel-Dateien übergeben.<br />

278 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

6 Rechtsverhältnisse<br />

6.1 Unterhaltspflicht in den vom Vorhaben berührten Gewässerstrecken<br />

und den betoffenen und zu errichtenden Anlagen<br />

Die Unterhaltspflichten an den von den <strong>Maßnahmen</strong> betroffenen Gewässern<br />

sind in der Tabelle 6-1 zusammengestellt.<br />

Tabelle 6-1 Gewässerunterhaltspflichten – Ist-Zustand<br />

Gewässer Unterhaltspflicht<br />

Goldach Bezirk Oberbayern (Gew. II)<br />

Goldach Zulauf Ost Stadt Freising (Gew. III)<br />

Westlicher Seitenarm Loosgraben Wasser- und Bodenverband Loosgraben<br />

und Nebeneinzugsgräben<br />

Attaching (Gew. III)<br />

Loosgraben Wasser- und Bodenverband Loosgraben<br />

und Nebeneinzugsgräben<br />

Attaching (Gew. III)<br />

Ableitungsgraben Nord Flughafen München GmbH<br />

Süßgraben (bis zur Dorfstraße) Flughafen München GmbH<br />

Mittelgraben Flughafen München GmbH<br />

Grüselgraben (bis zur Dorfstraße) Flughafen München GmbH<br />

Breitwiesengraben Wasser- und Bodenverband Breitwiesen<br />

(Gew. III)<br />

Zufluss zum Grüselgraben 1 Gde. Eitting (Gew. III)<br />

Kalkgriesgraben Flughafen München GmbH<br />

Keckeisgrenzgraben (bis<br />

Schmidhauser Graben)<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

Flughafen München GmbH<br />

Stampfwiesengraben Gde. Etting (Gew. III)<br />

Zufluss zum Stampfwiesengraben Gde. Etting (Gew. III)<br />

Abfanggraben Ost Flughafen München GmbH<br />

Vorflutgraben Nord Flughafen München GmbH<br />

279


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Die Unterhaltspflicht an der Überleitung Süd-Nord, an der Verrohrung<br />

Nord-Ost, am Ableitungsgraben Nord, am Abfanggraben Ost und am Vorflutgraben<br />

Nord soll auch nach Umsetzung der geplanten <strong>Maßnahmen</strong> wie<br />

bisher bei der FMG verbleiben.<br />

Die Gewässerausbaumaßnahmen an der Goldach führen zu keiner Veränderung<br />

des Unterhaltsaufwands. Somit wird dort der Unterhalt wie bisher<br />

vom Bezirk Oberbayern durchgeführt.<br />

Die sonstigen von den <strong>Maßnahmen</strong> betroffenen Gewässer werden teilweise<br />

verfüllt und überbaut, so dass sich die zu unterhaltenden Gewässerlängen<br />

verkleinern.<br />

An den der künftigen Nordgrenze der Flughafens beginnenden und von<br />

dort unberührt bleibenden Gewässern wird der Unterhalt von den auch<br />

bislang unterhaltspflichtigen Verbänden oder Gemeinden durchgeführt.<br />

Somit ist die in der Tabelle 6-1 aufgeführte Zuordnung zwischen Gewässer<br />

und Unterhaltspflichtigen, wenn auch mit veränderten Gewässerlagen<br />

und Gewässerlängen, auch für den Planungsfall grundsätzlich zutreffend<br />

mit folgenden Ausnahmen, für die die FMG die Übertragung der Unterhaltungsverpflichtung<br />

nach § 44 Abs. 3 BayWG beantragt:<br />

• Stampfwiesengraben von km 0+000 bis 2+607 als offenes naturnahes<br />

Gewässer, das verlegt werden muss und<br />

• Zufluss zum Stampfwiesengraben auf einer Länge von ca. 370 m<br />

vollständig im Bestand.<br />

6.2 Sonstige anhängige öffentlich-rechtliche Verfahren sowie Ergebnisse<br />

von Raumordnungsverfahren oder sonstiger landesplanerischer Abstimmungen<br />

Die Maßgaben der Landesplanerischen Beurteilung der Regierung von<br />

Oberbayern vom 21. Februar 2007 sind in der Planung berücksichtigt. An<br />

den entsprechenden Stellen der Planfeststellungsunterlagen sind Verweise<br />

auf die entsprechenden Maßgaben eingefügt.<br />

6.3 Privatrechtliche Verhältnisse der durch das Vorhaben betroffenen<br />

Grundstücke und Rechte<br />

Für die Umsetzung der geplanten wasserwirtschaftlichen <strong>Maßnahmen</strong> ist<br />

der Erwerb von Grundstücken und die Stellung von Grunddienstbarkeiten<br />

erforderlich. Diese Aufgaben werden vom Vorhabensträger unter Berücksichtung<br />

der Belange der Gesamtmaßnahme wahrgenommen.<br />

Die Goldachverlegung hat Auswirkungen auf das Fischereirecht in diesem<br />

Bereich. Ebenfalls betroffen sind die Fischereirechte am Süß-, Mittel-,<br />

Grüsel- und Keckeisgrenzgraben.<br />

Rechte der Wasser- und Bodenverbände an den von den baulichen <strong>Maßnahmen</strong><br />

betroffenen Gewässern werden hinfällig, wenn Gewässerabschnitte<br />

verfüllt werden.<br />

280 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Sonstige Rechte sind nicht bekannt.<br />

6.4 Wasserrechtliche Anträge<br />

Die geplanten wasserrechtlichen <strong>Maßnahmen</strong> haben folgende wasserrechtliche<br />

Tatbestände zur Folge:<br />

• Gewässerausbau nach §31 WHG,<br />

• Gewässerbenutzung nach §3 WHG,<br />

• Gewässerunterhaltungslasten nach §29 WHG in Verbindung mit<br />

Art. 43 und 44 BayWG und<br />

• Lagerung von und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach<br />

§19g WHG und Anzeigepflichten nach Art 34 BayWG.<br />

Für die Wasserrechtstatbestände sind im Einzelnen detaillierte Anträge<br />

gestellt.<br />

6.5 Bestehende wasserrechtliche Verhältnisse<br />

Die bestehenden wasserrechtlichen Verhältnisse innerhalb des Flughafenbereiches<br />

enthält der Planfeststellungsbeschluss in der jeweils aktuellen<br />

Fassung im nachfolgend aufgeführten verfügenden Teil:<br />

• I: Hier sind alle planfestgestellten Pläne aufgeführt. In diesen sind<br />

alle Gewässerausbaumaßnahmen enthalten.<br />

• IV.9: Hier sind für die Wasserwirtschaft Auflagen und Bedingung beispielsweise<br />

für Gewässer oder zur Beweissicherung festgelegt.<br />

• IV.10: Hier sind Betriebsanlagen für den Flughafen mit Auflagen und<br />

Bedingungen zugelassen, wie z.B. das Tanklager oder die<br />

Flugbetriebsstoffversorgung.<br />

• V: Hier sind alle wasserrechtlichen Erlaubnisse und Bewilligungen<br />

mit Auflagen und Bedingungen aufgelistet.<br />

Bestehende öffentliche oder private Wasserrechte außerhalb des Flughafens<br />

sind, soweit bekannt, nicht von den geplanten <strong>Maßnahmen</strong> betroffen.<br />

6.6 Raumordnungsverfahren - Maßgaben der Landesplanerischen<br />

Beurteilung vom 21.02.2007<br />

Die relevanten Maßgaben der Landesplanerischen Beurteilung sind in Kapitel<br />

1 zusammenfassend aufgelistet und in den jeweiligen Einzelkapiteln<br />

der Planfeststellungsunterlagen enthalten und berücksichtigt.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

281


7 Zusammenfassung<br />

<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Mit der geplanten 3. Start- und Landebahn sowie der Vorfelderweiterung<br />

Ost sind umfangreiche <strong>Maßnahmen</strong> mit Einflüssen auf die örtlichen wasserwirtschaftlichen<br />

Verhältnisse verbunden. Die Planung "<strong>Wasserwirtschaftliche</strong><br />

<strong>Maßnahmen</strong>" als wesentlicher Teil der Antragsunterlagen für<br />

das <strong>Planfeststellungsverfahren</strong> beschreibt die vorgesehenen <strong>Maßnahmen</strong><br />

der Gewässerneuordnung, der Grundwasserregelung einschließlich Bauwerke<br />

im Grundwasser und Seitenentnahmen sowie die Entwässerung<br />

und bewertet deren Auswirkungen auf den Wasserhaushalt. Zusätzlich ist<br />

ein umfangreiches Konzept zur Überwachung der oberirdischen Gewässer<br />

und des Grundwassers einschließlich Beweissicherung vorgeschlagen.<br />

7.1 Gewässerneuordnung<br />

Mit der geplanten 3. S-/L-Bahn, der Vorfelderweiterung und den Folgemaßnahmen<br />

müssen zahlreiche oberirdische Gewässer zurückgebaut,<br />

überbaut bzw. verlegt werden, u.a. der Süß-, der Mittel- und der Grüselgraben,<br />

der Abfanggraben Ost, der Ableitungsgraben Nord, der Vorflutgraben<br />

Nord sowie die Goldach. Die gesamte Planung der oberirdischen<br />

Gewässer knüpft an das bestehende Gewässernetz an. Auch künftig ist<br />

gewährleistet, dass der Flughafen und die Anlieger zuverlässig vor Hochwasser<br />

geschützt sind. Die nördlich des künftigen Flughafenzauns liegenden<br />

Gräben behalten ihre Entwässerungs- und Vorflutfunktionen bei. Mit<br />

gezielten Ein- und Ausleitungen wird sichergestellt, dass sich die Abflussverhältnisse<br />

in den Gräben nördlich des Flughafens möglichst wenig verändern.<br />

Geringere Abflüsse in den Gräben nördlich der 3.S-/L-Bahn, die<br />

sich aus der geplanten Verfüllung von Grabenabschnitten und der Grundwasserregelung<br />

ergeben können, werden mit gezielten Ausleitungen aus<br />

dem Ableitungsgraben Nord ausgeglichen.<br />

Alle Abflüsse in den oberirdischen Gewässern wurden mit einem detaillierten<br />

N-A-Modell für den Ist-Zustand und Planungsfall neu berechnet. Danach<br />

liegen die ermittelten Abflüsse für den Ist-Zustand trotz einer geringeren<br />

statistischen Wiederkehrhäufigkeit deutlich unter den Ansätzen, die<br />

den Planunterlagen 1979 zugrunde lagen. Das liegt zum einen an den<br />

heute zur Verfügung stehenden modernen Berechnungsverfahren, zum<br />

anderen an der wesentlich detaillierteren und umfassenderen Datenbasis.<br />

Die hydraulische Leistungsfähigkeit der Gräben, insbesondere der wichtigen<br />

Ableitungsgerinne, reicht folglich auch künftig aus; Umbaumaßnahmen<br />

oder Verbreiterungen der Abflussquerschnitte sind außerhalb des<br />

Planungsgebiets nicht erforderlich.<br />

Insgesamt werden rd. 14 km zumeist kleine und nur zeitweise oder selten<br />

Wasser führende oberirdische Gewässer um- bzw. rückgebaut. Dem ste-<br />

282 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

hen rd. 12 km geplante neue Gewässerabschnitte gegenüber. Der zu verlegende<br />

Abschnitt der Goldach im Westen, der neu zu erstellende Ableitungsgraben<br />

Nord und das neue Teilstück des Abfanggrabens Ost werden<br />

auf Grundlage der ermittelten Abflüsse sowie unter Berücksichtigung ökologischer<br />

Gesichtpunkte und einer ansprechenden Linienführung möglichst<br />

naturnah gestaltet.<br />

Der Abfanggraben Ost wird im Mündungsbereich zu einem Retentionsraum<br />

aufgeweitet, der neben seinen bedeutenden wasserwirtschaftlichen<br />

Vorteilen auch der Landschaftsplanung umfangreiche Möglichkeiten für<br />

eine ökologische Aufwertung bislang landwirtschaftlich genutzter Fläche<br />

bietet. Durch die zusätzlichen Rückhaltemöglichkeiten und dem entstehenden<br />

Retentionsraum mit einem Rückhaltevermögen von rd. 255.000<br />

m 3 gelingt es, Spitzenabflüsse aufzufangen und zwischenzuspeichern.<br />

Das schafft Ausgleich für die geringfügig höheren Einleitungsmengen, die<br />

sich durch die neu versiegelten Flächen ergeben. So wird erreicht, dass<br />

es selbst bei einem Hochwasserereignis in der Isar mit einer 100jährlichen<br />

Wiederkehrzeit (HQ100) zu keiner Abflussverschärfung kommt.<br />

Die Neuordnung der Gewässer im Zusammenhang mit dem Bau der 3. S-<br />

/L-Bahn führt zu keinen nachteiligen Auswirkungen auf die Abflussverhältnisse<br />

im Flughafenbereich, in den nördlich angrenzenden Gebieten und<br />

an der Mündung in die Isar. Es lassen sich auch keine sonstigen nachteiligen<br />

wasserwirtschaftliche Auswirkungen, auch nicht hinsichtlich der Wasserbeschaffenheit,<br />

erkennen.<br />

7.2 Grundwasserregelung, Bauwerke im Grundwasser, Seitenentnahmen<br />

Die geplanten <strong>Maßnahmen</strong> beeinflussen durch die Flächenversiegelung,<br />

die Grundwasserregelung, die Bauwerke im Grundwasser sowie die Seitenentnahmen<br />

die örtlichen Grundwasserverhältnisse.<br />

Im Bereich des geplanten 3. S-/L-Bahnsystems ist aus bautechnisch wichtigen<br />

und sicherheitsrelevanten Gründen der Frostsicherheit der hochbeanspruchten<br />

Flugbetriebsflächen, der notwendigen durchgängigen Befahrbarkeit<br />

von Randstreifen im Bereich der S-/L-Bahn und zur zuverlässigen<br />

Verhinderung von Vernässungen bei v.a. hohen Grundwasserständen<br />

eine Grundwasserabsenkung im Planungsbereich um 0,5 m bezogen auf<br />

ZW vorgesehen. Gleichzeitig können damit der für den Bau der Flugbetriebsflächen<br />

erforderliche Bedarf an mineralischen Rohstoffen deutlich<br />

reduziert, Ressourcen andernorts geschont und die Zahl der notwendigen<br />

Transporte verringert werden.<br />

Geplant ist, das bestehende System der Grundwasserregelung um ein<br />

Dränsystem zu ergänzen. Das Grundwasser soll dazu in den Muldentieflinien<br />

südlich der 3. S-/L-Bahn mit Dränleitungen gefasst und in Rohrleitungen<br />

nach Norden abgeleitet werden - zur Wiederversickerung bzw. in den<br />

Grüsel- und in den Vorflutgraben Nord.<br />

Mit der vorgesehenen Wiederversickerung nördlich des geplanten Flughafenzauns<br />

werden die Auswirkungen der Grundwasserreglung minimiert<br />

und auf den Nahbereich nördlich des künftigen Flughafengeländes be-<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

283


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

schränkt. Eine nachteilige Veränderung seines mengenmäßigen und<br />

chemischen Zustands kann so vermieden werden. Die 10cm-Linie als<br />

Grenze der Wirkungsreichweite zeigt, dass durch die moderate Grundwasserregelung<br />

in Verbindung mit der geplanten Wiederversickerung die<br />

nördlich und östlich angrenzenden Ortslagen von Attaching, Schwaig und<br />

die Bebauung im Bereich Eittigermoss/Dorfstraße nicht betroffen sind.<br />

Auch die ökologisch wertvollen Bereiche des Viehlassmooses und der Eittinger<br />

Weiher sowie der Badesee Stoibermühle werden nicht beeinflusst.<br />

Zwischen der geplanten 3. S/L-Bahn und dem künftigen nördlichen Flughafenzaun<br />

soll aus Seitenentnahmen in dem Umfang Kies (Nassabbau)<br />

gewonnen werden wie geeignetes Verfüllmaterial zur Wiederverfüllung vor<br />

Ort zur Verfügung steht. Das Material zur Wiederverfüllung muss die<br />

strengen "Anforderungen an die Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie<br />

Tagebauen in der Fassung vom 9.12.2005, Leitfaden zu den Eckpunkten"<br />

erfüllen. Mögliche Wirkungen der erwarteten geringeren Durchlässigkeit<br />

des Verfüllmaterials gegenüber den anstehenden Kiesen werden<br />

durch die Versickerungsanlage und durch Grundwasserüberleitungssysteme<br />

an den beiden östlichen Entnahmeflächen ausgeglichen.<br />

Im Bereich der Vorfelderweiterung sind tiefreichende Bauwerke geplant.<br />

Die geplanten Tunnel, der Satellit B1 und die Rollbrücken sperren den<br />

Grundwasserstrom ganz oder teilweise ab. Zum Ausgleich sind in der<br />

Vergangenheit bewährte Grundwasserüberleitungssysteme vorgesehen,<br />

die, die den unterirdischen Abfluss weiterhin sicherstellen.<br />

Mit den geplanten <strong>Maßnahmen</strong> zur Grundwasserregelung, zur Gewinnung<br />

von mineralischen Rohstoffen aus Seitenentnahmen und den sonstigen<br />

grundwasserbeeinflussenden <strong>Maßnahmen</strong> werden die Planungsziele bei<br />

gleichzeitiger Minimierung der Auswirkungen erreicht. Die geplanten <strong>Maßnahmen</strong><br />

ändern die Verhältnisse örtlich; sie führen aber nicht zu einer<br />

nachteiligen Veränderung des mengenmäßigen und chemischen Zustands<br />

des Grundwassers. Ebenso wenig wird die Eignung der Flächen um die<br />

3. Start- und Landebahn zur Umsetzung des in dem Gutachten "FFH-<br />

Verträglichkeitsbetrachtung Vogelschutzgebiet Nördliches Erdinger Moos"<br />

vorgeschlagenen Kohärenzausgleichs maßgeblich beeinträchtigt.<br />

7.3 Entwässerung<br />

Die Versiegelung zusätzlicher Flächen bewirken eine zeitliche und örtliche<br />

Konzentration des anfallenden Oberflächenabflusses gegenüber dem gegenwärtigen<br />

Zustand. Überall dort, wo es wasserwirtschaftlich vertretbar<br />

und technisch sinnvoll ist wird eine flächenhafte Versickerung vor Ort vorgesehen.<br />

In den Bereichen, bei denen eine Ableitung des Niederschlagsabflusses<br />

notwendig wird, erfolgt eine Minderung der verbleibenden Abflussspitzen<br />

durch Rückhaltemaßnahmen innerhalb des Regenwassernetzes.<br />

Die Niederschlagsabflüsse werden vor der Einleitung in Gewässer<br />

nach dem Stand der Technik behandelt.<br />

Die innerhalb des 3. S/L-Bahnsystems geplanten Mulden und die Regenwasserkanalisation<br />

der Vorfelderweiterung Ost werden so dimensioniert,<br />

284 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

dass der Niederschlagsabfluss dieser Flächen zurückgehalten und nur der<br />

nicht versickernde Teil in stark verzögerter Form den Gewässern zugeleitet<br />

wird.<br />

Die Erweiterungsflächen werden im Trennsystem entwässert. Das anfallende<br />

Schmutzwasser und die in der Enteisungsabwasserbehandlungsanlage<br />

gespeicherten Enteisungsabwässer werden der Kläranlage Eitting<br />

zugeführt und dort mechanisch-biologisch behandelt.<br />

Die planfestgestellten bzw. im Abwasserbeseitigungsvertrag mit dem Abwasserzweckverband<br />

Erdinger Moos vereinbarten Abwassermengen und -<br />

frachten werden durch die geplanten <strong>Maßnahmen</strong> nicht überschritten. Im<br />

Winter wird die Möglichkeit vorgesehen, Enteisungsabwasser, das nicht in<br />

der Kläranlage behandelt werden muss, im Bereich des Flughafens in<br />

Gewässer einzuleiten.<br />

Für einen störungsfreien und betriebssicheren Flugbetrieb bei winterlichen<br />

Verhältnissen ist es unerlässlich, die Flugbetriebsflächen und die Flugzeuge<br />

von Schnee und Eis zu befreien, um einerseits eine griffige Oberfläche<br />

und andererseits die erforderlichen Auftriebskräfte für ein sicheres<br />

Starten, Landen und Fliegen zu gewährleistet. Die Unschädlichkeit beim<br />

Einsatz chemischer Enteisungsmittel zur Flächen- und Flugzeugenteisung<br />

bezüglich des Vorhabens wird nachgewiesen.<br />

7.4 Beweissicherung<br />

7.5 Fazit<br />

Im Planfeststellungsbeschluss, in der jeweils aktuellen Fassung, sind die<br />

<strong>Maßnahmen</strong> zur Beweissicherung in der Auflage IV.9.2 festgelegt. Durch<br />

die geplanten <strong>Maßnahmen</strong> sind Anpassungen im Messstellennetz infolge<br />

Überbauung und neuer Zuordnung erforderlich. Es ist deshalb eine Fortschreibung<br />

der Beweissicherung konzipiert und begründet.<br />

Insgesamt kann festgestellt werden, dass in der vorliegenden Planung die<br />

Maßgaben der landesplanerischen Beurteilung der Regierung von Oberbayern<br />

vom 21.02.2007 konsequent beachtet und durchgängig berücksichtigt<br />

sind. Alle notwendigen wasserwirtschaftlichen <strong>Maßnahmen</strong> sind so<br />

konzipiert und ausgelegt, dass Auswirkungen auf die oberirdischen Gewässer<br />

und das Grundwasser in der Gesamtbetrachtung möglichst vermieden<br />

werden bzw. minimiert sind.<br />

Die Wasserversorgung für den Flughafen München ist auch künftig sichergestellt.<br />

Der Flughafen wird als Wassergast vom Zweckverband zur<br />

Wasserversorgung Moosrain versorgt, der den künftigen Wasserbedarf<br />

des Flughafens deckt.<br />

Die Bewirtschaftungsgrundsätze für oberirische Gewässer nach § 25a<br />

bzw. 25b WHG sowie für das Grundwasser nach § 33a WHG werden berücksichtigt.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

285


Literaturverzeichnis<br />

Allgemeiner Teil<br />

<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

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286 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

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Flughafen München, CTU, Eching 2006<br />

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[G2] Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft: Jahresverdunstungshöhen,<br />

Mittlere jährliche Verdunstungshöhen 1931 - 1960;<br />

Maßstab 1:50.000, München 1974.<br />

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Grundwasserneubildungshöhen der Jahresreihen 31/60 für<br />

die 29 Hauptflussgebiete Bayerns; München 1980.<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

287


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

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Flughafen München GmbH. – Eching a. Ammersee<br />

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288 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

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WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

289


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Verzeichnis der Pläne mit Grunderwerbs- und Bauwerksverzeichnissen<br />

Plan /<br />

Anlage Nr.<br />

D1a/F6.1a<br />

Tektur zu<br />

-07a<br />

Bezeichnung Maßstab<br />

<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong><br />

Übersichtslageplan<br />

<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> Projekte<br />

PFB v. 08.07.1979)<br />

-007 Übersichtsplan<br />

<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong><br />

-008 Messstellen quantitative Beweissicherung<br />

Grundwasser und Oberflächengewässer<br />

-009 Gewässergütemessstellen<br />

Grundwasser und Oberflächengewässer<br />

Gewässerneuordnung<br />

-1002 Grunderwerbsverzeichnis<br />

Gewässerneuordnung<br />

-1003 Bauwerksverzeichnis<br />

Gewässerneuordnung<br />

Tektur zu<br />

-08b<br />

Lageplan<br />

Gewässerneuordnung / Grundwasserregelung<br />

(PFB v. 08.07.1979 i.d.F.d. 1.ÄPFB v. 07.06.1984)<br />

-1008 Lageplan<br />

Gewässerneuordnung / Grundwasserregelung<br />

Tektur zu<br />

-209<br />

Tektur zu<br />

-213<br />

Tektur zu<br />

-214<br />

Tektur zu<br />

-218<br />

Tektur zu<br />

-31<br />

Lageplan Vorflutbereich Nord<br />

(PFB v. 08.07.1979)<br />

Längsschnitt<br />

Vorflutgraben Nord mit Isareinfluss<br />

(PFB v. 08.07.1979)<br />

Längsschnitt<br />

Binnenwassergraben links und rechts<br />

(PFB v. 08.07.1979<br />

Querprofile<br />

Vorflutgraben Nord mit Durchlässen<br />

(PFB v. 08.07.1979<br />

Längsschnitt FGH - Abfanggraben Ost<br />

(PFB v. 08.07.1979)<br />

1 : 25 000<br />

1 : 25 000<br />

1 : 25 000<br />

1 : 25 000<br />

1 : 5 000<br />

1 : 5 000<br />

1 : 5000<br />

1 : 5000/100<br />

1 : 5000/100<br />

1 : 500/100<br />

1 : 5000/100<br />

290 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

-1020 Längsschnitt Abfanggraben Ost<br />

mit Seitengräben<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

1 : 5000/100<br />

-1021 Querschnitte Abfanggraben Ost 1 : 200<br />

-1025 Grunderwerbsplan km 0+000 bis 2+500<br />

Abfanggraben Ost mit Seitengräben<br />

-1026 Grunderwerbsplan km 2+500 bis 5+014<br />

Abfanggraben Ost mit Seitengräben<br />

1 : 2000<br />

1 : 2000<br />

-1030 Einmündung Ableitungsgraben Nord (PFU) 1 : 2 000<br />

-1031 Längsschnitt Ableitungsgraben Nord 1 : 5000/100<br />

Tektur zu<br />

-36<br />

Längsschnitt Überleitung Süd-Nord<br />

(PFB v. 08.07.1979)<br />

1 : 5000/100<br />

-1032 Längsschnitt Überleitung Süd-Nord Verlängerung 1 : 5000/100<br />

-1033 Längsschnitt Kalkgriesgraben Grabenanhöhung<br />

und Keckeisgrenzgraben Verrohrung<br />

1 : 5000/100<br />

-1034 Längsschnitt Seitengraben Vorflutgraben Nord 1 : 5000/100<br />

-1035 Querschnitte Ableitungsgraben Nord 1 : 200<br />

-1036 Ausleitbauwerk Grüselgraben 1:200 / 1:100<br />

-1037 Ausleitbauwerk Süßgraben 1:200 / 1:100<br />

-1038 Ausleitbauwerk Überleitung Süd-Nord 1 : 100<br />

-1039 Drosselbauwerk im Vorflutgraben Nord 1 : 200<br />

-1040 Grunderwerbsplan Ableitungsgraben Nord 1 : 2000<br />

-1041 Abfanggraben Ost Verrohrung 1 : 100<br />

-1050 Längsschnitt Goldach Verlegung 1 : 5000/100<br />

-1051 Querschnitte Goldach Verlegung 1 : 200<br />

-1055 Grunderwerbsplan km 0+000 bis 0+521<br />

Goldach Verlegung<br />

1 : 2000<br />

-1060 Längsschnitt Verrohrung Nord-Ost Verlängerung 1 : 5000/100<br />

-1070 Querschnitte Goldach Zulauf Ost Verlegung 1 : 100<br />

Grundwasserregelung<br />

-2002 Grunderwerbsverzeichnis<br />

Grundwasserregelung<br />

-2003 Bauwerksverzeichnis<br />

Grundwasserregelung<br />

Tektur zu<br />

W103(-92b)<br />

Lageplan mit Bauwerken im Grundwasser<br />

nach Fertigstellung des FGH<br />

(65. ÄPFB v. 20.03.2002)<br />

1 : 2 000<br />

-2092 Lageplan Bauwerke im Grundwasser 1 : 5 000<br />

291


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

-2100 Längsschnitt GWR-Drän West 1 : 5000/100<br />

-2101 Längsschnitt GWR-Sammelleitung West und<br />

GWR-Ableitung West<br />

1 : 5000/100<br />

-2102 Längsschnitt GWR-Drän Ost 1 : 5000/100<br />

-2103 Längsschnitt GWR-Sammelleitung Ost und<br />

GWR-Ableitung Ost<br />

1 : 5000/100<br />

-2104 Längsschnitt Versickerungsrigolen 1 : 5000/100<br />

-2105 Regelquerschnitt Versickerungsbereiche 1 : 200<br />

-2106 Regelplan Schacht zur Grundwasserregelung 1 : 50<br />

-2108 Einleitbauwerke GWR West, GWR Ost und<br />

Kalkgriesgraben<br />

1 : 100<br />

-2115 Grunderwerbsplan Versickerung West 1 : 2000<br />

-2116 Grunderwerbsplan Versickerung Mitte 1 : 2000<br />

-2117 Grunderwerbsplan Versickerung Ost 1 : 2000<br />

Entwässerung<br />

-3003 Bauwerksverzeichnis Entwässerung<br />

Tektur zu<br />

-124b<br />

Tektur zu<br />

AR32(-124b)<br />

Lageplan der Entwässerung<br />

(PFB v. 08.07.1979 i.d.F.d. 6. ÄPFB v. 03.07.1989)<br />

Lageplan der Entwässerung<br />

(65. ÄPFB v. 20.03.2002)<br />

1 : 5.000<br />

1 : 2.000<br />

-3124 Lageplan der Entwässerung 1 : 5.000<br />

Tektur zu<br />

-131<br />

Längsschnitte Entwässerungsgräben Nord<br />

und Nord-Ost (PFB v. 08.07.1979)<br />

-3130 Bauwerk Kanalstaubauwerk (Systemdarstellung)<br />

-3131 Leichtstoffabscheidung (Systemdarstellung)<br />

1 : 5000/100<br />

-3132 Bauwerk Regenklärbecken Nord-Ost 1 : 100<br />

-3133 Bauwerk Regenklärbecken ALF 1 : 100<br />

-3134 Bauwerk Regenrückhaltebecken 1 : 500/200<br />

-3135 Bauwerk Regenauslass Nord-West 1 : 50<br />

-3136 Bauwerk Regenauslass Nord-Ost 1 : 50<br />

-3137 Bauwerk Abwasserpumpwerk 1 : 100<br />

-3138 Enteisungsabwasserbeckenanlage 1 : 2.500/200<br />

-3150 Abbausystem Gelände (ASG)<br />

(Systemdarstellung)<br />

1 : 200<br />

292 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Verzeichnis der aufzuhebenden Pläne (nachrichtlich)<br />

Anlage Nr. Bezeichnung Maßstab<br />

D1a/F6.1a<br />

-37a - Aufheb. Längsschnitt Ableitungsgraben Nord 1 : 5000/100<br />

-58 - Aufheb. Ausleitbauwerk zur Versickerung 1 : 50<br />

-59 - Aufheb. Ausleitbauwerk für Süßgraben 1:100 / 1:20<br />

-60 - Aufheb. Ausleitbauwerk für Mittelgraben 1:100<br />

-61 - Aufheb. Ausleitbauwerk für Grüselgraben 1:200 / 1:100<br />

-62 - Aufheb. Mündung Ableitungsgraben Nord Vorflutgraben<br />

Nord<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

1 : 200/100<br />

-102a- Aufheb. Versickerungspumpwerk 1:50, u.a.<br />

-103a- Aufheb. Bauwerksplan Übergabeschacht Versickerungsanlage<br />

1.25 u.a.<br />

-124a-Aufheb. Tektur Lageplan der Entwässerung 1:5000<br />

-166 - Aufheb. Tektur Regelbauwerk Leichtstoffabscheider<br />

(Systemdarstellung)<br />

Kein<br />

-173 - Aufheb. Tektur Bauwerk Regenüberlauf R064/R065 Kein<br />

-174 - Aufheb. Tektur Bauwerk Regenklärbecken<br />

B065/B066 mit R066<br />

-238 - Aufheb. Schmelzwasserbeckenanlage Lageplan<br />

(Konzept) Schemaschnitt<br />

1:100<br />

1:1000<br />

293


Verzeichnis der Anhänge<br />

Anhang 1 – Tunnelbauwerke<br />

Anhang 2 – Gewässerneuordnung<br />

[A2-1] Gebietsdaten des N-A-Modells<br />

[A2-2] Gewässerdaten des N-A-Modells<br />

[A2-3] Kalibrierung und Verifizierung des N-A-Modells<br />

[A2-4] Kurzbeschreibung Hydro_AS-2D<br />

<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

[A2-5] Modellierte Querprofile 1-D-Hydraulik Goldachverlegung<br />

[A2-6] Berechnungsergebnisse 1-D-Hydraulik Goldachverlegung<br />

[A2-7] Freibordermittlung Retentionsraum<br />

[A2-8] Aufbau N-A-Modell<br />

Anhang 3 – Grundwasserregelung<br />

[A3] Tabellen Grundwasserbeschaffenheit im Zustrom und Abstrom<br />

Anhang 4 - Entwässerung<br />

[A4-1] Untersuchung Enteisungsabwasserspeicherung<br />

[A4-2] Ergebnisse der hydrodynamischen Kanalnetzberechnung<br />

[A4-3] Abflussganglinien<br />

[A4-4] Bemessung Muldenversickerung nach DWA-A138<br />

[A4-5] Bemessung Retentionsvolumen nach A117<br />

[A4-6] Bewertungsverfahren nach Merkblatt ATV-DVWK M153<br />

[A4-7] Bemessung Regenklärbecken nach A166<br />

[A4-8] Bemessung Pumpwerk Enteisungsabwasserbeckenanlage<br />

[A4-9] Flugzeugenteisungsstationen 3. Start- und Landebahn<br />

Anhang 5 – Beweissicherung<br />

[A5] Konzept zur quantitativen und qualitativen Beweissicherung<br />

der Oberflächengewässer und des Grundwassers<br />

294 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Anlage 3 – <strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong><br />

Verzeichnis der Pläne und Beilagen<br />

Gewässerneuordnung<br />

Plan /<br />

Beilage<br />

Bezeichnung Maßstab<br />

WA0301 Übersichtslageplan Gewässer 1 : 25 000<br />

WA0401 Lageplan GNO mit GWR 1 1 : 2 000<br />

WA0402 Lageplan GNO mit GWR 2 1 : 2 000<br />

WA0403 Lageplan GNO mit GWR 3 1 : 2 000<br />

WA0404 Lageplan GNO mit GWR 4 1 : 2 000<br />

WA0405 Lageplan GNO mit GWR 5 1 : 2 000<br />

WA0406 Lageplan GNO mit GWR 6 1 : 2 000<br />

WA1301 Einzugsgebiete der Oberflächengewässer 1 : 50 000<br />

WA1302 Abflüsse der Oberflächengewässer Ist-Zustand 1 : 25 000<br />

WA1303 Abflüsse der Oberflächengewässer Planungsfall<br />

WA1304 Sohlschubspannungen der Oberflächengewässer<br />

Planungsfall<br />

GNO Abflussmessungen an Gewässern<br />

1. Ausschnitt aus dem Übersichtslageplan Gewässer<br />

2. Ausschnitt aus dem Übersichtslageplan Gewässer<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

1 : 25 000<br />

1 : 25 000<br />

3. Ganglinien aller Jahresmittelwerte [Max – Mittel – Min] der<br />

Abflüsse von Süß-, Mittel- und Grüselgraben mit Jahresniederschlagshöhen<br />

4. Ganglinien der Jahresmittelwerte der Abflüsse von Süß-,<br />

Mittel- und Grüselgraben<br />

5 Ganglinien aller Jahresmittelwerte [Max–Mittel–Min] Süßgraben<br />

6. Ganglinien aller Jahresmittelwerte [Max–Mittel–Min] Mittelgraben<br />

7. Ganglinien aller Jahresmittelwerte [Max–Mittel–Min] Grüselgraben<br />

8. Tabellarische Zusammenstellung der Jahresmittelwerte und<br />

der Jahresniederschlagshöhen<br />

295


Grundwasserregelung<br />

Plan /<br />

Beilage<br />

<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

9. Tabellen der Tagesmittelwerte der Abflüsse von Süß-, Mittel-<br />

und Grüselgraben sowie der Überleitung Süd/Nord und<br />

der Verrohrung Nord/Ost<br />

10. Tabellen der Tagesmittelwerte der Abflüsse des Ludwigkanals<br />

(Goldach) südlich des Flughafens sowie der Versickerung<br />

Strang West und Ost<br />

11. Abflussganglinien nördlich des Flughafens Hydrojahr 1999<br />

Bezeichnung Maßstab<br />

WA2300 Übersichtslageplan Grundwassergleichen Ist-<br />

Zustand ZW (1986 bis 2004)<br />

WA2301 Übersichtslageplan Grundwassergleichen Ist-<br />

Zustand und Planungsfall sowie Absenkreichweite<br />

für ZW<br />

WA2302 Übersichtslageplan Grundwassermessstellen,<br />

Brunnen und Oberflächengewässerpegel<br />

WA2303 Lageplan Grundwassermessstellen und Oberflächengewässerpegel<br />

WA2304 Vergleich SZW (1986 bis 2004) mit SZW (gemessen<br />

1968 bis 1975)<br />

WA2305 Vergleich SZW (1986 bis 2004) mit SZW (abgesenkt<br />

PFV 1979)<br />

WA2306 Lageplan der Gewässer mit Abflussmessstellen<br />

und Abflüssen zum Zeitpunkt der Stichtagsmessung<br />

WA2310 Vergleich des modellierten Grundwasserstandes<br />

mit dem Grundwasserstand während der<br />

Stichtagsmessung<br />

WA2312 Grundwassergleichenplan MNW Ist-Zustand<br />

und Planungsfall, Flurabstand Ist-Zustand und<br />

Linien gleicher Absenkung<br />

WA2313 Grundwassergleichenplan ZW Ist-Zustand und<br />

Planungsfall, Flurabstand Ist-Zustand und Linien<br />

gleicher Absenkung<br />

WA2314 Grundwassergleichenplan MHW Ist-Zustand<br />

und Planungsfall, Flurabstand Ist-Zustand und<br />

Linien gleicher Absenkung<br />

1 : 25 000<br />

1 : 25 000<br />

1 : 25 000<br />

1 : 10 000<br />

1 : 10 000<br />

1 : 10 000<br />

1 : 50 000<br />

1 : 10 000<br />

1 : 10 000<br />

1 : 10 000<br />

1 : 10 000<br />

296 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

WA2315 Wasserstandsganglinien von Grundwassermessstellen<br />

des PFV 1979, Zeitreihe 1968 bis<br />

2004, Teil 1 Flughafen und nördlich des Flughafens<br />

WA2316 Wasserstandsganglinien von Grundwassermessstellen<br />

des PFV 1979, Zeitreihe 1968 bis<br />

2004, Teil 2 südlich des Flughafens<br />

WA2317 Wasserstandsganglinien von Grundwassermessstellen<br />

südlich des Flughafens, Zeitraum<br />

1995 bis 2004<br />

WA2321 Planungsziele<br />

Nachweis der Grundwasserflurabstände<br />

Geplante Flugbetriebsflächen–ZW (Planungsfall)<br />

WA2322 Planungsziele<br />

Nachweis der Grundwasserflurabstände<br />

Geplante Flugbetriebsflächen–MHW (Planungsfall)<br />

WA2902 Details der Versickerung – Lageplan, Längsschnitt<br />

und Verteilerbauwerk<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

Ohne Maßstab<br />

Ohne Maßstab<br />

Ohne Maßstab<br />

1 : 5 000<br />

1 : 5 000<br />

1 : 100<br />

WA5401 Lageplan Grundwasserüberleitungen 1 : 2 000<br />

WA5402 Lageplan Grundwasserüberleitungen 1 : 2 000<br />

WA5403 Regelquerschnitt Grundwasserüberleitung 1 : 1 000/100<br />

WA5500 Seitenentnahmen Lageplan mit Systemschnitten 1 : 5 000<br />

GWR-1 Hydrogeologie<br />

1. Sensitivitätsanalyse<br />

2. Außergewöhnliche Periodizität der Grundwasserschwankungen<br />

südlich des Flughafens<br />

GWR-2 Hydrotechnische Berechnungen<br />

1. Hydrotechnische Berechnungen<br />

2. Systemplan Leitungssystem Grundwasserregelung West<br />

und Ost und Verlängerung der Verrohrung Nord-Ost<br />

3. Berechnungsergebnisse von Hystem-Extran<br />

GWR-3 Grundwasseraufstauberechnungen<br />

1. Tabellarische Zusammenstellung der Bauwerke im Grundwasser<br />

2. Grundwasseraufstauberechnung an den geplanten Kleinbauwerken<br />

3. Nachweis der geplanten Grundwasserüberleitungen<br />

GWR-4 Bohrprofile im Bereich der geplanten Seitenentnahmen<br />

297


Entwässerung<br />

Plan /<br />

Beilage<br />

<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

Bezeichnung Maßstab<br />

WA701 Übersichtslageplan Entwässerung - Sommerbetrieb<br />

WA702 Übersichtslageplan Entwässerung – Winterbetrieb<br />

1 : 5.000<br />

1 : 5.000<br />

WA703 Lageplan Übersicht der Längsschnitte 1 : 5.000<br />

WA704 Lageplan Entwässerung 1 1 : 1.000<br />

WA705 Lageplan Entwässerung 2 1 : 1.000<br />

WA706 Lageplan Entwässerung 3 1 : 1.000<br />

WA707 Lageplan Entwässerung 4 1 : 1.000<br />

WA708 Lageplan Entwässerung 5 1 : 1.000<br />

WA709 Lageplan Entwässerung 6 1 : 1.000<br />

WA710 Lageplan Entwässerung 7 1 : 1.000<br />

WA711 Lageplan Entwässerung 8 1 : 1.000<br />

WA712 Lageplan Entwässerung 9 1 : 1.000<br />

WA713 Lageplan Entwässerung 10 1 : 1.000<br />

WA714 Lageplan Entwässerung 11 1 : 1.000<br />

WA715 Lageplan Entwässerung 12 1 : 1.000<br />

WA728 Entwässerung – Einzugsgebiets und Berechnungsnetzplan<br />

1<br />

WA729 Entwässerung – Einzugsgebiets und Berechnungsnetzplan<br />

2<br />

WA730 Entwässerung – Einzugsgebiets und Berechnungsnetzplan<br />

3<br />

WA731 Entwässerung – Einzugsgebiets und Berechnungsnetzplan<br />

4<br />

WA732 Entwässerung – Einzugsgebiets und Berechnungsnetzplan<br />

5<br />

WA 750 Schema Enteisungsabwasserbehandlung<br />

1 : 2.000<br />

1 : 2.000<br />

1 : 2.000<br />

1 : 2.000<br />

1 : 2.000<br />

WA801 Längsschnitte Entwässerung – Regenwasser 1 1 : 2.500/100<br />

WA802 Längsschnitte Entwässerung – Regenwasser 2 1 : 2.500/100<br />

WA803 Längsschnitte Entwässerung – Regenwasser 3 1 : 2.500/100<br />

298 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001


<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

WA804 Längsschnitte Entwässerung – Regenwasser 4 1 : 2.500/100<br />

WA805 Längsschnitte Entwässerung – Regenwasser 5 1 : 2.500/100<br />

WA806 Längsschnitte Entwässerung – Regenwasser 6 1 : 2.500/100<br />

WA811 Längsschnitte Entwässerung – Benzinwasser 1 1 : 2.500/100<br />

WA812 Längsschnitte Entwässerung – Benzinwasser 2 1 : 2.500/100<br />

WA813 Längsschnitte Entwässerung – Enteisungsabwasser<br />

1<br />

WA814 Längsschnitte Entwässerung – Enteisungsabwasser<br />

2<br />

WA815 Längsschnitte Entwässerung – Enteisungsabwasser<br />

3<br />

WA816 Längsschnitte Entwässerung – Enteisungsabwasser<br />

4<br />

WA817 Längsschnitte Entwässerung – Enteisungsabwasser<br />

5<br />

WA818 Längsschnitte Entwässerung – Enteisungsabwasser<br />

6<br />

WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001<br />

1 : 2.500/100<br />

1 : 2.500/100<br />

1 : 2.500/100<br />

1 : 2.500/100<br />

1 : 2.500/100<br />

1 : 2.500/100<br />

WA821 Längsschnitte Entwässerung – Schmutzwasser 1 1 : 2.500/100<br />

WA822 Längsschnitte Entwässerung – Schmutzwasser 2 1 : 2.500/100<br />

WA825 Längsschnitte Entwässerung – Mischwasser 1 : 2.500/100<br />

WA900 Kanalstaubauwerk RÜ 19.1, Grundriss und<br />

Schnitte, Systemdarstellung RÜ 18.1, 19.1-19.3,<br />

28.2<br />

WA901 Regenüberlauf RÜ 16.1, Grundriss und Schnitte,<br />

Systemdarstellung RÜ 16.1-16.4 und 26.1-26.4<br />

WA902 Regenüberlauf RÜ 16.6, Grundriss und Schnitte,<br />

Systemdarstellung RÜ 16.5-16.7 und 26.5-26.8<br />

WA903 Enteisungsabwasserweiche Vorfelderweiterung<br />

Ost, Grundriss und Schnitte<br />

WA904 Enteisungsabwasserweichen 3. S/L-Bahn und<br />

ALF, Grundriss und Schnitte<br />

1 : 50/100<br />

1 : 50/100<br />

1 : 50/100<br />

1 : 50<br />

1 : 50<br />

WA910 Regelplan Muldeneinlaufbauwerk 1 : 50<br />

WA911 Enteisungsabwasserbecken 2 – Grundrisse und<br />

Schnitte<br />

1 : 100<br />

WA912 Speicherbecken 1 + 2 – Draufsicht 1 : 500<br />

WA913 Speicherbecken 1 + 2 – Schnitte 1 : 100<br />

WA914 Speicherbecken 3 – Draufsicht 1 : 500<br />

WA915 Speicherbecken 3 – Schnitte, Details 1 : 100/50/10<br />

299


WA916 Sammelbecken Schneedeponie Nord-Ost,<br />

Grundriss und Schnitte<br />

WA917 Sammelbecken Schneedeponie Süd-Ost, Grundriss<br />

und Schnitte<br />

EW Hydraulische Berechnungen<br />

<strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

3. Start- und Landebahn<br />

1. Sommerbemessungsregen Otter-Koeniger, T = 5<br />

2. Winterbemessungsregen Otter-Koeniger, T = 5<br />

3. DVWK-Regen, T = 5, D = 18 h<br />

4. DVWK-Regen, T = 100, D = 24 h<br />

1 : 100<br />

1 : 100<br />

Nachweis der Unschädlichkeit bei Einsatz chemischer Enteisungsmittel<br />

Plan /<br />

Beilage<br />

Bezeichnung<br />

EW Nachweis der Unschädlichkeit beim Einsatz chemischer Enteisungsmittel<br />

zur Flächen- und Flugzeugenteisung<br />

Wasserversorgung<br />

Plan /<br />

Beilage<br />

Bezeichnung<br />

Erläuterung Wasserversorgung<br />

WA5404 Übersichtslageplan der Wasserversorgung 1 : 5 000<br />

WV Wasserversorgung<br />

- Bestehende Anlagen und Löschwasserbedarf des Löschwassernetzes<br />

des Flughafens München<br />

300 WA_<strong>Wasserwirtschaftliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong>_D1a/F6.1a-001

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